1901 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 373. Donnerstag dm 27. November 1873. (515—2) Ni. 161L. Concms-Kundmachung zur Nesetzunss der ökonomischen Schatzungs- Neferentenstelle bei der NezirkSschätzungs' Commission (5illi >. Gemäß Erlasses des hohen k. k. Finanzmim-steriums vom 29. Oktober 1873, g. 21500, kommt die Stelle eines ökonomischen Schätzungs-leferenten bei der zur Regelung der Grundsteuer bestimmten Bezirlsschähungscommission Cilli I zu besetzen. Mit dieser Stelle ist ein Taggeld von 3 ft., 4 ft. oder 5 fl. verbunden. Die activen und pensionierten Staatsbeamten erhalten eine angemessene Zulage zu ihren bermaligcn activen Bezügen oder Ruhegenüssen. Die eigenhändig geschriebenen Gesuche um diese Stelle ftnd binnen sechs Wochen don heute an, und zwar von den activen Beamten ^n vorgeschriebenen Dienstwege, von den andern Bewerbern aber unmittelbar bei dem k. k. Bezirks« Hauvtmanne des Wohnortes des Bewerbers ein« zubringen. Hiebei sind durch legale Zeugnisse nachzu weisen: Die Staats- und Landesangehörigkeit, das Alter, der Stand, die zurückgelegten Studien und praktischen Prüfungen, die ökonomische Ausbildung, die vollkommene Kenntnis der slavischen Sprache, die körperliche Rüstigkeit und die biserige Dienstleistung oder Verwendung. Graz, am 0. November 1873. K. k. Vrundfteuer-fandeocommisston. Für den k. k. Statthalter: Vteupauer M. p. (526—1) Nr. 13095. Kundmachung die Pserdeconscription betreffend. Im Nachhange zur hierämtlichen Kundmachung vom 29. November l. I., Z. 10,814, werden zur Vorführung der Pferde behufs ihrer commissionellen Besichtigung und Klafjisicierung folgende Tage bestimmt: R Für die innere Stadt. Polana» nnd St. Petersvorstadt Donnerstag, der 11. Dezember 1873; «. für die Kapuziner- nnd Gradlschavorstadt Freitag, der 12. Dezember 1873, ». für die Vorstädte Krakan, Tirnan, Karl, ftädter Vorstadt. Hühnerdorf nnd für den (larolinengrund SamStag, der 13. Dezember 1873. Die commissionelle. Besichtigung der Pferde wird am Iahrmarltsplatze vorgenommen werden und beginnt jedeSmal um 9 Uhr vormittags. Alle Besitzer von Pferden (Tragthieren) werden mittelst besonderer, die Stunde der Bor führung ihrer Pferde am Commission sorte ent haltender Vorladungen verständiget. Die Stunde ist genau einzuhalten, damit knne Störung in der Reihenfolge und für die Besitzer selbst lein Zeitverlust eintrete. Die Vorladungen sind zur Borführung mit zubringen und auf den Namensaufruf abzugeben. Ist die Borführung eines Pferdes nicht möglich, so ist der Grund der Unterlassung bei der Commission rechtzeitig anzuzeigen. Stadtmagistrat Laibach, am 23. Nov. 1873. Gutman