Amtsblatt zur Laibacher Zeitung 3tr. 13. Donnerstag dcn l 6. Jänner 1873. (2Y Nl. 209. Verordnung dr« Iustizmünisteriums vom >tt. Dezember ««7« betreffend dcn Zeitpunkt, mit welchem daS Gesetz vom «H. Juli «zz7>, R. G V »tr. 7O. in Kärnten und Kvain in Wirksam. keit zu treten hat. Das Gesetz vom 25. Juli 1871, R. G. B. Nr. 76, betreffend das Erfordernis der notariellen Errichtung einiger Rechtsgeschäfte, hat in Kärnten und Kram am 1. März 1873 in Wirksamkeit zu treten. ___________ Glaser. (22-1) ^Nr7^30. Kundmachung. Bel dem krainischen Mädchenstiftungsfonde H der Ertrag der Friedrich v. Weitenhiller'fcben Mädchenaussteuerstiftung pro 1872 mit 58 ft. «0 kr. zu verleihen. Zum Genusse derselben sind wohlerzogene Töchter armer Eltern berufen, welche im Jahre 1872 m den Ehestand getreten sind. Diejenigen, welche sich um diese Stiftung bewerben wollen, haben die mit dem Armuths- und Slttenzeugnisse, dann dem Trauungsscheine belegten Gesuche bis Ende Februar 1873 bei dieser Landesregierung zu überreichen. Laibach, am 9. Jänner 1873. K. k. Landeoregierung für Kram: Der k. t. Landeöpräsident: Alexander Graf Auersperg iu. p (10—3) Nr. 51. Landesgerichtsraths Stelle. Bei dem k. l. Landesgerichte in Klagenfurt ist eine Rathsstelle mit den systemmäßigen Bezügen in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis längstens 25. Jänner d. I. diesem Präsidium zukommeu zu lassen. Klagenfurt, am 8. Jänner 1873. K. k. Landeogerichts-Prästdium. (20—1) ^Nr^15l5?3^ Kundmachung. Am 16-Iänner 1873 wird das neu errichtete k. k. Postamt in Mö'tnig, welches sich mit dem Brief- und Fahrpostdienste besassen und mittelst der täglichen Botenfahrt Möttnig-Franz die Verbindung erhalten wird, in Wirksamkeit treten. Hievon wird das correspondierende Publicum in die Kenntnis gesetzt. Trieft, am 7. Jänner 1873. K. k. Pojldirection. (9—2) Nr. 200. Kundmachung. Das Postrittgcld für ein Pferd und eine einfache Post wurde im Küstenlande mit 1 ft. 59 kr., in Krain „ 1 „ 45 „ für das erste Quartal 1873 festgesetzt. Hievon wird das Publicum infolge hohen Handelsministerial-Erlasses vom 31. Dezember 1872, Z. 35084—3370, in Kenntnis gesetzt. Triest, am 6. Jänner 1873. Von der k. k. Polldirection. (19—1) Nr. 291. Kundmachung. Aus Anlaß der bevorstehenden regelmäßigen Stellung Pro 1873 wird kundgemacht: 1. Daß die angefertigten Verzeichnisse der zur diesjährigen Stellung berufenen, in den Jahren 1853, 1852 und 1851 geborenen einheimischen Jünglinge bis Ende Jänner l. I. im magistratlichen Amtslocale (Expedite) zur Einsicht auflicqen und daß jedermann, der a)eine Auslassung oder unrichtige Eintragung anzuzeigen, h) gegen dic Reclamation eineS Stellungspfllch-tigen oder gegen dessen Ansuchen um die Enthebung von der Präsenzdienstpfticht Ein-spräche erheben will, berechtigt ist, dieselbe in der vorerwähnten Frist einzubringen und deren Begründung nachzuweisen; 2. daß die Losung für die Stellungspflichtigen der ersten Altersklasse am 14. Februar 1873, vormittags .9 Uhr, im städtischen Rathssaale vorgenommen werden wird, wobei das persönliche Erscheinen dem Betreffenden freigestellt bleibt. Stadtmagistrat Laibach, am 8. Jänner 1873. Der Bürgermeister: (s. Deschmann.