532 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr, 82. Mittwoch den 10. April l867. (108—1) Nr. 18528. OoncurS-VcrlautblMlllg. An den Gymnasien in Brzezcm, Sambor, Sta-nislau lind Tarnopol koiumen mehrere philologische Lehrerstellen, mit welchen ein Gehalt jährlicher 735 ft. oder 840 st. ö. W., mit dem Rechte der Vorrückung in die höhere Gehaltsstufe jährlicher 840 fl. oder 945 st. ö. W. nnd dem systemmaßigcn Ansprüche ans Dcccnnalzulagcn verbunden ist, znr Besetzung. Für diese Lchrerstcllen wird die Befähigung zum Lehramtc der klassischen Philologie nach den Bestimmungen des Prüfnngsgefetzcs für das Gmn-,iasiallchramt (§ 5 Puukt 1 Ut. .T oder «) erfordert. Zur Besetzung dieser Lehrcrstellen wird der Concurs bis 10. Mai l. I. ausgeschrieben. Bewerber nm diesen Dienstposten haben ihre an dcs h. Staatsministcrium stilisirten Gesilche innerhalb der Concursfrist bei der k. k. galizischen Statthalterci unmittelbar, oder wenn sie bereits in öffentlichen Diensten stehen, mittelst der vorgesetzten Behörde unter Nachweisung ihrer Studien so wie der erlangten Lehrbcfähigung nnd der Kenntniß der Landessprachen zn überreichen. Lemberg, am 29. März 18«?. (93—2) Nr. 2874. Concurs-Kundmachung. Znr Besetzung des am Brzezancr Obergym-nasimn erledigten Dircctorpostcns mit dem system-mäßigen Gehalte jährlicher Cintauseud Einhundert-Fünfzigfünf (1155) Gulden ö. W. nud dem Ansprüche auf Deccnnalzulageu von je Einhundertfünf (105) Gulden ö. W. nach entsprechender 10-, beziehungsweise 20- uud 30jähriger Dienstleistung iul Lehramtc wird der Concurs bis Ende April l. I. ausgeschrieben. Bewerber um diesen Dienstpostcn haben ihre, c,n das hohe Staatsministerium gerichteten Com- ^ pctcnzgesuche sammt den Nachwcisuugcu über ihre Lehrbefähigung, die Kenntniß der Landessprachen, und ihre allfällige bisherige Verwendung im Lehramte innerhalb der Coucursfrist bei der galizischcn Statthalterci im Wege der vorgesetzten Behörden, oder wenn sie bis mmzu iu keiner dienstlichen Verwendung gestanden sind, unmittelbar einzubrigcn. Lcmberg, am 16. März 1867. Von der k. k. gnli.nfchcn AtlUchalterei. (107—2) !)tr. 42. Concttls Ausschreibung. Bei den tarnt. Landes - Wohlthätigkeit - Anstalten zn Klagenfnrt ist die Stelle eines Secundar-Wuudarztcs mit dem Bezüge ciuer Remuneration von jährlich Dreihundert Guldeu, Kcrzeupauschalc von 18 Pfund Glaskerzcn und freier beheizter Wohnung in Erledigung gekommen, zn deren Wieder-bcsetzuug nach Auftrag dcs hohen kä'rut. Landes-Ausschusses vom i.d.'M., Nr. 999, der Concurs ausgeschrieben wird. Diejenigen Herren Doctorcn der Medicin nnd Chirnrgic, Viagistcr oder Patrone der Chirurgie, welche diese Stelle zu crhalteu wüuschen, haben ihr Gesuch mit Diplom und allfälliger Nachweisung der bisher geleisteten Dienste längstens bis 2 7. d. M. an die gefertigte Direction einzusenden, und wird bemerkt/ daß bei übrigens gleichen Umständen die Kenntniß der slovenischcu Sprache bei der Ver. leihung besonders berücksichtigt wird. Kä'rnt. Landes - Wohlthätigkeits-Anstalten-Di-rcctiou zu Klcgcnfmt, am 5. April 1867. (102—2) Nr. 2702. Licitatioils-Kundmachung für die itieferuuss des DeckmaterialS zur (fouser« virunss der neuen Fiumaner Neichsstraße von St. ^Peter durch das Neka Thal bis Dornc«^, im k k. Vaubezirkc Adelsberg, im Jahre »5ttt7. Von Seite der k. k. Landesregierung fiir Kram wird hiemit kund gemacht, daß die Eichcrstcllnng der Licfcrung dcs Deckstosfcs zur Couscrvirllng der ncucu von St. Peter bis Dorncgg durch das Reka-Thal führenden Neichsstraße füV das Jahr 1867 nach Maßgabe dcs hier beigcdrucktcn Bcdarfsans-weises bei den: k. k. Vezirksamte in Adelsbcrg am 2 3. April 1867, von 9 bis 12 Uhr Bormittags, im Wege der mündlichen Mnncndo - Verhandlung in der Art stattfindet, daß diese bruchweise nach dem Ucbcr sichtsauswcisc vorgenommen uud jede einzeln ans-gebotene Lieferuug dem Mindcstfordcrudcn zugeschlagen werden wird. Zu dieser öffcutlichcn Vcrstcigcruug wird jedermann zugelassen, der giltige Verträge zu schließen gesetzlich berechtigt ist, dcr die bedungene, in zehn , Percent von der ganzjährigen Lieferuugssumme bestehende uud bis zur Bestätigung des Verstcigcrungs ! resultatcs seitens der k. k. Landesregierung als Ren ^ gcld geltende Caution, welche entweder bei der Licitation zu erlegen oder deren Deponiruug bei einer öffentlichen k. k. Cassc nachzuwciseu ist, leistet und gegen dessen Niedlichkeit tein Anstand obwaltet, oder der nicht etwa schon bei irgend einer Ban- oder Lieferungsuntcrnehmung als coutractsbrüchig crklärt worden ist. Unternehmungslustigen, welche bei dcr münd-lichcn öffentlichen Licitation aus was iuimcr für ! Ursache» zu erscheiucu verhindert sind, ist gestattet, sich entweder durch einen Bevollmächtigten, welcher sich bei der Licitationscommission mit einer, von seinem Machtgcbcr ausgestellten legalen Vollmacht auszuweisen hat, vertreten zu lassen, oder vor Cr öffnung der öffentlichen Licitationsvcrhandlnng an die diesfällige Commission des k. k. Bezirksamtes in Adclsbcrg gehörig versiegelte, auf ciuem mit 50 kr. Stcmpclmarkc markirtcn Bogen geschriebene und nach § 3 dcr Licitatious- und Lieferuugsbc-dingnisse instruirtc, mit dcr zehnpcrcentigcn Call-tion belegte uud von Anßen mit dcr Aufschrift: „Andot für die Lieferung des Straßcndeckmate rials auf die neue Fiumancr Ncichsstraße zwischen St. Peter lind Dorucgg, im k. k. Baubczirkc Adels berg für das Jahr 1867" vcrfchcue Offerte entweder selbst zu übergeben, oder portofrei einzusenden. Die von den niündlichcn Licitanten nnd rücksichtlich von den Offcrcntcn zu lcistcndc I0pcrc. Caution kann in Barem oder iu hiczu gesetzlich geeigneten Staatspapicrcn gclegt wcrdcn. Von den letzteren werden die Obligationen der Vcrlosnngsan-lchen von den Jahren 1834 und 1839 im Nenn- wcrthe, die übrigen uur nach dem bö'rsenmä'ßigcn Courswcrthe dcs dciu Erlagstage vorausgegangenen Tages angenounnen. Die Caution kann mit der Beschränkung des ^ 1374 dcs allg. b. G.-B. auch hypothekarisch gelegt wcrdcn, doch muß die dicsfällige Cautions-nrkuude vorher von der k. k. Finanzprocuratur geprüft uud annehmbar bcfnnden worden scin. Die einlangenden schriftlichen Offerte wcrdcn in dcr Reihenfolge, in welcher solche dcr Versteigerungscommission noch vor Eröffnung dcr mündlichen Licitation übcrgcbcn wordcn sind, nnmcrirt, die Eröffnung derselben findet jcdoch crst nach be-cndigtcr miiudlicher Licitation statt, darnach der darin enthaltene Anbot in das Licitationsprotokoll aufgenommen wird. Ist das Offert vorschriftsmäßig verfaßt befunden wordcn, fo kann dcmfelbcu nur dann der Vorzug eingeräumt werden, wenn der Offerent als der Mindcstbictcr sich darstellt. Für den Fall, als dcr in cincm schriftlichen Offerte enthaltene Prcisanbot dem mündlichen Best-böte gleichkommen folltc, wird dcm lctztcrn der Vorzug gegeben. Bei gleichen schriftlichen Anboten hat immer das früher üderrcichtc Offcrt dcu Vorzug. Nachdcm die Schotterlieferung von Seite dcr die Licitatiousvcrhandlung leitenden Behörde dem Bestbietcr zugcfchlagcn wordcn ist, werden weder mündliche noch fchriftliche Anbote, selbst wenn sie uutcr dcm Erstehungspreisc fein follten, mehr angenommen. Die Cantion des Erstchers wird zurückbehalten, den anderen anwesenden Licitantcn nnd Offercnten wird dieselbe, wenn sie bei der Licitationscommission erlegt wnrde, nach Schluß dcr Verhandlung rückgestcllt. Iencu abcr, welche diese Caution bci ciucr k. k. Casse deponirt haben, dcr Lcgschcin, mit dcr Ausfolguugsklauscl der Commission versehen, zur Wiederbelebung ausgefolgt werden. Den abwcfendcn Offcrcntcn wird dic Cantion oder dcr Lcgschcin über dicfelbe gegen eine einfache Empfangsbestätigung im Wegc dcs k. k. Bezirks-bauamtes iu Adelsberg zurückgestellt wcrdeu. Zur Uebernahme der Schottcrlicfcruug wcrdcn bcsoudcrs die au dicfer Straße gelegenen Gemeinden in ihrem eigenen Vortheile anfgcfordcrt, und sic find, wcnn sie dieselbe unter solidarischer Haftung übernehmen, lant H 4 der Licitations - nnd Liefernngs-bcdingnissc voin Erläge dcr bedungenen lOpcrcen-tigcn Caution cnthobcn. Ailßcr dicscn vorstchcndcn Bcstünmnngen liegen der ZNatcriallicfcrnng dic Licitations nnd Liefcrungs-bcdingnisse zu Gruudc, wclchc ncbst dcr Vcrstcige-rungs Htuudmachung mit dcr Vl'atcrial-Bedarfsüber-sicht in den gewöhnlichen Amtsstunden, sowohl bei den k. k. Bezirksämtern Adclsbcrg nnd Planina, wie auch bci dcm k. k. Bczirksbauamtc in Adclsbcrg, cin-gcschcn wcrden können. Uebersicht des sür das Jahr 1867 zn liefernden Straßen - Dcckmatcrials: Bciläufi^cö Erfordcrniß ^iscalprcic! —^-------^--------777-----------7-------------------------------------------Entfällt «, ^ . ^u Zu verfuhren uud im Gauzcu hje 10vcrc. Z ^ bcm crzcugcu aufschlichtc.l ^V^^ aus jcdcm Erzm- Cautiou .^ Niatcrial-Erzcuguugöplatze, Namcuö_________Haufcu____________^"^_________a"ncm ! bis Ocstcrr. Währuug __________________________________jCub.Fußj Distauz-Nr. ! st. V kr. l fl. , kr. > fi. kr. 1 Steinbruch uächst dcr Straße ... 240 1/8 ^ 11/2 2 39 573 i 60 5?! 36 2 dto Klciumaicrhof .... 500 11/2 111/0 3 ^ 20 1600 — 160 -^ 3 dto, Killenbcrg..... 320 111/0 1II/8 4 78 1529 60 152 96 4 dto bci Dornegg .... 600 III/8 1V/4-^60 4 2 2412 — 24l 20 Laibach am 31. März 1867. Von der k. k. Landesregierung für Krain. 533 (109—1) Nr. 2872. Knttdmachnttl). Folgende mit Beginn des diesjährigen zweiten Schulsemcstcrs in Crlcdignng gekommene Stn-^cutenstipcndicil lvcrden znr Wicdcrverlcihuug ausgeschrieben : 1. Das von Ignaz Fcdercr errichtete Stipendium jährlicher 103 st. 28^ kr. ö. W., auf welches Studircndc aus der Verwandtschaft des Stifters und in deren Ermanglung, Söhne bürgerlicher Eltern ans Laibach den Ansprnch haben. Der Stiftungsgenuß ist vom Gymnasium an unbeschränkt. 2. Die Caspar Glavatiö'sche Stndcnteustiftuug üu dermaligeu Iahrcscrtragc von 59 st. 37'^ kr. v. W. Das Prä'scutationsrccht zu dieser Stiftung, auf deren Gennß blos solche Stndircude, welche don den Brüdern oder den Schwestern des Stifters abstammen, den Anspruch haben, steht den: Acltestcn der Familie Glavatiö zn. 3. Die von Lucas Icroväek errichtete Stu-dcntenstiftnng jährlicher 57 st. 96 kr. ö. W. Zum Genusse derselben sind blos Studireude alls der Nachkommenschaft der Töchter des Stifters berufen. Die Stiftnng ist anf keine Studicnabthcilnng beschrankt. 4. Bei der von Barbara Kaziauer errichteten Stiftnng der erste Platz jährlicher 87 fl. 69'/, kr. v. W. Auf dcu Genuß dieses Stiftuugsplatzcs ha-^en arme, der Musik kuudigc Studircndc überhaupt, welche tauglich und willens sind, in der hiesigen Stadtpfarrkirche St. Jacob anf dein Chore bei der Mnsik mitzuwirken, den Anspruch. Der ^tiftuugsgeuuß ist vom Gymnasium angefangen "uf die Studien in Laibach beschränkt. 5. Die von Anton Naab errichtete zweite Stiftnng jährlicher 238 st. 19 kr. ö. W., welche ausschließlich für Stndirende aus des Stifters oder dessen Gcmalin Verwandtschaft bestimmt ist uud.'so'lange genossen werden fann, bis der Etiftling zn Folge seiner Studien in einen geistlichen Orden tritt, oder Weltpricstcr wird. Das Präsentationsrecht steht dem hiesigen Stadtmagistrate zu. 6. Bei der von Lorcnz Naöki angeordneten Stiftnng der zweite Platz jährlicher 104 fl. 9 '/^ kr. ö. W. Zum Genusse dieser Stiftung sind nur Stu-dircudc aus der Anvcrwaudtschaft des Stifters bc-rnfen, wobei jenen der von männlicher Seite Namens Nacki abstammenden vor denen aus der wcib-lichcu Liuic der Borzug gcbiihrt. Der Stiftnngs-bczng ist von der Normalschulc angefangen anf keine Stndicnabtheilnng beschränkt, und das Präsentationsrecht steht dem Pfarrer von Fara bei Kostet zu. 7. Das von Josef Skerl errichtete Stipen-dinm jährlicher 88 fl. 70 kr. ö. W., zu dessen Genusse Stndircnde aus den den: Stifter verwand ten Familien bernfcn sind. Der Stiftungsgenuß dauert vom Gymnasium nur in der Theologie fort. Das Präsentations^echt wird vom bischöflichen Ordinariate in Trieft gemeinschaftlich mit dem Pfarrer von Tomaj ausgeübt. 8. Bei der von Friedrich Skerpin errichteten ^ Studcntenstiftuug der erste uud zweite Platz, jener ^ von 58 fl. 30 '/2 kr., dieser aber von 52 st. 50 kr. ö. W. Znm Gcuussc dieser Stiftnngsplä'tze stud , Stndirende ans der Verwandfchaft des Stifters und! alsdann solche berufen, welche in der Stadt Stein geboren sind. Der Etiftungsgcnuß dauert durch! ! sechs Jahre am Gymnasinm, nnd zwar bezüglich des zweiten Platzes von der zweiten Gynmasial-classe angefangen. Das Präsentationsrecht steht dem Acltesten aus der Berwandschaft des Stifters zn. 9. Bei der von Mathias Slnga errichteten Stiftung der zweite Platz im dcrmaligcn Ertrage jährlicher 77 fl. 84 kr. ö. W. Hierauf haben solche Stndirende Anspruch, welche von den Verwandten des Stifters abstammen, sodann jene, die alls der Nachbarschaft St. Johann des Tänfcrs zn Zanchcn gebürtig sind, und endlich Kramer nberhanpt. Der Stiftungs-genllß ist vom Gymuastum augcfangcn auf keine Smdicnabthcilnng beschränkt, lind das Präsentationsrecht steht den verwandten des Stifters zu. 10. Endlich die Andreas Schurbische Stif-tuug jährlicher 33 fl. 45 kr. ö. W. Dieselbe ist blos für Stildircnde aus den drei hiczn bcrnfenen Familien, deren Repräsentanten nnd nächste Anverwandte des Stifters Andreas Schnrbi, Mathias Slnga nnd Marcns Bavpetic im bestandenen Bezirke Münkcndorf sind, bestimmt. Der Stiftungs-gennß ist nnbcschrä'nkt. Studircnde', welche sich um diese Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits- nnd Impfnngszcngnissc, dann mit den Stndienzengnissen voll den beiden lctztverstos-scnen Schulseniestcrn nnd bezichllngsweisc mit legalen Nachweisen über ihre Verwandtschaft zum Stifter belegten Gesuche im Wege der vorgesetzten Stn-dien-Direction ! bis zum 15. Mai 0. I. Hieher zn überreichen. Laibach, am 2. April 1867. Won der k. k. Landesregierung.