1L'° 144. Donnerstag den i. December_________i83i. e^ubernial ^erlambarnngen. Z. logo, (i) Nr. 2/,M0. Kundmachung des k. f. illyrischen Guberniums. — Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom iä- October d. I. zu befehlen geruhet, daß dle nun herrschende epidemische Brechruhr wie jede andere Epidemie behandelt werden solle. —Aus eben diesem Anlaße haben Se. Majestät mit a. h. Entschließung vom 23. October d. I. die Republlcirung des Normatives vom 27. Februar 1606, in Bezug des Benehmens bei epidemisch ansteckenden, ms« besondere typhösen Krankheiten / anzuordnen geruhet. — kaibach am 17. November iL5i. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Earl Graf zu Welsperg Raitenau Und Prim or, k. k. Hofrath. Johann Schneditz/ k. k. Gubernialrath u. Protomeblcus. 3a Nr. 2^990. Unterricht in Bezug des Benehmens bei epidemisch an- fteckcnden Krankheiten. Vom 27. Februar i6a6. — 1 ) Die nun über den größten Theil von Europa mehr oder weniger verbrettete Krankheit hat ihren vorzüglichsten Grund m der so l.inge anhaltenden feuchten, nassen und selbst wahrend des Wmtcrs nur wenig kalten Witterung. Die Ereigmsse des Krieges tru-- gen natürlich zu derselben leichtern Entwickelung und schnellern Verbreitung vieles bei. — 2.) Die Krankheit ist daher nicht neu, sondern wir sahen selbe bei emer ähnlichen lange anhaltenden Witterung und unter gleichen Um, standen immer entstehen. Wlr dürfen auch, da dle Jahreszeit nun so weit vorgerückt, und bereits besseres Welter elngttrcten ist, es mit Zuversicht erwarten, daß Gott dilse Krankheit bald gänzlich von uns hmwegnehmen werde. -— 3.) Um sich vor dieser Krankheit zu verwahren, bedarf «5 keiner Arzneimit? t e l. Ja es ware sogar höchst schädlich, sich et-wa eine Aderlaß machen zulassen, oder Brech-und Purgietnnttel oder andere angepriesene Arzneien im gesu nd en Zustande zu nehmen, um von dieser Krankheit verschont zu bleiben. — H.) Man sei frohen Muthes und habe festes Vertrauen auf Gott; führe aber Habci einen ordentlichen Lebenswandel, arbeit? an seinem Bcrufßgcjchafte, vermelde Unmässigkeit im Essen und Trinken und Ausschweifungen jeder Art, man beobachte die genaueste Reinlichkeit in seinen Wohnstuben, in feiner Kleidung, man wechkle öfters die Wasche; man offne tägl'ch wenigstens einmal, besser zweimal am Tage die Fenster seiner Wohnzimmer in den Stunden zwischen 10 und 4 Uhr. DieseS Ocffnen der Fenster ist um so nothwendiger, je kleiner und niedriger gelegen die Zimmer sind, und von je mehr Menschen sie bewohnt werden. Man vermelde den Genuß ungesunder verdorbener Nahrungsmittel. Dahin qc» hören beinahe alle kebensmittel, welche wähl rend der Anwesenheit des Feindes vergraben oder an dumpfigen Ocrtcrn versteckt waren.— Diese (wenn sie nicht ganz verdorben sind, wo man sie vertilgen muß) sollen wenigstens vor dem Genuße, auf trockenen luftigen Lö, den ausgebreitet und öfters umgewendet wer-den, damit selbe so durch den Luftzug einiger« massen verbessert und nnnder schädlich gemacht werden. Man hüthe sich auch vorzüglich vor Verkalkung und versäume es nicht, wenn man sich krank fühlt, olsogleich bn einem Arzte Hilfe zu suchen. — 5.) Man sieht dar, aus wohl, daß Jene, welche einen ordentlichen vernünftigen Lldensroandel fühlten, in ihrer Lebenswelse nichtS andern sollten, denn in diesem Falle schadet jede Aenderung. — 6.) Ereignet es sich, daß in einer Familie Jemand erkrankt, so soll derselbe, wo es die Umstände zulassen, in ein eigenes geräumiges Zimmer gelegt werden, und er soll daselbst nicht mehr Besuche erhalten, als zu seiner Bedienung erforderlich sind. — 7.) Mit ver- 1222 doppelter Aufmerksamkeit muß nun für die Reinhaltung dleses Znnmers und des Gctkes des Kranken gesorget werden. Täglich muß ein- oder mehrmalen em Fenster so geöffnet werden, daß den Kranken kem Luftzug treffe. Die Ausleerungen des Kranken muffen lmmer sogleich aus dem Zimmer entfernt werden. Oefters joll die Wasche dcs Kranken und seines Bettes Mtt einer vorher gehörig gewärmten gewechselt werden, aber mlt der Gehuchsamkcit, daß der Kranke dabel nicht abgekühlt w»rd. — 6.) Wlrd der Kranke gesund, oder stirbt er, sosoll dle von ihm gebrauchte Wische, Klei: dungsstücki und Bettyecäche oon ^Niemanden getragen und genuyc werden, bls selbe nicht sorgfältig gewaschen und geremigct, jene Kleidungsstücke aber, wclche litcht gewaschen wer« den können, durch emige Wochen dem freien Luftzuge ausgesetzt worden sind. -— y>) Das Stroh, auf dem der Kranke lag, verbrenne man an clnem freien Orte, in dem Zlmmer aber, in dem der Kranke lag, sollen durch mehrere Tage Fenster und Thüren offen gelassen werden. — ic.) Das Gleiche muß geschehen, wenn EüMlarnrungen von durch: marschirenden, gar uon kranken Goldaten Statt fanden, Das Vlroh, auf dem Erstere lagen, soll nur zum Düngen verbraucht wer-den; jenes aber, auf d«m kranke Goloaien lügen, verbrenne man an c,nem freien One. Z. i63i. (l) ' (^k. ^l-, 24Üiä. Verlautbarung in P ri v i leg ien - A n st el e qe n h 2 i t e n. — Mlt den hohen Hofkanzlcy - El lassen vom y. und 14. v. M., Zahl 226^l, 2/ic»6l), H^i3ä und23l35, sind nachstehende Beschreibungen von nunmehr erloschenen Privilegien herab, gelangt, und zwar: Beshrc'bungen. 3 r st e n s. Verbesserung beim Ncimg,en oder Feqen der Schornsteine, von Ichann Ferdinand j^orn^r.l, (vrlv.am 3o. December l83o.) Diese Verbesserungen sind folgend?: 1.) ^üie Schorn^m-schere (von dem gewesenen Parennräger Dop^ pelschere genannt,) welche auf beiden S^ttn eine .Heruorragung hat. 2.) Dle Methode, das Pech des Schornsteins durch Wasserkünste zu erwelchen, um dasselbe leichter abkra^cn zu können, und I) eine cigcmhüml'che Klei-, dung, welche eine Maske von Glasscheibchm hat, d^e dem Rauchfangfeger Gchu^ vor dem eindringenden Rauche gewähr:. — Zwe l te ns. Methode, Schafwolle zu rcimgm, ron Marcus Uuer in Pr^g, ^vrivllsgrn am Zo. Mär; 182.^.) Man bereltet ein Oecoct aus Kirschen-blättern (16 UnM g?tvocknece Kirschcnblätt?r auf 6 Maß Wasser,) und gibt zu einer Quantität von Z Vtaß dleses Decoctes eine Nnze Welngeist. Mlt dieser Flüssigkeit wird dle Schafwolle bespritzt, und mit einer Roßhaardecke bedeckt. Nachdem die.Wolle beizwarmer, Witterung Z Stunden, bel kalter Jahreszeit aber 6 bis 6 Btunden zugedeckt geblieben lst, reinigt man dle>elde auf einer Maschine, welche der gewesene Patentträger nicht näher bezeichnet, sondern von welcher er nur im Allgememen angibt, daß sse dle Form eines Tlsches habe, mit ^pringfedern und Klahpen versehen sey, und hiedurch das Rütteln der auf dcm Tische ausgebreiteten Wolle bewirket werde. — Drittens. Vorrichtung, um Getränke aus den Fässern im Keller in die oberen Stockwerke hmaufzupumpen, von An-gelo Anton Oudart in Wien, (privilegiit am 12. October 1627.) Dlese Vorrichtung ,ft cin Äaugwerk, wobei Röhren aus Zinn uder Elsen mlt den im seller besindl'chen Fasscrn kommunicirm, und sich in em Reservoir im obern Stockwerke ausmünden. Das Reservoir (cin längliches Gefäß) hat Abtheilungen, damn jede Gattung von den aufgepumpten Getränken abgesondert ^bleibt, so z.'B. Weine von verschiedener Sorte. Solche ,Vovrichtun-gen sis'd besonders ln Weinschankcn oder Gast-yäus^n bequem, wo man ulcle Getränke fortwährend a^s dem Keller in die Gaststuben ;u brlngen g?twtl)lget ist, sö wie auch hicdurch die Verwechslung der Wcme von verschiedener <^lcn«tai und von on'sch'edcncn Preisen sich am besten vermeiden läßt. — Viertens. Vcr-bcsse^ungell ln der Watcrmasch«ne,>.chon Caspar und Jacob WackerUnq aus °^ell in d?r Gchwr^, (pnuüeg'rt am l. April !Ü22.) Bel der von dcn gewesenen Patentträgevn >n Vors^l,^q qe-bcachtcn Waie-'mc-schme zst dle Gpmdtl kurz, und dte Hpannung des Fadens bleibt lmmec gleich. Auch ^smd bei. dieser M^schme nur zwel genüielte Eplinder angebracht, " durch m,m >n dcn Bland gesetzt lst, dliftlbe mit IUemin und Scheiben betreiben zu können, mit'welchen der Lauf gleichförmiger ,lt, und Nicht so hausige Repliraiuren vorkoir^^, wle dn der Abwendung der gezahnten Nädev. — Fünftens. Methode bei Erzeugung dcs Wttßgarens und d?S kohgarens, dänischen Leders, von Prokopp Gwoboda ln Prag, (vrivil l?glrt am y. Juni 1826) Zu den weißgaren dänischen l^'der ber-eltet man eine ?ohbrüh? aus Weidenrinde, entweder durch Abkochung oder durch Extraction auf kaltem Wege, und der gewesene Parcnttrager mclcht den Vorschlag , den Abfall von den Faßreifen, welcher 1223 bis jetzt ganz unbenutzt geblieben ist, hiebei zu verwenden. In diese Lohbrühe, welche den Färbe- und Garbestoff cxiruh'.ri enthalt, werden die Weißgaren zu den sogenannten Gla^e-Handschuhcn geeigneten Ziegen-, Lamm« oder Schaffelle (z. B. 5o Ziegen-, /^o Lamm« und i5 Schaffelle in eine zwel cimerlge Tonne) gegeben / und so lange mit den Handen durchgearbeitet, o?^' m»t den Füssen getreten, biS die Brühe größtenthnls entfärbt ist. Nun untersucht man dle Felle, und sind dieselben ganz gleich, überall m»t hinreichender Farbe durchdrungen, so lss es em Beweis, daß selbe gefärbt, und durch den m der Weidcnlo'hbrühe zugleich enthaltenen Gärbcstoff auch in einem welßlohgarnen Zustand verseht worden sind. Ist dle vorgenommene Fälde- und Gärbe-vperation nicht wirksam genug gewesen, so wird mit Anwendung einer frlschen Lohvrühe dieselbe wiederholt. Um die Geschmeidigkeit der Felle zu bewirken, gibt man sie neuerllch in die Lohbrühe (man kann hiebei die schon früher benutzte verwenden,) der man entweder Eyerdotter (auf d,e oben angegebene Quantität von Fellen die Dotter von ;5 s'yern) oder Oel »n Aschenlauqe aufgelöst (der gewesene Patenttrager schlagt Oliven- oder Birkenöl vor) beimischt. Man windet die Felle gut aus, klopft sie einzeln zwischen den Handen wie Wäsche, und schwingt sie endlich so lange in der Lust, bis sie alle Falten verloren, und völlig glatt geworden sind; was man wohl beobachten muß, we,l sonst die Farbe unglelch» artig wtt-d, und die Farbenfnlten entstehen. Nachher hängt man sie an emm schattigen Ort zum Trocknen auf, und befeuchtet sie im trockenen Zustande nnMls emcs Btrohbüschcl mtt Wasser w,e-Wasche, auf der Fleischseite, legt m,t der FlnscksMe auf Fleischst,te gekehrt, Fell auf Fell, preßt sie zusammen, schlagt sie in ein Lemtuch em, beschwert das Ganze mtt nnem Gteme,5 und nach 12 Gründen werden sie, dufg^stoM, und endlich nachdem sie getrocknet wurden, nochmals über den Ttohl-pfähl ausgezog^ .^ Das Verfahren bei Er-zlugung des lohgaren dänischen Lcders mi> angenehmen Geruch beftfht'in Folgendem ^ Man bereitet die Zlegen-, ?amm- oder Schafe felle bis zur ,s'leiende>tze so vor,, wie dlcscs n dcr fr^nzosis-yen Alaungarberei übllch und bekannt ,st. Sind dn F,lle gut im Wasser g? reiniget und .ausgessnchLn-, so gibt man ir e;ne niedrige, mtt einem--Deckel von etwa« kleinerem Durchmesser versehene Tonne so vie schwache Weldenlohbrähe, als nöthig »st, un-die Felle schwimmend zu erhalten (auf Ho Zic gen-, 3o ^iamm- odcr z5 Schaffelle rechnel man ein ,00 Maß haltiges Gefäß.) In diese W schwache Weldenbrühe legt man d»e Felle, tre»br « sie durch einige Gtunden mit emem Hoijftahe herum, und bedeckt sie mtt einem Deckel, auf den man nlchc sehr schwere Bleme legt; denn ist es nothwendig, die Berührung der Luft zu vermeiden. Diese Schwellung dauert 24 Stunden, wahrend welcher Zen man das Aufrühren oder Umtreiben der Felle m»t dem Stäbe drn« mal erneuert.. Zuletzt bereitet man cme starke Lohbrühe aus Wndenrmden, und wilden Rosmarin (locinu; p^ki»!^), und gibt die Felle hmem. Nach 6 höchstens 6 Tagen sind sii nach dänischer Art lohgar gegärbt, und er-, halten einen angenehmen Geruch. Dle Ge, schmeidigkeit erlangt dieses Leder durch Nehand, lung mtt Eycrdotter oder Olivenöl. — Aechs-tens. Methode, we,ße Dessins auf wechen Baumwollwaaren darzustellen, von Karl Dop-, pelmayer;u Mlttelweyerburg nächst Brcgenz, (prlvileg'rt am 8. Juni 1L29 ) Der gewesene Patentträger, welcher diesen Welßdruck, Echat^ ten- oder kunadruck nennt, gtbt die Bereitung der Druckfarbe folgender Maßen an: Man nimmt 5 Pfund Wasser, i<.) b's ^ Loth Stärke,, 1 Pfund Bleiglatte, und 5 Pfund Bleizucker, läßt cs gut verkochen, und wenn es lauwarm oder kalt geworden, rührt man 2 Pfund schwefelsaures Blel dazu. (Bet kanntlich »st letzteres der Rückstand bn dcr Bereitung der essigsauren Thonerde ) Die m»t dieser Farbe gcdruckte Wliare wird gut ab^.-trocknet, und dann durch schwefelsaures W.n^ ser von 2, H bls 6" R. 10 b,s ,5 Minul:,-, lang passirt oder durch^zogen. Obschon dt?s< r Druck das Waschen ,m kochenden Wasser und im Beifenwasser aushält, muß man doch beim Reinigender Stoffe das Ne»ben vermndcn. — Daqcgen ist vcrmög hohcr Hofkanzlcy-Et!-öffnuna vom 20. v. ^. , Zahl 23Z<^7 , l>as dem Wiener Handluns,sbuchhÄlter Johann l Rotter, auf cine ncue Zlldcreitunas-Melhode l der BHumwollqarn- uno OeidcnqcspiNl.sic am - Zo. October v. I. verliehene eliuahrigc P": - vlllgiuni, von Oclte der k. k. aUgclnciNsn t Hofkammcr auf die wettere Da,nr cmrs I.ch< : r?s verlängert worden. — Dieses nnrd hii- - mit zu Jedermanns Wlsscnfthaft bekannt Ze» » ^^cht. ^_ Vom k. k» lllyrn'chen Gubernium. - __ Laibach am zu. Number l83i. ' Iosc.ph Cümillo Freyherr v. Schmidburg, > Gouverneur. z Carl Graf v. Welspergj. ^ k, k. Hcftath. - , Johann Schneditz, ^ k«k. Gubcrnialralh u.Pvotomedicus. 122H Z. 1675. (3) Nr. 14972. Edict des k. k. inncrösterr. küstenland. Appellatlons-Gerichtes. — Nachdem Seine k. k. Majestät vermöge allerhöchster Entschließung vom 20. October 18I1, die Anstellung eines überzähligen fünften Rathes bei dem k. k. Stadtkind Landrechte, zugleich Criminalgerichtc zu Görz, mit dem systemisirtcn Gehalte von jährlichen läoo fi. C. M., allergnadigst zu be» willigen geruhet haben, so wird dieses mit dem Anhange zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß alle Jene, welche sich um diese Stelle, womit das Vorrückungsrecht in die höhern Besoldungen von 1600 und 1800 fi. verbunden ist, zu bewerben gedenken, ihre dießfallig gehörig belegten Gesuche mit dem Zeugnisse über die vollständige Kenntniß der italienischen Sprache, und der Erklärung, ob und in welchem Grade sie m verwandt-schaftlichem Verhaltnisse mit dem dortigen Raths-uder sonstigen Amtspersonale stehen, binnen vier Wochen vom Tage der Einschaltung tne-fes Edictes in dem Wiener Zeitungsblatte durch ihre Vorstande bei dem k. k. Görzer Stadt- und Landrechte einzubringen haben. — Klagenfurt am g. November i85i. Stadt- unv lallvrechtllche Verlautbarungen. Z. 1673. (3) Nr. 7762. Vun dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird der Ursula Claudia Katharina Nobidm, gebornen Walderm oder deren Erben mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habender sclde bei diesen Gerichte die k. k. Kcnumcrprocuratur, nuliiin« dcs Rcllgions-fondcs, als Eigenthümerinn der Herrschaft Landstraß, Klage eingebracht, und um Vcr-iähnerklänmg der Forderung pr. üooo sl. sammt allfalllgm Zinsen, aus der <^grl.I di. 21. Au--gust 1761, und Nichtigerklärung der lctztcrn gedctcn. Da dcr Aufenthaltsort der Beklagten, Ur-, fula Claudia Kacharina Nobidiil, ßcborneil Waldcrin, oder dcrcn Erben diesem Gerichte unbekannt, und wcil sclbc vielleicht aus den f. k. Erblandcn abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigcn Gcrichtsadvoca-tcn. Or. Burger, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bc-sichcnden Gerichtsordnung ausgeführt und cnt-schlcden werden wird. Zur Verhandlung dieser Streitsache wurde die Tagsatzung auf den 20. Februar i652, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt, und die Beklagte oder deren Erben dessen zu dem Ende erinnert, damit selbe allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Or. Burger, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege .einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da selbe sich die aus ihrer Verabsaumung entstes henden Folgen selbst bcizumessen haben werden. Laibach am 19. November i33i. AemtUOe Verlautbarungen. Z. ibg5. (2) Nr. 63/^2. Kundmachung. Welch einen entscheidenden Einfluß eine wohlverstandene Krankenpflege allgemein, und lnsbesonders bey der epidemischen Brechruhr auf die Genesung dcs Kranken habe, ist nach mehreren öffentlichen Nachrichten und medici« nlschen Bekanntmachungen hinlänglich erwiesen. Um nun auch hier dem Mangel wohlunterrichteter Krankenwärter im Allgemeinen zu begegnen, ertheilt mit Genehmigung der hohen Provmzial - tzvanitatscommission, 6ll0. ,3. October l. I., Zahl 2I78, Hen Dr. Napreth, jedcn Donnerstag und Sonntag von H bis 5 Uhr Nachmittags, und zwar: an Donnerstagen in deutscher und an Sonntagen in krainer,scher Sprache im kyceal-Ge-bäude nach dem Lehrbuche des vi-. Maximilian Florian Schm,eot, den Unterricht für Kran» kenwarter unentgeldlich. Dieses wlro mit der Bemerkunsi zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß sich Jene, die den dießfalllgen Vorlesungen beiwohnen wollen, vorlausig an den erwähnten Herrn 1>. selbst oder an den Magistrats-Gecretar nenden möchten, um ordentlich vorg'merkt, und nach beendeter Prüfung mit Zeugnissen bechert zu werden. Stadt-Magistral Lmbach am 16. November ,33l. Vermischte ^erlantbarungm- Z. i663. (2) Gefertigter kauft alle Gattungen österr. Staats - Papiere und Dome-stical-Obligationen. Ioh. Fort. Molinari, zu Klagenfurt, in der obern Burggasse, Nr. 256. ,225^ ^. 1706. (') Nr- 7970. Von dcm k. k. Stadt- und' kandrcchte in Krain wird hiemit bekannt gegeben, daß am 12. k. M. und an dcn darauf folgenden Tagen zu dcn gewöhnlichen Amtsstunden, die Fcil-bicwng des zur Johann Vapt. Tambornino'-schen Concursmassa gehörigen Waarclllagers, bestehend in allerlei Gattungen Galanter^ewaa-re, Gold, Silber und Juwelen, Uhren, Nürnberger Waare aus lVtahl und Bronze u. dgl., ferner auch aus mehreren Boutelllcn feinen Rosoglio und suffer Aubbruchweinc, in dem Gewölbe dcs Hauses 3ir. i2, tn dcr Stadt, vorgenommen werdeli wird. Lalbach am 2l5. November i35^.______ Z. 16L/.. (2) ^ "N'. 7«l5. Von dem k. k. Stadt-- und ^andrcchtc ln Kvain wird bekannt gemacht: ES sey über Ansuchen des Or. Erobath, Curators der minderjährigen Anna und Mana Klaus, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 27. -October iLZo ohne Hm-terlassung eines Testaments verstorbenen Georg Klaus, die Tagsatzung auf dcn 19. December d. I., Vornnltags um 9 Uhr, vor diesem t. t. Stadi- und Landrechtc bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für cmcm Rcchisgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgelrend darthun sollen, wi-drlgens sie die Folgen des §. tti/,. b. ^. B. sich selbst zuzuschrcldcn haben werden. Lalbach am 19. November iL3i. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 1704. es Johann Korolckeh von Kcrschizhe, er Herischaft Loitsch. Luli R. Nr. 59o zinSoaren. auf 79c» st. gerichtlich geschätzten HieMl-hude und des Mobilare wegen schuldigen 60 ss. c. 5. c,, gewilligt worden. .^u diesem Ende werden nun drei Acitations» tagsayungen, und zw^r: tie erfie auf den 19. December »85l, die zweite auf den 19. Jänner 18I2 und die dritte auf den 20. Februar lüZ2, jedesmal um 9 Uhr Früh in I^c>cc> ^lbacsche, mit dem Anhange bestimmt, dah diese gedachte Virr« telhube und das Modilare bei der eisten oder zwei« ten Licitationstagsayung nur um oder über tit Schäyung, bei oer dritten aber um jeden Andol hlntangegeben rrerden fc»N. W^von die Kaustusligen durch die Edicte und die ilNabulirlcn Gläubiger durch Rudlilen vers ständigel werden. Bezirksgericht haasberg am »9 August i65,. Z- »702. (.) . .,. »,5, Nr. 2566. E d i c'5 Bon dem Beziltsgerichte haasbcrg wird hie» mit bclannt gemacht: ES ley in Folge Ansuchens des Herrn Joseph hladrng von Feldlicchen, Cefjl^ närs d?s Herrn (5arl Pousche, 6e pi-^^L^ni. <^. d. M./ Nr. 2566, in die executive Fcilbietcmg der, dem Andreas Padboy von Planina gehöli» gen, der henschafc haasderg, 5ud R. Nr. 76 zins» darcn, auf 1I47 >I. 50 tr. geschälten Vittlelhude, wegen schuldigen 449 st. ^5 tr. c. 5. c., gervilligel worden. - ^,'-' Zu diesem Ende werden nun drei LicitatiMs» tagsahungen, und zwar: die erste auf den 25. December ik5i, die zweite auf oen 22. Jänner und die dritte auf dcn 29. Februar ^652, jeoes-mal um 9 Uhr Früh in i.oc0 Planina, mildem Anhange bestimmt, daß, faNg diese Realität bei der ersten oder zweiten Licitation um die Sckäz« zung oder darüber an Mann nicht gebracht wsc« den tonnte > solche bei der dritten auch unter der Schähung hintanqegebcn werden soll. Wovon die Kau^stigen durch Edicts und die intabuluttn Gläubiger durch Rubriken velständiget werden. Bezirksgericht Haasberg am »5. September ,85«. ______________________' Z. z/oa. (') Edict. Alle Jene, die bei dem Verlasse des zu Salloch am ^. October d. I. mit Testament verstorbenen Martin Iantscher, aus was im? -mer für cmem Ncchrsgrunde Ansprüche zu machen gedenken, oder in denselben schulden, haben bei der dießfalls am 21. December l. 3>, hinamts bestimmten Tagsatzung so gewiß an- 1227 ^umeUen und darzuthun, als widrigens sich l die Erstern die Folgen des §. 6lH b. G. B. l selbst zuzuschreiben haben werden. ! Bezirksgericht Wejxelberg am 21. No-! vember iL3l. ^ Z. 1698. (1) Nr. 1442. Edict. Alle Jene, die bei dem Verlasse des zu Kreutzdorf ohne Testament verstorbenen Joseph Suppantschltsch, aus was immer für einem Rechtsg.runde einen Anspruch zu machen gedenken, haben selben bei der dirßfalls auf den 20. k. M. Früh 9 Uhr/ vor diesem Gerichte bestimmten Tagsatzung so gewiß anzumelden und darzuth^n, als sie sich wldrigenS dle Folgen des §.814 b. G. B. selbst zuzuschreiben haben werden. Bezirksgericht Weixelberg am 24. November igIl. ^ ,, , . ,, , < Z. 1699. (l) Nr. 1449. E d i c t. Alle Jene, die bei dem Verlasse des zu Pündorf verstorbenen Marnn Puzlchar, Halb-hüblers, aus was immer für einem Rechls-yrunde einen Anspruch zu machen gedenken, haben selben bei der dießfalls auf den 20. k. M. Früh 9 Uhr, hleramts bestimmten Tagsayung so gewiß darzuthun und geltend zu machen, als sie sich widrigens die Folgen des §. 9!ä b. G. B. selbst zuzuschreiben haben werden. Bezirksgericht Weirelberg am 25. November z33i. Z. 1703. (,) Nr. 2912. Edict. Das Bezirksgericht Haaöberg macht bekannt: Vs lev in Folge AnsuchenS des Herrn Franz SHerto aus Zzrknih, Bevollmächtigten der Frauen Johanna und Marianna Soller, 6« piaesenl ,3. October 162», Nr. 29,2, in die Reassunnrung der mit di?ßg?lichtlichcm Bescheide vom »7. No« vemver »Ü5o, Nr. 26^ beroiNigten, aber unter« dliebenen executiven Fcilbietung oer, dem Valen» tin Drenig aus ^icknih gehörigen, der Herrschaft Haasberg, Lud R. 3lr. — dienstbare, auf 700 ft. gerichtlich geschätzten Vicrtelhube, rvegen annock schuldigen 5i st. ^. 3. c., gewiNiget »vorden, und werden sohin zu diesem Onde drei Licitationstag, satzungcn, und zwar: die erste auf den 20. Dc» ' cember ,L2» , die zweite auf den 20. Jänner '3d2, uno b,e dritte auf den 2». Februar iL32, jedesmal Fluh 9 Uhr in I'oco gnknih mit dcm 2lnbangcaHz^eschlicd.n, dah oitse Realität bei der elstcn un3^Muen Licitaüon nur um die Schaz« zung oder darüber, bei der dnttcn aber um je» ten Anbot hintangegeben werden soN. Wovon die Kaussussigen durch Tdicte, und die intabulirten Gläubiger durch Rubriken ver« ständiqet rrerten. Vezirksgericht Haasberg am »5. October,63«. Z. 1687. (2) Nr. 1627. Feilbietungs- Edict. Von dem k. k. Bezirks-Gerichte der Umgebung Laibachs wird hiermit bekannt gemacht: Es sey über Einschreiten des Nlcolaus Iapvel, unter Vertretung des Herrn Dr. Lmdner, gegen Anton Erjautz zu Koseß, ob eineS Schuldrestes pr. 1/^9 fl. ^5 l^2 kr. samml Nebenvnbindllchkenen, die executive Veräußerung der, dem Anton Erjauy zugehörigen, zum Grundbuche der Pfalz Laibach, »nk Recr. Nr. 85, eindienenden / zu Koseß gelegenen, mit executivem Pfandrechte belegten, sammt Wohn-und WlNhschaftsgebauden auf i325 fi. 20 kr. geschätzten Halbhube, dann der, in dle Pfändung gezogenen, auf 02 st. 36 kr. geschätzten Fährnisse bewilliget, und dle Feilbie, tungstagsayungen auf den 2Z. December i35i« bann 2H. Jänner und 25. Februar 18I2 > jedesmal Vormittags lQ Uhr im Orte dee Realität mit dem Anhange bestimmt worden, daß die weder bei der ersten noch zwe,ten Feilbietung über oder doch um die Schätzung an Mann gebrachten Gegenstände bei der dritten FeUbietung auch umer der Schätzung hintangegeben werden würden. Kauflustige werden mit der Erinnerung vorgeladen, daß die Llcitanonsbedingnisse täglich in können. Laibach am 14. November i63l. Z. »6L5. (2) Nr. »667. ?« r ^othelargläubiger mit der Weisung in Kenntniß l ^efeht, dah die Licirationödedingnisse,. vermöge deren unter andern jeder Licitant 10 0^0 deö Schaß, tvertbes der 3icitationscom,n>fsion, als Vadium zu erlegen hat, das Schähungsplototosl und der Glundduchsextract stündli^ dei diesem Gerichte eingesehen, ober in Abschrift erhoben werden können. Vereintes Bezirksgericht Radmannsdorf am ,6. Scrlcmber iL5Z. Anmerkung. Bei der ersten und zweiten Feil« bietung >st kein Kaustustiger erschienen. Z. 1669. (2) I. N. 752. Edict. Bor dem Bezirksgerichte der Herrschaft Flöd« mg haben aNe Jene, rvelche auf 2ie Berlassenschafc des am »3. November d. I>, at> inlesla^ ve^» ftorbenen Simon sporn, Freysaß . Realitäten-Nesiyers zu Bodiy, haus »Nr. 64, entweder als Orke, oder alS Gläubiger/ und überhaupt aus was immer für einem Rechlsgrunde einen Anfpcuch zu machen vermeinen, so wie auch Jene, welche in den gedachten Verlaß etwaS schulden, zur An. meidung desselben am 22. December l. I., Vor» mittags g. Uhr, persönlich um so gewisser zu er» scheinen, widrigens sich Erstere die Folgen des §. 8,4 b. G. B. selbst zuzuschreiben haben, gegen Lehcere aber im Rechtöwege sürgegangen werden würde. Neziltsgericht Flödnig am 24. November Z, ,6W. (2) Verlautbarung. Vs wird hiemit bekannt gemacht, daß de? Thucmbau an der Localielirche U- ö. F. zu Kan» tcr, am t». December d. I., Bormitcags von 9 tis 12 Uhr, mittels einer Minuendoversteigerung an die mindestbietenden Nnternehmungslufilgen übergeben wcrden wlrt. Zu welcher Licitcttion alle Unternehmungsln« lNgcn mit dem Beisahe hicmit eingeladen werden, 5aß bei diesec Bezirks.Odtigkeit der Bauplan, B^u-Devise, und die Licitallonsbedingnisse in den ge> wohnlichen Amtssiunoen eingesehen werden können. Vereinte BezirtZ«Obtigkeit Michelstätten zu Kraindurg am 22. November iLI». , Z. 1669. (5) Wohnungs - Anzeige. Im Hause Nr. 216, in der Herrngasse, ist zu künftigen Georgi der erste und zweite Stock mit vier Zimmern, Küche, Speis-und Bodenkam- mer, wie auch zu ebener Erde ein Zimmer, ein Holzkeller, zwei Weintet-' ler mit i3 Stück vortrefflichen Wein-geschlrren verschiedener Größe, von n5 bis 9 Eimer herab, und allem Zugehör zu einem Gasthaus, zu vergeben ; auch kann der erste Stock und das Quartier zu ebener Erde noch früher vergeben werden. Es ist auch ein Capital von 2QQ0 si. auf Pupillar - Sicherheit auszuleihen. Das Nähere erfahrt man bei Herrn Franz Mey^ am St. Jacobs-Platz, Nr. i43. Z. 1686. (2) " Bekanntmachung. Unterzeichneter, geprüfter Wund- und Gebunsarzt, welcher mit wohllöbl. k. k. Kreisamts-Ermächtigung yom 29. April, Z. 45oo, dann löbl. Magistrats-Decrete vom 10. Mai l- I., Zahl 2329, berechtiget ist, seine Praxis in der Hauptstadt Laibact) auszuüben, zeigt nunmehr, da er von seiner Expositur zurückgekehrt ist, und seine Wohnung aus dem Hau-se Nr. i2/ in der Vtadt, in jenes Nr. ,9, in der Ca».niziner-Vorstadt, ebener Erde, übertrug, dieß an, und biethet ergcbcnss seine Dienste, und ist bereit den wahrhaft Armen der Stadt unentgcldlichen Beistand zu leisten. Laibach am 24. November i63i. Joseph Erschen, geprüfter Wund- und Gebm'tsarzt. Z. 1679. (3) Dienst zu verleihen. Bei der fürstlich Carl Wilhelm Aue,--' fpcrg'schen Herrschaft P ^and in Unttl'krain, kömmt mit Ende December d. I. die Dienststelle dcs Verwalters, zugleich Bczn-ks-Eom-missärs und Bezirks-Richters, in Erledigung. Jene, welche diesen Dicnstposten zu erhalten wünschen, können ihre mit den vorgeschriebenen Fähigkeits-Decreten, Moralitats--und bisherigen Dienstzcugnisscn belegten, und an die fürstliche Vormundschaft styllsirten Gc-^ suche bei der fürstlichen Güter-Direction in Laibach portofrei ehemöglichst einreichen. Laibach am 2/>. November iLZi. Anhang zur Naibacher BeitUM. ' ..»»,«», ««»«^^^^ ,. «, ' ^, .- --------- c> II,«^ " Wasserstand am Pcgel Meteorologische Beobachtungen zu 5. aloaw h^ dcr Vinmiindung M°na, I "Früh Mitlag Ab«n>^ F°«h Ml»»g Ai°n° ' ««, MwaB! A^n°« ^ ,,!«„«'.,, s z7> «. I.! «. 3.! L. ii,jW K.>W «,>N ^>!h° .'«»> «Uh> - > N°«,,-5 «7, 1,ä .7 .,7 ,'7 <,ö - « - « -^Mü !°ch°n V" t l! ° ° ,1-:;>^:; ^°:; t:- :' ^-°°: ^D« Z«» : : >: :! ^njeichniß ver hier Verssar'bmen. < . Den 22. November 1351. W Joseph Fischer, k. k. erster Waarenbefchau-er. al: 75 Jahr, im Civil-Spital, Nr. 1, an der Entkr^ftung. - Joseph Kcrsch^y, gcwcftmr Latenn Anzünder, alt 66 Jahr, in der Tprnau-Vorstadt. Nr. 5^, an der Auszehrung. ^ . . «^ .. , Den "5. Elisabeth« Holzinger, Spttals'Pstlmd-nerinn, alt 69 Jahr, am St. Jacobs , Platz, Nr. 154, an der Brustwassersucht. Den 26. Dem Lucas Stibil, Fischer, seine zwn ZwilUngssöhnc, Andreas und Lucas, alt eine Woche, in Ver Krakau-Vorstadt, Nr. ^, beide an Schwache. — AgneZ Pogatscher, Witwe, alt 65 Jahr, m dc? St. Peters-Vorstadt, Nr. 57, an den Folgen eines langwierigen Asthma. — Dem Herrn Franz Frühauf, k. k. Cameras Secretär, sein Sohn Anton, alt ein Jahr und 50 Monat, in der St. Peters-Vorstadt, Nr. U6, an Masern. Den 23. Frau Theresia Wasser, bürgerl. Haft ncvmclsiers-Witwe, alt ^5 Jahr, in der Carlstädccr-Vorstadt, Nr. 8, an der Wassersucht, als Folge^verhärteter Umcrleidscingrweide. — Dem Herrn Igna; Planin;, k. k. Sleuer-Einnehmer und Conttollor, fein Sohn Otto, alt a Jahr und 8 Monac, in der Gradischa-Vorstadt, Nr. 37, an Kroup. Den M Ursula Wertnig, Sträfling, alt 22 ^ahr, im Strafhaus am Castell, Nr. 57, an der BrustwüsMucht. — Ursula Pestoltnig, Dienstmagd, alt 55 Jahr, im Civil-Spital, Nr. I, am Ner-ven schlag. Im k. k. Mrlirär - Splta-l. Den 22. November 1831. ^acob Zor.Ni, Gemeiner von Graf Nostitz Cbe-^ '.'iu>Ieglrs. Regiment, all 25 Jahr, an der Lungcn-stlchc, ist todt üdcrbracht N'drdcn. D.-n ^N. Aiuon Kovarsch'tz, Gemeiner vom Iten Land>vcbr-Bataillon des Ins- ^cc>. Prinz Hodenlohe Nr. 1?, all 25 Jabr, an der allgemcinen Wasser, suchr. ^ Paul Mciözlcin, Ociueincr von E. <>). !^ranz ^''N Inf, Reg. Nr. 52, all !^l Iadr. an der «'ite-s'^'n Lungcnsuchr. — Joseph Widder, Gemrincr vom Nen Jäger-Bataillon, alt 22 Jahr, an der Mlhr. ZM 29, Angelo Eiholdi, G?m?incr von Ä,. Söl> denhofen Inf. Ncg. Nr. 22, alt 29 Jahr, an dlr Wassersucht. — Dommik Turchetti, Gemeiner von Graf Nostitz Chcvauxlegers-3legimcnt, alt 25 Jahr, an der Lungensucht. Sours vom 25. Movrmder 1831. M;ttelprclS< GtaatSschuldvllsHreibunf,«« ^u5y.. H. (^„OM.) 863^5 detto dett? zu 4 v. H. tin CM.) 77 7^0 Verloste Obli.qanon..Hofr.m. v.H./ 3' 665^3 D.llede^s >li 5W'ln u. ^era.''"^ ^"'H''> ^ ^ rial. Obligat, oe« Ntandt v.>'"^ , "'?'^ H ^ Da,l. imt Vttlos.v. I. i32i fü» >«o si. (>nCM>) »27^5 Wltn.Stadt'Vanco O^l. >,u 2 i^2y H.(m CM.) 4?'.l4 s vbligaticn. t'sl aU^,m> und Unaar. Hofkammcr »u 2^2 v. H. lin CM.) 47 (Aerarial) (Domtstj Odli^acionen d«i Stände (C.M.) (E.M.) v. Olteiilich unicr ,ü,d iu3 vH.1 — »- ob der l^nne. von Böl)^ li, 2 ,/z y.H. l 46.^4 — men. Mähre». Schlc- zu 2 ,^l v.H.^ — — s»fn,Sc<:yetmark.Härll- lu, vH.i __ -^. ten, .".ram und Gorz zu » 3/ä V-H. j 22 5^ — Bank'Actitn pt. Stück nää in Conv. Münze. 3. I?09> (l) ^ ^ , Anzeige. Der Gefertigte macht die ergebenste Anzeige, daß cr alle Ancn von Orgeln verfertie get, und für vorzüglich gute Arbeit bürget. Bereits ist eine Orgel mit 6 Register sviel-bar aufgestellt, und kann taglich von jedcm Sachkundigen problrt werden. Zwei Orgel mit 12 Register sind auch ganz fcrng , gegen sehr billige Bcdingnisfe zu haben. l Zur gmcigtcn ^lbliahme empfiehlt sich allcn hochwüvdiqcli Herren Seelsorgern und K i r ch c!1 v 0 r ss c h? r n a ch I u ngsv 0 ll Ioh. Gottfried Kunath, Orgelbauer. Eavlsiadtcr-Vorstqdt^ Nr. 4. !23o Z. 1711. (Z. Amts-Blatt Nr. ^/z/^. d. 1. December i3Zi..) V../,^^^^''^ "- Tariff 'WWW'"' W sM EinHebung der Vcrzehrungssseuer 5 Gebühren in dcr k k. Provinzial-Hauptstadt Laibach, für die Bedeckung der Communal - Erfordernisse, se»t l. December »63». « Benennung Maßstab lö Gebühr 3^ der der I^ steuerbaren Gegen stände Belegung ^^^.^^, z _________ si. er. . « 1! Rhum, Arrack, Punscheffenz, Rosoglio, Liqueur, und alle z l » sonstl^en verfüßten geWgen Getränke, auch Branntwemgetst l Elmer 3 1 > 40 l 2 Branntwem ............. l delto ß 1 — Z 3 Wem und Weinmost .............l delto ß ^- 40 ! 4 Obstmost«...............' l dettH » — ä l 5 B.cr . . . -.............. detw - 20 l 6 sss.c,.................. l detto » — 15 « 7 Gchlachtochsen, Stiere, Kühe, Kalbcr über ein Jahr . . l Stucke U 1 5— 3 « Kaiber.bls zum Alter cmes Jahres » - « ^.....I dctto » — 20 »9 GchafF, Wwder, Zlegen , Böcke, Hammel, Schöpse . . delto 1"^ ä «lc> Lämmer bls 25 Pfund, K'tze, Spannferkel..... dello > ^- ^ 3 ßli Frlschllnge, d. i. Schweine von 9 bis 35Pfund .... detto »^',6 3l2 Gchweine über 35 Pfund ohne Unterschied...... delta > — '^ Zo 3 l2 Frisches Flelsch ohne Unterschied, einzelne Theile des geschlach- » ß reten Vlehes, dann clngesal;enes, geräuchertes und ge- « » pöckeltes Fleisch, Salame und andere Würste . . . . 8 Centner > — ' 5o «iä Rche, Gemsen .............. Glücke -^20 »^5 Hasen................. detlo — 4 Hz6 Reis ............ .^..... Centner — 5o '^17 Mehl aus Getrelde, Kartoffeln, Hülsenfrüchte aller Art, V Gr:es, gerollte und gebrochene Gerste, Hafergrütze Hlrse ! und Helden , Brein, Brot, und überhaupt Backerwaaren, I dann Hnneback ............... detto V ^» ic> ! i3 hülscnfrüchte, als: Hlrse, Wicken, Bohnen, Erbsen, Lmsen l Metzen ^ — , l 19 Hafer.................3 detw l — 3 l 20 ^.Hcu ohne Unterschied und Gtroh......... 8 Eentner ! — 2 3 21 "Kraut von 10c, Stücken oder Köpfen « ..... .. 8 Stücken — 3Z 22 Rüben, Kartoffeln und Erdbirnen ......... Mehen — 2 ^ 23 FrlscheS Obst.......... . . . . . l sentner — 4 j 2ä Gedörrtes, getrocknetes und eingelegtes Obst.....! detto — 6H 20 Butter, frische und gesalzene, Schmalz und Gänsefett, Schwein^ ! l fett, Scdweinschmalz, Echmeer, Speck und Käse . . .! detto — 5o « 26 Talg, Unschlitt, rohes und geschmolzenes, Unschllilkerzen . ss detto — ba ^ 27 Wachs und Wachskerzen..........' '! ^^^ 'l l 40 I z 2I Honig, Rauch- und Glanhonig......... detto ^ — 3 ^ 29 Hanf-, Lem« und Rübsaamenöl und alle andere derlel Brennöle deno Z — 6 3 3c> Brennholz, Hartes, die ............ ß Kub»k- > « , .^ Klafter z — 33 Z 3i Brennholz, weiches, dle . '. . .... . . . . .5 detto ! — 23 !! ^32^ Holzkohlen ................ ^ Centner ß — , H ^33! Bteinkohlen «.<.....,..<... ^ detto Z — z^ 1232 i. Der Gebühren-Entrichtung unterliegen nicht nur die eingeführten Objecte, sondern auch die im Innern der Gtadt erzeugten gtlsslgen Getränke und das Bier, daher bei der Emfuhr der steuerbaren Objecte (wenn selbe nicht zur Durchfuhr angemeldet werden), darauf keine Rücksicht genommen wird, ob selbe in der Stadt konsummin, oder in der Folge wieder aus der Stadt ausgeführt werden. 2. Die zur Durchfuhr angemeldeten Obe jecte ohne Unterschied, können 24 Stunden inner der Linie verbleiben, bhne begleitet oder mit einer Depositengebühr versichert, noch sonst welch immer einer Controlle unterzogen zu were den. Z. Die von auswärtigen Parthelen auf Speculation eingeführten Getränke werden unter Angabe des Ablagerungsor? t«s an der Linie angemeldet, und bleibenohne Depofitirung der Gebühr, gegen Haftung des Hauseigenthümers, be» dem sie sich befinden, durch 6 Tage ohne Entrichtung oer Gebühr. Die Frist kann m Berücksicht»g!ing vcrjchiebä« ner Verhältnisse, verlängert werden. 4. Von dcn lebend eingeführten Kchlachlihleren wlrd an der Lime keme Gebühr entrichtet, wohl aber müsscn sie dort angemeldet werde»«, dagegen muß, wc«l die Gebühr nur beider Schlach« tung entrichtet wild, dieselbe auch nur >n der städtischen Schlachtbank crfolger,. — D,e Schweine und Kalber können auch m Prlvcn-Häusern, jedoch nur über rorläusige Anmcl« dung und GebührsetUnchtung gestochen wer, den. 5. Vom eingeführten Fleische der geschlachteten Thiere ohne Unterschied, wird die Gebühr an den Linien ohne Rücksicht, ob h>e« von schon welche Auftagc auffer dem Pomeno der Stadt entrichtet worder, ,st, abgenommen. 6. Weil von ,?dcm eingeführten Mchle ohne Unterschied (das Getreld mag wo immer erzeugt worden fcyn), an dcn Linien die Gebühr entrichtet wcrbm muß, so lft diese Zahlung auch non jencm Mchle zu entrichten, welches zur eigenen Cunsunnion dev Aemelnde ln der im Powelw der Stadt ltegenden Mü^. le (Ivo1y8^ genannt) erzeugt wird. Z. 17^. ^7) Nr. 2^9^6". E u r r e n d e des k. k. illyrischcn Gubermums. — Ucbcr die Behandlung dcr am 2. Noucmder iLZl in der Serie 112 ucrloftcn 5oio Banco» O^li^a^ Nonen. — In F^lge emcß Dec ells dcr hcbcn k. k. allgemclnen Hofkammer vom I. v. M., Zahl !22g5, wird mit Begehung auf die Gubetmül-Currcnde vom i^. Novl'mblr 162g/ Zahl 256/^2, bekannt gemacht, daß d,e am ». Iiovember l. I., ln der Gene ^12 ver-losten 5ojo Banco - Odligatlo'nen, namllch: den Bestimmungen des allerhöchsten Patents vom 21. März i8lL, gegen neue mit fünf vom Hundert in Conventions - Münze verzinsliche Staatsschuld,Verschreibungen umgewechselt werden. — Laibach am 12. November z6Zi. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidbnrg, Landes, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, k. k. Hofrath. Zeno Graf v. Gaur au, k. k. Gubernial'Rath. Z. 1712. (1) Nr. 260I9. l^kot. K u n d m a ch u li g dcs k. k. illyrischen Guberniums. —' Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchssemEablnerts-schreiben vom n. November d.I. zu befehlen geruht, daß der zwischen Galliztcn und dem Frelstaate Krakau bestehende Samtäts-Coldm: unverzüglich nufgehobm, und der Gränzd,enst auf dte Handhabung der Zoll- und Pollzev-vorschriften beschränkt werde. — Lcnbach am 24. November i33i. Ntavt- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1705. (1) Nr. 791.). Von dem k. k. Stadt- und Landrechtt m Kvain wird dem Franz v. Moßhardt millelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es habe wider ihn bei dlcsem Gcnchte Franz Pnschttsch, Verwalter der Herrschaft Kroisenbach, dicKlage eingebracht, und um Aussage zur Bezahlung cmer Vchuldfordenmg pr. Ioc> fi. c. 8. c.^ gebeten. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Franz v. Moßhardt diesem Gerichte un-dckannt, und weil cr vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, so hat man zu stinec Vertheidigung und auf seine Gefahr und Unkosten den hierortigcn Gerichtsadvocatrn, Vi-, Baumgarten, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wivd. Zur Verhandlung der Nothdurftcn ist dre Tagsatzung auf den 20. Februar i3Z2 u.n 9 Uhr Vormittags vor di.e? sem Gerichte angeordnet worden, welches dein Beklagten zu dem Ende erinnert wird, damir cv allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmtm Vertreter Ncch:s-behelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestclien und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wiffcn möge, insbesondere, da cr sich die aus seiner Verabsäumung cm? sichcndcn Folgen selbst beizumesscn haben werdc., ^aibach am 22, November i6Zi.