Erscheint Mnltag und Fltitag. Redaktion: Vtüdt, N. Mar» Nr. 22U, 3. St. Expedition: N»nn Haui.Nr. !9». Inserti»n««tbüh«n-. fiir lie 2sp«ltige Zeile »der deren »«um für ! Mal S lr., 2 M»! « ,s., 3 Mal >» lr. Insertion«. stempel jedci Mal 3» lr. ierlng und Druck von I . Blasnik. I. Jahrgang, Zckschrift für vatcrlandifche Interessen. (Manuscripte «erden nicht zurückgesendet.) Lllibach am 5. Dezember 1865. Abonnement flil Laib«« ganzjährig 5 fi. — l l halbjährig 2 „ LN „V »ierleljllhli« i „ 22 „ ' Durch die Post: ganzjährig 6 fi. 4« lr halbjährig 3 „ 2» ,< »ierteljähr!« l „ ?« „ Einzelne sremplare losten 5 Nl r Verantwortlicher Redakteur: P. v. Radics. ^ 97. Aus dem Landtage. (5. Sitzung am 1. Dezember. — Anwesend 28 Abgeordnete.) Zu Beginn der Sitzung, welcher der Herr Landeshauptmann-Stell­vertreter v. Wurzbach präsidirt, beantwortet Se. Eicellenz der Herr Statt­halter Freiherr v. Bach eine von Wurzbach und Genossen am 9. April 1864 an die hohe Regierung gestellte Interpellation, betreffend „die un­gebührliche Abnahme von Gebührenäquivalenten von gemeinschaftlichen Hutweiden und Wäldern" — der Herr Statthalter erklärt, daß eine darauf bezügliche Beschwerde an die leitenden Finanzbehörden zu richten fei und daß der Gegenstand nicht vor den Landtag gehöre. Der Herr Vorsitzende nimmt diese Erklärung im Namen des Hauses zur Kenntniß. Hierauf überreicht Abg. Deöman eine Petition der Wiener philosophischen Fa­kultät, um Beiträge zum Unterstützungsfonde — wird dem (am Schlüsse der Sitzung gewählten) Petitionsausschusse zugewiesen. — Referent Abg. De 2 man verliest den als Regierungsvorlage eingebrachten Entwurf einer zu Grunde zu legenden neuen Territorial-Eintheilung des Landes; der­selbe projektirt 12 Bezirke und zwar 11 Vczirkshauptmannschaften und das Stadtgebiet Laibach. Die Bezirkshauptmannschaften mit ihren Ge­richtsbezirken wären Gerichtsbezirke Radmannsdorf und Kronau), 2. Krainburg (Krainburg, Neumarktl und Lack), 3. Stein (Stein und Egg), 4. Laibach (Umge­bung ^und Oberlaibach), 5. Gotschee (Gotschee, Reifnitz und Großlamö), 6. Oernöml (Ornöml und Mottling), 7. Adelsberg (Adclsberg, Feistritz, Senoöeöe und Wippach), 8. Loiö (Loiö, Planina, Idria und Laas), 9. Rudolfswerth (Rudolfswerth, Seisenberg und Treffen), 10. Gurkfeld (Gurkfeld, Raöah, Nassenfuß und Landstraß), 11. Littai (Littai und Sittich) und 12. die Stadt Laibach mit dem Pomörio. Ueber Antrag des Abg. Kromer wird diese Regierungsvorlage einem eigenen Ausschusse von 7 Mitgliedern zugewiesen, die Wahl trifft: Ru­desch (20), Kromer (17), Mullei (16), Guttmann, Skedl, v. Strahl und Exc. Baron Schloißnigg (15). Nachdem zwei Anträge des Landesaus­schusfeS auf Genehmigung von Zulagen für die mit Grundentlastungs­arbeiten beschäftigten k. k. Vezirksamtsaktuare Mahkot mit 300 fl. und Dralka (400 st.) bewilligt, und die Vorlage der Vaurechnung über die Adaptirungen im Irrenhause dem Finanzausschüsse zugewiesen worden, ver­liest Abg. De2man als Referent den Antrag des Landesausschusfes in Betreff der Militärvorspannstosten, welcher Antrag in seinen zwei Theilen also lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Es sei sich mit einer Petition unmittelbar an Se. k. k. apostolische Majestät den Kaiser zu wenden, um für das Land eine Erleichterung in der Militärvorspanns' leistung oder wenigstens die Nachsicht des Rückstandes von 35,024 si. 40 kr. zu erwirken. 2. Für den Fall, als auch dieser Schritt erfolglos bliebe, werde der Landesausschuß ermächtiget, eine Vereinbarung mit der hohen Staatsverwaltung zur Tilgung jener Schuld mittelst Ratenzahlungen und zwar allenfalls in 7 Jahresraten anzustreben". I n der über diesen Antrag eröffneten Generaldebatte ergreift Abg. Guttmann das Wort, berührt den Umstand, daß das Land zu diesem Vehufe bis zum Jahre 1860 eine Subvention von 25,000 fl, genossen, resumirt fodann die Rede eines Herrn Abgeordneten in der vorjährigen Session, der schon damals darauf aufmerksam gemacht, daß die Vorspannskosten als Reichskosten er­klärt werden müssen und daß Kram von allen Ländern am meisten den Truppendurchzügen ausgesetzt sei. Abg. Guttmann hebt hervor, daß es eine Anomalie sei, wenn die Beförderung des Militärs per Bahn ins Reichs­budget falle — wie dies geschieht — und die auf den Straßen von den Landesfonden bestritten werden solle. Er befürwortet den 1. Theil des Antrages, wünscht aber für den Fall des Nichtgelingens eine Frist von 10 Monaten. Der Vorsitzende bringt den 1. Theil des Laudesausschuß-Antrages zur Abstimmung — wird angenommen. Nach kurzer Unter­brechung der Sitzung zur Besprechung über den 2. Theil nimmt Abg. Baron Apfaltrern das Wort und weist darauf hin, wie der hohe Landtag durch die Aufnahme des 2. Theilcs — nämlich durch das Ein­gehen auf Fristerstreckungen — die von der hohen Regierung verlangte hohe Refundirungssumme von 35,000 fl., deren ein gut Theil ohne Be­leg, ohne Specifikation verlangt werde, als zu Recht bestehend anerkenne. Er beantragt, den 2. Theil ganz fallen zu lassen. Nachdem Abg. De2­man noch als Referent zur Verteidigung dieses 2. Theiles das letzte Wort gesprochen, schreitet der Vorsitzende zur Abstimmung über diesen Theil und es erhebensich für die Anträge (Guttman und Landesausschuß) je zwei Herren Abgeordnete. Der Hr. Vorsitzende eröffnet, daß vor wenigen Tagen erst ein den Antrag in Betreff des inkamerirten Provinzialfondes berührender Erlaß des hohen Finanzministeriums herabgelangt sei und der Gegenstand heute von der Tagesordnung entfallen und nochmals in die Berathung des Landesausschusses kommen müsse. Abg. Svetec (slov.): Er ziehe seinen Antrag auf Abänderung des 8. 7 der Geschäftsordnung zurück, da jene Herren, auf deren Ansuchen er denselben gestellt, ihre Ansicht darüber geändert hätten — somit der Beweggrund entfalle. g. DeLman beantragt vor Schluß der Sitzung die Wahl des Petitionsausschusses — sie wirb vorgenommen und trifft (nach 2 Wahl­gängen) die Abgeordneten: Rudesch (21), Deiman (20), Brolich (16), Dr. Recher (16), Baron Zois (17). I n der gestrigen Sitzung eröffnete der Herr Landeshauptmann Ba­ron Codelli, daß eine Allerhöchste sehr erfreuliche Entschließung herabge­langt sei und nachdem die Versammlung dieselbe entgegenzunehmen sogleich bereit war, theilte Landesausschußrath Dr. Supan dieselbe im Nachhange zum §. 13 des Rechenschaftsberichtes mit. Eine Note des k. k. Landes-Präsidiums ddo. 30. November 1865 Z. 2688 eröffnet der Landschaft die Allerhöchste Entschließung vom 12. November, wonach auf die Dauer der Verlosung der jährlich zur Deckung der jeweiligen Abträge beim Grundentlastungsfonde unverzinsliche Staatsvorschusse gegen dem bewilligt werden, daß die bis 1896 anwach­sende bezügliche Schuldenlast des Fondes an die Reichssinanzcn von da ab in sechs aufeinanderfolgenden Jahren mittelst wo möglich gleichen Ra­ten abgetragen werden. Für das Jahr 1866 werde zu diesem BeHufe ein Betrag von 60000 fl. in das Staatspräliminare eingestellt. (Bravo — Bravo). Ueber Antrag des Herrn Abg. Baron Apfaltrern wurde beschlossen, den tiefgefühlten Dank für diese hohe kaiserliche Gnade durch eine angemessene Manifestation an die Stufen des Allerhöchsten Thrones gelangen zu lassen. — Indem wir uns vorbehalten nächstens Ausführliches über den weitern Verlauf dieser Sitzung zu bringen, heben wir für heute nur noch hervor: erstens, daß die Debatte über die Aenderung beziehungs­weise erceptionelle Gestattung des Moorbrennens im Frühjahre eine nahe­zu zweistündige war, sich an derselben die Herrn Abgeordneten Kromer, Mullei, Guttman, DeLman, Dr. Costa, Baron Apfaltrern und Berichterstatter Dr. Vleiweis betheiligten, und das h. Haus sie im Principe annahm, diestilistische Formulirung des Antrages für die nächste Sitzung anberaumend, zweitens, daß der Bericht des Landesaus­schusfes über die Drucklegung des flovenisch-deutschen Theiles des Vischof­Wolf'schen Wörterbuches mit Befriedigung zur Kenntniß genommen wurde und Dr. Tom an, nachdem er darauf hingewiesen, wie der Landesausschuß seine Aufgabe in dieser Angelegenheit erst mit dem Erscheinen des ersten Eremplares erfüllt sehen könne, es constalnte, daß wir Slovenen durch dieses Werk der Welt zeigen werden, daß unsere Sprache gleich andern Sprachen geeignet sei, unser Volt in seiner Cultur zu fördern. Die Regierung und das Beamtenthum. Volksvertreter! Ein stolzes, großes Wort, ein Ehrentitel, wie ihn der echte Patriot nicht schöner wünschen kann, doch aber auch ein schweres, sorgenvolles Amt! Im Prager Landtage traten mehrere Beamte dem Antrage des Herrn Professors Herbst bei. Sie handelten hierbeisicherlich nach bestem Wissen und Gewissen, und schliefen zweifellos nach dieser politischen That den Schlaf der Gerechten. Doch unangenehm war am 29. ihr Erwachen. Die amtliche „Präger Ztg." von diesem Tage bedachte sie mit folgender Verwarung: „Es muß — mit aller Achtung vor dem Rechte eines jeden Abgeordneten auf freie Meinungsäußerung sei dies gesagt — be­fremden, daß auch Beamte, darunter höher gestellte Administrativbeamte, indem sie dem letzterwähnten Antrage (Herbst) beitraten, die auf die Be­friedigung aller Völker, auf eine glückliche und gedeihliche Lösung der Verfassungsfrage abzielenden Intentionen der Regierung verkennen konnten." Der „Presse" telegraphirte man sogleich, daß dieses verständliche ^,vi8 au leoteur in Beamtenkreisen Konsternation hervorrief, und wir begreifen vollkommen, daß der obige drohende Wink bei Allen, die er angeht, eine unbehagliche Stimmung zu erzeugen vermag. Man kann sich der Vermuthung nicht verschließen, daß es der „Präger Ztg." wohl nicht allein darum zu thun war, eine Thatsache zu konstatiren. Wenn ein Blatt wie die „Prager Ztg." in einer Frage, wie die obige, ^ gesagt hat, so muß wohl auch der Entschluß vorhanden sein, diesem X das L folgen zu lassen. Wie aber dieses L nach den Gesetzen der Logik lauten muß, ist bei den Beziehungen jenes Blattes unschwer zu errathen. Und daß dieses L so manches Ohr höchst unangenehm berührt, begreifen wir, wie gesagt, vollkommen. Wir wollen uns indeß zunächst mit dem verhängnißvollen ^ , mit dem Vordersatz beschäftigen: daß höher gestellte Administrativbeamte in Befremden erregender Weise bekundeten, daß sie die Intentionen der Re­gierung in einer Lebensfrage der Monarchie verkennen. Daß sie dies in der Eigenschaft als Abgeordnete gethan, lassen wir hier gänzlich bei Seite. Sind Beamte wählbar, so haben sie so gut wie jeder andere Abgeord­nete das Recht und selbst die Pflicht, sich ausschließlich von ihren Über­zeugungen leiten zu lassen. Die Regierung kann für die freie Meinungs­äußerung im Landtag keinen Abgeordneten, fomit auch keinen Beamten, der zufällig Abgeordneter ist, zur Rechenschaft ziehen. Daß dieser, trotzdem daß seine Haltung als Abgeordneter unanfechtbar ist, sich als Beamter eine Pflichtverletzung zu Schulden kommen lassen kann, liegt eben in der Kumuli» ung von Aemtern und Pflichten, die eventuell miteinander in Zwiespalt geralhen können, und daß eine Pflichtverletzung nicht unge­ahndet hingenommen werden kann, ist gleichfalls nicht zu bezweifeln. Doch diese Erwägungen führen eben zu der Frage, die wir heute vermeiden wollen, weil sie heute eine müssige ist, zu der Frage: ob sich die Wählbarkeit der Beamten mit den Interessen des öffent­lichen Wohles vereinbaren lasse? Bis diese Frage wieder angc­regt wird, muß es sich eben jeder Beamte zur Aufgabe machen, eingedenk der Doppelstellung, in welche er als Abgeordneter nothwendig gerathen muß, bei Annahme der Wahl mit großer Vorsicht vorzugehen. Lebhafter iuteressirt uns heute die Klage, welche sich in der wieder­holt angefi'chrten Stelle birgt, daß nämlich höher gestellte Administrativ­beamte die Intentionen der Regierung in einer Lebensfrage verkennen. Die Klage ist nicht neu; Graf Velcred i selbst hat sie in seinem letzten Rundschreiben verständlich formulirt. Sie ist wohlbegründet, zahlreiche Thatsachen bestätigen sie. Sie ist aber auch eine brennende, denn so 'lange man in den Kreisen der höheren Administration in der Lage ist, thatsach­lich zu bekunden, daß man die wichtigsten Intentione n der Regierun g verkennt , ist eine korrekte Durchfühung dieser Intentionen kaum zu gewärtigen Daß die Regierung ihre verläßlichsten Stützen nicht unter den ge­lehrigen Schülern des Bureaulralismus findet, ist eine Thatsache. Diese ist aber nicht allein beklagenswerth, sie ist auch der Abhilfe dringend be­dürftig. Abhilfe muß ihr denn auch ganz unabhängig von dem Umstände werden, daß einige höhere Administrativbeamte auch durch ihre Stellung als Abgeordnete Gelegenheit finden, ein gründliches Verkennen der Rcgie­luugsintentionen zu dotumentiren. Und Graf Belcrcdi scheint uns auch ganz 5er Mann dazu, diese Abhilfe zu schaffen. „Debatte". Das Wesen der Komitate. Von Iva» Macun. (Schluß.) 4. Munizipalbeamte. Zur Ausübung der in den Congregationen gemachten Beschlüsse sind Beamte nothwendig. Sie werden, mit Ausnahme des Obergespans, gesetzlich stets in je drei Jahren in den General-Congregationen frei gewählt. I. Der Obcrgespan (veliki 2uz>an^ su^rsniug comes). Nach uralten gesetzlichen Einrichtungen werden zu dieser Würde duvch des Königs uneingeschränkte Wahl Edelleute des Komitatcs formell auf Lebenszeit be­rufen. Daraus geht schon hervor, daß der Obergcspan die Mittelsperson zwischen den Regierten und den übrigen Munizipalbeamten des Komitates sei. Laut ausdrücklichen Anordnungen muß derselbe im Komitate begütert sein und in demselben wohnen, den einzigen Fall ausgenommen, wenn er durch anderweitige öffentliche Aemter daran gehindert wäre. Die Obliegenheiten der Obergespäne sind nach der obenerwähnten Instruktion so umfassend, daß ihnen Wohl höchst selten ein Obergespan entsprechen könnte, denn sie übten theils die Oberaufsicht, theils die direkte Leitung fast aller in die Ressorts der meisten Minister gehörigen Ge­genstände : ») I m 'Kultusfache haben sie gegen Seltirungen und Flüche anzu­zukiimpfen. I m Unterrichtsfache gebürte ihnen die Oberaufsicht der Schule und die Kontrolle über den Schulbesuch; doch bezüglich der Didaktik rind Methodik haben sie sammt dem Komitate gar keinen Einfluß, sondern lediglich die Hofkänzlei, welche vermittelst der Studiendircktion, deren es in Ungarn 4, in Kroatien 1 gab, auf die Schule einwirkten. K) Leitung der General-Congregationen, wo sie mit Entschiedenheit Ercesse hintanhalten und die Ercedenten zu strafen hatten. Die Protokolle Aber diese Versammlungen haben sie vor dem Schlüsse vorlesen und dann "die Beschlüsse sogleich ausführen zu lassen, oder nach der Beschaffenheit des Gegenstandes der Statthalterei vorzulegen. 0) Beaufsichtigung der Komitatsbeamteten in ihrer Amtstätigkeit; Vorlage der judiziellen Akten am Schlüsse des Jahres.