Nr. 214. fl. 11. holbj. fi. «.-". stilr »i« ZufteUung,n« Ha « halbl.NU lr. Mit der Post ganzj.fi.'5. halb,, fi. 7.50. Mittwoch, 18. September Inselti onsgebühl bi? ,0 Zeilen: imal ßu lr., «m.»<»ll., »m. 1 fi.; ° Den Hoffnungen, die wir immer hegten und von Men Erfüllnng wir durchdrungen waicn, daß nämlich ^ Ausglc ichs-Verhau dluugcn ;n cincm gc-oeihlichri, Abschlüsse gelangen werden, hat der Reichsadler eineu positiven, präcisen Ausdruck verliehen. Wer '"lll, wer kann jetzt noch zweifeln, daß die Verständigung cmc volle sei, wcuu dcr ^itcichskanzlcr selbst dies vor luler Welt erklärt? Wer fürder noch zweifelt oder dcu mdlichcu Ausgleich durch hämische Ausfälle nnd galligte ?,icrgclcicn zn hemmen sncht, bcwciöt nur, daß ihm jcdcS ustcrrcichischc Gefühl fremd sei und daß er 'Motiven nnd ^»gcbnngen folgt, die mit österreichischen Au-lchmluugcn nichts gemein haben. Schließlich dosnmcntirt dcr 9lcichökanzlcr nochmals und in feierlicher Weise, daß die auswärtige Politik "cstcrrcichs sich uicht ctwa von Rachegcfühlcu, sondern "ur von der RücksichtSnahmc auf die bcslcn Intcrcsscn ^r Monarchic leiten lasse. Mit dem Reichskanzler hoffcu "", den äußeren Frieden erhalten nud den inuc 5/ n Frieden in dauernder Wcisc hergestellt zu sehen. >Ni beiden Richtnugcn aber kann dcr Reichskanzler ans ons volle Vertrauen dcr Völker, dcsscu Wcrth cr zu .^cn ^^^ ^^^, ^^>,^ ^. ^jg^. ^^ ^j-.^ig crwicS, 'ttyncu. Dcr Ehcgcschcntwurs. (Fortschnuss lind Schloß,) Kr,, ^ ^' Unmittelbar nach dcr Eheschließung ist von "' ^eiliciudc- oder Bezirksvorstände, vor welchem die > erlichc Erklärung dcr Eiuwilliguug zur Ehe abgegeben v" k' über die Vcrhaudlung in Gegenwart dcr Ncu-un^lten so wie dcr Zeugen durch den beeidigten Schrift' tokM "" Protokoll mifu'chmcu zu lasscu. Dieses Pro-dic n '^ ^^" lcncu wie dicscu zu unterfertigen uud durch ^^/^"schrift des Schriftführers uicht uur, sondern chcr, ^ Gcmcindc-, rücksichtlich Bezirksvorstandes, wcl> und!!'^""b der Protokollaraufuahmc anwesend zu scin A>i«s 5^^ ^' überwachen hat, zu beglaubigen. Zwei zn l,, ,'lNMgcn des Protokolles sind den Ncuvcrchclichtcu d^s/^'^'gcu. Iusoferuc dcr Gemeinde- odcr Bezirks-!^llna welcher die feierliche Erlläruug dcr Eiuwilli-scllicn "^ ^^ aufnimmt, nicht auch das Aufgebot dcr-n>lch <^°^cnommen hat, ist eine ProtokollSanSfcrtignng "llnael^? ^include' odcr Bezirksvorstände, dcr solches !wm,n ^"'lnhnl, nnd, falls dieses von mehreren vor» dem «5, ^" ""^' ^^'" derselben biuncn 8 Tagen zu an ^,3 '"'tzuthcilcu, daß cr iu seiucm AusgcbotSbuchr der m, ^' "" welcher dic Eiulraguug dcsAufgcbotcS wit 3 , llcschlosscncn Ehe sich findet, 'solchen Abschluß ümn« ?? b"' Zeit nnd dcS Ortes desselben anmcr. ^'^ ^""' l"ncr Fcrtiguug beifüge, lhuen e?, ^"'uindc. nnd Bezirksvorstand hat die von dep Ei,,IV"" Ansnahmcn von feierlichen Erklärungen führte« m 3""^ ^"^ ^^ '" "u chcues darüber gc-stattfinden ^ lEhcregistcr) der Zcitfolge uach, wie fie ^uuvacm^ !"^^' s""^ Fertigung einzutragen. Die d"l Geb ,.« ^'^' "ud Familiennamen, das Alter, ^r Cl,<>.il. '"' .b'c Wohuung so wie auch dcu Slaud "blicht o,.!' ''" der Bemerkung, als sie schon vcr-^" Slm,! ^ ^' "'ll^' dc" Vur- und Fainilicnnaincn, l"ncr dm <5 Wohnort ihrer Eltern nnd dcr Zcngcn, ^ug, un welchen, die Ehe geschlossen wurde, endlich auch den Namen des Gemeinde- odcr Bezirksvorstandes, vor welchem die feierliche Erklärung dcr Ein-willignng zur Ehc erfolgte, zu enthalten. In den Fällen dcr §tz 11 und 12 hat dic Eintra» guug fich auf die stattgehabte Stcllvcrtrctuug und die Ermächtigung dazu uud vcziehuugswcisc auf die erfolgte Vollmacht mit den erforderlichen Daten zu crstreckcu. Eine Ausfertigung dcS Protokolles über die Aufnahme dcr feierlichen Erklärung der Einwilligung zur Ehc ist bei dem Ehcregistcr aufzubewahren. In dem Ehcrcgistcr sind auch alle Urkunden und Zeugnisse, welche zum Zwecke der Aufnahme dcr feierlichen Erklärung der Einwilligung dcr Ehc dem Gemeinde- odcr Bezirksvorstände vorgelegt wurden, anzn-dcutcu uud, sofcru sie den Parteien nicht wicdcr zurück-znstcllcn sind, bci demselben aufzubewahren. tz 15. Weder das Aufgebot ciucr Ehc, noch die Aufnahme dcr fcicrlichcu Erkläruug dcr Einwilligung zu solcher dürfen aus einem anderen Grnndc, als welcher in dem Gesetze beruht, verweigert wcrdcn. Wegen unbe» gnmdctcr dicsfälligcr Verweigerung uou Seite eines Gemeinde- odcr Bezirksvorstandes kann sich gegen ersteren an die politische VczirkSbchördc, wclchcr cr nutcrstcht, odcr, insofcrne cr unmittelbar cincr politischen ^andcs-bchördc untergeordnet ist, bci dieser, gegen cincn Bezirksvorstand aber zunächst bci dcm Gcmcindcvorstandc, unter welchem cr sich befindet, und crst sohln, wcnn hicr tcinc Abhilfe wnrdc, cbcn auch bci dcr politischen LandcSbc-hördc beschwert wcrdcn. Wider die abwcislichcn Entscheidungen der gedacht tcn Behörden geht dcr wcitcrc Bcschwcrdczug an die übergeordneten höheren politischen Behörden und schließlich an das Ministerium des Iuucrn. Für die Anbringung dcr Beschwerde besteht in tcincr Instanz eine Frist. Art. '.). Zu, 8 ^ a. b. G. B. wird verfügt: Soweit es sich um Erlheilung der Dispens von cincm Ehchindcrnissc handelt, ist jeder Einstuß dcr Geistlichen odcr RcligionSoicncr cincr Kirche oder RcligionS-gcnossenschaft in Ansehung ihrer Augchörigcu bci dcr dicSfälligcu Vcrhaudlung auSgcschloffcn uud fiudct von Seite dcr dic DiSpcuS verhandelnden Behörden ein Ein-vcruchmcn irgend wclchcr geistlichen odcr Religiouövor-ständc nicht statt. Icdc dicsfälligc cntgcgcngcsctztc Anordnung ist aufgehoben. Die DiSpcnS ist ohne welche Rücksicht ans die Vorschriften dcr Kirche odcr RcligiouSgcnosscnschaft, wclchcr dcr DiSpcnöwcrbcr augehört, zu crlhcilcn odcr zn verweigern. Gcgcn die Vcrwcigcrnng dcr Dispens von Settc dcr dnrch l; «8 a. b. G. B. hiczn berufenen Behörde gcht dic Beschwerde, für wclchc cinc Frist nicht bcstcht, an das Niinistcrium dcS Innern. Art. 10. Hu dcu 8i? '^ und 8»! mit ^7 a. b. G. B. wird verfügt: tz I. Die im § ^ a- b. G. B. für den Fall, als sich nach geschlossener Ehc ein vorher nnbckanntcs anflöslichcs Hinderniß äußeru sollte, cuthaltcnc Gcslat-tuug, daß tnc Partcicu sich ourch ihrc Scclsorgcr mit Vcrschwciguug dcS NamcnS um die ^iachsicht vcrwcudcn, wird dahin abgeändert, daß dicsc Vcrwcudung dnrch die Gemeinde- odcr Bezirksvorstände zn geschehen habe. ^ ^ Dic nach i? ^l! a. b. O. B. dcm Krcisamte nnd bc;i"chungSlr.cisc selbst der OrtSobrigkcit zuMncscue Amtshandlung koinmt der politischen VezirkSbehördc zu. ^ )', Der tz <^7 n- l'- ^- ^- und daS dazu nach-träalich crflosscnc ftoflauzleiprasidialschrcibeu vom litcn September 1^/ ?i. Ocstcrr. Prou. Gcsctzsammlnug, "^d '> wer^n dahin abgeändert, daß statt dcr Scclsorgcr dic'Gemeinde odcr Bezirksvorstände wcgcn der darin crwähutcn ?iachsicht nntcr Vcrschweignug der R'amcn dcr Parteien bci dcr zur Erthellung dcr ^ach,icht berufenen Behörde einzuschreiten haben, ciu Einfll.ß oder eine Vcr-uchmunq dcr Scclsorger aber »owohl als dcr gc.stl.chcn nn Rcligionsvorstäude dersel en auSge,chlo,cu .st Art. 11. Zu dcm § ^ a. b. G. A. wird vcr< '^ Die Untcrsuchnng der Ungiltigkcit cincr Ehc wegen der Hindernisse der ti§ l!3 und 04 a.b G. V. entfällt dnrch dic Art <> ""d 7 uud hat dlc,clbc uur insoweit mehr statt als cS sich noch um cinc vor Beginn dcr "Nirtsamlcit dcS gegenwärtige,, GcsctzcS mit cincm solchen Hindcrnissc geschlossene Ehe handelte Au die Stelle der uach ß !)4 a. b. G. B. von Amt/ wegen vorzunehmenden Untcrsuchuug dcr Ungiltig- ikcit ciucr Ehc wcgcn dcr im § 75 a. b. G. B. cmge- fiihrtcu Hiuderuisfc ist, iusowcit cs sich nicht un, cinc vor dcm Eintriltc dcr Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes geschlossene Ehc handelt, dic Ungiltigtcit der Ehc wcgcn Mangels der im Art. 8, tz 2 zur Giltiy-kcit dcr Ehc geforderten feierlichen Erklärung der Ein^ willigung von Amts wegen zu untersuchen. «rt. 12. Dic nach den 5555 104, 107 nnd 1.'^ a. b. G. B. fnr Fälle dcr Scheidnng dcm Pfarrer, Pastor, Rabbiner oder Rcligionslchrcr, überhaupt den Geistlichen odcr RcligionSlchrcrn zugewiesenen gütlichen Vorstellungen haben vor dcn Gcmcindc-, rücksichtlich Bc^ zirtsvorständcn zu geschehen. Dcn Ehegatten, welche stch einvcrsländlich scheiden wollen, liegt daher zncrst ob, ihren Entschluß zur Scheidung sammt den Beweggründen dem Gcmeindcvorstandc, nnd in einer Stadt, wo unter dcr Gemeindevertretung für einzelne Gebiete Vezirtsvcrtre' tungcn bestehen, dem Bezirksvorstände, in dessen Gebiete sie ihren Wohnsitz haben, zu eröffnen. Des Gemeinde-, rücksichtlich Bezirksvorstandes Pflicht ist, dic Ehegatten au das wechselseitig bci dcr Eheschließung gemachte feierliche Versprechen zu erinnern und ihncn dic nachthciligeu Folgen der Scheidung mit Nachdruck ans Herz zu legcu. Dicsc Vorstellungen müssen von dem Gemcinde-odcr Bezirksvorstände zu drei verschiedenen malen gemacht wcrdcn. Sind sie ohnc Wirkung, fo mnß der Gemeinde- oder Bezirksvorstand dcn Parteien ein schriftliches Zeugniß ausstellen, daß sie dcr drcimal geschehenen Vorstellung ungeachtet bci dcm Verlangen, sich zu scheiden, bcharrcu. Bcidc Ehcgattcu haben statt des in, i< 105, a. b. G. B. gedachten Zeugnisses cbcu das vorerwähnte Zcuguiß ihrcö Gcmciudc- odcr Bczirksuorstaudcs dem SchcidungSgcsuchc beizulegen und wird hicnach dcr erwähnte Paragraph abgcäudert. Will cin Theil in die ^chcidnuc, nicht einwilligen und hat dcr andere Theil rechtmäßige Gründe, auf dieselbe zu dringen, so müssen auch iu diesem Falle die gütlichen Vorstellungen dcS Gcmciudc. odcr Bezirksvorstandes desjenigen Gebietes, in welchen, der die Schcidnng verlangende Ehcthcil scincn Wohnsitz l,at, vorausgehen. Sind sie fruchtlos odcr wcigcrt sich dcr beschuldigte Theil bci dcm Gemeinde-oder Bezirksvorstände zn erscheinen, so ist von demselben das schriftliche Zeugniß hierüber dcm um dic Scheidung ansuchende,, Ehegatten auszufolgen nud dcrsclbc hat sol' cheS Zeugniß scincm Bcgchrcn bci Gericht bcizuschlicßen. Art. 1?j. Dcr § 111 wie die tztz 115 nnd 110 a. b. G. V. sammt dcn dazn nachträglich crflossencn Ge-sctzcn nnd Verordnungen nnd insbesondere das Hoflanzlci-dccrct uöm 20. November 1820 gal. prov. Ges. Samml. Band 2, sind aufgehoben nnd wird an dcrcn Stelle Nachfolgendes bestimmt: 55 1. Die Ehe wird durch den Tod des einen Ehegatten ausgelöst. 5 2. Während des Lebens dcr Ehegatten gestattet das Gcsctz dic Trennung dcr Ehe ans dcn in, nachfolgenden Paragraphc aufgeführten Gründen. Inwicfcruc dcr TrcunungSwcrbcr bci dcm Gebrauche fci.ncs Rechtes, Welches ihn, daö Grsctz gcstattct. mit den Vorschriften dcr Kirche odcr Ncligionsgcnosfcuschaft, dcr cr augchört, iu Ucbcrciustimmung fich befinde, dies zu erwägen, ist Sache dcr Religion uud des Gewissens. § :l. Ein Ehegatte kann die Trennung dcr Ehc verlangen, wcnu dcr audcrc Ehegatte: 1. sich ciucs Ehcbruchcs schuldig gemacht und der gekränkte Thcil dicscn scincn Fehltritt nicht ausdrücklich odcr dadurch stillschweigend verzieh, daß cr nach dessen Kcimtnißnahmc dic eheliche Gemeinschaft mit dcm schuldigen Thcilc uicht blos fortsctztc, soudcru mit ihm auch dic Vciwohnung Pflog; ^ 2. wcgcu cincs Verbrechens zu cincr wcninslcna jährigen Kcrlcrstrafc rechtskräftig vcrurthcilt w rk. ^ ihn boshafter Weise verließ uud übcr d e . ihn veranlaßte und ihm zugestellte oder, falls scin A, l . Haltsort nubekauut ist, öffentlich tnndacmaä ^!'^ ^Aufforderung u'^rhalb ciucS I^^^ ^cht- 4. ihm an scincm Leben nl^ ^ gefährlich nachstellte odcr " stlncr Gesundheit einwilligt. ^ " d°s Bcgchrcn um Trennung alciä/die ^ ^^" ^'UNdcs willen ist jedoch nicht fo-^3 . ^"'"U'Ng, sondern vorerst eine Schcid.ma von ^'^ ""d Bctt, ^,^ ,^^. ^^ ^cschaffculieit der Um-imnoc auch zu wiederholten malen zn versuchen. 1444 § 4. Uebrigens ist in allen Fällen, in welchen die Trennung der Ehe begehrt wird, nach eben den Vor« schriften zu handeln, welche für die Untersuchung und Beurtheilung einer ungiltigcn Ehe gegeben sind. Art. 14. Zu 5 114 a. l>. G. B. wird verfügt.- Die Vorschrift der Hofkanzleidecrcte vom 12. März 1830, Pol. Ges. Bd. 58, nnd uom 15. Juni 1833, wonach bei Todeserklärungen zum Behufe der Trennung einer giltig bestandenen Ehe zwischen Katholiken die oberste Iustizstclle, bevor sie ihr Erkenntniß fällt, die dieSfälligen Verhandlungen dem betreffenden Ordinariate mitzutheilen und dessen Bemerkungen einzuholen, und wenn der Beschluß der obersten Iustizstclle vou der Meinung dcS Ordinariates abweichend sein sollte, den Gegenstand der höchsten Entscheidung zu unterziehen haben soll, wird aufgehoben uud findet ein Einfluß und ciuc Einvernehmung der Geistlichkeit oder Rcligionsdiencr einer Kirche oder Rcligionsgenossenschaft bei Todeser< kliirniigcn zum Zwecke der Wieocrvcrehclichung überhaupt nicht statt. Art. 15). Zu § 119 a. b. G. B. wird verfügt: Die in Folge allerhöchster Entschließnng vom 28ten Juli 1814 zu § 119 a. b. G. B. ergangcnen Hof-decrete vom 4. Augnst 1814, Pol. Ges. S. 42 Bd. S. 98, vom 20. August 1814 I. G. S., Nr. 1099, und uom 17. Juli 1835), Pol. Ges. S., Vd. 03, S. 298, sind aufgehoben- Art. 16. Die §s 123 bis incl. 130 des allg. b. Gesetzbuches sammt den dazu nachträglich crflosscnen Gc» setzen und Verordnungen uud insbesondere des § 20 deS 23. Abschnittes der mit ^ojkanzleidccrct vom 12. Mai 1800, Pol. G.-S,, Vd. 20, S. 03, zur Darnachach-tung mitgetheilten politischen Schnlvcrfassung, das Hof» tanzlcidccrct vom 24. Jänner 1811 und vom 14. Februar 1811, Pol. G.-S., Bd. 5)0, S. 46, das Hof-dccrct vom 11. Juni 1813, I. G.-S., Nr. 1053, das Hofdccrct vom 10. Anglist 1821, I. G.«S., Nr. 1789, das Hofkanzleidecrct vom 0. Jänner 1822, Pol. G.-S., Bd. 5»0, S. 4, das ^ofkanzlcidecrct vom 10ten December 1826, Pol. G.-S., Bd. 54, S. 145. das Hofdecret vom 13. Jänner 1827, I. G.-S., Nr. 225>0 nnd das Hofdecrct vom 19. Mai 1827, I. G.-S., )ir. 2277 , werden außer .straft gesetzt und haben in Anfchuug der dem israelitischen Religionsbekenntnisse Angehörigen die nach dem gegenwärtigen Gesetze über Ehen lind Ehcvcrlöbnissc geltenden allgemeinen Bestimmungen gleichmäßige Giltigkcit. Art. 17. Zn dem Iustizhofdecrct vom 23. August 1819, I. G.-S. Nr. 1595 wird verfügt: Die im § 10 dicscö Hofdccretes enthaltene Vorschrift, daß bei einer von Akatholikcu angcsuchtcn Auf-lösnng der Ehe nach Beschaffenheit der Umstünde eine gütliche Ausgleichung zu bewirken sei, ist überhaupt bei der von einem Ehegatten, welchem Religionsbekenntnisse er angehören mag, begehrten Ehctrcnnnng anznwendcn. Die im tz 18 des erwähnten Hofdccrctcs getroffene Bestimmung, daß im Falle, wo zwischen Katholiken, oder wenn ein Theil katholisch ist, ans die Nichtigkeit der Ehe erkannt wird, von dem Vertheidiger des Ehebandes selbst gegen gleichförmige Urtheile die Revision anzumelden und nach dem Wechsel der Rcuisionsschristcn die Actcnicnscndung zu verlangen sei, gilt ohne Rücksicht anf das Religionsbekenntnis; dcr Ehegatten für jeden Fall, wo es sich um die Ungiltigkcit einer Ehe handelt, und wird anch auf den Fall dcr Ehctrcnnung ausgedehnt. Art. 18. Die Gemeinde- und Bezirksvorstände können in den ihnen nach diesem Gesetze zugehörigen Handlungen dnrch ihre ordentlichen Stellvertreter vertreten werden, für welchen Fall das von jenen Gesagte für diese gilt. Art. 19. In dem zweiten Hauptstücke dcS a. b. G. B. nnd den dazn nachträglich crgangcncn Gesetzen nnd Verordnungen, soweit diese nach Maßgabe des gegenwärtigen Gesetzes wieder in Kraft treten, sind an allen Stellen, an welchen deS Krcisamtcs und der Lau-dcSstclle erwähnt ist, die politische Vczirksbchördc uud die politische Vandcsbchörde, dort, wo von den Seelsorgern die Rede ist, die bezüglichen Gemeinde- oder Bezirksvorstände, und an den Orten, wo sich dcr AnS» drücke „Trauung", „Trauuugsacten" und „Trainings-buch" bedient wird, die Anfnahmc der feierlichen Erklärung dcr Einwilligung znr Ehe durch den Gcmcindc-oder Bezirksvorstand, die daranf bezüglichen Acten und daS von ihnen zu führende Ehcrcgistcr zu verstehen, insofern die beiden letzteren Ausdrücke sich nicht anf Ehen beziehen, welche vor Beginn dcr Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes geschlossen wnrdcn. Art. 20. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit 1. Jänner 1868 in Wirksamkeit. Art. 21. Zur Einführung des gegenwärtigen Ge< setzes werden folgende Übergangsbestimmungen verfügt: § 1. Insofcruc es sich um die Giltigkcit einer Ehe handelt, welche unter dcr Herrschaft des Patentes vom 8. October 1856, N. G. Bl. Nr. 185, geschlossen wurde, ist dieselbe uach den Bestimmungen dieses Patcutcs und der damit erlassenen Gesetze zu beurtheilen. Die Trennung so wie die Scheidung von Tisch und Bett in An-schnng einer vor Beginn dcr Wirksamkeit dieses Gesetzes geschlossenen Ehe findet aber auch dann, wcnn dcr Ehc-abschluß während dcr Herrschaft dcS vorbczcichnetcn Pa- tcntes nnd dcr demselben beigcgcbcncn Gesetze erfolgte, nur nach den Bestimmungen dieses Gesetzes statt. tz 2. Die Untersuchung nnd Vcrhandluug über die Uugiltigkcitscrtläruug ebcu so wohl als über die Tren« nung oder Scheidung von Tisch und Bett hinsichtlich einer im vorhergehenden Paragraph erwähnten Ehe sind nach den in Folge dcS gegenwärtigen Gesetzes giltigen Anordnungen zu pflegen. H 3. Die nntcr der Herrschaft des Patentes vom 8. October 185)0, N. G. Bl. Nr. 185, ergangcnen rechtskräftigen Entscheidungen verlieren die ihnen nach Maß» gabc dieses Patentes und der demselben beigcgcbcncn Gc» ! setze zukommenden Wirtnngcn nicht. Alle am Tage dcr Kundmachung des gegenwärtigen ! Gesetzes mit Rücksicht auf das Patent vom 8. October ! 1850, R. G. Bl. Nr. 185, bei einem geistlichen oder wclt< lichen Gerichte in ersterer oder höherer Instanz oder bei ^ was immer für einer Behörde anhängigen Vcrhandluu« ^gcn sind dnrch das nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zuständige weltliche Gericht, bczichungöwcisc Behörde, fortzuführen und dahin zn übertragen. Von solchen Gerichten oder Behörden ist nach den durch das gegenwärtige Gesetz getroffenen Anordnungen zu verfahren. 8 4. Bis zum Tage, an welchem das gegenwärtige Gesetz in Wirksamkeit tritt, haben sowohl dic geistlichen Ehcgerichte, wie die Behörden uud Seelsorger in Ansehung der Ehcangelcgenhcitcn dcr Katholiken nach dem Pa» tentc vom 8. October 1856, R. G. Bl. Nr. 185, und den denselben bcigcgcbencn Gesetzen vorzugehen. Insoweit es sich um dic Aufgebote und sonstigen Vorbereitungen zum Abschlüsse einer Ehe handelt, ist sich bis zu dem Tage, an welchem dic Wirtsamlcit die-ses Gesetzes beginnt, gleichfalls au dic Vorschriften des bezogenen Patentes uud der demselben bcigcgcbencn Gesetze zu halten. insoweit die Ehe auch noch innerhalb dieses Zeitraumes zum Abschlüsse kommt. Sobald dies nicht dcr Fall ist, haben das Anfgcbot so wie die sonstigen Vorbereitungen znm Eheabschlussc während dcr Wirksamkeit dieses Gesetzes und den Vorschriften desselben gemäß neuerlich vorgenommen zn werden. Art. 22. Mit dem Vollzuge dcö gegenwärtigen Ge< sctzes werden die Ministcr dcr Justiz und dcs Eultus, des Inucrn uud dcs Kr.cgcö beauftragt, vou welchen die zur Ausführung desselben erforderlichen Verordnungen zu erlassen sind. Oesterreich. Innsbruck, 12. September. (K a th olikenver« sammluug. Gestern Vormittags fand die dritte geschlossene Sitzung dcr Generalversammlung dcr katholischen Vereine statt. Nach mchrcrcn Anträgen bezüglich dcr Unterstützung cinigcr Vereine sprach Herr Wolf, dcr auS ^appland kommt, zn Gunsten einer Nordpol-Mission, wovon Vapftland ein Theil ist und wozn alle Lander gchörcn, die jenseits des nördlichen Polarkreises liegen. Er bittet nm Priester, um Männer, dic das ^icht dcs katholischen Glaubens dorthin tragen, wo cS „finster ist, nicht bloS in physischer, sondern anch in geistiger Bc-ziehnng." Diese Mission wurde am 8. December 1854 gegründet; auch sind bereits 7 Statioucn errichtet, eine Kirche und eine Eapcllc crbant. Graf Fries ans Wicn erstattet den Gcncralbcricht über die Wirtsamlcit der katholischen Vereine in Wicn und frcnt sich, gcradc auf dicscm Fcldc viel Gutcö von cincr Stadt sagen zn tön< ncn, über die so viel Gcgcnthciligcs im Umlaufe ist. Anfangend mit der „Gcncralconfcrcnz dcr katholischen Vereine," die geeignet ist, ein gemeinschaftliches Wirken zn begründen, durchgeht dcr Berichterstatter der Reihe nach alle die Vereine, wodurch sich die katholischen Bewohner Wiens im allgemeinen oder nach Stand nnd Geschlecht verbinden, um auf allcu Gebieten der christlichen Eharitas das Möglichste zu wirken und dabei die cigcuc Heiligung nicht aus dem Augc zu lasscn. Dieser AnSeinandersetzung fügt dcr Prüsidcut bci, daß die Versammlung sich frene über daö eben Vernommene und daß die Vorwürfe, die man hört, nicht dcn Katholiken WicuS, sondern nnr jenen gelten, dic nicht mehr stolz daranf sind, Katholiken Wiens zu scin. In dcr Abcndö stattgehabten dritten öffentlichen Vcrsammluug erhielt zuerst das Wort Ehrenpräsident Sigwart Müller aus Altdorf (Schweiz), dcr seine Verfolguugsgcschichtc erzählt und dem Tiroler Volk, bei dem er die freundlichste Aufnahme sand, ein Hoch ausdringt. Hofrath Professor Phillips aus Wicn entwarf einen historischen Rückblick auf das deutsche Reich, bcmcrtcnd, daß cs anfing zu sin-kcn scit Heinrich IV.. nämlich scit dcr Zcit, als die Opposition gegen das Papstthum begann. Hierauf sprach Redner über dcn Plan zur Grüuduug ciucr katholischen Universität und empfahl die Stadt ^nxemburg als Ort für dieselbe. Da dic ciue Festung dcmolirt werde, solle man eine andere daselbst erbauen, nämlich eine Bnrg für katholische Wissenschaft. Ferner sprachen Sncttcr, Priester aus Wcslphalcn, über christliche Philosophie; Graf Friedrich Thun über daS Verhältniß und speciell über den Adel und dessen Anfgabc in Bezug auf Vcr-tretung katholischer Interessen; Kaufmann Schumacher über die Congregation junger Kaufleute in Köln; Stn-dent Grcggcr über dic Studentenverbindung „Austria" in Innsbruck, Zander über die baicrischcu Zustände und zum Schlüsse Professor Greutcr über katholischen Gehorsam, Toleranz und Olaubeuscinhcit. ,, — 13. September. Gestern fand dic vierte und i letzte öffentliche Sitzung dcr Gcneralocrsammlnng der ! katholischen Vereine statt. Der Geistliche Wnrz aus ^inz sprach über dcn Arbeiterslaud in dcn Fabriken. »Brentano aus Augsburg ermähnte die Tiroler, an der ! OlanbcnSeinheit festzuhalten. Prälat Kobinsky auS , Ungarn sprach über die Ladislans-Vereine. Priester Ovcrtamp auö Wcstphalen sprach über die Bestrebungen l, der Katholiken in Belgien zur Belehrung dcr Russcn. ,Er mnßtc seine lange Rede anf Verlangen der Versammlung vor dcm Schlüsse abbrechen. Professor Mösingcr auö Salzburg forderte zur Unterstützung dcS Papstes auf. Hofrath Dr. Haßlwantcr sprach nun cine» Dank dcm Präsidenten, dcn hochwürdigstcn Bischöfen ' nnd dcn Mitgliedern dcr Katholitcnvcrcinc. Er schloß ! seine Rede mit dcn Worten: „Sind anch dic Körper getrennt, bleiben doch die Geister vereint und der Vcr-einignngspuntt ist das göttliche Hcrz Jesn." Hierauf hielt dcr Präsident Ringens dic Schlußrcdc. Nachdem er seine lebhafte Befriedigung über dic avgclanfcncn Tage ausgedrückt, dankt cr allen Thcilnchmcrn für dcn Eifer, dcu sie au den Tag gelegt, iusbcsondcrs gedachte er der Frauen Innsbrucks, indem cr zugleich hervorhob, welch' gewichtigen Einflnß das Weib anf die Befestigung dcr katholischen Grnndsätzc dcs Mannes ausübe. Er forderte zur Gründnng von Vereinen znr Bethätigung christlicher Vicbe auf und richtete schließlich einen Dank an die Bischöfe, das Comity dic Sccrctärc und die übrigen Thcilnchmcr, ebenso an dic Eiscnbahnverwaltnngcn für die im Interesse dcr Vcrsammlnng geleistete Unterstützung. Nachdem der Herr Fürstbischof von Brixcn dcr Versamm» lung seinen bischöflichen Segen ertheilt hatte, wurde mit dem Gruße „Gelobt sei Jesus EhristuS!" vom Präsidenten die 18. Generalversammlung für bccndct erklärt. DaS auf diese Sitznng gcfolgte Festmahl zählte gcgcn 250 Thcilnchmcr. Die Toaste eröffnete Präsident ^in-gcnö mit einem Trinlsprnchc alls dcn h. Vatcr, auf dcn dic im Hofraume aufgestellte städtische Musikbnndc die Piushymue spielte. Dcr zweite Präsidcut, Baron Still' fried, brachte dcn Toast ans Se. Majestät den Kaiser uud Ihre Majestät die Kaiserin a»S, und das Hoch anf Allcrhöchstdicsclbcn wurde von dcn Klängen dcr Volks-Hymne begleitet. Hierauf folgten mehrere Toaste, stets von längeren Reden cingclcitct. Dcn Schluß dcr 18tcn Generalversammlung bildete die meisterhafte Aufführung von Haydns Oratorium „Dic Schöpfung", dcr über 3000 Zuhörer beiwohnten. Hmiritz, 16. September. (Die Rede des Reichskanzlers.) In Brunn wnrde dcr Reichskanzler Baron Bcnst auf seiner Durchreise nach Reichcnbcrg vom Statthalter Baron Poche. dem Bür germeister Dr. Giskra und anderen Notabilitäten dcr Stadt empfangen, Anf die Ansprache dcs Vicebürger» mcisterS und des Handclslammcrpräsidcnten erwiderte dcr Reichskanzler: „Empfangen Sie, meine Hcrrcn, meinen herzlichen Dank für die frcnndlichc Anfnahmc, dic Sic mir bcrcitct habcn; zn jeder Zcit ist für mich ein Beweis des öffentlichen Vcrtranens von hohcin Werthe; hier in Brunn doppelt, wo cs nntcr dcn Au> spicicn eines von mir hochgeehrten Mannes geschieht, mit dcm ich jctzt scit längerer Zcit in dcn frcundschaft-lichen Beziehungen zn stehen so glücklich bin. (i'cbhaftcö Bravo.) Ihr Vertrauen ist mir jctzt dovpcll wcrthvoll, n'0 dcr Wcg, dcu ich wandle, hie und da wohl cngcr nnd mühsamer wird, wic das wohl nicht, andcrS scin könnte. I» st^ chcn Augenblicken ist das öffentliche Vertrauen ein dup" pclt werthuollcö Unterpfand dcs Gelingens. Ich bin mn' eingedenk dcr Pflichten, welche dieses Vcrtiancn mir a»^ erlegt, ich hoffe Ihr Vertrauen zu rechtfertigen. (An< haltender Beifall.) Ich rechne daranf, daß diejenigen, welche mir ihr frcuudliches Vertrauen schenken, gcrcchl nnd billig gcgcn dcn scin werden, dessen Weg heute Ihre guten Wünsche begleiten. (Rufe: Gcwiß! I" wohl!) Ich hoffc, Sie werden nicht vergessen, daß de»'' jenigc, dcr cincn slcilcn Pfad hinanfschrcitct, von Z^ zu Zcit Athcm schöpfen muß, damit cr nicht crlicg^ (Bravo, Bravo!) nnd daß dcr nicht scin Ziel a»^' Angc ucrlicrt nnd nicht von dcmsclbcn abweicht, dtt nicht die abschüssigste Stelle wählt, um den M's hinanfzukommcn. Meine Herren, ob ich Ihr.^", tränen einmal gründlich rechtfertigen werde, daS weiß ^ nicht; aber dessen können Sic versichert sein, Sie schcu^ Ihr Vertrauen einem Manne, dcr dcn redlichen ^l . hat, cs zn vcrdicncn. (Stürmischer Beifall nnd Hochr»l'^ Mcinc Hcrrcn, ich bin doppelt gcehrt dnrch dic AnsP"^. dcs Herrn Handclskammcrpräsidentcn; dic Iutcrcssc" ^ Handelskammern wcrdc ich mir stctö gegenwärtig ha ' und ich bin glücklich, auf dic au mich gcstclllen 6"U ciuigc beruhigende Worte sagcu zu köuncn. Ich ^, dic Ausgleichsvcrhandlnngcn cincm gedeihlichen und !1 ^. lichen Ende zngeführt und vertraue fest darauf, daß ^ in kürzester Zcit dasjenige verloren habcn werden,^ ^^ uns alle beunruhigt, uämlich die Unsicherheit ^ ,^ winncs. Auch sonst sind die Verhältnisse so ^1°^ daß ich für meinen Theil an dcr Erhaltung dcs "^ dcns nicht zweifle, ein Beweis hicfür sei IlM ^ dcr Umstand, daß die handelspolitischen Aezichnng^^ Prcnßcn wieder aufgenommen wcrdcn. und^H « M daß anch in dieser Richtung Ihren I"tcrcs,cn " ^. geschehen wird. Ich bcdancrc aufrichtig, daß y ^t Schnellzug mich sobald von Brunn wegführt, °" ^c-zu habcn hier zu vcrwcilcn; hier, wo so wlHl u 1445 torcn imscrcs Budgets gegeben sind; hier, wo so wich« tigc geschäftliche Zweige unserer Industrie so glänzend vertreten sind. Ich hoffe, in nicht ferner Zeit Ihncn einen längeren Besuch machen zu können. Bis dahin, bitte ich, erhalten Sie mir Ihr Vertrauen, und hicmit "'fc ich Ihncn ein herzliches Lebewohl zu." Dieser Ansprache sollte ein stürmischer, minntcnlangcr Beifall. H'crauf setzte der Reichskanzler seine Reise nach Smiritz Wt. Der Obcrstlandmarschall Fürst Aucrspcrg ist heute Morgens hicr angekommen. Ausland. Paris, 15. September. (Besuch in Berlin.) ^er „Etendard" schreibt: Mehrere Journale melden, daß der Besuch des Kaisers ^'apolcou am Berliner Hofe s'chcr und nahe bevorstehend sei, indem sie hinzufügen, daß Graf v. d. Goltz nach Biarritz gereist sei, nm die Gcicllc Linladnng zn überbringen. Diese Nachricht ist unrichtig. Der König von Preußen hat die Einladung schou seit langem gemacht, Or«f u. d. Goltz brauchte sie "lchl zu erneuern. Aber der wahrscheinliche Zcitpunit der Ncisc ist noch nicht festgesetzt. - Dasselbe Blatt 'neldet, man glaube, daß die Verhandlungen zwischen der AM »nd dem Credit Mobilicr gestern Abcudö zu ciucm bcfricdigcudcu 3tesultat geführt haben. - (Eine neue ^ uxcmb u rg er Fra g c>) Die ..Epoque" glaubt zn wissen, daß seit einigen Tagen ein sehr häufiger Dcpcschcuwcchscl zwischen Paris nud ?on-dou wegen Abtragung der Festungswerke von Luxemburg Mttfwdct. Die materiellen Schwierigkeiten, welche mit lncser Operation in Verbindung stehen, scheinen sehr "Mich zn sein nud mau spricht von der Nothwcudlg-lnt, ein Schiedsgericht zu wählen. _ — (Nordschleswigschc Angelegenheit) "cr „France" znfolge will Dänemark aus der Rucl° "swtuug Alscns, Düppcls und Flcnsbnrgs eine "'»'Ülio >i„(. ,,»» „.»! niachcn und im Wcigcruugsfalle 'über den .!.!,,. .,,». mifrechl erhalten sehen. Dicje Vwnäckigtcit Däucmarts entspricht nicht den Inten-!>'°"en jener Ntächtc, die eine friedliche Ausführung des , ''"- V des Präger Vertrages anstreben. .. ^ (Behandlung dcr'spanischen Insnrgcnten.) ^N'Aclcnchlnug der spanischen Zustände the.lt der Parser ^Ncsp^drut der .Times" folgende Thatsache:, mit, ^'e cr au guter Quelle, nämlich von einem freunde °" spanischen Rcgicrnng hat. ^iaruacz läßt die „aumc->l'"cn" Insnrgcnten zu Tausenden aufgreifen und nach ^n Philippinen odcr nach dcm pcsthauchcndcu Fernando p° verschiffen. Ans Katalonien sind schon 700 odcr "^> darunter Alcaldcn und Mitglieder der Modcrado-!i,"tei, trausporlirt. Für einige derselben haben sich ihre w-eunde verwendet, damit sie nach den (gen über das fatale Decrct des Kaisers Mar ^. ^- October 1805. wegen Erschießung der gefangenen .''''bitten vcrdsfentlicht bat, u. z. wird dabei insbefondcrs ^ ° Stelle aus einem Äazaine'schen Ossicicrsbcsehle vom "ctodcr 18U5 als große Neuigkeit telegra. ied^^ ""bezogen. Mit diesem pompösen Telegramme ist °cv dcr Wiener Journalistik etwaö sehr Menschliches den?"' ^°"" '" ^^ '" ^'^" "°" Arthur Storch erscheinen« . "Wiane: „Mexico odci Republit und Kaiserreich" sail' ^ wir bereits in dem am 12. Juli d. I. ausgegebenen 18,'^ ^^^ vollinhaltlich den von Bazaine am I I.October llaul^ "^^""' geheimen Osficierbbefchl (Z. 7729, vcr-A f ' ^^" authentisches Oliginal die Veilagshandlung de're Mcche" ^" ^""- ^'^ "'^ ^ipzig, nebst vielen an» l>us 5w'^""" "'^ ^^^ interessanten Originaldocumentcu lana ^'^ ^^'^ ""^ ^° dasselbe Jedermann aus Ver-der " ^ ^'U'Ncht mitgetheilt wiid. — Uebcrhaupl enthält risch° . ^"^^ Numa» eine vollständige ebenso llarc als hislo-an ^^^üe Daislcllung über die Unschuld dcö Kaisers Mar dc,h ^"' /bm zur Last gelegten Blutdccrcte, uno lönncu wir H d,eses Wert, von welchem soeben dic 7., ebenfalls »Unss ^ '" ° ld ° cumente und Enthüllungen enthaltende Liefe-de»nn.....""" 'ft, 'M Interesse der Wahrheit und dcsRcchlcs -PUdl'cum bestens anempfehlen. nach ^ ^.'uzcr Voltafesl.) Am 11. d. M. wurde ^'"zer 3^'s?'?""^ ''"^^ scicllichcn Hochamtes das scchüte Herr lZrlk ^ ""sl»et. Se. l. Hoheit der durchlauchtigste beit die tz ^ Joseph, Hlichstwelchei durch seine Anwesen-'ll den Vül'k^ s^"^^"" veiherrlichte, wurde am Gngange sladt ^i„ ^'^Plal; von dcm Bürgermeister der Landcöhaupt-wchl^^. "" dcn Mitgliedern des Vollöscslcomil''' chr-bl)»»,c .^ ^"7"'ü"' und unter den Klängen der Vollö-6l,ltribune gllcitct: dei sriclliche Moment der' Eröffnung wurde auch durch zahlreiche Mlerfchllsse bezeichnet. Der Vilrgermeisler hielt zur Eröffnung von der reich geschmNckten Festtribanc au« eine Ansprache an die Versammlung, an deren Schlüsse er im Namen der Stadt Linz Sr. Majestät dem Kaiser ein dreifaches Hoch aufbrachte, in wel-ches die Vc'tsammlung unter den Klängen der VoltSbymne mit Aegelstcrung einstimmte. Hieraus ergriff der Herr Hof-ratb und Leiter der Statthalterci Nilter v. Schurda das Wort. Der Redner betonte das Verdienstliche des Unternehmens, das mit jedem Jahre größere Bedeutung gewinnt und dem Lande, der Gemeinbevorslehung uon Linz und ins« besondere dem Comit6 zur Ehre gereicht. Der Bürgermeister richtete sodann an Se. l. Huheit den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog die ehrfurchtsvolle Bitte, die Ausstellung besichtigen zu wollen, worauf sich die Festgäste in die AuSstel. lungsräume verfügten und die ervonirten Objecte in Augen» schein nahmen. Die Eroffnungsfeicrlichleit war vom schönsten Wetter begünstigt und schon am ersten Tage war der An. drang 5>es Publicums ein massenhafter. — (Cholera.) Iu Tiiest vom 15. bis 10. d.M. 1 Eltranlung in der Stadt, 3 in den Vorstädten, 1 im Tcrii» tonum, 1 genaö, 5 starben. 19 in Behandlung. — (Schloß Güdoilü.) Die Herrichtung des Ge-döllöcr königlichen SchlosseZ ist nun gänzlich beendigt und lann dasselbe durch den Hof jeden Moment bezogen werden. In dem prachtvollen, circa 200 Joch umfassenden Parke tonnen die Majestäten die angenehmsten Spazierritte machen : auch silr die Jagd ist durch das Vorhandensein von circa 200 der schönsten Hirsche bestens gesorgt, und es ist nur bedauernewcrth, dah ein Theil des Partes, welche« für die Fasanen bestimmt ist, von der Eisenbahn durchschnitten wird. Die Hauptzierde im Gödöllöer Schlosse ist die auf Wunsch Ihrer Majestät der Königin neu erbaute Veranda, deren vier Säle nach dcm Schöubrunner Musler prachtvoll decorirt und möblirt sind. — (Das Muster eines Geschäftsbriefes.) Der Grazer „Telegr." dringt als zeitgemäßen Appendix zum ersten österreichischen Lchrertage, der bekanntlich mit eminenter Majorität die Resolution aussprach: Die Volksschule in Oester» reich ist nicht das, was sie sein soll — einen Geschäftsbrief aus der Provinz, ahgedructt, der vor Kurzem einem Grazer Grohhandlungshausc zukam. Der Brief lautet — mit Beibehaltung der eigenthümlichen Orthographie — wörtlich: „Ich komme mit diesen eine Anfrage als schon vor mehreren Jahren eine Bekanntschaft, und eine nähere Gcschäftsoer-bindlichtcit mit Ihrem werten Hause gehabt zu stellen, ob Sie sich entschlühen kannten, das frühere Anvertrauen mit welcbem ich dei Ihrer werten Firma im Gewinste stand, mir wieder ein Credit zu räumen die Güte huben wollen. Und da ick aber im Siunc habe mein Waaren-Lager bezüglich des in D. befindlichen Geschäftes zu stellen, mit welchem ich Sie gefälligst ersuche falls meine Anfrage einen guten Klang Ihren Gehöres gewinnen sollte, um baldigen Nicderschall Ihrer sie mich gutgesinnten zur Anverlraung vcrtigwerden-den Zukunft zu verständigen." — (Zur Gefchichte W alle n st eins) und des dreißigjährigen Krieges im allgemeinen hat, wie berichtet wird, Professor Höflcr im gräflich Clam-Gallaä'schen Archive in Fricdland höchst bedeutende Documentc aufgefunden, die ganz neue Gesichtspunkte zu ergeben geeignet sind. — (Erdbeben.) Am 23. Juli, 3 Uhr Nachmittag, wurden zu Zurnabao im Kaulasus drei auf einander folgende Erdstöße ver,vürt. Der erste in der Richtung von Nordost nach Eüdwcst war von einem Gelöse, ähnlich dem Rollen des Donners, begleitet und dauerte ^0 Secunden. Gleich darauf wurde ein zweiter schwacher Eldsloß verspürt und der drille, der gleichfalls uon einem kurzen Getöse begleitet war, aber länger dauerte als die früheren. Mehrere Häuser stürzten zusammen. Zu Elisabethpol, 40 Werst westlich von Zurnavad, wulde dieses Erdbeben gleichialls wahrgenommen. Der Himmel war wolkig. Das Theimomctcr zeigte 19° N. — (Amelila nische Alterthümer.) Eine be-merlcuswerthc Entdeckung ist in Nordamerika in der Nähe des Wassersalles des Polomacslusses, oberhalb Washington, gemacht worden. Dort fand man nämlich einen Runenstein, dessen Inschrift einem im Zähre 10Ü1 verstorbenen isländischen Weihe gilt. Der Fund ist ein weiterer Beweis, daß schon gegen 500 Jahre vor Kolumbus scandinavische Nordländer die amerikanischen Küsten besucht haben. An derselben Stelle sind auch Bruchstücke von Zähnen, Vronzeschmuct-fachen, Münzen und andere Alterthümer zu Tage gefördert wurden.__________ Dcr internationale thierarMchc Congreß. Der in Zürich am 2. d. M. zn seiner dritten Jahresversammlung znsammcngetrctcnc internationale thicr-ärUliclc Congrcß hat seme Hauvttractandc, die Rinder-vest, erlediget nud folgende für ganz Europa bcdcntungö. volle Beschlüsse gefaßt: 1 Seit dcu lctztcu zwei Jahren smd keine Ersah, ruugcn gemacht wordcu, welche die früherm Ausichtcu übcr die Rinderpest im wesentlichen altcrlrcn könnten. Es hat sich dabei wiederholt bestätiget, daß die Krankheit auf andere Wiederkäuer (Schafe, Ziegen) übertragen wird. 2 Die zehntägige Coutumaz-Zcit, wie fie vom zehnten Congressc angenommen wnrdc, ist beizubehalten. Zu-alcich sollcu sämmtliche Regierungen Europa's Rußlaud zu bewegen snchcu, üb:r scinc Grenze kciu insicirtcS odcr krankes Thier passircn zu lassen. 3. Es gibt kein anderes genügendes Tilgungsmittel dcr Rinderpest als die Keule. Damit aber diese wirklichen Nutzen bringe, sei es nöthig, daß überall eine volle Entschädiguug für das gclödtcte Thier geleistet werde Die Aufbringung der hiezu nöthigen Mittel muß jeder einzelnen Regierung überlassen werden. 4. Ein neues sicher wirtcudes Dcsinfectionsmittcl wurde nicht gefunden. Es soll deshalb jedem Sachtun, oigen die Wahl auS den bekannten DcSinfettionsmitleln überlassen bleiben. Jedem Privatmanne möge anf Ver-langen zugestanden werden, daß dic Waggons in seine,-Gegenwart dcsinficirt werden. 5. Die verschiedenen Regierungen West - Eurofta's sollen ersucht werden, einheitlich nnter sich eine ähnliche Eonvcntion abzuschließen, wie diejenige, die von Äaiern Baden, Hessen nnd Württemberg über dic Maßregeln gcaen die Rinderpest zu Mannheim abgeschlossen wurde." ' Des Ferneren wurde beschlossen, uon Rußland die Ernennung einer internationalen Commission zu vertan, gen, welche beauftragt wcrdcu soll, der Seuche iu ihrer Gcburtsstättc, in den russischen Steppen, nachzuspüreu um Maßrcyclu finden zn können, dieselbe in ihrem Keime für alle Zeiten zn ersticken. Als nächster BcrsammlunaS-ort des EongrcsscS ward Brüssel und das Jahr 1570 als Zeit seiner Wiederzusammcnlunft gewählt. Locales. — (Polizeiliches.) Gestern im Laufe des Vormittags wurden aus der Toppelthüre einer in der Tladl befindlichen Wohnung zu veischicdcnen Stunden beide Schlüssel entwendet. Zur Mittagszeit in Abwesenheit des Wohnunginhabels wurde mittelst der entwendeten Schlüssel aus dem versperrten Zimmer eine Barschaft von 124 « die in einem versperrten Schreibtische verwahrt war. durch unbekannten Thäter entwendet, und hierauf alles ordentlich verschlossen. Abends wurde dcr Thäter in dcr Person eine« 12jährigen Knaben, sammt dcm größten Theile des Geldes von der städtischen Sicherheilsbchörde zu Stande gebracht (5r halte das Geld im Sande einer Kegelbahn, die Schlüssel aber iu einem Sandhausen hinler der Domtirche verborgen — (Schulenansang.) An der städtijchcn St. Ja« tobs-Haupt schule hier beginnt das Schuljahr am I ten October mit dcm h. Geistamlc. Anmelduug am li8. und 30. d. M. Vormittag vou 8 bis 12, Nachmiitag »'bis ^ Uhr in der Dircctionelanzlci (Redoute). — (Theater.) In der „alten Schachtel" be. grüßte das Publicum wieder einen seiner Lieblinge, Frau Podhorsty-tteller, welche alle ihre unerschöpfliche Laune und Liebenswürdigkeit mitgebracht hatte und insve« sondere durch ihren Coupletsvolttag rauschenden Beifall er. zielte. Der neue Komilcr Herr Müller (Zwicll), cilempo. lirenden Andenkens, wußte — wir müssen diese Thatsache eoiislatiren — mit El folg auf die Lachmuöleln zu willen Herr Kroßel (Vorstenlopf) hatte weniger Gelegenheit zur Entfaltung seiner Komil, welche sich mehr zum feineren Genre hinneigen dürfte. Die übrigen Darsteller, deren Rolle,, ohnehin wenig Bedeutung haben, genügten ihrer Aufaabe Der heutigen Vorstellung der „Norma" scheu wir mit den besten Erwartungen entgegen, indem die tüchtigsten Gesana«-träftc neu engagitt worden sind, welche mit den schon in der lebten Sai,o>» bewährten ein sehr befriedigendes Ensemble bilden dürsten. Bericht übcr die Sitzung des train, «andes Ausschusses vom «3. September. Da der Gemeindevorsteher von Dobruine ^osef Nal,«-, .ssrantheilö halber mit Zustimmung des Gemeindeausschuss « vom Amte enthoben worren isl, so wird der erste Gemeinde rath beauftragt, die sogleichc Einleitung zur Neuwabl ,u treffen. ' Den Gesuchen mehrerer Gemeinden um Uebernabme von solchen Kranlcnvervflegslosten, welche in Prioalspilälern anerlaufen sind, auf den Lande5fond, lann nicht willfahr, werden, da den Lanbcsfond nach den bestehenden Vor< schuften nur die in öffentlichen, b. h. von der l l Reaie. rung als olientlich erklärten Heilanstalten anerwachsenben Eurlosten treffen, und der Landesfond ohnehin schon mit diesen Auslagen überbürdet ist. Ueber die an die Herren Grokgrundbesiher und Land, Wirthe erflossene Einladung in Betreff der Errichtung von landwirlhfchafllichcn Fachschulen hat Se. Durchlaucht Geora Prinz zu Schönburg dcm Landesausschusse einen sehr hoch. herzigen Antrag gemacht. Der durchlauchtigste Fürst ili nämlich erbütig, auf seiner Herrschaft Schneeberg in Inner, train eine forstwirthschnfllicde Schule für 0 bis 8 ^i:« zu errichten, diesem Zwecke ein eigenes Gebäude in 5 Nähe des Schlosses zu widmen, wo dic Schüler ,.« . liche Unterkunft finden werden. Die Schule ^ ""^lt> die Leitung deö fachmännisch gebildeten Forstdirettm/ V^ und außerdem auf Kosten Sr. Durchlaucht n ^'M aufgenommen werden, welcher den ^i^l!« ^"" ^rer gründlichen theoretischen UnlernHt „,- 3" ^^ "nen praktische Anleitung iu den ausgedehn /^,s.^ 7'"''"'^ geben würde. ^ " "" forsten der Domäne Se. Durchlaucht beanwr,,^. ^ . Mung, als lediglich das ^?c7^u' "ne andere V.r. verabreichende Kost und m ^ .' "° ^" Zöglingen zu ligen Anforderung ^ c °""be '° "ach den diesfal-lassen. """"gen vou seiuem Nenlamle billigst berechnen m.l-.»^ ^" ^wünschten Elfolg zu erzielen, mühten die aulzunrhnicnden Zöglinge die gehörige Vorbildung besitzen und deutsch »der slovenisch lesen und l^reibenlönnen. 1446 Se. Durchlaucht ist bereit, diese Schule mit I. October l. I. ins Lebln zu rufen. Der Lindesausschuß beschließt, dem durchlauchtigsten Prinzen für die bethätigte edle Opserwilligleit im Namen des ganzen Landes den wärmsten Dant auszudrücken, z,i> gleich abrr mitzutheilen, daß sich der hohe Landtag die desi« nilive Organisirung der Schule vorbehalten habe. daher der LcmdeZausschuß zu einer endgiltigen Vereinbarung der« zeit nicht ermächtiget sei und diese erst beim nächsten Zusam» mentritte des hohen Landtages anbahnen lönne. Der übrige Theil der Sitzung war durchwegs der Er-lrdignug administrativer Angelegenheiten gewidmet. Wegen einiger vorgekommener Anstünde beim Vanc im Civilspitale wurde für Nachmittag ein Localaugensch«in angeordnet. Neueste Post. Wicn, 17. September. Ucliereinstiinmeud wird ge« meldet, daß die bischöfliche Confercnz, welche verschiedenen Nachrichten zufolge schun heute hier hätte zusammentreten sollen, ihren Zusammentritt vertagt hat, und zwar, wie von ciner Seite verlautet, liis zur Wiedereröffnung der Sitzungen des Reichsrathes. Telegramme. Pest, 16. September. Die RcichstagScinbcrufung ist für den 28. (29. ?) September beschlossen. Vorläufig werden die Quotenfragc, die Eiscnbahnfrage uud der Proceßordnuligscntwurf vorgelegt werden. Pest, 1<>. September. Die ungarischen Deputirtcn werden durch ein amtliches Circulare deS Präsidenten Szcntivanyl aufgefordert, am 2'.». d.M. zur Wiedereröffnung dcS Landtages in Pest zu erscheinen. — Die Mininer Horvach und Graf Milo sind gestern Abends aus Wien zurückgctchrt. Meichcnbcrss, 10. September. Abends. Auf der Fahrt von Smiritz nach Rcichcnbcrg wurde der Reichskanzler Baron Äcust allerorts freudig empfangen. Obcrstlandmarschall Fürst Anersperg begleitete denselben bis Ioscphstadt. In Kleinskal (Besitzung von Opftcn-yeimcr) beantwortete der Ncichiiicdcrndorf.Fran: zenövestc ein. Grunde dcr Zwcckmahigleit und Rücksichten ans die Erleichterung des Baues lassen cö wünschenswerth erscheinen, die Arbeiten dieser neuen ^,'inic uon Villach aufwärts i,u Drau-thale und uon Franzcusucstc gegen die Wasserscheide von Todlach vorschreiten zn lasseu, wodurch die Bcischaffnng der Oberbauma-tcrialicn uud dcr Üisenbcstaudlhcile dcr Arilckcn ans dcu vollendeten Partien der Vahu bewerkstelligt mid dcr zeitraubende und kostspielige Transport auf dcr Bandstraße auf e>u Minimum beschränkt wcrdeu tanu. Die Ausarbeitung dcr Detailpliinc für die 6 08! Meilen lauge Thcilslrecke Villach-Sachsenburg ist bereit« so weit gediehen, daß die politische Begehung dcr Straße vorgenommen werden lnnu. und hat die Gesellschaft zu diesem Ende bereits das Project für diese Thcilstrcckc dem Handelsministerium vorgelegt. Grnnc Erbsen. Grilne Erbsen dienen zu einer angenehmen Zuthat für mancherlei Speisen uud sind das ganze Jahr hindurch leicht zu erhallen. Man pflückt die Schoten ali, wcun die Körner noch jung und weich sind, trocknet die Schoten an dcr Sonne, nimmt dann die Körner heraus und bewahrt sie an einem trockenen Orte. Wenu sie wieder anfgequcllt werden, sind sie den frischen gleich. Alte Hute. Alte Hilte werden massenhaft uud zu guten Preisen iu Oesterreich fllr amerikanischen Bedarf aufgekauft. So lächerlich es scheinen dilrftc, ist e« doch Thatsache, daß dieser Artikel gewaltig im Preise gestiegen ist Die alten Hille werben ohne Futter iu großen Partien versendet, jcuscits dcö Ocean« geformt und adjustirt, und eiuc ehemalige Wiener Firma ist es, welche diese Specnlatiou im reichsten Maße ausbeutet. Dieser Umstand erregt die Frage, ob n'cht mii Rllcksicht auf die Großfabrication, die auch für Siebenbürgen und Galizien billige Scidcnhütc zü liefern im Stande i^l, da« vollendete Erzeugnis) dieses Artikel? geregelten Adsah siindc, wenn dem Geschmacke und dem Bedürfe Amerika'« Rechnung getragen wird, da doch die Form daS Er-zeuguiß nicht vertheucrt. Hlrainburg, 111. September. Ans dem heutigen Markte sind erschienen: 59 Wagen mit Getreide nnd 34 Stlicl Schweine. DurchschnittS-Preise. Weizen pr. Mehcn 5 50 ! Butter ftr. Pfnnd . —! 30 Korn „ 3 10 Eirr pr. Stüct . . — 1j Gerste „ - - ^ Milch pr. Maß . —' K» Hafer ,. 1 «0 Rindfleisch pr. Pfd. — !l« Halbfrucht „ - — Kalbfleisch „ — 22 Heiden „ — — Schweinefleisch „ — 20 Hirse „ 2 45, Schöpsenfleisch „ — 1-'< Kuturntz „ 3 60 Hähudel pr. St»cl —^25» Erdäpfel „ 1 20 Tauben „ — ^1l> linsen „ --------- Heu pr. Zentner . — 80 Erbsen „ _, _ Stroh „ . — 40 Fisolen „ 3 51 Holz, hartcö, pr. Klft 4 Nindi ! " ^'"" !«ll. Mg. N7....l j-1l.8 SO. schwach Renen 77^" 17. 2 „ N. 327,?, -^12.5. SO. schwach^ lriibe ,«,', >10., Ab. l 32«,«l -l-11.2 SO schwach! Regen !^ Wolkendecke den ganzen Tag geschlossen. Negen mit llül"' brcchnugeu. Verantwortlicher Redacteur: Ia.naz v. Kleinma ° r. W Die Gefertigten im eigenen Wnnsche nnd dem W >» tiefgefühlten Wnnsche ihrcr sehr betrancrlcu Mutter > > Allthlllina Nlldamlenski > W geb. Sinn W W entsprechend, sagen allen ihren lieben Frennden nnd » ^ Freundinneu den verbindlichsten Daul fttr die so vielen W ^ aufopfernden Stunden, die sie der Verblichenen wäh- W « rend ihrer mehrjährigen Blindheit gewidmet, und s » Nrüller Iosej untl 3larl Mdamsenzsu. > Börsenbericht Wien, 16. September. Die Börse war für Staatbfondo flau gestimmt. Indnstriepapicrc waren wenig verändert. Frcmde Wcchfel nnd Comptauten schloffen siaucr offt^'' Ocld flüssig. Geschäfte unbcdcutcud. , , „ > Oeffentliche Schuld. ^. deS Staates (für 100 fl) Geld Waare In V. W. zu 5p In üsterr. Währung steuerfrei 57.25 57.5» *'. Steueraul. in ö. W. v. I. 1864 zu 5p5.80 «5.90 Metalliques . . . . „ 5 „ 5^.5« 5^.75 dttto mit Mai-Eoup. „ 5 „ 58.2,,' 58.40 detto ....... 4;., 48.50 4«.75 Mit Verlos, v. 1.1839 . . . 1^7.__ 138.- „ „ „ ,, 1854 . . 7575 73.25 „ „ „ 1860 zu 500 ft. H3.70 8!0.— Wien.Damftfm.-Aclg,500fl.ö.W. 420.— 430.— Pester Kettenbrücke .... 375.— U«5.— Anglo - Austria- Naul zu 20» fl. 106,25 lW.75 Lcmbcrgcr Cernowitzcr Ncticn . 174.- 1?4.50 Pfandbriefe (flir 100 fl.) National- 1 bank auf ^oerlosbar zu 5V. 97.— 97.40 6. M. < Nationalb.aufü.W verlosb.5„ 92.40 92.60 Ung. Bod.-Ered.-Aust. zu 5'/, „ 89.50 l»0.^> Mg. üst. Bodtn-Crebit-Vlustal« verlosbar zu 5'/, in Silber 105.— 106.— Domainen-, 5perc. in Silber . 107.50 10« — ^iose (pr. Slücl.) Waldsieiu „ 20 „ „ . 18^ ^>0 Kegleuich „ 10 „ „ . lii.-- <«>t) Rudolf-Stiftung 10 „ „ . '2.- -l Wechsel. (3^ Augsburg fllr 100 fl. südb. W. l02,50 1 ^,<, stranlfnrta.M.I00ft. detto U)2.?^^.^ Hamburg, für 100 Marl Vanlo ^ ^" .^' London filr 10 Pf. Sterling . I"^" 4<).^' Paris für 100 Frank« . . . 48-" Eours der Oeldsortcn ^ Gelb ^,,,c. K. Münz-Ducattn 5 fl. 90 lr. l' l'< ^ ^ Napoleonsd'or . . ? „ 89 „ >' " j0 " Russ, Imperial«« . 10 „ '-' " ^, ^ «3 " VereinSthlller . . 1 .. ^2j.. ^ " 50 " Silber . . 121 „ ü5 „1" " Kraiuischc Grulldeutlastung« - Obligatl°^ ' vatn°l,rnng:87 Geld. 93 W"