Amtsblatt M ImbllcherIeitung. H>. H9. Montag den 3. März »857. Z. »5. ll (2) Nr. 2867. Ausweis. Ueber die seit dem Jahre 1855 in dem k, k. Schulbücher-Verlage erschienenen neuen Schulwerke. Preis pr, ) » Maurer-Arbeit . . 10893 fl, 24 kr. ^) » Steinmetz- » . - 6274 fl, 34 kr. ") » Zimmermanns - Arbeit 9935 si. 46 kr. ') » Tischler- >> 282fl.-kr ') >> Schlosser- » 4029 fl. 56 kr. 5) » Spengler. » 1840 fl. 42 kr. ^ » Anstreicher- » 309 fl. 49 kr. '.), » Glaser- „ ,24 fl. 48 kr, ^) » Ziegeldecker- » 1448 fl, 52 kr, entfallen. Die betreffende Lizitation wird der hohen ^nordiulng gemäß bei dem k. k. Zeugsartillc-Ue.-Kommando Nr, l0 zu Stein in Krain am ^6. März ,857 Vormittags von IU bis 12 ^yr und zwar sowohl im mündlichen, als im -^ffertswege vorgenommen werden, wozu Unternehmungslustige eingeladen und denselben nach-Nehende Bestimmungen zur Darnachachtung berannt gegeben werden: l- Zur Lizitation werden nur solche Unternehmer zugelassen, welche sich mit Zertifikaten, über frühere Leistungen in Bau-Unternehmungen in der Art auszuweisen vermögen, daß hie-durch ihre Befähigung zur anstandloscn Durchführung der einzugehenden Bau-Verpflichtung außer Zweifel gestellt wird. 2. Jeder Lizitant hat vor Beginn der mündlichen Lizitation 3600 fl. in Barem, oder in k. k. Staatspapieren nach dem Tageskurse berechnet, oder in sideijussorisch sichergestellten Urkunden als Vadium zu erlegen, welches dem Nichtersteher nach Abschluß der Lizitation rückgestellt, vom Ersteher dagegen bis zur pünktlichen Erfüllung aller eingegangenen Kontrakts-Nerbindlichkeiten als Kaution rückbehalten werden wird. 3. Es werden auch schriftliche Anbote angenommen, jedoch nur dann berücksichtiget, wenn sie auf l5 kr, Stempel geschrieben, der Lizita-tions-Kommission noch vor dem Beginne der mündlichen Lizttation versiegelt übergeben, den Anbot, um welchen der Offerent den Bau zu übernehmen gedenkt, oder den Nachlaß von der veranschlagten Summe in Prozenten deutlich mit Ziffern und Buchstaben ausgedrückt, und das Punkt 2 bestimmte Badium'enthalten; überdieß muß das schriftliche Offert die Erklärung enthalten, daß der Offerent die Lizita-tionsbcdingnisse genau kenne und sich denselben ebenso unterwerfe, als wenn ihm diese vorgelesen worden waren und er selbe unterschrieben hätte. Auch muß dem schriftlichen Offerte das «uli ! bemerkte Zeugniß beigeschlossen sein. Jeder Offercnt hat seinen Namen, Charakter und Wohnort deutlich zu bezeichnen. 4. Als vorläufiger Ersteher wird derjenige angesehen, der den geringsten Anbot unter allen Lizitanten macht, und es ist für einen solchen das Lizitations-Protokoll, welches vorläufig die Stelle eines Vertrages vertritt, sogleich nach dessen Fertigung als bindend anzusehen, während sich von Seiten des hohen Aerars die Ratifikation für alle Fälle vorbehalten wird, 5. Nach Beendigung der mündlichen Lizitation werden die schriftlichen Offerte eröffnet und der allfällige Bestbot wird den anwesenden Lizitanten bekannt gegeben; ist ein schriftlicher Anbot dem bekannten mündlichen gleich, so hat der mündliche den Vorzug, unter gleichen schriftlichen Offerten hingegen wird das früher eingelangte den Erstehcr bestimmen. Sollte ein schriftliches Offert einen besseren Anbot enthalten als bei der mündlichen Lizitation erzielt wurde, so wird, wenn der schriftlich Bestbietende zugegen ist, mit der mündlichen Lizitation in der Art fortgefahren, daß der schriftliche Bestbot zum Ausrufs-Prnse angenommen wird, worauf alle anwesenden Lizitanten Theil nehmen können; ist jedoch der schriftliche Bcstbieter bei der Lizitation nicht anwesend, so wird seinem Offerte der Vorzug gegeben, die mündliche Lizitation nicht weiter fortgesetzt, sondern mit dem schriftlich Offerir-ten auf Grundlage seines Offertes nach erlangter hoher Ermächtigung der Kontrakt abgeschlossen werden. «. Die bezüglichen Baupläne und Vorausmaße liegen in der Amtskanzlei des k. k. Zeugs-Artillerie-Kommando Nr. 10 zu Stein in Krain zur Einsicht eines jeden Unternehmungslustigen offen, sowie auch die näheren Lizitations-Bedingnisse bei dem genannten Amte täglich eingesehen werden können. 7. Der Bau muß längstens bis Ende September dieses Jahres vollständig hergestellt sein, und es wird noch bemerkt, daß der Ersteher die gesetzliche Stemplung aller Bauakten, sowie des später abzuschließenden Kontraktes aus Eigenem zu bestreiten hat, und daß demselben während des Baues 5 (^«nw-Zahlungen zugestanden werden, die jedoch zwei Drittel des wirklichen Verdienstes nicht überschreiten dürfen. Die Restzahlung wird dem Kontrahenten nach erfolgter anstandloser Kollaudirung des Baues, die Kaution aber erst nach der, drei Jahre nach dieser Kollaudirung erfolgten Nach-kollaudirung ausbezahlt, weil der Kontrahent noch drei Jahre nach der Kollaudirung für den Bau zu haften verpflichtet ist. Vom k. k. Zeugs-Artillerie-Kommando Nr. lv zu Stein in Krain am'25. Februar ________'857. Z, >«)<>. ll (2) Kundmachung. Von Seite der k. k. Militär-Haupt-Ver-pflegs-Bezirks-Magazins^Verwaltung zu Laibach wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß bei derselben am 5. März l. I. eine öffentliche Fuhrlohns-Behandlung wegen Ueberführung von 30.000 leeren neuen Fruchtsäcken von Laibach nach Karlstadt abgehalten werden wird. Hiebei werden folgende Bedingungen festgesetzt : il) Diese Säcke sind unmittelbar am hiesigen Bahnhofe zur Verführung an das k. k. Militär - Verpflcgs - Magazin zu Karlstadt in Kroatien von dem Vekturanten zu übernehmen, und zwar zur Vermeidung des Lagerzinses gleich nach erhaltenem hicramtllchen Avviso; li) der Fuhrlohnsanbot ist alternativ, entweder für die Verführung des ganzen obigen Säcke-Quantums auf ein Mal, oder in Parthien von 5- bis IO.NU0 Säcken und für die ganze Strecke zu stellcn, wobei bemerkt wird, daß das Gewicht Eines Sackes mit I ^ Pfund berechnet wird; c) zur Ueberführung dieser Säcke, welche je nach dem Ermessen der höheren Behörden im März oder April d. I. erfolgen wird, hat der Vekturant gehörig gedeckte Wägen zu verwenden, alle sonstigen Transportspesen selbst zu tragen und für jede Beschädigung des einmal übernommenen ärarischen Gutes sowohl mit der erlegten Kaution als auch Mit seinem sonstigen Vermögen einzustehen; ä) die dießfälliaen Fuhrlohns-Offerte sind am 5 Mä« l ^ bis ,2 Uhr Mittags geho-5g verstgelt und mit einem ,0°/° Badium 136 versehen, in der Kanzlei des obgenanntcn k. k. Wilitär-Haupt-Verpflegs-Magazins abzugeben, weil später eingelangte, oder mit dem erforderlichen Vadium nicht belegte Offerte nicht berücksichtiget werden; e) die Fuhrlohns - Berichtigung wird seinerzeit nach geschehener anstandloser Ueberführung bei der Laibachcr Verpstegs-Magazins-Ver-waltung erfolgen. Von der k. k. Militär-Haupt-Verpflegs-Magazins-Verwaltung zu Laibach am 27. Februar 1857. Offerts-Formulare. Ich Endcsgcfcrtigter, wohnhaft in .... mache mich in Folge Kundmachung der Laibacher k. k. Militär-Haupt-Verpsiegs-Magazins-Verwaltung vom 27. Februar d. I. verbindlich, die Ueberführung ärarischer leerer Magazins-Sacke von der Eisenbahn-Station Laibach in das k, k, Militär. Vervflegtz-Magazin zu Karlstadt in Kroatien um nachstehende Frachtpreise zu übernehmen: ll)Für die Ueberführung des ganzen Quantums von dreißig Tausend Säcken auf ein Mal um ... st. -. kr. pr. Zent. und die ganze Strecke. b)Für die Ueberführung in Parthien von 5U0U bis l0 «00 Stück Säcke um . . . fi. . . kr. pr, Zent. und die ganze Strecke. Hiebei unterziehe ich mich allen für derlei Transportirungen bestehenden Bedingungen und hafte für genaue Erfüllung derselben mit der hier beigeschlossenen Kaution von . . . Gulden und meinem sonstigen Vermögen. lsiFNäwm N. N Couvcrtö, Formulare. An die löbliche k. k. Militär-Haupt-Ver-pflegs - Bezirks - Magazins - Verwaltung in Laibach. Offert in Folge Kundmachung vom 27. Februar 1857 mit einem Vadium pr. . . . Guld. CM. Z. 843, (l) Nr. 9,9. Edikt zur Einberufung der Verlassenschaf t s - G l ä u d i g e r. Von dem k. k. Landesgerichte in Laibach werden Diejenigen, welche als Gläubiger an die Verlassen-schaft deö am 23. August 1856 mit Testament verstorbenen Jakob Leben, Halbhiidlcis zu Visovik Nr. 39, eine Forderung zu stellen haben, aufgefor dert, bei diesem Gerichte zur Anmeldung und Dar-thuung ihrer Ansprüche den l« März d. I. zu erscheinen , oder bis dahin ihr Gesuch schriftlich zu überreichen, widnacnk denselben an die Verlassenschaft, wenn sie durch Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein weu lerer Anspruch zustande, als insoferne ihnen ein Pfandrecht gebührt, Laidach am 21. Februar 1857. Z. 317. (2) Nr. 2527, Edikt. Von der k. k. Stadtprätur Zivilsektion in Trieft wird bekannt gemacht: Es sei am 2l, Dezember 1856 Jakob Tscherne, gebürtig von. Wippach und hier zu St. Maria Maddalena wohnhaft, »!' mtestatn gestorben. Da es dieser Prätur unbekannt ist, ob und welche Personen gegen das Vermögen des Verstorbenen ein Erbrecht haben oder als Glaubiger auftreten können, so werden alle ^zcne, welche gegen diesen Nachlaß aus welchem Rcchts-titel immer einen Anspruch zu machen gedenken, aufgefordert, ihre Rechte als Erben oder Gläubiger binnen Einem Jahre, vom Heutigen angefangen, bei der gefertigten Prätur anzumelden , ihre Erbserklärungen und Förde-rungs-Anmeldungcn mit den nöthigen Belegen beizubringen, widrigens dieser Nachlaß, für welchen als Kurator Herr Dr. Mestron aufgestellt wird, bloß mit Denjenigen abgehandelt u»d denen eingcantwortet wird, die ihre Erbs-crklärung beigebracht und ihren Erbrcchtstitel nachgewiesen haben werden. Jene Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht anmelden, haben für den Fall, als das Nachlaßvermögcn durch die Anmeldungen erschöpft sein würde, gcgen dasselbe kein anderes Recht, als es ihnen durch das Pfandrecht gebührt. Trieft am l0. Februar 1857. Der k. k. Landesgerichtsrath: Ostrogovich m. p. Z. 292. (2) Nr. 339l, Edikt. Von dem t. l, Bezirksamte Tschernembl, als Oericht, wird hiemit bekannt gemacht: Es sei über das Ansuchen des Herrn Franz Ka-steliz von Candia bei Neustadt!, gegen Peter Kucar von Dolenavas, wegen aus dem w. ä, Vergleiche " die exekutive öffentliche Versteigerung der, dem Letztern gehörigen, im Grundbuche der Herrschaft Adelsberg !>„!) Urb Nr. 1039 vorkommenden Realität, im gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe von 2454 fl. 20 fr. (Z M glwilliget, und zur Vornahme derselben die drei Feildietungstagsatzungen auf den 21, März, auf den 23 April und auf den 23. Mai 1857, jedesmal Vormittags von 9—12 Uhr Hieramts mit dem Anhange bestimmt worden, daß die feilzubietende Realität nur bei der letzten Feilbietung auch unter dem Schätzungswerthe an den Meistbietenden hintangegeben werde, DasSchätzungsprotokoll, der Grundbuchsextrakt und die Lizitatiunßbedingnisse können bei diesem Gerichte in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. K. k. Bezirksamt Scnosetsch, als Gericht, am 2. Jänner !857. ö> 252. (3) Nr. 65!6, Edikt. Von dem k. k. Bezirksamtt Senosetsch, als Ge. richt, wird hiemit bekannt gemacht: Es sei über das Ansuchen des Herrn Franz Kri-schaj von Hrenovitz, namin« der Kirche von Strane, gegen Kotharina Brosctz verwitwete Markan uön Strane, wegen aus dem Urtheile 16. Juli 1845, Z, 235 0, schuldigen 5! fl 2! kr. C. M. 0. 8. c:., in die exekutive öffentliche Versteigerung der, dem Letztern gehörigen, im Grundbuchc der Sittichcr Karstergült s,,!i Urd. Nr. 33 vorkommenden Realität, im gerichtlich erhobenen Schätzungtzwerthe von 778 fl, 20 kr. CM,, gcwilliget und zur Vornahme derselben die drei Feilbietungstagsatzungen auf den 2l. März, auf den 23 April und auf den 23, Mai ,857, jedesmal Vormittags von 9—12 Uhr hieramls mit dem Anhange bestimmt worden, daß die feilzubietende Realität nur bei der letzten Feil' bietung auch unter dem Schätzungswcrthe an den Meistbietenden hintangegebcn werde. Das Schätzungsprotokoll, der Grundbuchscxtrakt und die Lizitalionsbedingm'sse können bei diesem Ge» richte in den gewöhnlichen Amtsstundcn eingesehen werden. K. k. Bezirksamt Senoselsch, als Gericht, am 2, Jänner 1857. Z. 258. (3) Nr. 6517. E d i k t. Von dem k, k, Bezirksamt? Scnosetsch, als Gc> richt, wird hiemit bekannt gemacht: Es sei über das Ansuche» des Martin Srebot-nak uon Lucgg, gegen Martin Dcbcuz von Groß° berdu, wegen autz dem Vergleiche ddo. 6, Juli 1854 schuldigen 46 fl. 54 kr. C. 'M. c, «. c,, in die exe.-kutive öffentliche Versteigerung der, dem Letzter" gehörigen, im Grundbuche der Herrschaft Adelsbelg sub Urd Mr. >040j4 vorkommenden Realität, >M gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe von 1243 st. 40 kr. 6. M., gewilliget und zur Vornahme der> selben die drei Feilbietungstagsatzungcn auf den 14, März, auf den 14. April und auf den 16. Mai 1857, jedesmal Vormittags von 9 bis l2 Uhr hieramts mit dem Anhange bestimmt worden, daß die feilzubietende Realität nur bci der letzten Feilbietung auch unter dem Schätzungswerte an den Meistbietenden hintangegcben werde. Das Schatzungsprotokoll, der Grundbuchsexttakt und die Lizitationsbedingnissc können bci die« sem Gerichte in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden, K. k. Bezirksamt Senosclsch, al« Gericht, am 2. Jänner 1857. Z, 277. (3) Nr. 3552. Edikt. Von dem k. t. Bezirksamte Nassenfuß, als Gericht,, wird bekannt gemacht: Es sei Johann Schinkouz von Zheschenz Hs,-Nr, 18, am 17. Juni I83N ohne Hinterlassung einer letztwilligcn Anordnung gestorben. Da dem Gerichte der Aufenthalt der Erblasset' kinder Johann und Anna Schinkouz unbekannt 1s!, so werden dieselbe» aufgefordert, sich binnen Eincw Jahre, uon dem unten gesetzten Tage a», bei oil« scm Gerichte zu melden und die Erbserklärung aN' zubringen, widrigens die Verlasscnschaft mit drcs»mte Stein, als Gc"M>' wird bekannt gemacht, daß in der Exekutionssaw der Sparkassa Laibach gegen Lorenz Fundeck v° Mannsburg, die Rubrik für den unbekannt wo v ' sindlichen Egidius Hozhevar. dem gerichtlich^ gestellten Kurator Herrn Johann Debeuz >n >»" zugestellt wurde. ,7. K. k. Bezirksamt Stein, als Gericht, am " Februar 1857.