Zeitschrift für krainische Landeskunde. Nummer 1. Laibach, 1899. VH. Jahrgang. Das Eisen in Krain. Beiträge zur Geschichte der krainischen Eisenindustrie und des krainischen Eisenhandels. Yon A. Milliner. Die Hammerwerke von Kropp, Steinbüchel und Kolnitz. Die Hochöfen von Kropp. Die erste Andeutung, dass man in Kropp und auch in Steinbüchel an die Errichtung eines Hochofens dachte, findet sich im Sitzungsprotokolle des Bergoheramtes von 1798 Nr. 142. Hier ist von einem Rescripte der Hofkammer in Montan- und Bergsachen die Rede, in welchem letztere den Visi-tationshericht von 1797 unterm 30. Juni 1798 dahin erledigt, dass den genannten Gewerken die Concession ertheilt wird: statt dem Stuckofen einen Hochofen mit drei Zerrennfeuern und drei grossen Hämmern (zweien in Kropp, einen in Steinhüchel) erbauen zu dürfen, doch müssen sie den Ort der Aufstellung angeben und unter sich Directores wählen, welche den Bau zu führen haben ; und 1. c. Nr. 161 heisst es, dass die genannten Gewerke sich anfänglich nur auf den Bergbau zur Union einlassen wollten, nach überkommendem hinlänglichem Erzvorrathe aber auch auf die Errichtung eines Fiosso fens. Doch müsse man noch die Erklärung einiger Gewerke erwarten. Die Sache schlief wieder ein; erst unterm 26. Juli 1806 finden wir in den Streuwerksbüchern von Oberkropp einen Posten, wo „Reisekosten wegen Anfrage zur Errichtung eines Flossofens anstatt dermaligen Stuckofens nach Laibach^ zur Verrechnung kommen. Es scheint, dass man. es sogar schon damals mit einem Flossofen versuchte, dass aber der Versuch missglückte, da unterm 2. October 1812 .wieder von Umänderung der Schmelzung auf den alten Fuss gesprochen wird. Unterm 24. October heisst es aber wieder: „Umänderung der Schmelzung wieder auf den neuen Fuss.“ Man scheint eben längere Zeit unschlüssig geschwankt zu haben, bis endlich 1815 der Flos'sofen definitiv eingeführt wurde. Unterm 27. Juli 1815 heisst es im Streuwerksbuche: „Heute ist mit dem Ofenmeister Lucas Poglajen ver-gliechen worden, dass er für die Klaubung der Ofensteine, für die Abbrechung des alten Ofens, für die Errichtung des Neuen sammt allen Erfordernissen und: Tagwerken per Pausch 24 fl. 4 kr. beziehen soll.“ P. 292. Poglajen wurde am 10. November von beiden Gewerkschaften als Ofenmeister für beide Schmelzöfen auf ein Jahr pro 1816 accordirt, welcher Accord auch 1817 wieder verlängert wurde. Das sicherste Beweisstück für diese Neuerung — denn noch 1818 wird von Stuckofen gesprochen — ist eine Aufzeichnung im Streuwerksbuch 1808 — 1819, welche lautet: „Weil die hiesigen Stuck- oder Wolfofen seit sechs Jahren, nämlich seit 1810, nach der Form eines sogenannten Stichofens sogestalt abgeändert worden, dass seit dem keine Wolfsmassen oder Stücke mehr erzeugt werden, sondern der ganze Ofenerzeug in blossen Roheisen besteht, so haben die beiden Gewerkschaften im Monath November 1815 bei den hochwürdigsten bischöfl. ■ Consistorium in Laibach um die Erlauhniss angelangt nach dieser neuen Manipulation die Schmelzöfen auch durch die Sonn- und Feiertage ununterbrochen fortbetreiben zu dürfen.“ Aus Allem geht hervor, dass man 1806 zum Hochofenbetrieb überzugehen beschloss, bis 1815 mit den alten Stucköfen manipulate und sie in Floss-öfen umwandelte,1) damit seit 1810 schmolz und endlich 1815 einen ganz neuen Hochofen haute. Der neue Schmelzofen am oberen Hammer war 16' hoch, mass am Bodenstein 2' 11“, im Sack 8“, über dem Bodenstein 2' 3“ im Durchmesser. Die Gichtbreite betrug 20“. Der am unteren Hammer war 18' hoch bei 19“ Gichtweite. JI Die Umwandlung der Stucköfen in Schmelzöfen geschah durch Erhöhung derselben und Umänderung des Gestelles. Darauf bezieht sich eine Post im Streuwerksbuche vom 28. Juni 1811, welche lautet: „von Stucköfen am Schierb.oden und im obern Theil zu bauen, Maurer mit drei Gesellen 5 fl. 31 kr.“ Nun benutzten die Gewerken den Ofen nach Gutdünken, Jeder konnte schmelzen, so lange er Erz hatte, 3 — 4 Wochen; per 24 Stunden wurden bis zu 30 Ctr. Roheisen erblasen, so konnten sich manche Gewerke für das ganze Jahr mit Roheisen versehen. Anders war es am Hammer, hier musste er seine Reihenordnung einhaltén und durfte nur 16 y2 Ctr. Wallascheisen per Antheil erzeugen. Indessen waren die Zustände derart geworden, dass auch der Hochofen seine Lebensfähigkeit verlor. Die letzte Schmelzung leistete der von Ober-Kropp am 20. Mai 1880, nachdem er 65 Jahre im Gange war. Der Wolf wurde in Stücke zerschlagen, welche Stücke in Partien zu 2 ‘/2 Ctr. Gewicht im Wallaschfeuer unter Zusatz von Hammerschlag eingerennt wurden. Im Jahre 1805 wurden die Wallaschfeuer hach „kärntnerischem Fuss“ umgeändert. Die Wallaschfeuergrube, welche früher 10" tief, 30" lang und 36" breit war, wurde jetzt auf 12": 26": 24" umgestaltet. Bei dieser Behandlung erhielt man eine Luppe, welche prevzignenc hiess. Diese wurde nochmals eingerennt (plavlenc) und dann unter dem Wallasch-'Hammer in zwei Theile: Messeln auch Massel oder Mosel genannt, à zu 1'5 Ctr. zertheilt. Diese zerschrottete man wieder in je drei Za kein, aus welchen dann die Wallascheisenstangen von iy2 — 2" Dicke gestreckt wurden. Bei jedem Wallaschfeuer war ein Hammermeister, ein Heizer oder Zerrenner und ein Wassergeber angestellt. Im November 1807 wurde ein neuer Wallaschhammer in 10 Tagen hergestellt; die Kosten desselben beliefen sich wie folgt.: Arbeit 139 Schichten • • • • • • • 222 fl. 30 kr. 5422/g Sam Fichtenkohl à 21 kr. • • 189 „ 56 „ 1751/4 Pfund Eisen ä 14 kr. • .... 40 „ 53 „ 328 Pfund Renneisen k 9 kr. ■ • • 49 „ 12 „ Summa • • 501 fl. 51 kr. Ausserdem wurden per Hammertag je 15 Pfund Renneisen angeschlagen und entrichtet, welche 720 Pfund nicht in Rechnung gestellt sind. In Geld wurden daher per Hammertag 10 fl. 2l1/4 kr. ö. W. aufgebracht, und waren im Ganzen 12231/4 Pfund Eisen verbraucht. Das am grossen Wallaschhammer erzeugte Wallascheisen1) wurde nun an die Zeinhämmer abgegeben. Deren bestanden in Kropp sieben. Sie lagen am Kropperbache, vom oberen Ofen aufwärts, ausserhalb der Ortschaft, je 100 Schritte von einander entfernt. Sechs davon waren Eigenthum einzelner Gewerke. Der erste beim oberen Ofen ist jetzt eine Säge, der zweite besteht noch als Eigenthum des Megušer, der dritte gehörte Benjamin Schuler, der vierte Pibroutz, der fünfte jetzt eine Säge, ist Po-gatschnikisch, der sechste zuletzt des Math. Scholler, ist jetzt eine Zeugschmiedhütte, der siebente, 100 Schritte unterhalb des Ursprunges des Kroppbaches, war ein gemeinsamer Hammer für die kleineren Gewerke, er ist jetzt Ruine. Auf diesen Hämmern wurden die Wallaschstangen in dünne Zeine ausgeschmiedet, aus welchen dann in den Nagelschmiedhütten — „Vigenc “ — die Nägel fabricirt wurden. — In jeder Schmiedehütte stehen mehrere Essen (ježa). — Um jede solche Feueresse aber stehen 4—6, meist fünf Ambosse. An jedem arbeiten zwei Schmiede, ein Meister und ein Knecht — theils Männer, theils Weiber — an der Herstellung der Nägel. Die Essen gehörten theils Gewerken, welche selbst ihr Eisen am Ofen erzeugten, oder Leuten, welche keine Hammeranteile besassen, sondern ihr Eisen kaufen mussten. Diese Messen Posterschmiede — posteri; — sie hatten ihre Arbeiter, welchen sie Eisen und Kohle lieferten und welche die nach „Tausend“ gelieferten Stück Nägeln bezaMt erhielten. Diese Arbeiter Messen davon Tausenter — tau-ž ent eri. Sie bezahlten wieder per Stück und Woche dem Eigenthümer des Essfeuers zwei Groschen. Die grossen Schiffsnägel von 19 cm Länge werden unter dem Zeinhammer geschmiedet. Es arbeiten daran fünf Mann, und werden zwei' Nägel per Minute geschmiedet. Zur Erzeugung der kleineren Sorten erhält der Arbeiter das Zeineisen in Buschen zu 245 Pfund. Daraus hat er 200 Pfund Nägel zu liefern. Erübrigt er Eisen, so gehören die daraus fabricirten Nägel ihm. Diese Nägel Messen Škarta oder Avanzonägel. Im Allgememen rechnete man, dass 250 Pfund Wallascheisen, 245 Pfund Zeineisen und diese 200. Pfund Nägel liefern. Die Nachrichten über die Production1) reichte für Kropp bis 1769 zurück. In diesem Jahre erzeugte Kropp 2150 Ctr; Nägel. Es waren beschäftiget 21 Schmelz-und Hammerarbeiter, 136 Nagelschmiede, 108 Knappen, 130 Kohl- und Holzleute, 11 Factors, Fuhr- und Zimmerleute. — 1770 wurden 5000 Ctr. Raucheisen, daraus 3200 Ctr. gescMagenes Eisen und daraus 1950—2100 Ctr. Nägel fabricirt. |Éf 1775 wurden 7200 Ctr. Roheisen und 1950 Ctr. Nägel erzeugt. ;— 1782 fatiren die Gewerke 2681'44 Ctr. Nägel im Werthe von 43.694 fl.; — 1791. 2543 Ctr. Roheisen und 2306'5 Ctr. geschlagene Waare, wofür sie 161 fl. 40 y2 kr. Fr ohne entrichteten. ■) Es ■wurde in Buschen à 250 Pfund gebunden. l) Acten des Revier-Bergamtés. Indessen scheint die Production in Wahrheit eine grössere gewesen zu sein, als die Gewerke an-gahen. 1796 bezweifelt, laut Sitzungs-Protokoll 328, die Hofkammer die Angabe der Gewerke, welche Zweifel auch das Berg-Obergericht theilt. Die Kropper nämlich „gestehen selbst, dass sie in einem Stuckofen jährlich über 1000 Ctr. erzeugen, also vierteljährig doch 500 Ctr- Auch gestehen sie, dass die 48 Tage jeder dreimal im Jahre an die Reihe gekommen, sie machen also 144 Wölfe pro Jahr à 18 Ctr. den Wolf, also 2592 Ctr.“ die Kropper fatirten aber nur 1576 Ctr. Der Centner Eisen kostete damals laut Sitzungs-Protokoll Nr. 249 — 8 '% fl. 1799 wurden 23 20 Ctr. Eisen erzeugt imd 2300 Ctr. eingeführt. Von der erzeugten Waare wurde im Lande verkauft um 10.500 fl., ausser Land um 77.340 fl. — 1800 wurden 3100 Ctr. erzeugt und 2800 Centner gekauft. — Verkauft im Lande um 17.100 fl., im Auslande um 100.040 fl. Waare. 1801: erzeugt 3460 Ctr., eingeführt 3500 Ctr., Erlös: 158.650 fl. 1802: erzeugt 2800 Ctr, eingeführt 3800 Ctr., Erlös 104.963 fl. 1803 : erzeugt 3720 Ctr., eingeführt 3200 Ctr., Erlös 122.576 fl. 1805: erzeugt 3200 Ctr., eingeführt 3400 Centner, Erlös 161.140 fl. 1806 : erzeugt 3800 Ctr., eingeführt 3700 Ctr., Erlös 226.687 fl. 1808: erzeugt 3642 Ctr., eingeführt 3260 Ctr., Erlös 171.500 fl. Der Kohlenverbrauch war um diese Zeit ca. 2 7 0.0 0 0 bis 280.000 Wiener Metzen pro Jahr. Zum Schmelzbetriehe wurde hartes Kohl, zum Einrennen weiches verwendet ; von 1809 —1820 erhielt sich die Nägelproduction im Durchschnitte auf ca. 2000 Ctr. Noch 1854 (1. November 1853 his 1. November 1854) erzeugte Oberkropp1) 1970 Ctr. geschlagenes Eisen aus 2376 Ctr. Roheisen mit 48.250 Metzen Kohle im Werthe von 167.457 fl. Wie gesagt, producirte Kropp, wie auch Steinbüchel und Eisnern, ausschliesslich Nägel, welche nach Italien über Triest, und nach Kroatien expor-tirt wurden. Einiges blieb, wie bemerkt, im Lande. Zu Anfang unseres Jahrhunderts und später wurden 127 Sorten erzeugt, und zwar Cesseni 5, Canali 6, Brescionelli 5, Mandolini 1, Capu tari 1, Cavalli lustri 2, Terni 4, Quaterni 1, Stroparolli 3, Broche 2, Latternägel 4, Stukkaturnägel 4, Eselshufnägel 2, Hufnägel 10, Eishufnägel 4, Ochsennägel 2, . Drome- i) Ueber Unterkropp fehlen die Daten, weil die Streuwerks- biicher des untern Hammers nicht mehr vorhanden sind. dari 1, Schuhnägel 15, Absatznägel 10, Schusterzwickel 4, Bürstennägel 13, Nieten 4, SchlosS-nägel 3, Rahmennägel 5, Tischlernägel 4, Thurm-hlechnägel 1, Tischlerschraubennägel 1, Tuchscheerer-spermadeln 3 und Schiffklammen 7 Sorten. Die Hauptmasse des Erzeugnisses ging nach Italien über Triest, Fiume und St. Giovanni hei Duino. Der Weg, den die Pferdekarawanen zögen, zweigte beim Hause Nr. 73 (heute Carl Pibroutz), wo ein Kreuzstock aus dem Anfänge des XVI. Jahrh. steht, ab. Der Pfad führte über St. Sabatis, Golovo brdo, Stok, Jamnik, Eisnern, Zarz, durch das Bačathal an den Isonzo. Später bediente man sich der Reichsstrasse über Laibach und Sessana. nach Triest. Wenn ein Gewerke mit seiner Waare sich auf diese Reise begab, so soll man ihm das Zügenglöcklein geläutet haben, so gefahrvoll dachte man sich die Expedition. Die Nägel wurden in ovale Fässer, Lagel,1)-- harigla — genannt, verpackt, welche 1V2 Ctr. fassten ; zwei solche Lagel bildeten eine Pferdelast oder Saumlast: tovor. 1750 beklagten sich die Gewerke von Krop durch Anton Grossei gegen Mich. Ang. v. Zois, welcher Kärnthner Eisen durch Krain nach Italien lieferte. Es wurden- einvernommen die Gewerke Jos. Schigan aus Stein, Thom. Thomann, Georg Kördesch aus Steinbüchel, Anton D o 1 li n z, Georg Pototschnig, Ant. Groschl aus Kropp, „J. P. Plauz und Mart. Urbantschitsch aus Eisnern. Schigan deponirt, dass ihnen dieses Geschäft gar nicht schade, da sie hier keine solche Waare erzeugen. Unterm 15. August ddö. Wien wird dem M. A. Zois erlaubt, das Kärnthner Eisen nach Italien zu verhandeln. Rev.-Bergamt Act. Nr. 10. Der Gewinn war früher nicht unbedeutend, und man rechnete pr. Lagel Waare 1 # i) 2) Im Allgèmeinen rechnete man aus einem Wolfe von 1.1® 16 Ctr., hei 15% Callo rund 13 Ctr. Eisen; daraus 12'5 Ctr. Wallascheisen und aus diesen 10 Ctr. Nägel mit Gewinn ■ von 1 # pr. Ctr., so dass ein Wolf 50 fl. an Gewinn abwarf. — Heute ist man mit 1 Krone per Ctr. zufrieden! * • 1) Diese Fässchen werden noch heute in Budno und Cešenca bei Eisnern von den Bauern verfertigt, die uns schon als Kohlträgerinnen bekannten Weiber von Dražgoše und Kališe holen dort die Lagel und tragen zu je vier Stück, dieselben drei Stunden weit nach Kropp um den Botenlohn von vier Groschen. Abends holt sie die Fässer in Rudno, ist Vormittag damit-in Kropp, kehrt bis Mittag wieder heim und geht Nachmittag wieder in Taglohn arbeiten. 2) Der grosse Wallaschhammer hiess daher auch der Ducaten-h a mm er. Sein Getöse deutete man mit: „Ducätenl Ducäten! Du-cäten!“ 1782 kosteten loco Krop und Steinbüchel Canali 18/»?, Gondolini 18/«?, Terni tratti 12/«?, Temi curti 12/»?, Cesseni 9/m, Quaterni 9/«? und Mantuani 4-5/«? im Lagel, pr. Lagel 24 fl. 18 kr., Brescionelli 40/»? 34 fl. 18 kr., Broche 60/m 39 fl. 18 kr., Broche 100/«? 49 fl. 18 kr. und da Cavallo 40/«? 45 fl. 42 kr. C.-M.; loco Triest stellte sich der Preis per Lagel um 2 fl. höher. R. B. A. Act. 4. December 1794 schliesst der Gewerke Ignaz Rabitsch mit dem Kaufmann Jos. Hauptmann einen Contract, ihm binnen 15 Monaten 300 Lagel Nägel zu liefern, nämlich 230 Lagel Canalli, 40 Lagel Terni tratti und je 10 Lagel Terni curti, Cesseni und Quaterni, zu 27 fl. 30 kr. T. W. und franco nach Krainburg zu stellen.1) Die Lieferung betrug somit 8250 fl. T. W. — Damals viel Geld. Bezeichnend für die Verhältnisse dieser Gewerke ist der Inhalt des Contractes. Rabitsch war einer der wohlhabenderen Gewerke, er war Schwiegersohn des Contrahenten Hauptmann, dessen Tochter Theres er nebst 1000 fl. Mitgift, welche er mit 1500 fl. wiederlegte, 1794 heiratete. Auf obige Bestellung gibt ihm Hauptmann 2550 fl. Vorschuss, unter der Bedingung, dass ihm bei jeder Monatlieferung 17 0 fl. abgezogen würden. So hatte der geldkräftige Kaufmann den Gewerken, welcher von den obstinaten und oft boshaften Nagelschmieden abhing, ganz in der Gewalt. Man vergleiche dazu Junauers „Ratschlag“ Argo V., p. 3 und die Ferdinandeische Bergordnung, § 5, in VI, p. 75. 1805 kosten 1 Lagel Broche (Schuhnägel) da 100/«? per 170 S’, 56 fl. T. W.2) Höchst originell war die Raitmethode dieser Herrn Gewerke, da die meisten als Analphabeten auch des Ziffernrechnens unkundig waren. Es bezeichneten: Va kr. 1 kr. 2 Groschen 1 fl. 10 fl. 100 fl. ----im--------[—©—©--X-,;' . Durch Löschung der unteren Hälfte erhielt man die halben Werthe: 1 Groschen y2 fl. 5 fl. 50 fl. • ; ' ■ i ' rV m pp Geschrieben wurde mit Kreide auf schwarzen Holztafeln, deren vier von 34—39 c«? Höhe und 16 — 25 cm Breite, mittelst Lederbändern zu einer Art Buch zusammengehalten wurden. Mit Einführung der neuen Währung erhielt der zwei Groschen-Strich / den Werth von 10 kr., für * *) i) Vert, u. Schiedbuch p. 174. *) L; c. p. 351. 50 kr. wurde auch das Zeichen V benützt. Es bezeichneten z. B. : PP PP PP ZT\ /'Ts '-p 1 l.l 0 db db dd UJ s UJ U U | die Summe von 322 fl. 25% kr. C.-M.1) -----»------- Die Zukunft der Stadt Laibach. XX. Der Handel a la minuta. Die Regierung begann sich inzwischen etwas eingehender mit den Verhältnissen des Handelsstandes zu beschäftigen, einerseits ihn zu fördern, dann waren aber die Steuern, welche der Staat aus den Kronländern zog, so gering, dass man erstaunte, als man sah, was Friedrich II. aus seinen Unterthanen2) herauszuschlagen wusste, um sich den nervus rerum für seine Vergrösserungskriege zu verschaffen. Am 7. October 1761 wurde der Obervorsteher Bartalotti zum Magistrate berufen, um über die Verhältnisse des Handelsstandes Auskünfte zu ertheilen. Auf die Frage, wie viele Kauf leute es gebe, erfolgte die Auskunft, dass in Laibach 20 Handelsherren mit 14 Handlungsdienern und 16 Lehrjungen bestünden. Ferner wollte man wissen: ob der Handelsstand rohe oder präparirte Waaren führe? Ob von hier aus al’ ingrosso Waaren verhandelt würden? Woher sie bezogen? und wie viel per Jahr consumirt werde? Die Antwort lautete: „Stockfisch, Spezerei, Drogherey, Cramerey, Tücher, Strümpfe sind die meist führende Waaren.“ Die Mauten sperren, dass al’ ingrosso von hier aus nichts gehandelt werden könne, ausser nur etwas weniges nach „Crobaten“ ; bezogen würden die Waaren meist aus Holland, Triest, Fiume, Wien, Graz, -nur Weniges aus Venedig und Nürnberg etc. — Die Menge weiss Bartolotti nicht anzugeben, man möge dies beim k. k. Mautoberamte erforschen. Hinsichtlich der Handelshindernisse wären zunächst zu nennen : Einerseits das jetzige Mautwesen, welches moderirt werden müsse, den al’ingrosso-Handel behindern Triest und Fiume, „welche quasi das ganze Landt Crain samt mehrist m Dieser Rait-Zeichen bedienten sieb früher auch noch viele Fuhrleute, welche vor der Eröffnung der Südbahn nach Italien Waaren verfrachteten. Einer gefälligen Mittheilung des Herrn Prof, und Bezirks-Schulinspector Willibald Zupančič zur Folge, bedienten sich derselben auch die Siebmacher in Stražiše bei Krainburg, so z. B. der einst bedeutende Siebhändler Johann Be ne dig, dessen Siebhandel nach Frankreich, Spanien, Italien und in die Levante reichte. 2) Nach der Wegnahme Schlesiens liess er das Einkommen der Bewohner taxiren. Es mussten vom Reinerträgniss abführen: der Clerus 50%, die Ritterorden 40%, die Landleute 34%, und die Edelleute 28%. Dafür ereignete es sich aber, dass, als bei der Capitulation von Breslau, wo 5000 Preussen gefangen wurden, welche freien Abzug erhielten, nur 182 Mann davon Gebrauch machten, 4818 Mann Schlesier traten in kaiserliche Dienste. Gfrörer 1. c. IV. 1. 268. hiesigen Adi provedirt, so dass der plosse alla minuta verkauf auf die Menge der 20 Kauf- und Handls-Leuthe und 16 Kramers bei diesen geldlosen Zeiten und sehr kleinen Verschleiss keinen grossen Profit, abwtirfft, und ist man zufrieden, dass man dermahlen nur seine Haushaltung Weib und Kinder aushalten kann“.1) Bartolotti empfiehlt die Errichtung einer Güter-Speditions-Niederlage, wie solche an anderen Handelplätzen bestehen. „Dadurch würden auch die adri-tura Fuhren* 2) und die Landt Streicher nicht die Gelegenheit haben, vielleicht Mutmasslich dem kay. Arario, und uns in ein- & andern Cappi einen ziemlichen Nachtheil zu verursachen, so dann würde der Handlsstandt weit mehreres zu thun, und auch der hirigen armen Bürgerschafft in vielen geholfen werden.“ pag. 115. Im Jahre 1762 bei der Sitzung vom 7. December beschäftigte die Judenfrage abermals die Laibacher Handelswelt. Ihrer Lösung durch Kaiser Maximilian im Jahre 1513 haben wir schon oben „Argo“ 1897 p. 26 erwähnt. Im folgenden Jahrhundert wurde sie wieder acut, denn unterm 9. März 1689 erlässt Kaiser Leopold an den Vicedom Ursini Grafen Blagay eine Zuschrift, in welcher es heisst: „Wir haben vernommen, wassmassen sich bisweilen einige Juden allda in Steyer, Kärndten ’und Krain ohne von Uns habende Immediat Erlaubniss befinden, daselbst handeln und wandeln und das Geld ausser Lands führen sollen, gleichwie aber wir solches keineswegs gestatten können noch wollen.“ Der Kaiser befiehlt dem Vicedom, alle solche Juden abzuschaffen. Vic. Arch. I. 102. In der gedachten Sitzung vom 7. December 1762 wird dem Gremium eine Verordnung (28. November 1762) vom Comercial-Cönsessum präsentirt, der gemäss Ihrer k. k. Apost. Majestät „Juden ins Land sezen wohlen, und selbe mit inländischen Erzeugnissen überhaupt Stück-weiss zu handeln verstatten.“ Der Beschluss des Gremiums lautete: „Hieraf muss mit allem Nachdruck dargethan und vorgestellet werden, dass, wan wir Juden ins Land bekommen, so geht der handeis Standt zu grundt, und so man wissen kenne, was Fréiheitten die Stadt in Beträff der Juden besizet. Folgsam durch ein belehrten Mann eine höchst Erforderlich und wohl verfasste Schrift, und waß zur Abhaltung eines solchenUnheill erforderlich Verstellung einfliessen zu lassen.“ „NB. Das Anbringen auf obiges im Commercial-Con-sessum3) ist am 17. December eingereicht worden “ (pag. 136). Die Eingabe hatte den gewünschten Erfolg. ') Der Jammer über die „elendigen Zeiten“ war den Herren auch schon in der sogenannten guten alten Zeit ,so geläufig wie heute, wo noch das arme „nothleidende Kleingewerbe“ dazukam. 2) Leere Rückfuhren, welche. Waaren mitnahmen. 3 Der yon der Regierung einberùfene Commercién-Consess bezeichnete die Juden mit Bezug auf die‘Geschichte als 'Gottes.-. In den Jahren 1783 und 17891) wurde die Judenfrage wieder ventilirt. In letzterem Jahre hatte sich der ständische Ausschuss darüber zu äussern. Graf Hohenwart war Berichterstatter. In diesem Gutachten heisst es: dass es schädlich sei, eine, die Masse des Landesvermögens lediglich 'verzehrende und noch dazu parasite Gattung Menschen zu begünstigen, oder gar dort, wo sie noch nicht sind, einzuführen. Die Juden seien eine Nation, welche sich, wenigstens bis jetzt, mit Ackerbau, Fabriken und Manufactur nicht abgegeben, deren Geschäft Kleinhandel, Wucher, Betrug und äusserste Sparsamkeit sei, wodurch sie grosses Vermögen erworben und es durch allerlei Wege aus dem Lande zu bringen wissen. — Es sei allgemeine Klage, dass die Juden seit einigen Jahren, als sie ohne Befugniss die Märkte besuchen, den Handelsleuten grossen Schaden verursachen, da sie ihre Waare dem unverständlichen grossen Haufen um einen geringen Preis verkaufen, freilich auch in schlechter Qualität. In Görz hätten sie das Volk durch Wucher ausgesogen. Da nun in Krain keine Juden seien, so könne von Einführung oder Tole-rirung keine Rede sein.2) Man scheint massgebenden Ortes auf diese Argumente eingegangen zu sein, denn der Status quo ante blieb aufrecht, und Laibach erhielt vorläufig keine Juden. Die tief einschneidenden Reformen Josef’s II. betrafen auch vielfältig die Verhältnisse des Handelsstandes, unter Anderem wurde die Scheidung zwischen Handels m a n n und Krämer, welche bisher immer festgehalten wurde, weniger streng zu beobachten versucht. Reiche Krämer wollten Handelsleute heissen und ins Gremium aufgenommen werden. So erkauft Johann Deschmann von Augustin Klinger einen Kram auf vier Jahre. Beide massten sich „■Handlungsgerechtigkeit“ an, obgleich es nur „ Kramerger echtigkeit “ sei. Unterm 23. Jänner 1786 spricht der Handelsvorstand darüber sein Missfallen aus. Deschmann beruft sich auf die Landeshauptmannschaftliche Verordnung ddo. 28. Juni 1782, so aber nur eine hiesige Kreisamtliche Intimation, womit der Unterschied zwischen Kaufleuten und Krämern auf ge hoben (pag. 305). Indessen dauerte. es nicht lange, bis die Verhält- lästerer und Wucherer und das unnützeste Volk für den. Landesfürsten, da sie weder für den Kriegsdienst, noch für die Handarbeit taugen. Of. auch Dimitz’ Gesch. IV, pag. 177. ') Die Aufhebung der Wüchergesetze durch Kaiser Josef machte'sich bald fühlbar, so dass, wie die „Laibacher Zeitung“ vom 6. Mai 1789 berichtet, eine Preisfrage über den Wucher ausgeschrieben wurde, welche bis 1790 entschieden werden sollte, da bis dahin die Wuchergesetze aufgehoben bleiben. So kämen von Zeit zu Zeit die wehmüthigsten Klagen über die Bedrückung der Wucherer zum Ohre des Monarchen. 2) Cf. Dimitz, Gesch. v. Krain, IV, pag. 230. nisse definitiv durch den neuen Freiheitsbrief Kaiser Josef’s IL, ddp. Wien 7. December 1786, geordnet wurden. Wir geben das Wesentliche desselben nach dem Original1) im Landesmuseum. Da heisst es: „Die Absicht, einen allgemeinen Verkehr des Vermögens aller Orten zur gesellschaftlichen Hülfe einzuführen, dadurch aber unseren Unterthanen die Wege zur Nahrung vervielfältigen, Bequemlichkeit und Reichthum zu verschaffen, hat uns a. g. bewogen, der Handlungsgesellschaft zu Laibach auf ihre a. u. Bitten, die derselben von unseren Vorfahren und leztens von unserer Frau Mutter, weiland Maria Theresia, unterm 13. März 1756 ertheilten Freiheiten und Verhaltungsvorschriften zu erneuern.“ Laut § HI „Soll mit inn- und ausländischen Waaren in unserer Hauptstadt Laibach Niemand, der nicht ein Mitglied dieser Gesellschaft, oder ein berechtigter Krämer ist, zu Handeln erlaubt sein.“ Laut § V „Soll die Anzahl der gegenwärtig zu Laibach stehenden Handlungen und Krämereien nicht ohne Vorwissen und Bewilligung unseres innerösterreichischen Guberniums vermehrt und dabei hauptsächlich auf die Erfordernisse desPublicums gesehen werden“. „Jedoch wollen Wir, dass jene Krämer, die sich aus-weisen können, die Handlung ordentlich erlernt zu haben, den für einen Handelsmann grösserer Classe erforderlichen Fundum zu besitzen, und sich den nämlichen Lasten unterziehen wollen, den Handelsleuten gleich gehalten, und zwischen ihnen kein Unterschied, weder in Ansehung ihrer Person, noch der von ihnen zu führenden Waaren bestehen soll“. § VI Bestimmt, dass alle Handelsleute in einer Gesellschaft vereint sein sollen und jedes Mitglied 82 fl. 30 kr., grössere Krämer 22 fl. 30 kr. Aufnahmsgebühr zu leisten haben. Die Einkünfte sollen hauptsächlich für Kranke und arme Mitglieder der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Armeninstitut verwendet werden. Die Vertheilung obliegt den sechs ältesten Handelsleuten unter Führung eines Protokolles, nach ihrem Gewissen. Laut § VII hat sich jeder Schnittwaarenhändler mit einem Fonde von 8000 fl., ein Špecerist, Materialist, Nürnberger- und Weisswarenhändler mit 6000 fl. Betriebs-capital auszuweisen, und nach § VIII soll jeder nur ein Geschäftslocale besitzen. Filialwirthschaft war also ausgeschlossen. § XI bestimmt, dass im Interesse des Publikums und der Kaufleute, nicht alle mit allen Gattungen der Waaren handeln, „sondern jeder seine Handlung auf die für selben bestimmten Capi beschränke“, dadurch soll das richtige „Verhältniss nicht nur der Verkäufer gegen die Käufer, p Pergament in Grossquart in rothem Sammt, mit grossem Siegel in vergoldeter Metallkapsel mit Goldschnur. sondern auch zwischen den Kaufleuten selbst erhalten werden“. Kaufleute und ihnen gleichgestellte Krämer dürfen auch all’ ingrosso handeln, die minderen Krämer müssen nur mit dem kleinen Verschleiss.im Kleinen sich begnügen. Eingriffe in fremdes Recht wird, das erstemal mit 50, das zweitemal mit 100 Reichsthaler, das drittemal mit Confiscation der Waare bedroht. Vor Kaiser Josef’s Patent waren die Handlungsgerechtigkeiten ein Jus reale und grundbuchsfähig, dies hob das Patent von 1786 im § XII auf. Laut § XIII durften Handwerker keine andern Waaren als selbsterzeugte führen ; und § XIV verbietet endlich fremden Fieranten, welche auf Jahrmärkte nach Laibach kamen, bei Confiscation, die nichtverkauften Waaren jemand Anderem zum Verkaufe zu hinterlassen, als den berechtigten Kaufleuten, wenn sie dieselben nicht bis zum nächsten Markte in den städtischen Niederlagen deponiren wollen. Eine weitere capitis deminutio wurde dem Stande auch damit angethan, dass bei den Sitzungen des Gremiums jetzt behördliche Organe1) intervenirten. In der Sitzung vom 27. August 1787 treffen wir den Magistrats-Rath Jos. Kokail als Commissär anwesend. In dieser Sitzung wurde den Herren nahegelegt, dass „zufolge Decretes ddo. 21. August die Krämer Mich. Kuck, Joh.Babtist Primitz, Franz Schneider und Johann Deschman vermöge ihrer Fonds und Auslernung der Handlung zu der priv. Gesellschaft einzuverleiben“ seien. Man beschloss dies „zu Folge der Freiheiten ddo. 7. October 1787 gegen Gebühr von 82 fl. 30 kr. zu thun. Und zwar wurde Johann Deschman er-klärtermassen zufolge Decretes von 20. Juli als Handelsmann der Nürnberger oder kurzen Waaren gegen Erlag von 82 fl. 30 kr. auf die ihm von seiner Frau, kraft Heirathsbrief oder Contract von 27. Jänner 1786, zugebrachte geweste Poren tische Krämersgerechtigkeit aufgenommen. P. 821. Auch die Wahlen der Fuctjonäre wurden jetzt unter Regierungscontrole gestellt. Am 10. Mai 1787 heisst zum ersten Male : „Leonh. V ogu als vom k. k. Kreisamte be-stättigter Obervorsteher“ und gleichzeitig erscheint auch Stadtrath Kokail als Commissär und am 5. October sogar der Bürgermeister Fister selbst in der Sitzung. Im Jahre 1787 finden wir folgende Liste der Kaufleute i) i) Bis 1747 bestand die sogenannte Vicedomstelle als höchste landesfürstliche respective kaiserliche Instanz. Ihr unterstanden die Städte und Märkte als Kämmergüter,' deren Verwaltung dem Vicedome oblag. Er war daher auch der natürliche Schützer und Ver-theidiger der bürgerlichen Interessen gegenüber den oft übermüthigen „Landleuten“. Dieses Amt wurde 1747 aufgehoben und die einst sich so frei bewegende Bürgerschaft dem Kreisamte untergeordnet, welches in Missachtung des Stadtrathes das. Möglichste leistete. Cf. darüber Facta von 1785 bei Vrhovec: „Laibach“ p. 60. und Krämer, welche die beigesetzte Gewerbesteuer bezahlen : Damian 10 fl. — Desselbrunner, Hartl, Jaklitsch und Mulle je 8 fl. — Cargniatti, Merl, Sernitz, Mulley Witwe, Vogu, Rossi, Rode, Pichler, Lerchinger, Jager, Bartalotti, Rudolf, Kuk, Schneider, Michel, Deschman und Primitz je 6 fl. — Alborgetti Witwe, Christan Witwe und Tischau je 5 fl. Von den Krämern bezahlten Koss 4 fl. — Augustin und Schneider je 3 fl. 30 kr. — Mechintz, Ott und Deschman für die Klingerische Krämerei je 3 fl. — Suetelsky 2 fl.- 49 y2 kr. — Kermel, Allitsch, Prebiu und Holzer je 1 fl. 30 kr.__________________ Ein Brandgräberfeld aus der Zeit der Ilömer-herrschaft in Laibacji am Baugrunde des Herrn Joh. Graiser. Nr. 41. Amphoragrab, gestürzt, darunter eine graue Urne, barbarischer Mache, 30 cm hoch, mit Leichenbrand, ein Napf aus terra sigillata 7 cm im Diameter, 3-5 cm hoch, mit cOSSV in der Sohle and innern Boden. Ein Armband barbarischer Form zeigt in der Mitte einen Blechstreifen von .7 cm Länge und 1'4 cm Breite mit g . .. zwei Reihen von Zickzackstrichen ___________. Beiderseits übergeht derselbe in Enden aus Bronzedraht. Ein kreisrunder Spiegel aus weisem Metalle zeigt am Rande 54 Löcher, die Rückseite ist mit eingravirten concentrischen Kreisen geziert. Der Griff war gebrochen. Auf dem Spiegel lag eine ebenfalls kreisrunde Platte aus weissèr Masse,1) welche innerhalb dreier concentriseli er Kreise am Rande, ein Kreuz in Relief trägt, dessen Arme 2 cm breit sind. In den Winkeln des Kreuzes bilden widersinnig auslaufende Striche, welche spitze Winkel gegen den Rand hin bilden, die Flächenfüllung. Die Rückseite dieser weissen Scheibe ist fein gestreift, ähnlich den Fasern eines Holzes. Endlich fand sich ein abgebrochener, gestreifter Beingriff eines Messers, welcher in zwei einwärts gerollte Eisenspiralen endet und eine Beinnadel.. Nr. 42. Schwarze Urne, mit Leichenbrand, neben der Urne zertrümmerte Lampe mit Gladiator und ein Birn-krug. Im Leichenbrande ein zerbrochenes Fläschchen. Nr. 43. St einurne; rund, 31 cm hoch, 50 cm breit, 23 cm tief; gedeckt mit viereckiger Steinplatte. Beim Leichenbrand ein Fläschchen. Nr. 44. Ustrinà, mit zwei Birnkrügen, Urnenscherben, drei Fläschchen mit langen Hälsen, Scherben von zwei Glasurnen und einem Flaschenhalse mit Henkel. Nr. 45. Ustrinà, mit einèm Birnkrug, einer grauen .Schale, Lampenfragmenten, Schale aus terra sigillata mit i) i) Cf. unten das Gutachten des Herrn Professors der Chemie A. Belar an der k. k. Bealschule in Laibach, welcher die Gute hatte, dieselbe zu analysiren. unlesbarem Stempel, eine solche mit TILOC in der Sohle am inneren Gefässboden, ein Näpfchen mit unlesbarer Marke. Drei schlecht erhaltene Teller, der eine mit LVCII, der zweite mit L-GELLI, der dritte mit Rosette in der Bodenfläche. Ein ganzer Teller aus terra sigillata, gefüllt mit Erde und Knochen, unter welcher Füllung ein Näpfchen steckt, wurde nicht, entleert. Endlich befand sich noch ein Eisennagel dabei. Nt. 46. Ustrinà, mit Scherben und einer Erzmünze von Augustus mit Provident. Coh. 228. Nr. 47. Amphora grab, gestürzt; darunter drei Birnkrüge, ein Töpfchen, eine Glasurne, 16 cm hoch, 20 cm in der Bauchweite, mit dem Leichenbrande, über diesem lag eine La Tène-Bogenfibel aus Eisendraht mit einem Eisenringe von 4-2 cm Durchmesser, dabei eine Erzmünze von Claudius mit Constantiae Augusti vom Jahre 41. Coh. 14. Nr. 48. Urnen grab, Urne roth, gebrochen, frei in der Erde. Dabei ein Birnkrug, Obertheil einer Lampe mit einem Greif, vier Kolbenfläschchen, ein Spiegel mit Griff und eine nicht genauer bestimmbare Erzmünze von Hadrian. Nr. 49. Amphora, aufrecht, zertrümmert, ohne Beigaben im Leichenbrand. Nr. 50. Skelett grab, das Skelett eines Erwachsenen, so zusammengekauert, dass alle Knochen auf einem Haufen, mit dem Schädel zu oberst, am Schotter lagen. Die einzige Beigabe war ein Eisennagel. Nr. 51. Skelettgrab, die Leiche lag aüsgestreckt mit dem Kopfe in 0, den Füssen nach W. Beim Kopfe lag ein langhalsiges. Fläschchen, bei den Füssen zwei Lampen, davon eine zertrümmert, die zweite mit C. DESSI und ein Eisennagel, von Sarg keine Spur. Nr. 52. Ustrinà, mit zertrümmerter Glasurne, einem trefflich erhaltenen Becherglase, gefüllt mit Leichenhrand, zwei Henkelbirnkrüge, einer Thonvase, einem Glassimpu-lum, einem Eisenmesser und einem Eisendoppelspachtel, wie ihn die Thon- und Gipsarbeiter brauchen. Nr. 53. Amphoragrab, aufrecht, mit einem Leistenziegel gedeckt. Inhalt : Scherben einer grauen Thonvase mit zwei Henkeln,: sie ist am Bande mit gestielten Beeren ornamentirt ; eine vierkantige Henkelflasche und eine Glasvase, beide Gläser trefflich erhalten; eine eiförmige Bronzeflasche, 8 cm hoch, mit engem Halse, ein Bronzestiigilis und ein gekrümmtes Eisenmesserchen von 8 cm Länge, wie solche auch in vielen sogenannten prähistorischen Gräbern angetroffen werden. Nr. 54. Urnengrab, ohne Beigaben, die Urne 17 cm hoch und breit, gut gearbeitet. Nr. 55. Ustrinà ohne Beigaben, Nr. 56. Ziegelkiste, mit Steinplatte gedeckt, ohne Beigaben, ausser einem Steinscheibchen von 3'5 cm Durch- messer. Nr. 57. Ziegelkiste, mit Leichenbrand, dabei Massen von Glasscherben, Scherben einer Glasurne, Henkelflasche, Kölbchen, ein Simpulum gut erhalten, und ein Eisennagel. Nr. 58. Ziegelkistengrab ohne Beigaben. Nr; 59. Ustrinà, darin ein schwarzgraues Thontöpfchen, 6 cm hoch und ebenso weit, ein ähnliches zertrümmert, eine Thonflasche mit abgebrochenem Halse; eine Glasurne, eine mit Henkel, ein Glasteller, ein Becherglas, eine Glasflasche mit Henkel, Alles zertrümmert; ein Simpulum und ein Kolbenfläschchen, endlich ein Bronzearmband von der sub Nr. 41 beschriebenen Form. Nr. 60. Ustrinà, mit einer zerdrückten Aschenurne, daneben ein Henkelkrug, eine verbrochene Thonlampe, und ein Eisenmesser von 17» Länge. Im Leichenbrand der Urne eine Erzmünze von A grippa (f 12 v. Chr.) Av. M. Agrippa L. F. Cos. III. Rv. Neptun S. C. Coli. 3. Nr. 61. Amphoragrab, aufrecht, zertrümmert. Inhalt : Thonväse mit Einbauchungen, dünnwandig mit Erde und Brand gefüllt* und eine Lampe mit Körbchen. Nr.,62. Urnengrab, in den Schotter eingesenkt; um die Urne mit dem Leichenbrand lagen ein Teller aus Terra sigil. mit FLORI in der Sohle an der Oberseite des Bodens, eine Schale mit Blattkranzornamenten in Relief, zwei Glaskölbchen und eine Münze-von Drusus mit Pontif. tribun, potest, iter, vom Jahre 23 n. Chr. Coh. Nr. 2. Nr. 63. Ziegelkistengrab, gefüllt mit Erde und Schotter, darin eine zertrümmerte Glasflasche mit Henkel. Nr. 64. Ziegelkisteng rab, ohne Beigaben, ausser drei Eisennägelstücken und angerosteten Holzresten. Nr. 65. Ziegelkistengrab, der Leichenbrand in einer trefflich erhaltenen Glasurne von 23 cm Höhe und 23 cm Bauchweite, dabei ein Birnkrug, eine schwarzgraue Schale mit einem melonenartigen Ornamente am oberen Rande, gegen den Boden sind Reihen kleiner Dreiecke eingedrückt, ein Teller aus Terra sigillata mit MEMOR? in der Sohle, eine rothe Thonschale ohne Marke und eine mit DESTR. Endlich ein ganz erhaltener Glasbecher mit Henkel von 13 cm Höhe und 14 cm Mündungsweite. Nr. 66. Ziegelkistengrab, mit zweiBirnkrügen, einer Lampe mit Greif, einer quadratischen Glasflasche, einem Kolbenfläschchen und einem Fragmente eines viereckigen Metallspiegels. Nr. 67. A mph orä grab, aufrecht, zerbrochen, mit reinem Glasfläschchen als Beigabe im Leichenbrande. Nr. 68. Amphoragrab, mit einem Falzziegel bedeckt in der Ustrinà. In der Amphora ein Birnkrug, eine gelbe Vase, eine gelbe und eine graue Schale,, ein grüner Glasteller, ein langhalsiges Fläschchen, ein Eisenmeisselstück, 9-5 cm lang, die Schneide l-5 cm breit, Eisenstäbchen 6 cm und 7 cm lang und ein 7 cm langer Knochengriff eines Messers? .Von den zwei beiliegenden Münzen ist die eine ein Antoninus Pius mit Annona Aug. S. C. vom Jahre 140—143 n. Chr. Coh. 35. Die zweite ist unbestimmbar. Nr. 69. Amphoragrab, 'aufrecht, mit Falzziegel gedeckt, 60 cm tief, darin zwei Krüge in Birnform, zwei Glaskölbchen, ein Glasbecher, eine zertrümmerte Lampe und eine Münze von Claudius mit Constantiae Augusti S. C. vom Jahre 41 n. Chr. Coh. 14. Im Erdreiche daneben lag eine Münze von Augustus mit Providentia. Nach Coh. 228 unter Tiberius geprägt. Nr? 70. Ziegelkistengrab, mit Leichenbrand, 60 cm tief, ohne Beigaben. Nr. 71. Ustrinà, mit Lampe NERI, einer vierkantigen Glasflasche ohne Henkel, einer Glasschale, einem Glasbecher und einem Simpulum. Die weisse Masse aus dem römischen Grabe Nr. 41. Die weisse Masse ist leicht zerreiblich, fühlt sich fettig an, im Wasser zerfällt sie zu einem lockeren Pulver. Der wässerige Auszug reagirt schwach sauer, derselbe enthielt Gips in Lösung. Bei Behandlung der Masse mit verdünnter Salzsäure erfolgte schwaches Aufbrausen (geringe Mengen von C02). In der salzsauren Lösung wurde vorherrschend Calcium nachgewiesen, auch Magnesium in beträchtlicher Menge und geringe Mengen von Eisen. Unlöslicher Rückstand sehr gering, besteht zum grossen Theil aus Th on erde und Kieselsäure, Schwefelsäure vorherrschend. Bei mikroskopischer Untersuchung zeigten Sich nahezu durchwegs ’sehr kleine, vollkommen ausgebildete Gips-krystalle und deren Fragmente. Befund. Die weisse Masse besteht der chemischen Zusammensetzung nach aus G;ips (GaS04+2H20), welchem beim Brennen wahrscheinlich dolomitischer Sand zugefügt wurde (was die Anwesenheit von Magnesium anzeigt). Die Consistenz der Masse (das leichte Zerfallen) ist begründet theilweise durch einen Verwitterungsvorgang (Auslaugung der nichtkrystallisirten Masse von CaS04, wobei die lockeren, kleinen Krystalle zurückgeblieben sind) und theilweise durch Umwandlung des CaO und MgO in CaCQ3. und MgC03. Albin Belar, h lc. Professor. - 1 Das Blatt erscheint in ungezwungener Folge 12mal im Jahre, lRl »/* Bogen stark und: kostet ganzjährig 8 K = 8 Mark, halbjährig 1J=4 Mark. Redacteur, Herausgeber und Verleger: Alfons Müllner, Musealcustos in Laibach.Druck von „Leylcam“ in Graz.