M Beilage zur Laibachcr ZcitungT^ ^ ^ro. 21. i8oi. -. , Beim Buchhändler Korn und Licht ist zu haben: ^Dcr Christ am Grabe des Heilands, ' oder Art und weise am Charfrcytag das heilige Grab zu besuchen / nebst emcm kurzen Anhang für die Osterftyer iZ^i. steif 17 kr. glatt izkr. Ferner ist von diesem Werke ein Auszug vorhanden? der sich blos auf den Besuch der heil. Gräber erstreckt steif l o kr. gefalzt 7 kr. Verlautbarung. In dem Kermschen Hause am alten Markt zu Laibach Nr. 100. werden am 21. März l. I. einige Zmnsgetretde der Studleu-Fonds-Seilschaft Kaltenbrmm als 24N.Oestr. Waizen, und 58 Mchen Hierß Vormittag von 9 bls 12 Uhr verfteigeruugswtise gegen baa< rer Bezahlung hindanngegeben werden- Kurrende. Um den I. Oeffr. Provinzen bei dermahligen Umständen zur Erhaltung der nöthigen Lebensmitlel alle thunliche Erleichterung zuzuwenden , ist beschlossen worden, daß bis auf wettere Verordnung m besagte Provinzen aus Ungarn und KroaZien, das Stechvieh, nämlich Borstenvieh und Schöpse zum Provinzialgebrauche mauthftey ausgeführt werden dürfen, wie solches in Hinsicht der Zufuhr derlei Lebensmittel an dle Armee, und nach Tmol und Voralberg schon erlaubt ist; wöbet aber m Absicht auf die Hindannhaltung deö Betrugs und der Verkürzung des Mauthgefälls, eben die Vorschrift zu beobachten ist, dle m Ansehung der Vtktualienhändler für die Armeen lestgesezt ist, namllch, daß die nach Steyermark 5 Kärn-ten , und Krain fahrenden , und sich diesirwcgcn mit Päßen ausweisenden Viktualienhändler auf eben dle Alt, wle dleArmeevlkkualikN'bandler bei dcn Dreysigst-Mauthm.d Zohläm- tern mit der bloßen Emlequng der gewöhnlichen Reverse und der Verbindlichkeit, die Responsalicn von den betreffenden Kreisämtern wegen der richtigen Ablieferung beizubringen, passlren zu lassen wären. Welche allerhöchste Entschließung aus eingelangter Hofkammerverordnung vom 13. empf 25. y. M> zur allgemeinen Wissenschaft mit dem Beisaz kund gemacht wird, daß von dieser Landesstelle mit der I. Oestr- Vanka! Admm stration, zufolge allerhöchsten VefehlS um dem Lande d!e höchste Wohlthat um so zu verlässlgern und schleuniger Zuzuführen gemeinschaftlich festgesezt worden sey, daß wknn hierlandige Unterthanen gegen Genuß der bedingnlßweisen Zoll-freyhcit aus Hungarn und Kroazien Slechoich, als Borsten-und Schaafvich, dann (weilen die Zufuhr der Lebensrnittel zur Armee in der hohen Hoftammerverordnung zum Beispiel angeführt wird) andere Lebensmittel, als Selchsteisch, Svek, Schmalz, Gemieße, Greistlwcrk, Mehl und dergleichen nach Krain einzuführen gedenken, sclbe sich um Erhaltung der nöthigen Paße an diese k. k. LandeS-stelle verwenden sollen. Laibach den 9- März lZoi. «'^^Unter einem trift man an die 3 Kreisämter die Verfügung, daß selbe die durch häufige'Truppenmärsche ln das Land gelangte hennloß herumlrrende Hunde den Vorschriften gemäß um somehr schleunig hinvalmschaffen lassen solle, als durch derley Hunde die Viehseuche leicht vlrttagen werden kann, und die Nahrung von den häufig gifallcmn Pferden bei ihnen dieHundswuth verursachet, sohln die ubelsttn Folgen in Hmslcht der Sanitätsanstalttn überhaupt daraus entspringen, wenn dcm Ulbel l'icht in Zeiten vorgebeugt wird. Zugleich aber wud dcm Laibachcr Krelsamte aufgetragen, mittels des ^a backer Gtadtmaglstmlö durch den Trommelschlag bekannt machen zu lassen, das^dle Hunde zu Hause gehalten, und mit vor-gejchnebenen Zechen vtrschen werden sollcn, indem solche im widrigen den Vorschriften gemäß werden huwanngeschaffet werden. Welcdeb anm t zu z d^rmanns WissensOast bekannt gemacht wird. Laibach den c). März 18^. Vermöge einer von Karlstadt erhaltenen offiziellen Erinnerung vom 25. v. M. stehtt daselbst oer Mezen Waizen statt dishimugen 5 ft. l«;kr. nun um 4fl. 30 kr. im Prcls, und eS ftche zu hoffen, daß dieser Preis täglich mehr bemdsinren werden. f Es wird daher solches zur allgeme'mcn Wissenschaft mit dnn Veisaze bekannt gemacht, daß Jedermann aufsiemulltert wcrde, ftt-nen Bedarf, oder Spekulationsvorrath daselbst zu holen. Laibach den 7. März i8c>i. Verlautbarung. Den 27. März d.I. Vormittag von 9 bis 12 Uhr werden bel der Religions < Fonds Herrschaft Minkendorf 76 Mezen 25 27^2 Maß Walzen, und 25 Mez. zo 19^2 Maß Gemischet gegen jogkich haare Bezahlung an den Meistbiethenden verkauft. Von dem Magistrat der k. Hauptstadt Laibach wird allen jenen , die auf den Verlaß des Herstorbenen Joseph Höß bürgerl. Sattlermeisters entweder aus dem Erbrechte, oder aus was immer für einem Rechtsgrundc einige Ansprüche zuhaben vermeinen, hiemit aufgetragen, daß sie solche den 28. März d. I. Nachmittags um'3 Uhr bey diesem Stadtmagistrate so gewiß anmelden, und darthun sollen, widrigens der Verlaß ohne weiters abgehandelt, und den betrefenden Eiben eingealttwortct werdcn wird. Laibach den 27. Hornung 1801. Von dem k. k. Landrechte im Herzogthum Kram wird allen jenen/die auf dcn Verlaß dcr verstorbenen Iosepha Maria Ku-merdei tt'ittio /tt^^i^^x?^^/, oder r. Marktpreis des Getraids allhier in Laioach den n. März. 1801. ,»»,, 'r. si. ks.^il. kr. Waitzen ein halber Wiener Meuen - - - 3 5l 3 41 3 33 Kukuruz - « - - Detto - - -------------------------------— _ Korn - - - - Detto - - - « 2 58 2 50 2 38 Gersten - - - - Detto ----- 2 25 !--------— — Hirsch - , - - Detto - c - - 2 zoi — — — — Haiden - - - - Detto - - - - 2 35! — — — — Habe» ----- Detto - - - - z^Fl--------— l^ Mag,strat Lalbach den 11.März. l8ai. Anton Pauesch, Raitossizier. Todrenherzeichntß. D.n 8. Febr. Marz,retha Wll5cnn, Wittlb, alt 52 Jahr, bei den Barmherzig. — 9. Ursula Hierscklln, ledtg, alt 20 Jahr, nächst St. Florian Nr. 3. ^-------Franziska Hofferjn, bürgl. Sllberarbeiters Frau , alt 62 Jahr, in drr Rosengasse Nr. 47. --------Maria Smalyin, Seilergcs. W., alt 36 Jahr, nächst St.Flor. N. 2. — , l. Ursula N., ledige alt 47 Jahr, in dcr Iudengasse Nr. 297. — 12. Notht.des Ioh.Hlnkel, bürgl. Schlosser,», s. S.N., amReeb. N. 16z -------^ Anna Ott, bürgl. Hutm. 3., alt 2 l s- Jahr, nächst St. Jak. Nr. 74. '-------Franz Marintschttsch,ledig, alt ZHIahr/in derKapuzwervorst.N.üo^ W^BklMMchUg. "^ Nachdem sich her von dem k. k. Gubermum gnädig bestimmte^ und von dieser delegirten Versammlung unter 21 Iäner l. ^. bekannt gemachte Zeitpunkt der für diese Stadt bewilligten" Zoll< freyen Einfuhr des weißen Weizenmehls ieinem Ende nahet 5 so hat gedachtes k. k. Gubernium ^ um dem hiesigen Stadtbewohnern die möglichst größere Subsistenz derschaftn zu können, neuerdings öffentlich bekannt zu machen befohlen, daß diese nämliche Bewilligung der Zottftcyen Einfuhr des weißen Weizenmehls auf weitere 15 Tage verlängert bleibe. Es wird sich dahero auf die gefällige vorläufige Bekanntma-chung, welche aucli gegenwärtig ihre volle Gültigkeit haben soll, bezogen: daß nämlich jedermann welcher eine kleine oder große Quantität von der erwähnten Mehlgattung hon welch immer einem Orte, seye es zu Land od?r Waßer m diese Stadt einfühln wird, kemer andern Verbindlichkeit unterliegen solle, als das m der Stadt ewgctl of'ne Quantum den: Getreidamte m Nialw und der über die Wohlfeilhett der Lebensmittcl bestimmten Dcpu-taz;on von Ml zu Fall anzuzeigen, welche demselben unentqeltH llch dle schriftliche Erlaubniß ertheilen wird, eine solche Partie emwcocr zum eigenen Gedruuchr zu vcrwenoen, oder vullttr den Hanorl "" /^.^^ Md^ a.//^i^a zu treiben: ln widrigen wird jever Uibertretter mit einer Strafe bon 25. Dukati, auch mit andern wMuhrlichen dem Vergehen angemeßenm Strafen belegt werden. "" ^ .^ Wclches Nlt allgemeinen Wissenschaft hiemit verlautbaret wird. Venedig am 19. Febr. 1801. Alois Lontarini, Vorsteher und Deputirter. Johann Pchno, f Dchutirter. Barthelme Gradenigo, Deputirtsr. Johann Franz Buscncllo.'