Intelligenz-Blatt zur Laibacher Zeitung N"- 74. Frcvtaq den 14. September 1621. Meteorologische Beobachtungen zuLaiba ll Barometer. ^Thermometer. Witterung. ^ Monath. l'^ich^MKt.^Ie^I Frü Mitt. ^ Abend F.-ÜH Mittags Abends ßZ. j L. l Z. j L. z ^'^ zKTsWlzK.^W.jK.jW. bisgUhr. oisöUhr. bisgUhr. Septcmb. i» 27 ia,c> 27)10,3^27 10,6 —! ^^ !— ^9'— ^^ schön. hciter. heiter. 6 27 11,1 27 ii,/i 127 i,,c> — i3 -— 19 — 17 schon. heiter, s.hciter. 7 27 ii,u 27 10,^ ^27 9,4 — i5 — 19 — !? Nebel. heiter. heiter. 8 27 9,0 27 8,7 >27 8,0 — 1.,, '— 2» — ^L heiter. heiter. heiter. 9 27 8,» ^7 6,0 ^27 8,0 — i5i!— 21 — 17 heiter. schön. schön-1« 27 8,1 27 8,4 lH^ ^ — i5u— 20 — 21 schön. schön. schön. /__________»^ 27 ^,4 27 10,0 527 9,8 —^ i5>— 16 —^ 16 woll. :volk. wölk, Gubernial-Verlautbarungen. Z. 83i. U m l a u fsch r e i b e n. Nr. 10726 des kais. königl. ittyr. Gubevniums zu Laibach. Nachträgliche Vorschriften über die Emhebung der erblandischen Gefalle im Villacher Kreise. (1) In Gemaßheit einer Anordnung der hohen k. k. allgemeinen Hofknmmer vom 27. May l. I., Zahl 17059, und vom 3. d. M., Zahl Z03i^/ werden zu den, hinsichtlich der im Villacher Kreise eingehobcn werdenden erbländischen , sogenannten karnthnerischen landesfürstlichen Gefalle bcrcits bestehenden Vorschriften noch folgende Normen, zur allgemeinen Nachachtung hiermit bekannt gemacht, und zwar: istens. Die Abnahme der sogenannten landschaftlichen Gebührvom Rosoglio und Liqueur in Consumo und Transito hat, es mag solcher in Flaschen oder, Bu-teillen, in Fasseln oder andern Geschirren vorkommen, nach dem Tariffe, 6cjco. Klagenfurt den 17. Februar 177/;, Statt zu finden. 2tens. Jede nn Eintritte vorkommende Partey hat die mttgcführt oder getra-> gen werdenden, der karnthnerischen erblandischen Gebühr unterliegenden, Waaren zu dem imGranzorte oder zunächst demselben gelegenen Zoll-, Weg- oder eigenen erblandiscken Aufschlagsamte zu stellen, und für selbe in dem Falle, als sie keine jenseitige Esito-Bollete oder emen Frachtbrief mitbrachte, und die Waare nicht zum Prwatgebrauche, sondern zum Handel bestimmt wäre, die. über die Anzahl der Collien, dann über den Inhalt derselben nach nied. österr. Eimern oder Metzen gehörig auseinandergesetzte - außer in Kleinigkeiten — unmer schriftliche Erklärung beyzubringen, und sich bestimmt zu äußern, ob die Waare pro Consumo Kärnthen , oder per Transito in die Amtshandlung genommen werden soll. Ztens. Ist das beym Embruchsamte erlegte Depositum verfallen, wenn die bestätigte Transito-Bollete niht binnen sechs Wochcn bepm Einbruchsamte zur Re-stttutions-Leistung beygebracht, ohcr die nnt einem Tage für zwey Meilen gerech- '—» 1196 -» ^^^ Stadt-und landrechtliche Verlautbarungen. ,^,?^ ^^^' ^^' und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht:'Es sey über Ansuchen des Ioyann Nep. Wolsmg in die AuSfert^ung der Amornsalions-Oditte, ob des ^rorgedNch m Beruft gerathenen schiedsrichterlichen Urtheils zwischen Franz Kun-tara und Mathias Raunlter, d.. (Ht. Märten bey Litay den 12. Zuny ,Uit, über .673 st. H5 kr., eigentlich deb, zu Gunsten des Mathias Raumker darauf stehenden ^nt.bul.twns. Eertlftcats vom 19. Iuly »6.i, hmiiMich des Guts G.rbln, gewilligt wocdcn. Äs kaben demnach alle icne, welche auf diefts Urth«l, aus was immer fur einem Re^tsgrunde, An« spruche zu stellen vermeinen, solche dmnen , Jahr, 6 Wochen und 5 Tagen soqen'ift «"^"1 '" ""^ rechtsgeltend darzutbun, widrigens dasftlbe, eigentlich das darauf be« sindllche, ^ntabulattons . Cettisicat für qetödtct, kraft - und wirkungslos erklärt und aus wcttccs Anlangen m dle dicßfällige Extabulation gcroilllgct werden wild. Lalb^ch am l3. Februar 162^. ^^^!' ^ Nro. 6002. i«!^. '""« dem t. k. Stadt-und Sandrechte in Kram wird bekannt gemacht: (5s ' > ^.?"' """ ^^"" ^""" Frcyinn von Mandel, q.dobrncn Etorä' von Sturn-vrano, gedethcne Ausfertigung derAmortlsations.(^dicce rüctsil'tlico dcs, m Folgc der, vo« oer Orau ^lana Anna Gräfinn von Äeisinq, gedohrnen Gräfin ron Krist^mg, nber ein ^arlehcn von iooo ft,nebst 4proc. Interessen, an ecn Prlcstcr Marnn Tfchcbl.ll, am 27. Upm 27^ ausgestellt n, am 16. May 1760 auf die Herrschaft Nassenfuß intabu< lirten ^chUldobllgatlon haftenden, Landtafelsatzcs gcwllllget rrcr^n. >:.s. ^^. ""? ^^ '"^ "elche, aus was immer für einem Reckte einen Anspruch auf o i« La.bach m der Stadt Rro. 3.5, seit 24. December 1?^ lntabu^rren, i^3 ^^'"«"^ ".^ Francisca Auböck, dann Joseph Ullmann, grswlozft.un Bestand, ^n .-^ ^.' November 179^, dann des, jVit .0. Fedru.r .6«2, ,u (ö)un. N^ A ?^'" l"^^' ""^'b" verehelichten Schuster, für den von il, ^m 4. September 162,.________________' Aemtliche Bcriaui^lun^ni. ' >2- ^Z- Verlautbarung. (,) sonders, k. irischen und tüstenlandisch.n Doin.änen 7ldmaon wird zur assge-memen Kenntniß des Handelstandes gebracht, oaß bey der t. t. O..m/ralhcrrschafr Bll-«w ln ^berkamthen ein vcrNufticker Vleyvorrat), ron l)eyläuslg ,6c>l>(5,cntell, crlllac, der rey dem dortigen Verwultungö^mte gegen bare Bezahlung, nach dem jeweiligen (5ulrcnt-frclS. entweder ganz oder zum Theil überkommen, und sich auch dort um den PrelS des-«elden, entweder schriftlich oder münellch, ertulloig't werden tann. „ ^ Laibach am ^. September 162»^________________________ Vermischte Verlautbarungen. 2-677. - E d i c t. (l) s . "^" ^km Beslrksa.er'lä'te Cgq ob Podpetsch wird bekannt gegeben: Es seu slber An-Wcyen dcs Sedastrin Mariuschcg, cle 1,13'.n. August 182», widcr dcn Martin und^ Ursula Pchmcin, von Klaren, wegen, auS dem gerichtlichen Pergleickc vom 5. Iuly »ttl i, sbul^igcn 42 fl. 35 »^4 kr. s^mmt Nebenoerbindlickkeiten, in die crecutive ösient° lm)e Verltciq.l-ung d,'r, dem Letztern gehörigen, der, Herrschaft Flodnig O.Ni Rect. Zahl ")?.." '^ Dcrfc Krarcn dienstbaren, Kausche und Gürtels,' gerichtlich "auf 122 st. 40 tr. ßtlchöht, gcwilligrt worden. Zu wclchem Ende drey Feilblethungstagsahungen, und zlrar die erste auf dcn 29. September, die zrrcyte auf den 29. Ocrober, und die dritte auf den 28. November d'. I.. jedes Mahl um 9 Uhr Fcük,- in dieser Gerichtscanzlcy be-ftlmmt und m»t i>»em bekannt gemacht wird, daß wenn diese Realität weder bey der er» »lcn noch zweyten Tagsahung um dcn Schäyungsvetrag, oder auch darüber, an Mann gebraut werden sollte, sclbe bey der drittcn aüä) unter der Schätzung Hindangegeben werden wird. Dlc Lasten dieser Realität und dle Llcitationsbedingnisse sind bey diesem Gerichte einzusehen, und der lnt,,lm!irte P.'ter Iacula durch Rubrik dessen verständiget woreen.^Bezirls- (Äcrickt Egg ob Poop.tftb, am 22. August »621. ^^^ _____ 2-^5. " "Amortlfations. Gdict?^....."" " (i) Bon dem Bezirksgerichte der k. l. Staaiöherrschaft Vcldes in Issyrien wird hiermit bekannt gemacht, daß zwey Termine des dasigen herrschaftlichen Intabulations« Protokolls, in welchen die, sett ». Jänner i6c>3 bis Olnschluh5. May iLo5, und seit 21. Jänner 1806 bis Einschluß 3i. December »6^», auf einige eigene herrschaftliche Unterthans-Be>ihungcn, intabulirt oder pränotirt gewordenen Urkunden / nähmlich Schuldscheine, Vergleiche, Heirathsbrlcfe, Urtheile lc., mit den Inlabulations - oder Pränotations. Be« statlgungcn eingetragen waren, während der vormahligen französisch- illynschen Regierung m Verlust gerathen sind. Daher werden, in Folge des Decrets dcr höchsten k. t. obersten Iuftizftclle in Wien, vom ig., und Intimations-Verordnung des hohen t. t. Appcllaüons - Gerichts in Kla«-Owfurt, vom 27. v., Empfang den ^« d. M., Z. 7,92, alle jene ParleytN/ welche eine. — 1193 — ,mr gedachten Staatsherrschaft und ocr dazu einverleibten Probstey «Gült Inselwcrty in Illyricn, dienstbare Realität, besitze«, ^cr,rvH«pd dcx abcn-gesagten Perioden, aUö was immer iür emcm Grunde auf,eine derselben cm Hfand oder Gigcnthumt'cccht erworben haben, hiermit angewiesen, die Gcwahrschcme.unh, in Handen badenden, das Eigen» thum odcr Pfandrecht ausweisenden^, ftrkundi'ubir.ncn i Iabr, 6 Wochen und I Tagen umso gewisser dem dafigen staatsherrHüftlickcnVcrn'altun.qsamte in Originale vorzuweisen / und zur Wiedcrcrgänzung des man,qcll)aft,cn Intabulations? Protoccl'.s, gegen Empfangsbestätigung zu bcbändigen, als im wldrigen" Falle, nach Verlauf dieses percm« plorlschcn Ternnns, ihre frühcr erworbenen Vorrechte ganz erloschen und erst vom Tage der neuerlichen Eintragung und Intabuli'rung der UrkunoM wnkcnd ftrn würden. K. 5<. Bezirksgericht der Staatsherrschaft Geldes den,10. September 1821. Bon dem Bezirksgerichte der Herrschaft Krupp wird allgemem bekannt gemacht: W ist auf Ansuchen dcs H^rrn Johann Mlchelcschitsch, von SemitsH, wider Jacob Magay, vulgo Ivcz, Gut Snuckcr Grunduntcrthan,,aus Podrebcr, wegen Zoo fl. c. 8. c , in die exccutive Feilbiethung seiner i^5 Kavfrechtshube, sammt bcrgrc6)tlich.'n Weingärten in Lestina, dann Wohn^ und Wirthschaftsgebäuden^ welche zusammen gerichtlich auf 2293 ft. gcsäätzt sind/gcwilligct und hierzu 3 Tagsatzungen, die irstc 'auf den '2. Octöi bcr, die n?e>ic auf dcn 3^.N'ovc.mbe.r uNd die drttte auf den 1. December t.I., jedes Mahl Vormittags 9 Uhr',' in Loco Podrcbcr, 'Mlt"dem Bcpsahe angeordnet worden, daß, wofern diese Realitäten bey der ersten und zweyten Feilbicthung nicht wenigstens um den Schätzungswerth an Mann gebracht werden, sie bey der dritten und letzten auch unter dem Sckätzungswcrthe hindan gegeben werden würden. Die Licitationsdedingnissc tonnen in dieser., Eanzley eingesehen werde«. "U Bczirlsgerlä't Krupp am 2l)l August 162,». > Z.Y76. ' ^ -^-———-—-—— ^ —>— — Ein lcdiger Unterbcamtc, der in dcn Bczirksgeschäften's6?on mehrjährige Übung hat, imNdliftcirabcr sick mit empfehlenden Moralitäts < Zeugnissenauszuwcisen vermag) wird bey der Bezirtökevvschaft Cgg ob Podvctsch mit 1. November l. I., gegen einen Gehalt von 12« st., nebst Kost und übriger Bedienung, aufgenommen , — Die sich zu dieser Dien-stckannahme geneigt und geeignet findenden Individuen hätten dicscrwegen unmittelbar an gedachte Bezirksobriglcst, bis 10. Oct. l., I. ihre, Aufnahmsgcsuche portofrcy ein» zusenden. ' ^ Ein ganz neues Steycrwagcrl mit eisernen Achsen, sammt einem siebenjährigen licht« brauen Wallachen, mtt Blassen und 2 weiß gezeichneten Füßen, f.'hlerfrcy,, zum Fahren und Reiten anwendbar, nebst einem Kcmat-Geschirr, ist zu verkaufen. Auötunft dar^ Nbcr wird im hause Nro. 211 in der Hcrrcngasse gegeben.. N""ch r ch t. "^^ '"^. (,)"" ^ Es ist unwe'u der Schustcrbcücke ein wohl eingerichtetes Zimmer'zu künftigen Mi->chaeli zu vergeben: das Nähere erfährt man im, Zcitungs. Comptoir. Z.L70. Fcilbicthungs" Vdict. (1),. Bon dem Bezirks - Gerichte der Staatsherrschaft Münkcndorf wird kund gemacht: Gs sey auf Anlangendes Herrn Franz Dietrich wohnhaft in Lalbach, Ecssionär des Ioh. tilia, wider Herrn Joseph ThomasDebeutz, Curator dcs, unwissend wo befindlichen, Jacob Sedlar, in die crecutivc Feilbietkung der, dem Gute Steinbüchel unter Urbar5, Nro. ,2 zinsbaren, vormahls dem Alex Govekar nun dem Jacob Sedlar gehörigen, am Schußbache Nro. 5") unter Klemfcst liegenden, auf Z2o ft. geschätzten Mahlmühlc, wegen schuldigen 760.fl. sammt Zinsen und Kosten, gewissiget/und zur Vornahme derselben die ^agsatznng. aus den i. Octobcr, 2. November^und. 3. December l. Z., allezeit Vormittag von 9 bis i2 Uhr in der d^eßseitigen Gerichtscanzley mit den Beysatze bestimmt worden, daß die feilgebothe^e Mählmühle / wenn sie weder bey der ersten noch 2. Feilbiethung um dcn Schätzungswerth odcr darüber an Mann gebracht werden könnte, bey der dritten Feilbiethung auck antcr der Schätzung hindan gegeben werden würde. Hiezu werden die Kauflustigen und die intabulirten Gläubiger, als Herr Franz Drob--liitfch, vonUnterschlciniy, und das Handlungs-Haus Gr«ß f't Hoinig, von Laibach, mit dem Bcysatzc vorgeladen, dM die Üicitalions-Bedingnisse in, dieser Amtscanzlcy eingesehen werden konilcn. ;'..^^^'!'' ^!,^.^^.^i.^ >-!../ ^____Bezirksgericht Staatskerr'sch'aft' Mimken^orf^'en^ 3. September 1621. Licttations - Kundmachung. (5) Am 3. Octodcr d. I. und, allenfals in den darauf folgenden Tagen werden in dcm grästich Alevander Au^rspergischen, Hause am,ncu.en Markte, Nro. 221 im ersten Stock, Vormittag von 9 bis 12 Uhr und Nachmittag von 3 bis 6 Uhr verschiedene Zim-mereinrichtungs-Stückc,' bestehend inBettstätten, Com.odc,' und Garderobe ^ Kästen, Bett-kästchcn, Schreibtischen, Thee - und Spieltischen, Tafeltischcn, Sofen, Sesseln, Ru-hebettcn/ Spiegeln, Uhren, alles von hartem politirten holze; dann gleichfalls derlcy Ginrichtungsstücke vo,n weichem Holz, nebst mehreren Knchelgvschirrcn und Kücheneinrich-tungs » Erfordernissen, so wie auch Kassel)« Porzellan» Tafelgeschirre, Gläser, und ein Boutcillen-Vorrath; endlich vollkommcu gut bestellte Matratzen und anderes Bettzeug,. nebst einigen Kleidungsstücken für^bcrdv' Geschleä^eu velsttigcrungöwcise gegen bare Bezahlung Zerkaust werden / wozu werden. " ' ' Bey der großen Sieben-Gi!tcV','^otftrie findet W Rücktritt Statt.' (3) ^Cin entscheidender Loosabsatzgcstattet noch vor der angeordneten Zeit diese Bekanntmachung. Zugleich wl'rd dem Gewinner für den Haupttreffer ein Ablösungsquautum von 109,^00 Gulden Conv. Geld än Zwanzigern unter Garantie von, ^'ll ,0^".^ ''^:ll,^. zugesichert,,.übn desftn Annahme er jedoch im Veriauf von längstens zwer>Monathen, vom ^ichungstag^: <^rechnet, das »erloftnde Haus zu verständigen hat, weil sonst oer Antrag als erloschen zu betrachten wäre. Wenn seit der kurzlicken Ani'ündignng d^cs isten Octobers d. I , als letzten Zichungs-termins, der Loosabsatz so wesentlich vorwärts schritt, daß man schon jetzt auf den Rücktritt verzichten rann , uno da mtt dieser Verzichtung zugleich eine nicht unbedeutende Ablösung des Haupttreffers gebothen wird,, so ist ein rascher Fortgang in diesem Geschäfte wohl nicht zu bezweifeln, und eine große Wahrschcinlichreit vorhanden, daß die Loose vor Ad' lauf des 25. Sept. hicr vergriffen scl^n tonnen. — Mit dieser Lotterie sin? außer dem Hauptgewinne, welcher in den sieben Gütern, im Schätzungswerthe von 867,457 ft. i3kr. und 20,000ft. baarcm Gelde bcstebt, noch4,6i5 vers6)ieden,' Gelkgewinnste von 5n oc>0st. bis i5 ft. verbunden, welche mit Inbegriff ?er dem Hauptgewinne zufallenden 20,ooofi. 22i,Ü65 fl. berragen. Der Preis des Loofts ist ,2 fl. W. W. Auch sind bey' llnterzcicdnct^n Loose der gro, ßen Eisen-und ^tahlyammer-Werl'e zu Malbocgeth ,, 10 ft.-M. M. täglich zu haben. Frag ^ und Kun^sch''ftö-Cor,iptolr. ? Pichler. i. ^ Dienstag deu llj.Scvttmoer werven in vcm Haust Nro. 26 am Platz im 2. Stocke, verschlcvme^.wncktuuqeii/vlb: Srffeln, Ovphen, Kastrn, Tische, picgei, Lujser uno widere Sachen,demMeistdmvendettvge.^tt gleich b?.rc Bezahlung, verlauft werden; wozu Liebhaber yöstichst emgel^dcn stilo. M ^, . ^ Pacht-Anboth. ,^ zu vergeben. Das Nähere h,clubcr «Icheilt das Zcitungs. Comptoir " Mr" in^icftr Gc^n^e 1eMn,m.^^ 29 Se,reml'°r,< I„ Vormittags crb°"c>ugc.u!t>.o'm w«dcn wird " ^ "zchand«!!, und d°m sich crklörten Universal. ->»^.5^!M^2^«' °?/ August 182,. mAH >ü«nni!tl,^^^s^^ ^'^°.'" dritten S^I sind ,ww meMiM^ l»g»a, M ^rm,cthl„; das Nahe« erfährt man dasclbfi im 2. Stocke. sey Wc^7s^7suck^^"?^^^^^ «ird bekannt ßmackt^Os nnmdcs d r,^ "dem ^ 7!?"^ ?"l.s^ ron Landoll, als gerichtlich aufgestellten Bordes S^uldcns.^^ ^ ^ """k Mlnderiayr.^ hinterlassenen Kinder, zur Erforschuna d n 75?'" cZ ""^ '"/^u Landoll verstorbenen (^rl Frank, die ^^tzunq a/f den, bcy welä r al c'.en ?. ^!."" ? ^br, vor diesem Bezlrk^crichte angeordnet wor-dies ö Bech "bencn cw'n An^r.^ '"'^' ^" """" "echtsgrunde, auf den Verlgh ter, zu Smoudnim ^ 3 liea^ ^c abermahlige Fei bicthunq zinsbaren, auf 022 ft75« kr aNl ^^ ^'^ "^^^ ^ Urb^Nro. .044 Da nun hicr'u ein einlinor"^ ^ geschätzten .^udc bewilliget wordcn. nim, mit dem Be sa e beA,M^^^^^ ^^"'b" lrüh^Uhr, im Orte Smoud. und darüber nickt an Mann aeblackt ^.^ ?''" ^"be-"cnn jic um den Sckaywclth Verzeichltiß der hier Verstorbenen^ Den 5. ^5 eptcmber. Thomas Hrovat , c^ ^Strafbause att, Castell Nro. 5^., an d^p»« ^'-'2""^^' "" Sträfling, alt^I., ,'m Macchaus Kostellih, Taglöhr. r^alt .0 ^"''"^'^ . <^ ^ ch.. 5. Sept. an Altersfchwä- der 3ung,.isuchr. 6. Sept. ^lentin Schrey Ta^^ an «n der Wassersucht. ^ " »aglohner, «lt 5o I., lm C»v. Splt., Nro.»., "» 1201 «"«, Gubernlal - Verlautbarungen. Z. 86a. Concurs - Verlautbarung. 2c^ Nro. i2c>35. <2) Durch Uebersetzung des Mautner-Districtsförssers an die Districtsförsters-Gtation zu Eisenerz,, ist jenem Mautnern, Brucker Kreises , in Erledigung gekommen. Diejenigen / welche diese landesfürstliche Districtsförffer -Stelle, mit dem anklebenden Iahrsgehalte von 5oo fi., und dem dermahl auf jahrlich i5o st. M. M. bestimmten Pferdpauschale, zu erhalten wünschen, haben ihre gehörig instruirten Gesuche bis i5. October d. I. an diese Landesstelle zu überreichen, und sich darin über die zur Erlangung desselben erforderlichen Eigenschaften, Moralität, bisherige Verwendnng, Sprachkenntniffe, Alter und Qu^lification zu landesfürst^ lichen Forstdiensien, welche letztere, mittelst der vorgeschriebenen Zeugnisse des k.k. Obersthof- und niederösterreichischen ^andesjagermeisteramtes, bestätigt seyn muß, «uszuweisen. Vom k. k. Steyer. karnthner. Gubernium. Gratz am 22. August 1821. 2< öäg. U m l a u fsch r e i b e n "" Nro. 10549. ^ (2) Die vorgeschriebene Fleischkreu^er-Gebühr muß. auch von dem, aus dem Auslande oder von andern dieser Geblchr nicht unterliegenden, österreichischen und ungarischen Provinzen in die Bezirke des lllyrischen und küstenlandischen Gouvernements' eingeführten oder eingetragenen Fleische entrichtet werden. Nachdem Falle vorgekommen sind, daß Partepen, welche vom Auslande over von andern österreichischen und ungarischen Provinzen, woselbst das Fleischkreu-, tzergefäll nicht bestehet, rohes,—geschlachtetes oder ausgeschrotttnes Rind-, Kalb-> Schöpsen-, Schaf-, Schwein-, Lämmer- oder Kitz - Fleisch nach Illyrien oder in das Küstenland, und zwar in solche Bezirke, wo das Aerarial-Fleischkreutzer-gefall eingeführt ist, theilweise einführen oder eintragen, sich weigern, die vorgeschriebene Flcischkreutzergebühr davon zu entrichten, so n ird in Folge des 2. und 4. §. des a. h. FleischkrcUtzerpatenN vom Jahre 5764 zu Iedermans Wissenschaft öffentlich kund gemacht, daß von allem aus' andern österreichischen und ungarischen Provinzen/ woselbst das Flcischkreutzergcfall nicht bestehet, oder vom Auslande in jene Bezirke des illvrischcn und küstenlandischen Gouvernements, wo das Fleisch-kreutzergefall bestehet, eingeführten ober eingetragenen, theilweise ausgchauenen oder ausgcschrotttnen rohem, geselchten oder gesalzenem Fleische ein Kreutzer pr. Pfund an der vorgeschriebenen Fleischkreutzergebühr entrichtet werden muß. Sollte sich Jemand, auf was immer für eine Art, beygehen lassen, derley auß-geschrottenes Fleisch zum eigenen Gebrauche oder zum Verkaufe in oben erwähnte' kander einzuführen, ohne diese vorgeschriebene, Gebühr entrichtet zu haben, so wird derselbe,, nachdem h. 4 des Fleischkreutzerpatents vom Jahre 176^, mit der Straft des doppelten Werthes des, auf diese Art eingeschwarzten Fleisches, welcher immer nach den jeweilig bestehenden kocalfieischpr' f Wenn a5er aus andern österreichischen Provinzen, woselbst das Fleischkreu- hcrgefäll bestehet, in die erwä-hntcn Bezirke des illnri^cn und küstenlandischen Gouvernements rohes, geselchtes oder gesalzenes Fleisch eingeführt oder emaetra-gen wird, so kann zwar eine abermahlige Entrüstung der nicht gefordert werden; jedoch lst derjenige, der solches Fleisch emführt'oder cm> tragt, stets gehalten, mtt emer obrigkeitlich beglaubigten Vollste, oder,?lnetn derley CerNficate,daß fur dleses Fleisch die Gebühr bereits entrichtet sen, b"y sei^ nem Emtreffcn ,n emem der mehr erwähnten Gub. Bezirke, entweder bey dem' Flelschkrcutzer-Pachter oder dessen Bestellten, oder, m Abwesenheit des^inen und des andern,bev derOrtsobrlgkctt,und in einem Rcgiedistrictc, bey demAerarial-Col> lcctantenamte sich gehörig auszuweisen, widrigenfalls die entfallende, Tatzaebübr unnachsichtllch bezablt werden müßte. ^ ' Larbach den t?. August i32t. In Abwesenheit Sr. des H.'rrn Gouverneurs Excellenz, di'Au^ stellung emes eigenen Wasserbau-Personals an den Flüssen nu Küstenlande m bcwtlllgen geruht, welches aus fönenden Individuen bestehen wird : Im CarlstadterKreise, und zwey Buhnenknechten mit '. ' ^ ' ' ' ^^ «. c .. Im Görzer Kreise, ' aus slnem Bühnenmeister mit zwey Buhnenknechten mit . '. I ' ' ' ^ ^00 - undvicr Dammhütern mit .' ' ^ ' ' ' ' , ^00 - Bey der k.k.Baudirec'tion'inTriest, aus zwey Practckanten mit jahrl. .... ^ 'Zur Besetzung dieser Dienstste5en wird,'in Folge eines h. Hofcan'lev^ au7ge?chr1ebm.^^ '' ^ ' 2- '^26, der Conc'urs'bis Die nothwendigen Erfordernisse, worüber sich die Concurrenten, ,ur Erlan^ fo"gende: """ ' '"""" ^" Dienftste5en auszuweisen haben, swd der r^ ^^^it^^^^ ^^U'^^"^! Prans m Civil-Straßen- und vorzüglich im'Vr au, mi Einsch u ' 7s ^ fenbaues, dann der deutfthen und croatischen oder der kr^ainerischen Sprach . Bonden zwepAmtspractikanten, Kenntniß der reinen und ^ gewandten Mathematik, der Situations-und Deometraizeichnung, dann der Thcor^ in den d»ey Zweigen der Baukunst nebst der italienischen Sprache. A>on dem Bühnenmeister im Carlstadtcr Kreise, Erfahrung und erwiesene Geschicklichkeit in allen Gattungen des Faschinendaucs, Kenmniß im Lesen und Schreiben der deutschen, croatischen oder krainenschcn Sprache, Kenntnisseim Rcchnungsfache, nicht minder die Fähigkeit, einen faßlichen Bericht zu erstatten und eine Stromgegend nach dem Auge zeichnen zu könne,n. Von dem Bühnenmeister im Görzer K r e i s e, das nähmliche wie von dem Carlstadtcr Bühnenmeister, nur mit dem UmcrMede, daß derselbe der italienischen Sprache machtig seyn müsse. Von den Buhnenknechten, Uebung und Erfahrung im practischen Faschmcnbaue, und einen starken, abgehärteten, an Strapatzen gewohnten Körper. Außerdem müssen die Buhnenknechte im Carlstadter Kreise croatisch oder kramensch , jene im Görzer Kreise aber italienisch sprechen können. Von, den Teich Hütern, practische Erfahrung im Teichbau, nebst der Bekanntschaft mit den Mttteln, wodurch zur Zeit der Hochwasser Teiche gegen Durchbruch oder Ucbcrströmung vertheidiget werden. Diejenigen, welche inn die erwähnten Stellen zu concurriren gedenken, haben, sich über diese erforderlichen Kenntnisse und Eigenschaften, so wie über Alter, «Vtano^ bisherige Dienstleistung und sittliches Betragen gehörig auszuweisen, und ihre Gesuche bis zum Zo Ottober d. I. bey'dieser Landcsstclli einzureichen. Vom k. k. küstenlandischen Gubernium. Tricst am 21. August 1821. Kreisamtliche Verlautbarungen. 8» 872. Kundmachung. (2) Am 24. d.M., Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, wird die Bezirksobrigkcit Laak die Verpachtung^ des in Laak und in den dazu gehörigen Ortschaften a. h. Orts bewilligten Gctranksaufschlags versteigern. ^ Die Pachtlustigen werden zur Licitation zu erscheinen mit dem Bedeuten eingeladen., daß dlc Licitattonsbcdingnisse, sowohl bey dem Kreisamte, als auch biy dcr Bcz'irksobrigkcit Laak, in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. K- K. Kreisamt.Laibach am 6. September 1821. ' ____ Stadt - und landrechtliche Verlautbarungen« Z.864. Nro. 4628. <2) Von dem k.k. Stadt- undLandrechte in Kram wird bekannt ^macht: Es sey über Ansuchen des Joseph Wolta, in eigenem Nahmen und als Vormund seiner minderjährigen Geschwister , zur Erforschung der Schuldenlast nach dem, am. 27.,Februar i3i3 zu Laibach verstorbenen Franz Wolta, gewesenen Pachter der Herrschaft Luegg, die Tagsatzung auf den 2^. September l. I., Vormittags um y Uhr, vor dlescm Gerichte bestnnmt worden, bey welcher alle jene, welche, aus ivg,s immcr für, elnew Rcchtsgrunde, an diesen Verlaß Ansprüche zu stellen ve,«> meinen / solche sogewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie sich die Folgen des §. 614 b. G. B. selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 28. August 1821. 3- 665. Nro. 471/,. (2) Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Dr. Joseph Piller , Gewaltstrager des Mathias Koß, Mana Koß, verehelichte Sayauz, und der Agnes Schibert, gebohrne Koß, zur Erfor^ung der Schuldenlast nach dem zu Laibach im Priesterhause verstorbenen Professor ^osepy Koß, die Tagsatzung auf den 24. September l.I., Vormittaas vm 9 Uhr, vor dleftm Gerichte bestimmt; bey welchcr alle jene, welche an diesem Verlaß, aus was nnmer fur emem Rechtsgrunve, Ansprüche zu stellen vermeinen, solche sogewch anmelden und rechtsgeltcnd darthun sollen, widrigens sie sich die ^aibach am 26. August 1821. m^dakGesuä"^'^^^ ^"-^'H' '" Krain wird bekannt genÄ: Es"seye b »n d s ^-^ ^, ' k.Fiscalamts,m Vertretung der .^18^ oi^" als Universaler, a^ 10 ^0 l ^?ln ^^'^"^ zur Vrforschung>deS anfälligen schuldcnstandeS dieses tober l' ^ Moraen^ ..^ ^Ä"^ verstorbenen Geistlichem die Tagsahung auf den .. Oc- Lülbach am 24. August. »ÜI,. _ ' ^ Amtliche - Verlautbarungen^ 3' 670. soncurs /> zur Besetzung der erlegten Stelle des Obersten Feldarztts bey der f k Armee lien önoararee bev oel-k. k. Armee der Concurs, m ttelst der erforderllcben ssund- nen Sechs Wochen, vom Ende August laufenden Jahres an gerechnet, beym k-k. Hofkriegsrathe mit den gehörig documentlrten Gesuchen sich anzumelden haben» Z. 8^5. K u n. d m a ch u n g. acl Nr. 2780. (3). Das hochlöbl. k. k. Gubennum hat mit Verordnung vom 17. v. M., Z. io5'M, Pie v'crstxigerungswcife Veräußerung der alten Scharfrzchtcrs-Wohnung am Castellberge 3^iro. 53 bewilligt/ und nachdem zur Vornahme dieser Licitatio» dcr 29. d.M. bcsiimmtwurde, so werden sämmtliche Kauflustige eingeladen, Vormittag von 9 bis 12 Uhr am Stadthaufe zu erscheinen, wo auch bishin die hohen Orts genehmsten Verkaufsbedmgtnsse täglich eingesehen werden können. Laibach am.^., Wepttmber 1821. ^ _______ Z-.^o. Kundmachung. Nro. c)355. Dle Verachtung des Weintatzes und Fleischkreutzecs in einigen Bezirken des Fiu-^ maner Kreises betreffend. (3) Die k. k. i5yr. Zoll- und Salzgefallen - Administration bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniß , da'ß der Weintatz und Flcischkrcutzer in den unten benannten Bezirken und HaufttgcMil^dcn',bcs Fiumaner Kreises in der Canzley des k. k. Hauptzollamts Fiumc, auf hielH'auer dcs Militär-Jahrs 1822, neuerdings an nachfolgenden Tagen, mittelst öffentlicher Versteigerung verpachtet werden wird. Am i3. des M. September das Fleischkreutzer-Gefall der Hauptgemeinden Castelnuovo und Lippa, dann des ganzen Bezirkes Eastua. Am 19, dctto das Fleischkreutzcr - Gefall der Hauptgemelnden Moschenizz« Und Versetz, dann der Stadt Buccari und der zur Hauptgemeinde gleichen Nahmens gehörigen Untergcmeinden ; endlich der H.auptge.neinde Buccari. Am 20. detto das Wcimatzgefall der Hauvtgemeinden Grobnico, Portore und Eucuglianooo, dann da^Fleischkreutzer-Gefall der Hauptgemeinden Portos re und Piketto. Am 21. detto der Fleischkrcutzer des Bezirkes Ezubar und der'Hauptgemem-den Brod, Verboscy und Raunagora; dann der Weintt tz der Hauprgemeinden Verbosco Ulid Rannagora^ Am 22. detto der Weintatz dcs ganzen Bezirkes Fuccine und der Hauptge-meindc Fianona; dann der Flctschkrc«tzer der Hauptgemeinde Grixane, und der zum flachen Lande gehörigen Untergemeinden der Hauptqemcinde Albona. Wozu die Pachttustigen zu erscheinen, mit dem frühern Anhange eingeladen werden. Laibach am 3i. Auaust 1821.________^_^^__^___________ , Vermischte Verlautbarungen. Von dem k. k. Bezirksgerichte Idria wird hiermit bekannt gemacht: (5s sey über An« langen dcs Franz Perger, Bergmanns zu Idria, m die öffentliche Feilbicthung des, dem Joseph Qtzenbcrger gehörigen, in der Bcrgstadt Idria liegenden, auf 4«5 ft. geschätzte» Hauses Nro. 249, nebst dem dazu gehörigen Kuchlgarten, dann An- und Zugehör, im Wege der Execution gewilliget und hierzu drey Termine, nähmlich fur den ersten der 9. October, für den zweyten der 6. November und für den dritten der 10. December l, I., mit dem Anhange des 226. §. a. G< O., bestimmt worden. Wozu die Kauftustigen a» Heu benannten Tagen, jederzeit NaHm'ttwg um 2 Uhr, in der dicßottigen Gcrichtscanüey zu erscheinen haben, wo jie inzwischen c.uch die Kaufsbedingnisse einsehen können. K. K. Bezirtsgerichr Idria den t ^Scptcmbcr 1821. ^ ' z. 2» ^72. . ., . - -" ^ V2') Bon dem Bezirksgerichte der Staatshcrrschaft N.^^ Gs sey über gcmcmschaftl.^s^lnsuchcn der Parteyen, die mit dicßgcrichtlichcn Edict vom 6. Uugust d. I., auf den 6. ncptcmber, 6. Ottobcr und 6. November d^I. ^naeordn« ^ordcncn B.'raufterung dcs, denen Meleutcn Joseph und CatKarina Gögl gehörigen, in Stadtbcrq llcgcnden, auf?5o fl M. M. gerichtlich geschätzten WeingattenS, Tauffe. rergenannt, ^ut^dcm vorigen Anhange auf den ,5. September, 16 October nnd 16. November d. I. übertragen werden. Bezirksgericht Ncustadtl den 4., September 1631/ ' Von dcm Bezirksgerichte Krem wird bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen der Gertraud futscher, wldcr Balentm Tautschcr, wegen schuldigen 200 st. ,'g..., die cre-c^ive Fc.lbicthunq der, dem ^htcrn gehörige«, zu Hersam liegenden, der PfarrMt Mannvbmg in. er Urb 3n>o. 75 z,nsbaren, gerichtlich auf 2476 ft. 45 lr. gc chätztcn ganzen Kaufrca):sdube bew.ll.gct, und die crfte FeilbiethunZstagsahung auf den2q. Au-9utt, ^e -zweyte auf dcn 29. September und die dritte auf den 3i. October l. I., jedes ^iahl Bormtttags um 9 Uhr, in der Gerichtscanzley M K«üz mit dem Bcysahc bestimmt worden > daß, wenn diese Realität, weder bey der erftcft-so'ch zweyten Fei'lbictbuna, um den Schah^ngö^crth oder darüber angebracht werden könnte, sclbe bey der dritten auck unter der ^chahung hindan gegeben werden würde. B^SV^'K«uz^/^!^^^lss° sind tey diesem Gerichte emzufthcn. , Anmerkung. Äco der ersten Feilbiethung hat sich kein Kauflustiger gemeldet. ' Z.376. . ^-^^.' ^ ^" (2) ^------" Von dem Bezuksgerlchte der Herrschaft Thurnamhart im Neustadtler Kreise werden alle)en2,l>>clche auf den Verlaß, des, am ^August,!. I. im Schlosse ^huvnamhart verstorbenen Mathia Oliftschitsch, aus was immer für einem Rechts-grtlnde, Anlprucye zu machen vermeinen, vorgeladen, solche bey der, n, diesem ^nde auf dcn 3. Octobcrl. I.,.früh ym 9 Uhr, in d.,scr Gerichtscan^ley be-mmmttn^agwtzung sogcw^ anzumelden und rcchtsgeltcnd zu machen, widriaens her Veriap ahgchar.delt, und den betreffenden Erben eingeantwortet werden wird Bezn-ksgerlcht Thurnamhart den 3o. August 1621. Von dein Bezirksgerichte-haasbcrg, als Realinstanz, wird bekannt aemacl't- ^ f-. Mayergcratbc lc. seyenden i.s. i -n.f.^i u.id sonstiaen Mo^i iare aewMi^ Zu dicwn Än5e w^en nu^ 's^olge Grs.chschrcibenVoÄ°io^n TH^ Huny, ^"pf'N^. Iuly l.I., 3lro. 162,5 Berstcigcrungstagsahungen, und nvar'- di^ .r'te a»f de», ... O.tobcr, hie z^vcytt auf den 3. ---- 1207 ^ cember l. I., jederzeit um 9 Uhr fcüh,im Orte Gercutb, und zwar m dem daselbst, su> Haus Nro. i3 gelegenen Houft dcs'Gchuldüers, mit^dem BeMhe angeordnet, daß, wen» entweder die ReMtätcn od«r eines «tzder daslandercOtück des Fun^i inFN'^'l, oder der Webilicn, wedcr dcy dec erstcn noch zweyten Tagsah^nq weder über, nock auck um den Schäyungs.vel'lh an Mann gebracht werden könncen, ftüv bcy der oritten kicitation auch unter der'Schätzung hindan gcgebM norden sollen." Die ^chatzun^ uno die Llcitat^sns» bcdingmsse können tägltch '," den gewöhnlichen Amtsstundcn '.co dies.m Gerichte eingefe« hen wcrdu:. ^ Bezirksgericht Haasderg am 20. August,621^________________ " ' " A n-z e i g e. .(2>Nnt^ besuchen gegenwärtigenKreug-Erhöhungs^, Mark^ mit ei!nm ganz fnsthen wohl ajsottittm Schnittwaaren-lngcr, welche sie nüt dem Bemerken einem verchrungswürdigew ^ublicum detannt machen, dasi sich die Waaren, besonders in der WohMlhcit und Güte^auszeichnen^ ^ Zudem wlr um geneigten Zuspruch bitten, versprechen wir un-strn verehrten Abnehmern die reelste Bedienung. Unsere Markthütte befindet sich in der ersten Gasse rechts Nro. 1.0. Laibach am 10. September 1621. ^ Heinrich Quenzler Lc Gregel, . ,-. antretende Handelsleute. Z..645. , Iaqdpacht-Versteigerung. (I) In dex Amtscanzlcy der Religions -Fonds-Herrschaft Rupcrtshof wird am 29. Sep« tember 1821, Vormittags 9 Uhr, die herrschaftliche Iagdgerecktsamc durch Versteigerung auf 6 Jahre rcrpachtet. Vcrwaltungsamt Rupcrtshof am 3o. August 1L21. Am 26, September dv I. wird in der Herichtscanzlen dcr Herrschaft Nas-sönfuß die sogenannte U. l. Fr. Kaplaneygült zu Unternassenfuß aus freyer Hand, entweder im Ganzen, oder in einzelnen Bestandtheilen vcrsteigerungsweise in Kauf gegeben. ' Zu dieser Gült geboren, nebst den Wohn-und Wirthschaftsgcbauden,? Joch iii7Qudr.Klaft.Aecker,5Ioch iZg Klaft. Wiesen und Garten, q Joch 852 Klaft. Waldungen , y5j6 Nustlcal-Huben, dann ein kleines Bergrecht' m Rakoukc und Der dießfallige Anschlag, nebst einigen Hauptbedingnissen zum Verkaufe, kann sowohl m der Gerlchtscanzley der Herrschaft Nassenfuß, als im Zeitungs-Verlage des Herrn Ignaz Edlen von Kleinmayr zu Laibach eingesehen werden. Tne Kaufiustlgen werden demnach eingeladen, sich am obigen Tage, als den 26. Sept. d.I., um g Uhr früh m der Gerichtscanzky dep Herrschaft Nassenfuß einzufindcn. Naffenfuh am 3i. August 1821.' A n z e t g e. (3) Endesgefertigter, dem ein hoher gnädiger Adel «nd ein verehrungswürdiges Publicum, sowohl hier als auf dem Lande, schon seit 12. Jahren mit Ihrem gütigen Zutrauen beehrten, macht es sich zur Pflicht, Denselben bekannt zu machen, daß er nach dm nemsten Wiener und PariserModen arbeitet,und zu diesem Endzwecke sich die Mode-Journale beyder vorgedachten Städte halt, ^welche jeder ?/r. Dame stets zur. gefälligen Einsicht bereit sind. Da er mit geschickten Arbeitern versehen ist, und die billigste und prompteste Bedienung verspricht, so schmeichelt er sich, das ihm vorhergeschenkte Zutrauen auch in Zukunft fortgesetzt zu sehen. Laibach den 6. September 1821. /" " Matthäus Faigel, hKlgl. Ila«en - Kleidelmach«, w«hnh.am «wm WMtNr.iH5.