-__^Nl^Laibacher Zeitung. ^ gZ -----^------—_______I_____ ^/^.^^^^^^^N-lg»»,, 3. August 18Ül. ^ i r c u l a r e ^"' nähme der Veränderungen im Besitze und i den Gegenständen der Besteuerung im all«." meinen Catastcr. — Um die Nachweisuna dc? Besitzstandes der Grund- und Hausbesitzer im allgemeinen Cataster ln geregelter Ordnunq zu «halten, und um sowohl die Anforderung zur Steuercntnchtung immer an denjenigen stell n !iebt'"^ "^^ "" steuerbarin ittrag be-zuht, als auch die auf die Besteueruna Ei^ stup nehmenden Aenderungen zu berücksichtig n' lst es nothwendig, daß die im Laufe der H ^n retcnden Veränderungen in der Pe^on d I^er U"d m ^^ Gegenstanden, von deren vI^^ "'^ ^" entrichten ist, schnell und rwUstandig zur Kenntniß der Steuer-Bezirks^ odngketten gelangen, welchen die dicßfalls in den Steuerbüchern nach den ihnen ertheilten umsta«dlichen Belehrungen vorzunehmenden Amtshand ungen obliegen. Zur Erreichung die sts Zweckes werden in Folge hohen Hostam ei^ Decretcs vom 25. Mai 1841 -l 1 '^? ^?' stehende Bestimmungen zur' g^cst ' ^. Mck'od/r'ei^^. ">3 °der ein ^,ne5 G^ lua ooer cm Gebäude «eräußert, so wie de,- ^t^Bei^^chbrmgt/i^:^ ^.^ 3^^^"iZkeit unverzüglich di sein Vrm?^ ^' ^' Urkunde, auf welche sich Sendet, nämlich: d Erledi^un"^''' ?btretungs-Vertrag od.r d" ^alls ,?D'^" u. s. w. mitzubringen, oder 3 chze ia ^^ k^' ""lzuweistn vermöcht" Ä '^zettlg Mlt dem austrctenden Eigenthümer bei der Steuer-Bezirksobrigkeit zu erscheinen und die Aufnahme der Vesitzverä'nderung nach zusuchen. — §. 2. Wenn einzelne GrlMd-Par zcllen ganz oder theilweise durch Ueberschwem-mungen, Abfpülungcn u. dgl. ganz vernichtet, oder durch solche Ereignisse, oder aber durch ihre Widmung zu öffentlichen Zwecken fü'l Straßen, öffentliche Canä'le u. s. w, außer culturfähigen Stand gesetzt werden, so hat del betheMgte Besitzer den Anspruch auf Abschreibung der von der ganzen oder dem außer culturfähigen Stande gesetzten Theile der Parzelll zu entrichtenden Steuer; er muß jedoch sein« dießfallige Bitte um Aufnahme der Aenderung schriftlich oder mündlich bei der Steuer-Bezirksobrigkeit anmelden. — Z. 3. Wird ein Gebäude durch Feuer, Waffcr oder ein anderes Ereigniß ganz oder theilweife zerstört oder unbewohnbar gemacht, und findet der Wiederaufbau desselben entweder gar nicht oder in geringerer Ausdehnung Statt; so tritt an der bemessenen Haus - Classensteuer entweder die gänzliche Abschreibung oder die gesetzmäßige Zurücksetzung in eine geringere Classe ein, der Besitzer ist jedoch gehalten, feine dicßfällige Bitte um Aufnahme der Aenderung bei der Steuer-Bezirksobrigkeit mündlich oder schriftlich anzubringen. — §. 4. Wenn früher ganz unbenutzbare Grundflachen nutzbringend gemacht werden, wenn neue Gebäude errichtet, oder schon bestehende erweitert werden, so ist es die Pflicht der Grund- und Hausbesitzer, außer der von lchtern von der Ortsobrigkeit zur Bauführung und Bewohnung eingeholten Bewilligung, der Steuer.-Bczirksobngkcit zur weiteren Amtshandlung die Anzeige zu erstatten, welche aber auf die zur Ermunterung zu landwirtschaftlichen Werbesserungen, und zur Aufführung neuer Gebäude gesetzlich zugestandenen zeitlichen Befreiungen von der Entrichtung der Z50 Steuer, die geeignete Rücksicht nehmen wird. Derjenige Hauöeigenthümer, welcher von dem Entstehen eines der Gebäude-Classensteuer un« terliegenden neuen Gebäudes, oder von dcr Erweiterung eines solchen schon bestehenden, nicht längstens binnen vier Wochen nach vollendetem Baue und ertheilter Bewohnungsbewiiiigung die Anzeige an die Steuer-Bezirksobrigkeit erstattet, hat für die Zeit, durch welche in Folge dieser Unterlassung das neue Gebäude oder dsr Zubau der gesetzlichen Versteuerung entzogen geblieben war, den doppelten Betrag der ent« fallenden Haus-Classensteuer des verschwiegenen neuen Gebäudes, oder bei Zubauten, jenen doppelten Betrag, um welchen die Haus-Classensteuer des erweiterten Gebäudes, gegenüber derjenigen, des früher schon bestandene» und bereits versteuerten Gebäudes, höher entfällt, an die Staatöcasse zu entrichten. Ueber die Straffälligkeit hat die Steuer-Bezirksobrigkeit m erster Instanz zu entscheiden, und die in diesem Weg« eingehenden doppelten T'ceuerbe-tr5ge bei dee Abfuhr der Haus-Classensteuer besonders zu verrechnen. — §. 5, Aendcrun« g,n, welche durch Umstaltung der Culturgattung, z. B. von Huthweiden in Acckcr, von Aecker in Weingärten u. s. w. Statc finden, nehmen, so wie die Aenderungen in der gesetzlichen Eige»^ fchast der Grundstücke, auf die Bcstcucrung'keimn Einfluß, sis können daher, ohne daß die Grundbesitzer verpflichtet wären, der Steuer Nezirksobrigkeit die Anzeige zu erstatten, vorgenommen werden. — H. 6. Die im Laufe des Jahres beider Steuer-Bezirksobrigkeit angemeldeten Aenderungen werben erst bei der nächstjährigen Stcuer-Rcpartition berücksichtiget, bei außer Cultur gesetzten Grundstücken und vernichteten Gebäuden aber, wird der Ent-gang des Ertrages für das Jahr, in welchem die Aenderung eingetreten ist, nach Umständen im Wege der Steuernachsichten wegen Elemell-tar-Unfallen berücksichtiget werden. — Laibach am 9. Juli 18N. Joseph Freiherr v. Weingarten, Lanoes'Gouverneur. Earl Graf zu Welsperg, Raitenau unoPrimör, Vice-Präsident. Domlnik Brandstetter, k. k- Gubermalrath. Z. 1068. (Z) Nr^18005. Verlautbarung. Bestimmung, inwiefern einer duvch beiderseitige Schuld geschiedenen Gattinn der anständige Unterhalt zn verabreichen kömmt. __ Laut einer an die hohe k. k. vereinte Hofkanzlei gelangten Mittheilung der k. k. obersten Iustiz-stelle haben Seine k. k. apostolische Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 12. September 1840 festzusetzen geruhet, daß einer durch beiderseitige Cchulo geschiedenen Gattinn in der Regel ein Anspruch auf anstandigen Unterhalt nicht zustehe, dcm Richter jedoch überlassen bleibe, über ihr Anstichen, von Fall zu Fall mit Berücksichtigung aller Verhältnisse, und der für sie sprechenden Billigkeitsgründe ausnahmt< weise den Ehemann zur Verabreichung des a,r-ständigen Unterhaltes an seine Gattinn zu veV« halten" — Welche allerhöchste Entschließung in Folge hohen Hofkanzlei-Decretes vom 13. Juni 18N, Z. 19076, zur allgemeinen Kennt« niß gebracht wird. — Laibach am 16, Juli 1851. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Vice-Präsident. Mathlas Georg Sporel/ k. f. Gubcrnialrach. Z. 1061. (3) "Nr. 18686. Concurs-Ausschreibung. Durch die Beförderung dcS Creditscassiers beim Haibacher k. k. Camera!- und Kriegs-Zahlamte, Augustin Widih, zum Controllor lxi demselben Zahlamte, ist der erstere Dienstesposten mit dem jährlichen Gehalte von 800 si. und der Verpflichtung zum Erläge einer Caution von 1500 si. in Erledigung gekommen.— Alle Jene, welche sich um diesen Dienstplatz zu bewerben gedenken, haben ihre gehörig docu-mentirtcn Gesuche mit Ausweisung des Standes, Alters, dcr bisherigen Dienstleistung, Studien, Sprachkenntnisse und überhaupt aller zur Ueberkommung eines Cassedicnstplatzcs vorgeschriebenen Erfordernisse, dann der Cautwns-fahigkeit bis Ende August 1841 im Wege ihrll vorgesetzten Behörden bei dieser Landesstelle einzureichen. — Vom k. k. illvrischen Guber-nium. Laidach am l7, Juli 1811. Franz Glöser, ____________ k. k. Gub. Secretar. Z. 1060. (3) N^719925 Verlautbarung des Concurses zur Besetzung einer im illyrischen Gubernialgebiete erledigten Fiscaladjuncten-Stelle. — Es ist im illyrischen Gubernialgs-biethe eine Fiscaladjunctenstelle mtt einem jährlichen Gehalte von 1800 fl. C. M., im Vor-' rü'ckungöfaUe eine mit 1500 st., und bei weite- 561 rer Vorrückung cine von 1200 fl. C. M. in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche einen dieser Dienstposten zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche längstens bis Ende August d. I. mittelst ihrer vorgesetzten Behörde an das lllynsche Landesgubernium einzusenden, wobei erinnert wird, daß die Bewerber sich über ihr Älter, tadellosen Lebenswandel, die Erlanaunq des DoctoratS der Rechte, über die Ablcgung der Flscaladzuncten-Prüfung, und endlich über die Kcnntmß der windischen oder krainischen Sprache mit legalen Zeugnissen auszuweisen haben. — Laibach am 26. Iull 1841. Ferdinand Gras v. Aiche'lbura k. k. Gubernwl. Gecrelär. '37^0697' (3) ^Nr7i532H Concurs - Verlautbarung. — Die hohe Studien-Hofcommission hat mit Decret vom 4. Mai d. I., Zahl 2904/614, im Einverständnisse mit der hohen Hofkanzlei, die Anstellung eines eigenen Schreiblehrers und eines provisorischen Lehrers d Glaserarbcit 2 si. 44 kr.. An-strcicherarbcit ^2 fl. 19 kr., Klampferarbeit 7 st. 44 kr., Binderarbcit 12 fi. 40 kr., daher zusammen 142 fl. 16 kr. — Die zur Ueber-, nähme dieser Herstellungen geneigten Untcr-nehuur werden zu dieser Minuendo-Licitation mit dem Beisätze eingeladen, daß die LicitationL-bedmgnisse täglich z.l dcn gewöhnlichen Amts- 552 stunden im Expedite dieser Cameral-Bezk'ks-Verwaltung eingesehen werden können. — K. K. Cameral-Bezirks-Verwaltung. Laibach am 23. Juli 1841. verwischte ^erlautbarungnt. Z. to56. (?) Nr. I107. G l> i c t. Van dem vereinten k. k. Bezirksgerichte Mr. chelsletten zu Krainburg wnd den unbekannt ws befindlichen Maria Knee, Fortunat Kerschbau,n, Matthäus Perne, Joseph Pctritsch, Georg Rag. mann. Hern» Poojcd, M'chael Warle, Herrn Iasepd GaNmayr, Anton Rcutz, Georg Kokail, Tbercsia Ienka, Joseph Dollinscdeg, ThomaK Sci'tz, Johann Perne, Hanfche Sterjanz,, Va« Britin Rcbernig, Anton Plahuta, und Johann Skcrjans, u»o deren ebenfalls unbekannten Rechts Nachfolgern miltllstgegenwärtigen Gdicteöerinmrt: Es bade gegen dieselben der Joseph Perne von, St. Ambrose die Klage auf Verjährt, und Glloschen. erllärung, dann Gxtabulation nachstehender, zu ihren (dunsten auf ftiner, der Herrschaft Kreuz »ut» Recc. 3^r. 602, Nrh. Nr. L5l intadulut haften.» den Saypcsten, als: Der Forderung ») der MarlH Knee, aus demSchulddriefe <^Io. 4. Augnst>792. vr »,äfl. lä tl. D. W.; b) des Fortunad Kcrschbaum, aus dem Kaufver« trage ^ st-, und aus einer Ko'hl.enliefernng; c) deö Matthäus Pernc, aus dem Urtheile clcio. 3,. Mai 1790, pr. iao ft. L. W-, und für das Bitaliclum zahrlich 5c» st. L. W- ; 6) dcö Foltunat Kcrschbaum, aus dem Versah« rungsprotocolle cl. ^l3. Juni 1795, pr. 65 ft; y des Herrn Georg Rosmann, auS oer Schuld- llbligation 6c1o 5. August ,795, in D. W. sammt Interessen pr. 5c» ft.; «n) des Herrn Gollmayr, aus dem Scl?uldsche>ne «läo., ,6. Iälmer »79,6, in L. M- Pl. ibo^fl., und der Session des Fartunat K«rschbaum<. des Anton Reuy, aus der Schuldobligatio» 6. ,.. o> des Georg, Kokail, aus der Schuldobligation 6 der Theresia Jenko, aus dem Ebevertage llllo. 2o. Jänner ,7^8, p?. 5a» ft, L. W. , 5 Starre Getieio und 2o Buschen, Spinuhaar, nebst Erbrechten; ^) des Joseph Dollinscheg^ au^ dem Schuldbriefe cillo. ,. Juli i6l>», in L W. »25 ft., un» des, Genusses des Ackers I^kl?:»; r), des Thomas Saiz und Joseph Perko, aus Lem Schuldscheine tick«. 27. Fcdruar läoZ, in. »»2 Kronen 2 ^^ ^,^ 5 Siebenzchner und «4, Solo, pr. 222 ft. U kr.; 5) des Johann Perne, aus dem Schuldbriefe 6cl«. 3. April läo2. in L. W. 20o ft . und des Genusses des AHer5 u Uolli p^>cl l, nebst der dabei befindlichen Heumath; t) des Hansche Skerjanz, aus dem Schult«» br,efe llclo. 26. October l8c>2. pr. 35o ft. 3. W>, 2^ Merling, Getreide und 2Iebenvcrdind-lichteiten 5 u) deö Valentin Rebernig, aus dem Schuldbrief? 66a. 26. October iLo2, pr. ton ft. ?. W . und des Genusses des Ackers vollin» v) des Anlo^n Plachuta, aus dem SHuldscheinc ä^lo. i5. Jänner ,8o3, pr. 240 st. D. W., und 5D' Interesse, und n) des Johann Skerjanz, aus dem Schuld« briefe cl Kosten dcn Herrn Johann Okorn von Asainbulg als Kurator bestellt,, mit welchem die anß«< brachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtö' ordnung ausgeführt und entschieden »verten lvirc- Die Geklagten werden dessen zu dem Ende erinnert, damit jte allenfalls zu 7,:chtel Zcil selbst erscheinen oder inzwischen dem bestimmten Pel' treter ihre Nechtsbehclfe cn die Hand zu gebcli, oder auch slä) selbst einen andern Sachwalter i" bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machet und überhaupt im rechtlichen ordnungömaßige» Wege einzuschreiten wissen mögen, im Widrige»' sie fich die aus ihrer Versäumung enlsiehe»^ Folgen felbst zuzuschreiben haben werden. K. K. BezirtSgericht Michelstettw ^ Kl»ip' bürg, den '5. Juni 184». 553 ^übermal- Verlautbarungen. Z- 1026. Nr. 17227. Verlautbarung des k. k. il lyrischen Güberniums. Ueber ausschließende Privilegien. Die k. k. allgemeine Hofkammer hat un-term 28. Mai d. I. nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 3t. März 1832 die nachstehenden Privilegien zu verleihen be-fu lden: 1. Dem Jacob Franz Heinrich Hem-derger, Vcrwaltungs-Director, wohnhast in Wien> Stadt, Nr. 785, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Entdeckung und Verbesserung eines Apparates: „Gas - Negu ° lator" genannt, welcher die zur Nahrung der Brenner erforderliche Quantität Gas dergestalt bestimme, daß er 1) nur die zu einer glänzenden Beleuchtung nöthige Quantität Gas entströmen lasse, und allen Rauch und ödlen Geruch unterdrücke, und 2) eine bedeutende Ersparniß in dem Verbrauche des Gases gewähre, und dic Flamme desselben stctö gleichförmig rcgulire. — 2. Dem Joseph B. Hof< mann, Maschinist, und Franz Krembs, bürql. Elsenhändler, wohnhaft in Wien, Wieden ^n>^^ die Dauer von drei Jahren, auf dlckerbesserungdermit Steinkohlen zu heitzen-den, in England, Belgien und Holland üblichen Oefen und Sparherde von Gußeisen wo-durch der Rost, das Zugloch und die Abzugsrohre eine solche Lage und Einrichtung bekommen, daß darin die hierländischen Stein- und Brennkohlen, die von den englischen chemisch Verschieden sind, ohne den mindesten Geruch zu verbreiten, auf das Vollkommenste verbrennen. — 3. Dem Franz Contriner, bürgl. Büchsenmacher, wohnhaft in Wien, Leopoldstadt, Nr. 526, für die Dauer von einem Jahr«, auf die Verbesserung der doppelten drei-, vier-, fünf-, scchs-, acht- und mehrfachen Drehpistolcn, mittelst welcher man in jeder Secunde einen Schuß machen könne, wodurch d^'r unten an den Läufen angebrachte Nellbaum, der früher mit den Laufen entweder aus einem Stücke gearbeitet oder zusam-wengclöthet oder geschraubt war, und mittelst welches die Läufe durch den innern Mechanismus in Bcwegung gesttzt werden, nun von dem Laufe leicht abgenommen werden könne, indem er so wie früher in den Gchlopkastcn befestigt und in Bewegung gesetzt werde, und womit folgende Vortheile verbunden seyen: 1) daß man diese Drehpistolcn durch das leichte Herabnehmen des Laufes bequem laden und die Kapsel ohne Gefahr aufsetzen könne, indem man den Lauf, wenn er geladen ist, nur an den Well« bäum, welcher an der Vorderseite zugleich als Ladstock diene, anzustecken und vorn mittelst einer Schraube festzustellen brauche, und 2) daß nun Jedermann diese Drehpistolen schnell reinigen könne, was früher nur Sachverständige mit vieler Mühe und Zcitaufwande thun konnten, indem man den ganzen Mechanismus zerlegen mußte, um den Lauf herauszubringen. —» 4. Dem Jacob Franz Heinrich Hcmber-ger, Verwaltungs-Dircctor, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 785, für die Dauer von fünf wahren, auf die Entdeckung und Verbesserung clner rotative« Maschine, welche mittelst Dampf oder anderer elastischer Gase in Thätigkeit gg-setzt werde, und eine bedeutende Ersparniß an Dampf od»r Gas gewähre. — 5. Dem Johann Cassel, bürgl. Drechslermcister, wohn-haft in Wien, Wieden, Nr. 253, für die Dauer von einem Jahre, auf die Vcrvcsseruna der Platina. Schnell - Iündmaschme, welche dann besiehe, daß 1) statt des bei derlei Maschinen am Deckel angebrachten Hebels, bloß eine kleine Figur, in welcher sich eine Feder sammt dem zum Absperren der Luft nothwendigen Klappen-Ventile befindet, angebracht sey; 2) statt der sonst am Deckel flach liegenden Feder, dieselbe ausrecht stehend vorkomme; 3) das Gas-Ausströmungs-Rohr mit einer Hülse versehen sey, damit es sich nle verstopfen könne, und 4) sich diese Maschinen wegen des von innen angebrachten trichterförmigen Halses auch tragen lassen, ohne die Füllung auszuschütten. — 6. Dem Carl Kaufmann, Inhabcr einer Lampen- und Blechwaren-Fabrik, wohnhaft in Wien, Neubau, Nr. 259, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung der Zuglampen-Gläser mit Einfalzmig von allen, Dimensionen, welche auf alle Arten argandischer Lampen und. Gas-Flammen anwendbar seyen, und wobei 1) die Flamme vicr bis fünf Zoll hoch gestellt werden könne, und bei Oel-Lampen das Gaslicht übertreffe; 2) alle Ausdünstung und Rauch vermieden werde, indem die Flamme in ihrem engen Raume lothrecht emporsteigen müsse, und der von der Flamme erzeugte Rauch am schnellsten den Zuglöchern zugeführt werde; 3) sich im Verhältnisse der Lichtstärke eine 3rsvarniß an Oel crgcbe, und stlbst das ge- (2. Amts-Blatt Nr. 92. d. 3. August 15N.) Z5?4 Hv5hnNche,, moch ganz unfiltrirte Oel abgewendet werdentönne. — Laibach am 3. Juli 18^1. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. ^HrlGrafzu Welsperg, Raitenau und Pr.imör, Vice'Präsident. Joseph Wagner/ k. k. Gubernialralh. Z. 1029. Nr. 16)44. C u r r e n d e H be rverlieh en e Privilegien. — Die k. k, allgemeine Hofkammer Hai zu Folge des ,^rabgelangten hohen Decretes vom 1. 0. M., Z. 17196,01« ^5. und »3. Mal l. I. nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vomI l. März 18)2 nachstehende Privilegien zu ver« 'lcchen befunden- i. Dem Emanuel Zdekauer, Handelsmann und Johann Hnewkowbky, wohnhaft in Prag, Nr. ,83/i, für dl« Dauer Don elnem Jahre, auf 0,e Erfindung, verschle« dene Metalle, els.: Kupfer, Messing, Elsen, P^ckfong, voN 555 5cm herzoglich Nassauischen / und unterm ?o. October i6äo von der herzoglich Anhnlt-Köthenschen Regierung ein zehnjähriges, ferncr unterm 7. Nouemdec 1640 von der königl. Hannoverschen Regierung ein fünfjähriges Privilegium verliehen, auf die Erfindung ) hell brenne, daß sie ,8 Kerzen, oder zw?i gleiche Lampen mit gleich starker Flamme verdunkele, tie völlige Wcißglühhlye besitze, und ihr Lcucktvermögcn alliin m,t der Flamme des ,m Sauerssoffgase verbrennenden Phosphors verglichen werden könne, der sie an Glänz und Helle nahe kommen; 2) jede Art von Oel zur Beleuchtung benützt werden könne, und daß sich her sogar die mit Ruß brennenden Thranaitcn anwenden lassen, und eine eben so geruchlose Flamme, als das reinste kamvenöl gebln. — 9. Dem Johann Bapt. Seidel, Handelsmann, wohnhaft in Nerv'Uolk (durch? den bürgl. Handelsmann M. Ganser, wohnhaft inWlen, Stadt, Nr. /,95,) für die Dauer von vler Jahren, auf die Verbesserung der bereits unterm zH. October lL3l) pripilc-glrten Dreschmaschine, welche darin bestehe, daß 2) d^e Walze und der Dreschkasten der gröhe- ^.^?^'^!^^" "" Festigkeit weqen mit E^nblcch beschlagen we.den; 2) dic Spmdel bedeutend verlängert, und das R.nnenr ' ^ Durchmesser um mehr als das Doppelte n r. glößeri werde, so daß nur mit weniger Schncllia-kelt dieselbe Anzahl Umdrehungen des Drcsch-Cylinders bewirkt werde, und 5) auch länaere Zugbaume angewendet werden können, daher die Zuglhicrc einen größeren Knis beschreiben und wegm der geringeren Anstrengung ^^ mehr Auödauer zu arbeiten im Stande seyen. 40. Dem Carl Joseph Scheyrer, Senscn-Fa,' driks-Manipulant zu Hainfcld, wohnhaft in Wien, Lcopoldstadt, Nr. 318, für die Dauer von zwciIahrcn, anf die Entdeckung in dcr Erzeugung der Sensen - und Sichclzaine auf kaltem Wege, wodurch die Zaine nach vorgerichteten Lch. ren und Schablonen aus Gärbestahlblcchcn von 20 bis 40 Zoll Länge, 12 bis 18 Zoll Breite, und 3 bis 3 '/2 Linien Dicke, auf einer Circular-oderHcbelschecre abgeschnitten werden, und die iidrige Ausfertigung, als das Umbiegen der cham, das Breiten, Abrichten, Härten und Hämmern mittels mäßigen EteinkohlenfeuM, fast ganz ohne Holzkohlen bewirkt werde, und wobei sich die -Vortheile ergeben, daß das sogenannte Abschienen, Garben und Zainen gänzlich vermieden, und in einem Zeiträume von zwölf Stunden sechsmal so viel Zaine, als bisher erz "" Kundmachung. Zu der in dem hicrortigen k. 5. Polizei-Directions-Amtsgebäude für das Jahr 1841 zu bewirkenden Conservations-Arbeiten, bestehendin Maurer- und Znumermannsarbeit und Materialien, dann Tischler-, Schlosser-, Glaser-Hafner-, Anstreicher-, Zimmermaler- und Binderarbeit, wird die Minuendo-Licitation am 4. August l. I. um 9 Uhr Vormittags im k. k. Polizcidirecrions - Amtslocale vorgenommen uny eZ können die bezüglichen Lkitations-Be-dingnisse, Norausmaß und Baudevise m dem Amtslocalc daselbst eingesehen werden. — Zugleich werden alte steinerne und hölzerne Fcn-sterstöcke sammt Fensterrahmen an den Meistbietenden hintangegeben. Laibach am 26. Juli 1841. Z7i0707"(3)^ Nr. 4710. Verlautbarung. . 2,n Folge löblicher Kreisamts - Genehmi- gung 66