Laibacher Zeitung. Wien, den '6. September- ^^^!?!!^?''---— —------ -----------------'-----^^"'"^ ..... " . , Non dem k. k. Landrechte im Hmoqthum ssrain wird auf An-lanaen des Andreas Sdescher Herrschaft Billichgranschen Unter-^«c' ^itlick kund gemalt, daß alle »ene, wetcke auf dle tn UMrst a^ ständisch^, wrarial Obligazion Nr. ^c)i vom I. Nov. 1795 l 4 proz. an dte ^ememde zu Saklanz ^«.ss lautend einen gegründeten Anspruch zuhaben vermeinen, Me a^^ gesetzltchen Frist von 1 Jahr, !?^Nn und 5 Tagen sogewiß vor dtesem k. k. Landrecht gel-kF?u mach"n b^ Frist ^f meit^res Anlagen des Bittstellers obstehend in Verlurst ge-ratbe"e O ligazion^für erloschen,,und getödtet erkläret, und m d^e Ausfertigung einer neuen gewllltget werden wurde. ^ Für das k. k- Gymnasium zu kaidach für die Humanit äts -Klassen erledigte, und mit einem Gehalte jäbrlichcr 400 fl. hcr-bundene Lehramt der griechischen Sprache wud am 20. l.I. e«ne össentltche Konkursprüfullg bö^gcnvmm^ werden, Die Konkur-riren wollenden Individuen haben sich daher vorläufig bei dem Präfekte und Repräsentanten des nemlicken Gymnasiums Hrn. Florian Thanhauser zu melden, und sich demselben mit glaubwürdigen Zeugnissen über ihre borschriftmäßi^ vollendeten Studien, über ihre bisberge Verwendung, und Sittlichkeit auszuweisen. Aus dem k. k. Studlenkonseffe in Kam. Laibach den 22. Sept. 18oi« Nachricht. Dem Publikum dieser Hauptstadt muß wesentlich daran gelegen seyn, die Absicht, und Grundsähe der für dieselbe eingeführten Fleischausschrottung genau, und ausführlich zu kennen, und diesfalls eine bestimmte Richtschnur seines Benehmens zU erhalten, zu diesem Ende findet man nothwendig, zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung anmit kund zu macheu: itens. Daß die Absicht dieser Anstalt keine andere gewesen ist, als dieser Hauptstadt möglichst mindere Fleischpreise in einem Zeitpunkte zu versichern, in welchem die vlözljch-Theuerung aller Lebensmirtel auch die Steigerung der Flejschpl eise mit Grunde besorgen ließ. Diese Absicht aber konnte nur durch rechtskräftige Verträge verläßlich/ und daunhaft erreichet werden- Zu diesem Ende ward Itens. mit höchster Genehmigung dem hiesigen Bürger Andreas Malitsch sowohl von den Herren Ständen der Weindatz, und Fleischkreuzer dieser Hauptstadt, als auch don dem Magistrate das städtische Weiltaufschlagsgefäll auf ca Jahre (das ist) bom 1. Nob- 5798. bis dahin 1808 mit der Verbindlichkeit, während der Pachtjahre zugleich auch die Flcischausschrvttung zu übernehmen , pachtweise überlassen« ztens Die Modalitäten, unter welchen die Fleischausschrot-tMlgs-U'.bernehmung festgesetzet worden, sind a) genießt der Unternehmer alle Rechte der Mezger, dagegen.. ^ d) ist er verbunden, das. Publikum diescr Hauptstadt, rnd das k. k. M'litar mit Mm, und schönen 3 ind-und Cchöpscn-fie^sch hililäl^jich zu versehen. .7) Zum Regulativ des Rindfleischpreises ist der Klagenfurter Preis alMtwmmen, und festgesetzet worden, dergestalt, daß hier bis Ende Oktober 1801. das Pfund Rindfleisch immer zu elttem halben Kreuzer wohlfeiler, bom ^. Nov. 1801. aber bis dahin ,3<8 mit Ausnahme aufferordentlicher Fälle, im gleichen Preise, wie im Klagenfurt mit gesäuberter Zuwagc ausgeschrotet werden muß. d) Darf der Unternehmer bei Straft bon 3 Neichstßaler an Niemand Rindfleisch ohne Zuwage berkaufen, auch zu 6 Pfund Rindfleisch nicht mehr als 1 Pfund; und zwar bon keiner ande. xen, als der nemlichen hier geschlachteten Flcischgattung zu wägen-Uiber die genaue Befolgung dieser Vorschrift wird bon Seite der k. k. Polizeidirekzion strenge gewacht, und die Nachwägung des aus den Bänken gehollten Fleisches öfters, und unbermuthet vorgenommen werden. e) Darfdas Schöpsenfleisch niemahls theurer als zu 6 Kreuzer das Pfund ausgrschrottet werden. t) In ausscwrdentlichen Fällen, (das ist) bei Viehseuchen' bei brstt'l'endcn Eittsriebsberbothe, bei femdlichen Elnfallen, und wann das Rindfleisch im Klagensurt auf einen ausserordcntlichen Preise steigen sollte, bleibt es der Landcsstclle vorbehalten, den Fleischpreis mit Rücksicht auf die eingetrettenen Umstände zu bestimmen, ausser solchen Fällen aber wird die diesfällige Regulirung dem k.k. Kreisamte allhkr überlassen- ^) Jede Veränderung der Preise wird mit Tromelschlag kund gemacht, den Zeitungen eingeschaltet, und an den gewöhnlichen Orten angeschlagen werden. Ferners ist d) der Unternehmer schuldig, denen bürgerl. Seifensiedern allhier den ?enten rohen Unschlitt um 17 Gulden während der Pachtzelt zu überlassen, und in dem Falle, daß diese entweder das Unschlilt nicht übernehmen, oder den Prels der Kerzen, und der Salfe über die Tanf erhohen wollten, befugt, um dtc Errichtung einer Fabrik, und um den Verkauf dleser 'Artikeln nach emem l'illlgen Preise einzuschrcitten- Eben so bleibt. y d?m Unternehmer vorbchalten, die Häute mit Bewilligung " der betrefenden Behörde, die er zu erwirkn: haben wird, ohne hjchon etwas besonders befahlen zu müssen, jedoch ohne Nachtheil der Landschaft frey zu verarbeiten, und zu verkaufen. Und gleichwie es . . .k) Jedermann ftey siehet , vertragswidrige Anmaßungen GeZ Unternehmers det dnn Maqiftvate, oder bei dem k. k. Kreise amte anzuzeigen/ und dort Abhilfe anzusuchen, eben so hat sich auch Irdcrmann bei Straft vom 3 Retchvthalem hiernach genau zu benehmen. Loibach dett 23. September 1821. N a ch r i ch t. Der kaiserl. königl. kärntnerischen Landesstelll'. Pey der hiesigen k- k. Hauptnormalschule ist gegenwärtig die mit einem jährlichen Gehalte pr. 302 fi. systemisirte Katecheten Stelle in Erledigung gekommen. Es wird demnach denjenigen, we!He diese Bedienstung zu erhalten wünschen, htevon mit dem Beyfatze Nachricht gegeben, daß selbe bey der auf den l6. Okt. d. I. festgesetzten Konkurs-Prüfung allhler. erscheinen, und zu dem Ende sich vorläufig an die hieMe deutsche SchMoberaufsicht in Ansehung der zu bestimmenden Stunde, und des Hrtes mit Vorwetsung der Zeugnisse über den bereits mit guten Erfolge gemachten Präparam tenkurs zu verwenden haben. Klagenfurt den l. September 1821° T 0 d t e n v e r z e i ch n i ß. Den 2 ?.Sevt Katbarina Hudobiunikin, Wittib, alt 90 Jahr, an derPott.N. 19. — 30. Anton Schönberq. Theater Insp. S., ale 2 Iahr^ in der Kap. N. 2. —. i. Okt. Iolepl» Grosckel, Wirth, alt 42 Jahr, an derPollana N. »6. __^ Hr. Pkilipk Hakh, bärgl. Tuchs., alt 75 Iabr, an der Vollaua N. 8. _____Iobann <3chwörer»Vapicrmachermeister, alt 48 Jahr, bei den Barnch- -------MattaPocgreischin, Schlffm.3.,alt i Jahr, inder Tirnau N. 67. Zirkulare. 3)en Auswechslung der, vermöae Patents vom 15. May l. I. ^deVerstm September ausser Umlauf gesetzten alten Banko-3/tel vom'ste" Auaust 1796. sind in den letzten Monatwi meh-?ere falsche Bankozettel von dieser alten Form, besonders zu 12, ^? lOo und 52c) Gulden, vorzüglich aus stallen ocrvorgekom-men^ daher ist allen Bankozettelkassen, ocn welchen vom »stm A;evkember an, noch jene alten Bankozcltel bis letzten Oktober I ^ zur Auswechslung gegen neue, angenommen wcrdm dnr-fen> der erneuerte geschärfte Be'ehl ertheilet worden, wese zur Auswechslung noch vorkommenden al^n Vankozettel vo;n 1. ^u/ aust 1796. auf das genaueste zu prüien, und nicht allein die falsch befundenen sogleich durchzuschlagen, und unbrauchbar zu mackcn, dem Ueberbnnaer aber, damit er sich an drntzen-gen, hon welclem er die falschcn Zcttel erbaiten hat, erhohlen rönne, dan ber ein von den benden O5er5camten der eassa lütterschrle-benes Zeugniß zu brhändigen, sondern auf diejenigen Partheyen, welche'dergleichen falsche Zettel m grösserer Mcttge zuglctch oder einzeln wiederholt überbringen, borzülNich ausmemam zu seyn, und sie zur genauen Untersuchung über die Art, wie, und bon wem sie selbige überkommen haben, der Ortsbehorde anzuzciaen, damit diejenigen, welche überwte'en werden sollten, falsche Batt-kozettel wiffmtlich zur Auswechslung gebracht, oder vorsetzltch deren Verbrettuna befördert zu haben, unnachttchtkch^dem Ge-r ckte zur förmlichen Untersuchung und Bestrafung, nach den ge-am die Verfälscher rnd deren Mithelfer bestehenden Gesetze« übergeben weldrn mögen. Zugleich haben Se. Majestät verfüget: Erstens, daß die in dem Patente bom 1?. May zuge-^erte Auswechslung der alten cchren Valttozettel vom Jahr ,^6'bis lcyten Oktober l. I. für einen gro^rcn, im Ganzen U.nfmmden Gülden übersteigenden Betrag mcht bey allen Ban-f« "ne^assm, sondern nur bey der Bankozette! - Hauptkasse in Wt,n. und in den Bankozettelkassen zu Prag, Lemberg, Ofen, Tnest, Grütz und Vrünn vorgenommen werden soll: Zweytens, daß Jedermann, besonders dk'/emaen, welche Handlullgsgeschäfte treiben, und in dem stalle sind Zahlult^ gen in grösseren Summen zu empfangen, hjenn> gewarnet werden sollen, der Vorschrift des oberw^hnten Patentes gemäß , keine alten Bankozettel vom Jahr '796. mebr an Zahlungsstatt anzunehmen:, nock auch, bewnders in Fällm, wo ihnen hon auswärtigen Handlungsfreundcn solche alten PantM'ttel «m grösseren Betrage zugeschickt werden sollten, dieselben eber im Empfang zu fetten, als bis ue bey einer der oben erwaytttcn sielen Bankozettelkassen dieselben vorgezeigt haben, und ihre Echtheit anerkannt wird. Wien den 24. September 1821. Marktpreis deS Getraids allhier in Laibach den 30. Sept. 1801. F. fr.ij ß. >kr. st. kr, Waitztn ein halber Wiener Meyen --- j 3 44, 3 23 Z 2 , Kukuruz - « - , - DettV - - - - ! — >-"!,'— — — — Korn - - - - Detto - - - - l 2.36 2 28 2 24 Gersten - - - - Detto - - - - ! —l—!— — — ^ Hirsch - « - - Detts - e - - j— -> — >» ^_ — Hatden - - , - Dettp - « - -- —.j— — —I— — Hader « - - - Detto - e - - ^ 1^21^—>—),— — ' Magistrat Laihach den 30. Sept.»80 l. ^ Auto» Pauefth^ RajtMj^