Jahrgang 18s2. Anton Martin, durch Gottes Gnade Fürst-Bischof von Lavant, allen Gläubigen der Lavanter Diözese Heil und Segen vom Herrn! ^---'chnell fliehet die Zeit des Lebens vorüber, mit Riesenschritten eilen wir Alle der Ewigkeit zu; bald werden wir am großen Ziele unserer Pilgerreise am Grabe angelangt sein, um durch die dunkle Pforte des Todes einzugehen in das große Haus einer glückseligen oder unglückseligen Ewigkeit. Ernst und liebevoll ruft uns darum unser göttlicher Heiland zu: »Seit bereit, denn ihr wisset weder den Tag noch die Stunde, wann der Herr kommen wird. Und was ich euch sage, das sage ich Allen: Wachet! Selig sind jene Knechte, die der Herr bei seiner Ankunft wachend findet. Hütet euch, daß eure Herzen nicht etwa belastet werden mit Vollere!, Trun¬ kenheit und den Sorgen dieses Lebens, und jener Tag (des Todes) euch nicht plötzlich überrasche; denn wie eine Schlinge wird er kommen über alle Erdenbewohner.« Mit dieser Mahnung des göttlichen Bräutigams vereiniget auch die hl. kath. Kirche, seine makellose Braut, ihre mütterliche Stimme besonders zur heil. Fastenzeit, und ruft mit dem Völkerapostcl allen Ihren gläubigen Kindern zu: -»Lasset uns ehrbar wie am Tage wandeln, nicht in Unmäßigkeit der Speise und des Trankes, nicht in Unlauterkeit und Unzucht, nicht in Zank und Neid, sondern ziehet den Herrn Jesus Christus an,« der 40 Tage und 4V Nächte in der Wüste gefastet, und uns ein Beispiel gegeben hat, auf das wir seinen Fußstapfen folgen. Im Namen unserer Mutter, der heil. kath. Kirche, mache auch ich allen Gläubigen des Lavanter Kirchspren- gels für das Jahr 1852 nachstehende Fastenordnung kund: I. Die Enthaltung von Fleischspeisen ist gebothen: t. An allen Freitagen des ganzen Jahres; 2. An allen Quatember-Mittwochen (Freitagen) und Samstagen; 3. Am Aschermittwoche und an de» vier letzten Tagen der heil. Charwoche; 4. An den Vigilien vor Pfingsten, vor dem Feste Petri und Pauli, vor dem großen Frauentage, vor allen Heiligen, vor dem Feste Mariä Empfängniß und vor Christi Geburt. II. Der Abbruch an Speisen ist gebothen, und nur einmalige Sättigung erlaubt: 1. An allen Tagen der vierzigtägigen Fastenzeit mit Ausnahme der Sonntage; ' 2. In der Adventzeit an allen Mittwochen und Freitagen; 3. An allen Quatember-Mittwochen, Freitagen und Samstagen; 4: An allen obgenannten Vigilien. m. In Bezug aus die Dispense vom Fastengebothe wird bemerkt: 1. Es sei der altchristliche Gebrauch jener Gläubigen lobenswerth, vor Gott und der Kirche verdienstlich, welche an allen gebothenen Abbruchsfasttagen so wie an allen Samstagen des Jahres keine Fleischspeisen genießen, sobald sie solches in einer gkfien Meinung ausüben und jene deßwegen nicht gering achten, die sich der kirchlichen Milde¬ rung bedienen; diese dagegen haben zu trauern, daß sie das Fastengeboth nicht in seiner vollen Strenge zu beob¬ achten vermögen. 2. Wer an gebothenen Fasttagen nach der obgenannten Dispens Fleischspeisen genießet, ist dabei um so mehr schuldig, sich den vorgeschriebenen Abbruch zu thun, wenn ihn nicht das Alter, eine Krankheit oder ein anderer genügender Grund entschuldiget. 3. Alle, die an dispensirten Fasttagen Fleischspeisen genießen, sind an solchen so wie an allen dergleichen Samstagen verbunden, im Geiste der Buße drei Vaterunser, drei Gegrüßct seist du Maria und den aposto¬ lischen Glauben zu Ehren des Kittern Leidens und Sterbens Jesu mit Andacht zu bethcu, und dieses, wo immer möglich, gemeinschaftlich mit lauter Stimme; auch sollen sie nach Kräften die leiblichen und geistlichen Werke der christlichen Barmherzigkeit üben. An dispensirten Tagen mit Fleischspeisen auch Fische bei einer und derselben Mahlzeit zu genießen ist nicht erlaubt. * 4. Eine zeitweilige Dispens für Kranke zu ertheilen, sind über Einrathen des Arztes, Beichtväter und Seelsorger ermächtiget. Wer einer weitern Dispens vom Fastengebothe benöthiget, hat um solche unter Beibringung der Wohlmci- nung seines Seelsorgers bei dem Ordinariate anzusnchen. Wer immer aber das kirchliche Fastengeboth leichtsinnig, eigenmächtig oder gar böswillig zum Aergerniß Anderer übertritt und die Kirche nicht höret, den halte nach dem Ausspruche Jesu für einen Heiden und öffentlichen Sünder. So nützlich und der Tugend unentbehrlich das Fasten niit dem Gebethe und Almosen ist, ohne welchen drei vorzüglichen guten. Werken unser Glaube nur ein todter Glaube wäre, so ist noch weit »othwendiger, ja für uns sün¬ dige Menschen zur Seligkeit unentbehrlich, ein würdiger Empfang der hl. Sakramente der Busse und des Altars, so zwar, daß nach dem Ausspruche der hl. allgemeinen apostolischen Kirche derjenige aufhört ein katholischer Christ zu sein, der bei vollem Gebrauche der Vernunft das 4te Kirchengeboth nicht gewissenhaft erfüllet, das also lautet: Du sollst jährlich wenigstens Ein Mal dem verordneten Priester deine Sünden beichten, und um die österliche Zeit das hl. Sakrament des Altars empfangen. Wer dieses nicht thut, der schließt sich thatsächlich von der Genkeinfchaft der katholischen Kirche aus, und hört auf ein wahrer Katholik zu sein. Wer Ohren hak, der höre, was der Geist (Gottes und seiner hl. Kirche) den Gemeinden darüber sagt: Zweierlei Bedürfnisse fühlen wir in diesem Leben (sagt der fromme Thomas von Kempis in seinem goldenen Buche von der Nachfolge Christi), deren Befriedigung uns unentbehrlich ist, und ohne die uns dieses elende Leben unerträglich wäre, und diese zwei Dinge sind: Speise und Licht. Deßwegen hat uns Schwachen unser Heiland seinen Leib und sein Blut zur Erquickung und Stärkung der Seele und des Leibes gegeben, und sein Hort als Licht auf den Weg des Lebens hingestellt. Ohne dieser beiden Heilmittel könnten wir nicht wohl leben, denn das Wort Gottes ist das Licht unserer Seele, und das göttliche Sakrament (des Altars) ist das Brot des Lebens. Diese sind die zwei Tische im Heiligthume der Kirche Gottes aufgestellt, denen wir uns besonders zur Ostcrzeit würdig nähern, und mit Jesu Ostern halten sollen. Wer dieses nicht treu und würdig voll¬ bringt, »gleicht einer Rebe, die vo m Wein stocke getrennt, verdorrt und in dasFeuer geworfen wird; denn: Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben; wer in mir bleibt und ich in ihm, der bringt viele Frucht; denn ohne mich könnt ihr nichts thun. Wenn Jemand nicht in mir bleibt, der wird wie eine Rebe hin aus geworfen und verdorrt; man sammelt sie ein und wirft sie ins Feuer zum Verbrennen. Wer mein Fleisch ißt und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich in ihm, der hat das ewige Leben, und ich werde ihn am jüngsten Tage auferwecken,« spricht Jesus, unser Herr und Heiland. Wie trostreich ist diese göttliche Lehre für uns! O wie groß sind bie beiden Gnadenquellen, zu denen uns unsre hl. Mutter, die katholische Kirche, zur Osterzeit ruft, um die Sünde, dieses tödtliche Gift, das uns das Leben der Gnade raubt, von Jesu trennt und geistlicherweise verdorren macht, durch das hl. Sakrament der Busse von uns zu entfernen und uns zu reinigen, und sind wir wieder rein geworden, uns im heiligen Licbesmahle wieder mit Jesu zu verei¬ nigen, der unser Haupt, und dessen Glieder wir sind. O kommet, und verkostet, wie süß, wie gnadenreich Christus der Herr in diesen beiden Gnadenquellen des Sakramentes der Busse und des Altars allen Jenen ist, die ihn aufrichtig suchen. Mit hl. Eifer und reinem Herzen empfingen die Christen der ersten Jahrhunderte bei jedem hl. Meßopfer, besonders an allen Sonn- und Feiertagen, die hl. Kommunion. »Sie beharrten, sagt die Apostelgeschichte, in der Lehre der Apostel, in der Gemeinschaft des Brodbrechens (der hl. Kommunion) und imGebete.« Den ersten Christen war das Wort Gottes das Licht für die Seele, und der Leib des Herrn (das allerhl. Altarssakrament) zur Erquickung des Geistes; Christus war ihr Leben, und das Sterben ihr Gewinn. Vom heiligen Feuer der Liebe entflammt kamen sie vom Tische des Herrn, furchtbar und unüberwindlich allen Feinden ihres Glaubens und Seelenheiles. Tausende wurden des Glaubens wegen gemordet, hundert Tauscndexwurden getauft; ihr unschuldig vergossenes Blut war der Same neuer Christen; ihr glorreicher Martertod war ihr Siegestriumph; sie vermochten alles in Jesu, der sie durch die hl. Kommunion gestärkt. Und warum ist es unter uns nicht mehr so? — Die blutigen Verfolgungen haben im Anfänge des 4. Jahrhundertes aufgchört, aber nur zu bald ist auch der hl. Eifer der Christen erkaltet. Sie lebten im Frieden von Außen, vergassen auf Jesnm, trennten sich von ihm durch Vernachlässigung der hl. Kommunion, und starben immer mehr an ihrer Seele ab. Dieses immer größere Absterben der Gläubigen veranlaßte schon den Papst Fabian zu verordnen, daß die Gläubigen wenigstens 3 Mal des Jahres, und zwar an den 3 Hanptfesten, zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten die hl. Sakramente der Busse und des Altars empfangen sollen. Nachdem aber auch diese fromme Sitte von Vielen vernachlässiget wurde, und viele Schein- christcn den Tisch des Herrn ganz verließen, da gab die um das Heil ihrer Kinder mütterlich besorgte Kirche auf der vierten allgemeinen Kirchenversammlung im Lateran zu Rom unter dem großen Papste Jnnocenz m. im Jahre I2l5 folgendes Kirchengeboth: »Alle Gläubigen beiderlei Geschlechtes sollen wenigstens um Ostern ihre Sünden beichten, und das hl. Sakrament des Altars ehrerbiethig in ihrer Pfarrkirche empfan¬ gen, wenn Jemand nicht etwa nach dein Rathe seines eigenen Beichtvaters vom Empfange des hl. Sakramentes sich enthalten zu müssen glaubt. si)em Uebertreter dieses GLbotbes soll bei seinen Lebzeiten der Eintritt in die Kirche verwehrt, und wenn er stirbt, das christliche Begräbniß ver¬ weigert werden. Darum soll dieses heilsame Gesetz öfter in der Kirche verkündiget werden, damit keiner sich entschuldigen könne, er wisse das Geboth nicht!« Ss lautet der Ruf der Kirche, als ein lauter Beweis der großen Liebe und mütterlichen Sorgfalt für das Heilder Gläubigen, die es jedem Katholiken zur strengsten Pflicht macht, wenigstens Ein Mal im Jahre dem verordneten Priester zu beichten, und zur hl. Osterzeit, wo immer tbunlich, in der eigenen Pfarrkirche die hl. Kommunion zu empfangen. Sie bestimmt aber auch zugleich für die Uebettreter dieses Gcbothes ernste Strafen. Wer immer sich nicht Ein Mal des Jahres durch eine heilige sakramentalische Beicht von seinen Sünden reiniget, die Lebensgemeinschaft mit Christo und seiner heiligen Kirche durch einen würdigen Empfang des hl. Altars-Sakramentes nicht erneuert, und somit das Gcboth der Kirche verachtet, der erkommunizirt (schließt) sich selbst thatsächlich von der Gemeinschaft der katholischen Kirche aus. Einen solchen gebühret keine Theilnahme au den gottesdienstlichen Handlungen, er hat keinen Antheil an dem unblutigen Opfer der hl. Messe, er ist für die Kirche ein abgefallenes, todtes Glied, und das Haus des Herrn, der Versammlungsort der gläubigen Gemeinde, ist für ihn ein verbotener Ort. Einen solchen kann die Kirche auch im Grabe nicht segnen; denn seine Auferstehung wird nicht in Christo zum ewigen Leben, weil er den Leib des Herrn vorsätzlich nicht genossen, sich seines Heilandes geschämt, und die Kirche Gottes verachtet hat. Wie unglücklich sind demnach alle Jene, und deren gibt es in unscrn Tagen viele, die nicht Ein Mal im Jahre beichten, noch zur Osterzeit das hl- Sakrament des Altars empfangen! Mögen sie auch den Namen katholischer Christen tragen, die Kirche erkennt sie als wahre Katholiken, als ihre Kinder nicht an, weil ihnen das Merkmahl der chrisft katholischen Gemeinschaft mangelt: der Empfang der hl. Sakramente der Buffe und des Altars. Ueberdieß verlangt die für unser zeitliches und ewiges Wohl besorgte Mutter, daß alle Gläubigen doch Ein Mal im Jahre,und dieses zur österlichen Zeit, in ihrer Pfarrkirche am Tische des Herrn erscheinen, und in der hl. Kom¬ munion jenes Band der Liebe würdig empfangen, das alle, und jede einzelne Pfarrsgemeinde umschließt, wenn sie nicht wich¬ tige Gründe daran hindern. Wird dieser fromme Gebrauch in unsern Tagen von den Gläubigen nicht beobachtet, so hat derselbe doch immer eine hohe Bedeutung, und solle wo immer möglich erfüllet werden. Jede Pfarrsgemeinde bildet eine große Gott geheiligte Familie, deren geistlicher Vater und Hirt der verordnete Seelsorger, der Stellvertreter Gottes ist. Dieser hat die heilige Pflicht, für die Pfarrsangehbrigen zu sorgen, daß sie Alle in hl. Gemeinschaft leben, die Pflichten katholischer Christen erfüllen, und hat strenge darauf zu sehen, daß keiner seiner Pfarrkinder zur Osterzeit am Tische des Herrn fehle, damit er nicht in die peinliche Lage komme, bei dem schnellen, unvorhergesehenen Todfalle eines solchen mit Grund zu bezweifeln, ob der Abgestorbene in Gemeinschaft der Kirche abgeschieden — ob demselben das kirchl. Begräbniß zu gewähren, oder nach den Kirchensatzungen zu verweigern sei. Zu tadeln ist daher der Gebrauch Jener, die sich in fremde, ja weit entlegene Kirchen begeben, ihre Osterandacht zu verrichten, um ja von Niemanden erkannt zu werden, als würden sie sich vor ihren Bekannten schämen, Katholiken zu sein. Wahrlich trifft solche der Ausspruch des Herrn: ^W er mich vor den Menschen verläugnet, den will auch ich vor meinem Vater verläugnen, der im Himmel i st.