781 Amtsblatt Mv Laibacher Ieitnng Nr« 119. Freitag den 24. Mai 1867. (155) Ni. 4187. Kundmachung der k, >>, L«»de«r>»icr»»l! für Krain >>»»» 18, M,n 1867, Z, 4187, betreffend die Vedina.un,;eu und sonsti»;en Mo« dalitäten der Aufnahme von Zögliusten in die Marine-Akademie. Bewerber um die Aufnahme in die Marine-Akademie innsscn ihre Anfnahmsgcsuche unfehlbar bis Eude Juni eines jeden Jahres beim Kriegsministcrium (Niarinc - Section) einreichen, und sind der Tauf- oder Geburtsschein, das Impfuugszcugniß, das von einem graduirten Militärärzte ausgestellte Zeugniß der körperlichen Tauglichkeit, feruers die letzten Schulzcuguisse des Aspiranten beizulegen. Der Eiutritt in die Marine-Akademie kann auch nach vollendeten! zweiten Jahrgange ans den k. k. Cadeteninstituten stattfinden. Der Zweck der MarineAkademie ist die Heranbildung von Seccadetcn, ans denen sich das Sce-Officie'rö-Eorps ausschließlich zn ergänzen hat. Die Zöglinge der Marine-Akademie unterscheiden sich, je nachdem die Kosten für deren Unterhalt und Ausbildung vom Militär Acrar, aus Stiftun-. gen, oder aus Mitteln der Angehörigen bestritten werden, in Militär Zöglinge, Stiftlinge nnd Zahl-zöglinge. Die Plätze für Militär-Zöglinge sind entweder ganz- oder halbfrcic. — Im ersten Falle trägt die Umkosten der Erziehnng das Marine-Budget ganz, in letzteren! zur Hälfte, währeud die zweite Hälfte von den Angehörigen zu bestreiten ist. Die Gesammtzahl der Zöglinge beträgt 90, Und zwar: Militär-Zöglinge mit ganzen Freiplätzcn^38, Militär Zöglinge mit halben Freiplätzen 16, Stift-liugc oder Za1)lzöglinge 36. Von dicscn sind 10 ganz freie und 0 halb' freie Plätze ausschließlich für Küstenländer, und hic-von speciell für die Städte Fiume 2 nnd Zara, vtagnsa, Eattaro je 1 ganzer Frciplatz-vorbehalten. Der Anspruch zur unentgeltlichen Anfnahiuc in die Marine-Akademie hängt von dein Stande, der Charge, den Verdiensten, Bermögens- nnd Familien-Verhältnissen der Bäter ab. Die nächste Berücksichtigung znr Berlcihung Von ganzen und halben Freiplätzeu fiudeu deiuuach: 1. Söhne mittelloser Qfficiere Seiner Majestät Kriegs-Marinc; 2. Söhne mittelloser Officiere dcr Landarmee; 3. Söhne von Marine-Beamten; 4. Söhne mittelloser, um den Staat verdien-ter Staatsbeamten. Für Stiftlingc enthält der betreffende Stift-bricf die Bedingungen; dann Anfprnch zur Auf "cchmc als Zögling hat jeder österreichische Uuter-than, loelchcr den vorgeschriebenen Aufnahmsbedin-gungcn Genüge leistet'. Für die Zahlzöglinge ist jährlich dcr Betrag von 551 st. 35 kr. ö. W., für diejenigen, welche halbe Frciplätzc erhalten, die Hälfte dicfes Betrages in zwei gleichen Raten am 1. October uud 1. April eines jeden Jahres beim k. k. Commaudo der Mariuc-Akademie in Fiumc zu crlcgcu. — Von diefcm Iahrcsgcldc werden alle Bedürfnisse des Zöglings während der Dauer seiner Studicu an der Akademie, ciuschließlich der Ausmusteruugs-kvsten bestritten. Wird die Zahlung dcr vorgcschricbcueu Nate trotz widcrholtcr Mahnnngcn uutcrlasscn, so ist ber Zögling ans der Akademie zn entfernen und semen Angehörigen zurückzugcbcu; der Eintritt in die Marine-Akademie findet nur in die erste Classe und nur beim Beginne des Schuljahres statt. Ausuahmcn hievon können stattfinden, wenn der Bewerber bei zurückgelegtem 13. Jahre die Prüfung für dci, e;.sw, Jahrgang mit gutem Erfolge ablegt. Die Neifekostcn werden von den Angehörigen bcstrittcn, nnd nnr bei coustatirter gänzlicher Mittellosigkeit der Angehörigen eines mit einem ganzen Freiplatz bctheiltcn Bewerbers trägt diese das Marinc-Bndget. Bewerber, welche körperlich untauglich bchm-den worden, oder die Prüfung unbefriedigend abgelegt haben, sind von dem Commando dcr Akademie unverweilt ihren Angehörigen zurückzustellen. Die Zeit des Unterrichtes iu der Marine-Akadcmic wird anf 4 Jahrgänge festgesetzt. — Die Ansnahmsprüfung haben die Bewerber vor einer Commission, deren Präses der Akademie-Com-maudant ist, in dentscher Sprache abzulegen. — Die Gegenstände für dicfe Prüfuug sind: 1. Deutsche Sprache. Geläufiges uud reiucs Schrei-beu, Sicherheit im schriftlichen Gebrauche, ohne Fehler gegen Gramatik und Ortographie. 2. Geographie uud Geschichte. Keuutniß der Erdoberfläche nach ihrer natürlichen und Politischen Eintheiluug nnd eine etwas eingehendere des österreichischen Kaiserstaates. Kenntniß der hauptsächlichsten Daten aus der allgemeinen Geschichte nnd eine Elemcntarkenntniß dcr Geschichte Oesterreichs. 3. Arithmetik. Sicherheit im Ncchuen mit benannten nnd unbenannten Zahlen, mit gemeinen nnd Decimalbrüchcn. Uebung in den praktischen wichtigsten Rechnungsarten einschließlich der einfachen und zusammengesetzten Regel ä« tri. Nicht katholische Bewerber haben ein Rcligions- Zcugniß von einem competenten Lehrer ihres Cultus beizubringen. Die Zöglinge des 4. Jahrganges werden nach befriedigend abgelegter Prüfung zu Scecadcten ernannt. Dies wird in Folge Erlasses des hohen k. ?. Ministeriums des Innern vom 13. Mai 1867 Nr. ^"/„4 mit den! Beisatze zur öffentlichen ztennt niß gebracht, daß für das nächste Schuljahr Aspi ranten auf ganze Freiplätze nicht mehr vorgemerkt werden können, da die Zahl bereits überschritten ist. Siftlllund Vonrad (Tdler v. <5ybeöfeld in. s>, l, k. i'audc^pnisidcnt. der k, i«, Ln»>co«gicrung für Krai» »»»» 18, M.« 1867, Z, 4186. betreffend die (Erläuterung deö im Punkte 3 der kais.Verorduung vom 2^.December l^tttt ent^ halteucn Ausdruckes: „(5'intritt der Nothwendigkeit der (5-inberufunfi." und des im Punkte « Absatz :Z, des Ttaat^ministerial (^rlasseö vom «3. Februar «8N7, )?r. HHtt«, vorssezeichne-ten . l., ________ f. l. Lcuidespräsidmt. (153—1) " Nr. 312. Concurs-Ausschreibullg. Bei den k. k. gemischten Bezirksämtern Eisen erz, Obdach und Fridan, cvcntucll bei anderen Bezirksämtern, kommt je eine sistemisirtc Actuarsstelle mit dem Iahrcsgchalte von 420 ft. ö. W. zu besetzen. Die Bewerber um dicsclben haben unter Nachweis der gesetzlichen Erfordernisse, insbesondere der Befähigung für das Richteramt, und für Fri-dau auch unter Nachweis dcr vollkommenen Kennt niß dcr slovenifchcn Sprache, ihre documentirteu Gesuche im Wege der vorgesetzten Behörde bei der k. k. Personal-Landcs-Eommission für Steienuark bis 5. Inni 1867 einzureichen. Graz, am 16. Mai 1867. Him, dcr k. k. Pcrsonal-Llindco-Commis/Ion für S'teicrmark. (151—2) 17927 Concurs Ausschnibullg für die bei der Landschaft deö X^erzogthums Krain erledigte Kanzleivorstehers: zugleich (5as- siersstelle. Zur Wicdcrbefetzuug der bei dcu laudschaftli-cheu Hilfsämtern dcs Hcrzogthulns Krain erledigten Kanzleivorstchers- nnd Cassicrsstellc, welche jedoch nach der Organisirnng der Landescassen nur als Cassicrsstellc fortbestehen soll, mit dem Gehalte jährlicher 1000 st. ö. W. ucbst dem systemisirtcn Kauzlei-Pauschale von 20 Pfund Kerzen, dann mit dcr Bcvpstichtung znr Eautionsleistnng mit eiuem dem Iahresgchalte gleichkomiucudcn Betrage — wird hiemit der Eoucurs ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Dieustesstelle haben ihre documcntirtcn Gesuche längstens bis Ende Inni 'i86 7 bei dem kraiuischcn Landesausschusse, nnd zwar die bereits in Staats- oder Eommunaldicnstcn stehenden Bewerber durch die Borsteher ihrer vorgesetzten Behörden einzubringen. Die Eompetenten müssen unbescholtenen Rufes uud tadelloscu Lebenswandels, dann der slovcuischen und deutschen Sprache vollkommen mächtig sein und haben in ihren Gesuchen das Alter, die Fa milienverhä'ltnissc, die theoretischen Studien, ihre bisherige Dicustlcistnug und insbesondere die voll-kommene Befähigung für den Casscn- und Bcr-rechnunaMcnst legal nachzuweisen und schließlich auch anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem bci den landschaftlichen Hilfsämtcrn bereits angestellten Beamten allenfalls verwandt oder ver fchwägert sind. Laibach, am 15. Mai 1867. Vl'ln ll,»nnij'chen Lnndsouusl'chusse,