^Z 228. <8«5. Ämlzhlalt zur Laibacher Zeitung. 3. Oktober. (346a) Nr. 6902. VeychrulWsteuer - Pachtverstcigerung. Von der k. k. Finanzdirektion in Klagcnfurc wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Einhcbung der Verzehrungösteuer vom steuerpfllchtlgcn Wein, und Mostausschanke, dann von den Viehschlachtungen und vom Fleischver» schleiße im Umfange der Ortögemeinden Friesach und St. Saloator im polnischen Bezirke Friesach auf Grund des Gesetzes vom l7. August »8N2 (R. G. Blatt Nr. i>5) auf die »^monatliche Periode vom l. November I8«5 bis letzten Dezember »866 mit dem Vorbehalte der stillschweigen» den Erneuerung für die Solarjahre l867 und l86l§ im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtunternehmern wird zu ihrer Richt» schnür vorlaufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird am Ili Oktober 1865 bei der Finanzdirektion zu Klagenfurt um ! l Uhr Vormittags vorgenommen, und wenn die VerHand« lung an diesem Tage nicht beendigt werden sollte, in der weiters zu bestimmenden und bei der Ver» steigenmg besannt zu machenden Zeit fortgesetzt werden. 2. Der Auslufspreis ist bezüglich der Vcr-zehnmgssteuer und des dermaligen 20^igen außerordentlichen Zuschlages zu derselben für die I4monatliche Periode vom steuerpflichtigen Aub-schanke des Weines und MostcS mit dem Betrage von »?5Ufl und bezüglich der steuerpflichtigen Wiehschlachtungen und des Fleischverschleißes mit dem Betrage von »2?5ss., sohin in dem Gcsammt» betrage von 2!)75 fl. östereichischer Währung, und für Jedes der Solarjahre ltt<»7 und lttl»8 vom Wein und Most mit dem Betrage von »5W fl. und vom Fleische mit dem Betrage von IU5N ss. sohin in dem Gesammtbetrage von . 255 telst Neal-Hypothek als Vadium der Lizitationö. Komm.sslon vor dem Beginne der Feilbietuna zu übergeben^ Nach beendigter Llzitation wird bl ö der vom Bestb.eter erlegte Betrag zurückbehalten, den uwgen L.zttanten aber werden ihre Vadien zurückgestellt. . V,'^^"' ""^ ^''l'"che Anbote von den Pachtlustlgcn angcnommmen Derlei Anbote (welche dermal dem Stempel von 50 N M ' cr M den Bogen unterliegen) müssen'^ '^ Vadium belegt sein, dc« bestimmten P?c etraa sowol^ .„ Ziffern als auch mit Buchst ,^ gedruckt enthalten, und es darf darin keine Klaus l vorkommen die mit den Bestimmen der aeae, wärtigcn Ankündigung und mit den übriaen Pacw bcdingmsscn nicht im Einklänge wäre Diese schriftichen Offerte müssen i"r Ver-meidung willkürlicher Abweichungen von den Pacht-bedingnisscn verfaßt sein wie folgt.' «Ich Unterzeichneter biete für den Bezug der »Verzehrungsstcuer und des dermallgen außeror, „dentlichen Zuschlages zu derselben von — (Yler »ist das Pachtobjekt genau nach dieser Llzttatlons-»Ankü'ndigung zu bezeichnen) - auf d" Zeit «von ... bis ... lS .- den Pacht-„schilling von . . ft. . . Nkr, sage . „ . . . . si. Nkr. österr. Währ. Imit der Erklärung an, daß mir die kizitations-»und Pachtbedingnlsse, denen ich mich unbedingt »unterziehe, genau bekannt sind und ich fur den »vorstehenden Anbot mit dcm beiliegenden zehn-»perzcntigen Vadium von . - » ^> - ^^' »österr. Währung haste. Datum...... ^, , . Un^if^h^undWohnor. Diese schriftlichen Offerte sind vor der Lizi-tation bei dcm Vorsteher der k. k. Finanz-Direktion in Klagenfurt b,s zum ltl. Oktober »865 ver» siegelt zu überreichen und werden, wenn Niemand mehr mündlich lizitiren will eröffnet und bekannt gemacht, worauf dann die Abschließung mit dem Bestbltter erfolgt. Sobald dii Eröffnung der schriftlichen Offerte, wobei die Offerentcn zugegen sein können, beginnt, werden keine nachträglichen schriftlichen oder münd.-lichen Anbote mehr angenommen. Schriftliche Offerte werden schon mit Beginn dir Stunde der mündlichen Versteigerung nicht mehr zugelassen. Lauten der mündliche und der schriftliche An. bot auf den gleichen Betrag, so wird dem er-stern der Vorzug gegeben, bei gleichen schriftlichen Anboten entscheidet die Verlosung, welche sogleich an Ort und Stelle nach der Wahl der Lizitationö Kommission vorgenommen werden wird. und ,851, die ebenfalls nach dem Kurswerche, jedoch nicht über ihren Nennwerth, angenommen werden, oder >n einer von der k. k. Finanz-Direktion annehmbar befundenen Pragmatikal-Hypothck zu erlegen, be» ziehungsweise das Vadium bis auf diesen Betrag zu ergänzen. 10. Den Pachlschilling hat der Pachter in gleichen monatlichen Raten nachhinein am letzten Tage clnes jedcn Monates, und wenn dieser ein Bonn« oder Feiertag ist, am vorausgehenden Werktage an die ihm bezeichnete Kasse abzuführen. Die übrigen Pachtbcdingnisse können bei der k. k, Flnanzdirektion m Klagenfurt so wie bei dcm k k Finanzwachkommissariate in S't. Veit in den gewöhnlichen Amtsstundcn vor der Verstei gcrung eingesehen werden, und solche werden auch bei der Lizitatwn den Pachll'istigen vorgelesen welken. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klagen' fun, am 25. September l8tt5. , (343-3) Nr. 9775. Kundmachung. Die Direktion der Nationalbank hat den Termin zur unbedingten Annahme der einberufenen Banknoten ü III fl. ö. W (mit rothem Drucke) sowohl bei den Bankkassen in Wien, als bei den Bankfilialkassen verlängert, und zwar für Par» teien bis Ende November d. I. und für Landesfürstliche Kassen bis Ende !Dezember d. I. DieS wird in Folge h. Finanzministerial-(5rlasseS vom 22. September l. I., Z. 4663, und mit Bezug auf die hierämtliche Kundmachung vom 2«. Mai l. I., Z. 5488, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Laibach, am 27. September 1865. K. k. Finan z Direktion^___ (346—2)........... Kundmachullg. Beim hiesigen Zeugö-Arlillerielommando wird am !7. Oktober lU«5, jVormittags um ll) Uhr, im Salpeterraffinerie« !Gebäude eine öffentliche Versteigerung stattfinden. Zum Verkauf kommen: 9