1389 Amtsblatt Mr Laibacher Ieiinng Nr. 3?L. Freitag den 2. polytechnischen Lehranstalten errichtete Stiftung Michcr 9!) st. 32 kr. Zum Genusse derselben ^ Studirende aus der Anverwcmdtschaft des . Mns berufen. Das Präscntationsrecht wird von '" jeweiligen Pfarrer in Iieuuiarktl ausgeübt, d 9. D^ yy,n Kaspar Pillat angeordnete Stu-^^stiftung im dermaligen Nettoerträge von 38 fl. "'» Auf diefelbc haben Studircnde, welche in der Pfarre Wippach geboren und zum Studiren geeignet sind, den Anspruch. Der Stiftungsgenuß ist unbeschränkt. Das Präsentationsrecht übt der jeweilige Pfarrer in Wippach ans. 10. Bei der Christof Plaukelj'schen Stiftung der erste Platz jährlicher 27 fl. 94 kr., zu dessen Genusse studircnde eheliche Bürgcrsöhnc aus der Stadt Stein und sodann aus Laibach bcrufeu sind. Der Stiftungsgenuß dauert durch fünf Jahre der Gymuasialstudien, vom vollendeten 12. bis zum erreichten 18. Lebensjahre. 11. Der dritte Platz der vom Johann Pre-sern errichteten Studcntcnstiftnng im dcrmaligcn Reinerträge jährlicher 13!) fl. 92 tr. Zum Ge nusse dieses Stiftungsplatzes sind Studirende in Krain, welche Hoffnung geben, daß sie zum geistlichen Stande gelangen dürften, mit vorzugsweifcr Berücksichtigung der Anverwandten des Stifters bcrnfen. Diefes Stipendium, dessen Präsentationsrecht dem hiesigen fürstbischöftichen Ordinariate zu-steht, kann nach zurückgelegten Gymnasialstudien nur in der Theologie noch fortgcnossen werden. 12. Bei der vom Anton Raab errichteten ersten Stiftung der erste und zweite Platz mit je jährlichen 102 fl. 32 kr., welche für gut studirende Bürgersöhne Laibachs von der vierten bis zur Beendigung der fechsten Gymuasialclasse bestimmt sind. 13. Bon demselben Stifter die zweite Stiftung jährlicher 200 st. 4 kr. Dieselbe ist blos für Studirende aus des Stifters oder dessen Ge-malin Verwandtschaft bestimmt, und kann so lange genossen werden, bis der Stiftling in einen geistlichen Orden eintritt oder Weltpriester wird. Das Präscntationsrecht bei beiden letztgedachten Stiftungen steht dem hiesigen Stadtmagistrate zu. 14. Bei der vom Lorrnz Racki angeordneten Stiftimg der zweite Platz jährlicher 79 st. Kl kr. Zum Genusse desselben siud blos Studireudc aus der AnVerwandtschaft des Stifters berufen, wobei jenen, welche von männlicher Seite abstammen, vor denen aus der weiblichen Linie der Borzug gebührt. Der Stiftungsbezug ist von der Nor-malschnlc angefangen auf keiue Studienabtheilung beschränkt und das Präscntationsrecht übt der Pfar rer in Fara bei Kostcl aus. 15. Die Johann Schlacker'schc Studenten stiftung jährlicher 75 fl. 40 kr., welche für Studircnde ans dcr Anvcrwandtschaft des Stifters, und zwar von der zweiten Hauptschulclassc angefangen, und in Ermanglung solcher, für armc Bürgcr-föhue der Stadt Steiu bestimmt ist. Letztcrc köu-ncn jedoch nur iufolaugc, bis sich kein Anverwandter meldet, die Stiftung genießen. Das Vcrlcih-ungsrccht steht dcm Magistrate der Stadt Steiu zu. 16. Der erste Platz der Adam Schuppc'schcn Stiftung jährlicher 26 st. 34 kr., auf deren Genuß vorzugsweise Stndirende aus des Stifters Verwandtschaft und fodann solche, welche in der Stadt Stein gebürtig sind, den Anspruch haben. Das Präsentationsrecht übt der Stadtvorstand in Stein aus. 17. Die Andreas Schurbi'schc Stiftung jährlicher 27 st. 70 kr., wclchc ausfchließlich für Studircndc aus den drei hiczu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächste Anverwandte des Stifters Andreas Schnrbi, Mathias Sluga und Markus Vavpetic im bestandenen Bezirke Mim-kcndorf sind, bestimmt ist. 18. Das vom Iofef Skerl errichtete Stipendium jährlicher 77 fl. 94 kr., welches für Studircnde aus den dem Stifter verwandten Familien bestimmt ist. Der Stiftungsgcnuß dauert nach vollendetem Gymnasium nur noch in der Theologie fort. Das Präscntationsrecht wird vom bischöflichen Ordinariate in Trieft gemeinschaftlich mit dcm Pfarrer iu Tomaj ausgeübt. > 19. Bei der vom Mathias Sluga errichtet ten Stiftung der vlcrte Platz jährlicher 62 st. 14 kr. Hierauf haben solche Studirende: 1) welche von dcm im Dorfe Zauchcu, im Bezirke Bischoftack, uud anderweitig sich befindlichen Anverwandten des Stifters, und zwar aus väterlicher Sluga-nnd mütterlicher Krok'schen Familie abstammen; 2) welche mit dem Stifter überhaupt verwandt sind; 3) welche ans der Nachbarschaft St. Johann des Täufers zu Zauchen gebürtig, und 4) endlich Kramer überhaupt siud. 20. Bei der vom Dr. Josef Stroy errichteten Stiftung der erste Platz jährlicher 120 fl. 24 kr., welcher für solche Studirendc bestimmt ist, welche mit dcm Stifter verwandt und alsdann die zu Birkeudorf, dcm Geburtsorte des Stifters, geboren siud. 21. Bei der vom gewesenen Lambera/schen Domherrn Georg Suppan errichteten Studentenstiftung der erste Platz jährlichcr 44 st. 56 kr. Zum Genusse dicser Stiftung sind berufen: 1) Studircude aus ehelicher Nachkommenschaft der Gcschwister des Stifters und zwar die Nachkommen feiner Brüder Thomas und Jakob in männlicher Linie durch alle Generationen, deren Nachkommen in weiblicher Linie hingegen, sowie auch die Nachkommen der Schwestern des Stifters Ursula, Gertraud und Agnes aber bis znr vierten Generation, und zwar von der zweiten Hauptschulclasse augefangen, bis zur Vollendung der Studien; 2) sodann auch solche ehelich geborne Studirende, welche dcm Stiftcr anderweitig bis zum vierten canonischen Grade verwandt oder aus dcm Dorfe Asp gebürtig siud, jedoch nur von der ersten Gymnasial- oder Realschulclasse angefangen, nnd 3) endlich Studirendc ehelicher Eltern aus den Pfar-reu Asp, Obcrgörjach nnd Veldes. Das Präscntationsrccht übt der Pfarrer in Asp in Gemeinschaft mit den in der Stiftungsur-kuudc näher bezeichneten Anverwandten des Stifters aus. 22. Dic vom Johann Andreas von Steinberg errichtete Stiftung jährlichcr 65 st. 26 kr., welche für einen Abkömmling aus der von Steinberg- ooer Gladich'schcn Familie, die in Graz odcr Wicn. ihren Studieu obliegen, bestimmt ist. Das Präsentationsrecht übt der Abt des h. Grabes zn Stcfansdorf bci Laibach, derzcit Domherr Friedrich Ignaz Ritter v. Fricß in Wien aus. 23. Bei der Georg Töttinger'schen Stiftung der vicrte Platz jährlichcr 51 st. 50 kr., auf des-scn Gcnuß Studircndc aus dcu Pfarren Oberlaibach, Billichgraz und Veldes den Anspruch haben. Das Präscu'tationsrccht zu dicser vom Gymnasium an auf kcinc Studicnabtheilung beschränkten Stiftung, steht dem Pfarrer von Horjnl als Benesi-ciaten zu Schönbrunn im Bezirke Oberlaibach zu. 24. Das vom Johann Jobst Weber errichtete Stipendium jährlicher 70 fl. 96 kr. Dasselbe kann von einem gut studircuden Bürgersohne aus Laibach, von der vierten bis zur Vollendung dcr scchstcn Gymnasialclassc genossen werden. Das Präscntationsrccht wird vom hiesigen Stadtmagistrate ausgeübt. 25. Bei dcr vom Andreas Wcischel angeordneten Studentcnstiftung der erste und zweite Platz mit jc jährlichen 60 fl. 22 kr. Auf den Genuß dieser Stiftplätze, welche auf die Gymnasial- !und theologischen Studien beschränkt sind, haben Studircndc aus dcr Wcischcl- oder Gorjanc'schen Befreundschaft, und bei Abgang solcher, studirende Jünglinge aus dcm Dorfc Obcrfeuchting den Ansprnch. 26. Das vom Friedrich Weiteuhiller errichtete und für einen armcn, gut studircuden Schüler dcr fcchstcn Gymnasialclassc bestimmte Siipcudium im jährlichen Ertrage von 41 st. 9« kr., bci wcl chcui das Präscntationsrccht dem bcoollmä'chtlgtcn Wcitcnhillcr'schen Patronatsrcvräscutanten Herrn Binccnz Scunig in Laibach zustcht. 1990 27. Die Georg Zeyser'sche Studcntenstiftung jährlicher 26 si. 20 kr. Auf diese haben Studi-rende ans deui Dccanate Gottschee niit vorzugsweiser Berücksichtigung derjenigen den Anspruch, welche im Bereiche der Herrschaft Pölland gebürtig sind, die anch das Präsentationsrecht ansübt. Der Stiftungsgenns; ist ans keine Studienabtheilung beschränkt. 28. Die Maria Zupaniic'sche Stiftung jähr licher 20 fl. 34 kr., welche für arme Studenten aus der Stadtpfarrc St. Jakob in Laibach bestimmt ist und vom Gymnasium an in allen Stu-' dienabtheilungen genossen werden kann. Das Prä sentationsrccht steht dem hiesigen Stadtmagistrate zu. 29. Endlich die vom Clemens' Thadäus Grafen Lanthicri, lant Testamentes vom 18. Februar 1865>, angeordnete Stndentcnstiftnng jährlicher 67 fl. 20 kr. Dieselbe ist für arme Schilf ler aus der Ortschaft Wippach, mit ansgezeichne- ^ ten Sitten und guten Studicnfortgangc von der! dritten ^ioruialclasse angefangen, bestimmt. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Pfarrde-chante in Wippach zn. Studirendc, welche sich um die vorstehenden Stipendien beweiben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits- und Impfungs-Zeugnisse, dann mit den Studienzeugnisscn von den zwei letzten Schulsemestcrn, uud iui Falle, als sie das Stipendium aus dem Titel der An-verwandschaft beanspruchen wiirdcn, mit dem lcga-lcn Stammbaume belegten Gesuche bis 15. December d. I. im Wege der vorgesetzten Studiendirection Hieher zu überreichen. Laibach, am 4. November 1868. Von der k. k. Landesregierung für Kram. (463—y^" Nr. 1114. Edict. Beim k. k. Bezirksgerichte Kappet ist eine Amtsdienerstelle mit dem Gehalte jährlicher 250 fl., dem Vorrückungsrechte in die höhere Gehaltsstnfe von 300 fl. und dem Rechte zum Bezüge der Amtskleidung zn besetzen, wobei bemerkt wird, daß der Ernannte bis anf weitcrs den Dienst beim k. k. Bezirksgerichte Bleiburg zu leisten haben wird. Gesuche sind bis 10. December d. I. bei diesem Präsidium zu überreichen. Vom Präsidium des k. k. Landesgerichtes Klagenfurt, den 22. November 1869. (462—y Nr."i0695? Kundmachung. Bei dem Magistrate Laibach kommen für das Jahr 1868 folgende Stiftungen zur Verleihung: 1. Die Johann Vapt. Bernardini'sche Stiftung mit 62 st. 28 kr.; 2. die Georg Tollmeiner'sche Stiftung mit 64 fl. 10 kr.; 3. die Ioh. Jakob Schilling'sche Stiftung mit 66 fl. 93 kr.; 4. die Hans Iobst Weber'sche Stiftung mit 81 ft. 89 kr. ^ Auf diese vier Stiftungen haben Anfprnch Bür-! gerstöchter von Laibach, welche ihren sittlichen Lebenswandel uud ihre Dürftigkeit mittelst legaler Zeugnisse, dann ihre im Jahre 1869 erfolgte Verehelichung mittelst Trauungsfcheines , und die bürgerliche Abkunft durch die Bürgcrrechts-i Urkunden ihrer Väter nachzuweifen vermögen. 5. Die Johann Niklas Kraschkoviz'sche Stiftung mit 63 fl., auf welche ein armes Mädchen aus der Pfarre St. Peter in Laibach als Aussteuer Anspruch hat. 6. Die Jakob Anton Fanzoi'sche Stiftung mit 36 fl. 14 kr., welche an eine arme, ehrbare, zur Ehe schreitende Tochter aus dem Bürger- oder niedern Stande verliehen wird. 7. Die Josef Felix Sinn'sche Stiftung mit 54 ft. 4 kr., zu welcher zwei der ärmsten hierorti-gen Mädchen berufen sind. 8. Die Ioh. Bapt. Kovac'sche Stiftung mit 165 ft. 92 kr., welche stiftungsgemäß unter vier zu Laibach in unverschuldeter Armuth lebende Familienväter oder Witwen von unbescholtenem Rufe und mit mehreren unversorgten Kindern zur Ver-theiluug kommt. ! 9. Die Ioh. Jakob Schilling'sche Witwenstiftung mit jährlichen 42 st., welche an eine arme, ehrbare Witwe bürgerlicher Abstammung lebenslänglich zu verleihen ist. 10. Die von einem unbekannt fein wollen-den Wohlthäter errichtete Dienstbotenstiftung im Betrage von 50 st. 40 kr., welche unter vier arme, dienstcsunfähigc Dienstboten, welche treu gedient und einen unbescholtenen Ruf sich bewahrt haben, zu vertheilen ist. Bewerber um die vorerwähnten Stiftungen haben ihre gehörig instruirten Gesuche bis 20. December 1869 bei diesem Magistrate zn überreichen, wobei diejenigen, welche sich nm mehrere Stiftungen alternativ in Competenz setzen wollen, abgesonderte Gesuche einznbringen haben. Stadtmagistrat Laibach, am 21. Nov. 1869. Dr. Josef Suppan, Bürgermeister. (461—2) Nr. 1500. Concurs-Ausschmbung. Bei dem k. k. Strafhause iu Laibach sind eiuige definitive und provisorische Aufsehersstcllen sogleich zu besetzen. Die Bewerber nm eine dieser Stellen, welche ansgedientc Militärchargcn sein müssen, haben ihre diesfälligcn Gesuche, uutcr Angabe, ob sich selbe bei Nichwerleihung einer definitiven, auch mit einer proviforischen Stelle begnügen, durch ihre vorgesetzten Behörden bis ultimo d. M. an die gefertigte Strafhans Verwaltung zu leiten. Die Bezüge sind folgende: Aufsehersstelle I. Classe jährlich 220 si. II. „ „ 200 „ provisorische Aufsehersstelle mit dem Tag lohn von 60 kr., nebstdem täglich 1 '/2 Pfund Brot, dann die voll' ständige Bekleidung, casernmäßig gemeinschaftliche Unterkunft und Service bei allen drei Kategorien; mit dem Vorrückungsrechte nach ihrer Verwendung in die höhere Gebühr. Die Hauptbedingnissc sind vorzügliche Con-duite, die vollkommene Kenntniß der deutschen und krainischen Sprache, sowie theilweise Kenntniß iin lcsen und schreiben in den beiden Sprachen. Laibach, am 24. November 1869. K. k. Strafhaus-Verwaltung.