Etsiifoaelie L8LR. Mittheilungen ves historischen Vereins für Krain. Beiträge zur Geschichte der französische!- Zwifchcnregiernng in Zttyrien *>. III. D i e Verwaltung der i n b t r c c t c n Steuern im Königreiche Illyr i en während des französischen Interregnums. II. ('. iTie illyrischen Provinzen, die mit dem Wiener Frieden vom 14. October 1809 an Frankreich abgetreten, und von Napoleon an demselben Tage zu einem Königreiche erhoben wurden, erhielten mit dem kaiserl. Decrete aus dem Palaste der Tuillerien vom 19. April 1811 (Bulletin des Luis Mr. 369) ihre organische Verfassung, welche sich ans die Finanzen und rücksichtlich auf die indirecten Steuern erstreckte. Diese begriffen, laut Art. 138 des genannten kaiserl. Decretes, in sich: a) Die Einregistrirungstare (Targesäll), das Stämpelgefäll und die Domänen nebst Forstertrag; b) das Zoll - und Salzgefäll, und e) das Tabakgefäll. Die General-Regierung der illyrischen Provinzen bestand, außer einem General - Gouverneur, auch aus einem General-Intendanten der Finanzen, der neben sich und unter seiner Leitung einen General-Secretär und einen Schatzmeister hatte. *) ©io Direction bež historischen Vereines stellt nochmals an alle Freunde des Vaterlandes die dringende Bitte mit Einsendung der Materialien oder Elaborate zur interessanten Geschichte der französischen llwischciiregierung in Illyriern Höchst erwünscht wären Daten und Aussätze von Zeitgenossen über die damalige kirchliche, politische und Justiz-Verfassung, wie nicht minder über die socialen Verhältnisse jener Zeit. Die Direction wäre allenfalls auch bereit, mündliche bicßfälligc Mittheilungen zu Papier zu bringen, und würde selbst für solche mündliche Ueberlieferungen vielen Dank wissen. Wetters wünscht die Direction ans- der nicht minder wichtigen Zeit von 1848 in 1850 Notizen über interessante Ereignisse int Lande, daun die hier zu Land erschienenen oder verbreiteten Flugschriften, Placate, Maneranschlägc n. dgl., wie auch die Zeitschriften: Novice, Vedeš, pravi Slovenc, Slovenja nnb Slovcniens Blatt, allenfalls selbst gegen Bezahlung zn erlangen. Der General-Intendant unterstand dem General-Gouverneur, und hatte, nach Art. 30 des genannten kaiserl. Organisations-DecreteS, die Direction und Administration sämmtlicher Finanzen, mithin aller directen und indirecten Steuern und aller Civil-Administrations-Abtheilungen über sich, snsoseriie die General-Regierung daraus einen Einfluß zu nehmen hatte. Bezüglich der Verwaltung der einzelnen Finanzzweige bestand der nachfolgende Organismus: a) die Einregistriruiigstaren, das Stämpelgefäll, die Domänen, die Weg- und Brücken-m a u t h e und das Wein- und F l e i s ch g e f ä l l. Die Verwaltung der Domänen nnb der damals damit vereint gewesenen obgenannten indirecten ©teuern stand unter der Leitung eines Directors, der in Laibach, im Orte des General-Gouvernements, seinen Sitz hatte. Ihm unterstanden die Jnspectoren, deren sich in jeder Jntendenz oder Subdelegation (Kreis) Einer befand, dem ein Verisicateur zugetheilt war, und welchen beide» die Domänen-Receveurs untergeordnet waren. Diese Domänen-Receveurs waren die unmittelbaren Verwalter der Staatsgüter und der dahin zugewiesenen Gefälle, daher sie auch die Weg- und Brnckenmanth-, dann Weindatz-Pachtichillinge einzuheben, die Etnr'egistrirung der Notariats-, Gerichts- und Civil-Acteii, gegen Enthebung der dafür bestimmten Taren (Targesäll), und den Verkauf des Stämpel-papiers ausschließlich zu besorgen hatten. Der Inspector war verpflichtet, »ach Auslauf eines jeden Vierteljahres alle ihm zugetheilten Domänen -Bnreanr der Reihe nach zu bereisen, dort de» Abschluß über Empfänge nnb Ausgaben ans de» verschiedenen Journalen zu bilden, nnb den Caffarest (Saldo) in Empfang zu nehmen, den er sofort nach beendigter Bereisung an den Tresorie-Generäl (General-Schatzmeister) abzuführen hatte. Die Verificateurs waren die eigentlichen Eontrolls - nnb Eensnrs-Beamten, welche die Amtshandlungen der Domänen-Receveurs zu überwachen und zu prüfen hatten; sie sahen zunächst darauf, ob alle Einnahmen gehörig in Empfang gestellt, contirt und verrechnet wurde», wobei sie die Liquidität der aus den Conto-Büchern (Sommicrs) erhobenen Rückstände durch Einvernehmung des Ruckständlers erhoben und respective veri-ficirten, auf die Einbringung der allfälligen Rückstände drangen, und darüber Verbal-Prozesse aufnahmen. Zu diesem Behufe überfielen sie unvermuthet balo dieses, balo jenes Domänen-Bureau, allwo sie sich durch längere oder kürzere Zeit, je nach der mehr oder minder geregelten Geschäftsführung des Rece-venrs aufhielten. Die Dienstcorrespondenz hatte der Inspector, so wie der Verifieateur und der Domänen-Receveur jeder für sich unmittelbar mit dem Director in Laibach zu führen, welcher wieder in administrativer Beziehung unmittelbar vom General-Director der Domänen in Paris abhing, wodurch der Geschäftsgang ungemein beschleunigt und befördert wurde. Der Director, die Jnspectoren und Verisicateurs waren förmlich besoldet, die Receveurs bezogen dagegen namhafte Percenten von der Brutto-Einnahme, woraus sie aber alle Kanzlei-Auslagen, die Zureisen zur Abfuhr der Einnahmen an den Receveur particular und den Gehalt der allenfalls benöthigten Aushilfsbeamten zu bestreiten hatten. Uebrigens waren den Domänen-Receveurs unbesoldete Practikanten, unter dem Titel: Suraumerairs, zugetheilt, aus denen sich der Nachwuchs der Receveurs bildete, b) Die Z o ll g e fäll s - Or g » n e. Ein Inspecteur general des Douanes de PEmpirc, charge de hi Direction centrale dans les Provinces lilyriennes, der zu Triest seinen Wohnsitz aufschlug, war mit der Organisirung des Iollgefälls und respective seiner Organe in Jllyrien beauftragt, als deren nächstes Resultat über den Vortrag des General-Jntendenten, die Bestellung der Dienstplätze mit dem Beschlusse des General-Gouverneurs und Marschalls, Herzogs von Ragusa, vom 0. November 1810 erfolgte; die förmliche Organisirung erhielt aber dieser Verwaltungszweig mit dem kaiserl. Decrete vom 29. November 1811, und zwar nach dem Systeme des französ. Kaiserreiches. Dort hatte der General-Dircetor (Directeur general des douanes), mit dem Sitze in Paris, die Leitung sämmtlicher Zoll-Angelegenheiten des Reiches; er war dem Minister des Handels und der Fabriken (Ministre des manufactures et du commerce) zugetheilt, und hatte vier Administratoren und einen General-Secretär unter sich, welche unter seinem Vorsitze den Administrationsrath bildete». Das Staats - oder Zollgebiet war in Directionen eingetheilt, deren jeder je ein Director vorstand. Das Personale der Direction bestand, außer dem Director, aus einem Secretär, drei Chefs des Bureaux und aus sechs Commis aux Expedi-tiones (Kanzlei - Schreiber). Dem Director —- der für das damals von Silia» in Tirol bis Ragusa in Dalmatien ausgedehnte Königreich Jllyrien zu Triest seinen Sitz hatte — unterstanden sämmtliche Zollbeamte und die Aufsichts-Brigaden seines Directions-Bezirkes, den er wenigstens einmal im Jahre zu bereisen verpftichtet war. Ec correspondirte unmittelbar mit den ihm unterstehenden Organen und mit dem General-Director in Paris. Die unmittelbare lleberwachung der Dienstverrichtnngen der Zollämter und des Aufsichts-Personals (Proposes des Douanes) war den Jnspectoren (Inspecteurs sedcntaires, principaux el particulars) und für einen engeren Umkreis den Sous-Inspecteurs übertragen. Die Inspecteurs seden-taires (Local-Jnspectoren) hatten ihren Sitz bei den wichtigsten Zollämtern (Douanes principales), deren Amtshandlungen sie, so wie den Dienst der Zollaufsicht des Ortes zu leiten und zu überwachen hatten; ihr Dienst glich dem der gegenwärtigen Zoll-Directoren in Oesterreich. Den Inspecteurs Principaux et Particuliers war derselbe Wirkungskreis rücksichtlich der auswärtigen Zollämter und Aufsichts-Brigaden ihres Arrondissements (Bezirkes), den sie monatlich bereisen mußten, zugewiesen; sie hatten sich von der ordentlichen Dienstleistung des Aufsichts-Personales der verschiedenen Brigaden, die ihnen unterstanden, und der Zollämter ihres Bezirkes zu überzeugen, die Register und Bücher zu revidiren, und bei richtigem Befunde die Bestätigung mit der Klausel —sauf erreur et omission — zu ertheilen, welche sofort jede buchhalterische Censur und Erledigung vertrat. Die ausübenden Behörden bestanden aus Zollämtern und Zolloberämtern (Douanes und Douanes principales). Die ersteren waren mit einem Einnehmer (Recevcur) und mit einem oder mehreren Local-Aufsehern (Garde sedcntaires) bestellt, und standen unter den Oberämtern, an welche sie ihre Abfuhren zu leisten hatten. Die Douanes principales (Hauptzollämter) waren in vier Classen eingetheilt; — die erste Classe hatte: Einen Obereinnehmer (Recevcur principal); zwei Controleurs aux Entrepots (Magazins-Verwalter); sechs Verisicateurs (Warenbeschauer); zwei Beschaugehilfen (Aide Verisicateurs); drei Receveurs aux Declaration, welche die Erklärungen u übernehmen und die Papiere zu prüfen hatten, und beiläufig mit den ehemaligen Calculatoren in Oesterreich verglichen werden können. Weiters einen Commis a la Navigation, und einen Commis a la Balance, der die Warenverkehrs-Auszugsbögen zu verfassen hatte; sechs Commis a laRecette, oder aux expeditions (Expedienten) ; einen Magazins-Aufseher (Garde magasin); zwölf besoldete Emballeurs (Pack- und Hebknechte), und zugleich Sigillirer. Die andern Classen hatten bloß einen Qbereinnehmer, einen Verifieateur aux Expedition und Commis in erforderlicher Zahl. Die Hauptzollämter standen unter der unmittelbaren Leitung des Directors oder der Direction, ein Verband, der bei Wiedereroberung Jllyriens im I. 1813 bis zum Jahre 1831, nämlich bis zur Errichtung der Gefällen-Jnspectorate zu Triest und Laibach, zwischen der damaligen Zollgefällen-Administration und den Zoli-Obcrämtern beibehalten wurde, und ohne weiters eine bedeutende Ersparung an Kosten und Zeitaufwand in der Geschäftsbehandlung mit sich führte. Die Amtsvorsteher und rücksichtlich die Obereinnehmer (Receveurs principaux) hatten die unmittelbare Leitung ihres Amtes und die bezügliche Verantwortung; die Obereinnehmer nahmen die Abfuhren der ihnen zugewiesenen Unterämter in Empfang und Verrechnung, und legten ihre Rechnungen (Bordereaux u. Comptereaux), bann dieErträgniß-Ausweise (Etats) und Warenverkehrs-Tabellen (Balances) dein Director vor. Bordereau, Compiereau, Etat „nd Balance dienten dem Snlpertar bei leinen Respicirungsreiscn zur Censur der Register und Prüfung der Gebarung des resp. Amtes, wornach,' wie gejagi, es keiner weiteren buchhalterischen Censur bedurfte. Ämtsvorsteher, beziehungsweise der Rcceveur principal, war ermächtiget, mit den Parteien rüchlchtlich der Strafe im gütlichen Wege zu verhandeln und bis auf einen gewissen Betrag selbst zu entscheiden; über diese» Betrag hinaus ging der Ablafsungs-Antrag an den Director, und bis 30.000 Staiii'i? an den General-Director, über 30.000 Francs aber an ‘cen Kaiser selbst. Die ordentliche Verhandlung der Straffalle fand vor dem Friedensrichter, und nach Umständen vor dem Tribunale erster Instanz mündlich Statt, wobei der Vorsteher des Oberamtes als Kläger erschien, „nd in wichtigeren Fällen den Kainmerprocurator (Prociirair imperial) zur Seite hatte. Die Zollanffichts-Mannschaft (Propose dos Dmnainos) war in Brigaden eingetheilt, denen ein Conlrnlleiir dos Brigades oder Lieutenant .principal vorstand; diesem unterstanden die Lieutenans d Ordre, dann bie Eieulenans und Sous-Lieu-ionans, welche größere oder kleinere Aufsichts-Bezirke zu leiten hatten i der unmittelbare Leiter einer Aufstchts-Abtheilung hieß Brigadier, und die gemeine Mannschaft propose do brigade, oder dos douancs. Nebstdem gab es einige Proposes Z a. Abhang des alten Save-Ufers. I). Graben neben der Straße, entstanden durch das AnSheben jenseits ähnlicher Fundalnent-Steinblöcke. Zwei antike Fundament-Steinblöcke, an: 14. Juli 1850 noch in ursprünglicher Lage. 1j M 2. Schwarzgraner, grobblätteriger Glimmerschiefer, in Ärain nicht vorkommend. Concav, mühlsteinförmig ausgearbeitet, mit ovaler Qeffmmg. Diameter des Steines 14'/» Zoll. —a.b e. viereckige Vertiefungen. Etwas be- schädiget, durch den Glimmer veranlaßt, weil man den Stein für Silbererz hielt. Ein Fragment davon wurde in einem Acker bei Trebevno (Nasienfufi) aufgefunden und mir überbracht. Obiger Stein, vielleicht ein Opferstock-Deckel? liegt an einer Dreschtenne a» der Straße zu Devtiovo. Römische Münzen werden häufig gefunden, hie und da aufbewahrt, meistens aber als Schmelzware verkauft. 9) In der Pfarre Unter nasse» fuß, zu Kapia vas, sind nach Aussage des Herrn Marquart, Schloßoerwalter zu Naffenfuß, mehrere antike Töpfe, Gläser, Münzen rc. gefunden ivorden. 10) In der Pfarre Prim s kau, zu S o b r a č e beim Pisk, ist im I. 1848 ein Topf mit alten Münzen gefunden worden. Römischer B e r g ba u. a. In der Pfarre heil. Dreifaltigkeit, im Skovski hrib, unweit der Anhöhe ob der Mühle, sind zwei Stollen mittelst Feuersetzen nach Nord-West eingetrieben , der eine 2 Klafter 3 Schuh lang, der zweite ist 7 Klafter lang, an dessen Ende eine Bleiader noch sichtbar. Die Halde erstreckt sich vom Mundloch über den ganzen Bergabhang bis zum Bache, und enthält Bleierze in Menge. Die Kürze der Stollen steht mit der enormen Halde im Widerspruche; es scheint daher die Bergmasse steinbruchartig entfernt tvorden zu seyn. !>. Ein zweiter ähnlicher verlassener Blei-Bergbau, unter dem Namen: heidnische Gruben, ajdovske jame, südöstlich eingetrieben, befindet sich im Pečar - Berge, südwestlich eine halbe Stunde von Unternaffenfuß entfernt. M i r r e l a l t e r l i ch e r Bergbau. Sogenannter „alter Mann,« soivohl verfallen, aber auch im begehbaren Zustande, in festes Gestein eingetrieben, ist mehrortS vorhanden. Der Sitz der Bergbau-Unternehmer scheint zu St. Martin bei Littai getvesen zu seyn, worüber die Grabsteine mit Relief-Figuren in der Pfarrkirche zu St. Martin Zeugniß geben. e. g. folgt eine Skizze sub Nr. 16. Es wäre für die Bergbau-Geschichte Krain's interessant, diese Grabsteine von geübter Hand copiren zu lassen. Bericht über die am iß. April 1836 zu Laibach am Capuziner-Grunde ansgegrabens vergoldete broncene Statue re. Bei der Abgrabung des Capnziner-Gartens, zur Grundlegung des Casino-Gebäudes, bemerkte man viererlei Erdschichten. Die oberste, nach Wegnahme der Gartenerde, war Schürt, dann folgte braune Erde mit Steinen, Gerölle und Ziegeln gemengt; in der dritten schwarzerdigen Schichte, welche auf dem Urschottergrunde aufliegt, der in Klaftertiefe anfängt, fand man hin und wieder Bruchstücke antiker Gläser verschiedener Farbe; kleine gelbe und blaue Phiolen :c. eg; — a. b. rothgebrannte erfreue Sarglampen, Aschenkrüge und verschiedene Gefäße von schwarzgebranntem Thon mit Asche und Menschenknochen zwischen Ziegel - Quadrat - Nischen; dann broncene Agraphen und römische Kupfermünzen rc. Am 15. April, gegen 3 Uhr Nachmittags, wurde eine halbrunde, 1° 8" lange Säule von grauem Kalkstein in der Ecke gegen Novak, in einer Tiefe von 3 Schuh, aufgefunden. JW. s. Nach Wegräuinung derselben bemerkte man senkrecht in's Viereck gelegte längliche Steinplatten. Am 16., Vormittag nach 11 Uhr, wurde nach Abnahme derselben durch einen Krampenhieb ein broncener vergoldeter Fuß (eigentlich Stiefel) einer Statue zu Tage gefördert. Um halb 12 Uhr kam Gefertigter hinzu, und sah ! besteht aus fünf hohlgegoffenen Theilen, als: der ani Scheitel einen bereits bei Seite gelegten halben Kopf eines Löwen von weißem Marmor und eine metallene Statue mit einem Wurfmantel (Senatoren-Toga) umgeben, seitwärts liegend. Sie lag in der dritten Schichte, fr. i. 1 Klafter tief, auf dem Schottergrunde. Die Scatue »var mit Erde angefüllt, mit betn Kopfe gegen das Thor des Dr. Eberl'scheu Hauses gekehrt, das Gesicht der Sternallee, den Rücken der (kosa k'scheu Gartenmauer zugewendet, von der Stange anSgehoben, auf selber austicgend gefunden worden, und war mit obgenannten vier Steinplatten umgeben, um selbe vor tveicerer Beschädigung zu schützen. Die Platten tvaren ohne Inschriften, »titKlamnier-Vercieftittgeu, der am Abende deS 1. Aprils aufgefundenen ähnlich, somit zu obigen gehörend, obwohl sie mehrere Klafter davon, doch in gleicher Tiefe gefunden wurde. Die Säule, von heimischem schwarzgrauem Muschelmarmor, hat 1' 4" Diameter, wovon das Pedale lind beiläufig ^/4 derselben noch fehlt. Der Cubus, worauf die Statue befestiget ist, hat 18" im Quadrat und ist 11 hoch. Das darunter befindliche Capitel!, korinthischer Ordnung, hac 20 Y2" Höhe, oben viereckig, unten rund mit 16'/°''Diameter. Beide aus weißem Marmor roh gemeißelt. Die Figur ist 4' 7" hoch. Sie mit einer viereckigen Oeffnung versehene Kopf zum Durchstecken der ! y4" dicken eisernen Stange. Die rechte nicht aufgefundene Hand, übriger Körper und Füße. Herr R e p e s ch i t s ch rc. erklärte sie für eine Constantins - Statue, die auf Befehl L i c i a s im 1.314 zu Aeniona zerstört werden mußte. In dem französ. Werke: L’ antiquite expliquee par Dom. Bernard de Montiaucon a Paris 1719. Fol. tom. III. pl. VI. a la gag. 30, Fig. 2, images de Senateurs avec la toge, ist eine so ähnliche Abbildung, mit Ausnahme der Physiognomie und verschiedener Beschuhnng, als wenn diese von unserer Statue copirt ivorden untre. Folgende Stelle in „Lin hart's Versuch einer Geschichte von Krain,« tom. 2, pag. 21, scheint eher auf erwähnte Statue Bezug zu haben, wo es heißt: Julian, als er zur Regierung kam (361), rief Aurelius Victor den Geschichtschreiber gim Consularen des zweiten Pannoniens, und belohnte seine Tugend und Gelehrsamkeit mit einer ehernen Statue. Am 24. März 1836 wurde unweit früher erwähnter Stelle, in der Tiefe von 4', eine roh bearbeitete längliche Steinplatte aufgedeckt, welche einen darunter liegenden, roh bearbeiteten, kubisch ausgehöhlten, kleinern viereckigen Stein^ mit Kalk-Cement geschlossen, deckte. Darin waren acht gläserne Gefäße, tute aus der Abbildung Nr. I —8 zu ersehen, symmetrisch aufgestellt. Daneben lagen Nippen, Schulter- ttnd Schlüsselbeine. Der große Glasropf tum1 zur Hälfte gefüllt, und enthielt Reste eines verbrannten erwachsenen Körpers mit geruchloser Flüssigkeit überdeckt. Nr. 3-—1 zwei Fläschchen, mit einer geschmacklosen hellen Flüssigkeit dis I Zoll unter dem Halsrande angefüllt. Die Flüssigkeit enthielt Kohlen -, Salz- und Schwefelsaure, gebunden an Nalruin, Kalk und Thonerde. Nr. 3. Gefäß zum Aussaugen eigener Milch der Wöchnerinen. ti c r o v d it u n g des römischen Königs Ferdinand I., de dato Regensburg 24. April 1532, erlassen an den Landesverweser Andreas von Lamberg, an den Wolfgang von Lamberg, Vicedom in Krain, und an die Räthe Sigismund Weichselberger und Ja cob von Raun ach, betreffend die Unterbringung und Behandlung der auS Bosnien eingetvanderten sogenannten Uskoken oder Ueberläufer, welche sich in Pölland, Kostell, Mottling und am Karste niedergelassen haben. Ferdinand, von Glottes gnaden Römisches, auch zu Ungarn, Böhmen etc. König. Getrewen Lieben. Nachdem hievor (tin anzal 'Jetut aus Bossen herüber zu uns gefallen, welche auch noch nine» anhaug und Partei in Bossen haben, und bishero sich tvol erzaigr und gehalten, darumben für guet und nutz angesehen wurde, dieselben Leim bei uns zu erhalten, und mit gründ, daruo» Sy auch, Ir iveib, kinder und vthe Ir Uuderhaltung ^haben, zu uersehen. ?luch in Ordnung zu bringen, damit Sy an den Grainzen unserer Landen zur zeit gegen den veindt gepraucht werden mögen. Und tviewol wir unsern lieben getrewen Hannsen Eatzianer unsern Laudshaubtmann in Crain und obristeu Veldhaubtmann der Niederösterreichi-schen Lande bevolhen hotten, darinnen zu handlen, So kann er doch aus Ursachen, das Er ietzo mit der obristeu Veld-haubttnannschafft unserer Niederösterreichischeu Lande beladen ist, der Sachen tiichk auswarten. Demnach haben wir Euch hierinnen zu Unsern Comissar.ien fürgeuomen. Und empfelhen Euch darauf mit Ernst. Das Ir Euch erkundiget, tue unbesetzt gründ am Karst, und um6 Pölan und Costell, uns zuegehörig sei», die den gedachten herzuegefalleuen teuren eingegeben werden möchten. Das Ir dann dieselben ausweiset, und ainen Jeden nach Gelegenhaic, tuie Euch für guet ansehen wirdec, gründ eingebet, dann Sy sich daselbst wesenlich underthuen, die grundt pauen, und Ir narung davon haben mögen. Und was gründ Ir Inen also eingeben, und tuie die unter Inen ainen Jeden ausgetailt werden, daselbst mit Nahmen beschreiben lasset. So bewilligen wir, daß Ir Inen etlich Jar auf dieselben Grund Zins- fmutig zulasset. Und wo Euch guetbedunkt, Sechs Jar lang die nächsten nachainander, dardurch Sy sich deßvaß in wesen richten mögen. Aber hinnach soll uns vorbehalten sein, Zimlich Zins nach gelegeuheit auf die Grund zu lägen. Wo aber die gedachten herzuegefallenen Lewk auf unsern Grundten am Kharst um6 Pölan und Costell nicht all un-derkommc» kondten. Und ob etlich unser Landleut derselben orten auch grundt hetten. Alsdann mir denselben unsern Landlewten handlet. Dieweil dise Sachen gemainen Land zu guet, und Insonderheit Inen selbst, so die grundt an-pawen, und zu fruchten gemacht, künftiglich au Iren nutzen und Einkhomen mehrens gedeihen mag, das Sy demnach die Leivt so viel deren auf unsern Gründen nie underpracht werden mögen, auf Ir gründe setzen. Und gleichermaßen wir Sechs Jar lang zinsfrei laßen, des Versehens, Sy werden solches nit absagen. Und sonderlich gedacht sein, dieselben herzugefallenen lernt an beden orten am Kharst, Polan und Costell dermaßen mit gründen zu versehen, das Sy allweg Jeder nahendt bei ainander sein. Auf das, wo man Inen in der eil gegen den Veindten aufbieten wurde, das Sy des ehe zusammen pracht werden mögen. Ferner sein wir von derselben herzuegefallen Lewt ivegen durch gemelten Catzianer angelangt, daS wir Sy auf Sechs Jar lang alles des, so Sy zu ihren Hansnothdurften bcdurff-tig, und füren würden, Aller Jlufstag und menut zu freien geruheten. Wo Sy nun darumben noch weiter anhalten würden, mögt Ir Inen von unsern ivegen daffelb auch bewilligen , und uns berichten. So wollen wir Inen deshalb gnediglich ainen Paßbrief, und tvas die Notdurft ervorden würde, frayen. Dann von ivegen der Personen, so under beutelten herzuegefallenen leimen kriegsleut zu Roß und Fueß sein, die Ir dafür ansehet. Ist unser bevclh. DaS Ir mit denselben Personen Insonderheit von wegen Jrer Underhalrung oder nines Dienstgelts handlet, also, das Sy Jeder Zeit gewertig und fertig seien. Und wir bedenken, die so zu Roß sein, sollen sich dergestallt beivegen laßen, So wir Inen auf ein Pferdt all Quattember, so lang Sy in der Bestallung lein tverden, vier oder fünf Gulden Reinisch, und amem Fuefiknecht jede Quattember zween oder dritthalb Gulden Reinisch Dienstgelt geben, und wann mir sy au andern Orten eruordern oder gebrauchen, Das Sy dann mit der Monatsbesoldung allergestalt wie ander unser kriegsvolkh ihrs gleichen gehalten tverden. Und nacher Zeit soll das obgemelc Dienstgelt still steen, doch alles bis auf unser Wolgefallen. Hierauf ivollen mit Inen auf» nächst überkommen und handlet!, als Ir zeither wisset. Dann Ir Bezalung soll Inen neben andern unsern Dienstleiten aus den Auflaggen durch unser Zalmaister beschehen. Es will auch vonnetten sein, bemelten Leivten an Jedem Ort, nämlich am Kharst, Pölan und Costell ansehnlich Haubtleivt fürzusetzen, darauf Sy Ir Sorg und aufsehen haben. Und achten, denen, so am Kharst room werde», durch Jacoben von Rannach, und dann denen umb Pölan, Costell und Metling unsern Rat Niclasen von Thurn zu Kraitz tmvlich zu H'äubt- teuren herzunemen. Darinnen auch Ir Unter Comissarien von unserer wegen handeln sollet. Darzu will auch die notdurffc denen bemelten herzue-gefallenen Lewten ainen Woyivoda aus Inen fürznsetzen, deren auch ein Jeder merken soll, auf Verordnung der Hanbt-lewt dem kriegsvolke vorzustehn, und In Ordnung zu halten. Deshalb unser Berieth ist, das Ir ainen der vornenisten unter Ine» als Wainoda setzet. Und Ir Euch der Besoldung, als nämlich deren ainen ain Jahr bis in Fünff und Zwanzig Gulden Reinisch, oder aufs nächst, als Ir möget, mit Inen vergleichet. Dann wo die gedachten lewc auf die Veind raise», das Sy doch allmeg allein mit vorwisse» und Erlaubnnß Jrer vorgesetzten Haublkeivt, und sonst nicht, thuen sollen, und zu solchen raisen Pewt oder gewynn erobern würden. Ist unser Beuelh. Das Ir derselben Ires Gewinns halber gcdachtsam zu handeln, ob uns etwas von solchen! gewyn, eS sei der dritt oder vierdt tail vorbehalten werden mechr. Oder wo Inen dan gar gelassen, ob dadurch Ir Bestallung desto geringer zu erheben sein würde. Und In solchen und allen andern, was Euch weiter hierin ansehen werdet, Eurem Gurbeoungken nach handlet. Und darauf die gedachten Lewt, wie obstehr, einsetzet, und Inen gute Ordnung fürgebct, damit die Landlewt ob Inen nie beschwert» tragen. Auch neu» gemütlich Pflicht von Inen aufnehmet. Und uns alle Ire Handlung, was Ir zu Ende, oder bis auf unser wol> geuallen darinnen beschließen werdet, In schrifr berichtet. Daran thut Ir unser ernstliche mainung. Geben in unser und des Reichs Stat Regeuspurg am 24. Tag Aprili? — Anno 32, Unserer Reiche des Römischen'Im Andern, und der Andern im Sechsten. F e r di n a n d in. p. Ad Mandatum Domini Regis proprium. Wraslawi zh m. p. R. P r a n ndt m. p. VERZEICHNISS der vom historischen Vereine für Krai» erworbenen Gegenstände. Nr. 17. Vom Herrn Dr. J oh. Bleiweis: Abschrift eines von Sr. Excellenz P. T. Herrn Joseph Freiherrn v. Erberg, E. E. wirkt, geh. Rathe zc,, im I. 1825 verfaßten Werkes, betreffend die Literaturgeschichte Srnin'?. Nr. 18. Vom Herrn D’H ombres-FIrmas, Mit--gliede mehrerer archäologischen Gesellschaften: Eine Abhandlung über die in der Gemeinde St. Hyppolite de Caton und im Arrondissement d’ Alais, bei Grabung einer Cisterne geschehene Enthüllung mehrerer alten Gräber. Nr. 19. Von dem löbl. Vorstände des historischen Vereines von und für O b e r b a i e r n zu M ü r. chen: a) Oberbaierisches Archiv für vaterländische Geschichte, herausgegeben von dem historischen Vereine von und für Oberbaiern. Zehnter Band, drittes Heft, enthaltend das alphab. Register über die ersten zehn Bände. München, 1850. b) Zwölfter Jahresbericht de? historischen Vereines von und für Oberbaiern, für das I. 1849. München, 1850. Nr. 20. Von dem IBM. Ausschüsse des histori s ch e n V e r e i n e s f ü r U n t e r f r a n E e n ti n dA ssch affen-burg zu Würzburg: Archiv des historischen Vereines für Unterfranken und Aschoffenburg. Eilfrer Band, erstes Heft. Würzburg 1850. Nr. 21. Von dem löbl. Ausschüsse des historisch e n V e r e i n e s f ü r N i e d e r s a ch s e n zu Hann over: a) Archiv des historischen Vereines für Niedersachsen. Neue Folge. Herausgegeben unter der Leitung des Vereius-Ausschuffes. Jahrgang 1848. Zweites Doppelheft. Hannover 1850. b) Dreizehnte Nachricht über den historischen Verein für Niedersachsen. Hannover 1850. Nr. 22. Vom Herrn Dr. Franz Carrara, Director des Museums der Alterthümer zu Spalatro tmb der Ausgrabungen zu Salona, Mitgkiede der briktanischen archäologischen und numismatischen Gesellschaft zu London, der archäologischen Institute zu Rom und Athen, und der orientalischen Societät zu Paris, — folgendes von ihm verfaßte Werk: Topogralia e Scavi di Salona. Trieste MDCCCL. Nr. 23. Vom Herrn Joseph E r l e b a ch, E. k. Finanjwach - Obercommissär zu Loitsch: Das von ihm verfaßte Gedicht: »Der Galeereusclave." Prag 1851. Nr. 24. Von der Kanzlei des hochw. fürstbischöst. Ordinariates: Catalogus deri Diäresis Labacensis. Ineunte anno MDCCCLI. Labaci Literis Josephi Blasnik. Istr. 25. Vom Herrn Dr. Rudolph Gustav Puff, E. E. Professor zu Marburg und Ehrenmitglieds des historischen Prov. Vereines für Krain: A. Druckschriften: Frühlingsgruß von Dr. Rudolph Gustav Puff. Novellen und Gedichte. Gratz 1843. 8. Frühlingsknospen von der Sann. Skizzen, Sagen, Erzählungen und Gedichte von Dr. Rudolph Gustav Puff. Gratz 1850. 8. Denkfesl VoM neVerbaVeten SChLois Vnterhohen Wang. Als die hochherrliche Herrschaft von Scherffenberg am 28. September 1780 solches zu bewohnen angefangen. Zum Ewigen Angedenken verfaßt von dem alleruuterthä-nigsten Knecht: J. I. G. Wien, gedruckt bei Johann Thomas Edlen von Ttattnern. 4. B. An Manuscript-»: Mszug aus der Skizze einer Reise von Gratz nach Italien, entworfen im Anfange des vorigen Jahrhundertes (1710): Die Grafen von Schärff-nberg. Historische Skizze von Dr. Rudolph Gustav Puff. Drei eigenhändig geschriebene Briefe der gräflichen Familien-Mitgüeder von Schärffenberg, anS dem Anfange des achtzehnten Jahrhuiidcrtes. Nr. 26. Vom Herrn Johann B. Pogat sehnig, Gold - und Silberarbeiter: Ein in der Erde aufgefundener, dem Anscheine nach antiker eiserner Siegelring, mit Spuren ehemaliger Vergoldung. Nr. 27. V oni löbl. V erstand e des Vereines von ?llt e r t hu m s fr e u n de n im Rheinlande: Jahrbücher des Vereines. XV. Heft. Bonn 1850. Nr. 28. V o n der k ö » i g l. Societät der Wissenschaften zu Gottingen: Nachrichten von der Georg August's Universität und der königl. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen. Vom Jahre 1850. Nr. 29. 33 o m löbl. Vereine für ni e ck l e n . bürg 'sehe Geschichte und A l t e r k h n m s k u n d e: a) Jahrbücher und Jahresbericht dieses Vereines, herausgegeben von Dr. G. C. Friedrich Lisch, großherzoglich mecklenburg'schen Archivar und Regierungs-Bibliothekar :c. Fünfzehnter Jahrg. Mit 6 Holzschnitten. Schwerin 1850. b) Graf Heinrich 24. Reust zu Köstriz und Herzog Carl Leopold von Mecklenburg-Schwerin. — Ein urkundlicher Beitrag zur Kirchengeschichte Mecklenburg's, zur Feier der hohen Vermählung Sr. königl. Hoheit des allerdurchlauchtigsten Großherzogs und Herrn Herrn Friedrich Franz, regierenden Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin, mit Ihrer fürstlichen Durchlaucht der durchlauchtigsten Fürstin und Frau Frau Auguste Mathilde Wilhelmine, Prinzessin Reust, aus dem Hanse Schleiz-Köstriz ;c., am 3. November 1849, herausgegeben von Dr. G. C. Friedrich Lisch, groß-herzoglich Mecklenburg - schmerin'scheU Staats - Archivar. Schwerin 1849. Nr. 30. Vom Herrn Franz Hau senplas, k. k. Major beim löbl. Prinz Hohenlohe-Langenburg 17. Linien-Jnfanterie - Regimente, folgende Münzen: A. In Silber. ä) Ein preußischer Silbergroschen vom Könige Friedrich Wilhelm III., 1525. b) Ein Kreuzer vom Kaiser Leopold 1. R- I n Kupfer, a) Ein Stück vom Kaiser tiaj. Caesar Cafiigula. (Rep. S. P. Q. R. P. P. Ob Gives Servales, in einem Kranze). Nach Chr. '37—41. b) Ein Stück vom Kaiser Severus Alexander. Rer.. Der Sonnengott, die rechte Hand empor und in der linken eine Peitsche haltend. Zur Seite: S. C. Umschrift: P. M. Tr. P. X. Cos. III. P. P. — Nach Chr. 231. Beide erwähnte Münzen wurden, nach Angabe des Herrn Geschcnkgebers, -mif einem Acker bei Schischka aufgefunden. c) Medaille (von Wideman) auf die beabsichtete Vermählung der Erzherzogin M. Josepha mit Ferdinand IV., Könige von Neapel, de datoXIIII. October MDCCLXVIl . Leider starb diese schöne Prinzessin schon am folgenden Tage an den Blattern. d) Ein Kreuzer. Gefürstete Grafschaft Tyrol. 1809. e) Cen tešimo. Regno d’Italia. 1809. f) Halber Stüber von den holländischen Besitzungen in Indien. 1822. g) Mezzo Bnjocco vom Papst Leo XII. 1824. li) 5 Cent, vom Leopold, ersten Könige von Belgien. 1837. i) 5 Cent, von dto. 1851. k) 2 Cetil, von dto. 1835. l) 3 Pfennig - Stück von Preußen. 1842. m) Tornesi Due von Ferdinand II., Könige beider Sici-lien, 1849. Nr. 31. Vom Herrn Lucas Wurja, k. k. Prov. Staatsbuchhaltungs - Rechnungs-Offizial: Der zur Zeit der französischen Zivischenrcgierung entworfene Plan zur Verbindung des adriatischen MeereS mit der Kulpa. Nr. 32. Vom löbl. Vor stände des würcei»-berg 'scheu Alterthnms-Vereines zu Stuttgart: a) Fünftes Jahresheft desselben vom Jahre 1848, mit Abbildungen. b) Vierter Rechenschaftsbericht desselben für die Jahre 1848 und 1849. c) Schriften des würtemberg'schen Alterthums - Vereines. Erstes Heft. 1850. 8. Nr. 33. Von dem löbl. Ausschüsse des historischen Vereines für das G r o ß h e r z o g t h u m Hessen zu Darmstadt: a) Urkundenbuch de» Klosters Arnsburg in der Wetterau. Bearbeitet und herausgegeben von Ludivig Bauer, groß-herzoglich hessischen Archivar in dem geheimen Sraats-tmb Hausarchive ic. Zweites Heft. Darmstadt 1850. b) Periodische Blätter für die Mitglieder der beiden historischen Vereine des Churfürstenthums uiib Grosih erzog -ihums Hessen. August 1850. n. 18. Nr. 34. Von der löbl. Gesellschaft für süd sla v ische Ges ch I ch t e z I, A g r a m : Das erste daselbst im I. 1851 in croatischer Spraä)e ausgegebene Vereinsheft, unter folgendem Titel: Arkiv za povestnieu jugoslavensku. Knjiga I. Uredio Ivan Kuknljevie, Sak-cinski. V Zagrebu. 1851. 4. Nr. 35. Von der hoch löbl. k. k. Sta tlhaffterci zu Laibach: Ein Eremplar der Provinzial-Gesetzsammlung für das Laibacher Gebiet, 28. Band. Jahrgang 1846. (Fort setzung, folgt.) Berichtigung. In Bogen 3 bor „Mittheilungen des histor. Vereines," Seite 22, 1- Spalte, von unten 27. und 28. Zeile, ist zu lesen: „Ansschnßinit-glicd" statt „Ehrenmitglied." Druck von Jgn. v Kleinmnyr Frdor Damberq in Laibuch.