Imts - S latt zur Lalbachcr Zeitung. ^139. Dinstag orn l9. Movember 18/,/j. Gubernial - 'Verlautbarungen. H. l8l2. (3) Nr. 2N)7l. Currende des k. k. illyrischen Guberniums. — Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom l3. Juli l6l4 den §. 55 der, durch das Patent vom l. Juli ltNI geneh-migtcn Staturen der österreichischen National-bank in folgender Weise zu erläutern geruhet/ l, daß das, der östercichlschen Nationalbank durch den ^. 55 der Statuten eingeräumte Verzugsrechc zur Elholnng ihrcr eigenen Ansprüche, derselben nichl nur aus j ß li, .< ^, f. s. G^bttl^kaih. Z. lLll. (3) Nr. 2l655^2793 (K i r c u l a r e des k. k. illyrischen G über ni ums. — Betreffend den Gedrauch des ölämpelö bei Urkunden, mit denen em Pfandrecht eingeräumt wird. - Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom- 22. Juli l. I. anzuordnen geruhet, daß in den Fallen, wo Urkunden, mic oencn cin Pfandrecht eingeräumt wiro, unter die Bestimmungen des ^. 7 des Stäm^el» und Taxgesetzes fallen, der in dcr Urkunde angegebene oder durch Beziehung ausgedrückte Geldbetrag, für dcn das Psaiwrecht licdungen ist, und nicht drr Werlh des Psanoeb als Nlchlfchnur für die Höhe der Stampelgebühr zu dienen hat. — Diese allerhöchste Entschließung wird in Folge hohen Hoskammer.'Dltretcö vom 28. September l. I., Z. 3ll7l, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — 5!aibach am 22. October lkl-l-. Joseph Freiherr v. Weingarten, Bandes - Gouverneur. ^ arl (^) l a f zu Welsftcl g , R a l l e n ., l« und Prllnör, k. k. Vlce.'P'äsltelN, Ioh. Nep Freiherr v. Schloißnigg, k. k. Gubernialrath. ä^ 16 l3? ^(3) NrT^^T^. C u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums. — Die in den Fällen des §. 35 des ^täm-pcl- und Taxgcsetzes geschöpften Beiurtheile unterliegen dem in diesem Paragraph,- festgc« setzten minderen 3tampel. — Aus Anl<,ß ein^r vorgekommenen Anfrage hat die hohe k. k. allgemeine Hofkammer mit Decvct vom >. Juli ltt'll, Z. 22l()5, entschieden, daß die m dcn Fällcn des §. 35 des Sta'mpel' und Tax-qesehes geschöpften Beiurtheile c-em in diesem P^ragrapht festgesetzten minderen Slämpcl u>l- 98 > rerliegen, — Dieses wird in Folge herabge-lal'gtcn hohen Hofkammcr-Dccretes vom 27 September 18'l^, Zahl3^9'l3, hiemit zur all-gemeinl'n Ktlnttliiß gcdracht. — Lail'ach am 2l. October »L^^. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Weleperg, Raite» a» uud P r i m ö r, f. k. Vice - Präsident. Johann Freiherr v. Schloißnigg, k. k. Gubernialrath. Z. 18 l 4. (2) Nr. «193. Kundmachung in Betreff der Lieferung vonOberbau hölzern für die Bahnstrecke von Gratz bis Cilli. — Für den Oberbau der Staats-eiscnbahn von Gratz bis Cilli sind 2l)8,U58 Stück Unterlagschwellen erforderlich. Die Staatsverwaltung beabsichtiget dieselben im Licitationswege bei-zuschaffen und es werden zu diesem Behufe nachstehende Bedingungen bekannt qcmacht: — § 1. Die Unterlagschwellen können entweder aus Eichen oderLärchbaumholz bestehen. Nnter gleichen Umstanden wird Letzterem der Vorzug eingeräumt. Doch können auch Offerte zur Lieferung von Untcrlagö-schwcllcn aus Kieferholz überreicht wcrden, deren Berücksichtigung aber von besonderen Umständen abhängt. — §. 2. Die einen wie die andern müssen aus zur gehörigen Zeit geschlagenem, gesundem Holze angefertigt und von Rinde und Splint befreit scyn. Stücke, welche ungesund, überständig, ästig und nicht gerade sind, aus Aestcn erzeugt wurden, mit faulen oder schwarzen Aesten oder mit Nissen behaftet sind und den ganzen Kern enthalten, werden nickt angenommen. — §. 3. Das erforderliche Quantum von den verschiedenen Holzgattungcn ist in dem am Ende dieser Kundmachung beigefügten Ausweise ersichtlich. — Es kommen dreierlei Holzgattungcn vor, nämlich gewöhnliche, 7'/, Schuh lange Schwellen, bchaute Schwellen, mit dem Querschnitte der gewöhnlichen Schwellen, aber mit verschiedenen La'ngendimcnsionen, und endlich kantig geschnittene Schwellen von verschiedener Länge, Breite und Dicke. — Bei den ersten zwei Gattungen muß die untere Lagerfiä-che 12 Zoll, die obere Fläche, wenn sie gezimmert ist, 5 bis «l Zoll. und ihre Höhe (Dicke) muß /^ 12" !2" Falle müssen die Schwellen um '/2 Zoll hoher seyn. — Die Form der geschnittenen Schwellen muß von der Art seyn, daß die Seitenflächen senkrecht auf einander stehen. Alle Schwellen müssen mit den vorgeschriebenen Dimensionen der Breite und Höhe nicht nur an den beiden Enden, sondern der ganzen Lange nach vollkommen entsprechen. — §. 5,. Auf welche Lagerplätze die zu liefernden Hölzer zu stellen sind, ist ebenfalls aus dem beigeschlossenen Ausweise zu ersehen. — §. 6. Die Lieferung kann gleich nach Abschluß des Liefe-rungsvcrtrages beginnen; dieselbe muß jedoch rücksichtlich der in Gratz, Wildon, Ehrenhausen und Spielfeld abzulagerenden Hölzer längstens bis Mitte Mai 1845 beendigt seyn. Rücksichtlich dcr in den übrigen Plätzen abzulagernden Hölzer aber muß die Lieferung der einen Hälfte längstens bis Ende März IU45, und die der andern Hälfte bis EndeIuni 1845 vollendet werden. — §. 7. Die wirkliche Uebernahme der Schwellen geschieht durch die von Seite der General-Direction für die Staats-Eisenbahnen aufgestellten Commissare, welche die Schwellen untersuchen und alle mit den bedungenen Erfordernissen nicht übereinstimmende Stücke, ohne daß den Lieferanten dagegen eine Einwendung gestattet wird, ausgestoßcn werden, die von Seite des Lieferanten nach Weisung dcr Commissare von den ärarialischen Lagerplätzen zu entfernen sind. — Die zur Uebernahme geeigneten Schwellen wcrden mit einem amtlichen Zeichen versehen und förmlich übernommen. — Es wird hierüber ein Protocoll aufgenommen, welches von den Kommissären, den Lieferanten und zwei Zeugen zu unterfertigen ist. Das Original dieses Protocols bleibt in den Handen dcr Commissare, und dem Lieferanten wird auf sein Verlangen eine Abschrift ausgefolgt. -^-Erst von dem Zeitpuncte dieser Uebernahme ist die Ware als Aerarial-Eigenthum anzusehen; bis dahin bleibt sie das Eigenthum des Lieferanten und er hat somit alle Nachtheile und alle Gefahr zu tragen, welche die Ware bis dahin treffen mag. — Um das Geschäft der Uebcrgabe zu erleichtern, sind die Lieferanten verpflichtet, d,e Schwellen auf 985 - dem Aerarial - Lagerplatze in regulären Haufen von fünf Fuß Höhe aufzuschlichten; diese Haufen, wenn es die Commissure fordern, zum Behufe der Untersuchung auseinander zu legen und nach Vollendung derselben die frühere Aufschlichtung herzustellen und alles dieses auf ihre Kosten zu bewerkstelligen. — §. 8. Die Bezahlung für die übernommenen Hölzer geschieht auf Grundlage des UebernahmSprotocollcs und erfolgt gegen gehörig gestämpelte Quittung und Beibringung des, von der Uedernahmscommission auszufertigenden Uebernahmsscheines, entweder bei dem k. k. Universal - Cameralzahlamte in Wien, oder bei einem Cameralzahlamre in den Provinzen, je nach dem Wunsche der Lieferanten, welches jedoch 14 Tage nach crfolqtem Contractöabschlusse bei der GeneraldircctionfürdieAngcleqenhcitenderStaats-ciscnbahnen schriftlich zu erklären ist. — §. ». Die Anbote zur Lieferung der verschiedenen Holzgattungen sind bei der k. k. General-Direction für die Staatseisenbahnen längstens bis 30. November 18 4 4 Mittags 12 Uhr, schriftlich, versiegelt und mit der Ueberschrift: „Anbot zurHolzlie-ferung für die Staatseisenbahnen" zu überreichen, — H. lv. Jedes Anbot "nip mil dem Vor« und Ge-schlechtsnamen deS Liefelung^lustigcn untrrfer-tigt s.yn, und muß o.ssil, Wohnort enthalten. Dasselbe hat zugleich nilt Bestimmtheit die Gattung des Holzes, a„S welchem die Schwellen erzeugt sind, u»d die Stückzahl drr auf ein oder den andern, oder auf mehrere der in dem beigeschlossenen Verzeichnisse benann» ten Lagerplatze zu liefernden gewöhnlichen 7'/, Schuh langen, dann der verschiedene»,, längeren schauten oder geschnittenen Schwel» len auszudrücken; oann ist der Preis der gewöhnlichen Schwellen, pr. Stück, uno der Preis der behauten, so wie auch oer Preis der geschnittenen längeren Hölzer, pr. Cubik-Schuh, in Ziffern und Buchstaben zu bezeichnen. — Auch muß in dem Offerte angegeben sey,,, au5 welchen Gegenden das zu liefernde Holz beigestellt wird. — §. l l. Die Offerte können sich auf die ganze Menge des in oem beiliegenden Ausweise enthaltenen Bedarfes an gewöhnlichen, oder längeren behauten und geschnittenen Schwellen, oder auf geringere Partien beziehrn; diese dürfen jedoch bei den gewöhnlichen Schwellen nicht weniger als Zehntausend Stück, und bei den längeren bchauten U"d geschnittenen Schwellen nicht weniger als das für die einzelnen Lagerplätze auögtnuttelte ^«antum betragen. — H. l2. Anböte, aus denen die Prelöforderung nicht mit Bestimmt- heit abgenommen werden kann, die in den übrigen bezeichneten Erfordernissen mangelhaft sind, oder welche von den gegenwärtigen abweichende Bedingungen enthalten, werden nicht berücksichtigt werden. — §. 13. Die Entscheidung über die eingelangten Offerte wird von dem k. k. Präsidium der allgemeinen Hoskammcr erfolgen. — §. l'4. Bis zu dieser Entscheidung bleibt der Offerint von dem Tage des überreichten Anbotes für den Inhalt desselben rcchtsverbindlich, und ist im Falle der Annahme desselben verpflichtet, das angenommene Versprechen in allen Puncren zu erfüllen, und den förmlichen Vertrag hierüber auszufertigen. — H. 15. Längstens 14 Tage nach ccr Verständigung über die erfolgte Entscheidung hat der Offerent, dessen Anbot angenommen wurde, die Caution mit 5^ de6 Gesammtpreises der ihm überlassenen Lieferung entweder im Baren, oder in hierzu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatspaple« ren n«»ch den, Börsewerthe des dem Erlagstage vorhergehenden Tages, oder ln gehörig, nach dem Sinne des § 1374 des allg. b, G. B. versicherten hypothekarischen Vlrschreibungen, über deren Annehmbarkeit die k. k. Hof- und n. ö. Kammerprocuratur entscheidet, zu leisten. Die zur SichcrsteUung eingebrachten Effecten werden in dem Maße, als sich die Höhe der Caucionbpflickt durch contracimäßige Lieferungen von selbst vermindert, auf Verlangen des Contrahenten zurückersetzt werden. — §. 16. Sollte sich der Lieferungsuntcruchmer weigern, den Vertrag auszufertigen, oder die vorgeschriebene Caution zu leisten, oder sollte derselbe überhaupt die übernommenen Verbindlichkeiten in Bezug auf die Güte und Menge des HolzeS, oder auch den Termin der Lieferung nicht erfüllen, so steht es der Staatsverwaltung frei, denselben seiner Verbindlichkeit ganzlich zu entHeden, und rücksichtllch den abgeschlossenen Vertrag für die ganze noch übrige Dauerzeit als aufgelöst zu betrachten , oder sich an das Versprechen zu halten, und auf des Unttrneh« mcrs Gefahr und Kosten und unter ausdrücklicher Vcrzichtleistung desselben auf die Einwendung der Verletzung über die Hälfte über die von ihm erstandene Lieferung einen neuen Vertrag mit wem immer , wo immer, auf jede von ihr zweckmäsiig erkannte Art, und zu jenen Preis.n, um welche der Bedarfaufgebracht werden wird, einzugehen, und sich an dem Vermögen, und rücksichtlich durch die C^ulion des Unternehmers zahlhaft zu machen, wobei der 986 Unternehmer die von dem Rechnungödeparte-ment der Generaldircctlon ausgefertigte Bcreäi« nullg des zu ersetzenden Kostenbetrages als eine vollen Beweis machende Urkunde, jedoch unter Vorbehalt allsälliger Gegenbeweise, anzucr-kcnncn sich erklärt. A u ö w e i ö über den Bedarf und die Vertheilung des Holzes für die Bahnstrecke von Gratz bis Cilli auf die verschiedenen Lagerplatze. der Form ^l»M^ s> ' ^ ^ « oben 6" unten 1!^ Zoll 12Z°u breit, ,., ^. .. . . ,, ^. „ .-^ !! 16 Zoll breit, , . brctt, 6 Zoll dick ' '"U dice 12 Zoll brnr, 6 Zoll d.ck ^ ^^ ^^ Lagerplatz " _______ Lange l n Wiener S ck u h e n 7'/2 > 9 > 10 ^ ^ 16 jj 6 >3'/, > 9> 12 1^1 ^ l 6^ 9,12^ 13^14^ ________ Stücke Gratz »9990 36 48 6 24 42 36 „ 2> « ,, „ „ « 6 Wildon 30912 54 72 9 36 63 54 ..! 6l 36 „. „ „ 9 Ehrenhanscn 17136 24 32 ^, 16 28 24 ^ N 16 „ „ „ ^ 4 Spielfeld 16755 42 56 7 26 49 42 „ 14 26 ,, „ ^ ,, 7 Marburg 3^262 12'^ l9i 25 M0 17l^ l'^5 l7 62 MO 13 5 5 5 2l. Kcrschbach 2t92O 12 16 2 8 14 12 „ ^ t, „ .. ^ „ 2 Poltschach 34273 54 72 9 36 63 54 „ 18 36 .. „ „ „ 9 lMi 29790 82 l35 18 71 125 lOi l7> 48 7l 12 4 4 4 14 Summa . . 208056 j428 >622 ^80>3l9 ^558 ^470 3^134 >319^25» 9j 9> 9 72 Vonderk. k General-Direction für die Staats ' Eisenbahnen. Wien den 29. October 1844. Ktavl' unv lanvrrchtliche Verlautbarungen. H. 1796. (3) Nr. 7944. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey uon diesem Gerichte auf 'Ansuchen der Central-Direction der k. k. ^88>om'3xl0ni Al.'iic>i'u!i ^il^dlc» Iluliclic, wider ?lnna Gasperotti, Tochter, Leopold Gasperotti, Curator des mütterlich Amia Gasperottl'schen Nachlasses, und Maria Tichi, wegen aus dem Urtheile Uebcrlretungcn und zur politischen Ver« Zvaltung; — 3) die Zeugnisse über die voll« kommene Kenntniß der deutschen uud der ita« lienischen Spruche, dam, einer der hierlanoes üblichen slavischen Mundarten; — 4) die Zeugnisse über ihr moralisch - uud politisch gutes Betragen, üdcr ihre Fähigkeit und oiö, herige Verwendung. — Zugleich hab«! sie au-zugcben. ob sie mit den übrigen Beamten des Bezirtvcommiss^riüteä zu Flilsä) verwandt oder verschwägert, und in welchem Grade sie es styeu. — Vom k. k. iNyrisch-küstculändischen Gubernium. Triest am ^t. November 1844. Z. iV5l. ( ) Nr. 13726. Edict. Dli dcin k. k. llnurüster. küstenl. Appcl-^licüs » und Ellininül- Ol'etllclichle »st der ^ici^püf!^ enn'b G.ri.chis^eners mil dcm N),^'mmäß!gcn Gehalic von Z5o fi. C. >,M. m Elledigung gekommen. Dieses wird mit der srllmerung bekannt gegeben, daß die Bewerber um d,eien Dienstrosten ihre ditßfälligen beltgten Gesuche binnen 4 WochtN/ vom Ta» gt der Einschaltung d»«s«s Edictes in die Kla« genfurterZeltungeblätter, entweder unmittelbar/ oder wenn sie berells in «inem andern Dienie' fle stehen, durch ,hre vorgesrht«n Stellen hierorts lmzurtichm und zu erklären haben, ol» und in welchem Grade sie mit einem Beamten des k. k. Auhellationsgcrichtcs verwandt oder verschwägert scp^n. — Klagcnfurt am 7. November l8/^. Kt ll»l. unn lauvrechlllche ^erlalllbarungrn. Z. 1846. (l) Nr. 10662. Edict. Zur Wiederbesetzung der bei diesem k. k. Stadt- und Landrechte in Kr»in mit dem si-stemisirtcu jährlichen Gehalte von 800 fi. C. M., und dem Vorrü'ckunqörechte in 300 si., erledigten Rathsprotocollisten-Stelle; dann im Falle der graduclen Varrückung zur Besetzung der Criminalactuärs »Stelle mit dem Gehaltejährl. 600 ft., wird der Concurs von vier Wochen, vom Tage, als dieses Edict zuerst in der Lai-bachcr Zeitung erscheinen wird, ausgeschrieben. — Die Bittwcrber haben sohln ihre mit den er« forderlichen Studicn - Zeugnissen, Bcförderungöe Decrcten, Ausweisen über die bisherige Dienst, lcistung und die volle Kenntniß der krainische» Sprache sbelcgten Gesuche, und zwar Jene, welche bereits im Dienste stehen, durch ihre vorgesetzte Behörde, bls zum belagten Ter« mine anher zu überreichen, und darin zugleich anzuzeigen, ob und i» welchem Grade sie allenfalls mit einem Beamten dieser Stelle verwandt und verschwägert sind. — Laibach am 16. November Itt'l'4. _______________ Nl tlSämtliche ^ crlautvarungen. Z. 183l. (y Nr. 15280. N.,ch einer Mittheilung von Seite des k. k. Militär-HauptUl'lpflegs-Magazms in Neustadll soll der Verpsiegsbedarf für die vom l. März bis Ende Il.m 16'15 in den Ortschaft, n Nassensllst und Unt.rbresovih anfge-stcUl w.rdcnden k. k. Ben »U. Februar ,6^5 um 9 Uh« Vsrmiltags angeordnet. Dieß wird dem Abwesenden zu dem Gude be« tannt gemacht, damit er zu dieser Tagsahung enf« rveeer seldst elscheinc, oder ren aufgestellten Curator dcstätlge und ihm d,e nöthigen Behelfe »nillheile, oder oder «inen andern Sachwalter ernenne und ihn dem Gerichte bekannt mache, rvidllgens die RcchtSsache mildem aufgestellten Ouratorausgeführt und er sich oie Folgen feiner Verabsäumung selbst zuzuschreiben haben »vürde. Bejl'kögelicht Gollschce am 3. November ,644. Z. »7?9« (') ^ Nr. 2552. 8 d i c t. Vom Bezirksgerichte des Herzogthumü Gottschee wird dem abwesenden Johann Schleuner von Schal« tentvlf Nr. ,<^ betannl gemacht: tZS habe Mathias Hönigmann von Nxccroorf, in Vollmacht der U»ma Mcrcher von Ratilnig, eine Klage wegen aus dem Schuldscheine vom 5. November itt34, schuldiger »25 si. sammt Zlnsen und Gerichtökosten hier an. gebracht und um richterliche Hllfe gebeten. Dag Oericht, dem der Aufenlhalt deK Oetlagtc« gän^ich unbetannt ist. und der sich auch auhcr ocn österreichischen Staaten aufhallen dürfte, hat zu seiner BMrclung auf seme Kosten U"d Gefahr den (5arl Schuster von Gotische« alS Üurator aufgestellt uno zur Verhandlung münol'cher Nolhdurften die Tag« s«yung auf den 24. IälMtl »«45 UM IUHr Varmlt. tazö angeordnet. 989 Dlssen w',»d der Ubwcsendc zu dem I,,ee c»in. nert, dah er zu dieser Tagsahung enlweoer seldst, «der durch einen Bevollmachllgle,» erschclnen, oder einen andern Sachwalter e,csem Gerlchlc betaunt mache, überhaupt,n eieser Rechtssache geddllg ei». schreite, »vldrigeoK er sich d,e nachlhelllgen Folgen selbst zuzuschlelben haben rrülbe. Nei'ltSgellcht Gollschee am >b. Q^tober »844- Von dem Veziltsgerichte Reudegg wird be« fannt gemacht: Hs sey uder Alllange», beü Herrn vr. Johann Thomann, Curator oeö »mndeljähl'gen Joseph Wurschbauer von Laivacd, «n ine Reasiumi. rung der, mit Btscheioe vom 20. Febr. ,«44, F.ö24, funcw schuldiger »uoo fi. c. 5. c. bewllllgel geive^ senen, aber si,l,rl,n execuliven F«,lb,etung c,r, tem Uugustin Urschijh von St. Ruprecht gehörte«, ge. »ichllich aus 2^5 ft. geschätzten Rcalilälen, „ämllch Ver, oer Herrschsfl Kl0lsenbach 5ud lllb. Rl. 2.6 diellsibaren Mahlmühle sammt Zugehöl; da»» der lern Gute Grallach »ud Urh. liir. 9-' ill,0bar,n Mahlmühle sammt Haus und Acker; lc".er ecS der HerrschaftKrolsenbach »ub Nr. «5 berggrnchlllchcn WeingaltenS sammt Waloantheil» in Olloy, und >ts der Herrschaft «assenfuh »ul, Urb. 3l». 5g? un. terchänige» Waldes »n Glodoku gewiMgel uno l»« Vornahme die neuerlichen Tagsayungen aus dc» »,. December ,644, »».Jänneruno ,,. Februar »tt^5, iedeömal F>LH um 9 Uhr in loco El. Ruprecht mit dem Beisätze bestimmt worden, oah besagte Reali» böten bei der drillen Feilbietungstagsahulig auch un. »e» der Schätzung hintangeged«»» lvel0en. Die iilcilationebedinglnsse, der GrundbuchSex. tlact und das SchähungeprotocoN tdnnen hieramtK »ingesehe« werden. VezilkSgelichl Neudegg den 2. November »8^. Z. ,79,. («) ^ir. 2007. Edict. Vom Bezirksgerichte Krupp wird hiemit dem Iosth Blut von BlutSberg und dessen allfäUigen Erben und Rechtsnachfolgern erinnert: Es habe wi. der denselben Johann Widtrwohl, Handelsmann m Wien, dmch Dr. Wurzbach von Salbach, tne Klage auf 3ahluna der aus dem Wechsel ^1c>. '^5. Apnl ,842 schuldigen '2o ft. 10 tr. (^. M. 0. «. c. und Nechtfcltiglmg deS dießsalls mit dem Bescheide vom ,. October ,U44, 3- 274U, dewM.gtel, Verbolev auf die beim Mathias Blnt von Älul^erg H. Dir. 26 zu «rsuchtnden ,50 si. ^'. M. .mgebrachl, wor< «her die Verhandlungstagsatzung auf den 10. Flbiua« »845 um 9 Uhr Vormittags angeordnet worden ist. Da nun des Geklagten Aufenthaltsort unde-lannt und derselbe vielleicht außer den k. k. Erdlan-den abwesend ist, fo hat man zu ,e,ner V«tr.tung auf seinc Gefahr und Kosten den ^ohann ^ampusch von Krupp als l^ul-»tc.r 2^ "cnnn aufgestellt, mlt dem dieser Gcgenstand gmch^idnuugsmaßlg ver. handelt werden rvird. „ Der Geklagte hat demnach rechtzeitig selbst ^u "scheinen, vd«'einen anoern Sachwalter aMMrl- len und namhaft zu machen, oder >em vom Gerich« te Ausgest«llten seine !)lechtSbeh«Ife an die Hand zu geben, widrigens er alle aus seiner Verabsa llmung entstehenden Folgen sich selbst zuzuschreiben habei» wird. Bezirksgericht Krupp am 3,. Octobee ,844. Z. ,8«>. (>) Nr. .872. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Gurkseld wi»d dem, unbekannten Aufenthalte» abwescnoen Lorenz Metel» to von Rauno, und seinen gleichfalls unbekannten Er» den hiermit lxtamtt gemacht: Es habe Joseph Sko» da von ttiauno wider sie die Klage auf ^lsitzunq der, der Slaalsherrschast Lanbsiraß ,"li Urb. Nr. »0 dienstbaren halben Hubt w Rauno hicsamts cing». blacht, worüber mit Bescheid vom 3. October I. H. H. »Ü72, die Verhandlui^gstagsatzung aus den '0. Jänner »855 Aolmittags um 9 Uhr vor diesrm Ge» richt« bestimmt wurde. Da« Gericht, dcm der Aufenthalt der Geklag, ten unbekannt ist und da dieselben vielleicht aus den k. t. Erbländern abwesend seyn könnten, hat zu ihrer Vertretung und auf ihre Gefahr und Kosten Hen Herrn Joseph Gratze« v»n Gurtfeld als Kurator bestellt, mit welchem diese Rechtssache nach dcr hierla'ndigcn Gerichtsordnung ausgetragen werdrn wird. D« Geklagten werden hievon zu dem Ende verständiget, damit sie zu der bestimnuen TagsHyung enlwcder stlbst «rsch«men, oder dem für sie bestellte,» Kurator il)>c Rcchtsbehclfe mittheilen odcr eitlen andern Sachwalter sich bcstellrn und diesem Gerichte namhaft machen können. K. K. iüezirksgericht Gurkfeld am 3. October ,844- Z. 1767. (2) Nr. 2763. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Senosetsch wirb hiemit bekannt gemacht: daß in der Ercculionssache des Mathias Kraschovitz von Oblak, durch seinen Be-vollmachligten Martin Srebotnag von Luegg, wider Matlhi^S Dollcs von Landoll, in die öffentliche Feil-dictung der, dem Letzteren gehörigen, der Herrschaft Luegg 5l,I, Urb. Nr. ,46 dienstbaren, gerichtlich auf 352» fi. 50 kr. bewerthetcn halben Hübe, und des auf 43 fi. 40 kr. bewertheten Mobilars, wegen aus dem w. ä. Vergleiche ^cl«. 25. Iäimer «844, Z. 34, schuldigen 5ü fi. c. 5. c. gewilliget, und zu deren Vornahme die Termin« auf den 9. December d. I., den 8. Jänner, und den 10. Februar k. I. Vormittag 9 Uhr in loco Landoll bestimmt worden seyen, wobei die Realität und das Mobilare nur bei der dritten Feilbierung unter dem Schätzungswerthe hintangegebm werde. Der Grundvuchscrtlacl, das Schä'hungsprotocoN und dle Licitalionöbedingnisse können täglich Hieramis eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Senofetsch am 5. October 1844. 960 Z. .783. (2) Ne. 2692. ' Edict. l. Vun dcm k. k. Bezirksgerichte Egg und Kreut- 'i derg wild hiemit bekannt genlacht: Es sey auf Ali- ! suchen des Barthtlme Iagodiz von Lustthal, in die 1 erecutive Fcilbictung der dein Matthäus Velrpitz von ' Weinthal gehörigen, der Pfarrgült Mannsburg sul, ! Urd. Älr. !)5 '>2 dienstbaren, gerichtlich auf 5.8 fl. < 40 kr. geschälten Halden Hübe, wegen aus dcm ge< ! lichilichtn vergleiche vom I. November »«43 Z. 27l->3 schuldigen l45 fl. sammt Zinsen, Klags- und > Executions.-Kosten gewilliget, und zur Vornahme , dcrselbcn im Orte der Realität die TagsaiMigen auf den 5. December d. I., dann 8. Jänner und 7. Februar »«45, jedesmal 9 Uhr Vormittag mit dem Beisatze angeordnet worden, daß obige Hübe, falls sie bei der ersten oder zweiten Feillxctung nicht um vder,ü'^er den Schätzungswert!) an Mann gebracht werden tonnte, bei der dritten Feildietung auch un-ter dem ^chätzungswetthe werde hintangcgebcü wer-dcil. Das Schä'lMngsprotocoU, der Grundbuchscr' tract und die iltciiationsdcdingni^e, wornach von ie-dcm Licitantcn ein Vadium'pr 80 st. zu erlegen seyn wird, können in der dicßämllichen Registratur täglich eingesehen werden. ,K. K. Bezirksgericht Egg und Kreutberg am 12. September 184^. Z. 1792. (2) Nr. 5Ü95. Edict. Vom Bezirksgerichte des Herzogtbums Gott-scbee wird dem vor länger als 3o Jahren sich von stiller Heimalh entfernten, und seit dieses Zeit verschollenen Maitin Ionke, von Altlag, hiermit l>etonnt gemacht: OK habe dessen Bruder Johann Ionke um feine Ginberufung und sohinige Todeserklärung hlergerichts das Ansuchen gestellt. Man Hal ecmnacd dem VcrschoNcnen den Mathias Ionte von Alllag als Kurator aufgestcNt, und dclselbc »rird hiermit aufgefordert, binnen eines Iabreö entwcocr pe»sönlich oder durch einen Be. rollmäämgccn zu elscheinen, oder vas Gericht von fcincm Schicksale auf eine andere Url in Äenntniß zu sehen, ^idrigenö er nach fruchtloser Bcrstltichung dieser Frist auf ncucllichcö U,lsu. chen für lcdt erl'lärl , und dessen ^rmögcn Icncn, tie sich tazu lcgitimiren werden, cmgcanlrvurtet nürte. Bezirksgericht Gottschee am 23-October ,L^4. Z. »77.. (5X Nr. 17,5. ^ Edict. Pom Bezirksgerichte Scisenberg rvird aNge. ^nein betannt gemacht: Es scy über Ansuchen des Mathias Glebcnz von Höstern, durch dessen Bc. rüllmüchliglcn Anton Niglcr, in tie executive .Zeilrictung ^r, dem Jakob Muchvilsch vo» Sckar^ M gcdorlqcn, der ^erisckaft Zobelsbcsg dul) Reclif. Nr. 555 dienstbaren Berglriese i»^ llnvll^im ^ui>>lU >m ßeriällichcn Schätzungsivertbc pr. ^« is,, ta>»,> »ncisl Pferde, geschäht auf 60 ft., 4 iiubc, Hcs^äzl auj ij6 ft., » lialdllln, Lkschähl aus ^ ^,, 1 Wagens, geschäht auf 3o ss., wegen schlll^igen lj^ st. 46 kr. «. 5. c. , gewisliget und zu deren Vornahme die Talfahrten auf den 26. November, 23 December 'U44 u>,o 25. Jänner ,Ü45, jedes» mal um «« Uhr Volmittagö iil loco Schaufel mit dem Bcis^ye anqeordnec wordcn, dc>h die Realität uno F^hl„isse bei der dric^n F.-ilbie. tungstagfahlt aucd unter ihrem Scha'tzungswcrlhe hintaogegebcn werden. Der Grunebuchöextract, das Schähungsploto» coll und die Feildietungöbedingnissc tonnen zu den gewöhnlichen UilUösiunocn hicrgerichts eingesehen und in Adschrist erhoben werden. Bezirksgericht Selsenberg den 23. October »34H. Z. »79». (3) Nr. 222Ü. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Gurkfeld wird be« kannt gemacht: Ez sey die executive Fcilbictung des, der Aanes Novak von ^esiaderg gcböri^en, zur Herrschaft Thurn am Hart zuli Ncrg Nr. 3^l die,>stdare>l, auf 2 kr. c. ä c, , bewilliget worden. Des Vollzuges wegen werden drei Tagsaz» zungen. auf den ,6. November, »6. December . »8^4 und »6. Jänner ,6^5 VormiltagK u,n y Uhr ln i"cu roi 8>taa mit dem Beisätze cmgcord» - net, daß die Veräußerung unter der Schätzung 1 nur bei der dritten Fcilbietung Statt habe. t Die Schätzung, der Glundduchsextract und t die Licitalio"Sdedingnisse tonnen täglich bei diesem n Gerichte eingesehen werden. - K. K. Bezilksgericht Gulkseld am 22. Octs-i» ber »Ü44. K ---------------------------------------------------------------------«. d Z. »775. (5) Nr. 5960. ü G d i c t. '' Jene, die auf den Nachlaß des, im Dorfe )l Hösier» ohne Testament verstorbenen '/... Hüdlers " Stephan Koscher» aus was immer fur elnem kl Grunde einen Rechtsanspruch zu machen gedenken, !' haben sich be, sonstigen Folgen des §. 6.4 b. G. "- B. hieramls bei der aus den 2«. November l. I- kl Vormittag um 9 ühr anberaumte«» Liquidations» t