A m t s - N l a t t. ^°-93. Donnerstag den 4. August 13A!. e3luberttial-tlerlautbarungktt. Z. 987. (I) Nr. gIZg. Edict des k. k. inneröster. küstenlandischen Appella-tionsgerichtes. — Bel diesem Appellationsgerichte, ist die Eim'Nchungsftrotokolls-Adjunc-tenstelle, mit dem Gehalte jährlicher 700 ft. E. M. in Erledigung gekommen; daher haben Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, ihre gehörig belegten Gesuche, worin sie die erforderlichen Eigenschaften und insbesondere die Kenntniß der italienischen Sprache auszuweisen haben, binnen vier Wochen durch ihre vorgesetzte Behörde hierorts zu überreichen , und zugleich anzuzeigen, ob sie mit einem Beamten dieses Appcllationsgerichts, und in welchem Grade verwandt oder uerschwagMt, seyen. — Klagcnfurt am ,3. Juli 16Z!. Htavt - uno lanvrechtliche Verlautbarungen^ 3- 994- (2) Nr. 492!. Edict. Von dem s. k. Stadt- und ?andrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Maria Gcherer, verehelichten Legat, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlass, nach dem am 26. December 1826/ hier in Laibach verstorbenen Joseph Sprulick, die Tagsatzung auf den 22. August l. I. , Vormittags um y Uhr, vor diesem t. k. Stadt- und kanorecht? bestimmet wor» den, bei welcher alle Jene, welche an dlefen Verlaß aus was immer für einem Rechts-gründe Ansprüche zu fiellen vcrmemcn, solche lo gewiß anmelden und rechtsgelter.d darthun sollen, lvidrigens sie die Folgen des §. 614 b. w. B. sich salbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 19. Juli i83l. Aemtliche Verlautbarungen^ Z. 991. (2) Nr. 111. Fellbletungs - Edict. Von der k. k. Berggerichts-Substitution im Königreiche Illprien zu Laibach, wird auf Ansuchen des Herrn «Vimon Pesslack, als Michael Pcssiack'schcn Concurs - Masse - Verwalters, nnder Mathias Pessiack zu Oberkropp, in die executive Versteigerung der, dem Letztern gehörigen, zu Oberkropp befindlichen, und auf 207 fi. gerichtlich geschätzten montan. En-titaten, nämlich: eines Schmelz- und Hammer-Antheils, Mittwoch in der fünften Neihe-wochen, und zweier Kohlbam, Nr. 16 und Nr. /zi, gewiNiget, und hierzu drei Termine, und zwar: für den ersten der 1. September, für dclr zweiten der z. Octcber und für den dritten der 5i. October 18Z1, Früh um 9 Uhr, mit dem Beisätze bestimmt, daß/ wenn diese Entitaten weder bei dem ersten noch zweiten Termine um die Schätzung oder darüber an Mann gebracht werden könnten, dieselben-sodann bet dem dritten auch untcr dcm Schäz-zungswerthe hintangegcben werden würden. Die Kaufs-Bedingnlssc können mittlerweile sowohl in der dießamtlichen Kanzlei, als auch im Orte Kropp, im Hause des Bcrgbau-Commissars, Herrn Franz Schuller, allwo die > Versteigerung. Statt finden wird, eingesehen werden. Laibach den 26. Juli 18I1. Z. 990. (5) Concurs - Verlautbarung. Gemäß Oberst- hofpossamtlicher Verordnung, ct6c>. 22. l. M-, Zahl 6762, wild hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß bei der k. k. Ober-Postvcrwaltung zu Prag die Eassierssclle, mit cmcm jährlichen Gehalte von 1000 fi. E. M-, gegen Erlag einer Caution im gleichen Betrage in Erledigung gekommen ist. Bittwerber hierum haben ihre gehörig instruirten Gesuche bis Ende k. M., bei besagter Obcr-Postverwaltung einzureichen. K. K. illyrische Ober - Posiverwaltung Laibach am Io. Juli 16I1. ; 7o6 Z. 9Z2. (2) 2ä Nr. 13711>2032. V. St. Kundmachung. Der Verzehrungssseuer-Verpachtung von der Biererzeugulig im illyrischen und küstenlandischen Gubernial-Gedieche, und von der Erzeugung der steuerpflichtigen geistigen Ge> tränke in der Promnzial-Hauptstadt Laibach für das Verwaltungs - Jahr i332. — Die k. k. vereinte illyrische Eameralgefällen - Verwaltung bringt hiermit zur öffentlichen Kennt-inß, daß der Bezug der allgemeinen Verzeh: rungssteuer von der Biererzeugung aller Bräu« gewerbe im illyrischen und küstenländtschen Gu-bernial-Geblethe weiters auch der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteucr von der Erzeugung von Rhum, Arrak, Ro^oglio, Liqueur und allen versüßten geistigen Getränken, dann von Branntweingcist in der Stadt Laidach auf ein Jahr, nämlich vom i. November i33l bis letzten October t332, der Verpachtung ausgesetzt, und zu diesem Ende die Eoncm-renz mittelst schriftlicher versiegelter Offert« eröffnet werde. Ausgenommen von der Verpachtung wird jedoch die Blererzeugung in der Stadt Trieft und dem dazu gehöriger: Freyhafens-Gebiethe/ dann die bei der Emfuhr in die Provmzml-Hauptstadt Laibach an den Linien zu entrichtende Eingangs - Verzehrungssteue«-, so wie auch die der Stadt Laibach und andern Orten des illyrischen oder küstenländischen Gu-bernial - Gebiethes bewilligten Localzuschlage. — Zum Ausrufspreise für den Veczehrungs-steuer-Bezug vom B»er im illyriscben Guber-nial-Gebiethe nach den bestehenden Tariffsätzen, als mit i fi. 9 kr. pr. Eimer in dcr Provinzial-Hauptstadt Laibach, und mit ^5 kr. pr. Eimer in den,kleinern Städten, und auf dem stachen Lande wird dcr Betrag von 70200 fi. sage siebenzig Tausend zwei Hundert Gulden C. M., dann für die Erzeugung von Branntwein und den übrigen obgenannten geistigen Getränken der Gewerbe in Laibach, der Betrag von 4H0 fi. sage vier Hundert vierzig Gulden M. M., endlich für den Bczug der Verzehrungssteuer vom Bier im küstcnländischen Gubcrnial-Ge^ biethe der Betrag von 1000 fi. sage em Tausend Gulden M. M. festgesetzt. — Die Offerte sind bis zum sechs und zwanzigsten August d. I., Mittags um 12 Uhr, im Bureau des k. k. illyrischen Cameralgefallen-Administrators zu Laibach, im ersten Stockwerke des Freyherrn von Zoisischen Hauses am Raan, zu überreichen, und mit der Aufschrift: „Anbot für den Be-„zug der allgemeinen Verzehrungssteuer von «der Bier- oder Branntwein-Erzeugung" zu versehen. — Die Concurrenz steht zwar bezüglich beider genannten Gubernial - Gebie-the frey, doch muß für jedes Gubernial «Gebieth, und sowohl in Ansehung der Bier-Ver« zehrungssteuer als auch jener für die Irzeu-gung von Rhum, Arrak, Rosoglio, Liqueur und allen versüßten geistigen Getränken, dann von Branntwein und Branntweingeist in der Stadt Laibach, der besondere Anbot gemacht werden. — Offerte, welche nach dem Schlußtermine eintreffen, bleiben außer aller Berück« sichtcgung, und von Anboten, welche abwei« chende Nebenbedingungen erhalten, wird kein Gebrauch gemacht werden. — Um sich zu versichern, daß nur verläßliche Unternehmer m die Mitbewerbung treten, wird ein Angeld von zehn Procent deS festgesetzten Fiskalprclses gefordert, welches im Baren oder in össerreichi-schcn Staatsodligationen nach den letzt bekannten Wienercurse, entweder bei der k. k. illyrischen Cameralgefällen - Verwaltungscasse in Lalbach, oder dei emem unterstehenden Verzeh-rungssteuer-Inspcctorate oder aber bei Ueberrei-chung der Offerte, zu leisten ist. Wird das Angcld nicht gleich mit dem Offerte geleistet, so lst sich über den Erlag desselben in dem Offerte mittels des Original-Erlagscheines auszuweisen. Offerte ohne Angeld oder Nachwcl-sung des Erlages, werden nicht berücksichtiget. — Das Angeld jener Offerenten, deren Anbote nicht angenommen werden, wird gleich nach Vollendung der dießfalligm Tagsatzung zurück-aestellt; dagegen das Angeld des oder der Befi-bleter vls zur Entscheidung, und im Falle der Annahme bis zum Erläge der festgesetzten Eau-tion zurückbehalten. - Die Pachtverträge werden mit jenen Offerenten abgeschlossen werden, deren Anbote für das Gefall am vorthellhafre-sten erscheinen. Die Entscheidung darüber wird nach eingelangter hoher Hofkammer-Genehmigung, d«e sich vorbehalten wird, unverzüglich den Bestbietern eröffnet werden, bis wohin sic für ihre Anbote rcchtsoerbindlich bleiben. — Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach den Gesetzen und nach der Landesverfassung hieuon nicht ausgeschlossen ist. Für jeden Fall sind alle Jene, sowohl von der Uebernahme, als von der Fortsetzung der Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens zur Strafe vcruvtheilt wurden, oder welche m , eine sirafgerichtliche Untersuchung verfallen sind, 7"7 die bloß aus Abgang', rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Die übrigen Bedingungen sind folgende: i.) Der Pächter ist verpflichtet, sich genau nach den Bestimmungen des Verzeh-vungsstcuerr Gesetzes? welches mi illyrischen Gu-bernial-Gebiethe mit der Gubernial - Eurrcnde V0M26. Juni 1829, Nr. 1I7!, und un Kü« sienlande mit der Gubcrnial-Currende vom Io. Juni 1829, Nr. i40ä2^265, bekannt gemacht worden ist, und nach den auf dcn gepachteten Gegenstand Beziehung habenden nachträglichen Vorschriften und Entscheidungen sich zu benehmen. 2.) Der Pachter ist verbunden, zugleich mit der gepachteten allgemeinen Verzehrungssteuer auch den der Promnzial-Hauptstadt Lalbach und andern Orten des Gubermal-Gebiethcs, um welches es sich handelt, bewilligten Gemeinde - Zuschlag, wenn die EinHebung desselben von ihm gefordert wird, von den betreffenden Gewerben unweigerlich einzuheben, und den eingehobenen Zuschlag, wenn nichts anderes verfügt wird, auf demselben Wege, und in der gleichen Zeit, wie den Pachtschilling abzuführen. I.) Dem Pachter wird die Verbindlichkeit auferlegt, daß er Von dem in der Provinzial-Hauptstadt Laibach erzeugten, und über die städtische Verzehrungssscuer-Linie von Laibach ausgeführten Bier dem Mehrbetrag, um welchen die allgemeine Verzehrungssteucrm Laibach, als einer Stadt der ersten Tariffsclasse höher ist, als in den Orten der zweiten Tariffsclasse, weiters auch den vollen hlefür ringehobe-nen Gemeindezuschlag unter dcn uorgezeichneten Modalitäten zurückuergüten habe. Worm diese Modalitäten bestehen, hievon kann sich bei d:r k. k. illyrischen Camera! - Gefallen-Vcrwaltungs-Registratur und bei dem k. k. Hauptzoll-und Steueroberamte in Laibach die Ueberzeugung verschafft werden. — H.) In Beziehung auf die Behandlung der Vorrathe an Bier und Branntwein, dann den übrigen geistigen Getränken, welche mit Ende October i83i un-verzehrt bei den betreffenden Erzeugern vorhanden seyn werden, wird auf den Grund der »m lllprlschen Gubernial-Gebiethe mit der k. k. Gubermal-surrende, ääo. 12. August 16Z0, ^r. 1823^2791, und im Küstenlande mtt ^05 ^"bernial-surrende vom 14. Aä-gustiUIo, Nr ,77^553, Absatz 11, kundgemachten Bestimmungen und mit Rücksicht auf den Umstand, daß der Bezug der allgemeinen Verzchrungssteuer vom Vlcr für das Verwaltungsjahr i83l in den beiden genannten Gubernial-Gebitthen verpachtet, bezüglich der Erzeugung von Branntwein, Rosoglis, Liqueln u. s. w. in der Stadt Laibach aber gemeinschaftlich abgefunden worden ist, Nachstehendes bestimmt: ».) Jene Vorrathe von Branntwein und den übrigen benannten geistigen Getränken, welche sich im Besitze der abgefundenen steuerpflichtigen Partheyen mit Schluß der Abfindungsperiode, 0. i. mit letz« ten October i33l vorfinden, unterliegen der tariffmaßigen Versteuerung, in so ferne keine neue Abfindung eintritt. — K.) In Ansehung der mit dem bemerkten Zeilpuncte vorhandenen Vorräthe von Bier aber, von welchen tne Gebühr bereits an den Pachter für das Verwaltungsjahr i83l bezahlt worden ist, wnd dieser nach dcn bestehenden E'ontractsbcdingnissen den davon entfallenden Steuerbetrag dem nachfole gmden Pachter nach dem Tariffsatze versteuern. — Eben so hat dieser Letztere die am Ende seiner Pachtzeit, d. i. mit Ende October i3Z2 bcl den Brauern oder Erzeugern von Vier und Branntwein u. s. w. vorhandenen Vorrathe für dcn Fall, daß er die entfallenden Steuergebühren schon eingehoben oder auf Pauschalbetrage hiefür sich abgefunden haben sollte, dem nachfolgenden Pachter für das Verwal-tungsjahr i633 oder, wenn derVerzehrungs, steuerbezug in die eigene Regle übergehen sollte, dem Acrar nach dem Tariffsatze zu versteuern. — Zu dem Ende werden mit AusganF der Pachtzelt unter Zuziehung des aus- und eintretenden Pachters amtliche Revisionen vorgenommen, und die versteuerten Vorrathe erhoben werden, wogegen es Sache des Erste-Hers seyn wird, in Absicht auf jene Vorrathe, welche bei den Brauern, mit welchen er sich auf Pauschalbeträge abgefunden hat, sich vorfinden, die zu seiner eigenen Deckung erforderlichen Bestimmungen und Vorkehrungen zu treffen. — 5.) Dem Pachter ist gestattet^seine Pachtung ganz oder theilwcise an Unterpachter zu überlassen; jedoch werden diese von dem Gefalle blos als Agenten des Pachters ange-sehen, welcher für alle Puncte des Pachtvertrages in der Haftung und dem Gefalle verantwortlich bleibt. — 6.) Der bedungene Pachtschilling muß in gleichen monatlichen Raten am letzten Tage eines jeden Monats, und wenn dieser ein Sonn- oder Feyertag ware, am vorausgehenden Werktage an eines der k. k. Verzehrungssteuer-Inspectorate, und rücksichtlich der Hauptzollämter der Provmz abgeführt, vorlausig aber auch angezeigt werden, an welche Casse die Abfuhr wcrdc geleistet werden» 703 — 7-) Wenn der Pachter bei der EinHebung der Gebühr einm höhcrn Betrag als der Tariff ausspncht, einhebt, hat derselbe ausser der Entschädigung der Parthey, die es betrifft,, den zwanzigfachen Betrag dessen, was er widerrechtlich eingehoben hat, dem Gefalle als Strafe zu erlegen. Er haftet in diesem Falle, so wie überhaupt für das- Benehmen der zur Handhabung semer Pachtrechte bestellten Personen., >— 3) Wenn eine Uebertretung. deü Vcrzeh-runqsstcucr-Vorschriften unter dem Entschlüsse des Pachters geschieht, so wird die eingebrachte Srrufe dem, Acrar verrechnet. — y.) Der Pächter darf keinen Anspruch auf einen Nachlaß des, Pachtvertrages oder auf irgend eine Abänderung, während der Pachtdauer machen,, in so ferne nicht wahrend dieser Zeit ei-' ne Veränderung des Tariffes für die Bier-, und Branntwein-Erzeugung, «mtritt, vielmehr hat der §., iq des> Verzchrungsstcuerge-fetzes auf ihn volle Anwendung, — 10.) Vor dem Antritte der Pachtung, und zwar längstens binnen acht Tagen vom Tage der l hm' a m t lich eröffne-ten Annahme seines Anbotes an ge>-rcchnet, hat der Pachter den vierten- Theil des Pachtschillinges als Eauti0 n im, Ba,re n,, ode r in öffen,t-lichen Obligationen nach dem zur Zeit des Erlcrges bestehenden bövse« mäßigen C 0 urswevthe zu erlegen, oder p r a g m at i ka lisch, a u f R e a -lttäten gese tzl'^ch sich e r zu stellen, folglich die auf die verpfändeten Realitäten gehörig in tabu lirte Sicherst ellu ngsu rkunde mit Nachwci-sung de r gcleistete n g ese tzlich en S i,-cherheit e i nzuleg c n, d ah e r, wenn die EauNon lm Baren geleistet wird, d c r a l s R e u g e l 0 bereits er -l^egte Betrag eingcre chnet,. 0 der falls düe ganz e Cau ti 0 n m ittels eine r Re -a UZy p 0 thek versichert wird, zur ü ck -gestellt werden wird. Sollte dieses nicht erfolgen, so sieht es der k. k. tlly-rischen Cameral - Gefallen? Verwaltung frey, entweder das erhaltene Angeld als dem Staatsschätze verfallen zurückzubehalten, oder auf Gefahr und Kosi^dcs Contrahenten eine muer-. liche Verpachtung, oder die Absindung, odcr die tariffmaßige Gebühreneinhebung einzuleiten, und den hiernach auf dcm einen oder anderen Wege m Entgegenhaltung zum gemachten Offerte sich ergebenden Minder-Ertrag recht-kch wider ihn zur vollen Genugthuung des Aerarsgeltend zu machen. — 11.) Wenn der Pächter mit einer Pachtschil« lingsrate im Rückstände bleibt, s 0 soll das Aerar bereÄ)tiget seyn, von dem jäumigen Pächter den Rückstand entweder im gerichtlichen Ex ccuti 0 nswege hereinzubringen, oder aber dic weitere Gefä llseinh e-bung nach Gutdünken durch selbst gewählte Sequester besorgen zu lassen, oder auf Gefahr und Kosten des säumigen Pachters das Pachtobject neuerdings feilzubieten. Falls aber die Pachlversteigerung fruchtlos verbleibe, behält sich das Aerar die Ab« findung mit den steuerpflichtigen Partheyen, oder die tariffmaßlge EinHebung vor, und wn-d sich rücksichtlich der Unkosten so wie der allfal-llgen Differenz an der Caution, und imNoth-falle an den übrigen Vermögen des contract-brüchigen Pächters schadlos halten. -^ Ein allenfalls sich ergebendes günstigeres Resultat der Pachtvcrstcigerrmg oder Abfindung, oder der tariffmaßigen Einhcbung aber soll nur dem Gefälle zum Vortheile gereichen. Dieselben Rechte sollen dcm Gefälle zustehen, wenn der Ersteher, den Antritt der Pachtung verweigern, oder vor oder während der Pachtung sich oft fenbaren würde, daß dem Pächter ein oder das andere in dieser Kundmachung enthaltene Hinderniß zur, Uebernahme oder Fortsetzung der Pachtung entgegenstehe. — 12.) Für den Fall als der Pachter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, sieht es den mit der Sorge für die Erfüllung -dieses Vertrages beauftragten Behörden frey, alle jene Maßrcgeß zu, ergreifen, die zur unaufge-haltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch den Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt,, offen stehen soll. — iI.) Der Pächter ist verpflichtet, auf all-fälliges Verlangen der k. k. Cameral-Gefallen-Verwaltung unweigerlich die Emsicht in die Rechnungen zu gestatten,, auf richtige Auszüge über die gcsammte. Bier - und Branntwein - Erzeugung über Aufforderung vorzule-gkn. — 1/^.) Dem Pächter liegt ob, die Stam-pelgebühr für das in Vänden der k. k. Camera! - Gefallen-Verwaltung bleibende, mit dcm classenmäßigen Stämpel ,1 versehende Vertrags-Exemplare zu bestreuen. — Von der k. k. vereinten illyrischen Camera! - Gefallen-Verwaltung. — Lalbach am 27. Juli i63i. ?09 Z. 100^. (i) lläNr. ,/,9. Illyr.Sl.G.V. Kundmachung der Verkaufs'Versteigerung verschiedener im Rembczirke ?kano liegender! Fondsaedauden. «» In Folqe hohen Eiaatsgüter ^ Verauße« ?ungs,Hofcomm»ss'l?ns-3rlasscS vom »^August v. I., Zahl 97!2l?.- w.rd am 6. ^cp-nmber d. I., »n den gewöhnlichen Amtbltun« den bei dem k. k. Rentanue I^i^nu, I^laner Kreiies, zum Verkaufe ,m Wege der öffentlichen Vtrstcigcrung der nachbenannien, lm Rentbe;nke pi.nno gelegenen, lhcllS bem Religions., theils Brudcrschafts^Fonde gehörigen Gel»aude geschrien werden, als: t.) Yes m der Gegend I'>nna, unter dem Eon,crlvuonß-Nr. 26, gelegenen Hauses, mcsscnd Q^'adr. Klafter 14, 3', geschätzt auf ä<>6 fi. 56 kr.; 2.) des in der Gegend I'un!.u ßelegenen kln. nen EtalieS, messmd Quodrac, Klafter zi , 2', 7^, geschätzt auf ,20 si. 56 kr.; 3.) des m dcr Gegend ?niNi,, unt ßclc^nen HauseS , messend zi Quadrnt-Klafter, 7^ geschäht auf ,46 fi. 40 kv.- 6.) deß m der Gegeid ^u.^^, imter dem ConscripNons - Nr. Z9, gelegenen Hauses, mcffcnd 6 Q"adrat«Klaster, ^, 5, , geschätzt auf 17^ fi. 12 kr.; 7.) des m der Gegend ?unw, unter dem Conscriptions - Nr. ä2 gelegenen Hauses, messend 7 Quadrat Klafcer, 5', y", geschätzt auf !?5 ft. /» kr.; 8.) des in der Gegend ?un^ unter dem Eonsc. Nr, 48 gelegenen Hauses, lm Flachenmhcilie von io Quadrat« Klafter, g^, 6", ütschäht auf l6^ st ; ^ ) des m der Epltslgegend un« ler dem Conscrivtwns-Nr.Iög gelegenen Hsu-sts, mcss^d Quaorat-Klafter 10, ,', 7^, geschaht auf 586 fi. 5^ kr.. <^) deß in der Svualgegend unier dem Hofpltlum 8^. Z<.-r. n.n'ä0 gelegnen M^a^,„s, müssend O.uadr. Klafter ,6, 3', ^', geschätzt auf 162 fi.; il.) dcs ln der fegend >s,.^i,.^ «nter dem «kol.-scnptlon^Ä^'. i3/l gelegenen Hauses, mcssend Quadrat-Kloftcr 10, 4,, 7,,^ gzschä,^ auf 2,8 5. 28 kr.; !2.) des ,n C«^elMonere, ii,ucr dem sonlcrlptlons-Nr. Hg gelegenen Hauses, messend Quadrat-Klafter zo, Z^^° schätzt auf3 fi.^o kr.; iZ.) des in dltztklven«-r«, unter dem Eonsc. Nr. ^6 gelegenen Haus, chcns, messend Qdr.Klft. 12,^, geschätzt auf 2t) fi. —Diese Gebäude werden einzclnweise,so wie sie die bctrcssendenFonde besitzen und geniern oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewe« sen waren, um den beigesetzten Fiscalpreis ausg« boten, und dcm Me,stblelenden mit Vorbehalt der höhern Genehmigung überlassen werden.— Niemand wird zur Vcrsmgcrung zugelassen, der nicht vorlausig den zehnten Theil des Fiscal« Preises entweder in barer Eonv. Münze/ oder m öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberdrmger lautenden Staatspapieren nach ihrem coursmaßigen Werthe bei der Vevc sieigerunsis-Eommlssio»^ erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der Com-mission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sichcrjttllungs-Urkunde beibringt. — Die nlegtc Caunon wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Mnsibieters, nach beendig« ter -Versteigerung zuvückgcsicllt, jene des Meiste bietcrs dcigcgcn wird als verfallen angesehen werden, faüs er sich zur Errichtung des dieß-fälligen Contrattcs nicht herbeilassen woUle, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate «n der festgesetzten Zcit nicht berichtigte, bei pflichte mäßiger Erfüllung dicscr Obliegenheiten aber wird ihm der erlegt? Betrag an dcr ersten Kauft schillmgshalfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für nlien Dritten einen Anbot machen will/ ist verbunden die dießfaüigc Vollmacht seines Co-mltenten der Verstngcnmgs-Commission voV-lausig zu überreichen. - Dcr Meistbieter Hal die Halftc des Kaufschillings innerhalb vicr Wochen nach crfolgtev, ulid ihm bekannt ge< machtcr Bcstäligung des Verkaufs-Actes und noch vor dcr Uebcrgadc zu berichtigen) die andere Hälfte aber kann er gegen dein, daß er sie auf der erkauften, odcr auf einer andern,, normalmäßige Sicherheit gewahrenden Realität m erster Prwritär grundbüchlich versichert mit fünf vcm Hundert in Eolivl'ntions-Mün-zc verzinset, und die Zinsengcbühren in halb' jährigen Verfallsrattn abführt, m fünf glei-chen jährlichen Ratenzahlungen abtragen, wenn dcr Erstchu?^gspic!v dcli Betrag ronKo fi.übti-sicigt, sonst aber wird die zweite^Kaufschlllings5 Hälfte binnen Jahresfrist vom Tagc der llcbcr--Zabegerechnct, gegen die ersterwähnten Beding-insse bcrichl get werden müssen. -- Bei glei-ch^i Anöotcn wird TemjeniZen der Vorzug gcgcbcn wcvden/ dcr M) zur sogleichen od?r lrano eingesehen werden. — Von der k. k. Staatsgüter-Veräußerungs-Provinztal-Com- mission. ^— Tricst am 3o. Juni i63i. Joseph Franz Englert, k. l. Gubernial- und Präsidial-Sccretar. Nreisämtliche Verlautbarungen. Z. ic»«6. (l) Nr. 9^,3. Nachricht. Mit hoher Gubernial? Verordnung vom 28. V. M., und heutigem Emufange, Nr. 17350, ist dem Kreisamte tue Aufnahme Tagschreiber mit tagllchen Za kr. bewilligt wor« den. — Diejenigen, welche stch dazu verwenden wollen, haben sich schleunigst bei diesem Kreisamte zu melden, und sil) mit ei« ner guten correcten Handschrift auszuweisen. — K. K. Krelsamt Lalbach am 2. August »8Ii. ^ Aemtliche Verlautbarungen. ^ Z. g9Z. (2) all ^r. lI528. V. St. Kundmachung der VerzehrungssteuersVeroachtung von de« Biererzeugung. — Die k. k. oeremte Eameral-gefallen - Verwaltung »n Steyermack macht hiemtt bekannt, daß der Bezug der allgemel-nen Verzehrungssteuer von der Blererzeugung in der ganzen promnz Gteyerm^rk mit Einschluß der Hauptstadt Gratz , dann die Ver-zehrungssteuer uon der Hranntweinerzeugung sämmtlicher in der Gladt Äray besindllchen Braugewerbe auf e»n Jahr, d. l. vom i. November zgZl, bls letzten October lgZ2, im Wege versiegelter schriftlicher Offene' dem Meistbietenden überlassen werde. — Dlese Offerte sind bis 17. August l. I., MmagS um !2 Uhr, im Bureau des k. k. steye>-mar-tischen ^ameralgefMiN « AdmlNlstrarors, ^zu Gray im Cameralgefällen - Verwaltungsgebäu« d^ zu ühcrrelchen, und nur der Aufschrift: «Anboc für den Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer von der Bier- und Brannt-w-inerzeugung" zu bezeichnen. — Offerte, dle nach dem Kchlußtermmi einlangen, oder welche abweichende Bedingungen enthalten, bleiben außer Berücksichtigung. — ZurPachtung wird Jedermann zugelassen, welcher nah den besiehmben Gesetzen und nach der Landesver- fassung von solchen Unternehmungen n«cht ausgeschlossen »st. Daher wird namentlich Der« jemge ausgeschlossen, welcher wegen emes Ver« brechens mit elner Strafe belegt gewesen , odrr wclcher ,n emc straf^erzchillche Untersuchung verfallen ist, die blus aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. — Die Concur, renten haben einen, dem zehenten Theile des Ausrufsprclses glelchkcminendss, betrag entweder »m Baren, oder in öffeivtlichen Obligationen, bc« den letzteren nach dem zur Helt deS Ellags bekannten börscm^ßlgen I.yten Eourswerthe als Angelo zu leisten, und dieses entweder dcm Offerte be>zuschi»eßen, vdcr sich ln demselden über den, bcl der Eamsral-Verwaltung^casse, oder bei emcm untergeordneten Verzehrungs!ieucr' Inspectorate geschehenen Erlag auszuweisen. — Der Eon« NaciSabschluß wlrd erli nach erfolgtcr Entscheis dung dec hohen k. k. all^emrmcn Hofkammer stattfinden; b»S dahin bleiben dle Proponcn-ten für »hie Anbote rechtsverbmolich. — Dic-jenlgen , deren Offerte mcht angenommen werden, können das Angeld sogleich nach erfolg« tcr Entscheidung gegen Rückstellung der Original-Quittung beheben. Von dem Ersschcr der Pachtung wird daS Angeld bis zur erfolgten Eautwnslelstung ln Verwahrung gehalten. — Sollte dem Pachter auch drr Bezug der eini« gen Orten ln E>teyermark bea'lliigcen Gemein« dczuschlage in Pacht übirlassn werden, so w»rd hierüber dle weitere Bekanntgebung er« folgen. — Dle Eontractsbedingungen sind folgende: ltens. Zum Ausrufspreise wnd der dermallge Gesammtvachlsckllling, und zwar, für dle Elnpebung der Vcrjehrungftstcuer von dcr Biererzeugung m der ganzen Provinz mlt Einschluß der Hauptstadt Gräy, im Bclrnge von i i3c>00 fl,, d. ,.: Elnhundert und Achtzehntausend Gulden »n Conventions - Münze, dann für die Ueberlassung der Verzebrunqs-steu^r von der Branntwemerteuqung sammll'-cher >n der Stadt Gray d.sindllchen Braugewerbe «m Betrage von /;oo ft., d. l.: Vln-hundert Gulden in Eonvencions ° Münze angenommen. »— Itens. Aufgenommen von der Verpachtung und beziehungsweise Pachtung blecht dle bn der Emfuhr des Bieres in die Hauptstadt Gray an den Linien zu entrickicn-de Verzehrungssteucr. — Ztcn', Der Pachter is! vervfllchtei, sich genau nach dcn, mit den Circularen des k. k. sicyermavklschen Gu-berniums liom l. Iull ^629, Zahl 1 !555 , und uom 7. August l8Zo, Zahl ,/^72, kund gemachten Vorschriften und Bestimmungen,, und nach den nachträglichen auf die Verzch- 7" rungssieuer von der Biererzeugung und rück-sichtlich der Stadt Gray, auch auf d»e Verzehrungssteuer von der Branntwclncr;eugung Bezug habenden Enischcidnngen und Virord-Nungen zu benehmen. -— /ztcns. Dem Pachter lst unbenommen, sclne Pachtung qanz oder theilwelse an Unterpachter zu überlassen, unter der Bedingung jcduch, daß em wlckerUn-"tervachter nach dcn Gcseyen u,ld dcr ^andcs^ Verfassung zur Pachtung überhaupt zugelassen werden kann. — 5"ns. Werden Unrci-pachter oon der Gcfaiis.-Verwaltung n, jcd.m Falle und in jeder Einsicht blos als Agenten des PachlcrS angesehen, der Pächtcr allein bls'bl für di? gcnauc^'fl'lllung iiUcr Puncte des Pachivcl'trages ln der H^flung, und der Ge-fatls » Verwaltung verantwortlich. — 6tens. D»e bedungenen Pachlschnilnqe müssen auf Kosten des Pächlcrs m ;wölf gleichen monatlichen Raten , am letzten ^age cmc« jcden Mo< nats, und wenn dleser em Gönn- oder Ft'y-ertag wäre, am vorausgehenden Werktage an das k. k. Hauptzoll- und Ä)e>zehrunge-steuer-Oberamt Gray genau und rlchtlg abge, führt werden. — 7tenS. DemPächterllegt ine Verbindlichkeit ob, von dem m del Proliinzlal-Hauptstadt Gray erzeugten und user die Vcr? zehrungsteuerllnle von Gray ausgcfühi ten Bier dle Mchrdlsserenz zwischen den Tanffjaycn für dle Blererzcugung auf dem L^ndc und d»e Erzeugung ln dcr Prottinzlill-Hauptstadt, dann von dcm, von den Brauern >n Gray erzeugten, und nachdem Tarlffe versteueren, über dle Verzch'.ungßsteuerllnle von Gray ausgeführten Branntwein, die nach dem Tariff« elngehobene Verzehrungssieuer »mter den für Gratz vorgeschriebenen Modalitäten, an die betreffenden Parteien zurückzuoergüten. — Dtesc Modalttälcn können bet der Reglstra-turs - Dlrecrlon der Eameralgefallen - Verwaltung, dann bel dem prouisorlschen Verzeh-rungsl'tcuer« Inspecto'cate in Gray «mgesehen werden, — glcn«. Ii Beziehung auf die Be» Handlung brr Vorläihe von versteuerten B>er, und rücksichllich i»er Braugewerbe m der Hauptstadt Gray, avch an versteuerten Branntwein, wclche mit <3nde October »8Zi unuerzehrt del den Brauern vorhanden seyn werden, wird bemerkt» daß der dermalige Pachter des Bezugs der Verichrungsstcuer für das currente Verwaltungsjahr i63i conrractmaßig ver-pstlchtet sey, semem Nachfolger oder dem Acrar den entfallenden Greuerbetrag nachdem Tariffs zu versteuern. — Dieselbe Verpfilch« tung übernimmt der Pachter des Bezugs der allgemeinen Verzehrungssieuer von der Bicr? und rücksichtlich d«r Haupjstlldt Gratz auch von der Branntwem'Erzeugung für das Vcrwal-tungsjahr i322 m Absicht auf die, am Ende der Pachtzelt, d. i.: m»t Schluß des Vcrwal-tungejahres i3Z2 be, den Brauern vorsindi-gen vkrsteuelten Getränke-Remanenzen. — 9tens. Wenn der Pachtlr beim Bezüge der Gebühr emen höheren Betrag einHeben sollte, als der Tar>ff festsetzt, so hat derselbe ausser der Entschädigung der Partel^die es betrifft, den ;wanzlgf.«chen Betrag dessen, was widerrechtlich emgchoben wurde, tcm Gcfälie als Strafe zu erlegen. Der Pachter haftet, so wic übeihaupl insbesondere in d'.csem Fallt fü,. das Benehmen der zur Handhabung selc ner Pachtrechte von ihm bestellten PersontN. -^ iotcns. Dcr Pachter darf kelnen Anspruch auf e,ncn Nachlaß des Pachibetrages für das eme oder das andere Object, oder auf irgend e:ne Abänderung wahrend der Pachtdauer ma-cben/ m so fcrn nicht wahrend dieser Zeit eine Veränderung des Verzehrungsstcuer-Tarisses fül d«e Blererzeugung und rüclstchtllch der Stadt Gray, für dle Branntwemerzeugung der Braugewerbe eintritt, vielmehr t)at der Paragraph neunzchn des Verzehrungssteuec« Circulars vom i. Iull 1829, Zahl n353, auf den Pachter volle Anwendung. »»> utens. Vor dem Anlritlc der Pachtung, und zwar: längstens bmnin acht Zagen nach erlangter Kenntniß von der Annahme der Offl des für ein Jahr bedungenen Packtschlllmgs als Caution »m Baren , oder m öffentlichen Obligationen nach dem zur Zcit des Ellags bekannten börse« mäßigen !3ourswerthe, oder mtttels Pragma-tlkal-Hypothek, welche auf Kosten des Pachters grundbüchlich zu verschreiben ,st, zu erlegen , wöbe, das dcpofitlrte Angeld linjurech-nen, oder falls die qanze Caution mittels ei« ner Real-Hypothek sicher gestellt wurde, zurückzustellen seyn wird. — ,2tens. Dleibtder Pachter nut elner Pachtschiaingsrate im Rückstände , so steht der Gefalis-Verwaltung das Recht zu, den Ausstand ohne Wetteren durch die Caution zu bcdcckcn, zugleich aber die weitere Emhcbung dcs Gcfalles nach Gutdünken durch selbst gewählte Sequester besorgen ,u lassen, auch auf Kosten uno Gefahr i)es Pachters das Pachcodjcct neuerdings fell zu biethen ; falls aber die Pachtverstelgcrung fruchtlos bliebe, die Abfindung mtt den stcuerpstlchtl^ gen Partheien, oder die tarlffmaßlge Elnhe-bung einzuleiten und sich rücksicktlich der Unkosten, so wie dcr allfa'^gen Differenz an der Caution, und im Nothfälle an dem übrigen 7!2 Vermögen des Pachters schadlos zu halten. Ein allenfalls sich ergebendes günstigeres Resultat der Versteigerung , oder der Abfindung, odcr der tariffmäßigen Emhebung soll aber nur dem VerjehrunqMeuerfonde zum Vortheile ssereichen. — Dieselben Rechte sollen der Gefalisverwaltung zustehen, wenn der Packler den Antritt der Pachtung des einen oder des andern Objectes verweigern, odcr wenn während der Pachtung der Fortsetzung derselben eines der oben «m Allgemeinen angedeuteten Hindern,sse »n den Weq treten sollte. — zItens. Für den Fall, wenn der Pachter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen soll' te, fteht es den, nnt der Sorge für d,e Erfüllung des Verrragts beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, welche zur unaufgehaltenen Erfüllung des Ver, tragts führen; wogegen auch dem Pachter der Rechtsweg für alle Ansprüche, d,e er aus dem Vertrage machen zu künn«n glaubt, offen st«, hen svll. —- z/ztcns. Der Pachter lsl verpstich-tet, auf jedesmaliges Verlangen der k. k. fteyermarklschcn Eamcralqefällcn - Verwaltung und der, von chr abgeordneten Beamten un« welgerlich d>e Einsicht »n die Rechnungen zu gestatten, und rlchtlge Auszüge über die gs° sammtc Bicrerzeugung in Steyermark und über die Branntweinerzeuqung der Brauer in Gray über jedesmalige Aufforderung vorzulegen. — i5tens. Dem Pächter liegt ob, die Btsmvt'lqcbuhr für das in Handen der f. k. sieynmärkifchen Cameralgefallen » Verwaltung verbleibende und mn dem classenmaßigen Stam-pel zu utrjlhcnde Vertrags - Exemvlar ,u be« ftreiten. — Von der k. k. sieliermarkischen ver-emten Camcvalqefällen - Verwaltung. Grätz KM lZ. Iull ,65l. A ^oo5. (2) Kundmachung. /^'-/ Die Local-Bamtats-Commission hat in Folg? §. ,7 der Verordnung vom 17. Iull i65«l, Z. 78, im Einverständnisse mit derlöbl. k. k. Polizei - Direction festgesetzt, daß alle Wn'chs? , Blcr - mid Brcinntweinhauser um die zchntt, und dic Kaffeehäuser um dle eilfte Rachtstunde, gcschlosscl, werden müssm. — Dlefts ron'd »lur dcm Bcisayc aügcincili kund gemacht, daß wider jcne Wirth? und Kaffccsic-dev, welche gegen diese Anordnung h.mdeln würden, mit aU^r Strenge vorgegangen wer^ dei^ unrd, — Von der k. k. Local > Samtäts-Commifflon. Laibach am ,, August iä)^ Z. ioc>0. (2) Nr. 1229.^2526. D. K u n d m a ch u n g. Es ist cine Controllorsstelle dritter Classe, bei einem nordtyrolischcn prov. Rentamt? in Erledigung gekommen. Mit derselben ist ein Iahrgehalr von 5oc) fl. W. W. E. M. gegen Leistung cmcr Dienstes Caution von 5oo st. W. W. C. M. verbunden. — Diejenigen, welche sich um diese Tienstesstelle bewerben wol^ len, haben ihre gehörig belegten Gesuche bis zum 20. August i33> Hieher vorzulegen. U?bn< gens ist besonders die Nachweisung über den Besitz der Kenntniß dcs tyrolischcn Steuer- und Urbarwescns nothwendig. —' Innsbruck am i z. Juli >83i. — K. K. vereinte Cameval'Ge.' fallen-Verwaltung für Tyrol und Vorarlberg. Z. 933. (3) Nr. !^,5^0l6. Z.M. K u n d m a ch u n g. Concurs zur Besetzung einer P c 0-t 0 k 0 l l 6 - Exp ? dits - ll ,1 d Registraturs -Adj u nc tcnste lle, bei der k. k. illyvi^ rischen Camera! - Verwaltung. — Bei der k. k. illyrischcn Cameras- Verwaltung ist eineProtok'.'tls-Exftcdits^ und Rcglstraturs-Mnlnctenstelle, nnt dem jährlichen G?bal5? von siebenhundert Gulden, zu besetzen. Diejenigen, welche diese Stelle zu erlangen wünschen, haben ihre gehörig belegten Gesu« che bis 20. August I. I., lm vorgeschriebenen Wcge an die Eameral-Verwaltung einzureichen. — Laib ach am 26. Juli i85i. g. 995. (2) Nr. tt7^. iiicitations ^ Edict. Von dem k. s. Bezirksgerichte del UmZcdun» gcn Laidachg rvuZ anml! allgemein detanin »ze« M2iht: M fty in dec Ox?cllt!l?!'.?s'.che bcS Her,,, Dl'. Andrei Nav/ech, C^r^ilor der Kath^iina Onhuderschen Verl^ss »sch^fl von L.nbacd, aea'.n Johann Kebec von Ält'tscdö. weq?n aus dem wirrbschafrüämiltchen Velftleicke, 6t!o. ,4. April »Ü3a, an Interlsi'cn schattigen i> st. 25 ls. M. M. c. 5. c:., m o>gl'ich dare Be;adlung an den Meistbietendem . i'otlden hintangegeden rociocn. Wozu üll- KHusiutt'gen hicnnt «ingelgdin l^ycccn, — Laibach gm 3^, Juni »^5». ?l? ^übermal- ^erlautbarnMttt. Z. 299. (1) Nr. i6i55. ^- Bekanntmachung des zwischen Sr. k. k. Majestät dem Kaiser von Okstnrcich und den Frcystaaten von Nordamerika abgeschlossenen Handels- und Schifffahrtsvertrags. — Laut hohen Hofkammer-De-cret vom 2. Juli l. I., Z. 7Z65, hat am 27. August 1829 zu Washington, die Unterzeichnung nachstehender Handels' und Schifffahrts-Convcntion, zwischen Sr. k. k. apostolischen Majestät und den Freystaatcn von Nordamerika, und am 10. Februar l. I., die Auswechslung der gegenseitigen Ratifications-Urkunden dieser Convention Staat gefunden. — Seme Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen, und die vereinigten Staaten von Amenka, beseelt von gleichem Verlangen, die bisher zwischen beiden Machten so glücklich bestehenden Freundschaftsverhältnisse zu unterhalten, wie auch den Handelsverkehr zwischen denselben zu erweitern und zu befestigen, und überzeugt, daß diese Absicht am besten durch die Einführung einer gänzlichen Schifffahrtsfreyheit, und einer vollkommenen, auf Grundsätze ciner beiden Staaten gleich vor-theilhaften Bllligkett sich stützenden Rmprozi-tät erreicht werden könne, smd übercingekom< mcn, Unterhandlungen zur Abschließung eines SchiUahrts -und Handelsvertrages einzugchen, und zu dem Ende haben Se. Majestät der Kaiser vonOesterrnch, den Herrn Alois Flerherrn V. Lederer, Sr. kaiserlichen Majestät Ernsul zu New-Jork, und der Präsident dtr vern» nigten Staaten den Herrn Martin Van Bu» ren, Stacttösecretär der auswärtigen Angele» genheiten/ mit den erforderlichen Wollmachten versthen, welche, nach dun sie chre Nollmach, ten ausgewechselt, und richtig befunden, über nachstehende Artikel sich vereinigt haben. — Ar t. I. Es soll zwischen den Ländern der hohen konirahzrenben Mächte eine wechs?lseiti» se Handels- und Gchlfffahrtsfrevhett bestehen. D,e Emwchncr bc,der Staaten, sogen gegen-wt.g alle Plätze, Hafen und Flüsse des an. a ." / '." welchen der auswärtige Handel ge, ai I. e. / besuchen dürfen.- Sie sollen das ^echt haben m ^^ ^^^ ^^. ^,^^ ^. .^ threr wechselseitigen Gebete zu verweilen und zu wohnen, um lhren Handelsgeschäften nach-^ehm zu konnm, und si« soaen zu diesem Zwecke dieselbe Slcheryett, denselb^ Schutz und Privilegien, als die Einwohner des m welchem sie wohnen, genießen, jedoch nut der Bedmgung, daß sie sich allen daselbst bestehenden Gesetzen und Verordnungen zu un« terwerfen haben. — Art. II. Oesserrnchlsche Fahrzeuge, die entweder mit Ballast oder nnt ti-ne^adung in irgend eincwHafen der vereinigten Staaten von Amerika, und gegenseitig nord-amenkanische Fahrzeuge, die entweder mit Ballast oder mtt einer Ladung in ngend einem Hafen der Dominien Sr. k. k. apostolischen Ma-jl!"ät anlangen, sollen bei ihrcm Einlaufen, wahrend ihres Aufenthalts und bei ihrer Ade fahrt, svwc hl in Rücksichl der Tonnen-, Leucht« thurm«, Loolsen« und ollrr andern Hafenge-dührln, als auch in Rücksicht anderer Abgaben und Taxen aller An, sie mögen unter was immer für Benennungen im Namen und zum WortyeNe dtr Regierung, der Ortsbehörden, oder ngend einer Privat-Anstalt erhoben wer« den, auf gleiche Weise wie d»e Nationalführ-zeuge behandelt wlrden, die von demselben Ha« fen kommen. — Art. 111. Alle Gattungen Waaren und Handeleartikel, solche mögen nun Grund-vber Industrie-Erzeugnisse dcr ösier-rnch'.lchtN Monarchie, oder irgend eines andern Landes seyn, welche gesetzlich in den nord-amnikamschen verelmgten Siaaten, in nord-amcrikünnchen Fahrzeugen eingeführt werden können, sollen eben so in österre»chlschen Fahrzeugen daselbst eingeführt wirden dürfen, ohne andere odir höhere Abgaben und Zölle allcr Art zu entrichten, wa5 solche immer für Benennung havm mögen, die im Namen oder zum Vortheile der Regierung, der Orlsbchör-den oder N'gend emer Privatansialr erhoben werden, als Diejenigen, welch? dieselben Waaren oder Erzeugnisse zu entrichten halten, wenn sieln nordamcnkanlschen Fahrzeugen eingeführt würden. Und gegenseitig alle Gattungen Waaren und Handelsartikel, solche wögen nun Grund-oder Industrie-Erzeugnisse der vcrci, Nigten Staaten, ober irgend elnes andern Lan» des seyn, welche gesetzlich m den Hafen der österreichischen Monarchle, in ässer. Fahrzeugen cmglführt werden können, fogcn ebenso in nordamn-tkamschen Fahrzeugen daselbst ein« geführt werden dürfen, ohne höhere oder andere Abgaben und Zölle aüer Ars zu entrichten, was solche immcr für Benennung haben mögen, die im Namen oder zum Vortheile ver Regierung, dcr Ortsbchöldcn, oder irges) einer Prioatanstalt erhohen werden, als Die- (Z. Amts-Blatt Nr.^I. d. 4. August !23i.) 7!4 lemgsn, welche dieselben Waaren oder Erzeugnisse zu entrichten hatten, wenn sie in österreichischen Fahrzeugen eingeführt würden. — Art. IV. Um aber der Möglichkeit nnes Mißverständnisses vorzubeugen, en der meist begünstigten Natlcn ganz gle'.ch gestellt werden sollen. Sollten jedoch Eonsuln «men Handel treiben, so sollen fie in Rücklicht »hrerHandelsgeschaftedenselben Gebrauchen und Gesetzen unterworfen bleiben, welchen dte Privat - Indlvlduen ihrcr 3tatwN/ dle in demselben Playe wohnen, unterworfen sind. — Art. XI. Die Unterthanen und Bürger jcder der contrahtrenden Mächte sollen das Recht haben, von ihrem persönlichen Vermögen, das sie unter der Gerichtsbarkeit der Andern besitzen, kraft eines Testamentes, durch Dchen« tung oder irgend auf eine andere Weise zu disponiren, und ihre Repräsentanten, wenn sie Unterthanen oder Bürger dcs andern Theiles sind, sollen das Recht der Erbfolge in Hm-sicht des persönlichen Vermögens, sowohl kraft eines Testamentes, als auch ad iui.68l.Ndo ge-Nieß'en, von demselben entweder selbst, oder durch einen Bevollmächtigten Besitz nehmen, und nach Wilikühr darüber schalten dürfen, wofür sie blos dlese,lben Abgaben oder Taxen zahlen sollen, welche die Einwohner des Landes, in dem das genannte Vermögen sich btsindet, in einem gleichen Falle zu zahlen hälttli. Und im Falle der Erbe abwesend wäre, so soll das Ver» mögen mit derselben Sorgfalt aufbewahrt werden, als in emem gleichen Fane ein sol, ches Vermögen für einen Emwoh-vr des Lan-deS aufbewahrt zu werden pstegr, bis der rechtmäßige Eigenthümer Maßregeln für dessen Beziehung treffen kann. Und wenn die Frage sich erheben sollte: welchem von mehrere^ Individuen, die auf die Erbfolge Ansprüche machen, dieselbe zugehören, so soll diese Frage uon den Gerichtsbehörden und nach den Gesetzen des Landes entschieden werden, in welchem das Vermögen sich befindet. Dieser Artikel soll jedoch auf keine Welse der Kraft der schon bestebenden,odiv in der Zukunft uon Sr. k. k. apostolischen Majestät zu erlassenden Gesetze,^d,e zur Absicht hüben, der Auswan« derung Seiner Unterthanen vorzubeugen, den germgtten Eintrag thun. — Art. XII. Ge-genwan.ger Handels, und Schifffahrts-Vcr« ^ss^^" T"ae der Auswechslung der Rcvt sicat.on, Urkunde zehn Jahre in Wtrk-samkett ble.bcn. Doch erllscht selber nach Verlauf d,e,es Zeltraumes nur m dem Fglle, wenn er von dem emen oder dem andern The/e zwölf Monate früher aufgekündigt wurde. Geschieht keine Aufkündung zu dc,r bestimmten Frist, so dauert der Vertrag auf unbestimmte Zeit fort, bis eine der contrahlrendm Mächte ihn auf- künd'lgt, wo sodann derselbe zwölf MonM nach erfölgttr Aufkündigung aufzuhören hat, wenn inmer diese Aufkündigung geschehen sollte. — Art. XIII. Dieser Vertrag soll von Seiner Majestät dem Kaiser von Ocsserrnch und dem Präsidenten der vereinigten Staaten von Amerika, nach und mit der Zustimmung des Senates genehmigt, und ratificirt wer, dln, und die Ransicatwns «Urkunden sollen in Washington zwölf Monate nach dem Datum des Vertrags, oder wo möglich noch früher ausgewechselt werden. — Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Instrument sowohl in der deutschin als in der eng-llschen Sprache unterzeichnet und besiegelt, jedoch mit der Erklärung, daß, indem dieser Vere trag ursprünglich in der englischen Sprache ver» faßt wurde, der englische Text zur Richtschnur dienen soll, wenn unglücklicher Weise irgend ein Zwelfel über dessen Auslegung sich erheben sollt?. — So geschehen ,m Tripllkat zu Washington am sieben und zwanzigsten August im Jahre des Herrn Ein Taufend Acht Hundert und Neun und Hwanzlg. (1^. 3.) Anton Freyherr v. lederer. (I.. 3.) M. Van Buren. Diese Convention ist nach der Bestimmung des §. 14. am zo. Februar l. I., als dem Tage der Auswechslung der Ratifications» Urkunden für beide cönlrahirende Theile in Wirksamkeit getreten. ZtaM- unV lanVrechtliche 1?erlautbarunFen. Z. 10!4. (1) Nr. 4746. Von dem l. s. Stadt, und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: W sey über An> suchen der k. t. Kammervrocuratur als erklärten Erbinn zur Erforschung ^ec Schuldenlast nack dem am 2. December »L3o, im hierottigen Sivil« Spitale 2b into5l2w verstorbenen Weltpriesters, Gregor Schrey, die Tagsahung auf den 29, Au« gust l. I... Vormittags um 9 Uhr vor d«sem t. k. Stadt. und Landrechte bestimmet worden^ bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Nechtsgrunde Anspruchs zu stellen vermeinen, solche so «ewiß anmelden, und rechtsgeltend därthun lol^n, wldr,g«ns sie die Folgen des §. ö'4 b. G. B- sich lelbst zuzu. schreiben haben werben. Laibach ^,1" ^> ^"^.'?^^„..,«», ^ vermischte Verlautbarungen. 2' >°°^ " «, i o ., ^ "" "" Von dem Beznksocrichte Weixelberg wird bekannt gemacht: M sey über Anlandn des Exe« cuuonMhrers, Johann Barthelme, handelgman» nes z" Gottfchee, die erecutive Versteigerung der, ,u Gunsten des Gxecuten, Hettn Ioleph Paulin z« 716 Verbaze bei St. Marein, auf den Matthäus und Ann,a Aarthelme'schßn Realitäten, als: a.) auf dec zur D. R. O. tZommcnda Laidach, 5ul, Urd. Nr. 35: el^552, zinsbaren ganzen Hübe, am 24. Jänner 1L22; k.) auf dem zum Oute WeixeldaH, »ud Nect. Nr. /^r, emdlenenden ^^»20 Hubtheilc, am 3. November 1Ü2,; c.) auf der bei dem Gute Seitenhof, ö^d Neet. Nr. r, gelegenen 5^6 KaufrechtÜhube, am 27. November 1L2» ; 6.) auf der dem Gule Weinegg. 5ud Rect. Nr. i5, dienstbaren ganzen Hübe, am 29. Sep, «.) auf dem der Staatsherrschaft Sittich, snk Rect. Nr. 44 el /^, einvelleidten i ft. bo tc. hudtheile, und der Mahlmühle am 29. ^ep« temder iÜ2l, und l.) auf der Gült Ganitschhos, am 24. April 1Z22 , b« der k. k. Landtafel intabulict haf« tt.noen, mit Pfandrecht für ben Executions« führer,. Johann Barthelme, belegten Korde, rung auö der Schuldodligation, äöa. ^6. Iu» li 1U21, pr. 55oc> st., wegen vom Hrn. Exe-cuten schuldigen 664 ft. 3 tc., 5 M. Inter, essen von 353 ft. sett 4. Juli »32c,, Expen« sen und Srecutionö-Supelexpensen bewlNi. get, und seyen zu ihrer in der Amtötanzlcy dieses Bezittö - Gerichtes, jedesmal uon 9 bis »2 Uhr Vormittags zu dewettsteMaM-den Vornahme die Ta^sayungen mit dem ^ -^ Beisätze auf den ;., 56. und 5». t. W. Au« gust ausgeschrieben worden, daß, wenn die-se intabulilt haftende Forderung rvedeic bei der ersten noch zrveiten Feildietung um ih« len Eapitalslaut von 55oo si. oder darüber an Mann abbracht lreiden sellte, dieselbe dei der dlitten und letzten Versteigerung auch unter ihrem CapitalSlaute hintcmgegeben wer« den würdc, und daß, rver im Lande nicht kundbar sattsam bemtttelt ist, an dcr Ver> steigerung nur gegen Orlag eines Vadiums von 4?o st. werde Tbeil nehmen lonntn. Die weitern Licitationöbedingnisse tonnen hier« arts tingcschen oder auch in Abschriften behoben werden. Wovon die T^dulargläudiger durch Ru» briken, VetsteigerunB^stige durch gegenwärtiges (Kdict in Kenntniß gesetzt und emgeladen weiden, sich an den bestimmten vormittägigen Umtsstun« dcn in dec Amtäkanzlei dieses Bezntsgßrlchteü em- zusind« N. Anmerkung. Bcl der ersten sseilbietunge* Tagst^tzung hüt sich kein Kauflustiger gemeldet. «- ^. ^ Bezirks «Gericht WciMerg am 5. Iuk 1821, Fei^bietungK ' Sdlct. Vom Beznlö«Girickte Wipdacd wird ösi?nt« l'.cd bekannt gemacht: Os ftye über Ansuchen dos Franz Scbwackcl. Vormundes dsrMathias Stranv zer'schen Pupillen von Planina, rregcn zugewie« senen und rückständigen Meistdots pr. g» st. »« tr r.F. c., die neuerliche f^eilbietu'ng auf Gefahr, danr Kosten dts Joseph Stokel oon Planina, rer von ihn" tlstandsnen» vormals Andreas v. Iuscph Stotel'. nina, dec Herrschaft Freudenthal dienstbar, und Ackergrund nebst Huthlvcide H«r!^2, ehedem I^on-2^<,?rixa oder aucl) I^L5tili2 ^er (^i^aini genannt, bewilliget, u»d hierzu oie einzige Tagfayung auf den 5o. August 0. I., von Früh 9 dis t2 Uhr, in I^acu der Realitäten zu^lanina mit drm Bei» satze beraumt worden, daß die Realitäten unter der Schätzung und um jeden Preis an den Meist» bietenden gegen gleich bare Bezahlung Hintange, geben werden foNen. Demnach werden die Kauftu« stigcn hiezu zu erscheinen eingeladen, und tonnen lnmittelst die Schätzung nedlt Bcrtaussdedingnissen täglich hieramts einsehen. BezirtS.Gericht Wipbach am 7. Juli iL3i. Z. 977' (2) " Nr. 395. Edict. Vom Bezirksgerichte der Herrschaft Flöd-nig wird bekannt gemacht: Es sey über An« suchen des Herrn Augustin Quoifer, als Ees-sionär des Gregor Schlmenz von Flödnig, rvlder Sebastian Iuvan Don Virje, wegen aus dem zedirlen wirthschaftsamtlichen Vergleich, 6« ox sirg68. 27. November, inm1>. 21. December v. I., schuldigen 69 fi. 36 kr. M. M. c. «. «. ^ ,n die executive FeUbietung der gegnerischer,, zur Herrschaft Flödnig, 5nb Rect. Nr. io5H zmsbaren ganzen Kaufrechts-hube zu Virje, sammt An- und Zugehör, im gerichtlichen Schätzwerthe von »262 fi. 20 kr. gewilligt, und hiezu drei FeilbielUtigotagsa-tzungen, und zwar: auf den 25. August, 27. September und 25. October l. I., jedesmal Vormttta^,^ oon g bis »2 Uhr, in I^oeo Vir« je mit dem Belfaye anberaumt worden, daß, wenn dlese Realität bei der ersten oder zweiten Werstclgnung weder über noch um den Schätz« werth an Mann gebracht werden sollte, bei der dritten auch unter demselben hmtangege, ben werden würde. Wouon die Tabular-Glaubiger und übri» ge Kaufiusiige untcr dem Anhange in Kenntniß gesetzt werden, daß du Beschreibung dieser Nealnar, wie auch die Llcitationsbcdingliisse täglich m dieser Genchtskanzlei cingesthen w«r-den können. Bez. Mricht Flödnig am 18. Juli l83l< Z. 965. (3) """ I. Nr. 863. Convocations »Edict. Alle Jene, welche auf den Verlaß des zu Oberlaidach am 17. März d. I. verstorbenen , Blasius Schemerl, Besitzer emer lj3 Hub« ^ Ansprüche zu machen gedenken, hübenden lg. ' Auguss l. I., Früh um y Uhr, in duser Ge- ' rlchtßkanzley um so gewisser zu erscheinen und ' ihre Forderungen geltend darzuthun, als sie sich 5 wlbngens die Folgen des §> L14, b. G. B. selbst . zuzuschrcibsn haben werden. Bcz.GenchtLreudenthalam6.Iuli i83i.' Anhang zur Naibacher TeitunK. W ,„ ^ ..... __________.........., ,^, ^ --------------—------ "' '"' ' desLaibachfiufsesmden Barometer Thermometer Witterung ^Gruber'fchen Canal M°»at 3 ^rüh l Mittag Abende Früh Mittag Abend 5n.h Mittags Abends ^ ^.^..^ Z.jL. l3.! L. Z.> L. K.>W K.jW K-^W 9 «hr 3 Uhr 9 Uhr _ ^ Iull .27.27 Ä.9 27 3,9,? 5.1 -li8 - ,9"" -Donw. !wo,k. schön - « '° '" 2U l? Z,i ,? Z,^ H? Z2 - 17 - 19 - 1« wölk. Regen wölk. — 0 9 0 5 2q 27^ Z2 ,7 I,2 «7 2.6 —.27 - 21 - iß woie. Ntgen Drnw. -^ 0 10 0 5a' 27 4.7 17 Z.6 37 5,6 — 17 — 21 — 17 neblicht Do„w. wvlk. — o v « , 3i ,7 Z,3 27 Z,Z 2? 5,o — 17 — 21 — 18 ucbllcht W)ön schön — 0 4 0 Aug. 1. «7 Z.o 27 2,8, «? 2,8 — '7 ^,22 —,i« wölk. Bonw. Negen — 0 i o s ! ,. j 2. 27, 2.8 «7 2,7^5?/ 2 20, an a ?7 ^akr ^n T' A"bias Simur, Taglöhner. En.II .lt ^3 b"Ruhr, und Jakob Martnika, tei^^uA^^^^^^^^nsieber,.^ , ?" ^ ?""«^"^ ^"'k, Buchdrucker - Gehlil-ftn, stme Tochter Maria, alt 10 W^„ zy ^er St. Paters-Vorstadt, Nr. 94, an der Auszehruna. — Maria Garbaiß, Institutsarme, alt 34 Iachr, bei St. Jakob, Nr. H4S, an Altersschwache. — Dem Hcrrn August Speranza, Director in der k. k. privil. Zuckerrassinciie von Venier und Pervch, seine .Tochter Ludovica, alt 6 M Jahr, am Platze, Nr. 281, an Fraisen. Sours vom 29. Julius l83l. Mtttelpl'kiß. Sto«t«schuldverschrV^>nc.Odl. zu2 1^2 v.H. (in CM.) 59 (Aerarlal) (Dl'^est.) 0dl!^«t!onen d«k Stände (C-M.) (H. M.) v. O!ttlltich unter und iul v.H.I "— — ob der Enns, von Voh^ zu «,/2 v.H. l — — n^n. Mahren, Schlei ^UH^v.H.^ — — si,n,Sln und Gorz ^zu , 5/4vH.j — — Centr.-Casse-Alnvelsungen. Jährlicher Disconto 5 i^5 pG^ Vank'Actitn pe. Stück 1002 in Conv. Munzc. Z. 5015. (0 Wohnung - Vermicthungs - A li -zeige. In der Pollana- Vorstadt, im Hause Nr. 53, sind auf kommende Michacli-zeit l. I. zwei Wohnungen, eine im er-sien Stocke, bestedeno aus fünf Zimmern, Küche, Speisgmchib, Keüer und Holzlc-ge; dann im zweiten Stocke rückwärts eine von vier Zimmern, Kucke, 3itferung von 10 neukn Nacht-kübele, i4 Wasftlpitsckcn und drei llbstäubern von dem Mindestbietenden erstanden werden kann; zugleich ober.auch mediere unbrauchbar gewordene Gegenstände, als: Ü kleine Anhängfchlösser, 5o hölzerne Spuckbecher, »4 Strohsacke, 3l Kopf. polster, 6o Sommer- und 27 Winrertohen um den Meistbot werden verkanfc werden. Laibach den 2ll. Juli iLZ». vermischte «l7erlautbarunSett. Z. I0lg. (1) I. Nr. 2049. Edict. Vom BezirlSgenchte der k. t. Staatsherr» schaft Lack wird dcm Primnö Wosovitscher und dessen undetannten Erden hiemu tund gemacht: (§s Habs wider ihn Ursula Ranth, die Klage auf Verjährt« und tZllofchenelklärung des auf der, der Staatöherrschaft Lack, 5ud Nrb. Ns. 5o2, dienss« baren, im Dorfe Dörfern/ unter haus.Zahl 4, liegenden Neuhäufels, " Gunsten desselben haf. tenden Schuldscheines, li^o. et intak. ^5. Decem« ber 17g», eigentlich der Forderung aus diesem Schuldbriefe pr. 3ü2 ft. 5o kc. angefacht, und um richterliche Hülfe gebeten. Dieß Bezirksgericht, welchem ber Aufenthalt des Primus Wosovitscher und dessen Erben unbe« kannl ist, und da sie vielleicht aus den t. l. Orb. landen abwesend seyn durften, hat auf ihre Gefahr und Kosten den Herrn Franz Zurhaleg zu ihren Curator aufgestellt, mtt welchem diese Rechtsf^ che der Ordnung nach ausgeführt und entschieden werden wird» Dessen Primus Wosovitscher und dessen Erben mit dem Beisätze verständiget werden, daß sie allenfalls zu rechter ^eit seibst erscheinen, oder ihre Behelfe oem aufgestellten Kurator an Handen zu geben, oder sich selbst einen andern Sach, walter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, überhaupt aNe in diesem Gegenstände erforderlichen Schritte einzuleiten wissen mögen, als im widrigen Falle sie fich die aus ihrer Ver« fäumnih entspringenden nachttzeilige.n Folgen selbst zuzuschreiben haben werden. Lack den 2L. Juli i83i. _________' Z. 1020. (i) Nr. 355. Edict. Vom Bez'rrc'g«.richtc der Herrschaft Save«, fiein, in Unterkrain, wird zu Jedermanns Wis. senschaft gebracht: Es sey über Ansuchendes Franz Koschel von Ratschach,, als Cess'.onär der Frau Iolepha Pollack, wider Joseph Verchouscheg, Gu-rator des Franz Bärr ebenda, mit Bescheid vom 20. April i63l, Nr. 335, in die executive Fcil-bietung des, dem Curanden Fran« Bärr gcböli' gen. der Herrschaft Ratschach, 5lid Rect. Nr. 6 ol 5i eindienenden haufts und Vtallung, im Markte Ratsckack, im getichtlichcn SHäy^naswerthe pr. 25a st. des ebendahin, 5uk N?ct. Nr. 9 ein' -dienenden Gartens, iin Schähungswerthe pr. 3c> fl. des ebendahin, ^d Rcct. Nr. la^ ct 102 dienst- . baren KrautgartcnK pc. 20 ft., wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche v°m 6. Mal ,829, Nr. »^, schuldigen 5o ft, 4 ^<> VerzugS. Linien und l1.,^ttn geirilliget/ und hiezu der 25. August. 22. September und 20. Ottober lLI,, stets Früh um 9 Uhr, im Orte Ratschach mit dem Anhange befittmmt worden, daß im Falle diese Realitäten weoer bei dee ersten.^noch zweiten Versteigerungs-tagsayung um den ^»chäyungswerth oder darüdec an Mann gebracht werben könnten, sie hel der dritten auch unter demlelben hintangegebsll wer« den würden, und daß zuerst nur die Grünte, die Gebäude aber lw? dann v.läutzelt wilden werden, im FaNe der MeMot der Hcstern, dis Schuld nedfi Unkosten nicht denken würde. Diefemnach werden alle Kauflustigen am gedachten Tage und Stunde nach Ratschach zu er» scheinen vorgeladen, wobei noch bemerkt wirb, daß die diehfälliget, Licitationsbedingnisse in den tze« wohnlichen Amlbfiunden alliier eingesehen, oder dei der Licitatwn vernsmmen werden können. BczittS^elicht Savenstlin am 22. Iuli iLZl. (Z. Amts-Blatt Nr. 93. d. ^i. August 18I1.)