zur Laibacher Zeitung. »U 138. Donnerstag ven l8. H«uember 18^l. I-----171«-, , ,', ! ,»»» «,,,»» ,",^ ,-,___ ^,___,, ___________________ CfUveruial« ^erl«utbarungen. Z.1686. (1) Nd. 27440. Verlantbavung. Mit Beginn des Schuljahres 18"/,, sind nachstehende zwei Stipendien in Erledigung gekommen, als: ») Das Friedrich Weitenhiller'-sche Stipendium, dermalen im jährlichen Ertrage von 15 si. 20 kr. C. M. — Dieses ist bestimmt für einen in der 2. Humanitäts-Classe gut stu« dierenden Schüler von armen Aeltern, und der Genuß desselben ist daher lediglich auf ein Jahr beschrankt. Das Prästlttationörecht gebührt dem bevollmächtigten Weittlchlller'schen Patronats - Repräsentanten, Johann Aichholzer in Lai< dach. — d) Ein Anton Raab'scher Studentenstiftungsplatz, im jährlichen Ertrage von 40 st. C. M.; dieser ist für Schüler der drei obern Gymnafialclassen, welche Söhne von Laiba-cher Bürgern sind, bestimmt. Das Reprä-sentationsrecht gebührt dem Laibacher Stadtmagistrate. — Diejenigen Studierenden, welche eine dieser Stiftung zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche bis 15. December l. I. unmittelbar bei dieser Landcsstelle zu überreichen, und selbe mit dem Taufscheine, dem Dürftig-keits', dem Pocken- oder Impfungs - Ze.ug-niffe, ferners mit den Studienzeugnissen der beiden Semester des Schuljahres l8"/^ , und die Bewerber um den Stiftungsplatz »ä l>) noch überdieß mit dem Documents, daß sie Laibacher Bürgerss Söhne sind, zu belegen. — Laibach am 1. November 1841. Ferdinand Graf v. Aichelburg, k. k. Gubermal-Secretär. Z. 1690. (I)" Nr. 29769. Concurs - Ausschreibung. Laut Mittheilung des k. k. mährisch-schle-si'schen Guberniums in Brunn, ääa.29. October d. I., Z. 44851, ist dortlandcs die Stelle eines Kreis-Physikers mit dem Iahresgehalte von 600 fl. C. M. in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche diesen Posten z« erlangen wünschen, haben daher ihre dießfälligen Gesuche, mit dem Erweise sber M erforderlichen Eigenschaften, ihre bisher geleisteten Dienste und erworbenen Verdienste, dann über ihre Moralität und Alter zu belegen; ferner die Kenntniß der böhmischen oder einer verwandten slavischen Sprache mittelst des Zeugnisses eines öffentlichen ordentlichen Professors, oder deS m. schl. Translators nachzuweisen, und dieses Gesuch im Wege ihres vorgesetzten k. k. Kreisam-teS bis längstens 30. November d. I. bei der Mährisch - schlesischen Landesstelle einzubringen. — Vom k, k. Gubermum Laibach am 11. November 1841. ________k. k. Gubernial - Secretär. Nemtliche ^erlautbarnttgm. Z. 1656. (2) Nr. '^V Lieferungs-Ausfchreibung. "" Die vereinigte Camera! - Gefallen - Verwaltung für Steyermark und Illyrien bedarf zur Handhabung der Controlle bei den der allgemeinen Verzehrungssteuer unterliegenden Ge-werböunternchmungen in dem Verwaltungsjahre 1842 an Siegellack 1000 Pfund, und an Spagat (grauen Bindfaden) 100 Pfund. -> Won diesem Bedarfe werden für Steyermark 700 Pfund Siegellack und 70 Pfund Spagat, für Illyricn (Kärnten und Kram) aber 300 Pfund Siegellack und 30 Pfund Spagat be-nöchiget. — Diejenigen Fabrikanten, Handcl-oder Gewerbtreibende, welche wegen Lieferung dieses SiMirungsmatcrials mit dieser vereinigten Camera!-Gefallen-Verwaltung in Verhandlung treten wollen, werden hiermit aufgefordert, ihre schriftlichen versiegelten Offerts 916 welche mit der Aufschrift „Anbot zur Lieferung von Sigillirungs-Wateriale" zu versehen sind, bis 15. December 1841 um 10 Uhr Vormittags in die Kanzlei des hieror-tigen Oeconomats abzugeben, oder dahin einzusenden. Die Offerte muffen 1. mit dem classenmäßigen Stampel von 10 kr. versehen seyn, und die ausdrückliche Erklärung des Offerenten enthalten, daß er sich in alle Bedingungen der gegenwärtigen Ausschreibung zu fügen verbinde. — 2. Den Lieferungslustigen steht frei, den Anbot sowohl auf die Lieferung von Siegellack und Spagat zusammen, als auch auf die Lieferung nur eines dieser Erfordernisse zu stellen. Eben so kann der Anbot sowohl auf die Lieferung des ganzen für Steyermark und Illyrien be-nöchigten Bedarfes, als auch auf die Beistellung des oben erwähnten Erfordernisses für jede der genannten Provinzen (Steyermark und Illyrien) abgesondert gerichtet werden. Der Preis ist nach Wiener Pfunden mit Buchstaben, und für jeden Artikel besonders auszudrücken. -"-3. Als Fiscalpreise werden festgesetzt für das Pfund Siegellack der Betrag von 2,5 kr., buchstäblich fünf und zwanzig Kreuzer, und für das Pfund Spagat von 31 kr., buchstäblich ein und dreißig Kreuzer V. M. —- 4« Jedem Offerte ist entweder.eine, den zehnten Theij des Betrages, der für das angebotene Ljeferungsob-jcct im Ganzen entfällt, erreichende Sicherstellung im Baren oder in Staatsschuldverschreibungen als Reugeld, oder ein Erlagschein dei-zuschließen, wodurch dargethan wird, daß eine solche Sicherstellung bei der steyerm. illyrischen Camera!-Gefallen-Haupttasse in Grätz, oder bei einer der hierher unterstehenden Cameral-Bezirkscassen, oder bei einer Gefällencasse jener Provinz, wo derOfferent domizilin, geleistet worden sey. Dieses Reugeld wird rücksichtlich des Offerenten, dessen Anbot nicht angenommen wird, biß zu der, sobald als möglich erfolgenden diepfälligen Entscheidung, rücksichtlich des Offerenten aber, dessen Anbot annehmbar befunden wird, bis zur erfüllten Lieferung haften bleiben. — 5. Bci der Auswahl unter den Offerten wird, in so ferne sie mit den vorgezeichneten Erfordernissen versehen sind, bei gleicher Qualität der Ware der geringere Preis den Borzug geben. Bei gleichen Preisen bleibt die Wahl dem Ermessen der vereinigten Camera!-Gefallen-Verwaltung anhcim'gestellt. — 6. Die Parteien, welche sowohl für Siegellack, als für SpagatAndote machen, sind nicht berechtiget, zurückzutreten, wenn ihr Anbot nur für einen dieser Gegenstande, und nicht auch für den andern angenommen wird. Dasselbe gilt wenn die Anbote auf die Lieferung für Steyermark und Illyrien gestellt, jedoch nur für eine dieser Provinzen angenommen werden. Es versteht sich jedoch von selbst, daß in diesen Fällen der betreffende Theilbetrag des Reugeldes sogleich zurückgestellt, und nur jener zurückbehalten wlrd, welcher dem Umfange der genehmigten Lieferung entspricht. — 7. Von den zu liefernden Gegenständen liegen bei dem hierortigen Oeconomate, bei den Oeconomateu der vereinigten Cameral-Gefa'llen-Verwaltungen zu Wien und Prag, dann bei den Cameral-Bezirks-Ver-waltungen zu Neustadt!, Laibach und Klagen, fürt, Muster zur Einsicht bereit, hinter deren Qualität die zu liefernden Objecte nicht zurückbleiben dürfen. — Deßhalb muffen auch den Offerten Muster der zu liefernden Gegenstände beigelegt werden, und es wird bci der Entscheidung nebst dem Preise auch auf die Güte und Prelswü'rdlgkeit der Ware gesehen. — 8. Die zu liefernden Artikel müssen binnen drei Wochen nach der erfolgten Verständigung über die Annahme des Anbotes kostenfrei und vollständig an das Oeconomat dieser vereinten Ca-meral-GeMen-Verwaltung beigestellt werden, welches über die Qualität und Mustermäßig-kett der abgelieferten Artikel zu erkennen hat. Der Contrahent ist verbunden, sich dem Ausspruche desselben zu unterwerfen. Was aber den Bedarf für Illyrien betrifft, so behalt man sich vor der Hand noch die Entscheidung bevor, ob die portofreie Ablieferung an das hierortige Oeconomat, oder an das k. k. Hauptzollamt in Lmbach zu geschehen habe, welchem für diesen Fall das Erkenntniß über die Mustermäßigkeit zustehen würde. — 9. Sollte im Laufe des Verwaltungsjahres 1842 ein weiterer, in dieser Ausschreibung nicht vorgesehener Bedarf an Slgillirungß-Material eintreten, so ist der Contrahcnt verpflichtet, denselben über jedesmalige Aufforderung, vier Wochen nach derselben, um den ihm zugestandenen Preis kostenfrei abzustellen. — 10. Sollte der Lieferungsuntsr-nehmer mit dcr Ablieferung überhaupt, oder hinsichtlich des Liefenmgötermines, oder in Absicht auf die Qualität und Nustermäßigkeit der beizustellenden Artikel hinter den eingegangenen Verpflichtungen zurückbleiben, oder von seinem Anbote zurücktreten, so ist die vereinigte Cameral-Gefällen-Verwaltung berechtiget, das Reugeld einzuziehen, auf seine Gefahr und Kosten auf dem ihr beliebigen Wege sich den nöthi- 917 gen Bedarf an Siegellack und Spagat, auf Ein Jahr, zu was immer für Preisen anzuschaffen, und den Mehraufwand von dem Schuldtragenden hereinzubringen. — 11. Die Zahlung für die gehörig abgelieferten und annehmbar befundenen Sigillinmgs-Ersorderniffe wird gegen clajsenmaßig gestämpelte, und mit der Uebernahmsbestatigung versehene Quittung bei der betreffenden Gefällencasse sogleich erfolgen. — 12. Den Wertragsstämpel hat der Lieferant zu berichtigen. — Grätz den 22. October 1841. vermischte Verlautbarungen. Z. 1673. (2) Nr. ,23g. Edict. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Sei» senberg wird hiemit allgemein kund gemacht: Eö sey über A„suchen,deö Andreas Eppich von Kletsch, Bezirk Gotlschee, in oie executive Veräußerung der, der Pfarrgült Weixelberg 5ub Rect. Nr. 5 dienstbaren, in Prevole «ub Hauö'Nr. 24 vor« kommenden, auf öoä fi. »o tr. gerichtlich geschätzt ten, und dem Mathias Lousche von daselbst, ge» hörigen halben Kaufrechtöhube sammt een dabei befindlichen Fährnissen, wegen, dem Orstern aus dem Urtheile clllo. ,7. April lä4», Nr. ^c»4, schuldigen 66 st. 6. M. c. «. «. gewil!ig,t, und zu deren Vornahme der erste Termin auf den 24. November, der zweite auf den 23. December 284», und der dritte auf den 24. Jänner 1642, jedesmal Vormittags um 9 Uhr in loco der Realität mit dem Belfatze angeordnet worden, daß im Falle der Verkaufsgegenssand bei der ersten oder zweiten Feilbietungstagsatzung nicht um oder über den Schätzungswerth an Mann gebracht werden könnte, derselbe bei der dritten auch unter sol« chem hintangegeben werden würde. Die Licitaiionsbcdlngnisse und das Schähmigs« protocol! können bei Gericht zu den gewöhnlichen Amlsstuuöen eingesehen und abschriftlich erhoben werden. Bezirksgericht Seisenberg am 5. November ,S4t. E d i ct. Von dem k. t- Bezirksgerichte der Staats, Herrschaft Lack wird hiemit kund gemacht: Ss sey über Ansuchen des Casper Dagarinn zu Lack, wi» der Urban Müller von daselbst, in tie executive Feilbinulig der, dem Letztcrn gehörigen, gericht» lich auf 276 fi. 35 kr. geschätzten Realitäten zu Lack, als: des Stalles, Hofraumes, Holzschupfe sammt darauf erbautem Stübcl sud Urb. Nr. 5, Rect. Nr. 3 und Urb. Nr. 5o, Rect. Nr. 46, derPfakrhofgültAltlackoienstbar, ob schuldigen ^23 fi. 53 kr. c. 8. c. gervilllget, hiezu der erste Termin auf den »7. December l. I>, der zweite auf den 17. Jänner k. I. und der dritte auf den,»7. Februar k. I., jedesmal Vormittags ,von g, bis 12 Uhr in Iocs der Realitäten zu Lack mit dem Beisätze festgesetzt worden, daß Falls bei der er. sicn und zwnttn Znldietung solche nicht um die Schätzung oder darüber an Mann gebracht wer. den, solche b?i der dritten auch unter derselben hintangegeben werden. Dessen die Kaufiustigen mit dem Beisatze zu erscheinen eingeladen werden, daß 10A des Aus-rufspreises als Vaoium zu erlegen, und der Meist» bot sogleich nach der vorgenommenen Meistbots» venheilung an die zur Zahlung angewiesenen Ta» bular-Glaubiger zu bezahlen seyn wird, die übn. gen Bedingnisse aber werden bei ber Licitation belannt gegeben werden. K. K. Bezirksgericht der Staatöherrschaft Lack am 2a. October 184,. Z. 1677. (2) Nr. 949. G 0 i c t. Vom Bezirksgerichte Schneeberg wird hiemit bekannt gemacht: OZ sey über Ansuchen des Herrn NicolauK Brussch von Suchen, Bezirk Gotlschee, wegen schulrigen 270 st. 46 kr., in öie Reassumi-rung der execunven Feilbictung der, dem Bar-thelmä Noßan gehörigen, zn Neudorf gelegenen, «ub G. P. Nr. ^Vl. der Herrschaft Schneeberg dienstbaren, gerichtlich auf 2000 ft. geschätzten Rea» litäten. dann dee «ub Rect. Nr. 6, der Pfarr. gült Oblak dienstbaren, zu Neudorf gelegenen, ebenfalls dem Barthclma Noßan gehörigen, auf 3oo st. geschätzten ^ Hübe sammt Zugehör ge» williget, und dazu drei neuerliche Feilbietungs» termine, auf den 7. December 164,, dann 7. Jänner und 7. Februar »842, in den vsrmittä« gigen Amtssiunden in loco Neudorf mit dem an» geordnet n?o,oen, daß diese Realitäten nur bei der dritten Feilbittunggtagsahung unter eem Schal« zungsn?erlhe hintangegeben werden. Dieeicitalionsbedingnisse, Grundbuchßextracte und das Schäßungsprolocoll können hieramts ein» gesehen werden. Bezirksgericht Schneeberg am >. August 1641. Z. ,6?6. (2) Nr. 64S. Edict. Von dem Bezirksgerichte Treffen wird hie« nnt bekannt gemacht: Es sey auf Anlangen deö Herrn Stephan Klcsits, Gutsbesitzer von Preiseg, in die öffentliche Fcilbietung des Martin Sottla-rlschen, zu Rappelaeschieß an der Bezirksstraße liegenden, der Herrschaft Ncudegg 8ud Urb. Nr. 43 dienstbaren, und auf i36c> fi. geschätzten Hubgrundes,, wegen schuldigen 62 st. ZZ'/ä kr. c. 5. c. grrv'lliget worden. Da nun hiezu 5 Termine, nämlich: der 3o. November d. I. für den ersten, der 23. December d. I. für den zweiten und der 3i. Jänner »L42 für den dritten mit dem Beisatze bestlmmt worden sind, daß rrenn diese Realität weder bei dem ersten noch zweiten Termine um den Schahungswerth oder darüber an den Vlann, gebracht werden könnte, dieselbe bei dem dritten Termine auch unter der Schätzung veräußert wer-den würde, so haben die Kaussustigen an den be« stimmten Tagen Vormittag 3 Uhr bei der Realität selbst zu erscheinen. Die Licitanonsdedingungen können täglich i« der Amtskanzlci eingesehen werden. Bezirkögcricht Treffen am »5. October »34«. 319 Z. l656. (3) Edict. Von dem Ortsg,richte der Herrschaft Wisell wird bekannt gemacht, daß die zur Herrschaft WiseN 5ub Ehr. Nr. ,5^9 dienstbare Weingalt. Realität zu Kopitzberg, den Martin und Marga« rcth Groschel'sche», Orden zugehörig, auf ihr A«. suchen im Wege oer öffentlichen Belsteigerung veräußert werde, und daß zu dieser Versteigerung der 29. d. M. Vormittag von 9 bis ,2 Uhr in dem Orte der Realität anberaumt wurde. Diese unweit oes Schlosses WiseN in einer fruchtbaren Gegend liegende schone Weingall» Realität» nach der ncuen Vermessung im Flachen« Inhalte von 5o Joch 662 Quadrat«Klafter, wird unttr fol. genden Bedingnissen zur Vetsteigerung gebracht: «) Der Weingarten zu Kopihderg famml Auf. bau u»,d Wiesmahd, dann oen dazu gehörigen Gebauten nebstter deutschen Weinpresse, mit Aus« nabme der Weinfässer und ter sonstigen Fährnisse, irird um den Schatzungswerlh ausgerufen, pr. 7070 ft, M. M. 2) Jeder, welcher einen Anbot machen will, ist verpflichtet, eine Summe von 700 fi. 6. M. zu Handen der Licitations'Eommission als V«dium zu tllegen, welches dem Grsteher in den Kauf. schilling eingerechnet, den übrigen Licitanten aber nach dem erfolgten Zuschlage zurückgcsteNt wer. den wird. 3) Der Erstehet ist verpllicbtet, den Kaufschil-ling nach ?lbzug des erlegten Vaoiumg vom Tage des Zuschlages zu 5F zu verzinsen, und ein Dril» theil, in welches das Vadium eingerechnet wird, bis Ende December d. I. entweder an dcn Herrn Dr. Oblak, Vormund der minderjährigen Berkäu. fcr. bar zu bezahlen, oder durch anderweitige Realitäten puMarmäßig zu versichern; die übrigen 2 Dritlheile hingegen werden von der Vormund« schaft und der Gertraud Groschel, als Erbinn des ftl. Franz Groschel, gegen halbjährige Auf. lünoung, und Sicherstellung auf der gekauften Realität, dem Erstcher «ls Darlehen übellassen, welcher verpflichtet ist, über dieses Capital den pupMarmäßigen Schuldschein auszustellen, unS auf die erkaufte Realität gleichzeitig mit der Um« schreibung prilnc, lnco zu intabuliren. 4) Das Lefugniß der Umschreibung «rhält der Grstcher nach erfolgter Bezahlung des ersten Drittels oeS KaufschiNings, jedoch soll diese nur mit der gleichzeitigen Iiltabulation des Kauf« fchillingsrestes bewilliget werten. 5) Bei Nichtersüllnng deS Bedingnisses §. 3 ist dtz? Bormundschaft der Groschel'schen Kinder, und Gertraud Groschel, Erbinn bcs Franz Gro. schel, alö Miteigenlhümerinn berechtiget, diese Realität auf Gefahr und Kosten des OrsteherK bei «iner neuerlichen Licitation auch unter der Schäl» zung veräußern zu lassen. 6) Die lanoesfürstllchen, grundobrigkeitlichen und aNe, wie immer Namen habenden Gaben treffen den Elstcher, vom Tage des Zuschlages; nur der Weinzehent, dann das Bergrecht, und die Hol» lectur in Matura rreroen für dieses Jahr aus der bereits bezogenen Weinfechsung von den Vertäufern entrlchtet. 7) Die Groschel'fche Vormundschaft und Ger. traud Groschel, als Verkäufer, behalten ssch die Benützung deö Kellers zur Aufbewahrung des Weines bis Ende April »6^2 vor. S) Verpflichtet sich der Srstcher, das Nrmen-Percent, die Umschreibungsaebühren, uno das vaueemium, wie auch oen Stämpel des auszu« fertigenten LicitationSprotocolls, aus Eigenem zu bestreuen. 9) Nachdem sich von dem Flächeninhalte, und der Begränzung dieser Realität jeder selbst überzeugen kann, ss wird deßhalb von Seite der Ver« käufer keine Vertretung geleistet. Die darauf haftenden Lasten können täglich hier eingesehen werden. Ollsgelicht Wlfell am 2. November 184». Z. 63l. sg) G d i c t. Nr. 900/6-Van dem k. k. Bezilkögetichte Radmannsoorf wild bekannt gemacht: Es habe Vincenz Pollak von Neumarktl, als tZcssionär und Rcchlsnach» folger der Agnes Sodar, Tochter und Erbinn der Maria Sooar verwitwet gewesenen Gliha, um die Einberufung um sohinige Todeserklärung des Joseph Gliha, Sohnes des im Jahre »?65 zu NaomannSoorf verstorbenen Raths. Verwandten AmbroS Gliha, gebeten, welchem man zu diesem Ende den Herrn Georg Schcvel als lZurator auf« gestellt hat. Der verschollene Joseph Gliha wird sonach mittelst gegenivärligen (KrictcZ aufgefordert, bin-nen einem Jahre vor oiesem Gerichte zu erscheine", oder aber dasselbe auf iigenb eine andere Art in die Kenntniß seines Llbens zu sehen, widrigens er nach Verlauf dieser Zcit auf weiteres Aulal'gcn für todt erklärt werden würde. Raoinannsdorf am 24. April 184». Z. 692. sg) G d i c t. Nr. 902. Von dem k. k. Bezirksgerichte Nadmannseorf wird bekannt gemacht: Gs habe Dr. Johann Aha» zhizh von Laibach, als Rcchlsnachfolger der Ursula Peßiat, verehelichten Vouk von Steinbüchl, um Einberufung und sohmige Todeserklärung ihreK verschollenen Vaters Johann Peßiak, und dessen ebenfalls unbekannt wo befindlichen Bruders Blas Peßiak aus Steinbüchl gebeten, denen man zu diesem Onde den Thomas Posnig von Steindüchl zum Surator bestellt hat. Dieses wird nu„ een beiden Verschollenen mit dem Beisatze bekannt gegeben, daß sie binnen Oinem Jahre vor diesem Gerichte zu erscheinen, oder dasselbe auf irgend eine andere Art in die Kenntniß ihres Lebens ;u setzen haben, widligens sie nach Verlauf dieser Zeit für todt erklärt werden würden. > >< K. K. Bezirksgericht Natmannsdorf am 24. April l34l-