547 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. ?7. Mittwoch den 6. April 187tt. Ausschließende Privilegien. Das l. t. HandelSmimslcriuln mid das tilninl. nugar. Mini-stelium l>abcn die Anzrige, daß die Thodc'schc Papierfabrik zu Hlliilsberg bei Dresden das dnsellicn nnlenn 2i). August 1869 ertheilte ausschlicheiidc Privilrginin auf di. Erfindung cincs eigen-thiiinlichen Verfahrens z»r Erzcuguug von gebleichtem Strohstoff zur Papierfabricaliou mit Clssion. <^^. Dresden ^5. November 18«^», au Fr. Lorenz Sühne, Papierfaliritanlcn zu Aruau in Rühmen, jedoch unter Vorbehalt deS Rechtes der IrNcrcn Übertragen habe, das nach dem Pnv. Verfahre» in ihrer Fabrik zu HaiilSberg erzeugte fertige Papier uorlommenbeufalls auch m die österrcichifch-llngarischc Monarchie einzuführen und zu verlausen, zur Keilntuiß genommen und die Registrirmlg diefcr Ucbertraguug veranlasn, Wien, am ft. März 1870. Das l. I. Handelsministerium und das lonigl. ungarische Vtilnstcrium filr Landwirthschaft, Industrie uud Handel habcu sich ilbcr Einschreiten des Karl Schau uud auf Gruud der abge: hlten Untersuchung und der eingeholten lechuischeu (Ylitachtcn bestimmt gefunden, das dem Alexander Friedmauu uutcrm Icltt» December 18«? erteilte ausschließende Privilegium auf die Er-findnug von eigenlhttmlichcn Dampfpumpen und Kesselspciscpnm-pcu hinsichtlich der in der bezüglichen Privilegiums - Oeschrcilnmg dargestellten besondere» Formgebung der sogeuauntcu Zwischen-röhre (Zwischcudllsen) an den Uebcrgangsstellen nud der Formgebung ihrer Querschnitte überhaupt, auch fernerhin aufrecht zu erhalten, dagegen dieses Privilegium in allen iibrigcn Theilen theils wegen Identität mit dem Gegenstände deö dein Karl Schau ertheilten ausschließenden Privilegium« vom 18. April 1kl!l! auf die Erfindung einer rigenthilmlicheu Damvfstrahlftumpc in Ge-mäßheit des 8 29, 1 u. ^,. theils wcgru Maugels der Ncuhri, iu Gcmtißheit desselben Paragravhes, !>l. 1 », >,l, dcS Privilegien-Geleges, fllr null uud uichtig zu erlläreu. Wien. am t<. März 1870. (116—1) Nr. 449. Edict. Bei dem k. k. Landesgerichte in Graz ist die Stelle eines Amtsdieners mit dem jährlichen Gehalte von 315 fl. und Amtsklcidung, eventuell eine gleiche Stelle mit dem jährlichen Gehalte von 300 fl. und Amtskleidung und dem Vorrückungs-rechte in die Gehaltsstufe von 315 st. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche bis 15. April 1870 im vorgeschriebenen Wege bei dem Präsidium des k. k. Landesgerichtes Graz einzubringen. Graz, am 2. April 1870. (110—2) Nr. 2898. Kundmachung. Das k. k. Pastcoursburcau im hohen k. k. Handelsministerium in Wien hat eine neue AusAusgabe des II. Theiles des ämtlichen Postcoursbuches vorgenommen. Der Ankaufspreis für diesen II. Theil, welcher die in den Postvcrwaltungsgebietcn der ö'sterr.-nngar. Monarchie bestehenden Cariol-, Reit-, Bo-tenfahr-, Ncitboten- und Fußbotenposten, dann Messagerien und Omnibusfahrtcn :c. enthält, ist mit 1 fi. ö. W. festgesetzt. Die Bestellungen dieses wichtigen nnd nütz lichen Nachschlagcbuches wollen unter Anschluß des betreffenden Kostenbetrages entweder an die gcfer-tigte Postdirection oder auch an jedes beliebige Postamt im küstenländisch-krainerischen Postbezirkc gerichtet werden. Tnest, den 26. März 1870. _______ Die k. k. Postdireclion. 155—1) Nr. 533. Ber der k. k. Bergdirection Idria in Kram werden R2«?> ^"' Weizen, 333 Kor«, mittelst Offerte unter nachfolgenden Bcdinauuqcu angekauft: " '' 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Mchen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfuud wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirth-schastsamte zu Idria im Magazine in den cimen-tirten Gefäßen abgemessen und übernommen uud jenes, welches den Qualiläts - Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualisicirtes Getreide der gleichnamigen Gattung um den coutractmä-ßigcn Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intcrvenircn. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftsamtes als richtig und unwider-sprcchlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide I000 Idria zu stellen, und es wird auf Verlas gen desselben der Werksfrä'chter vou Seite des Amtes Verhalten, di? Verfrachtung von Loitsch nach Idria nm den festgesetzten Preis vou 24 Ncu-kreuzer pr. Sack oder 2 Mctzcn zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections-casse zu Idria oder bei der t. k. Landcshauptcafsc zu Laibach gegen classeumäßig gestempelte Quittung, wenn der Erstcher kein Gewerbsmann odcr Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarkc versehene sal-dirte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukrcuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis 3«> April t»5«>, bei der k. k. Bcrgdircction zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und der Preis looo Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körner-gattuugcn lauten, so steht es dem Bergamte srei, den Anbot für mehrere, odcr auch nur für eine Gattung anzunehmen odcr nicht. ?. Zur Sicherstclluug fiir die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Bcrtrags - Bcrbiudlichkeiteu ist dem Offerte ein 10perc. Vadium entweder bar, oder in annehmbaren Staatspapiercn zu dem Tagcs-coursc, oder die Quittung über dcsscu Dcponirung bei irgend einer montanistischen Casse oder der k. k. Landeshauptcasse zu Laibach anzuschließen, widri-ams auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Contrahent die Bcrtragsvcrbmdlichkei-tcu nicht zuhalten, so ist dem Acrar das Recht ein geräumt, sich fiir ciueu dadurch zugchcudcn Schaden sowohl an dcm Badium, als au dcsscn gcsammtcm Vermögen zu regressiren. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Gc treide-Lieferuug erstehen, wird das erlegte Badium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-dann er die eine Hälfte des Getreides bis <3ndc Mai RG7«>, die zweite Hälfte bis Mitte Juni R87«> zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide - Säcke von der k. k. Bergdirection gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütimg der Fracht'fpefcn, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Ver^ lust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gcgcu dcn Herrn Lieferanten alle jene Ntaßrcgcln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Coutractsbc dingnissc erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Anfprüche offen bleibt, die dcrfclbc aus den Contracts-Bedingun gen machen zu können glaubt. Jedoch wird aus drücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rcchtsstrcitigkeiten, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstellungs- und Efecutionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fis-calamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchen: der Fiscus als Geklagter untersteht. Von der k. f. Verstdirectiou Idria, am 1. April 1870. (97—3) Nr. 123. Licitations-Kundmachung. Wegen Hintangadc der mit Erlaß der hohen k. k. Landesregierung vom 3. März l. I., Z. 1849, zur Ausführung genehmigten Kunstbauten an den Reichsstraßen des Baubezirkes Adelsberg wird die Minuendo - Versteigerung bei der gefertigten k. l. Bczirkshauptmannfchaft am 11. April l. I., mit dem Beginne um 9 Uhr Vormittags, vorgenommen, wobei folgende Bauobjectc einzeln aus^ geboten werden: Auf der Fiumaner Straße: F^^is >. Dir HcisttlllMss einer Wandmaller mö.W. im D. Z. 11/15—III/0 mit . . 18« fl. 87 llv 2. Die Hcistcllllng der Wandmaurr im D. Z. UI/tt-7 mit . . . 240 ft 23 kr. 3. Die Hcrslcllmig der Wandmauer im D. Z. 111/13-14. Äuf der Wippach « Wörzer Strafte: 4. Die HcislcUmig drr Wandmaucr im D. Z. 0/15-1/0 . . .Il^sl. 77ls. 5 Dir Reconstruction des DmchlasscS im D. Z. 113-4 . . .106 fl. 97 lr. 6. Die Recoi'struclion dcs Durchlasses im D. Z, 11/5-l; . . . I I2fl, 44lr, 7. Dic Hcisttlllmg eines grmaueilcn Dm'chli'sscS unstu« drs uus Holz an^cfilhlle,, im D. Z. 11/6—7 . 319 fl. 59 kr. Auf der Virnbaumer Straße. 8. Die Herstellung von 2 Stück Durchlässen n, dm D. Z. V1I/11-12 mid V1I/l2—13 . . . 208 fl. 53 lr. 9. Dic Hc>stcllunq eines Durchlasses im D. Z. V1I/!0—11 . . 108 ft. 11 lr. 10. Die Herstellung eines Dmchlasscs im D. Z, V1/14—15 . . 122 fl. 70 lr. Auf der Triester Straße: 11. Dic Neconstiuclion dcr Stützmauer im D. Z. V/14—15 . . . 900 fi. 95 ls. 12. Die Hcistclllma. eines ScitenrigolS im D. Z. VII/1—2 . . . 139 fl. 47 lr. 13. Dic Hcisttllunss cmcs zweiten sol- chc» R'golö im D. Z, V11/1—2 . 149 fi. 43 lr. Die Ausbietung dieser Bauobjecte erfolgt in der angesetzten Reihenfolge, wozu Unternehmungs-lustige mit dem Beisätze eingeladen werden, daß Jeder, dcr für sich oder als legal Bevollmächtigter für einen Anderen licitircn will, das 5perc. Badium dcs Wöcalprcises von dcm Objecte, für welches ein Anbot beabsichtiget wird, vor dcm Beginne der Bcrhaudluug zu Handen dcr Berstcigcrungscom mission zu 'erlegen, odcr sich über den Erlag desselben bei irgend einer öffentlichen Casse uut dem Lcgschcinc auszuweisen hat. Schriftliche, nach § 3 der allgemeinen Bau-bedingnissc verfaßte, mit der Stempclmarke per 50 Kreuzer versehene und dcm 5pcrc. Rcugelde beleate Offerte, worin das Anbot, wenn solches auch für alle Bauobjecte gestellt werden follte, dennoch für jedes Object einzeln mit Ziffern und Buchstaben anzusetzen ist, werden nur Vor dem Beginne der mündlichen Liciwtion angenommen. Die bezüglichen Pläne, Zeichnungen und sonstigen Behelfe können in den gewöhnlichen Amts-stunden täglich Hieramts eingesehen werden. K. k. Bezirkshauptmannschaft Adelsberg, an, !11. März 1870.