W yv ^7 z ' rr 4';-: jser, Geschichte d e 8 Heyogthulns Steiermark. Von Dr. Sil$rf K. MNchE?, weiland Stiftskapitular zu Admont, wirklichem Mitgliede der taif. Akademie der Wisienschaften in Wien und k. k. ö. 0. Professor an der Universität zu ©rä|. Achter Th eil. (Schlußband.) Grätz, 1867. Leuschner & Lubcusky f. f. Universitäts-Buchhandlung. Druck »oit A> SfDfam’S grden in ®raj. Paul pirloh jPETTAU. Vorwort. Der Ausschuß des historischen Vereines für Steiermark übergibt hiemit den achten und letzten Band von Mu char's Geschichte des H e r z o g th u m s S t e i e r m a r k der Öffentlichkeit. Derselbe wurde in des Verfassers eigener Handschrift von dem hochwürdigen Abte des Benedictinerstiftes Admont, Herrn Dr. Karlmann Hieber, dem Unterzeichneten Ausschüsse zur Verfügung gestellt, dessen Mitglied Herr Professor Dr. Franz Krones die Revision des Manuskriptes vor der Drucklegung und die Correctur besorgte. Ein vollständiges Orts-, Personen- und Sachregister über die ersten sieben Bände dieses Werkes liegt bereits druckfertig gearbeitet vor, jenes für den achten Band wird sogleich in Angriff genommen werden, und das Erscheinen dieses allerdings umfangreichen aber unentbehrlichen Index, durch welchen Muchar's Werk erst recht brauchbar und zugänglich werden soll, steht, wenn nicht besondere Hindernisse entgegentreten, bis um die Mitte des künftigen Jahres zu erwarten. Grätz, am 1. October 1867. Vom Ausschüsse des historischen Vereines für Steiermark. als Heyogthunr in den Jahren 1458—1558 : Vom Erlöschen der Albrechtmer und dem Ausgleiche des Cilli'schen Erbschaftsftreites bis zur förmlichen Uebernahme der deutschen Kaiserwürde durch Ferdinand 1. . - . . • J ‘ V. : . r - • I. Zeitraum. 1458—1493. Vom Erlöschen der Albrechliner und dem Ausgleiche des Cilli'schen Erbschastsstreites bis jum Tode Kaiser Friedrichs III. (IV.) ^ach dem Tode des Königs Ladislaus verglich $ f‘ * *458't b sich auch die Witwe Katharina, gefürstete Gräfin von 3ef/r|ieun ©W« Cilli, mit Kaiser Friedrich IV, Sie trat an ihn alles Katharina»°» Cilli'sche Besitzthum auf steierischem und deutschem Boden ab, und erhielt dafür Gurkfeld in Krain als Witwensitz mit einer jährlichen Rente von 2000 Gulden. Dazu kamen aber auch noch bedeutende Summen für Lösungen (nach der kaiserlichen Urkunde vom 24. December 1457 zu Grätz); *) und nebenbei verblieben ihr die Besitzungen in Kroatien und Ungarn: Warasdin, Türnlein, Zwein, Kamnik, St. Georgen, Medved, Kamenitz und Samobor, womit sie aber ihren tapferen Kriegsmann und Helfer Johann Witowetz belehnt hatte „umb seine Dienst, die er Ir gethan und beweist hatt, wenn er was ein Mann grosser Strengheit und ein grosser Kriegsmann". Zu Warasdin am 7. März 1458 siegelte sie den Verzichtbrief auf alle Ansprüche an die Cilli'sche Erbschaft gegen das ihr oben festgesetzte Leibgeding. Später verließ sie das Schloß Gurkfeld und wählte Ragusa zu ihrem Aufenthalte.2) Bei diesen Unterhandlungen hatte es Kaiser Friedrich IV. auch übernommen, alle begründeten Ansprüche der Cilli'schen Burggrafen, Pfleger u. s. to. für ihre den gefürsteten Grafen geleisteten Dienste zu befriedigen. Dem Hans von Meichau beließ er daher (Neustadt im April 1458) die Cillier Lehengüter bei Ratschach an der Save, zu Semenitsch und Höflein; 3) ') Chmel. Regesten. Nr. 3571. *) Cillier Chron., p. 738—739, ober: Caesar. Annal. III. p. 137. Chmel. Mater. II. 151. Uri. des G H. Archives. ») K k. Gub. Archiv. 4 Geschichte der Steiermark dem Friedrich Verl, dessen Ansprüche er mit dem Schlosse Seldenhofen und 100 Gulden jährliche Gülte entfertiget hatte, löste er all' dieses wieder ad mit dem Schlosse Guteustein, dessen Burghut und Amt mit jährlicher Gülte von 80 Gulden; l) dem Hanns Presinger übertrug er (Wien im Juli 1458) pflegeweise Schloß und Urbar zu Schöneck unter Zeugenschaft des Andrä von Kreig und des Ritters Friedrich Ebcrer; 2) ebenfalls im Juli 1458 zu Neustadt gab er dem Thomas Pfaffcitscher zur Belohnung treuer Dienste gegen die Cillier Grafen und zum Ersätze eines Schadens von 2000 Gulden Ungar. Dukaten pfleg- und satzweise Schloß und Burghut zu Altenburg — von Ritter Jörg Ungnadt und Hanns von Rorbach. 3) Zu Neustadt am 1. Mai 1458 hatte er bereits dem Meister Erhard Haydinger, Wundarzt der Grafen Friedrich und Ulrich von Cilli, die von denselben auf Wiederlösung erhalten Satzgülten, einen Hof zu Oedenfeld mit sieben Huben und einen Zehent bei Stein vom Urbar zu Fadnik, auf Lebenszeit bestätiget. 4) 3. i«k. Gleichzeitig ließ Kaiser Friedrich IV, die hin und ^ Oesterreich!^" wieder gestörten freundlichen Verhältnisse mit dem Hochstifte Salzburg wieder ordnen. Am 11. März 1558 zu Neustadt verlieh er dem Erzbischöfe Sigmund die Regalien und Lehen des Hochstiftcs nebst dem Blutbanne, und ebendort am 18, März gestattete er ihm, in Städten Münzen schlagen zu lassen, 5) Weil aber der Kaiser eben erst Zulassung und Lauf der oberländisch-baierifchen Münze in Steiermark, Kärnten und Krain verboten hatte, der Erzbischof von Salzburg aber dadurch Beeinträchtigung seines Münzregales und der eigenen Münze besorge» mußte und darüber Klage erhob: erhielt der Landschreiber in Steiermark, Ulrich Einbacher (Neustadt, 3. Mai 1458), die Weisung, daß das ergangene Münzverbot die Salzburger Münze nicht betreffe und daher in Steiermark den Umlauf derselben nicht zu beirren habe, 6) Schon im vorigen Jahre gab das Hochstist Salzburg die ihm um bedeutende Geldsummen verpfändeten Schlösser Arnfels, Neumarkt bei Friesach, Löschenthal und Lavamünd frei und unentgeldlich wieder heraus, und Kaiser Friedrich IV. erließ von Wien aus am 25, October 1458 <) ©. 43. Archiv, 2) K. f. Gub, Archiv, а) K, k, Gub, Archiv, <) G. H. Archiv, ») Chmel, Regesten. 3583. 3584. б) Chmel, Regesten, 3594: „Damit der von Salczburg seinen mi|, rennt vnd gült dester füglicher bekommen möge." folgende Erklärung: Die Lehenschast der genannte» vier Schlösser mit ihren Gerichten, Manie», 2tcuttern und Zugehörungen sollen dem Hochstifte stets Vorbehalten und zu eigen bleibe»; Kaiser Friedrich IV. soll nicht verpflichtet sein, die Belehnung mit denselben persönlich zu empfangen; von seinen Nachfolgern solle jedesmal der Aelteste einen eigenen Boten nach Salzburg senden, durch ihn dem Hochstifte andeuten lassen, daß er dieser Lehen.wegen gekommen sei, und auf dem St. Ru-pertsaltare, nach Gefallen, einiges Geldopfer in Gold darbringen. Nur wenn von Seite des österreichischen Fürsten dies vernachlässiget würde, verfallen diese Lehen dem jeweiligen Erzbischöfe zu freier Verfügung. r) Zu Wien am 26. October 1488 ertheilte der Kaiser nach dem Ruthe seiner Minister und der Landstände dem Erzbischof Sigmund von Salzburg und allen seinen Nachfolgern für ewigeZeiten dieBefugniß in keinerlei Fällen in eigener Person vor der Landschranne in Steiermark, Kärnten und Krain erscheinen, zu klagen oder sich verantworten zu müssen, — sondern sich durch den eigenen Anwalt vertreten lassen zu können. 2) Am 27. October 1458 zu Wien fertigte K. Friedrich IV. dem genannten Erzbischöfe einen Majestätsbricf aus, worin er in römisch-kaiserlicher und landesfürstlicher Macht den salzburgischcu Markt Leibnitz von den Landgerichten Wildon und 2lrnfels gänzlich ledig spricht und demselben ein eigenes Hals- und Blutgericht gibt, und zwar innerhalb des von 2llterS her zu Leibnitz gehörigen Burgfriedens, von diesem Burgfrieden bis an die Eiche, wo damals das Hochgericht war, und dann zu beiden Seiten über die Dörfer Obertnllmctsch, St. Maznmilianscapcllc — hin gegen Frcsen, und von der anderen Seite der Eiche gegen Obergrelan und nach der Mur hinab bis zur Lantschachbrücke, von dort gegen Weg-nach und querüber gegen Farenbach und Haymbschach bis wieder gegen Fresen, so daß innerhalb dieser Umgrenzung nur das Hochstift allein das Hals- und Blntgericht ausüben dürfe über 2tlle, das landesfnrstliche Urbar darin allein Vorbehalten. 3) Am 28. October siegelte er den Frei« heitsbrief für alle salzburgischen Unterthanen, in den innerösterreichischen Ländern allerlei Gewerbe und freien Handel mit Spccereieu, Tuch und anderen Waaren zu treiben. 4) Am 30. October 1458 von Wien erhielt der landesfürstliche Pfleger auf Wolkenstein, Bernhard Braun, die 2ln- ') K. I. G. Archiv. Nachrichten von Juvavia. p. 370—374. (6.) 391. Hansitz. II. 507. -) K. f. G. Archiv. Cbmel. Regesten. 3639. s) K. k. G. Archiv. <)Ä. f. G. Archiv. 6 Geschichte der Steiermark zeige, daß der Kaiser den salzburgischen Holden zu Haus und Gröbming im Oberennsthale die Freiheit ertheilt habe, Malz zu machen, Bier zu brauen, und dieses Bier nach Gefallen ausznschänken, und an ihren Kirchtagen und Jahrmärkten den Fremden Tuch zu verkaufen und anderes Gewerbe zu treiben, wie von Alters unter ihnen Herkommen gewesen ist. Alle diese Rechte und Privilegien wurden dann insbesondere noch in einem ausgedehnten Freiheitsbriefe eingeschlossen (Wien, 30. October 1458) und übergeben. Insbesondere wird darin freier Handel mit Salz und Eisen in Jnnerösterreich für ewige Zeiten verbürgt unter folgenden Bestimmungen: „Das Salz von Hallein soll hiesür zu ewigen Zeiten seinen freien Gang haben in unser Fürstenthum Kärnthen durch Murau und über den Präwald gegen Friesach, Altenhoven, St. Veit, Völkermarkt und Klagenfurt; auch nach der Drau ab gegen Villach und in das Lavantthal, und die Oberstraß über den Erzberg für Gmündt aus an die Stätten und Ende, dahin es von Alter her geführt worden ist. — Auch soll das Eisen, das von Salzburg, so zu Hüttenberg, in der Lelien und in der Melnutz gemacht wird, gegen Altenhofen kommen, und was Eisen zu Friesach gemacht wird, da bleiben; und soll das Eisen von Altenhofen und das zu Friesach zu ewigen Zeiten ungeirrt und ungehindert seinen Gang haben, die gewöhnlichen Straßen, die es von Alter her gehabt hat, und soll nicht zurück über die Alpen ausgehen, als gegen Obdach. Es mögen auch die von Friesach und Altenhofen dasselbe Eisen selbst Gästen oder Anderen, so zu ihnen kommen, verkaufen, auch dasselbe verführen und vertreiben nach ihren Nothdürften, an unsere Bürger zu St. Veit — ohne Irrung. — Mit der Niederlegung zu Friesach und zum Neuemarkt soll es hiefür also gehalten werden, daß dieselbe Niederlegung endiglich zu Friesach und nicht zum Neuemarkt bleiben soll; und die Mauth, welche von Alter gegen Friesach gehört hat, soll nach Inhalt des Mauthbuches daselbst gehoben werden. Weiters soll den landesfürstlichen Unterthanen und Bürgern eine gleiche Handelsfreiheit in den salzburgischen Städten und Märkten gesichert sein. — Auch von des Gewerbes wegen derer, so zu Pettau in der Vorstadt gesessen sind, soll es in den Mitleiden mit der Stadt und in anderem Wege gehalten werden, wie mit anderen, welche in Vorstädten des Fürstenthums Steier gesissen sind, in dieser Hinsicht gehalten wird. Auch soll hinfür keinerlei Mecrsalz zu Pettau verkauft, und solch herbeigebrachtes Salz soll sogleich abgeschafft werden." — Endlich werden die Weisungen der Ansprüche von Juden auf salzbnrgische Güter und Unterthanen unter sichere Bestimmungen gestellt, und die erzstiftlichen Jmmunitätsrechte vor allen landesfürstlichen Gerichtsschrannen zu genauer Achtung befohlen, ausgenom- vom Jahre 1458-1493. 7 men in Fällen, wo tie erzstiftlichen Amtleute die Gerechtigkeit versagen J) Am 4. November 1458 erflog von Wien die Mittheilung, daß K. Friedrich IV. dem salzbnrgischen Markte Leibnitz neben dem Markte am Ja-cobitage im Sommer, auch noch einen neuen Jahrmarkt auf den 1. Mai ertheilt habe. * 2) Am 11. November 1458 erließ er dann auch aus Wien an die Stadt Grätz die Aufforderung, ihren Jahrmarkt am 1. Mai ab-zuthun, damit der neue Leibnitzer Markt nicht verkürzt werde; wogegen er der Stadt Grätz einen andern Markttag zu ertheilen bereit sei.3) Am B. November 1458 gestattete K. Friedrich den salzbnrgischen Bürgern in Pettau ungehinderten Verkehr mit ihren Weinen durch Windisch-Feistritz, den Trawald und über den Radl. Am 4. November 1458 befahl er den Hauptleuten, Verwesern, Landschreibern und Hausgrafen des Landes Steier, den Erzbischof von Salzburg bei den ihm bewilligten Rechten zu schützen, wonach die Einwohner der Vorstadt zu Pettau gleiche Lasten, wie die Stadtbürger selbst, zu tragen hätten. 4) Zu Wien am 4. November siegelte er einen Befehl an die Stadt Bruck an der Mur, daß sie den Handelsleuten von Pettau den EinfuhrSzoll von Tüchern, welchen fremde Kanfleute mit 30 Pfennigen für den Saum zu entrichten hatten, erlassen sollen. Am 8. November erließ er ein Verbot, die Juden auf salzburgische Urbargüter in Steiermark zu verweisen, außer in Sachen, die den Grund und Boden des Erzbischofs selbst betreffen. Am 11. November gab er allgemein kund, daß er der Stadt Pettau den vom Erzbischof Sigmund von Salzburg ihr verliehenen Jahrmarkt am Pfingstdienstag neben dem Markte am St. Oswaldtagc feierlich bestätiget habe. 5) (Eine zweite Urkunde darüber Wien, Freitag nach Allerheiligen 1458.) Wieder am 11. November 1458 verordnete K. Friedrich auf Bitten des Erzbischofs Sigmund, daß Niemand auf die Verlassenschaft verstorbener Geistlichen in den Erbländern greifen dürfe, sondern daß sic den rechtmäßigen Erben zukommen sollte; und daß den Prälaten und Pfarrern an Gewahrneh-muug ihrer Pfarre oder Gottesgabe kein Hinderuiß gelegt werden dürfe.3) Von Wien am 4. November 1458 war auch die Anordnung ergangen, daß der Kaiser bet der Ausgleichung mit Salzburg allen salzburgischen h K.!. G. A. und Lünig. R. A. p. 121. — Zauners Chronik. III. 105—109. 2) K. k. G. Archiv. Chmel. Regesten. 3652. 3) K. k. G. Archiv. *) K. k. G. Archiv. Chmel. Regesten. 3651. -) K. k. G. Archiv. *) Juvavia. Abhandl. p, 235. (©.) Zauner's Chronik. III. 109. 8 Geschichte der Steiermark Untertanen die Freiheit und das Recht der Unpfändbarkeit wegen Geld-schnlden ertheilt habe. *) Von Nenstadt am 29. November 1458 befahl der Kaiser allgemein nnd insonderheit dem Magistrate zn Pettan, den Verkanf des Meersalzes zum Nachtheile des landesfürstlicheu Sudsalzes — in den Vorstädten zn Pettan nnd in den Gegenden umher sorgfältigst zn verhüten. In den Verordnungen, Neustadt, 29. November und 5. December, erließ der Kaiser den salzburgischen Untertanen in Steiermark das rückständige Marchfntter, und befahl dem Marchfutteramtsverwalter in ©teter, Martin Spitzer, die Güter dieser Holden zu bereisen, zu beschreiben, zu schätzen und der Schätzung entsprechend ein für alle Mal die Marchfntterleistung festzustellen. * 2) Nachdem alle Beirrnngen mit dem Hochstifte zu Salzburg gehoben waren, bestätigte endlich Kaiser Friedrich IV. zu Gratz am 27. December 1458 dem Erzbischöfe Sigmund alle wichtigeren Privilegieubriefe seiner Metropolitan. 3) Während der Unterhandlungen mit Salzburg vollbrachte Friedrich noch folgende Geschäfte für die Steiermark. Zu Neustadt am 16. Februar 1458 erließ er an die Amtsleute zu Tüffer, Hermann Lubse und Niklas Stukchel, den Befehl, den Karthäusern in Seiz für die altherkömmliche Honiggabe 8 Pfund und 75 Pfennige auszuzahlen. 4) Bald darauf verpfändete er seinem Hauptmanne in Mitterburg, Kaspar Lemberger, das Schloß und Urbar Pillichgratz um 1500 ungarische Dukaten — vor den Zeugen und Rittern, Heinrich Lemberger und Hanns Sussenheimer, in Neustadt, und eben dort verschrieb er seinem Rathe Audra von Holleneck für 400 Pfunde rückständigen Soldes das znm Orte Marburg gehörige Dorf Jammerkan auf Wiederkauf von dem Ritter Ulrich Fladnitzer. 5) Wieder im Februar zu Nenstadt verschaffte er die käruthuerischen Lehengüter des Stiftes Göß dem Johann von Krnig und dessen Sohn Konrad von Kreig, Truchseß in Kärnthen, und bestätigte den Bewohnern von Cilli wegen des Gehorsams und der Untertänigkeit, welche sie ihm bei seinem Eingänge in ihre Stadt bewiesen hatten, in einem Neuerungsbriefe alle alten Freiheiten und Rechte, den Burgfrieden, das Gericht innerhalb desselben, freie Wahl eines Bürgermeisters unter landesfürstlicher Verpflichtung und Bestätigung, Robotbefreiuug bis zur Vollendung der ') K. k. G. Archiv. -) Hanfiz. II. 507. K. f. G. Archiv. Chmel. Maier. II. 161, 164, 165. Juvavia. Nachrichten p. 391, 392. 3) Chmel. Regesten. 3670 *) Jvann. IW. K. k. G. Archiv. 5) K. t Gub. Reg. Stadt, mit Ausnahme des Baues der Ringmauer, jährlichen Kirchtag am St. Veitstage und den Jahrmarkt am Danielstage, einen Wochenmarkt alle Samstage nach bisheriger Gewohnheit und Sitte, und statt des Jahrmarktes zu Martini, welcher nach Tnffer ist verlegt worden, einen andern Jahrinarkt am Ursnlatage. *) Als die Kunde eingelaufen war, daß Graf Ladislaus von Sprin« zenmarkt mit tausend Kriegern bei Oedenburg gerüstet stehe, um in Steiermark einzufallen, berief K. Friedrich sogleich den Landtag nach Grätz ein, wo ein allgemeiner Zuzug zur Vertheidigung der Landesgrenzen beschlossen wurde. 2) — Am 27. April 1458 zu Neustadt verpfändete K. Friedrich dem Kaspar El'enkober das Schloß Königsberg für 600 Pfund schwarzer Münze, um dessen Anforderungen wegen den Grafen von Cilli auszugleicheu. Am 3. Mai zu Neustadt fertigte der Kaiser einen Bestätigungsbricf aller Rechte und Freiheiten des Stiftes Oberburg im Sannthale. 3) Um Christi Himmelfahrt 1458 zu Neustadt erneuerte er die bei einer FcucrSbrunst vertilgten alten Freihestsbriefe des Marktes Anger in der Herrschaft Wachseneck, daß nämlich die Bürger dieses Ortes in allen österreichischen Fürstcnthüiucrn freien Handel und Wandel üben dürfen gleich anderen Städten und Märkten des Landes Steier. 4) Zu gleicher Zeit erhob er auf Bitten des Ritters Pangratz Rindtschaidt, dessen Ortschaft Leutschach zu einem freien Markte mit den gewöhnlichen Rechte» und Vorzügen, und fertigte den Brief darüber zu Wien am 27. Juni 1458. 5) An eben diesem Tage, erfüllte er auch die Bitte des Abtes Johann von St. Lambrecht, und erhob die beiden ftiftischcn Dörfer St. Lambrecht und Afflenz zu freien Märkten des Landes Steier, und ertheilte den Bewohnern zur Belohnung treuer Dienste, welche sie ihm gegen seine Feinde bewährt hatten, Markt- und Bürgerrechte, mit der Freiheit des eigenen Gerichtes und der Wahl, Einsetzung und Absetzung eines, eigenen Richters und Rathes — nach Erforderniß der Zeitnmstände — wie in allen anderen Märkten des >) Ioann, ltrf. -) Ioann. Urk.: Neustadt, 23. April 1458, im Anschlag-von drei gerüsteten Pferden an das Stift Göst wird gesagt: „daß Graf Losla von Sprinzenmartr mit tausend Pferden um Oedenburg liege; so sollen dazu an andern Enden als bei andcrthalbtausend kommen, die uns hievor und dort zu Land anzugreifen und zu beschädigen meinen. Davon ergeht an Dich, daß wir und unser Land und Leute mehrerer Schadens und Schimpfes vertragen bleiben." s) Joann, ltrf. *) Joann. Urk. ») Joann. Urk. 10 Geschichte der Steiermark Landes. *) Zn Neustadt am 22. Juli 1458 gab K. Friedrich dem Gebhard Peuscher auf drei Jahre pflegeweise, mit der gewöhnlichen Burghutbesoldung und 100 Gulden Zulage, das Schloß Seldenhofeu zur Belohnung der getreuen Dienste, welche dessen Gemahlin, Waldburga, Tochter Rudolfs von Zinzendorf, der Kaiserin Eleonore geleistet hatte.* 2) K. Friedrichs IV. Münzmeister zu Grätz war damals der Bürger Balthasar Egkenbergcr, welcher lange schon den Freiheitsbrief besaß, schwarze Münze, Pfennige und Halblinge, zu schlagen. Am 25. Juli 1458 zu Neustadt verbriefte ihm K. Friedrich neuerdings das Recht: „daß er und seine Erben von jetzt an bis auf den Sonntag Lätare um Mitfasten zu Grätz Kreutzer auf das Kor», das zu derselben Kreutzer einer vier der obbemelten Pfennige vier währet und doch dicker und schmäler sey», denn die Kreutzer, so man hier zu Neustadt münzet, und auf einer Seite mit dem Adler zweier Häupter und auf der andern Seit mit neu Oesterreich gezeichnet und geprägt sehn, auf wie viel Stöcken es beliebet, münzen und schlagen dürfe, und diese mit Silber und mit anderen Nothdurst verlege und versorge, in aller Ordnung, als die Münze zu Grätz bisher gehalten worden ist, und für den Schlagschatz an die landesfürstliche Kammer Tausend Pfunde Pfennige eben dieser Münze entrichte." 3) Am 4. August 1 458 fertigte Balthasar Egkenberger den Revers darüber aus. 4) Von Wien aus am 7. November erhielt die Stadt Bruck an der Mur Befehl, von den Salzburger Kaufleuten nicht mehr Mauth zu nehmen, als von inländischen. Am 9. December zu Judenburg fertigte K. Friedrich IV. an das Stift zu Göß die Anforderung von 800 Gulden, ungarischer Dukaten, Kriegsstener — mit dem Bedeuten, daß das Stift diese Summe auf seine Leute und Güter vcrtheilen dürfe. 5) Zu Ende December in Grätz verweilend bestätigte er den altbercchtigten Fischbann des Nonnenstiftes Göß unter Verpönung aller Eingriffe und Verletzungen mit 100 ungarischen Dukaten.") In dem Jahre 1458 am 13. October erlaubten Abt Andreas zu Admont, Bruder Augustin Prior, Alexius der Kellner und die Gemeinde des ganzen Conventes dem Niklas Hei- ') Ioann. Itrf. K. k. Gub. Reg. 2) K. k. Gut'. Steg. 3) K. k. G. A. Chmel. Regesten. 3617. *) K. k. ®. A. Chmel. Mater. II. 164. s) K. f. G. A. Chmel. Steg. 3669. Herzog Cosmogr. p. 721, Urk. für dar Para-LeiSkloster von K. Friedrich IV. ») Joann. Itrf. vom Jahre 1458—1493. 11 mer eine neue Eisenhammerstätte bei Weissenbach unter dem Spitzenbach auf dem statischen Eisengrnnde der Herrschaft Gallenstein zu erbauen, welchen derselbe bald darauf dem admontischen Wirth in Weissenbach, Erhard Ladendorfer, verkaufte. Freitags vor Pfingsten in demselben Jahre verkaufte das Stift Admont auf ewigen Wiederkauf aus dem freien Eigen und Zehenten zu Maichardsdorf 25 Pfunde jährlicher Gülte dem stiftischen 2tnitmanne zu Oberwölz um 500 Gulden Ungarisch, ein Pfund Geldes zu 20 Gulden und nicht mehr gerechnet. ’) Freitag nach Peter und Paul gründeten die Bürger zu Obdach, Christian Thalhof, Sigmund Schanzer und Niklas Nerer in der Spitalkirche St. Maria daselbst eine ewige Messe mit der Gülte von 28 ünterthänigen Gütern.* 2) Die bisher angeführte» urkundlichen Angabe» zeigen, daß K. Friedrich IV. in diesem Jahre sich wechselweise in Neustadt, Wien, Judenburg und von der Mitte December bis in den Monat Jänner 1459 in Grätz aufgehalten habe. — Am 3. Mai 1458 erkaufte der Salzburger Erzbischof Sigmund mehrere Lehenhofstätten bei Pettan von den Brüdern Wolfgang und Hanns Galler; und am 6. Mai bestellte er den HannS von Weißpriach zum lebenslänglichen Schloßhauptmann in Rann. 3) Nach dem unvermuthet frühenTode des K. Ladislaus entstanden wegen der österreichischen Länder neue Ansprüche und Streitigkeiten. Vermöge früher Erbeinigung zwischen Oesterreich und Böhmen, und nach den alten Familienverträgeü, welche den Aeltesten des Hauses zum Regenten und Erben bestimmten, ohne eineTheikiing deö Landes zu gestatten, gehörten sie jetzt dem Kaiser Friedrich IV. In dieser Eigenschaft und mit diesem Rechte kündigte er sich zu Neustadt am 12. Jänner 1458 den österreichischen Ständen als Herrn und Regenten deö Landes au. Dadurch ge-rieth er mit dem aufstrebenden H. Sigmund von Tirol und mit dem nimmer befriedigten und ruhenden H. Albrecht VI. in den ärgerlichsten Zank, während welchem sich der böhmische Gubernator, Podiebrad, selbst durch die Wahl der Nation, 2. März 1458, zum König von Böhmen machen ließ. Gleicherweise war auch schon am 24. Jänner 1458, vorzüglich durch den Einfluß Podiebrad's und durch die Macht des Führers der Partei Hunyadi, Michael Szilrlgyi, sein Neffe Mathias Hunyadi zum König in Ungarn gewählt worden. Ungarn und Böhmen waren somit für das österreichische Fürstenhaus verloren. Indessen stritten sich auch die Herzoge Albrecht VI. und Sigmund mit K. Friedrich um das 1) Itrf. E. 43. 2) Joann. Itrf. >) K. k. G. A. 12 Geschichte der Steiermark Land Oesterreich ober und unter der Enns. Im Juni 1458 verglich man sich endlich in Wien auf drei Jahre: K. Friedrich sollte das Land unter der Enns, H. Albrecht VI. jenes ob der Enns haben, H. Sigmund von Beiden mit Geld befriediget werden. Zu Ende Juni verließ K. Friedrich IV. Wien, welche Stadt sich selbst provisorisch regiert, jedoch dem Kaiser und dem Erzherzoge Albrecht am 28. Juni gehuldiget hatte, und kam wieder nach Neustadt zurück. *) s; *ibSm ,t Von Neustadt war K. Friedrich nach Grätz ge- nugiirn. gangen. Am Mittwoch nach HH. Dreikönigen fertigte er Anzelkgenheiten tzxx Stadt Voitsberg eine Urkunde mit der Erlanbniß, die Hälfte des dortigen Mantherträgnisscs zur Verbeffe-rnng der Stadtmauer, der Thore und Wege zu verwenden, allein ausgenommen die Manthfreihcit der Adeligen und der Prälaten für deren Weine und Hausbedürfnisse. * 2) Am Tage darauf ertheilte er Erlaubniß, daß Friedrich Abbrcchcr und dessen Bruder Nikolaus, Pfarrer undVice-dom in Cilli, dieDörfer Gurk und Seel und vier Huben zu Niederndorf von Hanns Ekclheimer um 200 Pfunde ablöscn durfte, und er übergab ihm auch pflegeweise das Schloß Osterwitz im Sannthale. 3) — Am 22. Marz 1459 wurde dem K. Friedrich IV. der erste Sohn, Maximilian!., geboren. Mathias Hunyadi, der neugewählte König in Ungarn, wünschte nun auch rechtmäßig gekrönt zu werden, und trat jetzt wegen Auslieferung der Reichskrone mit K. Friedrich IV. in thätige Unterhandlung. Dieser spannte seine Forderungen sehr hoch und trat auch mit Hunyadi's Gegnern, den Unzufriedenen im Lande, in Verbindung, welche ihm noch durch die Abgeordneten Ujlak und Gara am 11. März 1459 in Neustadt eröffnen, daß man ihn zum Ungarnkönige erwählt habe. Vergeblich war die Vermittlung des neuen Papstes Pius II. (Aeneas Silvius, seit 19. August 1458), welchem cs vorzüglich darum zu thun war, die ungarische Königsmacht ungeschwächt zu erhalte», um sie so wie die ganze abendländische Christenheit zur Vertreibung der Türken anzuregen. Ein blutiger Kampf zwischen Mathias und K. Friedrich mußte das Land Oesterreich verheeren — bis endlich am 19. Juli 1459 der Friede dahin geschlossen wurde: daß K. Friedrich IV. den König Mathias an Kindesstatt annahm, den Titel eines Königs von Ungarn 9 Schrottet. Abhandl. V. 183. — Kurz. Friedrichi, 195-211. — Chmel. Mater. B. II. Al'th. I. 154. Nr. 12.'. J) Joann. IM. 3) K. k. Gub. Reg. behielt, die Reichskrone auszuliefern versprach, und für den Fall eines erbenlosen Hintrittes des K. Mathias für sich und seine» Sohn Maximilian I. das Nachfolgerecht vorbehielt. l) Auch der Böhmenkönig Podiebrad wünschte nach Gesetz des deutschen Reiches mit Böhmen von dem Kaiser förmlich belehnt zu werden. Er gewann den K. Friedrich IV. in Unterhandlungen so ganz für sich, daß dieser sogar nach Brünn kam, ihn am 1. August 1459 feierlich belehnte und nach einem früheren Schutz- und Trutzbündnisse (15. Juni 1459) neue Bundesbriefe, geradezu gegen K. Mathias und zu dessen Sturze dm 2. und 6. August 1459 besiegelte. 2) Bis zu diesen Vorgängen verweilte K. Friedrich größtenthcils in Grätz und Neustadt. Zu Grätz am 26. Jänner verpfändete er zu satz-weisem Besitz Schloß und Urbar Fvrchteneck im Schallathale dem Pfleger desselben, Andreas Triebenberger, um 400 Pfunde und einer sogenannten Besserung aus dem landesfürstlichen Amte Praßberg in Naturalien und Geld. Erhard Leunbacher und Hanns Brunner siegelten den Reversbrief als Zeugen. 3) Am 26. Jänner zu Grätz nahm er das vom Grafen Friedrich von Cilli gegründete Dominikanerkloster im Sabina-thale (Neukloster) bei Cilli durch einen Bestäkignngsbrief in besonderen Schutz. 4) Am 13. Februar war K. Friedrich IV. in Neustadt und bestätigte dem Abten Johann und dessen Stifte zu St. Lambrecht, um den langwierigen Streit mit dem Richter und den Radmeistern in Eisenerz abzuthun, die früheren herzoglichen Freiheitsbriefe, daß das Stift unbeirrt berechtiget bleiben solle, auf seinen Eigengründen vier Feuer, Eisen zu schmelzen, zu unterhalten, und mit solchem Eisen ungehinderten Verkehr im Lande, gegen Entrichtung des Aufschlages, der Manchen und Zölle zu treiben; 5) und in einer anderen Urkunde befreite er alle, dem Stifte St. Lambrecht einverleibtcn Pfarren von allen Steuern und Auflagen. 6) Die bezeichnete» Verhältnisse mit Ungarn führten jetzt auch zu einer völligen Ausgleichung und Vereinigung zwischen K. Friedrich IV. und dem cilll'schcn Feldhauptmann Jan Witow etz. Dieser, früher zugleich Viceban der gefürsteten Cillier Grafen in den windischen Lan- *) Pray. Anna). Hung. III. 282—298. -) Kurz. ibid. I. 217—236. 3) K. k. ®ut. Reg. 4) Caesar. III. 504. Merian. III. 6, 357. 5) Ioann, litt. °) Saals. St. Lambr. 14 Geschichte der Steiermark den, J) war nach Ladislaus Tode wirklicher Ban geworden. Es lag ihm sehr daran, diese einträgliche Würde für sich zn bewahren. Er suchte daher wieder in die Gnade des Kaisers zu kommen; und Friedrich IV. war gleichfalls geneigt, diesen mächtigen Gegner, besonders wegen dessen entscheidenden Einflusses in den slovenischen Landtheilen Ungarns, zu gewinnen. Witowetz erhielt sicheres Geleite, kam nach Neustadt, wo dann Einigung und Frieden geschlossen wurde — am 8. März 1459. K. Friedrich IV. sagte in seinem Majestätsbriese für Witowetz: „Nachdem unser getreuer, lieber Jan Witowetz unser Bann in windischen Landen vor Zeiten mit seinen Helfern wider uns und die unseren, auch Lande und Leute gehandelt hat, wodurch sie in unsere schwere Ungnade gekommen und gefallen waren: so haben wir nun angesehen die Neigung, welche der genannte Jan zn uns hat, daß er uns jetzt als König von Ungarn mit allen Schlössern, welche er lnne hat, Gehorsam gethan, und sich uns zu unserem Eingänge in das genannte Königreich und zum Empfange der heiligen Reichskrone daselbst mit allem seinem Gute bis in den Tod beständig zu sei», verschrieben hat. . ZuWarasdin am 3.Juni 1460 fertigte dann Witowetz dem Kaiser einen Pfandrevers in Betreff der in seiner Landschaft liegenden Schlösser. Am 16, März zu Neustadt verlieh der Kaiser dem Stifte St. Lambrecht zwei Jahrmärkte zu St. Lambrecht selbst auf den Sonntag nach Lambertus, und zu Afflenz auf den Sonntag nach Peter und Paul mit fürstlicher Freiung vierzehn Tage vor und nach dem Markttage. * * 3) Das Chorherrnstift zu Rotteninann im Paltenthale hatte von dem landesfürstlichen Pfleger auf Wolkenstein, Bernhard Braun, dessen Eisenbergantheile bei Lietzeit gegen den Sall-berg zu angekauft; zu Neustadt am 26. März und 2. April 1459 bestätigte der Kaiser diesen Kauf und befreite zugleich das genannte Stift für immer von der Frohnabgabe an diesem Bergbaue. 4) An die Bürger zu Rotteninann erließ K. Friedrich, Neustadt 4. April, den Befehl, die salzburgische» Unterthanen zu Haus und Gröbming in ihrer Weinfreiheit, aus der Mark herauf faßweise zu kaufen und zu verkaufen, fürderhin nicht zu beirren, und die Fuhrleute derselben aufzuhalten; und auf kaiserliche Anordnung mußte der Ennsthaler Pfleger zu Wolkenstein, Bernhard <) In ungarischen Urkunde» wird er genannt: Joannes Wytowez de Gereben regni Sclavoniae Bannus. *) Hofkammer-Archiv. Cod. 92. D. p. 127. Cillier Chronik, p. 742—743; oder bei Caesar. III. p. 138. 3) K. k. G. Archiv. «) Joann. Urk. Jnnsbr. G. A. tom Jahre 1458—1493, 15 Braun, die Schladminger verhalten, die salzburgischen Gruudholden zu Radstat, Haus uud Gröbming im Ankäufe uöthiger Lebensmittel in keinerlei Weise zu hindern. 2) Am 8. April zu Neustadt siegelte er den Freiheitsbrief für die Bürger in Pettau zu gänzlich freiem Verkehre mit ihren Eigenbauweinen und anderen Weinen, welche auf deutschem Boden erzeugt worden, durch Marburg, Windischfeistritz, durch den Tr awa l d und über den Radlberg auf ewige Zeiten.2). Wieder zu Neustadt am 1. Mai 1459 erlaubte K. Friedrich IV. den Cilliern, das vor der Stadt gelegene Spital zum h. Geist in die Stadt selbst zu übertragen und dabei nach ihrem Gefallen eine eigene Spitalsverwaltung anzustellen, jedoch unter landessürstlicher Oberherrlichkeit, Bestätigung und Schutz. 3) Seit dem Monate Junius verweilte K. Friedrich in Wien. Daselbst am 11. September 1459 fertigte er einen Majestätsbrief für seinen Rath und Gespan zu Preßburg, Andreas Baumkircher, im Königreiche Ungarn Münze schlagen zu dürfen. 4) Zn Wien am 25. October fertigte er an Richter und Rath zu Windisch-Grätz den Befehl, das Treiben von Gewerben und Kaufmannschaft auf dem Lande umher mit Confiscation der betretenen Maaren abzuthun.3) Zu Ende November war K. Friedrich wieder in der Neustadt. Am 39. November 1459 ertheilte er daselbst den Bürgern zu Schottwien, zur Belohnung ihrer tapferen Gegenwehre gegen die Feinde, das Recht auf ewige Zeiten, jährlich 32 Lasten Weine über den Berg Semmering zu führen. Am 1. December begnadigte er die Stadt Windischfeistritz mit dem Vorrechte, daß alle Fuhrleute, welche mit Wein, Häuten, Oel, Schnittwaaren, Spezereien und anderen Handelsgegenständen vorüberfahren, daselbst zu übernachten verpflichtet sein sollen. 6) Am Tage Johannes des Evangelisten fertigte K- Friedrich IV. einen umfassenden Majestätsbrief für das Hochstift Salzburg, in welchem er 29, von Kaisern, österreichischen Herzogen, den Herzogen in Baiern und von anderen Fürsten den Erzbischöfen ertheilten, Freiheitsbriefe wörtlich bestätigte und dem Hochstifte seinen und des h. Reiches besonderen Schutz und Schirm zusichert. 7) Noch betrafen den Landesherrn in Steier folgende Handlungen. Am 25. Jänner 1459 vertauschte ihm Andrä ') Utt. des !. f. ®. A. r> K. 1. G. A. s) Joann. Urf. *) Majlath Gefch. v. Ungarn. III. 194. s) K. f. Gub. Reg. «) Nrk. Johann. *) Jutatia x. 335. (a). 16 Geschichte der Steiermark Magsalber ein Gut zu St. Nicolaus um ein anderes zu Prefigal (Preschigal bei Gonowitz?) am Fewberg (?) gelegen. Am 29. April, zu Warasdin, fertigte Katharina, die Witwe des Grafen Ulrich von Cilli den Reversbrief des ihr. als Leibgeding mit jährlich 3000 Pfunden Renten angewiesenen Schlosses Gnrkftld; am 30. April sendete von Florenz aus Papst Pius II. die Begünstigungs-bnlle, daß K. Friedrich und die Kaiserin Eleonora sich einen beliebigen Beichtvater wählen durften mit vollständiger Lossprechungsgewalt; endlich am 21. December verkaufte dem Kaiser Bernhard Gradner um 5000 Gulden ungarischer Ducateu seine zwei Antheile an dem Schlosse Raben-stein an der Mur bei Adriach sammt Burgfrieden, Mayerhöfen, Fisch-und Wildbann, Biberfang, Wäldern und allein dazu gehörigen Urbar vor den Zeugen: Ritter Leonhard Garacher und Andrä Greißenekker. st Am 1. April zu Siena 1459 fertigte Papst Pius 11. für den Erzbischof Sigmund von Salzburg ein Breve mit der Erlaubniß, an Festtagen und zu anderen Zeiten die Lacticinia (Milchspeisen) genießen zu dürfen, und auch den Bewohnern seines Sprcngels die Dispens hiezu zu ertheilen; was auch sogleich geschehen ist. st Am 20. Jänner 1459 überließ Härtel Kempell zu St. Stefan seinem Sohne Hanns Kempell zu Stäntz seine Cillier-lehen, einen Hof von Paya mit Zehenten imb neue Güter in der Schäuf-lingerpfarre. st Am 24. Februar und 29. September 1459 erließen Kaspar: Abt, Leonhard: Prior, Anton Lugaster, Jacob Dolnaboris, Georg Fürpaß und das Kapitel des Stiftes zu Oberburg im Sannthale folgende Anordnung: Kein Mann unseres Gotteshauses darf Ochsen, Kühe, Ka-strauen, Frischling, Lämmer, Ziegen, Schmälz, Käse, Häute, Felle und sonstige Maaren zum Verkaufe ausbiethen, außer auf und in dem freien Markte zu Oberburg um das Stift umher, oder im Markte zu Lausten; weil es so von Obers her gehalten worden ist." st Am 26. Mai 1459 stiftete Ritter Hanns Lann zum Haunstein, Erbvogt des Carmeliter-klosters in Voitsberg, unter dem Prior des Obern Klosters daselbst, Petrus, eine ewige h. Messe, unter Mitsteglung seines Schwagers des Ritters Heinrich von Hollenek. Am 1. November 1459 verkaufte Wilhelm von Reichenburg seiner Schwester, Dorothea von Reichenburg, Priorin zu Studenitz und dem Nonnenstifte seine Besitzungen zum h. Kreutz unter <) K. f. ®. Archiv. K. f. Gub. Registratur. -) Juvavia p. 209. (b.) 3) K. k. Gub. Reg. 3) Joann. Url. Bestätigungen, Erchtag von Margareten 1464 durch Bischof Sigmund von Laibach, und 18. Juni 1565 durch Bischof Jacob von Laibach. Laudstraß um 100 Pfunde. 1). Im Februar 1459 überließen Abt Andreas, Bruder Mathaus der Prior, Jörg der Kellner und das Stifts-capitel zu Admout um 300 Pfunde Goldes dem Ernest Pranker, Pfleger zu Katsch, uud dessen Gemahlin Dorothea, den stiftischen Zehenthof zu Peterdorf sammt den Zehenten zu beider lebenslangem Leibgedinge, zinsfrei die ersten sieben Jahre, dann aber gegen jährliche Abgabe von 42 Pfunden und eines Ducatens zur Anlait — unter Mitflgille des Ritters Andrä Galär. 2) Dafür ließ das Stift durch seinen Hofmeister Wolfgang Schernheimer zu Krems in Oesterreich Weingärten ankaufen von Ulrich Gassner, Hofmeister und Verweser des Göttweiher-Hofes zu Stein. 3) Wegen der durch die Feinde ans Böhmen angerichteten.Beschädigungen wurden in der allgemeinen Besteuerung auch auf den Admontischen Propsthof zu Temas 20 Pfunde Steuer geschlagen. Der Stiftsabt Andrä verweigerte die Zahlung wegen der Privilegien seines Hauses; auch beschwerte er sich dagegen über Beeinträchtigung seiner Filchweide an der Donau und Holzfällen in der ihm zugehörigen Aue daselbst durch die Kremser. Die Angelegenheit kam vor K. Friedrich IV. welcher zu Wien im May dem Stifte Admont 10 Pfunde Steuer nach-licß, den Bürgern von Krems dagegen die Achtung der Stiftsgerechtsamen anbesahl und an den Abten ein besonderes Schreiben erließ. >) Grätz, Wien, Neustadt, Brünn, Weitra, Zwettl, 3* * 1459~lj60- Angelegenhfitkn Krems — waren wechjelwelje dre Aufenthaltsorte des wegen der K. Friedrich IV. im Jahre 1459 , in welcher Zeit er CiMer Erbschaft, eine neue Streitigkeit wegen der Cilliererbschaft austragen lassen mußte. Als der älteste Versicherte hatte Graf Johann von Görz seine Ansprüche auf die Erbschaft der Cilliergrafen in persönlicher Unterredung mit K. Friedrich, wiewohl vergeblich, zur Ausgleichung empfohlen. Er hatte darauf die Burgen Dranburg und Ortenburg mit Waffengewalt genommen, Reifenstein und Goldenstein aber auch der Erde gleichmachen lassen. Gegen ihn sendete nun K. Friedrich den energischen Jan Witowetz und den Grafen Sigmund von Pöstng, als Feldhauptleute. Auf ihren Ruf sendeten 57, meist kroatische Edle und Söldner, als Diener des Banns Witowetz und 62 Söldner aus Kärnthen, Fehdebriese den Grafen Johann und Leonhard von Görz. Dadurch sah sich der Erstere zu schleu« i) K. k. Gub. Reg. und Studenitzer Urk. -) Urk. O. 14. s) Urk. DDD. 59. *) Urk. DDD 53. Y. 32. Geschichte der Steiermark. — III. Bd. 2 18 Geschichte der Steiermark. Niger Ausgleichung gezwungen, und zur Abtretung der Herrschaften und Burgen Heimfels und Lienz und Allen was unterhalb der Lienzner Klause in Tyrol und Obcrkärnthen gelegen war und wovon derselbe sich Pfalzgraf von Kärnthen schrieb. Lienz mit Zugehör schenkte der Kaiser hierauf dem umstchtigeu Jan Witowetz, befahl ihm, diese Veste vom Erzstifte Salzburg zu Lehen zu nehmen, erhob ihn zum Grafen von Sagorien und bestätigte ihn als Bauus in den wiudischen Landen. Witowetz verheiratete nun seine Tochter an Grafen Hanns von Montfort, den Sohn des Grafen Herman von Montfort mit Gräfin Margaret von Cilly, Schwester der. Cilliergrasen Herman und Friedrich. Bald darauf kaufte er der Fürstinwitwe Katharina, alle ihre Schlosser und Herrschaftsrechte in Croatien, Warasdin, Tnrnlein, Kamnik, St. Georgen, Medwcd, Kamenitz ab, wozu vorzüglich Graf Hanns von Montfort und Sigmund von Weißbriach der Schwager des Witowetz, durch seine Schwester, Gelder vorgestreckt hatten. Ihre Ansprüche aus mehrere Herrschaften in Ungarn trat die Gräfin Katharina, Wien, 10.März 1460, an K. Friedrich IV. selbst ab. * 2) Von jetzt an verblieb Katharina in Ragusa. 3 4) — Alle diese Verhandlungen wurden größtcntheils von Wien aus, wo K. Friedrich IV. zu Anfang des Jahres weilte, geleitet. Am 24. Februar 1460 entschied er zu Wien eine Beschwerde des Stiftes Rein gegen das Stadtgericht zu Grätz, wegen Verletzung der Gerichtsimunität deö privilegirten Stiftshofes in der Stadt. J) Am Dienstag nach Sonntag quasi modo geniti zu Wien übergab er mit Brief und Siegel das Schloß Fürstenfeld sammt Urbar und allein Zn-gehöre dem Anton von Herberstein, seinem Truchsäß, zur pflegweisen Jnne-habung und jährlicher Abgabe von 150 Pfunde» — so wie dasselbe früher Hanns Süssenheimcr besessen hatte. 5 6) In Wien mit 4. und 28. April 1460 entschied er einen Gerichtsstreit Friedrichs RcysacherS gegen Leupold von Stubenberg wegen eines Hauses in der Neustadt, — und bestätigte einen Erbschaftsvergleich der Familie Stnbenberg. ,;) Am 5. Mai 1460 zwang er den landesfürstlichen Amtmann und Bürger zu Marburg, Christof Seeleutner für schuldiges Remanenzgeld vom Urbar 1) Urkunden des k. k. G. Archives, 28. Jänner, 1. Februar und 13. October 1460. Chron. Celeij. p. 743—744. 2) Chmcl. Mater. II. 192. 3) Cillierchronik. p. 141. 4) Runensia III. 946. 5) K. k. Gub. Register. 6) Joann. Urk. Chmel. Reg. II. p. 121. vom Jahre 1458-1493. 19 n»d Amte Marburg einen Schadlosbrief über 2000 Pfunde auszufertigen. * 2 3 4) Am 10. Mai zu Wien bestätigte er alle Besitzungen, Rechte und Freiheiten des Stiftes St. Lambrecht und wiederholte auf Bitten des Abtes Johann die Privilegien auß Jahrmärkte für Afflenz und St. Lambrecht. 2 *) Am 16. Mai hierauf ertheilte er dem Martin, Pfarrer zu St. Georgen im Schallathale, seinem Kaplan (seiner Frnmbkait und Erbarkait wegen) die Bewilligung, sein fahrendes Habe und Gut, und was er noch künftig gewinnen mag, unbeirrt zu geistlichen Stiftungen als Seelgeräth verwenden zu dürfen. 3) Am 2. Juni 1460 gab er dem Grafen im Seger und Banns in den windischen Landen, dem Jan Wito« wetz, das Privilegium, so lange er sein Diener ist, in gleichem Korn, Gepräge und Anfzahl wie der Kaiser, Münzen zu prägen, und Witowetz fertigte dagegen einen Reversbrief ans. („Bei seiner Kaiserlichen Gnaden und in seiner Gnaden Fried und Unfried treulich und dienstlich zu stehen uns verpflichtet und verbunden haben.")4) -k, Zu Neustadt, am Mittwoch vor Pfingsten theilte der Kaiser den Judenburgern das alleinige Recht zu, Speik auf den Alpen in Steiermark zu sammeln und sowohl im Lande, als auch nach Italien damit Handel zu treiben, gegen jährlichen Pachtzins von 50 Gulden ungarischer Dueaten. 3) Am 3. Juni 1460 zu Neustadt, erhielt er von Andrä Baumkircher, Gespan in Preßbnrg, (Comes Posoniensis — in ungarischen Urkunden genannt) und von Ulrich von Graveneck, Hauptmann und Span in Oedenburg, eine Versicherungsurkunde wegen der ihnen verpfändeten Schlosser Rokanigh und Koppreinitz; i:) und am 9. Juni verlieh er dem Martin Prachenberger und dessen Erben das Tafernrecht auf einem Hause zu Göß. 7) Am 8. September 1460 überließ er dem Anton Gresal pflegweise das Schloß, Landesgericht und Urbar zu Plankenstein. Den Reversbrief darüber siegelten die Ritter Anton von Hollnek und Wilhelm Hebenstreit. Zn Wien am 16. October 1460 bestätigte K. Friedrich den Brückern alle ihre Handrechte und Freiheiten. 8) Am Donnerstage vor Allerheiligen befahl er dem Landeshauptmann in Steier, Leopold von Stnbenberg, die ') K. k. G. A. 2) Joann Itrf. 3) K. k. G. A. 4) Chmcl. Reg. Nr. 3809. 5) Joann. Urf. e) K. k. G. A. 7) Chmet. Neg. Nr. 3811. s; Wartinzcr Privil, v. Bruck a. d. M. p. 42. 20 Geschichte der Steiermark. Freiheiten des Hochstiftes Bamberg zu beschirmen. * * 3 4) Am 21. December befahl er den landesfürstlichen Verwesern in Aussee, Wolfgang Metschacher und Andrä Fuchsberger, dem Stifte Rein den ihm alle Jahre gebührenden Salzzins treu und sogleich zik entrichten; 2 *) und am folgenden Tage verbot er dem Schweickard Ueberracker von irgend einem Saumfahrer zum Nachtheile der landesfürstlichen Mauten und Verödung der gewöhnlichen Straßen irgend eine Maut bei Liechtenstein außerhalb Judenburg abzufordern. 3) Am 23. December 1460 ertheilte Papst Pius II. dem K. Friedrich IV. die Erlaubnißbulle, die Klöster in Steiermark, Kärnthen, Kram und auf der windischen March untersuchen zu lassen. 4) Am 27. Februar 1460 stiftete Nikolaus Reschl, Bürger zu Ueblbach einen ewigen Jahrtag und alle Wochen sechs h. Messen in der St. Michaels-capelle zu Ueblbach. 4) Anna von Perucck, Witwe des Hanns von Stubenberg, wählte ihre Grabstätte im Stifte Rein, ließ daselbst einen eigenen Altar erbauen, und stiftete eine ewige Messe, einen ewigen Jahrtag mit Spenden von Speisen und Getränken an den Stiftsconvcnt und an Arme. e) (Am 2. Sept. 1462 zu Wien bestätigte K. Friedrich IV. diese Stiftung.) Am Montage vor Gallus, im October 1460 stiftete Niklas Krenu einen ewigen Jahrtag, alle Quatember fünf Messen und ein ewiges Licht vor Gottesleichnam in der Kirche zu Göß und schenkte dafür dem Nonnenstifte seine Eigengüter und Weingärten zu Algerstorf, eine Mühle an der Glein bei Knittelfeld, die Prnnnmühle genannt, und einen silbernen vergoldeten Kopf, welchen damals Hanns Slawdersbacher, Bürger zu Grätz, im Besitz hatte. 7) Das ganze Jahr 1460 hat K. Friedrich IV. abwechselnd in Wien und in der Neustadt zugebracht. In diesem Jahre (Steier am 27. Juni und 17. August,) erließ Erzherzog Albrecht Verordnungen an die Städte Wels und Steier, den Gang des Eisenhandels im Laude ob und unter der Enns in dem altgcregelten Gange festzuhalten. 8) i) Vikiringer Urk. -) Nein. Urk. 3) Joann. Urk. <*) Chmel. Neg. M. 3846. 5) Nein. Urk. °) Nein. Urk. 7) Joann. Urk. 8) Urk. von Stadt Steier, Den Anfang des Jahres 1461 brachte K. Fried- gz?s'ch^dme« rich IV. in der Neustadt zu, wie Urkunden vom Gründung d-s Bis-22. Jänner für Leonhard Freßacher über Güter zu chumrsaibach. Großkircheim und Sagritz in Oberkärnten beweisen. J) Seit der Hälfte des Monates Februar befand er sich in Grätz laut Urkunden vom 19. Februar für Laibach und für den Truchsäß Friedrich von Kastelbark über Einlösung des Amtes in der Reiffnitz und des Schlosses und Urbars Gurnitz. * 2) Zu Grätz am 5. März 1461 fertigte er einen Gnadenbrief, in welchem er die dem Wilhelm Baumkircherund dessen Sohne Andreas, ertheilte freie Gerichtsbarkeit auf allen ihren Gütern, auch auf Wilhelm und Georg, die Söhne des Andreas übertrug. 3) Zu gleicher Zeit befahl er, daß mit die Stadt Cilli umher und im Sannthale alle Schänken außer den früher schon bestandenen, sogleich abgethan, und daß, weil das Weinschänken (nicht um Geld, sondern drei Häfen Getreide für einen Hafen Wein zugeben) allgemein überhand genommen habe, dieser Unfug, alle Gastung für Kaufleute, Säumer und Bauernschaft in neu aufgekommenen Tafernen sogleich eingestellt werden solle — zum Frommen der Städte und Märkte. Den Cilliern bestätigte er weiters noch das alte Recht auf freien Vogelfang in der Umgegend und auf freien Fischfang mit Angeln und Netzen in allen Wässern und Bächen, um die Stadt her, und erließ die Erinnerung an Christof Unger, Pfleger aus Obercilli, Friedrich Aprecher, Pfarrer zu Tüffer, seine Räthe, und Gregor Dienstl Vicedom in Cilli, die Bürger in ihrem freien Fisch- und Vogelbanns-rechte zu beschützen. 4) Am 23. März 1461 zu Grätz entschied er eine Klage Leutolds von Stubenberg wider Meistert, den Juden zu Neustadt wegen eines Geldbriefes, des Ulrich von Stubcnberg, — und fertigte einen Brief an den Rath der Stadt Regensburg mit dem Ersuchen, ihm geschickte Büchsenmeister (Kanonengießer) nach Steiermark zu senden, von denen er jedem jährlich 40 Pfunde Besoldung zu sicherte.5) Um diese Zeit hatte der Markt Wildon in zweimaliger Feuersbrunst große Beschädigung erhalten, so daß viele Bürger ihre niedergebrannten Hofstätten verließen, ihre Felder verkauften und fortzogen. K. Friedrich iv. erließ an solche Bürger großmüthige Anträge zum Ankäufe von landesfürstlichen Feldern in volles Eigenthum, um sie im Markte festzuhalten 9 it k. Gub. Rez. *) it f. Gur. Reg. 3) Scann, ltd. 9 Scann, ltd. Drei. s) Scann ltd. Gemeineds. Gesch. t>. Negensb. III. 337. 22 Geschichte der Steiermark. und zum Wiederaufbau ihrer Häuser zu bewegen. !) Am 22. April 1461 schloß er mit Hanns von Süssenheim den Ankauf der Burgen Ober- und Niederkammern, des Sitzes und Hofes zu Erna», sammt dem ganzen Urbar zu Gaishorn, Kallwang, Mautern, Liesing, Timerstorf, Trofaiach, Lobming, derFischwcidein der Liesing, und des Gerichtes von Mosenstein, ober Kallwang, bis in das DorfKammern und bis Breitendorf. Die Ritter Friedrich Herberstorfer und Jörg Gradner waren Zeugen und Siegler des Kaufbriefes. s) Am 1. Mai in Grätz ertheilte-er Erlaubniß zum Bane einer Capelle an der Polanzen bei Feldkirch in Kärnthen. Am 27. Mai in Grätz fertigte der Kaiser einen Bestätigungsbrief für alle Rechte und Freiheiten des Nonnenklosters in Marnberg. * * 3) Am 22. Juni bestätigte er dem Dominikanerkloster in Grätz zwei Privilegienbriefe der Herzoge Rudolf IV. und Ernst des Eisernen, und am 23. Juni überließ er dem Kaspar Escnkvmcr seinem Pfleger, Schloß, Urbar und die Maut zu Königsberg zu Besitz auf vier Jahre gegen Erlag von 2128 Mark Pfennige, und mit 200 Marken Besoldung für die Burghut. 4) Am 3. Juli 1461 verhandelte er mit Erasmus von Wildhans über den Bestandbcsitz zweier Teiche zu St. Marein am Lan-genbcrge, welche ehedem der Graf von Cilli gehabt hatte. Ritter Jörg Veitscher, Verweser der Hauptmannschaft in Steier, fertigte die Urkunde. 5 * 7) Am 23. August 1461 ließ er durch seinen Rath, Hanns von Stnbcnberg, einen Streit über Grundstücke an der Mur zwischen den Bürgern von Wildon und den Metschachern entscheiden; r>) nnd bestätigte am 3. September eine Gütertheilung zwischen den Dominikanern und Minoritcn zu Pettau. T) Zu Leoben mit 9. September 1461 erlaubte K. Friedrich den Brückern rücksichtlich des durch Feuer erlittenen Schadens, zur Wicderbefestignng und Aufbau der Stadt von jedem Saum einen Pfenning Fahrgeld zu nehmen. 8) Noch in der Hälfte Septembers weilte dann K. Friedrich IV. in Leoben. Am Mittwoch nach Krenzerhöhung errichtete er eine ganz neue Anordnung für den Bürgcrausschuß oder die sogenannten Vierund- *) Joann, llrf. *) K. k. Gub. Reg. -) Chmel. Reg. II. p. 131. <) K. k. Gub. Arch, ö) K. k. Gub. Reg. c) Joann, llrf. 7) Chmel. Regest. II. p. 138. 8) Wartinger p. 44. vom Jahre 1458-1493. 23 zwanzigern der Stadt Judenburg in folgenden Hauptpunkten: „Alle öffentlichen Steuern und Anschläge, auch die für das Bedürfniß der Stadt selbst, sollen stets nur mit Wissen des Vierundzwanziger, durch einige, gegenseitig vom Rathe und von ihnen Gewählte, veranschlagt und eingehoben werden. Nach Jedermanns Gewerbe und Vermögen, worüber ein eidliches Bckenntniß abgenommen wird, soll jeder Anschlag geschehen. Wer dabei etwas verhehlt, verliert sein Gut. an die Stadt. Zur Richtcr-wahl sind alle Hanssässigen der Stadt zu berufen und ihnen dann die alten Handvesten vorzulesen. —Zn Handlungen bei Gericht soll jeder Beklagte am Donnerstag bei Sonnenschein dreimal durch den Frohnbothen vorgeladen werden, und die Gerichtshandlnng hat vor sich zu gehen, wenn der Beklagte auch nicht erscheint — nach den vorgeschriebeuen Förmlichkeiten- Alle gerichtlichen Urkunden müssen vom Richter und von Einem des Rathes unterfertigt werden. Beklagt ein Jude Jemanden, so hat er ihn gleich am ersten Tage schon namhaft zu machen. Für Pupillen ist stets einer der nächsten Verwandten als Gerhab bis zu. ihrer Vogtbar-keit und, in deren Weigerungsfälle, Einer des Rathes, oder aus der Gemeinde dazu zu ernennen. Alles hintcrlassene Erbgut muß genau umen* tarisirt, und über Alles zum Besten bet Pupillen genaue Rechnung geführt und gelegt werden. Zwischen Richter, Rath, den Viernndzwan-zigern und den Bürgern soll Hochachtung und Höflichkeit walten, wie in allen anderen ehrsamem Städten Gewohnheit und Sitte ist. Der Stadt-schrciber soll sein Amt ordnungsmäßig verwalten, und ihm vor Allen Achtung bezeugt werden. Jede geflegelte Zuschrift darf immer nur in Anwesenheit des Richters, des Rathes und einiger der Vierundzwanziger erbrochen und gelesen werden. Alle neuen Einrichtungen und Anlagen zum Frommen der Stadt sollen nur mit Wissen und Willen der Bürger-gcmeiude getroffen und bei begründeter Beschwerde . derselben sogleich wieder abgethan werden. Waö von diesen Artikeln sich mit der Zeit beschwerlich zeigt, muß vom Landschreiber untersucht, gebessert, oder ganz abgethan werden, st Am 22. September zu Leoben überließ er bestandweise um jährlich 12 Pfunde in die landesfürstliche Kammer die Fischarche zwischen Weyer und Frohnleiteu, neben Wennstorf, dem Jörg Karschaner. Ritter Jörg Ungnad siegelte den Bestandbrief. i) 2) Am 26. September bestätigte er alle Handvesten und Privilegienbriefe des Nonuenstistes zu Göß unter i) Johann, llrf. «) K. f. Gub Reg. 24 Geschichte der Steiermark. der schweren Verpönung, daß den Uebertretern alle Güter confiszirt, und zwischen dem Kloster und der landesfürstlichen Kammer getheilt werden sollen. '*) Während seines Aufenthaltes in Leoben hat K. Friedrich IV. noch mehrere Urkunden für die schwäbischen Städte und Briefe an Herzog Wilhelm von Sachsen ausgefertigt.* 2) Im October war er wieder in der Burg zu Grätz. Daselbst am Montage nach Franziscus erlaubte er den Leobneru, von jedem geladenen Wagen 4 Pfennige und von jedem Saumpferdei Halbling Maut zu nehmen, und diese Rente zum Baue der Stadtmauern und Wehren zu verwenden. Am 6. October 1461 bewilligte er den Brückern neuerdings einen Jahrmarkt auf Sonntag nach Pfingsten mit allen Rechten und Freiheiten ihres Martinimarktes, um sich desto besser und bälder von dem Schaden der Feuersbrunst erholen zu können.3) Am 13 October daselbst, gab er dem Christof von Mörs-burg zu lebenslangem Bestände gegen jährliche Kammerrente von dreißig Pfunden die Höfe Gundelhof zu Neudörfl, Sigmnndhof zu Neundorf und Hansenhof im Kühbach. Ritter Jörg Noitscher, Verweser der Haupt-manuschaft in Steier fertigte die Urkunde darüber.4) Am 19. October 1461 erhielt nach dem Tode des Hanns von Furchteneck dessen Verwandter, Andreas von Furchteneck, Namen und Wappen der Familie, jedoch gegen Revers, daß weder er noch seine Erben auf das Schloß Furchteneck Anspruch machen werden.5) Am 20. October ordnete er als Münzcommissarien ab, seinen Hofmarschall: Georg Fuchs, Sigmund von Spanr, seinen Kämmerer, Andreas Trautmaunsdorfer, seinen Burggrafen und für Grätz eigene Münzprobicrer ab, um alle schlechte Münze, welche geringer ist, als die zu Grätz, Neustadt und Wien geprägte, zu zerschneiden und zu vertilgen: ... („und wir haben ihnen von jedem Pfunde Pfennige guter oder böser Münze, zwei gute Pfennige, und von einem halben Pfunde Pfenninge einen Pfennig, und von 60 Pfenningen 9 Halblinge zu zahlen geordnet; was aber hinter 60 Pfennige beschaut und probirt wird, das soll unentgeldlich zum frommen gemeinen Nutzens geschehen.) 6) Zu Grätz am 6. November 1461 begann K. Friedrich IV. die Gründung eines B i sch o fss i tz e s i n L a i b a ch und weiset dem- 1) Dipl. S. IX Styriae I. 59. Joann. Itrf. 2) Müller Reichstagstheater Vorst. IV. 30. 3) Wartinger p. 45. — Johann. Itrf. 4) K. f. Gub, Reg. s) Chmel. Mater. II. °) Böheim. Gesch. von Neustadt. I. 143. vom Jahre 1458—1493. 25 selben das Benedictinerkloster zu Oberburg im Sannthale, das Schloß Görtschach und acht Pfarreien mit dem gesammten Urbar und mit allen Herrlichkeiten zu. *) Die Steiermark betreffend besagt die Stiftungsurkunde (6. December 1461) Folgendes: Neben den geistlichen und weltlichen Fürsten erscheinen von den steierischen Edeln in der Urkunde als Zeugen : Graf Ulrich von Schaumberg, Graf Hermann und Johann von Montfort, Johann und Sigmund von St. Georgen und Posing, Luitbold von Stubenberg, Niklas von Liechtenstein ans Muran, Pankratius von Plankenstein, Bernhard Kra-betstorfer, Georg von Saurau, Anton und Andreas von Hollneck, Friedrich von Graben, Pongratz Rindschaidt, Andreas Baumkircher, Sigmund Rogendorfer, Landeshauptniann in Steier n. v. A. — Sigmund von Lamberg, früher Pfarrer zu St. Martin bei Krainburg, dann kaiserlicher Hofkaplan, wurde zum ersten Bischöfe ernannt. Jedoch die Benedictiner zu Oberburg widersetzten sich der Auslieferung' und Uebergabe ihres Stiftes und dessen Herrlichkeiten; sic wählten gegen das landes-sürstliche Verbot eine» neuen Abt (Gregor) und wollten sich weder weltlichen noch kirchlichen Befehlen fügen. Der neuerwählte Abt rcsig-nirte zwar seine Würde wieder und überlieferte im Jahre 1463 Kirchenschatz und Urbar, nachdem am 9. September 1462 die Bulle des Papstes Pius II. erflosfen war, mit Bestätigung und Befreiung des neuen Bisthums von aller Kirchengewalt zu Aquileja und Salzburg. Allein die zur Seelsorge in Oberburg noch weilenden Stiftsmitglieder bcharr-ten in ihrer Widersetzlichkeit so fest, daß sie nur durch den Bevollmächtigten des Papstes, Bischof Rudolf von Lavant, und mit Androhung des Bannfluches zur Nachgiebigkeit bewogen werden konnte». (I. 1465.) a) Am 24. November 1461 stellte Friedrich IV. an den Papst Pius II. die Bitte, den Aebtcn der Eisterzienserklöster Rein, Neubcrg und Neustadt, welchen schon früher die apostolische Erlaubuiß, sich der Pontifi-calien zu bedienen, Kelche und Altäre ihrer eigenen Kirchen zu weihen, war gegeben worden, auch Gewalt und Vollmacht zu verleihen, Trag-altäre und Kelche fremder Kirchen in ihren eigenen zu weihen. * 2 3) Im Jahre 1461 verkaufte der Bischof Georg von Seckau dem Stifte Stainz das Dorf Rasendorf bei Stainz. 4) 1) Marian. Gesch. der Clerisei. IV. 7. 301. - Archiv für Geschichte Jnner-vsterreichs. 1829. p. 766, Caesar. Annal. III. 510. (507.) 2) Tanzt. Gesch. des Bisthums Lavant. p. 171. Caesar. III. 517—518. 3) Dipl. Styr. II. p. 40. 4) Stainzer Saath. 26 Geschichte der Steiermark Seit der Mitte Februar weilte K. Friedrich IV. bis in die Mitte Septembers ununterbrochen in Grätz, dann in Leoben, später in Neustadt, und endlich wieder zu Grätz. Den angeführten Urkunden zufolge dürfte man auf eine tiefe Ruhe im Lande Oesterreich und I. 1461—1462. Krieg zwischen H. Albrecht VI. und dessen V-rdündkten Steiermark schließen. Und dennoch war die Zeit ungemein bewegt und gewaltige Gährung vorzüglich in Oesterreich. Oesterreich und Steier waren vorzüglich aus den Münzstätten des Grafen Sigmund von Pösing, des Baues Witowetz und der Edelleute von Baumkirchen, Ellerbach und Grafencck mit schlechter Münze, mit den sogenannten Schinderlingen überschwemmt, alle Handelsgeschäfte dadurch gehemmt und die Preise der Lebensmittel ans eine solche Hohe getrieben, daß die ärmeren Volksclassen bald nicht mehr im Stande waren, sich das Nöthige zu verschaffen. r) Selbst aus den landesfürstlichen Münzstätten zu Grätz und Neustadt scheint solche elende Münze hervorgegangen zu sein.i) 2) Dazu gesellte sich sehr bald Theucrnng und Hungersnoth. Zuerst erhoben sich daher die Landstände in Oesterreich gegen K. Friedrich IV. und riefen den H. Albrecht VI. zu Hilfe. Dieser schloß Bündnisse mit K. Podicbrad in Böhmen und mit K. Mathias in Ungarn 3) (10. April 1461) wider den Kaiser seinen Bruder, welchem er nun offene Fehde erklärte, und bereits Neustadt und Wien bedrohte. K. Mathias hätte seinen Heerzug gegen Steiermark richten sollen. Sorglos saß K. Friedrich IV. in Grätz; und seine Unthätigkeit empört, wenn man das unbeschreibliche Elend int Lande aus den Schilderungen des gleichzeitigen Ebendorfers kennt. 4) Selbst seine Anordnungen wegen der schlechten Münze scheinen von keinem durchgreifenden Erfolg gewesen zu fein. Endlich wurde ein Waffenstillstand vom 6. September 1461 bis 24. Juni 1462 geschlossen, in welchem K.FriedrichIV. besondere Helfer, die Grafen von Pösing, und die Edlen von Ellerbach, Baumkirchen und Grafeneck in Ungarn einbegriffen sein sollten. Allein auch dieser Stillstand ist schlecht genug gehalten worden. s) K. Friedrich IV. saß hierauf bis in den Monat Mai ununterbrochen in Grätz. Am 8. Jänner 1462 befahl er seinem Amtmann in Win- i) Ebendorfer p. 901 bezeichnet dies ausdrücklich. i) So versichern Ebendorfer p. 900. Sccr. Rer. Austr. H.v. Rauch, p.45—50. Unrest Chron. p. 548. 3) Pray. Annal. III. 262. Kurz II. 21. Chmel. Reg. Nr. 3867. 4) Ebendorfer p. 926—930, 946. 6) Kurz II. 1-30. torn Jahre 1458—1493. 27 disch-Fcistritz, Konrad Rechner, aus den Renten des Amtes den Karthäu-fern in Seitz jährlich 20 Pfunde, 4 Schilling Pfennige, statt der ihnen in der Urstistung zugesichcrlen 20 Maß Elfen und eines Saumes Ocl, auszurichten. *) Zu Grätz am 19. Jänner schloß er einen Tauschvertrag mit Peter Kerntner, dem er einen Hof, unter dem Schlosse Wildon in dem Gehege gelegen, mit Erbrecht gab, für die sogenannte Göldelhnbe im Schrabbach in der Pfarre St. Stefan bei Friesach. l 2) Am 13. Jänner erließ er das Verbot, zwei Meilen im Umkreise von Mürzzuschlag weder mit Salz zu handeln, noch Tafernen zu halten; 3) und am 16. Jänner erließ er die Weisung, daß wider die Freiheiten der Miirz-zuschlager, das Eisen nicht auf fremden Straßen verkehrt, noch in anderer Form geschlagen werde, als Alters her üblich gewesen; 4) zugleich erneuerte er den allgemeinen Befehl gegen allen Handel mit Weinen, Salz und Nahrungsmitteln, und gegen alle nicht altherkömmlichen Ta-ftrnen innerhalb zwei Meilen um Städte und Märkte umher. 5) Zugleich schloß K. Friedrich IV. einen Tausch um Güter im Götzenthal, Dragnik und Pödcrlach, zum Schlosse Landskron gehörig, mit Andrä von Grciseneck, und einen Kauf mit Agnes, Witwe des Ritters Thomas Rottenstein, um ihr Dritttheil am Schlosse Rabcnstein im Lavantthale mit allen Herrlichkeiten und Rechten. Den Brief darüber siegelte Ritter Sigmund von Rogendors, Verweser der Hauptmannschast in Steier. 6) Wieder am 17. Februar zu Grätz fertigte er den Befehl an die Neustadt, die Burger zu Mürzzuschlag nicht zu hindern, ihr Eisen, welches sie in der Neustadt nicht verkaufen, weiter zu fuhren. 7) Aus Bitten seines Nathes, Jörg von Sauran, erhob er, am Erchtage nach dem Palmsonntage 1462 den Ort Preding zum Markte und ertheilte ihm einen ewigen Wochenmarkt am Sonntage mit allen Rechte» und Freiheiten der anderen Städte und Märkte des Landes. 8) Am 2. April zu Grätz belehnte er seinen Truchseß Anton von Herberstein mit Haus, Thurm, mit Auen und Feldern zu Fürftenfeld, die er von Ritter Friedrich Voit-scher gekauft hatte. 9) Am 6. April verlieh er dem Jörg Rantenstrauch, l) Joann, lit!. -) K. k. G. A. 3) K.!. <8. A. 4) Joann, litt. 5) Joann, litt. °i K. f. G. Reg. t) K. f; G. Neg. 8) Joann. Itrf. 9) Kumar. II. 128. 28 Geschichte der Steiermark Kürschner zu Trotz, eine Grundfläche innerhalb der Stadt „bey dem eysenein Tor" zur Erbauung eines Hauses gegen jährlichen Zins in dar Hubamt daselbst. l) Zu gleicher Zeit überließ er pflegweise das Schloß und Urbar Arnfels dem Martin Reichenegger um jährliche Rente von 260 Pfunde; und Ritter Urban Dieperskircher, Hubmeister in Grätz, flegelte den Brief darüber. 2) Anfangs Mai 1462 gab er die Erblehen des Hanns von Hausmannstättcn zu Ganning den Kindern desselben, Erasmus, Stefan und Juliana von Hausmannstätten. 3) Am 12. Juni zu Grätz ertheilte er dem Stifte Rein die Freiheit, daß die dortigen Conventherren, welche zur Auswartung des Gottesdienstes nach Straßengel kommen, für ihre und für das Bedürfniß der Taferne daselbst Brennholz aus den Göstinger Waldungen an gelegenen Stellen nehmen dürfen. 4) Am 16. Juni 1462 war K. Friedrich in der Neustadt, und überließ an den Ulrich Eibeswalder daö Schloß Seldenhofen an der Drau mit Urbar, Herrlichkeiten und Burghut gegen jährliche Zahlung von 450 Pfunden. Ritter Martin Spitzer flegelte die Urkunde.5) Im Jahre 1461 sollen die Ritter Johann und Georg von Graden die Kirche zu Siraßgang in ihrer heutigen Gestalt haben Herstellen lassen. Am 3. November 1461 starb der reiche Erzbischof Sigmund I. zu Salzburg, und hatte am 16. November seinen vielbewährten Dompropst Bernhard von Weißbriach zum Nachfolger. I. U61-1462. Der geschlossene Waffenstillstand ist von Herzog «rudrich iv.'«nd Albrecht VI. sehr bald gebrochen worden. Um die nicht AU'r-cht vi. bezahlten Söldner, meist Fremde, welche stch durch Rau-der^Vurg^zü^Wikn ben und Plündern selbst zahlbar machen wollten, zu belagert. befriedigen, schrieb H. Albrecht die drückendsten Contri-butionen aus; K. Friedrich verbot sie und untersagte auch alle von Albrecht einberufenen Ständeversammlungen. Mit Ende des Jahres 1461 kam es daher neuerdings zum Kriege. Die österreichischen Stände suchten Einigung zu vermitteln, und der alte Bürgermeister, Christian Pren-ner, vereinigte -sich mit ihnen und sicherte die Hauptstadt Wien. Eine andere Partei aber, von H. Albrecht wahrscheinlich bestochen, spann da- 1) K. k. G. A. 8) K. k. G. Reg. «) K. k. G. Reg. ss Reiner Urk. '•) K. t ®. Reg. selbst Empörung und Abfall vom Kaiser. Im allgemeinen Aufstande wurde der guigestnute Bürgermeister und Rath abgesetzt. An der Spitze der Empörer stand Wolfgang Holzer, eine Creatur Eizinger's, wider den Cillier Grafen Ulrich verwendet, und von diesem wegen Schmäh-und Spottliedern gegen ihn und seine Geliebte eingekerkert und halbtodt gepeiniget, — von Eizinger aber befreit, zum Rathsherrn und endlich gar zu Wiens Bürgermeister erhoben. Die Gutgesinnten sendeten Eilboten an K. Friedrich IV., selbst zu kommen, um zu retten, was noch zu retten sei. Schon der im Jahre 1461 nach Marburg anberaumte Landtag war won ihm nicht besucht, Verwilderung und Elend dadurch vermehrt worden. 4) Auch jetzt saß er bis Juni »nthätig, und die äußerste Roth erst scheint ihn von Neustadt wieder nach Steiermark zurückgetrieben zu haben, mit daselbst die auf dem Landtage zu Marburg aufgebotenen Streitkräfte von Jnncröstcrreich um sich zu versammeln. * 2) Am 4. Juli 1462 fertigte er einen Majestätsbrief zu Marburg ans, wonach es den Landlcute» des Fürstenthums Kärnkheu zu keinem Nachthcile an ihren Freiheiten gereichen sollte, daß sie sich auf diesem Landtage verpflichtet hatten, durch zwei Monate auf eigene Kosten und Darlehen im Felde zu dienen, doch gegen Vergütung des allfälligen Schadens. 3) Am Ertag nach Ulrich (4. Juli) bestätigte .er zu Marburg, dem Stifte Viktring eine geleistete Steuersumme. Noch war K. Friedrich von Marburg nach Windisch-Feistritz gegangen, wo er am 8. Juli 1462 für Herzog Ludwig von Baiern eine Urkunde fertigte. 4) Am 15. Juli 1461 sendete er von Grätz ein Dankschreiben an die Wiener für ihre Bereitwilligkeit, während der ausgebrocheneu Unruhen seine Gemahlin und seinen Sohn Maximilian bei sich aufzunchmen. Endlich erhob er sich mit den Söldnern von Steiermark, Kärn-theu und Krain und mit den Zuzügen unter Andreas Banmkircher und Grafenekkcn gegen Oesterreich. Neue Eilboten von Wien her trafen ihn im Mürzthal. Mit 4000 Streitern kam er bis 15. August in Neustadt und am 21. August vor Wien au. 5) Er mußte jedoch drei Tage unter Gczelteu am Wienerberge warten, bis man ihm die Stadtthore öffnete, ') Ebendorfer. p. 945. — Sed dum ipse suam personalem subtraxissit prae-sentiam multis insngillatus stimulis suorura necessariorum, diaetam in Marchburg indixit; qua conolusa mox post Andrae se venturum Viennam devoYit. ' 2) Caesar. Annal. III. 509. 3) Caesar. Annal. III. 513. Kärnthri. Stände-Archiv. Landhandvest, p. 27. <) K. baier. N. A. ») Caesar. III. 513—514. 30 Geschichte der Steiermark und er in seine Burg am 22. August einziehcu konnte, wo seine Gemahlin Eleonore seiner schon fast ein Jahr vergeblich geharrt hatte. Allein bald kam es zwischen den Bürgern nnd K. Friedrich zu offener Fehde, so daß er von den Bürgern in der kaiserlichen Burg mit den steierischen Rittern Wilhelm von Saurau und Georg von Tenffenbach eingcschlossen und förmlich belagert wurde. Viele Ritter aus Oesterreich und Steicr-iiuuf sendeten darob den Wiener Bürgern Fehdebriefe auf Raub, Mord und Tod. Im Schrecken darüber riefen auch die Wiener den Herzog Albrecht zu Hilfe und zur Gefangennchmnng seines Bruders. Mit zahlreichen raubluftigen Rittern kam er wirklich am 2. November in Wien an; zugleich waren aber zur Rettung des Kaisers neue Streiter aus Steier, Kärnthen und Krain, anfgerufen durch den Hauptmann von Güns, Friedrich Zeuger, und selbst K.Podiebrad von Böhmen eingetroffen. Jene vereinigten sich zu Fischamend mit dem Böhmenkönige, und von den innerösterreichischen Rittern nennt die Geschichte die starken und rüstigen Kämpfer, Anton, Hanns, Georg und Leonhard von Herberstein, und von der jüngeren Linie Andreas von Herberstein, Wilhelm von Saurau, Georg von Teuffenbach, Johann von Pöflng, Leopold von Stnbenberg, Johann von Pucheim, Johann Wittowetz, Graf von Sagor, den Grafen von Hainberg, Theodor von Emmenberg * 2) den Plabusch von Thurn, Hauptmann zu Portenau, den Friedrich Ungersbacher, die Grafen von Auersberg zu Schönberg.3) H. Albrecht mußte sich 2. December zu Vergleich und Frieden verstehen, mit dem Lande unter der Enns auf acht Jahre sich begnügen und K. Friedrich IV. frcigelassen werden. 4) In seiner Bedrängniß zu Wien hatte K. Friedrich IV. auf Bitten des Bischofs Georg von Seckau am I.Sept. 1462 zwei Urkunden gcfer-tiget; in der ersten war die Vogtei der Pfarre St. Peter ob Judenburg bestätiget — und in der zweiten der bischöfliche Markt St. Ruprecht an der Raab zu einem Marktflecken erhoben, mit einem Wochenmarkte 1) Ebenderfer. p. 052: Quibus patratis D. Imperator 21. August! cum manu forti Styrensium, Carinthiorum, et de Carniola, et Stipendiaries per Paumbkircher et Grafenekker adunatis advenit. Sed sibi ob metum nega-batur ad Yiennam ingressus; vnde coactus est sub monte Viennensi sub tentoriis cum bis pernoctando delitescere. 959. 2) Vide Aufmerksamen, I. 1818, Nr. 35. Kumar II. 12. III. 4 ’) Urk. in der k. k. Gub. Reg. 4) Kurz. II. B. 227. am Dienstage mid m it zwei Jahrmärkten, Sonntags vor Magdalena »nd'Sonntags nach Michaeli, mit fürstlicher Freinng begnadiget. !) Von Wien begab sich K. Friedrich sogleich nach Kornenburg zn K.Podiebrad, schloß eftt Schutz-und Trutzbündniß mit ihm, und ernannte ihn (8. December 1462) zum Obervormund seines Sohnes Maximilian. In einer zweiten Einigung am 13. December 1462 crtheilte K. Friedrich IV. den drei königlichen Prinzen die Reichsfürstenwürde, erhob sie zu Herzogen von Münstcrberg und zu Grafen von Glatz, vermehrte und bestätigte die Privilegien des Königreiches Böhmen. Dagegen trat K. Podicbrad alle die Erbansprüche auf die Eilli'sche Erbschaft, welche ihm Frau Marga'rct Herzogin von Tesche», geborne Gräfin von Cilli, übergeben hatte, mit allem beweglichen und unbeweglichen Vermögen an K. Friedrich IV, ab: * 2) „alle und /gliche Hab und gut, es sey Fürstentum, Graueschaft, Herschaft, Stoß, Stal, Gebiete, Pfandschaft, Schuld, Schuldbrief, Forderung, Anspruch, Parschaft, Klepnott, liegende oder fahrende Habe, Eigen oder Lchcn, sammt den Brief, der darüber von Margarete ansgegangen ist." 3) Gegen H. Albrecht VI. brütete K. Friedrich IV. Rache; und sicher wäre der Krieg zwischen ihnen wieder ansgebrochen, wäre nicht H. Albrecht plötzlich, am 2 December 1463, int 45. Jahre seines Alters, wahrscheinlich durch Jörg von Stein vergiftet, gestorben. 4) Neben den Urkunden für das Reich, für eine lateinische Schule in Kempten, für die Schifffirhrt am Lech, die Viehtrift und die Fischweidc der Stadt Augsburg (Grätz, 5. Februar, 3. Juni, 23. Juli) finden wir auch anderweitige Verfügungen Friedrichs im Bereiche der Steiermark aus diesen Tagen. So verkaufte ihm Wolfgang Praun, Pfleger zuWolkenstcin, sein Haus mit Nebengebäuden in Aussce um 550 Pfunde, welche von den Verwesern daselbst, Wolfgang Mct-schachcr und Andreas Fnchsberger, ans den Amtsrenten bezahlt worden sind; an Prann's Verkaufsurknnde hingen ihre Siegel: der edle Wolfgang Ennsthaler, Pfleger in der Sölk, und Wolfgang Vronsberger, Richter und Amtmann in Aussee. 5) Am 27.Juli 1462 erhielt zu pflcg-wciscm Besitze der Gutenbergcr das Schloß Psanuberg sammt den Aem-teru am Stroppiz, Lausniz und am Schrenz, mit der Bnrghut, sowie alles bisher time gehabt hatte, Ritter Martin Spitzer; wobei den Brief ‘) Joann, llvt. z) K. k. G. A. Chron. Celej. ep. Hahn. p. 727. Kurz. II. 29—53. 3) Ku:z. II. 63. <) Lünig. Part. spec, continual, IY. T. I. 105, 1513. 3) K. k. G. Reg. 32 Geschichte der Steiermark siegelten: Ritter Sigmund Rogendorf er, Verweser der Hauptmannschaft in Stein, und Urban Dicperskirchen, Hubmeister und Judcnrichter zu Grätz. Gleichzeitig verkauften die Brüder Lcnpold und Pongratz Soyell ihre Gößer Lehen im Dorfe Niederschöklach dem Hanns von Stubenberg 1. September 1462; U und Jakob von Klöch verkaufte dem Bischof zu Lavaut, Theobald Swcinpeck, Besitzungen zu Schaffern in der Zweiinz hinter dem Reisberge und zu Engeldorf bei Friesach — um 120 Pfunde. * 2) Am 24. März 1462 fertigte der Salzburger Erzbischof Burchard für das Chorherrnstift zu Rottenmann eine umständliche Urkunde aus, worin er demselben die Einverleibung der Pfarrkirche mit dem Bedinge bestätigte, daß alle Jahre amRupertiseste dem Domcustos zu Salzburg zwei Pfund Pfennige bezahlt werden sollten. 3 *) Als salz-burgischer Generalvicar weihte Bischof Ulrich von Gurk im Stifte zu Rein vier Altäre ein und beschenkte sie mit Ablaßbriefen. 3) ?• 1463-r Um die Sache des Kaisers Friedrich IV. hatte ganze slhr inNe,,! sich auch Papst Pius II. sehr eifrig angenommen. Alle start. Suffraganbischöfe ließ er durch den Erzbischofvon Salz-9lä'@niramfJ. U1 bürg ernstlich auffordern, sich fest an Friedrich anzn-schließen, und das päpstliche Schreiben mußte im ganzen Salzburgischen Erzsprengel verkündiget werden. 5) Nach dem Todfalle des H. Albrecht VI. wollte das Land Oesterreich endlich beruhiget werden. Allein die Soldner forderten ihre rückständige Löhnung; und weil K. Friedrich sie nicht alsogleich befriedigen konnte, bildeten sie zahlreiche Räuberbanden im Lande umher. Eine solche Räuberbande, 1000 Mann stark, unter ihrem vorzüglichsten Anführer Smikuski, fiel sogar in die Steiermark ein, ermordete viele Menschen, nahm noch mehrere gefangen mit sich fort, plünderte viele Ortschaften ganz aus und zündete sie vor ihrem Abzüge an. K. Friedrich IV., unbeweglich in Neustadt sitzend, that dagegen gar nichts; und erst im folgenden Jahre gelang es dem Feldhauptmann, Georg von Pottendorf, diese Räuberbrut zu vertreiben. 6) K. Friedrich hielt sich durch bas ganze Jahr 1463 in der Neustadt auf. Am 4. Jänner belohnte <) Göß. Urk. 2) Tangl p. 167—168. 3) Caesar III. 734—736. ■*) Reiner Urk. 5) Hansiz. I. 546. 6) Pray. Annal. Ungar. IV. 18. vom Jahre 1458—1493 33 er die Verdienste seines Rathes Pongratz van Plankenstein, und -zum Ersätze rückständigen Soldes und ausgelegten Baugeldcs. mit Verschreibung von 6000 ungarischen Dukaten-Gulden, wofür er ihm die beiden Schlösser Freienstein und das öde und zerbrochene Peilnstein mit allem Urbar und Zugehöre auf Lebenszeit versetzte, worüber Pongratz von Plankenstein am 5. Jänner den Reversbrief ausgefettiget hat. *) Am 5. Jänner ertheilte er den Brüdern von Anersberg wegen ihrer Treue und Hilfe bei der Belagerung iw Wien das neu errichtete Erbmarschallamt in Kr ain und in der windischen Mark, und am 28. Februar die Erlanbniß, zu Schönberg in Krain ein Schloß und eine Veste erbauen zu dürfen. * 2) Dem Andreas Baumkircher, Span zu Preßburg, hatte K. Friedrich IV. ebenfalls 6000 ungarische Dukaten-Gulden verschrieben und ihm dafür die Stadt Korneuburg in Hauptmannschaft und satzweise übergeben. Darüber stellte ihm Baumkircher zu Reustadt am 14.Jänner 1463 einen Reversbrief mit der Versicherung aus, die Bewohner von Korneuburg bei ihren alten Freiheiten, gewöhnlichen Renten, Zinsen, Gülten, Robaten zu belassen. 3 *) Am Mittwoch vor dem Sonntage Re-miniscere zu Neustadt ertheilte er auf Bitten Jörgs von Sauranden Bürger i in Preding einen ewigen Jahrmarkt auf den Sonntag nach Maria Himmelfahrt mit fürstlicher Freiheit vierzehn Tage vor- und vierzehn Tage nachher. 4) Am Montage nach Sonntag Lätare erließ er an Sigmund Rogendorfer, seinen Rath und Verweser der Hauptmannschaft in Steuer den Befehl, der Geldschulden wegen, keinen Bürger im Jnnernberg des Eisenerzes vor die Landschranne in Grätz vorzuladen und dies nur in Fällen, welche Grund und Boden betreffen und außerhalb des Burgfriedens liegen, zu thnn. 5) Am 10. Mai ließ er den Beschluß ausfertigen, daß, wer immer in den Pfarrbezirken Rottenmann und Offenberg in Obersteier anfErze graben und bauen wolle, das Recht dazu von dem Propste in Rottenmann bestehe und empfange — welcher Macht haben solle, derlei Erze zu verleihen — mit Vorbehalt jedoch der landesfürstlichen Hoheit und Gerechtigkeit. 6) Auch erhielt Wolfgang Praun, Pfleger zu Wolkenstcin, den Auftrag, die außer dem Winkel Strechan (in der Strechau) ansäßigen Landleute von den dort gelegenen <) K. k. G. A. -) Lünig. R. A. VII. 201, 203. Wurmvrand Collect, p. 294. 3) K. k. G. A. Chmel. Reg. Nr. 3966. <) Joann, ltrf. s) K. f. G. Reg. «) K. k. G. Reg. Geschichte der Steiermark. — V II- 8d. 3 34 Geschichte der Stetermark Wäldern und Fischwaffern abzuhalten, weil er diesen Winkel dem Chor, hcrrnstiste zn Rottenmann geschenkt habe. *) Zu gleicher Zeit ertheilte er dem Balthasar von Teuffenbach pflegweise gegen jährliche Rente von 150 Pfunden das Schloß Fürstenfeld mit Urbar, Rechten und Zugehör, sowie diese früher von Ritter Anton von Herberstein dazu genommen worden sind. Ritter Wolfgang Glatz siegelte den Reversbrief. * 2) Am Donnerstag vor Sonntag Cantate überließ er pachtweise daö Schloß Gvsting fammt dem Biberlehen dem Christof Miendorfer, sowie es bisher Andrä Breuner inne gehabt hatte. Im Monate Juli ist grvßtentheils durch die Vermittlung der päpstlichen Legaten Frieden und Uebereinkunst zwischen K. Friedrich I V. und K. Mathias von Ungarn geschlossen worden. 3 4) K. Friedrich IV. hatte auch den Entschluß gefaßt, in der Vorstadt zu Grätz bei der Kirche St. Leonhard ein Franziskanerkloster zu gründen, wozu am 8. October 1463 der Erzbischof Burkhard von Salzburg die Bewilligung ertheilte. Im April dieses Jahres hatten sich auch die Nonnen von unserer Frauen im Paradeiskloster zu Judenburg mit Beschwerde der Verletzung ihrer Wahlfreiheit schriftlich an ihn gewendet. Nach dem Tode der Aebtissin wählte nämlich der Convent einstimmig eine Nonne, Barbara Poynerin, zur Vorsteherin. Mit der Wahl hatte der Convent lange auf den für das Kloster bestellten geistlichen Minister Heinrich zugewartet, der jedoch nicht erschienen ist. Endlich erschien er, aber mit einer fremden Nonne aus Oesterreich, von welcher er vorgab, sie nach des Kaisers Befehl als Aebtissin einsetzcn zu sollen. Dagegen protestirte nun derConvent, berief sich aus das vom Papste Jnnocenz ertheilte freie Wahlrecht des Conventes, aus ihrem eigenen Mittel eine jeweilige Aebtissin zu erwählen, und auf die kaiserlichen und landesfnrstlichen Bestätignngsbriefe dieses Rechtes, und bat den Kaiser, das Kloster bei dieser Freiheit zu beschützen und die vollbrachte Wahl zu bestätigen: „Auch allergnedigster Herr rucffn „wir an ewer kaiserliche gnad, rr Welt ansehen, das wir mit gepstlichayt „und in gerechten gehorsam mit aller czucht und zymlichayt nach aufsacz „unser Tegel ordenlich als wir hoffen zu got volpracht haben in ray-„nigkayt fleiffiger gottzdienst von kindhayt unser tag piß auff den heuti-„gen tag, darumb wir hoffen, das wir unser wall pillich bestättiget mit „gunst ewer kayserliche gnade und under uns ain wirdige mneter zu *) Joann, lift. -) K. k. G. Reg. 3) Pray. Annal. Hung, III. 285 — 294. 4) Caesar. Annal. III. 520. Vide Herzog. Cosmogr. Franciecana. p. 270. „einer abtessin erwellen müge. Wenn doch wissentlich ist, das wir mit „nntad, wils got, noch nyn begriffn sevnd, das sich unser geschlächte „möcht in spott schämen." l) Am 25. November 1463 erhielt auch Lorenz Trag das Schloß Neumarkt bei Friesach mit Urbar und Herrlichkeiten pflegweise. Die Urkunde darüber siegelten Ritter Jörg von Kainach und Paul Polaner.2) Der Erzbischof von Salzburg bestellte am 8. October 1463 den Georg Gradner als Burggrafen und Amtmann zu Vanstorf, und am 10. December den Wolfgang Absolterer zum Burggrafen und Pfleger in Lich-tenwald; nachdem Andrä Baumkircher, als erwählter Obmann, den Streit mit den Brüdern Jobst und Jakob von Gallenberg wegen dieser Pflege zu Lichtenwald, am 6. November 1463, entschieden hatte. 3) Zwei Jahre hindurch, 1464 und 1465, verweilte 3. um unb ms. K. Friedrich IV. mit seinem Hofe in der Neustadt und Erbrochenen eben nicht viele und wichtige Urkunden sind aus dieser derN-usta«. Zeit für die Angelegenheiten der Steiermark bekannt. Am 21. Februar 1464 belehnte er den Christof Minndorfer mit Gulden, Bergrechten, Zehenten zu Groß-Traksa in der Pfarre St. Bene-bieten, an der oberen Reschitz, zu Manchen im Luttenwerde, am Her-zogenberge, zu Flabetinzen, zu Prodnik zwischen Nassau und Stenz in der Pfarre Abtstall und mit einem Hause in Radkersburg. 4) Am 16. April erkaufte er von Andrä von Greißeneck zwei Häuser zu Neustadt bei dem Neunkloster und in der Neunkircherstraße. 5) Im Juli waren auch die Unterhandlungen wegen den Ansprüchen des H. Sigmund von Oesterreich und Tirol zu friedlicher Einigung gediehen, und H. Sigmund stellte dem Kaiser, Innsbruck 4. Juli 1464, einen Verzichtbrief auf sein Drittheil des Landes Oesterreich, wie auch auf die gesammte Cilli'sche Erbschaft aus. 6) Am 8. November befahl er allen Unterthanen in Steiermark: den Edelherren, welchen sich der Erzbischof Bnrkhard von Salzburg vor dem Kaiser zu Recht zu stehen, erbothen, und die ihn dem-ungeachtet befehden wolle», Widerstand zu leisten, wenn er es fordert. T) ») K.!. G. A. -) K. k. Gub. Reg. 3) K. f. G. A. *) Joann. Art. s) K. f. ®. A. 6) Kurz. II. 240. •>) K. k. G. A. 36 Geschichte der Steiermark Am 4. December belehnte er den Wilhelm von Saurau für die Anna, Witwe des Hanns von Brak, mit Gütern in Krain.1) Am 5. December fertigte er für das Stift Rottenmann einen Befreiungsbries von allen Stenern der innerhalb des Stadtburgfriedens gelegenen Güter, jedoch bis auf Widerruf. 2) Auf Bitten seines Truchsässcs, Friedrich von Saurau, erhob er am 7. December 1464 den Ort Ligast zu einem freien Markt mit zwei Jahrmärkten am Sonntag vor Pfingsten und am Thomastage mit allen Rechten anderer Märkte in Steier. 3) Am 21. December überließ er dem Johann Ratmannsdorfer, Bürger zu Cilli das landesfürstliche Amt zu Cilli bestaudweise auf zwei Jahre um die jährliche Rente von 515 Pfund. Im Reversbrief erscheinen Jörg von Fraslau und Thomas Salzer als Zeugen. 4 5) Am 7. December 1464 hatte Wolfgang von Stubenberg, Obrister Schenk in Steier, einen Tausch geschlossen für seine Güter im Dorfe Göß, Domlach, Prcdach, und Obergöß um andere Güter des Stiftes zu Kapfenberg, Haffendorf, Fladenbach in derStanz und in der Utsch. Ritter Hanns Pucher, Pfleger auf Oberkapfenberg siegelte die Urkunde. s) Am 23. Februar 1465 mußte K. Friedrich VI. abermals einen Befehl, und diesmal an Richter und Rath von Rottenmann erlassen, die, außer dem Winkel in der Straße seßhaften, Bauersleute von Eingriffen in die Wälder und in das Fischwasser daselbst abzuhaltcn. 6) Am 30. März 1465 kaufte er vom Erasmus von Stubenberg das Schloß Liechtenstein bei Judenburg sammt dem Landgerichte und allen Herrlichkeiten, Gütern und Gülten: Zu Mur, Purbach, Pairdorf, Wilbedorf, Welmedorf, Auring, Selrück, Weiß-kirchcn, Vischern, Judenburg, Katzenstein, Zeltweg, Purchlarn, Oppenstein, Pfaffendorf, Einöd; wobei sich aber Erasmus von Stubenberg das Landgericht aufseinen Gütern selbst vorbehielt, nämlich : zu Silbing, Puch, Waldendorf, Stizendorf, Diebersdorf, Weberstorf, Peung, Dolžen, St. Peter, Lacken, Mitterdorf, Feistritz, Knittelfeld, Weyer, Landschach, Stadlhof, Anhärn, Hetzendorf, Stattenberg, Eichdorf, Flal'ssach, Schönberg, Rebenberg, Krotenbach, Vanstorf, Dürrenberg, Gobernitz, und Blumenthal. Heinrich von Buchheim und Christof von Rappach waren *) K, k. Gub. Reg. -) Caes. Ann. III. 740. 3) Joann. Urk. 4) K. k. Gub. Neg. I. 1464, Brief für Ruprecht von Wallsec um Schloß und Markt Eibiswald. Gub. Arch. 5) Joann. Urk. 6) Joann. Urk. Zeugen und Briefessiegler. 1 *) Hierauf übergab er Schloß, Landgericht und Urbar von Liechtenstein bestand- und pflegweise dem Ritter Konrad Färber um jährliche Rente von 133 Pfund; worüber der Hosmarschall Jörg Fuchs von Fuchsberg und Hanns Auer die Urkunde flegelten. Am 1. April gab er dem Hanns Knobelstorfer Schloß und Landgericht und Urbar Plankenstein pflegweise gegen 15 Pfunde jährlicher Rente. 3) Am Sonntag nach Lätare bestätigte er, daß Jakob Praun, Schloß und Herrschaft Kammer am Altensee, an den Pfleger zu Wolkenstein, Wolfgang Praun abtrat. 4) Am Samstage nach Pfingsten 1464 wies K. Friedrich IV. die Bitte der Stadt und Pfarre RottenmaUn zurück, nicht durch das Chorherrenstist, sondern von Laienpriestern die Stadtpfarre versehen zu lassen, und befahl, daß es bei der Anordnung der Einverleibung der Stadtpfarre zum Chorherrenstifte festes Verbleiben haben solle. Am Freitage vorLaurenzius erlaubte er seinem Kämmerer, Friedrich von Kastelbark, die landesfürstlichen Lehengüter in Welan, im Amte Afritz, in der deutschen Teuchen und in Niederndorf, welche ehedem vom Grafen Ulrich von Cilly für 1500 ungarische Guldendukaten dem Jörg von Pibriach auf Wiederkauf sind veräußert worden, von diesem um die angedeutete Summe zu lösen. 5) Der Erzbischof Burkhard von Salzburg, verlieh am 24. Jänner 1464 dem Willibald Rorer von Marburg für persönliche Dienste und Zinse Weinzeheuten zu Marburg, Gams und Tresternitz. 6) Im Jahre 1465 verlieh er am 13. September dem Ritter Sigmund von Mordax und dessen Söhnen die Pflege der Veste und Herrschaft Pischätz, am 14. September dem Sigmund von Weißbriach und dessen drei älteren Söhnen die Veste, die Hauptmannschaft und das Gericht zu Pettan, und am 9. November dem Ritter Johann Rainung zu Offenburg Getreidezehenten zu Windenbach und Katzlingen im obersteierischen Pölsthale. 7) Am 16. August 1465 erkaufte das Stift Rein von Wolfgang Praun in Neuhaus, landcsfürstlichcn Pfleger in Wolkenstein, Güter im Lassingthale, Stein an der Enns, Ratigarn und Reut im oberen Ennsthale. 8) Am Mittwoch nach Martini 1465 erkaufte das *) Joann. It rt. K. k. Gub. Reg. -) K. k. Gub. Reg. 3) K. t. G. A. *) K. k. G. Reg. s) K. f. G. Reg. «) K. f. Gub. A. ») K. f. G. A. s) Reiner It rt. 38 Geschichte der Steiermark. Stift Voran um 800 Gulden in Gold das ganze Amt in der Grub in der Pfarre Voran gelegen vom Grasen Hermann von Montfort. Den Kaufbrief siegelte Ritter Ruprecht Mannheimer, Pfleger auf Vestenburg. J) In diesem Jahre ließ K. Friedrich IV. die Heiligsprechung der Stifterin von Gurk und Admont, Hanne Gräfin von Friesach und Zeltschach einleiten. Papst Pius II. übertrug dies Geschäft dem Wilhelm, Bischof von Ostia, und einigen Cardinälen, welche die nähern nöthigen Erhebungen von den Bischöfen Georg von Seckau, Sigmund von Laibach und von den Aebten Johann von St. Lambrecht und Bernard von Viktringen pflegen ließen. Die Akten liegen alle heutigen Tages noch unerledigt. * 2) Im Jahre 1465 soll Abt Johann von St. Lambrecht das Schloß Schachenstein im Thvrl erbaut haben? vorzüglich um Mariazell vor einem Türkenüberfalle zu sichern. 3. utte. Die erste Hälfte des Jahres 1466 brachte K. K. Friedrich IV. Friedrich IV. in der Neustadt zu. Das wilde FaustGrätz. recht und das Treiben des Georg von Stein und Wilhelms von Puchheim im Lande ober und unter der Enns hielten ihn in steter Besorgniß. Am 23. Februar 1466 ertheilte er an Richter und Rath in Voitsberg Befehl, ans den dortigen landesfürstlichen Renten die Forderungen des Andra Greißenecker gänzlich abzuthnn. 3) Am 5. März ertheilte er der Ursula, Gemahlin Leuboldts von Stubenberg, seines Rathes, und ihren Kindern das Privilegium, in den Landschranncn Steicrmarks und Kärnthens nur vor ihm, dem Landes-herrn selbst, sich zu stellen und zu verantworten; 4) und gleichzeitig gab er dem Sigmund Mordax das Schloß Feistritz pflegweise mit der Burg-huth. Der Ritter Wolfgang Glatz, kaiserlicher Unterhofmarschall siegelte den Brief. 5).Am 11., 15., 17., 19., 29. und 31. März 1466 fertigte K. Friedrich IV. zu Neustadt Zahlungsanweisungen aus den landessürst-lichen Renten an die Verweser in Aussee, an Christof Pramer, Richter zu Bruck au der Mur, an Wilhelm Grießl, Amtmann zu Marburg, um damit theils einzelne Schuldposten zu «tilgen, thesis die von Wilhelm Schärff erlittenen Schäden lei den Vorfällen zu Lstien (I. 1462) zu vergüten, endlich um den Bau der Domkirche des h. EgidiuS in Grätz, *) Caesar III. 522 und 741. 2) Caesar III. 521. 3) K. k. ®. A. 4) Joann. Uri. s) K. k. G. Reg. vom Jahre 1458- 1493. 39 welchen Sigmund Rogendorfer, Verweser in Steier zu leiten hatte, zu führen, t) Gleicherweise mußte auf landesfürstlichen Befehl der Verweser in Aussee Friedrich Abbrecher dieBesoldung des landesfürstlichen Harnischmeisters, Martin Graf, dem Grafen Ulrich von Schauenberg die gewöhnliche Burghutsbesoldung von Obercilly, Jörg Viertaler, March-fütterer zu Grätz, dem Grafen Ulrich von Schwanberg und dem Ulrich Peßnitzer, Haferlieferungen ans dem landesfürstlichen Kasten entrichten (3. uni> 8. April.) Gleichzeitig am 5. April 1466 erlaubte er dem Dominikanerorden, die neue Kapelle in der Judenstraße (A7ia Judaeorum) zu Grätz samrnt dem Grunde, auf dem sie steht, zu übernehmen und darauf ein Kloster zu erbauen. i) 2) Schon am 14. Juni 1466 erfolgte die päpstliche Bestätigung. Bald erstanden die heutige große Stadtpfarrkirche zum H. Blut mit einem Klostergebäude von bedeutendem Umfange; welche bis zum Jahre 1587 im Besitze des Dominikanerordens geblieben ist. Der erste Prior dieses Stiftes war Alexius Butz, Lehrer der Theologie, Ketzerinquisitor und Generalvikär in Nicderbaiern. Wiederum zu Neustadt am 14. April befahl er dem Paul Eibeswalder, Pfleger zu Marnberg und Amtmann zu Lemberg an Sigmund Neunhauser für Sold und Kostgeld; dem Wolf Ennsthaler, Amtmann in der Sölk an Bernhard Neudecker, für den Schaden während seiner Gefangenschaft, am 16. April dem Wilhelm Groß!, Amtmann in Marburg, an Hanns Reisinger für Sold und Kostgeld, am 19. April dem Kaspar Seutzer, Mautner in Rottenmann an Andrä Haller, am 19. April den Verwesern in Aussee, an Hanns Swcpzer und an Hanns Spaur Schuldzahluugcn zu leisten. 3) Wieder am 6. Mai 1466 mußte der Verweser in Aussee dem Grafen Schaffrid von Linningen Zahlung für den Schadenersatz im Dienste des Kaisers entrichten. 4) Am 31. Mai erließ er an Richter, Rath und Bürger in Rottenmann gemessenen Befehl, den Propst und die Chorherren daselbst die Stadtpfarrkirche ungehindert verwesen und besitzen zu lassen. 5) Den Bürgern zu Freistadt, im Mühlviertel ob der Enns, crtheilte er 1. Juni 1466 zu Neustadt einen Gnadenbrief auf freien Bezug und Handel mit Eisen, Stahl, rauh oder geschlagen, und mit Holz aus Wäldern oder von Ladstätten auf der Enns bis nach Freistadt hin und im ganzen Lande unter und ober der Enns. 3) Am 1. Juli i) K. k. G. A. -) Ch. Ant. III. 523. 3) K. k. G. A. *) K. f. ®. A. ») K- k. G. Reg. ’) K. f. G. A. 40 Geschichte der Steiermark. 1466 belohnte er den Andrä Trautmannsdorfer, dessen Gemahlin Apollonia und Vettern, Wilhelm und Hanns, Brüder, und weiland Herrants Trautmannsdorfer, seines Bruders, Söhne — mit den Cillischen Lehengütern in Sulm und Sakkathale, zu Leutschach, St. Johann u. s. w. *) Am 10. Juni, 2. Juli, 3. und 5. August zu Neustadt befahl er dem Verwesamte in Aussee, den armen Spitalern in Judenburg drei Jahre nacheinander 16 Fuder Salz zu geben, — dem Heinrich Pegnitzer, Büchsenmeister seine Schuldforderungen, dem Wolfgang Hagen, Amtmann in der Kappel, an Jörg Reisenburgcr Sold und Kostgeld, dem Lorenz Keuzl Amtmann zu Rottenmann, an Tristram Kribitsch Sold und Kostgeld, aus den landesfürstlichen Renten zu entrichten. 2) Bald dar-nach war K. Friedrich IV. von Neustadt nach Grätz gekommen. Hier verglich er sich mit Egidius Schreier, welcher ihm, wegen Ansprüchen und Forderungen an die Stadt Judenburg, förmlich abgesagt hatte, gänzlich, und ließ die Reversurkunde Schreiers durch den Bürgermeister Caspar Prebl und den Bürger zu Grätz Hanns Por stegelsestigen. 3) Am 4. September zu Grätz fertigte er für das Dominikanerkloster in Pettau einen Majestätsbrief zu besonderem Schutz und Schirm; 4) am 9. September bestätigte er die Handvesten des Stiftes Lambach in Oberöfterreich. Am ‘20. und 24. September wies er dem Jörg Kain« acher für Bauten am Schlosse Eppenstein, und dem Bernhard Krabat-ftorfer für das Schloß Liechtenstein und Bauten am Schlosse Kaisers-bcrg die erforderlichen Geldsummen im Amte zu Anssee an. 5) Gleicherweise am 20. September zu Grätz fertigte er für Bischof Georg von Seckau die Erlaubnis den Bach Sulm bei Leibnitz für eine Stampfmühle zu benützen. 6) Am 30. September zu Grätz überließ er einen Eisenhammer des Andrä Parier in der Hieflau, dessen Söhnen Melchior und Florian Parier und dem Andrä Krumphals, Bürger in Eisenerz zu gleichem Besitze gegen jährliche Rente von 8 Pfunden. ^)Noch am 8. December fertigte er zu Grätz Urkunden für die Brüder Albrecht und Wolfgang von Schaumberg. Am 1. Juli in Grätz 1461 erhielt bestandweise Stefan Schagkch — das kaiserliche Amt zu Radkersburg auf 2 Jahre >) K. k. Gub. Neg. Wie oben im Jahre 1430. -) K. f. G. A. 3) K. f. G. 91. Chmel. Nr. 4607. 4) St. k. G. A. 5) K. f. ®. A. 6) Joann, ltri 7J K. k. Gub. 8ieg. vom Jahre 1458—1493. 41 um 700 Gulden, wobei Kaspar Probl, Bürgermeister zu Grätz den Brief siegelte. J) Am 6. September 1466 in Grätz fertigte K. Friedrich den Erlaubnißbrief, daß Gregor Rosmauret, Pfarrer zu St. Martin in Dietharu mit Leonhard Bernccker, Altarpriester St. Nikolai in der Pfarrkirche St. Daniels in Cilli, ihre Pfründen gegenseitig vertauschten.2) Wieder zu Gratz, am Freitag vor Michaelis 1466 ertheilte er den Radkersburgern zwei Jahrmärkte am Pfingstmontag und am Stefani-tage mit fürstlicher Freiung auf 14 Tage vor und nachher. 3) Am 22. October pflog K. Friedrich IV. Rechnung mit Friedrich Abprecher, Pfarrer in Tiffer und Vizedom in Cilli über die Renten der landcsfürst-lichen Acmter, Tiffer, Ratschach, Obergottschen, Niedergottschen und Riegk, welche dieser im Bcstandfitzcund jetzt die Summe von 2320 Gulden Ungar. Ducaten zur Ablösung des Schlosses und Urbars Polan vorgestreckt hatte. 4) Zu Grätz am Mittwoch nach Allerheiligen 1466 fertigte er für den neuen Bischofvon Laibach, Sigmund, an alle Hauptleute, Grafen, Freiherren, Ritter, Knechte, Verweser, Vizedome, Burggrafen, Pfleger, Bürgermeister, Richter und Räthe u. s. w. den Befehl, alle zur immerwährenden Fundation des Bisthums zu Laibach gewidmeten, erledigten und ledig werdenden Pfarrkirchen und Kapellen sammt aller dazu gehörigen Dotation dem Bischöfe sogleich einzuantworten und ihn dabei zu beschützen. 3) Der Bischof Ulrich von Gurk hatte zu derselben Zeit das Schloß und Urbar Königsberg an sich gelöst und am 6. November 1466 die Zahlung an den Kaiser vollständig geleistet. 6) Am 18. November 1466 ließ er dem Sigmund Rogendorfer für die Burghut in Grätz und zum Bane des Schlosses selbst die nöthigen Gelder vom Amte Marburg auszahlen. Auf den 11. November 1466 hatte der Kaiser einen allgemeinen Reichstag nach Nürnberg ausgeschrieben; wozu ihn K. Mathias in Ungarn und Papst Pius II. wegen der höchsten Gefahr vor den Türken gedrungen hatten. Allgemeine Rüstungen, eine Reichsarmee von 20.000 Kriegern, und auf drei Jahre, hiezu ein allgemeiner Landfrieden auf sechs Jahre waren die wichtigen Beschlüsse; wozu der Kaiser und der König Mathias noch besondere Verbindlichkeiten auf sich genommen haben. ') K.!. Gub. Reg, «) K. !. Gub. Neg. ’) Hofrichter. Priv. v. Radkersburg. S. 31—32. ') K. k. G. A. s) K. f. Gub. Reg. «) K. k. ®. A. 42 Geschichte der Steiermark Am 24. November zu Grätz belehnte K. Friedrich den Thomas von Stubenberg mit dem Weinzehent auf zwei Höfen, Vogelhöfe genannt, fammt dem Getreidezeheut von drei Huben daselbst. * *) Um diese Zeit waltete zwischen den Stift-Admontischen Hammermeistern in Reifling, Laimbach und Weissenbach und den Radmeistern in Innern« berg zu Eisenerz heftiger Streit über Bezug von Raucheisen zu diesen Hämmern. Der Abt zu Admont nahm sich seiner Leute an; worauf der Landesherr, K. Friedrich IV. zur Erhebung und Entscheidung eigene Commiffarien abordnete: Bernhard Krabelstorfer zu Kaisersberg, Jörg Kainacher zu Eppenstein, seine Pfleger und Räthe, den Wolfgang Praun, Pfleger zu Wolkenstein, und Olivier Jdungsbeuger. Am 6. December I486 in Grätz besiegelte er dann folgende Entscheidung: Die Bürger in Eisenerz haben den Admontischen Hammerstätten wöchentlich 18 Meilen Raucheisen zu geben; diese werden daselbst verarbeitet zu Stahl, Stangen, Zwizach u. s. w, jedoch bei den Hammerstätten verkauft zu gleichen Preisen, als man das geschlagene Eisen in Jnnernberg selbst gibt. Aller Verkauf von Lebensmitteln ist den genannten Hammerstätten strenge untersagt, und nur der Einkauf für ihren gewöhnlichen Bedarf erlaubt. Mit dem Admontischen Eisen tut Jahrsbache soll es fürderhin gehalten werden wie von Alters her. 2) Zu Grätz am 8. December 1466 trug er seinem Rath und Hauptmann zu Ober-Cilli, Ulrich von Schaumberg, dann dem Bernhard, Albrecht, Sigmund und Wolfgang, Brüdern von Schaumberg auf, mit den Leuten ob der Enns zu trachten, den Krieg, welchen Jörg von Stein, Pfleger zu Stcier, begonnen hatte, ehestens beizulegen. 3) Am 17. December erkaufte er von Georg von Teuffenbach, Truchseß und Pfleger zu Sanneck, ein Haus in der Neustadt, und wies ihm die Summe dafür im Amte zu Fresland an. 4) — In diesem Jahre 1466 erkaufte Propst Andreas von Seckau von Wolfgang Siuzinger, Pfarrer zu St. Michael in Liesing, Waldung und Hofstätte unterhalb Kambs. 5) — Am 16. Februar 1864 starb in Salzburg der Erzbischof Burkhard. Ihm folgte in dieser Würde Bernhard von Rohr in Oesterreich. Ihm bestätigte Papst Paul II. (Rom, 4. Mai 1466) alle Privilegien der Päpste, Alexander in., Lucius III., Jnno-cenz III. und Honorius III., insbesondere das Recht, bei Erledigung t) Scann, lttf. *) K. k. Gub. Rez. s) Wtttingauer Archiv. <) K. k. Gub. Archiv. s) Dipl, Styr. I, 298. vom Jahre 1458—1493. 43 der bischöflichen Sitze zu Gurk, Chiemsee, Seckau und Lavant, ganz allein und ohne Rücksicht auf die Capitel einen Nachfolger zu erwählen und einzusetzen. *) Schon am 20. October 1466 und noch einmal 21. Mai 1468 bestellte dieser Erzbischof den Pröpsten Leonard zu Voran als Superior des Frauenklosters zu Kirchbach in Oesterreich mit voller Gewalt zu untersuchen, zu verbessern, zu züchtigen, loszusprechen und neue Ordnung herzustellen nach bester Einsicht. Am l.Mai zu Grätz 1468 hat der Erzbischof die vorgenommene Visitation und Anordnung vollkommen bestätiget und das Kloster Kirchbach unter des Propstes Leitung fernerhin belassen. * 2) Tie Erziehung des Erzherzogs Maximilian I. hatte bisher der ausgezeichnete Theologe Jakob von Fladnitz (egregius Theologiae Magister) geleitet. Er starb am 1. April 1466 und ward in Neustadt beigesetzt. Ihm folgte in diesem wichtigen Geschäfte ein anderer Steiermärker, Thomas Prekokor von Cilli. Später zum Domprobste in Wien befördert, und bei der Gründung des Bisthums daselbst ungemein thätig, starb dieser Mann als Bischof zu Konstanz im April 1496. Ausgezeichnet zu gleicher Zeit war Briceius Proprobst von Cilli, Canonicus zu St. Stefan in Wien, Doctor der Theologie, Meister der freien Künste, dreimal Rector magnificus und achtmal Decan von der theologischen Fakultät an der Wiener Hochschule und Gründer der sogenannten Sammelbörse oder Stipendienfondes daselbst. K. Friedrich setzte seinen Aufenthalt zu Jahres- Ä g^j^iv. «6-anfang 1467 in Grätz fort. Am 3. Jänner wies er in w-chftlndmSt-ier-Auffee Gelder an für den Pfleger Friedrich Hcrberstor-ser zu Bauten am Schlosse Wildon. 3) Dann schloß er urkund-einen Gütertausch mit Christian Rabensteiner im La- f“r St-l-rmark. vantthale, wobei Veit Paumann, Bürger, und Heinrich Maller, einer des Raths zu Grätz, die Urkunde siegelten. 4) Am 7. Jänner entschied er in der Streitigkeit wegen des Schlosses Ankelstein (Ankcnstein) zwischen dem Grafen Johann von Montfort und den Gribingern und Greßal. 5) Die Burghut des Schlosses zu Grätz war fortwährend dem Sigmund Rogendorfer anvertraut.6) 1) Hansiz II. 518. Juvavia, p. 275 (e). Zauner's Chronik 111. 134. 2) Vorauer litt. Caesar. III. p. 742—746. a) K. f. ©. Archiv. 4) K. k. ®. Archiv. «) K. k. G. Archiv, e) K. f. G. Archiv. 44 Geschichte der Steiermark Nun hatten St Friedrichs Sorge die Angelegenheiten in Oesterreich doch ernstlicher in Anspruch genommen. Er hatte bereits einen Landtag nach Linz beschieden, wohin er sich jetzt von Grätz erhob. Auf dieser Reise in Leoben am 12. Jänner fertigte er für den Bürger zu Voilsberg, Hanns Jubel, den besonderen Gnadenbrief, daß derselbe nur von dem Kaiser vorgeladen werden könne. * *) Zu Rotten» mann am 14. Jänner wies er dem Sigmund von Rogendorf zu Bauten am Schlosse Grätz bei Stefan Schack, Amtmann in Radkersburg, Gelder an; 2) und der Stadt Rottenmann selbst gab er einen Gnadenbrief auf einen ewigen Wochenmarkt am Dienstage. 3) Seit dem 27. Jänner war K. Friedrich IV. schon zn Linz, wie seine Geldanweisungen für die Sänger seiner Höfkapelle, für seine Hofkapläne, KasparTrazler, Gregor Laibecker, Hanns Hermannstorfer, und Hanns Wurstensteiner, für Chuutz seinem Büchsenmeister, für seinen Trompeter Thomafchin und seine Schreiben über den Krieg in Oesterreich an Thomas von Stubenberg, 27., 29 , 31. Jänner, 14. und 16. Februar, beweisen. 4) Gegen die Edelherren von Stein und Puchheim, welche wider ihn in Fehde lagen, bewährte K. Friedrich eben nicht die beste Haltung; die Gräuel des Krieges bei Stadt-Steicr und im Lande ob der Enns zeigen von gänzlicher Unthätigkeit, ja Ohnmacht; und der Vergleich mit Georg von Stein war schmählich. St Friedrich bedrückte aber noch dazu selbst das Land ob der EnnS, so daß, da eben K. Podiebrad den für die Kriegskosten bei der Befreiung des Kaisers in Wien vertragsmäßig bestimmten Geldbetrag dringlich forderte, sehr Viele den Böhmenkönig zu Hilfe herbeiriefen. Wirklich plünderte und verheerte die zahlreiche Böhmenarmee Oesterreich bis gegen Linz hin; und das allgemeinste Elend würde auch über die Donau hereingebracht worden sein, hätte sich nicht K. Mathias von Ungarn gegen den Böhmenkönig erhoben.s) St Friedrich IV. verließ das unruhige Land ob der Enns in der zweiten Hälfte des Monats März wieder und nahm den Weg durch die obere Steiermark; am 26. März war er in Anssee uiti Anfangs April treffen wir ihn schon in der Neustadt. *) K. k. G. Archiv. *) K. k. G. Archiv. *) Joann, lift. <) K. k. ®. A. r) Kurz II. Auch der Salzburger Erzbischof Bernhard schloß sich an K. Ma-thias an, und dieser erließ zu Ofen am 7. Juli 1467 an den Andreas Baum-kircher Befehl, die erzstiftischen Schlösser und Besitzungen zu beschützen. K. k. G. A. Am Freitag toot «Sonntag Miscricordiae fertigte er daselbst einen Befehl an die Stadt Judenburg, alle Schalas-Juden und andere Juden und Jüdinnen, welche nicht haussäßig in der Stadt sind und jährlich gleich den andern Bürgern Steuer und Dienste thun, sogleich aus der Stadt zu entfernen. * *) Am 2. Mai 1467 erhielten die SeckauerBischöfe die kaiserliche Gnade, im ganzen deutschen Reiche Notorien zu machen.a) Am 8. Juni zu Neustadt nahm K. Friedrich das Spital zu Bruck an der Mur in besonderen Schutz und toerordnete, daß, wer immer gegen die dortigen Spitaler oder auf die Spitalsgüter Ansprüche, Forderungen und Klagen zu ma-chen habe, diese seine Beschwerden nur an den Landesfürsten selbst zu bringen habe. 3) Von Neustadt her sendete er am 14. Mai, 27. Mai, 23. Juni Weisungen an die Aemter zu Marburg, Leoben und Feldbach, zum Baue und zur Herstellung eines Weges auf das Schloß zu Gratz, dem Landesverweser Rogendorf, und Anderen — erforderliche Geldsummen zu bezahlen. 4) Am 23. Juli in der Neustadt belehnte er den Anton toon Herberstein mit landesfürstlichen Lehengütcrn zu Klapping, welche derselbe von Hanns Gall erkauft hatte. 5). Der Priori» deS Frauenklosters zu Grätz wies er im Amte Aussee 20 Pfunde an zur Wiederherstellung der durch Feuersbrunst zerstörten Gemächer. 6) Am 8. August und 2. September ließ er vom Amte Aussee abermals Gelder für das Kriegstoolk des Grasen Wilhelm von Tierstein und für die in Steierdorf bei Steier gefangenen Leute des Bischofs von Seckau auszahlen. 7) Am 20. und 22. August 1467 fertigte er zu Neustadt seine kaiserlichen Edicte eines fünfjährigen Landfriedens im deutschen Reiche, um alle Reichskräfte gegen die Türken zu wenden. ®) Am Dienstag vor AegidiuS 1467 überließ er bestandweise auf drei Jahre, jährlich um 800 Pfunde das Amt Marburg mit allen Renten dem Oswald Greßl, — für welchen Ritter Niklas Gribinger die Reversurkunde siegelte. 9) Am 16. September zu Neustadt bestätigte er dem Eberhard von Neit-berg die Verschreibung und Uebergabe etlicher Reichslehen, welche dessen Schwiegervater, Berthold von Masenbach zu seinem Gunsten gemacht *) Jvann. Urk. *) Runnensia. IV. 1628 und 1635. s) Wartinger. Privilegien der Stadt Bruck a. d. M. p. 47. K. k. Gub. Archiv. «) Ivanu. Url. Kumar. II. 129. Beil. Nr. 50. «) K. f. ®. Archiv. *) K. k. G. Archiv. Chmel. Regesten. 5130. 8) Dumont. III. t. 377. Chmel. Regest. II. 178. • ») K. f. Gub. Reg. 46 Geschichte der Steiermark hat.4) Am 18., 22. und 30. September erfolgten Zahlungsanweisungen für Wilhelm von Sauran, für die Hofkapellensänger, für Gregor Diensil wegen Bauten in Cilli, für Balthasar Eisenzieher, Bürger in Leoben, für Anfertigung eiserner Netze, bei den Aemtern in Anssee, Grätz und Cilli. * 2) Am 3. October erließ er an seine Amtskeute, Stephan Schack zu Radkersburg, Oswald Greßl zu Marburg, Blasius Wattmanner in Völkermarkt, Konrad Lechner in Feistritz, Zahlungsanweisungen an Sigmund Rogendorfer zur Fortführung der Bauten am Schlosse zu Grätz.3) Im October wurden zur Grenzenbewachung einige Söldner unter Kosmas von Graben nach Fürstenfeld beordert, für deren Sold zu sorgen der Pfleger daselbst, Balthasar von Teufenbach, beauftragt worden ist. (Neustadt, 5. October.) 4) Desgleichen wurde dem Pfleger zu Wildon FriedrichHerberstorfer, znmÄnfbau eineSThnrmes am WildonerSchlosse Gelder in Auffee angewiesen. (18. November 1467.) 5) Um diese Zeit war das Chorherrenstift zu Nottenmann unaufhörlichen Verunglimpfungen und im Zanke mit Richter, Rath und Stadtbürgern wirklichen Gefahren der Vertreibung ausgesetzt. Der Kaiser mußte daher mehrfache Aufträge an den kaiserlichen Rath, Akten Johann zu Admont, an Wolfgang Praun, Landrichter im Ennsthale und an das Stadtgericht in Rottenmann selbst, das Chorherrenftist vor aller Gewaltthätigkeit zu beschützen, erlassen. (Neustadt, 24. November.) Ja schon am 18. October 1467 hatte der Richter und Rath in Rottenmann Befehl erhalten, bis zum 13. Jänner 1468 Bevollmächtigte »ach Neustadt zu senden, um den beständigen Streit mit dem Chorherrenstiste endlich abznthun, 6) weswegen dann auch am 27. November an Sigmund Rogendorfer, Verweser der Hauptmannschaft in Steier, und Pongratz Rindtschaidt der kaiserliche Befehl ergangen ist, im Streite zwischen dem Stifte Rottenmann und Andrä Lamprechtshauser weder Verhör noch Rechtsspruch zu thun, sondern die Sache an ihn selbst zu weisen. ') Am 7- December 1467 übergab K. Friedrich IV. dem Andrä Neunkircher pflegeweise und zur Burghut das Schloß Strechau, sowie dies bisher Frau Margareth Dür-rcnbacherin, weiland des Martin Reichenegger's Schwester innegehabt >) K. f. G. A. -) K. k. G. A. 3) K. k. G. A. <) K. k. G. A. «) K. k. G. A. •) K. f. ®. A. Ioann, litt. ’) K. k. ®. Reg. Zoann. Urk. vom Jahre 1458—1493, 47 hatte, Ritter Bernhard Prann siegelte die Urkunde, ‘) In diesem Jahre 1467 verkauften die Dominikaner zu Pcttau dem Chorherrcnstiste zu Stainz mehrere Güter zu Metterstorf bei Stainz; * 2) und Hanns und Bernhard Ritter von Gabersdorf schenkten der Pfarrkirche St, Maria in Gnas Güter und Bergrechte zu Katzendorf, Wölling, Goritzen, Streitlunten, Schaltern, Teiseneck und Habak. 3) Von Rom am 2. Mai 1467 erließ Papst Paul II. an den Generalvikar zu Aquileja die Aufforderung, die Nonnen in Studenitz gegen Ansprüche und Verunglimpfungen von Seite des Sigmund Previsinth von Stettenberg und des Konrad von Feustritz zu beschützen. 4) In diesem Jahre 1467 hatte Ulrich von Trautmannsdorf, Sohn Horrands von Trantmannsdorf und der Agnes Holzerin, als Novize im Stifte Voran — einen großen Theil seiner Güter diesem Stifte gespendet zur Stiftung eines ewigen Jahrestages mit vielen Seelenmessen, 5) Aeneas Sylvius war, als Papst Pius II., ein 3- 1468- . m , , Krieg gegen K. Po- ganz anderer Mann geworden. Gegen die Böhmen, bei diebrad. welchen er die Gräuel des Religionskrieqes doch selbst s- 5riebri*e IV- ... , v io „ Reife nach Rom. mit eigenen Augen gesehen, und in den Basler Com-pactaten selbst auch ihnen den Gebrauch des Kelches vermittelt und gesichert hatte, handelte er jetzt im Geiste des Fanatismus, entzündete diesen Geist in Böhmen neuerdings und hinterließ ihn seinem Nachfolger, dem rauhe», düsteren Ketzerverfolger, Papst Paul II, welcher am 1. Jänner 1467 den K, Georg in Böhmen als Ketzer, für abgesetzt und gebannt erklärt und alle Fürsten znm Kreuzznge gegen ihn anfgefordert hat. (15. Mai 1467.) Dem K. Friedrich IV, waren diese Vorgänge sehr erwünscht. Am 11. Juli 1468 erließ er allgemeinen Befehl au alle geistlichen und weltlichen Fürsten, Grafen, Freiherren u. s. w., den Guardian Alexander des Klosters zu St, Leonhard in Grätz, der von dem päpstlichen Legaten, Bischof Laurentius von Ferrara erhaltenen Weisung gemäß, das Kreuz wider „Girsik von Hollowarst" überall frei predigen zu lassen. 6) Am 13. Juli 1468 erfolgte der Befehl an H. Sigmund von Tirol, die Bulle des päpstlichen Ablasses für die Kreuz« -) K, k. Gub. Reg, *) Stainzer litt. 3) Joann, Urk. *) Joann. Urk. s) Vorauer Saatb, II. 57. 6) K. k. Gul>, Reg, Gemeiner III. 431. 48 Geschichte der Stelermart fahrer und die Erhebung der geistlichen Zehenten zum Kriege gegen den K. Georg von Böhmen allgemein verkündigen zu lassen. * *) Auch in Steiermark ist die Verkündigung von drei päpstlichen Bullen geschehen und der geistliche Zehent ausgeschrieben worden ; jedoch mit höchst geringem Erfolge.2) Auf dem Reichstage zu Nürnberg, wo man über ernstlichen Widerstand gegen die Türken verhandelte, K. Georg von Böhmen die mächtigste Hilfe anbot, der päpstliche Legat aber dies Anerbieten verwarf, stimmten auch die kaiserlichen Gesandten mit ein, eher gegen den Ketzer, K. Georg, als gegen den Erbfeind zu ziehen. Nun stachelte Papst Paul II. auch den K. Mathias in Ungarn zum schmählichsten Undank gegen seinen Wohlthätcr, K. Podiebrad, auf. K. Friedrich IV. versicherte (gegen alle alten Erbansprüche des Hauses Oesterreich) und trug dem König Mathias die Krone von Böhmen, die er jedoch selbst erst erobern sollte, an (3. November 1468), und so begann der heiligeGreuel-krieg gegen die Böhmen abermals. 3) Von Wien her zu Ende Jänner gekommen, weilte indessen K. Friedrich IV. bis gegen das Ende November zu Grätz und besorgte dort Empfänge von Kammerrenten und Steuern, 12. Februar Gerichtsgeldcr von Grätz und Renten vom Schafferamte zu Bleiburg, 25. Februar Smdtsteuer und Gerichtsgeld von Bruck an der Mur, 27. Februar Gerichts-, Manch-, und Stadtsteuergeld von VoitSberg, 23. Juli Eisenaufschlag zu Grätz, 28. Juni und 5. October Burghutszahlungen für Ober-Cilli an den Grafen Ulrich von Schauinberg; 4) 30. Jänner Zahlungen für die kaiserlichen Posauncr, Hanns Spengler, Gottfried Göß, Wendel und Hanns Kraushar, Konrad Götz, 13. Februar für die kaiserlichen Trompeter Wolfgang, Otto und Kaspar Spengler, 16. Februar für die kaiserlichen Hofsängcr am Chore, Egid Goring, Hanns Lubay, Hanns Heflinger, Hanns von Mabasin, Arnold Pikort und Arnold Fcron; 2. Mai, 16. Juli und 2. August für die Bauten am Schlosse zu Grätz, 3. Mai, 2. August für Bauteil am Schlosse Eppenstein und Wilden; für den Bau einer Kapelle am Schlosse Ort; am 20. September und 5. November für Bauten auf dem Schlosse Ober-Cilli und zur Befestigung der Sannbrücke zu Cilli, damit man große Kanonen (Büchsen) !) K. f. G. Archiv. ä) Chron. Unresti ap. Hahn. I. 556 : „Das alles lheß jhm doch Nyemant vast zu Hertzen gen, weder Katzftr, edel noch unedel, sunder etlich arm Knecht und Hanntwercher zögen dar und namen das Krewtz an sich." ») Kurz. II. 88-99. *) G. H. Archiv. vom Jahre 1458-1493. 49 über dieselbe auf das hohe Schloß bringen möge; am 19. September auch für Schutzbauten an den D'rauufern bei Stakawya und Feistritz, um ferneren Verwüstungen daselbst Einhalt zu thun. f) — Weiters besorgte der Kaiser noch andere Geschäfte für das Land. Zu Gratz am 9. Februar 1468 befahl er, daß alle öden und nicht baulich gehaltenen Häuser in Mürzzuschlag binnen Jahresfrist, und bei Einziehung derselben zur landesfürstlichen Kammer baulich und stistlich hergestellt werden sollten. * 2) Da bei dem Stift? zu Voran ciueMauthstatte b?stand, welche nur drei Tage in der Woche (Freitag, Samstag und Sonntag) Mauth-gebühr heben durste3 4 * 6) und deswegen Fuhrleute und Säumer diese Tage dahin zu kommen vermieden: so verlieh er am 7. Marz 1468 dem Stifte die Mautheinnahmen im Markte die ganze Woche hindurch, st Zu Grätz am 23. April verlieh er dem Wolfgang Frastsauer, Bürger in Nadkersburg, mehrere steierische Lehengüter. Am 14. Juni 1468 befahl er den Bürgern und Leuten im Jnnernberg zu Eisenerz, das Stift Göß in dessen Gerechtsamen nicht zu beirren, st Am 12. Juni schied er den Burgfriedenbezirk von Obdach aus dem Landgerichte Liechtenstein gänzlich aus, und ertheilte diesem Orte das eigene Blutgericht mit Bann und Acht, mit Stock und Galgen, st Am 13. Juni verbot er den Insassen von Eisenerz und in der Gegend Krumpeu, auf den Gösseri-schen Gründen keine neuen Einfauge und Schweighütten zu machen. 7 * 9) Urkunden vom 3. Juli 1468 beweisen, daß der Bergbau in der Preitenau in lebhaftem Betriebe gewesen. Am 23. Juli ftiftete K. Friedrich IV. einen eigenen Kaplan oder Meßpriester in der St. Johanneskapelle zu Eibiswald — mit Schenkung einiger Grundstücke, st Am 23. Juli fertigte der Kaiser für Lazarus Kuzl, Bürger in Rottcnmann, Lehenbriefe über landesfürstliche Lehen zn Obervellach in Karnthen. st Am 4. August 1468 setzte er den Juden Maisterl zu Bruck an der Mur in sicheren Besitz mehrerer Güter im Mürzthale, zu Mederstorf und Kaltenstubcn, welche derselbe durch gerichtlichen Spruch erlangt hatte. 10) Am *) Urkunden und Quittungen im k. k. G. A. s) Joann. Urk. 3) Vorauer Urk. Briefll. 89. 4) Caesar. III. 74g. 5) Scann. Urk. 6) Joann. Urk. 7) Joann. Urk. s) K. f. Gub. Reg. 9) K. k. Gub. Reg. 10) Joann. Urk. Geschichte der Steiermark. — VIII. Bd. 4 50 Geschichte der Steiermark 23. August ordnete er an, daß die Kammergefälle von Fürstenfeld dem Gratzcr Bürger Kaspar Prell eingeantwortet und zum Bau deS Klosters zu St. Leonhard in Graß verwendet werden sollen. -1) Schon früher war angeordnet worden, daß den Hammeriiieister» in Laimbach, Reifling und Weissenbach wöchentlich 18 Maß Eisen vom Jnnernberg zugesichert bleiben sollten. Man wollte jedoch diese nicht anders, als gegen baare Bezahlung verabfolgen. Der Abt Johann von Admont beschwerte sich dagegen; worauf K. Friedrich IV. eine neue Eihebungseommission abordnete, und dann den Befehl erließ, den ftiftischen Hämmern die 18 Maß Eisen wöchentlich zu den üblichen Handelsbedingungen zu geben, denselben überhaupt im Eisenbezngc keine Hindernisse zu legen, weil auch das Stift Admont das Erzbergwesen mit Holz, Kohlen und Lebensmittel unterstütze, und damit der Stiftsabt dies fortwährend zu thun desto bereitwilliger und eifriger sich bewahren möge.2) Am 4.October zu Grätz fertigte er für Wilhelm von Perneck, seinen Rath, die Er-laubniß, seiner Gemahlin Barbara einige landessürstliche Lehengüter in Oesterreich zur Wiederlegung ihres Heiratsgutes versichere. 3) Aus lan-deSfürstlichcn Befehl entschieden am Donnerstag von Palmsonntag 1468 die kaiserlichen Commissarien, Niklas von Liechtenstein, Oberstkämmerer in Stein und Marschall in Kärnthen, Wolfgang Gutensteiner zuHochen-bergen und Konrad Welzer, Pfleger aus Rotenfels, einen langwierigen Streit zwischen den Bürgern zu Neumarkt und dem Stifte St. Lambrecht um einige Wälder und Weiden in der Pöüan, welche von ihnen, in Begleitung des Ritters Jörg von Silberberg und des Kaspar Plichler, Pfleger auf Ticrnstein, beschaut und die jeder Partei zugesproche-nen Theile sogleich auch mit Marksteinen bezeichnet und zum Besitze ge» festiget worden sind. 4 5) Am 23, April 1468 verkaufte Sigmund Sabsen seine landesfürstlichen Lehengüter, zwei Höfe, drei Weingärten, Bergrechte, Zehenten und Muhle — am Zobiak, dem Wolfgang Ernsthofer, Bürger zu Radkersburg, und erhielt dazu die landesfürstliche Bestätigung. Am 31. Mai verkaufte Christof Patriarch, Bürger zu Grätz, dem K. Friedrich IV. einige, von Hanns von Hausmannstätten erhaltene, und zum deutschen Hause am Lee dienstbare Güter, gelegen im Egelsee bei der Straße hinter St. Leonhard bei Grätz — mit Gunst ‘) K. k. Gub. A. -) K. f. G. Reg. 3) K. k. Gub. A. *) K. f. G. Neg 5) K. k. G. Reg. vom Jahre 1458 -1493. 51 und Sigill des Commenthurs des deutschen Hauses daselbst, Balthasar Berghauser, und des Bürgermeisters Niklas Strobl. Am 20. Juni überließ K. Friedrich IV. dem Stesan ß mottet das Schloß St. Peter ob Leoben sammt Urbar und Landgericht bestandweise um 50 Pfunde jährlich. Der Hubmeister Urban Dieperskirchen und Wolfgang Stadler siegelten den Reversbrief. 2) Am 20. Juli verkaufte Hanns Slauders-bacher, Bürger zu Grätz, dem K. Friedrich IV. seine Güter im Enns« thale bei Wolkenstein am Gries und im Dorfe unter Zamsdorf. Hanns Payr „mit demPern" Bürgermeister in Grätz hing fein Sigill an die Urkunde. 3) Am 2. September erhielt pflegeweise das Schloß und Urbar Halbenrein Hanns Nvklcr, bis zur Einantwortung an Friedrich von Stubenberg und seine Schwester Helene, Kindern der Frau Ursula von Stiibenberg, worüber die Urkunde siegelten Ritter Christof von Mors« berg und der Hubmeister Urban Dieperskircher. 4) Am 8. September erhielt Max Oberleiter pflegeweise das Schloß Strechau mit gewöhnli« cher Burghut — unter Sigill des Wolfgang Prauu, Pflegers auf Wolkenstein; 5) Wilhelm Greßl bekam das Schloß Eibiswald, Landgericht und Urbar gegen jährlichen Bestandzins von 200 Pfunden; 6) und Stefan Retelkorer zu Buch das Schloß Feistritz — unter Sigill des RitterS Egidius Schulthauzinger. Gleichzeitig verkauften dem Landesherrn die Brüder Wilhelm, Friedrich, Hanns und Christof von Saurau ihr Haus zu Grätz unterhalb dem Hause des Windischgrätzers; Meister Stefan der Erzpriester, der Stadtrichter Niklas Strobl, und Kaspar Pretek, einer des Rathes, festigten ihre Jnsiegel an den Verkaufsbrief. 7) Für die Archidiakonen oder Erzpriester hatte sich Erzbischof Johann von Salzburg bereits im Jahre 1436 vom Papste Engenius IV. eine besondere Bestätigung erthcilen lassen, daß auf die Pfarrkirchen zu Bruck an der Mur und zu Gradweiu nur allein ein Meister oder ein Bacca-laureus der Theologie, oder ein oder des anderen Rechtes Doctor, Ly-cenziat oder Baccalaurcus, eingesetzt weiden dürfe; welcher auch zur persönlichen Residenz und auf Verlangen der Erzbischöfe zur Ausübung der Erzdiakonalgewalt verpflichtet sein soll. Erzbischof Bernhard aber ’) K. k. <9. Reg. -) K. k. G. Reg. ') K. k. ®. Reg. <) K. k. G. Reg. s) K. k. Reg. «) K. k. G. Reg. *) K. k. G. Reg. 52 Geschichte der Steiermark sah sich genöthigt, die erledigte Pfarre Gratwein auf Empfehlung des K. Friedrich dessen Eeheimschreiber, Andreas von Stein zu geben, welche die oben festgesetzten Vorzüge eben nicht hatte. Darum ließ er sich im Jahre 1463 eine apostolische Versicherung Papst Sixtus geben, daß dadurch seiner Erzkirche au dein im Jahre 1436 erlangten Privilegium kein Nachtheil zugehen solle. Er that dies theils wegen der noch immer und zwar gegen die deutschen Concordaten geübten päpstlichen Provisionen und Reservationen, theils um die sich immer vermehrenden landes-fürstlichen Empfehlungen ferne zu halten. Salzburgische Urkunden aus dieser Zeit benennen die die Steiermark betreffenden Erzdiakonate folgendermaßen : Das Erzdiakonat von Salzburg, welches sich bis Lassing, Rottenmann, St. Lorenze» im Palteuthal und über den Rottenmanncr Tauern bis Murau, Stadl, Klauseck und Rauten erstreckte; das Erzdiakonat der oberen Steiermark, das Erzdiakouat der unteren Steiermark. Um diese Zeit hatte Erzbischof Burkard den Kaspar, Bischof zu Baruth, als seinen Weihbischof eingesetzt, und ihm aus seiner Kammer eine jährliche Besoldung sammt 50' Gulden Pension auf der Pfarre Gradwein angewiesen, ff 3. 1469. Während K. Friedrich lV. zu Wien in der Burg „ach Rom. Empö. emgeschlossen und belagert worden war, versicherte er, ru„ge„ »ii>kStcier- ejn Gelübde getha» zu haben, nach Rom zu pilgern, wenn ihn Gott der drohenden Gefahr des Todes oder einer schimpflichen Gefangenschaft entreißen würde. Am 3. September 1468 war seine Gemahlin, die Kaiserin Eleonore, gestorben. Nun eilte er, dies Gelübde zu lösen. Schon am 3. November 1468 zeigte er dem Papste Paul II. von Grätz aus seine bevorstehende Reise an ; 2) und er hatte auch frühzeitig schon Geleitsbriefe von Venedig, Modena und Neapel erhalten. Um die Mitte November 1.468 zog er, von 500 zu Pferde begleitet, fort, und über Loretto nach Rom. Aus politischer Feinheit warf er sich vor dem hochfahrendeu Papste so zu sagen weg durch unwürdiges und nnkönigliches Benehmen, ff Er sah jetzt ein, oder er hatte anfänglich schon hinterlistig und unedel genug gehandelt, welche Folgen für Oesterreich Böhmens Vereinigung mit Ungarn haben müsse. Daher trachtete er, mit Hilfe des Papstes demK. Mathias die Aussicht aufBöh-mens Besitz zu verleiden. Der Papst jedoch wich diesem Ansinnen aus J) Iuvavla. p. 304-305. (a). a) Lünig. C. G. D. I. 462. 3) Pez. Scrr. II. 609. — Descriptio Adventus Friderici Imperatoris.. vom Jahre 1458-1493. 53 und befriedigte blos die übrigen Wünsche mit Heiligsprechung deS Markgrafen Leopold, Errichtung eines Bisthums zu Neustadt und zu Wien, Bestätigung des St. Jörgen-Ritterordens, Ertheilung vieler Ablaßbriefe und Verleihung von mehr denn 300 geistlichen Pfründen, welche der Kaiser nach Belieben verleihen konnte, Reliquiengeschenken u. dgl. *) Während des Kaisers Abwesenheit entspann sich in Steiermark ein Aufstand mehrerer Edlen (2. Februar 1469). Die Ursache derselben war wieder die nämliche, welche dem K. Friedrich IY. schon so viele Fehden und seinen Provinzen unsäglichen Schaden zugezogen hatte: K. Friedrich hatte seinen Soldaten, besonders den Feldhauptleuten, den ausständigen Sold nicht bezahlt. Der bekannte Held Andreas Paum-kirchcr, Andrä von Stubenberg, Johann von Pösing, Niklas von Liechtenstein, Christof und Andrä Narringer, Ulrich von Peßnitz, Lorenz Hauser und Andreas von Greisseneck kündigten dem Landeshauptmann anstatt des Kaisers, der sich noch in Italien befand, den Krieg an. Viele Orte wurden von ihnen geplündert, mehrere Städte und Schlösser erobert. Als K Friedrich im Frühjahre 1469 nach Neustadt zurückkehrte, legten von Stnbenberg und Liechtenstein die Waffen nieder, suchten Gnade (sie zogen dem Kaiser bis Friaul entgegen), und erhielten sie auf Fürsprache der Landstände (in Klagensurt), und zwar vorzüglich durch die Fürbitte Rudolfs von Khevcnhiller; auch sollen ihnen, nach Lazius, die Burgen und Herrlichkeiten zu Radkersburg, Schwanberg, Hollnburg u. s. w. genommen worden sein (? ?) Die übrigen Edlen setzten ihre Fehden fort, eroberten und besetzten die Schlösser an der ungarischen Grenze und begaben sich unter den Schutz des Königs Mathias in Ungarn. Die Stadt Leibnitz wurde sogar durch Bestechung des Bürgermeisters Christof Hammer durch den Panmkircher den Ungarn eingeräumt, wofür sie späterhin durch den Verlust aller Privilegien und durch Niederreißung der Mauern hart büßen mußte.* 2) Die alte Chronik des Pfarrers Unrest schreibt über diese Begebnisse Folgendes: „Zw den Zeyten machlen etlich „Lanndtlewt an der Steyrmarch einen Pundt wider den Kayfer, der doch „an groß Schaden Wardt wider nidergelegt und gericht; doch erlosch er „iüt gar, und es gienng der, nach groß Macht, Rawb und Prandt aus „dem Pundt in dem Lannd Steyr, wiewol die Pundtherrn, derHawbpt-„mann war Herr Andre Pamkircher, vermeinten ir Furnemen soldi „groslich für Landt und Lewt — In demselben Jar 1468 (1469) an 1) Kurz. II. p. 99—102. 2) Andere setzen'dieses Begebniß des Verraths von Leibnitz in das Jahr 1478. Caesar. III. 532. 54 Geschichte der Steiermark „vnnsern lieben Frawen Tag zw Lichtmeß entsprang der vorgenannt „Pundt von etlichen Steyrern geleich als ein Fewr, das nicht woll ge-„lescht wirdt, das entzündt sich gern wider an. Der vorgenannt Herr „Andre Pamkircher, geporen an dem Karst eines schlechten Edelman „Sun, Hern Andre von Stubcnberg (er hatte nach Helena von Tscher-„nöml — zur zweiten Gemali» Martha, Tochter des Pamkircher), sein „ayden Herr Christoff und Andre Geprueder die Narringer, Ulrich „Pesnitzer, und Ludweg Hawsern, alle Steyrer mit iren Helfferw in des „Kaysers Abwessen an dem vorgenannten vnnser Frawentag vberfuellen „und abtrungen die Stadt Marpurgk, Fürstenfeld, Harperg, Fewstritz „und Veldtpach, und das Geschloß Wildon abgeschlichen, und den Markt „Eanabitz gerawbteu, und von den Stetten und Geschlossen pek,hegten „sy den Kayser und all sein Jnnwanner seiner Landt. Dem Kayser ku-„men die Mere auf der Rom Rqsß, der eylt haim, und cham gen „Kcrnndten gein St. Veit, da macht er ain Besamning mit seinen Laut-„lewien, und schlueg aws Prelaten, auf den Adel, und aus Stedt und „Markt, ain geraysigen Zewg und fuert den mit Im gehn Steyr, und „wolt damit den Veindten Widerstandt thun. Tzw den Zeiten was Lan-„desverweser in Khernndtcn Herr Sigmundt Kreutzer Pfleger auf Vin« „kenstain; der hat ainen Prueder genannt Ruprecht mit Hilff Herrn „Walthrsar von Weyspriach, die Zeyt Hawbtmann zw Wolffberg, die „gedachten, wie sy den Kayser zu Diennst und den Veindten zu Schaden „kamen. Nun hat der vorgenannt Herr Hanns von Stubennberg ein „Geschloß in Kernndten, genanntHolenburg, davon man dp Straß hueb „anzugrcyffcn, darauf wart diner etter genannt Mülstain, und auch „Gregori Albcckher, das «tuet ser die vorgenannten Chrewtzer, und „Weyspriacher, und trackten nach dem Geschloß, und liessen zu Klagen-„stiert S eygleyter und Zewg zurichten, und pestigen das Geschloß „heymlich bei) der Nacht, dapey waren auch die Klagenfuerter und ant-„wnrten dem Kayser das Geschloß. Inn der Zeit ward auch widerumb „abgeeylt das Geschloß Rakersburg. Darnach schueff der Kayser seiner „Diener etlich und Landtlewt, auch die von Judenburgk, das sy Veldt „machten für das Geschloß Katz pei der Muer gelegen, das auch das „vonn Slubeuberg war, und lyes dahinn fuerren dye groß Puzen von „Saun Veit, doch vnlanng gaben die Juden das Geschloß mit Tayding. „In der Zeyt hatt der Pamkircher, der des Kryegs ein Fuerrer und ein „Hawbtmann war, ein Volckh Pehaim, und allerlay Volckh, als pey „I^VIHundert inn das Murtztall geleget dem Kayser und seinem Volck „zu schaden. Der Hawbtmann was ein Pehaim, genannt Saffainn; die „Huben au zu Kapfennberg und pesetzten und huldigete» da Im ganntz vom Jahre 1458—1493. 55 „Mnrcistall vntz gein Merzwschlag und allenthalben darumb. Inn dem „pesambt sich in gehaym Herr Thoman von Stubenberg, Herr Hanns „Rainung von Offenberg, und Herr Heinrich von Hertting mit der ge-„meinen Landtschaft aus den Tellern und um6 Judenburg und Lewben, „und mit iren andern Helffern und zögen ab nach der Muer, und an „dem Mittichen in den Osterfeyrtagen in dem LXVIIII Jar chumen sy „in Gehaim an der Veindt Wissen gen Mertzuschlach, und machten den „genannten Herrn Hannsen Ramung zu einen Hawbtmann, und tra'ten „frischlaych an den Sturm, und gewunen den Marckt überhaubt, und „funden da die Veindt, dy legten sy all nydcr, also, das ir newnhundert „an der Walstat peliben, und auf der frewnt Teyl nich mehr denn XL „Man, dye anudern namen dye Flucht, geuangen wurden. In der Zeyt „ergab sich auch das Geschloß Kappfenberg, das Herrn Hannsen von „Stubenberg war; auch ergab sich Swannberg, das auch sein war. Der „Kayscr schickt gen Payren umb Volck; davon cham ein Teyl guts Volckhes „der Hawbtmann war genannt Hollup, ein Pehaim, und des Hertzog „von Payren Veldthawbtman, dem schneff der Kayser mer Volck zu, und „macht Veldt für Wildonn, davor lag ein Teyl, und der genannt Hollup „macht nun eben Veldt wider dye Veindt, da peleyb er selbs. Die vor „Wildon lagen, chunden wenig schaffen, namen Schaden heraws. Dann „da wardt Graff Hanns von Mvntfort erschossen, der Hollup schueff „auch wenig wider dy Veindt, wann er hat des Volckhes nicht. In der „Zeyt sterckt sich der Pamkircher auch an Volckh und Pracht von Pehaym „XV.C Pehaym und Pollackhen und unter den Pehaymen waren vill „Ketzer, und legt die allenthalben in die Stat, die er den Kayser abge-„wunnen hat, und da verdarben erst dy armen Lewt geystlich und welt-„lich mit Rawb und Pranndt, In der Zeyt lag des Kaysers Hawbtmann „den Hollup mit seinem Volckh pei Rackersburg, da pestigen des Kaysers „Soldner, und ainer genannt der lang Jorg, amen Turrn zu Fürsten-„feldt, in der Statt Mawr gelegen, und chumen etwa vil darin, und „emputen dem Hollup umb Hylff, der Hollup chain da» mit vil gucten „Lewdten. Das ward gewar der Pamkircher und chain mit seinen Zewg „auch der Statt zu Retung, und des Mittichen von St. Maria Magda-„lenentag chumen payd Heuffen vor der Stat zwsam, und taten ein „Treffen mit eyn ander. Tan erst gelanng es des Kaysers Volckh (wobei „sich die Herren Hanns, Anton und die übrigen Brüder von Herberstein „— tapfer ausgezeichnet haben) .‘) wol, unn da» chain der Pamkircher i) Kumar. II. 13. 56 Geschichte der Steiermark „sein geroßes Fues Volckh an der Stadt zu Hilff, das hat des Kaysers „Volckh kain wissen, und legten den Hollup mit all den seinen nyder und „taten grossen Schaden mit Todt und Vercknuß. Daselbs wurden ersto-„chen Herr Jörg der Fuchs, der Jung Herr Jörg Marschalckh von „Stumpfhaym und vil Meter Lewdt. Auch wurden auf des Kaysers „Tayl gcvangen Caspar Marschalckh von Pappenhaym, Herr Kunradt „von Hurnhaym, den schätzt man umb drew tausent Gulden auf im, der „Kayser auf Pfarren im Landt zu Kernndten, die muesten In betzallen. „Herr Wilhelm der Trawner ein gemain Man und »under wer edel und „unedel, ein michle Fall. Ir wurden auch vil in den Tod gewundt. Der „Hollup kam darnach mit den, die mit Im davon chumen, wider gein „Gratz, da peleyb er ein Zeyt. Inn dem ließ der Kayser wider für Wil« „dann ziehen, und Posten dafür schlafen, darumb die Juden lützel gaben, „wen den Pamkircher spayst sew nicht. Defler mynder er pcsambt sich „auch, und zog gen Gratz in das Veldt, und verprennt es vast, und nam „Vieh nahcnndt Pein Gratz, er lyeß auch Wein zw Marchpurg uud an „vil Ennden in der Stewrmarckh mit Gewalt lesen, und geschah solichcr „Schad im Landt zw Steyr, das vnmeßlich ist, peschreybn. Noch vbersah „es der Kayser vast, vntz das sein Zeit kam, oder manigs Mensch muest „an Leyb und Muet darumb verderben, und das gemain Geschray war, „es tat der Kayser aus Karchait wegen. In dem schlug der Kayser ein „gemain grosse Stewr in das Lanndt Kernndten und Steyr auf all Prie-„stcr, Gotshawser, Lewt, auf all Spital Lewt, auf allen Pruederschafft „Lewt, auf ain jede Huebn ein halb Pfundt Pfenning, und all Prelaten „und Kloster, auf Statt und Marckt ein grosse Sum." *) Aus dieser einfachen Erzählung kann man deutlich genug ersehen, wie es im Jahre 1469 und 1470 im Lande Steiermark ausgesehen habe. K. Friedrich IV. nach seiner Ankunft in Kärnthen war aber nicht unthätig, und wir finden ihn allenthalben an verschiedenen Orten des Landes, 1. März zu St. Veit in Kärnthen, 9. März in Judenburg, 22. März in Grätz, 14. April zu St. Veit, 28. in Neumarkt, 1 Mai in St. Lambrecht, 11. Mai in Grätz, 14. August in Neustadt, 21. August in Grätz, am 12. September wieder in Neustadt,* 2) 19. Oktober in Frohnleiten, 20. zu Bruck an der Mur, 21. in Schottwien, 2. November in Neustadt, 5. December bis zum Jahresende in Wien. Die Empörungen und die Kriegsbegebniffe im Lande betreffend, haben ') Unrest. Chron. ibid. p. 559 — 564. Caesar. III. 529—531. 2) Bestätigung der Urkunden des Klosters Schlierbach. Pritz. Geschichte des Landes ob der Enns. Heft VIIT. p. 158. wir aus diesem Jahre folgende Urkunden K. Friedrichs IV. Am 18. April 1469 z'-l St. Veit in Kärnthen befahl er dem Vizthum in Cilli und dem Jobst Hauser mit den Söldnern abzurechnen, welche den Lueger nach Cilli gebracht habe, und den Lueger von dem Anschlag, auf die Urbarlaute des Vizdomamtes gelegt, zu bezahlen. * * * 4) Zu Grätz am 16. Mai fertigte er für die Bewohner des Marktes Mürzzuschlag einen Freiheitsbrief, wodurch ihnen für alle ihre Kaufmannschaft und alle Maaren ohne Ausnahme Befreiung von Mauth, Zoll und Aufschlag in allen österreichischen Ländern ertheilt wurde, zum Ersähe des Schadens, „welchen sie, am nächsten durch die Feuersbrunst bei der „Niederlage, so die Unfern, und sie, selbst von unseren Feinden, Andrä „Paumkircher und anderen seinen Helfern in merklicher Anzahl Volkes an Hausern und Gut erlitten haben." 2) Am 3. Juni, 10. August und 24. Sevtember wurden dem Peter Pögl Eisenfabrikanten in Torlein bei Afflenz Zahlungen für 400 Hackenbüchsen, für 2400 Eisen kugeln zu denselben und für andere dem Landessürsten gelieferten Eisenwaareu angewiesen. 3) Desgleichen erhielt Gregor Dienstl, Vizdom in Cilli Befehl, zwei jüngst in Cilli zum Widerstande gegen die Feinde aufgenommenen Büchsinmeistern die Jahreslöhnung aus den Amtsrenten zu bezahlen. 4) Die Steuerauflagen vom Clerns gefordert, bewähren Urkunden vom 31. Juli 1469, wonach die Geistlichkeit des salzburgischen Erzdiaconates in der oberen Steiermark die Steuer „au dem Auslag der wegen so zu dem Veld auf diese Priesterschaft ist gestagen worden," entrichtet habe;,5) vom 1. und 23. September den Anschlag, welcher ans alle Juden („auf die Jüdischheit gelegt") ist gelegt worden in Steier, Kärnthen und Krain; 6 7) am 16. und 17. October die Zahlung der Steuerumlage von 2000 Gulden (die auf des Abtes Gotteshaus angeschlagen sind);T) vom 14. October die dem Probste zuSeckau zuge-theilte Steuer von 800 Gulden; 8) vom 18. October die Steuer des Stiftes Rein mit 600 Gulden ungarischer Ducaten; 9) vom 25. October ') K.!. Gub. Arch. -> Ioann. IM. s) K. k. G. A. ->) K. k. G. A. °) K. k. N. A. e) K. k. G. A. 7) K. f. G. A. K Brnet. Rez. Nr. 5788. 8) K. k. G. A. =) K. k. G. A. 58 Geschichte der Steiermark. die Steuersumme des Stiftes St. Lambrecht mit 1600 Gulden; *) vom 25. October, die auf das Stift Nürberg mit 300 Gulden geschlagene Steuer („zur Zahlung, so wir auf die Anzahl Pnchscnschützen, so sie in unserem Dienst haben schuldig geworden sind"); * 2) vom 18. September die Zahlung der auf die Häuser seines Amtes geschlagenen Steuer durch Leo Gutenberger Pfleger zu Pfannberg. 3) Viele andere Anweisungen vom 23. September, vom 3., 9., 12., 14. und 15. October von Gratz ans betrafen rückständige Zahlungen für Söldner, für Lieferungen von Tuch zu Bekleidung derselben, von Brot und Lebensmitteln und für Verkostung gefangener Feinde („für Brot, so er den Gefangenen daselbst zu Grätz gegeben hat." 4) Zur Versicherung des eroberten Schlosses Schwanbcrg lieferte Andreas Gleyacher, Wein, Getreide, Mehl und andere Lebensmittel („als man das Geslos Swanberg gewunen hat"), wofür ihm am 29. Juli bei Wilhelm Graßl, Pfleger zu Schwanberg die Zahlung angewiesen wurde. 5) In diesem Jahre 1469 vollführte K. Friedrich IV. Nachfolgendes. Am 23. März in Gratz verlieh er dem Michael Katzensteincr und dessen ehelichen Leibeserben ein neues Wappen.6) Am 22. März zu Judenburg fertigte er an Peter Tanner, Einnehmer des Eisenmühlschlags in Vordernberg den Befehl, die Leobner im Bau der Befestigung ihrer Stadt mit 100 Pfunden zu unterstützen. 7) Am 25. Juni in Grätz befahl er dem Verwcsamte in Aussee den Bürgern zu Mautern, Wolfgang Reuter mit dem nöthigen (Selbe zu versehen, „zur Schmelzung des Fronerzes, so von dem Kupferbergwerke zu Kcil-„wang gefallen ist." 8) Durch eine Urkunde vom 18. August zu Grätz ordnete er die Besoldungen des Gegenschreibers der Mauth und der Wägen des rauhen und des geschlagenen Eisens und des Stangenknechtes in Vordernberg. 9) Am 21. September zu Grätz ließ er das Amt und Urbar Frankenburg durch seinen Amtmann daselbst, Andrä Rottaler, bestandweise dem Hanns Pauchinger einantworten. Der hochgelehrte Meister und Lizentiat der geistlichen Rechte, Hanns Beck und Pongratz ') Chmel. Reg. Nr. 5790. s) K. k. G. A. 3) K. k. G. A. 4) K. k. G. A. 3) K. k. G. 91. 6) K. k. ®. A. 7) K. k. G. A. s) K. k. G. N. K. k. G. A. vom Jahre 1458- 1493. 59 Pederndorser, Bürger zu Grätz, siegelten den Reversbries. Am 5. October wies er zum Fortbau des Dominikanerklosters in Grätz Holz und Kalk an. l 2 3) Am 3. Juli zu Pauscheldorf fertigte für K. Friedrich die verwitwete Gräfin Katharina von Eilst einen Verzichtsbrief auf das ihr auf dem Schlosse Gurkfeld versicherte, nun aber in barem Gelde erstattete Leibgeding. Seine Zehenten um Rottenmann hatte das salzburgische Hochstift bisher verpachtet und dieselben seit dem Jahre 1450 der Rottcmannerbürger, Paul Okulier, innegehabt. Dieser überließ diese Zehente zum Genüsse dem Ehorherrenstiste in Rottenmann. Um diese Zeit tauschte diese« Stift alle salzburgischen Zehente zu Eigcnthum au sich, indem es dafür dem Hochstifte ein Gut am Moos in der Hauscr-pfarre des obersten Ennsthales zu Eigen übergab. 4) In diesem Jahre sendete K. Friedrich IV. seinen Sohn Maximilian auf das Schloß Finkenstein tu Karn then, wo Sigmund Kreutzer, Pfleger und zugleich Landesverweser gewesen ist. Der junge Prinz mit seinem Hofstaate nahm sammt seinem Schulmeister, Meister Peter, den Weg dahin über Bruck an der Mur, wozu der Kaiser bei dem kärnthne-rischen Vizedom, Jakob von Ernau die Kostenzahlung angewiesen hatte, (Neustadt, am 23. November 1469.) 5) Von Finkenstein, kam Maximilian I. nach Villach und verblieb dort einige Zeit. 6) Auf dem Schlosse zu Grätz bei der Schloßkapelle war damals ein eigener Hoskapellau, Herr Hanns, angestellt und besoldet. 7) Im Jahre 1469 soll der Bau der heutigen Kirche St. Oswald bei Zeiring begonnen und im Jahre 1479 beendiget worden sein. Im Jahre 1469 begannen die Einfälle der Türken in Krain auch die Gränzen von Steiermark zu berühren und ungemein drohend zu werden. Der Pfarrer Unrest berichtet Folgendes darüber: „In der Zeyt „chumen die Türckhen in das Landt Krain, und chumen „in die Meiling in den Phyngstfevertagen mit zwein „Haufen, und hatten Veldt pein der Meiling vom „Suntag vn wiederumb an dem Sambstag. Darnach „teilt sich der Sackmann von In, und verprannten und 1470. X&tftncinfiUe in Krain. K. Friedrich in Wien. Sanbtüflt. Neue verheerende Fehden Paum-kirchcr's in Steiermark. Ausgleichung mit ihm. l) K. t Gub. Nez. -) K. k. G. A. 3) K. k. G. A. 4) Jvann. Itrt. s) K. f. ®. A. Chmel. Reg. Nr. 5832. 6) Unrest, chron. ibid. p. 564. 7) K f. @. A. Besoldiingsanweisung, Grätz, 9. Juni 1469. 60 Geschichte der Steiermark. „verhoreten die ganntzen Gegen daselbst umb und mnb. Sy viengen jeden „Mann, alt und Chiudt habend sy getobt und anndere Bollkh alles mit „Inn gefüert, dye Kind an die Zewn gespist, und in die Lackchen vcr-„tretten, Frawen in den Kindlcpetten entfuert, die Kirchen alle der-„prannt und peranbt, Gotzleichnam unmasliche geschmacht, Frauen und „Juuckfrawen zw tobt gcprawcht, und daselbs in dem Landt XIV Tag „pelpben und gewucst, und haben daselbs geback und verfuert met dann „LX tausent Menschen. Darnach pesambt sich dp gemain Landtschaft zw „Krain, ans jedem Haws ein Mann zw Widerstanndt, da wichen die „Türckhen über die Culp. Nun war das Wasser groß worden, das sy das „gevangene Volckh.in der Flucht niht alspald kunten überpringen, da „haben sy tausend Menschen an einer Stat pep dem Wasser erschlagen. ') „Inn der Zeyt fumeit die Turkhen Pein Churkoeldt und tatten aber ein „grossen Schaden mit Prannt und mit Volckh verführen." * 2) Bereits am 2. Mai 1469 erließ Papst Paul II. auf Ersuchen des Kaisers einen Ablaßbrief für alle jene, die zum Schutz der Grafschaft Metlik an der Hündischen Mark gegen die Türken streiten werden. 3) In dieser Be-drängniß suchten sich anfänglich die Provinzen selbst zu rathen und zu helfen. Nach dem Landtage zu St. Veit vereinigte sich das Aufgebot von Kärnthen, Kteier und Krain und verdrängte die Barbaren wieder aus der March. Der Pfarrer Unrest schreibt hierüber: „Solichs groß „Verderben, ains von den Türckhen, das annder von dem Pamkircher „muet Landt und Lewt gar vast, und die drew LanndtKernndten, Steyr „und Crain paten den Kayser, das er mit eines verainten Landtags „vergunnt. Das geschah, der wardt gelegt peiu St. Veit in Kernndten. „Von Krain finiten darzu Pischolff Sigmundt von Laybach, Herr Joerg „von Kainegg, Herr Andre Hohenwarter mit seinen Prueder, der Hawb-„man in Metling was, Herr Ludwig Appfaltrer und ein Gelenberger, „die chumen da von großer Statt, die In anlag der Türckhen halber, „und ruessten au, und Paten sendlich um Hylf und Peystanndt wider die „Possen Hundt, die Tuerckhen, das jn daselbs ein Tayl versprochen, „jedermann nach seinen Statten." 4) *) Unrest, ibid p. 562, 2) Ibid. p. 591 Caesar. 111. 532—533. 3) K. f. ®. A.: Cum-Turchi fere usque ad comitatum Medlicen Marchiae Sclavonicae sues conatus extenderint, et hostiles per dictum Comitatum incursus facere et comitatum subiger continuo machinentur ! 4) Unrest ibid. p. 564—565. Andere handschriftliche Nachrichten benennen als Anführer, welche den Barbaren siegreichen Widerstand gethan hätten Des Kaisers Reise nach Rom hatte dem Könige Mathias von Ungarn Argwohn bekgebracht; und K. Friedrich war auf diesen seinen zweideutigen Nachbar sehr unwillig, weil er den Aufstand in Steier-mark begünstiget und die vorzüglichsten Aufwiegler in seinen Schutz genommen hatte. Einen neuen Beweis davon erhielt K. Friedrich IV. eben jetzt. Er suchte mit K. Mathias gütliche Sühnung; und lud ihn nach Wien ein. Der Letztere erschien wirklich, aber er brachte auch den Paumkircher mit sich; und die schnelle Rückkehr von Wien bewies , daß weder mit dem Könige noch viel weniger mit dem Paumkircher eine Einigung verhandelt werden konnte. Unrest deutet mit Folgendem daraus hin: „Inn der Zeyt zog „der Kayfer gein Wienn, und pat den Köiiig von Ungarn auch dahinn „zu chumen. Der chain dar und Pracht den Pamkircher mit Im, do ge-„dacht jedermann, es wurde Frid und ganntz gewiß, und wurd vil für* „genomen, wie man den Turckhrn mocht Widerstandt znthun Ains Tags „macht sich der König he.ymlich auf, und mim zu Im den Paumkircher, „und für an der Tannaw ab gen Ungern, und sprach in Verdruz des „langen Ratz an des Kaisers Hof, und ließ sich daselbs vast merkhen mit „dem Pamkircher, als man vor lanng gesagt halt, er furdert den Pam-„kircher zu seinem Kryeg wider dem Kayser, Wan er hat noch khain Auf-„horing mit seinen Kryegern, und tatt für und für groß Schaden." Bis Ende März verblieb der Kaiser theils in Wien theils in Neustadt. Von Wien am 12. März 1470 erhielt die Stadt Leoben den Auftrag, aus den dortigen Kammergefällen den deutschen Chorsängern in der neuen Kapelle in der Burg daselbst ihre Besoldung zu bezahlen. * i) 2) Am 19. März zu Wien 1470 fertigte er das Einberufungsschreiben der Ländstände von Steier, Kärnthen und Krain zu einem Landtage auf den 19. May nach Friesach, um daselbst wegen des Widerstandes gegen die Türken zu verhandeln. 3) Anfangs April ging K. Friedrich IV. dann nach Kärnthen. Auf der Reise, am Mittwoch nach Sonntag Lätare, in Knittlfeld verbot er dem Wolfgang von Stubenberg alle Vogtei auf den Gütern des Gösser Nonnenstiftes, welche er schon den Kärnthner Hauptmann Andrä von Hohenwart, die Brüder Friedrich und Wolfgang von Gailenberg, den Vicedom Georg von Stain und Wilhelm von Auersberg Hauptmann zu Medling. Caesar. III. 532. i) Unrest. p. 564—505. Kurz II. 10. 104-106. -) K. f. G. A. 3) Kärnthnerische Zeitschrift. 1818. I. 121. 62 Geschichte der Steiermark. dessen Vater, Hann- von Stubenberg untersagt hatte. J) Am 9. April war er dann zu St. Beit, am 13. April zu Villach in Kärnthen, am 21. April in Triest, am 7. Mai in Laibach und am 12. Mai in Völkermarkt. 3) Zu Triest am 28. April 1470 überließ er pachtweise auf drei Jahre dem Leonhard von Herberstein das Schloß und Urbar Wippach um 500 ungarische Dncaten jährlich. Bon Laibach ging K. Friedrich zum Landtage nach Völkermarkt, wo sich indessen die Stände, notgedrungen, um mit Paumkircher und dessen Anhänge endlichen Frieden herzustellen, versammelt hatten. Zn Völkermarkt fertigte K. Friedrich am 17., 18. und 19. Mai 1470 drei Urkunden, einen Befehl an das landesfürstliche Amt Aussce, seinem Hofkapellan, Meister Stefan Haunberger, die Besoldung zu zahlen; einen Freibrief für das Stift Altenburg auf zwei Jahrmärkte zu Ror und zu Kauffen; einen Befehl, die Karthäuser in Seiz unbeirrt zu lassen, welche sich einiges Vieh von den Feinden erkauft hatten, weil sie bereit sich erklärt hatte», dasselbe um den Kaufpreis den Eigenthümern wieder zurückzugeben. * 2) Ueber die Vorgänge und Beschlüsse auf dem Landtage in Völkermarkt lassen wir den Pfarrer Unrest erzählen: „In der Zeyt schreyb der „Kayser einen Lanndtag aus in die trew Lanndt Kernntcn, Steyr und „Krain zu Volkhermarkt ze haben. Darzn kam er auch selbs, dazu „fernen die Pischolff, der von Saltzburg, der von Seckau, der von „Lauandt, der von Chyemsee, der von Tryest, der von Laybach. Auch „was da Pischolff von Mayetz, der daselbs seine Lehen empfieng. Auch „waren da Grauen, Graff Lienhart von Görß, der auch seine Lehen „empfienng, ein Graf Schach«, ein Graf von Nassaw; und der Kayser „hat pey Im Graff Ruedolff von Sulcz, der Mueter eine von Habspurg „gewesen ist, Graff Hawgen von Wernberg, Graff Hannsen von Eber-„stein, den Grauen von Layenyngen, den Grafen von Warba und einen „jungen Grauen von Krabaten. Da waren von ganntz Kernndten der „Adel, von Steyr vil Lanndtlewt und von Krain vil gueter Landtleut, „worunter zehen Ritter waren, auch was von Prelaten und Brobsten „ein groß Sum". „Und dieweyl der Lanndtag zu Volckhenmarkt also werbt, derweyl „pesambt sich der Pamkircher, und feyert nicht, und gewan Tobel des „Kaysers Gjaydhaws pein Gratz, und cham gein St. Florian und ]) Jornn. Urk. 2) Kumar. III. 132. >) K. k. G. A. „nam des pewrlen Hoff Pein Swannberg inn und tet davon Schaden „Inn dem gedachten die Lanndtlewt und sunder die Steyrer und lagen dem „Kayser vast an, das er Fryd machet mit dem Pamkircher, .... der die „Zeyt zu Feustritz was, und warn Sendpoten umb In und Gelaydtzlewt, „Herr Andre von Kreyg, Herr Christoff der Ungnad und Herr Walt-„hasar von Wcyspriach, die prachteil und pelayten den Pamkircheu gein „Volckhenmarckt zw Tayding, und ward ein Abred gemacht und chunt „dasmals kein Enndt gewingeu, und Wardt ein annder Tag gemacht, als „acht Tag nach St. Veits Tag, darzu kam aber der Pamkircher, und „ward dye Sach durch die Herrn und Lanndtlewt getaydigt und ge-„macht. Nun Hort, was der Kayser erwart hatt und geben hat, als einer „der seiner Zeyt erwarten chann-, und hat die Sach als lanng hengen „lasse», das Lanndtlewt und auch geistlich und weltlich selber haben „muessen dartzu tun, wollen sy annders nit gar verderben und haben „dem Pamkircher seinen Spruch entrichten, und für den Kayser pctzallen „Sold und Schadeun allen seinen Soldnern, so vil er In schuldig war. „Daselbs bey dem Tag machten die Lanndtlewt von den dreyn Lannden, „Kernndten und Crain und Steyr «inen Anslag einer gemähten Stewr, „die wardt genannt ein Laib Stewr und lautet also: Ein jeder „Pischolff in den dreynn Lannden von seiner Person XL Gulden, ein „jeder Abbt und Abbtessin und geinfelt Brobst XXXII. Gulden; eyn „pntweder geystlicher Brobst uud Prior Kartusers Orden XIV, Gulden; „ein Hofmaister, der ein Gotwil nicht vil fludt, XXXVI Gulden; ein „jeder Conimetewr deutsch oder Johanniter Orden XII Gulden; ein „Prior oder Cardian Petlar Orden für sich und für seine Prueder „IIII Gulden; und die Frawen Kloster desselbigen Orden II Gulden; „ein jeder Ertzpriester von seins Ambttz wegen VI Gulden; eyn jeder „Pfarrer, der hundert Gulden in Absennthat, IIII Gulden, und ist die „Absennt mer, so sol er mcr geben; ein Pfarrer, der 4 Gulden in Ab-„sennt hat, II Gulden; und wellicher Pfarrer hinder 4 Gulden hat, „I Gulden, desgleichen auch dye Brobst auf weltlichen Kirchen; ein weltlicher Kirch Herr I Gulden; ein Alterist I Gulden, und eynn jeder „Vicari den dritten Tayl solichs Auslugs; ein Gesell Priester LX Pf., „ein Capplan XXXII Pf.; ein Schneller, der nicht pein Vater und „Mueter ist, und ist über XIV Jar alt, VII Pf; ein Schuller hinter „XIV Jaren IIII Pf. ein Petlar oder Petferie II Pf; ein Graf von „seiner Personn XXXII Gulden, ein Freyherr XXVIII Gulden; ein „Herr XXIII Gulden; ein Ritter X Gulden; ein Edelmann, der Gült „hat, V Gulden, und für seinen Gemahel III Gulden, und für jedes „Kindt IIII Pf ; und der Herrn geraysig Knecht, die nicht Gült haben, 64 Geschichte der Steiermark. „jeder XIY Pf.; und ein jede Wittib nach Gelegenheit ires Stanntz; „ein jeder Purger, der Gült auf dem Lanndt hat, für seine Person „II Gulden, ein minder Purger I Gulden; ein jeder leger Herr undKauff-„mannsschast durch die Lanndt trehbt und nicht angesessen ist, I Gulden; „ein geschlechter Purger I Gulden; ein Hanntwercher, der zu Herwerg „ist XXXII Pf., und ein Wittib halbe soliches Anslags; all Pawren, „die ahne Gült haben, I Gulden; ein jeder Ambtmann XXXII Pf.; „ein Pawr, der auff einem ganntzen Hoff sitzt XXUlI Pf., der auf einer „Huebcn oder Lehen sitzt XII Pf., der in einer Herberg oder Hofstat „sitzt. VIII Pf., und ein jedes Weyb halben Tayls ires Man Anslag; „ein Knab, ein Junckfraw, auch das Kindt, das von der Prust gespennt „ist XIIX Pf., ein Dienstpott, Knecht un§ Diern, Tagwercher oder Tag-„wercherinnen VJI Pf., der Hanntwercher Knecht VII Pf, ein ledig „Knecht oder Diern, die nicht dienen, VII Pf, ein jeder Zechman in „einer Stat I Gulden; von einer Hantwerch Zech XX Pf., ein jeder „Zechman inn Marckten oder auf dem Geh I Gulden; von jeder Prue-„derschast in den Stetten I Gulden, und von jeder Pruederschaft in „Marckten und auf der Gey I Gulden, und auf all Juden und „Jüdin, die i» den drehen Lanndten sindt, vier tauscnt Gulden. Die „Stewr chundt nicht fürderlich ausgetragen und abgenommen werden, „damit man des Pamkirchers Soldner fürderlich petzallt hatt. Sy wollen „auch die weil der Stat und Geschloß nicht abtretten und gienng für „und für Soldt und Schaden, darauf Lanndt und Lewt warch auch für „und für swerlich perawbt und pekriegt, funder daö Geschloß Wildann, „davor man lengcr den Jaresfrist gelegen was mit Beldt»Zewg „Postehen, des chundt man als vast nit gehnettcn, der Pamkircher spevst „es mit Gewalt und Listigkait, sunder ahnsten woldt der Pamkircher „pcstein davor die im Pfarrhoff was gesturmet haben, da nam er „Schaden vor, und verlang darnach gab sich dasfelb Geschloß dem Kahser „und die darinnen waren, lyes man ledigkleich davon zhehen, noch hueben „die Stett vest vntz auf Weinnachten deS XXXI Jares. Die Lanndt-„lewt der zwcyr Landt Steyr und Kernndten künden kaynen anndern „Weg nit vinden, denn sh muesten etwo vil Gelts eiitnemen, damit die „Chriegsleut und die Soldner entricht wurden, und entnumen einen „Tahl von Herrn Sigmunden Wehspriacher, auch entnummen sh pallt „von dem Eckhenperger und Einpacher Purgern von Pahrisch Gratz; mit „dem Geld« wurden nun die Soldner und Kriegslewt in den Stetten „allenthalbe enntricht; darnach sh die Stett ab und rawbten die, das „wenig Guetz darinn pelahb." *) >) Unrest. p. 565—569. Unter diesen Vorgängen kam endlich auch mit Andreas Baum-kircher, Hanns von Stubenberg, Christof und Andreas Narringer, Ulrich Peßnitzer und Ludwig Hauser eine Uebereinkunft zu Stande, wodurch die bisherigen Streitigkeiten beendet sein sollten; dem Kaiser, so wie den Seinen, wären alle Plätze, die sie erobert hatten, zurückzugeben; dagegen sollen auch sie ihre Leute und Guter zurückerlangen; die Schlöffer sollen niedergerissen werden, ausgenommen Radkersburg mit Zugehör, welches dem Kaiser erblich bleibt; das Schloß Oberkapfenberg stellt der Kaiser aus Gnaden dem von Stubcnberg wieder zurück. Die zu Völkermarkt am 30. Juni 1470 ausgefertigt und von allen Theilen besiegelte Urkunde besagt dies mit folgenden Worten: „Vermerkt das „Her Andree von Pamkirch, Freiherr zu Slening, Her Hanns von „Stubcnberg, Obrister Schenck in Steyr, Her Cristoff Narringer, Ulrich „Pcßnizcr, Andree Narringer und Ludwig Hawser mit unserem aller-„gnedigisten Herrn dem römischen Kayser der Krieg und Zwilauff halb, „darinn sy gen seiner kayserlichen Gnaden und sein Gnaden Lannden „und Lewten gestanden sein, und was sich derselben Kriegslewst halb „zwischen seiner kayserlichen Gnaden und in bisher begeben und verflossen hat, verainet und verrichtt sein als hernach begriffen ist: von erst, „so sollen die benannten von Pamkirch, von Stubenberg, Narringer und „Peßniczer sein kaiserlichen Gnaden aller Steel, Geslösser, Gueter, „Embter, Lewt, Nutz, Güllt, Grundt, und alles anders, so sy und ir „Hellfer sein kaiserliche Gnaden, auch was sy der seiner Gnaden Pre-„laten, den vom Adel, Steeten und andere seiner kaiserlichen Gnaden „Lanndtlewten und Undertanen in den Kriegslawffen abgedrungen und „genommen haben, nichtz ausgenommen, förderlich an alle Weigerung „und Widersprechen frei und lediglich widergeben und einantwortten „auch seine kaiserlichen Gnaden aller neuen Besatzung und Auffeng, sy „sein in Stete oder außerhalb der Steel, inmassen des zwischen seiner „kaiserlichen Gnaden Landen der Fürstentumb Steyr und Kärnnden und „desselben von Pamkirch abgeredt und betedingt ist, damit abtreten, „überantwortten und sich der ganntz entslahen, ausgenommen die Besatzung, so die benannt Narringer von newen bey Narrengk gepawet „und aufgefanngt haben, die sol inn beleiben, soverne die auf unsers „Herrn Kaisers Grünten nicht fleet. Dementgegen soll unnser allergne-„digster Herr der Römisch Kaiser den benannten von Pamkirch, von „Stubenberg, Narringer und Peßniczer all ir Leut, Nutz, Güllt, Güter, „Aemter und Grunnt, so sich sein kaiserlich Gnade in denselben Kriegs-„lauffen underwunden hat, auch wiedergeben und folgen lassen, was in „aber sein kaiserlich Gnaden Gslöffer abgenommen und innhat, die sol Beschicht« der Steiermark. — VIII. Bd. 5 66 Geschichte der Steiermark „sein Gnadn alle niederreißen und abbrechn lassen, ausgenommen daz „Gsloß Radkersbnrg mit sambt dem Pawhoff und Weingarten dabey, „sol sein kaiserlich Gnadn und seiner Gnaden Erben erblich beleihen „und folgn, und sol sich darauf der obgenannte von Stubenberg für sich „und sein Eriben aller seiner Gcrechtigkait gen sein kaiserliche Gnaden „und seiner Gnaden Eriben mit sein Briefen zu ewigen Zeiten daran „verziehen und das Gsloß Oberkapfcnberg soll sein kaiserliche Gnade „demselben von Stubenberg von Gnaden widergebcn und folgen lassen; „der dan sein kaiserlichen Gnaden genugsam Bürgschaft tun sol, das er „dassalb Gsloß innhaben und nicht verkumercn noch keinen Krieg an „seiner kaiserlichen Gnaden Wissen und Erlauben daran anfahen, treiben, „noch üben, noch das nymandt anderen zu tun gestatten wolle; ob er „aber das verknmern wollte, daz nymandt anderen dann seinem Vettern „Herrn Wolfgangen von Stubenberg verkumercn; was auch unnscr „Herr der römisch Kaiser den egenannten von Pamkirch, von Stuben-„bcrg und Verringern irre Geflossen abbrochen hat, oder noch abbrechen „wirdet, der falten sy kains an seiner kaiserlichen Gnaden und seiner „Gnaden Eriben Willen und $ ertauben widerumb aufpawen und „zurichten zu lassen weder durch sy selbs noch jemandt andern; es sullen „auch dieselben von Pamkirch, von Stnbenberg, Narringer, Pesuitzer „und ir Hellfer all vglich Solldner und Dienstlcwt, so sy in seiner „Gnaden Stecken, Gslössern, den Besatzungen und Gefangen, oder aus „irn Gslössern gehabt, damit sy seiner Gnaden Lannd und Lewt bekriegt „haben, nach den Bericht nit mer gestatten mit Rawb, Prannt, oder in „ander Weg czumords zu bekriegen noch zu beschcdigen, die auch für-„derlich aus dem Lannde, als das zwischen derselben seiner kaiserlichen „Gnaden und seiner Gnaden Lannd und Lewten schaden und verder-„derbcn. Und sullen daraus auf beden Tailen all und yglich Gevanngen, „sy sein tegt oder geseczt, geschetzt oder nicht gescherzt, ausgenommen „Herrn Wilhelm Trawncr und Herrn Conradt Hurnheimer, die derselbe „von Pamkirch geschetzt hat, an Entgeltnuß und ungescheczt ihrer „Fanknuß ledig sein und der mucssig gelassen und gesagt worden. Auch „all Huldigung und Schaczung, was der nicht betzallt, verbrieft oder „verporgt ganntz ab und gevallen sein, und so fain Tail den anderen, „noch die fein sürbaßen darumb anlangen, noch bekümmern; es sollen „auch damit all des benannten von Pamkirch Spruch und Borderung, „so er bisher zu sein kayserlichen Gnaden, seiner Gnaden Erben, Lannden „und Lewten vermeint hat zu haben, oder haben möchte, ganntz abge-„valln und crastlos sein und die gen sein kaiserliche Gnaden seiner „Gnaden Eriben, noch Lanndten und Lewten nit mer suchn nach für« vom Jahre 1458—1493. 67 „nemen, weder mit Recht noch an Recht, sunder darumb mit sein „Gnaden Lannden und Lewten ganntz geaint und vertragn sein, auch „sein kaiserliche Gnaden den Brief und die fünfhundert Pfund Pfenning, „so er von seiner Gnaden auf das Ambt zu Radkersburg gehabt hat, „zu seiner kaiserliche Hamiden herausgebe und in antbortten und sol „darauff all Ungnad, Unwillen, Ungunst und Ansprach, so ein Tail zu „dem anderen, oder den so in den Kriegslewffen gcwont gewesen der-„selben KriegSlawff halb gehabt oder haben möchte, gantz ab und ge-„vallen sein und fain Tail gegen dem anderen nit mcr suchen noch für-„nemen, weder mit Recht noch an Recht, sunder am ganntze gerichtte und „geslichte Sach sein, treulich und ungeuerlich. Und daz solich abge-„meldcte Abrede und Teding mit unser Andrer von Pamkirch, Hannsen „von Stubcnberg, Christoffen Narringers, Ulrichn Peßnitzers, Andrer „Narringcrs und Ludwigen Hawsers Willen und Wissen beschehen ist, „habn wir unser jeder sein Jnnstgil an diese Bercdtzettel gehangen, der „wir aine in glicher Lawt unnder des obgenannten unnstrs allergnedigsten „Herrn des römischen Kaisers anhangenden Jnnsigel habn. Beschehen zu „Bolkenmarkt am Sambstag nach sannd Peter und Paulstag der heiligen „Zwelifboten nach Christi unnsers lieben Herrn Geburde Vierzehnhundcrt „und im flbentzigisten Zaren." ') Am 2. Juli zu Völkermarkt fertigte K. Friedrich IV. eine eigene Urkunde, worin er den Baumkircher, Stubenberg, Narringer, Peßnitzer und Hausner zu vollen Gnaden wieder aufnahm. i) 2) In einer späteren Verhandlung löste der Kaiser die dem Andreas Baumkircher versetzte Herrschaft und Stadt Korncuburg wieder an sich und erklärte den Reversbrief des Baumkirchers für gelöst und abgethan (Grätz, 28. September 1470). 3) Das ständische Darlehen zur Abfertigung und Entfernung der Feinde aus dem Lande Steier betrug 14.000 Gulden, worüber der Kaiser den Ständen auch einen Schadlosbrief fertigte. Diese Summe war neben dem besonderen Steueranschlag auf die Herrschaften des Landes darlehensweise vertheilt worden, wie man aus den Urkunden des Stiftes Rein entnehmen kann: „Wir Stet und Lanntleut — so ytzt zu „Gratz sein, bekennen, das wir von dem Erwirdigen Herrn Niklasen, Abt i) St. k. ®. A. Chmel. Reg. Nr. 6070. Auf dem Umschläge der Urkunde unten steht: „Ich Ulrich Peßniczer Hann dhe Abredt gcleSt und verfigelt amb Suntag naäj Assumptionis anno ute. mein ahgn Hanntgeschrifft. <19. August.) *) Urk. Joann. Cesor, III. 538. ’) Joann. Urk. 68 Geschichte der Steiermark „ze Reynn eingenommen und empfangen haben 100 Gulden: in Gold „und Münse, die er zu den 14000 Guldein, so man zu Abfertigung der „Veint aus dem Lannd und Steten zu bringen, dargelichen hat, vnd die „Inn von den Anflügen, so zu Abferttigung und Betzallung vusers aller-„gnädigsten Herrn und Römischen Kaisers-Söldnern vnd Peinkrieger (?) „inn Lannden Steir und Kernnten fürgenommen sein und bezallt werden „sollen treulich und ohnGeverde. Geben zu Gratz, 20. December 1470." Weitere Geschäfte des Kaisers in diesem Jahre waren noch folgende: Zu Völkermarkt am 6. Juli überließ er dem Andreas von Kreig die Aemter Schönstein und Katzenstein um 300 Pfunde bestandweise auf ein Jahr. i) 2) Zu Grätz am 27. August wies er der Margarethe, Gemahlin des Pflegers zu Forchteneck, für ihre Dienste im Frauenzimmer der Kaiserin Eleonore gethan hat, die gebührende Ehrung bei den Gefällen zu Windischgrätz und dem Pfleger daselbst, Egid Schülthawzinger, an. 3) Am 2. September gab er einen Versicherungsbrief dem Hanns Einbacher, Bürger in Grätz, daß ihm die Stände in ©feiet undKärnthen das Tuch, so er in ihrem Namen den kaiserlichen Söldnern für Sold und Schaden im Werth von 3000 Dukaten gegeben hat, von dem Anschlag bezahlen, oder ihn sonst mit Schuldverschreibungen verstchern werden. 4) Am 17. November in Grätz siegelte der Kaiser den Scheukungsbrief von zwei Aeckern in der Au bei Rottenmanu als Seelgeräth an das dortige Chorherrnstist. 5 6) Weiters erhielt der Kaiser folgende Reversbriefe: am 7. Mai von Reimprecht Hindersbichler für Schloß, Urbar und Landgericht Liechtenstein bei Judenburg im bestandweifen Besitz und 90 Pfunde jährlich; am 20. Mai vom Andrä Hohenwarter, Truchseß in Krain und in der windischen Mark, für Burggrafschaft, Burghut und Bestandbesitz des Schlosses Obercilli gegen jährlichen Zins von 197 Pfunden nach Abzug der Burghutgebühr von 350 Pfunden; am 9. December von Kaspar Esenkover für den Bestandbesitz des Schlosses und Urbars Königsberg um jährlichen Zins von 362 Marken. ß) In diesem Jahre wurde das Stift zu Vorau canonisch untersucht. Zu diesem Geschäfte ordnete der ErzbischofBernard von Salzburg eigene Commissarien ab, den Propst Stephan von St. Dorothea zu Wien, den i) Reiner llrf. «) K. k. Gub. Archiv. ’j K. k. G. A. *) K. t. G. Archiv. Chmel. Regesten. Nr. 6110. ä) Joann. Nrk. 6) K. k. G. A. und k. k. Gub. Reg. vom Jahre 1458—1493, 69 Propst Ulrich zu Neustadl, und den Erhard Kornmeß, Doctor der De-cretalen und Erzdiakon der unteren Steiermark. Nachdem seit 37 Jahren keine Visitation mehr vorgenommen worden: so fanden diese Herren keine genaue Beobachtung der bei der letzten canonischen Untersuchung vorgeschriebenen Statuten; sie errichteten daher neue Vorschriften, welche sie unter erzbischöflicher Bestätigung am 2. September 1470 kundgegeben haben. Die Hauptgegenstande derselben: Von Verrichtung des Gottesdienstes, von Beichtpriestern, von den dem Bischöfe und den Stiftspröpsten vorbehaltenen Beichtfällen, von der Lesung und Vorlesung in den Wohnzimmern und im Speisesaale, vom Stillschweigen, vom Ausgehen aus dem Stifte, von der Kleidung und deren Farbe, von Vorrufung und mündlicher Ermahnung, von Vermeidung gegenseitiger Beunruhigung und Beleidigung, von Vermeidung aller Uneinigkeit und Zwietracht, vom Pröpsten und dessen Pflichten, von seiner und des Dechants Emsigkeit, von Ermahnungen an die Mitbriider u. s. w. athmen den altbekannten mittelalterlichen Geist, der den Menschen zur Maschine in Händen Anderer macht. !) Die thatsächliche Erfüllung der Vertragspunkte, im-vorzüglich der Geldzahlungen, mit Baumkircher und ^„g mit Andrea» dessen Verbündeten — verzogen sich bis in das Jahr Baumkircher. 1471 hinein. Die innerösterreichischen Stände sahen s^mEi^crTenit sich dabei, um Geld aufzubringen, gezwungen, eine neue am April wi Steuer ernzutrelben. Unrest sagt: „Nun wüsten die Lanndtlewt nicht, wo man das „Geldt nam, das die genannten Dreh (der Weisbriacher, Eggenberger „und Einbacher) dargelihen hatten, und gelanngten den Kayser an, das „er einen Lanndtag darum ausschrieb und setzt. Das geschah und Wardt „den zwein Landten Steir und Kernndten ein Lanndttag gesetzt auf St. „Erhalts Tag in dem I-XXI. Jar, Daselbs ward aber ein grosse Stcwr „furgenommen, also, das jederman, Prelate und Kloster, auch der ganntz „Adel und alle dye Gullt und Guetter auf dem Landt hyetten, sollen „geben halben Teyl allen iren Gelts, desgleichen alle Gotshawser, dye „gemein Pfaffhayt auch, Steet und Marckt wurden pesunder gestewert, „und also ward der Pamkircher und all sein Helffer mit dem Kayser und „mit Landt und Lewten ganntz verricht." i) 2) i) Vorauer Saalb. I. 152—102. Caesar. III, 535 — 536. -) Unrest, p. 569. 70 Geschichte der Steiermark K. Friedrich IV. verweilte seit den letzten Monaten des abgewichenen Jahres bis über die Mitte des Monats Mai 1471 ununterbrochen in seiner Hofburg zu Grätz, wie dessen Urkunden vom 23. Jänner, 1.Februar, 29. März und 25.Mai 1471 beweise!,. Zu Grätz am Sonntage nach Lichtmeß fertigte er für die Stadt Judenburg eine Urkunde, worin erklärt wurde, daß jeder Wiener Kaufmann und Bürger verpflichtet sei, bei der Manch zu Judenburg für seine Maaren die vorgeschriebcnen Gebühren zu bezahlen, weil deren alte Mauthbefreiung abgethan sei; und weswegen alle alten Schulden an die Judenburger Manch nachzu-zahlen seien. * *) Zu Grätz am 28.Februar fertigte er für das Domcapitel zu Gurk die Erlaubniß aus freien Silbererzbau in der Schweinitz. 2) Bald darauf fand Andreas Baumkircher sein blutiges Ende. Man erzählt dies Ereigniß folgendermaßen. Baumkircher wollte sich, mit dem Kaiser ganz und gar durch standhafte Verantwortung seiner bisherigen Handlungen ausgleichen und versöhnen. Er bat um sicheres Geleite nach Grätz, und erhielt es auch. Vom frühen Morgen bis zur bestimmten Abendstunde wurde es ihm vergönnt, im Schlosse zu Grätz seineVerantwortung darzule-gcn und die Aussöhnung mit dem Kaiser zu vollenden. Baumkircher kam nun. Bis zum Mittagsmahle durchsah man mit geflissentlicher Langsamkeit seine Papiere. Nachmittag wurde das Geschäft fortgesetzt. Baumkircher bemerkte bald, daß derselbe Tag nicht hinreichen werde, seinen Streit vollkommen zu beendigen; deswegen bat er mit Verlängerung seines sicheren Geleites. Der Kaiser gab die Antwort: er müsse darüber berath-schlagen. Viel zu spät hat Baumkircher wahrgenommen, daß man ihn unter mancherlei Vorwänden nur täuschen wolle; und weil das Ende der festgesetzten Frist seines sicheren Geleites bereits im Anzuge war, schwang er sich auf sein Pferd und sprengte, daS Schlimmste ahnend, vom Schlosse herab dem Stadthore zu. Er befand sich am Murthore, als ihm die Todesstunde schlug. Das äußere Thor wurde auf der Stelle geschlossen: Baumkircher mußte abstcigen; ein Priester und der Scharfrichter wurden hcrbeigerufen. Umsonst bat er um Gnade; umsonst wollte er 60.000 Gulden bezahlen und alle seine Schlösser ausliefern: er wurde noch in der nämlichen Stunde auf demselben Platze, wo man ihn gefangen nahm, enthauptet. Den Andreas Greissenecker traf das nämliche Loos. Der Pfarrer Unrest berichtet dies Begcbniß absichtlich kurz, doch mit fühlbarer Mißbilligung: „Nun Hort, was geschah. In demsel- i) Gurker tlrk. *) Ioann. Urk. „ben Jar war der Pamkircher zu Graß, tun was Geschefften, das, las ich „steen; und der Kayser schickt auch nach Herrn Andrcen Greyseckher, der „war zw Fewtsberg gesessen, der cham auch gei» Gräß auf des Kaysers Er-„vordern, und alspald er zw Gräß in die Stat cham, wurden die Torr „zugeschlagcn, und der Kayser schlief dem Pamkircher und Gr yseckhcr „payden die Koppff adzuschlagen. Das geschach an St. Jorgen Abcnt in „dem LXXI. Jar, und wurden da zu Gräß in dem Kloster begraben. „Also mlieft der frisch und kriegper Pamkircher, und der reich Riltcr „Greyseckher senndlich sterben." !) Aus den früher angeführten Worten Unrest's erhellet, daß die thatsächliche Erfüllung der Verhandlungen mit Baumkircher und seinen Genossen erst im Jahre 1471 zu Stande gekommen sei. Zufolge der zu Völkermarkt am 30. Juni 1470 geschlossenen Uebereinkunst war demnach die ganze Sache ausgeglichen und abgethan. Andreas Baumkircher blieb aber demungeachlct, besonders wegen K. Mathias von Ungarn, dessen vorzüglicher Anhänger er war, und von welchen getragen und unterstützt er es wagen durfte, seine Forderungen an den Landcsregenten von Jnnerösterreich mit den Waffen in der Hand durchzusetzen, dem K. Friedrich IV. ein stets furchtbarer Mann. Baumkircher mag gar wohl eingesehen haben, daß alle geschlossene Uebereinkunst die feindselige Gesinnung eines fürstlichen Gemüthes noch keineswegs befriediget habe, und daß der Kaiser nur durch die Furchtbarkeit des Gegners und durch die Dazwischenkunft der Stände zum endlichen Vergleiche war genöthiget worden. Baumkircher mag daher, im Vertrauen auf das fürstliche Wort, nach Grätz gekommen sein, um eine wahre und aufrichtige Versöhnung zu erzielen. Von Baumkircher's Genossen ließ daher K. Friedrich IV. bei dieser Gelegenheit auch deu vorzüglich gefürchteten Andreas von Greiffeneck als unentbehrlichen Theilnehmer, sowie der Fehde, ebenso auch der gänzlichen Sühnung wegen nach Gräß bescheiden, lieber das tragische Ende Beider sagt nun der gelehrte und gründliche Geschichtsschreiber Franz Kurz Folgendes: „Wer *) Unrest. p. 569. Chron, S. Petrense. Petz. II. p. 436. Anni 1470: „Frideri-cub Imperator decollavit duos Milites, Andream Pamkircher et Andream Greissecker, qui insurrexernnt contra ipsum, feceruntque magna damna-tam Monasteriis, quam Clericis aliisque hominibus.“ — Chron. Mellicense : Baro quidam, dictus Pamkircher, contra regem Ungariae diu pugnans, cui deinde confoederatus cum eodem contra Turcas processit; denuo contra Imperatorem et Austriam belligerens imperialia majestatis caesarem Fri-dericum capere nititur ; eed comprehensus cum strenuo milite decapitatur. 72 Geschichte der Steiermark „wird Paumkircher's Schicksal nicht bedauern? Was er verbrochen hatte, „haben hundert Andere vor ihm begangen; und zur Zeit des Faustrech-„tes, besonders während Friedrichs Regierung, war es kein Hochverrath, „wenn ein Ritter seinem Landesfürsten den Krieg ankündigte. Stein und „Pncheim, und Stephan Eyzinger haben erst vor drei Jahren gegen „Friedrich gestritten und Oesterreich gräulich verwüstet. Man hat ihnen, „wie zuvor den Kriegshaufen der Söldner, den Frieden abgekauft, und „sie blieben ehrliche Ritter. Nur Baumkircher, welcher fast ganz allein „den Kaiser in Neustadt errettet hatte, als die Oesterrcicher den Ladislaus herausholen wollten; der mit mehreren Hunderten herbeieilte, als „Friedrich in der Burg zu Wien belagert wurde; der immer gegen den „Herzog Albrecht für desselben Bruder gefochten hatte: nur Baumkircher, „den man mit seinem sicheren Geleite auf eine auffallend sonderliche „Weise getäuscht hatte, mußte sein Vergehen mit dem Kopfe büßen. „Wollte K. Friedrich an ihm ein abschreckendes Beispiel zur Herhaltung „der allgemeinen Ruhe aufstellen, was allerdings nothwendig war: so „hätte man sich seiner auf eine anständigere Weise bemächtigen, und das „kaiserliche Wort in Rücksicht des ertheilten sicheren Geleites keinem „zweideutigen Rufe aussetzen sollen." Und wir fügen hinzu: „Was man eigentlich wollte, beweist unwidersprechlich genug die gleichzeitige Berufung des Greissenecker's nach Grätz. 4) Wie K. Friedrich IV. die Kinder des Baumkircher's und Greissen-ecker's behandelte, mag zuerst Unrest erzählen: „Nun hatten sy payd „Sun und Chinder; des Pamkircher Sun wurden mit dem Kapser ge-„richt also: was die Landtlewt von Steir und Kernndten seinen „Völkern an der vorpenannten Richtunk schuldig worden, das „soldt In znvallen und pezallt werden. i) 2) Der Greysegker halt „einen Sun, der war jung und nicht vogtpar; dem ließ der Kapser nicht „nter seines Vaterm Guet, dann das Geschloß Herenberg in Kherndten „mit seiner Gült und varnnder Hab funfftzig Wagen vol, das andere „schueff der Kapser alles zcnemen, und die Geschloß Feutsberg, Hann-„stlin, Lannkawitz, die alle des Greisnegkher waren, unterwand sich auch „der Kapser. — Nun merckht, der Pamkircher lyeß einen Sun hinter i) Franz Kurz. II. 104. Caesar. III. p. 539—540. Alle Vesten Baumkircher's bei Hirzek und Wippach in Ärain soll K. Friedrich IV, zu schleifen befohlen haben. J) Diese Schuld hatten die Landstände der innerösterreichischen Provinzen ab-gethan und die Herausgabe des Geldbriefes von 32.000 Gulden noch auf dem Tage zu Augsburg, 10. April 1510, verlangt. Landhandvest. Neue Ausgabe. p. 41. vom Jahre 1458—1493. 73 „Im an seiner Gesellschaft, und der Kayser gewann aller Veindt, und „wurden Herr Sigmundi Weyspriacher, Ulrich Peznitzer, der hatt ein „Geschloß gelegen umiter Leybnitz, genannt Weytersfeldt, und ein jun-„ger Zebinger. Der Peßnitzer nam sich des Kriegs am maisten an, und „richt sein vorgenanndtes Geschloß vast zw mit Speis und wer, und „grayfft den Kayser sein Landt und Lewt an. Das tett den Landtlewten „von Steyr vast an, und machten Veldt für das Geschloß, davor der „.Graff von Tierstein Hawlltman war, und davor lag man lannge Zeydt. „Aines Tags hnell sich der Peßnitzer in dem Geschloß selb dritte zw „Roffen und chain Pein scheuem Tag für all sein Veindt aus dem Ge-„schloß. Nun hat er noch vil gueter Knecht da, dye hielten das Haws „hintz auf St. Martenstag * da Wardt getaydingt, daö man dem Peß-„nitzer fett geben drew Tanfennd Pfundt für Geschloß und Speys „dariiine; also Wardt die Sach auch gericht. Nun Hort ein Ahentewr. „Der Peßnitzer schickt aynsten, ee man sich für Inn mit Veldt schlug, „nach Herrn Christoffen Narringer, der des von Stubenberg Herrn „Hannsen Pfleger auffWurmberg, war, er. soll zw Im gein Weybberseldt „chumen, und gab Im Gelayd zu Im und von Im, und. pein dem ent-„pott er dem Narringer, er solt im Gelayt Niemant vertrawen; Narrin-„ger verstunnd das nichts, und het sein kein Fübsorg; wenn sie waren „vormalen in ainen Pundt wider den Kayser gewesen. Und da der Nar-„ringer Pein Weytterfeldt zw dem Peßnitzer cham, da vienng er In, und „verschundt In mit Heunden und Fuessen. Der.Narringer meldet sein „Gelaydt, der Peßnitzer verautwurrt Im das mit den Worten: er solt „Niemantn in dem Gelayt vertrawen. Nun secht, was die Welt List „kann." 4) Zu Neustadt am 8. Mai 1472 verglich sich K. Friedrich IV. vollends mit des Andreas Baumkircher's Witwe und dessen Kindern Wilhelm, Georg, Katharina- und Martha. 1 2) Während seines Aufenthaltes bis Mai in Grätz fertigte K. Friedrich folgende Urkunden. Am 12. März verordnete er, daß alle durch Bruck gehenden geladenen und ungeladenen Wägen dort übernachten sollen, und daß die nicht übernachten wollenden dort aufgehalten werden können. 3 4) Am 15. März 1471 erlaubte und bestätigte er, daß Balthasar Eckenbcrger, Bürger zu Grätz, seine Bergrechte am Graben, welche er vom Achatz Hann erkauft hatte, dem Spitale daselbst schenke. 4) Am 9. April bestätigte er einen Schied- 1) Unrest, p. 569-570. s) Steierm. Zeitschrift. Neue Folge. 11. I. 1835. p. 21. 3) Wartinger p. 48. 4) K. I G. A. 74 Geschichte der Steiermark sprach des Schrannenrichters Pongratz Rindschaidt zwischen dem Peter Kornmeß, Richter zu Bruck an der Mur und Paul Gabeihofer zu Leoben wegen Erbschaft. ]) Am 17. April bewilligte er den Bau des Franz-skanerklosters zu Grätz aus der Kapelle des l). Leonhard außer der Stadt. 2) Am 8. Mai erließ er den Befehl, daß die Kirche unserer lieben Frau zu der Neustift (in der Kalles) dem Johann Siebenhinter, Hochmeister des St. Georgenordens, eingeantwortet werden solle, weil sie aus der pettanischen Verlassenschaft an den Kaiser gefallen war, und nicht, wie der Rath und Pfleger an der Manth, Anton Hollnecker, behauptete, die Lehenschaft derselben dem Hanns von Stubenberg zugehöre. 3) Am Mittwoch nach Sonntag Jnvokavit 1471 fertigte Augustin Grazlstorfer einen Rcversbrief über Pflegbefltz des Schlosses und Urbars Halbenrakn während der Gerhabschaft der Kinder, Friedrich und Uisula von Stnbenbcrg, unter Sigill des Ritters Hanns Gleispacher; Samstag vor Sonntag Occuli einen Revers für Sigmund Hollnburger über Verwesbesitz des Amtes Marburg — unter Sigill des Hubmeifters und Ritters Urban Diepperskirchen; Dienstag vor Sonntag Reminiszere einen Revers für Andrä Spangsteiuer über Pflegbesitz des Schlosses Schwanberg mit Burghut — unter Sigill seines Vetters Ritters Bernhard Gribinger; am Dienstag vor Himmelfahrt Christi einen Revers des Hanns von Ramung über Bestandbesitz des Schlosses, Landgerichts und Urbars Liechtenstein bei Judenburg gegen jährlichen Zins von 132 Pfunden — statt, wie bisher, mit acht Dienern und Pferden in der Stadt Judenburg zu des Kaisers Befehl stets gewärtig zu fein. Der edle Hanns von Pfaffendorf hing sein Siegel daran. Am Pfingstdien-stage verkaufte Koloman Peyrer zu Leoben dem K. Friedrich seinen Hof unter dem Schlosse Mossenberg, Spangerall genannt, mit allem Zugehör zwischen dem Hauzenbache, der Straße, der Mur und dem Walde. Den Brief siegelten Hanns Zwickl, Stadtrichter zu Leoben, und Friedrich Khainner, kaiserlicher Amtmann daselbst. 4) — In diesem Jahre nahm Hanns Hages, Pfarrer zu St. Veit zu Weiskirchen, den ersten Hilfspriester, Andrä von Raidenberg, auf, und stiftete daselbst eine ewige Jahresmesse mit Renten von verschiedenen Gütern, Gelhof zu Nieder-gurzheim, Huben zu Pölshoseu, Stromayrhube und Steinhauserhnbe. 5) <) Ioann. Urk. s) Archiv des Franz. Kl. zu Grätz. a) K. k. G. Archiv. *) Urk. des k. k. Gub.-Archivs. ») K. k. K. A. vom Jahre 1458— 1493, 7-5 Am 22, März 1471 war K. Georg von Böhmen ,3-14n-gestorben. Ohne Aussicht, seine Söhne auf den böh-mischen Thron zu bringen, hatte er die Landstände gcnsburg, vermocht, den königlichen Prinzen Wladislaus von Polen, als seinen Nachfolger anzuerkennen. Sie thaten es, Wladislaus war ein Enkel K. Albrechts II. von dessen Tochter Elisabeth. K. Friedrich IV. sah sich jetzt auch nach einem mächtigen Verbündeten gegen K. Mathias um, falls eö doch zu einem offenen Krieg kommen sollte; und er schloß sich gleichfalls an König Kasimir, den Vater des Prinzen Wladislaus. Kaum hatten aber die Stände Böhmens diesen Fürstensohn berufen: so erklärten der Papst und dessen Legat den K. Mathias für den wahren Böhmenkönig; worüber K. Friedrich auf dem Tag zu Jglau arglistig genug seine Billigung aussprach. K. Kasimir unterstützte seinen Sohn mit einem Heere; aber auch die Ungarn standen gerüstet da. Der Krieg begann und sie erfochten die meisten Siege. Indessen überließ K. Friedrich Böhmen ruhig seinem Schicksale. Ihn ängstigte ein anderer Kummer. Die Türken wurden, seitdem K. Mathias in Böhmen beschäftiget war, immer verwegener, und wiederholten ihre verwüstenden Einfälle in Krain, Steiermark und Kärnthen. Der Pfarrer Unrest berichtet: „Als man zalt 1471 Jar chumen „die Turckhen mit Gewalt gein Kraiu an Montag in den Pfingstfeyr-„tagen und chumen gein Laibach und Krainburg, und nahent zu der „Kanker und zugen an das Sanndt Tall und gar gein Eylly, und ketten „an allen Enndten Schaden mit Prandt, Mordt und Verfurrung des „Bolckhes,alsmandaselbs schätz,das wollXXXtausentMennsch totten und „verfurrten. Das Geschray cham gen Khernndten in das Lannt, da mach-„ten sy sich etlich Lanndtlewt auf mit der Stett Hylff mit der gemeinen „Pawrschafft, die all am meisten aufpracht Herr Cristoff Vngnad Frey-„herr zu Sunekh mit seinem gueten Fleys, und Herr Wilhelm Schcnck „Herr zu Osterwitz ward geordnet zw einem Hanbtmann des Volckhs, „und zugen den Kraincrn zu Hylff; und da die gein Krain chumen, da „zogen die Turckhen aus dem Lannd und wider gein Woffen. Inn dem-„selben Sumer ssndt die Turckhen nahent peyn Agram gemessen, und „haben daselbs grossen Schaden gethan. Inn demselben Jar umb St. „Martein Tag chumen die Turckhen an den Kast (Karst) an vill Eendt „und sunder, was enhalb den Wippach war, haben sy vast verhert, und „wol V.C Menschen verfuert, und an derselben Rays Bich mit In verenden." l) i) Unrest. p. 574. (571-575.) Caesar. III. 541. 76 Geschichte der Steiermark Wegen allgemeiner Gefahr vor diesen Barbaren wurden seit einigen Jahren viele Reichstage und Convente in Regensburg, Wien, Nürnberg und in anderen Orten gehalten, aber alle blieben fruchtlos, weil bald die Gesandten der Fürsten i-n zu geringer Anzahl versammelt, bald nicht mit der gehörigen Vollmacht versehen waren, bald auch aus verschiedenen Ursachen über irgend einem Beschlüsse nicht einig werden konnten. Der ganze Reichsbund schien, sich anslösen zu wollen; ein jeder that, was ihm beliebte, und das kaiserliche Ansehen und die zur Herhal-tung der Ordnung nöthige Macht schien verschwunden zu sein. Viel hat zu diesem Unwesen die lange Abwesenheit des Reichsoberhauptes beigetragen ; denn Friedrich durfte es, so lange sein Bruder Albrecht lebte, nicht wagen, die innerösterreichischen Provinzen zu verlassen; und nach dem Tode desselben beschäftigten ihn. bald böhmische, bald ungarische, bald auch andere Geschäfte seiner eigenen Länder so sehr, daß ihm keine Zeit erübrigte, für das Wohl und die Ordnung des deutschen Reiches zu sorgen. Durch das, was ihm in Neustadt, in der Burg zu Wien und in Linz während des großen Landtages begegnet, hat sein Ansehen einen so gewaltigen Abbruch gelitten, daß ihn, über welchen einzelne Ritter, die seine Unterthanen waren, so oft gesiegt hatten, die Reichsfürsten gering schätzten und seine Befehle, nicht achteten, sondern nach Belieben verfuhren. Die Gefahr, die Friedrich von Seite der Türken drohte, zwang ihn jetzt, sich selbst in's deutsche Reich zu verfügen, und bei demselben Hilfe gegen den Erbfeind zu suchen. Er schrieb einen Reichstag nach Regensburg aus, begab sich Anfangs Juni über Stadt-Steyr nach Deutschland, kam am 18. Juni in Regensburg an, und wohnte der Reichsversammlung in eigener Person bei. Die Folge davon war, daß eine viel größere Anzahl der Fürsten und Gesandten, als bisher, sich versammelte; auch Mathias schickte den edlen Kolowrat dorthin, um seine Wahl zum böhmischen Throne geltend zu machen. Aber der Kaiser benahm sich so, daß man es ihm leicht abmerken konnte, daß er die Wünsche des Königs Mathias nicht begünstige. Ein schlimmes Vorzeichen der unerfüllten Hoffnung des Königs war es auch, daß der Erzbischof von Gran und mehrere mißvergnügte ungarische Magnaten ebenfalls eine Gesandtschaft nach Regensburg abschickten, welche mit dem Kaiser gegen ihren König gemeinschaftliche Sache zu machen schienen; denn unerträglich waren ihnen die großen Forderungen desselben zum böhmischen Kriege, während er den Türken freien Spiellraum ieß, ganz ungeahndet die benachbarten Provinzen zu verheeren. 1) Hebet die Gesinnungen am Reichstage eben in der hochwichtigen Angelegenheit wegen der Türken und dessen Ende sagt ganz treffend der Pfarrer Unreft: „In den Zeytn zoch der Kapser auff inn „das Reich, und macht einen Tag In Regenspurg, darzw erfordert er all „Fürsten des Reichs geystlich und weltlich, auch all mächtig Prelaten „und weltlich Herrn, und wolt da mit Stat Furnemen amen gemailten „Zug an die Turckhen, und pegert Hylff von den Fürsten und an die „Herrn. Da war die gemein Sag, sy wern willig, wenn sein kayserliche „Majestät selbs mit eygnem Leib und Gut zug, so dann wolten sy all „seinen Gnaden, Hylff und Peystandt tun nach allen iren Vermugen. „Das alles peleyb unterwegen und Wardt nichts ausgericht, denn der „Kayser zoch gern Nürnberg und cham darnach haym." 2 3) Am 27. Juli 1471 hatte Friedrich zu Nürnberg eine Urkunde ge-fertiget, in welcher er das Erbkämmerer-Amt im Fürsteuthume Kärnthen, welches bisherAndrä von Greisseneck getragen hatte, seinem Rathe, demAn-dreas von Kreig verlieh. Um die Mitte Septembers verließ er Nürnberg, war am 16. September in Passau,am 24. September in Wie»,am 7. October wieder in Griitz, und am 18. October in Wien. Ende November besuchte er mit seinen Kindern Maximilian I und Kunigunde Stadt-Steyr und verblieb bis in das folgende Jahr in Oesterreich. 4) Die erste Halste des Jahres 1472 brachte Kaiser Friedrich in Wien und in der Neustadt zu; im Spät- teilten N-iche. fyerhfte kam er mit der Hofhaltung nach Gratz und ver- Neue rümirein-weilte daselbst bis Ende Februar des Jahres 1473. Am 2. Mai 1472 übergab er einem gewissen Georg Waldner zu Burglehen einen Thurm zu Fürstenfeld, welchen früher Ludwig Hausner, Mitgenosse des Andreas Baumkircher, zu Lehen getragen hatte: „Als „Ludwig Hausner durch den Thurm, so er in unserer Stadt Fürstenfcld „gehabt, in vergangener Zeit unsere und unserer Land und Leute Feinde „eingelassen, welche dann dieselbe unsere Stadt, unsere Bürger und Leute „darinn überfallen, und unns merklichen Schaden zugesügt haben, „darum und von anderen desselben Hausner Verhandlungen wegen, so „er wider unnS und unsere Landt und Leute gethan hat, wir uns dessel- i) Kurz. II. p. 112-114, -) Unrest, p. 573—574. 3) K. k. G. Archiv. <) Preuenhuber. p. 128. 78 Geschichte der Steiermark „ben Schlosses unterwunden haben." 7) Dem Stifte aufSeckau erlaubte er am vierten November 1472, bei St. Martha unter Prank, einer kleinen Kapelle, eine Taferne zu halten. i) 2) Zu Grätz am 17. November bestätigte er die Uebergabe mehrerer Rechte auf Güter, bei Marburg gelegen, welche die dort ansaßigen Juden Abraham und Aron von Marburg, dem Leonhard Span abgetreten hatten. 3) Leonhard Hofkircher, ein Bürger zu Judenburg, fertigte dem K. Friedrich am 15. December einen Urfchdebrief, nachdem er aus dem Gefängnisse erlediget war. 4) Zu Grätz am 22. December erlaubte F. den Bürgern zuPraßberg, einen Thurm daselbst zur festen Wehre (nach dem Jnzuge der Türken) hcrzu-richten und zu ihren Nothdursten zu brauchen. 5) Am 14. October fertigte Albrecht Kamerer, Bürger zu Judenburg, dem K. Friedrich einen Reversbrief für den Bestandbesitz der Mauth und des Wagenwechscls zu Judenburg gegen jährlichen Zins von 300 Pfunden, unter Sizilien des 'Christof Patriarch, Stadtrichter, und Hanns Payr „mit dem Peru" eines vom Rathe zu Judenburg. 6 * 8) Am 30. November 1472 trat dem K Friedrich IV. Ulrich von Dürnbach den Künstlhof bei Alten-Jrdning im obere» Ennsthale ab, mit Hof und Taferne bei dem Haus und Schlosse Strechau. 7) Am 12. December stellte Jörg Lunger, Burggraf zu Lüenz, einen Revers aus für den Bestandbesitz des Schlosses und Urbars Königsberg um 362 Märken jährlich; der Hubmeister Urban Dieppers-kirchen siegelte denselben. 8) Am 14. December gab Peter Keßler, Bürger zu Judenburg, seine landesfürstlichen Lehen, Haus, Hammer, Paum-garten und Zugchör zu Judenburg im Purbach heim unter Zeugenschaft und Sigill des Stadtrichters zu Grätz, Christoph Patriarch, und des Rathsbürgers Kaspar Pretel. ?) Am 8. Jänner 1472 kauften Niklas Enkhreicher und Kaspar Medinger von dem edlen Herrn Ulrich Dürrenbacher den sogenannten Taubenfußforst zu Büschendorf bei Rottenmann in der St. Lorenzencr Pfarre im Paltcnthale und spendeten ihn als Seelgeräth demStifte zu Rein. 10) Mit einer Schwaige am Hienersberg i) K. k. G. Reg. -) K. k. G. A. 3) K. k. ®. A. <) K. k. G. A. 6) K. k. G. Reg. 6) K. k. ®. SRes- K. I G. Reg. 8) K. f. G. Reg. ») K. k. K. Reg. i») Reiner ltrf. vom Jahre 1458—1493. 79 stiftete Graf Pranken von Prank eine ewige Wochenmesse in der Stiftskirche auf Seckau am Montag vor St. Georgentag. (23. April.) ') Vom Frühjahre 1473 bis zu Ende December verweilte K. Friedrich IV. meistenlheils in Deutschland zu. Am 25. März war er zu St. Veit in Kärnthen, am 28. April in Augsburg, am 18. Juni in Ulm, am 29. Juni in Baden, am 1. Juli in Niederbadeu-, am 18. August in Straßburg, am 31. August zu Freiburg in Breisgau, am 22. September in Trier, am 14. December in Köln, am 22. December zu Aachen. Am 25. Jänner 1473 empfahl er dem Hanns Ramung, seinem Pfleger auf Liechtenstein zu Judenburg, die Stadtbürger im Besitze und Genüsse der ihnen eingeräumten Wälder in der Muschnitz und Feistrik ernstlich zu beschützen. * 2) Am 22. Februar zu Grätz fertigte er Befehle an Wolfgang Trautmannsdorfer, Landrichter zu Wolkenstein und an die Richter und Amtleute im Ennsthale zu Schladming und Rottenmann, das Erzstift Salzburg in dessen Gerechtsamen und Verkehr redlich zu wahren. Zu gleicher Zeit fertigte Christoph von Ratmannsdorf einen Revcrsbrief über landesfürstliche Lehen, den Oberhof an der Grayant zwei Hofstifte, zwei Huben int Dorfe zu Polanitz, 14 Huben zu Wit-manstorf und drei Huben im Platzer — bei Pettau. 3) Am Samstage vor Sonntag Occnli gab Sigmund Hippelftorser sein Reversbrief über das Kastenamt zu Bruck an der Mur unter Zeugenschaft des Hanns Bursner, Bürgermeister, und ChristofPatriarch, Stadtrichter zu Grätz.'') Am Ertag nach Georgi fertigte Hanns Zwickl einen Reversbrief über den Bestand der Maut und des Ausschlages von Vieh und Gefall, welches auf allen Straßen von Leoben herauf getrieben werde, auf zwei Jahre, um 1240 Pfunde jährlich und mit Verbindlichkeit der Verbesserungen an Straßen und Brücken. Am 27. Juli stellte Andrä Freieu-stemer den Reversbrief aus über das Schloß Unterkapfenberg zu pflcgweisen Besitz und zur Burghut mit 60 fl. jährlich unter Zeugenschrift des Ritters Veit von der Alben;3) Am 9. Februar gab Jörg Reichenburger einen Reversbrief über den pflegweisen Besitz des Schlosses und Urbars Feistritz, wie dies alles schon Walther der Kellermeister innegchabt hatte. ß) In diesem Jahre verkaufte auch Abt Thomas zu *) Dipl. Styr. I. 293. Caesar. III. 544. 2) K. I. Gub. Reg. 3) K. k. Gub. Reg. <) K- k. Gub. Reg. s) K. k. Gub. Reg. «) K. k. Gub. Reg. 80 Geschichte der Steiermark Windischgarsten, seine Besitzungen an der niedern Feustritz — dem Stifte zu Seckau. *) Nachdem das Nonnenstift zu Kirchberg am Wechsel durch Pestkrankhcit sehr herabgekommen war, gebot der salzburgische Erzbischof Bernhard dem Pröpsten von Voran, die Wiedererhebung dieses Klosters nach Kräften durchzuführen. Am 30. Jänner 1473 Heilten die Gebrüder,'Hanns Anton, Erhard und Friedrich von Herberstein ihre väterliche Erbschaft unter sich: * 2) Während K. Friedrich IV. im Reiche weilte, erzählt Pfarrer Unrest über neue Türkeneinfälle in den innerösterreichischen Provinzen Folgendes: „Zw den Zeyten, als der Kayser dasmals in dem Reych „war, und Im groß Err erpoten wurden, ... so große Vner und Scha-„den emphinugen dieweyl seine Lanudt. Als man zelt 1473 Jar am „Samstag vor St. Michelstag vberschluchen die Turckhen das Lanndt „Kernndten und chumen von erst hepmlich Pein Krain in das Lanndt „vor zw St. Jorgen pey der Kanker-und zugen bep derselben Nacht durch „die Kankher und chumen in die Cappel unwisentlich. Noch tetten Inn „die Capcllcr zwischen Stechpcrg und Cappel einen Schaden, doch war-„den st) den Turckhen zekrannk und trungen mit Gewalt durch und „chumen gen Stechperg und gein Sittersdorf an denselben Ennden „machten sy yr Veldt, und zügen an demselben Sambstag gein Mach-„ling, und ein Täyl über die Tra, und rannten auf untz Pein Grepfenfcls „und Gurnitz, und vienugett vil Volckhs in den Kirchen und pelyben da „Sambstag Nacht mit den gevanngen Lewten pep den Fewrn, und „stierten die am Suntag Frue über die Trau gein Mechling, da sy auch „ein Veldt hatten, und darnach an dem Montag Frue zwgen sy mit einem „großen Hawffen wider über dp Tra still für Klagenfurt, vntz „Lanngdorff zw den Kirchen, da schlugen sy aber Veldt ans und der „Sackmann rapt desselben Tag ein Tail auch den Werdsee vntz gein „Portschach, Leonstein und an Techelsperg allenthalben, ein Tail „gein Mosburg und gar für Veldchirchen, ein Tail gein Clanneckh, und „all Enndt daselbs, ein Tail für St. Veit und an all Enndt daselbs, „umb, ein Tail gein St. Jorgen zw dem Frawen Kloster, da vienngen „sy ain schone Kloster Frawen, genannt die Paschalin, ein Tail gein „Osterwitz, gein Tackhenprun, ain Tail gen Zoll und an all Enndt, unnd „als weyt derselb Strich und Gegent ist, chumen sy an all Enndt, die „Lewt tetten sy und mengen sy, vil Chirchen verprannten sy, etlich >) Joann. Urk. 2) Kumer II. 139-148. "00111 Jahre 1458—1403. 81 „Kirchen perawbten sy an allen dem, das darinnen war, sy numen „das Heiligthumb aus den Altären, und zerhackten die Pild, sy „mengen und totten vil Priester, man vandt vill junger Kindt lebentig „und todt auf den Wegen, und pegiemigen also großen Schaden und „Jammer, das Niemannt erzellen chan, und all die Enndt und Gegent „pesuechten sich am Montag, und chumen an den Montag Nacht all „wider zw sam in das Veldt Lengdorf, und finten vill gevangen Leitt „mit Inn und zugen wider ab für Klagenfurt, daselbs luffen etlich Mann „aus der Stat, und wolten den Turckhen Schaden tun, da widerfuer Inn „selbs, wenn sy hielten kein Ordnung, das die Turckhen zwischen Inn „und der Statt chumen, und wurden als pey LXXXX Manner erschlagen auf dem Veldt zwischen der Glann und der Statt, und waren „am maysten Pawren. Darnach zugen sy pein Vittring, und ein Tayl „gar gein unser Frawen an den Rain, da kherten sy wieder, und zngen „darnach all wider für Gurniß ab und prannten vast an dem Abzug, „und furten das gevangen Volckh als mit über die Tra zw den anndern. „Darnach machten sy Veldt zu Pirk Pein Pleyburg, und verherrten und „verprannten das ganntz Lawn Tall. Am Pfintztag hueben sy sich und „zugen ab für Pleyburg, und tatten am Abzyehen großen Schaden an „Volck, das der Schrillt Hawtzinger, Pfleger zw Windisch-Grätz wider „sich aufpracht, auch als Pein hundert Mannen und zugen und verfuerten „mit Gewalt das arm gevangen Volck, als man sagt, acht tauftnt Mensch „für Cily, das In gemant nicht mocht tun, und chumen über das Wasser, „die Saw, und an Ir gewar." *) Anderen Nachrichten zu Folge durchzogen die Türken diesmal auch die Gegenden von Schönstein, Welleck, Wellan und Weitenstein, und durch siegreiche Kämpfe sollen sich in Steiermark und Kärnthen und Krain ausgezeichnet haben^ die Landesedlen Georg von Gera, Leonhard Räuber und Kosmas von Graben. * 2) Aus Urkunden und Steuerbeiträgcn des in und um Marburg begüterten Stiftes Viktring erhellet, daß man um diese Zeit an den Mauern und Wehren der Stadt Marburg zur Vertheidigung gegen die Türken ernstlich gebaut habe. 3) Aus den Verfügungen des Erzbischofes Bernhard von Salzburg mit dem Nonnenstifte zu Kirchberg, die oben schon angedeutet worden, schließt man, daß die Steiermark in diesem und im folgenden Jahre auch von einer Pestseuche heimgesucht worden sei. 4) 1) Unrest. p. 577—579. 2) Caesar III. 542—643. 3) Urkunden von Biktrinz. 1473. <-) Caesar III. 543-546. Geschichte der Steiermark, — VII- Bd, 6 82 Geschichte der Steiermark ^ 1474 u. Urs. Die beiden folgenden Jahre brachte K. Friedrich K. Friedrich iv. ununterbrochen im deutschen Reiche zu: Er befand sich 'Neue^ürken^in1474 0111 3- December in Köln, 6. Februar zu Notfälle. tenburg an der Tauber, 26. Februar zu Nürnberg, 21. April bis gegen den 18. October in Augsburg, am 18. October in Würzburg, am 2. December in Frankfurt, am 17. December in Wiesbaden, am 31. December in Andernach, und I. 1475 am 16. März in Köln, 12. Mai im kaiserlichen Heere bei Zunz am Rhein, am 19. Mai im Lager vor Neuß, am 30. Juni in Köln, 31. Juli in Aachen, 12. September in Köln, am 24. September in Frankfurt, am 23. November in Passau, am 4. December in Linz und endlich in Wien. Es sind daher nur wenige Urkunden aus dieser Zeit für die Steiermark gefertigt worden. Im April bestellte er statt des verstorbenen Wolfgang Metschacher den Andrä Wagen als Verweser am Hall zu Aussee neben dem Andrä Fuchsberger, und auch über Schloß und Urbar Pslindsberg auf redliche Verrechnung. Ritter Sigmund vom Nidernthor siegelte den Reversbries. Am Mittwoch vor Magdalena 1474 erließ er zu Augsburg an die Stadt Leoben den Befehl, *) das Ungeld im Landgerichte St. Peter einzuheben, und die Hälfte davon bis auf Widerruf zum Befestigungsbaue der Stadtmauern zu verwenden. Im October erhielt zur getreuen Verwaltung Wenko von Lustal das Dorf Bischelsdorf ein Haus in Cilly und das Forstrecht zu Sachsenfeld und zu Görg, wobei den Reversbrief siegelte» Ritter Jörg von Hollneck, und der kaiserliche Truchseß und Thürhüter, Heinrich Grünsfeld. Zu Anfang Novembers gab er beftandweise die Manch zum Neuenmarkt um jährlich 60 Pfunde dem Hanns von Plankenstein. * 2) Ende Decembers verkaufte ein gewisser Martin Spitzer der Aebtissin in Göß sein Haus zu Grätz im Sack, zwischen den Häusern des Metnitzers und Fleischhauers wovon man dem Landesfürsten jährlich 3 Halblinge zu Grundrecht, und der Stadt Grätz von dem daranstoßenden Grunde bis an den Graben, die Kattmur (Koth-Mur) genannt, fünf Schillinge diente, und überantwortete es zu neuem Besitze mit Gcrichtshand vor dem Stadtrichter ChristofPatriach.3) Zn Andernach am 24. Jänner 1475 fertigte K. Friedrich IV. einen Gnadenbrief, worin er dem Bürger und Richter zu Bruck an der Mur, Peter Kornmeß, erlaubte, auf seinem Hammer an der Laming zwischen ') Joann. Urk. 2) K. k. Gub. Reg. 3) Joann. Urk. vom Jahre 1458—1493. 83 Bruck und Kapfenberg zwei Feuer zu errichten und daselbst allerlei Eisen, hartes und weiches zu schmieden. J) Am 1. October 1475 fertigte Ulrich Peßnitzer einen Verzichtsbrief auf alle Ansprüche auf das Schloß Weitersfelden und alles andere väterliche Erbe. * 2) Am Freitage vor Sonntag Lätare 1475 bestätigte Erzbischof Bernhard von Salzburg die Stadtrechte und Municipalordnung seiner Kammerstadt Rann an der Save, so wie sie derselben im Jahre 1353 vom Erzbischöfe Ortolph waren verliehen worden. 3) Am 27. März 1475 nahm der Prior der Dominikanerprovinz in Deutschland, Bruder Jakob von Stubach, Doctor der freien Künste, und Lehrer der Theologie, die Nonnen in Studenitz in geistliche Berbindung und Theilnahme an allen religiösen und frommen Werken des gesammtcn Ordens auf. 4) Als am 23. Mai 1475 ein gewisser Hanns Sürch dem Nonnenstifte zu Studeuitz seine Güter zu Schkamer in Weitenstein versetzte, siegelten die Urkunde darüber die Ritter Sigmund Kellerberger, und der Rathsbürger zu Pettau, Konrad Kossär. 5) Am 1. Juni 1475 ward der Propst Leonhard von Voraus von dem Patriarchen zu Aquileja als Commissär zur canonischen Untersuchung des Chorherrenstiftes zu Eberndorf in Kärnthen abgeordnet und entsprach dem Aufträge durch eine vollkommen befriedigende Darstellung seiner canonischen Untersuchung und Reformation (10. October 1475.) 6) Um Michaelis fertigte Erhard Klinger, Spitalmeister zu Aussee einen Spendebrief über Güter im Hinterberge zur Gründung einer lebenslänglichen Pfründe daselbst für ihn und seine Gemahlin. 7) Beim Jahre 1474 erzählt Pfarrer Unrest von neuen Türkeneinfällen an der Save herauf und nimmt Gelegenheit, diese Verheerungen bis zum Jahre 1475 mit folgenden Worten im Allgemeinen zu bezeichnen: „Das Krabaten Lanndt vast ganntz verprannt, perawbt und „das Volckh verfuert untz an etlich Stett und Geschloß, die noch Halden, „einen großen Tail in dem Lannd Isterreich verprannt, und Lewt und „Guet berawbt, einen großen Tayl an dem Karst verprannt und an „Lewt und Guet berawbt, in dem Lanndt Krain woll halben Tail ver-. „prannt und an Lewt und Gut perawbt, an der Graffschafft Eily einen -) K. t. Gub. Reg. z) Chmel. Reg. Nr. 7015. 3) Joann. Urk. 4) Joann. Urk. 5) Joann. Urk. 6) Vorauer-Urkundenbuch. 7) Johann. Urk. 84 Geschichte der Steiermark „großenTayl verprannt, und Lewdtund Guett verfuert. Jnn Khernndten „einen großen Tayl verprannt, und an Lewt und Guet perawbt." *) Gegen die neue Gefahr hatte K. Friedrich auch schon im Zahre 1474 eine allgemeine Aufmahnung ergehen lassen. * 2) Im Reichsabschiede zu Augsburg, (1474) worin der Heerzug gegen die Türken beschlossen worden war, wird unterwandern gesagt: Nachdem aber, als hievor berühret ist, (der „Türk) nun nicht allein alle griechischen Königreich, sondern auch die „gaich orientisch Kirchen, und darzu Bossra, Syrmien, Kroatien und vil „andere Land und Gegend der löblichen kron Hungern zugehörig, nun „gäntzlichen vergewaltigt, in sein willig Gehorsam bracht, und das für „wenig vergangene Tagen, unmöglich zu vernehmen gewesen ist, nun „herwärts in die Land dem heil. Reich angchörig,, Friaul, Crain, Steyr, „und Kernten sein u imenschlichen Uebermuth und Ucberlast zu üben, „kehret und gewendet, dieselben Land alle, als offenbahr und kundlich ist, „nun mannigmahl gar jämmerlich und schwerlich überzogen, mit Namen, „Brandt, Raub, und in ander verderblich Weg beschädigt, daraus auch „über 60000 Menschen ins Elend und cwigs Gefängniß geführdt, er-„mordt, getobt und gräulich gepeinigt und als tägliche Warnung und „gewisse Kundschafft anzeiget, derselbe Türck ietz in emstger Uebung und „Arbeit ist, sich mit dem Großmächtig Uson Cassar in Einigkeit zu vertragen, und alsdann mit aller seiner Macht das heilige Reich und bar» „nach andere Christenliche Land zu überziehen, mit zwang zu erobern, „zu vergewaltigen und die in sein Gewaltsam zu bringen.3) Die steigende Gefahr veranlaßte ihn, die Stände Jnnerösterreichs auf einem Landtage zu Marburg zu einem allgemeinen Aufgebot zu vereinigen. Wieder lassen wir den Pfarrer Unrest erzählen: „Im Jahre 1475 , die „wcyl der Kayser noch in dem Reich ist gewesen, und dasmals in „einer Stat genannt zw Andernach, schueff und schrayb der Kayser „den dreyn Lanndten, Steyr, Kernndten und Crain ahnen Lanndtag „Pein Marchpurg aus den Sunntag Misericordia Domini, dar solten „chmnen all Prelate», die vom Adel, von Stetten, Merckten, das „doch der Kayser vor nye vergunden hat wollen, das dy drew Lanndt „einen Lanndtag hielten, das er dismals schueff, und schrayb „dapey, wie Im ware Kuntschafft chumen, wie die Turckhen auf den „nagsten Sumer darnach in seine Lanndt zyehen wolten. Und schueff auf ’) Unrest p. 579—582, 584—585. *) Chmel. Mater. I. p. 5. 3) Lunig R. A. Cent. Part. gen. p. 105—107. vom Jahre 1458—1493. 85 „demselben Lanndtag Weg für zenemen, dadurch der Turckhen Jntzug „vntterstanden wnerdt. Demselben Geschafft und Lanntag chumen die „genannten drew Lanndt nach, am zweiten Sonntage nach Ostern ward „diese Landtagsversammlung eröffnet und petrachten daselbs, das man „eyn gemayns Gclldt in den dreyn Lanndten abnam, damit man Söldner „bestellt, und die legt auf die Lanndtwer, und an die Enndt, dcr man „die Turckhen besorgt in die Lanndt zu ziehen, damit die Lanndt nicht „überschlichen wnrrden, als vor layder beschehen ist. Und nach den „also machten sy eyn Ordnung und Petrachtung, das ein jeder Jnwoner „der dreyn Lanndt geistlich und weltlich soldi all Wochen wochenlich geben „nach seinem Gewissen, doch minstens ein Pfenning. (Von jetzt an wurde „auch festgesetzt, daß von jedem 100 Pfunde Einkommen auch eine be-„stimmte Zahl Gereisiger zu Roß und zu Fuß gehalten werden sollten.) „wolt nun jemant merr geben, das stuendt zw seinem Gewissen. Darnach „der gemain Mann, Purger, Pawr, Hindersaß wochenlich amen Pfenning, „oderauch nach seinem Gewissen, ober mer wolt geben. Darnach Dienst-„leut, Knecht und Diern, der zway Pfundt auf ein Jar macht, verdiene, „solt geben wochenlich amen Pfenning, ausgenommen die chann Weyber „geben nichts, sy diennten dann umb vor. Und was geordnet auf ein „Quottember mit einander abgenommen, und solt weren am gang Jar. „Mann petrachtet auch dapey Jnnemer und Pehalter des Gelts. (In „Steiermark wurde als Generaleinnehmer bestellt, Johann von Traut-1 „mannsdorf, Abt von Admont.) I» dem Lanndt Kernndten was ge-„ordnet zw Jnnemen der Abbt von Vitring, Herr Christoff Vngnad, „und Herr Walthesar von Weyspriach. Es wurden auch daselbs in den „dreyn Lanndten, und in yedem besonnder geordnet ain Veldt Hawbt-„mann, wurden vier Lanndtmann zw geben, die wurden genannt die „Zugeben. Und inn den Lanndt Kernndten wardt zw Veldt-Hawbtmann „geordnet Herr Jörg Schennkh, Herr zu Osterwitz, dem wurden zu-„geben, Herr Caspar der Aspach, Herr Jörg der Hymelberger, Andre „Guttensteiner, Pfleger zw Glanneckh, und ein Windekker von der Gayl, „der mocht die Zeit von Krannkhait wegen in den Geschafften nichts „gedienn. In dem Lanndt Steyr was Veldt-Hawbtmann Herr Rein« „precht der Reyhennburger, zu Krayn was Veldt-Hawbtman Ludwig „Kosstacher, Pfleger zw Meycha. Und was geordnet, das eyn yeder ge-„nanntter Hawbtman soll, und mocht für sich selbs haben XXIIII „Pferdt, und jeder Zugegebnar X Pherdt, die solt man dann solden „und entrichten von dem obgeschriben Wochen-Pfenning, und darnach „annder Soldner auch auffnemen, als vern dan das Geldt reichen mocht; 86 Geschichte der Steiermark „das dann also geschah. Inn der Zeyt halt Ulreich Pesnitzer zwen Taber „gepaut und gemacht, amen zw Rechniß und den annder zw St. Got. „Hardt unter Furstenveldt und vermaynt davon zu kryegen den Kayser „und seine Lanndt. Das hyetten dy Steyrer mit Hylff der von „Kernndten gern unterstanden und geschah ein Furnemen, das man die „Taber perannt und Pestein dafür schlueg, damit Lanndt und getobt „nicht schadhafft davon wurden, und geschah in den Lannden ain An-„schlag aynes gerayfigen Volcks auf Prelate», die vom Adel, auff Stett „und Merckt dahinn zuschicken. *) Auch Wardt dazu geordnet und geschickt „die vorgenannten Hawbtlewt mit den Zugeben mit ihrer Anzal und „chumen mit tret Pesammung gein Furstenveldt; da wardt die Sach „umb den Pesnitzer mit Tayding angestellt, und was ein Ursach; die „Turkhen chumen zw der Zeyt, als zw unnser lieben Frawen Abendt der „Schydung in das Traveldt zw Newnstift, und verherten da das ganntz „Traveldt vier Meyl unter Pettaw untz gein Lembach. Indem kamen „in die Hawbtlewt von Steyr und Kernndten mit den iren zugeben für, „und mit dem Volckh, das sy wider den Peßnitzer gefurt hatten, und „zugen gegen den Turckhen, dye wurden nun hintter sich zw denKaysers-„perg, da lyessen sy den Sackman aber aus. Die Lanndschafft von „Kram chumen auch in der Zeit zw den von Steir und Kernndten, der „Veldthawbtman was Ludwig Thostacher, Phleger zu Weicha, und an „St. Bartolme-Tage chumen die vorgenannten drey Lanndtschast ains „Tayl, und doch nicht gar zu samen, und machten zw Obristn Veldt-„hawbtman Herrn Sigmunden von Polhaym, die Zeit zw Rackherspurg „Hawbtman, und- draffen daselbs peyn dem Kaysersperg nahent peyn „der Zatl mit den Turckhen. Aber layder ging es etleichen und dem „maisten Tayl nicht wol auß, was Schuld es war, wayß Got zwm „pesten. Dann gemain Sag war, die Schuld war etlicher ungetrewer, „die gestochen waren, auch ein Tayl veraynsalt, darinne wil ich Nyemant „vnglympfften, und laß sein Got Walden; doch ist mir von Hertzen laidt, „umb todt und gevangen leid. Als ich vernym, so sindt von den dreyn „Lanndten guets geraysiges Volks funffthalb hundert gewesen. Aus den „sind layder von den Turckhen erschlagen worden allain von Adel, Herr „Hanns Gradenekker, Herr Wilhalm von Gall, Wilhalm Grasel, Andrä i) Am 10. Februar 1475 quittirt der Hauptmann, Graf Wilhelm zu Thrn-stein, dem Abt zu Rein 8 Pfunde, „so im und demselben Gottshaus zu Kuntschast Gelt auf der Turghen angeschlagen worden sind. Reiner Urkunde. vom Jahre 1458—1493. 87 „Narringer, ein Egkenstainer, Jancko Keutschacher, Werunher, Harrach, „ein Liechtenberger, Chuntz von Gheg, Engelhart vonHayd, einEgkher, „ein Mitterhoner, ein Wingkler, ein Harnberger, zween Mordax, ein „Platzaler, ein Maniffer, ein junger Sappsen, ein Harder, ein Minn-„botfer, ein Horrenperger, ein Golenntz, ein Neppelsberger, ein Laser, „ein Pobscher, zween Grumpfner, ein Reyschacher, ein Tattenpeckh, ein „Gerlitsch, Kaspar Reittnburger und Wolfgang Nerar; die sind all von „Adel an die armen Knecht, und noch mer, die auch des Adels find, der „ich kain Wissen Hab. So wurden da von dem Adel gevangen an dersel--„ben Stat Herr Sigmund von Polheym, der was Veldthawbtman, Herr „Jorg Schennck, Herr zw Osterwitz, der Kernner Hawbtman, Ludwig „Kosflacher, der Krayner Hawbtman, Herr Jorg Hymelberger, Andrä „Guttensteiner, Pfleger zu Glanneckh, ein Sittacher, Chewtschacher, der „kam unter wegen aus der Vannknuß von den Turckhen, ein.junger Mordax, „Heinrich Prueschinckh, Christos Marschalch von Pabenberg, Pirgmert „Dyettrichstainer. So sind etlich von Adel peyn dem Vechten gewesen, „die davon chumcn sein. Es flndk auch etlich am Anfankh des Vechten „davon chumen, Herr Wilhalm Sauer, Landcsverweser.in Steyr, Herr „Sigmund der Mordax und sein Sun, Herr Andrä von Weyspriach, „Herr Sigmund Sun, der hat wos und riterlich getan, Herr Jorg „Sweinpeckh hat mit der Turckhen Hawbtman getroffen. Cosmas von „dem Graben Pfleger zw Sunneckh, ein Frawnsteiner, Hanns Guetten-„steiner, Christof Ratmanstorffer, der hat auch gar wol getan. Christof „Lamberger ist mit Manhafft und Pehenttigkeit davon chumen, ein „Rawber von Krain, ein Edelman von Nayn genannt Vihenpach, ein „Edelman genannt Mawter, ein Hollnegckher, ein Znngel von Gmündt „ist auch am Fueren zw Wossen davon chumcn. — Darnach in demsel-„ben Herbst, in der Wochen nach St. Michels Tag, in demselben KXXV. „Jare chumen die Turckhen gein Krain in das Landt als mit funffthalb „Tausend Mannen, und auf derselben Rays kam von Inn der Michel „Zwitar, ein Kherner, und was der Turckhen Wegfutrer gewesen. Der „cham zw.Erahn auff das Geschloß Gurschach gerantter, da wuerd er „eingelassen von dem Pfleger. Auff derselben Rayß chumen die Turckhen „gein Gurkh, Lanndrstraß, Krainburgkh, Ratmanstorff, und verwuesten „das Lanndt mit Pranndt, und vienngen da vil Volckh, und chumen gar „auf die hohen Pruckh, und am Enndt, da sy vormalen nye gewesen „waren, und versuechten an manigen Ennden in dem Gepirg, und wern „gern gein Kernndten getzogen. Ta hietten die Kernner Volck aus iren „Landt auf dem Pirg zu Windischgratz, zw Pleyburg und an anndern „Enndten, das die Turckhen dasmals nicht gein Kernndten chumen, sun- 88 Geschichte der Steiermark „der lagen und peliben die Türckhen in dem Lanndt zu Krain ein ganntz „Monaydt unpestritte». Mag ein jeder Mensch selbst gedenckhen, was in „der Zeyt Schaden mit Rawb und Prandt und Mord getan haben." j) s FrUd^ch groß. ®eit seiner Rückkehr aus dem Reiche hielt sich tentheils in Neu. K. Friedrich IV. größtentheils in Wien und Neustadt NeueVerheerungs- 3um ®nbe Jahres 1476 auf. Am 8. März in züge der Türken, der Neustadt fertigte er für Christof von Rappach einen Lehenbrief über väterliche .Erblehen in Unterösterreich und insbesondere in der oberen Steiermark, im Enns- undPaltenthale und in der Pfarre Trofayach. i) 2) Zu Neustadt am Samstag vor Palmsonntag erneuerte er die Stadtrechte von Leoben, alle Jahre nach alter Sitte einen Stadtrichter aus ihrer Mitte zu wählen, welcher jedoch Bann und Acht vom Landes-fürsten zu empfangen habe. 3) Am 21. April 1476 gebot er seinem Pfleger auf Göstiug, Andrä Preiner, dem Stifte zu Rein auf den Wassern seiner Gründe und an der Mur int Fischbanne keinen Eintrag zu thun; auch solle das genannte Stift seine alten, von den österreichischen Vorvordern als Seelgeräthe crtheilten Rechte auf Besuch und Benützung der Auen bei Straßengel, Wagnitz, Kallstorf und Werendorf ungeschmälert besitzen, da demselben alle diese Auen so geschenkt worden seien, daß, falls sie auch durch die Wasferfluthen zerstört würden, der Nachwuchs stets i) Unrest. p. 589—593. Andere Chroniken berichten insbesondere den blutigen Kampf zu Utzthal bei Rann, zwischen Georg Schenk, Hauptmann aus Kärnihen, und Achmet Beh, wobei außer 6000 Einheimischen auch über 2000 Türken aus der Wählstätte geblieben sein sollen. Von steierischen Edeln geriethen in türkische Gefangenschaft Sigmund von Pollheim, Hauptmann aufRadkersburg, Wilhelm vonSaurau, Wilhelm Gall. Martin von Dietrichstein, — Matthäus von Minndorf, Heinrich Pruschenk, Georg Schweinpeck, Ludwig Mordax, Georg von Hollneck, Kaspar von Neichenburg. Bernhard von Harrach, .Christof von Ratmannsdorf, Andrä Narringcr, Martin von Kapfenstein, Einer von Mureck, Einer von Eibeswald, Kosmas v. Graben, Christian von Tcuffenbach, ein bis zum Tode heldenkühner Kämpfer, — Viele wurden, und zwar um große Geldsummen, wieder erlöst, größtentheils aus dem Schlosse Wurm (?) unterhalb Zerin, oder nach Konstantinopel gebracht. — Jörg von Osterwitz schrieb-1476 seinem Sohne Jörg dem Jüngern einen Brief um Befreiung aus der Gefangenschaft. Er starb jedoch während der Unterhandlungen. Di- Türken verlangten für ihn 4000.fl.; für den Rosfia-cher 3000 fl.; für den Himelberger 3000 fl.; für den Galler 10.000 fl.. .. Vgl. Caesar III. 547-548. -) K. k. G. Archiv. 3) Joann. Urk. vom Jahre 1458—1493. 89 wieder dem Stifte zu eigen bleiben solle. *) Nach den oben angeführten Schilderungen der türkischen Barbarei in den Ländern Steter, Kämthen und Kram, hatte es. sich K. Friedrich angelegen sein lassen, die weggeschleppten Gefangenen zu erlösen. Er machte daher einen allgemeinen Anschlag im Lande Steter, und ließ Lösungsgelder ans diesem Wege eintreiben. * 2) Am 16. August zu Neustadt erlaubte er dem Chorherrnstifte zu Rottenmann die Frohne von den Bergwerken in der Rottenmanner und Roggenberger Pfarre einzunehmen. 3) Am 30. September zu Neustadt wies er seinem Sohne Maximilian hundert ungarische Gulden an bei dem Burggrafen zu Grätz, Christoph von Mörsberg; 4) und erließ zugleich eine Weisung für Prälaten und Adel in Steiermark, keine anderen als ihre Eigenbauweine durch Judenburg führen zn lassen und nur diese auszuschänken. 5) Am Donnerstage nach Michaelis siegelte er einen Privilegienbrief für Radkersburg, alle von ihrem Stadtgerichte ausgehenden Briefe mit rothem Wachse siegeln zu dürfen, — weil sie in der Fehde mit dem Baumkircher die Beste Ober-Radkersburg erstürmt und wieder in landesfürstliche Gewalt gebracht hatten.6 *) Am 13. October 1476 zu Neustadt fertigte er den Befehl, daß Niemand der Stadt Knittelfeld Einsprache thuu dürfe im alten Rechte, einen Stadtrichter selbst zu wählen, der jedoch Bann und Acht von dem Landesfürsten zu nehmen habe. ;) Zu Ende Novembers befahl er seinem Pfleger auf Liechtenstein, Hanns Ramung, die Bürger zu Judenburg in ihren Rechten auf die Judenburger Alpen, Weiden und Wälder in der Muschnitz kräftigst zu schützen und keine unberechtigten Eingriffe zu gestatten. 8) Am 7. December 1476 zu Neustadt fertigte er einen Lehenbrief an seinen Pfleger zu Unterdrauburg, Anton Grimsiger, auf Bitten der Magdalena, Tochter des Andreas Grimsiger, über Lehengüter in Raßwor, Pirk, Lockhauben, Mathilnigg, Welan, im Markte zu Schönstein, Metli-schack, Schittnig, Lockhowitzen, zu Wimberg in der St. Georgener Pfarre <) Urk. des Stiftes Rein. Dipl. Styr. II. p. 41. -) Sonntag nach Laurenz! 1476. Brief an den Markt Oberzeiring : „Als wir neulich zur Erledigung unserer Leute, so von den Türken gefangen worden sind, einen Anjchlag auf die Bürger und Leute an der oberen Z-Yring gethan haben!" Joann. Urk. s) Ivanu. Urk. ') K. k. G. Archiv. s) K. k. Gub. Reg. 6) Hofrichter. 33 — 34. 7) Joann. Urk. s) K. k. Gub. Reg. 90 Geschichte der Steiermark in der Hebensteiner Pfarre, zu Oberfraßlau, in der Sb Gilgener Pfarre, am Burgberg, zu Schönstein, am Glanz, am Goloboyn, zu Tannach, Lackhen, Streitlacken u. s. w. *) Das Paradeiskloster zu Judenburg erhielt in diesem Jahre einen Majestätsbrief mit Befreiung von allen gewöhnlichen Gerichten und unmittelbarer Unterstellung unter dem Kaiser. * 2) Im Jahre 1476 erhielt Andrä Wagen beftandweife den Krümelsee, zn Anssce, sowie ihn früher Wolfgang Praun gehabt hatte, gegen jährliche Ablieferung von 1000 Stuck Salmlingen und 32 Pfund Pfennigen; den Stadtbürgern zu Leoben, Georg Lewbner, Jörg Kegler und Wolfgang Steiner wurde die Mauth und der Viehaufschlag daselbst um jährlich 1300 Pfund Pfennige verpachtet; Hanns Weidinger, Weißpoth in Steier, erhielt das Landgericht zu Grätz mit allein Zugehöre zu getreulicher Pflege und Verrechnung gegen jährliche Ablieferung des dritten Theiles der Reuten; bestandweise um 400 Pfunde wurden Schloß und Urbar Kätsch dem Andrä Giebinger überlassen — unter Sigill des Ritters Jörg Fuchs von Fuchsberg; die Burghut der Burg zu Cilli mit Burghutgeld und jährlicher Besoldung von 100 Pfunde wurde dem Andrä Hohenwarter anvertraut — unter Zeugenschaft und Sigill des Ritters Wolfgang von Neuhans; bestandweise um jährlich 100 Pfunde erhielt die Mauth zu Neumarkt ein gewisser Klans Mareß. 3) Bei dem Nonneustifte zu Göß machte Anna, Tochter des Johann von Kreig in Kärnthen, in diesem Jahre ansehnliche gottesdienstliche Stiftungen. 4) Das Stift Rein erkaufte gleichzeitig einen Hof, Moserhof genannt, zu Büfchendorf in der Pfarre St. Lorenzen im Paltenthale von Ulrich Dürreubacher. Gegen dieses Stift erneuerte der Pfarrer zu Gradwein und Erzdiakon der unteren Steiermark, Andreas von Stein, die alten Streitigkeiten und Ansprüche wegen Zehenten und Gottesdienst auf Straßengel und zu St. Ulrich. 5) Am 22. März 1476 gestattete Papst Sixtus IV. dem K. Friedrich und noch vielen anderen Personen, sich einen Beichtpriester nach Gefallen zu erwählen. 6) Im Jahre 1476 zog die zahlreiche und prunkvolle Gesandtschaft des Königs Mathias von Ungarn durch die Steiermark nach Italien O K. k. Gub. Reg. *) Herzog Cosmogr. p. 721. 3) llrk. in der k. k. Gub. Reg. *) Joaun. Nrk. Göß. Nr. 236. «) Reiner Urk. s) Chmel. Regesten. Nr. 7037. vom Jahre 1458—1493. 91 um seine Braut, Beatrix, Tochter des Königs Ferdinand von Neapel und Sizilien herbeizuführen. Die Rückreise geschah wieder durch Kärntheu und Steiermark im Monate November. *) Im Sommer und Herbste dieses Jahres wurde die untere Steiermark wieder von zwei Türkenziigen heimgesncht, von welchen der fleißige Pfarrer Unrest folgendes schreibt: „Im Jahre 1476 am St. Marga-„retenabend kamen die Türken als mit sünffthalb tawsent heraus au die „Gurkh gegen Raynn über, und mochten nicht über das Wasser; da „lagen sy einen Tag nnd ein Nacht, darnach zugen sy gen Plettriach; „da lagen sy an dem vierten Tag und sturmeten da an dem Mayerhvff, „er ward aber nicht verloren. Darnach zugen sy für das Newnstattl, und „nuff gepn CH,'nutz gen Arlsyerg an den Karst gen Wippach nahent pey „Gortz, und chamen über den Swartzperg gen Lack Wertz inn Sowrach, „und waren an der Culmein und Pilgratz tun der Logarsch zw Obern „Laibach, da haben sy aber vast gepranntt und an Volckh Schaden getan. „Darnach kamen etlich geyn Laibach inn das Veldt, da verprannten sy „St. Peter Pfarrkirchen vor der Stat, die noch vor in aller Turckhen „Rays hin ist chnmen, und das Her zoch wider von dem Karst getu „Last, da gewunen sy den Marckht, das Bolck alles daraus gevangen „und hingesuert Wardt, nnd den Marckt ausgeprennt, und zngen ab „durch die Katsche zw der Kulpp, und dieweil die Türckhen also haben „eben gearbeit, sindt etlich auf zwey tawsend haymlich für und für ab-„gezogen zw der Kraka, und sindt unter Gurck Veld über die Saw cho-„imn, und lyessen den Sackman aus unter das Geschloß Herberg auf „getu Montpreyß, das geschah an St. Jakobs Tag darnach anff geyn „Reychen Eckh auf dem Lember, St. Marein, Rahatsch, Trackenstein und „ab für die Krapin zwm Grebing, Agram, gein Kaysersberg, gern Kv-„nigsperg, Peylenstein, Trackhenwerg und gar ab an des Königs Urfar „und sind gewesen pey Rain, Gurck Veld, Reicheuburg, da haben sy „über all vast prannt und etlich Hinwider für Lichtenwaldt, Reyhenstein „nnd für Rottenstein über die Saw getzogen zw den anndern, und da-„selbs all widerumb znsamen kumen, und haben widernmb einen Sack-„man über die Saw lassen ob gein Kaysersberg, und Stolbitz nnd Rocka-„nickh. Merckt, ob das nit eynn groß Wunder sey, das die Turckhen so „lanng weyt und vern getzogen, mit grossen Schaden sind mit kleiner „Macht, und In Nyemant keinen Widerstandt getan hat, ob Gott nicht „mit der Crystenhait Zaychen oder Wunder thue." — Im October ‘) Unrest, p. 603—604. 92 Geschichte der Steiermarl hierauf erfolgte ein zweiter Einfall der Osmanen durch Krain in Karn« then, wobei ganz Mittel- und Unterkärnthen grausam verheert wurde, wie Pfarrer Unrest nach allen Einzelheiten schildert; der Rückzug brachte neue Verheerungen auch über die südliche Steiermark: „Darnach an „dem Montag Morgen zoch der mayst Haussen über die Trau gegen „Mochling, Stein, Suneck, wertz und tetten grossen Schaden an Volckh „und mit Prannt in dem ganntzen Lawntall. Also tetten sy für und für „abzyehunt zw Windisch Grass, zw Cilly, zw Gurck Veldt und kamen „ab in Wannschaft, da verderbten fy die Gegent an Volckh und mit „Prannt. — Das foldt pillich ein yeder Mensch zu Hertzen nemen, das „ein soliche kleyne Macht Turckhn, der man auf das mayst hat gescheht „8000, durch die Draw Lanndt, Kernndten, winndische Lanndt und „Krain mit sambt dem Karst ungeyrrt und unbestrytten gezogen find, „und solchen grossen Schaden getan haben, und In Nyemant kaynn „Widerstand getan hat. — O Gotvom Hymel, es wer Zeyt, das das kry« „stenlciche Swert dem Tnrckischen Sabel sein Schneydt nam. Nach dem „Schaden war eyn gemayns Geschray unter den Pawrn, dye Herrn und „Landtlewt taffen nichts zu solichem, und sahen durch die Vinger zw; „und verdachten etlich srum Herrn und Landslewt hietten Gehaym mit „den Turkhn...........Nun ist es unmöglich, daß das Lanndt Kerndten „allein chunde Widerstandt thun den Turckhen, doch tetten sy ein Fur-„nemen auf das pest nach irem Mugn. . r) 3. 1476 und 1477. So wenig als vom deutschen Reiche her, kam auch An'-drich' rv'" und von K. Friedrich IV. Abhilfe und durchgreifende Rüstung K. Mathias von gegen diese schaudervollen Verheerungszüge. Nur wider N-u"rLrkenein. K. Mathias von Ungarn war des Kaisers Sinn allein falle. gerichtet. Aber auch dieser rüstete sich drohend, und schon i.M zu Ende des Jahres 1476 besorgte man einen Angriff Heuschreckenzüge. guf Oesterreich und Steier. Darum verlangte St. Friedrich IV. eine allgemeine Heerbannsstellung von den Ständen, bei welcher Gelegenheit er, (Neustadt am 13. November 1476), an den Abten von Stein folgendes schrieb: „Wir werden berichtet, daß ein Volk herauf „von Ungarn fernen und sich da um Neustadt lagern soll, Land und „Leute zu bekriegen und zu beschädigen; dem aber vorzukommen, haben „wir auf unsere Prälaten, die vom Adel, Städte und unsere Urbars-„leute in unserem Fürstenthuine Steier eine Anzahl Gereisigen zu Roß „und zu Fuß geschlagen, diese auf drei Monate bei Uns hier zu Neustadt i) Unrest. p. 604—609. Caesar. III. 551. vom Jahre 1458—1493. 93 „zu halten. Darum sind drei zu Roß und sechs zu Fuß dieselben drei „Monate zu besolden und auszuhalten auf dich gelassen und geschlagen; „und empfehlen dir ernstlich und wollen, daß du die bemeldten drei „Monate, dem so wir dazu ordnen (dem Feldhauptmanne Hugo Graf zu „Werdenberg) und denselben Anschlag einzubringen verordnet haben, für „dieselben drei zu Roß und sechs zn Fuß alle Wochen 6 Pfunde Pfennige, „welches dieselben drei Monate 72 Pfunde Pfennige macht, ohne Verzug „zu unseren Händen reichest und gebest. Wenn aber du darum säumig „sehn solltest, und wir dessen Schaden nehmen würden, so wollen wir „uns desselben Schadens wegen an dich halten." ') Auch war zu eben dieser Zeit der Erzbischof Johann von Gran, aus Mißvergnügen undankbar gegen K. Mathias, mit den eigenen und dem überreichen Kirchenschatze aus Ungarn zu K. Friedrich IV. nach Wien entflohen und von K. Friedrich sehr freundlich ausgenommen worden. In steter Geldnoth verpfändete ihm K. Friedrich auch die Stadt Steier und mehrere Schlösser um 37.000 Dukaten.i) 2) Am 8. Dezember 1476 schloß Friedrich mit K. Wladislaus von Böhmen ein Schutz- und Trutzbündniß, und in Wien ertheilte er ihm später (1477) dieböhmischen Reichslehen auf feierliche Weise.3) Dies brachte nun zwischen K. Mathias und ihm den Krieg zum eigentlichen und schnellen Ausbruche. 4) K. Mathias fiel in Oesterreich ein, und bald hatte er alles Land von Wien bis an die Enns im Besitze, weil sich auch viele Landesedle aus Noth an ihn geschlossen hatten. 5) K. Friedrich IV. mußte nach Linz und nach Gmunden flüchten. Wie bei diesem Heerzuge die Steiermark betheiliget worden sehn, lassen wir dem Pfarrer Unrest erzählen: „Grass „Jorg aus dem Sagor (Sagorien) mit sehnen Helffern tetten an der „Steyrmark grossen Schaden mit Rawb und Prantt, und verprannten „den Marckt Luttenberg, und an vil andern Enndtn, und namen das „Viech zw Marchpurckh und in dem Trafeldt, sie verprannten auch Im „Puhel und tetten grossen Schaden. Der groß Schaden tett den Stehrreru „wee, und anndt, und besambten sich, und die Stett und Merckt mit „irren Soldnern, der Hawbtman war Hern Andree von Weyspriach, „Herrn Sigmunden Son, und zugen ab inn Sagor, und verprannten i) Rein. Utk. -) Kurz. II. 129. 249. Beilag. 40. Untest. p. 620-621. >) Kurz. II. 129. 4) Unrest. p. 623—626. Absagebrief des K. Mathias, s) Die in einer ftühern Fehde vorzüglich von Heinrich von Liechtenstein von Niklasburg verübten Grausamkeiten erzählt Unrest. p. 619—621. 94 Geschichte der Steiermark „und verhertten Graff Jorgen sein Herschaft an Lewdt und an Guet, „und verprannten den Marckt zw Turlen und gar zw Warnsyn, darnach „tett Graf Jorg ain Tayding, das die Sach gestillet warbt." J) Pfarrer Unrest thut weiters noch Erwähnung von zwei Türkeneinfällen in der windischen Mark und in Krain und bis über Friaul hin, welche jedoch die Steiermark nicht berührt haben. Desto zerstörender aber waren die Heuschreckenzüge von Osten her durch Steiermark, Kärnten und Tyrol bis an den Gardasee hin; welche Unrest folgendermaßen schildert: „Im „Jahre 1477 des nagsten Tag vor Unser Frawen Schidung komen die „Haberschreckh gen Kernndten von Ungern durch die Steyrmarckh nach „der Mure und nach der Tra, und kamen in das Lauental zwm Werdtsee, „Reyffnitz und in Rostall, do haben sy Hyers und Hayden und Hew „vast verderbt. Sy komen auch an die Geyl um das Kanall auf gehn „Luentz, und gar auf Stertziug, und Potzen und gar an den Gardtsee. „Mann hat sy auch über Venedig sahen fliegen, sy belyben auch an „etlichen Enndten vntz auf den Wintter, das sy vor Kelten musten ster-„ben. Sy haben auch an vil Enndten den gesosten Wintter-Rockhen aus „der Erden geessen, sy flugen an vill Enndten so dickh als ein grosser „Rawch, und wo sy niedervielen, do verderbten sy alle Frucht." i) 2) Nach diesen Ereignissen kam endlich ein Waffenstillstand zu Gmunden und endlich durch die Vermittelung des Papstes und der Venetianer zwischen K. Friedrich IV. und K. Mathias in Ungarn ein Frieden in Korneuburg, 1. Dezember 1477 zu Stande. 3) In dieser bedrängten Zelt wurden nur wenige Urkunden, die Steiermark betreffend, gefertiget. Zu Wien am 17. Juli 1477 ertheilte K. Friedrich IV. dem Wolfgang Gelor (Galer) einen Schuldbrief über 2000 ungarische Dukaten mit dem Versprechen der Rückzahlung in zwei Monaten.4) Zu Gmunden fertigte er am 7. Dezember eine Urkunde über freie Stadtrichterwahl zu Judenburg, wobei jedoch der neügewählte Richter Bann und Acht vom Landesfürsteu zu nehmen habe. 5) In diesem Jahre erhielt am 21. Jänner Ruprecht Trientner die Pflegsverwaltung des Schlosses zum Neunmarkt bei Friesach unter Zeugenschaft des Ritters Hanns Pfaffendorfer, Jörg Katzianer die Verwaltung des Schlosses, Urbars und des Landgerichtes zu Kaisersberg, unter Sigill i) Unrest. p. 627—628. Caesar. III. 552. *) Unrest. p. 629. 3) Unrest. p. 628. Fr. Kurz. II. p. 129-143. 258. *) K. f. G. A. 5) Joann. Urk. vom Jahre 1458—1493. 95 des Ritters Bernhard Krabatsiorffer, am 15. April Wenko von Lustal die Pflege, des Schlosses Alteuburg sammt Urbar vor dem Zeugen, Ritter Lorenz Zaider, und am 10. August Caspar Grefenberger das Marchfutteramt zu Graß. l *) Am 3. April 1477 verkaufte Balthasar von Rogendorf Haus und Hof in.Marburg dem K. Friedrich unter Zeugenschaft des Bartlma Liechtensteiner, Hofmeister des jungen Erzherzogs Maximilian, und des Leopold Wulzendorfer•; und am 13. Juli für eine dem Kaiser dargeliehene Geldsumme wurde Wolfgang Perl auf das landesfürstliche Urbar zn Judenburg, Obdach, Schöder und Kanten, so wie dies Hanns der Jödl znVoitsberg bisher besessen hatte, versichert. ^ Zwischen Ostern und Pfingsten dieses Jahres hatte sich auch Erzherzog Maximilian von Wien erhoben, um seine Braut, Maria von Burgund in Gentzu begrüßen. (20. August 1477.) Er kam von Wien nach Graß und ging dann über Leoben, Mautern, Rottenmann, Gröbming, Schladming, Rastadt, Werfen, Hallein,. Salzburg, Burghausen und Mühldorf in das Reich. 3) Am 30. Jänner 1477 war Bischof Georg II. von Seckau gestorben, und in dieser Würde nachgefolgt Chistof von Trautmannsdorf (Domherr zu Salzburg). Das ganze Jahr 1478 saß K. Friedrich IV. fast 3aJ)t 1478 ununterbrochen in der Hofburg zu Graß. Ihn bewegte sauemauftutiv in nicht der höchstverderbliche Bauernbund in Obcrkärnten H,uschr-ckenzug. zu selbstthätigem Einschreiten. Briefe nur sendete er, Türkenzug durch die aber von den Bauern, verlacht wurden, wie Unrest versichert: „Den Herrn gehstlichen und weltlichen im „Lannde zw Kernndten gieng die Sach vast zw Hertzen, das nicht vnppillich „was, und schickten einen vornemen Lanndmann zu dem Kayser gen Graß, „und ruefften an sein kayserliche Gnad solich zw wenden. Der Kaysser „hat kayn Gevalln daran, und schickt seine Bryeff. Bon erst schreyb er „den Prekaten und Lanndelcwten, Stetten und Merckten, seinen Bißtum-„ben, seinen Urbarlewten, und den Puntherrn, und schueff, das ein „jeder mit den seynen darob war, das kainer in den Bunde kham, und „wer darin war, daraus getrachten, und nymer mit dem Pundt zu schaffen „haben pey Verliessung Leybs und Guets, und Straffung Weyb und „Kindt. Dye Pawren verachten das Schreyben ganntz und gar mit „spottlichen Wortten, und sprachen, die Herrn hielten dies selbs gemacht, i) K. k. Gub. Reg. «) K. k. Gub. Reg. 3) Unrest. p. 615—619. Lichnowöky. VII. x. 500—501. Anhang. 96 Geschichte der Steiermark „und sprachn, sy hyettn von dem Kaysev Bryeff, das sy mit dem Pundt „eylen soldten. Das tetten sy, und wer vor nicht in dem Pundt war, der „kam darein, also, das der mayst Tayl in Lanndt Kernndten in dem „Pundt war. Inn dem kham got mit seyner Hylff, der die Gerechten „nicht verlest, und der Pawren Untrem mit den unglawbigen Türckhen „strafft." 0 K. Friedrich IV. regten nicht auf die Raubschaaren der Türken, welche im Juli 1478 neuerdings aus Krain in Kärnthen eingefallen waren, und ganz Mittelkärnthcn und das obere Mürzthal der Steiermark mit Mord, Brand und Verheerung durchwütheten. 1 2) Jhnbekümmerten auch nicht die Heuschreckenzüge, welche an der Drau herauf über Kärnthen hin neue Verwüstungen brachten. „Im Jahre 1478 „umb unnser frawen Tag der Gepurrdt kamen dp Haberschreckh aber „von Ungern nach der Tra gen Pleyburg auf genu Kernndten, und „tetten unnder der Gnrckh grossen Schaden an dem Traydt, und affen „die newn Sat den Rockhen aus der Erdenn, und komen für Klagen-„furdt, do wurden sy im Winter verloren." 3) Durch seine diesjährigen Gräzer Unterhandlungen mit dem Erzbischöfe Bernhard von Salzburg, den er durchaus zur Resignation des Erzbisthumes zu Gunsten des aus Ungarn entflohenen Bischofes Johann von Gran nöthigen wollte, bereitete er dem ganzen Lande für das kommende Jahr unsägliches Elend. Während dieses jahrlangen Aufenthaltes zu Grätz vollbrachte er Folgendes: Am 10. Jänner erlaubte er den Bürgern zu Bruck, wenn deS dortigen Richters und Bürgers, Peter Kornmeß, landesfürstliche Bestallungszeit, für welche ihm die Gerichtsbarkeit über jene Stadt anvertraut war, verflossen sein werde, Jemanden aus ihrer Mitte zum Stadtrichter zu wählen, welcher jedoch dem Landesfürsten beeidet werden müsse. Wolle dieser Stadtrichter auch die peinliche Gerichtsbarkeit aus-üben, so habe er sich vom Landesfürsten mit Bann und Acht belehnen zu lassen. Auch die erledigten Rathsstellen sollen durch freie Wahl ersetzt, jedoch die Neugewählten stets im Namen des Landesfürsten in Eid und Pflicht genommen werden. 4) Am 19. Jänner löste K. Friedrich um 1400 Gulden ungarische Dukaten vom Jörg von Kainach ein auf dem 1) Unrest, p. 686-637. (631—642.) Vgl. Chron. Mellic. a. a. 1478. Siehe auch den Aufmerksamen I. 1818. Nr. 52. 2) Caesar III. 556. 3) Unrest. p. 642. •>) Wartinger Privileg, der Stadt Bruck, p, 49. Nr. 35. vom Jahre 1458— 1493. 97 Schlosse Eppenstein hastendes Leibgeding. Nachdem in den vielen Kriegsläufen die Stadt Hartberg vielfach beschädiget und manche Behausung daselbst verlassen worden war, erließ er am 25. Jänner den Befehl, daß, wer ein solch ödes Haus in Hartberg an sich bringen und wieder baulich halten werde, ein solcher weder von Juden noch Christen an diesem Hanse bekümmert werden dürfe, weder in noch außer Gericht. * 2) Am 26. Jännner ertheilte er der Stadt Cilli das Niederlagsrccht aller Maaren und Kaufmannschaft, so daß alle dort durchzuführenden Maaren über Nacht in der Stadt liegen bleiben müssen, Getreide, Weine und Salz ausgenommen. Wer andere Straßen, als durch die Stadt führt, dessen Maare ist verfallen. Auch soll deswegen eine Meile um Cilli keine Taferne bestehen, und außer den altbestandenen alle anderen sogleich abgethan werden. 3) Am 27. Jänner erhielten fein Rath, AndräHohenwarte r, Hauptmann zn Obercilli, Richter und Rath den Befehl, darauf zu dringen, daß die leeren und nnansgcbautcn Häuser der Prälaten und Adeligen in der Stadt binnen Jahresfrist bewohnt und baulich gehalten werden und mit der Bürgerschaft gleiche Dienste und Steuern entrichten sollen. Am 26. Jänner bestätigte er die von weiland Grafen Friedrich von Cilli und der Gräfin Katharina, des Grasen Ulrichs Witwe und de -i Pfarrer Martin zu Gurkfeld dem dortigen Spitale gemachten Schenkungen. 4). Zu Grätz am Samstage vor Lichtmeffen endigte er einen langwierigen Streit zwischen den Bürgern und Leuten im Ennsthale und dem Landrichter zu Wolkeustein, mit folgenden Bestimmungen: Jede Aufforderung in Klagfällen zum Pantaiding int Landgerichte, in der Schranne zu Jrdning, zu erscheinen, soll durch Eid bewährt werden. Frevel an dem Sendbothen verübt, oder Ungehorsam zum Rechte der Pantaiding zu erscheinen, soll mit 72 Pfennigen gebüßt werden, ehehafte Noth allein ausgenommen. Droht dem Schlosse Wolkenstein Gefahr von Feinden, oder von Feuern, so ist Jedermann in der nahen Umgebung zu schneller Hilfe verpflichtet. Wer Gerechtsame, Urbar, Dienste u. dgl., die dem Landgerichte gehören, verschweigt, ablängnet, oder entzieht, büßt cs, wenn er inner dem Landgerichte gesessen ist, mit 5 Pfund und 60 Pfennigen. — In dieselbe Geldstrafe verfällt Jeder, der sich gegen ij K. k. G. A. *) Joann. Urk. , 3) Ioann- Urk. *) K. k. ®. A. Geschichte der Steiermark. — VIII. Bd. 7 98 Geschichte der Steiermark Pfändung wehrt, oder dieselbe hindern will, desgleichen wer dem Landgerichte seine Gerechtigkeit zu rechter Zeit nicht gibt. Wer ohne Wissen der Herrschaft seine Marksteine oder Zäune überrückt, überbaut u. dgl. zahlt 5 Pfund und 60 Pfennige. Geldschuldklagen soll man im Landgerichte nicht aufhalten, cs sei denn,.der Landrichter wäre säumig. Wer dagegen handelt, soll ans dem Landgerichte verurlaubt werden. Nachbarliche Einfriedungen mit Zäunen und Gärten sollen genau bewahrt und bei Zerstörungen durch Ungewitter übereinkünstlich wieder hergestcllt werden, bei 5 Pfund und 60 Pfennigen. Wenn das Vieh eines Anderen Jemanden Schaden thut, so soll vor allem der herrschaftliche Amtmann die Einfriedung beschauen, ob jic fest genug gestanden hatte. Ist das fremde Vieh gepfändet worden, so soll der Eigenthümer nach 3 Tagen den erhobenen und geschätzten Schaden vergüten und zur Pön noch zahlen 5 Pfund und 60 Pfennige. Wer Schmalz, Käse, Fleisch, Flachs u. dgl. von Dien silenten kauft, und weiß, daß sie zum Verkaufe nicht Gewalt haben, so sind Käufer und Verkäufer um Leib und Gut verfallen, und es soll mit ihnen, wie sichs gebührt gehandelt werden. Wenn Jemand kommt, das Landesgericht zu beschädigen, so soll der es sieht sogleich Lärm machen und abwehren, sonst ist Jeder um Leib und Gut verfallen. Ein Fremder darf nur über Nacht im Hause behalten werden. Will er sich im Landgerichte seßhaft machen, so muß dies binnen drei Tagen gemeldet werden, sonst verfällt der Hehler um Leib und Gut. Wer Marksteine verkehrt und ansgräbt, soll an derselben Stelle mit dem Kopfe unten und den Füßen über sich bis an den Leibgürtel cingegraben werden; und wer Markbäume abschlägt, den soll man mit dem Hals auf den Stock zwicken. Wer Zäunen oder Einfängen zu nahend gräbt oder überraint, vergütet allen Schaden und zahlt dazu noch 5 Pfund 60 Pfennige. Wer Anderen zu nahe setzt, daß man das Vieh begreift, zahlt dieselbe Pön. Wer Jemanden verwertet (auflauert), ist an Leib und Gut verfallen. Wer anderen Eigensatz abschlägt, ist verfallen für den Stein um 5 Pfund 60 Pfennige. Wer Wildbret- und Fußfallen zu nahend legt, zahlt 5 Pfund 60 Pfennige. Wer Anderen in den Wildbann geht, ist demselben verfallen zu Diensten, und dem Landesgerichte um 72 Pfennige. Geldklagen sollen binnen 14 Tagen erlediget werden. Die Müllner sollen sich genau an die hergebrachten Einrichtungen und Weisen halten, oder um Leib und Gut verfallen sein. Daher sollen die Mühlen alle Jahre fleißig visitirt werden. Bei 5 Pfund und 60 Pfennigen müssen die herkömmlichen Maße und Gewichte genau gehalten werden. Wer Wein im Zapfen ausschänkt, ist zum Umgelbe verpflichtet; wer's zu zahlen weigert, ist um Wein und dem Landgerichte um 20 Gulden vom Jahre 1458—1493. 99 Ungarisch verfallen. Wer seine Schweine zu rechter Zeit nicht ringelt, ist verfallen um 5 Pfund 60 Pfennige. Wer andere am Fenster behorcht, soll nach Sitte und Gewohnheit gestraft werden. Setzt man einem Hausgesessenen nach, so darf der Verfolger über die Dachtraufe nicht schreiten. Ist Streit und Aufruhr in einem Hause, und wird das Gericht gerufen Frieden zu machen, so muß der Gerichtsbund strenge gehalten werden, bei Strafe eines Pfundes. Auf Aufruhr und Unzucht ist folgende Pön gesetzt: Schuß mit Armbrust: 5 Pfund 60 Pfennige und ebenso viel auf Schlag mit Spieß, mit Knittel, Steinwurf und Maulschlag, doch soll man daran mit Gnaden halten. Ein Schlag mit zuge-thaner Hand zahlt 72 Pfennige, Messerzncken 24 Pfennige, Schwertzücken y2 Pfund, verbotene Worte 72 Pfennige, schlechte Frevel 72 Pfennige, eine Blutrunst 1 Pfund 2 Pfennige. Malefizgegenstände sollen nach Erkenntniß der Sachen und der Rechte folgendermaßen bestraft werden: Wer den Tod, oder andere Leibesstrafe verfchuldet hat, wird er von dem Betroffenen geklagt um Leibstraf, oder um Vergeltung und Abtrag, so soll der Landrichter nach Recht, wie von Alter her war, handeln. Wird ein Solcher von Niemanden darum belangt, so soll ihn der Landrichter an Leib, oder auch mit dem Tode bestrafen, und nicht an Gut. Mit des Hingerichteten Gut soll nach altem Herkommen verfahren werden. Wird ein Solcher nach Lage des Falles nur um Gut gestraft, so soll er vor Rückfall strenge und ernstlich gewarnt werden, weil sonst sicher die Leibesstrafe erfolgen werde. Denn weil bisher von den Reisjägern alle Jahre nur Wandel genommen worden ist, sind sie von ihren Miffethaten nicht abgestanden. Kann der Landrichter mit den Wandelfälligen über den Grad des Wandels sich nicht einigen, so soll dieser in offener Gerichtsschranne bestimmt, und dazu sollen zwei Männer von Rottenmanu, zwei von Aussee und zwei voir Schladming, und überdies auch noch die besten Amtleute und ältesten Bauern berufen werden. Der ausgesprochene Wandel ist dann binnen 14 Tage zu zahlen, sonst tritt Pfändung ein; und wird das Pfandgut binnen 14 Tagen nicht ausgelöst, so soll es in der Landschranne öffentlich versteigert, die Pön davon bezahlt, und das Erübrigte dem gewandelten Manne heimgestellt werden. Jedermann, Armen und Reichen, soll gleiches Recht gesprochen, und Niemanden darin überhalten werden, weder aus Muth, Gabe, Freundschaft, noch Haß. Was der Landrichter außerdem noch im Landgerichte zu thun, zu bereiten, zu fodern hat, soll ohne alle Beschwerung, wie von Atters her gehalten und gethan werden. Welche Artikel Beschwerung geben, darin sollen die Beisitzer der Schranne in Jrdning Abhilfe thun. Was auf Beisitzer und Gerichte in Jrdning auf- 100 Geschichte der Steiermark geht, soll auf die Gerichtsleute geschlagen werden; jedoch soll mit Zehrung dabei nicht Beschwerung geschehen. Die Landgerichtsinsassen dürfen keine Versammlungen halten, weder mit Wehre, noch ohne Wehre, bei 100 Pfund Strafe, außer sie werden von dem Landrichter dazu berufen. Dieser Ordnungsbrief soll alle Jahre dem versammelten Volke feierlich vorgelesen werden zn Jrdning, Aich und zu St. Lorenzen, und Abschriften davon hinterlegt sein zu Rottenmann, Jrdning, Auffee, Gröbming und Schladming. Abänderungen in diesen Artikeln werden nach Gestalt der Verhältnisse Vorbehalten. J) In Grätz in der Fasten, zu Ostern und Pfingsten ertheilte K Friedrich IV. Lehen, nnd zwar die väterlichen Erblehen zu Hausmannstättcn der Barbara Gespann, zu Niedern Urfar in der Eberstorferpfarre der Christine, Hausfrau des Andreas Spang-steiner, und Lehen aus der Erbschaft weiland Friedrichs von Pettau, zu Hausmannstätten, Afersam, Stokhorn und Stiften, dem Jörg Gloyacher.* 2) Am 24. April verlieh er die pflegweise Verwaltung des Schlosses und des Urbars Haunstein in der Kainach dem Hanns Gutensteincr. 3) Am 29. Mai erließ K. Friedrich IV. eine ernstliche Forderung an den Akten zu Stein, die dem Stifte zugetheilte Summe zur Hilfe wider die Türken endlich zu bezahlen: „Als wir nächst zur Bezahlung der Dienst-„leute, so wir in den vergangenen Kriegslaufen zu Widerstand der Feinde „gehabt, eine Sume Geldes auf dich und dein Gotteshaus geschlagen „haben, die du aber nicht bezahlt hast, dadurch uns ein merklicher „Schaden auf dieselben unsere Dienstlcut geht, das uns nicht gefällt. „Nun empfehlen wir dir ernstlich und wollen, daß du demselben Anschlag „ohne Verziehen herbringest. Wenn d» aber diesen nicht schicken, und „verziehen wollest, so wollen wir denselben von dir und deinem Gottes -„hause zwisel (zweifach) nehmen, und dieselben unseren Dienstleute auf „dein und deines Gotteshauses Leute und Güter legen, und so lange „darauf liegen lassen, bis sie den bemeldten Anschlag zwisel davon ein-„bringen." Ani 22. Juni stellte der Kaiser an den Erzbischof zu Salzburg das schriftliche Begehren (Graz, 22. Juni 1478), das vor dem Stadtthore zu Rottenmann am Spitale bestehende Chorherrenstift in die Stadt selbst zu übersetzen, um ihm vor der stäten Türkengefahr größere Sicherheit zu verschaffen, (anzug halbn der Türcken) und die Capelle am Spitale in der Vorstadt dem Stifte dann zu inkorporiren. ’) Joann, lltf. !) K. k. G. Reg. 3) K. f. G. Reg. vom Jahre 1458—1493, 101 Zu diesem Geschäfte ordnete hieraus Erzbischof Bernhard aus seiner Reise nach Grätz, (Frohnleiten am 12. November), den Pröpsten Wilhelm von St. Ulrich in Neustadt ab; und K. Friedrich IV. gab auch 14. No-vember an Richter und Rath zu Rottenmann den Befehl, thätige Hilfe zu leisten, das alle Chorherrenstift am Spitale abzubrechen und das neue Stiftsgebäude.bei der Stadtpfarrkirche zum h. Nikolaus erstehen zu lassen. Propst Wilhelm vollbrachte dies alles und fertigte darüber urkundlichen Bericht an Erzbischof und Kaiser. * *) Dieser gab über alles Geschehene und über die ganze Fundativn seine Bestätigungsurkunde zu Wien, Montag vor Allerheiligen 1480, 2) Der oben geschilderte Raubzug einer Türkenhorde in der oberen Steiermark scheint dri, K. Friedrich doch aus seiner Unthätigkeit aufge-schreckt zu haben. Er schrieb daher einen Landtag der Stände in Steiermark, Kärnthen und Krain aufden 22. September 1478 zu gemeinsamer Berathung einer kräftigen Gegenwehr aus. Ein kaiserliches Schreiben an den Akten zu Rein, Grätz 14. August 1478 besagt folgendes: „Nach-„dem die Türken nun manchesmahl unser Land überzogen und schwer „beschädiget haben; darin denn auch kein Aufhoren, und zu besorgen ist, „wenn diesem nicht vorgkommen wird, daß dieselben unsere Länder ganz „verwüstet und verderbt werden möchten; dem wir aber durch dein und „anderer den Unseren Hilfe, Rath und Beistand Widerstand zu thnn „uns vorgeuomme» haben: so empfehlen wir dir ernstlich und wollen, „daß du auf den Ertag nach St. Matthäustag herkoinmest mit sammt „unfern Prälaten, denen vom Adel, und den Städten unseres Fürsten-„thums, Steier, Kärnthen und Krain, welche wir auf demselben Tag „auch herverordnet haben, zu rathen und zu helfen, damit gewehrt, und „fernem Verwüstung der Länder vorgekommen werde. Wir haben auch „zu den umliegenden Fürsten in dieser Sache um Hilfe, Rath und Bei-„stand geschickt. Darum so laß dich nichts säumen noch beirren. Davon „thust du unsere ernstliche Meinung." 3) Am 12. October bestätigte K. Friedrich der Stadt Friedberg alle früheren von dem Landesfürsten erhaltenen Privilegien, und am 25. October erlaubte er dem Kaspar Herder, daß seine Leute und Holden im Marktrechte und allen Erwerb und Handel mit Weinschänken haben dürfen. Am 21. October bestätigte er alle alten Handvesten, Rechte >) Joann. Urk. Caesar. III. 557. 749. 751. 855—858. *) Caesar. III. 756. «) Reiner Urk. *) K. k. Gub. Reg. 102 Geschichte der Steiermark und Freiheiten der Stadt Hartberg. 1) Am 22. Dezember fertigte er einen allgemeinen Befehl, die Bewahner zu Mürzzuschlag in der ihnen wegen erlittenen Schaden und wegen mannhafter Haltung ertheil-ten Freiheit von Mauth, Zoll und Aufschlag in allen fürstlichen Ländern zu schützen. 2) An eben diesem Tage ertheilte er zu Grätz dem Jörg Trautmannsdorfer, als ältesten der Familie, und für dessen Vettern, Wilhelm und Hanns, die Erblehcn in Steier, den Sitz zu Kirchberg, die Gülten in der Grafendorfer Pfarre, Lautersdors an der Raab, Aschau bei Birkfeld, die Cillierlehen an der Sacko, sowie die Fischweide daselbst. 3) Von dem Landesedlen Wilhelm von Neuhaus erzählt man, daß er in Zornwuth fein eigenes Kind an der Wand zerschmettert, dann aus Reue den Möuchshabit im Minoritenkloster zu Cilli angelegt habe. 4) 14;8 Am 4. Jänner 1478 erhielt Balthasar Ecken- Andere unfriedliche berger, Bürger zu Grätz, den Weinaufschlag aller an m lani ®t"ifc ^er Drau aufwärts gehenden Weine und das Umgeld betreffend. in Grätz bis zur vollendeten Bezahlung seiner dem Lande Steier vorgestreckten Geldsummen, unter Sigillen des Christof Patriarch Stadtrichter, und des Ritters Eberhard Lienbacher. Am 8. Jänner ward Peter Wolf als Hausgraf in Steiermark zu Grätz eingesetzt und in Eid und Pflicht genommen. 5) Die Fischweide zu Raymberg ließ K. Friedrich am 30. Jänner dem Stifte Voran verpachten um 300 Stücke Forellen (Vvrchen) jährlich. 6) Am 1. Februar erhielt bestandweise um jährlich 500 Pfund, Stefan Zmollner Schloß und Urbar St. Peter ob Leoben, Leonhard Harracher das Schloß und Urbar Weibersfeld um jährlich 150 Pfund, und Hanns Reysacher den Fischbau auf der Mürz unter Kindberg hinab gegen jährlich 40 Gulden ungarischer Dukaten, „und als oft Jhro Gnaden der Landesfürst daselbst „zu Kindberg sehn, oder da durchziehen wird, Fische zur Speisung Jhro „kaiserlichen Gnaden Hof, zu geben." 7) Dem Hanns von Wolkenstein überließ der Kaiser das Schloß Grünberg bei Windisch-Feistritz mit Burghut zu gewöhnlicher Pflege, und der Stadt Bruck an der Mur <) Joann. Itrt. 2) Joann. Itrt. 3) K. k. Gub. Reg. *) Caesar. HI. 557. s) K. k. Gub. Reg. °) K. k. G. A. 7) K. k. Gub. Reg. vom Jahre 1458—1493. 103 die pflegweise Verwaltung des Schlosses Landskrou mit der Burghut. ') Am Mittwoch nach Lätare 1478 verkaufte Jörg Rathschmid, Bürger zu Grätz sein Haus, in der Rewschen daselbst und zwischen den Häusern des Ungnads, Gößler und Muschmann des Inden gelegen, dem Landesfürsten um 100 Gulden Unger - Dukaten. Der Stadtrichter Niklas Strobl fertigte die Urkunde. Als am Samstag vor Cantate Hanns Gall von Puchenstein bestandweise um jährlich 120 Pfund das Schloß zu.Maut und die Manth daselbst (Hohenmauten an der Drau) erhielt, hing Ritter Erhard Lewbacher sein Siegel an den Brief. * 2) Zu gleicher Zeit kam, nach Andrä Preirer, Christof Miendorfer in den Bestandbesitz des Schlosses Gösting und des Piberlehens gegen jährlich 32 Pfund, unter Zeugenschaft des Ritters Wilhelm Trantmannsdorfer. Am 23. April gab K. Friedrich dem Stefan Widmer das Amt Hoheneck sammt dem Hochgerichte auf drei Jahre.3) Als Landrichter im Landgerichte zu Grätz ward am 26. April eingesetzt Hanns Schweitzer. Am 26. April bekam Heinrich Gcblhubcr, Bürger zu Bruck an der Mur das Umgcld zu Bruck im Mürzthale bis an den Semmering und in den Seitenthälern auf zwei Jahre, jährlich um 500 Gulden. Andrä von Stein, Erzpriester in der niedern Steiermark hing sein Siegel an den Reversbrief. 4) Am 5. Mai erhielt Hanns Trantmannsdorfer Schloß, Urbar und Landgericht Kammer bestandwcisc, sowie dies vor ihm Ritter Gall Zech inne gehabt hatte, um jährlich 700 Pfund; wobei sein Vetter Wolfgang Traut -mannSdorfer Gewähr leistete; und am 12. Mai Albrecht Kramer, Bürger zu Judenburg, das Umgeld zu Judenburg und das Aufschlaggeld der Weine daselbst bestandweise um jährlich 500 Pfund. 5) Bei den türkischen Raubzügen war auch das Nonncnstift Studenitz ausgeplündert und dabei das Stiftssigill verloren worden. Man scheint diesen Umstand zum Mißbrauch benützt zu haben, so daß die Sache vor der Gerichtsschranne in Grätz in vier Taidingen verhandelt werden mußte. Wilhelm von Saurau, Verweser der Hauptmannschaft iu Steier entschied hierüber am 15. Juni 1478, daß alle vor diesem Tage auf die Priorin und das Stift lautenden Geldbriefe null und nichtig seien. 6) Am 18. Juni verkaufte Jörg von Kainach dem Landesherrn mehrere gräflich Montfortische ‘j K. k. Gub. R-g. r) K. k. ffi. Reg. 3) K. k. G. A. *) St. f. G. Reg. s) St. k. G. Reg. 6) Joann, llrf. 104 Geschichte der Steiermark Lehengüter an derKainach, Söding, Graden undTeigitsch. Ritter Wolfgang Fladnitzer siegelte den Brief l) Am 16. Juni erhielt Andrä von Teufenbach um jährliche 160 Pfund zu Bestand das Schloß und Urbar Eppenstein, den halben Markt Obdach aus dem gräflichen Montsort'schen Besitze, und Güter des weiland Andrä Greissenegger, welche bisher innegehabt hatte Ritter Hanns Ramnng. Ritter Hanns von Sanrau besiegelte .den Reversbrief.2) Am 4. Juli bekam zu Bestände Hanns Stubich das landesfürstliche Umgeld zu Leoben und im ganzen Landgerichte zu St. Peter umher. 3) Am 5. August verkaufte Ritter Jörg von Reichenburg dem K. Friedrich IV. sein freieigenes Besttzgnt, Hals- und Landgericht und das Vogteigericht am Straden, vormals unter den Edelher-reu von Wallse zum Schlosse Glcichenberg gehörig, mit allen Gerechtigkeiten und unter folgender Umgranzung: „Von Fehring hinab nach der ungarischen Grenze bis Radkersburg mitten auf die Brücke, hinüber nach Scherndorf, das in der Manr liegt, und auf die Gueß - Brücke, nach Diepersdorf, Raschkendorf, Wittenstorf bis an das Weinbergergericht, am Rosenberg, bis an Jägerberg, nach Lichteneck, am Häußl, Haselbach Pallda, Saz auf dem oberen Riegel bis Mülldorf und das Feldbachergericht bis wieder hin an das Fehringergericht, fl Am 30. August verkaufte Caspar Rogendorfer, Sohn Sigmunds Rogendorfer, sein Haus zu Grätz im Sack zwischen den Häusern des Hanns Gradner und Wolfgang Sler. fl Am 5. September fertigte Sigmund Selldner den K. Friedrich einen Revers für die Pflege des Schlosses Vaioldsberg gegen jährliches Bestandgeld von 20 Pfund, fl Zu den früheren Lehen gab K. Friedrich IV. am 13. Dezember noch andere Lehengüter dem Jörg Trantmannsdorfer und dessen Vettern Wilhelm und Hanns, einen Hof in der Grafendorferpfarre, 10 Hofstätten und 4 Seelgcrichte im Dorfe Lautersdorf bet der Raab, 17 Güter zu Aschau bei Bergfeld und einen Hof zu Gundelfing. fl Am 21. September erhielt Jörg Schrott, Pfleger zu Klam die Verwaltung des landessürstlichen Amtes zu Kindberg mit dem Urbar, am 3. October Achatz Mutmannsdorfer Schloß und Burghut Schwannberg, fl und am 29. September verkaufte Jörg O K. k. G. Reg. -) K. k, G. Reg. -) K. k. G. Reg. *) K. k. G. Reg. -) K. k. G. Reg. e) K. k. G. A. *) K. k. G. Reg. s) K. k. Gub. Reg. und k. k. G. A. vom Jahre 1458-1493, 105 von Kainach seine Güter in der Kainach dem Landesherrn unter Sigill des Ritters Wülfing von Fladnitz. J) Dagegen verkaufte K. Friedrich seinem Münzmeister Hanns Wenich ein Haus daselbst in der Hell bei den Minderen Brüdern gelegen, 2) Am 12. October erhielten Hanns Vilshaber und Jörg Burkard den Aufschlag von aller Waare und Kaufmannschaft, Bich ausgenommen, so in der oberen und niederen Steiermark verkehrt wird, für Gelddarlehen zur Bezahlung des Königs von Ungarn und anderer Landesschulden. 3) Am 14. October erhielt Gilg Prantner, Bürger zu Cilli bestandweise das Schloß Plankenstein sammt dem Landgerichte und Urbar unter Bürgschaft des Andrä Hohenwarter, Hauptmann zu Obercilli, Wenko's von Lustal, des Jägermeisters zu Cilli. 4) K. Friedrichs IV. besonderer Liebling war der Z. W9 und uso. Erzbischof Johann von Gran, der sich mit allen seinen /^edr^und aufgehäusten Schaßen und Kleinodien nach Oesterreich g. Mathias -°n begeben, den Kaiser mit hohen Geldsummen unterstützt Ungar»; V-rh-e. runFkn in btt utt* * hatte und solche Huld erlangte, daß Friedrich für ihn teren und oteren alles wagte.5) ®feiematt- SeineHauptabsicht war auf das Erzbisthum Salzburg gerichtet, und er glaubte es desto sicherer zu erhaschen, da der damalige Erzbischof Bernhard keineswegs der Mann war, welcher in den auf ihn lossturmenden vielen Widerwärtigkeiten mit edlem Muthe standhaft ausznharren vermochte. Auch war dieser Herr von seinem streitsüchtigen Dompropste Kaspar von Stubenberg, beim Kaiser verklagt und zur Verantwortung gezogen. Schon im Jahre 1440 hatte er in einer üblen Laune den Vorsatz geäußert, daß er seine Würde niederlegen und in ungestörter Ruhe seine Tage verleben wolle. fi) Der Kaiser mit dieser Gesinnung kaum bekannt, entlockte ihm das Versprechen, das Erzbisthum ja keinem wider -) K. k. @. Steg. -> K. k. G. A. >) K. I. G. Reg. *) K. k. G. Reg s) Unrest. p. 645. „Inn kurtzer Zeit lieb er dem Kayser etin Michel ©um Guldein auf etliche Gschloß". -- Unrest. p. 644. „Da nun derselb Bischolf eyn lannge Zetzt mit guetter Rwe vnd nach Lust sevnes Leybs war, dann nach Nutz des Bistumbs lebt, aus was Ursach, chan ich nicht schreyben, bracht er von dem würdigen Btstumb vnd sehn Würdigkeit zu Mündern, vnd gedacht da? Bistumb aufzugeben". 106 Geschichte der Steiermark Willen und Wissen des Kaisers abzutreten. J) Während acht auf einander folgenden Jahren aber machte Bernhard von seiner freiwilligen Abdankung keine Meldung mehr. Im Jahre 1478 erst erregten neuerdings verdrießliche Händel mit dem Dompropsten Stubenberg und mit seinen Ministerialen wieder lebhaft in ihm den Wunsch nach Ruhe. Er schickte einen Abgeordneten an den Kaiser mit der Meldung: Er verlange nur einen anständigen Unterhalt und überlasse cs dem Kaiser, einen Nachfolger zu ernennen. Friedrich eilte nun mit dem Bischöfe Johann von Gran nach Grätz, wohin er auch den Erzbischof Bernhard berufen hatte, und vollendete in einer geheimen Unterredung das Geschäft, das ihni so sehr am Herzen lag. Als Bernhard vom Kaiser in seine Wohnung zurückgekommen war, dachte er der Sache ernstlicher nach und eröffnete seine» Rathen, den Bischöfen von Chiemsee und Seckau das ganze Gcheimniß. Diese wiederriethen ihm mit allem Nachdruck sein Vorhaben, schilderten die bösen Folgen eines solchen Schrittes und überzeugten ihn, daß er nicht berechtigt sei, die Wahl eines Nachfolgers ohne Wissen und Einwilligung des Capitels und der Landstände dem Kaiser zu überlassen. 3) Mit Mühe nur erlangte er hierauf von Friedrich einen Aufschub, um das Geschäft mit seinem Capitel in Berathschlagung zu ziehen, zu welcher auch kaiserliche Abgesandte erscheinen sollten. Kaum aber in Salzburg angekommen, bereute Bernhard schon wieder den gemachten Schritt, erklärte das dem Kaiser gemachte Versprechen für un-giltig, und appellirte an den Papst und an die Reichsfürsten. Im Anfänge des Monats Jänner 1479 erschienen die kaiserlichen Abgesandten in Salzburg. Auf der allgemeinen Versammlung daselbst wurde mit vieler Hitze gestritten, bis endlich Erzbischof Bernhard fest erklärte, daß er bis zu seinem letzte» Athemzuge Führer seines Volkes bleiben wolle! Dieser Entschluß brachte den sonst sanftmüthigen Kaiser in hohe Entrüstung. I» der ersten Aufwallung befahl er, alle Güter des Erzhischofes in Oesterreich und Steiermark mit Beschlag zu belegen; er verbot, einem Kloster oder einer Kirche des salzburgischcn Gebietes irgend eine Abgabe 1) Unrest. p. 645. „Inn den Zeyten erlanngt der Kayser den von Salzburg umb solche Gelwb vnd Zwsagen an, wie er Im zuzesagt Hy et, des Bistumb abzutretten, vnd das Nyemants andern, dann nach seynem Willen. Das geschah dem von Gran zu Fördrung zu dem Bistumb". 2) Unrest. p. 645. „Dem von Salzburg ward zuegesagt die Brobstcy zw Wien», darzu sollt Im der von Grann eyn Antzal Guldein zw Pension geben". ») Zauner's Chronik v. Salzburg. IV. 157—161. vom Jahre 1458—1403. 107 zu reichen; kein Salzburger durste in Oesterreich Handel treiben. Die Schlösser Teckenbrunn und Vonstorf wurden von den Kaiserlichen überfallen und ohne Gegenwehre zerstört. Gleiche Maßregeln ergriff der Kaiser gegen den Bischof von Seckau, Christoph von Trautmannsdorf, weil man gar Wohl wußte, daß dieser Herr vieles zu dem Entschlüsse des Erzbischofes beigetragen hatte.* 2) Auf einer Versammlung in Freiflngen beeiferten sich mehrere Reichsfüisten, eine Aussöhnung zwischen dem Kaiser und dem Erzbischöfe Bernhard zu bewirken, aber Friedrich gab keinen Vorstellungen Gehör, wie er dieses immer zu thun Pflegte, wenn er einmal einen Vorsatz gefaßt hatte. Sogar der Papst, welchem Friedrich bei allen Gelegenheiten die tiefste Ehrfurcht bewies, konnte ihn auf keine andere Gesinnung bringen; der Legat, Car-dinal-Erzbischof Axias de Podio verließ Wien, ohne auch nur das Mindeste bei dem Kaiser bewirkt zu habe». Eben so vergeblich waren auch alle Bitten und Anerbiethungen des Seckauer Bischofts, vor jedem Richter, dem Papste, dem Legaten, dem Erzbischöfe, der steierischen Landschaft — dem Kaiser — für sein Recht Rede zu stehen. 3) Der Erzbischof Bernhard und der Bischof von Seckau konnten leicht abnehmen, daß der Kaiser nicht eher ruhen würde, als bis er seinem Liebling Johann den Besitz des Erzbisthums Salzburg würde verschafft haben. Um nun nicht so ganz stillschweigend und ohne allen Widerstand geopfert zu werben, schloßen sie mit des Kaisers größtem Feinde, mit K. Mathias von Ungarn ein Bündniß und begaben sich in dessen Schutz, 1) Unrest. p. 646. „Der Kahser nam Weg für wider den von Saltzburg, und lheß in seinen Steilen berueffen, des von Salzburg Stetten, Merck-ten vnd Geschlosscrn nichts lassen zwgen, und schucfft Embter, Rcnndt, Nutz vnd Gült zw seinen Hannden zw ncmen. Das gcschach aber wenig." 2) Dipl. Styr. I. 357—358. „Herr Friedrich Röm. Kahser hat dem obbenannten vun Seckau mit schweren Ungnaden vorgenommen, vnd ihm alle seine Nenndt, Nutzen vnd Gült eingezogen und eingenommen, vnd durch seinen Anwald seinen Ambtleit Gelübd, keinerlay Gehorsam dem von Seckau zu ihun, sondern seinner kahserlichen Majestät." Unrest. p. 646. Zauner'S Chronik. III. 161—164. ’) Dipl. Styr. I. 368. „Auf solches sich auch der von Seckau zur kaiserlichen Majestät gefügt und gebeten hat in aller Demüthigkeit, solche schwere Ungnade von ihm abzunehmen, und sich erbethen. Recht zu geben und zu nehmen vor dem heiligen Vater, dem Papste, Sr. Heiligkeit dem Cardinal, vor seinem geordneten Richter den Erzbischof von Salzburg, von der gemeinen Landschaft in Steier. Solch aber sein rechtliches Begehren bei Sr. kaiserl. Majestät nicht Folge gehabt, sondern verachtet loorden ist." Caesar. III. 557. 559—560. 108 Geschichte ter Steiermark und K. Mathias erhielt dagegen das Versprechen, daß seinen Truppen alle Schlösser und Städte von Salzburg und Seckaugeöffnet würden.*) Mathias ging dabei sehr schlau und vorsichtig zu Werke. Er hielt den abgeschlossenen Vertrag so geheim, daß Friedrich nicht einmal argwohnte, daß ihm ein Krieg bevorstehe. Der König stellte sich an, als wollte er die Venetianer bekriege», und bat den Kaiser um Erlaubniß, die ungarischen Truppen durch die Steiermark und durch Kärnthcn zu fuhren, was ihm dieser sorglos zugestand/ Indessen versuchte 5t Mathias, schon im Winter des Jahres 1479, Pettau zu besetzen, wurde jedoch von der salzburgischen Besatzung nicht eingelassen, worüber er sich (Ofen 24. Februar 1479) beim Erzbischöfe beschwerte. Die ernstlichen und gegenseitigen Zusagen, alle salzburgischen Schlösser dem Ungarnkönige zu öffnen und von ihm gegen Türken und Jedermann vertheidigt zu werden, wurden erst zu Preßbnrg am 20. September und zu Salzburg am 3. October 1479 unterfertigt. Jetzt nun rückten die königlichen Soldaten ohne Verzug in beide Provinzen ein und besetzten noch im Jahre ! 479 die Schlösser und Städte des Erzbischofes von Salzburg und des Bischofes von Seckau, Lichtenwald und Landsberg, Bischofseck, St. Georgen bei Wildon, Seckau-berg und Nicdergeil, welche ihren Burggrafen bereits befohlen hatten, den Ungarn die Thore zu öffnen. Am Mittwoch nach Martini 14.79 fertigte der Ungarnkönig dem Seckauerbischose einen Schirmbrief, daß er ihm 14 Tage nach erfolgter Aussöhnung mit dem Kaiser die gedachten Schlösser wieder cinantworten werde. Der Pfarrer Unrest erzählt: „In „dem schueff der Bischolf des Köniiigs Volckh von Ungarn in seine „Geschlosser, Stett vnd Merckt, die er hakt in Steyr, Kernndten i'un ze-„lassen von erst zw Pettaw in die Statt durch bryefflicht vnd mnndlicht „Geschefft. Das Geschloß Pettaw hat Bischolf Burkhard Weyspriacher, „der nächst Bischolfvor dem seinem Brueder, Sigmunden Weyspriacher vnd „zweien seinen Sunen Herrn Andree» vnd Ulrichen derzw VIII. C. „Pfundt swartze Münß ir lebtag verschrybeu, darauf dye Herrn Sig-„munnds Wittib vnd seiner Sun Muetter wonund! was, vnd vertrautteil „ires Schreybens Genyeffen, vnd Welten den Ungrischen das Gschloß „nicht abtretten, vnd versahen das Gschloß mit allen Notturst, dann mit „drewen Dienern nicht. Da wordt dye Geschrifft bewart, die da spricht, „wer einen trewen Dienuer vindt, der vindt den besten Schatz. Wenn „durch die untrewen Dienner, dye dp Fraw pey Jrhatt, Wardt das Geschloß „vntrawlich vertaydingt, vnd den Ungrischen eyngeantwuert. Danach legt >) Unrest. 1. o. Dipl. Styr, I. 357—360, Revers des K. Mathias. vom Jahre' 1458—1493. 109 „der ungrisch König seyn Volckh geynn Leybnitz, do namen sy die Kir-„chen, den Marckt, des von Saltzbnrg Gschloß, vnd des von Seckaw „Gschloß eyn zw Leybnitz, vnd zu Sb Jorgen (an der Stifling) vnd „Bischolffeckh. Der König nam auch dyselben mall eyn Peschatz, Lichten-„waldt vnd Lanndsberg, des von Saltzbnrg Gschlosser." j) Dieses that K. Mathias »och nicht als offenbarer Feind des Kaisers, sondern nur als angcrufencr Schirmvogt von Salzburg und Scckau. Die erneuerten Versuche des Papstes und Herzog Georgs von Baiern, den Kaiser zu friedlicheren Gesinnungen zu bewegen, waren umsonst; kein Vorschlag fand bei ihm Gehör, wenn Bernhard nicht aus der Stelle seine Würde niederlegte und dem Johann von Gran Platz machte. Er wollte lieber Alles der augenscheinlichsten Gefahr-preisgeben, als in einem Puncte weichen. Mathias hakte erklärt, daß er sich ganz dem Aussprüche des Papstes unterwerfen wolle, um nur nicht genöthiget zu werden, seine Kriegsheere gegen den Kaiser zu führen, mit welchen er sich eben an der Save befand, um die Türken für einen Einfall zu züchtigen, den sie erst unlängst in die Steiermark herauf unternommen hatten. 2) Aber Friedrich traute auch dem Papste nicht, und so erfolgte endlich die förmliche Kriegserklärung des Königs von Ungarn. Oesterreich, die Steiermark und Kärn-then wurden mit Jammer erfüllt, obwohl K. Mathias, von den Türken gehindert, nur kleine Abtheilungen seiner Truppen aussenden konn'e. Wir fassen vorzüglich die Begebenheiten in Steiermark ins Auge. Unter eigener Anführung bedrängte K. Mathias die Städte Radkers-bnrg und Fürstenfeld. Sein Heer meist aus Polacken, Böhmen, Raizen und Tartaren bestehend, erlaubte sich überall int Lande rohe Grausamkeiten, ') Unrest, p. 646—647, Leibnitz soll durch Verrätherei des Bürgermeisters Hammer in ungarische Hände gekommen sein, dafür aber nachher Stadtpri-vilegium und Steuern verloren haben ! — Im Chore zu Seckau bei Leibnitz ließt man folgende Inschrift: „1479 am St. Thomastag zu Weihnachten ist Hanns Haugwitz und Mathias von Ungarn, Hauptmann mit einem graulichen Zug und viel Macht hieher gekommen, und hat diese Schlosser eingenommen, und davon das Land bekriegt bis in das Jahr 1490." Caesar. III. 560—561. Steierm. Zeitschrift neue Folge, 1835. I. p- 25. Chron. Mellicense anno 1478. „Turci magno eum exercitu properan-tes circa fines Sclavonise et Carintiiiae ad triginta millia hominum viri etos in paganismum aMuxerunt.“ Unrest. p. 646. „Dapeh Was ehn ge-meyne Sag, es woren met Forsten, weltlich und geistlich in dem Schehn mit den Kunig vertragen, von wegen eines Zugs wider die Turckhen und ire Helffer", und p. 648. Kurz. II. Beilagen Nr. 46 und 47. 110 Geschichte der Steiermark und plünderte in Steiermark und Kärnten die Güter seines Freundes, des Erzbischofes Bernhard von Salzburg, wie die Güter des Kaisers. K. Friedrich rüstete sich erst, nachdem die ungarischen Schaaren fast allerorten in der Steiermark sich festgesetzt hatten. Mit seinen Söldnern unter dem Hauptmann Hanns Haugwitsch von Syberstorf, ließ König Mathias in der Fasten des Jahres 1480 neuerdings in Kärnthen einsallen, Friesach erstürmen und gegen die anderen salzburgischen Besitzungen ziehen. Inzwischen ließ K. Mathias die Stadt Radkersburg hart bedrängen, und die reiche Kaufmannschaft daselbst mußte Abgeordnete zum Taiding mit ihm nach Ofen senden. „Ein Taill des König von „Ungern Volckh, der Hawbtmann was eyn ungrischer, genannt Steffan „Weyde, — name Spruch zw der Statt Rackhersburg und wurden Ir „Veinndt mit einem verdachten Scheyn, und machten Volk für die Statt, „und schossen darein mit grossen Zewg, und notten die Statt zw Tayding, „das sie sich dem König ergab. Darinen was grosse Kaufmannschafft, „da Wardt etlichen Kauflewten Ir Gut wider, etlichen nicht. Und der „König ervordert die peste Burger ab gen Offen, da muesten sy mit Im „taydingen." 2) Ein traurigeres Geschick traf die Stadt Fürstenfeld. Sie wurde von den Ungarn eingeschlossen, stark beschossen, großentheils in Asche gelegt und erstürmt. Vergeblich war die Hilfe, welche von Gratz aus gesendet worden, und K. Friedrichs Befehl zum allgemeinen Aufgebote, um die bedrängte Stadt zu retten: „Nach Solichem von Stund an „macht des Kunigs Volckh Veldt für des Kaysers Statt Fürstenfeldt „von erst mit zwein Velden. Inn der Statt warn guet Lewdt und ketten „denn im Veldt großen Schaden, das sy aus peyden Tayllen muesten „ains machen. Der Statt kam Hylff von Graz, hundert Man, dye von „Marchpnrgk schickten auch bey dreyn hundert Manen, und etwie vill „Zewgs und Pulver pey In. Dye versaumbten sich underwegen pey „den Weynkellern, das die Zeyt vergienng, darinn man Ir in der Statt „gewardt hett, und wurden der mcyst Tayl underwegen von den Ungri-„schen erschlagen und »idergelegt, die Ungrischen wurden die Statt mit „Zewg jee lannger ye mer arbaytten. Der Kayser schreyb geyn Steyr „und Kernndten und bott yedem Man auf zeseyn, und dye Statt zu „retten, und bedachten nicht, das dye Lannde Steyr und Kernndten <) Unrest. p. 647. ') Unrest. p. 648. vom Jahre 1458-1493. Ill „selbs mit dem ungrischen Swarm beladen warn, und von Nhemanten „keynen Peystanndt. Am Freytag von GotsleychnamS Tag teten die „Ungrischen ainen swarn Sturm an der Statt, doch muesten sie mit „Schaden abtretten. Nach dem gewunen sy die Statt, mit anfewern, „darinn verprannten vill Lewt, und wurden funff hundert Mensch „darynn geuangen; also werde die Statt von den Ungrischen genott „und verwuest." * *) Indessen schlugen sich die ungarischen Schaaren mit den kaiserlichen Soldnern in Mittelkärnthen und im Lavantthale tapfer herum; bis ein neues Heer aus Ungarn Unterstützung brachte, welches über Grätz, Voitsberg, die Pack und Praiteneck in das Lavantthal vorgedrungen war: „Inn dem schickt der Kunig von Ungern met Volckh „gehn Kernndten in die benannten Besatzung pey der Zall IIH. c. „Geraystger, und VIII, c. FueSknecht, darunter warn vil Ratzen und „kristenliche Lewdt. Der Hawbtmann was des Kunigs Dyenner Herr „Jörg Hall, eyn gepornerSvab, dye kamen durch dye Steyrmarckh über „das Gepirig praytten Eckh, und durch das Lauentall, darinne doch die „Lanndesschafft von Kernndten Ir Lewdt und Soldner fvr solch Jnzug „halt, und khamen ungeirct der und ander gehn Altenhoffen, und „namen die Kirchen zu St. Steffen, und zu St. Cosmas auf dem „Krappseldt eyn, die warn vor für die Türckhen zw der Wcrr gericht, „da belyben etlich, etlich zugen gehn Althofen und etlich gegen Fryesach. „Do nun der (schwarze) Haugwitsch Hawbtman durch die also gesterckht „warbt, do gcwan er Trost, wau Im war styues ersten Volck vil an der „Pestellentz gestorben; der macht sich nun mit den auff am Suntag „vor St. Oswalts Tag, und furt etlich Steyn Puchsen mit In, und „zoch for Newenmarckt, und als er dahin kham, und vermaint, den „Marckht zu haben, und in Tayding mit den Indern was, do khamen „die Türckhen unbissentlich yedermanns daselbs geleich zugerat gegen „Newenmarckht, da sy an die Ungrischen styessen, Do redt der Hawg-„witsch so vill mit dem Pfleger, der was eyn Trenttner, und mit den „Bürgern, das sy In mit all den seynen eyn lyessen inn dem Scheyn, „er woldt einen Annstandt mit der Lanndschafft machen, damit man „den Türckhen einen Widerstanndt tatt. Der Annstanndt und Wider« „stanndt geschah nicht, und behyelt das Gschloß und Marckt, und besetzt „das mit Ungrischen." 2) i) Unrest- p. 648—649. Caesar. III. 562—564- *) Unrest. p. 650—653. 112 Geschichte der Steiermark ä-1480. Zu diesen blutigen Ereignissen eines inneren $Ut@"eiem“tL ^ Krieges, kam nun noch das Schrecklichste, und ganz Fortsetzung de« unerwartet: ein neuer Türkeneinfall von Kärnthen in Ungarn.tin die obere Steiermark, der das ganze Land mit . Brand Kämpfe im obersten und Mord erfüllte. Wir lassen darüber den Pfarrer im Unrest erzählen: „An St. Oswalds Tag kn dem LXXX. „Jar kamen die Türckhen heymlich gehn Kernndteu, und zw Mochling „über die Tra, und lagen die Nacht zu Grauensteyn, und fetten wenig „Schaden. Des andern Tags was Snntag, zugen sy heymlich in der „Styl auf Truxen und für Altenhofen, und zogen noch an demselben „Snntag für Newenmarckt, darnach gen Scheyffling ab nach der Muer, „und nahennt bey Judenwurg machten sy Veldt, und lyeffen den Sack-„man aus inn alle Gegenut daselbs »mb, und gar aus für die Zeyring, „und ab nach der Muer für Graß; *) und vienngen das Bolckh vast „auff und die Priester den mopsten Tayll, wenn sy übereylten das „Bolckh unwissentlich. Darnach zugen sy für wayssen Kirchen, und „unnder Eppensteyn in das Lanentall, und lyeffen den Sackman aber „aus, der kam vast in die ganutze Steyr Marckh auff dem Gepirg und „Tellern nutz gen Rackherspurg, und vienngen dani meßlich groß Bolckh, „Pryester und Layen, Man, Weyb und Kindt." * 2) Bei ihrem Abzüge aus dem Lande soll der Bambergische Bice-dom in Wolfsberg, Georg von Schaumberg, den Barbaren eine blutige Niederlage am 5. August bei Rann bekgebracht haben. 3) Nach dem Abzüge der Türken erhob sich der ungarische Hauptmann Haugwitsch aus Neumarkt, zog Plündernd durch das obere Mur-und Kammerthal ins Lungau und über den Kalchberg nach Kärnthen; wo er das Drau- und Glanthal neuerdings mit Schrecken erfüllte: „Nachdem die Türckhen aus dem Laund warn, und der Hawgwitsch „Newnmarckt besetst hat, zoch er nach der Muer auf für St. Peter und „Payrdorf, und strayfft allenthalben vast, sunder des von Lyechten-„steyn Lewdt, und kham auf den Zug gehn Gmundt, da fterkt er sich „mit dennselben, und zog geyu Spitall, da muest der Marckht für den „Prannt mit Im huldigen." 4) ‘) „Aufmerksame" rem Jahre 1813, Nr. 99. ') Unrest. x. 654. Bei diesem Barbarenzuge mögen gar wohl das PrradeiS-kloster und die Stadt Judenburg selbst eingeäschert worden sein (1479), auch das Neukloster im Sannthale wurde hart mitgenommen und aus demselben geriethin mehrere Priester in die Gefangenschaft. Caesar. III. 564—565. 3) Caesar. III. 564. 4) Unrest, p. 655-658. vom Jahre 1458—1493. 113 Um hier Widerstand zu thun, sandte K. Friedrich IV. unter Hauptmann Wulfenstorfer ein Heer von Söldnern, welche den Lungau mit Feuer und Schwert verheerten. Der ungarische Hauptmanu Haugwitsch eilte über die Stangalpe aus Kärnthen herbei; mehrere blutige Kämpfe wurden geliefert und beide Hauptleute gefangen. Unrest erzählt weiter: „Inn der Zeyt schickt der Kayser eynn Gereyssigs und „Fueßknecht gen Muraw; der Hawbtmann was genannt Wullffenstorfer, „zw dem von Lyechtensteyn zw Widerstanndt dem Hawgwitsch und andern „Saltzburgischen; die tetten im Lungaw Schaden mitRawb und Prannt, „wenn sy verprannten Tambsweg; und zw St. Merten Tag im 1480 „Jar zugen sy aber gehn Mautterdorff, do begerten sy Huldigung und „berawbten den Marckt. Des wartt der Hawgwitsch gen Friesach gewar, „der macht flch auff mit allen den seynen, und zog auff durch die Reyche-„uaw, und kam über die Alben, genannt die Stanng inn das Lungaw, „und wolt die von Muraw zu Manterdorff überfallen haben. Nun hatten „sich die erhebt, und warn auff den Haym Zug gen Muraw und als sy „zugen über das Perglayn am Kayn pey dem Dorff Litzing nahennt „pey der Pfarr, do khamen peyd Taill zesamen, und tetten eyn dreffen „mit eynnander. Der Hawgwitsch het von erst der furschlich, das die „von Muraw ein Tayl in die Flucht khamen. Do was ein Polackh ayn „keckher Mann, der wennt sich, und die anndern mit Im, die wollen „zum andermall treffen. Der Hawgwitsch hat da Retzn pey Im, mit den „andern war der Hawgwitsch zu krannckh, wie woll er sich selbs mandlich „und vast werdt, und ward geuangen LX edel und unedel mit Im. Es „wurden auch daselbs der seynen etlich erschlagn, sunder ein namhafften „kostleycher Pehaym, genannt Jan von Hag, und zw Tamsweg zw „St. Lienhardt, das hetten die Ungrischen Ine, begraben. Es Wardt der „Wulfenstörffer vo.i des Hawgwitsch Volckh auch geuangen; er Wardt „aber von seynen Gehylffen vinderum abgedrungen, und sprach: er „hyet nicht gelobt, das laß ich sten, als es ist. Der Hawgwitsch Wardt „gen Muraw gefüllt, und da getagt; da layst er mer, denn aynnsten „Darnach muest er dem Kayser laysten, da Wardt er für und für getagt. „Der Kunig setzt den seynen einen anndern Hawbtmann, eynem Pehaym, „genannt, Panisko, einen unparmhertzig Mann arm Lewdten. *) K. Mathias, keineswegs gewohnt, einen Krieg 3 14gl saumselig zu führen, konnte nicht nach seinem Herzens- Waffenstillstand. Wunsche mit unaufhaltbarer Schnelligkeit über den Kaiser herfallen und i) Unrest. p. 658—659. Juvavia. Abhandl. p. 374—375. Geschichte der Steiermark. — VIII. 39b. 8 114 Geschichte der Steiermark ihn gänzlich zu Boden drücken. Er trug Scheu vor der öffentlichen Meinung und dem Urtheile der ganzen Christenheit. r) Denn der fürchterliche Eroberer Kaiser Muhamed, hatte die Insel Rhodus angefallc», seine Truppen sogar in Apulien landen lassen, und setzte dadurch Neapel und Rom in großen Schrecken, und bedrohte zu gleicher Zeit das Königreich Ungarn. Mathias von seinem Schwiegervater, dem Könige Ferdinand, dringendst aufgefordert, schickte wirklich Hilfstruppen nach Apulien, * 2) und sah sich zugleich genöthiget, sei» eigenes Königreich mit hinlänglicher Macht gegen die Türken zu sichern. Diese Ursachen hielten ihn ab, den Krieg gegen K. Friedrich mit gewohntem Geiste zu führen. Ganz Europa wurde durch die immer drohender werdende Türkengcfahr anfgeschrcckt; der Papst und die Reichsfürsten, und selbst der König von Frankreich sprachen von einem allgemeinen Christenbunde gegen die Türken, von einem allgemeinen Frieden unter sich selbst. Nur K. Friedrich, welcher nothgedrungen einen allgemeinen Reichstag nach Nürnberg in dieser Angelegenheit ausgeschrieben hatte, wollte von keinem Frieden mit Mathias etwas hören. Letzterer hatte seinen Abgesandten nach Nürnberg die Vollmacht ertheilet, mit den kaiserlichen Abgeordneten zu unterhandeln, ihr Bestreben war fruchtlos. 3) Schon zu damaliger Zeit tadelten einzelne Schriftsteller dieses verkehrte Benehmen mit scharfen Worten; wie der Pfarrer Jakob Unrest: „Dar-„nach zugen sy (die Türken nach dem Einfalle im Jahre 1480), ab mit „so vil gevanngcnen Kristen, das pilleich eynnem yetzlichen Kristcnn „Menschen erparmen soll, wer Parmhertzigkeit auf Erden; wann es „warn da alleyn pei 500 Pry ester, die gevanngen worden. Mag eyn „jeder Mensch gedenckhen, wie vill der anndern gevanngn kristenn Men-„schcn, Mann, Weyb, jung und alt gewesen sindt. Solchs verderblichen „Schadens und Zwitracht, so die kristenlichen Fürsten under In haben, „sindt einen Tayl Ursach und gelcicht der Geschrift, die da spricht: „Eyn „yedcs Reich, das an Im selbs ist zerteylt ist, das ist vergenncklich!" Sorg „ich, dasselbig Reich sey yezundt die Kristenhayt. Got schickh uns seinn „Friedt, das die Kristenheit nicht zergee!" 4) Endlich wurde beliebt, die Unterhandlung in Wien fortzusetzen, weil man hoffte, den persönlich gegenwärtigen Kaiser leichter, als seine nicht genug bevollmächtigten ‘) Unrest. p. 648. 2) Unrest. p. 660. s) Unrest. p. 649. •*) Unrest. p. 654 und 655. vom Jahre 1458—1493. 115 Gesandte», zum Frieden zu bewegen. Durch die Bemühungen mehrerer Churfürsten und anderer Reichsfürsten wurde in Wie» am 10. November 1481 zwischen dem Kaiser und dem Könige Mathias ein Waffenstillstand bis zum 11. Juni geschlossen, und nachträglich bis auf den 25. Juni verlängert. 1) Im Jahre 1479 verweilte K. Friedrich IV. größtenteils in Grätz. Am 25. Februar daselbst fertigte er für den Caspar vom Hard einen Gnadenbries, worin dem Orte desselben. Gleisdorf, das Marktrecht, wie andere Märkte in Steiermark haben, ertheilt wird. 2) Am 20. Mai befahl er dem Hanns Sachsberger, seinem Pfleger zu Wolkenstein, auf Verlangen die zum Schlosse Wolkenstcin gehörigen Unterthanen mit Werkzeugen nach Rottenmann zu senden, um das Klostergebäude vor der Stadt abbrechen zu helfen; wobei jedoch die Kirche und die Zimmer, worin die Spitallente wohnen, stehen bleiben sollten. 3) Am 17. Juni z« Grätz fertigte er für seinen Kämmerer, Hanns Süffenheimer, einen besonderen Gnadenbrief, daß er die ihm vom Kaiser geliehenen 10.000 Gulden ungarischer Dukaten, welche binnen Jahresfrist hätten zurückbezahlt werden sollen, so lange er lebe nicht zurückbezahlen, und nach seinem Tode von den Erben nur die Summe von 8000 Gulden wicdererstattet werden dürfe. 4) Am 12. Juli fertigte er einen Lehensbrief für Andrä Tiermaler (Stermoller) und dessen Geschwisterte, Heinrich, Magdalena und Margareth, über die väterlichen Erblehen, .und zwar aus der Cillier Lehnherrschaft, Hof am Gabernick mit Bergrechten, Huben zu Ober- und Niederpulsgau, zu Chorden, Poglad, Waldungen am Gabernick und Zehente zu Zelsaretz, Daigomnilthal, Bretzla, Pre-goritz, Verben, Oberbeidros, Thal, Pöltschach, Jörgendorf, Stock, Lemberg; und Rohitzscher Herrschaftslehen, Thurn zu Rohitsch mit 15 Hofstätten, Fischweide, Waldungen; Huben zu Marschetzendorf, Sabiach, Schwezo, Mühle an der Zottl, Görlitz, Proschko und Creskeniz mit Bergrechten. 5) Einige Anordnungen wurden wegen den ftäten Türkeneinfällen gegeben. Am 30. Juni wieß er den Nonnen zu Studenitz in solchen Fällen das landesfürstliche Haus in Windischfeistritz zum Zufluchtsorte an. 6) Am 27. August erlaubte er den Bewohnern der Mnrvor- ') Kurz. II. 150. 247. Beil. 49. Chmel. Regesten. I. 7459. *) Joann, litt. 3) Caesar. III. 562. <) K. k. ®. A. ‘) K. k. G. Reg. •) Joann. Urk. 116 Geschichte der Steiermark stadt zu Grätz die dortigen Häuser, Gärten und Andreaskirche in einem beliebig weiten Umfange mit Zäunen und Gräben und andern Befestigungswerken bis an die Mur herzu einznfrieden, und, in so ferne es noth-wendig sei, Gebäude und Gärten, welche dieser Befestigung hinderlich wären, wegzuschaffen; doch sollten zwei große Zimmerplätze, so wie sie der landesfürstliche Zimmermeister, Lorenz, andeuten würde, innerhalb Vorbehalten werden. Zur Bestreitung dieser Befestigung erläßt der Kaiser den innerhalb der neuen Festungseinfriedung befindlichen Häusern und Inwohnern auf 10 Jahre alle Steuern, und das Umgeld für Weine, welche sie in ihren eigenen Häusern ausschänken. 4) Zur Erneuerung und Vertiefung des Stadtgrabens hatten Richter, Rath und die Bürgerschaft auf 3 Jahre das kaiserliche Umgeld zu Bestand erhalten am Samstage nach Neujahr 1479. * 2) Ebenso ertheilte er zu Grätz am 30. September 1479 den Kinbergern die Befreiung von Steuern, Umgeld, Gerichtsgeld und Mauth am Semmering für ihre Fuhren mit Wein und Getreide, damit der Marktort selbst mit Zäunen und Gräben befestiget werden möge ; wozu alle Gründe hergenommen, und alle Häuser und Gebäude weggebrochen werden dürfen, welche der neuen Befestigung im Wege stehen würden.3)- 9ttn Stifte zu Rein erbaute man feste Ringmauern, Gräben und Aufzugbrücken gegen die Anfälle von Ungarn und Türken. Auch der Propst Leonhard zu Vorau, baute au der Befestigung seines Stiftes gegen Türkenanfälle mit großem Auf-wände und nnermüdeter Rüstigkeit. Weiters verlieh K. Friedrich am 10. November zu Grätz dem Sigmund Prunschink die Aemter in den Herrschaften zu Gutenstein, Windischgrätz und Hellenstcin in Bestand für 100 Pfund. 4) Am 25. November erhielt der kaiserliche Amtmann und Pfleger zu St. Peter bei Leoben, Hanns Stubich, von dem Hammer des Florian Paur in der Hieflau den jährlichen Zins mit 4 Pfund einzutreiben. Am Sonntage vor Allerheiligen hatte K. Friedrich an Andrä Wagen und Andrä Fuchsbergcr, Verwesern in Aussee den Befehl ergehen lassen, dem Stifte Rein das jährliche Salzdeputat getreu und ohne Gefährde zu geben. 5) Andere Geschäfte dieses unruhvollen Jahres waren noch folgende. Am 21. Jänner 1479 verkaufte Andreas Rindtschaidt dem Landesherrn seine Güter in der Radiga zu St. Johann im ') Wariinger Priv. b. St. Grätz. p. 71. r) K. k. G. Reg. 3) Joann. IM. <) K. k. G. A. s) K. k. Gub. Reg. Reiner Urk. vom Jahre 1458—1493. 117 Dorf im Seckathal und zu Leutschach. Wilstug von Fladnitz der ältere siegelte den Reversbrief. Am 3. April und am 17. November erkaufte K. Friedrich vom Jörg Gloyacher einige Feldstücke unter dem Schlosse Tobel, und Güter und Gülten zu Neudorf im Stifenthal, St. Jörgner-pfarre, und in der h. Kreuzerpfarre, theils Lehen von Salzburg, theils von Wallsee. Am Ertag vor Frohnleichnam verkaufte dem Kaiser Hanns Stubich seinen göfferischen Lehenhof im Winkel vor der Stadt Leoben, den er selbst von Kaspar von Rogendors erkauft hatte. ]) In pflegweisen Besitz kamen in diesem Jahre Jörg Minndorfer, des Schlosses und der Herrlichkeit Arnfels, so wie bisher es Jörg Hollneckher time gehabt hatte; Wilhelm Kuendorfer, des Schlosses und Urbars Waxeneck um 410 Pfund; Jorg Weissenecker des Schlosses Gösting sammt dem Piberlehen gegen 32 Pfund jährlich und 2 Fuder Heu in dem kaiserlichen Thiergarten zu Grätz; Jörg Hollnecker des Schlosses Haunstein bei Voitsberg; Andrä Spangstciner des Schlosses, Urbars und Landgerichtes Eibiswald gegen jährlich 120 Pfund; Hanns Raschberger Mautner zu Rottenmann, des Schlosses, Urbars und Landgerichtes Wolkenstein um jährlich 200 Gulden ungarischer Dukatengulden; Wolfgang Lembacher, des Schlosses, Urbars und der Herrlichkeiten Lankowitzum 1400 Gulden; Hanns Stubich, des Schlosses und Urbars St. Peter ob Leoben gegen 120 Gulden jährlich; Ritter Heinrich Vogl zu Summerau, des Schlosses Fürstenfeld mit Zugehör und dem Amte zu Feldbach um jährlich 200 Pfund; Hanns Hafner der landesfürstlichen Aemter zu Kindberg und in der Stenz; Hanns Heidenreich, des Forstamtes in Eisenerz und der Fischweide am Leopoldsteinersee daselbst um jährlich 34 Pfund; die Brüder Hanns und Jörg, Söhne des weiland Stefan Dispoten aus der Syrsey, des Schlosses und Urbars Weitersfeld; Wilhelm von Aursberg, der Fischweide auf der Mürz ober und unter Kindberg um jährlich 50 Gulden und Lieferung von Fischen bei Anwesenheit des landesfürstlichen Hofes in Kindberg; Christof Lemberger, des Schlosses Gutenstein; Asm von Hausmannstätten, des Schlosses und Urbars Va-soldsberg; Jörg Hollnecker des Wildbannes im Piberthale gegen jährliche Lieferung von 400 Krametzvögeln und 200 kleineren Vögeln, Wülfing Walzer des Schlosses, Urbars und Landgerichtes Tiernstein um jährlich 1480 Gulden. — Beftandweise erhielten die Leobnerbürger Gregor Leubner, Jörg Ketzler und Wolfgang Steyrer die Mauth, Viehanfschlag, Weg- und Brückenmauth und die Gefälle auf dem Lande in und um i) K. k. G. Reg. 118 Geschichte der Steiermark Leoben umher um jährlich 1300 Pfund, die Stadt Leoben selbst das Umgeld daselbst und im Landgerichte Sb Peter um jährlich 600 Pfund, Seyfried Kötzler das Umgeld zu Leibnitz um jährlich 320 Pfund, die Bürger zu Aussee das Umgeld daselbst um jährlich 60 Pfund, Niklas Borschwitz die Mauth, Richtcrrecht, Vogtrecht, Marchfutter und Marchdienst zu Wildon, Bernhard Grandnagl, Richter zu Feistritz das Amt, Urbar, Gericht und die Stadtsteuer zu Windischftistritz um jährlich 300 ungarische Gulden. *) — Am 21. December 1479 fertigte Stefan von Frangipan für K. Friedrich als Erben der Grafen von Cilli einen Abschlags- und Verzichtsbrief über das Dorf Geroldsau unter Pön von 100.000 ungarischen Dukaten. * 2 *) Am Mittwoch vor Reminiscere 1479 ward Jörg Tschernömbl, Obrister Schenk in Krain bestellt zur Landeshauptmannschaft in Steiermark, sammt dem Schlosse auf dem Hausberg zu Grätz und jährliche Besoldung von 400 Ungar, und Dukatengnlden.b) Der Pfarrer zu Gratwein, Andreas von Stein, beunruhigte um diese Zeit das Stift Rein mehrfach; er bestritt unaufhörlich das stiftische Zehendrecht in seiner Pfarre 4), und auf seine Klagen erließ Bischof Alexander von Friaul, apostolischer Legat mit voller Gewalt in geistlichen und weltlichen Dingen, durch das ganze deutsche Reich das Verbot, die Osterbeichte nicht bei den Mönchen in Stein abzulegen, sondern allein nur bei dem rechtmäßigen Pfarrer zu Gratwein, und übertrug die Aufrechthaltung dieses Befehles dem Wolfgang Aichberger, Pfarrer zu St. Bartlmä bei Lieboch. 5) Am 15. December 1479 erlaubte Papst Sixtus IV. dein Abteil und Mitgliedern des Stiftes Rein, sowohl im Stifte als außer demselben drei- oder viermal in der Woche Fleisch zu essen, und am 21. Juni ertheilte der Cardinalpriester Gregorius Häßler für die Stiftskirche des Stiftes Rein, für Straßengel und St. Ulrich Ablaßbriefe. 6) — Das Stift zu Stainz erkaufte in diesem Jahre vom Hanns Kezer mehrere Güter im Wosen in der Gamserpfarre.7) — Am 20. Mai 1479 zu Graz ertheilte der obengenannte apostolische Legat, Bischof Alexander von Friaul, dem Pröpsten zu Voran Gewalt und Vollmacht, die Beichten seiner Stiftsmitglieder aufzunehmen, und für sich selbst be- i) Urkunden der f. k. Gub. Reg. -) K. k. G. A. 3) K. k. G. Reg. 4) Runensia IV. 1303—1316. 3) Rein. Uri. 6) Reiner Urk. 7) Stainzer Saals. vom Jahre 1458—1493. 119 liebige Beichtpriester zu wählen. Um diese Zeit hatte ein genannter Ritter Johann von Spaur dem Stifte zn Nenberg 24 Fässer Wein geraubt, und war deßwegen mit dem kirchlichen Bannflüche belegt worden. Weil aber dieser Bann auch ans diejenigen ausgedehnt war, welche mit demselben Verkehr und Umgang pflegen würden, und dadurch große Nachtheile vielen Menschen zugegangen und Beschwerden dagegen erhoben worden sind, so wurde Propst Leonhard von Voran abgeordnet, welcher die Sache des leichtsinnigen Verbrechers untersuchte und dessen Lossprechung bewirkt hat. J) — Das Spital zu Ansice gelangte im Jahre 1479 zu vermehrten Kranken durch die Stiftungen desStudinzer im Gößl am Chrunglsee, des Georg Burgstaller und der Barbara Schaueregger mit Grundstücken im Thal, in der Ramsau und in der Lupitsch. (25. Mai und 8, October 1479.) i) 2) — Urkundlichen Daten zu Folge war K. Friedrich IV. am 3. Jänner 1480 in Graß, am 9. Jänner in Neustadt, am 13. April in Wien und daselbst bis zum Ende des Jahres verblieben. Am 13. Jänner zu Neustadt gab er den Clarissernonnen im Para-deis zu Judenburg die St. Martinscapelle (im Winkel bei der Stadtmauer) und das landesfnrstliche Haus, einen Thurm und Garten daselbst, um der päpstlichen Erlaubniß gemäß ihre vor den Türken sicherere Wohnung zu nehmen.3) Am 17. August 1480 geschah die feierliche Eröffnung des Chorherrenstiftes in Rottenmann, nach dessen Ucbersetzung und Einführung bei der Stadtpfarrkirche zum h. Nikolaus, in Anwesenheit des Propstes Gregor von St. Dorothea in Wien, des Dechants Urban von Spital am Pphrn, der Pfarrer Georg Stappel zu Lasting, Johann Steinprecher zu St. Lorenzen, Georg Steher zu St. Kunegund int Walde, des Ulrich Turnbacher, Castellans auf Strechau und des Lazarus Knntzl, Richters zu Rottenmann. Am 30. August 1480 erfolgte die Bestätigungs-Urknnde des apostolischen Legates, Bischof Alexander von Friaul, und am 30. October der Majestätsbrief des Kaisers, worin er die Uebertragung der Canonie in die Stadt und zur St. Nikolauskirche, und alle früher derselben verliehenen Privilegien bestätigte. 4) — Am 31. October 1480 zu Wien ertheilte K. Friedrich dem Stifte Voran Befreiung für desselben nenerbautes HauS auf dem Friedhose zu Hartberg von allen Stadtdiensten, Wachen, Zürken und Roboten, mit AnS- i) Vorauer Urkunden buch, s) K. k. Gub. Reg. 3) Caesar III. 565. 4) Joann. Itrf. Caesar III. 756. 120 Geschichte der Steiermark nähme jedoch der Stadtsteuer. 1) Am 4. November verlieh er seinem Kämmerer Caspar von Rogendorf und dessen Bruder Balthasar für ihre und ihres Vaters Verdienste (des Sigmunds von Rogendorf, früher Verweser der Hauptmannschaft in ©feier) das Privilegium, mit rothem Wachse zu siegeln und alle Freiheiten, Rechte und Würden des Herrn-standcs zu genießen. 2) In diesem Jahre 1840 hatte K. Friedrich auch den Niklas von Liechtenstein mit dem Eiseubergwerke in der Turrach belehnt. 3) Am 10. Mai 1480 erhielten Hans von Planckenstein den Bestand der Mauth zu Neumarkt jährlich um 300 Pfund, am 22. Juli Heinrich Gabelhuber das Ungeld im ganzen Mürzthale, zu Bruck, in Neuberg, in der Stanz, Veitsch, im ganzen Aflenzthale, in Zell, in Tra-göß und in der Utsch, um jährlich 500 Pfund, am 13. October, Balthasar Tanhauser das Schloß, Landgericht und Urbar Liechtenstein bei Judenburg um jährlich 132 Pfund, — am 25. November Sigmund Seldner das Schloß Tobl an der Kainach, welches bisher Andrä Rindt« schaidt zu Lcibgeding gehabt hatte, — am 30. November Friedrich Lamberger die Aemter mit Urbar und Herrlichkeiten zu Schönstein und Kaßenstein um jährlich 500 Pfund, — und am 14. September übernahm Bernhard Liechtenberger als nächster Erbe seines Vetters, Hanns von Sachsenheim, die von diesem hinterlassenen Schlösser und Herrlichkeiten, Gonowitz und Waldeck, wegen der darauf haftenden Schulden an den Landesfürsten, zur pflegweisen Verwaltung. 4) Am Montage nach Sonntag Occa 1480, bestätigte Abt Johann zu Admont den Verkauf eines Eisenhammers unter der Brücke bei Gallenstein, welchen Erhard Kernstock an Veit Trodl verkauft hatte- 5) In diesem Jahre unternahm Heinrich von Neitberg eine Wallfahrt zum h Grabe, und stiftete eine ewige Messe am Nikolaialtare in Pöllau mit Gülten zu Penzendorf bei Hartberg. Als Anhänger des Andrea« Baumkircher und des K- Mathias war er in Bann und Acht verfallen, und des größten Thcils seiner Güter verlustig geworden. 6) — Am 20. August 1480 starb der ungemein thätige Propst auf Seckau, Andreas Ennsthaler, der zweite Gründer dieses Stiftes; ihm folgte Propst Johann Dirnberger (erwählt am 29. August, bestätiget 20. October). Im Jahre 1480 soll auch durch i) Caesar III. 757. J) Wurmbrand. Collect, gen. p. 95 *) Murauer Nrk. *) Urk. der k. k. Gub. Reg- 5) Admonter Urk. °) Pöllauer Urk. vom Jahre 1458—1493. 121 den Sensenmeister Veit Penng die Kirche St. Martha am Freßen-bcrge bei Knittelfeld erbaut worden sein. Von dem Jahre 1480 versichert Pfarrer Jakob Unrest auch »och: „Das 1480 Jar was dem Lanndt Kernndtn gar eyn verderblich Jar, „wann es khamen die Turckhen, und khamen die Ungrischen inn das „Lanndt, und khamen auch die Haberlchreckh, und Wardt groß Pestilentz, „und was eyn unwetterlich Jar, das v ill Traydt auft dem Veldt beleyb „und verdarb." 4) Das gleiche Schicksal hat aber auch die Steiermark getheilt. Denn eine kaum mehr lesbare Inschrift über einem gleichzeitigen Freskogemalde an der Südwestseite der Grätzer Domkirche besagt: „1480 um unser Frauentag der Schidung (15. August) sind hier zu „Grätz Gottes Plagen drei gewesen: Haberschrecken, Türcken und Pesti- „lenz, und.........so groß, daß dem Menschen unerhörlkch ist. Gott „sey uns gnädig." Am 22. Juli 1480 starb Margarethe, der letzte Sprosse des Grafen von Cilli, Tochter des Grafen Herman III * 2), zuerst verehelicht an Grafen Hermann von Montfort, dann als Witwe an Herzog Ladislaus von Teschen und Großglogau. Am 16. November 1480 war der Seckauer Bischof Christof gestorben und Johann Särlinger als Nachfolger eingesetzt. Dieser entsagte seiner Würde nach Jahresfrist, worauf Papst Sixtus IV. den Mathias Scheit zum Bisthum berief und I. 1481 in Rom weihte. Mit dem Waffenstillstände scheint es dem Kaiser 3- “si-i4s2. Friedrich eben nicht sehr Ernst gewesen zu sein. Schon am 27. Mai 1481 erließ er Befehl zu einem allgemeinen Aufgebote im Lande Oesterreich, das sich bis zum 12. Juni bewaffnet in Wels einfin-den und unter den Befehl des Bernhard von Scherfenberg stellen sollte. Der Bischof Johann von Gran hatte in Steier und Kärnthen die Leitung des Krieges übernommen. 3) Wirklich muß von Seite des Kaisers gegen den festgesetzten Stillstand und die beschlossenenen Verträge etwas geradezu Verletzendes vorgckehrt worden sein, weil sich K. Mathias in seinem Schreiben an den Papst allenthalben über Friedrichs unredliche Hand« lnngsweisebeklagte.^) Darum gingendieFeindseligkeitensogleichwiederan. -) Unrest. p. 655. 2) Caesar III. 568. ä) Wie K. Friedrich IV. diesem Erzbischöfe zu Liebe und um die Salzburger immer mehr zu gewinnen und sich fester zu verbinden, die Stadt Salzburg mit Privilegienbriese ausgezeichnet habe, mag man Nachlesen in: Nachrichten über Juvavia. p. 448. ■*) Kurz. II. 155—156, 122 Geschichte der Steiermark Im Thale der Grackau, wo die von dem Dompropste Ebran gedungenen Schweitzerknechte in Verbindung mit den erzbischöflichen Söldnern einen Einfall gethan hatten, wurde zwischen Salzburgern und Kaiserlichen blutig geflochten: „Inn den Zeiten hat der Bischolff von Saltz-„burg eyn Volckh zw Mautterndorff ligen wider den Kapser; etlich wa-„ren des Gotshaws Lanndtlewt, etlich waren Soldner, darunder eyn „Teyl Sweytzer; die teilen ein Rays inn ewn Tall genannt Krater pey „dem Seebach ob Rannten; des wurden die Hofflewdt und Soldner „zw Muraw gewar und Überzügen die im Tall mit der Pawerschafft „Hylff, und erlegten die eynen, darunder eynn Trawner und eyn Zenger „erschlagen wardt; pesser, es war der Bischolff allayn gestorben, dann „die all". *) Der Befehl des Kaisers an die Prälaten, den Adel, die Pfarren, Städte und Märkte in Kärnthen zum allgemeinen Aufgebote und ihre Söldner nach St. Veit zu stellen, löste den Krieg in eine allgemeine Landesberaubung auf. * 2) Die Ungarn legten sich unvermnthet vor Ankenstein, erstürmten das Schloß und schleiften es auf königlichen Befehl: „Inn den Zeyten gewann der Kunig von Ungarn das Gschloß „Anckeustein, gelegen under Pettaw, und was das von Schawmburgk „gewesen, eyn guets Gschloß, und gewann das in einem Gespött und „ließ es zerprechen". 3) Auch der Dompropst von Salzburg, dessen Hauptmann, Kitzmagl, das Schloß Mauterndors besetzt gehalten, öffnete dasselbe und übergab es in die Hände der Ungarn. „Auch wurden die „Ungrischen von den Taumbrobst von Salzburg, der die Zeyt was einer „von EbraN, inn sehnem Gschloß zw Mautterdorff inngelassen, darumb, „das er eyn rayn Gevallen daran hett, das das Pistumb übergeben soldt „werden, und hat sich in dem Hanndln gehalten, als er St. Rueprecht „vermaynde schuldig war. Daselbs zu Mautterdorff ward Obrist wider „genannt Kitzmagl".4) Inzwischen ward der Hauptmann der kaiserlichen Söldner, Andrä von Wcispriach, aus Kärnthen nach Grätz beschieden. Auf dem Zug dahin that diese Söldnerschaar im Murthale um Judenburg mit Raub und Plünderung großen Schaden. In Grätz angekom-mcn, verlangten sie vorerst ihren rückständigen Sold von dem Kaiser. Dieser konnte ihn nicht sogleich bezahlen, woraufder Weispriacher abfiel und mit den Ungarn gemeinsame Sache machte. „Rach dem pald erfor-„dert der Kayser Herrn Andrä von Weyspriach von Kernndten ab gen >) Unrest. 061. *) Unrest. p. 661—662. 3) Unrest. p. 662. 4) Unrest, p. 662-663. „Gratz mit allen seynen Soldnern. — Und an dem Abziehen lag er eyn „Zeit mit den Hunderten Mannen, darauff Im von dem Keyser was „Sold zugesagt, die er mit Im zw Kernndten gehabt hat, umb Juden-„burg mit grossem Schaden der armen Lewdt, und do er gen Gratz kam, „wolt er und sein Soldner von dem Keyser ires Soldes bezallt seyn. „Nun war dem Keyser wol verkundt, wie sich die Soldner mit unpilli-„chen Sachen den sy tim seynem Lanndt gethan hetten, und schreyb inn „seine Stett in Kernndten und an die Steyrmarckht, wo sy gewonet het-„ten, des man Im in Geschrist verkündet, was Herr Andrä und seyun „Soldner Schaden hyetten getan. Solch Schaden wolt er in irnn Sollen In abziehen, und das ander bezallen. Das tett der Keyser mit „allen Pillichkeit, wie wol den Lewdten, den In Guet genommen was, „wenig damit geholffen war; doch zymbt solchs ainn Lanndssürsten wol „den anndern zu Ebcnpildt. Herr Andrä wolt solchs nicht aufnemmen „und schyed von den Keyser ab, und vertrueg sich mit dem Kunig von „Ungern, und ward sein Dieuner und des Keysers Veyndt". 4) Ein päpstlicher Legate und der Bischof von Eichstädt, als Abgeordneter des deutschen Reiches verfügten sich nun sowohl zum Kaiser, als zum Könige von Ungarn, um beide zu versöhnen. Allein da jeder seinen Günstling, Erzbischöfen Johann von Gran, und den Metropoliten Bernhard von Salzburg sesthielt, waren alle Friedensbemühungen vergeblich. Hierauf, zu Ostern des Jahres 1481 ließ K. Mathias abermals die Stadt Marburg berennen, und als sie auf den ersten Angriff nicht fiel, fort belagern. Der Hauptmann, Herr Jobst Hauser, aber vertheidigte die Stadt bis Pfingsten mannhaft. Da kam Bischof Johann von Gran, als Obrister Feldhauptmann des Kaisers mit einem Heere von ungefähr 8000 Mann und zwang die Ungarn zuni Rückzuge nach Pettau. Er eroberte hierauf auch das von den Ungarn besetzte Schloß St. Georgen an der Stiffing, und wagte selbst einen Einfall in Ungarn, von wo er jedoch blutig, mit großem Verluste, zurückgeschlagen worden ist. „Darnach zu den Ostern „lyeß der Kunig von Ungern dy Statt Marckpurgh mit seynem Volckh „belegen mit zweyn Geligern, die erbaytten die Statt mit Zewg. Nun „warn in der Statt vill guetter Lewdt; der Hawbtmann war Herr Jobst „der Hawser, die tetten auch Schaden in das Veldt. Des Kunigs Volckh „lag vor der Statt unz auf Pfingsten, der Keyser gedacht seyn Statt zw „beschützen, und schickt den von Gran und seyn Lanndtlewdt und eynn „pehemischen Hawbtmann, genannt Wulka Watzla, als mit syben oder *) Unrest, p. 664—665. 124 Geschichte der Steiermark „acht tausent Pferte» und Fueßknecht, und beschützt die Statt. Die Un-„grischen zugen mit Teyding aus dem Veldt gen Pettaw. Nachdem der „von Gran des Keysers Lanndtlewt und der Veldt-Hatobtinann Wulka „Wazla Marchpurgk beschützet hetten, »am der von Gran als obrister „Hawbtmann aber eyn Rayß für, und zoch für St. Jorgen, des von „Sekkau Sitz, nicht vecr von Leybnitz gelegen, das hatten die Ungrischen „inne, das mocht sich nicht gehallten, und ergaben sich dem von Gran zw „des Keysers Händen. Der von Gran vermeynt, Im to it erbt albeg also „gelingen, und nam Im aber eyn Rayß gen Ungern für mit seinnen „Diennern, des Keysers Landtletoten, und mit dem genannten Hawbt-„mann Wulka Wezla, der für sich selbs 3000 Pferde hett. Do gelanng „Im nicht tool, das man schätzt, sy hyetten Tausent Mann verloren auf ,-der Rayß." ]) Ueber die Lage der Länder, in welchen zwischen Kaiser und K. Mathias der kleine Krieg herrschte, macht ein gründlicher Geschichtschreiber der Wahrheit gemäß folgende Bemerkung: „Durch be-„ständige Kriege mit Auswärtigen, und durch häufige Fehden im Lande „selbst sind die Leute der damaligen Zeit im eigentlichsten Sinne ver-„wildert. Kein Jammer, kein Elend rührte sie, weil sie dergleichen Sce-„nen fast täglich vor ihren Augen hatten. Weiber und Kinder fing man „zusammen und schleppte sie fort, um ihren Anverwandten ein Lösegeld „herauszupressen. Dörfer anzünden war für die ungarischen Truppen „eine wahre Kriegslust, sie hatten sich in den Türkenkriegen an diese „rauhe Sitte gewohnt, lieber die Grausamkeiten, die sie in Oesterreich „und in der Steiermark verübten, klagen alle gleichzeitigen Schriftsteller. „Will man aber die Wahrheit gestehen, so'muß man auch aufrichtig be-„kennen, daß sich die salzburgischen Truppen und die kaiserlichen Solda-„ten ebenfalls nicht besser betrugen. Beispiele reizen zur Nachahmung, „und leichter ist's, in den Stand der Wildheit hinabzustnken, als sich zu „einem höheren Grad der Cultur emporzuschwingen. Schon auf diesem „ganz einfachen Erfahrungssatze ließe sich die widerliche Rohheit der da-„maligen Krieger genugsam erklären, aber es kamen noch mehrere Ursa-„chen hinzu, welche dieses Ucbel noch um vieles vermehrten. Ein jeder „Theil der kriegführenden Mächte nahm fremde Söldner in feine Dienste, „denen es nur darum zu thun war, sich in kurzer Zeit zu bereichern, um „mit großer Beute am Ende des Feldzuges in die Heimat zurückkeh-„ren zu können, was gewöhnlich alle Jahre im Spätherbste geschah. Die „Söldner schonten weder Freunde noch Feinde, und muthwillig grausam ‘) Unrest. p. 665-606. Caesar. HI. 569—572. vom Jahre 1458—1493. 125 „verwüsteten sie, was sie nicht einnchmen konnten. Das Land, in welchem „sie stritten, war nicht ihr Vaterland, wenn es gleich dem Fürsten „gehörte, der sie herbeigerufen hatte. Der Kaiser, um den Ungarn und „dem Erzbischöfe Bernhard von Salzburg Widerstand leisten zu können, „nahm böhmische und mährische Söldner in seinen Dienst; ihre Art „Krieg zu führen glich ganz der der Ungarn. Unter den Salzburgern „fochten auch Schweizersöldner, welche der Dompropst Christof Ebran „hcrbeigerufen hatte. Zwar tapfere Soldaten, aber in diesem Kriege, eben „wie alle anderen, wilde Räuber und Plünderer. Und bald find auch „die Einheimischen die Lehrlinge dieser rohen Feinde und Genossen „geworden. Das Wüthen und Rasen solcher Krieger verschaffte den Für-„sten immer auch neue Söldner; denn war der Bauersmann mißhan-„delt, seiner Habe beraubt, und lag sein Haus in Schutt und Asche, so „zwang ihn der Hunger oder die Verzweiflung, Dienste zu nehmen, und „süß war ihm die Rache, wenn er erlittene Grausamkeiten im Lande des „Feindes doppelt vergelten konnte. So pflanzte sich Rohheit »nd Wild-„heit fort, und die unglücklichen Länder, in welchen der Krieg tobte, „bedeckte Verderben und unaussprechliches Elend." *) Der Erzbischof Bernhard konnte den Anblick des Elendes, dessen Mitursache er war, nicht länger aushalten, und entschloß sich, gegen billige Bedingnisse seines künftigen Unterhaltes, seinem Gegner, Johann von Gran, Platz zu machen, welcher das Lager verließ und das Schwert mit dem Krummstabe vertauschte. Am 16. October 1481 reiste der Erzbischof Bernhard nach Wien, rcsignirte Würden und Amt, erhielt zu seinem Unterhalte die Stadt Titmanning mit allen Einkünften, vom Erzbischöfe von Gran jährlich noch 4000 Gulden und die Administration der Domkirche zu Wien vom Kaiser, welcher Erzbischof Johann von Gran nun aus den Metropolitenstuhl erhob, mit den Regalien belehnte und am 13. Dezember 1481 den Revers der Belehnung erhielt. * 2) Bernhards Abdankung nützte jetzt nichts mehr zur Herstellung des Friedens. Seit zwei Jahren aller Handel und Wandel unterbrochen, war bereits in seinem eigenen Lande, und vorzüglich in der Stadt Salzburg, ob des großen Elendes uub der Verarmung eine allgemeine Gährung; und die anderen salzburgischen, verlassenen Unterthanen seufzten unter dem schweren Joche der Ungarn, die er selbst herbeigerufen hatte. „Woldt 1) In der Chronik des Pfarrer? Unrest. p. 559—680. Fast auf jedem Blatte Beweise darüber. 2) Zauner? Chronik. VI. 179—184. 126 Geschichte der Steiermark „Gott, sagt Unrest, hyet der Bischofs Rorer in seinen Anfanckh die Sach „und das Enndt recht bedacht, so war der löbliche Stifft solicher unpil-„lichcr Schaden verlassen gewesen. Maniger frumcr Man hyet seyn Leyb „und Leben, Weyb, Kindt und Guet, Hawß und Hoff noch; . . . . „............Lanndt und Lewdt so heyloß mit Marter, Rawb und „Prannt nicht verderben, des die Lanndt Kernndten und Steyr lanng „nicht wider khomcn." *) K. Friedrichs innigster Wunsch war nun erfüllt: er sah seinen Liebling, Johann von Gran, seit dem 14. Jänner 1482 ans den erzbischöflichen Stuhl von Salzburg erhoben. In den unglücklichen Ländern Oesterreich, Steier und Kärnthen dauerten aber die Feindseligkeiten dennoch fort, ja die Zahl der Feinde erhöhte sich sogar. Die Feindseligkeiten der Ungarn hatten nun schon zwei Jahre gedauert. Sie verdienten eigentlich den Namen eines Krieges nicht. Die Ungarn unternahmen nur Streifzüge; ihre Hauptmacht mußte vorzüglich gegen die Türken gerichtet bleiben. Indessen war und blieb alles Eroberte, die beiden Vicedomämter Friesach und Leibnitz, Seckauberg, Niedergeil, St. Georgen. Pettau, Rann, Lichtenwald, Bischofsast u. s. w. in ihrem Besitze. K. Friedrich war diesem blossen Vorspiele eines Krieges nicht gewachsen; wie konnte er doch glauben, die volle vereinigte Macht seines energischen Gegners aushalten zu können. Sein Sohn Maximilian war ohne Unterlaß beschäftiget, die Länder seiner Gemahlin vor den Feinden zu schützen, konnte also unmöglich seinem Vater gegen die Ungarn zu Hilfe kommen. Daß Friedrich von den Reichsfürsten nur wenige, oder gar keine Unterstützung hoffen durfte, konnte er aus langer Erfahrung wissen; denn er kannte die vielen fruchtlosen Reichstage, die man gehalten hatte, um eine bedeutende Hilfe gegen die Türken aufzubringen, die aber nie zu Stande kam. Denkt man noch hiezu die unaufhörliche und von Jahr zu Jahr drohendere Gefahr vor den osmanischen Barbaren, so kann man kaum begreifen, wie K. Friedrich nicht selbst und mit allem Nachdrucke Frieden suchte. Der päpstliche Legate versuchte in Wien und Grätz alles mögliche, die beiden Fürsten mit einander zu versöhnen. Aber es gelang nicht. Friedrich wies diese und alle Anträge und Vorstellungen, die ihm von mehreren Seiten her, einen Frieden einzugehen, gemacht wurden, hartnäckig von sich, ohne sich doch zugleich zur nachdrücklichsten Gegenwehre mit wahrem Ernste zu rüsten. Aber auch K. Mathias, der bisher immer die Hand zum Frieden geboten hatte, machte jetzt neue Schwierigkeiten gegen denselben. Er hatte mit dem Türken einen fünf» i) Unrest. p. 670-673. vom Jahre 1458—1493. 127 jährigen Waffenstillstand abgeschlossen; und die innere Verwirrung des Landes Oesterreich, wo sich die Zahl der Feinde des Kaisers von Tag zu Tag gemehrt hatte, und alles zu dessen Verderben sich hinneigte, zeigte ihm jetzt den günstigsten Zeitpunkt, seinen alten Groll gegen Friedrich abzukühlen, ihn auch mit geringerer Macht zu überwältigen und sich des schönen L-ndeS Oesterreich zu bemeistcrn. *) Aus dem fortdauernden kleinen Krieg wird vorzüglich die Belagerung der Kirche und des Pfarrhofes zu Maria Hof bei St. Lambrecht durch die Ungarn, die tapfere Vertheidigung dieses Platzes, die Rettung desselben durch das steierische Aufgebot und der nachher wieder erfolgte Verlust und die Verbrennung von Mariahof, berichtet: „Inn demselben „Jahre 1482 wardt in dem Lannd Kernndten nicht vast gckryegt, den „was die Ungrische zukuut und heymlich aus iren Besetzen ketten; wann „ir Hawbtmann der Paniscko was zu Ungern pep dem Kunig, und der „audern warn also wenig, das sy mit Gewalt nicht vill khunden thucn „und das Lanndt was vast in Huldigung. Und nahcnt bey Newen „Marckt ligt eyn Kirchen, genannt zum Hoff, und gehört dem Abbt von „St. Lamprccht zw, die hctten des KeyserS Hoflewdt, der Obrist was „Walthasar Tanhawser, Herrn Chunradtn Tanhawscrs eines frumen „Ritters Sun, eingenumen, und werdten den Ungrischen, die zw Newn-„markt lagen ir rays vast. Inn der Zeyt kham der Panisko wider von „Ungarn nmb St. Jakobs Tag, und Pracht mit Im mcr Volckh, darun-„der Retzen und recht Turckhen warn, die des Knnigs warn, und legt „sich von Stund an für die Kirchen, und die darinne warn, und schoß „mit virtapl Puchs» in denn Freythoff. Die darinue warn werten sich „vast und ketten als die frumen Lewdt. Inn dem macht» sich die Steyri-„schen Lanndtlewdt mit der Lanndtschafft auf, und zugen den, die in der „Kirchen worn, zu Hylff, und komment in der Styll nahent dar, das „der Panisko mit den seynen khawm gen Newnmarckt kham, und vcr-„lyesscn da dp Puchscn und allen iren Zewg. Des understanden sich des „Kaisers, und durch Unfleys und Lashayt wartt die Kirchen nicht wider „nach Notturfft besetzt, sunder mit Pawren. Des Wardt der Panisko „gewar, und ließ das pey der Nacht ansprennen, das die Kirche attain „pelayb, und der Abbt von St. Lampprccht mucst dem Panisko Puchsen „und allen Zeug widergeben." Dieser Panisko beorderte den weißen Haugwitsch, Hauptmann der ungarischen Besatzung in Leibnitz, mit seiner Schaar nach Kärnthen aufzubrechen; welche dann das Drauthal und i) Caesar III. 572—574. 128 Geschichte der Steiermark Mittelkärnthen abermals mit Mord, Raub und Brandschatzung erfüllte» ; wogegen die Stände sich selbst und dem Lande helfen mußten, und vom K. Mathias, gegen den Willen K. Friedrichs, einen friedlichen Zustand, wenngleich unter ungarischer Besetzung erkauften. ’) Während der Ereignisse des Jahres 1481 und größtentheils auch 1482 verweilte K. Friedrich ununterbrochen in Wien; bis er.sich, von inneren und auswärtigen Feinden bedrängt, dort nicht mehr sicher hielt, und sich nach Grätz, und von dort nach Linz und nach Innsbruck begab. Sein Wien sah er nie wieder. In dieser Zeit sind folgende Anordnungen und Geschäfte für Steiermark gcthan worden. Am Samstag nach Ulrich (4, Juli) gestattete er der Stadt Leoben, alles Ungeld auf dem Lande umher zu heben und zum Wehr- und Gräbenbaue um die Stadt zu verwenden. ^ Der Stadt Rottenmann bestätigte er alle alten Privilegienbriefe und Rechte am 20. September; am 14. October erlaubte er der Stadt Judenburg die Wahl eines Bürgermeisters; * * 3) und am 16. October bestätigte er den Judenburgern die altherkömmliche Wein- und Salzniederlage, so daß um ihre Stadt auf dem Lande umher kein Wein- und Salzhandel getrieben werden dürfe. 4) Am 5. November erhielten der Kämmerer Wilhelm Auersberger, Ulrich von Graben, Hauptmann zu Marburg, der landesfürstliche Rath und Verweser der Hauptmannschaft in Stcier, Andrä Preiner, den kaiserlichen Befehl, im Streite zwischen dem Pfarrer zu Gratwein und dem Stifte Rein Einsicht zu pflegen und, wenn möglich, einen endlichen Schiedspruch zu thun. 5) Zu Pfingsten 1481 verkaufte Görg und dessen Gemahlin, Agnes von Gloyach dem Stifte zu Göß nebst einigen Stistlehen auch Eigengüter am Waisbach und zu Slednitz; und zu Michaelis erweiterte die Frohnleichnamsbruder-schaft 6) an diesem Nonnenftifte ihr Fundationsgut bedeutend. Am 18. Juni in Grätz schlichtete er den Streit zwischen den Bürgern in Eisenerz und Stadtsteier wegen des Handels mit rauhem und geschlagenem Eisen. 7) Hanns Graser sendete auch, am Donnerstag vor Jnvö-cavit, mehrere landesfürstliche Lehen zu Birckfeld im Markte und Weingärten in der Graserpfarre auf, welche er dem Andreas Sarl verkauft <) Unrest p. 674—685. -> Joann, llrf. *) Joann, llrf. 4; Joann, llrf. s) Reiner llrf. •) Joann, llrf. T) Prevenhuber. p. 134. vom Jahre 1458—1493, 129 hatte; am Freitage vor St. Veit erhielt Andrä Pauerl das Schloß Haunstein bei Voitsberg mit der Burghut pflegweise, unter Sigill des Ritters Hanns Reißacher; und die Stadt und Bürger zu Leoben erlangten um 1300 Pfund jährlich den Bestand der gemeinen Mauth, der Weg- und Brückenmauth, des Aufschlages von Vieh und anderer Gefällen auf dem Lande umher. ]) Im Jahre 1481 soll die St, Johanneskirche zu Knittelfeld erbaut worden sein. Vom Jahre 1482 erzählt Pfarrer Unrest auch JahritM. folgendes Begebniß: „Zw den Zeytten het der Kayser „einen Pfleger zu Lauenmundt, genannt der Schrampff, W-m- „°ch un. „Jorgen Schrumpfen Sun, dem liebt Unrechts Guet „paß dann das sein, und hpelt sich in dem Kryeg nach kleinen Lust, er „macht enw und uupillich Auffschlag auf die Weyn, die man von Marck-„purgk gen Kerndten fuert, und desgleich auf dem Wasser Tra von allem „Guet; er nam etlichen Prelate« ir Weyn, und Dieting mit fremden „Hanndln an, und paut Lauenmunt vast zu der Werr. Des erklagten „sich etlich dem Kayser, der schueff mit Im, solche newm und Unrecht „abzethuen. Das Geschefft veracht der Schrampff, und hett khain „Anhörung, und wart posier dan vor. Den Lanndtlewtn von Khernndtn „was das gar unlewdlich, und mit Gunst und Willen tetten sy amen „Furslag für Lauenmunt. Der Schrampff besorgt, gewun man In, es „wurd im ergeen nach seinem Verdienen, und tracht Heymlich pey der „Nacht davon. Davor lag die Lanndtschafft ein Zeyt, die im Gschloß „versachen sich keiner Hylff, wenn sy hetten die nicht verdiennt, und „tetten ein Tayding mit der Lanndtschafft, also, das payd Tail zudem „Haubtman von Cilly schickten, und wie der die Sach anstellt, des wol-„ten sy verfolgen. Der Hawbtmann verenndt die also, das die das „Gschloß gaben zw des Kaysers Hannden. Das geschach, und wart von „den Lanndtschafft und dem Hawbtman ingenommen, und setzten einen „Obristen dahin, und lyeß des Schrampfn Gesellen XX in dem Gschloß „pey dem Obristen. Nun Hort, was geschach. Alspoldt die Lanndtlewt „das Veldt rawmbten, und yeder Man haym was , da wurde die XX „Knecht, die man da lassen hatt, den andern zstarckh, und tetten als poß „Schalckh, und ließen den Schrampsen mit mer Gehylffen eyn, der gab „dem Kunig von Ungarn das Gschloß willickhlichen über, und Wardt die „Sach vill poßer dann vor. Der Schrampf verpawt mit den seinen und i) K. k. Gub. Reg. Geschichte der Steiermark. — VII- Bd. 130 Geschichte der Steiermark „vergrueb sich mit Schilt und Graden, das er die Zeyt sicher was. Der „Kayser bezert und schueff mit den Lanndtlewdtn von Kernndten, sp „sollen sich widerumb für schlahen, und widerumb gewinngen, oder er „wolt den gemachten Friden (mit K. Mathias) nicht halten lassen; er war „durch das Gschloß von den Kunig' zerprochen. Der Kunig schreyb der „Lanndtschafft, letten sy aimicklich oder aynerloy wider das Gschloß, so „wolt er den Frid auch aufsagen, wenn das Gschloß war Im williklich, „und an sein Begern geben und Nyemantn davon gedrungen. Die „Lanndtlewdt wurden zu peiden Seyttcn verirrt, sy muesten dem Kayser „als irn Herrn und Lanndsfursten gehorsam seyn, dem Kunig das Gellt „umb den Frid mit swaren Mue bezallt, das sy nicht gelter worden. „Do funden sy Rat und schickten ir Potschafft zw dem Kunig, die sagten „dem, wie soliches Wider dem Frid war, und lyessen In pitn, das er sew „pey irem verschryben Frid beleybn lyeß. Die Lanndtlewdt wolln des „Kaysers Geschafft nicht verachtn, und machtn widerumb eyn Pastein „dafür, und lyessen die Pruckhn daselbs über die Tra abprcchen. Der „Kunig aber schreyb der Lanndtschafft in Kernndten, das sy die Pofteyn „snder und abtattn, und die Pruckhn wider machten , oder er wolt den „Frid nicht halten. Die Lanndtlewdt aber namen Weg für, und schickten „zu dem Kayser, und erlangten da mit grosser Arbeyt, das er erlaubt, „die Posteyn wider fuder und abzuthwen. Das also geschach umb die „arm Lanndtschafft aber Trost het. Der Kunig aber setzt aber eyn „Obristen dahin, genannt HannS Riugsmaul, der nott die armen Lewdt „und verdorbn Pawrschafft allenthalben umb gesessen, zw grosser schwa-„rar Rabat, und welch das nicht letten , die wurden von Stund an „gepfendt. Das muesten man alles layden von grvssers Schaden wegen „zw vermeyden, der dem Lanndt geschehen war. Der Schrampf hat darnach vil posser Anschlag gethan, und hyet gern wer Schaden getan mit „Absteygen der Gschlösser und in andern, die Im pisher nicht geratten „haben. Gott der behuet die Frumen noch von seinem Listen." *) Wie sich die Herrn von Liechtenstein zu Murau mit dem Ungarnkönige vereiniget, und wie die Ungarn das Schloß Eppenstein in Besitz bekommen haben, wollen wir wieder den Pfarrer Unrest erzählen lassen: „Zw Payrdorff enhalb Muraw ist eyn Turn, und eyn Ambthoff, der von „Alter und albey zu dem wirdigen Styfft Salzburg gehört hat, und in „dem Kryeg durch die von Liechtensteyn von Muraw zw des KayserS „Hannden Pracht ist worden. Den halt inn ayner von des Kaysers i) Unrest. p. 685-687. vom Jahre 1458-1493. 131 „wegen amer genannt Rutko. Der was nicht im Frid; wan es ligt „nicht in Kernndten, sunder in der Steprmarckh. Derselb Rutko wolt „einen zu Muraw in der Statt geuangen und daraws gefurt haben, „an Willen und Wissen der von Liechtenstain, das dp Statt ist. Das „wollen sy nicht gestatten, und vienngen den Rutko. Der Kapftr nam „sich umb den Rutko an, als umb seinen Diener, und schueff den ledig „zu lassen , dp von Liechtensteyn wolten nicht dan mit Underschayd, „darumb der Kayser zw In Ungnad und Unwillen hat. Do das dp von „Liechtenstein empfunden, das In der Kayset Schaden wolt zuziehen, „do vertruegen sp sich mit dem Kunig von Ungarn, und gaben Im all „ir Gschtosser über, und wurden die Ungrischen eyngelassen zw Muraw „in Statt und Gschloß, zw Grunfels, zu Steyn, zw Saldenheyrn inn „Kernndten; ]) von den reysten sie gar an die Pontauel, da vienngen „sie Walhan von des Kunigs wegen der Veindt ist der Venediger, dan „des Kapsers Diener nbereylten das Gschloß Wepnburg zw des Kaysers „Hamiden, das auch der von Liechtensteyn gewesen, und die von Liech-„tensteyn behielten Inn khainen Gewaltsam vor, den Notturfft auff sich „und etlich Diener." „Zw den Zepten was eyn Soldner zw Friesach pey den Ungri-„schen, genannt Kunigsselder, der was vor des Kaysers Soldner gewesen, „auch inn dem Krpeg; der nam an sich eyn Geselschast von den Ungri-„schen, und stayg hapmlich in das guct Gschloß Eppenstein pap Juden« „bürg, das hett zw den Zeytten inne Hern Jorg von Teuffenpach, der „wardt da geuangen, und alles sein Guet und vil ander Lewdt Guet „genomen, Das geschach durch Unbeflchtigkayt, die notiurfftig pep guetten „Gschlossnem ist; wenn je Passer ein Gschloß ist, ye Mer Veindt. Das „sol eyn yeder Bedenckhe»; und das Gschloß ward zw des Kunigs „Hannden geantwuert." 2) Während seines Aufenthaltes in Wien im Jahre 1482 urkundlich-1482 erließ 5t Friedrich folgende Anordnungen. Am 10. Februar befahl er, daß Jeder, der in Judenburg Handel oder Gewerbe treibt, Steuern und Dienste zu leisten habe, wie es die Roth-dürft der Kriegeslänfe erfordere. 3) Am 20. März belehnte er den >) Im Vertrage zwischen K. Mathias und Niklas von Liechtenstein durch den ungarischen Hauptmann Zistwip to dt getaidingt, daß nach des Königs Tode Stadt und Schloß Murau wieder rückgestellt werden sollten, i) Unrest, p. 687—688. s) Scann. Urk. 132 Geschichte der Steiermark Leonhard von Herberstein, seinen Rath und Hauptmann zu Adelsberg am Karst, zur Belohnung vieler Verdienste mit der Veste Gutenhag und mit anderen Besitzungen aus der Verlassenschaft des Reinprechts von Hollneck, und am 24. März befahl er den Ständen und Unterthauen seines Reiches, den Leonhard von Herberstein im Besitze der Hollnecker-leheu allseitigen Schutz zu geben. ') Am 16. Juni 1482 fand es Kaiser Friedrich IV. für nöthig, zur allseitigen Sicherheit in den Provinzen, das bisherige Ashlrecht für Todschläge und andere Unzucht, gänzlich abzuthun. * 2) Dem häufig ausgesprochenen Wunsche Vieler gemäß, sich in der Stadt Judenburg anzusiedeln, fertigte er am 17. August eine Aufforderung an die Prälaten und Adeligen, welche leerstehende oder unausgebaute Häuser, oder Bauplätze in jener Stadt zu eigen hatten, diese um billigen Preis an Kaufslustige hinzugeben , ja er befahl sogar dem Bürgermeister, solche Baustellen bei Widersetzlichkeit der Grundherrn, geradezu denjenigen, welche sie zu besitzen wünschten, zu verkaufen.3) Am 1. October erließ er einen Befehl an Ulrich von Graben, Heinrich Ernst, Bürgermeister, und an Jörg Slaudersbacher, Bürger zu Grätz, den Abten zu Rein um den halben Aufschlag seiner diesjährigen Bauweine unangesordert zu lassen, und dieses auch den neuen Einnehmern des Anschlags und Aufschlages kund zu geben. 4) Im Jahre 1482 erließ K. Friedrich auch einen Befehl an Benedict Sattl, Stadtrichter in Marburg, die von den Ungarn sehr beschädigten Stadtmauern durch die Hilfe der Bürgerschaft und der Landleute umher wieder Herstellen zu lassen. Am 21. Juni 1482 verkaufte Dorothea, Tochter des Pongratz Rindtschaidt und Gemalin des Achatz Reideggers, dem Landesherrn ihr von Andreas Rindtscheidt angefallenes Erbe am Schlosse Schmiernberg, und ein Haus in Grätz unter dem Pfarrhofe. Ritter Wilhelm v. Aursberg und Jörg Mülberger, kaiserlicher Kellermeister, siegelten den Reversbrief. 5) In diesem Jahre erhielten pfleg- und bestandweise Christof Hoffmann zu Formach das Schloß Massenberg bei Leoben, Bernard Krannagl das kaiserliche Amt, Gericht und die Stadtsteuer zu Windisch-Feistritz um jährlich 300 ungarische Dukaten,Margarethe Honigthalerin, Priorin zu Marnberg, das Schloß, Amt und Landgericht Marnberg um jährlich 50 Gulden, Christof Ratmannsdorfer das Schloß und die >) Kumar. XI. 133-136. Beil. Nr. 4. s, 2) Joann. Urk. 3) Joann. Urk. <) Rein. Urk. s) K. k. Gub. Reg. vom Jahre 1458- 1493. 133 Burghut Voitsberg sammt dem Mayrhofe, Joachim Vannauer das Schloß Wolkenstein im Ennsthale sammt Zugehör um jährlich 200 ungarische Gulden und 100 Dukaten, Wilhelm Dolacher das landesfürstliche Amt zu Tüffer und Ratschach mit allen Erträgnissen um jährlich 1000 Pfund; verpachtet wurden an Albrecht Kremer, Richter und Mauthner zu Judenburg, das Ungeld von Wein und anderen ausgeschänkten Getränken, zwischen Knittelfeld und dem Rottenmannertauern, an Peter Auer, Bürger zu Grätz, das Ungeld zu Vaterftorf und umher zu Fernitz, Enzer-stors, Hausmannstätten, St. Peter, Waltendorf, Feldkirchen, Gualstorf, Grvßsulz, unter dem Berg zu Premstätten, Straßgang, Pairdors, Alger -storf, Gösting, Hitzendorf, Stibolln, St. Pongratzen, Gratwein, am Aigen und St. Veit, jährlich um 100 Pfund, J) an Jörg Pettenböck, das Ungeld und den Aufschlag in der Stadt Judenburg um jährlich 1000 Gulden, an Max Peterndorftr das Ungeld zu Voitsberg, und im Landgericht daselbst das Ungeld auch von jenen Weinen, welche aus dem freien Land und durch die Pack über Breiteneck geführt werden um jährlich 150 Pfund, an Pongratz Gaßedner die Wein- und Getreidezehente und das Marchfutter zu Feldbach, Weiz, Birckfeld und St. Ruprecht in allen Pfarrbezirken, welche den Stiften Salzburg und Seckan zugehörten, an Friedrich Hofmann zu Formach die Mauth zu Rottenmann um jährlich 1900 Pfund. Neben Andrä Wagen wurde als zweiter Verweser des Hallamtes in Aussee bestellt Hanns Raschberger.* 2) Ungeachtet so viele Orte und Schlösser in Steiermark seit mehr denn zwei Jahren von den Ungarn besetzt waren, wurden doch allgemeine Landesanschläge und Anlagen ausgeschrieben und eingetrieben. Die Herrn, Andrä Prei-ner, Verweser der Hauptmannschaft in Steier und Ulrich von Graben, Hauptmann zu Marburg bekräftigten in einer besonderen Urkunde, (Grätz am 29. October 1482) für zehn geraifige Pferde, so für 5 Monate wider den Feind zu halten, vom Kaiser auf das Stift Rein geschlagen waren, vom Stiftsabten Wolfgang 200 Pfund Pfennige richtig empfangen zu haben. 3) Der neueingesetzte Bischof zu Seckau, Mathias, knüpfte mit dem K. Friedrich und mit K. Mathias zugleich Unterhandlungen an; am 14. Mai zu Wien 1482 versicherte er den Kaiser lebenslang alle Jahre 200 Dukaten zu bezahlen für die bisher eingezogenen, dem Bis-thume aber wieder heimgestellten Schlösser; 4) und K. Mathias gab O K. k. Gub. Reg. *) K. k. Gub. Reg. 3) Rein. Uri. *) K. k. G. A> 134 Geschichte der Steiermark das Versprechen, sobald mit dem Kaiser der Friede abgeschlossen sein werde, die Seckauischen Schlösser, Seckau und Bischofseck, sogleich wieder herauszugeben. Auf seinem Schlosse Schachenstein am 30. November 1482 bestätigte Abt Johann von St. Lambrecht die altherkömmliche Ordnung für seinen Markt Aflenz in folgenden Puncten: Ohne Wissen und Willen des Marktrichters darf Niemand an den Gemeindegründen pflügen, brechen, oder Brände schlagen. Dies darf mit Zustimmung des Bürgermeisters jeder marktsässige Bürger, jedoch nur auf zweimaligen Ertrag nach einander; worauf das Feld der Gemeinde wieder ledig wird. Brechen oder Brandschlagen auf einen halben Metzen und nur auf zwei Nutzungen darf dann jeder Hofstätter des Marktes. Nur mit Wissen und Zustimmung des Marktrichters darf dort Holz geschlagen zum bauen und brennen, niid Gereistg gehackt werden. Haldschwendung ist bei Strafe verboten. Alle solche Uebertretung soll vom Marktrichter mit Beiziehung der Bürger und Nachbarn bestraft, und das widerrechtlich genommene Holz zu Gunsten des Marktes confiscirt werden. Findet sich hiebei der Marktrichter nicht mächtig genug, so soll er den Propst oder Anwalt zu Hilfe nehmen. Bei Strafe der Confiscation darf Kaufmannschaft und Handel allein nur im Markte selbst, und nirgend außen umher getrieben werden. Alle Märkte auf dem Gaue des Aflenzthales, im Törlein, zu Ettmysel, an der Aue, zu Turnau u. s. w. haben aufzuhören, und alle Säumer haben ihre Maaren nach Aflenz auf den Wochen- oder Jahrmarkt zu bringen. Aller Verkauf auf dem Lande umher bleibt verboten. Im ganzen Thale sind Maaße und Gewichte, so wie sie im Markte Aflenz erliegen, zu gebrauchen. Alle im Markte Handel- und Gewerbetreibenden müssen genau verzeichnet und auch darnach zu den betreffenden Steuern und Diensten verhalten werden. Bäcker aus dem Gaue dürfen nur zum Wochenmarkte ihr Brot zum Verkauf in den Markt bringen, und dies auch am Sonntage, jedoch erst dann dasselbe ausfeilen, wenn die Marktbäcker das ihrige schon abgesctzt haben/Welcher Gaubäcker jedoch am Wochcnmarkt nicht Brot bringt, darf auch an Sonntagen keines zum Verkaufe herbeibringen. Alle Marktbäcker haben sich stets mit Getreide hinlänglich zu versehen. Der Marktrichter hat zu wachen, daß dem Getreidcpreise entsprechend das Brot auch jederzeit die angemessene Größe und Schwere habe. * *) In einer zweiten Urkunde vom 7. Dezember 1482 wies Abt Johann dem Marktrichter seinen Gerichtsbezirk, den Burg- ■) Dipl. Sthr. I. 360, *) Joann. Nrk. Pom Jahre H58—1403. 135 frieden des Marktes an, von Jaurningwerts bis an den Michlbüchl und nach dem Pfaffenweg gegen Pirtschach gegen den unteren Theil der Fronwiese, dann vom Pfaffenweg quer bis an das Unklerhaus und bis an das Wasser auf dem Grieß, von der Frauwiese an die Straße gegen Zöbriach, wo die Zöbriacher Felder mit jenen der Aflenzer zusammenstoßen, dann bis an den Wagenberg, zu Unterlaute», Streker Urkgra« ben, Piererzann, Muschelbauten und bis an des Propstes Feld. 4) Am St. Niklastage zu Pöllau 1482 errichtete und fertigte Herr Hanns von Neydtberg eine Urkunde mit der ersten Grundlage zur Erhebung des Ehorherrenstistes zu Pöllau mit folgender Verfügung. 2) Das Haus und die Veste Pöllau, der Markt Pöllau mit allen Zinsen, Herrlichkeiten, daS Pratusterhoferamt, das Amt am Rabenwald und zu Kaindorf, die Aem-ter zu Steinbach, des Jakobs, des Stephans in der Grub, Ober- und Niederrohr, Bogendorf und Saven und das Schöplamb, alle Bergrechte und Zehenten sollen einem frommen Priester eingeantwortet werden, um damit aus dem Schlosse Pöllau eine Kirche, geweiht zu Ehren St. Wolfgangs und ein Stift für 24 Chorherren zu erheben und damit zu begaben, ohne jedoch dadurch die Pfarrkirche St. Veit zu beeinträchtigen. Auch sollen alle Kleinodien und alles Geld der Verlassenschaft dazu kommen. Alle anderen Güter, nämlich Neidberg, Thalberg und Neidau sollen an die Verwandten übergehen und ihnen auch eingeantwortet werden; welche aber dafür auch haftenden Schulden zu übernehmen, zu bezahlen und bei Pöllau zu Ehren des heil. Nikolaus eine Capelle zu erbauen und auszustatten verpflichtet sein sollen. Für sich selbst bedingte sich Hanns von Neydberg nichts, als einen ewigen Gedächtnißgottesdienst zn jeder O-uatemberzeit. * *) K. Friedrich zu Anbeginn dieses Jahres in W'en, 3. im war am 10. April in Neustadt und später in Grätz. Am 2. Jänner machte er dem Ulrich von Graben, Hauptmann zu Marburg, und dem Leonhard Kirschhaymer, Bürgermeister zu Grätz, kund, daß er dem Stifte Rein den ganzen Anschlag und Aufschlag der diesjährigen Weinfechsung nachgelassen habe. 4) Am 7. Februar ertheilte er *) Joann. Urk. !) Der größte Theil der in dieser Urkunde und im Stiftungsbrief von Pöllau genannten Güter ist durch Heinrich von Neuberg erkauft worden, von Hanns von Stubenberg, unbekannt jedoch wann? Caesar. III. 877—879. >) Handschriftliche Geschichte von Pöllau. Caesar, in. 759—760. *) Rein. IIrk. 136 Geschichte der Steiermark dem Lorenz Rosenberger zu Radkersbnrg einen Schutzbrief über all besten Hab und Gut. f) Zu Innsbruck am 12. März flegelte er für die Stadt Bruck an der Mur eine Urkunde. * 2) Am 3. Mai bestätigte er dem Markte Kienberg alle, älteren Briefe, Rechte und Freiheiten. 3) Am Freitag vor Pfingsten schärfte er dem Hauptmann auf Obercilli, Andrä Hohenwarter nachdrückliche Wachsamkeit ein, daß aller Handelszug auf der alten Straße gehe, und auf die dort bestehenden Mauthstätten, besonders zu Plankenstein komme, damit die Kammergefälle nicht verkürzt werden. 4) Am 19. Juni fertigte er dem Friedrich Herbersteiner einen Schutz und Schirmbrief über alles Hab und Gut. 5 6) Seit dem Zwiespalte zwischen K. Ladislaus und K. Friedrich war der Eisenhandel in Stadtsteier sehr herabgekommen, so daß die Bürger von Steier nicht mehr, ihren altherkömmlichen Rechten gemäß, wie früher, das Rauh- und geschlagene Eisen in Eisenerz heben, bezahlen und wegführen konnten. Sie bedurften auch wenig Eisen bei der allgemeinen Handelsstockung. Die Radmeister am Erzberge geriethen daher mit ihren Vor-räthen und weiteren Arbeiten, bei dem Bestehen uralter Gesetze in doppelte Verlegenheit. Aus ihre andringliche Beschwerde sendete der Kaiser eine Erhebungs-Commission, und nach deren Bescheid fertigte er am 18. Juni zu Grätz, folgende Anordnung: Die Handelsleute von Stadtsteier mögen bei den obwaltenden Kriegsläufen alles Jnnerbergereisen heben, bezahlen und es damit halten, wie von altersher üblich war. Wollen sie dies nicht thun, so sollen die Rad- und Hammermeister, oder ihre Käufer mit dem Roheisen ungehindert die Stadtsteier vorüber Handel und Wandel treiben dürfen, ohne Verhinderung. Nach Beendigung der Kriegsläufe jedoch sollen der Stadt Steier alte Freiheiten, alle Monate das Rauheisen im Jnnernberg zu heben und zu bezahlen wieder eintreten und alle andere ihre Gerechtsame aufrecht bleiben. e) Am 28. Juni erhielt Paul Gabl-khofer zu Leoben den kaiserlichen Lehenbrief über ein Berggericht zu Pottenbach in der Glocknitzer Pfarre; ') und am 13. October fertigte K. Friedrich zu Grätz eine Urkunde für Wilhelm Walzer, Dechant des Kapitels zu Gurk. Am 19. October entfertigte Friedrich den Ulrich ») K. k. G. A. *) Wartinger. 51. 3) Joann. Uri. *) Joann, llrf. ») K. k. G. A. 6) Preuenhuber. p. 134. ‘i K. k. G. A. vom Jahre 1458—1493. 137 von Graben über seinen Sold als Hauptmann zu Marburg und für dreijährige Burghut des Schlosses zu Graß. * *) Anfangs September hatte er den Ruprecht Windischgrätzer wieder zu Gnaden ausgenommen, und am 14. September den gefertigten Gehorsambrief erhalten.2) Bald darnach drohte dem ganzen Lande abermals ein Türkeneinfall; der diesmal nur allein die unterste Steiermark getroffen zu haben scheint, und seine Barbarei vorzüglich im unteren Kärnthen verübt hat; wie aus Unrest's Worten zu entnehmen ist: „Als man zallt „1483 Jar tcttcn die Turckhen einen Zug über die Kristen, und taylten „sich in drey Hawfen. Der ain Haws kham an St. Gallen Tag gen „Kernndten inn das Jawntal nutz geilt Machling und Dietingen abertz in „dem Jawntall das Volckh den mal;fielt Tapl auff, sunder die Man, „prannten die Gegen vast alle ab, ausgenommen Machling, Stayn und „Oberndorf wurden nicht verprannt." 3) Im Laufe des Jahres 1483 erhielten pssegweise und zu Bestand Wulstug Welzer , Pfleger zu Tiern-stein das landesfürstliche Amt daselbst, Caspar von Obratschen das Schloß Osterwitz im Saanthale, Jörg Preiner das Schloß Weitersfel-den, Friedrich Fleinitzer das Schloß und die Burghut Oberkapfenberg, der Abt Johann von St. Lambrecht das Schloß und die Herrlichkeit Haunstein, Marquard Wudeck das Schloß Vasoldsberg mit allen Renten, Balthasar Lueger das Schloß Lubek, Stephan Widmer das landesfürstliche Amt Hoheneck mit dem Urbar um jährlich 250 Pfund, Wolfgang Frankh das Amt Voitsberg, Judlamt genannt, um jährlich 110 Gulden, Ulrich Gembs, Bürger zu Voitsberg die landesfürstlichen Aemter und Renten in der Kurach, St. Oswald, Köflach und in derselben Gegend umher, Jörg Krobath das Schloß Marnberg mit Landgericht. 4) Die Mauth zu Rottenmann wurde mit einigem Nachlasse, der Kriegslänfe und der feindlichen Züge wegen, um 1300 Gulden weiters noch verpachtet an Christof Hoffman zu Formach, der Weinaufschlag zwischen der weißen Snlm bis Preiteneck, St. Florian, St. Martin und gegen Altenmarkt an Sebastian Spangsteiner, in der Stadt Marburg, in der Gegend umher zwischen der Drau und Mur, von allen Weinen ohne Ausnahme, welche verkauft werden, an Benedict Setel, in Freiland ob Stainz, zu Arnfels, Bischofseck, Leutschach, Schmiernberg, Abstall, i) K. f. ©. A. -) K. k. G. A. >) Unrest. p. 589—690. *) K. k. Gub. Reg. 138 Geschichte der Steiermark Klett, Trautmannsdorf, Straden, Mureck, St. Veit bei Leibnitz, H. Kreuz, Kirchbach, Wolfsberg, St. Andrä am Jägerberg, an Jorg Peyrer, Pfleger zu Weitersfeld; zu Gleisdorf, St. Marein, H. Kreutz, St. Jorgen, Vergerweg, Straden, Feldbach, Radkersburg, Weiz, Birkfeld, Bifchofs-dorf, Voran, Kolben, Langeneck u. s. w, jährlich um 2200 Gulden an Pongratz Gaffeneder; zu Voitsberg, Wildon und im Landgerichte zu Grätz um jährlich 1000 Gulden et: Hanns Pickl; zwischen der weißen Sulm bis an die Drau und ober Bischofseck, und von St- Oswald bis an den Drauwald und an die Manch an Andrä Spangsteiner; zu Gnaß, Feldbach, Gleisdorf, St. Ruprecht, gering, Weiz, Bischofsdorf, Birkseld, Anger, Paffeil, Fladnitz, Jlz, St. Radegund, Sinabelkirchen, St. Margarethen, St. Marein, St. Florian u. s. w , an Christoph Pollrauß; im Landgerichte Wildon zu Lugast, Stainz und umher dem Balthasar Teu-schacher. ff Dem Richter und Rache zu Trofaiach wurde das Ungeld der Weine auf drei Jahre ganz belassen, um auf Befestigung und Bau der Kirche daselbst verwendet zu werden. — Im Jahre 1483, nach dem Tode der Mutter, Elisabeth, Gemalin des Thomas von Stubenberg, erhielt Otto von Stubenberg die ihm und seinem Bruder mütterlich angefallenen Erblehen in Kärnthen von Leonhard Grafen von Görz — Agnes, die Gemalin des Wolfgang Fuchs, früher Gemalin deö Wilhelm Lanfenberger, erhielt vom K. Friedrich die durch den Tod ihres Sohnes Hanns Lanfenberger heimfälligen Lehen, den Sitz zu Thurn mit dem Weingarten nahe am Weingarten des Parzifals. ff Im Jahre 1483 soll der Bischof Mathias Schmit von Seckau seinen Lustgarten an der Stadtmauer zu Grätz frei gegeben haben für die Bewohner in St. Leonhard, welche sich vor den Türkenanfällen sichern wollten. Dies sei der Ursprung der heutigen Neugasse gewesen, ff 3. 1484, Den größten Theil des Jahres 1484 brachte LorfLlletri Eppe», ft. Friedrich tu der Hofburg zu Grätz zu. In der Hälfte Bischof von^Seckau Novembers erhob er sich, und war am 18. November in g'f-ngen wird. Linz. Am 2. Februar verschrieb er satz- und pflegweise um 1200 Gulden ungarischer Dukaten das Schloß Waldegg mit allen Rechten und Renten seinem Pfleger auf Gonobitz, Bernhard Liechten-berger auf Wiederlösung, zum Lohne für die guten geleisteten Dienste, ff <) K. f. Gut'. R-g. ff K. k. Gub. R-z. s) ,,Aufmerksame" vom Jahre 1813, Nr. 99. ■*) K. f. Gub. Reg. vom Jahre 1458-1403. 139 Am 10. Februar erhielt Lorenz am Urlapsenberg, der sich in Steiermark uiederlassen wollte, einen kaiserlichen Schutzbrief, y Von Begebnissen in Steiermark in diesem Jahre schreibt Pfarrer Unrest folgendes: „Darnach über eyn Zeyt inn dem „1484 Jar, und pald nach Pfingsten macht des Keysers Hawbt« „mann, genannt Wolfftarffer mit des Keysers Dienstlewten Veld „für Eppenstein, das ist so guct, das es an grosse Arbeit nicht „zenotten ist. Das merckt derselbig Hawbtmann, und sein Mithelffer, „und gedachten annder Weg, und machten zwo Pastein für Eppenstein, „wie wol sy nicht vil diennten, einn zu Weyssenkirchen, und einn oben „vor dem Gschloß, die besetzt man mit Volckh, und warn doch für einn „Gewalt zuprawchen, Und bestuend also den ganntzen Summer, und in „demselben Summer warn etlich Diennstlewt an des Keysers Diennst „Pey dem Wolfftorffer zw Judenburg mit Namen Ratz Ander! pürtig „von Volckhcumarck, Jorg Muerer pürtig aus dem Gurcken Tall, ainer „genannt Hanns Schenckh, ainer genannt Sylber Pawr,^ der was mit „den Kuniglichen komeu in das Lanndt, und in denKryegzw dem Wolff-„tarffer Hawbtmann. — Nun merckt, am Suntag vor St. Bartlmestag „1484 besambten sich die köuigischen aus iren Besetzungen, wo sy die an „den Enndten hetten, als mit 400 Pferden und 200 Fueßknechten, und „speysten das Gschloß Eppenstein, da wider mochten die zwo Pasteyn „nicht sein. Des wardt gewar der Wolfftorffer Hawbtmann, der was „die Zayt auf einer Rayß auch wider die ku.uigischen gemessen, umb „Mueraw, und erst von denselben Enndeu mit den seinen geyn Juden« „bürg khomen, der macht sich paldt auf mit den Diennstlcwten, als mit „200 Pferden und mit 500 Fueßknechten, darunter vill Puchssen Schutzen „warn, und als die kunigischen von dem Gschloß Eppenstein, das sy „gespeyst hatten, wider heym an Jr Gewer zyhen Molten, do kham der „Wolfftarffer mit seinen Volckh an sew zwischen Eppenstein und Obdach, „und trafen da mit eynauder. Der Wolfftorffer der gewau den Vorteyl „durch die Puchssen Schutzen, die ketten den kunigischen grossen Schaden „an den Rossen, und wurde» da die kunigischen gevangen, der jung von „Liechtensteyn, von Muraw, genant Herr Christof, Herr Andre Weys« „priacher, einer genant Peter Speysser, und ander edel und unedel 81, „und der kunigischen pey 16 erschlagen, und der kunigischen 7 erschlagen, „und der keyserrischen 8 erschlagen, darunter Pertolds Mayer Lan« „desverweser in Kernndten Sun einer war, und einer gevangen, und ein ') K. r. G- A. 140 Geschichte bet Steiermark „Soldner gevangen, genant Hanns Schenckh. Gott genad den Totten, „die auf dem rechten Weg gewesen sind. Der von Liechtensteyn und der „Weyspriacher worden von dem Wolftorffer geyn Gratz gefnert, do „wurden sy in ain Haws geschaffen, und daraus an Urlaub nicht zeko-„men; die andern wurden all geteydingt, und über eyn Zeyt wurden der „von Liechtensteyn und der Weyspriacher auch getagt von erst auf St. „Katrein Tag, und darauf für und für. Darnach pald nam der Wols-„tarffer den Turn zw Stadl eyn, der ains Teuffenpacher ist, und besetzt „den mit des Keysers Soldnern. Darnach zw St. Katrein Tag betrachtettn „die kunigischen das Gschloß Eppensteyn aber zw speysen, und besambten „sich stqrkh aus allen treu Besatzungen, und mer des Kunigs Bolckh von „Ungern, darunter recht Turckhen und Ratzen warn des Kunigs gevangen „die all khamen in einer Besamung gen St. Lienhart in das Lauentall. „Do entgegen besambt sich der Wolftorffer mit feinten Helffern, auch, „mit der gemahnen Pawrschafft umb Judenburg, und an den Enndten. „Dem wolt auch helffen der Bischolf von Seckau, die Zeyt in der Gall „gesessen, genant derScheyt; dem hett der Keyserdasselb Bistumb geben „des Lehenschaft doch zw dem wirdigen Pistumb Saltzburg gehortt, davon „es gestift ist worden. Derselb Bischolf kam in der Besamung zw dem „Wolftorffer und wolten den kunigischen das Wern. Und derselb Bischolf „nam sich an, den Perg umb das Gschloß mit den seinen zu bchueten und „zuverhalten. Nun warn vor Im die kunigischen Ratzen auff dem Perg „khomen, und do der Bischolf dcS in ne ward, do wolt er dem Hawfen „seiner Helffer in die Eben zu eyle», und an der Flucht des Bischolf „und der Pawren fernen die Ungrischen und die Turckhen und Huffarn, „auch die Ratzen, die hm dem Perg warn gewesen, und prachten den „Bischolf und die Pawrschafft zwischen Im in die Mitten; do ward der „Bischolf gevangen, und der Pawrn ob Hundert erschlagen, und pey 400 „gevangen. Das geschah alles ee, den die kunigischen all zusamen khamen. „Der Wolftorffer war nun zu krankt), und mocht keinen Widerstandt „thun. Der Bischolf ward gevangen geyn Twingwerg gefurtt, und eyn „Zeyt da gehalten, darnach gen Fryesach getagt zustellen, darnach gegen „Herrn Ehristoffen von Liechtenstevn geschätzt. Daselbs ward auch Herr „Andrä Weyspriacher gegen den Kunigsperger geschätzt, und ledig lassen. „Nun merckt, der Pfleger von Twingwerg legt der gevangen Pawrn von „den Turckhen und Huffarn 40, und schätzt die vil hoher, den er sie ge« „lost hett. Der Trautmanstorfer von Leybnitz lost an sich 300 Pawrn „gevangen, umb 800 Gulden und schätzt die widerumb umb 2000 Gul-„deu; die andern wurden verfuert. Pesser war gewesen, der Bischolf „hett dye Zeyt den Psalter gelesen, und das weltlich Swert lassen vech- vom Jahre 1458—1463 141 „ten, dem es gepirdt. Die kristenliche Kirchen hat geordnet: Die Bischolf „zw predig» und Peycht zw Horen, Kirchen und Pfaffen zewehhen. „Darumb ist geweyhet Insul und Stab, als Huet und Stab, als einem „Pilgram und Halter, und nicht Eysen, Huet und Spyeß. Was sy mit „den Wort» predig», sullen st) mit den Werken erfüllen, als St. Ruprecht „St. Virgilp, und ander hehlig und salich Bischolf gethan haben, damit „sy das ewig Leben vetdiennthaben... — Nun laß ich yeden Mann in „sehnen Ern und Wirden beleyben, heb wider von dem Kunigsfelder „an, der das Gschloß Eppenstain als Obrister seinen Genossen heymlich „abgestigen hat, und ist wol zu bedenckhen, daß durch ainen Menschen „so vil Übels geschehen sol, als vor Eppenstain mit kristenlichem Pluet „vergießen, verkawffn, und verfuru geschehen ist. Noch hat derselb uutrew „Kunigsfelder seiner Posheit fain Aufhorung, und wolt noch mehr „Übels im Lanndt zurichteu, und kham mit etlichen seinen Genossen zu „dem Gschloß Liechtenstain, pey -Judenburg gelegen, und dem Kayser „auch zugehort, und gedacht, Im wurd aber mit seiner Posheit gelingen, „als mit Eppenstain und mit met Gschlossern, die er vor auch mit klei« „ner Frunckhat hett abgestigen. Nun was die Zeyt feine», das Im sein „Lonn werden sollt, den er mit Untrew verdiennt hett; wan den er zu „dem Gschloß Liechtenstain mit sehnen Helffern kham, und wolt in-das „Gschloß stehgen peh dem Tag, do was den Pfleger, genannt, Walthesar, „Tanhawser, Herrn Cunradn Tanhawser, aines fr umen Ritters Sun, „mit gutter Furfichtigkeit in» dem Gschloß, und ward seiner Beinndt „gewar, und schoß denselben Kunigsfelder mit ainer Puchsen, das er da „beleyben muest und nicht fliehen mocht, und vienng den und lheß In „trenckhen. Seine Genossen, die das Gschloß mit Im besuechten, khamen „allin den Perg davon, und was Schad, das In ir Lonn auch nicht nach „hrem Verdien worden ist, doch was der Mensch nicht strafft, das strafft „Got." i) Zur Bekämpfung dieses und ähnlicher Unternehmungen der ungarischen Besatzungen im Lande, scheint K. Friedrich IV. auch den allgemeinen Anschlag dieses Jahres verlangt und eingetrieben zu haben, wie man aus seinem Schreiben an den Abten zu Rein, Graz am 25. September 1484, entnehmen darf: „Wir haben jetzt eilends einen Zug „wider die Feinde, daran Uns, Landen und Leuten merklich gelegen ist, „vorgenommen; dazu wir unsere Dienstleute zu Roß und zu Fuß, eine „merkliche Anzahl bedürfen; deßhalb haben wir einen gemeinen Anschlag t) Unrest. p. 690—695. 142 Keschichle der Steiermark „auf unsere Prälaten, gemeine Priesterschaft, Städte, Märkte und Aem-„tcr unseres Fürstenthums Steier gemacht, und darinn auf dich einen „Wagen mit 4 Pferden, 6 Wochen uns diesen zu halten, geschlagen, und „empfehlen Dir ernstlich, daß Dü denselben Wage» mit seiner Zugehö-„rung geschickt und zugerichtet, wie es ins Feld gehört, auf den Fran-„ziskustag, herliefeist, und denselben die benannte Zeit aushalkest, „und nachdem uns merklich daran gelegen ist, darinn bei Vermeidung „einerPön von lOOPfunden nicht säumigseyest, noch anderst thuest."^) Von urkundlichen Verhandlungen dieses Jahres wissen wir noch folgendes. In Grätz am Sonntag nach Sophia (30. April), am 7 Februar, am 20. Juli und am 10. August 1484, hat K. Friedrich Urkunden gefertiget für die Stifte Viktring, Gleink, Kremsmünster, und für Grafen Ludwig von Isenburg, den Reichsforstmeister.2) Am 10. November zu Gräz empfing K. Friedrich von Thomas von Cilli, Dompropsten zu Wien, einen Schuldbrief über 700 Gulden, für ein dem Dompropsten geeignetes Haus daselbst?) Beftandweise zum Besitz und zu Pflege erhielten FriedrichHollnegger das Schloß Gonowitz gegen jährlich 90 Pfunde, Leonhard Presingcr das Schloß Windischgratz, Erasmus und Daniel Wiendorfcr das Schloß Herberg, Ulrich Weiß Schloß und Landgericht Tiernstein bei Friesach und Jorg Faser die Fron und den Wechsl an den Erztcn zu Schladming und an anderen Gegenden im Ennsthale gegen jährlich 20 Mark Silbers. Christian Hazes erhielt vom Kaiser Friedrich einen Hof zu Waz ndorf ob Judenburg zu lebenslangem Besitz, und gab dafür zwei Güter zu Weißkirchen und in der Klein-Feistritz. Der Weinaufschlag wurde verpachtet unterhalb der Dran von allen Weinen, welche durch Feistritz, Windischgratz, Schalleck, Schönstein und Belon und durch Saldenhofen aufwärts nach der Drau von Raßwein, Pikher, Lembach, dem Heinrich Tillinger; den Aufschlag von Weinen, welche von Feistritz, aus der Kollaß, Weitenstein, Lembach, aus der Herrschaft Cilli und über den Radl von Eibiswald, Schwanberg und Schmiernberg geführt werden, der Stadt Marburg um jährlich, 1400 Gulden; Aufschlag und Mauth zu Leoben der Stadt und denBür-gern zu Leoben jährlich um 1300 Pfund, und wieder denjenigen Weinausschlag, welchen damals der landesfürstliche Pfleger auf Kamern Hanns Trautmanstorfer einnahm, von jedem halben Faß, auf's Land ■) Ol einer ltr!. l) Pritz. Gesch. von Oberösterreich, p. 169. Lünig. R. A. 1.1612. ») K. !. G. A. vom Jahre 1458—1403. 143 geführt, 1 Pfund Pfennige von einem Faß, so darin verkauft wird, 60 Pfennige von einem Saum Wein 9 Pfennige, jährlich um 800 Pfund. >) Der Erzbischof Johann III. von Salzburg erhielt in diesem Jahre (1484) vom Papste Jnnocenz VIII. die Erlaubnis die Früchte des ersten Jahres von allen Benefizien, die erlediget sind, auf vier Jahre lang zur Tilgung der hochstiftlichen Schulden verwenden zu dürfen. *) Im Jahre 1484 halte sich K. Friedrich IV. 34t uss. größtenteils in Grätz ausgehaiten. Wien und Neustadt Auf-nthm r-i s. hieraus zu verlaßen, zwang ihn die drohende Gefahr d-uUche» R-iche. von Ungarn her. K. Mathias, nachdem er sich imOcto- 2°h-»n> von ©««. ©taitjjaltfr in btn ber 1483 in Haimburg festgesetzt , und Wien bedroht öst,„. Provinzen, hatte, kam jetzt mit ganzer Kriegsmacht heran, um daS d-M St-u- Land Oesterreich zu erobern, nachdem er gegen die Tür- *c„t,ucg'. Feit durch einen fünfjährigen Waffenstillstand gesichert war. Im.November 1484 sah sich Friedrich auch in Gratz nicht mehr sicher, und eilte nach Oberöstcrreich. 1 * 3 4) Am 8 Jänner 1485 war er zu Freistadt an der böhmischen Grenze, am 5 Februar in Linz; und während am 1. Juni 1485 K. Mathias als Sieger in Wien einzog, am 3. Juni in Vökla-bruck, am 16. Juni in Salzburg und am 3. Juli in Innsbruck, wohin früher schon der kaiserliche HauSschatz mit dem Archive war gerettet worden. Wenn es wahr ist, was Roo erzählet, so hat sich Friedrich selbst nach dem Verluste seiner Hauptstadt, am 1. Juni '1485 und bei dem entsetzlichen Verderben feiner Provinzen vollkommen seiner Kaltblütigkeit gemäß benommen, und hat sich damit getröstet, daß cs gut sei, an dasjenige nicht zu denken, was unwiederbringlich verloren ist. Unbegreiflich ist jedoch Friedrichs Benehmen. Zur Rettung der Länder Steiermark, Kärnthen uud Krain, nicht nur vor den Türken, sondern auch vor den Ungarn, hat er selbst gar nichts, wenigstens nichts Ernstliches und Durchgreifendes geihan. Die Länder waren allem Unheil barbarischer Verwüstungen und des kleinen Krieges preisgegeben; und die Stände und Landesbewohner mußten sich selbst nach Kräften zu helfen trachten. In Steiermark, vorzüglich in dem oberen Lande, scheint dies besser, selbst durch wenige kaiserliche Söldnerschaaren gelungen zu sein, als in der unteren Mark und in Kärnthen. Eben aber 1) K. f. G. Reg. -) Juvavia. Nachrichten, p. 208. 3) Unrest. 708. 4) Unrest. p. 680—685. 605-696. 704-708. 144 Geschichte der Steiermark von dort aus that der kaiserliche Hauptmann Wulfstorscr von Judenburg her beständige Angriffe auf Kärnthen, daß dadurch der von den kärnthuerischen Ständen, unter Widerstreben des Ä. Friedrich, mit so vielem Gelde dem K. Mathias abgekauste Landftieden wieder aufgehoben und das Land in neue Bedrängnisse geworfen, ff jetzt aber von Friedrich, wie die Steiermark gänzlich preisgegeben wurde. — Scheint ihn doch fast eine stumme Berzweifluug ergriffen zu haben, seinen innigst gehaßten Feind über sich siegen zu sehen. Daß er seinen Unterthanen, die sich äußerst tapfer vertheidigten, in so manchen trüben Augenblicken daS höchste Verderben gönnte (wie den Wienern in der gräßlichsten Hun-gersuoth bei der Belagerung durch den K. Mathias!) zeigt doch gewiß Verwirrung des Geistes an, welche zu große Leiden bei dem alten geschwächten Kaiser hervorbrachten. Sagte doch schon Pfarrer Unrest: „Die Stad Wienn ist des Kaysers Haymad gewesen, do ist er geporn „und erzogn word», da ist sein allerliebste Wonung gewesen, da hat er „seine Lust gehabt, da hat er trcw und fnmt Lewt gehabt. Das hat er „alles so liederlich verlassen, und nicht allein die Statt, sunnder annder „Geschlossen vil. Wer kan sich aus des Kaysers Sinnen vorrichten" ! 2) Er gab auf eine Zeit, Oesterreich, Steier, Kärnthen und Krain als verloren hin, und richtete seine Augen auf seinen Sohn Maximilian, welcher das verlorene väterliche Erbtheil den Feinden wieder entreißen, und neuen Ruhm dem Hause Habsburg verschaffen würde, ff Zu Linz am Montag nach Sonntag Oculi 1485 hatte K. Friedrich der Kunigunde Tochter des Herrmann Eckensteiner und Gemalin des Jörg Glowitze r die väterlichen Erblehen in der Grafschaft Cilli verliehen, Güter und Weingärten zu Riez, Guttendorf, Kautsch, Pach, Presezneckh, Sauesy, Goriach, St. Johann, am Stein, Lokhariz, Hnntsdorf, Prklik, und Thurm und Hof an der Pack, ff An Hanns Harlanger sendete er von Linz am Montag nach Sonntag Judika, die Bestandurkunde über das Forstamt und die Fischweide imJnnernberg des Eisenerzes, um jährlich 34 Pfund. Am 23. März verpachtete er dem Grätzer Bürger Thomas Behetm das Ungeld und Gerichtsgeld zu Frohnleiten um jährlich 432 Pfund, ff Von Innsbruck setzte K. Friedrich dann seine Reise durch das Reich ') Unrest. p. 700-704. ff Unrest. p. 720—721. ff Kurz. II. p. 170-175. <) K. k. G. Reg. ff K. T. G. Reg. vom Jahre 1458—1403. 145 weiter, und war am 15. Juli in Kempten, 27. Juli tu Ulm, 17. August in Konstanz, 30. August in Ueberlingen, 10. September in Baden, 19. September in Hagenau, 1. October in Eßlingen, 31. October in Nürnberg, 13. November zu Weissenburg im Nordgau, 17. November in Augsburg, 21. November in Nördlingen, 25, November in Kuls« heim, 2. Dezember in Frankfurt, 12. Dezember in Wiesbaden, 15. Dezember in Köll. Für Steiermark treffen wir in dieser Zeit auf keine landesfürstlichen Urkunden oder Anordnungen mehr. Am 19, Dezember 1485 ertheilte Papst Jnnocenz VIII. dem Seckanerbischofe Mathias, die Gewalt, auf der Pfarre St. Jakob in Leibnitz, welche seit lange schon dem Tischgute eines jeweiligen Bischoses zu Seckau einverleibt war, einen zeitlichen Vikar einzusetzen. ') Zu gleicher Zeit leistete das Stift Seckau dem Könige Mathias Bürgschaft für die Summe von 2000 Gulden an den ungarischen Hauptmann Haugwitsch von Pischkowitz, für den Bischof Mathias von Seckau, welcher in Gefangenschaft des Letzteren gefallen war. Höchst unglücklich war Friedrichs Plan, daß er bei seiner Abreise in das deutsche Reich seinen Liebling, den neuen Erzbischof von Salzburg, Johann von Gran, zum obersten Statthalter über ganz Oesterreich, über Steiermark, Kärnthen und Kram einsetzte. Zwar hatte sich dieser sogleich auch nach Steiermark begeben und um Jakobi 1485 einen Landtag gehalten, um die Landstände in Treue und Gehorsam gegen den Kaiser zu erhalten. Denn bald sah er flch selbst genöthigt, nach Salzburg zurück zu gehen; weswegen auch K. Friedrich seine Stelle sogleich durch Reinprecht von Reichenburg besetzen mußte; worüber Unrest schreibt: „Und do der Kayser seinen Abschyd auff den guctten (Beding also machet, „do ordnet er zwm Haubtmau den Bischolff von Gran; der was nun zu „Saltzburg, und schreyb sich nun : Administrator der Kirchen zu Saltz« „bürg; das ist als vil gesprochen als ein zugebner Dyener, dem empfalch „er dp drew Laundt Kernndten, Steyr und Krayn; damit was den „Lannden wenig geholffen. Darnach schreyb der Kayser, und sein Sun, „Hertzog Maximilian, Herrn Rcynprechten Reychenburger, der Herrn „Maximilian in Burgundt Marschalkh gewesen was; an den degerten „sie und patcn, flch der Hawbtmanschafft ann den Lanndten anzenemen, „und den Veindten Widerstanndt thwen; des wolten few payd mit allen „Gnaden gegen Im erkhennen, und zw guet nymer vergessen. Herr „Reynprecht nam sich trewlich um die Hawtmanschaft an, und nam vill >) Dipl. Slhr. I. 360. Geschichte der Steiermark. — Vin. Dd. 146 Geschichte der E leiermark „gueter Dinstlewt auf, den Veindten zu Widerstanndt. Damit lag er „ayn Zeyt zu Judenburg, und tet ein Reps auf das Ungrisch, und nam „etwo vill Viechs. *) Zahr 1486. K. Friedrich IV. setzte indessen seine Reise im Ä" im Reiche umher fort: 5. Jänner in Köln, 11. in Frank- H. Mari, wird fnrt, 18. in Köln, 31. in Frankfurt, am 16. Februar ward Erzherzog Maximilian zum deutschen Könige er-mart. wählt; am 5. April in Aachen, 15. in Köln, 15. Mai in Aachen, 22. Juli in Brüssel, 9 August zu Schlews in Flandern, 7. September in Gent, 4. October in Antwerpen, 20. November in Bonn, 5. Dezember in Worms, 11. Dezember in Speier. Auf diesem Zuge fertigte er folgende Urkunden: zu Aachen am 5. April für seinen lieben Fürsten und Rath, den Bischof Mathias von Seckau, die Immunität von dem Provinzialgerichte in Steiermark, vor dem derselbe weder in Person, noch durch einen Vertreter Antwort zu geben braucht, nur vor dem Hofgerichte soll er verpflichtet bleiben, Recht zu stehn; und wenn er selbst vor irgend einem Gerichte einen Streit anhängig machen wollte, könne er es auch durch einen Prokurator thun; gleichfalls mit Gewalt, im ganzen römischen Reiche kaiserliche Notare zu ernennen, und (22. Juli zu Brüssel) Bestätigung dieser Gewalt mit dem Vorzüge, daß der Bischof dies auch durch Stellvertreter thun könne. * 2) Inzwischen ifl K. Friedrich's Sohn, Maximilian I-, allgemein bewundert wegen des rühmlichen Kampfes, den er siegreich gegen die Franzosen und noch viele andere Gegner bestanden hatte, am 16. Februar I486 zum römischen König erwählt worden. 3) Um seine künftigen Unterthanen vor einer gänzlichen Verzagtheit zu bewahren, und ihren tief gebeugten Muth einigermaßen wieder auszurichten, machte er den Oesterreichern seine Erhöhung mit dem Zusatze bekannt, daß ihm und seinem Vater von den Reichsfürften eine bedeutende Hilfe verheißen sei; sobald es nur immer die Umstände zugeben, werde er selbst kommen, und seine getreuen Erbländer von dem harten Joche der Ungarn befreien. Er bat und befahl zugleich den noch Unbesiegten, sie sollten sich anf-machen, ihre Waffen mit der Reichshilfe vereinigen, und seinem Heere die nöthigen Lebensmittel verschaffen. Er reise in Gesellschaft seines i) Unrest. p. 708-709. Zauner's Chronik. III, 300—307. -) Dipl. Tlyriä. I. 301. 3) Unrest, p. 753—754. FALTL Pl > Ü..C vom Jahre 1458—1493. PETI A*H Vaters von Frankfurt nach Aachen, um sich nach alter Sitte krönen zu lassen, alsdann wolle er kommen, sie retten, und vom Feinde befreien. Der Kaiser erließ ähnliche Manifeste. ]) Daß diese Nachrichten und Anträge in der Steiermark eben so freudig aufgenomnien worden sind, wie in Oesterreich, dafür bürgten die Hauptmannschaft Reimprechts von Reichenburg und die Vorgänge in Kärnthen, wo bereits eine allgemeine Landesbewaffnung Wider die Ungarn eingeleitet wurde. 1 2) Denn Reinprecht war in Verbindung mit dem kaiserlichen Hauptmanne, Wolfstorfer, den Ungarischen muthig zu Leibe gegangen, erfocht über sie einen Sieg bei Neumarkt, und vertrieb ihren Hauptmann Jakob Zackt aus dem Lavantthale. „In solicher Zeyt „des Jahres 1486 kam der Wolftarffer mit seiner Rott, und mit etli-„chen, die Herrn Reinprechtn Hawbtman Pep Im hett, nächtlich für „Newnmarckt, das die Ungrischen innen Helten, an der selbigen wepssen „Stpegen des Wolftorffers Diennern nahent bep den Kirchen tun den „Marckt, und khamen von erst inn die Kirchen, dye hetten die Kunigischen „auch zugericht. Da wurden der kunigischen ctlich genanngen, und etwo „vil khamen davon, und die inn dem Gschloß dasclbs warn, hyelten das „Gschloß. Herr Reynprecht der Haubtmann mit seinen Helffern legt sich „in den Marckt für das Gschloß, darinn ainer genannt Seydlitz Obrister „was. Herr Rcynprccht schueff dafür zepringen die grossen Puchsen von „Khernndten, und klainen damit, die dp Zeit zw Karlsperg lagen, die „muesten dp Kernner dafür furn, und das (Seligen werbt langer, denn „ain Monat, und aus dem Gschloß tett man mit schyessen grossen Scha-„den. Inn den Marckt pap dem Gschloß hatten die Kunigischen einen „Taber gepewt, und genannt Nyrndewb, den schueff der Haubtmann Herr „Reynnprecht zum ersten zu arbayten, und zesturmen, und gewang den, „und vnlanng darnach gab der Seydlitz und die pep Im warn, das „Gschloß auch an dem Montag vor St. Ulrichs Tag, das besetzt der „Haubtmann Herr Reynprecht von erst mit ainem Harracher, und in dem „Marckt macht er zeinem Obristen, ainen Soldner genannt Krümygain, „der was vor kunigisch gewesen, aber die Zeyt was er kayserisch,und über „ein Zeyt kham er wieder an des Kunigst Diennst, und warbt Hawbtman 1) Kurz. II. 178-181. r) Unrest. p. 709—710: „so soldi man gegen Inn (die Ungarn) in Werr „schickhen, und man solt das Lannd Dolckh im Lannd an allen Endten „mustern, Ordnung machen mit Kreydt geben. (Allarmfeuer, oder Krei-„denfeuer) damit man den Veindt im Lannd auffhyelt; das vast im Lanndt „geschach". 148 Geschichte der Steiermark „zu St. Liennhart zw Tambsweg, da hetten die Kunigischen ein Besetzung „gewacht. Da nun Herr Reynprecht Hawbtman Gschloß und Marckt „zw Newnmarckt inngeuommen und besetzt hett, hueb er sich an demsel-„ben Montag mit dem Wolfstorfer und andern Dienstlewtten, und zugen „dem Gepirg nach, und wolten gen Lauenmund ziehen, u. s. w." *) Als hierauf die Forderungen der kaiserlichen Söldner um ihren rückständigen Sold und deren übles Walten in den kärnthuerischen Städten, den Reim-precht von Reicheuburg bewogen, zum Kaiser selbst sich zu begeben,?) brachte er die Versicherung mit sich nach Kärnthen: „Hertzog Maximilian wurd „selbs mit vil Volckhs kumen, und sein Erblanndt pesryden. Das sagt „Herr Reiuprecht den Lanndtlewten mit ganntzer Warheit zw. Das „bewegt die Lanndtlewt zu großem Trost, das sy mit den kunigischen „um6 keinen Frieden met trachten." * * 3) Während all dieser Begebnisse bezeichnen wenige Urkunden einige Bewegung in den inneren Landesverhältnissen. Am Dienstag vor Urbani erhielt Friedrich Pranker Schloß, Reuten und Herrlichkeit Kaisersberg pflegweise, am Montage nach Fromleichnam Hanns Rohätscher das Schloß Robatsch, und Balthasar Minndorfer Schloß, Urbar und Herrlichkeit Königsberg, Friedrich von Stubenberg, obrister Mundschenk in Steier, das landesfürstliche Amt und Gericht zu Semriach, und Christof Mösel die landesfürstlichen Aemter in der Kainach, zu St. Oswald und zu Köflach. 4) Am 22. Juli 1486 erhielten die Brüder, Lasla und Hanns von Ratmanstorf von der Abtissin Ursula zu Göß, die Göffer-leheu bei Weitz: Veste RatmanuSdorf mit zwei Maperhöfen, zehn Hofstätten zu Weitz, die Fischweide auf der Weiz, von der großen Rüssen am Ziemerberg bis zum Markte, Güter am Göttersberg, zu Etzesdorf, Pirschach, Haunwerd, Preßgut, Lam, Prebuch, Kalch, Reichenstorf, Langeckl, Godassen, Rorbach, Krojstendorf, Lanntschc, zwei Vesten zu Sturmberg mit Mühlen und Hofstätten. 5) In diesem Jahre hatte auch K. Mathias alle Renten und Zehenten des Lavanterbisthumes zu Rad-kersburg, Arnfels, Schwannberg, St. Florian, in der Rauten, zu Paier-dorf, und die inkorporirten Psarrkirchenzinse zu Wolfsberg, Schuefflern, Margarethen, Michel und Preiteneck, mit beiden Schlössern Lavant und 1) Unrest, p. 710-T-711. *) Unrest. p. 711—714. -) Unrest. p. 714. 4) K. k. Gub. Reg. 6) Joann. Urk. vom Jahre 1453—1493. 149 Triegberg eingezogen. *) Im Jahre 1486 thut Unrest von folgender Erscheinung Meldung: „Im 1486 Jar khamen ein grosse Menge Natern „ob der Statt Pettaw in die Tra, die man daselbs zu Pettaw durch „die Prück sach swymen, und wurden geschätzt ob tawsent Natern, und „tunen ab nach der Tra untz gen Adikhenstain; da kruchen sy aus dem „Wasser an das Lanndt. Da schoß man aus den Puchsen und macht „Fewr; da gingen sy wider in die Tra; wo sy darnach hin khamen ist „nicht wissentlich". 1 2) Im Jahre 1486 wüthete im Herbste (September) im Ennsthale eine pestartige Seuche, welche im Stifte Admont viele Opfer dahinraffte, und zwar: den Senior und Sakristan Matthäus, den Prior Georg, den Unterpfarrer Johann Metz, den Kürschner Johann, den Georg Senior von Rottenmann, den Scholastiker Jakob, den Subdiakon Augustin, die Acolythen Caspar und Philipp, den Novitzen Leonhard und eine Nonne Margarethe Walkasin. 3) Das ganze Jahr 1487 vollbrachte K. Friedrich IV. % 14g7_ im deutschen Reiche, zu Speier, Dunkelsbüchl, und größ- aiufentwt s. Sri-, tentheils in Nürnberg. Von hier aus, «nt Mittwoch nach Sonntag Jubilate erließ er an die Stadt Leoben den St-i-rmark. Befehl, die alte Ordnung der jährlichen Wahl eines Stadtrichters und vier Räche und vier aus der Stadtgemeinde genau aufrecht zu erhalten. 4) Am 15. September zu Nürnberg bestätigte er das Vermächtniß, welches weiland Reinprechr von Walsee hinsichtlich des Erbtrnchsäßamtes im Fürstenthum Steier, und weiland Jörg von Pottendorf hinsichtlich des Erbschenkenamtes im Fürstenthum Oesterreich, des Sigmund Prüschenk kaiserlichen Hosmarschalles und Kämmerers, und des Heinrich Prüschenk, k. Raths und Pflegers zu Sermingstein, beider Freiherrn von Stettenberg, gemacht hatten, und verlieh demselben beide Erbämter. 5) Am Osterdienstage 1487 wurde dem Hanns Raschberger die Manch zu Rottenmann verpachtet, jährlich um 300 Gulden, wie sie Friedrich Hoffmann inne gehabt hatte. 6 7). Am 5. März 1487 fertigte Papst Jnno-cenz VIII. ein Breve über die Einverleibung der Pfarre St. Margarethen an der Glein zum Stifte Scckau. ') Anfangs Mai 1487 war der 1) Taugt p. 200—205. 2) Unrest. p. 710. a) Pez. II. Nccrolog. Admont, p. 206. 4) Joaun. llrf. ») Wurmbrand. Callceton. p. 305. °) K. f. Gub. Neg. 7) Dipl. Styr. I. 294. 150 Geschichte der Steiermark aquilejische Suffraganbischof, Petrus von Caprula, in Studenitz, weihte die von den Türken entweihten und verwüsteten, nun woeder hergestellten Stiftsgebäude ein, und beschenkte die Kirche mit einem Ablaßbriefe. * *) Während aller Augen in Steiermark und Kärnthen auf des römischen Königs, Maximilian I. nahe Ankunft gerichtet waren, bot auch K. Mathias, aufgeschreckt durch Maximilians Manifeste, alle Kräfte auf, um vollkommen gerüstet, und im festen Besitze der Länder den jungen Helden zu empfangen. Er richtete Hauptmacht und Augenmerk auf das Land Oesterreich unter der Enns, bedrängte vorzüglich die vielgetreue Neustadt, und zwang sie nach einer langen heldenmäßigen Verthei-digung durch Hunger zur Uebergabe am 13. August 1486. 2) Zur Unterstützung der bedrängten Stadt trug der Hauptmann Reinprecht von Reichenbnrg viel bei. Er erschien mit 2000 Söldnern aus Steiermark und Kärnthen vor Neustadt, und brachte reichliche Lebensmittel, zerstörte einige feindliche Vorwerke und kam glücklich wieder nach Kärnthen zurück, um den Kampf gegen den ungarischen Feldhauptmann Jakob Zackl fortzusetzcn. Unrest erzählt: „Inn mitten Zeit schucff der Kayser „mit Herrn Reynprechtn, 3) Haubtman, er solde die Statt speysen. Herr „Reynprecht mocht das alspald nicht thwen, wenn der Kunig zu starck „was. Nun erhueb sich Herr Reynprecht mit annderen Diennstlewteu, „wo er die erlanngen mocht, zw Kernndten und zw Steyr, die zugen all „mit Im, und kham mit ten und andern, die zu Im styssen, als mit „1800 zu Rossen und 200 zw Fuessen gegen den Newnstatt in der „Wochen nach unser Frawen Tag zw Liechtmessen und Pracht mit Im „Speys aus 40 Wegen, und 200 Rossen, vaster Speyß, und annder „Speys, und als pey hundert Oxen. Das Pracht er alles an Schaden „in die Statt, und prantten vor der Statt zwo Postein aus, und kharn „glücklich widerumb an sein war." 4) K. Maximilian wurde leider verhindert, sein gegebenes Wort zu erfüllen und seine Erbländer zu befreien. Dringende Geschäfte beriefen 1) Johann. Uri.: „Cemeterium et Eeclesiam monasterii B. M. V. fontia gratiarum in Studeniz Turcarum Spurcitiis oontaminatum, et similiter rehenediximus et consecravimus aram 88. Christophen et Ann sc aheis-dem immanissimis Turcis ruptam et contaminatam. *) Unrest, p. 717—721. *) Hefter ihn aus einer Handschrift im ständischen Archive. Aufmerksamer Jahr 1812. Nr. 17. *) Unrest, p. 717—718. Caesar. III. 578—581. vom Jahre 1458—1493. 151 ihn tu die Niederlande ab, wo er von den aufrührerischen Bürgern zu Brugg in Flandern gefangen genommen und erst nach vielen Unterhandlungen wieder frei gelassen wurde. Dadurch wurde die Lage der Erbländer immer bedenklicher und das Elend in denselben größer. Der Statthalter Reimprecht wurde von den Söldnerschaaren unaufhörlich um Zahlung des rückständigen Soldes bedrängt, und fand nirgends Geld, ihre rechtmäßigen Forderungen zu befriedigen. Er eilte zum Kaiser ins Reich, und die Söldner ließen indessen ihrer Ranbsucht und Erbitterung vollen Lauf. „Herr Reynprecht war all die Zeit, als er nach dem Spei-„fen der Newnstadt zw dem Keyser geritten was, den Soldnern umb „Geltt, nie in die Lannd tonten; und sein Abwesem kam Lanndt und „Lewttn zw grossem Schaden und stuenden die Lannde in grossem Ku-„mer". !) K. Friedrich gab sich indessen auch alle mögliche Mühe, die in Nürnberg versammelten Fürsten zu einer schleunigen Hilft gegen die Ungarn zu bewegen. Sie versprachen ihm viel, hielten aber nach der alten Sitte wenig, und das Geschäft ging äußerst langsam von Statten. Selbst Herzog Albrecht von Sachsen, der auf Friedrich's Befehl mit einem kleinen Reichsheere in Obervsterreich eingerückt war und die Feindseligkeiten gegen die Ungarn eröffnet hatte, sah sich nach dem Falle der Neustadt zu einem Waffenstillstände auf 6 Monate und zur Uebereinkunft mit dem K. Mathias, 22. November 1487, gezwungen, nach welcher Mathias alles Eroberte behalten sollte, bis iM der Kaiser denverlaugten Kostenersatz würde geleistet haben. Es sollte auch auf einen festen Frieden unterhandelt werden, zu welchem Zwecke jedoch unglücklicherweise der ehemalige Bischof von Gran, nunmehr Metropolit von Salzburg, auserfthen wurde. Daher erschienen keine ungarischen Abgeordneten und so blieb der alte Kriegsstand fort, bis endlich am 22. September 1488 der Waffenstillstand bis Frohnleichnam 1489 verlängert ward.i) 2) Nach dem Falle der Neustadt hatte K. Mathias sich vorzüglich des Mürzthales versichert, und zur Sicherheit der Verbindung zwischen Bruck und Neustadt, vorzüglich Kindberg befestigt. „Um die Zeit, als „die Sach inn Tayding stuennd, gewan der Kunig Schodwien, Merz« „zuschlag, Kindwerg. Da ließ er einen großen Taber machn, und nam „das ganntz Mürtz Tall ein nutz gen Kapfenberg; da muest Im der „Marckt offen sten, und alle Strassen untz gen Prugk". 3) Eben auf i) Unrest. p. 719. -) Zauners Chronik. III. 207—209, Unrest p. 728-729. Kurz II. 180-189. a) Unrest. p. 720, 152 Geschichte der Steiermark diesen wichtigen Verbindungspunkt zwischen Oesterreich und Steiermark richtete später Herzog Albrecht von Sachsen sein Augenmerk, zog heran, warf des Königs Befestigungen nieder und verbrannte Mürzzuschlag ganz: „Nach dem zog H. Albrecht von Saxsen in das Murtztall gen „Murtzzuschlag, das gewan er und verprannt das, und erstach daselbS „einen Ritter, der was dem Kunig fünder wol gewont mit grossem „Gunst, der wart vast geklagt umb sein Frumckait." *) Die vorzüglichsten Kämpfe gegen die Ungarn bestand in Kärnthen Reimprecht von Reichenburg, insbesondere bemühte er sich, ihnen die Stadt Gmünd zu entreißen. Er bediente sich dabei der Söldner aus Steiermark, unter Anführung des Hauptmannes Schlesiak im Stock bei Stadl im obersten Murthale, Jörg Murers, Burggrafcns auf Saurau, und seines eigenen Sohnes, Hanns von Rcichenburg. Die Gebirgsgren--zen gegen Kärnthen wurden zugleich stark besetzt gehalten unter Leitung des Hauptmannes im Eunsthale Wilhelm Steinacher. Die Belagerung von Gmünd ward aber Plötzlich unterbrochen durch die Nachricht, daß das Schloß Vonstorf in die Hände der Ungarn gefallen sei. Reimprecht eilte, und gewann es glücklich wieder, wie Unrest erzählt: „Und als er „nicht lang (vor Gmund) int Vcldt war, kamen Im Mer, wie Pfann-„storf das Gschloß bei Judenburg gelegn, verlern war. Dieselb Verlust „macht also, daß dasselb Gschloß und Ambt hat lange Zeit gehert zum „dem wirdigen Stift Salltzburg, und was noch in dem Krieg blibn, und -„dem Keyser noch dem Kumg untz auf die Zeit in Ir Gewalltsam nicht „keinen, sunudern den Herr Sigmund der Prueschingk hat Gschloß und „Ambt in seiner Verwesung. Der hat einen Pfleger, genannt Pyesweg, „derselb Pyesweg het amen Schwager, genannt Liephait, pürtig aus „dem Gurcker Tall, der was kunigisch. Der kham zu seinem Schwager „bcnt Pyesweg, der seine Swester hat, in einem Schein alls in Frund-„schafft, aber sein Furnemen war unfreuntlich, Wan da er in das Gschloß „kham, und sach, daß er sein Swager dem Pyesweg au Kucchtn zu starck „was, da vieng er seinem Swager und seine aigne Swester, und legt „sie in einen Thurn, und nam das Gschloß ein. Da kham Hanns Rei-„chenburger mit seinen Gehülffn, und mit den Lanndschafft an der Steyr-„mark und legt sich für das Gschloß; und da der Liphart mit dem „Gschloß sein Pfortail nicht mocht vcrpringen, da gab er das Gschloß „wieder. Durch die Sach und Untrem kam das Gschloß und Ampt erst „gar aus des Gotthaws Saltzburg Gwer Mergk ain ycder fruitier, wie •) Unrest. p. 727. „das ein heiloser Krig ist gewesen. Und da tut Hanns Reyhennburger „mit den Lanndtschafft Hiüff hett das Gschloß erobert, zoch er mit den „Diennftlewtn wider vor Gmund. Indessen fand der Statthalter Reinprecht von Reichenburg nicht jederzeit und zu jeder Unternehmung guten Willen und Gehorsam, weil fast alle Söldner rückständigen Sold zu fordern hatten. Unrest erzählt: „In solher Zeit kham Herr Reinprecht gen Grätz, und erfordert zu Im „die Diennstlewt von Kernndtn zu Hillff, das Geschloß Egau (Negau?) „zu speisen, und den von Pernegh, derselb darinn was, davon die „Kunigischen mit (Seliger lagn. Da wollt der Dienstlewt kainer reitn, „und sprach, wenn man yn Gellt geb, dan so wolltn sy ziehn. Herr „Reinprecht wart von In verlassen, doch wart das Gslos durch Hertzog „Albrechtu von Saxsen und Herr Reinprechtn gespeist, und der von „Pernnegk daraus gepracht, und das Gslos mocht fich doch nicht gehaltn, „und muest sich dem Kunig ergebu". Ueberhaupt schildert Unrest die traurige Lage unserer Länder während dieses unseligen Krieges mit Folgendem: „Die Kunigischen tetten Schadn in das Veldt, die Dienst-„lewt und Solldner, die an Dinst warn, tettn aus dem Veldt armen „Lewttn grosse Schaden. Sy namen den armen Lewtn, der sy Frundt „soltn sein, Oxsen, Khue, Frisching, Pachn, Smalltz und Kes an alle „Forcht, und verodten und vertribn die armen Lewdt an dcnselbn Enndn „von Haws und von Hoff, und tettn das allweg in dem Schein, man „geb J»n keinen Soldt, des die armen Lewt gar unpillich entgullten. „Ettllch arme Lewt, muestn mit In taidingn, all Wochen Traid, und „Vieh zw gebn, und wie sy damit in grossem Schadn lagn. Die Kuni-„gischen raistn, wo sy wolltn an allen Widerstanndt, und wart die Holl-„digung gegen den Kunigischen erst groß; wer mit In nicht holldigt, „der wart berawbt, und vor den kayserischen was Niemant sicher seines „Gutes auf dem Lannde. Sie draschn den Lewttn ir Getraid aus, und „stunnd vbl im Lannd von Freundn und Veinndn, der Freunt torft sich „Niemant Wern, den Veindt mochtn sich dy armen Lewt nicht erwern!" 2) Im Monate März 1487 war endlich auch der Erzbischof Bernhard von Salzburg zu Tittmanniug gestorben, eine der Hauptursachen des ungarischen Krieges, und des vielen Unheiles, welches er über die Steiermark gebracht *_) Unrest, p. 724—726. Auch Harlberg und Vorau wurden um diese Zeit von den Ungarn unter Wilhelm Peinkircher bedrängt, um dem K. Mathias Huldigung zu leisten und für weiteren Schutz Geld zu bezahlen. Caesar. III. 580—582. -) Unrest. p. 727. 154 Geschichteter Steiermark hatte. „In dem Krieg ist mancher Man aus paidn Tailn umb Leib, Sein, „Guet, Haus und Hof komen, manig Fraw zur Wittib Word», und in „das Elennd kommen, manigö Gut verprannt und veröd wordn." J) 3,1488. In der ersten Hälfte des Monates März 1488 s. Friedrich noch verließ K. Friedrich Innsbruck wieder, zog größtentheils Derliingerung de» am Rhein und in den Niederlanden umher, und kam Waffenstillstandes erß jjj der zweiten Hälfte Dezember wieder nach JnnS-m‘ ItrEunHu.“1 ' bruck zurück. Von Innsbruck aus erließ er am 10. Jänner Befehl an Christof Minndorfer, seinen Rath und Verweser der Hauptmannschaft in Steier, strenge darauf zu halten, daß die beklagten Bürger von Judenburg ihrem eigenen Richter nicht entzogen, und gegen die alten Rechte und Freiheiten, von fremden Richtern abgeurtheilt werden.2) Am 23. Jänner zu Innsbruck erließ K. Friedrich eine Urkunde für Grätz. 3) Am 8. Februar ertheilte er dem Bischof Mathias von Seckau, welcher in Geschäften des Kaisers und Reiches nach Frankreich und Italien gesendet wurde, die Vollmacht, in diesen Ländern vierzig Personen Wappen zu verleihen; und in einer zweiten Urkunde ward Bischof Mathias bevollmächtiget, in denselben Ländern dreiundvierzig Personen die Insignien der Ritterschaft, den kaiserlichen Adler und das österreichische Wappen ausgenommen, zu verleihen mit dem Rechte der Vererbung an die gesetzlichen Nachkommen.^) Zu pslegweisen Besitz erhielten ChristofWeisbriacher am 7. Jänner 1488 das Schloß und Amt Neu-Weitenstein, so wie es Heinrich Lamramer bisher gehabt hatte; Barthlmä von Perneck am 20. Februar Schloß, Urbar und Herrlichkeit Eppenftein, sammt dem Amte Vonstorf, und pachtweise bekam Leonhard Fradl, Bürger zu Bruck an der Mur den Aufschlag auf Maaren und Kaufmannschaft, den man bisher zu Schottwien abgenommen hatte, zur Bezahlung seines Darlehens an den kaiserlichen Feldhauptmann in den inneren Landen, Reinprecht von Reichenburg; Thomas Doner die kaiserliche Mauth zu Rottenmann sammt der Salzmauth daselbst um jährlich 1450 Pfund; die Bewohner von Win-disch-Feistritz den Ertrag des Niederlage rechtes der Kaufmannswaaren, um davon den Täber und die Befestigung daselbst stets mit reisigen Knechten zu besetzen, zu bewachen, in gutem Stand zu halten und im !) Unrest, p. 721—723. *) Joann. Ulk. 3) Wartinger. p. 47—49. ■*) Dipl. Sthr. I. 362—363. Nothfalle mit Leib und Gut zu vertheidigen; *) Wilhelm Dölacher den Zehend der Kaufmannswaarcn, oder jedes achtzigste Pfund derselben in der Grafschaft CM, jährlich um 800 Pfund; und Jörg Feser ward znr Verwaltung des kaiserlichen Amtes zu Schladming bestellt. * 2) Zu Innsbruck am 12. März 1488 bewilligte K. Friedrich den Burgern zu Bruck an der Mur, aus ihrer Mitte jährlich einen Stadtrichter zu wählen, welcher fammt dem Richter und den Rächen das Recht haben solle, die Stadtschriften mit rochem Wachse zu siegeln.3) Im Jahre 1488 schenkte auch Veit Wcttler von Eppenstein (Wetzet), Pfleger zu Vonstorf sein Haus mit Garten dem St. Barbara« spitale in Judenburg. Der im vorigen Jahre abgeschlossene Stillstand nahte seinem Ende, und noch immer kam keine Hilfsarmee, die der Kaiser den Oesterreichcrn so oft schon versprochen. Unter Einfluß des Statthalters Johann von Gran (nunmehr wirklicher Ezbischof zu Salzburg; denn der vom Domkapitel gewählte Dompropst ward nicht anerkannt, und der ihm anhängige Theil des Domkapitels feierlich mit dem Kirchenbanne belegt worden,4) wurde von den österreichischen Ständen mit K. Mathias eine Verlängerung der Waffenruhe bis Frohnleichnam 1489 geschloffen, in welche auch die Provinzen Steiermark, Kärnthen und Krain eingeschloffen wurden. 5) Hier war die verzweiflungsvolle Lage des Feldhauptmanns, Reimprecht von Reichenburg, den aller Orten unbezahlten ungestümen Söldnern gegenüber, immer noch dieselbe. Er eilte abermals zum Kaiser nach Innsbruck; jedoch statt mit Geld zurückzukehren, mußte Reimprecht den Kaiser nach den Niederlanden begleiten. Aus die erste Kunde darüber rotteten sich die Dienstleute und Söldner, vorzüglich in der Grafschaft Cilli unter Anführung des Hauptmanns zusammen und verübten in Kärnthen allen Frevel mit Raub und Brand. „Die Dienstlewt und Solldner, davon allen an met Stettn „geschriben stet, lagn noch an dew Enndn, wo sy auf die Zeit gelegen „warn; die drungen Herrn Reinprechten Hawbtman vmb Gelt vast an. „Und umb solche Schuld, die man Inn schuldig was, rait Herr Rein-„precht zu Mitterfastn zu dem Kaiser gen Jnsprug, und vertrawt den „Dienstlewtn Gellt zu pringen, das versaumbt Kunig Maximilians O K. k. G. Reg. -) K. k. G. Reg. 3) Wartinger. p. 51. *) Unrest, p. 722—723. ») Unrest, p. 736. 156 Geschichte der Steiermark „Vanknus, das Herr Reinprecht mit dem Kayser in Flanndern ziehen „muest, und da Herr Reinprecht zu der Zeit nicht kam, do schicktn die „Diennstlewt zu dem Kayser und Herrn Reinprechtn, und erzeltn do „den Mangl und Abgang, den sye an der Beßallung ires Solldes hattn, „und battn vast umb Zallung, das zu den Zeiitn von groffers Gescheffts „wegen nicht gesein mocht. Da machtn ein Verpintunk zusamen all, „die in Kernndtn und Steyr warn, und am Montag in Osterseyrtagn „in dem Jar 1488 zugen sie von St. Beit, von Klagnfurt, von Volken-„mark, von Newnmarkt, von Pleyburg, von Neunhewslen und von „anndern Enndn, und khamen gen Heyburg bey Grifen als bey 700 und „etlich, die auch in der Puutnus worn, kamen nicht zu In, als die von „Gült und annder mer, die in das Belbt zusamen kamen, den was der „Preuner Hawbtman, under den warn etliche Lanndkinder des Adls, „Burger und Pawrn Kinder, die hettn mer Bleis dem Lanndt Schadn „zutun den die anndern, der doch ainer nymer heim kam. Der Lannd-„verweser Verchtoldt Mayer gedacht, als ain gctrewer Verweser, daß „das Lannd von solichen Lewtn nicht in merern Schadn kam, schuef und „gepott der gemainen Lanndtschafft auf zu sein, und solchen Muetwilln „der Dienstlewt helffn zu Wern, wan Lannd und Lewt von In nur zu „vil unpiüichs Schadn gelittn hettn, und kam der Lanndsverweser auf „ainen Tag gen Klagnfurt mit ettlichn Lanndlewdtn, darzu kam auch „ain michel Tail der gemainen Lanndtschafft, und sahn inn dy Sach mit „Ratt, was dem Lanndt Kernndtn das nichist und wegrecht wer. Und „der Verweser redt dasclbs mit dem gemainen Man der Pawrschafft, „und erzelt In all Gelegenhait der Sach, und Pracht es zu dem, das der „gemain soldi wider ha im ziehn, und ain yeder angeseßnen Pawr soldt „gcbn LX Pfening, und mit dem Geldt sollt man die Sach mit den „Dienstlewtn zu gueten Prinzen. Des verwilligt sich die Pawrschafft, „die Dinstlewt belibn bey einander in die dritte Wochn, und tettn an „den Ennden Schadn, und was wenig Ainigkait zwischn In". „Darnach zugen sy wider aus dem Vcldt und mustn ettlich und „den maist Tail an annder Ennd zien, ban vor; man woldt sy daselbs „nymer einlassen, darumb das sy wider Lannd und ßetot- habn wollen „sein. Der Prcwner zoch mit seiner Rott gen Gurck, ettlich zogn gen „Villach; da wollt man kainen einlassen. Der Fueßknecht lies man „kamen in die Stat, und muesten inn den Vorstettn beleibu, und wo sy „lagen, da hett man sy paid genueg, und sunnder des Prewners mit „seiner Rott. Nu was solichs Geltt der LX Pfenige zu Bezalung der „Dienstlewt gar zu wenig, und was des Kaysers Mainung, das Lanndt „solt die bezalen. Darumb wart aber ain Lanndtag furgenomen gm „St. Veit, auf den Mittichn in den Pfiugstfeyrtagen; do wort betracht, „sollt das Lanndt die Dinstlewt ye betzallen, das kundt an ain gemäht „Stewr nicht gesehen, und wort furgenomen ain Leibstewr also, das alle „dy Menschn im Lannd, die das heilig Sacrament ncmett, Burger, „Pawer, Hanndtwcrker, Arbaitter, Knecht und Diern, Nyemant ausge-„nomen, dann die Edlnlewt und ir geraiske Knecht, solltn geben 12 Pfenige, „und das sollt ain jeder Pfarr in seiner Pfarr, und der nächst Edlman, „Richter oder Amtlewt bey dem Pfarrer gesessn, abnemen, und den „Einnemern, die dazue von der Lanndschafft geordennt wurdn; das also „am maistn im Lannd beschach. Von solchem Gellt wurdn die Dinst-„lewt und Soldner vast betzalt noch treu Verdienen, und jolt man do „den Schadn, den fl) im Lannd getan habn, gegn irm Diennst gemessen „habn, so wer man ettlichen nichts schuldig gewesen. Doch habn flch ettlich „beschaidenlich gehalltu, die pillich betzalt Wern wordn, da sy ire Vör-„druug zu gehabt habn. Aber das Lannd ist unpillich zu solicher Zalung „fernen, und wer das nicht schuldig gewesen, dann was das Lannd von „Gemachs wegn hat gethan". Inzwischen wurde mit K. Mathias die Waffenstillstands-Verlängerung geschlossen, wobei mit den Kärnthnern vorzüglich um Frieden getaidigt ward. K. Mathias hatte auch durch seinen Feldhauptmann Jakob Zackl, die Brüder und Grafen, Jörg und Wilhelm von Sagorien, welche sich nicht für ihn erklärt hatten, bekriegen lassen. Nachdem Krapina, Warasdin, Turlen, Trockenstein, Zwin, Gre-bing und andere Besitzungen der Grafen erobert waren, ward Frieden geschlossen. Graf Jörg erhielt für das Schloß Krapina jenes zu Negau, und der Feldhauptmann Zackl zog nach Radkersburg. „In solcher Zeit (schreibt Unrest) wart mit dem Kunig von Ungarn „von wegn der Grafen umb Frid getaidingt, das Graf Jorg der gefan-„gen ledig wart in solcher Gestallt, das die benanutn Grafen sollten dem „Kunig lassen ir Hawbtgschloß, die Krappin; dafür gab In der Kunig „das Geschloß Egau, das der Kunig in dem Krieg dem von Pernnegh „hett abgewunnen, und all annder des Grauen Geschlossen sollten dem „Kunig zu seiner Notturfft offen sein. Die geuanngen Dinstlewt wurdn „dem Zackl geschafft, der tayl sy wcyter gen Rakkrspurg, darnach wurden „sy ledig gezelt". Während die kärnthnerischen Stände zögerten, dem K. Mathias die allseitig besiegelten Friedensbriefe zu übergeben, kam es zu neuen Kriegsunfällen. „Und in mittler ZUt gewunuen die Hungerischen von <) ltnreff. p. 730-735. 158 Geschichte der Steiermark „Lauenmund, der Hawbtman was genannt Ringsmawl, den Thurn „Scherbeg, wcylanndt der Pcysscr gewesen, nagst bey Traburg gelegn. „Und in derselben Zeit umb Mittfastn übereyllien die Hungerischen von „Lauenmund St. Panngratzen-Perg, zu nächst bey Windisch Gratz, der „was von den Pawrn für die Turcke» zugericht zu der Meer, und von „anndcr Unsicherheit wegn. Den namen die Hungarischen auch ein. Nu „was der Perg der Statt Windisch-Gratz gar zu nahenndt gelegn, und „die in der Stat warn, die vertrawctn In die Stat nit vorzuhalltn, „und gabn den Ungrischen die Stat, und liessen die ein an Mittichn „nach Mittenfasten im 1489 Jar; das hctt pflegweise inne Herr Lien-„hart Presicnger". 4) Später that der Feldhauptmann Zackl einen Zug gegen Völkennarkt, welches er jedoch vergeblich bestürmte, nach großem Verluste wieder nach Windischgrätz sich zurückzog, dafür aber im unteren Lande umher raubte undWindisch-Feistritz einnahm. „In dcnselbnZeittn an „St. Philipp und Jakob Tag kam der Jakob Zackl, des Kunigs von „Ungern Hawbtman, mit ctwevil Volckh für die Stat Volkenmargk, und „legt sich pey dem Kloster in die Furstatt, und tett ainen Sturm an die „Stat, davon nam sein Volckh Schadn. Da Im das nicht gelang, zoch „er gen Windisch Gratz; davon tet er am Raiß, und nam vil Viehs; „darnach an demselbn Zug nett und gewan er den Margkt Fewstritz". * 2) Da sich nun auch der verlängerte Waffenstillstand dem Ablaufe näherte, so mögen wir auf das Elend in unseren Ländern, das folgte, einen Schluß machen, da während der Waffenruhe doch noch solche Begebnisse vorgcfallcn waren. Unrest bemerkt daher: „Der fridlich „Anstanndt der ersten 6 Monat gieng aus zu Urbanns Tag des obver-„schribn Jors, und vergieng also an alles Ennd. Da ward aber das „arm Volckh geistlich und weltlich vast beswcrt mit grosser Holldigung. „Das Volck kam erst vast in Vertzagn, wen yedcrman hett guettn Trost „gehabt, cs wurd in dem Anstannd ein Frid gemacht, und wie groß der „Kumer und Armut unnter dem armen Volck was, noch muest man an „manigen Enndn holdign, und vil Edllewt musten ir Mayrhoff pey irn „Gschlcssern holldign und sich gegen den Ungrifchn vorschrcibn, das sy „In kainerlay Widerstanndt tuen wollt» wider mit Krcidschüffen noch „mit Aufrur, sy und all die Irn, das In zu Schadn khem". 3) «) Unrest, p. 735—737. 2) Unrest. p. 740. ’) Unrest. p. 740. vom Jahre 1458—1493. 159 - «3e*r.i48.9' Während dieser Begebnisse war endlich auch nach Oesterreich Bischof Johann von Gran , Erzbischof von Salzburg, Tod des E^Johann am 15, Dezember 1489, wahrscheinlich an Gift geftor-eon ©v««. ben. („Doch als ain eingedrungner Bischoff der heiligen „Kirchen Saltzpurg !" Unrest.) „Und, wer der von Gran zu Ungarn „belibn, das frumet den vier Lanndn Österreich, Steyr, Krain und „Kernndtn - umb manigs Mensch und unmassigs Guet. Und solichs „geschiht am maistcn umb welltliche Ern und grosser Geitigkeit Will»; „dapey Wirt vergessen göttliche Furcht, Lieb und Treu gegn dem „Menschn." r) In Salzburg folgte auf dem Metropolitenftuhle Friedrich V. Graf von Schaumburg. Inzwischen war K. Friedrich IV. allmählig in die Erblande wieder zurückgekommen, und in Begleitung seines Sohnes Maximilian I., auf welchen alle Hoffnung gerichtet war, kam er nach Innsbruck zurück, wo er vom Anfang des Jahres 1489 bis Juni verweilte; am 5. Juni war er in Brixen, am 9. zu Bozen, am 19. in Trient, am 28. in Verona, am 10. Juli in Portenau, am 10. September in Laibach, am 23. in Unterdrauburg, am 26. September in Linz, wo er bis zum Ende des Jahres verweilte. Am Donnerstag vor Lichtmeffen erließ er von Innsbruck die Verordnung an die Müller in Eisenerz, sich in Maß und Manch strenge zu halten an die Müllerordnung, welche der kaiserliche Rach und Verweser der Hauptmannschaft in Steier zu Grätz, Christof Miendorfer kund gegeben habe. * 2) Am 3. Februar 1489 erlaubte er den Radmeisteru in Vor-dernberg des Eisenerzes, den dritten Theil ihres Rauhcisens um Kohl, Getreide und andere Bedürfnisse an jeden Abnehmer hintanzugeben, weil einmal schon in der Nähe von den Erzbcrg umher die Waldungen zu sehr abgestockt und das Kohl seltener geworden sei, jedoch die anderen zwei Drittheile unvergoffen der der Communität in Leoben ertheilten alten Freiheiten. 3) Diese Anordnung aber veranlaßte die Radmeister, Rauhcisen ohne Maß auch um Geld hintanzugebcn, und in dieser Weise große Schulden auf sich zu laden; wogegen im Jahre 1490 neue Maßregeln ergriffen werden mußten. 4) Am 16. Mai 1489 erlaubte und bestätigte er dem Bürger zu Leoben, Wolfgang Nunthaler, neben dem 6 Unrest. p. 738. 2) K. k. (fiuö. Reg. 3) Joann. Urk. 4) K- k. G. Reg. 160 Geschichte der Steiermark Hammer, welchen er bei dem Dorfe Pretau, oberhalb des Stiftes Göß, an der Mur, dem Stifte Göß zur Burgrecht zinsbar besaß, einen neuen Hammer unterhalb, und dem Wasserflutter nach erbauen und bearbeiten dürfe. * * 3 4) Von Portenau am 22. Juli 1489 erließ K. Friedrich mehrere Befehle an Jakob Schrott, Pfleger zu Sonueck, den Pfarrer Caspar zu Fraslau mehrerer Todschläge im Sannthale wegen, unangefochten zu lassen, und den Tabor, welchen gedachter Pfarrer mit Hilft der Nachbarschaft und mit kaiserlicher Zustimmung aufgerichtet habe, nicht zu beseitigen. 2) Mit kaiserlicher Zustimmung erhielten am 23. Februar Egidius Prantner das dem Stifte Gurk gehörige Amt zu Anderburg, Stephan Haundorffer das Schloß Altweiteustein sammt dem Amte Nußberg, Hynko von Schwanberg das Schloß Eibiswald, Friedrich Lamberger der Jüngere das Schloß Eppenstein, und derselbe das Schloß Gutenstein sammt dem Landgerichte, zur pflegweisen Verwaltung, und Fabian Marlinger das Schloß Weitersfeld um 500 Gulden ungarischer Dukaten jährlich, Pongratz Buchsteiner das Schloß und Landgericht Plankenstein sammt dem Amte Lemberg um jährlich 370 Pfund, Hanns Harlanger das Forstamt und die Fischweide in Eisenerz um jährlich 34 Pfund, und Jörg Krabat das Umgeld im Landgerichte Marnberg, und Ulrich Eymser das Schenkenamt zu Bestand und zu pflegweiser Verwaltung. 3) Im Jabre 1489 erließ K. Friedrich fünf Urkunden, durch welche alle dem salzbnrgischen Handel zu Haus, Gröbming und auf den Jahrmärkten in Steier und Kärnthen entgegenstehenden Hindernisse abgestellt wurden. 4) Wolfgang Kabinger wurde zum Einnehmer den N.nten des Amtes Trosaiach und des Umgeldes im Markte und in der Gegend umher bestellt. Achatz Puchter verkaufte auch im Jahre 1489 dem Landesfürsten einen Hof in der Kartutsch bei Marburg.5) Am 30. Juli 1489 ertheilte Papst Jnnocenz VIII. dem Bischöfe Mathias von Seckau, die Patronats- und Besatzungsrechte über die Pfarren St. Nikolaus in Judenburg, St. Peter bei Judenburg, St. Maria in Straden, St. Andrä bei Grätz (in der Murvorstadt), zu Pirkftld, in Passail, St. Margarethen an der Raab, St. Georgen bei Leibnitz, St. Johann im Sacker« thale, in der äußeren Lobming in bestimmten Monate ihrer Erledigung; 0 K. k. G. 91,-g. -) K. k. G. 91 eg. 3) K. k. G. 9icg. 4) Juvavia. p. 4S8. °) K. k. G. Reg. und in einer zweiten Bulle bestätigte dieser Papst das ältere Privilegium des Papstes Bonifazius IX. in den Pfarren St. Maria bei Kirchberg bei Weiz, St. Rupert an der Raab, und St. Rnpert zu Vonstorf, Vikarpriester nach seinem Gefallen einzusetzen und von diesen Anstellungen wieder zu entfernen. ä) Am 28. October 1489 zu Linz bestätigte K. Maximilian I. dem Bisthume zu Seckau sämmtliche alte Handvesten und die darin verbürgten Rechte und Freiheiten zur Belohnung der getreuen Anhänglichkeit des Fürstbischofes Mathias , womit derselbe hohe Verluste, Gefahr seines eigenen Lebens, und die Schmach und Leiden feindlicher Gefangenschaft in dem Kriege gegen die Ungarn so standhaft ertragen hatte. 2) In diesem Jahre bevollmächtigte noch Papst Jnnocenz VIII. einen schon von Papst Nikolaus IV. festgesetzten Beschluß ins Werk zu setzen. Das Chorherrenstift in Stainz hatte nämlich am apostolischen Stuhle die Beschwerde angebracht, daß die ungemein geringen Renken des Stiftes nicht mehr hinreichten, den Pröpsten, die Kanoniker, Laienbrüder und die Dienerschaft, ungefähr 50 Personen, zu erhalten, und bat daher, eine der Pfarren, St. Veit in Mooskirchen, oder St. Lorcnzen im Hengsberge mit dem Stifte selbst zu vereinigen. Der Abt zu Rein hatte den Auftrag erhalten, die Sachlage zu untersuchen; worauf Papst Nikolaus IV. den Befehl ertheilte, weil auch der Landesfürst Kaiser Friedrich IV. seine Zustimmung erklärt habe, eine der genannten Pfarren dem Stifte Stainz einzuverleiben. 3) Die gegenseitige Erbitterung zwischen K. Friedrich 3, i490. und K. Mathias von Ungarn ließ, ungeachtet aller Ver- Tod s. Mathias suche, keinen festen Frieden zu Stande kommen. @S K. Maximilian war indessen, wie oben gesagt worden, gelungen, vor- iimmt "»4 Grah. züglich durch Vermittlung des jungen K. Maximilian, Krieges"' den Waffenstillstand noch einmal und bis zum Ende des Jahres 1489 >) Dipl. Efbr. I. 365. Caesar. III. 586. *) Dipl- Styr. I. 364. „Quot et quanta inelytee Domui nostra Austriac® fidelia obsequia exliibuerit, quot labores, damna, et incommoditates per-pessa fuerit, et pro patri arum nostrarum, bonorumque ecclesi® su® de-fensione carceris et mortis subire periculum non expavit, sed in conflictu nuper cum Ungaris inimicis nostris habito egregie dimicans adversa causante fortuna in manus Hungarorum incidens vulneratus captus ac per menses et annos spreta Pontificis dignitatis reuerentia, dirissimis car-ceribus manoipatus, crudeliterve et opprobriose tentus et traetus fuerit, ad ipsius episcopi, et Ecclesise suse conservationem ac Sublimationen! non mediocriter incitamur, ut ex aiiquo gratitudinis nostro beneficio, etiam alii promptiores ad nostra obsequia se exhibeant et belli subire discri-mina non formident“ —. 3) Stainzer Saalb. Geschichte der Steiermark. — VIII. Bd. JI 162 Geschichte der Steiermark (13. Dezember Lucia) für die innerösterreichischen Lander zu verlängern: „Nun wart durch Kunig Maximilian mit Gunst und Willn des „römischen Kaysers aber ein sridlicher Anstannd der vier Lande, Österreich, Steyr, Kernnden und Krain auf 6 Monat, die sich pald nach „Sunnwendn anhuben, und wert aus St. Lucien Tag, mit solicher „Abrede, das mit solher Zeit furgeuomen und betracht wurd ain ewiger „Fried, und in dem Anstannd sollt» all vor geholldigt die vcrgangn „Holldigung halb geben.. ." 4) K. Friedrich dachte zwar an keinen neuen Krieg; er zeigte sich aber gegen die Herstellung des Friedens immer gleichgiltiger, weil er bei der zunehmenden Kränklichkeit des Königs Mathias, (welcher für die Räumung des Landes unter der Enns allein 700.000 Gulden forderte), den nahen Tod desselben, und mit diesem die Wiedererlangung seiner Provinzen ohne alles Lösegeld leicht erwarten konnte. Wie wenig ihm dabei das Schicksal der innerösterreichischen Provinzen am Herzen lag, mag man aus seiner hartsinnigen Haltung gegen das Land Unterösterreich und die Wiener entnehmen, welchen er auch jetzt noch den Jammer vergönnte, in welchen sie durch die harte ungarische Herrschaft versetzt waren. 1 2) Friedrich blieb im ganzen Jahre 1490 unbeweglich in Linz sitzen. Während nun doch durch den päpstlichen Legaten die Unterhand-* Dingen zur Herstellung eines vollkommenen Friedens eingeleitet und im Gange waren, starb K. Mathias am 6. April 1490 in Wien. Kaiser Friedrich IV, war hiemit seines furchtbarsten Gegners los, und im bittersten Haffe freute er sich auch über dessen plötzlichen Tod unedel und rachesüchtig. 3 4 5) K. Maximilian war eben in Tirol; sein Vetter, H. Sigmund von Tirol, hatte ihm seine Länder abgetreten. 4) Er wurde eiligst herbeigerufen, um nun auch Oesterreich und die anderen Länder seinem Hause wieder zu gewinnen. 5) Auch wurde Reimprecht von Reichenburg mit einer Botschaft nach Ungarn gesendet,.3) mit der Aufforderung, den Maximilian als Erbfürsten des Landes anzuerkennen. 1) timest, p. 740-741. -) Kurz. II. 196-198. 3) Unrest, p. 742. 4) timest. 729—730. 5) timest. 741—742. 6) Unter Reinprecht von Reichenburg, siehe den Aufmerksame n. Jahr 1812. Nr. 17. vom Jahre 1458—1493. 163 K. Maximilian bereitete sich persönlich zu einem Zuge nach Ungarn, kam nach Grätz, versammelte dort ein Söldnerheer und kaiserliche Dienstleute, mit welchen fich das vom Kaiser anbefohlene Aufgebot von Steier, Kärnthen und Krain hätte verbinden sollen, was jedoch bei gänzlicher Erschöpfung der Länder und weil viele Plätze noch in den Händen der Ungarn waren, nicht nach Wunsch vollzogen werden konnte. Von Grätz erhob sich K. Maximilian nach Neustadt, und zog am 22. August 1490 unter allgemeinem Jubel in Wien ein. „Nach dem nam Jm der römisch Knnig Maximilian für einen Zug „gen Ungarn, das Kunigreich zu erobrign. Zu dem Zuck tet im sein Ge-„perer, der römisch Keyser, Hills, und tet Im ein Anschlag in allen seinen „erbliche Samtbeit, und zu Kernndten angeschlagen 300 Gereystg und „400 Fußknecht. Nu was das Lannd von den Ungrischen also verdor-„ben in dem swern und fating Krieg, das sp solches Anschlags nicht ver-„mochtn. — Es zogen auch zu Kunig Maximilian etwe vil Soldner, die „pey den Ungrischen hm Dienst warn gewesen. Und als K. Maximilian „zu Graitz in einer Besamung war, und sich richt zu dem Zug gen Un-„gern, da begebn sich seinen Gnadn die Newstat, und Wien aus der Ur-„sachen, und sprachen, sy Wern den Kunig von Ungern gelobt gewesen, „und nicht weitter, der wer mit Tod vergangn, und vertrewtn, sy wern „irn Gelub mit Ern ledig, und sagten Kunig Maximilian bey trenn „Trewn zu. Auf solichs Zusagen erhueb sich K. Maximilian zu Gratz, „und kham gen Wien an Pfintztag nach St. Bartholomestag in dem „1490 Jar, da wart er in die Stat eingelaffn." Die Ungarn erwählten jedoch den Wladislaus von Böhmen zu ihrem Könige, und K. Friedrich und K. Maximilian mußten es sich in ihrer Ohnmacht gefallen lassen. Indessen bewirkten doch die anfangs siegreichen Fortschritte des jungen Königs Maximilian und seine anderen Anordnungen, daß die ungarischen Besatzungen am 4. November aufbrachen, und aus den innerösterreichischen Ländern bis zu Ende des Jahres 1490 gänzlich abzogen, nachdem sie sich bereits 10 Jahre und 7 Monate in Kärnthen, Steiermark und im Lungau aufgehalten und mit ihren Erpressungen alles erschöpft hatten. „In mittler Zeit, „dieweil Kunig Maximilian noch zu Ungern in seinem Zug und „Hanndl was, zogn die Ungerischen aus des Keysers Lanndn Steyr „und Kernndten und rawmtn all Besetz, so sy in dem Krieg inne gehabt -) Unrest. p. 744-746. 164 Geschichte der Steiermark „Ijattn.1) - Da zugn sy aus an Samstag vor St. Micheltag im Jar 1490. „Darnach rawmtn sy Mawtterdorff, St. Lienhartz Kirche zuTemsweg,dic „Gschloß Moshaim, und Ramungstein, die die Ungerischen mit unpillichn „Phortailn in ir Gewallt Pracht hettn. Desgleiche n des Keysers Dienftlewt, „wo sy an denselben Ennde Besetzung inne Helten, die warn darumb an „die Ennd geschaffn, das sy den Beindtn Widerstannd tettn, und das arm „Volckh Beschütztn vor den Ungrischen. — Die Ungrischen rawmtn auch „Muraw, Stain bey Muraw. — Und an den Pfintztag nach Allerheilign „Tag im 1490 Jar zugn sy alle mittenannder aus dem Lannd, darin sy „mit Gewallt gewesn sind zehn Jar und dritthalb Quatember. Da ge» „denk am yederman, was Schadn — in dem Lanndt so lanng Zeit ge» „schcchen ist". 2) Am übelsten kam bei diesen Begebnissen der alte Niklas von Liechtenstein zu Murau davon. Wie oben erzählt worden, hatte er mit den Ungarn gemeine Sache gemacht, und vertragsweise dem Könige Mathias seine Schlösser theils übergeben, theils offen gehalten. Bei dem Abzüge der Ungarn wurden nun also seine Besitzungen im oberen Murthale zu des Kaisers Händen eingezogen; er selbst mußte aus Steiermark entfliehen , wurde aber in Tirol erkannt, ergriffen und ins Gefangniß geworfen. Dies erzählt der Pfarrer Unrest mit Folgendem: „Der von „Liechtenstain von Muraw, der Allt, genannt Herr Niklas, emphannd „sich und Hort, das In sein Anschlag und fürn einen betrog» hett, wann „er muest noch mit den Ungrischen von Mneraw, und von allen seinen „Lewttn und Gut on alle Gnad scheid», und das alles verlassen, als wer „eS nye sein gewesen; er muest sich auch seiner Snn verwcgn, und aller „seiner Herrschafft, und alles seines Gnets undcrstund sich der Keyser, „und empfalch das Herrn Wallthasar Thannhawser, die Zeit Pfleger aus „Liechtenstain pey Judenburg. Het der von Liechtenstain des Kriegs Ennd „betracht, und den Keyser für seinen LanndSfursten und Herrn behalltn, „und nicht den Kunig von Ungern, und seinen Sun davon geweist, und „In nicht verfolgt, und het auch nicht angesehen allte Neyd und jungen „Rat, und wer seins Gnets selber Herr gewesen, und aus seinen Ge-„schlossern nit Rawbhewser gemacht, Lannd und Lewtt zu grossem Schadn: i) Die Inschrift am Chore zu Scckau, die wir oben angeführt haben, besagt weiter: „Im Jahre 1490 zu St. Gilgentag sind diese und auch andere Schlosser durch K. Maximilian gewonnen und darauf durch Erzbischof Leonhard von Keutschach wieder zum Stift gebracht, auferbaut durch Balthasar Gleinitz und vollendet worden 1519." =l Unrest, p. 746-747. Caesar. III. 587—589. vom Jahre 1458 — 1493. 165 „so Jjctt er sein Ere und sein Herrschafft behalltn, die sein Vorvodern „mit gueter Rue wol 400 Jar besessn haben. Das hat er sich liederlich „durch «ins Hainen Hanndls, der vast Uebermuet berürt hat, und „durch seiner Sun Rat verwegn, dadurch er sich gehn Got swerlich ver-„sundt hat, und auch gegen seinen neben Christn Menschn groslich ver-„gessen. Wan er und sein Sun hettn so grossst unmenschlin Schadn, der „aus seinen Besatzungen beschehen ist, mit allem irm Guet lieber wenndn „solln, dann durch sy geschehn ist; das hette sy doch von Got Danngk, „Lob und Ere. Als der allt Liechtenstain von Muraw abschid mit grossen „Klag, kam haimlich untz an die Etsch, und wolt noch timet getzogen „sein; do wart er gevangen von einem, genannt der Schurff, der hett „sein Kuntschafft, und dem Firmianer Hawbtman auf Tirol geanntwurt. „Da ligt er gefanngen". *) Mit dem besonders mächtigen und gefürchteten ungarischen Feldhauptmann Jakob Zachl schloß K. Maximilian besondere Uebereinkunft; er trat in des Königs Dienste und überlieferte Ihm alle besetzten Plätze, Windischgrätz, Windischfeistritz und Pettau: „In „dem Krieg warn unter dem Jakob Zackl Lauenmund, Loschenthal, Win-„dischgratz und Feustritz; die warn Im gehorsam. Der wart nach Kunig „Mathias Tod Kunig Maximilians Diener, und mit Der Besatzung ge-„wartig; doch hat er die inne mit allen Nutzen in das annder Jar; da „gab er die Besatzung Kunig Maximilian all über; die warn gelassen, „Herrn Lasla Prager, Windischgrätz, Herrn LienhartnKollnitzer, Satten* „mund, einem Soldner genannt Tholian Loschenthal. — In mittn Zeit „gab Herr Jakob Zackl dem Kepser über Pettaw, und was auf der Kirch „zu dem Gotshaws Saltzburg gehört, und er in den Krieg inge-„habt hat". * 2) Am 7. November 1491 ward endlich Frieden geschlossen zwischen dem K. Wladislaus, K. Friedrich IV. und K. Maximilian I. in folgender Weise: Wladislaus gibt alle Eroberungen in Oesterreich, Steiermark und Kärnthen zurück, welche im vorigen Kriege unter dem Könige Mathias gemacht worden sind, und namentlich jene, welche einem Bisthum, Stifte, oder Kloster gehören soll, der Kaiser den vorigen Besitzern zurückftel-len, wenn sie ihm dafür Genugthuung geleistet haben würden. Stürbe er ohne männlichen Erben, so fällt Ungarn an Oesterreich. Dem Kaiser werden hunderttausend Gulden Schadenersatz zugestchert; er behält auch den Titel eines Königs von Ungarn. Am 4. Jänner 1492 bestätigte der 1) Unrest. p. 747—748. Später um das Jahr 1492 ist er wieder begnadiget und in seine Güter zu Murau eingesetzt worden. Idem. x. 793. 2) Unrest. p. 748—750 Caesar III. 594—596. Kaiser diesen Frieden zu Linz, und am 7. März ward er auch mit vollster Gewähr auf dem ungarischen Reichstage angenommen und verbürgt. *) Bald nach diesen Unterhandlungen stürmte ein Heer von 12.000 Türken über Kram bis Laibach mit Mord, Brand und Raub herein, und nur dem hochangeschwollenen Strome der Save dankte die Steiermark diesmal ihre Rettung vor den Barbaren. * 2) Während all dieser Vorgänge tut Jahre 1490 hat K. Friedrich IV. zu Linz folgende Anordnungen gefertiget. Schon am 11. Jänner ließ Conrad von Stauchwitz, Landescommenthurdes deutschen Ordens der österreichischen Balley alle Privilegien und Rechte desselben vom römischen Könige, Maximilian I. bestätigen. 3) Am 25. Jänner gab K. Friedrich dem Bürger zu Bruck an der Mur, Jörg Heberler, einen Versicherungsbrief, ihm nach Wiedereroberung der Stadt Fürstenfcld den Hausnerthurm daselbst zu verleihen. 4) Nachdem das Chorherrnstift zu Oberndorf in Unterkärnthen bei den Einfällen der Türken und den Raubzügen im ungarischen Kriege so sehr herabgekommen war, daß sein Weiterbestehen zweifelhaft schien, trachtete K. Friedrich demselben wieder aufzuhelfen , und stellte zu Linz am 2. März an Papst Jnnocenz VIII. die Bitte, die Einverleibung der Pfarre St. Pankratius in Windischgratz, welche ehedem schon diesem Stifte zugehört hatte, zu gestatten und anzuordnen. 5 6) Am 23. März fertigte er den Befehl, daß allen Pfarrern und Vikarien jeder Handel mit Kaufmannswaareu strenge untersagt bleibe.3) Im April erließ er die Anordnung, daß von allen zu Leoben ausgeschänk-ten Weinen von jedem Marchfasse ein Pfund Pfennige, und von jedem Startin vier Schillinge Pfennige, als Ungeld bezahlt werden sollen, die zu Bruck, zu Trofaiach und in beiden Eisenerzen bereits angeordnet seien. 7) Am 15. August bestätigte er dem Markte Tüffer den schon früher ertheilten Jahrmarkt am Martinitage mit fürstlicher Freinng 1) Unrest, p. 750—751. Kurz. II. p. 198-203. 2) Unrest. p. 750—751. „Und wern die Zeit die Wasser Saw und Gurck nicht groß gewesen, sy hatten unmaölichen Schadn getan, aber sy haben nicht darüber gemugt, und haben doch vil und oft davon versucht." 3) Dipl. Styr. I. 202—203. 4) K. k. G. A. ») K. k. G. Reg. „Monasterium in Oberndorf, quod quidem hac tempestate cum Turcorum incursione, cum Hungarorum assidua preda desolatum inspieitur, neque jam ipsius, coenobii fratribus, unde se alere possint, emo-lumentum superest.“ 6) Scann. Urk. ') Joann. Urk. vierzehn Tage vor und nach dem Markttage selbst; weil ihre Originalprivilegiumbriefe darüber bei den türkischen Ueberfällen verbrannt worden sind. J) Am 13. September erlaubte er den Radmeistern in Vor-dernberg wegen den steigenden Preisen der Lebensmittel, der Kohlen und der Arbeitslöhnung, auch je dritthalb Meilen Rauheisen um 12 Schillinge theurer zu verkaufen, jedoch nur bis auf Widerruf. 1 2) Weil die Güter des alten Niklas von Liechtenstein zu des Kaisers Händen eingezogen wurden, so ertheilte er am Dienstag vor Simon und Juda den Bewohnern zu Murau den Auftrag, dem Balthasar von Tanhausen den Bürgereid zu leisten.3) Am Freitag nach Simon und Juda erging die allgemeine Anordnung, daß aller Waarenverkehr auf Saumrossen und in anderer Weise, über die Piberalpen, Rachaueralpen, Kleinalpen, Lan-sacheralpen u. s. to., wie auch auf anderem ungewöhnlichen Wege abge-than, die betretenen Waaren constscirt, und auf der altbestehenden Straße durch die Stadt Leoben festgehalten werden solle. 4) Am 30. Dezember zu Linz ertheilte er den Eisengcwerken zu Murau Erlaub-niß, Hüttenbergereisen aus Kärnthen zu beziehen, zu verarbeiten und zu verkaufen, wie die Bürger zu Obdach. 5) Dem Franz Prager überließ K. Friedrich das Schloß und Urbar zu Gonowitz um jährlich 90 Pfund Landmünze, dem Michael Püchler das Gaugericht und Urbar zu Auffee pfiegweise, dem Gabriel Wulstnger das Ungeld zu Rein, Uebelbach und um Grätz auf dem Lande, wie es Peter Auer, Bürger in Graß früher eingenommen hatte, bestandweise um jährlich 150 Pfund, dem Wolfgang Frank das Ungeld zu Voitsbörg pflegweise mit dem Landgerichte daselbst, dem Sigmund Paumgartner das landesfürstliche Amt zu Leoben pflegweise. Hanns Winter wurde neben Andrä Wagen und Hanns Raschberger zum Verweser am Zollamte zu Aussee eingesetzt. Am 1. September 1490 erhielten auf ewigen Wiederkauf Ritter Jakob Zeckel von Küend, Niklas, Hanns und Benedict Zeckel seine Brüder und Vettern, das Schloß Ankenstein mit dem Urbar, die Stadt und das Schloß Frie-dau mit allem Zugehöre , so wie dies K. Mathias von Ungarn dem Grafen Ulrich von Schaumburg im Kriege abgenommen, nun aber K. Friedrich IV. an sich gebracht hatte, kaufsweise um 24.000 Gulden 1) Wartinger. Privil, p. 1. 2) Wartinger. Privil, p. 5—7. 3) Joann. Urk. 4) Ioann. Urk. s) Joann. Urk. 168 Geschichte der Steiermark ungarische Dukaten. J) In diesem Jahre wurde auch der sogenannte St. Christophorusorden in der Steiermark eingeführt. * 2) Zu Seckau gründete im Jahre 1490 am letzten April Konrad Vorsthofer eine ewige Wochenmesse in der Stiftskirche. 3) Am 16. Juni 1490 erthcilte der Abt Johann von St. Lambrecht den Bürgern und Markte zu Assenz ein eigenes Sigill, einen getheilten Schild mit den Emblemen eines Bischofstabes und eines Schlüssels. 4 * 6) In Steiermark ward auch der am 9. Jänner 1490 gefertigte Ablaßbrief des päpstlichen Gesandten für Deutschland, Preußen, Dänemark, Schweden und Rußland, Raymund Peraudi, für aüe, welche eifrige und rüstige Hilfe wider die Türken leisten, verkündiget. s) Im Jahre 1490 kam cö zu einer wichtigen Provinzialsynode, einberufen und gehalten vom Erzbischöfe Friedrich V. in der St. Niklaskirche zu Mulldorfam 19. October zur Reform und Erhaltung der sehr sinkenden Kirchenzucht. Die sogenannten Avifamenta oder Vorschläge betrafen unter anderen auch die Einführung einer allgemein gleichen Kirchcn-agende, Messelesung, Weihung der geistlichen Orden, die Einmischung der Mendikanten in die kirchlichen Verrichtungen bestimmten, daß ohne päpstliche und Ordinariats-Bewilligung keine neuen Mendikantenklöster mehr errichtet werden sollen, daß in Ehesachen Niemand, als allein der geistliche Richter entscheide. Ohne vorhergegangenes ärztliches Urtheil dürfe keiner als mit dem Aussatze behaftet von der Kirchengcmeinschast ausgeschieden werden. Alle, unter dem Titel der Religion unbekannte Vereinigungen, Religiousgesellschafteu u. dgl. bildenden Sectirer sollen sogleich abgcthan, die in den Pfarrbezirken notorischen Sünder, (notorie crimi-nosos,) wenn sie in die alten Laster wieder verfallen, ausgenommen Adelige, oder Frauen, der öffentlichen Büßung (puhlicam pönitentiam perag-endam quam vulgus Carianam adpellat) übergeben werden. Die Benedictinerklöster seien verpflichtet, ihre Capitel, welche seit langer Zeit unterblieben, am 21. Juni 1491 in Salzburg wieder und dann unausgesetzt in den bestimmten Zeitfristen zusammenzuberufen und fortan ordnungsgemäß abzuhalten. O K. f. Gub. Reg. 2) Archiv für Geschichte u. s. w. Ridler. I. Nr. 132. 134. ->) Dipl. Styr. I. 294. q,Joann. Ulf. ä) Vvraucr Urkunde. 6) Dallham. p. 242—275. vom Jahre 1458—1493. 169 3. mi. Im ganzen Jahre 1491 verweilte K. FriedrichIV. Steiermark^ $u im Genüsse stiller Ruhe, welche eine lange Reihe K. Friedrich iv. in von Trübsalen, die ihn getroffen hatten, und sein hohes Linz. Alter forderten. Schwer war es, den Kaiser dort zu sehen; noch schwerer, ihn sprechen zu können. Beten, Goldmachen und astrologische Träumereien machten sein Tagesgeschäft ans. Durch einige urkundliche Erlässe für die Steiermark, bewährte er jedoch einigen Antheil an den Geschäften. Um den durch eine Feuersbrunst sehr beschädigten Ort Kindberg wieder aufznhclfe», befreite er am 23. Jänner 1491 die Bewohner desselben von allen Anlagen, Steuern, Umgeld, Ausschlag, Gcrichtsgeld, Mauthen u. s. w. Am 25. Jänner bestätigte er dem Markte Mürzzuschlag die Freiheit von Mauth, Zoll und Anschlag in allen fürstlichen Landen. * 2 *) Am 13. Februar erging die Anordnung, daß alles Eisen, welches außer dem Leobnischen und Hüttenbergerischen, in Murau verarbeitet und verkauft wird, den Aufschlag zu bezahlen habe, und daß dieser Ertrag drei Jahre nacheinander zum Bane der Stadtmauern um Murau verwendet werden sollet) Am 1. Februar befreite er das Chorherrenstift zu Rottenmann von Feldzügen, Steuern und anderen Diensten, und setzte fest, daß dasselbe bei landesfürstlicher Aufforderung zu einem Feldzuge oder zu anderen Diensten nur 10 Pfunde zu leisten habe. Am 31. Mai 1491 erging Befehl an Friedrich von Stubenberg, Tiebold Harracher und Hanns Peuerl, alles anzuwendeit, um den Ungarn das Schloß Hohenbruck zu cntreissen, nachdem bereits Stadt und Schloß Fürstenfeld in kaiserlichen Händen feien. 4) Am 14. October befahl er dem Balthasar von Tanhausen, Rath und Hauptmann in der oberen Steiermark, die abgeworftnen Brücken zu Murau wieder herzustellen und an denselben die Mauth zu heben. 5) Am 2. November 1491 fertigte er einen Bestätigungsbrief für Georg Saltzen, welchen Bincenz Khum, Pfarrer zu heil. Kreutz in Nohatsch, für den Frauenaltar in der St. Bartholomäuscapelle in Rohatsch zur Ernennung vorgeschlagen hatte. n) Am 28. Dezember ertheilte er der Stadt Murau ein eigenes Wappen, einen getheilten Schild mit dem österreichischen und steierischen 0 Joann. Ut!. 2) Joann. Utf. Gleiche Bestäugung von K. Max I., Linz, Freitag nach Pauls Bekehrung. 1491. 3) Joann. Ur!. *) Mailath. Gesch. v. Ungarn. III. 228. s) Joann. Ur!. °) K. f. Gub. Reg. 170 Geschichte der Steiermark Wappen in jedem gelbe. -1) Am 4. October 1491 hatte Georg von Losenstein dem Kaiser Friedrich einen Revers gefertiget für die Anstellung als Hauptmann im Fürstenthume Steier: „Dieselbe Hauptmannschaft und das Schloß Grätz time zu haben, treulich und aufrichtig zu verwesen, das Landrecht wie sich gebührt und von Alters Herkommen ist, zu halten, Sr. Majestät Kammergut zu fördern, und mit den kaiserlichen Dienstleuten das Schloß zu Grätz, dieweil Irrung im Fürstenthum Steier, und ein allgemeiner Frieden darin nicht ist, zu behüten und zu bewahren". 2) Am 25. Dezember zu Neustadt 1491 bestätigte K. Max I. den Bürgern zu Bruck an der Mur die Rechte der Freiheit von Mauthen, Zöllen, Führfahrten und Brückengeldern, womit sie vor Alters schon von K. Rudolf L, I. 1277 und Kaiser Friedrich dem Schönen betheilt worden waren. 3) In diesem Jahre wurden gegeben, oder belassen, dem Richter und Rath der Stadt Grätz das Umgeld daselbst, dessen Ertrag bisher zum Schutzbau der Stadt war verwendet worden, bestandweise um jährlich 400 Pfund, dem Sebastian Spangsteiner das Schloß und Amt Schwanberg mit dem Umgelde um jährlich 270 Pfund, dem Hanns Harlanger zum Ersatz der vielen Beschädigungen an dessen Sitz zu Jren-frizdorf in der Kriegeszeit, der Zehend zu St. Ruprecht ob Murau um jährlich 32 Pfund, dem Hanns Geuman die zwei Schlösser zu Voits-berg sammt den Aemtern in der Kainach, zu St. Oswald, Köflach, Her-zogenberg, Lugostberg, GaiSfeld, Tregast, Graden, Gößnitz,. Velber und Kainach um jährlich 500 Pfund, dem Hanns Sinzeudorfer die Fischweide int Mürzthal um jährlich 50 Pfund, dem Sebastian Spangsteiner und Christof Pfuntan das Verwesamt am Halle zu Auffee, das Gau-gericht und Schloß Pflinsberg mit der Bnrghut, dem Hanns Hann das Umgeld zu Mureck, Fehring, Feldbach, Pöllau, Birkfeld, Gleistorf, Passail, Weiz, Kirchberg, Anger, Fladnitz, Voran, Reitenau, Büschelsdorf, St. Ruprecht und Burgau, dem Gabriel Wulfinger das Umgeld zu Leoben, dem Wolfgang Weiß das Umgeld zu Marburg, dem Hanns Peurbeck Bürger im Jnnernberg des Eisenerzes das Umgeld daselbst, dem Hanns Zünner das Umgeld zu Vordernberg, dem Hanns Kheyl und Hanns Hann das achtzigste Pfund der durchgehenden Maaren zu 9 Joann. IUI. s) K. k. Gub. Reg. *) Wartinger. p. 61. Hartberg und Fürstenfeld um jährlich 500 Pfund, dem Sigmund von Liechtenberg die Acmter Schönstein und Katzenstein sammt Urbar und Landgericht um jährlich 4 00 Pfund, dem Hanns Sinzendorf die landesfürstlichen Aemter in der Stanz, Stolling, Herzogenberg, mit dem Umgelde im Aflenzthal, Mürzthal und in den Nebeuthälern, um vorn Ertrage mit acht Gereisigen zu Pferde und 12 zu Fuße das Schloß zu Bruck an der Mur und die Bastei daselbst zu hüthen, und den Rest in die landesfürstliche Kammer zu verrechnen, dem Hanns Keyl den kaiserlichen Antheil an dem Aufschläge von Wein im Fürstenthum Steier jährlich um 2300 Pfund Rheinisch, mit Ausnahme der Weine, worüber Prälaten und Adelige kaiserliche Guadenbriese haben, dem Jörg Winkler das Schloß Eppenstein mit dem Amte Bonstorf, das erste Jahr um 400, und alle anderen Jahre um 500 Gulden, dem Stadtrichter zu Marburg, Benedict Sctel, das Amt Marburg mit dein Urbar um jährlich 900 Pfund, dem Michael Puchler Urbar und Gericht zu Auffee um jährlich 100 Pfund, dem Erhard von der Haide das Schloß Neidtberg.l) Durch eine landessürstliche Verschreibung, (Linz, Samstag nach Margarethen 1491,) soll der Sitz zu Tobl, der Teich daselbst und das Wildbad in den Besitz des Sigmund Prüschenck, Freiherrn zu Stattenberg, bis zur Abzahlung seiner Schuldfordernng gekommen sein. Am 4. Juni 1491 ist die neuerbaute Kirche St. Marein, oder Maria am Rain bei Neumarkt feierlich eingeweiht worden. In diesem Jahre 1491 hat der Generalabt, Nikolaus von Eberach das Stift zu Rein untersucht. 2) % 1492. Das ganze Jahr 1492 verweilte K. Friedrich zu K. Friedrich iv. in ginj. Sein Wien wollte er nicht mehr sehen, seit König Anordnungen. Mathias darin gehaust hatte. Während dieser Zeit erflossen mehrfache Entschließungen und Befehle. Am 10. Jänner erlaubte er den Murauern zum Behufe ihrer altberechtigten Eisenuiederlage ein eigenes Haus als Niederlagsstätte zu kaufen und einzurichten; und am 10. Februar ertheilte er ihnen zu den bereits bestehenden Jahrmärkten auch noch einen neuen aus den Kreutzerhöhungstag. 3) Am Montage nach Lätaresonntag befahl er seinem Pfleger auf Furchtenek und Amtmann auf Schönstein und Katzenstein, Sigmund Liechtenberger, allen Weinausschank unter dem Zapfen in Pfarrhöfen und auf dem Lande zu i) Urkunden der I.!. Gub. Reg. z) V. Runensia T. IV. 1582—1500. 3) Scann, Urk. 172 Geschichte der Steiermark Schönstein umher, auch allen Handel und Verkauf mit Getreide, Vieh, Käsen, Schmalz und anderen Maaren strenge zu unterdrücken, alles dies nur allein im Markte Schönstcin geschehen zu lassen, und den Salzver-kehr auf den altherkömmlichen Straßen festzuhalten. Am 2. Mai 1492 bestätigte er alle Privilegien des Marktes Saldenhofen. *) Am Montage vor Margarethen erließ K. Friedrich IV. folgende Anordnung: Die frühere Ordnung wegen des freien Rauheisendrittels, dasselbe für Kohle und Lebensmitteln hintanzugeben, soll aufhören; dafür sollen die Eisenverleger in Leoben im Vereine mit den Radmeistern in Vordernberg, zu Leoben und an der Mur auf geeigneten Stellen große Kohlbrennereien und Kohlenspeicher aufrichten, an welchen Kohle erzeugt und von den Radmeistern selbst geholt, von ihnen aber auch die Kohlbrennerei mit dem nöthigcn Selbe versehen werden sollen. Der Kaiser werde wegen diesen Kohlungsstätten noch absonderlich mit den Leobnern verhandelnd) Zu gleicher Zeit erfolgten noch andere Aufträge, und zwar: Wenn die Eisenverleger zu Leoben, Radwerke in Vordernberg, Schuldenhalber an sich bringen, hätten sie dieselben in rüstigem Betrieb zu erhalte», weil sie sonst von des Landesfürsten Gnaden eingezogcn werden sollen; und weiters, daß aus allen Eisenfabrikaten, welchen Namen sie immer tragen mögen, entweder das eigene Zeichen der Werkstätte, oder der nahe dabei gelegenen Stadt oder des Marktes, aufzuschlagen sei; weil durch überhandnehmende Vernachlässigung dessen, das Leobuische Eisen so sehr anßer Verkehr gebracht werde. Deswegen wird auch an die Eisenstätten um Murau, Linz 9. und 11. Juli 1492 der Auftrag erlassen, alle Eisenfabrikate, welche aus sogenanntem Waldeisen (nicht Leobnischem Eisen) geschmiedet würden, mit einem absonderlichen Zeichen kenntlich zu machen, ja daß die Eisensabrikation aus Hüttenbergerischen, oder anderen fremden Eisen, gänzlich abgethan werden solle. * 2 3) Zu derselben Zeit erhielt auch der Hauptmann in der oberen Steiermark, Balthasar von Tanhausen den strengsten Auftrag, allen Handel mit Weinen, Kaufmannswaare u. s. w. bei dem gemeinen Volke, zum Nachteil und wider die Rechte und Freiheiten der Städte und Märkte , überall zu unterdrücken. 4) Zwei ganz geringfügige Briefe folgten hierauf: ein Wunsch an die Aebtiffin in Göß, die Tochter des kaiserlichen Pflegers zu Obersachsenburg, Sigmund von Lind, 1) K. k. ®. A. 2) Joann. Itrf. K. k. G. Reg. 3) Joann. Ur!. 4) Joann. Urk. tnnn Jahre 1458—1493. 173 tu das Kloster aufzunehmen, und gleich anderen Edeltöchtern zn halten;') und ein Gnadcnbrief an Jörg Mörblcr, Pfarrer zn Uebelbach, das freie Fischrecht zn genießen auf der Feistritz vom Pfarrhofe bis an die Landesgrenze der Herren von Perneck. * 2) Am 24. August erfolgte ein Auftrag an Tiburtius Kizendorfer, Truchseß und Pfleger zu Kammern, dem Stifte Seckau in dessen Alpen Gottsthal und Pernthal keinen Eintrag thun zu lassen. 3) Am 29. August bestätigte K. Friedrich dem Markte zu Leibnitz die altherkömmlichen Jahrmärkte zn Philippi, und am St. Jakobstage im Juli, und den alten Burgfrieden mit dem Bnrgrechte an derLantscha-brücke. 4) Gleichzeitig erfolgte die Weisung an Bürgermeister , Richter und Rath in Bruck an der Mur, Leoben, Knittelseld, Vordernberg und Jnnernberg, ihre sämmtlichcn Elsenwagen dem landesfürstlichcn Rath, Kämmerer und Burggrafen zu Steher, K>sspar von Rogendorf, vorzulc-gen und dieselben von ihm berichtigen und glcichstellen zu lassen. 5) Am 23. November erging ein Auftrag an alle Obrigkeiten, in Folge ernstlicher und reiflicher Bcrathung mit allen kaiserlichen Räthen, mit Ausnahme des Hüttcnbergerrauheisens in Käruthen, und desjenigen, sodas Stift St. Lambrecht an vier Feuern glühet, ganz und gar abznthnn, wo derlei betroffen werde, alles fremde Eisen abzuthun, es confisciren zu lassen, und dadurch allein nur den Lcobnischcn Eisen den immerwährenden Absatz zu sichern, damit das landcösürstlichc Kammergnt nicht weiters mehr beeinträchtigt werde. 6) Am 27. November erhielt Sigmund Prüschenk, Freiherr zu Rottenberg, Obristen-Schenk in Oesterreich, Truchseß in Steier, kaiserlicher Hofmarschall und Kämmerer, zu Bestand um jährlich 13.000 Gulden das ganze Zollamt in Aussee, die Salzmauth, das Schloß und Urbar Pfliudsberg, das Gaugericht, den Grundlsee, das Umgeld und die Eisenmauth daselbst. 7) Am 4. December fertigte K. Friedrich IV. die Bestätigung für Ludwig Peer, Bürger in Pettau, über ein an Jakob Zeckl verkauftes Haus in derselben Stadt. 8) Am 24. December ertheilte K.Friedrich dem Markte Schwanberg einen Jahrmarkt auf denMatthäus-tag, und einen Wochenmarkt auf jeden Mittwoch mit der gewöhnlichen -) Johann. Urk. 2) K. k. Gub. Archiv. 3) K. f. Gub. Reg. ) Joann. Urk. Hofrichter, p. 35. 2) Btbt. des liier. Vereines in Stuttgart. XL. p. 8—33. 3) Ioann. Urk. 4) Joann. Urk. vom Jahre 1493-1521. 179 10. Dezember ein gleicher für die Stadt Bruck an der Mur; und ebenso am 20. Dezember, in Ansehung der Rechte, Besitzungen desEhor-herrenstifteS und des Jahrmarktes des Ortes Stainz, zu Pfingsten. 4) Endlich erfüllte, er zu Wien am 20. Dezember 1493 die Bitte der steierischen Stände und bestätigte in einer ausgedehnten Urkunde alle alten Handvesten, Rechte und Freiheiten des Landes, nach dem Beispiele seiner Vorahnen, und zwar: die Urkunden K. Friedrichs VI. (Grätz, Stephanitag 1443,) H. Albrechts II., (Grätz, Nikolaitag 1339) und Kaiser Rudolfs L, (Wien, X. Kal. Mart. 1276.) Am Sonntage Lätare 1493 hatten Jörg Lacher, Bürger zu Rad-kersburg, die ihm von den Brüdern Wolfgang und Ambros Sterzinger zu Radkersburg verkauften landesfürstlichen Lehengüter zu Pridigo und Pfarrerstorf in der Radkersburger Pfarre erhalten; am 29. November empfing Hanns von Klech Lehengüter aus dem Besitze der Cillier und der Edlen von Liechtenstein, Hof und Burg zu Schleunitz mit dem Dorfe und freien Gerichte daselbst, Güter zu Lemberg, Kötsch, Sykolach im Draufelde, in der Schleunitzerpfarre, Kötsch und zu Pfamitschach am Pacher, und am 20. December Wilhelm von Trautmannsdorf für sich, für seinen Bruder Hanns, und für seine Vettern, die Brüder Wolfgang, Jörg, Sigmund und Ernst Trautmannsdorfer, die Erblehen zu Kilchberg (den Sitz zum) in der Grafendorferpfarre, Lautersdorf an der Raab, Aschau bei Bergfelden, und die Cillierlehen an der Sacka aus dem Fischbaue daselbst. * 2) Im November des Jahres 1493 wurde der Streit um die Kirche zu Mooskirchcn zwischen dem Bischöfe von Seckau und dem Stifte Stainz geendet. Aus Befehl des steierischen Landeshauptmannes, Georg von Losenstein, ward diese Kirche und Pfarre dem Propste zu Stainz eingeantwortet worden. Nachdem aber Bischof Mathias von Seckau die rechtmäßigen Befitzesurkunden den Kaiser vorgelegt hatte, wurde das Stift Stainz zu weiterer Verfolgung seines vermeintlichen Rechtes an den geistlichen Richter gewiesen, die Pfarre Mooskirchen mußte dem Bischöfe überantwortet werden, und ein allgemeiner Befehl erging, alles dasjenige der Pfarrkirche zurückzustellen, was während des Streites widerrechtlich derselben entzogen worden ist.3) Im Jahre 1493 erhielten Barthlmä von Mörsberg, Schloß, Urbar und Herrlichkeit Neidt-berg zu lebenslangen Besitze für ein Haus in der hinteren Schmidgasse 9 Joann, litt. Wartinger. p. 53. 2) K. k. G. Reg. 3) K. k. G. Reg. 180 Geschichte der Steiermark bei dem Reckthurme gelegen, mit Mayerhos und Garten, so er an den Landesfürften abgetreten hatte; Sebastian Mynndorscr, Schloß und Urbar Plankenstein mit dem Amte Lemburg bestandweise um jährlich 400 Pfund, Balthasar Gleinizer,Pfleger zu Arnfels, Schloß und Urbar zu Arnfels mit dem Weinaufschlage daselbst um jährlich 400 Pfund; Fabian Malniczer, Schloß und Urbar Weitersfeld sammt dem Aufschläge um jährlich 500 Pfund und Ungcld zu Mureck, St. Leonhard in den Püheln, zwischen der Mur und der Peßnitz, St. Veit und an der Leutschachbrücke, zur Verwaltung; Hanns Geyman die beiden Schlösser Voitsberg und Lankowitz und die Aemter in der Kainach, zu St. Oswald, Köflach, Tragöß, Herzogenberg, Angestberg, Gaisfeld, Graden, Gößnitz, Velberg und an der Kainach, um jährlich 500 Pfund; Hanns Winnter, das Schloß Neuhaus im Ennsthale pflegweise; Franz Prager bestandweise das Schloß Windischgrätz mit der Weisung, dasselbe abzubrechen und dafür den Schulthaizinger Thurm in der Stadt zur Wehre zu bauen und zuzurichten von dem Gefälle, wovon jedoch jährlich noch 100 Pfund an die Kammer abgeführt werden sollten; Niklas Licßnik das Amt zu Marburg bestandweise um jährlich 800 Pfund; und Thomas Pflanz, Mauth und Aufschlag zu Leoben um jährlich 1400 Pfund. ') Am 25. Jänner 1493 übergab Barbara Frosch ihr ganzes väterliches Erb-theil am Krunglsee zu Aussee dem dortigen Spitale zu Eigen zur Aufnahme und Pflege ihres kranken Mannes Wolfgangs * 2) Allgemeine Anschläge, welche dieses Jahr im Lande Steier von Prälaten, Adeligen, Städten und Märkten geleistet werden mußten, wurden zweimal, und zwar zu 16.000 und zu 3000 Pfund eingetrieben. 3) In diesem Jahre 1493 soll die Kirche St. Oswald in Eisenerz in ihrer damaligen Gestalt ganz neuerbaut worden sein, vorzüglich durch Geschenke in einer letztwilligen Anordnung des Georg Nördlinger, Stadtrichter in Stadtsteier, seit 1463, welcher im Jahre 1490 gestorben ist. 4) >) K. k. Gub. Neg. -> K. k. G. Neg. 3) Rein. ltd. ->) Casar III. 598. Anm. 8. Juni 1488 war der Bischof von Laibach, Sigmund von Lamberg, gestorben. Man wählte dazu den Christoph Räuber, erst 18 Jahre alt, einen Herr von großen Geistesgaben, der erst 22 Jahre alt, 1493, vom Papste Alexander VI. bestätiget worden war, mit dem Bedingen, daß er sogleich (anno atatis 22.) zum Priester und im 27. Altersjahre zum Bischöfe sollte geweiht werden. Er war für K. Max I. und Ferdinand I. der wichtigste Mann in Jnnerösterreich und im kaiserlichen Cabinete. vom Jahre 1493—1521. 181 Die Verhältnisse zwischen Salzburg und dem 3 1494 österreichischen Landesfürsten, welche durch den ungarischen K. M«i. D-rord-Krieg so sehr waren gefährdet worden, forderten vor Allem hinfichtlich des Besttzthumes eine erneuerte Orb» TürkeneinMe. nung. Erzbischof Bernhard hatte, wie oben gesagt, nach dem Wunsche des Kaisers endlich (Jahr 1481) dem Erzbisthume zu Gunsten Johanns Bekenslörs entsagt und es dem Letzteren abgetreten, K. Friedrich IV. dagegen eine Urkunde gefertigt mit feierlicher Versicherung, daß er alle Ungnade gegen den Erzbischof Bernhard und das Hochstift auf» gebe, auf allen Ersatz der Beschädigungen, welche ihm und seinen Leuten von den salzburgischen Schlössern und Gereisigen zugefügt wurden verzichte, und daß er alle dem Hochstifte entrissenen Herrschaften, Städte, Schlösser und Güter wieder zurückstellen wolle. Ungeachtet die Ungarn, welche seit dieser Versöhnung mit dem Kaiser das Hochstift feindlich behandelten, nach dem Tode des Königs Mathias, theils gezwungen, theils durch Geldsummen abgefertiget, aus den salz-burgischen Schlössern und Ortschaften abgezogen waren, blieben bis zur Stunde noch viele salzburgische Besitzungen in Steiermark in den Händen des K. Friedrich, welche der Erzbischof Friedrich V., ungeachtet des zwischen K. Maximilian I. und dem Ungarnkönige am 7. November geschlossenen Friedens bisher noch nicht eingelöst hatte und dem Kaiser Genug-thuung schuldig blieb. Nun erst trat E. Friedrich V. vor K. Maximilian I. und taidingte wegen der Zurückstellung, wobei er 18.600 Gulden erlegen mußte. Dadurch waren nun in Steiermark an das Erzstift wieder zurückgelöst: Schloß, Markt und Kasten Lichtenwald, Schloß, Markt und Vicedvmamt Leibnitz sammt Zugehör, das Schloß Reichenburg, Thurm und Amt Baierdorf, und Schloß und Amt Vonstorf; Pettau und Rann jedoch sowie Gmündt in Kärnthen blieben noch bis auf Weiteres in den Händen des Kaisers, unvergriffcn und unbeschadet zwar jedoch der hochstiftlichen Rechte. *) Die darüber zu Wien am 29. Januar und 6. März 1494 gefertigte Urkunde besagt im Wesentlichen Folgendes: „Als weiland König Mathias von Ungarn in den abgewichenen Jahren wider den römischen Kaiser Friedrich, unfern Herrn und Vater, Fehde und Feindschaft geübt, und Land und Leute Seiner kais. Majestät aus den hernachbezeichneten Städten und Schlössern, welche von Salzburg der Krone zu Ungarn t) Zauner's Chronik. III. 224 und 227—228. Steirisch-ständisches Normalienbuch. p. 53. 182 Geschichte der Steiermark eingeantwortet worden waren, merklich beschädiget hat, welche Städte und Schlösser wir aber mit großen Kosten und Schaden erobert und bisher inne gehabt haben, so haben wir auf Bitten des ehrwürdigen Erz-bischofes Friedrich von Salzburg, zu Lob und Ehre der HH. Ruprecht und Virgil, zur Wiedererhebuug des durch die vergangenen Kriegsläufe selbst sehr beschädigten und zerrütteten Erzstistes, und weil dasselbe zu unserem Hause Oesterreich verwandt ist, diesem Hochstifte wieder gnädig zurückgestellt und eingeantwortet: Schloß und Stadt Pettau, das Amt daselbst, den Gerichtszwang und alles dazu gehörige; Schloß, Stadt und den Kosten zu Rein; Schloß, Markt und den Kosten zu Liechten -wald; das Schloß Reichenstein und das Schloß Leibnitz, das Vicedom-yaus, das Vicedomamt, den Markt und alles Zugehör daselbst; Baierdorf; das Schloß Reichenburg; das Schloß Vonstorf mit dem Amte und Zugehör, und alle anderen Güter in Kärnthen und Oesterreich; Reißberg, Ober- und Niedersachsenburg, Tackenbrunn, Reichenstein, Gutten-6erg, Eisenerz, das Landgericht auf dem Krapfelde, solchen Gestalten, daß das Hochstift Salzburg dieselben Städte, Herrschaften, Schlösser mit allen ihren Rechten und Renten fürderhin von uns und unseren Erben ungehindert besitzen solle, doch behalten wir uns und unseren Erben bevor, aus besonders bewegenden Ursachen, Schlössern und Herrschaften, Gmün-den, Pettau und Rein, mit allen ihren Aemtern, Mauthen, Zöllen und Zugehörungen, nichts ausgenommen, in der Gestalt jedoch, daß dieser Besitz uns und unserem Hause Oesterreich au unfern und dem Erzstifte an dessen Sachen unvergriffen und unschädlich sein, und wenn wir oder unsere Nachkommen um dieser Schlösser und Herrschaften wegen von dem Hochstifte angelangt werden sollten, wollen wir uns darin, wie sich's gebührt, halten. J) Vergeblich bemühten sich indessen die späteren Erzbischöfe, auf Pettau und Raun um ihre Rechte geltend zu machen; Erzbischof Leonhard erwirkte im Jahre 1506 nur die Zurückstellung von Pettau in Pfandbesitz und auf Wiederlösung gegen eine bestimmte Geldsumme; im Jahre 1565 stellte K. Maxmilian II. den Pfandschilling zurück, und der Erzbischof Johann Jakob mußte Pettau wieder an Oesterreich abtreten, und aus den Stand der Dinge wie im Jahre 1506 wieder zurückgehen. 2) 0 Urkunden im k. f. Gub.-Archive. Die Wiederholung dieser Erklärung in einer eigenen Urkunde, Innsbruck, 24. Februar 1497; und nachmalige Verweigerung der Rückstellung von Gmünd, 91ann und Lichienwald. Hall. 8. October 1497. 8) Juvavia. Abhandlung, x. 375—377, vom Jahre 1493—1521 183 Zu Ende des Jahres 1493 oder zu Anfang des Jahres 1494 setzte K. Maximilian I. endlich eine eigene Regentschaft über die jetzt sogenannten niederösterreichischen Länder Oesterreich, Steiermark, Kärnthen, Krain, Jsterreich und den Karst ein, mit einem obersten Hauptmann, Statthalter und Regimentsräthen, mit Vollmacht zu berathen und zu entscheiden über Alles, was sonst dem Landesfürsten zusteht, und mit Verwaltung der Kammergüter. Bald darauf begab sich K. Max I. in das deutsche Reich. Am 6. März 1494 war er in Salzburg. Vom 29. März bis Ende April verweilte er in Füffen. 4) Am Donnerstage nach dem Sonntage Quafimodogeniti zu Füffen 1494 fertigte K. MaxI. das Anstellungsdecrct für seinen Caiitor, Hanns Kerrer, als Pfarrer in Pettau. * 2) Zugleich «flössen verschiedene Bestätigungsbriefe der älteren Handveste», Rechte und Freiheiten am Mittwoch vor Lichtmessen für Knittelfeld, am 12. April für Vorderuberg, am 9. Mai für Stainz, am 14. Mai für Fürstenfeld, am 16. Mai für Fehring und am 26. December für die Stadt Leoben. 3 4) Zu Trier am 24. Juli 1494 bestätigte K. MaxI. unter ungemeinen Lobsprüchen über den Fürst bischof von Seckau Mathias die sämmtlichen Fundationsbriefe, die Rechte und Freiheiten des Bisthumes, und erklärte in einer zweiten Majestätsurkunde, daß er in keinerlei Weise den Rechten und Freiheiten des steiermärkischen Clerus einen Abbruch thun wolle. 4) Im Jahre 1494 übertrug K. Max I. dem Ritter Reimprecht von Reichenburg, seinem Hofmarschall, die Hauptmannschaft in Steiermark mit einem Solde von 500 Pfunden und die pflegweise Behubung des Schlosses Grätz, ') Bibi. d. Ut. Vir. von Stuttgart. X. 8—33. -) K. I. G. Reg. 3) Joann. Urk. 4) Dipl. Styr. I. p. 295. 366—369: „Iam nondum animo nostro excide-rint, neque dum vita comitabitur , excident egregia ejus. (Episcopi Mathiie) facinora et fortissima ejus gesta, quibus pro tutenda Ecclesia dicta, et patria, et terris nostris haereditariis, nedum ipsius Ecclesise fa-cultate, et quidquid per Ingenium et labores suos inexhaustos vitse sua tempore oonquisitum habuit, liberal! et prompte animo arogaverit, et personam suam propriam, cum nostris plurimum prodesse videret, sape hostibus objiciens, fortissimum illud in montibus castrum Eppenstein ab Hungaris, unicum eorum prasidium, et totam patriam nostram, simul-cum ecclesia, non sine sanguinis sui effusione dira saucitote libar-guerit, ao se ipsum potius ab hostibus capi et duro earcere macerari parni fecit, quam in prelle cadendo tantam nostram infectam demit-tere vietoriam.“ 184 Geschichte der Steiermark worüber derselbe am 22. Juli seinen Reversbrief ausgestellt hat. *) Gleicherweise stellte Leonhard von Erna», nach seiner Ernennung zum Vice-dom und Landschreiber in Steiermark, die Uebernahmsurkunde aus am Dienstage nach Sonntag Judika, daß er das Vicedom- und Landschreiberamt getreu und aufrichtig verwalten, die landesfürstlichen Gülten und Renten von Städten, Pflegern und Amtleuten zu rechter Zeit abnehmen, überantworten und jährliche Rechnung darüber genau pflegen, Niemanden wieder alten Herkommen beschweren, auch alle Gerichtsfälle mit Rath verständiger Leute erledigen, und dabei weder Gabe, Freundschaft noch Feindschaft, oder irgend etwas anderes, sondern allein nur die göttliche Gerechtigkeit vor Augen haben, an den landesfürstlichen Stadtsteuern, Gülten und anderen nichts entziehen lassen wolle. 2) Am 7. September erhielt Achaz Mutmansdorfer und dessen Gemahlin Ursula, Witwe des Hanns von Süffenheim, um 700 Pfund das Schloß Süssenheim in Pfandbefltz; Schloß und Herrschaft Seldenhofen bekamen zu gleicher Zeit in Pfandbefltz die Brüder Wolfgang, Andrä und Wilhelm von Graben für die Kaufsumme eines Waldes am Galamigk und mehrere Dörfer und Teiche umher. In diesem Jahre überlies die landesfürstliche Kammer dem Ritter Christoph Rottaler, Zehenten und Mauth zu Friedberg, in Pfandbefltz bis zur Abzahlung eines Darlehens von 1000 Gulden; dem Friedrich Hofman die Verwaltung der Mauth in Rotcnmann; dem Richter und Rath in Leoben den Aufschlag und die Mauth zu Leoben pflegweife; dem Jörg Wolf, Verwaltung der Mauth und des Amtes auf der Zeyring; dem Hanns Herzheimer die Verwcferei des Zollamtes zu Aussee, des Kaufs der Mauth vom Salze, des Schlosses Pflinsberg und des Grundlsees; dem Michael Püchler die Eisenmauth und Niederlage zu Aussee; dem Ritter Ladislaus Prager, Erbmarschall in Kärn-then, bestandweise das Schloß Sonneck und das Amt Prasberg; dem Thomas Gradeneker die pflegweise Verwaltung des Schlosses und Urbars Osterwitz im Sannthale mit Verpflichtung, von je 25 Pfund Renten einen gereistgen zu Pferde zu landesfürstlichem Befehle bereit zu halte»; dem Sebastian Minndorfer pflegweise das Schloß Forchteneck, und die Aemter Schönstein und Katzenstein; dem Hanns Rohitscher, Schloß, Amt und Mauth Rohitsch; dem Seyfried Nattenberger pflegweise das Schloß Gonowitz; dem Jörg Moyser die pflegweise Verwaltung des Schlosses, y K. k. Gub. Reg. ®) K. k. Gub. Reg. der Stadt und dcs Landgerichtes Pettau mit dem Burghutsgehalte von jährlich 500 Pfunden; dem Heinrich Eberbach die Verwaltung des Amtesund Tabors zu Radkersburg; dem Hanns Gaymann bestand-weise die Schlösser Voitsberg und Lankowiß und die Aemter Köflach, Kainach, Tragöß, Herzogberg, Lukasberg, Gaisfeld, Graden, Gößnit, Velber und in der Kainach um jährlich 500 Pfund; und das Landgericht und Marchsutteramt in Voitsberg zur Verwaltung; dem Bernhard Weidhauser die Pflege des Schlosses Puchberg ob Voitsberg, sammt dem Judenamte daselbst; dem Ritter Adrian von Greißeneck die Aemter und Vogtei zu Obdach und Wierding bis zur Bezahlung seines Guthabens mit jährlich 200 Pfunden; dem Jörg Freiherrn von Kastelbark pflcgweise das Schloß Weitersfelden; dem Engelhard von der Haide die Pflege des Schlosses Hartberg mit dem dazu gehörigen Urbar, und Bürgern und Leuten; dem Hanns Mattis pflegweise das Schloß Masseu-berg und die Burghut zu Leoben; dem Benedict Mosheimer Schloß und Burghut Großsölk. J) Am Freitage nach Neujahr 1493 hatte Wilhelm von Auersperg erhalten die landesfürstlichen Cillierlehen, Güter zu Ober- und Unter-Gastrey, Bcitenbauch am Pack, Fresen unter Baselsdorf in Buchberg am Bacher, auf dem Draufelde, den Haarzehend , die Bauwasser an der Drau, um Stattenberg, Pulzga, am Glamitz ob Gamlitz, in der Gernach bei Gamlitz ob Ernhausen. * 2) Am 6. Februar 1494 erkaufte das Stift Stainz von Otto von Stubenberg das Dorf Grafendorf sammt Fischweide in der Stanz, das Marchfutter und Richterrecht zu Neundorf, Hkrschzehend zu Pösenreuth, Rorbach, das Richter-recht zu Munthgleinz, Nassau, Guglitz und Mayrhofen. 3) Dem Chorherrenstifte zu Voran bestätigte der Erzbischof Friedrich von Salzburg, 26. Juli 1494 alle älteren Gründungsbriefe, insbesondere die Urkunde des Erzbischofes Konrad II. vom Jahre 1168. 4) Im Jahre 1494 in der Fastenzeit beschwerte sich der Pfarrer zu Holleneck bei dem Lavanterbischofc, Erhard Paumgartner, daß sein Pfarrssprengel zu ausgedehnt sei, und ein großer Theil der Bewohner den Gottesdienst der Pfarrkirche an Sonn- und Feiertagen nicht erreichen könne. Im Vereine mit Friedrich Hollenecker, Pfleger zu Landsberg bat er daher um Erlaubniß, eine Filialkirche erheben zu dürfen. Der Bischof gestattete >) Urk. in der k.!. Gub. Reg. *) K. k. G. Reg. 3) Stainzer Saalb. *) Vorauer-Urkunden. 186 Geschichte der Steiermark den Bau einer hölzernen Capelle, welche jedoch nicht früher, als bis für einen Seelsorgspriester die hinreichende Fundation sestgestellt sei, feierlich eingeweiht werde» sollte. Dieses hölzerne Gotteshaus wurde nun zu Ehren des heil. Wolfgangs erbaut. Bald jedoch verbreitete sich die Sage von hohen Wunderzeichen daselbst, von einem Steine, der unaufhörlich Wasser gebe, von einem Birkenbaume, dessen Verletzung jedem Frevler tödtliche Krankheiten verursache, und von einem Bildnisse St. Wolfgangs, welches von seiner Stelle weggenommen und anderswohin versetzt, stets wieder an seinen vorigen Ort zurückkommen („war lug ausgangen von grossen Zaichen und Straichen.") Tausende von Menschen verließen daher die eigenen Pfarrkirchen und pilgerten dahin. Darüber beklagten sich aber zugleich andere Pfarrer, jener zu Gams vorzüglich und der Propst in Stainz. Der Bischof von Lavant sendete daher sogleich seinen Propst nach St. Wolfgang, befahl das Bildniß nach Lavant zu bringen, die Birke umzuhauen und den Stein zu zerschlagen, das Meffelesen in der Capelle zu untersagen und „dp Pfaffen all für Uns gen Staat Ordre" zur Verantwortung zu fordern. Am Montage nach Ulrikus wurden Pfarrer und der Gesell (Kaplan) von Holleneck auf Eid befragt, worauf sich ergab, daß sie ohne Erlaubnis in jener Capelle Messe gelesen, und alle Wundersagen nur aus dem Munde verdächtiger und betrügerischer Leute geflossen seien. Der Bischof untersagte hierauf allen ferneren Gottesdienst zu St. Wolfgang, und befahl, das Volk gehörig zu belehren, und den Widerruf aller Zeichen, welche geschehen sein sollen, einzuleiten. Zugleich erneuerte Bischof Erhard die vom Bischöfe Heinrich IV. (I. 1363 bis 1383) aufgestellten Anordnungen für seinen Sprengel, und vermehrte dieselben; wobei auch der Weinausschank den Geistlichen streng verboten worden ist. Unter Kirchenbann wurde den Vögten verboten, sich der Verlassenschaft eines Geistlichen zu bemächtigen, oder sich der Vogtei anzumassen, wenn dieselbe nicht schon seit 40 Jahren ausgeübt worden sei. Den Geistlichen wurde untersagt, sich anders als ihrem Stande gemäß zu kleiden. In Kirchen sollen keine Spektakel (ludi theatrales et carnavales) gegeben worden. Es sollen keine neuen Kirchen, Capellen oder Altäre ohne bischöfliche Bewilligung aufgerichtet werden. Wo vorgebliche Ablässe gewonnen werden können, sollen diese nicht gelten, außer durch apostolische Briefe nachgewiesen. Niemand soll als Pathe zur Taufe oder Firmung zugelassen werden, der nicht selbst confirmirt und in den nöthigen Gebeten hinlänglich unterrichtet fei. Zur Zeit feindlicher Einfälle, in welchen das Volk in den Kirchen Schutz und Sicherheit suche, solle» beide Geschlechter abgesondert in den Kirchen schlafen. Jährlich soll eine Diözesan-Synode abgehalten werden. ') Schon im Jahre 1493, noch mehr aber im Jahre 1494 war die untere Steiermark in hohe Gefahr neuer türkischer Verheerungen gekommen. Pfarrer Unrest erzählt: „Hienach Volgt der kläglich Schad, den „die Turcken zu Krabtn zu Makritz im Jar 1493 an St. Jhnronimus „Tag geben habu mit Tod und Voncknus an kistenlichen Grauen, Herrn, „Edlleuttn und gemainen Volck. Als dy Turckn dasselbe in Krabatn „komen mit grosser Macht, da enntgegen samelltn sich dy Krystn Grauen „und Herrn, der man in windischen Lanndn und anndern Edln und „Unedln da zu nam zu Rettung ires Lannds. Do warn dy Türckn so „valschlistig, »nd lieffen die Geraissigen mit allem iren Volk furzien „ungeirrt; und als sich die Kristn wider wanttn, und mit den Turckn „troffen, da worn die Turcken den Kristen zu starck, und umbzogen die „Kristn und legten sy father nider". Viele Tausende der Kämpfer und Landesbewohner wurden erschlagen, gefangen, und der Ban selbst starb in türkischer Gefangenschaft. „Nach solchem Schadn, als man zalt 1494 „bald nach Sll BarthelmeS Tag kamen die Turcken in Sagor, geschätzt „auf 5000 ; am erst» nahent pey Agram lieffen sy amen Sagman aus „in die Wanschafft, und an Samabar und am Krewtz da haben sy „geprennt und übereylltn das Volck. Der Turckn ertrunckn etwa vil in „der Saw, und vil Kristen die geuangen worn, mit In. Da worn die „Turckn vast guet und leicht nidergelegt wordn; es will aber das kristen-„lich Owerl noch nicht schneidn; das machn nnnser groß Sund. Dar-„nach in denselben Jorn am Suntag nach St. Michalstage kamen die „Turckn aber von Mokritz und Agram heraus und zogen vor Landstraß, „und vor das Kloster Plemach (Pettriach), von Margreit, vor Studenitz, „für Peillnstein, für Seessenhaym, in die Nieder Fewstritz, für über „Seytz; da Viengen sy den Prior vor den Kloster selb drittn. Sy komen „auch für die Newstift zum Torlen an die Krapping, do was Jarmarck, „da viengen sy das Volk auf, das vom Jarmargk gieng, derselb Sagman „zoch wider hinder sich, und prent vast zwischn Peillnstein und Kunigs-„perg und Kaysersperg, daselbst am maistn Vollk gefanngen. Nu lagen „an denselben Ennden des römischen Kunigs Hauwbtleut und ettlich „Lanndtlewt mit ainer Antzal Volk zu Widerstanndt der Turcken. Es „lagn im Lannd zu Krain nicht weit von den Ennden, da dy Türckn „Schadn tettn, des Kunigs Soldner Lanndsknecht bey 1200, und wurdn >) Karlmann Tangl. Reihe der Bischöfe von Lavant. p. 210—213. „doch für 3000 gerait; die tettn armen Lewttn Schadn, und warn-zu „kainem Nutz, damit habn sy irn Sollt torbient, Wan sy wordn wider dy „Turckhn ayn ermont noch erfordert, sunder die ein wenig wolltn die „Turckn schreckn, dp wurdn gefanngn, und war der Turckn Spot durch „irs schnodn Gewannt und lanngn Strenge willn; dy anndern hettn „kainen Turkhen nye gesehen." ') Bei einem, und wahrscheinlich bei dem letzten Zuge der Türken über Peilenstein und Montpreis herauf, ist wahrscheinlich jener Kampf vorgefallen, von welchem die handschriftliche Cillierchronik meldet, und wobei Georg von Herberstein einen vollständigen Sieg errungen haben soll.* 2) Jedenfalls hatte K. Maximilian I. das Aufgebot des Landes den Barbaren entgegengestellt; weil eben zur Gegenwehre gegen die Türken ein allgemeiner Landesanschlag von 8000 Pfunden, (so zur Gegenwehr der Türken auf diese Summe angeschlagen ist), eingetricben wurde. 3) Am 4. October 1494 starb in Salzburg Erzbischof Friedrich V. und am 16. October der gelehrte Doctor des geistlichen Rechtes Sigismund II. von Holleneck zum Nachfolger erwählt. 3.1495 unb 1496. In den beiden Jahren 1495 und 1496 hielt sich »ewwcrbtn^aegen ^ sjjjag j größtentheils im Reiche und in den Vorlanden auf. Auf dem Reichstage zu Worms wurde das neue Rcichskammer-gericht eingeführt, und der sogenannte gemeine Pfennig oder die Türkensteuer auf bestimmte Zeit bewilligt. Hier bestätigte er auch am 23. Juli 1495 das der Stadt Cilli von K. Friedrich IV. ertheilte Niederlagsrecht, auf daß das Erträgniß derselben zum Befestigungsbaue der Stadl wider die Türken verwendet werde. 4) Pflegweise oder zu Bestandbesitz erhielt in diesem Jahre 1495 Hanns Grünwald das Schloß, das Urbar und den Schnlthunzinger-Thurm, Hanns Hann die Verwaltung des Amtes und der Mauth an der niederen Zeyring, der Hauptmann in Steicr, Reinprecht von Reichenburg das landesfürstliche Schafferamt zu Bleiburg zur Bezahlung seines Darlehens von 800 Gulden, Paul von Puchwald Schloß und Herrschaft Süssenheim für seine Schuldforderung von 1100 Gulden, und Friedrich Hoffmann das landesfürstliche Jägermeisteramt im Landgerichte i) Unrest. p. 793—795. Ciesar. III. 601—602. -) Czesar I. 33. Cillierchronik. Joann, p. 255. *) Reiner Nrk. 25. August 1494. Schon im Jahre 1493 hat K. Max I. eine allgemeine Türkensteuer ausgeschrieben. Unrest, p. 793. 4) Joann. Urk. vom Jahre 1493—1621. 189 Wollenstem, in der Söll, Donnersbach, und im Kammerthale. ’) Zn Worms, am Ertage vor Martini 1495 fertigte K. Max I. eine Urkunde, -worin er dem Stadtrichter in Grätz ertheilt den Bann über das Blut in der Stadt Grätz auf zwei Jahre nach einander „nach übelthätigen Personen zu greiffen, gefänglich einzuziehen, mit peinlichen Marterfragen sie zu erforschen und nach den strengen Rechten wie sich nach altem Herkommen und löblicher Gewohnheit der Stadt Grätz gebührt, zu strafen." * 2) In diesem Jahre veranlaßten die Stände eine vollständige Ausräumung nnd Vertiefung des Stadtgrabens der Stadt Grätz, vertheilten die Kosten dafür auf das ganze Land, und bestellten den Otto von Rattmannsdorf zu Sturmberg zum Einnehmer dieser Gelder. Auch erscheint jetzt zum ersten Male die Eintheilung der unteren und mittleren Steiermark in vier besondere Districte oder kleinere Viertel, und unter eigenen Viertelmeistern, und zwar: Von Bruck an der Mur bis Wildon und das Biberthal unter Dietmar Rindtscheidt; von Wildon zwischen Mur und Drau bis in das Ungarische unter Ulrich von Graben; von Bruck, ob des Landes darauf Grätz liegt, bis in das Ungarische, so weit die Steiermark geht, unter Balthasar Gnaser; zwischen Sau und Drau unter Wolfgang Dannhauser und Hanns Trakenberger. Am 10, August 1495 stiftete ein Laienpriester, Simon Gölyst, bei der Pfarrkirche zu St. Ruprecht au der Raab einen ewigen Jahrtag mit seinen Gütern bei der Raab, Maßzehend, Wald ob dem Berglein und eine Mühle daselbst, mit der Bedingniß, daß, wenn der Pfarrer zu St. Ruprecht diese Stiftung vernachlässigen sollte, dieselbe auf das Chorherrenstift in Stainz übergehen solle. 3) Am 14. Februar 1495 fertigte der Erzbischof Sigmund von Salzburg die Urkunde über die Einverleibung der Kirche und Pfarre St. Rupert bei Radkersburg zum bischöflichen Tische von Seckau, um dem durch die unaufhörlichen Türkeneinfälle so sehr geminderten Staate deö Bisthumes wieder auszuhelfen. (Quod eeclesia cottidianos propter bellorum turbines et Thurcorum incursus in dies magis magisque collabitur!) 4) Das Ehorherreustist auf Seckau verlieh im Jahre 1495 dem Ulrich Pogenschmid kaufrechtlich einen Eisenhammer zu Sachendorf. 5) Am 10. Februar 1495 bestellte Erzbischof Sigmund von Salzburg den Pröpsten Michael zu Vorau zum Oberaufseher und «) K. f. G. Reg. s) K- f. Gub. Reg. 3) Stainzer Urk. <) Divl. Styr. I. 369. 3) Seck. Saalb. 190 Geschichte der Steiermark Untersucher des Nonnenstistes @t, Jakob in Kirchdorf. *) Dieser Erzbischof, zum Theil« noch nicht im Besitze der sämmtlichen erzbischöflichen Renten, zum Theile aber durch die päpstliche Kammer unleidlich gebrand-schatzt, war beim Antritte seiner Würde völlig geldlos; und er sah sich genöthiget, auf die Geistlichkeit seines ©prengels eine Leibstener (subsi-dium caritativum) auszuschreiben; wobei auf das Stift Voran 56 Gulden geschlagen wurden. * 2) Bald darauf, 3. Juli 1495, starb Erzbischof Sigismund II. Ihm folgte als Metropolit der Dompropst Leonhard aus dem kärnthnerischen Geschlechte der Keutschacher. 3) Im Jahre 1494 brachen die Beschwerden gegen die Juden in allgemeiner Landesstimme los, und man forderte einstimmig die Austreibung sämmtlicher Juden aus der Steiermark. Die Stände erboten sich, die Rente, welche den für landesfürstlichen Kammer von den Juden, als Kammerknechten des Landesfürsten alljährig fiel, durch ein Schuldkapital abznlösen; was Kaiser Max I. auch annahm. Der von den Ständen allgemein ausgeschriebene Landesanschlag, worin dießmal auch die zur Bezahlung der Dienstleute erforderliche Summe eingeschlossen war, betrug diesmahl 38-000 Gulden (zur Bezahlung der 38.000 Pfund, so sich gemaine Landschaft in Steyr römisch-königlicher Majestät für Austreibung der Jüdischhait und Bezahlung der Dienstleut zu geben verwilliget hat), wie die Reinerurkunden versichern, und Pfarrer Unrest zu verstehen gibt. 4) „Im Jahre 1495 da betrachtn die Lanndtlewt von „Steyr mit Hillff der von Österreich zu vertribn dp Judn aus irn „Lanndn, darumb sy den römisch» Kunig als Lanndsfurstn ain grosse „Summa Geldz gabn. Dasselb Gellt wart angslagn als ain gemaine „Steter auf dy in Stettn, Merktn und auff gemaine Lanndschafft. Also „verfolgt der römisch Kunig, und schueff aus den zwein Lanndn Steyr „und Österreich die Juden auszutreibn in dem Form, wer den Juden „schuldig was, der muest sy zalen, darnach in dem nagsten Jar. Darnach „wort solhs in dem Lanndt Kernndtn auch furgenommen, das gab ym der „Kunig zu; do gab Im bas Lannd 4000 Pfund und solchs Gellt wart „auch in Steyr und Österreich angeschlagn. Also schiedn die Judn aus „den dreyn Lanndn; das haben dy Posen Juden mit irer Valschait und „mit Briefn am maistn verschullt." 5) 9 Vorauer Itrf. -) Caesar III. 607. 3) Zauners Chronik. III. 332—335. IV. 337. ■*) Das Chron. Mellic. sagt: „Misera gens Judaica, inveteratis acresoentibus culpis a sedibus suis est repulsa, in Grecz, Buda, et Nova civitata. “ 3) Unrest. p. 795—796. Im folgenden Jahre 1496 zu Schwäbisch Werda fertigte K Max 1. einen förmlichen Vertragsbrief mit den Landesständen über die Inden-Angelegenheit, der folgendermassen lautet: „Wir Maximilian von Gottes Gnaden Römischer König, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, zu Ungarn, Dalmatien, Croatien, König, Erzherzog zu Oesterreich, Herzog zu Burgund, zu Braband, zu Geldern, Graf zu Flandern, zu Tyrol u. s. w. bekennen für Uns und unsere Erben und Nachkommen, öffentlich mit diesem Brief und thun kund affet» männiglich, als wir nach Abgang, Weiland unsers lieben Herrn Vaters des römischen Kaisers, löblicher Gedächtniß, in das Regiment unserer erblichen Färstenthum vom Lande Oesterreich, Steier, Kärnthen und Ärain gegangen, seyn uns zu mehrmalen merklich und schwer Unehre, Laster und Schmach von unser Judischheit in denselben unfern Fürsten-thümern von Landen gesessen, die Hochwürdigen Sakrament zu vielmahlen erzeugt, daß sie auch junge christcnliche Kinder jämmerlich gemartert, getobt, vertilgt, ihr Blut von jenem genommen, und zu ihrem verstockten, verdammenlichcn Wesen gebraucht, fürkommen. Uns auch daneben uufer Landschaft von Prälaten, Herrn, Ritterschaft, Städten und Märkten, gemeiniglich des obberührten unsers Fürstenthums Steyr anbracht, wie dieselb Jüdischheit ihr Vorsvrdern und sie mit falschen Briefen, Jnsiglen und in anderm Wege, in und außerhalb Rechtens in mannigfaltig Weise betrogen, und viel mächtiger und ander Geschlecht damit in ganz Verderben von Armuth gestürzt hätten, darum etlich gefangen, solch Hebet an ihnen gefunden, von der einstheils mit peinlichen Rechten gestraft, derselben Beschwerung sie ihr Erben und Nachkommen, wo das durch Uns nicht verhüt würde täglich von ihnen gewartent wäre. Und uns als ihren Herrn und Landesfürsten demüthiglich angerufen und gebeten, sie in solchem gnädiglich zu versehen; und wenn wir nun als ein Römischer König und christenlicher Fürst und Liebhaber der Ehre Gottes und seines heiligen Glaubens, solches groben, erschröcklichen und unleidlichen Handels, nicht unbilligen merklich mißfallen und Beschwerung tragen: haben wir Gott zu Lobe und unseren Unterthaneu, die Uns zu Ablegung und Ergetzlichkeit unser Nutz und Rente, sowie von der gemeldten Jüdischheit jährlichen gehoben hätten, mögen, ein Summe Gelds zu unseren Händen gestellt und geben haben, der uns wohl benüget zu Gnaden, und damit furan solch Hebet in den obgenannten unserm Fürstenthum und Lande nit mehr geschehe, mit guter Vorbetrachtung, zeitigem Rathe, und aus Vollkommenheit unsers königlichen und fürstlichen Gewalts und Rechten Wissen, dieselb unser Jüdischheit allenthalben aus dem obberürten unserm Land Steyr, auch von der Neunstadt und Neukirchen in ewige Zeit geur- 192 Geschichte der Steiermark laubt, und zwischen hie und den heil. Dreien Könige Tag, schirist künftig, auszutreiben zuzesagt, Urlauben und Zusagen ihnen solches zu, als Römischer König und regierender Herr und Landsfürst, wissentlich mit diesem Brief mainen, setzen und wollen, daß nun für den gemelkten der heil-drei Könige Tag kein Jud in die obberuhrten unser Lande Steyr, Neunstadt und Ncukirchen nicht mehr komen, noch drein einigerlei Handlung mit Wucher noch in andern Gestalt üben noch treiben, sondern daraus ganz ausgeschlossen und ihnen verbothen seyn sollen. Er wäre dann, ob derselben Juden einer oder mehr, wo wir unser Erben oder Nachkommen unseren königlichen oder fürstlichen Hof in den letztgenannten unseren Fürstenthum Steyr hielten, seinen Rath dürft nach uns besuchen, oder mit unser oder unserer Regenten Anwald in Steyr Sicherheit und Geleit zu Uns durchziehen wurden, das soll ihnen nicht gewehrt werden, doch daß sie sich darin gütlich halten und wesentlich nicht bleiben. Es soll auch kein Jud, wo der wohnhaft ist, keinem Steierer, noch ihren armen Leuten noch dato dieses Briefs auf Brief Grund noch Boden, die inner oder ausser unseres Landes Steyr gelegen sind, nicht leihen. Wo sie aber das thäten, und solich Brief durch sie oder Christen, den sie die übergaben, inner oder ausser Landes fnrbracht werden, die sollen ganz kraftlos und vernichtet seyn. Wir, unsere Erben und Nachkommen sollen und wollen auch die obberuhrte unsere Landschaft bei solchen unseren Gnaden und Freiheiten allzeit gnädiglich halten, handhaben, schützen und schirmen, und dawider nicht drungen, bekümmern und beschweren, noch diz Jemanden Andern zu thun gestatten in keiner Weise, ungefährlich, mit Urkund dieses Briefes. Gegeben zu Schwäbischen Werde am Freitag vor Sonntag Judica in der Fasten nach Christi Geburt 1496, unseres Reiches des römischen im eilften, des Hungarischen im sechsten Jahre." Der allgemeine Aufschlag einer Steuer wegen Austreibung der Juden aus dem Lande Steiermark wurde sodann sogleich ausgeschrieben und eingehoben, wie folgendes Ausschreiben bezeugt: „Den Hochehrwürdigen, Wohlgebornen, Edlen, gestrengen und „Vesten, vorsichtigen und weisen u. s. w., den von Prälaten, Erzpriestern, „oder ihren Comissarien, den von Adel des Fürstenthums Steyr und 9 Georgisch. III. 18—19. Landhandvest. Neue Ausgabe, x. 22—23. Dem Beispiele der Stände und des K. Maximilian I. folgte im Jahre 1498 der Erzbischof Leonhard von Salzburg und vertrieb die in seinen Landen sehr zahlreichen Juden für alle Zukunft. Zauner's Chronik. IV. 242. „allen anderen, die Nutz und Gült im Land Steyr haben, sie seien Geist-„liche oder Weltliche, in was Wesen oder Stand diese seien, Niemand „ausgenommen, entbieten wir Wolfgang Abt zu Neun, Ich Ott von „Stubenberg, Obrister Schenck in Steyr, ich Jakob Windischgratzer, ich „Christof von Ratmannsdorf, und ich Lienhard Harracher unfern willig „und freundlichen Dienst zuvor. Nachdem auf dem jetzt vergangenen „Landtag hier zu Gretz durch Römisch-königliche Majestät u. s. w. unseres „avergnädigften Herrn, Räthe die von Ihrer königlichen Gnaden darzu „verordnet und geschickt gewesen und durch gemeine Landschaft in Steyr „endlich beschlossen, zugesagt und abteidingt ist, alle Jüdischheit, die im „Lande Steyr, Neuestadt, und Nennkirchen wohnhaft ist, um ihrer Miß-„handlung, Falschheit und Uebelthat zwischen jetzt und der heiligen drei „Königen Tag nächst kommend aus dem Lande in ewige Zeit zu urlau-„ben und zu vertreiben, sie noch andere nimmermehr darinn wesentlich „zu wahren, darum denn zu einer Ergetzlichkeit der Nutzungen, so die „römische königliche Majestät jährlichen von ihnen hiet haben mögen, auch „der Verwilligung nach so gemeine Landschaft in Steyr ihrer königlichen „Gnaden zu Bezahlung der Dienstleut des ungarischen Kriegs gethan, „38.000 Pfund Pfenning Ihren kaiserlichen Gnaden zu geben und zu „entrichten zugesagt ist, alles nach Inhalt der Vertragzettl darum aus« „gegangen; haben uns gemeine Landschaft in Steyr zu Anschlagern, Ein« „nehmern und Ausgebern der berührten Summe Geldes erbeten, verord-„net und uns befohlen, solchen Anschlag auf Jedes Gült, es sey „Zins, Zehend, Bergrecht, nichts darinn ausgeschlossen, denn allein eines „jeden Weingarten und Mayrhof, so er selbst bauen läßt, wie denn das „alles einem jetzt dienlich ist, anzuschlagen, damit ein jeder von einem „Pfund Geldes so viel gebe, als der andere, und sich keiner wider den „anderen solches Anschlages beschweren möge. Darauf empfehlen wir „von wegen römisch kaiserlicher Majestät berührend von gemeiner Land« „schaft in Steyr, bittend von unser wegen an euch Alle und jeden beson« „ders, ihr wollet auch mit euer« Urbar-Registcrn, darinnen euer jedes „Nutz und Gült, wie oben steht, gäntzlich und eigentlich ausgeschrieben „seyn sollen, auf St. Kolmanstag schienst kommend, oder inder acht „Tagen nächst darnach her gegen Gratz für und alle die Verordneten fü« „gen, die Urbar-Register uns antworten, und uns bei eurem handgelob-„ten Treuen und Ehren an Eidesstatt geloben und ansagen, wieviel „euer jedes Nutz und Gült nach Herren Anschlag im Land Steyr zu rech-„nen bringen, den ihr in diesem Brief auch angezeigt findet, wie ihr den „machen sollet, wollet auch eure Wein« und Getreidegült nach Gratzermaß „überschlagen und machen. Und so wir des Allen ein eigenes Wissen Geschichte der Steiermark. - VIII- Bd. 13 194 Geschichte der Steiermark „gewinnen, wollen wir den Anschlag obbestimmter Meinung nach machen „und weiter Euer jedem verkünden. Wann welcher aus Euch auf den „bestimmten Tag und Zeit vor Unser mit seinen Registern nicht erscheint, „noch seine Gült ansagt, nichts desto minder werden wir dennoch nach „Gelegenheit des Handels einen Anschlag auf denselben machen. Und wo „er sich dessen widern und sehen wird, werden wir denselben kaiserlicher „Majestät mit seinem Anschlag für einen Ungehorsamen anzeigen müssen. „Welcher auch aus Euch Uns sein Register antwortet, und sein Nutz und „Gült einen Theil verschwiegn, und in den Registern nicht ausgezeigt „gefunden würde, dieselben seien verschwiegenen Nutz und Gült, müssen „wir Uns auch zu gemeinen Landschaft Händen unterstehn, und damit „weiter ihrem Befehle nachhandeln. Und Ihr die Erzpriester, oder Ihr „Comissarien sollet allen euren Pfarrern unverzogentlich mandiren, daß „fie drei Sunntag nach einander öffentlich ab der Kanzl verkünden lassen, „was die Bruderschaften, Chüstern, Zechleute, Burger und Bauern Gült „auf dem Lande haben, daß fie die in obgeschriebener Gestalt auch Uns „ansagen. Dergleichen sollet ihr selbst und auf euer Verkünden allen Be« „nefiziaten in euern Erzpriester-Aemtern auch thun und nur Gült ansa« „gen bei der ehegemeldeten Pönn. Haltet euch darinn gehorsamlich, als „ihr das Gott zum vordersten, dem heiligen christenlichen Glauben, euch, „euern Erben, Nachkommen, euern armen Leuten, Land und Leuten zu „thun schuldig seid. Dadurch euer keiner um seinen Ungehorsam gestraft „werde, noch um sein Gut kome; das wir denn euer keinem gönnen woll« „ten; wenn wir dem Vornehmen und Beschluß dieses Landtages nach „der Strengheit nachligen müssen, dadurch gemeine Landschaft kaiserlicher „Majestät ihre Brief und Sigille dieser Schuld halber gegeben, halten „und ohne Schaden wiederum lösen mögen. Gegeben zu Gratz am Mon-„tag vor unser lieben Frauentag ihrer Geburt im Jahre 1495." 4) Der Auftrag dieser Kundmachung ist sodann auch vollzogen, jedes Urbar-Register vorgelegt, der Anschlag (dieser sogenannten Judensteuer) gemacht und in drei Terminen bis in August 1497 auch wirklich eingehoben worden. * 2) 1) Casar. HI. 611. 2) Aus dem Archive des ehemaligen Chorherrensttstes zu Rottenmann; wobei sich dann auch angemerkt findet: „Anno Domini 1495 ad festuni Colo-manni sunt postulata Registra et Urbaria in tota Stiria ab omnibus Habentibus census, obventns decimas etc. cujuscunque Status aut conditions etistunt ad jurameutum. Eodem tempore misimus hoc proscripto modo duo Registra, videlicet paroohi® et propositur®, et imposita sunt vom Jahre 1403—1521. 195 K. Max I. fertigte während seiner Anwesenheit im deutschen Reiche einige Urkunden für Steiermark. Am Mittwoch nach Sonntag Reminis-zere bestätigte er zu schwäbisch Werde alle Handvesten, Freiheiten und Rechte der Stadt Rottenmann, und am 27. Juli alle Privilegien und Briefe des Stiftes Rein. *) Auf Bitten der Stadt Judenburg erließ er am 14. August einen Befehl an den Vicedom Und Landschreiber in Steier, Leonhard von Erna», und an den Pfleger auf Liechtenstein, Balthasar Tanhäuser, alle Eingriffe in die den Judenburgern zugehörigen und durch viele landesfürstliche Briefe versicherten Wälder in der Feistritz und Muschnitz hintanzuhalten. 2) Am 4. October befahl er dem landesfürstlichen Amtmann zu Zeiring, die Bürger der Stadt nicht über ihre Privilegien mit Mauthen zu beschweren. 3) Am Donnerstag vor Leon-hardi verschrieb er pfandweise, bis zur Bezahlung des ihm schuldigen Soldes und anderer Forderungen von 2149 Pfunden, dem Barthlmä von Perneck die Herrschaft Greiseneck auf Wiederlösung. Weiters erhielten vermöge Reversbriefes in diesem Jahre Hanns Eberpaß das Schloß, den Tabor und die landesfürstlichen Aelnter pflegweise mit 400 Pfunden Burghutssold, Ritter Adrian von Greißeneck, Schloß, Urbar und Herrschaft Weitersfeld, Caspar Kollerer den Schachenthurm zu Radkersburg, der Vicedom und Hauptmann zu Friesach, Ritter Balthasar von Tan-hauser Schloß, Urbar und Herrlichkeit Diernstein beftandweise bis zur Abzahlung seines Darlehens von 2000 Gulden, der Richter und Rath in Judenburg die Verwaltung der Mauth und des Wechsels daselbst, Hanns Haug die Verwaltung der Mauth im Jnnernberg des Eisenerzes, die Brüder Hanns und Gregor Lamberger bestandweise um jährlich 850 Gulden das Amt zu Tüffer, und Anton Patriarch bestandweise das Amt und Gericht zu Sembriach. 4) Das Patent über die allgemeine Türkensteuer erließ Kaiser Maximilian I. zu Innsbruck am 1. August 1496, Für 500 Gulden an Gülten und Renten leistet jeder Besitzer derselben einen halben Gulden, und nobis pro Steura 107 Pondera, 87 denarii, imo curaverunt gravamina quorum plurima videlicet Uberzyns et alia onera in Registro Prsepo-siturse bio infra aparsim cum rubro inserta verbis et Scriptis declarata. Reddita sunt nobis Registra facta tertia Solutione, ut prsemittitur circa festum S. Laurentii Anno 1497 per Dominos collatores Steurarum alias exactionum. >) Reiner und Joann. Uri. -) K. k. Gub. Reg. *) Joann, ttrf. <) K. k. Gub. Reg. 196 Geschichte der Stetermat! für 1000 Gulden Renten einen ganzen Gulden. Prälaten, Grafen, Freie, Herrn, Gemeinschaften sollen noch mehr leisten. 4) Diesen Forderungen vorausgcgangen waren im Jahre 1495 allgemein betriebene Zahlungen von Annaten und des Subsidii caritativi an die römische Curie. i) 2) Auch belastete das Erzstist Salzburg seine innerösterreichischcn Unterthanen mit Zahlungen und Robbothen zur Herstellung und zum Wiederausbaue so vieler Städte und Burgen, welche bei den Einfällen und Streifzügen der Türken und Ungarn und in unaufhörlichen Fehden seit mehr denn 40 Jahren so viel gelitten hatten, wie Laudsberg, Leibnitz, Rann, Lichtenwald u. s. w. Im Jahre 1495 hatte das Stift Voran mehrere Güter durch Tausch und Kauf erworben zu Rorbach an der Zeil, zu Marbach, St. Lorenzen unter dem Wechsel, zu Semriach und Hartberg von dem Hochstifte Salzburg und von den Edelherren Christof von Rottal und Diethmar Rindtschaidt. 3) Im Jahre 1496 ordnete K. Maximilian I. auch eine eigene Commission aus Bergbauverständigen in Tirol ab, um alle landesfürstlichen Bergbauten im Fürstenthume Steiermark zu besichtigen und über den Zustand derselben zu berichten; und an der Spitze dieser Commission stand Hanns Mallitz, wie die Urkunden besagen, als obrister Bergmeister mit voller Gewalt in den Landen Oesterreich, Steter und Kärnthen, mit Auftrag und Instruction, alle die Bergwerke berührenden Gegenstände zu untersuchen, Urtheil und Recht darüber ergehen zu lassen. Weil nun durch eine frühere Entscheidung dieses obersten Bergmeisters Friedrich Hoffmann, kaiserlicher Pfleger auf Wolkenstein, in einem Streite mit Matthias Bischof von Seckau und Heinrich Gaismayr sich verletzt glaubte, so beauftragte der Kaiser die Regentschaft in Wien, Augsburg am 3. Februar 1496, beide Partheien vor sich zu fordern, und ihren Streit durch die dermahlen in Steiermark sie befindende Berg-baubesichtigungs-Commission entscheiden zu lassen. 4) Gnijte 1497, 1498 Ununterbrochen weilte K. Max I. in Tirol und im und use. deutschen Reiche. Zu Innsbruck am Freitag nach Pauli Bekehrung ertheilte er auf Bitten der Brüder Jakob und Niklas Zackl und deren Vettern Hanns und Benedikt Zackl, Herrn zu Friedau, dieser i) Archiv für die Geschichte -c. Jahrg. 1836. Nr. 60. p. 264. -) Ciesar. III. 606—608. 611. a) Caesar. III. 610-613. *) Dtbl. b. l. B. v. Stuttgart. X. 90-92. vom Jahre 1493—1521. 197 Stadt zwei Jahrmärkte zu Maria Magdalena und zu Martini, und die Uebertragung des bisherigen Wochenmarktes vom Sonntag auf den Montag. *) Am 20. Jänner erhielten der Richter und Rath in Obdach die Weisung, strenge darauf zu achten, daß in den Hammerstätten zu Obdach kein fremdes Rauheisen, sondern nur das Vordernbergerische verarbeitet werde. 2) Am 21. Februar 1497 erhielt der landessürstliche Rath und Landeshauptmann in Steter, Reimbrecht von Reichenburg Befehl, den Streit des Stiftes Seckau mit dem kärnthnerischen Truchseß, Wolfgang von Steig, wegen den Alpen Gotsthal und Pernthal zu untersuchen und das Chorherrenstist in seinem Besitze zu sichern. 3) Am 28. März 1497 siegelte K. Max I. einen Befehl an Christof von Liechtenstein zu Nikolsburg, Landmarschall in Oesterreich und an die Regentschaft in Wien, mit Grafen Sigmund von Schaumberg wegen Ansprüchen auf die landesfürstlichen Schlösser Fraukenburg, Kogel und Kammer in Oesterreich, und Friedau in Steiermark zu unterhandeln, und wegen Befriedigung der Ansprüche auf Friedau einen Landtag in Grätz zu halten, damit die steierischen Stände die Hälfte der Lösungssumme dafür übernehmen möchten.4) Zu Innsbruck am Mittwoch nach Sonntag Vocem jucunditatis fertigte K. Max I. einen Bestätigungsbrief für die Marktrcchte in Gleisdorf. 5) Zu Imst am 31. Juli verlieh er die Hauptmannschaft zu Partenau dem Leonhard von Herberstein nach Thomas Dornsberger. fi) In den Jahren 1497 erhielt noch Hanns von Reichenburg Erlaubniß, den Thurm zu Gratschach und das Urfahr an der Save zu Rann abzulösen um 700 Pfund von Christof Sebriacher, Hanns Sturm psiegweise das Schloß und Amt Landskron (zu Bruck an der Mur), Hanns Kischarawat das Schloß Arnfels mit Urbar und Herrlichkeit bestandweise nach Balthasar Gleinitzer, Caspar Rulko die Verwaltung des Schachenthurms zu Rackersburg, Georg Gloyacher die Verwaltung der Burg zu Marburg mit dem Bnrghutssvlde, Jakob Zackl psiegweise Schloß und Urbar zu Feistritz, Christof Stainacher pflegweise sammt Burghut das Schloß Saldenhofen, Fabian Malinger das Schloß Weitersseld, der kaiserliche Rath Jörg von Rottal, Freiherr zu Talberg, den Psandbesitz des Landgerichtes, Zehentes und der Mauth zu Fridberg i) Joann, litt, 4) K k. Gub. Reg. 3) K. k. Gub. Reg. *) Bibliothek. Stuttgart. X. 177-179. 5) Joann. Urk. •) Kumar III. 736. 198 Geschichte der Steiermark für ein Darlehen von 1400 Gulden, Adrian Greiffenecker pflegweise das Schloß Weitersfeld, Heinrich von Scheppach bestandweise um jährlich 600 Gulden das Amt zu Marburg, und Christof Waidegger pflegweise das Schloß Gösting. Die Ritter Seibold und Leonhard Harracher bekamen im October 1497 die ausgebrannte Veste Rabenstein an der Mur zu Lehen- Einen gewissen Wolfgang Pogner nahm K. Max I. als seinen Bogner auf mit % Pfund als wöchentlichen Sold, und mit der Verbindlichkeit, seinen Sitz in Grätz zu halten. Um sich vor der Gefahr türkischer Verwüstungen sicher zu stellen, ward dem Franziskanerconvente in der Vorstadt St. Leonhard erlaubt, in das Minoritenkloster bei der Murbrücke in der Stadt Grätz zu übersiedeln. *) Am 5. Februar 1498 bestätigte K. Max I. alle alten Handvesten und Freiheiten des Marktes Feldbach, und am Montage nach Sonntag Exaudi jene der Stadt Hartberg. i) 2) In diesem Jahre erhielt Ritter Wolfgang vom Graben das Schloß Saldenhofen mit der Burghut pflegweise; dem Hanns Herzheimer, welcher als Verweser des Hallamtes zu Aussee die Kammergefälle bedeutend erhöht hatte, lohnte K. Max I. seine Verdienste mit der Eisenmauth, dem Gaugerichte und dem Besitze eines Hauses zu Aussee aufLebenszeit, und den Florian Thanner bestellte er als Rauheisenwäger im Jnnerberg des Eisenerzes bei Leoben, alles daselbst auf die landesfürstliche Wage kommende Rauheisen dem kaiserlichen Mauthner und dessen Gegenschreiber getreulich anzusagen, und überhaupt Sr. Majestät Nutzen und Frommen stets zu fördern. 3) Eine allgemeine Steuer (der Gemaine Pfenning) wurde auch in diesem Jahre von der Landschaft verwilliget und eingetrieben, wie aus den Empfangsbestätigungen, welche Andrä Spangsteiner und Anton Patriarch, die hiezu verordnten Einnehmer, dem Stistsabten Wolfgang zu Rein ausgestellthatten, erhellet.4) In der Stiftskirche aufSeckau gründete der Fürstbischof, Mathias Scheit, für sich selbst einen ewigen Jahrgottesdienst am 23.Juni 1498 ; und Papst Alexander IV. ertheilte den Kanonikern von Scckau die Freiheiten und Vorzüge der lateranensischen Chorherren, 24. November 1498. 5) Am 1. Dezember 1498 zu Friesach am Montage nach Michaelis soll der Erzbischof Leonhard von Salzburg eine Urkunde i) Herzog Cosmogr. p. 277. ») Joann. Urk. J) K, k. Gub. Reg. <) Nein. Urk. s)~Dipl. Styr. I. 396. Bestätiget später von den Päpsten Paul V. I. 1610, und Urban VIII. I. 1625. gefertiget haben, worin er alle auf der Fohnsdorfer Ebenegelegenen Aecker und den Grieshof deS Stiftes Seckau zu Kobenz von allem Zinse für immer befreite. J) Mit dem Stifte Rein und Seckau wurde in diesem Jahre der langwierige Streit um Weingärten in Luttenberg endlich ausgetragen. 2) Am 27. Mai zu Oberndorf im Sannthale und am 10. September 1498 im Nonnenstifte Studenitz fertigte der Bischof von Canoria, Sebastian Naszibenus, Suffragan von Aquileja, zwei Ablaßbriefe für die Kirchen zu Schleuuitz und zu Studenitz. 3) Am 28. November 1498 erwarb Georg von Herberstein von Seyfried von Pollheim Schloß und Markt Burgau um 2000 Gulden in Psandbefitz. 4) Um den Erzberg im Steierer Oberlande waren die Wälder im Lause der Jahrhunderte bei vermehrtem Bedarf des Roheisens und der Fabrikate aus demselben im Jnlande und Auslande und dem dadurch erhöhten Holz und Kohlenverbrauche auf eine beunruhigende Weise ausgehauen, aus den abgetriebenen Waldplätzen theils Alpenweiden, theils Bergwiesen und Saatfelder gestaltet, und der Nachwuchs an Hölzern nicht mehr sorgsam gehegt. Steigende Holz - und Kohlennoth , bei zugleich sich erhöhendem Preise, machten Vertheuerung des Raucheisens noth-wendig, und veranlaßten allgemeine Klagen. K. Maximilian I. sah sich dadurch, und weil er ein leidenschaftlicher Liebhaber der Jagden war, veranlaßt, hierin abzuhelfen und auch für die Zukunft Ordnung zu machen. Dazu erwählte er vorzüglich einen gewandten und.kundigen Mann, Sigmund Paumgartner, und erhob ihn zum kaiserlichen Waldmeister im Innern- und Vordernberg und fertigte für dieses Geschäft am Sonntage und Montage nach Lichtmessen des Jahres 1499 folgende Anordnungen. Er entbot allen geistlichen und weltlichen Herren, welche von den Schwarzwäldern des Eisenerzes im Innern- und Vordernberg bei Leoben, Gebrauch und Besuch zu haben vermeinten, „ungeachtet alle Schwarz-und Hochwälder in unseren erblichen Fürstenthümern als Regalien nur Uns und Niemanden anderen rechtlich zustehen," daß er berichtet worden sehe, wie solche Wälder, vorzüglich im Fürstenthum Steicr, durch Mißbrauch und Nachlässigkeit der landesfürstlichen Amtleute selbst verwüstet werden, so daß das Eisenerz aus Mangel an Holz und Kohle beinahe erliegen muß, weßwegen der Sigmund Paumgartner beordert worden sei, derlei Waldungen, welche mittelst Klausen- und Rißwerken f) Seckauer Saalb. *) Rein. Uri. ») Joann. Utf. *) Kumar. III. 137. 200 Geschichte der Steiermark für das Eisenerz benützt werden können, zu hegen und einzufrieden, und daß sie sich daher aller und jeder solchen eingefriedeten Waldungen künftighin zu enthalten haben. Eine weitere Anordnung sprach den allgemeinen Befehl aus, den Sigmund Paumgartner in seiner Gewalt und Amtswirksamkeit allseitig zu unterstützen und seinen Vorkehrungen Gehorsam zu leisten. Paumgartner erhielt aber im Wesentlichen folgende Anweisung oder Instruction : Auf der Mur soll ein durchgehendes Holzrechengebäude nach Anweisung des dazu beorderten Hallschreibers im Jnnthale, Heinrich Wunst erbaut, und die Kosten dazu von der kaiserlichen Maut in Vordernberg beigestellt werden. Die landesfürstlichen Hoch- und Schwarzwälder sollen für das Eisenerz im Vorder»- und Hinternberg eingefriedet und gehegt, und alle Weißschwendung, Brändeanlagen, Gereute u. dgl. hintangehalten werden, und zwar in den Wäldern am Prebüchl, auf der Retz, im Retzthal bis hinaus gegen Trofaiach und hinein in die Lain, unter der Retz hinein auf den Hals und in die Tragöß hinab, daselbst überall in der Dürren-Laiing, Jngulstein, Pfeiffen, im ganzen Thal Tragöß bis Katherinn und hinaus bis Schergendorf, zwischen Bruck und Leoben Sel« kensbach, Volkenbach, Feistritz, Klattschach, Voitsberg, Graben, Mötschgraben, in der großen Göß, am Dewseck, zum Kreutz, in der Tannsort, beim Stifte Göß, um Kaisersberg, Gussing, Zemolach, Tolling, Lewbing, Rabl, Tannthal, Tunt, Ranach, Hagensbach, Reiding, Göß, Krumpen, Traffeng, Laienthal, Koytum, Traittensberg, Veitscher, Ball unter St. Peter bis an die Mosgrube. Diese Wälder sollen alle in Bann gelegt und von Hämerstätten durch Holzung und Kohlenbrennen darin kein Eingriff gethan werden. Nur allein die Radmeister sollen künftighin ihren Kohlenbedarf aus diesen Wäldern ziehen. Dem Erzberg Vorbehalten zur Lieferung von Holz und Kohlen auf der Mur bleiben die Waldungen bei Essenstein am Grafenberg bis auf die Alpe und in die Gradnitz. Auch das Kammerthal, Rcidingau, Magdwiese, Teuersgraben, die langen und kurzen Teiche, Melliug, Retzenbach mit Nebenthälern dieshalb der Lie-ßing und über die Gebirge fort gen Wildalpen u. s. w., soll alles dem Eczberge zugewiesen sein, und wer bisher aus diesen Försten Holz zur Hausnothdurft bezogen habe, soll dasselbe ferners noch, jedoch nur von dem Waldmeister zugewiese», und ohne Nachtheil des Erzberges, erhalten. Hieraus am Montage nach Lichtmeffen fertigte K. Maximilian I. die Anstellungsurkunde für Sigmund Paumgartner, mit Zusicherung von 175 Gulden jährlicher Provision, und ließ den Revers darüber unterfertigen von Barthlmä Freisleben, königlichen Hauszeugmeister und von Hanns ©eitler, Bürgermeister zu Innsbruck. * *) Sowohl in ihren allgemeinen Ausdrücken, als in den Einzelheiten schienen diese schriftlichen Anordnungen den privatrechtlichen Besitz und den Holzbau vieler geistlichen und adeliche» Grundbesitzer um den Erzberg umher anzugreifen und offenbar zu verletzen. Daher bald Einsprachen von allen Seiten her; und bei der wirklichen Wälderbereitung mußte wegen derlei privateigen-thümlichen Wäldern in der Nähe des Erzberges mit allen Adelichen, Stiften und Prälaten, mit den Städten Judenburg, Knittelfeld, Leoben und Bruck, absonderlich auf möglichste Schonung der Gehölze und Hintanhaltung aller Ausrodungen und des Viehauftriebes gehandelt werden 2)", weil alle zu Wasser und zu Land durch Rissen, Klausen und Fachwerke dringlichen Wäldern für den Erzberg in Bedacht genommen werden sollten, b) Nebenbei hatte K. Max I. auch die neue Ordnung der Verwaltung seiner steierischen Kammergefälle eingeleitet, dazu eigene Commissarien ernannt, und sie durch dieselben ausführen lassen „durch Seiner königlichen Gnaden Räche und Resormirer Sr. Majestät Fürsten-thum ©teter und Kärnthen", wobei dann eine schriftliche Anweisung und Vorschrift kundgegeben worden ist „nach Inhalt der Ordnung in der nächsten Reformirung gesetzt". 4) Von jetzt an bemerkt man die Einsetzung besonderer Beamten bei den einzelnen Aemtern der Kammer, Mauchen und Zöllen, Gaugerichten, Marchfutterhebuugen u. dgl. gegen Jahresgehalt oder Provision, und ordentliche Rechnungslegung in das Vicedomamt zu Grätz. Jörg von Rottal, Freiherr von Thalberg, hatte zur Lösung des vom K. Friedrich IV. versetzten Schlosses Lembach 8000 Gulden dargeliehen, und dafür (Montag nach Kreutzerfindung 1499) in Pfandbefltz erhalten die Aemter in der Stanz, Herzogberg, und Stölling im Mürzthale, bis zur Wiederlösung. Wilhelm Rainacher erhielt bestandweise das Schloß St. Peter ob Leoben mit Urbar und Landgericht um jährlich 120 Pfund. Der kaiserliche Rath um Kämmerer, Heinrich Graf zu Hardegg, wurde für ein Darlehen von 15.000 Gulden und den fünfpercentigen Interessen versichert auf den Aufschlag zu Drauburg und der oberen und niederen Tarvis und auf den Pfandbefltz des Schlosses und Urbars Kammerstein im Ließingthale. 5) Nach dem Andreas Wagen wurde von K. Max I. zum königlichen Verweser des Hallamtes i) K. k. G. Reg. i) K. k. G. Reg. ») K. k. G. Reg. *) K. f. G. Reg. ») K. k. G. Reg. 202 Geschichte der Steiermark Auffee Willibald Storch, und zum Verwalter des landesfürstlichen Uv baramtes in Leoben Hanns Dieperskircher, Lehrer der Rechten, eingesetzt. >) Die Anstellung des Bernhard Talland als königlichen Urbarreuters in Kärnthen hatte auch auf Steiermark Bezug; denn nach der Amtsanweisung mußte dieser Mann alles rauhe und geschlagene Eisen treulich bereuten und beaufstchten, damit dasselbe nicht gegen die königlichen Verbote und wider altes Herkommen zurück nach Neumarkt, Schäuf-ling, Murau, oder über die Alpen nach Murau und Obdach, oder im Lande selbst ohne Bollette auf verbotenen Straßen geführt und den Landesherren dadurch Kammergefäll und Ausschlag entzogen werde. Auch habe er strenge zu beaufsichtigen alles fremde, das halleinische Salz und das Meersalz; damit vorzüglich das Letztere nicht über die Drau herauf, und das elftere überhaupt nicht in das Land hereingebracht werde. 2) Im Jahre 1499 Ijatte sich die steierische Landschaft zu einem Hilfs-gelde von 16.000 Gulden dem Landesfürsten verwilliget und selbes eingetrieben. Gleichfalls wurde alsHeiratssteuer für die königliche Schwester und Tochter an die Prälaten, Städte und Märkte des Landes eine Forderung gestellt und von denselben erfüllt. Der Abt Wolfgang zu Rein bezahlte für diese Anschläge 363 Pfund, 3 Schilling und 16 Pfennige. 3) 3-hr 1500. K. Maximilian I. war fortwährend von der t* *mu hi 3nn«. Steiermark weit abwesend, in Tirol und im deutschen bruck und im Reiche. Reiche. Zu Innsbruck am 10. und 16. Jänner 1500 gab er dem Adrian Greißenecker (und seinen Schwestern Kirchvelde und Margareth) die von seinen Aeltern, Andrä und Margarethe von Greißeneck angefallenen, aber zu landesfürstlichen Händen eingezogenen Besitzungen, das Amt zu Obdach, jenes zu Turna, die Vogtei zu Wieting in Kärnthen, und das Spital zu Judenburg, und fügte noch dazu das Schloß und Urbar Waldegg, alles zusammen Satz- und Pflegweise um 4000 Gulden. 4) Balthasar Minndorfer erhielt Satzweise für ein Darlehen von 500 Gulden Rheinisch das Schloß, Urbar und Amt Königsberg , und dessen Bruder (?) Daniel Minndorfer ward nach Sigmund von Liechtenberg als Pfleger zu Forchteneck eingesetzt. Durch die Mor-gengabc der Frau Ursula, Witwe des Ritters Hanns von Süssenheim, kam AchatiuS Muttmannstorfer (Innsbruck am 18. Jänner) zum Besitze <) K. k. ®. Reg. ») K. k. G. Reg ») Steierm. Uri. *) Btbl. Stuttgart. X. 210-212. des Schlosses und der Herrschaft Süssenheim. ') Am 29. Jänner verlieh K. Max I. dem Heinrich von Schcppach nach Wolfgang Schelch, königlichen Thürhüter, die Verwaltung des landesfürstlichen Urbaramtes der Grafschaft Cilli, des Forstamtes daselbst und des Schlosses Altenburg. Am 30. Jänner erließ er den Befehl, daß die seit Herzog Ernst gepflogene, und von K. Friedrich IV. bestätigte Anordnung festgehalten werden solle, wonach Jedermann, welcher über die Retz, das Teicheneck und den Hessenberg Lebensmittel jeder Art dem Erzberge zuführe, als Rückladung geschlagenes und geschrottetes Eisen und Salz ohne Verhinderung führen dürfe 2); und zugleich fertigte er an alle landesfürstlichen Amtleute die Weisung, die Anordnungen des Waldmeisters Sigmund Baumgartner kräftigst zu unterstützen, damit das Holz nützlich geschlagen, darin gute Ordnung gehalten und die Wälder, daran uns, als ihr selbst verstehen wöget, viel gelegen ist, nicht verödet, und daß das Eisenerz dadurch bei Würden und Aufnehmen gehalten werde und bleiben möge. 3) Zu Innsbruck am 18. Februar 1500 fertigte er den Kaufbrief des Schlosses Eggenstein bei Waldegg für Friedrich Graf von Zollern, königlichen Rath, Kämmerer und Hauptmann auf Hohenberg, um 2000 Gulden Rheinisch als Abschlagssumme für die Schuld an ihn und an seine drei Brüder, welche im kaiserlichen Dienste gestorben sind. 4) Am 20. Februar zu Innsbruck erhielt Ritter Wolfgang Georger für 2000 Gulden Darlehen Schloß und Herrschaft Wolkenstein im Ennsthale, somit Amt und Gericht zu Unterburg zum Genüsse auf 5 Jahre. 5) Der oben genannte Wolfgang Schelch wurde sandesfürstlicher Verwalter der Aemter zu Marburg (Innsbruck, 21. Februar). ß) Zu Augsburg am 16. Juni verschrieb er zu pfandweisem Besitze bis auf Wiederlösung für ein Darlehen von 1600 Gulden dem Sigmund von Eibeswald, nach Hiecke von Schwamberg, zu Pfandbesitz Schloß, Markt, Landgericht und Amt Eibis-wald, allein nur Schätze und Bergwerke, Schwarzwälder, Rothgewild, Landreiß, Landsteuern und sonstige fürstliche Obrigkeiten Vorbehalten. 7) Für ein Darlehen von 2000 Gulden bekam, 20. Juni 1800, Jörg von Herberstein zu Pfandbesitz das Schloß, Amt und Urbar Lankowitz, mit ‘) K. k. G. Reg. *) Wartinger. Privil. 6—10. Joann. Url. ») K. k. G. Reg. <) K. k. G. Reg. «) K. k. G- Reg. «) K. k. G. Reg. >) K. k. G. Reg. 204 Geschichte der Steiermark der Bedingung, jährlich dem Landesfürsten, wohin er es immer fordern werde, einen Monat hindurch auf eigene Kosten gewärtig zu sein mit 4 gerüsteten Pferden, Knechten und Harnasch. /) Am 20. Juui 1498 flegelte er eine andere Urkunde für die Stadt Grätz. i) 2) Am 14. August gab K. Max I. dem Franzis Prager die Burghut des Schlosses Plankenstein nach Niklas Kalmaniz, und am 25. September dem Ruprecht und Kolomann von Windischgrätz zu Pfandbesitz das Schloß Sanneck mit dem Amte Praßberg für ein Darlehen von 4000 Gulden. 3) Am Mittwoch nach Misericordia 1500 bestätigte K.Maxl. dem Markte Eisenerz die von K. Friedrich IV. schon ertheilten Privilegien, freie Wahl eines Richters aus dem Rathe mit Bann und Acht auch auf Blut innerhalb des Burgfriedens vom Kreutze auf dem Prebüchl bis hinaus an den Hallenstein bei der Enns, einem Jahrmarkt zu St. Oswaldi, Wochen-markt am Montag, Mittwoch und Freitag, und ein eigenes Wappen, einen Bergknappen mit Schild und Berghammer und Karst auf demselben. 4) Am 8. October 1500 wurde zum Verwalter des Urbaramtes in Cilli bestellt Martin Daulacher, Richter in Cilli, mit der Verbindlichkeit, wenn es flch begebe, daß der Schauer schlage, oder die Türken, oder anderer Feinde Einfall in daö Land geschehe, und den Urbarleuten dermassen dadurch Schaden zugesügt würde, daß sie ihre Zins, Rente und Gülten nicht reichen können, sodann mit dem Gegenschreiber allenthalben Augenschein vorzunehmen, allen vorgefallenen Schaden getreu zu verzeichnen, der Hofkammer zu berichten, und weiters fort nach kaiserlichem, oder der Kammer Befehl um Nachlaß der Urbarsleistungen für die Unterthanen zu handeln. 5) Am 6. April zu Rom bestätigte Papst Alexander VI. in einer Bulle an den Präceptor-Provinzial des deutschen Ordens in Oesterreich, Konrad von Stauchwitz, alle Privilegien und Rechte dieses Ordens, nachdem er am 4. April in einer früheren Breve die gänzliche Emunität der Deutschordensherrn allenthalben zum Schutze empfohlen hatte. 6) In diesem Jahre sind viele steierische Edle und geistliche Herren nach Rom gewallfahrtet, wie: Ulrich von Weißbriach, Barthlmä, Stephan und Christof von Porende, Christof von Purkheim, Johann von AuerS- i) K. k. G. Reg. ä) Wartinger. p. 49. a) K. k. G. Reg. Auch noch im Jahre 1501. *) Scann. Itrf. 3) K. k. G. Reg. «) Dipl. Styr. II. 202—206. perg, Alban von Pöllau (Pfarrer), Johann von Königsberg, Andrä von Schangstein, Ernst und Sigmund von Trautmannstorf, Rupert Walzr und andere. Auch der resignirte Propst von Voran Ulrich, dessen Nachfolger Virgil Gembs aus Radkersburg war. ä) Am 1. November 1500 ward für die Kirche in Pöllau ein Ablaßbrief auf alle Festtage des Jahres und auf den St. Veitstag insbesondere ausgefertigt. Nach langer Abwesenheit kehrte K. Maximilian isoi. zu Anfang des Jahres 1501 wieder nach Oesterreich zurück, und verweilte einige Zeit in Linz. Landtag Der Abt Heinrich von St. Lambrecht hatte von dem Grafen Hermann von Cilli die zwei Landgerichte Neumarkt und bei Friesach im Pfandbefltze um 782 Pfund erhalten und seinem Nachfolger Abten Johann hinterlassen. K. Max I. nahm nun von diesen noch die Summe von 400 Gulden, und bestätigte dem Stifte St. Lambrecht, zu Linz am 7. Jänner 1501 den Besitz dieser Landgerichte bis zur Wiederlösung derselben durch die Pfandsumme von 1182 Gulden. i) 2) Am 8. Jänner und 20. Februar darauf entschied er den langwirrigen Streit zwischen den Städten Waidhosen und Stadtsteier wegen Handel mit Eisen und Venedigerwaaren: „Daß die Waidhofener in ihrem Orte und die Landesbewohnern auf drei Meilen Wegs um die Stadt gegen Amstätten und Plintenmarkt Stahl und Eisen in Stangen, gezaint und auf alle andere Art geschmiedet verkaufen, jedoch keinen Vorkauf treiben dürfen ; was sie dann an solchen Waarcn nach dieser Seite nicht absetzen, sollen sie an den Kasten an der Enns Herdringen, und auf dem Wasser hinaus gegen Stadt Steier und auf keiner anderen Straße damit verkehren. Eben so soll es mit ihren Waaren von Venedig her gehalten werden. 3) Am 25. Jänner erhielt der königliche Rath Andrä von Spangstein das Schloß und den Markt Schwamberg mit Urbar und allen Rechten gegen ewigen Wiederkauf um 6000 Gulden Rheinisch. 4) Am 10. Februar ward dem Tiebold von Harrach das landesfürstliche Amt Semriach übergeben. 5) Von Linz am 10. Februar erließ K. Maximilian I. noch zwei besondere Weisungen: strenge zu wachen, daß auf den Wallaschhämmern in Kallwang, im Wald und im Kammerthale, die aus sogenann- i) C tesar. III. p, 618. -) K. k. G. Reg. K. k. G. N. Prevenhuber. 170. *) K. k. G. N. ») K. k. G. R. 206 Geschichte der Steiermark ten Waldeisen gemachten Fabrikate durchaus nicht in Gestalt und Form des Leobnereisens geschmidet und geschnitten, daß solches sogleich unter, sagt, und jede demungeachtet betretene Waare sogleich confiscirt werden solle; weiters, allen Weinhandel auf dem Lande umher, zwischen Leoben, Vordernberg, Knittelfeld und Rottenmann, dem alten Verbote Kaiser Friedrichs IV. gemäß, abzuthun. * *) Wieder von Linz am 2. März ergingen Aufträge an Sigmund Baumgartner, Waldmeister in Steter, Hanns Haug und Christof Schachner, Mauthnern in Vordernberg und in Jnnernberg des Eisenerzes, daß fie den Hammerstätten die geeigneten Wälder zeigen und ordnungsmäßige Verkohlung darin festhalten sollen; und, daß, weil einmahl schon K. Friedrich IV. zur Vermehrung des Kammergutes seine Befehle erlassen habe, dieser Anordnung gemäß bei Leoben ein Holzrechengebäude erhoben, alles Holz durch Riß- und Klauswerke auch ordentlich geregelte Schlägerung gebracht und daselbst zum Behufe des Erzberges verkohlt werden solle. 2) Der energischen Aufforderung von Seite der ständischen Verordneten ungeachtet, wollte die Judensteuer nicht recht Eingang im Laude finden, und fand schlechte Befolgung. Am 9. März von Linz mußte K. Maximilian die Bewohner des Marktes Zeiring die auf ihre Gülten und Güter veranschlagte Steuer, „so wir bisher in unserem Fürstenthum Stejer zu Auflösung der Juden und um anderer Sachen Wrllen veranschlagt haben", sogleich zu bezahlen. Am 10. März erhielt Ritter Wolfgang von Graben den Tabor und das Amt zu Radkersburg nach Michael Wechsler. 3) In diesem Jahre erledigte K. Max I. auch die Beschwerden btt Stadt Radkersburg über Zehendbedrängungen von Seite der Herren Barthlmä von Bärneck und von Pollheim, und des Bischoses von Seckau als PatronuS der Skadtpfarre, über Eingriffe in ihre Stadtgerichtsfreiheit durch Jakob von Berneck und Jakob Zakel und andere Edelleute, über Beeinträchtigung ihrer Jahrmärkte und Mauthrechte durch die Brückenkaufleute, und ihre Bitten um Abstellung dieser Uebergriffe, um freien Handel gleich anderen Städten des Landes, und vorzüglich um Freiheit des alleinigen Weinhandels von der Weinlese bis zum Jakobitage.4) Auf Wiederlösung überließ K. Max I. am 21. März dem Jakob von Windischgratz und dessen Erben das Schloß Katsch mit allen Herr- ') Joann. Itrf. ») K. t. G. R. *) K. k. G. m. *) Bibliothek. Stuttgart. X. 394—307. vom Jahre 1493—1521. 207 lichtesten und Bezügen, mit Vorbehalt der Schätze, Bergwerke und der Jagd auf Rothwild, um 8000 Gulden Rheinisch. >) Am 8. April ward dem Paul von Puchwald überlassen das Amt und Gericht zu Tüffer zur Tilgung seiner Schuldforderung von 700 Gulden mit jährlich 160 Gulden. * 2) Am Samstage nach Jnvocavit bestätigte K. Max alle alten Handvesten (I. 1353 und 1475) der Stadt Rann; 3) und am Montage nach Antoni ertheilte er derselben zwei Jahrmärkte zu St. Floriani und St. Leonhardi, mit einem Wochenmarkte am Samstag. 4) Für ein Darlehen von 3000 Gulden erhielt, Innsbruck am 10. Juli 1501, Leonhard Raumschüflel von Schöneck Schloß und Herrlichkeit Osterwitz im Sannthale zu Pfandbesitz mit Burghut, wie dasselbe Thomas Gra-denegger, Pfleger daselbst bisher besessen hatte. 5) Zu Innsbruck am 5. September fertigte K. Max I. abermahls einen Befehl an den Wald* meister, Sigmund Baumgarter und Hanns Hang und Christof Schach-ner, Mauther am Erzberge, die Hammermeister zu und um Leoben aus den Wälder», welche den Erzberg erreichen, mit ihren eigenmächtigen Kohlstätten hinaus zu schaffen und ihnen andere Wälder zum Gebrauche anzuweisen. 6) Bestandweise um jährlich 150 Gulden erhielt, Innsbruck am 14. September, Achatz Moknitzer das Schloß Weitersfelden auf drei Jahre nach Ritter Fabian Mollinger; 7) und Urban Hollabur-ger das Schloß Marnberg sammt Burghut mit jährlich 100 Gulden, 6 Faß Wein, 200 Viertel Hafer und dem Küchenrechte nach Jörg Kra-bath. 8) Die Eisenmauth in Aussee wurde am 9. Februar 1501 verpachtet auf drei Jahre dem Richter und Rathe daselbst, die Mauth zu Rottenmann verpfändet auf 6 Jahre dem Georg Gossenbart zu Hohen-freiburg, Pfleger zu Künberg für ein Darlehen von 2000 Gulden (25. Juni 1501). 9) Am 28. Februar 1501 bestellte K. Max I. einen gewissen Christof Meixner als seinen Hofgärtner in Grätz mit Wohnung im Hause, so zum Garten gehört, und mit jährlichem Solde von 15 Gulden. 10) >) K. k. G. R. ») St f. G. R. *) Joann. Urt. 4) Joann. Itrf. 5) K. k. G. R. «) K. k. G. 9t. K- f. G. 9t. °) K. f. G. 9t. >) K. f. G. 9t. '») K. f. G. 9t. 208 Gejchichte der Steiermark Im September 1501 waren zur Landtagsversammlung als tot» desfürstliche und bevollmächtigte Commissarien inGrätz erschienen Ladislaus Prager, Erbmarschall in Kärnthen, Sigmund Schneidtböck, Andrä Spangsteiner zu Schwanberg, Leonhard von Ernau, Vizedom in Steier, und Heinrich von Eberbach, Pfleger auf Radkersburg, königliche Räche. Sie sollten endlichen Ausspruch thun im Streite zwischen einigen Herren und Landständen, Prälaten und Adeligen, und zwischen der Stadt Grätz und anderen Städten und Märkten des Landes. Der Streit betraf die Steuerpflichtigkeit und die Gerechtsamen der Prälaten und Adeligen von Häusern und Gründen, welche sie innerhalb des Burgfriedens von Städten und Märkten allsällig besessen; indem beide Theile die Artikel der Landhandveste, welche darüber handeln, verschieden verstanden und anslegten; ja die Städte und Märkte die Befreiungsbriefe der Prälaten und Adeligen über jeden Streitpunct vorgelegt zur Einsicht verlangten. Einige von der Landschaft dazu verordnete Prälaten und vom Adel untersuchten und erwogen mit den königlichen Abgeordneten die Anforderungen der Städte und Märkte und den klaren Sinn der handvest-lichen Attikel, und sprachen dann folgende Bescheidung aus: „Welcher Landmann geistlichen oder weltlichen Standes, Häuser oder Gründe in Städten, Märkten oder Burgfrieden besitzt, von welchen man dem Landesfürsten keinen Grundzins dient, und auf welchen keine gewöhnliche Steuer liegt, auch kein Gewerb daraus oder darin getrieben wird, diese sollen auch hiefür unbesteuert bleiben. Welche aber von ihren Häusern keinen Grunddienst dienten, und keine gewöhnliche Steuer darauf liegt, darin aber doch Gewerbe treiben, die sollen von ihrem Gewerbe steuern und mitleiden. Welche aber von ihren Gründen und Häusern dem Landesfürsten Grunddienst dienen, und gewöhnliche Steuer zahlten, die sollen fürderhin noch jährlich an der gewöhnlichen Stadt- oder Marktsteuer mitleiden. Es soll auch, wenn auch gedachte Landleute Baugetreide, Wein, Zins, Zehent und Bergrechtwein in ihre Häuser in Städten, Märkten oder Burgfrieden bringen, und was sie davon an ihrem eigenen Bedarf erübrigen, verkaufen, für kein Gewerb gehalten und geschätzt werden, weil der Artikel in der Landhandveste klar ausweise, daß sie das alles in ihre Häuser führen, und was über ihre Bedürfniß ist, verkaufen mögen, da die Landhandveste klar in sich enthalte, daß ein Jeder in der niedern Steiermark seine Weine schenken möge. Wer aber wider solche Steuer vom Landessürsten befreit sei, diese sollen nach Inhalt der Landhandveste auch dabei bleiben. In der Herren und Landleute Häusern mögen Inwohner (Gäste) Gewerb treiben mit Kaufen und Verkaufen, und dafür auch nach Billigkeit mitleiden; Weine ausschänken dürfen sie vom Jahre 1493—1521. 209 nicht, lieber und mit diesem Beschlüsse wurden beiden Theilen gleichlautende Urkunden von den bevollmächtigten Abgeordneten ausgefertigt zu Grätz am unfern lieben Frauen Abend, Nativitatis Marias, 7. September, im Jahre 1501. ä) Die nämlichen landesfürstlichen Räthe und Abgeordneten hatten auch schon zu Grätz am Samstage nach Egidi dem Abten Johann von St. Lambrecht das Verbot zugefertiget, aus den Thalern Aflenz und Mürz, von wo bisher zum Behufe des Erzberges kleines und großes Schlachtvieh genommen worden ist, derlei Vieh aufzukaufen und anderswohin zu treiben; weil sich dagegen alle Bewohner am Erzberge beschwerten, und es ohnehin auch durch die Landhandveste verboten sei. i) 2) Zu Innsbruck am 24. Dezember 1501 übergab der Kaiser das Schloß Pöllau seinem Rath, Heinrich Grafen zu Hardek und im Machlande, zur burggräflichen Huth so lange, bis die Gründung und Einrichtung des Stiftes Pöllau vollbracht sein werde. 3) Um diese Zeit hatte das Stift Voran eine große Unannehmlichkeit zu bestehen. Auf Anstiften des Gregorius Rainer, Pfarrers zu Gradwein und Erzpriesters, wollte der salzburgische Erzstistskanzler, Dr. Christof Mandl, (nachher Bischof zu Chiemsee) dem Stifte Voran alle demselben von Alters her einverleibten Pfarren aus dem Grunde absprechen und wegnehmen, weil der Propst diese Pfarren mit seinen Chorherren besetzte, ohne diese vorher zur Prüfung für die Seelsorge (pro cura animarum) nach Salzburg zu schicken. Auf die erzbischöfliche Forderung erschien der Stistsdechant, Peter Leidenslag, in der Fasten 1501 mit allen stiftischen Freiheitsbriefen, um ihr Recht zu beweisen, in Salzburg. Er legte dem Kanzler die Stiftsdiplome vor, welcher jedoch von dem freien Besetzungsrechte und der Einverleibung der Pfarren darin nichts finden wollte. Darüber entstand nun mündliche Erörterung, wobei der Kanzler mit den Füssen stampfte und im Zorne schrie: „So macht ihres Mönche; wenn man Euch den Saum zeigt, so wollt ihr den ganzen Sack haben. Ihr verdienet daher, aller Eurer Pfarren beraubt zu werden, und an mir soil's nicht fehlen, dieses auch in's Werk zu setzen!" Als jedoch am anderen Tage der Dechant auf Ladung wieder in der erzbischöflichen Kanzlei erschien, waren Ton und Haltung des Kanzlers ganz i) Landhandvest. Neueste Ausgabe, p. 24—26. Lünig. Reichsarchiv. Con-tin. p. 143—147. Du Mont. Corp. Diplom. T. IV. P. II. 7. Caesar III. p. 619. ») K. k. G- Reg. ») Pöllauer Urk. Geschichte der Steiermark. — VIII. Bv. 1 4 210 Geschichte der Steiermark verändert; dieser übergab dem Dechant mit gefälligen Worten am 11. März 1501 einen erzbischöflichen Bestätigungsbrics über alle dem Stifte einverleibten Pfarren, ließ sogar alle gebührenden Taxen dafür nach, und erbat sich nur ein Faß Wein für sich, und für den Taxator eine Anerkennung von 40 Pfennigen. 1) Saf)tt Mit Mandat von Innsbruck, Freitag nach Sonn- 1502-1503. tag Reminiscere 1502, befestigte K. Maximilian die neue Regulirung des Regiments für die nieder-österreichischen Länder: Oberster Hauptmann und Statthalter mit Räthen oder Regenten; Hofgericht mit Hofrichter und Beisitzern, und mit offenem Gerichte alle Quatember in Neustadt; Hofkam m e r mit Commiffarien und Räthen in Wien; H a n s ka m in er mit Räthen, über Geschütz, Zeugwesen, Jägerei, Fischerei, Falkerei u. s. w.; Hofrath mit Räthen und Kanzler; Kammer für das Kriegswesen; K a in m e r für das Bergwesen. Mit allem vereiniget ward dann auch die schon 1491 eingeführte Rai tkam mer. 2) Am 25. Februar 1502 zu Innsbruck überließ K. Max I. dem königlichen Thürhüter Hanns Gerhab das Schloß Massenberg sammt dem Bauhöfe zu denselben Bedingungen, wie cs bisher Ritter Hanns Mattis, Sr. Majestät obrister Bergmeister innegehabt hatte. Am Montag nach Cantate bestellte er den Ritter Jakob von Landau, Landvogt in Ober- und Niederschwaben zum Hauptmann der Grafschaft Cilli mit Verwaltung des Schlosses, der Stadt Cilli und des Urbars nach Ritter Andrä Hohenwarter; und am 3. März und 13. August 1502 überließ er pfandweise dem Grafen Heinrich Hardegg zu Glatz und im Machlande, oberstem Erbschenk in Oesterreich, Truch« *) Cffisar III. 622—625. Zauners Chronik. IV. 246—248. S. u. Anm. -) Vide Pritz. Heft 8 und 9. p. 190—194. Archiv für Geschichte. III. 619 bis 622. Archiv Kaltenbäck. III. 231—235. C»sar. Anmerkung. Am 17. März 1501 erhielt Propst Virgil zuVorau vomErzbischofe Leonhard zu Salzburg ausgezeichnete Rechte, auf allen seinem Stifte tncorporitte Pfarren, Stiftscanoniker oder Läiengeistltche als Pfarrer einzusetzen, und die Seinigen auch von allen den Erzbischöfen rorbehaltenen Befehlen lossprechen zu dürfen. So ward der langwierige Streit entschieden, welchen eigentlich Gregor Steiner, Pfarrer zu Gradweiu und Erzdiakon in der unteren Steiermark, angeregt hatte, da er das Recht, eine Pfarre zu besetzen, den Vorauer Pröpsten gänzlich hatte absprechen wollen. Die Sache wurde in Salzburg, in Gradwein und in Vorau perhandelt; und die Vorlage der Originalurkunde bestimmte den Erzbischof zur bezeichneten endlichen Ent-cheidung. Ciesar III. 621—624. faß in Steiermark, Freiherrn zu Stattenberg und Kreutzen das Schloß und Urbar Meichau, und durch Ablösung vom Niklas Sfanoskhi um 4000 Gulden, für ihn und dessen Erben Schloß, Stadt und Herrschaft Gmündt in Oberkärnthen. J) Um diese Zeit bestand zu Hieflau an der Enns schon ein landesfürstliches Holzrechengebäude; auch war jenes an der Mur bei Leoben im Betriebe. Nun wurde am 12. Juni 1502 von dem Waldmeister Sigmund Baumgartner und den Amtleuten zu Vor« dernberg und Eisenerz auf landesfürstlichen Befehl eine weitere Untersuchung vorgenommen, um unterhalb Hieflau ein drittes Rechengcbäude zu erheben. Nachdem eine allgemeine Wälderbereitung vorgekehrt worden ; hatte man die landesfürstlichen Hölzer des Völker- und Ennstha-les durch den Ennsfluß gar wohl für den Erzberg brauchbar und dringlich befunden; nun sollte man sich aber für den Rechen in Hieflau und für daS neu zu erhebende Gebäude wegen der admontischen Waldungen vorerst mit dem Stifte Admont vertragen. * 2) Am 21. Juni 1502 sind die Brüder Jakob, Georg und Karl, die Trappen, in die väterlichen Erblehen bei Leutschach und Schmiernberg, zu Schlattnitz, Gachstückl, Roßbach, Beßnitzberg, Schratten, Hocheneck, Geroldshof, Waldschach, am Purgstall, Elchberg, Brüll und Laßnick eingesetzt worden. 3) Zu Ulm am 5. Juli wurde dem Friedrich Lamberger die Verwaltung der Aemter Schönstein, Katzenstein und Altenburg Weiterfort bestätigt. 4) Am 9. October erhielt Christof Graf von St. Georgen und Pösing für ein Darlehen von 5000 Gulden den Pfandbesitz des Schlosses und der Herrlichkeiten Wachsencck auf Lebenszeit. Am nämlichen Tage fertigte Graf Christof mit seiner Gemalin Elisabeth von Neuberg, Schwester des weiland Hanns von Neuberg, des eigentlichen Stifters, eine Zusicherungsurkunde, von den Renten ihrer Herrschaft Neuberg die letztwilligen Anordnungen ihres Bruders und Schwagers zu vollziehen und zu Pöllau ein Stift Augustinerchorherren zu gründen. 5) Der oben beim Jahre 1482 angedeutete Testamentsbrief lautete aber wie folgt: „Ich Hanns Herr zu Ncuberg u. s. w. bekenne hiemit „und Thu kund, öffentlich mit meiner Handschrift, allen welchen diesen „Brief gezeigt wird, daß ich mit wohlbedachtem Muthe und mit guter ») ft. f. ®. Reg. -) ft. k. G. Reg. -- K. f. G. Reg. 4) K. r. G. Reg. ») ft. t. ©. Reg. 212 Geschichte der Stetermat! „Gedächtniß bedacht habe das Heil meiner armen Seele und meiner „Vorvodern, und bei meinem guten Vermögen geschafft habe und wifsent-„lich schaffe mit allen meinen Pflegern, Anwäldeu, Dienern und Unter, „fassen, die solchen meinem Geschäft »ach handeln sollen bei ihren Treuen „und Ehren und Gelübde, auch Verdammniß ihrer Seelen, und gleichwie „es hier in dem Brief geschrieben ist: am Ersten: wenn ich obgenannter „Herr Hanns von Neuberg mit Tod abgehen sollte, und, so Gott vor „feie, nicht leibliche Erben männlichen Stammes hätte, so soll und schaff „ich das Haus und die Veste Pöllau mit allen Zinsen und Herrschaften, „das Pnsterhoferamt, das Preßlaramt am Rabenwald und zu Kaindorf, „das Amt in Stainbach, das Amt des Jakobs am Lehen, das Schiplamt, „das Amt ober und nieder Rohr, Wagendorf und Safe», und alleBerg-„rechte und Zehente, welche in allen genannten Aemtern sind vom Ge-„treibe und aller Zugehörnng nichts ausgenommen, so wir her gen „Pöllau geordnet haben, und zu dem Schloß Pöllau gehören, das befehle „ich allen meinen Freunden und allen meinen Dienern, Pflegern, und die „mir Gutes gönnen, das genannte Schloß Pöllau mit allen Gütern, „welche hier bestimmt sind, Niemanden, nicht meinen Freunden, noch „einem anderen Menschen auf Erden, wer es immer sein möge, abtreten, „noch einlassen, sondern ein jeder, der in meinem Gelübde steht, oder in „meinem Schlosse ist, bei Verdammniß seiner Seele und Verlierung sei-„ner Ehre und Treu, Niemanden das benannte Schloß und Gut einant-„Worten, allein nur einen frommen Priester aussuchen und nehmen, der „auf unfern Tisch geweiht ist, den sollt ihr in das Schloß Pöllau setzen, „und alle dazu gehörigen Güter ihm einantworten. Dieser soll das ge. „nannte Schloß zu einer Kirche zu Ehren St. Wolfgangs machen, und „den Orden an sich nehmen, als zu Voran ist, und von dem Gute, und „auf dem Schlosse und Gotteshause halten 24 Ehorherrn, Priester, nnd „nicht weniger, und auf dem Schlosse Pöllau eine Kirche und Gotteshaus „bauen, das aber der Pfarrkirche St. Veit keinen Mangel bringt. Und „was ich an Kleinodien und Geld hinterlasse, soll alles bei dem Hause „und Stifte Pöllau bleiben. Und was Reytberg, Thalberg und Neubau „ist, das soll mit allen Gütern und Zugehören, die nicht in diesem Briefe „genannt sind, Nachfolgen und eingeantwortet werden meinen nächsten „Verwandten, welche rechtliche Erben dazu sind; dieselben sollen dann „alle meine Geldschulden meinen Dienern und anderen davon entrichten „ohne Abgang, und alle Stift davon ausrichte», welche wir von diesem „Brief angeordnet haben, und eine Kapelle bauen hier zu Pöllau dem „H. Nikolaus zu Ehren; und es soll auch in dem Stifte Pölla alle Qua-„tember, viermahl im Jahre, Gottesdienst begangen werden mit Vigill „und mit 30 Priestern, Uns nnd allen unseren Borvodern zum Seelen- vom Jahre 1493-1521. 213 „heil. Diese Stiftung und Ordnung soll ohne Verzug vierzehn Tage nach „unserem Tode ohne männlicher Nachkommenschaft vollständig und ohne „Abbruch vollzogen werden. Ich gebe diesen Brief mit meiner Handschrift Jedermann zu wissen und zu erkennen, und bitte alle meine Be« „freundten, Diener, Pfleger, und Alle jene, so von Solchem Hören, mein „Geschäft stättig zu halten, zn vollsühren und nicht zu hinderen, als sie „dieses ihrer Seele und Treue schuldig sind. Ich habe diesen Brief gesie-„gelt mit meinem anhangenden Jnsigl zur Bestättignng, daß alles uit« „verbrochen bleibe treulich und ungefährlich. Der Brief ist geschrieben „und gegeben zu Pöllau am St. Niklastag 1482". ') Am 13. November 1502 bekam Ursula von Stadelshosen, Witwe weiland Bernhard Brcivers, und ihr ehelicher Sohn einen Theil der landesfürstlichen Veste Lembach mit Herrlichkeit und Urbar, durch Lösung von Friedrich Breiver, mittelst Darlehen und Lösungssumme von 1100 Gulden, für sich, für ihren Sohn twb ihre Erben. Am 29. Juni 1502 erließen Andrä von Spangftein, Hanns von Stetten, Kammermeister, und Jakob Villiuger, Sr. Majestät Räthe und verordnete Umbereitter in den niederösterreichischen Landen einen allge« meinen Auftrag: „Vermöge alten Verträgen mit dem Erzftifte Salzburg soll alles Hüttenbergereisen nicht nach Steiermark, sondern gegen Italien hin seinen Verkehr und Absatz haben Alles sogenannte Waldeisen solle in Steiermark abgcthan »nd nur Erzbergereisen verarbeitet werden. Damit aber dadurch die Eisenstätten um Murau, Scheifling, Judenburg und Knittelfeld nicht erliegen, so sollen die Raucheisenvorlager zu Leoben die genannten Hammerstätten mit Erzbergereisen versehen. Sodann sollen die von Leoben bei ihren altherkömmlichen 16 deutschen und 2 wällischen Feuern in den Hämmern bleiben, jedes Jahr an jedem Feuer und Hammer nur 48 Wagen Raucheisen aufarbeiten, zusammen 864 Wagen, jeden Wagen zu dritthalb Meiler, oder 25 Zentner gerechnet. Weil aber manchmal die Wägen mehr fasien und führen, welches Mehrmaß die Uebertheurung genannt wird , so sollen die Leobner hierin Grenzen halten, oder in Strafe und Buße verfallen. Die Hämmer um Leoben sind aber folgende: Tiburz Ginzendorfer an der Danewitz, Gabekhofers Erben und Hanns Wülfinger an der Danewitz, Hanns Fluck am Halslen, Hanns Eisenberger an der Reit, Georg Közler an der Wallich, Hanns Weyerle, Hüger an der Trenck, Hanns Kreidl und Schwarzbeck, Mört Ausseher im Zeltenschlag, Mathäus Kairen und Andrä Scherr im Tehrn, >) Saalb, ven Pöllau. 214 Geschichte der Steiermark Gabekhofers Erben jenseits der Mur, Michel Fruewein in der Göß, Leonhard von Erna» in der Göß, Wolfgang Nunthaler in der Prettau, Niklas Schwarzbeck, Eissenberger Leonhard, Kreuß und Gabekhofers Erben zwei Wallaschhämmer zu St. Michael. Um nun Alles im gehörigen Betriebe zu erhalten, sollen die Leobner stets einigen Vorrath an Rauch-eisen vorliegend haben, um von diesem auch den Hämmern im Kammer-thale einiges zuzutheilen. Bleibt den Eisenverlegern in Leoben zu viel Raucheisen und zu lange liegen, so soll ihnen freigestattet sein, dasselbe anderswohin zu verkaufen, oder selbst zu verarbeiten. Stahlhältiges Eisen sollen die Leobner nur auf den zwei Wallaschhämmern in St. Michael verarbeiten, sodann alles solches Eisen den Hämmern zu Judenburg, Knittelftld und an andere Hammerstätten verkaufen. Mit Kohlen sollen die Leobnerhammerstätten sich nach Anweisung des Waldmeisters, oder von den Kohlstätten bei Leoben versehen, damit die Wälder, so zum Rechen zu Leoben dienen sollen, nicht verödet werden. Auf aEes Leobnische Stangeneisen soll das Zeichen des Straußes geschlagen werden, damit dies als das bessere Fabrikat von dem anderen erkannt werde. Beide Eisenwagen in Leoben und in Vordernberg sollen nach dem Wienergewichte einander gleichgestellt und berichtiget werden. Wer gegen diese Anordnung handelt, soll seiner Hammergerechtsame sogleich verlustig sein und die Hammerstätte zu des Landesfürsten Hammer eingezogen werden. Gegeben zu Leoben am 29. Juni 1502". Während in diesem Jahre Erzbischof Leonhard von Salzburg in Leibnitz verweilte, bestätigte er am Montage vor St. Beit den Leibnitzern die altherkömmlichen Jahrmärkte, und das Burgrecht zu Landschach nach dem Briefe des Erzbischofes Pilgrim, und den Landsbergern ertheilte er einen ewigen Jahrmarkt, am Sonntage nach Frohnleichnam mit ge-wohnlicher Freiung. 2) Am 9. August 1502 verkaufte Heinrich Graf zu Harbeck und im Machland, Freiherr zu Stattenberg, Truchseß in Steiermark, seinem Schwager Hanns von Auersperg, Herrn zu Schönberg und Landeshauptmann in Krain, Schloß, Herrschaft und Landgericht Statten-bcrg, sammt einem Tabor im Draufelde, Glabanach genannt, dem Burgstall Gibl am Pach, und einem Thurm zu Feistritz, mit allem Zugehör, Zehenten, Bergrechten, Weingärten, Jagd- und Fischbann, allein nur ausgenommen die Vogtei zu Studenitz und die Güter bei Mureck, um 16.200 Gulden Rheinisch; an dem zu Stattenberg selbst gefertigten ') K. f. Gub. Reg. !) Joann. Urkunden. Bestätigt von den Erzbischöfen Ernst 1546, und Johann Jakob am 16. Juni 1561. vom Jahre 1403—1521. 215 Verkaufsbrief hingen ihre Siegel Ulrich Kharnbeck, Rath-Anwalt und Hauptmann, Pongratz Khreßling, Rath und Pfleger zu Kreutzen, und Wolfgang Stadler, Pfleger des Grafen Harbeck zu Klain. ‘) Im Jahre 1502 am 4. Juli soll eine große Brunst die Stadt Cilli größtentheils eingeäschert haben. 2) Zu Wien am 6. April erlaubte er den Bürgern zu Bruck an der Mur, Knittel-, Schrotten-, Sensen-, Klingen- und Messerschmieden zu errichten, Schleifer, Schaller und Gschmeidler einzuführen; dann ertheilte er ihnen auch ein eigenes Stadtwappen, welches auch die dortigen Handwerksmeister neben ihrem besonderen Zeichen, nachdem der Magistrat und die Zechmeister die Waaren beschaut und sie für bewährt gefunden haben, auf ihre Fabrikate zu schlagen, und dann mit denselben überall hin Handel zu treiben hätten. Zugleich erlaubte er ihnen Zünfte und Haudwerksinnungen in ihrer Stadt zu errichten, deren Meister und Gesellen auch in anderen Orten alle Handwerksrechte, Freiheiten und Ehren genießen sollen. 3) Auch vom Jahre 1503 haben wir folgende landesfürstliche Urkunden, welche die Steiermark betresse». Am 10. October verschrieb K. Maximilian I. dem Hanns Rohatscher Schloß, Urbar und Herrlichkeit Rohatsch für ein Darlehen von 2000 Gulden pfandweise, und am 29. December bestellte er den Osann Schackhan zu seinem Thiergärtner in Grätz mit 22 Gulden Rheinisch Jahresgehalt, welcher im Reversbriefe von seinen Pflichten unter anderen auch sagt: „Daß ich denselben Thier« „galten, uns das Gewild, darunter viel Tändl (Damhirsche) sind, mit „Fleiß erworben, und derselben Tändl, wenn schon je zu Zeiten eines „sterben wird, keines essen will, und nachdem dem besagten Gewilde durch „die Füchse, welche viel Löcher in demselben Thiergarten gemacht haben, „und auch durch dieselben Löcher aus- und einschlüffen, viel Schadens „zugcfügt wird, so will ich auf dieselben Füchse drei Selbstschloß zurich-„ten, und unter die Planken in die Fuchslöcher dermassen richten, daß „die Hinauswärts durch die berührten Planken schießen werden, und in „solchem allem allezeit nach meiner besten Verständniß guten Fleiß ge« „brauchen". 4) Am 12. Februar 1504 übertrug K. Max I. seinem königlichen Rath und Unterhofmarschall, Heinrich von Traupiz, die pflegweise Verwaltung des Schlosses und Urbars, Amt und Gericht zu Pfannberg, so O K. f. G, Reg. *) Ctesar. Annal. 1. p. 30. III. 625. s) Wartinger. p. bö. *) K. f. «. Reg. 216 Geschichte der Steiermarl wie es Andrä Spangsteiner gehabt hatte, und auch die Fischarche auf der Mur ober Frohnleiten, wie sie weiland Gartsamer am Weyer besorgt hatte, mit 200 Gulden jährlichen Burghutssolde. J) Zu Augsburg am 4. April 1504 verkaufte K. Max I. dem Jakob von Windischgrätz in lauteres unverkümmertes Eigenthum das Schloß, Urbar und die Herrlichkeit Ratsch um lO.OOOGulden auf Wiederkauf, worauf daun am 11. April die früheren Pfandbriefe herausgegeben und vernichtet worden sind * 2); am 8. April vertauschte er an Ritter Hanns von Reichenburg, Sohn Ruprechts von Reichenburg, Sr. Majestät Hauptmann in Steier, für das Gejaid in Gams und Affenhof das Amt zum H. Kreutz in Strain jenseits der Gurk, und am 10. April gab er ihm und seinem Vater das Patronatsrccht der Psarre Radkersburg, gegen Heimfall an den Landesfürsten nach ihrem Tode. 3) Im Jahre 1503 war ein langwieriger Streit zwischen dem Stifte Seckau und Hanns von Teuffenbach um Zehenten zu St. Marein bei Prank bis an den apostolischen Stuhl gelangt. Papst Alexander VI. ernannte, Rom 5. Februar 1504, die Aebte zu St. Lambrecht und Rein zu Schiedsrichter, welche auch den Streit zu Gunsten der Kirche St. Marein entschieden haben. 4) Im Jahre 1503 gründete Georg Fischbacher, ein Priester des Salzburger Erzstistes und Kapellan in Grätz, einen Wochengottesdienst für sich und feine Verwandten am Dienstag vor Sebastjani 1503. Feuer verzehrt das Augustinerkloster in Fürstenfeld. 5) Jahr 1504. Zu Folge des oben angeführten Testamentes des Gründung de, Hanns von Neuberg, des letzten männlichen Sproffen EhoihmeAstUt-,zu fdneg alten Geschlechtes (am Tage St. Nikolaus 1483) waren die zur Gründung eines Chorherrenstiftes in Pöllau bestimmten Güter in die Hände des Georg Häuser, der freien Künste Meister und Pfarrer zu St. Veit in Pöllau am Pfingstdiensttage 1484 überantwortet worden. Dieser starb am 27. August, und hatte den kaiserlichen Hofcapellan, Alban Kogler, zum Nachfolger als wirklichen Stistspropften bis zum Jahre 1504. Keiner von Beiden machte ernstliche Anstalten, den Willen des Stiftes zu vollführen. Inzwischen war auch HannS von Neitberg ') K. k. Gub. Neg. -) K. k. Gub. Neg. 3) K. k. Gub. Reg. <) Seck. Saatb. 5) Casar. III. 626. am 22. October 1483 gestorben. Er war ein Anhänger des Königs Mathias von Ungarn; weswegen K. Friedrich IV. alle dessen Güter zu landesfürftlichen Händen verfallen erklärt hatte, wovon er jedoch alles zur Gründung eines Stiftes zu Pöllan bereits bezeichnete Gut ausgenommen wissen wollte, wie folgende Urkunde besagt: „Wir Friedrich „von Gottes Gnaden u. s. w. bekennen für uns und unsere Erben und „thun kund öffentlich mit diesem Brief, als Uns weiland Hansen von „Neitberg, unseres Lchensmanncs und Unterthaus alle und jegliche „Schlösser, Stück, Gült und Güter von rechter Feindschaft und anderer „seiner Verhandlung wegen als Herrn und Landcsfürsten verfallen und „ledig geworden sind; under aber das Schloß Pöllau, dazu Bereit-„schast, Kleinod, auch beide Ror mit ihrer Zugehörung u. s. w. zu einer „Stift gemeint und dies mit seinem letzten Willen bestätiget hat, wie „wir vernehmen ; und wiewohl wir aus den angeführten und anderen „Ursachen dieselben Herrschaften an uns wenden und damit wie mit „unfern eigenen Gute handeln und thun mögen: jedoch haben wir „Gott dem Allmächtigen zu Lob und Ehre, auch um unser und unseren „Vorvodern Fürsten von Oesterreich löblicher Gedächtniß seeligen, Heil „willen ein Kapitel mit dem Propst, Dechant und etlichen Chorherren „mit der Ordnung in Geistlichen Dingen, als zu Spital am Pyrrn „gehalten wird, daselbst zu Pöllau zu stiften, zu erheben und auszurich-„ten, und dasselbe Schloß und den Markt zu Pöllan, auch beide borge» „nannte Ror mit allen ihren Rechten, Gülten und Gütern darzugeben „und zu wicdmen, sie mit Bestätigung des römischen Stuhles, mit „Stiftbriefen, Freiheiten, Einverleibung der Pfarrkirche zu Pöllau, und „anderen Nothwendigkeitcn zu versehen und zu begeben vorgenommen, „und jetzt unfern andächtigen Alban Kogler unfern Hofkaplan, als von „Uns angenommenen Propst zu Pöllau, die genannten Schloß, Gülten „und Güter zu seinen und derselben Stift zu Händen einzunehmen, „innezuhaben und zu gebrauchen befohlen, ohne unseren, der Unsrigen, „oder jedermänniglich Hinderung. Darum gebieten wir u. s. w. Gege-„ben zu Linz am Sonntag Misericordia Domini im Jahre 1485." J) Der Ortspfarrer Alban Kogler galt daher bereits als erster Propst zu Pöllau. Bald darauf erfolgte zu Innsbruck am 15. September 1501 die Bestätigung K. Maximilians I.: „Daß wir dem edlen unseren „getreuen lieben Christof Grafen zu St. Georgen und Pösing, und „Elisabeth, gebornen von Neitberg, seiner Gemahlin, aus merklichen >) PLllauer Geschichte. 218 Geschichte der Steiermark „und notdürftigen Ursachen uns dazu bewegend, und aus besonderen „Gnaden unser Schloß und Herrschaft zu Pöllau mit sammt der Pfarre „daselbst, auch mit allen anderen Zugehörungen, Herrlichkeit, Obrigkeit „und Gerechtigkeit, so wie dieses Hanns von Neitberg, der obengenannten „Elisabeth Bruder, innegehabt hat, eingegeben und dazu vergönnt und „erlaubt haben, wissentlich in Kraft dieses Briefes, also, daß sie aus dem „genannten unseren Schlosse Pöllau von denselben Nutzen und Renten, „in so weit diese zureichen, ein Kloster bauen, und dieselben Nutzen, Gül-„ten und Renten, wie dieses weiland des von Neitberg letzter Wille und „Geschäft enthält, nnd nach ihrem besten Wissen auf dasselbe Kloster „verstiften, ordnen und verbringen, auch das genannte unser Schloß und „Kloster mit aller ihrer Zugehorung, Herrlichkeit und Obrigkeit ihr „Beider Leben lang innehaben, daselbst wesentlich sitzen, es genießen und „gebrauchen, und dieselbe Probstei und Kapplaneien dazu gehörend, doch „daß dieselbe Stift inner drei Jahren zunächst aufgerichtet und voll-„bracht werde. Auch haben wir ihnen hiemit zugesagt, daß wir und „unsere Erben alle Gülten und Güter so nach Abgang des von Neitberg „mittler Zeit von dem Schlosse Pöllau verkauft worden sind, wo sie „diese erfragen, nachdem der Inhaber desselben Schlosses dazu nicht „Macht gehabt hat, wieder zum berührten Stift zurückzubringen, und sie „dabei als ein gnädiger Herr und Landesfürst Hand haben und „beschützen. Und wann der benannte von Posing und seine Gemahlin „Elisabet mit Tod abgegangen sind, alsdan Uns, als Herrn und Landes-„fürsten in Steter und unseren Erben seien die berührten Schloß und „Stift mit aller Zugehorung, Herrlichkeit und Obrigkeit lediglich wieder „heimgefallen, damit wir daun handeln und thuu mögen, wie mit ande-„ren unseren Stiften, ohne mäuniglichs Irrung, als sich auch derzeit der „Graf von Posing und seine Gemahlin gegen Uns in Sonderheit ver-„schrieben haben." Hierauf löste Gräfin Elisabeth von St. Georgen und Posing, (ehedem verehlicht au Friedrich von Pattendvrf) das Schloß Pöllau um 5000 Gulden rheinisch von K. Maximilian, und begann sogleich den Ueberbau desselben in ein Stift. Während dieses Geschäftes errichtete sie aber auch am 28. März 1503 ihr Testament mit den besonderen Bestimmungen. Sie erwählte ihre Grabstätte in der Kirche im Chore zu Pöllau, wobei sogleich Tausend heilige Messen gelesen werden sollten. *) Zwei Theile des Schlosses und der Herrschaft Neidau Der Grabstein daselbst meldet: Am St. Barbaratage gestorben Herr HannS von Ncyberg und Frau Elisabeth seine Schwester, die letzten ihres Namens, Gemahlin des Grafens Christof von St. Georgen und Pbflng! legirte sie dem Stifte zu Pöllau zu ewigem Eigenthume, jedoch zum lebenslänglichen Genüsse ihres Gemahles Grafen Christofs von St. Georgen und Pösing. Ihre Diener und Pfleger, Dietrich Perner von Schachen und Bernhard Hertzenkraft bedachte sie mit besonderen Legaten, sowie ihren Kaplan Johann Mistlberger zu Waltersdorf, den Erhard, Pfarrer zu Neubau, den HannS, Pfarrer zu Werth, die Güter, welche Herr Jörg von Rottal Freiherr zu Thalberg pfandweise inne hat, sollen jeder Zeit vom Stifte Pöllau um die Satzsumme zurückgelöst werden können. Neben ihrem Gemahl, den Dienern und Pflegern, Perner und Herzenkraft bezeichnet« sie auch den Grafen Heinrich zu Hardcck, zu Glaz und Machland als Vollstrecker ihrer letztwilligen Anordnung, und neben ihres Gemahles Jnstgl mußten auch noch der edle von Saurau und Bernhard von Teuffenbach ihre Sigille an den auf dem Schlosse Pöllau am 28, März um die neunte Vormittagsstunde 1503 aufgerichteten Tcstamentsbrief anhängen. Ihr Tod folgte schnell darauf, am 11. Juni 1503. Sie wurde in der Gruft ihres Bruders, Johann von Neitberg, in der Kirche zu Pöllau beigesctzt. Das begonnene Werk setzte ihr Gemahl Graf Christof von St. Georgen und Pösing fort, so daß im August 1504 alles zur Aufnahme eines Chorherrnconventes bereit stand. Am 28. August 1504 ordnete Graf Christof sein schriftliches Testament, und zugleich auch und gleichlautend errichtete er den Stiftungsbrief für das neue Stift in Pöllau selbst. Er erinnert darin, daß die Vollführung der letztwilligen Anordnung seines Schwagers, Hanns von Neitberg, aus verschiedenen Ursachen, vorzüglich wegen den Krieg mit den Ungarn verzögert worden sei, und erst nach dem Jahre 1501 von seiner Gemahlin, Elisabeth von Neitberg, habe begonnen und von ihm selbst vollendet werden können. Das gesammte Fundationsgut für das neue Stift bezeichnet er in beiden Urkunden mit folgenden Worten: „Zuerst gebe, „stifte und eigne ich dazu Schloß und Veste Pöllau mit aller Zugehö-„rung, den Markt mit seinem Burgfrieden, Mauth, Wochenmarkt, Jahr-„markt zu St. Ruperti im Herbst, das Landgericht nach dessen herkom-„lichen Gränzen, die Weingärten, den Mayrhof, Baumgarten, Aecker, „Wiesen, Weiden, sammt den zwei Theilen des Viehzehents und Haus-„zehents, alles freies Eigen, mit allen Renten, Zinsen, Gülten, Nutzen, „Wildbauen, Fischwässern, Wein- und Getreidezehent, Marchfutter, „Bergrecht, auch mit aller Herrlichkeit, und nichts ausgenommen, in „aller Maß und im ganzen Gebrauche, wie Herr Hanns von Neitberg „besessen und genossen hat. Und zu dem Schlosse Pöllau gehören noch „alle hernach bestimmten Herrlichkeiten, Obrigkeiten, Hohe und niederen „Gerichte, Aemter, welche ich hier ganz und gar übergebe und einant- 220 Geschichte der Steiermark „Worte. Das Amt in der Petruß in der Pöllauerpfarre, das Amt des „Prestlers eben dort, das Sprenghoferamt am Rabenwald, das Amt zu „Dienerstorf und zu Hofkirchen, die Aemter zu Schiltbach in der Hart, „bergerpfarre, zu nieder Rohr und Kaindorf, zu Strallegg und in der „Raten, das Amt an der Prandstatt in der St. Jakoberpfarre, das Amt „aus der Oede in der Birkfelderpfarre; die Fischweide auf der Feistritz „vom Stegu zu Anger bis an die Mittermühle zu Lebern, aufdem Laimbach, Breitenbach und auf der Safen in der Pöllauerpfarre, auf der „bösen Gösen und anderen Bächen in der Stralleggerpfarre, im Amte „Raten vom Ursprünge der Feistritz bis an den Hierzenbach mit allen „Zuflüssen, auf dem Mießenbach vom Ursprünge bis an die Brücke zu „Pirkfeld, am Hollerbach vom Ursprung bis an das Sedell Ort im „Amte Waltbach, aufdem Maderbach, Weissenbach, Ofenbach, auf der „Laffnitz, auf die Wälder, Hölzer und Alpen, an der Eichleiten am Tauch, „6erg, den Forst zu St. Stefan, am Rabenwald in der Pöllauer- und „Angererpfarre, den Puchwald am Buchberge bis an des Brunners „Oede, Wälder am Hoheneck, Tibenswald, den Wildbann in derStrall-„eggerpfarre, und auf den Gründen in der Birkfelderpfarre im Spang-„hofenamte diesseits der Feistritz; zwei Theile alles Viehzehents und „Hauszehents in der Pöllauerpfarre sammt dem Theil an der Alpe und „an dem Messenberg; in der Stralleggerpfarre und im Spanghoferamt „allen Getreidezehent, um Mießenbach auf allen Gründen, am Rasen-„lehen, Fueterberg, zu Krunsbach, im Fischbach, im Lung und im Moos „von beiderlei Getreide, zu Schönau, Varekh, im Safenthal, in der „nassen Safen, das Marchfutter in der Pöllauerpfarre in des Märzen „Amte, vom Amte des Heinrich an der Stainmühle; das Getreide soll „alles nach Pöllauermaß im Kasten gemessen werden; allen Dienst den „Hühner und Eier nach dem Urbars-Verzeichnisse; zwei Theile Wein-„und Getreidezeheut in der Pöllauerpfarre; Marktzehend zu Pöllau in der Pratuß, an der Zeill, an den Prutterhöfen, Windischhöfen, in der Pickerai, Geraltsberg, Winzerdorf, Safen; zwei Theile Weinzehend auf der Ratten, int Kaimbach an der Weiz, Tutten, Winzenberg, Settl, Pruet, Pickerai, Spizhöfen; alle Freiheit und Gerechtigkeit vom Schlosse Hartenfels und Waltenbach, nach Herkommen und nach Erbe von den Herrn von Stattegg an die von Neitberg; auch wo ein Bauer 1 Pfund Geld dient, darauf ist gefürstete Freiung, auch wie dasselbe Landgericht mit Rain und Stein umfangen ist, vom Stege zu Waldbach mitten in der Laffnitz bis in den Waldbach, von da bis in die Weiß-Gstätten, an die Leckmühl, an die Höllmühl, an den Weghof, au den Fleicher, an das Purmegg, an den Prunskogl, an den Unschlitthof, an den Pfaffen, an »ent Jahre 1403—1521. 221 den Tempel, an das Weisseneck, an den Wechsl, innen heraus, wie es das Regenwasser scheidet an des Reball Prant, an den Offenbach, mitten in den Offenbach immer mehr heraus bis an Weissenbach, bis an den Waltbacher Steg. Weiters wird versichert, Graf Christof habe sich bereits auch nicht nur um die landesfürstliche Bewilligung, - sondern auch um die Bestätigung des Erzbischofes von Salzburg, als geistlichen Vorstehers und Ordinarius beworben, an welchen Letzteren in der letztwilligen Anordnung insonderheit folgende Bitte ausgesprochen ward: „Auch „bitte ich den hochwürdigsten Fürsten und Herrn Leonhard Erzbischof zu „Salzburg, und alle ihrer Gnaden Nachkommen wollen gnädig solche „Ordnung und Stiftung bewilligen, die Pfarrkirche St. Veit zu Pöllau „mit allen Rechten und Freiheiten dem genannten Stifte gänzlich auf „ewige Zeiten einverleiben und eignen, die Seelsorge in derselben Pfarre „einem jeweiligen Propste in seiner Bestätigung verleihen und befehlen. „Ich bitte auch demnthiglich, ihro fürstliche Gnaden geruhen Herrn Ulrich „von Trautmannsdorf, Chorherrn und Professor zu Vorau, diesmal allein „auf meine Ernennung und Wahl gnädiglich anzunehmen und zu bestäti« „gen, welchen ich auch in Kraft dieses Briefes Ihro Gnaden benenne „und repräsentire; will auch und verordne, daß hicsür zu ewigen Zeiten, „so oft sich der Fall begeben wird, daß die Wahl eines Propstes zu Pöllau „sein soll, bei dem Kapitel, inmassen und wie zu Vorau gehalten wird, „bleibe." Neben seinem eigenen Sigille ließ Graf Christof beide Urkunden noch bekräftigen durch die Sigille der Herren Prälaten: Wolfgang von Neuberg, Virgil zu Vorau, Wolfgang von Stainz, des Pfarrers Gregor Rainer zu Gradwein, Erzpriesters der unteren Steiermark, und der edlen Herren Georg von Weisseneck, Friedrich von Herberstein, Wilhelm von Trautmannsdorf, Erasmus von Saurau, Untermarschall in Steier, und Christof Gloyacher. Schon am 12. September 1504 erfüllte der Erzbischof Leonhard von Salzburg den Wunsch des Grafens Christof von Posing und fertigte ihm einen Zustimmungs- und Bestätigungsbries der Stiftesgründung in Pöllau, mit der ausdrücklichen Bewilligung, daß der Kapitnlar von Vorau, Ulrich von Trautmannsdvrf, zum ersten Pröpsten des Pöllaucr Stiftes ernannt und eingesetzt werden dürfe '), für die i) XJt pro prime) P ra;p o sito Udalricus Trautmannstorfer conventualis frater in Vorau, per eum nominatus per nos ex gratia Special! ad ejus-modi nominationem pro hac vice duntaxat- admitteretur et inveatire-tur, et futuria perpetuis temporibus cedente vel decedente Prapoaito pro tempore fratres conventuales munasterii Pöllau liberam haberent eligendi Prapoaitum facultatem prout et quemadmodum fratrea in mo-nasterio Vorau habere dignoaeuntur.“ 222 Geschichte i>er Steiermark Fälle der Zukunft aber die Propstenwahlen dem Stiftscapitel frei gelassen werden solle. Sogleich war hierauf die Feierlichkeit der Eröffnung des neuen Chorherrenstiftes zu Pöllau angeordnet und am 21. September 1504 Ulrich von Trautmannsdorf als erster Propst mit dem Kapitel einiger Chorherren aus Vorau eingeführt und allgemein verkündiget. J) Er leitete dies Stift bis zu seinem Todestage am 12. Mai 1512. Die Urkunde über gänzliche Einverleibung der Pfarre St. Veit in Pöllau selbst mit dem neuen Stifte (intra septa et moenia ejusdem castri Pöllau) fertigte Erzbischof Leonhard am 6. April 1505, nachdem bereits auch die Bestätigungsbulle alles Geschehenen des Papstes Julius II., 8. Februar 1505 , eingelangt war, welcher dieses neue Stift zugleich, 14. März 1505, mit allen Privilegien, welche das Stift Vorau genoß, ausgezeichnet hat. * 2) Der bisherige Pfarrer und Vorsteher zu Pöllau, Alban Kagler, hatte zu gleicher Zeit das Pfarramt und seine Würde abgetreten und ist durch einen Jahresgehalt entftrtigrt wurden. Einen gleichen Gehalt aus Lebenszeit genoß auch Graf Christof von St. Georgen und Pöstng aus den Stiftungsrenten, ungeachtet dem Pröpsten Ulrich von Trautmannsdorf alle Fundationsgüter nicht übergeben worden, und deßwegen mit dem Stifter schon im Jahre 1506 heftige Streitigkeiten entstanden sind. 3) Mathias Schmidt, Bischof zu Seckau, ertheilte dem Stifte Vorau am 7. Juni 1504 (ubi tune auctoritate metropolltica actus episcopales exereuimus) einen Ablaßbrief auf 140 Tage für alle Gläubigen, welche die Stiftskirche andächtig besuchen und das Stift unterstützen. 4) Im Jahre 1503 und 1505 wüthete eine Pestseuche in der östlichen Steiermark, so daß in der Pfarre Vorau über 800 Menschen gestorben sein sollen. 5) Jahre 1505 u. 1506. Vom Jahre 1505 haben wir folgende Anordnun-Steiermark. gen des Landesfursten für Steiermark. Zu Rottenmann am 18. Jänner befahl er dem Reinprecht von Verchenberg, Vicedom und Verweser in Steier, die Ansprüche und Beschwerden des David von Trautmannsdorf wegen Fischbann zu untersuchen und nach dem Inhalt der älteren und jüngst ausgegangenen landeSsürstlichen Briefe zu ent- t) Den ersten Bestätigungsbrief fertigte der Salzburger Erzbischof Leonhard am 12. September 1504. *) Caesar III. 761—765. ’) Caesar. III. p. 628—631. Die Gründung von Pöllau. 4) Vorav. Chron. ») Caesar. III. 636. vom Jahre 1493—1521. 523 scheiden. ’) Am 22. Jänner zu Rotten mann erthcilte er dem Seyfried Matrizer das Schloß, die Pflege und Burghut Rackersburg, wie Ritter Heinrich Eberbach ste gehabt hatte. 2) Bald darauf brachte die Pfarrspriesterschaft zu Haus, Gröbming, Mitterdorf, Jrdning, Lasting, Noppenberg und St. Lorenze» im Paltenthale, dem Salzburgerbisthum und dem Erzpriesterthum zu Salzburg unterstehend, Beschwerden ein, daß nach dem Hintritte eines Pfarrers sich Pfleger, Landrichter, Burggrafen, Landleute und Unterthauen der Verlassenschaft derselben., wider priesterliche Ordnung, sie haben Testamente (Geschäft) hinterlassen oder nicht, unterwän-den und dieselbe zu ihren Händen nehmen. Am Mittwoch nach St. Margarethen 1505 unterfertigte er daher folgende Anordnung: Eine geistliche Pfarrverlassenschaft darf Niemand sichzueignen. Jeder Pfarrer ist befugt, über seine gewonnenen und erübrigten Güter ein ordentliches Testament (Erbgeschäft) zu machen, und dazu einen, zwei, oder mehrere Männer nach Gefallen auszuwählen, welche seine letztwillige Anordnung in Vollzug setzen. Stirbt ein Pfarrer ohne Testament (Geschäft), so soll der Erzpriester, dem er untersteht, entweder selbst, oder durch Abgeordnete , inventiven, die allfälligen Schulden vom Verlasse bezahlen, und überhaupt das hinterlassene Vermögen nach drei Theilen vertheilen, und zwar den ersten Theil dem Nachfolger, Verweser der Kirche oder Gottes gabe, se er innehabt hat, zutheilen; den zweiten Theil zum Baue oder zu Nutzen der Kirche oder Gotkesgabe verwenden, und den dritten Theil den Verwandten des Erblassers, wenn deren vorhanden sind, sonst aber den Armen überantworten. Dafür soll die Pciesterschaft der obgenannten Pfarren, von jeder Pfarre Einer, an einem bestimmten Tage, und zwar am Sonntage Jubilate nach St. Georgen zum Altar Rotenmann kommen, und dort in der Kirche Vigil mit einem ewige» Jahresgottesdienste für des Hauses Oesterreich Vorfahren und Verstorbene halten. Erscheint von einer Pfarre kein Priester dabei, so soll er ein Pfund Pfennige zu Strafe zahlen, dieses ohne Nachsicht vom Erzpriester eingetricben und zur Beischaffung von Kirchenparamcnten daselbst verwendet werden. 3) Wie strenge hier K. Max I. die Gerechtigkeit auf der einen Seite aufrecht hielt, eben so fest verfocht er seine landessürstlichen Rechte auf der anderen. Schon am 9. October 1504 erließ er aus dem Lager von Kuffstein folgenden Befehl an die niederösterreichische Regierung: Wenn Jemand in die Lande käme und päpstliche Bullen anschlagen, oder den Kirchen- >) K. k. G. Reg. «) K. k. G. Reg. •) K t. G. Reg. 224 Geschichte der Stetem«! bann, womit der Papst den kaiserlichen Rakh, Heinrich Grafen zu Hardegg, Glatz und im Machland belegten, mündlich verkündigen wolle, dieser soll sogleich sestgenommen, und die Bulle abgerissen werden; weil diese Sache vor das Rechtsgericht des Landesfürsten gehöre, und durch solch Vergehen der landesfürstlichen Obrigkeit Nachtheil zugehe. Im Jahre 1505 ließ er daher auch den Georg Khalzer, welcher wegen der Pfarrer zu Goß und Trofaiach mit päpstlichen Executionsbriefen in die Steiermark gekommen war, sammt seinen päpstlichen Gehilfen und Kommissarien einsperren, weil sie damit Eingriffe in die Gewalt und Rechte des Landesfürsten ge« than hätten. *). Am 8. Mai erhielt Christof Racknitzcr die Verwaltung des Schlosses, Urbars und der Burghut Obervoitsberg, wie sie Bernhard Weilhauser gehabt hatte; am 1- September Richter und Rath zu Bruck die Pflege des Schlosses zu Bruck mit dem Amte Pischberg bis auf Widerruf gegen Darlehen von 200 Gulden; am 3. October Thomas Gra-deneckcr die Veste und Gült Altenburg im Sannthale auf drei Jahre, welche ihm später, am 20. August 1501, in Pfandbefltz für ein Darlehen von 2025 Gulden überlassen worden sind. Am 18. October 1505 bestellte Kaiser Max I. den Caspar von Kienburg, Verweser des Amtes der Landrechten, auch noch zum Verweser der Hauptmannschaft in Steier mit Gesammtgehalt von 250 Gnlden rheinisch und der Verpflichtung, „aufrichtig zu handeln, gleiches Gericht und Recht zu führen, dem Armen „wie dem Reichen, und dem Reichen wie dem Armen, und alles, was „zur Vollziehung und Austrag der gesprochenen Urtheile nöthig ist und „dienet, fürderlich und fleißig zu vollziehen". Die Reversurkunde fertigte Ritter Wiguleus von Thnrn zu Neubäuren, Erbfchenk und Hofmarschall zu Salzburg. 2) Im Jahre 1505 am Sonntage Quasimodo sendeten Rudolf und Achatz von Liechtenstein den landesfürstlichen Lehenhof zu Murstetten bei Niede.rwels auf, welchen sie dem Abten Johann von St. Lambrecht verkauft hatten. Im Jahre 1506 beschäftigten den K. Max großentheils die ungarischen Angelegenheiten. Dort wollte man von dem auf den Vertrag vom Jahre 1491 gegründeten Rechten nichts wissen. Stefan von Züpolya, Graf von der Zips und Palatinus, fand gegen ihn den größten Anhang. Dennoch erzwang er auf seinem Zuge die Anerkennung der Vertragsrechte; weil aber eben die Gattin des K.Wladislaus einen Sohn geboren hatte, so ging er wieder nach Oesterreich und Steiermark zurück. ') Hamnier-Purgstall. Khleßl. I. p. 191. Beil. 3. -) K. k. G. Steg. vom Jahre 1403—1521. 225 Zu Grätz am 26. April bestätigte er die Rechte und Freiheiten des Ortes Neumarkt, insbesondere daS Holzrecht, Bann und Acht dieser Stadti), zu Wien am 27. Mai die im Jahre 1436 festgestellten Stadtrechte von Windischgrätz, zu Cilli am 12. September sämmtliche Rechte und Freiheiten von Windischfeistritz 2); wieder zu Grätz am 27. September die Privilegien des Nonnenstiftcs zu Stndenitz; zu Grätz am 7. October die vom K. Friedrich IV. verliehenen Rechte eines Jahrmarktes acht Tage vor St. Ulrich; deS Marktes St. Leonhard in den windischen Bücheln 3); am 8. October wieder zu Grätz das Kloster Paradeis in Judenburg 4); und am 13. October in Grätz alle alten Handveften und Rechte der Stadt Voitsberg 5). Die Lösung des jährlichen Bezuges von 20 Maß Eisen und eines Saumes Oel in Leoben wies eremit 20 Pfunden und 4 Schilling Pfennige den Karthäusern zu Seiz bei dem Amte Cilli an: „Dieweil dasselbe unser Amt Feistritz die Hungarischen „erobert und wir nachmahls das in andere Hände gestellt haben" 6). Zu Salzburg am 1. December ertheilte er dem Markte Peilenstein eine» Jahrmarkt auf PrimuS und Felizian mit fürstlicher Freiung. 7) Am 6. Jänner 1506 wurde unter Bedingung ledigen Standes Jörg Geroltin-ger ausgenommen als Zeugwart in Grätz. 8) Am 15. März erhielt Andreas Gall mit all seinen Erben das Schloß Königsberg mittelst Lösung durch 500 Gulden von Balthasar Mindorfer gegen Wiederlösung mit 700 Gulden; am 26. Mai Wilhelm Schürf und dessen Bruder Oswald die landesfürstlichen Lehensgüter zu St. Lorenzen ober Murau, in der Brenleiten, in Triebendorf, St. Georgen, am Püchel, zu Hagendorf, Lu« gemansdorf und Retschfeld; am 5,. Juli Niklas Pratl auf sechs Jahre lang Ort und Landgericht bei Bruck an der Mur, das Landgericht St. Peter ob Leoben, wie Leonhard Schirlinger gehabt hatte, zur Abtragung einer Schuld; am 9. August pfandweise der königliche Rath und Landvogt in Ober- und Niederschwaben, Jakob von Landau, die Hauptmannschaft der Grafschaft Cilli, mit Schloß, Stock und aller Herrlichkeit um ein Darlehen von 8000 Gulden, wofür jährlich 400 Gulden an Zinsen, ’) Joann. Urk. ■ -) Joann. Urk. *) Joann. Urk. 4) Herzog Cosmograph. 721. SJ Joann. Urk. ‘) Joann. Urk. 7) Joann. Urk. «) K. k. G. Reg. Geschichte der Steiermark. - Vlil. Bt. 15 226 Geschichte der ©tciermart und 100 Gulden an Hauptmannssold gegeben werden müßten, und gegen stete Haltung und Stellung von sechs Dienern mit Pferden in guter oberländischer Rüstung, ohne Anspruch auf Kostenersatz, zum Gebrauche deö Hauptmaunes auf Landtagen in Steier, Kärnthen und Ärain, und gegen Wiederlösung J); am 28. November Franz von Dietrichstein (Bruder des königlichen Rathes und Silberkämmerers, Sigmund von Dietrich« stein) um die Summe von 700 Gulden, den Pfandbesitz des Amtes zu Windischgrätz, bis zur Rückbezahlung; am 10. December Ritter Balthasar Danhauser, Hauptmann und Vicedom zu Friesach, das Schloß Tiernstein in der Einöde mit dein Gerichte und Hochgerichte auf Stock und Galgen um 3200 Gulden Rheinisch zum Besitze auf ewigen Wiederkauf; am 25. October Paul Pnrchwald, königlicher Richter und Amtmann zu Tüffer, das Amt Tüffer zur Abzahlung seines Darlehens von 1300 Gulden in drei Jahren; und am 9. Juli Paul Rotenburger die pflegweise Verwaltung des Schlosses, der Herrschaft und dcS Landgerichtes Marenberg gegen dieselben Bezüge, wie Urban Hollnbnrger, und stete Haltung von fünf Gereistgen zu Pferd zu königlichen Diensten und ein Monat lang aus eigene Kosten. * 2) Anna Kammerin, Witwe Wilhelms Detacher, verkaufte dem Richter und königlichen Amtmann zu Tüffer ihre Lehengüter unter dem Gew, zu Taronez, Mülleniz, Patschitz, Stol-biz, Troyan, in der Töplitz und Peßuitz, und sendete sie auf 3) dem Ritter Jakob von Landau, Hauptmann, und dem Heinrich von Zessach, Urbarer in Cilli. Im December 1505 war der Vorauer Dechant, PetrusLeideuslag, in Geschäften des Stiftes wieder in Salzburg und bewirkte, daß der Erzbischof dem Stifte nicht nur den Pacht des Zehentes in Hartberg, auf Abrechnung einer an dem Stifte haftenden Schuld, sondern auch noch mehrere andere Gnaden ertheilte. 4) Der Salzburger Erzbischof Leonhard war bei der Uebertragung der Gebeine des h. Leopold, Markgrafen von Oesterreich, am 15. Februar 1506 zu Klosterneuburg. Bei dieser Gelegenheit wollte er die dem Erzstifte im Jahre 1494 vorbehaltenen Rechte auf die Stadt Pettau und andere damals verlorenen Herrschaften wieder geltend machen, allein er konnte bei K. Max nichts anderes erwirken, als daß ihm Pettau aufPfandbesitz und Wiederlösung um 20.000 Gulden eingeräumt wurde. 5) >1 K. k. G. 9t. -) K. k. ®. 9t. ») K, k. G. 9t. «) Cesar. HI. 632—636. 5) Zauner's Chronik. IV. 262. vom Jahre 1493—1521. 227 Noch sei zweier Angelegenheiten des Jahres 1506 gedacht. Am 12. October zu Grätz erließ K. Mag' I. eine Ordnung über Gegenklagen bei der Landschranne in Steier. Dos Landhandvest enthält die Urkunde, und die betreffende Anordnung sagt: „Daß nun hinfür unverhindert der Obrigkeit Hebung und Gebrauch, ein jeder, so an den vorbestimbten Unfern Landrechten fürgenombcn und beklagt würdet, nnangesehen derselben Klag und Rechtfertigung, und sein Spruch und Forderung, so er zu dem Klager vermaint zu haben, an den jetzt bewärten Unfern Landes-Rechten auch Klag thun, und furnemben möge, Ihne das auch zue gelaffen, gestatt, und darauf geholfen werden solle, wie sich nach Gestalt einer jeden Sachen gebühret, von allermänniglich unverhindert; doch daß die Handlungen, so. an den jetzt berierten Unfern Land-Rechten, und in dergleichen Fällen hiervor dem alten nach, geübt und entschaiden seyn, kräftig bleiben, und diese Unsere Declaration allein auf künftig furfallend Händel verstanden werden solle." Einmal in diesem Jahre auf seiner Reise durch die obere Steiermark hat K. Max auch den Markt auf der Zeiring und die dort uralten aufgelassenen Silberbergwerke besucht und Rath halten lassen, wie die in den Gruben unter Wasser gesetzten Silberschätze wieder erobert werden könnten. Er weilte im nahen Schlößchen Hanfel-den, wo dessen Anwesenheit noch durch folgende Verse verewiget zu lesen ist: Als nach Christi Geburth die Zahl Ain Tausent man schrüb überall Fünf Hundert und Sechs darneben. Ward dissem Sitz der Nahm gegeben, Hünfelden, von Maximilian Römischen König löbesan, Den ersten diß nams aus Oesterreich, Den Burgsrid gab er auch zugleich. Und thött in der Stuben residiren, Wie er inj,Grüeben molt ausfihren, Das Wasser von Bergwerch Zeyring, Welche? ertränket hat gähling Diel hundert Knappen auf einmahl . Die Gottes Zorn hat bracht zum Fahl, Wegen ihres großen Uebermnth, Der Leute! ja nie thuet kein Gueth, Bald wurden vierzehn hundert Frauen Zu Wtttibn mit großen Trauren, Vor 3 hundert acht und vierzig Jahren, Hai man solchen Jammer erfahren; i) Landhandvest. Neue Ausgabe, p. 26—27. 228 G«schichte der Steiermark Das Bergwerch biß auf diese Stund Niemand wider erhöben khundt. Obwohl König!. Majestatt Samt andern Gwerken fit angwend het; Von Zeit dies löbl. König an, Den Nahm der Köniz-Stuben ich gewan, So lebe Oesterreich du edieS Haus, Und iheil dil Gab und Freiheit aus, Deinen treuen Dienern und Landliuten, Wie du hast than zu allen Zeiten, Drum bist tu billich ruhmenSwerth Vor dil König und Fürsten geehrt. Christian Prunn. >) 3«$t iso?. Die Jahre 1507, 1508 und 1509 brachte K. K. Maximilian I. Maxi. größtentheils in Tirol und l'm Reiche zu. M>h-8$ko"unbhnR tcre Anordnungen aber bezeugen, daß er die Steiermark Reiche. in den wichtigen Geschäften als Oberhaupt des Reiches nicht aus dem Auge verloren habe. Zu Innsbruck am 10. Jänner 1507 verordnete er eine eigene Untersuchungscommiffion, um alle eingeriffene Unordnung am steierischen Erzberge zu untersuchen, abzuthun und mit der Erhöhung des Betriebes und der Bearbeitungsweise des Eisens auch die Kammergesälle zu steigern. Nach dem Berichte dieser Commission erließ er folgende Ordnung: Das Leobnische Eisen soll festgehalten werden im Verkehre auf den altherkömmlichen Straßen durch das Kammerthal nach Rottenmann, Radstadt, Salzburg, an die Etsch, gegen Baiern und Schwaben, auch nach der Mur aufwärts auf Murau , durch das Lavantthal über St. Andrä und St. Paul bis an die Drau, und hinab nach Marburg und Pettau bis nach Ungarn und in die windischen Lande, auch nach der Mur abwärts allenthalben im Fürstenthum Steyr nach Ungarn, auch durch das Mürzthal über den Semmering, nach Neustadt. Die Bürger zu Leoben sollen fürderhin auf ihren Hämmern nur Eisen, so nicht stahlreich ist, verarbeiten, und alles stahlreiche Eisen vorzüglich den Hämmern zu Obdach, im oberen Murthale, dann zu und um Bruck, und den Ueberschuß auch den Hämmern im Kammerthale überlassen, und wenn die Letzteren davon nicht genug bekämen, so sollen sie sich damit von Jnncrberg her versehen, wie von alten Herkommen ist. DieLeobner-Hämmer sollen nur allein daS von den landesfürstlichen Umreitern ihnen zugewiesene Holz und Kohlen gebrauchen. DieLeobner sollen hinsür auch von aller Uebertheuerung ihrer Eisenfuhren zu Maut und Aufschlag ver- I) C tesar. III. 897, 398. 638. halten werden. Der Eisenwäger in Leoben soll auch dem Landesherrn verpflichtet sein und jedes Halbmaß Eisen mit Wissen des Abnehmers oder Kaufmanns wägen nnd verzeichnen. Alles Rauhcisen von Waltenstein darf weder nach Hüttenberg, gen Obdach, Rcichenfels und in das Lavant-thal noch seitwärts auf die Hämmer bei Neumarkt, Murau, Schäufling, Oberwöls und Judenburg gehen, sondern vorwärts durch Kärnthen nach St. Veit, Völkermarkt gegen Krain, Windischland und Italien. Weil aber viel Waldcisen in Steier, Kärnthen und Krain verarbeitet und dadurch daS Erzbergereisen in Verruf gebracht wird, so sollen alle Hämmer und Plahäuser, wo solch Waldeisen gemacht und bearbeitet wird, wie zu Oberwels, Gmündt, in der Kapelle und an anderen Orten sogleich abgethan werde» mit Ausnahme der von Altersher befreiten Eisenstätten des Stiftes St. Lambrecht mit zwei Feuern daselbst und mit zwei Feuern zu Zell, des Stiftes Admont mit einem Feuer und des Stiftes Neuberg mit einem Feuer. Es darf kein Gabrilisch Eisen aus dem Venetianergebiete auf die Etsch gebracht werden. Diese Ordnung soll streng aufrecht erhalten und von Allen mit dem Eisenwesen Beschäftigten genau beobachtet werden bei Verlust des Radwerkes und allen anderen Gutes eines Uebertreters. Die Amtleute, Mauthner und Waldmeister am Erzberge haben diese Ordnung zu überwachen und wo ihr Ansehen nicht auslangt, den Landeshauptmann, Verweser, oder Vicedom in Steiermark zu Hilfe zu rufen. Hierauf am 25. Jänner 1507 ließ K. Max I. von Innsbruck aus das allgemeine Verbot ergehen, daß kein Leobnisches Eisen, auch kein Waldeisen des Stiftes St. Lambrecht über den Phrn, oder an der Traun abwärts, oder über den Seeberg, von Zell nach Oesterreich gegen Hainfeld, St. Pölten, Hollenburg nach Böhmen hin verladen werden dürfe; und ein zweiter Auftrag vom 25. Jänner 1507 befahl, allen Verkehr mit Waldeisen, außer den oben Bezeichnetcn, in Steiermark, Kärnthen und Krain zu unterdrücken, die dagegen Handelnden zu strafen und die Hammerstätten, so sich damit befassen, abzuthuen. Zu Folge eines königlichen Auftrages, Innsbruck am 26. Jänner 1507, verkündigten der Waldmeister in Steier, Sigmund Baumgartner, der Mauthverweser in Vordernberg, Lorenz Schonhaar, und der königliche Mauthner in Eisenerz, Hanns Haug, alle diese Anordnungen im ganzen Lande Steier, und forderten alle Beamten zur Mithilfe für Aufrcchthaltung derselben auf. ') Am 11. Jänner 1507 zu Innsbruck ertheilte K. Mar I. einen Jahrmarkt auf St. Ulrichstag (später 1562 auf Sonntag Jubilate über- «) K. f. G. Dl. 230 Geschichte der Steiermark tragen) und am 23. Jänner dem Markte Uebelbach gleichfalls einen Jahrmarktauf St. Laurenzi. 1) Am 30. März 1507 zu Straßburg verkaufte K- Max I. seinem Truchsäß Georg Grafen zu Schaumburg das Schloß und die Stadt Windlsch-Feistritz sammt Hochgericht, Herrlichkeiten und dem Amte Gibel um den Pfandschilling von 12.200 Gulden. 2) Am 28. Juni zu Konstanz fertigte er die Anstellungsurkunde für Georg von Herberstein als Feldhauptmann im Viertl Voran. 3) Am 1. Juni 1507 war K. Max I. zu Konstanz und erließ an die Regierung in Grätz die Erneuerung der älteren Bestimmungen, den Salzburger Metropoliten nicht persönlich vor die Landesschranne zu laden. 4) Von Konstanz aus am 2. August 1507 erging ein neuer ernstlicher Auftrag an alle Landesobrigkeiten, bie landesfürstlichen Waldmeister und Mauthner am Erzberge in ihren Waldhandlungen nach-drücklichst und bei Vermeidung der königlichen schweren Ungnade zu unterstützen, nachdem die Wälder und Hölzer, welche von den königlichen Reformirern und Umreitcrn dem Vorder«- und Jnnernberg zugezeigt worden sind, demungeachtet fortwährend verwüstet und die königlichen Anordnungen nicht befolgt würden. 5) Im Jahre 1507 hatte K. Max I. als Landesherr von Steiermark an alle niederösterreichischen Landleute den Befehl ergehen lassen, dem Patriarchen zu Aquileja, falls er nicht abstehen wolle, Sr. Majestät an ihren geistlichen Lehenschasten Eintrag zu thun, alle Gülten und Renten imLande vorzuenthalten.3) Um diese Zeit war Barthlmä, Herr zu Pernegg, gestorben. Ihm war um einen Pfandschilling von 2149 Pfund die Herrschaft und das Schloß Greißeneck versetzt worden. Er hinterließ keinen männlichen Erben. Nun verglich sich K. Max I. am 14. Jänner zu Innsbruck mit Herrn Mathias und Frau Katharina zu Pernegg, des verstorbenen Barthlmä Bruder und Witwe, sowohl um diese Summe, als auch um Barthlmäs Forderungen für Sold, Kosten und Schaden im jüngsten ungarischen Aufruhr, zusammen um die Schuld von 2800 Gulden, wofür ihnen dann der Pfandbesitz und Genuß der Herrschaft Greißeneck bis aus die Wiederlösung eingeräumt wurde. Am 20. Sep- <) Joann. Urk. -) K. r. (9. R. а) Kumar. III. 140-141. *) K. k. G. Archiv. 3) K. k. ®. R. б) K. k. G. R. vom Zah« 1493—1521. 231 tember 1507 lösten Christof, Bischof zu Laibach, Jörg, Fabian und Michael, Brüder und weiland Hannsen von Thurn verlassene Söhne, Sucfbrüder des Bischofes, mit königlicher Bewilligung die Burg und Herrschaft Sanncck mit dem Amte zu Praßberg, von Ruprecht und Kolo-man den Windischgrätzern. J) Am 22. September 1508 übernahm K. Max I. von Agncs Pongratzi, des Holzbachers seeligen Witwe, Wex-lars zu Schladming, eine Schmelzhütte daselbst, sammt dazu gehörigen Neunttheil am vorderen Guglar beim tiefen Gesenke, mit allen Rechten für eine, vom genannten Holzbacher, bei dem von ihm geführten landesfürstlichen Wechselamte zu Schladming haftende, Schuld von 500 Gulden. 2) Am 10. November 1507 erhielt Wilhelm von Graben mit allen seinen Erben den pflegweisen Besitz und Genuß des Schlosses, dcr Burg-hut und aller Zugehöre in Neuberg für ein an den bisherigen Pflegeinhaber, Engelhard von Haid, statt K. Max I. bezahltes Darlehen. i) * 3) Der edle und feste Wilhelm von Kuendorf fertigte als Zeuge den Reversbrief. Im Jahre 1507 übergab auch schenkweise Christof Pfunder dem Bernhard von Teusenbach zu Mayrhofen alle seine Besitzungen und Gülten in Anger, und starb bald daraus noch vor dem Jahre 1511. We Im Jänner des Jahres 1508 hatte K. Max I. isos unb 1509. seinen Heerzug nach Italien unternommen, jedoch das gewünschte glückliche Ende desselben nicht erreicht. Auch aus Jnncr-österreich waren Heerschaaren aufgeboten, um unter Herzog Erich von Braunschweig bis Laibach und später 1509 bis Görz vorzudringen; in der Steiermark jedoch scheint man, außer in der Grafschaft Cilli, dem landcssürstlichen Heere nicht gefolgt zu fein. Der Bericht der krainerjschen Herren, Christof Bischof zu Laibach, Hanns von Auersbcrg, Landeshauptmann, und Jörg von Egkh, Vicedom, lautet folgendermaßen: Wir thun Eurer Majestät zu wissen, daß wir Herzogen Erichen von Braunschweig, der gegen 2000 Knechte und 100 Pferde bei sich hat, mit großer Mühe aufgebracht, daß er zur Rettung und Hilfe dieses Landes nach Laibach gezogen ist; aber die von Steicr, auf vieles unser Ersuchen und Schreiben noch keinen Menschen geschickt haben; als Heinrich von Tscheppach sich mit den Uuterthanen der Grafschaft Cilli persönlich hie-herverfügt hat; welcher mit sammt den anderen den Anzug gegen den Feind unternehmen wird. Dieweil sich aber die von Steier für die i) K. f. ® R. >) K. f. G. R. a) K. f. G. R. 232 Geschichte der Steiermark Rüstung, so sie Eurer Majestät halten, 16.000 Gulden (aufdem Landtage 5. Februar 1507) zu geben bewilliget, hat der Vicedom von Grätz, Leonhard von Erna» geschrieben dem genannten von Tscheppach, ihm die Steuer von den Urbarsbauten seiner Verwesung zn entrichten: Solches wir ihm zu thun verboten und angezeigt, das Dienstvolk damit zu unterhalten. J) Den sehr nachtheiligen Fortgang des Krieges in Friaul schrieb Bischof Christof von Laibach allein nur dem Hanns von Reichenburg zu: „Ich zeige Euwer Majestät an, als ich und der Landeshauptmann in Krain lhme mit seiner und der Steierer Rüstung anfänglich her gen Görz zu uns zu kommen gebeten, und dies Land Friaul ohne Schwertstreich eingenommen haben wollten; er wollte aber nicht kommen und mir das Patriarchenthum gewinnen helfen, sondern zu Laibach bleiben. * 2) Zn Mittelwald am 10. März 1508 fertigte K. Max eine Urkunde für seinen Vicedom und Rath in Stcier, Leonhard von Ernau, worin einige Weingärten desselben um Luttenberg und Radkcrsburg von Zehenten und Bergrechten befreit werden um denselben Anschlag, wie ihn die Bürger zu RadkerSburg hätten. 3) Am 8. Februar erhielt Christof Graf zu Schernberg, Pfleger zu Radstadt, für ein Darlehen von 1000 Gulden Pfandbesitz auf Schloß und Pflege in der Sölk im Enusthale, nach Benedict von Moßheim. 4) Am 28. April bekam Leonhard Raumschüssel, Pfleger zu Osterwitz, für ein Darlehen von 700 Gulden auch noch den Pfandbesitz der Mauth Fruntz im Sannthale nach Mathes Vegen-gast; und am 24. Dezember 1508 wurde dem königlichen Silberkämmerer und Erbschenk in Kärnthen, Sigmund von Dietrichstein, für ein Darlehen von 4000 Gulden Schloß und Amt Lankowitz in Pfandbesitz überlassen. 5) Zu Mecheln am 13. Jänner 1509 überließ K. Max I. bestandweise auf 3 Jahre das Hubamt zu Grätz, welches bisher Leonhard von Ernau verwaltet hatte, dem Hanns Ziegler zu Köln am 8., und zu Worms am 22. April dem Sebastian Aigl zu Lind, königlichen Kammerdiener, Schloß und Urbar Greißeneck, nach Barthlmä von Perneck, unter Kontrolle des Leonhard von Ernau, und mit der ') Bibliothek des l. SB, in Stuttgart. X. 297. V Ebendaselbst. 320—322. 3) K. f. G. R. Später kommen diese Weingärten an den Rath und obristen Zeugwart der nieder-österreichischen Provinzen, Ulrich Leifier, Innsbruck 18. Februar 1532. 4) K. k. G. R. Der NeverSbrief ist von Botzen 14, Jänner 1508. b) K. k. G. R. Weisung, 3000 Gulden zur Herstellung verfallenden Schloßgebäude zu verwenden, zu Mündclheim am 9. Mai Christof Gloyacher Schloß und Urbar Wildon pflegweise nach Leonhard Harracher, und am 5. Mai zu Ulm Gregor Gloyacher Amt und Gericht zu Marburg sammt Burghut, nach Wolfgang Schelchs, am 10. Mai zu Kaufbaiern Hanns Swctkowitz das Pflegamt anfKönigsberg nach Andreas Gall, zu W. Bern am 25. October Sigmund Eibenswalder, Pfleger zu Eibenswald, den Pfandbefltz des Schlosses und Uebars Saldenhofen mit allen Herrlichkeiten für ein Darlehen von 6000 Gulden zum Ankäufe des Schlaffes Weinburg von den Brüdern Rudolf und Achatz von Liechtenstein, zu Rovercdo am 3. November Christof Schreymayer die Anstellung als königlicher Forstmeister der Grafschaft Cilli mit 50 Gulden Jahresgehalt, zu Stein am Gallian, am 23. November Hanns von Teuffenbach die Pflege des Schlosses und Urbars Eppenstein, mit dem Amte Bonstorf, mit Burg« Hut und Amtmannsgehalte, so wie dies früher Jörg Winkler von Han-feld und Thomas von Mosheim verwaltet hatten, zu, am 24. November Hanns Swetkow'tz für ein Darlehen von 1500 Gulden, Schloß, Mauth und Landgericht Plankenstein, sammt den Aemtern St. Marein und Lembach mit dem Landgerichte zu Lembach zum Pfandbesttz, zu Bozen am 25. Dezember Pongraz Kromeß (Kornmeß) für ein Darlehen von 3000 Gulden Pfand- und Pflegbefltz des Schlosses sammt Stadt- und Landgericht und Manch zu Bruck an der Mur. Am 27.November 1509, auf dem Schlosse Ani, hatte K. Max I. dem Markte Fürstenfeld zwei Jahrmärkte zu Floriani und Sebastiani mit der gewöhnlichen Freiung ertheilt. >) In den Osterfeiertagen kaufte er von Leonhard Hold zu Schladming ein Haus sammt Garten zunächst an der landesfürstlichen Fronhütte zu Schladming selbst gelegen, wofür die Kaufssumme HannS Schmutzer, Wechsler und Bergrichter zu Schladming, ausbezahlt. 2) Am 3. Dezember soll Propst Julius II. zu Rom die Einverleibungsbulle der Pfarre Knittelfeld zur Stiftskirche auf Seckau gefertigt haben. Am 6. Dezember 1509 waren auf dem Landtage in Grätz die wichtigsten Verhandlungen gepflogen und der Beschluß gefaßt worden, in Vereinigung mit den Ständen im Lande Oesterreich, in Körnchen und Krain eigene Ausschüsse an den vom Kaiser auf heil. Dreikönige des Jahres 1510 nach Augsburg berufenen Reichstag zu senden, um über >) K. k. G. R. --) K. k. ©. 9t. 234 Geschichte der Steiermark darzulegenden Beschwerde Abhilfe und Ordnung zu erbitten. Kaiser Max I. vernahm die Vorträge der Abgeordneten, prüfte die vorgebrachten Beschwerden und setzte auf jede derselben einen festgestellten Beschluß, welche alle zusammen in einem eigenen Majestätsbriefe, Augsburg am 10. April 1510 kundgegeben worden sind, wie folgt: „Damit die Landschaften und Unterthanen derselben sich desto begierlicher bei Ihrer Majestät und dem Hause Oesterreich zu halten geneigt werden, haben Ihre Majestät beschlossen, für in obgemeideten Länder ein Regiment der» mahlen in Wien zu halten, doch dasselbe mit der Zeit, wo Noth ist, an andern gelegenen Mallstätten der Erbländer nach Ihrer Majestät Willen und Gefallen zu verlegen, und zu solchem Regimente einen obristen Hauptmann, Marschall, Verwalter der Kanzelei, und dazu neun Regenten zu verordnen und zu benennen, und denselben zu Befehlen, in allen und jeglichen Sachen, welche vor sie kämen, an Ihrer kaiserlichen Majestät Statt, das Beste und Nützlichste für Ihre Majestät selbst und die Länder und Leute vorzunehmen, zu handeln, und recht, wie sich gebührt, zu halten, und Niemanden dieselben zu verzinsen, und einer jeden Person tes bestimmten Regimentes, damit derselbe desto beständiger bleibe, einen Sold zu bestimmen, mit dem Vorbehalte, wo Ihre Majestät persönlich in die bezeichneten Fürstenthümer und Lande kommt, dasselbe eingesetzte Regiment zu sich zu erfodern, selbst regieren, oder bleiben zu lassen an den Enden, wo es seyn wird, und damit nach Ihrer Majestät Willen und Gefallen zu handeln, und wenn eine oder mehrere Personen dieses eingesetzten Regimentes mit Tod abgehen, oder sonst in demselben nicht bleiben würden, so wollen Se. Majestät andere aus demselben Stande und Lande, aus welchem die abgcgangene Person gewesen, nehmen und bei diesem Regimente einsetzen. Weil das von Sr. Majestät in Wien eingesetzte und erhaltene Kammergericht den benannten Ländern zu weit entfernt, der Zugang zu demselben zu kostspielig, und mit den Gebräuchen und Freiheiten der Länder nicht übereinstimmend ist, da jedes Land seinen eigenen Gerichtsstab und sein Landrecht hat, so wollen Se. Majestät das genannte Kammergericht gnädig abstellen, die Appellationen bei dem Regimente der N. Oe. Lände: zu erledigen befehlen und dieselben bei ihren Landsrechten Freiheiten und altem Herkommen bleiben lassen, daß nur füran das gedachte Regiment alle Rechtfertigung und Sachen, es sei mit Appellationen und Erledigung der Urtheile, oder in anderweg, wie bisher die Gewohnheit und der Gebrauch vorbenannter Fürstenthümer gewesen ist, und die vorbezeichnete Ordnung und Gewalt in sich faßt, handeln solle und möge. Weil, wider die Landeshandveste, altes Herkommen und Freiheit, Güter (Lehen) des Adels und der Bürger noch bei ihrem Leben bei Sr. Majestät ausgebeten und nach deren Tod sogleich vergeben und den rechtlichen Erben entzogen worden sind, so wolle Se. Majestät fürder liederlich nichts vergeben, noch ausbitten, noch darüber, wie bisher geschehen ist, Briefe ausgehen lassen, besonders bei Leben der Person, und sollte solches ans Vergessenheit oder Strenge geschehen, so ist Ihrer Majestät Meinung, daß Niemand aus dem Besitze solcher Güter, welche also ausgcbeten find, ohne rechtliche Erkenntniß des vorbenannten Regiments gesetzt werden, und cs sollen deshalb den Landschaften auf ihr Begehren Briefe darüber gescrtiget werden. Zur Herstellung und Behauptung guter Münze im Lande verwilligct die Majestät auf Bitten der Stände einen ehrbaren Münzmeister, der solcher Sachen verständig ist, zu verordnen; doch solle dem eingesetzten Regimente hierin zu handeln befohlen, zur Herstellung einer bestimmten Münze von allen genannten Ländern etliche Landstände erwählt, desgleichen die Hausgenossen zu Wien verständigt, und mit Rath aller dieser eine neue Münze mit dem Schlagschatz, wie von Alters Herkommen ist, aufgerichtet und gehalten werden. Wider des Landes Freiheiten und alten Herkommen wurden bisher gar oft Geistliche und Weltliche, in Bergwerks-Angelegenheiten und anderen Sachen vor das kaiserliche Regiment in Innsbruck, auch vor den kaiserlichen Fiskal zu Linz, oder in der Neustadt geladen und gegen sie in Rechten vorgegangen, ungeachtet von Alter her allweg in den Landen Bergrichter gewesen, vor welchen alle Bergwerkssachen gerechtfertiget worden sind. Bon nun an aber fetzten Se. Majestät fest: daß männiglich in der ersten Instanz bei seinem ordentlichen Gericht bleiben, und von demselben nicht gezogen und ausser Land geladen werden solle. Alle Urthcile des nunmehr aufgerichteten Regimentes sollen in ihrer Kraft bleiben und davon nicht weiter appellirt oder supplicirt werden. Künftig soll dieses Regiment auch Gewalt haben, allein Bergwerkssachen vorkommenden Appellationen zu erledigen, zu welchem Zwecke demselben Sachverständige zugeordnet werden sollen. Weiters soll dies Regiment Gewalt und Macht haben, Bergwerksangelegenheiten anzunehmen, andere Sachverständige damit zu betraue», und allen Vorzug, den Bergwerke nicht wohl erleiden, abstellen, und fest darob zu sein, daß die Zugehvrungeu zu den Bergwerken, Holz, Wald, und andere Gerechtigkeiten von den fürstlichen Obrigkeiten gchandhabt und geschätzt werden, alles nach dem Inhalt des Buches über Erfindung bestimmter Bergwerke welches demselben Regimente wird zugefertigct werden. Weiters wollen Se. Majestät, daß, wo Bergwerke aufgeschlossen und gearbeitet werden, daß man sich mit den Eigenthümern der Wälder und Hölzer gebührlicher Massen vertragen, und den Parteien an ihren Gerechtigkeiten und Eigen- 236 Geschichte der Steiermark thume kein Vorgriff und Schaden gethan werden solle. Alle in Berg-Werkssachen bisher gefällten Urtheile haben in Krast zu bleiben, und die schwebenden bald kundgegcben zu werden. Den Namen Fiskal wollen Se. Majestät abthun, und diesen künftighin Kammer-Prokurator nennen lassen; da Se. Majestät Jemanden haben muß, der Ihrer Majestät in Rechten und sonst handle. Mit dieser Entschließung ist auch allen Beschwerden der Privatbesitzer gegen die Eingriffe der landesfürstlichen Bergbeamten in die Privatwälder vorgebeugt. Zur Abstellung der Beschwerden über zu hohe Gerichtskoften, wollen Se. Majestät folgendes verordnet haben: In minder wichtigen Fällen soll der Landeshauptmann und Vicedom des Landes mit einigen Landräthen die Parteien vor sich laden und gütlichen Vergleich versuchen; kommt kein Vergleich zu Stande, so soll der Landeshauptmann den Fall mit seinem Gutachten dem Regimente und der Rechnungskammcr vorlegen, welche ihren Bescheid rückzusenden, und bei welchem es sein Verbleiben haben solle, ausgenommen bei gegründeter Bedenklichkeit dagegen. In wichtigen Fällen haben Regiment und Rechnungskammer die Parteien unmittelbar vorzuladen und nach Erhebung ihrer Aussagen gütlichen Vergleich zu versuchen, oder wenn dies nicht gelingen wollte, durch Urtheil die verfallene Parthei von ihrem Unrechte abzuhalten, und die Partei des Besitzes darin zu schützen, bis nach Rechten dagegen erkannt worden ist. Gegenstände, so bei der ersten Instanz angebracht und in Verhandlung sind, sollen für Jedermann bei ihren Rechten belassen, und nur dann an das Regiment, an landesfürstliche Commissionen, oder an Appellationen gewiesen werden, wenn die Richter als verdächtig und partheiisch erscheinen. Keine Partei soll zum Nachlheile der Anderen durch Ueberlegung der Gerichtstage begünstiget werden; nur das Regiment hat im Nothfalle derlei Aufschub zu bestimmen und durch Gründe zu rechtfertigen. Alle Prälaten und Gotteshäuser, welche fürstliche Befreiung und Privilegien haben, werden Se. Majestät bei denselben belassen und gemäß gehalten werden, über die übrigen wollen sich Se. Majestät ihre Obrigkeit Vorbehalten wissen. Dem Regimente und der Rechnungskammer wird aufgetragen, die Besserung, Herstellung von Wegen und Straßen aus den Renten der Mauthen und Zölle zu besorgen und sie stets in gutem Zustande zu erhalten. Damit bei Lehensverleihungen Niemand durch Kanzleitazen gedrückt werde, ließ Se. Majestät an die niedervsterreichische Regierungskanzlei gemessene Aufträge ergehen. Alle rechtlichen Entscheidungen über Forderungen der Unterthanen an den Landesfürsten selbst verwiesen Se. Majestät zuerst an das Regiment zu gütlicher Ausgleichung, und wenn diese nicht erzielt werde, zu rechtlichem Urtheile, und die Appellationen dagegen an die Hofräthe, binnen Jahresfrist. Erfolgt dann Von den Hosrä-then binnen Jahresfrist kein anderes Urtheil, so bleibt das rechtliche Erkenntniß des Regimentes in Voller Kraft. Wegen Wildschäden gestatten Se. Majestät den Grundbesitzern die Aufrichtung hoher Zäune und Gehäge, und befehl en den fürstlichen Forstmeistern und Jägern ein öfteres Jagen und Fällen deö Wildes. Nach dem Begehren der Stände, alle an ausländische Herren verpfändeten inländischen Schlösser und Städte, vorzüglich an den ungarischen Gränzcn, sogleich wieder zurück« zulösen, finden sich Se. Majestät gänzlich außer Stand; sollte aber die Landschaft in eine solche Ablösung eingchen wollen, so wird ihrer Bitte kein Hinderniß gelegt werden. Künftighin sollen alle Ehrenhändel in Steiermark, ausgenommen diejenigen, so sich in Kriegsheeren zntragen, oder Se. Majestät selbst berühren, in den Landes- oder Hofrcchten der Parteien selbst angebracht, abgethan, und allfällige Appellationen dagegen an das Regiment, oder an die Verwalter der genannten nieder-österreichischen Länder gebracht werden. Aus die Klage der Landschaft, daß viele Steierer von den Juden vor das fürstliche Kammergericht in Neustadt wegen Forderungen und Ausgleichung geladen und dadurch in Unkosten gebracht worden sind, verordncte der Kaiser, daß das Regiment in der Rechtfertigung zwischen Juden und Christen die in dem Judenbricfe (Vertrage) fistgesetzte Weise aufrecht halten solle. Auf die Beschwerde der Landschaft, daß man am Hallamte in Aussee das Salz nur um schwere Gulden und Münze verkaufe, auch der leichten Münze wegen die Salzstöcke kleiner mache, verordnetc K. Max I-, daß dieser leichteren Münze wegen den Fuhrleuten und Säumern der Salzeinkauf nicht verweigert werden dürfe. Weiters sollen und werden die Wege und Straßen im Paltenthal und Enusthal gebessert werden. Das Landrecht soll wie von Alter Herkommen, stets vollzählig gehalten, und die Apel-lationcn rühriger erledigt werden. Hinsichtlich der untersagten Einfuhr österreichischer Weine zum Handel und Ausschank in die Steiermark soll das Regiment die alten Rechte und Freiheiten deö Landes strenge aufrecht halten und beschützen. Nachdem eine Bereitung des MarchfuttcrS von Se. Majestät angcordnet und vollbracht ist, so soll diese Leistung nun auch endlich richtiggestellt werden. Da der Landcsfürst gehalten ist, die Lehen im Lande persönlich zu verleihen, so soll ein Aufschub hierin den Lehensleutcn nicht uachtheilig sein, und eigene landesfürstliche Briefe der Landschaft gefertiget werden. Ein Geldbrief um 32,000 Gulden, wofür sich die Landschaften von Steier, Kärnthen und Kram gegen Andrä Paumkircher verschriben haben, soll aus den Händen des Herrn 238 Geschichte bet Steiermart Jörg von Purchheim zu Rabbs gehoben und den Landschaften durch das Regiment ehestens eingeantwortet werden. Auf Bitten der Stände um Anstellung eines Bannrichters und Scharfrichters (Züchtigers) im Lunde, (welche die Straßen desto faster befrieden, und das Uebl strafen mögen), wünschte der Kaiser ehepor zu wissen, ob nicht, wie in den anderen Erblanden, zur Besoldung derselben eigene Güter oder Huben bestehen; ist der Kaiser im Lande, so werde er selbst den Bann über das Blut verordnen, wo nicht, so ist, diesen zu führen,dem Landeshanptmannevon dem Regimente zu befehlen. Jedermann, Geistlich oder Weltlich int Lande soll bei seinen Freiheiten, Gnaden und bei den alten löblichen Herkommen und Gebräuchen belassen und geschützt werden. Da die Ungarn nicht mehr, wie von Alters, mit ihrem Vieh und Viktualien (Pfandwcrten) die steierischen Jahrmärkte besuchen, und Kaufmannswaarcn dafür einhan-deln und fortführen, weil ganze Gesellschaften ihnen solche Maaren in das Land zuführcn, und so die steierischen Markte abnehmen und veröden, so solle das Regiment hierin» handeln und anordnen, was dem Lande und Leuten zu Guten kömmt. Es soll auch fürderhin aufrecht gehalten werden, daß Ungarn und Böhmen nicht nach Italien und in das Elschland auf die Botzneemärkte ziehen, sondern, daß sie diese ihre benöthigten fremden Maaren allein nur in den Niederlagsorten des Landes Steier suchen und kaufen, auch die Walhen solche Maaren nicht nach Ungarn selbst bringen, sondern in der Steiermark zum Verkaufe für Ungarn niederlegen müssen. Dem Regimente wird befohlen, das Festnehmen der Steiermärker durch ungarische Gerichtsbehörden abzustellen und bei dem Könige von Ungarn darauf zu dringen, daß die Steiermärker in Ungarn so gehalten werden, wie die Ungarn in der Steiermark. Auf die Beschwerden der Städte und Märkte verordnen Se. Majestät, daß alle ausländischen Kramen, Schotten und andere Hausierer abgethan, und daß ihnen im Lande zu handeln und zu wandeln allenthalben verboten werden solle. Die Orte Rottenmann, Judenburg, Leoben, Marburg, Cilli, Feistritz, Windischgrätz, Radkersburg, Fürstenfeld und Feldbach sind durch Feuersbrünste arg beschädiget worden, so daß auch Handel und Wandel ihnen ungemein verringert, ihre Armuth erhöht und beinahe Verödung ist zugezogen worden. Diese wollen nun auch nicht weiter von ihren BurgfriedSgründen mit dem übrigen Lande mitleiden. Ueber die Verminderung der Steuern bei den also beschädigten Orten und wegen Mitleideschaft wegen ihrer Burgfriedsgründe solle das Regiment untersuchen und verordnen, alles so zu halten, wie es von Alters Herkommen ist. Die Beschwerung der gefreiten vom Jahre 1493—1521. 239 steierischen und »»derer Prälaten bei der Mauth in Schottwien mit Aus-schlagszahlnngen u. dgl. wider ihre Freiheiten sollen sogleich abgethan weiden. Den Prälaten sollen die Bergwerke, welche sie auf ihrer Gotthäuser eigenthümlichem Grund und Boden besessen, und welche vom HannS Maltig, kaiserlichen Bergrichter eingezogen worden sind, wieder zurückgestellt und den Gotteshäusern belassen werden." Aus den Beschwerden der Stände und ans den landcsfürftlichen Anordnungen dieses Lyells m Folge derselben ersteht man unschwer die ganze Sachlage. Etats und fest haben die Stände an den althergebrachten landhandfestlichen Freiheiten, Gewohnheiten und Rechte des Landes gehalten. Der Landessürst hat diese Grundlage des öffentlichen Rechtes im Lande Steier geachtet. So mancher Punkt der Landhandveste ist von den landesfürstlichen Behörden geradezu übertreten worden ; und manches Andere hat der Einfluß der Zeiten und besondere Begebnisse daran geändert. Die Stände beriethen diese Lage der Dinge; gegen das Erstere wendeten sie sich an den Landesfürsten um Achtung und Festhaltung alter ehrlich erworbener uralter Rechte; das Zweite suchten sie mit deS Landesfürsten Gunst und Einsicht in Einklang zu bringen mit der alten Rechtsgrundlage und auf derselben das Wohl des Landes zu erzielen und zu befestigen. Denselben Geist und dasselbe legitime Streben werden wir in den beim Jahre 1518 anzuführenden JnnSbrnckerlibell bewahrt finden und noch klarer sehen, daß aller Fortschritt und alles Handeln, das innere und äußere Leben des Landes betreffend, an die Mitwirkung und Zustimmung der Stände festgebunden gewesen sei. Den größten Theil des Jahres 1510 brachte 3a&c K. Max I. im deutschen Reiche zu. Am 4. Jauner zu th-n» im Rüche. Bozen in Tirol bestätigte er die Briefe seines Vaters, K. Friedrich IV. für Pongraz Kornmeß und dessen Nachkommen, Erhard und Peter Kornmeß, und darin die Berechtigung, auf zwei Eisenhämmern ander Laming, zwischen Bruck und Kapfenberg, alle Sorten harten und weichen Eisens zu schmieden und damit zu verkehren. '*) Am 8. Jänner mußte er in einer abermahligcn Urkunde allgemein befehlen, die Amtleute Hanns Haug und Sigmund Baumgarten am Erzberge, in allen ihren Vorkehrungen, welche die dem Erzbcrge zuständigen Wälder betreffen, nach-drücklichst zu unterstützen. Zu Augsburg am 11. Februar übertrug er 1) Landhandvest. Neue Ausgabe, p. 27—46. i) K. t. K Reg. 240 Geschichte der Steiermark die Mauthverwaltung in Cilli dem Balthasar Sprenginsfeld. In Augsburg am 14. März verschrieb er den Bürgern zu Bruck an der Mur, zu Pfandbesitz Schloß, Stadt- und Landgericht, Gerichtsgeld und Stadt-fteucr für ein Darlehen von 3000 Gulden (worunter 300 Gulden dem niederösterreichischeu Feldhauptmann Herzog Erich von Braunschweig zur Abfertigung des KriegsvolkeS zukamen) gegen Lösung mit 3500 Gulden und Vernichtung aller früheren Pfandbriefe des Pougraz Kornmeß, welche wider die alten Privilegien der Stadt stritten.Von Augsburg am 7. April 1510 ließ K. Max I. an die Bischöfe von Laibach und Seckau, und an den Abten des Cisterzienserstiftes Sittich die Weisung ergehen, ja nicht zu gestatten, daß die in ihren Sprengeln privilegirte Geistlichkeit in Hinsicht des Gerichtes über Leben und Tod ihre Rechte überschreite. 2) Das Hubamt zu Graß gab er zu Augsburg am 15. April dem Hanns Ziegler, Mauthncr zu Stein um das gewöhnliche Bestand-gcld und noch darüber 100 Gulden. Am 3. März zu Augsburg erhielt Hanns Meminger, Pfleger auf Guteneck, gegen ein Darlehen von 500 Gulden (zur Unterhaltung Ihrer Majestät Dienstleute in diesem Venedigischen Kriege) den Psandbesitz desselben Schlosses und UrbarS. Am 7. Mai verordncte er die Einverleibung der Capelle am Berge bei der Stadt Cilli zur Stadtpfarrkirche mit der Bestimmung, daß von den Renten derselben dort ein eigener Priester genau den täglichen Gottesdienst verrichte. Am 13. Mai 1510 ward dem königlichen Pfleger auf Windischgräß eiugeaiitwortet Schloß und Herrschaft Kamerstein für ein Darlehen von 9185 Gulden (zu den Geschäften des gegenwärtigen Krieges, Wider Ihrer Majestät widerwärtigen Feinde, die Venediger). 3) Am 1 7. März zu Augsburg ernannte er den Christof von Miendorf zum Verwalter der Pflege des Schlosses und der Burghut zu Frcyenstein, nach Andrä Freistciner. Für ein Darlehen von 1026 Gulden und gegen jährlichen Bestandzins von 750 Gulden erhielt (Augsburg am 18. April) der königliche Rath, Wolfgang von Graben den Bestandbefltz des Amtes Radkersburg auf drei Jahre, und am 28. April Christof Rocknißer die Verwaltung der Aemter zu Voitsberg um den gewöhnlichen Gehalt. Am 11. Mai 1510 gestattete er dem Sebastian Aigl zu Lied vom Adrian von Greißeneck um dessen darauf haftende Pfandsumme das Schloß und >) K. k. G. Reg. ->) Scann. Ilrk. ’) K. k. Gub. Reg. vom Jahre 1493—1521. 241 Urbar Waldegg abzulösen. Am 9. Juni löste Oswald von Windischgrätz, königlicher Truchseß, von Jörg von Herberstein Schloß und Herrschaft Lankowitz ab, um den darauf liegenden Pfandschilling, auf 6 Jahre. J) Zu Augsburg am 22. Juni ernannte Kaiser Max I. den S. Ludwig Schroll zum Hausgrafen in der Steiermark gegen gewöhnlichen Gehalt, zwei Pferde und Gewährleistung. Zu Füssen am 10. Juli präsentirte er seinen Cantor, Johann Rottenfteiner, für den St. Johannesaltar in der Pfarrkirche zu Gonowitz.i) 2 3) Am 9. August 1510 ward die Verkaufsurkunde von den Brüdern Rudolf und Achatz von Liechtenstein gefertiget über Schloß, Mayrhof, Urbar und Herrlichkeit Weinberg, mit dem Landgerichte, so an einer Seite der Murecker Burgfrieden, auf der anderen das Gericht des Bischofs zu Scckau am Jägerberge, und am dritten Orte das Gericht von ©traben berührt, mit allen Gütern und Gülten zu Gabenstorf, Tabunt, Jägerberg, Schöpfendorf, Schirndorf, Schwar-zach, Pribing, Standorf, Sybing, Reinberg, Lubs, im Markte Leibnitz, Rosenberg, Grastorftrberg, Jägerbergcrberg, Reischachberg, Zesendor-ferberg, Gröppach am Spieglberg, Kindberg, ausgenommen die drei Dörfer Großdorf, ZesmannSdorf und Mederstorf, welche Sigmund von Eibeswald inne hatte, und einem öden Weingarten zu Luttenberg, welcher dem Ritter Ladislaus von Rattmannsdorf zugestellt worden ist, alles um 6000 Gulden. Am 11. August und 28. November 1510 gab K. Max I. für erneuerte Darlehen dem Sigmund von Eibiöwald einen Versicherungsbrief des Pfandbesitzes derselben Herrschaft und Schlosses Eibiswald durch fünf Jahre. Am 13. September zu Bregentz ward Hans Rosenbusch als königlicher Plattner am Zcughause zu Grätz mit 32 Gulden Jahresgehalt bestellt. Zu Villingen am 25. October erhielt Jörg von Lindegg Bewilligung, um 540 Pfunde das Amt Hocheneck von Martin Duellacher abzulösen und es um einen jährlichen Bestandzins von 350 Gulden zu genießen, 3) Zu Breisach am 13. November ward Hanns Haller ernannt zum Verwalter des königlichen Amtes in Marburg, nach Vincenz Schrottenbach. Franz Dietrichstein hatte zur i) Es bleibt zweifelhaft, ob diese Ablösung wirklich vor sich gegangen sei? weil am 6. August 1510 eine Urkunde besagt: der königliche Hofkriegsrath habe der Gemahlin Georgs von Herberstein den lebenslänglichen Genuß der Herrschaft Lankowitz zugesichert, für ein von ihrem Gemahl zur Zahlung de? Kriegsvolkes inGörz gegebenes Darlehen von 1000Gulden. fi umar. III. 141. i) K. k. G. SR. 3) K. k. G. SR. Geschichte der Steiermark. — vni. Bd. 242 Geschichte der Steiermark Berichtigung des Kaufschillings für Weinburg 2000 Gulden dargeliehen und am Schlöffe Kammerstein 1000 Gulden an Bauten aufgewendet; für beide Summen sicherte ihm K. Max zu Breisach am 28. November den vollständigen Genuß aller Renten der Herrschaft Kammerstein zu. Für viele, seit langer Zeit schon treu geleistete, Dienste schenkte er zu Breisach am 7. Dezember seinem Rathe und Silberkämmerer, Sigmund von Dietrichstein die Ruinen des Schlosses an der Maut, (Hohenmauten an der Drau) mit der Befugniß, daselbst ein eigenes Burgstall zu erbauen und als vollständiges Eigen zu besitzen. !) In diesem Jahre 1510 erließ auch K. Max 1, hinsichtlich privi-legirter Gerichtsfreiheit, für die nieder-österreichischen Länder und die Grafschaft Görz folgende Weisung: „Wenn Se. römische kaiserliche Majestät, als Herr und Landesfürst gegen einen Prälaten, Herrn und Landmann, oder Unterthan, welcher in den t. ö. Erbländern, oder in der fürstlichen Grafschaft Görz gesessen ist, einen Spruch oder eine Forderung zu haben vermeint, so ist Ihre Majestät nicht schuldig denselben Prälaten, Herrn und Landmann von seiner ordentlichen Obrigkeit erster Instanz vorzunehmen, sondern die Majestät mag sie vor Ihrer i. ö. Regierung durch Ihren Kammerprokurator verklagen und unmittelbar vornehmen, wo derselbe Prälat, Herr und Landstand oder Unterthan unweigerlich zu antworten schuldig ist. Entgegen, wo Jemand gegen Ihre Majestät, um Güter, welche in den n. ö. Erbländern, oder in der gefürsteten Grafschaft Görz gelegen sind, zu sprechen hat: ein solcher mag den Kammerprokurator im Namen Se. Majestät bei der Regierung gerichtlich belangen." * 2) Am 7. Februar 1510 fertigte Katharina, Witwe des Barthlmä von Pernegg, einen Revers über den ihr eingeränmten Besitz des Schlosses Greiseneck für die darauf haftende Pfandsumme der Familie, wozu sie noch neuerdings 1000 Gulden dargeliehen hatte. Erhard von Pollheim, Hauptmann zu Pettau Unterzeichnete sich als Zeuge.3) Am 21. Februar zu Grätz gab Ritter Jörg von Herberstein, Pfleger auf Lankowitz, seinen Revers über den Bestandbesitz des Aufschlags an Wein, Getreide und Hafer in den zu Lankowitz gehörigen Aemtern wegen eines Darlehen von 400 Gulden mit der Verbindlichkeit, falls Se. Majestät in den schwe- ') K. k, G. R. *) Beckman Idea Juris, p. 167. 3) K. k. ®. R. benden Kriegsläufen diese Naturalien selbst benöthigen sollten, dieselben abzutreten und mit 5 Perzenten sich zu begnügen. * *) Auf ewige Wieder« lösung erkaufte Hanns Haug, Mautner im Innern- Und Vordernberg, am 23. Februar 1510, das landesfürstliche Amt Münichthal bei Eisenerz um 665 Gulden. Am 14. Mai übernahm Andrä von Graben die Verwaltung des Amtes und Urbars zu Windischgrätz unter Bürgschaft zweier in Steiermark seßhafter Edelleute. ?) Am 19. Juni 1510 trat Hanns Rohatscher, Pfleger zu Rohitsch, den Pfandbesttz der landesfürstlichen Aemter und Urbarien zu Schönstein, Katzenstein und Bischofsdorf in der Grafschaft Lilli an, für ein Darlehen von 2100 Gulden, „so er Ihrer Majestät, zur Nothdurst der gegenwärtigen Kriegsläufe wider die Venediger, in die Hände des Vizedoms, Leonhard von Ernau übergeben hatte, zu denselben Bedingungen, wie früher Friedrich Lamberger, Sebastian Gluck und Martin Duellacher jene Aemter innegehabt hatten." 3) Am 9. Jänner 1510 war zu Seckau Propst Johann Dirnberger, als zweiter Stifter gestorben. Dieser ungemein thätige Herr baute größer und prachtvoller die von den Türken im August 1480 zerstörte Kirche und das Stift; er erwarb seinem Capitel die lateranensischen Privilegien vom Papste Alexander VI., und gründete aus dem zerstörten und aufgelösten Nonnenkloster ein Hospital für Kranke und Arme. Auf seinem Grabmahl steht sein Wahlspruch: Spes mea, Jesus et Maria. Ihm folgte in der Propstenwürde Gregor Schradinger am 30. Jänner 1510. In diesem Jahre wurde auch die Einführung und Feststellung eines eigenen Kriegsrathes für die n. ö. Provinzen eingelcitet, und derselbe aus folgenden Personen zusammengesetzt: Erich Herzog zu Braunschweig und Lünneburg, Christof Bischof zu Seckau und Laibach, Christof Fran-gepan Graf zu Veglia, Sennig und Modrusch, Jörg Moysse, Franz von Tanhausen, Ulrich von Berneck. 1513 16. October kam auch dazu Georg von Herberstein. Aus persönlichen Urkunden und Reversbriefen Zähre erhellet, daß K. Maximilian, wenn gleich weit im deutschen Reiche entfernt, die Angelegenheiten der Steiermark Reiche undmTirol, nach allen Zweigen im Auge behalten habe. Am 17. Jänner 1511 gab i) K. k. ©. R. *) K. f. G. R. *) K. k. ©• R. 244 Geschichte der Steiermark er für ein Darlehen von 500 Gulden dem landessürstlichen Pfleger zu Voitsberg, Christof von Räcknitz einen Anschlag auf Wein und Getreide in den Voitsbergerämtern zu Bestandbesitz auf drei Jahre. Zu Freiburg am 1. Februar fertigte er einen Pfandbrief für Hanns Rohatscher. Dieser hatte ein Darlehen von 6000 Gulden in Gold gegeben. Mit 4000 Gulden davon kaufte er das Schloß und gesammte Urbar Sonneck bei Cilli, von Wolfgang, Christof und Andrä von Windischgrätz, Erben, Brüdern und Söhnen weiland Ruprechts und Kolomanns von Windischgrätz ablösen; und 2000 Gulden wurden von ihm bezahlt an Paul von Liechtenstein Freiherrn zu Kastelkron, Regimentsmarschall zu Innsbruck und Hauptmann zu Rattenberg, zur Bezahlung des Kriegsvolkes zu Görz, im schwebenden venetianischen Kriege. Dafür erhielt Hanns Rohatscher den Pfandbesitz von Sanneck mit dem Amte Praß-berg mit allem und jedem, nur allein die Urbarsteuer, Schätze und Bergwerke, geistliche und weltliche Lehenschaften, und den großen Wildbann ausgenommen, auf fünf Jahre, unausgebürdet. Auch sollte er zur Herstellung des sehr baufälligen Schlosses selbst und der Deiche umher 1000 Gulden verwenden.Schon Kaiser Friedrich IV. hatte den Brüdern Grafen Sigmund und Heinrich zu Hardegg, Glaß und Machland die Herrschaften, Strechau, Falkenstein und Ebenfurth auf ewigen Wiederkauf um 35000 Gulden überlassen. Am 31. März 1511 zu Breisach bewilligte K. Max I. seinem Kammerdiener, Sebastian Aigl zu Lind, die Herrschaft Strechau im Paltenthale um 13000 Gulden von den Söhnen des Grafen Heinrich, Johann und Ulrich, einzulösen und auf ewigen Wiederkauf zu besitzen.2) Am Ertage nach Judita zu Offenburg übergab K. Max I. dem Niklas von Thurn die Verwaltung des Urbaramtes und Schlosses zu Cilli mit Jahresgehalt von 220 Pfunden, und Abrechnung seines Darlehens von 1000 Gulden.») Zu Oftlingen am 26. April 1511 ernannte er seinen Ziergärtner Paul Paltinger, zum Gegenschreibcr im Vicedomamte zu Grätz, nach Urban Patriarch. Am 10. Mai zu Kausbäuern verordnete er, daß das neue Darlehen von 1000 Gulden dem Christof Grafen zu Schernberg, Pfleger in der Sölk, <) K. I. G. N. Einer Urkunde Kaiser Ferdinanda I. zu Folge, scheint schon im Jahre 1512 die Herrschaft Sanneck von Achatz Schrat zu Kindberg eingelöst worden zu sein, der sie dann bis zum Jahre 1532 besetzt hatte. *) K. k G. N. Ein zweiter Brief darüber ist vom 13. Februar 1512. J) K. k. G. R. Diese Urkunde trägt die Unterzeichnung: Nostrum mysterium quare non eignum manuale, cum sit eo anno in ordine. f vom Jahre 1493—1521. 245 zu dessen früherem Pfandschilling auf das Schloß, diePflege und Manch Sölk geschlagen und die Briefe darüber ausgefertiget werden sollten. i) * 3 4) Am 18. Mai zu Innsbruck und am 2. Juni zu Mülldorf erlaubte er dem Christof von Gradeneck Schloß und Herrschaft Königsberg vom Andreas Gall um den Pfandschilling von 900 Gulden an sich zu löfen.2) Zu Oettingcn am 3. Juni ernannte er den Mathias Leb zum königlichen Forstknecht am Galaunegg in der niederen Steiermark mit 32 Gulden jährlichen Gehalt. Am 14. Juli zu Innsbruck verglich er sich mit Christof Minndorfer für dessen geleistete Dienste um 1500 Gulden, und gab ihm dafür zu pflegweisem Genüsse das Schloß Freienstein bei St. Peter in der Aue.3) Nach den königlichen Briefen vom 31. Juli und 13. August wurde dem Ritter Georg Herbersteiner Schloß und Herrlichkeit Lankowiß um den Kauffchilling von 6000 Gulden eingeantwortet; und am 20. August erhielt Thomas Gradenegger für ein Darlehen von 1000 Gulden Schloß und Herrlichkeit Altenburg in der Grafschaft Cilli.4) Am 31. August erließ er von Weiffenberg aus an alle Pfleger und Bewohner um den Erzberg umher den Befehl, sich aller jener Wälder, welche durch Hanns Haug, landesfürstlichen Amtmann und Forstmeister beider Eisenerze zum Betriebe des Erzberges einbezogen worden sind, nach Inhalt seiner Instruction und der aufgerichteten Ordnung gänzlich zu enthalten-5) Am 15. September ertheilte er dem Markte zu Voran einen Jahrmarkt auf Kreuzerhöhungstag mit fürstlicher Freiheit.6) Am 14. October präsentirte er dem Stadtpfarrer zu St. Daniel in Cilli den Mathias Mowrin als Priester für Kapelle und Altar St. Nikolaus in der Stadtpfarkirche, nach freier Resignation des Priesters Barthlmä Jager. 7) Am 5. November ward dem Amtmann zu Tüffer, Sigmund Weichselberger für ein Darlehen, als Pfandschilling das Amt und Gericht zu Tüffer in Pfandbeflß übergeben.8) Am 9. November aus Hall in Tirol erfloß die Verordnung an alle Amtleute, Richter, Räthe, Bürgermeister und Unterthanen, alle Wal- i) K. k. G. R. -) K. k. G. R. 3) K. k. G. R. 4) K. k. G. R. °) K. k. G. R. 6) Joann. Htf. ■>) K. k. G. R. e) K. k. G. R. 246 Geschichte der Steiermark düngen, welche für den Erzberg und für die Arbeiten zu Leoben beschrieben und ausgezeigt worden sind, willig erfolgen zu lassen, und den zu Wald uud-zu Plachauß dazu bestellten Arbeitern kein Hinderniß zu legen.1) Zu Innsbruck am 30. Dezember übergab er dem Adam Swetkowitz für ein Darlehen von 6000 Gulden zum venetianischen Kriege zu Händen des Paul von Liechtenstein, Freiherrn zu Kastelkron, in Pfandbesitz und auf 5 Jahre unaufkündbar, Schloß und Herrschaft Gonowitz und zugleich mit der Verbindlichkeit, überdies noch 1000 Gulden zum Erneuerungsbaue des zerfallenden Schlosses, nach Einsicht und Anweisung des königlichen Baumeisters, Ritters Leonhard Harracher, zu verwenden. 2) Zur Sicherung und Befestigung der Stadt Grätz, vorzüglich gegen die Türken, ist das hart an der Stadt, außerhalb am Grillbüchl gelegene Kloster der Dominikanernonnen abgebrochen worden, und die Nonnen mit der Priorin mußten in der Stadt zerstreut, und großentheils in einem Hause nahe am Friedhöfe des Miiioritenklosters und der Kirche St. Maria innerhalb der Stadt wohnen. Am 18. October 1511 bestellte der Salzburger Erzbischof Leonhard einen jeweiligen Pröpsten zu Vorau zum Visitator dieses Nonnenconventes, der nun schon sein eigenes Gebäude im heute sogenannten Damenstifte erhalten hatte, in Folge eines Auftrages des Papstes Julius II.3) Am 21. Dezember 1511 stifteten die Töchter des Hanns von Klech, Ursula Gemahlin des Bernhard Krafft, Helene Gemahlin des Hanns Aigl zu Lind, und Barbara Gemahlin Barthlmäs von Weiffeneck mit Spende einer Mühle sammt Zugehör bei St. Barthlmä zu Feistritz am Bacher für sich, ihren Vetter Martin von Klech und die gesammte Verwandtschaft, einen ewigen Jahrgottesdienst in der St. Barthlmäs'kirche zu Feistritz. Gregor Rodischnak, Stadtrichter i) K- k. G. R. -) K. k. G. N. 3) Caesar III. 765—768. Monasterium prope et extra muros oppidi Graz, cum, causantibus guerris et aliis sinistris eventibus, tuno in partibus illis vigentibus, dictum monasterium, quod muris ipsius oppidi vicinum. erat, per illius incolas aut alios, tuitionis seu securitatis causa, funditus destructum fuisset, Priorissa et conventus monasterium predictum dereli-querint, per diverses domes dieti oppidi, ipsarum condition! minus congruentes, aliquamdiu habitare coacte fuerunt, et deinde quondam capellam, cum certa domo illi contigua, prope domum fratrum ordinis Minorum B. Marie V. dieti oppidi, in fundo ipsorum fratrum, et circa octo aut decem passus prope cimiterium eorumdem situm, eiusdem Priorisse et conventui pro eorum habitations deputatam inhabitarunt.“ zu Feistritz am Bacher, Gregor Lechner und Hanns Schwingseisen, Bürger und des Raths Verordnete daselbst, sigillirten den Stistungsbrief?) Im Dezember 1511 kam der Kaiser von Innsbruck her in die Steiermark. Am 11. Dezember war er in Rottenmann, am 13. und 14. in Aussee, am 17. bis 20. in Gmunden, am 21. in Lambach, am 22. bis 23. in Wald, vom 24. Dezember bis 19. Jänner 1512 in Linz, von wo die Reise wieder nach Regensburg ging. Am 10. Jänner 1512 ertheilte K. Max I. den Hartbergern einen Jahrmarkt am Mittwoch nach Sonntag Jnvocovit (weil ste jüngst durch Feuersbrunst so sehr zu Schaden gekommen waren), mit sürstlicher Freiung 14 Tage vor- und 14 Tage nachher. i) 2) Zu Linz am 12. Jänner erlaubte er dem HannS Herzheimer zu Herzheim, landesfürstlichem Verweser zu Aussee, vom Sebastian Aigl zu Lind, Schloß und Herrschaft Strechau um 11000 Gulden in Pfandbefltz abzulösen. 3) Am 24. März erhielt der königliche Vicedom in Steier, Leonhard Erna», für ein Darlehen von 600 Gulden zum venetianischen Krieg, bestandweise, um jährlich 300 Gulden, das Amt zu Semriach.4) Am 7. Mai zu Koblenz erließ M. an die Stände des Landes ob der Enns den Befehl, zu verhüten, daß das Eisen von Leoben her nicht auf verbotenen Straßen geführt und verhandelt werde. Zu Köln am 20. August überließ K. Max I. dem Achatius von Lindegg Schloß und Herrschaft Rohatsch in Pfandbesitz durch Ablösung von Hanns Rohatscher, seinem Schwager, und für ein Darlehen von 1000 Gulden, zur Pfandsumme selbst geschlagen.5) Am 28. November 1512 belehnte K. Max I. den Ritter Georg von Herberstein mit der Veste und Herrlichkeit Gutenhaag sammt dem Bann- und Blutgerichte; nachdem früher, am 24. April, Hanns von Herberstein das Schloß und die Herrschaft Wachseneck satzweise erworben hatte. °) Im Jahre 1512 soll K. Max I. ein allgemeines Verbot gegen das Umherziehen der Zigeuner erlassen haben. Am 14. Februar 1512 starb auf dem Schlosse Wasscr-berg der reflgnirte Bischof von Seckau, Mathias Scheit. Schon im Jahre 1503 hatte er des hohen Alters wegen das Bisthum restgnirt, jedoch seinen ersten Coadjutor, Christoph Zach, Pfarrer in Knittelseld i) K. k. G. R. und Joann. Urf. «) Joann. Urf. K. f. G. R. 4) K. f. G. R. -i) K. k. G. 9t. «) Kumar XII. p. 143—146. 248 Geschichte der Steiermark überlebt. Papst Julius II. bestimmte hieraus zum Bisthumsnachfolger seinen zweiten Coadjutor Christof Räuber, bisher auch Bischof zu Laibach und Administrator von Admont. * *) In diesem Jahre wurde auch der Streit zwischen den Bischöfen von Seckau und den Erzbischöfen zu Salzburg entschieden. Schon früher hatten sich die Seckauerbischöfe eigenmächtig an den apostolischen Stuhl gewendet, und die Einverleibung einiger Pfarren, welche außer dem Bisthume in dem Salzburger Sprengel gelegen waren, bewirkt. Diesem widersetzten sich die Erzbischöfe, und Herzog Wilhelm von Oesterreich und Steier schlichtete den Streit, Bruck an der Mur am St. Mathäus Abend I. 1402, dahin: Der Erzbischof soll zu der vom Papste ertheilten Einverleibung einiger Kirchen zum Tische des Seckauerbischofes Gunst und Willen geben, damit der Bischof bei denselben Gottesgaben bleibe; alle anderen Gnaden und vom Papste erworbenen Briefe des Seckauerbischofes, welche den Rechten der Salzburger Metropoliten Eintrag thun, sollen gänzlich dem Metropoliten anheimgestellt werden, was er davon dem Bischöfe zu Seckau gönnen will. Diesem Ausspruche zuwider griffen die Seckauerbischöfe weiters noch auf die ordentliche Jurisdiction der Pfarren Radkersburg, St. Jakob in Leibnitz, St. Georgen in Stiffen, St. Ruprecht an der Raab und St. Maria Frauenberg bei Weitz. Erzbischof Leonhard und dessen Erzdiakon der unteren Steiermark brachten nun Beschwerden darüber an den Papst Julius II-, welcher für den Metropoliten entschied, und die Anmaffüng der Seckauerbischöfe zurückwies, Rom 1. März 1512.2) Am 18. März 1512 zu Salzburg erteilte der Erzbischof Leonhard dem Pröpsten Kolomann zu Vorau die Vollmacht, alle zwischen ihm und seinen Capitelherren schwebenden Streitigkeiten mit Beiziehung des Erzdiakons der unteren Steiermark und eines Landesprälaten vollgiltig zu entscheiden.3) • In klarer Erkenntniß der drohenden Zeitereignisse und Zeichen berief und hielt der Erzbischof Leonhard die im October 1511 ausgetriebene Synode in Salzburg, um den augenscheinlichen Gefahren für Kirchenthum und katholische Religion zu begegnen. Die Beschlüsse dieser Synode bewahren ein starres Festhalten an den älteren Synodelsatzun-gen. Die Versammelten erklärten sich auch in Hinsicht der, zwischen dem ') Cassar. III. 653—654. ’) Juvavia. Abhandlung, p. 369. (k) *) Vorauer Urkunden. Papste und der Kirchenversammlung zu Pisa waltenden Spaltung für das päpstliche Concilium im Lateran; und K. Max I. sendete sogleich auch den Matthäus Lang, kaiserlichen Kanzler, seit dem I. 1503 Dompropst zu Augsburg und Administrator des Stiftes Gurk und römischen Cardinal, in der auszeichnenden Eigenschaft eines kaiserlichen Statthalters (generalis imperii locumtenens) nach Rom; wo dieser am 5. November 1512 nach dem feierlichsten Einzuge die kaiserliche Erklärung übergab. 4) Zn Anfang des Jahres 1512 war in Pöllau der erste Propst, Ulrich von Trautmannsdorf, gestorben und der Stiftsdechant Laurentius im Capitel zum Nachfolger erwählt worden. Nachdem dieser die Würde angenommen, jedoch sogleich wieder zurückgelegt hatte, wählte dasCapi-tel den Pfarrer zu Waltersdorf, Johann Mistelberger, zum Pröpsten. Auf Anordnung des Erzbischofes Leonhard von Salzburg (5. Juni 1512) mußte der Erzdiakonatscommiffär der unteren Steiermark, Augustin Geyer, diesen Wahlact untersuchen, und zu Pöllau am 26. Juni 1512 bestätigen. Schon im Jahre 1500 aus dem Reichstag zu Augsburg, hatte K. Max I. mit Consens der Reichsstände das heil, römische Reich deutscher Nation in sechs Kreise abgetheilt. Da diese Abtheilung jedoch dem beabsichtigten Zweck nicht entsprach — so hat dieser Kaiser — ausdem Reichstag zu Köln 1512 noch vier andere Kreise hinzugefügt, so daß dann zehn Kreise waren. 1522 auf dem Reichstag zu Nürnberg wurde diese Ordnung mit Consens der Reichsstände von K. Carl V. bestätiget. Oesterreichi scher Kreis: Ihre kaiserliche Majestät, selbst ausschreibender Fürst. Die geistlichen, darin befindlichen Stände: der Bischof zu Trient und der Bischof zu B r i x e n. Die weltlichen Stände: Das Erzherzogthum O esterreich. DieHerzogthümer Steiermark, Kärnten, Krain, die gefürstete Grafschaft Tirol, die Fürsten von Eggenberg, Dietrichsteln, ingleichen die Grafen von Trautmannsdors, von Weissenwolf, Sinzend orf und anderen mehr. * 2) J) Dalham 6. 275—281. Zauner Chronik. IV. 280—281. 2) Lünig. part. gen. contin. p. 1Ö0 —161. 250 Geschichte der Steiermark Jahr 1513. Zu Innsbruck am 28. Jänner 1513 erhielten JewT«'bS« 6tement unb Deit, die Fladnitzer, zur Belohnung getreuer Reiche. Dienste, pstegweise und unverrechnet das Schloß Vasolds-berg, welches früher Marquard Wudeck innegehabt hatte. Von Geißlin-gen aus, am 13. März bestellte K. Max I. den Pongraz Winter, aus seiner Cabinetskanzlei, zum Salzmautner in Aussee mit 40 Gulden Jahresgehalt und einem Sackgelde von 9 Gulden. Zu Augsburg am 18. März erließ er wieder einen gemessenen Auftrag an alle Prälaten, Grafen, Freiherren, Ritter, Knechte und Obrigkeiten, sich von den landesfürstlichen und dem Erzberge zugewiesenen Wäldern, nach der dem Hanns Hang und Sigmund Baumgarten gegebenen Ordnung, strenge zu enthalten und keinerlei Eingriff daran zu wagen. Ain 5. April zu Augsburg erneuerte er die Privilegien der Stadt Knittelfeld, welche in einem jüngst vorgefallenen Brande vernichtet worden waren, vorzüglich das Recht, daß eine Meile um die Stadt her keine neue Schänke errichtet werden dürfe.* 2) Bestandweise um jährlich 150 Gulden verschrieb er zu Augsburg am 8. April dem Jörg Meknitzer das Schloß Weiters-felden, nach Achatz Meknitzer.3) Franz von Dietrichstein, Pfleger auf Kammerstein, war zugleich verrechnender Verwalter der Pflege und des Amtes Windischgrätz. Für ein Darlehen von 2270 Gulden verschrieb ihm K. Max I. zu Augsburg am 19. Mai das Amt und Schloß, Urbar und Herrlichkeit Windischgrätz zum Pfandbefitz auf 4 Jahre.4) Zu Mündelheim am 1. Juni gab er dem Sigmund von Eibiswald für ein Darlehen von 1500 Gulden zu den Kriegsbedürfnissen, das Amt an der Mauth, welches Dietrichstein auch erst um 1500 Gulden von Leonhard Presinger lösen mußte. Am 1. Juni zu Mülldorf in Baiern übergab K. Max I. dem Christof von Gradeneck, für ein Darlehen von 400 Gulden, in gänzlichen Pfandbefltz das Schloß und Urbar Königsberg, nach, dem es derselbe früher schon durch Ablösung von Andrä Gall um 500 Gulden in Besitz erhalten hatte, bis auf Wiederlösmig um den ganzen Psandschilling von 900 Gulden.5) Der Ritter Balthasar von Tanhausen zu Tiernstein erhielt am 13. Juni durch die Ablösung des Pfandschil- «) K. k. G. 3t. *) Joann. IM. ») K. k. G. R. 4) K. f. G. R. Im Jahre 1513 löste diese Herrschaft Ritter Dietrich von Her-bitsch an sich. Ibid. ») K. k. ®. R. vom Jahre 1493—1521, 251 lings von 8000 Gulden das Schloß und die Herrlichkeit Tanzenberg in Kärnthen.*) Am 17. Juli bestellte K. Max I. den Wolfgang Meisten» egger zum Pflegsverwalter des Schlosses und Urbars Gösting mit Burghutsgehalt von 300 Gulden und fünf Fässern Wein zur Besserung, — nach Christof Weideglor.?) Zu Koblenz am 9. Juli 1513 siegelte er für das Karthäuserstift Pletriach eine Erlaubnißurkunde, das Urfar an der Sau unter dem Schlosse Reichenburg seinem Rathe und Hauptmann zu Rann, Hanns von Reichenburg, erblich abzutreten, weil sich dieser erboten habe, zur Behütung und Sicherheit der Unterthanen daselbst herum eine Bastei oder Bollwerk jenseits der Sau am Urfar zu erbauen, darin zu Zeiten in der Türken Geschrei die Unterthanen Zuflucht haben, sich behalten und dadurch das Urfar von den Türken erretten mögen. Zu Namur in Brabant erließ K-Max am 22. Juli 1513 die neuerliche Anordnung: „daß alles hüttenbergerische und waltensteinische Waldeisen durchaus nicht rückwärts, sondern vorwärts durch Kärnthen nach St. Veit, Völkermarkt, Krain, Windischland und Italien seinen Ausgang und Verkehr haben solle; auch müsse dasselbe eine, von den Eisen zu Leoben verschiedene Biegung und Form haben. Werde solch Waldeisen auf anderen Wegen betreten: so soll eS als Contrabandwaare sogleich confis-zirt werden."* * 3 *) Im Jahre 1513 erfloß auch eine landessürstliche Verordnung, worin K. Max I. den Geistlichen verbietet, liegende Güter von einem Herrn und Landmann, oder von einem andern Laien in den Erbländern ohne landesfürstliche Bewilligung anzukaufen und mit ihrem schon bestehenden Besitze zu vereinigen; und zwar, um den Besitzstand der nicht geistlichen Eigenthümer nicht noch mehr zu schmälern, da der geistliche Stand in Steiermark bereits die Hälfte und in Kärnthen über zwei Drittheile aller Gülten zu Eigen hättet) Zu Pettau am Samstage nach Jakobi 1513 bestätigte Erzbischof Leonhard den Lichtenwaldnern alle alten Rechte und Freiheiten ihrer Handvesten von den Jahren 1408 und 14555); und am Freitag nach Oswaldi ertheilte er dieser seiner widergelösten Kammerstadt eine eigene i) K. k. K. R. -) K. r. G, R. 3) K. k. G. R. Diese Anordnung ist Grätz 10. Oktober 1521 abermals wiederholt worden. *) Beckman. Idea Juris, re. Pag. 174—175. b) Joann. Ilrk. 252 Geschichte der Steiermark Satzung für seinen feierlichen Einzug daselbst. Am 28. Juni 1513 hatte Jakob Rakersburger, der Theologie und beider Rechte Doktor, seine Pfarrpsründe St. Michaels zu Trofaiach aufgegebcn zu Gunsten des Chormeisters an der Pfarre St. Egiden in Grätz, Wolfgang Wenger, welche dann diesem mit Zustimmung des K. Maximilians und des Erz-bischofes Leonhard von Salzburg cingeantwortet wurden vor den Zeugen Johann Ernst, Doktor der Dekretalen und Stadtpfarrer in Grätz und Leonhard Dunkl, Pfarrer zuHausmanstetten-1) Im November 1513 bestätigte Papst Leo X. die ganze Fundation und alle Privilegien des Chorherrenstiftes zu Rotenmann. Jahr 1514-1515. K. Max I. verweilte im Jänner des Jahres 1514 Bauern-Empörung _ , " in Untersteier. zu Innsbruck; am 21. Februar war er m Voklabruck, vom 6. bis 8. März in Stadt Steter, im Mai zu Wien; von wo er nach Krain und in die Steiermark kam. Am 9. und 12. Februar 1514 wurden die Verhandlungen geschlossen und verbrieft zwischen K. Max I., dem Erzbischof Leonhard von Salzburg und dem Erbschänken in Kärn-then, Sigmund Dietrichstein. Schloß, Stadt und Herrlichkeit Gmündt in Oberkärnthen, hatte K. Max I. dem Erzbischof Leonhard von Salzburg in Psandbesitz gegeben um 26.000 Gulden. Nun löste Sigmund von Dietrichstein diese Stadt und Herrschaft an sich, mit königlicher Bewilligung, um 28.000 Gulden und „zu ihrer Lust um zwei Gämsen-gejaider."^) Zu Linz am 18. März ertheilte K. Max I. dem Stifte Pöllau einen Sicherheitsbrief gegen alle Anmassungen fremder Gerichtsherren, insonderheit des Herrn von Pollheim, damals auch Herr zu Purgau; und am 18. März dem Probsten Johann von Pöllau, seinem Kaplan einen eigenen Wappenschild mit rothem Adler, weißemWolf und den Bildnissen des h. Veit und der h. Maria. Am nämlichen Tage gewährte er dem Markte Wöllan einen Jahrmarkt auf Leopoldi und einen ewigen Wochenmarkt auf Montag mit fürstlicher Freiung?) Zu Braunau gab er am 29. März dem Jobst Lilienberger das Amt Cilly auf vier Jahre lang unaufgekündet auf Verrechnung; und am 30. März das Schloß und Urbar Gösting dem Wolfgang Weisenegger mit Burghutssold auf sechs Jahre zur Belohnung treuer Dienste/) Zu Wels am 19. April 0 K. k. G. R. ') K. k. G. R. ’) Joann. Itrf, Bestätigung Wien. 13. November 1526. *) K. k. G. R. vom Jahre 1493—1521. 253 verschrieb er seinem Rathe, Forstmeister und Amtmann in Eisenerz zur Belohnung seiner und seines Vaters Verdienste den unverrcchneten Genuß des Schlosses, Urbars und aller Herrlichkeit Massenberg bei Leobens) Hierauf war K. Max I. in der Steiermark. Am 3. Juni in Marnberg bestätigte er dem Markte Wildon die alten Rechte und Freiheiten, den Wochenmarkt an jedem Freitage und zwei Jahrmärkte zu St. Peter und Paul und am Sonntage vor Michaeli?) In Cilli bestätigte er am 7. Juni alle Rechte und Freiheiten des Marktes Schönstem?) Am 9. Juni in Cilli erließ er Aufträge an Andrä von Spengstein und Leonhard von Ernau, und an alle künftige Verweser der Landeshauptmannschaft und Vitzthumein Steiermark, die Rechte des Schöffenamtes in Tüchhern nach Kräften zu beschützen?) Am 11. Juni zu Windischgrätz fertigte Kaiser Max I. eine Urkundefür das Kloster Marnberg, mit der Erlaubniß, zum Stistsbedarfe das Fischrecht auf der Drau, von der Kaiserhube bis auf den Flach unter dem Stein, genannt Rabenstein, zu besitzen und mit zwei Fischern auszuüben?) Aus Steiermark war K. Max I. nach Oberkärn--then gekommen. Zu Gmünd am 8. Juli siegelte er das Diplom, worin er den Sigmund von Dietrichstein in den Freiherrnstand erhob und mit vielen Freiheiten ausstattete?) Am 14. Juli 1514 befahl er dem HanSgrafen in Steier, die alte Handelsfreiheit der Stainzer nicht zu beirren?) Zu Rottenmann am 13. Juli ward dem Adam Swato-witz für ein Darlehen von 3000 Gulden (zur Nothdurft der Rettung, Speisung und Entschüttung der Stadt Meran) der Pfandgenuß der Stadt Marburg mit allem Zugehör auf drei Jahre gegeben — gegen Abgabe von 700 Gulden in dasVicedomamt in Grätz?) Am 14.August 1514 löste K. Max I. den Sitz von Ernau, welcher ehedem dem Stifte Admont war verpfändet worden, von dem Stifte wieder ab um die Summe von 1000 Gulden?) Aus Obcrsteier kam K. Max I. nach Oberösterreich. Zu Gmunden •am 4. August bestellte er zwei Ueberreiter zur Aufrechthaltung des Ver- 1) K. f. G. 9t. 2) Joann. Urk. 3) Joann. Urk. *) Joann. Urk. A»,16.März 1523 zu Neustadt eine gleiche Urkunde des Erzherzogs Ferdinand I. 5) Joann. Urk. 6) Lünig 9t. A. S. 12. ?) Joann. Urk. s) K. k. G. 9t. «) K. k. G. 9t. 254 Geschichte der Steiermark kehres mit Salz und Eisen in Steier, Kärnthen und Kram nach den vorgeschriebenen Anordnungen, und zwar den Augustin Eistberger mit 396 Gulden Gehalt, mit 2 Pferden und mit zwei Gehilfen zu Fuß, und den Hanns Battista mit 2 Pferden und zweien zu Fuß, für jedes Pferd 100 Gulden und für einen zu Fuße 52 Gulden gerechnet. Zu Gmunden den 23. August flegelte er den Befehl, die Verführung des Eisens von Leoben und aus dem Aflenzthale aus verbotenen Straßen über den Pyhrn u. f w. zu verhindern, damit der Ausgang des Eisens vomJuner-berg dadurch nicht beirrt werde und das Kammergut, die Radmeister und Stadtsteier nicht Schaden leiden, i) Zu Innsbruck am 20. Dezember bestätigte und erneuerte er alle alten Handbriefe und Freiheiten der Stadt Marburg, weil die Originalien bei dem Stadtbrande zu Grunde gegangen waren. ZuEbendorf31. Oktober ernannte er den Ulrich Storch zum Verweser des Hallamtes in Aussee „treulich innezühalten das Salzsteden zu Aussee, allenthalben zu der Maut daselbst, auch den Salzberg, das Pfannhaus und das Salzwerk und Salzfleden fleißiges Aufsehen zu haben/") Zu Innsbruck am 27. November bestätigte K.Max I. einen Brief des Grafen Friedrich von Cilli vom Jahre 1425 für Freiheiten des Marktes Wöllan?) Von Innsbruck am 30. Dezember erließ K. Max I. einen Auftrag an alle Obrigkeiten und Unterthanen um Bruck, Leoben, Troffaiach, Kammerthal und Eisenerz, daß er die Jagden aus den sämmtlichen Gebieten des Stiftes Admont von Christof Räuber, Bischofzu Laibach, Administrator von Seckau, und Commendator des Stiftes Admont in Pachtgenuß genommenhabe, man habe allenWildbann in den genannten Gegenden und auf admontischen Gründen zur fürstlichen Lust zu hegen und zu bewahren, sich des Wildbretschießens zu enthalten und Den Hanns Haag in den Wolfsjagden Ihätigst zu unterstützend) Im Jahre 1514, das der Stadt Marburg durch eine starke Feuersbruust verhängnißvoll wurde, waltete ein Streit um die Besetzung der Pfarre Traveß (Trasöß) zwischen dem K. Max I. und dem Erzbischof Leonhard von Salzburg. Letzterer erinnerte den König, daß von Alters her die Lehenschast oder das Patronatsrecht der Pfarre Traveß (Trasöß auch Peröck von Alters genannt) den Pfarrern von Bruck 9 Stadtsteirer-Urkunde. *) K. k. G. R. *) Joann. Urf. *) K. k. G. R. an der Mur zustehe und von diesen ausgeübt worden sein. Erst vor nicht langer Zeit habe Doktor Andreas Hiphofer, Domherr zu Brixen den Hanns Mührer für die Kirche präsentirt, jetzt wollte der Erzbischof (Salzburg am Ostermontage 1514) den Sebastian Lachenschlag angestellt wissen. Am 8- Juni 1614 zu Windischgrätz ertheilte daher Kaiser Max I. dem Andrä von Spengstein, Verweser der Haupt« Mannschaft, und den Leonhard von Erna», Vicedom in Steier, den Auftrag, das Recht des Pfarrers zu Bruck aufrecht zu halten und nicht zu beirren?) Aus Gmunden und Oberösterreich begab sich K. Max I. nach Tirol und von dort in das Reich. Zu Innsbruck am 20. Jänner bestellte K. Max seinen Rath und Silberkämmerer, Sigmund von Dietrichstein, zum Landeshauptmann in Steier. Wir führen hier die Worte dieser ausführlich ältesten Anstellungsurkunde selbst an: „Wir Maximilian I. „haben gütlich angesehen und betrachtet die Redlichkeit, Frömmigkeit, Ge« „schicklichkeit, auch getreuen, willigen und angenehmen Dienste, womit „sich der edle — Sigmund von Dietrichstein, Freiherr zu Hollnburg „und Winterstein, Erbschenk in Kärnthen, unser Rath und Silberkämme« „rer, von Jugend auf bisher mit Darstreken seines Leibs und Guts in „unseren, auch des H. Römischen Reichs und unserer erblichen Fürstentümer und Länder Kriegsgeschäften und anderen treffenlichen Hand« „hingen und Nothdürsten gehalten und geübt hat, — haben wir ihn zu „unfern Landeshauptmann unseres Fürstenthums Steher bis auf unser „Wohlgefallen vorgenommen, geordnet und gesetzt, ihm auch zu seinem „Wesen unser Schloß Grätz Hauptmanns- und pflegweise, und darauf zu „Hauptmannssold und Burghüt unser Hubamt zu Grätz mit allen seinen „Gülten, und Einkommen, Nutzen, Früchten und Zngehörungen unver-„rechnet, und dazu jährlich 800 Viertl Hafer, die ihm aus unserem „Marchhütteramte zu Grätz gereicht werden sollen, also — daß er unser „Landeshauptmann in Steher sein, dieselbe unsere Landeshauptmann« „schaft, wie die von Alter hergekommen und gewesen ist, aufrichtig und „getreulich handle« und verwalten und auf alle unsere und gemeines „Landes, auch unserer Landleuth und Unterthanrn Nothdürsten und „Gebrechen fleißig sehen, nach seinem besten Vermögen darob halten und „verfügen, damit männiglich durch den Verweser, wer da zu Zeiten sehn i) K. k. G. 9!. 250 Geschichte der Steiermark „Wird, gleiches Gericht und Recht gedeihe, und Niemand Wider Billig-„keit beschwert, auch unsere Land und Leute durch niemand Fremden „unbillig angefochten, noch belästigt werden; und ob je zu Zeiten „unserm Fürstenthum Steyr Widerwärtigkeiten und Anfachtung zu-„stände, denselben allezeit mit Rath unserer verordneten Landräthe „in Steyr, auch anderer Landleute, so er dazu fordern mag, nach „dem Besten begegnen, die vorsehen, und abstellen, und was ihm in „dem allen, auch in allen seinen Handlungen zu schwer würde, das-„selbe allezeit an uns bringen und gelangen lassen, und sich also in „allen Dingen nach unserm Befehl, auch nach Noth derselben unserer „Landlcute und Landräthe und seinem getreuem guten Ansehen und „Bedünken halten. — Er soll auch unser Schloß Grätz mit dem „Hubamte und allen derselben Einkommen, Gülten, Nutzen und Früch-„ten und Zugehörung unverrechnet als seine Burghüth zu unser» „(und unseren Nachkommen und Erben) Nutzen handle» und inneha-„ben, — in allweg unsere Ehre, Nutzen und Frommen, auch Bestes „betrachten und fördern — nach seinem höchsten Verstehen, wie „unsere frühern und Hauptlente in Steyr, und sonderlich wailand „unser lieber und getreuer Reinprecht von Reichenburg, auch unser „Pfleger zu Grätz, und bei dem Hubamt zu thun schuldig gewest „sey, wie einem redlichen getreuen Landshauptmann und Diener zu „thun Wohl gebührt. — Als er uns nur das gelobt und geschworen, „(nach dem Gewährsbrief, Innsbruck 25. Jänner 1515) sich das „auch fürderlich gegen Uns verschrieben hat. Wir meinen und wollen „auch, daß unser gegenwärtiger und jeder künftige unser Verweser „der berührten Landeshauptmannschaft in Steyr, sein gutes Acht und „Aufsehen auf genannten unfern Landeshauptmann haben, und ihm „an Unser Statt auch als sein Verweser, Gehorsam beweisen soll, „wie von Allen Herkommen ist; denselben Verweser wir auch aus „unserm Vicedomamt besolden sollen, ohne unseres Landhauptmannes „Schaden; so soll auch der nach Richter, wie bisher, in des Haupt-„manns Kosten unterhalten werden; und dabei gunnen nnd befelchen „wir dem LandeShauptmanne von Dietrichstein 2000 Gulden seines „Geldes an unserm Schloß Grätz der Nothdurft nach, doch mit „Wissen unseren Commissarien, welche wir dazu verordnen, zu ver« „bauen; die wir ihm und seinen Erben auf dasselbe unser Schloß „und auch auf das Hubamt und dessen Zugehörung schlagen und „verschreiben, — bis zur Abtragung der ganzen Schuld. Und soll „et wie immer ausserhalb des Landes verwendet werden: so soll ihm vom Jahre 1493—1521. 257 „alles auf kaiserliche Kosten gutgemacht werden — in Kriegsläufen, wie „in anderen landesfürstlichen Dienstleistungen 1). Zu Innsbruck am 25. Jänner 1515 gab Dietrich Perner ein Darlehen von 3208 Gulden zur Lösung der Stadt und des Schlosses Fürstenfeld vom Sigmund Dietrichstein, Landeshauptmann in Steier, und erhält dafür den Pfandbefitz des Schlosses und der Pflege Weitersfeld — bis zur Zahlung des Pfandschillings. 2) Am 30. Jänner zu Innsbruck erneuerte K. Max die alte Anordnung des H. Ernest und K. Friedrichs IV., daß Jedermann, der über die Ratz, den Hessenberg und das Teicheneck Getreide und Lebensmittel zum Erzberge bringe, geschlagen und geschrottetes Eisen und Salz als Rückfracht laden und verführen dürfe 3). Am 1. Februar 1516 zu Innsbruck verschrieb er dem Wolfgang von Dietrichstein für ein Darlehen von 19.300 Gulden „zu unseren merklichen Nothdurften dieses venezianischen Krieges" Schloß, Gericht und Herrlichkeit Waltenburg, Stadt und das Amt Ratmanstorf. Am 8. Februar erhielt Hanns von Auersberg zu Schönberg, Landeshauptmann in Kärnthen zur Bezahlung seines Darlehens von 26.691 Gulden die Fron des Bergwerks in Jdria und das Amt Tüffer, mit allem Urbar und Herrlichkeit, aus 6 Jahre, ohne Widerruf. Am 25. Februar 1515 wurde Christof von Minndorf, kaiserlicher Oberfeldzeugmei-ster der niederösterreichischen Länder, des Schlosses Grätz erlediget, welches dem Landeshauptmanne Sigmund von Dietrichstein eingeräumt werden mußte, und erhielt dafür zur verrechnenden Pflege Stadt und Schloß, Urbar und Herrlichkeit Fürstenfeld. Zu Augsburg am 30. März ward dem königlichen Thürhüter, Hanns Breflnger, gegen 500 Gulden Pfandschilling und mit 200 Gulden Sold und Guadengeld, für lange und getreue Dienste, zu lebenslangem Besitze verschrieben das Amt Stein im Jaunthale und das Amt zu Marenberg.4) Aus dem deutschen Reiche eilte K. Max II. nach Wien. Die lange schon unterhandelte Doppelheirat zwischen der kaiserlichen Enkelin, Maria, und Ludwig, Sohn des Königs von Ungarn, und der Tochter dieses Königs, Anna, mit Erzherzog Ferdinand I., Enkel des Kaisers Maximilian, ward endlich durch den Cardinal und Bischosvon Gurk, MathiasLang, als i) K. I. G. R. -) K. k. G . R. 3) K. !. G. 9i. 4) K. k. G. R. Geschichte der Steiermark. - Vin. Bd. 17 256 Gejchichte der Steiermark kaiserlichen Gesandten (20, Mai 1515) abgeschlossen und die Verlobung in Wien am 22. Juli mit ungemeiner Pracht gefeiert. Die Niederlage von jährlichen 25.000 Dukaten für die fürstliche L raut ist damals zur Hälfte auf die Städte Judenburg und Leoben in Steiermark, und auf andere Kammergüter in Oesterreich und Tyrol versichert worden. Zu Wien am 8- August verlieh der Kaiser auf Fürbitte seines Truchsesses, Christof von Minndorf, der Gemeinde Hohenbruck, imRaab-thale Marktrecht, zwei Jahrmärkte auf St. Ursula und St. Jakob und einen Wochenmarkt an jedem Mittwoch J). Am 28. August zu Wien verlieh er dem Orte Feistritz an der Mur Marktrechte und zwei Jahrmärkte, Sonntags nach Frohnleichnam und zu St. Nikolai mit einem Wochenmarkte an jedem Donnerstag. Am Mittwoche nach Michaelis 1615 bestätigte er alle alten Privilegienbriefe und Rechte des Marktes Eisenerz 2). Der königliche Rath Sigmund von Eibiswald hatte neuerlich ein Darlehen von 1000 Gulden gegeben (zu Unterhaltung unseres Kriegsvolkes zu Gradisch und Möran), welche ihm und seinen Erben K-Max I., Innsbruck am 6. Oktober 1515, auf den Pfaudbesitz von Saldenhofen versicherte. Am 17. Juni 1515 stellten die, zu den Landrechten in Grätz tier» sammelten Stände an K. Maximilian I. die Bitte, daß er die Pfarre zu Pettau nicht einem gewissen Hofer, dem sie zugedacht werden sollte, sondern dem Meister Jakob, Pfarrer zu Straßgang, dem sie ohnehin vorlängst schon zugesagt worden war, verleihen möge; welcher Jakob eines ehrbaren und frommen Bürgers zu Marburg Sohn, dermahlen in Rom abwesend sey, dort aber allen österreichischen Pilgrimen in diesem gnadenreichen (Jubiläums-) Jahre Unterstützung gereicht habe 3). — Zu Innsbruck am 17. September empfahl K. Max I. das Stift Pöllau, welches der Probst Johann so eben stattlicher auszubauen begonnen hatte, dem Papste Leo X., er möge diesen Bau durch apostolische Privilegien nachdrücklicher unterstützen. Damals waren die Chorherren in Pöllau noch ohne Zellen und Dormitorium (sine cellis et dormitorio). Dies Stift fand nun auch allseitige Unterstützung durch Empfehlungsschreiben an den Papst von den Königen in Ungarn und in Polen (Wien 28. July 1515) und durch die steiermärkischen Landesstände auf dem Landtage vom *) Joann, litt. *) Joann, litt. a) K. k. G. Reg. vom Jahre 1493—1521. 259 5. April 1516 (Capitaneus, 'Prselati, Barones caetcrique Ducatus Styriae nobiles jam jam in graecio congregati 1) 4) Zu Mur am Sonntage Reminiszere 1515 fertigten die Brüder Rudolf und Acha-tius von Dietrichstein den lehnrechtlichen Verzichts auf einen Hof zu Persach und ein Gut beim Brunn in der Moos, welche Anton Trung zu Persach dem Stifte Seckau gespendet hatte i) 2). Unter der Priorin Ursula von Lindeck zu Studenitz stiftete am 21. April 1515 Paul Zwick von Maxau einen ewigen Jahrgottesdienst mittelst eines bar erlegten Geldkapitals — vor dem Zeugen und Bestätiger Andreas de Monte majori, Erzpriester in Kärnthen und im Sannthale, und Generalvikär austerhalb Friaul 3). — Wie das im Jahre 1313 ausserhalb der Stadt Grätz am Grillbüchl von Ulrich von Wallse gegründete Kloster der Dominikanerinnen um das Jahr 1481 abgethan worden sey, die Nonnen aber innerhalb der Stadt in zerstreuten Wohnungen hatten weilen müssen ist oben gesagt worden. Diese sind endlich in das St. Leonhards-Kloster der Franziskaner am 6. November 1515 eingesetzt worden. Den Franziskanern wurde das, von demMinoriienorden gebaute, und seit ungefähr 1240 bewohnte Kloster St. Maria bei der Mur (4. May 1515) eingeräumt. Das Werk mußten eigene Commissarien, Abt Johann von Rein und Andere, vollbringen, wobei den Minoriten freigestellt worden war, zu Folge der apostolischen Bullen Papstes Alexander VI. und Leo X. — sich mit dem strengeren Franzisziorden zu vereinigen, oder nicht. Die meisten aber wählten den Zusammentritt in einem neuen Institute, welches dann, unbekannt, wann genau dem Jahre nach? und durch wen zuerst? gegründet, in der Murvorstadt zu Mariahilfins Leben trat4). Die Hauptfundation ist ohne Zweifel vom Fürsten Johann Ulrich zu Eggenberg im Jahre 1634 vollbracht worden. Von Ungarn her — sJ. 1514) scheint sich der Geist der Empörung auch nach und nach unter den Slovenen Krain's und Steiermark's im Jahre 1515 — entflammt zu haben. Zum vorgeblichen Zwecke, ihre alten Rechte, Stara Prauda, wieder zu erringen, hatten sich wohl mehr denn 80.000 slovenischc Bauern bei Rann zusammengerottet *). Nach i) Poll. IM. *) Seckauer Saalb. 3) Joann. Utt. 3) C®sar. III. ») 1515. Auf den Bauernaufruhr in Rann wird gedeutet im Briefe K. Ferdi-nand I. vom I. 1553: „Jedoch weil ihnen in der Bauern 260 Geschichte der Steiermark Anweisung der Herrschaftenverwalter wurden sie einig, Abgeordnete an den Kaiser zu senden, mit dem Belangen, ihre alten Rechte ihnen zu sichern. Der K. Max I. empfing sie in Augsburg, gelobte ihnen Gerechtigkeit, wenn sie die Waffen niederlegen würden. Durch diese Zusicherung glaubten sich die Bauern im Rechte, mißhandelten die Landedeln, entkleideten die adelichen Fräulein zu Machau bei Neustadtl, legten ihnen Bauernkittel an, zwangen sie zu groben landwirthlichen Arbeiten und überhäuften alle mit Schimpf. Vergeblich vertheidigte sich Markus Kis im Städtchen Rann; er und seine Mitkämpfer fanden dort jämmerli-chen Tod. Auf des Kaisers Befehl bot der Landeshauptmann Sigmund von Dietrichstein die Landwehren auf, zog mit Georg von Herberstein, der vom Kaiser zur Truppeuwerbung entboten (2. Sept. 1514) und mit unumschränkter Vollmacht versehen worden, über Pettau nach Rann, überfiel dort die versammelten Rebellen, und was nicht auf der Wahlstätte blieb oder entfloh, wurde gefangen, 136 Bauern und 15 der vorzüglichsten Rädelsführer aufgehängt, gespießt und gevierttheilt. Die Chronik von Cilli schreibt darüber Folgendes: In den Jahren 1515 und 1516 hat sich der Bauernbund angefangen in Krain, Kärnthen und Steier und ist merklich groß geworden, also, daß die Bauern viel Herrn Tod geschlagen, und aus den Schlössern geworfen, zu Rann und Muchau, auch die andern Herrn und Edelleut aus ihren Schlössern vertrieben. Hernach hat man in denselben Jahren die Bauern zu Cilly erlegt, viele erhänkt, geköpft, gespießt, und dergleichen hat man sie allenthalben in den drei Landen vertrieben, und dies geschah unter K. Maximilian und dem Hauptmann Herrn Jörgen von Herberstein." * *) Gleichzeitig begann auch das Landvolk im Sulm- und Saggathale die Empörung, welche jedoch gleicher Weise mit bewaffneter Gewalt niedergeschlagen ward. Die Brüder Wolfgang und Andrä von Windisch- A u fru h r u n d Em p v ru n g ihre Brieflich Urkund neben Andern durch Feuer und Prunst verdorben und verloren worden sind." Joan. Nrk. *) Bergt, darüber Kumar III. 46-50 und 147—152. Am 26. Dec. 1515 wird G. Herberstein zum Feldhauptmavn gegen die Venetianer ernannt. Kumar III, 152. vom Jahre 1493—1521. 261 grätz wurden von den Bauern erschlagen, und ihr Andenken wird annoch durch ein im Dorfe Heimschach errichtetes Wegkreuz aufbewahrt.4) Die Nachwehen des Bauernkrieges lassen sich am besten aus den Darlehen * 2) und Zahlungen 3) der steirischen Landschaft vom Jahre 1516 zur Zeit des Landtages auf Colomani4) erkennen. In den Jahren 1510, 1512, 1516 hatte baä Chorherrenstift zu Stainz durch Schenkung und Tausch mehrere Güter erworben in den Pfarren Gams, Stallhosen, Edelschrott, St. Stefan und St. Florian von Christof von Raknitz, Pfleger zu Voitsberg, Peter Fraidinger und Retzer. Im Jahr 1515 ist die Einverleibung der Pfarre zu Lasting und ihrer Filiale St. Veit zu Ließen, — der Pfarre St. Peter und Paul zu Jrdning mit St. Johann in Hagenberg und St. Egyden in Donnersbach — durch Papst,Leo X. zum Canonikerstift in Rottenmann vollbracht worden, größtentheils auf Jnterzession des K. Max I., der auch im Jahre 1514 die Einverleibung der Pfarre Oppenberg bewirkt hatte 5) Endlich muß noch der großen Fürstenversammlung zu Wien gedacht werden, wobei europäische Fragen verhandelt wurden, und der die ständischen Versammlungen zu Bruck an der Mur und Neustadt vorausgegangen waren. Berathungen wegen Venedig, der Türkengefahr u. s. to-, fanden statt. °) — Von Interesse ist auch die Hochzeit des Sigmund von Dietrichstein, steierischen Landeshauptmanns und Lieblings ') Csesar III. 665—667. Vergl. Archiv H. v. Kaltenbäck. I. 300. Eine wichtige Handschrift über den Bauernkrieg in der unteren und oberen Steiermark findet sich in der Münchner-Bibkivtbek. Cod. German. Nr. 216. *) I. 1516. Darlehen an die Standschast: Abt zu Nein 200 fl., Propst zu Seggau 200 fl., Abt zu Neuberg 200 fl.. Probst zu Vorau 200 fl., Bernhard Prank 69 fl. 3) Im st. ständischen Steuerbuche vom Jahre 1516—le>58 kömmt gar oft vor: „Nüstgeld wider die Bauern", — „in der Bauern Aufruhr ist ihme der Pennfall nachgelassen worden". — „Rüstgeld, Rüsten wider die auftürrigen Bauern" — „Pennfall v. wegen der Bauern, Rüstgeld wider die Bauern." *) I. 1516. Landtag zu Colomani in Grätz. Anschlag der bewilligten 16.000 Pfunde. (Stand. Steuerbuch.) Beordert mit der Ausführung waren Anton von Kallnberg und Bernhard Herzenkraft. ») Casar. III. 657—658. Vorzüglich die Bestätigungs-Urkunde von Rotte»-mann. Wels 9. Jänner 1518. Casar. III. 768—770. >) Csesar. HI. 658—663. 262 Geschichte der Steiermark K. Maxens mit Fräulein Barbara, Tochter des Georg Freiherrn von Rottal !)- Verordnungen über 26ahrend jt. illkax I* in beit Fahren 1516 und den Eifenhandel; 1517 ln Italien und im deutschen Reiche weilte und Ordnung für den Srzberg. endlich am 27. August nach Linz und am 12. September »ach Laxenburg zurückkehrte, erflossen für die Steiermark folgende Anordnungen: Am 8. Februar zu Füssen überließ er für ein Darlehen von 444 Gulden dem Richter und Rath zu Judenburg die Mauth-stätten zu Judenburg und Lichtenstein in jährlichen Bestand um 200 Gulden auf 4 Jahre * 2 3). Am 6. August 1516 flegelte der Kaiser zu Augsburg einen ausgedehnten Bestätigungsbrief für das Stift Pöllau mit Berücksichtigung der Fundationsbriefe des Hanns von Reitberg (Pöllau am St. Niklastage 1482), des Grafen Christian von St. Georgen und Pösing (am Augustinitage 1504), und der kaiserlichen Urkunde (Innsbruck 20. September 1501). Am Samstage nach Maria Himmelfahrt bestätigte und erneuerte er dann die alten Privilegien des Marktes Gnaß, Jahrmärkte auf St. Georgi und Maria Geburt, Wochenmarkt jeden Samstag mit aller Kaufmannswaare für Jedermann, unvvrgreiflich aber gegen die Privilegien anderer Orte, auf zwei Meilen um Gnaß her^). Z» Innsbruck am 16. August bestätigte er auf Bitte des Propstes zu Pöllau, Johann Mischelberger, die Fundation und alle früheren darauf bezüglichen Briefe 4). Am 25. September 1516 fertigte er den Befehl, daß die erste in Steier, Kärnthen oder n Krain heimfallende landesfürstliche Herrschaft, welche wenigstens jährlich 200 Gulden ertrage, ohne weitere Anfrage dem Sigmund von Dictrichstein zur Belohnung seiner vielen, getreuen Dienste in volles Eigenthum eingeantwortet werden solle. Am 16. Mai. löste Hanns Haug, königlicher Amtmann und Forstmeister beider Eisenerze durch den Pfandschilling von 1500 Gulden mit königlicher Bewilligung Schloß, Herrschaft und Landgericht Freienstein vom Christof Minn« dorfer in Psandbefltz ab 5). — Im Jahre 1516 versetzten die Brüder Wolfgang und Wilhelm von Graben ihre Güter und Gülten im Markte ->) Caesar. III. 661. ») K, l G. 01. 3) Joann. Urk. Geschichte von Pöllau. •») K. k. G. R. vom Jahre 1493-1521. 263 zu Pöllau dem Stifte zu Voran in Pfandbefitz um 500 Pfunde 1). — Am Donnerstag nach Sonntag Reminiszere entschied der Landesverweser Andrä von Spangstein einen langwierigen Streit zwischen Erhard Herrn zu Pollheim und Hanns von Eibiswald und dessen Geschwisterten dahin, daß diese letzteren dem Herrn von Pollheim, in Behütung, und Auslassung des Taaz- und Standrechtes am jährlichen Kirchtag zu St. Peter im Sulmthale, keinen Eingriff und Hinderung thun dürfen, dagegen aber dieser den Hanns von Pollheim, als Lehen- und Vogtherrn gedachter Kirche, in Ausübung seiner Rechte und des Landgerichtes, wenn sich am bezeichneten Kirchtage Malefizfälle ereignen sollten, auch zu allen Zeiten des Jahres in Landgerichts Recht und Uebung keine Hinderung und Eintrag thun möge 2). Zu Antorf am 28. März ertheilte er dem Hanns Vinsterwalder, seinem Rath und Sekretär, ein Geschenk von 2000 Gulden und erlaubte ihm von Hanns von Stetten das landesfürstliche Urbar, Gaugericht und die Eisenmauth zu Aussee mit aller Herrlichkeit abzulösen, und selbst und in seinen Erben bis zur Wiederlösung zu besitzen. Am Freitage vor Jakobi erkaufte K. Max I. von HannS Hersbrucker ein Hau« mit Garten zu Rottenmann im Palten-thale 3). Zu Wien am 17. September gestattete er der Stadt Leoben eine» Jahrmarkt am Sonntage vor Matthä und einen Wochenmarkt an jedem Montage. Zu Neustadt am 20. Sept. bestätigte er auf Bitten des Landeshauptmannes Sigmund von Dietrichstein alle Rechte und Freiheiten des Marktes Leutschach 4). In Baden bei Wien verlieh er am 9. Oktober den Arnfelsern einen Wochenmarkt einmal in der Woche; und am 7. und 10. Oktober ertheilte er dem Orte Vorau, der durch zweimalige Feuersbrunst verunglückt war, zwei Jahrmärkte zu Kreuzerhöhung, und Philipp und Jakobstage, und Befreiung von dem Landgerichte zu Hartberg — mit eigenem Stock und Galgen innerhalb des Burgfrieden 5). Zu Linz am 10. Dezember bestellte er den Wolf Schmid als Zeugwart und Aufseher bei der Elsenstätte in Torl, damit dort alle« nach landesfürftlicher Ordnung fleißig und getreulich geschmiedet und *) Üiorauer Saatb. ») K. k. G. Reg. ') K. k. G. R. «) Joann, litt. ») Joann. Urt. Vorauerurk. n. p, 307. 264 Geschichte der Steiermark gemacht werde, mit einem Jahresgehalte von 52 Gulden?) Zu Linz am 22. December verlängerte er der Bürgerschaft zu Bruck den weiteren Psandgenuß des Schlosses, Landgerichts, des Gerichtsgeldes und der Landsteuer daselbst?) Am 30. October 1517 erkaufte Propst Colomann von Vorau, pfandweise, von den Brüdern Wolfgang und Wilhelm von Graben, um 1500 Pfund, mehrere Güter im Pöllauerthale, welche aber im Jahre 1541 wieder um 1500 Gulden zurückgelöst worden sind. Zeuge der elfteren Verhandlung und Briefbesiegler war Maximilian Steinpeiß zu Aichberg, Hofrichter in Vorau?) — Am 22. Juni 1517 stiftete auch in der Steiermark der Landeshauptmann Sigmund von Dietrichstein den Ritterorden St. Christofs, zur Hintanhaltung der auch unter dem Adel eingerissenen Unsitte der Trunkenheit und des Fluchens?) In Steiermark waren diesem Orden sogleich beigetreten: Balthasar Gleinitz, Vicedom zu Leibnitz, Christof v. Racknitz, Pfleger zu Boitsberg, Adam Schratt zu Weitenstein?) Besonders wichtig sind die Jahre 1516 und 1517 durch die landesfürstlichen Anordnungen in Bezug auf den Verkehr, die Aufbringung und Bearbeitung des Erzbergereisens in Steiermark. Viele Klagen von den Eisenhändlern in Passau und Nürnberg und anderen Orten wurden schriftlich und mündlich bei der Verwaltung des Erzberges angebracht, wie daß mit der Ausscheidung der Eisengattungen die altherkömmliche Ordnung nicht aufrecht gehalten, hartes und weiches Eisen untereinander gemengt, ja auch in Stahlfäß-chen, welche geheimerweise wieder zurückgesendet worden, eingeschlagen als andere Waare verkauft und dadurch der Abnehmer betrogen werde. Hierauf verordneten die Vorstände vom Erzberge, der Amtmann und Forstmeister an dem Eisenerze, Ritter Hanns Haug und Sigmuird Baumgartner, kaiserlicher Waldmeister in Steier, am 8. October 1515 folgendes: Alles im Jnnernberg des Eisenerzes, auf deutschen Hämmern gearbeitete Weicheisen muß künftighin auf jeder Stange gemerkt sein; alles harte Eisen der wälschen Hämmer muß auf dem Ringe das Merkzeichen haben. Wo immer Eisen auf andere Art betroffen wird, ist es dem Landesfürsten verfallenes Gut. Schon bezeichnete, und mit harten Eisen im Handel fortgebrachte, Ringe dürfen nicht mehr zurückgebracht werden. Diese Beschwerden veranlaßten aber eine weitere Anordnung. i) K. k. 65. 91. *) K. f. G. N -) Caesar. III. 663. 4) Kumar. II. 20. *) s. d. Urkunde b. Caesar. HI. 668 — 73. vom Jahre 1493—1521. 265 Am Dienstage nach Sonntag Reminiszere versammelten sich im Jnnernberg Ritter Hanns Hang, kaiserlicher Rath und Amtmann, Sigmund Baumgartner, landesfürstlicher Waldmeister in Steier, Ritter Jörg Steinacher, Pfleger auf Gallnstein, Michel Kernstock, Bürgermeister zu Steyr, Andrä Fleischhacker, Richter in Eisenerz, und Hanns Griesauer, Richter in Wehr, beriethen die Vorgänge am Erzberge und in den Hammerstätten umständlicher und setzten folgende Punkte fest: „Damit mit Eisenfabrikaten aus den Hämmern am Jnnernberg, auf Admont'-schen Gründen, in Weyr und zu Steyr Niemand übervortheilt werde, so solle alles in den bezeichneten Gegenden geschmiedete weiche und harte Eisen, bevor cs eingeschlagen und gemerkt wird, durch eigens bestellte Kundige beschaut und geprüft und erst nach deren Gutbefinden zur Hinausgabe in den Verkehr und Handel zusammengethan werden. Solcher Eisenbeschauer soll überall Einer, in Laimbach und Reifling, in St Gallen und Weissenbach, in der Läuschach, in Weyr, in Reifling und Holln-stein, in der Reichraming und anderen Orten, Hammerstätten der Stadt Steier, insbesondere zum Beschaue des vorderen Sachals (Stahls), sein. Nur die gute und probehältige Waare haben sie auszuscheiden und mit den gehörigen Zeichen zu beschlagen, die schlechte Waare aber damit nicht vermischen zu lassen. Auch das Rauheisen haben sie zu besichtigen und alles rothbrüchige und unfleißig geblähte Eisen auszuscheiden, den kaiserlichen Amtmann in Jnnernberg darüber zu benachrichtigen, damit dieser bei dem Radmeister oder dessen Bläher schlechten Rauheisens strenge Nachsicht pflege. Jedoch soll der Beschauer wohl unterscheiden, ob nicht vielmehr durch Verheißen, oder durch zu schwere Hämmer, oder durch zu vieles Stoffen in das Wasser schechte Waare gemacht werde, und die Schuld nicht am schlechten Rauheisen liege. Der Beschau des vorderen Stahls an den Hämmern der Stadt Steier soll jederzeit dem Hammermeister früher angekündiget werden. Jede Partei hat den ihnen zugetheilten Eisenbeschauer entsprechend für seine Mühe zu belohnen. Sogleich und bis zum nächsten Palmsonntag hat jede Abtheilung ihren Eisenbeschauer in den Jnnernberg zu senden, wo er von dem kaiserlichen Amtmann im Namen seiner Majestät in Eid und Pflicht genommen werden muß, mit der nachdrücklichen Belehrung, dem Hammermeister und Kaufmann, dem Reichen wie dem Armen, jedem sein Recht zu thun, — und dies bei Verlust seines Erbes und Gutes. — Wird ein Hammermeister zu einem Eisenbeschauer genommen, so hat der Beschau auf seinem eigenen Hammer durch zwei andere, verständige, fromme und angesessene Hammermeister zu geschehen. Alles auf den wälschen Häm- 266 Geschichte der Steiermark mern geschmiedete Eisen muß auf den Bundringen, das innerbergerische, aber auf den Stangen selbst, das vorgeschriebene Merkzeichen haben. Vorzüglich soll guter und gerechter Stahl gearbeitet, und dadurch den schreienden Klagen ein Ende gemacht werden. Ein Eisenbeschauer darf ohne Versammlung aller Parteien und begründete Klagen nicht abge-schafft werden. Auch von dieser Anordnung, sollte jemand sich dadurch beschwert fühlen, darf Niemand ohne Vorwissen der kaiserlichen Amtleute etwas ändern. Alle und jede Abänderung hat in Versammlung aller Parteien und mit ihrer Berathung vom kaiserlichen Amte auszugehen, welches diese Ordnung erhöhen, vermehren oder vermindern kann, je nach dem Nutzen des landesfürstlichen Kammergutes. Diese Ordnung wurde von den oben genannten Herren sogleich besiegelt und allgemein kund gemacht. >) Die Bergwerksordnung Kaiser Ferdinands I. vom 1. Mai 1553 zu Wien, thut Erwähnung, daß auch schon Kaiser Maxi-milian I. eine solche Ordnung aufgerichtet habe, welche auch, am Montage vor h. Dreikönigen, im Jahre 1517 erschienen war. Den steirischen Erzberg und den Eisenhandel betreffend, der unmittelbar damit verbunden war, hat Kaiser Max I. nun noch folgende Anordnung festgestellt: „Die Vordernberger, welche fast ebensolig bei 20 Lehen tief bauen, sollen dies mit Anwendung aller Hilfsmittel, Hagelschlagen, Gestänge, „Solbunte, Durchschläge thun, damit eine Grube der andern Förderniß „gebe. Eben so sollen auch die Eisenerzer bauen, welche ihre Erze zum „Theil nahe und an dem Tage herhauen. — Die Radmeister sollen die „Oefen nicht übersetzen, den Massen nicht zu wenig Stahl geben, und „bei Strafe nicht radbrühiges und unsauberes Eisen erblähen. Der „Mautner in Vordem- und Jnnernberg soll daher alle Monate einmahl „die Gruben am Berge, und einmahl wöchentlich alle Plähäuser begehen „und die Fehler abstellen. Deswegen dürfen die Mautner weder ein „Radwerk selbst besitzen, noch auf ihre Kosten durch Andere betreiben „lassen. Der kaiserliche Waldmeister soll auf alle Hölzer, welche dem „Erzberge vormals schon zugezeigt worden und auf Wasser und Land „dazu gebracht werden können, fleißiges Augenmerk halten, und die „Hammermeister zu Leoben und anderen Orten von denselben ferne hal-„ten. Zum Betriebe des Erzberges soll der Rechen bei Leoben immer „im besten Zustande, und ebenso alles Riß - und Klauswerk zu dessen „Bchufe hergehalten werden. Zwischen Weihnachten und Lichmessen hat „der Waldmeister den Fürdingern (Holzmeistern) die Zahl des HolzeS, ‘) K. k. ®. R. vom Jahre 1493—1621. 267 „so in diesem Jahre zum Rechen geliefert werden solle, anzudeuten. Für« „dinger und Holzknechte soll man mit billigem Kostgelde nicht säumen, „und fle jederzeit nicht mit Werth, sondern mit Baargeld bezahlen. DaS „Maß von 6 Schuhen soll für die Holzhauer genau aufrecht, und alle „Jahre Rechnung gehalten werden. Alles gefällte und gehauene Holz „muß aus dem Astach (Aesten und Zweigen) gezogen, vom Holzmesser „gemessen, zuerst an den oberen, dann an den unteren Rechen zu Leoben „gebracht werden. Wenn Holz nicht geschlägert wird, hat der Rechen „offen zu bleiben. Für gute Verkohlung am Rechen, auf der Scheibe oder „Lend, hat der Waldmeister zu wachen, alle neuen Kohlkrippen oder „Pennen (Wägen) zu messen (fachten) und allen Betrug bei der Kohlen« „maß hindanzuhalten. Dem Waldmeister liegt auch ob, bei allen Holz« „leuten zu Wald, Bach, Klause und Kohlstadt gute Mannszucht und „Einigkeit herzuhalten. Ueber das empfangene Kohl haben die Rad« „meister alle Wochen Rechnung zu halten und pare Zahlung zu leisten. „Alles Holz soll der Waldmeister im Winter auf die Lend bringen, da« „her im Sommer die genügliche Zahl abstocken lassen. Alle Bauten zu „Berg und Hammerstätte müssen vorher dem Waldmeister angesagt „werden: er hat immer nur die ältesten Wälder zur Schlägerung zu be-„zeichnen. Für die Vordernberger sollen die Bauern nur so viel Kohlen „liefern, als der Rechen erlaubt, und der Waldmeister bestimmt, welcher „daher von ordentlichem Bezüge des Kohles von jedem Radmeister in „stäter Kenntniß zu halten ist. Der Waldmeister ist nicht immer strenge „an den Buchstaben der Vorschriften gebunden, und kann nach Umstän-„den der Zeit und Witterung das Zweckdienlichste auch anders anordnen. „Die jährliche Verrechnung mit den Rechenvcrwaltern pflegt der Mauth« „net des Vordern- und Jnnernberges im Beisein des LandesvicedomS „und eines Landrathes. Die Leobnischen Hämmer dürfen bei Strafe „kein anderes Holz brauchen, als ihnen durch die Waldbereiter angezeigt „wird. Die Bürger zu Leoben dürfen auf ihren Hämmern nicht mehr „denn 500 Centner Rauheisen, welches nicht stahlreich ist, verarbeiten; „das bessere und stahlreichere Eisen muß den Hämmern in Obdach, an „der Mur aufwärts, zu Bruck an der Mur und im Kammerthale gege-„ben werden. Haben die Hammermeister im Kammerthale Abgang an „leobnischen Rauheisen, so dürfen sie ihren weiteren Bedarfam Erzberge „selbst ankaufen. Ein Wagen Eisen hält gewöhnlich 3V2 Meilen; die so« „genannte Uebertheurung an demselben soll von Zahlung der Mauth und „des Aufschlages nicht befreit seyn. Waldeisen von Kraiu, Kärnthen und „Stei er, wodurch das Leobnische Eisen nur in Verruf kömmt, darf wei« 268 Geschichte der Steiermark „ter nicht mehr, und nur allein zu Ob erwölS, Gmünd und in derKapell, „auf den Schmelzöfen zu St. Lambrecht und Zell, Admont und Neu-„berg, geglühet und verarbeitet werden. Auch bleibt das gabrilische Eisen, „so auf dem Venedigergebiete erzeugt wird, untersagt. — Die altherkömmlichen Verkehrsstrassen für das Leobnische und innerbergerische „Rauheisen werden bestätiget, und die einzelnen Punkte dieser Anord-„nung zur strengsten Haltung anbefohlen." *) Den landesfürstlichen Anordnungen gemäß ordneten auch die Eisenverleger in Leoben ihr Anwesen im Bezüge und Verkehre des Rauheisens vom Erzberge, und damit sich auch der Arme neben dem Reichen vertragen und desto stattlicher Erwerb und Nahrung haben möge, setzten sie einstimmig folgende Punkte fest: „Jeder Eisenhändler zu Leoben darf wöchentlich nur drei Wagen „Rauheisen beziehen, verschmieden, oder verhandeln. — Das Wagebuch „eines Jeden soll daher alle Vierteljahre, oder zuverlässig mit Abgang „jeden Jahres untersucht werden; und so viel Wagen Rauheisen als er „über die wöchentlich drei erlaubten bezogen hat, eben so viele ungarische „Gulden soll er Strafe in die Stadtkasse zahlen. — So viel Rauheisen „jeder Eisenhändler im Jahre und bei gutem Gang des Handels (in der „Wierde des Eisens) bezogen hat, eben so viele soll er auch bei stockenden Geschäften (in Unwierde des Eisens) den Radmeistern abnehmen. „Gehet der Eisenhandel lebhaft, so steht jedem frei, stahliges oder unzähliges Eisen zu führen; steht es stockender mit dem Handel, so soll „von Richter und Rath Ordnung gemacht werden, damit eines und das „andere Absatz habe. — Welche Leobner in Vordernberge Radwerke „arbeiten, diesen soll von jedem solchen Radwerke Ein Wagen Rauheisen „abgewogen werden. Unter den Leobnischen Radgewerken soll kein eigen« „nütziger Verkauf, Auswechsel und Beschau des Rauheisens zugelassen „werden. — Kein Bürger darf dem andern durch Bestechung, oder „hinterrücklinge Geldvorgabe in Vordernberg Rauheisen verkaufen; auch „darf kein erkauftes Rauheisen bei seinem Hammer abgelegt werden, be« „vor es nicht in Leoben auf dem Platze abgewogen worden ist. Schulden „der Radmeister dürfen die Bürger übernehmen und an andere gut ma-„chen. Wer einen dieser Ordnungspunkte Übertritt, verfällt einer Strafe „von Einem ungarischen Gulden von Fall zu Fall. Diese Ordnung soll „aufrecht erhalten werden, unvorgriffen der alten Rechte der Stadt „Leoben."?) In diesem Jahre fand auch ein Jnterimsvergleich des Salz« ') K. k. R. ») K. k. ©. R. vom Jahre 1498—1521. 269 burger ErzbischofeS mit den steirischen Ständen statt.4) — Am 27. Juni 1517 erhielt der Propst Johann Mistelberger zu Pöllau eine Bulle des Papstes Leo X., worin ihm das Recht der Insel, des Stabes und Ringes, des feierlichen Segens, der Ertheilung der minderen Weihen an die Mitglieder seines Stiftes, der Weihung von Kirchengeräthschasten und Glocken, der neuen Einweihung von bemackelten Friedhöfen, und der Ertheilung der heil. Weihen an die Mitglieder seines Stiftes als Subdiakonen, Diakonen und Priester durch jeden rechtgläubigen Bischof eingeräumt ward, wegen zu weiter Entfernung des Stiftes von Salzburg. ?) Den Jahresanfang 1518 brachte Kaiser Max I. Jahr löis und im Reiche zu. In Augsburg am 31. Jänner 1518 gab er seinem Diener, Leonhard Steinböck in unver- M-rimilia»i. rechneten Pflegbesitz das Schloß und Urbar Vasoldsberg (Faßlsberg) mit 100 Gulden Burhutsfolde.Zu Innsbruck am 18. März wurde dem Franz Dietrichstein für ein Darlehen von 3608 Gulden das Schloß und die Herrschaft Weitersfeld bis aufWiederlösung in Pfandbesitz gegeben.') Schon vorlängst hatte Ritter Hanns Haug, für seine getreuen und nützlichen Dienste gegen Kaiser Friedrich IV. und Kaiser Maximilian I. die Erbpflege des Schlosses Massenberg und des dazugehörigen Bauhofes erhalten, welches er aber in Folge der Belohnung mit dem Schlosse, Landgericht und Urber Freienstein (20. März 1518) dem Könige wieder abtrat. Zu Hall im Jnnthale am 14. April 1518 überlies ihm Kaiser Max alles zusammen, mit der Erbfolge des Sohnes, neuerdings, Pfand- und pflegweise, und mit dem Aufträge, das verfallende Schloß Massenberg gut herzustellen, wofür die ausgelegten Baukosten zur Pfandsumme (welche mit 1500 Gulden auf Freienstein lag) selbst geschlagen werden sollet) Am 7. April zu Innsbruck erließ Kaiser Max I. den Befehl, das landesfürstliche Urbar, Gaugericht, Eisenmaut, Schloß PflindS-berg und das Amt Hinterberg dem Amte zu Aussee, zu Berg und zu Pfannhaus, zu Händen des Jakob Villinger, seines RatheS und Schatzmeisters einzuverleiben und die Einkünfte des Amtes Hinterberg in das steirische Vicedomat zu verrechnen.^) Am 20. April 1518 gab er seinem ') Iuvavia 392—3. -) Gesch. v. Pöllau. 3) K. k. G. R. Am 5. October 1524 wurde diese Herrschaft von Erasmus von Trautmannsdorf abgelvst. K. f. G. R. s) St. k. G. R. 270 Geschichte der Steiermark Rathe und Sekretär, Hanns Vinsterwalder, für ein Darlehen von 3000 Gulden Schloß, Herrlichkeit und Mauth Sölk, bis zur Abtragung der Schuld, für lebenslang und seine Erben. Am 28. April zu Innsbruck bestellte er den Hanns Tollinger zum landesfürstlichen Forstknechte des Hirsch- und Gemsengejaides im Ennsthal, mit eigener Instruktion, daß er Hirsche und Gemsen daselbst allenthalben fleißig hegen, hüthen und verwahren solle, damit Ihrer Majestät Roth- und Schwarzwild, auch die Gemsen, nicht gejagt, geschossen, gefangen, verdorben, oder in ander-weg beschädiget noch vertrieben werdend) In Innsbruck waren indessen die Abgeordneten der niederösterreichischen Länder, Oesterreich, Steiermark, Kärnthen und Krain zusammengekommen und hatten ihre De-rathungen begonnen. Diese Berathungen betrafen die allgemeine Kriegsrüstung, die Ordinanz und Einigung, sowie die Veränderungen im Hofstaate, Regiment, Landrechte und Kammergut. Auf den vorausgegangenen Landtagen waren neuerdings so manche Gebrechen erhoben, Beschwerden und Bitten an den Landesfürsten um Wegräumung und Besserung derselben beschlossen und schriftlich den Abgeordneten nun mitgegeben worden. Nach deren einstimmigem Entschluß, 400,000 Gulden Rheinisch, als Ehrung und Hilfsgeld, und zur Ablösung verpfändeter Kammergüter dem Landessürsten darzugeben, sind auch die neuen Beschwerden der Standschaften zur Verhandlung gebracht, erwogen und auf Ersuchen der Stände folgende Beschlüsse am 24. Mai 1518 in zwei Jnnsbrucker-libellen festgestellt und besiegelt worden. „Das sogenannte, zur Bestrei-„tung des Krieges mit der Republik Venedig und zur Gränzenbefesti-„gung eingeführte Geleitgeld auf Kaufmannswaaren, Vieh, Früchte u. „dgl. an den Gränzen zu haben, soll ein für allemahl aufgehoben seyn; „ferners soll aller Handel und Wandel mäuniglich frei seyn, und alle „früher auf Vieh- und Seifenhandel, insbesondere zu Wien und Innsbruck privilegirten Gesellschaften, werden für aufgelöst und abgethan „erklärt. — Keinem ausländischen Handelsmann, keiner Kaufmanns-„gcsellschaft darf Handel und Wandel im Lande ausser zu privilegirten „Marktzeiten gestattet werden, — ausgenommen die Kaufleute, und „deren Niederlagen, welche dem Betrieb der Bergwerke dienen. — „Heimgefallene Lehen geistlicher Fürsten und Prälaten sollen nicht zurück-„behalten gegen Gebrauch, Herkommen und Freiheiten der Länder, son-„dern stäts weiter neuerdings verliehen werden. Daher sollen bei dem >) K. f. G. R. „Regimente zu Oesterreich eigene Lehenbücher und Registraturen aufge« „richtet, und die Lehenstaxen massig berechnet werden. Die Lehenge« „richte sollen, wie von Alters Herkommen ist, mit Paribus Curiae be* „setzt werden. Alle an geistliche und weltliche Stände, an Städte, „Märkte, Zünfte, Zechen und Handwerker verliehenen besonderen Freiheiten und Gnadenbriefe, welche dem Lande nachtheilig find, sollen vom „Landmarschall, Landvogt, Hauptmann, Verweser, Vicedom, Landrath „u. s. w. untersucht, gutwilliges Abstehen von denselben versucht, sonst „aber rechlliche Entscheidung ausgesprochen werden. — Niemanden soll „mehr eine Exspektenz auf weltliche Fälle und geistliche Benefizien im „Voraus ertheilt werden — jedoch mit Vorbehalt für die landesfürst« „lichen Diener. — Jedermann, Reich und Arm, soll bei seinen Rechten „und rechtlichen Gewähren gelassen und beschirmt werden. — Verlässe „ohne bestimmten Erben, sollen inventirt, Jahr und Tag beim Ge« „richte behalten und darnach in erster Instanz entschieden werden, mit „Vorbehalt der Appellation für jeden Theil. Sind rechtliche Erben da, „so ist alles Jnventirte denselben einzuantworten. Sind keine Erben „im Lande, so sollen zu drei Gerichtstage» die allfälligen Ansprüche ver« „nommen und die Entscheidung nach Rechten gethan werden. Rechtliche „Testamente werden jedoch durch diese Anordnung nie aufgehoben. — „Alle Ansprüche gegen den Landesfürsten sollen durch den Hofrath, durch „das Regiment und den Kammerprocurator ausgetragen werde». — „Minderjährigen und verwaißten Kindern, wenn nicht schon testament« „lich dafür gesorgt worden, soll aus der Verwandtschaft ein milder „freundlicher Gerhab gesetzt werden, der auch der Obrigkeit und Freund« „schaft jährlich Rechnung legt. Aeltern und Vormündern soll das Recht, „Kinder und Mündel zu verhciralhen, ungeschmälert bleiben; doch will „ste der Landesfürst mit gnädiger Werbung und Forderung angesucht „haben. — Um den so häufigen Todschlägen Einhalt zu thun, soll in „Landen, die nicht besondere Freiheiten haben, kein freventlicher Tod« „schlag mehr binnen Jahr und Tag, weder beim Landesfürsten, noch von „den Herrschaften, noch durch die Freundschaften begnadigt (verglast) „werden, und auch nach Jahr und Tag nicht, ohne der Obrigkeit Wissen „und der Freundschaft Willen; und ein, nicht binnen Jahr und Tag be« „gnadigter, Todschläger soll in die Acht erklärt werden. Ist ein Tod« „schlag in Nothwehre, oder Ehren halber geschehen, und auch in dieser „Art vollkommen erwiesen: so darf einem solchen Todschläger der Lan-„desfürst, das Regiment, der Landeshauptmann, Marschall, Landvogt, „und die Obrigkeit ein halbes Jahr hindurch sicheres Geleit und Gnade 272 Geschichte der Steiermark .angedeihen lassen, jedoch gegen die Bedingung, daß er sich mit des „Entleibten @r)en vertrage und die Seele büsse und bessere, — jedoch „nach Erkenntniß der ehrbaren Obrigkeit und des Gerichtes, nicht etwa „nach der Erben oder Freundschaft unbeschränkten Willen. — Hinsicht« „lich der großen Mißbräuche und Verordnungen in geistlichen Geschäften „und Gütern, in Benefizien, Gottesdienst, Stiftungen, Seelsorgen, Kir« „chenadministrationen und psarrlichen Rechten, daß vorzügliche Präla-„turen, Propsteien, Abteien, Pfarren, Canonisate und Pfründen in „Commendi gegeben, von denselben hohe Annalen für die Pallien gegeben und andere curtisanische Sachen gepflegt, dazu auch Conservatorien „ja sogar fremde Gerichte zur Beschweiung des Landes erlegt werden; „darüber soll aus künftigen Landtägen, und vorzüglich zur Aufrechthal« „tung der landesfürstlichen Rechte in allen diesen Dingen gehandelt wer« „ den. „Gegen alles übcrhandnehmende Unwesen, Gotteslästerung, Zu« trinken, Pracht und Aufwand bei Hochzeiten und Begräbnissen, Klei« derluxus bei Handwerkern und Tagwerkern, gegen Unordnungen, Mißbräuche, Vertheuerung, Betrug der Wirthe und Kaufleute, in Seiden-und Wolltüchern, Spezereien, Apotheken, Nahrung, Speisen und Getränk u. s. w., der Handelsgesellschaften, Handthierungen, auf Messen und Jahrmärkten u. s. w. ist mit den Ausschüssen eine eigene Polizeiordnung berathen, und unter Pönen und Bussen in einem eigenen Libelle festgestellt worden." — Weil nun aber vorzüglich, eine christliche Expedition wider die Türken bei gemeiner Christenheit zu erwerben für nothwendig befunden, auch die oben angedeutete Rüstung zur Vertheidigung und Behütung der Lande und Leute gegen mänigliche Anfechtung und Beschwerung auf fünf Jahre berathen und aufgerichtet wurde; so ist den Ausschüssen der Länder bewilliget worden: „so fern wir hiefür, UnsererEhrenNothdurftnach, einen Krieg offensive gegen jemand eingehen müssen, der die Länder berühren oder beschweren würde, und Wir Uns dann ihrer Hilfe dabei getrosten und ge« brauchen, daß Wir auch zu solchem Krieg ihres Ra-thes und Willens pflegen wollen." Zugleich verbindet sich der Kaiser, in solchem Falle jederzeit auch mit den Ständen des heiligen römischen Reiches, oder wenigstens mit den angrenzenden Ländern Bündnisse und Einigung zu schließen, alle Schlösser, Städte und Flecken mit ansehnlichen gebornen Landleuten zu besetzen, die verpfändeten Orte, Schlösser, Städte und Flecken den Landschaften zur Ablösung freizustellen. Ein beständiger Hofrath soll für die Zukunft eingesetzt werden, welcher vom Jahre 1493—1521. 273 allezeit um die landessürstliche Person, oder in deren Nähe zu sein hat, und zwar auS achtzehn Personen, aus fünf Adeligen und Doktoren vom Reiche, aus fünf ehrbaren, trefflichen, verständigen und gebornen Landleuten für die N. Oe. Länder, aus jedem Lande Einer, zwei aus der fürstlichen Grafschaft Tyrol und zwei aus den Vorderösterreichischen Landen, sammt dem landessürstlichen Hofmeister, Marschall, Kanzler und Schatzmeister. Alle von diesen, welche nicht ununterbrochen im Jahre hindurch im Hofrathe geschäftSthätig sein können, sollen im Wechsel nach einem halben Jahre ersetzt werden und die Besoldung der Adelsklasse (Graf, Herr, Propst, Ritter, Doktor und Edelmann) genießen. Alle Gegenstände und Fälle, welche Gerechtigkeitspflege, Beschwerden, Forderungen an das Kammergut, Gnaden und Gaben, ausgenommen des Landesfürsten eigene, große, und geheime Sachen, betreffen, sollen von diesem Hofraty angenommen, berathschlagt, entschieden und hinausgegeben werden — alles Wichtigere jedoch, insbesondere Gnaden und Gaben, mit Vorwissen und Willen Sr. Majestät selbst. Alle Beschwerden, womit die Parteien ihre erste ordentliche Obrigkeit, oder das Regiment umgangen haben, hat der Hofrath dahin wieder zurückzuweisen, ausgenommen, die Beschwerden betreffen das Regiment, oder die Obrigkeiten und Gerichte, worüber dann der Hofrath wirklich zu handeln haben solle. Bei allen solchen Fällen und Verfahren soll weitershin durchaus keine Prokurei, wie bisher oft im Brauche gewesen war, Statt haben. Keinem von den landesfürstlichen Beamten: Hof-räthen, Sekretarien, Offizieren, vom Hofgesinde, Regimente, Rechnungs-kammcr, Land- und Hausräthen, Landeshauptmann, Marschall, Landvogt, Verweser, Vizedom, Pfleger, Amtleute u. s. w. soll gestattet sein, irgend einer Handelsgesellschaft oder Münzgesellschaft beizutreten, noch selber Gewerbe zu treiben, welche dem Landesfürsten an Silberund Kupferkause, und den Landen in dieser Ordnung zum Nachtheile seyn könnten. Eine eigene Geschäftskanzelei mit Kanzler, Sekretarien und Beamten, mit eigener Abtheilung für die N. Oe. Länder, soll errichtet und eingesetzt werden. — Das bisher gewöhnliche landesfürstliche Handzeichen bei den Fertigungen soll abgethan sein und an dessen Stelle im Hofrathe das kaiserliche Kaschet treten, ausgenommen bei geheimen und bei Kammer Sachen und Gut, wo der landesfürstliche Petschaftsring angewendet werden solle. So wie bei den anderen Abtheilungen der Kanzelei, soll auch in der für die N. Oe. Länder und Geschäfte ein kleineres, und ein größeres Siegel, vorzüglich für geheime große Urkunden, Regalien, Mobilitäten, Wappen, Privilegien und dergleichen ewigen Geschichte in Steiermark. — Vin. 5Bb. 18 274 Geschichte der ©tdermat! Briefen, und endlich für die eigenen ganz geheimen Sachen noch ein absonderliches Sigill gebraucht werden. Der Aufwand und die über-mäßigen Kosten bei dem gefammten landesfürstlichen Hofe sollen möglichst geordnet und gemäffiget werden. Das neu regulirte Kammerwesen soll umfassen: einen Schatzmeister mit einem Generaleinnehmer, in dessen Händen aller Kammergüter Einkommen und Gefall, ordentliche und ausserordentliche, nach eigens gestellter Vorschrift, einfließen, und müssen davon die Ausgaben bestritten werden; einen Kammermeister für die N. Oe. Lande, welchem alle n. ö. Vizedome, Exemptamt-leute alle Einnahmen zu Händen geben und demselben unterstehen sollen; einen Psennigmeister, welcher dem Generaleinnehmer auf des Schatzmeisters Ordinanz und Befehl seinen Empfang thun, alle Hofausgaben bestreiten soll; und alle diese Kammermeister, Generaleinnehmer, Pfennigmeister, Vizedome, Exenptamtleute haben ihre Rechnungen der allgemeinen Rechnungskammer zur Prüfung und Berichtigung zu übergeben. — Mit dem oben angezeigten, von den Landschaften dargebrachten, Verehrung- und Hilfsgelde von 400.000 Gulden sollen vorzüglich die Silber- und Kupferbergwerke wieder emgelöst, nicht weiters versetzt, beschwert, oder verkauft, sondern zum Bedürfnisse bei allfälligen Kriegen, zum kaiserlichen und fürstlichen Unterhalte, des Hofstaates und der Hofrath-Hof-Ordnung und zum Besten der Erbländer gebaut und gebraucht werden. — Die allgemeine Rechnungskammer soll zu Innsbruck ihren Sitz haben, jedoch wegen Vermehrung der Geschäfte mit mehreren Rathen und Personen unmittelbar aus jedem N. Oe. Lande selbst bestellt, jedoch nicht die Rentgefälle der Länder mit derselben ein* verleibt, sondern nur alle Rechnungen über Empfang und Verwendung vorgelegt werden. Zur gänzlichen Regulirung der Kammergüter sollen, neben den 18 Hofräthen, noch insbesondere 6 Räthe, mit dem Titel „deformieret des Kammergutes" ungefähr für zwei, eingesetzt werden. Diese haben persönlich alle Kammergüter zu bereisen, zu beschauen, alle Unordnung dabei zu bessern, alle Beschwerden gegen dieselben, auch von Seite der Landleute zu erheben und zu entscheiden, die gehörigen Eon« holen bei den größeren Aemtern zu bessern, und die richtige Ablieferung aller Gelder und Naturalien, nach bestehender Ordnung, durch den Generaleinnehmer an den Kammermeister in thätigen Gang zu setzen, und nach vollbrachter Bereitung im Hofrathe selbst mitrathenden Sitz einzunehmen. Die Landleute werden aufgefordert, diese Reformieret des Kammergutes thätigst zu unterrichten und zu unterstützen. — Das Regiment der N. Oe. Länder soll in den abgängigen Personen gehörig er. vom Zahlt 1493—1521. 275 setzt werden und die möglichste Thätigkeit in den ihm unterstehenden Sachen, in der Justitia und int Regimente, nach der ihr vorgeschriebenen Ordnung und nach dem Augsburger Libelle entwickeln. Die Exekuzionen der Urtheile und Anordnungen des Regiments sollen nach Bewilligung der Ausschüsse im Namen der Länder, zum Theile aus den Kammerge« fällen, zum Theile aus den ständischen Zuschüssen bestritten werden. Da» Regiment der N. Oe. Länder soll auf ein Jahr zu Bruck an der Mur seinen Sitz aufschlagen, und wenn dieser Ort für die gesammten Länder minder geeignet erscheinen würde, auf eine andere geeignetere Stelle übertragen werden. — Uebrigens sollen Landmarschall, Landeshauptmann, Verweser, Amtleute, Beisitzer, Land- und HauSräthe die Hofleitung und das Landrecht, und der Vizedom seine Gerichtsverwaltung nach Gebrauch seines Landes mit Fleiß und Treue führen, und Jedermann ein gleiches und schnelles Gericht geben, alle Mißbräuche im Landrechte und in den Gerichtsverwaltungen abthun und fernehalten und Niemanden das Recht verlängern oder verhindern."^ Diese sämmt« lichen Gegenstände, Vorträge und Beschlüsse werden insgemein mit dem Titel, diezweiJnnSbruckerlibelle bezeichnet. Seinem Thürhüter, Hanns Presinger, zugleich Forstmeister in Kärnthen, Krain und Görz, gab K. Max I. zu Kaufbaiern am 4. Oktober 1518 das Schloß, Landgericht und Urbar Plankenstein in der Grafschaft Lilly mit den Aemtern Lengberg und St. Marein, wie dies Alle» Hanns Swetkowitz innegehabt hatte, pfleg- und amtsweise auf zehn Jahre gegen jährliche Zahlung von 250 Gulden.Am Mittwoch nach St. Laurentius 1518 fyattt K. Max I. durch eine eigene, im Jnnernberg de» Eisenerzes berufene Commission, den heftigen Streit zwischen den Rath und den Eisenhändlern in Stadtsteier und den Hammermeistern in Weier, St. Gallen, Reifling, Weissenbach und Laimbach untersuchen und entscheiden lassen. Man hatte den Kaiser um Aufhebung der alten Freiheiten sammt der Fürfahrt und dem Eisenkauf in Stadtsteier gebeten. Die Commission hat folgende Beschlüsse festgesetzt: „Die Eisenhändler zu Stadtsteier heben alle Monate alles bei den innerbergerischen Hämmern geschmiedete Eisen und zahlen es baar aus. — Jedem Hammer strecken die Stadtsteirer alle Jahre 100 Pfunde zum Stahl- und Getreidekauf am Martinitage vor, welche die Hammermeister wieder ab» 1) Lünig. R. A. P. 42. 280. Landhandvest. Reue Au^ .'be. P. 45—57. *) K. k. G. R. 276 Geschichte der Steiermark zahlen, 20 zu Georgi und 50 zu Jakobi. Der Amtmann hat darüber zu wachen. Verlagsgeld hat ein Steirer auf einem Hammer jederzeit hundert Pfunde; die Zahlung hängt vom gegenseitigen Ueber-einkommen ab. Die Steierer heben das von den Weierern geschmiedete Eisen, und bezahlen ihre Schulden — und zwar auf freundlicher Nachbarschaft, da Steier und Weier zugleich gefreit worden find und ihr Emporkommen errungen haben. Die Stadtfieierer haben sich auch der Schulden halber mit den Hammermeistern, auf des Stiftes Admont Gründen, leidentlich zu vertragen, sie zu bezahlen und das geschmiedete Eisen zu heben, wie es altes Herkommen ist. Alles Stahl- und Eisenfabrikat soll den Hammermeistern baar bezahlt, und ihnen an Zahlungsstatt nicht Waare, oder Pfandwerth aufgenöthiget werden. Jede Zahlung muß in Geld und in gerechter weisser Münze geschehen; schlechtes Geld, wie Putschmidler, Vierer und Heller dürfen nicht aufgedrungen werden. Der jedesmahl übereinstimmend festgesetzte Sqtz für Eisen und Stahl muß treulich beobachtet werden. Möglichst gutes Erz soll geliefert, und, nach Weise der alten Hammermeister, guter und gerechter Zeug auf allen Eisenstätten geschmiedet werden. Aller Zeug und selbst alle Fässer, worin Zeug versendet wird, sollen gemärkt werden. — Alle Irrungen durch fremde Wege und Straßen, sollen mit dem Amtmann vereint zum Besten berathen und hergestellt werden.. Alle früheren Irrungen und Späne sollen todt und abgethan seyn. Diese Ordnung wurde im Namen des Ritters, Hanns Haug zum Freienstein kaiserlichen Rath, Amtmann und Forstmeister beider Eisenerze, und des kaiserlichen Waldmeisters Sigmund Baumgartner schriftlich kundgegeben und zur genauen Haltung strenge befohlen/") — Im Jahre 1518 verordnte ein kaiserlicher Befehl eine allgemeine Rüstung in Steiermark, selbst auch von den Inhabern von Pfandherrschaften, so daß von jeden 200 Gulden Pfändgeld, ein reisiges Pferd mit zwei Fußknechten gestellt werden sollten?) Für diese wichtige Stelle eines Hofrathes bei der Regierung der N. Oe. Länder erkor er in diesem Jahre den Sigmund von Herberstein?) Nach den wichtigen Verhandlungen in Innsbruck hatte sich K-Max zum Reichstage nach Augsburg begeben. Er wollte dort die Wahl -)K. k. G. R. Im Jahre 1518 starb Abt Johann III. zu St. Lambrecht. Omnium successorum suorum facile Prmceps. 2) Kumar. III. 156. *) Kumar. III. 155—158. seines Enkels, Karl V,, zum römischen Könige und den Zug gegen die Türken durchführen. In Letzterem verunglückte er gänzlich, trotz seiner begeisterten Rede über die dringende Nothwendigkeit, diese Barbaren au» Europa zu vertreiben?) — Im tiefen Schmerze getäuschter Hoffnungverließ er Augsburg am 6. Oktober 1518, kam nach Innsbruck zurück, war am 5. November in Schwatz, am 6. im Rattenberg, dann in Kufstein und fuhr am Jnnfluffe dem österreichischen Lande zu; wo er am 14. und 15. November zu Vöklabruck, am 28. in Gmunden angekommen war. Dann besuchte er St. Wolfgang, Ischl, am 6. December Stadt« steier und langte sehr kränkelnd in Wels an. Seine Auflösung nahe fühlend, beichtete er und empfing de- h. Sakrament am 28. December, am 30. fertigte er sein Testament, worin er seine beiden Enkeln, Karl und Ferdinand, als Erben seiner Länder einsetzte, am 11. Jänner 1519 empfing er die Oelung, und am 12. Jänner 1519 um 3 Uhr Morgens starb er — 60 Jahre alt?) Am 8. Juni 1519 war auch der Salzburger Erzbischof, Leonhard von Keutschach mit Tod abgegangen. Ein strenger Mann nach den alten Kirchennormen, war er ein unternehmender, glücklicher und sparsamer Staatswirth. Aus dem überreichen Bergsegen in Gastein und RauriS prägte er von eigenem Golde die gewichtigsten, rheinischen und ungarischen Goldgulden, die besten Silberpfennige, die S t ü b l e r oder Batzenstücke und Thaler von reinstem Silber. Sein unerschöpflicher Schatz veranlaßte den Kaiser Maximilian zu sagen: ich habe zwei Kapelläne, von welchen ich den einen (Matthäus Lang) nie vollmachen, und den andern (Erzb. Leonhard) nie leer machen kann!" Sehr viel Geld wendete er auf den Befestigungsbau seiner Kammerstädte und Schlösser, in Steiermark auf Landsberg und Leibnitz. In seinen letzten Lebensjahren mußte er die Schmach erleben, daß ihm nicht nur MathäuS Lang, Bischof zu Gurt und Cardinal der römischen Kirche, vom Papste Leo X. aus apostolischer Gewalt zum beständigen und unwiderruflichen Coadjutor mit dem ausdrücklichen Rechte der Nachfolge gegeben worden ist, und von ihm am 14. Juli 1514 anerkannt werden mußte; sondern daß auch durch die Kunstgriffe dieses Coadjutors das erzbischöfliche Domkapitel der Ordensregel des h. Augustinus und des gemeinschaftlichen Lebens enthoben und säkularistrt worden ist — zu Folge der Bulle Leos X. am 22. September 1514?) Nach seiner Erhebung zum Coad« 1) Goldast. Const. Imp er. t. II.P. 127. 2) Buchholz. Geschichte K. Ferdinand I. L 154. ') Zauners Chronik. IV. 284—309. 278 Geschichte der ©teletmarl jutor hielt Matthäus prunkvollen Hof zu Mülldorf, welche Stadt chm Erzbischof Leonhard mit vielen Regalien eingeantwortet hatte. Matthäus Lang war, einer der berühmtesten und feinsten Staatsmänner feiner Zeit, im Jahre 1468 zu Augsburg geboren, auf den Hochschulen zu Ingolstadt 1485, zu Wien 1486 und zu Tübingen 1489 für den geistlichen Stand und in schönen Künsten, Wissenschaften und Sprachen gebildet, schon am Hofe K. Friedrichs IV. thätig, und unter Kaiser Max I. als innerster Rath und Kanzler, im unbeschränkten Vertrauen und von entscheidendem Einflüsse bei allen Kirchen- und Staatsangelegenheiten — auf den Reichstagen in Augsburg 1500,1510, 1518, zu Köln 1505, zu Konstanz 1508 und bei der Wahl Karls V. zum römischen König am 28. July 1519 in Frankfurt, im Jahre 1504 im baierischen Erbfolgekrieg, — zweimal als Gesandter in Frankreich und Unterhändler des Bündnisses zu Cambray 1505 und 1510, in Rom 1511, 1512, 1513 und 1514, in Mantua 1512 und in Mailand, und in der Unterhandlung eines Erb-, Freundschasts« und Vermählungsvertrages zwischen K- Max I., König Ludwig von Ungarn und Böhmen und dem König Sigmund von Polen im Jahre 1515. Den Antritt des ErzbiSthumS bezeichnete er durch ungemein prächtigen Einzug in Salzburg am Ma-thäustage 1519, und am folgenden Sonntag ward er mit großem Gepränge zum Priester und Bischöfe geweiht.') <) Zauners Chronik. IV. P. 313-335. Übergangsperiode von 1519—1521. Vom Tode des Kaisers Maximilian L, Ferdinand I. bis zur Erbhuldigung an Aahr 1519. Eigmund »onDlet-richstein bleibt Landeshauptmann. Vereinbarungen mit den andern österreichischen Srb-landen. Botschaft nach Spanien. Ergebnisse. Sterbebette des Kaisers war von den Steierern Herr Sigmund von Herberstein, der auf der Reise stets neben der Sänfte des hohen Kranken ritt. Beim Vorgefühle feines nahen Endes hatte K. Max I. auch den steierischen Landeshauptmann, Sigmund von Dtetrichstein in drei rasch einander folgenden Briefen zu fich beschieden. Dietrichstein eilte nach Kräften; allein er traf den Kaiser nicht mehr im Leben und ging daher eben so schnell wieder nach Grätz zurück. Das kaiserliche Testament verordnte: „Daß die Regiment in den Landen in ihrem Wesen und Würken bleiben und regieren sollen, hietz derFürsten undEr-ben Zukunft." Indessen beriethen in Grätz die Stände dennoch, was bei der weiten Entfernung der fürstlichen Erben in Spanien jetzt zu Ihm« sehe. Die Landschaft drang in Dietrichstein, sich den Geschäften nicht zu entziehen und die Landhauptmannschaft fortzuführen. Er willigte ein, verlangte aber einen Ausschuß von Landräthen, welche damals als solche Sr. Majestät geschworen hatten, für die täglichen Geschäfte an seine Seite. Man ließ ihm die Wahl derselben frei und er wählte die Herren: Leonhard von Harrach, Verweser in Grätz und Hauptmann zu Pettau, Georg von Herberstein, Ritter Balthasar Glanitzer, Vizedom zu Leibnitz, Christof von Räcknitz, Pfleger auf Voitsberg, Wolfgang von Saurau und Mathias Harrer, Bürgermeister zu Grätz. Die Landschaft gab ihm hierauf Gewalt und Vollmacht, alles für die fürstlichen Erben zu handeln, alles Kammergut und die Verlassenschaft des K. Max I. im Lande Steier zu verwesen und zu verwahren. Da die Ständeschaft, nach Inhalt der alten Handvesten keinem Herrn zu schwören schuldig sei, der 280 Geschichte der. Steiermark Fürst habe denn zuvor ihnen geschworen: so nahmen sie zwar Testament und Regierung nicht an, ließen es jedoch bei dem Bestehenden, griffen auch nicht in die Renten der landesfürstlichen Kammer ein und änderten keinen Amtmann und Bediensteten derselben. Bei dem abermals bald nach Liechtmessen berufenen Landtage erhielt der Landeshauptmann Dietrichstein auf weiteres und ausdrückliches Begehren einen größeren Ausschuß, und zwar: den Fürstbischof Christof von Laibach, Administrator von Seckau, Valentin Abten zu St. Lambrecht, Johann Abten zu Rein, Georg Grafen zu Montfort, Herrn zu Bregenz, Erhard Herrn zu Pollheim, Kaspar Herrn zu Stubenberg, obersten Erbschenk in ©teter, Hanns von Reichenburg, Hauptmann zu Rann, Wilhelm Schrat, Ruprecht Welzer, Erasmus von Saurau, Mar-schall in Steier, Thomas von Moßheim, Christof von Mindorf, Bernhard Stadler, Lasla von Ratmanstorf, Achatz Schrat, Georg von Trie-beneck, Bernhard von Teuffenbach, Bernhard Hertzenkraft, Hanns Hoffmann und drei Deputirte von Städten. Auch diese erhielten von der Landschaft Gewalt und Vollmacht für alle wichtigeren Geschäfte („tote man gut Recht und Regierung ausrichten und halten solle"), undVorsal-lenheiten, welche für den Landeshauptmann und den kleineren Ausschuß zu schwierig erscheinen dürften. Der Probst von Seckau, Wolf von Stubenberg, Philipp von Trautmannsdors, Wolf von Weisseneck und die Stadt Gräß sollen für diese Verordneten die Instruktion und Gewalt aufrichten. Hierauf wurden alle Kammerbeamten von der Landschaft, im Namen der Erbfürsten, einstweilen in Eid und Pflicht genommen. Weiters beschloß man, den österreichischen Ständen die Vereinigung aller niederösterreichischen Länder bis zur Ankunft der Erbherren unter Eine Regierung, und eine vereinigte Rothschaft an die jungen Erbfürsten mit besonderer Instruktion, vorzuschlagen. Beides wurde durch Leonhard von Ernau, Vizedom in Steiermark, Heinrich von Troupitz und Christof von Waideck der österreichischen Regierung überbracht. Darauf antwortete das Regiment in Wien J): daß man eben jetzt berathschlage, was zum Frommen der fürstlichen Erben in diesem Lande seye; daß man den Landschaften vorgeschlagen, sich in abgeordneten Ausschüssen zu einer Landtagsversammlung zu vereinigen. Da sich nun die österreichische Regierung zu nichts weiterem herbeiließ, fo- sollten doch die drei Länder mitsammen berathen. Zu diesem Zwecke schrieb man nun *) Vide Pez ecrr. II. p. 988 ff. Narratio de Dissensione Provincialium Austria. vom Jahre 1519—1521. 281 an die Landschaften in Kram, Kärnthen und Tyrol, daß sie auf ihren Landtagen Ausschüsse zu einer gemeinschaftlichen Berathung ernennen sollten, mit bestimmten Instruktionen, nichts anderes zu handeln und vorzunehmen, als was für die fürstlichen Erbherren und die Länder und Leute am nützlichsten sei, vorzüglich aber in Hinflcht der Beschützung und Vertheidigung der Länder selbst, und der Abfertigung einer Bothschaft nach Spanien. Wären sie dazu geneigt, so werde man ihnen Malstatt und Tag der Versammlung aazeigen. Weiters beschloß man im Landtage zu Grätz: Die zu Innsbruck beschlossene Rüstung soll sogleich in's Werk gesetzt werden. Langt diese bei allfälligen feindlichen Angriff nicht aus, so haben Landeshauptmann und Zugeordnete das Nöthige aufzubiethen, Adel und Ritterschaft persönlich zu erscheinen, und Prälaten und Städte die Ihrigen zu senden. Die Musterung soll jährlich ein oder zweimal und bei Nothdurft durch Zuziehung der Biertelmeister geschehen. Wer bei der Musterung gar nicht, oder schlecht gerüstet erscheint, dem soll die Rüstung genommen und einem Andern gegeben werden. Auch von der Remanenz der fürstlichen Erben soll gleichmäßige Rüstung geleistet werden. Landeshauptmann und Zugeordnete haben auf jene Gegenden, von welchen dem Lande am ehesten Beschädigung zugehen könnte, wachsame Aufmerksamkeit zu richten. Alle Beschädigungen eines Landmannes oder anderer Personen, wenn sie nicht auf frischer That abge« than werden können, sollen nur mit Wissen und Theilnahme des Landeshauptmannes und der Zugeordneten gerichtet und gepönt werden. Alle häßlichen Dinge und Uneinigkeiten zwischen Herren und Landleuten und Anderen sollen möglichst vermieden und die Entscheidungen darüber thunlichst verschoben werden. Der Erzbjschof zu Salzburg, der im Lande nicht das Wenigste besitze, soll sich mit der Landschaft einigen und mit Rath und Hilfe bereit sein. Man soll sich bei dem Ban der windischen Länder über die Sachlage unterrichten, um ernstliche Abwehre eines Türkeneinfalles vorzubereiten; und daher auch über einen obersten Feidhaupt-mann sich einigen, und gegen die eindringende neue Schweitzermünze Vorsehung thun. — Es wurden dann nach einstimmigem Beschlüsse neben den anderen Länderausschüssen noch einige besondere Ausschüsse gewählt, und zwar: Valentin, Abt zu S. Lambrecht, Graf Georg von Montfort, der Landesverweser Leonhard von Harrach, Hanns von Rei« chenburg, Wilhelm Schrat, Sigmund von Herberstein, Balthasar Gla-nitzer, Vizedom von Leibnitz, und Einer oder Zwei von den Städten. Diese sollen wegen Absendung der Botschaft an die fürstlichen Erbherren handeln. 282 Geschichte der Steiermark Als Abgeordnete an die fürstlichen Erbherren wurden ernannt Sigmund von Herberstein und Hanns Hoffmann zum Grünbüchl 1). Am 10. Februar 1519 wurde ihnen das Credenzschreiben ausgesertiget mit folgenden Weisungen: das Credenzdiplom haben sie zu übergeben und den Schmerz und das Leidwesen des Landes über den Tod deS ruhmwürdigen K. Max I. kräftigst auszudrücken. Die fürstlichen Enkel dieses Vaters und Beschirmers der Länder, Karl und Ferdinand, anerkenne man als rechte natürliche Erbherren und Landesfürsten in der festen Hoffnung, auch ste würden der Länder alte Freiheiten und herkömmlichen Rechte anerkennen, wie ihre Vorvordern; weswegen auch die Landschaften für ihre Landesfürsten von jeher Gut und Blut geopfert hätten, wie in den Kriegen gegen K. Adolf und K. Ottokar. Der Landschaften sehnlichster Wunsch ist, daß entweder Einer oder Beide fürstlichen Brüder recht bald in die Länder kommen möchten, wie ihre Vorvordern gleichfalls gethan haben; bei welcher Gelegenheit die Landschaft Ihnen die schuldige Pflicht und allen Gehorsam, wie von alten Herkommen ist, erzeigen und thun werde. Die gefährliche Länderlage hinsichtlich der Türken erfordere vorzüglich die baldigste Ankunft der Erbherren in diese Lande, welche in zwei Tagen ein Heer osmanischer Barbaren in die höchste Gefahr bringen könne. — Gleiche Verhältnisse machten Frieden und feste Einigung mit Venedig, mit Polen und Böhmen notwendig. — Vorzüglich aber mögen die fürstlichen Erben zur Wisienschaft nehmen, daß die n. ö. Länder in den rechtlichen Handlungen, Gebräuchen und Freiheiten einander nicht gleich, sondern verschieden sehen. Endlich haben sich die Abgeordneten über keine anderen Gegenstände, als hier angedeutet worden, in eine Erörterung einzulaffen. — Weil nun aber bis zur wirklichen Abreise der Abgeordneten einige Verhältniffe der Dinge sich verändert hatten, so erhielt die angedeutete Instruktion noch besondere Zusätze, nämlich: daß man sich des Kammergutes unterwunden habe, sehe geschehen wegen der hohen Türkengefahr; weil im Zeughause zu Grätz kaum 60 Centner Pulver vorräthig waren; und wenn landesfürstlicher Seite gar nichts gethan würde, auch die Landesbewohner sich zu nichts Herbeigelaffen hätten und so die Gefahr erhöht worden wäre; endlich weil doch natürlich die Kammergefälle in Gewahrsam und Aufsicht hatten genommen werden müssen 2). Chmel. Habsburgischer Archiv. I. Heft. p. 1—10. *) Chmel. Habsburgischer Archiv, p. 10—19. vom Jahr« 1510—1521. 283 Der Vorschlag der steiermärkischen Landschaft wurde wirklich angenommen und die Ausschüsse der n. ö. Länder waren vom 24. bis 27. März 1519 in Bruck an der Mnr versammelt*) und zwar: aus Unterösterreich : Abt Sigmund von Molk, Hanns von Puecheim von Geller« storf, Erbtruchseß in Oesterreich, Ritter Hanns Matzacher, Doctor Mert Sibenbürger, Bürger zu Wien; — aus Steiermark: Abt Valentin von St. Lambrecht, Leonhard von Harrach, Landesverweser, Christof Herr von Scherffenberg, Hanns von Reichenberg, Wilhelm Schrot, Sigmund von Herberstein, Balthasar Glanitzer, Vizedom zu Leibnitz, Wolfgang Schrot, Licenziat, Bürger zu Grätz, und der Stadtrichter Doktor N. zu Leoben; aus Kärnthen: Abt Ulrich von St. Paul, Veit Weltzer, Landesverweser, Franz von Thannhausen, Hauptmann und Vizedom zu Friesach, und Philipp von Wixenstein; aus Krain und dem Karst: Bern-hardin von Kaunach, Paul Rasp und Felizian von Potschach; — aus dem Lande ob der Enns: Hanns von Schärffenberg, Kaspar Schalln« berger; — aus Tyrol: Hanns von Knöringen, Landescomthur an der Etsch, Oswald Freiherr von Wolkenstein, und von des Regiments wegen Doktor Jakob Frankfurter; — vom niederösterreichischen Regiment: Sigmund Weltzer; von der Partei, welche beim Regiment zu Oesterreich geblieben : Rudolf Herr von Hohenfeld und Doktor Johann Kaufmann; von den Testamentarien des Kaisers Max I.: Johann Geymann, Hochmeister des St. Georgen-Ordens pnd Leonhard^ Räuber, Freiherr zu Plankenstein, ehedem Hosmarschall. — Man berathschlagte nun: wie die Länder bis zu der Erbfürsten Ankunft mit einander regiert bleiben möchten, ebenso die Abfendung einer Bothschaft an K. Karl in Spanien und einer gleichen »ach Brüssel an den (S. Ferdinand. An diesen waren wirklich Georg Winkler und Doktor Ulrich Koppitz abgegangen, ersterer aber auf der Reise gestorben. Den gewählten Abgeordneten wurden bestimmte Instruktionen zugefertigt und die Credenzschreiben übergeben mit den einstimmigen Erklärungen: daß die tapferen und mächtigen Fürsten, Karl und Ferdinand nun die rechten natürlichen Erbherren und Landesfürsten sehen und als solche von den n. ö. Ländern angesehen und anerkannt werden und diese ihnen zu unterthänigem Gehorsam und willigem Dienste bereit ständen. Im Hoshalt und Kammerverwaltung werde nicht am besten gewirthschaftet: weswegen die Fürsten srühezei« tig anherkommen, selbst Einsicht nehmen, und sich von den bisherigen I) 8ünig R. A. P. S. Coni. I. p. 44. 284 Geschichte der Steiermark Finanzern und Prokureyen nicht weiters hintergehen lassen sollten. K. Karl möge dem Vicekönig in Neapel befehlen, im Falle eines Türkenan-zugeS, woran wirklich die Gefahr am höchsten sehe, den Landen zu Hilfe zu eilen. Insbesondere bedürften Friaul und Croatien die nachdrücklichste Hilfe, wo von den größtentheils verpfändeten Kammergefällen nichts zu erwarten seye- Eben deswegen sey es dringend, mit Venedig ehesten Frieden, mit Polen und Ungarn feste Einigung zu schließen, und die hochzeitliche Verbindung zwischen Erzherzog Ferdinand und der ungarischen Prinzessin ehestens zu vollbringen. Nach gemeinsamer Berathung der Landschaften zu Bruck an der Mur sey, zum Zwecke, die n. ö. Länder den Erbfürsten fest vereiniget zu erhalten, eine neue Ordnung aufgerichtet worden; wovon die Abgeordneten eine Abschrift übergeben werden. — Ernstlich wurde diesen nebenbei eingeschärft, sich mit den königlichen Räthen in keine weitere Disputation über andere Gegenstände einzulaffen 1). Den sämmtlicheu Abgeordneten wurde endlich auch vorgeschrieben, in schwarzsammetnen Trauerkleidern am königlichen Hofe zu erscheinen. Die steiermärkischen Ab geordneten, Sigmund von Herberstein und Hanns Hoffmann zum Grünbüchl leisteten am 4. Mai feierlichen Eid, sich wörtlich an die ständische Instruktion zu halten; und auf ihre ausdrückliche Forderung leistete ihnen die Landschaft Gewähr für ihre und ihrer Erben Schadloshaltung bei allen unvorgesehenen Unfällen auf einer so weiten Reise, und für ihre und ihres sämmtlicheu Gefolges Einrichtung und Ausstattung — am Donnerstage nach Floriant 1519. Mit den Abgeordneten der übrigen Länder, Kärnthen, Kram, Tyrol und Oesterreich trafen sie im Juni zu Villach zusammen, nahmen den Weg über Pontafel, Venedig, Ferrara, Bologna, Florenz und Rom, und langten am 10. August in Neapel an. Hier gingen fie am letzten August zu Schiffe, bekamen am 7. September Sardinien zu Gesicht, und, durch einen Sturm nach Majorka und Jviza verschlagen und aufgehalten, langten sie erst am 3. November in Barcellona an. Am 6. November hatten die Gesandten in Molin de re die erste Audienz. Da man nur lateinisch, nicht deutsch sprechen durfte, so hielt Dr. Mert aus Oesterreich die Anrede. Er sprach aber darin so ganz gegen die Instruktion der Steierer, daß es Sigmund von Herberstein für ‘) Chmel. ibid. p. 15—22. nothwendig erachtete, bei einer zweiten Vorsorderung am 9. November ‘) nach dem Sinne seiner landschästlichen Weisung entschuldigend Folgendes zu äußern: „Steiermark sehe kein im Kriege und mit Waffen von den Fürsten erobertes Land; sondern es habe sich, nicht etwa aus Furcht, sondern aus Liebe, frei und mit ehrlicher guter Meinung Eurer Majestät Borvodern, nämlich dem K. Rudolf I., unterworfen, und weiters zu allen Zeiten treuanhänglich Gut und Blut für ihre Landesfürsten — bis auf den Tod des K- Max I. geopfert. Nun sind die neuen Erbherren und Landesfürsten auch die Erben seiner Tugenden. Diesen das Land zu erhalten, Ruhe und Ordnung zu sichern, haben die Landstände inzwischen Mühe und Bürde sich auferlegt. Tief schmerze eS daher, daß an Eurer Majestät von Einigen habe vorgebracht werden wollen, als hätte die Steiermark mit anderen Ländern Bündniß und Vereinigung, einen anderen Fürsten und Herrn sich zu geben, geschlossen. Sie fordern diesen bösen Ohrenbläser ungefcheut zur Rechtfertigung seiner Lügen auf. Unser Volk ist nicht begierig neuer Dinge, — will nicht alle Tage einen neuen Herrn, — unterhält nicht Parteien, — handelt nicht in Winkeln, seine Handlungsweise ist offen und beständiglich. Alles, was sie nach des K. Max I. Tode gehandelt haben, versieht man sich, daß es zu des Kaisers Händen werde gekommen sehn; und darum mag sich der unwahrhaste Antrager wohl beschämen. Unsere Bitte ist mit aller Unterthänig-keit, Eure Majestät wolle solches nicht glauben ; denn in Wahrheit wird das Widerspiel befunden werden. Niemand denke, daß man (in Steiermark) so unverständig der Fürsten Natur sehe, die da so gut ist, als sich's gebührt, das Gute zu belohnen und das Uebel zu strafen, fonbet» heitlich jetzt mit ihrer großen Macht". Diese kräftige Sprache des Herbersteiners verfehlte die günstige Wirkung nicht, um so weniger, als man wirklich am königlichen Hofe sowohl über die Gesandten selbst und über die Gesinnungen der Länder Besorgniß und Mißtrauen gehegt hätte, und sogar den K. Karl V. bereden wollte, die Abgeordneten gar nicht vorzulassen i) 2) Während der Verhandlungen der niederösterreichischen Landschaften, der Landtage zu Graz und Bruck und der Reise der Abgeordneten nach Spanien, war die Nachricht vom Tode des Kaiser Maximi- i) Im Berichte der Erbhuldigung vom Jahre 1520 wird der 8. November angegeben, x. 2. -) Chmel. 4M. p. 49-50. 286 Geschichte der Eitlem«! lian I. in Madrid angelangt; woraus sogleich die niederösterreichischen Länder betreffend, folgende Anordnungen gemacht wurden. Schon am 4. Februar 1519 von Montserrat her erhielt der Landeshauptmann, Sigmund von Dietrichstein einen königlichen Befehl und darin den besonderen Auftrag: „Nachdem wir gute Wissenschaft tragen, du habest Sr. kaiserlichen Majestät getreulich gedient und deine Verwesung in unserem Herzogthume (Steyr) wohl versehen, so find wir dir mit ganzen Gnaden geneigt, und wir empfehlen dir demnach und wollen, daß du für und für solche deine Verwesung, wie du bisher gethan hast, bis aus unseren Bescheid versehest und auörichtest, und vor allen Dingen Fleiß vermehrest, damit du das Land bis auf unsere Ankunft, die sobald als möglich sein wird, in einem ruhigen und friedlichem Wesen unterhältst, waS wir dir in allen Gnaden gedenken wollen." i) Zu Brüssel am 12. Juli 1519 bestegelte Erzherzog Ferdinand I. für seinen königlichen Bruder, Karl V. einen Vollmachtbrief folgenden wesentlichen Inhaltes: „Nach-dem die durch den Tod deS Kaisers Maximilian, unseres gnädigen lieben AhnherrnS verlassenen erblichen Fürstenthümer, Land, Leute, Schlösser, Städte, Herrschaften und Gebiete und andere«, nicht« ausgenommen, dem allerdurchlauchtigften Fürsten Karl, erwählten römischen König, unserem gnädigen lieben Herrn und Bruder und Uns, als den nächsten natürlichen angehenden Erben und Landesfürsten erblich an gefallen find, auch Kaiser Maximilian uns beide im Testamente als nächste Erben benannt und eingesetzt hat, und weil es daher den Unterthanen dersclben, unser angefallenen Fürstenthümer und Länder, nun gebührt, unserem Herrn und Bruder und Uns, als ihren rechten, natürlichen, angehenden Erbherren und Landesfürsten Erbhuldigung zu thun; weil wir beide aber durch wesentliche Ursachen Verhindert find, dermahlen in eigener Person in die genannten unseren erblichen Fürstenthümer und Länder zu kommen, und dennoch die Erbhuldigung nicht länger aufschieben können, so haben wir demnach unserem obbenannten lieben Herrn und Bruder unsere vollkommene Macht und Gewalt gegeben, die Stände und Unterthanen unserer genannten erblichen Fürstenthümer und Lande in unser Beider Namen auf bestimmte Landtage einzuberufen und solche Erbhuldigung durch seine Räthe und Gewalthaber, oder durch Andere, welche dieselben Räthe und Gewalthaber an ihrer Statt dazu verordnen werden, in unser Beider Namen, von jenen Allen, in was Würden, Staat, oder Wesen ste sehn mögen, wie sich gebührt, und unseres Hauses Oesterreich l) Erbhuldigung 1520. P. 61. vom Jahre 1519—1521. 287 Gewohnheit und Gebrauch ist, zu fordern, aufzunehmen und zu empfangen, und ihnen dagegen von Unser Beider wegen alles zu thun, was unserem Herrn und Bruder und Uns, als rechten angehenden Erbherrn und Landesfürsten gegen solcher Erbhuldigung zusteht und gebührt, auch wo es Noth und der Gebrauch ist, in unsere Seele zu schwören, und sonst alles das an unserer Statt und von Unser wegen zu handeln, zuzusagen und zu bewilligen, was wir selbst, wenn wir persönlich zugegen wären, thun, handeln, zusagen und bewilligen könnten und möchten; — und was also die genannten Räthe und Gewalthaber, oder ihre Stellvertreter auf unseres Herrn Bruders Befehl in solchem also thun, schwö-ren, handeln, bewilligen und zusagen werden, und derselbe unser Herr und Bruder ratifiziren, confirmiren und bestätigen wird, — dasselbe Alles ist auch unser guter Wille, Meinung und Befehl, und wir wollen das unserer Seits stets und fest halten, auch ratifizirt, constrmirt und bestätiget haben. Und sollte Se. königliche Majestät in obberührter Handlung mehr Gewalt, als hierin begriffen ist, von Uns bedürfen, so wollen wir dieselbe Ihm hiemit, als ob sie von Wort zu Wort hier geschrieben wäre, auch geben und zugestellt haben." 4) Hierauf ernannte und bestellte Kaiser Karl V. in seinem und seines Bruders Namen, den Herrn Matthäus, Cardinal der römischen Kirche St. Angeli, und Erzbischofvon Salzburg, den Fürstbischof Bernhard von Trient, Petrus, Bischof von Triest, den obristen Bothschafter in deutschen Landen Maximilian von Bergen, Herren zu Sekenberg, den Michel Freiherrn zu Wolfenstein, den Sigmund von Dietrichstein, Freiherrn zu Binkenstein und Hollenburg, Wilhelm von Rogendorf Freiherrn zu Mollnburg, Georgen Herrn zu Firmian, Cyprian von Särntein, Jakob von Banissis, Domdechant zu Trient, Jakob Billinger, Johann Renner, Niklas Ziegler und Hieronymus Prunner — zu Statthaltern, Regenten und Räthen seine-geheimen Rathes und obersten Regimentes in seinen und seines Bruderniederösterreichischen Fürstenthümern und Landen, um nach Herkommen und Gebühr des Hauses Oesterreich im Namen beider Erbfürsten die Erbhuldigung auszunehmen, entgegen auch den Ländern alles Herkömmliche zu leisten und in beider Seelen zu beschwören, worüber ihnen zu Barzellona am 27. Juli 1519 der Vollmachtsbrief zugefertiget worden ist?) Auch noch vor Ankunft der niedcrösterreichischen Gesandschaft in Spanien fertigte Kaiser Karl V. zu Barzellona am 4. October 1519 einen Gehorsambrief für die lieben getreuen Stände, Prälaten, Adel, >) Erbhuldigung im Jahre 1529. p. 13 — 15. Lünig. ß. A. P. S. Cont.1.173. i) Erbhuldigung 1520. p. 17 — 19. Lünig. ibid. p. 48. 288 Geschichte der Steiermark Städte und Gerichte seines Fürstenthumes Steiermark, worin er die obenangeführten Herren als sein und seines Bruder- oberstes Regiment über alle nieder« und oberösterreichischen Länder erklärte, mit Befehl und vollkommener Macht und Gewalt zu regieren und seine und seines Bruders Personen zu repräsentiren, und damit allenthalben in den ge« nannten Erblandern gute Ordnung und Recht gehalten werde, das Re« giment zu Wien, zu Innsbruck und im Elsaß, desgleichen alle Amtleute und Offiziere zu ordnen und zu setzen, auch alle Finanzen und Sachen zu handeln, und sonst alles zu thun und vorzunehmen, was für beide Brüder, als erbregierende Herren und Landesfürsten und ihre Länder „das Best und Nützest sehn wird." In diesem sowohl, als in einem zweiten Credenzschreiben vom 4. October 1519 für Landtag und Huldigung in Steter werden die Stände zu Gehorsam und Achtung die« ser Regentschaft angewiesen.^) i5i9 25. sno». Auf den 25. Nov. 1519 wurden die Abgeordneten Äoitigl. Bescheid an die Abgeordneten, übermahls vorgeladen, und vor einer zahlreichen Versammlung geistlicher und weltlicher Herren ertheilte ihnen der Großkanzler folgenden kön. Bescheid: Dem Monarchen ist die gesandte Deputation sehr angenehm, so wie deren Credenzschreiben und alle anderen schriftlichen Mittheilungen der Landschaften, deren Inhalt bewährt, was diese zur Einigung und Ordnung der Länder seit dem Hinscheiden des Kaisers Maximilian I. berathschlagt und gethan haben. Seine Majestät versehen sich der Treue und des Gehorsames der Länder; jedoch hätten sie sich früher an die Erbfürsten wenden, und mit den Kammerrenten, Einkommen, Hoheiten, Oberhoheiten und Regalien nicht befassen, und es bei dem testamentarisch festgesetzten Regimente des Kaisers Maximilian belassen sollen; weil, wenn auch einige Regimentsräthe den Wünschen nicht entsprochen haben, sich Niemand selbst Recht sprechen könne. Es sehe weder Sr. Majestät, noch dem Erzherzoge Ferdinand möglich, vor dem nächsten Frühjahre in die Länder zu kommen, um von denselben Erbpflicht und Huldigung entgegen zu nehmen. Man sollejedoch dem von den beiden Erbfürsten verordneten obersten Regimente Gehorsam und Pflicht nach Gewohnheit thun und leisten; da Se. Majestät in der diesem Regimente ertheilten Vollmacht ausdrücklich die Freiheiten und Rechte der Länder aufrecht erhalten und in beider Erbfürsten Namen bestätigen will ') Erbhuldigung ibid. p. 11 — 12. 17 — 18. und diese auch bei wirklicher Ankunft der Fürsten bestätigen und halten wird. Die von Sr. Majestät ernannten Statthalter und Räthe, da auch sie nicht so geschwinde in den Ländern erscheinen können, werden doch ihre brieflichen Aufträge voraussendeu; und die Abgeordneten haben bei ihrer Rückkehr Alle zu Gehorsam und Erbpflicht aufzufordern/") Das schriftliche Dokument dieses Bescheides ist den Abgeordneten von Steier am 10. December 1519 spät Abend zugestellt worden?) Bei der Be-rathuug über diesen Bescheid entzweiten sich die Abgeordneten, und die Steierer, in Bereinigung mit den Abgeordneten aus Kärnthen und Kram, wollten dem Borwurf, eigenmächtig in Einigem nicht ganz gefällig und gut gehandelt zu haben, begegnen, und antworteten folgendermassen: „Man hat Alles nur zur Einigung, Ordnung und Beruhigung der Länder, als frommen und getreuen Untermauert Wohl geziemt, gethan. Man hat Niemanden abgesetzt, sich nichts für sich selbst unterwunden, oder was sich nicht gebeut hätte. Die kaiserliche Majestät werde mit eigenen Augen sehen und mit Händen greifen, daß sie nicht anderst, als den frommen, und getreuen Unterthanen wohl geziemt, gehandelt haben. Sollte das bestandene Regiment wirkliche Beschwerden über etwas vorgebracht haben, so erbitte man sich die Copien solcher ihrer Klagschriften. Daß sie das zu Tarsts ihnen entgegengekommene Schreiben nicht befolgt und mit den darin angedeuteten Comissarien nicht gehandelt hätten, sehe aus Rücksicht der Schwierigkeil solcher Unterhandlungen, und weil es wider die Freiheiten, wider das alte Herkommen und wider die Gewohnheiten der Länder wäre, geschehen. Denn im Voraus den Comissarien Gehorsam und Pflicht zu leisten, scheine ihnen beschwerlich, weil neben anderen Gründen, der Artikel ihrer Freiheiten: „daß uns ein Fürst zuvor schwören müßte", dies bedenklich mache und verbiete." Der Großkanzler Gattinara versicherte hierauf: „daß Sr. Majestät von diesem Verhältnisse nichts gewußt habe, sonst würde kein solcher Bescheid gegeben worden seyn! Gewiß sehe Ihrer Majestät Gemüth durchaus nicht, Ihrer Vorältern Briefe zu vernichten, sondern eher zu bekräftigen und zu vermehren!" — Die Abgeordneten nahmen dies Wort groß zu Herzen, „daß unser Kaiser um solche unsere Freiheiten nichts gewußt habe!" Die Abgeordneten gaben nun Folgendes zu bedenken: Im Brücker Landtage hätten die vereinigten Landschaften von Niederösterreich und >) Erbhuldigung, p. 2 — 6. z) Erbhuldigung, p. 10. ««schichte der Steiermark, - VIII. Bd> 19 290 Geschichte der Steiermark Tyrol festgestellt, daß die Lande in der daselbst berathenen und beschlossenen Anordnung bis zu der Fürsten Ankunft gehalten werden sollten. Dies könne nur auf einen abermahligen Tage der Landschaften geändert werden. Ohne sich dem Vorwurfe der Leichtfertigkeit auszusetzen, und hohen Schimpf zuzuziehen, müßten die Abgeordneten dies zuvor den Landschaften berichten, „Und sollten sie zur Beistimung gedrungen werden wollen, so werde ein Geschrei ergehen, nicht nur allein in den Erblanden, sondern auch bei viel anderen Nationen, wie Ihre Majestät wider unser etlichen Landfreiheiten gegen uns handelt. Ob nun aber dies der kaiserlichen Majestät Nutzen bringen werde, das gebe man Ihrer Majestät und ihren hochverständigen Räthen zu erwägen. Man bitte daher den Kanzler, solches der kaiserlichen Majestät anzuzeigen und zu bitten, ihnen solche Schrift zu erlassen und dahin zu stellen, daß man Solches den Landen anzeigen möge, und sie darum miteinander beschließen, so werden sie wahrlich als Treu miteinander bedenken und erwägen, was für ihre Landesfürsten, auch Land und Leute feyn wird, als jemand anderer, denn die Länder müßten in Freud und Trauern bei ihren Herren und Landesfürsten bleiben, wo aber doch Ihre Majestät auf der Schrift, wie begehrt worden, verharren wollte, so sehe man erbötig, den Landen anzuzeigen, was man gehandelt habe und was begegnet sehe."') Nach mehrfacher Beredung entschlossen sie sich endlich, den Landen zu schreiben, nachdem ihnen der Großkanzler versicherte, wie die Commissarien alles das thun werden, was der Landesfürst thun soll. Bei den letzten Unterhandlungen, in Gegenwart des Kaisers selbst, sprach dieser: „Ich versehe mich, ihr werdet als unsere getreue Un-terthanen bei uns verbleiben. Ich will allezeit euer gnädiger König seyn und bald zu euch kommen!" Am 12. December (Molin de Re 1519) sendeten Dietrichstein und Hoffmann ihren Bericht über die bisherigen Verhandlungen an die steierische Landschaft ab,2) Nachher ließ ihnen Kaiser Karl V. durch den Kanzler seinen besonderen Dank für die Mühe und Aufopferung einer so langedauernden weiten Reise ausdrücken und jedem Abgeordneten ein Stück schwarzen Sammt zu einem Rock zustellcn. Weiters wurde den steierischen Abgeordneten der 0 Erbhuldigung, x. 2 — 3. s) Erbhuldigung p. 2 — 3. vom Jahre 1519—1521. 291 oben angeführte erste königliche Bescheids schriftlich gefertiget, und ein zweites königliches Schreiben an die Stände des Fürstenthumes Steyr, (Molin de Re am 17. December 1519) cingehändiget, folgenden wesentlichen Inhaltes: „Unser getreuer lieber Sigmund von Herberstein, Ritter, und Johann Hoffmann, Eure Gesandten, sind sammt unserer niederösterreichischen Fürstenthümer und Länder Both-schaften zu Uns gekommen, haben Eure Credenzbriefe überantwortet und in deren ^Kraft die Landcsordnungen, welche Ihr nach Absterben des Kaisers Maximilian I., Unseres lieben Herrn und Ahnherrn auf» gerichtet und gemacht, auch weiters ihre Werbung und Anbringen angezeigt, und nachdem fie von Euch, des Fürstenthumes Steher wegen, als unserem löblichen Hause Oesterreich zugeordnet, von woher wir unsere» natürlichen und väterlichen Stamm bringen, getreue Un-terthanen erschienen sind, so haben wir sie gern gesehen, mit Frieden empfangen und mit sonderbarem Fleiß und Emsigkeit gnädig vernommen, auch Ihnen hierauf, nämlich wie es hiefüren in dem Fürstenthum Steher und in den anderen unseren österreichischen Ländern, bis auf Unsere persönliche Ankunft, welche mit Hilfe des Allmächtigen gar kürzlich sein wird, gehalten werden soll, gnädige Antwort ertheilt und Bescheid gegeben, wie ihr von ihnen vernehmen werdet. Wir begehren demnach an Euch mit Fleiß ernstlich befehlend, ihr wollet dem Anzeigen Eurer vorgenannten Gesandten Glauben geben, Unserem Befehl Nachkommen und vollziehen, und Euch gar nicht widersetzen, sondern in diesen und in allen vorfallenden Sachen gutwillig gehorsam erzeigen, als Wir Uns dessen und alles Guten zu Euch unge-zweifelt versehen, so wollen Wir und Unser freundlich lieber Herr Bruder Ferdinand hinwieder Euch allwegen, sämmtlich und Jedem insonderheit, als Unsere lieben und getreuen Unterthanen in gnädigem Befehl haben, desselben unseres Fürstenthumes und Landes Regierung zur Aufrechthaltung des Friedens und Rechtes ordnen und bestellen , auch sonst ob Euch halten, schützen und schirmen, damit ihr ein ruhiges Leben führen und maniglich unbeschwert und unbeschädigt bleiben sollet." ?) Bon eben diesem Tage gefertiget erhielten endlich die Abgeordneten einen Geleits- und Empfehlungsbrief an König >) Erbhuldigung p. 3 — 7. 3) Chmel. ibid. p. 60 — 61. 292 Geschichte der Steiermark Franz in Frankreich?) Am 19. December 1519 traten Herberstein und Hoffmann die Rückreise an, und gelangten über Barbonne (1, Jänner 1520) und durch die Gebiete von Mailand und Venedig am 4. Februar 1520 an den kärnthnerischen Landesgrenzen wieder an?) Im Juni des Jahres 1519 warDaniel von Rubels, Bischof von Caprula und Suffragrzn von Aquileja im Nonnenkloster zu Studeniz, weihte die bei den Türkeneinsällen entweihte Stiftskirche wieder ein (infidelium Spurcitiis conlaminatam ecclesiam reconciliavimus et purgavimus) und betheiltc sie mit einem Ablaßbriefe am 9. Juni 1519 * * 3). Ja diesem Jahre stifteten Andreas Zach und dessen Gemahlin Anastasia, gcborne von Trautmannsdorf, einen ewigen Gottesdienst auf Seckau durch Spende eines Weingartens am Narrcnberg bei Radkers-burg, der Scheidweingarten genannt 4j. 3- ,52°- Während dlittet Sigmund von Herberstein und übrr die Erbhuldi- Hanns Hoffmann „zum grünen Büchl" auf der Heim-gung. Landesfürstl. reife aus Spanien begriffen waren, wurden durch königli-«'kch^urkuldn^ chen Ladungsbrief die ste iermärkischen Stände zu einem Landtag auf den Freitag nach Sebastjani 1519 in Grätz einberufen, wozu auch die obenbenannten königlichen Statthalter und Räthe einzu-treffen gedachten; allein die ungemein stürmische Witterung und die dadurch sehr verschlechterten Straßen verzögerten ihr Eintreffen. Den Landtag eröffnete man demungeachtet und las den Bericht der Abgeordneten vor (Molin de Re 12. Dezember 1519), über ihre eben erzählte Aufnahme und Verhandlungen am königlichen Hofe in Spanien, und das schriftliche Dokument des Bescheides, den ste erhalten hatten mit den nachträglichen Erklärungen von Seite des Großkanzlers auf ihre dage-gegen erhobenen Beschwerden und Bedenklichkeiten 5). Nun waren auch die Abgeordneten wieder in Grätz eingetroffen und erstatteten umständlicheren Bericht über ihre Sendung vor den versammelten Ständen. Darauf legten sowohl der Landeshauptmann Sigmund von Dietrichstein, als der ihm beigegebene kleinere und größere >) Chmel. ibid p. 61 — 62. -) Chmel. ibid. p. 62 — 65. — lieber die Gesandtschaft siehe auch Kumar. II. 19—21. ’) Joann, ltd. 4) S-ckauer Saalbuch. 5) Erbhuldigung, p. 3—5. Ausschuß, ihre Gewalt und bisherigen Geschäfte feierlich nieder, indem sie gegen Jedermann und wegen allfälligen Beschwerden Rechenschaft zu geben, und nach gepflogener Untersuchung sich jedem Urtheile zu unterwerfen sich erbothen; ungeachtet Landeshauptmann und Landesverweser zu solch einer Handlung von Amtes wegen nicht verpflichtet waren. Die sämmtlichen Herren verließen dann die Landhausstube. Nach abgesonderter Berathung wurden sie wieder vorgeladen, und die vereinte Landschaft drückte ihnen „besonderen freundlichen Dank und besonderes gutes Wohlgefallen" für ihre sämmlichen Handlungen, Mühe und Fleiß aus, mit Ehrerbiethung „SolicheS hinwiederum geflissen, freundlich und willig zu verdien en." Nach einigen Tagen theilte der Landeshauptmann der versammelten Landschaft die eben eingelaufene Nachricht mit, daß am Dienstag nach Sebastians, 1520, die königlichen Commissarien in Graß eintrcffen werden. Darauf ordneten die Stände an, daß Sigmund von Dietrich' stein, der Fürstbischof Christof von Laibach, Abt Valentin von St. Lambrecht, Graf Georg von Montfort, Georg Herr von Stubenberg, Philipp von Trautmannstorf, Christof von Racknitz, Wolfgang von Saurau, Achatz von Motnitz, Bernhard von Teuffenbach, und Ander- den königlichen Statthaltern und Rathen entgegenreite« und sie Namens der Landschaft empfangen sollten. Dieser Zug mit 300 Pferden traf in Gösting mit den königlichen Commissarien zusammen, in deren Geleit-schaft auch waren: die Herzoge von Lüneburg und Würtemberg, der Graf zu Henneberg und viele andere Grafen, Herren, Ritter und Knechte. Alle empfing der Landeshauptmann mit folgender Anrede: „Durchlauchtiger, hochgeborner Fürst, gnädiger Herr, Wohlgeborne, Edle, Gestrenge, besonders günstige liebe Herren und Freunde! Eine ehrsame Landschaft des löblichen Fürstenthumes Steier haben gehört und vernommen, wie die römische und hispanische königliche Majestät u. s. w. und derselben Bruder, Erzherzog Ferdinand, Beide unsere allergnädigsten und gnädigsten Erbherren und Landesfürsten, Eure fürstlichen Gnaden, Gunst und Freundschaft auf den jetzt ausgeschriebenen Landtag zu genannter Landschaft verordnet und geschickt haben. Und wiewohl derselben Landschaft zu dieser Zeit keine größere Freude und nichts begierli-cher sein könnte, als daß die benannten unfern allergnädigsten und gnädigsten Erbherren und Landesfürsten selbst in eigenen Personen gegenwärtig wären; jedoch weil Solches diesmals aus treffenlichen Ursachen nicht geschehen könnte, so erfreuet sich dennoch dieselbe Landschaft mit dem höchsten, daß Ihre königliche Majestät und Ihre fürstliche Gnaden 294 Geschichte der Steiermark sie als getreue Unterbauen, durch Euer fürstlichen Gnaden Gunst und Freundschaft, dermassen so gnädiglich besuchen lassen. Eine Landschaft hat auch daher diesen gegenwärtigen gnädigen Herren und guten Freunden und mir befohlen, Eurer fürstlichen Gnaden Gunst und Freundschaft als benannten unser allergnädigsten und gnädigsten Erbherren und landesfürstlichen Commissarien, untertänigen und gefälligen Willen erzeigen und beweisen zu können und mögen, daß sie solches zu thun ganz unterrhänig und begierig geneigt sind und auch gern und willig ihun wollen!" — Darauf erwicderte der Herr von Mörsberg Folgendes: „Der durchlauchtige hochgeborne Fürst und Herr Kasimir Markgraf zu Branden-bürg, mein gnädiger Herr, auch der wohlgeborne Herr Georg Truchseß Freiherr zu Waldburg, Herr Simon von Pfirt, und ich, haben eure von wegen einer ehrsamen Landschaft gethanene Rede empfangen, gern gehört und vernommen, und sagen dafür derselben Landschaft und euch gnädigen und freundlichen Dank, und wollen auch Solches der königlichen Majestät und derselben Bruder auf das baldigste mit dem besten Fleiß anzcigcn und berühme»; und ungezweifelt werden Ihre königliche Majestät und fürstliche Gnaden Solches gegen eine Landschaft und Euch mit allen Gnaden gedenken und im Guten nicht vergessen. Desgleichen erbeut sich mein gnädiger Herr, Markgraf Kasimir, hier entgegen, Solches auch gnädiglich zu beschulden, und die anderen Herren und ich wollen das ftenndlich, willig und gern verdienen!" Hierauf bewegte sich der vereinte Zug gegen die Stadt. Auf einer Wiese hatten sich indessen auf des Landeshauptmanns Befehl bei 800 Reiter und Fußknechte in Harnischen und Waffen ausgestellt. Auch diese schloffen sich dem Zuge an. Beim Eintreffen an dem Stadtthore knallten zahllose Freudenschüsse aus großem und kleinem Geschütze auf dem Schlosse, „wordurch den das „Erdreich sammt der Burg und Häusern nicht wenig erbidmct und fast „lnstig, auch den unerfahren Leuten zum Theil erschrecklich zu hören gewesen ist" 1). Bis zum Nachtdunkel hatte sich dieser Einzug verspätet; daher schaarteu sich die vermöglicheren Bürger mit Fackeln und geleiteten den Markgrafen und alle übrigen hohen Herren in die ihnen zugc-wiesenen Wohnungen, und an allen Fenstern der Häuser wurden die ganze Nacht hindurch Lichter unterhalten 2). ') Erbhuldigung, p. 6—10. 2) Erbhuldigung, p, 10. vom Jahre 1519-1521. 295 Am folgenden Tage, Mittwoch, wurde der versammelten Landschaft angezeigt, daß die Commissarien das Hauptgeschäft ihrer langen Reise sogleich vorgenommen zu haben wünschten. Alsbald mußten sich die Herren: Abt Valentin von St. Lambrecht, Graf Georg von Montfort, Kaspar von Stubenberg, Hanns von Reichenburg, Georg von Herberstein. Wilhelm Schrat, Lasla von Ratmannstorf und Wolfgang Saurau als Ständeboten zu den königlichen Commissarien begeben, ihnen die Bereitschaft der versammelten Stände ankündigen und sie im Zuge zn Pferde in das Landhaus begleiten, wo sie von dem Landeshauptmanne, dem Bischf von Laibach und Anderen feierlich empfangen, in die Landhausstube und zu den vordersten Sitzen, wo sie sich niederließen, geführt wurden. Die drei andern Fürsten und Herrn nahmen auf einer nebenstehenden Bank ihren Platz. Alle anwesenden Stände blieben aufrecht stehen und vernahmen die Anrede des Georg Druchsäß, „wie und von wem die Herren Commissarien hergcschickt worden, und Alles nach Inhalt der allgemeinen Credenz von Barccllona 4. Oktober 1519, und des besonderen Vollmachtsbriefes des obersten Statthalters und der Regenten Ihrer Majestät obristen Regiments aller n. ö. Länder vom 7. Jänner 1520 an die Stände von Prälaten, Herren, Ritterschaften, Städte und Märkte des Fürstenthums Steier für die an ihrer Stelle abgeordueten Commissarien mit folgenden Worten: „Ehrwürdige, Würdige tu Gott, Wohlgeborne, Edle, Ehrsame, Geistliche, Ehrbare, weise und besonders liebe Herren und Freunde! Unsere Freundschaft, Gruß und freundliche» willigen Dienst zuvor! Nachdem die römische und hispanische königliche Majestät, unser allergnädigster Herr, für sich selbst und im Namen Ihrer Majestät Bruders, unseres gnädigsten Herrn, Ferdi-nands, Jnfanten zu Spanien, Beide Erzherzoge zu Oesterreich uns befohlen hat, daß wir von allen des löblichen Hauses Oesterreich Erzher-zogthümeru, Fürstenthümern, Grafschaften, Herrschaften und Gebieten der niedern und oberöstcrreichischen Länder Unterthanen Erbhuldigung, wie sich gebührt, ausnehmen sollen. Da wir nun Solches an allen Orten sämmtlich nicht thun mögen; so haben wir zu Folge der Gewalt von Ihrer königlichen Majestät und fürstlichen Gnaden, die Sie uns mit sammt Ihrer königlichen Majestät Credenz und Gehorsambries zugestellt haben, und ihr hieneben vernehmen werdet, den durchlauchtigen, hochge-bornen Fürsten, unfern lieben Freund und gnädigen Herrn, Kasimir Markgrafen von Brandenburg, der königlichen Majestät obersten Feldhauptmann aller ihrer Majestät und derselben Bruder nieder- und oberösterreichischen Länder, auch die edlen unsere besonders lieben, guten 296 Geschichte ter Steiermark Freunde und Herren, Hanns Jakob Freiherrn zu Morsberg und Belfort, Landvogt, in unter Elsaß, Georg Truchsäß, Freiherrn zu Waldburg und Simon von Pfurt, ihrer königlichen Majestät Räthe, verordnet und be-fohlen, daß sie sämmtlich oder etliche aus ihnen mit euch solcher Erbhuldigung wegen, laut ihrer Instruktion, handeln sollen, wie ihr von ihnen vernehmen werdet. Und ist nun im Namen unserer allergnädigsten und gnädigsten Herren unser ernstlicher Befehl und Begehren, daß ihr den jetzt genannten Commissarien sämmtlich und sonderlich darin gänzlich glaubet, und auch so unterthänig und gehorsam erzeiget, haltet und beweiset, daß wir uns dessen im Namen unserer allergnädigsten und gnädigsten Herren zu euch gänzlich versehen, und ihr zu thun schuldig seid. Daran thut ihr ihrer königlichen Majestät und fürstlichen Gnaden ernstlichen Willen und Meinung; die auch Solches ungezweiselt gegen euch alle und gegen euer jeden insonderheit zusammt der Billigkeit in Gnaden erkennen werden." *) Allsogleich wurden die fürstlichen Gewalts- und Gehorsambriefe des Erzherzogs Ferdinand für K Karl V. (Brüssel 12. Juli 1519), des K. Karl V. für die ernannte oberste Regentschaft aller n. ö. Länder, (Bar-cellona 27. Juli 1519) und an die steiermärkischen Stände (Barcellona 4. Oktober 1519), und der obersten Regentschaft an die von ihr für Steiermark auserwähltcn Commissarien (7. Jänner 1520), mit der Weisung, „im Namen der römischen und hispanischen königlichen Majestät und des königlichen Bruders, Erzherzog Ferdinand — you allen Ständen und Unterthanen des Fürstenthumes Steiermark die Erbhuldigung, wie sich gebührt und desselben Fürstenthumes Steier Gebrauch und Gewohnheit ist, aufzunehmen und zu empfangen, und dagegen denselben Siänden und Unterthanen alles das zu thun, zuzusagen und zu bewilligen, was sich dagegen aus Billigkeit gebürt", feierlich abgelesen und der Standschaft übergeben^). Nun cröffnete der Truchsäß Freiherr von Waldburg seine Werbung oder sein Begehren an die Landschaft und überantworte sie auch schriftlich und in folgender Wesenheit: „Von der königlichen Majestät Gnade und alles Gute. Von Seite der Commissarien Gruß, Freundschaft und willigen Dienst! Nach dem Tode des K. Maximilian I. sind alle Nieder- und Oberösterreichischen Länder auf den römisch-hispanischen König, Karl V., und auf den Bruder, Erzherzog ') Erbhuldigung, p. 12—13. 2) Erbhuldigung, p. 10—21. vom Jahre 1519—1521. 297 Ferdinand, als die nächsten natürlichen Erbherren und Landesfürsten erblich gefallen, und beide Brüder sind auch in des K. Maximilian Testamente als ihrer Majestät nächsten Erben ernannt und eingesetzt worden. Nun sind aber K. Karl durch die Geschäfte und Verhältnisse in Spanien und in den übrigen Königreichen, und Erzherzog Ferdinand durch jene in den niederburgundischen Ländern dringend verhindert, in diesen ihren Erblanden persönlich zu erscheinen. Damit aber dennoch diese Länder ordentlich regiert und gehandhabt, auch Frieden und Recht aufgerichtet und gehalten werde, so sind, wir in beider fürstlichen Brüder Namen, von ihnen zu Statthaltern, Regenten und Rathen ihrer Majestät obersten Regimentes aller n. ö. Länder erwählt und eingesetzt worden, mit vollkommener Macht und Gewalt zu regieren, die Personen beider fürstlichen Brüder zu repräsentiren, die Länderregimente, Frieden und Recht anfznrichten, zu rcformiren und zu verändern, insbesondere Landtage auszuschreiben und der Landschaften Erbhuldigungen aufzunehmen. Nun wären wir gerne bei dem auf den 20. Jänner 1520 ausgeschriebenen Landtag in Grätz persönlich erschienen; allein die vielfachen Verhältnisse des uns aufgetragenen obersten Regimentes hinderten uns daran; weswegen wir die obengenannten Cvmmiffarieu dazu verordnet und sie mit Vollmachts- und Gewaltsbriesen ausgestattet haben. Diese Commissarien sind demnach jetzt erschienen, die Erbhuldigung der Landschaft des Fürstenthumes Steiermark im Namen der fürstlichen Erbher-rcn zu empfangen, und sie begehren, daß man ihnen diese Erbhuldigung leiste; wogegen die königliche Majestät ihrer selbst und ihres Bruders wegen ihre Freiheiten, Privilegien, altlöbliches Herkommen und gute Gewohnheiten, gnädig, wie von Alter Herkommen ist, bestätigen, und sie dabei handhaben und bleiben lassen will". Weil nun der Landeshauptmann von seiner bisherigen Pflicht noch nicht erlediget war, so erstattete der Bischof von Seckau den Dank für diese Werbung mit Erbietung, solches in allen unterthnnigen, gehorsamen, schuldigen und willigen Diensten zu verdienen, mit der Bitte in der Landschaft Namen, die bisher Sr. Majestät den gnädigstem Erbherru und Landesfürsten noch verpflichteten Landeshauptmann, Landesverweser und alle anderen Officicre und Amtleute von ihrer Pflicht und Gelübde, nach Landes Gewohnheit loszubinden, damit sie einer Landschaft und ihrer selbst Nothdurft desto freier anzuzeigen und" berathschlagen helfen möchten. Nachdem dieses vollbracht war, erhoben sich die Commissarien wieder und wurden von den oben benannten Herren in ihre Herbergen zurück begleitet; die eben bezeichnete Werbung wurde vom Landes- 298 Geschichte der Steiermark Hauptmann, dem oben bezeichneten großen und kleineren Ausschuß und von den verordneten Ausschüssen in absonderliche Berathung genommen und darüber folgende Artikel beschlossen, der Landschaft, und nachher auch den königlichen Commissarien vorgctragen: „Die Landschaft er» kennet zwar die fürstlichen Brüder als ihre natürlichen Eibfürsten und Erbherren; dennoch fallt das Begehren der Werbung einer ehrsamen Landschaft schwer, weil des Landes Freiheit folgenden Artikel enthält: „daß aber der Inhalt dieses Privilegiums ftät und fest gehalten werde, so gebieten wir mit dieser Satzung, wenn der Fürst, welcher zu Zeiten seyn wird, von den Dienftleuten in Steiermark die Erbhuldi» gung erheische» wird, so solle» sie keineswegs dazu gezwungen werden, bis so lang, daß der Fürst und Herr mit seinem leiblichen Eid Pflicht thut, solches Privilegium in allen und jeden Artikeln zu halten." Daher haben auch alle Ihrer Majestät und fürstlichen Gnaden Borvor-dern alleweg in eigener Person einer ehrsamen Landschaft die Pflicht gethan. In so ferne jedoch Se. fürstlichen Gnaden und derselben Mitverwandte mit Gnaden und gütlicher Bitte eine ehrsame Landschaft ersuchen und derselben Landschaft Begehren Statt thun und vollziehen wollen: so wolle dann auch eine ehrsame Landschaft der Königlichen Majestät und Ihres Bruders Begehren, der Erbhuldigung halber, an Sie geworben, nnterthänige Folge thun, nämlich: daß Se. fürstlichen Gnaden mit Ihrem Mitgesandtcn die Eidcspflicht, wie sie ihnen vorgehalten werden wird, leiste, vor und che noch die Landschaft die Erbhuldigung thut; daß Se. fürstlichen Gnaden und deren Mitverwandte der ehrsamen Landschaft einen besiegelten Brief geben, mit dem Bekenntnisse, daß sie einer ehrsamen Landschaft vor und ehe ihnen dieselbe Landschaft Erbhuldigung gethan, im Namen und in die Seelen unserer vorgenannten allergnädigsten und gnädigsten Herren einen Eid geschworen haben, welcher Eid dann auch in dieser Urkunde wörtlich einverleibt werden solle; weiters sollen sich die Herrn Commissarien genugsam vorschreiben und verbinden, daß sie vom heutigen Tage bis auf Martini zu Händen einer ehrsamen Landschaft stellen wollen eine genügsame Verschreibung von Seite königlicher Majestät und derselben Bruder, worin mit Jn-sigel und Handschrift einer ehrsamen Landschaft versichert und verschrieben wird, daß Ihre königl. Majestät und fürstlichen Gnaden den von den königlichen Herren Commiffarien auf diesem Landtage in Ihrer Majestät und fürstlichen Gnade» Namen und in ihre Seelen gethanen Eid, stät vom Jahre 1519—1521. 299 „und unverbrochen halten wollen; und daß es einer ehrsamen Landschaft künftig ohne allen Schaden und ihren Freiheiten unabbrüchig sehe, daß Ihre Majestät und fürstlichen Gnaden in eigener Person nicht gegenwar. tig gewesen sind und selbst die Pflicht gethan haben, und daß Ihre Majestät und fürstlichen Gnaden solche unterthänige Bewilligung, welche die Landschaft nicht aus Schulden, sondern aufdie fleißige Bitte und Ansinnen Ihrer königl. Majestät und Gnaden Räthe gethan, gnädiglich erkennen wollen. Ferners, daß die Herren Commissarien aus alle einer ehrsamen Landschaft Freiheiten, welche ihnen vorgelegt worden, Confirmations-und Bestätigungsbriefe mit ihrer Majestät und fürstlichen Gnaden Jn-sigel und Handzeichen gesertiget bis kommenden Martinitag zu Händen einer ehrsamen Landschaft überantworten werden. Zu diesem Zwecke wird die Landschaft den königlichen Commissarien ihre Freiheiten zur Ab-vidimirnng und zur Unterbreitung an Se. Majestät und fürstlichen Gnaden vorlegcn, wozu jedoch die Bitte gefügt wird, daß der lateinische Frciheitsbries von königlicher Majestät mit goldenem Jnflgel gesertiget werde. Weiters forderte die Landschaft: daß ihr die Commissarien von Seite der königlichen Statthalter Bcstätigungsbriefe der alten Frcihei-heiten bis Georgi ausfertigen lassen sollen; daß sie von Seite Sr. königl. Majestät und des Erzherzogs Ferdinand bis nächsten Martini-tag eine Versicherungsurkunde erwirken, daß die königlichen und fürstlichen Lehen bis auf Ihrer Majestät und fürstlichen Gnaden Ankunft fest-blciben, daß Sie dieselbe» Lehen berufen lassen, und wie von Alters Herkommen ist im Lande selbst verleihen wollen; daß von Seite der königlichen Statthalter einer ehrsamen Landschaft eine Urkunde zugefer-tiget werde bis nächsten Gcorgitage, daß sie eine ehrsame Landschaft bei ihren Rechten und Freiheiten, Gewohnheiten und alten Herkommen bleiben lassen und dawider nicht dringen wollen, — welche Urkunde jedoch gegen Vollbringung der Pflicht einer ehrsamen Landschaft überantwortet werden solle; daß auch die Herren Commissarien in Macht ihrer Gewalt einer ehrsamen Landschaft gegen Vollbringung der Pflicht eine besondere Urkunde ansfertigen, und sich darin verschreiben, daß der Landschaft unterthänige Bewilligung »nd Gestattung, mit der Pflicht in Abwesenheit der Landesfürsten an ihren Freiheiten, Gebräuchen und alten Herkommen ohne allen Schaden und Nachtheil jetzt und in künftigen Zeiten seyn solle; daß die Kopien aller Briefe der königl. Majestät, des Erzherzogs Ferdinand, der königlichen Statthalter, Regenten und Räthe und der königlichen Commissarien, sowie sie einer ehrsamen Landschaft gegeben werden sollen, ehevor als eine Landschaft die Pflicht thut, ausge- 300 Geschichte der Steiermark richtet und gefertiget seyn müssen; daß endlich die Herren Commissarien die rechten Originalien ihrer Gewalt zustellen und in den Händen einer ehrsamen Landschaft bleiben lassen mögen. Werden die Herren Commissarien Alles bisher Bestimmte vollziehen: alsdann will auch eine ehrsame Landschaft königlicher Majestät und Ihres Bruders Begehr mit Erbhuldigung unterthäniglich geloben." Noch fügte die Landschaft die Bitte bei, „um gnädigen und günstigen Bescheid, zu was Zeit, an welchem Orte und in welcher Gestalt die Regierung aufgerichtet werden wolle, — und um gnädige Wendung und Versehung wegen des gräulichen Feindes des Türken." — Hierauf wurden den Herren Commissarien die Eidesformeln, so wohl die von ihnen selbst zu leistende, als auch diejenige, nach welcher die Landschaft ihren Schwur leisten werde, vorgelegt. Die königlichen Abgeordneten nahmen zu Folge ihrer Vollmachtsbriefe keinen Anstand, in die auf brieflichen Rechten und Freiheiten gegründeten Forderungen der Stände einzuwilligen. Die Unterhandlungen zwischen ihnen und dem ständischen Aus-schusse dauerten von Mittwoch bis Samstag, wo Alles zu Geschehende festgesetzt und zugleich alle gewünschten Verschreibungen und Kopien aller älteren Handvcsten des Landes, von den Jahren 1247, 1292, 1345, 1423, 1445, 1496 und insbesondere der goldenen Bulle des K. Maximilian I. Wien 20. Dezember 1493 übergeben worden sind; über welches Alles die besondere Urkunde der königlichen Commissarien besagte: „daß solch oben angezeigtes Bewilligen und Zugeben belangend, vorangezrigte Erbpflicht und Handlung tu Abwesenheit der römischen und hispanischen königlichen Majestät und derselben Bruder Ihrer Majestät und fürstlichen Gnaden zu besonderen unterthänigen Gefallen geschehen sehe, und daß ihnen dieses in künftigen Zeiten an ihren Freiheiten, Gebräuchen und alten Herkommen allerding unvergriffen und ohne allen Nachtheil und Schaden sein soll. Diese Urkunde wurde auch von allen Herren Commiffarieu eigenhändig mit Namen und Zunamen unterfertiget. — Am Sonntage Vormittag veranstaltete die ehrsame Landschaft zu des Kaisers Maximilians hochlöblicher Gedächtniß einen feierlichen Gottesdienst mit „Vigilien, Beleuchtungen, Aemternund „Messen, so viel man Priester gehaben mögen; und „unter dem Seelenamte ist der Herr Markgraf mit ') Erbhuldigung. P. 21—31. kom Jahre 1519—152t. 301 „den anderen Commissari e n, sammt denen von der „Landschaft zum Opfer gegangen, wie zu Solchem „gehört."') Am Montage vor Lichtmeffen waren die Stände um eilf Uhr be» schieden, sich im Landhause zu versammeln. Sie erhoben sich da zu an» beraumter Stunde und zogen hinauf in die landesfürstliche Burg, um da von den königlichen Commiffarien, im Namen der allergnädigsten und gnädigsten Erbherren und Landcsfürsten, Pflicht anzunehmen und entgegen die Erbhuldigung zu leisten. Um drei Uhr Nachmittag wurden die königlichen Commiffarien von dem Herrn Abt zu St. Lambrecht, Grafen Georg von Montfort, Kaspar von Stubenberg, Hanns von Reichenburg, Georg von Herberstein, Wilhelm Schrat, Lasla von Rattmannstorf und Wolfgang von Saurau in die Burg einbegleitet, in das Tanzhaus daselbst eingeführt, wo sie auf einer drei Stufen hohen, mit Tüchern über» hüllten Bühne ihren Stand einnahmen. Der Truchseß Georg Freiherr von Waldburg eröffncte das Begehren der Huldigung mit kurzer Anrede und ließ das Protokoll der bisherigen Verhandlungen, so wie alle Verschreibungen und Copicn feierlich ablesen, und begehrte dann nochmals die Erbhuldigung. Nun erwiderte diesem Begehren der Herr Landeshauptmann Sigmund von Dietrichstein, Freiherr,—: „Hochgeborner Fürst ! Wohlgeborne, Edle, Gestrenge, besonders liebe, geistige Herren und Freunde! Die ehrsame Landschaft ist wohl eingedenk Eurer Meinung in der Rede des Herrn Georg Truchseß von Waldburg. Die Landschaft hat nämlich die römische, hispanische königliche Majestät, auch derselben Bruder Erzherzogen Ferdinand u. s. w. von Stund an nach Absterben des K. Maximilian I., ausser ihrer Majestät Testament und letzten Willen, für ihre rechten, natürlichen Erdherren und Landesfürsten anerkannt, und sie ist nach ganz von Herzen begierig, und sie will nichts lieberer sehen, als derselben ihren allergnädigsten Erbherren und Landesfürsten persönliche Ankunft; und daß Ihre Majestät und fürstlichen Gnaden geruhten, Hofhaltung und Wohnung allhier zu halten. Weil aber große und wichtige Verhältnisse Sie daran verhindern: so trägt eine ehrsame Landschaft an Euerer fürstlichen Gnaden Liebe und Freundschaft besonderes gutes Wohlgefallen; und in so ferne Euer fürstlichen Gnaden Liebe und Freundschaft Willens sind, dieselben Artikel, welche Euer fürstlichen Gnaden in diesen Tagen vorgehalten, berathschlagt und i) Erbhuldigung. 27—41. 302 Geschichte der Steiermark „bewilligt worden sind, zu vollziehen, und insbesondere den Eid, wie er Euer fürstlichen Gnaden schriftlich angezeigt worden ist, zu leisten, auch die begehrte Verschreibung, wie die verlesen worden ist, zu fertigen, und dazu noch die anderen Copien aufzurichten und zu fertigen, alsdann, wie wohl die benannten unseren allerguädigsten und gnädigsten Erbherren und Landesfürsten persönliche Pflicht selbst leiblich hätten thun sollen, wie dieses einer Landschaft Freiheiten klarlich ausweisen, auch von einem Landessürsten auf den anderen bestätiget worden und also von Alten Herkommen ist; jedoch in Ansehung oben erzählter Ehehast, auch den mehrgenannten unserer allerguädigsten und gnädigsten Erbherren zu unterthänigen Gefallen, und wegen Eurer fürstlichen Gnaden Liebe und Freundschaft gnädiges und fleißiges Ansinnen, Begehren und Bitten, ist die gemeldete Landschaft doch, in Bedacht angezeigter Freiheiten, nicht aber aus Schulden, anböthig und willig, denselben unfern allergnädigsten und gnädigsten Erbherren und Landesfürsten die Erbhuldigung,wie Euer fürstlichen Gnaden begehren, Gehorsam zu thun, mit der Protestation, daß ihnen solcher ihr unterthäniger Gehorsam künftig an berührten ihren Freiheiten, alten Herkommen und Gebrauch unverletzlich, und ohne allen Schaden sein solle. Sie wollen sich auch damit der römischen, hispanischen, königlichen Majestät und derselben Bruder, Erzherzog Ferdinand in aller Unterthänigkeit und demüthigst empfohlen haben." Nachdem sich die königlichen Herren Commissarien erklärt hatten, zur Vollziehung solcher Artikel willig und erbiethig zu seyn: so las ihnen der Herr Landeshauptmann die folgende Eidesformel vor: „Durchlauchtiger, Hochgebor-ner Fürst und Herr, Herr Kasimir Markgraf zu Brandenburg, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, Röm. und Hispa», K. Majestät, unseres allergnä-sten Herrn oberster Feldhauptmanu, aller Ihrer Majestät und derselben Bruder Nieder- und Oberösterreichischen Länder gnädiger Herr, Wohl-geborne, Edle, Gestrenge Herren, Herr Hanns Freiherr zu Mörsburg und BeffortLandvogt in Elsaß, Georg Truchsäß, Freiherrzu Waldburg und Herr Simon von Pfürt, Ihrer königl.Majestät Räthe,besonders liebe Herren und Freunde! Nach Inhalt und Vermögen der Freiheiten einer ehrsamen Landschaft in Steter, werden Euer fürstlichen Gnaden und Gunst auf die abgelesenen Gewaltbriefe und in Kraft derselben anstatt und im Namen des Herrn, Herrn Karl, des römischen und hispanischen Königs und Ihrer Majestät Bruder des durchlauchtigsten Herrn Ferdinands, Beider Erzherzoge zu Oesterreich und Herzoge von Stetermark u. s. w. als Herrn und Landesfürsten daselbst in Steiermark, in ihrer Majestät und fürstlichen Gnaden Seelen einen körperlichen Eid schwören, allen Landleuten, Herren, Rittern und Knechten des Fürstenthumes Steiermark, daß unsere allergnädigsten und gnädigsten Herren dieselben Landleute, Herren, Ritter und Knechte, ihre Erben und Nachkommen bleiben lassen bei allen den Rechten, Freiheiten und guten Gewohnheiten, als von Alters Herkommen ist, und alle die Rechte, wie die Ihrer königlichen Majestät und fürstlichen Gnaden Vorvordern Briefe beweisen, in alleweg stets halten wollen, und dabei gänzlich bleiben lassen, auch dieselben Briefe zwischen jetzt und dem künftigen Martinitage mit Ihrer königlichen Majestät und fürstlichen Gnaden Briefen bestätigen wollen." Hierauf sprachen die königlichen Herren Commissarien mit emporgestreckten Finger» dem Herrn Landeshauptmann nachgesprochen und geschworen mit folgenden Worten: „Als uns jetzt vorgelesen worden ist, das schwören wir mit unserem körperlichen Eid, in Kraft der Gewalt, die wir dcshalben haben, im Namen und in die Seelen des allerdurchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Karl, römischen und hispanischen König, und Ihrer Majestät Bruder, des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Ferdinand, Beiden Erzherzogen zu Oesterreich und Herzogen in Steier, allen Landleuten daselbst in Steier stät, fest und unzerbrochen zu halten, treulich, ohne Gefahr, als dem bestimmten König Karl und Erzherzogen Ferdinand Gott helfe und alle Heiligen!" Gleich nach diesen Worten heischten die königlichen Commissarien von einer Landschaft den Eid und die Pflicht, und als sie sich dessen willig erklärt hatten, so las der Herr Georg Truchsäß und Freiherr von Waldbnrg den vorgeschriebenen Eid feierlich vor, und die vom Prälatenftande, nach ihrer Gewohnheit die rechte Hand auf die linke Brust gehalten, alle andern Herren aber die Schwör-finger cmporhaltend, sprachen und schworen den Worten nach, wie folgt: „Wir gemeine Landschaft von allen Ständen des Herzogthums Steier geloben und schwören den allerdurchlauchtigsten, großmächtigsten Fürsten und Herren, Herrn Karl, römischen und spanischen König und Ihrer Majestät Bruder, dem durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ferdinand, Beiden Erzherzogen zu Oesterreich und Herzogen in Steier u. s. w. als unseren allergnädigsten und gnädigsten rechten natürlichen Erblandessürsten und regierenden Herren in Steier, Ihrer Majestät und fürstlichen Gnaden Frommen zu fördern, und Ihrer Majestät und Gnaden Schaden zu wenden, auch getreu und gehorsam zu sein, als das von Alter mit Recht Herkommen ist, ungefähr- 304 Geschichte der Steiermark lich, als uns Gott helfe und alle Heiligen!"') Hierauf drückte der Truchsäß im Namen der Comissarien für solch' unterthänigen Gehorsam besonderen Dank und die Versicherung aus, eine ehrsame Landschaft deshalb bei königlicher Majestät und derselben Bruder mit dem Besten zu berühmen, ungezweifelt Ihre königliche Majestät und fürstlichen Gnaden werden Solches in allen Gnaden erkennen. Weiters bedeutete der Freiherr und Truchsäß Georg von Waldburg, daß der durchlauchtige Fürst, Herr Markgraf Kasimir und alle seine mitverwandten Comissarien bestätigen alle früher ihrer Pflicht entledigten Herren, den Herrn Landeshauptmani,, Landesverweser und alle andern Offiziere und Amtleute in ihren Aemtern und wollen sie von nun an neuerdings zur früheren Pflicht und Gelübd verbunden haben, daß sie alle und jeder insonders in allen Maß, wie vorher, seinem Amte treulich warten, und alles das handeln solle, was ein Jeder solcher seiner früheren Pflicht nach zu thun schuldig ist. Weil nun aber sowohl aus den schriftlichen als mündlichen Berichten der Abgeordneten nach Spanien und aus dem an die Landschaft ergangenen königlichen Abschied sich deutlich ergeben hatte, daß die Vor-. kehrungen der Landschaft nach dem Tode des Kaisers Maximilian am spanischen Hofe nicht am günstigsten angesehen, auch die Gesinnungen der Landschaft überhaupt verdächtiget worden sind, so ergriff der Landeshauptmann, Sigmund von Dietrichstein, diese feierliche Gelegenheit zur gründlichen Entschuldigung der Stadtschast und sagte: „Eine ehrsame „Landschaft hat ersehen, wie ein gemeiner Geruch und Geschrei nicht „allein in dem heiligen Reich, sondern auch in den Niederlanden und an „anderen Fürstenhöfen erhoben und Sr. Majestät und fürstlichen Gnaden „eingebildet worden ist, als hätten diese niederösterreichischen Länder nach „dem Tode des Kaisers Maximilian I. wider die dermahligen unseren „jungen Erbherren und Landesfürsten ein Bündniß geschlossen, sich aus „eigener Gewalt aller Regalien, Jurisdiktion, Acmter und desKammer-„gutes zu uuterwinden, und das alte Regiment zu Wien zu entsetzen und „zu verkehren. Dies ist auch wirklich aus der Antwort zu entnehmen, „welche den Abgeordneten in Spanien gegeben wurde, und geht sowohl „mir, als der gesammten Landschaft verletzend und beschwerend, sehr „zu Herzen. Der reinen Wahrheit zur Steuer diene Folgendes: Kurz ‘) Erbhuldigung, p. 27 — 28. 43 - 44. „vor seinem Ableben Hai mich Se. Majestät, Kaiser Maximilian durch „drei Schreiben zu sich erbethcn. Ich habe diesen Ruf zwar schleunig „Folge geleistet, jedoch auf der Reise schon die Nachricht vom Tode de» „Monarchen erhalten. Es schien mir daher am zweckmäßigsten zu seyn, „mich sogleich hieher in dies Fürstenthum und Land meiner Verwaltung „und Hauptmannschaft zu begeben, und mit und bei einer ehrsamen „Landschaft, welche ich in Folge einer, noch von weiland Ihrer Majestät „ausgegangenen Berufung bereits versammelt getroffen habe, fleißig und „getreulich zu berathschlagen, was nun nach diesem bedauernswerthen Fall „vorzunehmen und zu thun, und sowohl für die Erbherren und LandeS-„fürsten, als auch für Land und Leute das Nützlichste und Beste wäre „Nach mehrfacher Berathung hat mich nun die Landschaft ersucht, als „ein von weiland Sr. Majestät verordneter Landeshauptmann aller« „Massen, wie im Leben Sr. Majestät, noch in der Regierung zu bleiben. „Da ich mich zu Folge des von Sr. Majestät in mich gesetzten Ver-„trauens meiner Pflicht nicht habe entschlagen können, so habe ich auch „in die Bitte der Landschaft gewilliget, zugleich aber begehrt, mir als „einem jungen, unverständigen Mann in diesem vielleidigen Fall etliche „Landrälhe zuzuordnen, um mit mir was die Nothdurft erforderte, zu „berathen und zu handeln. Dies bewilligte die Landschaft und stellte die „Auswahl dieser Landräthe meinem Ermessen frei. Ich traf diese Wahl „aus einigen gewesenen Landräthen und anderen Räthen weiland Ihrer „Majestät; und diese wurden dann von der Landschaft mit angemessener „Vollmacht ausgestattet, für unfern gnädigsten Erbherrn und LandeS-„fürsten alles zu handeln, das hinterlassene Kammergut zu verwahren „und zu verarrcstiren bis auf weitere Befehle und Ankunft Ihrer königlichen Majestät und fürstlichen Gnaden. —Bei einemjnochmals wieder „einbrrufenen Landtag ist ein vermehrter Ausschuß von 24 trefflichen „Personen und Landleuten auf mein Begehren erkießt worden, um mit „deren Rath das zu handeln, was mir und den erstbenannten Mitver-„ordneten zu schwer fallen dürste. Wir haben dann einige besondere Her« „ren zur Versammlung der Gesandten der übrigen niederösterreichischen „Länder nach Bruck an der Mur — mit Instruktion und Credenz abge« „ordnet, allein nur zu gemeinsamen Berathung dessen, was für unsere „Erbherren und Landesfürsten, Lande und Leute am nützlichsten zu ge« „schehen habe, vorzüglich zur gemeinsamen Vertheidigung der Länder bei „allfälligen Angriff von Gläubigen oder Ungläubigen, damit dieselben „unseren Erbherren und LandeSsürsten und dem Hause Oesterreich ungeschmälert erhalten werden möchten; writers auch zur Abfertigung einer Geschichte der Steiermark, — VH Bd. 20 306 Geschichte der Steiermark „Bothschast aller niederösterreichischen Länder an die Erbherren und San« „desfürsten. Und dies ist alles getreuer und guter Meinung, und aus „keinem andern Grunde geschehen. Aus dem darüber aufgerichteten Li-„bell, welcher hier auch übergeben wird, kann man sich der teilten Wahrheit dessen überzeugen; und es ist durchaus kein Bündniß wider unsere „Erbfürsten traktirt und beschlossen worden. Es ist auch dieses Aktenstück „unmittelbar nach dem Beschlüsse denen zugefertigt worden, welche von „des alten Regiments Partei und in Neustadt versammelt gewesen sind. „Die Landschaft hat sich weiters weder der Regalien, noch einer geistli-„chen oder weltlichen Lehenschaft unterstanden, und alle Gefällen sind „allein nur Sr. Majestät Beamteten überantwortet worden. Ungeachtet „dringender Fälle hat man sich auch sonst des Blutgerichtes nicht unter* „fangen, so daß dermalen int Lande über 300 Uebelthäter gefänglich in» „liegen. Hat Jemand diesem ungeachtet dagegen gehandelt, so ist dieses „der Landschaft unbewußt, und die Betreffenden werden es seiner Zeit „wohl zu verantworten wissen. Auch alle übrige Jurisdiction hat man „seither unberührt gelassen, außer was zur Verhütung mehrerer Aufruhr „im Lande und zur Aufcechthaltung guter Einigkeit unerläßlich nöthig „gewesen ist; und alles Uebrige hat man bis auf das nächste Landrecht „verschoben; ungeachtet ich in Folge des besonderen, bald nach dem „Hinfcheiden des K. Maximilian 1 von Sr. Majestät erhaltenen Be-„fehles mit vollem Rechte hätten handeln können und sollen, und was „ich nur, ans Besorgniß, wider einer ehrsamen Landschaft Freiheiten zu „handeln, unterlassen habe, weil Se. Majestät deroselben Bruder einer „ehrsamen Landschaft noch nicht geschworen, und auch diese ihre Erb-„pflicht noch nicht gethan hatte. Hinsichtlich des Kammergutes hat eine „ehrsame Landschaft nach dem Tode des K. Maximilian sogleich alle „Amtleute vorgefordert und sie zu königlicher Majestät und deren Bru-„ders, Erzherzog Ferdinands Hand, bis auf weiteren Befehl in Pflicht „genommen, und die Remanenzen arrestirt; wie sich dies wohl Nieman-„den besser als Ihrer Majestät getreuen Landschaft und mir als Landes-„hauptmanne gebührt hatte. Weder eine ehrsame Landschaft, noch ich, „haben daher dabei einigen Nutzen und Genuß gesucht, sondern wir hät-„ten es vielmehr lieber gesehen, daß Ihrer Majestät Amtleute sich selbst „zu solcher Pflicht erboten hätten. Man hat aber auch — auf die erste „mißbilligende königliche Zuschrift an eine ehrsame Landschaft — alle „diese Amtleute der gethanenen Pflicht und Gelübde sogleich wieder „entlediget und losgelaffen; ja man würde alles schon früher gethan ha-„ben. wenn nur Jemand mit königlicher Gewalt und Vollmacht gekom- „men wäre, um ja auch den geringsten Verdacht von Eigennützen ferne „zu halten. Ich lege hier zugleich ein vom Herrn Vizedom errichtetes „Verzeichniß aller Gefälle und Ausgaben seit dem Tode des K. Maxi« „milian zur eigenen Ueberzeugung vor, woraus erhellet, daß für die Re-„gierungsausgaben ungefähr 658 Gulden Rheinisch aufgewendet, das „Uebrige Mehrere aber von der Landschaft ist dargegeben worden, „ungeachtet Se. Majestät und deroselben Bruder dasselbe zu leisten „schuldig gewesen wären. Und sollte die geschehene Aufgabe Sr. Maje« „stat zu beschwerlich fallen, so ist die Landschaft bereit, das Ganze auf „sich zu nehmen und zu bezahlen. Auch bin ich überzeugt, daß, wofern „solche Aemter in andern Händen gewesen wären, in dieser Zeit auf eine „Person mehr, als auf die ganze Regierung aufgegangen wäre. Niemals „ist es wider einer ehrsamen Landschaft Gemüth und Denken in Allem „und Jedem gewesen, wider ihre natürlichen Erbherren und Landesfür« „sten zu handeln, sondern sich stets nur als gehorsame, getreue und „fromme Landleute ungesparten Leibes und Gutes zu bezeigen, wie denn „auch die vollbrachte Erbhuldigung dies genüglich darthut; und ich und „eine ehrsame Landschaft hegen die unterthänige Zuversicht, daß, wenn „dies alles mit gutem Grunde wird berichtet scyn, Ihre Majestät und „fürstlichen Gnaden werden es sonder Zweifel mit gnädiger Meinung „und mit Wohlgefallen anfnehmen. — Den üblen Geruch betreffend, „als hätte eine ehrsame Landschaft das alte Regiment abgesetzt und ver-„kehrt, daran geschieht ihnen allen großes Unrecht. Das hier vorgelegte „Schreiben des gedachten Regimentes an die Landschaft widerlegt klar und „bestimmt diesen grundfalschen Anwurf. Wahr ist, daß dieses Regiment „mancherlei Befehle hat ergehen lassen und die Landschaft annehmen „wollen; allein mir, als Landeshauptmann, hat es nicht gebührt, diese „zu vollziehen, weil weiland Se. Majestät K. Maximilian ausdrücklich „wollte, daß ich auf dies Regiment keinerlei Rücksicht haben und dem« „selben auf einige Weise verpflichtet sehn sollte; wie dies aus der mir, „der Hauptmannschaft, zugestellten Majestätsverschreibung klar erhellet; „vermöge welcher ich allein nur Sr. Majestät und derselben Erben, mei« „nen allergnädigsten und gnädigen Herren, und sonst Niemandem, »er« „schrieben und verpflichtet bin; und in schwierigeren Gegenständen Jh« „rer Majestät Landräthe und Landleute beiziehcn und nach deren Rath „handeln sollte; und was darüber noch wichtiger und schwerer wäre, „sollte ich stets an Se. Majestät selbst gelangen lassen. Es rührt aber „auch ein anderes Schreiben dieses Regimentes von Stadtsteier her „daß dasselbe mehr in Appellationssachen, als mit denen von Steter« 20* 308 Geschichte der Steiermark „mark zu handeln gehabt habe; daher haben weder eine Landschaft noch „ich einigerlei Schreiben und Befehle dieses Regimentes in Bedacht unserer Pflicht nicht wohl annehmen können; und Se. Majestät haben „auch deshalb sowohl der Landschaft, als auch mir absonderlich zuge-„schrieben. Es ist daher sowohl der ehrsamen Landschaft des Fürstenthu« „mes Steiermark, meiner Verwaltung, und meine eigene hochfleißige „Bitte, man möge fürderhin obenangezeigtem unwahrhaftem Gerüchte „aus den angeführten redlichen Gründen weiters keinen Glauben bei« „messen, sondern uns gegen Jedermann gnädig und fteundlich verthei-„digen, und diese unsere wahrhafte Vertheidigung an die fürstlichen Erb« „Herren, ihre Statthalter, Regenten und Rä the des obersten Regimentes „mit bestem Fuge zu geeigneter Zeit gelangen lassen, eine ehrsame Land« „schüft und mich Ihrer königlichen Majestät und fürstlichen Gnaden, un« „fern Erbherren und Landesfürsten unterthänig empfehlen; indem wir „Beide öffentlich gegen solche falsche Beschuldigung protestiren und ge« „gen Jedermann uns darüber so zu verantworten bereit seyn wollen, „daß Jedermann unsere Unschuld, und daß uns Unrecht geschehen sey, „erkennen soll." * *) Nach dieser Rede übergab der Herr Landeshauptmann zugleich den Herren königlichen Commissarien eine Abschrift des Brucker-Libelles vom Sonntage Oculi 1519, und die Auszüge aus sechs Schreiben des Regimentes zu Neustadt an die steiermärkische Landschaft — als Beweise einiger Punkte der vorstehenden Rede 2), Der Herr Truchsäß von Waldburg äußerte sodann im Namen der Herren Commissarssn: „Sie „hätten die Entschuldigung des Herrn Landeshauptmanns fast gern »er« „nommen, und werden Sr. Majestät und fürstlichen Gnaden genauen „Bericht darüber erstatten, womit dieselben ganz wohl zufrieden seyn „und daran gnädiges und gutes Gefallen tragen werden." Und damit aber dieses desto gründlicher geschehen könne, erbaten sie sich eine Abschrift dieser Entschuldigungsrede, was auch sogleich erfüllt worden ist. — Hierauf begaben sich die königlichen Commiffarien, sammt den Herren Landesständen, unter Trompettenblasen in die St. Egydenkirche der Stadtpfarre und wohnten einem feierlichen Te Deum laudamus bei. — Nachher hat der Herr Landeshauptmann die königlichen Herren Commissarien und die übrigen Fürsten und Herren und mehrere von der *) Erbhuldigung, p. 45—52. *) Erbhuldigung, p. 52-63. vom Jahre 1519—1521 309 Landschaft zu sich in die Burg geladen und daselbst einen Tanz, auch darnach das Nachtmahl und ein ehrlich Banket gehalten * *). Vom Jahre 1520 haben wir folgende die Steiermark betreffenden Regierungshandlungen des K. Karl V. Am 19. September 1520 bestätigte er die alten Handvesten der Stadt Fürstenfeld mit dem Beisatze, daß die dortigen Bürger ihre ungarischen Bauweine ungehindert in die Stadt bringen und damit freien Verkehr treiben dürfen 2). Zu Köln am 10. November übertrug er seinem Kanzleischreiber Ruprecht Zeller die Mautheinnehmersstelle, und dem Peter Ublinger zum Ersätze der harten Gefängniß, welche er in Portenau und Venedig hatte erdulden müssen, das Amt eines Gegenschreibers an derselben Mauth zu Leoben3). >) Erbhuldigung, p. 44—45. *) Joann. Ui!. »> K. k. ®u6. Registratur. Iii. Zeitraum: 1521—1558. Vom Regierung«-Antritte Ferdinands I. dis zur förmlichen Rebernahme der deutschen Kaiserwürde durch denselben. 8ki»i?cheAbtretung 23. Oktober 1520 empfing K. Karl V. die der n. S. Länder an deutsche Kaiserkrone ill Aachen, wobei als Abgeord» Ferdinand i. nete der steierischen Landschaft der Landesverweser Leonhard von Harrach, Wilhelm Schrat und Balthasar Gleintzrr anwesend waren. Diese Herren erhielten einen Majestätsbrief mit der Bestätigung der Rechte und Freiheiten der Steiermark nach den darin wörtlich aufgenommenen Briefen K. Friedrichs IV. vom I. 1445, Maximilians I. vom I. 1496 und H. Albrechts II. vom I. 1345 * 1). Schon am 4. November 1520 hatte er in einer Urkunde die Erklärung gefertiget, der letztwilligen Anordnung des K. Maximilian I. gemäß, die fünfHerzogthümer der n. ö. Länder, mit Görz, Triest, Istrien, Tyrol, den Vorlanden und Elsaß, so wie sie sind, als ein vereinigtes Königreich seinem Bruder Ferdinand zu alleinigem Erbbcfltze (proportione hereditaria) und zu selbstständiger Verwaltung zu übergeben. Er ver. sicherte dessen die Stände der Länder auf dem Reichstage zu WormS, und entband Alle des Eides der Treue und des Gehorsams nach dem Inhalte der zu Worms und zu Brüssel am 24. und 29. April 1521, 30. Jänner, 7. und 15. Februar und 18. Marz 1522, und zu Madrid am 6. und 15. Februar 1525 gefertigten Urkunden 2). Der Erzherzog Ferdinand I. kam nun als selbstständiger Herr und Regent der n. ö. Länder am 25. Mai 1521 nach Linz und feierte mit 0 Schrötter. Abhandl. V. p. 199-205. Buchholz. Geschichte fi. Ferdinands L I. 154—160. ■*) Nach einem lantsch. Formalienbuche vom Jahre 1554. vom Jahre 1521 — 1558. 311 großer Pracht seine Verehelichung mit der königlichen Prinzessin Anna von Ungarn. Von Linz begab er sich mit seiner Gemahlin nach Steiermark und zog am 2. Juli 1521 feierlich in Grätz ein; nachdem früher schon Abschriften der ebengedacbten Urkunden den Sländen mitgetheilt und auch alle Bewohner der Steiermark von der, dem K. Karl V. geleisteten Eidespflicht nach aller Form freigesprochen worden waren, mit der Weisung, nunmehr nur allein dem Erzherzoge Ferdinand diese Erbpacht zu leisten. Ganz nach der oben beschriebenen Weise leistete der neue Landesherr, Erzherzog Ferdinand, seinen Schwur und die Landschaft entgegnet« mit dem ihrigen wörtlich, nach den altherkömmlichen Eidesformeln, worauf der Landesfürst noch insbesondere gelobte, die Bestätigung der Landesrechte und Freiheiten binnen vierzehn Tagen zu fertigen. Von der Huldigung weg zog man geradezu unter Trcmpettenschall in die Psarr, kirche zum Lobe Gottes und Gebete, der Allmächtige wolle, daß die fürstliche Durchlaucht sammt ihren Landen und Leuten in gutem Frieden in Ruhe und Einigkeit, und von allem Widerwärtigen unbedrängt bleiben ‘). - Seine erste Anwesenheit im Lande und zu Grätz verewigte Erzherzog Ferdinand durch Fertigung vieler Urkunden. Am 14. Juli zu Grätz bestätigte er die Stiftungsbriefe von Pöllau, insonderheit die Urkunde de« K. Maximilian I. vom Jahre 1516 2), und am 3. August alle alten Handvcsten der Stadt Voitsberg3). Am 6. August befahl er dem San* * deshauptmanne, Sigmund Freiherrn von Dictrichstein, und dem Vize-dom Leonhard von Ernau, die Bewohner des Marktes Tüffer bei ihren alten Freiheiten zu schützen 4). Gleiche Bestätigungbricfe fertigte er zu Grätz am 6., 23. und 26. August für Neumarkt, Feldbach und Rottenmann 5). Am 29. August bestätigte er den Bewohnern von Jnnerberg des Eisenerzes die alten Rechte freier Wahl eines Rathes und Richters aus ihrer Mitte, drei Markttage in der Woche und ihr altherkömmliches Ortswappen, und ebenso dem Orte Wildon einen Wochenmarkttag und zwei Jahrmärktefi). Am 10. October zu Grätz siegelte er den Befehl, daß das hüttcnbergische Eisen, welchem der Verkehr nach Krain, in die <) Erbhuldigung, p. 63—65. ») Poll. Urk. ») Scann. Urk. *) Wartinger. Privil, von Tüffer. p. 27 ») Joann. Urk. •) Scann. Urk. 312 Geschichte der Steiermark windische March und nach Italien zugewiesen war, nicht andere Ausgangs. Wege, nach Pettau oder gar rückwärts herauf in die Steiermark nehme; daß die Leobner darauf streng zu achten haben und alles böse Waldeisen coufisciren sollen *). Am 8. November in Grätz fertigte er zwei Briefe für die Stadt Cilli mit Bestätigung aller alten Handvesten, vorzüglich der maximilianischen Urkunde vom 8. December 1493, und des alten Niederlagsrechtes * 2). Gleiche Bestätigungsbriefe und zwei Jahrmärkte erhielt am 14. November der Markt Pirchenfeld; endlich wurden der Stadt Bruck an der Mur am 15. November zu Grätz alle ihre Privilegienbriefe von den Landesfürsten, Rudolf IV., Albrecht HL, Wilhelm, K. Friedrich IV,, Grätz 24. März 1441, und K. Max L 10, December 1493 3 4) erneuert. K. Maximilian I. hatte, Wien am 12. September 1517, der Stadt Leoben einen Wochenmarkt auf jeden Montag, und einen Jahrmarkt auf den Matthäustag gegeben. Auf Bitten dieser Stadt überlegte Erzherzog Ferdinand I., Grätz am 26. November 1521, diesen Jahrmarkt auf den Andreastag und den Wochenmarkt aus den Samstag— mit fürstlicher Freiung ^). Endlich am 3. December zu Grätz bestätigte der Erzherzog für den Markt Wernsee die alten Marktfreihei» ten und den Kirchtag, am Sonntage nach Kreuzerfindung und Michaelis, und überlegte den letzteren auf den Sonntag nach Maria-Himmelfahrt 5). Auch die Landesvertheidigung gegen die Türken schien Erzh. Ferdinand I. mit den Ständen besprochen, und die Befestigung einiger Städte, wie Marburgs, durch die Robot des Landvolkes angeordnet zu haben. Die Herrschaft und Burg Strechau war bisher im Pfandbefltze des Sebastian Aigl von Lind; dieser trat sie um 11.000 Gulden Lösung ab an den Ritter Hanns Herzheimer mit kaiserlicher Bewilligung, und von diesem löste alles an fich Ruprecht von Mosheim, Doctor beider Rechten und dessen Brüder, Barthlmä und Jakob — nach Inhalt der landesfürstlichen Bewilligungs- und der Kaufsbriefe, Worms 9. und 28. Jänner 15216). — Am 25. Februar und am 10. April 1521 *) Ioann. Htf. *) Joann. Urk. *) Wartinger p. 58. 4) Joann. Urk. •) Joann. Urk. •) K. k. G. R. vom Jahre 1521—1558. 313 wurden Christof Braunfalk zum Verweser und Christof Plundl zum Gegenschreiber am Hallamte zu Aussee bestellt J). Zu Grätz am 11. Juli bekam Michael Meichsner, nach Wolfgang vom Graben, den Tabor und das Schachenamt zu Radkersburg bestandweise auf 4 Jahre (jährlich um 500 Gulden). Zu Grätz am 13. Juli wurde Ulrich Leißer, zur Belohnung wesentlicher Dienste am landesfürstlichen Hofe und bei der Artillerie im Kriege, zum Zengmeister der n. ö. Länder bestellt, mit dem Pssegamte des Schlosses, Landgerichtes, Bauhofes n. s. w. Wildon auf sechs Jahre, so wie dieses Letztere bisher Christof Gloyacher innegehabt hatte. Der Thomas Wenger wurde zu Grätz am 14. Juli in dem, ihm vom K. Maximilian I. schon anvertrauten, Marchfutteramte mit einem Jahresgehalt von 100 Gulden bestätigt, und am 17. August Kaspar Schmid zum Zeugwarth am Törl wegen seiner taugen Dienste mit 52 Gulden Jahresgehalt ernannt. — Am 9. August wurde dem Wilhelm von Lamberg, Herrn zu Saustein, für ein Darlehen von 10.000 Gulden auf Lebenslang der Pfandbesttz des Schlosses und der Herrschaft Schmiernberg verschrieben i) 2). Am 2Ü. August 1521 erlaubte Wilhelm Freiherr zu Rogendorf und Mollnburg, Burggraf zu Steier, einem Wiener Bürger, Barthlmä Trodl, einen kleinen Zainhammer in der Lauffach, auf der sogenannten Keßlau, in einem großen Wallaschhammer umzubauen — ohne Nachtheil jedoch der übrigen Hämmer daselbst3). Am 4. October bekam Heinrich von Trauppitz die Bestätigung im Pfandbesitze der Pflege und des Schlosses Pfannberg mit Ort und Gericht, und die Fischarche auf der Mur bei Oberfrohnleiten, sammt 200 Gulden Burghuth und gegen Wiederlösung. — Am 10. October erhielt HannS Gerhab von Hohenburg das Gejaidhaus Tobl, gegen Verzichtung auf eine bisher genossene landesfürstliche Pension — auf Lebenlang; welches Forstmeisteramt und Schloß Tobl er dann an Leonhard Steinböck für das Schloß, Urbar und Burghut Vasoldsberg abgetreten hat 4). Am 24. October ward dem Paul Aigl bewilligt, Schloß, Pflege und Urbar zu Neumarkt um die Pfandsumme von 1100 Gulden vom Rudolf Trauner abzulösen; und am 20. November bekam Lorenz Hattinger, kaiser- i) K. k. G. R. ») K. f. G. R. -) K. f. ©• R. «) K. k. @. R. Sl 4 Geschichte der Steiermark sicher Forstmeister in Obersteier den Judenburger Thurm, genannt die Burg, in der Stadt zur Behausung *). Das Salzwesen in Aussee hatte schon K. Maximilian I. untersuchen lassen und in einem eigenen Libelle die Weisungen und Ordnung für alle Arbeiten daselbst im Berge, in Wäldern und in den Sudgebäuden. Dcmungeachtet aber walteten sowohl bei den Arbeitern, als den Beamten daselbst unaufhörliche Betrügereien, welche durch altes Herkommen entschuldigt sein wollten, aber den Kammergefällen in Aussee und Hallstadt bedeutenden Eintrag thaten. Die Klagen darüber kamen auch zu Erzherzog Ferdinand I. und bewogen ihn, eine neue Untersuchung in Aussce pflegen und bessere Anordnungen fcststellen zu lassen. Die Commissarien waren: Hanns Herr zu Schärfenberg, Hanns Hoff-mann zum Grünbüchl, landesfürstliche Räthe; Hanns Haug zum Secstein, fürstlicher Rath, Amtsmann und Forstmeister beider Eisenerzte, Johann 3ott, kaiserlicher Salzmüyr zu Hall im Jnnthale, Kaspar Hoynel, Bergmeister daselbst und Michael Achleuter, Bürger zu Wells. Nachdem diese Herren persönliche Einsicht vom ganzen Salzwesen in Aussee genommen halten, errichteten sie ein neues Libell am Freitage nach Michaelis 1521, worin folgendes Wesentliche festgesetzt wurde: allen Pfannhausleuten, Pfannmeistern, Ornern, Bauern, Einscharrern, guter» tragern, Wöchnern, Samstaghütern, Koltragern, Zustürzern, Wasscrhü» tern, Widtragern und Dörrern — sollen von jeder Zeit Salz, so bei beiden Pfannen gesotten wird, wöchentlich 18 Pfennige Besserung gegeben und einem Jeden nachVerhältniß seiner Arbeit billig zügetheilt werden. Des Bergmeisters, bisher zu geringer, Sold wird auf ein Pfund Pfennige wöchentlich erhöht, der des Mautners von 52 Pfunde auf 100 Pfunde Pfennige, und jener des Gegenschreibers von 32 auf 62 Pfund Pfennige. Um alle Betrügereien, Irrungen und Streitigkeiten über die Ablieferung des Salzes von den Dörrern an den Mauthner ab» zuthun, sollen eigene Zetteln von den Dörrern den Salzsaumern gegeben, von diesen die Ablieferung und von dem Mauthner der Empfang darauf sogleich angezeigt und solle den Dörrern wieder zugestcllt werden. Beide Verweser sollen in Allem gemeinsam handeln, und zu der Einen Kasse Jeder einen Schlüssel haben. Alle Zahlung hat auf dem Amtshause zu geschehen und muß sogleich dort verbucht werden. Des Gegenschreibers Gehalt wird auf 75 Gulden jährlich erhöht. ') K. r. ®. R. vom Jahre 1521—1568. 315 Zu Folge Berathung mit Bergmeister, Schaffer, Eisenhauer und anderen de« Wesens verständigen Männern, soll der Bau auf dem Steinberg, und daselbst am Schaffrecht, Durschlag oder Eisenhenerbau, Horzenhammeibau, Khellsenbau, — auf dem Mosberg und daselbst am Gestellbaue, Hausen-, Schärfenberg-Bau und am Großgfall, — auf dem Ahornsberge und dort am HoffmannS-bau, Achleutenbau und Pleidlbau, — auf dem Huebmer-Schaffricht und dort am Praunfalkbau und am Tobenburg — von verständigen Leuten neu verschint und dem Amtmann zu Gmunden, dem Hofschreiber, Bergmeister und Bergschaffer, verständigen Bergleuten zu Aussee und von anderen Orten her zur Einsicht vorgelegt, und mit Bergleichung der alten Reformationen und Rathschläge wohl erwogen werden, was zur Erweiterung und Vervollkommnung des Baues an den drei Salzbergen festgesetzt und ausgeführt werden solle. Wegen den Brüchen und Gefällen an den Wehrwerken am Ahornsberg und Mosberg ist vorsichtige Sorgfalt anzuwenden. Der Michelhallberg gibt sehr gute Hoffnung und ist durch den Verweser Ulrich Storch mit Rath der Bergmeistcr und Eisenhauer wohl gebaut worden. Nirgends aber dürfen, um jede Gefahr und Beeinträchtigung des Salzstedens hintanzuhalten, die Werke so nahe an einander, wie bis-her aufgerichtet werden. Die Wälder betreffend, fand man beim örtlichen Beschaue, daß auch hier die alten Libelle und Reformationen gar nicht gehalten werden. Künftighin soll in Gehölzen auf das Rächet und nicht mehr auf den Taglohn gearbeitet werden. Eine neue Commission, Sigmund Baumgartner, Waldmeister in Steier, mit zwei Fürdingern aus Eisenerz und von den Holzrcchen zu Leoben, mit den Verwesern und Holtzmcistern sollen alle Wälder des Salinenwesens besichtigen, und ihre Vorschläge, zur besseren Holzschlägerung, Bringung und zur Hegung der Wälder, schriftlich dem landesfürsilichen Regimente und den Verwesern vorlcge». Mit vorzüglichem Fleiße sollen die Holzungen auf dem Kopp bei Aussee gehegt werden. — Alle nun, Verweser, Mauthner, Gegcnschreiber, Bergmeister, Schaffner, Eisenhauer, Holzmcister, Holzleute, Pfannenmeister, Phießel, Schreiber und alle anderen Arbeiter beim Salzsieden in Aussec, zu Berg, Holz, Pfann-hauß, oder in anderen Wegen — sind an die Satzungen der alten Reformation und dieses Llbelles strenge verpflichtet; Dawiderhandelnde sollen bestraft und Betrüger, gleich anderen Uebelthätern, dem Landesgerichte zu Wolkenstein überantwortet werden. Dieses Libell wurde 316 Geschichte der Steiermark der erzherzoglichen Regierung vorgelegt, daraus und aus anderen Beschlüssen eine neue Ordnung für das Hallamt in Auffee errichtet, bestätiget und im October 1523 zur allgemeinen Richtschnur bekannt gegeben, worin über alle auf das Salinenwesen bezüglichen Gegenstände, Sudarbeiter und ihre Entlohnung, Gebäude, Ausgaben und Zahlungen, Beinützungen, Unslicht, Lichter, Eisenkammer, Salzabgabe, Sieden bei den Pfannen, Uebersud, Pfannen, Pfannmeister, Schrcken-, Spatt-, Salz-, Grafach- und andere Kernsteine, Sterrstein oder Stamner, Laabstuben und Laabschöpfen, Ausschlagen der Feuerstücke, Wasserstuben, Salzabgabe an den Mauthner, Aufhaber, Mauth-ner, Wege und Straßen um Aussee umher, Feuerficherheit, Kaufund Handlungsbetrieb der Amtleute, Arbeiten in den Salzbergen, die ledernen und hänfenen Seile, die Schöpfer, Säuberer, Rüster, gemeine Tagwerker, Arbeiterbezahlung, Beschau des Salzberges, Bergmeister, Wälder und Holzungen — die gemessensten Anordnungen enthalten sind. Steiermärkische Angelkgenheiten. - Zu Anfang dieses Jahres ward der Familie Her-Salzburger Synode. berstein eine ganz besondere Auszeichnung zu Theil. Stffif/unUg" Unb Zu Gent am 4. Jänner 1522 belohnte K. Karl V. die besonderen Verdienste dieser Edelherren, insbesondere Bernhar-dins II. von Herberstein in den Kriegen gegen die Türken, Ungarn und Venetianer, und ertheilte ihnen das Recht, von nun an ihrem Familienwappen das erzherzoglich österreichische und das königlich kastilische Wappen einzuverleiben, sammt den Bildnissen des Königs von Spanien und des Czars aller Reussen als Helmschmuck?) Noch in der ersten Zeit des JahreS 1522 verweilte Erzherzog Ferdinand I. in der Steiermark. Auf dringliche Klagen der Wildoner erneuerte er am 28. Februar das alte Verbot alles Verkaufes, Handels und aller Handwerkfchaften durch die Bauern eine halbe Meile um Wil« don umher?) Zu Grätz am 11. März bestätigte er alle alten Handvesten der Stadt Knittelfeld, insbesondere das alleinige Schankrecht eine Meile Weges umher, am 30. März alle alten Briefe und Rechte des Ortes Mürzzuschlag, und am 26. März zu Grätz alle ') Kumar. II. 20. HI. 160—161. *) Joann. Urk. vom Jahre 1521—1558. 317 Rechte und Handelsfreiheiten de» Marktes Stainz. ‘) Aus der Steiermark begab sich Erzherzog Ferdinand I. nach Deutschland, kam von Nürnberg her unvermuthet in Oesterreich und am 12. Juni in der Neustadt an, und ließ dort strenges Gericht halten über die, im Jahre 1519 eigenmächtig eingesetzte Regierung, der ständischen Rebellen, deren Häuptlinge, Hanns von Pucheim, Eitzinger und Doctor Kopinitz am 19. April mit dem Tode bestraft wurden?) Dann begab sich Ferdinand I. nach Linz und von dort wieder in das Reich, nachdem er zu Neustadt noch am 30. September alle Rechte und Freiheiten der Stadt, Leoben nach Inhalt des maximilianischen Diplomes, bestätiget hatte?) Am 9. Dezember aber finden wir ihn wieder in der Neustadt, wo er die alten Handvesten und Rechte der Stadt Hartberg bestätigte unter Mitfertigung der Ritter Wilhelm Jörger, Harrach und Sigmund von Herberstein?) Zu Folge einer allgemeinen Anordnung trat eine eigene landesfürstliche Commission zur Untersuchung und Regulirung des lan-desfürstlichen Kammergutes in den N. Oe. Ländern ins Leben?) Nun ward auch, Grätz 17. März, in Steiermark Lukas Greisser als landesfürstlicher Ueberreiter de« Ausseer Salzes und des Leobnischen Eisens bestellt — mit eigener Instruction, auf die Straßenräuber strenges Aufsehen zu halten, damit Land und Leute sicher seien, — und Georg Neuhofer als landesfürstlicher Fischmeister in Steiermark eingesetzt — unter Fertigung des Ritters Hanns Haug, kaiserlichen Rathes und Amtmannes in Eisenerz?) Am 27. Mai erhielt Wolfgang Graßwein, als Nachfolger der Ritters Leonhard von Ernau, fein Anstellungsdekret als landesfürstlicher Vizedom in Steier, und zur Belohnung treuer Dienste, zum lebenslangen Genüsse das Schloß Meidberg in Hegau, welches er jedoch gegen einen jährlichen Gehalt von 300 Gulden, von den Aemtern in Vordern- und Hinterberg der Eisenerze bei Leoben zu erheben, an K. Karl V. abtrat?) Am ') Joann. Urk. *) Buchholz I. p. 161. *) Joann. Urk. 4) Joann. Urk. *) Hammer. Kleßl. I. Beilage 9. «) K. k. G. R. ») K. f. G. R. 318 Geschichte der Steiermark 22. August wurde dem Abte Ulrich zu St. Paul im Lavantthale das Schloß, Urbar und Landgericht Marnberg übergeben.') Zu Ende des Monates Mai hatte der Salzburger Erzbischof, Matthäus, Cardinalpriester S. Angeli, Bischof zu Gurk und apostolischer Legat eine Synode seines Metropolitanklerus zu Mülldorf gehalten, Man sprach cs dabei unumwunden aus, daß der, die höchste Gefahr drohende Schwindel der Zeiten allein durch die Verderbniß der Kirchenzucht entstanden sei. In den allgemeinen Anordnungen für den Klerus entwarf man auch ein gräuliches Bild von der völligen Entartung und Unwissenheit der gesummten Geistlichkeit, und erklärte die allgemeine Ueberzeugung, daß nur durch eine vollendete Besserung des Klerus noch geholfen werden könne?) Der Kardinal-Erzbischof wendete sich auch an den Erzherzog Ferdinand L mit der Bitte, daß er nicht nur die Bekanntmachung des Mandates, weil es blos die Verbesserung des Klerus beabsichtige, und nichts enthielte, was den landesherrlichen Rechten zuwider wäre, in feinen Ländern zu gestatten, sondern, nach dem Beispiele des Kaisers zur Ausführung eines so heilsamen Werkes hilfreiche Hand bieten möchte. — Der Erfolg dieser Zuschrift ist jedoch nicht bekannt?) Zugleich wurde die Gefahr vor den Türken immer drohender und daher ein allgemeiner Befehl zur Rüstung dagegen erlassen: Von 100 Pferden Herrngülte soll ein reisiges Pferd, von 9 ansässigen Bürgern der zehnte Mann gestellt und erhalten, jeder Rittermässige von den Viertl-meistern des Landes zur Rüstungsleistung taxirt werden; Klöster und Pfarren sollen Wagen liefern und Spanndienste leisten; von Jedem soll der hundertste Pfennig eingezahlt, alle Absent- und Annatengelder sollen gegen die Türken verwendet, alle Schätze und Kleinodien der Kirchen, Stifte und Klöster beschrieben und im Nothfalle hergenommen werden. Ein allgemeines Aufgebot wurde berufen und die Befestigung der Grenzen an allen gefährlichen Stellen ernstlich anbefohlen?) >) K. k. G. 91. *) Dalham. p. 281—287. *) Zauners Chronik. IV. 349-350. 4) Die Molker Chronik setzt diese allgemeine Steuer in das Jahr 1623. Im Jahre 1523 verweilte Erzherzog Ferdinand I. Z->hr ra. «vzh», größtenteils in der Neustadt. Am 14. März, 18., und 22. Mai und am 20. Juni fertigte er daselbst Angelegenheiten. Bestätigungsbriefe der althandvestlichen Rechte und Freiheiten von Fürstenseld, Anger, Vorau und Vordernberg?) Am 9. September bestellte er den Achatz von Lindek zum Hauptmann und Vizedom der Grafschaft Cilli. der Stadt, des Schlosses Cilli und der Burg in der Stadt, mit Urbar und Herrlichkeit, sowie dies alles bisher gehabt hatte Kaspar Herbst, Herr zu Laak, mit 400 Gulden jährlichen Vicedomsgehalt und zu pfandweisem Genüsse?) Zu Neustadt am 19. September belehnte er den Niklas Wechsler mit dem landesfürstlichen Schachenamte zu Radkersburg mit dem Tabor daselbst, mit allen Güter» und Renten, nach dem bisherigen Bestandbesttze deS Michels Wcichsner, gegen jährliches Bestandgeld von 700 Gulden — bis auf beliebigen 2Bicbmuf.i) * 3) Am 30. October 1523 entschied er einen Streit zwischen den Prälaten, Herrn und Adel gemeiner Landschaft in Steier — und den Städten und Märkten des Landes, wegen der Steuer für Güter der Prälaten, Herrn und des Adels in Städten und Märkten, oder im Burgfrieden, — auf Bitten der Land, stände — dahin, daß derjenige, welcher Grundzins hat, auch auf dieselben Güter, welche er in Städten, Märkten oder Burgfrieden hat Steuer schlagen möge, und wer Grundzins nicht hat, dies zu thun nicht befugt sei; auch sollen die Uebcrzinse nicht für Grundzinse verstanden werden?) Am 14. November zu Neustadt fertigte er für die Karthäuser Klöster zu Seitz und Gcyrach Bestätigungsbriefe alles ihres Besitzthumes, aller Reckte und Freiheiten — nach der map milianischen Konfirmations-Urkunde?) Nachdem Achatz Schrott zu landesfürstlichen Bedürfnissen 3000 Gulden dargeliehen hatte, bestätigte Erzherzog Ferdinand I. ihm nnd seiner Hausfrau Katharina, weiland des Hanns von Rohitsch hinterlassencn Witwe, welche gleicherweise eine bedeutende Pfandschillingssumme früher schon dargeliehen hatte, in den Psandbesttz des Schlosses und der Herrlichkeit Sanneck und des i) Joann, litt. Wartinger. p. 7 — 11. Voraviensia. II. 299. «) K. k. G. 31. ») Hammer. Die Gallert» von der Rieggersburg. I. 26—27. <) Landhandvest. Neue Ausgabe, p. 58. ») Ioann. Urf. u. K. k. @. N. 320 Geschichte der Steiermark Amtes Praßberg, für sie Beide und ihre Erben — bis der gesammte Pachtschilling ihnen wieder zurückgezahlt werde.') Am 8. Dezember 1523 versuchte Erzherzog Ferdinand I., nach dem Rathe seiner Statthalter und Hofräthe, die gewagte, und allge« mein zurückgewi'esenen Veröffentlichung der Erklärung: „daß alle Stifte „und Klöster von undenklichen Zeiten her der kaiserlichen Majestät rechte „Kammergüter seien, mit welchen die Fürsten zu Oesterreich nach Gefallen „zu handeln und darob keine päpstliche, oder geistliche Erlaubniß zu be-„gehren verpflichtet seien." 2) Indessen waren die zur Untersuchung, Reform und Ordnung des landcsfürstlichen Kammergutes in Steiermark verordneten Commissarien, Christof von Räcknitz, Leonhard von Ernau und der Vizedom Wolfgang Graißwein, landesfürstliche Räthe, ungemein thätig gewesen. Sie ordneten das Mauthwesen und gaben die Gefälle der einzelnen landesfürstlichen Mauthen, entweder einzelnen Unternehmern, oder ganzen Ortschaften selbst, wie die in Cilli dem Richter Roth und der Stadt Cilli selbst um jährlich 420 Pfunde, in Bestand?) Vorzüglich beschäftigten sie sich mit dem Eisenwesen am Erzberge und mit den Salinen in Aussee. Im März des Jahres 1523 waren, von ihnen zur Versammlung einberufen, die Abgeordneten der Bürger und Eisenhändler zu Stadlsteier, der Radmeister im Jnnernberg des Eisenerzes bei Leoben, der Hammermeister von Weier, von den Stift Admontischen Gründen, St. Gallen, Reifling, Landlein,Weissenbach und Laimbach und die landesfürstlichen Amtleute und Waldmeister am Erzberge. Es wurde zur Ausgleichung langwieriger Streitigkeiten zwischen den Eisenhändlern in Stadtsteier und den steiermärkischen Fabrikanten um und in Weier über Bereitung der Eisenfabrikate, Lieferung, Bestellung, Bezahlung, Darlehen, Proviant oder Pfannwerth und Zahlungsaufschub — berathen, der Inhalt und die Anordnung der Reformationslibelle des Kaisers Maximilian I. über Eisen- und Waldwesen mit der vorliegen Uebung verglichen, alles Zweifelhafte bestimmter erklärt und Folgendes festgesetzt: „Die vom St. „Max I. erlassene und vom Erzherzoge Ferdinand I. bestätigte Eisen-Ordnung bleibt in Allem und Jedem die feste Richtschnur. Die Han-„delsleute in Stadtsteier haben alle Monate alles geschiente Eisen am 0 K. t. G. R, *) Hammer. Kleßl. I. Beilagen p. 39. ») K. k. G. R. „Erzberge von Rad- und Hammermeistern zu haben, dasselbe, nicht mit „Proviant oder Naturalien, sondern sogleich mit Baargeld zu bezahlen, „jeder im Betriebe stehenden Hammerstätte, wenn es gewünscht wird, „hundert Pfund Pfennige zu Martini jeden Jahres auf Kohl- und Ge« „treidekauf darzuleihen, welches Darlehen allen anderen Forderungen „vorstehen, aber gewöhnlichermaffen stets in zwei Raten, zu Georgi „und Jakobi in Abrechnung gebracht und zurückbezahlt werden soll — „die Schulden der EisLnhändler zu Steier an die Hammermeifter in „Weier sollen berechtiget, und alle Eisengattungen sollen von Jenen, un« „ausgeschieden, nach altem Herkommen fortwährend dort gekauft und „gehoben werden. — Dasselbe hat bei allen Admontischen Hammer-Geistern zu geschehen; nirgend aber darf Waare und Pfannwerth bei „der Zahlung aufgedrungen werden, sondern Alles ist mit Laargeld in „guter weißer Münze (mit Entferung aller Putschanndl, Vierer und „Haller) zu bezahlen. Tritt im Eisenhandel Unwirrde oder Sperre ein, „so soll man billigen Zahlungsaufschub von drei Monaten gewähren. — „Wegen Verkehr mit gestrecktem Stahl durch die Stadt Steier soll sich „diese mit den Weierern, nach ihrem Gebrauche und nach den landeS» „fürstlichen Ordnungen, vergleichen. — Die Hammermeister in Eisen-„erzt sollen gutes gerechtes Eisen plaien und schinen, das Erzt nicht „unten hineinsetzen, noch oben auf überschütten, die Oefen nicht zu weit, „noch zu der Eile, noch übriger Schwere richten, noch zu viele Häufen „auf einander wagen, damit sich das Eisen im Ofen nicht zu sehr häufe „und nicht verdeyrn möge, rodbrüchig und ungeschmeidig werde; im Erz-„berge auf die Tiefe bauen, das Erzt auf den Halden wohl ausstutten „lasten, gutes Erz und nicht zu wenig Kohl nehmen, in den deutschen „Hämmern nicht allein Graplach, sondern auch Halbmaß dazu beigeben, „auch nicht zu viel Hackenstangen, sondern sauberes und geschmeidiges „Eisen machen und schmieden. — Die Hammermeister sollen auch nicht „zu viel Theilung und Abzug des Stahles von den Halbmaffen und dem« „selben Eisen, den Stahl mit besonderem Fleiße brechen und auSscheiden auch „nicht Zwizach für Stahl zainen und verkaufen, die Kolben nicht zu groß und „zu schwer schrotten, noch in Eile überheitzen und verbrennen, das harte „Eisen nicht neben dem weißen und Töchleisen geben, sondern gerechten, „und guten Zeug wie von alten Herkommen ist, heitzen, schinen und „schrotten, auf jede Gattung Eisen des Hammermeisters Mark schlagen, „das weiche Eisen auf den Stangen, und das harte in den wällischen „Hämmern auf den Ringen bezeichnen, damit der Kauf- und Handwerks-„mann nicht betrogen werde, und keinen Ring oder Faß zu den Ham- »tt eteittmatl. - VHL St. 21 322 Geschichte der Steiermark „tarnt wieder zurückführen, damit jedes Eisenfabrikat in seinem guten, „alten Ruhm und Lob erhalten werde. — Im Kauf und Handel mit „Stahl und Eisen soll es an den Hämmern in Weier und auf admonti-„scheu Gründen nach der alten Ordnung gehalten werden, und zwar: „für den Centner gezainten Stahl 12 Schilling Pfennige, für „Hackenstahl 12 Schilling Pfennige, fürBrochenstahl9 Schil« „ling Pfennige, Sarsachstahl 2 Pfunde Pfennige, Gattereisen „9 Schilling fünfzehn Pfennige, g e z a i n t e s E i s e n 9 Schilling fünf-„zchn Pfennige, S ch i e n e n 9 Schilling 15 Pfenn., Staugeneisen „1 Pfund Pfenn., Blech 1 Pfund Pfenn., Z w i z a ch 1 Pfund Pfenn., „Kloben sieben Schillinge 25 Pfennige, Brocheustahl, so zum „Strecken tauglich ist, ein Pfund 3 Schillinge und 20 Pfennige bezahlen. — Wer seinen Zeug zu höherer Vollkommenheit und dadurch auch „zu höherem Preise zu bringen versteht, mag es ungehindert thun. — „Wer aus Weier auf seine Faust Eisen und Stahl nach Stadtsteier führt, „mag es auf seine Gefahr thun; wenn aber ein Eisenhändler in Sladt-„steier Eisen oder Stahl verschreibt, der muß auch die Wagniß davon „aus sich nehmen. — Eisen und Stahl darf zwischen Kasten und Stadt-„steier nirgends nicdergelegt, sondern Alles muß unmittelbar in jene „Stadt geführt werden — bei schwerer Strafe. — Was Eisen oder „Stahl an der Frohnwage in Stadtsteier gewogen wird, hat den Wag« „Pfennig zu bezahlen. — Von Weier her darf kein Vorderbrochenstahl „zum Strecken, noch anderes Eisen, noch von den admontischen Hämmern »hinter sich über die Buchau verführt werden, ausgenommen die Stadt« „steiercr wollten mit Hinterhalten diese Hammerstätten bedrängen; „worüber dann sogleich dem Amtmann im Jnnernberg zur Entscheidung „und Abhilfe.Bericht zu erstatten ist. — Ueberhaupt ist alle Hemmung „der Eiscnlieferung zu Wasser und auf dem Lande sogleich dem Amt-„mann zu berichten; und die Wälder nahe an den Ladungsstätten dür« „fen nicht verhaut, sondern zum Bedarf des Rastholzes für die Floß-„fahrt gehegt und gebraucht werden. — Damit aber durch schleuderi» „schcs Arbeiten in den Hammerstätten das Erzbergereisen nicht in bösen „Beruf und Geruch gebracht werde, so soll für alle Hammerstätten, aus „deren gemeinsame Kosten ein eigener geschworener Eisenbeschauer ange-„stellt werden, der alle guten und echt befundenen Fabrikate mit seinen „besonderen Merkzeichen zu versehen habe, und dies Amt mit Fleiß und „Strenge, ohne weder Gut, Gabe, Freundschaft, noch Ansehen zu beob» „achten, ausübcn solle. Nur mit Vorwissen und Zustimmung des Amt- „mannes im Jnnernberg, darf dieser Eisenbeschauer abgesetzt und entfernt „werden. Alle der Eisenfabrikation und dem Handel verwandten Par-„teien sollen einander kräftigst unterstütze», daß der Ausgang des EisenS „auf allen vorgeschriebencnStraßen fest erhalten, daß die alte Eisenord-„nung, diese Erklärung und alle anderen Verträge genau beobachtet „werden. Ohne Vorwissen und Zustimmung eines Amtmannes in Jn-„nernberg soll auch keine Versammlung von Eisenhändlern und Hammer-„meistern gehalten, oder an den bestehenden Vorschriften etwas geändert „werden. Jede Uebertretung soll dem Landesfürsten mit 100, der Obrig, „keit, welcher der Uebertreter angehört, mit 10, und dem Amtmännin „Jnnernberg mit 10 Pfunden Pfennige gebüßt werden. Nach Gestalt „und Gelegenheit des Verbrechens kann sich die Strafe auch aufLeib und „Gut erhöhen." — Was diese landesfürstliche Reformationscommiffion bei der Salinen- und Bergvcrwaltung in Aussce veranlaßt und ausgeführt habe, ist eben erst angegeben worden. Nur wurden auch noch andere Gegenstände behandelt: „Für die Sicherheit vor allgemeinem Brande bei so vielen und mächtigen Feuerstätten wurden besondere Anordnungen gemacht; da der Ort Aussee damals größtentheils aus hölzernen Häusern bestand, fast alle Wohngebäude stcilaussteigende Dächer mit Schindeln gedeckt trugen, und fast nirgend eia Schornstein über das Dach hinausreichte. Eine eigene Marktordnung wurde festgesetzt, 15. Juni i523, und das jährliche Bestandgcld für die Eisenniauthnicderlage de» Bürgern gemindert. Hierauf ordnete man das Urbar im Gaugerichte umher. Die meisten Unterthaneu hatten hier mit ihren Gütern, wie mit Kaufrecht und erblichem Eigenthumc gehandelt, Kaufe und Verkäufe, Theilungen, Verträge, Verzichte u. s. w., geschlossen, ungeachtet der alleinige Grundherr vor allem der Landesfürst war. Der wirkliche Besitzstand wurde zwar belassen, jedoch alles weitere ähnliche Schalten mit solchen Rücksitzen strenge untersagt, alle Güter als heimfällige Sitze beim Gaugerichte zu behandeln anbefohlen, strenge verboten, solche Güter mit Ueberzinsen zu geistlichen oder weltlichen Zwecken zu belasten, ohne Wissen des Gaurichters und Zustimmung deS Landesfürsten, außer bei Erbschaften, und dann nur mit Wissen des Gerichtes, keine Theilungen bei solchen Gütern vorzunchmen, bei Erbtheilungen auch die landesfürftlichen Zinsen jedes Gutes gehörig zu vertheilen, schon besetzte Güter nicht zu Lehen hintanzugcben, Güter, welche auf ewig, 21* 324 Geschichte der Steiermark oder auch auf Wiederlösung ohne landesfürstliche Bewilligung Hintange« geben worden sind, an Kirchen, Geistliche, Zechen, Bruderschaften u. dgl. sollen möglichst wiedergelöst werden: Ein Pfund Goldes um 20 Pfunde Pfennige; Geistliche, Zechen, oder Bruderschaften dürfen keine solche landesfürstliche Urbargüter an sich kaufen, für die Ausfertigung der Be« fitzbriefe solcher Güter müssen dem Richter 40 oder 48 Pfennige, für ein Pettschaft 12, und für ein Siegel, wenn's gefordert werden will, 24 Pfennige bezahlt werden. Nur der Landesfürst hat im Gaugerichte alle Insassen, sehen sie weß' Herrn sie wollen, zu steuern, und sie haben, wenn's dazukömmt, ohne Widerrede die Steuer zu leisten. Nachdem diese Urbargüter dem Landesfürsten kein Kaufrecht, weder dritten, noch zehenten Pfennig, Sterbrecht, Ausfahrt-, noch Abfahrtgeld, wie sonst Gewohnheit und Gebrauch an vielen Enden im Lande ist, bezahlen, so soll es auch künftighin dabei bleiben. Der Gaurichter hat über alle ge-richtmäffigen Dinge im Urbaramte, ausserhalb des Marktes Auffee und des Burgfriedens zu richten, und mit Geld zu büßen, wobei der gemeine Wandel höchstens nur 72 Pfenninge erreichen darf. Größere Verbrecher, der Leibesstrafe verfallen, und Malefizgegegenstände bleiben, wie vom Alter her, dem Marktrichter Vorbehalten. Kein Gaurichter darf ein, von einem Uebeltyäter besessenes, Urbargut zu seiner Hand einziehen. Alles ist allein nur zu fürstlichen Kammern einzuziehev. Ein Gaurichter, der einen Urbarsmann, wider Billigkeit und Recht, um Geld oder Geldeswerth büßet oder straft, ist der landesfürstlichen Kammer um das Siebenfache, und dem Urbarsmann um vollständigen Rückersatz verfallen. Kein Urbarsmann darf im Amtshause mit einer Wehre erscheinen. — Aller Holzbedarf, zum Brennen, zu Zaunspalten und Brettern soll den Urbarsleuten genau angewiesen, und jeder selbstliche Ueber« griff sogleich bestraft werden. Am alten Aussee behaupten und gebrauchen seit Jahren schon einige Urbarshnben das Fischrecht auf dem alten Aussee, da doch der See dem Landesfürsten verzinst wird; es soll dabei sein Verbleiben haben, jedoch sollen diese Unterthanen zu rechter Zeit und mit Maß fischen und den Zins davon reichen. Da diese Hubfischer auch zugleich Jäger sind, und seit Kaiser Maximilian eine, von Kaspar Lech« thaler unterfertigte, Instruktion ihnen einige GamSjagden, jedoch nur mit Hunden, und ohne Gericht und Gefälle, erlaubt, so seien ihnen diese Jagden, jedoch nur zwischen Jakobi und St. Peters Stuhlfeier ferner« noch zugestanden, ohne daß sie weiter ausgreifen und Rothwild fällen, bei schwerer Strafe. Alle Fische, Gämsen, Marder und alles andere. was sie fangen, haben sie gegen billiges Entgelt dem Amtmann einzuliefern ; und nur, wenn er es nicht adnimmt, dürfen sie es weiter hintangeben. Von Wölfen, Luchsen, Füchsen und anderen schädlichen Thieren haben sie die blutigen Köpfe dem Amtmann, gegen das gewöhnliche Fanggeld, einzuliefern." — Der allgewaltige Cardinalpriester und Salzburger Erzbischof Matthäus hatte sich bei den, die kirchlichen Einrichtungen so sehr erschütternden, Zeitereignissen an den Papst Clemens VII, bittlich gewendet, und dieser ertheilte ihm eine ausgedehnte Bestätigungsbulle des alten Rechtes, für die Kirchen zu Chiemsee, Gurk, Seckau und Lavant Bischöfe zu ernennen und daselbst einzusetzen, — nach Inhalt der Bullen seiner apostolischen Vorfahrer, Honorius III., Luciu» in., Innozenz IH,, Bonifazius IX., Pius II., Sixtus IV.1) Am Markustage 1523 hatte Abt Johann zu Rein einen langwierigen Streit zwischen den Zechleuten zu Sr. Margarethen ob dem Dorfe Pekkau und jenen zu St. Stesan am Grathkorn, dahin entschieden, daß das Dor Friesach zur alten Pfarre St. Stefan gehöre, deren Grenzen er auch bezeichnete.^) Am 4. März 1523 starb zu Bruck an der Leitha der thaten-berühmte Georg von Herberstein.4) Jahr 1524. Das Frühjahr 1524 brachte Erzherzog Ferdi« «aiser Ferdinand i. nand I. tm Reiche zu. In Regensburg schloß er sich i™aTuTb Wien. einem, von dem päpstlichen Gesandten Compeggio hervorgerufenen Bunde mehrerer geistlichen Fürsten an, die römisch-katholische Religion in ihren Ländern mit Kraft aufrecht zu halten und das Wormser Edict des Kaiser Karls V. strenge durchzuführen;4) worauf er auch sogleich für alle seine Länder ein allgemeines Verboth der Schriften Luthers, Zwinglis und des Oekolampadius erlassen hat.^) Am 10. März war der Erzherzog noch in Nürnberg,«) und am 20. März fertigte er zu Prag eine Urkunde, worin er den Kindern des l) ßüntg 91. A. Spie. Eccl. I. 1026. -> Cassar. III. 812—. -) Vide Kumar. III. 45—51. *) Harzheim. Cone. Germ. VI. 196—. Naupach Evangel. Oesterr. IT. p. XXIV Strobl. Mtscell II. Ill—• 5) Codex Austrise I. 641 —. Zauner. IV. 371—374. ») Georgisch. Regg. III. 146. 326 Geschichte der Steiermark Christofs von Gradeneck, als Erben der Psandherrschast Königsberg in der unteren Steiermark, den Pfandbesttz auf acht Jahre verlängerte. Bald darauf zu Wien fertigte er am 24. 25. und 28. April Bestäti-guugsbriefe der alten Handvesten, Rechte und Freiheiten der Städte Grätz und Radkersburg und des Marktes Mürzzuschlag?) Wieder in Wien am 14. und 15. Juli bestätigte er die Erhebung der Ortschaften Hasenbruck und Feistritz an der Mur zu Märkten, mit den Rechten von regelmäßigen Jahres- und Wochenmärkte», nach den vom Kaiser Maximilian 1, Wien 15. August 1515, gefertigten Urkunden?). Nach der Regulirung der Kammergefälle und der Verwaltung der landesfürstlichen Urbarämter erwog Erzherzog Ferdinand I. vorzüglich die Vorstellungen von Seite der Stände der niederösterreichischen Länder, daß zum Nachtheile und zur Verarmung der adeligen Familien sehr viele Besitzungen durch Verkäufe und Vermächtnisse an die Kirche, an Stifte, Klöster, und Pfarren gekommen sehen- Nach dem Rathe der Stände erließ er daher, Wien am 14 October, folgende Anordnung: daß in Fällen von Legaten, Stiftungen und Verkäufen adeliger Güter an die Geistlichkeit und an Kirchen, um der Verarmung der Familien vorzubeugen, den Verwandten solch' frommer Stifter, Legatarien und Verkäufer der ewige Wiederkauf, nach jedes Landes Brauch, unbekümmert bleiben solle, daß dies ewige Wiederkaufsrecht von den Verwandten solcher Familien auch an Andere abgetreten werden könne, daß nach dem Aussterben solch' berechtigter Familien das Recht des ewigen Wiederkauses an den Landesfürsten heimfalle, und endlich daß diese Vorschrift in den niederösterrcichischen Ländern eine ewige Dauer und Geltung haben solle. Auch solle bei neuen solchen Vermächtnissen, Legaten und Stiftungen dieser Vorbehalt von selbst schon verstanden sein?) Von Seite der n. ö. Regierung sind dann noch folgende Handlungen für Steiermark vorgenommen worden. — Am 13. Jänner 1524 wurde nach langer Zeit wieder in Hanns von Ferndorf der erste Haus- •) Wariinger p. 52—. Hofrichier p. 36. Joann, lir?. *) Joann. Ur k. -) Georgisch. UI. 149. Archiv für Gesch. h. v. Kaiienbäck UI. Jg. p. 163. vom Jahre 1521—1558. 327 graf für Steiermark und Kärnthen eingesetzt i) * * 4). — Am 20. Jänner erhielt Sigmund von Dietrichstein das Amt Semriach, und Schloß, Urbar und Herrlichkeit Pfannberg nach Heinrich von Trauppitz, um den Pfandschilling von 2058 Gulden und mit 200 Gulden jährlicher Burghuth?). — Am 28. Juli wurde Peter Rosschitzfeld als landesfürstlicher Bannrichter in Steiermark eingesetzt, mit jährlichem Sold von 100 Gulden. Ritter Sigmund von Herberstein, fürstlicher Rath, unterfertigte das An-stellungsdecret 3). Am 30. August wurden Georg und Christof von Raumschüffel in dem alten Pfandschilling von 4875 Gulden, im Pfandbesitz des Schlosses Osterwitz im Sannthale und der Mauty zu Franz, so wie Beides schon ihr Vater Leonhard Raumschüssel besessen hatte, bestätigt 4). Am 31. August ward Lukas Klaib zum landesfürstlichen Rechen-verwalter an der Hieflau bestellt — als untergeordnet dem erzherzoglichen Amtmanne in Eisenerz. Ritter Jörg Windpaffingen, Statthalter der n. ö. Länder, fertigte das Bestellungsdekret5 6). Zu Wien am 28. October 1524 bestätigte Erzh. Ferdinand I. alle alten Handvesten, Rechte und Freiheiten des Stiftes Seckau"). Zu Wien am 18. November ward Erasmus Heidenreich als kaiserlicher Amtmann im Jnnerberg des Eisenerzes bei Leoben, so wie auch als Forstmeister im Inner- und Vordcrnberg, mit jährlichem Gehalte von 230 Gulden angestellt7). Am steiermärkischen Erzberge wurden die Reformen, ungeachtet der bereits erfolgten Bestätigung der Maximilianischen Bergordnung und der Theilung des Erzberges zwischen Vordernberg und Jnnernberg oder Eifenerzt — fortgesetzt, und Sebald Pögl zum Reiffenstein, Sigmund Baumgarten, Waldmeister in Steier, die beiden Amtleute des Vorder«- und Jnnernberges, die Holz- und Klausenmeister zu Aussee und Hallstadt — als landesfürstliche Commiffarien ernannt und beauftragt, alle landesfürftlichen Wälder zum Behuse des Erzberges persönlich zu beschauen und zu beurtheilen, und von dieser Waldbereituug besonderen Bericht der Regierung zu unterlegen. Auch war schon seit dem i) K. f. G. R. „Nachdem solch Amt in dem Gemeldlen Fürstenthum ungewöhnlich ist und zum ersten —". *) K k. ®. R. ->) K. k.