1009 Amtsblatt zur Laibacber Zeituna 3K. 142. Dinstag den 24. Juni 1873. (2«»-3) Eadctenpriiftlng. ^- "^- Ueber Anordnung des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung vom 21. Mai d. I., Nr. i?«2/ ^ ^^ die nächste Eadetcnprüfung sür die k. k. Landwehr in Graz am 1. Oktober 1873 beginnen und an den darauf folgenden Tagen nach Erfordernis fortgefetzt werden. Jedem gebildeten, gut conduisierten und bezüglich seines Vorlebens tadellofcn Landwehrmannc ist gestattet, sich um Zulassung zur Cadetenprüfung zu bewerben. Doch können auch der Landwehr nicht ange-! hörige Perfoucn von guter Erziehung und Bildung bei Erfüllung der für den freiwilligen Eintritt in die k. k. Landwehr festgesetzten Bedingungen M 4 v,! 5 und (> 0 Landwchrgeseh) die Cadetenprüfung ablegen. Die dicsfä'lligen Gesuche sind, u. z.: von den der Landwehr bereits ungehörigen Aspiranten im Wege des zuständigen Bataillonscommando bis längstens 30. August 1873 beim Landwehrcommando in Graz einzubringen. Die näheren Auskünfte über die BedinguN' gen zum Eintritt als Cadet und die beizubringenden Nachweise, dann über die Prüfungsgegenstände ertheilen die Landwchr-Bataillonscommanden. Die Kosten der Reise zum Prüfungsorte und zurück haben die Aspiranten aus eigenem zu tragen. Graz, am 6. Juni 1873. Vom k. k. Landwehrcommanda fur S'teier- mark, Kiirnten, Krain und Küstenland. John m. p., FZM.