2045 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr.299. Montag den 30. December 1867. (428—1) stl. U873. Collcurs-Ausschmbullg. Bei dem k. k. gciuischten Bezirksamtc Gonobitz eventuell einem andern Bezirksamtc ist eine sistemisirte Äctuarsstclle nnt dein Iahresgehalte von 420 st. nlcdigct. Die Bewerber nm dieselbe haben nnter Nachweiß der gcsctzlichcll Erfordernisse, insbesondere der Bcfähignng für das Nichtcramt nnd der Kenntniß der slovenischen Sprache, ihre document tirten Gesuche in: Wege der vorgesetzten Behörde bei der k. k. Personal' Landes Eommission für Stciermark in Graz bis 15. Jänner 1868 einzureichen. Graz, am 17. December 1867. (430-1) 3lr. 13955. Kuudmachung. Es kommt häufig vor, daß die Bestellung "on Hahrpostscudungen wegen mangelhafter Adresse "icht sofort erfolgen kann, fondcrn erst die Ver< vollständigung der Adressen durch die Aufgabt Postäuitcr bewirkt werden niust, wodurch namhafte, zuweilen sehr nachtheilige Verzögcrnngen herbeigc führt werden. Es wird daher unter Bezug auf den H 3 der ^ahrpostordnung in Erinnerung gebracht, daß die Adresse jeder Fahrpost - Sendung den Bestimmungsort (und zwar wenn es mehrere Orte gleichen Namens gibt, uuter Beisetzung des Landes und Bezirkes, worin er sich befindet), dann den Vor und Zunamen uud die Wohnung des Cm-pfängers und überhaupt jene Merkmale enthalten mns^ welche den Empfänger von andern Personen gleichen Namens genau unterscheiden lassen. Die bloße Angabe einer Gcschäflsfirma, falls sie nicht allgemein dekanut ist, genügt durchaus nicht. Trieft, den 23. December 1867. K. k. Indirection. (429^1) ^^139977 Kundlnachung. An allen Orten des Inlandes, wo sichk.k. oder k. ungar. Postanstalten befinden, fowie bei der f. k. östcrr. Postc^pcdition in Belgrad können vom 1. Iä uncr 18 6 8 ab Geldbeträge bis einschließlich fünfzig Gulden ö. W. znr Zahlung an allen anderen oben erwähnten Postorten angcwicfen werden. Die Gebühr für' diese Postauweisnugeu be lrägt 10 'N'eukreuzer und ist durch Aufklebuug einer 10 kr. Briefmarke an der betreffenden Stelle der Anweisung zu entrichten. Geldanweisungen im Betrage vou mehr als >">0 fl. bis einschließlich 1000 fl. ö. W. können nur bei den nachbenannten Postcassen an eine "Ndere dieser Postcassen aufgegeben werden. Dicfe Postcasscn sind: Agram, Arad, Baden, Belgrad, Bochnia, A"M, Bregenz, Bcheu, Brodl), Brück a. d. Mur, Vriiun, Eat'taro, Ezernowitz, Debrcczin, Egcr, Essegg, Fcldkirch, Fillme, Fünsiirchcn, Görz, Graz, ^roßwardcin, Hcrmannstadt, Hohcustadt, Juns-l'ruck, Ischl^ Karlsbad, ^iarlstadt, Kaschau, Kla-Mfurt, Klauseuburg, ^trakau, Kronstadt, Kufstein, Laibach, Lcmberg, Linz, Lnndenburg, Ätar^ bnrg, Mcran, Wiener Ncnstadt, Oedcnbllrg, Oscn, ^lnuitz, Pcst, Pola, Prag, Przemysl, Preßburg, >^aab, Ragusa, Neicheubcrg, Novercdo, Salzburg, Semliu, Spalato, Stauislau, St.Pöltcu, Stuhl-^enburg,Szcgediu,Taruow, Tarnopol, Tcmes-^r,Tepli'tz,Tri'cnt, Trieft, Troppau, Billach, Wa-^asdin, Wim, Zara. An die Postcasscn in Wien uud Pest kon-'"" von diesen Postcasscn Beträge bis einschlieft-^'ch 5000 fl. ö. W. angewiesen werden. Die Gebühr für Anweisungen von mehr 6 ^^ fl. wird wie bisher berechnet. Das Geldanweisungsgeschäft bei den Postämtern: Kollin, Peterwardein, Schärdin nnd Tyrnau wird auf Beträge bis einschließlich 50 fl. beschränkt. Es wird auch gestattet, auf den Coupon der postämtlichcn Geldanweisungen schriftliche Mitthei-luugeu jeder Art, daher auch die auf Zcitungs« Pränumcrationen bezüglichen Daten anznfetzen. Bei Zeitungs-Prä'numeratioucn, welche auf diesem Wege vermittelt werden, kann auch die Adrcsseuschleife auf der Border- oder Rückseite des Coupon angeklebt werden. Diese Bestimmungen werden in Folge der h. Handelsministerial-Erlässe vom 15. December 1867, Z. 15676/1749 und 18055/1960, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Tnest, den 24. December 1867. K. k. Pozt-Pirectiou. (423^2)"^"^^^ Znr Besetzung der Postmeistcrstelle bei dem in St. Beit bei Laibach zu errichtenden Postamtc wird hiemit der Concurs bis znm 15. Jänner 1868 ausgeschrieben. Die Bezüge bestehen in der Bestallung jährl. 120 fl. nnd in dem Amtspauschale jährl. 24 fl. Dagegen hat der Postmeister vor dem Dienstantritte eine Prüfung ans dem Postfache abzulegen nud die Cautiou per 200 fl. zu leisten. Bewerber haben in ihren Gefuchcu das Alter, die bisherige Beschäftigung, Schulbildnng uud das Bermögen sammt dem Besitz einer unmittelbar an der Poststraße gelegenen, zur Postkcmzlei geeigneten Localitat nachzuweisen. Tricst, am 1l). December 1867. K. k. Poft-Dircction. ^^ Mit 1. Jänner 1868 treten in Wirksamkeit die nachstehenden Bcstimmnugeu über die Be-handlnng der Correspondenzcn nach dem Postge-bietc des norddeutschen Bnndcs, nach Baicrn, Wi'lr-tcmberg, Baden und Luxemburg und umgekehrt: 1. Die bisherige Eintheilnng der Bricfta^e in drei Stufen nach der Entfcrnnng des Aufgabs-ortcs vonl Bestimmungsorte fällt weg und es beträgt die Taxe fiir den einfachen Brief, ohne Unterschied der Entfcrnnng, 5 'Nkr. (im Gebiete des norddeutschen Bundes 1 Silbcrgroschcn, in den Gebieten der süddeutschen Wä'hrnng 3 Kreuzer) im 7valle der ^rankirung, und 10 Nkr. (bcziehungs-weise 2 Silbcrgroschcn oder 7 Kreuzer süddeutsch) im Falle der Nichtfrankirung. Als einfache Briefe sind solche zu betrachten, deren Gewicht ein Zoliloth nicht übersteigt (während bisher einfache Briefe das Gewicht von einem Zollloth nicht erreichen durften). Ncbcrstcigt das Gewicht eines Briefes ein Zollloth, so ist solcher, nnd zwar bis zum Gewichte von 15 ^ollloth einschließlich, als ein doppelter zu betrachten, uud es beträgt die Taxe fiir derlei Briefe 10 Nkr. (im Gebiete des norddeutschen Bundes 2 Silbergroschcn und in den Gebieten der süddeutschen Währung 7 Krcnzer süddeutsch) im Falle der Fraukirung, und 15 Nkr. (beziehungsweise Z Silbcrgroschcn oder 11 Krenzcr süddeutsch) im Falle der Nichtfrankirnug. Mit Briefmarken oder Frantocouverts unzureichend frankirtc Briefe unterliegen der Taxe für nnfrankirtc Briefe, jedoch unter Anreämnng des Werthes der verwendeten Marken oder Converts. 2. Für Druckfachcn nntcr Band, dann für Waarenprobcn wird im Falle der Borausbczahlung ohne unterschied der Entfernung eine Gebühr von 2 Nkr. (bcziehuugsweifc '/. Silbcrgroschen oder 1 Kreuzer süddeutsch) fiir je 2'/^ Zollloth oder einen Bruchthcil davon erhoben. Rücksichtlich der Beschaffenheit der Senduu geu mit Drucksacheu und Waarenprobeu gelten im wesentlichen dieselben Vorschriften, wie fiir den w tcrnen PostVerkehr. Für Drucksachen, welche nnfrankirt oder unzureichend frankirt zur Absendung gelangen, oder den rcglementarischen Bestimmungen nicht entspre chen, wird das Briefporto wie für unfrankirte Briefe erhoben, jedoch nnter Anrechnung des Werthes der verwendeten Marken. ^. Die Recommandations-Gebühr beträgt wie bisher 10 Nkr. (im Gebiete des norddeutschen'Bun des 2 Silbergroschen, in den Gebieten der snd-deutschen Währnng aber 7 Krenzer süddeutsch) und ist gleichzeitig mit den, Porto vorhinein einzuhebm Trieft, am 26. December 1867. _______K. k. Polt-Direclion. (420—2) Nr.' 12491 Kundmachung. Mit Bezug auf den §27 des Herreserqäw zungsgesctzes vom 29. September 1858 wird hiemit kund gemacht: I. Daß die angefertigten Verzeichnisse der ein-hmmschcn Militärpflichtigen für die bevorstehende Hccresergänzuug pro 1868 bis znm 20. Jänner 1868 im magistratlichm Amtslocale (Expedite) ,i, Jedermanns Einsicht aufliegen und daß es den Betreffenden zustehe: 1. eine Auslassung oder unrichtige Eintraaunq anzuzeigen; 2. gegen die geschehene Bezeichnung eines zur Stclluug „offenkundig nntanglich" oder von Amtswegcn" befreit, Einsprache zu erheben- .'!. Neclamationcn wegen verweigerter Militär-befreiuug, dann auf den tz 1.'; des Heeres crgänzungsgefetzes gestützten Gesuche um Äii lttärbefrciung binnen obiger Frist so gewiß einzubringen, als sonst kein Bedacht mchl darauf genommen werden könnie. /l. Alle derzeit in Laibach wohnenden, nicht hieher zuständigen Inländer, welchc in den fahren 1847, /84, u,^ ^4^ ^^^.^ .^^ ^ ) ^ gefordert, stch^bci Vermeidung der gesetzlichen Folaen mn 1.^. und 14. Jänner 1868 nnter Vorweistrnq ihrer Legttnnatlons-Docnmcnte hicramts zu inelden Stadtmagistrat Laibach am 20.December 1 «6? Kundinachung. Am s^s.Jänner ll^ttGVormittaas 10 .lhr wnd in der hiesigen f. f. Berpflegs. Maaa zms Kanzle: eme umndliche Behandlnng weqen sicherstellnng des Mahl^. und Mühlf.lhrlohnö fn 186^^ AS Concnrrenten werden nur Miihlenb w >md Pachter zugclas,en. ",i,c! l.ch°« Lnt.ftiat ,,bev ihre S°lidM, Unkr, ^ ,m,ng^ah,gke.t, icher d>° Entfernung ih.n Miih,, Mühle bcizubrmgcn. " Die übrigen Bedingungen können tä'cM, wahrend der Amtsstunden in der hiesigen f f Bcrpflcgs-Niagazms-Kanzlei eingesehen werden' ' Laibach, am 24. December 1867. K. k. Mililär.Verpfiegs.Mag^inü.Vcr. waltung. (432—1s ....... ^......... Bei den, k. t. Bezirksgerichte Natschach wird ein AushilMener, welcher zuglnch un Schrnb-gejchaf e verwendbar :st, aufgenommen Bewerber haben sich b's 6. Jänner 1«6« pcrsönkch vorznstellen.