Stenografien! zapisnik ti - i 11 :,j st e sojo deželnega zbora kranjskega v Ljubljani dne 12. julija leta 1880. MWpiMr Delitz der dreizehnten Sitzung des ftcainiftflcn üanittages |tt Jmtlmtft ctm 12. IuLi 1880. Nazoči: Prvo se cinik: Deželni glavar c. kr. dvorni svetnik dr. Friderik vitez K a 11 e n e g g e r - R i e d-horst. — Vladina zastopnika: Deželni predsednik Andrej Winkler in vladni svetovalec dr. vitez Stockt — Vsi članovi razun: knezoškof dr. Pogačar, D oil h of, Kobler in Savnik. Dnevni red.: 1. Bral se bode zapisnik XII. seje. 2. Naznanila predsedstva deželnega zbora. 8. Brali se bodo sklepi tajne seje deželnega zbora dne 9. julija 1880. o reorganizaciji deželnih uradov. 4. Ustno poročilo gospodarskega odseka o deželno-kulturnih in zdravstvenih zadevah, katere obravnava §. 4., U. del letnega poročila deželnega odbora. 5. Poročilo gospodarskega odseka o vladni predlogi (pril. 60.) o nekaterih naredbah za povzdigo ribštva po suhozemelj-skih vodah. (Priloga 85.) 6. Poročilo gospodarskega odseka o deželnih priredbah zarad vojaških stanovanj k prilogi št. 43. (Priloga 84.) 7. Poročilo gospodarskega odseka o načrtu deželnega odbora o požarnem čuvarstvu in o gasilnih družbah na Kranjskem k prilogi 47. (Priloga 81.) 8. Poročilo gospodarskega odseka o peticiji učiteljev ljudske in meščanske šole v Krškem, da bi se postavno uredilo vplačevanje doneskov učiteljev javnih ljudskih šol v pen-zijski zaklad, kateri prestopijo iz družili kronovin. (Priloga 86.) 9. Poročilo finančnega odseka o poročilih deželnega odbora o bolnišnični podružnici na Poljanah, potem o popravljanji Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann k. k. Hofrath Dr. Friedrich Ritter von Kaltenegger-Riedhorst. — Vertreter der k. k. Regierung: Landespräsident Andreas Winkler und der Re-gieruugsrath Dr. Ritter von Stöckl. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme von: Fürstbischof Dr. P o-gačar, Dollhof, Kobler und Savnik. Tagesorilmmg: 1. Lesung des Protokolls der vorigen Sitzung. 2. Mittheilungen des Landtagspräsidiums. 3: Vorlesung der in der vertraulichen Sitzung vom .9. Juli 1880 gefaßten Landtagsbeschlüsse über die Landesämter-Organisirung. 4. Mündlicher Bericht des Verwaltungsausschusses über Landeskultur- und Sanitätsangelegenheiten des Rechenschaftsberichtes §. 4, II. Theil. 5. Bericht des Verwaltungsausschusses über die Regierungs- vorlage (Beilage Nr. 60), betreffend das Gesetz über einige Maßregeln zur Hebung der Fischzucht in den Binnengewässern. (Beilage 86.) 6. Bericht des Verwaltungsausschusses bezüglich der Militär- Einquartierungs - Maßnahmen in Kram ad Beilage Nr. 43. (Beilage 84.) 7. Bericht des Verwaltungsausschusses über den Bericht des Landesausschusses (Beilage Nr. 47), betreffend den Gesetzentwurf, womit eine Feuerpolizei- und Feuerwehrordnung fiir das Herzogthum Krain mit Ausnahme der Landeshauptstadt Laibach erlassen wird. (Beilage 81.) 8. Bericht des Verwaltungsausschusses über die Petition der Lehrer an der Volks- und Bürgerschule in Gurkfeld um Erlassung eines Gesetzes, betreffend die Regelung der Beitragsleistung der aus einem andern Lande übertretenden Lehrer der öffentlichen Volksschulen zur Pensionskasse. (Beilage 86.) 9. Bericht des Finanzausschusses über die Berichte des Landesausschusses in Betreff des Polana-Filialspitales, dann wegen 33 13. seja. 1880. 234 XIII. seja deželnega zbora kranjskega dne 12. julija 1880. XIII. Sitzung des krainischen Landtages am 12. Juli 1880. stare norišnice in o razširjenji deželnih dobrodelnih naprav k prilogi 3. in o stavbi blaznice na deželnem posestvu na Studencu k prilogi 46. (Priloga 87.) 10. Poročilo gospodarskega odseka o predlogu poslanca dr. Bleiweis-a in sodrugov zarad postave, s katero bi se županom dala pravica, dajati dovoljenje za ženitev. (Priloga 88.) 11. Ustna poročila finančnega odseka o računskih sklepih k prilogi 16. in 17.: a) deželnih dobrodelnih naprav za leti 1878. in 1879., b) prisilne delalnice za leti 1878. in 1879., c) nornišno - stavbnega zaklada za leti 1878. in 1879., d) deželnega zaklada za leti 1878. in 1879. 12. Poročila o peticijah. Obseg: Glej dnevni red razun točke 12. Seja se začne ob 20. minuti čez 10. uro. Herstellung des alten Irrenhauses und wegen Erweiterung der Landes - Wohlthätigkeitsanstalten (Beilage 3) und über den Jrrenhausbau in der landschaftlichen Realität in Studenc ad Beilage Nr. 46. (Beilage 87.) 10. Bericht des Verwaltungsausschusses über den Gesetzantrag des Abgeordneten Dr. Bleiweis und Gonforten, betreffend die Einführung des Eheconsenses. (Beilage 88.) 11. Mündliche Berichte des Finanzausschusses über Rechnungsabschlüsse ad Beilage 16 und 17: a) der Landes-Wohlthätigkeitsanstalten pro 1878 und 1879, b) des Zwangsarbeitshausfondes pro 1878 und 1879, c) des Jrrenhausbaufondes pro 1878 und 1879, d) des Landesfondes pro 1878 und 1879. 12. Berichte über Petitionen. Inhalt: Siehe Tagesordnung mit Ausnahme des Punktes 12. Legi mi der Sitzung 10 Uhr 20 Minuten. 1. Bral se bode zapisnik XII. seje. 1. Lesung des Protokolls der vorigen Sitzung. Landeshauptmann: Ich couftatire die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses, eröffne die Sitzung und ersuche den Herrn Schriftführer das Protokoll der letzten Sitzung vorzulesen. (Zapisnikar prebere zapisnik zadnje seje v nemškem jeziku — Der Schriftführer verliest das Protokoll der letzten Sitzung in deutscher Sprache.) Wenn gegen die Fassung des eben verlesenen Protokolles keine Einwendung erhoben wird (nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich), so erkläre ich dasselbe für genehmiget. 2. Naznanila predsedstva deželnega zbora. 2. Mittheilungen des Landtagspräsidiums. Landeshauptmann: Das hohe Haus hat mich in der vorigen Sitzung über meine Mittheilung von dem betrübenden Hinscheiden des Herrn Statthalters Kailina von Urbanow beauf-tragt, der Witwe desselben das Beileid des hohen Hauses auszudrücken. Ich bin diesem Auftrage mit einem Telegramme mit Samstage nachgekommen. (Dobro! — Bravo!) Der Herr Abgeordnete Šavnik hat sein heutiges Ausbleiben ^krankheitshalber entschuldiget mit dem Bemerken, daß er auch Samstag krankheitshalber in der Sitzung nicht erscheinen konnte. Ich habe dem hohen Hause einige eingelangte Gesuche mitzutheilen. Die Stadtgemeindevorstehung von Stein bittet um Bewilligung einer Umlage auf die Verzehrungssteuer vom Fleische und Weine. (Izroči se po predlogu gosp. deželnega glavarja upravnemu odseku — Wird über Antrag des Herrn Landeshauptmannes dem Verwaltungsausschusse zugewiesen.) Dieselbe Gemeinde bittet um die Enthebung von der Erhaltung der beiden über die Neul führenden und jetzt der Stadtgemeinde zur Erhaltung zugewiesenen Brücken. (Izroči se po predlogu gosp. deželnega glavarja upravnemu odboru — Wird über Antrag des Herrn Landeshauptmannes dem Verwaltungsausschusse zugewiesen.) Ferner ist gestern ein, allerdings an den Landesausschuß adressirtes, in Wirklichkeit aber an den hohen Landtag gerichtetes Gesuch der Gemeinde Hrenoviz eingelangt, in welchem dieselbe um die Genehmigung einer Mutigen Umlage auf die direkten Steuern zur Deckung eines Schulbaukostenreftes für die Schule in Ubeljsko bittet. (Izroči se po predlogu gosp. deželnega glavarja upravnemu odboru — Wird nach Antrag des Herrn Landeshauptmannes dem Verwaltungsausschusse zugewiesen.) Landeshauptmann: Ehe wir zur Tagesordnung übergehen, ertheile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Poklukar das Wort. Poslanec dr. Poklukar: Slavni zbor! Slavni zbor me je v zadnjem zasedanji počastil z volitvijo za namestnika v deželnem odboru. Jaz sem ta posel sprejel v zavesti in namenu popolnoma zadostovati svojim dolžnostim. Mej tem sem bil izvoljen v državni zbor in sedaj mi ni mogoče zadostovati svojemu poslu v deželnem odboru. Z ozirom na to, se odpovem svojemu poslu v deželnem odboru, in prosim, da volite naslednika. Landeshauptmann: Ich werde die Neuwahl eines Landesausschuß-Stellvertreters auf die morgige Tagesordnung setzen. 3. Brali se bodo sklepi tajne seje deželnega zbora dne 9. julija 1880. o reorganizaciji dež. uradov. 3. Vorlesung der in der vertraulichen Sitzung vom 9. Juli 1180 gefaßten Landtagöbe-schlüffc über die Landesämter-Organisirung. Landeshauptmann: Ich habe noch die Beschlüsse aus der vertraulichen Sitzung vom 9. Juli d. I. vorzulesen, damit sie dem stenographischen Protokolle einverleibt werden (bere - liest): „ Beschlüsse des Landtages m der gesternten Sitzung »oni 9. Juli 1880, betreffend die Kcorgonifinmg der Snndcsämtcv. I. Der Landesausschuß wird beauftragt, sich wegen Uebernahme der Geschäfte der Landeskasse in Staatsregie gegen ein angemessenes Pauschale aus Laudesmitteln an die k. k. Regierung zu wenden und das Resultat der bezüglichen Verhandlungen seinerzeit dem Landtage zu berichten. II. Die Beamtenstellen für die Landesämter werden nachstehend systemisirt: Mit dem A. Conceptspersoiialc '. Gehalte von 1. Ein Sekretär.............................. 1400 fl. 2. „ Eoncipist..............................1100 „ B. HilfsKaiistci: 1. Ein Official I. Klaffe mit dem Titel eines Kanzleileiters.................... 1000 fl. 2. Ein Official II. Klasse.................... 900 „ 3. „ Assistent.............................. 700 „ C. Landcsbnchhiüttlnq: 1. Ein Buchhalter............................ 1400 fl. 2. „ Rechnungsrath......................... 1200 „ 3. „ Official 1. Klasse.................... 1000 „ 4. „ I. ....................... 1000 „ 33* Mit dem Gehalte ti cm 5. Ein Official II. Klasse............... 900 ft 6. „ „ II. „....................... 900 „ 7. „ Jngrossist............................ 700 „ 0. Landeskajsc: 1. Ein Kassier............................. 1200 fl. 2. „ Controllor........................... 1000 „ E. £ anoint: 1. Ein Ingenieur........................... 1400 fl. 2. „ Ingenieur-Assistent.................. 1000 „ F. Zwangsarlreitshaiis: 1. Ein Verwalter........................... 1200 fl. Naturalquartier, Fabriksproc. 2%. 2. Ein Controllor.......................... 1000 „ Quartiergeld pr. 200 fl., Fabriksproc. 11 » -1 ,2 /0 • G. LandeswolfltlMigkeitsanstalteii - Verwaltung: 1. Ein Verwalter........................... 1200 fl. und Quarüergeld pr. 200 fl. 2. Ein Controllor.......................... 1000 „ und Quartiergeld pr. 150 fl. 3. Ein Assistent ........................ 700 „ III. 1. Der Landesausschuß wird beauftragt, die Ernennung des Kanzleivorstandes der Hilfskanzlei mit dem Gehalte jährlicher 1000 fl. nicht sofort, sondern erst dann vorzunehmen, wenn sich der Personalstand beim Hilfsamte auf die systemisirte Anzahl reducirt haben wird, vorläufig jedoch den drei derzeitigen Officialen einen Gehalt von je 900 fl. und dem Assistenten den Gehalt jährlicher 700 fl. flüssig zu machen. 2. Der Landesausschnß wird beauftragt, die Beamtenstellen bei der Landesbuchhaltung und der Landeskasse, wie selbe vorstehend neu organisirt wurden, jedoch mit Ausnahme der Stelle des Landesbuchhalters sofort im Kreise der landschaftlichen Beamten auszuschreiben und neu zu besetzen; der Landesausschuß wird gleichzeitig ermächtiget, die bei der Besetzung der auszuschreibenden Stellen nicht untergebrachten derzeitigen Beamten nach Bedarf mit Belastung ihrer derzeitigen Gehalte, jedoch mit Zugestehung einer in die Pension nicht einrechenbaren Personalzulage je jährlicher 200 fl. bei den verschiedenen Landesämtern weiter in Verwendung zu behalten. 3. Der Landesausschuß wird beauftragt, den beiden derzeitigen Kasse-Oberbeamten bei Wiederverleihung der von denselben bisher innegehabten Stellen, und zwar: dem Kassier Franz Ravnikar und dem Controllor Franz Žagat nebst dem Gehalte jährl. 1200 fl., resp. 1000 fl., je eine in die Pension nicht einrechenbare Personalzulage jährl. 200 fl. anzuweisen. 4. Der Landesauschuß wird beauftragt, resp. ermächtiget, dem Ingenieur Franz Witschl an Stelle des bisherigen Gehaltes jährl. 1200 fl. den Gehalt jährl. 1400 fl. flüssig zu machen und die Jngenieur-Assistenten-stelle mit den Gehalte jährl. 1000 fl. im Concurswege zur Besetzung zu bringen. 5. Der Landesausschuß wird beauftragt, dem derzeitigen Verwalter und dem bisherigen Adjuncten, künftigen Controllor des Zwangsarbeitshauses, an Stelle der bisherigen Gehalte jährl. 1000 fl. und 800 fl., unter gleichzeitiger Einstellung der Holzdeputate von je jährl. 64 fl. und der Lichtdeputate von je jährl. 16 fl., die neu systemisirten Gehalte jährl. 1200 fl. und 1000 fl., und dem derzeitigen Verwalter auch eine Personalznlage jährlicher 100 fl., sowie dem Controllor an Stelle des bisherigen Quartiergeldes jährl. 180 fl. das Quartiergeld jährl. 200 ft. flüssig zu machen. 6. Der Landesausschuß wird beauftragt, bei der Landeswohlthätigkeitsanstalten-Verwaltung dem an Stelle des neu systemisirten Assistenten vorläufig zu belassenden Officialen Johann Flore eine in die Pension nicht einrechenbare Personalzulage jährl. 200 fl., sowie dem dortigen Verwalter Andreas KremLar und dem bisherigen Adjuncten, nunmehrigen Controllor, Gabriel Urbas, unter gleichzeitiger Einstellung der Holzdeputate im Gelde per 71 fl. und 43 fl. an Stelle der bisherigen Gehalte jährl. 1000 fl. und 800 fl. die neu systemisirten Gehalte jährl. 1200 fl. und 1000 fl. anzuweisen. 7. Der Landesausschuß wird ermächtiget, zur Aufarbeitung der noch aus früheren Jahren stammenden Concepts-Arbeitsrückstände für die Dauer des Bedarfes und ohne den in den Landesfond eingestellten Credit zu überschreiten, einen oder mehrere Aushilfsreferenten aufzunehmen. 8. Für den Fall einer Vacatur bei den landschaftlichen Dienerstellen ist einer der beiden Diener der Landesbuchhaltung und der Landeskasse aufzulassen, und sind sodann die Dienersgeschäfte bei diesen beiden Aemtern von Einem Diener zu versehen. 9. Im Falle der eventuellen künftigen Neubesetzung der Stellen des Controllors des Zwangsarbeitshauses oder des Verwalters oder des Controllors der Landes-wohlthätigkeitsanstalten-Verwaltung sind die mit diesen Stellen verbundenen Quatiergelder einzuziehen. 10. Der Landesausschuß wird beauftragt, den Beamten der Landeswohlthätigkeitsanstalten-Verwaltung zu bedeuten, daß die Erhöhung der Gehalte und die erfolgte Festsetzung eines bezüglichen Pauschales die fernere Verrechnung von Diäten für die Excurse nach Studenz ausschließt. 11. Bezüglich der Quinqucnnalzulagen der Landesbeamten hat es bei den Bestimmungen des Landtagsbeschlusses vom 4. Oktober 1871 zu verbleiben. 12. Die Anweisungen der sämmtlichen Gehalte, Personalzulagen und Quartiergelder haben vom 1. Jänner 1880 ab zu erfolgen, und sind die einzustellenden Bezüge mit letztem Dezember 1879 zu sistiren. 13. Die Vorrückung in eine höher dotirte Stelle erfolgt immer durch Ernennung. 14. Der Landesausschuß wird beauftragt, bei der Landeskasse die Aenderung in der Geschäftseintheilung sofort zu treffen, daß die derzeit dem Kasseofficial obliegende Journalisirung dem zu wenig beschäftigten Kassier,' und die Führung des Indexes dem Controllor übertragen wird, wodurch die Officialstelle ganz entfallen, und das Kassepersonale auf einen Kassier, einen Controllor und y2 Diurnisten, welchem die Führung des Einreichungs-protokolles und das Mundierungsgeschäft obliegen würde, beschränkt bliebe; der Landesausschuß wird weiters beauftragt, sofort, und zwar, wenn nöthig, unter Beiziehung eines Sachverständigen, eine neue Kasse-Instruction unter Berücksichtigung obiger Aenderungen in der Geschäftseintheilung auszuarbeiten und einzuführen. 15. Der Landesausschuß wird beauftragt, für den Fall der Erkrankung, Beurlaubung oder sonstigen Verhinderung eines Kassebeamten, sowie zur Besorgung des Geldverkehres mit Summen über 200 fl. einen Beamten der Landesbuchhaltung zu bestimmen. 16. Der Landesausschuß wird in Abänderung der Amtsinstruetionen für die Landesbnchhaltung beauftragt, die Amtsstnnden für die Landesbuchhaltung derart abzuändern , daß ein Theil derselben in die Nachmittagsstunden fällt. 17. Dem Landesansschusse wird die strenge Handhabung der Dienstespragmatik und Dienstesinstruction, insbesonders des §. 16 derselben, aufgetragen. IV. 1. Die Primarärzte der Landeswohlthätig-keitsanstaltcn erhalten anstatt der bisherigen 3 Dezennal-zulagen künftighin nach je 5 zur Zufriedenheit zurückgelegten Dienstjahren je eine in die Pension nicht einrechenbare Quinquennälzulage jährlicher 100 fl.; jeder Primararzt kann 6 Quinquennalzulagen erlangen; der Betrag von je 100 fl. wird für alle nach dem 1. Jänner 1880 vollendeten Quinqucnnien ausbezahlt. 2. Dem Primarärzte auf der chirurgischen Abtheilung Dr. Franz Fnx wird in Anerkennung seines langjährigen, verdienst- und mühevollen Wirkens eine weder in die Pension noch in die Quinquennalzulagen einrechenbare Personalzulage jährlicher 200 fl. vom 1. Juli 1880 ab zuerkannt. 3. Der Landesausschuß wird ermächtiget, dem Sekundararzte auf der chirurgischen Abtheilung zu seinem Jahresgehalte jährlicher 400 fl. eine Remuneration jährlicher 200 fl. vom 1. Juli 1880 angefangen zu bewilligen. " V. Die fünf landschaftlichen Diener Josef Xelko, Viktor Wruß, Gottfried Petkosig, Michael Jerala und Mirko Brezarie, sowie der landschaftliche Portier Jakob Žitfo erhalten eine jährliche Aufbesserung je jährlicher 10 fl. vom 1. Jänner 1880 ab zahlbar. VI. Die Petition des Zwangsarbeitshaus-Verwalters um die vom Landesausschusse abgestellte unentgeltliche Verwendung von Zwänglingen wird abgewiesen". Wir kommen nun zum 4. Gegenstände der Tagesordnung. 4. Ustno poročilo gospodarskega odseka o deželno-kulturnik in zdravstvenih zadevah. katere obravnava §. 4. II. del letnega poročila deželnega odbora. 4. Mündlicher Bericht des Vcrwaltungsaus-schusses über Landeskultur- und Sauitäts-augelegeuheiteu des Rechenschaftsberichtes §. 4, II. Theil. Aerichterstatker WotoöniK: Hoher Landtag! Der Verwaltungsausschuß hat mich beauftragt, dem hohen Landtage über den II. Theil des §. 4 des diesjährigen Rechenschaftsberichtes, betreffend den Laibacher Morast, Bericht zu erstatten. Indem ich mich diesem ehrenvollen Aufträge hiemit unterziehe, bemerke ich vor allem Andern, daß der Rechenschaftsbericht eines-theils, wie solches aus dessen Vorrede hervorgeht, mit dem Jahre 1879 abschließt, anderntheils aber derselbe nebst einer chronologischen Darstellung der vom Lan-desansschnsse seit der letzten Landtagssession getroffenen diesfälligen Verfügungen den Standpunkt kennzeichnet, welchen derselbe gegenüber sowohl der in früheren Perioden bewirkten, als auch der zukünftigen Arbeiten und der mit denselben in Verbindung stehenden Fondsverhältnissen einnimmt. Der Verwaltungsausschuß war nun der Ansicht, daß derselbe diesfalls weder nach der einen, noch nach der andern Richtung irgend welche abändernden Vorschläge zu machen, noch sonstige Anträge zu stellen, sondern diesen Theil des 'Rechenschaftsberichtes bloß zur Kenntnißnähme des hohen Hauses zu empfehlen hätte. Bei der unleugbar großen Wichtigkeit jedoch, welche der Laibacher Morast für unser Land hat, glaubte sich der Verwaltungsausschuß doch verpflichtet, dem hohen Landtage noch einige weiteren Nachrichten, einestheils über die bisherige Wirksamkeit des Morastknltur-Haupt-ausschusses, und anderntheils über dessen Intentionen für die Zukunft zu geben, eine Aufgabe, welche um so leichter zu lösen war, als zwei Mitglieder des Morast-Hauptausschusses gleichzeitig die Ehre haben, Mitglieder dieses hohen Hauses zu sein. Vermöge des 4. Alinea des Rechenschaftsberichtes wurde der Morastausschuß vom Landesansschusse beauftragt, eine Geschäftsordnung zu entwerfen und zur Genehmigung vorzulegen. Wenngleich der Morastkultur-Hauptausschuß nach §. 11 des Gesetzes vom 23. August 1877 rücksichtlich seiner Versammlungen und Beschlüsse nach den analogen Bestimmungen der Gemeindeordnung vorzugehen hat, und es sonach einer abgesonderten Geschäftsordnung eigentlich gar nicht bedarf, so hat derselbe doch, bloß nur um den Intentionen des Landesausschusses nachzukommen , noch in einer Sitzung vom Monate August v. I. eines seiner Mitglieder beauftragt, diese verlangte Geschäftsordnung zu verfassen; anderweitige Verpflichtungen, welche jenes Mitglied seit jener Zeit übernommen, in Folge deren er auf längere Dauer vom Hause abwesend war, hatten es ihm bisher unmöglich gemacht, der an ihn diesfalls gestellten Anforderung gerecht zu werden; der Morastausschuß wird jedoch nicht säumen, der an ihn gestellten Aufgabe nach Thunlichkeit bald zu entsprechen. Bezüglich des in eben diesem Alinea besprochenen Auftrages wegen Rectifizirung des Morastkulturgebietes hat der gedachte Ausschuß diese schwierigen und umfangreichen Aufgaben vollständig gelöst, und wurde dieser Gegenstand in der Landtagssitzung vom 5. Juli 1880 meritorisch abgethan. Bezüglich der Frage der Bestellung eines theoretisch und praktisch ausgebildeten Technikers zur Leitung der Morastkulturarbeiten ist der Morastkultur-Hauptausschuß der Ansicht, daß es dermal, bis die Anträge der diesjährigen Expertencommission, auf welche ich im Verlaufe meines Berichtes noch zurückkomme, in das thatsächlich Praktische übertragen werden, von der Anstellung einer solchen technischen Arbeitskraft noch abgesehen werden könne. Erst dann, wenn die Entsumpfnngs- und eventuell die darauf folgenden Bewäfferungsarbeiten nach einem systematischen, einheitlichen Plane in Angriff genommen werden, wird sich allerdings die Nothwendigkeit ergeben, die technischen und kulturellen Arbeiten nur unter Leitung eines gehörig geschulten und erfahrenen Kulturtechnikers ausführen zu lassen. Wie der hohe Landtag aus dem Rechenschaftsberichte ersehen wolle, hat zw aider Morastkulturausschuß zur Sicherung des Moorgrundes gegen einen Rückschritt in der Kultur, und insbesondere aber gegen den Wiedereintritt der Ueberschwemmungen einestheils nicht bloß den StadtMagistrat Laibach, sondern sämmtliche im Morastgebiete gelegenen Gemeindevorstände aufgefordert, die bestehenden Hanptabzugskanäle und die Ufergelände des Laibachflusses von dem überwuchernden Gestrüppe zu reinigen; anderntheils aber war derselbe besorgt, daß einige besonders nothwendigen neuen secun-dären Gräben geschnitten, bei schon bestehenden solchen Gräben aber wahrgenommene Verwahrlosungen behoben und dieselben wieder in guten Stand versetzt werden. — Bloß die Durchführung solcher untergeordneten, wenn auch nothwendigen Arbeiten, dann die Fürsorge für die möglichst gute Erhaltung der Moraststraßen waren es, welche den Morastkultur-Hauptausschuß in seinen praktischen Durchführungen beschäftigten; auch ist sowohl im verflossenen, als auch im heurigen Jahre nach dieser Richtung vieles geschehen; hiefür aber scheint die Anstellung eines Kulturingenieurs für dermalen nicht nothwendig. Sollten sich die diesfälligen Verhältnisse ändern, so wird der Morastausschuß rechtzeitig die geeigneten Anträge an den Landesausschuß stellen. Betreffend die Fondsgebarung und Verrechnung, so hat der Morastausschuß über den im Rechenschaftsberichte angeführten von der Regierung bis Schluß des Jahres 1879 empfangenen Geldbetrag von 1.648 fl. 40 kr. dokumentirte Rechnung gelegt; aus Landesmitteln hat derselbe keine Verläge erhalten und bisher auch keine angesprochen. Von dem dem Morastausschusse im §. 37 des Gesetzes vom 23. August 1877 zustehenden Rechte von Steuerzuschlägen auf die sämmtlichen Realsteuern des Morastkulturgebietes hat derselbe bisher keinen Gebrauch gemacht. Die im §. 10 des Morastgesetzes vorgeschriebene Verfassung eines Präliminares war, obschon dasselbe mit dem Erlasse des Landesausschusses vom 27. März v. I. Zahl 2017 abverlangt wurde, bisher hauptsächlich aus dem Grunde unthunlich, weil dem Ausschüsse das erste Jahr seines Bestandes weder das Erforderniß noch die Bedeckung bekannt waren. Das Erforderniß für die eigentlichen Entsumpfungsarbeiten wird erst dann bekannt sein, wenn das auf Grund des Berichtes der diesjährigen Expertencommission zu verfassende Elaborat mit allen Vor- und Kostenanschlägen bekannt sein wird. Da aber nun dieses für das heurige Jahr nicht mehr anzuhoffen ist, so wird dieses Präliminare auch für das Jahr 1881 um so weniger vorgelegt werden können, als die Weise der Bedeckung des erforderlichen Baukapitals nicht vom Beschlusse des Morast-ausschusses abhängt, ja demselben bisher vollkommen unbekannt ist, in wie ferne es mit dem im Rechenschaftsberichte besprochenen Morastentsumpfungs-Fonde rechnen darf. Es würde jedoch keinem Anstande unterliegen, den Morastausschuß zur Verfassung und Vorlage eines Präliminares rücksichtlich seiner Kanzlei- und Regie-Erfordernisse, so wie über die Conservirungs - und sekundäre Ausführungen am Morast zu verhalten. Betreffend die Experten-Commission, ist den verehrten Herren Abgeordneten das diesfällige Operat heute zugekommen und der Verwaltungsausschuß glaubt sich in Folge dessen für enthoben, in dieser Beziehung irgend weitere Bemerkungen beizufügen. Nur rücksichtlich der nun bedingten Projektsverfassung glaubt derselbe kurz hervorheben zu sollen, daß dieselbe nur einem gewiegten, seinem Fache vollständig gewachsenen Hydrotekten anvertraut werden darf. Mit Bezug auf diese gegebenen Aufklärungen stellt der Verwaltungsausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle den II. Theil des §. 4 des diesjährigen Rechenschaftsberichtes zur Kenntniß nehmen. (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte angenommen.) 5. Poročilo gospodarskega odseka o vladni predlogi (priloga 60.) o nekaterih na-redbah za povzdigo ribštva po suhoze-meljskih vodah. (Priloga 85.) 5. Bericht des BcrwaltuirgsauSschuffes über die Regierungsvorlage (Beilage Nr. 60), betreffend das Gesetz über einige Maßregeln zur Hebung der Fisdizncht in den Binnengewässern. (Beilage 85.) Berichterstatter Ar. Den: Vor Allem habe ich nachstehende Druckfehler zu berichtigen: Im 1. Alinea 3. Zeile des Ausschußberichtes ist das Wort „Ausbreitung" in „Ausbeutung" und im letzten Alinea 1. Zeile ist nach dem Worte „Endlich" das Wort „werde" in „wurde" richtig zu stellen. Ich ersuche mich von der Verlesung des Berichtes zu entheben, so daß ich nur die Ausschußanträge vorzulesen brauche. (Pritrduje se — Zustimmung.) Die Ausschußanträge lauten (bere — liest): Der Verwaltungsausschuß beantragt daher, der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Dem vorliegenden Gesetzentwürfe wird die Zustimmung ertheilt; 2. der Landesausschuß werde beauftragt, die Allerhöchste Sanction dieses Gesetzentwurfes zu erlangen. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Da in der Generaldebatte Niemand das Wort begehrt, so kommen wir zur Spezialdebatte, u. z. zum 1. Ausschußantrage, resp. zu dem Gesetzentwürfe, wie er in der Beilage 85 gedruckt erscheint. Ich möchte hiebei ein abgekürztes Verfahren in der Weise vorschlagen, daß diejenigen Herren, welche zu einem Paragraphe das Wort wünschen, sich melden mögen, die übrigen Paragraphe aber in der Debatte bloß aufgerufen und als vom hohen Hause stillschweigend genehmigt erklärt werden. (Pritrduje se — Zustimmung.) Abgeordneter Areiherr v. Apfattrern: Ich werde mir erlauben zu den §§. 6, 11, 15, 16 und 18 Zusatzanträge, resp. Aenderungsanträge zu stellen. Landeshauptmann: Ich werde, in der Reihenfolge vorgehend, dem Herrn Abgeordneten Baron Apfaltrern zn den genannten Paragraphen das Wort ertheilen. (Paragrafi 1., 2., 3., 4. in 5. postavnega načrta obveljajo brez razgovora — Die §§. 1, 2, 3, 4 und 5 des Gesetzentwurfes werden ohne Debatte genehmiget.) Zum §. 6 ertheile ich dem Herrn Abgeordneten Baron Apfaltrern das Wort. Abgeordneter Areiherr «.Apfaltrern: Im §. 6 ist angegeben, welche Mittel znm Fischfänge nicht angewendet werden dürfen. Unter den zum Fischfänge verwendeten Mitteln ist außer den Giftstoffen auch ein Instrument, welches allerdings den betreffenden Beuützern sehr zu Statten kommt, jedoch ein den Fischdiebstahl sehr förderndes und enorm gefährliches Instrument ist, weil bei dessen Anwendung beim Fischdiebstahle die Ueberwachung des Fischereirechtes sehr schwer ist. Es sind dies die sogenannten Fischstecher. Ich würde mir daher erlauben, den Antrag zu stellen, daß int §. 6 nach den Worten „betäubende Mittel" die Worte „endlich die sogenannten Fischstecher" eingeschaltet werden. Landeshauptmann: Und im slovenischen Texte wären nach den Worten „omotna sredstva“ die Worte „slednjič tako imenovane osti“ einzuschalten. (Podpira se — Wird unterstützt.) Landeshauptmann: Nachdem sonst Niemand zu §. 6 zu sprechen wünscht, schließe ich die Debatte. Berichterstatter Ar. Aen: Obgleich im §. 8 der Gesetzesvorlage dafür Vorsorge getroffen ist, daß auch weitere Verbote in Betreff bestimmter Fangarten, Fangmittel und Fangvorrichtungen getroffen werden können, so habe ich für meine Person nichts dagegen einzuwenden, daß vorsichtsweise dieses Amendement vorgenommen werde. Da der Gegenstand im Verwaltungsausschusse nicht besprochen _ worden ist, so kann ich im Namen des Verwaltungsansschusses keine Erklärung abgeben. Landeshauptmann: Ich bringe den ameudirten §. 6 zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen; — §§. 7., 8., 9. in 10. obveljajo brez razgovora — Die §§. 7, 8, 9 und 10 werden ohne Debatte genehmiget.) Zum §. 11 hat der Herr Abgeordnete Baron Apfaltrern das Wort. Abgeordneter Ireiherr v. Apfaltrern: Ich möchte die Fischerkarte, welche nach Anordnung dieses Paragraphen auszustellen ist, auf eine bestimmte Zeit beschränken, u. z. aus denselben Gründen, aus welchen dies bei den Jagdkarten, Waffenpässen geschieht. Ich stelle daher den Antrag: Im 2. Alinea dieses Paragraphen nach dem Worte „Namen" die Worte „und eine bestimmte Zeit" einzuschalten. Landeshauptmann: Und im slovenischen Texte wären nach den Worten „na inte“ die Worte „in določeni čas“ einzuschalten. (Podpira se — Wird unterstützt.) Landespräsident Andreas Winkler: Die Fischerkarten können nur als Legitimationsscheine zur besseren Beaufsichtigung der Fischwässer, u. z. sowohl int privaten als öffentlichen Interesse angesehen werden. Ich möchte nun nicht, daß aus der Bestimmung, welche hier in Abänderung der Regierungsvorlage aufgenommen worden ist, daß nämlich auch Afterpächtern von der politischen Behörde Fischerkarten ertheilt werden müssen, gefolgert würde, daß dadurch das Recht der Afterverpachtung eingeschränkt oder letztere verboten werden könne. Eine derlei Beschränkung des freien Verfügungsrechtes mit der Fischerei könnte nicht Gegenstand der Gesetzgebung im Landtage sein, sondern könnte nur in einem Reichsgesetze Aufnahme finden. Deshalb möchte ich den Antrag des Herrn Baron Apfaltrern für etwas bedenklich ansehen, indem vielleicht der Vermuthung Raum gegeben werden könnte, daß, wenn die Karten auf eine bestimmte Zeit ausgestellt werden sollen, dadurch das Fischereirecht selbst eine Beeinträchtigung erleiden würde, was nicht in den Intentionen der Landesgesetzgebung gelegen sein kann. Wenn auch die Regierung keinen Grund hat, gegen das vom verehrten Verwaltungsausschusse beantragte Amendement sich zu erklären, weil daraus noch nicht gefolgert werden kann, daß das Verpachtungsrecht eingeschränkt werden könne, so tnöchte ich doch im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes rathen, dem Antrage des Herrn Baron Apfaltrern nicht zuzustimmen, weil wohl aus diesem die Folgerung abgeleitet werden könnte, daß man int Wege der Laudesgesetzgebung das Fischereirecht beschränken wolle. Abgeordneter Ireiherr v. Apfaltrern: Die Einschränkung, welche ich mit dem Beantragten Zusatze beabsichtige, ist durchaus nicht dahin gerichtet, irgendwie die Verwerthbarkeit der Fischereirechte im Wege des Afterpachtes limitireu oder beeinträchtigen zu wollen. Indessen erinnere ich daran, daß derjenige, der heute Afterpächter ist, es morgen nicht mehr sein kann, dennoch aber wird er eine Legitimation haben für eine unbestimmte Zeit. Wenn wir also die Legitimationskarte auf eine bestimmte Zeit beschränken, z. B. auf die Dauer des Afterpachtes, so haben wir damit nicht gesagt, daß die Karte auf 1 Jahr oder auf 2 Jahre ausgestellt werden soll, sondern auf eine bestimmte Zeit, nämlich diejenige Zeit, für welche die Ertheilung dieser Legitimationskarte einen Zweck hat, das wäre z. B. beim Afterpächter die Zeit der Dauer des Afterpachtes. Ist die Zeit unbeschränkt, so kann sich der Afterpächter legitimirat, wenn auch sein Pachtrecht schon längst erloschen ist. Ich würde es also nicht begreifen, wie in diesem so loyalen Zwecke die Regierung einen Anstand finden könnte, das Gesetz zur Sanktion nicht zu empfehlen. Landcsprähdcnt Andreas Winkler: Ich muß bemerken, daß der Zweck, den der Herr-Antragsteller erreichen will, höchstens dadurch erreicht werden könnte, wenn man dem Afterpächter die Verpflichtung auferlegen würde, die Fischerkarte zurückzustellen, wenn sein Afterpachtrecht erloschen ist. Aber dadurch, daß man eine bestimmte Zeit in seiner Fischerkarte festsetzt, ohne ihm die Verpflichtung aufzuerlegen, die Fischerkarte aus der Hand zu geben, könnte'der Vortheil nicht erreicht werden, den der Herr Antragsteller beabsichtiget. Ich würde also eher wünschen, daß das hohe Haus dem §. 11, sowie er vom Verwaltungsausschusse beantragt wird, seine Zustimmung geben möchte. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort zu §. 11. Berichterstatter Ar. Aeu: Nachdem dieser Antrag dem Verwaltungsausschusse nicht vorgelegen war, bin ich nicht in der Lage, im Namen und Aufträge desselben hier zu berichten, jedoch für meine Person erblicke ich darin, daß Fischerkarten auf eine bestimmte Zeit gegeben werden, keine Einschränkung oder Beeinträchtigung des Fischereirechtes an sich. Jeder Berechtigte, sei er Pächter oder Afterpächter, wird mit Leichtigkeit für die bestimmte Zeit bei der Bezirksbehörde die Fischerkarte holen können, er wird dieselbe mit Leichtigkeit erhalten und es ist dadurch der Fischerei überhaupt und der Tendenz des Gesetzes nur geholfen und nur erwünscht, wenn eine Einschränkung in dieser Richtung auch im Gesetze aufgenommen werden würde. Landeshauptmann: Ich werde zuerst den §. 11 nach dem Antrage des Verwaltungsausschuffes und sodann den Zusatzantrag des Herrn Baron Apfaltrern zur Abstimmung bringen. (§. 11 obvelja z dostavkom gosp. poslanca barona Apfaltrema; — potem obveljajo §§. 12., 13. in 14. — §. 11 wird sammt dem Zusatze des Herrn Abgeordneten Baron Apfaltrern genehmiget; — sodann werden die §§. 12, 13 und 14 angenommen.) Zum §. 15 hat der Herr Abgeordnete Baron Apfaltrern das Wort. Abgeordneter Areiherr «.Apfaltrern: Beim §. 15 habe ich ein Paar Wünsche, welche ich dem hohen Hause anempfehlen möchte. Zunächst wären im ersten Alinea dieses Paragraphen die Worte „wild lebende" auszulassen. Es ist eine bekannte Thatsache, daß nicht allein die Thiere, welche hier angeführt sind und sonst wild lebende Thiere den Fischen sehr gefährlich sind, sondern es gibt auch derlei Katzen, welche gewöhnlich nicht als wilde Thiere angesehen werden, die einen sehr großen Schaden bei der kleinen Brut machen. Nachdem nun die Schädlichkeit das charakteristische Merkmal für jene Thiere ist, welche der Fischereiberechtigte fangen oder tobten darf, so würde es nicht verstoßen, wenn diese Worte ausgelassen werden möchten. Es heißt weiter im Gesetze, daß die schädlichen Thiere gefangen oder gelobtet werden können, „jedoch ohne Anwendung von Schußwaffen". Es ist da und dort der Glaube verbreitet, als seien auch Wildenten dem Fischstande schädlich. Das ist ein Unrecht, welches man diesen Thieren thut. Nachdem in dieser Richtung ein Zweifel entstehen und eine arge Beeinträchtigung des Jagdrechtes zur Folge haben könnte, so erlaube ich mir zum §. 15 als 3. Alinea nachstehenden Zusatz zu beantragen: „Wildenten dürfen von dem Fischereiberechtigten oder deren Fischer weder gefangen noch gelobtet werden". Landeshauptmann: Und im slovenischen Texte: „Divje race loviti ali pobijati je ribolovnim upravičencem ali njih ribičem prepovedano“. Abgeordneter Ireiherr v. Apfaltrern (nadaljuje — fortfahrend): Endlich ist es eine bekannte Thatsache, daß namentlich die Brut der Fische durch das Eintreiben des Viehes zum Zwecke der Viehschwemmung sehr leidet. Mir ist ferne gelegen, daß ich diesen für die Sanität des Viehes so zweckmäßigen Vorgang hintanhalten wollte, jedoch möchte ich dies beschränkt wissen auf gewisse Plätze, welche als Viehschwemmplätze vorzüglich sind. Sie brauchen gar nicht bezeichnet zu werden, es sind Plätze, welche den Zugang zu den Gewässern erleichtern. Damit nun das Vieh nicht überall eingetrieben werde, sondern nur an solchen ortsüblichen Plätzen, möchte ich zum §. 15 nachstehendes 4. Alinea beantragen (bere — liest): „Der Vieh eintrieb in die Fischwässer während der Laichzeit ist Jedermann untersagt, doch bleiben von diesem Verbote die ortsüblichen Viehschwemmplätze ausgenommen". Landeshauptmann: Und im slovenischen Texte: „Vsakteremu je prepovedano v ribjo vodo med derstitveno dobo živino goniti, izvzemši tiste kraje vode, v katerih se v dotičnih krajih navadno živina napaja“. (Predlogi se podpirajo — Die Anträge werden unterstützt.) Landespräsidcnt Andreas Winkler: Nachdem bereits nach der Regierungsvorlage den Fischereiberechtigten gestattet ist, die Fischotter, Fischreiher und andere den Fischen schädliche wild lebende Thiere zu fangen oder zu tobten, so glaube ich, daß man etwas zu wert ginge, wenn man dieses Recht des Fangens und Tödtens auch auf die Hausthiere ausdehnen wollte. Ich glaube, das bemerken zu sollen für den Fall, als das hohe Ministerium die Ansicht des Herrn Antragstellers nicht theilen sollte. Das Befugniß, welches den Fischerei-Berechtigten in der Regierungsvorlage eingeräumt wird, noch auf die Hausthiere auszudehnen, schiene mir bedenklich. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort zu §. 15. Berichterstatter Dr. Deu: Was die Auslassung der Worte „wild lebende" anbelangt, so würde ich mich gegen die Auslassung dieser Worte anssprechen, weil ich immerhin befürchten müßte, daß das Gesetz, welches an sich sehr wohlthätige Wirkungen haben dürfte, nicht sanktionirt werden würde. Was die beiden Zusatzanträge, daß die Wildenten von den Fischereiberechtigtcn nicht getödtet werden dürfen, und was den Vieh eintrieb anbelangt, so halte ich es für meine Person vollkommen zweckdienlich, daß diese Amendements angenommen werden, ich kann mich jedoch als Berichterstatter des Verwaltungsausschusses weder für, noch dagegen aussprechen. Landeshauptmann: Ich werde zuerst das 1. Alinea des §. 15 mit Hinweglassung der Worte „wild lebende" und im slovenischen Texte „divje“ zur Abstimmung bringen, dann kommt das 2. Alinea dieses Paragraphen und endlich die vom Herrn Baron Apfaltrern als 3. und 4. Alinea vorgeschlagenen Zusatzantrüge zur Abstimmung. Ich ersuche nun jene Herren, welche mit dem 1. Absätze des §. 15 jedoch mit Hinweglassung der Worte „wild lebende" resp. „divje“ einverstanden sind, sich zu erheben. (Po prestanku — Nach einer Pause.) Ist abgelehnt. Ich bitte nunmehr über das 1. Alinea des §. 15 nach der Fassung des Verwaltungsausschnsses abzustimmen. (Po prestanku —- Nach einer Pause.) Ist genehmiget. (Potem obvelja 2. alinea paragrafa 15. in oba, kot 3. in 4. alinea nasvetovana dodatna predloga gospoda barona Apfaltrerna — Sodann wird das 2. Alinea des §. 15 und die beiden als 3. und 4. Alinea vorgeschlagenen Zusatz antrage des Herrn Baron Apfaltrern genehmiget.) Ich ertheile nun dem Herrn Abgeordneten Baron Apfaltrern zu §. 16 das Wort. Abgeordneter Ireiherr v. Apfaltrern: Es ist im §. 16 für jene Fälle Vorsorge getroffen, in welchen die Wasserbenützung nach dem Wasserrechtsgesetze an eine behördliche Bewilligung nicht geknüpft ist, für die Fälle jedoch, in welchen die Wafferbenütznng an eine behördliche Bewilligung, geknüpft ist, ist nicht vorgesehen, daß den Fischereiberechtigten irgendwie eine Stimme bei der betreffenden Commissionsverhandlung zugestanden wird; das sind die weit häufigeren Fülle, und ich kann ein Paar Fälle in Kürze anführen, wo dies von wesentlichem Belange ist. Es ist nun eine bekannte und jedenfalls von Sachverständigen anerkannte Thatsache, daß gewisse Materialien, welche bei dem Fabriksbetriebe ins Wasser gelangen , die Fische in einem weiten Umkreise dieses Fabriksbetriebes tobten, oder wenigstens so schädigen, daß der Fischstand herabkommt. Es ist z. B. schon bei den ganz gewöhnlichen Sägemühlen enorm schädlich, wenn mau Sägespäne ins Wasser- fallen und weiter treiben läßt, weil die harzigen Bestandtheile, so vermuthe ich, den Fischen schädlich sind. Bei Weitem gefährlicher sind Farbstoffe und eine Menge anderer Abfälle, welche 13. soja. 1880. das Wasser verderben und für die Fische schädlich machen. Daß bei einer solchen Fabriksanlage eine Vorrichtung getroffen wird, daß derlei Abfälle nicht von selbst ins Wasser hineinfallen, ist eine gewiß ganz billige und entsprechende Anforderung, welche man dem Fischereiinhaber zugestehen kann. Und hiefür ist nicht vorgesorgt, daß nämlich bei der betreffenden Commission der Berechtigte zugezogen wird, um seine Rechte zu wahren. Ex officio wissen wir beiläufig, wie die Dinge stehen, es werden derlei Rücksichten sehr selten gewährt. Wer denkt auch immer daran, und wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. So aber würde mit einer für den betreffenden Unternehmer höchst unbedeutenden und nicht schwer herzustellenden Vorrichtung ein Schaden für den Fischereibesitzer hintangehalten, welcher ihm sehr empfindlich sein kann. Aus diesem Grunde würde ich mir für den §. 16 als 1. Alinea folgende Fassung zu beantragen erlauben (bere — liest): „Aus Anlaß der Errichtung gewerblicher oder anderweitiger Anlagen, bei welchen Wasserbenützungen vorkommen, und bei denen nach den das Wasserrecht regelnden Gesetzen, nach den bestehenden Gewerbe- oder sonstigen bezüglichen Vorschriften eine behördliche Bewilligung erforderlich ist, sind zu den bezüglichen Verhandlungen stets auch die dabei interessirten Fischereiberechtigten beizuziehen und deren begründete Einwendungen angemessen zu berücksichtigen". Es ist das gewiß eine äußerst bescheidene Anforderung , daß er nur vorgeladen und seine Aeußerung entgegengenommen wird, und nur, wenn sie als begründet anerkannt wird, möge man darauf Rücksicht haben. Landeshauptmann: Und im slovenischen Texte würde der Antrag lauten: „Äko bi se naredile obrtnijske ali drugovrstne naprave, za katere bi se voda potrebovala in za katere je treba po povodno pravico nstanovljajočih postavah, po obstoječih obrtnijskih ali drugih dotičnih predpisih uradne privolitve, morajo se vselej k do-tičnim obravnavam povabiti tudi ribolovni opravičenci ter se mora primerno ozir jemati na njih opravičene ugovore“. (Predlog se podpira — Der Antrag wird unterstützt.) Landesprästdent Andreas Winkler: Ich finde es ganz natürlich und gerechtfertiget, daß bei derlei Verhandlungen die Fischereiberechtigten auch anwesend seien und mit ihrer Meinung gehört werden; nur dächte ich, daß eine Bestimmung, wie sie vom Herrn Abgeordneten Freiherrn von Apfaltrern beantragt wird, eher in ein Wasserrechtsgesetz hineingehört, als in das hier zu beschließende Gesetz. In dem Wasserrechtsgesetze sind ohnehin Bestimmungen enthalten, daß bei Verhandlungen , wo es sich um Anlagen handelt, die in Gewässern beabsichtiget werden, alle Interessenten vorgeladen werden müssen, und als ein Interessent ist allerdings auch der Fischereiberechtigte anzusehen. Ich glaube, daß eine solche Bestimmung nicht hieher, wohl aber in ein Wasserrechtsgesetz gehört; in dem Wasserrechtsgesetze selbst aber sind schon analoge Be- stimmmigen enthalten. Ich würde also den Antrag des Herrn Abgeordneten Baron Apfaltrern als überflüssig betrachten, indem ich glaube, daß derselbe in das vorliegende Gesetz nicht hineingehört. Abgeordneter Ireiherr r>. Apfaltrern: Das Wasserrechtsgesetz enthält allerdings die Bestimmung, daß bei derlei Bauten die Interessenten vorgeladen werden. Es läßt sich begreiflicherweise in eine lange Aufzählung derjenigen Kategorien von Rechtspersonen , welche bei derlei Commissionsverhandlungen interveniren können, nicht ein, es würde dies auch den Zweck und die Grenzen eines Gesetzes gewissermaßen überschreiten. Es handelt sich bei meinem Zusatzantrage nur darum, daß auch die Fischereiberechtigteu als Interessenten erscheinen und gesetzlich anerkannt werden, und insoferne glaube ich, daß dieser Zusatz in das Gesetz über das Fischereirecht gehört, weil er eben ein Recht für den Fischereibesitzer begründet. Ich kann auch ans der Praxis Belege hiefür anführen. Das Wasserrechtsgesetz besteht schon seit vielen Jahren. Ich bin ein nicht unbedeutender Besitzer von Fischwässern und ich in-teressire mich für die Sache. Es haben an den Fischereigewässern, welche in mein Eigenthum gehören, Wasserbauten zu wiederholten Malen stattgefunden und sind diesfalls commissionelle Verhandlungen gepflogen worden, aber ich bin deßwegen nie vorgeladen worden, habe noch nie ein Wort zu reden gehabt, ein Beweis, daß das Wasserrechtsgesetz den Fischereibesitzer nicht schützt. Und wenn wir einen derartigen Nachtrag zum Wasserrechtsgesetze einbringen wollten, so würde die Regierung einen weit größern Anstand erheben, als wenn wir hier diese Bestimmung einfügen. Warum? wenn wir mit dem einen den Anfang machen, so kommen hundert andere Interessenten nach, welche auch für sich derartige Nachträge haben wollen, und das Wasserrechtsgesetz würde iO bis 20 neue Erläuterungen erfahren. Ich glaube, es ist die betreffende Wahrung des Rechtes der Fischereibesitzer eine sehr unverfängliche, und das Vorgehen der Behörden, welche das Gesetz handhaben, ist dadurch nicht erschwert, wenn sie dabei Rücksicht nehmen müssen auf die Bestimmungen, welche das betreffende Fischereigesetz enthält. Ich glaube, daß es keinem Anstande unterliegen dürfte, meinen Antrag anzunehmen. Landespräsident Andreas Winkler: Ueber die jetzigen Ausführungen des Herrn Baron Apfaltrern habe ich nur zu bemerken, daß es sich im vorliegenden Gesetze nicht um die Regelung der Fischereirech te handelt, denn diese sind Gegenstand der Reichsgesetzgebung. Hier handelt es sich lediglich um polizeiliche Maßregeln zur Hebung der Fischerei in den Binnengewässern, nicht aber darum, die Fischereirechte zu erweitern oder einzuschränken. Von diesem Standpunkte dürfte sich das Amendement des Herrn Baron Apfaltrern nicht empfehlen. Abgeordneter I-reiherr v. Apfaltrern: Ich bedauere, noch einmal um das Wort bitten zu müssen. Landeshauptmann: Herr Baron haben schon zweimal gesprochen. Ich könnte Ihnen das Wort nur zu einer thatsächlichen Bemerkung ertheilen. Abgeordneter Ireiherr v. Apfaltrern: Das wünsche ich eben. Es handelt sich um die Thatsache, daß nicht ein neues Recht der Fisch ereibcsitz er begründet wird, sondern, es handelt sich darum, daß der nöthige Schutz für die Fische, welche im Wasser leben und welcher Schutz durch dieses gegenwärtige Gesetz bezweckt wird, auch erreicht werde, damit in das Wasser nicht Dinge hineinkommen, welche den Fischen schädlich sind. Ich glaube, daß diese Bestimmung in das gegenwärtige Gesetz ganz besonders hineingehört. Ich erlaube mir, im Bezug auf den zweiten Absatz einen Zusatz zu beantragen, der, wenn mein Antrag im ersten Absätze angenommen wird, einen Uebergang zu demselben bilden soll, nämlich daß in der ersten Zeile des gedruckten Textes der Ausschußvorlage nach dem Worte „haben" das Wort „überdies" eingeschaltet werde. Landeshauptmann: Und im slovenischen Texte wären die Worte „razim tega“ einzuschalten. (Podpira se — Wird unterstützt.) Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort zum §. 16. Berichterstatter Dr. Den: Ich kann mich betreffs dieses Amendements im Namen des Ausschusses nicht aussprechen, für meine Person finde ich das Amendement vollkommen gerechtfertiget. Es ist schon nach der t) ermutig eit Wasserrechtsgesetzgebung dafür vorgesorgt, daß die Interessenten bei neuen Wasseranlagen befragt werden. Es ist also nur eine Vorsicht, wenn dieses Amendement des Herrn Baron Apfaltrern angenommen wird, indem das Recht, welches den Interessenten in der Wasserrechtsgesetzgebung gewährt wird, auch in dem Fischereigesetze ausdrücklich ausgesprochen wird. Es ist nur eine förmliche Bestimmung, welche das materielle Recht der Fischerei nicht einschränkt, und ich glaube, daß die hohe k. k. Regierung keinen Anlaß nehmen wird, das Gesetz wegen Aufnahme eines solchen Zusatzes in irgend einer Weise zu beanständen. Landeshauptmann: Ich muß den Antrag des Herrn Baron Apfaltrern betreffend das 1. Alinea zuerst zur Abstimmung bringen, wird er angenommen, so kommt als 2. Alinea das jetzt vom Ausschüsse vorgeschlagene 1. Alinea mit dem Zusatze des Herrn Baron Apfaltrern zur Abstimmung. Sollte der Antrag Apfaltrern fallen, so kommt das 1. Alinea des §. 16 des Gesetzes unverändert zur Abstimmung. Das letzte Alinea war kein Gegenstand einer Debatte und ist daher vom hohen Hause als angenommen zu betrachten. (Pritrjuje se — Zustimmung.) Ich bringe nun den als 1. Alinea gestellten Antrag des Herrn Baron Apfaltrern zur Abstimmung. (Po prestanku — Nach einer Pause.) Er ist mit 14 gegen 13 Stimmen angenommen. Ich bitte, über das amendirte 1. Alinea der Aus-schnßvorlage, nunmehr Alinea 2 abzustimmen. (Po prestarim - Nach einer Pause.) Das 2. Alinea ist mit 15 Stimmen gegen 12 angenommen. Das letzte Alinea des §. 16 ist als angenommen zu betrachten. (Paragraf 17. obvelja brez razgovora — §. 17 wird ohne Debatte angenommen.) Zum §. 18 hat der Herr Abgeordnete Baron Apfaltrern das Wort. Abgeordneter Areiherr v. Apfattrern: Aus der Annahme meiner Zusatzanträge zum §. 15 ergibt es sich, daß im 2. Alinea des §. 18 auch der §. 15 giltst werden muß, ich stelle daher als Corollar zu meinen frühern Anträgen den Antrag, im 2. Alinea des §. 18 auch den §. 15 zu zitiren. (Podpira se — Wird unterstützt.) Berichterstatter Ar. Aeu: Ich verzichte auf das Wort. Landeshauptmann: Ich bringe den §. 18 in der amendirten Fassung zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen.) (§§. 19., 20., 21., 22., 23. in 24. obveljajo z naslovom in uvodom postavnega načrta — Die §§. 19, 20, 21, 22, 23 und 24 sammt Titel und Eingang des Gesetzentwurfes werden genehmiget.) Hiemit ist der 1. Ausschnßantrag erlediget und wir kommen zum 2. Ausschußantrage. (Obvelja — Angenommen.) Nachdem das Gesetz durch Amendements, welche aus dem hohen Hause hervorgegangen sind, einige Abänderungen erfahren hat, so wäre ich der Ansicht, daß die 3. Lesung des Gesetzes auf morgen verschoben werde. (Pritrjuje se — Zustimmung.) 6. Poročilo gospodarskega odseka o deželnih priredbah zarad vojaških stanovanj k prilogi št. 43. (Priloga 84.) 6. Bericht des VerwaltungsauSschnffcs bezüglich der Militür-Emquartierrmgs-Maß-ttahmeir in Krain ad Beilage Nr. 43. (Beilage 84.) Berichterstatter Bitter t>. Kariöotdi: Nachdem der Bericht schon vor längerer Zeit den Herren Abgeordneten zugekommen ist, bitte ich, mich der Verlesung desselben entheben zn wollen. (Pritrjuje se — Zustimmung.) Die Anträge des Verwaltungsausschusses lauten (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Landesausschuß wird ermächtiget, mit der Stadtgemeinde Laibach zum Zwecke der Erbauung einer Landwehrkaserne für den Kadre des krain. Landwehr-bataillons Nr. 25 ein Uebereinkommen zn schließen, nach welchem der Stadtgemeinde Laibach, eventuell einer anderen hiezu erb öligen Bauunternehmnng aus dem Landesfonde eine Zinsengarantie bis höchstens 5 Perz. für das, in dem Uebereinkommen ziffernmäßig zu fixirende Baukapital im Höchstbetrage von 40.000 fl. auf die Dauer von 25 Jahren vom Jahre 1881 ab gewährt wird. 2. Für den Fall, als ein solches Uebereinkommen nicht zn Stande käme, hat der Landesausschuß seine Anträge wegen Baues einer solchen Kaserne auf eigene Rechnung des Landes derart vorbereitet dem nächsten Landtage vorzulegen, daß hierüber definitiver Beschluß gefaßt werden kann. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. Abgeordneter Ar. Bitter v. Mesteneck: Der Antrag des Verwaltungsausschusses, wie er hier vorliegt, läßt die Modalität der Erbauung der Landwehrkaserne durch das Land selbst zu. Es hat sich der Verwaltungsausschuß wiederholt mit dieser Frage beschäftiget und sich anfänglich im Prinzipe gegen diese Eventualität ausgesprochen. Ich halte es auch im Interesse des Landes nicht wünschenswerth, daß das Land eventuell selbst einen Ban unternehmen würde, abgesehen davon, daß jede größere autonome Körperschaft immer theuerer und schwieriger baut als ein Privatmann, wir haben genug zu tragen an den Bauten, die wir unbedingt führen müssen und es kostet uns die Erhaltung dieser Bauten ohnedies schon mehr, als das Land ertragen kann. Ich möchte daher den Herren eine Abänderung des vom Ausschüsse beantragten Perzentsatzes vorschlagen, welcher zur Folge haben könnte, daß das Land den Ban unternimmt. Wenn das Land nur eine derartige bedingungsweise Garantie leistet, die es der Gemeinde unmöglich macht, den Bau selbst zu führen, und das ist bei einer Zinsengarantie von 5 % der Fall, so würde es darauf hinauskommen, daß die Stadtgemeinde sagt, unter solchen Verhältnissen kann ich das Uebereinkommen nicht schließen, Land baue die Kaserne selbst. Ich denke daher, daß die Zinsengarantie jedenfalls in einer derartigen Weise zu gewähren wäre, daß die Stadtgemeinde es zum Mindesten nicht als für ihr Interesse nachtheilig erklärt, wenn sie den Bau übernehmen sollte. Das Land ist unter gewissen Voraussetzungen beitragspflichtig und will nur mit der Stadtgemeinde ein Ueber-einkommen schließen, nach welchem, wenn es so zn Stande kommt, wie es vorgeschlagen ist, es sich nicht nur dieser eventuellen Beitragspflicht vollkommen entzieht, sondern die Last, die es selbst tragen soll, auf die Stadtgemeinde überwälzt. Wenn auch die Geldverhältnisse momentan derartige sind, daß sich die Stadt oder das Land zu billigen Prozenten das Baukapital beschaffen könnte, so ist doch nicht vorauszusetzen, daß die gleichen Verhältnisse durch 25 Jahre bleiben werden. Dies kann nur ein Paar Jahre dauern, mit dem Aufschwünge der Industrie und des Handels müssen nach meiner Ansicht die Verhältnisse in diesem Punkte sich ändern, und wenn nun die Stadtgemeinde momentan ein Kapital zu billigen Zinsen bekommen könnte, so ist damit noch nicht gesagt, daß sie es für die ganze Dauer von 25 Jahren in gleich billiger Weise in Händen haben wird. Uebrigens ist selbst, wenn man einen billigen Zinsfuß annimmt, bei einer Garantie von b% nicht daran gedacht, daß das Land verpflichtet ist, auch eine kleine Last zu übernehmen. Es soll jährlich doch eine Amortisirnng wenigstens eines Theiles des Baukapitals stattstnden, bei einer 5Figen Zinsengarantie ist jedoch daran nicht zu denken aus dem Grunde, weil die Verzinsungen nicht immer, so wie jetzt, mit niedern Prozenten stattfinden können. Ich erlaube mir daher zu beantragen, daß die Zister h% in dem Antrage 1 entsprechend, u. z. auf 53/4# geändert werde. Landeshauptmann: Der Antrag gehört zwar in die Spezialdebatte, ich stelle jedoch schon jetzt die Unterstützungsfrage. (Podpira se — Wird unterstützt.) Nachdem in der Generaldebatte Niemand sonst sich zum Worte meldet, schließe ich dieselbe. Weriihtcrltatter Witter v. Garibotdi: Nachdem der Antrag, den der Herr Abgeordnete Dr. Ritter v. Vesteneck gestellt hat, ohnedies in der Spezialdebatte zur Sprache kommen und vielleicht noch eine weitere Erörterung finden wird, so werde ich in der Spezialdebatte darauf antworten. Landeshauptmann: Wir kommen zur Spezialdebatte, u. z. zum Antrage 1 des Verwaltungsausschusses mit dem Amendement des Herrn Abgeordneten Dr. Ritter v. Vesteneck. Abgeordneter Laschan: Ich will auch zum ersten Antrage des Verwaltungsausschusses eine Abänderung dahin beantragen, daß der Zinsfuß, welcher garantirt werden soll, mindestens <6% betrage. Ich muß zurückgreifen auf die Motivirung, welche der verehrte Verwaltungsausschuß zu seinem Antrage vorgebracht hat, und muß erklären, daß die Stadt Laibach, vorausgesetzt, daß sie zum Baue schreitet, keineswegs Kapitale zu einem so günstigen Zinsfüße erlangen kann, wie hier angedeutet ist. Ich muß weiter bemerken, daß, zugegeben, daß die Stadt durch ihr Anlehen etwas bissigere Kapitalien erlangt hat, sie jetzt, wo die Kapitalien reichlich zufließen, in bedeutender Verlegenheit ist, sie auch derart zu placiren, daß sie für ihre Verpflichtungen betreffs der Zinsenzahlung sich gesichert sieht. Es ist diese Voraussetzung, daß die Stadt wohlfeile Kapitalien hat, zum Theil nicht richtig. Ich glaube aber auch, daß das Land, sei es, daß es mit der Stadt oder mit einer andern Unternehmung eine Convention abschließen wollte, unter keiner Bedingung einen Vertrag wird abschließen können, wenn nicht mindestens eine Verzinsung garantirt wird. Setzen wir den Fall, es würde eine hiesige Bauunternehmung den Vertrag abschließen, so würde diese Unternehmung unzweifelhaft es gar nicht wagen können, unter 6L in ein Vertragsverhältniß einzutreten aus dem Grunde, weil sie sich gegenwärtig halten muß, daß es noch unklar steht, wie bezüglich der Steuerfreiheit der Kaserne, die allerdings von der Staatssteuer befreit ist, bezüglich der Umlagen, nämlich der Landes- und Gemeindeumlagen sich benommen wird, es ist unklar, ob die Umlagen auf Grund der Jdealfassionen, welche für die steuerfreien Häuser abgegeben werden müssen, bei einer Kaserne eingehoben werden dürfen oder nicht. Bei Privatgebäuden, welche die Begünstigung des Gesetzes genießen, 20, 25 Jahre steuerfrei zu sein, steht der Grundsatz fest, daß die Umlagen trotzdem gezahlt werden müssen. Bei der Unklarheit des Gesetzes, ob Umlagen von dem Zinserträge des Gebäudes erhoben werden, ist jedenfalls eine bedeutende Ausgabe jährlich ans die Regie selbstverständlich. Es ist ferner zu berücksichtigen, daß bei einem Kasernenbaue naturgemäß in Bezug ans die Objekte Reparaturen nothwendig werden, wie sie in einem andern Gebäude regelmäßig nicht vorkommen. Es ist dies selbstverständlich bei der Anhäufung so vieler Personen in dem Gebäude, welche dasselbe oft zufällig oder absichtlich zu schädigen vermögen. Thatsache ist, daß in Kasernen die Reparaturskosten das 5fache von dem betragen, was am Privatgebäude aufgewendet wird. Wenn man diese Kosten zusammen rechnet, so wird man sehen, daß mit einer b% Garantie das Anlagekapital, wenn es 40.000 fl. beträgt, nicht verzinst wäre, weil man die Reconstructionsanslagen und die gewöhnlichen Regiekosten einbeziehen muß, um sagen zu können, das Gebäude habe einen Zinsfuß von solchem Betrage abgeworfen, daß der Unternehmer dabei nicht bloß seine Deckung, sondern, wenn er ein Privatunternehmer ist, auch seinen Vortheil findet. Es liegt nicht in der Absicht der Stadtgemeinde daraus einen Vortheil zu ziehen, aber wenn sie eine Last, welche durch das Gesetz vom vorigen Jahre §. 23 hauptsächlich dem Lande zugewiesen ist, zu einem großen Theile auf ihre Schulter nimmt, so muß sie doch so weit gedeckt sein, daß jeder Verlust ausgeschlossen ist. In Anbetracht dessen erlaube ich mir ein Amendement zu diesem Absätze dahin zu stellen, es sei das Abkommen mit einer Zinsengarantie bis höchstens abzuschließen. (Podpira se — Wird unterstützt). Abgeordneter Ar. von Schrey: Ich möchte mir erlauben, den letzten Antrag kurz zu unterstützen, und zwar vom Standpunkte des praktischen Interesses des Landesfondes. Es ist allerdings schwierig, sich in die Idee einer neuen Belastung des Landesfondes zu finden, weil das Land mit den Einquartierungsobliegenheiten bisher eben nicht belastet war, allein man muß sich auf den Standpunkt des neuen Gesetzes vom Jahre 1879 stellen und sich mit der Idee vertraut machen, daß dem Lande Auslagen bevorstehen. Hat man sich einmal auf diesen Standpunkt gestellt, so muß man den einfachsten Ausweg suchen, welcher nach den gegebenen Verhältnissen dem Lande wenigstens die geringsten Opfer auferlegt. Ich glaube, daß die Garantie einer Ertragsziffer an eine andere Person für den Landesfond der billigste Weg zur Unterbringung der Militärmannschaft sein wird. Das hohe Haus wird ans den Vorlagen, welche der Landesausschuß über Bauten für Landeszwecke eingebracht hat und aus den Verhandlungen, welche diesfalls noch bevorstehen, entnehmen, daß in allen Füllen, wo das Land genöthiget war, Bauten auszuführen, es die ungünstigsten Erfahrungen gewacht hat. Es ist das Land und überhaupt jede öffentliche Corporation der theuerste Baumeister; denn nicht nur werden in der Regel die kostspieligsten Entwürfe und Pläne gemacht und dem Bauherrn zugemuthet; es wird in der Ausführung nicht nach allen Richtungen so Maß gehalten, wie es der Fall wäre, wenn der Einzelne den Bau ausführen würde. Wenn das Land gezwungen wäre, allein zu bauen, so müßten wir mit den nämlichen Schwierigkeiten rechnen, welche bei eigenen Bauten, wie wir gehört haben, entstehen und ich bitte überzeugt zu sein — die Ziffern für den Jrrenhausbau sprechen deutlich in dieser Beziehung — daß diese keine geringen sind. Wir können diesen Unannehmlichkeiten auf dem Wege der Vorlage, welche der Verwaltungsausschuß vorgelegt hat, entgehen, nur müssen wir die Gewißheit haben, daß auf diesem Wege das angestrebte Ziel erreicht wird, und ich glaube nun, daß dies nicht der Fall sein wird, wenn nicht der Antrag des Herrn Abgeordneten Laschan angenommen wird. E Es konvenirt der Stadtgemeinde Laibach nicht, eine ihr nicht obliegende Verpflichtung anders zu übernehmen, als in dem Falle, wenn sie von allem Schaden frei gehalten wird, und wir haben aus den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Laschan erfahren, daß der Stadtgemeinde ein solcher Nachtheil zugehen könne, wenn sie nicht eine 6Aige Garantie erhält. Wenn man von diesem Standpunkte ausgeht, so soll man jene Schritte thun, welche den Abschluß des Uebereinkommens in Aussicht stellen, nämlich eine solche Garantieziffer feststellen, daß auf Grund derselben das Uebereinkommen geschlossen werden kann. Es ist ohnehin das geringste Opfer, welches uns aus dem Titel der Erfüllung der Einquartierungspflicht zugemuthet wird und es wird vielleicht bei diesem Opfer bleiben, namentlich da die Verhältnisse so beschaffen sind, daß vielleicht auf eine Reihe von Jahren von einem großem anderweitigen Aufwande zu diesem Zwecke seitens des Landes nicht die Rede sein kann. Dieses geringe Opfer sollte gebracht werden, und ich würde vom Standpunkte der Wahrung der Interessen des Landesfondes ein Paar 100 sl. in der Höhe der Garantiesumme lieber opfern, als mich der Nothwendigkeit aussetzen, den Bau selbst führen zu müssen; darum unterstütze ich den Antrag des Herrn Abgeordneten Laschan- Poslanec Iv lun: Gospoda moja, jaz mislim, da moramo to pred očmi imeti, da smo zastopniki dežele, ne pa mesta Ljubljanskega. Ko bi zastopali mesto Ljubljansko, potem bi bilo pač prav, kar sta govorila gospoda Laschan in dr. Schrey, a sedaj moramo gledati na to, da obvarujemo deželo prevelikih stroškov. Iz ust gosp. župana Ljubljanskega smo slišali, da ima mesto denarja veliko. Iz tega bi moral vsak pameten človek sklepati, da bo mesto veselo, če denar proti gotovim b% naloži, in te bo dobivalo po odbitih stroških za popravljanje. Mesto bo namreč reklo, toliko znaša kapital, toliko bo stroškov, meni ostane za ta kapital toliko obresti in kar do LA primanjkuje, dežela doplača. Mislim, da ni skrbeti in na to misliti, da bi mesto prišlo v kako škodo. Ali ko bi tudi mesto ne hotelo tega prevzeti, ne pridemo v zadrego, ker denar se dan danes dobi prav lahko povsod. Bralo se je o Čeških posojilnicah, da so obresti znižale, ker imajo toliko denarja, da ne vedo kam ž njim. Naša hranilnica je tudi obresti znižala, ker ima denarja preveč. Kjer pa ima kdo tako varnost, kakor tukaj, da mu namreč dežela garantira 5A, gotovo ne bo premišljeval, ali delo prevzame ali ne. Prepričan sem, ko bi se mesto branilo, se bo našlo kako društvo, ki bo zidanje kosarne prevzelo. Zatorej toplo priporočam odsekov nasvet, naj se dovoli k večem 5Ana garancija. , Ker je bil tudi govor o tem, da naj dežela sama prevzame zidanje kosarne, bi vprašal, ali so se tista zidanja, katera je dežela dosedaj imela, res tako slabo obnesla, da bi bila imela dežela več stroškov, kakor ko bi se bilo izročilo zidanje kaki družbi ? Ako to ni dokazano in nekateri marveč trdijo, da je dežela s tem več profitirala, kakor če bi bila zidanje drugam izročila,' se v tem obziru ne more nič ugo-. varjati. Zatorej ni nobenega pomislika, ako pride tudi do tega, da bi dežela sama kapital skupaj spravila in zidanje preskrbela, ker gotovo se bo dobil upnik, ki bo denar proti 5A posodil. Priporočam toraj, da se nasvet odsekov sprejme. Poslanec Detela: Jaz se moram odločno izreči proti predlogom g. Laschana in g. viteza Vestenecka. V gospodarskem odseku smo stvar natanko premislili in smo sklenili, da se garancija na 4A odloči. Ali ker smo zvedeli, da erar za 25 let pogodbo sklene in ne za 20 let, ter smo videli, da bo amortizacija bolj ugodna, smo sklenili, če se ne motim, enoglasno — da se 5A dovoli. V poročilu deželnega odbora je rečeno (bere — liest): „Es bliebe noch ein möglicher Einwand zu berühren, die Frage: welches rechtliche Interesse das Land als solches an einem Kasernenbaue habe? indem die gemeinsame Einquartierung selbst der bleibend garnisonirten Truppen nicht unbedingt befohlen, sondern nur als in beiderseitigem Interesse — der Truppe wie des Quartierträgers — im höchsten Grade wünschenswerth bezeichnet ist." Jaz mislim, da je naravni interes, da se kosama zida v Ljubljani in da se bo mesto tudi s 5A zado-volilo, ako ne, se bo drug dobil, ki bo zidanje prevzel. Odločno se toraj izrekam proti imenovanima nasvetoma. Abgeordneter Dr. Ilitter n. Ilesteneck: Es ist mir nicht beigefallen mit meinem Antrage die Interessen der Stadt wahren zu wollen, ich bin nicht dazu berufen. Ich wollte mit meinem Antrage gerade nur die Interessen des Landes wahren, u. z. von dem Gesichtspunkte aus, daß ich, wie bemerkt, prinzipiell dagegen bin, daß das Land irgend etwas baue. Die Stadtgemeinde kann zum Abschlüsse eines Uebereinkommens nicht gezwungen werden. Wird ihr nun ein Uebereinkommen angeboten, das ihr keinen Vortheil bietet, so wird sie dasselbe nicht eingehen und das Land wird selbst bauen müssen. Aus diesem Grunde bin ich dagegen, daß man die Zinsengarantic so niedrig stellt, daß die Stadtgemeinde kein Interesse daran hat, das Uebereinkommen zu schließen. Ich bitte zu bedenken, 14 Zinsenerhöhung beträgt bei 40.000 fl., 50 fl., 3/4 würden also 150 fl. ausmachen. Es handelt sich also darum, ob das Land, um einen großen Bau zu ersparen, die Gefahr auf sich nehmen will, eoentuell 150 fl. jährlich beizutragen zu den Zinsen, welche die Stadt verliert. Ich glaube, daß diese geringe Summe vorzuziehen ist den eventuellen Auslagen, welche das Land im Falle der Bauführung in eigener Regie zu tragen hätte. Sie dürfen nicht übersehen, daß das Land nicht nur das Baukapital von 40.000 fl., sondern auch die Verwaltung des Gebäudes, sowie die Erhaltungskosten wird tragen müssen. Diese Kosten werden allerdings dem Lande zur I Last fallen und werden mindestens 150 fl. jährlich aus- ! machen. Es ist ferner zu berücksichtigen, daß die Stadt jedenfalls billiger bauen wird, als das Land. Das Land hat nicht die hiezu erforderlichen Kräfte zur Disposition, es ist auch nicht in der Lage, den Bau durch eigene Ingenieure überwachen zu lassen. Das Land kommt mit seinem Ingenieur nicht für die Hälfte der jetzigen Arbeiten auf, wie könnte es sich also noch in einen derartigen Bau einlassen. Ich verwahre mich nochmals dagegen, daß ich hier das Interesse der Stadt Laibach wahrnehme, sondern ich wahre hier nur die Interessen des Landes. Abgeordneter Kreiherr v. Apfaltrern: Ich sehe, daß, obwohl meines Erinnerns nicht die Spezialdebatte eingeleitet worden ist, wir uns dennoch darin beflnden. Ich möchte mir erlauben, noch einen Zusatzantrag zu stellen, welcher den Zweck hat, in den 1. Ausschußantrag eine gewisse Klarheit in der Richtung hineinzubringen, daß die Zinsengarantie, welche das Land der Stadtgemeinde Laibach oder einer sonstigen Bauunternehmung gewährt, für das Baukapital gegeben wird, und daß somit bei Behandlung der Verzinsung, welche das Baukapital erfährt, die Erhaltungskosten des Gebäudes nicht in Anschlag kommen dürfen, denn sonst würde nach meinem Dafürhalten diese Zinsengarantie nicht unbedeutend in Anspruch genommen werden. Es ist aus dem Ausschußantrage zu ersehen, daß dies eigentlich auch die Idee des Verwaltungsausschusses ist, und ist dem so, so ist es besser, wenn man das mit klaren Worten sagt, damit hinterher nicht Zweifel entstehen können. Ich bin in einem solchen Falle bereit, dem Antrage des Herrn Abgeordneten Ritter v. Vesteneck auf 53/4^ Verzinsung zuzustimmen, weil ich sehr gut einsehe, daß es im gegenseitigen Interesse gelegen ist, daß ein derartiges Unternehmen zu Stande kommt. Die Verpflichtungen, welche dem Lande aus dem Baue in eigener Regie erwachsen würden, die Kostspieligkeit eines solchen Baues ist ein Gegenstand, worüber wir in neuester Zeit die eingehendsten Erfahrungen gemacht haben. Es ist auch thatsächlich richtig, daß die Stadt als soche, daß deren Bürger ein spezielles Interesse daran haben, in einer gewissen Weise wohlfeil zu bauen und solid zu arbeiten, da es ein hervorragendes Interesse der Stadtgemeinde ist, eine Landwehrkaserne zu bekommen. Aber eine höhere Verzinsung — wenn ein Viertel auch nicht viel ausmacht —■ möchte ich nicht für nothwendig halten, denn wir müssen bedenken, daß wir in einer Zeit leben, wo alle größeren Geldinstitute ihre höher verzinsten Kapitalien dem Publikum kündigen, weil sie das Geld zu einem niedern Zinsfüße haben können. Die Bodencreditanstalt ist eben im Begriffe die 5 % Kapitalien, weil sie in Gold verzinslich sind, abzustoßen, um neue mit 4 y2 % zu emittiren. Das ist ein sicheres Zeichen des Geldüberflusses. Alle Sparkassen gehen mit dem Zinsfüße hinunter, die hiesige Sparkasse ist in der bittersten Verlegenheit, ihr Bargeld anzubringen. Ich glaube also, daß eine sehr hohe Zinsengarantie nicht nothwendig ist. Höher als 5 % muß man gehen, weil eine Amortisirung gegeben sein muß, und diese wird mit 3!i% hinreichend gegeben sein. Ich erlaube mir nun zu beantragen, es sei dem 1. Ausschußantrage beizufügen: „und beauftragt, sich hiebei zu bedingen, daß bei Berechnung der Verzinsung des Baukapitals die Erhaltnngskosten des Gebäudes außer Anschlag bleiben". (Predlog se podpira — Der Antrag wird unterstützt.) Abgeordneter Dr. Witter n. Desteneck: Ich muß mich kurz berichtigen. Ich habe früher angegeben, daß '/4 % von 40.000 fl. nur 50 fl. ausmache; das ist nicht richtig, es macht 100 fl. aus — 3/4 % würden also nicht 150 fl., sondern 300 fl. betragen. Abgeordneter Dr. v. Schrey: In Bezug auf das, was der Herr Abgeordnete Klun gesagt hat, muß ich mich den Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Dr. Ritter v. Vesteneck anschließen. Obwohl ich die Ehre habe, die Stadt Laibach zu vertreten, so habe ich hier doch nur die Frage im Auge, unter welchen Bedingungen es betn Landesinteresse entspricht, sich dieser Last dadurch zu entledigen, daß sie die Stadtgemeinde Laibach übernimmt, und ob die Stadtgemeinde diese Last mit Garantirung einer 5- oder 53/4 Aigen Verzinsung übernehmen kann. Ich glaube, mit Gewährung einer 5 Aigen Verzinsung kann die Stadtgemeinde das Uebereinkommen nicht schließen, dann wird es sich zeigen, welche Auslagen das Land treffen werden, wenn es den Bau in eigener Regie führen müßte. Es ist erwähnt worden und ist auch in der Ausschußvorlage enthalten, daß die Stadtgemeinde ja mit 4'/2^ verzinste Gelder zur Disposition habe. Ich bin momentan nicht in der Lage, dies zu kontrolliren, allein es ist ein Unterschied, zu welchem Zinsfuß die Stadtgemeinde ein Anlehen in Händen hat, das sie in 50 Jahren zurückzahlt, oder um welchen Zinsfuß sie das Geld placiren muß, um der Verpflichtung der jährlichen Amortisation nachzukommen. Bei den dermaligen Verhältnissen des Zinsfußes wird die Gemeinde schwer die Amortisationsquoten aufbringen, weil sowohl die Sparkasse als alle anderen Geldinstttute Gelder nicht placiren können, daher auch nicht in Verzinsung annehmen. Die Stadtgemeinde kann das Geld zu jenem Zinsfüße nicht placiren, wie sie ihn bei Abschluß des Anlehens vor Augen gehabt hat. Die Folge ist, daß sie Auslagen aus dem Anlehensfonde nur unter solchen Umständen aufwendet, daß der Ertrag der Anlage dauernd entsprechend sei. Die Stadtgemeinde Laibach, welche schon bei anderweitigen Geldverzinsungen einen Schaden erleidet, wird also umsoweniger in den Bau eingehen, wenn nicht die Zinsgarantie eine Aufbesserung erfährt, weil sie nicht bloß die Aufgabe hat, mit dem Lotteriefonde die Anlehenslose zurückzuzahlen, sondern Nützliches für die Stadt zu schaffen, was sie nicht thun kann, wenn sie das Geld zu einem schlechten Zinsfüße anlegt. Es ist auch eingewendet worden, es werde wohl auch irgend eine Gesellschaft in der Lage sein, das Uebereinkommen zu schließen. Ich bitte, meine Herren, das Laud ist nicht in der Lage mit einer Gesellschaft auf 25 Jahre einen Garantievertrag zu schließen, wer garantni uns denn, daß eine Privat-Gesellschaft durch 25 Jahre bestehen wird. Ich glaube, daß, um den Zweck zu erreichen, die Annahme des Antrages des Herrn Abgeordneten Laschan, und in zweiter Linie des Herrn Abgeordneten Dr. Ritter v. Vesteneck nothwendig ist, und daß sich in diesem Falle der alte Satz bewähren wird, daß oft der größte Sparer der größte Verschwender ist. Poslanec Kinn : Iz ust gosp. dr. Schrey-a smo slišali, da mesto Ljubljansko ne more tako po ceni zidati. Iščimo toraj denar, kjer ga dobimo, kaj je nam mar, če Ljubljana svojega denarja ne more razposoditi, njena skrb je, da spravi denar med ljudi. Gospod dr. Schrey je rekel, da ne bomo dobili družbe za to pogodbo. Tega tudi treba ni, lahko pa dobimo enega človeka, ki ima denarja dovolj, ter sklenemo ž njim pogodbo na 25 let; če on umerje, bo njegova zapuščina zavezana pogodbo držati. Jaz mislim, da ostanemo pri nasvetu gospodarskega odseka, da se več kakor 5L ne garantira, in da se deželni odbor ne pogaja samo z mestom Ljubljanskim, ampak tudi s kakim drugim podvzetnilcom, sicer pa naj prevzame samo zidanje. Prepričan sem, da tudi v tem slučaju ne bo več, kot 5^/M stroškov imel. Abgeordneter Ar. Witter v. GntrnannsHak: Ich beantrage Schluß der Debatte. (Obvelja — Angenommen.) Berichterstatter Witter v. Garibaldi: Der Verwaltungsausschuß ist bei Stellung dieses Antrages von der Ansicht ausgegangen, daß die Stadtgemeinde Laibach, welche die Kaserne zu bauen hätte, und mit welcher das Einvernehmen zu pflegen wäre, mit 5 % ihr Auskommen finden könnte mit Rücksicht darauf, daß bei den gegenwärtigen Zeitverhältnissen solche Baukapitalien billig zu beschaffen sind, und als eben die veranschlagte 5 Fige Garantie immerhin ein annehmbares Zugeständniß bildet. Nachdem jedoch von mehreren Seiten Anträge auf Erhöhung dieser Garantie auf 6 % und 53/4 % gestellt worden sind, nachdem die zur Begründung der Anträge vorgeführten Argumente wünschens- und berücksichtigungswerth erscheinen, nachdem namentlich die Ansicht des Vertreters der Stadtgemeinde Laibach, Herrn Bürgermeister Laschan, als maßgebend angesehen werden kaun, nachdem endlich vielleicht auch einzelne Mitglieder des Verwaltungsansschuffes durch die ins Feld geführten Argumente sich bestimmt finden werden, ihre seinerzeitige Ansicht zu modifiziren und übrigens von Seite des Herrn Abgeordneten Baron Apfaltrern auch ein Zusatzantrag gestellt worden ist, so würde es sich empfehlen, wenn dieser Gegenstand noch in einer kurzen Berathung im Verwaltungsausschusse in die Hand genommen und zu diesem Behufe die Sitzung auf kurze Zeit unterbrochen werden würde. (Seja se pretrga ob 30. minuti čez 11. uro in se zopet začne ob 45. minuti čez 11. uro — Die Sitzung wird um 11 Uhr 30 Minuten unterbrochen und um 11 Uhr 45 Minuten wieder aufgenommen.) Landeshauptmann: Ich ersuche den Herrn Berichterstatter das Resultat der neuerlichen Berathung des Verwaltungsausschusses bekannt zu geben. Berichterstatter Witter n. Garibvidi: Mit Rücksicht auf die von den Herren Antragstellern vorgebrachten Gründe wegen Erhöhung des Perzentsatzes für die Zinsengarantie, sowie mit Rücksicht auf den Umstand, daß der Verwaltungsausschuß bei Berathung dieses Gegenstandes nicht daran dachte, daß auch die Verwaltungskosten in Betracht zu ziehen sind, hat derselbe beschlossen, die Zinsengarantie von 5% auf 53/4% zu erhöhen und dem Antrage des Herrn Abgeordneten Dr. Ritter v. Vesteneck zuzustimmen. Ebenso hat der Verwaltungsausschuß über den Antrag des Herrn Baron Apfaltrern sich dahin geeiniget, daß noch ein Wort hinzugefügt wird. Der Antrag 1 des Verw altungs auss chuff es lautet sonach (bere ■— liest): Der Landesausschuß wird ermächtiget, mit der Stadtgemeinde Laibach zum Zwecke der Erbauung einer Landwehrkaserne für den Kadre des krain. Landwehr-Bataillons Nr. 25 ein Uebereinkommen zu schließen, nach welchem der Stadtgemeinde Laibach eventuell einer andern hierzu erbötigen Bauunternehmung aus dem Landesfonde eine Zinsengarantie bis höchstens 5 3/4 % für das in dem Uebereinkommen ziffernmäßig zu fixirende Baukapital im Höchstbetrage von 40.000 fl. auf die Dauer von 25 Jahren, vom Jahre 1881 ab, gewährt wird, und beauftragt, sich hiebei zu bedingen, daß bei Berechnung der Verzinsung des Bankapitals die Er-haltungs- und Verwaltungskosten des Gebäudes außer Anschlag bleiben. Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte über diesen Antrag, und ersuche die Herren Antragsteller sich zu erklären, ob sie ihre Anträge aufrecht erhalten. Abgeordneter Areiherr v. Apfäktrern: Ich für meinen Theil erkläre, daß ich gegenüber diesem Ausschußantrage meinen Antrag zurückziehe. Abgeordneter Laschan: Ich halte meinen Antrag aufrecht. Abgeordneter Ar. Witter v. Westeneck: Mein Antrag stimmt mit dem Antrage des Verwaltungsansschuffes überein, ich ziehe ihn deshalb zurück. Landeshauptmann: Wir haben es also nur mit 2 Anträgen zu thun, mit dem modifizirten Ausschußantrage und mit dem Antrage Laschan, der eine 6L Verzinsung verlangt. Poslanec dr. Poklukar: Jaz vprašam, ali stoji še nasvet za 5%, ako ne, ga stavim jaz. Landeshauptmann: Der Antrag auf b% Zinsengarantie ist seitens des Verwaltungsausschusses fallen gelassen worden, ich stelle daher in Betreff des Antrages des Herrn Abgeordneten Dr. Poklukar die Unterstützungsfrage. (Predlog se podpira — Der Antrag wird unterstützt.) Poslanec Klun: Jaz se ne bom spuščal v pretres novega predloga, omenim pa, da je to unikum v parlamentarnem življenju, da se nasvet, ki je bil od odseka sklenjen enoglasno, kar naenkrat prevrže zavoljo tega, ker nekterim gospodom poslancem ni bil všeč. Gotovo je, da se smejo, in da se v resnici večkrat taki predlogi spreminjajo, če se morebiti pri posvetovanji v celi zbornici take reči pozvedö, katerih odsek prej vedel ni. Mislim pa, da se pri pričujočem predlogu ni nič tacega pokazalo, da bi se moglo reči, vse poprejšnje posvetovanje je bilo prazno, sedaj imamo nov predlog, in moramo vnovič iti na posvetovanje, da bomo videli, kako se bo odsek izrazil. Jaz to omenjam, da se bo vedelo, kako se pri nas premi-njajo predlogi, ki so od odsekov nasvetovani, in za katere bi se moral g. poročevalec potegovati, ali pa odstopiti, da kedo drugi njegovo mesto zasede. Tako se je godilo poprej, tako se godi sedaj in ves svet se nam bo smejal, ko izve, kako se pri nas godi. Landeshauptmann: Auf diese Erörterung bin ich als Präsident des Landtages verpflichtet, eine Aufklärung zu geben. Es ist keineswegs eine solche parlamentarische Sonderbarkeit, daß Anträge eines Ausschusses, zu welchen einschneidende Abänderungsanträge gestellt worden sind, an den Ausschuß zur Vorberathung zurückgewiesen werden. Ich erinnere nur daran, daß auch bei Verhandlungen des Reichsrathes derlei Uebung gepflogen wird. Es kann aber an und für sich ein solcher Vorgang nicht als unparlamentarisch bezeichnet werden, er ist vielmehr ein zur Klarstellung der Sachlage und zur Vereinigung des ursprünglichen Ausschußantrages mit verschiedenen Zusatzanträgen sehr zweckmäßiges Auskunftsmittel, da diese Vereinigung in einem kleinen Körper viel leichter, als im Plenum erzielt wird. Uebrigens hat das hohe Haus die Zurückweisung beschlossen, und habe ich in bieser Richtung nichts weiter zu bemerken. Abgeordneter Dr. Ritter v. Reffeneck: Ich constatire, daß ich im Verwaltungsausschusse, ebenso wie hier, eine 53/4% Zinsengarantie beantragt habe, daß also der vorliegende Antrag des Verwaltungs- ausschusses, was meine Person betrifft, nidjt einstimmig gefaßt worden ist. Der Vorgang war der, daß der Verwaltungsausschuß zweimal über den Gegenstand berathen hat. Das erstemal habe ich den weitergehenden Antrag gestellt und in der zweiten Sitzung hat der Verwaltungsansschnß —■ als ich in einer gleichzeitig ftattgefundenen Sitzung des Finanzausschusses beschäftiget war und in Folge dessen ein anderes Stimmenverhältnis sich ergeben hat — den niedern Zinsfuß angenommen. Es kann also von Einstimmigkeit keine Rede sein, abgesehen davon, daß jetzt ein gegentheiliges Votum des Verwaltungsausschusses vorliegt. Uebrigens verwahre ich mich dagegen, daß ein Mitglied des Hauses einen Ausschuß lächerlich macht, wenn er sich eines Bessern belehrt, und ich glaube, daß der Herr Abgeordnete Klun zu weit gegangen ist, wenn er die ganze Welt als seinen Wahlkreis erklärt hat und im Namen der ganzen Welt das Vorgehen eines Aus-schusses als ein lächerliches bezeichnet hat. Poslanec {letela: Glede na govor gosp. poslanca Kluna moram konstatirati, da so udje narodne stranke v gospodarskem odseku prej kakor danes za to glasovali, da se 5% garantira. Poslanec Pfeifer: Ker sem tudi jaz ud gospodarskega odseka in bi se lahko mislilo, da sem za prvi nasvet tega odseka glasoval, moram izreči, da sem principijelno proti prvem nasvetu glasoval in da sem bil za drugi nasvet (klici na desni: Čujte, čujte! — Rufe rechts: Hört, hört!), da naj namreč dežela sama zida, ali pa naj se naprosi vlada, da predloži dotični načrt. Abgeordneter Dr. Schaffer: Ich beantrage Schluß der Debatte. (Obvelja — Angenommen.) Merichterffatter Ritter v. Garibaldi: Bezüglich der Nothwendigkeit einer Erhöhung der Zinsengarantie sind so berücksichtigungswürdige und wichtige Gründe sowohl vom Herrn Antragsteller als auch von anderer Seite vorgebracht worden, und es sind die dagegen gemachten Einwendungen in so eingehender Weise widerlegt worden, daß ich nur Gesagtes wiederholen müßte, wenn ich darauf weiter eingehen wollte. Ich werde mich daher kurz fassen. Der Ausschuß hat sich in seiner Sitzung, in welcher er diesen Antrag gefaßt hat, sich das nicht vor Augen gehalten, daß eben nebst dem hohen Betrage des Baukapitals auch jenes Kapital dazu zu rechnen wäre, welches die Kosten für die Erhaltung und Verwaltung repräsentirt. Dadurch ist es selbstverständlich, daß über den gestellten Antrag von b% noch eine Erhöhung nöthig erscheinen muß, und es können sich dieser Nothwendigkeit auch jene Herren nicht verschließen, welche ursprünglich ohne Rücksicht auf die Erhaltungskosten für die b% gestimmt haben. Wenn wir der Stadt mit dem Anerbieten kommen, daß sie mit 5Liger Garantie den Bau übernehmen soll, so sind wir alle überzeugt, daß die Stadt nicht nur keinen Nutzen, sondern Schaden dabei haben müßte. Wir können daher der Stadt nicht zumuthen, das Geld auf eine Unternehmung zu verwenden, welche ihr nicht nur keinen Nutzen, sondern eher Schaden bringt. Wie mißlich es wäre, wenn die Stadt das lleber-einkommen wegen des Baues der Kaserne zurückweist, ist schon früher in entsprecherder Weise hervorgehoben worden, da wir sonst in die unangenehme Lage kommen müßten, selbst zu bauen, jedenfalls aber, wenn das Ueber-einkommen nicht zu Stande kommt, ein Bauprojekt verfassen zu lassen, welches, Sie können überzeugt sein, bestimmt sich auf viel höher belaufen wird, als das Projekt, welches jetzt die Stadt approximativ derart veranschlagt hat, daß das Baukapital sich auf circa 32.000 und die Grnnder-werbung auf 8000, also beides zusammen auf 40.000 fl. belaufen würde. Ich bitte weiter zu bedenken, was denn die Stadt für einen Vortheil haben soll von dieser Kaserne, selbst wenn wir ihr eine 53/4ige Verzinsung garantirat. So lange die Kaserne den vollen Belag hat, für welchen Belag das Militärärar für 25 Jahre garantirt, so wird das Erträgniß ein solches sein, daß es auch dem Lande insoferne zu Gute kommt, als es so viel wie gar nichts darauf wird zahlet! müssen, indem bei vollem Belage eine 5 Lige Einnahme gesichert ist. Es würde sich daher um eine weitere Garantie von handeln, was circa 300 fl. jährlich ausmacht, eine Summe, die nicht in die Wagschale füllt, wenn man bedenkt, daß das Land dadurch, daß die Stadt den Kasernenbau übernommen hat, vielen Unannehmlichkeiten entgeht. Was fängt aber die Gemeinde nach 25 Jahren, wenn die Garantie des Militärärars aufhört, mit dem Hause an; es ist sehr-möglich, daß sich bis dahin die Verhältnisse ändern und ein Belag nicht mehr in Aussicht genommen wird, denn ein Haus, welches durch 25 Jahre vom Militär bewohnt war, wird nicht zu andern Zwecken sofort benützt werden können. Es würde in dieser Rücksicht für die Gemeinde ein bedeutender Schaden entstehen, der bei der Berechnung der Zinsengarantie, die das Land tragen muß, seinen Ausdruck finden ntuß. Was die Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Klun anbelangt, so sind dieselben von mehreren Seiten in der treffendsten Weise zurückgewiesen worden. Wenn der Herr Abgeordnete Detela constatirt, daß die Mitglieder des Verwaltungsausschusses, welche der andern (leve —linken) Seite angehören, immer für 5L gestimmt haben, so ist das ganz richtig, ich muß jedoch hinzufügen, daß im Verwaltungsausschusse eben auch sehr divergirende Anträge gestellt wurden, daß 5Va und 53/4 % beantragt wurden- Die Bemerkung des Herrn Abgeordneten Pfeifer, daß er sich schon im Ausschüsse prinzipiell gegen den 1. Antrag ausgesprochen hat, muß ich insofern corri-giren, als er eigentlich den Antrag gestellt hat, es habe die k. k. Landesregierung bezüglich des Kasernenbaues Vorschläge an den Landtag zu bringen, ein Vorgang, der auch im steierischen Landtage beliebt wurde, der jedoch unberücksichtiget blieb, nachdem inzwischen bekannt geworden ist, daß die k. k. Regierung in dieser Rücksicht keine Anträge stellen wird. Ich empfehle den Antrag des Verwaltnngsans-schusses auf Abänderung des 1. Antrages bezüglich der Ziffer von 5L auf 5;!/4 % der Annahme des hohen Hauses. Landeshauptmann: Es liegen 3 Anträge zur Abstimmung, welche im Wesentlichen mit einander übereinstimmen und nur im Perzentsatze sich unterscheiden. Ich werde zuerst den weitest gehenden Antrag, nämlich mit einer 6% Zinsengarantie, sodann den Antrag mit einer 5:i/4 % und schließlich den Antrag mit der 5L Zinsengarantie zur Abstimmung bringen. Ich ersuche jene Herren, welche dem modifizirten Ausschußantrage nach dem Abänderungsantrage des Hrn. Abgeordneten Laschan mit einer 6L Zinsengarantie zustimmen, sich zu erheben. (Po prestanku — Nach einer Pause.) Es ist die Minorität. Ich bitte nun jene Herren, welche dem modifizirten 1. Ausschußantrage mit einer 53/4L Zinsengarantie zustimmen, sich zu erheben. (Po prestanku — Nach einer Pause.) Der Antrag ist angenommen. Poslanec dr. Poklukar: Prosim število glasov. Landeshauptmann: Ich ersuche die Herren, stehen zu bleiben. (Po prestanku — Nach einer Pause.) Es sind 15 Stimmen für und 17 gegen den Antrag, derselbe ist also gefallen Abgeordneter Laschan: Die Abstimmung ist nicht klar, ich bitte um die Gegenprobe. Landeshauptmann: Ich schreite also zur Gegenprobe und ersuche jene Herren, welche gegen den Antrag sind, sich zu erheben. (Po prestanku — Nach einer Pause.) Es sind 17 Stimmen gegen den Antrag, derselbe ist also abgelehnt. Ich bitte nun jene Herren, welche dem vom Herrn Abgeordneten Dr. Poklukar wieder aufgenommenen 1. Ausschußantrage mit einer 5L Zinsengarantie zustimmen, sich zu erheben. (Po prestanku — Nach einer Pause.) Der Antrag ist angenommen. (2. odsekov predlog obvelja brez razgovora v 2. in potem ves predmet v 3. branji — Der 2. Ansschußantrag wird ohne Debatte in 2. und sohin der ganze Gegenstand in 3. Lesung angenommen.) Ehe wir zum 7. Gegenstände der Tagesordnung übergehen, werde ich mir erlauben, einen Antrag vorzulesen, welcher mir vom Herrn Abgeordneten Dr. Ritter v. Savinschegg und Genossen soeben überreicht wordeit ist, und bemerke, daß ich denselben zur Begründung auf die nächste Tagesordnung setzen werde. Der Antrag lautet (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landes-ansschuß werde beauftragt, zum Zwecke einer die volks-wirthschaftlichen Interessen des Landes Krain wesentlich fördernden Landesausstellung das Einvernehmen mit der hohen k. k. Landesregierung, mit der krain. Landwirthschaftsgesellschaft, der Handelskammer, der Gemeindevertretung der Stadt Laibach zu pflegen, die geeigneten Vorkehrungen sowohl behufs Erwirkung einer Staats- 35 13. seja. 1880. subvention zur Förderung dieses Unternehmens, als auch behufs Ertheilung von Prämien für die gleichzeitig zu veranstaltende Viehausstellnng zu treffen und dem nächsten Landtage alle diesbezüglichen Vorschläge, insbesondere auch in Betreff des Zeitpunktes dieser in der Landeshauptstadt Laibach abzuhaltenden Ausstellung zu erstatten. Dr. Ritter v. Savinschegg. Dr. R. v. Gutmannsthal. Dr. Ritter v. Vesteneck. Graf Blagai. Graf Thurm Freiherr v. Taufferer. Dreo. Kecel. Ledenig. Baron Apfaltrern. Ant. Ritter v. Gariboldi. Dr. v. Schrey. Karl Luckmann. Navratil. Dr. Bošnjak. W. Pfeifer. Grasselli. Dr. Eduard Deu. Laschan. Oton Detela. Hotschewar. Klun. Fr. Potočnik. Dr. Poklukar. L. Svetec. Schaffer. L. Robič. 7. Poročilo gospodarskega odseka o načrtu deželnega odbora o požarnem čuvarstvu in o gasilnih družbah na Kranjskem k prilogi 47. (Priloga 81.) 7. Bericht des Verwaltmigsausschnffes über den Bericht des Landesausschusses (Beilage Nr. 47), betreffend den Gesetzentwurf, womit eine Feuerpolizei- und Feuerwehr-ordnung für das Herzogthum Kram mit Ausnahme der Landeshauptstadt Laibach erlassen wird. (Beilage 81.) Berichterstatter Dr. Deu: Hoher Landtag! Ich bitte, mich der Verlesung des Berichtes zu entheben und zur Kenntniß zu nehmen, daß es im 5. Alinea des Ausschußberichtes statt „Gemeindeausschuß" „Verwaltungsausschuß" heißen soll. (Po prestanku — Nach einer Pause.) Die Ausschußanträge lauten (bere — liest): 1. Dem vorliegenden Gesetzentwürfe wird die Zustimmung ertheilt. Načrt te postave se odobri. 2. Der Landesausschuß werde beauftragt, die Allerhöchste Sanction dieses Gesetzentwurfes zu erlangen. Deželnemu odboru se naroča, Naj višjo sankcijo te postave doseči. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. Abgeordneter Hrat Fchnrrr: Ich bin für das Gesetz vollkommen eingenommen, weil es eine gemeinnützige Tendenz zweifellos involvirt, jedoch glaube ich, daß das Gesetz erst wirksam und ersprießlich wäre, wenn die Großgemeinden gebildet sein werden, denn ich sehe nicht ab, wie die kleinen Gemeinden den Anforderungen des §. 24 des vom Vcrwaltungs-ausschuffe vorgeschlagenen Gesetzentwurfes to erb eit entsprechen können, und ich fürchte, daß eben das Erforderniß des §. 24 in kleinen Gemeinden eine empfindliche Umlage erheischen wird. Der §. 24 statuirt, daß kleine, geschlossene Ortschaften von wenigstens 50 Häusern eine Feuerspritze, dann Schläuche, Eimer, Saugwerke, Feuerhaken, Bottiche u. s. w. anzuschaffen haben. Hohes Haus! damit ist den Gemeinden zu viel aufgetragen. Betreffend die Feuerwehr, dürfte mau das erforderliche Menschenmateriale zur Formirung der Mannschaft aufzubringen im Stande sein, hingegen scheitert jedes Unternehmen dieses wohlthätigen Institutes der Feuerwehr nur an der Mittellosigkeit der Gemeinden, der beste Wille ist ja vorhanden. Mit der Förderung dieses Institutes wird für das Land auf dem Gebiete der Subventionen ein weites Feld eröffnet. Ich glaube, es wäre der Vorschlag des vor nicht langer Zeit dahingeschiedenen Dr. Razlag, welcher die Einführung von Landesversicherungsanstalten proponirte, seinerzeit wieder aufzunehmen. (Dobro! na levi — Bravo! links.) Es war das sicherlich eine fruchtbare Idee. Gäbe es Feuerassekuranzen als Landesanstalten, so würde die Feuerwehr nicht bloß im Interesse der Verunglückten wirken, sondern im Interesse des Landes, und ihre ganze Kraft dafür einsetzen. Es könnten aber auch die Prämien, welche jetzt hoch stehen, wesentlich vermindert werden. Es ist thatsächlich der Fall, daß bei einzeln stehenden, werthlosen und hoch assekurirten Gebäuden dem Eigenthümer gar nichts daran liegt, ob dieselben ein Raub der Flammen werden, wo es eigentlich im Interesse jener Anstalten, die sich aus unserm Gelde die Säcke füllen, und nicht im Interesse des Landes gelegen ist, daß solche Gebäude erhalten werden. Poslanec Detela: Pomisliki, ki so se tukaj izjavili, so popolnoma opravičeni in to tem več, ker §. 24. ne govori o malih občinah, ampak o seliščih — Ortschaften. — Toraj tisti stroški, ki narasejo za orodje, ne zadenejo občin, ampak posamezne vasi. Pridržujem se, da bom v specijalni debati pri §. 24. o tem govoril, strinjam pa se s tem, kar je rekel gospod poslanec grof Thurn. Landeshauptmann: Die Generaldebatte ist hiemit geschloffen. Berichterstatter Dr. Den: Die Nothwendigkeit und Ersprießlichkeit des Gesetzentwurfes wurde im Verwaltungsausschusse einstimmig anerkannt. Die Bedenken, welche die Herren Abgeordneten Graf Thurn und Detela vorgebracht haben, beziehen sich auf den §. 24, welcher ohnehin in der Spezialdebatte noch zur Sprache kommen dürfte. Es wird nicht die Ortschaft allein von den Kosten für die Löschanstalten betroffen, sondern im §. 35 des Gesetzentwurfes ist dafür Vorsorge getroffen, daß auch ganze Ortsgemeinden, falls die Löschanstalten auch denselben zu dienen bestimmt sind, ebenfalls zu den diesbezüglichen Auslagen herangezogen werden sollen. Ich beantrage, daß in die Spezialdebatte eingegangen werden möge. XIII. seja deželnega zbora kranjskega dnč 12. julija 1880. — XIII. Sitzung des krainischen Landtages am 12. Juli 1880. 251 Landeshauptmann: Es ist ein Antrag in der Generaldebatte nicht gestellt worden, wir gehen also in die Spezialdebatte. Ich möchte auch hier ein abgekürztes Verfahren in dem Sinne vorschlagen, daß jene Herren, welche zu einem Gesetzesparagraphen das Wort ergreifen wollen, sich bereits jetzt melden mögen, daß aber jene Gesetzesparagraphen, zu welchen das Wort nicht gewünscht wird, als stillschweigend genehmigt angesehen werden. (Pri-trduje se — Zustimmung.) Ich ersuche nun jene Herren, welche zn einem Gesetzesparagraphen sprechen wollen, sich zu melden. Abgeordneter Luckmann: Ich melde mich zu den §§. 7 und 8 zum Worte. Abgeordneter Laschan: Ich möchte zum §. 7 sprechen. Abgeordneter Ledenig: Ich bitte ums Wort zu den §§. 16, 36, 46 und 47. Poslanec Detela: Prosim besede k §. 24. Abgeordneter Ar. Schaffer: Ich melde mich zu den §§. 21 und 24 zum Worte. Landeshauptmann: Ich werde das Wort den so eben gemeldeten Herren Abgeordneten bei Aufruf der bezüglichen Paragraph e ertheilen. (§§. 1., 2., 3., 4., 5. in 6. postavnega načrta obveljajo brez razgovora — Die §§. 1, 2, 3, 4, 5 und 6 des Gesetzentwurfes werden ohne Debatte genehmiget.) Zum §. 7 ertheile ich dem Herrn Abgeordneten Lnckmann das Wort. Abgeordneter Kart Luckmann: Meine Herren! der §. 7 sagt: Die Schornsteine und Schläuche müssen durch befugte Rauchfangkehrer gereiniget werden. Ich verstehe das in der Art, daß auch bei allen gewerbsmäßig betriebenen Unternehmungen man sich nur befugter Rauchfangkehrer bedienen müsse. Weiters steht im betreffenden Paragraphe die Anordnung, daß die Bestimmung „wie oft zu kehren sei, dem Gemeindevorsteher überlassen werde". Nun denke ich an abgelegene Jndnstrieunterneh-mungeu, die weit weg vom Sitze eines Rauchfangkehrers liegen, wo oft die Entfernung eines befugten Rauchfangkehrers 3, 4, 5 Stunden von einer solchen Fabrik beträgt. Wenn das Kehren oft geschehen soll, was alle acht Tage, alle 14 Tage der Fall sein wird, so entstehen große Kosten und Zeitversäumniß, wofür der Rauchfangkehrer entschädiget werden muß. Oft ist es unmöglich, wenn eine dringende Nothwendigkeit vorhandeil ist, erst auf den befugten Rauchfangkehrer zu warten. Ich glaube deshalb, daß bezüglich solcher Fabriken, welche allein stehen und vom Sitze eines befugten Rauchfangkehrers weit entfernt sind und die vermöge ihrer Fenerungs-anlagen genöthiget sind, das Kehren der Rauchfänge öfter vorzunehmen, eine Ausnahme gerechtfertiget wäre, weil sie sonst ans Grund dieses Gesetzes von jedem Gemeindevorsteher oder Rauchfangkehrer Einwendungen zu erfahren haben, wahrend, wenn sie wie bisher das Kehren durch ihre eigenen Leute besorgen lassen, eine Gefahr nicht vorhanden ist, indem solche Etablissements alleinstehend sind und nicht in der Nähe von Ortschaften liegen. Ich habe also vor, zum Antrage 8 an passender Stelle einen derartigen Zusatzantrag zu stellen, welcher lautet (bere — lieft): Hüttenanlagen und Fabriken, an deren Standorte sich kein befugter Rauchfangkehrer befindet, sind berechtiget, die Reinigung der Schornsteine und Schläuche unter Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes durch ihre eigenen fachkundigen Arbeiter besorgen zu lassen. Fužinam in fabrikam v takili krajih, kjer ni pooblaščenega dimnikarja, je dopuščeno se posluževati svojih zvedenih delalcev pri ometanji dimnikov in cevi 8 tem pogojem, da se pri tem po določbah te postave ravna. Die Konsequenzen ergeben sich ans §. 7, deshalb habe ich mir jetzt das Wort erbeten. (Podpira se — Wird unterstützt.) Abgeordneter Laschan: Im §. 7 ist vorgeschrieben, daß Schornsteine und Schläuche durch befugte Rauchfangkehrer gereiniget werden müssen. Ich halte diese allgemeine Satzung für außerordentlich schwer für die Landbevölkerung. Wer da weiß, wie das Gewerbe der Rauchfangkehrer dünn gesäet ist über das Flachland von Krain, wird überrascht sein, daß plötzlich diesem Gewerbe zu seinem Vortheile auf Kosten des Bauern unter die Arme gegriffen werden soll. Der Schornstein in einem einfachen Bauernhause ist von so simpler Construction, daß derjenige, der noch niemals Schornsteine gefegt hat, denselben zu fegen vermag, sobald er nur einen scharfen Besen in die Hand nimmt. Ein solcher Schornstein besteht überwiegend aus 4 Pfosten, theilweise aus Mauerwerk und es ist in dem Schlote weder eine Brechung noch eine Wendung. Bisher hat es der krainische Bauer recht gut verstanden, seinen Schornstein zu kehren, die Brände, welche so häufig entstehen, find beinahe niemals durch Schornsteinfener entstanden, sondern durch Feuer und Licht an ganz andern Orten veranlaßt worden. Nehmen Sie, meine Herren! die Kosten, welche einer Ortschaft anerlaufen, vorausgesetzt, daß sie der gemeinschaftliche Aufwand für den Rauchfangkehrer trifft, wenn durch 3,4 Tage ein Rauchfangkehrer alle Schornsteine fegt, vorausgesetzt, daß es nothwendig und zulässig ist, daß jeder Eigenthümer gleichzeitig seinen Ofen fegen lassen muß. Es ist nach meiner Anschauung eine Härte, die durch nichts gerechtfertiget ist. Sie können einen allgemeinen Satz hinstellen und sagen, die Schornsteine und Schläuche müssen gereinigt werden. Ich möchte daher beantragen, und damit glaube ich, ist auch der Zusatzautrag des Herrn Abgeordneten Luckmann beseitiget, im §. 7, 1. Alinea die Worte „durch befugte Ranch- fangkehrer" zu streichen, so daß dieser Absatz dann lauten würde „die Schornsteine und Schläuche müssen ge-reiniget werden". (Podpira se — Wird unterstützt.) Abgeordneter Ir. Schaffer: Gegenüber den Ausführungen des unmittelbaren Herrn Vorredners möchte ich als Referent des Gesetzes im Landcsausschusse nur constatiren, daß die Fassung, wie sie hier vorliegt, sich nicht sehr weit von den bestehenden Vorschriften entfernt. Nach der seit dem vorigen Jahrhunderte geltenden Feuerlöschordnung für Städte und Märkte müssen überall ordentliche befugte Rauchfangkehrer die Reinigung der Kamine vornehmen. Auch bezüglich der Dörfer besteht die Vorschrift, daß bei allen Kaminen die Reinigung nur durch befugte Rauchfangkehrer bei nicht schlüpfbaren Kaminen ausnahmsweise auch durch andere Personen vorgenommen werde. Mit der betreffenden Fassung, wie sie vorliegt, ist nicht weit hinausgegangen über das dermalen Bestehende. Wenn der Antrag des Herrn Vorredners angenommen werden sollte, so möchte ich nicht, daß diese Worte einfach ausgelassen werden, ich würde wünschen, daß sie wenigstens durch das Wort „regelmäßig" ersetzt würden, weil wir in dem 2. Absätze die Bestimmung haben, daß der Gemeindevorsteher festzusetzen hat, wie oft des Jahres die Reinigung stattzufinden habe. Ich unterstütze also den Antrag des Herrn Abgeordneten Laschan und empfehle gleichzeitig meinen Antrag zur Annahme. Abgeordneter Laschan: Ich modifizire meinen Antrag im Sinne des Antrages des Herrn Abgeordneten Dr. Schaffer. (Podpira se — Wird unterstützt.) Landeshauptmann: Ich constatire, daß im slovenischen Texte das Wort „redno“ dem entsprechend einzuschalten wäre. Der Herr Berichterstatter hat nun das Schlußwort zu §• 7. Berichterstatter Dr. Jen: Im Verwaltungsausschusse hat sich gegen die Fassung des §. 7 nach dem Gesetzentwürfe keine Einwendung geltend gemacht; ich muß daher im Namen des Ausschusses auf der Fassung, wie sie im Gesetzentwürfe vorliegt, beharren. Gegen das Amendement des Herrn Abgeordneten Dr. Schaffer, daß die Schornsteine und Schläuche regelmäßig gekehrt werden müssen, hätte ich für meine Person nichts einzuwenden. Was den Antrag des Herrn Abgeordneten Luckmann anbelangt, so muß ich mich dagegen aussprechen, aus dem Grunde, weil die Aufsicht über die Schornsteine immerhin den Gemeinden vorbehalten bleiben muß, und das kann nicht anders geschehen, als wenn die Reinigung der Schornsteine und Schläuche durch Rauchfangkehrer, die als solche befugt sind, geschieht. Landeshauptmann: Es liegen zum §. 7 nun zwei Anträge vor: Der Antrag des Herrn Abgeordneten Laschan conformirt mit jenem des Herrn Abgeordneten Dr. Schaffer, und der Antrag des Verwaltuugsausschusses. Ich bringe zuerst den Antrag des Herrn Abgeordneten Laschan, der eine Modifikation des ersten Absatzes des §. 7 dahin bezweckt, daß die Worte „durch befugte Rauchfangkehrer" wegbleiben und dafür das Wort „regelmäßig" eingeschaltet werde, zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen.) Der übrige Theil des §. 7 ist unbeanstandet geblieben und als genehmiget zu betrachten. Zum §. 8 hat der Herr Abgeordnete Luckmann das Wort. Abgeordneter Lnckmann: Nachdem durch die Annahme des Antrages des Herrn Abgeordneten Laschan im §. 7 die Worte „durch befugte Rauchfangkehrer" gestrichen wurden, ist mein früher gestellter Antrag gegenstandslos geworden, und ich erlaube mir, denselben zurückzuziehen. Abgeordneter Laschan: Ich stelle den Antrag, daß der §. 8 ganz entfalle, nachdem jeder nach seinem Belieben den Schornstein kehren darf, und dieser Paragraph, welcher den Gemeindevorstand verpflichtet, sofort ein Engagement mit einem Rauchfangkehrer abzuschließen, ganz gegenstandslos ist. Mir scheint, daß nach der Textirung des §. 7 der §. 8 vollständig entfallen kann, und beantrage daher die Streichung desselben. Landeshauptmann: Es ist dies ein negativer Antrag und bedarf keiner Unterstützung. Poslanec Detela: Jaz se ne strinjam z mnenjem gosp. poslanca Lasclmna. Akoravno ljudje ne bodo primorani najeti si dimnikarja, bode vendar dimnikar ostal, se jih bo vendar mnogo dimnikarja posluževalo in v tem slučaju si bo vsak sam tarifo stavil. Jaz sem toraj mnenja, da naj ostane, kakor je. Drugi odstavek odpade, ker je bil sprejet §. 7. Landeshauptmann: Ich werde den §. 8, in seinen zwei Sätzen getrennt, zur Abstimmung bringen. Abgeordneter Jeschmann: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß der §. 8 an den Verwältungsausschuß zurückgewiesen werde, nachdem mit Rücksicht auf den §. 7 jedenfalls eine Abänderung an demselben vorzunehmen sein wird. Wie der Herr Abgeordnete Detela richtig bemerkt hat, dürften diejenigen, welche sich eines Rauchfangkehrers bedienen, oft der Willkür desselben preisgegeben sein. Es müßte also für den Fall, als Rauchfangkehrer trotzdem benützt ; würden, ein Tarif festgesetzt und demgemäß der §. 8 entsprechend textirt werden. Eine Unterbrechung der Sitzung ist nicht nothwendig, da der Verwaltungsausschuß diesfalls bis morgen sich wird einigen können. Landeshauptmann: Ich glaube die Entscheidung dieser Frage vorbehalten zu solicit, bis wir wissen, ob nicht vielleicht auch andere Gesetzesstellen an den Ausschuß zurückgewiesen werden sollen. Ich suspendire also einstweilen die Abstimmung über diesen Paragraph, bis das ganze Gesetz durchberathen sein wird. (Pritrduje se — Zustimmung; — §. §. 9., 10., 11., 12., 13., 14., 15. postavnega načrta obveljajo brez razgovora — Die §. §. 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 des Gesetzentwurfes werden ohne Debatte genehmiget.) Zum §. 16 hat der Herr Abgeordnete Ledenig das Wort. Abgeordneter Ledenig: Ich habe mir das Wort erbeten, um eine textliche Aenderung in der Stylisation des §. 16 in Vorschlag zu bringen. Es handelt sich in diesem Abschnitte um Anbringung der Lärmzeichen. Es ist klar, daß der Lärm dann gegeben werden soll, wenn die Feuersbrunst zu Tage getreten ist. Das beginnende Feuer, der Feuerausbruch soll der Moment sein, in welchem die Hilfeleistung beginnen soll; es müssen „einige Personen im Orte bleiben, um bei Feuersgefahr rechtzeitig Lärm zu machen". Wird nun derjenige, dem die Obhut darüber überlassen ist, bereits damals Lärm machen, wenn Feuersgefahr vorhanden ist? Gott bewahre. Dies wird erst dann geschehen, wenn das Feuer ausbricht. Deshalb müßte es hier statt „Feuersgefahr", heißen „Feuerausbruch". Landeshauptmann: Ich constatire, daß der also berichtigte deutsche Text auch mit dem vorliegenden slovenischen Texte übereinstimmen würde. Ich stelle in Betreff dieses Antrages die Unterstützungsfrage. (Predlog se podpira in obvelja §.16 postavnega načrta s predlogom gosp. poslanca Ledeniga — Der Antrag wird unterstützt und sohin der §. 16 des Gesetzentwurfes mit dem Antrage des Herrn Abgeordneten Ledenig genehmiget; — §. §. 17., 18. in 19. postavnega načrta obveljajo brez razgovora — Tie §. §. 17, 18 und 19 des Gesetzentwurfes werden ohne Debatte genehmiget.) Zum §. 20 hat der Herr Abgeordnete Laschan das Wort. Abgeordneter Laschan: Ich proponire, daß der letzte Satz dieses Paragraphen gestrichen werde. Diese Bestimmung verliert sich auf das Gebiet der Sanitätspolizei. Wir haben es dermalen nur mit der Feuerpolizei zu thun, und wie die Cisternen und Brunnen geräumt werden müssen, gehört in keine Feucrlöschordnuug. Landeshauptmann: Ich werde den letzten Satz dieses Paragraphen abgesondert zur Abstimmung bringen. Abgeordneter Ar. Witter v. Westeneck: Ich kann der soeben ausgesprochenen Ansicht nicht beipflichten, nicht nur ans Sanitätsrücksichten müssen die Brunnen gereiniget werden, sondern auch deshalb, weil, wenn ich pumpe, das Wasser so rein sein muß, daß ich Wasser und nicht Schlamm in die Pumpe bekomme. Die Streichung dieser Bestimmung würde also eine Lücke im Gesetze erzeugen. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort zum §. 20. Berichterstatter Ar. Aen: Ich muß mich gegen den Antrag des Herrn Abgeordneten Laschan aussprechen, weil es sich hier, wie bereits der Herr Abgeordnete Dr. Ritter von Vesteneck hervorgehoben hat, um geeignetes Wasser handelt, welches jedenfalls vorhanden sein muß, wenn Gefahr vorhanden ist. Landeshauptmann: Ich bringe den §. 20 des Gesetzentwurfes ohne den Schlußsatz zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen.) Ich bitte nunmehr über den Schlußsatz dieses Paragraphen abzustimmen. (Obvelja — Angenommen.) Zum §. 21 hat der Herr Abgeordnete Dr. Schaffer das Wort. Abgeordneter Ar. Schaffer: Ich stelle die Bitte, über die beiden Sätze dieses Paragraphen getrennt abzustimmen. (Oba stavka §. 21 postavnega načrta obveljata brez razgovora — Beide Sätze des §. 21 des Gesetzentwurfes werden ohne Debatte genehmiget; — §. §. 22. in 23. postavnega načrta obveljata brez razgovora — Die §. §. 22 und 23 des Gesetzentwurfes werden ohne Debatte genehmiget.) Landeshauptmann: Zum §. 24 hat der Herr Abgeordnete Detela das Wort. Poslanec Detela 1 Jaz sem že v gospodarskem odseku pri določbi tega paragrafa poseben nasvet stavil. V nasvetu deželnega odbora je predlagano, da določba tega paragrafa velja le za selišča, ki imajo vsaj 100 hiš, v odseku pa se je številka 100 hiš na 50 hiš znižala. Ta določba je taka, da se postava praktično ne bo izvršila in da se bodo seliščem napravili velikanski stroški. Kakor sem danes povrh pregledal, je takih selišč, ki štejejo več kot 50 hiš v Postonjskem okraju 38, v Kočevskem 24, v Kranjskem 43, v Ljubljanskem 32 in v Krškem 19. Takih selišč je toraj veliko in ta določba bo iluzorična, ako se pa izpelje, bo veliko stroškov naredila, če se pomisli, da stane taka briz-galnica blizo 1000 gl., se bo po takem v Postojnskem okraju potrosilo 38.000 gl., v Kočevskem 24.000 gl., v Kranjskem 43.000 gl., v Ljubljanskem 32.000 gl. in v Krškem 19.000 gl., tedaj bo v petih okrajih blizo 160.000 gl.; kje imeti! Vprašam, ali res misli slavni zbor, da je to mogoče, da bodo posamezna selišča spravile toliko denarja skupaj. V odseku sem že nasvetoval, da naj ostane pri tem, kar je predlagal deželni odbor, to je pri številu 100 hiš. Ako pa se hoče stvar nekoliko zboljšati, stavim nasvet, da naj se v §. 24. alineji 1. namesto besed „50 hiš“ postavijo besede „100 hiš, ali če dva ali več selišč, ki niso čez 3 kilometre med seboj oddaljena, vsa skupaj štejejo vsaj 100 hiš“, in v nemškem tekstu namesto besed „50 Häusern" besede „100 Häusern ober wo zwei ober mehrere unter sich nicht über 3 Kilometer entfernte Orte zusammen wenigstens 100 Häuser zählen". Namen mojega predloga je ta, da, ako je več selišč, morajo skupaj imeti brizgalnico. In da je to praktično, lahko pojasnim. Na pr. vas Voglje v Kranjskem okraju šteje 68 hiš, bi morala toraj imeti svojo brizgalnico, vas Voklo ravno tam ima 61 hiš, bi morala toraj imeti tudi svojo. Te dve vasi ste komaj 1li ure draga od druge. Ali je toraj praktično, če mora imeti vsaka vas svojo brizgalnico? Priporočam toraj svoj predlog, da naj se sprejme. (Predlog se podpira — Der Antrag wirb unterstützt.) Abgeordneter Ar. Schaffer: Was bie Frage anbelangt, ob hier bie Zahl von 50 ober 100 Häusern festgesetzt werben soll, so ist bas eine Geschmacksfrage (Ugovori na levi — Wiberspruch links), es ist bas eine Zweckmäßigkeitsfrage , es kommt nur barauf an, wie weit man gehen will mit ber Sicherheit burch Aufstellung von Feuerspritzen. Es ist zweckmäßig, baß möglichst viel Feuerspritzen bestehen unb wir werben uns jebenfalls entschließen müssen, beit Gemeinben in bieser Richtung ein Opfer aufzuerlegen. Ich möchte jebenfalls barauf aufmerksam machen, wenn bie Fassung bes Ausschusses angenommen werben sollte, baß ber 3. Absatz bes §. 24 nicht zu übersehen ist, in welchem es heißt, daß Ausnahmen zugestanben werben können. Wenn sich also irgenb wo zeigen sollte, es wäre zu brückenb, aus ber Anschaffung ber Feuerspritze zu bestehen, so befinbet sich im Gesetze bie Remebur, baß ber Lanbesausschuß button Dispens ertheilen kann. Poslanec Klun: Gospod poslanec Detela je že razložil, kakošne stroške bode napravilo gasilno orodje deželi. Ti stroški bodo tako ogromni, da bode tudi pri 100 hišah treba izjeme delati, ker tudi 100 hiš večkrat ne bo briz-galnice skupaj spravilo in bodo prosili izjeme. Jaz sem za to, da se sprejme predlog gosp. poslanca Detela in da ob enem ostane tudi 3. alineja tega paragrafa. Poslanec Pfeifer: Jaz bi le k slovenskem tekstu predlagal, da se druga beseda v 1. vrsti „zdržema“, ki je jako bar-barična, nadomesti z besedo „nepretrgoma“. (Podpira se — Wirb unterstützt.) Abgeordneter Ar. Witter v. Weffeneck: Ich glaube, baß es sich hier nur barmn hanbelt, ob man bie Zahl ber Fenerlöschrequisiten vermehrt ober nicht, beim baß bermalen nur au Orten mit einer größeren Häuseranzahl als 100, Feuerspritzen bestehen, ist nicht richtig. Es haben heut zu Tage bereits nahezu sämmtliche Ortschaften mit 50, 60 Häusern Feuerspritzen. (Ugovori na levi — Wiberspruch links.) Ich möchte baran erinnern, baß es nicht angeht, jeben Ort, ber im Repertorium mit 100 Häusern angegeben ist, zu ben geschlossenen Ortschaften zu rechnen. Geschlossene Ortschaften mit 100 Häuser gibt es sehr wenige im ganzen Laube, unb es gibt toieber geschlossene Ortschaften, bie nicht mehr als 50 bis 80 Häuser zählen; ich bitte nur bas Volkszählungsoperat zur Hanb zu nehmen. Wenn man hier bie Ziffer 100 annimmt, so werben in ber ganzen Bezirkshauptmaunschaft Abelsberg nur 4 Spritzen nothwenbig sein, in bieser einen Bezirkshauptmaunschaft, bie 4 Gerichtsbezirke umfaßt, gibt es nur 4 Ortschaften mit über 100 Häuser. Ich glaube nicht, baß es Zweck bes Gesetzes ist, basjenige, was jetzt besteht, als zu viel zu bezeichnen, sonbern mehr zu schaffen unb fortzuschreiten auf betn Wege ber Sicherung bes Eigenthums gegen Feuersgefahr. Prinzipiell ist bie Frage eine ganz anbete unb sie soll nicht so gestellt werben, ob Ortschaften von 50 ober 100 Häuser als maßgebenb für bie Beistellung ber Spritzen anzusehen stub, sonbern es hanbelt sich barmn, wer zahlt bie Spritze? Unb ba glaube ich, baß es gleichgiltig sein wirb, ob wir bie eine ober bie anbete Ziffer einsetzen, benn ber §. 35 entscheibet, wer bie Kosten zu zahlen hat, ob bie ganze Gemeinbe ober nur ein Theil berselben. Es wirb ber Lanbesausschuß gewiß keinen Anstanb nehmen, bie ihn im §. 24 gestattete Ausnahme auch eintreten zu lassen, wenn eine Gemeinbe klein ist unb zufällig eine Ortschaft mit nur 50 Häusern hätte, obwohl mir im Laube keine solche Gemeinbe bekannt ist. Ich will nicht behaupten, baß eine solche Ortschaft nicht existirt, allein mir ist sie nicht bekannt unb ich glaube mich hoch ziemlich gut im Laube auszukennen. Mir sinb jeboch sehr viele geschlossene Ortschaften mit 50 Häusern bekannt, bie eine eigene Spritze haben, ja mir ist keine geschlossene Ortschaft mit 50 Häusern bekannt, bie nicht ihre eigene Spritze hätte. Die Kosten werben nach bem Gesetze in ber Regel nicht von ber Ortschaft zu tragen sein, sonbern von ber ganzen Gemeinbe, in einzelnen Fällen wirb es wohl anbers sein müssen, namentlich wo es sich um Gebirgsortschaften hanbelt. Wenn man 100 Häuser ober 3 Kilometer Entfernung als Prinzip für eine Spritze aufstellt, so wirb es bei bem bleiben, was jetzt ist, biejenigen Gemeinben, welche eine Spritze haben, werben sie behalten unb biejenigen, bie eine solche jetzt nicht haben, werben sie auch in Hinkunft nicht anschaffen. Es wirb sogar ein Rückschritt eintreten. Wir haben viele Gemeinben mit einer geringeren Häuseranzahl, bie bereits jetzt eine Spritze besitzen. Wenn sie nun nicht gezwungen stub, sich eine Spritze zu halten, so werben sie bas Feuerlöschwesen ganz vernachlässigen unb ber Lanbesausschuß hat kein Mittel, in bieser Richtung etwas zu thun. Ich will ein. Beispiel anführen. In ber Bezirkshauptmaunschaft Rubolfswerth bestehen nur zwei geschlossene Ortschaften, bie über 100 Häuser haben, nämlich Rudolfswerth und Teisenberg; der Gerichtsbezirk Treffen wird keine Spritze brauchen. In der ganzen Bezirkshauptmannschaft Littai würde nicht eine einzige Spritze nothwendig sein. Und so geht es fort, denn Ortschaften mit 100 Häuser existiren in Kram sehr wenige. Ich glaube also, daß die Ziffer 50 vollkommen am Platze ist. Der Landesausschuß wird kleine Gemeinden nicht zwingen, sich Spritzen anzuschaffen, sondern nur jene, wo cs angemessen ist, daß sie Spritzen haben. Poslanec Klun: V mojem rojstnem kraju so 3 vasi' blizo skupaj ne Vr ure druga od druge. Ena šteje kot nepretrgana vas, „geschlossene Ortschaft" — gospod poslanec Ledenig mi bo to potrdil — 118 številk, druga 73 in tretja 68 številk. Te vasi so si nedavno napravile brizgalnico za 1100 gld., sedaj bodo morale napraviti še dve. Vprašam Vas, kedo bo pa te stroške plačal? Že pri prvi brizgalnici so se obrnile občine do cesarja in do zavarovalnic s prošnjami za podporo, sedaj pa naj kupijo še dve novi brizgalnici! Pravi se sicer, nevarnost je velika, in boljši je 5 brizgalnic kakor nobena. Ali pomislite gospoda, v začetku zborovanja smo votirali 300 gl. za brizgalnico Ljubljanskega mesta; ako mora ono od deželnega zbora prositi podpore, kako moramo občinam nakladati, da naj bi si same kupile brizgalnice in potrebni denar skupaj spravile. Ali ni to največja krivica, ki bi se občinam godila? Priporočam toraj nasvet g. poslanca Detela, ker veliko je že storjenega, ako se reče, „veča selišča, ki niso več kakor 3 kilometre drugo od drugega oddaljena, naj si skupaj napravijo eno brizgalnico“, ne morem pa priporočati, da bi se k temu silila vsaka vas, ki ima 50 hiš. Pomislite le, kake nasledke bi imelo, če damo le deželnemu odboru pravico, nektere občine oproščevati te dolžnosti? Prepričal sem se že velikokrat, da se pri takih primerljejih postopa strankarsko. Nekatera mesta, vasi in kraji se smejo obrniti do deželnega odbora z največim zaupanjem, vse se jim dovoli, drugim se zopet ne dovoli tako lahko. Naj se toraj stvar zboljša s tem, da se sprejme nasvet gosp. poslanca Detele. Poslanec Detela: Proti temu, kar je navedel gosp. vitez V esteneck, da imamo v 5 okrajih več takih selišč, ki štejejo čez 50 hiš, moram nekaj navesti. Če on šteje med „geschlossene Ortschaften" samo tiste, kjer se hiša drži hiše, potem jih ne bo veliko, kjer povsod so vmes vrti, njive ali travniki. Vsaka vas, katera šteje 100 hiš, se imenuje „geschlossene Ortschaft", če so tudi hiše ločene. Stroški ne bodo zadeli celo občino, ker §. 35 nasprotno govori (bere — liest»: Die Kosten jener Löschanstalten, welche für die ganze Ortsgemeinde dienen, sind von der letzteren, die Kosten jener hingegen, welche nur von einzelnen Ortschaften benützt werden, von diesen zu bestreiten, . . . . Takih brizgalnic, katere so za cele srenje, bomo malo dobili, ker so vasi zelo oddaljene. Toraj se bo reklo, da brizgalnica ne služi za celo občino, mora jo plačati tista vas, ki šteje 50 hiš. Abgeordneter Ledenig: Ich wollte nur das Wort ergreifen, um meine Abstimmung über diesen Paragraph zu motiviren. Es ist richtig, was der Herr Abgeordnete Klun gesagt hat in Betreff jener Ortschaften, welche im Bereiche der Bezirkshauptmannschaft Gottschee liegen und in der Lage wären, 2 bis 3 Spritzen zu haben. Ich glaube, daß hier einer jener Fälle gegeben ist, in welchem der Landesausschuß von der im 3. Absätze eingeräumten Befugniß, Ausnahme zu gestatten, jedenfalls wird Gebrauch machen müssen. Ich glaube, daß, wenn der Antrag des Herrn Abgeordneten Detela angenommen würde, wir beinahe lieber das ganze Gesetz fahren lassen sollten, weil es überflüssig wäre, über die Fenerlöschordnung zu debattiren und sonstige Bestimmungen zu beschließen, wenn die Mittel zu deren Handhabung, wozu doch vor Allem die Feuerspritzen gehören, fehlen. Schließlich würde ich nur ersuchen, es zu unterlassen, auch in die Feuerlöschordnung den Parteistandpunkt mit Gewalt hineinzuziehen, man könnte füglich darüber mit Stillschweigen hinweggehen. (Dobro! na desni — Bravo! rechts.) Abgeordneter Ar. Witter v. Westeneck: Der Herr Abgeordnete Klun hat sich das Landesfondspräliminare nicht genau angesehen, sonst müßte er toi sen, daß die Post von 6000 fl. zur Unterstützung freiwilliger Feuerwehren schon seit mehreren Jahren eingestellt ist. Der Unterstützungsbeitrag pr. 300 fl., welchen wir für die Dampffeuerspritze bewilliget haben, wird aus dieser Post gerade so bezahlt, wie alle andern Unterstützungen. Wenn ein Credit von 6000 fl. zur Disposition steht, so ist es selbstverständlich, daß, wenn eine Gemeinde verpflichtet sein wird, sich eine Spritze anzuschaffen, und keine Mittel hat, der Landesausschuß ganz gewiß aus diesem Credite der betreffenden Gemeinde einen Beitrag bewilligen wird. Ich zweifle umso weniger daran, als bisher dieser Credit in einem sehr geringen Maße in Anspruch genommen worden ist und der Landesausschuß nie in der Lage war, ein bezügliches Ansuchen abzuweisen. Daß man bei Votirung einer Feuerlöschordnung auch parteiisch vorgehen kann, ist mir etwas ganz neues. Es ist gut, wenn man etwas neues lernt. Wir sind an derartiges gewohnt und müssen das mit Ruhe über uns ergehen lassen, aber ich glaube, daß es Schade um die Zeit ist, bei derartigen Gelegenheiten auch diesen Schmerzensschrei vorzubringen. Bezüglich der Ziffer von 100 resp. 50 Häusern gebe ich dem Herrn Abgeordneten Klun vollkommen Recht, daß in dem speziell von ihm berührten Falle es sich so verhält, allein mir ist auch kein zweiter Fall in Krain bekannt, wo gleiche Verhältnisse obwalten dürften. Wenn nur einer der Herren auch nur einen zweiten ähnlichen Fall nennen könnte! In diesem Falle würde das Gesetz die betreffenden Ortschaften sehr hart treffen. Allein für besondere Fülle ist eben die Ausnahme sta-tuirt. Hier werden ganz gewiß nicht alle 3 Ortschaften die Spritzen anschaffen. Uebrigens scheinen diese Ortschaften ganz vermögend zu sein, sonst hätten sie sich nicht eine Spritze um 1100 fl. angeschafft, was sonst nur Laibach im Stande ist, während bei andern Orten der Preis der angeschafften Spritzen zwischen 400 - 500 fl. sich bewegt. Ich befürworte nochmals wärmstens für die Ziffer 50 zu stimmen. Denn, daß eine größere Anzahl Ortschaften mit 100 Häusern vorhanden ist, ist richtig, allein die größte Anzahl bilden zerstreute Ortschaften, wir haben in Krain sehr wenige geschlossene Ortschaften. Poslanec dr. Poklukar: Ker je že g. predgovornik zagovarjal deželni odbor, bi mu tudi jaz pridružil en par besedi. Deželni odbor je prevdaril svoj predlog in ako je najdel, da zadostuje ena brizgalnica za 100 hiš v enakih razmerah, se mi zdi, da smo prav za prav za ta nasvet. Eno opazko moram tudi narediti na govor g. poslanca Ledeniga, ki je rekel, ako ne sprejmemo te določbe, pustimo rajši vso postavo. Mislim, da je tukaj g. Ledenig več rekel, kakor je nameraval. Ako beremo peti odstavek tega paragrafa, nahajamo sledeči stavek: „V manjših seliščih se morajo napraviti vsaj brizgalnice na malih kolih, prenosne ali ročne brizgalnice“. Mi bomo toraj tudi kaj dobrega dosegli, če tudi ne bo povsod velikih brizgalnic. Mislim toraj, da tisti gospodje, ki bi se bili dali vstrašiti od g. poslanca Ledeniga, se lahko odločijo, da glasujejo za predlog g. poslanca Detela. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort zu §. 24. Berichterstatter Pr. Den: Im Verwaltungsausschusse drehte sich die Debatte um die Frage, ob Feuerspritzen in der geschlossenen Ortschaft oder ohne Rücksichtsnahme darauf in den Gemeinden angeschafft werden sollen, und weiters um die Frage, ob die Zahl 50 oder 100 maßgebend sein soll? Man hat dabei in Betracht gezogen, daß es zu wenige Orte mit 100 Häusern gebe, und, um eben die Sicherheit zu befördern, hat man die Zahl 50 als die entsprechende angenommen. Es ist überhaupt schwer eine Zahl zu fixiren, deshalb ist auch in dem 3. Alinea zum §. 24 und in dem 2. Alinea zum §. 35 die Ausnahme statuirt, daß auch auf das Minimalerforderniß herabgegangen werden kann und daß überdies mehrere Ortsgemeinden zur Anschaffung von Feuerspritzen sich vereinigen können. Wenn auf den Umstand hingewiesen wird, daß der Stadt Laibach zur Anschaffung einer Dampffeuerspritze eine Subvention von 300 fl. vom hohen Landtage bewilliget worden ist, so ist dies ganz erklärlich, denn das Land hat hier bedeutende Baulichkeiten, welche ebenso der Gefahr ausgesetzt sind, wie die Gebäude anderer Hausbesitzer in Laibach. Ich bin verpflichtet, im Namen des Ausschusses darauf zu bestehen, daß der §. 24 in seiner vorliegenden Fassung angenommen werde. Landeshauptmann: Es liegen zwei vom Ausschußantrage verschiedene Anträge vor, u. z. ein meritorischer, nämlich der des Herrn Abgeordneten Detela, und ein stylistischer, der des Herrn Abgeordneten Pfeifer. Der Herr Abgeordnete Detela hat mir soeben erklärt, daß er die stylistische Aenderung, wie sie der Herr Abgeordnete Pfeifer beantragt hat, in seinen Antrag aufnimmt. Ich werde zuerst über den Antrag des Herrn Abgeordneten Detela abstimmen lassen, welcher an Stelle „von wenigstens 50 Häusern" gesetzt wissen will: „von wenigstens 100 Häusern, oder wo zwei oder mehrere Ortschaften unter sich nicht über 3 Kilometer entfernte Orte wenigstens 100 Häuser zählen"; sollte dieser Antrag fallen, so kommt der Ausschußantrag und schließlich noch der Antrag des Herrn Abgeordneten Pfeifer zur Abstimmung. Ich ersuche nun jene Herren, welche dem 1. Alinea des §. 24 nach dem Antrage des Herrn Abgeordneten Detela zustimmen, sich zu erheben. (Po prestanku — Nach einer Pause.) Es ist die Minorität. Ich bringe nunmehr das 1. Alinea des ß. 24 nach dem Ausschußantrage zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen.) Ich ersuche nun jene Herren, welche dafür sind, das im slovenischeu Texte statt des Wortes „zdržema“ das Wort „nepretrgoma“ gesetzt werde, sich zu erheben. (Obvelja — Angenommen.) Die übrigen Absätze des §. 24 sind nicht beanständet worden, sie sind daher genehmiget. (§§. 25., 26., 27. postavnega načrta obveljajo brez razgovora — Die §§. 25, 26, 27 des Gesetzentwurfes werden ohne Debatte genehmiget.) Zum §. 28 hat der Herr Abgeordnete Deschmann das Wort. Abgeordneter Aeschrnann: Ich stelle den Antrag, daß auch hier im slovenischen Texte das Wort „zdržema“ durch das Wort „nepretrgoma“ ersetzt werde. Landeshauptmann: Ich halte das für selbstverständlich. (§§. 28., 29,, 30., 31., 32, 33., 34. in 35. postavnega načrta obveljajo brez razgovora — Die §§. 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34 und 35 des Gesetzentwurfes werden ohne Debatte genehmiget.) Zum §. 36 ertheile ich dem Herrn Abgeordneten Ledenig das Wort. Abgeordneter Ledenig: Der §. 36 lautet nach den Anträgen des Verwal-tungsausschuffes: „Die Auslagen für auswärtige Hilfeleistung, sowie die Kosten für die Wiederherstellung und Neuanschaffung der hiebei schadhaft oder unbrauchbar gewordenen Löschmittel der hilfeleistenden Gemeinden und Ortschaften werden von diesen getragen." Ich halte dafür, daß in dieser Bestimmung eine Härte für jene Gemeinden und Ortschaften gelegen ist, welche eben Hilfe bringen. Wenn diese Ortschaften sich zu einem Akte der Humanität herbeilassen, der im Hilfebringen gelegen ist, so kann ihnen doch unmöglich ein zweites Opfer auferlegt werden, welches darin besteht, daß dieselben die Kosten für jene Schäden und Nachtheile, die aus der Hilfeleistung entstehen, aufgebürdet werden. Mir kommt es nach den gewöhnlichen Rechtsbegriffen entsprechend vor, wenn diese Ersatzleistung denjenigen Ortschaften, zu deren Gunsten die Hilfeleistung geschehen ist, auferlegt würden. Man könnte allerdings sagen, diese Ortschaften sind ohnedies durch das Brandunglück geschlagen, allein die hilfeleistende Ortschaft wäre es dann auch, wenn sie diesen Nachtheil tragen würde. Ich würde zu bedenken geben, ob diese Bestimmung nicht das Interesse an der Hilfeleistung, insbesondere an einer raschen Hilfeleistung in den Hintergrund stellen würde, ob nicht die benachbarten Ortschaften zögern würden mit Rücksicht darauf, daß in dieser Hilfeleistung auch materielle Opfer auferlegt würden, die Hilfe wirklich zu bringen, während sie dieselbe mit größerer Bereitwilligkeit bringen würden, wenn ihnen die Entschädigung für die Schäden, welche aus Anlaß der Hilfeleistung entstehen sollten, im Gesetze zugesichert würde. Ich beantrage daher, es seien im §. 36 die Worte „von diesen getragen" abzuändern in die Worte „von der vom Brande getroffenen Gemeinde oder Ortschaft getragen" und im slovenischen Texte die Worte „pomagajoče in občine in selišča same“ in die Worte „občine in selišča, v katerih je ogenj nastal“. (Podpira se — Wird unterstützt.) Abgeordneter Dr. Schaffer: Ich würde mich gegen den Antrag, welcher gestellt worden ist, aussprechen, u. z. aus dem zweifachen Grunde: Erstens weil es etwas bedenklich ist, einer durch Brandunglück geschlagenen Gemeinde in dem Momente, da sie sehr viele sonstige Auslagen hat, diese Kosten aufzubürden, und dann aus einem zweiten noch stärkern Grunde, der darin liegt, daß dieses scheinbare Uebel, welches der Herr Vorredner hervorgehoben hat, aufgehoben wird durch das Prinzip der Wechselseitigkeit. Jede Gemeinde kann in die Lage kommen, die Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen und dadurch, daß eine für alle und alle für eine aufkommen müssen, wird eine Ausgleichung entstehen. Ich empfehle daher bei der Fassung des Ausschußantrages zu bleiben. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort zum §. 36. Berichterstatter Dr. Den: Es ist diese Frage auch im Verwaltungsausschusse behandelt worden. Derselbe hat sich jedoch dahin entschieden, daß die Reciprocität der Gemeinden zu einander als maßgebend anzusehen sei. Der Herr Abgeordnete Schaffer hat auch hervorgehoben, daß durch Brand heimgesuchte Ortschaften nicht leicht zu einer Regreßleistung an die Hilfebringenden veranlaßt werden dürften. Es würde dies nur zu Streitigkeiten Anlaß geben zwischen den Hilfebringenden und denjenigen, denen Hilfe gebracht worden ist. Ich muß mich deshalb gegen den Antrag des Herrn Abgeordneten Ledenig anssprechen. 13. seja. 1880. Landeshauptmann: Ich bringe zuerst den Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Ledenig und für den Fall der Ablehnung den Antrag des Verwaltungsausschusses zur Abstimmung. (Predlog gosp. poslanca Ledeniga se zavrže in obvelja §. 36. postavnega načrta po odsekovem predlogu — Der Antrag des Herrn Abgeordneten Ledenig wird abgelehnt und der §. 36 des Gesetzentwurfes nach dem Ausschnßantrage angenommen.) (§. 37. in 38. postavnega načrta obveljata brez razgovora — §. 37 und 38 des Gesetzentwurfes werden ohne Debatte genehmiget.) Zum §. 39 hat der Herr Abgeordnete Dr. Zarnik das Wort. Poslanec dr. Zarnik: Določba na koncu §. 39., ki pravi, da se sme segati v osobinsko vlast, da bi se oteli ljudje iz ognja, da bi se vdušil požar, ali da bi se ne razširil ogenj, razven slučaja najskrajnejše nujnosti, samo na povelje župana, ali njegovega namestnika ali načelnika ga-silnej straži, zdi se mi nevarna. Jaz bi tukaj besede „samo na povelje župana ali njegovega namestnika ali načelnika gasilnej straži“ izpustil. Le malokrat, posebno pri velikih občinah, bo župan navzoč. Ako je treba hitre pomoči, bo skrajna nujnost odločevala, ali je treba kako poslopje raztrgati. Mislim tudi, da v slučajih, ko je treba hitre pomoči, bi bilo težko čakati na župana ali na njegovega namestnika ali na načelnika gasilnej straži. Jaz toraj stavim predlog, da naj se v prvem odstavku §. 39. namesto besed „razven slučaja najskrajnejše nujnosti samo na povelje župana ali njegovega namestnika ali načelnika gasilnej straži (§. 30.) postavijo besede „le v slučaji najskrajnejše nujnosti“ in ravno tako v nemškem tekstu besede „den Fall der äußersten Dringlichkeit ausgenommen, nur über Anordnung des Gemeindevorstehers oder seines Bestellten oder des Leiters der Feuerwehr (§. 30) gestattet" na-domeste po besedah „nur im Falle der äußersten Dringlichkeit". (Podpira se — Wird unterstützt.) Oeželni predsednik Andrej Winkler: Jaz bi vendar mislil, da bi bilo potrebno, da §. 39. ostane, kakor ga nasvetuje upravni odsek. Večkrat nastane prepir, ali je treba ali ni, da se sega v tuje premoženje. Kdo bo v takem slučaju razsojal? Ne morem si misliti primerljeja, da ne bi bilo župana ali njegovega namestnika na pogorišču. Mislim, da je potrebno, daje nekdo tukaj, ld določuje kot sodnik, ali je treba segati v tuje premoženje; to je jako važna stvar, ali se sme hiša sosedova podirati ali ne. Poslanec Robič: Pri pogoriščih je taka navada, da ne odločuje eden sam v takih zadevah, ampak možje stopijo skupaj in pravijo, to se mora na vsak način podreti. Če župana ni, pa odborniki odločijo. Naj toraj ostane kakor je v postavi, možje bodo stvar natanko pre-vdarili in tudi tisti, katerega škoda zadene, bo rad v to privolil. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort zum §. 39. Berichterstatter pt. Den: Dem Gemeindevorsteher muß in diesem Falle jedenfalls das Recht der Entscheidung Vorbehalten bleiben, oder wenn er nicht da ist, dem Stellvertreter oder dem Leiter der Feuerwehr. Ich muß mich gegen den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Zarnik aussprechen und bitte den Antrag des Ausschusses anzunehmen. (Predlog gosp. poslanca dr. Zarnika se zavrže in obvelja §. 39. postavnega načrta po nasvetu upravnega odseka — Der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Zarnik wird abgelehnt und der §. 39 des Gesetzentwurfes nach dem Ausschußantrage angenommen. — §§. 40., 4L, 42., 43., 44. in 45. postavnega načrta obveljajo brez razgovora — Die §§. 40, 41, 42, 43, 44 und 45 des Gesetzentwurfes werden ohne Debatte genehmiget.! Landeshauptmann: Zum §. 46 hat der Herr Abgeordnete Ledenig das Wort. Abgeordneter Ledenig: Hier kommt nur ein auffallender Druckfehler zu berichtigen, welcher durch Einschaltung eines nicht hineingehörigen Satzes entstanden war, indem in der 4. Zeile die Worte „erzwingen, so könne dieselben unter Androhung von Geldstrafen" offenbar wegzubleiben haben. Ich beantrage also die Weglassung dieser Worte aus dem Gesetzestexte. (Podpira se — Wird unterstützt.) Landeshauptmann: Ich constatire, daß dieser Druckfehler auch nur im deutschen Texte vorkommt. (§. 46. postavnega načrta obvelja s predlogom poslanca 'gosp. Ledenig-a — §. 46 des Gesetzentwurfes wird sammt dem Antrage des Herrn Abgeordneten Ledenig angenommen.) Berichterstatter Ir. Jen: Ich constatire, daß im §. 47 in der 2. Zeile nach den Worten „unter Androhung" die Worte „einer Geldstrafe" aus Versehen weggeblieben sind. Poslanec dr. Zarnik: Pri §. 47. nasvetujem, da se besede „Kedar je treba po razmeri tega reda o požarnej policiji in gasilnih stražah dela prisiljevati“ prelože tako-le: „Kedar je treba dela prisiljevati po razmeri tega reda o požarnej policiji in gasilnih stražah“, ker ne ugaja duhu slovenskega jezika, če je glagol na koncu in je stavek tudi nerazumljiv. (Podpira se —- Wird unterstützt.) Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Ledenig hatte sich schon früher zum Worte gemeldet. Abgeordneter Ledenig: Ich wollte nur den Druckfehler berichtigen, den bereits der Herr Berichterstatter richtig gestellt hat. (§. 47. postavnega načrta obvelja z nasvetom gosp. dr. Zarnika — §. 47 des Gesetzentwurfes wird sammt dem Antrage des Herrn Abgeordneten Dr. Zarnik angenommen. — §§. 48., 49., 50., 51., 52. in 53. postavnega načrta obveljajo brez razgovora — Die §§. 48, 49, 50, 51, 52 und 53 werden ohne Debatte genehmiget.) Landeshauptmann: Wir kommen nun auf den §. 8 zurück, welcher früher in suspenso gelassen worden ist und bei dem es sich darum handelt, ob derselbe im vollen Texte aufrecht bleiben, ob er ganz oder nach dem Antrage des Herrn Abgeordneten Detela bloß der Schlußsatz gestrichen werden soll. Sind die Herren bereit, schon jetzt über diesen Paragraph abzustimmen? (Pritrjuje se — Zustimmung.) Ich werde denselben getrennt zur Abstimmung bringen. (Oba stavka §. 8. postavnega načrta obveljata — Beide Sätze des §. 8 des Gesetzentwurfes werden genehmiget.) Ich bringe nun den Titel und Eingang des Gesetzentwurfes in die Debatte. (Nihče se ne oglasi in obveljata naslov in uvod postavnega načrta — Niemand meldet sich und wird Titel und Eingang des Gesetzentwurfes genehmiget.) Ich constatire, daß der 1. Ausschußantrag genehmiget ist und wir kommen nun zum 2. Ausschußantrage. (Drugi odsekov predlog obvelja brez razgovora — Der 2. Ausschußantrag wird ohne Debatte genehmiget.) Abgeordneter Ledenig: Ich beantrage die sogleiche Vornahme der 3. Lesung. Poslanec dr. Poklukar: Glede na stilistične premembe, ki smo jih ravno kar sklenili, bo primerno, da se 3. branje do jutri preloži, da si gosp. poročevalec stvar prevdari. Landeshauptmann: Ich übertrage die 3. Lesung auf morgen. 8. Poročilo gospodarskega odseka o peticiji učiteljev ljudske in meščanske šole v Krškem, da bi se postavno uredilo vplačevanje doneskov učiteljev javnih šol v penzijski zaklad, kateri prestopijo iz druzih kronovin. (Priloga 86.) 8. Bericht des Verwaltungsausschusseö über die Petition der Lehrer an der Volks- und Bürgerschule in Gurkfeld um Erlassung cities Gesetzes, betreffend die Regelung der Beitragsleistuug der aus einem andern Lande übertretenden Lehrer der öffentlichen Volksschulen zur Pensionskasse. (Beilage 86.) Berichterstatter Ireiherr v. Aaufferer: Ich ersuche, mich der Verlesung des Berichtes zu entheben, so daß ich nur den Antrag des Verwaltungsausschusses vorzulesen brauche. (Pritrduje se — Zustimmung.) Der Antrag lautet (bere — liest): Der Verwaltungsausschuß stellt daher den Antrag, der hohe Landtag wolle nachstehendem Gesetzentwürfe seine Zustimmung ertheilen. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Da in der Generaldebatte Niemand das Wort begehrt, so schreiten wir zur Spezialdebatte. (V specijalnej debati se nihče ne oglasi in obveljata §§. 1. in 2., potem naslov in uvod postavnega načrta v drugem in slednjič ves predmet v tretjem branji — In der Spezialdebatte meldet sich Niemand zum Wort und werden die §§. 1 und 2 sammt Titel und Eingang des Gesetzentwurfes in zweiter und schließlich der ganze Gegenstand in dritter Lesung genehmiget.) Poslanec dr. Bleiweis: Stavim predlog, da bi se seja pretrgala in nadaljevala v 4. uri popoldan, ker smo že vtrnjeni in bojo še dolge debate. (Predlog ne obvelja — Der Antrag wird abgelehnt.) 9. Poročilo finančnega odseka o poročilih deželnega odbora o bolnišnični podružnici na Poljanah, potem o popravljanji stare norišnice in o razširjenji deželnih dobrodelnih naprav k prilogi 3. in o stavbi blaznice na deželnem posestvu na Studencu k prilogi 46. (Priloga 87.) 9. Bericht des Finanzausschusses über die Berichte des Landcsausschuffes in Betreff des Polana-FilialspitalS, dann wegen Herstellung des alten Irrenhauses und wegen Erweiterung der Landes - WohltätigkcitS-anstaltcn (Beilage 3) und über den Irren-hausbau in der landschaftl. Realität in Studcnz. Beilage 46. (Beilage 87.) Berichterstatter Dr. Schaffer: Ich ersuche vor Allem einen Druckfehler richtig zu stellen, im 3. Ausschußantrage ist nämlich der Betrag von 15 fl. in 50 fl. richtig zu stellen. Im fiebrigen ersuche ich, mich von der Verlesung des Berichtes zu befreien und zu gestatten, daß ich bloß in der Spezialdebatte die einzelnen Ausschußanträge vorlese. (Pritrduje se — Zustimmung.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte über die Ausschußanträge. (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Da Niemand das Wort begehrt, so schreiten wir zur Spezialdebatte. Berichterstatter Dr. Schaffer: Der 1. Ausschußantrag lautet (bere — lieft): Der hohe Landtag wolle die Durchführung der nothwendigen Reparaturen am Polana-Filialspitale, dem vormals Dedek'schen Hause, mit einem Kostenaufwande von 885 fl. 76 kr. zur Kenntniß nehmen und beschließen, daß von dem Verkaufe dieser Realität, beziehungsweise der Auflassung dieses Mlialspitals bis aus weiteres abzusehen sei. (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte genehmiget.) Der 2. Ausschußantrag lerntet (bere — liest): Der hohe Landtag wolle für die fimstal-tung des alten Irrenhauses einen Credit von 7000 fl. aus dem Jrrenhausb aufonde, und zwar 2000 fl. für das Jahr 1880, und 5000 sl. für das Jahr 1881 bewilligen. Die Ausführung der Arbeiten hat durch Vergebung im Wege der öffentlichen Coneurrenz zu geschehen. (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte genehmiget.) Der 3. Ausschußantrag lautet (bere — lieft): Der hohe Landtag wolle die unvermeidliche Verzögerung in Einhaltung des ursprünglichen Vollendungstermines, die Fertigstellung und Erprobung der Heizung, die Vergebung der Tischler-, Schlosser-, Anstreicher- und Glaserarbeiten, die Durchführung der Kanali-sirung und die Aufstellung einer Latrine, den Verkauf der Wiese in Oberje und die vollständige Abstattung des Kaufschillings, den Verkauf des Restes der zum Stammvermögen gehörigen Obligationen mit Ausnahme be§ halben 1864er Loses Nr. 1796/85 per 50 fl., die bei der Banleitung vorgekommenen sßer-sonalveränderungen, endlich im Allgemeinen die unmittelbar bevorstehende Vollendung der im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 21. April vorgenommenen Bauten und Einrichtungen zur Kenntniß nehmen. (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte genehmiget.) Der 4. Ausschußantrag lautet (bere -- lieft): Der hohe Landtag wolle die Aufstellung eines Holz- und Kohlendepositoriums, die 36* Aufstellung der gedeckten Verbindungsgänge, insbesondere auch zwischen beiden Tobhäusern, die accordmäßige Vergebung der Aborteinrichtung, der baulichen Einrichtung des Küchenhauses und der Einrichtung der Waschtische, die Anlage der Gärten und die Einfriedung des Anstaltsraumes in eigener Regie, die Errichtun g von Einfriedungsmauern für die Gärten bei den Tobhäusern und die Vergebung der bezüglichen Arbeiten im Acevrdwege um einen Betrag von 3518 fl., weiters die Anstellung eines Aufsehers bei der Irrenanstalt in Stu-denz und endlich die vom Landesausschusse erwirkte Gestattung der Fortbenützung eines Theiles der Zwangsarbcitsanstalt zur Unterbringung ruhiger Geisteskranker bis Ende Oktober 1881 — zur genehmigenden Kenntniß nehmen. (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte genehmiget.) Der 5. Ausschußantrag lautet (bere — liest): Der hohe Landtag wolle zur Herstellung einer Wasserleitung mit Handbetrieb, insbesondere zur Aufstellung eines eisernen Reservoirs amBadehause, zur v ollständigen Einrichtung des Badehauses, dann zur Zuleitung und Ausführung der Wasserversorgung in beiden Tracten der Tobhäuser, ferner zur Zuleitung und Ausführung der Wasserversorgung in den Parterreräumen der beiden Tracte der Unruhigen, zur Aufstellung einer doppelt wirkenden Pumpe beim bestehenden und zur Aufstellung eines zweiten Brunnens mit einfacher Pumpe einen Credit von 5000 fl. aus dem Jrrenhausbausonde für das Jahr 1880 und die Beschränkung der Concurrenz auf die Firmen Albert Samassa in Laibach und Holl-dors und Brückner in Wien bewilligen. (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte genehmiget.) Der 6. Ansschußantrag lautet (bere -— liest): Der hohe Landtag wolle beschließen, es werde von dem Baue eines eigenen Leichenhauses dermalen Umgang genommen. Poslanec dr. Bleiweis: Tudi jaz sem za to, da varčno postopamo pri vsem in da ne delamo nič, kar ni neobhodno potrebno. Ali kar je potrebno, se vendar mora storiti, in če je potrebno bilo, da smo zidali novo norišnico, moramo tudi potrebo onega priznati, kar je glavni apendiks bolnišnice, to je, mrtvašnica. Če skrbimo za žive, moramo skrbeti tudi za mrtve. Mrtvi se, kakor je znano, devajo v mrtvašnico na pare, ali mrtvašnica s tem, da imamo mrliče notri, ni še dovršena, potrebna je tudi posebna soba, v kateri se mrtvi secirajo. Dan danes je znanstveno dognano, da nornišnica blaznim ne sme biti ječa, ampak bolnišnica, kjer se zdravniki prizadevajo ozdraviti blazne. In da jim to tudi večkrat obvelja, kaže skušnja, ker izmed 100 blaznih se jih navadno kakih 40 ozdravi. V terapiji blaznih velik korak naprej storil se je z obdukcijami mrtvih. Kakor je Rokitansky še le po patologični anatomiji korak naprej odprl medicini, tako je tudi prof. Meynert, če je blaznega brez vspeha zdravil, ga hotel mrtvega preiskavati, da je v mrliču naj del, kar mu je potem bilo pri drugih blaznih vodilo za zdravljenje. Po takem je toraj, kakor je tudi deželni odbor priznal in kakor finančni odsek v svojem poročilu priznava, mrtvašnica potrebna, neobhodno potrebna. Res je, da bi stala, kakor je v poročilu rečeno, nad 3000 fl., al če je potrebna, moramo ta denar ravno tako dovoliti, kakor smo še več dovolili, da smo norišnico zidali. Odsek finančni si skuša pomagati s tem, da pravi, da se bodo mrliči devali v mrtvašnico v Polji (Mariafeld), sekcije pa naj bi se opravljale v tako zvanem „laboratoriji“. Kar se tiče laboratorija, treba vedeti, kakošne stopnice peljejo v laboratorij; tako tesne so, da bi strežaj moral mrliča na rame vzeti in ga gori nesti, ali ga pa skozi okno notri spraviti. Gospoda, to bi bilo čudno postopanje, če bi se z mrliči tako ravnalo! Nadalje nasvetuje finančni odsek, da naj bi vozili mrliče v mrtvašnico v Polji. Meni so razmere Poljske občine od več let znane in vem, da se tam uže več let obravnava naprava mrtvašnice, ali da se stvar do danes še ni dovršila zato, ker delajo na to, da se pokopališče prestavi. Včeraj sem šel nalašč v Polje pogledat — ker tudi finančni odsek tak nasvet stavi — in sem prosil, naj mi pokažejo mrtvašnico. Al nikjer je ni! Gospoda moja, al je prav, da tako površno delate v odsekih? V enem kotu pri cerkvi je nedavno gosp. Gregorič seciral mrliča pripeljanega iz Velč, pod milim nebom! to je mrtvašnica v Polji, in v to naj se devajo norišnični mrliči! Še enkrat povdarjam, gospoda moja, kaj tacega bi ne bil pričakoval od odseka, ki ima zboru staviti temeljite nasvete. Deželni odbor pravi v svojem poročilu, da pri-poznava potrebo mrtvašnice, in če se hoče napraviti po navadnem načrtu, je pričakovati, da bi se dali stroški znižati. Po vsem tedaj naj popral apeliram na sl. deželno vlado, katera ima nadzorstvo nad zdravstenimi napravami, naj se vprašanja poprime: ali je mogoče bolnišnico napravljati brez mrtvašnice ?. Glede na to, stavim predlog (bere — liest): Slavni deželni zbor naj sklene, mrtvašnica, neobhodno potrebna, naj se takoj zida po programu zdravniškem in v ta namen se dovoli potrebni kredit. (Podpira se — Wird unterstützt.) Poslanec dr. Vošnjak: Jaz tudi podpiram ta predlog, posebno z ozirom na številke, ki jih nahajamo v poročilu deželnega odbora na strani 55. in 56. Iz tega poročila vidimo, da je bilo 1. 1878 v blaznici 154 umobolnih in umrlo jih je 19; 1. 1879 pa jih je umrlo 29. Če vzamemo, da bi bilo 150 bolnih v celi blaznici, bi imeli navadno vsako leto po 10 do 12 mrličev. Kam jih čemo spraviti, ne vem. Da bi jih dali v laboratorij, ni mogoče, ker je ta v sredi stanovanj in bi jih tam tudi secirati ne mogli. Secirati pa se mora vsak bolnik, da se vidi, kakošno bolezen je imel na možganih. Jaz nisem vedel, da v Polji nimajo mrtvašnice in sedaj ker to vem, sem za to, da se precej v Studencu zida. Čudno je, da se od strani vlade nič ne gleda na to, ! da bi pri vsaki fari bila mrtvašnica, kakor je to drugod. Mrtvašnica v Studencu je neobhodno potrebna in toplo priporočam predlog g. dr. Bleiweisa. Abgeordneter Ledenih: Ich möchte mir nur eine Frage, sei es an den i Herrn Berichterstatter oder an den Landesausschuß zu stellen, erlauben, weil deren Beantwortung mich bei der Abstimmung leiten wird, ob es nämlich instrnctionsmäßig ist, daß jeder, der in der Irrenanstalt stirbt, auch fecirt werden muß, und ob über jede Section auch ein Befundsprotokoll aufgenommen und in der Anstalt oder im 9(rd)iö verwahrt wird, weil ich nur in diesem Falle für die Nothwendigkeit der Auslage tut Interesse der Wissenschaft stimmen würde. Poslanec dr. Vošnjak: Gotovo je v inštrukcijah naloženo zdravnikom, da morajo vsakega v bolnici umrlega secirati, in ravno tako se mora tudi za vsakega poseben zapisnik narediti, to je predpisano v vseli bolnicah, tem bolj pa še v blaznici. Ravnateljstvo je odgovorno, da se to zgodi in gospodje se o tem lahko vsak dan prepričajo. Wegierungsrath pr. Witter n. Stockt: Ich muß vor Allem die Thatsache richtig stellen, daß es auf dem Friedhofe zu Mariafeld gegenwärtig keine Todtenkammer gibt. Zur Aufklärung glaube ich in erster Linie anführen zu müssen, daß diese Angelegenheit bereits alle Stadien durchlaufen hat. Bon Seite der Bezirkshauptmannschaft, des Landessanitätsrathes und der k. k. Regierung sind wiederholt Aufforderungen ergangen, auf dem besagten Friedhofe eine Todtenkammer zu erbauen. Nun handelt es sich gegenwärtig um die Umlegung des Friedhofes, und es wird bekannt sein, welche Schwierigkeiten man bei der Umlegung oder Neuanlegung von Friedhöfen hat. Darin liegt der Grund der Verzögerung, warum nicht auf dem dortigen Gottesacker eine Todtenkapelle erbaut ist. Es war übrigens Sache der Regierung, daß sie darauf gedrungen hat, daß solche Kammern errichtet werden, wo sie fehlen; es fehlen deren eine schwere Menge und es wird Jahre brauchen, bis jede Gemeinde ihre eigene Friedhofskapelle haben wird. Ich verweise nur auf die Gemeinde Hölle, int Littaier Bezirk, und auf einige andern Gemeinsten in Unterkrain. Es geschah, was geschehen konnte. Was die weitere Frage, ob die Leichenkammer in Studenz selbst eine Frage der Nothwendigkeit sei, anbelangt, so möchte ich von meinem Standpunkte sie unter den gegebenen Verhältnissen als absolut nothwendig hinstellen. Ich möchte wissen, wo die Todten bisher aufgebahrt worden sind; gestorben sind Personen in Studenz und eine Todtenkammer gibt es dort nicht und in Mariafeld auch nicht. Die Regierung hat keine Kenntniß, wo die Todten aufgebahrt worden sind. Auch vom sanitären Standpunkte wäre einzuwenden, daß es mit zu großen Schwierigkeiten verbunden wäre, wenn die Verstorbenen nach Mariafeld überführt werden sollten. Es wäre daher nur zu wünschen, wenn man ! sich entschließen wollte, in der Anstalt selbst eine Todten- kammer und einen entsprechenden Secirsaal zu bauen, nachdem es instructionsmäßig ist, daß jede Person, die in der Anstalt stirbt, von Aerzten obducirt und darüber ein Protokoll geführt wird. Eine Todtenkapelle wird in Mariafeld gebaut werden, demungeachtet möchte ich vom Standpunkte der Regierung dem hohen Hanse empfehlen, daß die Todtenkammer in Studenz erbaut würde. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort zum 6. Ausschußantrage. Berichterstatter pr. Schaffer: Daß cm und für sich eine Leichenkammer sammt Secirzimmer bei der Anstalt in Studenz wünschens-werth ist, ist bereits im Berichte zugestanden worden. Dort ist zugestanden worden, daß, wenn die Anstalt ausgebaut würde, man sich auch diesem Baue nicht werde verschließen können. Es sind die Gründe an- gedeutet worden, warum der Ausschuß geglaubt hat, dermalen von der Bewilligung der nöthigen Summe von 3300 fl. noch Umgang nehmen zu können. Der Ausschuß hat sich gesagt, solange die Anstalt als Dependenz der Hauptanstalt verwaltet werden wird, solange der betreffende Primararzt in der Lage sein wird, einige Visiten in der Woche zu machen, wird es naturgemäß die Hauptaufgabe dieser Visiten sein, seiner Pflicht als dirigirender Arzt nachzukommen, und so lange er nicht daselbst wohnt, wird es ihm kaum möglich sein, wissenschaftliche Präparate fertig zu stellen, welch' letzterer Umstand als der Hauptgrund für die Errichtung einer solchen Anstalt aufgestellt worden ist. Die Erkundigungen, die eingeholt worden sind bezüglich der Zahl jener Irren, die unten gestorben sind, haben ergeben, daß in der letzten Zeit je eine Person im Jahre oder bereit zwei oder drei gestorben sind. Nun hat man sich gesagt, wenn man sich auf den Standpunkt der äußersten Sparsamkeit stellt, so eifdjemt es nicht so wünschenswerth, weder vom wissenschaftlichen noch vom sanitären Standpunkte bei einer so minimalen Anzahl von Todten schon derzeit ein so kostspieliges Leichenhaus zu bauen. Man hat hier als Nothbehelf auf die Todtenkammer in Mariafeld Rücksicht genommen. In dieser Richtung hat der geehrte Herr Antragsteller dem Landesausschusse, namentlich auch dem Finanzausschüsse eine gewisse Lässigkeit, eine Irreführung vorgeworfen, daß er sich nicht die nöthigen Erkundigungen hierüber verschafft hat. Nun gegen diesen Vorwurf, glaube ich, den Ausschuß doch in Schutz nehmen zu müssen, indem sich derselbe diesfalls an die Aeußerungen gehalten hat, die seitens der Verwaltung und, was noch maßgebender war, seitens des Primarius der medizinischen Abtheilung vorgelegt worden sind. In der von diesem abgegebenen Aeußerung hat er sich, wie es von seinem Standpunkte erklärlich ist, für die Erbauung einer Leichenkammer ausgesprochen; er konnte als Arzt nichts anderes thun. Dann hat er weiters gesagt, wenn nicht ein größeres Leichenhans gebaut würde, so wäre eigentlich der Bau als solcher überflüssig und ich erlaube mir die betreffenden Worte vorzulesen (bere — liest): „werden im Leichenhanse die unbedingt erforderlichen Nebenlo-kalitäten nicht geschaffen werden, Obductionen und die wissenschaftliche Verarbeitung des Materials unmöglich gemacht, so sehe ich überhaupt die Nothwendigkeit des Baues eines Leichenhauses nicht ein, man könnte ja alle Leichen in die Leichenkammer des Mariafelder Friedhofes übertragen, dort aufbahren und sich dadurch die Kosten für den Bau ganz ersparen!" (Dobro! na desni — Bravo! rechts.) Ich glaube, wenn die Aeußerung des betreffenden Primarius eine derartige war, so kann man dem Finanzausschüsse nicht Lässigkeit vorwerfen, wenn er in Aussicht genommen hat, daß die betreffenden Leichen nach Mariafeld übertragen werden. Die Frage hat heute eine veränderte, aber nicht bedrohliche Gestalt angenommen. Es existirt kein Leichen-hans in Mariafeld zur großen Ueberraschung des Finanzausschusses und auch wahrscheinlich des Herrn Primarius. Wir haben aus dem Munde des Herrn Regiernngs-kommisfärs gehört, daß die Frage der Erbauung eines Leichenhauses auf dem Friedhofe in Mariafeld in der Schwebe ist, und bald entschieden werden muß, und wir können mit Zuversicht erwarten, daß demnächst ein neues Leichenhaus dort gebaut wird. (Dr. Bleiweis: demnächst!) Wie dem auch sei, so muß ich den Finanzausschuß dagegen verwahren, als ob er lässig vorgegangen sei. Nachdem jedoch die Sachlage sich verändert hat, so wird es angemessen sein, wenn der Finanzausschuß sich zurückzieht und die Frage von diesem geänderten Standpunkte aus einer neuerlichen Berathung unterzieht. Poslanec dr, Bleiweis: Prosim besede za stvarni popravek. Gospod poročevalec je skušal moj predlog, katerega je tudi gospod zastopnik slavne vlade zagovarjal, s tem spodbiti, da je rekel, da po skušnjah „nur ein oder ein Paar Todte in die dortige Todtenkammer kämen." Moram častitemu odseku še enkrat — in ne morem drugače — grajo nasproti postaviti, da se ni orijentiral, kak osni blazni pridejo sedaj doli? Prosim, naj mi gospod poročevalec na to odgovori, in potlej mu bom jaz dalje odgovoril. Landeshauptmann: Ich bitte hier keine Unterredungen anzuknüpfen. Poslanec dr. Bleiweis: V norišnico na Studencu pridejo sedaj tudi blazni z akutnimi formami, ne pa le epileptični, a med temi jih veliko več umrje, kakor med drugimi. Tako je častiti odsek zopet glavno stvar prezrl. Landeshauptmann: Nachdem es anerkannt ist, daß der Ausschuß auf Grund einer fälschen Voraussetzung seine Beschlüsse gefaßt hat, so unterbreche ich die Sitzung auf kurze Zeit, um ihm Gelegenheit zum Aenderungsantrage zu geben. (Seja se pretrga ob 15. minuti čez 2. uro in se zopet začne ob 30. minuti čez 2. uro — Die Sitzung wird um 2 Uhr 15 Minuten unterbrochen und um 2 Uhr 30 Minuten wieder aufgenommen.) Landeshauptmann: Ich ersuche den Herrn Berichterstatter das Ergebniß der nunmehrigen Finanzausschuß-Berathung vorzutragen. Berichterstatter Ir. Schaffer: Nachdem der Finanzausschuß bei seiner gegenwärtigen Beschlußfassung entgegen der ausführlichen Aeußerung der Spitalsverwaltung und des Primarius Herrn Dr. Bleiweis zur Kenntniß gekommen ist, daß eine Leichenkammer in Mariafeld nicht existire und diesfalls Vorsorge getroffen werden muß, so hat er beschlossen, seinen frühern Antrag abzuändern. Er wird daher dem hohen Hause vorschlagen, sofort noch im heurigen Jahre eine entsprechende, für die Unterbringung der in Studenz sterbenden Irren bestimmte Todtenkammer zu errichten. Diese Todtenkammer soll in einer Weise errichtet werden, welche den unbedingten Bedürfnissen entspricht, aber auch nach einem Plane, welcher gestatten wird, seinerzeit, wenn die Anstalt vergrößert wird, oder wenn sonst dort eine Erweiterung geschieht, auch dieses Leichenhaus in entsprechender Weise zu vergrößern. Für dermalen lautet der Antrag des Finanzausschusses (bere lieft): Der hohe Landtag wolle beschließen: Für die Erbauung einer Todtenkammer in Studenz sammt einem entsprechenden Raume für die Wärter und nach einem Plane, der die seinerzeitige Erweiterung gestattet, wird ein Credit von 1500 fl. aus dem Jrren-hausbaufonde pro 1880 bewilliget. Landeshauptmann: Ich frage den Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis, ob er bei seinem frühern Antrage beharrt? Poslanec dr. Bleiweis: Jaz se skladam z odsekovim predlogom, ki gre na to, da se naj večjim sitnostim v okom pride. Landeshauptmann: Ich bringe nun den so eben verlesenen Antrag des Finanzausschusses zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen.) Berichterstatter Ir. Schaffer: Der 7. Antrag lautet (bere — lieft): Der hohe Landtag wolle beschließen, es werde von demBaue einer Centralwaschanstalt dermalen Umgang genommen und der Landesausschuß wird ermächtigt, der Ordensgemeinde der Töchter der christlichen Liebe des heiligen Vinzenz von Paul für die Reinigung der ge-sammten Kranken- und Jrrenwäsche von Laibach und Studenz in den eigenen Lokalitäten im Laibacher Siechenhause eine jährliche Vergütung von 180 fl. zu leisten und diese auf drei Jahre im Vorhinein zu bezahlen, wofür der entfallende Betrag von 540 fl., gegen entsprechende Auftheilung und Refundirung bei den andern betheiligten Fonden für das Jahr 1880 aus betn Krankenhausfonde bewilligt Wirb. (Obvelja brez razgovora — Wirb ohne Debatte angenommen.) Aerichterffatter Sr. Schaffer: Der 8. Antrag lautet (bere — liest): Der hohe Lanb tag wolle zur Vornahme der erforberlichen Conservationsarbeiten am sogenannten Herrenhause in Stubenz, unter entsprechender Haftung bes bieselben im Accord-wege übernehmend en Baumeisters, einen Credit von 2000 fl. aus beut Jrrenhausbaufonbe für bas Jahr 1880 bewilligen. (Obvelja brez razgovora — Wirb ohne Debatte angenommen.) Berichterstatter Sr. Schaffer: Der 9. Antrag lautet (bere — liest): Der hohe Lanbtag wolle bett La n besau s-schuß ermächtigen, von ber Durchführung bes Lanbtagsbeschlusses vom 11. April 1876, be-treffenb bte Veräußerung bes außerhalb ber Umfassungsmauer ber Thiergartenrealität gelegenen Grunbbesitzes, mit Ausnahme bes Walbes Pobmolnik, bis auf weiteres Umgang zu nehmen. (Obvelja brez razgovora — Wirb ohne Debatte angenommen.) Landeshauptmann: Ich beantrage bte sogleiche Vornahme ber 3. Lesung aller zum Berichte, Beilage 87, gefaßten Beschlüsse. (Predlog se podpira in obvelja ves predmet brez razgovora v 3. branji — Der Antrag wirb unterstützt und wirb sohin ber ganze Gegenftanb ohne Debatte in 3. Lesung angenommen.) 10. Poročilo gospodarskega odseka o predlogu poslanca dr. Bleiweis-a in so-drugov zarad postave, s katero bi se županom dala pravica, dajati dovoljenje za ženitev. (Priloga 88.) 10. Bericht des Verwaltiingsnusschufses über den Gesetzantrag des Abgeordneten Dr. Bl ei weis und Consorten, betreffend die Einführung des Ehcconsenscs. (Beilage 88.) Berichterstatter Sr. Kitter v. Weffeneck: (Prebere poročilo se sledečim predlogom — Verlieft bett Bericht mit nachstehenbem Zlntrage): Der hohe Lanbtag wolle beschließen: Ueber ben in Druck beiliegenden Gesetzentwurf wirb zur Tagesordnung übergegangen. Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte. Poslanec Kinn: Reči moram, da me je predlog upravnega odseka, katerega smo ravnokar čuli, osupnil. Naše ljudstvo si bo zborovanje letošnjega deželnega zbora dobro zapomnilo; kar smo sklepali, nakladali smo vedno le nova bremena, da bi bili pa ljudstvu kaj polajšali, o tem ni bilo nič čuti. Edina ta postava je imela namen, da bi ljudem odvzela nekoliko bremen, ki jih imajo nositi in katera jih ravno pri oskrbljevanji revnih silno terö, ali še ta postava naj se zavrže in naj se o nji prestopi na dnevni red! Občine imajo silno veliko stroškov. Morajo plačevati za šole, morajo preskrbljevati onemogle, ki si ne morejo živeža služiti sami; ravno danes smo sklenili postavo, ki jim naklada novih bremen s tem, da si bodo morale napravljati gasilno orodje, brizgalnice itd. Pri vsem tem ne vem, kako bodo občine, ki že sedaj silno težko nosijo te bremena, shajale v prihodnje, ker resnično je, kar je gosp. dr. Bleiweis pri vtemeljevanji svojega predloga rekel, da revščina med ljudstvom raste vedno bolj in bolj. Glaven vzrok te revščine je med drugim gotovo tudi ta, da se prebivalstvo množi v tako obilnem številu, da ni mogoče vsem ljudem dajati zaslužka ali vse preskrbljevati. To je prisililo občine ne samo pri nas, ampak tudi drugod, kakor sem se po pogovorih z merodajnimi možmi prepričal, da so jele prositi, bi le ne bilo mogoče omejiti nekoliko svobodo, ki dovoljuje, da se sme vsak berač ženiti. To je pripravilo tudi gosp. dr. Bleiweis-a, da je se svojimi tovariši predložil ta načrt, o katerem večina upravnega odseka priporoča, da naj se zavrže. In kako opravičuje ta večina svoj nasvet? Ona pravi, da bi bilo to nasproti duhu ustave. Ali, gospoda moja, do sedaj se je zametavalo vedno le to, kar je nasprotovalo ustavi sami, na duh ustave pa ste do sedaj Vi gospodje na nasprotni strani, kadar Vam je služilo, le malo ozira jemali. Ne vem toraj, zakaj bi bil duh ustave ravno sedaj merodajen, ker ustava ne prepoveduje, da bi se občinam ne izročila ta oblast. Dalje pravi odsek, da bi se s tem ne pomagalo revščini ljudstva. Jaz imam skoro vsak dan priliko skusiti, in ravno danes se je tudi zgodilo, predno sem šel v sejo, da pridejo še prav mlacli in krepki berači in beračice z otroci vbogajme prosit. Navadno vprašam po vzrokih, zakaj si ne morejo z delom pomagati, ker beračijo in celo otroke seboj vlačijo. Pri taki priliki zlasti omenjam, da bi morah vsaj takrat, ko se može, ker nimajo nič premoženja, pomisliti, da ne bo zmiraj tako šlo, da bo morda mož vbolel ali umeri in da jim bo potem težko rodovino preskrbeti, ali navadno mi odgovarjajo, da pri možitvi nihče na to ne misli, da se takrat le na sedajnost gleda in da bi bili jako hvaležni vsakemu, ki bi jim bil ženitev zabranil ter jih s tem ovaroval sedanje nesreče in revščine. Taki ljudje toraj sami pripoznajo, da bi bilo prav, ko bi se jim bila zabranila možitev ali ženitev, ker sami stvar premalo premislijo in tako v revščino pridejo. Morebiti menijo gospodje, da bi bilo to zoper osebno svobodo, ko bi se ljudem ženitev zabranila? Ali, gospoda, pomislimo, da vojaški stan ima ravno tiste natorne pravice, kakor vsak drug stan, in vendar je pri vojaštvu omejeno, da se ne smejo prej ženiti, dokler ni dokazano, ali bo rodovina preskrbljena ali ne, ker nočejo, da bi se na ta način množil prole-tarijat. če je toraj tam omejena ta svoboda, potem gotovo ne bomo zgubili priimka svobodomiselnosti, ako damo županom oblast, da smejo beračem in postopačem ženitev prepovedovati. Dalje pravi poročilo odsekovo, da bi župani svojevoljno ravnali z ljudmi, ako bi imeli to pravico. Toda v postavi je za to preskrbljeno, da se temu v okom pride, ker je določeno, da se smejo tisti, ki mislijo, da se jim s prepovedjo županovo krivica godi, pritožiti pri občinskem odboru, in če mislijo, da je tudi ta svojevoljno ravnal, pri deželnem odboru. Pravi se nadalje, da bi bilo težko dobiti Najviše sankcijo za to postavo in sicer vsled skušenj iz druzih dežel. Iz tega stavka posnamem, da se je potreba take postave priznala tudi v drugih deželah, da pa dotične postave niso bile potrjene. Toda če do sedaj niso bile potrjene, ne smemo sklepati, da ne bo potrjena tudi postava, katero bomo mi sklenili. Gospodje, ki so nam sedanjo svobodo preskrbeli in ki so bili do lanskega leta na vladnem krmilu, niso mogli sami sebe v obraz biti in postave priporočati v potrjenje, ki po njihovi misli ni svobodna. Ali prepričan sem, ako bo sedanja vlada tako postavo, ld izvira iz splošnje želje ljudstva, priporočala v Najviše potrjenje, bo postava gotovo tudi potrjena. Ako bi se pa tudi ne mogli nadejati te potrditve, bi to ne smel biti vzrok, da bi tega ne poskusili. Dalje pravi poročilo, da bi vspeh te postave ne bil drug, kakor da bi se pomnožilo število nezakonskih otrok in da bi postava škodovala javni morali. Toda po skušnjah je dokazano, da se to ne more trditi. Iz matrik je razvidno, da nasledek te prostosti je ravno nasproten, kakor poročilo trdi. Od kar je vsakemu dovoljeno, da se sme vse vprek ženiti, je število nezakonskih otrok veči, kakor poprej. To je čisto naravno. Marsikateri prične kakošno znanje in žensko s tem za nos vodi, da jo bo vzel, ker je možitev in ženitev vsakteremu dovoljena. Ko bi pa bile take ženitve omejene, bi ne mogel noben s tem priprostih žensk za nos voditi, ker ljudje že vedo, da občine ne bodo nikdar dovolile ženitve, s katero si nakopljejo kopo otrok, za katere morajo skrbeti. Vsi razlogi upravnega odseka so toraj taki, da se na nje nikakor ne more opirati predlog, da naj se preide čez postavo na dnevni red. Zato mislim, da si bo deželni zbor več hvale in hvaležnosti pri ljudstvu zadobil, ako postavo sprejmemo in občinam damo pravico, katero po pravici zahtevajo, ker morajo stroške nositi. Priporočam toraj, da se postava sprejme in da se zavrže odsekov predlog. Abgeordneter Karl Luckmann: Meine Herren! ich bin nicht im Geringsten im Zweifel darüber, daß die Klagen über die große Verarmung des Volkes begründet sind, daß die Anforderungen an die Gemeinden immer größer werden, daß namentlich die Kosten für die Armenpflege immer mehr wachsen. Was jedoch die Gründe anbelangt, welche diese Verarmung hervorbringen, da kann ich der Ansicht nicht beistimmen, welche auf jener (levi — linken) Seite ausgesprochen worden ist. Der verehrte Herr Antragsteller hat bei einer Gelegenheit ganz richtig bemerkt; ich bin ein Arzt und als solcher muß ich bei bestehenden Krankheiten die Gründe erheben, dann erst kann ich über die Mittel berathen. Der nämliche Herr Abgeordnete hat auch bemerkt, er müsse zuerst über die Gründe, welche die Krankheit zur Folge gehabt haben, im Klaren sein, dann erst kann er ans ein richtiges Mittel denken, diese Krankheit zu heilen. Was die Mittel anbelangt, die der Herr Antragsteller für die Nothwendigkeit der Beschränkung der Ehcmeldzettcl vorgebracht hat, so werden dieselben sehr vielfach in Anwendung gebracht, und ich kann ihm auch zustimmen, wenn er sagt, daß die große Mehrzahl der Gemeinden ein solches Gesetz wünscht. Es ist die Frage zu prüfen, ob die Freizügigkeit, die Gewissensfreiheit, ob die liberalen Institutionen die Verarmung des Volkes zur Folge gehabt haben. Ich komme zur Ueberzeugung, daß dies nicht der Fall ist. Die Verarmung ist in andern Gründen zu suchen. So wie bei der Gewerbefreiheit der Mangel an Arbeit die Verarmung zur Folge hat, so ist es auch beim Grundbesitz. Der Mangel an Arbeit besteht, und bringt die Verarmung hervor. Aber warum ist der Mangel an Arbeit entstanden? haben ihn etwa die liberalen Institutionen verursacht? Und da wird an die Hauptsache nicht gedacht, es ist ein Wort, welches keinen bedeutenden Klang hat, welches aber einen großen Theil der Arbeit weggenommen hat, das ist die Maschine. Sowie die Eisenbahn manchen Gegenden den Verdienst benommen hat in den Bezirken, welche früher auf das Fuhrwerk angewiesen worden waren, so ist das beim Gewerbestande in anderer Weise mittelst der Maschine geschehen. Ich bin der Ansicht, daß der Grund und Boden nur dann seinen Mann nährt, wenn er entsprechend groß ist und der Besitzer einen Nebenerwerb hat. Das ist in Krain größtentheils nicht der Fall, der Bauer braucht Nebenbeschäftigung. Früher hat ein großer Theil von Unterkrain und Jnnerkrain an der Verführung von Waaren einen großen Verdienst gefunden, derselbe ist nun entfallen und wir haben nid)t§ an dessen Stelle zu setzen. Dieser Ausfall, den Unterkrain im Verkehre hat, ist durch keine andere Arbeit ersetzt worden, und deshalb verarmt die Bevölkerung. Wir müssen uns bemühen, eine andere Arbeit zu finden, als Ersatz gerade für das, was uns die Maschine genommen hat. Eine Hausindustrie ist bei uns zum größten Theile unmöglich, indem die meisten Sachen durch Maschinen hergestellt werden. Die Leinenindustrie laborirt an dem Niedergänge der Weberarbeit, anderseits ist der Fabrikation im Großen das Kleingewerbe in Eisen unterlegen, weil es dagegen nicht auszukommen vermochte. Diesen Leuten ist es aber schwer jetzt andere Arbeit für diese Verluste, die sie erlitten, anzurathen. Das, meine Herren! sind die Gründe, daß das Land verarmt. Obertrain ist davon nicht so sehr betroffen, weil der Grundbesitzer immer Gelegenheit hat, in der freien Zeit andern Verdienst zu suchen; diesen findet er und deshalb sehen wir Oberkrain verhältnißmäßig blühend gegen andere Theile des Landes. Nicht nur, daß der Grundbesitzer in der freien Zeit, die ihm übrig bleibt, einen Erwerb hat, ist er audj durch die Arbeit beschäftiget, während sich in andern Theilen des Landes das Sprichwort bewährt: „Müssiggang ist aller Laster Anfang". Wir können keine Arbeit schaffen. Die Hauptsache wäre in dieser Beziehung, sich zu bemühen, die entsprechenden Anträge zu stellen, die die geeigneten Verbesserungen herbeiführen sollen, allein alles das braucht längere Zeit und indessen müssen wir uns gedulden, so lange wir kein Mittel der Abhilfe wissen. Ich frage, inwieferne ist der Eheconsens ein Mittel, der Armut vorzubeugen? Meine Herren! so viel ich darüber studiere, finde ich nicht den geringsten Anhaltspunkt zur Annahme, daß es dem wirklich so sei. Ich würde glauben, die Verarmung der Bevölkerung wird so lange nicht abnehmen, so lange sie mit der Verweigerung des Eheconsenses nicht auch die Fehltritte, die sich in Folge der Ehelosigkeit einstellen müssen, verwehren können. Der Herr Vorredner hat erwähnt, daß sich die unehelichen Geburten seit Aufhebung des Eheconsenses vermehrt haben. Ich kann das nicht als ganz richtig zugeben, sondern glaube vielmehr, daß es eine Folge der Verarmung ist, welche diesen Umstand herbeigeführt hat, keineswegs aber eine Folge der Freiheit der Eheschließung. Anderseits glaube ich, daß bei dem engherzigen Urtheile der Gemeinden in dem Falle, als ein solcher Fehltritt begangen wird, wenn das betreffende Mädchen die Zuständigkeit in der Gemeinde, wo der Bräutigam zuständig ist, nicht hat, die Gemeinde die Ehe nicht bewilligen werde. Die unehelichen Geburten werden sich gewiß vermehren. Ich frage, ist das ^moralisch? kann der Herr Vorredner vom moralischen Standpunkte dies befürworten? Ich glaube, es ist doch viel besser, man setzt solche Leute in die Lage, ihren Fehltritt gut zu machen, indem sie dessen Folgen legitimsten. Wenn sie dieselben legitimsten, wenn das moralische Band des Gesetzes und der Kirche hinzukommt, wenn Sie ihnen die Möglichkeit lassen, das zu thun, so glaube ich, daß die Eltern immer besser für die legitimirten Kinder sorgen werden, als solche unglückliche, die sich ihres Fehltrittes schämen müssen. Man weiß, wie die Landbevölkerung über solche Fehltritte urtheilt und wie solche Kinder aufwachsen. Wenn der Herr Vorredner in der Statistik so bewandert ist, so möge er antworten, wie viel Prozent Verbrecher auf die Unehelichen kommen und wie viel auf die Legitimen? Ich glaube, es wird die Statistik darauf antworten, daß die Unehelichen die Mehrzahl der Verbrecher und der schlecht Erzogenen abgeben, weil eben die Controlle des Schulbesuches bei den unehelichen Kindern sehr schwierig ist, und weil diese nach der in der Landbevölkerung herrschenden Ansicht als Parias betrachtet werden, und keine Gelegenheit haben, ordentlich erzogene Menschen zu werden. Wenn wir den Eltern Gelegenheit geben, den begangenen Fehltritt gut zu machen, so ist es gewiß, daß dieselben für die Kinder sorgen werden. Ob eine Gemeinde oder die andere schwer oder leicht belastet sei, kann uns als Gesetzgeber nicht beeinflussen, ein Gesetz zu beschließen, welches die Engherzigkeit auf die Fahne schreiben würde, und welches gewiß von schädlichen Folgen begleitet wäre. Dem Herrn Antragsteller möchte ich antworten: bezüglich der Krankheit sind wir einig, wir alle haben den Patriotismus, sie zu heilen, wenn es möglich ist, aber über die Mittel können wir uns nimmermehr einigen, denn Sie wollen eine Medizin verschreiben, die in unsern Augen eine schädliche oder int besten Falle 13. seja. 1880. eine nicht wirkende und deshalb nutzlose und beunruhigende ist. (Pohvala na desni — Beifall rechts.) Poslanec Pakiž: Pri seji upravnega odbora sem z veseljem slišal neke besede g. poročevalca, ko je poročal o nasvetu, naj se omeji postopačem ženitev. Prijazne besede so bile in prepričan sem, da od vsakega župana prihajajo tožbe v tem obziru, ali, žalibog! te besede so se obrnile in zasukale drugam. Gospod poročevalec je prišel konečno do sklepa, da se prošnje tistih, ki se hočejo ženiti, o vržejo samovoljno, da.se hlapcem, ki imajo denar prihranjen, ženitev zabranuje. Ko pride predlog v odseku na glasovanje, bilo je enako glasov. Potem se oglasi gosp. prvosednik, pravi, da je prisiljen glasovati in odloči proti postavi. Čudno pa je bilo, kako je vtemeljeval gosp. prvosednik to, ko je namreč rekel, dokler sem bil župan, sem bil prepričan, da so te prošnje opravičene, ali sedaj, ko sem prišel v deželni odbor, sem pa nasprotnega prepričanja, ker toliko tožb pride, da župani ne dajo privoljenja za ženitev. Kam bomo prišli, če slavni deželni odbor ima več zaupanja do takih postopačev, kakor do občin in sicer ne samo do župana, ampak do celega odbora. Obžalovanja vredno je, če so taki srenjski zastopi na Kranjskem, ki imajo manj veljave v očeh deželnega odbora, kakor navadni postopači. Če gosp. poslanec Lukmanu misli, da je glavni vzrok revščine mašina, iz tega gotovo ne sledi, da naj se vsak postopač oženi. Priporočam toraj, da se postava sprejme. Poslanec dr, Bleiweis: Ker sem načrt postave predlagal, hočem zdaj nekoliko o tej stvari dalje omeniti. Prečastiti g. Klun je petero vzrokov, s katerimi gospodarski odsek pobija moj nasvet, tako izvrstno pretresaval, da naj mi bo dovoljeno le par besedi še dodati. Naj poprej pravi odsek, „daß der Inhalt des Gesetzentwurfes dem Geiste der Verfassung widerspricht". Drznem se tü vprašati: ali je to duh ustave, da imamo če dalje veče siromaštvo ljudstva? Mislim, da,imamo druge reči, ki leže „im Geiste der Verfassung", za katere se pa ravno tisti gospodje, ki se ustavoverne imenujejo, ne brigajo dosti. Člen 19. ustanovnih postav leži tudi „im Geiste der Verfassung", in vendar smo slišali, kako so v državni zbornici ustavoverci svojega lastnega otroka pobijali. Kavno taka je, ne zamerite, gospoda, tudi na Vaši strani; zato ' „den Geist der Verfassung" ne spravljajte v to postavo. Dalje pravi poročilo, „der Verarmung des Volkes würde dadurch nicht abgeholfen". Temu tudi jaz pritrdim, al zdatno se bo zmanjšala revščina; to je gotovov. Če g. Lukmann pravi, da to, kar sem jaz v podporo postave navajal, ne zadostuje, ker glavni vzrok revščine je ta, da ljudje imajo premalo dela, mu tudi jaz v enem obziru pritrdim. Navedel bom pa en primerljej, in potem naj mi g. Lukmanu pove, ali je res samo „Mangel an Arbeit" kriv revščine? V moji hiši je stanoval krojaški pomočnik, prav izurjen v svojem delu; mojstru je bil priljubljen, dobro je bil oblečen in z vsem preskrbljen; al za njim je lezla ženska, ki ga je hotela v svoje mreže dobiti, in oženil se je. Sedaj nima ne on nič, ker je bolan, in tudi otroci nič, in če bi azila ne bilo, moral bi lakote konec vzeti. Samec je imel za živež dosti, al zdaj ima 5, 6 otrok, vsi pomanjkanje trpe. Mislim toraj, da g. Lukmanu ne bo pri tem ostal, da bi bil le „Mangel an Arbeit" vzrok bil revščini. Gospod Klun je že omenil, da tudi župani ne bodo hoteli, da bi bile občine „kloštri“. Prav radi bodo ženitev dovolili, če bodo videli, da zakonca moreta izhajati. Pravi se tudi v poročilu, da postava ne bode dobila Najvišega potrjenja. Kdo pa tovve, da Njega Veličanstvo postave ne bode potrdilo. Če smo v državnem zboru slišali pritožeb, koliko uboštva je po deželah, in če vladi tudi mi povemo, kje da so vzroki tega uboštva, mislim, da bode tako postavo podpirala vsaka konservativna vlada, ki mora sploh gledati na to, da bode pogubnih liberalnih postav enkrat konec. Gospod Klun je tudi omenil, da je le domišljija, če se pravi, da bo potem več nezakonskih otrok. Jaz se popolnoma zanašam v tem oziru še na poštenost našega ženstva, ki se za igračo ne vda vsakemu. Drugače pa je sedaj, ko se ji reče: „vsaj te bom vzel“. Danes je tretji pot razgovor v našem deželnem zboru o tej zadevi. L. 1864. je bilo to prvikrat; le malo gospodov je še tukaj, ki se spominjajo še tistih časov. Takrat je ministerstvo samo stavilo vprašanje deželnemu odboru: naj pove, kako misli o potrebi tako zvanih oglasnic „Meldzettel?" in večina se je izrekla. da so potrebne. Če dovolite, Vam lahko navedem, kako je govoril takrat poslanec g. Mullej, ki še živi in je liberalec prve vrste. On tudi je načelo, da naj župani imajo pravico ženitvanskega dovoljenja zagovarjal. Mi smo dotični predlog sprejeli, katerega je tudi ranjki župan Ambrož toplo zagovarjal iz svojih skušenj v Ljubljani. Drugi pot je prišla stvar 1. 1871. v obravnavo. Jaz sem vselej zagovarjal potrebo take postave in to iz treh vzrokov. Prvič: na korist ženinom samim, da ne zabredejo v stan, v katerem ne sebe, ne rodovine ne morejo rediti. Potem na korist občinam, ki čedalje veči bremena morajo nositi in jih uže toliko nosijo, da bodo kmalu popolno vpešale, če ne bo konec „liberalizma“. (Veselost na desni — Heiterkeit rechts.) Takrat se je povdarjalo, in tudi v nekem letošnjem poročilu gospoda Vesteneka nahajamo besede: „Die Gemeinden haben nur Pflichten, aber keine Rechte". Res je to, kako pa, da se jim sedaj neče dati pravica ugovarjati nesrečnemu ženitovanju? Zagovarja se tudi odsekov predlog z ozirom na moraliteto. Gospoda moja, če nekoliko berete časnike, in jaz Vas tukaj ne opominjam na to, kako se taki ljudje prežive, kako da kradejo itd., vsaj vsak dan se lahko prepričate, kolikokrat se bere: „ta in ta je ostrupil svoje otroke, svojo ženo in potem sam sebe“. Zakaj pa je to? — zarad siromaštva! Ugovarja se tudi, in to so posebno nekateri gospodje 1. 1864. rekli, „ženiti se, je prirojena pravica“. To ni res. Po plemenu iti, „den Geschlechtstrieb befriedigen", je človeku prirojeno, ne pa žene imeti. Če vlada sama jemlje to „prirojeno“ pravico, zakaj bi jo občine ne smele, ki so najbolj zadete. §. 53. splošnega državljanskega zakonika pravi, „pomanjkanje potrebnih dohodkov, dokazano ali sploh znano slabo obnašanje, nalezljive bolezni ali namen zakona ovirajoče slabosti tistega, s katerim se hoče zakon skleniti, so pravi vzroki privoljenje v zakon odreči“. Zakaj bi toraj občine ne smele te pravice imeti. Če pri vojakih velja postava, da se le polovica aktivnih oficirjev sme ženiti, in da vsak, ki čez to polovico hoče v zakon stopiti, mora od cesarja dovoljenje dobiti, če se duhovni, učiteljice in nekteri uradniki ne smejo ženiti, zakaj bi občine vsakemu potepuhu morale to pravico dati? To tedaj, gospoda, pomislite; al žalibog, Vi se ne ozirate na nič, če tudi je stvar de piano. Mi ne moremo skupaj zborovati! Vem, da bo predlog sprejet tako, kakor ga Vam nasvetuje Vaš odsek. Al to Vam rečem: „das ganze Land wünscht das Gesetz!" — cela dežela hrepeni po tej postavi! (Pohvala na levi — Beifall links.) Abgeordneter Ar. n. Schrey: Der verehrte Herr Collega Lukmann hat vom ethischen Standpunkte aus gesprochen, möge mir es gestattet sein, vom juridischen Standpunkte mich der Sache zu bemächtigen. Wie der Herr Abgeordnete Dr. Bleiweis sagt, liegt dieser Gegenstand nicht das erstemal dem hohen Landtage zur Verhandlung vor. Allerdings war davon schon im Jahre 1864 und auch im Jahre 1872 die Rede gewesen, worüber jedoch die Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners schweigen. Es ist nämlich im Jahre 1871 vom hohen Landtage Wort für Wort dasselbe Gesetz, welches heute in Frage steht, beschlossen worden, hat aber die Allerh. Sanktion nicht gefunden. Nun könnte man sick) wundern darüber, daß ein bereits Allerh. Orts abgelehntes Gesetz neuerdings hier vorgebracht wird. Allein ich möchte glauben, es geht diesem Gesetzesantrage wie gewissen Pflanzen, welche nur in bestimmten Temperatur- und Lichtverhältnissen gedeihen, Pflanzen, welche nur im Dunklen vorkommen (veselost na desni — Heiterkeit rechts), welche nur unter ganz besonderen politischen Situationen heranreifen, wo es sich vielleicht voraussetzen läßt, daß sich ein verständnißiuniger Gärtner findet, welcher die kostbare Pflanze zur Reife fördert. Und darin sehe ich eben den Versuch, dieser Gesetzesvorlage im jetzigen Momente erklärt. Allein die Gründe, welche für die Ablehnung dieses Gesetzes bereits im Jahre 1872 gesprochen haben, die nämlichen Gründe, welche bereits dessen Ablehnung nach sich zogen, sind nicht in zufälligen politischen Situationen, sondern in allgemeinen juridisä)en Grundsätzen gelegen. Warum ist im Jahre 1872 dem Gesetze die A. h. Sanktion verweigert worden? Darum, weil dasselbe mit dem Patente vom 13. Septbr. 1782, welches mit Gubernialverordnung vom 31. Dezember 1782 reproducirt wurde, im Widersprüche steht. Dieses Patent ist das sogenannte Leibeigeuschafts-Aufhebungspatent, welches Jedermann ohne Einschränkung die Verehelichung gestattet. Dieses Patent besteht faktisch noch heute aufrecht, und es wäre schon dieses bestehende Gesetz allein ein Hinderniß, dem Landesgesetze über die Einführung des Eheconsenses Geltung zu verschaffen. Nun ist es allerdings richtig, daß ungeachtet des fraglichen Patentes in Strain die Uebung bestand, daß man den Eheconsens ertheilt hat, allein dies ist nur bis zum Jahre 1850 Gepflogenheit gewesen, später hat man die Ertheilung von Ehemeldzctteln eingeführt, welche nur den Zweck hatten, die Evidenzhaltung zu erleichtern. Diese Meldzettel aber sind ein sehr unpraktisches Mittel, denn, wenn die Gemeinde den Ehemeldzettel nicht gibt, so gibt ihn einfach der Landesausschuß, sie substituiren also keinen Eheconsens. Es fragt sich nun, ob dieser Eheconsens neu eingeführt werden soll. Ich muß vor Allem sagen, daß ich den Landtag in dieser Sache nicht recht für competent halte, wie ich gleich juridisch ausführen werde. Ich glaube, daß das Recht zur Ehe zu schreiten, ein Recht der freien Selbstbestimmung ist, daß jeder Einzelne dieses Recht haben soll, daß dasselbe eines jener persönlichen Rechte ist, welche man allgemeine Menschenrechte nennt, welche die Grundrechte jeder Person bilden und in jeder Verfassung ausgesprochen sind. Ich weise hin auf den Art. 8 der Staatsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867, daß vor dem Gesetze alle Staatsbürger gleich sind, ich weise weiter ans den §. 47 des allgem. bürg. Gesetzbuches hin, welcher lautet: „Einen Ehevertrag kann Jeder schließen, insoferne ihm kein gesetzliches Hinderniß im Wege steht". Wenn nun der train. Landtag heute beschließen wollte, daß nicht Jeder einen Ehevertrag, daß ihn nämlich derjenige nicht schließen kann, dem der Gemeindevorstand die Ausfolgung des Ehemeldzettels versagt, so ist das doch gewiß eine Aenderung des bürgerlichen Gesetzbuches und des Staatsgrundgesetzes, eine Entziehung der unveräußerlichen persönlichen Rechte der Staatsbürger, wozu der Landtag nicht competent ist. Der Eheconsens besteht nicht, und wenn auch die bürgerliche Gesetzgebung dort, wo der Consens bestanden hat, dessen Nichtertheilung als ein politisches Hinderniß des Eheabschlusses anerkennt, so kann man in jenen Kronländern, wo der Eheconsens nicht besteht, doch nicht mehr darauf zurückkommen, wenn man nicht mit den Grundprinzipien des Gesetzes in Widerspruch treten will. Vom juridischen Standpunkte scheint mir die Sache ziemlich klar zu sein. Wenn ich den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis zur Hand nehme, so finde ich einen Widerspruch in demjenigen, was damit bezweckt wird und dem Namen, welcher diesem Gesetzunikum verliehen wird. Es heißt, „Gesetz, betreffend die Einführung des Eheconsenses", und wenn man den Text liest, so liest man nur von einem Einspruchsrechte der Gemeinde gegen die Eheschließung; das ist ein großer Unterschied. Der Eheconsens, wie er bestanden hat, war nur auf gewisse Klassen von Personen beschränkt, dieses Einspruchsrecht würde für alle Gemeiudeangehörigen wirksam sein, und unter welchen Bedingungen wird dieses Gesetz wirksam werden? unter solchen, daß die Entscheidung in dieser Frage lange nicht in die Hände der Gemeindeämter, sondern in ganz andere Hände gelegt werden soll. Wer entscheidet nämlich zumeist über die Kriterien der Anwendung des §. 1 des Gesetzentwurfes, wo es heißt: „Bei erwiesenem Mangel des nothwendigen Einkommens oder bei erwiesenen schlechten Sitten kann der Gemeindevorstand die Ausfolgung des Ehemeldzettels verweigern". Die erwiesenen schlechten Sitten können durch den Gemeindevorstand, werden aber in der Regel durch den betreffenden Pfarrer constatirt werden, und es wird also der Pfarrer und nicht das Gemeindeamt gegebenen Falls die Verweigerung der Ausfolgung des Ehemeldzettels anssprechen. Dadurch wird also der Einfluß, welcher den Pfarrämtern auf die Eheschließung zusteht, in ungehöriger Weise nach dem Gesetze dahin erweitert, daß dieselben auch noch diese Voraussetzung der Eheschließung zu beurtheilen haben werden, wozu nur die Gemeinden berufen sind. Und wo es sich demnach darum handeln wird, einen Haken gegen die Ehe zu finden, wird in angeblich erwiesenen schlechten Sitten ein willkommener Anhaltspunkt geboten sein, die Ertheilung des Ehemeldzettels zu verweigern. Allein abgesehen davon, erlaube ich mir zu fragen, was versteht man unter erwiesenem Mangel des nothwendigen Einkommens? Es ist dies ein so allgemeiner Ausdruck, daß unter diesem Ausdrucke einem selbst fleißigen, arbeitsamen und die Bürgschaften eines ganz sichern Einkommens in sich tragenden Manne die Eheschließung verweigert werden kann, weil er etwa momentan die nöthigen Mittel nicht hat. Er kann eine ganz gute Arbeitskraft sein, kann gute Zeugnisse haben, und doch kann, will man seine Verehelichung verhindern, der Gemeindevorsteher sein Einkommen als nicht erwiesen ansehen, denn der Fundus, den der Mann im Kopfe trägt, ist ja nicht „erwiesen". Ich halte es für sehr bedenklich, daß auf Grund solcher Gesetze der Eheabschluß erschwert werden soll, und glaube, daß, wenn dieses Gesetz in Rechtskraft erwachsen könnte, was ich allerdings für unmöglich halte, der größten Unbilligkeit und Ungerechtfertigkeit und der Willkür Thür und Thor geöffnet wäre. Selbst die Berufung an den Landesausschuß könnte einer solchen Willkür darum nicht die nöthige Abhilfe schaffen, wei der Landesausschuß selbstverständlich von den Verhältnissen der betreffenden Person niemals eine Kenntniß hat und haben kann, und er sich im Großen und Ganzen über einen etwaigen Rekurs doch auf das wird beziehen müssen, was der Gemeindevorstand über die persönlichen Verhältnisse angegeben hat. Ich bin aber auch, wenn man selbst von diesen sonstigen nachtheiligen Folgen des Gesetzes für die persönliche Freiheit absehen könnte, weiters nicht der Ansicht, daß demjenigen, was die Herren damit verhüten wollen, wirklich vorgebeugt werden könnte. Der Herr Abgeordnete Klun hat auf Grund eingehender Studien über die Pfärr-Register die Behauptung aufgestellt, daß jetzt mehr uneheliche Kinder im Lande sind, als damals, wie der Eheconsens bestanden hat. Das scheint mir unbegreiflich zu sein, denn die Aussicht, ein Familienleben zu gründen, kann beim weiblichen Geschlechte doch nicht das Gegentheil von dem hervorrufen, was sie hervorzurufen in der Lage ist, nämlich das Abwarten der Verehelichung. Wenn diese Behauptung richtig, wenn sie nicht eine allgemeine Phrase ist, so kann ich nur annehmen, daß hier ganz andere Gründe in Mitte liegen, als die bestehenden Gesetze, hier liegen allgemeine sittliche Gründe vor, welche bei einer, wie immer beschaffenen gesetzlichen Regelung des Verhältnisses auch das nämliche Resultat ergeben. Ich glaube also, man wird dadurch gerade das Gegentheil dessen erreichen, als man bezweckt, und ich glaube, daß im Falle der Verweigerung der Eheschließung den Gemeinden noch größere Lasten erwachsen werden, weil die Erhaltung der vielen unehelichen Kinder der Gemeinde schwerer fallen wird, als die Erhaltung ehelicher aber armer Kinder, für welche doch Jemand ein Interesse zu sorgen hat. Der Herr Abgeordnete Dr. Bleiweis hat sich ans den §. 53 des a. b. G. B. berufen und denselben auch richtig citirt, allein er hat übersehen, daß dieser Paragraph mit dem §. 52 zusammenhängt, der §. 52 lerntet: „Wird einen: Minderjährigen oder Pflegebefohlenen die Einwilligung zur Ehe versagt, und halten sich die Ehewerber dadurch beschwert, so haben sie das Recht, die Hilfe des ordentlichen Richters anzusuchen". Da kann der §. 53 doch nur als Ergänzung zum §. 52 angesehen werden, und es hat der §. 53 keinen andern Zweck, als jenen Ehewerbern, welche sich durch die Verweigerung beschwert erachten, die richtige gesetzliche Cynosur zu liefern, keineswegs aber ist darin ausgedrückt, daß das Gesetz alle diejenigen, welchen es an dem nöthigen Einkommen mangelt, als ungeeignet zur Eheschließung anerkennt, denn das Gesetz sorgt nur für diejenigen, für welche zu sorgen es verpflichtet ist. Dazu gehören eben die Pupillen, die Pupillen kann der Vormund ungünstigen ehelichen Verhältnissen nicht aussetzen, darum mußte in dem Gesetze die Vorsorge getroffen sein. Die Gemeinde aber hat keine Verpflichtung, für das Wohl und Wehe Einzelner weiter zu sorgen, als es ihr nöthig dünkt, sie hat kein Bedürfniß die Einzelnen von der Ehe zurückzuhalten, weil da die Bevormundung des Einzelnen zu weit ginge. Ich möchte glauben, daß die Gefahr für das Land Krain denn doch nicht gar so groß wäre, wenn der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis nicht angenommen wird, und es ist wirklich sonderbar, daß, so oft dieser Herr Abgeordnete fürchtet, daß ein von ihm ins Haus gebrachter Gesetzesantrag abgelehnt werde, er sofort das ganze Land Krain in Gefahr befindlich erklärt. Wir haben schon einige solche Ablehnungen beschlossen, und ich denke, sie sind dem Lande Krain ziemlich wohl bekommen. So wird es auch mit dieser Ablehnung sein. Ich möchte die Behauptung aufstellen, daß die hohe k. k. Regierung, deren Vertreter in der Lage wäre, auch in dieser Sache seine Meinung auszusprechen, diesem Gesetze nie die A. h. Sanktion verschaffen könnte, und ich glaube, daß dieses Gesetz unter den heutigen Verhältnissen dem Lande Krain nicht nur nicht zum Vortheile, sondern geradezu zur Unehre gereichen würde. (Dr. Poklukar: To pa ne!) Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Dr. Zarnik hat das Wort. Abgeordneter Ireiherr v. Apfaltrern: Ich beantrage Schluß der Debatte. Landeshauptmann: Es sind noch die Herren Abgeordneten Klun und Detela als Redner eingetragen. Ich bringe vor Allem den Antrag auf Schluß der Debatte zur Abstimmung; der Herr Abgeordnete Dr. Zarnik hat unter allen Umständen das Wort. Ich ersuche jene Herren, welche für Schluß der Debatte sind, sich zu erheben. (Po prestanku — Nach einer Pause.) Der Antrag ist genehmiget. Ich ersuche nun den Herrn Abgeordneten Dr. Zarnik das Wort zu ergreifen. Poslanec dr. Zarnik: Slavna zbornica! Iz raznih stališč je bila raz-jasnena ta postava, zato hočem nekoliko besedi spre- govoriti s stališča teorije, katero to vprašanje zavzema v znanosti. Kakor znano je prvi temeljito o tem pisal Anglež Mal thus. Ta je postavil načelo, ki je še do zdaj ne-ovrženo, da se človeštvo množi v geometrični progresiji, sredstva za njega vzdrževanje pa v aritmetični progresiji, zato je ljudi vedno več, nego sredstev za vzdrževanje. Zaradi tega tudi Malthus trdi, da lakota, dragima, kuga, vojska pripomorejo k temu, da se more človeštvo v obče držati v ravnotežji. Malthus ima sicer velike protivnike med socialdemokrati, med kte-rimi sta naj veča Lasalle in Marx, ki pravita, svobodna ženitev je naj bolj opravičeni zahtev vsakega državljana. Velika avtoritet a med nemškimi nacijonalekonomi, Roscher, pravi v zadnjem poglavji svoje knjige: „Gotovo ima vsak človek nagib in tudi naravno pravico ženiti se, ali noben človek nima pravice, da bi spravljal bitja na svet na stroške družili ljudi. (Dobro! na levi — Bravo! links.) Vsak se toraj sme ženiti, ali nihče ne sme tega delati „auf Regimentsunkosteu!" (Veselost — Heiterkeit.) - Gospoda, vzemite sedanjo domovinsko, postavo. Na enkrat umerje kdo na Ogrskem (Veselost na desni — Heiterkeit rechts) — stvar je resna in ne smeha vredna — vzemite, da ima občina samo 300 do 400 prebivalcev, oče umerje na ptujem, zapustivši celo kopo otrok, ti otroci morajo biti od domače občine preskrbljeni. Pred kratkim je bil župan iz take občine pri meni in me je prav v enaki zadevi za svet vprašal, ali je kaj pomagati? Odgovoril sem mu: Tu ni druzega sveta, plačati mora občina! Vmerl je namreč nekdo iz te občine v Trstu, ki se je že pred 30 leti izselil, zapustivši 5 otrok. Občina ni nič zanj vedela in naenkrat ji pošlje Tržaška občina račun in otroke, rekoč: tu jih imate, redite jih! V takem slučaji princip gosp. Lukmanna neha; takrat, ko je treba plačati „hört die Gemüthlichkeit und auch die Humanität auf!" To je tako vprašanje, ki spada med načelna vprašanja teoretičnega liberalizma. Pred kratkim je bilo moderno, da mora biti v šoli pravi liberalec vnet za svobodno trgovino (Freihandel). Kdor je bil zoper, ta je bil reakcijonar, kterega je bilo treba kamenjati! Ali dan danes je pa ravno narobe, nihče si ne upa več tako govoriti! Ravno Avstrijski svet se je prepričal, da je bil ta princip, ki je toliko let vladal, poguben in tisti možje, ki so prej najbolj zagovarjali „Freihandel", so sedaj naj veči zagovorniki pokrovitelj ne carine („Schutzzolla“). Gospoda moja, jaz vem, da jih je veliko med Vami, ki ste o vprašanje, ki je na dnevnem redu, našega mnenja, ali ne upate si tega izreči! Kakor so bili na Ogerskem vsi istega mnenja, ki ga je izrekel Istoszy o Judih, pa se niso upali tega javno izpovedati. Ravno taka je tudi tukaj! Istoszy je rekel, Židovi so rak na našem narodnem telesu in celi ogerski parlament je bil ravno tega mnenja, ali drugi poslanci niso imeli poguma tega izjaviti, ker to bi ne bilo liberalno, ker je zoper načelo humanitarnosti in ker je konečno veliko veljavnih mož v židovskih rokah. Postava na dnevnem redu je postava, kakor ona o judih. Pravi se sicer, da je iz človeškega stališča opravičeni zahtev, da se judje naselujejo tudi pri nas, ali nikdar si ni nobeden izmed nas želel, da bi se izvršitev te postave posebno spolnovala; vsacega gotovo zelo veseli, če prav malo judov pride v deželo! (Dobro! na levi — Bravo! links.) Taka je večidel z vsemi tistimi postavami, v katerih se toliko povdarjajo principi človeštva in teoretičnega liberalizma! Kar je omenjeno v poročilu o duhu ustave („Geist der Verfassung"), na to se je že prej odgovarjalo. V duhu ustave hi bila „svobodna trgovina“ in ravno tako je bilo po duhu ustave, da se je telesna kazen odpravila. Dan danes pa je veliko sodnikov in okrajnih glavarjev, ne samo pri nas, temuč v celi Avstriji, ki bi bili za to, da bi se po načinu severne Amerike vpeljala zopet telesna kazen zoper hudodelstva in prestopke, ki izvirajo iz posebne porednosti in nagajivosti. Kmečki fant, kateremu ni nič na tem, ako je 24 ur zaprt, bi bil veliko bolj kaznovan, ako bi se mu jih nekaj privoščilo po stari navadi; ali ker to ni moderno in liberalno, ne smejo se mu dati! Severna Amerika, najbolj demokratična sestava človeškega državljanskega življenja, pravi, da je ravno za prestopke take vrste le telesna kazen primerna, edina kazen, ki more kaj koristiti pri porednežih in nagajivcih. Zavoljo tega pa ne bo nihče rekel, da niso Amerikanci ljudje, navzeli svobodnega duha, temveč izmed vas vsakdo prizna, da je to najbolj demokratična in ob enem liberalna država tega sveta. Poročilo govori tudi o „Willkür der Gemeindevorsteher". Gospoda moja, to imamo ravno sedaj isto tako, namreč samovoljo okrajnih predstojnikov. Odločevali bodo potem županje ravno tako, kakor se godi sedaj pri podeljevanji oglasnic. Župan misleč, da bo ženitev zabranil, velikokrat neče izročiti ženitvene oglasnice. Potem mora dotični iti na občinski odbor s svojim rekurzem. Ako je tudi til odbit, gre na 3. inštancijo, na dež. odbor. Velikokrat se županom in občinskim odborom posreči, da s takim zatezanjem take ženitve zaprečijo. Ali večidel mora pa le deželni odbor oglasnico dati, če je tudi prepričan, da bi bolj koristno bilo, da bi se dotični ne ženil, kajti on je na postavo navezan in mora jo — hočeš ali nečeš — dati. (Dobro! na levi — Bravo! links.) Razloček med sedanjo prakso in prihodnjo, če se ta postava sprejme, bi bil toraj ta, da bi v prihodnjič deželni odbor in nierito odločal in bi smel oglasnico tudi odreči, česar zdaj ne sme. Ugovor gosp. dr. Schreya, da postava ni dobro tekstirana, je prazen, ker še nismo v špecijalni debati. Ako preidemo v špecijalno debato, bomo hvaležni, če jo bo gosp. dr. Schrey amendiral, in postava potem, nedvombeno, bo boljša! (Dobro! na levi — Bravo! links.) To je le načrt postave, ki je bil zaradi poprave v odseku, ali odsek ga ni popravil, ker se ni hotel ž njim niti pečati. Gospod dr. Bleiweis ni rekel, da je bog ve kako izvrsten postavodajalec, ampak predložil je le načrt, in danes je gospodom prilika dana, da popravijo ta načrt tako, da se potem ta postava kot mojstersko delo Kranjske zbornice predloži v Najvišjo sankcijo. Gospod dr. Schrey je navajal nek patent iz preteklega stoletja in je rekel, da je ta patent vzrok, da se taka in enaka postava ne more skleniti. Ali gospod dr. Schrey bo kot jurist vedel, da „lex posterior derogat priori“ (ironični klici na desni: tako je! — Ironische Rufe rechts: so ist es!) Če se v kaki stvari noveja postava sklene, potem prejšnja ob veljavo pride. — Gospod dr. Schrey je vlado interpeliral, naj se izreče, kaj misli o tej postavi. Vlada se ne more prej izreči, da je postava sprejeta, ali da se začne vsaj špecijalna debata. Naj poprej mora večina zbornice o postavi svoje mnenje izreči. Ako ta izreče, da se ima preiti čez načrt na dnevni red, čudili bi se taki vladi, ako bi b.esedo zahtevala in o postavi svoje mnenje povedala. Poročilo pravi tudi, da bi se zarad te postave množili nezakonski otroci. To je ravno tisto, kar se je takrat prerokovalo, ko se je najdenišnica odpravila. Reklo se je takrat: detomori se bodo množili! ali Statistika kaže, da je vse pri starem ostalo, kakor je poprej bilo. Odprava najdenišnice ni imela v tem obziru nobenega vpliva. Isto tako je tudi pri nezakonskih porodih. Meni ni Statistika Kranjske tako natanjko znana, ali bral sem pred kratkem Statistiko Koroške in iz te je razvidno, da je tam, akoravno se prosto ženijo, že nekaj let sem zmiraj več nezakonskih otrok, nego zakonskih. Jaz mislim, da nezakonski porodi ne bi nič bolj napredovali, če bi tudi ta postava veljavo dobila. Tudi zadnji vzrok, da se bo kvarila javna morala, je prazen. Javna morala se takrat kvari, ko se kaka dva vlačugarja vzameta, imata potem kopo otrok, ki gredo po noči na polje, da kradejo repo, krompir in vse, kar le dosežejo. Če se pravi, da nezakonski otroci največkrat postanejo hudodelci, moram kot večletni zagovornik v kazenskih stvareh ravno nasprotno trditi. Prav malo je nezakonskih med temi nesrečneži, ampak veči del so sinovi iz dobrih hiš, ker pretepajo se le tisti, ki imajo dosti denarja, da se napijo. Ti dajejo pa naj veči kontingent naših hudodelcev. Sploh je pa pri vseh kazenskih obravnavah 80L zatožencev zarad težke telesne poškodbe, ali zaradi sorodnih zločinov, in med njimi je le malo nezakonskih otrok. Iz vseh teh vzrokov bi bilo koristno, da se preide v špecijalno debato, in da se tam, če bo potreba, stavijo predlogi za amendiranje postave. (Pohvala na levi —-Beifall links.) Landeshauptmann: Die beiden gegen den Ausschußantrag noch eingeschriebenen Herren Abgeordneten haben sich auf den Herrn Abgeordneten Klun als gemeinsamen Redner geeinigt. Ich ertheile demselben das Wort. Poslanec Klun: Ker je mnogo tega, kar sem hotel povedati, omenil že gosp. dr. Zarnik, bom čisto na kratko ovrgel nekatere opazke gg. Lukmanna in dr. Schreya. Gospod Lukmanu je rekel, da hočemo s to postavo v okom priti revščini. To pa ni res. Mi vemo, da s to postavo ne bomo odpravili uboštva, toda, kakor je gosp. dr. Zarnik omenil, zabraniti hočemo, da bi morale občine plačevati za druge ljudi. Recite Vi, gospoda, ki boste postavo zavrgli: „Mi hočemo vsakemu dovoliti, da se sme prosto ženiti, ako pa pride v talce razmere, da sebe in družine ne more preživeti, naj pride le k nam, in mi mu bomo poma-I gali“, potem, gospoda, ne boste nobenega ugovora slišali. Gospod dr. Zarnik je tudi že ovrgel mnenje, da bi izmed nezakonskih otrok bilo naj več hudodelcev. In če bi tudi to res bilo, vendar pri nezakonskih ne najdemo takih hudodelstev, kakor pri nekaterih očetih in materah, nad katerimi strmi celi svet. Dalje se je trdilo, da je ženitev temeljna pravica človeštva. Ne samo to, tudi osebna svoboda je temeljna pravica, in zakaj omejujete to temeljno pravico? zakaj gonite ljudi na Žabjek ali na Grad? Temeljne osebne pravice toraj ne veljajo sploh, ampak se morajo omejiti, kadar nasprotujejo drugim javnim razmeram. Hudodelnike moramo spraviti v zapor, ne da bi se ozirali na njihovo temeljno pravico osebne svobode, zakaj bi se toraj z izgovorom nekake temeljne pravice občinam jemala prilika, zabranjevati beraške ženitve in se obvarovati njenih slabih nasledkov? Pravica staršev do otrok je dalje tudi temeljna pravica. in vendar jo omej ate s tem, da silite starše otroke v šolo pošiljati. Ako se toraj svoboda sme omejiti v enem oziru, zakaj bi se ne smela še v drugem? Dalje se pravi, da bi župan s tem dobil pravico vse občane pod svoje nadzorstvo jemati. To ni res, ampak samo tiste, pri kterih je dokazano pomanjkanje dohodkov. Kako se to dokaže, to gospodom menda ni jasno, ljudem na deželi je pa to prav dobro znano. Ako prideta dva k poroki, drugi dan pa že vzameta v roko beraško palico, je pri takih gotovo dokazano, da nimata dosti dohodkov. Na drugih krajih so beraške družine, in ko starši okoli postopajo ter beračijo in odnašajo, kar koli najdejo, otroci kradejo po polji. Take reči gotovo niso v korist javni morali. Priporočam toraj nasvet, da se preide v specijalno debato. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter hat nun das Schlußwort. Berichterstatter Ar. Witter v. Vesteneck: Es hat der Antrag des Verwaltungsausschnsses sowohl vom praktischen als auch vom juridischen Standpunkte aus, zwei so beredte Vertreter gefunden, daß ich mich darauf beschränken kann, mich kurz zu fassen, und nur einzelne Ergänzungen beizufügen, um die Einwendungen, die vorgebracht worden sind, zu entkräften. Bevor ich dies thue, erlaube ich mir auf etwas hinzuweisen, was von gar Niemanden noch berührt wurde. Es ist ganz übersehen worden, daß speziell Krain zu jenen Ländern in Oesterreich gehört, in denen überhaupt nie ein Ehe-consens bestanden hat. Dies ist in Kärnten, Krain, Triest, Galizien und Bukovina im Gegensatze zu andern Provinzen Cisleitchaniens der Fall gewesen. Wenn er so wohlthätige Folgen mit sich bringen kann, warum haben unsere weisen Vorfahren nicht daran gedacht, indem das gute Beispiel so nahe lag. Daß der Eheconsens in andern Provinzen keine guten Früchte getragen hat, ist der beste Beweis, daß im Jahre 1864 gerade die k. k. Regierung, die am meisten Einblick in die Verhältnisse im ganzen Reiche hat, an alle Landtage, in welchen noch eine derartige Beschränkung bestanden hat, dieselbe für die Zukunft abzuschaffen wünschte. Daß derzeit noch in Salzburg, Vorarlberg und Tirol diese Beschränkung der persönlichen Freiheit besteht, ist ganz richtig, allein ich glaube, absolut nicht zum Vortheile dieser Provinzen. Ich werde übrigens auf diesen Punkt noch zurückkommen. Krain hat ohnedies in den letzten Jahren eine Neuerung erfahren, die ein Rückschritt auf diesem Gebiete ist, es hat die Ehemeldzettel eingeführt, und ich glaube, daß das, was durch den Gesetzentwurf angestrebt wird, durch die Ehemeldzettel erreicht wird. Sie können doch unmöglich die persönliche Freiheit soweit einschränken, daß sie dieselbe ganz und gar abhängig machen von der Willkür des Gemeindevorstehers, der es auf Grund eines solchen Gesetzes in der Hand haben würde, auch einem vermögenden makellosen Menschen durch Jahre hindurch das Heiraten unmöglich zu machen. Schon jetzt geschieht dies häufig genug. Wenn das jetzt möglich ist beim Institute der Ehemeldzettel, wo der Gemeindevorsteher die Eheschließung nur zur Kenntniß zu nehmen hat, in einem wie reichlichen Maße wird der Chikane Thür und Thor geöffnet, wenn man dem Gemeindevorsteher das Recht zugesteht, dem Ehewerber zu sagen, du darfst nicht heiraten, wenn der Geistliche den Betreffenden sonach gar nicht trauen darf. Freilich hat der Ehewerber das Recht des Recurses; allein wir wissen, daß die höheren Instanzen an gewisse Formen gebunden sind, daß sie auf der Einhaltung des vorgeschriebenen Weges bestehen müssen, so daß es für einen Gemeindevorsteher nicht schwer sein wird, den Betreffenden hintanzuhalten, so daß der Arme jahrelang wird warten müssen. Ich habe mehrere, sehr schlagende Fälle in Erinnerung und weise speziell nur auf den Einen hin, der vor ein Paar Monaten beim hiesigen Landesausschusse abgewickelt worden ist, daß ein Gemeindevorsteher, nicht „ weit von hier, einem eingewanderten Grundbesitzer, der die Zuständigkeit in jene Gemeinde erworben, die Erfol-gung des Ehemeldzettels verweigert hat, weil letzterer mit ihm und dem Pfarrer anläßlich eines Schulbaues sich zerzankt hat, und aus diesem einfachen Grunde wollte die Gemeinde dessen Ansiedlung verhindern, nnd hat ihn durch 1 7ü Jahre hingezogen, bis er heiraten konnte, obwohl er vermögend war. Ein weiterer Fall, der jetzt noch der Entscheidung harret, ist der, daß ein Gemeindevorsteher des Großlaschitzer Bezirkes einem Angehörigen seiner Gemeinde, der in Wien domicilirt, den Ehemeldzettel nicht erfolgen wollte, und zwar aus nichtigen Gründen, bis er schließlich nach Wien die Aufforderung zugestellt erhielt, zahlen Sie 200 fl., so bekommen Sie den Ehemeldzettel. _ Wenn jetzt solcher Unfug getrieben wird, wie wird es erst dann aussehen, wenn wir den Gemeindevorstehern eine so gefährliche Waffe in die Hand geben, wie es der Gesetzentwurf bezweckt. Uebrigens scheint jetzt die Parole ausgegeben worden zu sein, allerorts die Einschränkung der persönlichen Freiheit anzustreben. Denn ganz derselbe Gesetzentwurf, den wir heute zur Berathung vorliegen haben, wurde heuer in Steiermark eingebracht, vor Jahren in Ober-österreich, und so hat er eine Rundreise durch alle Provinzen durchgemacht. In einer gewissen Beziehung kann ich mir die Einbringung dieser Antrüge sehr gut erklären, und sie bestätigen dasjenige, was der Herr Abgeordnete Pakiž gesagt hat, der wiederholt den Wunsch gehört haben will, wenn nur der Gemeindevorsteher das Bewilligungsrecht bezüglich der Ehen thatsächlich hätte. Ja, wenn wir vollkommen gewissenhafte Gemeindevorsteher hätten, wenn große Gemeinden bestünden, wenn Gemeindevorsteher Leute wären, die sich ein Bischen in der Welt umgesehen hätten, wenn diese Welt auch nur Krain bedeutet, so wäre weniger Gefahr vorhanden, als in kleinen Gemeinden, wo die Verhältnisse ganz andere sind, >00 der Gemeindevorsteher in ewige Berührung mit den Insassen kommt. In kleinen Gemeinden ist die Zuneigung oder Abneigung unvermeidlich, es ist nicht nothwendig, daß böse Absicht vorhanden ist, allein es sind Familienzwistigkeiten oder andere Gründe, die einer vollkommen gerechten Entscheidung hinderlich sind, der Landesausschuß bekommt bei der Entscheidung die Sache in jenem Lichte gefärbt, in welchem der betreffende Gemeindevorsteher sie darstellen will, denn über einen Rekurs muß der Gemeindevorsteher seinen Bericht erstatten, und er wird doch den Bericht in seinem Sinne machen, was ganz natürlich ist, denn er handelt nach seiner Ueberzeugung, und er würde gegen seine Ueberzeugung handeln, wenn er sagen würde, diese und diese Umstände sprechen zu Gunsten der Ehebe-willigung. Es wurde, wie bereits erwähnt, in mehreren Provinzen derselbe Gegenstand zur Sprache gebracht, nur in der verschiedensten Form, so wurde derselbe in der einen Proviitz in der Form des Eheconsenses, wie er ehedem bestand, und in der andern wieder in der des Einspruchrechtes eingebracht, und es wurden noch mehrere andere Formen versucht, um dem §. 2 unserer Staatsgrundgesetze betreffend die allgemeinen Rechte der Staatsbürger Abbruch zu thun. Leider wurde der Gesetzentwurf in unserer hohen Versammlung so spät eingebracht, daß es nicht mehr möglich war, alle Daten zu sammeln, die nothwendig gewesen wären, um alle Einwendungen schlagend zu widerlegen. Insbesondere bezüglich der statistischen Tabellen muß ich mich beschränken, dasjenige mitzutheilen, was ich aus den angrenzenden Provinzen auf Grund der stattgehabten Verhandlungen in Erfahrung bringen konnte. Es ist sehr leicht möglich, daß in den einen oder andern Pfarrmatriken, die dem Herrn Abgeordneten Klun zufällig zu Gebote gestanden haben, mehr uneheliche Geburten dermalen vorgekommen sein mögen, als früher; aber im Ganzen und Großen wird das nicht richtig sein, denn ich glaube nicht, daß Krain eine solche Ausnahmsstellung einnimmt, daß hier andere Verhältnisse wären, als in den angrenzenden Provinzen. Es läßt sich übrigens aus einem einzelnen Jahre das nie erschließen, die Tabellen müssen einen größern Zeitraum umfassen, dann kann man sagen, sie sind wahr, bei kurzen Zeiträumen wirken immer Zufälligkeiten mit. Eines der schlagendsten Nachweise, daß der Ehe-consens bezüglich dieses Punktes ungünstig wirkt, ist in dem stenographischen Prolokolle des oberösterreichischen Landtages zu finden, in welchem vor zwei Jahren eine eingehende Debatte stattgefunden hat. In diesem Protokolle findet sich eine von den Staatsbehörden gelieferte, daher jedenfalls authentische Zusammenstellung vor, welche eine Periode vom Jahre 1858—1877 umfaßt. Nach dieser Zusammenstellung haben sich nach der Abschaffung des Eheconsenses die Trauungen von 4900 auf 5700 erhöht, während gleichzeitig die ehelichen Geburten von 16.000 auf 20.000 sich vermehrt haben, und die unehelichen von 4700 ans 4400 gesunken sind. Dieses Rechenexempel, welches zur Basis Aufzeichnungen für einen Zeitraum von 20 Jahren hat, spricht dafür, daß der Eheconsens unmoralisch wirkt und daher abgeschafft werden muß. Es hat insbesondere der Herr Abgeordnete Klun gemeint, daß unsere Partei sich sonst nicht um den Geist der Gesetze kümmert, und daß sie nur in diesem Falle den Geist der Gesetze hervorzieht, um einen Grund für den Uebergang zur Tagesordnung zu haben. Ich sehe darin doch wenigstens ein Zugeständniß, daß wir uns vielleicht in anderer Rücksicht um die Gesetze kümmern. (Poslanec gosp. Klun: Ustava — Verfassung — nemir v zbornici — Unruhe im Hause — predsednik pozvoni — Der Vorsitzende gibt das Glockenzeichen.) Ich habe mir dieses Wort notirt. Ich wollte eben erwähnen, daß im Berichte vom Geiste der Gesetze nicht gesprochen wird, sondern vom Geiste der Verfassung, und daß es gegen den Geist der Verfassung wäre, eine derartige Beschränkung der persönlichen Freiheit einzuführen. Dafür haben wir ein Paar vollkommen authentische Auslegungen, die ich sofort mittheilen werde. Ich komme da auch gleichzeitig auf den Einwand zu sprechen, der gegen das Motiv in dem Berichte gemacht wurde, daß die A. h. Sanktion nicht zu erwarten ist, und daß wir das nicht hätten angeben sollen, weil wir ja das nicht wissen. Allerdings können wir das nicht wissen, allein man kann doch Schlüsse ziehen aus dem, was gewesen ist, und ich ziehe sie nicht aus dem grauen Alterthume. Nicht allein aus den Motiven, die im Jahre 1872 bei Behandlung desselben Gegenstandes in Folge A. h. Ermächtigung diesem Landtage mitgetheilt wurden, nicht daraus allein, sondern ich ziehe den Schluß aus einer, aus neuester Zeit stammenden Enunciation der k. k. Regierung, es ist das der Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 25. März 1879. Im Jahre 1872 hat es in den Motiven ausdrücklich geheißen „abgesehen davon, daß der Erfolg ein zweifelhafter ist, da damit der Verarmung und den unehelichen Geburten Vorschub geleistet würde", wenn das Motiv der Ablehnung damals so lautete und übereinstimmt mit den statistischen Nachweisungen in anderen Provinzen, wird es auch heute noch gelten. Wichtiger als dieses Motiv scheinen mir jedoch die Motive der Ablehnung eines noch moderirteren, in Oberösterreich beschlossenen Gesetzentwurfes, in welchem es heißt „daß eine Beschränkung der Freiheit auch mit dem Geiste des Staatsgrnndgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, welches die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze und die möglichst freie Selbstbestimmung des Einzelnen als leitenden Grundsatz aufstellt, nicht wohl vereinbar gefunden werden kann". Meine Herren! das, was am 25. März 1879 ausgesprochen worden ist, werden Sie auch heute noch zur ! Anwendung bringen können, was damals gegolten, wird . auch heute noch gelten, denn ich glaube, gar so leicht hin war dieses Motiv der Ablehnung nicht ausgesprochen worden. Auch in dieser Ablehnung wird ebenso die För-; derung der Jinmoralitüt als Grund der Ablehnung des I Gesetzes angegeben. Ucbrigens find die Herren auch über den Effect eines derartigen Gesetzes sehr im Irrthume. Erstens ist ■ es gleichgiltig, ob die Gemeinde der unverehelichten Mutter für die unehelichen Kinder sorgen muß, oder ob die Gemeinde des verehelichten Vaters für die ehelichen Kinder desselben sorgen muß. Ist Armut in dem einen wie in dem andern Falle vorhanden, so ist es gleichgiltig, ob die eine oder die andere Gemeinde dazu verhalten wird. Für jede Gemeinde ist das recht unangenehm, aber der Effect bleibt derselbe. Abgesehen davon, wäre das Gesetz ganz zwecklos und kann keinen Vortheil bringen. Wenn Jemand von feinem zuständigen Gemeindevorsteher die Ehebewilligung nicht erhalten würde, so geht er in eine andere Provinz, wo Ehebewilligungen nicht exisüren, er verehelicht sich und die Zuständigkeitsgemeinde hat gerade so seine Familie zu erhalten, denn wir können doch nicht ein Gesetz beschließen, welches auch für andere Provinzen gelten müßte. Die Ursachen der Verarmung wurden bereits vom Herrn Abgeordneten Lukmann hervorgehoben, und ich glaube nur darauf hinweisen zu sollen, daß, wenn der Ausschuß von einem Mitgliede des hohen Hanses überzengt worden wäre, daß ein triftiger Grund der Verarmung der Mangel eines Eheeonsenses ist, so hätte er sich gewiß für den Eheeonsens entschlossen, so aber glaube ich, daß die Ursachen in andern Gründen zu suchen sind, daß der Grund der Verarmung in der Grundtheilung, obwohl auch diese ans der Zeit des angefeindeten Liberalismus nicht herrührt, in den Ueber-gabsverträgen der arbeitsfähigen Eltern au ihre Kinder, in dem Mangel jeder Hausindustrie, in dem Mangel einer sachgemäßen fortschrittlichen Landwirthschaft zu suchen ist. Das sind die Ursachen der Verarmung, aber nicht der Mangel des Eheeonsenses. Es ließe sich zur Vertheidigung des Antrages des Ausschusses sehr Vieles sagen , aber in Anbetracht der vorgerückten Stunde breche ich ab und empfehle die Annahme des Antrages des Verwaltungsausschusses. Zum Schlüsse kann ich mich nicht enthalten, einen Zuruf des Herrn Antragstellers zu beantworten. Er hat ein großes Wort gelassen ausgesprochen „vse bo propadlo, če ne bo konec tega liberalizma“. Dem möchte ich entgegnen, daß für den Zuruf gerade jetzt nicht der richtige Moment war, das, was vor 100 Jahren gesäet worden ist, blüht und gedeiht, Gott sei Dank, seit 20 Jahren in Oesterreich, und wenn vielleicht ein Paar schwarze Wolken aufgezogen sind, so weht sie ein frischer lustiger Wind hinweg. Der Liberalismus besteht, der Geist des Liberalismus wird bestehen und in der Laudstube von Kram wird er nie begraben werden. (Veselost na levi, pohvala na desni — Heiterkeit links, Beifall rechts.) Poslanec Rinn: Prosim besede za stvarni popravek. Jaz sem rekel, da poročilo očita postavi, da se ne vsema z duhom ustave, če je gospod poročevalec besedo „ustava“ prestavil s „Gesetz“, jaz ne morem nič za to. Landeshauptmann: Der Ausschußantrag ist vertagender Natur, kommt also zuerst zur Abstimmung; sollte er fallen, so kommt der Antrag des Herrn Abgeordneten Klun auf Eingehen in die Spezialdebatte zur Abstimmung. (Odsekov predlog obvelja — Der Ausschußantrag wird genehmiget.) Poslanec dr. Poklukar: Četrt na pet je že, od devete ure že sedimo, prosim, da se seja preneha, ker je jutri še en dan. Landeshauptmann: Die Rechnungsabschlüsse sind ohnehin nur in den Hauptziffern vorzutragen. Wenn sich die Herren mit einer solchen summarischen Vortragsweise begnügen wollen, so könnten wir diesen Gegenstand noch abthun. Ich bringe übrigens den Antrag des Herrn Dr. Poklukar zur Abstimmung. (Ne obvelja — Wird abgelehnt.) Ich ersuche in der Tagesordnung fortzufahren. 11. Ustna poročila finančnega odseka o računskih sklepih k prilogi 16. in 17.: rt) deželnih dobrodelnih naprav za leti 1878. in 1879., b) prisilne delalnice za leti 1878. in 1879., c) nornišno-stavbnega zaklada za leti 1878. in 1879., dj deželnega zaklada za leti 1878. in 1879. 11. Mündliche Berichte des Finanzausschusses über Rechnungsabschlüsse ad Beilage 16 und 17: a) der Landes-Wohlthätigkeitsanstalteu pro 1878 und 1879; bl des ZwangsarbeitShausfoudes pro 1878 und 1879; c) des ZrrenhausbaufondeS pro 1878 und 1879; d~) des LandeSfondeS pro 1878 und 1879. Abgeordneter Grasselli: Ich glaube mich zu erinnern, daß die Rechnungsabschlüsse der Landeswohlthätigkeitsanstalteu bereits abgethan sind und ich zweifle, daß die Herren Lust haben sollten, sie nochmals vorzunehmen. Landeshauptmann: Es ist hier aus Versehen ein bereits in der 8. Sitzung erledigter Gegenstand auf die Tagesordnung gesetzt worden, ich ersuche daher um den Vortrag der Rechnungsabschlüsse des Zwangsarbeitshausfondes. Hierichterstatter Dr. Witter v. Savinschegg: Mit Bezugnahme auf die in der Beilage 58 hervorgehobene Differenz in den Rechnungen der Zwangs-arbeitshausverwaltnng und der Rechnungsabschlüsse des Landesausschusses und mit Hinblick auf den Antrag des Rechenschaftsberichtes 3 — wie er in der Beilage 58 vorkommt — beziehungsweise in der 6ten Sitzung angenommenen Antrag muß ich vor Allem bemerken, daß der Finanzausschuß bemüht war, sich bei der Landesbnch-haltung die Aufklärung zu verschaffen, die schriftlich, wie folgt, gegeben wurde. Die Zwangsarbeitshausverwaltung hat in ihren bezüglichen Jahresberichten pro 1878 und 1879 die reinen Einnahmen und Ausgaben des Zwangsarbeitshausfondes für die Jahre 1878 und 1879 ohne alle Unterscheidung nach praeteritum und currens summarisch dargestellt, während die bezüglichen Rechnungsabschlüsse der Landesbuchhaltung die rohen Einnahmen und Ausgaben des besagten Fondes abgesondert für die Vorjahre und für das laufende Rechnungsjahr sammt den diesfälligen Rückständen detaillirt enthalten, daher zwischen den diesbezüglichen beiderseitigen Darstellungen der Netto- und Brutto-Einnahmen, dann der Netto- und Brutto-Ausgaben nothwendigerweise wesentliche Differenzen zum Vorschein kommen müssen. Der Finanzausschuß stellt den Antrag, der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß des Zwangsarbeitshausfondes pro 1878 in nachstehenden Ziffern genehmigen: Einnahmen......................... 59.856 fl. 12% kr. anfänglicher Kassarest .... 2.524 „ 17% „ Gesammteinnahmen.................. 62.380 fl. 30 kr. Ausgaben.......................... 59.105 fl. 48% kr. schließlicher Kassarest . . . 3.274 „ 81% „ Gesammtausgaben................... 62.380 fl. 30 kr. (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte genehmiget.) Der Finanzausschuß hat auch den Rechnungsabschluß pro 1879 geprüft und stellt den Antrag, der hohe Landtag wolle diesen Rechnungsabschluß mit nachstehenden Ziffern genehmigen: Einnahmen .... . . 56.009 fl- — kr. anfänglicher Kassarest . . 3.274 ff 81% .. Gesammteinnahmen . . 59.283 fl. 81% kr. Ausgaben .... . . 57.475 fl. 16% kr. schließlicher Kassarest . . . 1.808 „ 65 „ Gesammtausgaben . . . . 59.283 fl. £ A (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte genehmiget.) Landeshauptmann: Ich ersuche um Vortrag der Rechnungsabschlüsse des Jrrenhansbaufondes pro 1878 und 1879. Berichterstatter Dr. v. Schrey: Der Finanzausschuß hat den Rechnungsabschluß des Jrrenhausbaufondes pro 1878 geprüft und stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß des Jrrenhausbaufondes pro 1878 in nachstehenden Ziffern genehmigen: Reelle Einnahmen . . . . 3.124 fl. 66 % kr. Rückstände............. 131 „ 37% „ Durchlaufende Einnahmen . 111.279 „ 78 „ Rückstände.............. 56 „ — „ Reelle Ausgaben .... 56.161 fl. 70 kr. Rückstände 3.223 „ 13% „ Durchlaufende Ausgaben . . 57.784 „ 47 lf Rückstände 19.890 „ 49 „ Reines Vermögen Ende 1878 86.793 „ 20% „ (Obvelja brez razgovora genehmiget.) — Wird ohne Debatte Ebenso hat der Finanzausschuß den Rechnungsabschluß desselben Fondes pro 1879 geprüft und stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle diesen Rechnungsabschluß mit nachstehenden Ziffern genehmigen: Reelle Einnahmen .... 815 fl- 34 kr. Rückstände 1.077 „ 18 „ Durchlaufende Einnahmen. . 38.050 ff 28 „ Rückstände 20 II —- „ Reelle Ausgaben 38.680 II 85% „ Rückstände 10.163 „ 21 ,, Durchlaufende Ausgaben . . 642 „ 95 „ Rückstände 57.261 „ 82 ,, Reines Vermögen Ende 1879 . 75.237 „ 34 „ (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte genehmiget.) Landeshauptmann: Ich ersuche um den Vortrag der Rechnungsabschlüsse des Landesfondes pro 1878 und 1879. Berichterstatter Dr. Bitter v. Mesteneck: Der Finanzausschuß hat den Rechnungsabschluß des Landesfondes geprüft und stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle denselben in nachstehenden Ziffern genehmigen: Reelle Einnahmen . . . 359.056 fl. 40% kr. Rückstände 317.112 ff 74% „ Durchlaufende Einnahmen . 152.344 ff 71 Rückstände 28.778 II 54% „ Reelle Ausgaben .... 316.266 II 54 „ Rückstände 64.118 II 67 „ Durchlaufende Ausgaben . 210.423 II 14% „ Rückstände 62.911 ,, 29 „ Reines Vermögen Ende 1878 1,286.785 „ 75% „ (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte genehmiget.) Ebenso hat der Finanzausschuß den Rechnungsabschluß desselben Fondes pro 1879 geprüft und stellt 13. seja. 1880. bett Antrag, denselben in nachstehenden Ziffern zu genehmigen : Reelle Einnahmen . . . 333.608 fl- 57 kr. Rückstände 343.994 70 „ Durchlaufende Einnahmen. 229.337 25 „ Rückstände 95.332 91V* ,, Reelle Ausgaben .... 283.810 16 V» " Rückstände 78.924 65% „ Durchlaufende Ausgaben . 296.518 07 Rückstände 64.526 61% .. Reines Vermögen Ende 1879 1,345.197 91%. „ (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte genehmiget.) Seja se konca ob 5, uri, Landeshauptmann: Ich überreiche noch eine Petition des Schulleiters in Prem um Einführung des landwirthschaftlichen Unterrichtes für die Volksschullehrer des Adelsbergcr Bezirkes in der Slap er Schule. (Se izroči po nasvetu gosp. deželnega glavarja gospodarskemu odseku — Wird über Antrag des Herrn Landeshauptmannes dem Verwaltungsausschusie zugewiesen.) Die nächste Sitzung findet morgen den 13. Juli l. I. Vormittags 9 Uhr statt. (Klici: ob 8. uri — Rufe: um 8 Uhr.) Ich ersuche also die Herren sich um 8 Uhr hier einzufinden. (Dnevni red: glej prihodnjo sejo — Tagesordnung : siehe nächste Sitzung.) Ich erkläre die Sitzung für geschlossen. Schluß der Sitzung 5 Uhr.