N? 147. Dienstag Ven 8. December 1829. Oubevuial ^erlantbarnnZen. E i r c u l a r e des k. k. il lyrischen Guberniums zu Laibach. — Wegen Barzahlung der liqui? dirten italienischen Administrations« Schulden. — Gellie k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 14. November d. I. anzuordnen geruhet, daß die aus den Ltqul« danonen der rückständigen italienischen Adm,-lilsst-atlons-Schulden hervorgehenden Zahlungen, statt der bisherigen Befriedigung durch die Hlnausgabe vun Nent - Urkunden des Lom-bardisch' Vcnctianlschen Monte, »n barem Gelde zu berichtigen sind. — Diese Bar;ahlun-aen werden aus 0er Easse des M^nte zu Mailand geleistet werden, welches zur öffentlichen Kcnnmiß gebracht wlrd. — La,bach am 27. November 1829. Joseph CamiUo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Johann Nep. Vessel, k. k. Gubcrnialrath.____ H. HZ!?. (2) ^ir. 26212^^^6. Eurvende des k k° illyrifchen Landesguberni-ums 'in Laibach. — Bestimmung des Ein» yangszolles f"r Fremde, dann Tnesier und Venetianer Gelse, und Bewilligung zur fte.cn Einfuhr von Etrohgcsiechten, Strohgewebcn und Bassplattm, wlt Besslmlnung des dafür zu entrichtenden Zolles. — Laut hohen Hof, fammcr-Dccrets uom 36. October l. I., Z. /zc>?5Z, wurde in Folge allerhöchster Eluschlie-ßung Seiner Majestät vom i3. October l, I., der Eingangszoll für die fremde Seift auf vier Gulden für den Wiener Centner 5poi-co festgesetzt. Nücksichlllch der zu Trieft erzeugten Seife haben Seme Majestät jedoch «llergnadigst gestattet, daß von derselben un-", ter angemeffcnen Vorsichten zur Verhmdc^ rung der Einfuhr frrmdcr Se»fe bei dem Em-trttte über dtt Zolllinle nur der bisherige Em- gangszoll von zwei Gulden 3o kr. vr. Wiener Centner abgenommen, und daß diese Begünstigung mit dem Emtritte der Hafen« ^ frephelt Venedigs auch auf die ,m Bezirke des dortigen Freihafens fablizirte Seife ausgedehnt werde. — Ferner haben Seine Majestät mit allerhöchster Entschließung von dem-selben Tage zu genehmigen geruhet, daß die bisher bestandene Beschränkung, vermöge wels cher ausländische Strohgefiechte, Slrohgewee be wie auch Bastplatten, zur Verarbeitung nur gegen Bewilligung der kanderssellen und einen Consummozog von 12 kr. von jedem Gulde» des Werthes einzuführen erlaubt war, auf< zuhören habe, und der freye Bezug dieses Ar« tikcls gegen einen Eingangszoll von zehn Gulden für den Nicner Centner Zporco gestattet werde, auch an die Stelle der für daß rohe Schweiyel ssrrh blshcr mit 6 kr. von i'edlm Gulden des Wcrihes bemessenen Eingangs-Gcbühr , ein Zoll von secks Kreuzern für den Wiener Centner s^orca treffen, und d,c Eingangs-Verzollung der eben erwähnten Anckel auck hrl C'rmmerziallGranj« zollämtern gestaltet seyn soll. Zugleich wird der AusganqSzoN für das Gnohgcfiechte, dann Strrhgcwtde und Bal'iplatlen mlt 25 kr., und für daß Stroh zu den Strohgeficchten mit 2 1^2 Kreuzer rr. Centner 8^01-00 festgesetzt. — Dtese neucn Zollbcstimmungen werden hlemit mit dcm Bnsatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß deren Wirksamkeit Mit dem Tagc di 3. Ki-ixa benannten, und 1 Joch, ^74,34 QuadradKlaft. messenden Waldgrundes, geschätzt auf 16 fl. 25 kr. ; — 2.) des 3lroo« ?c>^Ü6 benannten, und 1 Joch, 333,52 Quad.-Klafter messenden Waldgrun-hcs, geschätzt auf 20 fi. 10 kr.; — 5.) des In su^ari benannten, und 63^c>0 Quadrat-Klafter messenden Wcidegrundes,, geschätzt auf 5, st. -25 kr.; — 4.) des NÄ l^c,^<,^in benannten, in der Gegend Zn^ri, liegenden, und 4,20,00 Quadrat-Klafter messenden Weidegrundes, geschätzt aufZ ss. i5 kr.; — 5.) des Oel>n^ Kioli in 5nAl»ll benannten, und 1 Joch, 75Q,5Z Quadrat-Klafter messenden Weidegrundes, geschätzt auf 17 ff. Zo kr.; — 0.) des ?c>n<1ol>izza benannten, ^53,oc>Quadrat-Klft. messenden Ackergrundes, geschätzt auf 14 st. Ho kr.; -»> 7.) des l^lszni^.» oder ^»ncsi benannten, und l5f>7,06 Quadrat-Klafter messenden Weidegrundes, geschätzt auf 6 fi.; — 8.) des M>i5ls benannten, und 2 Joch, 674,00 Quadrat-Klafter messenden Weidegnindes, geschätzt auf2i si.; — 9.) des t.)>^ l.>.) des ?1^5ni2g'benannten,-und 648,00 Quadrat-Klafter messenden Wel-dcgrundes, geschallt auf 2 st. 35 kr. 5 — 1-4.) dcs !>Ic-^i>n/,il H K.l-ix.l benanitten,, t!c)0/oo Quadrat-Klaftcr^ mcssmd,ctr Weidcgrundcs, geschätzt auf i3 si. Zo kr.; — i5.) cincs zerfallenen in Os»1»r>^n^ licgendm Häuschens, im Flachminhalte von 19,6° Quad.-Klaft., geschätzt auf 3 st. 46 kr. — Diese Realitäten, werden einzelnweise,'so wie sie der betreffende Fond besitzt'und genießt, oder zu besitzen und iu gemcßelr berechtiget gewesen wäre, um den beigesetzten, Fiscalpreis ausgeboten und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung d,er kaiftrl. königl. S^. G. V.. Hof- Commission überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht Vorläufig den zehnten Thell des Fiscalprcises, entweder in barer Cono. Münze, oder in öffentlichen, aufMetall-Münze und auf den Ueber-bringer lautenden Staatspapieren nach lhrem cursmaßigen Werthe bey der Versteigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beybringt. — Die erlegte Caution wird j^dem-Licitanten mit Ausnahme des Meistbieters ivach beendigter Ver« stngerung zurückgestellt, jene dcs Meistbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dießfälligen Cotv-tractts nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Nate in der festgesetzten Z?it nicht berichtigte, bey pfiichtmaßiger Eix füllung dieser Obllcgenh'citen aber wn-d ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings« Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Cau« twn wieder erfolgt werden- — Wer für einen Drttten einen Anbot machen will,,^ ist verbun» den, die dießfÄUge Vollmacht seines Commit tenten der Versteigerun.qs« somniission vorläufig zu überreichen. — Der Meistbicter hat die Hälfte des Kaufschlllings ini^erhalb vler Wochew nach crfolgtcr und ihm bckairnt gemachter Bs« stätigung des Vcrk.aufv.Actes und noch vor der Mbergabe zu berichtigen,, die andere Hälfte aber kann er gcgm dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern normalmaßi« ge Sicherheit gewährenden Realität in erster Priorität qrllndbüchlich versichert, :mt fünf vom Hundert in! Convcntions-Münze verzinset, und die Zinsen'- Gebühren' iir halbjäbrigcn Vcrfalls-Mten abführt, in fünf gleichen,jährlichen Raten-Zahlungen abnagen, wenn der Erstehungs-preis den Beirag von 5o st. übersteigt, sonst aber wird d»e zweyte Kaufsch^llii'.gs^ Hälfte bin-nen Jahresfrist oom Tage de' Uebergabe gerechnet, gegen die crsterwähiNenBcdm'giüsse berichtiget werden müssen. — Bcy gleichen Anbotell wird Demjenigen der Verzug gegeben werden, der sich zur-'s^gleichen, oder früherct? Berichte gung des Kaufsch'.NlNgs herbcolaßt, — Die übrigen Verkaufübedinginsse, der Werthan^ schlag und die nähere Beschreibung der pl veräußernden R-ealilaten können von den Kauflustigen bey dem k. k. Rcntamte in V^>^ eingesehen werden., — Von der k. k. Tlaats -Güter ' Vcräußerungs - Provuvzial'TolNnusswn. Triest am 14.' November 1Z29, Joseph Franz Engler t, k. k. Gubennal- und Präsidial ^ ^ccretm'. IQ23 Z. i5i3. (3) Nr. 26087. E u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach. — Minderjährige Militarkinder, welche bey Civil-Personen in Diensten stehen, sind der Cwilgerichtsbarkeit unterworfen. — Der k. k. Hofkricgsrath hat dem k. k. Militär-Appella-lwnsgerichte bereits unterm 22. Jänner 1608 die Belehrung ertheilt, daß minderjährige Kinder von Militärpersonen (diese lctztern mögen nun am Leben, oder schon verstorben seyn), wenn sie ihre Nahrung durch Dienen bei Ci-vllpersonm gewinnen, der Civll-Gerichtsbarkeit unterworfen sind, und daß die Militär-Jurisdiction nur in Waisensachcn der unter Militär - Vormundschaft stehenden Kinder, welche sich ihr Fortkommen auf solche An bey Cwilpcrsonen verschaffen, eintrete. — Diese Verordnung wird in Folge hohen Hofkanzlep; Decrets vom 22. Octodcr l. I., Z. 24769, «ber eine von Seite der k. k. obersten Justiz? fielle an die hohe Hofkanzley ergangenen Aufforderung mit dem Bedeuten allgemein kund gemacht, d^ß alleEwil- und Kriminalgerichte sich künftig genau darnack zu benehmen haben. — Laibach am i3. November 1829. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes-Gouverneur. Clemens Graf v. Brand iß, f. k. Gubernial-Nach. Z. ,5iq. (5) Nr. 2419». Concurs ? Verlautbarung. Durch die Ernennung des Martin I^a-ncliih zum Lehrer der dritten Klasse an der Nol'malhauplschule iu Laibach, «st d,e Lehrer-tt^ile der dritten Klasse an der Haupt schule zu L.dtlsbcrg m Erledigung gekommen. Zur W>e^ dcrbese^'ng dieser erledigten, mtt einem Ge^ halte von jährlichen 3oc> fl. 3.. M. nebst freyer Wohnung, oder einer durch allettfallige Vor-rückung erledig! meroendcn, mit einem G?5 halte von 25c» st- ^- M ncb'1 frever Wohnung verbundenen anderweiten Lehverstelle an der Hauptschllle zu Adettbeeg, w,rd der Concurs biemit ^ußges.1>rleb?n. Dle^ Beweibcr um diese Stelle haben >hre eigenhändig q?fck^tbe,nn,, «n diese LandsZ^'lle Znlchtetcn Blttqesuche du.ch ihre vorgel^kli Slc^m beim hochwür^ d^^en bischöflichen Consisto'/ium ,^u Trieft b,s Cndl' O''c«mbcr i, I. cn,jure,chcn, und sich ,!> bl(!cn besuchen über chr Alter, Rell^,on, Elano, sNtllchc^ Buragen, EtudlM/ Sprach- kenntniffe, wissenschaftliche Bildung, so wi< über die für das Lehrfach an einer Hauptscku» le mit gutem Erfolge abgelegte Prüfung auS, zuweisen. — Vom k. k. illyrischen Gubernium. Lalbach am 20. November 1829. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubermal5Secretar als Referent. Nveisännliche Verlautbarungen. Z. 1537. (2) Nr. i3ic>2. Kundmachung. Zur Bcischaffung des Bedarfes an v<»-schiedenen Materialien für die hierortigen Staats- und ^ocal-Wohlthätigkelts-Anstai' ten, als: Baumöhl, Unschlittkerzcn, Lag«^ stroh, Seift, Ballmehl zu Umschlagen, Wech-rauch, Sagspäne, große birkene Kehrbesen, kleine deutsche Geschirrbesen, Riebsand, Kornstroh-Häckerling, große glasierte Leibstuhlgs-schirre, rohe Gerste, endlich Habcrfieiben z« Polstern, für das Verwaltungsjahr ,8Zo, nämlich vom 1. November 1829, bis lctzren October i3Z0, wird in Folge herabgelangter hohen Gubernial-Verordnung vom 20. des vorigen, Z. 26297, die Minucndo5 Versteigerung am 12. dieses Monats December Vo,< mittags um 9 Uhr in diesem Krelsamte abge« halten werden. Diese bcizustlMnden Mat«? rlalien werden vorerst artikclweis, dann aber auch im Gesammtbedarfe gegen Nachlaß von Proccnten über die erstandenen einzelnen Preise ausgeboten werden. — Diejenigen, welche diese ^ieferun-Zen zu übernehmen vermeinen, werden am obbesagten Tage und zur bestimm--ten Stunde in dieses Krclsamt zu erscheinen hiemit eingeladen. Die Vcrsteigenmgsbeding-mssc könnelr übrigens jederzeit in den gewöhn-lichen Amtsstunden bei diesem Kreisamte cinc gesehen werden. — K. K. Kreisamt Laibach am 3. December 1829. Z.*i52i. " Nr. i32/za. Es wird htemi!' zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß wegen Subarrendirung, oder wcnn diese mißlingen sollte, wcgen directer Einlleftrung in das Magazin der Verpfiegs? artlkcl Heu und Streustroh, und zwar: des Heues für die Zeit vom 1. Februar bis Ende August lLZo, und des Strcustrohes vom 1. Februar bis Ende October i83o/ sowohl zum Bedarf der Garnison als der Durchmarsche cine Bchandiunq am 12. December d. I., Vormittags von lo bis 12 Uhr, und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr, hier im Kreise amte werde vorgenommen werden. — Dl« 1024 tägliche Erforderniß besteht beiläufig in 20 acht-pfündigen Heu-Portionen, in 92 zehnpfündt-gen Heu-Portionen, und in i56 dreypfundl-gcn Streustroh- Portionen, wobei zu bemerken lst, daß vom 1. März bis Ende Iuny, zu welcher Zeit die Vaterpferde auswärts vertheilt sind, nur die Hälfte dieser Erforderniß zu bedecken bleibt. — Das Heu muß von guter Qualität, durch Nässe mcht verdorben, ohne Moos, Schilf und üblen Geruch seyn. — Das ^Vtreustroh muß ebenfalls trocken eingebracht'seyn, und kann in Hafer-, Gersten-. und Kornstroh bestehen. — Jeder Offerent hat sich am Tage der Verhandlung wegen des Heues mit einer Caution von I00 ft. und des Streustrohes mit 100 st. , zusammen mit Hoo fl., entweder im Baren, oder mit rechtsförmlichen Documenten auszuweisen, welche nur von dem Ersteher rückbchalten, allen Uebrigen aber sogleich rückgestellt werden wird. Vom k. k. Kreisamte Laibach am 1. December 1829. Aemtliche Verlautbarungen. Z. !Z29. (2) Nr. 666^1447. V. Sl. Kundmachung. Zur Wiederhesehung der in Folge Wer« vrdnung der wohllöbllchen k. k. sicyelmärklsch, illyclsch- und küfletiländlschen Zoll-czu gehörigen Enclaven, nachstehend zur allgemeinen Kenntniß gebracht, und bei dieser Gelegenheit auch der Tariff über die der Verzehrungssteuer unterliegenden Artikeln, und zwar mit Zuschlag der für die Gemeinde-Bedürfnisse der (Vtadt höchsten Orts bewilligten Pcrcenten, wiederholt verlautbarr. — .4.. Gran z beschreib ung. Die Gränze, der Stadt Laibach sammt Vorstädten beginnt von Seite der Unterkrainer Strasse, rechter Hand gegen St. Marein zu, an dem Puncte, wo der erste Morastweg (Ztraäon) in der Gemeinde lilu^a sich befindet, und zwar gerade am Ende der Pollcma-Antheile, wo dieser Weg von der Unterkrai-nerEommerzial-Strasse ausgehet. Dieser Punct 'ist mit dem Katastral - Granzpfiocke Nr. iZ bezeichnet. — Von hier schreitet sie auf dem gedachten Wege einwärts in den Morast, bis an das Ende der m dieser Gegend ganz an der Unterkrainer Strasse fortlaufenden Wiesen des Dorfes Rudnig, wo der Granzstein Nr. 14 ersichtlich ist. — Hier dreht sich die Gränze südöstlich, und schreitet am Ausgange der Wiesen m Verbindung mit dem Moraste bis zum Gränzsteine Nr. 20 fort, wo sie sich wieder acaen die Landstrasse wendet, und dann am Granzpftocke Nr. 21 und 22 abermals dicht an derselben fortlauft. — Hier am Orlerba-che wendet sie sich rechts in den Morast, geht an der Seite desselben im Fortschreiten mir genanntem Bache bis an das südliche Ende der Anthelle des Dorfes Nudnig zum Granzsteine Nr. 24, am Bache Strug,a, von da an dem Bache bei Germos zum Granzsteine Nr. 26, und endlich cm'dem letztem Bache bis zum Fluße Ischza. — Hier übersetzet die städtische Gränze den Fluß nach Verbetza, in der Morastgegend V0I2?) Nr. 1, und geht von da nach den magistratlichen Granzgraben bis an den sogenannten Thurmschen Graben Nr. 2, und an denselben ^bis zu dem großen Morast-Abzugsgraben , längs welche sie das Ende der Morastgemeinde Vol^l- erreicht. — Von hier lauft sie am rückwärtigen Theile der dort am Laibachftusse gelegenen alten Wiese zum langen Graben Nr. 12, nach diesem zum gedachten Fluße, überschreitet solchen, und gehet nach dem Bache s^oi-na-i^än.-,, Nr. 27 an der Seite der Wiese Xrisiiül^g bis an den Rücken der dort an dem Ufer der Laibach liegenden alten Wlcse Nr. 28. Von hier gehet sie an denselben m Verbindung mit dem vertheilten Moraste bis zum vormals v. Kapus'-schen, dann Weslann'schen Terrain, wo sie sich in den Tyrnauer Stadtwald wendet; — Von dem letzten Tprnaucr Waldantheile Nr. 41 (dem Valentin Marcnka von Krakau ge-höng) gehet si? zum Bache mal traben Nr. 44, welchen sie übersetzt, dann am obern Ende des letzten Krakauer Antheils <.dem Andreas Debcutz gchörig) Nr. 45,'bis Zu d-m Glci-mtzer Waldwege Nr. 46, und endlich nach diesem mtt Einschließung des Baches I^ibi-oä m Begleitung der Glcinitzer Wiese bis an "die Gradaschza hinter der Schupft des Barthelma Kogouschek am l^ik^xi Nr. 43 fortlauft. — Da ziehet sie sich mit Uebersetzung des Baches an das obere Ende der Wiese Dnnijanou-. Il.2 Nr. iZ, (Herrn Di-. Ruß gehörig) überschreitet bei dem Katasiral-Granzpfiocke Nr. 11 die Tester Commerzial-Strasse, gehet him tcr dem Hause des oberen Wagners am Ausgange der Gradtscha, Vorstadt Nr. g, dlcht an den Gründen dcs Dorfes Gleimtz Nr. 8, Mlt Einschluß der vormals Or. Passovitz'schen Gründen, und der dem N. Tschernak von Udmath gehörigen W«ese an den Graben Nr, 7, welcher unter Rosenbach aus dem Gut Thurner, vormals Jesuiten-Walde kömmt, bis zum Rosenbacher Fahrtwege Nr. Z, und zwar an der Stelle wo Letzterer in das Feld des untern Meßners von Rosenbach eintrttt, und lauft endlich am Rande des Jesuiten« Waldes wieder an dem gedachten Fahrtwege Nr. 2, doch etrpas unterhalb desselben bis an die Ursullnerkloster - Gartenmauer Nr. ,, fort. — Von hler geht sie längs der Trieste? Eommerzialstrasse, doch sich stets an dle weltern Gartenmauern haltend, und mit Ausschluß der Felder des Gut.s Thurn, bis an den Acker des Georg Tschurn, welcher außerhalb seines Gartens gelegen ist Nr. 2, von da am Rande der Gchotttrgrube des Gutes Thurn, nachft der neuen Well, an die Klagenfurter Poftstrasse Nr. 6, überschreibt solche, und ziehet sich dann am Klementschitsch'-schen neuen Mauthhause, Consc. Nr. 76, mit Ausschluß ocs gegenüber befindlichen Gut Leu-poldsruher Mnerhofes, m daß Feld der Kapu-ziener« Vorstadt, am Rande der Aeckcr deS Dorfes Schischka Nr. 7 und ö/ b»s an das (Z. Amts-BlattNr. 1^7. d. Z.December 1629.) !026 Ende des Gartens von Beschigrad Nr. ,a/ und «ndllch immerfort nordl? h an den Gründen der Gemeinde Schischka, mit Ausschluß der Gemeinde Brmie Nr, »4 und l5/ bis sie im Fortschreiten an den Gründen der Gemems de Ieschza, dem Puloerihurm gegenüber, die Wiener Commerzlalstrasse Nr. zy, erreicht. — Von hier kömmt sie auf das Feld der Vvt. Peters-Vorstadt, indem sie etwas unter dem Pulverthurme dicht unter der dortigen Gemem-de an der Landstrasse Nr. z beginnt, und am Rande der Felder der Gemeinde Dioma^^iaii bis zum Feldwege Zollena?at, der vormaligen v. Desselbrun'schen Fabrik gegenüber Nr, i2 fortlauft, und endlich nach dieser an der Seite der Felder lwn Udmath dicht hinter dem Gebäude der St. Peters-Kaserne, bis zum Lalbachstusse Nr. i5, sich hinziehet. — Diesen Fluß übersetzend verfolgt sie dessen östliches Ufer bis zum Einflüsse des Gruber'schen Ea« nals in dieiaibach, wo sie diesen gleichfalls übersetzend, die Stephansdorfer Strasse erreichet, und von da dem gedachten Emftusse des Eanals in die Laibach gegenüber Nr. Z, hinter dem Hause und Garten des Georg Me-ditsch, vul^o ZolTar^on^ an den Berg l^oilanL aufsteigt, bei Erreichung seines Glpfels Nr. 6, gerade an seinem Rücken, und zwar bis auf d»e letzte Schanze gegen Stephansdorf Nr. 7, fortlauft, und dann in Begleitung der Waldung dieses Dorfes mit Einschluß der zum Gute Groisenek gehörigen Waldungen, welches Gut noch zur Carlstädter Vorstadt ge« zählt wird, herabkömmt, hinter dem Haufe und Garten des Thomas Sterlekar, vuI^T sarta, Consc. Nr. i, Hühnerdorf Gränz« pflock Nr. i2, die Unterkrainer Eommerzial« Strasse erreichet, diese etwas tiefer überseyet, und sich hernach Mlt dem lN Eingänge be« fchriebenen ersten Tranzpuncte auf dieser Strasse Nr. i3/ verbindet, wodurch das Laibachcr Stadtpomerium als geschlossen erscheint. — Uebrigens wird bemerket, daß diese gan, ze Gränze im Jahre 16,4 zur Zeit der Katastral » Gränz - Beschreibung mit an allen Wendungen eingeschlagenen? mit dein eingebrannten Stadtwappen versehenen eiche-nen Pflöcken bezeichnet worden ist, welch' letztere noch dermalen bestehen, und deren fortwahrende Erhaltung dem Stadtmagistrate zur ausdrücklichen Pflicht gemacht wird..— 15. Ta< riff. Nach dem von den unten genannten? in Laibach eingeführten oder eingebrachten Ar* tikeln bei den k. k. Linien- und Bolletanten« Aemtern / nach dem hohen Gubernial-Eircu« lare vom 26. Iuny, und hoher Gubernial-Verordnung vom 3o. 'October d. I., Nr. 1371 und 24589/ die landesfürstliche Vers zehmngsstcuer und der Perccnten-Zuschlag für die stadtischen Bedürfnisse zu bezahlen ist. — Nro. 12018. T a r i f f. ^ Nro. 1^6. Nach dem von den unten genannten, in Laibach eingeführten oder eingebrachten Artikeln bey den k. k. Linien- und Bolletanten - Aemtern nach dem hohen Gubernial-Circulare vom 26. Iuny und hoher Gubernial-Verordnung vom 3o. October d, I., Nr. 1I71 und 24689/ die landesfürstliche Verzchrungssteuer und der Percenten-Zuschlag für die städtischen Bedürfnisse zu bezahlen ist. K. K. Kreisamt Laibach am 3i. October 1829. Joseph F l u ck, k. k. Gubernialrath und Kreishauptmann. F r e p h e r v v. E l s n e r, k. k. Kreissecretar. Z « Pcrcenten-Zuschlag HI 3 für die städtischen 3 ^ ^ ^ Maßstab YM ^^ürfnisse Z«- 3; Benennung der steuerbaren ^ tz^ff —^-------------"" 3 Gegenstände Belegung ?D -3 ImGeld- sammen «^ . " " "M 3: betrage ^ ^_ A _____._____ __________________________________________ ft'. !kr. st. j kr. fi.> kr. t Rhum, Arrak, Punschessenz, Rosog-lio, Liqueur und alle versüßten geistigen Metranke ...... Eimer 6 45 2Z 1 42 827 2 Branntweingcist mit Alkohol-Gehalt, und dqrübn «'.... dc. bl^ö 25 1.42 L 37 — 1027 "^ , ^« Percenter!-Zuschlag « ^ kM für die stadtischen l ,it «v» e« ^ «^^ Bedürfniss« In- ! ^ Benennung der steuerbaren ^"^"b ^5« -------------^------- BU. !Z Gegenstände ^" ^z Im Geld- lammen ^ ^ ,^__. K__________ _______________________________l i st. !kr.______ft.j kr. fi.> kr.. Z Branntwein «...,.. Eimer 4—25 , — 5 — 4 Wein ......... do. 1 40^0 ^. ,^ 220 5 Wcinmost und Maisch .... do. ^ i5 5« _ ^,.. 1 ^2,l2 6, Obstmost........ do. - 3o 25 - «" iA" 7 Meth......... do. - 3« - _ _I " ^ . R Bier.......... do, - 2H 29 - 2a H > 3 H Essig . ......... do. -^^25 — 4 __ ^ 10 Schlachtvieh: Ochsen^ Stiere/Kühe, ^ ^9 dann Kälber über ein Jahr . . Stück 4 — 25 1 __ Z ii!Kalber bis zum Alter eines Jahres . do. ^" 4o Zo -» 20 ? T2 Schaafe, Widder, Ziegen, Böc5e, Hammel oder Schöpse . , . . h^. — i5 25 — / — 13 Lammer bis zu 2Z Pfund, Kitze,, " /9 Spanferkel -...,.., do. , — IQ 26 — 3 — ,, 14 Frischlinge,, d.;. Schweine von 9 bis " Z5 Pfund ....... ho. -^ Zo 25 — N — -a ^5 Schweine über 55 Pfund ohne Un- ^" terschied ........ hy. l — 2^ — ,?> ^ ^ 16 Frisches Fleisch ohne Unterschied, ein- ^ ^ ^ zelne Theile des geschlachteten Viehes, dann eingefalzencs, geräuchertes und emgepöckeltes Fleisch, Sa- ! lami und andere Würste . . . pr.W.Ctr. — 5o 2Z — ,^ 1 « ^7 Zahmes Geflügel: Truthühner, Gan- 1-2^3 se, Enten, Kapaunen u.dgl. . Stück — Z Zz zlZ — ^. ig Hühner und Tauben . . . . Paar — i 25 — ,i/ — ,., 10 Wildpret: Hn-sche ..... Stück 2—2^ - ,?i « , ! "^ lIo Wlldschweine von Zc» Pfund und dar- ^ ^ i ! über........ . do. ^!ä5 __ __ — - 21 Frischlinge, Nche, Gemsen ... do. - 15 25 — ^ __!^ «22 Hasen ' - ' '..... do« — 3 55 ,!5 __ '^ ^9 ftZ Ausgehacktes Roth - und Schwarzwild pr. W.Ctr. 1 - 25 - ,! ^ t 24 Federwild: Fasanen, Auerhühner, ^ 1 i5 l Birkhühner. .-../. Stück — 6 55, ,5 25Repphühmr, Haselhühner, Schme- 6 33,^- 2 - 6 j Hühner, Wlldgänsc, Trappen, Rohr- i ! H l Hühner, Wildenten, Wildtauben^ ! z l Schnepfen ....... ^^ ^ I ^5 ,!5 __ , ! . Z26 Drosseln, Krammetsvögel, Wachteln, ' ^"' ^ I Lerchen und alle andern kleinen Vögel zum Genusse .... . Dutzend , - 1 25 - z>/ - , ,l/ 27 Fische aus lnlandlschen Flüssen, Ba- ^ "" 1 ^4 chen, Teichen und Landseen, lebend oder geschlachtet, frisch, gesalzen oder geräuchert, von edlerer Gattung,! ! l i — 1023 — HZ Pcrcenten - Zuschlag l * «35 für die städtischen s ^ , Maßstab K ^^^isse Z,, 33 Benennung der steuerbaren ^ « M^pnssände «> "^?° ^ ^ Im Geld- sammen A GegenNanoe Belegung ^M 3- betrage ^^____________________________^ft.lkr. si.j kr. fl.^ kr. als: Lachs, Lachssalmen/ Lachsforellen/ Aesche, Schill, Salblmge, Störe, Hausen, Dick u. dgl. . pr.W.Etr. ä ^ 25 i!— 5 — 23 Von den übrigen Gattungen . . do. i — 25 — i5 i i5 29 Reis.......... do. 1—25 — i5 K i5 3c> Mehl aus Getreide, Kartoffeln, und Hülsenfrüchten aller Art, Gries, gerollte und gebrochene Gerste, Hafergrütze ........ do. — 12 25 — 3 — i5 31 Brot und überhaupt Backerwaaren, dann Zwieback ..... do. — 12 25 — 3 — i5 32 Brotfrüchte, als: Wcitzen und Spelz- körner, türkischer Weitzen, Roggen, Halbfrucht in Körnern ... do. — 9 25 — 2 1)/^ — ii i^ 33 Hülsenfrüchte, als: Hierse, Wicken, . > , Bohnen, Erbsen, Linsen . . do. —^925 ^ 2^4-^,1^4 3^ Hafcr in Körnern ..... do. — 8 25 — 2 — 10 35 Heu ohne Unterschied ..... do. — 3 351^3 — 1 — 4 36! Stroh......... do. — 333i^3!— 1 — 4 3/ Gemüse u. Küchenwaaren, als: Blu- . j wcnkohl, Spargel, grüne Erbsen, Bohnen und Gurken - . . - do. — 6 331^3 — 2 —^8 33 Kraut, Rüben, Kartoffeln, Erdbirnen do. —35)^5^ 1 —^4 39 Frisches Obst . -...... do. — 12 25 —. 3 . — i5 40 Gedörrtes, getrocknetes, dann eingeH legtes Obst . . . . - - . do. — 2ä 25 — 6 — 3o ^.1! Butter, frische und gesalzene, schmalz und Gänsefett...... do. 1 — 26 — i5 1 i5 42 Schwemfett und Schweinschmalz, Schmeer und Speck .... do. — äo 25 — 10 — 5» /.3 Käse......... . do. '—>5 25 — n — 56 4/,, Milch .....- . . . Maas —^4 —--------— 1^4 /^5 Eyer . . < . ,..... pr.iooSt. ^- 3 331)3 — l — /» ^6 Talg, Unschlitt, rohes u. geschmolzenes pr.W. Ctr. > i!—-l25 — iZ 1 i5 /^lUnschlittkerzen ...... do. 1^025 —23 »53 ^8 Wachs, gebleichtes und ungebleichtes, Wachskerzen und andere Wachs- ' fabrikate ........ do. 2 i3o 25 —33 3 9 ^9 Hanf-, Lein-, Nübsamen-, und alle z andere derlei Brennöhle . . . do. zl— 25 — i5 1 i5 50 Brennholz, hartes und Kienholz . Kub. Klst. — ^3c> 25 —^8 — 39 51 Weiches und Bündelholz . . . do. —^20 25 —! 5 — 25 52 Holzkohlen........ pr.W.Etr. — 2 25 — 2^ — 22)4 53jSteinkohlen ..... . . do. —l il25 — ij4 — 1 1^4 1 K. K. K^eisamt Laibach dm 26. November 1829. Anhang zur Nmbacher AeitunK. "^ Brot-und Fleisch-Tariff. _______ s Für den Monat November ^ Gewichi ^ ^tonac Oecemder ^ Gewlchr ^ i - i32g Pf'lLtD.jQn^' i32Z Pf.zLtli.jQtl.! , »Mllttdfemmel 2 a^2 kr. . -^ 5 5.^Ü 1 Munoseuimel ä ij2 kr. . 1^!»^^ , l detto ä » „ . — 7 2 ^4 deiw ä , „ . — 3 ^ '^n 1 ordi». Semmel 2 ij2 >, . — 5 i »^ l ordin. Semmel 2^2,, . — -A ! detto 2 ^^ . — 10 2 2 5^)r. Raphael Danilovich, und ^rSviridion Vucaßovich^ Schiffscapuäns; alle drei von Odessa nach Trkst. — Hr. Friedrich Hau-senbüchler. Gubernial - Concepts - Pratticant, von Wien nach priest. - Frau Anna v. Peball, Her,-schaftskesltzerlnli, voli Trieft nach Wien. Z)en 2. Hr. Philipp Kuiitwalder, Kaufmann; Fir'. Max Spiro, Handlings-Gefellschaftet,'; Frau Tk'eresm Schröder, Hausbesitzerinn; und Frau Josepha Burger, k. k. Gubernmlraths-Gattmn; Me vier vou Trieft nach Wien. Den I. Hr. Ludwig Perko und Hr. Valentin Hetrovich, Handelsleute; beide von Triest n«ch Laibach — Fl"U Iosepha Porte, gymnastischen Kunst-lers'Gattinn, sammt einem zehnjährigen Knaben Io-sevh Schmidt, von Klac>enfurt nach Laibach. Den ". Hr. v. Wolicki, Lieutenant des koniZl. preußischen zweit,en Garde - Infanterie - Regiments, von ysslen nach Tricst. Den 5. Hr. L. A. Nordio, Kaufmann, von Trlcst nach Laibach. ^ours vom 2. Necember 1829. Mittelpreis, Verloste Obligation.. Hofkam.^^^ v.H,f5loi3lL mel.Odligat.un.d.Zwangb.^^^^oHX — D^rle^ns >n Kr.nn u> Hera. . ^^ ^ ^ . ^ «>al. Obligat, de« Stande-v.^. ^^.^ ^ ^ Tyrol Datl. mit Verlos, v. I. i^ofür »°a fi. (inTM.) R74 W>ene..St°0t B.nc Ol)l. zu2 »^v- H.(„, CM.) 58 ^ ^U^i° H°ftan^°" 7u2^2o.H.«. unter d«l Vch l« u ß t nb «l lung. C^ubernial - Verlautbarungen. Z. i54,3< (N Nr. 1^891. Verlaut bar u n g. Das Pvajentcttionsvecht zu dem, vom Johann Thaller von Ncuthal, gewesenen Besitzers des Gurcs scharfenberg, gemeinschaftlich mit seiner Gemahlinn Maria, gebornen v< Pvs«rM, errichteten,, vorzüglich für einen armen Studenttn aus der Verwandtschaft derselben bestimmten Handstipendium, von jahrl. 32 fl. 5i kr< E. M< gebührt, nach dem Wü-len der benannten Sufier, nach dem Tode derselben, zuvörderst dem jcwcUigen Aeltesten aus der Famrlie Thaller v. Neuthal, und nach Ausstcrben derselben, jenen aus der Frcyhcrrlichcn Familie Posarclli. — Da nun das besagte Snpendium öermalen erledigt ist, dieser Landesstclle jedoch dasjcinge Individuum, welches das älteste Glicd der einen oder der andern der erwähnten Faimlien ist, und daher das besprochene Präsentationsrecht auszuüben hatte, nicht bekannt ist, so werden Diejenigen, welche auf das letztere emen Anspruch machen wollen, hicmtt aufgefordert, sich über die diesfalls erforderlichen Eigenschaften bis letzten Jänner k. I., hieramtö so gewiß auszuweisen, als nn Widngen die Landesstelle mit der Verleihung des erledigten Handstlpen-diums von Amtswcgen vorzugehen, bemüssigt seyn würde. — Lalbach am 27. November 1829. Friedrich Nltter v. Kreizberg, k. k. Gubcrnial-Sccretä'r, Nreisämtliche ^erlautbarunSrn. Z. i5^6. (') Nr. 12769. K u n d m a ch u n g. Zur ^lefemng der Olsten und Verschlä- io3o He für die hiesige k. k. Gubernial-Expedits -direction auf drei nacheinander folgende Iahte, hat das hohe Landesgubernium mit Verfügung vom 5ji6 des Vorigen, Zahl 2^782, «ine Minuendo - Versteigerung anzuordnen befunden, welche am 1^. d. M. Vormittag um 9 Uhr in diesem Kreisamte abgehalten werden wird. — Der ganze einjährige Bedarf dürfte sich beiläufig auf i55 Stücke belaufen, und zwar: 16 Zoll lang^ »on der Gattung I. i5Zoll breit) 55 Stück ia Zoll tief 5 2ZZoll lang) » » « II. 21 Zoll breit? 28 ^ li Zolllief ^ 2Sch.lang^ « v 5 Hl. 2oZoll breit/ 25 „ i5 Zoll tief H 2Sch.iQZ.l.^ » -z, „ lV. 2 Schuh brett^ 56 „ t3 Zoll tief > H Schuh, 3 Z. lang ^ -., » V3 „ io„ breit> i5 „ 2 ^____^«^lef^)_______ l55 Stück Zum Ausrnfspreise wirb' für die Gattung 1 der Betrag von— ft. 20 kr, « « » ^ «f ,» ^, ' ,» Ho ,f » »e „ ^^ ,^ « n „ ^k> ,^ ?, « »» ^" ,5 »^ ,» ^ » ^6 ,^ :? » ,» ' ,»' ,5 » 2 „ /»,0 „ angenommen. — Diejenigen^ welche diele Lieferung im Einzelnen oder im Ganzen zttübernehmen gesinnt sind/ werden dabey am obbe-meldeten Tage und zur bcstilnmten Stunde zu erscheinen hiemit eingeladen.— Uebngens kött-nen die Licttationsbcdingnijse jederzeit in den gewöhnlichen AmtWuttden bey diesem Kreisamrc eingesehen werden. — K. K. Krevsamt Laibach am I. December 1829. Ktavt- «no lüttvrechtliche 17erlaulvanmgen. ,Z. i5ZZ. (0 ^ Nr. 7753. Von de»n k. k. Staßt- und Landrechte m Krain wird mittelst gegctiwartlgcn Edicts erinnert: Es habe bey dlesem Gerichte der Franz Tschernitsch von Laibach, wider dic Bavthelma Zedull'sche Concursmasse, und ihre unbekannten Glaubiger die Klage auf Verjährt-und Erlo-fchenerklÄrung der auf seinem Hause in der Stadt, am altLN Markte allhier, 5,il> Nr. ^l ^ »nael^ile haftenden SaWostpr. 572 ft. 6 1)2 kr. eingebracht/ und um Anordnung einer Tag-fatzung zur Verhandlung allfalliger Nothdurf- ten gebeten. Da der Aufenthaltsort der Beklagten diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend, sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortlgen Gerichtsadvocaten l)r. Andra Rav. Nepeschitz als Curator bestellt, mit welchem die angebracht te Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt, und entschieden werden wird. Dieselben werden dessen zu dem Ende erinnert, daimt sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder mzwlfchcn dem bestimmten Vertreter ihre Rcchrsbehelfe an die H.nidzü geben, oder auch sich selbst einen andern Sach-walttr zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zumachen, und überhaupt nn rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihr«' Verabsaumung entstehenden Folgen selbst bey-zumelsm haben werden. Laibach den 24, November iL'29. Z. i554. (!> Nr. 7627, Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte il^ Kram, wird über Ansuchen des Jacob, Io-feph, Anton Urbantschitsch, der Maria Wo-gathay, gebornen Urdantfchitsch, dann des Johann und der Maria Droll, als R'eprasentl-,^ ten lhrer MuNer Johanna Droll, gcbovnen Urbantschitsch, welche alle cnrftrnte Anverwandte dcs Carl Nvbamschitsch sind, hiemit bl-c kannt gemacht: daß der am 12. September l/Ztt M Laibach verstorbene Carl Urbantschitsch, gewesener Fürstlich Auersv., Güter-Inspector, in seinem Testamente, ^läa. 20^ Mai 1777, seine Ehegattinn Maria Iofepha, nachhin ver« . ehelichte Bonitar, i«r Erbmn nnd FruchtgK-nießerinn m»t dem Beis^e eingesetzt habe, daß die Hälfte des Verlaßvn'mögens nach ihrem Tode und nach ihrer Bestimmung unter sciin Anverwandten dergestalt vertheilt werden solle, daß die nahern Verwandten mchr als die ent« ferntern bekommen sollen. Da auf diesc cnli ferntcrn Verwandten des g.^'natuiten Erblassers in Folge d?v voir seiner hinterlassenen Witwe Maria Ioseplva, nachhm verehelichten Bomtar, errichteten- Verthellung, <.l^o. Hof Katzenberg den 1. November i8l 1, em Betrag von Z00 fi ausgefallen ist, wovon seit lH. Avril i6i4 4 0jo Zinsen laufen, so h^ben Diejenigen, die darauf einen Anspruch zu ha. ben vermeinen, sich so gewiß bnmcn cincin ' Jahre und sechs Wochen bcy diesem Gericht zu melden, und ihren Anspruch darzutbnn^. als widrlgcns nach Verlauf dieser Frzst die. Abhandlung in Hinsicht dieses Legats pr. 5oo ft^ (I. Amts- Blatt Nr. 147. d. S. December 1929.) lo3l nebst Zinsen mit den sich meldenden und aus-weisenden Erbsinteressenten gepflogen, und lh-^ nen dasselbe eingeantwortet werden würde. Lcnbach am 24. November 1829. Z. 1532. (1) Nr. 7766. Von dem k. k. Stadt-und kandrechte in Kram wll-d den umwiffend wo befindlichen Io-sepha v. Terputetz'schen Erben: Albert, Ladls-laus und Iosepha v. Terputetz, mittels gegenwartigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bel diesem Gerichte der Joseph Gressel, In« Haber der Herrschaft Treffen, die Klage auf Verjährt-und Erloschencrklarung des denselben aus dcm, auf die Herrschaft Treffen noch für die Summe von 1000 fl. M. M., seit 5. July 179l, mtabulirtcln Urtheile vom iZ. September 1761, und dem gerichtlich besiatlg-tcn Ausweise zugestandelicn Anspruches enige-ln^cht, und um eine Tagsatzung zur Ver-Handlung allfalliger Nochdurften gebeten, worüber die Tagsatzung ^r- 206M70. Kundmachung. Zur Herstellung emer m dem hiesigen Slämvclamte wegen Unterstützung des Plat« ft r>0s nöthig gewordenen Colonnade, w,rd qm ^?. December d.I, Vormlttags um lo Uhv, eine Minuendo«Versteigerung sei dieser M- minlstratlvn abgehalten werden. Die zu dieser Herstellung erforderlichen kiefetungen und Arbeiten bestehen: m 4 Säulen carnetnt von lH" dicken, und 10', 6" langen lerchenen »n der Mttte durchbohrten Stämmen, ä ib fi., zusammen 60 fi. dann in 3 Eurrent-Klaftern Gesimse mit Hangplalten, 2 Iff., zusammen . 2^ « und in derI Aufstellung der Colonmn pr« b „ im gesammten, von der löbl. k. k. Landlßbaud>rcct»on rectlsicirten Ueber» schlagsbetrage pr. ...... 89 fi. Diejenigen, welche besagte Herstellung zu übernehmen vermeinen, werden zu dieser Verfleiaerung hiemit emgeladen. Der d»eß-fallige Bauplan kann w dem Abmimstrativnse Bureau vor der Versteigerung eingesehen werden. K. K. Taback- und Stampelgefalls-At»< ministratlon Laibach am 4. December 1629. 3- l5)l. (2) Nr. ,566a. Verzehr« ngs st euer , Verpachtung. Die k. k. steoermarklsch - illvrisch-küssen« landische Zoll- und VerzchrungbstluerlGefat« len? Kdmllnftratlon bringt zur allgemeinen Kenntniß , daß der Bezug der allgemeinen Ver, zehrungksteuer von der Bier? und Branntwein-Erzeugung von den 17 Brauhausern in Gray, und den m der nachten Umgebung besindlx chen drei Vraut)auscrn >m sogenannten große» Mauthhause zu Göstnig und Gratwem, jedoch m»t Ausnahme der be» der Emfuhr m d>e Provlnzial «Hauptstadt an der Lmie zu entrichtenden Steuerbelraqe , und d:s für die Stadt Gray bewllllgten Localzuschlages, für die noch übrige Zeit des Militär-Jahres i83u im We« ge ver öffentlichen Versteigerung der Me,st« bietenden unter nachstehenden Bedmgnissen M Pacht gegeben werden. ,. Zum Auerufspreis für den Verzeh« runssßsseuer - Bezug der Biererzeuaung w»rh ocr Betrag von ,^ünf und Neunzig TausenV Drcl und Zwanzig Gulden Conventions'Mün? ze, für den Vcrjehrunassteuer-Ertrag oon drr Branntwein - Erzeugung aber der Betrag von Drei Hundert Sechs und Vierzig Gulden, auf ein Jahr dergestalt b«siimmt, daß von dem genehmigten Meistbole der für d,> Zelt vom 1. November d, I. , bls ^um Taqe b«r Uebernabmr der Pachlunq entfallende 3he»l' bclrag dek PachtschilllNgk zugunsten desPach-llrs in Abzug gebracht weiden wird. 2. Hur Pachtung nnrd Jedermann zug»e io32 lassender nach Den Gesttzen und nach der Landesverfassung hievon nicht ausgeschloffen ist. Für jeden Fall sind alle Jene ausgeschlossen, welche wegeser Gememdezuschlag auf demselben Wege und m der gleichen Zett wi< der Pachtschtlling «befahren sryn w,rd. 5. Der Pächter darf kemen An'>r«ch auf «men Nachlaß des Pachtbetrages oder auf »r. ^aend eine Abänderung wahrend der Pachtdau« er machen, m sofern n,cht wahrend dieser Zeit eme Veränderung des Verzehrungssteuer Ta« r'ffkl, betreffend d«e Nlerelzeuqung, eintritt, vielmehr hat der Paragraph ly des anqefuhr« ten-Gubernial-Circulars auf »hn volle Anwendung. __ ^, . O< Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen, dem zehn, ten Theile des Ausrufspreises gleichkommenden Btrag im Baren, oder »n öffentlichen Obli-gatwnen nach dem zur Zelt des Erlages be-k.mnttn börsemäßlgen letzten Courswerthe der-s lben als Vadium zu erlegen; nach beendeter V.cttation wird bloß der von ocm ^eftbicter er-l .le Betrag zurück behalten, den übrigen LlMalNcn aber werden ihre Vadien zuruckgc- sielZt ""^"'^^ Antritte der Pachtung, und zwar längstens binnen acht Tagen nach erlangter Kenntniß von der Ratification der Pachtver-si-lgerung, wenn der Pächter nicht noch emen kürzeren Termm zur Packtungsubcrnahme wünschen sollte, hat der Pächter den werten Theil des für em Jahr bedungenen Pachtschil-lmqs als Caution im Baren, oder in össclUli-chen ObUganonen auf die obsn bemerkte Art, v2er m Pragmatlkal-Hypothek, die der Pachter au e'gem Kosten dem Gefalle zu verschrei- ben hat, zu erlegen, wobei der als Wadinm bereits erliegende Betrag entweder einzurech» nen, oder falls die ganze Caution mit einer Realhypothek sicher.gestellt würde, zurückzustellen seyn wird. 6^ Die Administration behalt sich das Recht vor, die Rechnungen des Pachters im Erfordermßfalle einzusehen, und der Pachter ist verpflichtet, auf anfälliges Verlangen der Administration die Emsichr m die Rechnun« gen unweigerlich zu gestalten, auch richtige Auszüge über dse gesammtc Bier - und Nraniit, weiN'Erzeugung Über Aufforderung vorzulegen. D»e Pachtverstelgcrung wn-d be> der k. F. steyerm.irk^sch - illl)riscb - küftenland>schen Zoll' und Verzehrungssteuer - Gefallen - AdlNlnU'tra« , tion am 23< December d. I., um neun Uhr Vormtttags abgehalten werden. Dem Ersteher irifft d>e aus dem Pacht-versseige:ungsacte heruol-gchende Verpßichtung, sogleich nach der commisswlicllen Erklärung, daß er der Be st biet er sey , oas Aerar ab^r erst nach erfolgter Genehmiqung, welche, wenn der Bestbot den Fisfalprcls erreicht, oder über« steigt, sogieich erfolgen, im Fall« des nicht er« reichten Ftskalprelses aber dem hvhcn f. f. Finanz - Ministerium vorbehalten bleibt , in welch trsterem Falle sodann die Nebernahme der Pachtung schon nnt erstem Jänner i6Za, Statt,u finden hat. Nach beendeter Licitation werden Nachtragsanbote nicht mehr angenommen. Die weiteren Pachtbedmgmffe können bei der Administrations ? Registratur in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. Von der k< k. stevermarkisch - illvrisch« küstenländischen Zoll « und Verzehrungbstcuere G^fällen - Administration. Grätz den 28 Nonember ,82«). Z. i55Ü. (1) Der Wunderknabe. Die Unterzeichnete gibt sich die Ehre dem hiesigen hochverehrten Publikum ergebcnst an-zuzeige-?, daß sie hier, bei ihrer Dmchrcise von Wien nach Venedig, einen Wunder-knaben zeigen wird, der wegen seiner Größe, Dicke und Schwere/ die er für sein zartes Alter bcsitzt, höchst merkwürdig und sehenswerth ist. Der Schauplatz ist im Gasthause zum schwarzen Adler, und taglich vvn Morgens q bis Abends 9 Uhr zu sehen. Standes' Personen zahlen nach Belieben. Erwachsene 6 kr. C. M., Kinder die Hälfte. Die Dauer des Aufenthaltes ist aber nur bis zum i,5. d.M. ftww. I,ssK^«,