Imts - Slatt zur Laibacher Zeitung. ^? 30. Donnerstag den lo. März 18^2. «l^ubernial ° ^ erlautbarungen. Z. 2l)6. (2) Nr. 3627. Eurrende des k. k. illyrlschen Landes Guber. niums. — Oesterrelchlsche Knechte und lohnkutscher, welche m das Großherzogthum Sach'en We mar reisen, haben sich mlt ordentlichen Passen unb Dienstbüchern zu legitim,, en. — Gemäß einer von der k. k. Polizeihofstelle an die t. k. vernmgle Hofkanzle» gelangten Mittheilung hat die großherzogliche Weimar'» sche Regierung uiueim «7. August vorigen Jahres eine Ünotdnung eilassen, nach wclcher sich die Kncckte fremder Frachtfuhrleute und kohnkutscher, wenn sie das Grbßherzoglbum Sachsen ' We mar betreten, vom ». Jänner 18H2 an, be» VelMlldung ihrer >urücfwei-fung über die Lanbesgranze, durch Reisepaß^, oder durch von ihrer Hnmathsbehörde ausgc« stellte Dienstbücher zu legitlnurm haden. — Dllses wi d in Folge des hohen Hofkanzle», Decretes vom 2,. Jänner laufenden Jahres, Z. ,29t), zur Darnachachtung bckannt gemacht. — Linbach am ,t). Homung ,6/»2. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Friedrich Ritter v. Kre, zberg, k. k. Gubernialrath. Z. 2o5. l2) Nr. I60H. C u r r e n d e des k. k. illprlschen La n t»e s-Guber-niums. — Vorschrift wegen Austragung der aus den Dlenstverhallmssen abgclencten Forderungen des Staares an seine Beimlen und D'ener, und der Lchlcren an dcn Staat. — Zu Folge einer mit dem Hohen Hoft^nzle»-Decrett vom 2^. September vongen Jahres Nr. 2669«, anher bekannt gegebenen, von Seite der k. k. obersten Iustizstelle der hohen k. k. vereinigten Hofkanzle, mitgetheilten allerhöchsten Entschließung vom io. August vorigen Jahres, sind Forderungen des Staates an seine Beamten und Diener, oder der Letzteren an den Staat, welche aus den Dienstverhältnissen ab« geleilet werden, ,m armmistratwen Weg« aus« zutragen. — ka'vach am 18 Februar «8^2. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Wllsperg, Raitenau und Pr.mör, Vice - Präsident. Johann Freiherr v. Schloißnigg, ______ k. k. Gubernialrath. Ktam l,»o lauorechttlche ^erlHutbarunaen. Z. 308. (2) Nr. 1378. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Johann Bapt., Alois und Simon Urbas, dann der Francisca Schmidt, gebornen Urbas, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 14. Jänner 1842 hier in der Stadt verstorbenen pensionirten k k. Gudernial-Kanzellisten Anton Urbas, die Tagsatzung aus den 1l. April 1842 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darchun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 8ltz b. G. B. sich selbst zuzuschreiben l>den werden. — Laiback den 22. Februar 1842. Z.^3W. (2) Nr. 1317. Von dem k. k. Stadt- und Lcmdrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von, dle- 564 stm Gerichte auf Ansuchen des Hrn. Anton Ritter v. Abramsberg, wider Hrn. Wenzel Ritter v. Abramsberg, pw. 3000 st.o.«. c., in die öffentliche Versteigerung der dem Exequirten gehörigen, auf 27470 si. geschätzten Abrams« berg'schen Gült gewilliget, und hiezu die dritte Feilbictungstagsatzung auf den 18. April 1842 um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte mit dem Beisätze bestimmt worden, daß diese Gült, wenn solch« nicht um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe auch unter dem Schätzungsbctrage hintangegeben werben würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dicßfälligen Licitationsbedmgnisfe, wie auch die Schätzung in der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden oder bei dem Erecutionsführer v>'. Hautschjtsch einzusehe» und Abschriften davon zu verlangen. — Laibach am 22. Februar 1842. Z. 309. (2) Nr. 1264. Bon dem k. k. Stadt« und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es seyen die über Ansuchen dsZ Franz Ianesch, gegen Joseph Senutz, wegen 300 st., zum Behufe deröffent« l;chen Versteigerung des, auf 1215 fl. 30 kr. gerichtlich geschätzten Hauses und rücksichtlich Hofstatt, ^nn55. Nr. 118, Urb. Nr. 216 in der Kochgasse hier, in Folge Edicts ääo. 11. v. M. auf den 14. Februar, 7. März und 11. April l. I. anberaumten Fnldietungs-Tagsatzun-gen dergestalt übertragen worden, daß die erste auf den 11. April, die zweite auf den 23. Mai und die dritte auf den 27. Juni l. I., jedes« mal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisahe bestimmt werden, daß für den Fall, als die genannte Realität bei der ersten oder zweiten Tagsatzung nicht wenigstens um den Schatzungswerth an Mann gebracht werden könnte, solche bei der dritten Tagsatzung auch unter dem Schätzungswerthe hintangegeben werden würde. — Die Licitationsbedingnisse und die Schätzung können entweder in der dießlandrechtüchen Registratur zu den gewöhnlichen Aintöstunden oder bei dem Executionsführer Or. Kautschitsch eingesehen werden. — Mdach am 22. Februar 1812. Z. 326. (2) """ Nr7^(»79. Edict. Von dem k. k. Sladt- und ?rd bekannt gemacht: Es sey von dle-s/m Gerichte m Folgc Ansuchens der Barbars Schebra,, durch Dr. Zlvaper, gegen Anton Sno,,w,gtn ,g5 fl. o. s. Q., in die executiv« VerstelgL'Ung sowohl des dem Executen gehö« gen, auf 249l fl. K kr. gerichtlich geschatzttn Hauses sub Sir. 2l8 in der Stadt hier, «15 «uch meh,«rer in Haus, und Zimmer. Einrichtung, Bettzeug und Bettwasche N. bestehend,» Fah'msse gewllllgt, und zu, Vornahme rück« sichtlich des Hauses der i l. April, 23. Mai u. 27. Juni l. I., jedesmal Vormittags zo Uhr, lücksichtlich der Mobil,,« aber, und zwar im oberwahnten Hause der,7. März, dann 6«. 20. Npnl l. I. Vormittags von 9 bis ,» und siachmittags von Z bis 6 Uhr m,l dem Anhan« ge bestimmt word«»,, baß, wenn dieses Haus oder t>»e Fährnisse bei der ,. und 2. Feilb^« lungetagsayung mcht wenigstens um den Schat-zuligswerth on Mann gebracht werden könnten, selbe bei de» dritten Tagsayung ouch unter dem Schahungswerthe hmtangegtben werden würden. — Dle k,citationsd,dmgnlsse und d»e Schätzung des Hsusri können in der dieß-l«ndrechtllchen Reglst»atur zu den gewöhnlichen Amtsstund.n, oder «uch be» Dr. Zwaper, Ver« trctcr der Elteutionsführerinn, eingesehen werden. — laibach «m i5. Februar 1842. s»— .,, ———______________ , Nemtllche Vtrl»utbHrungen. Z. ^98. (I) Nr. 1760/XVI, Con curs ' A»sschreibung. Bei der k. k. krain. Religionöfondshcrr-schaft Sittich im Neuftadtler Kreise ist eine provisorische Gerichtsdienerstelle, mit welcher eine Löhnung von jährlichen Einhundert zwanzig Gulden nebst dem Genusse der freien Wohnung verlmnben ist, in Erledigung gekommen, M deren Wiederbesetzung der Concurs hiemit bis letzten März 1842 eröffnet wird. — Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig in« struirten Gesuche, worin sie sich über ihr Na« tionale, Moralität und gesunde Körperscon-siitutiou, über die Kenntniß des Lesens und Schreibens so wie der Kenntniß der krainifchen Sprache, dann über die etwa schon geleisteten Dienste auszuweisen haben, an das k. k. Verwaltungsamt der Religionssondshcnschaft Sittich im vorgeschriebenen Wege zu überreichen, und in diesem Bewerbungsgesuche auch anzuführen, ob und in wie ferne sie mit den der-maligen Beamten des Verwaltungsamtes Sittich verwandt oder verschwägert sind. — Von der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung. Neu-stadtl am 22. Februar 1842. — 165 — 3. 263. (3) Nr. I486. Ebictal - Wo r rufung. Bon dem Magistrate der Hauptstadt Laibach werden nachstehende unwissend wo befindliche conscriptionspstichtige Individuen aufgefordert, binnen drei Monaten bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen vor demselben zu erscheinen. >H der C o n sc r i p ti o n Z ^ Pflichtigen ^ Vor- und Zuname Geburtsovt ^ ^ Pfarr Anmerkung. ^^ „ _______________________^ ^ 1 Johann Matschet recw Stadt 19tz 1322 St. Niklas Rosmann 2 Lorenz,Pstotnig St. Peters- 36 „ St Peter Vorstadt ! 6 Thomas Mayer Gradischa«Bor« 1>1821 Maria Ber. stadt ^ j kündigung Laibach den 25. Februar 1642. Z. 31^. (2) Nr. 158^/V. 1020./127. Kundmachung wegen micthweiser Beistellung der Betterfordernisse für die, in der Provinz Niederösterreich aufgestellte Gränz- und Gefällenwache. — Für d,e Beistellung der Betterfordernisse für die in Nlcderbsterreich aufgestellte Gränz- und Ge. sällenwache, so wie für deren Erhaltung, Ausbesserung, Reinigung und Besorgung der Strohfüllungen, auf die Dauer von neun «zahren, gegen Entrichtung eines Miethzin« seö, wird hiemit eine öffentliche Versteigerung nn Wege schriftlicher Offerte unter nachfolgenden Bestimmungen ausgeschrieben. — 1. Für die an der ungarischen Gränze aufgestellte Gränz« wache sind ungefähr 769 vollständige Betten, für die >m Innern des Landes aufgestellte Gränz-und Gefä'llenwache ungefähr 1156 vollständige Betten erforderlich. — 2. Es sind Offerte auf iede dieser Mengen abgesondert, und auf die fur die ganze Provinz entfallende Bettenanzahl Zulässig, auch kann auf die in einem einzelnen Lameralbezirke aufzustellende Bettenanzahl geboten werden. - Jedenfalls steht der Cameral-Gefallen-Wmvaltung frei, nach Maßgabe ocs Bedarfes von dem Erstehcr eine um den dritten Theil größere oder kleinere als die erstandene Menge von Betten zu fordern. — 3. Den An-dotcn, welche auf die Bcistellung eiserner Bettstätten lauten, wird bei gleichen Preisen der Aorzug gegeben. — 4. Dem Ersteher der ^etten-Licferung für die vierte, fünfte und Vebente GeMenwach-Section liegt die Uebernahme dcr vorhandenen ärarischcn Bettsorten zu dem allsgcmitteltcn billigen Schätzunas- werthe ob. — 6. Es werden auch Offerte für die miethweise Beistellung der eisernen Bettstatten allein, und wieder abgesonderte Offerte für die Beistellung und Besorgung der übrigen Erfordernisse angenommen. — 6. Bei Offerten, welche auf dieselben Gegenstände und auf dieselbe Anzahl von Gegenständen lauten, wird der Meistbietende als Ersteher angesehen werden. — Bei Offerten, die nicht auf dieselbe Zahl und Gattung von Gegenständen gerichtet sind, steht der Behörde ohne Rücksicht auf die Preisforderungen die Wahl frei. — ?. Ueber die Grösse der Bettstätten, über die Zahl, Gattung und Beschaffenheit der übrigen Gegenstande, über die Zeitpuncte der Reinigung, Erneuerung und Strohfü'Uung, über die gegenwärtigen Aufstellungsorte, dann über die Anzahl und Schätzungsweithe der zu übernehmenden Aerarial-Gegenstände können die näheren Vertrags-Bedingungen in dem h. o. Oecono-mate, im großen Hauptmauthgebaude im ersten Stocke, eingesehen werden, und es muß in dem Offerte sich allen diesen Vertrags-Bedingungon ausdrücklich unterzogen werden. — 8. Der Ausrufspreis wird für ein vollständiges Bett, d. i. die Bettstätte sammt allem vertragsmäßigen Zugehör mit einem Miethzinse von täglich Einem Kreuzer C M., für die Beistellung einer eisernen Bettstätte mit täglich ein Zehntel-Kreuzer, und für die Beistellnng und Besorgung aller übrigen Erfordernisse mit taglich neun Zehntel-Kreuzer C. M. festgesetzt. — 9. Das Offert muß den geforderten Preis deutlich in Buchstaben und Ziffern ausgedrückt enthaltn und muß mit einem Badium von 45 kr. 166 C. M. für jedes einzelne Bctt, auf welcheS oas Offert lautet, und in so fern nur auf die eisernen Bettstätten allein angeboten wird, von 15 kr. für jede angebotene eiserne Bettstätte, oder mit der Bestätigung einer Gcfällen-Casse über den vollzogenen Crlag des Vadtums in Barem ooer in Conventions-Münze verzinslichen Staatsschuldverschreibungen, nach vem Börsen-Course des Tages, oder in verlosbaren Staatsschuloverschreibungcn vom Jahre 1834 oder 1833 nach ihrem Nennwerthe belegt seyn. — Die Offerte müssen endlich versiegelt und mit der Aufschrift: «Offert wegen mieth-weiser Bcistelluna. von Betten für die k. k. Gränz- und Gefallenwache", längstens bis 1. April 1842, 12 Uhr Mittags bei dem h. o. Cinreichungs Protocolle (großes Hauptmauthgebäude am alten Fleischmarkte im zweiten Stock) überreicht werden. — 10. Die Erfüllungs-lZaution für die Ersteher ist mit 1 st. 30 kr. für jedes beizustellende vollständige Bett, mit 36 kr. C. M. für jede zu liefernde eiserne Bettstätte, und mit einem Gulden für jedeS mit allen Erfordernissen, mit Ausschluß dcr Bett-stättt, zu versehende Bett festgesetzt.—11. Nachträgliche Anbote oder solche Offerte, welche abweichende Bedingungen festsetzen, nicht in der vorgcschricbenen Form verfaßt oder nicht mit dlm gehörigen Vabium belegt sind, werdcn nicht berücksichtiget. — Von der k. k. n. öst. vereinten (5a-neral-Gefallen-Verwaltung. Wien a:n 3. Februar 1842. ^?29^ (3) Nr 347. Kundmachung. Zur Bcischaffung der ini Laufe de5 ^lar-jah«s l842 für die hicrortige k. k. Militär-Polizeiwachmannschaft erforderlichen vcrschil,'dc-mn Monlurs - Sorten, bestehend in (5'^kos, Mantel, Röckel, Pantalons, Leidcl, Z'.rilch-kittel, (^ommodkappen, Halsl'indel, Hemden, Gattien, Haldstiefel und HanD'Vluchen, wird in Folge yoHer Gubernial-Verordnung vom 29. Jänner lauf. Jahres , Nr. 1^'!2, eine Miiuienoo-Limitation am 22. März l. I. Vormittags um 10 Uhr bei dicftr k. k. Poli-ci-Direction abgehalten werden. — Diejcnigen, wl'lcbc dicst Bcistcllungcn übcrnehnnn wollen, wcrvcn zu diestr Versteigerung cillgcladcn. »-Der Ersordel'll'ßausweis der vcrschicdcucu Mon-turssortcn, so wie die Tuch- und Leiinvaudmu-stcr, können in den gewöhnliche: Anusstunden bei dieser Polizci-Diroction auch vor dem Tage dcr Verstc,gerung cingcfchcn werden. — K K. Polizei-Dircctwll am 4- März 1iz12. 3. 220. ty Nr. i,39. Sdict. Von dem gefertigten k. k. Bezirks-Commissarial« wild hi,mit bekannt gemacht: Cs sey die, von der wohl-löblichen k. k. Cameral'Gefällen Verwaltung zu Grätz mit Erlaß vom l». Jänner l842, Zahl 2»^^ angeordnete, von der löblichen k. k. Camtral-Bezirks«V«rwal-tung Laibach mit Note vom 5. v. M., Zahl 271/VIII angesuchle, gemäß löbl. k. k. Kreisamts-Nerotdnung vom »9. Flbtuar 1842. Nr. z»6l, dieftm Commissa. riate zur Vornahme angewiesenen Veräußerung des größern Aerarial - Maulhhauses zu Präwald «ut, s größere, der Herrfchaft Präwald unt,rchH« nige Mauthhaus-Gebäude zu Präwald sammt An« und Zugehör wird , mit Ausschluß des Aufseher . Häuschens und lües dazu ausgem.ltelten, mit Zustimmung ber Gcundherrschaft Präwald bereits incorporitten klei^ ncn GatlcnAnl^eils, welcher in die Ecke, wo sich die Gol;cr- und die Tr-ester-Straße vereinigen, stößt, nach buchhalterischer Rcctisiciiung um den Schätzungsweith pr. LiU ss. ausgcrusen werden. Jeder an der Versteigerung Antheil nehmen wol: lenc« dal das !UZ Vadium pr. 81 fl.. enureder im baren G.lde. oeer in off ntlichen, auf Conv. Münze u>,d den Uebelbringel lautende, oder in andern an-nlhmbaren uno hattungsfr.ien Staatspapieren nach ihrem culsmä,!igen Werthe der Versteigerungs-Cvm, Mission zu erlegen. Dies.S wild den Kaufliebhabern mit dem Vemer» kcn eröffnet, dai; si.' auch schriftliche versiegelte, mit dcn uo:q«schrtebenln Ecfotderniffen versehcue Offerte der V>rst.l'gerun»zS Kommission vor oder auch während der Lxilalion üderceichen können. Die oeiaillirlon Licitationsbedingnisse können bei der löbl k. k. Bezirks Verwaltung in ^aibach» und bei diesem Comm'ssariate während den ?lmtsstunden einge« sehet» werdiN. K. K. Vez rks'-Lommissar at E enoletsch am 3. März 1242.