Amts 3 ___^ N l H G t x^-s7. KamstaK.Ven/M. May, , 1328. Z. 5i6. (3) Z6 (^^d. I^r. 8ggi. Nachricht vom k. k. m. s. Landes - Gubsrnium. Bey dem k^ k. Brünner Provinzial-Cam-meral- und Kriegs - Zahlamre ist durch das Ableben des Johann Edlen v. Czernp, die vierte Caffaoffiziersstelle erlediget, mit welcher ein Gehalt von jährlichen 600 fi. E. M. verbunden ist. — Zur Wicderbesetzlmg dieser erledigten Dienststelle wird daher der Concurs mit dem Bepsatze ausgeschrieben, daß diejeni? gen Individuen, weiche diese Cassaoffiziers stelle, oder, wenn solche durck) Vorrückung besetzt werden sollte, die hlsdurch in Erledigung kommende letzte Stelle eines Eassaoffi-ziers mit dem Gehalte jährlicher Zoo st. zu erhalten wünschen, wcnn sie sich über die zur Erlangung eines Cassadienstes vorgeschriebenen Eigenschaften, insbesondere aber über die erforderlichen Kennmisse im Rechmmgs - und Cassageschafte, dann über ihre gute Moralität auszuweisen vermögen, ihre dieß fälligen gehörig belegten Gesuche bis zum 10. Iunp l. I. bey dieser k. Landessielle einzureichen haben. — Brunn am 16. April 1826° Zr, 5lg. (3) ad Num. 8oqo. A V V I- S O. Essendnsi reso vacante il posto d? i, r Tesoriere Cameralu e di guerra in Zara * tl quale e annesso il salario anmule di iionni i4oo. moneta di conversion?, verso I obbligo di prestare nna caimone di fio-rini 2000 ncli'idemica monou ovvero me-«iiante istrumento fidejussorio di- e*niale im-porto e conforme:a:la praotmatic^ si deduce a pubbiica notizia clie i concorreriii t tale posio dovranno avere prodotto ie do-•um en late loro relative istanze, esicse in italiano, al prctocollo deli' i. r. Gtjvtrno deJJa Daimazia entro ii 10 giugnö-a. c. di-»lostrando oJtre a'requishi soliti di etä, siaio, lu^go di domicilio e di nascila^ ser* vigi prestati specialmente ne' r,';mi di coh-tabiliia e ^ di cassa, anche se abl iano la picna conosceuza' delle lingue tedesca ed italiana^ e sc siano ceJibi, o pfidri di sa-migJia, — Dcvrsnno i concorrenti che soho in aunaliia di publiico servigio far giun-^ore le istanze suddelto col mezzo dell* superiorita dalla qnale dip en don o, e di-cLiarare iielle medesune dincn trotarsi coR gh' in\piegati dcJl' i. r. Tcsorcria Camera--ie e di guerra ¦ jn Zara, ne'rapporli di p^reijtela o cfi affiuita c'ontcropJati daJla Ye-ncraiis^inia Sovrana RisoJuzione puhblic-a con la IVotificaxionc gorer-nativa lo IhpHo iBa7,-Kro. 13278-3784. ~~ Dal!' i. r»Go-Terno ddla Daimazia Zara li i5 aprile 1828. BOaiEMCO be CATTAISj; L' B.. S e g re tar io di Goterno. - Z. 524. (3) Nr. 8Z22. Kundmachung wegen Besetzung des in Stein erle--tzigten Districts -PH yslcats. — Durch die Ueberfttzung des Di-., Ludwig Nagp nach Kramburg, ist das mit emem Eebalte jährlicher 400 fl. verbundene Phvsicar zu Sts.in, in Erledigung gekommen. — Jens Aerzte, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, haben ihre dttßfalligm Gesuche bis 6. Iunp l. I., bey dieser Landesstelle einzureichen, und darin ihr Alter, Relwwn, Moralität, Zurückgelegten Studien, bisher gesMcten Diensthund vottksmmens Kenntniß der krainerischen Sprache nachzuweisen. — Vom k. k. illyr. Guber^ nium. Laibach den 20. April 162g. ^ Z75I7. (2) "^ ^^17 ., Nr. L62«. Concurs - Auszchrelbung zur Wicde^besttzung der zwerten Adjuncts-Stelle bep der k. k. Kawmerprocuralur zlt Laibach. — Bep der k. k. Karmmrprocurawr zu Laibach kommt in Folge Bewilligung d^r hohen k. k. allgemeinen Hofkammsr vom 12. v. M., Nr. 11291, die erledigte Stelle des zweyten Adjuncttn,, mit welcher ein Gehalt 336 won jährlichen 120) fl. M. M. verbunden iss, wieder zu besetzen. — Zu diesem Ende wird hiermit der Concurs mit Bestimmung des Termins bis zum 7. Julius d. I. ausgeschrieben, und zugleich der namllche Tag, nämlich der 7. Julius 1828, auch zur Vornahme der vorschriftmäßigen Prüfung für d;e Eompetenten hier in Laibach bestimmt. —- Diese Anordnung wird mit der Erinnerung zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Jene, welche sich für die gedachte Dienststelle geeignet glauben, und darumsich zu bewerben gedenken, ihre ge« hörig documentirtsn Gemche, in welchen sich nebst dem Nationale, Alterund Stand, über die nach Vorschrift zurückgelegten juridisch-polnischen Studien, und überhaupt über den Besitz jener Eigenschaften, welche zur Erlangung der Advocatur m den Hauptstädten vorgeschrieben sind, insbesondere aber über die Vollkommene Kenntniß der krainemschen Sprache, als einem unerläßlichen Erfordernisse, und über Moralität legal auszuweisen ist, in dsm vorgeschriebenen Termine bey dieser Landesstelle einzureichen, und sich am vorbestimmten Tage der vorschriftmaßigen Concursprü-fung hier zu umerziehen haben. — Vom f. k. illprischen Landes-Gubernium zu Laibach am 2. May 1626. Bznedtkt Manfuet v. Fradenek, k. k. Gubcrnial-Gecretar, als Referent. Z. 522. (2) C u r r e n d e Nr. 7^69. des k. k. illyrischen Landes - Guberniums zu Laibach. — Womit dieBestimmungen über die Behandlung der aus dem Dienstvertrage, hergeleiteten Streitigkeiten zwischen Dienstbothen und Dienstgebern bekannt gemacht werden. — Seine k. k. Majestät haben hinsichtlich der in Anregung gekommenen Frage: wie Dienstlohnsstreitigkeiten nach aufgelöstem Dienstverhältnisse zu behandeln seyn? über den in d«-> ser Beziehung von der hohen vereinigten Hof-kanzley im Einverständnisse mit dem k. k. obersten Gerichtshöfe erstatteten allerunterthamgstm Vortrag mit allerhöchster Entschließung vom 22. März d. I., anzuordnen geruhet, daß Streitigkeiten zwischen Dienstbothen und Dienstgebern, welche aus dem Dienstvertrage hergeleitet werden, und während des Bestandes des Dienstverhältnisses, oder wenigstens vor Verlauf von Zo Tagen, vom Tage als das Dienstverhalrmß aufgehört hat, angebracht werden, von den politischen Behörden zu verhandeln sind; daß jene Streitigkeiten aber, welche nach Verlauf dieser Frist erhoben werden, zur ordentlichen Amtshandlung der Ge- richtsbehörden gehören. -^ Diese allerhöchste Anordnung wird in Folge des diesfalls her-abgelängten hohen Hofkanzley- Decretes vom Io. v. M., Nr. 7209, mit dem Beysatze zur genauesten Darnachachtung allgemein kund gemacht, daß vermöge der nämlichen allerhöchsten Entschließung die dieser Anordnung widersprechenden früheren Verordnungen hierdurch aufgehoben seyen. — Laibach am 17. April 1826. Isjeph Lamillo Freyherr v. Schmidburg, Gounerneur. Peter Ritter v. Ziegler, k. k. Gubermalrath. Z. 521. (2) °"" Nr. 6089)9957" Cur vends des k. k. illyrischen Landes- Guberniums zu Laibach. — In Betreff der Stampelpfiichtig-keit der von den Beztrksobrigkeiten in Streitigkeiten zwischen Nncerthanen zu Stande gebrachten Vergleichsurkunden. — Die hoh? k. k. allgemeine Hofkammer hat über eine von diesem Gubermum hinsichtlich der Stamp el-pstlchtigkeit der von den Bezirksobngkeiten in Streitigkeiten zwischen Unterthanen und Unterchanen zu Stande gebrachten Vergleichsurkunden zur Entscheidung dahin unterlegte Anfrage mit Decret vom 6. März d. I., Zahl 9062)1026, zu bestimmen befunden, daß die von Unterthanen über streitige oder zweifelhafte Rechte vor den Bezirksobrigkeiten abgeschlossenen Vergleiche, welche nicht allein m ihren Wirkungen und Folgen, sondern auch hinsichtlich ihrer Taxbarkeit den gerichtlichen Vergleichen ganz gleich gestellt, sonach von den zwischen Herrschaften und Unterthanen im Wege der politischen Verhandlung zu Stande kommenden Vergleichen verschledew sind, dem i5 kr. Stämpel unterliegen, un> zwar in der mit dem durch Gubermal- Eur-rende vom iZ. Jänner 1826, Nr. Z91, kun> gemachten Hofkammerdecrete, ciäo. 29. Decem-ber 1L24, Nr. 49iIi)I60Z bezeichneten Art^, daß aber dagegen den Unterthanen für die vor Betretung des förmlichen Rechtsweges gepfio-genen Vergleichso3rhünd!ungen, wenn hierbey der versuchte Vergleich nicht zu Stande kam, und für das allenfalls nothwendige bczirks-obrigkeitliche Zeugniß, daß der Vergleichsversuch ohne Erfolg blieb, nach Maßgabe der §. §. 9 und 12, des Patentes vom 5. October' 1802, kein Stampel abgefordert werden dürfe, weil diese letzteren Verhandlungen unter die officiosen Geschäfte der Wirthschafts-.ämter gehören, deren stelle bey den cmge« 36/ Mdnsten Vergleichs-Versuchen in Illprien die Benrksobvigkeiten vertreten. — Welche hohe Bestimmung hiemit mit Beziehung auf du wegen Gebrauch des Stampels bey genchtü-chen Vergleichen bereits unterm i3. Jänner 2626/ Nr. Igi, erlassene Gubernial-Currcn-de zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.— Laibach am 27. März 1828. Joseph CamMo Freyherr v. Schmiddurg, Landes l Oouvn'neur. Peter Rltter u, Zl egler, k. k. Gubernlal'Rat^. Kundmachung Ver Pachtversteigerung der im Neustadtler Kreise liegenden Kapitel - Herrschaft Neustadt!. — In Folge Entschließung der hohen k. k. allgemeinen Hostammer vom i5. Iuny v. I., Zahl 23368, wird die zur Dotatwn des Kollegiat-Kapitels in Neustadt! gewidmete Herrschaft Neustadt! am 20. May 1828 d. I. Vormittags um 10 Uhr im Bureau des k. k. illpri-schen Landespräsidium auf sechs nacheinander folgende Jahre, nämlich vom 1. November 1623, bis letzten October 16Z4, mit Vorbehalt der Genehmigung der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet werden. — Der jahrliche Pachtsch'.lling, welcher als Ausrufspreis angenommen wird, ist auf Zgöi ft.C.M. daß ist drey Tausend Neun Hundert Ein und Fünfzig Gulden C. M. ausgemittelt. — Der Sitz dieser Herrschaft ist in der Kreisstadt Neustadt!, und-die vorzüglichsten Bestandtheile, Gerechtsame und Ertragsrubriken derselben , welche dem Pächter zur Benützung überlassen werden, bestehen nn Folgenden: itens. An Gebäuden. In dem für dasKollegmt-kapitel bestimmten Residenzgebaude zu Neu-ftadtl, welches zur ebenen Erde 4 bewohnbare Zimmer, 3 Küchen, 4 sonstige Behaltnisse/ 2 gewölbte Keller, und einen Pferdstall auf 6 Pferde, dann im ersten Stockwerke gegen Nord-vsten 3 gleicht mit Kommunikationsthüren versehene Zlmmer, gegen Düdosten 6 gleiche bewohnbare Zimmer und eine Hauskapelle, gegen Südosten 3 bewohnbare Zimmer für die Dienerschaft, und gegen Nordwesten 6 gut hergestellte Wohnzimmer, enthält, werden bey her Pachtübergabe die für die Ortsgeistlichkeit, Md für die alte Kreisamtsregistrcuur erforderlichen Lokalitäten kommissionell ausgeschieden, die übrigen Lokalitaten sammt den bey den' Meierhöfm zu Paka und Pottendorf bestehenden Gebäuden, den 2 Weinkellern im Stadtberge und zu Umel^M^ bey welch' ersterem sich nuch - elne Wohnung für den Wemzierl und eine Vlchstallung befindet, mit gsnauer Beschreibung ihres dermahligen Zustandes dem Pachter zur Benützung übergeben werden. — 2tens. An Dominical-Gründen. Aecker bey i5 Joch, Garten 4 Joch, Wiesen 8 Joch, Huchweiden 4 Joch, Weingarten 4 Joch, welche gegenwärtig einen jährlichen Pachtzins von 277 ft. 5? kr. C. M. ertragen, dann die Meiereien zu Paka und Pottendorf, zu welch' ersterer an Aeckern bey 12 Joch, 26a Quadrat-Klafter, an Wiesen 4 Joch, 5Z9 Quadrat- Klafter, an Weingärten 600 Quadrat-Klafter, und zu letzterer an Aeckern bey 8 Joch, 600 Quadrat-Klafter, an Wiesen bey 3 Joch, 60a Quadrat-Klafter, an . Weingarten 800 Quadrat- Klafter gehören.— Dle Meierei zu Paka lst dermahl um emen jahrlichen PachtMlmg von 65 st. 10kr., und jene zu Pottendorf pr. 6) st. verpachtet. -^ -Die Pachtung dieser Grundstücke gehet vertragsmäßig chens mit Ende October d. I., theils im Jahre 1629 und i63o aus, doch ist bedungen, daß solche auch in Bcsitzveran-derungsfällen der Herrschaft, oder wenn sie im Ganzen verpachtet werden sollte, schon mit Ende desjenigen Jahrs, in welchem die Besitzs Veränderung oder Verpachtung im Ganzen geschiehet, gegm vorherige Aufkündung zu erloschen habe, ohne daß die Pachter Hierwegen von der Herrschaft, außer der Zurückzahlung des allenfalls anticlpirten Pachrschlllmgs und Vergütung der erwiesenen, durch unpar-thei'sche Abschätzung erhobenen Culturskosten dle mindeste Entschädigung zu fordern berechn gtt sind.— Itens. An Jugend-, Garben^, Sack-un d Welnzehent, dann Bergrecht. — Diese Nutzungen hat die Herrschaft in 143 Ortschaften theils allein, theils mit andern Dominien zu beziehen, sind bis Ends October 162g, um einen jahrlichen Pachtschilling von 2a)Z fl.' 1 kr. C. M. verpachtet, und die dleßfalügen Verpachtungen können früher nur im Besitzveranderungs-oder Ver-kaufsfatt der Herrschaft aufgehoben werden.— 4tens. An Jagdbarkeiten.—Dle Rels-jagd'm den Pfarren Dn Michael und ^to-pitsch, welche d.'rmahlen um jahrlich 26 fl. C. M. mit der Bedmgmß des sogleichen An-heimzlehungsrcchts in den »ä 2, angegebenen Fallen bis^Ende August 1628, verpachtet ist. 55ms. An Fischer e y e n. — Die Fffchersp in dem Gm-kflusse ist bis Ende Iuny 182g, gleichfalls mtt der Bed:ngniß wie di? Jagd um jährliche 12 fl. 10 kr. verpachter. — 6ttns. An Mensa! bey tragen. — Dis 383 Msnsalbsytrage betragen von kram. Patronatspfarren jahrlich 027 fi. 3okr. C. M., von den steyermärkischen aber i56 st. W. W. oder nach dem Curse zu 2Zo — 62 ft. 24-kr. C. M. Zusammen 5Lg st. 54 kr. E. M. — 7tens. An Urbarial-, Geld-- und Natural-Leistungcn. — Die zu dieser Herrschaft gehörigen Z26 Hubenbesitzer, Ic> Dominicali-'sten und 224 eigene Bergholden haben über Abzug des gesetzlichen Fünftels zu entrichten: I) Unveränderlichen Urbarszins und sonstige Geldgaben 77Zsi. 21 1^4 kr. — b) Die Na-turalrobot, welche nach Abzug des gesetzlichen Fünftels m 35Z6 patemmaßlgen Fuhr-, und 9040 derley Handtagen, dann in i5 1^4 genannten Fuhr-,^undn^ 2^0 solchen Handtagen / nebst 266 2^5 Pfund Gefpunstschuldig-keit, bestehet. Die dießfällige Reluition beträgt gegenwartig 83? ft. 46 2^4 kr. C. M., ist vom Jahre 1622/ bis Ende" des Militär-Jahrs 1826 bedungen, kann aber im Besitz-veranderungs -, Verkaufs - und V Hiers 2 32^45 Maß, Bohnen 2Z3^4H Maß. — «) An Laudemicn und Ehrungen haben die meisten Unterthanen bey Besitzverande-. Nlngen 10 Prozent vom Schatzungswerthe odcr Kaufschlllinge über- Abzug des Fünftels, und nur wenige vcrmög m Handen habenden-Dokumenten ein bestimmtes unveränderliches Laudenuum zu bezahlen. Dieses Gefäll hat ill den letzten drey Jahren von 1624, bis indiig. 1626, jahrlich betragen 82ft. 2oMkr.C.M. s) An Amrstarsn und Aczidenzien, welche blos in den gesctzlichen Grundbuchs-und üblichen Schirmbriefstaxen, dann Schreibgeonh-ren bestehen, sind im Jahre 1626 eingegangen Z5 st. Z4 N4 kr. — Alle zur Herrschaft und zu den VNeiercpen Paka und Pottendorf gehöngen Waldungen, ein Theil des größern Gartens, die Patronatsrechte und darauf bezüglichen Lasten, die Kaufrechtsgelder sammt den dießsnlligen Zinsen und dee Muthzins, welcher für die Umerbringung der alten kreis-amtl^en -Registratur bezahlt wird^ bleiben wn dsv Verpachtung ausgeschlossen, — Wn an der Versteigerung als Pachtlustiger Antheil nehmen wlll, hat als Caution den zehnten Theil des Ausrufspreises bey der Verstnge-rungskommission entweder bar, oder m öffentlichen, auf Metallmünze und auf die Ue-berbnnger lautenden Dtaatspapicren nach ihrem kursmaßigen Werthe zu erlegen,- oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der Kammerprokuratur geprüfte, und bewahrt gefundene Sicherheitsurkunde beyzubringen. — Diese Camion wird der meistbie^ thend verbliebene Pachrer nach erfolgter hohen Hofkammer- Ratification bis auf den Betrag eines einjährigen Pachtschülings zu ergänzen haben, die übrigen Licitanten aber erhalten dle^ gelegten Cautwnen nach geendig-ter Versteigerung zurück. — Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, ist schul? dig, sich vorher mit der Vollmacht feines Commirentm auszuweisen. — Der.Pachtschil-üng wlrd in halbjährigen Raten vorhinein ßU entrichten seyn. — Die übrigen Pachtbeding-niise, die auf die Ausnunlung des Ausrufs-prttses Bezug nehmenden Aeten, dann die nähere Beschreibung der Herrschaft mit ihren Bestandtheilen, dann die Verpachtungen einzelner Ertrags- Rubriken betreffenden Con-tracte :r. können bey dem k. k. illyrischeil Landespräsidium eingesehen werden, auch ist es den Pachtlustigen unbenommen, im One der Herrschaft selbst alle Theile derselben ein^ zusehen. — K. K. ^lyrisches Landespräsidium zu Laibach am 14. Hornung i826. Franz Freyherr v. Buffa, Gubernial-und Präsidial- Bekretär. AtMt- unV lanVrtchNiche ^erlautbavnnFen. Z. 53!- (2) Nr. 1986. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es ftp über Ansuchen des k. k. Fiscalamres, in Vertretung der Kirche und Armen zu Rieg, als ^u 2)3 des Pfarrer Leonhard Prcnncrschen Verlasses einschreitenden, ur.d al^ erklärten Eröcn zur Erforschung der .^ . ^.-nlast nach dem am Z. Jänner laufenden ^ahrcs zu N'.eg ^d inl.L«^-to verstorbenen ^eonha^d Prenner, gewesenen Pfarrer daselbst, die Tagsa tzung auf den 1,6. Iuny l. I. 1828,, Vormittags 9 Uhr, vor d'.esem k. k. Stadt.- und Landrechte bestimmt worden, bey welcher, alle Jene,, welche an diesen Verlaß aus was immer für einsm Rechts^ gründe, Ansprüche zu, stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrig ens sie die Folgen des §. 614 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden., Lcnbach am 21. April läM 369 MuwrmUl - Verlautbarungen. ^ 5.^ (3) nä Nr. 3247. " Kundmachung. Die Unternehmung des k. k. National-Theaters zu Innsbruck wird vom 1. November d. I./ oder wenn es gewünscht wird, auch vom 1. October an, auf drey nacheinander folgende Iabre überlassen. Dem Unternehmer werden das k! k. Schauspielhaus, die dazu gehörigen, in ein Verzeichniß gebrachten Einrichtungs- und Kleidungsstücke,und folgendeEmnahmen emge-räumt: 1.) Der von Sr. Majestät bewüllgte monatliche Beitrag von 100 fi. C. M. W. W. __ 2.) Für jede der feyerlichen Vorstellungen am ä- November und am 12. Hornung Zo fi. C. M. W. W. 3.) Von den während der Leistungen der Gesellschaft außer dem Schauspielhause Dtatt findenden, und nicht zu einem wohltätigen Zwecke bestimmten Vorstellungen, 20 vom Hundert der Einnahme. Jedoch sind nach Befund der Theater-Commission, von dieser Abgabe jene fremden Künstler frey, welche nur eine oder zwey Vorstellungen geben. H.) Das Bestandgeld für das Recht des Kaffeh-schankes im Schausftielhaust. 5.) Die Eintrittsgelder, so wie die Logen- und Parterre-Adon- , nements- Betrage. — Außerdem wird dem Unternehmer das Rechr ertheilt, in den k. k. Redouttnsalen wahrend des Faschings Masken-Bälle abzuhalten, mit Ausnahme des ersten Balls in jedem Fasching, welcher zum Besten der hierortigen Armenkasse gegeben wird. — Dagegen ist der Unternehmer verpflichtet, für die fortwahrend ganz befriedigende Besetzung des Trauer-, Schau- und Lustspiels, und des komischen Singspiels, nuttelst einer, rücksichtlich der Kunstkenntnisse und des untadelhaften Betragens, durchaus guten, hinlänglich zahlreichen Gesellschaft, mit Ausschließung untüchtiger Personen Sorge zu tragen, und sich über den Besitz einer angemessenen Theaterbibliothek und einer entsprechenden Garderobe auszuweisen. — Für die genaue Erfüllung der Verbindlichkeiten wird eine Sicherheit von 1000 fl. C. M. W. W. im Baren oder mittelst Bürgschaft gefordert. — Die Bewerber um diese Unternehmung, welche die übrigen Bedingungen aus der hierortigen Zeitung entnehmen, odcr^dleßsalls mit der Theatercommission Rücksprache pflegen können, haben längstens bis ' ;A July d. I., ihre Anträge der genannten Commission zu übergeben, und ihr gutes, sittliches Betragen, ihre Vermögensverhaltnisse, und die zur Leitung eines Theaters erforderli- chen Kenntnisse und Erfahrungen, so wie ihre ubngen Zn^ädlenlichen Eigenschaften mit glaub, wurdlgen Zeugnissen nachzusehen. — Innsbruck am 4. Apnl 1828. K. K. Landes-Guß bernmm fur ^lrol und Vorarlberg, " '——----———^«»»ch NreisänttliOe Verlautbarungen. Z. O29. (3) Nachricht. Dle hler bestehende Grotten-Verwaltungss Eomnnssion brmgt es hicnnt zur allgemeinen Kenntniß , daß am Pfingstmontage, d. i. am 2b. d.M. hierorts das gewöhnliche Grottenfest stütt finden, und zu dlcstm Ende eine glänzende Beleuchtung derselben ngendS veranstaltet werde, wozu demnach die verehrlichenkiebhü-ber von Naturmerkwmbigknten emgeladen sind. — Dabey werden folgende Einrichtungen getroffen — 1) De« Beginn des Festes ist m,t Scklag Z Uhr Nachs muiags; wit 3 Pöllerschüssen wird das Zeichen dazu gegeben werden. Dte Erleuchtung der Grotte wird vom Eingänge bis zum Turs nierplatze reichen, und dieses Fest unter Bes gleitung emer gut besetzten Musik bis 6 Uhr Abends dauern. — 2) Beym Emgange in die Grotte »st an die 3asse das gewöhnliche Eme tnttsgkld von ! fi. für die Person gegen Lösung eines Billets zu bezahlen, und das Blt-let sonach im Eingang der Grotte abzugeben. Domestiken der Grottcngäste sind vom Ein-tnttsgtlde frey. — I) Für den Blsuch des erleuchteten Theiles der Grotte vom Eingänge bis zum Turnierplätze ist sonach nichts ferneres zu bezahlen; und es lft Ildermsnn yon der angestellien Bedienung alles belästigende Betteln ausdrücklich untersagt. — 4) Dlt fernern Theile bcr Grotte vom Turnierplatz« an bis zur Gegend zum 8t. 3te^dan genannt/ (bis wohm der Weg erst züngft hergestellt worden ist, und vom Eingänge an gerechnet, die länge von 5700 Wr. Klaftern erreicht) werden gegen besondere Aufzahlung von lokr. pr. 1 Person ebenfalls aber nur bey mob,ler Bcleuchmng besucht werden können; Zu dle-sem Ende wird am Turnierplatze wieder eme «lgene Casse aufgestellt, und an diese gegen Billet die besondere Aufzahlung von ,o kr. von Jedermann zu leisten seyn, der Belieben tragen wnd, die weitern für emen allgemeinen Besuch noch gar n»cht geöffner gewesenen Thn-le der Grone sehen zu wollen. — Zu Hiesem Ende werden auck am Turnierplätze eme angemessene ZZHl von beretts besoldeten Beleuchtern m Bneuschaft stehen, yyn denen (Z. Amts - Blatt Nr, 5?. d. io. May 1828.) 3ga mw seder Gesellschaft uon !Z bis 2a Personen die nöthige Zahl von Beleuchtern zur Begleitung und Führung beygeben wird, ohne daß diejer Begleitung 3lwas besonderes zu bezahlen ist. « Der Besuch dieser fernen Grottengegenden wird ohne emer derley Führung und Begleitung aus Rücksichten der sonst damit verbundenen Gefahr gar nicht gestattet seyn/ und sollte es sich eben zutreffen, daß zettweise bereits alle angestellten Grottendeleuchter zur Beglettung von früher Ibgegam genen Gesellschaften abgegeben wären, so wird jeder etwa zu spat kommende Grottengast ersucht werden müssen, sich gefälligst so lange gedulden zu wollen, bls Beleuchter und Führer wieder äi^anibo! geworden seyn werden; endlich 55 wlrd sehc angelegentlich ersucht, sich alles Abschlagens von Steinen m enthalten. — Adelsberg den 3. Map 1828« Kundmachung. Zur Herstellung eines neuen Tnebspor, nes und des dazu erforderlichen Faschinenwerkes zum Schuhe der Wiener Haupt. Commerzial-Strasse unter de r Tschernutscher - Brückc, wozu die Kosten an Handlangerarbeit, an Materialien und an andern Requisiten auf iZgl st. Z2 kr. C. M. richtig gestellt worden sind, wird in Folge hoherGubernial-Verfügung vom 10., Erh. 27. des Vorigen, Z. 7II5, die M,nu-endo - Versteigerung am 1^. d. M. May Vormittags um 9 Uhr in diesem Kreisamte, jedoch unter Vorbehalt der hohen Landesstelle Be-Anehmigung des ^icitations - Actes abgehalten werden. — Diejenigen, welche diese Herstellungen zu übernehmen willens sind, werden bey dieser Minuendo-Versteigerung zu erscheinen hiemit eingeladen. — Uebrigms kam' der Bauuberschlag über die einzelnen herzustellenden Erfordernisse in den gewöhnlichen Amtsstunden jederzeit bey diesem Krcisamte eingesehen werden. K. K. Kreisamc Laibach am 4. May 1828. Z7ö45. (Z) ^^ 2949. K u n d m a ch u n g. Zur Beystellung dös erforderlichen Matt rials sowohl, als auch hinsichtlich der Ufer-bevftanzungs - Arbeiten ob der Tschernmscher-Brücke zum Schutze derftlben, deren Erfor-bcrnißkösten buchhalterisch auf^ einen Betrag von 9^2 fi. 12 kr. M. M. richtig gestellt wor-d-n sind, wird in Folge . hoher >,Gube.rnial-Verfügung vom i^des 0. M. April, Zahl 7:269,die Minuendo-Versteigerung unter Vor-hchatt der hohen Gubernial - Bestätigung des Licitations - Actes am iH. dieses, Vormittags um 9 Nhr, in diesem Kreisamte abgehalten werden. Was übrigens und wie Viel an Bepftlanzungsarbeiten und Faschinen - Mate-riale im Einzelnen erforderlich ist, kann in dem dießfalligen Ueberschlage, in den gewöhnlichen Amtsstunden, jederzeit im Kreisamte eingesehen werden. — Diejenigen also, welche diese Arbeiten und das erforderliche Material» beyzustellen Lust haben, werden hiemit zu dieser obausgeschricbcnen Minuendo - Versteigerung zu erscheinen hiemit eingeladen. — K. K. Kreisamt Laibach am 2. Map 1628 Aemtliche MvlautbarunZen. Z. 026. (I) Nr. 1827. ' V e r l a u t b a r u n g. Das stadtische, in der Damm - Allee befindliche hintere Gewölbe ist nun durch die ' Aufhebung dcs Landwehr - Depositoriums außer Verwendung gekommen. Am 12. l. M., Früh um 11 Uhr wird nun zur weitern Venniethung desselben auf ein halbes Jahr, das ist bls letzten October l. I., oder aber auch auf 1 N2 Jahr, das ist, bis Ende October'1629, eine öffentliche Licitation am Rarhhause abgehalten werden. Wovon die Miethlustigen mit dem Beysatze verständiget werden, daß übrigens keine bestandig freye Zufuhr zu demselben nicht Statt find?. ' Vom politisch - öco no mischen Magistrate der k. k. Provinzial - Hauptstadt Laibach am 1. May 1626. z. Z. 140. (5) Edict. Von, sem Bczirks^cricble der f. k. Staats. Herrschaft Jack wird hiemit albernem kund gemacht: Man bave üdec Ansuchen der Maria Gafparschitsch, in die Ausfertigung der Amortisations- Td-.cte, hinsichtlich nHchstcdender, auf dem derselben ge« hönqen, sub haus < Nr. 3, in der Siadt Lack, Vorstadt Sludcnz liegenden Haufe, intadulirten, angeblich in Verlust gerathenen Urkunden, als: a) des Heirathsbr»efes dec Maria Okorn, cläo. «r ilNa'n. 25. November i3o5, pr. ^Lfl. 3a kc. d) des zu Gunsten des Franz Dman, und dessen Eheweibs Mza, dann dessen Töchter Wiza und Gertraud, ausgesteNten Nstanatsacres, <^äo. ii. July lgich, intkd. 24. December lL,8, pr. ilo ft. bewlkliget. Es werden daher alle Jene, die auf dless angeblich in Verlust gerathenen Urkunden em Recht zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, binnen einem Jahre, sechs Wochen und drey Ta» gen, dasselbe so gewiß bey diesem Gerichte anzn«-melden haben, widrigens die gedachten Urkunden für nuN und nichtig srklärt werden wurden. Lack den 3l. December 1L27. — Zgi — Z Zy« /3) Verlautbarunfts'Vdict Nxdib. Nr. 35o. der Beürts'Obrigkeit Savenstein on nachstehende Rekruttrungs. Flüchtlinge, und ohne Daß vrl ^rz^ u abwesende Indwlduen. Ist gebürtig aus Nahmen ___^^_________________^^ deß '^ , ^ ^ Anmerkung, der Ortschaft ^ der Pfarr ^ Individuums Z " ^> Anton Pochar Motfchinnu ^6 Ratfchach 2, Reklutimngs'Flüchtling. Peter Sknnar Sr. Tliniiatis Ü Scharfenberg' 21 dto. dlo. Anton Techt Oberfavenstem ä Savenstem 2o dto. dto. Maitm Puch St. CruciK 70 Tcharfcnderg 20 Ohne Paß abwesend MalHias Hagroischeg G,mpl in Savenstein 22 tto. dts. Peter 5Kortlntsä?nsch Oßredeg 22 St. Job. »m Hhat 2o dto. dto. Anton Sckusienfchusch Ratschach bü Ratschach 24 dto. dto. Michael Raßderger dto. 79 dto. 25 dto. dtss. Mathios Iamscheg Loschkagora 5 dto. 25 dio- dts. Anton Vodljcheg Verchou Z2 No. 27 tto. dts. Blas Prafcknikar Dodroua ^ 7, dto. 22 dto. dts. Joseph Titsuscheg , tto. tt dto. Ja dto. dto. Anton Tnouscheg dto. 6 kto. 24 tto. dto. Mathias Piasar dto. !5j dto. /27! dto. dto. welche hiemit mit dem Beysatze vorgeladen werden, daß dieselben längstens binnen vier MonH» tocn von Heuce gereä'ner, vor dlcser Bezirks. Obrigleit um so gewisser erscheinen sollen, und ihre Entfernung zu rechtfertigen haben, als nach Adlanf obiger Frift cikselden nach Vorschrift behanoclt weiden würden. Bezirks ' Obrigkeit Savenstein am 5o. April ,828. Z. 5i5. (3) Edict. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Radmannsdorf wnd dckünnr gemacht: Es sey auf Ansuchen der Margareih Defchmann Preschet, gebornen Kunschttsch, Hormündermn ihrer minderjährigen Kmder und deß Johann Pollanz Turk, Mitvormund der gedachten Kmder, beyde von Leeß, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem om l3. October 1812, 2I1 in!.65t2d0 verstorbenen Andreas Deschmann Presche!, geweft-nen Ganchübler zu keeß, die Tagsayunq auf den Io. MHy d, I. um 9 Uhr Vormittag bey diesem Gerlchte bcstlmmc worden / bey welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß, aus was immer für ememNschtsgrunde Ansprüche ^ zu stellen vermeinen, solche so gewlß anmel« den und rechtsgültig darthun sollen, widri-Zens sie die Folgen des tz. 814, a. B. G.B. sich leibst zuzuschreiben haben werden. Bezirksgericht Radmannsdorf den 10 März z823. z^^"°(3)" E d i'c t.^^^Nr^^ Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Radmsnnsdorf wird hzemlt allgemein bekannt gemacht: Es sey auf Anlangen des Herrn Johann Thomann, Hammersgewerken im Bergwerks Gtetnbüchl/ äe prgeH. 16. May 1827 , Nr. 699, in die Autfnugung des Amortila- tions« Edictcs, hinsichtlich des auf dem vorhin dem Thaddäus Fabian, nun dem Andreas Kerl, gehörigen Hause, Nr. !H, und dem Eßfeuer ^.uä ßi-o^urn^zo^am tm Bergwerke Krovo lntaduln-ten, vorgeblich in Verlust gerathenen , vom Hhaddäus Fabian Posters schm:ed zu Kropp , an Herrn Georg ThomanN/ Hümmersgewerken im Bergwerke Steinbüchl, unterm 26. May ,794, über 2o5 ft. L. W. ausgestellten, und auf obiges Haus- und Eß? feuer am nämlichen Tage intabulirten gsricht« llchen Verglelchprotokolles gewilliget worden. Es werden daher alle Jene, welche auf d«s gedachte gerichtliche Verglelchsprotokoll, aus was immer für einem Grunde Ansprüche zu machen vermeinen, ermnert, chre Rechte darauf binnen einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, so gewiß darzuchun,wldrlgens dieselben nach Verlauf dieser Zeit nicht mehr gehört, und dleses gerichtliche Verglelchsprotokoll für null und nichng erklart werden würde. — Bezirksgericht Radmannsdorf den 26. July Z. Si?. st. «. 8. Q.^ am 24. Iuny 1814, erstossene Urtheil des damahligen > Handelsgerichtes zu Laibach, welches Urcheil auf die vormahls dem Georg Gchinkuu;, nun aber dem Minderjährigen Anton Humer gehörige, dem löbl. Gute Oberoerau, 8>il> Nrk. ^o!ia 1 , dienstbare P^fstarr, oder ljZ Hübe nächst Perau, am 9. September 1814, im Executionswege intabuUrt wurde, gewill,-get worden. Es wird daher Jedermann, der aus gedachtem Urtheile was immer für einen An? spruch zu stellen vermeint, aufgefordert, sei» ne vermeintlichen Rechte daraus bmnen einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, so gewiß geltend zu machen, als wlbrigens selbes nach Ablauf dieser Zeit für amortisirt erklärt, und in dessen Ertabulation gewMiget werden würde. Münkendorf am 22. October ^827. z Z. »342, ^5) ^—-———-—— - Vom Beznksgerichle der f. k. Staatsherr« fcbaft Lack wird hiemit allgemein kund gemuckt: Man habe üder Ansuchen der Helena Pototschnig^ gebsrnen Ienko. in die Ausfertigung des Amor» tifatlsnK» Oöicres, binsicbtkch des auf ihrer zur Staatsherrfchafc Lack, 8ub Urd. Nr. 344,, die. nenden Ganzbub?, «u^ haus . Nr. 22, zu Fau« chen, zu Gunsten ibrer Mutter Helena Ienko, a«. dornen Kotscder. intaduUrtön. angeblich in Ver-luss gerathenen'Höiratdsoertraaes, ticln. 20. Jan« ner 1764, in^ad. 4. Juno t3o6, pr. >o2a ft., ge-wMiget. Es werdeil dader alle Jen«, die aus dem benannten heirUbsvertcage ein Reckt zu haben ver> meinen, hiemit aufgefordert, daifelde binnen ei> nem Fahre, sechs Wochen und drey Tagen, so gewiß hierorts gellend zu machen, widri^ens nack Verlauf dieser Zeit über ferneres Ansuchen der heleni Pototschnia. der obbenannte he^rathsbrief mit Intadul2twlis. Certificate für null, nichtig und kraftlos erklärt werden wird. Bezirksgericht Staatsherrfchaft Lack den 20. November 1627. ^3.959. (I) Edict. Zä^um. 570. Von dem Bezirksgerichte Welßenfels zu Kronau, wird hiemit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Hsrrn Leovold Ruard, Inhaber der Eisenberg-, Schmelz- und Hammerwerke zu Sava, Bleyoffen, Moistrang, Welßenfels in Oberkrain, dann Psssieck in Unterkram, in die Amonisirung nachstehen« der, auf dem Elsenberg-und Schmelzwcrke Passieck, in Unterkrain iniabulirten, vorgeblich in Verlust gerathenen Urkunden, als: 2) der Schuldobkgatwn, ääo. 1. inlüd. Io, Iuny !7gH, pr. looo st. zu Gunsten der Franzlßka Ferkln; b) der Schuldobllgänon, 6äo. ,. April l/9^ , iMäd. 9. Jänner 17^5, pr. 1000 st. zu Gunsten des Johann Kreuzer; e) des Kaufcontracts, ääo. ii. September, int^d. 20. März i/g5, pr. Z000 fl. zu Gunsten des Franz Jacob Plchler; ä) der session, clclo. !. Jänner, »n^Li-iMäl,. 24. Juno i8ol, pr. 5ac>ofi. zu Gunsten derMarlH Gaigerm, und des Mathias G aiger-z «) der Cession- 6äo. IZ. Jänner, 5N^S?-in^l^. 24. Juno i3c)l , pr. 2555 st. zu Gunstcn dec Marla Gaigerm; l) der Ecsslon, cläa. 5. März, su^erlntgd. 28. Nouember 17975 pr. 6000 st. zu Gltnücn des Rudüwh Lubl, und seiner Gemahlinn; ^) des gerlchlltchen Vergleiches, 6c1o. 24. Mär; 1602 , superilNad. 21. July i3o3 , pr. 6219 st. 4; kr. zu Gunsten dee Rudolph Ludi, und pr. 7557 si. 25kr., zu Gunsten der Maria Galgenn; il) der session, 6c!c». 19. Iuny, 8ur>oi'nn^^. 2l- Junv i3a), pr. 2o"o st. zu Gun« fien oes Malhlüs Gaiger; i) des Cessionsoerglcichs, lillo. 10. , intal). 2l. December z3oi , pr. 5i3fi. zZkr. zu Gunsten des Mathlas Gaiger, und endlich !i) der Cession, äclo. 22. September 18al, üitab. y. Februar läo2, zu Gunsten des Rudolph ^ubi, vermög welcher lhm Joseph Kramer, das Vorzugsrecht bey dem Guthaben des Mathias Gaiger emraumt, gewilliget worden. Es haben daher alle Jene, welche aus den gedachten Urkunden emen Anspruch zu machen gedenken, selben binnen tinem Jahre, sechs Wochen und drev Tagen, so g«wiß vor diesem Gerichte geltend zu ma? chtN, als widrigens diese Urkunden, respco-uve deren Imabulation-und 5up6rimadu-1uUon3-Certtficate für kraftlvs und getödttt erklärt werden würden. Kronau am iO. August 1827. Zg3 Z. 52S. (0 , , ^'- bääZ. Eurrende des k. k. i! lyrisch en Suberniums z u laibZch. — Den Anspruch des Släm. pelstrsferkenntmsses im Fslle, wo bcp einer Herrschgftsverwaltung stawpelgesetzwidrige Ur? künden erhsben werden, dann die Verwendung des clsssenmaßigen Werthsstampels in Verlassenschafts-Abhandlungsfaüen betreffend. Es sind bey dtr hohen k. k. allgemeinen Hof-ksmmer die Anfragen vorgekommen: a) ges gen wen in dem F«lle, wo bey einer Herr-schaftsverwalrung fiampelgcsetzwldrlge Urkunden erhoben werden, das Stämpelstrafttkennts Nlß wirksam ausgesprochen werden könne , dann d) ob m Verlassensckafisabhandlungs-Fällen der classenmZßlge Wenhsstampel nur einmahl, ober ob er mehrmahls und wie oft zu verwenden sev? Was nun tue Anfrage aä a bstrlffl, har die hohe k. k. allgemeine Hofkammer hierüber im Einvernehmen mit der k k. vereinten Hofkanzlep und dem k. k. obersten Gerichtshöfe,folgende Belehrung zu erlassen geruhet: Die Herrschsftsbesitzer haben zwar den von ihren Beamten durch Ner-nachläßlgung od«r Verletzung der Amtspstich' ten zugefügten Schaden zu ersetzen/ den Guts-Herrn können aber die Strafen eines Ver^ gehens oder Verbrechens, dessen der Beamte schuldig lst, memahls treffen. In so ferne also der Gutsherr an der Ausfertigung oder Annahme emer fiampelgebrechlichen Urkunde mcht Antheil genommen hat, ist mcht er, sondern derjenige amnrende Beamte, welcher als Ausstellsr oder als Annehmer jener Urkunde erschemt, zur Verantwortung und Strafe zu zuhen, sonach die Notion nur gegen den Beamten zu schöpfen. Es versteht sich übrigens von selbst, daß den obrigkeitlichen Beamten in Ansehung der sich bey einer perisdlschen Stampelgebahrungs kR«msion entdeckenden Uebertrctungsfalle nur die Ueber^ schungsstra.se von 2, und rücksichtlich H st. auferlegt werden dürfe. — Was hmgegen dle zweyte Anfrage aä l> wegen Verwendung des Werthsstämpels m Verlassenschaftsabhand« lungsfaüen anbelangt, ist von der hohen Hof. kammer hierüber Folgendes entschieden wo^ dcn. — Dle Verlassenschafts, Abhandlung^ Protocolle vertreten die Stelle solcher Urkunden, melche das Slampilgeseh besteuert. So wie übei Haupt die ^Form der Urkunde nles mahls über lhr Stämpelbedürfnlß entscheidst, fv kann insbesondere durchaus, daß die Ge-.ehe den „Bewohnern des stachen Landes m ^ (Z. Amts - Blatt Nr. Z7. d. 20. May der Protocols. Form der Verlaßabhandlungen einen besondern Dchutz vor Rcchtsvenreten und Agenten zu gestehen, nicht gefolgert werden, daß dem Gtampelgefalle deshalb em Abbruch geschehen soll. Es ist zwar richtig, und m den Hofkammererlassen vom 21. Aus gust 1806, Zahl 24MM973, und 8. Iu« lms i8l7, Zahl 32773^1921, bestimmt ausgesprochen, daß der Abhandlungsact, als solcher, dem Stampel nach dem Werthe des Gegenstandes nur E i n mahl, und zwar entweder im Verlaßabhandlungs-, oder im Einantwortungsbcscheide, der andere dieser Bescheide dagegen blos dem :5 kr. Stampel unterltege. — In d»cser Anordnung werden jedoch, wie aus den erwähnten Hofdecreten und d»r Verordnung vom 22. Februar 1816, Nr. iLb^lib?/ deutlich erhellet, nur die w e se n tl ichen Abhandlungsgeschafte (Erbs-erklarung und Einantwortung) nicht auch die zum Behufe der Ausmittlung der Nachlaßsseuer, oder nach den zu fall is gen individuellen Ansprüchen oder Eigenschaften der Interessenten vorzunehmenden Geschäfte berücksichtiget. Die hinaus zu gebende erste Invent« rsabschrlft, dte Schätzung und dle Erbtheilungsurkunde (das TheMibe!) sind nach §. 21, I^n. () d. d, und K. des Patents vom 5. October l8o2, an und für sich dem Werths- oder Classen-Stampel unterworfen; daher dn Abhand^ lungsvrstocolle, außer dem Classenstämpel für die Erbserklarung und Elnantwortung, auch für jede der bemerkten zufall-gen GcschafisZ Urkunden, in so ferne diese darin vorkommen, bisoaders des nach dem Geldwerche entfallenden Btämpels benöthigen. — Dte hohen Belehrungen werden hiemit im Nach.-hang? zu den Gubernia! - Eurrentzen vom lb. März lgt6, Nr. 2589, und voM 26. July lg!// Nr. 6o25, allgemein bekannt gemacht. ^» salöach am 22. Mar; 1826. Joseph Camills Freyherr v. Schmidburg , LanKis-Gouverneur. Pster Ritter v. Ziegler, k. k. Gubermal 5 Rath. 'T^^^T^^^^^ Nr. 7910. Gurrende , des k. k. illyrischen Guberninms. — Bestimmung der Tage und Orte, an welchen die Pferde-'P''''^'cn-Venbeilung in den Krisen Laibach, Adelsberg, NeusiM!, Mllach und Klagenfun, für das Jahr 1828 Start finden wird. — Man hat rm Einverstandmsse mit dem r. k, illyrW-mnerösterreichij'chen Ge^ 1329.) I Zgi neral. Commando festgesetzt,daß die Pftrde-Pra-mien-Vertheilung für das laufende Jahr 1828 an nach benannten Orten und Tagen vor sich zu gehen habe, und zwar: Für den Laibacher Kreis. Am 2a. August 1828 zu Kram-bürg mit Dreißig Goldducaten für den schönsten, Hengsten / und Zehn Goldducaten für jede der sechs schönsten Srutten. Für den Adelsberg er Kreis. Am i3. October 1628 zu Adelsberg mit Dreyßig Goldducatcn für den schönsten Hengsten/ und, mit Zehn Goldduca-ten für jede der zwey schönsten Stttttm. Für den Neustadtler Kreis. Am 23° August 2628 zu Nasscnfuß mit Dreyßig Goldducaten für dm schönsten Hengsten, und mit Zehn Goldducatm für jede der zwey schönsten Stut? ten. Für den Villacher Kreis. Am 27. September 1826 zu Villach nut Dreyßig Gold-ducaten für den schönsten Hengsten, und mit Zehn Goldducaten für jede der vicr schönsten Sruttsn. — Am 29. September 1828 zu Pu-sarnitz mit Dreyßig Goldducaten für den schön« sien Hengsten/ und mit Zchn Goldducaten für jede der vier schönsten Stuttm. Für den Klagenfurter Kreis. Am 27. October 1628 zu Klagenfurt mit Dreyßig Goldducaten für den schönsten Hengsten, und mit Sechs Goldducaten für jede der sechs schönsten Stut-ten. — Dieses wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Laibach am 24. April 1826. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Leopold Graf v. W elsersheimb, k. k. Gubernialrath. Z. 53g. (t) ad Nr. 8987. A V VI S O. Andandö a tpirars colt' ultimo di Mag-tno a. Ct, Y attitale Airenda delic SLampe oecorrenti per V i. r, Govorno del Jitorale,-per eli aliri i. r. Bicasteri cd Ufficj, e. per ü Ma^istrato pol. econ. di Trieste 7 si por-ta ad universale "notizia, ehe nel di 19 Ma^io a, c, si terra nelia Sal a del sudet-to "Magistrato alle ore 10'antemeridian© un pubbiico In canto, per ^ -nuoraArrenda del-le dette Siampe, quale doura avero pnn-cipio col iiiio -Giugno a, c. e termmera, dietro le risultanze'"deir-Asta all' espiro d\ ¦uno, due o Lre anni. — Le condizioni dels Incanto medesimo sono ostensibili allc so-lite ore d! Uffizio presso 3a Direzione della Speditnra govermale. Si avverte inoltre: imo ehe i* importo medio delle Stampe d' un an«.o,.fu nazli olti'io anni decors! circa 65oof, moaeta di convenzione. non com- presso nei medcsinil 1' Importo dei lavori di stampa fatli per il Magistrato pol. econ. di quesla Citta, e 1' util'e - delta Gazzetta Provinziale "1/Osservatore Triesti-no", la cui redazione vi e unita, 2do Che prima deir Asta si potranno presentare all* i. r, Goverao del Ltiorale in Trieste anche delle offerte in iscritto^ ma cho alle niede-sirae non sUavra riflesso alcuno quando non saranno accompagnate: a) coll' importo cauzionale di f, 65o moneta di convenzio-ne, e b) colla dichiarazione, clie il facen-te oflerta, si obblighi sino da quel mom onto a sottostaro alle condizioni d'Incanto, qiiftlora la saa offerta Tenisse acecttata. -— Ssto Ciia la miglior offorta in iscritto verra acecttata solo in allora, quando all' Asta pubblica non venissero fatte delle offerte piü rantaggiosc al Sorrano Erario, Trieste 19 Aprile 1828. 3.516. (Z) Nr. 4107. Da die Verpflegung der hiesigen Haupt-Magazins-Station vom 1. July bis Ende October 1626/ im Wege der Subarendlnmg ode« aber im Wege der directen Einlieferung der Naturalien in das hiesige Verpstegs-Magazin zu geschehen hat/ so wird diese Subü-rendisungs - Behandlung am i3. May 1626/ Vormittags bey dem Laibacher Kreisamte mit der taglichen Erfordernis von 1162 Brod-P?rtionen/ von i3g Hafer - Portionm, von 106 Mio Heu-Ponionen, 2 io Pfund, von 5H0 Streustroh-Portionen/ 3 3 Pfund/ dann vierteljährig mit 14^0 Bund Betterstroh/ a 20 Pfund/ und den i3. Map 1626/ Nach-minags ebenfalls ben diesem Kreisamte die Lieferungs-Behandlung mit der beyläufigen Crfsrdermß von 1000 Nieder - Oesterrelcher Metzen Korn/ oder Halbfrucht/ von 2000 Nieder - Oesterrcicher Metzen Hafer, von 38a Zentner Heu/ von 600 Zentner Streustroh, von Zoo Zentner Betterstroh, vorgenommen werden. — Die Bedingnisse sind folgend e: Z) 3bie Abgabe der Naturalun l! urch dte Bubarcndirung hat am Tage der Au^ch-rung der eigenen Vorrathe, welche bcrm Vr^, dz oder Mehle bis i5. August 1628, be'.' c^ übrigen Naturalien aber bis Ende Juli- ll. <.-. das Auslangen gewahren dürfen, ^ - nen» — b) Wird dk Subarendiru..^ . <-e^ Handlung für den Artikel Hcu nur 0:5 Ende August 1626 gepstogen. — c?) Icd.'r Suba-rendn-ungslustiae hat der Pek.n^lungs - Eom-nuffion eins Caulion von iol)^ fl. M. M. Zgg entweder bar, ober in Staats s Obligationen auf obigen Betrag lautend zu erlegen, welche Demjenigen/ der nichts erstanden hat, gleich zurückgestellt, Jene des Erstehers aber bis zur gänzlichen Contracts - Erfüllung in die Haupt-Verpflegs - Magazins - Cassa deponirt werden wird. — ä) Bey der Lieferung wird festgesetzt, daß die Naturalien in guter magazinsmaßi-ger Qualität abzustellen sind, wider'jedes un-qualitatsmaßige Naturale rückgcswssen werden muß, und e) hat Jeder, der zur Lieferung zugelassen werden will, eine Caution/ ebenfalls von laoo fi. A,. M. zu Handen der Behandlungs-Commission zu erlegen, welche so wie 5u^ a c berührt wurde, behandelt werden wird.- —^ Die näheren Bedingniffe, unter welchen die'^ubarendirung, so wie auch die Lieferung zu gcschehcn hat, werden dem Unternehmungslustigen am Tage der Behandlung mchr nur in deutscher, sondern auch in der Landessprache eröffnet werden, und kann dle Einsicht düvon auch in den gewöhnlichen Kanzleysttmden, in der Magazins-Amtskanz-ley genommen werden. — Wob?p noch beygefügt wird^. daß im Falle, als diese beyden Behandlungen nicht den gewünschten Erfolg liefern sollten, dann an den nachträglich bekannt gemacht werdenden Tage die Fuhr-lohnsbchandlung für die Verführung der Naturalien von Sißeck nach Salloch, und "von da nach ^Laibach vorgenommen werden wird. Welches zu Jedermanns Wissenschaft lmmit bekannt gemacht wird. — K. K. Kreisamt Laibach am 2. May 1628. Z. 55?. (U Nr. HI^g. Es wnd hiemit zur allgemeinen Kenm- mß gebracht, daß wegen der Glcherstellung des Holzdcdarfes für die Z?lt vom 1. Iuny iFZK/ bis Ende May 1629, welcher sich beyläufig auf l5a Klafter harten Holzes belauft, am 2i. d. M. die alternative Behand« lung, entweder durch Emllcferung, oder durch Subinrendnung bey dem Kre^samte Neustadt! von9 btt lg Uhr,werde vorgenommen werden N. K. Kreisamt Neustadt! am 7. Mayig28.' Nemtliche V'm-lantbapnnMn. I. 5^6. (2) ^ Garben- und Iugendzehente zu verpachten. An nachbenannten Tagen und Orten werden die zur Fürstblschöfilchen Pfalz Lal-bach Zchorigen Garben - und Iugendzehentc, auf drey Jahre lang, namüch für das Jahr 2828/ 1829 und !35a/ Mittelst Versteigerung in Pacht auegkloM werdM/ und Zwarz Am 12 May Nachmittags von 2 Ns 6 Uhr, ln der R e nta m tska nz- ley der Pfalz Laibach: der ^ehem zu ^m^, Commcndisches Bauftld, Laibacher Baufeld, Untersch.schka, «ol^in^ St. Peters- und Pollana-Vorstadt A m i2. d e t t 0 d ett 0: Xfv 3ef>gnt jit Toniazhou, Jarshe, Ober-je , S. Martin , Sadohrova, Hrastie, Sjbe-berje^ Moste, Sello^ Udmat unfc @tep^an^otf. 21 m 14. & e t to t> et to : ^ecge&ent ju Kaschel, Sallocli, Slap-pe, WeuzliCj Siudcnz, Hrushiza , Wisso-vik, BüLruiue, Sador unb Vogle. Im 17, Detto öotmittagö I* on g bid la U^r: X)«r3^ent jU -Waitsch^ Gleinitz? Cos* sarje^ S«. Martin pod Semrelvo, Resorc, Dru-schounig, Kamia, S» Paul, Lippoglau^Sel-lo 9 Pauze, Podjuelnig, Javor, Pksch ? Rep-zhe, Bresicj Reber, Doll, Dallnavassj, Bäbnagoriza, Orlc, Srednavass, SelJo, fiud-ing ? Porcljra unD HriL, Am ig. Map Vormittags um 10 U h r im Orte Leu^e: Der Zehent zu Vcul^L und V!2ttn2dre5Qi'23. Noäent Nachmittags um Z Uhr im Orte Vr63a V12: Der Zehent zuLresQvix^ I^ooK^ Nama^ Am 22. Map V 0 rmlttags um loUhr im Orie 5. Naitin vor Krainburg: Der ganze ZeheM zu Feichtmg und Hess. Geist bey Lack. Am 29. May Vormittags um 10 Uhk im Orte Loitsch: Der Zehent zu Loitsch, sammt Meu^Sg Zro