OMacherGMum. _ ^ ^^^ «r. 83. Pranumerationlprti«: I» Lomploir gauzj. «. II, halbj. 5.50. ss«r blt Zustellung in« Hau« halb!.«» »i. M!l bn Post gonzj. fi. lN, halbj. ft. ?.«>. ssnit.,st, N.April »».»vll., l»».fl.i^>: l«sl ^^ "^ nöthigen Vorbereitungen vor Eintritt 'selben beendet werden tonnen, btn . ^'lhsralh hat in der Art zu geschehen, daß zuerst H Abgeordneten der Landgemeinden. dann jene der Unk ' ^"aus jene der Handels- und Gewerbelammcrn ß° "blich die Abgeordneten der Wählerklaffc des gro. die ^""dbesttzes (der Höchstbesteuerten) gewählt und daß , Wahlen der Abgeordneten der Landgemeinden, dann ^ber Abgeordneten der Städte, hierauf jene der Han« H ' und Gewerbclammcrn, endlich jene deS großen «/""dbesihes (dcr Höchstbestcuerlcn) im Lande an dem wichen Tage beginnen. ^. ^tr Vorgang hinsichtlich der Wahlen des eisten d,n ^ ^ großen Grundbesitzes in der Bukowina, nein!. ^" "' der Lanbesordnung für Tirol ß 3, 1 auf« "'Men Nühlcr ,st im ß 53 gerebelt, l^llrck ^' ^ Ausschreibung allgemeiner Wahlen ist H ^ die Landeszeitungen und durch Platale in allen lanm t" der im ReichSrathe vertretenen Länder be< "zu machen. lis.il s^'t Ausschreibung einzelner ErgänzungSwahlen ist Hw? ^^ Wählerllasse des großen Grundbesitzes (der ykg?s steuerten) durch die Landeszeitung, bezüglich der Alolll, ^" ^^ Städte und der Landgemeinden durch dtrla. .^.'" ^n den Wahlbezirk bildenden Gemeinden zu "loaren. ll,it ^ ^^' Die Wahlberechtigten aller Wählcrklassen fii,h, ^nahme jener der Handels» und Gcwerbclammcrn ltllis." "lphabctischcr Ordnung in bcsondcrc Listen (Wäh. 'V einzutragen. lcrlis. ^"ls der Wahlen der Landgemeinden "sind Wäh. Uh^"! lür die Wahl der Wahlmänncr und für die i"r N?^^"^ anzufertigen. In die ersteren sind die ^leren >! ^" Wahlmänner berechtigten Personen, in die «. bie gewählten Wahlmänncr einzutragen, yeli Hz s wahlberechtigten, welche nach den Vcslimmun-lNit dt " Wahlordnung Einen WatMrper bilden, sind ^nzutta ""^^lgenben Ausnahmen in Eine Wühlerliste ^tien «^" Wühlerklasse der Höchstbesteuerten in Dal-on« h.s. ^^ tben so viele Listen anzulegen, als Wahl. ^ähitr ' "" l^b' und in jede dieser Listen sind jene sliyin,„ ^«tragen, die an dem nämlichen Wahlorle zn ^ haben. ^"ue oder die Wahlmänner mehrerer Gerichts. ^ ^Übl ,?"" Wahlorte, so haben im ersteren stalle >,"l1e die '^" ö" einzelnen Orte und im letzteren >"' ^. "ach Gcrichlsbezirlcn verfaßten Wahlmänner' ^° für di- ^'"'^^" "" einander gereiht, die Grund, z^'ue ein, ??°hlha,idlul,g l8 39) zu bilden, ohne daß ^btr«ch. b" i"" Watil an dem Wahlorlc berufenen l^mms,' " ^' °lphabetischer Ordnung enthaltende Dl, 'le anzufertigen wäre. ^t h^" ^fertigung der Wählerlisten berufenen § 25 ^leiben i, Evidenz zu halten. »-der N^n .^"'l'"^' ^b««slb,s. "" beS großen Grundbesitzes (der d, der N ""ten) obliegt dem LandeSchef; behu^ ""wn der Stildte, dann der Wählerlisten llem/l, b" Wahl der Wahlmänner in den Land- b°tst«h«r. °^^^ " llder Gemeinde dem Gemeinde. de! WN""W der nach 8 1l zur Theilnahme an d«r El«, .^" Abgeordneten der Landgemeinden in UlNlehafl von Wahlmälmern berufenen Guts. besttzer obliegt dem Bezirlshauptmanne, in dessen AmtSbezirle der Wahlort sich blfindct. Die Listen li hat der Landeschef durch Einschaltung in die Landeszeilung unter Anberaumung tiner vierzehn-tägigcn, vom Tage der Kundmachung zu berechnenden Reclamationsfrist zu verlautbaren. Die Listen b hat der Gemeindevorsteher im NmtS. locale der Gemeinden und die Listen c der Gezirtshauvl. mann in seinem Nmtslocale zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Gleichzeitig ist diese Auflegung unter Anberau. mung einer achttägigen, vom Tage der geschehenen Kund-machung zu berechnenden Reclamationsfrist öffentlich be. lannt zu machen. Ein Pare der Liste hat der Gemeindevorsteher an die unmittelbar vorgesetzte lande5fürstliche politische Be-Horde ober an jenen Gezirlehauptmann vorzulegen, wel. cher vom LandeSchef mit der Entscheidung der Recla. malionen beauftragt worden ist (ß 26). § 26. Reclamalionen gegen die Wählerliste können non den Wahlberechtigten- des betreffenden WahlkörpcrS wegen Aufnahme von Nichtwahlberechliglen oder Weg. lasfung von WahlberechUglen, und zwar gegen die Listen a bei der Lanocsbchördc, gegen die Listen d bei dem Gemeindevorsteher und gegen die Listen c bei der lanoes. fürstlichen Vezirlsbehördc eingebracht werden. Die bci dem Gcmcindevorstchcr einlangenden Re-clamationen sind von ihm innerhalb drei Taaen an die unmittelbar vorgesetzte landesfürstliche politische Vehörbc oder in Städten mit cigcnen Statuten außer der Lan« deshlluplstadt an jencn Gczirlehauptmann vorzulegen, welchen der Landlschef mit der R:clamationsenlscheidung beauftragt. Ueber die rechtzeitig eingebrachten Neclamalionen entscheidet bezüglich der Listen a der Landesches. bezüglich der Listen d der Vorsteher der lanbesfürftlichen politi. schen Behörde, welcher die Gemeinde unmittelbar unter-stellt ist, oder der mit dieser Entscheidung beauftragte Vczirlshauvtmann, bezuglich der Listen » der zur Anfertigung derselben berufene Gczirkshauptmann. In den die Listen d und c betreffenden Fällen kann innerhalb drei Tagen die Vcrufung an den Lan-deschcs eingebracht werden. Die Entscheidung des LandtSchcfS ist in jedem Falle cndgillig. Rcclamationcn und Berufungen, die nach Ablauf der Frist eingebracht werden, find als verspätet zurück, zuweisen. Der zur ReclamationSenlscheidung berufene lanocS-fürstliche Beamte hat bis 24 Stunden vor dem Wahl« ttrmine etwa nothwendige Berichtigungen der Wühlerliste von amlswcgcn vorzunehmen. § 27. Sobald die Wählerliste beS großen Grund, bcsitzcs (dcr Höchstbestcucrten), sowie jene der Städte, nach erfolgter Entscheidung der Reclamalionen richtig gestellt ist, sind den Wählern des großen Grundbesitzes (dcr Hochstbestcuctlcn) vom Landcschef, den Wählern der Städte von dem Vorsteher dcr unmittelbar verge» setzten landlsfürstlichen politischen Behörde zur Wahl der Abgeordneten LegilimationSlarlcn auszufertigen, welche die fortlaufende Nummer de: betreffenden Wählerliste, den Namen und Wohnort dcS Wahlberechtigten, den Ort, dcn Tag und die Stunde dcS Anfanges der Wahl» Handlung, sowie die Stunde des Schlusses der Stimm« gebung zu enthalten haben. Ist ein in die Wühlcrllasse dcr Städte eingereihter Ort einem Wahlorte zugewiesen, der in einem anderen politischen Vezirtc liegt, fo sind die Wählerlisten an den Vorstand dcr vorgesetzten politischen Behörde dcs Wahl« orles einzusenden, von dem auch die zur Ausstellung der LegilimationKlarlen nöthigen ZluSlünfle über Ort und Zeit der Wahlhandlung einzuholen sind. In Städten mit eigenen Statuten kann mit der Ausfertigung von Lca.itimatlonolatten der Vemeindevor' slcher beauftragt werden. Wahlberechtigten dcs großen Grundbesitzes (der Hüchslliesteuerlen), welche im Lande wohnen, sind ihre Legitimationslarttn zumsenden; die außerhalb deS Lan» dcS wohnenden Wahlberechtigten sind zurElhebung ihrer Legilimlltionslllllen durch die Landcszeituny aufzufordern. Den Wählern in Städten sind die Leailimalions. karten in dje Wohnung zuzustellen, die Zustellung kann dem Gemlindlvorstlher übertragen werden. Auch sind die Wähler in ortsüblicher Weife aufzu. fordern, ihre LegilimationSlarten in jenen Füllen, in denen sie auS welchem Grunde immer längstens 24 Stunden vor dem Wahllage nicht zugestellt worden wären, persönlich zu erheben. § 28. Vi hufS der Wahl der Abgeordneten der Land. gemeinden hat die politische OezirlSbehörde nach Vorschrift des § w auf Grund der bei der letzten Voll«, zählung ermittelten anwesenden Bevölkerung die Unzahl der von jeder in ihrem Bezirke gelegenen Gemeinde zu wählenden Wahlmänner festzusetzen, Tag und Stunde oil-ser innerhalb des Gemeindegebieles vorzunehmenden Wahl anzuberaumen, die Wühlerlisten nach erfolgler Reclawa-tionsentscheidung richtig zu stellen, zur Leitung der Wahl einen Wahlcommissür zu bestimmen und den Gemeindevorsteher von diesen Verfügungen rechtzeitig in die Kennt« niS zu setzen. Der Gemeindevorsteher hat sofort die Wahlbereeh« ligten unter Bekanntgabe deS TageS und der Stunde und deS von ihm zu bestimmenden Locales zur Wahl einzuladen und dieieltx zur festgesetzten Zeit vorzunehmen. Die Wahlcommifsion besteht auS dem Wahlcommis-sär und dem Gemeindeoorstande. ß 29. Die Wahl der Wahlmänner hat zur seftge-setzten Zeit und in dem bestimmten Versammlungsorte ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Wähler vor sich zu gthen. Die Abstimmung erfolgt mündlich oder schriftlich, je nachdem in dem betreffenden Lande die Abstimmung bei dcr Wahl der Wahlmänner zum Zwecke der Wahl der Landlagsabgeordnetcn nach den dafür dermal bcste-hcnden gesetzlichen Gestimmungen mündlich ober schriftlich geschieht. In dem letzteren Falle sind den Wühlern die nach § 31 eingerichteten Stimmzettel auszufolgen. Bei der Wahl der Wahlmänner sind die für die 2dahl der Abgeordneten in den tz§ 40 bis 47 folgenden Bestimmungen in sinngemäße Anwendung zu bringen. Jeder Wähler hat so viel« Namen zu nennen oder in seinem Stimmzettel zu verzeichnen, als Wahlmünn« zu wählen sind. Zur Giltigleit der Wahl der Wahlmünner ist die absolute Stimmenmehrheit erforderlich. Wird diese nicht erzielt, so ist nach den Bestimmungen der tz§ 49 und 5)0 weiter vorzugehen. Den abgeschlossenen Wahlalt hat der Wahlcommissär zu übernehmen und ihn dem Bczirlshauptmanne zu übergeben. 8 30. Der GezirlShauptmann hat die Legalität des Wahlaktes in jeder Gemeinde seines Bezirkes zu konstatieren, und wenn sich dlc Nothwendigkeit einer Neuwahl ergibt, diese sogleich unter Angabe der Gründe anzuordnen. Nach ordnungsmäßig vollzogener Wahl sind alle gewählten und die im § II bezeichneten Wahlmünner, welche an dem nämlichen Wahlorte die Wahl vorzuneh. men haben, in die nach § 24 zu verfassenden Wählerlisten einzutragen, und sind ihnen nach Weisung des 8 27 eingerichtete LegitimationSlarlen zur Wahl deS Abgeordneten zuzustellen. Die Zustellung der Legitimationslarttn kann durch die Gemeindevorsteher eingeleitet werden. Ist der Wahlort in einem anderen politischen Bezirke gelegen, so sind die Listen der Wllhlmünner nebst den Akten über die Wahl derselben an den Bezirks-hauplmann des WahlorteS einzusenden und von ihm auch die zur Ausstellung der LegilimationSkarten nöthigen Auskünfte über Ort und Zeit der Wahlhandlung einzuholen. § 31, Zum Vollzüge der Wahl der Abgeordneten sind den Wählern mit Ausnahme der Wähler des ersten Wahlkörpers im großen Grundbesitze in Tirol und in der Bukowina, und zwar den Wahlmännern der Landgemeinden nur dort. wo sie die Stimme schriftlich abzugeben haben (§ 41), mit den Legitimalionslarten Stimmzettel zu erfolgen, welche auf die Zahl der zu Wählenden eingerichtet und für Wahlen deS großen Grundbesitzes (der Höchstbesteucrten) und der Handels-lammern mil drm Nmtssugtl der Landesbehörde. für Wahlen der Gemeinden mit dem slmtssiegtl der unmittelbar vorgesetzten lanvesfürstlichen politischen oder der die LeaitimatiouSlarlen ausfertigenden Gemlinde-behörde (8 27). ferner jedenfalls mit der Veu,erlung versehen fein müssen, daß jeder andere nicht behördlich ausgegebene Stimmzettel als ungiltig behandelt weiden wird. Anstatt verloren gegangener oder unbrauchbar k)t-wordener Stimmzettel sind auf Verlangen der Wahlberechtigten von der zur ersten Ausfertigung berufenen Vt-Hürde oder am Tage der Wc>hl von dem Wahlcommissür andere Stimmzettel auszufolgen. Der Wahlcommissür erfolgt auch die zur Vornahme dcr engeren Wahl (§ 50) erforderlichen Stimmzettel. 576 IV. Von der Vornahme der Wahl berNb« geordneten. § 32. Außer den Men der §§ 53 und 54 wird die Leitung der in Gegenwart eines Wahlcommifsürs vor« zunehmenden Wahlhandlung einer aus den Wählern gebildeten Wahlcommisston übertragen, welche aus sieben Mitgliedern zu bestehen hat. Der Wahlcommissär wird vom Landeschef, für die außerhalb der Landeshauptstadt in der städtischen und in der Wählerllafse der Landgemeinden vorzunehmenden Wahlen aber von jenem Vezirlshauplmanne bestimmt, in dessen Vezirle die Wahl vorzunehmen ist oder der vom Landeschef mit der Bestimmung des WahlcommissäreS be« austragt wird. Jeder Wahlcommission wird von dem Wohlcom-mifsär ein Schriftführer beigegeben, welcher über den Verlauf der Wahlhandlung ein Protokoll zu führen und in dasselbe alle wichtigen bei der Wahlhandlung sich er« gebenden Portommnisse, insbesondere die von der Wahl-commission gefällten Entscheidungen aufzunehmen hat. § 33. Für die von den Wählern des großen Grund« besitzes (der Höchstbesteuerten) und von den Wahlmän-nern der Landgemeinden zu vollziehenden Wahlhandlungen werden drei Mitglieder der Wahlcommission von den Wahlberechtigten gewählt. Nach deren Wahl werden eben so v«le Mitglieder der Wahlcommission vom Wahlcommissär benannt. Die Wahl der von den Wahlberechtigten zu wählenden Mitglieder hat durch Stimmzettel zu geschehen, welche über Aufforderung des Wahlcommissärs von den beim Beginne dieses Wahlaktes anwesenden und legitimierten Wählern in Ausübung des eigenen so wie des von ihnen in der Wählerllasse des großen Grundbesitzes (der Höchstbesteuerten) vertretenen Wahlrechtes abzugeben find. Die Prüfung der Wahllegitimation steht bei diesem Wahlakte dem Wahlcommissär zu. Einwendungen oder Proteste sind von demselben nicht zuzulassen. Diejenigen, welche bei dieser Stimmabgabe die mei-sten Stimmen erhalten haben, sind als gewählt anzu« sehen. Haben mehr Personen, als zur Vollzähligkeit erfor-derlich ist, die gleiche Anzahl Stimmen erhalten, so ent» scheidet zwischen ihnen das vom Wahlcommissär zu ziehende Los. Für die von den Slüdten zu vollziehenden Wahlhandlungen werden von der Gemeindevertretung des Wahlortes und von dem Wahlcommissär je drei Mitglieder der Wahlcommission aus den Wählern bestimmt. Die in der vorbezeichneten Weise bestimmten sechs Mitglieder wählen mit absoluter Stimmenmehrheit das siebente Mitglied der Nahlcommission. Kommt eine solche Stimmenmehrheit auch bei einem zweiten Wahlgange nicht zustande, so wird dieses Mit' glied vom Wahlcommissär benannt. § 34. Die Mitglieder der Wahlcommission wählen aus ihrer Mit« mit relativer Stimmenmehrheit den Vorsitzenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahl» commissar zu ziehende Los. § 35. Die Beschlüsse der Wahlcommission werden durch Stimmenmehrheit ohne Rücksicht auf die Zahl der Stimmenden gefaßt. Der Vorsitzende der Wahlcommission stimmt nur bei gleich getheilten Stimmen mit und gibt in einem solchen Falle mit seiner Stimme den Ausschlag. § 36. Eine Entscheidung über die Zulassung zur Stimmabgabe oder über die Giltigteit abgegebener Stimmen steht der Wahlcommission nur dann zu: 2. wenn sich bei der Stimmabgabe über die Identität eines Wählers Anstünde ergeben; d. wenn die Giltigteit oder Ungiltigleit einzelner abgegebener Stimmen oder Vollmachten oder Widerrufe der letzteren in Frage kommt, ober o. wenn gegen die Wahlberechtigung einer in den Wäh« lerlisten eingetragenen Person bei der Wahlhandlung Einsprache erhoben wirb. Eine solche Einsprache kann nur insolange, als diejenige Person, deren Wahlberechtigung angefochten wird, ihre Stimme nicht abgegeben hat, und nur insoferne erhoben werden, als behauptet wird, daß bei dieser Person seit der Feststellung der Wählerliste ein Erfordernis des Wahlrechtes entfallen sei. Die Entscheidungen der Wahlcommisfton müssen in jedem einzelnen Falle vor Fortsetzung des Wahlaktes erfolgen. Ein Recurs gegen dieselben ist unzulässig. § 37. Der Wahlcommissär hat für die Aufrecht-Haltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung und für die Beobachtung der Bestimmungen der Wahl-ordnung Sorge zu tragen. Uebtrschreitungen des Wir-lungskreises von Seite der Wahlcommission hat derselbe nicht zugelassen. Nach Beginn der zur Vornahme der Wahl be-stimmten Stunde hat der Wahlcommissär Ansprachen an die Wähler im Wahllocale nicht zu gestatten. § 38. Die den Wählern und beziehungsweise Wahl-münnern erfolgten Legitimationslarten berechtigen sie zum Eintritte in düs bestimmte Wahllocale und haben als Aufsold«rung zu gelten, sich ohne jede weitere Vorladung an dem darauf bezeichneten Tage und zu der festgesetzten Stunde zur Vornahme der Wahl einzufinden. ß 39. An dem Tage der Wahl, zur festgesetzten Stunde und in dem dazu bestimmten Versammlungsorte wird die Wahlhandlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Wähler mit der Constituierung der Wahlcommission begonnen, welche die Wählerliste nebst den vorbereiteten Abstimmungsverzeichnissen und Stimmlisten übernimmt. Ist die zur Constituicrung der Wahlcommission erforderliche Anzahl von Wahlberechtigten nicht erschienen, so werden die Funclionen der Wahlcommission von dem Wahlcommlssär ausgeübt. § 40. Der Vorsitzende der Wahlcommission hat den versammelten Wählern den Inhalt der §§ 19 und 20 dieser Wahlordnung über die zur Wählbarkeit erforderlichen Eigenschaften gegenwärtig zu halten, ihnen den Vorgang bei der Abstimmung und Stimmzähluna zu erklären und sie aufzufordern, ihre Stimme nach freier Ueberzeugung ohne alle eigennützigen Nebenrückstchten derart abzugeben, wie sie es nach ihrem besten Wissen und Gewissen für das allgemeine Wohl am zuträglichsten hallen. («Schluß folgt.) Der Minister deS Innern hat auf Grund der erhaltenen Allerhöchsten Ermächtigung und im Einvernehmen mit den betheiligten anderen k. l. Ministerien den Herren Franz Wilhelm. Karl Marzl, Wilhelm Lindheim und Sigmund Hirsch ler die Bewilli» gung zur Errichtung einer Actiengesellschaft unter der Firma „Allgemeine österreichische Handelsgesellschaft" mit dem Sitze in Wien ertheilt und deren Statuten genehmigt. Der Minister deS Innern hat im Einvernehmen mit den betheiligten anderen l. l. Ministerien dem Herrn Anton Ritter v. Stanliewicz die Bewilligung zur Errichtung einer Acliengesellschaft unter der Firma „Wiener Remisenverein" mit dem Sitze in Wien ertheilt und deren Statuten genehmigt. Nichtamtlicher Theil. Zur Wahlreform. AuS allen Theilen des Kaiserreiches werden noch fort Stimmen laut, welche ihrer Freude über die Allerhöchste Sanction der Wahlreformgesetze, und unter Einem den ehrfurchtsvollsten Dankglfühlen der Bevölkerung patriotischen Ausdruck verleihen. Wir lesen in der „Oesterr.-ungarischen Wehrzeitung": „Noch selten haben wir an eine Reform innigere Hoff< nungen und glühendere Wünfche geheftet, als an jene der Wahlen für die Vertretung unserer westlichen Reichs« Hälfte. Uns sind manche jener Fragen, welche die Gemüther der Bürger aufregen, gleichgiltig; für uns gipfelt sich die ganze innere Politik nur in der einen Frage: Wie würde der Kampf, in welchem wir etwa früher oder später unser Blut zu opfern in die Lage kommen könnten, unser Vaterland vorfinden? Die Antwort hiefür ist eine unschwere. So lange es möglich war, daß ganze Provinzen durch den Einfluß der Landtage sich von den con-stitutionellen Pflichten ferne hallen konnten und mußten; so lange man im stände war, das Commanbowort einzelner Führer mit der Stimmung ganzer Nationen zu verwechseln, so lange lag in diesem Zustande nicht blos eine Drohung, sondern auch eine stete Gefahr. Wir aber fürchten nichts so sehr als die Lockerung der Staatseinheit, denn sie entzöge uns unser heiligstes Palladium, die Idee, welche uns allein fähig macht, mit freudigem Gewußtsein in Kampf und Tod zu gehen: den Gedanken an eine starke, einige Monarchie, an ein glückliches und mächtiges Vaterland." Das ..Innsbrucker Tagblatt" schreibt: „Für das Land Tirol speciell bringt die Wahlreform unveltennbare und unbestreitbare Vortheile. Tirol, welches in den letzten Jahren im Reichsrathe genau so vertreten war, wie es dies nimmermehr wünschen und wollen tonnte, und welches in jüngster Zeit von einer Fraction dazu oerur-theilt war, im Reichsrathe sogar ganz unoertreten zu sein — dieses arme Land Tirol wird unter dcm Walten der neuen Wahlordnung nicht mehr die Rolle des Aschen» brödelS zu spielen verdammt sein, ihm wird in Zukunft nicht mehr die traurige und beschämende Aufgabt zufallen, di? Gefühle der Vaterlandsliebe zu verleugnen, das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit mit den übrigen Ländern deS Reiches zu ertüdten, um in kurzsichtiger Sonderpolitil mehr und mehr dem materiellen und geistigen Siechthum entgegenzueilen l" Der „Mährische Correspondent" äußert sich. wie folgt: „Ein Gefühl tiefer Befriedigung hat sich der Ver« fafsungspartei ob deS errungenen Sieges bemächtigt; in tausenderlei Manifestationen flammt auf der Dank des Volles und die Verehrung für den erhabenen Monarchen. Auch unseres Kronlandes, des allezeit reichslreuen Mähren, hat sich eine Festesstimmung bemächtigt, die die Landes« Hauptstadt nicht minder wie die anderen Communen aus der Eintönigkeit des Alltagslebens aufrüttelt." Die ..Vrünner Zeitung" sagt: „Dankbar und vertrauensvoll blickt das Volk zu der Weisheit des Monarchen empor, der jenen Gesetzentwürfen, durch die Oester« reich ein ununterbrochenes constitutionelles Leben und ein wahrer Fortschritt gesichert werben soll, seine Bestätigung ertheilte; die moralische Wirkung der Kunde von der Allerhöchsten Entschlilßung ist im ganzen Reiche eln überwältigende gewesen. Der Tag, an dem das ne" Oesterreich sein Geburtsfest feiert, wird unvergeM bleiben im Herzen aller treuen Sohne des Kaiserftaatts. Ueber deu religiösen Körperschaften in der Provinz Rom schwebt das Damoklesschwert der Aufhebung. Nach Mittheilung italienischer Glätter wurde der italienischen Kammer eln Gesetzentwurf vorgelegt, dessen wichtigste Bestimmungen wir hier nachfolgen lassln: Art. 1 lautet: „In der Provinz Rom werden nM den Ausnahmen und Veränderungen dieses Gesetzes vel-öffentlicht und ausgeführt das Gesetz vom 7. Juli M" über die religiösen Körperschaften und über die Umwandlung des unbeweglichen Vermögens der kirchliche" Stiftungen, das Gesetz vom 29. Juli 1808 über °ll Pcnsiouen der Mitglieder der unterdrückten Körperschaft' Art. 2. Ueber das Vermögen der aufgehobenen " ligiüsen Körperschaften in der Stadt Rom wird auf s<"' gende Weise verfügt werden: 1. Das Vermögen M geistlichen Häuser, deren Mönche ihre Dienste derör»"' lenpflege in eigenen oder in fremden Hospitälern widn"" oder welche in irqend einer Weise bei wohlthätigen M' lcn belheiligt sind, wird ocr Congregation der chrislli^ Liebe in Rom zugewiesen mit der Bestimmung, dieselbe« ihrem Berufe zu erhallen und sie, wo «S nöthig ist, ^ ähnlichen frommen Werken zu beschäftigen, 2. Die M" jener Häuser, deren Mitglieder sich mit dem Volls"' terrichte befassen, werden der Commune Rom zugewm^ welche dieselben als einen besondern Fonds zur Ah"' tung der niederen Schulen zu verwalten haben w>l' Ebenso werden jene Güter der genannten geistlichen H" ser, welche jetzt dem secundüren oder dem höhern Unl< richte dienen, ihrem Zwecke erhalten und werben d»l königliches Decret auf Vorschlag des Unterrichts- "° Iustizministers Unterrichtsansiallen desselben Grades^ den Gesehen deS Königreiches zugewiesen. 3. Die M jener Häuser, mit welchen Pfarrkirchen verbunden I'"' werden unter diefe Kirchen selbst und unter die and" Pfarrkirchen Roms vertheilt. ^g Eine Ausnahme von dcm Gesetze des Jahres l" bildtt das vielbesprochene Alinea 4: Das VellN^ jener geistlichen Häusec, in welchen die Generale " G.neraloicare von im Auslande bestehenden Orden l! dieren, werden dem heiligen Stuhle zum Zw^e z, Aufrechthaltung feiner Beziehungen mit den im ^ lande bestehenden geistlichen Orden überwiesen. 3"^?.^ fuhrung dieser Bestimmung wirb den genannten ^ ^ ralen und Generalprocuratoren der zeitliche Otlwß genannten Einkünfte für die Dauer ihres AmteS " -, wiesen. 5. Das Vermögen der aufgehoben Körp"»«^ ten und geistlichen Stiftungen, für welche im gea/t^, ^ tigtn Gefetze nicht auf andere Weise vorgesorgt ist. ,^ in einem Sptcsalfonds zu wohlthätigen und rel»»' '^ Zwecken in der Stadt Rom verwendet, welcher "^ nach dem Gesetze über das Kircheneigenthum vom ^'^n 1871 geregell werden wird. Aus diesem FondS «" i die Ausgaben bestritlen werden, welche der Staat '^ für Unterrichts- und KultuSzwlcke in der Stadt "> zu tragen hat. ^ Art. 3 bestimmt, daß jene Häuser, welche dt" „, densmitalledern bis jetzt zum Aufenthaltsorte dtt ^ bis zur wirklichen Anweisung der Pensionen °, ,„ Zwecke erhalten bleiben. Die Pensionen müssen ° '<„ einem Jahre nach Publication des Gesetzes ^^^t sein. Nach Besitzergreifung der Klöster durch de« ^ wird die Regierung jenen Ordensleuten, welche e ^ langen oder die wegen Alters ober Krankheit ihc"^ö< nicht verlassen können, gestatten, in zwei oder d" stern beisammen zu wohnen. ^he"^ Art. 4 bestimmt, daß die Güter der aM ^ geistlichen Körperschaften in öffentlicht StaatS"" ^os< wandelt werden. Hievon bleiben nach Art. 5 a«^ he< sen die in der Stadt Rom für Wohlthätigkeit«)" ^le stimmten Gebäude: die Gebäude, wo die Orde"A.^ü und Generalprocuratoren wohnen, ausschließlich' .^ Theil, der für ihre Wohnung und ihr Amt n° ^ ^ . des ^ Art. 6 verfügt, daß eine nach Anhöruna " F nisterratheS vom Justiz- und Kultusminister emj ' ^ Commission von drei Mitgliedern die Llq"l°"^d d> Vermögens der aufgehobenen Körperschaften F> Verwaltung desselben zu übernehmen haben ^' ^„d<' Commission führt den Titel: „LiquidalionScoMU"» KirchenvermögenS in Rom." . ..^r "". Art. 9. Die Iahrespenstonen der 2""«^" Schwestern der aufgehobenen Orden sind bei den " ' ^ Orden für die Priestern und Chorschwestern ^ Lire, für die Laienbrüder und Laienschwestern .^e' Lire. bei den Medicantenordeu mit 300. bez'ty" ^' 150 Lire festgesetzt. Bei nachgewiesener s^ .tere< heil oder Erwerbsunfähigkeit können für °" > ' n)^ Bezüge anf 400, beziehungsweise '^^«"Y ^d" «us den übrigen Bestimmungen deS '" " c^ l,^ undzwanzig Artikel enthaltenden Gesctze>>lw «^v wir noch hervor den Art. 13, nach welche" u„b 1,^ den suburbicarischen Diöcesen die EoUeglalllr« ^ . Beneftcien, welche von Personen «"ossen w^ ^ «irchenamt beim Papste bekleiden, von den von ^. maßregeln ausgeschlossen sein sollt n; !"„ , 579 welcher verfügt, baß die Bücher. Manuscripte. Archive, Kunstwerke und historischen Denkmäler in b'n Gebäuden der aufgehobenen Orden den öffentlichen Bibliotheken und Museen einverleibt werden sollen. Die Gemälde, Statuen und VegenstHnde. die sich in dm Kirchen zur "lfentlichtn Verehrung befinden, bleiben daselbst. ^oiitssche^Uebersicht. «aibach, 10. April. Im deutschen Reichstage ist der schon früher «ngeliindigte Oesehcnlwurf belrchend die bürgerliche Form °" Eheschließung von den Abgeordneten Dr. Voll und ^ Hlnschius eingebracht worden. Der Entwurf basiert °u> dem Prinzipe der obligatorischen Cioilche. — Die uwanzcommissio» des preußis^en Herrenhauses MM die Ablehnung des vom Nbgeordnetenhause be« i^^tNtn Gesetzentwurfes wegen Aushebung der Kalen< , /! ^ Zeitunqsslempelsteuer. — Die geänderten Ar. "" XV und XV11I der preußischen Berfas. ^"8 wurden nun officiell kundgemacht. Die beiden Nr- flauten künftig: Art. 15. ..Die evangelische und die "Mch'latholische Kirche, sowie jede andere Religions-°Mchaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbst' """dig. bleibt aber den Staatsgfehen und der gesetzlich «loidneten Aufsicht des Staates unterworfen. Mit der Wchcn Maßgade bleibt jede Religionsgesellschaft im ^lsltz und Genuß der für ihre Kultus», Unterrichts» ""° Wohlthiitlglcitszwccke bestimmten Anstalten, Stif. ""N«n und Fonds. Art. 18. DaS Grnennungs., Vor-?l°gs., Wahl- und VestätigungSrecht bei Besetzung 'Mcher Stellen ist, soweit es dcm Staate zusteht und .'Hl auf dem Patronate oder besonderen Rechtstiteln ^uht. aufgehoben. Auf Anstellung von Geistlichen beim Elitär und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestim» ^"3 leine Anwendung. Im übrigen regelt das Gesetz l Vefugnisse des Staates hinsichtlich der Vorbildung. "Mellung und Entlassung der Geistlichen und Religions-/Ntt und stellt die Grenzen der kirchlichen Disciplinar. Malt fest." h. Präsident Thiers hat am 8. b. das Palale Elys6e nrn?' ^ ^^ Permanenzcommission hat sich bclckl' ^' ""^" ^ni Präsidium Vuffets versammelt und Dittt' ^" ledem Samstag cine Sitzung zu halten, tu« ""''ss'°n sprach die Hoffnung aus, die Regie, lhei? ^^ ^^ Commifsion in jeder Sitzung alles mit-Ü?' ^^ ^'^ °"^ ^^ allgemeine Lage des Landes »v^c^tn Zwistlgleiten mit der Kammer, die auf Zer-Nllll, '"'^ ^^'" Kammerpräsidenten und auf die An-ft^ ^ug ^.^ z^z^hl eines Abgeordneten zurückzuführen ltcte'n^ ^" griechlfche Ministerium zurück- y In der portugiesischen Deputlertenlam-^ l°gt Aoelino in Beantwortung einer Interpellation die ^i .stilln, die Regierung habe aus den Journalen ^»lsick "'^ revolutionärer Agenten erfahren ; eS seien die H f "^regeln ergriffen worden. Sanho Silva hebt lnit l,» ^'" der Solidarität der nationalen Parteien itn z. " ausländischen Parteien hervor und bemerlt, daß tcie^ ^^licle der Gefahr alle parlamentarischen Par. nister t>e/'" ^""" zusammenstehen werden. Der Mi-^ziebun ^lußern sagt, die Regierung wünsche die besten sichert?'" "ul Spanien zu unterhallen; er ver-^l>rlo i,^' ^^ ^ ^'"^ revolutionäre Agenten nach soffen !^^" ^^" u^^ ^^' andere in Lissabon ein-"llcs"^ >'nd. Die Journale der Opposition schreiben blr zu .^""triguen der Regierung zu, um sich am Ru. °^,er, w "' In ganz Portugal herrscht voll-Gossen ^- ^ ^" Sefsion der CortcS wurde '"'l Sva ' "^dem dieselben noch die Posttonocntion '«Wli^l "' den Gesetzentwurf betreffend einige Zu-^t» d^ ^" ^tn AuSlieferungsoerlrage mit Spanien Dj.^^deleverlraq mit Italien genehmigt hatten. ?'t den, 7^°^auer Z?itun^" ist. ganz übereinstimmend ^lllzi ""' ^" Meinung, daß Rußlands Ab-H ein . " "°^ dessen Eroberung zu räumen, rnchl s?° in b,' I^S versprechen gchalten werben mussc. l >ln N,? '"lle von Samarkand würden Rußland in ?' cillen."?!" ""l Khiwa allein die Umstände wie 3 "l es <^"'"cssen zur Richtschnur dienen. Rußland b°?'l des o,'^ «''"'zlehcn. nur einige zu beherrschende l> lbe ch, V ^" occupiercn, aber c« würde für ^"«scheiden "^"" lein, diese verwickelte Fragt jetzt t>t, bütke ^' s, " ""^ St'te der Engländer nutzlos »v^lunft ^'"^ l,cht slb°n zu disculieren. Erst nach ^ ^« lnii,,i^"lsischen Truppm an Ort und Stelle dulden« ^ l""' zu bestimmen, ob die Interessen senden o? ^" H°'^cle mit dem in der Gewalt ^^I^yan hinlänglich geschützt werden lönnen. ^ Diener Weltausstcllung"i873^ Xy? ^ts^" 'lrtilel XI des Organislltionsstaluls der ^^" Biz,U^ Gruppe der Jury ein Präsident ? hat n^"/"nten. Die Verlheilung nach den ^ ^pfte i lolgendermaßen stattgefunden: ^"en. Vi.^^^a" ""d Hüttenwesen: Präsident b«v ^ ^. i-n^" ^ldcnten Oesterreich und Deutschland ^b Forsl^^lch^l' Wein- und Obstbau, Garten. ^Und^Uhschaft: Präs. Oesterreich. Vizepräs. «n»land. Gruppe 3. Ehemische Industrie Präs. Deutschland, Vizepräs. Frankreich und Oesterreich. Gruppe 4. Nahrungs- und Gennßmitlel als Erzeugnisse der Industrie: Präs. Ungar,,, Vizcpläs. Portugal und Grasilien. Gruppe 5. Texlll- unb Gclleldungsindustrie: Präs. Oesterreich. Vizcpräs. Belgien und Deutschlaud. Grupp<6, i^'der- und Kaulschulindustrie: Präs. Rußland, Vlzepräs. Oesterreich und Türlei. Gruppe 7. Metall» industric: Präs. Belgien, Vizepräs. England und Oesterreich. Gruppe 8. Holzindustrie: Präs. Rußland. Vizepräs. Dänemark und Ungarn. Gruppe !). Stein», Thon- nnd GlaSwaren: Präs. Fraulrlich, Bizepiäs. Oesterreich und Belgien. Gruppe 10. Kur^renintusttic: Pväs. Deutsch« land, Vizcpräs. Oesterreich und Italien. Gruppe li. Papierindustrie: Präs. Oesterreich. Vizepräs. Japan und Holland. Gruppe 12. Glaphische Künste und gewerbliches Zeichnen: Präs. England, Bizepräs. Frankreich und Oesterreich: Gruppe 13. Maschinenwesen und Transport-miltel: Präs. Oesterreich, Vizepras. Deutschland und England. Gruppe 14. Wissenschaftliche Instrumente: Präs. Schweiz, Pizcprüs. Deutschland und Oesterreich, Gruppe 15. Musikalische Instrumente: Präs. Italien. Bizepräf. Oesterreich und Frankreich. Gruppe 10. HeereSwescn: Präs. Oesterreich, Bizepräs. Rxhland und Schweden. Gruppe 17. Marincwcsen: Präs England, Vizepräs. Oesterreich und Griechenland. Gruppe 18. Gau» und Eioil.Ingenicurwesen: Präs. Frankreich, Vizepräs. Nord-amerila und Oesterreich. Grupc 19. Das bürgerliche Wohnhaus mit seiner innern Einrichtung und Aus-schmückung: Präs. Holland. Vizcpräs. Schweiz und EMlen. Gruppe 20. Das Gauernhaus mit seinen Ein-l richtungen und seinen Gcrälhen: Präs. Ungarn, Vize« präs. Nordamerika und Rußland. Gruppe 21. Die nationale Hausindustric: Präs. Türkei, Vizepräs. Pcrstcn und China. Gruppe 22. Darstellung der Wiilsamleit der Museen für Kunslgewcrbe: Präs. Oesterreich, Vizepräs. Italien und Holland. Gruppe 23. Kirchliche Kunst: Präs. Italien, Pizepräs. Spanien und Oesterreich. Gruppe 25. Bildende Kunst der Gegenwart: Präs. Oesterreich. Vizepräs. Frankreich und Deutschland. Gruppe 2er lchlen Versammlung deulfcher i?and. und Foistwirlhe in München im Seplembcr 1872 wurde infolge diefcr Anregung von Wien der Nnlrag des DireclorS Herrn Sellegast mil allgemeinem Beisalle aufge. nommen, daß in Wien während der WcllauSstellung ein internationaler landwnlhfchasllicher Congrcß zu veranstalten wäre, welcher den Landwirlhen nicht blos als Vereinigung«' punlt dienen, fondern auch Gelegenheit geben sollte, wich' tigere la nbwlrlhscha ft liche Fragen allgemei. ner Nalur zur AuSlragung zu bringen. NuSgehend von diefer Anregung wurden nun weitere Vorverhandlungen fei« tens der k. l. WcltausstcUungScommifsion gepflogen und durch den Präsidenten derselben, Sr. la»s. Hoheit Herrn Erzherzog Rainer, Se. Excellenz der Herr «clerbauminister Niller o. Chlumecly mit dem Präsidium deS inlernalionalen landwirthschafllichen Kongresses und der Leitung der dieS- bezllglich nothwendigen Voreinleitungen betraut. Infolge dessen veranstaltete der Herr «ckerbauminiftei am 19. März eine Besprechung, zu welcher in Wien anwesende Verlreler verschiedener LandwirlhschaflSgesellschaflen sonne der einschlü» gigen wissenschasllichen Corporation-« eingeladen wurden. Wenn auch manche der Eingeladenen wegen Abwesenheit von Wien oder auS anderen Gründen nicht erscheinen konnten, so war die Versammlung doch zahlreich besucht. Die Berathung rücksichllch deS Zeitpunktes deS Eongrefses ergab, daß der Monal September fUr denselben am geeignetsten sei. So rvunschenswerlh eS allerdings erschien, den inlernalionalen landwirthjchasllichen Congreß während der temporären illinbviehausslellung (31. Mai bis 3. Juni) zu veranstalten, sprach doch 5ie Mehrzahl der Gründe fur die Wahl deS Monales September, bis zu welcher Zeit die Iulyarbeiteu sowie die landwnthschaftlichen Feldversuche, die Maschinenproben, das moderne Kulturfeld u. s. w. vollendet sein werden; auch Ml in diese Zeit die PferdeauS» slellung und daS Weltreennen. Auch wnrde berücksichtigt, daß im Monat September die Land- und Forstwirthe am ehesten Zeit haben, eine derartige Versammlung zu besuchen. Eine Vereinigung des Congresses mil dem internationalen Weinbau- und Pomologencongresse, der gleichseitig mit der fUr 1—15. Oktober in Aussicht genommenen inlernalionalen Trauben» und Obstauestellung veranstaltet werden soll, wurde auS mehrfachen Gründen abgelehnt. Die hierauf folgende Debatle über die Fragen, welche am inter, nationalen landwirchschafllichen Cvngrefse besprochen werden sollen und bei deren Wahl auf die vermuthlich große Zahl der Theilnehmer Rucksicht genommen weiden muß, zeigte, daß schon jetzt einc Reihe von fur diesen liongreß geeigneter Fragen allgemeinen Interesses angegeben werden lonnle, doch wurde die Firirung derselben, ebenso die Feststellung deS SlalutS und deS Programmes einem NuSsührungS-comil6 überlassen, welches demnächst von Seite beS Ncker-bauministerS emgesetzt werden soll und das sich rücksichtlich der Fragen noch vorher an competente Personen deS In» und Auslandes wenden wird. Von Seite der Geneialdirec-lion wurde die möglichste Unterstützung des Unternehmens, sowohl Einräumung der nöthigen ^ocalitäten für doS Bureau. Drucklegung aller einschlägigen Schriftstücke zugesagt, als auch der Iulypavillon auf dem NellauSstellungSplahe fur den Fall, als dessen Räume fUr die Zusammenlunsle deS Congresses genügen sollten, zur Disposition gestellt. Die hierliindische LllndwirthschaftsgefeUschaft wird an diesem Congresse zweifelsohne lheilnehmen; sie wird im Verlaufe des heurigen Frühjahres und Sommers Gelegenheit haben, die flir den projeclierten Kongreß erforderlichen das Herzoglhum Kr a in betreffenden Materialien zu sammeln und den Weltmarkt auf das kleine, aber an Naturschätzen reiche Kram, aus ein Land, »n welchem Wein» und Kornsruchtbau, Rindvieh» und Bienenzucht, landwirlhschafl» licheS Gewerbe und Industrie sehr emsig betrieben wird, aufmerksam zu machen. — (Lanbesbehördliche Anerkennung.) Der Herr LandeSpräsidenl Graf AuerSperg hat unterm 7. d. an den Feuerwehrhauptmann Herrn Do berlet folgendes Schreiben gerichtet: .Die von Seiten der frei-„willigen Feuerwehr bei dem Brande in Oberschischla am „4. d. M. an den Tag gelegte aufopfernde und von Vr-,solg begleitete Thätigkeit und Ausdauer gibt mir Ver-„anlllssung, sowohl der Leitung als der Feuerwehrmann-„schaft meine volle Anerkennung auSzujprechen. Laibach, ,7. Npril 1873." — (Spende.) FUr den lrainischen Schulpsennig spendete Frau Jeanette Luckmann einen Betrag von 10 ft. — (Zur Weltausstellung). Obgleich Krain in Beziehung auf Lehrmittel und Gegenstände der Schule nicht hervorragend vertreten sein wirb, dürfte eS doch gerade bezüglich dieses Faches eine Novität bringen, die nicht bloS für den Fachmann, sondern auch für den Laien Interesse bieten wird. ES ist dieS eine Landkarte Europas, die von einem Schüler der HandelSlehranstalt deS Herrn Mahr sehr nett gezeichnet wurde, um deren Rand sämmtliche cour-sierenbe wichtige Gold- und Silbermünzen aller Staaten Europas nicht bloS genau beschrieben sind. so daß der Lernende die verfchiedenen Geldsorten der mit Nummern auf der Karle bezeichneten Länder erklärt findet, sondern iu u^tulÄ befestig« wurden, wodurch eS möglich wlrd, Größe, Nrl der Prägung der mil einem eigenen Kill angehefteten Handelsmünzcn zu studieren. Diese mehr als 18 Qua« dratsuß große Wandkarte hat nicht bloS vorzüglichen Werth als Lchrmmel, sondern ist zugleich ein reich auSgcstalleler Gegenstand der Exposition, geeignel, allgemeines Interesse zu erwecken. Betonen wollen wir, daß diese originelle Idee einem heimatlichen Institute entsprossen ist, dessen Zöglinge ihrem rastlo« und vielseitig thätigen Leiter alle Ehre machen und den allen, guten Vtuf dieser Anstalt aufrecht zu erhallen bemüht sind. — (AuS dem Vereinsleben.) Der «ste lrai-nische hielt am 6. d. M. im städtischen RalhSsaale die erste Jahresversammlung ab. Nach Vorlesung deS Protokolles und grftaltung dcS Berichtes de« Vorstände« Über die Thätigkeit deS Ver-einS im Jahre 1672/73 folgte der Bericht deS Verein«. lassierS: Die Einnahmen betrugen 2009 fl. 62'/, kr., die Ausgaben 46« fl. 27'/, lr. Von den ÄuSgaben sind 213 fl. 27'/, kr. flir Kraulenunterstühungen. 50 fl. für Beerdigungskosten und 205 fl. für besondere Auslagen hei-vlxzuheben. DaS Gelammtvermögen deS Vereine« betragt 1511 fl. 14 lr. — Hierauf wurde zur Wahl der Di- 550 rection geschritten; e« wurden 1 Director, 1 Stellvertreter, 1 Kassier, 1 Secretär und 8 Ausschüsse gewählt. In den »iichften Tagen werde» ble Statuten der h. Landesbehörd« zur Bestätigung vorgelegt und solche nach erfolgt« Veneh« migung sogleich sämmtlichen Mitgliedern zugemittelt werden. — Der Leseverein in Soderschih arrangiert am 14. d. eine Beseda mit Gesangspiecen und lombolaspiel. — Die Citalnica und der Sololverein in Wipp ach v«anstalten an selbem Tage eine Veseda, bei welcher Gesangspiecen und zwei Theaterstücke aufgeführt werden. — Der slooenische lalholisch'polilische Verein in Globolo bei Vrezi5 feiert am Ostermontage sein zweijährige« Gründungsfest. — (Die slovenische Bühne) bringt am 14. d. das zweultlige Luftspiel ,Sand in die Augen" und die Operelle „Des Löwen Erwachen" zur Aufführung. Der Reinertrag dieser Vorstellung wird zur Herstellung von Grab« denlmülern für die slovenischen Schriftsteller V. Mandelc und S. Ienlo gewidmet. — (Der Opernsänger Herr Stoll) trat im Landestheater zu Vraz in Donizetti« „Favoritin" auf. Die .Grazer Ztg." berichtet: „Im ersten und letzten Alte brachte Herr Stoll viel schönes. Hier konnte er den lyrischen Charakter seiner Stimme zur vollen Geltung bringen. Dagegen zeigten der zweite und der dritte Alt nur Schattenseilen seine« Könnens. Die Sprache bewegt sich im Recitative bei ihm gleich unbeholfen wie sein noch zu wenig gelräfligtes Organ, das sonst ganz fchähbar genannt zu werden verdient. Seine Mittellage ist mit der, wenn auch ganz sympathisch llingenden höhe in leiner sichern unmittelbaren Verbindung. Im dritten Alte fchlug der Sänger einen hämischen Ton an, der zwar, als bloße Slizze genommen, ganz richtig gewählt, in der Tonfarbe jedoch zu grell und unvermittelt hervorkam. In der äuße« ren Repräsentation sowie insbesondere in seinem Gange prägte sich wenig Ritterlichkeit aus. Nichtsdestoweniger tönn« ten »ir der Direction nur gratulieren, wenn sie Herrn Stoll zu gewinnen wüßte. Es wäre auch Herrn Stoll zu gratulieren; denn wir sind überzeugt, daß er sich an der Hand des Herrn Kapellmeisters Stolz zu einem tüchtigen Sänger emporarbeiten könnte." — (Feuerwehr in Tarvi«.) Der „Klagenf. Ztg." wird aus Tarvis geschrieben: „Ein jahrelanger Kampf gegen die Hartnäckigkeit angestammter Gewohnheit ist end« lich bei uns zum glücklichen Abschlüsse gekommen, e« hat sich für Tarvis «ine freiwillige Feuerwehr gebildet, und als vor kurzem unsere Feuerwehrmänner in neuer Ausrüstung mit ihrer von Samassa in Kaibach gefertigten Feuer» spritze, geschmückt mit einem von der laibacher Feuerwehr gespendeten Lorberlranze, einer Schubleiter und den übrigen nothwendigen Requisiten hier ihren feierlichen Einzug hiel» ten, da haben die Mehrzahl der erbittertsten Gegner dieses Fortschrittes unserer Zeit die Waffen gestreckt und sind nun, namentlich seit unsere eifrige Feuerwehr schon gelungene Proben ihrer Fertigkeit ablegt, zu Verehrern derselben geworden. Cs bedarf wohl keiner Erwähnung, daß das Ins-lebenlreten solch lobenswerlher Institute auch anderwärts Nachahmung verdient und daß es Pflicht der Gemeindeverwaltungen ist, solchen Unternehmungen die hilfreichste Unterstützung angedeihen zu lassen." — (Ein Schadenfeuer) verzehrte am 4. b. in der Ortschaft Feiftriz bei Virlendorf, Bezirk Krainburg, die Wohn. und Wirtschaftsgebäude der Maria Rant. Die Gebäude waren mit 1000 ft. versichert. — (Rinderpest.) In der Slallung de« Franz Preuz in Krainburg wurden 14, in jener deS Josef Star-man in Prafche 24, in jener des Michael Ierman in Prasche 6, in jener des Anton Iezeriel in Klanz nächst Krainburg 2, in zener des Georg Hosier in Flödnigg 2, in jener des Johann Dolenz in Flödnig 2, in jenec des Johann Erlach in Vlatschach 6 Stück «inder geleult. — (Ung lücksfall.) Der b? Jahre alte, von Außergoriz in Kram gebürtige Michael Ermizh, Knecht bei Friedrich v. Knappitsch am Mirninggute, war, wie die „Klagf. Ilg." erzählt, am 3. b. M. an der Straße außer Rabenftein mit Schotteraustaden beschäftigt. Plötzlich wurde derselbe von einem, aus dem circa 10 Klafter ober der Straße liegenden Steinbruche de« Herrn v. Knappllsch, an welchem vier Arbeiter beschäftigt waren, losgelösten und den Vergabhang herabrollenden Steine derart am linfen Fuße getroffen, daß er einen Veinbruch erlitt und in da« Krankenhaus nach Klagenfurt transportiert werden mußte. — (Jugs Verspätung.) Der vorgestrige triester Postzug kam in Graz nahezu 4 Stunden zu spät an, weil bei einem Lastzuge nächst der Station Lebring ein Afen-bruch und infolge dessen eine Entgleisung von vier Waggon« stattgefunden, wodurch die Vahn nerftellt wurde. — (Eine neue Schlachtmethode) »ollen »ir den Fleischhauern in nachstehenden Zeilen zur Beachtung mittheilen: Der wiener Magiftratsrath Wenzel hat von seiner letzten Reise ans Pari« Schlachlwerlzeuge mitgebracht, durch welche «it einem einzigen Schlage da» Thier getödtet! »erden lau». E« sind die« die sogenannten Voutrolen. Die! Voutrole ist eine sehr handliche Hacke, an welcher sich auf! der einen Seite die Schneide, auf der anderen ein ungefähr! sech« Ioll langer, hoher Cylinder im Durchmesser von^ einem Zoll befindet. Der Cylinder ist am Nande scharf geschlissen und ist da« eigentlich« Schlachtwerlzeug. Der Fleisch.! Hauer versetzt nämlich dem Ochsen einen Schlag mit dem«! selben und dieser schneidet dem Thiere ein runde« Loch au« ^ der Stirne heraus, worauf dasselbe sofort leblos zusammenstürzt. Diese Schlachlmethode erscheint um so empsehlen«-werther, al« die bisherige Art der Keulung mit großer An- j strengnng verbunden ist, indem mit eine» schweren Hammer ^ mitunter 10 bis 14 Schläge auf den Kopf de« Thiere« geführt werden mußten, bevor e« zusammenstürzte. Die Brückenaufseher in St. Marx haben sämmtlich den Auftrag erhalten, diese Schlachtungsmethode ehesten« zu erlernen, und die Fleischhauergenossenschaft anerkennt dieselbe als die zu«, meist praktische. Die Boutrole wiegt im ganzen kaum fünf Pfund, we«halb sie auch ein Mensch von schwächlicher Constitution mit Leichtigkeit handhaben kann. Sobald die Brückenaufseher die Handhabung derselben genügend erlernt haben werden, wird eine öffentliche Schlachlprobe stattfinden, z» der die Approvisioftier»ng«fection de« Gemeinderathe« und ^ die Fleischhauergenoffenfchast vom Magistrate eingeladen! werden sollen. ! — (Die „Laibacher Schulzeitung" Nr. 7) vom 10. d. enthält: 1. den Schluß des Leitartikels „Die allgemeine Schulpflicht und ihre Durchführung in > Krain." Der Artikel betont: daß die Kinder vorläufig bis nach Zurücklegung des vierzehnten Lebensjahres die Schule zu besuchen haben, in jedem Falle aber diese erst dann ver«! lassen können, wenn sie die für die Volksschule vorgeschriebenen! nothwendigen Kenntnisse, nämlich Lesen, Schreiben und! Rechnen, bereits besitzen. Dle Ausfertigung eines Int-lassungszeugnisses ist unbedingt nothwendig. Kinder, welche ein solches wegen ungenügender Kenntnisse nicht er«, langt haben, sind zum Schulbesuche über da« schulpflichtig« Aller hinaus verpflichtet Kinder, deren geistiger und körperlicher Zustand nach vollendeter Schulpflicht die Erreichung de« Zwecke« der Volksschule nicht mehr erwarten läßt, er» hallen anstatt des Entlassungszeugnisses ein Abgangs«' zeugn ls. Der Verfasser diese« Artikels bemerkt, daß ein! großer Theil der Landschullehrer in Krain die Verordnung ^ in betreff der Entlassungszeugnisse theils noch gar nicht kennt, theils nicht kennen will; daß die Durchführung diese« Normales bei den Ortsschulbehörden Hindernisse erfährt; daß die Kinder noch vor erfüllter Schulpflicht von den Ellern entweder im eigenen Kreise oder in Gewerbs- und Fabrilsetablissemenls zur Arbeit verwendet und dem Unterrichte entzogen werden. Der Artikel betont weiter: jeder Dienft, und Arbeitgeber sei gehalten, nur solche Kinder aufzunehmen, die sich mit dem Schul - Entl»ssungs» zeugnisse ausweisen können. Es sei eine heilige Pflicht der Schulinspectoren, darauf zu dringen, daß in jeder Volksschule die Matril und das Entlassungsbuch geführt werde; — 2. einen Aufsah „Die Trichine". Der Verfasser ent. wickelt die Geschichte diese« Thierchens, zuerst entdeckt im Jahre 1835 von R. Owen; sein Leben, seine immense Fruchtbarkeit, seinen Einfluß auf die menschliche Gesund- heit und die nöthigen Vorsichtsmaßregeln zur Beseitigung desselben; 3. eine .Rundschau" auf den Schulgebielen in Steiermarl, Kärnten, Salzburg, Niederöfterreich, Böhmen und Ungarn; 4. „Locales", ». z. Veränderungen im Lehr» stände, Mittheilungen aus den Landes», Bezirks« und Orts-Schulrathssihungen. Bezirls-Lehrercouferenzen, Lehrerverein«< Versammlungen; 5. eine Originalcorrespondenz au«Od«twülz; 6. die Zeitung«scha« und 7. schließlich die Uebersicht über erledigte Lehrstellen. — (Inhalt der ..Neuen illustrierten Iei« tung" Nr. 14.) Illustration: Graf Julius Andrässv. — Wiener Theaterdirectoren. — Steeplechase. — Das Stier-gefecht in Madrid. — Ein «irbeitertlub in London. ^ ßine Nachlherberge der Armen in Loxbon. — Wiener Genrebilder: Kaffee um 8 Kreuzer. — Text: Graf Iuliu« Andlässy. — Eine Tragödie in den Wäldern des SM" lande«. — Kaffee um 8 Kreuzer. — Auf Reisen. Wiener Roman von Ioh. Nordman. (Fortsetzung.) — Aus London. - Türkische Harem«. (Schluß) — Memoiren eines allen Gdelkräulein». Von Baron Josef Eütvös. — Steeplechase auf dem Mto« bei Pest. — Wiener Theaterdirecto««. Wiener Briefe. — Kleine Chronik. — (Schlußverhandlungen beiml. l. Lan< de«gerichte in Laibach.) Am 11. April. Andrea« Mujan : fchwere körperliche Beschädigung; Bartlemä Susnil: schwere körperliche Beschädigung; Anton Herne: Diebstahl. — Am 16. April. Johann Zalotnil: schwere körperliche Beschädigung; Jakob Dragar: öffentliche Gewaltlhäligl"« und schwere körperliche Beschädigung; Georg Primoj''! Diebftahl; Anton Malensel: Diebstahl. — Am 17. «P"l. Josef Slrzypinski: Diebstahl; Michael Leuc: Diebstchl Franz Zlebnil und Genossen: Diebstahl; Martin PauÜ«! verfuchter Diebstahl. — Am 18. Npnl. Marlin slolh' schwere körperliche Beschädigung; Franz gajc: Ditbstahl,' Florian Novak: schwere körperliche Beschädigung; Siwo« Smerdu: Diebstahl. Neueste Post. Belgrad, 10. April. Da« Journal «Zukunft" meldet: Der Fürst betraute Ristits mit der Bildung t" Eabinels, in das mehrere neue Persönlichkeilen einttltlll sollen. Garcelona. 9. Npril. Velarde hat von sslU« aus telegraphische Nachricht von einem Sieg geg«^"' Details fehlen. Telegraphischer Wechselkurs vom 10, Npril. .,„, Papier-Rente 70s0. — Silber-Rente 7260. — l»<"" Ttaats-Nnlehen 10350. Vanl-Nctien 954. — «redit-At«" '^^ 25. — üondnn l 08-80. — Silber 107 60. — «. t. M" Ducaten. — Napolccusd'or 8 69. Angekommene Fremde. «m 9. April. ««»»«> ««es»«<. Soudel, Oberinspector, Pollal und Vittll^ l. k. Hauptmann, Wien. - Milrssich und Kaufmann, 2M^ — Donner, l. l. Rittmeister, O0iz — Valentit, l. l- Hauf mann, Feistriz. - Frau Hoffer, Stein. ^, «»««> »«»««t HVlSn. Hasckniq, Ferrari, Kaufleute; W°" Noval. Wien. - Cronnest, Trieft^ — Sorre, Wippach. ^ ««»!«?> «,„>»p». Dr. Hofier, Professor, Oraz. - "" Hdlsm,, Zenqg. ^ Shollin, l. l. Oberst. Trieft. ^ Meteorologische NeoüachtuiMil in Laiback> « "« ^t N5 ° -- ^ tt ll. Mg. 739.,« ^. 6,« ! O. schwach trübe gs" 10. 2 „ N, 738 7, j. 6,o > O, mäßig «rUbe M"'. I0„ Ab. 737.« 4- 2.^ NO. schwach Regen „ Trllbe. sc,t vormittag« 8 Uhr abwechselnd Regen. " 4 1' starte Gusse. Da« Tagesmitlel der Wärme ^ 4'!1', "^ unter dem Normale. ^,^ " Verantwortlicher Redacteurs I^na^^7 <7 einM «v^.—- Nässp^pvicks Wien, 9. Npril. E« fehlt: jede Anregung, selbst die Tagesspeculation beobachtete Zurückhaltung, da man angchchts der lammenden Feiertage und der dadurch,"d'H^ <^V»lTVl!»»4/!. Unterbrechung de« Vürseverlehrs den Lintntt in eine neu« Speculation vermied. Man beschrilnlte sich auf die Nufrechlhallung der bestehenden Postlion wa« '" von günstiger Tendenz Zeugni« gibt. Die CurSnolierungen zeigen äutzerß geringfügige Vrrilnderungeu, und der Ums«ch erreichte nirgend« eine bemerlenSwerthe Dimension ' ^-^ 4. «Ug»m«in« «taatsschnld ftir 100 fi Geld «are Einheitliche Staatsschuld zu b pLt.: in «oteu verzins!. Wiai-November 70.60 70.70 ... ßebruar-Nnausi 70.30 70.40 » Silber „ Iänner.Iul» . 72.70 72 8'1 ... «pril-Oltober. 72.70 72.80 »nllhen v.1859......307— 809.— . , lttb4(4p«t.),u2b0fi. 97.— 97.50 » . !8W zu 500 fi. . . 103.60 103.80 » . 1b«0 ,» 100 fl. . . 121 50 122.— . . 1864 zu 100 ft . . 146— 14K.50 Staatt-Domintn-Pfandbrief« zn 120 ft. ». V in Silber . . 117.2t» 117.7b ». Gr»»d«»tlastung«-Vbliaati»nen ftr 100 ft. Oelb Ware V»h»en . . . »» b P«t. 94— Sb.-»al,,ien .... » b » 78.- 7U 75 «itdervsterrttch . » b , 94.-95.-vberKfterrtich . . , » , 9«.— 91.— Siebtnbüillni . . » b » 77.— 78 — Slnermarl ... D b , 90.- 91.— Ungarn .... » 5 » 7950 8«. «?. «ndeee öffe»tlich« V»l«he». _, Veld Na« »«n«nrt,nl«run««-r°se,u0p«t. 98.50 89 — ""« H'ln'b'lmaulthtu ,u 120ft. „> «^."'""bpTl.pr.SU»«« 100.7b 101-"" ^"^«h« »» 100 ft Teld Ware Wiener Lommunalanllhln, rückzahlbar 5 p«t. fUr 100 st. . 87.— 87.25 >D. Actien von Bankinstituten. Veld Ware «nglll-vfttrr. «anl . . . . 310 25 310.75 Vanlv««m.......»77.— 379.- Vodencreditanftalt.....2^8.— 300. - Treditanftalt für Hand«! u. Ge». 331.75 832.— «lredilanstalt, allg. nngar. . . 183.— 184.— Depositenbank......119.50 120.50 E«c°mptegesellschaft. n. ». . 1175.- 1185 -Franco-öfterr. Vant ... 143 - 14325 Handelsbank..... .301.50 302.— Natioualbanl......952— 953 — Umonbaul.......250.— 250.50 Verelnsdanl «» Vez. «. . . .196— 196.50 Verlehrsbanl.......2l6.— »16.50 «. «letie» von Transport Unt«r-»ehmnngen Held Ware »lsölb-Fiumaner-Vahn . 170.— 171.— V»hm. Weftbühn.....—.— -..- «arl.«udwig-Vahu.....224.50 225 — Donau-Dampfschiff.«Gesellschaft 692. - 693.— Glifabeth-Weftbahn.....241— 242 . Ellsabtlh. Vestbahn (Lin, - «ud« »«fer Sttttle).....—.— 201.— ß«binand«««or^bahn. , 2270 «27b — Fünftirch«u«Varclel,V«hu .— -.— Veld Ware Fran^Iosefth-Vahn .... 223.- 223.50 eemb.-«,ern,-Iassy-Vahn . . 152.- 153..- Lloyd, »sterr.......t»80.— 583.— Oefterr. Nordwtftbahn . . . 215. 216.— «udolf«-Vahn......168.— 169 — Siebenbürger-Vahn .... 170.5.0 171 50 Slaat«bahn.......331— 332.— Südbahn........189.75 19,».25 Südnorbd. Verbindungsbahn . —. . —.— Theiß-»ahn.......238.50 239.— Ungarisch« Nordoftbahn . . . 149 50 150.— Unganscht Oftbahn .... >^8— 129.— Tramway.......378.50 379.50 ^. Pfandbrief« (für 100 ft) Veld Wa« «llgem. ilsterr. Vodencreditanstalt verlosbar zu 5'/, in Silber . 100.25 100.50 dto.in33I.rückz.,u57. in o.N. 88.10 88.40 siationlllbanl zu 5'/, ö. V. . . 39/5 90 ^ Ung. Vodeucreditanftalt zn b'/,"/. 84.75 35.2b «. PrioritätSobligationen. . ^ Veld Ware «lif.-Weftb. m S. verz. (I. Em.) 93.- 93.50 Ferd.-Norbbahn in Silber verz. 103.50 104.— Mz.-Ios.-Vabn ^ ^ ^ 100.90 101.10 G.«.'«udw..V.i. S. v«,. I.Vm. 101.50 102. -Oesierl. «olbweftbah» . . 100.75 1U1.— Hel7 Va" «iebenl». Vahn in Silber ve,z. . ^9,50 ^^.bo Staatsb.O. 3'/,^500Fr. „ l.llm. 129'' ^zb Sudb.-O. 37, «^500 Fr. pr. Stück 1<" ^ SUdb.-G. 5 200 fi. zu 5°/. M ^^ 95.3" IW fi......... 9b.^ Südb.. »°n« 6 °/, < 1870-74) ^.^ 5 500 Fr. pr. Stück . - - II ^ ?S.^ Un«. Oftbahn für 1lX) ft. . - ^ «. Privatlose (per Stücks g,r« «lrebitanftalt für Handel u. Gew. ^ M ' zu 100 ft. ö. W. ...- ^ , 1b' «udolf-Sliftuna zu 10 ft. - /^ ,, «. Hzechsel (3 Monatt^^ Oa- «ugsburg. sül I00ft.sUbd.W. A^ sH ffransf.a.M.,f«r1Wfts^° ^M Priuatnotiernu«: ««ld 89.l", "