^- ^^' Dienstag den 7. October 1823. ^nberttial - Verlautbarungen. Z. 1255. (2) Nr. 2059/;. E i r c u l a r e des k. k. illyrlschen Guberniums zu Laibach. — Wie die neuen Normen wegen Behandlung substttuirter Beamten auf die nach dem früher bestandenen Substttunons-Normale erworbenen Ansprüche anzuwenden seyen. — Aus Anlaß- emes speziellen Falles hat sich die hohe allgemeine Hofkammer mtt Verordnung vom 25. v. M., Zahl 3äi52, veranlaßt gefunden, Folgendes ausjulprechen: die in der mit dießortlger Eurrende vom 7. Iuny d. I., Zahl 118^9, bekannt gemachten a. h. Emschlleßung vom 20. März 1828, ln Betreff der für die Behandlung subslttulr-ter Beamten festgestellten Normen vorkommende Bestimmung, daß dle besagte höchste Entschließung auf jene Fälle, wo bereits Ansprüche auf die Behandlung nach den bestandenen Substitutions - Normale gegründet oder erworben slno, keine Anwendung flnden solle, beziehet sich nur auf jene Ansprüche, welche gegründet auf das Normale vom Jahre 1812 von einem substllulrten Beamten bis zum Tage der Kundmachung der neuen Normen erworben und noch nicht rea-llslrt worden stnd. Es kann folglich diese Bestimmung sich rncht auf den Act die» ser Substitution selbst, wenn letztere nach Em-manirung jener neuen Norm noch fortwahrte, beziehen, sonnt auch nicht die Fortdauer der frühern Bezüge begründen. — D.ese hohe Erläuterung wird hiemit zur Wissenschaft sämmtlicher Behörden und der bey denselben angestellten Beamten gebracht. — Laibach am i3. September 1828. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes - Gouverneur. Peter Ritter v. Ziegler/ k. k. Gubermalrath. Z. 1258. (2) aä 6ub. Nl-. 2H6H25S?. Verlautbarung des erledigten fteverlschen Johann Wagner'schenHandstipendiums Nr. 2. — Zum Genuße dieses von Johann Wag« ner, gewesenen U«6iciii2o Doctor, im Stifte Admont, mtt jahrlich 110 fi. äZ kr.W. W. gestifteten Platzes, sind die Descendenten bis zur 4. Llme von des Stifters Vetter, Franz Wagner, in deren Ermanglung aber Bürgers« Söhne von Lalbach, oder andere aus Kram Gebürtige , welche dle Gymnasial-Schulen absolvlrt haben, und dle Philosophie in Gratz studieren, berufen. — Das Prasentationsrechc hierüber steht dem Magistrate in Lalbach, das Verlelhungsrecht aber dem Stifte Admonl zu. — Jene, wtlche dieses Stipendium zu erhalten wünschen, haben »hre mlt dem Taufscheine, Dülfllgktits-, Pockenimpfungs- und Gtudlenzeugnlssen des ganzen letzt verflossenen Schuljahres belegten Gesuche längstens bis Ende November d. I dem Magistrate zu rai-bach, oder bey der ?andesstelle in Oratz zu überreichen, und im Falle, wenn sich aus den Verwandtschaftsgrad bezogen würde, auch den Stammbaum beyzubringen. — Gratz am 164 September 1828. Z. 1252. (2) aä Nr. 16Z. St. G. V> K u n d m cv ch u n g der Verkaufs-Versteigerung mehrerer im Rentbezirke Ve^ gelegenen Domainen - Verkaufs-Objecte. — In Folge hohen St. G. V. P. Commissions- Verordnung' vom 7. Auaust 1828, Zahl 5oo, St. G. V. wnd am 10. November 1828, in den gewöhnlichen Amtsstunden bey dem kaiserl. königl. Rentamte in VeZliu ^stnaner Kreises,, zum Verkaufe im ^ege der öffentlichen Versteigerung der theils, zmn Bruderschafts- theils zum Cammcral ^. sonde gchongen, im Bezirke Ve«Uü, Haupt-^ememde L^ca, gelegenen Dcmaincn-Rea-lltaten, als: — 1) Des Na Qludesi benannten, und Z16 Quadrat-Klafter, ^iov 913 messenden Ackergrundös, geschätzt auf 3 fl. 25 kr. 2) Des ebenfalls ^2 (^rudLFl benannten, und 175 Quadrat - Klafter 16)100 messenden Ackergrundes, geschatzc auf 3 fl. 25 kr. — Z) Des ^ia Qi-lidesi benannten, und 5s Quadrat-Klafter messenden öden Grundes, geschätzt auf 1 fl. 10 kr. — 4) des ebenfalls iVa 6r^b65l benannten, und m Quadrat-Klafter 00)100 messenden Ackergrundes, geschätzt auf 2 st. 5 kr. — 5) Des wie oben benannten, und 244 Quadrat-Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf 6fi. 5o kr. — 6) Des wie oben benannten, und 70 Quadrat-Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf 1 fl. 10 kr. — 7) Des wie oben benannten, und ii5 Quadrat- Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf 3 st. 25 kr. — 8) Des (^mmunal benannten, und 67 Joch", 119 Quadrat- Klafter 20) 100 messenden Wei-degrundes/ geschätzt auf 376 st. 40 kr. — 9) Des Na Kl'Spci^iij. benannten, und 337 Quadrat- Klafter, 65)100 messenden Ackergrundes, geschätzt auf, 16 st. Ho kr. — 10) Des Dolxu n3 Zörlili benannten, und 221 Quadrat-Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf Q st. 20 kr. -^ .11) Des Zäl-äo i stari Osr-inua benannten, und 81 Joch, 62307 Quadrat-Klafter messenden Weidegrundes, geschätzt auf ,45? fl. 10 kr. — 12) Des koi ^HM? i 23 .läuni. benannten, und 7 Joch, g52 Quadrat- Klafter, 77)100 messenden Weidegrundes, geschätzt auf 42 fl. 60 kr. — i3) Des ^2 61äv<2 i pod (^lavu. benannten, uttd 10 Joch, 99g Quadrat-Klafter, 52)100 niessenden Weidegrundes, geschätzt auf 59 st. 5o kr. — 14) Des K.!.i)l)^5liiH ^ori^ni benannten, und 6 Joch, 711 Quadrat-Klafter, 55)100 messenden Weidegrundes, geschätzt auf 36 st. 3o kr. — i5) Des Ivl iducsi^liH äll-li^n'l benannten, und 6 Joch, 1541 Quadrat-Klafter, 96)100 messenden Weidcgrundes, geschätzt auf 39 st. 20 kr. — 16) Des ^oä ^I.vHl,'äln benannten, und 53 Quadrat-Klafter, 42)100 messenden Weidegrundes, geschätzt auf 20 kr. — 17) Des ^a Varäis benannten, und 496 Quadrat-Klafter, 4/1)100 messenden Ackergrundes, geschätzt auf 7ft. — 18) Des ebenfalls ^av2i-älo benannten, und 199 Quadrat-Klafter, 60)100 messenden Weidegrundes, geschätzt ^uf 4.0 kr. — 19) Des ül'Hvarovo genannten, und 832 Quadrat-Klafter, 47)100 messenden Ackergrundes, geschätzt auf i23st. 50 kr. — 20) Des Vicilia la CapLilH benannten Gartens, un Flächeninhalsvon5iQuadrat-Klaftern90)i0o, geschätztauf 17ft. 5 kr. — Des Zverozbok. benannten, und 2 Joch, 261 Quadrat-Klafter messenden Waldgrundes, geschätzt auf 126 fl. 55 kr. —Dlese Realitäten werden einzelnweist so wie sie die betreffenden Fonde besitzen und gemessen, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen waren, um die beygesetzten Fiscalprei-se ausgeboten, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung der kaiserl. königl. St. G. V. Hofcommission überlassen werden. Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fis-calpreises, entweder in barer Conventions -Münze, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbringcr lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmaßigen Werthe bey der Verstelgerungs-Commission erlegt, oder eme auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstettungs-Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Meistbieters, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meistbicters dagegen wird als verfallen angesehen werden, Falls er sich zur Ernchtung des dießfalligen Contractes nicht herbeylassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bey pstichtmäßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings-Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die dleßfällige Vollmacht seines Commitenten der Versseigerungs- Commission vorläufig zu üö.creichen. — Der Meistbleter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf emer ^ändern, normalmäßige Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert .in Conventions-Münze verzinset, und die Zinsen-Gebühren in halbjährigen Verfalls-Raten abführt, in fünf gleichen jahrlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erstehungs-Preis den Betrag von 5o st. übersteigt,-sonst aber wird die zweyte Kaufschillings-Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden müssen. — Bey gleichen 9'9 Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des Kaufsschlllmgs herbeylaßt. — Die übrigen Verkaufsbedmgmsse, der Werthanschlag und die nähere Beschrei-buna der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bey dem k. k. Rentamte in V6"lia eingesehen/ so wie auch die Rea-litaten^selbst in Augenschein genommen werden. Von der k. k. Staats- Güter- Veräußnungs-Prov. Commission. Trieft am 21. August 1828. Gottfried Graf v. Welsersheimb, f. k. Gllbcrnial- und Präsidial- Koncipist. Z« !25^. (2) aä 6nd. ^Vl. 2i5l3. Concurs zur Besetzung der manipullrenden Postoffiziers-Stelle bel dem Iglauer k. k. Absayvostamie. — Bei dem Iglauer k. k. Absatzpostamte ist die systemisirte Dienststelle eines mampullren« den Postoffizlers, mit einem Gehalte jahrll-cher Zoo ft. C. M., in Erledigung gekommen. — Zur Wlederbesetzung dieser Dienststelle wlrd der Concurs mit der Frist bis i5. October l. I. ausgeschrieben, bis wohin die Bewerber ihre gehörig belegten Gesuche hierorts einzubringen haben. — Brunn am 6. September 1828. NreisämtliOb Verlautbarungen. A 1249. (3) Nr. 9626. Kundmachung. Hinsichtlich der Bestallungen der Rauch-fangkehrer - Arbeiten in dem Strafhause , dann Lycealgebaude, dann in dem Bürger-«Gpitale, in dem Kranken« oder Civil« Spi-tale, und in dem Scharfrichtershause, hat das hochlöbliche 5. k. Gubernlum mit hoher Verordnung vom 11. dieses, Zahl 8082, eine neuerliche Mmuendo-Versteigerung auf zwey nacheinander folgende Mllitär-Jahre, nämlich: für dui Zeitranm vom t. November 1828/ bis i. November i83c> anzuordnen, And zum Ausrufe folgende jährliche Fiscal-Pre»se, und zwar: für das Gtrafhaus 62 st. 47 kr. , für das Lycealgebaude 26 st, 3a kr., für das Bürgerspital 12 ft., für das Kranken- oder Civil-Svttal 20 fi., endlich für die Scharfrichterswohnung 2 fi. 3o kr. festzusetzen befunden. — Diese Versteigerung w:rd am 9. k. M. October, Vormittags um 9 Uhr, in diesem Kreisamte abgehalten werden/— Welches mit dem Beysa-tze zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß diejenit gen Rauchfangkehrermeistcr, welche diese Arbeiten zu übernehmen Lust haben, sich bep die- ser obigen Minuendo« Versteigerung einsin-den sollen, übiclgens können die Llcttationsbe-dingnlffe in den gewöhnlichen Amtsstunden bei diesem Kreisamte eingesehen wcrden. —» K. K. Kreisamt Lalbach am 29. September 1828. Stadt- uno lanvrechtliche Verlautbarungen. z. Z. 921. (2) Nr. 3878. Von dem k. k. Stadt« und Landrcchte in Krain wlrd anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des ?ukas Suppan, Eigenthümer des Hauses Nr. l6, in der St. Peters-Vorstadt, in die Ausfertigung der Amortisations-Edicte, rücksichtllch des zwischen Jacob Llvpltsch, dem Benesiclatcn Franz Matthaus Wanko und dem Joseph Konkara, unterm 9. Februar »764 geschlossenen, zu Gunsten des Matthaus Wanko für 1000 st., zu Gunsten des Joseph Konkara aber für 3c»o fi. auf das obgedachte Haus, unterm 3. August' 176^ intabulirten Vergleichscontracts / ges wllllget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Vergleichs-Urkunde aus was lmmer ftir einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermemen, selbe binnen der gesetzlichen Fnss uon einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte ss gewiß anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers, Lukas Suppan, die obgedachte Urkunde nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- und wirkungslos erklärt werden wnd. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain. Lalbach am 12 July 1828. z. Z. 920. (2) Nr. 4oo3. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wlrd verschiedene Parteyen vermictheten Woh-z-ungsomandcheile und Keller geht im Mili-tarjahre 1828, ein Bessandzins ein pr. ^0 fi. Conv. Münze. — 2. Der herrschaftliche Getreidkasten in germger Entfernung vom Schloße, durchaus gemauert, mit Ziegeln gl-dcctt, drey Stockwerk hoch, M welchem über 1000 Metzcn Getreide Platz haben. Umcr demselben befindet fich ein Keller auf 53 Startin mHalbstartinfassern. — 3. Die Bind-fütte auf gemauerten Pfeilern mit Latten vcr« schalt, und mit Ziegeln, gedeckt. — ^ D« gemauerte, vnd mit Ziegeln eingedeckte Pfcrd-stallung auf 12 Pferde. — 5. Das Meier-haus, gemauert, mit Ziegeln gedeckt, und ein Stockwerk hoch. — 6. Das Bindcrhäuschcn, gemauert und mit Ziegeln gedeckt. — 7. Zwey Wagcnschoppcn, beyde auf gemauerten Säulen unter Ziegelbedachung ruhend, mit Latten verschalt, geben Naum für 6 Wagen. 8. Die große gemauerte, mit Ziegeln einge-deckte Meierey- Stallung in 6 Abtheilungen, auf 10 Pferde und 20 Stück Hornvieh, n. Die gemauerte, unterm Ziegeldache stehende Schweinstallung auf 24 Stück. — 10. D:e große gemauerte und mit Ziegeln gedeckte Scheuer in 3 Abtheilungen und mit drey Dreschtennen versehen. — 11. Das Gcrichts-dienerhaus, gemauert und mit Ziegeln gedeckt. 12. Das von Hol; erbaute, mit Laden verse« hene Haarhaus. " — i3. Zwey gemauerte Thürmchen an beyden Ecken des herrschaftlichen Ziergartens, mit zwey Sälen, ^clbe sind nnt Schindeln, an den Kuppeln aber mit Kupferplattcn gedeckt. — iä. In der Entfernung von einer kleinen Viertelstunde vom Schloßgebaudc, das herrschaftliche, sogenannte PichlhofnöcN, gemauert, mit Ziegeln gedeckt, und 1 Stockwerk hoch. — i5. Die herrschaftliAie Mauthmühle im Markte Stainz am Stainzerbache gelegen, mit 4 Laufern und einer Gricsssampf, durchaus gemauert, und mit Ziegeln gedeckt; dabcy befindet fich ein abgesondertes, mitZicgcln gedecktes Hauschen, zur Wohnung des Müllers; für das Militarjahr 1828, in Pacht gelassen um jährliche 170??. Conv. Münze. — 16. Ein gemauertes / mit Ziegeln gedecktes Glashaus, in dem herrschaftlichen Küchengarten. — 17. Ein Ziegelofen sammt großen mit Stroh eingedeckten Ziegel-stadl. — L. A n Grundstücken. Die zu dieser Herrschaft gehörigen Meiergrün-de bestehen: In Aeckern aus 60 Joch, 7K4 Quadrat-Klaftern. —In Wiesen aus ;65 Joch, ^ic) n6 Quadrat- Klaftern.—In Garten aus 5 Joch, ii^>5 Quadrat-Klaftern. — In Huthweiden ans 53 Joch, 128, Quadrat-Klaftern, wovon einem jeweiligen Pfarrer zu Stainz: cer Convenlgarten mn 4 Jock, ä? Klafter, die Krautgartenwiese mit 7 Joch, (Z. Amts -Blatt Nc- 121. d. ?> October 1828.) 922 10 Klafter, der Kr.mtgartenacker mit 1 Joch, 1026 Klafter, gegen einen jährlichen Pachtschilling , welcher dermahl 4) fi. 2ä 2^ kr. Conv. Münze betragt, zum Genuße überlassen sind. — Für die übrigen Grundstücke, mit Ausschluß der Pichlhofwiese mit 1 Joch, i3oc) Klafter, betragt der für das Militarjahr 1828, eingehende Pachtzins 16)0fl. 3 1^4 kr. Cono. Münze. — Die Pichlhofwiese aber ist sammt dem oben bey den Gebäuden, Post 14, beschriebenen Stöckl dermal besonders um 44fl. C. M. verpachtet. — <Ü. An Teich e n. Die Herrschaft besitzt 3 Teiche, im Flächenmaße von 2 Joch, i23i Quadrat-Klaftern, welche dermal um i3ss. 36 kr. C. M. verpachtet sind. — O. A n Waldun-g e n. Die Waldungen messen 757 Joch, 747 Klafter, sie sind größtentheils nut Fohren, Fichten und Tannen bewachsen. — Der Käufer der Herrschaft hat die bisher bestandene Verpflichtung, die Aerarial- Messingfabrik zu Frauenthal mit dem nöthigen Holze aus den herrschaftlichen Waldungen gegen Vergütung des currenten Holzoreises zu versehen, nicht zu übernehmen, und wird daher derselben vollkommen entbunden. — T. Z i e-g e l b r e n n e r e p. Bey den herrschaftlichen Ziegelöfen können bey jedem Brand 16,000 Stück verschiedener Gattung Ziegel erzeugt werden. — Der in einer geringen Entfernung liegende, aus gemauerten, mit Z'.egeln gedeckten Hausern bestehende Markt Stainz, biethet eine günstige Gelegenheit zum vortheilhaften Absätze dar. —. k'. K a l k-b r e n n e r e y. Nächst dem^ herrschaftlichen Kalkwalde befindet sich ein eigener, der Herrschaft Stainz gehöriger Kalkoftn. — ^. T a z. Die Herrschaft ^iainz besitzt eigenthümlich einen Zapfentaz in den Pfarren Stainz, ^t. Stephan und St.Florian, von allen Getrankgattungen. Für diesen Taz wird ein Pachtschilling von 2000 fl. C. M. entrichtet. —- U. A n Dominical-Nutzungen. — Die Unterthanen dieser Herrschaft befinden sich in 19 Aemtern, größrcntheils im eigenen politischen Bezn'ke/ und bcstchm in 1027 Rücksaßen, von w.'lchcn 792 Rustual-, 3^. Dominical-Unterthanen und 201 Bergholden sind. — Die Zule-hensbesthungen betragen von den Rusticalisten 3/a, von den Dominical- Unterthanen 102, und von den Bergholden 53^. — Die Unterthanen dieser Herrschaft nebst den Bessern der Zulehensgrunde haben jährlich zu Wahlen: An unveränderlichen Urbarszinstn 609 st. 35nii6kr. — An Zin'en von zerstückten herrschaftlichen Realitäten vor der Rectification 3^6 st. i3 6M kr. — An Zinsen von zerstückten herrschaftlichen Realitäten nach der Rectification 274 fi. 54 i2^i6kr. — An Schutz-undVerleggcld von Berggütern 6^ ft. ^^kr. — An unveränderlichen, schon vor der Rectification pactirtcn Robathgeld i56fl. ^5 kr. — Zusammen in W. W. i5o2 fl. 17 1N16 kr. Dle vormals bestandme Naturalrobath wird seit dem Jahre 1787, mit Geld reluirt, und hieran eine Summe von 2727 fl. 9 2^ kr. W. W., jahrlich bezahlt. —> An Zmskörnern sind von den Unterthanen jährlich zu entrichten: In n2t,^l-2 7 Mctzen, 20 Maß Weitzen, " „ 7 ,, 10 „ Korn, ,, «7 ,, 4c> „ Hafer/ ,, « 32 „ /^0 „ Hirse.— Auf ewige Zeiten wurden reluirt: 83 Metzen, 19 Maß Weihen, 80 Metzen, 3^Maß Korn, 345 Metzen, 33 Maß Hafer, 220 Metzcn, 9 Maß Hirse; wofür jährlich im Ganzen ein Re-luiNonsbetrag von 637 fi. 29kr. W.W. einzugehen hat. — An Klcinrechten haben die Unterthanen jährlich zu entrichten: 25 i.t2 Lämmer, 96 Kapauner, 137 Hühner, 389 Hendel, 36^0 Eyer, 921 N2 Haar-Fäustling. I. A n L a u d e m i e n , M 0 r-t u a r i e n, K a u f b r i e f s - und G e r i ch t s- T a r e n. — Von allen Rustical- und Dominical- Besitzungen, mit Ausnahme der bürgerlichen Hauser, Garten und Gemeindgründe des Marktes Stainz, welche laudemialfrey sind, hat die Herrschaft Stamz das Recht, bey Besitzvcran-derungen das Laudemium mit 10 Procent vom Grunowcrthe, bey Besitzvcränderungen von Bcrggütern aber wird in auf-und absteigender ^inie der zwanzigste, außerdein hingegen der zehnte dl. bezogen. — Nach jeder Besitz-Veränderung hat der neue Besitzer die Gewähr zu lösen, und die übliche Kaufbriefstar^ mit 3ss. zu entrichten. — Das Mortuar oder Vterbrecht wird von dem reinen Verlaßver-mogen in der Regel mit 1 Procent, von den Besitzern der Rustlcalhuben und der sogenannten Hofstatte hingegen mit Rücksicht auf den eintretenden Fall des N5,i5 inuioi-ig mit 3 Procent bezogen. — Die Grundbuchs-, Gerichts-und allgemeinen Richteramtstaxen werden nach den bestehenden höchsten Gesetzen abgenommen. — k. An Körner-Z e h e n t e n. Die Herrschaft Stainz besitzt eigenthümlich einen Getreidzehent in 35 Gegenden, theils ganz allem, Heils gemeinschaftlich mit andern Dominien, welcher um einen jahrlichen Pachtschillmg pr. 712 fi. 24kr. 9^3 Conv. Münze verpachtet ist. — I.. W e i n-Z e h e n t e. Die herrschaftlichen Wem-Zchente erstrecken sich auf ^3 Gegenden, und besitzt solche die Herrschaft theils ganz allein, theils gemeinschaftlich mit andern Dominien.— Der für dieftlbcn eingehende Pachtzins betragt 1266 fl. 40 kr. C. M. — .^. A n Bergrecht und Z i n s m 0 st. Hieran haben jahrlich in nuturg, einzugehen, und zwar: an Bergrecht 699 Nieder-Oesterr. Eimer 14 1^2 Maß, an Zins-Most iZNiedcr-Oesterr. Eimer 10 Maß, zusammen 712 Nieder-Oesterr. Eimer 24 M Maß. — Diese Weine müssen von den Unterthanen unentgeltlich in den^ herrschaftlichen Keller geführt werden. Ausserdem sind unwiderruflich mtt Geld reluirt: 5 Nieder-Oesterr. Eimer und 6 Maß, wofür jährlich 4 ss. 57 i»4 kr. W. W. einzugehen haben. — N. I a g d b a r k e ! t. Dle Reisjagd in den Pfarren stainz, St. Stephan ob Stainz, dann in einem Theile der Pfarre Prcdmg, St. Florian, und St. Stephan im Rosenthale, theils einbannig, theils mit andern Herrschaften. Ist um jahrliche 35 fi. 20 kr. Conv. Münze verpachtet.— 0. F i s ch e r e y-G e r e ch t s a m e. Die Fischerey - Gerechtsame in Z Bachen ganz einbannig um 17ft. i5 kr. E. M. verpachtet. t>. P a t r 0 n a t s - und V 0 g t c y-rechte. Die Herrschaft Stainz übt das Patronats- und Vogteyrecht über d^e Pfarren Stainz, und St. Stephan ob Stamz, sammt den dabey befindlichen Schulen, dann über das zur Pfarre Stainz gehörige Calva-rienbcrg-Kirchlein, und über die zur Pfarre St. Stephan ob Stainz aehörige Schule, in St. Joseph aus. — (). W e r b b e-z i r k. Dieser Herrschaft ist ein Bezirk von 3) Conscriptions-Gemeinden zugetheilt, m welchen sich 29 Hauptsteuergcmeinden mit einer Seelen-Anzahl von 7739Köpfen befinden. Zum Ankauft wird Jedermann zugelassen, der hier Landes-Realitäten zu besitzen geeig-net ist. — Demjenigen, welcher in der Neg^l nicht landtafelfahig ist, kömmt für den Fall der Erstehung dieser Herrschaft für ihn und seine Lcibeserben in gerader absteigender Linie die Nachsicht der Landtafelfähigkeit und die damit verbundene Befreyung von Entrichtung des unnobilirten Zinsguldens in Hinsicht dieser Herrschaft zu Statten. — Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den zehnten Theil des Ausrufspreises als Caution bey der Versteigerungs-Commission entweder bar, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze, und auf den Ueberbringer lautenden Staatkpa-Picren nach ihrem cursmaßigen Werthe zu er- legen, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der k. k. Kammerprocuratur geprüfte, und als bewahrt bestätigte Sicherstel-lungsacte beyzubringen. — Wenn Jemand bey der Versteigerung für einen Dritten ei« ncn Anbot machen will, so lst er schuldig, sich vorher mit einer rechtsförmlich für diesen Act ausgestellten, und gehörig legalisirten Vollmacht seines Commltenten auszuweisen.— Der dritte Theil des Kaufschillings dieser Herrschaft ist von dem Erstcher vier Wochen nach erfolgter Genehmigung des Vcrkaufsac-tes noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die verbleibenden zwey Dritttheile kann er gegen dem, daß sie auf der erkauften Herrschaft in erster Priorität versichert, und mit jahrlichen Fünf vom Hundert in Conventions- Münze und in halbjahrigen Fristen verzinset werden, binnen fünf Jahren mit fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen. Die zur genauenWürdigung desErtrages dienenden Rechnungsdaten, und die Beschreibung derHcrrschaft, wie auch die ausführlichen Kaufsbedingungen können bey der k. k. steyermärki-schen Staatsgüter-Inspection im sogenannten Vicedomhause zu Grätz eingesehen werden.— Wer die Herrschaft selbst in Augenschein zu nehmen wünschet, kann sich'an das kaiserl. königl. Verwaltungsamt Stainz wenden.— Ucdngcns wird noch bemerket, daß nach ge-endigter Versteigerung auf neuerlichen Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät kein weiteres Anbot mehr angenommen, sondern jedes platterdings zurückgewiesen werden wird. —> Von der k. k. steyermarkischen Staatsgüter-Vcraußenmgs- Commission. Grätz, am 12. September,i323. Anton G ch ü r e r v. Waldheim, k. k. Gubcrmal- und Präsidial - Secretär. Z7V2/,2. (Z) llä 6uk. Nl-.^20603. Gubernial - Verlautbarung. Es wird hiemit die Eompetenz um den zweyten Plankettischen Stiftungsplatz, im jährlichen Ertrage von 23 ft. ^3 kr. C. M. ausgeschrieben. — Zu dieser Stiftung sind studierende Bürgerssöhne aus der Stadt Stein, und bey deren Ermanglung aus der Stadt Lalbach, auf die Dauer von Fünf Jahren berufen. — Der Präsentator zu dieser Stiftung !st der a. h. Landesfürst. — Diejenigen studierenden, welche diese Stiftung zu erlangen wünschen, haben daher ihre mit dem ^al!sschcine,'dem Pocken- oder Impfungszcug-niffe, so wie auch mit den ^tudlenzeugmssen von den zwey letzten Semessralprüfungen belegten Gesuchs bis letzten November l. I. bey 924 dieser Landesstelle so gewiß einzureichen, als man auf sparer einlangende oder auf oben gezeigte Art nicht instruirte Gesuche keinen Bedacht nehmen wird. — Vom k. k. illyrischcn Gubernium. Laibach am ig. September 1628. Ferdinand Graf v. Aichelburg, k. k. Gubernial- Secretär. Z. 123g. (2) Nr. 161. st. G. V. Versteige rungs- Kundmachung. Die Veräußerung des Truenten-sii fts - B en e f l c i u ms betreffend. — Von ter kalserl. königl. Staats- undFonds--güter-Veräußerungs-Commlssion der Provln; Oesterr. ob der Enns, wird hiemu eröffnet, daß dle zum ob der ennsischen Rellglonsfonde eingezogene Truentenstlfcung, nächst Steycr im Traunkrelse, m Folge hohen Staatsgüter «- Veräußerungs «, Hofcommisslons > De-crets, vom 4. July l. I., Z. ^26, den 28. October 1828, lm Rachssaale oes hlerorll-gen kalserl. kömgl. Reglerunas - Gebäudes der öffentlichen Versteigerung ausgesetzt, und on den Bestbleter unter dem Vorbehalte der Bestaciaung der kaiserl. könlgl. Staats- und Fondsgüter » Veräußerungs? Hofcommisswn, verkauft werden wird. — Dle feilgebotene Stlfcung, welche als em jelbststandigcs Do-mmlum bey der ob der ennsischen Wandtafel inliegt, besteht m dem Vczuge der jährlichen Geldgaben von Ii Grundunterthanen ln el-nem unveränderlichen Betrage pr. 180 st. 5o kr.; des Natural-, Gctreld - und Küchendienstes mit 2 Metzen, 1 1^ Maßl Weihen, 46 Metzen, 12 äl5 Maßl Korn, i Meyen, 3 i>4 M;llck zu den gewöhnlichen Amttzstunden eingesehen wcrden. — Von dcc k. k. ob der ennsischen Etaategütcr - Verauße; rungs iCommlsslon. Llnz am 12. September 1828. Michael Hoaer, k. k. Reglerungs: Hecretar. 925 Nubernial Verlautbarungen. 2.125g. (i) Nr. 186^1781. Gubernial-Verlautbarung, über mehrere Privilegien - Verleihungen. — In Gemaßheit der hohen Hofkanzley- Ver ordnungcn vom 9- und 10. d. Ni. , Zahl 18720, 169I0 und 16940 werden nachstehende Privilegien-Verleihungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — V e r z e l ch n i ß der von allerhöchst Sr. Majestät nach den im allerhöchsten Patente vom 3. December 1620, enthaltenen Bestimmungen allergnädigst verliehenen Privilegien. — Er st e n s. Dem Franz Wagner, Techmker', wohnhaft m Wien, St.Ulrich, Nr. 72, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung in der Erzeugung von Branntwem, Essig und Ro-soglio, darin bestehend; 1. Mit Dampf, die mit dem Grundwasser angefertigten Massen (Maische genannt) besonders aus Türkenwel-tzen und Kartoffeln weit mehr, besser und vorthcilhafter aufzulösen, als durch das Gahr-brennen oder Ueberbrühcn mit heißen Waffer geschieht, und mit dieser kraftvolleren Erweichung aus ihr, da sich dadurch alle festen Theile zersetzen, und in Zuckerstoffe entwickeln, mehr Spiritus und Branntwein zu erzeugen; Z w e y t e n s. Aus Wein und jcder künstlich bereiteten, wcmgcv als spiriluosm Flüssigkeit, schmackhaften, läutern, in der Saure stärkeren Essig schneller zu erzeugen, wobey nicht nur ^ocalraum / Arbeiter und Brcnnmateriale erspart, sodann auch dcr Vorzug erreicht wird, daß ein Theil des zur Erzeugung gewidmeten Producics, gegen jede, andere Manipulation entweder erübngct, oder das Educt sich qualitatvcll.'r darstellet; — Drittens. Endlich mit Dampf aus Wurzeln, Kräutern und Saamen das Aroma auszuziehen, und daraus reinen und wohlschmeckenden Rosoglw zu fabriziren, wobey 2) das Anbrennen der Ingredienzen vermieden, und d) das Aroma verfeinert und recti-sizn't wlrd, da es schon als gewürzhaftes Destillat erscheint, und dennoch zur Veredlung dcr Abziehung des Alkohol zugesetzt wird. — Ist in technischer und medicunscher Beziehung anstandslos befunden worden. Z w e p t en s. Dem Franz Anton Bernhard, und 'Heinrich Eduard Peschek, Architekten in Leipzig, wohnhaft in Wien, Alservorstadt, in dcr Florlangasse, Nr. 73, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung: 1. Einer neuen Bedachungsart von den meisten bekannten, aber auch von noch unbekannten formbaren Massen, als: Ziegelerde, Thon, Kupfer, Zink, Gußeisen n.n., die ohne des Kalkes oder eines andern Bindungsmittels zu bedürfen, selbst bey bedeutender Abfiachung völlig wasserdicht ist, weit lnchrcr als die bibhengen Ziegeldacher wird, und dabey billiger zu stehen kommt; — Z w e y t e n s. Des zu dieser Bedachung nöthigen, aber auch auf jedes andere Gebäude anwendbaren Aufsatzes auf die Rauchfange (Feueressen) um auch niedrige zwischen höheren Gebäuden stehende Rauchfange, wie dieß bcy stachen Dachern oft vorkommt, völlig rauchfrey zu machen. — Drittens. Tem Joseph Schmidt, bürgerl. Handelsmann, und Wenzel Kuditschek, Mechaniker, wohnhaft zu Wien, in der Leovoldstadt, Nr. 557 , für d,e Dauer von fünf Jahren, auf dle Erfindung: Bedachungen jeder Art ohne Ausnahme mtt unverbrennbaren, und, gegcn die.Bedachungen jcder Art ohne Ausnahme mit Ziegeln,, Kupferblech :c. :c. ungleich wohlfeileren Platten, unter dem Namen Wiener-Platten, zu erzeugen. — Viertens. Dem Doctor Kaspar Garthe, Professor der Mathematik und Physik, wohnhaft zu Rimeln in Churhcssen, für die Dauer von fünf Jahren, «uf die Erfindung eines Instrumentes ((^Iiic^loknz) die Erd-und Him-mclskugel zugklch vorstellend, wodurch angeblich der Unterricht, und die Kenntniß der Astronomie auf eine bis ,jctzt noch nicht bekannte Art erleichtert wird. — Fünftens. Dem Joseph Czeicke, k. k. privil. Tuchfaorikanten, wohnhaft zu Troppau, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Entdeckung: Mit Erspavniß dcs Indigo, ein besonderes schönes, und wohlfeileres echtes Blau zu färben. — S e ch s t e n s. Dem Andreas Nota, Ingenieur, wohnhaft zu Mayland, für die Taucr von fünf Jahren, auf die Verbesserung in der Anwendung des Dampfes zur Tauer vcn fünf Jahren, auf dieVerbesserung in der Anwendung desDam-pfes zur Abhaspelung der Seiden-Kokons; kraft welcher dcr Dampf in einen jeden bey der Spinnercy verwendeten Kessel von unten, und mittelst einer weiten Kupfcrrohre eindringt, welche Röhre unterhalb des Kessels in vertikaler Richtung angebracht, und mit einer Klappe, die sich oben öffret, versehen lst, wodurch das Wasser mit Crsparm'ß an Brennstoffe besser erhitzt, und auch der Vortheil erzielt wlrd, daß das durch den Dampf erzeugte Aufschütteln vermindert, und der Dampf so geleitet wird, daß derselbe die im (Z. Amts-Blatt Nr. 121. d. 7. October 182S.) 926 Abhaspeln begriffenen Kokons nicht im geringsten beirrt.— Ist in technischer Beziehung als gefahrlos erklärt worden, in der Voraussetzung/, daß der Dampfkessel mit den gewöhnlichen Sicherheitsventile versehen sey. — Siebentens. Dem Johann Apfel, Juwelier und Goldarbeiter aus Rastade im Herzogthume Oldenburg, wohnhaft zu Wien, Grund Windmühle, Kothgasse, Nr. 42, für die Dauer von zwey Jahren, auf die Verbesserung der mechanischen, aus Gold, Silber oder andern Metallen verfertigten Bleyfedern, wodurch i.) Das Bley sich von selbst zurück oder vorwärts schraubt, ohne daß man nöthig habe es zu spitzen, und die innere Mechanik derselben viel dauerhafter als bey den früher gemachten erscheint, 2.) Sind diese Bleyfedern dünner, wodurch sie sich zum Schließen der Brieftaschen sehr gut eignen, dann mit schölien gleich gezogenen Hohlkehlen verziert, wodurch sie ein schönes und immer gleiches Ansehen behalten; zugleich befindet sich auch ein Magazin zum Aufheben der Stifte darin, so daß man nnmer einige der-ley Stifte bey sich hat; 3.) Befindet sich eine verbesserte Schreibfeder von Stahl darin, welche der natürlichen sowohl in der Form, als auch in Hinsicht ihrer außerordentlichen Federkraft ganz gleich kommt, wo nicht sie übertrifft; 4. Endlich kommen diese Bleyfedern auch noch viel billiger als die dermal bestehenden zu stehen. — Achtens. Dem Joseph Sperl, Spenglermcister, und Joseph Scheffer, Chyrurg, wohnhaft zu Wien, Iosephstadt, Nr. 190, letzterer auf der Landstrasse, Nr. ^27 , für die Dauer von zwey Jahren, auf die Verbesserung ihrer bereits privilegirtenKaffeh-, Koch- und Aufgußmaschi-ne, wodurch angeblich ein Drittel Kaffeh weniger als gewöhnlich, und auch weniger Spiritus verbraucht wird. Auch besitzt diese Maschine die Eigenschaft, daß sie, was bey andern Maschinen leicht geschehen könne, nie zerspringt, indem durch eine angebrachte Pfeife die Sprengluft entweicht. Zudem ist derselben eine Oberscrwarmungspfanne beygefügt, und die Feuerung bedeutend verbessert worden; sie ist insbesondere für die Kaffehsieder empfehlungswerth, weil darin Zo, 20, 10 und auch 3, 2 und 1 Tasse Kaffch sammt dem erforderlichen Obers in zehn Minuten können zubereitet werden ^ ohne das der geringste Thcll des Aroma dabey verloren geht. — Ist in medlcinischcr und technischer Hinsicht als zulassig erkannt worden. — Neuntens. Dc:n Johann Georg Stauffer, bürgert. Lau- ten-und Geigenmacher, und seinem Soßne Johann Anton Stauffer, wohnhaft zu Wien, Stadt, Nr. 480, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung der Violine, Vwla und des Violoncells, darin bestehend, daß der obere Theil, wo der Hals befestiget ist, die gleiche Lange und Breite mit dem untern Theile habe, daß der Steg im Mittel-puncte des Körpers zu stehen kommt, und daß die Dchallöffnungen nicht in der Form eines i? wie bisher, sondern in Gestalt eines stachen Halbmondes angebracht sind. Die äußere elyptische Form dieser Violine ist angeblich ebenfalls von der vorigen ganz verschieden; der Ton derselben ist viel starker und runder, wie bey den bisherigen, und auch dergestalt rein und klingend, daß diese Violl-nen nach den Zeugnissen der ersten Virtuosen selbst im neuen Zustande den ältesten, besten, ausgespielten italienischen Violinen nicht nur gleichkommen, sondern selbe auch noch übertreffen. — Zehntens. Dem Phl-lipp Heinrich v. Girard, und Joseph Heinrich Ritter v. Girard, Flachsspinn - Fabrikanten, wohnhaft zu Wien, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Entdeckung der durch den Hofrath v. Müller zu Warschau an den Hel-fenberger'sch.'lv Walzmahlmühlen erfundenen Verbesserungen, und neu erfundenen Hilfs-maschinen, nämlich: 1.) In dec Bau- und Bewcgungsart der Walzmahlmühlen, welche unabhängig von einander sich drehen, und der Anbringung neuer arbeitender Theile, welche Mahlblock und Regulatorblock genannt werden; 2.) In dem Baue und der Bewegungsart der Mchlbeutel, mittelst welcher das Vcrstovfcn des Zeugs durch die Anklebung des Mehls verhindert wird; I.) In einer ganz neuen Verfahrungsart im Mahlprozesse durch Walzmühlen; H.) In der Vereinigung, dieser Methode mit dem Mahlen durch Mühlsteine ; 5.) In einer neuen Art von Reim-gungsmaschmen, welche zugleich das Getreide in mehrere Gattungen abfordern und reinigen.. — E i l f t e n s. Dem Adolph v. Oßezky , Prokura-Füyrer des Handlungshauses >l< Hengelmüller, wohnhaft zu Wien,^ Stadt, Nr. 901, für die Dauer von fünf' Jahren, auf die Verbesserung seines prwile-girten Metall-Absonderungs-und Schlemm-Apparates, mittelst dessen die edlen Metalle, als Gold und Silber, ersteres sowohl poin Sande aus Flüssen, als auch gepochten Erz-schollen, und letzteres sogar vom Schlich/ dann überhaupt alle anderen Metalle und Halbmetalle, so wie auch Edelsteine nicht allei.i 927 auf eine beyspiellos oconomische, prompts Und ungewöhnlich ergiebige Art abgesondert werden, sondern auch in wenigen Minuten die Ausbeute an Metallen oder Edelsteinen, selbst aus einer bedeutenden Masse gepochter Erzschollen oder Sand rein geschlemmt dargestellt wird. Die Größe der Maschine hangt von der Willkühr ab. Mit diesem neu verbesserten Apparate können zwey Menschen binnen 10 Stunden 60 bis 70 Zentner gepochte Erzschollen oder Sand ohne große Anstrengung absondern. Dieser Mechanismus hat nebst der bedeutenden Ersparung von 4 Menschen Kraft bey jeder Maschine, den wichtigen Vorzug, daß nicht nur alle Reibung bey der Manipulation ganz vermieden wird, sondern gerade alle diese Erfordernisse zur Erreichung eines vollkommenen Erfolges und größerer Oekono-mie mittelst dieses vollständigen Apparates im höchsten Grade erzielt werden. Zur Ausführung im Großen können mehrere Maschinen durch Dampf-Pferde, oder Wasserkraft in Bewegung gesetzt werden. — Vom k. k. illy-rischen Gubernium. Laibach am 26. August 1828. Iojeph Lamillo Freyherr v. Schmidburg/ Landes» Gouverneur. Johann Schneditz/ k. k. Gubtrnialrath u. Protomedicus. Z. 1260. (l) 2a Nr. 21069. E i r c u l a r e über die Zulassung der von der k. baierischen Regierung entweder nicht liquid befundenen, oder bey derselben nicht angemeldeten tlroll-schen Schulden zur nachträglichen Liquidation. In dem Gubern»al«Circulare über dle allerhöchsten Bestlmmung.cn in Beziehung auf das t^ roksche Schuldenwesen vom 4. August i32Z, Z. 2220, wurde im §. 7. belnerkt, daß m Ansehung der von den vorigen Regierungen entweder nicht llquld befundenen, oder bel denselben nicht angemeldeten tlrollschen Schulden die wettern Bestimmungen, welche noch von der hierüber zu erwartenden allerhöchsten Entschließung abhängig waren, nachträglich erfolgen ^ und kundgemacht würden. — Se. MZjtstat haben nunmehr nach Eröffnung der hohen k. k, allgemeinen Hofkammer vom 2a. Iull d> I. , Zahl 27216, allergnädigft zu utstatten geruhet, daß jene Gläubiger, deren Forderungen von der königl. bäurischen Regierung nicht anerkannt wurden, weil sie außer dem Königreiche Bcnern domicilttten, so wle jcnc Gläubiger, welche sich bei der k. bäuerischen Llquidlrungs« Commission nicht ge« meldet haben, in so ferne s»ch die Hy-lvlhek dieser E chuldcapnale nicht in den vormahls österreichischen Vor landen befindet, zu einer neuen Liquidation zuzulassen seyen, wobei die als liquid anerkannten Forderungen so zu behan« deln seyen, als oh sie von der königl. baierischen Regierung anerkannt worden waren. — Die Besitzer solcher tirollschen Schuldcapita-llen, welche entweder von der königl. bäurischen Regierung nicht anerkannt, oder bei der königl. balenschen Liquidations l Commission Nicht angemeldet wurden, werden demnach, in so ferne sich die Hypothek chrer Schuld« capitate nicht ln den vormals österreichischen Vorlandcn befindet, aufgefordert/ innerhalb sechs Monaten ihre Ongmal-Schuldbriefe , oder in deren Ermanglung die hierauf sich beziehenden gesetzlichen Amortisations-Urkunden Mit einem unterfertigten Verzeichnisse , welches die Nummer der Obligation , das Da< tum lhrer Ausfertigung, den Namen, auf den sie lautet, das PercentewAusmaß und den Eapitalsbetrasi zu enthalten, und als Gegenschein zu dienen hat, an die hlefür aufgestell« te Schulden-Liquidationskommission in Inns« brück gegen eine amtlich gefertigte Empfangs Bestätigung zu überreichen oder einzusenden. Die ausgestellten neuen Schuldverschreibungen werden dcn Gläubigern auf dem Wege, durch welchen die alten Schuldurkunden zur iiqui« dauon gebracht worden sind, gegen Rückstet«, lung des erhaltenen Empfangschcmes zugestellt werden. — Uebrigens »st die liquidations-tommlsswn angewiesen, bei der gegenwartig angeordneten Liquidation sich nach den Bestimmungen des Gubernlal-Circulare V0M 4, August ,323, Zahl 2220, und den nach, tragllch dießfalls crßossenen Vorschriften zu benehmen. — Innshluckden 29. August 1828. Vom k. k. Gubermum für Tirol und Vorarlberg. In Abwesenheit Sr. Excellenz des Herrn Lays des « Gouverneurs: Robert Benz, k. k. Hofrath. Anton v. Gasteiger, k. k. Gubernial-Raltz. Nr. i663Ai55o liquidat. der stand. ärar. Schuld. ^ermtschte Verlautbarungen. 3. ,263. (l) G d i c t. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Ps« novitsck wird bekannt pcmocht: Ss wurde üb«L Ansu4en scs Georg Eäuscha, Gluntdcsiher zu Imovi'y . wider Georg Firm, Inrrobner zu Wit» tesch, t?eaen mit dem Urtheile, vom «4- July v. H., behaupteten Angeldes pr. »0 ft. Vl. M», 923 sammt Nebenverb'mdllchkeiten, in den executive« Verkauf emigee, chm abgepfändeter Gegenstände, als zweyer Ochsen, einer Kuh, einer Kalbmn und sonstiger Effecten, gewllllget, und zur Vornah« me drey TagfatzunZen, nämlich auf den 25. Oc« tsber, 6. «nd lo. November d. I., jeoerzeit Bormntags um 9 Uhr, in der Wohnung des Sxecuten zn Wlltlsch, mit dem Beysahe bestimmt, daß, faNs irgend ein Gegenstand bey der ersten oder zweyte» Licttztion um oder über den Schä« tzungsbetrag »lcht angebracht weroen könnte, der» selbe bey der dritten auch unter e?m Lehtern hintangeged«U werden würoe. Uebrigens muß der ausfallende Meistbot foqlelch dar bezahlt weroen, und es weiden oie Kauflustigen zur zahlreichen Erscheinung «inglladen. Vez. Gericht Herrschaft Ponovitsch am 25. September ,626. Z. »26». (1) Edict. Nr. 109». Bon dem Bezirksgerichte der Herrfchaft Rad» Mannsdolf rrird hiemll allgemein besannt gemacht: It sey auf Anlangen der Vorsteher der vierzigstündigen Faschingsandacht zu Kropp, wlb« Anton Posnig, Slsteher des Primus Pesslat'fckon Haufes/ Nr. 26, zuKropp, »n dle öffentliche F^il-dietung des von Anton Posmq aus dem Liclta« tions » Plotocolle, 660. ,3. Iuny »826. erstandenen, vochut Plimus Pessiak'lchen Hauses, 3ir. 26, zu ^iropp, wegen nlcht zugehaltenen Licita. tionsded n znlsien, gewilliget worden. Da nun hie« zu der 5o. Octooer d. I./ um 5 Uhr Nachmit« tags, in I^uco des Hauses zu Kropp, Nr. ^6, mn dem Beysahe angeordnet wird, daß der lehle Meistbot pr. 626 ft. als Ausrufspreis angenom» men, und wenn obgedachtes haus bey der obig angeordneten einzigen Feildietungstagsahung nicht um dlesen Betrag oder darüber an Mann gebracht rverden könnte, selbes auch darunter huuangeH«; den werden würde; so haben dle Kauftuftlgen am obigen Tage m Krspp, haus »Nr. 26, zu erscdei-nen, die Kaufsdeoingmsse ader können selbe täg» llch in hiesiger Gellchtosanzleo einsehen. Bez. Gericht Radmannsdorf den 19. Sep» tember 1626^______________^_^________^^ z. ^z. 42tt. (i) Nr. 409- Amortisations - Edict. Von dem Neziltsqerichte zu Kreutbera wird hiemit bekannt gemacht: OS sey üoer Ansuchen des Herrn N>colaus Recher, GrohhanoltlK ,u Lai« bach, in d»e Ausfertigung oer Amortlsalionz Hdlc te über nachfolgende, angeblich »n Verlust gtra^ thenen Urkunden, re^ectiv« rcr ö^.uuf ltfin5^ lichen Intabulations. Ciltlftcate / als: 2) des vom Andreas Sorllcheg, an Iranz 3d«ß« ta von Laldach, am 6. März ztji6 ausge« stellten, und am »4- Mär, i8l6 auf d«, früher dem Gregor Gor^petfchnlg gehörig gewesene, der D> O. R. . August 1817 fuverintabulnten UltheUs, «i^o. 7. ^iai^ »til-?, gewlttlget wordcn. Ts haben demnach aße Jene, rretchc aui was immer für einem Rrchtsgrunoe auf obige, in Ver« lütt gerathene Urkunden einen Anspruch zu ma- ch Urb. Nr. 275 »j2 , ^u Klein-schalna dienstoaren »j2hube, gewiNlget, und hie» zu drey Termine, d. i. der 3a. Heriember, 5c>. October und 27. November l. I., jedesmal Ror» mittags 9 Uhr, I^oca Klsinschalna, mit dem Neosayö bestimmt worden, daß, wenn die in die Glecucion gezogenen Anton Heglar's^e ^2 Hubs weder bey der ersten noch zrrerten Feildietung um den Echäßungswelth oder darüeer an Mann gebracht weroen könnte, solche bey der dritten auch unter demselben hintauaegeben werden würde. Die Llcltalionsoedingnlsse liegen in dieser Gerichtökanzleo zu Jedermanns Oinsichc. Bez. Gericht Weixelberg den ». September l«23- Anmerkung. Bey der ersten Feilbietung hat sich kein Kauftusti^er aeme^et. Z. 126,. (1) Edict. Nr. »«76. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Rad« mannsdolf wird diennt brkannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des bocblödlichcn k k. Vtadt« und ^-.u^lecrtes, 6s p^ez?nwta 29. Scvtemrcr 2028, Nr 3^69, zur Born^hme der Versteiqerun, der zu dem Priester Matthäus Wolf'fcbcn Verlasse ge« hörigen Effecten, bestehend in Leibeskleidung, Leib. wäsche uno Einrichtung, dann in mehreren Bü« chern, die Tags^hung auf den 4 November d. I., in den gewöhnlichen vor. und nachmittägigen Amtsstunden zu Radmannsdorf, Haus« Nr. n, im 2ten Stocke, bestimmt worden. Hiezu werden Kauflustige zur Erscheinung am obbeftimmten Tage, Stunde und Orte, mit dem vorgeladen, daß sie das Verlaßinventarium, so wie das Bücherverzeichniß, täglich in der dießgericht« lichen Kanzley einsehen können. Bez. Gericht Radmannsdorf den 2. October ,222.