1833 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 263. Samstag den 15. November 1873. <^-1) Nr. 12556. Stiftungen. . Bei dem Magistrate Laibach kommen für das ^yr 1873 folgende Stiftungen zur Verleihung: ^'die Johann Bapt. Bernardini'sche Stiftung "it 59 st. 34'/2 kr.; ^ die Georg Tollmeiner'fche Stiftung mit 61 st. ^"e Johann Jakob Schilling'sche Stiftung Mit 65 st. 10 kr.; ^"e Hans Iobst Weber'fche Stiftung mit 78 st. 31'/, kr.. ^, Auf diese vier Stiftungen haben Anspruch ^"rgerstöchter aus Laibach, welche ihren sittlichen ^benswandel und ihre Dürftigkeit mittelst legaler j ^ugnisse, dann ihre im Jahre 1873 erfolgte llehelichung mittelst Trauungsscheines und die ^gerliche Abkunft durch die Bürgerrechtsurkuude °^l Väter nachzuweisen vermögen. ^Die Johann Niklas Kraschkoviz'sche Stiftung Niit 63 st., auf welche ein armes Mädchen aus der Pfarre St. Peter in Laibach als Aussteuer Anspruch hat. 6. Die Jakob Anton Fanzoi'sche Stiftung mit 33 st. 60 kr., welche an eine arme ehrbare, zur Ehe schreitende Tochter aus dem Büraer-oder niedern Stande verliehen wird. ?. Die Josef Felix Syn'sche Stiftung mit 48 st. 30 kr., zu welcher zwei der ärmsten hieror-tigen Mädchen berufen sind. b. Die Johann Bapt. Kovaö'sche Stiftung mit 151 st. 20 kr., welche stiftungsgemäß unter vter zu Laibach in unverschuldeter Armuth lebende Familienväter oder Witwen von unbescholtenem Rufe und mit mehreren unversoraten 9,3v c!" ^ Verleihung kommt, "le Johann Jakob Schilling'sche Stiftung Af 42 st., welche lebenslänglich an eine arme 10 A"6erswitwe verliehen wird. ' "^ "on einem unbekannt sein wollenden Wohl-^"^ ""chtete Dienstbotenstiftung im Betrage dienttä ^' ^ kl" welche unter vier arme dien/ ^^^ Dienstboten, welche treu ge-«r. ? ""en unbescholtenen Ruf sich be-^" haben, zu vertheilen ist. haben ib "" ^^ vorerwähnten Stiftungen lyre gehörig instruierten Gesuche bis 10. Dezember 1873 killen Magistrate zu überreichen, wobei die- "Mh ' ^^^ sich um mehrere Stiftungen alter- ^s.,,^. Kompetenz setzen wollen, abgesonderte ' ^anzubringen haben. ^tadtmagistrat Laibach, am 9. Nov. 1873. Der Bittgermelster-Slellvertreter: , Gutman. ^^) "3lr. 2357" Elchennutzholz-LiätatiM. llliine^." Bewilligung der k. k. Forst- und Bos' i^""°n ^^ vom 6. November 1873, ^40, wird . am 29. November d. I. sttas^"lslocale der k. k. Forstverwaltung Landet ..^chennutzholz, bestehend in 459 Stämmen ^rchn?, ^M0 Cubikfuß von 12-35 Zoll Rgen Z" " Brusthöhe, aus der zur gleichna-^he ^ ^"^ondsherrschaft gehörigen, in der ?" ber la'a ^ ^andstraß in Unterkrain knapp b führ ^'"^""" Commerzial- und nach Gurk-^ Vah2 ß^ ^'"" Hauptstraße gelegenen, "" 1'/, Meile entfernten ^ ^n M^^^' und Kleinhrobucka öffentlich '/Utechbietenden hintan gegeben. ^ vorm^"«"°?"^udlung beginnt um 10 ^losft^"agS und wnd um 12 Uhr mittags Jeder Licitant hat vor dem Beginne des Ausgebotes ein Vadium von 300 st. in Barem oder in nach dem Tagescurse berechenbaren Staatsobligationen zu Handen der Licitationscommission zu erlegen. Es werden auch schriftliche Offerte angenommen, welche früher oder am gedachten Tage vor 12 Uhr mittags einlangen, mit dem obigen Vadium belegt sind und die Anffchrift enthalten: „Offerte für das Eichennutzholz in Landstraß." Diese werden am Schlüsse des mündlichen Ausgebotes eröffnet, und bleibt der Bestbieter al3 Ersteher. Der Ausrufspreis beträgt 23 kr. per'Kubik-fuß Rundholz auf dem Stocke, wobei festgesetzt wird, daß a) die Stämme auszukesseln sind, />) Der Cubikinhalt aus dem mittleren Durchmesser und der Länge jedes Stückes mit Gebrauch der vom k. k. Finanzministerium herausgegebenen Berechnungstafeln ermittelt und hiebei immer je ein Zoll auf die Ninde abgeschlagen werden soll. Ersteher ist verpflichtet, sämmtliche 459 Stämme von 12—35 Zoll im Brusthöhe, welche im Forste bereits verzeichnet sind, zu übernehmen. Ein Anbot auf einen Theil derselben wird nicht angenommen. Ersteher übernimmt nur das in diesen Stämmen enthaltene Nutzholz, d. i. jene Stammtheile, welche am dünneren Ende bei der Möglichkeit, noch em entsprechendes nutzholzfähiges Längenmaß zu erzielen, noch 10 wiener Zoll Stärke haben. Stämme, welche bei der Fällung gelitten haben, würden mit ihrem Nutzholzgehalte eingerechnet werden. Anbrüchige oder mit Kern- oder Astfäule :c. derart behaftete Stammtheile, daß sie offenbar kein Nutzholz geben, werden zu den Abfällen übernommen. Zur Abstocklmg des Holzes wird die Frist von 6 Wochen, zur Ausbringung desselben bis letzten März 1874 festgesetzt. Den auf Grund der gepflogenen Abmaße berechneten Meistbot verpflichtet sich Ersteher binnen 8 Tagen nach Zustellung des Zahlungsauftrages bei der k. k. Rentkasse in Landstraß so gewiß zu erlegen, als ihm vor geleisteter Zahlung die Hölzer nicht ausgefolgt würden und nach dem 31. Jänner 1874, weim auch bis dahin der Kaufschilling noch nicht entrichtet wurde, dem k. k. Aerar die anderweitige Verwendung des Holzes zustande. Im letzteren Falle ist das als Caution dienende Vadium zu gunsten des k. k. Aerars als verfallen anzusehen, unter Vorbehalt des Rechtes für das k. k. Aerar, weitere Ersatzansprüche machen zu können. Die weitern Bedingnisse können in den gewöhnlichen Amtsstunden beider k. k. Forstdirection in Görz und der k. k. Forstverwaltung Landstraß, welche letztere auf Ansuchen auch die Hölzer an Ort und Stelle vorweiset, eingesehen werden. K. k. Forstverwallung Landstrnß, am 14. November 1873. (502—2) Nr?9685. Edictttl-Vorladung. Nachstehende Gewerbsparteien werden aufgefordert, ihre Erwer'bsteuenückstände, u. z.: Herr Engelbert Scheichcr, Putzpulvererzeuaer, aä Art. ^1, der Stel'iergeineinde Lipoalau pro 1867—1873 per 64 st. 8') tr. Ebenderselbe, Gemischtwarenhündler, llä Art. 44, der Steueraem cinde St. Marein pio 1866—1873. per 140 l.l. 53 lr. Frau Ursul a Doliner, Krämerin, 2