. ' ■ Geschichte d c s Serzogthmris Steiermark. Bo» Dr. Mtttrf9. weiland StiftSkapitular zu Admont, wirklichem Mitgliede der kais. Akademie der Wissenschaften in Wien und k. k. iS. o. Professor an der Universität zu Grätz. Siebenter Theil. - -rtp'XZtW. »&- Grätz, 1864. Lenschner & Lubensky k. k. Universitäts-Buchhandlung. Jr. tfs-t) 2 .Si šf PAUL PIRIUH v! ^«.W,DP^d> , ' .non-jo j .4081 imtC .0L- ir?i> Šfnfrj lit! nisi ;'} uWnvW «80 Vorwort. Der Ausschuß des historischen Vereins für Steiermark übergibt hiermit den siebenten Band von Dr. Albert von Muchar's Geschichte des Herzogthums Steiermark, welcher aus den von demselben gesammelten Materialien durch einen Conventnalen des Stiftes Admont zusammengestellt wurde, der Oeffentlichkeit. Das Manuscript des achten und letzten Bandes dieses Geschichtswerkes, welcher bis zum Jahre 1557 reicht, befindet sich bereits durch die gütige Vermittlung des hochw. Hrn. Abten von Admont, Dr. Karlmann Hieber, in den Händen des Unterzeichneten Ausschusses, welcher bemüht sein wird, mit möglichster Beschleunigung für die Bearbeitung und Drucklegung auch dieses Bandes zu sorgen. Gräh, am 20. Juni 1864. Vom Ausschüsse des historischen Vereins für Steiermark. «schichte der teiermark unter vom Lande Oesterreich getrennter Deherrschung von H. Leopold dem Frommen (Probus) 1373 bis zur Wiedervereinigung mit Oesterreich 1457 — unter K. Friedrich IV. %- . : ; ... , - " :% . 71 'hi; ■ - ■ «F «%. . . ' , 3. 1374. angegeben haben, am 25.Juli 1313 geschehen und ker- I,me?öfier«ich^i,i tragSmäßig mit Urkunde und Sigill gefestigt worden. dÜrg^WUn^ur'' Es hatte jedoch, der Sachlage selbst gemäß, damit noch keineswegs vollkommen festen Bestand, zu welchem sie erst im Jahre 1379, wie wir sehen werden, gediehen ist. Es dauerten noch fort die kriegerischen Verhältnisse mit Venedig, gegen welches die Herzoge Albert und Leopold am 18. Jänner 1374 ein Schutzbündniß mit dem Patriarchen Marquard von Aquileja abschlossen. *) Bald darauf, im März, schloß H. Albrecht einen Vertrag mit Galeazzo Visconti in Mailand, um dessen Tochter Violanza zu ehelichen. Allein Papst Gregor XI. widersctzte sich dieser Verbindung auf das heftigste nicht nur beim Kaiser, 28.März 1374, sondern auch beim H. Albert selbst, 24. Juni 1374, weil Galeazzo ein Feind der Kirche und ein Ketzer wäre.* 2 * *) Am 5. Februar hatte H. Albert seine urkundliche Bewilligung gegeben, daß Haug von Tybcin die Veste und Stadt Windischgrätz, welche seit H. Rudolf IV. dem Kolo von Seldenhofen um 1300 Pfunde versetzt war, um ein neues Darlehen, zusammen 1500 Pfunde, in Pfandbesitz lösen durste. Im März war H. Albert über Grätz nach Laibach gegangen. Am 27. d. M. siegelte er daselbst einen Befreiungsbries von allen Steuern während seiner Lebenszeit für das Kloster Gayrach, und befahl dem Landeshauptmann in Steier, Ulrich von Liechtenstein, und dem Landschreiber Rauung, seine Anordnung getreulich zu achten. Am 22. Juui 1374 treffen wir den Landesherzog zu Judenburg, wo er das Stift St. Paul im Lavantthale als unter seinem besonderen Schutz nach der Handvcste des H. RudolflV. erklärt und alle Klagen gegen dasselbe seinem eigenen Gerichte Vorbehalten wissen will. 5) Im Juli war er wieder in Wien. Daselbst, am *) Kurz. Lesterreich unter Albrecht. Beilage 29. -) Kurz ibid. 106-114. s) K. K. Gub. Reg. *) Joanneum. Dipl. Styr. II. 151. 5) K. K. Gub. Arch. Joann, llrk. Pie erste Ländertheilung war, wie wir im Frühern 4 Steiermark unter Leopold dem Frommen 30. Juli, erklärte er sich als den alleinigen Vogt des Stiftes S. Paul und zu jedem Schutze desselben bereit, und belehnte am 27. September den Georg von Liechtenstein zu Nikolsburg mit allen nach dem Tode Cholos von Seldenhofen heimgefallenen herzoglichen Lehen, auch mit denjenigen, welche zum Marschallamte in Steicr gehören. *) Am 21. Oktober in Wien versicherte er den Hang und Peter von Liebenberg die heimgefallcnen Güter des Niklas Daur.* 2) Eigenen Urkunden zu Folge war während dieser Zeit H. Leopold am 10. Juli 1374 in Laibach, und am 8. September in Salzburg, wo ihm Albrecht von Puchaim, oberster Truchseß in Oesterreich und Hauptmann in Salzburg und dessen Sohn Pilgrim, Hauptmann zu Friesach, gelobten, mit der Veste Seldenhofen stets gewärtig zu fein, wenn Pilgrim, sein Sohn, Hauptmann zu Friesach, Elisabeth, die Witwe Cholos von Seldenhofen, heirathen sollte.3) Gleicherweise gelobte mit Brief und Sigill, 2. Dezember 1374, Graf Niklas von Merteinsdorf, ihm mit der Veste Forchtenstcin und mit seiner Macht zu Diensten zu sein gegen Jedermann, ■— nur den König Ludwig von Ungarn ausgenommen — 4). Das Stift St. Lambrecht erkaufte in diesem Jahre 1374 von Hanns dem Kämmerer int Assenz-thale mehrere Güter daselbst am Dietenberge und in Gösitz. Am 25. Mai 1374 schenkte Wilhelm von Schcrfenberg den Nonnen zu Studenitz fünf Güter zu Mitteren Vogtei (?) gelegen. Am 31. Dezember verkaufte Thomas Parger, Bürger zu Windischfcistritz, einen Keller innerhalb des Burgfriedens um 50 March Pfennige. Im Jahre 1374 belehnte der Aquilejer Patriarch Ulrich den Pfarrer Ulrich zu St. Georgen in Gono-witz mit Zehenten in Peilstein — mit Zustimmung der Edelherren und Brüder Heinrich und Leopold von Gonowitz.5) Urkundlichen Andeutungen zu Folge erscheint um diese Zeit Gras Herman von Cilli als besonderer Wohlthäter des Augustinerklosters in Fürstenfeld. Nikolaus der Schönherr von Murau erhielt 1374 am St. Cambertstage (17. September) Lehengüter am Ruck in der Krackau vom Grafen Friedrich von Ortenburg; und Ulrich von Obdach ward 1374 vom Pfalzgrafen Meinhard von Görz mit der Veste Briesnik im kärntuerischen Geilthale belehnt. 6) Am Freitage vor Georgi 1374 erwählten Hans, Ulrich, Otto, ») K. K, Gub. Arch. 2) K. K. Gub. Reg. 3) K. K. Gub. Reg. <*) Fejer. IX. 4. 650. 5) Thesaur. Aquil. p. 372. e) K. K. Gub. Reg. Jakob und Wülfing, Bruder von Stubenberg, jeder sechs Theilmänner zur redlichen Theilung ihrer noch nicht vertheilten Güter, der Vesten Trewenstein und Raabeck mit allen dazugehörigen Herrlichkeiten, Gütern, Ehren und Würden. Nachdem die Theilmänner alle Theile redlich nach gleichem Werthe znsammengestellt hatten, loosten die Brüder jeder für sich einen Thcil, und leisteten einander für den ihnen zugefallencn Besitz Gewähr. Am 4. Juli 1374 sicherte Bischof Paul von Freisingen dem Wülfing von Stubenberg alle seine Hochstiftslehen zu, zu Altenhofen ob Katsch zu Muran, Schäufling, Unzmarkt und Neumarkt. — Am 11. November 1374 verkaufte Balthasar der Vonstorfer dem Bischof Heinrich von Lavant eine Besitzung in Pernbach, wobei Ulrich der Puchser Zeuge und Briefessiegler war. In diesem Jahre stiftete Dietmar von Fladnitz, Pfarrer zu Pöllan, einen ewigen Kaplan für die Kirche St. Maria auf dem Pöllanberge mit Gütern, welche er von Konrad von Pnrgan, gesessen zu Ruetenbrunn, erkauft hatte. *) Die wichtigeren Begebenheiten dieses Jahres 3.1375. 1375 betreffen unmittelbar die Angelegenheiten der * 2 3 *%lt2itfi-e^täiu.un3 Herzoge >elbst. Die Unterhandlungen zwischen König »ud'mn dem ll-üb™ Ludwig von Ungarn und Polen und dem H. Leopold, 9s"&rt“cilmig.n dessen Sohn Wilhelm die ungarische Prinzessin Hcd- urkunde», wig heirathen sollte, waren am 4. März 1375 geschlossen, so daß mit vollendetem zwölften Jahre das Beilagcr der jungen Verlobten vollzogen werden sollte. ?) Auch die seit 11. Dezember 1374 verhandelte Vcreh-lichnng des H. Albrecht mit Beatrix, Tochter des Burggrafen von Nürnberg, war auf den 4. März 1375 in Wien festgesetzt. Als nun wirklich Bischof Albrecht von Passau, der zur feierlichen Einsegnung des Herzogs eingeladen war, nach Wien reiste, wurde er bei St. Pölten von zwei steiermärkischen Ministerialen, den Brüdern Otto und Heinrich von Ern-fels, überfallen, ansgeplündert, gefänglich nach Kammerstein in das steiermärkische Ließingthal fortgeschleppt, und dort fast ein Jahr gefangen gehalten, ohne daß der kirchliche Bannfluch, alle Sonn- und Feiertage von den Kanzeln in den Kirchen des Salzburger- und Passauersprengels unter Glockengeläute und vor brennenden Lichtern auf den Altären ausgesprochen, etwas ausrichtete. Erst nach langen Unterhandlungen konnte die Befreiung des Kirchenhirten erwirkt werden.3) Diese That wilder ’) Ieanneums-Urkunde. 2) Kurz. ibid. 118 — 120. 3) CHron. Salzburg, p. 423. — Chron. Paltrami. p. 728. Hansiz. I. 477. II. 400. 6 Steiermark unter Leopold dem Frommen Rohheit mag nun auch eine der vorzüglichsten Veranlassungen gewesen sein zu dem Vertrage, welchen Herzog Albert III. mit den Herzogen in Baiern, Stesan dem Aeltereu und Albert sammt dessen drei Sohne», am 30. April 1375 für allgemeine öffentliche Sicherheit, vorzüglich des Handels, in beiden Ländern geschlossen hat: „Ohne alle Rücksicht des Standes soll ein Jeder schwer büßen, der reisenden Kaufleuten eine Unbild zufügt; jeder Schaden muß vollkommen ersetzt werden; und wenn der Ucbelthäter nicht ausfindig gemacht werden kann, so soll der Landesherzog den Ersatz leisten. Mit neuen Zöllen oder Geleitsabgaben dürfen die Kaufleute nicht beschwert werden. Die Herzoge werden mit vereinter Macht die strenge Beobachtung ihrer Befehle zu Stande bringen und festhalten. Alle Grundruhr soll ein für allemahl abgeschafft werden und bleiben, st " — Wegen der schwankenden Ländertheilung wurden zwischen H. Albrecht III. und dem ungestümen H. Leopold in diesem und im folgenden Jahre drei neue Vertragsurkunden besiegelt, am 3. Juni 1375, 5. Jänner 1376 und 6. August 1376, im Wesentlichen mit dem Vertrage vom Jahre 1373 gleichlautend, mit beigefügten Versicherungen, einmüthig in brüderlicher Freundschaft zu bleiben, und die getheilteu Länder ohne Schaden für die Einheit und Einigkeit zu genießen. * 2) — Schon seit längerer Zeit war die Veste Mehrenberg von den Edelherren von Pettau, Wildou und Wallsee an den ungarischen Grafen Jban von Pernstein gekommen. H. Albrecht III. bewilligte nun tu der Fasten 1375 dem Hang von Tybeiu und Jörg von Weisscneck, diese Veste vom genannten Grafen um 1334 Mark Gcatzerstlbers an sich und in pfandweisen Besitz zu lösen.3 4) Am 23. März in Neustadt bestätigte er die Testaments-anordnung Otto's von Wolfsan, welcher seiner Frau, Gertrude von Osterwitz, 350 Pfunde als Widerlage ihrer Morgeugabe auf die ihm verpfändete herzogliche Bürgersteuer in Leoben versichert hatte, st Auch dem deutschen Orden in Steiermark bestätigte Herzog Albert im Laufe dieses Jahres auf Bitte des Landescomthurs in Oesterreich, Johann von Rumpfenheim, alle älteren Handvesten und Privilegienbriefe, st Als am 2. Februar 1375 Albrecht von Silbig seine Güter im Aflenzthale ober dem Thörlein in der Stösitz und in der oberen und nie« >) Kurz Ibid. p. 128—131. 2) K. K. Gub. Arch. — Kurz. ibid. p. 123-128. 3) K. K. Gub. Neg. 4) Jeanneum. s) Dipl. Styr. II. 199. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 7 deren Dnöll, Schwaige, Wald und Alpe — an das Stift St. Lambrecht für einen Hof zu Kraubat und ein Gut zu Gunthersbach — vertauschte, flegelte den Brief darüber Wülfing von Stubenberg. Am 29. September 1375 vollendete der Pfarrer und Propst zu Aflenz, Georg Grezz-nich, die Stiftung eines ewigen Jahrtages, eines ewigen Lichtes und dreier Messen in jeder Woche in der von ihm in der Stiftskirche zu St. Lambrecht dem Erzengel Michael zu Ehren erbauten Kapelle, und gab zur Besorgung alles dessen einen Hof zu Grazzlau, den er von Wilhelm dem Grazzlauer erkauft hatte, und Güter in der Stösitz im Aflenz-thale und in Winter, auf daß auch eine Zahlung den Junkherren in der Schule gegeben werde, damit sie des Amtes, der Vesper und der Vigil fleißig seien. *) — In diesem Jahre ist auch der Stistsabt Petrus, ein Herr von großer Thätigkeit, gestorben, und David Krall an seine Stelle erwählt worden, unter welchem die Wallfahrtskirche zu Mariazell zu ausgebrcitetem Rufe gelangte. — Von Friedrich Gleinzer erkaufte das Stift zu Stainz eine Hofstatt in Koritnik um 8 Gulden.* 2) — Am 3. April 1375 stiftete Dietmar, Pfarrer zu Pöllau, in seiner Pfarrkirche für sich einen ewigen Jahresgottesdienst. Am 5. August 1375 entsagte Wilhelm von Scherfenberg allen Ansprüchen gegen das Nonnenkloster Studenitz auf 5 Hofstätten, gelegen oberhalb Scherfenberg in dem Dorfe zu Gall, welche seine Vorältern als Seelgeräthe an jenes Kloster gespendet hatten.3) Am 7. August 1375 mußte auch Stefan von Helfenberg nach dem Spruche der Schiedsrichter, Wülfing von Fladnitz, Rudolf von Plankcnwart und Konrad von Ramschüssel, allen Ansprüchen auf die Studenitzcr Güter im Dorfe Sulzbach, gegen 30 Pfunde Pfennige, entsagen, welche ihm die Nonnen zu zahlen versprochen hatten.4) Am 15. Mai 1375 zu Ravenna ertheilte Papst Gregor IX. dem Abte Konrad von St. Paul den Befehl, den Streit und die Gewaltthätigkeiten, welche vom Grafen Hermann von Cilli, Wilhelm von Scherfenberg, Hugo von Tybein und von Elisabeth, Witwe Cholos von Seldenhofen, gegen die Besitzungen und Leute des Hochstiftes Gurk verübt ivorden waren, zu untersuchen und zu entscheiden, und seinen Spruch selbst durch kirchliche Censuren in Erfüllung zu setzen, über daö Land des Grafen von Cilli, jedoch erst nach päpstlicher Bestätigung, das Interdict zu verhängen.5)* •) Stift Lambrechtcr Saalbuch. 2) Stainzer Saalbuch. 3) Joanneum. 4) Joanneum. 5) Gurk. Urkunden. 8 Steiermark unter Leopold dem Frommen 3. 1376. Im Jahre 1376 beschäftigte den nimmer ruhigen Herzog Leopold größtentheils der mit Einwilligung des H. Albert III. gegen Venedig unternommene Krieg bis zum wieder geschloffenen Frieden.J) Am 30. September 1376 war er zu Spital in Oberkärnten, und erlaubte den Laibachern mit Kärnten und Steiermark freien Handel, nur nicht mit Weinen von Pettau, zu treiben.* 2) Am 2. November fertigte er zu Cividale an Konrad von Kreig, Hauptmann in Kraiu, einen Belehnungsbrief mit der Veste Lueg aus.3 * * *) Am 7. November 1376 ward in Belluno von ihm der auf Vermittlung des Königs Ludwig von Ungarn geschlossene Waffenstillstand mit Venedig und Franz von Carrara gesiegelt.3) Ain 6. Jänner 1376 fertigte H. Albert III. zu Wallsee au seinen Hofmeister, Hanns von Liechtenstein zu Nikolsburg und für dessen Brüder, Härtel und Jörig, eine Urkunde über die Veste und das Städtchen Drauburg aus, wie dieses früher die Edelherren von Aufsen-stein erbsweise, nachher aber die von Stubenberg in Pfandschast besessen hatten. 5) Am 16. Juli zu Wien empfing er den Lehcnsrevers über die halbe Veste zum Klöch in Steiermark, welche Otto der Wolfsauer aufgesendet hatte, von Dietegen Truchseß von Emmerberg und dessen Gattin Anna, einer Tochter des genannten Wolfsauers.fi) Am 19. August zu Mölk ertheilte H. Albert seinem Bruder Leopold die Vollmacht, in allen seinen Ländern für den Krieg wider Venedig nach Erforderuiß Bereitschaft und Geld aufzuuehmen und mit Lehen, Bürgschaft und auf andere Weise zu versichern.7) Zu Wien am 17. September gaben Friedrich, Jorg, Walther und Otto von Hannau dem H. Albert ihren Lehensrevers um ihre eigene aufgegebene Veste Hannstein tut inneren Kainachthale der Steiermark. — Seit längerer Zeit schon stand Abt Albert zu Admont mit den Bürgern in Rotteumann in Streit wegen ihres Verkehres mit verschiedenen Handelsartikeln, welchen er ihnen sperren wollte. Beide Theile wendeten sich an Herzog Albert III., welcher auch am 3. Oktober 1376 für die Bürger jener Stadt entschied, daß sie nach alten Rechten freie Hand hätten, mit Salz, Wein und all anderer Habe zu Wasser und zu Lande 0 Kurz itiid. p. 131 — 141. 153 — 157. 2) Archiv f. Gesch. Mühlfeld. I. Nr. 81 (8). 3) K. K. Gub. Regist. *) Venec. Storia XV. 10. č) K. K. Gub. Negist. o) K. K. Gub. Archiv. 2) K. K. Gub. Archiv. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 9 Handels zu pflegen. J) — Mit Einwilligung des Stiftes St. Lambrecht verkaufte Heinrich von Lobming dem Achatz von Waldstein und Hanns dem Schönauer lambrechtische Lehengüter an der Ossinitz in der Laßnitz, am Offeneck, und Selcin zu St. Georgen an der Mnr. Leo der Lob-mingcr siegelte den Brief. Von Ortolf dem älteren von Reifenstein kaufte Friedrich der Kneffinger, Pfarrer zu Mariahof, mehrere Güter, gelegen zu Peng, Moos, Graben, PölshalS und Werfen, um 92 Pfunde vor dem Zeugen Leo dem Galer. Von Niklas seinem Zechner kaufte Georg, Pfarrer und Propst zu Aflenz, am 27. Juli 1376 Grundstücke und eine Wiese, die Burggräfin genannt, bei Bruck au der Mur. Konrad der Saurauer, Prior im Stifte St. Lambrecht, überließ dem Otto von Hagen in der Zeitschach Güter in der Wegscheide daselbst als Freidicnst — vor dem erbaren festen Ritter NiklaS Fuler. Richter zu St. Lambrecht, und Hermann von Graßlau.u) Am Samstage vor Ruperti 1376 verordnet«: Hanns von Kapfenberg in seinem Testamente Folgendes: In der Kirche St. Oswald zu Kapfenberg soll ein Chor, großer und schöner, als der in Krieglach, erbaut und seine Grabstätte vor dem Frauenaltar daselbst errichtet werden; zum Bane aus dem Frauenberg sollen 10 Pfunde, dem Pfarrer zu Pollan 10, jedem seiner Kapelläne 4 Pfunde zum Gebete für seine Seele, der Bruderschaft in Pollan 5 Pfunde, den Kammerjungfern seiner Frau 50 Pfunde, den Hausdienern 100 Pfunde, dem Kämmerer Kurz 20 Pfunde, der Schwester, Nonne in Judenburg, jährlich 12 Pfunde bezahlt, und seine Frau mit 6 Dienern wohl bewahrt und gehalten werden bis sie wieder heirathe. Der Pfarrer Dietrich von Pöllau, und die Ritter Georg und Ulrich von Herweigstei» waren Zeugen und Briesessiegler. Am 28. Februar 1377 belehnte H. Albert in 13.~ Wie» den Jörg von Herberstein mit zwei Höfen in Sein Bu^n'ae^ f«"-‘ der Pfarre Semriach, welche Margareth, die Witwe Ulrichs des Erlbeck, aufgesendet hatte.* * 3) Am 3. März Ur£unben-zu Wien gebot er dem Grafen Hermann von Cilli und dessen Schwester Gräfin Katharina, Witwe des Grafen Albert von Görz, und Gemahlin des Hanns Truchseß, den Schiedspruch seiner Räthe wegen Heimsteuer festitglich zu halten.4) Am 8. März stellte ihm Ulrich von Stubenberg einen Verzichtsbrief aus auf alle Forderungen wegen des Erbtheiles, *) Rollen mann »urkunden, r) Stift Lambrechter Saalbuch. 3) Joanneum. *) K. K. Gub. Archir. 10 Steiermark unter Leopold dem Frommen des Heirathgutes und der Heimfteuer seiner Gemahlin, Elisabeth von Auffenstein, ihr verschrieben von ihrem Vetter, Konrad von Auffenstein. Hierauf tratH. Albert seinen Kreuzzug und die Heeresfahrt nach Preußen an, begleitet von den edelsten Herren und Vasallen seiner Länder. Bevor Graf Hermann von Cilli, dessen Bruder und Vetter die Heeresfahrt nach Preußen antraten, besiegelten sie am Vorabende vor Katharina 1377 ihr Testament mit der Hauptanordnung, daß für den Fall ihres Todes in fernen Ländern alle ihre Güter den Grasen von Orten-burg zufallen sollen.* 2 3) H. Leopold war damals in Wien. Dort bestätigte er am 2. Juni die älteren Handvesten der Stadt Grätz, 30.Juni 1367, 10. September 1357 und 18. December 1364. 4 * * *) Am 3. Juni zu Wien erließ H. Albert auf allgemeine Beschwerde der Städte und Märkte in Steiermark das Verbot: Daß Niemand Lagelwein in Steiermark einführen, daß Prälaten, Pfaffen, Herren, Ritter, Knechte, Holden und Juden nicht Kaufmannschaft im Lande treiben, und daß eine Meile int Umkreise um Städte und Märkte kein Gast- oder Leuthaus errichtet werden dürfe (nach der früheren Weisung des H. Albrecht II. Wien, 19. Dezember 1345 5). Am 24. Juni bestätigte H. Albert, daß Rudolf von Wildhausen die herzogliche Lchensveste und den Markt Eibeinswald dem Hang von Tpbein um 1000 Pfunde Wienerpfennige, welche er ihm alsHcim-steuer seiner Schwester Anna, des Tybeiners Gemahlin, gegeben, mit seinem Wissen und Willen verpfändet habe.c) Am 1. Juli bestätigte H. Leopold dann für sich allein auf Bitten Hanns, des Pfarrers zu Windischgrätz, Kaplans und Rathgebers des Grafen Meinhard von Gvrz, die alten Rechte der Kirche zu Windischgrätz, insbesonders freies Gericht über die eigenen Unterthanen mit Ausnahme des Blutgerichtes, und des Fisch- und Jagdbannes aus allen Eigengründen dieser Kirche. ?) Hierauf ging er nach Jnnerofterreich. Am 22. September 1377 verpfändete er dem Hanns Handersberger für 2277 Mark Meraner Münze die Hälfte der Veste und des Gerichtes zu Castelbello.8) Am 21. Oktober empfing er in Laibach von dem aus dem Gefängnisse entlassenen 4) K. K. Gub. Archiv. 2) Kurz. ibid. 145. 3) Wißgrill. Schauplatz des N. Oe. Adels li. 83. 4) Wartinger. Graz. p. 11. 5) Joanneums-Urkunden, e) K. K. Gub. Archiv. 2) K. K. ©ul'. Archiv, s) K. K. Gub. Archiv. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 11 Simon Hinterbach einen Urfehdebrief, nie wider gegen H. Leopold und dessen Land und Leute etwas zu unternehmen; und am 22. daselbst er-theilte er dem Landeshauptmann und Vicedom in Krain, Konrad von Kreig, den Auftrag, die Karthause zu Freudnitz thätigst zu schützen. U Am 27. Oktober treffen wir H. Leopold iu Pettau, wo er für diese Stadt den allgemeinen Befehl siegelt, diePettaucr mit ihren Weinen die Straße über Windischfeistritz nach Kärnten und Krain ungehindert fahren zu lassen, welche Anordnung am Sonntage »ach Augustini 1378 durch H. Albrecht bestätigt ward. * 2) — In diesem Jahre ward auch ein Grenzstreit zwischen den Wäldern int Kinnbcrge des Friedrich Knesstnger zu Mariahof und des Dominikaner-Nonnenklosters zu Friesach durch die Spruchleute Ortolf von Sanrau, Niklas Hemerl von Bischofsberg, Niklas Krug und Hermann von Grazzlau entschieden. Gegen die Karthanse Seiz verzichtete Graf Hermann von Cilli, 6. Jänner 1377, auf alle Ansprüche auf jene Güter, welche sein Ahnherr, Ulrich von Cilli und dessen Gemahlin Katharina und alle anderen Vorfahre», Gebhard, Ulrich, Leupold von Souneck zu Draining, Dicschau, Czccluk, Petcha, Latschach, Strenowitz und Sachsenseld an der Lasniz gespendet hatten.3 4) — Am 6. August 1377 verkaufte Sophia von Kolnitz, Priorinzu Studenitz, an Philipp, Kaplan zu St. Pankratius in Jamnigg, Güter in Jamnigg gegen Heimfall nach des Kaplans Tode und zur Stiftung eines ewigen Jahrtages für denselben.^ Am 19. Juni 1377 stiftete Walther von Hannau auf den Rath guter Freunde, Friedrichs von Hannan, Pilgrims von Prank, Leutfrieds von Landsberg und Wolfhards von Pfaffendorf, in der St. Annakapclle in Voitsberg ein ewiges Licht und eine ewige Messe mit Gütern zu Algerstorf und zu Knittelfeld. In diesem Jahre stifteten auch die Besitzer der Herrschaft Kornberg, Friedrich von Graben und dessen Gemahlin, Katharina von Summercck, einen wöchentlichen Gottesdienst in der Kapelle des Schlosses mit Grundstücken zu Wctzelsdorf und den Zehenten zu Auersbach, Dörfl, Halegg, Obertiefenbach und Haleggberg in der Pfarre Hatzendorf und in der Hauptpfarre Rieggersburg unter dem Pfarrer Johann Gras von Pernstein.5) ‘j K. K. Gub. Archiv. 2) Joanneum. 3) Joanneum. 4) Joanneum. 5) Nieggersburger Pfarr-Archiv. 12 Steiermark unter Leopold dem Frommen Durch die gewaltthätigen Edelherrcn auf Ehrenfels mußte das Stift Admont an seinen zahlreichen Besitzungen, Zehenten und Leuten im Ließingthale stets große Beschädigungen erleiden. Abt Albert II. schloß daher mit Otto und Heinrich von Ehrenfels einen Vertrag auf feierliches Gelöbuiß zur kräftigen Beschützung all seines Eigens in jenen Gegenden, und auf die Anstellung ihres Bruders Wolfhard von Ehrenfels als Pfarrer in Kammern mit ganzer Pfründe, so wie die bisherigen Pfarrherren sic aus dem Kasten in Mautern besessen hatten. *) Gegen das Stift Admont erhoben in diesem Jahre die Bruder Hanns, Friedrich und Ludwig die Posenbnechcr, heftigen Streit wegen den Wonzehenten im Liesingthale auf drei Haupthöfen, zu St. Michel und zu Traboch (Wurmhof-. Die Sache kam vor die Gcrichtsschranuc in Grätz, und sollte ans Anordnung des Landschreibers, Paul Ramnng, durch Schiedsrichter abgcthan werden. Diese wurden aber nicht einig; daher entschied Ramung selbst; Admont mußte die zweifelhaften Ansprüche mit 150 Pfunden Pfennige hintanfertigen, wogegen die Pöseubuccher das Hochstift Salzburg vermögen würden, ihre Lehen auf Admont zu übertragen. Neben Hanns von Pösenbuecher und Paul Ramung hing auch Ernest der Lobminger sein Jnsiegel an den Gerichtsbricf.* 2) Am 6. August 1377 erhielt Admont hierauf vom Erzbischöfe Pilgrim zu Salzburg einen Bestätigungsbrief über alle Zehente und Zehenthandvesten seit dem Stif-tungsjahre.3 4) Wegen grober und wiederholter Vergehungen gegen klösterliche Ordnung, Zucht und Sitte hatte Abt Albert einen seiner Stifts-Professen, Ulrich von Machterstorf, öfter und endlich sehr ernstlich bestraft. Ulrich stand in angesehener Verwandtschaft. Sein Bruder Friedrich war Pfarrer zu Elseudorf in Baiern. Gegen des Abtes Strenge erhob sich nun die ganze Verwandtschaft mit Klagen beim Erzbischöfe, und man schwur, sich mit Waffen in der Hand an dem Abt und Stifte zu rächen. Abt Albert schützte sich aber durch die gebesserte Gesinnung Ulrichs, der feierlich Urfehde schwur mit der Bethenerung, ihm sei nicht Unrecht geschehen, und auch seine Verwandtschaft zu gleicher urkundlicher Versicherung bewog, welche die Edlen: Hanns von Abensberg, Otto von Ofenstetten, Chorherren zu Regensburg und Konrad von Hornbach mit ihren Jnflegeln bekräftigten (7. Dezember 1377.)j) — Eine Urkunde vom Monate Mai 1377 besagt auch, daß Herrmann der Vonstorfer <) Urkunde J. J. 2. -> Urkunde XX. 20. 21. 22. 3) Urkunde XX. 23. 4) C. 62. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 13 vom Pfalzgrafen Meinhard von Görz die Veste Obernberstein in Kärnten zu Lehen empfangen habe. — Schon am 25. September 1371 zu Friesach hatte der Salzburger Erzbischof Pilgrim seine Bitte an Papst Gregor XI. um die Bewilligung gesiegelt, die Pfarre St. Florian in Steiermark, erzbischöflichen Patronates, für immer zum Tische eines jeweiligen Bischofes von Lavant einverleiben zu dürfen; weil der Gründer dieses Bisthums, Erzbischof Eberhard II., an standesmäßiger Dotirung dieses Bischofsitzes gehindert worden sei. Die apostolische Erlaubniß-bullc erfolgte am 23. März 1373, worin die Vereinigung der Pfarre St. Florian mit dem Bischofstische zu Lavant auf immerwährende Zeiten gegen Bestimmung eines angemessenen Unterhaltes des zu bestellenden Pfarrvicars bewilligt worden ist. Der bisherige Pfarrer war Otto von Weizzcueck gewesen, Domherr von Passan, welcher auch am 23. September 1377 zu St. Andrä gegen Zahlung von 135 Pfund Pfennige auf die Pfarre schriftlichen Verzicht gethan hat. J) Am 28. März 1378 waren Papst Gregor XI., I. ms. o J Antheii der Herzoge welcher den Sitz des apostolischen Oberhauptes wie- von Oesterreich leim der nach Rom, ttt die Stadt der alten großen Im- Auf Karl^ folgt peratoren und Päpste, übertragen hatte, gestorben. Urkunden. Ihm folgte Urban VI. Bald jedoch verließen dreizehn Cardinäle Rom, und erwählten am 20. September einen Gcgenpapst, Clemens VII., welcher seinen Sitz in Avignon aufschlug. Jeder dieser Päpste umgab sich mit einem Cardinalcollegium, und die ganze christliche Welt theilte sich für und wider dieselben iu zwei Parteien. —- Auch K. Karl IV. war am 29. November 1378 gestorben, und ihm sein Sohn Wenzeslaus auf den deutschen Thron gefolgt. Dieser, die Churfürsten, der Reichstag und H. Albrecht III. erklärten sich für Papst Urban VI. Herzog Leopold aber entschied sich für Papst Clemens VII., und trat mit ihm sogleich in Unterhandlungen'. Dieser wollte einen Legaten, den Cardinal Guiller-111118, nach Salzburg senden, wurde aber durch die Anhänger des Papstes Urban VI. daran verhindert. Dagegen sendete er ein Schreiben an den Erzbischof Pilgrim und an dessen Suffraganbischöfe, wodurch eine Synode veranlaßt und in Salzburg im Jahre 1380 wirklich abgehalten wurde, deren Acten aber verloren gegangen sind.* 2) Kaum hatte aber Papst Urban VI. den apostolischen Stuhl bestiegen, so erhob er Abgaben von der Erzdiözese Salzburg, und bestellte zur Eintreibung seiner Forderungen einen Dominikanermönch, Akerlin, und den H. Stefan von 1) Tangi. Reibe der Bischöfe von Lavant p. 123 — 125. 2) Dalham. Cone. Salzl». p. 159 — 160. 14 Steiermark unter Leopold dem Frommen Settern. Erzbischof Pilgrim mußte auch im Jahre 1379 die apostolischen Forderungen mit 3000 Gulden befriedigen, st — Zu Wien am Donnerstage vor dem h. Kreuztag (3. Mai) 1378 befahl H. Albrecht dem Grafen Hermann von Cilli, zu untersuchen, wie und wann jeder, der in und vor der Stadt Rädkersburg Gerichtsbefreiung zu haben vermeine, zu dieser Befreiung gekommen sei; — und daß schädliche Leute aus solchen Freigütern nicht ausgenommen und überall genau beobachtet werden sollen.* 2) Zu Wien am 22. Juni 1378 erneuerte H. Albert den Befehl seines Bruders Leopold, vom 27. Oktober 1377, für den Handel der Bürger in Pettau, und bestätigte zugleich den Knittelfeldern ihr altes Mauthprivilegium, Wien 20. September 1347. 3) Beim Stifte St. Lambrecht gründete Katharina Mathes einen ewigen Jahrcsgottesdienst mit Gütern zu Kirchbach, und im Bach, welche sie von Ulrich von Berg erkauft hatte, — vor dem jungen Ritter Christof von Teuffenbach und Ritter Niklas dem Fuler (21. Jänner 1378); und am 15. August gab ebendort Hanns Schönauer, Stiftspriester und Pfarrer zu Mariazell, zur Stiftung zwei ewiger Jahrtäge mit Seelenmessen Güter zu Ossiuitz in der Lasnitz, zu Offeneck und Selcin zu St. Georgen an der Mur.4) — Die Admontischen Güter zu Krems in Oesterreich vermehrte der dortige geistliche Verwalter, Berthold von Grieß, durch Ankauf von Gülten auf Weingärten daselbst von Friedrich Beck, Burger zu Krems. — Den Kaufbrief, 6. Februar 1378, siegelte Hanns der Hulber, Rath und Wi-demrichter zu Krems.5) Als zu eben dieser Zeit Hanns Zottlein Haus und Burgrccht zu St. Gallen im Markte kaufte (25. Mai 1378), siegelten die Urkunde Simon Schönauer, Richter zu Admont, und Ottokar Pauzzlein, Richter zu St. Gallen.6) 3 )g7g So wie die erste Ländertheilnng, 25. Juli der^°Lnder° mid^Re? 1373, nicht zur vollkommenen Ausführung gekommen Smi’mtlt" und war, eben so kam der abermalige Hausvertrag mit .h"r°opold w SteNr- wechselweiser Regierung der getheilten Länder, Wien, m) Nachrichten von Juvavia p. 307. 2) Hofrichter, p. 15 — 16. 9 K. K. Gub. Archiv. 4) St. Lambrechter Saalbuch. 5) Urkunde D D D-67. °) Urkunde T. 8. bis Friedrich' IV. % 1373-1457. 15 waren gegeben worden. *) Indessen war ein Rückschritt nicht mehr möglich bei dem ungestümen Drange des H. Leopold nach unabhängiger und gesonderter Herrschaft. Darum ward am 25. September 1379 im Kloster zu Neuberg die letzte und ganz förmliche Länder- und Regierungstheilung vertragsmäßig geschlossen und besiegelt.a) H. Albert III. nahm das Gesammtherzogthum Oestevreich ober und unter der Enns, Burg und Stadt Steter mit Allem, was nicht zu Steiermark, in die Hofschranne und Landhauptmannschast zu Grätz gehörte, Hallstadt und Ischl mit seinem Gebiete, oder dem Jschllande; ferner die Beste Klamm und Schottwien, — die Veste mit dem Markte Aspang, Neustadt und Neun-kircheu. — H. Leopold erhielt alle übrigen Länder: Steiermark, Kärnten, Krain, die windische Mark, Tyrol u. s. w.* * 3) Die genauen Grenzen zwischen dem Jschllande, den Herrschaften Stadt Steier, Neustadt und Aspang scheinen jedoch damals noch nicht ganz unbestritten ausgemacht und bekannt gewesen zu sein. Es wurde daher im Theilungsbricfe auch festgesetzt, daß beide Herzoge in der Zwischenzeit durch ernannte Kommissäre diese Gränzen ausmitteln und seststellen lassen sollten, worüber jedoch keine Urkunde auf uns gekommen ist. — Alle übrigen Punkte der früheren Hausordnungen und Privilegienbriese sollten strenge beobachtet und der Hauptgrundsatz der Dynastie: — Einheit und Einigkeit (feine eigentliche Ländertrennung) und das Recht der Erstgeburt — sollten, ungeachtet der Ländcrtheilung, fest geachtet bleiben. Beide Herzoge baten hierauf, H. Leopold am 31. Dezember 1379, und H. Albert am 2. Jänner 1380, um die kaiserliche Bestätigung, welche auch K. Wenzel ertheilte (17. Jänner 1380 4). —> Inzwischen sind von beiden Herzogen für Steiermark folgende Urkunden gefertiget worden: Der Gras von Cilli hatte bisher die oberösterreichischen Herrschaften und Vesten, Frankenburg und Attersce in Lchenbcfltz; bis 24. Juli aber mußte er sie an Heinrich von Wallsee abtreten, welchem H. Albrecht am 21. Mai 1379 die Versicherungsurkunde siegelte, alle etwa früher abgenommcnen Gefälle zu erstatten. 5) Zu Wien 25. Mai versicherte H. Albert dem steierischen Landeshauptmann, Rudolf von Wallsee, die Vergütung alles Schadens, welchen er im Dienste des Herzogs für den König von Ungarn wider die Venetianer nehmen werde, und daß ihm und seinen Brüdern i) Du Mont. II. 1. I. 141. -) Bauch. 8. A. III. p. 395-399. 3) Hagen, p. 1153. <*) Schrötter. Abhandlung V. 153-154. Kurz. ibid. p. 173-186. s) Lichnowsky. IV. Reg. 1483. 16 Steiermark unter Leopold dem Frommen inzwischen auch kein Schaden von des Herzogs Juden aufgerechnet werden solle. *) — Anfangs Juli war der Admonterabt Albert mit den ältesten Spende- und Bestätigungsbricfen nach Wien gekommen, bat den H. Albert III. um Bestätigung derselben, und erhielt sie auch am 9. und 17. Juli 1379.* 2) Dem Orte Neumarkt versicherte der Herzog eine Salzniederlegstätte, und befahl am 5. Juli seinem Kammermcister, Georg von Liechtenstein, die Bürger zu Neumarkt im Genüsse der Weide und Waldung vor den Hinderungen derer von Perchach, Diemersdorf, Bischofberg und Spielberg zu beschützen, weil die Bürger ihre Ansprüche auch in der Schranne zu Wien behauptet hätten.3) In Hinsicht des Eisenhandels von Steiermark nach Oesterreich erließ er,Wien am 7. November 1379, Befehl an Rudolf von Wallsee, oder wer dessen Stellvertreter zu Seisseneck sei, zu sorgen, daß keine Eisen-oder Venezianerwaare über die Haide bei Waidhofen, sondern alles zur gewöhnlichen Mautstätte in Stadt Steier geführt werde.4) Gemeinsam in einer Urkunde dieses Jahres nahmen die Herzoge die von Jzzerlein, Juden zu Marburg, nachgelassene Familie in ihren Schutz, gewährten ihr überall freien Aufenthalt, und forderten von ihr keine höhere Steuer, als 200 gute Gulden zu Martini.5 6 7) — H. Leopold für sich allein belehnte um Pfingsten 1379 die Brüder Ulrich, Otto und Friedrich von Liechtenstein von Murau, mit der Veste Treffen sammt dem Marschallamte in Kärnten.3) Urkunden für die Angelegenheiten in den Vorländern und in Friaul bewähren die Anwesenheit die Herzogs Leopold am 16. und 17. November 1379 in der Stadt Leoben. Hierauf war er nach Grätz gegangen. Daselbst am 18. Dezember bewilligte er, in Ansehung der Treue und Dienste des Bischofes Leopold von Freisingen, den Bürgern und Leuten desselben zu Waidhofen, daß sie durch Steier, Kärnten, Krain und alle seine anderen Länder Handel und Wandel treiben dürfen.') Am 20. Mai 1379 verkaufte Peter Schmalzhäfen mehrere Huben und eine Mühle zu Ober-loschnitz und Rakotowiz an die Gräfin Adelheid von Ortenburg, Grafen Ulrich's von Cilli seligen Witwe, um 86 Marken Silbers und um 21 Pfunde Leihkauf. Diese Besitzungen kamen an Thomas, Pfarrer in 9 K. K. Gub. Archiv. 2) Urkunden A. 88. E. 5. T. 33. 3) Joanneum. 4) Prevenhuber p. 63. 5) Senkenberg. Selecta. IV. 184. 6) K. K. Gub. Negist. 7) Chmel. Oester. Geschichtsforsch. I. 3. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 17 Windischfeistritz, als Stiftungsgut eines ewigen Jahrtages und einer täglichen Messe in der Frauenkapelle zu Feistritz, 29. September 1379, und eines ewigen Lichtes daselbst am 17. Jänner 1384. l) Mit der Ueber-nahme der Steiermark in die alleinige Regierung des H. Leopold hatte das Stift Admont in dem neuen Landesherrn auch einen neuen Vogt erhalten. Sogleich eilte Abt Albert, nach dem Vertrage 25. September 1379 zu Ncuberg, nach Grätz, und ließ sich von H. Leopold alle früheren Vogteibriefe bestätigen.* 2) — Dieser Abt vermehrte im Jahre 1379 auch seinen Sliftbesitzstand durch Ankauf eines Hauses zu Krems von Albrecht, Pfarrer zu St. Anton bei der Stadt Krems. Gilg, der Rath und Ju-deurichter in dieser Stadt, siegelte den Kaufbrief.3) Am 21. Dezember 1379 hat Thomas von Anger in der Kirche daselbst einen ewigen Jahrgottesdienst gestiftet. — In das Jahr 1379 fällt auch der Entscheid des H. Albrecht, daß Ober-Marburg dem Wilhelm von Scherfenberg bleiben, dafür aber die Burg Scherfenberg an Hermann von Cilli kommen solle. Zu Grätz im Jänner 1380 verhandelt H. Leo- 1330, lasi, pold mit Haug von Tybein, Hauptmann in Istrien, Äipj®%. wegen einer Geldschuld von 14000 Gulden für die aeo')olb Lösung der Veste Karlsberg bei St. Veit in Kärnten, 3lnbn'e a;'0’:fätte' und übergab ihm in Pfandbesitz Istrien und die Grafschaft Mitterburg.4) Gleiche Verhandlung pflog er daselbst am 18. Jänner mit Hanns von Wieden, dem er 50 Pfunde auf der Mauth zu Leoben, und 50 Pfunde auf dem Gerichte und den Gefällen in Eisenerz verpfändete, für 900 Pfunde zum Ersatz von 100 Marken Grätzerpsennige, welche der Anna, Gemahlin Konrad's des Liebenbergers, und Hanns dem Gradner jährlich aus dem Landschreiberamte in Steier zu der Veste Rabenstein zugewiesen waren, welche nun Hanns von Wieden von ihnen um 1120 Pfunde gelöst hatte, und die ihm vom Herzoge als Leibgeding verschrieben worden sind.5) —- Des H. Leopold's Aufenthalt in Grätz versichern Urkunden bis zum 19. März. Am 20. Februar 1380 bewilligte er der Stadt Voitsberg das Meilenrecht/ womit alle Handelschaft und alles Leutgeben eine Meile um Voitsberg Jedermann untersagt wird.6) Am 23. Februar bestätigte er dem Bischof Lambert von Bamberg alle Rechte 1) Joanneum. 2) Urkunde A. 89. 3) Urkunde v. v. D. 68. 4 K. K. Gub. Register. 5) K. K. Gub. Archiv. °) Joanneum. Geschichte der Steiermark. — VII. 58b. 18 Steiermark unter Leopold dem Frommen und Freiheiten der Besitzungen des Bisthums in Kärnten, und am 25. Februar zu Grätz schloß er mit demselben ein Bündniß, daß der Bischof ihm mit allen seinen Besitzungen und Leuten in Kärnten und in Steiermark innerhalb der Grenzen lebenslang und gegen Jedermann beistehen werde, ausgenommen den apostolischen Stuhl, K. Wenzel, das deutsche Reich und die Krone Böhmen, und unbeschadet der Bündnisse mit H. Albert III. *) Urkunden aus Grätz, 23., 26. Februar und 8. März, bewähren die Thätigkeit des Herzogs auch in Geschäften der Vorlande und Italiens. Am 19. März zu Grätz siegelte er einen Schadlosbrief für Otto von Stubenberg, Ulrich von Kranichberg, Gottfried Müller und seinen Hofmeister Richard Wesinger, so wie für die Bürger in Neustadt, wegen Verbürgung bei einem Juden in Neustadt.* 2 3 * 5) Im April war H. Leopold zu Bruck an der Mur, und ertheilte daselbst am 6. April 1380 dem Stifte Seckau die Bewilligung, ein Schiff auf dem Murflusse zu halten, und die Weine des Stistsbedarfes stromaufwärts aus der untern in die obere Steiermark zu führen. Am 20. September zu Grätz schloß H. Leopold mit seinem Rathe und Freunde, dem Bischof Lambert von Bamberg, ein gegenseitiges Schutzbündniß zu bewaffneter Hilfe für alle hochstiftlichen Besitzungen in Kärnten und Steiermark/3) Den Spätherbst 1380 brachte H. Leopold in den Vorlanden zu. Dort zu Prugg im Rügau verpfändete er am 1. Dezember dem Hanns von Stadegg Fürstenfeld und Feldbach trat die Geldschuld von 1200 Pfunden, welche derselbe theils bar dargegeben, theils auf den Bau der Veste zu Fürstenfeld angewendet hatte.6) ErzbischofPilgrim war in diesem Jahre noch nach Steiermark gekommen. Am 24. April 1380 berief er alle seine Suffraganbischöfe, Domdechante, Domherren, Prälaten, Pröpste, Prioren, Capitelvorsteher und Deputirten aus allen Stiften, Klöstern, Pfarren der Land- und Stadtkirchen auf den 25. Juli zu einer Synode nach Salzburg. Er hielt eine solche geistliche Berathung insonderheit nothwendig in einer so unheilvollen Zeit kirchlicher Streitigkeiten und Spaltung, wo nach längerer Unterlassung der Synoden das Volk in Religion und Gottesdienst stets lauer und sittenloser, und durch die Ueber-griffe der Laien das kirchliche Besitzthum bedeutend vermindert worden *) K. K. Gub. Archiv. - Archiv für Geogr. Gesch. XVIII. 217. 2) Ebendaselbst. 3) Joanneum. 4) K. K. Gub. Archiv. Dipl. Styr. I. 282. 5) Viktr. Urk. Dies Bündniß ist erneuert worden in den Jahren 1383, 1384 und 1399. 6) K. K. Gub. Reg. sei. Dieses Einladungsschreiben machte der Bischof von Lavant auch int steiermärkischen Theile seiner Diözese kund. Am 9. Oktober 1380 erhielt er vom Papste Urban ein besonderes Belobungsschreiben über die treue Anhänglichkeit an den römischen Stuhl gegen die Schismatiker, insbesondere gegen die schlanen Uebergriffe des H. Leopold von Oesterreich (pvsesertim contra versutias Leopoldi Ducis Austrite).*) Und wirklich hielt Erzbischof Pilgrim III. von Salzburg noch in diesem Jahre 1380 eine Synode, deren Acten aber ganz verloren gegangen sind. Auf derselben scheint auch über die Anforderungen von Zehenten kirchlicher Renten durch Papst Gregor XI. int Jahre 1374 verhandelt worden zu sein. Der Erzbischof hatte die päpstliche Bulle mit einem besonderen Schreiben dem gesammten Clerus des Erzsprengels zugetheilt. Der Erzdiakon der obcrn Steiermark hatte auf die ihm unterstehenden Pfarrer 208 Pfunde geschlagen. Der Erzbischof aber mußte, um den ihn treffenden Antheil zu entrichten, von Otto von Stubenberg 2000 Pfunde Wienerpfennige entlehnen, wofür Johann, Bischof von Seckau, und Johann, Pfarrer zu Radkersburg und Biccdom zu Leibnitz, Gewähr leisteten. (Montag nach Michaelis zu Leibniz 1380)2), — In diesem Jahre legte auch Petrus Frcistngcr, seit dem Jahre 1348 Propst des Chorherrenstiftes Seckau, und von Papst Innozenz VI. mit den Pontificalien ausgezeichnet, seine Würde nieder (andern Nachrichten zu Folge soll er wegen Verschwendung der Stifts-geldcr zur Entsagung gezwungen worden sein), und starb am 11. August 1381. Ihm folgte Hermann Haller, welcher am 2. Mai 1381 die apostolische Bestätigung des Papstes Urban VI. erhalten hat. Jedoch schon am 16. März 1382 wurde er in der von ihm prachtvoll ausgestatteten Magdalenencapelle in die Gruft gesenkt. Er hatte zum Nachfolger am 18. März 1382 den Ulrich Trapp, einen sehr thätigen und bei H. Ernst ungemein beliebten Herrn. — Am 25. März 1380 war auch Bischof Augustin von Seckau gestorben. Johann I. aus dem alten steierischen Edelgeschlechte von Neuberg erhielt die Bischofswürde. In der ersten Jahreshälfte 1381 verweilte H. Leo- 3 ]381 pold in der Steiermark und zu Grätz. Er ordnete bei der Veste Diernstein erforderliche Bauten an, wozu Ulrich von Liechtenstein, Kämmerer in Steicr und Marschall in Kärnten, und dessen Bruder, Friedrich von Liechtenstein, das nöthige Geld darliehen, welches ihnen auch zu •) Gurker Urkunde. -) Dipl. Styr. I. 353. Caes. Anna!. III. 282-283. 20 Steiermark unter Leopold dem Frommen ihrer alten Pfandsumme auf dieser Veste versichert wurde. J) Am 4. Februar zu Grätz ertheilte er dem Stifte St. Paul eine Bestätigungsund Schutzurkunde, und am 23. Februar 1381 schwor ihm Niklas der Reichensteiucr Urfehde und Bekenntniß, daß er nur aus Gnade aus dem Gefängnisse losgelassen worden sei, worin er bisher wegen der an Leopold Weizzenberger, Hofmeister der Herzoge Leopold und Wilhelm, verübten Gewalt rechtmäßig gehalten worden fei. * 2) Am 14.Aprilzu Grätz siegelte er Eutschädigungsurkunden für den Bischof Leopold von Frei« singen, Grafen Haug von Montfort, Otto von Stubenberg, Ulrich von Liech enstein zu Murau und Härtel von Pettau, seinen Hofmeister Gottfried Müller, den Kammeruleister Heinrich Geßler, Hanns Legberger, den Marschall Reichard Wcsinger, Paul Rainung und Michel Prenuer von Neustadt über ihre Verbürgung um 4000 Pfunde an Albcro den Stuchs von Trautmannsdorf beim Ankäufe der Vesten Stuchsenstein, Buchberg, Lasenheim und zu dem Hof.3) Zu Wien am 23. Mai 1381 verpflichtete sich Mendel von Rann zum Wiederaufbau des Thurmes daselbst und zur Uebergabe desselben an Hermann von Lnttenberg mit Vorbehalt des Ersatzes seiner Baukosten für den Fall, daß ErzbifchofFriedrich ihm die Benützung des Thurmes nicht gestatten sollte.4 5 б) Zu Meran in Tyrol gelobte Graf Friedrich von Hohenzollern, 19. Juni 1381, schriftlich dafür, daß H. Leopold seinem Bruder dein Grafen Ostertag die Kirche und Pfarre Grauscharn (int obersteicrischen Ennsthale) verlieh, dem Herzog stets mit der Veste Hohenzollern und der Stadt Hechingen gewärtig zu sein — so lange sein Bruder die oben genannte Pfarre besitzen werdet) — Am Erchtag vor dem Palmtag 1381 belehnte Graf Friedrich von Ortenburg den Wülfing Welzer mit Gütern in der obern Steiermark, in der Krakau, an der Oedt, an der Wandring und im Präbal, so wie sie Notker von Murau time gehabt hatte. §) Von Johann Zebinger erkaufte das Stift Rein in diesem Jahre das Richterrecht von mehreren Huben zu Zwering in Oesterreich.7) Nachdem der Erzbischof Pilgrim von Salzburg dem Judcnburger Bürger Hanns Goldlein Bcrgwcrksantheilc zu Katsch Malcntein (in der oberkärnt-ncrischeit Herrschaft Gmünd gelegen) und zu Sachsenburg im Jahre i) K. K. Gub. Archiv. а) Ebendaselbst. 3) Joanneum. 4) K. K. Gub. Archiv. 5) Ebendaselbst. б) K. K. Gub. Reg. 7) Neinerurknnden. bis Friedrich IV. I. 1373- 1457. 21 1377 verliehen hatte, gab er in diesem Jahre 1381 den Bürgern seiner Städte Rann und Liechtenwald an der Save eigene Stadt-nnd Marktrechte und Vorschriften, i) Zu Pyska am 22. April 1381 ertheilte K. Wenzel dem Erzbischöfe von Salzburg die Privilegiums-erneuerung, daß die salzburgischen Untcrthancn vor kein fremdes Gericht gezogen werden dürfen, außer wenn die Hochstiftsgerichte denselben Recht zu geben vernachlässigen oder versage».* 2) Acht Tage vor Weihnachten im Jahre 1381 geschah eine Haupttheilung des stubenbergischen Besitzes zwischen Otto von Stubenberg, obersten Schenk in Steiermark, Wülfing, Ulrich und Friedrich, Brüdern von Stubenberg, und ihren Vettern , Otto, Jakob, Wülfing und Hanns von Stubcnberg. Bei dieser Theilung erhielt Otto, der oberste Schenk, folgende Besitzungen: die Eberstorfer Güter zu Weiz und umher sammt der Veste Raabeck; dann Güter zu Gutenberg im Essenthal, am Hammerberg, Grub, Mitterdorf, Göttcrberg, Algerstorf, Mayrhofen, Gerich, Schachen, Purkstall, Treuenstein, Rosenberg, Hofstetten, Aberdorf, Getzenbüchl, Praitenau, Wcgscheid, Grabberg, Mctendorf, Grafenreut, Nenndorf, Reutberg, Kaiserberg, Gleisdorf, in der Raab, Grillbüchl, Brcitenfeld, Raßeck, Kalich, Fladnitz, Kirchberg, Stein, Reding, Scheutz, Kramestorf, Kogel, Jlz, Teufferweg, Poschitz, Semmering, Lichtencck, Hafnern, Predi,ig, Paureck, Kapfenberg, Lint, Teichcnberg, Jeßnick, Graschnitz, Düchl, Linden, Trogelwang, einen Theil des gebauten Hauses zu Treunstein —- mit Gülten, Zinsen, Bergrechten, Zehenten u. s. w. Den Brüdern Ulrich, Wülfing und Friedrich waren zugefallen Gülten und Untcrthancn zu Passail im Markte, im oberen Reut daselbst, zu Gewcincck, Fladnitz, Gumpelach, Getreidezehente zu Brai-tenau, Katsch, an der Lassing, Geselberg, Grub, Triebendorf, am Geß in Passail, ans der Schiter, Dober, Sylbeck, Lam, in der Klamm, Jassing, Stadelberg, Weling, Geigenthal, Stein, Pössendorf, in der Gukkcn, am Anger, Lebern, Romgraben, Kramcstorf, Algerstorf, Waldhütten, Sweineck, Kellcrhof, Höflein, Vorichach, Alrams, Ncuenstadt, Rosenthal, Erzberg, Gumplach, Altenhofen, Krnmpcck, Neßlach, Polom, Kapfenberg, Posenbirchach, Scherzendorf, in der Weiz, Sulzbach, Stübing, Sorgenbüchl, Dürrenbüchl, Graschnitz, Zaisbcrg, Lind, En-berg, Aichberg, der hintere Theil des Hauses Treunstein, Pezzen, Pichl, Pcsenthal, Reuter» — mit alle» zugehörigen Rechten.3) Am <) Iuvavia. Abhandl. -) K. K. Gub. Archiv. 3 Jvanneums-Nrkundcn. 22 Steiermark unter Leopold dem Frommen 11. Juni 1381 hatte sich zu Lavant eine Synode versammelt, wozu insbesondere der Pfarrer zu Gams berufen worden war, der Pfarrer von Osterwiß jedoch zu erscheinen sich standhaft geweigert hatte (qui se ipsum contumaciter absentavit). Neben den Sprengelsbedürf-nissen wurde hier vorzüglich über die Geldbeiträge zu den Reisen päpstlicher Legaten verhandelt, und der gelammten Geistlichkeit versichert, daß sie nie mehr beizusteucrn haben solle. 3. 1382. Da nach dem Tode des Königs Ludwig in Ungarn unaufhörliche Räubereien und Fehden alle Ruhe und Sicherheit der Personen und des Eigenthums an den österreichischen Ländermarken unaufhörlich gefährdeten; so sahen sich die beiden Herzoge gezwungen, zu dem Sicherheitsvertrage von 1373 eine neue Uebereinkunft zu schließen (18. Juni 1382), um sowohl das Eigenthum, als auch den Handel der beiderseitigen Unterthanen kräftiger zu sichern. In diese Zeit fällt auch die Fehde H. Leopold's mit Wilhelm von Scher-fenberg in der untern March, wo dieser wegen Raubes und eigenmächtiger Uebergriffe allgemein gefürchtet war, kn welcher Fehde Wilhelm besiegt tonrb.* 2 3) — Schon int Monate Junius war H. Leopold zu Grätz. Mittwoch vor St. Margareth fertigte er da Urkunden für das Stift St. Paul in Kärnten aus. Am 9. Juli zu Grätz schloß er mit dem Erzbischöfe Pilgrim von Salzburg ein Bündniß, ohne dessen Einwilligung mit den Herzogen in Baiern nicht Frieden zu schließen. 3) Am 14. Juli 1382 zu Neustadt belehnte H. Leopold den Hanns von Rohats und dessen Brüder, Ulrich und Jörch, mit Gütern zu Obernfresfen, Tschrieb, obern Gabriach und unter Zagel — insgesammt Lehen der Herrschaft Tüffer, zu Wart und zu Podert, Lehen der Herrschaft Schcrfenberg.4) Am 11. August war der Herzog in Mürzzuschlag, und befahl den dortigen Marktbürgern, fest an ihren alten Freiheiten und Privilegien zu halten, und sich daran weder Beschwerung, noch Gewalt zufügen zu taffen.5) Von Leoben aus verkündigte er am 18. August der Stadt Belluno,^daß er nach der Zusammenkunft in Linz mit dem römischen und böhmischen Könige sogleich nach der Trevisanermark ausbrechen werde.6) Am 19. August 1) Kurz. ibid. 133-134. 2) Hagen 1153. — Ebendorfer Pez. J. p. 815. 3) K. K. Gub. Archiv. 4) K. K. Gub. Reg. 5) Joanneum. e) Verči. XVI. 35. zu Leoben ertheilte er dem Nonnenstiste zu Göß (to eit die Aebtisftn „jetzt in größer Nöthigkeit sei") einen Befreiungsbrief von aller Ga-ftung („und solchen Ueberlasten") ausgenommen ihn selbst und seinen Hofstaat. v) Von Leoben begab sich H. Leopold durch das Ließing-und Paltenthal gegen Oesterreich. Am 25. August in Rottenmann beschwerte sich Abt Albert von Admont über freventliche Eingriffe der Rottenmanner in die admontischen Bannwälder zu Trieben, wo sie zu ihren Salzkuffen, ohne sich mit dem Stifte früher gehörig abzufinden, Holz schlugen. Der Herzog ließ örtlichen Beschau vornehmen durch Otto von Ernsels, Christian von Zinzendorf und seinen Mundschenk, Hanns Rebriuger, und entschied den Streit dahin, daß die Rottenmanner zur Verfertigung von Salzkuffen das Holz aus der Admonter-waldung in Trieben zwar nehmen, aber dasselbe allein nur durch Leute aus Admont bearbeiten lassen dürfen, für alles noch weiters bedürftige Holz sich mit dem Stifte jederzeit, und gleich allen andern Leuten vertragen und abfinden sollten.* 2 3) Aus Oesterreich zurückgekehrt, treffen wir den Herzog am 14. Oktober 1382 zu Knittelfeld, wo er mit Meinhard, Grafen von Görz, die Verheirathnng ihrer beiderseitigen Kinder, der Herzogin Elisabeth und des Grafen Heinrich, unterhandelte, und tii fünf Urkunden gegenseitige Gelöbnisse besiegelt wurden.3) Von Leoben aus, am 18. Oktober, vertröstete er die Stadt Treviso auf seine baldige Ankunft mit Heeresmacht aus allen seinen Ländern, nachdem ihm auch der römische König, die Königin von Ungarn, der Graf Meinhard von Görz und alle andern Länder und Freunde entscheidenden Beistand zugesichert hätten.4) Dieser Kriegszug gegen Franz von Padua fiel aber unglücklich aus. • H. Leopold erschöpfte dabei seinen Schatz, ließ sich auf Zureden etlicher Rathgeber zn einer Besteuerung der Geistlichkeit bewegen, worüber große Erbitterung entstand; er selbst kam mit schwerer Krankheit heim, an welcher er lange Zeit in Grätz darniederlag.5) — Zu Knittelfeld und Leoben fertigte H. Leopold am 19. und 23. Oktober für Grafen Meinhard von Görz mehrere Versichernngsbricfe und Entschädiguugsurkunden unter der Bürgschaft des Ottokar von Ernsels, Niklas Schenk von Osterwitz, Konrad von Tentschach und Michael von Arnfels, Vicedom in 9 K. K. Gub. Archiv. 2) Urkunde W, 3. Joanneum. 3) K. K. Gub. Archiv. *) Verči. Storia XII. 40. 5) Hagen. Pez. I. p. 1154. 24 Steiermark unter Leopold dem Frommen Kärnten.J) — Hermann Propst von Seckau und dessen Capitel stifteten mit Hof, Weingärten und Aeckern unter dem Starez zu Witschein ein ewiges Licht in der St. Magdalenacapelle am dortigen Friedhöfe (29. April 1382)2). — Dem Stifte Rein schenkten gleichzeitig Elisabeth und ihr Sohn Ulrich Mordax ein Gut am Rechberg im Graben zur bessern Bestellung des Conventstisches daselbst. Den Karthäusern in Geyrach ertheilte Papst Urban VI. am 15, April 1382 das Privilegium, wegen der zu großen Entfernung des Patriarchensitzes zu Aquileja, von jedem andern katholischen 'Bischöfe die heiligen Weihen empfangen zu dürfen.* 2 3) Auch ward dem gesammten Karthäuserorden die gänzliche Immunität, und die Untergebung derselben allein nur unter den apostolischen Stuhl und die Befreiung von allen Beiträgen sowohl für päpstliche Legaten, als auch in allen andern Fällen ertheilt.4 *) In diesem Jahre belehnte auch Graf Meinhard von Görz den Hanns von Schwannberg mit einem Hofe zu Prebatsch. — Die Belehnungsurkunde (Lienz in Tyrol Mittwoch nach Ostern 1382) besiegelte Ritter Heinrich, Burggraf zu Lienz.s) In diesem Jahre scheint aus Oesterreich her die Pestseuche auch in Steiermark sich verbreitet zu haben. Von dieser Seuche ergriffen, starb in Voran der Propst Heinrich, nachdem er 32 Jahre lang den Krummstab getragen hatte. Ihm folgte nach einhelliger Wahl Konrad von Neunkirchen, durch 26 Jahre Prälat des Stiftes.6) In diesem Jahre ist das Kloster zu Franz gänzlich niedergebrannt. 3. 1383. Im Jänner des Jahres 1383 war H. Leopold in Grätz. Am 21. Jänner daselbst fertigte er eine Lehensurkunde für Niklas Schenk von Osterwitz liber Güter auf dem Berge Dyetz (Dietsch) bei Trüchsen in Unterkärnten.7) Mittwoch vor Pauli Bekehrung (25. Jänner) ertheilte er der Stadt Radkersburg das Niederlagsrecht für alle Kaufwaaren, wie in andern Städten Recht und Gewohnheit ist.8) Im März war er in Wr. Neustadt, und versicherte der Stadt Petkau das alte Privilegium ungehinderter Ausfuhr ihrer Weine nach 9 K. K. Gub. Archiv. 2) Seckauersaalbuch. Dipl. Styr. I. 282. 3) Dipl. Styr. II. 159. 4) K. K. Gub. Reg. s) Joanneum. 6) Caesar. III. 286. *) K. K. Gub. Reg. 8) Hofrichter, p. 16 — 17. Kärnten und Strain. *) Auf seiner Reise nach Salzburg erließ er am 11. November zu Rottenmann im Paltenthale eine Versicherungsurkunde baldiger Abhilfe der Theuerung aller Lebensmittel zu Treviso durch Geld und alles andere Nöthige.* 2) Das Stift St. Lambrecht erkaufte im Jahre 1383 vom Market Küsfinger mehrere Güter zu Neun und zu Aberdorf bei dem Neuenmarkt vor den Zeugen: Niklas Füler, Hermann von Grazzlau und Wolflein dem Voitsberger.3 *) — Dem Stifte • zu Rein schenkte Rudolf von Plankenwart, der Grafen von Cilli Burggraf zu Hoheneck, den Zins von mehreren Huben und einer Mühle zu Köflach, Wetzelsberg, Liboch, Märn und Lubgaft, auf daß in der Kirche zu Straßengel alle Tage das Salve Regina feierlich gesungen werden sollet) In der Osterwoche 1383 fertigten Graf Hermann von Cilli und Ulrich, Pfarrer an der St. Nikolaikirche zu Selden-hofen, welche Cillierlehen war — die Stiftung eines ewigen Kaplans und einer ewigen Messe in der Franencapelle aus dem Stein vor dem Markte Seldenhofen durch den Richter daselbst, Niklas Schaisbacher, und mehrere Bürger mit folgenden Verpflichtungen: „Der Caplan „oder Meßpriester der Frauencapelle aus dein Stein hat allein nur „die tägliche Messe vor Sonnenaufgang (als man den Tag anbläst) „und sonst keine andere gottesdienstliche Handlung, Beichten, Berauchen, „Taufen, Predigen, Singen, Lese» u. dgl., außer vom Pfarrer dazu „berufen, zu verrichte» (das er ohne seinen Schaden und große Mühe „thun möcht!) Den kirchlichen Rechten der Pfarrkirche soll dadurch „nicht der geringste Eintrag geschehen. Bei der Messe ist stets na-„mentlich zu gedenken des Grafen Hermann, seiner Gemahlin, seiner „Erben, des Oheims Eholo von Seldenhofen und des Richters Niklas „Schaisbacher. Weil aber der Graf und Pfarrer viele Renten zu „dieser Stiftung dargegcbeu hatten, fo soll das Präsentationsrecht für „einen jeweiligen Meßpriester den Grafen von Cilli, die Bestätigung der „Präsentation dem Pfarrer zu Seldenhofen zustehen." 5) -— In diesem Jahre 1383 soll die Stadt Judenburg vom Feuer größtentheils in Asche gelegt worden sein. Eben zu Judenburg, am Montage nach Lucia (13. Dezember) 1383 siegelten Hanns von Liechtenstein und Andrä von Liechtenstein, ältester Kämmerer in Steier, die Urkunde, *) Joann. Urkunden. -) Verči. XVI. 49. 3) St. Lambrechter Saalbuch. *) Reinerurkunden. 6) K. K. Gub. Reg. 26 Steiermark unter Leopold dem Frommen worin sie unter sich die Veste Liechtenstein mit allen Gebäuden umher theilten, jedem zum sonderheitlichen Gebrauche, und Einiges zur gemeinschaftlichen Hofhaltung. Im Jahre 1385 theilten sie auch die Veste Frauenburg. 3. isst. Im Jahre 1384 weilte H. Leopold in den Vorlanden. Am 20. Jänner erließ er von Rheinfelden her die Anordnung an Paul Ramung, Pfleger zu Eppenstein, keinen Bewohner des Dorfes Weißkirchen besteuern oder anderweitig kränken zu lassen.J) Zu Linz * 1384 entschied H. Albrecht den langen Streit zwischen den Bürgern zu Stadt-Steier und zu Weier wegen der Elsenniederlage dahin: daß die Weicrer schuldig seien, alles Eisen, so sie herbeibringen, drei Tage hindurch, es sei zu Wasser oder auf dem Lande, den Bürgern in Steier feilzubieten und es ihnen nach dem Preise zu verkaufen, welchen zwei ehrbare Rathsglieder fe fl fegen würden. Nach drei Tagen mögen sie dkes Eisen hinsühren, wohin sie wollen. — Aus einer Urkunde vom 1. Oktober 1384 erfahren wir, daß Bischof Johann von Gurk damals auf seinem Schlosse Peilenstein gewesen sei, daß das Bisthum Gurk und die Edelherren von Pettau eigenthümliche Häuser zu Wien in der Schulerstraße gehabt hatten.* 2) In diesem Jahre vermehrte das Stift St. Lambrecht seine Besitzungen. Am 23. Jänner 1384 erkaufte Abt David von Diemut, Gemahlin Kuntz des Gläers, Bürgers in Grätz, Mühle und Grundstücke an dem Sand, Gereut und Rözzen-peunt bei St. Lambrecht, — und von Martin Römer, Bürger zu Murau (8. März 1384) einen Hof, Kerschbaum genannt, zu St. Lambrecht— vor den Zeugen: Jakob Rotenritter, Stadtrichter zu Grätz, Friedrich von Liechtenstein, Ulrich Hemerl, Burggraf zu Murau. — Am 5. August 1384 entsagte Ulrich Heizinger von Manndorf allen Ansprüchen auf die St. Lambrechtischen' Zehenten daselbst —- vor Otto von Silberberg. Am 31. Dezember 1384 stiftete der Priester Achatz von Waldstein, Mitglied des Stiftes St. Lambrecht, daselbst eine ewige Seelenmesse und ein ewiges Licht mit Gütern im Aflenzthale an dem Prindel ob dem Thörlein und Zehenten in dem Karcher im Gereut, so er von seinem Vetter Lorenz von Waldstein erkauft hatte.3) Am 7. März 1384 siegelte Georg von Herberstein eine Urkunde, womit er in der Deutschordenskirche St. Johann bei Stubenberg oder ob der Feistritz seine Grabstätte wählte, und zugleich daselbst einen ewigen Quatember- >) Joanneum. *) K. K. Gub. Archiv. 3) St. Lambrechter Saalbuch. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 27 gottesdienft stiftete mit Gütern zu Albrechtsdorf bei der Raab, die er vom deutschen Orden erkauft hatte. Zeugen und Briefesstegler waren Ulrich vonPraunbeck, Landescomthur in Oesterreich und Martin Pfluns, Comthur zu Grüß. — Als am 14. Juli 1384 Walther von Mannsberg seine Güter zu Petschegg an die Priorin zu Studenitz, Traut! von Reu-tenberg, für Hofstatten zu Puodlas vertauschte, siegelte den Tauschbrief NiklaS der Pulzgauer. ]) Im Jahre 1381 ließ Abt Albert von Admont am Hause des Stiftes zu Gratz einen erweiternden Umbau vornehmen, worauf H. Leopold diesem Hofe des Stiftes in der Stadt die Befreiung von aller Beherbergung und von andern Lasten für immer ertheilte (Samstag in der Osterwoche 1381)* 2). Am 1. Februar 1381 gab Hanns von Stad zu Krotendorf dem Stifte Admont einen Bersichernngsbrief, mit Leib und Gut nie mehr aus der Herrschaft desselben zu weichen und mit allen Erben und Nachkommen stets bei dem Gotteshause zu bleiben.3) Alblein Lauterbeck, Richter zu Admont, Niklas der Ennsthaler, Georg von Ard-ning waren Zeugen dabei. Am 14. Juni spendeten die Brüder Niklas und Dietrich die Ennsthaler dem Stifte Admont (vnd den Heiligen die da rastent auf der niedern Newechirchen) ihr Eigengut auf dem Rastein in der Pfarre Gröbming.4) Am 8. September 1381 verkaufte das Stift seine Güter zu Velkun und Abtsdorf dem Gilig Slahenmots, Amtmann und Richter in der Stadt Marburg, wobei Meinhard der Praunsberger und Mathes der König, Judenrichtcr zu Marburg, Zeugen waren.5) Im Jahre 1382 erwarb Friedrich Ekker, Stiftspriefter von Admont und Pfarrer zu St. Niklas im Sausale, von Niklas Püchler Bergrechte am Praitcneck um 60 Seelenmessen als Seelgeräth für den Verkäufer.6) Am 29. September 1382 erkaufte der Prior zu Admont, Otto Metschacher, einen Hofzu Talarn bei Pöls am Rottenmannertauern für sein Stift.7) In diesem Jahre hatte eine Feuersbrunft in der Stadt Bruck viele Häuser eingeäschert, und darunter auch das Haus des Stiftes Admont. Die Brandstätte und die dazu gehörigen Grundstücke außerhalb der Stadt überließ hieraufAbt Albert seinem Verwalter dcr ftiftischen *) Joanneum. *) Urkunde G. G. G. 41. Bestätigung dieses Privilegiums im Jahre 1468, V. 1. 3) Urkunde 0. 16. 4) Urkunde A. 42. s) Urkunde N. 267. e) Urkunde PP. 9. ’) Urkunde 0. 5. 28 Steiermark unter Leopold dem Frommen Güter int Mürzthale, Niklas dem Zechner, Bürger zu Bruck — zu Leibgedinge gegen die Verpflichtung, dies Haus wieder-herzustellen, den stif-tischen Leuten, welche nach Bruck kommen, Wohnung und Pflege zu geben, und alle Jahre noch eine bestimmte Abgabe an Geld und Getreide zu leisten. Den Vertragsbries siegelten Hanns von Utsch und Andreas Pötsch, admontischer Propst zu Mautern.4) Am 22. April 1383 schloß Abt Albert von Admont mit Konrad Perauscher von Radtstein einen Vertrag anfAbstockung einer Waldung am Raderbache in der Stiftsherr-schaft Gallenstein binnen zehn Jahren gegen getreue Ausscheidung des Holzzehenten für das Stift selbst. Eberhard Mülbanger, Richter zu Steier, siegelte den Vertragsbrief.* 2) Nachdem Abt Albert II. zu Admont an seinem Erwählungstage, 12. März, einen ewigen Jahrgottesdienst zu eigenem Seelgeräthe mit angekausten Gütern in der Einöde und an derOede im ober,, Ennsthalc gestiftet hatte, starb er am 7. April 1384. Er war der erste, welcher über alle in der Stistsbibliothek damals vorhandenen handschriftlichen Bücher einen systematischen Katalog durch den gelehrten Stiftspriester und Bibliothekar Petrus von Orbona hat errichten lassen.3) Zn Ende des XIV. Jahrhundertes begriff die Diözese der Bischöfe zu Lavaut folgende Pfarrbezirke in Kärnten und Steiermark in sich: Drauburg, Lavamünd, Marnbcrg, St. George» im Rcmschnik, St. Martin und St. Peter im Sulmthale, Altcnmarkt, Gams, Holleneck, Osterwitz, Suzzenteller, Micheldorf, St. Florian. Am 21. September 1383 hatte Bischof Heinrich die gesammte Geistlichkeit seines Sprengels zu einer Synode nach Lavant einbcrnfen, und in derselben über Beobachtung der kirchlichen Ceremonialvorschriften (Rubriken), die Administration der heiligen Sakramente— und die kirchliche Ehrbarkeit bei Clerns und Laien berathen lassen. Bald darnach machte er die gefaßten Synvdalbeschlüsse kund, von welchen folgende ans den Sittenzustand schließen lassen und die wichtigsten sind:4) Das heiligste Sacrament soll bei Verschgängen andächtig einhergetragen werden, und Jeder, der dabei niederkniet und ein Vater unser betet, 30 Tage Ablaß erhalten. — Die Tabcrnakelschlüssel müssen sorgfältigst und bei Suspension auf 3 Monate aufbewahrt werden. — Bei schwerster Strafe darf die Hostie vor den Consecrations-worten nicht emporgehalten werden. — In allen gottesdienstlichen 4) Urkunde H. 44. 2) Urkunde W. 4. 3) Bibliothekshandschrift. N. 392. *) Tangs. i>. 126-127. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 29 Verrichtungen soll überall Gleichförmigkeit herrschen. — Die h. Eucharistie für Kranke soll alle Monate erneuert werden, und zwar in größerer Menge Wein als Wasser. — Die kanonischen Stundengebete sollen bei Tag und Nacht gewissenhaft vollbracht werden. — Daher vermeide man auf das Strengste Fressereien und Saufereien bis tief in die Nächte hinein, auf daß die göttliche Amtsverrichtung nicht entweder gar unterlassen oder übereilt und gekürzt werde. — Nur in Nothfällen darf außerhalb der Kirche getauft werden. — Niemanden reiche man die h. Eucharistie, außer er hat früher gebeichtet. — Zum Predigen darf man nur Dominikaner und mindere Brüder zulassen. — Oeffentliche Wucherer sollen aus der Kirchengemeiuschaft gestoßen, nicht kirchlich begraben, Opfer von ihnen nicht angenommen und fie nicht losgesprochen werden, bis sie nicht vollen Erfaß geleistet haben; bis zu dieser Restitution sollen auch ihre Testamente ungültig sein. — Gebannte, Wucherer und Räuber-von Gütern verstorbener Geistlichen sollen am grünen Donnerstage, Mariahimmclfahrts- und Mariageburtstage öffentlich auf der Kanzel namentlich bekannt gemacht werden. — Der Besuch der Gasthäuser ist dem Clerus nur aus Reisen erlaubt. — Berauschung soll an Klerikern strenge bestraft werden. — Bei Begräbnissen und Todtengottesdiensten sind Schcrzspiele und Tänze, besonders vor den Kirchthüren, verboten.— Auf Friedhöfen dürfen weder Schänken, noch Krämerbuden sein. — Gestiftete und gebotene ewige Lichter in Kirchen müssen sorgfältig unterhalten werden. — Alle Pfarrsinsassen sollen das Glanbenssymbol und das Vater unser wissen. — Alle Priester und Vicarien sollen jährlich zu Maria Reinigung, am Palmsonntage, am grünen Donnerstage, Char-freitagc, am Eharsanlstage zur Taufe und am Chriftihimmelsahrtstage mit dem Volke zur allgemeinen Versammlung zusammen kommen, und die Priester dürfen an diesen Tagen in den Capellen nicht Gottesdienst halten. — Verlehnung, Verpfändung und Veräußerung der Kirchengüter bleibt strengstens verboten. —Die Priester dürfen zu sündhaften Dingen weder Nachsicht tragen, noch Geld dafür nehmen. — Wer das Beichk-siegel bricht, soll in einem Kloster eingesperrt werden. — Freiwillige Opfergaben darf der Priester annehmen, jedoch durchaus nicht für die Administrirung der heiligen Sacramcnte. — Der Kirchbann darf erst nach dreimaliger Ermahnung öffentlich ausgesprochen werden. — An Laienverfammlungen darf ein Priester nur aus besonderen Gründen, und wenn es sich auch um Angelegenheiten seiner Kirche handelt, Theil nehmen. — Leibliche Kinder muß jeder Clerikcr bei Strafe von zwei Gulden für jeden Betretungsfall binnen 30 Tagen aus dem Hause schaffen. — Bei Verlust des Benefiziums muß jede Concubine binnen 30 Steiermark unter Leopold dem Frommen Monatsfrist entfernt werden,— Ein Kleriker, der mit einer berüchtigten Person in Verbindung steht, verfällt in den Kirchenbann. — Wer Kirchengüter raubt oder vorenthält, ist gebannt. — Ein des Verbrechens überwiesener oder selbst geständiger Laie, der in öffentlicher Beichte Besserung versprochen und dennoch wieder sich demselben hingibt, soll öffentlich in der Gemeindeversammlung geprügelt werden, und durch Geld sich davon nicht lösen können. — Kein Priester darf öffentlich Büßenden Ablaß er-theilen. — Oeffentliches Spielen, besonders das Würfelspiel, ist dem Clerns bei Strafe von 60 Pfennigen, Fall für Fall, verboten. — Kranz und Tonsur hat jeder Cleriker zu tragen. — Bei gleicher Strafe darf ein Cleriker mit Schauspielern, Possenreißern, Schalksnarren, Spielleuten u. dgl. keinen Umgang haben. — Bei derselben Strafe bleibt der Wirthshausbesnch ohne ehrbare und gegründete Ursache verboten. — Wer durch Blutvergießen oder Samenffuß Kirchhöfe entweiht, hat die Kosten der Wiedereinweihung zu tragen, oder er ist dem Kirchenbanne verfallen. — Der Cleriker hat stets im langen, von oben bis unten geschlossenen, oder höchstens nur mit drei oder vier Knöpfen versehenen Talare, in Städten und Ortschaften auch mit Mantel und Kaputze •— zu erscheinen, und alle hochfärbigen Kleiderstoffe zu vermeiden, so wie alle weltliche und Modekleidung. — Waffen darf kein Cleriker tragen.:— In jeder Pfarre muß mit den Zcchmeistcrn jährliche Rechnung gelegt werden. —• Alle Kirchen müssen von Schänken, Krämerbuden u. s. w. umher sogleich frei gestellt werden. — Alle Ehen soll der Priester int Angesicht der Kirche und nach bestimmter Zeitfrist, bei Suspension auf drei Jahre, abthun, — Kein Laie darf Brautleute einsegnen, was vorzüglich bei dem Bauernvolke aus dem Wahne geschieht, als haben Eheleute, von einem Geistlichen eingesegnet, kein Glück — bei Kirchenbann. — Keine Ehescheidung darf ohne Vorwissen des Erzdiacons oder des Bi-schofes Statt habe». — Oeffentlicher Tanz an Kirchtagen, Sonntagen und bei Hochzeiten bleibt verboten. — Bei Bann wird verboten das Lesen sogenannter goldener Messen. — Auf Kirchengüter darf allein nur der Kaiser greifen. — Dem Bischöfe bleiben 60 Fälle zur alleinigen Lossprechung Vorbehalten.ä) Am 15, Februar 1385 zu Wien belehnte H. Albert III. den Wülfing von Stubenberg mit Zehenten in der Pfarre Hesbeck.2) H. Leopold war im April in Kärnten und vom Juli bis Ende 3- 1385. H. Leopold im Spätherbste inJnnerösterreich, im Jan. 1386 in Grätz. Er fällt in der Schlacht bei Sempach 9. Juli 1386. H. AlbertIII. übernimmt wieder die Regierung. 0 Gurker Urkunde. a) Joanneum. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 31 Oktober bewähren Urkunden seine Anwesenheit in Grätz.*) Am 13. September zu Grätz bewilligte er dem Hauptmann in Krain, Hang von Ty-bein, die Einlösung aller Schuldforderungen aus die Huben zu Gutenstein in der Herrschaft Bleiburg vom Peter von Windischgrätz, und bestätigte ihm den Pfandbesitz derselben.* 2 3) Am 30. Oktober bewilligte er der Stadt Grätz wegen der großen Kosten der zwei Brücken über die Mur zu Grätz und Frohnleiten, deren Unterhalt der Stadt Grätz oblag, daß sie von jedem geladenen Wagen hinauf 24 Pfennige au jeder Brücke und von jedem Saumpferde einen Wienerpsennig als Maut abnehmen dürfen.2) Auch in Radkersburg hatte das Hochwasser zwei Brücken über die Mur zerstört. Als das nothwendigste Verkehrsmittel im Lande sind jedoch beide von den Stadtbürgern schnell wieder hergeftellt worden. H. Leopold ertheilte ihnen daher, Grätz den 12. November 1385, das Mautrecht, von jedem geladenen Wagen 24 Pfennige, von Bauern- und von ungarischen Wagen 6 Pfennige und von jedem Menschen ohne Ausnahme einen Pfennig abzunehmen — bis auf Wiederruf.4 *) Am 2. Dezember schwor ihm Urfehde und Mcidung aller herzoglichen Städte Heinrich Peffurth, nachdem er ihn aus dem Gefängnisse in Grätz ledig gegeben hattet) Am 22. Jänner 1385 stifteten Abt David und sein Stiftscapitel zu St. Lambrecht die ewige gottesdienstliche Feier des Festes Maria Magdalene mit besonders dazu erworbenen Gütern am Reut int Aflenzthale, im Neun bei Neumarkt und im Winkel.6 7) Am 3. Mai 1385 in Cilli selbst empfing Hermann, Graf von Cilli, aus der Hand des Patriarchen von Aquileja, Philipp von Alenzonio, Car-dinalbischof, die Belehnung mit allen Aquilejerlehen, wie sie seine Vor-ältern schon getragen hatten, und auch ihm schon von Patriarchen Mar-quard am 13. November 1369 auf dem Schlosse Wippach waren ertheilt worden-) — vor den nachstehenden geistlichen und weltlichen Herren: Niklas, Abt von Oberburg, Niklas Ritter von Speginberg, Martin Ritter von Reicheneck, Hugo von Hervorst, Dechant von Concordia, Johann Ritter von Altenburg, Rudolf von Plankenwart.8) — Graf Hermann von Cilli vereinigte um diese Zeit auch mit der Veste Liechtenstein >) K. K. Gub. Archiv. -) K. K. Gub. Archiv. 3) Wartinger p. 17. *) Hofrichter p. 17—18. 5) K. K. Gub. Archiv. Die Urkunde erwähnt den Niklas May als Bannrichter zu Barifchgretz. «) St. Lambrechter Saalbuch. 7) K. K. Gub. Reg. 8) Ebendaselbst. 32 Steiermark unter Leopold dem Frommen die Lehen des Stiftes Molk in Oesterreich.* * 3 4) Dem Akten zu Admont, Wilhelm von Reißberg, welcher nach dem Tode Albert II. einstimmig erwählt, am 22. April 1384 vom Erzbischöfe mit Uebergabe des Ringes investirt, und von dem Bischöfe Friedrich von Chiemsee feierlich in Salzburg geweiht worden war, ertheilte der Erzbischof Pilgrim einen Bestätigungsbrief der ausgedehnten salzburgischen Schenkungsurkunde des Erzbischofes Konrad I., vom Jahre 113 9,2) wobei alle jene Stellen, welche auf Besitzthumsgrenze Beziehung hatten, aus dem lateinischen Originale ins Deutsche übersetzt beigegeben worden find. Am 7. Oktober 1385 spendete dem Stifte Admont Kunegund von Peterdorf Gülten vom Hofe und Thurm zu Gstadt (Stade) im Oberennsthale — ihre rechte Morgengabe von dem verstorbenen Gemahl, Heinrich dem Payr.3) Seine Höfe bei Tamsweg im Lungaue verkaufte das Stift Admont am 25. Mai 1385 an Otto den Hofbeck, Bürger in Salzburg. Als Zeugen und Siegler erschienen dabei: Konrad von Peterdorf, Ulrich vonSchrä-tenberg, Eberhard von St. Peter, Hanns der Waldecker, Landrichter im Lungaue.4) Bon Marguard dem Tannkeck erkaufte Abt Wilhelm für sein Stift das Gut an dem Urfahr bei Gstadt mit Zehenten in der Gröb-mingerpfarre, und zugleich erledigte er Hof und Thurm in Gstadt von dem noch darauf haftenden Drittelbefltze Heinrichs des Payr des Jüngern vor den Zeugen: Hartleiu von Rottenmann, Hanns Kirchdörfer, Landrichter im Ennsthale, Hermann Leutschacher und dem admontischen Güterpropste im Ennsthale, Andrä Grünbeck.5) Die Getreide- und Weinernte dieses Jahres war durchaus sehr nachtheilig ausgefallen. — Im Stifte Voran verzehrte das Feuer einen großen Theil des Gebäudes.6) s. 1386. Die ersten Monate des Jahres 1386 brachte H. Leopold zu Grätz und in Kärnten zu. Am 29. Jänner 1386 bestätigte er den Vertrag, wodurch der Pronvinzial des Predigerordens, Ulrich, den Streit zwischen seinen vier Caplänen und den Nonnen zu Grätz ab-gerhan hatte.7) Am 24. Jänner zu Grätz gab er seinem Hofmeister, Reinhard von Weflngen, für die vielen treu geleisteten Dienste in lebenslangen Besitz die Veste Gösting mit jährlichen 200 Pfunden Geldes nebenbei in Auffee und an den Mautgefällen zu Rottenmann zu beheben, 1) Huber Austr. illustr. p. 92. 2) Urkunde A. 14. 3) Urkunde Z. 73. *) Urkunde EEE. 6. 5) Urkunde Q. 25. «) Caesar. III. p. 290 — 291. 7) K. K. Gub. Archiv. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 33 welches alles nach dessen Tode jedoch mit 2000 Pfunden wieder zurück zu lösen frei stehen sollte.Von den Edelsten des Landes und den mächtigsten Vasallen umgeben, hatte sich H. Leopold Anfangs Februar von Grätz zum Zuge gegen die Schweizer erhoben, und am 5. Februar von Völkermarkt aus die Freiburger im Breksgaue auf seine baldige Ankunft und starke Hilfe getröstet, mit Anerkennung ihrer festen Treue beim Abfalle der Luzerner.* 2) Sehr bald darauf, am 9. Juni 1386 in der Schlacht bei Sempach, fand er in der Mitte seiner tapfern Edlen den Tod. Mehr denn 150 Edelherren aus Oesterreich und Steier kamen mit ihm, wie die Chroniken versichern, theils um, theils in die Gefangenschaft; unter diese zählt der viel spätere Gerhard von Roo folgende Herren: Johann von Liechtenstein, Niklas von Gaisruck, Franz von Nenhaus, Peter von Landsberg, Hugo von Klöch und die Edelherren von Reiffenstein und Weher.3) H. Leopold der Fromme hinterließ fünf Kinder: Wilhelm (geb. 1370), Leopold den Hochmüthigen (geb. 1371), Friedrich mit der leeren Tasche (geb. 1372), Ernest den Eisernen (geb. 1377) und Eli sabeth. Bei Lebzeiten des Vaters war H. Wilhelm zwar mit der Prinzessin Hedwig von Ungarn versprochen, doch der hohen Braut und des Königreiches Polen wieder verlustig geworden, weil sich die Großen des Landes dieser Verbindung widersetzten, und Jaghello, den Herzog von Lithanen, für die königliche Braut und für das Königreich vorzogen (17. Februar 1386).4) Jetzt, erst 16 Jahre alt, sollte H. Wilhelm zu Folge der Hausordnung die Regierung der Länder seines Vaters und die Vormundschaft seiner Geschwister übernehmen. Allein die Provinzialstände und alle Räthc fanden ihn und er sich selbst zu schwach und unfähig, so viele Länder, welche noch dazu durch die unaufhörlichen und unglücklich geführten Kriege mit Venedig in den tiefsten Schuldenstand versetzt worden waren, zu regieren. Vereint bat man daher den H. Albert, die Ländertheiluug vom Jahre 1379 als aufgehoben anzusehen und die Regierung aller Länder wieder zu übernehmen. H. Albert willigte ein, und festigte das neue Verhältniß durch einen Vertrag mit H. Wilhelm (Wien, Mittwoch vor Kolomanni 1386). Die Unterthanen der Länder wurden des früheren Eides entbunden, und schworen insgesammt wieder dem H. Albert III. Gehorsam, Treue und Huld.5) Von den Ständen der Länder, ') Ebendaselbst. s) § Treiber II. I. 45. 3) Caesar. II. 293. 4) Kurz. lbid. p. 110-114. -) Schrötter. Abhandl. V. p. 158-159. - Kurz. ibid. p. 114-118. Geschichte der Steiermark. — VH. Bd. 3 34 Steiermark unter Leopold dem Frommen welche diese Wiedervereinigung vorzüglich bewirkt hatten, nennt die Urkunde folgende: Johann, Bischof von Gurk, Graf Friedrich von Orten-burg, Graf Burkard von Maidberg, Graf Hermann von Cilli, Otto von Liechtenstein, oberster Kämmerer in ©teter, Konrad von Pottendorf, Konrad von Kreig, Hauptmann in Kärnten, Haug von Tybein, Hauptmann in Strain, Friedrich von Liechtenstein zu Murau, Marschall in Kärnten, Heinrich von Neitberg, Wülfing von Stubenderg, Niklas der Schenk von Ofterwitz, Hauptmann in ©teter, und Stefan von Celkingen.*) Nach dieser Uebereinkunft eilte H. Albert nach Tirol. Am 6. Dezember erließ er zu Botzen Befehl an alle Kauflente, im Handel nach Venedig die Straße über Villach und den Semmering zu fahren, ausgenommen die fünf Städte im Lande ob der Enns, welche über den Rottenmanner-tauern und über die Zeyring ziehen mögen. Die Straße über den Karst wird gänzlich verboten. * 2 3) Am 21. Dezember zu Meran bestätigte er dem Georg von Auer die Lehen zu Auer, den Thurm zu Katzenstein, den Hofzu Winkel und den Salmonshof.^) Am 15. September 1386 stiftete eine gewisse Gertraud Maiolin an der Tratten eine ewige Seelenmesse als eigenes Seelgeräthe in St. Lambrecht. Am 11. November 1386 erlaubte Abt David von St. Lambrecht, daß Hanns von Leibnitz die St. lambrechtische Lehensveste Leonrode seinen Oheimen, Rudolf und Martin von Perneck, abtreten dürfe.4) — Am 1. November 1386 verschrieb tin Testamente Agnes, Gräfin von Ortenburg, Witwe Herrn Eberhards von Wallsee von Dröschendorf, dem Nonnenstifte zu Studenitz 20 Mark Pfennige als Seelgeräthe, und ernannte ihren Bruder, Bischof Albert von Trient, und Friedrich, Grafen zu Ortenburg, zur Vollstreckung ihrer Anordnung. 5) Am 23. Juni 1386 stiftete Adelheid, Gräfin von Cilli, Grafen Ulrichs von Cilli Witwe und Mutter des Grafen Wilhelm von Cilli, bei dem Minoritenkloster in Cilli mit 80 Mark Silbers, und mehreren Huben an der Save zu Ober-Remisch und H. Kreutz, welche jedoch schon früher auf Wiederlösung dem Kloster gegeben worden waren, zwei ewige Jahresmessen und ein ewiges Licht an den Altären der Heiligen Maximilian und Franziskus.6) — Dem Abt Wilhelm zu Admont erlheilte Papst Urban VI,, Genua t) Rauch. Script. Austr. III. 400 — 405. ä) Kurz. Handel, p. 356. 3) K. K. Gub. Archiv. 4) Joanneums-Urkunde. 5) Joanneum 6) K. K. Gub. Reg. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 35 24. April 1386, das Vorrecht, beim feierlichen Gottesdienste bischöfliche Sandalien zu tragen, so daß dieses Privilegium keine päpstliche Verordnung mehr al8' ungültig erklären könne.1 *) Dem genannten Abte gelobte auch der Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Baiern, Stefan, die admontischen Güter zu Sauerloch in Baiern, sowohl von seinem, als auch von jedem andern Gerichte gänzlich befreit, gegen Jedermann zu schirmen. ?) Von der Familie Glauzzer kaufte Abt Wilhelm für sein Stift mehrere Burgrechte und Besitzungen zu Altenmarkt an der Enns.3 4) Vom 11. August 1386 angefangen sechs Wochen hindurch herrschte in Obersteiermark eine allgemeine Pestseuche, vorzüglich im Enns- und Admontthale, welche viele Menschen wegraffte. 4) Im Jänner dieses Jahres 1386 hatte Erzbischof Pilgrim II. eine Synodalversammlung nach Salzburg berufen, wozu die Bischöfe Johann von Gurk, Friedrich von Chiemsee und Johann von Seckau erschienen waren. Sittenverbesserung des Clerus war der Gegenstand der Berathung, und man setzte einzelne Statuten fest: über genaue und gleichförmige Verrichtung des Breviergebetes; verbot in vohbe-haltenen Fällen die Lossprechung zu ertheilen oder Gelübde zu lösen; verordnete Vernichtung aller um Geld ertheilten Ablässe und Lossprechungen; genaue Beobachtung der p.riefterlichen Kleidung nach Stand, Kirchengrad und Wissenschaft; Reinlichkeit kirchlicher Kleider und Ge« räthschaften; Ausschließung der Bettelorden vom Predigen und Beichthören ohne früher eingeholte Bewilligung der geistlichen Vorstände in Städten und auf dem Lande; alte Beschlüsse über Immunität des Clerus von weltlichen Abgaben, gegen die Verachtung des Kirchenbannes, gegen Forderungen von Frohndiensten an den Clerus, gegen widerrechtliche Vergewaltung kirchlicher Pfründen, wurden erneuert und bestimmt, ferner daß kirchliche Personen bei Streitigkeiten unter einander sich nicht an weltliche Gerichte wenden sollen, und jeder Cleriker die Constitutiones der apostolischen Legaten und Salzburger Erzbischöfe in Abschrift besitzen müsse.5) >) Urkunde B. 7. -> Urkunde FFF. 2. 3) Urkunde T. 4. 5. 4) Necrolog. Admontens: „Circa hoc tempus, videlicet a die 8. Tihurtii „(11. Aug.) usque ad diem 21. Octohris anno 1380 truculenta pestis ex-„tinxit decemfratres ex conventu et unain monialem: Mattliaeum, se-„niorem sacristam, Georgium Priorem humanissimum, Joliannem Metz, „quem ultimo pestis invasit, Georgium Seniorem de Rotenmann, Magistram, Jacohum Scholasticum domiciallorum omnes preshyteros — et „Margaretam Wcikasin monialem. 0 tempus luguhrissimuin!“ 5) Dalham. p. IGO. 36 Steiermark unter Leopold dem Frommen I. iss?. 1388. Lebhaft beschäftigten den H. Albert III. in den 's'nncröJumid;'" Jahren 1387 und 1388 die steierischen Angelegen- heiten. Am 26. April zu Wien überlegte er auf Bitten der Stadt Bruck an der Mur den dortigen Wochenmarkt vom Freitage auf den Montag;^ und am 1. Mai sicherte er der Karthause in Geyrach mehrere gespendete und zum Theil auch erkaufte Güter als vollkommene Eigenthumgüter.* 2) Zu Burkhardsdorf am 17. Juni bestätigte er die Geldpenston und den Besitz des Schlosses Gösting, welche der verstorbene H. Leopold seinem Hofmeister, Reichard von Westngen, zur Dienstesbelohnung gegeben hatte.3) Hierauf war H. Albert nach Kärnten gegangen. Zu St. Veit am 29. Juli übernahm er die Entscheidung in den Irrungen wegen Ansprüchen des Grafen Hugo von Montfort und dessen Gemahlin Gräfin Margareth von Pfannberg auf die Vesten Heunburg und Greiffenburg gegen die beiden Grafen von Görz und den Bischof Johann von Gurk, als ihren Vormund.4) Auf der Rückreise nach Wien war H. Albert am 31. Dezember in Judenburg, wo er den Einladungsbrief an Bischof Johann von Gurk unterfertigte, zur nächsten Hoftaidung in der Mont-sort-Görzischen Angelegenheit nach Wien zu kommen.5) — Am 1. Mai 1387 zwang Abt Wilhelm zu Admont den Konrad Engelbogen allen widerrechtlichen Ansprüchen auf die admontische Besitzung, Engelbogen genannt, auf der Niederen-Zeyring zu entsagen vor Hanns Kirchdörfer, Landrichter im Ennsthale, und Marquard Tannbeck.6) Um die von H. Leopold verlangten Steuern zu bezahlen, war das Stift Admont genöthigt gewesen, 200 Pfunde Geldes von einem Bürger zu Ober-wölz, Konrad Vötzl, aufzunehmen. Als sich nun Abt Wilhelm mit ihm über die Rückzahlung durch Güter bei Mainhardsdorf auf lebenslangen Besitz in dem Jahre 1387 verglich — standen zur Zeugen-schast: Ulrich von Schrattenberg, Burggraf zu Rotenfels, und Erhard von St. Peter, freisingischer Amtmann im Thale der Wölz. 7) — Dem Stifte Seckau bestätigten am 21. Juni 1387 Leo und Dietmar die Galer die von ihren Vorfahren mit Gütern zu Geisfeld in der 9 Wartinger. p. 25. *) Joanneum. Dipl. Styr. II. 151. 3) K. K. Gub. Archiv. 9 EbenLaselbst. 5) EbenLaselbst. 6) Urkunde H. 36. 9 Urkunde R. 19. 37 bis Friedrich IV. I. 1373-1457. Muckau gemachte fromme Stiftung. *) Zugleich übergab Ulrich Wolfsberger seinem Vetter, dem Chorherrn Friedrich Wolfsberger zu Seckau, alle jene Güter zu Kogel, in der Aue, und Bergrechte von Weinbergen an der Laßnitz, zu Raucheneck und Mittereck, welche von den Voraltern zur Gründung eines ewigen Jahrsgottesdienstes gespendet, bisher aber waren vorenthalten worden.2) Das Stift St. Lambrecht erkaufte am 27. November 1387 von Hanns Mertingen einen Weingarten am Schützenberge in Luttenberg. Im 26. Jahre seiner Würde starb der Abt David Krall zu St. Lambrecht, und bekam zum Nachfolger Rudolf Liechtenegger. — Nach dem Tode des Bifchofes Friedrich zu Chiemsee erhob der Salzburger Metropolit Pilgrim zu dieser Würde den hochstistischen Domherrn Georg von Neidberg, Bruder des Seckauer Bifchofes Johann.3 *) Im Jahre 1387 am 28. August übergab der Erzbischof Pilgrim die Verwaltung seiner Kammerstadt und Veste Pettau dem Haug von Tybein, nachdem dessen Oheim diese Verwaltung längere Zeit geführt hatte, f) Am Sonntage nach St. Margarethen des Jahres 1387 theilten die Brüder Wülfing,Ulrich und Friedrich von Stubenberg ihre väterlichen und mütterlichen Güter. Dabei empfing Friedrich: die Veste Katsch mit Unterthanen und Gülten zu Feistritz, Hinterburg, Wald, Paldirzbach, Murau, Stein, Graben, Lezzen, Lachen, Glantz, Deupstein, Neumarkt, Krakau, Rötzthal, Gagil-burg, Karcher, Uuzmarkt, Schöder, Peterdorf, Froiach, Mörberg, Laznich, Puchberg, Rottenmann, Staudach, in der Polan, Nezplach, Flei-ntung, Althosen, Pach, Rudeneck, Puchach, Reut, Ruppeck, Gazzen, Höreck, Kraubath, Pirchach, Neundorf, Reichendorf und Weingärten zu Langeck und Pösendorf; auf Ulrich fielen die Güter zu Höflein, Thal, Klaus, Wurchech, Würflach, Neustedel, Erdberg, Gumplach, Schreckenberg, Aichberg, Glamm, Oberndorf, Wechech, zu Polan, Kathrcin, Hasenthal, Mistelcck, Tachen, Holerbach, Erzbüchl, Hinterleitcn, Eglesgraben, Widen, Ezclsee, Fleugbcrg, Ramgraben, Feistritz, Volchenstein, Alberdorf, Hierzmannstorf, Freßnitz, Kinderthal, Schergeudorf, Sorgenbüchl, Aflenzthal, Graschnitz, Warberg, Zeizberg, Buchbcrg, Hasendorf, Hohlen-ahorn — mit allen Herrlichkeiten, Würden und Rechten.5 6) Im Jahre 1387 besuchte der Bischof Heinrich von Lavant die Stadt Murau, wo er ') Seckauer Saalbuch. 2) Ebendaselbst. 4) Caesar. III. 296 — 287. 5) K. K. Gub. Archiv. 6) Jvanneums-IIrkunde. 38 Steiermark unter Leopold dem Frommen bis zum Jahre 1363 Pfarrer gewesen war, stürzte auf dem Wege an der steilen Berghalde in den Murfluß hinab, und ertrank nicht ferne vom Orte Murau. *) In diese Zeit setzt man auch die Gründung des Bürgerspitales zu Radkersburg, dessen Bestehen jedoch in Urkunden vom Jahre 1438 vorausgesetzt und in anderen von 1444 und 1454 vollkommen bestätigt wird. — In diesem Jahre 1387 soll auch an der Filialkirche der Hauptpfarre Rieggersburg, St. Leonhard, ein Vikariat gegründet worden sein. * 2) 3.1388. Am 4. März 1388 zu Wien bestätigte H. Albert dem Stifte Seckau die altem Privilegienbriefe, Wien 6. Mai 1334, und dem Stifte Admont, 2. Juni 1202. 3) Hierauf war H. Albert wieder in der Steiermark. Zu Leoben am 16. März ertheilte er die Einwilligung, daß Friedrich von Fladnitz sein landesfürstliches Lehengut, das ganze Dorf zu Zebriach im Aflenzthale dem Abte Rudolf von St. Lambrecht um 183 Pfunde verkaufe, und er belehnte auch das Stift selbst mit diesem Gute' auf Bitten Friedrichs,4 5) weil dieses Gut zugleich zur Stiftung einer ewigen Messe in Mariazell gewidmet war. Den Verkaufsbries ddo. 12. März 1388 siegelten die Ritter: Georg von Horweigstein, Heinrich der Steinpeiß und Ulrich von Horweigstein. Am 1. Oktober 1388 und am 20. Dezember erkaufte das Stift St. Lambrecht noch andere Güter bei dem Thurn zu Perchach von Andreas von Per-chach und an der Mözz bei Pairdorf oberhalb Neumarkt von Ernst dem Freisinger vor den Zeugen: Jörg Hannauer, Otto von Liechtenstein, Ulrich Hemmerl, in dem Forst zu Perchach von Konrad Schröll, Bürger zu Neumarkt, Niklas Hemmerl zu Bischofsdorf und Hermann von Grazzlau. Diese Güter und eine Besitzung in der Zeitschach sind eigentlich von dem Stiftspriester und Pfarrer zu Mariahof, Friedrich Kufstnger, erkauft, und an das Stift zur Gründung von zwei ewigen Seelenmessen und einem ewigen Lichte in der von eben diesem Priester erbauten Dreifaltigkeitskapelle an der Stiftskirche gewidmet worden. — Der Marienkapelle zu Rein ertheilte der Erzbischof Pilgrim zu Salzburg, 20. Oktober 1388, einen Ablaßbrief in gewöhnlicher Form, und int Jahre 1389 gab Rudolf von Plankenwart dieser Kapelle zur Unterhaltung eines ewigen Lichtes zehn Pflinde jährlicher Gülten.3) 0 Tangt. p. 128. 2) Aqu. Caesar. Annal. Styr. III. 278. 3) K. K. Gub. Archiv. 4) St. Lambrechter Saalbuch. 5) Neinerurkunden. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 39 In diesem Jahre stiftete auch bei der Kirche zu Stainz Hanns der Lems-nitzer durch Uebergabe der Ganserhube unter der Gwein bei St. Stefan an den Pfarrer daselbst, Hanns Steindorfer, einen ewigen Jahrtag mit drei Priestern. *) Im Jahre 1388 hatte der salzburgische Metropolit Pilgrim vom Papste Urban VI. die Erlaubniß erhalten, zum Aufbaue der durch die Flammen zerstörten Domkirche und zur Wieder-löfung der verpfändeten Schlösser und Güter Geldbeiträge von allen kirchlichen Benefizien seines Sprengels einzusammeln (Subsidium cari-tativum), jedoch unter der Bedingung, daß die Hälfte dieser Gelder der päpstlichen Kammer zufließen solle. Ob und wie viel damals von den steierischen Pfründen erhoben worden sei, ist nicht nachweisbar.* 2) Am 15. Oktober 1389 starb Papst Urban VI. 3. mg. H. Albrecht III. Ihm folgte aufdem Stuhle St. Peters Bonlfaz IX. — o8S^«nMn H. Albert III., größtentheils in Wien, belehnte da- s^bc gjgrn bk @bten selbst am 23. März Hertlein von Liechtenstein zu Nikolsburg, Hauptmann in Steier, mit den von Peter dem Rietenburger aufgesendeten Lehen bei Grätz, einem Hof am Sparbersbacheck, in Wal-tendorf, in Geptenthale u. s. to.; welche (acht Huben und zwei Hofstätte, und einen Wald zu Waltendorf) eben der genannte Landeshauptmann nachher, am 19. Juli 1389, dem Stifte zu Rein gespendet hat, und zwar zur Stiftung einer ewigen Messe und eines ewigen Lichtes am Antonitage zu Straßengel.3) Am 25. Juli 1389 befahl H. Albert allen seinen Amtleuten in Steter, Kärnten und Krain, so wie allen Landständen und Rittern daselbst, alle verbotenen Waaren, welche nach Pettau gebracht werden, sogleich anzuhalten, ohne Rücksicht auf den Eigenthümer wegzunehmen, und an den Fiskus cinzuliesern.4 *) Zu Michaelis dieses Jahr empfing H. Albrecht die Lehen des Stiftes St. Lambrecht vor den Zeugen: Graf Hang von Montfort, Wilhelm von Cilli, Ulrich von Liechtenstein nnd Hanns von Stadeck. Am 9. November 1389 machte er allgemein bekannt, daß er den Laibachern den Handel mit Venediger Waaren und anderen Kaufmannsgütern überall gestattet habe, nur nicht geschlagene Waaren nach Pettau zu führen. 5) Am 21. Dezember zu Wien befahl H. Albert dem Stadtrichter in Steter, strenge darüber zu wachen, daß alles Klaubeisen und die venetianischen Waaren immer nur >> Ctainzer Saalbuch. 2) Nachrichten von Juvavia. p. 207. 3) Joanneum. Reiner Urkunden. *) Kurz. Handel, p. 357. 5) Archiv, für Gesch. Mühlfeld I. 81 (15). 40 Steiermark unter Leopold dem Frommen an die Mautstätte daselbst gebracht werden. *) Im August 1389 be-gannen die Händel zwischen den österreichischen Raubrittern von Rohr und dem H. Albert III., welche erst mit Zerstörung der Hauptraubveste Leonstein bei Stadt Steier und mit völliger Demüthigung der rohen Edelherren bis 27. November 1392 endigten. ?) Zu Wien am 21. Oktober 1389 mußten die erwählten Schiedsrichter: Bischof Berthold von Freising, die Grafen Hermann und Wilhelm von Cilli, Ulrich von Liechtenstein zu Murau, Hanns von Liechtenstein, des Herzogs Hofmeister, und Rudolf von Wallsee in Oesterreich, im Streite wegen der Forderungen des Hanns von Ernfels an den H. Albert III. den entscheidenden Ausspruch 11)1111.* * 3) Am 30. November 1389 stiftete Margareth, Tochter Ernest's des altem von Lobming und Gemahlin des Hanns vonPlanken-wart mit der Gülte an der Pötzmühle einen ewigen Jahrsgottesdienst für sich selbst.4) Zur Stiftung einer ewigen Seelenmesse gab im Jahre 1389 Leutold Lueger dem Stifte Rein einen von Lorenz von Waldstein im Jahre 1309 erkauften Weingarten, Lueger im Feistritzberge genannt.5) Dem Nonnenkloster zu Marnberg verkaufte, 9. Oktober 1389, Matthä der Königsberger zu Marburg, seine Gülten, Bergrechte und Bcrgpfen-nige zu Kosach, Hedreich, Preko, und zwei Mark Gülten in Marburg selbst, wozu die Nonne Adelheid Bergheimer die Kaufssumme dargegeben hat.6) Haug von Tpbein war um diese Zeit im Pfandbesttz der Herrschaft Gonowitz, weswegen auch Peter, der Pfarrer zu Gonowitz, ihn und seine Erben als rechte Vögte seines Gotteshauses mit jährlichem Vogtrechte von drei Silbermarken urkundlich anerkannte, 6. Jänner 1389, unter Siegel und Zeugenschaft des Ritters Hanns von Feistritz.7) Am 19. Februar 1389 belehnte der Patriarch, Johann von Aquileja, in seinem Pallaste zu Cividale den Grafen Wilhelm von Cilli und dessen Vetter, den Grafen Herman von Cilli, mit allen Aquilejerlehen, so wie dieselben schon seine Vorvordern, I. 1369, 1385, empfangen und getragen hatten, wobei anwesend waren: Marquard von Randeck, Doctor der Dccretalen und Generalvicär zu Aquileja, Augustin, Prior zu Pri-mea, Johann von Mila, Friedrich Dechant zu Tüffer, die Edelherren: ’) Steierer Urkunden. a) Kurz. n>ld. p. 133-144. 3) K. K. Gub. Archiv, ft Seckauer Saalbuch, ft Reiner Urkunden, ft Joanneum, ft K. K. Gub. Reg. Ine Friedrich IV. I. 1373-1457. 41 Ludwig von Porzillis, des Patriarchen Hofmeister, Nikolaus von Pul-ziniko, Rizard von Malvason, Wenzeslaus und Thomastn von Svern-berg, Friedrich Gleinzer, Hauptmann in Görz.*) — Am 30. März 1389 verkaufte um 90 Pfunde Wienerpfennige Niklas der Esel dem erbarm Mann, Lebern dem Nagelkegel, Bürger zu Eisenerz, eine Hube in dem Eisenerz und ein Haus, darauf gelegen ist ein Plehaus (Schmelzhaus) und die „©tag an dem Erzberge," welche von Alters her dazu gehörten, und alle dazu gehörigen Wälderantheile, mit Feldern ober dem Hause, mit einer Hofstatt an der Rissen und Garten, mit einem Plehaus, gelegen ob dem Haus, davon man dient alle Jahre 18 Pfennige Grundzins, und ein Loth Silber in des Herzogs Steuer, wenn man darin pläet (schmilzt), mit drei Wiesen im Münichthal, dienstbar dem Stifte Rein mit drei Zinsmäsel (Eisenmaß) am St. Dionysentag, welche mall nach alter Gewohnheit nach Hafning unter die Linden zu stellen schuldig ist, von wo die Herrschaft Rein selbst sie weiter zu bringen und dem Plahaus-besitzer dafür zu geben hat ein Fuder Salz und eine Balghaut (zu Blasebalgen in der Schmelzhütte). Auch diente man von derselben Hnbe in des Herzogs Steuer vier Loth Silbers jährlich. — Am 18. Oktober 1389 verkauften Ulrich der Sefner und dessen Gattin Barbara dem Bischöfe Johann von Gurk und seines Bruders Sohne, Konrad Frühen, die Veste Radkersburg mit allem Zugehöre, mit Hofstätten, Weingärten, mit 13 Hofstätten am Udelhord, 41 in Glasbach, 11 am Griezz, mit 5 Huben zu Hertweisdorf und mit Gütern zu Haslach — um 800 Pfunde Wienerpsennige. ?) — Vom Hanns von Pfaffendorf erkaufte das Stift Admont die Wohuzehente von Höfen zu Dreschmit im Lassing, zu Vischarn und Aglarn im obern EnnSthale, wozu, weil sie falzburgisches Lehen waren, Erzbischof Pilgrim um so lieber feine Bestätigung gab, weil sie bloß der im Friedhofe zu Admont neuerbauten Kapelle (der obern Neunkirchen) gewidmet bleiben sollten. ^) Hanns Pcyr von Stad, Priester und Gusterer (Sacristan) in Admont, welcher zu diesem Ankäufe das Geld hergegeben hatte, fügte dazu noch andere Besthungen, Mühle und Gut im Schwarzenbach zu Hinterthal und auf der Zirnih, und widmete Alles zu einem ewigen Jahrsgottesdienste mit stattlichen Geldspenden an die dabei beschäftigten Priester und Kirchensänger und mit besserer Bewirthung des Conventes zu Admont. ^) >) K, K. Gub. Reg. 2) (Surfet Urkunde. 3) Urkunden A. 43. 49. 4) Urkunde A. 45. 46. 50. 42 Steiermark unter Leopold dem Frommen Die Briefe wurden gesiegelt von Andrä Grünbeck, Hanns Kirchdörfer, Landrichter im Ennsthale, Marquard Tanbeck, Richter zu Admont, Balthasar dem Sachsen, Jägermeister und Wolfgang Mühlangerer.J) J. «m u. 1391. Im Anbeginne des Jahres 1390 schloß H. Al- ^Unte^anbtu'ngen.d,e belt III. mit H. Albert von Baiern (27. März) ein Bündniß zur gegenseitigen Verheirathung ihrer Kinder, Albert des Jüngeren und Johanna von Baiern. Bald darauf, 2. Juni 1390, folgten enge Verbindungen mit K. Sigmund von Ungarn und Herzog Jost von Mähren. ?) Um Mariä Geburt war H. Albert in Stadt Steier, wo er am 7. September- 1390 die Marktbefreiung des Stiftes Admont mit all dessen Unterthanen zu vollem freien Markthandel bestätigte, und am 30. November 1390 sich als den wahren und alleinigen obristen Herrn und Bogt des Stiftes ankündigte. * 2 3) Zu Wien am 22. Oktober gab er der Stadt Judenburg einen Versicherungsbrief, daß alles Gut und Erbe inner des Stadt-burgfriedes der Steuer unterworfen sei, und daß ohne der Bürger Zustimmung Niemand daselbst Handel und Gewerbe treiben dürfe.4) Von Ernest dem Freisinger erkaufte damals, 6. Jänner 1390, das Stift St. Lambrecht zwei Höfe zu Keierbach und Güter in der Kainach und am Tregist. Andrä von Kainach siegelte den Kaufbrief. Gleichzeitig wurden die widerrechtlichen Ansprüche Niklas des Hof-ineisters zu Weinzierl auf den Lambrechtischen Hof, Weingarten und Baumgarten daselbst von dem Laudeshauptmanne in Steier, Ulrich von Wallsee, in der Gerichtsschranne zu Grätz zurückgcwiesen.5) Sehr großmüthig gegen das Karthäuserkloster zu Seiz bewährten sich Leopold und Agnes von Gonowitz, 24. November 1390, welche als Seel-geräth dahin spendete» Güter zu Retsach, Oseedek, Junbeiz, Rain, Hard, Worthorn, Merslidol, Ließnack und Reisteck.6) Nachdem Papst Boni-fazius IX. den Chorherren und Nonnen in Seckau einen Ablaßbrief ertheilt hatte, erließ er auch für das Benediktinerstift zu Oberburg zwei Bullen am 26. Mai 1390, worin er das Stift in besonderen apostolischen Schutz nimmt, und dasselbe unter Bestätigung aller früheren Rechte und Freiheiten, auch von allen Abgaben an weltliche -) Urkunde C. 40. 43. 2) Kurz. ibid. 153. - Am 13. Jänner 1392 ein drit'es selbes Bund.,Iß. Beilage 276. 3) Urkunde M. 7. Z. 2. 4) Joanneums-Urkunde. 5) St. Lambrechter Saalbuch. 6) Joanneum. Mächte für immer frei erklärt. Das kärntnerische Stift Viktring erwarb in diesem Jahre Grundzinse von Häusern innerhalb des Burgfriede« zu Marburg von Katharina Koschackerin.* 2) Propst Konrad von Voran erkaufte für fein Stift einen Hof mit Hofstatt und allen Rechten zu Lembach von Friedrich Wenger.3) Eben in diesem Jahre hatte nach Angabe der Mölkerchronik H. Albert III. auf alle Prälaten, Pröpste, Pfarrer, Bürger und Juden eine allgemeine Steuer geschlagen,4 5) und an den Grafen Hermann H. von Cilli, Landesverwalter in Krain, die schriftliche Weisung ergehen lassen, daß das Meersalz über den Loibl, über die Kappl und bis Feistritz herauf frei zum Verkaufe gebracht werden dürfet) (Hermann der Aeltere von Cilli war schon am Benediktitag 1385 gestorben). Zu Wien am Montage nach Sonntag Reminiscere 3. mi. erließ H. Albrecht an Hartnid von Liechtenstein, Hauptmann in Steier, Befehl, den Streit der Radkersburger mit den Marburgern, welche jenen den Weinhandel über den Radlberg herauf hinderten, nach den alten Handveften zu entscheiden.6) Im Sommer 1391 war H. Albert III. in Steiermark. Zu Grätz am 15. Juni bestätigte er der Stadt Voitsberg den Privilegiumbrief des H. Friedrich, Grätz 15. März 1307: Aller Zug des Handels und Fuhrwerkes solle auf der alten Straße verbleiben und durch die Stadt Voitsberg und nicht über den Herzogenberg gehen; die Stadt hat freien Handel mit ihren Weinen nach Judenburg und freien Salzhandel im Großen und im Kleinen, welchen außer ihr Niemand auf dem Lande treiben barf.7) Zu Wien am 1. April hatte er sich Urfehde schwören lassen von dem aus langer Haft freigegebenen Seidel dem Schweinbeck, daß er nie wieder gegen des Herzogs Land und Leute etwas unternehmen werde.8) Durch Ankauf mehrerer Güter von Alex, Pfarrer zu Wolfsberg, vermehrte das Stift Seckau seine Besitzungen, 16. Oktober 1391.9) Am 8. September 1391 kaufte der Prior zu St. Lambrecht, Konrad von Saurau, ein Gut auf 1) Dipl. Styr. II. 296—298. 2) Viktr. Urkunden. 3) Caesar. III. 299. ) St. Lambrechter Saalbuch. 8) Ebendaselbst. 3) Kurz. Oesterr. Handel, p. 85. lltf. 5. Sept. 1392. 4) Hagen. Pez. I. 1149. Cillier Chronik, p. 678-679. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 47 Den größten Th eil des Jahres 1393 verweilte H. Albrecht in Wien. Am 31. Jänner daselbst verlieh er der Stadt Grätz auf sieben Jahre das Niederlagsrecht für alle aus der Niederen-March und dahin zu führenden Maaren, unbeschadet der Niederlagsrechte der Stadt Wien und der Straße gegen Venedig. Auch sollen die Grätzer dafür sorgen, daß Niemand die verbotene Straße über den Karst und jene über den Hartberg gegen Pettau in die March befahre. Der Landeshauptmann, Hartnid von Liechtenstein, erhielt zugleich Befehl, diese Anordnung aufrecht zu erhalten.l * 3 4) Am 31. April 1393 entschied er zwischen Hanns von Liechtenstein und Grafen Hermann von Cilli; dieser hatte die Veste Walem weggenommen, jener aber einen Pfarrer im Schallthale eingekerkert.2) Zu Wien am 25. April 1393 bewilligten und bestätigten H. Albert und H. Wilhelm, daß die Gräfin Katharina von Pettau, Witwe des Grafen Stefan von Vegl und Modrusch, die Veste Miethau um 1800 Pfunde von dem Grafen Hermann von Cilli löse und in den Pfandbesitz derselben eintrete. 3) Am 8. Mai 1393 erließ H. Albert den Befehl, daß alle und jede, welche in der Stadt Grätz wohnen, auch die gehörigen Steuern und Gaben der Stadt mitleiften sollen.4) Am 21. und 23. Oktober 1393 zu Wien ordnete er für die Städte Voitsberg, Bruck an der Mur, Judenburg, Rottenmann, Leoben, Mürzzuschlag und Kienberg an, daß aller Besitz und alles Erbe daselbst gemeinsam zu steuern habe, und daß ohne Zustimmung des Rathes und der Bürger Niemand, weß Standes er auch sei, Handelschaft und Gewerbe treiben dürfe.5) In diesem Jahre war H. Albrecht auch in Kärnten, wo er zu St. Veit eine Urkunde für das Stift Viktring fertigte. Am 19. November 1393 zu Wien belehnte H. Albert die Edelherren von Stubenberg mit einem Hofe und mit Grundstücken zu Mitteraich bei Bruck an der Mur.6 7) Unbestimmt aus welcher Ursache war um diese Zeit H. Albrecht mit dem Erzbischöfe Pilgrim von Salzburg zerfallen, so daß er das hochstiftische Städtchen Leibnitz in der unteren March überfallen und ausplündern ließ.T) l) K. K. Gub. Arch. — Kurz. Handel. 358. -) K. K. ®ut. Archiv. 3) Ebendaselbst. 4) Wartinger, Grätz. p. 18. 24. 5) Joanneum, Urkunden. Wartinger, Bruck p. 26. 6) Joanneum. 7) Chron. Salz. p. 430. „Item dux Austrlae Albertus oppidum quoddam Leybnicz nomine in contemptum Domini Salzburgensis jussit expuguari et spoliari.“ 48 Steiermark unter Leopold dem Hrommen Papst Bonifazius IX. hatte am 27. April 1392 an den Bischof Friedrich zu Eichstädt den Befehl erlassen, von den Original-Bullen der Päpste Lucius HI., Jnnocenz III, und Honorins III., worin den Salzburger Metropoliten die freie Besetzung der Bisthümer zu Gurk, Chiemsee, Seckau und Lavant versichert wird, persönlich Einsicht zu nehmen, und den Inhalt derselben, wenn er wirklich dahin laute, in apostolischer Vollmacht zu bestätigen, was auch am 11. Jänner 1393 geschah, i) Am 20. Juni 1393 hatte Bischof Johann von Seckau in der Chorherrenkirche daselbst für sich an dem Altäre St. Albans eine ewige Seelenmesse gestiftet.* 2) Zu Anssee am 29. November 1393 verschrieb Martin Stoll der Hofschreiber seinem Sohne Andrä Stoll sein Dörrhaus und Hofstatt zu Aussee im Markte, mit Gülten am Püchl zu Alten-Aussee und in der Ramsau.3) — Am 28. Dezember 1393 schenkte der Patriarch Johann von Aquileja seinem geliebten Freunde und Vasall, Grasen Hermann von Cilli, die größten-theils durch dessen Beihilfe wiedererrungenen Patronate der Kirchen und Pfarren St. Martin in Tüffer, St. Martin in Ponickl, St. Maria in Gurkfeld, St. Margareth in Boditz, H. Kreutz bei Rchitsch und St. Rupert bei Nassenfuß in Krain; nachdem früher schon, 23. Februar, das Hochstiftscapitel von Aquileja und am 5. Juli Papst Bonifazius IX. Einwilligung und Bestätigung ertheilt hatten. 4) — In Admont vertrug sich Abt Hartnid, 7. Oktober 1393, mit Ulrich von Mainhards-dorf über ungerechte Ansprüche auf admontische Güter im Wölzthale, wobei als Zeugen anwesend waren: Friedrich der Sauer, Burggraf zu Gallenstein, und Görig der Reissacher, admontischer Propst in Mau-tern.5) Mit dem Tode Ulrichs des Goldschmids in Friesach waren seine admontischen Leibgedingsgüter zu St. Margarethen in der Gnessau, Peterndors, zu Einöd, Pöls, Mautern und Möschendorf, an das Stift wieder heimgefallen. Im Verzichtbriefe der Witwe, 30. November 1393, erscheinen als Zeugen: Ritter Eberhard der Ueberacker, Hauptmann, Konrad Stader, Burggraf auf dem öbern Haus zu Friesach, Meister Görig, Pfarrer zu Münster, Rudolf von Pux, Marquard Tannbeck, Friedrich Sauer — u. v. a.6) Am 6. Dezember 1393 vertrugen sich die Aebte, Rudolf von St. Lambrecht und Hartnid von 9 Nachrichten von Juvavia p. 274 (c). 2) Dipl. Styr. I. 354. 3) K. K. Gub. Reg. 4) Ebendaselbst. 5) Urkunde T. 18. °) Urkunde XX. 41. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 49 Admont wegen streitiger Jagd- und Fischweide-Grenzen an der Salza und an andern Bächen — zu ungehinderter Benützung für beide Theile auf Lebzeiten der genannten Aebte, und zu gleicher Theilung der Fische zwischen Allerheiligen und Andreastag, „so die Fische an den Prun anften." *) — Im Laufe des Jahres 1393 waren der Erzbischof Johann von Prag und Berthold, Bischof von Freising, nach Admont gekommen, und ertheilten dem Kirchlein St. Kosmas und Damian zu Weng im Admontthale Ablaßbriefe, welche Kapelle in eine größere Kirche umzubauen Abt Hartnid eben beschäftigt war und deßhalb vom Erzbischöfe Pilgrim zu Anfang des Jahres 1394 die Erlaubniß erhalten hatte, den Gottesdienst der h. Messe inzwischen aus dem Friedhofe unter freiem Himmel halten zu lassen.1 2 *) H. Albrechts Aufenthalt im Jahre 1394 war größtentheils in Oesterreich. Zu Wien am 29. Jän. befahl er dem Grafen Hermann von Kifft und allen Vögten das Karthäuserkloster in Seiz im Besitze der demselben von Leopold von Gonowitz gespendeten Güter kräftigst zu schirmen. 3) Am 5. Mai schloß er mit 14 Reichsstädten einen festen Bund zur Sicherheit der Personen und des Eigenthums gegen den räuberischen Adel, nachdem auch zu Linz am 20. März 1394 ein Bündniß 'und Vertrag mit H. Johann von Baiern geschlossen war. Die deutschen Reichsstädte gaben auch das Versprechen, bei der nächsten Kaiserwahl die deutsche Krone wieder dem Hause Habsburg zuwenden zu wollen. Am 18. Mai 1394 sicherte der Karthäuser Generalprior, Bruder Johann, dem H. Albert für die ihrer Karthause zu Aggsbach in Oesterreich erwiesenen Wohlthaten, so lange er lebe, dreißig Messen vom heiligen Geiste, und nach seinem Tode einen ewigen Jahrtag in allen Ordenshäusern zu feiern.4) — Die Streitigkeiten mit dem Erzbischöfe Pilgrim von Salzburg wegen der salzburgischen Vasallen und Unterthanen, welche vom Landeshauptmanne ob der Enns, Reinprecht von Wallsee, waren gefangen genommen und tun 800 Pfunde beraubt worden, und wegen der Beschädigung, welche dem Erzftifte bei Plünderung des Städtchens Leibnitz vom steierischen Landeshauptmanne zugefügt worden war, befahl H. Albert, Wien 19. Juni 1394, durch ein von beiderseitigen Räthen zu erwählendes Schiedsgericht auszu- 1) Urkunde T. 37. 2) Urkunde BB. 9. ->) K. K. Gub. Archiv. *) Ebendaselbst. Geschichte der Steiermark. — VII. Bd. 3. 1394. H. Albert in Oesterreich ; er stirbt: 2,9. August 1395. Nachfolger m Steiermark : H Wilhelm. 50 Stetermark unter Leopold dem Frommen tragen. * *) Am 19. Juni zu Wien entschied H. Albert auch den Erb-schastsstreit zwischen den Brüdern von Puchheim und Heinrich und Gebhard von Neitberg, welche Söhne der Margareth von Puchheim waren.2) Am 22. Juni 1394 übergab er dem Heinrich von Neitberg und dessen Sohne Albert auf Lebenszeit Versicherung auf Waltersdorf, Brodersdorf und Reckingen in Steiermark gegen Nachlassung früherer Kaufschillinge und Herausgabe der Pfandbriefe. 3)_ Zu Pfannberg am 29. Dezember 1394 gab Marquard der Pybracher dem H. Albert für die gegebene Erlaubniß, seinen Hof und Sitz zu Himmelberg drei Gaden hoch zu erbauen, einen Verflcherungsbrief: denselben auch ihm und seinen Erben stets offen zu halten. §) — Zwischen dem Stiftspropste Ulrich von Seckau und dem Bischof Johann von Seckau bestanden in diesem Jahre heftige Streitigkeiten um kirchliche Gerichtsrechte und Gewalten, Sacramentenertheilung, Bestrafung von Vergehungen, Sittenbesserungen, Kirchenzncht und Jurisdiction in den vor das kirchliche Forum gehörigen Fällen. Beide Theile appellirten an den Erzbischof Pilgrim in Salzburg, welcher seinen Domdechant, Friedrich von Pernegg, zur Untersuchung abordnete. Dieser sprach dem Bischöfe seine Rechte zu, trug dem Propste von Seckau ewiges Stillschweigen auf, welche Entscheidung der Erzbischof in allen Punkten bestätigte (11. April und 22. Oktober 1394.) 5) — Das Stift St. Lambrecht erkaufte in diesem Jahre von Wilhelm Prunner, Bürger zu Neumarkt, ein Gut am Tregast — und von Meister Peter, Herrnkoch zu St. Lambrecht, Haus, Garten und Badstube am Pfisterthore zu St. Lambrecht; Rudolf von Kirchbach, Friedrich der Saurer, Burggraf zu Neumarkt und Niklas Hemerl von Bischofsberg waren dabei als Zeugen und Siegler.6) — Otto von Prenigg spendete für den Tisch der Pfarre zu St. Martin in Feistritz, Pfarre des Stiftes Rein, Gülten und einen Weinberg in Galtsnig mit Bergrechtsgabe an die Grafen von Cilli (zu Waldstein) zur Stiftung einer ewigen Wochenmesse und vier Quatembermessen. Niklas der Ennsthaler, Burggraf zu Wafferberg, siegelte den Stiftbrief.7) Am 25. November 1394 >) K. K. Gub. Archiv. s) Hormayr. Taschenbuch 1829. p. 29. ») K. K. Gub. Archiv. *) K. K. Gub. Archiv. s) Dipl. Styr. I. 354-356. Der hochstistische Domherr Eckard von Pernegg ist im Jahre 1392 nack dem Tode Georgs von Neitberg, Bischof zu Chiemsee, geworden. Caesar. III. 302. 6) St. Lambrechter Saalbuch. *) Reiner-Urkunden. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 51 verkaufte Friedrich im Hard dem Stifte Stainz einen Freihof in Nieder-zirknitz und zwei Weinberge mit Presse und Keller am Kirchberge mit allein Zugehöre um 42 Gulden. *) — Am 16. April 1394 erhielt der Dechant in Pettau vom Papste Bonifaz IX. den Auftrag, die alten Rechte des Nonnenklosters in Studenitz auf den Bezug bestimmter Jahresrenten von der Pfarre Schleunitz zu beschützen.^) Am 27. März 1394 gab ©luette Maurer, Bürger zu Wiudischfeistritz, dem Pfarrer Hanns daselbst und dessen Nachfolgern sein Haus beim Pfarrhofe zur Erledigung seines anderen Hauses beim Graben in der Stadt von den dem Tische der Pfarre gehörigen Zinsen und znr Stiftung eines ewigen Gebetes für sein Seelenheil nach der Predigt.* * 3) Zn Sonnenwenden 1394 belehnte Gras Hermann von Cilli den Jörg Pawm-chirchcr und dessen Söhne und Töchter mit Gütern zu Ferrnek, Bruck ob Fladnitz, Pernegg und St. Waldbnrgen. Am 3. Februar 1395 ertheilte H. Albert III. dem 3.1395. Hanns von Liechtenegg die Erlaubniß, seinen Edelhof im Mürzthale um zwei Stockwerke höher zu bauen, gegen fortwährende Anerkennung der landessürstlichen Lehensherrlichkeit über denselben. Die Ritter Christof der Ohrberger und Wilhelm von Timmersdorf waren als Zeugen im Lehensrevetfe des Lichteneggers unterfertigt.4) Um diese Zeit war das gefammte Geschlecht der Herren von Liechtenstein und Johann von Liechtenstein insbesondere bei Herzog Albert in schwere Ungnade gefallen wegen Verbindung mit dem grausamen und wahnsinnigen König Wenzel von Böhmen. Es ward jedoch Aussöhnung vermittelt, und Hanns von Liechtenstein gab mit Brief und Sigill die feierliche Versicherung, sich dem Urtheile der erwählten Schiedsrichter, Friedrichs, Burggrafen von Nürnberg, und Hermanns, Grafen von Cilli, zu unterwerfen.5) Dies war die letzte Handlung H. Albert III., eines gerechten, für Arm und Reich stets gleich bereiten und unermüdeten, friedliebenden, religiösen, Wissenschaft und Kunst hochachtendcn und daher auch allverehrten Fürsten. Er starb zu Laxenburg am 29. August 1395. Er wird insgemein genannt Albrecht mit dem Zopfe, weil er seine langen Haare, in zwei Zöpfe geflochten, die ihm über Schultern und Brust herabhingen, zu tragen pflegte. Der gleichzeitige Dichter 9 Stainzer Saalbuch. *) Joanneum. ») Ebendaselbst. 4) K. K. Gub. Reg. 6) K. K. Gub. Archiv. Kurz. lMd. p. 182-192, 298. 52 Steiermark unter Leopold dem Frommen Suchenwirth sagt von diesem Fürsten Folgendes: „Sein edel Hertz und „sein gemüt waz warhast unde state, züchtig still in rechter Güt; er pflog „auch weiser rate, selben sas er an daz recht den armen und den reichen, „vrag und ortail wurden schlecht, unrecht must von im weichen; di heilig „geschrist und gütlich chunst chund er in hertzen trewten; er hat zw weis-„hait solche gunst, als ich ew wil wedewten. In fremde laut und gen „Paris er zw den meistern fände, di in den chunsten warn weit, di Pracht „man im zw lande, den gab er miltichlich sein gut durich christen gelau-„bens stewre. Sein edel Hertz und auch sein mut pran in der chunste „feiere. — Wann er chain in sein gebet, davon wolt er nicht weuchen, „durich lieb, durich laid, az im wol zam, dez monichen chan verdriezzen, „Piz mezz und ampt ein ende nam; dez lazz in got geniezzen! Er waz „ein rechter schermschilt den teilten und den landen, und hat durich frid „mit seiner mild vil chriges understanden. Pep fürsten und pey frawen, „pey ritter, chnechten, sunder wan liez er sich vrölnich schawen." 1) H. Albrechts letzter Wille verlangte Untheilbarkeit der Länder, Eintracht und Friede zwischen seinem Sohne und seinem Neffen. Der Sohn, H. Albert TV. (Mirabilia Matuli zugenannt), bereits vogtbar und achtzehn Jahre alt, trat sogleich die Regierung der sämmtlichen Länder an. H. Wilhelm aber setzte sich dagegen aus wirklichem oder aus vorsätzlichem Mißverstände der Hausordnung und Privilegien. Denn er wollte diese dahin verstanden wissen, daß nicht dem Erstgebornen des letzten Regenten, sondern dem Aeltesten unter allen Linien des habsburgischen Regentenhauses das Recht zustehe, die österreichischen Länder als oberster Herr zu regieren.2) Er hielt sich daher auch nicht an die Thei-lungsurkunden der Brüder Leopold und Albrecht III. gebunden. An seine Ansichten schloß sich der größte Theil der Landstände und Herren in Steiermark und Kärnten an, so daß endlich am 22. November 1395 zu Holenburg ein neuer Vertrag mit folgenden, auf die Länder und ihre neuen Verhältnisse bezüglichen Hauptpunkte geschlossen wurde: Um dem letzten Willen des seligen Herzogs Albert III. Genüge zu leisten, und ihren Ländern Frieden und Wohlstand zu verschaffen, haben sich aufZuthun ihrerRätheund mehrerLandherrenH.AlbrechtIV. 1) Suchenwirth p. 16—16. Hagen. Petz. I. 1166. 2) Cliron. Salzt, p. 461: „Sed D. Wilhelmus, filius Ducis Leopoldi, suus fra-„tuelis succedere se praetendit jureprivilegiorum etantiquae praescriptae „consuetudinis, Quod Senior Dux Austriae regnare deberetj cui adhaese-„runt cives et commune Viennense et Barones et Ministeriales Styriae, „Carinthiae etc. —; et sic divisio maxima fuit inter eos de jure succes-„sionis in Austria.“ bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 53 und H. Wilhelm mit einander verglichen, ihre Provinzen unzertrennlich und gemeinschaftlich wahrend ihrer ganzen Lebenszeit zn regieren. — Die Hauptleute, Burggrafen, Pfleger und Amtleute, so wie auch die Städte ob und unter der Enns schwören beiden Herzogen Treue und Gehorsam auf die Dauer des Lebens derselben. Stirbt Wilhelm vor seinem Vetter H. Albrecht, so gehorchen die Städte des ersteren dem letzteren und seinen Erben. Ueberlebt aber Wilhelm seinen Vetter, so bleibt er bis an sein Ende im Besitz der genannten Städte. Männliche Erben Albrechts treten nach erreichter Volljährigkeit in die Rechte und das Besitzthum ihres Vaters. Die Aemter der beiderseitigen Provinzen werden wie bisher nach dem ll^ithe der Landherren und Hosräthe vergeben; die Beamten schwören beiden Herzogen zugleich. Heirathsgüter müssen fruchtbringend angelegt werden; der Nutzen davon wird eben so getheilt, wie die Schulden, welche die -Herzoge von verschiedenen Parteien einzufordern haben. Die Lehen in Oesterreich werden zum ersten Mal im Namen beider Herzoge, dann aber von H. Albert allein vergeben; die Lehen in der Steiermark, in Kärnten, Krain und in anderen Ländern vergibt Wilhelm allein; dessen ungeachtet müssen alle Lehensleute ohne Unterschied beiden Herzogen zugleich Treue und Gehorsam angeloben. Die Einkünfte von beiden Ländern und Herrschaften genießen die beiden Herzoge zu gleichen Theilen. Dem H. Leopold gehört der Ertrag von den Gülten in den oberen Landen jenseits der Arl; dafür erhält er jährlich von beiden Herzogen zusammen 6000 Dukaten. — Wilhelm und Albrecht erwählen sich gemeinschaftlich herzogliche Hosräthe, welche ihnen beiden schwören müssen. Dasselbe gilt auch von der gemeinsamen Hof-dienerschaft, welche von beiden Herzogen zugleich ausgenommen und besoldet wird. Nimmt Einer von ihnen Leute zu seinem persönlichen Dienste allein, so bezahlt er sie auch. — Die Kosten der Reisen in Staatsgeschäften, welche einer von den Herzogen oder beide zugleich auf den Rath der Landherrcn unternehmen, werden aus ihren gemeinsamen Einkünften ersetzt. Die Ausgaben auf Gesandschaften werden aus dem gemeinsamen Gute des Landesfürsten bestritten. Die Herzoge ernennen einen Oberbeamten, der ihnen die Einnahme von allen Einkünften ihrer Länder besorgen und darüber Rechnung legen soll. — Den Gerichtsbann empfangen beide Herzoge vom Reiche. Wenn sie sich zugleich in einem Lande befinden, so verleiht Wilhelm allein diesen Bann den Richtern desselben; in Abwesenheit Wilhelms übt dieses Vorrecht Albert allein aus. — Die eben vorhandenen Geldschulden übernehmen die Herzoge gemeinschaftlich. In der Zukunst darf keiner von ihnen ohne Wissen und Willen des anderen neue Schulden machen; im widrigen Falle muß 54 Steiermark unter Leopold dem Frommen er sie auch allein bezahlen. Ganz dasselbe gilt auch von allen wichtigeren Unternehmungen, zu welchen vorzüglich ein Krieg zu rechnen ist. In Angelegenheiten ihrer Länder von größerer Bedeutung werden sich die Herzoge gegenseitig mit Rath und That unterstützen und einander Beistand leisten. — Zur Entscheidung aller übrigen Ansprüche (außerhalb der Angelegenheiten des Hauses und Privatvermögens), welche Wilhelm, seine Brüder und Albrecht gegenseitig haben, werden die Herzoge eils Landherren aus ihren Provinzen zu Schiedsrichtern ernennen, deren Ausspruch vollzogen werden muß. Diese Schiedsrichter sind auch bevollmächtigt, dafür zu sorge», daß dem H. Albrecht nach dem Tode Wilhelms das Besttzthum ungeschmälert verbleibe, Welches ihm die Urkunde der Ländertheilung zwischen H. Albert III. und dessen Bruder, H. Leopold, und auch der Vertrag Wilhelms mit seinem Bruder Leopold zu« sichern. Wenn ein Herzog die Entscheidung dieser Schiedsrichter verlangt, so muß sie auch im nächsten Monate erfolgen. Am Schlüsse dieser wichtigen Urkunde versprechen Wilhelm und Albert bei ihrer fürst-.lichen Würde und Ehre alle» Landherren, Rathen und Bürgern, die sich in dem nun geendeten Zwiste durch Begünstigung des Gegners ihre Ungnade zugezogen haben, gänzliche Vergessenheit des Vergangenen, und versichern denselben, daß ihr voriges Betragen nie werde geahndet werden. !) Die im letzten Vertragspunkte feierlich ausgesprochene Amnestie deutet offenbar auf gegenseitige Befehdungen der Anhänger Wilhelm's und Albrecht's in den Ländern hin. Ob und welche Gewaltthaten aus dieser Veranlassung auch in Steiermark verübt worden sind, berichten die Chroniken nicht. Dieses Land scheint sich indessen in die ungetheilte Beherrschung mit Oesterreich ohne Widerrede gefügt zu haben. Nicht so Kärnten. Zuerst versagten dort die Bürger von Klagenfurt dem Landeshauptmanne, Konrad von Kreig, den Gehorsam. Aus seinen Befehl mußte Niklas von Liechtenstein die Stadt belagern. Bereits waren die Vorstädte niedergebrannt, als auch der Hunger die Uebergabe der Stadt selbst erzwang. Die Häuptlinge des Widerstandes wurden auf öffentlichem Platze enthauptet.i) 2) Nicht schreckte dieser Vorfall den ehrsüchtigen Friedrich von Auffenstein, Landmarschall, aus Herrschsucht und persönlichem Haffe gegen den Landeshauptmann Konrad von Kreig die Fahne des Ansruhrs zu erheben, um in Verbindung mit Aquilcja und Venedig Kärnten von der Abhängigkeit und Regierung der österreichischen i) Urkunde in Rauch. Script. Austr. III. 411—419. Schröttcr. Abhandl. V. 161 — 164. >) Megiser. Annal. Carinth. II. 1050, bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 55 Herzoge frei zu machen. Bald jedoch stand ihmKreig mit 7000 Helmen und Sperren auf dem Krapfelde entgegen, und erfocht einen vollkommenen Sieg. Auffenstein wurde gefangen und nach Wien zu lebenslanger Kerkerhaft gebracht; seine Güter waren den Herzogen von Oesterreich verfallen, und der steierische Edelherr, Rudolf von Liechtenstein zu Murau, erhielt erblich das Marschallamt in Kärnten. — Seinem eigenwilligen Charakter gemäß behauptete von jetzt an H. Wilhelm den überwiegenden Antheil an der Regierung. Nebst dem Antheil an Oesterreich eignete er sich jetzt noch zu: Steiermark, Kärnten, Krain, die windische Mark, Portenau, Triest, Jsterreich, die Medlik und Alles, was zu diesen Besitzungen gehört; und er schloß ohne alle Berücksichtigung des H. Albert IV. mit dem Bruder, H. Leopold, welchem Tixol, das Land an der Etsch, das Innthal und alles österreichische Befltzthum jenseits des Arl-berges zugetheilt wurde, einen besonderen Vertrag zu Wien am 30. März 1396 auf zwei Jahre.2) — H. Wilhelm herrschte nun in Steiermark selbstständig fort. Er ernannte den Abt Hartnid zu Admont zu seinem Kaplan, nahm das Stift Admont mit allein dessen Anwesen in herzoglichen Schutz, bestätigte alle älteren Handvesten dieses Stiftes, und ließ dieß Alles durch den Landeshauptmann, Hanns von Stadeck, im Lande kund thun; Grätz, 16. und 26. Oktober 1395.») — Für das Stift St. Lambrecht kaufte am 28. Oktober 1395 der Pfarrer zu Aflenz, Hanns der Schönauer, von Ulrich dem Püchler ein Haus unter dem St, Peters Friedhofe unter Zeugenschaft und Siegel des Ritters Hanns Kräll von Spiegelfeld im Mürzthale.4) Für sein Stift Admont vollbrachte am 23. April 1394 Abt Hartnid den wichtigen Ankauf aller Güterankheile am Thurme und Hofe zu Gstadt tin Ennsthale von seinen Brüdern, Erhard und Wenzeslaus Gleuzzer, und machte Gstadt zum Hauptsitze der Verwaltung admontischer Güter im Ennsthale, welche heut zu Tage noch das Gut Gstadt bilden;5) und am 25. November erkaufte er von den eben genannten Brüdern Güter, auf der Ebene genannt, und den Zehent in Streinitz im Ennsthale in der Gröbminger Pfarre.») Am 1. November 1394 stiftete der emeritirte Prior, Otto Metschacher, in Admont drei Wochenmeffen als Seelgeräthc für seine Aeltern und Brüder, Konrad, weiland Chorherr zu Seckau, Ulrich, Niklas und Gerloch, und einen >) Megiser ibidem p. 1052. -) Kurz. H. Albrecht IV. I. p. 163-174. Beilage. ») Urkunden A. 92 M. 8. *) St. Lambrechter Saalbuch. ») Urkunde Q. 27. «) Urkunde C. 47. 56 Steiermark unter Leopold dem Frommen Jahrsgottesdienst für sich selbst mit Geldaustheilungen an die Stifts-priester, Nonnen, Kleriker (oder die JunkHerrn), an die Laienbrüder (die Bärtigen, fratres barbati), an die Ortsarmen und an das Kirchlein in Weng, und verwendete dazu mehrere Güter und deren Gülten zu Talarn bei Pols, an der Moosbrücke am Rottenmanner Tauern, in der Finsterpöls und am oberen Pölshals, welche er theils durch Erbschaft, theils durch Ankauf dazu vereinigt hatte. *) — Am 8. Februar 1395 übergaben Wenzel und Erhard die Gleuzzer, und Barbara Gleuzzerin, deren Schwester, Gemahlin Marquard's des Tannbeck's, Güter zu Ritzmannsdorf in der Jrdninger Pfarre zur Stiftung einer ewigen Messe in der Heiligengeistkapelle zn Admont.* 2) Am 29. September zu Aussee spendete der Hallinger daselbst, Heinrich Beschehe, all' sein Hab und Gut zum neuerbauten Spitale auf Gottesdienst daselbst, und am 9. November 1395 spendete eben diesem Spitale Martin Stoll, Hofschreiber daselbst, die Gült von einem Hause von Hofmarch und Garten in Aussee.3) Am 25. Oktober 1395 bestätigte der Patriarch zu Aqui-leja die Privilegien der Kirche zu Altenmark bei Windischgrätz. 3- 13g6 Im Jahre 1396 verweilte H. Wilhelm theils 'GE^und^KLrmkn"' En Wien, theils in Grätz und in Kärnten. Zu Wien Urkunden. mn 7. Jänner siegelte er über Güter zu Bleiburg und Winklern in Kärnten eine Urkunde für einen Bürger, Niklas Ludel, in Völkermarkt.4) Am 1. Februar bestätigte er für den Markt Luttenberg die Handvesten vom 12. Juli 1342 und vom Jahre 1360, wodurch diesem Markte gleiche Rechte mit der Stadt Radkersburg verliehen wurden.5) — Zu Wien in der Woche vor Sonntag Judica 1396 beauftragte er den Landschreiber in Steiermark, Ulrich von Reicheneck, allen Weinschank auf dem Lande zwischen Leoben, Knittelfeld, Vordernberg und Rottenmann einzustellen. Für Knittelfeld bestätigte er die ältere Ordnung, daß dort über die Bürger allein nur ihr Stadtrichter zu richten habe, ausgenommen landesfürstliches Eigenthum und Gefäll — und in 1) Urkunde A. 47. 2) Urkunde A. 44. 3) K. K. Gub. Reg. Im Minoritenkloster zu Judenburg befand sich ehedem eine Tafel mit folgender Inschrift über das Kloster selbst: Anno D. 1395 pridie Cal. Juni! consecrates est chorus F. T. minorum in Judenburg a Ven. P. ac D. Joanne Seccov. Episc. in honorem 88. Trinitatis ac Mariae semper virginis et omnium sanctorum, specialiter autem 8. Johannis Bap-tistae. Caes. III. 305. 4) K. K. Gub. Reg. 6) Joanneum. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 57 Sämnung des Stadtrichters — der Landschreiber; wer Jahr und Tag inner dem Burgfrieden saß, möge auch fort ungehindert da verbleiben; bei Todfällen bleibe alles hinterlassene Gut deu rechtmäßigen Erben; Geldbriefe der Bürger an Juden sollen vom Stadtrichter und dem Judenrichter gefertigt werden; alle Häuser, so die Juden wegen Schulden dort erwerben, müssen binnen Jahresfrist verkauft werden, sonst aber mit den übrigen fortwährend Dienste und Bürgerstcuer leisten. Gleiche Bcstä-tigungsbriefe siegelte er auch für Judenburg, Leoben, Kindberg, Mürzzuschlag und Rottenmann (Brief des H. Albert Hl. I. 1351). — Der Stadt Judenburg bestätigte er insbesondcrs noch alle alten Rechte und Ordnungen nach den Handvesten der Landesfürsten, St Rudolf I., Albrecht I , Otto, Albrecht III. und Leopold, und ertheilte zu deren Aufrechthaltung dem Laudeshauptmanue Hanns von Stadeck gemessene Befehle. *) Am Lätare-Sountage bestätigte er die Ordnung, daß die Bürger zu Radkersburg allein nur ihrem Stadtrichtcr zu Recht zu stehen haben.* 2) Eine gleiche Verordnung wie für Kuittelfeld erließ H. Wilhelm auch für Bruck. — Zu Wien, Donnerstag vor Frohnleichnam, ward ein Bestätigungsbrief der Urkunde des Herzogs Albert III, für die Stadt Win-dischgrätz besiegelt: Freies Stadtgericht innerhalb des Burgfriedens, daß nur vier Schränken in der Herrschaft von Windischgrätz, zu Puchdorf, St. Martin, Frizing und St. Gilgen sein dürfen u. s. w.3) Von Wien am 21, erließ er den Befehl an Hanns von Ncitberg, Landeshauptmann in Steier, das Stift Rein bei allen dessen alten Rechten und Freiheiten zu beschützen.4) Hierauf ging H. Wilhelm in die Steiermark und verweilte dort längere Zeit. Am 23. Oktober zu Grätz bestätigte er den Juden in Steier und Kärnten alle von H. Albert, Wien 24. Juni 1377, ihnen versicherten Rechte, Freiheiten, Gnaden und guten Gewohnheiten.5) Am 24. Oktober belehnte er Hanns den Aichberger mit den Gülten in der inneren Raten, Schachen, Oberbuch, Schelwarn, Regsbach, Hedecken-dorf und den Lehen zu Merez und Raten, welche weiland Hermann von Aichberg in Pfandschaft gehabt hatte. An eben demselben Tage bestätigte er dem Nonnenkloster Predigerordens in Grätz alle älteren Handvesten. Nochmals am 24. Oktober ertheilte er für die Stadt Grätz die Freiheit, daß jeden Mittwoch die Fleischhacker und Bäcker vom Lande in die Stadt kommen und daselbst Fleisch und Brot, jedoch um den gleichen *) Joanneums-Urkunden. *) Lofrichter. 18—19. 3) K. K. Gub. Regist. *) Reiner-Urkunden. 6) K. K. Gub. Arch. 58 Steiermark unter Leopold dem Frommen Pfennig (Preis) verkaufen dürfen.l * 3) Am 25. Oktober zu Grätz bewilligte er, daß Rudolf der Lazberger dem Wolfhard Stallberger den lehenbaren Hof Napertinzen abtreten dürfe, und bestätigte den Klosterfrauen am Graben in Grätz den Ankauf eines Hofes zu Algerstorf mit Grundstücken und Weingärten, wovon das Bergrecht zur herzoglichen Veste Gösting gehörte. 2) Hierauf ging H. Wilhelm nach Kärnten. Am 11. November fertigte er Urkunden für das Stift Viktring, und am 13. November belehnte er zu St. Veit den Florian von Prewarn mit Gütern bei Karlsberg, Pugetschach und Nebendorf. Vom Schloße Straßburg aus erließ er Mittwoch nach Martini an den Grafen Hermann von Cilli, Hauptmann in Krain, den Auftrag, das Stift Viktring kräftigst zu schirmen. ^) Am 18. November war er in Knittelfeld, und bestätigte den Judenburgern alle bisher erhaltenen Handvesten und Rechte, und am 19. November zu Bruck an der Mur alle älteren Freiheitsbriefe der Städte Leoben und Grätz (Grätz, 7. November 1361; Wien, 8. Mai 1343 und Wien, 23.Oktober 1343), und besonders noch befahl er dem Landeshanptmanne, Hanns von Stadeck, beide Städte und vorzüglich Grätz bei den Rechten festiglich zu beschirmen, welche in der schon vom H. Albert III. bestätigten Urkunde ausgedrückt seien.4 * *) Zu Kindberg am Erchtage vor Katharina wiederholte er die Anordnung, daß von allen fremden Salz- und Eifenfuhren eine Abgabe zum Baue der Stadtmauer in Leoben erhoben werden sollet) — Am 29. November 1396 verkauften Abt Stefan und das Stift Lilienfeld deni Stifte St. Lambrecht Güter in der Pölan sammt Waldungen zwischen Neumarkt und Friesach um 412 Pfunde. ">) — Am 2. Februar 1396 schenkten Friedrich und Elisabeth Haisdorfer und der Mautner zu Feistritz dem Hanns Sax, Pfarrer daselbst, und seinem Stifte zu Rein Güter zu Wüppelsbach und einen Weingarten im Koken-thale zur Stiftung eines ewigen Gottesdienstes daselbst. Auch ordnete Jakob III., Erzabt des gesammten Cisterzienserordens, an, daß in allen Klöstern des Ordens, vorzüglich für die verstorbenen Wohlthätcr des Ordens, eine tägliche Messe gehalten werden solle.7) Am 25. Mai 1396 bewilligte H. Wilhelm dem Otto von Ernfels, Hauplmann in i) Wartinger p. 21. =) K. K. ®ub. Archiv. 3) Viktr. Urkunden. 4) Joann. Urk. - K. K. Gub. Arch. Wartinger p. 23, 27. «) St. Lambrechter Saalbuch. 6) Joanneums-Urkunden. ’’) Reiner-Urkunden. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 59 Kärnten, von Peter Ramung und Paul dessen Bruder zu lösen um 760 Pfund die obere und die untere Veste Strechau im Paltenthale und 40 Pfund aus der Bürgersteuer zu Rottenmann zu ewigem Pfandbesitz sammt der Burghut. ‘) Am 19. Februar 1396 überließ Bernhard von Pettau feinem Vetter, Ulrich von Wallsce, mehrere Lehengüter zu Pettau mit Genehmigung des Erzbischofes von Salzburg als Lehensherrn. Damals war Hanns, Pfarrer zu Pettau, auch salzburgischer Vicedom zu Leibnitz.* 2) — Am Sonntage vor St. Georgen theilten die Brüder, Otto, Jakob und Wülfing von Stubenberg und ihr Vetter, Hanns von Stubenbcrg, ihr ansehnliches Vermögen.3) — Am 20. Juni 1396 errichtete nnd siegelte sein Testament GrafHermann II. von Cilli, im Begriffe mit K. Sigismund von Böhmen und Ungarn gegen die Türken zu ziehen. Er bestellte darin für den Fall seines Todes den Grafen Friedrich von Ortenburg, seinen Verwandten, zum Besorger all seines Anwesens, empfahl die Mutter Katharina und deren Rechte zu besonderem Schutz und die Elisabeth von Modrusch, Braut seines Sohnes Friedrich, zur baldigen Vermählung.4) — ©eit dem Jahre 1390 waren nämlich die Osmanen siegreich immer weiter herangedrungen; das alte untere Mösien bis an die Donau her war eingenommen, und mit allen Städten, Silistria, Nikopolis, Sistoba und Widdin, von ihnen besetzt. Diese Fortschritte nnd den Hohn des osmanischen Führers Bajazeth zu hemmen und zu rächen, traf K. Sigismund in Ungarn, wenn gleich hier nnd in den Nachbarprovinzen von mißvergnügten und widerspänstigen Vasallen bedrängt, die kräftigsten Anstalten, und- schloß zu diesem Zwecke Verbindungen mit dem griechischen Kaiser, Manuel Paläologus, mit Frankreich, Deutschland, mit den walachischen Fürsten, mit Böhmen, mit dem Papste, mit dem deutschen Orden und den Rittern boit Rhodus. Bei Nikopolis stand ein Heer von 60,000 christlichen Kämpfern den Osmanen gegenüber. Am 28. September 1396 fiel die blutige Schlacht vor, in welcher der tollkühne Uebermuth der französischen Ritter eine gänzliche Niederlage verschuldete. Nur die Hcermasse im Mittelpunkte des Kampfes, wo K. Sigismund befehligte, und der Theil des Heeres, den Nikolaus Gara und Graf Hermann von Cilli anführten, Polen, Böhmen und Steiermärker,ungefähr 12,000 Mann, hielten die Angriffe Bajazeth's standhaft aus.5) Als aber Fürst Stefan von ©erbten seinem >) K. K. Gub. Reg. 2) K. K. Gub. Archiv. 3) Joanneums-Urkunde. 3) K. K. Gub. Reg. ») Dlugoss. X. 146. 60 Steiermark unter Leopold dem Frommen Freunde Bajazeth Hilfe brachte, ward das ungarische Panier geworfen, und die meisten baierischen und steierischen Ritter fielen auf der Wahlstatt. K. Sigismund selbst, in höchster Gefahr des Todes oder der Gefangenschaft, wurde vom Grafen Hermann von Cilli und dem Burggrafen von Nürnberg aus der Schlacht weggezogen. Auf einem Schiffe, von diesen und wenigen Hochedlen begleitet, enteilte er auf der Donau in das schwarze Meer, um auf weitem Umwege und auf einem venezianischen Schiffe wieder nach Ungarn zurückzukommen. Die Osmanen zogen nun verheerend und raubend bis in die Steiermark herauf, wo sie Pettau verbrannten und mehrere Tausende von Gefangenen fortschleppten. Nur Bajazeth's Krankheit gebot Stillstand und Rückkehr. DadurL ward aber die Empörung in Ungarn wider K. Sigismund begünstigt, und von dem stebenbürgischen Woiwoden, Stefan Baczkofy, und dessen Neffen, Stefan Simantoreya, verallgemeiut, welche den K. Ladislaus von Neapel, Sohn des in Ofen ermordeten Königs, Karl des Kleinen, als neuen König nach Ungarn beriefen. So fand K. Sigismund, als er zu Ende des Jahres 1396 an der dalmatischen Küste landete, Alles in Aufruhr. *) 3.1397. Im Jahre 1397, Wien am 14.März, erließ H. Wilhelm an Rudolf von Wallsee und Haug von Tybein, oder wer an deren Statt Pfleger zu Windischgrätz sein werde, den Befehl, die Pfarrkirchen und die Pfarrer Gerlach Muntlein zu St. Martin bei Windischgrätz und Weisend Muntlein zu St. Pongratzen bei Windischgrätz in allen Rechten und Freiheiten zu beschützen, welche ihnen der Vater, H. Leopold, er« theilt hatte. Die Privilegien der Pfarrkirche Altenmarkt bei Windischgrätz bestätigte H. Wilhelm in diesem Jahre; und zu Wien am Sonntage vor Antoni befahl er dem Hanns von Stadeck, Landeshauptmann in Steier, Die Rechte und Handvesten der Stadt Radkersburg zu achten und aufrecht zu halten. * * 3) — Am 1. November 1397 stiftete Margareth Reicherin einen ewigen Jahrsgottesdienst auf Seckau durch die Spende von Weingärten bei Stübing ob dem Dorfe und bei Wentmanstadt.4) Als am 7. August 1397 Erasmus von Jauring dem Stifte St. Lambrecht Hof und Hofstatt zu Jauring im Aflenzthale verkaufte, siegelten als Zeugen die Urkunde: Jörg von Schiltarn und Hanns Gräll, Richter zu Aflenz.5) — Schon im Jahre 1395 hatten sich vieleUnterthanendes ') Chron. Nellie. Pez. 250. Salzburg. 432. Hagen. 1163. Hammer, Geschichte der Osmanen I. 224, 245. -) K. K. Gub. Reg. 3) Hofrichter, p. 19. *) Seckauer Saalbuch, s) St. Lambrechter Saalbuch. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 61 Stiftes Admont geweigert, vom gedroschenen Getreide und vom Heue solcher Wiesen, welche früher Baufelder gewesen waren, den schuldigen Zehent zu leisten. Abt Hartnid wendete sich mit seiner Klage an den Metropoliten in Salzburg, welcher sogleich durch seinen Generalvicär, den Doctor der Decretalen, Gerard von Schwechten, die Sache untersuchen und nach dessen Urtheil an alle Pfarrer ein Umlaufschreiben ergehe» ließ, über alle jene Pfarrsbewohner den Kirchenbann anszufprechen, und diesen Bann alle Sonn- und Feiertage von der Kanzel feierlichst zu wiederholen, welche sich fürderhin noch der schuldigen Zehentpflicht gegen Admont weigern würden. (Salzburg, 18. Jänner 1396). J) Bald darauf starb Erzbischof Pilgrim, am 5. April 1396, und hinterließ den Metropolitenstuhl dem Dompropste Gregor aus dem kärntnerischen Edel-gefchlechte der Schenke» von Osterwitz. Für die Bestätigung und das Pallium hatte er an die päpstliche Kammer 12,066 Gulden bezahlt. — Im Jahre 1397 überließ Abt Hartnid zu Admont einem gewissen Heinrich Schemphirn ein Haus tut Markte St. Gallen und einen Eisenhammer unter dem Schlosse Gallenstein am Weißenbach zu Burg- und Kauf-recht gegen alle Abgaben, welche davon in des Stiftes Urbarbüchern verzeichnet sind, und auf die Bedingungen, beim Verkaufe des Burgrechtes dem Stifte den dritten Pfennig zu zahlen, Hammer und Burgrecht aber nur mit Wissen und Zustimmung des Stiftsabtes zu verkaufe». i) 2) Bei diesem Jahre 1397 bemerken wir noch Folgendes: Den Grundsätzen seines Zeitalters und der eigenen Ueberzeugung gemäß, hatte schon H. Albert III. auf die Kunde, daß sich die Secte der Waldenser neuerdings in Oesterreich eingeschlichen habe, einen Cölestinermönch, Bruder Petrus, herbeigerufen, und ihm das Amt eines Ketzerrichters nach den bestehenden Vorschriften übertragen. Dieser schlug seinen Sitz in Stadt Steier auf, wohin alle des Irrglaubens Verdächtige tut 1.1395 berufen oder mit Gewalt gebracht wurden. Mehr als Tausend wurden gerichtlich untersucht, und es verflossen zwei Jahre, bis den Schuldigen die zuerkannte Strafe angekündigt wurde. Nach dem Tode Herzogs Albert III. bestätigten die Regenten Albert IV. und Wilhelm alles Geschehene, und ließen im Jahre 1397 das gefällte Urtheil vollstrecken. Beiläufig Hundert wurden verbrannt, mehrere auf ihre ganze Lebenszeit ins Gefängniß geworfen, andere aber entlassen, und als verdächtige und gefährliche Leute mit einem Kreuze auf ihren Kleidern bezeichnet. Zugleich erließen sie den offenen Befehl, Alle, welche sich in Worten oder i) Urkunde XX. 25. s) Urkunde T. 15. 62 Steiermark unter Leopold dem Frommen Werken den Anordnungen der Kirche in Glaubenssachen widersetzen oder diejenigen beleidigen würden, welche dem Ketzergerichte hilfreiche Hand geboten hatten, als Uebelthäter den landesfürstlichen Gerichten zu überliefern. In wie weit diese Begebnisse, Vorgänge und Befehle auch die Steiermark berührt hatten, darüber mangeln alle geschichtlichen Nachweisungen. Z. 1398.’ Am 2. Jänner 1398 zu Wien befahl H. Wil- ^ dem Landschreiber in Steier, Ulrich von Rei- 3. 1399. chenegg, eine schon früher vertragsmäßig geleistete Abwechsel^jMGrätz Summe von 1500 Pfund an feinen Bruder auch in Urkunden. diesem Jahre noch zu bezahlen. Am n. März verpfändete er dem Ulrich von Wallsee, seinem Hofmeister, die von Rudolf und Ludwig von Tyrna um 200 Gulden erkaufte Veste Schran-waten, wobei Otto, Jakob und Wülfing, Brüder von Stubenberg, des Herzogs Bürgen wurden.2) Am Vizenzitage erneuerte er zu Mürzzuschlag dem Markte Kindberg die -alteren Handvesten und Ordnungen. Am 23. April befreite er das Karthänserkloster Geyrach von allen Steuern, und erließ hierüber an den Landeshauptmann, Johann von Stadeck, und an den Landschreiber, Ulrich von Reicheneck, gemessene Befehle.3) In den Jahren 1398 und 1399 erließ Graf Hermann von CM einen Befehl an die Amtleute zuLandskron und Reifnitz in Kärnten, das Stift Viktring gegen alle widerrechtlichen Angriffe zu schützen. Am 24. Oktober schlossen die Herzoge Wilhelm und Albrecht mit König Sigismund von Ungarn einen Vertrag wegen Aufrechthaltung der Ruhe und Sicherheit zwischen Ungarn, Oesterreich und Steiermark. Die Chroniken machen zwar in diesem Jahre keine Meldung von Feindseligkeiten zwischen den Ungarn, Oesterreichern und Steiermärkern; allein der Inhalt dieses Vertrages selbst spricht es deutlich genug aus, daß Fehden und Raubzüge damals sehr überhand genommen und großes Unheil angerichtet haben. Dieser Vertrag enthielt folgende Punkte: „Alle Feindseligkeiten zwischen „den Bewohnern von Ungarn, Oesterreich und Steiermark müssen so-„gleich eingestellt werden. Der König und die Herzoge werden an einem „ihnen beliebigen Orte zusammenkommen, die Klagen vernehmen und „als oberste Richter ein Urtheil über den Schadenersatz fällen; bis zu „derselben Zeit ruhen alle Forderungen der Beschädigten. Die verbün- i) K. K. Gub. Archiv. -) K. K. Gub. Archiv. ’) Joanneum. Dipl. Styr. III. 151. 4) Sift. Urkunden. „beten Fürsten versprechen den gegenseitigen Unterthanen, welche sich „ans Reisen in ihren Ländern befinden, Schutz und Sicherheit der Per-„foitett und ihrer Habe. Reiche und Arme, Geistliche und Weltliche, „Edle und Unedle, Kaufleute und Pilger sollen ungehindert ihre Wege „wandeln und ihre Geschäfte treiben können, wie dieses in den früheren „Zeiten eine löbliche Sitte und nachbarliche Freundschaft Allen gestattet „hat. Der Ungar, der sich von einem Oesterreicher oder Steiermärker „gekränkt oder beschädigt findet, snche nach herkömmlicher Welle Genug-„thuung vor dem Gerichte seines Gegners, uud dort wird ihm uuge-„säumt Recht gesprochen werden. K. Sigmund verheißt den Herzogen, „seinen Unterthanen es mit strengem Ernste zu verwehren, die Länder „Oesterreich und Steiermark zu überfallen und zu beschädigen; dieses „Verbot wird im ganzen Königreiche durch Patente allgemein kundge-„macht werden. Unterfinge sich ein angesessener Ungar, demselben zu-„wider zu handeln, so wird der König auf die Klage, die an ihn gelaugt, „innerhalb eines Monates von dem Besitzthum des Frevlers Schaden-„ersatz leisten, so weit man damit anslangen kann, uud zugleich den „Verbrecher uöthigen, sich dem gerichtlichen Urtheilsspruche zu unter» „werfen. Wären aber dergleichen Ruhestörer im Königreiche nicht be-„gütert, so wird man sie sammt ihrer Habe ergreifen, und nach den be» „stehenden Gesetzen behandeln. Wer solche Miffethäter in Ungarn beherbergt, macht sich gleicher Strafe schuldig; man wird sich ihres Besitz» „thums bedienen, um den Kläger schadlos zu halten, und überbieg noch „eine leibliche Strafe verhängen. Flüchtet sich Jemand nach Ungarn, „der in Oesterreich oder Steiermark einen Schaden gestiftet hat, er mag „dort ein Fremdling oder ein Eingeboruer sein; so darf ihm Niemand „dort einen Aufenthalt gestatten. Geriethen die Herzoge mit einem der „Ihrigen in Oesterreich oder der Steiermark in einen Zwist, und derselbe käme nach Ungarn, so werden ihm der König und seine Unter» „thanen Schutz und Beistand versagen. Ohne Bewilligung der Herzoge „darf kein Ungar weder in Oesterreich, noch in Steiermark irgend ein „Gut sich erkaufen; diejenigen Güter, welche des Königs Unterthanen „unlängst durch Kauf oder Verpfändung ohne herzogliche Genehmigung „an sich gebracht haben, müssen sie abtreten, erhalten aber die dafür aus-„gelegten Summen wieder zurück. Von dieser Regel sind jedoch diejenigen Ungarn ausgenommen, welche schon seit langer Zeit Güter, „Weingärten und Ackerland in den beiden genannten Herzogthümern „besitzen; diese bleiben im ungestörten Genüsse ihres Eigenthums. Für „den Fall, wenn Ungarn während der Abwesenheit des Königs sich Feind-„seligkeiten gegen Oesterreich und die Steiermark erlaubten, ernannte 64 Steiermark unter Leopold dem Frommen „er in verschiedenen Grenzdistrikten mehrere Richter, welche seine Stelle „vertreten und dem gegenwärtigen Vertrage gemäß die Klagen der Be-„schädigten vernehmen und ihnen Genugthunng verschaffen sollten. Die „gefangenen Oesterreicher und Steiermärker müssen auf vorhergegangene „Mahnung innerhalb einer Monatsfrist ohne alles Lösegeld freigegeben „werden. Würde sich ein Ungar dessen weigern, der soll es erfahren, „daß man des Königs Gebot nicht ungestraft übertreten dürfe." ä) Am 9. Oktober 1398 gab H. Wilhelm dem Stifte Studenitz zwei Urkunden: ein Bestätiguugsdiplom über die Urkunde des H. Ulrich in Kärnten (Völkermarkt 1256) und einen Bewilligungsbrief, um 24 Mark einige landesfürstliche Lehen in Steiermark oder Kärnten anzukansen und dieselben ganz mit den eigenen Stistsgütern einzuverleiben.* 2) Zu Wien am 19. November bestätigte er auch dem Stifte Rein alle Privilegien, Gnaden und Freiheiten der Herzoge Albert II., Rudolf IV., Albert III. und Leopold, und ertheilte zugleich au den Landeshauptmann den gehörigen Befehl des Schutzes und der Aufrechthaltung.3) Das Stift St. Lambrecht erkaufte am 27. Juli 1398 von Friedrich dem Pösen-bacher Hof- und Erbzehente in der Louschitz im Aflenzthale, welche früher Otto von Krotendorf besessen hatte.4 5 6) Am 28. April gab Philipp, Kaplan zu Jamnig, dem Kloster Studeuitz zur Stiftung eines ewigen Seelgottesdienstes eine Besitzung zu Opplotuitz, wobei Zeugen waren: Heinrich von Gonowitz, Hermann von Freidenberg und Niklas Kranigl, Richter zu Gonowitz.3) — Am 1. Oktober 1398 erließ Papst BonifazIX. eine Bulle, in welcher er die Pfarre Haus im oberen Ennsthale (nebst den Pfarren Laufen und Werfen) dem Tische der salzburgischen Erzbischöfe einverleibte.3) Später, 1399, ist diese Einverleibung wieder aufgehoben und Haus den salzburgischeu Vicarien gegeben, nachher aber unter Papst Martin V. dem Auditor der Rota Romana verliehen worden. I. 1399. Die ersten Monate des Jahres 1399 brachte H. Wilhelm in Wien zu. Am 26. Jänner befahl er den Städten Marburg und Feistritz aus Rücksicht auf den Erzbischof Gregor von Salzburg, die Bürger der salzburgischen Kammerstadt Pcttau ihre auf deutschem Boden erbauten Weine ungehindert durchführen zu lassen.7) Am 2. März zu ') K. K. Gub. Arch. Kurz. Albrecht IV. I. p. 181-185. Beilage VII. 2) Joanneum. K. K. Gub. Arch. 3) Reiner-Urknnden. 4) St. Lambrechter Saalbuch. 5) Joanneum. 6) Nachrichten von Juvavia. p. 280 (6). *) Joanneum. bis Friedrich IV, I. 1373-1457. 65 Wien belehnte er den Thomas von Kapfenberg (Stubenberg) mit einer Mühle in der Stainz und mit Gülten zu Krieglach. Am 22. März zn Wien erhielten von dem Herzoge sein Hofmeister, Rudolfvon Wallsee, und dessen Brüder, Reinprecht und Friedrich, die Beste Rabenstein zn Leibgeding.* 2 3) Hierauf begab sich H. Wilhelm in die Steiermark. Am 24. April 1399 zu Bruck an der Mur fertigte er eine Urkunde für das Stift Seckau in Betreff der freien Disposition mit dem nachgelassenen Vermögen der eigenen Priester und Vicarien auf den Pfarren des Stiftes. 3) Zu Grätz am 25. April 1399 bestätigte er den Voitsbergern die Anordnung des H. Albert III. vom 23. Oktober 1393. 4) Am 26. April befreite er die Weingärten des Stiftes Rein in Luttenberg, den Zlemich, Altcnmarkt, Sefner und Schntzenbcrg für ewig von allem landesfnrstlichen Zehent nnd Bergrecht zur Stiftung eines ewigen feierlichen JahrsgvtteSdienstes („mit allen den Schönhaiten und Gezieren, „die zu solchen fürstliche» Jartegen gehören!"), und daß dann auch jedem Priester des Conventes 3 Pfennige, 1 Maßl Luttenbergerwein, 1 Semmel und 1 Essen Fische für 2 Pfennige gegeben werden,5) Gleich darauf reiste H. Wilhelm wieder nach Wien. Zu Brack an der Mur am 29. April befreite er die liegende und fahrende Habe des Clerus im Seckauer Bisthum von aller weltlichen Gewalt und Beschwerung, sowohl bei dessen Lebzeiten, als nach dem Tode, wie es von Alters herkömmlich gewesen, wofür dann der gesammte Clerus dem Herzoge und allen seinen Nachkommen einen ewigen Jahrsgottesdienst in Boitsberg zu halten gelobte.6) Am 1. Oktober zu Wien fertigte er für den Bischof Friedrich von Seckau den Gnadenbrief, daß er sich bloß vom Herzoge selbst oder durch den, welchen der Landesherzog dazu bezeichnen werde, zu Recht stellen lassen dürfe bis auf Wiederruf.7) Am 9. September bestätigten die Herzoge Wilhelm und Albrecht alle Fundationsbriefe und Privilegienurkunden des deutschen Ordens in Steiermark von H. Friedrich dem Streitbaren bis H. Albrecht III. 8) Bald darauf war H. Wilhelm 9 Ebendaselbst, 2) K. K. Gub. Archiv. 3) Seckauer Saalbuch. *) Joanneum. ») Relner-llrkunden. Dipl. Styr. II. 38. Der Belobungsbrief des Abtes Peter und des Stiftes ist dom 28. April 1399. Graf Hermann von Cilli, dem jene Zehente verpfändet waren, gab seine Einwilligung am 11. Dez, 1399. «) K. K. Gub. Archiv. *) Joanneum. Dipl. Styr. I. 356. 8) Dipl. Styr. II. 200-201. Geschichte der Steiermark. — VII, Bd, 5 66 Steiermark unter Leopold dem Frommen wieder in die Steiermark gegangen. Am 10. Oktober zu Grätz belehnte er seinen Hofmeister, Ulrich von Wallsee, mit dem von dessen Oheim, Hugo von Tybein, Sohn des verstorbenen Hugo von Tybein, ledig gewordenen Helm mit Hut von Zobel, mit Sturz von Hermelin und mit silbernem Knopfe obenauf, und Schild mit silberner Vasche. *) Am 22. Oktober belehnte er den Andrä Sefner mit einem Hause zu Radkers-burg, mit 4 Huben zn Leutfriedsdorf, mit 5 Huben zu Herpfridsdorf und mit 15 Huben zn Grabenoschen. Am 25. Oktober zu Grätz überließ das Stift Rein dem H. Wilhelm das Gut zu dem Weyer bei Grätz, den Hof am Sparbereck und das Dorf Waltendorf mit acht Huben, sammt Weiern, Waldungen, Wein- und Baumgärten, wogegen der Herzog für ewige Zeiten die Marchfntterleistung von 24 reinischen Huben zn Weren-dorf nachließ.* 2 3) Nach dem Tode des Peters von Purgstall folgte im Stifte zu Rein als Abt Angelus Mansee, bei dessen Wahl der Generalvisitator Abt Petrus aus Eberach und der hochgelehrte Doctor der Theologie Konrad von Morimund anwesend waren. Abt Angelus war ein Herr von großer Gelehrtheit, geschäftgewandt und im ungemeinen Ansehen bei Papst Innozenz VH. und H. Ernest dem Eisernen, der ihn auch zur Constanzer Kirchenversammlung sandte.4) Am 26. Oktober entschied H. Wilhelm zu Grätz für die Karthäuser in Seiz den Streit um eine jährliche Saumlast Oeles in Judenburg gegen die beiden Vetter Rudolf von Liechtenstein mtb Bernhard von Liechtenstein, Landeshauptmann in Steter, und erließ an den Landschreiber in Steier, Ulrich von Reicheneck, die angemessenen Befehle darüber.5 6) Am 25. November zu Grätz belehnte er den Friedrich von Stubenberg mit dem Dorfe Stane-tinzen sammt Bergrechten.s) Am 15. Dezember in Neustadt befahl er dem Rath und Richter daselbst, das dem Stifte Rein gehörige Haus bei allen Rechte» und Freiheiten zu schirmen, wie die alten Handvesten darüber sagen.7) Am 28. Dezember 1399 war auch H. Albert IV. in Leoben, und bestätigte seinem Caplan, Abt Hartnid von Admont, alle Rechte und Freiheiten des Stiftes, so wie sie in den ihm vorgelegten alten Handvesten verzeichnet waren.ch Am 6. September 1399 schenkte 9 K. K. Gub. Archiv. 2) Joanneum. 3) Reiner-Urkunden. 4) Caesar. III. 317. s) K. K. Gub. Archiv. 6) Joanneum. ’) Reiner-Urkunden. ®) Urkunde A. 93. der Erzbischof Gregor vo» Salzburg seine zwei Theile Zehenten an der Jngering in der Gail dem Chorherrenstifte zu Seckau, welchem der dritte Theil des Zehentes daselbst zu Eigen war; und Ulrich Schauerecker, Bürger zu Leoben, stiftete mit seinem Hof zu Mur bei der Kirche St. Margarethen in der ©teilt einen ewigen Gottesdienst daselbst. *) Am 9. Oktober 1399 gab das Stift Stainz dem Fleischhauer Hanns Hauslodt eine am Waffer der Mur bei den Minderen Brüdern in Grätz aufgeschlagene Fleischbank („außer der Mauer ob den Brüdern, die nun in das Wasser geschlagen ist"), um einen jährlichen Dienst von 50 guter Wiener-Pfennige. 2) Im Oktober 1399 erhielt das Nonnenstift Merenberg zur Stiftung eines ewigen Gebetes einen Zehent an der goldenen Hube.* * 3) Das Stift zu Göß war um diese Zeit in seinen Renten so herabgekommen und geschmälert, daß der Erzbischof Gregor von Salzburg den Georg Schretenberger, Pfarrer zu Gradwein und Erzdiacon der unteren Steiermark, von Seite des Mctropolitanstistes zur Wahl und Jnvestirung einer neuen Aebtissin abordnen mußte. Die von ihm beaufsichtigte Wahl fiel auf Aloisia Herberstorfer, welche auch ausgerufen, von Georg Schretenberger bestätigt und inveftirt wurde, weil es dem Nonnenstifte an Geld mangelte, zu dieser Handlung die neue Aeb-tissin nach Salzburg zu schicken (23. April 1399). 4) Zu diesem Zustande scheint die Last der Steuern viel beigetragen zu haben. Denn am 9. April 1399 mußte auch Friedrich von Scheyr, Pfarrer zu Schleunitz, ein Anlehen von 20 guten Gulden Dukaten zur Bezahlung der („heun-tigen") Steuer mache», und der Priori» zu Studenitz, Dominika von Guteneck, drei Huben am Dremenik, zur Kirche Schleunitz gehörig, verpfänden. Der Pfarrer zu Windischfeistritz, Hanns Greiß, war Zeuge dabei.5) Am 1. November 1399 kaufte Wolfgang Praun, Hallinger zu Aussee, von Ulrich von Reicheuegg mehrere Güter in dem Jschlland und in der Jschler« und Grauschacher Pfarre.6) Von Heinrich von Vierst erkaufte im Jahre 1399 das Stift St. Lambrecht einen Hof, am Vierst gelegen, um 80 Pfund, worüber den Kaufbrief siegelten: Ernest »der Freissinger und Jakob, Bürger zu Voitsberg.7) Am Mittwoch vor Ostern 1399 in Grätz verkauften Friedrich von Graben und sein gleich- i) Seckauer-Saalbuch. Dipl. Styr. I. 284. *) Stainzer-Saalbuch. 3) Joanneum. *) Joanneum. s) Ebendaselbst. «) K. K. Gub. Reg. ') St. Lambrechter-Saalbuch. 68 Steiermark unter Leopold dem Frommen namiger Sohn dem Berthvld von Wechinge», Bischof zu Freisingen, einen Thurm am Kammersberge zwischen St. Peter und Oberwölz mit allem Zugehör um 1000 Pfund Wiener-Pfennige. Am Bartholomäusabend zuCilli erließ GrafHcrmann Befehle au die Amtleute in Kärnten, die Urkunde des H. Wilhelm wegen Wäldern des Stiftes Viktring in der Reiffnitz (Wien, 5. Februar 1398) sogleich zur Ausführung zu bringen. Wegen ungemein vielen Bedrückungen, welche das Stift Admont um diese Zeit erdulden mußte, wendete sich Abt Hartuid durch Schrift und einen eigenen Abgeordneten, Meister Johann Mariswerder, nach Rom um päpstlichen Schntz, worauf auch Bonifaz IX. am 13. November 1398 an den Dompropst zu Allerheiligen in Wien und an die Tomdechante zn Passau und Prag eine schriftliche Aufforderung erließ, das gedachte Stift wieder in den Besitz aller entrissenen Güter und Rechte zurückzubringen und auf das Kräftigste zu schirmen. ') Vorzüglich heftig war jetzt wieder zwischen Admont und dem Karthäuserkloster Gaming der Streit wegen der Grenze» der beiderseitigen Territorien in den Gegenden der großen und der kleinen Lassing und des Baches Rat. Aus Rache hatte der Karthäuserprior ein admontisches Alpenhaus in Brand stecken lassen, und eine freiwillige Ausgleichung, die im Gasthause zu Lunz vor den ehrenwertheu Zeugen: Wolfgang, Pfarrer zu St. Galle», Ritter Wolfgang Sinzeudorfer und Konrad Pirchacher zu Stande gekommen war, zerschlug sich wieder wegen der argen Schmähungen des Priors gegen den Abt Hartuid.^) Die Bulle des Papstes schaffte jedoch bald wieder Ruhe. Bvnisaz IX. zeichnete de» Abt Hartnid wegen dessen besonderer Ergebenheit gegen den heiligen Stuhl weiters noch mit dem Privilegium aus: im großen Münster in Admont, in allen Prioraten und Stsftspfarreu geistliche Kleider, Kelche, Kirchengeräthschafteu, Altäre zu weihen, seinen Stiftsmitgliedern die vier minderen Weihen zu ertheilen ohne erst cine Erlaubniß des Sprengelsbischofes dazu einholen zu müssen und nach den kirchlichen Functionen den Pontificalsegen zu ertheilen ausgenommen in Anwesenheit eines Bischofes oder eines apostolischen Legaten.^) In Folge einer abermalige» päpstlichen Bulle, 13. November 1398, wurden die Pfarren St. Jakob zn Leoben, Trofaiach und St. Lorenze» im Paltenthale mit ihrer über 1000 Silbermarken betragenden Dotation ganz und gar dem Bcsitzesstande des Stiftes einverleibt, mit der Bedingung, für den Unterhalt der regelmäßig zu bestellenden i) Urkunden C. 278. C. 13. -> Urkunde '1. 31. i) Urkunde B. 5. 23. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 69 Seelsorger das Erforderliche auszuscheiden und auch an der Pfarre St. Jakob in Leoben einen tauglichen Stiftspriester zu bestellen und fortwährend zu ersetzen. In diesem Jahre war Bischof Johann von / Seckau gestorben, und Friedrich von Bärneck, früher Domdechant in Salzburg, ihm in der bischöflichen Wurde »achgefolgt. Das Jahr 1400 vollbrachte H. Wilhelm großen- 3- 1400 theils in Wien. Am 16. Jänner gab er daselbst seine H-W,welm^n Wirn. Einwilligung, daß Friedrich von Liechtenstein zn K^ieimr'in'En^ Murau, Marschall in Kärnten, die Veste und Stadt l’ec4 Muran sammt Grünnfels um 4000 Wiener-Pfennige an Ulrich und Friedrich von Stubenberg versetze. 2 3) Am 4. April zu Salzburg wurde der zwischen ihm und dem Bruder Leopold schon am 20. März 1396 abgeschlossene, dann wieder erneuerte Vertrag über die Verwesung der Länder zum zweiten Male bis auf Georgs 1402 verlängert, so daß H. Wilhelm fortwährend und ohne Berücksichtigung des Herzogs Albert IV. Steiermark, Kärnten und Krain mit allen Bezirken, die dazu gehörten, behielt. Hierauf begab er sich nach Italien als Brautwerber um die Prinzessin Johanna von Neapel, und befand sich am 23. April 1400 in Padua. 3) — Am 20. September bestätigte er das Mautprivilegium von Knittelfeld (Wien, 23. Sept. 134 4). 4) Am 4. Oktober verlieh er dem Markte Aussee einen Wochenmarkt am Donnerstage mit freier Zufuhr aller Kaufmannschaft durch das Ennsthal.5 6) Am 30. November schenkte er den Karthäusern iii Geyrach mehrere Zehente. '0 Auch H. Albert IV. hatte am 20. Jänner 1400 dem Landeshauptmann ob der Enns, Reinprecht von Wallsee, und dessen Vetter, Ulrich, den Besitz von Waltersdorf bei Grätz als Leibgeding nach dem Tode Albert's vonNeit-bcrg zugestchert.7) Das Stift St. La>nbrecht erkaufte in diesem Jahre von Christof Hierser Besitzungen in der Zeltschach, und vom Andrä am Berg ein Haus in dem Markte zu St. Lambrecht, wobei von Hanns Puschel von Ereudorf, Friedrich dem Saurer und Friedrich dem Preis, Landrichter zu Neunmarkt, die Briefe gesiegelt worden sind, ch Abt Angelus zu Rein erkaufte im Jahre 1400 von Niklas Summerecker Güter 1) Urkunden MM. 2. Dl). 8. 2) Joanneum. 3) GerDert. Monum. Dom. Austr. III. 1. 1. p- 15. *) Joanneum. ») Ebendaselbst. 6) Dipl. Styr. II. 152. -) K. K. Gub. Archiv. «) St. Lambrechter Saalbuch. 70 Steiermark unter Leopold dem Frommen zu Ahorn ob Gallenstein und Grabrowick in Krain; und Hanns von Winden stiftete theilS durch Spende, theils durch Verzichtleistung für sich, feine Gemahlin Gertraud und Erasmus von Perneck, auf alle Ansprüche gegen das Stift Rein auf Vogtei, Vogtrecht, Gericht, Tagwerk, Nacht-sidl bei den Gütern in der Preitenau, zu Tamsintz in den windischen Büheln bei Witschei» — einen ewigen Jahrsgottesdienst und ein Absingen des Salve Regina alle Samstage nach der Vesper, mit besserer Bewirthung des Conventes mit Fischen, Semmeln und Wein alle Jahrtage. *) Zu Stainz gründete eine gewisse Katharina Flanngin einen ewigen Jahrsgottesdienst mit zwei Gütern in Weier und Ober-Stempll) Dem Nonnenkloster in Merenberg gaben (31. Oktober 1400) die Brüder von Pergau zur Gebetsstiftung ein Pfund Gülten auf der Hube ob Kraubat auf dem Berge in derselben Pfarre.* 2 3) Nach einer Urkunde vom 24. Mai 1400 lautete dieHuldigungsurkunde des Bischofcs Friedrich von Seckau für den Salzburger Metropoliten also: „Als uns der hoch-„würdigft Fürst unser gnädiger Herr Herr Gregori Erzbischof zu Salzburg „das Bistum Sekan von seinselbs und päpstlichen Gewalts wegen verliehen, — als sullen wir — demselben unseren Gnädigen Herrn, seinem „Gotteshaus und Nachkommen mit Leib und Gut nach allen unsernVer-„mögen treulich dienen, bei In beleiben mit allen unseren Geschlossen „wider meniklich, npemant ausgenommen und sullen Inen auch all unser -,Geslozz zu aller irer Notdurft offen sein, — wenn auch uns der Turner „mit dem Turn in unser Vest zn Leibniz sweret, der sol den egenannten „unser» Herrn von Salzburg auch huldigen und sweren, damit ze warten „seiner Nothdurft als ander unser Geflossen." 4) Im Jahre 1400 hatte das Stift Seckau mit Perngar von Krotendorf einen Streit wegen Besitzes von Gütern bei der oberen Donawitz bei Leoben mit 13 Pfund ausgeglichen. Im April 1400 erkaufte dieses Stift acht Pfund Gülten von Gütern bei der Graden von Dietmar von der Gail um 200 Pfund auf Wiederlösung, und von Hanns Lugaster ebenfalls Güter bei der Graden. 5) In diesem Jahre hatte eine Feuersbrunst das Kloster der Paradeißerinnen in Judenburg und einen Theil dieser Stadt selbst verwüstet. -— Im Jahre 1401 verweilte H. Wilhelm in der Steiermark. Am 6. Februar zu Mürzzuschlag belehnte er Wilhelm den Baumkircher mit ') Neiner-Urkunde. 2) Stainzer-Saalbuch. 3) Joanneum. *) Nachrichten von Juvavia p. 276 5) Joanneum. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 71 einem Hofe zu Wippach, mit Wein- und Kornzehent auf 14 Huben zu St. Georgen und auf 2 Huben zu Obernfeld, so wie dessen Vater, Jörg Baumkircher, dieselben schon iniie gehabt hatte.4) Zu Grätz am 7. März bestätigte er H. Rudolf's IV. Privilegium für Feldbach (Wien, 2. April 1362).* 2) Am 8. März that er den Schiedspruch zwischen Hermann von Swanberg und Kaspar den Smucken in dem Streite wegen der Abtei St. Paul im Lavantthale: daß ein neuer Abt gewählt ui,d den beiden obgenannten die Pfarren St. Lorenzen und St. Martin unter Rabenstein zum Genüsse gegeben werden sollen.3) Am 20. März versicherte er zur Stiftung eines ewigen Jahrtages dem Stifte St. Lamlnecht 24 Eimer Bergrecht und Weinzehent in Luttenberg.4) Am 15. April bewilligte er den Bürgern zu Grätz, daß sie von den Waaren, welche sie von Judenburg herführen, keinen Wechsel geben dürfen, wohl aber von allem Kaufmauusgute aus Ungarn oder über de» Semmering.5) Zu Wien am Margarethentage 1401 siegelte er eine Handveste für Hartberg mit der Bestimmung, daß ein dortiger Bürger nur allein in Hartberg und vor den Bürgern in allen Rechtsfällen gerichtet werden könne.6 *) Am 13. April vertauschte er an Ludwig von Talheim, Chorherrn zu Freising und Pfarrer zu Grätz, bei der Mur zwei Häuser, die er von Albert Riettenburger n»d Niklas Roggendorser erkauft hatte, für den alten Pfarrhof bei dem Thor gegen die Gretz (Grätzbach) '). Im Juni war H. Wilhelm in Kärnten, und erließ Freitag vor Sonnwenden einen Befehl an Hermann Grafen von Cilli, Hauptmann in Krain, die Güter des Stiftes Biktring in Krain zu beschirmen. Am 29, September 1401 schenkte Agnes von Lobming, Muhme des Ernst von Lobming, Klosterfrau zu Seckau, diesem Stifte ihr Leib-gcdinggut zu Feistritz. Gleicherweise vertauschte Friedrich von Prank Güter am Borst und zu Guggenberg an das Stift Seckau um ein Gut, gelegen an der Stuben, 5. Dezember 1401.8) Das Stift St. Lambrecht erkaufte im Jahre 1401 von Erasmus von Jauring all dessen Besitzungen zu Jauering um 1500 Pfunde; und der Pfarrer zu Mariahof, Niklas Horneberger, erkaufte für jenes Stift Grundstücke zu Payrdors vor 1) Ebendaselbst. 2) Joanneum. 3) K. K. Gub. Archiv. <) Joanneum. s) Wartinger. Grätz. p. 28. e) Joanneum. ») K. K. Gub. Archiv. «) Seckauer-Saalbuch. 72 Steiermark unter Leopold dem Frommen den Zeugen: Georg von Schiltarn, Hanns Krell, Richter zuAflenz, Niklas Wurm, Burggraf zu Stain, Hermann Hautzinger, Richter zu Neumarkt. *) Am 15. Juni 1401 gab Otto von Ernfels (weiland genannt Herr von Gretz!) zur Stiftung von vier Quatembermessen und einer ewigen Wochenmesse im Stifte Rein sein sogenanntes Libvcher-Bergrecht von Hißendorf, Steinberg, Oberberg und Niederberg.-) Mit zwei Höfen zu Pirkach und Niederzirkniß und mit Grundstücken bei Rossegg stiftete Heinrich, Pfarrer zu Seldenhofen, beim Stifte Stainz einen ewigen Jahrtag.* 2 3) — Dem Karthäuserkloster zu Seiz bestätigte im Jahre 140 1 Gras Hermann von Cilli alle Stiftungen seines Vorahnes, Ulrich des Freien von Seuneck, und seines Vaters, Grafen Hermann von Cilli (1377).4) Am 1. Februar 1401 stiftete Katharina, Gräfin von Cilli, Witwe weiland des Grasen Hermann, für sich, ihren Gemahl und Sohn, Grafen Hermann, und dessen Söhne einen neuen Kreuzaltar mit ewigem Lichte zum Gottesdienste im Kloster Geyrach, und gab dazu Geld zum Ankäufe von Gülten in dem Rades, der Fischweide in der Save und den Zehent zu Obertüffer, in der Rink und zu Schloppenraun.5) Im Jahre 1401 in der Fasten erhielt Niklas der Schlüßler die landesfürstlichen Lehen zu Hirsau, Moseckhof, Höflein, Oberriegl, Voglerhos, Schoberhof, Hauensteinerhos bei der Kirche St. Katharina, Zehent einer Gemeinde an den Pfalen, Hof zu Birkfeld, Hans zu Radkers-bnrg und Huben zu Herpesdorf, wogegen die Brüder Ulrich und Konrad von Kapfenstein vergeblich bei der Landschranne in Grätz Ansprüche erhoben hatten.r>) Für das Augustinerkloster in Fürstenfeld gab Niklas Riegerstorfer, Richter daselbst, und seine Gemahlin Margareth eine sehr ansehnliche Dotation, das ganze Dorf zu Magland, Güter und Gülten zn Niederlamb, Habeck, Weissenbach, Ungerdorf bei Gleisdorf, Erlsbach, Neudorf, zwei Mühlen bei Fürstenfeld und Reichersdorf, Bergrechte, Weingärten auf den Bergen deutschen Bodens, Mayrhof und Keller bei Fürstenfeld und zwei Weingärten auf ungarischem Boden, auf daß stets 12 Priester im Kloster erhalten werden zur Besorgung des täglichen und an gewisse» Tagen besonders vorgeschric-6eiten Gottesdienstes und zur Gründung eines ewigen Seelgottesdienstes und Gebetes für ihn selbst und für alle seine Angehörigen, ‘) St. Lambrechter-Saalbuck. 2) Reiner-Urkunden. 3) Strinzer-Saalbuch. ft Joanneum. ft K. K. Gub. Reg. ft Ebendaselbst. endlich zur Erbauung eines Kapitels, Kreuzganges und neuen Schlafhauses im Kloster. Ritter Konrad Premier, Pfleger zu Fürftenfeld, flegelte diesen Stiftuiigsbrief am 6, Jmii 1400.J) Der h. Geistkapelle in Admont spendete am 9. Jänner 1400 Konrad Norbein mehrere Eigengiiter als Seelgeräthe am Frankenbüchel, NorbcinSberg und im Winkel bei Oeblarn in der Gröbminger Pfarre; und Abt Hartnid erkaufte von einigen Thalsinsassen die Stiftslchen zurück zu Stad, Niederlehe», den Thurm am Grieß und die Thomas-Herberge am Pach vor den Zengen: Martin Windischgrätzer, Kraft der Anhang, Pfleger an der Klaus im Admontthale, Friedrich Gauksberger, Jägermeister.^) Dem erweiterten Kirchlein zn Weng unter der Buchau spendete Otto von Ernfels als Seelgeräthe für sich und seine Vor-vordern ein Gut im Noppenberg, jenseits der Gulling bei der Kirche gelegen, vor dem Zeugen Konrad Vals, Propst zn Mantern.3) Um diese Zeit, Jahr 1400 -1402, ist durch den Edclherren Friedrich von Hanna» im Vereine mit Georg und Walther von Hannan das St. Elisabethenhospital bei der Stadt Voitsberg zu einem Kloster für Kar-melitermönche verwendet worden, mit der Bedingung, daß dafür ein neues Spital in der Stadt selbst gestiftet werde. Damals war Johann von Heiligcnstadt, Pfarrer zu St. Margarethen außer der Stadtmauer von Voitsberg, dessen Einsprüche wegen Beeinträchtigung seiner Pfarrspfründe durch die neue Klosterstiftung mit 150 Wiener-Pfunde» befriediget wurden, vor den Zeugen: Bernhard, Pfarrer von der Pack (in Paka), Helmwich, Domherr von Mariasaal, Theodcrich, Pfarrer in Heiligeustadt (Mainzer-Diözese), Michael Span, Rupert von Mittelwald, Priester der Prager-Diozese, und dem Edelherrn Nikolaus Welzcr. Heinrich Sweinoort war der erste Karmeliter-Prior zn Voitsberg. * *) Zu Grätz am Mittwoch »ach Sonntag Reminiscere 1401 erneuerte Bernhard von Liechtenstein, Kämmerer und Hauptmann in Steier, das Verbot alles Handels auf dem Lande, weil sonst Städte und Märkte zu sehr gefährdet würden, und aller Feilschaften in Dörfern und auf Friedhöfe». Am Freitage vor Kolomanni gab Rudolf von Wallsee für sich und seine Brüder, Reinprccht und Friedrich, seinem Burggrafen zu Rieggersburg mehrere Lehengüter und Gülten zu Gnievarn, Pau-rau, Neuenstift, Waltersdorf, Moosbuschen, Grosgiel, Judenanger, i) Caesar. III. 704-706. S) Urkunden 48. Q. 28. ») Urkunde B. 11. *) K. K. Gut'. Arch. Caesar. III. 305-309. 74 Steiermark unter Leopold dem Frommen Zebinge», Gumprechtsdorf und die Nattermühle an der Raab mit allem Zugehöre. ') ^ 3. 1400-1403. Der Bürgerkrieg unversöhnlich erbitterter Par- mund^und' fab®‘(m4 teien und die Unzufriedenheit mit K. Sigismund von Neapel. dauerten in Ungarn immer noch fort. Am 2 8. April 1401 ward er in Ofen von den versammelten Magnaten zur Verantwortung gefordert über seine schlechte Regierung, über Verschwendung, Ausschweifungen, Willkühr in Staatsangelegenheiten, Verfolgung edler ungarischer Familien und besonders wegen willkührlichen Verfahrens hinsichtlich der Erbfolge in Ungarn, hierauf gefangen genommen, anfänglich in Wischegrad, nachher aber im Schlöffe Siklos eingesperrt und dem Niklaus Gara zur Bewachung übergeben.* 2 3) Bald jedoch erhob sich die Gegenpartei, und Stibor von Niborczize, Johann von Merath, Nikolaus Frangepani, Graf von Veglin und Hermann Graf von Cilli verbanden sich zur Befreiung des Königs. Graf Hermann spielte dabei die Hauptperson (dessen älteste Tochter an Niklas Gara verheirathet war), nebst Helena, der Mutter Gara's, einer Tochter des serbischen Despoten Lazar. Nachdem K. Sigismund achtzehn Wochen auf dem Schlosse Siklos gesessen war, wurde er wieder in Freiheit gesetzt und auf dem Landtage zu Papa, 27. Oktober 1401 erließ er allgemeine Verzeihung für seine Feinde und für alle Empörer, und der größte Theil der Ungarn unterwarf sich wieder zum alten Gehorsam.^) Nikolaus und Janusch Gara erhielten Geschenke und hohe Ehren, und auf gleiche Weise wurde auch Graf Hermann von Cilli ausgezeichnet. K. Sigismund scheint nach der blutigen Niederlage bei Nikopolis im Jahre 1396—1402 einige Male in Cilli und auf der Burg des reiche» Grafen gewesen zu sein. Dort lernte er die jüngste Tochter desselben, Barbara, kennen, deren Schönheit und Geist ihn bezauberten. Sie wurde ihm von dem Vater Hermann, wiewohl nicht ohne Widerstreben und auf die Bedingung einer gänzlichen Versöhnung mit den Ungarn, verlobt. Wohl damals geschah es, daß K. Sigismund die Verdienste und Hingebung des Grafe» Hermann mit den Herrschaften Warasdin und Tschakathurn zum erblichen Besitze belohnte. 4) Inzwischen hatte die Grausamkeit, die Wollust und besonders die gänzliche Sorglosigkeit des sinnverwirrten K. Wenzel um die Ruhe <) Hofrichter. 19—29. Hammer's Gallerie I. 4—5. 2) Prag. Annal. Hung. II. 2C0. 3) Windek. ap. Menken. I. p. 1074—1078. Pray. ibid. p. 202. Kurz. Albrecht IV. p. 85-98. 4) Cillier-Chromk 41— 44. 679. Caesar. Annal. III. 315. bis Friedrich IV. I. 1373-1467. 75 und das Wohl des deutschen Reiches und um die Festhaltung der Rechte der deutschen Kaiserkrone auf Italien dermaßen Alles mit Unwillen und Haß gegen ihn erfüllt, daß ihn die rheinischen Churfürstcn, geleitet von dem Erzbischöfe von Mainz und heimlich vom Papste Bonifazius IX. unterstützt, am 21. August 1400 der deutschen Königswürde für verlustig erklärten, und anfänglich den H. Friedrich von Braunschweig und nach dessen Ermordung zu Fritzlar durch den Grafen von Waldeck den Churfürsten Ruprecht von der Pfalz am 24. August zu Rhense erwählten und am 6. Jänner 1401 zu Köln zum deutschen Könige krönten. K. Sigismund war nach seiner Befreiung nach Prag geeilt, wo der früher schon gefaßte Plan, seinen Bruder, K. Wenzel, trotz seiner Absetzung nach Rom zu begleite» und ihm dort die Kaiserkrone aufsetzen zu lassen, nun nachdrücklichst ausgeführt werden sollte. Die österreichischen Herzoge Albrecht IV. und Wilhelm konnten zur Anerkennung des K. Rup.ccht nicht bewogen werden; »ur H. Leopold hing ihm an, und geleitete ihn auch mit 1000 Reitern nach Italien. K. Sigismund war bisher mit dem Ersteren immer im freundschaftlichen Verhältnisse gestanden, und hatte schon am 24. Oktober 1398 wegen Sicherheit der gegenseitigen Ländergrenzen Friedensverträge geschloffen. *) Eiligst ersuchte er nun die beiden Herzoge, deren Länder sich über Steiermark, Kärnten und Krain bis an das Herzogthnm Mailand erstreckten, und mit dessen Gebieter, Johann Galeazzo Visconti, sie int Bunde standen,* 2) um freien Durchzug »ach Italien. Schon am 1. Jänner 14 02 zu Kntteuberg erließ K. Wenzel an den Grafe» Hermann von Cilli, an welchem er Vernunft, Weisheit und getreuen Willen wahrgenommen habe, Auftrag und Vollmacht, mit dem Grafen Friedrich von Ortenbnrg und mit Heinrich und Johann, Grafen von Görz, zu unterhandeln, ihm zum Zuge nach Italien ihre Straßen und Gebirgspässe offen zu halten, und mit ihrem Zuzuge gewärtig zu sein; alles, was GrasHermann hierin vollsührt haben werde, soll im Voraus schon genehmiget sein. 3) Run wiederholte K. Sigismund diesen Auftrag an den Grafen Hermann am 1. Juni 1402.4) Diese Verbindung und den Zweck derselben suchte zwar K. Ruprecht vorzüglich durch H. Leopold zu vereiteln, mit welchem er am 3. Juli 1401 einen Vertrag geschlossen hatte, ihn in bestimmter Frist mit allen seinen Ländern zu belehnen und alle Privilegien seiner Vorfahren zu bestätigen, ohne daß dadurch den Brüdern, H. Albrecht IV. i) Kurz. ibid. 181. Beil. VII. ») Kurz, ibidem p. 215. Beil. 212. 3) Urkunde im k. k. Gub. Arch. *) Pezzl. DenzeSlauS. Urk. Nr. 180. 76 Steiermark unter Leopold dem Frommen und Wilhelm, an ihren Rechten etwas geschmälert werden sollte, wenn sie vielleicht die Belehnung mit ihren Reichsgütern persönlich nicht empfangen wollten. j) Am 29. Juni 1402 verließ K. Sigismund Prag, und zog mit K. Wenzel »ach Oberösterreich in das Schloß Schaumburg, welches damals der jüngere Gras Hermann von Cilli für seinen Stiefsohn Johann (denn er hatte die verwitwete Gräfin Elisabeth von Schaumburg geheirathet) in Besitz hatte. Von hier aus sollte der Graf von Cilli mit Gefolge den K. Wenzel bis an die Grenzen des Mailänder Gebietes begleiten, wozu auch die Grafen von Ortenbnrg und von Görz ihre Einwilligung gegeben hatten.* 2 3 4) K. Ruprecht wußte aber dies zu verhindern. Auch K. Sigismund hatte indessen plötzlich seine Gesin-nung geändert. Er führte am 2, August 1402 den K. Wenzel nach Wien, und übergab ihn den Herzogen Albrecht, Wilhelm und Ernst in Verwahrung.4) Bei feinen geheimen Entwürfen, sich aller Besitzungen des luxenbnrgischen Hanses zu bemächtigen, war ihm die Beihilfe der mächtigen Herzoge wesentlich nothwendlg. Er schloß daher mit Albrecht, Wilhelm und Ernst, mit Ausschließung des H. Leopold, einen wichtigen und folgenreichen Vertrag auf folgende Hauptpunkte: „Wenn K. Sigis-„mund keinen.männlichen Erben bekommt, so wird er Einen aus den „österreichischen Herzoge» zu seinem Nachfolger ans den ungarischen „Thron ernennen. Er wird sich bemühen, daß auch die Ungarn dem „Herzoge als seinem Nachfolger Treue und Gehorsam schwören. Die „alten Erbverträge zwischen Böhme», Mähre», Brandenburg uni) Defter* „reich werden ehestens erneuert und mit Zusätzen vermehrt werden. Zu „gleicher Zeit werden die österreichischen Herzoge die alten Erbverbrü-„derungen der Länder Oesterreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Tyrol „und der übrigen Provinzen mit Böhmen erneuern, und denselben neue „Zusätze beifügen, damit bei dem Erlöschen ihres Mannsstammes die „männlichen Nachkommen Sigismnnd's als »nbezweifelte Erben ihnen „Nachfolgen können. K. Wenzels Streit um das deutsche Reich und „desselben übrige Angelegenheiten wird Sigismund gemeinschaftlich mit „den Herzogen von Oesterreich nach ihrem Rath, Wissen und Willen „schlichten und besorgen. Das Ausgleichnngsgeschäft zwischen K. Wenzel „und dem H. Ruprecht von Baiern überläßt K. Sigismund den Her-„zogen; aber zur Aufhebung der Kirchenspaltung werden sie ihre Kräfte ‘) Kurz. ibid. p. 79-85. 2) Kurz. ibid. 75-76. 3) Chron. ap. Peffele I. 611. 4) Chron. Paltrami. Pez I. 729. „miteinander vereinigen. Die Ruhe ihrer beiderseitigen Länder und die „Sicherheit der Straßen wird von ihnen aufrecht erhalten werden. Beide „Theile werden sich bei asien Vorfällen mit ihrer ganzen Macht nnter-„stützen, damit der gegenwärtige Vertrag nach allen seinen Artikeln ge-„nau vollzogen werde." — Mag auch diese enge Freundschastsverbindung nicht so gar ernstlich gemeint gewesen sein, so hat K. Sigismund doch sein königliches Wort gehalten. Am 14. September 1402 verkündigte er, daß er mit Einwilligung der Reichsstände Ungarns seine» geliebten Freund, H. Albrecht IV. von Oesterreich, zu seinem Nachfolger im Königreiche und in allen dazu gehörigen Provinzen für den Fall erwählt habe, wenn er selbst ohne männliche Erben sterben würde, gegen die Bedingung einer standesgemäßen Vermählung und Ausstattung allsällig hinterlassener Töchter. Und am 17. November 1402 erklärte er mit Einwilligung der Landstände den H. Albrecht IV. zu seinem lebenslänglichen Stellvertreter tut Königreiche Ungarn und in den Nebenländern mit gänzlicher Vollmacht, die Regierungsgeschäfte so zu besorge», wie er es der Wohlfahrt des Königreiches am zuträglichsten finde, und auch seine Residenz dort aufzuschlagen. Auch wurde alles Uebrige angcordnet und befohlen, was die Würde und Gewalt eines Stellvertreters heischte. Ihr Gelöb-niß und den Eidschwur der Treue und des Gehorsams erklärten die Große» des Königreiches in einer Urkunde mit 112 aiihängenden Siegeln am 21. September 1402.1) Indessen mußten dieser festgeschlossene und durch die feierlichst erklärte Einwilligung der Nation bestätigte Bund, und die darauf gegründeten hochwichtigen Rechte des H. Albrecht IV. noch eine gewaltige Erschütterung erleiden. Vorerst hatte sich H. Wilhelm wirklich mit der, seit dem Jahre 1400 schon mit ihm verlobten Prinzessin Johanna von Neapel verehlicht, welches Verhält,liß zu einem neuerlichen Zerwürfnisse der fürstlichen Brüder und z» einem Bürgerkriege in den österreichischen Ländern Anlaß zu geben drohte. Auch Papst Bo-nifaz IX. wollte Ungarn als ein päpstliches Lehen behandeln. Er entsetzte den K. Sigismund seiner Königswürde, und befahl, den Ladislaus von Neapel als König von Ungarn zu erkennen. Dies entflammte in den südlichen Provinzen und Landtheilen eine allgemeine Empörung gegen K. Sigismund. K. Ladislaus, von den Empörern gerufen, landete wirklich in Zara, und wurde am 5. August 1403 vom Erzbischöfe in Gran zum Könige von Ungarn gekrönt. Jedoch die wiederholten Siege über die Empörer und eine allgemeine Vergebung, 6. Oktober 1403, beruhigten die ungarischen Länder wieder, und im Schrecken vor I) Kurz. iM. p. 105-116. 78 Steiermark unter Leopold dem Frommen dem siegreichen K. Sigismund floh der Nebenbuhler Ladislaus zu Ende Oktobers von Zara nach Neapel zurück. 3.1402 ... 1403. In den Jahreil 1402 und 1403 hielt sich H. ^d!r'ai0°echs/l^ Wilhelm zum Theile auch in Gesellschaft seiner Brü-in Wien Steter- t>er fcatb tit Wien, bald in Steiermark auf. In der Urkunden Fasten 1402 zu Wien belehnte er seinen Landschreiber in Steiermark, Ulrich von Reicheneck, mit Zehenten zu Grauscharn im Oberennsthalc auf der niederen Huben im Baumgarten, welche der Hal-linger zu Aussce, Wolfgang Braun, beim Verkaufe derselben an den Landschreiber bei» Herzoge aufgesandet hatte. * * 3 4) Im April zu Wien bestätigte Wilhelm dem Niklas Vogl, Richter in Voitsberg, ein Erb- und Lehen mit acht Mark Geldes an der Manch zu Judenburg und zwei Huben auf der Piberalpe und am Raiswege.2) Am 10. Mai 1402 war H. Wilhelm in Grätz, und bestätigte dem Stifte zu St. Paul im Lavant-thale alle von seinen Vorfahren, den Herzogen Friedrich und Rudolf, ertheilten Freiheitsbriefe und Handveste. Am 13. Mai gab er für die Stadt Judenburg einen Freibrief, daß Jedermann von Martini bis zum Fasching jeden Samstag aus den Wochenmarkt Fleisch und Brot zum Kleinverkaufe in die Stadt bringen dürfe.4) Am Sonntage vor St. Veit (15. Juli) zu Grätz flegelte er auch llrkunden für das kärnt-nerische Stift Viktring.5 6) Im Sommer scheint der Herzog wieder in Wien verweilt zu haben. Von dorther am 3. September ertheilten die fürstlichen Räthe, Berthold, Bischof zu Freistugen, der Hofmeister Rudolf von Wallsee und Friedrich von Stnbenberg, Hofmeister des H. Albert IV., den steierischen Gesälleneinnehmern im ständischen Landhause, Rudolf Angerfclder und Niklas Morbrunner, den Befehl, daß sie von dem Gclde, welches sie des Landfriedens wegen einnehinen, dem Hanns Sweinbeck für 50 Spieße, womit derselbe jetzt auf der Landwehre liege, 200 Pfunde für einen halben Monat zahlen sollen. Am 20. Juni 1402 war H. Wilhelm in Mariazell, und bestätigte dem Stifte St. Lambrecht das alte Privilegium freier Weineinfuhr zum eigenen Stiftsbedarf über den Semmering her.7) Um die Mitte Septembers war H. Wilhelm wieder in der Steiermark. Zu Bruck an der Mur am 17. September ‘) K. K. Gub. Reg. *) K. K. Gub. Reg. 3) K. K. Gub. Archiv. 4) Joanneum. 5) Viktringer-llrkunden. 6) K. K. Gub. Archiv. 7) St. Lambrechter-Saalbuch. siegelte er an alle Hauptleute, insbesondere au den Burggrafen in Tyrol, den Befehl, den Bischof Ulrich zu Brixen in allen wohl erworbenen Rechten zu beschirmen. Am 20. September that er den Schiedspruch zwischen dem Erzbischof Gregor von Salzburg und dem BischofFriedrich von Seckau wegen den Pfarrew Radkersburg, St. Jakob in Leibnitz, St. Georgen im Stiesting, St. Rupert an der Raab und Maria Frauenberg zu Weiz, welche Friedrich mit päpstlicher Bewilligung seinem Tische einverleibt hatte. *) Diese päpstliche Bewilligung war aber eigenmächtig und ohne Wissen und Willen des salzburgischen Metropoliten errungen. Der Erzbischof Gregor erhob darüber Beschwerde, und überließ aus freiem Willen die Entscheidung dem H. Wilhelm, welcher nun damals die Sache dahin austrug: Alle Ungunst solle zwischen Erzbischof und Bischof abgelegt und der letztere dem Metropoliten fürderhin in Allem gehorsam sein; der Erzbischof gibt zur päpstlichen Bewilligung auch seine Zustimmung, damit der Bischof int Genüsse der GotteSgabe bleibe; was andere päpstliche Briefe zu Gunsten des Bischofes von Seckau gegen die Rechte des Metropoliten enthalten, bleibe der Gnade und Gunst des Erzbischofes anheimgestellt, was er davon dem Bischöfe von Seckau gönnen wolle oder nicht. ?) Am 20. September 1402 siegelten zu Bruck an der Mur die Herzoge: Wilhelm, Leopold (der Stolze), Ernest (der Eiserne) und Friedrich (mit der leeren Tasche) einen neuen Vertrag wegen Verwesung ihrer Länder, nachdem der zwischen H. Wilhelm und Leopold bisher bestandene Vertrag bereits erloschen war.* * 3) Um diese Zeit war zwischen Dietmar von der Gail und den Edelherren von Teuffenbach große Feindschaft und Fehde gewesen. Die Sache scheint durch die bewaffnete Hilfe und das richterliche Einschreiten der Herzoge Wilhelm und Ernest abgethan worden zu sein. Aus Dankbarkeit für die thätige fürstliche Hilfe bei der Gewalt, Ueberlast und dem Frevel von Seite seiner eigenen Verwandten, Ortlein und Hanns von Teuffenbach, übergab nun zu Bruck am 17. September Dietmar der Gailer (von der Gall, Gail) den Herzogen Wilhelm und Ernest die Erklärung, daß er sie für den Fall seines kinderlosen Absterbeus als Erben seiner Veste Offenberg, Meisweg bei Knittelfeld und vieler Güter in der finsteren Pöls, am Rottenmannertauern, im Pölsthale, in der Gall und zu Obdach unter Eppenstein, worauf er eine Pfandsumme von 2120 Pfunden gegen die Herzoge zu fordern hatte, einsetze.4) Die Anwesenheit des O K. K. Gub. Archiv. *) Nachrichten von Juvavia p. 269 (k). 3) K. K. Gub. Archiv. <) K. K. Gub. Archiv. 80 Steiermark unter Leopold dem Frommen H. Leopold in Grätz bewähren von ihm am 27. und 31. Oktober 1402 dort gefertigte Urkunden. * 2 * 4) Das Stift zu Seckau vermehrte in diesem Jahre seinen Besitzstand durch Tausch und Ankauf von Niklas von Kirchschlag, Pfarrer zu Margarethen bei Knittelfeld, für Güter im Dorfe zu St. Margarethen, in der ©teilt und zu Reifferstorf mit Gütern im Dorfe zu Mur, in der Predig und zu Reifferstorf; von Katharina, Witwe Heinrichs des Schwaben, zu Knittelfeld mit Burgrechtgütern am Moß daselbst; von Friedrich von Graben mit Gütern bei der Graden und int Buchschachen; von Wilhelm von Kobeutz mit Gütern zu Ugendorf bei St. Margarethen und mit Gütern zu Viehdorf bei Schäufling. Moriz Welzer, Landeshauptmann in Steter, erscheint dabei als Zeuge und Siegler.2) Beim Stifte St. Lambrecht gründete am 1. Mai 1402 Friedrich der Preis, Landrichter um den Neunmarkt und zu St. Lambrecht, einen ewigen Seelgottesdienst mit seinem Gute in der Grub vor dem Briefessiegler Hanns von Liechteneck im Mürzthale.3) Am 18. Februar 1402 gab Margarethe, Witwe Ottos, des Amtmanns von Prenning, dem Stifte Rein für die Pfarre St. Martin zu Feistritz auf dem Berge und zum Genüsse des jeweiligen Pfarrers daselbst einen Weingarten in Mötschliug, gelegen an dem Weingarten des Grafe» Hang von Montfort, zur Gründung einer ewigen Messe und eines ewigen JahrtageS für sich und alle ihre Angehörigen. Hanns Leysser, Burggraf auf Waldstein, siegelte diesen Stiftungsbrief.4) Eben so verschaffte dem Stifte zu Stainz Cyrill Goldler, Burger int Markte Stainz, einen Weingarten, am Vocherer gelegen, zur Gründnug vou zwei ewigen Jahrtagen. 5) Am 11. Oktober stiftete Riegel von Pulskau bei dem Stifte zu Studeuitz eine tägliche Messe in jedem Januar, ein ewiges Licht und einen ewigen Jahrtag an seinem Sterbetag mit 12 Priestern, und schenkte dahin seine Erbgüter, Huben und Weingärten zu Malahorn, Oberpulsgau, Niederpulsgau und Wattes, mit Ausnahme der Höfe auf dem Rann vor der Stadt Feistritz und alles fahrenden Gutes, als Morgengabe oder Heimsteuer seiner Frau Elisabeth.6) Auf besondere Anempfehlung der österreichischen Herzoge und in Ueberzeugung von der edelsten Würdigkeit .und Fülle priesterlicher Verdienste hat der Erzbischof Gregor ') Ebendaselbst. 2) Seckauer-Saalbuch. s) St. Lambrechter-Saalbuch. 4) Neiner-Urkunden. 5) Stainzer-Nrkunden. 6) Joanneum. von Salzburg den steierischen Pfarrer Konrad Hebenstreit zu Bruck an der Mur zur Würde eines Bischofes von Gurk in Kärnten berufen. Am 15. Februar 1402 in Salzburg schwor Hebenstreit den von Alters her gewöhnlichen priesterlichen Gehorsams- und Vasalleneid, besonders alles Eigenthum, Lehen und Burgen des Bisthumes beisammen und unveräußert zu erhalten, und mit diesem Allen seinem Herrn, dem Metropoliten, stets gewärtig zu feilt.Am 9. Mai 1403 starb Erzbischof Gregor, und das Hochstiftskapitel erwählte an dessen Stelle den Dompropst Eberhard III., aus dem Geschlechte der Edelherren von Neuhaus. Dagegen that zwar Papst Bonifaz IX. sogleich Einsprache und erklärte den Freifinger Bischof Berthold, ehedem Kanzler der österreichischen Herzoge, dann Dompropst zu St. Stefan in Wien, in apostolischer Allgewalt (auctoritate apostolica) zum Metropoliten von Salzburg. Auch erließ er an den Abt Hartnid zu Admont den Auftrag, zur Vollziehung der apostolischen Anordnung nach Kräften beizutragen.2) Allein Papst Bonifaz IX. verfehlte sein Ziel, und Eberhard III. blieb auf dem Metropolitenstuhle, und da der Papst selbst auch am 1. Oktober 1404 gestorben war, hatte Berthold seinen kräftigsten Beschützer verloren, indem der nachfolgende Papst, Innozenz VII., die Wahl des Hochstistskapitels zu Salzburg bestätigte. Beim Stifte Admont fielen in diesem Jahre folgende Begeb-ifisse vor: Am 4. Dezember 1402 gab Abt Hartnid die Bewilligung, daß Meinhard Wenntzlein, Bürger in Eisenerz, dem Jakob Unsinn, Bürger in Leoben, das Admontische Burgrecht in dem Oberndrum mit Hube, Feld und Holz verkaufe, vor Swelbel, dem Richter in dem „Eysenertzt," Jakob von Perig und Jakob Lust, Bürger daselbst. Am 3. Februar 1403 erkaufte Abt Hartnid vom Georg von Stein und dessen Gemahlin, Eufemia, mehrere Güter an dem Stein, am Spiegelberg und eine Mühle zu Tolach vor den Zeugen: Hanns Kirchdörfer und Hanns Schreiber, Bürger zu Rottenmann. H Endlich vertrugen sich am 25. März 1403 mit ihrem gnädigen Herrn, Abt Hartnid von Admont, Lazarus der Schlagenochs und Erhard Veltsberger um alle widerrechtlichen Ansprüche aus den Admontischen Hof und die dazu gehörigen Gründe, Wälder und Weingärten, Gülten und Zinse in Raiß bei Marburg. Die Verzichtsurkunde war gesiegelt von Moriz 9 Nachrichten von Iuvavia p. 2 1—252 (aj. -) Urkunde D. 9. 3) Urkunde T. 12. *) Urkunde 0. 63. Beschichte der Steiermark. — VIl. iBb. 6 82 Steiermark unter Leopold dem Frommen Welzer, Landeshauptmann in Steier, und Andrä Kregl, Land- und Judenrichter in Grätz. J) Die Anwesenheit der Herzoge Wilhelm, Leopold, Friedrich und Ernest in Steiermark in de» ersten Monaten deS Jahres 1403 bewähren zahlreiche Urkunden, 20. Februar, 20., 25., 27. April, 8., 15., 18., 19. Juni, 20., 22., 27. Juli, 11. August, von Grätz und Bruck an der Mur. Am 20. Februar 1403 war ein langer Streit zwischen Friedrich von Polheim und Erasmus und Wilhelm von Perneck, Lehen, Mannschaft und die Veste Leonroth im Deigitschgraben betreffend, vor die Gerichtsschranue in Grätz gebracht worden, wobei jedoch beide Theile ganz auf Herzog Leopold und dessen Räthe compromittirten.* 2) Am 10. März noch zu Wien überließ H. Wilhelm dem Hanns von Stubenberg den Wildbann um Boninberg (?) diesseits der Säst, jedoch auf Widerruf.3 * *) Ebenfalls zu Wien am 22. April bestätigte H. Ernest, daß sein Pfleger zu Scherfenberg, Hanns Kosstaker, den landesfürstlichen Zehent im Dorfe zu Leyß ober der Save, Aukenstein gegenüber, dem Nonnenkloster in Studenitz um 80 Mark verkauft habe. Den Verkaufsbrief (23. April) siegelte Ulrich vom alten .Hoff. Am 15. Juni zu Bruck an der Mur befahl H. Wilhelm dem Grafen Hermann von Cilli, an seiner Statt die Karthäuser in Freudnitz kräftigst zu beschützen.3) Am 19. Juni daselbst belehnte er den Jakob von Stubenberg mit 16 Pfund Gülten zu Johnitz und Eybeck.6 *) Am 22. Juni zu Grätz schloß der neue Erzbischof Eberhard III. von Salzburg mit den Herzogen Leopold und Friedrich ein Bündniß auf zehn Jahre, seinen Völkern Durchzug zu gestatten, und die Vesten offen zu halten, wogegen ihnen der Erzbischof in Steier, Kärnten, Krain und au der Etsch Hilfe leisten solle.?) Am 20. Juli compromittirten Heinrich von Wildhaus und Heinrich von Silberberg aus Herzog Leopold, als Obmann in ihrem Streite, mit Martin, Erasmus und Wilhelm von Pernegg.8) Dem Stifte St. Lambrecht verkaufte am 27. September 1403 Georg der Hollnecker ein Gut in der Zeltschach im Briefe unter Sigill seines Bruders, Hanns des -) Urkunde N. 12. 8) K. K. Gub. Archiv. •) Joanneum. *) Ebendaselbst. ») K. K. Gub. Archiv. 6) Joanneum. 8) K. K. Gub. Archiv. «) Ebendaselbst. Mt Friedrich IV. J. 1373-1457. 83 Hollneckers.i) * * 4) Da in diesem Jahre das Stift Rein von Fehlernten und zerstörendem Hagelschlag in den Weingärten heimgesucht worden war, erließ H. Wilhelm von Wien aus zu Gunsten dieses Stiftes zwei Anordnungen: Befreiung von allen Provinzialfordernngen und anderen Hilfssteuern; und Befehl an Ulrich Puckler, Pfleger zu Wolkenstein, die stiftreinischen Güter und Unterthanen ini Enns- und Palten« thale zu beschirmen.^) Am 7. Juli 1403 stifteten Jörg von Stein und Sofia, seine Gemahlin, eine lebenslange Präbende oder lebenslänglichen Unterhalt und Wohnung bei dem Stifte Rein, so wie die dortigen Conventherren sie genießen, mit Gütern am Preiseck, Dürreneck, Lvimeck, Puecheck, Tolach, Müleck, aus der Triebe» und im Weißenbach.3) Die Grafen Hugo und Ulrich von Montsort erhielten in diesem Jahre, 13. Februar 1403, reiche salzburgische Lehengüter und Gülten, welche durch den Tod des Hanns von Stadeck, Vaters der Getrude von Montfort, erledigt worden waren: Güter zu Krems bei Boitsberg, im Pusterwalde, die Veste Freundsberg bis zum Einflüsse des Miesenbaches in die Feistritz, die Zehenten zu Stalleck, die Fischweide von der Veste Wachseneck bis zur Brücke zu Birkfeld, die Veste Endritz sammt Dorf, mit Zehenten zu Payrdors und von allen Ncubrüchen; weiter noch die durch den Tod des Grafen von Pfannberg heimgefallenen Lehen, vier Zehenthöfe in der Semriacher Pfarre, zwei Theile Zehente zu Peggach und den Hirsch- und Getreidezehent in der Schreins. Am 4. Jänner 1403 kaufte Otto von Herberstein um 420 Pfund Wiener-Pfennige von Hanns Leicher, Sigmund Mauerbeck und Hanns Seusenecker Güter zu Mayrhofen und Hopfgarten mit Bergrechten und Zinsweinen. Zu Wien am 15. August 1403 verkaufte Friedrich der Dorner seine landesfürstlichen Lehen in der Pack und zu Modriach dem Friedrich und dessen Vetter Ulrich von Stubenberg mit landesfürstlicher Bewilligung. Am 13. Oktober 1403 geschah eine abermalige Vermvgenstheilung der Brüder Friedrich, Otto, Jakob und Wülfing von Stubenberg und ihren Vettern Hanns und Ulrich.4) Im Februar 1404 zu Wien belehnte H. Wilhelm die Edelherren von Ritzendorf mit Lehen des Gösserstistes zu Stüchsenstein.5) H. Leopold scheint indessen noch immer in Steiermark gewesen zu sein, i) St. Lambrechter-Saalbuch. *) Reiner-llrkunden. «) Ebendaselbst. <) Joann. Urfunb. Kumar u. K. K. Gub. Archiv. ») Joanneum. I. 1404. H. Wilhelm in Wien. H. Leopold in GrStz. Tod H. Albert's IV. 14. September 1404. Urkunden. 84 Steiermark unter Leopold dem Frommen wie es Urkunden vom 23. Juli, 6. August, 11. September und 4. Oktober bewähren.*) Zu Grätz am 23. Juli befreite er die Unterthanen des Stiftes Seckau von aller weltlichen Gerichtsbarkeit Rudolfs von Liechtenstein, Todschlag und Blutvergießen ausgenommen. Vom 25. Oktober 1404 haben wir eine Urkunde, in welcher H. Friedrich dem Bruder H. Leopold seine Einwilligung, Herrschaft und Burg Neitberg seinem Küchenmeister, Hanns Hosfurter, zu geben, fertigt.* 2 3) Das Stift Rein, um diese Zeit durch die Wasserfluthen des hochangeschwollenen Murstromes an seinen Gründen vielfach beschädigt, erhielt in diesem Jahre so manchen Ersatz mit Güter». Anna Steinbeckin gab zwei Weingärten zu Suffering am Sonnberge zur besseren täglichen Bestellung des Conventtisches. Am 28. November 1404 stiftete Nikolaus Unger bei dem Stifte Rein ein Kapital, von dessen jährlichen Interessen von 12 Pfund der Stistsconveiit an den vier Aderlaßtage» in jedem Jahre besser bewirket werden möchte i„zu der Herren Aderlaß, zu jeder Aderlaß vier-„mahl in jedem Jahre 3 Pfund, damit sie geniainiglich ihre Pfründt bessern"). Als am 27. März 1404 Graf Hugo von Montfort und sein Sohn, Graf Ulrich, in der Kapelle ihrer Burg zu Peggau eine ewige Messe mit einem eigenen Meßpriester, mit Rath und Zustimmung des Pfarrers Barthlmä zu Feistritz und des Pfarrers Georg Schretenberger zu Gradwein, Lehensherren der Kirche, gründeten, leisteten sie der Pfarrkirche in Feistritz Ersatz für allfälligen Eintrag mit einem Pfunde jährlicher Gülten, mit den näheren Bedingungen, daß der Feistritzer Pfarrer dein Kaplan auf Peggau keine Irrung thun oder gebieten solle. Dagegen soll auch der Meßpriester durchaus kein pfarrliches Recht üben, als nur Weihbrunn segnen, Meß singen oder sprechen, die heiligen Zeiten verkündigen an Sonntagen und beten für Lebende und Abgestorbene.4) Der Stiftsprior zu Rein, Petrus, ist in diesem Jahre bei der Visitation des Stiftes Sittich in Krain durch die Cisterzieuser-Aebte: Johann von Viktring, Andreas von Landstraß und Angelus von Rein, zum Abt von Sittich ernannt und im Jahre 1405 daselbst investirt worden. Die hohe Schuldenlast und die gänzlich zügellose Lebensweise der Mitglieder jenes Stiftes hatte diese Einrichtung nothwendig gemacht.5) Im Jahre 1401 am 14, Juni befand sich H. Ernest in Wien, und entschied im -) K. K. Gub. Archiv. 2) Seckauer-Saalbuch. 3) Jnsbr. Gub. Archiv. 4) Reiner-Urkunden. 6) Ebendaselbst. Aufträge seines Bruders H. Wilhelm für das Stift Molk einen Zehentstreit zu Gensterndorf. J) Zu Linz am 4. August 1404 befahl H. Albert IV., daß der Abt zu Admont die Bürger zu Weier und Stadt Steier bei Lieferungen von Holz und Eisen auf dem Ennsflusse nicht hindern, sondern ihnen Holz zu diesem Zwecke gegen billiges Entgeld dargeben solle. l) 2) Der Staatsgefangene K. Wenzel war am 11. November 1403 unvermuthet aus Wien entflohen, heimlich unterstützt durch H. Wilhelm, welcher, als Gemahl der Schwester des K. Ladislaus von Neapel, diesen gerne auf dem ungarischen Throne gesehen hätte.3) Als die Herzoge Albrecht, Leopold und Ernest nach Ungarn reiften, um sich mit dem darüber ungemein ergrimmten K. Sigismund zu verständigen, und die geschlossene Verbindung fest zu erhalten, nahm H. Wilhelm keinen An-theil, weil er als Schwager des Königs von Neapel mit K. Sigismund nichts zu thun haben wollte. H. Wilhelm hatte sich auch bisher gewöhnlich bei wichtigeren Staatsangelegenheiten als Vordermann obenan gestellt und sich verschiedene andere Beeinträchtigungen gegen seinen Vetter Albrecht und gegen seine Brüder erlaubt. Alles dieses veranlaßte Reibungen, und drohte zu thätlichem Zwiste zwischen den österreichischen Herzogen zu führen, wobei sie jedoch klüglich nicht durch fremde Fürsten, sondern durch sich selbst gegenseitige Einigung vermitteln ließen. Der Hauptstreit bestand zwischen H. Albrecht IV. und H. Wilhelm über Eingriffe und Verletzungen der Verträge von Seite des Letzteren. H. Albrecht ertheilte am 23. Februar 1404 seinen Vettern Leopold und Ernest die Vollmacht, zwischen ihm und H. Wilhelm das Urtheil zu fällen, und ihr am 17. März 1 404 erfolgter Ausspruch bewährte, daß von jeher keine Einigkeit zwischen de» beiden Regenten, Wilhelm und Albrecht, bestanden habe; daß der von ihnen im Jahre 1395 abgeschlossene Vertrag in manchen Stücken schlecht gehalten und offenbar zum Nachtheil des Anderen übertreten worden sei. Aber auch zwischen H. Wilhelm und seinen Brüdern waren vielerlei Streitigkeiten ausgebrochsn, welche die Ländertheilung unter ihnen, die Residenzstädte, Vorrechte, Gefälle, geistliche und weltliche Lehen betrafen.4) Die nach dem Tode ihres Vaters Leopold über diese Gegenstände getroffene Einigung wurde von Zeit zu Zeit unverändert erneuert, wie wir oben angedeutet haben. Der letzte l) Phil. Huher p. 69. ») Stadt Steier-Urtunden. a) Pez. II. Hagen 1165. *) Rauch. III. 419-428. 86 Steiermark unter Leopold dem Frommen Termin hatte schon am Georgitage 1403 sein Ende erreicht. H. Leopold drang immer vergebens auf eine neue Ordnung in Rücksicht der Ver, waltung der Länder; Wilhelm und Ernest aber verweigerten sie, und übertrugen Urtheil und Ausgleichung dem H. Albrecht IV. und beiderseits erwählten Rächen. Am 22. März 1404 hatte H. Albrecht sein schiedsrichterliches Urtheil gefällt,J) das zwischen seinen vier Vettern allen Streit aufheben und eine brüderliche Einigkeit unter ihnen Herstellen sollte. Auch diese übergaben am 22. März 1404 ihrem Vetter eine Verzichtsurkunde auf das Herzogthum Oesterreich ob und unter der Enns, nebst allen Gütern, welche dazu gehören. Die alten Theilungs-briefe sollen bei ihrer vollen Kraft bleiben und jedem Herzoge die Urkunden ausgeliefert werden, die seinen Länderantheil betreffen. Die Rechte und Vortheile, welche der Theilungsvertrag dem H. Wilhelm und mittelbar auch seinen Brüdern während seiner Lebensdauer aus das Herzogthum Oesterreich zusichert,- sollen unangetastet bleiben. Stirbt der Mannsstamm Albrecht's aus, so fällt Oesterreich als Erbtheil an seine Vettern und ihre Nachkommen. Sind Töchter vorhanden, so hat sie der nachfolgende Landesfürst standesgemäß zu versorgen. Stirbt der Mannsstamm der vier Vettern Albrecht's aus, so erbt er und seine männliche Nachkominenschaft ihre Länder und versorgt die Töchter derselben. Die Staatsverträge zwischen Böhmen, Mähren und Oesterreich wegen der gegenseitigen Erbverbrüdernng werden auftecht erhalten. Dasselbe gilt auch von ähnlichen Verträgen, welche Wilhelm und seine Brüder mit anderen Ländern abgeschlossen haben.i) 2) Jedoch dieser Einigung und Handvesten ungeachtet, blieb unter den Herzogen dennoch ein Keim gegenseitiger Abneigung und unseligen Argwohns. Schon am 21. April 1404 schlossen Albrecht und Leopold ein Bündniß gegen mögliche Angriffe der Herzoge Wilhelm und Ernest. In wie ferne nun der Zwist der Fürsten auch Parteiungen unter dem Adel und den Bürgern der Länder und insonderheit in Steiermark hervorgerufen und genährt habe, ist in den Chroniken tut Einzelnen nicht verzeichnet. Das Unheil eines gesetzlosen Faustrechtes scheint aber doch im Lande Oesterreich weit allgemeiner als in Steiermark mit Privatfehden, Brand und Raub gewüthet zu haben. Unläugbar aber ist, daß die Steiermark doch lange Zeit hindurch und in wiederholten Regungen die unheilvollen Wirkungen derZwietracht herrschsüchtiger Prinzen und der dadurch veranlaßten Ländertheiluug und des Doppeleinfluffes eifersüchtiger Regenten tief hat empfinden müssen. Im i) Rauch. III. 429-433-447. ») Kurz. Ibid. p. 141-146. bis Friedrich IV. I. 1373- 1457. 87 Kriege gegen Mähren hatte H. Albrecht in Folge des bestehenden Bündnisses mit persönlichem Zuzug dem K. Sigismund treue Hilfe geleistet. Wegen zunehmender Kränklichkeit wurde er von der Belagerung von Znaim weggebracht, und starb am 14. September 1404 zu Klosterneuburg im sieben und zwanzigsten Jahre seines Alters, eben so innig bedauert, als herzlich geliebt von seinen Unterthanen.Sogleich übernahm H. Wilhelm die Vormundschaft über den einzigen siebenjährigen Sohn, H. Albert V. Den Krieg gegen Böhmen und Mähren endigte er durch einen Waffenstillstand, 24. Juni 1404, und durch endlichen Friedensschluß, 19. Februar 1405, und er zog Bundesgenoffenschast mit K. Wenzel von Böhmen und Markgrafen Jost von Mähren dem Wohlwollen des K. Sigismund von Ungarn gegen H. Albert V, vor.i) 2) Nur in wenigen Urkunden dieses Jahres für Steiermark erschien H. Albrecht's IV. Name. Vereinigt mit den Herzogen Wilhelm und Leopold befahl er (Wien, 15. April 1404) dem Andrä Ruschlein, Bürger zu Marburg und Amtmann des Herrn von Pettau, alle in seinem Amte seßhaften Unterthanen des Stiftes Seiz zur gewissenhaften Entrichtung der schuldigen Dienste, des Bergrechtes und der Gülten zu verhalten. 3) Am 7. Juni 1404 zu Wien siegelte er mit H. Wilhelm einen Befehl an den Grafen Hermann von (Silit, die Karthäuser zu Freudnitz in Krain getreulich zu schirmen. Am 7. Mai zu Wien überließ H. Wilhelm dem Grafen Herntann von Cilli einen Zehent zu Baden, und am 12. Mai gab er seine Einwilligung, daß H. Albert die Veste Liechtenstein von eben diesem Grafen löse.4) Zu Grätz am 30. Mai erlaubte H. Leopold, daß die Bürger zu Bruck zum Behufe ihres Brücken- und Stadtbaues und anderer Erfordernisse 12 Pfennige von jedem Wagen mit Venediger-Waaren, oder mit Kleidern, Zinn, Kupfer u. dgl. und von jedem Wagen 4 Pfennige als Brückenmauth und Zoll, bei Weinfuhren 6 Pfennige von jedem Fasse und 4 Pfennige vom Wagen, 1 Pfennig von jeder Maß Eisen, 4 Pfennige von jeder Saumwaare und 1 Pfennig von jedem Saumpferde heben sollen; das Salz aber soll durchaus zollfrei sein. Am 8. Oktober folgte die Bestätigung aller alten Handvesten und Privilegien der Stadt Bruck.5) Am 22. Juli 1404 bestätigte H. Leopold in Grätz den von seinen Räthen zwischen dem Propste i) Kurz. Ibid. 149. z) Kurz. Oesterr. unter K. Albrecht II. I. p. 2 — 10. ») K. K. Gub. Archiv. 4) K. K. Gub. Archiv. ») Wartinger p. 29—31. 88 Lleiermark unter Leopold dem Frommen zu Seckau und Rudolf von Liechtenstein gefällten Urtheilsspruch, daß der letztere und seine Amtleute keine Gerichtsbarkeit über des Chorherrnstiftes Leute und Güter zu pflegen haben, allein ausgenommen die Fälle, wo es um Blut und Tod geht. ]) Wieder zu Grätz am 19. September 1404 übergab er mit Brief und Siegel dem Hanns Haßfurter Herrschaft und Veste Neidberg zu lebenslangem Besitz für Lediglassung eines ihm lebenslänglich verschriebenen Weihers zu Tattenried und Nachlaß einer Schuld von 760 Wiener-Pfund, und empfing hingegen den Vasalleneid von demselben.* 2) Am 15. Oktober trug er mit seinen Rathen in Grätz einen Streit aus zwischen den Brüdern Hanns und Ortolf von Teuffen-bach und Dietmar dem Geiler.3) Am 22. November 1404 waren in Wien alle drei Brüder: Wilhelm, Leopold und Ernest, versammelt, und entschieden einen langwierigen Streit um ein Haus in Wien zwischen Grafen Hermann von Cilli und Ulrich von Dachsberg.4) Am 26. April des Jahres 1404 verlieh zu Heidelberg K. Ruprecht dem Grafen Hugo von Montfort und Herrn zu Bregenz, seinem Sohne, Grafen Ulrich und dessen Gattin, Gutta von Stadeck, die öde Veste und Burgstall zu Stadeck bei Grätz, die Veste und Herrschaft Rohrau in Oesterreich, die Veste Teuffenbach, Güter zu Stralocke und im Mürzthale bei Langenwang, wie dies Alles die Edelherren von Stadeck als Lehen vom deutschen Reiche besessen hatten, welche aber wegen Lehensverschweigung dem Reiche verfallen waren.5 6) — Darf, was die Chroniken vom Lande Oesterreich berichten, einigermaßen auch auf Steiermark ausgedehnt werden, so ergoß sich im Sommer der Regen in unaufhörlichen Strömen, daß Bäche und Flüsse hoch anschwollen und weithin über ihre Ufer gingen und die Ernte überall größtentheils vernichtet wurde. Große Theuerung war davon die Folge, welche dann im Jahre 1405 auch noch Hungersnoth und Seuchen »ach sich zog.s) 1.1405. Zu Anfang des Jahres 1405 waren H. Leopold GM7L°ibach^w. und Ernest zu Grätz. Dort, am 22. Jänner, bestä-Urkunden. tigten sie dem Abt Hartnid zu Admont die alte Gerichtsimmunität im Admontthale und später, am 15. Oktober 1405, 9 K. K. Gub. Archiv. ?) Ebendaselbst. 3) Ebendaselbst. ■*) Ebendaselbst. 5) Ebendaselbst. 6) Eberdorfer Pez. I. p. 826. Nach der Bölkerchronik kostete damals 1 Mtz. Weizen 15 Pfund, I Mtz. Roggen 11 Pfund, 1 Mtz. Hafer 4 Pfund, 1 Mtz. Gerste 8 Pfund. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 89 auch die Uebernahme der Schirmvogtei über das gesammte Stiftswesen. ?) Am 24. Jänner erließ H. Leopold einen Befehl an den Landeshauptmann in Steiermark, das Stift Rein und dessen Leute bei ihren Rechten und Freiheiten nach den Handvesten der Vorvordern und guten Gewohnheiten zu beschützen, insbesondere bei der Gerichtsimmunität, weil dieses Stiftes oberste Schirmvögte die österreichischen Herzoge seien; und in einer zweiten Urkunde befahl er, das Fischrecht des Stiftes in den Bächen Stübing, Gradwei»,Leystng und Söding nicht zu beeinträchtigen.^) Zu Wien am 15. Februar 1405 bestätigte H. Wilhelm dem Stifte Frauenbrunn bei Landstrost in Strain die älteren Freiheitsbriefe der Herzoge Bernhard und Ulrich von Kärnten, des K. Ottokar u. a., mit Befehlen an den Hauptmann in Strain und an den Grasen Friedrich von Ortcnburg, oder wer damals die Veste» Landstrost, Weichselberg und Stattenberg in bet krainerischen Mark besitze, das genannte Kloster bei allen daselbst inbegriffenen Freiheiten zu bewahren.i) * 3) Am 18. März zu Wien belehnte H. Wilhelm den Friedrich von Stubenberg mit mehreren Gütern um Greschund bei der Gail; und dem Hanns von Stubenberg sicherte er wegen Herausgabe der Satzbricfe von 600 Pfund auf die Mauthen zu Stein und Werfenstein 200 Pfund jährlich auf Lebenszeit.4) In demselben Jahre »ahm H. Ernest der Eiserne thätige» Autheil an der Feststellung der Verhältnisse des Stiftes Sittich in Strain, wo Abt Albert von Lindeck seine Würde aufgegeben, und an dessen Stelle der Oberabt des Cisterzienser - Ordens, Angelus zu Rein, sein Stiftsmitglied, Petrus, als Abt bestellet hat. H. Ernest bestätigte alle diese Vorgänge, und befahl dem Hanns von Neudeck, das Kloster zu Sittich zu schirmen. Auch bestätigte er zu Laibach am 14. Dezember alle alten Handvesten des kärntnerischen Stiftes Viktring. Bei dem Chorherrenstifte zu Seckan gründeten Propst Ulrich Trapp (am 20. Jänner 1405) mit 350 Pfd. Wiener-Pfennigen mehrere ewige Jahresmessen, und Ulrich Jäger und Paul Kesselhut Jahrtagc mit Gütern zu Eichberg und bei Knittelfeld.5) Dem Stifte St. Lambrecht erkaufte Abt Rudolf am 22. Februar 1405 Güter auf dem Möß ob Pairdors im Murthale von Konrad Zwettler, Kaplan zu Silberberg, unter Zeugenschaft und Sigill Ortolf's von i) Urkunden L. 7. M. 9. «) Reiner-Urkunden. 3) K. K. Gub. Archiv. *) Joanneums-Urkunden. ») Seckauer-Saalbuch. Dipl. Styr. I. p. 286. 90 Steiermark unter Leopold dem Fromme» Pux, Burggrafen zu Neumarkt, und Leonhard's aus der Polan, Richters zu Neumarkt; und am 27. November 1405 von Jsserl dem Juden zu Judenburg, Gerhab des Juden Josef zu Marburg einen halben Hof am Berg über der Kirche zu St. Lambrecht und ein Haus daselbst in dem Markte, vor Hanns von Pfaffendorf, Judenrichter zu Judenburg, und Thomas von St. Lambrecht, Burggrafen von Liechtenstein. *) Auf die Klage des Spitales bei St. Andrea in Grätz ver-urtheilen Heinrich Rintschaid, Verweser (der Landeshauptmannschaft) zu Grätz, und Albrecht Rietenburger, Hubmeister daselbst, das Stift Rein zur genauen Leistung der bisher unterlassenen Gabe von 1 Vierling Korn und 1 Eimer Most, vermöge Stiftung der weiland Margarethe von Eppenstein, I. 1320, und zum Ersätze des Rückständigen. In diesem Jahre weihte auch Bischof Friedrich von Seckau die neuerbaute h. Kreuzkapelle in der Abtei zu Rein feierlich ein. Er empfing dafür als Ehrung 20 Gulden, für seine Mühe 13 Gulden, und das Gefolge des Bischofes 8 Gulden. Als Werkmeister dabei werden genannt: Meister Johann Gries als Zimmermeister, Martin der Schlosser, Eckard der Zinngießer und der Organist Friedrich, welche das bleierne Dach gefertiget haben; Wcnzeslaus, Verfertiger der Uhr, der Goldarbeiter Töldel und die Maler Johann und Nikolaus. Für die Altartafel erhielt der Maler Johann 6 Gulden. Die ganze Kapelle kostete 454 Gulden. Auf die vom thätigen Abt Hartnid zu Admont vorgelegten alten Briefe entsagte der Seckauer Bischof Friedrich im Jahre 1405 allen vermeintlichen Ansprüchen auf die Admontischen Zehente zu Buch und Krotendors; und ähnliche Ansprüche der Kinder und Erben eines gewissen Dietrich Rat auf Ad« montische Güter zu Haideck im Ennsthale in der Gröbminger Pfarre wies er zurück im Landgerichte am 23. August 1405 vor Konrad Graf, Richter zu Rastadt, und Görig Pozzenfurt, Pfleger zu Vischarn.3) Endlich wurden die Ansprüche der Bewohner im Ließingthale, der Timmersdorfer und Holluecker Unterthanen auf die Admontischen Wohn-zehente im Ließingthale, Traboch, Mochel und im Gaizzarwalde in offener Gerichtsschranne durch das Zeugniß aller anderen Thalsbewohner für das uralte Besitzrecht der Herren am Münster zu Admont, des gänzlichen Unrechtes überwiesen und durch die Vorlage der Vergleichsbriefe mit denen von Timmersdorf und Hollneck zum Schweigen ') St. Lambrechter-Saalbuch. 2) Reiner-Saalbuch. ') Urkunden XX. 44. Q. 36. bi« Friedrich IV. J. 1373-1457. 91 gebracht (9. September 1405).x) Abt Hartnid zu Admont hatte sich seit lange schon um den deutschen Orden im Lande verdient gemacht; darum nahm ihn und sein Stift der Ordensprovinzial in Oesterreich, Steiermark und Kärnten in die Bruderschaft des gesammten Ordens aus (Friesach 1405). 2 3 4) Am 17. April 1405 auf seiner Veste Sa-phumberg belehnte der Patriarch Anton von Aguileja den Grafen Hermann von Cilli und im Sagor mit den Zehenten in der Pfarre Sel-denhofen, welche Kolo von Seldenhofen bei Lebzeiten gehabt hatte, dann aber erbsweise aus den genannten Grafen Hermann herabgekommen waren.«) Am 25. März 1405 stiftete Konrad von Ern-fels eine ewige Wochenmesse bei den minderen Brüdern in Cilli. ^) Am 21. Dezember 1405 wurde dem Kristof von Rappach der Pfand-besitz des Schlosses und der Herrschaft Wolkenstein im oberen Enns-thale verlängert. Die Urkunde darüber siegelte Andrä Kragel, Landrichter zu Grätz.5 * *) Ein ungarischer Einfall und Raubzug im Lande Oesterreich unter der Enns, von welchem die Chroniken im Jahre 14 05 sprechen, scheint zwar die Steiermark nicht berührt zu habend) Wie aber H. Wilhelm nach dem Abzüge der ungarischen Räuber uu« vermuthet in Ungarn eingefallen und den Hauptsitz der Freibeuter Neusiedl hart mitgenommen hatte, kündigte K. Sigismund den Herzogen Wilhelm und Ernest den Krieg an, zog eine große Armee zusammen und nahm die Witwe H. Albrecht's IV., Johanna, in seinen besonderen Schutz zur Bewahrung des rechtmäßigen Erbes für sie und ihren Sohn. Wilhelm eilte, ihn zu versöhnen, was zwar seiner Gesandtschaft mißlang, aber durch die Unerschrockenheit Reinprecht's von Wallsee bewirkt wurde. '<) Im Jahre 1406 zu Wien am 6. Febr. 3 lj06 verpfändete H. Wilhelm für sich und seine Brüder seinem Kämmerer, Hanns Greißen- 9aiovmunb^aftlin. ecker, für 1000 Pfund Pfennige die Veste etmtigEeiten. Werfenstein mit 100 Pfund für Burghut und 100 Pfund Dienstesgehalt. 8) Da der Streit im Kloster Sittich in Strain zwischen dem 1) Urkunde XX. 26. 8) Urkunde C. 94. 3) K. K. Gub. Reg. 4) K. K. Gub. Reg. s) K. K. Gub. Reg. 6) Chron. Paltram. Pez. I. 729. Ebendorfer p. 827. -) Kurz. ibld. 13-20. s) Hoheneck. Genealog. III. 203. 92 Steiermark unter Leopold dem Frommen abgetretenen Akten Albert und dem neuen Akten Petrus noch fortdauerte, so beschied H. Ernest der Eiserne (Wien, 9. März 1406) beide Theile nach Wien vor seinen Richterstuhl. — Dem Stistspropste zu Seckau ertheilte Papst Innozenz VII. am 6. Februar 1406 das Recht, als infulirter Kirchenvorsteher auch alle kirchlichen Geräth-schafteu weihe» zu dürfen. Am 2. April 1406 gaben Margarethe Weißin, ihre Verwandten und mehrere Bewohner in der Rachau dem Stifte Seckau Grundstücke zur Pfarre St. Margarethen an der Glein, auf daß von derselben aus alle Wochen eine h. Messe in der St. Os-waldikapelle in der Rachau gehalten werde.* 2) Zur Kirche St. Margarethen hat der Pfarrer Niklas am 23. April 1406 von Ulrich Schauerecker mehrere Güter und Grundstücke im Orte selbst, zu St. Lorenzen und zu Nitzendorf angekauft.3) Dem Stifte St. Lambrecht verkauften die Jude»: Jsserl der Jud zu Judenburg, Hadel der Jude, Jonas der Jude, Abrahams Sohn zu Friesach, ihre Güter bei Schäuf-ling sammt einem Burgstalle, vor den Zeugen und Briefessieglern (in der Fasten 1406) Thomas von St. Lambrecht, Judenrichter zu Judenburg, und Friedrich von Pfaffendorf. Von Niklas dem Schweither von der Weinzierl kaufte das Stift St. Lambrecht (20. Oktober 1406) einen Weingarten zu Nieder-Weinzierl auf der Steinwand nahe bei dem Stiftsweingarien, Rabenkopf genannt, vor den Zeugen Reinprecht vom Graben und Martin Benkel. ^) Um das Jahr 1406 besagt ein Brief der Aebtisstn Aloisia Herberstorfer von Goß, daß sie dem Herzoge Ernest zu Oesterreich und zu Steier zu Lehen gegeben habe die Stadt Leoben, die Vesten Pfannberg, Kaisersberg und Lueginsland mit allem Zugehöre, welche von ihr und ihrent Gotteshause zu Lehen sind und die ihres Herrn und Herzogs väterliches Erbe waren.3 *) Am 21. März 1406 gründeten sich Jörg und Sophia von Stein im Ennsthale Bruderschaft und Theilnahme an allen guten und frommen Werken im Stifte Rein, und spendeten dafür ihren Hof am Stein im oberen Ennsthale, eine Hube am Stein und andere Güter zu Tailach im Ennsthale und in der Lasstnger Pfarre.6) Am Sonntage ‘) Dipl. Styr. I. 286. 2) Seckauer-Saalbuch. — Der Pfarrer Niklas zu St. Margarethen empfing diese Stiftung, und Ulrich Schauerecker und Jakob Unflnn zu Knittelfeld siegelten die Urkunde. 3) Ebendaselbst. *) St. Lambrechter-Saalbuch. 3) Joanneum. *) Reiner-Urkunden. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 93 vox Pfingsten 1406 schenkte Otto von Ernfels, Hauptmann in Kärnten, seinem Freunde Hartnid, Abt in dem Stifte zu Admont, seine Besitzungen Königskar, Roßeck und Wessenkar in der Gaishoiner Pfarre bei Trägelwang mit Alpe, Feld, Wald, Stock und Stein. Mitsiegler und Zeuge der Schenkung war sein Bruder, Hanns von Erenfels. ft , Schon vor längerer Zeit hatten Herren, Ritter und Knechte in Oesterreich eine Gesellschaft unter sich errichtet zum vorzüglichsten Zwecke gegenseitiger Unterstützung wider feindliche Angriffe. Die Mitglieder dieser Gesellschaft trugen das sogenannte Haftel mit dem silbernen Stern als Zeichen ihres Ordens. H. Wilhelm selbst trat in seinem eigenen und in seines Mündels Namen dieser Gesellschaft bei, und übernahm auch die Verpflichtungen derselben, und erklärte dieselben in seiner Urkunde (31. Jänner 1406) mit Folgendem: Nach alter Sitte sollen auch künftig sechs aus den Herren, Rittern und Knechten dem Hofgerichte in der Landschranne beisttzen. Ohne gerichtlichen Ausspruch darf Keiner seines Gutes entsetzt werden. Streitigkeiten sollen nicht durch Selbsthilfe, sondern durch gerichtliche Ur-theiie abgethan werden. Wären die Gerichte zu saumselig und würden dadurch Fehden veranlaßt, so.müssen sie acht Tage vor dem Ausbruche der Feindseligkeiten dem Gegner ehrbar angekündiget werden. Wird einer der Fehdesührenden von seinem Gegner gefangen, oder werden Schlösser erobert, so sollen diese und jene dem Herzoge überliefert werde», welcher dann beide Parteien vor sein Gericht fordern und ihren Streit gesetzlich entscheiden wird. Weigerte sich Jemand, den Landesfürsten für seinen oberste» Richter zu erkennen, der soll mit vereinigter Macht des Herzogs und Landesadels zum Gehorsam gezwungen werden. Unterthanen, welche ihren Grundherren entfliehen oder sich anderswo uiederlassen, müssen auf vorausgegangene Zurückforderung ausgeliefert und vor Gericht gestellt werden. Wer sich wider den Landesfürsten, wider das Land und desselben Bewohner auflehnet, wird nach der Größe seines Verbrechens am Leibe gestraft. Wer die Güter des Anderen durch Feueranlegen beschädiget, mit dem wird man nach Landesrecht verfahren.2) Ob diese heilsame Adelsverbindung auch i» die Steiermark übergegangen, oder vom Landesherzog Wilhelm eingeführt worden sei, darüber besteht zwar keine Urkunde mehr. Es kann jedoch kaum einem Zweifel unterliegen, weil ') Urkunde w. o. */ Kurz. Cefterreidj unter K. Albrecht II., I. 21—23. 94 Steiermark unter Leopold dem Frommen die verderblichen Folgen des alten Faustrechtes, alle Zwiste durch die Waffen und nicht durch die bestehenden Richter gesetzlich entscheiden zu lassen, und Privatkriege für eine Ehrensache zu halten, in der Steiermark eben so wie in allen benachbarten Provinzen umher dem Landesfürsten und dem besseren Theile des Adels vor Augen gelegen sein mußten. Am 15. Juli 1406 endete H. Wilhelm unvermuthet sein junges Lebe» kinderlos an den Folgen eines Sturzes vom Pferde. Seine Witwe Johanna eilte nach Neapel heim. Damit war das Bündniß mit K. Wenzel gelöst, und auch dem K. Sigismund alles weitere Mißtrauen benommen. Den bestehenden Verträgen zu Folge war der Mündel Wilhelms, H. Albrecht V., der natürliche Erbe des Landes Oesterreich unter und ober der Enns, blieb jedoch noch unter weiterer Vormundschaft. Zwischen den herzoglichen Brüdern, H. Leopold IV., H. Ernest dem Eisernen und H. Friedrich mit der leeren Tasche, handelte es sich nun um diese Vormundschaft sowohl, als um weitere Theilnng, oder Verwaltung der übrigen österreichischen Brüder. Offenbar ans Besorgniß vor Anmaßungen und Streitigkeiten der herzoglichen Brüder erkannten die vier Stände Oesterreichs am 6. August 1406 den jungen H. Albert V. als rechtmäßigen Nachfolger in der Landesregierung. Ueber Vormundschaft und Landesverwaltung wollten sie nach Stimmenmehrheit das Nöthige feststelleu. Wirklich stritten sich H. Einest und H. Leopold sogleich um die Vormundschaft über H. Albrecht V.; ste übertrugen aber den Landständen die Vollmacht (2. Sept. 1406, Wien): Sie sollten die Mißhelligkeiten und Forderungen, welche zwischen ihnen bisher obgewaltet, durch ihren Ausspruch ausgleichen, einen der herzoglichen Brüder zum Vormund ernennen, und ihm sein Einkommen und die Befugnisse seiner Gewalt in Verwesung des Landes bestimmen. Die Landftände übernahmen willig die Vermittelung, und entschieden die Hauptpunkte, mit Ausnahme, daß sie es den Herzogen Leopold und Ernest anheimstellten, zu bestimmen, wer von beiden die Vormundschaft übernehmen solle. Ans dieser Entscheidungsurkunde (12. Sept. 1406) entnehmen wir folgende, die Steiermark betreffende Punkte: „Der Herzog, welchem die Steiermark zu seinem Antheil „zufällt, soll seinen Wohnsitz zu Grätz aufschlage», und das Land, „Neustadt und Neukirchen ausgenommen, mit voller Gewalt über „geistliche und weltliche Lehen regieren bis künftigen Georgitag über „vier Jahre, so lange nemlich die Vormundschaft des anderen Her-„zogs über Oesterreich dauert. Mauthen, Zölle, Straßen und Niederlagen der Maaren bleiben in dem Zustande, welchen die TheilungS- bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 95 „urkunden der Länder bestimmen. Leute, welche widerrechtliche Feh-„den anzetteln, dürfen in den Ländern der Herzoge nicht geduldet „werden. Wären dergleichen Unruhstifter zn mächtig, oder fänden „sie einen so wichtige» Beistand, daß sie dem Landesfürsten selbst „gefährlich würden; so soll diesem der andere Herzog zn Hilfe eilen, „wenn er dazu aufgefordert wird. Für die drei herzoglichen Brüder „werden drei Residenzen mit ihren Länderantheile» bestimmt: Lai-„bach mit Kärnten, Krain, Triest, Portenau mit den Distrikten auf „dem Karst und in Jsterreich; G r ä tz mit Steiermark; endlich Tirol „mit dem Land an der Etsch und dem Jnnthale. Alle Erträgnisse „gehören den Brüdern zu gleichen Theilen. Der Aelteste unter ihnen „hat das Vorrecht, zuerst seine Residenz mit dem dazu gehörigen Lande „sich auszuwählen; dann folge» die zwei anderen Brüder nach ihrem „Alter. Im Besitze dieser ihnen ausgezeichneten Länder bleiben sie „nach dem Ende der Vormundschaft über den jungen Albrecht noch „zwei Jahre, während welcher sie eine brüderliche, gleiche Länder-„theilung unter einander festsetzen sollen." ') Ans die Vormundschaft hatte H. Leopold, als der Aelteste unter allen Verwandten, ohne Zweifel den ersten und gegründetesten Anspruch. Er that daher den Ständen sogleich in zwei Urkunden, vom 14. und 16. September 1406, Folgendes kund: Da kein Vormund von ihnen ernannt worden, so habe er sich mit seinem Bruder Ernest dahin verglichen, daß dieser auf die Vormundschaft verzichtet und dieselbe ihm überlassen habe. Wenn die Zeitfrist der Vormundschaft zn Ende geht, so verbinde er sich, seinem Bruder Ernest die freie Wahl zu lassen, ob er Tirol, das Land an der Etsch mit dem Jnnthale, oder den Sitz zu Laibach mit Kärnten, Krain, Triest und Portenau mit den Gütern auf dem Karst zu seinem Länderantheile nehmen wolle. Nimmt Ernest während Leopolds Vormundschaft seinen Sitz zu Grätz nebst der Verwesung der Steiermark, so müsse er Kärnten, Krain, Triest und Portenau nebst den Besitzungen auf dem Karst abtreten. Breche Leopold sein gegebenes Wort, so ertheile er den Unterthanen des Landes, welches sich Ernest erwählen wird, schon vorhinein die Be-sugniß, sich ihm, Leopolden, ungeahndet zu widersetzen. Zugleich verspricht Leopold, während seiner Verwesung der genannten Länder keine Lehen zu ertheilen. Innerhalb der nächsten zwei Jahre werden die drei Brüder ihre Länder theilen, bis dahin aber die Einkünfte derselben mit einander beziehen, und kein Schloß, keine Festung oder ') Rauch. Ibid. p. 456-465. Punkte: 22, 23, 24, 29, 33, 34. 96 Steiermark unter Leopold dem Frommen Stadt ohne ihre gemeinsame Bewilligung verpfänden oder verkaufen, *) Abgesehen davon, daß bei diesen Vorgänge» der dritte Bruder, Friedrich mit der leeren Tasche, fast gänzlich beseitiget wurde, und daher die bittersten Klagen dagegen erhob, so wurden die Herzoge Leopold und Ernest selbst sehr bald ihren mündlichen und schriftlichen Gelöbnissen untreu, traten feindlich gegen einander ans, und bereiteten ihren Ländern Jammer und Elend. Als zu Ende September 1406 die Witwe des H. Wilhelms das ihr nun verhaßte Oesterreich verlassen und die Rückreise nach Neapel angetreten hatte, wollte auch H. Ernest nicht länger mehr in Wien verweilen, sondern sich mit seiner Gemahlin nach der Steiermark verfügen und in Bleiburg seinen Wohnsitz auf« schlagen. 2) Auf der Reise dahin kam er vor Neustadt an; aber die Bürger weigerten sich, ihn einzulassen und innerhalb ihrer Mauern zu beherbergen. Sie wollten dadurch ihre Abneigung gegen ihn und zugleich ihre Anhänglichkeit an H. Leopold kund thun, wie wohl es noch nicht ausgemacht war, zu welchem Gebiete der Herzoge die Stadt gehören sollte. Der beleidigte Ernest konnte zwar diesen rohen Frevel auf der Stelle nicht rächen; aber im folgenden Jahre wollte er die Bürger die an ihm verübte Unbild schwer büßen lassen. Es wurde jedoch Versöhnung und Vergebung vermittelt. Dennoch mußten sie durch adeliche Raubritter, Anhänger des H. Ernest, noch längere Zeit hindurch große Verluste erleiden. Auf seinem Schlosse Kapfenberg lauerte der Herr von Hofkirchen den reisenden Kaufleuten auf, und der Herr aufLkechteneck im Mürzthale that das Gleiche. Dieser jedoch wurde gefänglich nach Wien gebracht, abgeurtheilt und auf dem hohen Markte enthauptet, wobei ein Fleischhauer, den man auf einer Mordthat ertappt hatte, die Stelle eines Scharfrichters vertreten mußte. Dessenungeachtet blieb H. Ernest mit Leopolden noch in Freundschaft, und unterstützte mit 600 steierischen Spießen und Armbrustschützen unter Anführung des Ernest von Lobming und Kaspar Saurecker den Zug gegen die mährischen Räuber, insbesondere gegen Johann Sokol von Lamberg, im Lande jenseits der Donau.* * 3) >) Siebe über Alles auch Kurz ibid. 31—43, Daß die drei herzoglichen Brüder jetzt schon die Provinze» ihres väterlichen Erbes unter sich getheilt, und Leopold die Besitzungen in Schwaben, Elsaß, Bnrgan, Breisgau, Ergau und am Rbein und im Elsaß; Friedrich aber Tirol, Ernest die Steiermark, Kärnten und Krain zu ihrem Antheil erhalten haben, widerspricht den angeführten urkundlichen Verhandlungen. *) Ebendorfer p. 829. 3) Kurz. ibid. p. 50 — 69. Ebendorfer p. 830. „contra quos conttatus est „exercitus Australium et Styrensium. — cum quo sexcenti de Stiria, quorum capitanel fnere Ernestus Lobmlnger et Caspar Saurecker — con-„venerunt,“ Am 8. März 1403 starb Kaiser Bajazeth und am 10. Juli 1404 sein Nachfolger Timur. Das osmannische Reich, durch die Mongolen angegriffen, zerfiel nun wieder durch die Uneinigkeit und Kriege der Söhne Bajazeths, Jsa, Musa und Mohammed. K. Sigismund zog mit einem Heere nach Bosnien, wo Ostoja und Twartko Schura um die Oberherrschaft kämpften. I. 1406. Der letztere soll sich vorzüglich au die Os-manneu angeschloffen, dadurch behauptet und die Unternehmung des K. Ladislaus begünstiget haben. Twartko Schura ward gefangen und nach Ofen gebracht, wo er der Verbindung mit K. Ladislaus entsagen mußte. Bosnien ward getheilt, das nördliche mit Ungarn vereinigt, das westliche zu Kroatien gefügt, worüber Gras Hermann von Cilli Banus war; das östliche an Servien abgetreten, das südliche dem Fürsten Ostoja überlassen. Die Türken thaten, vorzüglich durch Bajazeths ältesten Sohn, Tollman, der in. Adrianopel restdirte, Streifzüge bis Krain hin.!) — Nach dem Urtheilsspruche der Stände und dem ^ 3.1407. Vertrage der Brüder zuFolge war nun dem H. Leopold Ärzten" e^>°ld und die Vormundschaft und die Verwaltung von Oester- ®ub^üsm“e?ituvs. reich, und dem H. Ernest die Steiermark zu Theil geworden. Nachdem aber, um alle anderen gegenseitigen Forderungen und Ansprüche auszugleichen, die Vermittelung der Landstände nicht hm--reichte, so erwählten die Herzoge den Grafen Hermann von Cilli den Aelteren zum Schiedsrichter, welcher unter schriftlicher Vollmacht ihre gegenseitigen Forderungen und Zwiste durch ein Endurtheil, dem sie in keinem Punkte widersprechen würden, entscheiden sollte (21. und 23. Februar 1407).* 2 *) Nachdem H. Ernest 3) am 11. Februar 1407 zu Grätz noch die Bündnißurkunde für das Hochstift Salzburg, die Verhältnisse so wie alle seine Vorfahren gegen die Metropolitankirche zu bewahren, gesiegelt hatte, begab er sich mit dem Grafen Hermann von Cilli nach Neustadt zu H. Leopold. Graf Hermann entschied nun über alle Punkte und Forderungen in zwei Diplomen (Neustgdt, 23. Februar 1407) 4), worin sich unter Anderem auch festgesetzt findet: daß alle Urkunden, welche die Steiermark betreffen, in der Sakristei ausgeschieden und dem H. Ernest überantwortet werden sollen; daß Neustadt undNeun- *) Hammer I. p. 348. s) K. K. Gub. Arch. *) Ebendorfer p. 814. „Ernestus, Prlnceps ad militaria opera exercltatus, „sclntlllantlbus oculls licet subnlgra facie, validus corpore et gratiosus „affatu.“ 4) K. K. Gub. Arch. Geschichte der Steiermark. — VII. Bd. 7 98 Steiermark unter Leopold dem Frommen kirchen von jetzt an bis kommenden Georgitag und dann noch zwei Jahre nach einander dem H. Leopold, die folgenden zwei Jahre dann dem H. Ernest gehören; alsdann bleibt es bei den alten Verträgen, die hierüber errichtet worden sind. — Hierauf begaben sich die Herzoge nach Wien. Dort siegelten sie am 28. Februar den Verpsändungsbrief der Grafschaft Mitterburg in Krain, der Castelle Piremont und Frain in Istrien, der Burgen Oberstein und Görtschach in Krain, der Stadt Windischgrätz und der Veste Marenberg in Steiermark und der Burgen Wechsenberg, Ottersee, Puechheim, Seißenburg, Frankenburg, der Grafschaft Peilenstein, der Veste und Herrschaft Pernstein und des Marktes Weikersdorf, auf 28 Jahre um die Geldsumme von 32,000 Goldgulden. ') Am 5. März 1407 gestattete H. Leopold den Bürgern zu Enns, wälscheWeine über Zeiring und den Rottenmanner-Tauern herbei zu bringen. * 2) Im April war H. Ernest wieder in Steiermark. Zu Grätz am 20. April 1407 belehnte er den Otto Dorner mit einem Hause zu Rädkersburg in der Dreilinggasse, mit 5 Huben zu Leutzendorf, mit Bergrechten am Eselberg und Herzogberg, mit einem Hose bei Slabatinzen sammt Grundstücken daselbst, mit zwei Huben und einer Hofstatt, zum Dornoch genannt, mit dem Vererbungsrechte auf dessen Töchter. Schon am 14. Jänner 1407 hatte Dietmar von der Gail im Streite mit Hanns und Ortolf, Brüdern von Tenffenbach, wegen des hinterlassenen Vermögens Leos von der ©aff3) auf den Ausspruch des H. Ernest und seinerRäthe kompromittirt; am 22. April in Grätz übertrugen ihm auch die Brüder Wolfram und Hanns von Spangstein4) die Entscheidung ihres Streites unter einander. Zugleich entschied er auch einen langwierigen Streit zwischen Otto von Perchach und dem Abt Ulrich von St. Lambrecht. Am 9. Mai zu Wien hatte H. Leopold den Jakob von Stubenberg mit zwei Huben und einer Mühle bei Weisach nächst Krainburg belehnt. 5) Die Verhandlungen in Neustadt besiegelten hierauf die herzoglichen Brüder Leopold und Ernest durch einen neuen Einigungsbrief zu Wien am 2. Juni 1407, worin sie bei ihren fürstlichen Würden und Ehren gelobten: „Daß einer dem anderen gleich, recht und brüder-„lich thun soll in allen ihren Sachen und Händeln, und daß sie nicht „wider einander sein, noch thun sollen noch wollen auf keine Weise ohne „alle Gefährde; sondern in allen ihren Sachen und Nothdürften mit 1) K. K. Gub. Arch. Hoheneck III. 821. 2) Urkunde von Enns. 3) K. K. Gub. Arch. *) K. K. Gub. Arch, b) Joanneum. bis Friedrich IV. Z. 1373-1457. 99 „Leib und Gut und mit aller ihrer Macht bei einander brüderlich, ein» „hellig und freundlich bestehen und bleiben, und einander nicht lassen, „sondern brüderlich gerathen und geholfen sein sollen wider allermennig-„lich, Niemand ausgenommen. Und was unser jeglichem Sache und „Handel ist, das soll Ein Ding sein; also, was einen betrifft, das soll „auch den anderen angehen ohne Gefährde, ausgenommen unser» lieben „Vetter H. Albrecht'; gegen den sollen wir allezeit thun, was wir ihm „wohl Pflichtig und gebunden sind." Dieser brüderlichen Einigkeit gemäß werden sie das Wohl ihrer Länder mit steter Rücksicht auf das gemeinsame Beste ihres herzoglichen Stammhauses zu befördern trachten, ohne einander an Gerechtsamen, Landen, Leuten und Erträgnissen zu kränken und zu beschweren. Entstände über irgend einen-Gegenstand dennoch ein Streit, so soll der Betheiligte den Bruder mahnen, einer Ausgleichung Statt zu geben; und ein jeder von ihnen wird vier seiner Räthe an einen gefällige» Ort absende», damit sie desto unparteiischer die Sache untersuchen und ein gerechtes Urtheil fällen können. Würden sich die acht Räthe durchaus nicht vereinigen, so sollen sie einen frommen ehrbaren Mann erwählen und ihren Sitzungen beiwohnen lassen, damit der Streit durch ungleiche Stimmen entschieden werde. Der Ausspruch, welcher dann erfolgt, hat für die Herzoge verbindende Kraft. Zum Unterpfande der treuen Erfüllung dieses brüderlichen Vertrages haben die Herzoge Folgendes festgesetzt: Wenn einer von ihnen nach geschehener Mahnung seine Räthe innerhalb 14 Tagen nicht absenden würde, so sollen die genannten Burggrafen und Städte so lange aushören, ihrem Landesfürsten gehorsam zu sein, bis er seine Räthe zur Berathung schickt, und ihren Ausspruch vollkommen erfüllet. H. Leopold bestimmte für diesen Fall den Burggrafen von Gösting und seine kärntnerischen Städte St. Veit, Völkermarkt und Klagenfurt; H. Ernest die Burggrafen zu Stüchsenstein und Schwabdorf und seine steiermärkischen Städte Leoben und Marburg. Die Burggrafen und Städte mußten schwören, diesen Willen ihres Landesfürsten genau zu erfüllen. Alle früheren schiedsrichterlichen Aussprüche und Verträge sollen in voller Kraft erhalten werden. Ungeachtet nun bei diesem Allen wieder H. Friedrich in Tirol nicht int Geringsten berücksichtiget worden war, so erhob sich doch jetzt auf einmal H. Ernest als dessen Beschützer, und schloß mit ihm, 12. August 1407, zu Innsbruck ein Bündniß, „bei ihm brüderlich und getreulich „auszuharren, und ihm in allen Dingen, die ihn gegenwärtig oder künftig „betreffen können, gegen Alle mit Rath und That beizustehen und ihn „auch selbst gegen den H. Leopold (der sonst ausgenommen wurde), mit „Rath und Beistand zu unterstützen, damit er an seinem brüderlichen 100 ©teterinar! unter Leopold dem Frommen „Antheile nicht verkürzt werde." H. Ernest hatte damals in Innsbruck seine Räthe bei sich, als: Georg von Puechheim, Hofmeister, Kaspar von Starhemberg, Leopold von Eckardsau, Leopold von Stickelberg, Kammermeister, Friedrich von Fladnitz und andere. r) Das ungemessene Vertrauen, welches H. Leopold auf seinen Kanzler, Liebling, schlechten Feldherrn und verdächtigen Rathgeber, Bischof Berthold von Freisingen, setzte, und die Sage, Ersterer wolle den jungen Albrecht von der Nachfolge in der Regierung verdrängen und sich selbst zum Landesfürsten in Oesterreich aufwerfen, hatten nicht nur in Oesterreich hohen Mißmuth verbreitet, sondern auch in H. Ernest Verdacht erregt. Er kam aus der Steiermark plötzlich nach Wien. Eine geheim vorbereitete Empörung brach aus; H. Leopold flüchtete nach Neustadt, und kündigte seinem Bruder Ernest, allen Edelherren seines Anhanges und der Stadt Wien den Krieg an. H. Ernest hatte sich eigenmächtig zum Vormund Albrechts erklärt/und schloß gegen seinen Bruder ein festes Bündniß zu Angriff und Vertheidigung mit Bischof Georg von Passau, Friedrich und Rein-precht von Wallsee, mit dem Grafen Hermann von Cilli, dem Grafen Friedrich von Ortenburg, mit dem Erzbischöfe Eberhard von Salzburg, mit K. Sigismund von Ungarn und H. Heinrich von Baiern, um die Rechte des jungen Herzogs zu schützen (25. November und 6. Dezember 1407). 2). Jetzt brach ein gräuelvoller Bürgerkrieg aus, welcher das Land auf dem linken Donauufer und die Stadt Wien mit Mord, Raub, Brand und Hinrichtungen erfüllte. Da der ungemein strenge Winter dem viehischen Wüthen beider Parteien einigermaßen Einhalt that, wurde von wohlwollenden Rathen eine Versöhnung der feindlichen Brüder und ein Frieden am 14. Jänner 1408 zuKorneubnrg vermittelt, worin Alles, was die Herzoge in Briefen einander zugesagt hatten, feierlichst bestätiget und dem H. Leopold allein die Vormundschaft zuerkannt wurde. H. Leopold und H. Ernest verweilten dann noch einige Wochen in Wien. Ende Februar begab sich dann H. Leopold nach Neustadt und H. Ernest nach Grätz. 3) Früher noch, am 31. Jänner und 1. Februar 1408, hatte sich H. Leopold mit H. Ernest wegen einer besonderen Schuld von 8848 Gulden dahin verglichen, daß H. Ernest dieselbe bis künftigen Georgitag zahlen oder ihm die Veste und Herrschaft Gösting, so wie sie die Wehinger inne gehabt hätten, in Pfandbesitz abtreten soll, in welchem Falle dann auch der Pfleger auf Gösting, Kaspar der Sawrer, ihm Ge- ‘) Kurz. Ibid. p. 77-78. *) Kurz. Albrecht II. 286. Beilage X. •) Ebendorfer p. 831-834. Rauch III. 463. Kurz ibid. 77-93. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 101 horsam zu schwören hätte.Auch für die Summe von 10,674 Gulden, welche H. Ernest dem H. Albert IV. geliehen hatte, mußte sich H. Leopold mit ihm vertrage». Die Rückzahlung ward am 4. März 1407 auf Michaelis festgesetzt und dafür Stadt und Herrschaft Steier verpfändet. H. Leopold hielt nun diesen Termin nicht zu, und so wurde die Stadt Steier übergeben, und die Bürger schwuren H. Ernest Huld und Treue. Aus dieser Zeit besagen Urkunden über einzelne Vorgänge in Steiermark Folgendes: Am 6. November gab Bischof Friedrich von Seckau mit Zustimmung des Erzbischofes Eberhard III. von Salzburg die Erlaubniß des Pfründentausches von Judenburg und St. Peter bei Judenburg zwischen den Pfarrern Wolfgang und Peter, dessen Vollführung er dem Vikar zu Weißkirchen übertrug. * 2) Propst Ulrich zu Seckau erkaufte für sein Stift auf Wiederkauf um 975 Pfund Wiener-Pfennige von Diepold dem Kellermeister, seiner Frau Helena, Tochter Ottos des Reiffensteiners, und von Elsbeth, Tochter des Georg von Reiffenstein, zahlreiche Güter, Huben, Höfe und Grundstücke zu Perchach, im schwarzen Holz, Hohenberg, Oberndorf, Schäufling, Pürbach, Enzendorf, Neuhofen, Nitzendorf, Gasseldorf, Prank, Bischoffeld und in der Gail. Den Kaufbrief festigten mit ihren Sigillen: Barbara, Tochter Georgs von Reiffenstein, Ernest von Lobming, Pilgrim von Prank und Moriz Welzer. 3) Am 2. April 1407 verkaufte Hanns Lacher, Bürger zu Grätz, dem Stifte St. Lambrecht ein Haus an dem Markt, wovon man zu Grundrecht diente in die herzogliche Kammer 70 Pfennige und als gewöhnliche Steuer 12 Pfennige. Martin Unkel, Stadtrichter, und Friedrich Hertenfelder, Bürger zu Grätz, siegelten den Brief. 4) Am 12. März 1407 übergaben Jörg und Sophia von Stein abermals dem Stifte Rein zur Besserung ihrer lebenslänglichen Pfründe mehrere Güter in der Lasflnger Pfarre des Ennsthales, im Steinwerd bei der Scheiben, zu Froyach und am Nettelberge.5) Durch Kauf erwarb das Chorherrenstift zu Stainz 6 Huben, 7 Hofstätten, einen Hof und Bergpfennigengült zu Gundersdorf bei Stainz, zu Pürkach, Haßlach, Hof und am 91 fangberge (21. Dezember 1407). 6) Den Karthäusern in Geyrach bestätigte Graf Hermann von Cilli die Gerichtsimmunität ihrer Unthanen am 20. Juni 1407. 7) ') K. K. Gub. Arch. *) K. K. Gub. Reg. 3) Seckauer-Saalbuch. *) St. Lambrechter-Saalbuch. ») Reiner-Urkunden. «) Stainzer-Saalbuch. ’) Dipl. Styr. H. p. 162. 102 Steiermark unter Leopold dem Frommen Im Monate Juli 1407 hierauf gründete Graf Hermann II. im Thale Pletriach oder Neustift in der windischen Mark ein neues Karthäuserkloster, zum Throne der heiligsten Dreifaltigkeit zugenannt, wo ehedem das Schloß Sicherstein gestanden hatte. Im Stiftbriefe vom Jahre 14 l 2 Unterzeichneten sich als Zeugen: Ritter Sigismund von Neuhaus, Georg von Silberberg, Konrad Färber, Hofmeister der Grafen von Cilli, Poppo von Weitenstein, Friedrich von Lindeck und Ludwig Sachs. Im Jahre 1414 erließ Gras Hermann II. einen neuen Lestätigungsbrief der ganzen Stiftung.*) Friedrich von Hannan und Görig von Hannau, sein Vetter, stifteten am 23. August 1401 zwei ewige Messen im Kloster der Karmelitter in Voitsberg, wobei den Stiftsbries flegelten: Martin von Bärneck und Hanns von Hollneck. Am 21. März 1407 erhielt Abt Hartnid von Admont vom Papste Gregor XII. den Auftrag, die Sache Heinrichs Zimmermann, dessen Besitzungen und Fahrnisse von mehreren salzburgischen Landesbewohnern in Anspruch genommen worden waren, so daß er außer Stande war, sein Gelübde einer Kreuzfahrt zu lösen, strenge zu untersuchen und das gefällte Urtheil auch mit Kirchenstrafen in Ausführung zu bringen.* 2 *) Kunigunde, die Witwe Wolfgangs von Lessach, spendete dem Stifte Admont ihren Hof zu Mainhardsdorf, und Konrad Lichtner, Bürger zu Murau, und ihr Oheim, Andrä von Payrdorf, siegelten im Jahre 1407 den Schenkungsbrief. 4) Von Sigismund Stadler erkaufte Abt Hartnid den salzburgischen Lehenwohnzehent auf einigen admontischen Höfen zu St. Benedikten bei Knittelfeld und am Moos unter Prank, unter Zeugenschaft und Sigill Martins Unkel, Stadtrichters zu Grätz, am 4. Mai 1407.4) Peter Siegl schenkte ebenfalls an Admont seinen Weingarten bei Dürrenstein in Unterösterreich, wobei am 20. Juni 1407 Zeugen waren: Stefan der Kaplan und Hanns Greiustorfer, Burggraf zu Tiernstein.5) Von seinem Burggrafen auf Gallenstein, Otto Trientner, erkaufte Abt Hartnid zu Admont eine freie Schwaige am Stulberge in der Noppenberger Pfarre um 42 Pfd. Pfennige (12. März 1407).6) Zur Kapelle im Admonterhofe in Grätz stiftete Hanns Streicher, Ladenbürger zu Grätz, mit Haus und Garten im Sack jährlich fünf Pfunde Unschlitt.7) De» Amthof und die Ver- *) Caesar III. 331 — 344. 2) Urkunde D. 8. a) Urkunde R. 9. 4) Urkunde 0. 15. ») Urkunde Q. 48. °) Urkunde C. 62. ’) Urkunde V. 2. dir Friedrich IV. J. 1373-1457. 103 waltung adinontischer Güter in der Gneiau in Kärnten übergab in die« sein Jahre Abt Hartnid dem Eberhard von Geussach und dessen Erben gegen jährliche Leistung von 170 Goldgulden und einem Saume Rainval Trieftiner Wein.Am 1. November 1407 verkaufte Ulrich von Reichenegg, Landschreiber in Steier, Garten und Grundstücke zu Auffee dem Spitale daselbst, so wie er ste von Heinrich Frosch erkauft hatte. Ein Beweis, daß auch in Steiermark während , lm u U09 des Bruderzwistes der Herzoge das zügellose Faust« urkunden, recht und der Parteihaß sich erhoben hatte, findet sich schm «."Äh, uni an den Brüdern Friedrich, Truchsäß von Emmerberg, ®rneft' und dessen Bruder Dietegen. Sie hatten es gewagt, nicht nur Anfall und Raub zu begehen, sondernsogar das Geleit H. Ernest selbst zu über« fallen. Schnell jedoch traf ste seine Rache. Er erstürmte und nahm ihnen ihre Vesten Klech, Halbenrain und Bertholdstein. Auf ihre de-müthige Unterwerfung und beschworene Urfehde (1. März 1408) setzte er ste wieder gnädig ein.i) 2 *) Ebenso handelte H. Ernest auch gegen die mit den Emmerbergern verbündeten Brüder, Sigismund und Hanns von Wolssau.b) Am 13. Jänner 1408 befand sich H. Ernest zu Klosterneuburg, und erließ einen Befehl an seinen Landeshauptmann in Steiermark, Friedrich von Fladnitz, die Güter und Rechte des Domcapitels zu Gurk bei der Mur ober Murau gegen die Ansprüche und Uebergriffe des Andrä von Teuffenbach zu beschützen. Um das Fest Maria Empfängniß war H. Ernest in der oberen Steiermark, und am 10. März zu Rottenmann im Paltenthale, wo er auf Bitten des Abtes Hartnid alle Rechte und Freiheiten nach den alten Handvesten des Stiftes Admont bestätigte.4) Im Juni 1408 war H. Ernest wieder in Wien. Am 22. Juni daselbst ertheilte er dem Sigismund Maurbeck die gesiegelte Erlaubniß, seine landesfürftlichen Lehen, eine Mühle zu Mitterdorf an der Mürz, zwei Höfe zu Luntschaun, zwei Güter am Kindthalerbache, einen Hof zu Kindthal, Güter int Schlag und in der Veitsch, Getreidezehente am Aichenberge bei Gotschach, am Genz, zu Malersten und die Fischweide in der Freßnitz zu verpfänden.5) Zu Grätz am Donnerstag nach Jakobi 1408 siegelte H. Ernest die Urkunde, daß Mariazell ein Markt genannt werden und alle Rechte des Marktes Kindberg genießen solle. Am 25. September i) Urtunte CCC. 21. *) K. K. Gub. Archiv. a) Ebendaselbst. *) Urkunde A. 94. ») K. K. Gub. Reg. 104 Steiermark unter Leopold dem Frommen befand er sich in Stadt Steter, und bestätigte alle Handvesten dieser Stadt. Die Brüder Hanns und Heinrich von Liechtenstein zu Nikolsburg waren mit Hanns von Stubenberg seit lange im Streite, dessen Entscheidung beide zu Wien am 18. Juli 1408 auf Herzog Leopold übertrugen. * 2 3 4) Das Stift St. Lambrecht erkaufte am 11. November 1408 von Ernest Fceisinger ein Haus in der Kainach und am 29. Juni 1409 Zehenten in Hirscheck von Jörg von Hannau, wobei als Briefesfiegler erschienen: Ritter Hanns Hollnecker und Wolfgang von Hannau.2) Dem Stifte zu Stainz verkaufte am 9. September 1408 Jakob, Bürger zu Voitsberg, mehrere Güter zu Güssendorf, 5 Hofstätten, 2 Höfe und Bergrechte in der Stefaner und Mooskirchner Pfarre.3) Am 12.Mai 1408 stiftete Ulrich von Pergau für seine Gemahlin Agnes einen ewigen Jahrtag im Nonnenkloster zu Mährenberg für 10 Priester mit 72 Pfunden Geldes. Am 1. November 1408 verordneke Kolman Mülbanger, Pfarrer zu Traunkirchen und Domherr zu Paffau, daß jene vier Pfunde Gülten, welche Ulrich von Reicheneck, Landschreiber in Steier und Pfleger zu Aussee, zu einer Filialkirche der Traunkirchner Pfarre gegeben hatte, nun zur Stiftung einer ewigen Wochenmesse an das Spital zu Aussee gegeben werden sollen.5) Eberhard III., Erzbischof von Salzburg, war in dem Jahre 1408 nach Steiermark gekommen. Am 2. April hatte er dem Christof von Holl neck mehrere Kleinodien, goldene Ringe, Silbergürteln u. dgl., welche der Bruder des Erzbischofes den Juden in Marburg versetzt und jener an sich gelöst hatte, ganz als Eigenthum überlassen. Am 26. Mai erkaufte er an das Erzstift eine Lehenmühle in der Oede bei Neumarkt als Eigengut von Friedrich Pogner, Bürger zu Neumarkt.6) Zu Ende Oktober befand sich der Oberhirt zu Rann, und fertigte für seine Kammerstädte Rann und Lichtenwald am Allerheiligen-Abend 1408 folgende Ordnung aus: Der Bicedom von Leibnitz hat in Lichtenwald Gericht und Sicherheit unbestechlich zu schaffen. Wer sich nach Lichtenwald flüchtet und wider das Erzstift nichts verbrochen hat, genießt dort 14 Tage Zuflucht und Sicherheit; nach 14 Tagen mag er sich auf eigene Gefahr hinbegeben, wo er will. Am Kirch- und Markttage zu Maria-Himmelfahrt genießen alle Herzufahrenden 8 Tage vorher und nachher die ge- ll K. K. Gub. Arch. 2) St. Lambrechter Saalbuch. 3) Stainzer Saalbuch. 4) Joanneum. 5) K. K. Gub. Archiv. •) Ebendaselbst. bi« Friedrich IV. % 1373-1467. 105 wöhnliche Marktfreiheit. Alle, Edle und Unedle in Rann, haben daselbst vor dem Marktrichter Recht zu nehmen über Dinge innerhalb des Burgfriedens, selbst auch der Burggraf zu Oberlichtenwald. Im Streite zwischen Bürger und Auffenmann muß dieser mit einem Aussenmann und einem Bürger als Zeugen und Gewährsmännern vor dem Marktrichter erscheinen und mit demselben die Sache beschwöre». Wenn Jemand gegen einen Bürger zu Lichtenwald etwas zu sprechen hat, so haben Edle, Bürger und Bauern am Gerichtstage, wie es Marktrccht ist, die Sache vorzubringen. Beschädiget oder verwundet ein Mann den anderen, doch so, daß er wieder genest, und erbietet sich der Thätcr zur Genug-thuung vor Gericht nach Recht, so darf auf ihn und auf seine Habe nicht gegriffen werden. Auch die Töchter in Lichtenwald sollen mit den Söhnen gleiches Erbrecht haben. Wer seine Habe, im Kriege oder im Frieden, zu Lichtenwald hat, ist sicher; jedoch hat er dem Markte davon die gehörige Gülte zu leisten. Die Fischer daselbst haben freies Fischrecht und freien Fischverkauf. Wer in Lichtenwald nicht Burgrecht hat, darf darin auch nicht ausschänken nach dem Pfennigwerthmaß, sondern nur Sinter» weis und in ganzen Fässern. Aller Besitz, Gut und Erbe in Lichtenwald kann Burgfriedgesessenen versetzt, verkauft oder zu Seelgeräthe geschafft werden, jedoch lischt an einen Fremden. Die Liechtenwalder genießen für sich und ihre Sachen Mauth- und Zollfreihcit in allen salzburgischen Städten und Märkten, welche dergleichen Freiheiten entgegen genießen. Wenn ein Aussenmann, Edler oder Unedler, einem Lichten« walder etwas schuldet, und er kömmt in den Markt, so mag er ergriffen und aufgehalten werden, bis er vor dem Marktgerichte zu Recht und Ge-nugthuung gestanden ist. Begeht ein Lichtenwalder einen Todschlag, so mag er ihn büßen gegen den Bicedom, den Richter und die Freunde des Tobten, damit er selbst mit dem Leben davon komme, wie zu Pettau und Leibnitz Recht ist. Wer sich mit Hab und Gut in Lichtenwald niederläßt, mag darin Burgrccht gewinnen und bleiben. *) Dem früheren Berlobniß gemäß, welches K. Sigismund im Jahre 1401, nachdem er der Gefangenschaft auf dem Schlosse Siklos ledig war, geschlossen, heirathete er im Jahre 1408 die Gräfin Barbara, zweite Tochter des älteren Grafen Hermann von Cilli,2) seines getreuen Anhängers und Freundes in allen Zeiten und Gefahren; und trat auf der einen Seite durch diese Herrath mit den mächtigen Garas (Nikolaus Gara der Palatinus hatte die ältere Schwester der Barbara zur Ge- tz Joanneums-Urkunde. «) Wlndek c. 19. p. 1086. 106 Steiermark unter Leopold dem Frommen mahlin) in Verwandtschaft, und auf der anderen Seite mit dem K. Wla-diSlaus Jagello in Verbindung, da dieser in zweiter Ehe auch eine Gräfin von Cilli, die Anna, Tochter des Grafen Wilhelm, eines Vetters des obgenannten Grafen Hermann von Cilli, geheirathet hatte. * *) Die un-garischen Großen, welche bisher an der leichtfertigen Lebensweise ihres Königs und seinen Ausschweifungen nicht geringen Anstoß genommen, hofften nunmehr, daß derselbe, durch seine liebenswürdige, jugendliche Gattin gefesselt, seinen anderen Neigungen entsagen und aufhören werde, öffentliches Aergerniß zu geben. Die Königin Barbara gebar auch schon int folgenden Jahre (1409) dem Könige eine Tochter, welche den Namen Elisabeth erhielt und durch den Herzog Hervoja von Spalato aus der Taufe gehoben ward. Nachdem Sigismund seinen Schwiegervater, den Grafen Hermann von Cilli, mit vielen Gütern in Ungarn und Siebenbürgen beschenkt, zum Ban von Dalmatien, Kroatien, Slavonien erhoben und seinem Schwager, dem Palatinus Nikolaus Gara, die Verwaltung des Bisthums Agram übertragen hattet) stiftete er nach Beendigung des bosnischen Feldzuges zur Belohnung der Dienste seiner getreuen Reichsbarone eine Art Brüderschaft oder Gesellschaft, die den Namen des Drachenordens führte. Dies geschah balk^nach seiner Vermählung mit der Gräfin Barbara zu Ofen (Dezember 1408). Die Ausnahme in den Orden, der eigentlich die früher in Ungarn bestandenen Orden des h. Kreuzes und des goldenen Spornes vereinigte, verpflichtete zum persönlichen Kampfe gegen die Ungläubigen und die Feinde des Reiches, zur Aufrechthaltung des Friedens im Allgemeinen, zum Gehorsam und zur Treue gegen den König und zur Vertheidigung seines Thrones, der Königin und der königlichen Nachkommenschaft, zur Aufrechthaltung der Reichsverfaffung und der alten Reichsgewohnheiten. Das Zeichen dieser Verbrüderung war eine doppelte goldene Kette mit goldenem Kreuze, um das sich ein Drache von Gold schlang, mit der Inschrift: 0 quam Clemens et misericors est Deus! und hinten: Quam plus et Justus! Jeder neue König sollte das Zeichen dieses Ordens zugleich mit der Krone annehmen, und mit dem Krönungseide zugleich die Gesetze des Ordens beschwören. Die Anzahl der eigentlichen Ordensritter, wozu nur ungarische Reichsbarone gehörten, durfte 24 nicht übersteigen. Sie sollen freien Zutritt zum König, Theil an den geheimen Staatsberathungen, einen eigenen Gerichtsstand haben *) Dlugoss. bist. Pal. X. p. 166. *) Engel. Gesch. v. Ung. nach Urkunde II. 250. bei Streitigkeiten unter sich, welche 5 Ordensritter entschieden und deren Spruch der König bestätigte. Damals gehörten dazu vorzüglich die durch K. Sigismund erst mächtig gewordenen Reichsbarone: die Grafen Hermann und Friedrich, Vater und Sohn, von Cilli, der Palatin Nikolaus Gara und sein Bruder Johann von Gara u. s. w. Die kleineren Insignien des Ordens, welche nur in dem Drachen bestanden, konnten Fremden wie Einheimischen ohne bestimmte Zahl vom Könige ertheilt werden. * *) Nach dem Friedensschlüsse zu Korneuburg kam H. Ernest einer besonderen Veranlassung wegen eilig wieder nach Wien. Sein Hofmeister, Friedrich von Wallsee, wohnte und schlief aus seinem Schlosse Wallsee in einem Zimmer, unter dem sich ein Gewölbe befand, in welchem viel Schießpulver aufbewahrt wurde. Einer von seinem Hausgesinde warf eine glühende Schnuppe der brennenden Kerze auf den Boden, wodurch sich das Pulver entzündete. Das Gewölbe flog sammt dem Schlafzimmer Friedrichs von Wallsee auf, und während die Hausgenossen im ersten Schrecken eiligst entflohen, lag der Unglückliche hilflos unter Trümmern den Flammen Preis gegeben. Die Rettung kam zu spät; er gab am dritten Tage seinen Geist aus. H. Ernest hatte von diesem Ereignisse kaum Nachricht erhalten, so eilte er sogleich nach Wien. 2) Dort begannen auch seinerseits wieder neue Reibungen zwischen den beiden herzogliche» Brüdern; der Korneuburger Friede, kaum zwei Monate alt, schien wie vergessen, indem H. Ernest immer wieder mit alten und neuen Forderungen und Ansprüchen gegen seinen Bruder auftrat, wodurch auch die beiden Herzogen anhängenden Parteien des höheren und niederen Adels neuerdings aufgeregt wurden. Besonders gewählte Deputirte aus den Ständen der Herren, Ritter und Knechte, in Stein und Krems versammelt, vermittelten aber doch noch am 2. Juni 1408 Versöhnung und Frieden auf folgende Hauptbedingung: „Die beiden Herzoge werden künftig brüder« „lich und freundschaftlich mit einander leben, werden sich Liebe und „Treue erzeigen und sich gegenseitig unterstützen. Leopold wird seinem „Bruder Ernest keine Eingriffe thun in seine Rechte an Landen, Leu-„ten, Ehren, Würden, Gefällen oder an seinem väterlichen Erbe; der-„gleichen Verletzungen wird er auch keinem anderen gestatten, sondern „sie nach seinem Vermögen zu hindern und abzustellen suchen. Um „dieses sein Versprechen desto leichter erfüllen und dem Bruder Bei- i) Pray. Hist. Hung. II. 198 etc. *) Ebendorfer. p. 833. 108 Steiermark unter Leopold dem Frommen „stand leisten zu können, soll und kann Ernest seinen Wohnsitz in Wien „aufschlagen, wo ihn Leopold so behandeln wird, daß 'er des brüderlichen „Dankes sicher ist. Die Summe, welche Leopold für seine Vormund« „schaft erhält, wird er mit seinem Bruder ganz gleich theilen und ebenso „die Erträgnisse ihrer gemeinschaftlichen Länder." *) Allein nicht lange, so entzündete ein besonderes Ereigniß die alte Feindschaft der Brüder neuerdings. Dies Begebniß war der Streit zwischen dem höheren und niederen Adel in Oesterreich um die Befugniß, dem Hofgerichte beizusitzen, welche die Ritter und Knechte von jeher gehabt zu haben behaupteten, die Grafen und Barone aber ihnen absprachen. Ernest hatte den größten Theil des höheren Adels, Leopold die meisten Ritter zu Anhängern. Die Entscheidung wurde den beiden Herzogen übertragen, wo dann H. Ernest im Sinne des höheren Adels entschied, H. Leopold aber auf gerechter und auf historisch erwiesener Thatsache sich fußend, das Recht des niederen Adels in Schutz nahm. Bei diesem Widerspruche ent« flammten sich die Feindseligkeiten der Herren gegen die Ritter und der Ritter gegen die Herren in noch höherem Grade. H. Leopold zeigte unfürstliche Rachsucht, während sich H. Ernest in unglaublicher Verblendung bemühte, die Flamme des inneren Krieges länger zu nähren und auszubreiten, und sogar den H. Heinrich von Baiern, mit dem er zu Enns am 27. September 1408 ein Bündniß gegen Leopold schloß, zu einer Kriegserklärung gegen letzteren brachte.2) Oesterreich wurde wieder der Schauplatz der Gräuel des Bürgerkrieges, der Tummelplatz von Räubern und Mördern. Ein Schiedsgericht aus den Ständen und der Ausspruch des königlichen Obmannes K. Sigismunds von Ungarn gaben endlich dem jammererfüllten Lande den Frieden wieder. Nach Anordnung der Stände war H. Leopold Vormund des jungen Albrechts geworden. In der Folge kamen er und H. Ernest überein, daß sie beide mit einander die Vormundschaft führen werden. Dieses bestätigte nun K. Sigismund (Ofen, 13. März 1409) mit allen Beisätzen und mit der besonderen Verpflichtung, daß sich beide Vormünder nach der ursprünglichen Vorschrift der Stände verhalten müssen. „Die Stände müssen „jetzt den beiden Brüdern zugleich die Huldigung leisten und ihnen „schwören. Um den Gang der Geschäfte nicht aufzuhalten, hat ein jeder „der beiden Vormünder die Gewalt, dasjenige für sich allein abzuthun, „was durch die Saumseligkeit des anderen unentschieden bliebe." So hatte sich der verheerende Sturm des Bürgerkrieges endlich gelegt, und <) Kurz ibid. p. 93-102. «) Prevenhuber. 76. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 109 Ruhe kehrte in das verwüstete Land zurück. Ernest und Leopold wohnten zwar jetzt neben einander in der Burg zu Wien ohne auffallenden Zwist; aber getrennt blieben ihre Herzen auf immer, und mit Vergnügen ergriff ein jeder die Gelegenheit, den andern seine Abneigung fühlen zu lassen. Leopold gewährte es hohes Vergnügen, den Bruder durch Feindseligkeiten gegen die Wiener zu kränken, weil diese mit vieler Vorliebe Ern-stens Partei ergriffen und vertheidiget hatten. Ernest ließ seine Mißgunst den Bruder dadurch vorzüglich empfinden, daß ihm alle Aussicht benommen wurde, je einmal einen Antheil an Ernstens Erbschaft zu erhalten; denn am 27. Juli 1409 schloß Ernest mit dem dritten Bruder, H. Friedrich von Tirol, einen Erbfolgevertrag ab. Er setzte darin den Bruder Friedrich zum Erben aller seiner Lande und Leute diesseits und jenseits des Arlberges, und aller Kleinode, Edelsteine, alles Goldes, Silbers und der ganzen fahrenden-Habe nach seinem Tode ein, weil er vor allen andern i h m dieses herzlich vergönne. Stirbt Ernest und hinterläßt er Kinder, so ist Friedrich ihr Vormund; den Söhnen übergibt er die väterliche Erbschaft, wenn sie volljährig geworden; die Töchter wird er standesmäßig ausstatten, ff Im Jahre 1408 hatte sich während aller dieser Vorgänge H. Ernest die Verbesserung der Münze in Steiermark angelegen sein lassen. Am 1. Jänner 1409 ertheilte er dem Heinrich Probst, ehedem Münz-probirer (Versucher) in Wien, den Auftrag, die Münze in Grätz zu bearbeiten, so daß er daselbst Grätzer-Pfennige schlagen solle nach Korn, Wag und Aufzahl wie zu Wien, von jeder Mark sechs Pfennige in die herzogliche Kammer zu liefern und den Amtleuten, welche der Herzog über die Münze setzt, ihren Sold und Lohn zu entrichten. Alle diese und die andern Münzmeister haben seinem Gerichte zu Rede zu stehen, ff Um in dem vorerwähnten Zwiste mit seinem Bruder Leopold das Wohlwollen des erwählten Obmannes, K. Sigismund von Ungarn, zu erwerben, hatte sich H. Ernest, von mehreren Landesedlen aus Oesterreich und Steiermark, seine» Anhängern, begleitet, nach Ungarn begeben. Am 16. Februar 14 09 trat er in Oedenburg feierlich der Gesellschaft ungarischer Edlen bei, welche die Abbildung eines Drachen trug. Ernstens Begleiter waren damals: Reinprecht von Wallsee, Hauptmann ob der Enns, Heinrich von Zelkingen, Otto von Meissau, oberster Marschall und Schenk in Oesterreich, Hartnid von Pottendorf, Jörg von Puchheim, i) Kurz Ibld. p. 104—142. Rauch III. 468-491. *) K. K. Gub. Archiv. 110 Steiermark unter Leopold dem Frommen Herzogs Ernest Hofmeister, Purkard von Wieden, Albrecht von Puchaim, Bernhard von Liechtenstein von Judenburg, Hanns von Stubenberg, Leupold von Eckartsau, Kaspar von Stahremberg, Heinrich von Puchheim, Weikard von Polheim, Wilhelm Rorer, Konrad Wehinger, Hanns von Wieden, Wilhelm von Pernegg, Hanns von Eberstorf, Bernhard von Losenstein, Friedrich von Polheim, Heinrich Plankensteiner, Hanns von Hohemberg und Albrecht der Haunfelder. H. Ernest gelobte und verpflichtete sich mit diesen Allen, den Satzungen der Drachengesellschaft getreulich nachzukommen. * * * 4) Am 8. März schwor ihm zu Wien Stefan Eisenreich, welcher bei der Einnahme der Veste Klech war gefangen und nachher wieder ledig gelassen worden, die Urfehde.2) Am 19. April wieder in Wien gestattete H. Ernest der Stadt Bruck an der Mur den freien Salzhandel in die untere Steierinark, jedoch gegen Entrichtung der vorgeschriebenen Mauth,- und befahl dem Landeshauptmann, Friedrich von Fladnitz, diese Anordnung aufrecht zu erhalten.3) Zu Eberstorf am 2. Februar 1409 verlieh er dem Günther von Herberstein das Wappen der ausgestorbenen Familie von Haag. Zu Grätz am 16. Mai 1409 übernahm H. Ernest die Vogtei der stiftreinischen Güter in Krain zu Ahorn und Gabrovitz gegen die Leistung des gewöhnlichen Vogtrechtes an seine Herrschaft Scherfenberg, und befahl zugleich seinem Burggrafen desselben Schlosses, die Leute des Stiftes Rein nicht zu belästigen. 4) Zu Ebenfurt am 13. Juni 1409 bestätigte H. Ernest der Stadt Friedberg die alten Privilegien aus gleiche Rechte mit der Stadt Fürstenfeld und das Asylrecht aus Rücksicht der Beschädigungen, die diesem Orte durch die Ungarn zugegangen sind. Am 16. Juni siegelte er zu Wien eine Urkunde für den Hanns Greißenecker.5) Abermals in Wien am 27. Oktober 1409 belehnte Ernest zur Belohnung treuer Dienste den Hanns von Rappach und dessen Söhne mit der Veste Klamm auf lebenslang.6) Am 19. November in Grätz bestätigte H. Ernest dem Stifte Rein das alte Diplom vom Jahre 1323, worin die Gegend zu Siebenbrunn bei Judendorf als dessen Territoriumsgrenze gegen die Herrschaft Gösting festgesetzt worden ist.J) Die vom Abt Angelus in der Abtei zu Rein erbaute h. Kreuzkapelle ist mit vielen Ablaßbriefen 9 Kurz iMd. Urkunde p. 291-295. *) K. K. @u6. Archiv, s) Wartinger p. 31. *) Reiner-Urkunden. Dipl. Styr. II. 39. 5) Joanneums-Urkunde. 6) K. K. Gub. Reg. ’) Reiner-Urkunden. Dipl. Styr. II. 39. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. Ill ausgezeichnet worden: am 12. Dezember 1409 von den Bischöfen Friedrich zu Seckau, Thiemo von Meissen, Berthold von Freistngen und Wenzeslaus, Patriarchen von Antiochien; und im Jahre 1410 am 29. April vom Bischof Ulrich von Brixen, 29. September vom BischosKon-rad zu Gurk, am 18. August vom Erzbischöfe Eberhard III. von Salzburg. i) Am 16. März 1409 stiftete zu Goß die Dechantin Anna Saurerin zwei ewige Wochenmessen und ei» ewiges Licht mit 50 Pfd. Wiener-Pfennigen vor dem Zeugen und BriefessteglerOtto von Stubenberg. 2) Bei dem Stifte Seckau gründete der Bürger zu Knittelfeld, Paul Kesselhut, mit seiner Gemahlin Knnegunde einen ewigen Jahrtag am Bartholomäustage mit Gütern bei Knittelfeld an der Wafferleit. Ulrich und Friedrich von Prank siegelten den Stistbrief am 22. April 1409.3) Zu gleiwer Zeit erkaufte das Stift Seckau mehrere Güter an der Graden von Ulrich Reißacher, Wilhelm Kral und Dietmar von der Gail, wozu Hanns von Teuffenbach, als Neffe des Dietmar von der Gail, seine Einwilligung und Verzichtsurkunde am 14. August 1409 gegeben hatte. Das Stift St. Lambrecht erkaufte am 27. November 1409 von Peter Gutenmorgen, Pfarrer zu St. Martin bei Silberberg, ein Haus zu Neumarkt um 28 Pfunde vor den Zeugen: Ritter Ortolf von Pux und Leonhard Aichberger.4) Von den Brüdern Friedrich, Heinrich, Erhard und Erasmus von Vonstorf erkaufte das Chorherrenstift in Stainz um 14 Gulden ein Gut am Mauseck, um 178 Gulden 7 Huben zu Teuffenbach in der St. Stefaner-Pfarre und im Jahre 1411 zwei Huben zu Püchleru und Mürzschlag bei Stainz in derselben Pfarre.5) Mit einem Weingarten am Gregl stiftete im Jahre 1409 Katharina Michaeli» von Mayrhof einen ewigen Jahrtag in der Stiftskirche zu Stainz.6) In diesem Jahre 1409 erkaufte Abt Hartnid für sein Stift Admont von Jörg dem Hannauer ein Gut am Hinterberg im Oberennsthale,und von Jörg, dem älteren Reißberger, ein Hans und Grundstücke zu Mautern, wobei als Zeugen und Briefesstegler genannt werden: Friedrich Hertenfelder, Stadtrichter, und Martin Unkel, Verweser zu Grätz, Hanns der Gleuzzer und Kraft der Anhang.7) Bei der admontischen Pfarrkirche St. Johann in Kammern stifteten Hanns und Wülfing Heusler einen 9 Neiner-Urknnden. *) Joanneum. ») Seckauer Saalbuch. 9 St. Lambrechter Saalbuch. ») Ctainzer Saalbuch. «) Ebendaselbst. 9 Urkunden Q. 62. GGG. 8. 112 Steiermark unter Leopold dem Frommen ewigen Jahrsgottesdienst mit der Spende eines freieigenen Gutes zu Ließing an den damaligen Pfarrer Michael für sich nud alle seine Nach« feiger. Hanns von Ernfels und Niklas der Prellkircher siegelten den Schenkungsbrief. * *) Zur Belohnung für treuen und mannhaften Schutz ertheilte am 20. Februar 1409 der Patriarch Anton von Aquileja dem Landeshauptmann ob der Enns, Reinprecht von Wallsee, das Patronatsrecht an der Pfarre St. Georgen in Gonowitz.2) Zu Salzburg am 25. Dezember 1409 entschieden als gewählte Obmänner Erzbischof Eberhard von Salzburg und Hermann Graf von Cilli und in dem Seger den Streit des Bernhard von Pettau gegen den Bischof zu Bamberg wegen Beschädigungen, welche Wolfram der Spangsteiner von Mautenberg aus dem Pettauer durch Befehdung und Einkerkerung seiner Diener zugefugt hatte. Der Bischof mußte 1000 Gulden Schadenersatz im Schlosse Wildhaus niederlegen; der Pettauer überantwortet dann das Schloß Mautenberg den bischöflichen Amtleuten, und erhält das Geld aus der Hand Heinrichs von Wildhaus. Alle weitere Feindschaft soll ab und tod sein.3) Im Jahre 1409 soll die Kirche St. Georgen im Schwarzenbach am Obdacheck von einem Grafen von Montfort erbaut worden sein. 3_ 1410 Am 17. Februar 1410 zu Wien bestätigte H. Urkunsttch^Nach. Ernest das Vermächtniß der Anna von Eberstein, vermöge welchem ihre Heimsteuer und Morgengabe, 400 Pfund Pfennige, welche auf der herzoglichen Lehenveste Prun an der Fischa versichert waren, nach ihrem Tode ihrem Gemahl, Günther von Herberstein, zufallen dürfe.4) Am 17. März erkaufte der Herzog von Andrä dem Lembacher eine Mühle zu Engleinsdorf (bei Grätz) um 10 Pfund Pfennige, s) Am 29. März zu Bruck an der Mur gab H. Ernest der Gösser Abtissin einen Versicherungsbrief, daß er dem Abte Hartnid zu Admont aufgetragen habe, das Nonnenstift in seinen Zehenten nicht zu belästigen, sondern thätigst zu beschützen.6) Wieder in Wien am 14. April 1410 siegelte H. Ernest seine Einwilligung zu der vom H. Leopold gemachten Verpfändung der Veste Schönau und der Mauthen zu Solenau und Nendorf an Bischof Berthold von Freisingen und an dessen Vettern, die Brüder Leupold und Berthold von Wehingen, für 0 Urkunde J. 29. *) K. K. Gub. Reg. • »)^Gurker-Urkunden. *) Kumar. ») K. K. Gub. Archiv. «) Joanneum. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 113 4500 Pfunde, um welche sie früher die Veste und Herrschaft Gösting in Pfandbesitz gehabt hatten. *) Am 20, Oktober 1410 in Stadt Steier erließ H. Ernest an seinen Burggrafen zu Kirchdorf das Verbot gegen den Verkauf und die Verführung der venetianischen Maaren über die Zeiring und des Eisens über die Buchau und den Pyrn. Später scheint der Herzog auf besondere Vorstellungen am 7. Dezember 1410 zu Stadt Steier dieses Verbot wieder aufgehoben zu habend) Vom 14. Juni 1410 aus St. Veit in Kärnten besagt eine Urkunde, daß H. Leopold von Oesterreich seinen Antheil am Hubamt« zu Grätz dem Wilhelm von Pcrneck um 3000 Gulden verpfändet habe. Im Jahre 1410 stiftete abermals der Propst Ulrich Trapp bei dem Frauenkloster zu Seckau drei ewige Wochenmessen mit Gütern, welche er von Dietmar dem Gailer erkauft hatte; und Niklas, Pfarrer in der Gail, stiftete mit 32 Pfunden für sich in der Stiftskirche zu Seckau einen ewigen Jahrtag.i) * * 4) Auch erfolgte in diesem Jahre vom Grafen Haug von Montfort und Bregenz ein Willbrief über die von Ulrich Jäger im Jahre 1405 zu Seckau gemachte geistliche Stiftung mit Lehengütern, der Täfern beim Brunn zu St. Lorenzen und einem Hofe oberhalb der Kirche daselbst, Sünhas genannt. 5) Für sein Stift zu Voran erkaufte im Jahre 1410 Propst Johann mehrere Güter zu Vorau von Johann Hertenfelder.6) Im Jahre 1404 hatten die angeschwollenen Gießbäche der Gräben und der EnnSfluß selbst die Fläche des Enns- und Admontthales tief unter Wasser gesetzt. Beim Rücktritt des Gewässers fand sich am Fuße des waldichten Kulmberges bei Admont auf einer über die Fluchen des Ennsstromes erhabenen Jnselstelle ein geschnitztes Marienbild. Abt Hartnid zu Admont, welcher lange schon die Höhe des Kulmberges zum Baue einer Kapelle ausersehen hatte, ließ daselbst sogleich ein kleines Kirchlein erstehen, und dort das gefundene Marienbild zur Verehrung aufstellen. Der Ruf von den Wundern und Zeichen, welche bei Auffindung und nach Aufstellung dieses Bildes geschahen, vermehrte täglich den Zulauf der Wallfahrter, und der zweite Sonntag nach Ostern jeden Jahres wurde zu einem besonderen Festtage, so daß Abt Hartnid die erste Kapelle bald zu einer größeren Kirche erweitern mußte (9. Juni 1410). Papst Joy i) K. K. Gub. Archiv. «) Prevenhuber p. 78. 3) K. K. Gub. Reg. *) Seckauer-Saalbuch. Dipl. Styr. I. 286. ») Ebendaselbst. 6) Caesar. III. 338. Geschichte der Steiermark. — Vll. 3b. ß 114 Steiermark unter Leopold dem Frommen Hann XXIII. und mehrere Kardinalbischöfe ertheilten für dieselbe (28. Juni 1410, 28. Dezember 1414) zahlreiche Ablaßbriefe. Z Auf Bitten des Abtes Hartnid an Papst Alexander V. hatte dessen Nachfolger, Johann XXIII., am 20. Juni 1410 einen großen Bestätigungsbrief über alle admontischen Besitzungen und Rechte ertheilt, und am 22. Juni 1410 dem Abt zu den Schotten in Wien den apostolischen Auftrag ertheilt, dem Stifte Admont gegen die Anfälle und Verunglimpfungen ruchloser Menschen seinen mächtigsten Schutz angedeihen zu lassen.i) 2) Abt Hartnid erweiterte auch in diesem Jahre den Besitzstand seines Stiftes durch Ankauf mehrerer Güter zum Stein, am Spiegelberg und einer Mühle zu Tölach in der Lasflnger Pfarre und zu Friesach, Brückern und am Mitterberg im Ennsthale von dem Rottenmanner Bürger Heinrich Schoiffer, wobei als Zeugen den Brief siegelten: Simon Riedmarcher und Andrä Hammerl, Stadtrichter zu Rottenmann.3) Zu Judenburg am Sonntag nach Pfingsten 1410 schloß Rudolf von Liechtenstein, Kämmerer in Steier, mit seinen Vettern, Bernhard und Achatz von Liechtenstein, Kämmerern in Steier, folgenden Gütertausch: Er gab ihnen die Stadt Zwettl mit Lehen und Mannschaft und mit allen Rechten, Ehrew und Nutzen; dafür erhielt er von ihnen ihren Antheil an der Veste Frauenburg mit allen Rechten und Renten, ihren Theil an dem Orte Hundsmarkt, Markt, Gericht, Burgrecht, Hofstätten und das Landgericht um Frauenburg, den Hof bei Frauenburg, Güter und Gülten int Amte St. Georgen ober Muran und ihre Antheile an den Mauthen an der Zeiring und in Judenburg mit Vorbehalt des Lösungsrechtes der Schlösser und Gülten zu Gmünd und Rosenau.4) Bei der Kirche St. Johann des Täufers am Augustiner-Eremitenkloster zu Hohemnauthen stiftete im Jahre 1410 Peter von Marnberg einen ewigen Seelengottesdienst, welchen im Jahre 1446 Graf Friedrich von Cilli als Grundherr der dazu gewidmeten Stiftungsgüter bestätiget und mit eigener Spende vermehrt hat.5) Während K. Sigismund versuchte, einen Frieden zwischen dem deutschen Orden in Preußen und dem König von Polen zu vermitteln, sandte er seinen Schwiegervater, den dalmatisch-kroatischen Ban, Grafen Hermann von Cilli, Oheim der polnischen Königin Anna, nach i) Urkunde CC. 8. 17. -) Urkunden A. 71. B. 32. 22. 3) Urkunde Q. 34. 54. •*) Joanneums-Urkunde, s) Caesar. III. 337—338. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 115 Krakau, und lud K Wladislaus zu einer persönlichen Zusammenkunft ein. Graf Hermann vermittelte diese persönliche Unterredung auf den 6. April 1410, welche jedoch nur zwischen K. Sigismund und dem Großfürsten Witold, Bruder des K. Wladislaus, Statt gehabt, aber keinen Frieden erzielt hatte. Die Cillier Chronik setzt auch die Spende von Tschakathurn und Seger und vieler anderer Herrschaften an den Grafen Hermann von Cilli in dieses Jahr mit der Nachricht, daß Graf Hermann auch alle Juden von seinen Herrschaften und Gebieten ausgetrieben habe (durch Gottes Lieb Willen abgethan). l) Gewisser ist, daß die Gründung eines Karthäuserstiftes zu Plettriach in Krain durch Grafen Hermann in diesem Jahre begonnen habe. H. Albrecht V. hatte im Jahre 1411 sein volljähriges Alter erreicht. Die freiwillige Heimsagung der Vormundschaft durste man von dem herrschsüchtigen H. Leopold nicht erwarten. Im August des Jahres 1410 war in Wien eine fürchterliche Pestseuche ausgebrochen, welche bis in den Monat Jänner 1411 ungemein viele Menschen und über Tausend Studenten weggerafft hatte.2) Um den jungen H. Albrecht der Gefahr der Ansteckung zu entziehen, brachte man ihn in das Schloß Stahremberg bei Neustadt nach einem verborgen angelegten Plane Reinprechls von Wallsee und mit Einwilligung des getäuschten H. Leopold. Denn bald nachher wurde der junge Herzog mit Einverständniß seiner Begleiter dem Reinprecht von Wallsee und Leopold von Eckartsau überliefert, welche ihn in das Städtchen Egenburg über die Donau führten. Dahin waren die Landstände berufen worden, um zu berathen, auf welche schickliche Weise Albrecht bei nun volljährigem Alter in die Regierung eingesetzt und H. Leopold von der Vormundschaft entfernt werden sollte. Ueber die Nachricht von diesem Begebnisse starb H. Leopold plötzlich am 3. Juni 1411 am Blutschlage, Folge des heftigsten Zornes. Er war ein finsterer, hartherziger und manchmal auch grausamer Herr, dessen ungemessene Willkür eine allgemeine Unzufriedenheit erregt und ihn verhaßt gemacht hat. Er sank unbetrauert und unbeweint in das Grab. Da H. Leopold nicht die geringste Anstalt gemacht hatte, dem volljährigen H. Albrecht die Regierung des Landes abzutreten, so hat sein plötzlicher Tod zuverlässig Oesterreich von einem Bürgerkriege und auch die Steiermark von blutiger Theilnahme an demselben befreit. H. Ernest war Tod des H. Leopold des Stolzen am 3. Juni. H. Albrecht V. wird selbstständig. H. Ernest. i) Cillier-Chronik p. 680—681. *) Elendorfer p. 840. 116 Steiermark unter Leopold dem Frommen auf die Nachricht von Leopolds Hinscheiden sogleich nach Wien gekommen; er selbst lud den jungen H. Albrecht ein, schnell dahin zu kommen, welcher auch am 6. Juni mit unbeschreiblicher Freude von den Stadtbewohnern empfangen wurde.Indessen wollten die Herzoge Ernest und Friedrich die Vormundschaft nicht aufgeben und sie bis zum sechszehnten Jahre H. Albrechts fortsühren. Die Landstände widersetzten sich aber diesem Ansinnen, und umgaben den jungen Regenten mit den erprobtesten und klügsten Rathen, unter welchen vorzüglich Reinprecht von Wallsee als Oberhofmeister hervorragte.* 2) Wie sehr H. Ernest und Friedrich und ihre Einmischung in die Regierung des jungen H. Albrecht in Oesterreich verhaßt gewesen waren, sprach sich in der allgemeinen Volksstimmung aus, als H. Ernest sich von Wien nach Grätz fortbegab. 3) Gegen Oesterreich neue Feindseligkeiten zu verüben, wagten nun zwar die Herzoge nicht; aber Reinprecht von Wallsee sollte die Zurückweisung von der Vormundschaft bitter entgelten. Ernest und Friedrich fielen über seine zahlreiche» Besitzungen in der Steiermark mit großer Erbitterung her, eroberten manches seiner Schlösser, plünderten ihm Marktflecken und Dörfer und zogen seine Lehen ein.4) Dagegen bot auch Reinprecht seine Vasallen auf, sammelte eine zahlreiche Truppe von Söldnern, eroberte und zerstörte Vesten des H. Ernest, und fügte ihm und dem Lande Steiermark einen Schaden zu, der späterhin auf mehr als sechsmal hundert tausend Dukaten angeschlagen wurde. Schon drohten diese Kriegsgräuel aus der Steiermark auch nach Oesterreich überzugehen, als K. Sigismund von Ungarn, eingedenk seiner königlichen Versicherungen, welche er seinem Lieblinge, H. Albrecht IV., auf dessen Todbette gegeben hatte, und ausgerufen durch die als Obmann in den letzten Zwistigkeiten zwischen Ernest und Leopold übernommenen Pflichten ins Mittel trat. Durch seinen vertrauten Freund, den Burggrafen Friedrich von Regensburg, leitete er die Unterhandlungen zwischen dem jungen H. Albrecht, dem H. Ernest und den österreichischen Landständen ein, so daß alle Parteien jetzt ihn zum zweiten Male zum Schiedsrichter erwählten. H. Ernest stellte am 14. September 1411 in Hintberg nicht l) Ebendorfer p. 842. -) Kurz. Albrecht II. I- 162. 3) Ebendorfer p. 843 : „Post cujus (Alberti) ingressum Dux Ernestus se ver-„sus Novam Civitatem contulit; sed (ut ferebatur) in monte Viennen-„sium repedasset, nisi rubore verecundiae retractus, dum a suis audiret: „Hodie Vienna exitis ut Dominus, et nunquam nisi ut hospes reverti po-„teritis; aliis ironice dicentibus: Gehtz gern Graz!" — *) Ebendorfer p. 842. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 117 nur eine Urkunde ans, in der er bekannte, daß er seine Ansprüche dem Nrtheile des Königs unterwerfe, sondern er begab sich auch in Begleitung des H. Albrecht und der angesehensten Edelherren Oesterreichs Ende September nach Ungarn zu K. Sigismund. Dieser erklärte am 7. Oktober 1411 den H. Albrecht V. als den künftigen Gemahl seiner einzigen Tochter Elisabeth (die erst im Jahre 1409 geboren worden war); und am 30. Oktober 1411, nachdem mit sorgfältiger Genauigkeit beide Theile vernommen, alle ihre Dokumente untersucht und Gründe und Gegengründe gewissenhaft abgewogen worden waren, besiegelte er die ausgedehnte schiedsrichterliche Urkunde mit folgendem Ur-theile: „H. Albrecht ist keiner Vormundschaft mehr unterworfen, und „H. Ernest muß ihm Oesterreich ob und unter der Enns überantworten, „die ihm verpfändete Stadt Steier ausgenommen, die er bis zur Ein-„lösung behält. Alle Unterthanen müssen von nun an den H. Albrecht „für ihren erblichen Landcsfürsten erkennen und ihm gehorsam sein. H. „Ernest wünscht mit Reinprecht von Wallsee einen Frieden zu schließen, „wozu auch dieser seine Bereitwilligkeit durch H. Albrecht erklärte; beide „Herzoge sollen ihre Unterthanen von allen weiteren Feindseligkeiten ab-„halten und anwcisen, ihre Klagen vor die ordentlichen Richter zu brin-„gen und von ihnen sich Recht verschaffen zu lassen." Dieser Ausspruch befreite den H. Albrecht von allen Anmaßungen des H. Ernest; er glich dessen Forderungen mit Albrechts Gegenforderungen aus, und stellte die Ruhe in Oesterreich wieder her. Die Herrschaft des H. Ernest in Oesterreich hatte somit ein Ende, ff Schon vor der Besiegelung der schiedsrichterlichen Urkunde war er nach Grätz zurückgegangen, gezwungen, sich mit den innerösterreichischen Provinzen, welche beim kinderlosen Absterben seiner Brüder Wilhelm und Leopold ihm als Erbtheil zugefallen waren, zu begnügen. Am 3. Juni 1411 nahm zu Wien H. Ernest den Günther von Herberstein mit der Veste MarnfelS zu seinem Diener auf, mit der Verpflichtung, ihm die Veste stets offen zu halten, gegen einen Jahressold von 100 Pfunden aus dem Landschreiberamte. Am 26. Oktober 1411 in Grätz belehnte er den Niklas von Trieben mit einer landesfürstlichen Hube daselbst.1 2) Zu Grätz am Sonntage Jnvocavit siegelte H. Ernest einen Brief für Rottenmann, daß alles Gut und Erbe innerhalb des Burgfriedens Steuern und Diensten unterliege, und daß ohne Willen 1) Rauch. III. 491-510. Schrötter. Abhaudl. V. p. 161-169. Kurz. ibid. p. 159—171. ») K. K. Gub. Archiv. 118 Steiermark unter Leopold dem Frommen und Gunst der Bürger dort Niemand Handel nnd Gewerbe treiben dürfe. In der Nikolaiwoche 1411 zu Grätz belehnte H. Ernest den Konrad von Fladnitz mit Gütern zu Birkfeld am Riegl und Vesdengraben; siegelte den Auftrag an seinen Landeshauptmann, Friedrich von Fladnitz, daß wer immer, Ritter oder Knecht, gegen Bürger in Städten und Märkten Klage hat, dieselben nur bei ihren Stadt- und Marktgerichten belangen dürfe; erließ Befehl an ebendenselben Landeshauptmann, alle derSchiff-und Floßfahrt mit Kaufmannswaaren so nachtheiligen Erken (Archen) und Ruschrechen auf der Mur sogleich abthun zu lassen, und daß eine Meile um Städte und Märkte umher keine Schenke geduldet werden dürfe; und am 12. Dezember befahl er dem Friedrich Hollnecker, die alte Fischmauth daselbst festzuhalten, und von jeder Fischwanne nur zwei Fische z» nehmen.4) Freitags vor Allerheiligen zn Grätz hatte der Herzog eine Befreinngsurkunde gesiegelt für das Haus eines gewissen Hagen im Markte Obdach von allen Diensten nach Eppenstein, damit dies Haus von Hermann, dem Pfarrer und dem Bürger Hanns Wallich ungehindert zur Gründung eines Spitales verwendet werden möge.* 2) Fast scheint es, daß H. Ernest jetzt eine feierliche Huldigung der Stände des Landes angenommen habe, weil Urkunden vom 2. Dezember zu Grätz sowohl die Eidesformeln des von de» Landlenten, Herren, Rittern und Knechten und dann insbesondere von den Baronen und Ministerialen in Steier abgelegten Schwures enthalten.3) Im Jahre 1411 erkaufte das Stift zu Stainz von den Brüdern Georg und Andrä von Herberstein Güter und Bergrechte zu Mayrhof, am Trog, Sichartsberg, im Schachen, Hopfgarten, am Greil, Greilsbach und Scheibberg um 550 Gulden.4) Zu Aussee verkaufte am 21. Dezember 1411 Otto Kettner seinem Bruder Heinrich Kettner Grundstücke bei der Auffeerbrücke und ein halbes Dörrhaus. Am 18. Jänner 1411 starb auch Abt Hartnid zn Admont, ein Herr, unermüdet in Zahlung alter Schulden, in Herstellung neuer Bauten an Kirchen und Kapellen, Ankauf verschiedener Güter nnd Gerechtsame und vieler kostbarer kirchlicher Kleider nnd Geräthschasten und hochgeachtet von den Päpsten seiner Zeit, von den Salzburger Metropoliten nnd den österreichischen Fürsten. An seine Stelle berief das Stiftskapitel einen berühmten Sttftspriester, Georg Lueger, aus Kremsmünster zur Abteuwürde. Schon am 21. *) Joanneums-Urkunde. 2) Ebendaselbst. ») K. K. Gub. Archiv. «) Stainzer-Urkunden. bld. I. Beilage XVI. p. 306. bis Friedrich IV. & 1373-1467. 12 1 „Vaters nicht auf irgend eine Weise ein Beistand geleistet werde. Ver-„sagten die Unterthanen Sigismunds oder Albrechts den ihren Landes-„fürften gebührenden Gehorsam, und einer von ihnen riefe den andern „wider die Störrigen zu Hilfe, so ist der Gerufene verpflichtet, nach seinem „besten Vermögen dem Bedrängten zu Hilfe zu eilen. Wird einer von „ihnen, Sigismund oder Albrecht, dieses Bündnisses halber in einen „Krieg verwickelt, so darf keiner einzeln für sich mit dem Feinde einen „Frieden schließen." Es ist nicht bekannt, welche Artikel des schiedsrichterlichen Spruches H. Ernest nicht erfüllen wollte. Indessen schritten auch K. Sigismund und H. Albrecht doch nicht sogleich zu Gewaltmitteln, und versuchten noch einmal den Weg einer freundschaftlichen Ausgleichung der noch immer streitigen Punkte. In der Versammlung zu Traiskirchen, wohin H. Ernest seine Deputaten mit urkundlicher Vollmacht und mit dem Versprechen gesandt hatte (11. Juli 1411), alles gut zu heißen und zu vollbringen, wozu sich seine Räthe verbindlich machen werden, ward jedoch keine Versöhnung und Einigung zu Stande gebracht. H. Ernest trat nun mit Friedrich von Tirol in Unterhandlungen, wie sie vereint und mit Hilfe von Venedig und Polen selbst mit Gewalt der Waffen ihre vermeintlichen Rechte gegen Albrecht und seinen Schützer, den römischen König, geltend machen könnten. Bevor die Herzoge aber die Feindseligkeiten mit Sigismund wirklich begannen, wollten sie den Erfolg der Zusammenkunft des Königs von Polen mit Sigismund ab-wartcn. H. Ernest nahm daher die Einladung Sigismunds, zu den Festlichkeiten nach Ofen zu kommen, an, in der Hoffnung, hier Gelegenheit zu finden, die etwaige Verbindung zwischen Polen und Ungarn zu hintertreiben, und sein Bündniß mit Wladislaus noch enger zn schließen. In Ungarn folgte Festlichkeit auf Festlichkeit, da auch die polnische Königin zum Besuche ihrer Verwandten, der Königin Barbara, gekommen war. Es waren in die Hauptstadt Ungarns zum Hoflager viele vornehme Herren und eine Unzahl Ritter und Knappen gekommen, 13 Herzoge, 47 Grafen und Herren, 1500 Ritter, 30,000 Knappen, gegen 40,000 Pferde aus Böhmen, Polen, Preußen, Lithauen, Walachei, Moldau, Griechenland, Bosnien, Servien, Deutschland, England, Frankreich, Italien u.s. w., selbst Gesandte von den Tataren und Türken. Ungeachtet K. Sigismund alle Gäste auf das freundschaftlichste und verschwenderischeste bewirthete, so mußte es doch auffallen, daß er den österreichischen H. Ernest, der in Hinsicht ritterlicher Gewandtheit zu den ersten Fürsten seiner Zeit gehörte, gleichgültig behandelte. Der österreichische Chronist Ebendorfer *) gibt als Ursache an: „daß Ernest nicht nur durch allzu i) Ebendorfer p. 844. 122 Stetermark unter Leopold dem Frommen „großen Aufwand den römischen König beschämt, sonder» auch durch Ab-„bildungen von Dreschern auf feinen Pferdedecken beleidiget habe; denn „Sigismund habe dies übel gedeutet und mit großem Mißfallen wahr-„genommen." Hätte H. Albrecht den aufgebrachten König nicht besänftiget, so wäre Ernest von den Festlichkeiten weggewiesen worden. Vielleicht hatte auch ein anderer Grund den K. Sigismund so heftig gegen Ernest erbittert. Es entging jenem nicht, daß dieser nur nach Ofen gekommen war, um Bundesgenossen gegen ihn zu gewinnen, und Uneinigkeit unter den Freunden des Königs zu stiften. Ungeachtet des Versprechens des K. Wladislaus, einen zweiten neuen Schiedsspruch zu erwirken, !) baute H. Ernest nicht so sehr auf diese Vermittelung, als vielmehr auf seine Waffen, welche er durch Bündnisse mit benachbarten Fürsten und Staaten zu vermehren trachtete. Ohne sich lange mehr in Osen aufzuhalten, wo er doch nicht gern gesehen war, eilte er nach Krakau zur Vermählung mit Cimburge, Tochter des massovischen Herzogs Szamovit. Von hier kehrte er über Mähren und Böhmen nach Oesterreich und Steiermark zurück, nachdem er sich einige Zeit bei K. Wenzl in Prag, der von neuem mit K. Sigismund zerfallen war, aufgehalten, und hier die Stimmung des Hofes gegen den ungarischen König erforscht hattet) Er war daselbst im September und Oktober.3) Sehr wahrscheinlich hatte H. Ernest auch Kunde erhalten von dem am 6. Juni 1412 zwischen K. Sigismund und H. Albrecht V. abgeschlossenen geheimen Vertrage, Schutz- und Trntzbündniß gegen Jedermann und namentlich gegen ihn selbst; denn er war schon am 22. Mai in Ofen eingetroffen. Vor seinem Abschiede von K. Sigismund, Ende Juli 1412, verwendete sich K. Wladislaus noch einmal für die Ausgleichung der österreichischen Herzoge, welche auch K. Sigismund binnen anderthalb Jahren zu erwirken versprach. Im November finden wir den H. Ernest schon wieder in Grätz. Am Samstag nach Katharina in Grätz 1412 belehnte er den Bürger zu Judenburg, Jakob Drihaubt, mit seinem landesfürstlichen Erblehen, einem Gut in der Muschnitz, genannt Mittermühle, mit Gütern in Grub, Rüstbach, Stellhub und Sternhube in der Feistritz ob Judenburg, welche jährlich 6 Pfund Pfennige eintrugen. Den Lehenbrief Unterzeichnete unter anderen auch der herzogliche Vizekanzler Sebastian Hauger, Pfarrer zu Leibnitz.4) Auch Konrad Fladnitzer erhielt zwei landesfürstliche *) Engel. Gesch. ling. II. p. 271. s) Pelzel. Wenzl. p. 162. =) Kurz. Albrecht II. I. 178. *) K. K. Gub. Reg. M8 Friedrich IV. I. 1373-1457. 123 Lehengüter zu Pirkfeld. ‘) Die Bürger der ihm verpfändeten Stadt Stcier ermahnte er in einem Schreiben gegen einen Ueberfall des Rein-precht von Wallsee auf ihrer Hut zu sein, damit sie sich vor Schimpf und Schande verwahrten (27. Dezember). Als er eine ähnliche Warnung am 13. Jänner 1413 wiederholte, berichtete er ihnen zugleich, daher dem Wallsee bereits sieben Schlösser in Steiermark genommen habe, und sich eben jetzt zur Belagerung von Gonobitz anschicke. Sobald diese Festung erobert sei, gedenke er nach Stadt Steter zu kommen.2) Die Vermählung des H. Ernest mit Cimburge von Massovien schien Vielen die Ehre seines Hauses zu beflecken, und ein leichtsinniges Vergessen oder Nichtachten der Unbild zu verrathen, welche die Polen seinem Bruder H. Wilhelm zugefügt hatten, welcher ohne seine Braut und auch ohne die ihm zugesicherte Krone von Krakau nach Oesterreich zurückkehren mußte. Vom Jahre 1412 haben wir noch folgende, das Land Steiermark betreffende Andeutungen. Am 27. Juli verkaufte Anna von Neideck dem Stifte St. Lambrecht ein Gut auf dem Moß oberhalb Payrdorf bei Neumarkt, worüber den Kaufbrief siegelte der edle und veste Ritter Hanns von Teuffenbach. Eben dieser Ritter von Teuffenbach empfing am 25. April 1412 seine landesfürstlichen Lehengüter zu Grub am Grafenberge in der Pfarre St. Marein bei Knittelfeld und sein Eigengut zu Paußendorf, welches er aufgesendet hatte, neuerdings als Lehen zurück.3) Am 22. Juli 1412 vertauschten Friedrich von Prank und dessen Frau Anna, Dietmars des Tymollcrs Tochter, einen Eigenhof zu Püchlern in der Weißkircher Pfarre mit dazu gehörigem Zehent und zwei Herbergen dem Stifte Admont für einen Zehenthof am Moos bei Prank in der St. Mareiner Pfarre unter Zeugenschaft Konrad des Würe und Moriz des Weltzers.4) Am 5. August überließ dann der Abt Jörg zu Admont auf Leibgeding eines der beiden admontischen Häuser in Salzburg dem Meister Peter dem Goldschmid, Bürger daselbst. Dieses Haus ging dann später (1443) über in den Besitz Oswald Krames, Apothekers, und 1476 von Wilhelm Stewitz, Apotheker zu Salzburg, an den Bürgermeister derselben Stadt, Jakob Schöneberger.5) Waldfrevel und Eingriffe in den herrschaftlichen Jagd- und Fischbann ließ Abt Jörg zu Admont an einem Thalsinsassen, Oesel Pfeiffer nnd dessen Sohne Leonhard, gesessen i) Joanneum. *) Prevenhuber p. 80. а) K. K. Gub. Reg. *) Urkunde 0. 6. б) Urkunden EEE. 91. a. b. c. 124 Steiermark unter Leopold dem Frommen auf der Pütz im Admontthale, durch lange gefängliche Haft und feierlich beschworne briefliche Urfehde bestrafen, welche der ehrbare und weise Hanns Gleuzzer, Richter, und Peter Hinderholzer, Jägermeister zu Admont, gesiegelt haben. * *) Mit 100 Pfund Pfennige stiftete im Jahre 1412 vier ewige Quatembermessen in der Karmelitenkirche zu Voitsberg Herniann von Hanna», und ließ den Brief siegeln von Friedrich von Hannan, seinem Vetter. Am 19, April 1412 verkaufte dem Spitale in Aussec Mathias Rosenbusch Haus und Hofstatt daselbst, ait der Fleischbrücke auf der Traun gelegen. Zu Oberwölz am 11. April 1412 in dem Amthofe schwor Konrad Messermacher, Kaplan auf Rottenfels, dem Hanns von Stubeuberg Urfehde nach langem Gefängnisse wegen der an dem Stubenberger begangenen Schuld und Unthat, dem Stubenberger mit Leib und Gut verfallen zu sein, wenn er sich zum zweiten Male eine solche Unthat beigehen lassen sollte. Zeugen dabei waren: Hanns der Saurer, Landrichter zu Niederwölz, Ritter Andrä von Payrdorf, Andrä Winkler, Schulmeister in Murau, Hanns Gressing, Vikar zu Oberwölz, und mehrere Bürger von Murau.2) Am 25. Juli 1412 gelangte Hermann, ein natürlicher, aber legitimirter Sohn des Grafen Hermann II. von Cilli, zur bischöflichen Würde von Freisingen in Baiern.3) Der alte Graf Hermann II. war in den Begebnissen zwischen K. Sigismund und den österreichischen Herzogen ein vielbetheiligtcr Mann. K. Sigismund, sowohl als Herrscher von Ungarn, als auch als römischer König, von den Venetianern durch deren Besetzung von Städten und Orten in Dalmatien, vorzüglich bei der neapolitanischen Landung in Zara und durch ihre Eroberungen in der Lombardei und im Friaul in seinen Rechten und in seiner Herrschaft beeinträchtiget, schritt zum offenen Krieg gegen die Republik, als sie seinen Forderungen nicht entsprach. Am 11. November 1411 war ein ungarisches Heer von 12,000 Mann gegen die Venetianer zu Felde gezogen, welches siegreich unter dem Florentiner Pippo von Ozora, dem erfahrensten Feldherrn seiner Zeit, vorwärts drang, und die Scala und Carrara in Verona und Padua wieder einsetzte. Die Venetianer suchten nun freilich die Herzoge Ernest und Friedrich und den König von Polen, welche damals eben mit dem K. Sigismund zerfallen waren, in ein Bündniß mit sich zu bringen-Allein vergeblich. Nachdem die Friedensvermittelungen des Papstes Johann XXIII, gescheitert waren, schlossen auch die Herzoge Ernest und 1) Urkunde H. 31. *) Joanneums-Urkunde. •) Meichelb. H. F. XI. 186. 618 Friedrich IV. J. 1373-1457. 125 Friedrich sich an K. Sigismund an, der Mitte November 1412 mit 40,000 Mann aus Agram über Laibach in Friaul neuerdings einbrach, und bis 18. Dezember in Udinc war. f) Graf Hermann von (Mi, der Schwiegervater Sigismunds, suchte abermals, wiewohl vergeblich, Frieden zu vermitteln, während K. Sigismund mit den österreichischen Herzogen um neue Truppensendungen unterhandelte.2) Endlich ward doch durch Grafen Hermann von Cilli beiden Theilen der Friede erwünschlich gemacht, und auf dem Hostage in Triest am 17. April 1413 ein Waffenstillstand aus 5 Jahre geschlossen.3) Das Land Steiermark betreffend, haben wir 3. 1413. seit Ende des Jahres 1412 keine Urkunde des Landes- vüun"ÄnÄ-dien Herzogs Ernest, und gleicherweise keine mehr vom 9H'if,‘na' 4. Februar bis zum 8. Juli 1413. Diese Zwischenzeit halten wir für die wahre Epoche, in welcher H. Ernest, nachdem die blutige Fehde gegen Reinprecht von Wallsee und der Zwist mit H. Albrecht V. zur gänzlichen Beruhigung und Ausgleichung gediehen war, seine Wallfahrt »ach Palästina zum Grabe des Erlösers gethan hat. Das Jahr dieser Wallfahrt wird bald als das Jahr 1412, bald als 1413 bezeichnet. Ebendorfer gibt das Jahr 1412 an, wo H. Ernest von Palästina her nach Ofen zum K. Wladislaus gefönt »feit war. Ein altes Berzeichniß nennt folgende österreichische Edelherren, welche den H. Ernest in das heilige Land begleitet haben, und daselbst Ritter des heiligen Grabes geworden sind: GrafPaul von dem Fortenstein, Leupold von Krcug, Rudolfvon Liechtenstein, Albrecht von Neuberg, Ulrich von Stubenbcrg, Heinrich von Pettendorf, Wolfgang Drauner, Wilhelm von Zelking, Hanns von Eberstorf, Ulrich Wilhalmsaner, Ulrich Velber, Hanns Sweinborter, Hamts von Spaur, Ulrich Starkenberger, Franz Straffauer, Jörg Fürstenselder, Hanns Lau», Wolfgang Jörger, Kolman Windischgrazer, Hanns Zink, Ulrich Würffel, Konrad Nempst, Hanns Sweinbeck, Kaspar Pellendorfer, Ulrich der Laun.4) Uebrigens sind wir in Betreff der Wegesrichtung, welche H. Ernest nach Palästina und von dort zurück eingeschlagen hatte, wie auch über die Vorfälle auf der Wallfahrt selbst gar nicht unterrichtet. Während inzwischen der römische König im Anfänge des Jahres 1413 gegen Venedig zu Felde lag, brachte er endlich eine Versöhnung der Herzoge von Oesterreich unter einander, wie auch seine eigene Aussöhnung i) Pray: Hist. Ung. II. 214. »)' Urkunde Udine 15. Jänner 1413. a) Kurz. Albrecht II. 183. «) Chmel. K. Friedrich IV. Thl. I. 584. 126 Steiermark unter Leopold dem Frommen mit dem H. Ernest von Steiermark zu Stande. Dieser hatte bisher gegen Reinprecht von Wallsee, weil er sich dem H. Albrecht treu erwiesen, fortgesetzte Feindseligkeiten ausgeübt. Noch aus einer Urkunde vom 13. Jänner 1413 läßt sich Ernest's feindseliger Sinn gegen diesen in Oesterreich und Steiermark sehr begüterten Edelmann ersehen. Ob die 1400 Reiter, welche Reinprecht von Wallsee für Albrecht anwarb (12. Jänner 1413), zum Kriege gegen Ernest bestimmt waren, oder ob sie als eine Beihilfe für K. Sigismund gegen die Venetianer verwendet werden sollten, ist zweifelhaft; gewiß aber ist, daß, seitdem der römische König in Friaul sich befand, derselbe mit H. Friedrich von Tirol in ein freundschaftliches Verhältniß trat, und durch diesen auch Ernest bewogen ward, den Groll gegen Sigismund auszugeben, und sich mit ihm zu versöhnen. Wie wichtig dem römischen König der Friede mit H. Ernest war, läßt sich schon aus seinezi Bemühungen, ja selbst aus seiner Herablassung, ihn zu erlangen, abnehmeu. In einer zu Wien, lö.Jän. 1413, ausgestellten Urkunde überträgt der König dem H. Friedrich, den Zwist und Streit zwischen ihm und dem H. Ernest zu entscheiden, nachdem drei königliche und drei herzogliche Räche die Klag- und Beschwerdepunkte vorgetragen, berichtiget und erwiesen hätten. Der weitere Verlauf der Geschichte zeigt, daß die Entscheidung des H. Friedrich zur Zufriedenheit beider Theile ausgefallen war. Daß von dieser Zeit an K. Sigismund sich mit den beiden herzoglichen Brüdern enge verband, besagt die oben angeführte Urkunde, worin er verspricht, sich dem Ausspruch Friedrichs zu unterwerfen. Die nächste Folge der Aussöhnung mit H. Ernest war die Beruhigung der österreichischen Länder. Schon am 4. Februar schlossen die herzoglichen Brüder, wie sie selbst sagen, auf Bitten des K. Sigismund mit Reinprecht von Wallsee, dem jede weitere Fehde gegen die Herzoge von Albrecht und Sigismund untersagt worden, einen Waffenstillstand bis 28. Sept. desselben Jahres, der, weil man sich über die Friedensbedingungen nicht vereinigen konnte, nachher bis zum Georgi-tage 1414 und neuerdings bis Georgi 1415 verlängert worden ist. Diese Waffenstillstands-Verlängerungen wurden noch öfter erneuert, bis es endlich dem H. Albrecht V. glückte, zwischen H. Ernest und Reinprecht von Wallsee einen vollkommenen Frieden herzustellen, wovon weiter unten die Rede sein wird.i) * 3) Nach diesen Begebnissen und der Rückkehr des H. Ernest vom heiligen Lande treffen wir ihn am 8. Juli 1413 in i) Kurz. Albrecht II. I. 178. ä) Ebendaselbst p. 183. ») Kurz. ibid. p. 180—189. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 127 Salzburg, wo ihm der Erzbischof Eberhard den Zehent zu Gleisdorf im Urbau zu Leyben, wie ihn vormals die Edlen von Wallsee trtne gehabt hatten, auf Lebenszeit verlieh, er aber brieflich gelobte, dafür jährlich 40 Pfunde Pfennige zu entrichten; nach seinem Tode solle dieses hoch-stiftische Lehen dem Gvtteshause zu Salzburg wieder heimfallen. Auf der Rückreise von Salzburg nahm H. Ernest den Weg über Admont, wo er dann dem Stifte am 14.. Juli den lehenbaren Zehenthos in der Einöde bei Knittelseld mit Brief und Sigill wieder heimgesagt hat. J) Am 22. Juli darauf in Neustadt belehnte H. Ernest den Hofmeister seiner Gemahlin, Leupold den Stickelberger, mit den ihm von Rudolf Lazz-berger vermachten Lehengütern, den Dörfern Puvestors, Slabatinczen, Prengau, Wegeritsch, Grabanschen, Zwetochawczen, Drogatinzen und einem Hof zu Egelstorf.* 2) Desgleichen belehnte er Wolfhard, Georg und Eberlin, Söhne des Johannes von Sinzendorf, mit dem halben Schlosse Wasen, nachdem dasselbe Georg Schech aufgesendet hatte.3) Zu Neustadt am 23. November 14 13 bestätigte H. Ernest auf Bitten des Leopold Stickelberger, Hofmeisters seiner Gemahlin Eimburge voit Massovien, dem Orte Wernsee die Marktrechte, welche H. Albrecht II. demselben gegeben und H. Rudolf IV. bestätiget hatte, so wie der Stadt Radkersburg das Wochenmarktsrecht an jeder Mittwoche.4 5) Gewiß ist, daß H. Ernest sich um diese Zeit öfters in Urkunden den Titel Erzherzog beigelegt habe, was jedoch H. Albrecht V. sich zu thun nicht erlaubt hat. 2) Am 23. September 1413 ertheilte Erzbischof Eberhard III. von Salzburg seine Einwilligung, daß Alysa, Abtissin zu Göß, nach dem Tode des Pfarrers Johannes zu St. Dionysen einen Priester der Wormser Diözese, David Höminger, daselbst einsetze; und auf Bitten der Abtissin und des Seckauer Bischofes Friedrich erlaubte der Erzbischof dann auch (1. und 2. Oktober 1413), daß der neuernannte Pfarrer Höminger seine Pfründe mit der Stadtpfarre St. Nikolaus in Judenburg an den Pfarrer Augustin vertauschen durste. Bald nachher verschwindet aber David Höminger, und der Tausch wurde mit einem anderen Pfarrer von St. Dionysen, Johannes Prudentis, vollzogen.6) Das Stift St. Lambrecht erkaufte am 16. November 1413 von Jörg von Schiltarn Gülten am >) Urkunde 0. 8. -> K. K. Gub. Archiv, s) Ebendaselbst. 4) JoanneumS-Urkunde. 5) Lichnowskh V. p. 156. e) K. K. Gub. Reg. 128 Steiermark unter Leopold dem Frommen Pischkberg bei Bruck, auf der Haide und auf der Rinn, freies Eigenthum um 100 Pfunde, und von During Zeltler ein Gut zu Oberndorf, worüber die Briefe flegelten: Andrä von Perchach, Sybatto Hawerl und Erasmus Graßler. *) Am 29. September 1413 gab Peter Sunt-leich seinen Weingarten, genannt der Hentegefischer, am Prentloseck als Seelgeräthe dem Stifte zu Rein. Zu Admont am 25. Mai 1413 überließ der Abt Jörg dem Jakob von Berg,.Bürger in Eisenerz, einen Eisenhammer, gelegen in Reissuing unter der Steinerbrücke, als Kaufrecht gegen jährliche Abgabe von 4 Pfund Wiener-Pfennige und gegen die weiteren Bedingungen, daß ihm das Stift selbst Holz und Kohle anweisen werde, er aber ohne Bewilligung des Stiftes die Hammerstätte nicht weiter verkaufen dürfe, und daß im Verkaufsfalle dem Stifte auch von dieser Besitzung, wie von allen anderen stiftischen Kaufrechten der dritte Pfennig zufallen feile.2) Am 29. September 1413 fiiftete Friedrich von Hannan int Namen seines verstorbenen Sohnes Wolfker von Hannau und dann im eigenen Namen mit 400 Pfunden Pfennige zehn ewige Messen und Betheilung von 10 armen Leuten tnt Karmelitenklofter zu Voitsberg, worüber den Brief geflegelt haben: Kaspar der Saurer und Kunz Schwerzlein, Bürger und Richter zu Voitsberg. I. 1414. Im Jahre 1414, während die Fehde mit iienunMnSämten. Reinprecht von Wallsee einstweilen zur Ruhe gc- Urkundl. Nachrichten. worden war, verweilte H. Ernest abwechselnd in Steiermark, Oesterreich, Kärnten und Krain. Auf der Landtags-Versammlung zu Grätz am 18. Jänner bestätigte er aus Bitte und Verlangen der zahlreich anwesenden Stände (constituti coram nobis fideles nostri dilecti Ministeriales, Milites, Clientes et Compro-vinciales Ducatus nostri Styriae) die vorgelegten alten Originalhandvesten des K. Rudolf 1. vom Jahre 1276 und 1277 und des H. Albert I. vom Jahre 1292, welche er auch wörtlich in sein Diplom ausgenommen hat.3) Eine gleiche Bestätigung fertigte er sodann auch dem Erzbischöfe zu Salzburg über alle früheren Privilegienbriefe des Hochstiftes.4) Am 22. Jänner 1414 war Abt Jörg von Admont vor dem H. Ernest in Grätz mit hoher Beschwerde erschienen, daß nach dem Tode des Pfarrers in Jahring der herzogliche 0 St. Lambrechter-Saalbuch. *) Urkunde T. 16. 8) Landhandveste p. 2—8. *) K. K. Gub. Archiv. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 129 Richter zu Marburg in den Pfarrhof freventlich eingedrungen sei, und alle hinterlassene Habe weggenommen habe. Der Herzog flegelte Urtheil und Spruch dahin, daß dieses Vorgehen die Rechte, Freiheiten und Gnaden, welche seine erlauchten Altvordern der Priesterschaft im Lande Steier ertheilt hatten, schwer verletzt habe; und er ertheilte zugleich dem Landeshauptmann, dessen Stellvertreter und allen Obrigkeiten den Auftrag, das Stift Admont auf allen seinen Besitzungen in Eigenthum und Rechten zu beschirmen bei Verlust der landes-fürstlicheu Huld und Gnade. 4) Am 6. Februar in Grätz bestätigte er dem Nonnenstifte Göß alle alten Privilegien und Handvestcn mit Gelobung und Vorbehalt der Vogtei für die Landesfürsten, Herzoge von Oesterreich und Steier. In der Woche Sonntag Oculi befand sich H. Ernst in Laibach, und ertheilte bei der eigens ausgeschriebenen Belehnung dem Wilhelm Baumkircher Getreidezehente zu dem Zamabor zu Wippach, an der Mauth, einen Hof unter dem Hause zu Wippach und eine Hube zu Chriaul in der Pillichgrätzer- Pfarre, so wie dies alles dessen Vorältern zu Lehen getragen hätten.2) Vor dem Lätaresonntag in der Fasten 1414 war H. Ernst zu Bleiburg in Kärnten. Dort bestätigte er die alten Handvesten der Stadt Win-dischgrätz, und zwar, daß in der landesfürstlichen HerrschaftWindischgrätz nicht mehr, denn vier Schenken oder Wirthshäuser sein dürfe», nemlich zu Bechdorf, St. Martin, Fritzing und zu St. Gilgen; daß die Stadtbürger daselbst alle Stadtrechte genießen sollen hinsichtlich der Gemeine, des Wasserrinnsales, der Grenzen des Weichbildes, Schenken und anderer Verhältnisse, und die landesfürstlichen Mauthen,Aemter und Gerichte betreffend, so wie es von Alters her gewesen ist, so daß der Stadtrichter zu Windischgrätz auch alles zu richten und zu bestrafen habe, was des Burggrafen Leute in der Stadt dem Stadtfrieden zuwider thnn und voll-bringen, b) Von Bleibnrg eilte H. Ernst nach Klagenfurt, um auf dem Zollfelde bei Mariasaal und aus dem Herzogsstuhle daselbst die Hul-digung der Kärntner nach ihrer alterthümlichen symbolischen Weise und Feierlichkeit anzunehmen. Da ertheilte er auch zu St. Veit bei der allgemeinen und bei der persönlichen Belehnung dem Ulrich Otto von Liechtenstein zu Mnrau die Marschallswürde im Lande Kärnten, so wie dieselbe schon sein Vater, Otto von Liechtenstein, getragen habe, und in welchem Amte er auch schon an seines Vaters Stelle bei der kärntnerischen <) Urkunde B. 18. ‘) Joanneums-Urkunde. ») K. K. Gub. Reg. Geschichte der Steiermark. - VII. 86. 130 Steiermark unter Leopold dem Frommen Huldigung dem Herzoge zur Seite gestanden fei,J) und weiters noch Bestätigungsbriefe für die Stifte Viktring und Längsee. Am 25. Mai 1414 scheint H. Ernst im Stifte St. Lambrecht gewesen zu sein. An diesem Tage gaben ihm Abt Rudolf und das Kapitel zu St. Lambrecht den gesiegelten Verstcherungsbrief über die Verpflichtung eines ewigen täglichen Amtes und einer ewigen Messe am Frauenaltare zu Mariazell, und eines feierlichen Gottesdienstes an jedem Frauentag des Jahres mit Speisung und Geldbetheilung zwölf armer Leute, und mit Memento bei allen Predigten und Gebeten für den Herzog selbst, Cimburge, seine Gemahlin, Fürstin von Maffow, für H. Friedrich und dessen Gemahlin Anna von Braunschweig, dafür, weil H. Ernst dem Stifte die Pfarre Piber ganz und gar übergeben habe mit allen Dotationen und Gerechtsamen, so daß die Pfründe daselbst mit Stistspriestern von St. Lambrecht oder auch mit Laienpriestern, wie an allen anderen Pfarrkirchen des Stiftes St. Lambrecht besetzt werden möge.* 2 3) In der Magdalenawoche (22, Juli) war der Herzog in Grätz, bestätigte alle Handvesten und Freiheiten des Marktes Mürzzuschlag und befahl seinem Landeshauptmanne in Dteier, Grafen Haug von Montsort, diese Bestätigung kräftigst zu handhaben. ^) Zu Sittich in Krain am 11. November fertigte H. Ernst einen Schenkungsbrief der Pfarre St. Veit in der March (adMarcham) für das Stift St. Lambrecht. Am 23. Juni 1414 belehnte in Wien H. Albrecht V. den Friedrich von Stubenberg für treue Dienste, welche dieser seinem Vater, H. Albrecht FV., geleistet habe, mit Zehenten in der Pfarre Gutenbrunn und Hasbach und mit Bergrechten in der Gösnick; und in einer zweiten Urkunde mit einem Jahresgehalt von 400 Gulden, deren Auszahlung an das landesfürstliche Hubamt in Grätz gewiesen wurde.4) Bei dem Stifte zu Göß waltete ein langer Streit zwischen den Nonnen und dem Pfarrer daselbst. Zu Admont am 21. Jänner 1414 überließ Abt Jörg des stiftische Gut, den Raitzhof bei Marburg, dem Nikolaus Schreml zu lebenslangem Leibgedinge gegen die im Urbarbuche verzeichneten Leistungen an das Stift. Niklas Walich, Stadtrichter zu Marburg, siegelte den Brief.5) Eben so belehnte derselbe ‘) K. K. (gut). Reg. „als wir unsere Lehen unseres Herzogthums Kärnten auf „dem nächstvergangenen Sonntag Lätare zu leihen auf unserem ©tuet bei „Zoll, als das von Alter Herkommen ist, haben berufen lasten" 1414 St. Veit. Sonntag Iudica. 2) K. K. Gub. Arch. Auch in der K. K. Gub. Reg. 3) Joanneum. 4) K. K. Gub. Arch. JoanneumS-Urkunde. «) Urkunde N. 22. bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 131 Abt den Franz, Bischof von Gallipolis, mit den Propsteigülten zu Kirch-heim in Oberkärnten gegen jährliche Entrichtung von 100 Gulden guter Dukaten, anderer Dienste und gegen getreue Aufrechthaltung der Rechte der admontischen Unterthanen daselbst. Im Jahre 1417 ist dieser Vertrag erneuert worden aus weitere vier Jahre vor den Zeugen: Leupold Turmayer, Richter zu Admont, Simon Stettheimer, Jägermeister, Fried, rich Holland und Hanns Hammerl, Fischmeister. *) Am 23. April 1414 stellte eben dieser Bischof von Gallipolis die dem Stifte eigenthümliche und in seinem Genüsse bisher gewesene Pfarre St. Leonhard (Jakob) im Freilaude wieder heim mit einem von Kaspar Hacking dazu gekauften und der Pfarrdotation einverleibten Weingarten, woraus Abt Jörg diese Pfründe dem Bruder Wolfgang von Rein verlieh. ?) Zur Wiedererhebung der sehr baufälligen Kirche zu St. Lorenzen im Paltenthale ertheilte der Kardinalbischof Jordan von Alba Ursiui mit vielen anderen Kardinalen einen Ablaßbrief für alle jene, welche den neuen Kirchenbau mit Geld, Baumaterialien oder Handarbeit unterstützen würden.* * 3) Am Osterdienstage 1414 verkaufte Diepold derKatzensteiner dem Stifte Seckau seine Eigengüter zu Altendors und zu Feistritz um 190 Pfennige.4) In Eisenerz am 14i April 1414 verkaufte der Bürger Heinrich Ochs dem jüngeren Ulrich Krempl Burgrecht daselbst und Behausung in der Jasingau bei der Hohenau mitHolz und Feld unter Zeugcnschaft des Jakob Schwabl, Bürgers in Eisenerz. Zu Grätz am Freitage nach Paulibekehrung 1414 belehnte Abt Rudolf von St. Lambrecht die Bruder Wilhelm und Erasmus von Perneck mit den stistischen Lehen, der Veste Lconrod und allen dazu gehörigen Gütern, so wie schon ihr Vetter, Martin von Perneck, weiland selbe besessen hatte.5) Am 9. November 1414 ließ Graf Hermann der ältere von Cilli mit seinen Söhnen Friedrich, Hermann und Ludwig, alle älteren Schenkungs- und Bestätigungsbriefe der Aquilejer Patriarchen (Patriarch Johann, 28. Dezember 1393) und Päpste neuerdings in beglaubigten und gerichtlich verglichenen und bewährten Abschriften stgilliren durch Philipp, Pfarrer zu Stein, Kämmerer der Pa-triachalkirche und der Grafen von Cilli selbst, über das Patronatsrecht zu St. Martin in Ziffern, St. Martin in Ponickl, St. Maria in Gurk-feld, St. Margarethe in Boditz, h. Kreutz bei Rohitsch, St. Rupert zu Nasseufuß, wobei in der Silberkammer auf der unteren Burg zu Cilli >) Urkunde CCC. 7. 16. «) Urkunde 88. 12. 3) Urkunde DD. 34. 4) Seckauer-Saalbucl. ‘) Joanneums-Urkunde. 132 Stetermark unter Leopold dem Frommen (in Castro inferior! Cilejae) als Zeugen zur Unterschrift anwesend waren die öffentlichen Notarien: Petrus Hildebrand von Jsenach, Mathias Kasel von St. Peter zu Krainburg, Konrad Teuffenbacher, Georg, Pfarrer zu Seldenhofen, Ritter Jodok Helfenberger, Friedrich Topplacher, Hofmeister der Cilliergrafen, Johann Lindecker und Andra von Graben, Waffenträger (armigeri), Georg, Abt und Erzdiakon von St. Maria in Obernburg, Georg, Propst und Erzdiakon des Chorherrenstiftes St. Maria im Jaunthale, Ulrich Lakner, der Prior, Christian 'der Pfarrer, Johann von Bellen (Wölan), Stistspriester zn Obernburg, Theodorich von Zerstede in Franz, Baccälaureus der Dekretalen, Johann von Rietz, Pfarrer, Friedrich von Greifenberg, Erhard von Alkenburg, Jodok von Fürchteneck, Johanu Haller, Konrad Golieuz, Waffenträger.l) 3.1415. Am 4. Februar 1415 zu Neustadt ernannte stadt^Leheiismckuii- H. Ernst den Bischof von Seckau, Sigmar von den für Steiermark. HMieck, feinem Kaplan; er nahm auch das Stift Seckau in seine besondere Huld und Gnade, und befahl seinem Oheim, dem Grafen Hugo von Montfort, Landeshauptmann in Steier, die Chorherren aus Seckau in allen ihren Rechten und Freiheiten zu beschirmen.2) Einen ewigen Jahrtag und einen ewigen Gottesdienst an allen Oma-tembertagen stiftete am 3. August 1415 zu Seckau Hanns Winkler mit Spende vieler Güter zu Diemersdorf, Perchach, im Tauern, an der niederen Zeiring, an der oberen und niederen Reining, am Moß und zu Flantschach. Auf Seckau war am 25. Dezember 1415 Propst Ulrich Trapp gestorben, nachdem er 34 Jahre den Krummstab getragen hatte. Am 29. Dezember ward ein in kanonischen Rechten hochgelehrter Herr, Ulrich Collusser, zum Propste gewählt. Der Bischof Sigmar nahm später auch Theil an der Kirchenversammlnng zu Konstanz. In diesem Jahre 1415 schlossen Richter, Rath und die Bürger in der Stadt Leoben eine Handelsgesellschaft unter sich auf gemeinsame Kosten, so wie auf gemeinsamen Gewinn und Derlust (auf gemeinen Pfennig und Nutzen), das Eisen an beiden Bergen (int Innern- und Bordernberg des Erzberges) zu arbeiten, zu kaufen und zu verkaufen. Sie legten die Urkunde dieses Eisenverlagsvertrages dem H. Ernst vor, welcher auch zu Neustadt am 25. Mai 1415 seine Bestätigung ertheilte, jedoch mit der Bedingung: „Uns an unseren Mauth, Zöllen und Rechten unvor-„greiflich, bis auf unseren Widerruf und so, daß unsere Bürger in „unserem Jnnernberg und Eisenerz ihre Arbeit mit demselben Eisen i) K. K. Gub. Reg. ’) Seckauer-Saalbuch. bt$ Friedrich IV. J. 1373-1457. 133 „gegen Oesterreich treiben und übe» dürfen, wie von Alter Herkom« „men ist." Und am 1-1. Dezember 1421 befahl er dem Landschreiber i» Steier, Leonhard Stutyer, darauf Acht zu haben, daß dieser Eisenverlagsvertrag so gehalten werde, daß die armen sowohl, als reichen Bürger davon Nutzen gewinnen mögen.l 2) Noch zu Neustadt am 30. Oktober 1415 ernannte H. Ernst den Abt Angelus zu Rein zu seinem Rath und Kaplan, und erklärte das Stift selbst unter besonderen herzoglichen Schutz gestellt. 2) H. Ernst beehrte diesen Abt mit solchem Vertrauen, daß er ihn als seinen Gesandten zur Kirchenversammlung nach Konstanz sendete, woher Abt Angelus erst im Jahre 1418 heimgekommen ist.3) Ein ernstes Strafgericht hielt in diesem Jahre H. Ernst über die Brüder Rigel, Leopold und Albrecht von Tracken-berg. Schon vormals hatten diese Raubritter das Hochstift zu Gurk an Gütern und Hörigen in der unteren Steiermark ungemein beschädiget. Bischof Ulrich hatte sich zwar am Stefanstage 1347 mit ihnen vertragen, daß sie ihm mit der Veste Trackenberg stets gewärtig zu sein gelobten. Allein bald wiederholten sie Raub und Brand aus den gurkischen Gütern in der unteren Mark, so daß der Bischof die Hilfe des Landesfürsten anrief. H. Ernst ließ nun die Raubritter vor die Landschranne in Grätz fordern. Sie erschienen jedoch am bestimmten Tage nicht; nun erklärte er sie fernen Waffen und der Acht verfallen am Montage nach Jubilate in Neustadt 1415 vor den Herren: Graf Hang von Montfort, Hauptmann in Steier, Abt Rudolf von St. Lambrecht, Rudiger, Pfarrer zu Bruck an der Mur, Jörg Hagenreiter, Pfarrer zu Laibach, Hartnid von Rattendorf, Hanns von Eberstorf, Leupold von Kreig, Friedrich von Fladnitz, Hofmeister u. v. a.4) Johann Unkel, Landschreiber in Steier, spendete im Jahre 1415 dem Stifte zu Rein alle seine Güter zu Wagest, Reddenber und an der Renn in der Gaishorner Pfarre als Scelgeräthe. Das Stift Admont vertauschte am 13. November 1415 seine Güter in der Pfarre St. Beit im Pongaue an den Pfleger zu Rastadt, Konrad Grafen von Schernberg, gegen andere Güter und Renten, vorzüglich den Hof zu Reut, Sevenatzenhof genannt, in der Rastadter Pfarre. Hanns Steinacher, Pfleger auf Gallenstein, und Leupold Tunmayr, Richter zu Admont, siegelten die Tauschurkunde.5) Als in diesem Jahre Stefan *) K. K. Gub. Reg. 2) Reiner-Urkunden. 3) Ebendaselbst. *) Gurker-Nrkunde. «) Urkunde EEE. 8. 134 Steiermark unter Leopold dem Frommen Weilhardter zu Oberwölz die Zehenten in der Pölan bei Wels und ein Haus im Städtchen Oberwels, der Abtenhof genannt, und Hanns von Gautschach das admontische Güteramt zu Geffau in Kärnten in Pachtbefltz erhielten, flegelten die Urkunden die Bürger zu Judenburg: Andrä Špindler und Heinrich Raffalt, Albrecht von Kellerberg und Erhard Hammerl. Vom 14. Juli 1415 aus Konstanz erhielt das Stift Admont ein Schreiben des K. Sigismund mit der Anempfehlung eines Stiftspriesters aus Hirschfelden, Würzburger-Diözese, Johann Laubenstein, welcher in diesem Stifte verschiedener Ursachen wegen nicht länger bleiben wolle und dasselbe auch mit Erlaubniß des Abtes verlassen könne, um diesen Mann im Stifte Admont als Kapitelmitglied aufzunehmen: „weil dem Kaiser und seinen Vorvordern „am Reiche das alte Recht zustehe, in jedem Reichsstifte einen Geist-„lichen zur Aufnahme in die Stistsgemeinschast und Bruderschaft an» „zuempfehlen." Bald nachher aber entfernte flch gedachter Laubenstein wieder von Admont, und stellte eine förmliche Verzichtsurkunde auf alle weiteren Ansprüche an Admont aus vor den Zeugen: Ulrich, Pfarrer zu Jahring, Johann Sporrer, Pfarrer zu Rottenmann, Leopold Tunmayr und Erasmus Anhänger.* 2 3) Dem Stifte Stainz verkaufte im Jahre 1415 Ernst Freisinger zwei Hofstätten zu Pürchach, im Stockeck und Bergrechte zu Lemsnitz um 37 Gulden auf Wiederlösung. 3) Im Jahre 1415 hatte Ulrich Sauer viele landesfürstliche Lehengüter erhalten, daö Gericht im Thale Lubgast, so weit die Lub-gaster Pfarre geht, von der Lubgast bis zum Hartmanusbach, und von da an die Zirknitz und an den Sitzenbach, den Fischbaun in den Wassern große und kleine Lubgast, Glabacken, Leister und Kainach bis zum Zusammenflüsse mit der Deigitsch, das Marchfutker in der Muckau, zu Hatzleinstorf, Hof und Taferne zu Krottenhof, Besitzungen im Gaisar-wald, in Grubach, Magdwiesen, Haus und Thurm bei dem Thor gegen Bruck in der Stadt Leoben, und ein Gut in der Schreck ober Leoben.4) Zur Belehnung in diesem Jahre gelangten auch Niklas von Neuenhaus mit Gütern zu Rachitten; die Brüder Sigismund und Wolfgang Neuhauser mit Besitzungen zu Burgdorf, Windischgrätz, Rottenbach, Dollensach, Grosseneck, Kreutzberg, Kottelach, Sachsenfeld, am Rein bei Marburg, zu Koschack, Zyro; Weingärten und Zehenten zu i) Urkunde R. 4. XX. 43. *) Urkunde C. 111. 112. 3) Stainzer-Saalbuch. ■*) K. K. Gub. Reg. Bis Friedrich IV. I. 1373- 1457. 135 Picker und ein Haus in der Krottengasse zu Marburg, und Achatz von St. Marein mit Antheilen an den Manchen zu Judenburg und Neumarkt und mit einem Hause in Judenburg. Ein Lehenstreit um Güter zu Birkfeld zwischen Georg Streulich und Hermann und An-drä Gruschnig wurde in diesem Jahre vor der Landschranne in Grätz ausgetragen. *) Am Sonntage Reminiscere 1415 theilten die Vettern, Ulrich und Friedrich von Stubenberg, die ihnen angefallenen Güter, wobei an Ulrichen gekommen waren: die Aemter in der Gehl, zu Treuen, Schwartzach, Ließing, Gamzz, Geralsdorf, Tregelwang,Greymse, Steirsberg, Peillnstein, Hasendorf, Lonknas, Stengsenreut, Huren, Arten, Goppalt und das Gericht zu Weitsch und der Marktzins und Weingärten zu Lantfchein und mehrere Grundstücke bei Radkersburg, der Gerichts-- und Marktzins zu Passail, das Haus zu Stubeck, das Oberhaus zu Kapfenberg mit Markt und Manch, Gemeinpfennig, Landgericht, Vogtei von Göß u. s. w. Im Jahre 1415 ertheilte K. Sigismund seinem Schwiegervater, Grafen Hermann von Cilli, den Bann, über das Blut zu richten in der ganzen Grafschaft Cilli.2) Am 14. August 1415 stiftete Graf Friedrich von Cilli am Frauen-altare in Sulzbach ein ewiges Licht, und gab dazu dem Stifte zu Obernburg Güter an dem oberen Hardt in der Herrschaft Montpreis.3) Am 20. Mai 1415 zu Neustadt leisteten die Vettern Peter und Alex Gradner dem H. Ernst Gewähr für die Bewilligung, eine Veste auf dem Büchel und Burgstall im Piberthale in der Köflacher Pfarre, zunächst ober dem Dorfe Lankkwiz, an die Piberalpe stoßend, zu erbauen, mit dieser Veste dem Herzoge und den Landesrechten tu Steier stets gewärtig zu sein. Am 3. Februar 1415 in der Landschranne zu Grätz endete der Landeshauptmann Graf Haug von Montfort und zu Bregenz den langwierigen Streit und die blutige Fehde zwischen Otto und Ulrich und dessen Sohn Otto von Liechtenstein und Erasmus, deren Landrichter in der Ranten, einer- und Jakob, Otto und Wülfing von Stubcnberg und Hermann Waldner, deren Landrichter auf Rottenfels, andererseits mit folgendem Spruche: ,,a) Das sy auff „beiden taille genzleich mitenander bericht sullen sein vmb all fache» „wie sich die vergangen haben, sep ir Frewnd bienet helffer, Ir Knecht „ir guter guener vnd die Ire vngeverlnich, es sey vmb manschlecht „venkhnus oder ander sach, wie sich das auff beiden tailn vergangen i) K. K. ®ub. Reg. 8 Ebendaselbst. 8 Ebendaselbst. 136 Steiermark unter Leopold dem Frommen „hat, gentzleich ab vnd bericht sein sol. v»d auch die geuangeu auff „beiden tailn gentzleich ledig, b) was Herman der Waldner der von „Stubenberg Pfleger zu Rotenfels Asem des von Liechtenstain lant-„richter genommen hat, das ist ain psert, ain pantzer, zway armbrust, „ain Schicsszeug, ain Swert, ain Köchermesser und zwen sporn, das „soll er Im alles widergeben und bekern." 1) Zu Pfannberg am Donnerstag nach Pfingsten 1415 befreite Hanns von Montfort ein vor dem niederen Thore zu Obdach gelegenes Haus von dem ihm gebührenden Dienste mit 13 Pfennigen, welches Haus bereits dem neu gegründeten Spitale daselbst war geschenkt worden.* 2) In diesem Jahre beschenkte auch der Erzbischof von Salzburg, Eberhard III., die Kirche auf dem Pöllauberge mit einem Ablaßbriefe. 3. 1416 und 1417. Zu Hall im tirolischen Jnnthale am 16. Jän- Kraim°Rkierma!k m nci' 1416 bestätigte H. Ernst den Brüdern Pon-Neustadt. und Konrad, Rittern von Lneg (in Steiermark bei Peckau oder in Krain), die altherkömmliche freie Gerichtsbarkeit über alle zu ihrer Veste Lueg gehörigen Leute, Güter und Gründe.3) Bald nachher war H. Ernst über das Ennsthal in die Steiermark gekommen. Am 21. März 1416 zu Mautern im Ließingthale belehnte er den Hanns von Gries und dessen Gemahlin Elsbeth, Tochter des weiland Niklas von Trieben, mit ihrem väterlichen Erbe, einer Hube zu Trieben, landesfürstlichem Lehen.4) Zu Neustadt nach Ostern 1416 machte Cimburge von Massow, Erzherzogin zu Oesterreich, zu Steier, zu Kärnten und zu Krain, Gräfin zu Tirol, Gebrauch vom Rechte der ersten Bitten („als wir und andere Fürsten und Fürstinen des „Hauses zu Oesterreich von löblicher alter Gewohnheit wegen unsere „ersten Bitten zu geben haben auf allen Stiftern und Gotteshäusern „um Gottesgaben, Kirchen oder Pfründen, die fie haben, zu leihen") und empfahl dem Stadtpfarrer zu Grätz, den Priester zu Bruck an der Mur, Hanns Steiner, mit der nächsten erledigten Kirchenpfründe zu bedenken („daß du ihm durch Gott und sonderlich durch nnseren „lieben Sohn willen die ersten Kirchen oder Gottesgaben, die dir am „nächsten ledig werden, verleihest").^ Hierauf finden wir den Herzog in Tirol. Denn Sonntag vor St. Veit (15. Juni) zu Botzen hatte ß Joanneums-Urkunden. 2) Ebendaselbst. 3) K. K. Gub. Archiv. *) Ebendaselbst. 6) K. K. Gub. Reg.. bi« Friedrich IV. J. 1373-1457. 137 er einen Befehl gesiegelt an den alten Grafen Hermann von Lilli, die Stadt Radkersbnrg in ihren Rechten nnd Freiheiten kräftigst zu schirmen. * *) Ans Tirol eilte er nach Krain, und war urkundlichen Daten zu Folge schon am 20. Juni 1416 zu Laibach. (?) Am 6. Oktober 1416 zu Lachsendorf belehnte H. Albrecht V. seinen Hubmeister Berthold von Mangen mit Lehengütern an der Wieden am Lausten im Jschlland, zu Gensern, bei St. Katharina auf der Swaut zn Oberleitten und zu Lassing bei Rottenmann im Ennsthale und in der Lassinger Pfarre, Lehen der Herrschaft Grünburg, welche durch den Tod Kolmauus von Wieden ledig geworden waren.3) In dem Jahre 1416 besaß Hanns von Wieden, Pfleger zu Bleiburg in Kärnten, theils ganz, theils antheilweise zu Pfandschaft die Veste Stre-chau, Manth und Steuer in der Stadt Rottenmann, Gericht und Steuer zn Judenburg, Manth zu Leoben, Gericht zu Eisenerz, Mauth und Gericht zu Neunkirchen, welches alles H. Ernst am 5. August 1416 auf die Herrschaft Bleiburg allein zusammengezogen und Hanns von Wieden eine Ungültigkeitserklärung aller Satzbriefe geflegelt hatte, welche er nicht zurückgestellt habe.4) Das Spital in Aussee wurde in diesem Jahre beschenkt von Margarethe Poltziu mit Antheilen an Grundstücken daselbst. In der admoutifchen Herrschaft Gallenstein, in der Gegend von Gams, bestanden uralte Schachte, in welchen schwarzer Agtstein oder Gaggat gegraben worden ist. Diese Berg-antheile überließ zu gleichem Zwecke am 3. Februar 1416 Abt Georg von Admont einem gewissen Kunz von Stein gegen bestimmten Zins und vor den Zeugen: Albrecht Rainsteiu, Pfleger, und Andreas Gueffer, Amtmann zu Spital am Pyru.5) Um diese Zeit hatte auch die Erbitterung wegen streitiger Grenzen zwischen den Karthäusern in Gaming und dem Stifte Admont, ungeachtet fle schon durch mehrere Vergleiche und laudesfürstliche Entscheidungen abgethan schien, sich neuerdings erhoben und den höchsten Grad erreicht. Wiederum verstanden sich Abt Georg von Admont und der Prior der Karthänser, Leonhard, zu einem Vergleich durch ein Schiedsgericht. Die gewählten Sprnch-männer: Stefan von Hohenberg, Niklas der Seebeck, Hanns der Stein-berger, Hanns von Teuffenbach, Konrad der Graf von Rastadt und 0 Hofrtchier. 26. *) Archiv f. Gesch. Mühlfeld I. Nr. 84 (22). s) K. K. Gut,. Archiv. <) K. K. Gub. Archiv. ») Urkunde Z. 7. 138 Stetermark unter Leopold dem Frommen Jörg von Hollnburg, Vizedom in Kärnten, begingen mit den älteren Handvesten beider Theile die streitigen Grenzpunkte am Schwarzen« kogl, an der Grasalpe nnd Tekleinalpe, bestimmten die Grenzen zwischen beiden Herrschaftsterritorien, Gallenstein und Gaming genau und verpönten eine fernere Störung und Streiteserhebnng mit 600 Pfund Pfennige. Am 20. Juni 1416 zu St. Andrä im Lavantthale fertigte der Erzbischof Eberhard III. von Salzburg Ablaßbriefe für die Kirchen St. Nikolaus in Stubenberg und St. Katharina in Herberstein. Am 1. Sept. 1416 zu Grätz vertauschte Rudolf von Liechtenstein, Kämmerer und Hauptmann in Steier, an seinen Vetter, Bernhard von Liechtenstein, für dessen Antheil an der Veste Liechtenstein und der dazu gehörigen Herrlichkeit, seine Antheile an der Stadt zu Gmünd in Oesterreich. '*) Im Jahre 1417 Mitwoch nach Georgi (23. April) entschied H. Ernst zu Neustadt den alten Streit wegen der Vogtei am Remschnik für das Stift St. Paul im Lavantthale. Wieder zu Neustadt am Er« tage nach Ulrich (4. Juli) belehnte er seinen Rath Friedrich von Stubenberg mit dem Kastelle Rubein im Friaul, was ihm schon H. Wilhelm verliehen hatte.* 3) Am 24. August 1417 zu Fürstenfeld belehnte H. Ernst den Hanns Mitteregger mit den von Anna Selcherin erkauften nnd aufgesendeten landesfürstlichen Lehengütern zu Wilhelmsdorf in Steiermark.4) Am Montag vor Kreuzerhöhung zu Grätz bewilligte er, daß die Brüder Friedrich und Dietegen, Truch-sässe von Emmerberg, das landessürstliche Lehengut Janufen sammt Bergrechten dem Erasmus von Perneck verkauften, und er belehnte diesen auch zugleich.5) Von Neustadt aus am 7. Oktober 1417 erließ H. Ernst an die Stadt Mürzzuschlag den Befehl, alles zwischen Bruck und dem Semmering in Durchfuhr betretene Stangeneisen, Schieneisen und anderes weiches Eisen anzuhalten und zur Kammer des Landesfürsten wegzunehmen.6) Zu Grätz am 17. November 1417 gelobte H. Ernst, die Klarissernonnen zu Judenburg im Besitze einiger Grundstücke zu Obdach, welche sie von den Landrechten gegen den Fleischhacker Heinrich errungen hatten, kräftigst zu beschützen. ^ Die ‘) Urkunde A. 106. 2) Joann. Urk. Kumar. а) Ebendaselbst. <) K. K. Gub. Reg. б) Joanneums-Urkunden. *) K. K. Gub. Reg. 1) Joanneum. bis Friedrich XV. I. 1373-1457. 139 durch den Tod des Judenburger Bürgers Jakob Drihaupt erledigten landesfürstlichen Lehengüter in der Muschnitz und Feistritz ob Judenburg ertheilte H. Ernst am 23. November 1417 seinem Kämmerer, Jakob Poitzcnfurter. st Zu Neustadt am 20. Dezember 1417 bestätigte H. Ernst die von dem Aflenzer Propste ihm vorgelegten alten Privilegienbriefe des Stiftes St. Lambrecht, die freie Weineinfuhr aus Oesterreich über den Semmering her. Am 6. Februar 1417 verkaufte Wilhelm Krel von Spiegelfeld, Pfleger zu Kapfenberg auf dem oberen Hause, seine Waldung in der Einöde außerhalb des Törleins, worüber Jörg Harder, Landrichter im Mürzthale, den Brief siegelte.* 2) Der Propst Johann I. zu Voran kaufte in dem Jahre 1417 mehrere Güter zu Fresen bei Anger von dem Edelherrn Johann. Schrot.3) Am 7. Oktober 1417 fertigte das Konzilium zu Konstanz über alle Besitzungen, Rechte und Freiheiten des Stiftes Rein einen allgemeinen Bestätigungsbrief, st An das Stift zu Göß vertauschten Hermann von Sturmberg und seine Mutter Gertraud Lehengüter bei Göß für andere Besitzungen zu Neßlach bei Weitz. st Am 21. Juni und 4. Juli gelangte das Spital in Auffee von Ottl Pitrolf zu Haus und Hofstatt und zu Gülten in Aussee durch Leopold an den Posern, unter Zeugenschaft des Jakob Donewitzer, Geurichter zu Auffee. Um die Bestätigungstaxen in Rom zu bezahlen, hatte Graf Hermann II. von Eilst seinem Sohne Hermann, Bischof in Freistngen, zehntausend ungarische Goldgulden geliehen, wofür am 18. März 1417 der Versicherungsbrief in CM gefertigt worden ist. Seit dem Jahre 1378 dauerte noch immer die unselige Kirchenspaltung, und zog die allgemeine Aufmerksamkeit der Fürsten und Völker auf sich. Ein Papst saß in Rom, ein anderer in Avignon auf dem Stuhl Petri. Da Jeder einen zahlreichen Anhang hatte, so entstanden unter den Königen, Fürsten und ihren Unterthanen Zwiste und blutige Fehden, die gar oft mit blinder Wuth ausgefochten wurden unter dem Vorwände, die Rechte des wahren Papstes zu schützen, wenn gleich im Hintergründe politische und gewinnsüchtige Zwecke verborgen lagen. Das Nebel wurde ‘) K. K. Gub. Reg. ») St. Lambrechter-Saalbuch. 3) Caesar. III. 351. *) Reiner-Urkunde. ») Joanneum. Die Kirchenspaltung. Kirchenversammlung ru Konstanz. H. Ernst sucht Tirol zu gewinnen. Aussöhnung mit H. Friedrich. I. 1412-1418. 140 Stetermark unter Leopold dem Frommen noch vergrößert dnrch die Wahl Alexanders V. auf dem Konzilium zu Pisa am 26. Juni 1409, dem später am 3. Mai 1410 Johann XXIII. folgte, so daß man statt zwei, jetzt gar drei Päpste hatte. War nun so die katholische Kirche durch die Spaltung unter drei Päpsten schon sehr im Gedränge, so drohte ihr jetzt eine neue Gefahr von der hussttischen Ketzerei in Böhmen, welche nicht nur den ohnehin gestörten Frieden der Kirche noch mehr untergrub, sondern auch Mord und Brand und Verheerung ganzer Länder zur Folge hatte. K. Sigismund, dessen aufrichtigstes und höchstes Streben es war, die Einigkeit in der Kirche wieder herzustellen, brachte den Papst Johann XXIII. dahin, eine allgemeine Kirchenversammlung nach Konstanz zu berufen. (Päpstliche Bullen 30. Oktober 1413 und 9. Dezember 1413). Das Konzilium sollte (nach dem kaiserlichen Ausschreiben an die gesammte Christenheit, Como 30. Oktober 1413) am 1. November 1414 beginnen; und dort sollten auch die Lehrsätze und Neuerungen Wiklefs und Hussens untersucht und abgeurtheilt werden. Päpstliche Einladungen ergingen an die ganze christkatholische Welt, an H. Albrecht V. und H. Ernst (12. Dezember 1413), an den Salzburger Erzbischof und an all dessen Snffragane und Stiftsäbte, und an die Universität in Wien. Aus der Steiermark begaben sich zur Kirchenversammlung: Sigmar von Hollneck, Bischof zu Seckau, Abt Angelus von Rein und Heinrich von Heinzheim, Abt zu St. Lambrecht. K. Sigismund trat auf dem Konzil mit Pracht und Pomp auf. In der Kathedralkirche umgaben seinen Thron die ersten Würdenträger des Reiches oder ihre Stellvertreter mit den Reichsinsignien. Der Graf Hermann von Cilli, als Stellvertreter des Pfalzgrafen, trug den goldenen Reichsapfel. Bekannt ist es, daß zu Konstanz alle drei Päpste all ihrer Würden entsetzt worden sind; daß die versammelten Väter einen neuen vierten Papst, Martin V., am 11. November erwählten, und auf solche Weise die Kirchenspaltung abgethan zu haben glaubten. Die Verwerfung der Lehrsätze Wiklefs und Hussens und das unglückliche Schicksal des letzteren sind gleichfalls bekannt. An einige» Begebnissen auf den, Konzilium hatten die Grafen von Cilli wesentlichen Antheil; und auch der steiermärkische Herzog ist davon ernstlich berührt worden. H. Friedrich von Tirol hatte dem Papst Johann XXIII. persönlichen Schutz und Schirm sowohl auf der Reise, als auch während des Aufenthaltes in Kostnitz zugeschworen, und er leistete ihm zur Flucht die wesentlichsten Dienste. Am 20. März 1415 veranstaltete H. Friedrich von Oesterreich ein Turnier außerhalb der Stadt Konstanz. Indessen er selbst mit dem jungen Grasen von Cilli eine Lanze brach, und das Kampfspiel die Augen einer unzähligen Menge auf sich zog, so daß die Stadt wie verödet war, entfloh Papst Johann auf einem schlechten Gaul in der Kleidung eines Stallknechtes, in einen grauen Mantel gehüllt und den Kopf bis tief ins Gesicht mit einem Tuche umwunden. Er war mit einer Armbrust bewaffnet, und vor ihm her ritt ein kleiner Knabe. Bald war der Herzog von Oesterreich beim Turniere von einem Vertrauten von der gelungenen Flucht des Papstes heimlich benachrichtiget worden. Er setzte noch kurze Zeit das Kampfspiel fort, überließ aber dann seinem Gegner den Sieg und die werthvollen ausgesetzten Preise, und ritt denselben Abend noch mit weniger Begleitung zum Papste nach Schaffhausen. Nach der Flucht des Papstes und Entdeckung des Antheiles des H. Friedrich von Oesterreich an derselben, und da der Papst auf wiederholte Aufforderung nicht znrückkehrte, ward über H. Friedrich der Bann und die Rcichsacht, 7. April, erklärt, und der Reichskrieg gegen ihn eröffnet: alle weltlichen und geistlichen Herren sollten ihn angreifen, von Land und Leuten treiben, kein Bündniß, kein Vertrag, kein Eid, kein Gelübde soll mehr zu seinen Gunsten Kraft haben, und was man erobert, sollte dem Sieger verbleiben. Die Herzoge von Oberbaiern, die Bischöfe von Augsburg und Chur, der Patriarch von Aquileja, der Erzbischof von Salzburg, der H. Albrecht von Oesterreich und der Graf von Cilli erhielten vom K. Sigismund besondere Aufforderung, Tirol anzugreifen. Als der durch den ergrimmten Kaiser aufs Aenßerste bedrängte Herzog um Gnade bat, und jener durch zwei Fürsvrecher, H. Ludwig von Baieru und den Burggrafen Friedrich von Nürnberg, bewogen, sich endlich wieder versöhnen ließ, mußte der tief gebeugte Friedrich eine Unterwerfungsurkunde besiegeln und beschwören (Botzen 22. Juni 1415), ff in Welcher er Alles — „un-„sern Leib, Land, Leute, Städte, Schlösser und Alles, „was wir haben, nichts ausgenommen" — der königlichen Gewalt und Gnade Preis gab, „daß er uns damit thun und lassen möge, „was seine königliche Gnade will." Sogleich wurden in die Länder und Städte Friedrichs Befehle von ihm und dem Könige ausgesandt: die Unterthanen haben künftig nicht mehr dem Herzog, sondern dem römischen Könige zu gehorchen, und ihn für ihren Laudesfürsten zu erkenne». Wenn gleich alle Anderen theils mit Unwillen, theils mit Freude gehorchte», so stand doch die Treue der biederen Tiroler gegen ihren unglücklichen , mißhandelten Herrn unerschütterlich fest, und sie blieben ihm mit ganzer Seele ergeben. Dazu hat der Bruder, H. Ernst, eben» i) Hormayr's Taschenbuch I. 1845 p. 406. 142 Steiermark unter Leopold dem Frommen falls beigetragen. Dieser hatte kaum Nachricht davon erhalten, daß H. Friedrich alle seine Länder dem Könige übergeben habe, so eilte er aus der Steiermark nach Tirol,J) um doch diese Provinz dem Hanse Oesterreich zn erhalten, und vor Zerstückelung zu bewahren. Jedoch schien H. Ernst selbst ans der mißlichen Lage Friedrichs einen Vortheil ziehen und Tirol für sich selbst in Besitz nehmen zu wollen, ohne des Bruders weiteres Schicksal abznwarten.* 2) Den Adel hatte er bald auf seine Seite gebracht, aber die Bürger und Bauern waren auf keine Weise zu bewegen, ihren H. Friedrich zu verlassen, und den Bruder Ernst für ihren Herrn zu erkennen. Dieß veranlaßte den H. Friedrich, seinen dem K. Sigismund und dem Konzilium geleisteten Schwur zu brechen, und am 30. März 1416 heimlich aus Konstanz an die Etsch zu fliehe». Von dort begab er sich in das Innthal, und die Klagen über sein Mißgeschick erregten allenthalben Mitleid, und verschafften ihm täglich mehr Anhänger, welche entschlossen waren, für ihn Alles zu 'wagen. Schon bereiteten sich die den Herzogen Ernst und Friedrich anhangenden Parteien einander feindlich anzusallen, und ein Bruderkrieg schien unvermeidlich. Nach mehreren fruchtlosen Landtagen und Unterhandlungen gelang es aber doch weisen, friedliebenden Männern, die Brüder mit einander auszusöhnen. Tirol erkannte den unglücklichen Friedrich wieder für seinen Herrn, und Ernst kehrte in die Steiermark zurück.3) Inzwischen war K. Sigismund (21. Juni 1415) nach Spanien gegangen, um den Papst Benedikt zur Abdankung zu bewegen, und erst am 27. Jänner 1417 über England nach Konstanz wieder zurückgekehrt. Am 20. Februar 1416 forderte das Konzilium den H. Friedrich vor Gericht, und als er nicht erschien, wurde der Kirchenbann mit vielen Zusätzen über ihn ausgesprochen, und allen Bischöfen und Pfarrern in Italien und Deutschland befohlen, dieses Urtheil dem versammelten Volke zu verlesen. Als H. Ernst vernommen, daß neue Acht- und Bannurtheike über seinen Bruder ergangen und an die Kirchenthore angeheftet dem gaffenden Pöbel zur Schau hingestellt worden, konnte er die Schmach nicht länger ertragen, sondern machte sich auf, noch größerem Unheil Einhalt zu thun, und die Ehre seines Hauses zu retten. Schnell sammelte er tausend wackere ') Zu Innsbruck gebar ihm seine Gemahlin Ctmburge den Sohn Friedrich IV. am 21. September 1415. s) In der Urkunde des H. Friedrich, Botzen 22. Juni 1415, halte dieser auch schon die Tiroler angewiesen, Ernst zu huldigen; und Ernst bestätigte auch an demselben Tage noch zu Botzen des Landes Rechte und Fretbeiten. 3) Gerard de Roo. Annal. Oenipont. p, 166. MS Friedrich IV. I. 1373-1457. 143 Reiter und viel Fußvolk, unter dem sich eine bedeutende Anzahl guter Schützen befand. Dieses Heer führte er an den Bodensee, ließ es dort lagern, ritt, von hundert Reisigen begleitet, nach Konstanz, und trat in Gesellschaft einiger seiner Hofräthe vor den König. Dort beklagte er sich über die Unbilligkeit, daß dem Hause Oesterreich eines einzelnen Herzogs halber ein großer Schaden zugefügt und ohne Recht so viel Land entrissen worden. Habe Friedrich gefehlt, so sollte man ihn, aber nicht die anderen unschuldigen Herzoge zugleich strafen. Man habe Oesterreich der herrlichen Landschaft Argau und Thurgau, der Grafschaften Baden und Lengburg nebst vielen Städten beraubt und sie schändlich an Bauern verkauft; ein böses Beispiel für den ohnehin zum Aufruhre geneigten Pöbel. Unterstütze man denselben noch länger aus solche Weise, so werde man es endlich noch dahin bringen, daß Fürsten ihren Knechten gehorchen müssen; dann werde aber auch der Kaiser nur mit Bauern ins Feld ziehen können. K. Sigismund möge vorsichtiger und gnädiger handeln, damit das Haus Oesterreich in der Treue gegen ihn und das Reich gestärkt werde, und keine Ursache habe, sich über ihn zu beklagen. Es gezieme sich nicht, dem Konzilium eine unumschränkte richterliche Gewalt einzuräümen und Geistliche nach ihrer Willkühr über Fürsten des Reiches urtheilen zu lassen; sie mögen sich des Bischofstabes bedienen, solle» aber das weltliche Zepter den Händen des Kaisers überlassen. Diese Rede des Herzogs machte auf den König einen desto tieferen Eindruck, da man es seinem hohen Unmuth und seiner gerechten Sache zutrauen durste, er würde nicht länger ein geduldiger Zuschauer bleiben, wenn man sortführe, seinen Bruder des ganzen Befitzthums berauben zu wollen. Schlagfertig stand sein Heer in geringer Entfernung; demselben Widerstand zu leisten, war man keineswegs vorbereitet. Dazu kam, daß ihm die Venetianer, Gegner des Bischofs Georg von Trient, ihre Hilfe wider denselben zu-gesagl hatten. In dieser Lage fand es K. Sigismund räthlicher, seine Hand zur Aussöhnung mit dem H. Friedrich zu bieten. Am 7. Mai 1418 kam ein Vergleich zu Stande, der allerdings harte Bedingungen enthielt, aber doch einen bedeutende» Theil der herzoglichen Besitzungen rettete, über welche er dann auch, nach feierlichem Vasallen-Eid, vom K. Sigismund die Belehnung erhielt. Zu gleicher Zeit wurde er auch vom Kirchenbanne wieder losgesprochen. *) Auf der Kirchenversammlung zu Konstanz starb Sigmar I. von Hollneck, Bischof von Seckan. Ihm folgte Ulrich IV,, Graf von Albeck, Doktor >) Kurz Ibid. 200-257. 144 Steiermark unter Leopold dem Frommen der Canones, Bischof von Verden, apostolischer Legat unter Papst Gregor XII, und Kardinal unter Eugen IV. I, 1417. Wir haben oben gesagt, wie vom K. Sigis- 1418Ver-Neichung des mnnd zwischen dem H. Ernst und Reinprecht von 5ffia'«fe7unbUtmit%. Wallsee Waffenstillstand vermittelt und verlängert Albrecht v. worden sei, H. Albrecht V. wollte gänzliche Versöhnung und Frieden. Ein langes Verzeichniß, welches dem H. Albrecht zur Friedensunterhandlung eingeschickt worden, bewährt, welch ungeheuren Verlust Reinprecht und seine Kriegsleute dem H. Ernst und seinen Anhängern zugesügt, daß sie viele Marktflecken und Dörfer geplündert und niedergebrannt, die Bewohner derselben gefangen sortgeführt und nur gegen ein beträchtliches Lösegeld wieder entlassen haben. Aber auch Reinprecht hatte großen Schaden an seinen steiermärkischen Besitzungen erlitten und mehrere feste Schlösser verloren. Der Krieg wurde, wie gewöhnlich, voll Erbitterung und mit wilder Grausamkeit verheerend von beiden Seiten geführt. Da Reinprechts treue Anhänglichkeit an H. Albrecht der Hauptgrund der Fehde war, so trachtete dieser bei nächster Gelegenheit dem Beschädigten einigen Ersatz zu leisten. Am 12. April 1416 bestätigte H. Albrecht daher dem Reinprecht und seinem verstorbenen Bruder Friedrich den vollen Genuß mehrerer Herrschaften, welche ihnen die Herzoge Leopold und Ernst auf 28 Jahre verpfändet hatten, und zwar in Istrien die Grafschaft Mitterburg mit anderen Vesten und Kastellen und allem Zugehöre, das Kastell zu Frayn mit Zugehör, in Krain die Vesten Oberstem und Görtschach mit Zugehör, in Steiermark die Stadt Windischgrätz mit Zugehör, die Veste Marnberg mit Zugehör, in Oesterreich die Vesten Wechsenberg und Atenschein, die Veste Frankenburg am Attersee, die Veste Pucheim, die Veste Sewscnburg, die Grafschaft zu Peylstein, die Veste Freynstein auf der Donau, den Markt Wuldersdorf und die Herrschaft und Veste Pernstein.!) Bis zum Ausgange dieses Psandtermines sollen Reinprecht, sein gleichnamiger Sohn und ihre Erben, oder auch diejenigen, welchen sie diese Herrschaften übergeben, alle Erträgnisse derselben genießen, sie aber nach Verlauf der genannten Zeit dem Landesfürsten, in dessen Gebiete sie liegen, dem H. Ernst oder H. Albrecht getreulich wieder zurückstellen. Seit den Tagen der Vormundschaft H. Leopolds war H. Ernst als Pfandinhaber im Besitze dir Stadt und Herrschaft Steier. Diese für Oesterreich wichtige Handelsstadt ist ihm auf so lange eingeräumt worden, bis ihm die Pfand- i) K. K. ®ul>. Archiv. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 145 summe würde zurückbezahlt werden. Bis zu dieser Zeit waren die Bürger angewiesen, nicht ihrem Landesfürsten, sondern dem Pfandinhaber als Unterthanen den schuldigen Gehorsam zu leisten. Dieses Mißverhältniß wollte H. Albrecht nicht länger mehr dulden, und bot, um es zu beseitigen, seinem Vetter H. Ernst zu verschiedenen Malen die Rückzahlung der Pfandsumme an; dieser aber weigerte sich, dieselbe anzunehmen, und die Stadt Steier ihrem Erbfürsten zurückzustellen. Albrecht sah sich also genöthiget, andere Maßregeln zum Schutze seines Rechtes zu ergreifen. Er machte sich gegen Stadt Steier auf, und ließ die Bürger (7. Juni 1416) zur gütlichen Huldigung auffordern. Obgleich diese dem H. Ernst Treue und Huld geschworen hatten und des neuen Eides wegen Anstand nahmen, huldigten sie endlich doch in Folge des Ausspruches eines eigens dazu niedergesetzten Gerichtes. Sogleich erließ H. Albrecht auch an den Adel und die Landleute in Steiermark ein offenes Schreiben (16. Juni 1416) des Inhaltes: Wir haben unfern Vetter H. Ernst zu verschiedenen Malen durch Schreiben und ehrbare Botschafter gebeten, uns die verpfändete Stadt Steier, der darüber ausgestellten Urkunde gemäß, wieder ablösen zu laffen, was er aber zu thun immer verweigert hat. Daran geschieht uns ungütlich. Wir sind nun entschlossen, uns dieses Pfandes und väterlicheil Erbes zu unterwinden. Wir bitten euch Alle und jeglichen von euch besonders mit ganzem Ernst und Fleiß, ob euch Jemand vorgebracht hätte oder noch Vorbringen würde, wir hätten dazu kein Recht, daß ihr das nicht glaubet. Ihr und Jedermann müsset es einsehen, daß uns das nach so langem Verziehen eine große Nothdurst ist. Wenn aber unser Vetter nach unserer vollbrachten Besitznahme von Steier uns den Pfandbrief vorlegen will, so werden wir thun, was der Inhalt desselben answeiset. — H. Ernst wagte nicht, der gerechten Sache H. Albrechts zu widersprechen; sie verglichen sich im Jahre 1417 wegen des Losegeldes von Steier und anderer streitiger Punkte, und verwandelten zugleich den immer erneuerten Waffenstillstand zwischen H. Ernst und Reinprecht von Wallsee in eine» Frieden mit folgende» Vertragspunkten: Ungeachtet des schiedsrichterlichen Ausspruches, welchen K. Sigmund zur Beilegung der gegenseitigen Forderungen H. Albrechts und H. Ernstens gethan hat, dauerte die Uneinigkeit zwischen ihnen doch immer noch fort. Dieselbe betraf Burgen, Schlösser und andere Güter der Herzoge und auch Rein-prechts von Wallsee, die ihm H. Ernst entrissen hatte. Um der Zwietracht ein Ende zu machen, sind die Herzoge übereingekommen, auf nachfolgende Weise unter sich einen dauerhaften Frieden zu stiften. Geschichte der Steiermark. - VII. Bd. 10 146 Steiermark unter Leopold dem Frommen H. Ernst übergibt am künftigen Laurentiustag, tue Stadt Bruck an der Leitha und stellt Albrechte» wegen älterer Pfandbriefe sicher, daß sie entweder ausgcliefert oder für ungültig erklärt werden. Ferners überantwortet er Gutenstein, Potenstein, Hintberg, Kirchling, Hüttel-dorf sammt den Häusern in Wien. Hat Jemand an die Häuser eine Forderung, der mache sie auf dem Rechtswege geltend. Auf das Lösegeld der Stadt Steier verzichtet Ernst. Dem Reinvrecht von Wallsee werden wieder eingeräumt die festen Schlösser: Riegersburg, Gonowitz, Stättenberg, Eibiswald, Görtschach, Neuberg auf der Ganker, die Stadt Windischgratz und alle anderen Güter, die ihm Ernst und seine Anhänger entrissen haben. 4) Reinprecht und seine Gemahlin werden auch neuerdings wieder in den Besitz der früher gehabten Lehen eingeführt. Eben so muß auch Reinprecht die Lehen, die er in H. Ern-stens Ländern zu vergeben hat, ohne Rücksicht aus seinen vorigen Krieg, den Vasallen wieder ertheilen. Dagegen bezahlt H. Albrecht dem H. Ernst am Lanrentiustage 25,000 ungarische Dukaten und 6000 Wiener-Pfunde. — Mit dieser gegenwärtigen Ausgleichung hört alle Feindschaft, aller Unwille zwischen den Herzogen, dem Reinprecht von Wallsee und den Anhängern, Dienern und Unterthanen derselben gänzlich auf. Den Unterthanen und Kaufleuten des H. Ernst steht der freie Zutritt nach Oesterreich offen; nur müssen letztere auf den gewöhnlichen Straßen herankommen, und die vorgeschriebenen Zölle entrichten. Würde ihnen von österreichischen Unterthanen ein Schaden zugefügt, so wird ihnen innerhalb vier Monaten Genugthuung verschafft werden. Für den Fall, daß zwischen den Herzogen oder ihren Unterthanen ein Krieg entstände, wird den Kauflenten dennoch eine vollkommene Sicherheit verbürgt; kündige ihnen der Herzog diese auf, so dauert sie doch vier Monate hindurch unverletzt noch fort, damit sie Zeit gewinnen, ihre Waaren jeder Gefahr zu entziehen. Leuten, welche dem H. Ernst, seinen Provinzen und Unterthanen durch Feindseligkeiten gefährlich werden könnten, wird man in Oesterreich. keinen Aufenthalt gestatte», sondern sie dazu verhalten, daß sie ihre Forderungen den ordentlichen Gerichten vortragen, und denselben die Entscheidung überlassen. In Rücksicht des Salzstedens beider Herzoge bleibt es bei den alten Grenzen, Straßen und Gewohnheiten, welche in den Theilungsurkunden angegeben werden. Entstehen Zwiste, so werden sie von Bevollmächtigten beider Länder untersucht und ausgeglichen. i) Kurz. K. Albrecht II. Thl. II. 314-315. ?) Kurz. iMd. p. 317. Während des Krieges sind den Kaufleuten und Unterthanen beider Theile mancherlei Guter angehalten und weggeführt worden. Um ihnen nach Möglichkeit Recht zu verschaffen, werden die Herzoge am künftigen Bartholomäustage zwei oder drei Räche mit Vollmacht nach Draiskirchen senden. Könnten sich diese in ihren Urtheilen nicht vereinigen, so thut Otto von Meissau als Obmann den Ausspruch, der vollzogen werden muß. Forderungen der Unterthanen, die nicht aus dem Kriege sich herschreibeu, gehören keineswegs vor diese Untersuchungskommission, sondern vor die Gerichte.J) — So endeten die langwierigen Zwiste zwischen den Herzogen Albrecht und Ernst und des letzteren Krieg mit Reinprecht von Wallsee. Zu Folge dieses Friedensvertrages entschieden auch die Herzoge Ernst und Albrecht am 29. Juni 1418 zu Draiskirchen durch gemeinsamen Spruch die Zurückgabe der Veste Rothenfels, der Stadt Oberwölz und der Veste Wachseneck durch die Brüder Otto, Jakob und Wülfing von Stubenberg an Reinprecht von Wallsce; diese Güter waren dem Reinprecht von Wallsee vom Vater Hanns von Stubenberg abgenommen und nach dessen Tode von den obgenannten Brüdern (Söhnen) im Besitze festgehalten worden, ft Ucber andereGeschäftc H. Ernstens in diesem Jahre sprechen folgende Urkunden: Am 25. Mai 1418 stellte Melchior Jdungsbeugcr die Entscheidung seines Streites mit dem Bischofvon Bamberg und Hanns von Ernfels dem Aussprüche des Erzherzogs anheim. ft Im Juli befand sich H. Ernst giMtentheils in der Neustadt. Daselbst am 4. Juli siegelte Jörg der Duminerstorfer dem Erzherzoge Ernst einen Entsagnngsbrief auf alle Pfandsätze am Dorfe Meffenstein (Maystein im Ließingthale), an Gütern in der Krnmpcn, zu Kerbelwang, in Eisenerz und in Schwarzenbach nach seinem Tode;ft und er verkaufte ihm zugleich ein Hans sammt Zugehöre in der Stadt Leoben, welches jedoch Erzherzog Ernst am 15. Juli 1418 eben diesem Jörg Duminerstorfer und seiner Hausfrau Anna, Tochter Eberhards des Payers, zu Leibgeding wieder überlassen zu haben scheint, ft Am 12. Juli befahl er, weil Schwaben, Salzburger und andere ausländische Kaufleute Gold, Silber, Saffran, Wachs, Rauch- und andere Waaren ans dem Lande führen und dadurch den Handclserwerb der inländischen Bürger schmälern, 1) Kurz. Ibid. II. p. 1 — 11. 2) K. K. Gub. Archiv. 3) Ebendaselbst. 3) K. K. Gub. Archiv. ») Ebendaselbst. 148 Steiermark unter Leopold dem Frommen daß diese fürderhin nur bis Bruck an der Mur kommen dürfen, dort ihre Maaren niederlegen und allen Handel nach Niederlagsrecht treiben sollen. Am 11. November bestätigte er hierauf die von den Herzogen Rudolf IV., Albrecht III. und Wilhelm der Stadt Bruck ertheilten Privilegien.4) An eben diesem Tage fertigte er einen Bestätigungsbrief für Kinnberg des Inhaltes: Um Geldschuld und Güter inner ihrem Burgfrieden und um Händel, die in Städten und Märkten vor den Stadtrichter gehören, sind auch die Kinnberger nur bei ihrem Marktrichter zu belangen, und nicht in die Landschranne zu laden. An Sonntagmärkten und in Märkten und Städten darf Niemand außer den Bürgern Handel treiben, auch auf dem Lande nicht. Alle Schänken eine Meile weit um die Städte und Märkte, außer den altgewöhnlichcn, müssen ab-gethan werden. Leuthäuser, Schänken, Tafernen dürfen nicht errichtet werden. Lagelwein darf Niemand im Lande führen, noch verkaufen bei Konfiskation. Salzburger, Schwaben und andere Fremde dürfen im Lande keinerlei Tuch nach der Elle uusschueiden. Alle widerrechtlichen Mauthen sollen abgethan werden. Alle Geldbriefe an Juden müssen mit dem Sigille des Juden- und Marktrichters bekräftiget sein. Kauft ein Jude erstohlenes Gut, so muß er bei Bann sagen, wann und wie theuer er es gekauft hat. Am 20. Juli zu Neustadt flegelte Lazarus, Pfarrer zu Pölau in Steiermark, seinen Kompromißbrief auf H. Ernst zur Entscheidung des Streites mit Hanns Würfel zu Radaun wegen eines Thurmes in der Beste Radaun und wegen Ansprüche seiner Holden auf Ersatz des im Kriege erlittenen Schadens („do Herren und Ritter „unb Knecht wider einander sind gewesen"), nemlich in der Fehde mit Reinprecht von Wallsee. * 2) Am 24. August 1418 zu Neustadt bestä« tigte H. Ernst alle alten Handvesten, Freiheiten und Rechte der Stadt Leoben, und empfahl deren Aufrechthaltung dem Landeshauptmann Jakob von Stubenberg.3) Am 14. September bestätigte er der Stadt Rotenmann das alleinige Niederlagsrecht von Getreide und Salz bis Schladming und Aussee. 4) Zu Grätz am 26. Oktober 1418 bestätigte H. Ernst alle Freiheiten der Stadt Grätz; und ebendaselbst am Montage vor Allerheiligen befahl er, daß die Stadt Leoben vor aller Beeinträchtigung durch die Sonntagsmärkte der Trofaiacher bei ihren alten 1) Wartinger p. 32—34. 2) K. K. Gub. Archiv. ») Joanneums-Urkunden. *) Ebendaselbst. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 149 Handvesten geschützt bleiben sollet) Am 7. Jänner 1418 schenkte Wolfhard der Brambeck dem Stifte St. Lambrecht einen Hof, Hans und Garten zu Meiseltig für seinen Sohn Hanns, Konventbruder im Stifte. Friedrich guter und Pilgrim der Säuzel siegelten den Schenkungs-brief.i) 2) Für mehrere Altäre der Stiftskirche zu Rein erhielt Abt Angelus während seines Aufenthaltes zu Konstanz (18. Jänner 1418) von sieben Kardinälen Ablaßbriefe; am 30. Jänner 1418 von dem Erzabte und Generalkapitel seines Ordens die Erlaubniß für alle Stistsmitglieder, im strengen Winter Pelzkleider tragen zu dürfen; vom Papste Martin V. (am 5. Februar 1418) einen Verwahrungsbrief wegen geraubter und vorenthaltener Stistsgüter mit strengem Befehle, das Boreuthaltene sogleich zurückzustellen, unter Androhung der schwersten Kirchenstrafen; endlich am 7. Februar 1418 vom K. Sigmund eine große Bestätigungsurkunde aller Besitzungen, Freiheiten und Rechte mit dem kaiserlichen Sigille in goldener Bulle. Gleichzeitig stiftete Nikolaus Klosner am Gasteig bei Waldstein einen ewigen Jahrtag mit 4 Messen an der stiftreinischen Pfarre St. Martin in Feistritz bei der Mur. Mit den oben angeführten Diplomen aus--gestattet, kehrte Abt Angelus von Konstanz nach Rein wieder zurück. In seiner Gegenwart weihte der Seckauer Bischof, Ulrich IV., Graf von Albeck, mehrere Altäre in der Stiftskirche feierlich ein.3) Am 24. Juni 14:18 erkaufte der Seckauer Propst, Ulrich Kolusser, von Heinrich und Kunigunde von Apfaltern mehrere Güter zu Stretwich, Thalheim und Pergern um 200 Pfunde Wiener-Pfennige, und von Heinrich Kantenberger Besitzungen zu Preming.4) Dem Stifte Stainz verkauften um 77 Gulden Wilhelm und Ruprecht von Hollneck ihre Güter zu Gundersdorf und Bergrechte am Neunberg und Haunberg, und Friedrich Steindorfer ein Haus im Markte Stainz mit Aeckern und Wiesen um 106 Gulden. °) Wie vollständig Reinprecht von Wallsee in seine Besitzungen und Rechte in Steiermark wieder eingesetzt und von H. Ernst nicht weiter beirrt worden sei, beweist folgender Vorgang: Nach dem Tode des Petrus Topolt, Pfarrers zu St. Georgen in Gonowitz, ernannte Reinprecht den Pilgrim von Völkermarkt für diese Pfründe, und präsentirte ihn dem Patriarchen i) Ebendaselbst. «) St. Lambrechter-S aalbuch. 3) Rein «-Urkunden. Dipl. Styr. II. 40. «) Seckauer-Saalbucb. «) Stainzer-Saalbuch. 150 Tleiermark unter Leopold dem Frommen Ludwig von Aquileja zur Bestätigung. Diese erfolgte am 6, April 1418 mit Aufträgen au die Pfarrer: Peter Lippnik zu St. Martin bei Windischgratz und Johann zu Weitenstein, den neuen Pfarrer Pilgrim in de» körperlichen Besitz und in den Genuß aller geistlichen und weltlichen Rechte der Pfarre Gonowitz einzuführen. ') Um diese Zeit wurde die Stadt Waidhofcn an der Jps in ihrem Eisenhandel vom steierischen Erzberge her beirrt. Am 21. April 1418 sprachen die Eisenarbester daselbst Zeugniß und Schutz des Gerichtes in Eisenerz an, und Jakob von Perig, Richter, und die zwölf Geschworenen in Eisenerz bezeugten mit Brief und Sigillen, daß die Bürger zu Waidhofen von Alters her ohne alle Beirrung von Seite der Stadt Steier oder anderer Städte und Märkte aus dem Eisenerz gewogenes Rauheisen in ganzen und halben Maßen ihrem Orte zugeführt und daselbst zu geschlagenem Eise», Ekl und Stahl verarbeitet haben.* 2 *) In diesem Jahre hatte Abt Jorg zu Admont Streit mit seinem Stiftspriester, Wilhelm Slicher, welcher sich durch rücksichtslose Behandlung beschwert glaubte, und seine Klagen vor den apostolischen Stuhl brachte. Papst Martin V. ließ das Tachverhäitniß durch den Bischof Matthäus von Pistoja untersuchen, worauf Wilhelm Slicher (Konstanz, 2. Mai 1418) die päpstliche Erlaubniß erhielt, von Admont auszutreten und in einem anderen Benediktiuerstifte die Ruhe seines Lebens und seiner Seele zu suchen. Zu Konstanz am 14. Mai 1418 fertigte Papst Martin V. eine Bulle zum Schutze des Pfarrers Lazarus in Pöllau gegen alle Eingriffe aus die Filialkirche auf dem Pöllauberge. In diesem Jahre gründete Bernhard von Pettau, Oberstmarschall, in Steier einen ewigen Jahrsgottesdienst am Nikolaiabend und Tag im kärntnerischen Stifte Biktring für sein und aller Verwandten Seelenheil und eine Spende von Getreide, Fleisch und Geld für die Stistsherren und für Arme und gab noch dazu das freie Gericht innerhalb eines neu ausgemarkten Burgfriedens des Stiftes, mit Ausnahme des Blutgerichtes, und die Gerichtsbefreiuug von Hollnbnrg; wobei ihm jedoch der Bleiberg mit seinen Marken und der Zehent der Neubrüche am Loibl ungeschmälert verbleiben sollten.4) >) K. K. Gut'. Reg. 2) Chmel. Cefterr. Geschichtsforsch. I. 4—5. 3) Urkunde C. 581. 4) Viktr. Urkunden. . Während der Dauer des Konziliums zu Kon- 3. 1418. stanz, besonders als K. Sigmund in Frankreich und Emfa« der Türken i» England herumreiste, war Ungarn in großer Gefahr. >,?d SNgÄs i!graft Schon im Jahre 1415 fielen die Türken in Bosnien tei Siai,ttl8(,lir3-ein, gerufen von dem rebellischen Herzoge von Spalalo, und angereizt und mit Geschütz und anderem Kriegsbedarf versehen von den Vene-tianern, welche den K. Sigmund in Ungarn gerne beschäftiget sahen. Hervoja, vom Sultan Mohanimed zum Fürsten in Bosnien eingesetzt, führte die Barbaren weiter bis Slavonieu und Dalmatien, so daß sie schon unter großen Verheerungen bis an die Steiermark vordrangen. *) Ein ungarisches Heer ward von ihnen besiegt und der Feldherr Johann Gara mit dem tapferen Johann Maroth und Paul Chupor gefangen. Nach Bosnien zwar wieder zurückgegangeu, bedrohten die Türken doch unaufhörlich alle Donanländer; auch war der Schrecken vor ihnen all-gemein, weil sie viele Tausend Menschen aus alle» Gegenden, wo sie hingekommen waren, in die Sklaverei fortgeschleppt hatten. Das Konzilium ließ in Polen, in Lithaucn und in Ungarn Kreuzzug und Widerstand uachdrücklichst predigen. In den Jahren 1416 und 1411, durch glückliche Vorfälle begünstiget, eröffn eten die Osmanen neue Feldzüge gegen die westlichen Länder, streiften raubend bis in die Steiermark und in das Aquilejergebiet herauf, und schleppten 30,000 Gefangene fort. Im Jahre 1418 waren sie wieder vorgedrungen und eine Hccrmasse von 20,000 Barbaren belagerte bereits die Stadt Radkersburg, deren Besatzung und Bürger verzweifelten Widerstand thate». H. Ernst hatte ganz Jnnerösterrcich und auch den H. Albrecht V. zur Gegeuwehre auf-geboten. Bald war ein bedeutendes Heer in der unteren Mark versammelt: Niklas Graf von Frangipan mit 1050; aus Oesterreich 3000 Reiter und 2000 Pfeilschützen; Otto von Ernfels, Hauptmann in Kärnten, mit 2700; mit mehreren tapferen Führern, als: Pankratius Uu-gnad, Wülfing von Krcig, Niklas und Ernst von Liechtenstein, Eberhard von Kollnitz, Diepvld von Presiug, Wilhelm und Johann von Kheven-hiller, Dietrich von Tönnhausen; aus Krain 1000 Söldner; H. Ernst mit mehreren Tausenden unter Wolfgang von Stnbenberg, Dieteg von Emmerberg, Eckhard von Herberstein, Friedrich von Harrach, Gottfried Räuber und v. A. Im Oktober 1418 auf den Ebenen zwischen Radkersburg und Freudenau kam es zu einer blutigen Schlacht; die Barbaren wurden besiegt und über die Grenze geworfen; der Vezier Achmet- 7) Marlene p. 1652. Hist. Wladizl. Reg. Polon, ad Concil, 18. Oct. 1415. 152 Steiermark unter Leopold dem Frommen Beg mit 19,400 Tobten, aber auch bei 2000 Erschlagene des landeS-fürstlichen Heeres deckten die Wahlstätte. 4) Im Jahre 1418 hatte auch der Krieg zwischen K. Sigmund und den Venetianern begonnen; jedoch durch Vermittlung der deutschen Städte, deren Handel dadurch sehr unterbrochen wurde, sollte im Dezember 1418 Friede unterhandelt werden. Die Venetianischen Gesandten wurden aus ihrer Rückkehr von Passau durch Jnnerösterreich von dem Vasallen des H. Ernst, Ulrich von Weißenbrecht oder Weißbriach, gefangen genommen; mußten aber aus einen drohenden Brief des K. Sigmund an H. Ernst sogleich wieder freigegeben werden. ?) Indessen erreichten K. Sigmunds Bemühungen, die Venctianer nachgiebig zu machen, ihr Ziel nicht. Diese verbanden sich mit Oftoja, dem neuen Fürsten von Bosnien unter türkischer Oberherrschaft, und nahmen 8000 Türken in Sold. Erst im Herbste des Jahres 1419 vermochte K. Sigmund persönlich mit einem großen Heere gegen die Osmanen zu ziehen, wider welche er zugleich auch den Sultan von Mesopotamien und den Tatarenchan in der Krimm aufgereizt hatte. Am 4. Oktober 1419 erfocht er entscheidende Siege bei Nissa und Niko-polis, und befreite Ungarn von den Barbaren. Im nördlichen Bosnien setzte er den Twartko Skurus als Fürsten ein; im südlichen behauptete sich Ostoja mit türkischer Unterstützung. Unter deni Ban von Slavonien, Dionys Marchali, sendete K. Sigmund ein großes Heer nach Friaul, und drängte die Venetianer zurück, bis endlich aus Jahre Waffenstillstand geschlossen ward.3) s. 1418-H19. Nächst der Abschaffung der Kirchenspaltung alttunbfic^agfad)1.9' Mt die.Reformation des ganzen Klerus die vorzüglichste Ursache der Zusammenberufung einer allgemeinen Kirchenversammlung. Nur konnte man sich in Konstanz darüber nicht vereinigen, bei welcher Abtheilung des Klerus die Reformation beginnen sollte. Die Meisten hielten dafür, man müsse die Heilung der Gebrechen von oben anfangen und sie bis unten fortsetzen. Doch diesem Vorschläge widersprachen die meisten Kardinale und Bischöfe, welche behaupteten, daß bei dem unteren Klerus mit der Reformation der Anfang gemacht werden müsse. Die Visitation der Stifte und Klöster, womit H. Albrecht V. im Jahre 1418 im Stifte Mölk durch den vom Papste abgeordneten Visitator Nikolaus, Prior des Klosters St. Anna bei Neapel, mit fünf italienischen Benediktinern de» Anfang machen ließ, 1) Caesar. III. 352—353. Kumar I. 76—77. Hammer I. 372 und 639. 2) Winde! it>id. 1124. Veröl. 147. *) Aschbach. K. Sigismund II. 404—412. HS Friedrich IV. I. 1373-1457. 153 mißlang gänzlich. Auch Eberhard III., Erzbischof von Salzburg, war von der Nothwendigkeit einer heilsamen Reformation des ganzen niederen Klerus überzeugt. Er berief bald »ach seiner Rückkehr vom Konzilium in Konstanz seine Suffraganbischöfe, Prälaten und Gottesgelehrte zu einer Synodalversammluug nach Salzburg, und lud auch die Universität in Wien durch ein freundschaftliches Schreiben ein, Abgesandte zu schicken. Zugleich erbat er sich von den Lehrern der Hochschule eine Pa-storalabhandlung über die würdige Ausspeudung der h. Sakramente. Zwei Professoren schrieben die verlangte Abhandlung, und vier Abgeordnete verfügten sich auf Kosten des H. Albrecht V. nach Salzburg, um über durchgreifende Mittel zur Verbefferung des Klerus berathschlagen zu helfen. Die Suffraganbischöfe: Albert von Regensburg, Georg von Passau, Hermann von Freifingen, Engelmar von Chiemsee, Ernst von Gurk, Ulrich von Seckau, Wolfhard von Lavant, Berthold von Brixen, und zahlreiche,Aebte, Prälaten und Gottesgelehrte waren noch im November 1418 in Salzburg versammelt. Ein vorzüglicher Beschluß dieser Synode war gefaßt worden aus Veranlassung „von mow „cherley Gebrechen, Beschwerung vud vnzimlichen Gedrang, die Vns „vnd unseren Prälaten vnd Psaffheit von etlichen weltlichen Fürsten^ „Herren, Rittern vnd Knechten vnd ihren Ambtleuten vnd Vnterthanen „geschehen." Alle anwesenden Oberhirten und Prälaten vereinigten sich, gegen Jeden, welcher die. Kirche und ihre Rechte beschädigen würde, sogleich den Kirchenbann feierlichst auszusprechen, und wenn dies nicht helfe, eiuander selbst mit dem Schwerte beizustehen und Recht und Eigeu-thum der Geistlichkeit zu beschirmen. ’) Die übrigen Beschlüsse, die auf dieser Versammlung gemacht worden, bewähren den gute» Willen des Erzbischofes, dem herrschenden Verderbnisse möglichst Einhalt zu thun. Das Uebel hatte sich aber so sehr verbreitet, hatte so tiefe Wurzel geschlagen, daß von der damaligen Generation keine dauernde Besserung sich erwarten ließ. Am Sonntage vor Luzia (13. Dezember) 1418 zu Passau hatte K. Sigmund auf Bitten des Erzbischofes Eberhard und des versammelten Konziliums die gefaßten Reforinationsbeschlüsse für den Klerus bestätiget und an alle weltlichen Obrigkeiten und Herrschaften den Befehl erlassen, die Geistlichkeit des Konziliums vor ihre Schrannen oder Gerichte nicht zu berufen, oder sonst mit Steuer, Robot und dergleichen Abgaben zu beschweren, auch bei Todfällen geistlicher^Personen sich nicht beigehen zu lassen, in Pfarrhöse oder Prälaturen einzufallen, *) Seckauer-Saalbuch. Beschlossen und verbrieft am nächsten Sonntag vor Antont 1419, 469, 470. 154 Steiermark unter Leopold dem Frommen das darin befindliche Gut sich anzumaßen, oder den neueintretenden Pfarrern irgend eine Beschwerung oder Anforderung zu thun. J) Zu Folge dieser kaiserlichen Gnade errichtete der Erzbischof sodann eine wirkliche und feste Einigung mit allen seinen anwesenden Suffraganen und kirchlichen Vorstehern wider alle jene weltlichen Fürsten und Personen, welche sie, ihre Prälaten'und den Klerus sammt und sonders zuwider den kirchlichen Freiheiten, mit unbilligen Anforderungen, Steuern, Scharwerken und anderen Beschwerden belasten und beeinträchtigen, oder auch vor weltliche Gerichte ziehen wurden. Solche Rechtsverächter und Gewaltüber soll jeder Oberhirt in seinem Bisthume mit dem Bannflüche und mit allen anderen kirchlichen Zensuren belegen; und wenn bewaffnete Gegenwehre erforderlich sein sollte, insgesammt die Hilfe des Reichsoberhauptes anrufen. % Von den Jahren 1419 und 1420 haben wir H. Ernstkiis Antheil nur wenige urkundliche Nachrichten über die Steier-ä7sah?im Markte mark. H. Ernst hatte in diesem Jahre seinem Hof-Schweinitz. marschalle, Hanns dem Schweinpeck, und dessen männlichen Erben die Veste und Herrschaft Lnltenberg verliehen, welche Belehnung auch der Bruder H. Friedrich von Tirol zu Wien am 17. Mai 1419 bestätigte. 2) Zu Grätz am 6. Juli belehnte hierauf H. Ernst den Friedrich von Stubenberg mit einer Schwaige in der Katsch bei Payrdorf.* 2 3 4) Zwischen H. Albrecht V. und Rudolf von Liechtenstein von Judenburg, obersten Kämmerer in Steicr, wurde zu Haimburg der Kauf der dem Liechtensteiner eigenthümlicheu Stadt Zwettl um 6500 Pfunde geschlossen, in Anwesenheit Wilhelms von Puchaim, Oheims des Rudolf von Liechtenstein, Leopolds von Eckartsau, Pilgrims von Pucheim, Landesmarschalls in Oesterreich, und des Bruders Hanns von Liechtenstein.^) Am 25. Juli 1419 entsagte Hanns von Ernfels allen vermeintlichen Ansprüchen auf die seckauischen Alpen Gotsthal undPern-thal, und erhält dieselben auf sein lebeulang und auch für seine Söhne als Leibgeding. 5) Am 2. Februar 1419 gab Propst Ulrich mittelst Tausches ein Gut zu Mülbau, zwischen Hinterbüchl und Niederwelz gelegen, an Moritz Welzer um ein Gut zu Gottsbach. Friedrich von Prank war Zeuge der Verhandlung. Am 24. August 1419 verkaufte an das >) Juvavia Abhandl. 234 (d) 235 (e). Dalham ibid. V. 188—189. 2) K. K. Gub. Arch, in Innsbruck. 3) Joanneum. 4) K. K. Gub. Archiv. 6) K. K Gub. Reg. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 155 Stift St. Lambrecht Ernst Freifinger seinen Hof zn Keyrsbach, und läßt den Brief siegeln vom Ritter Hanns vom Steg und Niklas Zcyrecker; und am 11. November verkaufte Peter Gradner dem Stifte St. Lambrecht einige Lehengüter in der Kainach, welche er gekauft batte von dem Juden Schalam, Merkleins Sohn von Grätz, welchem sie von dem obgenannten Ernst Freifinger in Folge einer Geldschuld abgetreten worden waren. Der edle Jörg der Püchler, Verweser zu Graß, siegelte den Brief. J) Im Jahre 1419 starb auch der St. Lambrcchter Stistsabt, Rudolf Liechtenegger, und hatte zum Nachfolger den Abt Heinrich II., Meker von Hainzheinl, einen gelehrten, thätigen, wegen seines Eifers auf dem Basler Konzilium berühmten Man», der sich der besonderen Gnade des Papstes Eugen IV. erfreute. Von Heinrich dem Vonstorfer erkaufte Propst Erhard für sein Stift Stainz mehrere Güter im Hinterberg, Mausegg, Püchler» und in der Stainz, einen Buchenwald in der Stainz und einen Fenchtenwald zwischen Rosenberg und Mansegg.1 2) Am 27. März 1419 verschaffte Leopold Hofer dem Spitale in Aussee eine Pfannhausstatt an der Niederpsann, der Schürstab genannt, und H. Ernst bestätigte diese Schenkung zu Neustadt Montag vor Gottsleichuam. Zur Aufführung und Vollendung verschiedener Bauwerke bei dem Kirchlein St. Kosmas und Dainiän in Weng, vorzüglich aber der Kirche ans dem Kulm oder Frauenberg im Admontthale, brauchte Abt Jörg einen geschickten Steinmez- und Baumeister. Er gewann den Meister Niklas Velbacher aus Salzburg, welchem zu lebenslangem Leibgedinge gegeben wurde: Haus und Garte», der Werkhof genannt, bei der Pfarrkirche im Markte gelegen, und aus der Stiftskellnerei eine gewöhnliche Herrenpfründe, das ist täglich ein halbes Herrentrinken Wein, drei Stücke Käse, ein Roggenbrot ans der Pfisterei oder zwei Pfennige dafür, in der Fasten 20 Pfunde Oel, an allen Festtagen so viel Oel, als ein Konvent-herr bekommt, am St. Niklastage ein Schwein oder y2 Pfund Pfennige dafür, und zu jährlichem Lohne 24 Pfund Pfennige. Würde Velbacher arbeitsunfähig, so solle ihm die ganze Pfründe mit dem halben Jahrs-lohu in Geld gegeben werden. Der edle und weise Lenpold Tunmayr, Richter, und Simon Statthamer, Jägermeister in Admont, siegelten den Vertragsbrief.3) In diesem Jahre 1419 soll Moriz Welzer Kirche und Pfarre Lobming beschenkt habe», derselbe, welcher sich im Jahre 1) St. Lambrechter-Saalbuch. 2) Stainzer-Saalbuch. 3) Urkunde C. 58. Im Bruderschaftsbuche von Frauenberg wird Velbacher der Baumeister der Kirche genannt. CC. 23. 156 Steiermark unter Leopold dem Frommen 1424 mit Kaspar Sauer in die Lobmingischen Güter theilte.') Vom Jahre 1420 haben wir vom H. Ernst nur folgende Urkunden: Zu Neustadt am 6. Februar verordnete er, daß man wöchentlich von jeder Pfanne, an der man in Ausfee siedet, drei Fuder Salz ohne Ent-geld dem dortigen Spitale abliefern solle, worüber er am 25. April eine förmliche Schenkungsurkunde siegelte, mit dem Befehle, daß zur Spitalsverwaltung jederzeit ein frommer Mann auserkoren und von diesem ordentliche Rechnung gepflogen werden sollet) Am 15. Februar ertheilte H. Ernst den Stadtbewohnern von Friedberg die unbeschränkte Handelsfreiheit mit Fleisch, Brot, Fischen und allen anderen Eßwaaren innerhalb des Burgfriedens, und verordnete zugleich, daß die Fremden aus Markttagen nach den alten Rechten behandelt werden sollten. Am 3. März 1420 bestätigte er endlich für den Markt Kinnberg einen alten Privilegienbrief des Herzogs Wilhelm. * 2 3 *) Am 15. März in Wien besiegelte H. Albrecht V. einen Antwortschaftsbrief für Ulrich von Stubenberg, daß die Güter Jörgs von Dachsberg zu Schöngrabern, Obergra-bern, Gattendors, Suckenbrnnu und Eckendorf nach dessen Tode, wenn er ohne männliche Erben stürbe, andie Stubenberger übergehen sollten. §) Am 1. März 1420 nahm Bischof Ulrich von Seckau auf Befehl des Papstes Martin V. die vom Erzbischöfe Eberhard III. bewilligte Ausscheidung der Einkünfte der Pfarre Haus im oberen Ennsthäle von dem erzbischöflichen Tische zu Gunsten der Vikarien und Offizialen dieser Pfarre vor. Zu Salzburg am 10. Oktober verglich sich der Erzbischof Eberhard III. mit dem Abte Heinrich von St. Lambrecht, der gegen die Bestätigung seiner Privilegien auf Ordinariatsrechte verzichtet und wegen der Besetzung der Pfarren Kaltenkirchen, Aflenz, Hof, Zell, St. Veit in der Beitsch, St. Blasius und St. Niklas in Laßnitz und St. Thomas in Schäufling die Bewilligung persönlich einzuholen gelobte.5) In diesem Jahre stiftete Johann von Greißeneck das Spital in Judenburg, welche Stiftung H. Ernst am 25. bestätigte. Auch Hanns Ramung von Offenburg gründete in der Stadtpfarrkirche zu Judenburg einen ewigen Jahrsgottesdienft mit 13 Bauerngütern.6) Am 24. Februar 1420 war K. Sigmund in Breslau, umgeben 9 Wurmbrand. Except, ßeneal. p. 79. 2) Joann. Itrf. K. K. Gub. Reg. 3) Joann. Url. *) Joanneum. 6) K. K. Gub. Archiv. «) Lettner p. 77-78. Me Friedrich IV. I. 1373-1457. 157 von geistlichen und weltliche» Fürsten und Herren, den Erzbischöfen und Bischöfen: Günther von Magdeburg, Bartholomäus von Mainz, Ludwig, Patriarchen von Aquileja, Georg von Passau, Konrad von Breslau, Johann von Leutomischl; H. Albrecht von Sachsen-Lüneburg, Friedrich, Markgrafen von Brandenburg, Wilhelm und Otto von Braunschweig, Hanns und Heinrich, Pfalzgrafen am Rhein und Herzogen in Baiern, Wilhelm, Landgrafen in Thüringen, Hanns, Herzog von Ratibor, Bernhard, Markgrafen von Baden, Ludwig, Herzog von Schlesien, Hanns, Herzog von Sagan, Ludwig, Grafen von Dettingen u. v. a. In dieser hohen Versammlung erfüllte er die Bitte seines Schwiegervarers, Grafen Hermann II. von Eilli, und belehnte ihn, zu Folge eines Erbvertrages, den die Grafen von Eilli mit den Grafen von Ortenburg geschlossen, unter Einwilligung der Churfürsten, mit allen Herrschaften, Städten, Schlössern, Leuten, Freiheiten und Rechten, welche mit dem Tode des letzten Grafen, Friedrichs von Ortenburg, dem heiligen römisch-deutschen Reiche erlediget worden waren, zur Belohnung der hohen Verdienste des Grafen von Eilli, „da er Uns und dem heiligen römischen Reiche oft „und dick köstlich gethan hat/' (Urkunden, 29. Februar und 2. März 1420). U Zu Admont am 25. Mai 1420 ward ein Gütertausch verhandelt: Hanns von Kainach und dessen Gemahlin, Margarethe, übergaben dem Abte Jörg alle ihre Lehen im oberen Ennsthale am Gossenberg und zu Friesach in der Hauser Pfarre, zu Lengdorf, zu Pach beim Thurm in der Gröbminger Pfarre, und zu Oberstuttarn in der Jrd-ninger Pfarre, und erhielten dafür den stistadmontischen Hof zu Einöd unter Lobming bei Knittelfeld, den Zehent desselben jedoch ausgenommen. Der Vertragsbrief wurde besiegelt von Hanns von Steinach, Konrad Würe und Leupold Tunmayr.i) 2) Im Jahre 1420 erkaufte das Stift Seckau mehrere neue Besitzungen: vom Helnweig von St. Marein Güter zu Preming am 25. Juli 1420, und von Hanns Krößler, Bürger zu Judenburg, Höfe zu Flietzen, auf dem Lawersbcrg und im Mittereck, um 200 Pfunde, am 6. Dezember 1420.3) Indessen hatte die Empörung der Böhmen gegen den Ausspruch des Konstanzer Konziliums und gegen die Autorität des Kaisers und Königs zugenommen, und einer der schrecklichsten und grausamsten Kriege entstand: der Hussitenkrieg. Die engste Verbindung der Freundschaft und des Blutes mit Ki Sigmund, die Aussicht auf zwei Königskronen i) K. K. Gub. Reg. Lunig. Splclll. Saecul. p. 1844. *) Urkunde Q. 33. •) Seckauer-Saalbuch. 158 Steiermark unter Leopold dem Frommen in Böhmen und Ungarn und die natürliche Lage seiner Länder selbst zogen den H. Albrecht V. in diesen furchtbaren Krieg, in welchem er sich eben so tapfer, als beharrlich bewies. Von ihm zu Hilfe gerufen, war auch H. Ernst mit den Hilfstruppen aus Steiermark und Kärnten Anfangs Juni 1420 auf dem vom K. Sigmund bestimmten Sammelplätze in Freistadt mit H. Albrecht zusammengetroffen.H. Albrecht V. beschleunigte seinen Zug nach Prag, während H. Ernst langsamer folgte. H. Albrecht wohnte der Krönung K. Sigmunds int Schlosse zu Prag noch bei; vom H. Ernst geschieht keine Erwähnung bei derselben. Wahrscheinlich hatte Letzterer die Rückreise früher augetreten, als die Belagerung der Stadt Prag am 30. Juli aufgehoben worden. Am 2. August befand sich H. Ernst schon in Budweis, begab sich von dort in den Markt Schweinitz, dessen Grundherr Ulrich von Rosenberg war, und wollte dort übernachte». Noch frühzeitig genug erhielt er die Nachricht, daß ihn die Husstten zur Nachtszeit überfallen und ihm durch Feuerlegung Verderben bereiten wollen. Mehrere Begleiter des Herzogs wurden von Rosenberg'schen Unterthanen in Fesseln gelegt und ihrer Pferde beraubt. H. Ernst verließ dann Abends den Markt Schweinitz, und lagerte sich mit den ©einigen auf einem nahen Felde. Plötzlich gerieth zu seinem Leidwesen der Markt wirklich in Flammen. Ob feine Begleiter oder die Husstten die Brandleger gewesen, ließ sich nicht aus-mittcln. Der Herzog versprach aber dem Ulrich von Rosenberg: Fände sich, daß seine Leute den Markt angezündet hätten, so werde er sie auf eine Weise strafen, die fein Mißfallen an diesem Verbrechen und seinen Schmerz darüber beweisen werde.i) 2) In Mitte Jänner 1419 ging K. Sigmund ans Deutschland auf der Donau über Linz nach Wien. Dort wurde die Vermählung des H. Albrecht mit der Prinzessin Elisabeth auf das Jahr 1422 14 Tage nach Ostern festgesetzt. Der alte Gras, Hermann von Cilli, des Kaisers Schwiegervater, und der Schwager Nikolaus Gara waren dabei anwesend, und gelobten mit Urkunden und Eid, wenn diese Bestimmung nicht zngehaltcn werde, dem H. Albrecht 40,000 Gulden Entschädigung zu geben. — Während K Sigmund auf dem Konzilium gewesen war, traten in Ungarn Ereignisse ein, die seine Ehre und jene seiner Familie widrig berührten. Kaunt hatte er die Grenzen seines Königreiches Ungarn überschritten, so hörte er zu Preß-burg höchst ärgerliche Dinge von seiner überaus leichtsinnigen Gemahlin i) Ebendorfer p. 849, z) Kurz. Albrecht II. Thl. II. p. 30—31. Der Brief des fy Ernst an Ulrich von Rosenberg. Barbara. Dieselbe vergaß ihre Würde sv sehr, daß sie ziemlich öffentlich einen strafbaren Umgang mit einem gewissen Walwerod pflog. Obwohl K. Sigmund, selbst keineswegs ein Muster ehlicher Treue, früher sich höchst nachsichtig gegen das Betragen der Königin zeigte, so wollte er doch nicht ein öffentliches Aergerniß ungeahndet lassen. Mit Rath und Zustimmung der in Preßbnrg versammelten Prälaten und Barone verbannte er die pflichtvergessene Königin in eine einsame Gegend bei Großwardein. Sie durste nur ihre Tochter, die zehnjährige Prinzessin Elisabeth, mitnehmen. Beide lebten da neun Monate wahrhaft in Elend; selbst an den nothwendigsten Lebens-bedürfniffen litten sie mit ihrer Dienerschaft Mangel. Nicht einmal der öftere Wechsel der Kleider war ihr gestattet. Es schien, als wollte sie der König das ganze Maß der Noth und Entbehrung fühlen lassen; und um nicht von ihrem Elende gerührt zu werden, vermied er jede Zusammenkunft mit ihr. Als er in die Nähe von Großwardein kam, ward die Verstoßene mit ihrer Tochter nach Ofen gebracht. Als er nach Ofen zurückkehrte, sollte sie wieder an ihren einsamen Verbannungsort nach Südnngarn zurückkehren. Doch auf ihr flehentliches Bitten, nicht mehr in den ihr so verhaßten Ort gebracht zu werden, wurde sie nach Fraucnmarkt (Holitsch) in Niederungarn geschafft. Endlich nach fast einjähriger Verstoßung gelang es dem Kanzler Georg von Hohenlohe, Bischof zu Passau, damals Administrator des Erzbisthnmes Gran, und dem Grafen Ludwig von Oet-tingcn, also den deutschen Räthen, zu erwirken, daß die Königin wieder zu Gnaden ausgenommen wurde. Als Sigmund in die Nähe von Fraucnmarkt gekommen, veranstalteten die beiden genannten Räthe, daß Barbara mit ihrer Tochter am Weihnachtsabend 1419 vor den König gelassen wurde. Erstere bat auf den Knien, wenn sic etwas gegen ihn verbrochen habe, um Verzeihung; die Prinzessin unterstützte mit kindlichen Thränen die mütterliche Bitte. Sigmunds Zorn war, wie gewöhnlich, bereits von der Zeit beschwichtiget; die Thränen der stets reizenden Frau und die Bitten des lieben Kindes vollendeten die Versöhnung. ‘) , 14al_1422 Von Böhmen und vom Kampfe gegen die Hus- Ernst in Grätz und siten kam H. Ernst wohlbehalten in die Steiermark zurück. In der ersten Hälfte des Jahres 1421 scheint er sich größtenteils in Kärnten aufgehalten zu haben. Zu Bleiburg 1) Aschbach. II. 397-399. 160 ©nUrmarf unter Leopold dem Frommen am Sonntage nach Margarethen bestätigte er den Ankauf mehrerer Güter zu Völkermarkt durch das Stift Vorau von Sigmund von der Mauer, Am 13. Oktober zu Grätz bewilligte er dem Otto von Liechtenstein den Verkauf einer landesfürstlicheu Lehenstaferne zu Predigern an das Chorherrenstift Seckau. Am 16. Oktober daselbst bestätigte H. Ernst das alte Niederlags recht der Stadt Grätz,* 2 3) und am Freitage nach Gallus (16. Oktober) ertheilte er dem Markte Wildon zur Herstellung seiner vom Wasser zerstörten Brücken dieselben Mauthrechte, wie sie schon H. Albrecht im Jahre 1392 zugestanden hatte, jedoch nur auf Jahresfrist.2) Am 28. Oktober verpfändete er die Veste Offenberg um 3000 Gulden dem Andreas Rainung und seinem Sohne Jörg; wie aber Ramung dem Herzoge den Satzbrief frei zurückstellte, ward ihnen gedachte Veste auf Lebenszeit eingeantwortet. Ritter Pilgrim von Prank siegelte den Brief.4) Am 10. November 1421 erhielt Ritter Friedrich Bremer pflegweise und gegen jährliche 500 Gulden bestandweise die Burg Schmierenberg mit dem Landgerichte vor dem Zeugen und Siegler Ritter Dietmar Riet-schaydt.5 *) Am 27. November fällte und besiegelte Bischof Ernst von Gurk seinen Urtheilsspruch für H. Ernst wegen der Vogtei des Stiftes Obernburg im Saanthale. 8) Zu Neustadt am 1. Dezember belehnte H. Ernst de» Hanns Meusenreiter und dessen Fran Wendeline, Tochter des Hanns von Rohitsch, mit den von Berthold von Paradeiß, Bürger in Tiffern, erkauften landesfürstlichen Lehengüter» am Goldberg in der Roschitz, zu Paradeiß, Zerowetz, St. Hermagoras, in der Goriz, im Bach, im Goligereut, in Neunik, zu Gaber, an der Ebersleiten, zu Tschriett, Golowez, am Leiß, a» der Mulentz.7) Am 12. Dezember belehnte er den Friedrich von Stubenberg mit einem Hofe im Dorfe zu Preß.8) Zu Grätz am 11. Dezember befahl er dem Landschreiber in Steier, Leonhard Stubyar, strenge darauf zu halten, daß Kauf und Verkauf des Eisens vom Erzberge in Leoben nach der früheren Einrichtung zum gemeinsamen Nutzen der Bürger daselbst 1) Varav. II. 306. 2) Wartinger. Grätz p. 36. 3) Joanneums-Urkunde. *) K. K. Gub. Reg. ») K. K. Gub. Reg. 6) K. K. Gub. Archiv. ») K. K. Gub. Reg. e) Joanneum. M< Friedlich IV. % 1378—1457- 161 getrieben werde; ^ auch erneuerte er mit dem Hochstifte Bamberg für Kärnten und Steiermark die alten Schutz- und Trntzverträge von den Jahren 1383, 1387 und 1399.i) 2) Am 2. Februar 1121 spendete Bischof Ulrich IV. von Seckau dem Stifte daselbst einen Hof zu Vischarn bei Weißenkirchen, und der Kirche eine Insel, mit den Bildnisse» der hl. Maria und Cacilia geschmückt, und einen Ring mit edlen Steinen zur Stiftung eines ewigen Jahrgottesdienstes daselbst. Zu Bruck an der Mur am 16. Oktober entschieden zu Gunsten des Stiftes Seckau Abt Eugen von Rein, Abt Peter von Sittich und Rüdiger, Chorherr zu Briren und Pfarrer zu Bruck, eine» langwierigen Streit mit dem Abte Leonhard von Steiergarsten um Taferne, Holz, Fischwasser und Grnndholden zn Feistritz, nachdem ein früher durch den Landesverweser Konrad von Hollneck anberanmter Gerichtstag die Sache nicht zu Ende gebracht hatte.3) Weiters erkaufte das Stift Seckau von Gabriel Goldschinid, Bürger zu Grätz, einen Weingarten, Schürzer am Schützenberg zu Luttenberg genannt, mit Keller und Presse am 30. September 1121, und weiters noch von eben diesem zwei halbe Weingärten, am Hausberge in den Büchel» gelegen; endlich verkauften die Kinder Diepolds des Kellermeisters dein Stifte Seckau durch ihren Gerhab, Walter Zebingcr, Pfleger auf Kranichberg (Krainberg), mehrere Gösserlehe» zu Pereudorf im Dorfe und auf dem Berge am 22. Februar 1 421.4) Abt Angelus zu Rein verkaufte im Jahre 1421 dem Hanns von Wieden, Landeshauptmann in Stcicr, einen Weingarten, den Lueger am Feistritzberge, und kaufte dafür einen anderen zu Algerstorf bei Grätz von Margarethe Staffelbergerin.5) Am 27. Juli 1421 verkaufte Petronella, Gemahlin Ludwigs von Jgg, dem Nonnenkloster zu Studcnitz um 100 Mark Silbers fünf Huben zu Plossenberg undWebeuthal nach Landesrechten in Kraiu vor den Zeugen Hanns von Triebenik und Anton Kruschauer. '■) Am 24. Februar 1421 überließ Friedrich Gras von Cilli den Bürgern von Wöllan sechs Hüben zu Tragenstorf bei dem Markte Wöllan gegen ewigen Jahreszins von vier und eine halbe Mark Silbers und acht Pfennige zur Lösung älterer Dienste an Wein, Roboten, Hirse, Hühner u. s. w. ;) Am 29. März i) K. K. Nub. Reg. *) ffllftr. Urk. ») Seckauer-Saalbucl. *) Seckauer-Saalbuch. s) Reiner-Urkunden. e) Joanneum. ’) Joanneums-Urkunde. Beschichte der Steiermark. — VII. Bd. 11 162 Steiermark unter Leopold dem Frommen 1-321 wird der Freisinger Bischof, GrafHermann vonCilli, zum Bischof in Trient ernannt. Er war eben in der Stadt Cilli, um sich durch einen Schnitt int Unterleibe von einem lästigen Hebet (Bruch) heilen zu lassen, allein er fand bei dieser Operation seinen Tod. Dem Stifte Admont gab Hanns von Ernfels drei Güter zu Mautern mit einer Wiese, die Köllnerin zugenannt, im Admontischen Zelzthale, und empfing dafür zu lebenslangem Bestandgenusse die stiftischen Zehenten zu Kammern. Den Brief darüber siegelten am 23. April 1421 Konrad von Kreig, Hofmeister und Hauptmann in Kärnten, Oheim des Ernfelsers, und Ulrich von Liechtenstein zu Mura», Landmarschall in Kärnten und Kämmerer in Steter, Schwager desselben. *) Die Propstei der gesammte» Ad-montischen Güter zu Würflach in Unterösterreich mußte Abt Jörg auf 14 Jahre aus Geldnoth dem Heidenreich Gestner verpachten unter Zeugenschaft und Sigill des Ritters Walther Zebinger.i) 2) Damals schenkte der Admontische Propsteiverwalter zu St. Martin, Niklas Lengheimer, dem Stifte seinen Wein- und Baumgarten bei dem Propsthofe zu St. Martin zur Stiftung von zwei ewigen Lichtern in der Hauskapelle des Propsthofes. Der Ritter Peter Hertenfelder war dessen Zeuge und Briefessiegler.3) Am 1. Jänner 1422 war H. Ernst in Bruck an der Mur. Er mußte jetzt neuerdings dem Richter und Rath und den Bürgern in Leoben einschärfen, dem Inhalte der alten Ordnungen genau nachzukommen, und den Eisenverschleiß des Erzberger Eisens in der vorlängst schon errichteten Stadtgemeinschaft zu betreiben, so daß Jedermann in der Stadt sein Geld in diese Commune entlegen und Arm und Reich dieser Einlage gemäß auch den entsprechenden Nutzen ziehen möge.4) Am 3. Februar war H. Ernst in Schottwien, und entschied den Streit der Territorien zwischen dem Stifte Nenberg und der Herrschaft Klamm. Am 11. Februar zu Grätz bestätigte der Herzog dem Stifte Seiz die alte Handveste H. Albrechts III. Wien, 13. Dezember 1357 ;3) und am 12. Februar entschied er einen Streit des Stiftes Seckau mit Hannsen von Teuffenbach.3) Am Pfingstmittwoch belehnte er den Heinrich Boitzer mit dem väterlichen Erblehen, nämlich sechs Huben und vier Hofstätten i) Urkunden XX. 30. GGG. 3. -) Urkunde DDD. 26. 3) Urkunde N. 15. 16. «) Joanneums-Urkunde. K. K. @ub. Reg. а) K. K. Gub. Arch. б) Ebendaselbst. zu Rügendorf bei der Feistritz in der Jlzer Pfarre. x) Am 1. Oktober in der Neustadt belehnte H. Ernst den Jakob von Stubenberg für seine Gemahlin Barbara, Tochter des Hanns von Eberstorf des älteren, mit den nach dem Tode Ottos von Ernfels erledigten mütterlichen Erblehen, welche dieser Otto von den früheren österreichischen Herzogen getragen hatte.') Am 16. Oktober zu Neustadt bestätigte er der Stadt Bruck an der Mur den altherkömmlichen Martinimarkt, und zwar aus dem Grunde, weil er die Waaren-Niederlage von Bruck nach Grätz überlegt habe, und mit dem Beisatze, daß dieser Jahrmarkt alle übrigen fürstliche» Rechte und Freiheiten für alle dorthin kommenden Kaufleute mit Anfladen, Kaufen und Verkaufen und deren verschiedenen Waare» haben sollte; jedoch sollen nur allein steirische Bürger befugt sei», Tuch auszuschneiden. Nach Verlauf der Marktfreiheit sollen alle Maaren nach Grätz in die Niederlage gebracht werden.* * 3) Am 17. November 1422 ließ H. Ernst durch den Landschreiber in Steier, Ulrich Völklein, nach persönlicher Beschau den Grenzenstreit um Besitzthum in der Veitsch am Hocheck im Mürzthale zwischen dem Stifte St. Lambrecht und Friedrich von Fladnitz entscheide». Am 3. August 1423 erließ er darüber zu Bruck an der Mur eine» wiederholten Urtheilsspruch und gesiegelten Brief.4) In einer besonderen Urkunde, Pfannberg am 2. Jänner 1422, erwarb Graf Hang von Montfort, Herr zu Bregenz, von dem Landesherzoge Ernst ein Haus zu Praun in Oesterreich ob der Neustadt, und mehrere Güter in Oesterreich und Steier zu Vischa, Brun, Piesting, Wallenstorf, Weikersdorf, Zwerendorf, Stallhofen, Leiding und in der Slatten, welche ehedem Hartlein von Teuffenbach von den Edelherren auf Stadeck zu Lehe» getragen, aber nachher an H. Ernst verkauft hatte.5) Zu Neustadt am Freitage nach Elisabeth (19. November) erließ der Landesherzog ein allgemeines Verbot, Eisen von Gmünd und Altenhofen in Steiermark einzuführen, zu verarbeite» und damit zu handeln; sondern das Eisen aus dem Eisenerz des inneren und äußere» Berges soll nach allen Seiten des Landes und bis nach Italien hin seinen ungehinderten Ausgang, wie von Alters her, behaupten ; und alles dieses, auf der oberen Straße von Leoben aufwärts *) K. K Gub. Rez. -> K. K. Gub. Archiv. s) Warttnger. Bruck p. 36. 4) St. Lambrechter-Saalbuch. ») K. K. Gub. Archiv. 164 'Stfiermavf unter Leopold dem Frommen nach der Mur verhandelte Eisen solle von dem Mailer zwei Gulden in die herzogliche Kammer bezahlen bis auf Widerruf dieser Anordnung. !) Am 4. Mai 1422 vermachte Peter Schmid zu Mayrhof bei Semriach seine Besitzungen daselbst dem Stifte zu Rein nach seinem und seiner Frau Ableben.* 2 3 *) Dem Chorherrenstifte in Stainz verkaufte tut Jahre 14 22 Erhard der Vonstorfer um 104 Gulden auf Wiederlösung seine Güter in der Stainzer Pfarre, am Berge ob Stainz, in Püchlern, zu Wcpfenstein, im Buchwaldc und im Fcuchtwalde und das Richtcramt zu Püchlern.^ Am 3. Mai 1422 loste Hanns Lakner, Bürger zu Rottenmanu, um 380 Pfund Pfennige mit Erlaubniß des H. Ernst die Veste und das Urbar Strechau von Engelbrecht Gersteker, welche dann der Landesherr ihm und seinem Sohne Heinrich zu Leibgeding mit 50 Pfunden für die Burghnt- ans der Mauth zu Rottenmanu, und gegen die Bedingung verliehen hat, alle Jahre etwas an der Veste zu bauen, damit dieselbe durch dies Leibgeding ganz hergcstellt werdet) Am 4. Jänner 1422 belehnte Graf Hermann von Cilli, Ban in den windischen Landen, den Otto Merz mit den cillischen Lehengütern, Hof zu Sundolfing, Hof in der Priesteriach, mit Gütern zu St. Johann, zu Sacka, von der Sacka bis Wüppel-sach in die Sulm, im Markte Leutschach und mit der Fischweide auf der Sacka, so wie dies alles schon der Vater des Otto Merz von den Cilliergrafen zu Lehen getragen hatte.5) lieber die Spende des Niklas Lengheimer für die Hauskapelle im Propsthofe zu St. Martin gaben am 26. Oktober 1422 einen eigenen Verpflichtungsbrief der Abt Jörg zu Admont und sein Stiftskapitel: Peter Tucheimer, Prior und Herrenkäinmcrer, Konrad Gasler, Gusterer, Stefan Graßler, Subprior, Meister Hanns, Pfarrer und Jurist, Johann Lambacher, Ablager, Konrad Elsendorfcr, Kellermeister, Konrad Staffelberger, Niklas Ar-ninger und andere Kapitularen.'h Am 19. Juni 1422 schenkte Hanns von Ernfcls der Kirche und Pfarre zu Kammern unter dem Pfarrer-Michel das Schönengut daselbst zur Stiftung von vier JahreSmessen und einem feierlichen Gottesdienste.') Im Jahre 1422 starb die •) Joanneums-Urkunde. 2) Reiner-Urkunden. 3) §tainzer Saalbuch. *) K. K. Gub. Reg. 5) K. K. Gub. Reg. e) Urkunde N. 32. ') Urkunde J. 50. Gemahlin des Grafen Friedrich von Cilli, eine geborue Gräfin von Modrnsch. Man sagte allgemein, er selbst habe sie Nachts im Bette erstochen wegen der schönen Veronika von Teschnitz, welche er nachher wirklich (1425) gehcirathet hat: „und war", sagt die Cillierchronik, „Landt offen mähr, wie er sh des Nachts, als Sh beh einander la-„gen, in dem Bett hatt erstochen und crtodt, von wegen einer hübschen Jungfrauen, genannt Veronika." — Friedrich führte seinen eigenen Hof, wozu er von seinem Vater, Grafen Hermann II., eigene Besitzungen, Steinschneck, Samabor, Gurkfeld, Maysau, Rndolfswerth, Landwag u. s. w., erhalten hatte. Mit seiner ersten Gemahlin hatte er einen Sohn, Grafen Ulrich von Cilli. * *) In diesem Jahre 1422 begab sich K. Sigmund »ach Oberungarn, uni in persönlicher Zusammenkunft mit K. Wladislans von Polen die Streitigkeiten zwischen Polen und dem deutschen Orden beizulegen und denselben von der Vereinigung mit den ketzerischen Böhmen zu trenne». Im Gefolge des Kaisers waren neben dem Kanzler, Bischof Georg von Passau, und dem Despoten Stefan von Raitzen, die wichtigsten die Grafen von Cilli. *) Am Freitage nach Pfingsten zu Krumau in Böhmen siegelte Gras Hermann II. von Cilli einen Verzichtsbries auf Schloß und Herrschaft Stein im Jaunthale mit allen dazu gehörige» Gefällen und Rechten, ff Im selbe» Jahre vermählte sich Johann Meinhard, Graf zu Görz und Tirol und Pfalzgraf in Kärnten, mit Agnes von Pettan, Tochter Friedrichs von Pettau, mit einem Heirathsgute von 10,000 Gulden, worüber er zu Lienz in Tirol am 3. Mai 1422 eine Urkunde besiegelte mit der Verpflichtung des Rückfalles dieser Mitgift an die Erben des Pcttaners. Am 2. Jänner 1422 belehnte Bischof Friedrich von Bamberg, nach dem Tode Günthers von Herberstein, den ältesten der Familie, Georg von Herberstein, Sohn Ottos, anstatt der «»mündigen Tochter des Verstorbenen, mit dem Hause am Burgberg und allen dazu gehörigen Gütern in Kärnten.4) Wir haben weiter oben gehört, daß die Her- ntun ,6 @rll. zöge Albrecht und Ernst ihre» vieljährigen Streit L!?„”?* endlich durch einen Vertrag im Jahre 1417 a»S- W/g-gkn i^'urk?n^ i) Chron. Cill. p. 682-683. Hahn Collect. II. Aon. Svlv. Hist. Frider. IV. p. 54. 65. -) Windet, p. 112. 1166. 3) Viklr Hrf. *1 Kumar. 166 Steiermark unter Leopold dem Frommen geglichen haben. Dessenungeachtet blieben immer noch einige Gegenstände unentschieden, oder manche Vertragsartikel wurden nicht pünktlich erfüllt. Es entstanden neuerdings Reibungen und Klagen über Verletzungen des Eigenthums und anderer vermeintlicher Rechte. Solchen höchst unangenehmen Störungen des Friedens abzuhelfen, schlossen die beiden Herzoge am 28. Oktober 1423 einen neuen Vertrag, der beide Theile zufriedenstellte, und ihren gegenseitigen Forderungen und Ansprüchen auf immer ein Ende machte. Die Herzoge waren in Wien zusammengekommen und siegelten die Vertragsbriefe am 28. Oktober 1423, deren folgende Punkte die Steiermark mehr oder weniger berührten. Die sogenannten Fuder des Salzes, welches H. Ernst von Aussee über den Fliesberg nach Gmunden jährlich liefern muß, sollten künftig nach dem Maße und in der Größe verfertiget werden, welche in früheren Zeiten üblich waren. In einem besonderen Artikel wurde dafür gesorgt, daß die Unterthanen Albrechts durch die wucherischen Zinsen der Juden des H. Ernst nicht in einen gar zu großen Schaden gerathen könnten; über alte Geldschulden der Christen an die Juden wurde aber in demselben nichts bestimmt. In einer eigenen Urkunde wurde daher festgesetzt, daß die Juden oder Jüdinnen ein genaues Verzeichniß aller Geldschulden der österreichischen Unterthanen dem H. Ernst längstens bis künftigen Lichtmeßtag vorlegen solle», der eine Abschrift davon dem H. Albrecht mittheilen wird. Dieser soll dann seine Unterthanen anhalte», richtig befundene Schulden den Juden auszuzahlen. Wenn es sich aber zeigen sollte, daß die Juden unbillige und zu hohe Zinsen verlangten, so wird H. Ernst ihrer Gewinnsucht Schranke» setze». Schulden, welche bis zum Lichtmeßtag nicht angezeigt worden, sollen die Christen zu bezahlen nicht schuldig sein. Ferners wurde bestimmt, daß das Angeld in Neustadt, Schottwien, Aspang, Neukirchen und Klam künftig hin H. Ernst beziehen solle. Das Marchfutter,' das zur Herrschaft Pütten gehöre, solle dem H. Albrecht geliefert werden. Ji abgesonderten Urkunden wurden noch folgende Gegenstände entschieden. In früheren Zeiten war das Gebiet der Herrschaft und des Schlosses der Stadt Steier auf zwei Meilen in die Länge und Breite festgesetzt worden. Der Pfleger H. Albrechts in Steier dehnte aber seine Amtsgewalt über den festgesetzten Umkreis des herrschaftlichen Gebietes aus, und erlaubte sich Eingriffe in das Land Steiermark, wodurch sich H. Einst in seinen Rechten gekränkt fühlte. Um diesen Streitigkeiten und jenen über die Grenze» der Wälder, aus welchen das Holz zum Salzsteden in Aussee und Hallstadt genommen wurde, ein bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 167 Ende zu machen, und die Ansprüche der Bürger zu Neustadt auf das Fischrecht im Kerbache, der Unterthanen der Herrschaft Starhemberg auf Mauthbefreiung in Neustadt, und die Klagen, daß die Neustädter Bürger widerrechtlich eine Wehre an der Schwarzach abgebrochen hätten, und daß das Holz, welches an den Stapelort Neustadt geführt werden sollte, in Wallnstorf abgelegt und verkauft werde, endlich einmal abzu-thun, wurden Mitglieder des beiderseitigen herzoglichen Rathes bevollmächtiget, !) welche sich an die streitigen Orte begaben und mit Beiziehung glaubwürdiger Zeugen nach dem Inhalte der früheren Theilungsbriefe die Entscheidung fällten. Von weiteren Reibungen und Streitigkeiten zwischen beiden Herzogen findet sich nach diesem Endvergleiche keine Spur mehr.i) 2) Während der bezüglichen Vorbereitungen verweilte H. Ernst größtentheils in Steiermark. Am 14. Jänner in Grätz bestätigte er dem Frauenkloster der Dominikanerinnen daselbst den Privilcgien-brief H. Rudolfs IV. (Wien, 15. November 1359).3) Am Lichtmeß-abend (1. Februar) zu Grätz bestätigte er die alten Privilegienurkunden der Luttenberger von den Jahren 1392 und 1 360.4) Zu Ebendors am 8. April bestätigte er den Verzichtsbrief des Niklas Zeyerecker auf die stistreiuischen Güter an der Rann in der GaishorNer Pfarre, welche Hanns Unkel der Landschreiber dem Stifte zu Rein als Seelgeräthe zu einem ewigen Jahrgottesdienste gespendet hatte.5) Am Freitage vor dem Palmsonntage zu Grätz 1423 belehnte H. Ernst seinen Rath, Friedrich von Pettau, mit den väterlichen landesfürstlichen Erblehen, der Veste Frauheim, dem Haus zu Marburg, mit den Vesten Maidberg, Gleichen-berg und Weinberg, für ihn selbst und alle seine Erben gegen getreuliche .Erfüllung aller Lehenspflichten.6) Nachdem Hanns Katzianer seiner Gemahlin Margarethe, Tochter des Grafen Konrad von Schernberg, zur Wiederlegung ihrer Morgengabe mehrere landessürstliche Lehen-gütcr verschrieben hatte, bestätigte H. Ernst zu Grätz am 25. Mai 1423 diese Verschreibung, und erlaubte ihr jetzt nach ihres Mannes Tode auch den Besitz der halben Veste Katzenstein mit 13 Huben unter dem Scharling. 7) Bald darauf ertheilte er dem Landeshauptmanne in Steier, i) Urkunde. K. K. fflub. Archiv. Wien. 28. Oktober 1423. -> Fr. Kurz ibid. II. p. 64-70. а) K. K. Gub. Archiv. 4) Joanneums-Urkunde. s) Reiner-Urkunde. Dipl. Siyr. II. 40. б) K. K. (SuD. Reg. zu Kratz. 7) Ebendaselbst. 168 Steiermark unter Leopold dem Frommen Ulrich Schenk von Osterwitz, den Befehl, die zwischen dem Stifte Rein und Hugo Grafen von Montsort streitigen Wäldergrenzen am Hirscheck festzustellen. ') Am 1. Juni 1123 zn Grätz belehnte er Friedrich von Stubenbcrg mit dem Dorfe Weiglasdorf in der Pfarre Radkersburg sammt Zugehör, wie auch mit dem Bergrechte in Herzogenburg daselbst.2) Am 27. Juli erließ H. Ernst die schriftliche Anordnung an Hanns von Teuffenbach und den Landschceibcr in Steter, Ulrich Völklein, den Streit zwischen dem Stifte St. Lambrecht und Friedrich von Polan wegen einer zur landesfürstlichen Veste in Nenmarkt dienstbaren Taferne in der Po-lan zu schlichten;^) und am 14..August 1423 entschied er das Fortbestehen der Stiftseckanischen Taferne z» St. Lorenzen bei Knittclseld, wogegen die von dem Abte zu Admont und von Hanns von Teuffenbach daselbst aufgerichteten Schänken geschlossen werden sollten, nachdem vorher der Landschrciber Ulrich Völklein und der herzogliche Harnischmeister Jörg die Untersuchung vorgenonimen hatten.J) Zu Waidhofen an der Jpß am Samstage vor Peter und Pauli erließ er ei» Verbot aller neu errichteten Weinschänken eine Meile Weges »»> Rottenniann.ö) Nachdem H. Ernst mit Bischof Friedrich von Bamberg ein Schutzbündnis für ihre Herrschaften in Kärnten und Krain geschlossen hatte, erließ der Bischof (Bamberg, 19. Sept. 1423) an alle seine Hauptleute in Steier und Kärnten den Befehl, wen» sie von den herzoglichen Hauptleuten um Hilfe angesprochen werden, dieselbe unverzüglich zn leisten.(i) Am 6. Dezember zn Grätz sendete Ulrich von Rohktsch deni H. Ernst seine landesfürstlichen Lehen zu Schcrnowitz, Reutenstcin, Gelowiz, Podert, Wellc-hitsch und Lakh, in der Herrschaft Tüffer gelegen, auf, welche er dem Hanns Meusenreuter und dessen Gemahlin Wendeline verkauft hatte. -) Am 31. Juli 1423 erließ K. Sigmund an den Bischof zu Agram de» Befehl, die Besitzungen des Hochstiftes Salzburg in Steiermark an den ungarischen Grenzen kräftigst zu beschütze». Der Erzbischof Eberhard belehnte zu St. Andrea im Lavantthale die Edlen von Hauzendorf mit den Zehenten zn Hanzendorf und mit einem Theile von Getreidezehenten in der ') Neiner-IIikuiwni. 2) Joaiincui». 3) St. Laiiibrechter-Saall'iich. *) K. K. Gut'. Nez. 5) Ioanneunw-IIrkundc. 6) K. K. Gut'. Archiv und Lunig ReichrarchiV. Spicil. Eceles. II. p. 67. iUftr. Itvf. f) ft. K. Gub. Reg. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 169 Pfarre Straßgang, mit Ausnahme der Roscnzehente», gegen einen jähr-lichen Dienst von 44 Pfennigen als Leibgeding. ;l) Schon Papst Gregor X. hatte (Lyon, 15. August 1273) eine allgemeine Bulle, die Freiheit kirchlicher Personen, Rechte und Güter heilig zu achten, erlassen, welche von Papst Bonifaz Vf It. (Rom, 26. April 1295) wiederholt und das Verbot erneuert worden ist, ohne päpstliche Zustimmung dein Klerus unter was immer für einem Vorwände Zehenten, Sammlungen und andere Forderungen aufzubürden, mit dein besonderen Vorbehalte, daß, außer auf dem Todbette, von der Sünde einer solchen Belastung des Klerus Niemand als er allein solle lossprechcn können. Die Päpste Alexander V. (Pisa, 4. August 1409) und Martin V. (Konstanz, 16. Dezember 1418) erließen neuerliche Bullen in diesem Sinne gegen alle, welche sich frevelhafte Eingriffe gegen Kirchcn-güter anmaßen würden. Diese apostolischen Anordnungen und wirkliche bedrückende Begebnisse brachten die oben angeführte Verordnung des K. Sigmund (Passan 1418) und den erwähnten einstimmigen Beschluß des Erzbischofes von Salzburg und seiner Snffragane aus der Provinzialsynode daselbst hervor. Der verhaßteste Gegner und Gegenstand bitterer Klagen des Erzbischofes Eberhard 111. bei Kaiser und Papst war aber vorzüglich H. Ernst in Steiermark. Die Salzburger Urkunden bezeichnen die Bedrückungen des Hochstistcs durch H. Ernst in folgenden Punkten: „Suffraganbischöfe, Aebte, Pröpste, Prälaten und Klerus „werden von den landessürstlichen Hanptlcuten in Stcier vor die Land-„schranne persönlich z» Recht und Verantwortung geladen, wie erst ncuer-„lich durch Hanns Galer mehrmals geschehe» ist (daz wider der Psaff-„hcit freihait vnd wider gesatzt recht ist, als das päbstlich vnd kaiserlich — „vnd des Herzoge» von Oesterreich brief- ausweysent,— vnd vormals „mil' gehört ift).'— Wenn ein Abt oder Prälat mit Tod abgeht, so schafft „der Herzog mit seinen Anwälten, daß sie sich des Klosters, aller fahren-„den Habe, Kleinodien und Bereitschaft zu seinen Händen nnterwinden; „welche also den Stifte» entwendet imb verloren werden. Und wenn „dann ein Abt oder Prälat von dem Konvente erwählt und von dem „Metropoliten bestätigt worden ist, so muß dieser dann erst noch mit dem „Herzog um Geld besonders abtaidingen; sonst läßt er ihn nicht an die „Gewehr kommen (mit sollichcr vnpillicher beschwernuß werden dieKlo-„ster gar verderbet vnd der Gotsdinst darin gesmelert)! Das Gleiche „geschieht auch auf Pfarreien, wie jüngst zu Marburg, Mooskirche», Ob- i) K. K. ®ub. Archiv. 170 Steiermark unto Leopold dem Frommen „dach und in dem Schockt (wider solch Bris so die Hertzogen von Oster-„reich der Pfaffhail geben haben, darnmb ft Ir Jarlich Jartag begeen „müssen). — Wenn der Metropolit Kirchen seiner Lehenschast vergibt, „so läßt der Herzog den Belehnten nicht zur Gewehr kommen. H. Ernst „hatte auch auf die gesammte Pfaffheit in Steiermark drückende Steuern „gelegt; insbesondere ist das von einem Salzburger Erzbischöfe aus „Gütern und Reuten des erzbischöflichen Tisches gegründete Stift Ad-„mont wegen herzoglicher Steuern und anderer Beschwerungen in große „Schulden gestürzt worden (vnd ist vast zu besorgen, sollen solch beswer-„nuß die leng werden, daz es gar Verderb vnd der Gotsdinst abnemmen „vnd gemynnert werde). H. Ernst hat die Einfuhr alles hochstiftischen „Eisens und Salzes (von Althofen, Gmünd und Hallein) gegen dieGe-„wohnheit des Alterthnms verboten und alles auf Einfuhr Begriffene „zu konfisziren befohlen. Der Landeshauptmann und sein Berwescr in „Grätz haben sogar auf das freieigene Gebiet des Erzstiftes im Lungau „Gerichtseiugriffe gethan, ihre Schergen und Frohnboten mit Ladbriefen „und Stab dahin gesendet (wann nyemand lebentig ist oder gedenkh, „daz daz vormaln wer sev geschehn)! So werden gleichfalls alle salz-„bnrgischen Pfleger, Bürger und Bauern in Steier vor die Landschranne „in Grätz geladen, wie jüngst den Bürgern zu Pettau geschehen ist. „Denn Otto Schuster, Bürger daselbst, ist sogar nach Neustadt vorge-„ladeu worden wegen eines Judenhauses in Pettau, welches er vom „salzburgischen Bizcdom erkauft und 11 Jahre bereits im unbeirrten „Besitze gehabt hatte. Otto wurde dann vor den landesfürstlichen Rich-„ter nach Marburg zur Verantwortung wegen des Judenhauses mit der „Drohung beschiedeu, die Pettauer Bürger mit Leib und Gut in Haft „zu nehmen, bis dem Juden »ach richterlicheni Befunde tmb Erkenntnisse „würde Ersatz geleistet worden sein. Auch hat man dem Jost Tumayr „zu Marburg seine Tuchwaare genommen, nach Neustadt fort und nicht „wieder gebracht; und obendrein ist der Jude zum Ersätze gewiesen „worden auf Hab und Gut der Kinder eines gewissen Plöchleins int „Landgerichte Pettau, welche der Streithandel gar nicht berührte. Und „dies alles geschah, ungeachtet der Erzbischof in seinen Gerichten Nie-„manden noch auf seine Klage das Recht verweigert hat. Auf einen „durch den Tod des Stadlers erledigte», vor der Stadt Pettau gelegenen „salzburgische,i Leheushof ließ H. Ernst die Jude» verweisen und ihnen „denselben durch Landschrannenspruch eiuantworteu — zuwider dem Land-Briefe, der alles Gericht in Lehendingeu allein nur dem Lehenshcrrn „zutheilt. Noch mehr: Die Kaufmannswaaren von Bürgern und Kauf-„leuten in Salzburg hat man von der Niederlage zu Bruck nach Grätz bis Friedrich IV, I, 1373-1457. 171 „gebracht und ohne alles Verschulden gar weggenomme». Als jüngst „der Erzbischof seinen Wein nach Leibnitz heranfführen ließ, ward er „gegen alle alte Gewohnheit verhalten, denselben zu veruiauthen. Gänz--„lich .wider Recht ist dem Erzbischöfe auch auf herzoglichen Befehl eine „Waldung unter der Mandling, Rethens und Eck genannt, wegge-„nommen worden. Gegen die alte Gewohnheit verhindern die Bür-„ger von Schladming alle Ausfuhr von Getreide, Vieh, Loden, Käse, „Schmalz, Hühnern, Eiern, Fischen, Wildpret, Garn, Wolle und an-„deren Pfennwerth gegen Radstadt; auch läßt man die Krämer und „Kaufleute von Radstadt in der salzbnrgischen Hofmark zu Haus und „Gröbming weder Schnittwaaren ansschneiden, noch sonst kaufen und „verkaufe». Eben so hält man es auch mit dem Weinverkaufe im „Ennsthale und mit allen anderen salzbnrgischen Städten und Märkten „in Hinsicht auf Handel und Wandel in Steiermark und Kärnten; „wo man auch ohne Unterschied salzburgische Kaufleute aufgreift und „festhält als Bürgen für Solche, für welche sie niemals als Bürgen „sich erklärt haben. Und alle diese Befchwernngen gegen die Salz-„burger Hofmarken zu Haus und Gröbming gehen vorzüglich von den „Städten Schladming und Rottenmann aus. Ganz besonders aber „wird der Handel der Pettauer Inden und Bürger beschwert, Wider „die alten Freiheiten und Rechte werden die Juden im Weinhandel „auf der Straße über Windischfeistritz nach Krain und Kärnten und „mit ihren Maaren von Venedig her und dahin durch widerrechtliche „Mauthabnahme beschwert, und zwar zu Hohenmaut, Völkermarkt und „St, Veit. Den Handel von Faßdauben und Bodenholz aus Kärnten „nach Pettan beirren die Marbnrger, welche auch von jedem Floße „auf der Drau mit Kaufmannswaare» fordern, bei ihnen anzuhalten „und drei Tage feil zu haben (daz auch atu Rewnug ist)! Von den „Städten Judenburg und Leoben geschieht den salzbnrgischen Kanf-„lenten gleichfalls hohe Beschwerung, Die Judenburger nehmen von „jeder Wagenlast Kaufmannswaare» zwölf und von dem Fuhrmanne „des Wagens wegen überdies noch acht Pfennige z» Manch; und so „wie in Leoben von jeder Maß Eisen «Musch) einen Pfennig. In „Leoben nimmt der Landschreiber gar von jeder Wagenlast Kauf-„waare 24 und vom Fuhrmanne 12 Pfennige; auch fordert man dort „gegen die alte» Tarife von einem Saume Seife 9 Pfennige, so wie „auch Manch von Maaren nach Venedig und von Weinen, welche als „Rückfracht geladen worden sind. Auch läßt Rudolf vvnMechtenstein „kein Vieh aus dem Mnrthale nach Kriesach i» Kärnten treiben. „Auch die Juden in Marburg greifen Salzburger Kaufleute auf als 172 Steiermark unter Leopold dem Frommen „Bürgen für andere Salzburger Unterthanen Geldschulden halber, „und halten dieselben bis zur Zahlung in Hast, ungeachtet sie sich „niemals als Bürgen dazu verpflichtet haben." * *) — Den wiederholten Beschwerden des Erzbischofes über so viele Gewaltthaten gegen öffentliches und Privatrecht und gegen altbestehende Gewohnheiten scheint H. Ernst keine Abhilfe geleistet zu haben, ungeachtet Papst Martin V. in der oben Gezeichneten Bulle die Bischöfe von Eichstädt, Regensburg und Agrani beanstragt hatte, ihn mit Bedrohung des Bannfluches, des Interdiktes und der Lehenberanbung zu verhalten, daß er in seinen Ländern die Prälaten und den Klerus nicht mit Forderungen, Sammlungen und Steuern bedrücke, sondern ihre Freiheiten, Rechte und Privilegien achte, insbesondere. aber den Erzbischof von Salzburg nicht verhindere, Salz und Eisen in allen österreichischen Ländern zum Berkaufe, wie von Alters her gewöhnlich, einzuführen. Weil jedoch H. Ernst auf alle diese Drohungen nicht achtete, so wurden Bann und Interdikt über ihn wirklich ausgesprochen, und K. Sigmund erließ (Wischerad im August 1423) an die Bischöfe zu Passan und Gran, so wie an den gesammten Klerus in Ungarn die Weisung, daß sie den gegen H. Ernst wegen Unterdrückung der Freiheiten und Rechte der salzburgischen Metropolitankirche, ihres Klerus und ihrer Unterthanen gefällten Bannfluch sogleich in Vollzug setzen sollen. 2) Aus einigen, Steiermark betreffenden Urkunden vom Jahre 1423 erfahren wir noch Folgendes: Papst Martin V. ertheilte (Rom, 25. Juni 1423) dem Grafen Friedrich von Eilli und Sagorien das Pa-tronatSrecht der Kirche St. Egidius bei der Savebrücke und dem Orte Ratschach, welches dieser Gras sodann dem Karthäuserkloster in Geyrach schenkte und Papst Eugenins IV. am 18. Februar 14 31 bestätigte. 3) Im Jahre 14 23 erhielt Otto von Rattmannstorf, der ältere, die Gösserlehen, die Veste Rattmannsdorf, die Hofstätten zu Weitz, die Fischweide ans der Weitz von dem große» Russen am Hühnerberge bis in den Markt Weitz, Huben und Bergrechte am Göttersberge, z» Etzeinstorf, Pürcha, Heimbert, Preßgut, Lamb, Prepuch,Kallich,Reichcn-dorf, Langcck, Godex, Rambach, Krapfcndors, Lämbzug n. in. a.4) Im Maimonatc 1423 erkaufte das Stift St. Lambrecht von Andrä !) Chmcl. Ge sch. &. Friedrichs IV. Thl. 1. 359—367 aus den politischen Allen des Salzburger Archivs. *) Nachrichten über Juvavia p. 233 — 235. >) Dipl. Stjr. H. 1 9. *) Joanneum bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 113 Haffner den Trattenhof in Predelbach in der Reichcnfelfer Pfarre mit Zeugenfchast und Sigill des Ritters Wilhelm Korenbeck. ‘) Am 1. Jänner 1423 verkauften Hanns von Lobming und dessen Gattin Anna dem Chorherr» zu Seckau, Christof Varel, um 50 Pfunde mehrere Grundstücke bei der Graden ober und unter dem Münichberg, deren jährliche Gülten dann der Chorherr dem Nonncnstiste zu Scckau schenkte, auf daß für ihn alle Jahre von den Nonnen Tausend Ave Maria gesprochen werden sollen (24. Februar 1423).1 2) Am 7. Jänner 1423 fällte Hanns von Winden, Landcshauptman i» Steier, gegen das Stift Rein im Streite mit Ortolf von Perneck den Ausspruch, daß dasselbe dem Letzteren in das obere Haus zu Perneck alle Jahre zwei Männer-Filzschuhe zu liefern verpflichtet sei. 3) Zn gleicher Zeit löste Hanns von Greißeneck die Vogtei zu Wieting in Kärnten von den Edelherren und Brüdern Johann und Konrad von Kreig.4) Zu Wien am 20. April 4423 entschied, dem Aufträge des Papstes Johann XXIII. gemäß, Petrus Dekinger, Doktor der Dekretalen und Domdechant zu St. Stefan in Wien, das streitige Patronatsrecht auf die Pfarre zu Gonowitz zu Gunsten der Edelherren von Wallsee, und bestätigte den rechtmäßigen Besitz dieser Pfründe dem von Reinprecht von Wallsee ernannte» Pfarrer Pilgrim, gegen die vermeintlichen Ansprüche eines gewissen Herrn Georg von Landstraß. 5> Ob einige Edelherren in Steiermark den auf ihrem Landcshcrzog lastende» Kirchenbann benützt und gegen ihn Fehde erhoben haben, ist nicht bekannt. Angriffe gegen ihn erlaubten sich Johann, der Sohn eines Malers Wolfgang zn Grätz, dann die Oesterrcichcr Pongratz Slcinbeck von Bcrtholdsdorf und Balthasar und Melchior die Jdungsbeuger. Ernst überwand aber alle diese schnell und zog sic in gefängliche Haft. Aus derselben entlassen, mußten die Erstercn Urfehde schworen (Neustadt am 24. April 1424), und den Jdungsbeuger» nahm er die ihnen pfandweise von den früheren Herzoge» gegebene Veste Freienstein oder St. Peter bei Leoben sammt anderen Lehengütern, welche er sogleich dem Hanns von Perneck in Psandbesitz gab. Erst H. Friedrich erlaubte ihnen zu Neustgdt am 1) St. Lambrechter Saalbuch. 2) Seckauer Saalbuch, a) Reiner-Urkundeu. *) K. A. Gub. Reg. *) Ebendaselbst. 3. 1424. H. Gr,ist stirbt zu Bruck an der Mur, 10. Suni 1424. Nach-folaer Friedrich IV. der Friedfertige unter Vormundschaft. Urkunden. 174 Steiermark unter Leopold l'em Frommen 21. Dezember 1424 die Wiederlösuiig von den Perneckern, wobei Hanns Truchsäß von Scheuchenstein und Hartnid Reut von Reutenau Zeugen waren. *) Zu Neustadt am Donnerstag vor Sonntag Oculi erließ H. Ernst folgende Anordnung für die Stadt Rottenmann. Die Hallinger in Anssee behaupteten, sobald das Salz einen Wurf eines Berghammers weit vom Orte Auffee entfernt fei, gehöre es dem freien Verkaufe ohne Niederlage an. Die Rotten manner hielten dagegen fest aufihrem Niederlagsrechte. H. Ernst entschied nun in diesem Streite: Alle Salzsäumer mit Getreide für Aussee zum Bedarf des SalzssedenS sind vom Niederlagsrechte in Rottenmann befreit. Dagegen dürfen alle Salzführer nur in Rottenmann Salz fassen und aufladen, wo sie das Fuder zu 30 Pfennigen kaufen. Salzsäumer, welche daselbst Geld voransnehmen und Salz nicht liefern, oder gar die Geldschuld dort stehen lassen, dürfen überall angehalten und zum Zahlen gezwungen werden.2) Dies sind die letzten Nachrichten von H. Ernst in Steiermark. Unvermuthet und schnell, im 49. Lebensjahre ain 10. Juni 1424, erkrankte und starb er zu Bruck an der Mur, und wurde in das Stift Rein zur Grabesruhe gebracht.3 4) Er hinterließ zwei Sohne, H. Friedrich den Friedfertigen sals deutscher Kaiser Friedrich IV.) und Albrecht VI. oder den Verschwender. Zufolge des am 27. Juli 1409, mit Ausschluß des H. Leopold, zwischen H. Ernst und H. Friedrich von Tirol abgeschlossenen Erbvertrages kamen Vormundschaft und Regentschaft über Steiermark, Kärnten und Krain an H. Friedrich von Tirol, bis der ältere Sohn, H. Friedrich IV., welcher beim Tode des H. Ernst erst neun Jahre alt war, zur Volljährigkeit gelangt sein werde. H. Friedrich trat auch sogleich die Regentschaft von Steiermark an. Am 26. Juli 1424 war er schon in Neustadt, wo er einen Tausch von Lehengütern zu Eppendorf in der Hartberger Pfarre für einen Hof zu Slag zwischen Konrad von Kreig, Hofmeister und Hauptmann in Kärnten, mit Bernhard Rentier bestätigte. Noch zn Neustadt am 8. September mahnte er die Abtissin zu Goß, sich am 28. Oktober 1424 in der Gerichtsschrannc zn St. Veit in Kärnten int Lehen streit mit den Gradeneckern zur Verantwortung zu stellen;^) und am 20. September belehnte er den Jörg Silberberger mit den steierischen Lehengütern zu Talhaim (Gallheim bei der Mur). Im November war der Herzog in Grätz. Am 10. November daselbst K. K. Gub. Arch, und K. K. Gub. Reg. 2) Joanneums-Urkunden. 3) Caesar. III. 367 — 368. 4) Joanneum. bis Friedrich IV. I. 1373- 1457. 175 übergab er dem Vvitsberger Bürger Hanns Judl zur Verwaltung bis auf Widerruf den herzoglichen Getreidekasten daselbst, und am 11. November siegelte er eine Urkunde über Lehe» in Krain für Hanns von der Schütt.4) Am 12. (19.) November bewilligte er den Landstanden von Steiermark, allen Ministerialen, Richtern und Knechten alle Handvesten, Rechte und Freiheiten des Landes von den Jahren 1277 und 1333, i) 2) und am 14. November bestätigte er dem Berthold Krotendorfer die Lehengüter ob Leoben: unter der Schreck, im Prandt, zu Kaindorf, im Pach, zu Endling, zu St. Peter unter dem Haus und zu Ueberfeld, welche dieser von den Brüdern Friedrich, Wülfing, Christof und Ulrich von Fladnitz gekauft hatte. Am 19. November bestätigte er dem KaSpar Han (?) die Lehengüter, als Erbschaft seiner Gemahlin Affra, zu Lud-mannsdorf und das Marchfutter zu Michelstorf bei der Sulm, zu Neundorf bei St. Leonhard und zu Dörflern, und dem Albrecht Lenacher (von Lanach) verlieh er nach Herzog Ernst neuerdings das Pibergejaid bei der Kainach und Mur, und dem Benedikt von Gutenstein verlieh er an eben diesem Tage die väterlichen Erblehen zu Mys, Schwarzenbach, St. Niklas zu Feistritz bei Bleiburg, am Leuberg, zu Moos, am Zeschcze, Aich, Langeneck, St. Johann, im Sylbitz im Greczthale, int Kurnbach, Endling und in der Ziern, in den Herrschaften Gutenstein und Bleiburg gelegen. Am 1. Dezember 1 424 zu Neustadt verlieh er dem Vinzenz Zebinger, als einem Lehenträger seiner Mutter Helena, Witwe des weiland Otto des Zebingers, Tochter Friedrichs Schellenter, allen Theil, den Gertraud, Witwe Ulrichs des Dorner, Tochter Gottfrieds des Lems-uiczer, und ihr Sohn Sigmund Zebinger aus den Gütern in der Rutsch und in der Gegend unter Birkfeld, welche der Amtmann Heinrich Knal-hover time hat, gehabt hatten, und die sie von ihnen kaufte. Am 12. Dezember verlehnte er dem Jakob Stubenberg zwei Güter, die er von Seisrid Pinkel erkauft hatte. In diesem Jahre 1424 erkaufte das Stift St. Lambrecht von Jörg dem Gradenecker Güter am Liechtenberg unter dem Auring bei Friesach, und von Andreas Valentin, Bürger zu Friesach, Güter zu Dauchcndorf.3) Propst Ulrich zu Seckau hatte von einem Bürger zu Judenburg, Hanns i) Chmel Friedrich IV. 1. 494. *) Chmel Material 1. (8). K. K. Gub. Archiv. Ronensia III. p. 485—493. (Nach dem K. K. Gub. Archiv hat diese Urkunde das Datum 19. November 1424 mit den inserirten Urkunden: Wien x. Kal. Martii 1277 und Grätz 6. Dezember 1339)? *) St. Lambrechter-Saalbuch. 176 Steiermark unter Leopold dem Frommen Krößler, acht Pfunde ©litten von Gütern im Tnnsthale gekauft, und dieselben dem Stifte geschenkt (7. Jänner 1424) zur Gründung ewiger Lichter und Gottesdienste in der Stiftskirche, und zu gleichem Zwecke hat dies Stift von Katharina, Witwe Erhards des Kapauner, 18 Eimer Bergrechte in der Domsnitz und zwei Weingärten, Reiffen-steiner und Püntwein genannt, und andere Güter bei St. Gilgen und in der Graßnich erhalte». J) Am 10. April 14 24 kaufte Abt Angelus zn Rein von Jakob Panr zu Lnttcnberg einen Weingarten am Hausberg daselbst, der Messerer genannt, um 18 Pfunde.* 2) Zn Grätz am 15. Jänner 1424 bewarb sich Friedrich Abfalterer um die Pfarre Bruck für seinen Oheim, Konrad Gallenbcrger, und sendete den Andreas Vogl, Bürger zu Bruck, als seinen Bevollmächtigten an de» Erzbischof Eberhard nach Salzburg. Am 12. März bestellte dieser Erzbischof de» Kolomann von Windischgrätz zum Pfleger der abgebrannten Veste Arnfels mit der Verpflichtung, dieselbe wieder herzustellen. Bald nachher entschieden der Bischof Ulrich von Scckau und Kolomann von Windischgrätz als Spruchmänner den langen Streit zwischen dem Erzbischöfe und Hanns Ganbcr wegen des Fischbannes in der Hackenlän bei Laxenberg zu Gunsten des Hochstiftes Salzburg. Am 7. Juni 1424 überließ der Erzbischof sein Haus in Grätz der Schranne gegenüber dein Peter Pncher gegen Zahlung des Stadtzinses. 3) Am 2. August 1424 siegelten die Edelherren und Brüder Hanns, Seibat und Andrä die Slüßler für den Erzbischof Eberhard 111. von Salzburg eine Versicherungsurkunde um die ihnen zu Leibgeding überlassenen Zehenten zu St. Marei», Aueröbach und Gneß (Gnaß), welche ihnen bisher verpfändet gewesen waren, und wofür sie nun alle Jahre 38 Pfunde Steierer-Münze in das Vizedom-Amt Leibnitz zu dienen hatten. ') In diese Zeit fällt auch der Ausbau der schönen neugothischen Kirche zu Maria-Ncnstift in der Kalles, wo bisher seit dem Jahre 1230 nur eine kleine Kapelle gewesen war. Am 11. August 1424 starb Abt Angelus von Rein, nachdem er eben so uner-müdet thätig, als reich an großen Verdiensten durch 25 Jahre den Krummstab getragen. Ihm folgte Johann Seyller, aus Grätz gebürtig, der jedoch schon am 28. März 1425 die Abtenwürde dem Johann Eichstätter im Tode überließ. In diesem Jahre 1424 stiftete der *) Seckauer-Saalbuch. r) Rciner-Urkundc. 3) tlrt. des ft. ft. Gub. Arch. *) Ehmel ft. Friedrich IV. I. 50. bis Friedrich IV. I. 1.373-1457. 177 Oberstkämmerer in Steter, Rudolf von Liechtenstein, eine tägliche Messe zu St. Jakob ans Franenburg bei Unzmarkt mit einem eigenen Priester, nnd gab dazu Gülte» und Güter zu Rottenmaiin, Schober, Nnß-dorf, Franenburg und am Kammersberge mit der Bedingung, daß drei Mal in der Woche diese Messe in der Magdalenakapelle zu Unzmarkt gelesen werden solle. Zur selben Zeit besaßen die Edelherren von Zebing das Schloß Reitenan bei Voran und Hartberg, von welchem sie auch Zebinger von Raitenan genannt wurden. In diesem Jahre 1424 beendigte der Vorauer Propst, Johann Stranßberger, einen langwierigen Streit wegen einer Messenstiftung in der Kapelle des Schlosses Raitenan, dessen Besorgung dem Stifte Voran zustand, gegen die Söhne des Tiebald Kellermeister, welche Walther Zebinger zu vertreten hatte. ') Seinen Aufenthalt zu Neustadt verlängerte H. g,ieb. Friedrich, als Regent der Steiermark, noch in das N-ust-dt"Arnten'u. folgende Jahr 1425. Am 1. Jänner daselbst ver- $icot- lieh er dem Hanns von Eberstorf nnd dessen Erben Lehengüter mit 11 Pfund Gülten zu Trofaiach nnd in der Hauser Pfarre im Oberennsthale, und am 6. Februar erhielt der österreichische herzogliche Hubmeister die Belehnung, daß er zwischen Mariazell und der Mur im ganzen Gebirgs-lande Erze suchen und bauen dürfe.2) Am 17. Februar belehnte er den Grafen Friedrich von Cilli mit der Veste Waldstein, welche er von dem Bischöfe zu Bamberg für die Burg Hartneidstein eingetauscht hatte. 3) Am 4. März zu Neustadt verlieh er dem Hanns von Rappach das väterliche Erbe, die Lehengüter zu Liehen im Ennsthale, zu Lassing, in der Ausseer Pfarre (in Gnoppcn), zu An bei Gaishorn im Paltenthale und zu Cheichelwang im Ließingthale. Am 7. März siegelte er die schriftliche Bitte an Erzbischof Eberhard III. zu Salzburg, daß dem Ruprecht Manthhaber, herzoglichen Hallinger in Aussee, nnd dessen Gesellen die Ausfuhr des Bleies, so ihnen am hochstistischen Bergwerke in Leugang fällig wird, zum Betriebe des landesfürstlichen Bergbaues in Schlad-ming erlaubt werdet) Zu Neustadt am 23. März verlieh er dem Friedrich von Stubenberg, obersten Schenk in Steiermark, zahlreiche Lehengüter und Gülten, welche er von Jörg Mauerbeck erkauft und theils allein, theils mit den Herren von Reissach in Besitz hatte, am Slag, am i) Caesar. III. 364. i) K. K. Gub. Archiv, i) Ebendaselbst. «) Chmel ibid. p. 28 (4). Geschichte der Steiermark. — VII. Bd. 12 178 Steiermark unter Leopold dem Frommen Eichberg ob Liechteneck, an der Lutschaun, auf der Maleisten, zu Mitterdorf bei der Brücke vor der Veitsch, am Czatthof, in dem oberen Kogelsbach, am Püchl, am Rain, in der Veitsch, in der Freßnitz, am Niedereigen, im Feld und am Ebersberg in den Pfarren St. Lorenzen, Kindberg und Krüglach und in der Stainzer Pfarre im Lautfriedsgraben ; und am 7. Mai zu Neustadt bestätigte er dem Ulrich von Stubenberg den Besitz einer Mühle, einer Hammerschmiede und eines Sägewerkes in der Stanz (Stentz), welche er von Georg Krautstingel zu Kapfenberg erkauft hatte. Am 14. Mai 1425 war H. Friedrich der ältere zu Leoben in Steiermark, wo er dem Ulrich, Niklas, Leonhard und Wilhelm Obdächer Lehengüter zu Winklern, am Moos und zu Hag in Kärnten, die fie von Sigmund Pybracher erkauft hatten, verlieh. 4) Von Leoben hatte er sich nach Kärnten begeben, und verlieh zu St. Veit am 22. Mai dem Hanns Greusniker das Verwaltungsamt der landesfurstlichen Fischweide im Mürzthale bis auf Widerruf. Am 24. Mai war er zu Villach, wo er dem Hanns Hauzinger und Ulrich Krug ein durch den Tod Ortolfs von Puchs erledigtes steierisches Lehengut, die Dertschen, zu Silberberg ob St. Margarethen in der Freiung gelegen, verlieh.* 2) Inzwischen hatte H. Friedrich vom Papste Martin V. (Rom, 15. Mai 1425) die Erlaubniß erhalten, sich einen Beichtvater zu erwählen, welcher ihm in Todesgefahr (in articulo mortis), jedoch nur einmal, die vollkommeneLossprechung ertheilen dürfe.3) Im Spätherbste war der Herzogregent in Innsbruck. Am 13. Oktober 1425 erhielten von ihm Alban, Wandel und Barbara, Kinder Ottos des Dreikopfs, die Bewilligung, in den Besitz ihrer väterlichen Erblehen zu treten; und Hanns Steynacher erhielt eine Lehenschwaige im Ennsthale bei Stainach in der Grauscharner Pfarre, welche von Anna Slüßlerin aufgesendet worden war. Am 15., 18., 19, und 20. Oktober erhielten Ulrich Reissacher und Jakob Poyzenfurter mehrere Schutzlehen und andere Lehen, welche sie zum Theil schon von H. Ernst erhalten hatten — Hofstätten, Huben, Weingarten und Bergrechte in Steiermark und Kärnten, in Ober- und Niederzaga, in Zaba, Nieder-branga, welche weiland Erasmus Muckendorfer zu Walterstorf besessen hatte, den Schützenhof zu Obern-Schagen, nach dem Besitze des Gottfried Lapriacher in der Feistritz, zu Wagendorf nächst dem Markte Luttenberg und den Pfarren Krüglach und Kindberg. — Am 10. August 1425 i) Chmel iMd. 468—469. 482. z) Chinel ibid. 469. 3) K. K. Gub. Archiv. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 179 hatte Dietegen, der Truchsäß von Emmerberg, verkauft und aufgesendet dem Hanns von Winden, obristen Kämmerer und Landesmarschall in Oesterreich, die landesfnrstlichen Lehen, die Veste Halbenrain, die Dörfer Halbenrain, Diezen, Zwetendorf, Stameftorf, Haselbach, Waldprecht und Pfarrstorf, welche der Herzog zu Innsbruck am 11. November 1425 im neuen Besitze bestätigte.]) Anfangs Dezember (um den 8. Dezember) 1425 erließ er von Innsbruck ans die neue Anordnung, daß die Fischerei ans dem Krnnglsee in Anssee, welche bisher 8Hellinger daselbst inne gehabt hatten, zu gleichen Theilen allen sechzehn Hellingern in Aussee einzuantworten sei, mit Ausnahme des dem Landschreibcr in Steter zustehenden Thciles, bis aufWidcrruf und mitBeobachtung der bisherigen Zahl von Fischern und der alten Gewohnheit zu fischen. I) 2) Schon seit längerer Zeit war ein Streit zwischen Eberhard III., Erzbischof von Salzburg, und seinem LehcnSmann, Heinrich Mettlhaimer, in blutige Fehde übcrgegangen, bei welcher Raub, Plünderungen und gegenseitige Einkerkerungen von Vasallen und anderen Leuten Statt gehabt hatten. Der Mettlhaimer forderte den Erzbischof vor die Landschranne in Grätz, wo beide Theile aus den 25. Mai 1425 nach Leibnitz beschicden wurden, um dort durch den erwählten Schiedsrichter, Johann von Neitberg, ihre Beschwerden untersuchen und durch dessen Endsprnch entscheiden zu lassen. Als Urtheilssucher waren daselbst von beiden Seiten erschienen, Eberhard, Domdechant, und Virgil Uebcracker, Verweser der Hanptmann-schaft zur Salzburg, — Ulrich, Bischof zu Sccka», Kolmanu von Win-dischgrätz, Hanns Schramph und Rudolf Gautschacherer. Diese vernr-theilten den Mettlhaimer zur Urfehde in allen unbegründeten Ansprüchen, wogegen ihm der Erzbischofs Jahre nacheinander ans dem Vizthnmamte zu Leibnitz 20 Pfunde anszahlen, der Mettlhaimer in den Salzburgischen Hof reiten, daselbst vom Erzbischöfe wieder zu Gnaden ausgenommen, daö nächst erledigte Salzburgische Lehen einem seiner Freunde erlheilt, alle Gcsangenen gegenseitig loögelasscn, aller Raub und Plünderung ab-gethan, alle Bücher, Register und Briefe vom Mettlhaimer ausgeliefert und alle weiteren Feindschaften und Fehden abgethan und todt sein sollten. Den Spruchbrief siegelte Hanns von Neitberg zu Grätz am 13. Juli 1425, und H. Friedrich bestätigte das Urtheil zu Neustadt am 8. September 1426,3) Dem Stifte Seckau verkauften am 26.Mai 1425 Jörg Haller und dessen Gemahlin, Diemut, vier Weingärten zuHerber- I) Lbmel ibid. p. 469-470. K. K. Gub. Ncg. -) K. K. Gub. Archiv. 3) Chmel ibid. p. 517—521. 180 Steiermark unter Leopold dem Frommen storf, genannt der Wiener, Schlatnik, Schrall und Jerach, um 50 Pfunde Wiener Geldes.j) Dem Stifte St. Lambrecht verkaufte am Samstag nach Pfingsten 1425 Dietrich Ritzendorfer sein freies Eigen, Hof und Säge in der Polan ob Neumarkt vor den edlen und Vesten Zeugen: Hanns von Steg, Stefan Müllbacher und Jost Reymann, Bürgern zu Judenburg. Am 13. Dezember erhielt die Pfarre des Stiftes Rein, St. Martin zu Feistritz bei der Mur, einen Weingarten in dem Magl-scheling gelegen, von Anna Hermann, Witwe des Mautners zu Feistritz, zur Stiftung eines ewigen Quatember-Gottesdienstes mit Seelengebet aus der Kanzel; und im folgenden Jahre 1426 am 25. November gab Sigmund am Püchl dem Pfarrer zu Feistritz, Hanns Zeckinger, einen Weingarten zu Tol im Graben zu einer gleichen Gottesdienststiftung.* 3 *) Vom Andrä von Stubenberg, ohristen Schenk in Steter, erkaufte das Stift Stainz mehrere Huben am hangenden Weg am Röster und am Reisseneck, und von Kaspar Lemsnitzer Besitzungen zu Niederzirknitz mit Zugehörungen zu St. Stefan und zu Scharntitzenbach um 200 Gulden. In Admont hatte Abt Georg Lueger am 4. April 1423 eine Bruderschaft bei der Kirche St. Maria auf dem Kulmberg über Verlangen vieler Gläubigen jedes Standes unter folgenden Verbindlichkeiten gegründet: Laien und Geistliche können eintrcten; jedes Mitglied legt ein Pfund Geldes ein, welches in einer gemeinsamen, bei dem Zechmeister auf dem Kulmberge unter drei Schlössern aufbcwahrten Lade hinterlegt wird; am Sonntage nach Gottesleichnam versammeln sich alle Brüder und Schwestern auf dem Kulmberge zu feierlichem Gottesdienste mit Prozession; dann erfolgt ein bescheidenes Mahl aus Kosten der Bruderschaftsgelder, jede Person höchstens zu 8 Pfennigen angeschlagen. Für. alle verstorbenen Mitglieder wird eigener Seelgottesdienst insgesammt, und wenn eines stirbt, absonderlich noch ein Seelenamt gehalten, wobei aber noch überdies jedes Mitglied eine Messe lesen lassen, ein priester-liches Mitglied aber eine Messe lesen muß. Nach 150 Jahren ist dieses Institut von selbst erloschen.5) Bald nach der Gründung dieser religiösen Bruderschaft entsagte Abt Georg zu Admont im Gefühle hoher Altersschwäche feierlich seiner Würde am 6. Juli 1423, und starb am 23. Jänner 1427.6) Ihm folgte als Abt der Stiftspriester Andreas •) Seckauer Saalbuch. z) St. Lambrechter-Saalbuch. s) Retner-ltrkunden. *) Stainzer-Saalbuch. 6) Urkunde CC. 2. 23. «) Urkunde D. 38. C. 544. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 181 Stetthaimer, der am 7. Juli trwählt und am 24. Juli 1423 vom Erzbischöfe Eberhard III. bestätiget wurde.*). In Admont erkaufte damals Peter Turheimer, Stiftsprior und Herrenkämmerer, einen Weingarten am Kahlenberg bei Wien, der Jud genannt, wozu Abt und Kapitel die Einwilligung unter der Bedingung gaben, daß dieser Weingarten zur Oblay tut Stifte gewidmet, dagegen aber nach dem Tode des Priors ein ewiger SeelengottcSdienst gehalten werden solle (13. Oktober 1423). 1 2) Der neuen Bruderschaft auf dem Kulmberge schenkte Georg von Steinach einige Grundstücke zu Eich bei der Guling in der Jrdninger Pfarre unter Zeugenschaft seines Vetters, Hanns von Steinach, Richters zu Admont. 3) Am 4. April 1424 erhielt Admont eine Schenkung mehrerer Besitzungen von HannS von Ernfels und von dem Altschaffer in Ad-ntont, Konrad von Premberg.4) Dem Konrad Spitz überließ Abt Andreas zu Admont die Goldccker Hube zu Mautern gegen gewöhnlichen Urbarzins und den dritten Laudemiumspfennig beim Verkaufe (25. Mai 1424), und dem Konrad von Kreig, Hauptmann in Kärnten, bestand-weise den Admontischen Zehent in Kammern. Michel, Pfarrer zu Kammern, und Leopold von Kreig flegelten die Vertragsbriese.5) Bei dem Stifte zu Seckan verlieh (am 22. Jänner 1425) Christof Verel, Chorherr daselbst, dem Andreas Sperkh dem Jungen zu rechtem Kaufrecht eine Wiese an der Graden ob dem Münichweg zum Dienste für die Klosterfrauen zu Seckan mit 4 */2 Schilling Pfennige.6) Zu Neuberg erkaufte Abt Sigmund von Anna, der Witwe des Konrad Kyemser, einen Weingarten in Oesterreich am Pfaffenstättner Gebirge, der Merswancher genannt, um 90 Pfund Pfennige schwarzer Münze.7) Bei dem Stifte Göß mußte der erbetene Schiedsrichter, Herr Hanns von Perneck, einen langwierigen Streit entscheiden um eine Alpe, g)ef|tn genannt, zwischen dem Nonnenkloster und Hanns Swelzel, Pfarrer zu Tragöß, unter Zeugenschaft des Herrn Christa», Erzpriesters in der oberen Steiermark und Pfarrers zu Göß.») Das Frauenkloster der Dominikanerinnen in Grätz und dessen Priorin, Dorothea Neundorfferinn, kauften am 4. Dezember 1425 von Heinrich Soppl von St. Peter vier Aecker zu Red- 1) Urkunde D. 33. 120. i) Urkunde D. 27. 3) Urkunde CC. 4. *) Urkunde BB. 1. 2. 3) Urkunde GGG. 8. 4. XX. 37. 6) Chmel Ibid. 81. 7) Ebendaselbst p. 96. «) Ebendaselbst p. 104. 182 Steiermark unter Leopold dem Frommen weig ob dem Kreutzbach um 10 Pfund mit Zeugenschaft und Sigill des edlen und vesten Lorenz Rictschadt und des Friedrich Schneider, Bürger zu Grätz. *) Anfangs März war der Patriarch Ludwig von Aguileja in die Steiermark gekommen, und ertheilte am 12. März 1425 zu Win-dischgrätz feierlich die Lehen der Hochkirche seinen und seines Patriarchates alten und neue» Vasallen.* 2) Hierauf kam er nach Cilli, und belehnte daselbst am nächsten Sonntage nach St. Floriani 1425 auf offenem Platze von seinem Thronsessel herab mit großer Feierlichkeit den Grasen Hermann von Cilli und Sagorien, Ban von Slavonien mit allen hochstistischen und iusbesonders mit jenen Lehengütern, die Graf Friedrich von Ortcnbnrg von dem Aglajcrpatriarchate getragen, jedoch dem genannten Grafen Hermann von Cilli gegeben und zur erblichen Nachfolge in denselben ertheilt hatte, die Burgen und Herrschaften Ort-neg mit Gottschee, Polan, Graveuwörth, Sternegg, Zobelsberg, die Güter in Dobriach bei Millstadt, und in Podgoriach u. s. to.3) Mit diesem Grafen Hermann von Cilli lagen die Oberhirten, Erzbischof Eberhard III. und Bischof Friedrich von Bamberg in langwierigen Streitigkeiten, welche endlich in diesem Jahre durch eine Versammlung der beiderseitigen Räthe abgethau wurden. Ueber die Angriffe und Fehde eines gewissen Kitzfell zu Pettan, erfolgte ein Vergleich, alle Gefangenen wurden gegenseitig tu Freiheit gesetzt und wechselseitiger Schadenersatz zugesschert. Handel und Wandel zu Rann und Liechtenwald wurde in Ordnung und Schutz gestellt; mit der Ueberfahrt in Gurkfeld sollte es beim alten Herkommen bleiben; die Lehen zu Tprgartcn soll der Graf von Cilli mit den Kaufbriefen seiner Vorältern und den Willebriefen der Metropoliten zu Salzburg erweisen; bezüglich der Ansprüche zu Lavamünd soll es nach dem schriftlichen Urtheile und dem Inhalte beiderseitiger Briefe gehalten werden; die Fehde zwischen Hanns Holluecker und dem Belker soll abgethau, jeder Gefangene losgegeben und Salzburg bei seinen alten Rechten zu Reisberg gelassen werden; es soll auch bei den bisherigen gegenseitigen Lehen so gehalten werden, wie es durch den Erzbischof Ortolf geschah; alle gegenseitigen Uebergriffe sollen künftig sogleich durch Zusamme ttritt und Rath beiderseitiger Pfleger ab-gethan werden.4) Die zwischen Bamberg und dem Grafen von Cilli ») Chmel ibid. I>. 106—107. 2) Ebendaselbst p. 121 — 122. „Dat. in Windischgretz dum ibidem vasallos „nostros ejusdem territorii feudis nostris et nostrae Aquilejensis Eccle-„siae investivimus.“ 3) K. K. Gub. Reg. *) Chmel p. 522—525. schwebenden Streitigkeiten wegen Burgfrieden und Gerichtsgebieten der Schlösser und Herrschaften Wolfsberg und Griffen — und Weiffeneck und Hartnidstein, wobei mannigfache Rechtsverletzungen auch der herzoglichen Gebiete vorgefallen sind, wurden im Jahre 1425 durch Vermittlung des Herzogs Friedrich abgethan. In einem Tauschvertrage, Neustadt, Ertag nach Sebaftiank am 13. Februar und 29. April 1425, überließ der Bischof dem Grafen Hermann von Cilli das Schloß und den Markt Mautenberg und empfing dafür die Schlösser Hartnidstein uud Weiffeneck mit gesammtem Urbar beider Herrschaften, mit Land- und Halsgerichten, mit Zinslehen, Burglehen und Schutzlehen; aller durch den bisherigen Streit, vorzüglich in der Fehde des verstorbenen Bamberger Bischofes Albert mit Burkhard von Weißpriach und Eberhard von Kollnitz erlittene Schaden soll gegenseitig aufgehoben sein; alle in Haft befindlichen Gefangenen sollen ledig gegeben und die Beschuldigung, daß den cilli'schen Unterthanen von den bambergischen Villachern Häuser und Getreidekästen ausgeleert und abgebrochen worden sind, soll durch den Pfleger von Landskron, Wigleit von Eroltsheim, und dessen Vetter, Heinrich von Eroltsheim, untersucht und der Schaden ersetzt werden. Am Tiburzientage kamen die beiderseitigen Räthe zu Mautenberg und Seldenhofen zusammen, und schätzten alle Gülten und besiegelten den Vertragsbrief am 26. April 1425. H. Friedrich der ältere bestätigte die ganze Handlung als Lehensherr von Hartnidstein und erhob dasselbe zu freiem Eigen des Bisthums Bamberg. a) Dagegen sandte Graf Hermann dem Herzoge das Schloß Waldstein sammt allen Leuten und Gülten aus.1 2) Am 21. Juni 1425 hieraus befreite Graf Hermann den Abt Christian und das Stift zu Viktring von allem Zoll und Mauten für ihre Sachen und Leute zu Mautenberg.3) Die Cillier Chroniken erzählen um diese Zeit noch Folgendes: Graf Friedrich II. von Cilli verband sich nach dem Tode seiner Gemalin Elisabeth ehelich mit dem Ritterfräulein Veronika von Teschnitz gegen den Willen seines Vaters Hermann und des K. Sigmund. Letzterer lockte ihn zu sich nach Ungarn, ließ ihn dort ergreifen und in Ketten zu seinem Vater zurückbringen. Dieser nahm ihm alle früher gegebenen Besitzungen, ließ die in Gottschee neu erbaute Veste Friedrichstein schleifen, und Friedrich zuerst in Osterwitz, dann auf der Burg Cilli einkerkern und durch Ritter Jobst von Helfenberg strenge bewachen. Veronika entging anfänglich 1) Chmel ibid. p. 53-55. -) K. K. Gub. Reg. -) Ebendaselbst. Viktr. Urk. 184 Steiermark unter Leopold dem Frommen durch geheime Flucht seinem Grimme, wurde aber endlich doch in einem Thurme außer Pettan, ihrem verborgenen Aufenthalte, entdeckt, gefangen genommen und nach Osterwitz in den Kerker gebracht. Vergeblich wollte sie der alte Graf Hermann II. vor der Gerichtsschranne in Cilli im offenen Gerichte unter der Beschuldigung als Zauberin aburtheilen lassen, daß sie durch Zauberkünste seinen Sohn Grafen Friedrich zur Liebe und Ehe umstrickt, dem alten Grafen Hermann selbst aber mit Gift nach dem Leben gestrebt habe. Die Richter fanden dafür nicht genügende Beweise. Sie wurde nach Osterwitz ins Gefängniß zurückgebracht, dort in einer Wanne ersäuft und ihr Leichnam zuerst in Fraßlau, dann in Gcyrach beiqesetzt, wo mau iedoch heut zu Tage keine Spur mehr vom Grabe der Unglücklichen findet.j) 3.1426. Den Anfang des folgenden Jahres 1426 Innsbruck?Neu" brachte der Regent H. Friedrich in Innsbruck zu. und in anderen Orten Am 4. Februar verlehnte er daselbst dem Heinrich beCtof1m"eTlf' Püchler, Pfleger in der Sölk, für seine Gemahlin zwei Höfe zu Scheder, am Püchl und am Pach. Am 17. April erhielten die Kinder des Jörg Steinacher im Ennsthale, Moriz, Joachim und Dorothea, mehrere Lehengüter am Kanoppen, auf der Harleiten, am Hochlom in Hinterberg, in der Dewpplitz (Tauplitz) und einen Zehent zu Furth im Paltenthale. ~) Gleichzeitig am Sonn» tage Jnvocavit erlaubte er dem Balthasar von Teuffenbach und Wolfgang Perner von Schachen um 400 Gulden ungarischer Dukaten auf Wiederkauf von Ruprecht Windischgrctzcr einen Hof im Münzgraben zu Gratz mit Grundstücken und drei Wäldern, dann Huben zu Samler, Haberbach, Peterbcrg, Hatmannsdorf, Fuchslnng und einen Zehent zu Hausmannstettcn zu lösen.3) Im Mai war H. Friedrich nach Steiermark gekommen. Am 25. Mai 1426 gab er zu Marburg einen Willebries dem Andreas Lubgastcr und dessen Söhnen Andrä und Friedrich zum Verkaufe ihrer landesfürstlichen Lehen, Güter und Bergrechte zu Mollendorf an den Albrecht Feistritzer.4) Am 28. Mai in Wien verlieh er dem Hanns von Winden, obristen Kämmerer in Kärnten, und dessen Erben die Veste Halbenrain mit allem Zugehöre, das Dorf Halbenrain, Dpeczcu, Zweterstorf, Stannstorf, Haselbach, Waltprecht und Huben in Pfarrstorf, welche derselbe von Dietegen von Emmerberg erkauft hatte. Zu Neustadt am 15. Juni *) Cillier-Chronik. Caesar. Annal. III. p. 48 — 51. 2) Chmel ibid. p. 470 — 471. ’) K. K. Gub. Reg. *) K. K. Gub. Reg. bi« Friedrich IV. I. 1373-1457. 185 verlieh ec dem Kristian Wnnsai», Bürger zu Neustadt, die Wuusam-hnbe im Eisencrzt; und dem Hanns Schilcher, Bürger in Eisenerzt, Hube und Hammer im Münchthal, ein Plahaus und die Oerter sammt den Schlägen (Slagen) am Erzberg mit dazu gehörigen Rechten, Waldungen in der Radmar (Redmir), in der Jassingau (Ges-singaun) und in anderen Gegenden, wie sie Jakob Swelbl zum genannten Plahause gehabt hat, und ein Gut in der Trafcng. Am 15. Juni verkaufte Parzival von Rabenstein dem Herzog Friedrich dem älteren und seinem Vetter das Schloß Souneck in Kärnten und nahm es wieder am 24. Juni 1426 für 3000 Gulden in Pfandbesitz. Am 4. Juli zu Marburg verlieh H. Friedrich dem Albert von Feistritz und dessen Söhnen Andrä und Friedrich die von Hanns Lugaster erkauften Lehen, Huben, Hofstätte, Weinbcrgrecht und Drittelzehent zu Mollendorf, und dem Konrad Wnri, Landfchreiber in Steiermark, von den Hollneckern erkaufte Lehen zu Kouelsbüchl, Prannt, Püchl, Strassen — im Tauern gelegen. Am 14. Juli setzte Anna von Neuhaus, Witwe des Grasen Haug von Montfvrt, als Vormünderin ihres Sohnes Stefan und Enkels Hermann, den H. Friedrich den älteren und seinen Vetter, zum Erben aller ihrer Besitzungen für den Fall ein, daß ihre Mündeln vor ihr mit Tod abgehen sollten, und versprach ihm auch, mit der Veste Pfannberg ihm stets gewärtig zu sein.2) Am 15. Juli in Gratz verlieh H. Friedrich dem Anton von Völkermarkt mehrere von Hanns Lappria-cher erkaufte Lehengnter in Kärnten; am 17. Juli erlheilte er dem Peter Gradner die von Hanns Püchler erkauften Lehen, Güter an der Gosnitz und zwei Thcile alles Zehentes, Getreide und Vieh auf denselben Huben; und dem Rainwald von Fladnitz, salzbnrgischen Vizthum zu Leibnitz eine Mühle zu Birkfeld, unter dem Markte, Lichtensteg genannt.3) Weiters zu Grätz am 20. Juli 1426 erlaubte der Regent H. Friedrich, daß Ulrich Saurer der ältere für sich und seine Brüder dem Kaspar Riedmarchcr 20 Pfunde Lehengülte» auf Wiederlösung verkaufen dürfe, und zwar Güter in der Birkfelder Gegend, in der Gäsen, am Stain, Rebelhof, Orglhof, Knappenhof, in der Hinteren Leiten, an der Mühle, am Hofflein, an der Plönse, am Haugenwald, im Himmelreich, in der Lacken, in der Praitteck; Walther Zebinger und dessen Erben erhielten folgende von >) Chmcl ibid. 15. 470—471. -) K. K. Gub. Arch. «) Chmcl ibid. p. 471—472. 186 Steiermark unter Leopold dem Frommen Balthasar Jdungsbeuger erkaufte Lehen-Höfe, Teighof, Jägerhof, Hof am Kogl, am Klaffeneck, Schweighof, Stickchelberg, Mautleiten, am Pfaff, in der Zwisel und an vielen anderen Stellen im Thale der Feistritz in der Raten, sammt Antheilen an dem Wildbann, Fischweide und Wäldern. Dem Hanns Pruschink verlieh Friedrich ein Gut zu Hausmannstetteu, in der Weiden, das er vom Grätzer Bürger Wülfing von Hausmannstetten erkauft hatte, ft Hierauf zu Wien am 24. Juli 1426 bekamen lehenweise Hanns Rätinger einen Hof im Ennsthale zu Oberleuten. in dec Las-singer Pfarre, und zu Neustadt am 30. Juli Wolfgang Ketzlein, als Lehensträger seiner Frau Katharina, Tochter weiland Max des Sigelstorfers, die Zehenten an der Strenicz, auf der Purg (Burk) und einen Zehent an der Ennsbrücke. Am 10. August verlieh der Regent H. Friedrich dem Alban Drykopf und dessen Schwestern Wandel und Barbara das Ueberziehamt auf dem Salzsieder zu Aussee als ihr väterliches Erbe; und am 12. August zu Neustadt erlaubte er dem Leonhard von Liechtenstein von Judenburg, der zu seinen bescheidenen Jahren noch nicht gekommen war, mehrere Lehengüter im Kaiserswinkel, an der Leiten, am Stein, im Schönthal, in der Maut, an der Mauer, in der Muschnitz, im Tanern, in der Preding, zu Mur, zu Schober, zu Püchl, Segor, mit allen Gerichten, die zu Liechtenstein und Frauenburg gehörten, und alle die Mautschaft, welche weiland Rudolf von Liechtenstein und dessen Gemahlin Elsbeth von weiland Otto von Zelking und dessen Brüdern Albrecht und Heinrich gekauft hatten, und die sie zu St. Jörgen und in bent Nulsberg und im Lande Steier besitzen. Am 31. August flegelte H. Friedrich für das Nonnenkloster in Mahre.iberg einen besonderen Schirm- und Gnadenbrief. Am 14. September 1426 erhielten die Gallenberger eine Lehensurkunde für die vom Trnchsäß von Emmerberg erkauften Lehen, und aus besonderer Gnade Jörg Silberberger die durch seines Vetters Jörg von Silberberg Tod erledigten Lehen zu Pergern ob Thalheim bei der Mur. Am 29ten September verkauften Ruprecht von Marburg und Erhard Schuftlein von Wellnstorf dem H. Friedrich ihr Haus auf dem Platze in Marburg?) Am 9. October 1426 zu Neustadt bestätigte H. Friedrich dem Felix von Voitsberg seine väterlichen Erblehen in dem Praitenbach im Geisthale, und dem Tristram von Teuffenbach am 28. October alle Erblehen. Am 8. November 1426 zu Neustadt verlieh er dem 0 Chmel ibid. p. 472. z) Chmel ibid. p. 15. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 187 Albrecht, Hanns und Jörg von Neitberg alle von Walther Zebinger erkauften Lehen zu Oberbach, Rorbach, Lynbach, Stegersbach, Dechantskirchen und Heidekendorf, so wie den Töchtern des Valentin Hohl, Anna, Dorothea, Adelheid, Barbara und Magdalena, die Güterbei Dölach in der Lassinger Pfarre. *) Am 24. April 1426 zu Salzburg belehnte Erzbischof Eberhard III. von Salzburg den Konrad Peßnitzer mit Zehenten zu MittcrweiterSfeld auf Lebenszeit, und den Friedrich Rt t bestellte er als Pfleger und Burggrafen der hochstiftischen Veste und Herrschaft Pischantz. Am 8. Juli 1426 wurde durch diesen Friedrich Rat ein langer Streit zwischen der Stadt Pettan und Burkhard von Ellerbach zu Ende gebracht.1 2) Ihn diese Zeit schwebte zwischen dem Erzbischöfe von Salzburg Eberhard III. und dem Edelherrn Sigmund Wolfsauer ein heftiger Streit, welchen H. Friedrich, den beide Theile als Schiedsrichter erkoren hatten, diesmal zu schlichten vergeblich bemüht war.3) Denn ungeachtet seines mit den herzoglichen Rathen in G.ätz geschlossenen Uebereinkommens und seines eigenen Bersicherungs-briefes (14.Juli 1426), sich am Sonntage nach Laurentius zu Marburg zum Verhöre cinzufinden, kam kein Vergleich zu Stande, und Wolfsauer mir seinen Helfern begann die salzbnrgischen Besitzungen im Lande allenthalben anzugreifen und zu verwüsten. Auch mit Heinrich Mettl-heimer mußte Erzbischof Eberhard eine neuerliche Streitigkeit austragen lassen, und seine Bevollmächtigten Silvester Flieger, salzburgischer Protonotar und Pfarrer zu Radkersburg, Martin Hausberger, Pfleger zu Raschenberg, und Virgil heberacker, Verweser der Hauptmannschaft zu Salzburg, übertrugen den Schicdspruch auf den Herzog-Regenten Friedrich zu Marburg am 6. Juli 1426. 4) Am 24. August 1426 bekennt Friedrich, Prior der Karthause Frendenthal, daß Friedrich Gras von Cilli zum Behufe eines Gedächtnißtageö für sich und seine Frau Veronika der Karthause zu Freudnitz in Krain eine Geldsumme, eine Hube zu Wippach, Kelche, Meßkleider und andere Gegenstände geschenkt habe, daß man davon eine Emporkirche mit einem Altäre und drei Zellen vom Grunde aus habe erbauen können.5) Am 31. Dezember 1426 schenkte Katharina, Witwe des Erhard Koppanner, Amtmännin zu Witschein, dem Propste Ulrich zu Seckan ihre freien Eigengüter bei 1) Chmel ibid. p. 473—474. 2) K. K Gub. Arch. 3) Urkunde 6. Juli 1426. Chmel ibid. p. 29 und K. K. Gub. Arch. *) K. K. Gub. Arch. s) Chmel.- K. Friedrich IV. I. S. 131. 188 Steiermark unter Leopold dem Frommen Ehrenhausen , zu St. Gilgen und in der Gräßnitz. Die Leibnitzer Bürger Hanns Sleycher und Ulrich der Scheczler siegelten den Kauf« brief. *) Mit Zustimmung des Propstes Ulrich von Seckau verkauften auch am 4. Juli 1426 Stefan und Carl zu Leutschach dem Sigmund Komenczer zehn Viertel Weingärten mit Zngehöre (Weingarten, Keller, Preß, Ecker, Stadel, Holz) zu Witschein mit Zustimmung der genannten Amtmännin Katharina, Bergmeisterin zu Witschein, und mit Zeugenschaft und Sigill des crbaren Jörg von Zirknitz. — Zwischen dein Pfarrer zu St. Margarethen bei Voitsberg und dem außerhalb jenes Ortes gegründeten Karmelitenkloster bestanden hinsichtlich der pfarrlichen Rechte ohne Unterlaß Streitigkeiten, so daß man jetzt dem Bischöfe Ulrich von Seckau von beiden Seiten, nämlich sowohl von Seile des Klosters und seines Stiftungsvollenders, Ritters Johann Laun von Haunstein, als auch von Seite des Pfarrers die endliche Entscheidung übertrug. Die Urkunde des Klosters war ausgefertiget am 18. April 1426 von den Mitgliedern: Petrus Marquard, Prior, Johann Moßbach, Petrus Hausmann, Johann Knörl , Johann Stolz, Konrad Jäger, Johann Herlach, Johann Henbach, Wolfgang Töpfer, Wolfgang Salzer, Georg Fechter und Nikolaus Rosengarten (fratres dieti ordinis conven-tuales). Diesen Kompromiß bezeugten Johann Haleygeb, Vikär zu Voitsberg, Nikolaus Vogel, Johann Stallhofer, Sigmund Schadecker, Nikolaus Schuster, Priester u. s. w.* 2 3) — Bischof Ulrich IV. von Seckau, früher Bischof von Verdun, kaiserlicher Legat auf den Kirchenversammlungen zu Pisa und Konstanz, und Protonotar am kaiserlichen Hose, errichtete in Uebereinstimmung mit dem Propste und Kapitel des Stiftes Seckau folgendes ^) am 16. August 1426 in der Domkirche daselbst feierlich besiegeltes Statut: Nach dem Tode eines jeweiligen Seckauer Bischofes sendet der Propst des Stiftes sogleich einen treu ergebenen Priester seines Kapitels auf das Schloß Seckau bei Leibnitz, welcher unter eidlicher Verpflichtung die ganze Verlassenschaft des Verstorbenen in Verwahrung zu nehmen hat. Er hat dieselbe dem vom Salzburger Metropoliten neu ernannten und von dem Propste ihm vorgestellten Nachfolger zu überantworten, wobei jedoch die testamentarischen Anord- ‘) Chmel ibid. I>. 81—83. 2) Seckauer-Saalbuch. 3) Saepe cum venerabill viro, Ulrico praeposito et Archidiacono, Joanne Decano et capitnlo ecclesiae nostrae super bis tractatum habuimus de unanimi consilio et concensu capital! n ostri praefati capitulariter congregati conclusimus. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 189 nungen getreulich zu vollziehen sind. Der neue Bischof wird vom Kapitel nicht eher zugelassen, und man hat ihm nicht eher zu gehorchen, als bis er eidlich bekräftiget hat, daß er nicht die geringste Berbindlich-keit eingegangen habe, wodurch irgend etwas von«den Bisthnmsgütern, zum Wenigsten aber das Schloß Secka» abgetreten wurde. Bei der Besitznahme dieses Schlosses haben die Burggrafen aller übrigen Schlösser dem neuen Bischöfe als ihrem Herrn zu schwören und zu gehorsamen. — Mau darf verninthen, daß dieses Statut vorzüglich beabsichtigt habe, dem Stifte und Bisthnme die mögliche Unabhängigkeit zu bewahren und de» Einfluß weltlicher Macht (des österreichischen Landes-fürsten) hintanznhalteu. ') — In diesem Jahre (14. Juli 1426) übertrugen die Aebte Andreas von Admont und Heinrich von St. Lambrecht dem Herzog-Regenten Friedrich die Eutscheidnug des langwierigen Streites wegen den Gränzen der beiderseitigen Gebiete der Herrschaften Gallenstein und Mariazell, im Seisenbache der Wildalpe und wegen des Jagd-, Fisch- und Holzbannes in denselben Gegenden, wobei es bereits auch zu Gewaltthaten, gegenseitigem Ergreifen und Einkerkern stiftischer Leute und zur Zerstörung von Alpenhütten und Gebäuden für die Holzfäller gekommen war. H. Friedrich bestätigte die uralten Ge-bictsgreuzen nach Inhalt der admontischen Urkunden von den Jahren 1 139, 1160 n. s. w. und verpönte die Uebertretnng seines Spruches mit 2000 Gulden ungarischer Dukaten. Auf Bitten deö Abtes Andreas zu Admont befahl auch Papst Eugen IV. im Jahre 1431 dem Salzburger Erzbischöfe und dem Bischöfe auf Seckau die Aufrechthaltung der landesfürstlicheu Entscheidung strenge zu überwachen.i) 2) Hierauf verkaufte das Stift Admont an St. Lambrecht zwei Höfe, eine Mühle und zwei Güter zu Pals tin Landgerichte Neumarkt und Getceidezehente um Mur.au und St. Gilgen am 24. August 1426.3) Am 15. April 1426 verkaufte Niklas der Gall von Mattnik dem Stifte zu Studenitz seine Eigeugüter zu Nieder-Kerstetten in der Moräutscher Pfarre nach i) Chmel ibit. p. 79-80. 554-556: „Noniiulli tarnen per ambitum ad honorem episcopalem ascendere cupientes contra canonicas sanctiones, nt ad ipsum, cum viduatur, promoveri valeant, promissiones et stipulations etiam juratorias de allenandis rebus ecclesiae facere non verentur.“ Diesem gemäß lautete auch die Huldigung des BßchofeS Konrad zu Seckau gegen den Erzbischof Johann 23. April 1432. Nachrichten von Juvavia p. 267—268. ») Urkunde T. 32. 34. ») Ebendaselbst 33. 190 Steiermark unter Leopold dem Frommen Landesrecht in Strain um 100 Mark Schilling Frianler Münze.*) Am 7. Juli 1426 verlieh Abt Ulrich von St.Paul int Lavantthale dem edlen und festen Ritter Konrad Stickelberger das Dorf in den Sy-benaichen sammt deM>abei gelegenen Forst unterhalb Radkersburg, mit dem Bergrechte auf allen Weingarten daselbst zu den Spbeneichen, als ein Lehen des Klosters, das er von dem vorigen Leheninhaber, Hanns von Perneck, an sich gekauft hatte.a) Nach dein Tode des Pfarrers Petrus ernannte Reinbert von Wallsee den Johann Prunues, bisher Pfarrer zu Steinkirchen in Oberösterreich, zum Pfarrer von St. Georgen in Gonowitz, und es wurde hierauf derselbe über päpstlichen Befehl vom Abte von Obernburg feierlich eingesetzt.* 2 3) Zu Wien am Montage nach Indica 1426 belehnte Friedrich Markgraf zu Brandenburg, des heiligen römischen Reiches Erzkämmerer und Burggraf zu Nürnberg, den Ulrich von Stubenberg mit der Beste Höslein, allen dazu gehörigen Gütern und mit Zehenten in der Einöde, so wie dies alles schon dessen väterliches Erbe gewesen war.4) 3. 1427. Zu Anfang des Jahres 1427 war H. Friedrich Dorfali^.n diesem jn Neustadt. Am 3. Jänner verlieh er daselbst dem Vinzenz Zebinger neun Höfe in der St. Jörguer Pfarre am Salheck gelegen, und am 9. Jänner zu Bruck an der Mur dem Kolman KunigSbergcr und dessen jüngeren Brüdern Gülten in der Werniug, in der Pairbacher Pfarre, welche ihnen von Wolfgang von Wurmbrand verkauft worden waren. 5) Am 10. Jänner zu Leoben befreite er den Dompropst von Seckau in Krankheitsfällen und wegen überhäufter Geschäfte vor persönlicher Erscheinung und Vertretung in Rechtshändcln bei der Gerichtsschranne zu Grätz und erließ darüber die gehörige Weisung an Wilhelm von Bcrnegg, Hauptmann in Steier, und an alle Verweser und Nachfolger desselben.6) Ebenfalls zu Leoben am 10. Jänner siegelte er für die Bürger in Mürzzuschlag einen Gnadenbrief, daß daselbst kein Fremder Weichcisen verarbeiten oder nach Oesterreich durchführen dürfe — bei Strafe der Confis-fatian.7) Am 12. Jänner in Knittelfeld verlieh er der Lucia, Haus- 0 Joanneum. 2) Chmel ibJd. 117. ») K. K. Gub. Neg. 4) Joanneums-Urkunde. 5) Chmel ibid. p. 474 -504. 6) Chmel ibid. p. 83. 7) K. K. Gub Reg. Joann Urk. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 191 frau des Niklas Scheller, Bürgers zu Knittelfeld, ein Lehengut zu Kallwang. und zu Judenburg am 13. Jauner erlaubte er, daß Hanns Pfaffendorfer seine Hausfrau Ursula, Tochter des Thomas Tnpel, mit der Widerlegung ihres Heirathsgutes auf 10 Güter in der Muschnitz in der Pfarre St. Peter bei Judenburg verweisen dürfe.*) Um diese Zeit hatte der Herzog-Regent Friedrich befohlen, über die steierischen Kanunerrenten mit Hanns Judel, herzoglichem Kästner in Voitsberg, Rechnung zu pflegen, welchem hierauf, 6. Februar 1427, Konrad von Kreig, Hofmeister und Landeshauptmann in Kärnten, und Konrad Jeidlcrer, herzoglicher Kammerschreiber und Pfarrer auf der Burk (jetzt Pürgg) im Oberennsthale, die Rechnungserledignng schriftlich gefertiget haben. Auch Christan von Arnfels legte der Herzogin-Witwe Cimbnrgis zu Neustadt am 28. Jänner 1427, als herzoglicher Vizedoin in Krain, Rechnung nach drei Jahren, und blieb ihr schuldig 128 Pfunde, 5 Schilling und 24 Pfennige, nebst anderen Rückständen an Weizen, Korn und Hafer.i) 2 3) Zu Neustadt am 10. November ertheilte H. Friedrich die Lehengüter zu Werdenburg der Anna von Liebenberg, Gemahlin des Embrichs von Zetsch, Herrn zu Limbach2), und dem Bernhard Sachs und dessen Geschwistern gab er die Erblchcn zu Schcder in der Chienße, in dem Freyalthal bei Grednitz und die Gramadell. Zu Grätz am 19. November erhielt Konrad Puch, Bürger zu Judenburg, für sich und für Christian von Puch und die Kinder feines Bruders die Güter in der Neifnig, an der Raststadt bei Judenburg, in der Fcistritz ob Judenburg, in der St. Peters-Pfarre und in der Möschnitz, und dem Jörg Waltsteiner verlieh er das Haus „Jul" genannt, am Burgberg daselbst, Güter am Aichbüchel, einen Thurm gelegen ob der Kirche und ein Hans bei dem Niedern Thor zu Wildon, zwei Huben in der Kai-nach und die Gerichte darauf, die Brücke auf der Kainach zu Wildon, 16 Huben zu Dyeding und das Bergrecht daselbst, endlich noch 14 Pfunde Gülten zu Birkfeld. Am 18. Jänner war Erzbischof Eberhard III. gestorben. Am 19. November 1427 zu Grätz kam ein Vertrag zu Stande, in welchem der Nachfolger, der gelehrte Doctor der Theologie, Erzbischof Eberhard IV. von Salzburg (aus dem Geschlechts der Starhemberger) dem H. Friedrich dem älteren und dessen Mündel, H. Friedrich dem jüngeren, die Theilnahme am Bergbaue auf Gold i) Chmel ibid. p. 474. -) Chmel p. 20. und K. K. Gub. Arch. 3) K. K. Gub. Reg. 192 Steiermark unter Leopold dem Frommen und Silber im Zillerthale eiiiräumte 1), wofür der Herzog die Bewilligung ertheilte, daß der Handel mit salzburgischem Salze aus Hallein und mit hochstiftischem Eisen ans Gmünd und Hüttenberg in den inneren Ländern wieder ungestörten Gang haben solle, wie vor dem Verbote des H. Ernst. Der Erzbischof hatte aber 6000 ungarische Goldgulden bezahlt, um diese Bewilligung des freien Handels mit Salz und Eisen 311 erlangen, und überdies noch, um für seine Person von jeder Ladung und Klage in den herzoglichen Landschrannen in Steiermark, Kärnten und Krain befreit zu sein. So lauge diese Summe nicht zurückbezahlt wäre, soll diese Bewilligung gültig fein.2) H. Friedrich erließ dann auch am 11. Jänner 1428 an den Hauptmann in Steiermark, Wilhelm von Perneck, oder dessen Verweser, an den Hauptmanu in Krain, Ulrich Schenk von Osterwitz, die gehörigen Befehle, während der Dauer dieses Vertrages weder die salzburgischen Eisen- noch Salzfuhre» anfzuhalten und zu hindern, und den Metropoliten nicht in Person vor die Landschranne zu fordern. 3 *) Am 26. November siegelte er zu Gräß eine» Lehensbrief für Anna, Gemahlin desAndräWildenmanners über Güter in Kärntens; zugleich verlieh er dem Burkhard von Weispriach das Haus au dem Berge zu Bleiburg, dem Jörg Herbersteiner 7 Huben bei Bleiburg und zwei Lehenhuben bei Gutenstei», welche ihm Sigmund Morbachs für seiner Tochter Heiratgnt verkauft hatte (26. Februar 1426), und dem Andrä Ramung eine große Anzahl Lehengüter und Gülten in Kärnten.5) Am 28. November 1427 erhielt Wilhelm von Berueck, Hauptmann in Steier, die Bestätigung der Leheugüter im Hinterberg, und in der Melling ob Kallwang, welche er von Jörg Dumerstorfer (weiland) erkauft, und welche jetzt dieHansfrau Wülfings des Ungnad, eineTochter weiland Berngers des Dumerstorfer als ein Erbe anfgesendet hatte.6) Zu Neustadt am 6. Dezember belehnte H. Friedrich die Ursula, Tochter Ramungs von Eichenbrunn, mit einem Hose zu Eichcnbrunu?), und am 12.Dez. den HanS Grebel mit Gütern in Stainsberg, in der Jagerleuten, in dem Scheur», am Hirsberg, Schmutzenhof und zu Birkfeld inner- und außerhalb des ') Nachrichten von Juvavia p. 459. 2) Zauoer. Chronik III. p. 43—44. ») Chmel ibid. p. 29-31. <) K. K. Gub. Neg. s) Chmel ibid. p. 476. 485-486. 6) Ebendaselbst p. 475. ») K. K. Gub. Arch. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 193 Marktes. ') Am 21. Dezember zu Neustadt entschied er im Streite der Bürger zu Mürzzuschlag gegen die Hammerwerkbesitzer zu Kindberg, Bruck und in der Stainz — zu Gunsten der Letzteren, daß sie befugt seien, weiche Eisensorten, Waschbleul, Prügl und anderes Eisen zu schmieden und ungehindert über den Semmering nach Oesterreich hinaus zu verschleißen, weil diese Eisenfabrikate nicht Kleineisen seien und daher den alten Privilegien, welche H. Rudolf IV. den genannten Hammerschmieden ertheilt habe, keinen Eintrag thun?) Am 30. Dezember bewilligte der Herzog-Regent der Stadt Bruck an der Mur, von sedem Wagen 16 Pfennige nnd von einem Fuder Salz einen Hclbling zu nehmen, und mit dem Betrage die Ringmauern nnd Thürme zu bessern, wie die gleiche Bewilligung bisher auch die Grätzer Bürger genossen habe».* * 3 *) Im Jahre 1427 hatte das Stift Admont dem Anton Himmelberger, admontischem Propste auf der Zeiring, einen großen Hof zu Getzendorf zu Leibgeding gegeben (23. April), unter Zeugenschaft des Thomas Zeller, Mautners aus der niederen Zeiring.^) Am 3ten Dezember war der neue Salzburger Erzbischof Eberhard IV. zu Rad-stadt und fertigte für alle Kirchen des Admontthales, zu Ardning, Frauenberg, St. Rupert und St. Amand im Markte Admont, Hall, Weng und Johnsbach Ablaßbriefe.5 *) Das Stift Rein erkaufte am 26. Juli 1427 von Hanns Wolfsthaler um 16 Gulden einen Weingarten , der Frescher genannt, zu Algerstorf bei Grätz mit Bergrecht, dienstbar „gen Gesting in das Haus".3) Am 21. April 1427 kaufte der Amtmann des Cillier Grafen zu Prenning in der Herrschaft Waldstein, Paul der Swab, von den Brüdern Andrä, Hanns und Jörg Leysser einen Weingarten zu Prenning und Keller und Presse zu Czital um 60 Pfunde Wienerpfennige, wobei Andrä Krabatstorfer und Martin der Nerringer Zeugen und Siegler waren.7) So wie mit dem bambergischen Bizdom hatte das Stift St. Paul im Lavant-thale mit dem Pfandinhaber der landesfürstlichen Veste Merenberg, >) Chmel p. 475. =) K. K. Gub. Reg. 3) Hormayr. Taschenbuch I. 1841 p. 116. ■>) Urkunde 0. 41. 8) Urkunde CC. 24. e) Reiner-Urk. 7) Chmel. ibid. p. 15 9. Am 22. Juli 1433 verzichtete eben dieser Paul Swab zu Gunsten seiner Schwester, Christiana Luglin zu Gredwein, auf seine gesammle Erbschaft. Beschichte der Steiermark. — VII. 58b. 1 3 194 Stetermark unter Leopold dem Frommen mit dem Landeshauptmanne in Oberösterreich, Reinprecht von Wallsee, Streitigkeiten über die Gerichtsbarkeit und Vogteibezüge ans dem Remšnik. Den Streit entschied jetzt der Regent H. Friedrich, den beide Theile zum Schiedsrichter erkoren hatten (16. Dez. 1427), und zwar auf folgende Weise: Nach den Beweisen des Abtes hatte der Vogtei-Jnhaber auf dem, Remšnik als Vogtrecht nur jährlich 20 Silbermarken zu beziehen; seinem Stifte aber sollen von der Vogtei 10 Silbermarkeu als Steuer fallen; auch habe der Vogt dem Konvente in St. Paul jährlich zu Martini zu Tisch und in die Oblay 10 Mark Pfennige zu reichen, wobei aber die Unterthanen zu keiner Mehrleistung gezwungen werden dürfen. Auch habe der Vogtei-Jnhaber nur allein das hohe Gericht auszuüben wegen Todtschlages, Hauseinbruches, Nothzucht, Straßenraubes und Blutvergießens, und für jeden Fall 60 Pfennige zu bekommen. Das niedere Gericht steht dem St. Paul'schen Stiftsrichter auf dem Remšnik zu; dieser besetzt und entsetzt die Güter (bie Güterrücksäßigen) fordert den Vogthaber und das Sterbrecht (Mortuarium). So soll es fernerhin bleiben. Die Schuldforderungen von der Zeit her, als der Stiftsabt die Veste Mernberg und die Vogtei auf dem Remšnik vom Vater des Reinprecht von Wallsee innegehabt hat, sollen nach Billigkeit abgethan werden. Die Unterdrückung der Unterthanen mit Gefäng-niß, Abschätzung ihres Habes und Gutes, daß Einer getödtet und dadurch der Friedhof zu St. Jörgen entehrt worden sei, soll alles verziehen und die Klage darüber bei der Landschranne eingestellt sein. Die Uebertretung dieses Schiedsspruches wird mit 3000 Gulden verpönt. Am 25. Jänner 1427 ward der lange Streit zwischen dem Stifte Seckau und Hanns Spangsteiner geendiget durch die erwählten Schiedsrichter: Ritter Konrad Weynatter, Friedrich Oberdörfer und Jörig Ackerell, welche den Spangsteiner überführten, daß er allen widerechtlichen Ansprüchen auf die Seckau'schen Güter an der Leuchtwitz entsagte. Seine Liechtenstein'schen Lehengütcr am Forste bei Seckau und an der Graden verkaufte Hanns Pfaffendorfer dem Stifte Seckau am 3. Mai 1427. Um 600 Gulden Dukaten und Unger verkaufte Ulrich Saurer der ältere dem Stifte Seckau mehrere Güter mit jährlichen 13 Pfund in Geld und mit Naturaldiensten. a) Zu Pettau am 8. Oktober 1427 gab Sigmund Neun- i) Chmel. p. 118—120. i) Seckauer-Saalbuch. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 195 Hauser, Hauuptmanu zu Ran» (Rahn), für sich und für die Enkel seines Bruders Andreas (Sigmund und Wolfgang Nennhauser) dem Metropoliten Eberhard von Salzburg einen Verzichtbrief über Forderungen und Ansprüche wegen Schadenersatzes für Dienste und Schäden im Kriege des Erzstiftes. Der Erzbischof hatte ihnen lebenslänglich den Zehent zu Arndorf mit dem Zehenthofe bei Czal (Mariasaal in Kärnten mit dem davon jährlich zu entrichtenden Dienst überlassen, wofür von den Ncnnhausern die darauf liegende Gerechtsame des Amtmanns und Richters zu Czal übernommen und jährlich ansgerichtet werden sollte, ss Am 26. November 1427 zu Grätz verzichtete Hanns Wolfsthaler auf alle Ansprüche und Forderungen au den Erzbischof Eberhard; doch behielt er sich und seinen Erben die Rechte auf den Drittelzehent bei Grätz in den Pfarren St. Gilgen, St. Peter und Hansnianustatt bevor.i) 2) K. Sigmund hatte den Plan, bis an die Donaumündungen alles Land zu erobern. Er war auf dem Heerzuge. Ehe er zur Belagerung von Galambolz schritt, traf er verschiedene Anordnungen. Da Machow wieder zu Ungarn gekommen war, wurde das Machowcr Komitat wieder hergestellt. K. Sigmund brachte es bei dem Fürsten von Nord-Bosnien, Twartko Seurus, dahin, daß er am 2. September 1427 die Nachfolge in seinem Lande, wenn er ohne Erbe» stürbe, dem Grafen Hermann von Cilli, des Königs Schwiegervater, übertrug, da dessen Mutter Katharina eine Tochter des Königs Twartko I. gewesen war. 3) Dieser auf dem Schlosse Bobawctz gesiegelte Erbbrief ist jedoch nie in Erfüllung gekommen, weil sogleich nach Twartko's Tode die Bosnier Stefan To-masko zum Könige erwählten.4) Graf Hermann hatte in diesem Jahre auch einen Streit wegen der Zehente in Oesterreich zu Brunn und Mödling, worüber er die Entscheidung dem Paul Müsst, Bürgermeister in Leoben übertrug.5) Mittlerweile Ijattc sich Graf Hermann von Cilli mit seinem Sohne Friedrich versöhnt, wozu ihn die zunehmende Kränklichkeit desselben in der längeren engen Haft bewog. Auch wirkte K. Sigmund für Friedrich's Befreiung, da er ihn mit der Hauptmannschaft in Siebenbürgen betrauen wollte. Graf Friedrich hielt seinen Hof in Ratmannsdorf in Krain und unternahm eine Wallfahrt nach Rom. i) Chmel. ibld. p. 50. z) Ebendaselbst. 3) Feßler. Gesch. v. Nng. IV. 1033. 4) Chmel Materialien I. (26). — Du Fresne Famil. Dalmal. p. 331. Caesar Annal. III. 375. ») Philo Huber Austr. p. 106. 196 Steiermark unter Leopold dem Frommen Hier wurde er vom Markgrafen von Ferrara gefangen und so lange in Hast gehalten, bis ihn sein Schwager, GrafHeinrich von Görz, um eine hohe Geldsumme erledigte. Nach seiner Rückkehr baute er ein neues Schloß und nannte es Weissenfels. ij2g Zu Anfang des Jahres 1428 finden wir den Di-Regentschaft in Herzog-Regenten Friedrich in Steiermark. Am 2tcn Neustadt. Grstz. Jänner zu Bruck an der Mur ertheilte er der Stadt Grätz das Landgericht daselbst, wofür sie ihm jährlich und bis auf Widerruf hundert Viertl Korn und 100 Hühner reichen sollte.* 2) Am 4 ten Zauner war er nach Neustadt gekommen, wo er den oben schon angeführten Schiedspruch zwischen dein Stifte St. Paul und Reinprecht von Wallsee wegen der Vogteibezüge und des Gerichtes aus dem Remšnik siegelte. Am 11. Februar in Grüß verlieh er dem Sigmund Wakcherzil 13 Huben, gelegen am Czwiettnikg in der Geniser Pfarre, welche derselbe von seinem Stiefvater Kaspar Hann erkauft hatte.3 * * *) Am 12. Februar zu Grätz bestätigte er die alten Privilegien der Stadt Radkersbnrg.i) Am 15. Februar zu Neustadt sandte ihm Albrecht Schrot die landes-sürstlichen Lehen, Eisenhammer und Säge zu Kindberg aus, welche er an den Bürger zu Neustadt, Heinrich Waldner, verkauft hatte, und die der Herzog-Regent diesem sogleich verlieh. °) Am 31. März 1428 sandte ihm Siginund Walburger den Pirchfelderhof in der Altenmarkter Pfarre auf, welcher ebenfalls dem Käufer Lorenz Hertenfelder bestätiget wurdet) Hieraus verlieh der Herzog-Regent dem Christof Ritzendorfer Haus, Hofstatt und Grundstücke zu Ritzendorf, als Erbe seines Bruders Dietrich. Am 9. April zu Neustadt verlieh er dem Erhard Predinger Burglehen am Himmelberge und am Vierst, welche desselben Tochter aufgesandt hatte.7) Am 12. April zu Wien überließ H. Friedrich den Wiener Bürgern Konrad Holtzler und Hartmann Epishausus auf vier Jahre alles im Bergwerk zu Schladming zu gewinnende Silber unter der Bedingung, die Mark Wiener Gewichtes 4 Pfunde, 5 Schilling, 15 Pfennige zu vergüten, welches ihnen Hanns Czigringer, herzoglicher Wechsler zu Bruck an der Mur, einantworten sollte.8) Am 19. April *) Chron. Cellej. p. 685 — 686. 2) Wartinger Privileg. 32. 3) Chmel Material. I. p. 13. 19. und K. Friedrich IV. p. 475. <) Hosrichter 26. s) Chmel ibid. p. 13. Aufsendungsbriefe 14. 20. Febr. 1428. K. K. G. A. 6) Ebendaselbst. 7) Chmel Friedrich I. 486. e) Schmid Bergges. III. I. 4 7. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 197 1428 erwies er dem in Steiermark, Kärnten und vorzüglich am Karst in Krain reich begüterten Hauptmann ob der Enns, Reinprecht von Wallsee, die Gnade, sich vor den Landschrannen in Steier, Kärnten und Krain durch 5 Jahre in jeder Klagsache durch seinen Anwalt vertreten zu lassen, da er wegen der Kriegsdienste unter H. Albrecht V. gegen die Ketzer in Böhmen sich gegen seine Kläger nicht persönlich verantworten könne?) Am 1. Juni in Grätz verlieh er der Anna, Witwe des Pilgrims von Prank, das Vermächtniß ihres Gemales, Gülten am Pruch und Marksutterhafer an dem Kalich.2) Am 3. Juni 1428 zu Grätz erlaubte der Herzog-Regent, daß Friedrich von Kloch (Klöch) seiner Ge-malin Margareth, Tochter des Ludwig Sachs, für ihre Heimsteuer, Widerlage und Morgengabe einen Hof zu Slewecz in der Sleunzer Pfarre mit 4 Huben und 24 Hofstätten versetze; ferners am 3. Juni zu Grätz verlieh er der Gertraud, Gemahlin Albrechts der Feistritzers und Tochter des Peter Dorner, ihr väterliches Erbe, die Lehengüter, Getreidezehente und Bergrechte zu Suppatincz, zu Rudmannsgrund, Mollendorf; endlich bestätigte er auch die väterlichen Erblehen demAndraPleslein zu Einöd, Pogoricz, Kaud, Ternawicz und Zalog.3) Am 3. Juni zu Grätz verlieh er dem Hanns von Erolzheim, Ulrich und Konrad Dachauer, Thomas und Ludwig von Ratenstein zahlreiche von ihrem Vetter, Heinrich von Erolzheim ihnen erblich zugefallene Lehen, Güter, Weingärten, Bergrechte und Zehenten zu Rinkcnberg, Widerndorf, Swabekg, Neunhaus, Leufling, Stöhn, St. Margarethen ob der Veste, Longeneck, Lakawitz, Leupach, unter der Albn, zu Podriesczicz, am Ponikl, zu Feistritz, im Gereut, Wekendorf, Oberklobasnicz, Wenigendörflein, am Czepitsch, zu Gabiarn, Lettenstetten, Mular», zu Ri»kolach,Remplach, Czerbik, Traundorf, Sibrige, Podlapp, Schaleck, Klanntschach, Krapanczi, am Chwelitsch, St. Jakob, an der Pelach, zu Görtschach, Podquerschiz, Glanitschach, Hard, Maltschach, Prebah, Grefelstorf, Schalstettn, Seyrach, Saumestorf, Perabschitz, Grawestorf, Sitterstors, in der Krügl, am Chreuzberg, im Duel, bei Suneck, zu Nauored,Popitschnik, Lukomitsch, zu Jele», Janes, am Pharoritsch, Krasolnik, Praber, Petersi, in Silobicz — sämmtlich gelegen am Kreuzberg zwischen Gutenstein und Windischgratz; weiters Höfe und Huben zu Hafnerburg, Weyern, Püchlern, Himmelberg, Po-gadl, Fletschach, Draghn, Staindorf, Elbing, Lamug, Huntzdorf, in der Belach, am Küntzer, bei dem See, unter dem Seguph, unter dem Sand, *) Chmel ibid. p. 14. K. K. G. A. ä) Chmel Friedrich I. 475. a) Chmel ibid. p. 475 — 476. 198 Steiermark unter Leopold dem Frommen in der Obriach, in der Feustritz, im Chhenberg, am Seguph unter dem Stun, und in der Belach größtentheils im krainerischen-Gebirge. — Nachmals am 3. Juni in Grätz erlaubte et, daß die Witwe Heinrichs von Erolzhcim, Anna von Auersberg, ihreHeirathsgüter zu Riekcnberg, Widerndors und Hafnerberg satzweise inne haben dürfe; und dem Heinrich von Weitenstein verlieh er Bleibnrger Lehenschastsgüter im Schwarzenbach und zu Pirchdorf. Am 4. Juni zu Grätz erlaubte er, daß Albrecht Feustritzer seiner Hausfrau Gertrude, Tochter des Dorner, für ihre Widerlegung und ihr Heirathsgut auf 10 Pfund 50 Pfennige Gülte bei Gutenstein gelegen und Bleibnrger Lehenschaft, welche sogleich dem Albrecht Feustritzer verliehen werden, verweisen dürfe, mit noch anderen Zehenten zu Praitcnbach, an dem Pacher, zu Tresn, Lassestorf, Eck, Grimmberg. Kalisch, Buchberg, tut der oberen Laßnitz bei Feustritz, am Pacher gelegen, den Haarzehent am Draufelde und auf dem Pacher und jenseits der Dran (Trenn), um Stettenberg auf allen Gütern, die zur Veste gehören, und in dem Grelis, mit zwei Banuwäffern, nämlich die Pulczgau und die Dewein. *) Am 5. Juni 1428 verlieh er dem Friedrich von Stubenberg das Bergrecht amWeiglestorferberg,Herzogen-berg, Plitwizerberg, welches im Namen des Radkersburger Bürgers, Niklas Tausendlist aufgesandt worden war; und dem Wilhelm Mecz er-laubte er, seine Hausfrau Kunigunde, Tochter OrtolfS des Gossen, mit ihrem Heirathsgute auf den Hof, Tunau genannt, zu verweisen.* 2 3). Am 6. Juni zu Grätz bestätigte er dem Hermann Staudacher de» Zehent in der Miß in der Bleibnrger Pfarre und Lehenschaft, welchen er von Benedikt von Gutenstein gekauft hatte. Am 8. Juni erlaubte er dem Leonhard Obdächer und seinen Brüdern bis zur Berufung der kärntnerischen Lehen zahlreiche Güter am Diechts, Waltnik, MoS, zu Harterstorf, Korb-Zoll, Grednack, Reicherstorf, Hainrichstorf, bei der Eichen, bei Klagen-furt, Lind, Mochling, Rechberg, St. Margarethen, Gerestorf, Kumstorf, Altenberg, Glanz, Suueck, Oberdorf, Perasizen, in der Miß, zu Gostelig, Gelig, Monsbcrg, ob der Polan, zu Buch, Gareig, Dems, Zemsig, Potschach, Niederdorf, Weckendorf, bei Gutenstein in Silnitz, am Kolnik, Schrielnik bei Waldegg am Gaisberg, an der Eben, in Sarres und Tollerbach. Am 10. Juni zu Grätz erlaubte er dem Andrä Greusnicker, Sohn des weiland Hanns Greus-nicker seine väterlichen Erblehen (bis er zu seinen bescheidenen 1) Chmel iMd. 488. 2) Ebendaselbst. 476. 3) Chmel. p. 488-489. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 199 Jahren kommt oder wenn die Lehen berufen werden), im Reunthal, am Püchl, an der Grub, im Goldenbach, am Klaffeneck, im Dorf, auf der Haide, mit Fischweiden und Wildbann, in der Raten gelegen, mit mehreren und bedeutenden Lehengütern in Kärnten; und Konrad von Kreig erhielt einen Hammer, gelegen zu St. Michael ob Leoben, welchen er von Jörg Krenu, Jörg Schirlinger und Hanns Schweinzer erkauft hatte.*) Am Tage St. Peter und Paul zu Graß siegelte er die Anordnung, daß die Bergwerke auf den Gründen des Bisthums Gurk nach Bergwerksordnung gebaut werden sollen. Zu Neustadt am 1. August 1428 beschützte er das Stift Neuberg im Wild- und Fischbanne durch strenges Verbot an Gravenbeck in der Preun, in des Stiftes Gegenden zu Krum-bach nicht Rothwild zu jagen, und zu Reichenau in der Preun, in der Schwarza nicht zu fischen.* * 3) Am 20. September 1428 zu Leoben verlieh der Herzog-Regent Friedrich dem Klemens Freger sein väterliches Erbgut zu St. Stefan unter Biechenstein, und dem Leonhard Schinkch einen Hof zu Niederdolach bei der Glan in Kärnten. 4) Das Dominikanerinenkloster zu Grätz hatte von den Edelherren von Wallsee mehrere Güter zu Mautern. in dem Winkel, in der Groß-ney, am Streyt und am Grezerberg, welche Lehen des Stiftes Göß waren, erhalten. Auf Bitte der Priorin zu Gräß, Fran Dorothea Neun-dorfferin, machte die Aebtissin Gertrude von Helfenberg sogleich diese Besitzungen zu freiem Eigengute. Diese Aebtissin starb bald darnach; ihr folgte in der Würde Anna von Herberstorf. Am 25. März 1428 siegelten die Edelherren, Erhard der Herberstorfer und Friedrich von Gloyach einen Kaufbrief für das Stift St. Lambrecht, welches von Friedrich Keltz einen freien Eigenhof am Püchel in der Froyacher Pfarre bei Thomeling dem Hause zu Pux gegenüber erkauft hatte.5) Zu eigenem und seines in Rein begrabenen Bruders Wilhelm Seelgeräthe gab Achatius Weiß am 23. Juli 1428 dem Stifte Rein 18 Pfund Gülten zu Hallein — zu ewiger Messe und ewigem Lichte; und mit Zustimmung der Grafen Hermann und Stefan von Montfort, spendete» am 18. Dez. 1428 Peter Mangki und Heinrich Stern zu Peckau dem Reiner Stiftspriester und Pfarrer zu Feistriß bei der Mur, Hanns Zeckinger, zur Stiftung von zwei Wochenmessen in der St. Margarethenkapelle ob dem i .Ebendaselbst, d. 476-477. Gurk. Urk. 3) Chmel. p. 97—98. *) Ebendaselbst, p. 107-108. ») St. Lambrechter-Saalbuch. 200 Steiermark unter Leopold dem Frommen Dorfe Peckau — mehrere Grundstücke zu Premming und Moos. *) Abt Johann I. Eichstätter entsagte in Rein altershalber seiner Würde, worauf Johann II. von Waldstein erwählt wurde. Am 10. Jänner 1428 verschrieb Hanns Rauchenberger, Pfarrer zu Pettau, dem Erzbischöfe zu Salzburg mehrere Güter zur Zahlung jener Rückstände, welche er als Hofmeister des Oberhirten hinterlassen hatte.2) Damals lebte noch der einzige seines Stammes und Namens, Friedrich von Pettau. Burggrafschast und Landgericht zu Pettau, Rechte auf die Veste Pettau, verschiedene Zehente und Bezüge in und um Pettau trug er als salzburgische Hochstiftslehen. Am 30. Juni 1428 verschrieb er, mit Einwilligung und Bestätigung des Erzbischofes Eberhard IV., für den Fall seines Todes ohne männliche Erben, seinem Schwager, dem Grafen Johann von Schaumberg, alle seine Salzburger Lehen mit folgenden Worten: „Ich Friedrich von Pettau, „Obrister Marschalch in Steier, bekenne für mich und alle meine Erben „und Nachkommen, und thue kund Jedermann, dein dieser Brief „vorkömmt und gezeigt wird. Da mir der wohlgeborne Herr Graf „Johann, Graf zu Schaumberg, mein lieber Herr und Schwager, „nach Abgang weiland meines Herrn und Vaters, Herrn Bernhard „von Pettau, in meinen Sachen und Nothdurften viele und große „Dienste bewiesen und bezeigt hat, welche mir zu großem Nutzen und „Frommen gekommen sind; darum und auch aus besonderer Liebe und „Freundschaft habe ich mit wohlbedachtem Sinne willig imb gern, „zu einer Zeit, da ich es zu thun ganze Gewalt hatte und es mit „Recht thun mochte, recht und redlich, ohne alles Widerrufen, ge-„macht, gefügt und gegeben in Kraft dieses Briefes vor allen meinen „Schwestern, ihren und anderen meinen Erben und Freunden, dem „vorgenannten meinem lieben Herrn und Schwager, Graf Johann, „Grasen zu Schaumberg, und allen seinen männlichen Erben seines „Namens und Stammes, die hernach geschriebene meine Burggraf-„schaft und das Landgericht zu Pettau, alle meine Rechte auf das-„selbe Hans und die Veste Pettau; und dazu den Kersbach, die „Weyczau, den Zehent um die Stadt Pettau gelegen, und alle meine „Hofstätten in der Stadt und unter dem Haus gelegen, die große „und kleine Mauth, sammt der Klauen« und Schmermaut daselbst, „und auch die Freiuilg und den Jahrmarkt zu St. Oswaldstag da- i) Reiner-Urk. 3) K. K. Gub. Archiv. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 201 „selbst: ihrer Jedes mit allen Würden und Rechten, die mit Recht dazu „gehören, alles Lehen des hochwürdigen Gotteshauses und Bisthums „zu Salzburg, solcher Gestalten, wenn ich genannter Friedrich von „Pettau ohne männliche Erben abginge, und keinen Erben männlichen „Geschlechtes, meines Stammes und Namens hinterließe: dann soll erst „die bezeichnete, meine Burggrafschast zu Pettau und die dazu genannten „Stücke und Güter mit allen Leuten, Gülten und Gütern, mit allen „ihren Würden, Ehren und Rechte», mit Nutze», Diensten, Zinsen, Ge-„richten, Zehenten, Bergrechten, Zinsweinen, Gränzen und mit allen „rechtlich dazu gehörigen Rechten, alles eingeschlossen, so wie ich es selbst „gehabt, hergebracht und genossen habe, ganz und vor allen meinen „Schwestern und ihren Erben und allen anderen meinen Erben und „Freunden ohne alle Beirrung ganz nnd ruhig fallen auf den vorge-„nannten meinen lieben Herrn und Schwager, Grafen Johann von „Schaumberg, und seine Mannserbcn seines Namens und Stammes, „zu thun nachher nnd damit zu fügen, als mit anderen ihren Herrschaften „und Gütern. Ich habe auch dies mein vorstehendes Bermächtniß mit „Lehensherrn Hand bestätiget und recht gefcrtiget, als dann solches Ver-„mächtnisses Lehens- und Landesrecht in Steier ist. Und zu Urkunde „gebe ich obgenannter Friedrich von Pettau, ihnen den darüber gefertigten Brief mit meinem auhangenden Jnsiegel; nnd ich habe dazu mit „Fleiß gebeten, den wohlgebornen meinen lieben Herr» nnd Oheim, „Grafen Hermann zu Cilli und in dem Scgor, und die edlen Herren „Hansen von Winden, Obersten Kämmerer in Kärnten, und Herrn „Friedrich von Polnheim, daß sie ihre Jnsiegel zur Zengenschaft der „Sache an den Brief gehangen haben, welcher gegeben ist zu Pettau „1428 a m Mittwoch nach St. Peters- und Paulstag?") Bei diesem Vermächtnisse war auch das Marschallamt in Steier und die Veste Frauenheim mit inbegriffen, wofür Graf Johann von Schaumberg dem Herzog-Regenten Friedrich in besonderen Briefen (Schaumberg, 10. 11. August 1428) sic als Lehen von ihm zu empfangen gelobtet) ; m Jahre 1428 schenkte Graf Ulrich von Cilli zu der von seinem Großvater gestifteten Karthause in Pletriach das Dorf Wraslasdorf mit 9 Huben in der Mettling, mit Bergrechten nnd Zehenten. Am 28.Aug. i) Chmel ibid. p. 522-626. Der Gegenbrief des Johann von Schaumberg, daß ihm sein Schwager Friedrich von Pettau die Veste Frauenheim und das Marschallamt in Steier für den Fall des Aussterbens der Pettauer vermacht habe, ist vom 11. August 1428. - Chmel Mater. I. 14. i) K. K. Gub. Arch. Chmel Mater. I. II Nr. 39. 202 Steiermark unter Leopold dem Frommen 1428 siegelte Graf Hermann II. von Stili den Vermächtnißbrief, worin er dem Bischöfe Ernst zu Gurk das Hcimfallsrecht aller Burgen, Güter, Leute und Rechte, welche er vom Hochstifte zu Lehen trug, nach seinem Tode, und wenn der Mannsstamm von Cilli ausgestorben sein würde, an das Gotteshaus Gurk versicherte. ‘) Auch starb in diesem Jahre Graf Ludwig von Cilli, Adoptivsohn des Grafen Friedrich von Or-tenburg, an den Folgen eines Sturzes vom Pferde zu Stein bei Rattmannsdorf in Krain. Seine einzige Tochter war vermählt an Grafen Hermann von Montfort, auch Graf von Pfannberg genannt.* 2) Am 16. August 1428 sendeten die Brüder Christof und Ernst Wel-zer für sich und ihre Brüder Moriz, Hanns und Andreas, ihre an ihren Oheim Walther Zebinger verkauften Lehen auf, zu Haberhof, Predenhof, in der Niesnitz, Spreizenhof, ein Gut in der Strallegger Pfarre und eine Alpe, die Spitalerin genannt, unter Zeugenschast und Sigill des Ritters Hanns Lubgaster.3) Am 25. Juni 1428 kaufte Jakob Danibizer, Hallinger zu Aussee, von Hanns Georg Hau-nold und dessen Bruder Martin, ein Drittheil einer Pfannhausstatt, an der mittleren Pfann, das Ueberziehen genannt, im Orte Aussee?) Am 20. November 1428 ertheilte der Herzog-Regent dem Hanns von Winden die Veste Grätz und die Hauptmannschaft in Steiermark, und empfängt hinwieder den feierlichen Gelobungsbrief der Treue?) Als in diesem Jahre Abt Andreas zu Admont seinem Amtmanne in Jahring, Leonhard Gasseneder, seines Gotteshauses Wein- und Getreidezehente in den beiden Pfarren Jahring und St. Leonhard in den windischen Bücheln, und dem Christian von Hinterbüchl den großen Zehenthof zu Mainhardsdorf zu Leibgeding gegen jährlichen bestimmten Geldzins überließ, erschienen als Zeugen und Urkundensiegler Ritter Georg Pnminger, Hanns Gutensteiner, Richter zu Admont, und Thomas Zeller, Mauthner ans der niederen Zeiring?) Hanns Hammerschmid erhielt vom genannten Abte einen Hammer in O Chmel Mater. I. 14. 2) Cillier Chronik, p. 682. (Unrichtig, La Graf Ludwig von Cilli schon zwischen 1417 und 1420 und zwar kinderlos gestorben, und da Margareth, die Gemalin des Grafen Hermann I. von Montfort-Pfannberg, nicht eine Tochter des Grafen Ludwig, sondern seines Bruders Grafen Hermann III. von Cilli war. Anmerk, der Redaction.) * 3) K. K. Gub. Reg. 3) K. K. Gub. Reg. s) Ebendaselbst. «) Urkunde XX. 36. R. 11. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 203 der Reissuing, den ehemals Jakob von Berg time gehabt hatte, sammt einem anderen halben Hammer, den er selbst mit des Stiftes Admont Bewilligung anfgerichtet hatte, kaufrechtlich, gegen jährliche Abgabe von 8 Pfund Pfennige Zins, daß er und seine Angehörigen deS Gotteshauses Eigenleute verbleiben sollen, und die Hammerstätten nur mit des Stiftes Zustimmung und mit dem dritten Pfennige Abgabe (Laudemiumj verkaufen dürfen. Den Brief flegelten und bezeugten am 5. Juli 1428 Konrad Elscndorfer, Prior, Konrad Gaßler, Gusterer, Hanns Baur, Kellermeister, Georg Pudmayer, Jägermeister, und Bernhard Harder, Küchenmeister zu Admont.J) Am 25. Mai 1428 gab Anna von Braunschweig, Herzogin von Oesterreich 27 Pfunde Wiener Pfennige zur Bruderschaft an der Frauenkirche am Knlmberge tut Admontthale zum Ankauf von einem Pfunde jährlicher Gülten als Seelgeräthe für sich selbst. Den Brief siegelte Abt Andreas von Admont, Leopold Tummapr, Pfleger zu Wolkenstein, Simon Stettheimer, Burggraf zu Gallenstein, und Niklas Velbacher, Zunftmeister der Bruderschaft.i) 2) In der letzten Woche des May 1428 erlitt K. Sigmund durch einen treulosen Ucberfall der Türken eine gänzliche Niederlage bei Ga-lambotz und mußte nach Belgrad fliehen. Für den Sultan war die Folge dieses Sieges bedeute,.d. Die Walachei kehrte wieder unter türkischen Schutz zurück, und der Woiwode Daniel verpflichtete sich zum Tribute; auch Servien ging für Ungarn verloren. Der Despot Brancowitsch mußte mit den Türken einen sehr nachtheiligen Frieden schließen. Sigmund bot dann alles zur Hindanhaltnng der Barbaren auf, schloß Bündnisse mit Venedig, mit dem Sultan von Mesopotamien, mit dem Tartaren-Chan in der Krimin n. s. w., um die Türken von den ungarischen Gränzen abzuziehcn. Am 9. Jänner 14 28 fertigte zu Pozesin in Ungarn K. Sigmund zwei Urkunden: in der einen verlängerte er dem Erzbischöfe zu Salzburg die Frist zum Empfang der Regalien; und in der anderen ertheilte er dem Bischof Ulrich von Scckan und seinen Nachfolgern den Blntbann.3) Im folgenden Jahre 1429 sandte K. Sigmund zu den Unterhandlungen mit den Reichsfürsten den H. Albrecht von Oesterreich und den Grafen Hermann von Cilli als Abgeordnete, um die Antwort der Fürsten auf seine Propositionen entgegenzunehmen. i) Urkunde T. 11. 13. -) K. K. Gub. Arch. «) K. K. Gub. Arch. 204 Steiermark unter Leopold dem Frommen Schon in diesem Jahre zu Preßburg am 1. Mai fertigte der Monarch eine Urkunde, worin er den Schwiegervater Grafen Hermann und Schwager Grafen Friedrich von Cilli in den Reichsfürstenstand, und ihr Gebiet zu einem Fürstenthume erhob.ä) I. ,429. Am 8. Jänner 1429 erhielt der Herzog-Regent Der Herzog-Rege,» Friedrich ein Vermächtniß von Magdalena, Witwe GlStz'^Znnsbrück"' des Peter Pargen, Bürgers zu Judenburg, über ihre $°6?mbm:8?80l,in Güter, welche nach ihrem Tode ihm und seinem Vetter, H. Friedrich dem jüngeren zufallen sollten.* 2) Hierauf war der Herzog nach Tirol gegangen. Am 10. Februar 1429 verlieh er zu Innsbruck dem Heinrich Negalstorfer und dessen Brüdern Konrad und Niklas ihr väterliches Erbe, Bergrechte zu Sulzbach, Karsbach, Neuseß und in dem niederen Kerlein, gelegen in der Pfarre St. Marein im ©trübem (Straden); und am 15. Februar bewilligte er dem Hanns Hagenauer in der Neustadt, seiner Hausfrau Afra 6 Pfunde Gülten zu Gernstorf ans Gütern und Ueberländen der Lehenschaft Stüchsenstein zu vermachen.3) Zu gleicher Zeit erhielt Katharina, Gemahlin Erhard des Predingers, den herzoglichen Lehenbrief über Güter in Kärnten, welche ihr von ihrem Bruder Ulrich Aspach angesallen waren.4) Am 20.Juni zu Innsbruck erlaubte er der Katharina, Tochter weiland Heinrich des Dumerstorfer, bis zu ihren bescheidenen Jahren, oder bis daß von ihm oder H. Friedrich dem jüngern die Lehen berufen werden, ihre väterlichen Lehen, Marchfutter von Gütern zu Aich in Michelbach, zu Mortdorf, Mendorf, Neundors, am Mittereck, am Lee, unter dem Jerberg, am Stainberg und an der Egarteu 5). Am 26. August zu Innsbruck fertigte er dem Hanns Neydacker, Pfleger zu Pütten, eine Urkunde über Lehenstücke am Rosenbüchl in der Lantschacher Pfarre und zu Nider-Tenich, und über Getreidezehente in der Prenn und in der St. PauluS-Pfarre; und am 3. September daselbst verlieh er dem Sigmund am Berg sein väterliches Erbe, die Proßhube in Eisenerzt.6) Am 2. Nov. zu Innsbruck verlieh er dem Jakob von Klech, als Lehensträger der Kinder des Konrad Reuchlein, Michael und Anna, ihre Erblehen, einen ') Chmel Mater. I. 16. e) Ebendaselbst. 3) Chmel iT>id. p. 477. *) K. K. Gub. Reg. 5) Chmel ibid. p. 477. 6) Chmel p. 478. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 205 Hof zu St. Stefan im Dorfe bei Tirnstein. *) Zu Wien am 24. Juni 1429 sandte Wilhelm von Pucheim dem Herzog-Regenten seine lehnbare Veste und den Markt zu Burgau mit Gericht, Stock und Galgen, und Zehenten zu Hartmannsdorf, Tobrun und im Feistritzthale in der Steinbacher- und Heinrichsdorfer Pfarre, zu Gunsten der Brüder Hanns und Georg von Neitberg, welchen er diese Stücke verkauft hatte, auf.* 2) Am 21. November zu Neustadt flegelte Niklas von Stegberg die Be-keuntnißurknnde, daß der Herzog-Regent die Sätze zu Grätz und Marburg durch seinen Hofmeister und Hauptmann in Kärnten, Konrad von Kreig, und Georg, Pfarrer zu Grätz, mit 400 Dukaten gelöst habe.3) Am 28. September 1429 starb zu Dirnitz aus ihrer Wallfahrt nach Mariazell, die Frau Herzogin-Witwe, Cimburgis von Masovien, und ward in} Stifte Lilienfeld zur Grabesruhe gebracht. Sic soll eine ungemeine Stärke gehabt, mit den Fingern allein Nüffe geknackt, Nägel in die Wand mit der Faust getrieben und Hufeisen gebrochen haben. Sie war Mutter von neun Kindern. Schon am 11. November 1429 nachher starb ihre Tochter Anna, und ward in Neustadt begraben. Non ihren übrigen Töchtern ward zuerst Margarethe mit H. Friedrich II., dem Sanftmüthigen, von Sachsen am St. Georgentage 1428 zu Neustadt verlobt und im Jahre 1431 vermählt. Diese ward die zweite Stammmutter des gesammten Hauses Sachsen durch acht Kinder ihrer Ehe. Im Jahre 1432 am Tage des h. Laurentius starb der junge Herzog Ernst und ward gleichfalls in Neustadt begraben.4) Das Stift Lambrecht erhielt auf Bitten des Abtes Heinrich, eine Bestätigungsurkunde des K. Sigmund, Preßburg am 6. und 8. Aug. 1429 über eine Urkunde des H. Ernst, Neustadt 5. Februar 1420, worin die Territoriumsgrenzen zwischen dem Stifte St. Lambrecht und der Karthause zu Gaming in Unterösterreich nach dem Briese des H. Albert III. zu Wels im Jahre 1351 nach dem örtlichen Beschaue durch Friedrich von Stnbenberg und Ottokar von Ror vom Brunfteine und Reßnikeck bis zur Tekleinsalpe befestiget worden 9 Ebendaselbst, p. 490—491. r) K. K. Gub. Arch. 9 Ebendaselbst. Cbmel. Mater. I. 16. 4) Chmel. ibid. p. 203-206. Die Grabesschrift der H. Cimburgis lautet alfoj Anno MCCCCXXIX in die Snci Michaelis obiit Illustr. Princeps et Dna-Dna. Zvmburga nata de Mazovia, quondam Serenml. Prinpis Dni-Arnesti Archiducis Austriae etc. Relicta, et hic sepulta in tuniulo Fundatoris nri. 206 Steiermark unter Leopold dem Frommen waren; und der Kaiser »ahm zugleich das Stift St. Lambrecht und insonderheit die von den Gläubigen so zahlreich besuchte Kirche zn Mariazell in seinen besonderen Schutz und sicherte allen Wallfahrern auf allen Straßen und Wegen dahin sicheres Geleite zu, vorzüglich aus dem Grunde : „weil die lente vnd Pilgram, die also durch gnaden „willen gen Zell ziechen offt vnd dicke anff dem Wege vff den straffen „vnd auch in den Herbergen hin vnd wider betrnebet gehindert vnd „beraubet gefangen vnd geslagen werden von vntugentlichen leuten „die gotsforcht zerukkeslahe» vnd ir selbs ere vnd selichait mnetwillig-„lich hingeben vnd vergessen wird"?) Zur selben Zeit hatte Abt Heinrich von St. Lambrecht von Andreas Kolchel erkauft einen Hof zu St. Leonhard in der Polan, unter Sigill des Ruprecht von Stein, Bürgers zu Judenburg. Am 13. August 1428 zu Grätz stellte der Burger Andreas Hailand einen Revers ans, daß er von der Kramerei am Eck auf dem Platze der Stadt bei dem Laden des Kristofs Seisnater, wovon man dem Kloster der Dominikanerinnen jährlich 60 Pfennige diente, außerdem noch künftig ein Pfund Wiener Münze in des Herzogs Kammer dienen soll, den Kramladen jedoch nicht ohne Wisse» des Klosters verkaufe» dürfe, und daß dann der Kaufbrief durch den Convent des Frauenklosters und de» Stadtrichter zu Grätz gesiegelt werden müsse. An diesen Revers hängte Krištof der Seisnater, die Zeit Stadtrichter zu Grätz, sein Jnsiegel. Von dem Bürger Wülfing von Hausmannstetten, kaufte die Priorin desselben Conventes, Dorothea Neundorferin, am 7. Juni 1429 mehrere Grundstücke am Grüllbühel um 7y2 Pfunde; und am 6. März 1130 übergaben ihr Jakob Kerner von St. Oswald, und dessen Frau Christina 32 Mark Wiener Pfennige, welche als Heiratsgut der Christina auf dem Hofe zu Stiwolln und auf einem Weingarten am Hafenberge gelegt waren, auf daß ihnen dafür alles Vieh und fahrende Gut auf demselben Hofe ledig gelassen werde. Beide Briefe flegelten der edle und veste Berthold Meyendorfer und Hanns Gufel, d. z. Stadt- und Land- <) St. Lambr. Saatb.: „vnd die Kirchen vnser lieben Frawen zu Zell, — dahin „groß menig Kristenvolks in Pilgrimweis umb gnad zu erberben vnd Selichait „ihr Seel teglich zeucht vnd die Go! vnd seine Mutter Maria zu loben vnd zu „ehren besuchen!." — In päpstlichen Ablaßbriefen des 15. Jahrhund, heißt es wiederholt: „cum ad parochialem ecclesiam B. Mariae in Cellis — tarn ex „Hungarlae et Bohemlae regnls, nec non Moravlae et Austriae Ducatibus, „quam ex aliis diversis partibus utriusque sexus homines causa singu-„larls devotionis — catervatlm et continue affluant per totum annum." 207 PA bis Friedrich IV. J. 1373-1457. dichter in Grätz. *) Zn Voran schloß im Jahre 1129 Propst Johann Straußberger einen Tauschvertrag mit dem Kaplan von St. Maria in Lebern bei Hartberg, welcher dem Stifte Güter in Wintersdorf, St. Lorenzen und Oberbuch für andere Besitzungen in Weinberg, Hapfau, Eberhartsdorf, Füersrent und Regenbach abgetreten hat.* 2) Den Kalthäusern zn Seiz verkaufte Graf Frank, Graf in der Corbau (Lorbueo), seine Cillier Lehengüter zu Ottendorf ober Ratschach unter Zengenschaft und Sigill des Wilhelm Metz und Heinrich Mcttlheimer; und Graf Hermann von Cilli befreite diese Huben und Hofstätten z» ganz freien Eigengütern der Karthause (Krapina am 14, Sept. 1429).3) Zum Danke für die vielen Wohlthaten, welche GrafHermann dem Karthäuserorden bereits erwiesen hatte, beschlossen Bruder Wilhelm und das Generalkapitel der Karthäuser für Grafe» Hermann, den Stifter der Karthause H. Dreifaltigkeit zu Pletriach, ewige Gebete und eine» ewigen Jahrgottesdienst abzuhalten (27. April 1429).4) Dem Abte Heinrich und dem Stifte zu St. Lambrecht verpfändete damals, 29. September 1429 , Graf Hermann von Cilli die beiden Landgerichte von Neumarkt und Friesach, das eine für 550 Wiener Pfennige, und das andere für 232 Goldgulden (Dukaten), wodurch Abt Heinrich das nahe gelegene Landgericht seines Stiftes von fremden störenden Eingriffen auf längere Zeit sicherte. Diese Gerichte waren durch den Grafe» Friedrich von Ortenburg, Oheim des Grafen Hermann von Cilli, an dieses Haus, nach Erloschen desselben 1456 an K. Friedrich IV., und dann in den Psandbefitz des Hanns von Teuffenbach und des Bischofes Lorenz von Lavant gekommen. Am 4. Dezember 1429 löste Propst Ulrich zu Seckan um 100 Pfund Wiener Geldes mehrere Güter zu Altendorf ein, welche von Diepold Katzensteiner im I. 1414 erkauft worden waren, auf welche aber Sakl der Jud, Malchom's Sohn von Judenburg eine Geldschuld des Katzensteiners seit dem Jahre 1407 haftend gehabt hatte.") Zu Admont am 23. April 1429 bestätigten Abt Andreas und das Stists-kapitel einen vom Abte Georg schon mit den Brüdern Michel, Konrad und Leonhard von Föls abgeschlossenen Tausch für Güter in >) Chmel ibid. p. 106—107. 2) Chmel p. 87. Caesar. III. 378. s) Joanneum. 4) K. K. Gub. Reg. s) Chmel ibid. p. 93—95. Material. I. 16. •) Seckauer-Saalbuch. 208 Steiermark unter Leopold dem Frommen Mautern, um andere Besitzungen am Kelbleiusberg in der Pfarre Trofaiach — unter Zengenschaft des Hanns von Laketz, Burggrafen zu Luttenberg und Hanns von Hantzenbach, Schaffers daselbst, ff Am 11. Juni 1429 spendete die Herzogin von Oesterreich, Anna von Braunschweig, der Bruderschaft zu Maria Kulm im Admontthale eine Schwaige am Pach tut Ennsthale der Granscharner Pfarre bei Niederhofen gelegen saiiimt dem Zehent auf den zwei Höfen zu Stein daselbst — mit dem Jnsiegel des Niklas Undermhimmel, Bürgermeisters zu Wien und Münzmeisters in Oesterreich, ff Im Jahre 1429 verlieh der Aglajer Patriarch, Lndwig, die Vikarie St. Peter in Tey-nach, eine Tochterkirche der Mutterpfarre St. Georgen in Gonobitz, dem Priester Hermann von Liechtenwald, nachdem sie durch die freiwillige Resignation des Meisters Ulrich Spies von St. Georgen bei Anderburg erlediget worden war, und beauftragte den Priester Johann, Pfarrer zu Feistritz, den neuen Vikar einzusetzen, welcher die alten Verbindlichkeiten genau zu erfüllen habe, nämlich: alle Jahre 24 Grcitzer Pfennige am Altäre der Mutterkirche in Gonobitz zu opfern und am Vorabende von Christi Himmelfahrt mit Prozession unter fliegenden Fahnen dahin zu wallfahren, ff Am 9. Aug. 1429 verkaufte Peter Kautzlein dem Ulrich Hartreich, Spitalmeister und Hallinger zu Aussee, ein Gut im Geußererlaude, in der Ram-sau, die Gschwaidt genannt, und Hanns Hafer, Hallinger zu Aussee, ein dem Spitale dienstbares Gut in Reutern ob den Salzrinnen bei dem Lupitschbache und zwei Möser unter dem Uelbrechtsberg. ff Am 16. September 1429 leisteten Bernhard und Jörg von Waldeck und Margarethe, ihre Schwester, Hausfrau des Hanns von Sedlitz — dem H. Friedrich Verzicht auf das hinterlassene Vermögen ihrer Muhme Dorothea, Witwe des Leonhard von Lebenberg ff Am 27sten November 1429 sandte Katharina, Tochter Jobst des Lembsnitzer, Witwe des Sigmund Walburgers aus und verkaufte ihr landesfürstliches Lehenhaus zu Fürstenfeld, gelegen zwischen den Häusern des Konräd Voitzer und Kaspar Hertenfelder — unter Briefesstgill des Achatz Futterhatz, Pflegers zu Fürstenfeld, ff Der salzburgische Erz- >) Urkunde GGG. 5. ff Urkunde CC. 5. ff Gtimet ibid. p. 78-79. ff K. K. Gub. Reg. ff 6timet Material. I. 15. ff K. K. Gub. Reg. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 209 bischof Eberhard IV. regierte das Erzstift nur zwei Jahre, und starb am 9. Februar 1429 — vielleicht vergiftet — wegen seiner ungemein strengen Kirchenzucht. Sogleich ward der Dompropst Johann von Reißberg auf den Metropolitenstuhl erhoben.J) Am 9. October 1429 ertheilte er dem Herzog-Regenten Friedrich und all' dessen Dienern sicheres Geleite zu Wasser und zu Land durch das ganze erzstiftische Gebiet — ans besonderer Liebe und Freundschaft gegen das Haus Oesterreich; und von eben demselben Tage lautet auch der freie Geleitsbrief des Herzog-Regenten von Innsbruck für de» Erzbischof Johann in ganz Jnnerösterreich. 2) Schon im Saufe des Jahres 1429 hatte Abt Andreas von Admont seine Klagen vor den Herzog-Regenten gebracht, daß Rath und Bürger im Jnuer-berg zu Eisenerz die Eiseumassen (Maß) so die admontischen Unterthanen von dort an die Enns hersühren, viel schwerer machen, als bisher Gebrauch gewesen, wodurch sowohl die Stistleute, als anch die herzogliche Maut zu Schaden komme; auch scheine man die Hammerstätten in der Reisning unterdrücken zu wollen, weil man denselben Raucheisen um den Preis zu geben verweigere, um welchen man dasselbe an alle anderen Hämmer verkaufe. 3) Am 7. Jänner 1430 bat Abt Andreas den Herzog-Regenten neuerdings, bei H. Albrecht in Oesterreich sich zu verwenden, daß die herzoglichen Leute mit Holzschlageu in der Laussach nicht, wie bisher vorgekommen, in das admontische Gebiet und Waldeigenthum eingreisc», damit auf diese Weise dem Stifte und selbst dem Laude Steiermark nichts entzogen werde. H. Friedrich erfüllte des Abtes Bitte (Innsbruck, 23. Februar 1430); die Abhilfe geschah, worauf das Stift dem Herzoge die Hälfte der Frohn seines Gold- und Silberbergwerkcs abtrat (23. März 1431).4) Am 15. Februar 1430 verlieh der Herzog Regent zu Innsbruck dem Jörig Grewlich sein brüderliches Erbtheil, mehrere Unterthanen in der Birkfelder Pfarre in der Grub, am Pnchl, am Hohenort, am Muleselhof, am Sulz- >) Zauner. Chronik. III. 45—46. «) Chmel. ibid. p. 33. ») Urkunde C. 520. 563. *) Chmel. ibid. p. 92: „was dann also mir vnd meinem goczhaws wiert entzogen , das wiert ewrn gnaden dnd auch dem Hochgehornen fürsten — ewrn „Vettern, den Jungen, meinem gnedigen Herrn vnd dem landt der Stevrmarch „enntczogen". Geschichte der Steiermark. — VII. $b. I. 1430. Der Herzog-Regent in Innsbruck, Wien, Neustadt. Urknndcn. 210 Steiermark unter Leopold dem Frommen bach und mt der Feistritz. J) Am 17. März verlieh er den Brüdern Jobst und Lienhard, Schenken von Osterwitz, sowohl die väterliche Erbveste Osterwitz, als auch das von ihrem Vater Ulrich erkaufte Haus Liebenfels. Am 21. März zu Innsbruck verlieh er dem Albrecht von Neiiberg, seinem Rath, als Lehcusträger für alle seines Geschlechtes, die von seinen Vettern, Hanns von Neitberg, herzoglichem Rath, und dessen Bruder Jörg vom Wilhelm von Pncheim erkauften Lehen in den Pfarren Steinbach und Heinrichsdorf und die Herrschaft Burgau; am 18. April dem Peter Burger zu Völkermarkt seine steierischen Erblehen in der Dobreug, zu Klappen in den windischen Büheln, und zu Prunen ober Marburg, und im Juni daraus dem Leonhard Kleinheckel eine Behausung zu Fürstenfeld, erkauft von Katharina, der Tochter Jost des Lemfitzers und Witwe Sigmund des Walbnrgers.* 2) Am 3. September verlieh er dem Engelein Briester Gülten auf der Taferne und einem Gute an der Straße in der Ainöde ober Tirnstein, welche er von Agnes Ritzendorferin, Witwe seines Bruders Hanns Briester erkauft hatte. Am 10. October zu Innsbruck siegelte der Herzog-Regent einen Gnadcnbries für den Abt Heinrich zu St. Lambrecht, überall im Lande Stcier Erze aufsuchen und bauen zu dürfen. 3) Am 2. October zu Meran fertigte H. Friedrich einen Bclchnungsbrief für Konrad von Krcig seinen Hofmarschall und Hauptmann in Kärnten über sehr viele Lehengüter, Weingärten und Bergrechte vorzüglich in Kärnten, wie auch zu Gouowitz, Ponikl und Feistritz , welche derselbe von Hanns und Fastel (Sebastian), von Erolzheim, von Konrad und Ulrich Dachauer und von Thomas und Ludwig von Ratenstein erkauft hatte.4) Am 30. November zu Wien ertheilte er dem bisherigen Landschreiber in Steiermark, Konrad Wuri, die pflegweise Verwaltung der Burg Wolkenstcin im Obercnnsthale sammt dem Landgerichte, und mit Ausnahme des UrbarS. 5) Am 9. Dezember zu Neustadt bestätigte er dem KaSpar von Lokacz für sich, seinen Vetter Friedrich und dessen Geschwister, ihre Erblehen, Schutzlehcn, einen Hof und 27 Hofstätten in Lnttenberg, gelegen im Markt, in der Kreppin, zn Schaladein, zu Lokacz, Galaseycz», Guppe-tinczen, am Winkl, zu Pnchling, Bogricht und am Graben; und ') Chmel. ibld. p. 478. 2) Chmel. ibid. p. 478—491. 3) K. K. Gub. Arch. <) Chmel. ibid. p. 491—192. r) K. K. Gub. Reg. Chmel p. 18. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 211 gleichzeitig verlieh er dem Andrä Suzzenhcimer den Sitz zu Mutschen mit 12 Huben und Güter am Kreutzberg bei Windischgratz, welche derselbe von den Erolzheimern, Dachauern und Ratensteinern erkauft hatte. i) * 3 4) Ain 10. und 16. Dezember 1430 verlieh der Herzog-Regent seinem Oheim, Grasen Hermann von Montfort, als ältestem Lehensträger, für ihn und seinen Vetter, Grafen Stefan, das Gericht zur Veste Peckau, so weit dasselbe dazu gehört, mit zwei Thcilen Zehent zu Freileiten, in der Ebene und um denselben Markt gelegen, nachdem früher schon zu Wien am 20. Juli 1430 H. Albrecht dieselben Grafen belehnt hatte mit allen Gütern und Leuten, welche die weiland Grafen von Pfannberg und die Edelherren von Stadeck im Lande Oesterreich besessen hatten, und welche durch deren Tod dem Landcs-herzoge ledig geworden waren.a) Am 10. Dezember zu Neustadt bewilligte H. Friedrich, daß Anna von Stubenberg, Gemalin Jörgs von Neitbcrg, mit ihrem Heiratsgute auf die von den Herzogen von Oesterreich lehnbaren Zehenten zn Hartniannsdorf, Gobruen tut Fcistritzthale in der Steinbacher- und Heinrichsdorfer Pfarre verwiesen werde.3) Am 30. Mai 1430 hatte Wilhelm von Perncck dem Herzoge einen Hof zn Gyrnau ausgesandet, welchen er an Leonhard Harrachcr verkauft hattet) Von den Brüdern Konrad und Friedrich Welz er, Söhnen weiland Wülfings Welzer, erkaufte das Stift St. Lambrecht (18. Ang. 1430) einen Hof bei Valchenberg im Dörflein — unter Sigill des Ritters Wolfhard Krall.5) Zu Meran am 3. September siegelte H. Friedrich für die Aebtissin Anna zu Göß den Gnadenbrief, sich und ihr Gotteshaus, wenn sie in was für Sachen von der Landschranne in Grätz belangt werde, durch ihren bevollmächtigten Anwald vertreten zu lassen. R) Im Stifte zu Voran erhoben sich in diesem Jahre der Srists-dechant und das Kapitel gegen ihren Propst Johannes Strausberger, „ beschwerten sich über dessen Untauglichkcit bei dem Erzbischöfe Johannes und trugen auf die Wahl eines neuen Stiftsvorstehers an, gemäß der dem Kapitel zustchcnden Freiheit, zu Folge welcher jede neue Wahl binnen einem Monate geschehen solle; oder wenn das Kapitel in der Wahl nicht einig wäre, so könne der Erzbischof einen Propst einsetzen, i) Chin-l. il>ld. 479. -) CH»,ei. ITiId. p. 470 und K. K. Gub. Arch. 3) Joanneum. 3) K. K. Hofka. 5) St. Lambr. Urf. «) Chmel. ibid. p. 104—105. Joanneum. 212 Lteierniarl unter Leopold dem Frommen der fügsam und nutzbar sei. Dessen weigerte sich der Erzbischof und ließ durch den Bischof Ulrich von Seckau die urkundlichen Beweise dieser Kapitelsrechte fordern. Indessen behauptete das Kapitel für jetzt die Wahlfreiheit, falls Propst Johannes mit Recht seiner Würde entsetzt werden könnte. Dieser resignirte bald darauf freiwillig in die Hände des erzbischöfliche» Commissars, Bischofs Ulrich von Seckau (23. März 1430), worauf Nikolaus Zinken zum Propste erwählt und von eben demselben Bischöfe im Namen des Erzbischofes von Salzburg (12, Mai 1430) bestätiget wurde. Bald jedoch bereute Johann Straußberger seine Resignation. Er eilte nach Rom, um sich Dispensation und Wiedereinsetzung in seine Würde zu verschaffen. Mit vieler Mühe erhielt er einen Kommisstonsbrief zur Wiederaufnahme seines Abdankungsprozesses — jedoch ohne wirklichen günstigen Erfolg. Nach Deutschland zurückgekehrt, lebte er zurückgezogen tin Orte Kallsaß im Unterinnthale Tprols von eigenen Mittel», und starb, vom Schlagfluße durch einige Zeit gelähmt, im Jänner 1438. Sein zurückgelassenes Vermögen ward dem Stifte Voran zugewendet und damit ei» Theil seiner früher gemachten Schulden getilgt. Jedoch auch der neue Propst Nikolaus Zinken hatte kein glückliches Schicksal. Auch gegen ihn erhob sich wegen Vergeudung der Stistsgüter und unordentlicher Lebensweise der Stiftsdechant mit dem Kapitel. Er wurde thätlich mißhandelt, eingesperrt und unter Entbehrung aller Begnemlichkeit und des Nöthigsten in langer Haft gehalten. Durch solche Eigcngewalt waren aber der Dechant und die Chorherren seiner Partei in kirchlichen Bannfluch verfallen. Der eingekerkerte Propst fand Mittel, aus seiner Haft nach mehreren Seiten hin Schriften zu verbreiten, und bei geistlichen und weltlichen Freunden Hilfe zu erbitten. Der Landeshauptmann Friedrich von Pettau befehligte den Friedrich von Stnbenberg und Johann von Neitberg mit einer Schaar Bewaffneter nach Voran. Sie besetzten den Markt Voran, wohin auch der Hubmeister oder landesfürstliche Vizedom, Leopold von Aschbach und der Hauptmann von Pettau, Johann Spangfteiner, in Vereinigung mit Reisigen aus Hartberg und Fricdberg gekommen waren, um den Gefangenen mit Gewalt aus seinem Kerker zu befreien und denselben in die Hände des Herzog-Regenten zu bringen. Indessen gelang doch dem vom Erzbischöfe bevollmächtigten Bischof Ulrich von Seckau die Beruhigung der Stistsgemeinde. Propst Nikolaus Zinken wurde freigegeben, mußte jedoch seiner Würde entsagen. Die Chorherren bezeugten demüthige Reue, erhielten Lossprechung vom Kirchenbanne; beide Theile mußten für fernere Ruhe Bürgschaft leisten und das Kapitel übertrug einstimmig die Wahl eines neuen Stistsvorstehers auf den bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 213 Erzbischof Johann, welcher den Chorherrn ans Berchtesgaden, Andreas Pranpeck, als neuen Propst einsetzte. Die Bestätigungsurkunde ward am 25. Mai 1433 ausgefertiget, wobei man auch zu Wien hinsichtlich des Unterhaltes des gewesenen Propstes Niklas Zinken die endliche Uebereinkunst schloß.* *) In Admont ans dem Allerheiligen-Altäre der Stiftskirche gründete der admontische Güterpropft, Otto Trientuer, am 6. Februar 1430, mit jährlichen 5 Pfund Gülten eine ewige Sonntagsmesse für sein und seiner Aeltern Seelenheil, welche bei dem genannten Altäre begraben liegen, den Brief siegelten Ritter Erhard Hagenreuter, Pfleger zu Kaisersberg und Klement Freger, Pfleger zu Kammern auf dem niedere» Haus. 2) Nachdem Friedrich von Polan, Konventbruder zu Münich-münster, die Verwaltung der admontische» Propstei in Sagritz zu dem h. Blut in Oberkärnteu heimgesagt hatte (3. April 1430), übertrug Abt Andreas dieselbe bestandweise um jährliche 150 Gulden (ungarischer Dukaten) dem Kristof Körbler von Grasendorf (bei Lienz in Tyrol), worüber die Briefe siegelten: Ritter Hanns von Steinach, Georg Reichenegger, der feste und weise Bernhard Harder, Küchenmeister zu Admont, Pilgrim Kellerberger und Georg Jägermeister, stiftadmontischer Propst in der Fritz im Salzburgischeu.3) Am 10. Juni 1430 überließ Abt Andreas das uralte stiftische Eisenbergwerk und den Eisenhammer sammt Behausung in Johnsbach gegen jährlichen Zins von 32 Pfund und andere Verbindlichkeiten eines Unterthans dem Gottfried Weltz, wobei Friedrich Sicinpeiß den Brief siegelte.4) Am 20. Februar 1430 verkaufte Achatz von Triebeueck den Karthäusern zu Seiz freie Eigeu-gfiter am Pacher bei Gibel vor den Zeugen Thomas Auer, Hauptmann zu Weitenstei» und Heinrich von Rabensteiu; nud zu Studenitz stiftete die Nonne Katharina Reinerin eine ewige Seelenmesse mit immerwährendem Lichte mit Gülten zu Kirchstetten aus dem Bacher bei der kleinen Teynach. 5) Am 24. November 1430 verkaufte Hanns Rüttiuger 1) Caesar. Annal. III. 379 — 388. Chmel. ibid. p. 87—90. Saalbuch von Voran. Urkunde im K. K. Gub. Archive, 6. März 1430, worin der Dechant Johann und der Konvent von Vorau erklären, daß ihnen vom Erzbischöfe Johann auf ihr Ansuchen die Propstenwabl, wenn sie das Recht derselben Nachweisen können. gestattet worden sei, die letzte Wahl aber aufrecht bleiben solle. *) Urk. C. 51. «) Urk. CCC. 25. 26. «) Urk. Z. 36. ») Joanneum. 214 Steiermark unter Leopold dem Frommen an der Hallstadt seinen landesfürstlichen Lehenhof zu Oberleitcn in der Lasstnger Pfarre int Ennsthale seinem Stiefsohne Wolfgang Steinacher vor den Zeugen: Walich Burkmann zu Hallstadt, ©orig, Pfannmeister des Kämmerleins. *) Am 26. Februar 1430 erhielt Kristian von Tenffeubach vom Papste Martin V. die Erlaubniß, einen übertragbaren Altarstein (altare portatile) zur beliebigen Abhaltung der h. Messe zu führen. Am 24. Februar 1430 zu Wien fällte H. Albrecht V. den Schied-spruch im Streite zwischen dem H. Friedrich und Grafen Hermann von EM. Dieser hatte in der Fehde mit dem Bischöfe von Bamberg mit seinen Reisigen und Vasallen den Zug durch H. Friedrichs Ländereien genommen, ohne des Landesfürsten Wissen und Willen, wider Landesrecht, und dadurch nicht nur den Bamberger, sondern auch die herzoglichen Lente (Prälaten, Pfaffheit, Herren, Ritter, Knechte, Bürger und Bauern) hoch beschädiget.2) H. Albrecht entschied auf völliges Verzeihen und Vergessen dieser Vorgänge vorzüglich um des K. Sigmunds Willen. Die zwei Suppanien und Dörfer Comey in Krain, welche von H. Friedrich und dem Cillier Grafen als Eigenthum angesprochen wurden, sprach H. Albrecht in Folge vorgelegter Urkunden, und weil sie immer nach Adelsberg gehört hätten, dem H. Friedrich zu. 2) Gleicherweise gehöre der halbe Zirkuitzer See mit der Fischweide zur Herrschaft Adelsberg und mit dieser auch dem H. Friedrich. Weiters wurden Bestimmungen festgesetzt, nach welchen der Streit wegen der Duchneher-(Tuchcincr-) Alpen, worausH. Friedrich gegen das Stift Obernburg, das Graf Hermann, als Klostcrvogt, vertheidigte, Ansprüche machte, ausgetragen werden sollte. Ein innerhalb des Weichbildes von Krainburg gelegener Thurm soll Eigenthum des Cillicrs verbleiben. Bei dieser Gelegenheit gab auch Graf Hermann den Herzogen von Oesterreich die Herrschaften, Vesten und Schlösser Landstraß, Weichselberg, Stettenberg und Nenstadtl, welche von denselben dem Ortenburger versetzt und als Satz an den Cillier vererbt worden waren, aus freiem Willen und ohne Lösung zurück. In diese Zeit fallen noch andere, die mächtigen Cillier Grafen'betreffenden Urkunden. Am 1. November 1429 hatte Graf Ulrich von Cilli (Enkel des Grafen Hermann) seinem Vater Friedrich 1) K. K. Gul'. Neg. -) K. K. Gut'. Arch. Caesar. Annal. III. 378—379. 3) Später , Innsbruck 15. 16. Juli 1431 wurde sie an den Cillier Grafen frei abgetreten. Chniel. Mat. p. 18. bis Friedrich IV. I. 1373- 1457. 215 einen Schuldbrief über 32000 Dukaten-Gulden ausgefertiget und ihm dafür alle'seiue Güter verpfändet. Am 5. März 1430 verzichtete Margarethe von Cilli, Enkelin des Grafen Hermann und verehlichte Gräfin von Montsort, in Betreff ihres großväterlichen, väterlichen und mütterlichen Erbes, auf die Zeit, so lange der Cilli'sche Mannsstamm dauern werde, gegen ein Heirathsgut von 4000 Gulden. Am 1. Juli 1433 vermachte Graf Hermann II. von Cilli dem Hause Oesterreich die Herrschaft Ortenburg für den Fall des Abganges männlicher Erben. 4) Graf Hermann von Cilli hatte mehrmahls schon um die Erhebung in den Fürstenstand des h. römisch-deutschen Reiches sich beworben. Vorläufig und geheim erfüllte K. Sigmund diesen Wunsch seines Schwiegervaters schon mit 1. Mai 1430 zu Preßburg. Zur öffentlichen Erhebung jedoch wurde der nachfolgende Zeitpunct der Streitigkeiten über die Vormundschaft zwischen dem Herzog-Regenten und H. Friedrich dem jüngeren benützt. '■*) Zu Neustadt am 12. Februar 1431 verlieh 3 mi der Herzog-Regent dem Ortolf von Perneck, als Der Herzo^-Regna Aeltesten des Hanfes, und dessen Vettern Wilhelm ' am n. @eyt. roicb und Jörg die väterlichen Erblehen: die Veste ^gmteYtwsnbig.'1 * Waldstein, den halben Schützenhof zu Luttenberg, Güter und Gülten Jgelstorf, Hof, Gesa», Hesikcru, Brunigl, Bogritsch, Püchlern, Ze-sanierberg, Peterdorf, Zwietnik bei Marburg, Mühle und Hofstadt bei Wildon, Saaß, die Fischweide an der Kainach, Rosenthal, Gams, Herrnberg bei GamS, Hohenfeld, Dietmannsdorf, Dörflein bei der Sulm, Stadcrhof, Zwering, die Fischweid'e auf der Laßnitz von der Stentz bis an den Gemeinbach, Gülten bei Bruck an der Mur, im Hatzenbach, an der Likhabiz, Pischberg, zu Pischk, im Seitwald, Bach, an der Pitis und in der Lobming zu Trofeß.3) Am 5. März 1431 in Innsbruck erthcilte er dem Sigmund Retwcger kärntnerische Lehengüter zu Retweg im Dorfe, welche derselbe von Otto Mvrdax erkauft hatte. 4) Zn Innsbruck am Montage »ach Quasimodo erließ er an Hanns von Winden, Landeshauptmann in Stcier, Befehl, die Radkersburger in ihrer Gerichtsfrciheit, nur vor ihrem Stadtrichter zu Rede und Recht zu stehen, zu schirmen, und an Peter Payr, landesfürstlichen Amtmann zu Radkersburg, den Auftrag, alle un- i) Chmel. Friedrich IV. I. 447-155. 8) Chmel. n>id. p. 158. Material. I. 16. 64. 3) Ebendaselbst. K. K. Gub. Reg. <) Chmel. Ibid. p. 493. 216 Steiermark unter Leopold dem Frommen berechtigten Schänkhäuser daselbst sogleich abznthun. *) Am 11. April zu Innsbruck bestätigte er der Stadt Radkersburg einen Hof und eine Hofstätte mit Zugehör, an der Stadtaue gelegen, welchen sie von dem Bürger Friedrich Polz gekauft hatte. Um diese Zeit hatte Jörg Schweinpeck den landesfürstlichen Amtmann zu Radkersburg, an der Einsammlung des Bergrechtes zn Luttenberg, 12 Fuder Wein, zur herzoglichen Kammer im Urbare zn Radkersburg, gewaltsam gehindert. Er wurde voin Herzog-Regenten vergeblich mehrere Male zur Verantwortung vorgeladen (15. April, 1. Juli und 15. Nov. 1431); denn er wußte sogar den H. Albrecht V. in Oesterreich für sich als Vermittler zu gewinnen, so daß der Streit am l.Juli 1432, wo eine vierte Vorladung von H. Friedrich dem jüngeren gefertiget wurde, noch nicht beendiget und bas lischt der herzoglichen Kammer noch nicht behauptet war. 2) Am 24. Juni 1431 zu Innsbruck verlieh der Herzog-Regent dein Ulrich Sawrer dem älteren für sich und seine Brüder und Vettern Ulrich Sawrer den jüngeren die väterlichen Erblehen, den Getreidezehent in der Lubgaster Pfarre, im Thale zu Lnbgast, das Gericht zu Lubgaft „als weit die Lubgaster Psarr ist", vnd von der Lnbgast vecz an „den Harttinenspach, von dannen vecz an die Zirknicz, vnd von dannen „vecz an Siczenbach", und folgende Bannwässer, die große und kleine Lnbgast, die Globoken, die Veister und die Kainach unter des Raffar Mühle von dem Steg bis gegen Gesveld ober der Brücke, wo die Kainach und Dcigitsch zusammenrinnen; das Marchfutter zu Kepplarn, in der Mackau und zu Hctzleiustorf, Hof und Taferne zu Krottenhof, Hof ober Krottenhof zu Pürchach, eine Schwaige im Gaiser Walde, Güter zu Pruns, am Stain, im Grubach, in der Magtwiesen; zu Leoben in der Stadt Haus und Thurm im Eck bei dem Thore, „da man gen „Bruck ausziehet", im Innthal und an der Schreck ob Leoben. Am 31. Juli zu Innsbruck verlieh H. Friedrich dem Friedrich von Stubenberg Getreidezehent sammt den kleinen Rechten und Diensten „in dem „Veld, das gen Rakgcrspurg gehört, hindishalb der Mur, in dem „Dörfflein, in dem werd daby", zu Pfarrnsteten, zu Dörnach — auf dem Hof, im Glitsch, im Pridigo, zu Goriczen, zu Celken, zu Dieting, zu Sichendorf und zu Laafeld, welche er von Dietegen Truchsäß von Emmerberg gekauft hatte.* * 3) Zu Innsbruck am 1>>. Juli 1431 fertigte *) Hofrichter, p. 9—10. 22-23. *) Chmel. ibid. 19—20. 3) Chmel. 480. bi« Friedrich IV. J. 1373-1457. 217 er an Grafen Hermann von Cilli einen Gabebrief auf die Dörfer und Suppanien, Comey genannt, in der Herrschaft Adelsberg und den Thurm in der Stadt Krainburg.Am 25. August 1431 bestellte er den Klemens Praun zu Aussee zur pflegweisen Verwaltung der Veste Pflinds-berg daselbst.* 2 3) Ein sehr besuchtes Badehaus zu Grätz an der Murbrücke gehörte der Stadtpfarre daselbst. Unbekannt wann? wurde dasselbe den Juden versetzt, später aber von H. Ernst wieder gelöst und bei der landesfürstlichen Kammer behalten. Nachdem nun der Herzog-Regent dieses Badehaus der Stadtpfarre frei und ohne Lösung wieder zurückgegeben hatte, stellte ihm der Stadtpfarrer Jörg, sein Kanzler und vorzüglichster Rath, einen Versicherungsbrief aus, daß die Pfarre den Herzogen von Oesterreich, so oft cs ihnen belieben würde, in jenem Hause ein Bad zu nehmen, ihnen jedesmal ein Salzburger Viertel Wein und um zwei Pfennige Obst zu reichen verbunden sein und bleiben solle?) • Zu Innsbruck am 20. October 1431 verlieh der Herzog-Regent dem Veit Tanbeck seine väterlichen Erblehen, den Hof int Niederhof, ein Gut an der Hub, am Furtbach, zu Luntscharn, und in der Jedolfsleiten, und einen Zehent in Luntscharn, in der Jrdninger Pfarre gelegen.4) Am 6. November bestätigte er dem Haidts von Rappach die kärntnerischen Lehengüter, welche dieser vom Hanns von Eberstorf, Obristen Kämmerer und Landmarschall in Oesterreich erkauft hatte. 5) Am 13. November verlieh er dem Andrä Süffenheimer mehrere landesfürstliche Lehen, welche er von Konrad Eytel von Erolzheim, Konrad und Ulrich von Dachau und Thomas und Ludwig von Rattenstein erkauft hatte — zu Mutschen mit Gericht und Bergrecht, Kreuzberg zwischen Gutenstein und Windischgratz, am Navored, Popitschnig, Lukowitsch, Philippen, Telen, Janes, Crassolnik, Pretersi und Silowicz.6) Am 14. November bestätigte er dem Jörg Cholniczer und seinen Brüdern ihre Erblehen, die niedere Veste zu Gutenftein an der Miß, sammt Burgberg, Weingarten und 23 Huben.7) Am 26. November zu Innsbruck bestätigte er dem Lassla Dorner und dessen Bruder Stefan die väterlichen Erblehen, Haus zu Radkersbnrg in der Dreylinggasse, Güter und Gülten zu >) Chmel. Mat. t. 18. z) K. K. Gub. Reg. 3) Chmel. Material, p. 18. ■>) Chmel. p. 480 ») Ebendaselbst, p. 493. c) Ebendaselbst, p. 480—481. *) Ebendaselbst, p. 403. 218 Steiermark unter Leopold dem Frommen Leuczerstorf, Eselberg, Herzogberg, Slabatinczen und Dörflein zu Radkersburg. * *) Am 24. Februar 1431 zu Innsbruck ertheilte der Kardinal-Legat Julianus für Deutschland dem Herzog-Regenten Friedrich die Erlaub-niß, sich nach Belieben einen Beichtvater erwählen zu dürfen.2) Am 27. März 1431 ertheilte K. Sigmund dem Grafen Hermann von Cilli die Erlaubniß, die Bergregale auf allen seinen Eigengütern ausüben und daselbst überall Bergwerke anlegen zu können.3). Am 29. Novemb. 1431 zu Mailand ertheilte K. Sigmund den Grafen Hermann und Stefan von Moutfort, Herrn zu Bregenz und Psaunberg, und der Elisabeth, Markgrästn zu Hochberg, gebornen Gräfin von Montfort, die Freiheit, daß sie und ihre Erben nur vor Ihm und dem königlichen Hofgerichte, ihre Leute aber vor den Gerichten, darin sie gesessen sind, belangt werden mögen.4) In diesem Jahre trat K. Sigmund in zwei Begebnissen als Vermittler auf, welche die Steiermark einigermaßen berühren. Unter vorgeblichen verschiedenen Ansprüchen hatte» die Edelherren Hanns, Leonhard und Hartnid die Tumberger mit ihren Helfern und Vasallen die salzburgischen Besitzungen und Leute mit Raub und Brand überfallen und hart mitgenommen: „vnd des StifftS Salzburg „lente vnd guter durch nachtprant, mord, raub vnd manigvaltig besche-„digung — angegriffen vnd bekrieget haben". Nachdem sie der Aufforderung, vor dem salzburgischeu Hofgericht, und vor dem gemeinen Landrechte zu erscheinen, nicht Folge geleistet hatten, gelang cs dem salzbur« gischen Pfleger zu Vanstorf, Balthasar Wclzer, den Leonhard Tnmperger zu fangen und gefänglich dem Erzbischöfe zu überliefern, wo er aber gebrechlicher Gesundheit wegen in der Haft starb„nicht anders denn in „erber venkchnnße geantwurt, darynne er in einer stuben gehalten vnd „brechenhalb seines Gesundes Von krankheit wegen seines leibes mit tode „abgegangen". Man beschuldigte hierauf den Erzbischof, daß er den Leonhard Tumperger habe hinrichten lassen, und die Fehde wurde wieder und erbitterter geführt, bis K. Sigmund, Nürnberg 4. April 1431, die strengsten Befehle ergehen lieg.5) „Hanns Tumperger beclagt „sich offenwar mit freuenlichen Worten, sein timber sep verkaufst vud „durch mordrep erwürget". Auch ein gewisser Marstlins von Carrara i) Chm et. p. 481. -) K. K. Gub. Arch. а) Chmel. Mater. I. 17. *) Ebendaselbst, p. 23. б) Chmel. 11)14. p. 36. 626—628. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 219 hatte in Betreff der Veste und Herrschaft Glaneck und 1000 Gulden jährlicher Gülte aus der Maut von St. Veit in Kärnten, welche von den österreichischen Herzogen seinem Vater Franz Carrara versetzt worden waren, . Ansprüche erhoben und dieselben an den Grafen Paul von Eratheo übertragen. Dieser wendete sich mit seinen Ansprüchen widerrechtlich an das Hochstift Salzburg, und schon war der Plan gefaßt, den Vizedom in Leibnitz mit mehreren anderen Edlen und Vasallen des Hochstiftes zu ergreifen und mit bewaffneter Gewalt sich zahlhaft zu machen. Wieder zu Nürnberg am 4. April 1431 erließ aber K. Sigmund an den genannten Grafen einen gemessenen Befehl, seinen gewaltsamen Vorgängen sogleich Einhalt zu thun und im Wege des Rechtes und der offenen Gerichte seine Ansprüche geltend zu machen- ^ Zu Straßburg am Gertrudentage 1431 ertheilt der Bischof Ernst von Gurk seinem Markte Peilenstein einen ewigen Jahrmarkt auf den Michaelistag. 1 2) Am 13.Jänner 1431 verpflichtete sich Kristofvon Wolfsau dem Erzbischöfe Johann von Salzburg zu Diensten und erhielt dafür Lehengüter an der Aue bei Leibnitz.3) Am 24. und 26. August 1431 stiftete der edle Heinrich Saurer im Nonnenkloster zu Göß für sich und seine Vorfahrer einen ewigen Jahrsgottesdienst mit mehreren Gütern und Gülten unter dem Repdan (Reiding) im Ließingthale, in der Slednicz, zu ober» Goß und im Raßwasser.4) Am 6. Dezember 1431 erkaufte das Stift Seckau von Erhard, Hanns und Heinrich am Dürnberg Güter zu Predigern mit dem Propstwalde daselbst vor den Zeugen: Jörg Pranker, Jorg Fürstl und Bernhard Krabatstorfer.5) Dem Nonnenkloster zu Studenitz ertheiltc am 23. April 1431 Graf Hermann von Cilli die Freiheit, daß am Kirchtage, vier Wochen nach Ostern, von allen Waarcn, welche innerhalb der Stiftsmauern zu Kauf und Verkauf gebracht und anögelegt werden, ihm keine andere Abgabe (Maut), als allein nur das Vogtrccht bezahlt werden dürfe. Am 29.Septemb. 1431 verpfändeten Peter und Hanns Kölbel dein edlen Herrn Heinrich Gctzen-dorfer ihre stiftgnrkischen Lehengüter zu Tynska im Dorfe bei St. Ma-rein um 60 ungarische Golddnkaten, welche nachher an das Nonnenstist zu Studenitz kamen G), vor den Zeugen: Erasmus von Liechtenberg, 1) Chmel. idili. p. 36. 528—529. -) Scann. Urk. 3) K. K. Gub. Arch. 4) Chmel. p. 105. s) Seckauer-Saalbuch. «) Joanneum. 220 Steiermark unter Leopold dem Frommen Hofmeister des Grafen von Cilli, und der Cillier Bürger, Heinrich Er« lauer und Konrad Sanaaner. Zu Geyrach am 20. Mai 1431 siegelte Graf Friedrich von Cilli für das Kloster Freudnitz in Krain einen Schenkungsbrief über Grundstücke und Auen an der Save bei Tezen, welche nach örtlichem Beschaue und nach der Gränzenmarkung, welche von Seite des krainerischen Landshauptmannes durch den Verweser und Vizthum zu Laibach, und von Seite des Grafen durch seinen Kanzler, den Pfarrer Martin von Neunkirchen vorgenommen wurde, als Eigenthum des Grafen erkannt worden waren. In demselben Jahre 1431 zu Montpreiß siegelte Gras Friedrich auch einen Bestätigungsbrief aller Freiheiten und Spenden seines Vaters Hermann für die Karthäuser in Geyrach. 1) Eben um diese Zeit hatte sich Graf Hermann von Cilli gegen die von ihm gestiftete Karthause zu Plettriach sehr wohlthätig bewiesen. Der Zehent zu Polan hinter Lack, welchen er diesem Stifte gegeben und zu freiem Eigen gemacht hatte, war seinen Vorfahren von den österreichischen Herzogen nur verpfändet gewesen und von ihnen jetzt wieder gelöst worden. Zur Schadloshaltung gab nun Graf Hermann am 11. Mai 1427 dem Kloster 10-Huben zu St. Lorenzen in der Weinitzer Pfarre bei dem Ursprünge und die Fischweide daselbst, mit anderen Huben zu Neraycz, zu Polz und zu Oberveld bei Plettriach. Vom Grafen Ulrich von Cilli erhielten die Karthäuser im Jahre 1428 Wraslasdorf in der Mettlig bei dem Kasten mit Bergrecht und Zehent. Mit Zustimmung des Gurker Bischofes Ernst, schenkte Graf Hermann am 24. April 1428 weiters noch die gurkischen Lehengüter zu Schleinitz (Slewnicz), zu Schrei, Sackal, Detscha, Wodicz, Goriczn, Preskoczyn, Modeln, Sanyrs, Grub, Sapelsach und Pesycz als freie Eigengüter, und stiftete dann auch, Cilli am 22. Jänner 1429, für sich selbst einen ewigen Jahrgottesdienst mit 24 brennenden Wachskerzen, mit Gütern zu Alben und Osrierzsch in den Herrschaften und Aemtern Gurkfeld und Altenburg, mit der Verbindlichkeit, daß an demselben Jahrtage zugleich zwölf armen Menschen jedem um Gottes und des Seelenheiles Willen ein loderner Rock gegeben werden soll. Am 29. März 1429 zu Zschakenturn bestätigte er 'den Karthäusern alle cillischen Lehengüter zu Oberfeld in der Pfarre St. Barthlmä, welche ihnen Ulrich der Mynndorfer vertauscht hatte, als freie Eigengüter. Bald darauf kaufte er dem Kloster zu Plettriach von Heinrich Sichensteiner das Dorf Hochenau mit Mühle und Zehenten an der Nebogabicz, bi? Friedrich IV. I. 1373-1457. 221 Freistilgische Lehen, und bewirkte bei Bischof Nikodemus zu Freifingen daß sie für Eigengüter der Karthänser erklärt wurden, 30. Sept. 1431, !) In den Jahren 1431, Rom am 18. Februar, und 1434, Florenz am 20. Jänner, bestätigte Papst Engen IV. die Bereinigung der Kapelle des h. Egidins zu Ratschach mit der Karthanse in Geyrach durch Grafen Friedrich von Cilli.2) Auch das Stift Admont erhielt am 22. November 1431 vom Papst Eugen IV. einen ausführlichen Bestätigungsbrief ; und der admontische Stiftspriester wußte sich am 18. October 1431 durch persönliche Anwesenheit in Rom die Er-laubniß zu erwirken, einen eigenen Beichtvater zu erwählen, der auch Macht haben solle, seine Gelübde, wenn sie ihm nicht leicht voll-bringlich scheinen würden, in leichtere Bußwerke zu verwandeln.3) Im Jahre 1430 geschah in der Familie von Stnbenberg eine große Bermögenstheilnng. Otto von Stnbenberg stand um diese Zeit in enger Freundschaft mit dem Grafen Wilhelm von Forchten-stcin in Ungarn, welchem er mehrere Tausend Gulden geliehen hatte. Der bis dahin kinderlose Graf setzte nun am Donnerstage vor Thomastag 1431 den Otto von Stnbenberg, Obristen Schenk in Steier, zum Erben seiner sämmtlichen Güter ein, nämlich der Beste Forch« tenstein und des Ortes Kowalstorf mit allen Herrlichkeiten — für den Fall seines kinderlosen Todes und unter der Bedingung einer anständigen jährlichen Rente für seine Witwe Dorothea, aus dem Geschlechte der Edlen von Cie».4) An dem Heerzuge des H. Albrecht V.— wider die Hussiten hatten in dem Jahre 1431 auch sehr viele Landesedle aus ganz Jnnerösterreich freiwilligen Antheil genommen, wie Leopold von Krcig, die Freien von Rechberg, Eckard von Stubenberg, Ritter Wilhelm Ebser, deren Tapferkeit von gleichzeitigen Schriftstellern ungemein gerühmt wird. 5) Am 19. Dezember 1431 starb Bischof Ulrich IV. von Seckau, und Konrad I. von Rcis-berg ward als Nachfolger vom Erzbischöfe von Salzburg eingesetzt. Auf Bitten des Propstes Ulrich, Erzpriesters zu Seckan und des >) Chmel. p. 137—141. -) Dipl. Styr. II. 159—160. -) Itrf. A. 72. C. 108. ___^ *) Ioann. Krf. . S) Ampeek. Pez. I. 1245—: „fueruntque illi Stipendiaril etlam de Styria, PTUv1 "w „Carinthia et CariKola, viri nobiles, in rebus bellicis strenul et expertes. A Ji/ „isti viri — athletae strenuissimi —in factis armorum notabiles vlcto- „rias saepissime effeceruut.“ 222 Steiermark unter Leopold dem Frommen Stiftskapitals bestätigte er am 15. August 1432 die Jahrtagsstiftung seines Vorführers, welcher nebst einer Jnfel und einem kostbaren Ring, „Pontifikat gnldein ring mit einem großen Saffir mit tzwain „Chrifolitten vnd tzwain amantistten gefastet vnd versetzet, das alles „gescheczet ist für 10 schilling geltz", einen Hof zu Fischern unter Weissenkirchen dazu gewidmet hatte. Zn Marburg am 11. August 1431 spendete der Priester Ulrich Welz, Kaplan des Katharinen-Altars in der St. Johannes-Pfarre zu Marburg der dort bestehenden Priester-Bruderschaft des h. Geistes seinen Weingarten zu Gembs, der Jan genannt, mit jährlichem Zinse an Konrad Gallenberger, Pfarrer daselbst zu Marburg. Der Stiftbrief wurde gesiegelt von Jörg dem Stur, Stadtrichter daselbst. Im Jahre 1431 kam Steiermark wieder in Gefahr, von einem verheerenden Türkenzuge heimgesncht zu werden. Der Einfall der Barbarenhorde betraf Krain, wo die raubenden Osmane» bis Rudolfswerth vordrangen, aber von dem krainerischen Landcshauptmanne, Ulrich Schenk von Osterwitz, mit Hilfe der krainerischen Ritterschaft, welche ein Heer von 4000 Mann zusammengestellt hatten, wieder znrückgeschlagen wurden. 2) Auch die steierischen Edelherren Dietmar Welzer, Pongraz von Dietrichstein, Daniel von Staudach, Friedrich Paradeißer, Erasmus Flügenhaß, Graf Stefan von Montfort, Thomas und Hermagoras von Thurn — sollen an diesem Kampfe tapferen Antheil gehabt haben.* 2 3) 3 M32 Den größten Theil des Jahres 1432 brachte Der H-q-g-Reaent der Herzog-Regent Friedrich zu Innsbruck in Tyrol m Innsbruck, Neu Jänner bestätigte er zu Innsbruck dem Jörg Gutensteiner die von Niklas Fürholzer erkauften Bleiburger Lehen zu Oberleupach, Hartmyn und Gutenstei»; präftnti'rte seine» Kaplan Georg Stettner dem Erzbischöfe Johann von Salzburg für die St. Pauls-Kapelle (<5t. Paul im Walde, am Schloßberge) zu Grätz; und Unterzeichnete einen abermaligen Aufschubbrief im Streite mit Jörg Schweinpeck wegen herzoglicher Weinzehente zu Luttenberg.4) Eben so wurden zahlreiche Urkunden im Februar zu Innsbruck ausgesertiget. ‘) Chmel. p. 78. 2) Ebendaselbst, p. 178. 3) Caesar. III. 381. In der Domkirche zu Giäy befindet sich ein Grabstein mit der Inschrift: Anno Dom. MCCCC trlcesimo primo feria secunda ante S. L'dalrici odlit nobilis vir et strenuns miles Dom. Joannes (de Winden) et capitaneus Styriae (feit dem I. 1420 närniid’) hic sepultus. «) Chmel. ibid. p. 500. 75. K. K. Gub. Arcl'. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 223 Am 16. Februar verlieh er dem Konrad Welzer und seinem Bruder Friedrich und ihren Vettern Hanns, Ruprecht und Konrad Wclzer, Lehengüter zu Scheder, Mosern, Scheidern, bei Tiernftein und in der Rcentner Pfarre (Rantner Pfarre). An demselben Tage bewilligte er auch, daß Leutold von Stubenberg seine Hausfrau, Agnes von Pettau, ans einige Güter verweise, welche sei» Vater Friedrich von Stubenberg vom Herzoge zu Lehen erhalten hatte, und zwar: die Veste Radkersbnrg, den Glasbach, Gries, Jdelhardt, Neustift, Sichendors, Goriczen, Pridigo, Zelten, Dieding, Höflein, Dörflein, Hascngum, ein Hans in Radkersbnrg, Veiglasdorf, Staanetinzen, Suppensdorf, in der Preß, zu St. Antoni, Meichan, Haderleinsgrund, Junschcn, Hartmannsdorf — mit allem Bergrechte, mit allem Drittelzehente im Radkersburger Felde bei der Stadt, und Güter in Kärnten an der Geil; auch dem Jörg von Neitberg gab er ans Bitten seines Vetters Albrecht von Ncitberg, seines Rathes, die gleiche Bewilligung, seine Hausfrau, Anna von Stnbenberg, mit ihrer Heimstener-Widerlegung und Morgengabe auf die Zehente zu Hartmanusdorf und Tobruen in der Stciuacher und Heinrichsdorser Pfarre zu verweisen. 1) Urkunden über kärntnerische und krainerische Lehen vom 3., 17. Mai, 1., 29. Juni und 21. August 1432 beweisen des Herzog-Regeutens Anwesenheit in Innsbruck.2) Am 4. Juli 1432 erhielt H. Friedrich von Hanns von St. Peter einen AnssendungSbrief seiner herzoglichen Lehen, einer Schwaige in der Katsch ober Pairdorf, welche er dem Wolfgang Tuchscherer zu Mnrau verkauft hatte.3) Ungeachtet der Entfernung des Herzog-Regenten ward doch im Lande Geschäftsgang und Ordnung aufrecht erhalten. Mehrere verwegene Leute, Sigmund Tcmcher, Hildebrand Kalbüchler, Jörg Naczendorfer, Niklas in dem Reydenchar, Kaspar Gilig, Nitel Smalfogel und Angar Bcrg-hofer, Knechte, hatten einen Ranbzng in die Steiermark gewagt, in der Absicht, Leute und Beute daraus fortzuschlcppen. Sie wurden jedoch übermannt, ergriffen, vor Gericht gestellt und in langer Haft gehalten. Bei der Loslassung auf die Fürbitte ihres Herrn, des Grafen von Forch-tcnstein, mußten sie, 7. Juli 1432, dem Herzoge Urfehde schwören und brieflich mit Siegeln fertigen lassen.4) Am 20. Juni 1432 zu Cilli siegelte Graf Hermann für die österreichischen Herzoge einen Ver-stcherungsbrief, daß nach seinem, seines Sohnes Friedrich und I) Chmel. p. 481-452. *) Ebendaselbst, p. 500 und 494. 501. 3) Chmel. Material. 19. <) K. K. Gub. Arch. Steiermark unter Leopold dem Frommen 2 24 des Enkels Ulrich Tode die österreichischen Pfandschaften Feistritz, Hoheneck, Ziffer, Siebeneck und Gratschan an das Haus Habsburg wieder zurückfallen sollen. >) Am 27. September fertigte K. Sigmund einen Schirmbrief für Land und Leute des H. Friedrich, so lange er selbst in den Unterhandlungen wegen der Irrungen zwischen den Steierniärker» und Ungarn in diesem Lande sich aufhalten werde.2) Am l 7. Dezember hatte der Erzbischof Johann von Salzburg dem Steinwald von Fladnicz lebenslänglich die Behausung seiner Vesten zu Leibnitz, die oberen zwei Häuser genannt, mit der gewöhnlichen Burghut und Zugehöre pflegweise übergeben, auch den Zehent zu Bischofstorf, den weiland der Gleiniczer inne hatte, und eine Mühle hinter Haimb-schach, den Zehent zu Wegnach (Wagen) um den Zins, in Wein, Getreide und Geld, wie ihn Wolf von Ehrenhausen früher diente, einen Zehent zu Fladnicz bei St. Ruprecht au der Raab, Grundstücke und den Supphof zu Nieder-Groln und Haimbschach mit den gewöhnlichen Zinsen und Diensten, mit der Verbindlichkeit, diese Zinse und Dienste alljährlich in das Vizedomamt zu Leibnicz gehörig zu entrichten, dem Vizedom zu Diensten zu stehen mit zehn Pferden und zehn Wehr-niännern (Gewappneten), und die Veste dem Erzbischöfe stets offen zu halten. Friedrich von Polhaim siegelte de» darüber ausgestellten Revers des Fladnitzers. 3) Am 24. April 1432 besiegelte und beschwor der Seckauer Bischof, Konrad von Reißberg, auf dem Schlosse Scckan bei Leibnitz gegen den Erzbischof Johann von Salzburg, dessen gegen die früheren Reverse etwas umständlicherer Inhalt wohl dahin abgezielt haben mag, die kirchlichen Oberhirteu von Seckau von den Landesfürsten möglichst ferne zu halten. Der Inhalt dieser Huldigung ist folgender: „wir verjechen auch, daz wir alle vnse'rS obgeuaunteu Gotshaus Segkau „Weltlichait, die man nennet Regalia, von vnsern vorgenannten gnädigen „Herrn von Salczburg vnd seinen Gotshaws in der gewclten Fürsehung „geraichet, vnd empfangen haben, vnd stillen vnsere Richter um Pann „vnd Acht zu empfahen hn zu zciten schicke» zu demselben vnsern gnedigen „Herrn von Salczburg vnd seinen Nachkommen, als offt wir dem unser» „Gerichte beualhen werden, vnd sullen auch nymand anderen darinne er-„kennen, noch dieselben Weltlichkeit anderswo »pudert meer empfahen. *) Chmel. Mat. I. 19. *) Ebendaselbst. ») Chmel. Friedrich IV. I. 51. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 225 „Und ob vnsre voruadern Bischoue zu Segkaw ainer oder in er solche „Regalia vnd weltlichkait andere» ennden denn von einem Erzbischone „zu Salczburg empfangen hielten, oder ob dieselben icht Statut ge-„satzt oder ordnnng gemacht allein, oder mit vuserin Kapitel zu Segkau, „die wider vnsern gnedigeu Herrn von Salczburg vnd feinem gotshaws „tocren, wenig oder vil, derselben wollen wir vns nicht halten, sondern „abnehmen. Wir snlleu vnd wollen auch vns mit vnsern Kapitel vm „dhainerlei merklich Geltschuld nit verschreiben, nur allein wir tun das „in vnsers Gotshaws treffenlicher Notdurft vnd mit Rate wissen vnd „willen vnsers gnedigeu Herrn von Salezburg vnd seiner Nachkommen." J) Um diese Zeit brach auch nach dem Tode deS Bischvses Ernst Auer von Gurk, 28. März 1432 der lange und merkwürdige Streit mit die Besetzung des Bisthumes aus. H. Friedrich empfahl dazu seine» gewandten Kanzler, Laurenz von Liechtenberg, Bischof zu Lavaut (I. 1424 bis 1434); der salzburgische Metropolit ernannte zu dieser Würde seinen Domherrn, Hermann von Gnaß, oder Reutberg, einen Steiermärker; beide Theile suchten in Rom, wo man sich die Besetzung des Bisthums Vorbehalten hatte, ihren Günstling zur Anerkennung und Bestätigung zu bringen. Allein Papst Eugen IV. ernannte den Johann Schallermann zum Bischof in Gurk, welcher in Rom selbst als Prokurator deS H. Friedrich nach dessen Anordnung und Wünschen für den Lavanter Bischof Laurenz hätte wirken sollen. Die Einzelnheiten dieses Streites ge-hören nicht hieher, und wir berühren denselben nur in so weit, daß Bischof Lorenz schon im I. 1432 und noch bei Lebzeiten des Gurker Bischofes, Ernst Auer, sich in das Bisthum eiugedräugt und der gurkischen Schlösser und Besitzungen auch in der unteren Steiermark bemächtiget, daß er diese Güter bis zum Jahre 1436 in seiner Gewalt gehalten habe, und vom Herzog Friedrich dem jüngeru »och als Gubernator und Bizedom jener Güter anerkannt und in Schutz genommen worden ist; endlich auch, daß, nachdem diesen gewaltige Herr das Bisthum Lavaut, in der Hoffnung, das Bisthnm Gurk zu erlangen, zu Ende des Jahres 1433 oder im Jahre 1434 freiwillig aufgegeben hatte, der Steiermärker Hermann von Gnaß, ans dem Geschlechte der Edelherren von Neitberg, zum Bischöfe von Lavaut erhoben worden sei und diese Würde vom Jahre 1434 bis 1438 getragen habe. 2) >) Chniel ibid. p. 37. Nachrichten von Juvavia p. 267—268. 2) K. Tangi. Reihe der Bischöfe von Lavant p. 139—145. Chmel ibid, p. 37-46. Geschichte der Steiermark. — VII. Bd. 15 ' 226 Stetermark unter Leopold dem Frommen Am 24. April 1432 erkaufte das Stift St.Lambrecht freie Eigengüter in der Gradnig von Jörg deni Silberberg. 1) Für ihre Schwester Sophia, Nonne in Mernberg, schenkte, 6. November 1432, Agnes, Tochter Dankels des Asangs von Seldenhofen, Gemahlin Konrads des Dungfelder dem Nonnenkloster mehrere Gülten, wovon alle Jahre der Nonne Sophia vier Mark Geldes ausbezahlt werden sollten. Den Brief darüber stegelten die Edelherren Otto der Mecze und Ernst Welzer.2) Am 25. September 1432 schenkte Oswald Puchplatner, Kaplan zu Bruck an der Mur, als Seelgeräth der Karthause zu Seiz seine Weingärten bei Gonowitz, der Stich genannt, und zu Kusecz im Hangerberg — gegen Auszahlung von 20 Pfunden Silbers an seiner Schwester Sohn. Zeugen und Siegler dabei waren: Leonhard Wolf, Hauptmann zu Gonowitz, und Wilhelm Hcbenstreit.3) 3« Admont vertrug sich am 13. Juni 1432 Abt Andreas mit Berthold Spannring um dessen Erbsansprüche auf einen stistischen Eisenhammer, Säge und Mühle in Laimbach — vor den Zeugen und Briefessiegler», Gottfried dem Lederer, Richter in Eisenerz und Lukas Wäger, Rathsburger daselbst^) ; und am 15. Juni schloß er den Kauf um einen Wohnzeheut zu Mautern im Ließingthale mit Ernst dem Freifinger, welchen dieser von Sigmund von Timmersdorf erbsweise erhalten hatte, unter Sigill und Zeugenschaft Leopold des Aschbachers landesfüifllicheu Hubmeisters in Grätz. 2) In der Vorstadt zu Leoben, bei unser lieben Frau am Waasen, stiftete sich Frau Margareth, Witwe des Riugschemerl, einen Jahrtag durch Schenkung eines Hauses, Hofes und Gartens, welche der Pfarrer Michael Kaler sogleich zu Burgrecht verlieh dem Peter Rosen-ftock und dessen Erben am 24. April 1432. Als Zeuge erscheint in der Urkunde Meister Heinrich, Pfarrer zu Kirchberg und Erzpriester auf der ober» Steiermark. °) Der Stiftsabt Ulrich von St. Paul verlieh am 4. September 1432 die Pfarre seines Patronates St. Georgen am Remsnick, Lavanter Diözese, dem Priester Paul von Bleiburg, Aqnilejer Diözese, investirte ihn mit dieser Pfründe durch Aussetzung seines Bi-rettes auf das Haupt des Priesters Paul (Investientes te praesen- 1) St. Lambrechter-Saalbuch. 2) Joanneum. Der Bestätigungsbrief Konrad? des Dungfelder? ward gesiegelt am 15. November 1432. 3) Joanneum. i) Urkunde T. 14. s) Urkunde NNN. 2. «) Chmel: Friedrich IV. I. 76. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 227 tialiter per by'reti nostri impositionem), und ließ ihn in die Pfarre selbst einsühren durch seine» Stiftspriester Johann, Pfarrer in der Fresen. *) Nach urkundlicher Andeutung trugen in diesem Jahre Achatz von St. Marein zu Lehen Maut- und Hans im Burgfrieden zu Neu« markt und die Maut in Judenburg, und die Bruder Sigmund und Wolfgang von Neuhanö die landesfürstlichen Lehen bei Windischgrätz, Marburg und Pickern. * 2) Am 6. September 1432 war Bischof Johann von Chiemsee zu Rottenmann int Paltenthale und weihte daselbst eine Kapelle zu Ehren der h. Dreifaltigkeit ein. Zu Anbeginn des Jahres 1433 war der Herzog-Regent in Innsbruck. Am 27. Februar daselbst be- s" "'bestätigte er dem Friedrich Ebner landesfürstliche Lehengüter zu Kassig in Krain, welche derselbe von Erasmus Feüstritzer erkauft hatte.3 4) Am 2. Mai 1433 verkaufte ihm Andrä Best, Burger zu Feistritz, ein Hans und einen Garten, gelegen zu Grätz in der Kirchgasse um 28 Pfunde mit Rechten nach Kaufs- und Bnrgrechtsordnung, worüber Veit Baumann, Stadt- und Landrichter zu Grätz den Brief siegelte?) Deö Herzogs fortwährenden Aufenthalt in Innsbruck bewähren dann weiters noch mehrere Urkunden vom 16. Mai 1433, für Erasmus Haucz, Kunz von Oberlaibach, Hanns Melcz und Christof Gumpeler über herzogliche Lehen in Krain ausgefertigt. 5 *) Am 22. Mai 1433 verkaufte Georg, Pfarrer zu Grätz dem H. Friedrich dem jünger» ein Hans in Grätz bei der Pfarrkirche, zwischen dem alten Pfarrhofe und des Wilhelms Haus gelegen, um 32 Pfund Pfennige unter Zengenschaft und Sigill des Christof Seidennater, Stadtrichters zu Grätz?) Zu Grätz am 21. Juni 1433 befreite H. Friedrich das Karthänserkloster zu Plettriach von der Schatzsteuer. 7) Im Juli finden wir den Herzog-Regenten zu Grätz. Am 14. Juli 1433 verkauften ihm Wigalait und Nikolaus von Stegberg ihre Veste Gallenberg sammt Urbar an der Save vor den edlen und festen Zeugen: Leopold Aschbach, Verweser der Landhanptmannschaft in Steicr und Hubmeister zu Grätz, und Berthold Krottendorfer, Pfleger zu Gösting.8) Wir haben oben gemeldet, daß Graf Hermann von Cilli, i) Chmel ibid. 121. s) K. K. Gut'. Reg. -) Chmel ibid. p. 501. 4) K. K. Gub. Reg. ») Chmel ibid. p. 501—502. «) K. K. Gub. Reg. Chmel ibid. p. 15 — 16. 7) Chmet Mater. I. 10. ») K. K. Gub. Reg. 228 Steiermark unter Leopold dem Frommen 20. Juni 1432 den allfälligen Heimfall der Pfandherrschaften Feistritz, Hoheneck, Tüffer, Siebeneck und Gratschan an das Haus Oesterreich brieflich versichert habe; nur sollten zuvor noch die Grenzen zwischen den cillischen und herzoglichen Herrschaften und Gebieten sestge-stellt werden. Diese Grenzen betrafen vorzüglich die Herrschaften Weichselberg und Zobelsberg nebst Gerichten in verschiedenen Orten in Krain. Zur Entscheidung wurden von beiden Theilen Räthe und Anwälte auserkoren, welche die Grenzen feststelltcn und alle übrigen gegenseitigen Ansprüche abthaten. H. Friedrich der jüngere fertigte darüber in seinem, seines Bruders und seines Oheims Namen zu Grätz am 15. April 1433 eine umständliche Urkunde aus. ') Am 12. Juli 1433 zu Grätz endete H. Friedrich die langwierigen Streitigkeiten zwischen Richter, Rath und de» Stadtbürgern zu Judenburg mit folgender Stadtordnnng: Jährlich am Tage Peter Stuhl-feier soll vom Rath und von der Gemeinde der Stadtrichter gewählt werden. Die Zwölfe des Rathes und die Sechse der Gemeinde (auch des Raths) sollen die verstorbenen oder abgesetzten Mitglieder des gcsammten Rathes nach ihrer und der Gemeinde Einsicht ersetzen. Von ihnen sollen die neuen Räche und die Sechse in Eid und Pflicht genommen werden. Aus dem Rath der Zwölfe soll Einem Stadtsigill, Kasse, Steuerbuch anvcrtraut werden. Einer ans den Sechsen und Zwei ans den Zwölfen soll jeder einen Schlüssel zu allen Laden haben. Alle Jahre zu Martini treten Rath und Ge-schworne zusammen und veranschlagen nach Stadtbedürfniß die Steuern nach Pfunden, schreiben alle gehobenen Steuern genau ein und thun darüber Rechnung. — Die Stadtgemeinde soll fernerhin keine Versammlung mehr ohne Wissen des Rathes und der Sechse halten. Alles in der Stadt zu Bessernde hat durch Richter, Rath und die Sechse zu geschehen; was diesen hierin zu schwer fällt, soll durch Berufung der Gemeinde, und zuletzt auch des Landschreibers oder anderer landesfürstlicher,Amtsleute entschieden werden. Der Stadtbach soll in seinem bisherigen Laufe verbleiben und 'gehalten werden. Auch die Fleischbänke sollen um den alten Zins von zwei Ochsen bleiben, wo sie sind. Die Fleischhauer in der Stadt haben wie bisher freien Vichauftrieb auf die Judenbnrgcr Alpe, eben so auch die Stadtbürgcr; jedoch sollen die Alpenhütten abgebrochen und kein Melkvieh dahin aufgetrieben werden. Ohne des Richters und des Raths Zustim- !) Chmel ibid. p. 155 — 159. Mater. I. 19. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 229 «mug soll auf der Alpe kein Holz zum Eisenerz verwendet werden. Alles Hochholz steht unter Aufsicht des Richters und Rathes, daß Niemand darein greife. Windwürfe, Wipfel und Aeste bleiben den Stadtbürgern vergönnt. Das Stadtgericht soll nach alter Weise ge. halten werden. Die Zechlente der Stadtpfarrkirche haben dem Rath und den Sechsen jährliche Rechnung zu legen; dazu sollen aber auch noch vier Pfarrleute außerhalb der Stadt gezogen werden. Wer sich in Judenburg fest ansiedelt, ist Ein Jahr steuerfrei. Wegen Krautgärten, Bierbrauern, Bäckern, Feuerbeschau, Grund- und Urbarzins sollen der Rath und die Sechsc nach Billigkeit und Ersorderniß des Stadtwohles Ordnung machen ; und findet sich die Gemeinde dadurch beschwert, so hat cs der Landschreiber zu bessern. Am 16. Juli 1433 in Graß siegelte H. Friedrich der jüngere den Befehl für die Stadt Judenburg, die zu dieser Stadt gehörigen Judenburger Alpen und die Waldung in der Muschnitz und Feistritz auf das strengste vor allen widerrechtlichen Eingriffen zu verwahren.* 2) Am 23. Juli 1433 ward die Neustadt fast ganz von den Flammen zerstört. H. Friedrich der jüngere erließ von Grätz ein Trostschreiben an die verunglückten Bürger, und vereint mit seinem Oheim H. Friedrich dem älteren suchte er mit Kraft den Wohlstand jener Stadt wieder zu erheben.3 4) Am 24. Mai 1433 zu Wien belehnte H. Albrecht V. den Ulrich von Stnbenberg mit der Fischweide auf der Putten, vom Reisbache bis Gleissenfeld, weiters noch mit drei Pfund Gülten an der Wart vom Mauthofe und mit 72 Pfennig Geld an Zehent zu Hinderoder. 4) Zwischen dem Metropoliten in Salzburg und dem Edelherrn von Katzenstciu dauerte ein erbitterter Streit schon fast zehn Jahre. Diepold der Katzensteincr mit seinen Leuten und Vasallen raubte und verheerte salzburgische Besitzungen und schleppte Leute und Vieh mit sich fort. Salzburg aber weigerte sich standhaft, gegen die Ansprüche des Katzensteiners vor der Landschranne zu Rede zu stehen, so daß mehrere Gerichtstage vergeblich verflossen (27. October 1421, 27. April 1422 und 2. Juni 1422), wohin die Landesverweser in Grätz, Konrad von Hollneck und Jörg Gutensteiner den erzbischöflichen Vertreter vorgeladen hatten; bis endlich Georg Puchleitner am 10. Jänner 1433, Schwager des i) Joanneums-Urkunde. -) K. K. Gub. Reg. 3) Chmel p. 183. 4) Joanneum. 230 Steiermark unter Leopold dem Frommen Diepold von Katzenstein, dem Erzbischöfe Johann alle Gerichtsbriefe übergab und auf alle ferneren Forderungen freiwillig verzichtete. *) Dem Salzburger Metropoliten machte vorzüglich Friedrich von Pettau viele Beschwerung. Nach dem Versicherungsbriefe des Grasen Hermann von Cilli, Pettau am 10. Jänner 1433, hatte der Erzbischof Johann durch Vermittlung des Grasen Hermann dem Friedrich von Pettau die Stadt und Veste Frieda», die Veste und den Markt Polsterau und die Veste Wurnlberg mit Gerichten, Mauten und Rechten lehenweise übergeben. Schon dies war die Quelle vieler Uebergriffe und Streitigkeiten. Denn als Burggraf hinderte Friedrich von Pettau es nicht, daß den salzburgischen Stadtbürgern vor der Stadt Pettau in der Biergasse die Pferde aus den Wagen gespannt wurden; er achtete den Burgfrieden der Stadt nicht, und ließ zu ihrem großen Nachtheil vor der Stadt und innerhalb der Weichbildgrenzeu alle Gewerbe treiben; er eignete sich auch das Urfahr und die Brücke über die Drau zu; widerrechtlich eigneten sich auch seine Leute eine Aue zu Puch zu und verweigerten den Wein- und Getreidczeheut, und Friedrich selbst verweigerte dem Hochstiste den Zehent von Weingärten in der Tepsau unterhalb Marburg, und den Getreidezehent in der Pfarre St. Loreuzcn jenseits der Peßnitz; er nahm auch mehrere Bürger, Handwerker, als Dienstleute auf, um sie auf solche Weise dem Stadtgerichte zu entziehen und unter seine Mundschaft zu bringen. Friedrich beeinträchtigte auch hartnäckig das hoch-stistische Mühlenrecht in Pettau'und endlich ließ er zu Friedau den Pcttauer Bürgern eine höhere Maut als von Alters her üblich gewesen, abnehmen.i) 2) Der Erzbischof mußte sich gegen diese Bedrückungen sogar an K. Sigmund selbst wenden, 21. April 1433. Der Kaiser ließ dem Friedrich von Pettau zwar wissen, daß er zur Entscheidung dieses Streites den Herzog Wilhelm von Baieru, Pfalzgraf bei Rhein, seinen Statthalter und Oheim bevollmächtiget, und Friedrich vor diesem zu erscheinen habe; der Inhalt des Schiedsspruches aber und die Lösung der Beschwerden selbst ist jedoch unbekannt.3) Indessen ist am 21. April 1433 der Lchensvertrag mit Friedrich von Pettau durch Vermittlung des Grafen Hermann von Cilli erneuert worden.4) Am 16. Jänner. 1433'zu Pettau ertheilte der Erzbischof Johann den Brüdern Andra und Paul Plöchel, hochstiftische Lehen, eine i) Chmel ibid. i>. 27-28. *) Chmel ibid. p. 564—566. 3) Chmel. ibid. p. 46—47. 4) K. K. Siut>. Archiv. Mühle in der Aue und die Fischweide niederthalb der Wehre daselbst vor der Stadt Pettau, mit Vorbehalt des Fischrechtes, ivenn die Erzbischöfe persönlich in Pettau verweilen. Am 20. Jänner 1433 erhielt Friedrich von Polheim zu Leibnitz für sich und seine Söhne und Erben ansehnliche Hochstiftslehen, welche schon der Erzbischof Pilgrim dem Friedrich von Leibnitz, und dann dem Weikard von Polheim ^Friedrichs Vater) und dessen Hausfrau Katharina (Tochter Friedrichs von Leibnitz) gelehnt hatte, und zwar: die Veste auf dem Berge zu Leibnitz der Kirche unserer lieben Frau gegenüber gelegen mit 17 Hofstätten daselbst; zwei Höfe dies-und jenseits der Veste mit 5 Hofstätten in der Aue; das Dorf Neureut mit den Hofstätten um den Saufal mit Bergrecht, Wein-und Getreidezehent; Hofstatt, Mühle und Holz zu Haimbschach; Höfe und Hofstätte zu Muckernau, in der Assenz, in der Bisanzen, zu Nieder-Tnlmatsch, Kayndorf, Hasendorf, zu dem Stein, zu Niederjering, zu Wegnach, zu Leutarn, Krottendorf, die Mühle am Grieß bei dem Markt und eine halbe Fleischbank zu Leibnitz im Markte, Wein- und Getreidezehent zu Radkersburg in den Pfarren St. Leonhard, St. Benedikten, St. Jörgen und in dem Abstal; Hofstätte zu Wolssgevattern; Zehent bei der Sulben; Hirschzehent in den Pfarren Bogau, Leibnitz und Gam-litz; Bergrecht und Zehent au dem Chunberg, an dem Wipß und bei dem Krentz, in der Koten und im Tutenbach; Huben zu Pösenbach, Freidorf, Fresen, Weisheim, Liboch, an dem Treyboch, zu Ober-Taupal und Nieder-Taupal. Den Reversbrief über dieses Alles siegelte Christof von Wolfsau. Dem Georg Arnfelser, Landrichter zu Pettau, verlieh der Erzbischof die Banngerichtsrechte, was Oswald Törringer zum Stein und Hanns Leichenberger, Hauptmann zu Tibein, bestätigten zu Pettau am 10. Jänner 1433. *) Dem Wolfgang Ennsthaler verlieh der Erzbischof mehrere hochstiftische Alpentheile, eine Alpe am Dochersen im Wald (Sölk), eine Alpe im Wald an der Stuben, eine Alpe im Puzen-thal, die Neualpe, eine Alpe zum See, eine zum breiten Leengang, und einige Güter zu Metzlingen, am Mitterberge gelegen, in der Gröbminger Pfarre.u) Mit den Edelherren von WolfSau zu Kapfenstein stand das Hochstift Salzburg in jahrelangen Streitigkeiten und Fehden. Sigmund und Christof von Wolfsau waren nicht nur in Steiermark und Kärnten reich an Eigengütern, sondern auch mächtige Lehenträger und in Hofdiensten der Erzbischöfe von Salzburg. Widerrechtliche Ansprüche auf i) K. K. Gub. Arch. Nachrichten von Juvavia p. 377 (a). s) Chmel ibid. p. 51—53. Gülten, Rechte und Leute Salzburgs erhob schon Sigmund WolfSauer gegen den Erzbischof Eberhard IV., begann offene Fehde gegen das Hochstift und überfiel mit Raub, Güter und Unterthanen des Hochstiftcs, so daß auf die Beschwerden des ErzbischoseS Eberhard IV. K. Sigmund, Preßburg 1. Februar 1426, zum Schutze des Hochstiftes besondere Aufträge erließ an die ungarischen Magnaten Petrus, Herzog von Liudwa, Niklas und Johann von Zeech und Ladislaus Blagay, an seinen Kanzler Bischof Johann von Agram, an Hermann Grafen von Cilli, Zagorien und Banns in Slavonien, so wie an alle Barone, Ritter und Edlen daselbst, weil der Wolfsauer aus den nahegelegenen ungarischen und kroatischen Landestheilen Helfer und Reisige in seinen Dienst genommen hatte. !) Es scheint jedoch zu keiner gerechten Einigung gekommen zu sein, vielmehr der Wolfsaner selbst wider Beeinträchtigungen von Seite des Erbischofes Johann beim Kaiser Klage erhoben zu haben; denn am 16. Oktober 1430 schrieb K. Sigmund ans Preßburg dem Salzburger Metropoliten, daß Sigmund Wolfsauer, wider welchen Er auf das hochstistische Begehren die Hilfe der ungarischen Magnaten aufgerusen und angeordnet habe, sich über Verletzung seiner Rechte beklage und Untersuchung verlange. Er forderte daher den Erzbischof selbst oder dessen Botschaft bis Katharinatag nach Wien, wohin auch der Wolfsauer berufen, und neben den Chursürsten des Reiches auch Herzog Friedrich von Oesterreich geladen worden seien. In diesem Fürstengerichte soll die Angelegenheit mit dem Wolfsauer untersucht und ausgetragen werden. Dieser jedoch erschien nicht, sondern spottete vielmehr des kaiserlichen Gerichtes, sammelte ein zahlreiches Heer von Vasallen und Söldnern, vorzüglich ans Ungarn, und übte blutiges Faustrecht mit Brand und Plünderungen auf den salzburgischen Besitzungen in der unteren Steiermark so ungescheut, daß er bei diesen Raubzügen dieselbe wilde Gewalt auch gegen landesfürstliche Besitzungen und Leute ausübte?) 1) Chmcl ibid. p. 531: „Intelleximus, quallter—Sigismundus Wolfsauer „de Kapfenstei» — civitates, oppida et villas — nec non homines Eccle-„siae Salzburgensis — his diebus guerra publica invadere, perturbare, „dcpraedari et dampnificare muliiplicitcr moliuntur.“ 2) „Posimodum aut cm intelleximus, qualiter non null! ex dieto regno nostro „Hungariae spretis et contemtis mandatis et praeceptis nostris praedictis „praefato Sigismundo Wolfsauer—civitates, castra, oppida, villas et ho-„mines — Archiepiscopi nec non illustris Principis Friderici Austriae et „ducis in Ducatu Stiriae constitutas — invadere, depraedari et etiam in-„cendiis et rapin is dampnificare attemptantibas praestiterint sua auxilia, „consilia et favores.“ bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 233 Sogleich ward er vor die Laiidschrainie in Grätz geladen und vom Gerichte und den versammelten Ständen als Friedensbrecher und Räuber öffentlich verurtheilt. Zur Vollstreckung des Urtheiles vereinigte sich die Landwehre und das Heer der salzburgischen Söldner und Vasallen; Kapfenstcin wurde belagert, bestürmt und erobert. Wolssaner selbst entkam zwar durch eilige Flucht nach Ungarn, doch blieb fest über ihn als landesflüchtigen Hochverräther das Urtheil der Acht und Aberacht. *) K. Sigmund, von allen Vorgängen benachrichtiget, erließ aus Lucca am 23. Juni und am 2. Oktober 1432 an Bischof Johann von Agram, kaiserlichen Hofkauzler, an Grafen Hermann von Cilli und in Sagorien, Ban von Slavonieu, so wie au alle Barone, Ritter, Magnaten, Edlen und Bewohner von Ungarn und Slavonieu den gemessensten Befehl, den Sigmund Wolfsauer mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln nicht nur zu bekämpfen * 2), sondern dem landesflüchtigen Räuber auch nirgends in ganz Ungarn und Slavonieu Zufluchtsort, Unterstand, Gastfreundschaft und Schutz zu gewähren 3), und alle von ihm vielleicht vorzuweisenden kaiserlichen oder landesfnrstlicheu Sicherheits- und Geleitsbriefe sollen null und nichtig und tobt sein (nullius esse volumus r ob oris ac momenti).4) Mit Christof Wolfsauer war der Streit nicht so blutig, und kam daher leichter und früher wieder zur Sühne. Auch dieser stellte viele unbegründete Anforderungen gegen das Hochstift auf Geldschulden seit vielen Jahren, auf Burgen, Hab und Gut, so ehedem Eigenthum und in Besitz seiner Vorältern gewesen sei; auf rückstäu- >) „Cum ad mandatom nostrum — Dux Fridericus unacum diclo Archl-„episcopo atquc ipsorum amborum Baronilms, militibus, proceribus, No-„bilibus — cognitione ac dccreto in provincial! judicio ducatus Stiriae „super hoc solemniter procedentibus contra Wolfsauer exigentibus suis „praviš actibus, culpis atque excessibus in totam patri am ac reipublicae „offensam multipliciter commissis ad correctionem et punitionem debi-„tam procedcntes Kapfenstein ■—• in quo idem Sigismundus eo tempore „habitabat et morabatur, invaserunt, obsiderunt, atque vi ac potentia „expugnaverunt, ipso Sigismundo Wolfsauer abinde fugato penitus „et ejecto.“ 2) „Cum omni potentia vestra, in exercitu, obsidionibus et expedition!bus „quibuscunque, etiam extra regnum nostrum praedictum propter hoc „proficiscendo.“ 3) „Qui Sigismundus Wolfsauer — dictante Justitia, sua quoque maiitia „exigente extra natale solum ejectus est.“ i) Chmel ibid. p. 34—35. 529—533. 234 Steiermark unter Leopold dem Frommen digen Sold für die Zeit, als er hochstistischen Hofdienst getragen hatte; auf Ersatz für Auslagen auf Söldner und Burgwehre, während Erzbischof Eberhard zum Basler Concilium geritten und der Erzbischof Johann gegen Sigmund Wolfsauer int Kriege gelegen sei; auf Ersatz wegen Beschädigung seiner Hofstatt im Markte Leibnitz gegen den Tatermanu und seiner Gründe daselbst bei Aufwerfung eines Grabens zur Befestigung des Ortes; auf Ersatz, daß Ruprecht der Hollnecker einen seiner Leute im Markte Leibnitz aufgegriffen und in den Thurm zu Landsberg gefangen gelegt habe; wegen Uebergriffe auf feine väterlich erbliche Fischweide an der Laßnitz von Fyzensnrth bis an die Wehr zu Obertillmitsch und der Schützenaue und wegen der Aue bei Nieder-grela über der Mur. Beide Theile vertrugen sich auf den Ausspruch eines Schiedsgerichtes, welches am 12. Jänner 1431 in Salzburg bildeten Sigmund, Dompropst und Erzpriester des Hochstiftes, Heinrich, Dechant zu Paffau, Lehrer der geistlichen Rechte, Vinzenz, Pfarrer zu Pettau und Vizedom in Leibnitz, Willibald von Polheim, Wigalois von Wolkenstorf, Kaspar von der Alben, Jörg Rußstorfer, Martin Hannsberger und Rudolf Trauner. Diese thaten die vermeintlichen Ansprüche theils gänzlich ab, theils denselben Genüge, womit sich Christof Wolss-auer, 13. Jänner 1431, auch zufrieden, auf drei Jahre als Diener des Erzbischofes erklärte uud seinen Revers siegeln ließ durch Wilhelm Rud-wasser und Virgil Ueberacker, Verweser der Landeshauptmannschast zu Salzburg. Am 16. Juni 1433 überließ der Erzbischof dem Kunz, Hammerschmid aus dem Miesenbache einen Hammer beim Raschenberg als Freistist.1 2 *) Am 21. Juni 1433 zu Grätz befreite H. Friedrich IV. das Karthäuserkloster Plettriach von aller Schatzsteuer uud bestätigte alle Freiheiten desselben. Ami. Juli 1433 siegelte Graf Hermann von Cilli eine Versicherungsurkunde, daß nach seinem, seines Sohnes Friedrich und Enkels Ulrich Tode die Herrschaft Ortenburg dem Hause Oesterreich zufallen solle. 4) Früher noch, am 14. Juni 1433, zu Krapina siegelten er, sein Sohn und Enkel einen Brief für ihre Hausstiftung zu Plettriach, daß daselbst künftighin vier Karthäuserpriester mehr als bisher gewesen seien, unterhalten werden feilten.5) Am 26. Mai 1433 befahl Graf Hermann dem Martin Sivetz, seinem Richter zu 1) Chmel ibid, p, 35. 533-538. 2) K. K. Gub. Archiv. a) Chmel Mater. I. 19. 4) Chmel Mater. I. 19. s) Chmel ibid. p. 19. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 235 Praßberg, das eingezogene Haus und fahrende Gut des Fritzlein Schneider, Fleischhauers und Bürgers daselbst, wieder frei zu lasten und dasselbe dem Sohne Hanns Schneider einzuantworten. *) Damals war auch der Markt Millstatt in Kärnten im Besitze der Cillier. Am I.Mai 1433 erlaubte Graf Hermann dem Benediktinerkloster zu Millstatt, alle Tafernen im Markte daselbst abzubrechen und selbst eine zu halten; worüber er auch zugleich den nöthigen Befehl an die Hauptleute und Burggrafen zu Ortcnbnrg und Summereck ertheiltc. Am 2. September 1433 bestätigte er den Tausch, welchen sein Hauptmann zu Ortenburg, Andreas von Graben, mit dem Stifte durch Abtretung des obern und niederen Sees daselbst gegen vier Pfund Gülten geschlossen hatte, und erhob zugleich auch die Seen zum freien Eigen des Klosters.i) 2) Eine Cillier Urkunde vom Jahre 1433 versichert auch, daß Graf Hermann Spenden, welche von seinen Unterthanen dem Kloster der Augustiner, Eremiten zu Hohenmauten gemacht wurden, bewilliget und bestätiget habe.3) Am 10. März 1433 erhielt Peter, ein Holde der Edelherren von Walsee, vom Dominikanerkloster zu Pettau eine Hube zu Herdlen im Draufelde gegen jährlichen Zins von 9 Schaffet Roggen, 2 Schaffet Hafer, 1 Maßl Grieß, 1 Zinshuhn, 1 Faschinghuhn, 10 Eier und 8 Pfennige, worüber den Brief fertigten der Subprior, Bruder Thomas der Staindl, und der edle und feste Hcidenreich der Glopacher, Psieger zu Marburg. Am 6. Dezember 1434 verkaufte Rudolf Frauendienst, Bürger zu Pettau, seine Kramstätte bei der Wienerhütte, gegen die St. Oswaldskirche im Burgfried gelegen, dem Herrn Paul, Bruder im oberen Dominikanerkloster daselbst. Der Sradtrichter von Pettau, Hanns Passenheimer, siegelte den Kaufbrief.4) Dem Stifte Seckau verkaufte am 29. September 14 33 Ulrich von Stubenberg das Lukneramt zu Preg an der Mur mit mehreren Gütern und Zehenten in der Preding, Glein, Prank, in der St. Mareiner Pfarre und zu Kraubath.5). Zu Anfang des Jahres 1434 war der Herzog-Regent Friedrich in Tirol. Zu Innsbruck am 4. Jänner fertigte er eine Urkunde für Konrad Zymerauer um steirische Lehen-guter zu Baresdorf; und am 4. März zu Innsbruck verlieh er dem Hanns von Roppach mehrere, ihm von Hanns von Ebcrstorf, Obrist- i) K. K. Gub. Reg. -) Chmel Friedrich IV. I. 127. i) Caesar. Annal. III. 385. 4) Chmel Ibid. 99. s) Seckauer-Saaibuch. Chmel Maler. I. 20. 236 Steiermark unter Leopold dem Frommen kämmerer in Oesterreich, verkaufte Lehen und Holden im Ennsthale zu Sitzenberg, ans der Rastatt, am Eck und zu Farnreut.]) Am 10. April 1434 hierauf zu Grätz erließ H. Friedrich der jüngere einen Befehl an den krainerischen Edelhcrrn, Friedrich von Zabclsberg, den salzburgischen Erzbischof im ungestörten Genüsse seiner cigenthümlichen Fischweide auf der Save bei Lichtenwald zu belassen. Jedoch der Zabelsberger achtete eben so wenig auf den herzoglichen Befehl, als auf die Aussprüche der laudesfürstlichen Gerichtsschranne in Laibach. ?) Am 28. April 1434 verkaufte dem Landesherzoge Friedrich dem jüngeren — Andreas Best, Bürger zu Grätz, ein Haus sammt Garten in der Kirchgasse um 28 Pfund. Am 12. Mai zu Innsbruck verlängerte der Herzog-Regent dem Wolfgang Tnchscherer von Mnrau den Urlaub in Betreff der in der Katsch (Ketz) ober Paprdorf gelegenen Schwaige an dem Weg, die er von Hanns von St. Peter, Amtmann zu Wels, gekauft hatte. Im Winter 1434, am 4. Dezember, bewähren Urkunden Herzogs Friedrich des jünger» Aufenthalt in Nenstadt. Am 13. Dezember vertauschte H. Friedrich zwei Güter zu Gaishoru im Dorfe Wolkeustciner Urbars für landesfürstliche Lehengüter am Vorberg und im Reutern in der Lassinger Pfarre, an den Bürger zu Rotteumanu Wolfgang Dietz.* 2 3 4 *) Am 13. Juli 1434 verkaufte H. AlbrechtV. sei» Gericht und Amt zu Uebelbach auf Wiederkauf dem Konrad Rezzitzer und dessen Erben um 2285 Gulden Golddukaten °); und am 5. November belehnte er den Ulrich von Stubenberg mit verschiedenen Güter» und Zehenten zu Schöngrabern, Obergraben, Gockendorf, Suckeubrunn und Eckendorf.6) In diesem Jahre verschrieb Wilhelm von Perneck für den Fall seines Todes ohne männliche Erben, alles Eigenthum seiner Familie, der Anna, Tochter seines verstorbenen Bruders Erasmus von Perneck, Gemahlin des Hanns von Stnbeuberg. Auch verchlichte sich Gras Frank aus der Korbau mit Dorothea, Tochter des Friedrich von Stnbenberg. GrafFrank war ein Lehensträger der Grasen von Cilli. Am St. Johannestage der Sonnenwende fertigte daher Graf Hermann zu Krapina 1434 den Willebrief, daß GrafFrank die Morgengabe seiner Braut, Dorothea von Stubenberg, auf die Veste Lembach sammt Zugehör verweisen dürfte?) Im Jahre 1434 *) Chmel. ibid. p. 482. 2) Chmel ibid. p. 47-49. 3) Chmel ibid. p. 482. <) K. K. Gub. Arch. s) K. K. Gub. Arch. 6) Joanneum. t) Joanneums-Urkunde. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 237 soll Friedrich von Stubenberg die dermalige Kirche zu Frauenburg bei Unzmarkt erbaut haben. Am 20. Oktober 1434 zu Preßburg verlieh K. Sigmund dem Reinbrecht von Walsee den Blutbann auf allen seinen Herrschaften und Gerichten in Oesterreich, Steier, Kärnten, Ärain und Istrien. J) Zugleich wollte K. Sigmund die stillschweigend schon seit dem Jahre 1430 geltende Erhebung der Grafen von ffilli in den Reichsfür-stenstand öffentlich kund thnu. Er beschied daher den alten Grafen Herman» II. zu sich nach Preßburg, wo er aber plötzlich am 13. Oktober 1434 starb, bevor noch die wichtige Berkündignng seiner Reichsfürstcn-wnrde vollbracht ward. Der Leichnam ward nach Plcttriach überführt und daselbst beigesetzt. * 2) Am 24. April 1434 erhielt das Stift St. Lambrecht eine kaiserliche Bestätignngsurkundc aller Rechte und Freiheiten; und Hanns Muchsner zu Weißkirchen verkaufte diesem Stifte am 12. Mai 1434 ein Gut zu Mosbach im Pusterwalde, und Hanns Judel, Bürger zu Voitsberg, einen Weingarten im Mittereck mit Bergrecht, dem Grafe» von Montfort dienstbar, wobei Zeugen und Bricfessieglcr waren: Wolfhard Kruli, Pfleger zu Katsch, und Schan-dekter, Bürger zu Voitsberg.3 *) In diesem Jahre hatte auch die Kirchenversammlung in Basel eine allgemeine Steuer des zwanzigsten Pfennigs auf die gesammte Geistlichkeit (Vicesimain) geschlagen, der Salzburger Erzbischof Johann denselben auch von dem Klerus eingesammelt und den Vätern in Basel eingehändigt (31. August 1434). Am 27. Jänner 1435 befand sich H. Friedrich ^ 1435 zu Grätz und verlieh dem landeSfürstlichcn Markte 3m Mai dnusJahre« u ^ beginnt bte fetbfi- Grelffeiiburq in Kärnten einen Wochenmarkt alle ständige Negierung " 0 . des H. Friedrich deS Mittwoche mit fcen gewöhnlichen Freiheiten.^) Hier- jMgern. auf in Neustadt am 21. Februar fertigte er einen Lehcnbrief für Achaz Praun zu Aussce auf zwei Theile des Hallamtes daselbst.5) Auch am 18. März war H. Friedrich noch in der Neustadt.6) Am 31. März befreite H. Friedrich der ältere ein Hans in Marburg von aller Steuer >) Chmel n>id. 23-24. Mater. I. 21. *) Caesar. III. 390. Chron. Cellej. p. 686. „Nachdem was große clog, dann „er war gar ein frommer Mann und ein rechter Sühner und Friedtmacher „zwischen Armen und Neichen". 3) St. Lainbrechter-Saalbuch. <) Chmel ibid. p. 273. ' 5) Schmidt Bergges. III. I. 51. 6) Er beschied damals den Georg von Herberstein eiligst zu sich. Kumar. II. 54. 238 Steiermark unter Leopold dem Frommen für Andreas von Süssenheim und dessen Erbe». Am 3. März 1435 verkaufte Wilhelm Meez dem H. Friedrich dem älteren, Friedrich dem jüngeren und H. Albrecht V. die Veste Plankenstein unterhalb Gonowitz mit Urbar und Landgericht, so wie er dies Alles erkauft hatte von Rudolf von Liechtenstein und Friedrich dem Seffner.J) Am 8. Februar 1435 bewilligte Papst Eugen IV. dem H. Friedrich dem ältere», daß er, so oft es seine Aerzte und sein Beichtvater für »othwendig finde», von Fast- und Abstinenztagen befreit sein soll und Fleischspeisen genießen dürfet) Am 26. Februar zu Florenz erließ Papst Eugen IV. an den Bischof zu Raab und den Abt zu den Schotten inWien, wie auch an den Abt zu St. Lambrecht den Befehl, einen Theil derjenigen Gelder, welche von dem Kardinal-Legaten Heinrich zu Frankfurt auf den Klerus, des Hnssitenkrieges wegen, waren ausgeschrieben worden, dem Herzoge Albrecht V. in Oesterreich abznliefern.I) * 3) Bei seinem Tode, 10, Juni 1424, hatte Herzog Ernst der Eiserne zwei Sohne, Friedrich IV. den Friedfertigen, Herzog Albrecht VI. den Verschwender, und zwei Töchter hiuterlassen. Dem Aelteren, Friedrich IV., gebührte die Regierung des Herzogthums Steiermark und der übrigen Länder seines Vaters. Er war aber damals noch minderjährig, weß-wegen H. Friedrich von Tirol, sein Oheim, die Regentschaft der Länder übernommen und geführt hatte. Im Jahre 1431 war H. Friedrich, der jüngere zubenannt, in das sechszehnte Lebensjahr getreten, und »ach dem bisherigen Gewohnheitsrechte des habsburgischen Hauses am 21. September 1431 mündig geworden. Bei Weitem die meisten Land und Leute in Steiermark betreffenden bis zum Jahr 1435 angeführten Urkunden waren vom H. Friedrich betu älteren ausgefertiget worden, und nur seit dem Jahre 1433 erschienen einige Diplome mit dem Namen und Sigille des jüngeren Herzogs allein: zum Beweise, daß H. Friedrich von Tirol die Regentschaft der Steiermark bis zum Jahre 1435 vorherrschend geführt und nur in den letzten beiden Jahren dem Neffen H. Friedrich IV. einigen Antheil daran gelassen habe. Das habsburgische Haus war durch den Anschluß des H. Albrecht an das Interesse des Kaisers, seines Schwiegervaters, ganz in sich gespalten. Indem H. Albrecht sich durchaus nicht den Umgriffen Sigismunda in den Ländern und Rechten seiner Vettern entgegensetzte, war I) Chmel ibid. 212. -) K. K. @u6. Arch. -> K. K. Gub. Arch. bis Friedrich IV. J. 1373-1457. 239 Friedrich von Tirol ungeachtet seiner scheinbaren Versöhnung mit dem Kaiser doch darauf bedacht, ihm bei jeder Gelegenheit entgegen zu handeln. Da er über seine Neffen Friedrich und Albrecht, die Söhne seines verstorbenen Bruders Ernst von Steiermark, die Vormundschaft führte, so vereinigte er zwei Drittheile der habsburgischen Lander in seiner Hand. Ja selbst, als nach habsburgischen Gewohnheitsrechten, wie schon früher bemerkt, mit dem 16. Jahre Friedrich der jüngere im Jahre 1431 mündig geworden war, verlängerte er die Vormundschaft ans 4 Jahre weiter, bis auch der zweite Neffe Albrecht zu den Jahren der Mündigkeit gelangt war. Da diese Maßregel offenbar im Interesse des Hauses, zur größeren Konzentrirnng der österreichischen Macht gegen die luxemburgischen Uebergriffe getroffen wurde, so ließ sich dieselbe der jüngere Friedrich auch gerne gefallen. Was der H. Albrecht durch Anschließen an den Kaiser zu erstreben suchte, nämlich die Krone von Ungarn und Böhme», meinte Friedrich von Tirol auf einem anderen Wege, wenigstens theikweise, den anderen habsburgischen Linien gewinnen zu können. Sogar in Böhmen suchte sich daher Friedrich von Tirol Verbündete zu verschaffen.1) Nachdem im Jahre 1434 auch H. Albrecht VI. mündig geworden war, und die Vormundschaft Friedrichs von Tirol über seine Neffen nun jedenfalls aufhörte rechtlich ZU sein, so suchte auch H. Friedrich IV. von dieser Zeit an von derselben erlediget zu werden. Dennoch konnte sich H. Friedrich von Tirol längere Zeit dazu nicht entschließen, so daß H. Albrecht V. der ältere als Vermittler und Schiedsrichter auftreten mußte. Neben K. Sigmund war aber auch Graf Hermann von Cilli schon seit dem Jahre 1431 dabei thätig, weil H. Ernst in seinem letzten Willen ihm seine Kinder, die jungen Herzoge, in Gerhabschaftöweise anempfohkcn hatte. H. Friedrich IV. trachtete daher im Jahre 1434 auf dem Wege friedlicher Einigung, ohne Streit, und nach dem Rathe Herzogs Albrecht V., des Grafen Hermann von Cilli und seiner Räthe und Landlcute, zu seinem Regimente, Rechte und väterlichem Erbe zu gelangen.2) Beide Theile hatten in förmlich gefertigten Hiutergangbriefen dem H. Albrecht V. die Entscheidung über die gegenseitigen Ansprüche über ihre Länder, Leute, Reuten u. s. w. anheimgestellt, welcher endlich zu Wien am 25. Mai 1435 folgenden Ausspruch mit Brief und Sigill kund that: 1. Die beiden Herzoge i) Aschbach. IV. 216-217. *) Chmel ibid. p. 209—211. 240 Steiermark unter Leopold dem Frommen (Friedrich der ältere und der jüngere) sollen von nun an bis zu Weihnachten über 6 Jahre ungetheilt im gemeinschaftlichem Besitze der oberen und niederen Lande bleiben. 2. H. Friedrich der ältere soll unverzüglich alle Länder und Herrschaften, welche H. Ernst hatte, dessen Söhnen Friedrich und Albrecht, sammt allen Nutznngen abtreten, nämlich: Steiermark, Kärnten, Krain, die windische Mark, das Gebiet am Karst, in Jsterreich und in Friaul, die Grafschaften, Herrschaften und die Schlösser, welche von dem Cillier und dem von Walsee ledig geworden seien (gewisse Pfandschaften und Sätze), dann Neustadt, Waidhosen an der Ubbs, Stuchsenstein, Ort, Klamm, Schottwien, Grimmenstein, Neukirchen und andere. 3. H. Friedrich der ältere soll als Vetter und Erbe ungetheilt die Grafschaft Tirol mit dem Lande an der Etsch und dem Jnnthale, die Lande und Herrschaften jenseits deö ArlS und des Vecren, in Elsaß, Thurgau, Ergau, Dreisgau, Schwarzwald u. s. w. verwesen und regieren; und sobald diese Austheilung und Abtretung der Ernstischcn Länder vollzogen und die Bestimmung der beiden Gebiete gemacht sei, so habe H. Friedrich der ältere die Wahl, sich was immer für einen Theil, die niederen oder die oberen Lande auszusuchen. Wählt er die niederen Länder, nämlich: Steiermark, Kärnten und Krain u. s. w., so soll er dieß dem H. Friedrich dem jüngeren bis Weihnachten kundthun, und. bis zum 25. März 1436 soll die Uebergabe beiderseits vollzogen werden. 4. H. Friedrich der jüngere begehrte mehrere Restitutionen; denn H. Friedrich von Tirol habe von dem Erzbischöfe von Salzburg den Straßenzug für Salz und Eisenhandel für 6000 Gulden, dem Burggrafen Hugo von Luenz die Veste Finkenstein sammt Zugehör und 400 Gulden Gülten aus dem Schasser-nntte zu Blciburg um 9000 Gulden, und die Veste Trnchsee um 1300 Gulden verpfändet; er habe vom Bischof von Freisingcn 2000 Gulden, von der gemeinen Jndensteier 6000 Gulden und von der Jüdin Seldmanin insbesondere 1300 Gulden, dann von der letzten Schatzstcucr (bei Gelegenheit der Heirath der Prinzessin Mar-gareth von Sachsen) von den Prälaten, Bürgern und Inden der niederen Lande bei 18000 Gulden und mehr eingenommen. Von allen diesen Summen habe er nur 29000 Gulden nach Sachsen auszurichten gehabt, es bleiben ihm daher noch bei 15000 Gulden übrig, womit er die eben so viel betragenden Pfandschaften des Erzbischoses und des Burggrafen von Luenz einlösen sollte. Ueber die Einwendungen H. Friedrich des älteren dagegen entschied H. Albrecht: von allen aiifgezählten Einnahmssummen soll der Letztere bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 241 3182 Gulden als Rest der Schatzsteuer nach Sachsen bezahlen, und Sachsens weitere Forderung von den beiden Herzogen zu gleichen Theilen abgetragen werden. 5. Auf das Begehren, H. Friedrich der ältere solle alle Verschreibungen (Verpfändungen, Anweisungen), welche er auf Schlösser, Nutzen und Renten der niederen Länder gemacht habe, wieder einlvsen, entschied H. Albrecht: alle Verschreibungen des H. Friedrich des älteren und des H. Ernst sollen vorgelcgt, nach Billigkeit gegen einander ausgeglichen, und bei Uneinigkeit der beiden Herzoge der Streit durch seinen Ausspruch entschieden werden. 6. Wenn H. Friedrich der jüngere die Lande, Herrschaften, Leute, Güter, Kleinode und Schätze nach Ausweisung des Spruches in Hände» habe, so soll er dem H. Friedrich dem älteren über die Vormundschaft quittiren nach einem vom H. Albrecht vorgelegte» Formulare. 7. In Bezug der Ansprüche Herzog Friedrichs des älteren auf seinen Theil vom mütterlichen Erbe und von den Kleinodien und Silbergeschirr seiner Brüder, der weiland Herzoge Wilhelm und Leopold, von der Barschaft des H. Leopold, von den Kleinodien, welche dessen Witwe hinterlassen , was alles in H. Ernsts Besitz gekommen, auf einen Theil der großen Steuer, die H. Ernst ausgeschrieben habe, auf einen gleichen Theil des dem Reinprecht von Walsee abgenommenen Gutes n. s. w. entschied H. Albrecht: „nach-„dem beide Brüder Ordnung gemacht haben laut ihrer Verschreibungen und H. Ernst sowohl bei der Steuer als in der walseeischen „Angelegenheit als Landessürst gehandelt habe, so sollen alle Forderungen aufgehoben und abgcthan sein." 8. Alle Reste, alle Nutzungen und Renten, welche seit der Zeit, als H. Friedrich der jüngere von Innsbruck herabgekommen sei, noch ausstehen, auch jene, welche bis künftige Weihnachten fällig seien, fallen dem jüngeren Herzoge zu. 9. Wenn H. Friedrich der ältere die niederen Lande nicht nimmt, so soll H. Friedrich der jüngere mit den Ständen in Steiermark ausmachen, daß sie H. Friedrich dem älteren die über ihre Freiheiten ansgefertigten Briefe wieder zurückstellen und ihn von dem ihnen abgelegten Eide entbinden; »nd er werde sich auch entgegen desselben entledigen. 10. Die Herzoge, seine Vettern, sollen gegen einander alle Freundschaft und Liebe hegen; alle Unbilden sollen verziehen und vergessen sein, so wie aller Unwille auf die Genossen und Gehilfen der Parteien. Dieser Spruch soll in allen Punkten gewissenhaft beobachtet werden, wie es die Herzoge bei ihren fürstlichen Treuen und Würden versprochen haben. Durch diese Urkunde, deren Rechtskräftigkeit von allen Gliedern des Hauses feierlich anerkannt Geschichte der Steiermark. — yii. Bd. 16 242 Steiermark unter Leopold dem Frommen wurde, ward nun die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Herzoge Friedrich IV. und Albrecht VI anerkannt und auf das Bestimmteste ausgesprochen. *) Zur Vollziehung einiger Punkte dieser Urkunde sendete H. Friedrich der ältere eine Commission, seinen Kanzler, Bischof Laurenz von Gurk, seinen Hofmeister und Hauptmann in Kärnten, Konrad von Kreig, und seinen Rath, Konrad von Wähing, nach Neustadt?) Jedoch alle Vorgänge bis in das Jahr 1436 bewähren, daß der alte Herzog sich eben nicht beeilte, seinen Neffen und Herzogen das Ihrige nach Recht und Billigkeit zu überantworten; vielmehr, daß er sie, so gut es gehen konnte, nur mehr beschränken und von sich abhängig machen wollte. H. Friedrich IV. benahm sich indessen sogleich als selbstständiger Regent der Steiermark und der übrigen Länder seines Vaters Ernst, und mehrere Städte des Landes leisteten ihm wirklich Huldigung und schworen ihm Treue, wie am 22. Juli 1435 Voitsberg und Leoben, am I. September 1435 der Markt Mürzzuschlag * * 3); nachdem der bisherige Herzog-Regent am 28. Mai 1435 in gesiegelter Urkunde an alle Pfleger und Bürger in Städten und Märkten des Fürstenthums Steicr den Aufruf hatte ergehen kaffen, dem H. Friedrich IV. nach der zwischen ihm und seinen Vettern H. Friedrich und Albrecht bis auf Weihnachten und von da bis aufs Jahr (25. März 1436) gemachten Einigung, treu und gehorsam zu sein, ff Inzwischen vollbrachte H. Friedrich IV. Folgendes: Am 1. Mai 1435 zu Neustadt übergab er in seinem und seines Bruders Albrecht Namen die Veste Rabenstein unter Frohnlciten dem Bernhard Riedschat und dessen Söhnen als Leibgeding auf Lebenszeit zur Belohnung der seinem Vater und ihm treu geleisteten Dienste, ff Am 22. Juli zu Grätz bestätigte er der Stadt Lanndstrost (Landstraß) auf ihre Bitte alle Privilegien, die sie vom H. Heinrich von Kärnten erhalten, und welche auch alle österreichischen Landesrcgentcn, und zuletzt. H. Ernst bestätigt hatten. Sechs Tage später (Grätz 28. Juli 1435) verleiht er dieser Stadt zum Ersätze für allen Schade», den sie von Feinden und Ungehorsamen des Herzogs erlitten hatte, einen Jahrmarkt am St. Veitstage mit allen Freiheiten der anderen Städte und Märkte in Krain, und mit fürstlicher Frciung aller Eßwaaren auf 14 Tage. Endlich am ff Chmel Ibid. p. 212-216. ff ltrf. K. K. Gut'. Arch. 11. Juni. Neustadt, 1435. Chmel Mater. I. II. 30. 3) Cbmcl ibid. 224. ff K. K. Kub. Arch. ff K. K. Gub. Arch. Der Neverö des Bernhard Nietschat ist vom 1. Mai 1435. H« Friedlich IV. J. 1373-1457. 243 31. Juli zu Grätz ertheilte er zeitweilig noch die Gnade, daß alle zum neuen Jahrmarkt Herbcikommenden drei Tage vorher und drei Tage nachher mit ihrer Habe mautfrei sein sollen. Mit gleichem Jahrmärkte am St. Markustage und mit derselben Mautfreiheit für alle zuziehenden Kaufleute beschenkte er in denselben Tagen auch die Bürger von Rudolfswerth. j) Zu Grätz am 24. Juli 1435 fertigte er einen Versichernngs-brief aus, in welchem er und sein Bruder Albrecht die Vormundschaft, welche Graf Stefan von Montfort für den Fall seines Todes über die Kinder des Grafen Herman i von Montfort, seines Bruders, die unmündigen Grafen Hermann, Jörg und Hanns, und die Schwester Barbara, übernehmen sollte, gegen dem bestätigten, daß er (Graf Stefan) dieselbe getreulich führen, auf Pfannberg in ihrem Namen einen tauglichen Mann als Leiter der Mündlinge und als Verwalter aller Schlösser und Renten derselben bestellen, von ihm alle Jahre getreulich Rechnung nehmen, alles Ersparte zum Vortheile der Mündel anlegen, Briefschaften aus der Silberkammer auf Pfannberg nur vor Zeugen und Mitwissern zum Gebrauche haben und getreulich wieder dort hinterlegen, endlich beim Eintritte der Großjährigkeit eines der jungen Grafen die Gerhabschaft wieder ablegen und heimstellen wollet) Am 31. Juli 1435 zu Grätz gab er seinem Diener Metz für geleistete Treue und dafür, daß er ihm die Veste Plankenstein mit dem dazu gehörigen Landgerichte übergeben hattei) * 3), lebenslänglich die Pflege Windischgrätz mit dem Landgerichte, mit 50 Pfund jährlichem Solde und anderen Bezügen. An demselben Tage überließ er dem Christof Wolfsauer, welcher ihm zwei Drittel Wein- und Getreide- und den ganzen kleinen Zehent in den Pfarren Kirchbach, St. Stefan, und den Weinzehent in der Pfarre H. Kreutz, welche derselbe und seine Vorfahren von den früheren Landesfürsten pfandweise für 200 Silbermarken tune hatten, die Veste Wildon mit dem Landgerichte als lebenslängliches Leibgedinge und unter der Bedingung, binnen sechs Jahren auf die Banbesserung der Veste 400 Pfunde zu verwenden. Briefe zur Berichtigung des Kaufschillings von Plankenstein an Wilhelm Metz und i) Chmel IM. 274—275. «) Chmel. llrf. p. 572—674. ’) Den Kaufbrief von Wilhelm und Hanns Metz über die Veste Pla> kenstein ist vom 3. März 1435. Chmel Mater. I. 22. Von Sigmund Wolfsauer hatte Friedrich IV. auch die Veste Kavfenstein erkauft vor dem 18. August 1435. Idem. 23. <) Chmel lbid. 233. 244 Stetermark unter Leopold dem Frommen zur Bezahlung von 700 Pfunden an bit Witwe des Erasmus von Perneck erließ er von Grätz am 1. und 10. August?) Am 3. August 1435 erlaubte er als Lehensherr, daß Pongratz Ungnad, welchem sein Schwiegervater Dietegen Truchsäß von Emmerberg, die Veste Halben-raiu mit Zugehöre um 1000 Pfunde versetzt hatte, diese dem herzoglichen Diener Hanns Ungnad weiter verpfände.* 2) Am 5. August zu Grätz bestätigte er dem Wolfhard Kapfeusteiuer und dessen Bruder Kaspar besondere Freiheiten ihres väterlichen Erbes, der Behausung im Thurm zu Radkersburg 3), so daß er sich im Gerichte des landesfürstlichen Hauptmannes oder Amtmannes daselbst durch einen getreuen Mann vertreten lassen, daß er auf dieser Behausung einen ehrbaren Mann halten dürfe, welcher seinen Mutzen mit Wein und Korn, jedoch nicht mit Kaufmannschaft, ausrichte, daß er in der Behausung seine eigene Gerichtsbarkeit habe und übe in allen Fällen außer solchen, die an den Tod gehen, über eigene Leute sowohl als Fremde, welche sich darin aufhalten, daß diese sich auf alle ihre Güter außerhalb der Stadt erstrecken solle; daß die Kapfensteiner nicht verbunden seien, weder Bauholz zur Brücke zu führen, noch zum Baue und zur Besserung der Mauern und Wehren der Stadt beizutragen und zu helfen, als allein nur an ihrem Thur me. In feindlichen Angriffen auf die Stadt, oder in Kriegesfälle» hat einer der Kapfensteiner sich zur Stadthut unter die Befehle des Hauptmannes zu stellen, oder einen tüchtigen Mann an seiner Statt („vnd wen die statt „ein krieg angeet, als offt geschehen ist"). Dieser Thurm mit seinen Freiheiten geht auch auf Söhne und Töchter erblich über. Auch die drei Hofstätten gegenüber dieser Behausung in Radkersburg gelegeu, sollen dieselben Freiheiten genießen, ausgenommen, daß allfällig darauf fitzende Handwerker der Stadt von ihren Handwerken dienen sollen.4) Am 21. August zu Grätz verlieh er die dem Landfriedensstörer Sigmund Wolfsauer abgenommene Veste Kapfenstein mit dem darunter liegenden Dorf und die Dörfer Gutendorf und an der Neustift dem Hanns Slü-flcter.5) Gleichfalls am 21. August »ahm er den Bischof Konrad von Seckan und dessen Gotteshaus mit Leuten und Gülten in besonderen «) Chmel ibid. 240. 2) Chmel ibid. 231. 3) K. K. Gub. Arch. «) Chmel ibid. p. 269—270. ») Ebendaselbst, p. 230—231. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 245 Schutz und Schirm, und fertigte darüber Urkunde und Sigill. *) Am 1. September in Grätz ertheilte er dem Konrad Premor, seinem Pfleger auf Scherffenberg, einen Verstcherungsbrief, ihm die Pflege dieser Veste noch weitere vier Jahre zur Belohnung treuer Dienste zu belassen. ^) Am 14. September in Grätz verlieh er seinem Pfleger und Amtmann in der Sölk, Wilhelm Ranndecker, die laudesfürstliche Alpe zum Hohensee in der Sölk zu Kaufrecht gegen jährlich einen Gulden Zins in das Amt und Urbar in der Sölk, und eine andere Alpe daselbst am Schederberg, die Schingl genannt, dem Christian dem Raben und dessen Leibeserben.3) Nachdem um diese Zeit die Stadt Voitsberg durch eine Feuersbrunst ungemeinen Schaden erlitten hatte, erließ er von Grätz aus am 14. September 1435 zur Unterstützung und zum Wiederaufbaue dieser Stadt den Bürgern die Stadtsteuer auf die nächsten acht Jahre, und ertheilte die Versicherung, daß die Bürger durch die nächsten zwei Jahre zur Schuldenzahlung bei ihren Gläubigern nicht gedrängt werden dürften, und endlich auch noch (Grätz 8. Februar 1436), daß sie während dieser Jahre weder an Christen, noch an Inden einiges Interesse zahlen dürften. Wieder am 14. September ertheilte er der Stadt Grätz einen zweiten Wochenmarkt an Samstagen und die Erlaubuiß, die Häuserzinse um das Zwölffache ablösen zu dürfen.3) Dem Balthasar Welzer bestätigte er den Besitz einiger Gerichtsbriefe über Güter in der Rachau, welche ihm die Juden Jaer, Nyssin, Leser und Lampl von Grätz, Muschl von Voitsberg und der Jude Sekohl von Judenburg abgetreten haben.") Am 14. September zu Grätz verkaufte er für sich und seinen Bruder Albrecht den Thurm in der Stadt Fürstenfeld am Eck mit allen Grundstücken und mit 7 dazu gehörigen Hofstätten (ehemaliges Eigenthum der Kapfeusteiner), jedoch unter Gewähr für die Sicherheit der Stadt, und daß dieser Thurm immer in der Huth eines gereiflgen Mannes sei. Diese Stadt war damals tut Pfandbesitze der Grasen von Montfort; darum bedurfte es zu dieser Handlung der Einwilligung des Grafen Stefan, welchem der Herzog auch an diesem Tage das Haus unter der Pfarrkirche daselbst «) Ebendaselbst, p. 256-257. -) Ehmel Ibid. 234. ») Ebendaselbst. 4) Ebendaselbst p. 266-267. 6) Wartinger Privileg. 32. e) K. K. G. A. Ehmel 264. 245 Steiermark unter Leopold dem Frommen gab, welches weiland Hanns von Stadeck gebaut, und welches Bruder Martin Kefer, Johannitcr-Ordenskomthur zu Fürstenfeld wieder abgetreten hatte. Dieses HauS erhielt Graf Stefan zu Pfandbesttz und unter der Bedingung, daß, wenn der Herzog die Stadt Fürstenfeld, die Märkte Velinbach (Feldbach) und Vorningen (Fehring) mit den dazu gehörigen Landgerichten, und das Landgericht zu St. Ruprecht (an der Raab) von den Grafen von Montfort wieder lösen werde, das benannte Haus gleichfalls darin begriffen sein solle. Weil aber die Pfandbriefe, welche H. Ernst dem Grafen Hugo von Montfort darüber gegeben hatte, besagen, daß er auch den Thurm der Kapfensteiner in Fürstenfeld in seinen Besitz bringen und bauen solle, dieser aber jetzt dem Ulrich Pcß-nitzer verkauft worden sei, so soll derselbe von der Lösung ausgenommen und Graf Stefan von Montfort darum losgesagt sein. *) Am 14. September 1435 bestätigte H. Friedrich auch die fürstliche Freiung für ehrbare Sachen den Leuten in der Sölk (wie daselbs in der Seelikg von alter vmb all erber suchen freyung gewesen), und zwar Folgendes: Wer in dieselbe Freiung kommt, und Freiung um erbahre Sachen begert, der soll dem landesfürstlichen Pfleger daselbst geben zu Frcirecht 12 Pfennige. Tritt er nach Jahr und Tag aus derselben Freiung, so soll er von dem Pfleger Urlaub nehmen, und drei Tage außerhalb der Freiung bleiben, jedoch Niemanden Schaden thu», noch zuziehen. Bedarf er dann der Freiung länger, so soll er wieder 12 Pfennige zu Freirecht geben. Kömmt ein schädlicher Mann oder eine schädliche Weibsperson in die Freiung, so soll man sie aufnehmen und der Pfleger in der Sölk soll sie dem landeSfürstlichen Landrichter im Ennsthale aus der Freiung über den Freibach einantworten. Dieses fürstliche Frcirecht soll ewigen Bestand haben.2) Am 15. September löste der Herzog wieder aus dem Pfandbesitze des Hanns von Waldstciu die Maut von Lantschach um 500 Pfunde, welche am 9, Februar 1436 gänzlich bezahlt sein sollten. Den Heimsagungsbricf des Waldsteiners siegelte der edle und veste Leopold von Aschbach, Verweser und Landschrciber in Steiermark. 3) Am 16. September 1435 zu Frohnlciten ertheilte er dem Grafen Stefan von Montfort, Herrn zu Bregenz, für ihn und als Lehensträger seiner Vettern, der Grafen Hermann, Jörg und Hanns von Montsort, ihre väterlichen Erblehen vom Grafen Hermann von Montfort die <) Chmel 240—241. ») Ebendaselbst p. 275. >) Chmel p. 241. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 24t Veste Mansberg mit Zugehör in Kärnten, das Landgericht zur Veste Pfanuberg, so daß der Richter daselbst fünf todeswürdige Verbrecher zu richten habe, der Landrichter zu Graß aber zwei, welche man ihm gebunden an der Grenze zu überliefern hat; alle Mannschaftslehen, welche sie wieder writers verlehueu; zwei Th eile Zehent um den Markt zu Frohnleiten ; fünf halbe Lehen zu Neuwinkel und eine Mühlstatt, Lehen der Herrschaft Ort. ') Am 16. Oktober 1435 zu Neustadt erhebt er den Bürger von Graß, Hanns Mutten zum Hansgrafen in Steiermark* 2), und erlaubt dem VoitsbergerMesserschmidt, Hanns Judel, welcher neben anderen seit einiger Zeit erst angesiedelten Mesierschmiden auch selbst eine neue solche Werkstätte errichtet hatte, auf seine Messer als Zeichen einen Feuerhaken zu schlagen.3) Am 30. Oktober zu Neustadt löste er von den Brüdern Anton, Konrad, Erasmus, Niklas, Andreas und Leonhard Luger, Burggrafen von Lunz und zum Lug, die Veste Hasberg um 5000 Goldgulde», welche sie dem Grafen Heinrich von Görz ihrer Ansprüche wegen abgedrungen hatten.4 *) Die Witwe des Hanns von Neudcck von Nennach (Raima) hatte damals noch ein im Psandbestß, Gericht, Mant nnd Bürgersteuer zu Kuittelseld. Auf Veranlassung des H. Friedrich löste nun sein Diener Georg Vörstl diesen Satz um 500 Pfunde an sich, zu lebenslangem Besitze, und gegen Lösung um 400 Pfunde schwarzer Münze durch seine Erben nach seinem Tode; und zugleich befreite der Herzog das diesem Vörstl eigenrhümliche Hauö und zwei dazu gehörige Hofstätten von allen Steuern und Hofdicusten auf seine Lebenszeit (4. November 1435). 3) Am 19. November erhielt er zu Neustadt von dem Lehcnsherrn Bischof Konrad von Regensburg feierliche Belehnung mit der Grafschaft Ort an der Donau, so wie sie schon sein Vater lehenweise time gehabt hatte, Veste, Markt, Dörfer, Huben, Höfe, Schwaigen, Gerichte, Vogtei, Waldungen, Holzbaun, Jagdbanu und Fischweide, wobei anwesend waren: Wilhelm von Pcrncgg, herzoglicher Hofmeister, die Vettern Albrecht und Hanns von Ncitbcrg, Konrad Zcidlercr, Pfarrer zu Bruck an der Mur und Hofkanzler, Hanns Ungnad, Hofmarschall, und Walther Zcbiuger, sämmt-liche zugleich herzogliche Räthe. 6) Am 30. Dezember 1435 ließ er de» «) (Shmet. 231. 2) K. K. Gub. Arch. 3) Chmel 266-267. K. K. Gub. Arch. <) Chmel p. 241. s) Chmel 241—242. 6) Chmel 229—230. 248 Seiermark unter Leopold bent Frommen letzten Rest des Heirathsgutes seiner Schwester Margaretha, seinem Schwager H. Friedrich von Sachsen, zahlen durch die Kaufleute Lukas Kemnater zu Nürnberg und Johann Nolinswcrd von Köln, von welchen er zugleich auch Kleinodien und Silbergeschirr um 570 ungarische Goldgulden erkaufte, und den Schuldbrief darüber durch eiuen.Judcn, Josef von Hientberg (Neustadt, 6. Jänner 1436), berichtige» lieg.1) Damals hatte die Stadt Leoben einen Streit mit Margaretha, Schwester Jörg des Dümerstorfers und Witwe des Wülfing von Ungnad. Jörg Dü-merstorfer hatte in der Johanneskapelle zu Leoben einen wöchentlichen Jahrsgottesdienst, ein ewiges Licht und Beleuchtung der Kapelle mit Wachskerzen gestiftet mit mehreren von seinem Vater Beringer von Dümerstorf ererbten Gütern zu Edesbach bei Leoben, mit einem Mauthause und einer Badstube au der Murbrücke daselbst und mit vier hinter der Stadtmauer daselbst gelegenen Gütern. Frau Margarethe machte nun heftige Ansprüche auf diese Güter, welche die Stadt verweigerte. Cine billige Ausgleichung vollbrachte der Schiedspruch des Herzogs zu Neustadt am 21. Dezember 1435. 2) Dem Stifte Voran übergab im Jahre 1435 der Chorherr Nikolaus Riß alle seine Erbgüter und andere Besitzungen unter Zeugenschast und Sigill Otto's von Stnbenberg und des Johann Lödl, Pfarrers zu Pöllau.3 4) Dem Propste Ulrich Colusser und dem Stifte zu Seckau verkauften am 33. Mai 1435 Jörg zu St. Lorenzen unter Knittelfeld und dessen Sohn Dionys eine Behausung mit Grundstücken daselbst, welche von dem Hochstiste Salzburg in Werthseigen waren mit Gunst des edlen Balthasar Welzer, Pflegers und Inhabers des Jnwerthseigen zu Vansdorf, worüber den Brief siegelte der edle Hanns der Radauer, und am 13. Dezember vertauschte er ein Gut zu Weyern und zu Anhörn an das Stift Göß für zwei andere Besitzungen am Stein. Auf Bitten eben dieses Propstes Ulrich machte Hanns von Stnbenberg, oberster Schenk in Steier (26. Dezember 1435), als Vormund des Leonhard von Liechtenstein ein Lchengut an der Graden zum freien Eigen, welches der Propst von Hanns Pfaffendorfer erkauft hattet) Am 11. Mai 1435 kaufte der Abt Paul zu Neuberg von Stefan Mynnimtau zu Baden einen Weingarten, Haywannszagel genannt, und gelegen zu 1) Chmel 242-243. -) Ehmel 267—268. 3) Caesar III. 393. 4) Chmel 329. Dipl. Styr. II. 289. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 249 Baden in dem Hart um 32 Pfunde.*) Am 2. Februar 1435 verkaufte Harms Krug, Burger zu Temsbeg (Tamsweg) im Lungau, dem Stifte St. Lainbrecht Hans und Hof zu St. Martin im Lungau unter Zeugenfchaft und Sigill des Sigmund Mosheimer, Pflegers auf Ramnngstcin.* 2 * * 5 * * 8) Den Karthäusern zu Seiz und Geyrach bestätigte das Basler Concilium, Basel am 8. Oktober 1435, den Besitz und Genuß der sogenannten Laienzehenten oder derjenigen Zehenten, welche seit undenklichen Zeiten in den Händen von Laien waren, und von welchen sie die Karthäuser durch Kauf oder Schenkung erhalten hatten, wobei jedoch das Concilium seine Bestätigung an die Einwilligung der Diözesanen und der Ortspfarrer, in deren Distrikten diese Zehenten gesammelt werden, geknüpft wissen wollte?) In der Pfarre zu Pols bei Judenburg stiftete in diesem Jahre Andreas von Raming für seine Tochter Cimburgis mit 50 Pfunden Geldes einen ewigen Jahrtag, welchen der Pfarrer Christof Welzer getreulich zu halten versprach.-!) Am 17. Juli zu Prcßbnrg schenkte Graf Hermann von Cilli dem Stifte zu Millstatt zu den früher schon gegebenen zwei Seen auch noch die Seebäche mit der Fischweide. 5) Dem Spitale zu Aussee schenkte am 13. Juli 1435 Ulrich Kalbaitz einige ewige Gülten auf Häusern im Burgfrieden zu Aussee?) Die ersten Monate des Jahres 1436 brachte ,, «ji 1436. H. Friedrich IV. in Steiermark zu. Am 24. Jan- ^ %ürbvid)IV. in uer zu Grätz verlieh er dem Lasla Dorner viele landesfürstliche Lehenstücke, 18 Huben zu großen tved,t vr Trankan iu der Pfarre St. Benedikt, 6 Huben in der oberen Re-schitz in der Pfarre St. Leonhard, 3 Huben an der Stenz, die St. Ruprechten-Pfarre zu Radkersbnrg, ein Hans zu Radkersburg in der Dreilinggasse, zwei Hofstätten daselbst hinter dem Kloster vor der Stadt und andere Lehen?) Am 25. Jänner bestätigte er die alten Rechte und Freiheiten der Stadt Windischgrätz?) Am 29. Jänner übertrug er dem Hanns Spangsteiner dem jüngeren die <) Chmel 330. 2) St. Lambrechter-Saalbuch. -) Chmel 333. 4) Chmel 322. 5) Chmel Mater. I. 22. «) K. K. Gub. Reg. *) Joanneum. 8) Joanneums-Urkunde. 502 Steiermark unter Leopold dem Frommen Verwaltung des Wildbannes und der Forste am Pacher, tm Tra-wald, am Remšnik, am Redlach und am Hadernick bis auf die schwarze Sulm.* l) An eben demselben Tage erlaubte er den Bürgern zu Windischgratz, ihre Banweine aus den Weingärten zu Lembach durch Feistritz und ans der anderen gewöhnlichen Landstraße in ihre Stadt herbeizusühren, jedoch gegen Entrichtung der Mautgebühren, worüber vorzüglich an den Magistrat der Stadt Marburg die nö-thige Anordnung erlassen wurde. Am 30. Jänner 1436 bestätigte er der Stadt Windischgratz alle Gnaden und Freiheiten seiner Vorfahren und vorzüglich seines Vaters H. Ernst, und zwar: daß in der Herrschaft Windischgratz nicht mehr als vier Tafernen rechtlich sein sollen, zu Puchdorf, St. Marein, Fritzing und St. Gilgen, wie von Alters her. Die Bürger dürfen und sollen die Stadtrechte, wie sie von Alters hergebracht waren, sie betreffen denn gemeine Wasserleitungen, oder die Grenzen, Schenken, oder den Umfang der Aemter, die Ausdehnung der Mauten und Gerichte, durch ihr Zeug-niß näher bestimmen. Der Stadtrichter hat zu strafen nach den Rechten auch die Burggrafenleute, was sie in der Stadt und im Stadtgebiete Uebles thun („was der Burggraf lewt — in der stat „vnd dem Statfrid vnczucht tun"). Diese Bestätigung wurde auch dem Landcshauptmanne, Hanns von Stubenberg, und dem Pfleger in Windischgratz mitgctheilt. 2) Am 3. Februar 1436 zu Grätz schloß und fertigte H. Friedrich IV. ein Bündniß mit. Bischof Anton von Bamberg zur gegenseitigen Hilfe mit allen Herrschaften in Steiermark, Kärnten und Krain gegen Jedermann mit Ausnahme des deutschen Reiches, des Papstes und des Erzbischofes in Salzburg, ferners Freizügigkeit und gegenseitige Mautfrciheit für alle Bedürfnisse, so daß diese Verbindung auch noch drei Jahre nach dem Tode des Bischofes fortbestehen solle. Alle seine Burgen, Schlösser und Städte in Steiermark und Kärnten gelobt der Bischof dem Herzoge offen zu halten zu allen seinen und des Landes Nothdurften. Die Verkündigung dieses Vertrages geschah sogleich an alle Hauptlcute zu Grätz, Klagenfnrt und Laibachs) Am 4. Februar verlieh er daS Forstamt über die Wälder an der Stangen dem Wilhelm Weinecker.^) !) Chmel p. 237—238. K. K. Gub. Arch. *) Chmel ibid. 268—269. a) K. K. Gub. Arch. Lnnlg. R. A. spicileg. Eccles. II. 59. Chmel Mater. I. 1—142. Friedrich IV. I. p. 215—248. «) Chmel p. 238. K. K. Gub. Arch. bte Friedrich IV. J. 1373-1457. 251 Am 9. Februar 1436 überließ er den Brüdern Andrä und Otto von Stubeuberg, welche ihm den Satz, genannt der Stalling, des Urbars zu Pisk, im Kalmbach und int Ugenthal mit Zugehöre ledig gegeben hatten, und ihren ehelichen Nachkommen Leibgedingsweise die zwei Herrschaften und Vesten Landskron und Reifnitz, mit Landgerichten und Urbar, mit der Verpflichtung getreulicher Beschirmung der Unterthanen, dieselben bei den gewöhnlichen Zinsen, Diensten und Robothen zu-lassen und sie nicht zu überhalten, an der Veste Landskron 200 Pfunde zu verbauen und beide Vesten dem Landesfürsten stets offen zu halten. Z Am 10. Februar zu Grätz fertigte H. Friedrich eine Urkunde über das Recht der Münze und- des Wechsels für die Grätzer Bürger (Hausgenossen): Christof Seydcn-natcr, Christian Münnsser, Niklas Sopel, Friedrich Sncpder, Erhard Hantaler, Ulrich Eckenbergcr, Veit Paumann, NiklaS Linnds-hentl. Merk Glaser, Pongraz, Karl und Jakob Seniler. Diese sollten Münze und Wechsel stets mit Silber verlegen und versorgen, Pfennige und Helbling nach Korn und Aufzahl der Wiener Münze schlagen und in aller Ordnung hglten, allen Wechsel pflegen und versorgen ganz nach der Wechselordnung in Wien, die baieriscken und fremden Münzen wie auch die eisernen Grätzer Heblinge des H. Ernst einlösen, zerschneiden und nach vorgeschriebenem Korn und Aufzahl neu vermünzen; alles auf den Platz kommende Silber soll nicht weiter verkauft, noch verführt, sondern in die Münze gebracht und ausgeprägt werden; sie sollten dem herzoglichen Münzwardein („vn-„serm Anwalt der Münss") unterstehen und ihm den Schlagschatz getreulich abliefern; weder Christ, noch Jude dürfe mit Gold, Silber, Pfennigen Handel treiben, und alles dieser Anordnung zuwider im Wechsel betretene Gold, Silber, Münze solle zu des Herzogs Händen weggenommen werden. Die strenge Aufrechthaltnng dieses Befehles wurde dem Landeshauptmanue Hanns von Stubcnberg und dem Landschreiber in Steier, Leopold von Aschbach, nachdrücklich eingeschärft. Insbesondere wurde dem Landschreiber Aschbach aufgetragen, strenge zu sorgen, daß die Wiener und Grätzer Pfennige und Helb-linge — zwei Helblinge für einen Pfennig — bei 5 Pfunden Strafe angenommen und alle fremde und baierische Münze außer Umlauf gesetzt werde.2) Am 12. Februar übergab er dein Richter, Rath «) Chmel 234—235. 1) Chmel ibld. p. 574-675. 252 Steiermark unter Leopold dem Frommen und den Bürgern der Stadt Grätz die Maut zu Landschach, welche er von Hanns Waldsteiner mit 500 Pfunde gelöst hatte, mit der Anordnung: die Stadt habe einen Mautner zu bestellen, dieser alle Jahre dem Landschreiber Rechnung zu legen; der Ertrag soll von den 500 Psunden abgezogen werden, und wenn diese Summe getilgt ist, die Maut ganz aufzuhören haben. Dafür entschädigte auch der Herzog sogleich den Hanns von Waldstein, daß er dessen Haus in Grätz, bei dem Hause des Nysters dem Schreibhofe gegenüber gelegen, und wovon man in das Hnbamt jährlich ein halbes Pfund und zu Grundrecht 3 Pfennige diente, auf Lebenszeit und so lange er dasselbe in Besitz haben werde, von aller Bürgersteuer, Grundrechten und Diensten befreite?) Der Aebtisfln zu Göß gestattete der Herzog am 21. März 1436 zu Neustadt, sich bei Klagen und Zusprüchen in der Landschranne zu Grätz durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Auch befahl er dem Landeshauptmanne Hanns von Stubenberg, die Gößer Aebtisfln in Rechtsfällen nachdrücklichst zu unterstützen, und dem Suppan des Frauenklosters zu Grätz, Hanns von Grafendorf, welcher mit 58 jungxn Schweinen die herzogliche Maut in Voitsberg umgangen haben soll, das confiscirte Borstenvieh durch den Richter zu Voitsberg, Hanns Judel, wieder zurückzustellen?) Am 30. März 1436 zu Neustadt gelobten dem Herzoge Andrä Rainung für das Lehen der Veste Offenberg, und Georg Reichenegger, Pfleger auf Wolkenstein, für die Lehensveste Strechau, für sich und ihre männlichen Erben Huld und stets gewärtige Hilfe?) Um dieselbe Zeit erließ der Herzog auch von Neustadt ans einen Befehl an die Bürger zu Vordernberg int Eisenerz auf die Beschwerde der Bürger in Leoben, daß sie neue und bisher ungewöhnliche Eisenhämmer errichtet hätten, und das darauf verarbeite Eisen selbst und bis in das Ausland verschleißen und den Leobnern gegen die alte Gewohnheit entziehen, binnen sechs Wochen durch Abgeordnete vor ihm zu Recht zu stehen?) Um diese Zeit, 25. Mai 1436, kaufte Wilhelm von Pernegg, herzoglicher Hofmeister, von den Grafen Friedrich (Vater) und Ulrich (Sohn) von Cilli die Veste Waldstein sammt Urbar und Leuten. Wilhelm trat später, 17. Februar 1437, einige Urbars-leute von Waldstein dem Landesherzoge als Vormund der Grafen von Montfort ab, und zwar mehrere Güter im Feuriachbach, wofür ihm aber >) Chmel p. 262—263. *) Chmel ibid. 257—258. Mater. I. 24. Joanneum. s) Chmel ibid. 232. Mater. I. 24. *) K. K. Gub. Reg. Joann. Utf. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 253 H. Friedrich einige Montfortische Lehen am Burkstal, zu Dechsenberg, Krötsch, Willhalmstorf, und Sachshaiin übergab. Bald darauf trat Wilhelm von Pernegg ans eigenem Entschlüsse an den Herzog die Güter und Lente ab, welche bisher herzogliche Lehen gewesen waren, und die er mit der Veste Waldstein von den Cilliern erkauft hatte, und zwar: zu Feuriach, Ankthal, Eberhardsdorf, Toppenau ob Waldstein, Gucken-bach im Graben, Roßhut, Wart, Feistritz, an der Stübing, am Hemberg, in der Gassen, auf der Laimgrube und zu Penk, mit Bergrechten und Zehenten in der Feistritzer und Uebelbachcr Pfarre und ein Gut zu Kallwang.l) Am 26. Mai 1436 verkauften dem H. Friedrich IV. Wilhelm Metz (Vater) und Moriz Metz (Sohn), Eustach Ebersteiner und Hanns Winter ihre Veste Wiederdrieß bei Windischgrätz sammt dem ganzen Urbar, insgesammt Aquilejer Lehen, so wie alles früher Heinrich von Weitenstein inne gehabt hattet) Am 12. Juni 1436 verkaufte Agnes, die Witwe des Niklas Lugcrs, den landessürstlichen Lehenthurm bei der Stadt Fricdbcrg dem Kaspar Riedmarcher und sandte denselben förmlich vor H. Friedrich IV. auf, welcher dem Käufer sogleich auch am selben Tage die Belehnung damit ertheilte?) Von Neustadt hatte sich H. Friedrich nach Kärnten begeben, wo er zu St. Veit am 29. Juni 1436 den Bürger» von Neumarkt einen BestätignngSbrieffertigte über mehrere von den Nachbarn angefochtene Gründe, welche zu ihrem Marktgebiete gehörten: „Von erst die hayden vnd das holcz gegen Perchach „über als der weg gcet durch die Grudnicz, vnd der Tranff haltet ob „Bischosperg vnd Spilperg vnd auf die Marchstain, die da ligen in der „Klamm, da man geet von Sand Marten gen Perchach. Item den Wald „in der Polan, der Reinperg als der Wagrain dnrchgeet an das Graß „holcz vnd an das gut ge» Lausach vnd nieder an Paprdorffer veld". Der Landeshauptnianu Hanns von Stnbenberg erhielt zugleich den Befehl, diese Anordnung aufrecht zu erhalten.§) Am 7. Juli 1436 zu Grätz verpfändete H. Friedrich IV. dem Zmöller, als Vormund des Holofernes Jdungsbcnger, die Veste und das Landgericht St. Peter ob Leoben, welche schon die früheren Landesherzoge dem Vater Balthasar Jdungsbeuger verpfändet hatte», die aber jetzt auf Lebenslang und mit dem Landgerichte gegeben worden ist, so daß nach dem Tode des Holofernes von der Pfandsumme hundert Pfund abgezogen werden sollen. 1) chmel 367-370. 2) K. K. Gub. Reg. ’) Chmel ibid. 232. 4) Joanneums-Urkunde. 254 Stetermark unter Leopold dem Frommen Für diese Verschreibung auf- Lebenszeit hatte Hanns Zmöller dem Herzoge 300 Goldgulden bezahlt, worauf ihm dieser einen Versicherungsbrief ertheilte, daß, falls Holofernes noch minderjährig sterben sollte, Zmöller die Veste und das Landgericht bis zur Erstattung der ausgelegten 300 Goldgnlden durch die Erben behalten dürfe. Berthold der Krottendorfer lieh zu gleicher Zeit dem H. Friedrich 4 00 Goldgulden, wofür ihm derselbe bei seiner Pflege auf Gösting bis zur Zurückzahlung der Schuld zu belassen brieflich versicherte (Gratz 8. Juli I486).1 * 3 4) Zu Fürstenseld hatte H. Ernst ein Haus hinter der St. Johannes-Pfarre der deutschen Ordenskomthurei daselbst geschenkt; am 9. Juli 1436 trat der Komthur Martin Kefer dies Haus dem H. Friedrich IV. ab für ein anderes Hans, der alte Pfarrhof genannt, mit einem Backhause, so daß alle Rechte des alten Hauses auf das neue übergehen sollen?) Am 10. Juli zu Graß bewilligte H. Friedrich IV. dem Albrecht Feustritzer einige landesfürstliche Leheugüter des Wolfs Hollegger, worüber er die Gerechtigkeit auf einen Jahresgenuß von einigen Juden in Graß erkauft hatte?) Den Bürgern der Stadt Hartberg, welche in diesem Jahre durch eine Feuersbrunst großen Schaden erlitten hatten, gab H. Friedrich (Gratz, 11. Juli 1436) zum Ersätze einen zweiten Jahrmarkt auf den Kolomannitag — zum ersten Jahrmärkte, welcher zu Pfingsten gehalten wurde?) Am 13. Juli verlieh er dem Martin Nerringer bis auf Widerruf die Verwaltung des Wildbannes am Galawiuger, von der Mur bis an die ungarischen Grenzen?) Am 13. Juli zu Gratz bestätigte er eine Uebereinkunft und freundliche Ausgleichung, vermöge welcher Graf Stefan von Montsort und seine Vettern und Mündel, die Grafen Hermann , Jörg und Hanns von Montfyrt-Pfannberg ihrer Mutter Margarethe, Witwe des Grafen Hermann, in Ansehung ihres vorgelegten Schuldbriefes von 4000 Gulden alle Jahre 160 Pfunde zu geben versprochen haben?) Am 15. Juli 1436 hatten sich der gedemüthigte Sigmund Wolfsauer mit seinen beiden Söhnen Georg und Friedrich in Grätz dem H. Friedrich IV. gänzlich unterworfen, Urfehde geschworen und alle ihre Fordernngeu und Ansprüche auf die ihnen weggenommene Veste Kapfenstein seinem Ausspruche anheimgestellt. Walther <) Chmel 243—245. Einen der ReverSbriefe siegelte Niklas Sotziel, Richter zu Grätz. 2) Chmel 270. 3) K, K. Gub. Arch. 4) Chmel. 27l. °> K. K. Gub. Arch. «) Chmel 259. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 255 Sefner verbürgte sich für sie. An demselben Tage unterwarf sich der Wolfsauer auch dem Schiedspruche der beiden Herzoge Friedrich und Albrecht in Hinsicht seiner Ansprüche an den Erzbischof Johann von Salzburg, welcher die eigentliche Veranlassung zu seiner Demüthigung gewesen war.') Am 17. Juli zu Grätz verlieh H. Friedrich IV. dem Wilhelm von Pernegg, seinem Hofmeister das durch den Tod des Reutcnbergers erledigte Oberstkämmereramt in Krain?) Am 18. Juli 1436 entschied und endete H. Friedrich die Fehde und Uneinigkeiten zwischen Hanns Ungnad in Kärnten und Peter Gradner (Vater), Alexander Gradner (Sohn) und Wigalais Gradner (Vetter), daß alle Feindseligkeiten aushören und daß der von Ungnad den Gradnern für das dem Peter Gradner durch gefängliche Haft und Forderung von Lösegeld angethane Unrecht einen ehrbaren Ausdienst erweisen soll durch de» Verlauf eines Monates im Lande Steier. Wer den Spruch bricht, soll ehrlos und des Leibes und Gutes verfallen sein. Hierauf nahm H. Friedrich IV. mehrere Geldsummen auf, von Alexander Gradner 4 00, vom Landschreiber Leopold Aschbach 200, und von dem Frauenkloster zu Grätz 638 ungarische Gulden und Dukaten und versicherte die Zurückzahlung zu gewissen Terminen (20. Juli 1436).3) Am 13. Juli 1436 zu Grätz verschrieb H. Friedrich für sich und seinen Bruder Albrecht dem Leopold Tumer, seinem Kämmerer und Pfleger zu Klam, für treue Dienste die Pflege Klam mit der Burghut zu Leibgeding mit den gewöhnlichen Bezügen zwei Fuder Wein aus den herzoglichen Zehenten zu Glocknitz, und 32 Pfunde aus dem landesfürstlichen Gerichte zu Schottwien. Am 83. Juli zu Marburg verschrieb er seinen Räthen, den Brüdern Albrecht und Hanns und deren Vetter Hanns von Neit-bcrg, für gleiche treue Dienste, für sie und ihre ehelichen Söhne als Leibgeding die herzogliche Stadt Hartberg mit dem Landgerichte, Bergrecht und Marchfutter nebst anderem Zugehöre zum Schutz und Schirm der Bürger und zur steten Offeuhaltung für den Landesfürstcs.'') Bereits hatte sich Friedrich IV. zu einer Wallfahrt nach Jerusalem fertig gemacht. Vorher war aber noch durch H. Albrecht V. den älteren ein wichtiger Hausvertrag zwischen den beiden jungen Herzogen Friedrich IV. und Albrecht VI. verabredet, beschlossen und am 13. Mai 1436 zu Wien i) Cbmel sei. -) K. K. Gub. Arch, a) K. K. Gub. Arch. <) Chmel 235-236. 256 Steiermark unter Leopold dem Frommen urkundlich festgeftellt und besiegelt worden, folgenden Hauptinhaltes: Die beiden Herzoge wollen in ihre» Ländern ungetheilt bleiben, auch in Betreff dessen, was sie durch Kauf, Schenkung, Erbschaften u. s. w. sowohl beide zugleich, als auch Einer aus ihnen, erwerben. H. Friedrich soll als Aeltester, auch der Vorgeher, Verweser und Versorger, mit aller Gewaltsam die Lande und Lente und Güter regieren und a u s r i ch t e n, alle geistlichen und weltlichen Lehen verleihen und alle anderen „merklichen" und großen Geschäfte behandeln und verrichten, jedoch immer im Nmnen der beiden Herzoge. Wohnt und weilt H. Albrecht anderswo, als bei H. Friedrich, oder wird er von diesem irgend wohin gesendet, so "soll er alles zum Nutzen und Frommen des älteren Bruders H. Friedrich verrichten, und nur die Gewalt haben, was ihm derselbe überträgt, und ohne dessen Rath und Willen sich mit Niemanden in Bündniß einlaffen, keinen Landkrieg anfangeu und keine andere wichtige (merkliche) Sache vornehmen. H. Friedrich nimmt alle Zinse und Renten ein, versorgt jedoch seinen Bruder nach dessen Bedürfnissen und so, daß derselbe nach seiner Würde „fürstlich und schön" leben möge, nach „N o t h d u r ft" und „Bescheidenheit genug gewinn e", auch seinen Dienern helfen könne; und hierin soll er ausschließliches Vertrauen auf den Bruder H. Friedrich haben. Nichts soll von den Gütern und Herrschaften verkauft oder wie immer ohne Beider Wissen und Willen hintangegeben werden; jedoch soll hierin H. Albrecht dem älteren Bruder nach Billigkeit am allermeist folgen. H. Friedrich gibt und fertigt für sich und seinen Bruder alle Bestätigungsbriefe der Privilegien und Handvesten, welche von dem Landesfürsten ausgestellt werden. H. Friedrich gelobt, sich nicht ohne seines Bruders Rath, Willen, Wissen und Gunst zn verehelichen. Dieser Vertrag wird vorläufig aus 6 Jahre geschlossen. Dieser Uebereinkunft zufolge war H. Friedrich IV. von nun an der alleinige Regent der Steiermark und der innervsterreichischen Länder, und H. Albrecht hatte nur so viel Recht, als ihm der ältere Bruder von Zeit zu Zeit übertragen wollte. Und da sich H. Friedrich der ältere bis zum bestimmten Termine über die Wahl der niederen Lande nicht erklärt hatte, sondern im Besitze der vorderen Länder bleiben zu wollen, stillschweigend zu erkennen gab, so blieben Steiermark, Kärnten, Krain u. s. w. im ungethcilten Besitze der Herzoge Friedrich IV. und Albrecht VI. ff i) Schrötter Abhandl. V. 170—171. CH met ibid. 228—229. Nach dem Beispiele seines Vaters H. Ernst wollte H. Friedrich IV. eine Wallfahrt zum h. Grabe nach Jerusalem unternehmen. Auf sein eigenes Ansuchen bewilligte ihm Papst Eugen IV. diesen Zug mit hundert Begleitern und nach vollbrachter Wallfahrt das Tragen der ritterlichen Zeichen vom h. Grabe (11. Juli 1436); zugleich ertheilte er dem Herzoge die Vollmacht, daß ihn sein eigens auserwähltcr Beichtvater einmal int Leben und einmal im Augenblicke der Todesgefahr von allen Sünden lossprechen könne, wofür Ihm jedoch durch Ein Jahr ein wöchentlicher Fasttag auferlegt wurde?) Um die Gelder für diese Reise herbeizuschaffen, gab er verschiedene Besitzungen und Gefälle seiner Länder in Pfandschaft und borgte aus dieselben Geldsummen in Gulden und ungarischen Dukaten, von welchen wir die auf Steiermark bezüglichen schon oben angezeigt haben. Von dem Herzoge von Venedig, Franz Foscari, besorgte er einen Sicherheitsund Geleitsbrief für sich und 80 Begleiter (Venedig, 16. Juni 1436). Auf seiner Reise war er am 23. Juli in Marburg. Am 28. Juli handelte er zu Laibach mit Eustach Ebersteiner wegen Ueberlassung der Veste Wicdcrdrieß für 500 Pfunde?) Der steirische Landeshauptmann Hanns von Stubenberg machte um diese Zeit Ansprüche auf die Stadtsteuer von Judrnburg, doch stellte er den Ausspruch darüber dem H. Friedrich anheim. Dieser ertheilte zu Senoschetz (Senasctscha am 4. August 1436 den Befehl an seinen Landschreiber in Steiermark, Leopold von Aschbach, dem Landeshanptmanne drei Jahre nacheinander jedesmal 150 Pfunde von der genannten Stadtsteuer zu bezahlen. Am 7. August in Triest schenkte er in seinem und seines Bruders Namen der Pfarrkirche zu Pürg (Grauscharn) im Oberennsthale, zur Belohnung treuer Dienste des Pfarrers daselbst, Konrad Zeidlerer, seines Hofkanzlers, den Wcrfessee ober Wolkenstein im Tslemm, im Wald gelegen?) In Triest war des Herzogs sämmtliche Geleitschast, viele angesehene Barone und Edle aus Steiermark, Kärnten, Krain, Tirol und Oesterreich zusammengckommen: Marinus, Bischof von Triest, Graf Eberhard von Kirchberg der jüngere, Graf Bernhard von Schaumberg, Albrecht und Hanns von Neuperg, Jörg und Hanns von Pncheim, Sigmund von Eberstorf, Leutold und Otto von Stubenberg, Hanns von Kucnringen, Paul 1) Chmel ibid. 277-278. 2) K. K. Gub. Arch. Chmel 243. 2) Chmel 236. Geschichte der Steiermark. — VII. Bd 258 Steiermark unter Leopold dem Frommen von Pottendorf, Berthold von Losenstein, Wilhelm von Pernegg, Hanns von Starenberg, Ludwig von Eckardsau, Ulrich von Polheim, Wolfgang von Winden, Hanns Ungnad, Hofmarschall, Jörg und Wolfhard Fux von Fuxberg, Bnrchard von Ellerbach, Gamaret von Silberberg, Heinrich Enzerstorfer, Ulrich Saurer der ältere, Hanns Saurer, Ludwig von Ratenstein, Attdrä und Anton von Hollneck, Niklas von Pollenz, Tristram von Tenfenbach, Beit von Wolkenstein, Jörg Apfalterer, Leonhard Harracher, Friedrich Tunncr, Bernhard Tehensteincr, Ulrich Fladnitzer, Hanns von Waldstein, Jörg Tscharnomel, Pongratz Rietschadt, Heidenreich Zebinger, Wilhelm von der Alm, Sigmund von Windischgrätz, Wilhelm von Ncißbcrg, Friedrich Lugaster, Jörg Steinreutcr, Hanns Lampaltiner, Leonhard Vilsacker, Sigmund Kirchberger, Hanns Greissenecker?) Am 9. August 1436 war H. Friedrich mit diesen Begleitern in Triest zu Schiff gegangen. Von den Begebnisse» auf seiner Reise ist sehr Weniges bekannt. Am 9. September 1436 wurde er von seinem Begleiter, Albrecht von Ncitberg, am h. Grabe selbst zum Ritter des h. Grabes geschlagen , und mit ihm wahrscheinlich auch alle Begleiter, nachdem sie den feierlichen Schwur gcthan, Witwen und Waisen zu schirmen, Armen und Reichen gleiches Recht in Gerichten zu sprechen und anszurichten und persönlich Antheil zu nehmen an jedem Kreuzznge zur Wiedergewinnung des h. Grabes. Die Rückreise scheint H. Friedrich über Cy-pern nach Venedig gemacht zu haben. In Venedig erkaufte er allerlei schöne Tücher und kostbare Zeuge im Werthc von 2799 Gulden. Zu Ende des Jahres war H. Friedrich wieder in seinen Landen zurück.i) 2) Wir haben schon oben angeveutet, daß K. Sigmund schon früher die Erhebung der ihm verschwägerten Grafen von Cilli, von welchen sein Schwiegervater Gras Hermann II. besondere Verdienste behauptete, in den Reichsfürstenstand durch ein schriftliches Dokument angezeigt habe. Jedoch die förmliche Publizirnng und die feierliche Belehnung der Grafen als Rcichsfürsten war bisher immer anfgeschobcn worden. Den Herzogen Oesterreichs im Lande ob und unter der Enns, in den niederen und in den vorderen Ländern war dieses Vorhaben des K. Sigmund seit dem Jahre 1431 kein Geheimniß mehr; daß aber der Kaiser den i) Chmel 081. Caesar. III. 393-395. -) Chmel p. 277—280; und zwar um die Mitte Dezembers laut einer am 26 Dezember 1436 gefertigten Urkunde. Idem. p. 285. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 259 Privilegien und Rechten derselben gemäß, auch ihre Einwilligung gefordert oder darum unterhandelt hätte, bewährt keine Urkunde. H. Friedrich IV. von Steiermark war durch diesen Vorgang unmittelbar berührt. Dennoch hatte K. Sigmund die Erhebung und Belehnung der Grafen Friedrich II. von Cilli (seines Schwagers) und dessen Sohnes Ulrich von Cilli zu Reichsfürsten auf feierliche Weise in Prag vorgenommen *), und am 30. November 1436 den Majestätsbrief darüber besiegelt, welcher im Wesentlichen Folgendes enthält. Nach einem hochtrabenden Eingänge wird die Erhebungsurkunde der Freiherrn von Sounegk zu Grafen von Cilli, welche K. Karl IV. zu Brüun am 30. September 1372 ausgefertiget hat, mitgetheilt („so tinmen wir das nicht mit be-„quemlichen wegen Volbringen, dann so wir wolgebvren vnd edeln „geschlechte durch die alzeit boshait der vbeltetigen gedrugkt vnd frid „vnd gemach den Frumen geschafft wirdet"). Sodann wird in der Urkunde K. Karl IV. gesagt; „Daß haben wir angesehen und inVorsichtig-„keit nnseres Herzens merklichen bedacht solche Ehrbarkeit, Dienste und „Treue, die uns die ehegenannten Hermann und Wilhelm von Saunecke „gethan haben, und auch sie und ihre Erben in künftigen Zeiten fürder-„lich wohl thun mögen und sollen, und darum und auch fleißiger „Bitte Willen der hochgebornen Albrecht und Leo-„pold, Herzogen zu Oesterreich, Steher undKärnten, „u»serer lieben Söhne und Fürsten — haben wir mit „wohlbedachtem Muthe — u. s. w. sie zu Grafen von Cilli erhoben". Nun fährt K. Sigmund fort: „Und wann wir nun auch bei Uns fest „betrachtet und gemerkt haben, daß das Haus und die Grafschaft Cilli „von Gnaden des allmächtigen Gottes und durch Förderung und unsere „besondere Steuer und Hülfe, nachdem wir die durchlauchtigste Fürstin >) Chron. Celcj. p. GO6—688. Ganz einfach schreibt diese Chronik: „da ver-„mainten nun die Fürsten von Oesterreich, wie die Grafschaft Zilli gelegen war „in ihrem Lande und Fürstenthumb Steher, so leg die Graffschaft Ortenbnrg „und Sternberg in ihrem Fürstenthumb Kärndtcn undt der Kahser hett nicht „macht, in ihren Sandten, der sh selbst Fürsten wären, andere Fürsten zu ma-„chen ohn ihrem Willen und Gunst; wenn der vormahle K. Karl ihre Vorfor-„dern die Frehen von Sonegk zu Graffen gemacht, und auf Zilli gegrafft hat, „dasselbig hat er auch mit Willen undt Gunst ihrer Vorfordern, der Herrn „von Oesterreich und Landesfürsten in Steher tuen müssen, und hatt anders „ohn ihrem Willen nicht mögen beschehen; es wären auch die Grafschaften „Ortenburg und Sternberg, da der Graff Friedrich von Ortenbnrg ohn rechte „Erben gestorben, nur dem Landesfürsten billig ledig worden, und die Graffen „von Zilli hetten die unbilligk besessen". 260 Stetermark unter Leopold dem Frommen „Frau Barbara, römische und zu Ungarn Königin, des wohlgebornen „Hermann Grafen von Cilli seligen Tochter zu unserer Gemahlin zu „nehmen geruhten, sonderlich erhöhet und gewürdet auch an Landen, „Leuten und mächtigen Herrschaften, nämlich mit der zu Ortenburg, die „ihm zugestandcn sind, stark vergrößert wurde, haben wir snrgenommen „und erkannt solche Ehre und Würde, und darum, da wir in unserer „Stadt zu Prag auf dem kaiserlichen Majestätsthrone gesessen sind, und „angesehen die treuen, willigen und angenehmen Dienste unseres Schwa« „gerS Grafen Friedrichs von Cilli und seines Sohnes Grasen Ulrichs, „und aus besonderer Liebe und Zuneigung, die wir zu demselben Hause „haben, haben wir dieselben und alle ihre Erben und „Nachkommen gefürstet und zu g e f ü r st e t e n G r a fe n e r^ „hoben und denselben darauf ihre Lehen verliehen, nämlich die „Grafschaft zu Cilli, auch die Grafschaften Ortenburg und Sternberg „mit allem ihrem Zugehör, und hat Graf Ulrich anstatt seines Vaters „diese Lehen mit zwei aufgcrichteten Panieren, wie „Fürsten geziemt, ans unserer kaiserlichen Hand empfangen. Es „sollen daher diese Herrschaften ein Fürstenthum und ein Reichsfürsten« „lechen sein. Auch vergönnen wir ihnen von kaiserlicher Machtvollkom-„menheit, daß sic in denselben ihren Grafschaften und Landen vollkom-„mene und rechte Landschrannen zu allen Rechten in ihrer Stadt Cilli, „oder wo es ihnen sonst füglich ist, anfrichten sollen und alle Edclleute „in diesen Herrschaften gesessen und wohnhaft, und alle Anderen solle» „sich in dieser Landschranne verantworten und Recht geben und nehmen, „wie es sich rechtlich bei anderen Landschrannen gebührt; eben so sollen „sie alle anderen Gerechtsame, wie andere Fürsten des Reiches haben „und üben. Sie mögen auch ihre eigene Münze schlagen in Gold (Gold« „münzen) und Geld mit ihren Zeichen (Wappen) und Gepräge, wo sie „wollen in ihrem Gebiete, und dieselbe muß von Allen inner und außer „ihren Landen angenommen und gebraucht werden. Eben so dürfen sie „jede Gattung von Bergwerken überall in ihren Landen unternehmen „und betreiben. Jede Uebertretnng dieses Privilegiums und dieser „Standeserhöhung soll mit 200 Marken Goldes verpönt sein und „werden".Durch diese Erhöhung, feierliche Belehnung und besiegelte Majestätsurkunde sind nun die Grafen von Cilli mit ihrem Landgebiete im Hcrzogthnme Steiermark zu unabhängigen und reichsunmittelbaren l) (itjmel ibid. 280—283. Hahn. Cull. Moimm. 686—888 II. 753'—758. Lunig. C. G, D, II. 547, Caesar. III. 395. bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 261 Herren dieser ihrer Lande und Herrschaften erhoben und neben dem Regenten des Landes, H. Friedrich IV., hingestellt worden. Sie konnten und sollten von mm an landesfürstliche Gewalt und Hoheit haben und üben, in allen Sachen des Gerichtes, der Münze und der Bergwerke ganz unabhängig und selbstständig sein. Zn in Zeichen dieser Selbstständigkeit und der Unabhängigkeit von ihrem bisherigen Landesfnrstcn schrieben sie sich von jetzt an „Von Gottes Gnaden"! Bei seiner Heimkehr ans Palästina protestirte zwar H. Friedrich gegen diese willkürliche Verletzung der Privilegien seines Hauses in einer schriftlichen Vorstellung an K. Sigmund; denn die Erhebung der Cillier Grasen zu rcichs-unmittelbaren Fürsten konnte nur mit Zustimmung des Landesfürsten rechtskräftig geschehen, wie die österreichischen Privilegien bestimmten. Nur mit solcher Zustimmung hatten auch die Kaiser Ludwig IV. und Karl IV. die Freien von Sonneck in den Grafenstand erhoben. K. Sigmund aber ließ sich durch eine schriftliche Gegenvorstellung, die nicht anderweitig unterstützt werden konnte, nicht beirren. Am 31. Mai 1437 erwiederte er gebieterisch Folgendes: „Du zählst in Deinem Briefe viele „Dinge aus, in denen unsere Schwäger und Fürsten, die von Eilli Dir „und dem Hause Oesterreich sollte» pflichtig gewesen sein und noch sein, „was wir bisher nie gehört und das sich anch, wie wir von den Cilliern „und ihren Sendboten vernehmen, nicht so verhalten soll. Wir haben „also eine Abschrift von Deinem Briefe unseren Schwägern zugeschickt, „wollen ihre Gegenrede und Antwort darauf vernehmen und Dir dann „dieselbe mittheilen. Uebrigeus ist jetzt wie früher unser erstes Begehren „und festes Gebot, daß Du dieselben mit allen Titeln beehrest, die Wir „und alle Fürsten ihnen geben. Das thnst Du billig. Deine Rechte, „die Du über sie zu haben meinst, sind Dir damit noch nicht benommen, „das kann sich ja noch ansgleichen. Wir hoffen, Du beobachtest diese „Weisung, wie Du dazu verpflichtet bist; widrigenfalls müßten wir dies „als einen Eingriff in unsere kaiserliche Gewalt betrachten, und wir „müßten und würden uns dann so benehmen, wie wir Dir in unserem „früheren Schreiben angedentet haben". *) Es liegt außer Zweifel, daß K. Sigmund gemuthet war, die Anerkennung der Grafen von Eilli als Reichsfürsten auch mit Gewalt dnrchzusctzen. In Voraussehung dessen mag sich auch H. Friedrich durch Bündnisse haben verstärken wollen, und zwar mit Grafen Heinrich von Görz, 26. Dezember 1436 (wenn gleich von diesem getäuscht, da Graf ') Chmel. 284. 262 Steiermark unter Leopold dem Frommen Heinrich mit dem Cillier Grafen eine Erbverbrüderung schloß), und durch einen erneuerten Gehorsamsrevers seines Landeshauptmannes in Krain, des Grafen Stefan von Modrusch (30. Dezember 1436), mit welchem und dessen Brüdern, den Grafen Bartholomäus, Martin, Andreas und Jban, Grafen von Veglia, Modrusch und Zeug ein Bündniß auf 10 Jahre geschlossen wurde (29. Juni 1437), wodurch sich dieselben verbindlich machten, falls Land und Leute der beiden Herzoge Friedrich und Albrecht angegriffen, oder sie selbst ihre Feinde bekiiegeu würden, auf eigene Kosten tausend Mann Hilsstruppe» herbeizustellen. Nicht ohne Hinsicht auf die Eillier Grafen war dies Bündniß geschlossen worden, mit welchen ihre Schwäger, die Grafen von Modrusch, eben in Geldstreitigkeite» verwickelt waren?) Indessen enthielt sich H. Friedrich IV. bei genauer Kenntniß der Lage der Dinge und des großen Uebergewichtes kaiserlicher Autorität vor der Hand aller Gewalt, wozu er aber übrigens schon jetzt entschlossen war, wie lie Begebnisse nach des Kaisers Tode zeigen. Doch war jetzt der Grund zu einem gespannten Verhältnisse gelegt, welches durch zwei Jahrzehente einen nachtheiligen Einfluß aus die Geschicke der Fürsten und Länder ausübte. * 2 3) In diesem Jahre 1436 hatte Graf Friedrich II. von Eilli der Karthause zu Seiz beit Ankauf mehrerer Güter bestätigt; und auf Bitten des Marktes Schönstein wegen Beschwerung durch Weinschänken auf dem (Senc umher, durch den Wochenmarkt zu Welan und die Verführung des Salzes neben Schönstcin vorbei nach Windischgrätz gegen alle alte Gewohnheiten und Rechte, erließ er am 30. September 1436 an Jost Vaistr, Burggrafen zu Schönstein, und Hieronymus Voitlender, Richter daselbst, den Befehl, alle diese widerrechtlichen Uebcrgriffe abzu-ftellen und durch eigens bestellte Aufseher die alte Ordnung überwachen zu lassen?) Am 27. November 1436 hatte Graf Friedrich von Cilli auch von Christian, Abt zu Molk, einen Lehenbrief über alle zur Veste Liechtenstein (bei Mödling) gehörigen Wein- und Gctreidezehenten er-halten, welche Veste aber bald darauf wieder (1. Mai 1438) an Margaretha, Witwe des Stefan von Ludwannstorf, verkauft wurde.4) Im Chorherrenstifte auf Seckan war am 14. April 1436 Propst Ulrich Kv-lusser gestorben, der sich durch die Beischaffung der großen 120 Zentner >) Chmek. 284—286. -) Die Cillier Chronik in der Abschrift des Joanneums p. 72—92 und bei Cäsar p. 52—59. 3) K. K. Gub. Reg. Joann. Urk. 4) Chmel Mater. I. 26. Friedrich IV. I. 361—362. tis Friedrich IV. J. 1373—1457. 263 schweren Glocke ein bleibendes Denkmal gesetzt hat. Gleich in den nächsten Tagen wählte das Kapitel der gefährlichen Zeiten wegen den Kanoniker Andreas Ennsthaler zum Vorsteher (16. April 1436). Drei Tage nachher am 19. April wurde der neu gewählte Propst vom Bischöfe Konrad von Seckan feierlichst installirt und als Propst in Besitz gesetzt. Dieser Mann leitete das Chorherrenstift zu Seckan durch 44 Jahre. Er hatte mit Hciischreckeuzligen und Pest zn kämpfen; erneuerte int Stifte beinahe Alles und hieß darum der zweite Stifter. Am 5. März 1437 erkaufte er von einem Judenburger Juden, Kever Merchlein Sohn, eine halbe Säge ob der Preg — ans dem früheren Besitze deö Peter Mayer zu Niedcrmuer oberhalb Predigern, worüber der edle Melchior Smuezer, Jndenrichter zu Judenburg, den Kaufbrief siegelte. Weiters erkaufte Propst Andreas, 24. Juni 1437, vom herzoglichen Pfleger in Murau und von dem Benediktinerstifte Steyergarsten im Laude ob der Enns mehrere Güter zu Feistritz, Gereut, an der Getzcnbrücke unter der Zeiriug, am Püchl, zu Mautern, Püchlcru und an der Hab Heran um 363 Pfunde und unter der Bedingung des Wicdcrkauses in bestimmter Zeitsrist. x) Am 25. Dezember 1436 ersuchte Graf Stefau von Montfort für sich und für die minderjährigen Kinder seines Vetters, weiland Grafen Hermann von Montfort, wegen Kränklichkeit mit Urlaub zum Empfange seiner Lehen. Diese Moutfortischcu Lehen von Salzburg aber waren damals: der vordere Theil der Veste zu Krems bei Voitsbcrg mit allem Zugehör, Güter int Pusterwalde, die Veste zu Frcundtsberg mit dem Zugehvre (wie dies der Berg ob dem Gschaid und der Miesenbach hält bis ans Ende in die Feistritz), der Zehent zu Straleck, die Fischweide von der Veste Wachseneck bis an die Brücke zu Birkfeld, die Veste Endricz und das Niederdorf daselbst mit zwei Theileu Zehent, zwei Theile Zehent zu Bayrdorf, vier Zehenthöfe in der Semriachcr-Pfarre mit ihrer Zngehörnng, zwei Theile Zehent zu Peckan groß und klein mit dem Hirszehent, zwei Theile Getreidezehente in der Schrembs.2) Nach langem Sicchthumc starb Graf Stefan von Montfort im August 1137. Zn Leoben verglichen sich der Bürger Matthäus Teschner und dessen Frau Elsbeth mit dem Sohne Kaspar ans der ersten Ehe mit Andreas Holzapfel mit dessen fahrendes Gut und väterliches Erbe. Sie überließen ihm Hans und Garten mit der Hofmarch bei der Brücke, eine Mühlstatt im Garn mit Garten, einen i) Chmel K. Friedrich IV. I. 325—327. -) Chmel ibid. 370—371. 264 Stetermark unter Leopold dem Frommen Hammer und eine Schmiede daselbst mit allem Werkzeuge und mit Grundstücken, seines verstorbenen Bakers Leibharnisch nnd ein Drittel der fahrenden Habe. Wer diesen Bergleich nicht halt, soll durch den Stadtrichter, und wenn dieser säumt, durch den Landessürsten dazu und zur Strafe von 10 Pfunden verhalten werden. Den Brief siegelte der Burgherr Michael Choker, Pfarrer zu Unser Frauen in Wasen.In Radkersburg verwies am 6. August 1436 Peter Tre-bitfch, Bürger und Lederer daselbst, die Heimsteuer (15 Pfunde) und Widerlage (30 Pfunde) seiner Frau Margareth, Tochter des Hanns Pvnpühl, auf Haus und Hof in der Stadt; auf der Urkunde ist das Jnflegel des Dominik Schonberger, Stadtrichters zu Radkersburg.^) Das Stift Admont erkaufte am 27. September 1436 von dem Peter Schrewel am Hofe bei Jahring einen Weingarten in Aigen unter Zeugenschaft des Leonhard Gosseneder, admontischen Amtmannes und Bergmeisters zu Jahring.* * 3) Im Jahre 1430 soll an der Knappen-kirche St. Nikolaus im Markte Zeiring ein Priester für täglichen Meßgottesdienst gestiftet worden sein.4) In diesem Jahre starb zu Rein der Stistsabt Johann III. von Waldstein, und hatte znm Nachfolger den gelehrten und thätigen Stiftspriester Hermann von Im Jänner 1437 war H. Friedrich IV. in Neustadt. Dort ertheilte er am 22. Jänner dem Abte Heinrich von St. Lambrecht die Bewilligung, bei der Landschranne sich durch einen Geistlichen seines Kapitels als Anwalt vertreten zu lassen. 5) Zu Neustadt am 23. Jänuer 1437 fertigte H. Friedrich einen Gnadenbrief für die Leute in der Reichu au in Kärnten, jährlich 16 Saum Wein oder Most um Marbnrg und daselbst herum „in der March" zu heben, nnd dieselben über den Redlach (Radel) die gewöhnliche Landstraße zu führen und nach ihrem Vortheil damit zu verkehren/) Am 25. Jänner gab er dem Markte Mahrenberg einen Wochenmarkt auf jeden Sonntag?) Am 27. Jänner ertheilte H. Friedrich der Witwe des Ulrich Drnkher zu Pettau, Margareth, welche in die Stadt Mar- ') Chmcl ibid. 391—392. *) Chmcl. 391—393. 3) Urkunde yy. 1. <) Caesar. III. 397. ») K. K. Gub. Arch. •) Joanneums-Urkunde, t) Joanneums-Urkunde, Krottendorf. 3. 1437. H. Friedrich in (Snüfo und Neustadt. Reibung mit dem Fürsten von Cilli. bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 265 bürg mit ihrem Wohnsitze übergewandert war, einen Schirmbries für sie nnd ihre Kinder ans Leib und Out.1) Am 17. Februar 1437 erhielt Georg Sweinbeck vom Herzoge als Leibgeding das Bergrecht im Bezirke Lnttenberg auf 279 Faß Wein jährlich?) Ein gewisser Wolfgang Scherheckl war um diese Zeit mit de» Bürgern von Mnrau in solche Händel gerathen, daß er vom H. Friedrich als Landesfürsten und Vormund deö Niklas von Liechtenstein, mit Gewalt gehindert und ins Gefängniß gelegt werden mußte. Bei seiner Befreiung nach gefälltem Urthcile mußte er jetzt, 1. Mai, zu Neustadt Urfehde schwören, für immer Frieden zu halten nnd an den Bürgern zu Mnrau keine Rache zu nehmen?) Am 23. April zu Neustadt verlieh der Herzog dem Kaspar Kröscher für ihn nnd seinen Bruder Albrecht die Biberjagd an den Wässern Kainach nnd Mur, wie sie fei» verstorbener Vetter Albrecht Lannacher innegehabt hatte?) Das Benediktinerstift St. Paul im Lavantthale hatte oft schon über unbillige Eingriffe des Pflegers und Landrichters der herzoglichen Neste und des Landgerichtes Mahrcnberg bei dem Landesfürsten Klagen erhoben. Um nun dasselbe von ferneren Plackereien zu befreien, schenkte jetzt H. Friedrich, 18. Mai 1437 , Beste und Landgericht Mernberg, „gelegen an dem Rädlach und Trawald", dem Stifte St. Paul gänzlich, mit der Anordnung: cs solle ein ehrbarer Landmann (Landesedler) aus Steier, Kärnten oder Krain darauf gesetzt werden, welcher den Landesfürstcn treuen Gehorsam und die Veste stets offen, zu halten schwören soll — bei Verlust der Veste und des Landgerichtes für das Stift. Alle Stiftsäbte sollen zwei Monate nach ihrer Erwählung und Bestätigung einen Revers hierüber ausstellen. Um aber die weitere Bedingung zu erfüllen, die Veste in guten Banstand zu setzen, verkaufte Abt Johann einige Stiftsgüter in der Scheue;, ELschepbach und in dem Vaistenhiern in der St. Veits-Pfarre ober der Stadt Laibach dein Bürger daselbst, Friedrich Ganns, wozu der Herzog besondere Bevollmächtigung gegeben hatte?) Am Freitage vor St. Veit (15. Juni) belehnte er seinen Pfleger zu Wippach, Wilhelm Baumkircher, mit einem Thurme bei der niederen Veste zu Wippach und mit Hofstätten im Markte Wippach und 9 Chmel ibid. 392. -) K. K. H. K. A. 3) Chmel. 392. *) Chmel. 373. 3) Chmel. 349. 266 Steiermark unter Leopold dem Frommen iRetffnif.1) Am 26. Juni zu Grätz nahm H. Friedrich seinen Diener Rudolf von Alben mit Leuten und Gütern, insbesondere mit der Veste Smielenberg in Schutz und Schirm. Diese Veste soll aber dem Herzoge stets offen stehen, und nur an einen Mann, der den Herzogen und Landrechten gehorsam ist, verkauft werden, wobei jedoch die Herzoge den beliebigen Vorkanf haben sollen; zugleich gab er ihm das persönliche Privilegium lebenslänglicher Gerichtimmunität in den Landschrannen in Stcier, Kärnten und Krain, worüber sogleich auch an den Landeshauptmann in Steier, Hanns von Stn-benberg, der gehörige Befehl erlassen wurde. Damals saß aber Ritter Otto von Ratmannsdorf auf der Veste Smielenberg, welchem Rudolf von Alben austrug, sie stets für den Herzog -bereit zu halten?) Am 15. Juli 1437 in Neustadt fertigte der Herzog einen Versichernngsbrief für Heinrich Mülbach von Judenburg, daß er den Wechsel daselbst auf 17 Jahre haben sollte, und wenn auf derselben Straße die Kaufleute von Wien mit ihrer Kaufmannschaft durch Judenburg gegen Venedig und von dort zurück Verkehr haben, er dem Herzoge jährlich 120 Pfund zu reichen habe. Wenn aber diese Straße zu befahren nicht möglich wäre, so soll er, was eben eingeht, dem Landschreiber verrechnen. Bald darauf aber scheint Heinrich Mülbach gestorben zu sein; denn zu Neustadt am 30. Jänner 1439 überließ der Herzog auf gleiche Bedingung diesen Wechsel der Stadt Judenburg selbst, um davon die Befestigungen der Mauern zu vollbringen. Mit dem Wechsel gab er auch die Maut gegen jährliche 105 Pfunde zu ewigen Bestände der Stadt, mit der Bewilligung , daß, wenn diese Straße nicht befahren werden könnte, die Stadt befugt sei, Maut und Wechsel an dieselbe Stelle zu setzen, wo der Handelsverkehr zwischen Venedig und Wie» eben getrieben werde. Am 24. August 1437 löste H. Friedrich «inen aus Knittcl-feld liegenden Pfandsatz und bezahlte die Tochter des weiland Pilgrim von Prank, Anna, Gemahlin des Hanns Neidecker von Renna?) Schon i» diesem Jahre mußte es H. Friedrich IV. erfahren, welchen Geist die Handlungen der Cillier Grafen in ihrer neuen Fürstenwürde beseelte. Friedrich von Cilli hatte einem gewissen Jost Auer seine Güter weggenommen. Für diesen verwendete sich H. Friedrich >) Joanneums-Urkunde. -) Chmel. 383. ») Chmel. 380. 389. 4»3. zweimal schriftlich mit Fürbitte und Hinweisung ans rechtliche Ansprüche, woraus er folgende Antwort erhielt (22. Juli 1437) erhielt: „Ihr wollt, daß wir dem Auer seinen Hof und Sitz zu der Aue „und die fahrende Habe wiedcrgeben, wie Ihr uns zum zweitenmale „geschrieben habt. Es ist aber bekannt, daß dieser Hof in unserer „gefürsteten Grafschaft Cilli, die wir vom h. römischen Reiche und „von Niemand anderem haben, gelegen, ei» Lehen von uns ist, wie „er ihn auch unlängst bei unserer, feierlichen Landertheilung erhalten „hat. Alle unsere Vorfahren und wir haben über ihn wie über alle „anderen Edellente in unserer Grafschaft zu befehlen gehabt und es „steht u»S auch noch zn, und wir hoffen, daß uns Niemand von „unserem Rechte verdrängen werde. Der Ancr hat übrigens gegen uns gehandelt; wir glauben nicht, daß wir uns deßwegen vor Euch „oder vor Eueren Landschrauuen zu verantworten haben. Hat Jemand „wider uns eine Klage, so werden wir uns vor unserem Herrn dem „Kaiser rechtfertigen. Wir schicken Euch hiemit eine Abschrift eines „von Auer früher ansgestellicn Reverses (21. September 1414), und „bitten Euch, Ihr mvget den Auer zur Leistung des Rechtes gegen „uns und die Unfern verhalten-, wie wir es auch ans seine Zuschrift „suchen wollen". Weiters war H. Friedrich um diese Zen mit dem Cillier Fürsten in Reibung gekommen wegen eines sicheren Erasmus Steiner, welchen Graf Friedrich von Cilli lange Zeit gefangen gehalten und nach deni Urtheile des Landesherzogs zu nubilligeu Verschreibungen genöthigt hatte. Vergeblich forderte H. Friedrich die Loslassung desselben, und daß der Cillier vor ihm als Landessürstcn oder im Landrechte von der Landschranne sein Recht suchen möge (Neustadt 23. August 1437). Eben so vergeblich war H. Friedrichs Forderung bei den Gewaltthätigkeiten des Cilliers gegen den Jörg Apfalterer, herzoglichen Hauptmanu in Landstraß, wovon unten wird gesprochen werden. Während der Abwesenheit des H. Friedrich von seinen Landen.sollte ein Streit des Erzbischofes Johann von Salzburg mit mehreren Edelherren in Steiermark, Kärnten und Krain, mit denen von Süssenheim, Mettelheim, Zabelsbcrg, Prem nnd Frauenstei», vom H. Albrecht VI. und mit den bischöflichen Rathen am 11. November 1436 ansgetragen werden. Der Erz- I. 1437. Stveit des Erzbischo-fes von Salzburg mit Landesedlen. H. Friedrichs Entscheidung. Montfortische Vor-niundschaft. 1) Chmel. 286 -288. 291—292. 268 Stetermart unter Leopold dem Frommen bischof, persönlich durch Geschäfte verhindert, ließ durch Vinzenz, Pfarrer zu Pettau und Vizedom zu Leibnitz, um den 24. April 1437 als Rechtstag ersuchen. Allein, es scheint keine Einigung erzielt worden zu sein, so daß Friedrich von Zobelsberg seine Ansprüche wegen Benützung der Fischweide ans der Save bei Liechten-wald klagweise vor den Landesgerichten verfolgte, und H. Friedrich dadurch veranlaßt wurde, die Entscheidung an sich selbst zu ziehen und dem Verweser der Landeshauptmann schaft in Krain, Otto von Ratmannsdorf (18. Mai 1437) aufzutragen, der Klage des Zobelsbergers an der Ländschranne zu Laibach keine Folge zu geben. Da aber derselbe doch gegen den Erzbischof bereits Rechts erlangt hatte, so sollte eine Ausgleichung und Entscheidung am 3. Juni geschehen, wozu der Erzbischof vier seiner Rache bevollmächtigte: den Pfarrer und Vizedom von Leibnitz, Vinzenz, Virgil Ueberacker, Verweser der Hauptmannschast in Salzburg, Hanns Kainacher, Hofmarschall, und Ruprecht Hollnecker, erzbischöflichen Pfleger in Landsberg. Weil nun aber auch an diesem Tage nichts Entscheidendes erlangt wurde, der Zobelsberger die salzburgischeu Güter und Leute umher befehdete und beraubte, so suchte Erzbischof Johann bei Kaiser und Reich Schutz vor ferneren Klagen bei den Landschranuen und vor den Gewalt« thätigkeite» der Edelherren. Nur mit zwei Gegnern hatten indessen die erzbischöflichen Bevollmächtigten auf Znthun des H. Friedrich eine Ansgleichnng erreicht, nämlich mit den Ritter» Andrä von Süs» senheim und Heinrich von Frauenstein (11. Juni 1437). Der Süs-senheimer verlangte Entschädigung wegen durch die salzburgischeu Söldner zur Zeit des Krieges zwischen Cilli und Bamberg geraubten Viehes, welche jedoch wegen Widerspruches der Anwälte nicht zugestanden werden konnte. Heinrich von Francnstein wurde von Salzburg zur Entschädigung gefordert, weil er mehrere erzstiftische Bürger in Kärnten beraubt hatte, was er auch zugesteheu mußte. K. Sigmund erließ aber sogleich von Eger aus, 25. Juli 1437 , mehrere Mandate zu Gunsten deö Erzbischvfes. Im ersten, offenbar gegen H. Friedrich IV. gerichtet, verbot er, die Erzbischöfe von Salzburg vor die Landschrannen in Steiermark, Kärnten und Krain zu laden, außer wenn sie in auf Grund und Boden bezügliche» Dingen sich dazu selbst herbeiließeu, wo sie sich aber dann durch einen Anwalt vertreten lassen könnten. Ein anderer Befehl an alle österreichischen Herzoge, an die Fürstengrafen von Eilli und an alle Stände und Unterthanen des Reiches gerichtet, schärfte ihnen ein, daß man denjenigen, welchen der Erzbischof Johann von Salzburg vor seinen bi« Friedrich IV. I. 1373-1457. 269 Käthen, dem Kaiser oder anderswo zu Recht zu stehen sich erbietet, und welche demuugeachtet ihn und sein Hochstift befehden, keinen Aufenthalt gestatte, auch nicht Vorschub und Schutz gebe. Auch an die kaiserliche» Unterthanen in Ungarn und Slavonien wurde der gleiche Befehl gegeben, weil die ranbsüchtigen Edelherreu gerade von dorther am meisten Unterstützung gegen den Erzbischof erhielten. Der Streit mit Friedrich Zobelsberger von Sawnsteiu wegen der Fischweide aus der Save, von dem Graffensteiu bis über die Stadt Rann hinab, dauerte mit Erbitterung fort, und war am lO. Jauner 1440 noch nicht beendet?) Als Landesfürst betrachtete sich H. Friedrich IV. auch als den natürlichen Obervormund der minderjährigen Kinder seiner Landesedlen. Barbara von Pucheim, Witwe Ulrichs von Liechtenstein zu Murau, hatte über ihre minderjährigen Kinder Niklas und Helena die österreichischen Edelherren, Hanns von Ebcrstorf, Stefan von Hochenberg, Christof von Liechtenstein und Rudiger von Starhemberg als Vormünder eingesetzt. H. Friedrich erkannte nun diese in Bezug auf Steiermark nicht au und gab nicht zu, daß das den Kindern angefallene mütterliche Erbthcil durch auswärtige Edelherreu besorgt und außer dem Lande Steiermark bewahrt werde; und er erklärte am 3. Juni 1437, daß er sich der noch unmündigen, nicht vogtbaren Kinder Niklas und Helena angenommen, und sich als Landesfürst derselben Geschwister mit Leib und Gut unterwnnden habe, und für alle Vollstreckung deö mütterlichen Vermächtnisses cinstehe?) Vor seinem Lebensende, im August 1137, empfahl Gras Stefan von Montfort-Psannbcrg die Kinder seine« Vetters dem H. Friedrich, indem er zugleich vor mehreren Zeugen, Sigmund Gößlcr, Pfarrer zu St. Veit am Aigen, und Leonhard Harracher, Pfleger zu Pfannberg, mündlich erklärte, daß er die Stadt Fürstcufeld in Steiermark3) und die Veste Neunburg in Churwalheu, welche seine Pfandschastcn von Oesterreich waren, ohne Lösegeld dem Herzoge abtrete, er möge nun noch länger am Leben bleiben oder bald sterbe»; und er wünschte, daß auch die übrigen Pfaudschaften, welche sein Haus besitze, in Ordnung gestellt werden möchten. Die Zeugen bestätigten dieses am 14. August mündlich ausgesprochene Vcrmächtniß mit urkundlicher Beglaubigung am 27. August 1437, nachdem Graf Stefan bereits gestorben war. Am >) Chmel p. 294-300. *) Chmel p. 372—373. ») Der Erbhuldigungsrevers von der Stadt Fürstenfeld auf H. Friedrich IV. u. s. ». ist vom 9. Dez. 1437. 270 Steiermark unter Leopold dem Frommen 7. Oktober erklärte der Landeshauptmann Hanns von Stnbenberg, daß auf Verlangen des Herzogs die genannten Zeugen vor ihm und den Landleuten (Landstände») über dieses Montfortische Vermächtuiß Kundschaft abgelegt hätten. Darauf wurde H. Friedrich auch unverzüglich in den Besitz der ohne Lösegeld abgetretenen Besten und Herrschaften eingesetzt und die Stadt Fürstenfeld gab hierauf den Herzogen Friedrich IV. und Albrecht VI. und bei ihrem Abgänge Friedrich dem älteren und H. Albrecht dem älteren — einen Hul-digungsrcvers (9. Dezember 1437).))' Am 12, Juli 1437 schenkte H. Friedrich IV. dem Stifte Seckau einen Hof zu Mayrhofen zu St. Stefan bei Dürnstein, welchen Bernhard Krabatstorfer, Pfleger zn Murau, am 9. September förmlich cinantwortcte; und am 23. April 1437 verkaufte diesem Stifte Hanns von Kraß, Pfarrer zu Feistritz ob Gradwein, mit Zustim-mung Meister Friedrich Kochner's, Pfarrers zu Gradwein, mehrere Güter zu Gradwein und zu Banstorf gelegen. Am 7. September 1437 überließ der Herzog Schloß und Herrschaft Gurnitz in Kärnten zu lebenslänglichem Leibgcdinge dem Konrad von Aschbach, dem Bruder des Landschreibers in Steiermark, Leopold von Aschbach, gegen dem, daß er an der Beste binnen sechs Jahren 200 Gulden verbaue, auf Wiederlösung gegen Ersatz von 200 Pfunden Bau-schilling und 100 Pfunden für das Leibgeding?) Zu Neustadt am 16. September 1437 gab H. Friedrich dem Hanns Swergabel von Salzburg einen Versicherungsbrief auf Bestandbesitz des fünften Hallamtes in Anssee, in der Weise als andere Hälliuger in Aussee diese Aemter iitne haben in persönlicher Verwaltung und Pflege ohne Beeinträchtigung der herzoglichen Rechte?) Vom 3. Dezember 1437 besteht eine Urkunde, worin ein sicherer Kaspar Sayler, welcher von dem steirischen Landeshanptmanne Hanns von Stubenberg ins Ge-fängniß gelegt worden war, bei seiner Erledigung dem H. Friedrich IV. Urfehde schwor?) Am 7. Dezember i» Grätz verschrieb H. Friedrich dem Leonhard Harracher die Pflege der Veste Eppenstcin lebenslänglich mit der Verpflichtung, auf die Baubesseruug der Veste 100 Pfunde zu verwenden, und gegen Wiederlösung durch Zahlung dieser Bau- >) Chmel. 371—372. Mater. I. 29. -) Chmel. 406. 3) K. K. Gub. Arch. Chmel. 407. <) K. K. Gub. Arch. bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 271 summe und von 400 Gulden ungarischer Dukaten?) Am 15. Dez. 1437 verlieh er dem Grätzcr Bürger Dionys Seidennater die Lehen seines Vaters Christof, einen Hof zu Hausmannstätteu, genannt die Waiden, sammt dem Gejaidlehcn daselbst und dem dazu gehörigen Hafer und Holz auf der Mur, welches das Wasser umwirft oder der Biber abhackt, was jedoch alle Jahre mit 12 Pfunden ge- löset werden muß, und wie dies Alles der Vater Christof Seidennater von Albrecht Knendorfer gehabt hatte?) Am 31. Dezember 1437 überließ H. Friedrich der Frau Margarethe, Witwe des weiland Wülfing llngnad, und ihren Erben ein Haus zu Leoben, im Winkl bei der St. Johanneskapelle mit Jngehör als widerrufliches Leibgeding?) Für sein Stift zu Rein erhielt Abt Johann von dem Kardinal« Priester Johanu S- Angeli und päpstlichen Legaten in Deutschland, die Erlaubniß, viermal im Jahre auf dem Berge in der St. Ulrichs-Kapelle und in der Kirche zu Straßenael feierliche Messe zu halten (Basel, 23. Mai 1437). 1 2 3 4) Der Laudesherzog Friedrich IV. ordnet für die Pfarre seiner Vogtei und Lchenschast zu Mährenberg an, daß jeder Pfarrer sein Hab und Gut seinen Freunden und seinem dienenden Volke oder jedem Anderen beliebig, letztwillig vermachen dürfe. Für den Fall, daß er ohne lctztwillige Anordnung stürbe, setzten daher der Dechant und das Chorherrenkapitel zu bhiterdrau-burg, 5. Jänner 1437, fest, daß alsdann zwei Chorherren zur Ucbcrnahmc des Verlasses nach Mährcnbcrg kommen und daselbst die hiuterlasseue Habe vertheilen sollte»; ein Dritthcil der Kirche zu Mährenbcrg, zwei Drittheile dem dienenden Volke und den Armen, wovon jedoch früher alle Schulden berichtiget sein müssen. Dem Lan-deSherzogc aber geloben sie einen ewigen Jahrgottcsdienst/) Am 3. März 1137 verlieh Graf Ulrich von Cilli dem Philipp Sumawrer zu erblichen, männlichen und weiblichen Lehenbefltz einen Hammer bei Proßing in dem Wald gegen jährliche Rente von >4 Schillingen. Erst am 13. November 1441 crtheiltc Graf Friedrich seine Einwilligung dazu/') Am 14. März 1437 schlossen die Grafen Friedrich und Ulrich von Cilli und Graf Heinrich von Görz eine gegenseitige Erbverbrüde- 1) Chmet. 405. 2) Chmet. 386. K. K. Gub. Reg. 3) Chmet. 382—383. 3) Neiner-Urk. ») K. K. Gub. Reg. «) K. K. Gub. ?lrch. 272 Steiermark unter Leopold dem Frommen rung, wobei Graf Heinrich für de» Fall seines frühzeitigen Abganges den Grasen Ulrich von Cilli zum Vormünder seiner minderjährigen Kinder bestellte; ungeachtet Graf Heinrich von Görz am 26. Dez. 1436 einen ähnlichen Vertrag mit den innerösterreichischen Herzogen Friedrich und Albrecht geschlossen hatte?) Zu Pettau am 19. Dezember 1437 siegelte Friedrich von Pettan an das Hochstift in Salzburg ein Bittschreiben, die seinem Schwager Johann Grafen zu Schaumburg um die Burggrafschaft und das Landgericht zu Pettau gegebenen Verschreibungen als Lehensherr zu bestätigen?) Am Donnerstag vor Andreas (30. Nov.) verkaufte Agnes, Witwe des Jörg Hämerl, der Dorothea Neudorfcrin, Priorin, und dem Frauenkloster zu Grätz, mehrere freie Eigengüter am Mitterberge in der Pfarre Marein bei Neumarkt, zu St. Georgen und zu Bischofberg daselbst. Thomas Geybinger, Hubmeister zu Grätz, und Hanns Spangsteiner siegelten den Verkaussbries. In diesem Jahre hatte auch eine Gütertheilung statt zwischen dem Lan-deöhauptmanne Hanns von Stnbenberg und seiner Schwester Crescentia, Gemahlin des Konrad von Kreig.3) In Böhmen war gegen K. Sigmund große Gährung wegen seiner offenen Absicht, die katholische Religion mit Verdrängung des hussiti-schen Glaubens in Böhmen wieder einzuführen, wegen Verletzung der Cvmpactaten u. s. w. Doch beschwor der Kaiser durch einige Nachgiebigkeit und Einlenkung den Sturm. Er ließ am 11. Februar 1437 seine Gemahlin Barbara durch den Administrator des Prager Erzstiftes, den Bischof Philibert, krönen und sie im königlichen Ornate aus der Schloßkirche durch die Stadt ziehen und viel Geld unter das gemeine Volk werfen, um dessen Zuneigung zu gewinnen. Mit Barbara waren auch ihr Bruder, der Gras Friedrich von Cilli, und dessen Sohn Ulrich mit einem Gefolge von 1000 Reitern und 100 Wägen nach Prag gekommen. Nachdem der Kaiser die Cillier in den Reichsfürstenstand erhoben hatte, 30. Nov. 1436, strebten die ehrgeizigen Grafen noch nach höheren Dingen. Ihre kaiserliche Schwester, dann die Aufregung der Gemüther in Böhmen und die Rücksichtslosigkeit des Kaisers in den Schritten gegen die Husstten sollten hiezu behilflich sein. Noch schien es aber den Cillieru nicht ganz an der Zeit, ihre Pläne ins Werk zu setzen, da gerade damals Sigmund einige Nachgiebigkeit gegen die Caliztiner zeigte. t) Chmel. 285. Mater. I. 27. *) K. K. Gub. Arch. >) Joann. Hrt. bis Friedrich IV. I. 1373- 1457. 273 Während der Kaiser auf dem Landtage in Eger weilte (Juli), wurde eine weitverzweigte Verschwörung gegen ihn und seinen Schwiegersohn, den österreichischen H. Albrecht, der ihm in der Regierung Nachfolgen sollte, angelegt. An deren Spitze standen selbst die Kaiserin und ihre ehrgeizigen Verwandten, die Grafen von Cilli, die sich mit den rebellische» Böhmen verbanden, um ihre verrätherischen Absichten zu erreichen. Die Kaiserin Barbara, eine stolze, herrschsüchtige und zugleich sehr ausschweifende Frau, ihres alten Gemals höchst überdrüßig, konnte nicht abwarten, bis der Tod den fast 7 Ojährigen Kaiser in die Grube warf. Die wenigen Tage seines Lebens sollten durch eine gewaltsame Throncntsetzung getrübt, wo nicht gar verkürzt werden. Wenn wir den Berichten des Aeneas Sylvins Glauben schenken, mußte der Kaiserin Barbara, welche allen Lastern der Ausschweifung stöhnte, und nicht an die Fortdauer der Seele nach dem Tode glaubte, jede äußere Form der Religion durchaus gleichgiltig sein. Sie zeigte sich den huffitischen Lehren zugethan, und hatte dadurch die Zuneigung und das Vertrauen der Böhmen gewonnen. Mehrere der mächtigsten Landherren, wie Hinko von Ptaczek, Alexander von Sternberg, Georg Podiebrad u. A. traten mit ihr in näheres Einverständniß. Als Plan der Verschwörung wird angegeben: die Kaiserin sollte nach dem Tode ihres Gemahls den jungen König Wladislaus von Polen heirathen und mit Hilfe der Grafen von Cilli zu den Krone» Böhmens und Polens noch die von Ungarn fügen. So hoffte mau ein großes slavisch-magyarisches Reich mit einer besonderen huffitischen Kirche stiften zu können. Barbara war schon 45 Jahre alt, der Polenkönig noch im Knabenalter. Noch war der ganze Ver-schwörungsplan keineswegs zur Reife und Ausführung gediehen, als der Kaiser im August nach Prag znrückkehrte. Hier nahm er bald die Anzeichen einer gegen ihn und seine» Schwiegersohn gerichteten Verschwörung wahr; auch blieb ihm nicht verborge», daß seine nächste Umgebung dabei betheiliget war. Doch in der größten Gefahr rettete ihn die Uneinigkeit inner den Verschwornen. st Am 17. Jänner zu Neustadt 1438 begünstigte ^ ^ H. Friedrich den Juden Sekchel und die übrigen .5.5t.ie'bti4e$tr^,t„ Juden zu Judenburg, daß derselbe die nächsten vier Jahre zur gewöhnlichen Steuer nicht mehr als 12 EjAu„E°Erh" Pfunde jährlich zahlen dürfe, und daß diese auch bei l’""s Brecht u. den übrigen Laste», welche entweder die Juden sich selbst auflege», oder i) Caetera vide Aschbach IV. p. 392—395. 396. Geschichte der Steiermark. — VII. Bd. 274 Steiermark unter Leopold dem Frommen welche ihnen vom Landesfürsten auferlegt werden, zum Maßstabe genommen werden sollen. Jedoch soll diese Begünstigung nicht stattfinden, wenn die anderen Juden dagegen protestiren. *) Am 19. Februar zu Bruck an der Mur erließ H. Friedrich IV. an den Hauptmann in Krain, Konrad von Kreig, den Befehl zum Aufschub des Gerichtes über die von der Aebtissin zu Göß erhobenen Rechtsansprüche wegen ihrer Besitzungen in Kärnten, und für die Aebtissin selbst einen Besreiungsbrief vom persönlichen Erscheinen in der Landschranne zu St. Veit?) Am 4. März zu Neustadt befahl er seinem Landrichter und Pfleger zu Plankenstei», Andrä Metz, und dem Landschreiber Leopold Aschbach, das Karthänser-kloster zu Seiz bei allen Freiheiten und Rechten zu beschirmen * * 3 4); und am 17. März in Grätz bestätigte er diesem Kloster eine Urkunde des H. Albrecht III. vom Jahre 1357?) Am 16. und 18. März erhielt er auch zu Grätz Revcrsbriefe von Christofvon Katzenstei» über die herzogliche Veste Katzenstein, dieselbe dem Herzoge stets. offen zu halten und mit seinen Leuten ihm getreulich zu dienen?) Am 1. Mai 1438 warH. Friedrich IV. in Wien, von wo ans er eine Urkunde für den Propst zu St. Andrä im Lavantthale fertigte, zur Austragung seines Zehentstreites mit dem Abte zu St. Paul um Pfingsten sich in Grätz einzufinden..*). Wir haben oben bemerkt, wieH. Friedrich IV. Gründe genug hatte, seine Beschwerden wegen Erhebung der Grafen von Cilli in den Reichsfürstenstand nicht mit den Waffen in der Hand zu verfolgen. Die Cillier waren mit K. Sigmund und daher auch mit deffen Schwiegersöhne H. Albrecht V. sehr enge verbunden, welche Verhältnisse Klugheit und Schonung geboten. Indessen scheint H. Friedrich vor den Landständen in Steiermark seine wahre Gesinnung offen ausgesprochen und mit ihre Mitwirkung zur ungekränkten Bewahrung seiner landcsfürstliche» Rechte sich beworben zu haben. Am 28. Februar 1438 berichtete er nämlich seinem Oheim, H. Friedrich dem älteren, daß er ans den Sonntag Reminiscere, 9. März 1438, nach Grätz reisen werde, um daselbst mit den Landständen über den Streit zwischen ihm und den Cillier» zu verhandeln; und er ersucht >) Chmel. 391. *) Joanneum. 3) Chmcl Mater. I. 30. Joanneum. 4) K. K. (8. 91. und Chmel Friedrich IV. I. 619—621. Am 30. Nov. 1438 gab auch der genannte Landrichter Andrä Metz einen Revers, daß er die Widerrechtlichkeit seiner Uebergriffe in das Jminunitätsgebiet von Seiz einsehe und diese nie mehr wiederholen werde. (Joanneum. Chmel Mater. I. 35.) s) Chmel Mater. I. 30. •) K. K. Gub. Arch. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 275 den Oheim zugleich, er möge entweder zu der am 23. März zu Murau mit dem Grafen Heinrich von Görz abzuhaltenden Besprechung einen seiner Räche oder Diener senden, oder wenigstens schriftlich den Grafen Heinrich zur Erneuerung der alten Verträge zwischen Görz und Oesterreich und zur Lösung der Erbschaftsverbrüderung zwischen den Grafen von Cilli und denen von Görz zu stimmen suchen. ä) Bereits war aber der Hauptgönner der Cillier, K. Sigmund, zu Znaim am 9. (13.) Dezember gestorben. Er war ein Herr von ungemeiner Standhaftigkeit in allerlei Bedrängnissen und Gefahren, aus denen er oft wie durch ein Wunder gerettet wurde ; leutselig, liebenswürdig, gebildet in Wissenschaften, kundig mehrerer Sprachen, hold den Gelehrten, freigebig bis zur Verschwendung, klar sehend die Nebel der Zeit und die Nothwendigkeit einer Reformation in Haupt und Gliedern, und bereit zu allen Opfern zu diesem Zwecke, jedoch nicht mächtig genug, für sich allein durchzudringcu?) Seine einzige Tochter ans der Ehe mit Barbara von Cilli, Elisabeth, hatte er an H. Albrecht V. von Oesterreich, welchem schon während des. Hussitenkrieges Mähren übergeben worden war, verehelichet, welche auch sogleich von den Reichsständen in Ungarn und Böhmen als Nachfolgerin anerkannt wurde. Am 19. September 1437 ward auch H. Albrecht V. in Ungarn allgemein als König anerkannt. Die Partei seiner Schwiegermutter, Barbara von Cilli, welche sich selbst auf den böhmischen Thron setzen wollte, unterdrückte er mit Waffengewalt und beförderte ihre Flucht nach Polen. Nun ward er auch als Albrecht II. zum deutschen Kaiser erhoben. Bei diesen Ereignissen, insbesondere in Böhmen, war ihm die Anhänglichkeit und der Einfluß der Cillier Grafen von höchster Wichtigkeit; nnd er gab sich (nachdem er de» Grafen Ulrich sogar zum Statthalter in Böhmen erhoben hatte)* * 3), daher alle Mühe, die Herzoge Friedrich und Albrecht mit ihnen auszu-söhncn. Am 1. Mai 1438 vertrugen sich die Herzoge wirklich auch auf •) Geschloffen zu Traburg, 14. März 1437, und mehrere dadurch veranlaßle Urkunden. Chmel Maler. I. 27. s) Kurz. Albr. II. II. 270. 3) Windek. Histor. Sigism. ap. Menken p. 1277. Aen. Sylv. Histor. Boh. cap. 55. Am peck p. 1249: „Albertus, relicto, qui regnurn gubernaret, „Ulrico Comite Ci Mae —. Interea comes Ulricas, qui Bohemiae praeerat, „Inter Barones de vendlcando sibi regno agere coepit. Albertus cognito „ejus studio, properatlm stlpendia subtraxit. Ille materia ademta, qua „Bohemorum animos sibi conciliabat, ex provincia discessit, nec ultra „remlssus est.“ 276 Steiermark unter Leopold dem Frommen K. Albrecht II., er möge ihnen und den Cilliern gewisse Tage sestsetzen, welche fie durch ihre Räthe beschicken oder selbst kommen würden, dort sollen die österreichischen Freiheitsbriefe, welche durch die Erhebung der Grasen von Cilli in den Reichsfürstenstand verletzt worden seien, und andere Beweise vom Könige eingesehen und vernommen werden, und sic geloben, Alles, was er über ihre Beschwerden und Mißhelligkeit, auch in Betreff anderer Uebergriffe von Seite der Cillier aussprechen werde, getreulich anzunehmen, zu halten und zu vollführen. Indessen behaupteten sie auch festiglich, daß die Fürstenerhebung der Eillier widerrechtlich gewesen, und daß beide Grafschaften Eilli und Orenburg ein Theil ihrer Fürstenthümer, Lande und Gewalt feien,1) Zwischen dem H. Friedrich IV. und den Grafen von Cilli war es nun bisher noch nicht zum offenen Bruche und zu den Waffen gekommen, wenn gleich schon seit dem vergangenen Jahre 1437 von der Cilli'schen Partei mehrere Verletzungen der landesfürstlichen Gewalt und echte, ja selbst Raubzüge im herzoglichen Gebiete verübt worden waren?) Denn Graf Stefan von Modrusch, Veglia und Zeng (ein Frangipan) war mit dem Grafen Ulrich in Fehde. Jost Fürtenegger, ein Vasalle der Cillier, hatte dem Grafen von Modrusch, herzoglichen Hauptmann in Krain, gleichfalls abgesagt, und dessen Veste Oesel belagert. In dieser Fehde kam großes Unheil und Verderben über mehrere Güter der herzoglichen Herrschaft Landstraß in Krain, insbesondere die drei Dörfer Diibschendorf, Raun und Osterz. Die Häuser wurden geplündert, Vieh und Habe weggeschleppt, Männer, Weiber und Kinder mit Schlägen und Wunden überhäuft und die Kirche in Diibschendorf aller geistlichen Geräth-schaften und Kostbarkeiten gänzlich beraubt. Alles geschah mit Wissen, Willen und Vorschub des Fürteneggers und des Jörg Gall im offenbaren Frevel wider seinen Erbherrn und Laudessürsten. Aus den Hilferuf des Herzogs über Landfriedenbruch bei den Landständen ward von diesen in Gemeinschaft mit den herzoglichen Rächen Ulrich von Stubenberg zum Richter aufgestellt, der beide Theile vor sich lud. Vergeblich war am 20. Dezember 1437 bereits der dritte Termin verflossen. Am 1. Februar 1438 begehrte H. Friedrich durch seinen Redner einen Rechtsspruch auf seine Klage gegen den Fürtenegger. Dieser wurde bei offener Thüre dreimal zur Gegenrede 1) Chmel Mater. I. 30. Cillier-Chronik p. 638—689. 2) Chron. Celej. p. 690—691. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 277 aufgerufen. Niemand erschien. *) Hierauf erkannten Richter und Beisitzer dem Landessürsten das Recht zu, den friedbrüchigen Unterthan zu bestrafen, wenn er könne. Ein gleicher Gerichtsbrief ward dann zwei Tage darauf dem Herzoge wider Jörg Gall gefertigt, welcher au der Beraubung von Dübschendorf, Raun und Osterz thätigen Antheil genommen hatte. Sogar der herzogliche Hauptmann zu Landstraß, Jörg Apfalterer, ward in diese Fehde hineingezogen, welcher dem Herzoge meldete, daß der Cilli'sche Burggraf zu Gurkfeld schon während der Reise nach Jerusalem die herzogliche Schiffbrücke zu Zirklach zerstört und die Schiffe nach Gurkfeld geführt habe, und nun auch die Fergen (Schiffer) nöthigen wolle, nach Gurkfeld zu dienen, worin er dem Burggrafen nicht zu widerstehen vermöge. Dieser Borgänge ungeachtet war es nach urkundlichen Andeutungen bis zum 17. August 1439 zwischen H. Friedrich und den Cillier Grafen doch noch nicht zum Kriege gekommen, wenn gleich die alten Cillier Chroniken (bei Hahn und Cäsar) den wirklichen Ausbruch blutiger Feindseligkeiten in das Jahr 1437 versetzen. Wirklich mußten sich auch beide Theile, H. Friedrich IV. aus Rücksicht für die Verhältnisse des K. Albrecht II. mit den Cilliern, die Grafen von Cilli aber aus Furcht vor dem Reichsoberhaupte, vor offener Waffengewalt zurückhaltend) Am 13. Juli 1438 in Grätz verkaufte Herzog Friedrich IV. ein landesfürstliches Haus zu Obdach einem Bürger G. Falhoph daselbst.?) Am 22. Juli 1438 zu Grätz gab der Herzog dem Christof Wolfsauer aus besonderer Gnade die Veste und Herrschaft Wildon mit dem Landgerichte auf lebenslängliches Leibgedinge mit dem Bedinge, die ersten 6 Jahre 200 Pfunde zum Besserungs-baue der Veste zu verwendend) Deni Kaplan in der Burg zu Grätz, Priester Ulrich Sparnranft, bestätigte er am 28. Juli 1438 für immer eine jährliche Gült von 14 Pfunden aus dem Mautertrage zu Grätz, welche die Herzoge Leopold und Wilhelm bis auf Widerruf zur Dotation des Kaplans gestiftet und angewiesen hatten. ^) Am 24. Juli 1438 erkaufte der Herzog von Hanns von Stubenberg, obristen Schenk und Hauptmann in Steiermark, ein Haus an der i) Die GerichtSbriesc des Ulrichs von Stubenberg an den Jost Fürtenegger und Jörg Gall — Neustadt, 1. und 3. Februar 1438 — in Chmels Mater. I. 30. ») Chmel. p. 288—293. a) K. K. Gub. Arch. <) Chmel. 374. K. K. Gub. Reg. ») Chmel. 323-324. 278 Steiermark unter Leopold dem Frommen Ringmauer und eine Oede ob der Pfarre in der Stadt Grätz um 135 Pfunde.Am 30. Juli entlehnte er vom Frauenkloster in Grätz 50 Dukaten, 400 neue ungarische Gulden und 200 Pfennige?) Am Donnerstag vor Barthlinä erließ H. Friedrich an Richter und Rath in Marburg den Befehl, das kärntnerische Stift Viktring bei seinen Hofrechten daselbst zu schützen. Auch Friedrich, Graf von Cilli, Ortenburg und in dem Seger befahl zu Krapina am Mittwoch vorJnvocabit 1438 seiner Stadt Windischfeistritz, das Stift Viktring sechs Faß Wein von dessen Weinberg zu Lemberg mantfrei durchführen zu lasten?) H. Albrecht V. hatte den ungarischen Ständen das Wort gegeben, ohne ihre Einwilligung die Wahl zum deutschen König, wenn sie auf ihn fallen sollte, nicht anzunehmen. Durch so viele Begebnisse unter K. Sigmund belehrt, wünschten sie auch die Annahme nicht. Als nun dem H. Albrecht die deutsche Krone wirklich angcboten wurde, war H. Friedrich IV. gerade in Wien. Auf sein Zuthun wurden die angesehensten und einflußreichsten Magnaten dahin eingeladen, und vorzüglich durch sein Andringen zur Einwilligung in die Annahme der deutschen Königskrone bewogen?) Hierauf crtheilte ihm K. Albrecht II. durch seine zu diesem Zwecke nach Prag gesendete Botschaft am 14. Oktober 1438 den Blutbann für alle seine Länder, daß er von nun an Macht und Gewalt haben sollte, über das Blut zu richten, und diese Macht auch allen seinen Richtern und Amtsleuten, welche dazu bestellt werden wollen, in allen seinen Fürstenthümern, Landen, Gerichten, Zwingen, Bannen, Städten, Märkten, Dörfern und Gebieten weiters zu verleihen») Um diese Zeit lag der Vikar zu St. George» in Praßberg, Heinrich Hauttascher, in heftigem Streit mit Johann und Hieronymus Feutlender, so daß der Zwist sogar an das Concilium in Basel durch die Appellation des Vikars gekommen war. Das Concilium übertrug Untersuchung und Urtheilsspruch über diese Klagen dem Bischöfe Konrad von Seckau?') Am 22. April 1438 kaufte das Stift St. Lambrecht vom Niklas von Schützendorf einen Weingarten zu Luttenberg am Hausberge bei dem Schützendorfe, wobei die Urkunde siegelte Dietz von der Heid, Berg» O K. K. Gub. Arch. 2) K. K. Gub. Arch. 3) Viktr. Hrf. 4) Arnpeck. Pez. I. 1246 — 1249. 5) Chmel. 401—420. Mater. I. 41. c) Chmel p. 323. Mater. I. 31. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 2 7 9 Meister, anstatt des edlen und vesten Herrn Jörg des Sweinpecken?) An der Stiftskirche in Stainz stiftete Hanns Lembsnißer einen ewigen Jahrgottesdienst durch Güter zu Herberstorf unter Stainz gelegen?) In der Johanneskirche in Fürstenfeld gründete der Vorsteher der Kom-thurei des Johanniter-Ordens zn Fürstenfeld, Martin Khefer, folgende Stiftung: Dem Pfleger zu Fürstenfeld, Wolfgang Stadler, dein Stadtrichter Friedrich Schneider, de» Bürgern Ulrich Vacz und Friedrich Nusell und Hanns dem Zechmeister der Kirche 675 Pfunde und 200 Gulden, auf welche Summe aber der Pfarrer Heinrich von Altenmarkt 20 Gulden hatte. Dafür soll ein ewiger Jahrgottesdienst mit Chorgebeten und anderen kirchlichen Ceremonien begangen werden. Weiters soll man davon und vom eingegangenen Opfergelde ein Stück Tuch, Rindfleisch, Wein und Brot beischaffen und an arme Leute am ersten, siebenten und dreißigsten des Monates, in welchem sein Sterbetag gefeiert wird, austheilen. Jedem Schüler (Chorknaben) soll man 3 Pfennige geben und 50 Pfunde zum Baue eines Gewölbes in der Kapelle der Pfarrkirche zu Unserer L. Frau verwenden. Für 20 Pfunde soll man jährliche Gülten kaufen und an die Schüler vertheilen, welche singen, wenn man Gottesleichuam zu den Siechen trägt. In die Zeche der Weingärtenarbeiter (der Hauer) sollen 6 Pfunde zur Haltung eines ewigen Jahrgottesdienstes an seinem Sterbetage gelegt werden. Zwölf und ein halbes Pfund sollen bestimmt sein zur Lesung von tausend heiligen Messen. In der oberen und niederen Bruderschaft sollen für 13 ^/2 Pfunde jährliche Gedächtnißmahlzeiten gehalten werden. Mehrere Geldbeträge bestimmte er zur Vertheilung an den Prior von Michelsberg, au Hanns, Komthur zu Melling, an die neugestifteten Augustiner-Eremiten in Fürstenfeld, an seinen Kämmerer Stefan und an andere Dienstleute. Von dem übrigen Gelde ordnete er eine ewige Messe auf dem St. Barbara-Altare in der St. Johannes-Pfarrkirche an, wozu ein Kaplan aus dem Johanniter-Orden vom Komthur zu Fürstenfeld prä-sentirt und vom Prior des Ordens in Böhmen, Oesterreich n. s. w. be-ftätiget werden soll. Nebst Kost und Wohnung soll dieser Kaplan jährlich 24 Pfunde beziehen?) Mit dem Landmarschall in Steiermark, Friedrich von Pettau, war H. Friedrich IV. im Jahre 1437 in Streit gekommen wegen der Gerichtsbarkeit und Fischweide an der Drau zwischen seiner Herrschaft Raßegg (Roseck) und der herzoglichen Herr- 1) St. Lambrechter-Saalbuch. 2) Stainzer-Saalbuch. 3) Chmel. 373. 339. Caesar. Annal. III. 403. 280 Steiermark unter Leopold dem Frommen schaft Reifnitz, welche beide in Kärnten lagen. Der Herzog verordnete eine unparteiische Untersuchung und bestätigte auch den Ausspruch derselben am 3. März 1438 mit dem Befehle an die Brüder Otto und Andreas von Stubenberg, oder wer künftig die herzogliche Beste Reifnitz inne haben werde, diesem Ausspruche strenge Folge zu geben. Indessen war Friedrich von Pettau, der letzte Mannessprosse seines uralten Stammes, am 6. Jänner 1438 in Pettau gestorben.Für den Fall seines Todes ohne männliche Erben hatte er schon am 30. Juni 1428 einen Bermächtnißbrief über seine Salzburgischen Lehen an Grafen Johann von Schaumberg, den Gemal seiner Schwester Anna, versiegelt?) Mit dieser trat nun auch Friedrichs zweite Schwester Agnes, Gemalin Leopolds von Stubenberg, als Erbin seines reichen Nachlasses ein. An diese und an Leopold von Stnbenberg kamen die Vesten und Herrschaften Wurmberg, Hollenburg in Kärnten, Jgg und Thurnik in Krain. Anna und Graf Johann von Schanmberg erhielten nach dem Bermächtniß als Erbtheil die Vesten und Herrschaften Ankenstein, Friedau, Ehrenhausen, Gleichenberg, Rabensberg, Weitersfeld, Gülten zwischen der Drau und Mur und Weineck in Krain. Das oberste Marschallamt von Steiermark mit der dazu gehörigen Veste Frauheim verlieh H. Friedrich IV. dem Grafen Johann von Schauinberg zu Wien am 24. April 1438, worüber dieser ebendort am 25. April seinen Ge-horsamsbricf siegelte. Am 1. Mai 1438 zu Wie» erhielt Graf Johann de» landesfürstlichen Erlaubnißbrief, das erledigte Pettauische Wappen führen zu dürfen?) Am 3. Mai hieraus verlieh ihm H. Friedrich auch einen Pettauische» Lchcnwildbann zu Seiz und jenkeits der Drau bis an die Grenzen von Ungarn. Im Vorgefühle seines nahen Endes richtete Friedrich von Pettau am 19. Dezember 1437 an den Erzbischof Johann von Salzburg die schriftliche Bitte, daß er das Bermächtniß der hochstiftischen Pettauer Lehen an Grafen Johann von Schanmberg (30. Juni 1428) bestätigen wolle. Diese Lehen waren aber damals auch Kunkellehen , auch auf den Weibesstamm vcrerbbar, und Anna von Pettau fertigte auch für ihren Gemal, Grafen Johann, eine schriftliche Vollmacht, diese von ihrem Bruder ererbten Salzburger Lehen an ihrer 1) Zufolge der Aufschrift auf dem Leicheusteine zu Pettau: „Anno Domini „MCCCCXXXVIII an dem heiligen drei Königentag starb der edle Herr Herr „Friedrich von Pettau, Oberst. Dem Gott gnädig sei". 2) Hoheneck. III. 640. 3) Chmel. 366-367. K. K. Gub. Reg. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 281 Statt zu empfangen. Allein der Erzbischof Johann beschränkte diesmal die Belehnung nur auf die Söhne des Grafen Johann von Schaumberg und auf Heimfall nach deren gänzlichem Absterben, worüber auch Graf Johann am 17. Juli 1439 in Salzburg den erforderlichen Revers ausstellte. Als Burggraf erhielt er jetzt für die Burghut die hochstistische Maut und Zoll, die Gerechtsame des Jahrmarktes am St. Oswaldtage in der Stadt Pettau, 12 Hofstätten mit dazu gehörigen Gärten am Burgberge daselbst, Häuser und Hofstätten in der Weitsau bei dem oberen Kloster zu Pettau, das zum Bauhofe gehörige Banfeld, das Landgericht Pettau mit dem Wildbanne, der Fischweidc und anderem Zugehöre — innerhalb bestimmter Grenzen diesseits der Drau zwischen den Landgerichten von Marburg (ober Wnrmberg), Radkersburg und Friedan. Graf Johann gelobt dagegen, ohne Wissen und Willen des Erzbischofes weder für sich, noch für seine Söhne aus der Veste von Pettau irgend einen feindlichen Angriff zu thnn, die Bürger zu Pettau getreulich zu schütze» und zu schirmen und keinerlei Forderung und Beschwerung gegen dieselben sich zu erlauben. Der von ihnen zu bestellende Landrichter soll jederzeit in Salzburg selbst und aus des Erzbischofes Händen Bann und Acht über das Blut und von Niemand anderen empfangen, und eben so wenn andere Landgerichte innerhalb der Grenzen vom Friedauer Gerichte an bis gegen die ungarischen Grenze», die hoch-stiflische Lehen sind, an sie kommen sollten. Streitigkeiten zwischen den Leuten des Grafe» und salzburgischen Unterthanen sollen mit Beiziehung des hochstistische» Vizedoms zu Leibnitz und anderer erzstistischen Amtsleute, und in letzter Instanz vom Erzbischöfe selbst entschieden werden. Nach Abgang der Söhne ist die Burggrasschaft ledig und fällt heim ohne Widerrede irgend eines Erben. Der Graf Johann hat die getreue Haltung all'seiner Gelobniß mit Handschlag bekräftiget: eben so sollen es auch die Söhne thu». Bei jeder Verletzung der Treue ist die Burggrafschaft verfallen. Hanns von Traun und Leopold Aschbach bekräftigen die Gclobnißurkunde mit ihren Siegeln.') Am letzten Februar 1438 erließ der Erzbischof Johann von Salzburg an alle Aebte, Pröpste, Dechante und an andere Kirchenvorsteher seiner Diözese ein Berufungsschreiben zu einer Synode am 20. April, welche wirklich gehalten wurde, von deren Beschlüssen jedoch nichts bekannt geworden ist?) I) Chmel. 302—306. 597—601. «) Zauner. Chronik. III. 69—62. 282 Steiermark unter Leopold dem Frommen I. 1439. H. Friedrich iv. in Neustadt undGrätz. Tod H. Friedrichs des älteren in Tirol. H. Friedrich IV. in Tirol. Seit 16. August 1437 hatten die Ritter und Brüder Wilhelm und Hanns Reisberger die Veste Arnfels vom Erzbischöfe Johann von Salzburg zu lebenslangem Leibgedinge erhalten. Eben so waren Veste und Burggrafschaft Reichenburg an der Save in den Händen der Familie Reichenburger, Ritter Hanns, Erasmus, Wolfgang, Andrä und Friedrich von Reichenburg, welche dieselbe als Erbburggrafschast gegen das Hochstift Salzburg behaupten wollten , und ihre hartnäckigen Ansprüche darauf gegen den Erzbischof Johann sogar zum kaiserlichen Hofgerichte K. Albrecht II. zu bringen gedachten, nachdem im salzburgischen Hofgerichte die Einigung der untereinander selbst streitenden oben genannten Brüder und Vettern vergeblich durch den Hofmarschall Jörg Nußdorfer war versucht worden (7. Jänner 1439).f) Der Landesherzog Friedrich war bei diesem Streite nicht betheiligt. Am 29. Jänner 1439 in Neustadt verkaufte er seinem Wundarzte Meister Niklas Unger ein Haus mit Keller in der Judengasse um 45 Pfunde, welches gelegen zwischen den Häusern des Hosmarschalls Hanns Ungnad und des herzoglichen Hubmeisters Thomas Giebinger und ehedem Eigenthum des Juden Elias war?) Am 1. Februar 1439 zu Neustadt bestätigte H. Friedrich IV. die altherkömmliche Einrichtung des Hanpteisenverschleißes des Roheisens aus beiden Bergen des Eisenerzes und des geschlagenen Eisens in Leoben, und zwar nach gemeinsamen Einlagen der Stadtbürger daselbst, jedoch keine Einlage 100 Pfunde übersteigend, so daß jeder Bürger nach Gefallen daran Theil nehmen und rechtlichen Gewinn von seiner Einlage haben könne, daß aber auch den Radmeistern an beiden Bergen die Gelder jederzeit richtig erlegt und Alles im lebhaften Gange erhalten werden könne?) Am 23. März 1439 überließ er seinem Hubmeister in Grätz, Thomas Gyebinger, zur Belohnung treuer Dienstleistung schon aus den Zeiten des H. Ernst her, und dessen Sohne zu lebenslänglichem Leibgedinge den Hof zu Vaterstorf mit Zugehöre, wie auch die Zinsen und Gülten in den Dörfern Vaterstorf und Spärblsbach mit Robot, Aeckern, Wiesen, Holz, Auen und Fischweide. Zugleich »sachte er mit ihm einen Tausch und gab ihm ein Haus in der Judengasse zu Grätz neben den Häusern des Wundarztes Meister Niklas und Ulrichs des Schmidts, 1) Chmel. 306-307. 604—608. *) K. K. Gub. Arch. Chmel Mater. I. 32. 3) Chmel. 390. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 283 welches zugleich für des Hubmeisters Lebzeiten von aller gewöhnlichen Bürgersteuer, Wache und Grnnddienst befreit wurde — für ein an« deres Haus am Schreibhofe, bei dem herzoglichen Garten gelegen?) Dem Bernhard Fuchsberger, welcher von Jugend auf am herzoglichen Hause treue Dienste gethan hatte, verlieh er (13. Oktober zu Neustadt) eines von den fünf landesfnrstliche» Hallämtern, welches eben durch den Tod des Hallingers, Hanns Hafer, erlediget war, mit der besonderen Bewilligung, dasselbe Hallingeramt auch jemanden Anderen pachtweise überlassen zu dürfen, so lange er selbst noch in Diensten am herzoglichen Hofe stehen werde?) Am 20. Mai 1439 in Neustadt fertigte der Herzog den Bestätigungsbrief des neugegründeten Klosters der Augustiner-Eremiten zu Fürstenfeld?) Am 28. Juni 1439 war H. Friedrich noch in Grätz, und gab seinem Kämmerer, Wolfgang Wolfenauer, Herrschaft, Veste und Markt Aspang zu rechtem Leibgedinge, wie er dies Alles um 2000 ungarische Gulden von den Söhnen des Hanns Quellers gelöst hatte?) Indessen war am 14. Juni 1439 H. Friedrich der ältere von Tirol gestorben; ein Begebniß, das für H. Friedrich von Steiermark von bedeutenden 'Folgen war. Denn zu Folge der früheren Uebereinkunst war er der Vormund des von Friedrich dem älteren hinterlassenen einzigen, erst zwölfjährigen Sohnes Sigmund, und dadurch auch der gesetzmäßige Regent der oberen und vorderen Länder. Auf die Nachricht von diesem Ereignisse eilte H. Friedrich IV. sogleich von Grätz nach Tirol und vereinigte sich mit den tirolischen Ständen über die Vormundschaft zu Hall am 25. Juni 1439, welche, um nicht blos dem Hause, sondern auch Landen und Leuten ersprießlich zu sein, und nicht Veranlassung zu Mißhelligkeiten und Streit zu geben, auf folgendes Wesentliche festgestellt wurde: H. Friedrich IV. übernimmt seinen Neffen Sigmund mit Leib und Gut als Gerhab zur liebreichen und treulichen Pflege und Verwaltung, daß er zu einem guten Fürsten gebildet werde. Mit eigenem Hofstaate soll der junge Herzog in der Luft, worin er bisher erzogen worden sei, im Jnnthale auf einem bequemen Schlosse seine Residenz haben und nicht ohne hochwichtige Gründe und dann nur mit Rath und Einwilligung der aus «) Chmel. 406—407. 4) Chmel. 407. 3) Chmel Mater. I. 33. Caesar. III. 407. «) K. K. Gub. Arch. 284 Steiermark unter Leopold dem Frommen den Landständen in hinlänglicher Zahl gewählten Anwälte von dort weggebracht werden. Alles die Behandlung des jungen Herzogs während der Vormundschaft Betreffende sei nur mit Rath, Wissen und Willen dieser Anwälte zu verfügen und vorzunehmen. Das genaue Verzeichniß des Schatzes und aller fahrenden Habe des verstorbenen Herzogs soll unter des Vormundes Sigill dem jungen Sigmund und den Anwälten übergeben werden, und Schatz und Habe selbst sollen unversehrt in Tirol zu verbleiben haben. Ankäufe von Herrschaften, Burgen und Gülten haben nur mit Wiffen und Rath der Anwälte zu geschehen. Alle Hauptleute, Burggrafen und Pfleger im Lande schwören dem Vormunde für die Zeit der Verwesung Treue und Gehorsam. Nach Ablauf der vier Jahre hört die Verpflichtung auf, und sie sind alle an Herzog Sigmund, als gesetzlichen Herrn und Erben seines Vaters, gewiesen. Nach Ablauf dieser Vormundschaftszeit soll und will H. Friedrich dem Mündel Sigmund dessen Lande, Herrschaften, Gülten und alle fahrende Habe wieder abtreten und übergeben, und alle Obrigkeiten und die Landschaft sind des Gelübdes gegen ihn ledig und nur gegen H. Sigmund verpflichtet. Von allen ererbten Gütern und Besitzungen des H. Sigmund darf vom Vormunde nichts verkauft werde» , außer in der höchsten Noth-durft des Landes Tirol, und dann nur mit Wissen und Zustimmung der Anwälte. Während der Vormnndschaftsjahre bezieht, nach Abzug der für den Mündel und die Landesverwaltung nöthigen Auslagen, allein nur der Vormund die Einkünfte und zwar ohne weitere Verrechnung. Diese Vormundschaftsordnung soll weder dem von, K. Albrecht II. im I. 1435 zwischen beiden Herzogen Friedrich gemachten Ansspruche, noch den Rechten beider Herzoge Friedrich und Sigmund Eintrag thun. Während der Vormundschaft bleiben Vormund und Mündel ungetheilt im Besitze des Landes. Sollte H. Albrecht VI. während der vier Jahre auf eine Theilung dringen, und in dieselbe auch die Länder des H. Friedrich des älteren ziehen wollen, so soll H. Friedrich IV. dem H. Sigmund früher noch Alles, Land, Leute und fahrende Habe einantworten, die Vormundschaft bis zur vollzogenen Theilung aufhören und nach derselben bis zum Ablaufe der vier Jahre wieder fortdauern. Mit dem unvermutheten Tode des H. Friedrich IV. während der vier Jahre habe die Vormundschaft von selbst aufzuhören?) i) Chmel p. 409—424. bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 285 J. 1430. Neuer Vertrag zwischen den Herzogen Friedrich IV. und Albrecht vl., 5 August 1439 und 23. August 1410. Weitere Urkunden für Steiermark. Während durch diesen Vertrag und die lieber« »ahme der Vormundschaft und der Regentschaft über Tirol, die Vorlande und die Landvogteien in Elsaß und Schwaben für Herzog Friedrich IV. viele neue, schwierige und verwickelte Verhältnisse herbeigeführt wurden, trat jetzt auch noch H. Albrecht VI. in einem dem Charakter des H. Friedrich ganz widersprechenden Geiste hervor nnd begann die erste Bewegung eines durch 20 Jahre und bis zum Grabe nimmer versöhnten und für die Länder 'namenlos unheilvollen Bruderzwistes. Albrecht forderte ungestüm, und dem im Jahre 1436 geschloffenen Vertrage zuwider, eine selbstständige Stellung. Zu Hall in Tirol am 5. August 1439 wurde die ältere Ordnnng abgethan und in Gegenwart der geheimen Räthe folgende neue Ordnung des brüderlichen Verhältnisses auf drei Jahre geschlossen: H. Albrecht soll gewisse Schlösser und Gülten in Jnuerösterreich inne haben und deren Renten genießen, und zwar die Herrschaft Bleiburg mit allein Zuge-hörc, Windischgrätz und die erst von den Grafen Montfort erledigte (zurückgestellte) Stadt Fürstenfeld mit dem Schlosse, Völkermarkt Stadt und Burg, und die Hälfte der Renten von Judenburg. H. Albrecht soll als Regent in den Vorlanden, in Schwaben und tut Elsaß regieren , und nicht nur alle Renten derselben für sich verwalten und beziehen, sondern auch alle geistlichen nnd weltlichen Lehen verleihen und endlich auch noch überdieß alle Jahre 18000 Gulden Gcldunter-stützung beziehen. ’) Von nun an begann eine für alle österreichischen Länder unheilvolle Zeit. H. Friedrich war von kaltem Blute, langsam, bedächtlich, ziemlich eigensinnig, äußerst sparsam bis zum Geize; Albrecht im Gegentheile war rasch, aufbrausend, leichtsinnig, schwelgerisch, immer arm aus Verschwendung, und eben darum oft ungerecht , ja grausam gegen die Reichen. Der beständige Geldmangel, dem auch auf keine Weise abgeholfen werden konnte, verleitete ihn zu Thaten, welche Tausenden das Lebe» und wieder Tausenden ihre Habe und alle ihre Güter kosteten. Albrechts Unglück wollte es auch noch, daß sich ihm der verrufene Graf Ulrich von Cilli beigesellte, der schon seit Jahren aus verschiedenen Ursachen Friedrichs IV. erklärter Feind war. Bald gelang es ihm, Albrechts Zutrauen in vollem Maße zu gewinnen, und ihn wider seinen Bruder Friedrich IV. einzunehmen. Albrecht klagte des eben abgeschlossenen Vertrages ungeachtet, bald über unbillige Theilung i) Chmel ibid. p. 409—413. II. 22—25. 77—79. 286 Steiermark unter Leopold dem Frommen der väterlichen Erbschaft und forderte von seinem Bruder noch größere Einkünfte. Friedrich, der eine ungestörte Ruhe vor Allem liebte, versprach seinem Bruder, daß er sich dem Ausspruche von acht Schiedsrichtern, welche beide miteinander aus den Provinzen Oesterreich, Steiermark, Kärnten und' Krain ernennen werden, unterwerfen wolle. Albrecht willigte ein (Hymberg, 26. November 1439). Die Schiedsrichter Friedrichs waren Bischof Nikodemus von Freisingeu, Graf Johann von Schaumberg, obrister Marschall in Steiermark, Hanns von Stubenberg, Landeshauptmann in Steiermark, Walkher Zebinger, Pfleger zu Pfann-berg, Konrad Zeidlerer, Pfarrer in der Pürk, Pongraz Riedschad, Landschreiber in Steiermark, Leopold Aschbach; die Obmänner des H. Albrecht waren Bischof Leonhard von Passau, Stefan von Hohenberg, Rudolf von Tiernstein, Jörg Scheck vom Wald, Hanns Schweinwarter, Andreas Süffenheimer, Jörg Schwcinpeck und Konrad Peßnitzer. Diese Schiedsmäniicr in Wien versammelt fällten zwar (Wien, 4. März 1440) ein Urtheil, aber jede Partei ein verschiedenes, blos ihrem Herrn günstiges. Der Bruderzank dauerte daher fort und wurde erst auf der Zusammenkunft inHaimburg (23. August 1440) durch neuerlichen schiedsrichterlichen Ansspruch beigelegt. Albrecht erhielt dadurch Bleiburg, Gutenstein, Markt und Amt Kapell, die Städte Judenburg, Leoben mit dem Dümerstorferischen Hause daselbst, und Boitsberg und 10000 ungarische Gulden. Von den Eiiikünsten der liincrösterreichischen Provinzen wurden ihm zwei Fünftheile auf zwei Jahre zugesicherk, um seine Gläubiger befriedigen zu können. Albrecht schien dadurch aus kurze Zeit zufriedengestellt; einer dauerhaften Ruhe war jedoch weder er, noch sein Freund Ulrich von Eilli fähig. *) Laut eines Schreibens an den Erzbischof Johann von Salzburg war H. Friedrich am 13. September 1439 noch zu Hall imJnuthale.^) Am 2. November befand er sich zu Neustadt und bestätigte dem Nonnenkloster Mährenberg nicht nur alle Handvesten über Gnaden und Privilegien früherer Landesfürsten, sondern bewilligte demselben auch, die eigenen Bau- und Ziusweine, Getreide und andere Nutzungen in die Städte und Märkte des Landes bringen und verkaufen zu dürfen, mit Vorbehalt jedoch von Maut und Zoll, wovon aber Alles ausgenommen i) Chmel. Friedrich II. 77-79. Kurz. K. Friedrich IV. I. 37-38. Schröttcr Abhandl. v. 173—176. ') Chmel. 594. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 287 und frei bleiben solle, was zum Stifte selbst gebracht wird; er bewilligte dem Stifte endlich auch die Gerichtsbarkeit auf allen eigenen Gütern, mit Ausnahme des Blutbannes?) Mit den steierischen Edelherren, Sigmund Wolfsaucr und dessen Söhnen, war das Hochstift Salzburg (1431) tut langwierigen Streite und thätlicher Fehde gelegen. Jetzt endlich sahen die Wolfsaner ihr Unrecht ein, und Friedrich Drugsetz, Domdechaut in Salzburg. welchem der Erzbischof Johann den Ausspruch anhcimgestellt und auf welchen auch Sigmund Wolfsauer kom-promittirt hatte, entschied nun am 15. April 1439 folgendermaßen: Bis zur nächsten Sonnenwende stelle Sigmund Wolfsauer dem Erzbischöfe einen Ausglcichungsbricf aus, worauf der Erzbischof den Wolfsaucrn einen Huldbrief znfertiget. Jörg Wolfsauer soll im Namen seines Vaters und Bruders drei Jahre nacheinander, von nächsten Pfingsten angefangen, dem Erzbischöfe mit zwei Pferden, als sein Diener dienen; dafür gibt der Erzbischof den Wolfsauern durch seinen Vizedotu in Leibnitz durch drei Jahre jährlich 32 Pfunde, und dem Jörg insbesondere, wenn er bei Hof ist, wie anderen Hofleuten Sold und Verpflegung. Nach drei Jahren bleibt die Dienstfortsetzuug beiden Theilen frcigcftellt. Ans die Uebertretung dieser Ausgleichung werden 1000 Pfunde als Strafe festgesetzt. Die Edelherrcn und Ritter, Virgil Ueberacker, Hauptmann in Salzburg, Hanns Lampotinger, Otto Graus, Hanns Straffer, Pfleger zu Daxenbach, waren Zeugen und BricfcS-siegler. Im Jahre 1439 wurde auch ein langer Streit wegen Pflege und Erbburggraffchast zu Reichenburg zwischen dem Erzbischöfe Johann von Salzburg und dem Herrn von Neichenburg durch den salzburgischcit Hofmarschall Georg Nußdorfer entschieden. Am 28. April 1439 wurde durch ein Dekret der Basler Synode den Erzdiakonen des Salzburger Sprengels das altherkömmlicheRecht,in den ihnen zugewiesenen Distrikten Provinzial-Concilien, natürlich mit Bewilligung der Bischöfe und Erzbischöfe, zu halten, feierlich bestätiget?) Am Stifte zu Göß gründeten am 4. August 1439 Niklas und Hanns Krenn (Chrren?) mit Gütern in der Aue ober der Proschnitzbrücke einen ewigen Jahrgottesdienst alle Quatemberwochen mit 5 Seelenmessen, wofür den Kaplänen jede Messe mit 10 Pfennigen zu bezahlen, und ein ewiges Licht vor dem Frohn-leichnams-Altar (Gottsleichnams-Fenster) zu erhalten sei. Der edle und feste Ritter Kaspar der Utscher, und Erhard der Kornmeß, Bürger zu 1) Chmel p. 431. Mater. I. 35. 2) Dalhani. Concil. Salisb. p. 219—220. 288 Steiermark unter Leopold dem Frommen Bruck, siegelten den Stiftungsbrief.*) Am 22. April 1439 sandele Thomas von Maurkirchen dem Stifte St. Lambrecht eine Lederstube bei der St. Thomaskirche zu Schänfling auf. Graf Friedrich von Cilli und Ortenburg ertheilte am 5. Februar 1439 mehrere Lehengüter zu Gun-delfing, Priesteriach, Rott, und das Fischrecht aus der Sackau, als ihr väterliches Erbe der Margaretha und Apollonia, Gemahlinen Harrands und Andreas von Trautmannsdorf?) Am 2. Mai 1439 überließ Gras Friedrich von Cilli der Karthanse Plettriach seinen Getreide- undWein-zehent bei Altenburg als beständiges Eigenthum, so wie ihn bisher Niklas Rusbacher satzweise innegehabt hatte?) Für das Benediktiner-stift zu Oberburg entschied Gras Friedrich am 24. August 1439, daß demselben auf allen Weingärten von Klostergründen in Rohr bei Oberburg , in Laufen, Frattmannsdorf, Rietz und bis auf den Zargoinitz-berg, wo die Praßberger Gründe beginnen, das Bergrecht geleistet werden müsse?) Auch für das Stift Viktring hat Gras Friedrich von Cilli die Mautbefreiung aller Stiftsweine in Windischfeistritz und Sel-denhofen (Cilli, Samstag Valentini 1439) erneuert.* * 3 4) Im Jänner 1439 war der Generalvisitator des Karthäuserordens in Oberdeutschland (Weiser aller Klöster des Landes), der Prior von Mauerbach, Bruder Johann Span, in Seiz. Er fand dies Kloster von vielen Streitigkeiten und Prozessen gedrückt und angefochten, welche er größtentheils zur Ausgleichung brachte. Den Zehentstreit mit dem Vikar der Pfarrkirche zu Gonowitz entschieden die erwählten Obniänner, Andreas, Prior von Plettriach, Niklas, Amtmann zu Gonowitz, und Leonhard, Suppan zu Lassach (17. Jänner 1439). Endlich verglich er auch die beiden Karthausen Seiz und Geprach (Moritzthal) in ihrem Streite wegen des jährlichen Bezuges von 20 Maß Eisen für Seiz und 10 Maß Eisen für Geyrach und des Fuhrlohnes desselben vom steierischen Erzberge her. Seiz mußte in diesem Jahre alle 30 Maß Eisen an Geyrach überlassen und noch 90 Pfunde an dasselbe bezahlen, wofür demselben Kloster ein Besitzthum angekanft werden sollte. Wer diesen Schiedsspruch nicht hält, zahlt dem Generalkapitel des Ordens ') Joanneum. Chmel. 340—341. -> K. K. Guö. Reg. Von K. Friedrich IV. wurden diese Lehen weiters an die Söhne Harrands von Trautmannsdorf, Wilhelm und Hanns, im Jahre 1460 verliehen. 3) Chmel. 359. 4) Chmel. 329—330. ') Viktr. llrk. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 289 200 Dukaten (20. Jänner J439).1 * 3) Dem Nonnenkloster in Grätz verkaufte am 8. Juli 1439 Agnes, die Witwe Martin des Unkels, Güter mtb Gülten zu Haitmannstorf unter Grätz und einen Theil an dem Eselfeld bei der Anc zu Hartmannstorf um 175 Pfunde Wiener Pfennige. Den Kaufbrief siegelten ihre Schwäger, Niklas der Soyel und Felix von VoitSberg. Am 15. Februar 1439 versprach Katharina Rablin dem Nonnenstifte alle Satz- und Wiederkaufsbriefe, welche sic von Niklas Planer zu Stiboll über Besitzungen zum Hofe in Stiboll gehörig time hatte, ohne weitere Ansprüche zn überantworte», nachdem jene Güter von dem Nonnenkloster eingelöst worden waren?) Am 7. Dezember 1439 überließ Margarets), Witwe Hainzkhens in dem Eisenerz, an Martha, Witwe Konrads des Mertler, eine Behausung und Hofstatt in Eisenerz mit Garten zu Burgrecht, worüber den Uebergabsbrief siegelten Hanns Schürer, Amtmann des Bnrgrechtes, und Hanns Unverwegen, Richter in Eisenerz?) Am 26. Jänner 1439 verzichtete Anna, Gemahlin des Hanns Schneiders zu Trofaiach, Tochter des Paul Fuchs daselbst, gegen den Amtmann Erhard am Gries auf Ansprüche ihres Erbtheiles gegen Wolfgang Reusscr, Bürger zu Leoben, gegen Abtretung der Pienzagelhube zu Trofaiach. Die ehrbaren Hanns Schalauczcr, Rathsbürger zu Leoben und Hanns Dräkchsel zn Trofaiach siegelten den Brief.4) Aus urkundlichen Andeutungen haben wir oben 1439-1443. bemerkt, daß die Fehde zwischen H. Friedrich IV. Fehde zwischen Fried- und den Grafen von Cilli bis zum 17. August 1439 sen von Cilli. Friede, nicht zum Ausbruche gekommen sei. Nicht lange 27. ottiter 1439. ' darnach begannen die Feindseligkeiten. Auf dem Bischofsstuhle zu Gurk behauptete sich Johann Schallermann, ehedem Propst zu Brixen und später apostolischer Orator zu Basel, vom Papste Eugen IV. zur bischöflichen Würde erhoben. Die frühere Gunst des H. Friedrich IV. belohnte er mit gänzlicher Hingebung und in Gemeinschaft mit seinem Kapitel verbürgte er sich dem Landesfürsten (21. Dezember 1436) zu beständiger Treue und Willfährigkeit. Bald und aus »och nicht klar erhobenen Ursachen zerfiel Bischof Schallermann mit den Grafen von Cilli, welche sogleich mehrere gurkische Schlösser besetzten und alle bischöflichen Güter 1) Chmel. 334—336. 2) 66mrt. 340. 3) Chmel. 339. <) Chmel. 394. Geschichte der Steiermark. — VII. Bd. 19 290 Steiermark unter Leopold dem Frommen feindlich behandelten, die innerhalb ihrer Grafschaft lagen. *) Bischof Johann verwendete sich anfänglich an seinen Gönner, K. Albrecht II., den entscheidenden Ausspruch zwischen ihm und den Cillier Grafen zu thun (12. Februar 1439. Da sich diese Vermittlung verzögerte und durch den frühzeitigen Tod des K. Albrecht II. von selbst aufhob, so griffen die Grafen zu den Waffen. An der Spitze ihrer Vasallen und Söldner stand als Feldhauptmann ein böhmischer Edler, Jan Wittvwez, welcher wahrscheinlich vom Grafen Ulrich von Cilli, während er Statthalter in Böhmen gewesen, als Söldnerhauptmann in seine Dienste genommen und mit Gütern und Gülten reichlich beschenkt worden war. Er hatte sich bereits auch mit einem kärntnerischen Edelfräulein von Weißbriach verehelichet. Dieser fiel sogleich die gurkischen Besitzungen in der Cillier Mark an, gewann die Burgen Andernach (oder Anderburg) und Helfenberg, welche dem ehemaligen Kerkermeister des Grafen Friedrich von Cilli, Ritter Jodok von Helfenberg, gehörte. Beide Schlösser wurden gebrochen. Schnell eroberte er dann die Veste Plankenstein, die Thürme zu Weitenftein und Pöltschach, zu Neuburg bei der Kanker und die Veste Ertenstein, welche einem Edelhcrrn von Neitberg gehörte. Fast alle wurden ausgebrennt oder gar niedergebrochen. Bei Bischoflaak in Krain wurde mit den laudesfürstlichen Reisigen blutig gekämpft und deren Anführer, Christof von Fladnitz, von einem Schuster erschlagen?) Bei dem Zuge gegen die gurkischc Veste Nassenfuß wurde der Feldhauptmann Dirnbachcr mit vielen Gefangenen fortgeschleppt und in die Thürme zu Krapina geworfen. Aus Furcht und Vorsicht, den Feinden keinen festen Standpunkt darzubieten, sollen die Cillier Grafen selbst einige ihrer eigenen Burgen gebrochen haben, wie Hocheneck, Schönsteiu und Katzenstein im Schallthale. H. Friedrich IV., der als Laudesfürst und Schutzherr zur Vertheidigung des Bischofes von Gurk, seiner Herrschaften und Leute verbunden war, sendete zwar bewaffnete Hilfe. Allein der Krieg gegen die mächtigen und übermüthigen Grasen wurde vom landesfürstlichen Heere nicht mit erforderlichem Nachdrucke geführt; größtentheils wohl, weil andere Begebnisse Anstrengung aller Macht und Thätigkeit forderten.3) 9 Chron. Celej. p. 688: .und des Krieges Anfang was ein Bischof Johannes „Scholdermann, demselben der Fürst von Oesterreich wider den Cilly in ge-„heimb Bolk zuschob und Hülff thet". -) Cillier-Chronik bei Cäsar p. 63-64. 9 Chron. Celej. p. 689—690. Caesar. III. 399—400, 412, erzählt von der Cillier Fehde beim Jahre 1437. K. Albrecht II. zog sogleich nach seiner Erhebung znm Reichsoberhaupte gegen die Türken, wobei auch der steierische Hecreszug nicht mangelte?) Durch Thaten gegen die Hussiten war zwar sein Kriegsruhm lange schon bewährt; diesmal aber mußte er weichen und Ungarn den Barbaren preisgeben. Sultan Murad, der Schrecken Asiens und Europas, war im I. 1438 in Siebenbürgen eingefallen, unter Feuer und Schwert vorgedrungen — 45 Tage dauerte der Gräuel barbarischer Verwüstung; 70.000 Gefangene wurden fortgeschleppt. Im Jahre 1439 deuteten die Anstalten der Türken auf Wiederkehr. In Ungarn war Alles höchst beunruhiget; bereits belagerte Murad die Festung Se-mendria; der Despot von Serbien, Georg Brankovich, war nach Ungarn geflohen. Man rief K. Albrecht II. aus dem entzweiten Böhmen zu ernstlichen Anstalten und Hilfe. Der Landtag in Ofen bewährte aber die Muthlosigkeit und wenige Geneigtheit zur ernstlichen Gegenwehr von Seite der Reichsstände. Dennoch eilte K. Albrecht II. an die Theiß, wo er nur ein schwaches Heer gegen die Niesenmacht Amuraths, Seuchen, Desertion und Muthlosigkeit fand. Er selbst bereits von der Krankheit ergriffen, in vergeblichen Unterhandlungen mit den Pohlen, eilte nach Gran, wollte sich nach Wien bringen lassen, starb aber zu Langendorf am27.Oktober 1439 im 49.Jahre seines Alters, nachdem er am 23sten sein Testament hatte aufsetzen lassen. Er ruht in Stuhlwcißenburg, mehr als je ein Fürst einstimmig und innigst von allen seinen Völkern beklagt — als tapferer Kriegsfürst, als frommer und gutmüthigerHerr. In einer ruhigeren und weniger kriegerischen Zeit wäre er gewiß Vater und Wohlthäter seiner Völker gewesen?) Durch sein Testament, worin er, falls seine schwangere Gemahlin einen Sohn gebären sollte, neun Vormünder aus allen seinen Ländern, Böhmen, Ungarn und Oesterreich, und die Erziehung des Prinzen in Preßburg unter der Oberaufsicht der Mutter, der K. Elisabeth, angeordnet hatte, wurde die so oft schon gebrochene gesetzliche Hausordnung der österreichischen Dynastie neuerdings verletzt und der Samen unendlicher und blutiger Zwietracht ausgesäet?) H. Friedrich von Steiermark war ältester des Fürstenhauses; ihm sicherten Familienverträge und Hausgesetze die Vormundschaft über die öster- ') Arnpcek p. 1252. „Dcscendit rex Albertus cum notabili exercitu Austra-„lium, Styrensium — — ad partes Huugariae“. -) Kurz. ibid. 302-310. 3) Chmel. Friedrich IV. I. 426—432 hält dies Testainen! für unterschoben? Fejei. VI. I. 321—327. 292 Steiermark unter Leopold dem Frommen reichischen Prinzen und nach deren Absterben die Nachfolge in ihren Ländern zu. Gegen diese neuerliche Verletzung jener Verträge forderte H. Friedrich von den Ständen die Anerkennung seines Erbrechtes auf Oesterreich für den Fall der Geburt einer Tochter, oder des Vormundschaftsrechtes bis zum sechszehnten Jahre, wenn die K. Elisabeth einen Sohn gebären werde. Beides erkannten und bewilligten die Stände Oesterreichs (1. Dezember 1439)?) Die Ungarn erkannten zwar die Witwe Elisabeth als Königin und einen allfällig zu gebärenden Sohn als künftigen König an; jedoch aus Furcht vor den Türken wollten sic indessen doch einen rüstigen Regenten, und Elisabeth mußte einwilligen, daß eine ungarische Gesandtschaft nach Polen ging, um den jungen Prinzen Wladislaus für sie als Gemal zu rufen. Während dieser Gesandtschaft, deren Auftrag null und nichtig sein sollte, wenn unterdessen Elisabeth einen Sohn gebären würde, ward am 22. Februar 1440 Ladislaus Posthumus geboren. Graf Ulrich von Cilli, Großohcim des Kindes, drang nun nachdrücklich darauf, daß die für diesen Fall der voreilig beschlossenen Gesandtschaft gesetzte Bedingung sogleich erfüllt werde und Wladislaus in Polen verbleibe. Allein Graf Ulrich that dies mehr aus eigener Herrschsucht und aus dem Wunsche, selbst indessen Statthalter in Ungarn zu werden. Weil aber die Gesandtschaft dennoch ihren Auftrag vollführt und Prinz Wladislaus die ungarische Krone angenommen hatte, ließ Elisabeth mit der listig in ihre Gewalt gebrachten Reichskrone das Kind Ladislaus in Weissenburg krönen. Nachdem Wladislaus in Ofen angekommen und mit der Krone des K. Stefan, welche man aus dessen Grabe vom Leichname hervorgeholt hatte, gekrönt worden war, begann in Ungarn der furchtbare Bürgerkrieg der polnischen Partei gegen die Anhänger des Kindes Ladislaus, Elisabeth, H. Friedrich von Oesterreich, viele ungarische Magnaten, Grafen Ulrich von Cilli und den böhmischen Helden Giskra- Aus diesen viel wichtigeren und so ungemein verwickelten Begebnissen, ist es erklärlich, warum H. Friedrich IV. aufdie Cillier Fehde nicht die erforderliche Kraft und Aufmerksamkeit verwendete. Dazu kamen noch die neuen ungestümen Forderungen H. Albrecht VI., wie wir oben angeführt haben 1 2), und die gewaltsame Einmischung desselben in die Vormundschaftsangelegenheit des Kindes Ladislaus, wobei Graf Ulrich von Cilli seinen mächtigen Einfluß bei der Königin-Witwe entscheidend geltend zu machen 1) Kurz. Kaiser Friedrich IV. I. 10—15. Chmel ibid. 435—442. 2) Chmel. II. 77—78. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 293 wußte?) Wirklich hatte Elisabeth zum Vormund ihres Sohnes den H. Albrecht VI. ausersehen, ihn zum Statthalter von Oesterreich bestellt (10. April 144 0) 1 2 * 4), und dadurch den H. Friedrich von Steiermark sowohl in seinen Hausrechte» verletzt, als auch dadurch beleidigt, weil H. Albrecht VI. mit ihm in Haß und Streit lag. Indessen mußte sie sich doch endlich mit H. Friedrich IV. aussöhnen und ihn als Vormund anerkennen?) Er bekam den Prinzen Ladislaus mit der ungarischen Krone in seine Verwahrung und brachre beide nach 'Grätz. Weil jedoch die Ungarn den Prinzen im Lande erzogen wissen wollten, und H. Friedrich IV. thcils aus Habsucht, thcils aus Ohnmacht ihm nicht die nöthige Hilfe und Unterstützung angedeihen ließ, so forderten sie Sohn und Krone aus seinen Händen zurück, was jedoch Friedrich standhaft verweigerte. Dagegen ließ sich die Königin-Witwe Elisabeth in Unterhandlungen mit Wla-dislaus durch den Kardinal Julian ein, und sie wollte den jungen Prinzen wirklich zur Ehe nehmen, um allem Zanke ein Ende zu machen. Da starb sie aber plötzlich auf dem Rückwege von Ofen am 24. Dezember 1442?) Indessen war auch auf der Zusammenkunft in Haimburg, vorzüglich auf Verwendung der Königin Elisabeth, zwischen dem H. Friedrich IV. und den Grafen von Cilli ein Waffenstillstand bis künftige Sonnenwende (23. August 1440 bis 24. Juni 1441) festgestellt, und in demselben waren auch die Grafen Martin und Jban von Modrusch und Veglia, der Bischof von Gurk, der Lamberger, Erasmus Steiner und Jobst Auer eingeschlossen worden.5) Im Jänner 1440 belehnte H. Friedrich IV. zu 3 UiQ Wien am 10. Jänner die Anna von Stubenberg, H. Friedrich «°n eine geborne.von Pernegg, mit deni Dorfe Janusch Šmitoen^čn^8n" und dem Bergrechte zu Radkersbnrg, und am Lösten Urkunde» tu ©tele?-Jäuner den Leutold von Stubenberg mit dem Palm- miuE Setr£ffcnb.' 1) Ebendorfer. p. 850: „Fratres in apertas deducti sunt discordias. Erant „quoque Nobiles eorum Dominion,m, Stiriae, Carintlilae et Carnioliae „pariter altrinsecus di visi pariter et oppidanij adeo ut turns unius, alter „alterius partes promoveret. Ducem denique Albertam et foederatuni „foverat Ulricus Comes Cyliae, qui et pariter Laibacum obsidione cin-„gunt, qnamvis parum profuerunt. Hinc sequebatur panperum gravis „per rapinas et ignis voraginem in casas humilium oppressio, castrorum „expugnatlo, neces hominum et oppidorum devastatio, ita ut eorum „reliquiae appareant usque hodie“. 2) Chmel. 29—30. а) Chmel. II. 30—31. 4) Kurz. ibid. p. 15-29. б) Chmel. II 78—79. 294 Steiermark unter Leopold dem Frommen Hofe bei der Feistritz, mit Hofstätten und Gütern in der Warmleiten, auf dem Hoflarn am Prciteneck und im Veistergraben — in der Pfarre Birkfeld?) Inzwischen war H. Friedrich IV. am 2. Februar 1440 einstimmig zum deutschen König erwählt worden. Am 9. Februar erhielt er die erste Nachricht seiner Erwählung und erst am 9. April 1440 ward die Annahme der neuen Würde in Neustadt feierlich erklärt?) Inzwischen hatte H. Friedrich IV. vom Könige Wladislaus aus Krakau (12. März 1440) ein Schreiben erhalten, worin er ihm zur neuen Würde eines römisch-deutschen Königs Glück wünscht, seine eigene Erhebung zum Könige von Ungarn anzeigt, und verlangt, daß K. Friedrich IV. das Aufhören feindlicher Einfälle der Edelherren von Liechtenstein in Ungarn und der Bekämpfung der Grafen von Cilli bewirken wolle?) Am 31. März 1440 zu Neustadt belehnte K. Friedrich IV. die Anna von Stubenberg mit Gütern in den Pfarren <5t. Lorenzen und Kindberg, mit Zehenten am Aichberg ob Lichteneck in der Krieglacher Pfarre, mit Gütern an der Lutschau, zu Mitterdorf, in der Veitsch, in der Fresnitz, an der Mürz und in der Stenger Pfarre?) Am 8. Jänner 1440 verkaufte dem Stifte zu Scckan Martin Sacher seine Eigengüter, 74 Pfunde jährliche Gülten, das Steinhaus ober Preuning mit allem Zugehöre vor dem Zeugen und Siegelfertiger, Andrä Krabatstorfer, Verweser zu Grätz. Am 4. August 1440 kaufte das Stift Seckau von Ulrich Hämerl einen Freihof zu'Bischolfbaun um 120 Pfund Pfennige. Am 5. Mai 1440 erkaufte der Seckauer Chorherr Sigmund ein Gut zu Kraubath am Püchl von Ulrich von Stubenberg und stiftete damit für sich selbst einen Jahrgottesdienst mit 30 Messen. Am 12. Juli 1440 schenkte K. Friedrich IV. dem Stifte Seckau den landesfürstlichen Forst bei Knittelfeld, so wie denselben Jörg Harnaschmeister zu Knittelfeld, laichesfürstlicher Förster verwaltet hatte, mit Ehren, Würden, Rechten, Wildbann, Wassern und Waiden, ohne jedoch den Rechten, welche die 0 Joanneum. 2) Chmel II. 5—21. 3) Chmel II. 19—20 aus Kollar Annal. Vindobonae II. 829: „Quia certa „relatione nostrorum audivimus, quod nonulli hostiles incursus fierent „In confinils Ducatus vestri Austriae et Hungariae Regni per homines et „suMitos vestros et e regione vestra, per quod nonnisi depopulate par-„tis utriusque ponatur; ita et vos vestrls suhditis demandare velitis, et „maxime illi de Liechtenstein signanter affectamus. Dignelur Serenltas „vestra ah impugnatione Comitis Ciiiae gentes armorum potentiae „vestrae cohihere“. 4) Joanneum. bis Friedrich IV. Z. 1373-1457. 295 Knittelfelder Bürger daran genossen hatten, Abbruch zu thun. Auf des K. Friedrichs Befehl überantwortete Wolfgang Ursberger, Hallinger, diesen Forst in Besitz des Chorherrenstiftes und fertigte darüber die Urkunde zu Bruck an der Mur am 22. April 1440. *) In den Monaten Mai und Juni bewähren Urkunden K. Friedrichs Aufenthalt bald in Wien, bald in Neustadt. Am 12. November 1440 verkaufte dem K. Friedrich der Bürger zu Grätz, Ulrich Einbacher, vor dem Paulusthore neben dem Stadtgraben einen Baumgarten, welcher sich bis an das herzogliche Haus in Gaydorf erstreckte. Erhard Han-thaler, Stadtrichter zu Grätz, siegelte den Kaufbrief?) Am Donnerstag nach Andreas 1440 befahl H. Friedrich, daß alle auf einen Bürger zu Radkersburg lanteude Geldschuld allein nur vor dem Stadtrichter daselbst gesucht werden dürfe; und am Donnerstag nach Thomas übertrug er den Jahrmarkt zu Radkersburg zn Ruperti auf den Kolomannitag?) Die K. Elisabeth gab am 10. Jänner 1440 ihrem Blutsverwandten, dem Grafen Ulrich von Cilli, das Schloß Kozannicza am Fluße Sau (Zawa) gelegen, sammt einer Insel auf der Unna (Wn) mit aller Zugehör?) Am zweiten Sonntage nach Ostern 1440 fertigte Christian von Teuffenbach dem K. Friedrich IV. einen Lehensrevers über den Lehensempfang der Burg Lueg bei Puy?) Zu Ende Oktober 1440 bekannte sich Otto Gübler als Lehensträger der landesfürstlichen Lehengüter, seines väterlichen Erbes, Thurin und Hof zu Gibl am Bache ob Feistritz, Höfe zu Tainach, Werkoslach, Schlogau, Birkau, Freudenberg und Weingarten zu Stermetz in der Schlogau?) Vom 9.Februar 1440 besteht ein Revers der Brüder Ortols, Wilhelm und Georg von Pernegg über ihre steierischen väterlichen Erblehen, die Veste Waldstein, Besitzungen und Zehenten zu Schützenhof und Jgelsdorf in Lnttenberg, Gossau, Hessi-bern, Brunnigl, Vogritsch, Büchlern, Zessanerberg, Brunniglberg und Voglischerberg, Bergrecht zu Pfaffeudorf, Fischweide, Heuholz und Bergrecht zu Zwiettnig bei Marburg, Mühle bei Wildon an der Kainach, Fischweide an der Kainach, Hofstätte zu Wildon unter dem Haus und im Rosenthal zu Gams und am Herrnberg (?) daselbst, zu Hohenfeld, Dietmannsdorf, Dörflein bei der Sulm, Stadlerhof zu Zwering, Fisch- i) Seckauer-Saalbuch. -) K. K. Gub. Reg. 3) Hofrichter p. 23—25. 4) Chmel. I. 434. 6) K. K. Gub. Reg. e) K. K. Gub. Reg. 296 Steiermark unter Leopold dem Frommen weide auf der Laßnitz von Stanz bis auf den Gemeinbach, Güter bei Bruck in Hetzenbach, Likawitz, Bischberg, Seitenwald, im Bach am Pitis, in der Lobming, zu Trafeß?) In Betreff des steierischen Bisthnms zu Seckau erließ das Basler Concilium in dieseni Jahre eine Urkunde, Basel am 22. Dezember 1440 an den Bischof zu Brizen, daß er die der Salzburger MetroPolitenkirche ertheilten päpstlichen Privilegien wegen Errichtung und freier Besetzung der BiSthümer Gnrk, Seckau und La-vant bestätigen solle?) Das Stift Admont war schon seit längerer Zeit tut heftigen Streite mit dem Pfarrer in Pols, Christof Welzer, um die Besorgung, die Einkünfte und die eingehenden Opfer der St. Agatha-Kapelle im Schlosse Weng bei der Zeiring. Der Pfarrer Welzer betrachtete jenes Gotteshaus als eine Tochterkirche zu seiner Hanptpfarre und alle Einkünfte und Opfer daselbst als ihm zuständig, so wie alle seine Vorgänger dies schon behauptet hätten. Abt Andreas legte seine alten Handvesten vor, woraus erhellte, daß das Kirchlein St. Agatha in Weng mit allen Rechten und Einkünften dem Stifte Admont einverleibt sei. Schon am 23. März 1438 hatte nun hierüber der päpstliche Kapellan und Richter in apostolischen Fällen, Geminianus de Prato, wiewohl vergeblich, einen Ausspruch gethan?) Am 30. März 1439 ward endlich durch den ErzbischofJohann von Salzburg entschieden: Die St. Agathakapelle ist dem Stifte einverleibt und der Abt kann daselbst durch einen Laienpriester oder Stiftsgeistlichen Gottesdienst besorgen lassen; doch soll dadurch an Sonn- und Feiertagen die Pfarrkirche in Pols mit ihren anderen Filialen keine Beeinträchtigung erleiden; auch dürfen sse nur den Stiftsmitgliedern von Admont, welche allfällig auf dem Schlosse Weng verweilen und sonst niemanden Anderem die h. Sakramente ausspenden; Letzteres aber, so wie alle und jede kirchlich-pfarrliche Function steht dem Pölser Pfarrer frei, für welchen auch nur inner und außer der Kapelle Opfer angenommen werden sollen. Wer diesen Schiedspruch Übertritt, verfällt in eine Strafe von 400 ungarischen Dukaten?) Seinem Güterverwalter zu Mauter», Georg Paur, verkaufte Abt Andreas von Admont um 500 Pfunde und gegen Wiederlösung nach 5 Jahren den stiftischen Reutzehent zu Berg und Thal sammt dem Wohnzehent um Mautern. Am 1. Mai 1439 siegelte den Kaufbrief i) K. K. Gut. Reg. -) Juvavia p. 274. s) Urkunde 0. 23. 4) Urkunde 0. 21. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 297 Martin Paur, Jägermeister in Admont?) Am 30. November 1439 ward für das Stift Admont der Besitz einer Alpe in der Gantschen unter dem Pnhurt im Mnrthale entschieden gegen die ungerechten Ansprüche des Hanns Welzer. Ernst Pranker, Oheim desselben, siegelte den Gerichtsbrief?) In diesem Jahre überließ der Salzburger Erzbischof die hochstiftischen Lehen zu Marei», Auersbach und Gnaß dem Hanns und Michel Raisberger lebenslänglich um jährlich 38 Pfunde?) Am 25. Jänner 1440 wurde vom Erzbischöfe Johann III. eine Salzburger-Synode znsammenberusen und gehalten. Das allgemeine Synodalschreiben des Erzbischofes an den Klerus umfaßt alle Statuten der früheren Synoden und dringt ans deren strengste Befolgung bei dem ge-sammtcn Klerus, auf genaue Achtung der Bischöfe, Vikarien, Erzdiakonen und den geschwornen testes Synodales in jeder Diözese wird die Pflicht eingeschärft, sogleich Alles anzuzeigen, was gegen diese Statuten, gegen Canonen und Concilienbeschlüfse, so wie auch gegen die Kirchenlehre irgendwo gethan und gesprochen werde. Vorzüglich wird der Klerus zur Haltung der Statuten und Beschlüsse der Concilien zu Basel und Konstanz angewiesen.1 2 3 4) Die ungemein verwickelten Verhältnisse einer 3 1441 u-1442 doppelten Vormundschaft, die Regentschaft so weit urkundliche Nachrich. ten für Steiermark. entlegener Länder, Tirols, der vorderen Lande und Krieg des Grafen ? , , _ . r.t Ulrich von Cillt mit der Landvogtclen in Schwaben und Elsaß, und der «. Wi-idm-ius in verderbliche Bruderzwist wegen Faunlienerbtheilung schuft, Friede, nahmen den ohnehin langsam bedächtlichen K. Friedrich IV. so sehr in Anspruch, daß seine Sorgfalt den niederen Landen nicht gänzlich genügen konnte. Bei allen Bewohnern dieser Länder herrschte daher große Unzufriedenheit und Mißtrauen über feine Landesvcrwaltnng. Die Abgaben wurden über Zahl und Maß erhöht, so daß der Wohlstand der Edelherren und Prälaten überall tief zu sinken begann, und man nicht geneigt war, noch mehrere Opfer zu bringen?) Die Theilung der reichen Pettauer Erbschaft hatte bereits vielfältige Anfechtungen und Streitigkeiten hervorgerufen, bereit Ausgleichung vorzüglich gegen Hanns von Eberstorf, Graf Johann von Schaumberg, dessen Gemalin und deren Schwester Agnes von Stnbenberg dem K. Friedrich IV. anheimstellten 1) Urkunde 666. 143. 2) Urkunde Ii. 25. 3) K. K. Gub. Arch. 4) Dalham p. 216—220. s) Pez. Cod. Epist. P. III. 285. 298 Steiermark unter Leopold dem Frommen ■ (Neustadt, 6. Februar 1441).ä) Am 7. Februar daselbst bestätigte er eine Anweisung des H. Albrecht VI. (I. 1438) von 3000 Pfunden jährlich und lebenslänglich für den Grafen Stefan von Hohenberg auf das Umgeld in der Waldmarch?) Am 19. Februar 1441 zu Neustadt belehnte er den Georg von Herberstein mit mehreren aus der Mont-fort'schen Lehenschaft von Hanns Perner erkauften landesfürstlichen Lehengütern in Oesterreich, zu Sautarn bei Sebenstein, zu Kotlach und zu Pultschendorf?) Zn Grätz am 24. März bestätigte K. Friedrich die Urkunden des H. Ernst vom Jahre 1418 und mit denselben auch alle älteren Freiheiten und Rechte der Stadt Bruck, welche von den Herzogen Rudolf IV., Albrecht III. und Wilhelm waren ertheilt worden?) Am 3. April 1441 in Grätz bestätigte K. Friedrich zwei ältere Handvesten nnd Privilegienbriefe der Stadt Knittelfeld (des H. Rudolf IV., Wien, 25. Mai 1360, nnd des H. Wilhelm, 29. Sept. 1400). * 2 * 4 5) Am Sonntag Judika 1441 stiftete K. Friedrich jährlich 7 Pfund Gülten zu Wal-tendorf für die Stadtpfarrkirche St. Gilgen zu Grätz zur Anschaffung von 4 Chorrvcken, 4 Gugeln von braunem Wolltuche, 2 Kreuzfahnen von Seidentuch und 2 Glaslaternen mit Stockkerzen von Wachs; und so oft ein Priester mit dem Gottsleichnam in der Stadt oder in den Vorstädten zu Kranken geht, so sollen mit diesen Kleidern angethan vier Schüler und Meßner Fahne und Laternen mittragen und jeder dafür 4 Pfennige erhalten. Leonhard Pokhel von Salzburg, Stadtpfarrer zu Grätz, gab darüber die Reversurkunde, und Meister Hanns Duster, Pfarrer zu Gradwein, Lehrer der geistlichen Rechte und Erzpriester auf der niederen Steiermark, und Benedikt, deutschen Ordens-Comthur, siegelten dieselbe.ß) Auch H. Albrecht VI. war um diese Zeit in Steiermark. Am 7ten Februar 1441 zu Windischgrätz bestätigte er die alten Privilegien und Rechte dieser Stadt. Am 13. April zu Judenburg erließ er an die Stadt Voitsberg den Befehl, dem Christof Hierzecker vier halbe Faß Wein ungehindert, gegen Maut und Zoll, durch die Stadt führen zu lassen und das ihm abgenommene Faß Wein um den Ankaufspreis zu ersetzen?) Zu Neustadt am Donnerstag vor Cantate bestätigte K. Friedrich die >) K. K. Gub. Arch. Chmel Reg. 221. 222. 2) Chmel Reg. 225. 3) Kumar. II. 93. 4) Wartinger p. 38. s) K. K. Gub. Reg. «) Ebendaselbst. r) Joanneum. K. K. Gub. Reg. bis Friedrich IV. I. 1373-1457, 299 Besitzesgrenzen von St. Lambrecht gegen das Stift Neuberg sowohl in Hinsicht des Besitzes, als auch des Gerichtes zu Zell, Veitsch, Aflenz, Lunschitz, auf der Terz und die Marktrechte zu Mariazell. J) Die verwickelten Verhältnisse der Vormundschaft in den niederen Ländern, in Oesterreich und Ungarn, hatten den K. Friedrich IV. bisher gehindert, die römische Königskrone zu empfangen, und sie hinderten auch jetzt noch die Reife in das Reich und die persönliche Eröffnung des schon so oft verschobenen ersten Reichstages. Mit de» Cilliern war der Waffenstillstand schon früher (12. März 1441) bis auf den Michaelistag 1441 verlängert worden, und es wurde jetzt neuerdings, 20. August 1441, mit dem Grafen Friedrich und dem königlichen Kanzler Konrad Zeisler, Propst von St. Stefan in Wien, und den Räthen Kreig und Zebinger darüber verhandelt und die Waffenruhe bis Georgi 1442 ausgedehnt. 2) Die Grafen von Cilli aber scheinen sich nicht eben gewissenhaft daran gehalten zu haben. Sie konnten ihren Haß gegen die Edelherren von Lamberg, Stein und An nicht besänftigen, und sie ließen gegen diese als gegen un-getreue Vasallen ihrer Rache freien Lauf. Selbst der Bischof Johann von Gurk scheint in steter Gefahr vor ihren neuerlichen Anfällen gewesen zu sein, weil er am 12. November 1441 alle seine Schlösser in der Cillier Grafschaft, Peilenstein, Windischlandsberg, Wifel und Nassenfuß in Krain, dem K. Friedrich IV. bis zum Jahre 1445 überliefert hat.3) Am 22. November 1441 zu Grätz bewilligte K. Friedrich dem Abte von Neuberg, seine Bauweine jenseits des Semmerings zollfrei herein nach Nenberg bringen zu lassen, und wies diesem Stifte jährlich 400 Pfunde W. Pf. schwarzer Münze an, welche beim landesfürstlichen Hallamte in Auffee so lange zu erheben seien, bis er dem Abte und Stifte 400 Pfunde Gülten zu kaufen geben werdet) Am Mittwoch nach St. Katharina 1441 ertheilte er dem Markte Wildon auf fünf Jahre und am Sonntage nach St. Andrä dem Markte Feldbach auf Ein Jahr Steuerfreiheit zum Ersätze für die vielen Beschädigungen durch Raub und Brand im Kriege gegen Christof Wolfsauer und dessen Genossen und am Samstag vor St. Nikolai bestätigte er den Feldbachern alle alten Rechte und Freiheiten.^) 1) Joanneums-Urkunde. 2) K. K Gub. Arch. 3) Chmel Reg. 402. Chmel Friedrich IV. II. 124 — 125. 4) Chmel Reg. 408. 5) JoanneumS-Urkunde. 300 Steiermark unter Leopold dem Frommen Am 14. Dezember 1441 war K. Friedrich IV. zu Bruck an der Mur und bewilligte den Bürgern, von jedem Wagen 16 Pfennige und von jedem Saumpferde 2 Pfennige bis auf Widerruf zu hebend) Wiederholt endlich belehnte K. Friedrich IV. in diesem Jahre 1441 Anna, die Gemalin des Hanns von Stubenberg, mit Gütern, dem Neuhaus zu Wasen, Neudorf und Janusch, vormals Lehen des Wilhelm von Pernegg, und den Leutold und dessen Sohn Friedrich von Stubenberg mit der Veste und Herrschaft Wildon sammt dem Landgerichte als Leibgeding?) Zu Grätz am Sonntage nach hl. Dreikönigen 1441 wurden auch die Ansprüche Leupolds von Stnbenberg auf die Pettauerische Erbschaft durch Spruchlente abgethan.* 2 3) Das Stift St. Lambrecht erhielt in diesem Jahre ein Bestätigungsdiplom früherer Privilegienbriefe der österreichischen Herzoge Friedrich II., Albrecht III. und Ernst. §) Am 4. Mai 1441 gab Achatz Mutten-storfer von St. Marein der Kirche zu Lobmkng mehrere Güter im Dorfe daselbst zur Stiftung eines ewigen Gottesdienstes für sich und seine Gemalin Margareth. Am 8. September 1441 verkaufte Ulrich Hamerl dem Stifte Seckau sein Zehentrecht am Bischosberg vor dem Zeugen Hanns Krempl, Spitalmeister des Spitales zu Murau.3 * 6) Das Stift Rein erkaufte von Stefan dem Genrichter zu Schützendorf einen Weingarten am Schützenberg zu Luttenberg, 22. Mai 1441.0) Am 25. Juli 1441 vertauschte Thomas Saffner, Pfarrer zu Windischfeistritz Getreidezehente zu Niderlosch, Niederpanik u. a. an das Stift Seiz für andere Güter und Gülten zu Feiftritz, welche Studenitzer Lehen waren. Kaspar Siglstorfer, Erzpriester im Saan-thale und Pfarrer zu Kötsch, und Michel von Waldkirchen, Bürger zu Feistritz, siegelten die Urkunde.7) An den Begebnissen in Ungarn und dessen anhängenden Ländern , und vorzüglich an den Unternehmungen der K. Elisabeth, hatten die Grafen von Cilli, insbesondere aber Graf Ulrich, den thätigsten Antheil genommen. Um der treuen Mithilfe für die K. Elisabeth versichert zu sein, übergab Graf Friedrich von Cilli dem Bischöfe *) Wartinger p. 40. Hormayr Taschenbuch I. 1841 p. 116. 2) Joanneum. 3) Joann. Itrf. 4) St. Lambrechter-Saalbuch. b) Seckauer-Saalbuch. 6) Retner-Urkunde. 7) Joanneum. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 301 Benedikt von Agram am 30. September 1440 die sämmtlichen Pa-tronatsrcchte (der Krone) im Bisthume. Um für die Königin-Witwe mit gesammter Kraft gegen K. Wladislaus kämpfen zu können, hatte Graf Ulrich von Cilli mit K, Friedrich IV. Waffenstillstand geschlossen und denselben zweimal verlängert. In dem Heerzuge gegen K. Wladislaus war er eben nicht sehr glücklich. Als er sich ans der von Johann Hunpadp belagerten Burg nach Preßburg flüchten wollte, fiel er den Polen in die Hände und mußte einige Zeit in Gefangenschaft bleiben, aus welcher ihn K. Wladislaus gegen Eidesleistung und 24 Geißeln wieder losließ. Dagegen aber hatte der cillische Feld-hanptmann Jan Wittowetz den Kampf nachdrücklich geführt und in der Schlacht bei Steinamanger den Paul Baust, Feldherrn des 5t. Wladislaus, nicht nur gänzlich geschlagen, sondern auch gefangen genommen, und auch K. Wladislaus, welcher zwar mit Heeresmacht zu Hilfe herbeigekommeu war, vermochte den tapferen und verständigen Kriegsmann Wittowetz nicht zu vertreiben. Dies führte zu Unterhandlungen, welche mit einem festen Friedensvertrage am 19ten April 1441 endigten. Die Grafen von Cilli, in Furcht, ihre beträchtlichen Besitzungen und Renten in den ungarischen Reichsländern zu verliere», unterwarfen sich dem K. Wladislaus und schworen den Unterthanseid. K. Wladislaus erließ dem Grafen Ulrich die früher bedungene Rückkehr in gefängliche Haft und gab auch den Geißeln die Freiheit wieder, mit Ausnahme von zehn, welche dann ledig gelassen werden sollten, wenn gewisse Schlösser und Ortschaften dem K. Wladislaus würden übergeben worden sein. Den Cilliern und allen ihren Vasallen und Anhängern wurde die Bestätigung aller Privilegien und Pfandschaften zugestchert. Indessen scheint Graf Ulrich sich eben nicht beeilt zu habe», die noch in ungarischer Haft befindlichen Geißeln zu lösen. Vereint mit dem Grafen Ulrich war auch H. Albrecht VI. für die K. Elisabeth gegen K. Wladislaus sehr thätig. Durch Ulrichs unglücklichen Feldzug waren nun jetzt beide gelähmt und in freundschaftlichere Verhältnisse getreten, so daß H. Albrecht auch den, von der K. Elisabeth seiner Huth anvertrauten Emerich von Marczalp, einen der nach Polen abgeschickten Gesandten, auf Verlangen des K. Wladislaus freiließ. Die Königin-Witwe sah sich durch diese Vorgänge der thätigsten Helfer beraubt, und man mag gar wohl glauben, was die sonst ungenaue Cillier Chronik angibt, daß sie den Grafen Friedrich von Cilli, welchen K. Wladislaus, um mit ihr zu unterhandeln, abgesandt hatte, ungeachtet eines am 11. Oktober 1442 gegebenen Geleitsbriefes in gefängliche Haft zu bekommen gesucht habe, derselbe aber durch frühzeitige Warnung 302 Steiermark unter Leopold dem Frommen der Gefahr frühe genug entgangen fei.1) Am letzten September 1441 war auch Erzbischof Johann von Salzburg gestorben, und der Dom-dechant Friedrich IV., Truchseß von Emmerberg, zum Nachfolger eingesetzt worden.2 *) 3 Ui2 K. Friedrich IV. hatte sich indessen seit dem Krönung z,l,n römi- August 1441 größtentheils in Grätz ausgehalten. ^de?.§°Ä'r-cht"mit" Im Jänner 1442 scheint er daselbst einen Th eil der gegen K^AieAich? Streitigkeiten über die Pettauer Erbschaft zwischen den Grafen von Schaumberg und den Herren von Stubenberg untersucht und entschieden zu haben. Denn am 26. Jauner 1442 forderte er den Grafen Johann von Schanmberg, Oberstmarschall in Steiermark, auf die Klage der Agnes von Pettau, Gemahlin Leopolds von Stubenberg, vor Gericht.4) Zu Grätz am 2. Februar 1442 bestä-tigre K. Friedrich IV. alle Privilegien und Handvesten des Stiftes Rein, nachdem er dieses Stift früher schon am 18. Jänner 1442 auf den Gütern zu Kalsdorf, Grassulz und Laa für immer vom Marchfutterdienste befreit hatte, für die Abtretung einiger Güter zu Wurmschach und Viehofen.4) Am Sonntage Indica soll Agnes von Pettan ihre Veste Heggenberg dem Grafen Friedrich von Cilli um 1500 Pfunde verkauft haben. Dem Ulrich Freienbüchler hatte K. Friedrich Bann und Acht in Pettan und Polsteran verliehen. Dessen Revers ist vom 10. Juli 1442. K. Friedrich bereitete sich nun ernstlich zur Reise in das Reich, welche, ohne seine Ehre und sein Ansehen zu gefährden, nun nicht länger mehr anfgeschoben werden konnte. Er zog durch die obere Steiermark nach Stadt Steier, wo er in der zweiten Hälfte Februars mit den zahlreich versammelten österreichischen Ständen über die Noth und Bedrängniß des Landes in den so ungemein verwickelten Verhältnissen der Uneinigkeit mit seinem Bruder, den Angriffen von Ungarn her, über Zerrüttung durch Privatfehden aus Mangel eines Landgerichtes u. s. w. berathschlagte, welches Unheil ihm im abgelaufenen Jahre schon durch eine Gesandtschaft zu Bruck an der Mur lebhaft war geschildert worden. Die weitere Reise ging im Februar über Wels, Lambach, Salzburg, Innsbruck, Augsburg und Nürnberg, wo er -) Chmel. II. 109-113. 2) Zauner Chronik. III. I>. 66-68. ’) Chmel Regest. 442. <) Reiner-Urkunde. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 303 am 20. Mai 1442 an die Stadt Grätz die Weisung fertigte, bei dem ihnen auf den ersten Mai verliehenen Jahrmarkt den älteren und dem Erzbischöfe von Salzburg zuftehenden Jahrmarkt zu Leibnitz nicht durch Verlegung der Straßen zu hindern. Am 17. Juni 1442 wurde er durch den Erzbischof Dietrich von Köln in der Kirche Unserer lieben Frau zu Aachen als deutscher König feierlichst gekrönt. Inzwischen hatte H. Albrecht VI., um zu einer bisher verweigerten Herrschaft und zu einer billigeren Theilung der herzoglichen Renten zu gelange», die Hilfe der im Anfänge Aprils 1442 zu Krems versammelten österreichischen Stände gegen seinen Bruder K. Friedrich angerufen. Als diese zwar Vermittlung aber keineswegs thätige Hilfe versprochen hatten, schloß er zu Forchtenstein am 13ten Mai 1442 mit den Grasen Friedrich und Ulrich von Cilli ein Schutz-und Trutzbnndniß gegen den Bruder K. Friedrich und gegen Jedermann außer Kirche, Reich und König von Ungarn. Albrecht gelobte, die Cillier mit aller Macht im festen Besitze ihrer Lande und Leute zu bewahren i) 2) und ihnen beizustehe», die Streitigkeit mit K. Friedrich wegen Anerkennung und Behauptung ihrer Reichssnrstenwürde zu schlichten 3), in Betreff welcher sie bereits das Rechtsanerbieten gemacht hatten, sich dem Ausspruche der Churfnrsten und Fürsten des Reiches zu unterwerfen. Dagegen versprachen die Grafen Friedrich und Ulrich aus ihre eigene» Kosten dem Herzoge zu seinem bisher vorenthalteneu Erbe selbst mit bewaffneter Macht zu verhelfend) H, Albrecht VI. brach nun auch selbst thätlich die feierlichen Traktate, wodurch er zweimal schon mit K. Friedrich ausgesöhnt und zufrieden-gestellt worden war. Mit vereinigten Söldnerschaarcn brach er und Graf Ulrich aus der Cillier Grafschaft plötzlich in Krain ein, eroberten Kraiuburg und bestürmten, jedoch vergeblich, die von dem Hauptmanne Ritter Georg Apfalterer tapfer vertheidigte Stadt Laibach. Während sie nun um diesen Ort umher mit Raub und Brand wü- i) K. K. Gub. Arch. 8) „ob vemand die benannten Graf Friedrichen und Graf Ulrichen von Cili „an.Jre Herschafflen, Geschlössern, Lewten vnd Gütern vnpillichen Beschwert „oder bekriegte." 3) „Vnd ob sich Her Friedrich, Römischer Kunig vmb die Zuspruch, so er zu „den benannten von Cili mainet zu haben, an sölchen Rechten, so Sy darumb „für vnser lieb Herren vud Frewndc die Kurfürsten vnd andere Fürsten des „heiligen römischen Reiches pietent, vnd dem nachkomen wellent, was In „also zu Recht darumb erkennt wirdet, nicht begnügen ließe." «) Urkunde. Kurz iMd. 253—254. 304 Steiermark unter Leopold dem Frommen thetcn, und auch Rudolfswerth vergeblich bestürmten, näherte sich ein vom K. Friedrich zu Hilfe gesendetes Heer von 13.000 Söldnern unter Anführung des Ritters Hartmann von Thurn. Diesem war so eben auf dem Wege bei Sachsenfeld (ob Sachsenfeldt bei dem Steinen Creutz) ein großer Theil der Gold- und Silberschätze, welche der Gras Friedrich vom Schlosse Sanneck nach Eilst in bessere Sicherheit bringen lassen wollte, zur Beute geworden. Vom Ritter von Thur» wurde zunächst Krainburg wieder erobert und ein Theil der Diener und Söldner der Cillier und des H. Albrecht mit Roß und Harnisch gefangen. Das Hauptheer der Feinde wich überall zurück und zerstreute sich auf der Flucht, brannte und plünderte aber überall, um auf solche Weise den ihnen vom H. Albrecht ausstehenden Sold zu gewinnen. *) Durch das Unglück dieses schmählichen Feldzuges scheint H. Albrecht den Muth verloren zu haben. Desto leichter und schneller geschah die Aussöhnung mit K. Friedrich im folgenden Familienvertrage zu Neustadt am 30. März 1443. K. Friedrich sollte die nächsten zwei Jahre hindurch die väterlichen Erblande in ihrer beider Namen regieren und die Landschreiber und Vizedome haben unter Eidespflicht jedem Herzoge die Hälfte der Renten abzuliefern. Während dieser Zeit behält aber H. Albrecht noch die Städte und Schlösser Judenburg, Leoben, Voltsberg, Windischgrätz, Uebel-bach, Bleiburg, Mößstein und Stalnik in der Stanz. Als Ersatz für die bisher entgangenen Nutzungen gibt K. Friedrich dem Bruder noch 6000 ungarische Dukaten. H. Albrecht willigte ein, auf sechs Jahre die Verwaltung der Vorlande zu übernehmen.* 2) In diesem Jahre am 28. Juli 1442 erkaufte das Stift Rein von Lorenz Schmid, Bürger zu Mürzzuschlag, ein Haus in der Stadt Bruck in der Grätzergasse gelegen. Auf die Bedingung einer Grabstätte int Stifte Rein schenkte demselben Wülfing von Stubenberg eine kostbare Monstranze und Reliquien, ein Stückchen vom h. Kreuze und vom Schädel des h. Apostels Andreas.3) Bei dem Stifte Stainz gründete Dorothea, Witwe des Niklas Lembsnitzer, vier Jahrcs-gottesdicnste mit 6 Huben zn St. Lorenzen am Draufelde, und >> Chron. Celej. p. 692-694. *) Kurz. ibid. p. 36-41. Chmel ibid. 108-293. 3) Rciner-Nrkunden. In diesem Jahre soll der Landeshauptmann Johann von Stubenberg mit Zustimmung seiner Gemahlin Anna, Tochter des Erasmus von Perncgg, das Schloß Leonrode dem Edelherrn Friedrich von Lygast verkauft haben. Caesar. III. 412. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 305 Bischof Konrad von Seckau bestätigte diesem Stifte den Ankauf von Wein- und Getreidezehenten von den Edelherren von Lemsnitz.i) * * 4) Am 26. Jänner 1442 gründete Peter Bärnklau in der Stadtpfarrkirche St. Johann zu Marburg eine Kapelle zu unserer lieben Frau mit einem eigenen Priester für eine tägliche h. Messe in derselben.2) Am Sonntage- Indica in der Fasten 1442 schloß das Stift Admont einen Tauschhandel mit Heinrich Straffer, Pfleger zu Matrai. Dieser gab seine Güter zu Gosaliz und Grueneck am Niederöblarnbach in der Jrdninger Pfarre, und erhielt dafür vom Stifte andere Besitzungen auf dem Zaiselberge in der Jrdninger Pfarre und am Bach in der Gröbminger Pfarre bei den Huben des Rottenmanner Bürgers Tatz und des Ausseer Pfarrers gelegen. Die Edelherren Andrä Ratt und Eckart Harder zum Stein siegelten den Briests In diesem Jahre soll Konrad Zeidlcrer, landesfürstlichcr Kanzler auf einer Reise zu Unterdraubnrg gestorben sein. Die Inschrift seines Grabsteines zu St. Georgen auf der Pürg im Ennsthale besagt: In vigilia Paschae obiit venerabilis Dr. Conradus Czeidlerer, praepositus ecclesiae St. Stephani Viennae. vom. reg. Friderici Ducis Austriae etc. Cancellarius et hiijus ecclesiae factor. Nach dem Tode der K. Elisabeth, 24. Dez. 1442, forderten die Anhänger derselben die Auslieferung des Kindes Ladislaus Posthumus, von Grätz nach Ungarn, vorzüglich der Held Hunyad. K. Friedrich verweigerte dies jedoch standhaft, theils aus Mißtrauen gegen den ungarischen Wankelmuth, theils aber ans gerechter Furcht, vor der ganzen Christenheit gebrand-markt dazustehen, wenn er vereinigt mit der Gegenpartei wider K. Wladislans aufträte, der eben im Kampfe mit den Türken lag. Ein Waffenstillstand ward endlich auf zwei Jahre geschlossen. Beide Theile sollen gegenseitig Kaufleuten und Reisenden volle Sicherheit gewähren; wagen Räuber aus Ungarn, Oesterreich oder Steiermark Einfälle in die Gebiete, so sollen sie gemeinschaftlich oder auch einzeln verfolgt und bestraft werden.4) Auch der zweite fünfzehnjährige Mündel, H. Sigmund von Tirol zu Grätz sehnte sich sehr nach Selbstständigkeit, und sein Schreiben an seinen Diener Hanns von 3. 1443. Die beiden herzoglichen Mündel Sigmund und Ladislaus in Wien. Waffenstillstand mit K. Wladis-laus. Frieden, Bünd-niß und Erbvertrag mit den Eilliern. i) Stainzer-Saalbuch. *) K. K. Gub. Reg. -) Urkunde Q. 45. «) Kurz ibid..29—31. Geschichte der Steiermark« — VII. Bd. 306 Steiermark unter Leopold dem Frommen Knöringen, Landvogt in Bnrgau, Grätz 31. Jänner 1443, ist voll Klagen über die enge Haft, in der er gehalten sei, und von Versicherungen, daß er durchaus uicht eiuwilligen werde, die Vormundschaft zu verlängern. *) Abwechselnd hielt sich K. Friedrich in Wien, Neustadt und Grätz auf. Am Aschermittwoch 1443 zu Neustadt bestätigte er alle alten Handvesten der Stadt Hartberg.* 2) Dem Propste des Chorherrenstiftes auf Seckau erlaubte er, Neustadt 3. April 1443, die Aufrichtung einer Taferne bei der Kirche St. Marein bei Prank.3) Am 23. Mai zu Wien bestätigte K. Friedrich IV. die Gründung des Karmeliterklosters in Voitsberg vor der Stadt durch weiland Friedrich, Jörg und Walther von Hannau, welche Stiftung dann Hanns Lawn zum Hannstein vergrößert und verbessert hatte, und ertheilte diesem Gotteöhause mehrere Freiheiten; auch solle die Vogtei darüber nach dem Ausstcrben der Hanusteiner an den Landesfürsten übergehen, wozu K. Friedrich jetzt schon seine Bereitwilligkeit erklärte.4 5 6 *) Am 28. Mai zu Wien belehnte er im Namen seines Mündels Ladislaus den Lnitold von Stnbenberg mit Gülten und Zehenten au der Fischweide zu Fischamünd, auf Leynarn, Pfeffleinsau und Neuschütt iii Oesterreich ; und am 5., und am 30. Mai 1443 erließ er au die Stadt Grätz den Befehl, die Salzburger Handwerker, welche nach Steiermark handeln, in ihren Gewerben nicht zu beirren.c) Am Samstage nach Frohnlcichnam zu Grätz empfahl er dem Georg von Herberstein das Stift Voran zum besonderen Schutze.r) Am 1. Juni befahl er dem Niklas Sakh, Pfarrer zu Gonowitz, vom Prior von Seitz keinen Zehent zu verlangen, und die Karthäuser auch in Hebung ihres Zehentes in der Gonowitzer Pfarre nicht zu hindern.8) Um die oben angedeuteten oooo Gulden Ersatzgelder dem H. Albrecht VI. bezahlen zn können, hatte K. Friedrich IV. vorzüglich auf Stifte und Klöster eine Steuer geschlagen, welche diese da»» weiters auf ihre Unterthauen vertheilten und von ihnen einhobcu. Auf die Beschwerde der Aebtissiu zu Göß, daß sich die t) Chmel ibid. 102. 2) Joanneums-Urkunde. s) Seckauer-Saalbuch. Chmel. Regest. 1401. 4) K. K. Gub. Arch. Chmel Reg. 1438. 1439. 5) Joanneum. 6) Chmel Regest. 1448. T) Kumar. II. 11. 8) Joanneum. Chmel Regest. 1446. bis Friedrich IV. 3. 1373-1457. 307 Unterthanen ihrer Stiftsgüter in Eisenerz und in der Krumpen dieser Steuer weigern, erließ K. Friedrich IV. von Wien am 27. Juni 1443 einen Befehl an den Richter in Eisenerz, die Gößer Leute zur Leistung dieser mit seinem Willen auferlegten Steuer anzuhalten?) Auf Bitten des Propstes Andrä bestätigte K. Friedrich, Wien 3. Juli 1443, dem Stifte Voran alle Handvesten und Privilegien, mit der Zusicherung, alle Rechte des Stiftes als dessen gnädiger Herr und Vogt aufrecht zu erhalten, nachdem früher schon der Salzburger Erzbischof Friedrich einen allgemeinen Bestätigungsbrief über alle Besitzungen, Zehenten, Pfarren, insbesondere die einverleibten zu Friedberg und St. Lorenzen dem Stifte Voran ertheilt hatte?) Nachdem schon int Jahre 1438 die Bischöfe und Aebte unter Bannesandrohung aufgefordert worden tvaren, an der Kirchenversammlung in Basel persönlichen Antheil zn nehmen, so sendete Propst Andrä zu Vorau seinen gelehrten Chorherrn Gottfried Barneblas, Doktor der freien Künste und der Gottesgelehrtheit, dahin.1 * 3) Nach dem schmählichen Feldzuge in Krain scheinen auch die Eillier Grasen anderen Sinnes geworden zu sein und zur friedlichen Ausgleichung mit K. Friedrich gern die Hand geboten zu haben. Am 16. August 1443 wurde mit K. Friedrich IV. nicht nur Frieden twardt ein gautzer Fried gemacht), sondern sogar ein Schutzbündniß und Erbvertrag geschloffen. Nicht nur sollten die Waffen beiderseits abgelegt, sondern auch alle während der Fehde eroberten oder in Besitz genommenen Schlösser und Güter binnen 6 Wochen zitrückgestellt werden. Aller Streit über Grenzen, Mauten und Marktgerechtigkeiten , wenn sie nicht in gütlicher Uebereinkunft abgethan werden, soll durch sechs erwählte Schiedsrichter, oder im äußersten Falle durch den zum Obmann bestellten Herzog Heinrich von Baiern, Pfalzgraf bei Rhein, entschieden werden. In seinem und im Namen der österreichischen Herzoge Ladislaus und Sigmund gelobte K. Friedrich IV., den Eillier Grafen wider alle Feinde jederzeit beizustehen, Kirche und Reich jedoch ausgenommen. Die Angelegenheit wegen der den Grafen vom K. Sigmund einseitig ertheilten Fürstenwürde wurde dadurch abgethan, daß K. Friedrich IV. sie neuerdings zu gefürsteten Grafen erhob — vorzüglich wegen ihrer tapferen und großen Dienste gegen die Bosnier, Türken und andere Ungläubigen — 1) Joanneum. *) Vorauer-Saalbuch. ») Caesar. III. 415—416. 308 Steiermark unter Leopold dem Frommen und sie zugleich der Verpflichtung enthob, die Belehnung mit der Reichsfürstenwürde von ihm persönlich zu empfangen. Alle Klagen, welche Leib, Ehre und fürstliche Würde betreffen, verantworten die Cillier Grafen vor dem römischen Könige; was die Grafschaft Cilli berührt, wird entschieden nach dem vom K. Friedrich ausgestellten Bestätigungsbriefe über die Erhebung in den Grafenstand durch K. Karl IV., wozu auch die übrigen Herzoge ihren Willen geben. Die Zusprüche solcher Leute und Güter, die im Gebiete der Herzoge von Oesterreich liegen, sollen vor dem Landesfürsten oder seinem Hofrichter verantwortet oder eingeklagt, werde». Unterthaushändel werden entschieden nach altem Brauch. Die Verhältnisse der Grafschaft Ortcnburg bleiben die alten. In dem an demselben Tage geschlossenen Erbvertrage wurde festgesetzt: Die Cillier Grafen sollen im Falle des Aussterbens der habsburgisch-österreichischen Fürsten die Grafschaft Mittcrbnrg und Alles, was in Jsterreich dem Hause Oesterreich gehört, die Grafschaft Mctling mit dem Schlosse Meichau, Neustädte! in der windischcn Mark, Landstraß, Tiffer, Hoheneck, Sachsenfeld, Adelsberg und Wippach erhalten, —dagegen aber beim Aussterben des Mannsstammes der Cillier Grafe» die ganze Grafschaft Cilli und die Herrschaften Cilli, Ortenburg und Sternberg, so wie alle ihre übrigen Besitzungen im deutschen Lande der Steiermark und im h. römischen Reiche, und zwar zuerst der steierisch-tirolischen, und falls diese anssterbe» sollte, der österreichische» Linie des Hauses Habsburg anheimfallen. Fünf Wochen später, 21. September 1443 ward das Büudniß gegenseitig erneuert, von Seite der Cillier und urkundlich gefestiget, wobei K. Friedrich IV. auch gelobte, die Willbriefc der Churfürsten wegen der neuerliche» Erhebung zur fürstlichen Würde, obgleich sie nicht unumgänglich nöthig wären, beizuschaffen. In seinem Reverse vom 29. September 1443 verpflichtet sich Graf Ulrich insbesondere, daß die Erben der Grafen von Cilli die Herzoge von Oesterreich als gnädige Herren titu-liren sollen, indes; ihm und seinem Vater Friedrich noch gestattet sein solle, die Herzoge Albrecht und Sigmund als liebe Herren zu begrüßen. !) Durch diese Verträge erreichten die Cillier Grafen ') Aeneas Sylv. Hisl. Frider. p. 107. „Saue coniilatum Ciliae ac Princ i-„patus honorem Sigismundu» Caesar primus erexit. Ex qua re nata -dissensio inter comites et Austriae duces diu Styriam Cariiiolamque la-„ceravit. Demumque Friderico imperante in hunc modum suhlata est. „Renunciaverunt comites ordination! Sigismundi, quae ad versus privi- in der Wesenheit ihr Ziel vollkommen nnd für die österreichischen Landesherzoge ward wenigstens der Schein einer landesfürstlichen Hoheit gerettet. J) Diese Verhandlungen geschahen größtentheils in Neustadt und im September zu Grätz. Am Montage vor St. Ulrich zu Wien 1443 gab K. Friedrich dem Stifte Voran einen ausgedehnten Bestätigungsbrief über alle Besitzungen desselben.Am 22. September daselbst bestätigte K. Friedrich IV. dem Stifte St. Lambrecht die freie Einfuhr von Oesterreicher Weinen über den Semmering — nach den von den Herzogen Rudolf IV., Wilhelm und Ernst crthcilteu und bestätigten Privilegien.* i) * 3 *) Zn Grätz am Montage vor St. Ruperti bestätigte er die alten Handvesten der Stadt Fürstenfeld?) Am 27. Oktober 1443 bestätigte er dem Stifte Admont alle Rechte und Privilegien und gesammten Stiftbriefe unter dem große» königlichen Doppelsigille5); und zugleich bestätigte K. Friedrich alle Briefe und Freiheiten des Chorherrenstiftes zu Stainz und crtheilte demselben »och dazu einen Freikirchtag am Samstage nach Pfingsten mit der Besugniß freien Handels und Wandels vierzehn Tage vorher und nachher für Jedermann. Im Jahre 1451 ist dieser Markt mit landesfürstlicher Bewilligung auf den Pfingstmontag übertragen worden. (i) Für eine dargeliehene Geldsumme crtheilte K. Friedrich, 26. November 1443, seinem Ra the Wolfgang Wolfenrentcr Verfl-chernng auf das Landschreiberamt in Steier und ans das Umgeld zu Nußdorf bis zur Abzahlung von 100 Pfunden. ') Am Dienstage vor St. Andrä z» Grätz siegelte K. Friedrich den Bestätignngsbrief der „legi a do inns Ausirlae praecesserat. l.'x in de Friderlcus de novo Comites „Ciliae creavit ealegc, ut perpetimin foedus säum tenerent, utqueipsis sine „masculina et legltlma prole decendentibus comitatus ad Austriae duces „rediret. tfunquam tarnen erga Caesarem sincerus animus fait, nunquam rpura mens comitum. Saepe res novas machinati sunt; nunc spolia „in agris Caesaris commiserunl, nunc committentibus praebuerunt „favorem.“ i) Chmel ibid. 225-223, und in den Regesten K. Friedrichs I. urkundliche Auszüge und Belege Nr. 1500—1519. 1531—1534. Chron. Celej. p. 694—696. -) Caesar. III. 713—715. 3) St. Lambrechter-Saalbuch. *) Joanneums-Urkunde. ») Urkunde A. 95. «) Stainzer-Saalbuch. 7) K. K. Gub. Reg. 310 Steiermark unter Leopold dem Frommen Freiheiten von Luttenberg. Am Andreastage ertheilte er auf Bitten des Abtes Andreas dem Orte Admont einen ewigen Wochenmarkt mit Rechten und Freiheiten gleich anderen Städten und Märkten des Landes. ?) Am 30. November erhielt Ernst Pranker durch seine Mutter Anna, Tochter weiland Sewalds des Schlüßlers, die väterlichen Erbgüter im Frojachthale, zu Frojach und zu Wolsstein im Ennsthale.ff Um diese Zeit komnit auch die erste Meldung von dem Bestehen der Pfarre St. Kunigunde im Dorfe Wald (Niederwald) im Liesingthale vor. Zu dieser Kirche schenkten die Zechmeister Andreas und Ruprecht Trientner ein landessürstliches Lehengut, die Schütt am Stainenstückl im Gaißarwalde, und Dorothea Sailbacherin ein anderes landesfürstliches Zinsgut an der Brücke im Gaißarwalde. Beide Spenden bewilligte und bestätigte K. Friedrich IV. zu Grätz am 30. November 1443.4) Indessen K. Friedrich IV. zu Wien und in der Neustadt für seine Länder ziemlich unthätig verweilt hatte, scheint des geschlossenen Waffenstillstandes ungeachtet von den ungarischen Landesedlen die Ruhe neuerdings und auf arge Weise gestört worden zu sein. Es geschahen von ihnen zahlreiche räuberische Einfälle vorzüglich, in die Steiermark. Die Regierung wurde ersucht, solche Ueberfülle zu hindern. Die Antwort aber war: K. Friedrich möge sich selbst Genug, thuung und Sicherheit verschaffen. Er that daher sogleich einen Heerzug gegen die ungarischen Räuber, zerstörte einige eroberte Raubschlösser und ließ 80 Gefangene hängen 5) K. Friedrich eilte hieraus nach Grätz. Dahin ward ein Landtag einberufen, auf demselben der allgemeine Landsriede und die Vertheidigung des Landes gegen Ungarn hin berathen und eine allgemeine Landwehre geordnet. Diese wurde unter drei Hauptlente gestellt, Georg von Herberstein, Otto von Stubenberg und Heinrich von Neuberg (4. Dezember 1443). Alle Landesedeln und Stifte, alle Städte und Märkte mußten nebst ihrer Dienerschaft als Vasallen auch noch als Landesbewohner überhaupt den zehnten Mann ihrer Holden zu Roß und zu Fuß auf den Ruf der Hauptlente an die Grenzen stellen, und je zu zwanzig Mann einen festen Wagen mit Schanzwerkzeugen und einer Kette. Das Au- ll Joanneums-Urkunde. 2) Joanneums-Urkunde, s) K. K. Gub. Reg. <) Urkunde FF. 1. 3) Kurz ibid. 43—46. M8 Friedrich IV. J. 1373-1457. 311 stellungsdekret für die Hauptleute lautete auf unbeschränkte Vollmacht derselben zu allen kriegerischen Vorgängen und über die Leute der Landwehrc (6. Dezember 1443). Vorerst hatten fic den Theil des Landes von Weitz bis Burgan und über Fürstenfeld hinab zu ver-theidigen. >) Dadurch bewährte sich die Laudesgrenze hinreichend gesichert. Am 4. Dezember 1443 belehnte K. Friedrich zu Grätz den Leutold von Stubenberg mit der Veste Radkersburg, mit dem Dorfe Hadcrleinsgrund und mit mehreren Gütern zu Goritzen, Predige, Sichendorf, Dietrichsdorf, mit den Dörfern Preß bei Radkersburg, Weiglasdorf, Dicdiz, Zelking u. f. w., mit dem Amte zu Treven und an der Gail in Kärnten; den Ulrich von Stubenberg mit dem Schäukenamte in Steier, dem Landgerichte zu Kapfenberg, sammt Wild- und Fischbann int Mürzthale und auf der Mürz, von der Brücke zu Allerheiligen bis in die Mur, und mit dem große» und kleinen Zehent in der Ebene des Mürzthalcs; endlich den Hanns von Stubenberg mit Gerichtsbarkeit zu Liechtenstein und Frauenburg, mit einem Dorfe zu Mur und einer Mühle unter Liechtenstein (6. Dezember 1443).I) 2) Am 9. Dezember bestätigte er dem Stifte Rein alle Weinzehente zu Weikersdorf, so wie dasselbe sie als salzburgische Lehen vom H. Leopold erhalten und Erzbischof Eberhard II. im I. 1217 sic bestätigt hatte. Am Mittwoch nach St. Nikolai 1443 zu Grätz siegelte K. Friedrich IV. für den Markt Semriach folgende Anordnungen: n) Kein Bauer der Umgegend darf Kaufmanuschaft treiben, b) Kein Fleischhauer darf Vieh kaufen außer auf dem Markte in Semriach. c) Kein Vorkauf au Getreide darf aus dem Gey Statt haben > alles nur aus dem Markte in Semriach. d) Auch darf kein Fragner auf dem Gey aufkaufcu Käs, Schmalz, Eier, Hühner, Wildpret, als allein nur auf dem Markte in Semriach. e) Auf dem Gey sollen nur die altberechtigten Schenken bleiben. f) Nur die berechtigten Fleischer und Bäcker dürfen bestehen, g) Auch nur die im Burgfried Berechtigten dürfen Schenken halten, h) Tuch darf auch nicht ans dem Gey, sondern nur im Markte verkauft werden?) Am 12. Dezember 1443 bestätigte K. Friedrich die landesfürstlichen thcils väterlichen Erblehen, theils Pettauer Lehen dem Rudolf von Hollneck — zu Wolfsdorf, Dörflein bei St. Martin im Sulmthale, I) Chmel ibid. 214-215. 258-261. r) Joanneum. ») Joanneums-Urkunde. 312 Steiermark unter Leopold dem Frommen Diepoldsdors, Gneßburg, Muckendorf, Steintz, Radislag, und Bergrechte am Wasserberg, Mareinerberg, Krongerstorf, Weinbacherberg und Kornbacherberg.j) Am 13. Dezember belehnte er den Niklas von Liechtenstein mit dem Kämmereramte in Steier als väterlichem Erblehen.* 2) Am 13. Dezember zu Grätz hatte er einen gewissen Christof Oberleitner mehrere Pettauische Lehen ertheilt, Güter und Zehente in der Lassinger Pfarre des Ennsthales, in der Lietzner und Grauscharner Pfarre zu Willmannsdorf, Weissenbach und im Dorfe Lietzen.3) Am 26. Dezember 1443 ertheilte er den Ständen der Steiermark einen Beftätigungsbrief des umfassenden Ernestinischen Diploms über die Rechte und Freiheiten des Landes unter Sigill mit goldener Bulle.4) Nun erhob sich K. Friedrich IV. ans Grätz zu einer Bereisung von Kärnten und Krain. Zn Bruck an der Mur traf er eine Gesandtschaft aus Ungarn, die ihm Briefe von den Häuptern der Partei des jungen Ladislaus übergab. Die Verhandlungen über die ungarischen Vorgänge und Verhältnisse geschahen theils zu Bruck, theils in Leoben. In letzterer Stadt am 14. Dezember 1443 bestätigte er auch alle alten Handvesten und Freiheiten des Nonnenstiftes Goß bei 50 Goldgulden Pön. 5) Am 17. Dezember kam K. Friedrich von Leoben in Judenburg an und bestätigte dort die Privilegien derselben Stadt.3 6) Von hier zog er nach St. Veit in Kärnten und verweilte daselbst bis in die Mitte des Monates Jänner 1444.7 *) Zu St. Veit in Kärnten am 21. Dezember verordnet«: er, daß von dem Mautgelde, dessen Abnahme von Bruck nach Grätz übertragen wurde, die Hälfte noch durch 10 Jahre an die Stadt SBiiuf abgeliefert werden sollet) Am Sonntage nach Thomas ebendort bestätigte er die alten Handveste» des Marktes Neumarkt.9) Bei seinem Aufenthalte zu Petkau fertigte der Salzburger Erzbischof Friedrich am 3. November 1443 eine Urkunde, worin er dem 1) K. K. Gub. Arch. 2) Kärnt. ständ. Archiv. 3) Admonter-Urkunde 8. 191. 4) Landhandveste p. 2—9. s) Joanneum. Dipl. Styr. I. 56—88. 6) Lettner Monographie p. 9. 7) Chmel ibid. 262 — 263. 6) Wartinger p. 41. ») JoanneumS-Urkunde. bis Friedrich IV.. I. 1373-1457. 313 Nonnenkloster zu Studenitz das jährliche Bergrecht von 4 Eimern von dessen Weingärten in der Smech bei Pettau für immer erläßt. In diesem Jahre verordnete dieser Erzbischof auch eine Visitation des Stiftes Voran, und bestellte als Visitatoren (Leibnitz 19. Noveinber 1443) den Propst Christof von St. Dorothea in Wien, die Pröpste von Tirnstein und Herzogenburg, »nd Johann Düster, Licenziat in den De-cretalen und Erzdiakon in der unter» Steiermark; zugleich ertheitte er dem Propste des Stiftes Voran das Recht, auf die Stiftspfarren Dechantskirche», St. Jakob in Friedberg und St. Lorenzen bei Friedberg nach Belieben Stiftspriester oder Weltpriester als Vikarien einzu-setzen und von diesen Pfründen wieder zu entferne».1 *) Am 8. Juni 1443 starb zu Seckau Bischof Konrad von Reisberg und erhielt als Nachfolger den Salzburger Domherrn Georg I. Lembacher, welcher am 27. Juli zu Salzburg seinen Lehen seid leistete?) Ein gewisser Michael Auflauf hatte in diesem Jahre in der Kirche zu Mariazell einen Altar erbauen lassen. Bald darauf stiftete er auch ein ewiges Licht daselbst mit 100 Pfund Geldes, welche aber erst später von dem Stiftspriester Hanns Schachner in Wien selbst 23.Juli 1443 erhoben werden mußten. Kaspar Hacker, Pfarrer zu Weitz, spendete dem Stifte Stainz zur Gründung eines ewigen Jahrtages Haus und Hvfmark im Orte Stainz sammt Grundstücken, I. 1443?) Den Karthäusern in Seitz bestätigte Graf Johann von Schaumberg, Obrister Marfchall in Steier, die von den Edelherren von Pettau vorlängst gemachte Schenkung und jährliche Rente von 500 Käsen aus dem Kasten zu Lcwnberg und 200 Käsen zu Fraunheim zu erheben, ja er versicherte dem Stifte diese mit dem Aussterben der Pettaner verfallene Gabe neuerdings gegen Haltung eines ewigen Jahrgottesdienstes für alle verstorbenen Edelherren von Pettau und Schaumberg?) Am 8. Jänner 1443 schloß Georg Poltel, Stadtpfarrer zu Voitsberg, mit dem Karmeliterkloster daselbst und Prior Petrus eine Uebereinkunft wegen Abhaltung des Gottesdienstes in der Kapelle des von Ritter Hanns Laun zum Hannstei» neu erbauten Spi-tales. Der edle und veste Leopold Aschbach, Verweser und Landschreiber in Steier siegelte den Vertragsbrief.3 4) Gegen Ende dieses Jahres befand sich der Fürstgraf Ulrich von Cilli zu Lienz in Tirol und auf der i) Vorauer-Saalbuch. Caesar III. 715—718. -) K. K. Gub. Arch. 3) Slainzer-Saalbuch. 4) Joanneum. «) K. K. Gub. Reg. 314 Steiermark unter Leopold dem Frommen dortigen Pfalzbnrg der Grafen von Görz. Am 23. Oktober 1443 schlichtete er mit Beihilfe des Bischofes Johann Georg von Brixen die Zwistigkeiten zwischen dem rohen Grafe» Heinrich IV. von Görz und seiner Gemahlin Katharina. Am 29. November 1443 wurden neue Verhandlungen zwischen Beide» geschloffen; am 9. Dezember wurde Elisabeth, die Tochter des Grasen Ulrich von Cilli, dem ältesten Sohne des Grafe» Heinrich IV. verlobt, und dann auch Graf Ulrich zum Vormund und Erzieher der Görzer Grasen Johann, Ludwig und Leonhard, Söhne des Grafen Heinrich IV., schriftlich ernannt.') Am Samstag vor Palmsonntag fl3. April) 1443 ernannte Agnes von Pettau, Ge-malin Leutolds von Stnbenberg, für den Fall ihres Todes ohne männlichen Leibeserben, oder wenn ihre allfälligcn Söhne ohne solchen sterben sollten, den K. Friedrich als Landesherrn in Steiermark und Kärnten oder dessen Nachfolger — zu Erben ihrer eigenthümlichen Herrschaften und aller Lehen, der Besten Wnrmberg (Salzburger Lehe»), der Veste Schwanberg mit dem Markte daselbst (Lehen des Bisthnms Brixen) und der Veste Hollenburg in Kärnten mit allen Rechten und Gülten, vor den Zeugen Ritter Hanns Ungnad, Ruprecht Hollnecker zu Landsberg und Hanns Spangsteiner dem jüngeren, Pfleger zu Schwanberg?) Am 1. September 1443 verkaufte eben diese Edelfrau dem Philipp Pruuncr ihre Veste Maidberg ob der Traen int Draufelde mit allen Rechten und Herrlichkeiten um 400 Pfunde, wozu ihre Schwester Anna, Gräfin von Schaumberg, die Bestätigung ertheilte?) Am 5ten Februar 1443 verlieh der Erzbischof Friedrich zu Salzburg die Pflege der Veste Pischantz, nach Friedrich von Kal, dem Stefan Rotelhofer; am 20. Juni erthcilte er dem Konrad Peßnitzer auf 6 Jahre Zehent-besreiung von den Dörfern Mittel- und Niederweitfeld; am 17. November überließ er Zehente bei Lenben am Tnmpoltsberge der Mar-gareth, Witwe des Wnlfings Ungnad und Schwester Georgs von Dümerstorf. Zu St. Veit in Kärnten verweilte K. Fried-K Friedrich in rich IV. über vier Wochen. Er hatte sich daselbst von Kärntkn und Krain. den gesammten Ständen der niederen Lande hul- digen lassen, und auf feierliche Weise die Lehen des Erzherzogthums Kärnten vertheilt; wobei ihn jedoch die Kärntner, seiner königlichen i) Aeneas Sylv. De stat. Europ. XV. s) Hammer-Purgstall: Gallerln I. 61—62. s) Joanneums-Nrkundc. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 315 Würde wegen, von der altherkömmlichen Sitte ttiib Pflicht befreit hatten, auf dem Stichle am Zollfeld sitzend zu schwören, die Freiheiten des Landes unversehrt zu bewahren und gleicherweise daselbst die Lehen zu ertheilen. Neben seinem königlichen Reversbriefe darüber bestätigte er feierlich die Landrechtc und Rechtsgewohnheiteu von Kärnten und vervvllkommte sie, indem er auf Verlangen der Stände aus den steierischen Rechten gewisse Artikel auch für Kärnten als giltig erklärte. Die vom H. Ernst dem Lande Kärnten ertheilten Freiheiten wurden in besonderer Urkunde unter goldener Bulle bestätiget. Am 15. Jänner belehnte er den Niklas von Liechtenstein von Murau mit dem Marschallamte des Landes. Graf Ulrich von Cilli und H. Albrecht VI. waren an des Königs Hose und ihre enge freundschaftliche Verbindung bewährt die Erhebung beider zu seine» besonderen Räthen und deren Huldigung und Schwur?) Am 20. Jänner 1144 befand sich K. Friedrich in der Kappel und bestätigte dem Stifte St. Lambrecht eine Urkunde des steierischen Markgrafen Ottokar VII. vom Jahre 1148 für die Kirche Mariahof?) Zu Ende Jänner war er in Laibach eingetroffen, verweilte daselbst bis Anfangs März und bestätigte auch dem Lande Krain, so wie der windischen Mark alle alten Rechte und Freiheiten (4. März 1444).3) Er erließ von Laibach, 4. Februar 1444, einen Befehl an HannsJudel, Richter in Voitsberg, die Kinder des Felix von Vckltsberg wegen einer ausständige» Steuersumme von 50 Gulden nicht weiter zu drängen?) Am 13. März war K> Friedrich wieder in Grätz, von wo aus er der Schneiderzunft in Laibach eine Stiftung in der Gottsleichnamszechc fertigte. Er eilte jedoch sogleich fort nach Wien. Am 17. März 1444 zu Bruck au der Mur fertigte er zwei Briefe an Christof Ziuzendorfer und an die Stadt Waidhofen au der Abs aus, wegen der Freiheiten der Stadt Waidhofen selbst?) Am Mittwoch nach Sonntag Judica berief und hielt er eine große Lehenstaiding zu Neustadt und belehnte seinen Hauptmann zu Portenau, Wilhelm Paumkircher, mit Gütern und Gülten in Krain und am Karst, zu Wippach, Zamabor, Gemlin, Taczeu, Parenitzsach an der Save, Kallenberg, Velber und Kryaul in der Pillichgretzcr Pfarre für Söhne und Töchter?) Am 20. März be- 4) Chmel ibid. 262 — 268. Aeneas Sylvius sagt: Comes Ciliae et dux Albertus ambo in consilium Regis sunt recepti et his diebus jurarunt. 2) St. Lambrechter-Saalbuch. 4) Lünig p. 198. s) K. K. Gub. Arch. s) Chmel Regest. 1610—1611. «) Joanneums-Urkunde. 316 Steiermark unter Leopold dem Frommen fand sich K. Friedrich schon in Wien. Er hatte aus den 21. Mai 1444 die Eröffnung des Reichstages in Nürnberg festgesetzt, und wenn es ihm gleich auch die Verhältnisse in Oesterreich selbst unmöglich machten, jetzt schon nach Deutschland zu ziehen, so mußte er doch Anstalten zur Reise dahin machen. Am 6. Juli zu Neustadt ernannte er daher den Georg von Herberstein zu einem seiner Anwälte in den Erbländern während seiner bevorstehenden Abwesenheit. J) Um die Mitte Juli erhob er sich aus Neustadt und zog über St. Polten, Linz, Passan und Regensburg. Am 13. Juli in St. Polten bewilligte er seinem Bruder Albrecht VI. den Verkauf des Gülteuamtes Uebelbach an Konrad den Peßnitzer — auf Wiederlösung?) Anfangs August war er in Nürnberg eiugetroffen. Am 28. August empfing er dort von seines Bruders Kammermeister Andrä von Hollneck einen Pfandbrief über das Schloß „die Well", welches ihm und dessen LeibeSerben H. Albrecht für ein Darlehen von 1000 Pfund gegeben hatte ; und dem er daselbst am 7. September auch einen Gerichtsbrief gegen Grafen Heinrich von Görz in Betreff der Lehen zu Kirchheim in Oberkärnten ausfertigte?) Am 1. Oktober 1444 zu Nürnberg erließ er gleicherweise Befehle an Grafen Heinrich von Görz, Grafen Ulrich von Killt und Andere, das Kloster Millstatt im Besitze des Dorfes St. Fokat wider den Grafen Morand von Por-ziliis zu schützen?) An Ende des Jahres war K. Friedrich wieder in Kärnten. Zu St. Veit bestätigte er am Samstage nach Weihnachten die Handvesten des Stiftes Viktring; und am 28. Dezember crtheilte er dem Orte Neumarkt die Freiheit, Halsgericht mit Stock und Galgen von Neuem aufzurichten und zu gebrauchen nach Halsgerichtsrecht und mit Bann und Acht für jeden Stadtrichter?') Am 21. Juli 1444 kaufte das Stift Seckau von Georg Vorstner ein Gut am Lerchbaur in der Gail und am 11. September zwei landesfürstliche Lehenhöfe und eine Mühle zu Sachendvrf, wozu K. Friedrich IV. die Bestätigung ertheilte (am 4. Oktober 1445)?) Im Jahre 1444 erkaufte das Stift St. Lambrecht mehrere Besitzungen zu Wenig, St. Veit bei Neumarkt und in der Einöde — unter Zeugenschaft und Sigill des Anton Himmelberger, >) Kumar II. 104—105. 3) Chniel Regest. 1661. s) K. K. Gub. Arch. 4) Chmel Regest. 1725. s) Chmel Regest. 1766-1767. 6) Joanneums-Urkunde. T) Seckauer-Saalbuch. bis Friedrich IV. I, 1373—1457. 317 Vizedom in Kärnten. i) * * 4) Von dem Concilium zu Basel war in diesem Jahre das Stift Rein auf Vermittlung des K. Friedrich mit einem Ablaßbrief ans ein Jahr und vierzig Tage bedacht worden; am 27ten Mai 1444 ertheilten die Väter zu Basel den Aebten in Rein und am 8. Juni 14 44 den Aebten zu Neuberg2) den Gebrauch der Pontifikalien und die Vollmacht, feierlichen Segen zu ertheilen und die kirchlichen Gefäße und Geräthfchasteii zu weihe». Am 19. November erkaufte das Stift Rein für einen Weingarten und ein Haus in Marburg von Jörg Payr, Richter zu Marburg, ein Haus tu der Murgasse zu Radkersburg, wofür jährlich an Grundrecht 19 Pfennige, und als Stadtsteuer, für Steuer, Wache und Anderes 3 y3 Pfunde zu entrichten waren, gegen Genuß aller Bürgerrechte in derselben Stadt.3) Dem Stifte Stainz und dem Pfarrer Martin von St. Stefan verkauften die Brüder Otto und Andrä die Pnzer Güter und Bergrechte in Koritnik in der Pfarre St. Stefan; und Wilhelm Ve-harler schenkte dem Stifte ein Haus im Markte Stainz mit einem Weingarten zur Gründung eines ewigen Jahrgottesdienstes.4) Graf Friedrich von Cilli bestätigte im Jahre 1444 den Karthäusern in Seitz die Gerichtsimmunität und erließ denselben alles Zapfenmaß (den Taz) von allen dessen Weinschänken zur Stiftung eines ewigen Jahrgottcsdienstes mit besserer Bewirthung des Conventes au diesem Tage. 5) Graf Ulrich von Cilli erlaubte, Spital am 11. März 1444, dem Philipp Suuauer, seiner Gattin Barbara Jaklin, Heirathgut, Morgengabe und Widerlage auf den Hammer zu Proßiug im Walde zu verweisen; am 5. August verkaufte er mit Einwilligung seines Vaters Friedrich das Amt und den Berg zu Proßiug sammt Zugehör dem Erzbischöfe Friedrich von Salzburg.'h Am 1. November 1444 fertigte Bruder Leonhard, Prior der Karthäuser in Geyrach, einen Reversbrief für die Grasen Friedrich und Ulrich von Cilli, welche (17. August 144 4) der Karthause daselbst Besitzungen, Zehente und Renten zu Graz bei Tiffer, Obcrtiffer, Lalach, Seknobitz, Warth, Allni, Velden und Ponikl geschenkt hatten, auf daß davon in Geyrach vier neue Zellen erbaut, vier Karthäuserpriester aufgenommen und i) St. Lambr. Saalbuch. -) Chmel ibid. p. 276. s) Reiner-llrkunden. *) Stainzer-Saalbuch. s) Joanneum. «) K. K. Gub. Arch. 318 Steiermark unter Leopold dem Frommen stets dajelbst unterhalten werde» sollen.') Am 19. März 1444 er» theilte Erzbischof Friedrich zn Salzburg dem Albrecht von Kainach und dessen Söhnen Zehente in der Waitzer-Pfarre, und am 19. April die Beste Stain int Lavantthale. Am 3. Mai ertheilte er dem Hanns Saun zu Hannstein Zehente zu Köflach und das Jägermeisteramt int Sausalwalde; am 29. Juli dem Hanns von Reichenburg das Amt und die Hauptmannschast zn Rann; und am 27. September überließ er bestandweise den Bürgern zu Leibnitz das zum Bizcdomamte gehörige Dorf Hofstätten gegen jährlichen Dienst von 10 Pfund?) Zu Admont am 23. April 1444 überließ Abt Andreas die stiftischen Wein- und Getrcidezehente in den Pfarren Jahring und St. Leonhard in den windischen Büheln seinem Amtmann zu Jahring, Martin Pauer, gegen jährlichen Zins von 20 Pfund. 3) Bei der Kirche St. Maria in Gröbming stiftete am 7. Mai 1444 Andreas aus der Soll eine ewige Wochenmesse und ewigen Jahrgottesdjenst mit einer reichen Spende von Gütern lind Gülten zu Tunzendorf und Aich in der Hauser-Pfarre, zwischen Sölk und Tunzendorf am Berge, und mit einem Hause sammt Garten in der Hosmark zu Gröbming, Alban der Drikopf, Richter in Donnersbach, und Wilhelm Randecker von llnterberg siegelten den Stiftnngsbrief.4) Am 27. November 1444 erkaufte Abt Andreas zu Admont vom Erhard Lem-bacher einen freien Eigenhof zu Kaindorf gelegen zwischen den Holden des Pfarrers zn St. Jakob in Leoben, Jakob Paws, und des Dominikaner-Priors daselbst, Amos Mayr, Ritter Leopold von Aschpach, Verweser in Steier, und Andrä Galer siegelten die Urkunde?) Am 21. Dezember 1444 überließ das Stift Admont känfrechtlich und erblich, jedoch znm Besitze mit eigenem Rücken, seinen Zehenthof mit den dazu gehörigen Zehenten zn Goriach im Lungane dem Beit Kätscher gegen nrbarmäßigen Dienst und Zins, und gegen dem, daß jeder nächste Erbe 24 Gulden Unger, oder Dukaten als Anlaitgeld dem Stifte bezahle.'s) Am 3. März 1444 stiftete Hanns Rauchauf zn Bärendors im Paltenthale bei dem St. Andreas-Kirchlein in Trieben einen ewigen Jahreszins mit einem Pfund Wachs, worüber J) K. K. Gub. Rez. Dipl. Styr. II. 153. 5) K. K. Gub. Arch. 3) Urkunde N. 264. 4) Urkunde MM. 55. 6) Urkunde MM. 3. 8) Urkunde EEE. 16. bis Friedrich IV. z. 1373—1457. 319 den Brief siegelten Paul Ochutter, landesfürstlicher Amtmann ini Paltenthale, und Hanns Weiß, Skadtrichter zu Rottenmann. >) Im Jahre 1443 hatte Reinbcrt von Walsee (Baro Baroniae de) auf seiner Patronatspfarre St. Georgen in Gonobitz nach dem Tode des Pfarrers Nikolaus Sack den Eckard Harrant, Doktor der Dekretalen und bisher Pfarrer zu Radkersburg, eingesetzt, und am 30. Jänner 1444 die Bestätigung vom Basler Concilium erhalten. Nach dem baldigen Tode des Pfarrers Harrant verlieh er die Pfründe einem Kleriker derPasfauer Diözese, welcher in Wien den cauonischen Studien oblag, Lambert Ruchendorfcr, Baccalaureus der freien Künste. Seine Bitte an das Concilium um dessen Bestätigung (3. Mai 1444) wurde gewährt, jedoch zur Prüfung und zurJnstallirung des neuen Pfründners der Abt Johann zu den Schotten in Wien (3. Juni 1444) bestimmt, welcher Beides vollbrachte und darüber (Wien 8. Juli 1444) eine umfassende Urkunde fertigte vor den Zeugen: Doktor Konrad von Hallstadt, Laurenz von Obernburg, Licentiat in den Dekretalen, Nikolaus von Potenstein, Johann Samm von Kützing, Baccalaureus in den freien Künsten, und Nikolaus Gerloa von Königsberg, kaiserlicher Notar?) In diesem Jahre begründete K. Friedrich zwei Stiftungen in Neustadt. In seiner Bnrgkapelle stiftete er ein Canonicatkapitel mit einem Propste, Dcchante und 11 Chorherren; das Präsentationsrecht dazu sollte stets der Herzog von Steiermark haben, und dem Stiftskapitel wurden die Lehenschaft der Pfarre auf der Pürg int Ennsthale und alle zur gebrochenen Veste Grimmenstein gehörigen Güter gegeben. Gleichfalls wurde am 1. Jänner 1444 das aufgehobene Dominikanerkloster (seit dem I. 1225) in ei» Zisterzienserstift nmgewandelt und einer Kolonie von 12 Zistcrzicnsern mit dem Abte aus dem steiermärkischen Stifte Rein übergeben. Zur Fundation erhielt es die Herrschaft Rohr in Steiermark. — Auch habe» wir von H. Albrecht VI. eine Verordnung aus Judenburg am Montag nach Paulnstage an die Leobncr, daß alle Juden, welche in Judenburg Häuser besitzen, gleich den übrigen Bürgern die Steuern zu leisten haben.3) Unterstützt von den Helden Johann Hunyad j, 1445. und Georg Skanderbeg (Castriota) und so vielen iäma?' tapferen Ungarn und Polen war K. Wladislaus 10- 9toe,mI,,r i4ii- «) Urkunde DD. 10. *) K. K. Gub. Reg. ») Joanneums-Urkunde. 320 Steiermark unter Leopold dem Frommen bisher immer siegreich gegen die Türken gewesen, so daß K. Amurat um Frieden bitten mußte. Jedoch nicht lange nachher brach K. Wla-dislans durch das Andringen des byzantinischen Kaisers Johann Paläo-logns, des Albaneser Fürsten Skanderbeg und des apostolischen Legaten Kardinal Julian bewogen, den früher beschwornen Szegediner Frieden und begann Krieg vom Neuen, in welchem er am 10. November 1444 bei Varna Schlacht und Leben verlor?) Nach dem Unglücke bei Varna sandten die Ungarn eine Gesandtschaft an K. Friedrich, mit dem Begehren, daß der junge Ladislaus nach Ungarn gebracht, dort als König gekrönt und erzogen werden solle. Man konnte sich jedoch mit K. Friedrich zu keinem Beschlüsse vereinigen, was bald die verderblichsten Folgen hatte. Denn aus dem Reichstage im Dezember 1445 wurde beschlossen, die Reichskrone und den junge» König, wenn es nicht anders möglich wäre, durch Gewalt der Waffen zu erzwingen. 2j ; Zu Neustadt am 11.'Jänner 1445 ertheilte K. Friedrich aus Bitten des Abtes Heinrich von St. Lambrecht dem Orte St. Peter im Aflenzthale einen Wochenmarkt ain Dienstage für alle Zeiten ; und am 25. Jänner bestätigte er die alte Handveste des K. Rudolf I. für Landsberg vom Jahre 1278?) Am 2. Februar erließ K. Friedrich IV. von Wie» einen Befehl an die Stadt Linz, dem Reinprecht von Walljee, Obristmarschall in Oesterreich, Truchseß in Steiermark und Hauptmann ob der Enns, 600 Pfund Pfennige zu bezahlen?) In Wien zu Pfingsten ertheilte er dem Pongratz Riedtschaidt, seine!» lieben Diener von Jugend auf, zur Belohnung treuer Anhänglichkeit das Halsgericht mit Stock und Galgen zu seiner Lehensveste Schmiedenberg und auf den Gründen zur Veste gehörend?) Zu Wien am Dienstage nach Antoni bestätigte er die Privilegien des H. Ernst von den Jahren 1409 und 1420 für die Stadt Friedberg?) Am 26. Juli 1445 verpfändete ihm sein Bruder H. Albrecht VI. für eine Geldschuld von 6000 Gulden Unger (Dukaten) und 1000 Mark guten Brandsilbers, die Städte Judenburg und Leoben, das Marchfntter zu Mautern und Maistein, Kall-wang, Krump und Münichthal im Ließingthale und am Erzberge gelegen, mit allen Herrlichkeiten, Rechten, Gerichten, Mauten, Kästen *) Aeu. Sylv. Hist. De Europ. p. 235—241. Edltio Halmstad. 1699. *) Kurz K. Friedrich IV. I. 30. s) Joanneums-Urkunde. *) Chmel Regest. 1897. «) K. K. Gub. Reg. °) Joanneums-Urkunde. bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 321 und Renten bis zur gänzlichen Tilgung der Schuld *) Am 7. Oktober zu Wien bestätigte er dem Propste Andreas von Seckau den Ankauf einiger Lehen zu Sachendorf bei Knittelfeld und erhebt'sie zu vollem Eigenthume des Stiftes.* 2) Am 22. Oktober zu Wien bestätigte er die Stiftung einer ewigen Messe am St. Johannes-Altare im Karner auf dein Friedhofe bei der Pfarrkirche zu Tiffer und befreite die zu dieser Stiftung von Haus und Hofstatt im Markte Tiffer gegebene» Gülten und Genüsse von allen Steuern und Abgaben. Zu Wien am Montage nach Martini bestätigte K. Friedrich dem Stifte St. Lambrecht eine Urkunde des Böhmenkönigs Ottokar II., worin der Gründungsbries des Stiftes bestätiget worden war.3) Im Laufe der Zeit hatten sich gegen den Wortlaut der alten Handvesten allerlei Neuerungen @amfJg Me,. in Steiermark eingefchlichen; auch waren manche Punkte der alten Privilegienbriese unklar geworden brief für Steiermark, und von Verschiedenen im abweichenden Sinne aufgefaßt worden. Dabei waren nun einzelne Mitglieder und Körperschaften der Standschaft persönlich in ihren Rechten betheiliget und sie geriethen theils mit den übrigen Landleuten, theilö mit der Regierung und den Landesbewohner» in Streit. Die ehrsamen, edlen und lieben getreuen Prälaten, Grafen, Herren, Ritter, Knechte und die von den Städten und Märkten des Fürstenthums Steier wendeten sich nun an K. Friedrich IV. unmittelbar und baten ihn, die altherkömmlichen Rechte des Landes zu bestätigen und in allen unter ihnen streitigen Punkten ein Endurtheil zu sprechen. Der König erfüllte ihre Bitte zu Wien am Samstage nach Allerheiligen (6. November 1445) mit einer weitläufigen großgesiegelten Handvcste, deren wesentlicher Inhalt folgender ist: Alle von Alters her im Lande Steier nicht bestandenen Mauten und Zölle sollen abgethan sein, namentlich die Maut zu Wilhelmstorf in der Feistritz, die Maut zu Ludmaunstorf an der Raab, die Futmaut genannt (welche Achatz der Hay imte hatte), die Maut zu Dobring (int Besitze des Saurer Suppan), die Maut zu Jahring (admontischen Besitzes) und die Maut zu Trofaiach an der Göß. 1) K. K. Gub. Reg. K. K. H. K. A. 2) Chmel Regest. 1965. ») St. Lambrechter-Saalbuch. Geschichte der Steiermark. — VII. Bd. 21 322 Steiermark unter Leopold dem Frommen Die Erhöhung der Mautgebühr bei alten Mauten soll gleicherweise wieder abgethan sein. Der Gebrauch des von de» Voitsbergern neu erbauten Frohn-kellers, in welchem die vorübergebrachten Weine eingelegt und dafür 18 Pfennige von einem halben Fasse bezahlt werden mußten, hat gleichfalls aufzuhören. Die von den Voitsbergern neu erhobene Wegmaut darf fürderhin nicht »lehr abgenommen werden. Wenn bei einer Stadt oder bei einem Markte die gewöhnliche Wegmaut nicht hinreicht zur gerechten Herhaltung der Straßen und darum eine Mauterhöhuug sich nothwendig zeigt, so soll dieser Aufschlag nur nach Rath und Wissen des Landschreibers in Steier und von drei oder vier in der Umgegend jener Stadt oder jenes Marktes seßhaften Landständen berechnet, festgestellt, von zwei eigens dazu Bestellten eingehoben und mit der Nachweisung über die gepflogene Straßenherstellung vor jenen Landleuten, dem Landschreiber und den Bürgern der Stadt oder des Marktes gehörig verrechnet und dann der Aufschlag wieder abgethan werden. Wenn ein Bauer seinem Grundherrn entflieht und in eine Stadt oder in einen Markt kommt, aber binnen zwei Jahren von dem Grundherrn oder dessen Anwalt znrückgefordert wird, so muß er mit Leib und Gut von dem Stadt- oder Marktrichter seinem Herrn wieder zurückgeliefert werden. Nach zwei Jahren mag ein solcher Manu, der sich in die Stadt oder in einen Markt geflüchtet hat, ruhig mit Leib und Gut in derselben belassen werden. Wenn ein Bauer als Robotführer seines Herrn Zinse, Wein oder Getreide, auf Wagen oder Saumpferden führet, so ist er frei von Maut, Zoll, Brücken- und Weggeld; führt er aber derlei Dinge um Lohn, so soll er Brückenrecht und Wegmaut geben. Kein Prälat oder Laudstand hat in Grätz Fürfahrtgeld oder Maut für seine Weine zu bezahlen; nur der Führer gibt für einen gefaßten Wagen 2 Pfennige Brückeurecht, 4 Pfennige Wegmaut und einen Pfennig dem Wagenhüter; desgleichen soll auch auf Schiffen (auf der Mur) von zwei halben Fässern Wein Brückenrecht und Wegmaut gegeben werden. Alle Weine der Prälaten, Herren, Ritter und Knechte, Bauweine, Zinsweine, Zehentweine, Bergrechtweine und alle Weine zum eigenen Bedarfe überhaupt sind sämmtlich maut- und zollfrei. Was sie jedoch von Zinswcinen, Zehentweinen und Bergrechtweinen über ihren Bedarf nach Hause bringen, auf ihre Taferne legen oder bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 323 anderweitig verkaufen, davon zahlen sie das altherkömmliche Weg-Maut- und Brückengeld. Alle von Alters her in der oberen Steiermark nicht bestandenen Tafernen müssen abgethan werden. In der unteren Steiermark aber darf Jedermann nach alter Gewohnheit Wein schänken, unterhalb Bruck, der Piberalpen, Rackalpen und Stainzer Alpen. Finden sich Bürger in Städten oder Märkten der oberen Steiermark beschwert durch irgend eine Taferne auf dem Lande daselbst, so sollen sie den Herrn der Taferne zur Rede stellen und das Abthun derselben verlangen, wenn der Inhaber mit einem Beweise, daß es eine altherkömmliche Taferne feie, nicht aufkömmt. Willfahrt derselbe nicht, so soll die Sache vor den Landeshauptmann oder dessen Verweser gebracht, der betroffene Landmann vorgefordert und seine Briefe über die streitige Taferne dem Landeshauptmanne und den Landleuten vorzulegen gehalten werden. Beweisen die Handvesten das rechtmäßige Alterthum der Taferne, so mag sie fortbestehen; tut Gegentheile soll deren Gebrauch abgestellt und vom Landeshauptmanne dafür Gewähr geleistet werden. Wie von Alters her dürfen Weine in das Mürzthal eingeführt werden über die Fischbacher-Alpen, Stanzer-Alpen und über das Eibeck. Die Prälaten sollen ihre Weine führen nach Inhalt ihrer Privilegien und Gnadenbriefe. Kein Pfarrer, Vikar oder deren Anwalt darf in einem Pfarr-hofe Wein schänken oder Kaufmannschaft treiben — bei Pfändung aller Weine oder Kausmannswaaren durch den Landeshauptmann, Landschreiber oder ihren Anwalt. Alle in das Land kommenden Fremden mögen Weine ankaufen und gegen Maut, Wegrecht, Brückenrecht und Fürfahrt aus dem Lande fortführen. Jedoch müssen für die Weinsuhre» nach Kärnten die altherkömmlichen Straßen genau beobachtet werden. Lagelweine soll Niemand ohne landesfürstliche Erlaubniß führen. Ungarische Weine dürfen nicht über die Lafnitz und an der ungarischen Grenze hinab über Fürstenfeld, Radkersburg und Luttenberg in die Steiermark eingeführt werden, ausgenommen die Bauweine der Landleute und Bürger aus ihren in Ungarn gelegenen Weingärten — bei Konfiskation für die landesfürstliche Kammer. Die Häuser und Güter der Prälaten, Grafen, Herren, Ritter und Knechte in Städten und Märkten, oder innerhalb eines Burgfriedens, auf welchen weder landesfürstlicher Grunddienst noch eine 21* 324 Steiermark unter Leopold dem Frommen Steuer haftet, sollen auch hinfür davon frei sein; wo deren aber in Städten oder Märkten oder in Vorstädten sitzen oder Gewerbe treiben, die sollen von ihrem Gewerbe steuern und dienen, mit Ausnahme derjenigen, welche landesfürstliche Befreiung haben. Im Gerichte soll man weder Bürgern noch Bauern Aufenthalt noch Verboth thun. Ein Bauer hat in Geldschulden, worüber er keine schriftliche Verschreibung in Händen hat, gegen einen Bürger die Sache durch den Richter an einem bestimmten Tage austragen zu lassen. Wenn ein Bauer in Städten , Märkten oder aus dem Lande in einem Gerichtsbezirke Unzucht treibt und auf der That begriffen wird, so darf ihn der Richter ergreifen und strafen — nach dem Rechte; sonst soll er vorgefordert und vor dem Gerichte zu Recht gestellt werden, in welchem er die That begangen hat. Mit dem Urtheile soll man dann den Herrn des Bauers bekannt machen, der auch die Genugthuung für denselben zu leisten hat; sonst darf der erste Richter auch den Bauer, sobald er ihn in seinem Gerichtsbezirke betritt, sogleich greifen und die Buße nach Recht von ihm nehmen. Ohne Wissen und Willen der Landstände dürfen die altherkömmlichen Getreidemaße in Städten und Märkten nicht vergrößert werden. Wo in einer Stadt oder in einem Markte keine Steinmaße sind, da solle» derlei neu eingesührt werden. In Städten, Märkten und auf dem Lande soll das Schänkmaß des Weines eine Maß und Grätzer-Maß fürderhin sein »nd heißen; überall soll diese Anordnung verlautbart werden und ihr Uebertreter zahlt für jeden einzelnen Fall eine Pön von einem Pfunde Pfennige, wovon 6 Schilling dem Richter und 60 Pfennige dem Frohnboten zufallen sollen. Für gefärbtes Tuch soll int ganzen Lande nur Eine Elle, die Grätzer-Elle sein und heißen; für Loden und Leinwand darf jede Stadt und jeder Markt bei seiner altherkömmlichen Elle bleiben. Für das aber, was in Krämereien ausgemessen wird, ist durchaus die Grätzer-Elle zu gebrauchen. Im ganzen Lande soll Eine Wage und Ein Gewicht, das Grätzer-Gewicht sein und heißen; und es soll sich mit dem Wiener Gewichte an jeder Wage gleich halten. Wegen Geldschulden mit Schuldverschreibungen von Bürgern — sollen diese bei ihrem Stadt- oder Marktrichter beklagt und zu Recht gefordert werden. Von diesem gehen in Beschwerungsfällen die Berufungen auf den Landschreiber oder an den Rath der Stadt Grätz, von diesem an den Landeshauptmann in Steier oder an dessen Verweser. Hat ein solcher zu Geldschuld verschriebener Bürger Erbe aus dem Land, so gehen die Einklagen gerade an den Landeshauptmann oder dessen Verweser. Alle Prälaten, Grafe», Herren, Ritter, Knechte und Bauern mögen auf dem Lande allerlei Handwerker halten, welche jedoch bei Strafe der Konfiskation aller Maaren keine Kaufmannschaft treiben dürfen. Alle Prälaten, Grafen, Herren, Ritter, Knechte und die ihrigen, welche Knechte und Bauern finbj und heißen, auch die Juden, dürfen nicht mehr Handel treiben mit Venediger Maaren, mit Tuch, Gfüll, Eisen, Wein, ausgenommen, wenn Juden Weine für Geldschulden nehmen, und was die Bauern selbst erbauen, Wein oder Getreide, oder Vieh, oder was sie zum Hansbedarfe kaufen, oder selbsterzengte Loden und Leinwand, — all' solches mögen sie zu Hause oder auf Märkten verkaufen. Auch kann jeder Wirth oder Leutgeb auf dem Lande Wein, Getreide, Salz, Käse und Schmalz für seine Hansnothdurft kaufen und in seinem Hause an seine Gäste und Sameuhaft verkaufen, jedoch Niemanden außer dem Hause. Aus den Sonntagmärkten darf hinfür kein lebendiges großes Vieh, Pferde, Ochsen, Kühe, auch nicht wollenes oder leinenes Tuch, nicht ganze Häute, auch nicht geschnittenes Leder verkauft werden; nur allein in Städten und Märkten von Bürgern darf künftighin Kanfinannschaft getrieben werden. Wirthe, welche in Städten und Märkten in Herrschaftshäusern sitzen, haben von ihrem Gewerbe Steuer und Dienste zu leisten, und sollen im Uebrigen so gehalten werden, wie Bürger, welche nicht in eigenen Häusern rücksäsflg sind. Nach dem altherkömmlichen Verbote soll der Handel mit Meersalz von der Seeküste her forthin untersagt sein, weil Landstände und Bürger in Städten und Märkten sonst zu großen Schaden leiden. Alle Landleute, Bürger und Fremden mögen überall und ungehindert nach Belieben und Bedarf Weine kaufen und wegführen. Nur die Bewohner von Nadkersburg sollen allein und niemand Anderer den Kauf von Most und Weinen in ihrem Gaue und in der Bauerschaft ausschließlich von Michaelis bis Katharina haben; nachher soll auch dort der Weinhandel für Jedermann frei sein. Wenn gleich die Bürger zu Marburg behaupten, daß Niemand eine Meile Wegs umher Keller und Presse haben dürfe, so darf doch jeder Prälat, Herr, Ritter, Knecht, Bürger und Bauer für seinen Weingarten und auf seinem Grunde nach Landesrecht, Gewohnheit und Noth-Wendigkeit, Keller und Presse haben. 326 Steiermark unter Leopold dem Frommen Wenn ein Dieb gefangen und vor Gericht gestellt wird, von dem soll der Richter, der über den Bann zu richten hat, ein Pfund Pfennige erhalten, er soll dann auch dem Klager Recht wiederfahren lassen; der Kläger soll dem Fertiger und dem Schergen, welcher den Dieb beköstiget hat, billigen Ersatz geben. Fängt der Richter selbst einen Dieb und findet bei ihm gestohlenes Gut, so soll er dies Gut dem Eigenthümer zurückstellen, von diesem aber das Fürfanggeld erhalten. Wer Todtschlag begangen oder eine andere Unthat, wodurch er sein Leben verwirkt hat, den soll der Richter an dem Leben büffen, unentgolten seinem Herrn, Weib und Kindern und deren Gut; sein Gut aber soll an den Herrn verfallen, dem er es rechtlich zuzustellen hat. Geldbriefe von Christen an Juden sollen neben dem Richter auch von einem Landstande oder Bürge mitgestegelt werden. Bei Vorweisung eines Pfandes vor Gericht muß ein Jude auch stets den mit Namen nennen, auf den er das Pfand vorbringt. Und greift der Jude dann zu Folge des Rechtsspruches aus fahrende Habe des Christen, so muß es vor dem Judenrichter von frommen und rechtlichen Leuten geschätzt und die Summe dann von der Schuld qbgezogen werden. Alle Prälaten, Grafen, Herren, Ritter, Knechte und die ihrigen, so Knechte und Bauern heißen und sind, sollen alle in ihren Händen befindlichen Kausmannswaaren bis künftige St. Johannes-Sonnenwende verkaufen, und sich keine neue Kaufmannswaare mehr beischaffen, außer Wein. Alle Bauern, welche in Bergrechten mit eigenem Rücken seßhaft sind, sollen bis St. Johannes-Sonnenwende ihre Behausungen mit Ausnahme von Keller und Presse abthun, und ihre Wohnsitze in Dörfern oder auf Hofhuben und Hofstätten nehmen; sonst soll der Landeshauptmann oder dessen Anwalt derlei Behausungen niederbrechen lassen und den Bauer wegen des Ungehorsams um 2 Pfund Pfennige strafen. Stirbt ein Bauer, so soll man Geldschulden wegen sein Gut der Witwe, Kindern oder anderen Erben nicht vorenthalten, sondern bei seinem Herrn oder dessen Anwalt darum klagen, der dann auch, was Rechtens iftz ergehen lassen soll. Ueberläßt ein Christ einen Geldbrief eines anderen Christen einem Juden, so hat der Jude das Recht darauf zu suchen, anstatt des Christen. Wer auf Häuser oder Gründen in Städten oder bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 327 Märkten einen Anspruch zu haben meint, der soll denselben an den Stadt- oder Marktrichter bringen. Alle ungewöhnlichen Brückenrechte, Wegmauteg und Fürfahrtgelder sollen abgethan sei»; wer aber von Alters her Bruckrecht oder Wegmautgeld oder Getreide gegeben hat, der soll es fürderhin noch geben und int Weigerungsfälle gepfändet werden. Der Hansgraf soll von Pferden oder anderem Vieh, so die Laudstände, Bürger und ihre Bauern auf Märkten zu ihrem Bedarse und für ihre Behausungen kaufen, kein Geld mehr nehmen. Ein Handwerker, der in Städten oder Märkten sein Handwerk treibt, darf künftighin dort keinen Wein mehr schänken, als allein nur seinen Bauwein; wer als Uebertreter betroffen wird, dem soll das Weinfaß konfiszirt und zwischen der landesfürstlichen Kammer und dem Richter getheilt werden. Wenn Holden der Landleute in Städteil und Märkten als Säumer und Fuhrleute durch Zehrung, Anleihe oder Käufe an den Straßen bei Bürgern Geldschulden machen und dieselben die Schuld cingestehen oder der Bürger Schuldverschreibungen darüber in Händen hat oder diese Schulden wenigstens mit Zeugen zu beweisen vermag, so darf er ohne Rücksicht auf des Schuldners Herrschaft oder deren Anwalt auf ihn und auf sein Gut greifen und gerichtlichen Beschlag darauf legen lassen. Sind diese Beweise nicht in des Gläubigers Macht, so muß er den schuldigen Säumer oder Fuhrmann bei seinem Herrn oder dessen Anwalt klagen; verzieht man ihm dann sein Recht, so mag er abermals zu gerichtlicher Beschlagnahme der Person und des Gutes schreiten. Wenn der Landleute Holden oder Bauern mit Bürgern in Städten und Märkten Handelschaft treiben mit Dingen, welche dieselben Straßen nicht berühren, so soll die Klage an die Landleute oder deren Anwälte gebracht werden. Wenn ihnen dann der Schuldforderungen nicht Recht gethan wird, so mögen sie den Schuldner, jedoch niemanden Anderen an dessen Statt, in Städten, Märkten, Landgerichten oder anderen Dingstätten anhalten. Diejenigen Erbholden der Landleute, welche nach dem Datum dieses Briefes in die Städte oder Märkte kommen und zwei Jahre ohne Ansprache unbeirrt daselbst seßhaft geblieben sind, die sollen dort auch unbeirrt bleiben; welche aber nicht seßhaftig sind, soll man auf Verlangen ihren Herren wieder ausliefern. Wenn ein Landmann oder Bauer Geldschuld bei einem Bürger hat ohne Verschreibung, so hat er die Klage bei dessen Richter, und bei Rechtsverweigerung beim Rath, dann beim Landschreiber 328 Steiermark unter Leopold dem Frommen anzubringen. Erhält er auch da kein Recht, so kann er den Bürger bei einem anderen Gerichte klagen und auf des Bürgers Gut greifen. Das Markfutter zu Grätz soll beritten und in gerechte Ordnung der Markmaß gebracht werden. Von den Landständen soll auch das alte Unrechte Maß im Hirschzehent und Ritterrechte abgethan werden. Kein steiermärkischer Landstand darf vor die Landschranne in Krain oder Kärnten geladen werden, als allein nur wegen Erbsachen; und umgekehrt auch kein Landstand in Krain und Kärnten vor die Landschranne in Steiermark. Wird ein Landstand widerrechtlich und mit Gewalt seines Erbes und Gutes beraubt, so soll er seine Klagen an den Landesfürsten oder an den Landeshauptmann vor den Landständen anbringen; und er wird, wenn sein Recht dargethan ist, sogleich wieder in Nutz und Gewähr des Erbes und Gutes eingesetzt werde». Jeder, welcher in der Landschranne Recht behauptet hat, soll vom Landessürsten mit Hilfe der Landstände darin geschirmt werden. Ohne gehörige Ursache soll der Landesfürst das Landrecht niemals schinden. Ladet ein Landstand de» Anderen vor die Schranne und der Antworter erscheint am anberaumten Tage; läßt dann aber der Kläger seine Klage liegen und beginnt eine neue Klage, so soll ihm auf die neue Klage nicht Gericht gegeben werden, sondern ans des Antworters Ruf soll man beiden Theilen einen Endtag vor den Landständen anberaumen, damit kein Theil rechtlos bleibe; und das soll jeder Hauptmann oder Verweser thun. Wer sicheres Geleit zur Landschranne begehrt, dem soll es auch nach alter Sitte gegeben werden, nämlich vom Teutschenhause bis zur Schranne und zurück und von dem Mönchkloster in der Stadt Grätz bis zurück. Niemand darf im Lande Steier, in Städten oder Märkten ein Handwerk treiben, außer er kann es mit eigener Hand arbeiten. lieber Lehenssachen wird der Landesfürst stets nach Lehensund Landesrecht Recht sprechen, und die Lehenträger haben Lehensrecht auch so zu suche». Stirbt ein Landstand (Ministerial) im Lande Steier ohne männliche Erben und wird dem Landesfürsten deffeu Mannschaft ledig, so wird sie der Herr entweder selbst behalten, oder einem anderen Herrn von gleicher Adelsklasse verleihen. Me Friedrich IV. I. 1373—1457. 329 Wer hinsichtlich der Weineinsuhr aus Ungarn, des Handels mit Lagelweinen oder der Tafernen gegen die oben ausgesprochenen Anordnungen handelt, dem soll durch den Landeshauptmann, Landschreiber oder jeden denselben betretenden Richter alles Gut des Handels weggenommen werden, wovon zwei Drittheile der landesfürstlichen Kammer, und ein Drittheil dem, der es aufgegriffen hat, zufallen. Endlich soll feine Frau noch Jungfrau, welche nicht eine Erbtochter oder eine Witwe ist, vor die Landschranne in Grätz geladen werden. ‘) Am 10. November 1445 erkaufte das Stift St. Lambrecht einen Hof von Michael Harrasser, Bürger zu Friesach. Ritter Gamerech von Silberberg, Hauptmann zu Friesach, und Peter Reißberger, Pfleger z» Neumarkt, siegelten die Urkunde. 2) Papst Eugen, Rom 3. Februar 1445, beschenkte die Aebte der Stifte Rein, Neuberg und Neustadt mit dem Rechte der Pontifikalien.3) Am 17. April 1445 schenkte Hanns Kolhaß dem Stifte Rein einen Weingarten zu Hitzendorf, der Rosenkogl genannt.J) Um im Karthäuserkloster zu Seiz dem Mangel an frischen Fischen zu steuern, schenkte im Jahre 1445 Graf Friedrich von Cilli dahin eine Suppanie und eine Hube zu Kopinitz und drei Hofstätten zu Raßwar im Amte Lemburg als Seelgeräthe.5) Am 20. Juni 1445 schenkte Graf Ulrich von Cilli dem Augustiner-Eremitenkloster bei Agram seine Besitzung Blizna zur Gründung eines ewigen Gottesdienstes alle Samstage und als Seel-gerälhe für seine Borältern, seine Gemahlin Katharina, und für seine Kinder Hermann und Elisabeth?) Am 6. April 1445 präsentirte Ritter (iUile«) Johann Czeckan dem Pfarrer zu Gonobitz, Johann Skuber-lerch, als Meßpriester am St. Andreas-Altare in der Pfarrkirche daselbst einen Priester aus der Mainzer Diözese, Johann Wall, unter Zeugenfchaft und Sigill des Edeln (Nobilis vir) Wilhelm Hebenstreit.7) Der Stiftsäbt Andreas zu Admont überließ den stif- >) Landhandvest. Neue Ausgabe p. 14—21 p. 20—25. Caesar. III. 419 — 423 mit besonderen Erläuterungen. 2) Tt. Lambrechter-Laalbuch. a) Nach Pez. Cod. Hist. III. 300 wäre die Bulle des Papstes Eugen IV. von Rom, 5. Februar 1446. *) Reiner-IIrkunde. Joanneum, s) K. K. Gub. Reg. ») K. K. Gub. Reg. 330 Steiermark unter Leopold dem Frommen tischen Zehent um Leoben dem Bürger Hanns Schalauzer, so wie denselben früher Christian Riedersberger gehabt hatte, zu Leibgeding gegen jährlichen Zins von 12 Pfund, und 40 Pfennig für denjenigen, welcher zum Zehentbeschau jedesmal mitreiten würde. Am 24. April 1445 siegelte den Brief darüber Niklas Lasselbeck, Stadtrichter zu Leoben. *) In diesem Jahre walteten wieder Streitigkeiten ob zwischen den Stiften Admont und St. Lambrecht wegen der Grenzen zwischen den Herrschaften Gallenstein und Mariazell. Zur Verhandlung und Schlichtung hatte Abt Andreas seine Stiftspriester Leonhard und Sigmund und den Pfarrer zu Trofaiach, Konrad von Krelsheim, abgeordnet.i) 2) Als um diese Zeit der admon-tische Grnndhold auf dem kausrechtlichen Werdhofe bei Schladming, Georg Pilz, seine Zinse und Dienste nicht gesetzlich leistete, wurde er verurtheilt und bei hartnäckiger Weigerung sogar durch Einkerkerung verhalten, jenen Hof zu verkaufen, unter Zeugenschaft des Schaffners zu Admont, Rudolf Peuntinger, und des Peter Kathreiner, Wirthes auf der 9tten.3) In diesem Jahre 1445 verpflichteten sich durch Brief und Sigill Christian Maundl, Stadtrichter, und der Rath zu Boitsberg, auf jedesmaliges Verlangen die Zinse der dortigen Karmeliter in der Stadt einzuheben und abzuliefern.4) Am 15. Juni 1445 verkaufte Niklas Gribinger seine Güter, Weingärten, 46 Eimer Bergrecht, Hof und 12 Hofstätten mit aller Zu-gehörung, mit darauf haftender Gerichtsimmunität, mit Ausnahme des Blutgerichtes, und mit Mautsreiheit im Markte Eibiswald, alles bei Eibiswald gelegen, dem Ritter Erhard von Eibiswald um 247 Pfund Pfennige. Die edlen und vesten.Herren Ulrich der Graßl, Hanns der Metnitzer und Bernhard der Bauerl siegelten die darüber gefertigten Briefe.5) Zu Schaumberg am 20. Jänner 1445 verzichtete Graf Johann von Schaumberg für sich und seine Angehörigen auf die von seinem Schwager ihm testirten und vom Erzbischof zu Salzburg auf Lebensdauer bestätigte Burggrafschaft zu Pettau mit den dazu gehörigen Höfen, Obern- und Niederhof und dem Gerichte, und an demselben Tage verkaufte dieser Graf und dessen Sohn Bernhard dem Erzbischöfe die Häuser und Veste zu Pettau, die Maut, i) Urkunde MM. 45. «) Urkunde T. 40. 3) Urkunde 0- 361. *) K. K. Gub. Reg. s) K. K. Gub. Reg. bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 331 3. 1446. K. Friedrich IV. in Wien und Neustadt. Krieg der Grafen von Cilli in Ungarn. Einfälle der Ungarn in der unteren Steiermark. die Markrechte am Jahrmarkt zu Oswaldi inner und außer der Stadt, 12 Hofstätten, die Gärten an dem Burgberge und in der Weischau. Den Obern- und Niedernhof empfingen sie dann wieder unter gewissen Freiheiten zu Lehen. J) In diesem Jahre soll K. Friedrich auch die große 464 Zentner schwere Glocke in Aussee beigeschafft haben. Am 7. Jänner 1446 in Wien bestätigte K. Friedrich IV. dem Sigmund Ranmschissel die väterlichen Erblehen aus der Pettauer Erbschaft in Rorbach (Varbach) und Rain bei Pettau, in der oben, und untern Zellnitz, am kleinen Wisch und zu Polanitz — zusammen 43 Huben und Hofstätten mit Bergrechten?) Am 7. Februar 1446 ertheilte er auf Bitten des Abtes Heinrich dem Orte St. Lambrecht einen donnerstägigen Wochenmarkt?) Wir haben oben gemeldet, daß zwischen dem Grafen Hermann von Cilli und dem Könige Twartko von Bosnien im Jahre 1427 ein Vertrag geschlossen und vom K. Sigmund bestätiget worden fei, in Folge dessen nach Twartko's Tode im Jahre 1443 Graf Friedrich von Cilli als erblicher Nachfolger und König in Bosnien hätte eintreten sollen. Die Bojaren erklärten aber diesen Vertrag für ungiftig und erwählten den Stefan Thomasko zu ihrem Könige — nicht ohne Einfluß des Johann Hunyady, auf dessen Betrieb auch K. Wladislaus zum Nachtheile der Cillier den Stefan Thomasko als neue» König bestätiget hatte. Als Anhänger ihres Blutsverwandten des K. Ladislaus kämpften die Cillier Grafen wider die Gegner desselben in Ungarn mit Glück; und sie suchten sich zugleich auch für den Verlust der bosnischen Krone in Kroatien zu entschädigen, wo sie gegen die Ungarn bedeutende Vortheile errungen hatten. Die Grafen Friedrich und Ulrich suchten daher auch ihre Macht zu verstärken und schlossen am 6. Jänner 1446 mit Nikolaus Ujlak, Woiwoden von Siebenbürgen und gefürchteten Nebenbuhler des Johannes Hunyady, ein Bündniß zu gegenseitigem kräftigsten Beistände gegen Jedermann, selbst den römischen und ungarischen König nicht ausgenommen, Falls Einer von ihnen gegen Recht und Billigkeit bedrückt werden sollte?) 1) K. K, Gub. Arch. 2) K- K. Gub. Reg. ») St. Lambrechter-Saatbuch. <) Chmel Vbid. p. 737—738: „In času vero, si etiam ipsl Domini Reges aut „alter eorum eosdem dominos Comites Ciliae minus juste aut indebite ac „sine lege opprimere vellent, simili modo, ut praediximus imo, si ne-„cesse erit, etiam personaliter adjuvare teneamur.“ 332 Steiermark unter Leopold dem Frommen Nachdem K. Friedrich IV. die Überlieferung des jungen K. Ladislaus nach Ungarn verweigert hatte, war auf dem zahlreich besuchten Landtage im Dezember 1445 Hunyady zum Oberbefehlshaber des Heeres ernannt worden, welches mit Gewalt der Waffen den jungen König holen sollte; und auf dem Landtage zu Pest am 5. Juni 1445 erhoben ihn die Ungarn zum Reichsverweser (regni Ungariae Vica-rius) mit großer Vollmacht während der Minderjährigkeit des junge» Ladislaus, welcher nun dort auch allgemein als König anerkannt wurde. * *) Nach dem Tode des Bischofes Johann von Agram entstand um die Wiederbesetzung des bischöflichen Sitzes ein wüthender Kampf. Die Königin Elisabeth und die niächtigen Cillier Grafen unterstützten den Bischof Benedikt von Warasdin gegen den Polen-könig und die Reichsbarone, welche für den Bischof Demetrius waren. Dies war die Veranlassung, daß die Grafen von Cilli mit Heeresmacht in das Agramer Gebiet einfielen, die bischöflichen Burgen erstürmten und besetzten, vorzüglich die Schlösser des Priorates Aurana, wo bei der Bestürmung und Eroberung der Burg Pökreg Johann Sowan, der Bruder des Banes Matko, Prior zu Aurana, erschlagen wurde. Die siegreichen Grafen griffen dann in Kroatien und Ungarn immer gewaltiger um sich. Die Vortheile, welche die Cillier bereits in Kroatien erfochten hatten, ihr enges Schutz- und Trutzbündniß mit dem Woiwode» Ujlak, und daß die Cillier im Sinne des K. Friedrichs die Sache des jungen Ladislaus verfochten, bewogen Hunyady sich plötzlich mit Heeresmacht zu erheben. Er be-rannte Warasdin und die dort gelegene Burg der Cillier. Die Stadt ließ er eingeäschert hinter sich. Sodann fiel er über Ankenstein herauf in Steiermark ein, plünderte und verheerte um Pettau (15. Februar bis 15. März), erstürmte die Burg Dornau, wo ihm der Burggraf mit einem kleinen Häuflein nicht zu widerstehen vermochte. Von hier sendete er Boten an den Landeshauptmann in Grätz mit dem Er-suchen um friedlichen Durchmarsch gegen die Laudesmarken der Cillier. Der Landeshauptmann aber verweigerte das Verlangen und bot die Landwehr auf nach Fürstenfeld und Radkersburg (6. Mai 1446).2) Hunyady's Vortrab war jedoch schon bis Windischfeistritz vorgedrungen, vergeblich von allen Seiten von dem cillischen Feldhauptmann Jan Wittowetz geneckt. Hunyady's Aufenthalt vor dem befestigten !) Fe.jer IX. II. 86—92. Kurz ibid. p. 34. Chmel Ibid. p. 316—325. *) Caesar. Annal. III. 427. Müller Reichsiagslheater I. 339. Feistritz dauerte längere Zeit. Am 24. März 1446 wurde der Ort zum ersten Male vergeblich bestürmt. Auch kam Hnnyady zwischen Pettau und Marburg mit der Landwehr in Kampf, in welchem dieselbe über die Drave und Mnr zurückgeworfen wurde. Während er nun weiters die von Wittowetz hartnäckig vertheidigte Stadt Feistritz bedrängte, mußte der Sohn seiner Schwester, der Feldhauptmann Säfel, mit tausend Reitern und Reisigen über Gonobitz und Lindcck gegen Cilli Vordringen. Dort müssen bereits die Grafen Friedrich und Ulrich, welche bei der Nachricht ihrer brennende» Städte und Burgen aus Kroatien herbeigecilt waren, solchen Widerstand entwickelt haben, daß Zäkel nicht bis Cilli selbst Vordringen konnte, und zufrieden mit dem Brande vieler Ortschaften und Dörfer um Cilli, sich wieder zu Hnnyady zurückzog. (Quidquid mali potuerunt facere, hoc fecerunt. Chron. Vatz.) l *) Indessen hatte dieser mit Wittowetz Waffenstillstand auf einige Tage geschlossen. Besorgt, zwischen dein Heere der Cillier Grafen selbst und der wiederkehrenden Landwehre in eine bedenkliche Lage z» kommen und zufrieden, über so viele * cillische Herrschaften und Leute Mord, Brand und Plünderung gebracht zu haben, eilte er über Pettau, Schloß Tschakathurn, Markt Kopreinitz und Raschin nach Ungarn zurück, auf welchem Zuge das Ungarnheer zwar durch unaufhörliche Anfälle von Seite des Ober-feldhauptmannes Wittowetz viele Berluste erlitt, aber auch seine traurigen Spure» überall zurnckließ.?) K. Friedrich IV. scheint bei diesen Vorgängen völlig theilnahmslos und unthätig in Neustadt gesessen zu sein, wie im abgewichenen Winter, als er dort bei dem ersten Einfall und Verheerungszuge Hunyady's in Oesterreich bedrängt worden war. 3) Ihn beschäftigten Familienangelegenheiten, der Streit mit den tirolischen Ständen wegen der Vormundschaft über H. Sigmund, welche er jetzt doch hatte abtreten und dem jungen Erbfürsten die gebührende Selbstständigkeit gestatten müssen.4) Auch hatte er i) Etwas übertrieben geschildert in Aru peck p. 1255. s) Chron. Vatzonls contin. et Ebendorfer ap. Pez. I. 1254. Die Cillier-Chronik bei Hahn II. 697—709. Chmel ibid. 334 — 339. Caesar III. 425. Chronik bon Cilli p. 79—85. 111—118. 3) Kurz ibid. p. 34. Ebendorfer p. 1254—1257; „Caesar ipse velut alter Sardanapalus in medio foeminarum phillantium sedens, herbas autum-nales avellens et plantuias ob iminentem hyemem cooperiens de factis armorum belli et tuitionis patriae parum curabat.“ 4) Chmel ibid. 350—362. 334 Steiermark unter Leopold dem Frommen am 6. April 1446 einen neuen Familienvertrag abgeschlossen. König Friedrich IV. soll nämlich durch die nächsten sechs Jahre alleiniger Herr der innerösterreichischen Länder sein. H. Albrecht gibt daher alle seine Herrschaften und Aemter daselbst, auf welche bisher seine Renten gewiesen waren, wieder auf, entbindet die Unterthanen derselben alles Gehorsames gegen ihn^), und bleibt Regent in den Vor-landen, so wie H. Sigmund in den Oberlanden und Tirol. Für die nächsten zwei Jahre aber müssen die Renten von Jnnerösterreich und den Vorlanden zu gleichen Theilen zwischen K. Friedrich und H. Albrecht getheilt werden. Alle anderen Vertragspunkte bezweckten eine genauere Verbindung der drei österreichischen Fürsten zu allen ihren öffentlichen Handlungen, um das gemeinschaftliche Interesse des Fürstenhauses aufrecht zu erhalten und stets fester zu gründen?) Ohne besondere Wirkung empfing K. Friedrich das Entschuldigungsschreiben Hunyady's (Pest 11. Juni 1446) über die auf dessen Zuge gegen die Grafen von Cilli den landesfürstlichen Unterthanen zugefügten Beschädigungen. Dieses Schreiben, zugleich eine Schilderung des Heerzuges selbst, lautet folgendermaßen: „In diesem „Tage, in der allgemeinen Versammlung am Pfingstfeste wurde „der Brief Eurer Majestät vorgelesen und in gemeinsamer Berathung „beschlossen, daß ich über die mir persönlich gemachten Anwürfe, so „wie ich es da mündlich gethan, mich gegen Eure Majestät schriftlich „verantworten sollte. Eurer Majestät Beschwerde lautet dahin, daß „ich jüngst (zwei Monate vor dieser Versammlung) im Heerzuge „gegen das Gebiet der Cillier Grafen ohne alle vorausgegangene „Ankündigung, ja im Widerspruche mit meinen Eurer Majestät an« „gelobten friedlichen Gesinnungen, dem Herzogthume Steiermark sehr „viele Beschädigung und Schäden zugefügt habe ». s. w. Man ver-„nahm, erhabener Fürst, mit welchen Gefühlen Du dieses ansahest, „damit eine offenere Gelegenheit gegeben wäre- zu beantworten und „Recht und Macht da sei, um die Sache und ihre Veranlassung „klar darzulegen. Da jüngst, nachdem man im Himmel und auf „Erden vielfältige, grausame und unmenschliche Verunglimpfungen „erlitten hatte und die Herren Herrschaften dieses Reiches die her-„ausgeforderten Waffen gegen die vorgenannten Grafen von Cilli in i) Die Urkunde darüber erließ H. Albrecht sogleich am 7. April 1446 an Sigmund Roggendorfer, Landschreiber in Steter. Chmel Regest. 2070. -) Chmel p. 362-364. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 335 „Thätigkeit zu setzen, beschlossen haben, so bin ich zum obersten „Hauptmann dieses Heerzuges bestellt worden, und offen betheure „ich es, nirgend in der Absicht, um gegen Eure Majestät oder gegen „die Unterthanen oder gegen das Land Fehde oder Krieg zu führen; „sondern, wie ich es in meinem friedfertigen Schreiben ausgedrückt „habe, so war es auch mein Sinn, Eurer Majestät vielmehr meine „Dienste als eine Beleidigung darzubieten. Daher sind auch alle „jene Beschädigungen, welche bei dieser Gelegenheit dem Lande und „den Unterthanen Eurer Majestät zugefügt worden sind, gewiß nicht „durch meinen Eifer, durch Absicht oder im vorgefaßten Willen, son-„dern durch der Beschädigten unverhoffte und heftige Herausforderung „geschehen. Denn ich traf früher auf die gegen mich gekehrten „Waffen, als daß ich solche gegen Andere gekehrt hätte. Denn als „ich vor dem Schlosse Bartin (wahrscheinlich in der Gegend von „Pettau-Ankenstein) meinen Heerzug gelegt hatte, ferne von allein „Vorsatze einer Beschädigung, ließ ich durch achtbare Mitstreiter und „meine Boten dem Kastellane jener Burg, Namens Frigk, bedeuten, „daß ich keine Unternehmung mit Absicht gegen Eure Majestät und „Dero Untergebenen hege, sondern daß mein bewaffneter Zug einem „anderen Ziele zngehe; und darum befahl ich, ihn zu bitten, meinen „friedlichen Zug durch keinen feindlichen Widerstand zu stören. Die-„ser aber, kaum als er meine Botschaft vernommen hatte, ärgerte „durch die verwirrendste Antwort meine Abgeordneten und erbot „sich, für 3000 Silbermarken mir Marsch und Sicherheit verkaufen „zu wollen. Wie er nun keinen Käufer fand, brach er mit seinen „Bewaffneten unvermuthet hervor, forderte gegen sich die Waffen „der Friedfertigen heraus und zwang mich wider Willen, mit Ge-„walt und Schwert rund umher mir den Weg zu öffnen. Gleicher-„weise, wie ich gegen die Städte Pettau und Marburg marschirte, „habe ich meinen friedlichen Zug diesen Städten und dem in Grätz „eingesetzten Hauptmanne Eurer Hoheit angedeutet, und daß ich „gegen das Land und die Untergebenen Eurer Majestät nichts Feind-„seliges Vorhaben wolle. Sie aber — dem angedeuteten Frieden mit „gegnerischer Hand sich widersetzend — begannen mehrere meiner „zerstreuten und arglosen Krieger zu erschlagen oder zu berauben und „gefangen zu nehmen. Ueberdies bemühte sich der vorgenannte „Hauptmann, der von Grätz mit Reitern und Fußvolk herangedrun-„gen war, an der Furth der Drau meinen Uebergang zu hindern, „und da ich ihm nicht answeichen konnte, mußte ich wider Willen „mich schlagen. Bei allen diesen Hindernissen, Widersetzungen und 336 Steiermark unter Leopold dem Frommen „Herausforderungen konnte es wohl nicht vermieden werden, daß „nicht, besonders in jenen Gegenden, wo sich Besatzungen und „Vesten der Grafen von Cilli befanden, auch die Untergebenen „Eurer Hoheit beschädiget wurden. Jedoch, wie schon oben gesagt, „war dies nicht mit vorgefaßtem Willen, noch auf Befehl der un-„garischen Herren Barone geschehen, sondern bei den vorgenannten „Veranlassungen, wodurch ich glaube, selbst von Eurer Hoheit „nicht für schuldig geachtet zu werden." Später scheint Johann Hunyady sich mit den Eillier Grasen wieder völlig versöhnt zu haben, wie ein freundliches Antwortschreiben des Gubernators an Grafen Friedrich von Cilli erweiset, worin er ihn unter Anderem abmahnt, int Streite der Grafen von Blaga im Agramer Komitate, da er von einem Theile zu Hilfe gerufen worden sei, mit den Waffen Theil zu nehmen, bevor nicht alles versucht worden sei, die Sache nach Recht und Gesetz zu entscheiden.') Doch war der Streit in den Jahren 1450 und 1451 noch nicht ausgetragen, und die Grafen von Eilli forderten einen Ersatz von 20.000 Gulden an Kriegskosten.i) 2) Die Veste Plankcnsteiu in der Mitte der von den Ungarn bedrängten Landestheilc gelegen, wurde am Mittwoche vor Palmsonntag 1446 von K. Friedrich in Neustadt zum pflegweisen Besitze mit 20 Pfund und mit allem Nutzen und Ertrage als Burghut — dem Ulrich Graset verliehen.3) Am 22. Juli bis 12. August verweilte K. Friedrich in Wien. Inzwischen war auch sein Entschluß, sich durch hohe und mächtige Verwandtschaftsbande ans seiner Stellung zu kräftigen, thätlich erfüllt und die Schwester Katharina an den jungen Markgrafen Karl von Baden, Sohn des rüstigen Markgrafen von Baden verehlichet worden, wozu den innerösterreichischen Ländern nach alter Sitte eine Vermählungs-fteuer von 46632 Gulden anferlegt und von denselben auch geleistet worden ist.4) Nach den blutigen Begebnissen int Lande unterhalb der Drau fertigte Graf Friedrich von Cilli und Ortenburg in zwei Diplomen an Christihiinmelfahrt 1446 für die Stadt Windischfeistritz folgende Freiheiten: „Bei Todesfällen soll alles Gut und Erbe den Kindern i) Kurz ibid. p. 66—67. Schwandtner circa 1449. -) Schwandtner II. 94-97. a) K. !. Gub. Reg. <) Chmel. 364—366. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 337 „oder den rechtmäßigen Erben, die darauf Erbrecht haben, zusallen, „jedoch jeder solche Erbe verpflichtet sein, mit dem Gute in der „Stadt seßhaft zu bleiben und unter keine andere Herrschaft fortzu-„ziehen. Die Feistritzer haben von Alters her das Recht freier Wahl „eines Richters aus ihrer Mitte, der den Bestand des Gerichtes tier« „rechnet und bezahlt hat." Niemand außerhalb der Stadt darf Weine durch die Stadt führen, ausgenommen solche, die er in der Stadt gekauft hat und gräfliche Zehenlweine. Am Sonntage nach Himmelfahrt bestätigte er die alte Mautfreiheit des Stiftes Viktring zu Feistritz und Mautenberg. Aus diesen Briefen erhellet zugleich, daß die Stadt Windischseistritz so eben durch Krieg und Feuer große Beschädigung erlitten habe?) Die Ungarn hörten nicht auf, den jungen Ladislaus als ihren König nebst der Reichskrone ^6,t n wiederholt zu fordern; er wurde aber von K. Fried- StUermark'wird^zu rich IV. wieder hartnäckig verweigert. K. Friedrich g-rufen. mußte sich daher auf einen abermaligen Einfall der Ungarn in seinen Ländern Oesterreich und Steiermark gefaßt machen. Mit einem Heere von 20.000 Manu erhob sich Hnnyady, und am 28. Oktober waren bereits die Vorderschaaren verheerend über die Grenzen gegangen. K. Friedrich IV. hatte zwar in Oesterreich einige Aufrufe, zur Landes-vcrtheidigung sich au bestimmte» Sammelplätzen zu fchaare», ergehen lassen; auch war sein Ruf zur schleunigen Hilfe an die Steiermärker ergangen?) Jedoch bewährte er durchaus nicht Kraft und Ernst zum Widerstande gegen einen solchen Feind, welcher noch dazu am 7ten November 1446 die Stadt Wien schriftlich aufforderte, sie möge dem römischen König wider das Königreich Ungarn, das über ihn so vielfache Beschwerde habe, keinen Beistand leisten^), wogegen K. Friedrich die österreichischen Stände erst auf den 11. November zur Rüstung gegen einen ungarischen Einfall und zur Berathung nach Wien aufforderte. Inzwischen waren die Ungarn, welche ihren Hec-reszug gegen K. Friedrich bei dem Papste Eugen IV., bei den Be-netianern und andern Regierungen zu rechtfertigen suchten, weiter vorgedrungen; sie hatten bis zum 20. November die Vorstadt zu Oedenburg und mehrere Märkte, Dörfer und Ortschaften jenseits der >) Joanneums-Urkunde. Chmel Regest. 2049. 2081. 2174. -1 gptel Regest. 2180. Geschichte der Steiermark. — VII. 93b. 22 338 Stetermart unter Leopold dem Frommen Leitha niedergebrannt und ihr Lager zwischen Forchtenstein, Hornstein, Ebenfurt und Neustadt aufgeschlagen. Schon bedrängte und belagerte Hunyady die Stadt Wien, in welcher sich K. Friedrich eingeschlossen hatte. Am 27. November und am 9. Dezember 1446 versicherte er de» Wienern und den Ständen des Landes schriftlich, daß sein Kriegszng nur gegen K. Friedrich gerichtet sei.J) Nun wurde eine Deputation, deren Vorderste Graf Ulrich von Cilli, der Kanzler Kaspar Schlick, die königlichen Räthe Ulrich Eizinger und R üdiger von Stahrembcrg waren, an den Gubernator gesendet, tun ihn zum Rückzuge zu bewegen. Hunyady forderte die Abtretung des Schlosses Raab. K. Friedrich zauderte und bot einstweilige Verschreibungen an; Hunyady aber verlangte die persönliche Bürgschaft des Grafen von Cilli, daß das Schloß bis Lichtmessen in ungarische Hände werde übergeben sein; dieser forderte vom Könige einen Schadlosbrief, der aber ans dem geringen Grunde verweigert wurde, weil das Schloß in den Händen von Söldner-Häuptlingen war. Somit geschah keine Einigung, und K. Friedrich, hinter den Mauern und Gräben von Wien gesichert, mit Kräutern und Pflanzen und mit Mädchen beschäftiget^), ließ cs gleichgiltig geschehen, wie bis Weihnachten hin das ungarische Heer alles Land Oesterreichs weit umher und tief in die Steiermark hinein, ja sogar nach Kärnten und Krain hin mit aller Wildheit und Grausamkeit des Krieges verwüstete; denn Alles, Städte, Märkte, Schlösser und Dörfer, jene ausgenommen, welche entweder hinreichend befestiget waren oder mit hohen Geldsummen Schonung erkauft hatten, wurden niedergebrannt. Der ungarischen Reiterei vermochte Niemand Widerstand zu leisten. Tausende von Gefangenen wurden zu Ende Dezembers nach Ungarn fortgeschleppt. Also schildern die gleichzeitigen Chroniken diese Vorfälle in nffge< meinen Zügen und einstimmig'1 2 3) Welche Landesthcile der Steiermark 1) Chrncl Reg. 2198 und 2202. 2) Ebendorfer p. 858. Arnpeck p. 1255. 3) Citron. Pal Ir ami ap. Pez. I. 736: „Eodem anno intraverunt L'ngari cum „potentla ad Austriam ct Stiriam, et spoliaveruut et combusserunt oppida „et villas; quidquid mali potuerunt facere, hoc focerunt. Et hoc factum „est, circa festum 8. Martini, et manserunt in terra usque post Natalem „Domini. Et nemo opposuit se eis; quia terra non habuit virilem recto-„rem, quia habuit tantum tutorem. Sed iste fuit in Vienna, sed minime „curavit —“ Aeneas Sylvius Hist. Friedr- ap. Kollar II. 130 : „longe la-„teque populatus, villas et aperia loca omnia combiissit. Quia non erat „in Austria par equifatus. Caesar Vlennae se con'ti'nebat —“ Thwrocz. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 339 besonders gelitten, wo die Laudwehre unb unter wessen Anführung sie mit den ungarischen Schaarcn gefuchten habe, ist gänzlich unbekannt; nur scheinen die Cillier Grafen mit ihren Vasallen und Söldnern siegreichen Widerstand geleistet zu haben. Bald zeigte sich der Gubernator zu Unterhandlungen bereit. Mit Grafen Friedrich von Cilli hatten sich zu Radkersbnrg am 1. Juni 1447 die ungarischen Abgeordneten: der Kardinal Dionysius, Erzbischvs zu Gran, Augustin, Bischof zu Raab, der Palatinus Lanrcnz von Hedervsir, Nikolaus Ujlak, Woiwode von Siebenbürgen, der Judex curiae Graf Ladislaus von Palocz, Ladislaus vou Gara, Ban von Machovien , der Supremus Thesaurarius Michael Orzag de Guth und Thomas von Zeecz, die angesehensten Rcichsmagnaten — zu einem Waffenstillstände auf zwei Jahre vereinigt. K. Friedrich und sein Bruder H. Albrecht sollten bis zur gänzlichen Beilegung des Streites im Besitze der ungarischen Schlösser und Plätze bleiben, welche sie theils durch Verpfändung, thcils durch Eroberung erlangt hatten; und zwar dem ersteren sollen Oedenburg, Güns, Rechuitz, Schleining, Bernstein, Theben, Katzenstein und Baumgarteu, dem H. Albrecht aber Forchtenstein, Eisenstadt, Kobersdorf, Landsee und Bella mit Einkünften und Renten (nebst jenen zu Zarkew, Owür und Rakosh) ungestört verbleiben, die Untcrthanen aber von Niemanden belästiget und mit Contribution belegt werden. Die Stadt und das Schloß Raab werden bis 24. Juni vom K. Friedrich dem Bischöfe Augustin überantwortet, wofür jedoch noch 3000 ungarische Goldgulden zur Bezahlung der Psaudbesitzer geleistet werden müssen. Zu Martini 1447 in Wien soll die weitere und gänzliche Einigung geschlossen werde». Vom Jahre 1446 haben wir über andere Vorfälle in der Steiermark folgende Notizen: Nach dem Tode des Bischofes Georg von Seckau, 30, Oktober 1446 , ernannte der Salzburger Erzbischof Chron. cap. 45: „Dum Rex Romanoruin petitls 11011 flectilur, ingentlbus -damals pulsatur. Nam D. Guberna'or — pluribus armatorum agmiiilhns „composltis omnem Carlnthiae et Carniolae, agrum et magnam partem „Stiriae cum severitate pervagatus est: res in praedam, homines In „captivitatem, civilates et opplda et villas ardentes in flamm as redi-„gendo. Cum tandem ipsum Romanorum Regem suorum regiiorum „depqpulatione mover! vidit minime, inultaruin rerum et caplivorum „congerie onustus felix rediit.“ i) Chmel ibid. p. 563—577. 340 Steiermark unter Leopold dem Frommen seinen Kanzler, den gelehrten Meister Friedrich Grenn, zum Nachfolger. Im Stifte Rein unternahm Heinrich, Abt zn Eberach, als Generalvisitator der Cisterzienserstifte eine canonische Untersuchung, wobei auch die gesammten Vermögensverhältnisse des Stiftes erhoben und verzeichnet worden sind. 1 *) Am 21. Oktober 1446 gründete Dorothea Lembacherin, Gemahlin des Ritters Hanns Lau» zu Hannstein, einen ewigen Jahrgvttesdienst am Stifte zn Seckan —- mit der Spende von fünf Höfen, einer Mühle und anderen liegenden Gründen. Am 18. April 1446 zu Lavant fertigte Laurentius, Patnach von Aquileja und Verwalter des Bisthuines zu Lavant, die Vollmacht an den Pfarrer zu Maria-Neustift in der Kalles (prope Petovium), Benedikt, Baccalanrens der freien Künste, den Priester Johann Sanberleich von Linz, auf den Vorschlag des Kirchenpatrons Reinbert von Walsee in den Besitz der Pfarre St. Georgen in Go-nobitz einzusetzen, nach der freien Entsagung des bisherigen Pfarrers Johannes, Propstes und Erzdiakons des Bisthumes zu Lavant.3) Im Jahre 1445 hatte das Concilium in Basel allen einen vollkommenen Ablaß verkündigen lassen, welche zur Bestreitung der Auslagen im Geschäfte der Wiedervereinigung mit der griechischen Kirche Geldbeiträge leisten würden. Zur Einsammlung ward Erzbischof Friedrich IV. mit dem Abte von St. Peter in Salzburg bestellt, 4. März 1445. Sie brachten eine bedeutende Geldsumme zusammen, wovon das Concil die Hälfte dem Erzbischöfe selbst für dessen große Bemühungen und Auslagen int Geschäfte der Kirche überließ, das klebrige aber aus dessen Händen empfing, 10. Februar 1446. 4) K. Friedrich IV. brachte das Jahr 1447 mei« Nrkunmch«rtch. stens itl ^tt, Neustadt und Grätz zu. Am Hofe ten für Steiermark. nxir ihm zur Seite größtentheils Graf Ulrich von Cilli. Dieser führte den Vorsitz im Kammcrgerichte und fällte gegen Grafen Johann von Oettingen am 11. Jänner 1447 den Eudspruch in Folge dessen die. Stadt Lauingen in alle Besitzungen desselben eingesetzt werden sollte.5) Am 4. April in Grätz bestätigte K. Friedrich dem Niklas Gloyacher und dessen Vettern, den Brüdern Andreas , Christof und Konrad von Gloyach, die väterlichen Erblehen ’) Neiner-Urkunde. -) K. K. Gub. Reg. s) K. K. Gub. Reg. 4) Juvavia p. 208. -) K. K. Gub. Arch. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 341 aus der Pettauer Erbschaft, die Höfe und Huben zu Fernitz, Haus-mannftatten, Stiffen, Aferhain, Stockarn und Winterfeld.i) * 3 4) Am 23. April 1447 zu Marburg fertigte K. Friedrich eilte Urkunde für Matthä von Gallenberg. Am 16. Mai 1447 ließ er mit den Brüdern Otto und Andrä von Stubenberg über die ehemalige Verschreibung der Veste Laudskron und des Hauses zu Reifnitz als Leibge-diug Verhandluuge» pstegen und die darüber gefertigten Briefe dann abthun. Zu Grätz am Montag vor Himmelfahrt 1447 entlehnte er vom Stifte Viktring 1000 Gulden Unger. Dukaten zur Lösung der Schlösser Laudskron und Reifnitz und verpfändete dafür dem Stifte das Schloß und Urbar von Reifnitz. Diese Schlösser waren bisher pfandweise im Besitze des Otto und Andrä von Stubenberg. Am Freitage nach Frohnleichnam zu Grätz ertheilte er auf Bitten des Landeshauptmannes Hanns von Stubenberg, der Gemeinde zu Weiz einen Jahrmarkt zu Katharina.3) Am 22. Juni 1447 zu Grätz empfing er vom Gratzer Bürger Ulrich Völkel die Aufsandung des von demselben an einen anderen Bürger, Hanns Schlaursbacher, verkauften landesfürstlichen Lehenhofes, Schützenhof zu Luttenberg genannt, und eines Weingartens am Schützenberg gelegen.4) Zu Wien am 26. September hatte K. Friedrich IV. eine Vollmacht für die wichtige Gesandtschaft gefertiget, welche er, zusammengesetzt aus den auserwählten Männern, Bischof Friedrich von Secka», Kaspar Schlick, Hofkanzler, Aeneas Sylvius, erwähltem Bischof von Triest, Johann Ungnad, Kämmerer, Pancraz Rindtschad und dem königlichen Leibarzt, Jakob de Castro-Romano, nach Italien sendete, um sowohl mit Mailand als auch den anderen lotnbardischen Städten und Herrschaften über die Rückkehr zum Gehorsam gegen das römisch-deutsche Reich, dem sie sich seit geraumer Zeit entzogen hatte», zu unterhandeln. 5) Welches Vertrauen auf die Einsichten dieser auch steiermärkischen Herren, gesetzt ward, beweist ihre Vollmacht, deren Inhalt sie sowohl mündliche Unterhandlungen zu pssegeu, als auch Verträge und Bündnisse abznschließen, Regalien und Lehen zu verleihen, und alles Vorkommende zum Besten ihres Herrn zu lenken, berechtigte. Uebrigens hat wegen Verschiedenheit der Grundsätze und Ansichten i) K. K. Gub. Reg. z) Joanneum. 3) Joanneums-Urkunde. *) K. K. Gub. Reg. 5) Chmel ibid. p. 456—459. 342 Steiermark unter Leopold dem Frommen diese Gesandtschaft den erwünschten Erfolg doch nicht erzielt. In diesem Jahre 1447 hat K. Friedrich IV. dem Volkard von Auersberg imb seinen Brüdern das Schloß und Urbar Katzenstein zu Lehen verliehen. *) Am 30. November 1447 zu Wien erließ K. Friedrich Brief und Befehl, daß Prälaten, Acbtc, Aebtissinen, Priester, Grafen, Adelige n. s. w. im Herzogthume Steiermark von Juden und Jüdinen nicht vor Gericht gefordert werden können, nur Bürger und Bauern, und alle betreffenden Fälle an den Landeshauptmann oder den Landesverweser gebracht werden müssen.* 2) Am 9. Dezember 1447 erhielt Hanns Spangsteiner der jüngere von K. Friedrich einen Versicherungsbrief auf Leibgeding und Nachfolge in den Pettauer Lehe», dem hinteren Thurm zu Schwanberg, zwischen der Veste Schwanberg und dem Grössenberge, der Suppanie und den Leute» am Grössenberge, den Bergrechten am Schöckl und der Fischweide auf beiden Sulmbachen nach alter Einbannung, jedoch erst nach dem Tode des Herrn Friedrich von Stubcuberg, Sohn Leopolds und der Agnes von Pettau.3) Nach dem Tode des Papstes Eugen IV. wurde Nikolaus V. auf den apostolischen Stuhl erhoben, welchem K. Friedrich allseitige Anerkennung zu verschaffen bemüht war. Nach feinem Beispiele fanden es auch die Kirchenhirten der niederen Länder für zweckmäßig, sich an denselben anzuschließcn. Jedoch der Erzbischof Friedrich von Salzburg that dieses mit einigem Mißtrauen, indem er auch das Wiener Concordat f!7. Februar 1448) anznnehmen Bedenken trug. Papst Nikolaus mußte in einer eigenen Bulle erklären, daß die Rechte desselben in Besetzung der BiSthnmer Chiemsee, Seckau und Lavant durch das abgeschlossene Concordat nicht nur nicht beeinträchtiget werden, sondern vielmehr ausdrücklich bestätiget seien.4) Bei dem Stifte Admont schloß Abt Andreas am 25. Juli 1447 mit Erhard Hcrberstorfer einen Tausch über öde Huben zu Oberkulm und Nicderkulm im Admontthale für andere Hofstätten am Hasenbach und zu Ließing in der Kammerer-Pfarre. Der edle Hanns Zmollner siegelte die Tauschurknnde. Andreas, 'Propst zu Seckau und Erzpiester, erhielt an demselben Tage von dem Stifte Admont >) Wurmbrand. Excerpt. Geueal. p. 77. 2) Reiner-Urkunde. 3) K. K. Gub. Reg. *) Juvavia Abhandt. p. 276. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 343 auf zwölf Jahre in Bestandbesttz um 400 Pfunde die stiftischen Bergrechte , Wein- und Getreidezehente saunut dem kleinen Zehent in den windischen Pücheln und in den Pfarren zu Witschein und St. Georgen?) Gegen Stifte und Klöster in seiner Grafschaft bewährte sich Friedrich Graf von Cilli um diese Zeit ungemein wohlthätig. Ans Gnade und zur Gründung eines ewigen Jahrgottesdienstes für sich selbst und seine Borvordern fertigte er für das Benediktiuerstist zu Obernburg einen ausgedehnten Brief mit Gerichtsimmunität der Herrschaft Obernburg von allen seinen Richtern zu Praßberg und aus der neuen Veste zu Altenburg, und zwar hinsichtlich aller Gerichtsfälle selbst auf Blut, Unfnhr und andere Unzucht; auf Befreiung des stiftischen Hauses in Cilli bei der Stadtpsarre von allen Zinsen, Stenern, Hofwerken, Roboten u. s. w., und auf Schenkung und Befreiung der Fischweide auf der Sann abwärts bis an die Brücke ob Altenburg. Abt Benedikt zu Obernburg, Konrad der Prior, Johann Windischgratzer, Ober-kellner, und Johann von Reichenbach gaben und fertigten zugleich für den gräflichen Beschützer einen Reversbrief.i) 2 3) Am 8. Jänner 1447 bestätigte Gras Friedrich den Karthäusern in Geyrach den Kauf eines Weingartens in Slapp bei Ratschach im Jahre 1449 die Fischweide in allen Bächen innerhalb des Herrschaftsgrundes der Karthause gegen die Eingriffe deö Burggrafen auf Montpreiß, und 1450 den Ankauf eines Hauses im Markte Tiffer; und im Jahre 1449 schenkte Graf Friedrich diesen Karthäusern eine Mühle zu Dragomel, welche er früher den Dominikanern zu Neukloster im Sannthale gespendet hatte, die jedoch nachher durch Zerstörung des Rinnsaales unbrauchbar geworden war.2) Abermals durch Kauf erwarb der Propst Andreas zu Voran seinem Stifte Häuser und Gülten in der Stadt Grätz.4) In diesem Jahre 1447 soll der Fürstgraf Friedrich II. von Cilli im achtzigsten Jahre seines Alters eine Wallfahrt nach Rom unternommen haben. Zu Grätz am 10. Jänner 1448 siegelte K. Friedrich eine Urkunde für die Stadt Bruck.5) s m Hierauf machten die Vorfälle in Oesterreich, ins- imb s£Bitn- besonders aber die unaufhörlichen Räubereien des Freubeuters Pan- i) Urkunde N. 266. CC. 7. «) K. K Gub. Reg. a) Dipl. Styr. II. 154-155. 3) Caesar. III. 434. s) Wartinger p. 49. 344 Steiermark unter Leopold dem Frommen graz von Galicz die Anwesenheit des K. Friedrich IV. in Oesterreich mehrmals nothwendig. Zu Wien am Sonntage Indica in der Fasten ertheilte er wegen eines Darlehen von 200 Gulden Unger. Dukaten dem Ulrich Fladnitzer und dessen Erben den pflegeweisen Besitz der Veste Vasvltsberg sammt Urbar mit der Verbindlichkeit zur Baubesserung der Veste hundert Gulden zu verwenden, sl Am Donnerstage vor dem Sonntag: Pie Ionge facias — erlaubte er seinem Rath Jörg von Saurau, den Bnrgstall zu Premstätten zu bauen und ertheilte ihm dazu folgenden Burgfrieden mit Bnrgsriedsrechten: am Bächlein Koprein hinab an den Forst Niederpremstätten bis auf die Straße durch diesen Ort, und unter dem Dorfe Premstätten gegen Grätz bis Hauzendorf und hinüber zum Forste nach Oberpremstätten gehörig bis wieder zum Bächlein Koprein — mit Ge« richtsfreiung inner diesen Grenze», Blutbann ausgenommen. u) Hierauf bewahren mehrere Urkunden Friedrichs Aufenthalt in der Steiermark vom 27. April bis Juli. Zu Marburg am 30. April 1448 fertigte er eine Befehlsurkunde zur Befestigung der Stadt Laibach.* 2 3) Am 6. Mai erhielten Richter und Rath zu Rottenmann die Weisung, daß der bei der Stadt gelegene Mitterwald, welchen jetzt Wolfgang Winter, der Hallinger zu Aussee von dem Bischöfe zu Bamberg zu Lehen genommen habe, welcher jedoch von Alters her zur Stadt selbst gehört hatte, auch in Nutz und Gewähr derselben festgehalten werden solle.4) Nachdem er schon vorlängst wegen eines Darlehens von 820 Pfund die Bruder Friedrich und Georg Reisacher, auf den Thurm zu Bruck an der Mur als Leib« geding versichert hatte, bewilligte er ihnen am 18 Mai 1449 die Iheilweise Zahlung durch die Rente» der landesfürstlichen Aemter und Gülten zu Pischk, Ugenthal, Kaltenbach und Stantz um Bruck an der Mur, und die Salzstener zu Kindberg jährlich zu 60 Pfund Pfennige auf zwei Jahre.5) Zu in ernstlichen Widerstande und zu einem allgemeinen Aufgebote gegen Pangraz von Galicz, welcher um diese Zeit besonders das Marchfeld verwüstete und brandschatzte, hatte K- Friedrich IV. einen Landtag nach Krems in Oesterreich ausgeschrieben, welchen er, <) K. K. Gut-, Arch. 2) Joanneums-Urkunde. -) Archiv f. Gesch. Mühlfeld 1. 90 (36). *) K. K. Gub. Reg. 5) K. K. Gub. Reg. bis Friedrich IV. I. 1373-1457, 345 13.—15. Juni 1448, durch seine Kommissarien (zum Theil auch steierische Männer), die Bischöse von Seckau und Chiemsee, den Herrn von Wallsee, de» Obristkämmerer und Hubmeister in Oesterreich, Sigmund von Eberstorf, die königlichen Räthe Erhard von Zelking, Friedrich von Hohenberg, Friedrich von Greben und Leopold Aspach, beschickte. Inzwischen war auch ein Vergleich und Friedeusschluß mit den Ungarn durch den päpstlichen Legaten Kardinal Johann und den Grafen Ulrich von Cilli vermittelt worden; welchem Letzteren K. Friedrich auch die Unterhandlungen und die Ausgleichung mit Pangracz von Galicz übertragen und der dieselben auch einigermaßen zu einem erwünschten Ende gebracht hat. Aber auch zur Unterhandlung mit den in Neuhaus versammelte» böhmischen Ständen, wegen Ueberantwortung des K. Ladislaus und wegen Besetzung der geistlichen und weltlichen Landesstelle», hat K, Friedrich seine steiermärkischen Räthe, Prokop von Rabeustein und Georg von Kaiuach ab-gesendet, welche jedoch in ihren Bemühungen nicht glücklich gewesen sind, i) Am 16. Juni zu Grätz verkauften Agnes, die Witwe des Bernhard Rindtschadt, und ihre Söhne Heinrich und Dietmar, ein Hans mit Garten in der Stadt Grätz bei der Ringmauer am Frauen-klosterthore und neben dem Marchfntterhause, dem K, Friedrich IV., unter Sigill und Zeugenschaft des Pangraz Rindtschaidt und Sigmund Rogendorfer, Landschreibers in Steier.2) Am selben Tage erkaufte K. Friedrich von dem Erhard Lembacher ein anderes Haus mit Garten zu Grätz an der Ringmauer bei bcm Paulusthore, welches in die landesfürstliche Kammer jährlich 3 Pfennige zu Grundrecht und zu Unser Lieben Frauen-Kapelle in der alten Kanzlei 14 Pfennige diente. Ulrich Empacher, Stadtrichter zu Grätz hängte an die Urkunde das Stadtsigill.3) Am 21. Juni 1448 zu Grätz entschied K. Friedrich IV. im Streite der Laudesstände gegen die Bürger zu Neustadt wegen Einfuhr der Oesterreicher-Weine in die Steiermark folgendermaßen: Der Abt zu St. Lambrecht darf frei über den Semmering eiuführen jährlich 40 Faß Wein, deutsche oder ungarische zu seiner Häuser-Bedürfniß zu St. Lambrecht, Aflenz und Veitsch, worunter auch die Bauweine und Zehentweine und Bergrechtweine, und was die Propste zu Aflenz oder Veitsch jenseits >) Chmel p. 579-590. r) K. K. Gut'. Reg. ») K. K. Gub. Reg. 346 Steiermark unter Leopold dem Frommen des Semmerings haben oder kaufen werden. Für das Haus zu Mariazell dürfen sie auch ihren Bedarf an Wein aus Oesterreich frei einführen, jedoch nicht über den Seeberg hinüber. Der Abt von Neuberg darf frei über den Semmering oder über das Gschaid ein» führen 50 Fuder Bau-, Zehent- und Bergrechtsweine und Kaufweine für sein Hans zu Neuberg, für die Pfarrkirche und zum Spital, welche er auch auf seine Tafernen inner der Burgfrieds-grenzcn zwischen Spital und Mürzzuschlag und jenseits Mürzzuschlag vom Burgfrieden gegen Birchlwang nach der Mürz hin hinder für den Neunberg bis an seinen Mayrhof an dem Mürzsteg führen darf. Der Propst von Seckau und die Aebtissin zu Göß dürfen blos den Bedarf für ihre geistlichen Häuser frei einführen und nicht für die Tafernen. Weiters noch dürfen frei einführen der Pfarrer zu St. Lorenzen im Mürzthale seine Weine von zwei Weingärteti zu Hatmannstorf, der Pfarrer zu Krieglach von einem Weingarten am Aichberg zu Schadwien, der Pfarrer zu Kindberg von zwei Weingärten zu Potschach, der Pfarrer zu Langenwang von einem Weingarten am Aichberg, der Schloßkaplan auf Hohenwang von einem Weingarten zu Listing, die Bürger von Mürzzuschlag von zwei Weingärten am Mitterberg zu Potschach, der Pfarrer von Mürzzuschlag von drei Weingärten zu Stuppach und zu Potschach, die Gottsleichnamsbruder-schaft daselbst von einem Weingarten zu Stuppach. Die Edlen von Fladnitz dürfen nach Hohenwang zur Speisung 12 Fuder Wein, und die Grasmecker zur Speisung des Spitales zu Judenburg 6 Fuder Wein frei einführen. Alle Edelleute, Ritter und Knechte in Steiermark haben freie Weineinfuhr über den Semmering — jedoch blos zur Speisung und nicht zum Verkaufe. Endlich dürfen ihre Bauweine frei einführen: Ulrich Unger zu Mürzzuschlag vom Weingarten am Pillingsbach bei Gloggnitz, die Küblwirthin von vier Weingärten am Pru», zu Wischa, Roseubüchl und Silberberg, Ulrich von Steinhaus vom Weingarten am Aichberg, Christian Wagner zu Mürzzuschlag vom Weingarten zu Lifting, Nikl zu Hof vom Weingarten zu Listing, Zacharias zum Spital vom Weingarten am Aichberg und Rosseuberg, Stefan Steinbrecher ob Spital zu Jaurn vom Weingarten am Aichberg, Zudermutsch zu Warberg von seinem Weinberge. Diese Uebereinkunft soll auf drei Jahre giltig sein. Alle anderen und anders betretenen Weine sollen constscirt werden, und % davon soll dem Landessürsten, % dem bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 347 Gericht, worin sie ansgegriffen worden, V3 aber dein Aufgreifer zufallen. i) Dies war auch die Veranlassung, daß K. Friedrich IV. am Pfingstsamstagc 1448 zu Grätz an den Abt Andreas zu Admont einen Befehl erließ, die Einschwärznng von Weinen ans Ungarn und Oesterreich über Weissenbach und die Pnchau möglichst zu überwache» und alle betretene» fremden Weine sogleich für die landesfürstliche Kammer zu confisciren.2) Zu Grüß am 8. Juli 1448 siegelte K. Friedrich für diese Stadt zwei Urkunden. 3) Oesterreich war in diesem Sommer wieder der Tummelplatz räuberischer Ueberfälle und Brandschatzungen böhmischer, mährischer und ungarischer Freibeuter, vorzüglich des Pankraz von Galicz, welcher keine Bedingung des mit ihm erst abgeschlossenen Vertrages erfüllt hatte. Um diesem Unheile endlich doch kräftiger zu begegnen, berief K. Friedrich (Wien, 24. September) einen Landtag der österreichischen Stande »ach Krems auf den 4. November 1448, und bestellte als seine Landtagskommissarien den Bischof Sylvester von Chiemsee, die Grafen Ulrich von Cilli und Johann von Schaumberg, den Obristkämmerer und Hubmeister zu Oesterreich, Sigmund von Eberstorf und seine königlichen Räthe Leopold Aspach und Hanns von Neitberg. Allein auch auf dem am 7. November 1448 gehaltenen Landtage vermochten diese Herren kein entscheidendes Resultat zu bewirken.^) Zu Neustadt Mittwoch vor Martini 1448 fertigte K. Friedrich IV. für die Stadt Leoben folgende Eisenordnnng: „Die Vordernberger haben all' ihr rohes Eisen und auch das ge-„fchlagene nur nach Leoben zu bringen und niemanden Anderen als „den Leobnern zu verkaufen, je zehn Meiller Roheisen zu 30 Pfund „Pfennige. Die Eisenwage soll dieses Jahr nicht in Leoben, sondern „in Vordernberg sein, und vor dem Wäge» sollen alles Graglach „und die Zapfen abgeschlagen werden. K. Friedrich IV. wird einen „eigenen Wäger mit einem Gegenschreiber, welcher alles erzeugte „Eisen aufschreibet, bestellen. Von jedem Zentner Rauheisen sind „dem Landesfürsten 10 Pfennige zu zahlen und in Leoben ist dies „'Eisen wie v"on Alters her zu verinauthen. In Vordernberg sollen „die Plahhäuser vermehrt, aber nicht mehr als vier Hämmer ge- •) Chinel Mater. I. 70—72. ■* *) Urkunde T. 47. *) Wartinger. 43—46. <*) Chinel 593—595. 348 Steiermark unter Leopold dem Frommen „halten werden. Bon Jnnerberg hat der. Verschleiß des Eisens nach „Oesterreich und nach anderen Richtungen zu gehen, je 10 Meister „zu 28 Pfund Pfennige. Wollen -sie einen Theil davon nach Leoben „geben, so mögen sie es thun. Von einem Zentner Rauheisen fallen „aber dann dem Landesfürsten 30 Pfennige zu, sonst sollen von „einem Zentner gleichfalls nur 10 Pfennige in die landesfürstliche „Kammer fallen. Kein Eisen darf hi Vorder»berg und Jnnernberg „ohne Zahlung des Aufschlages an die landesfürstlichen Amtleute „daselbst verkauft oder hintangegebcn werden." — Für den Eisen-Handel in Leoben selbst wurden auf Anlangen der Bürgergemeindc „von Richter und Rath folgende Ordnung festgesetzt: „Kein Eisen-„handler in Leoben (er sei arm oder reich) soll, von einer Woche „zur andern mehr als drei Wagen Eisen erhalten, er mag es selbst „abschmieden oder verkaufen — laut kaiserlicher Anordnung. Dieser „Eisenbezng soll vierteljährig oder am Ende jedes Jahres kontrolirt „werden, und für jeden Wagen, den man mehr bezogen hat, als „drei in jeder Woche, soll ein ungarischer Gulden zu Pön bezahlt „werden. Jeder, welcher sich des Eisenhandels der Leobner Bürger-„schaft bedienen will, macht sich verbindlich, eben so viele Wagen „Eisens zu beziehen im lebhaften als im stockenden Handelsgange „(in der Wierde als in der Unwierde des Eisens). Geht der Eisen-„handel lebhaft, so mag nach Belieben stahlhältiges oder nicht stahl-„hältiges Eisen in größerer Menge bezogen werden. Hat das Eisen „weniger Absatz, so haben Richter und Rath Ordnung zu thun, daß „das Eine neben dem Anderen nicht zurückbleibe. Diejenigen Bürger „zu Leoben, welche in Bordernberg Radwerke bearbeiten, haben von „jedem Radwerke nur einen Wagen Eisen »ach Leoben zu beziehen. „Unter den Lcobnerschen Radmeistern soll jedoch keine eigennützige „Bevortheilung im Beschau, Wechsel oder Tausch und Verkauf ge-„duldct werden. Das jedem Verleger in Leoben zugemessene Eisen „darf in Bordernberg von einem anderen Bürger ihm nicht durch „die gewöhnlichen Praktiken ausgekauft werden. Für die Leobner-„schen Hammermeister muß alles Vordernberger Eisen, nicht bei „ihren Hammerstätten, sondern in der Stadt Leoben abgelegt werden. „Geldjchulden der Radmeister dürfen auch andere Leobner Bürger „zur Berichtigung übernehmen. Wer diese Ordnung Übertritt, ver-„fällt, als dies oft geschieht, in eine Strafe von einem ungarischen „Gulden. Diese Ordnung soll endlich den Rechten und Freiheiten „der Stadt Leoben keinen Eintrag thun, tin Gegentheile auch „nach Erforderniß der Zeitverhältnisse geändert oder gar abgethan M« Friedrich IV. J. 1373-1457. 349 „werden." 4) Am 12. Dezember 1448 zu Neustadt überließ König Friedrich IV. dem Hanus Kaiuacher und dessen Sohne Jörg Kai-nacher, wegen Darlehen von 400 Gulden Unger. Dukaten zu satzweise« Besitz und Genuß auf lebenslang die Veste Eppenstein, den Mayrhof unter der Veste sammt dem Urbar, die Vogtci zu Lind und den halben Markt zu Obdach. i) 2) Im Jahre 1448 hatte König Friedrich der Stadt Steter befohlen, von Aemtern, Gerichte», Umgeld und von anderen Einnahmen Rechnung zu legen und die verfallenen Gelder in Wien ausznzahle». Da sich nun die Stadt dessen weigerte, so ließ er vermöge der Sitte der Repressalien mehrere Burger von Stcier, welche eben den Jahrmarkt zu Pettau besuchen wollten, auf der Reise ergreifen, ihre Habseligkeiten in Beschlag nehmen und sie selbst einsperren.3) Am 4. Juni 1448 wurden die Ersatzansprüche des Sigmund 'Raumschüssel wegen hoher Beschädigung durch die salzburgischeu Hauptleute bei der hartnäckigen Vertheidigung der Veste zu Pettau gegen die Ungarn, durch die vom Erzbischöfe Friedrich erwählten Spruchmäuuer Philipp Premier, Verweser zu Grätz, Reinprecht Glcinzer, Otto von Rattmaunstorf und Georg Metschacher ausgeglichen. Am 28. Juni und 1, Juli verkauften Sigmund Raum-schüssel und Otto von Rattmaunstorf der jüngere, Pfleger zu Wurm-bcrg, mehrere Hofstätte» im Burgfrieden zu Pettau dem Hochstifte Salzburg. Am 21. Oktober 1448 gab der Erzbischof Friedrich dem Weikard von Pallheim und seinen männlichen Erben mehrere Lehcn-güter, die Veste auf dem Berge zu Leibnitz, der Licbfrauenkirche gegenüber, mehrere Hofstätten, Mühle und eine Fleischerbank zu Leibnitz. Am 8. März 1448 hatte der Erzbischof einen Vertrag abgeschlossen mit Michael Anlagg und Niklas Kolär, bürgerlichen Schmelzer und Grubenmeister zu Schladming, welche sich verpflichteten, für die freie Ausfuhr des in Leogang gewonnenen Erzes 5 Pfennige für jeden Kübel zu Frohnzius zu bezahlend) In diesem Jahre 1448 überließen Propst Andreas von Seckau und das Kapitel daselbst die stiftischen Alpen Gottstal und Peruthal dem Wolfgang von Kreig, Obristen Kämmerer, Jann von Kreig, Obristen Truchseß i) K. K. Gut'. Reg. 3) K. K. Gub. Reg. 3) Joanneums-Urkunde. <) Urkunden des K. K. Gub. Arch. 350 Steiermark unter Leopold dem Frommen von Kärnten, und dessen Sohne Konrad von Kreig, auf lebenslang gegen jährlichen Zins von einem Pfund Pfennige an ihren Amtmann in Erna». Hanns von Stubenberg, Landeshauptmann in Steiermark und Philipp Preiner, Landesverweser daselbst, hängten ihre Jnflegel an den Vertragsbrief. * *) Dieser Propst hat auch in diesem Jahre den Ban der schönen Kirche zu St. Marein bei Prank (mag-nificam Ecciesiam S. Mariae in para diso struct uram) vollendet. Am 16. Oktober 1448 erhielt Propst Andreas zu Seckan einen Verweis und eine Betreibung vom Landeshauptmaune Hanns von Stubenberg und dem Landschreiber Sigmund Rogendorf, den Beitrag zur Aussteuer der Schwester des K. Friedrich bei ihrer Verhei-rathung, welche auf die Geistlichkeit deS Landes angeschlagen worden, ehestens in seinem Erzdiakonate einznbringen und an den Landschreiber abznliesern. -) Der Kardinal-Legat für Deutschland, Johann von St. Angelo, ertheilte für die admontische Frauenkirche auf dem Kulmberge, Wien 6. Mai 1448, einen Ablaßbrief auf 100 Tage 3); eben so auch für die Pfarrkirche, St. Amand und Erhard, in Admont selbst und für alle außerhalb des Stiftes befindlichen Kapellen, und für das Nonnenkloster St. Rupert und Martin in Admont.4) In diesem Jahre hatte auch der Pfarrer zu St. Lorenzen im Palten-thale, Andreas Karnachcr, mit den Zechmeistern und der Pfarrge-uieinde an den Erzbischof von Salzburg, Friedrich IV., sich bittlich gewendet, bei Gaishorn an den Pfarrgrenzen (sub limitibus ejus-dem Parochiae) zu Ehren des h. Virgil eine Kapelle auferbauen zu dürfen, mit dem Anerbieten, dieselbe auf eigene Kosten erforderlich und würdig ausznstatten, zu erhalten und auch die Fundation für den Gottesdienst zu schaffen. Der Erzbischof fertigte seine Zustimmungsurkunde zu Salzburg am 10. August 1448.5) Bei der Pfar>kirche in Gröbming stiftete Wolfgang Plauwölfl einen ewigen Seelengottesdienst und eine Brotvertheilung um 20 Pfennige unter die Armen, mit Spende der sogenannten Gilgenhube zu Gerastorf. Sein Sohn Asmus Plauwölfel fertigte den Stiftbrief mit Ritter Andreas Rätt, Pfleger zu St. Michael und Wolfgang Ennsthaler, I) K. K. Gul>. Reg. *) Scckauer-Saa'buch. 3) Urkunde CG. 7. B. 2. <) Urkunde B. 56. AAA. 7. ->) Urkunde EE. 1. bis Friedrich IV. Z. 1373-1457. 351 Hallinger zu Aussee. 7) Dem Abte Hermann zu Rein crtheilte Johann Abt zu Morimnnd, Neuberg am 26. Mai 1448, Gewalt und Vollmacht ans fünf Jahre, alle Cisterzienserklöster in Ungarn, Steiermark, Kärnten und Krain zu visitiren.i) 2) Papst Nikolaus V. verlieh zu Rom, 30. August 1448, der Stiftskirche zu Rein und der Kirche zu Straßengel Ablaßbriefe auf 7 Jahre und 40 Tage.3) Bei der Dom in ikanerklosterkirche zu Pettau stiftete Graf Friedrich von Cilli, 13. Oktober l 44 0, ewige Gebete für sich und alle seine Vorvorder». Der Prior, Bruder Eberhard Sens, stellte den Re-vcrsbrief darüber ans.4) I» diesem Jahre hat Propst Andreas zu Voran mit 817 Pfund Geldes ansehnliche Besitzungen und Gülten zu Völkermarkt in Kärnten erkauft von Sigmund von Mauer.5) Am Lätaresonntag 1448 stiftete Andreas von Hollneck der ältere mit Rath des Pfarrers in Piber, Konrad Kainacher, einen ewigen täglichen und einen Jahrgottesdienst zu Piber und in der Kapelle in der Grub, mit Gülten im Piberthale, in der Kainach, am Narrnberg, Tregast und bei der Gößnitz; und zu gleicher Zeit belehnte das Stift St. Lambrecht den Heinrich von Hollneck und dessen Sohn Kolomann von Hollneck mit einem Hause sammt Zugehör in Köflach.In diesem Jahre am 4. Juli soll die Stadt Cilli größ-tentheils (die lange Gasse und Mühlgasse) niedergebrannt sein.7) Im Anbeginne des Jahres 1449 verweilte ^ ^ Friedrich IV. zu Neustadt, dann bereiste er Steier- s.gr Jri^inetciet. mark und Kärnten. Am 9. Jänner 1449 zu Neustadt ertheilte er dem Otto von Rattmanstorf "'"'s t«r Schloß und Stadt Fürftcnfeld mit allen Herrlichkeiten und dem Urbar zur pflegweifen Verwaltung und zur Abzahlung von 150 Pfund, welche er der landesfürstlichen Kammer dargeliehen hatte?) Am Sebastianitage (20. Jänner) crtheilte er der Stadt Judenburg zwei Jahrmärkte zu St. Georgen und zu Ursula mit der gewöhnliche» fürstlichen Freiung und mit Vorbehalt der Maut- und Zoll- i) Urkunde MM. 55. -) Reiner-Urkunde. 3) Reiner-Urkunde. *) K. K Gub. Reg. s) Caesar. III. 436. e) Et. Lambrechter Saalbuch. ’) Caesar Annal. I. 30. III. 436. s) K. K. Gub. Ottcv 352 Stetermark unter Leopold dem Frommen gebühren. Am 21. April war der König noch in Neustadt. Zu Grätz hierauf befahl er dem Landeshauptmanne Hanns von Stuben-berg, persönlichen Beschau der zwischen dem Landesfürsten und dem Stifte Rein streitigen Grenzen auf den Alpen Netzthal und Kleinalpen vorzunehmen und sodann den Schiedspruch zu thun.* 2) Am 7. Mai 1449 zu Grätz schloß K. Friedrich einen Tausch iiber Güter in den Pfarren Jrdning und Hinterberg im Oberennsthale mit andere Besitzungen in der Strechau mit dem Rotteninanncr Bürger Wolfgang Dietz, welcher die Güter in der Strechau zu seiner neuen Spitalstistung verwenden wollte. Peter Pichler, Stadtrichter in Grätz, siegelte die Urkunde.3) Am 13. Juni siegelte er die Urkunde, wodurch der Georgimarkt in der Stadt Judenburg aus den Samstag nach Christihimmelfahrt übertragen wurde.4) Zu Grätz am 15. und 17. Juni siegelte er für Georg von Herberstein, Pfleger auf Stüchsenstein, die Rechnung für die Pflege der Herrschaft Stüchsenstein und die Aemter Puchberg, Schachen und Fletz, und die Rechnung deö Hofküchenamtes: „als wir tu das Reich und gen Ach zu unser küniglichen „Krönung gezogen syn — von Montag nach Judica in der Fasten „1442 bis auf St. Georgentag 1 443." Am 22. Juni 1449 zu Grätz befahl er dem Hanns Zmolner, die landesfürstlichen Nrbars-leute im Gaißarwalde künftighin nicht mehr an der Benützung der Alpe, Ra dinar genannt, für ihr Vieh zu beirren, weil sie das Recht des Viehauftriebes daselbst von Alters her genossen hatten. 5) Am 5. Juli war K. Friedrich IV. noch in Grätz. Am 12. Juli zu Leoben fertigte er einen Entscheidungsbrief zwischen dem abgesetzten Propste Nikolaus Zink und dem wirklichen Propste Andreas von Prambeck zu Voran.6) Am 23. Juli war K. Friedrich in Eisenerz, wo er für Erhard am Gries einen Lehenbrief auf Gut und Hube in Trieben gefertiget hat; am 31. Juli in Leoben, von welcher Stadt er die österreichischen Stände unter und ob der Enns auf den ersten September zu einem Landtag nach Krems einberief, um wegen der erneuerten Einfälle der mährischen und ungarischen Raub- 0 Joanneums-llikunde. 2) Reiner-Nrkunde. 3) K. K. Gub. Reg. 4) Ioann. Nrk. Leithner. Judenburg. 10. Im Jahre 1449 hat auch der Bau des großen Stadtpfarrthurmes in Judenburg begonnen, welcher im Jahre 1500 durch den Baumeister Mathias Harrer vollendet worden ist. Admonter-llrk. W. 5. *) Caesar. 111. 710—711. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 353 rittet zu unterhandeln. Am 5. August 1449 in Judenburg erhielt Abt Andreas zu Admont eine» Lehenbrief über Veste, Herrschaft und Landgericht Wolkenstein im Ennsthale zur pflegweisen Verwaltung durch einen edlen und fähigen Pfleger, und um die Burg selbst mit erforderlichen Knechten zu besetzen und zu bewachen — gegen einen jährlichen Zins von 100 Pfunden in die herzogliche Kammer. Den Reversbrief des Abtes flegelte der Edle Andrä Geler.i) 2) Am Laurentiustage fertigte K. Friedrich IV. zu Mn rau eine abermalige Eisenordnung für den Verlagshandel in Leoben und zwar: Von jedem Zentner Roheisen am Vordernberg und Jnnernberg sind in die landesfürstliche Kammer zu bezahlen 15 Pfennige von jedem Zentner geschlagenen Eisens daselbst 20 Pfennige und auch von dem 'Eisen, so aus dem Graglach, Zapfen und von dem Maßen abgeschlagenen Zpnter geschmiedet wird, ebenfalls 20 Pfennige, ohne welche Aufschlagszahlung keinerlei Eisen vom Berge geführt werden darf. Führt man Graglach, Zapfen und Zpnter unverarbeitet vom Berge, so zahlt der Zentner 10 Pfennige Aufschlag. Indessen soll alles Eisen von Vordernberg, Rauheisen, geschlagenes Eisen, Graglach nach Leoben geliefert und allein nur hier zehn Meiller zu 30 Pfund Pfennig verkauft werden. Der Aufschlag muß bezahlt und dann alles Eise» nach den zngewiesenen Straßen verführt werden, damit auch die Mautstätten zu ihrer Gebühr kommen. Aus Vordernberg muß aber alles Eisen auf Kosten der Radmeister selbst, wie von Alters her, gestellt werden. Wird mit Eisen von dort aus in anderer Weise und auf anderen Wegen gehandelt, so tritt Konfiskation und Strafe ein. Die Eisenverleger in Leoben sollen aber den Vordernberger Radmeister» Vorauslagen und Zahlungen im baren Gelde machen, nicht etwa mit anderen Maaren, außer wenn dieselben Maaren selbst statt Bargeld wollen. Das Innerberger Eisen hat nach Oesterreich, und überhaupt alles Erzberger Eisen nach den von Alters her angewiesenen Straßen zu gehen. In Vordernberg dürfen nur vier Hämmer, und jeder nur mit einem Feuer gehalten werden; eben so im Jnnerberg, aber die Plahhäuser mögen überall gemehrt werden. Für geschlagenes Eisen im Jnnernberg sollen für 10 Meiller 28 Pfennige gegeben und von dem Käufer der Aufschlag bezahlt werden. Am Erzberge soll das Roheisen gut geplähet werden, i) Kollar Annal. Vindob. II. 1363. s) Admontcr-Nrk. K. 9. K. K. Gub. Sieg. Geschichte der Steiermark. — VII. Bd. 354 Steiermark unter Leopold dem Frommen auf daß die weitere Fabrikation dabei nicht Verlust und Schaden leidet) Vom 26. August bis 3. September verweilte K. Friedrich IV. zu St. Veit in Kärnten, und am 7. September fertigte er zu Villach einen Lehenbrief über Cleve und die Mark für Johann von Cleve.* 2) Vor der Abreise aus St. Veit hatte er am 26. August 1449 noch Gewalt und Vollmacht, an seiner Statt auf dem Landtage in Krems mit den österreichischen Ständen zu unterhandeln, für seine Räthe, Grafen Ulrich von Cilli, Hanns von Neitberg und Sigmund von Eberstorf, Hubmeister und Obristkämmerer in Oesterreich , gefertigt.3) Graf Ulrich von Cilli hatte von ihm auch noch den besonderen Befehl erhalten, sich als Feldhauptmann an die Spitze der österreichischen Landwehre, falls es zum Auszuge käme, zu stellen. Wirklich ward der Heerzug gegen Pankraz von Galicz und alle anderen von Ungarn her die österreichischen Grenzen gefährdenden und beraubenden Freibeuter beschlossen, wozu K. Friedrich IV. 700 Reiter gestellt hatte. Graf Ulrich von Cilli als oberster Feldhauptmann vollführte Alles (I. 1449—1450) mit kluger Umsicht, schnell und tapfer.4) Bis 2. November war K. Friedrich wieder nach Neustadt zurückgekehrt. Eine langwierige Zehentstreitigkeit zwischen dem Stifte Göß und den kärntnerischen Rittern Jörg, Wolfgang und Christof von Unguad wurde am 10. Juli 1449 abgethan. Mit Zustimmung des Landesfürsten und des Stiftes zu Rein verkauften Konrad Stöbert und Georg Walther ihre unterthänigen Güter im Priedal und an der Kainisch im Hinterberge dem Hallinger zu Aussee, Matthäus Aigner.5) Abt Benedikt zu Obernburg beschwerte sich bei Grafen Friedrich von Cilli, daß gegen Recht und alte Gewohnheit die cilli-schen Hauptleute, Burggrafen, Pfleger und Richter bei Todfällen seiner Pfarrer und Geistlichen in die Häuser dringen, und sich der Güter und Habe derselben bemächtigen und mit denselben nach Gefallen schalten und walten. Am 3. Februar 1449 ertheilte Graf Friedrich hierauf dem Stifte Obernburg einen Gewährbrief gegen alle derlei Uebergriffe; wogegen das Stift die Pflicht übernahm, für ') Joanneums-Urk. K. K. Gub. Arch. 2) Teschenn. Annal. Cliv. 91. s) Kollar Annal. Vindofo. II. 1365. 4) Chmel p. 594—599. ») Neiner-Urk. Zwischen den Jahren 1444 und 1449 ist die Kirche St. Rupert in der Ramsau erbaut worden. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 355 des Grasen und aller seiner Vorvordern Seelenheil einen ewigen Jahrgottesdienft in der Stiftskirche feierlichst zu halten, zu welchem alle Pfarrer des Stiftes Obernburg stets persönlich erscheinen sollen. l) Am Stifte zu Seckau gründete am 11. November 1449 Hanns von Prank einen ewigen Viertljahrsgottesdienst mit Gütern zu Preding und Mitterbach.2) Bei der admontischen Pfarrkirche St. Johann in Kammern stiftete Kaspar Poppel für sich und seine Vorältern einen ewigen jährlichen Seelgottesdienst durch Schenkung seines Gutes Walchmühle bei der Ließing, in der Mauterer Pfarre gelegen. Am 11. November 1419 ward der Stiftungsbrief gefertiget und gesiegelt von Ritter Jakob von Bechloch, Pfleger auf Niederkammern.3 4) Am 8. Jänner 1449 wurden im Gerichte zu Landshut die unbegründeten Ansprüche des Spitalmeisters daselbst, Andreas Pefferl, auf admontische Güter zu Elsendorf in Baiern zurückgewiesen, worüber Heinrich Patzinger, Stadtkämmerer in Landshut, dem Stifte Admont den Gewährsbrief flegelte. Am 30. Oktober 1449 verkaufte Klement Lembsitzer seinem Oheim Philipp Breuner, Landesverweser zu Grätz, eine Hube, gelegen in dem Saale, welche landesfürstliches Lehen war.5) In diesem Jahre erhielt Abt Heinrich von St. Lambrecht eine Bulle des Papstes Nikolaus mit dem Befehle, dem Meister Johann von Echten, Baccalaureus beider Rechte und Abbre-viator der apostolischen Bulle», die Pfarre St. Martin zu Lind zu geben. Abt Heinrich setzte ihn auch wirklich in den Besitz der Pfarre. Bald aber ward Meister Johann nächtlicher Weile von einem gewissen Thomas Baur von Luttenberg überfallen und in einem Zimmer des Pfarrhofes gefangen gehalten, wo er durch Hunger und Durst zur Herausgabe der Kirchenschlüffel und zur Abtretung der Pfründe gezwungen werden sollte. Dadurch waren Thomas Baur, der Vikar Petrus und ihr Anhang in den Kirchenbann verfallen, und weil sie auf ernstliche Mahnung nach Verlauf von sechs Tagen von ihrer Ge-waltthat nicht abließen, forderte der Abt den Propst Andreas auf Seckau als Erzdiakon auf, den Bannfluch feierlich auszusprechen und in Wirklichkeit zu setzen.6) 1) K. K. Gub. Reg. 2) Seckauer-Saalbuch. 3) Urkunde J. 31. 4) Urkunde FFF. 9. -) K. K. Gub. Reg. e) Seckauer-Saalbuch. 356 Steiermark unter Leopold dem Frommen K. Friedrich IV. hielt sich im Jahre 1450 H. Aldre^v'i. und größtentheils in Neustadt auf. Am Montag nach wallfahren MM Sonntag Jnvocavit ertheilte er dem Andrä Pauer, Zubilänm nach Rom. Bürger im Jnnerberg des Eisenerzes, die Er-laubniß, vom Grunde aus eine neue Hammerstätte in der Hieflau zu erbauen und zu betreiben (zu slahen) gegen Entrichtung des altherkömmlichen Zinses an den Landesfürsten. *) Zu Neustadt am Donnerstage nach Scholastika (10. Februar) unterstützte er die Stadt Radkersburg im Baue ihrer Befestigung, einer neuen Brücke und in der Ausleitung des Wassers aus der Stadt mit einem Privilegium auf Brücken- und Schiffmauth; und am Samstage vor Pfingsten ertheilte er dieser Stadt eine Salzmaut von einem Pfennige für jedes Fuder zu Wasser und zu Lande.* 2) Zur Gründung eines ewigen Jahrgottesdienstes hatte Barbara Daimbizer, Witwe des Wilhelm Schauregger (23. April 1450) dem Spitale in Aussee eilte ganze Pfannstätte mit liegenden Gründen und Gülten gegeben, wovon aber dem Pfarrer zu Traunkirchen, Beit Bezinger, für den Gottesdienst selbst am Dreifaltigkeitsaltare in der Spitalkirche 22 Pfunde Pfennige gebühren.3) K. Friedrich IV. bestätigte diese Stiftung und Spende zu Neustadt am 5. Juli 1450. Im Maimonate desselben Jahres verkaufte auch dem K. Friedrich Mathes Aigner zu Auffee, Dörrhaus, Hofstatt, Stallung und Garten zu Aussee bei deni Pfannhause zwischen dem Dörrhause des Wolfgang Praun und dem Hause des HannS Ellendt, gegenüber dem Eifeukeller, mit allem ZugehörL und was bei solchen Käufen tut Burgfried zu Aussee Rechtens ist. Ritter Erasmus Vetzinger, Pfleger zu Aussee, und Leonhard Angerer, Verweser des Salzsiedens daselbst, siegelten die Verkaufsurkunde.4) Am 2-. August zu Neustadt belehnte K. Friedrich IV. den Hanns von Stubenberg mit Gütern, Weingärten und Bergrechten zu Dobreng, Lasach, Klepan, Prunn bei St. Nikolaus unter Marburg und zu Mettau.5) Zu Anfang des Jahres 1450 verkündigte Papst Nikolaus V. das fünfzigjährige Jubiläum in Rom, wohin sich nun des vollkommenen Ablasses wegen eine unzählige Menge frommgläubiger Wall- *) K. K. Gub. Neg. 2) Hofrichter p. 27. JoanneumS-Urkunde. s) K. K. Gub. Neg. 4) K. K. Gub. Reg. 5) Joanneum. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 357 fahrer ans Italien und allen anderen Ländern drängte.4) Unter diesen war auch H. Albrecht VI. und, wahrscheinlich in dessen Gefolge, auch der bejahrte Graf Friedrich von Cilli. Den Herzog beschenkte der Papst feierlich in der Christnacht mit einem geweihten Schwerte, und verlieh ih»i auch das Recht, in den Diözesen Mainz und Besanyon zwanzig Benefizien an Domstiften und Kollegiatkirchen zu vergeben (30. Dezember 1450). Ueber den Grafen Friedrich von Cilli bemerkte Aeneas Sylvius Folgendes: „In der Stadt „Cilli herrschte zu unserer Zeit Gras Friedrich, welcher, da er sich „zum sinnlichen Genüsse über die Maßen hinneigte, und einst von „Liebe zu einer Beischläferin, Veronika, entbrannt war, die recht-„mäßige Gemahlin, aus einem gräflichen Stamme in Kroatien ent» „sprossen, mit eigener Hand ermordet hatte. Die Konkubine aber „hatte sein Vater Hermann (wie die Gerechtigkeit der Mächtigen ist) „in einem Bade ersäufen lassen. Graf Friedrich nahm Ehemännern „ihre Gattinen weg, schleppte ganze Schaaren von Mädchen in seinen „Palast, hielt die Landesbewohner wie Leibeigene, beraubte die „Kirche ihrer Güter, versammelte um sich von allen Seiten her „Falschmünzer, Giftmischer, Zauberer und Schwarzkünstler, und un-„geachtet im Jubeljahre schon 90 Jahre alt, wallfahrte er des „Ablasses wegen nach Rom; erschien jedoch dessenungeachtet nach der „Rückkehr um nichts gebessert, und als er gefragt wurde, was ihm „dann, da er in die alten Sitten zurückgefallen sei, die Wallfahrt „nach Rom genützt habe? antwortete er: Auch mein Schuster ist, „nachdem er Rom gesehen, zum Schuhflicken (Schuhmachen) wieder „zurückgekehrt! Nach seinem Tode folgte ihm der Sohn Graf Ulrich, „im Uebrigen ihm gleich, an Geist und Beredtsamkeit aber größer!"?) Für sein Stift Seckau erkaufte Propst Andreas am 27. Juli 1450 von Hanns Pierer und Gregor Leubmayr Güter und Taferne am Hocheck und in der Rachau, Alpen, Wälder und Wasser in der Gugl und in Teuffenbach. 3) Am 25. November 1450 verhandelte Graf Friedrich von Cilli mit dem Salzburger Erzbischöfe Friedrich. Auf dessen Ansuchen entließ er alle bei Warasdin gefangenen salzburgischen Diener und entband sie ihrer Angelobungen; und entschied als gewählter Obmann den Streit zwischen dem Erzbischöfe und Benedikt >) Aen. Sylv. Hist. Frider. p. 75—77. -) Chmel. 451—453. s) Seckauer-Saalbuch. 358 Steiermark unter Leopold dem Frommen von Thurocz wegen Raubes von Effekten und Eigenthum in Pettau und Bezahlung von 12,000 Gulden als Ersatz dafür. Schon am 18. Oktober hatte sich der Erzbischof mit Jan Wittowetz vertragen und dessen Ansprüche für geleistete Dienste mit 200 Gulden jährlich verglichen. Am 15. November übertrug der Erzbischof dem Ritter Sigmund von Weißbriach Hauptmannschaft und Amt zu Ran». 4) Bei dem Stifte Admont schloß Rudolf Trauner, Hofmarschall zu Salzburg, mit dem Abte Andreas, 5. August 1450, eilten Tausch der Güter Arlhof in der Zauchen und in der Obernfritz in Pfarre und Gericht Radtstadt gelegen, und tut Müllbach tu der Pfarre Bischofhofen int Wersner Gerichte, für Admontische Güter bei der Enns, Gänsbüchel und Nesselbüchl, Großhub, Goldschmidhube und Garrenpeunt in der Flachau in Pfarre und Gericht Radstadt gelegen. Jörg Trauner, Pfleger zu Kropfsberg, und Christof Trauner, Pfleger zu Haunsberg, siegelten die Briefe, welche der Erzbischof Friedrich IV. auch an demselben Tage in Salzburg bestätigte.^) Am 8. Jänner 1450 hatte Hanns Rauch auf, gesessen zu Bärendorf int Paltenthale, dem Kirchlein St. Andrä in Trieben einige eigenthümliche Grundstücke gespendet, wobei der landesfürstliche Amtmann zu Rotteumann, Paul Okulter, Zeuge und Briefesstegler Mr.3) Bei dem Stifte Rein vollzog Martin Payr, Bürger zu Radkersburg, die Stiftung seines Bruders Peter Payr, nämlich eines ewigen Viertljahrsgottes-dienstes mit ewigem Lichte und Bewirthuug des gesammten Conventes mit Fischen und Semmeln am Tage des h. Briccius, mittelst Schenkung von vier Weingärten, Stallenberg, Schmilin, Scherf und Pugler, zusammen der große und der kleine Herzogberg genannt. 4) Vom Papste Nikolaus V. erhielten in diesem Jahre die Clarisser-Nonnen in Judenburg einen Bestätigungsbrief.5) In diesem Jahre vermehrte Hanns von Ramung die Stiftung seines Vaters Hanns zu Ramung, von und zu Offenburg, eines ewigen Jahr-gottesdicnstes auf dem St. Michel- und Andreas-Altare in Judenburg, welche dann auch im Jahre 1515 von den vier Söhnen Andreas, Hanns, Christof und Paul, und von Ritter Bernhard von -) K. K. Gub. Arch. =) Urkunde EEE. 11. 12. 9) Urkunde DD. 3. *) Reiner-Urkunde. ») Herzog. Cosmograph. 721. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 359 Ramung und zu Offenburg vollendet worden ist. *) Dem Nonnen-stifte in Studeniß schenkte und überantwortete Elisabeth, Witwe Johannes des Schreibers von Studenitz, all" ihr Besitzthum sammt Haus daselbst gegen ■ lebenslängliche Pfründe und Pflege in ihrer Kränklichkeit. Ritter Wilhelm Hebenstreit und der Bürger von Go-nobitz, Hermann Schabkho siegelten die Urkunde.* 2) Am 18. Nov. 1450 verkaufte Andrä Wartenauer dem Stifte zu Seitz seine Cjllier-Lehen, das Dorf Drawing mit Gütern, Holden, Hofweingärten, Wässern, Waldungen u. s. w. vor den edlen Zeugen Wilhelm Hebenstreit, Friedrich Durch, Pfleger zu Weitenstein, Niklas Satzdorfer, Amtmann zu Gonobitz. Am 6. Dezember 1450 bestätigte Graf Friedrich von Cilli diesen Verkauf.3) Eben in diesem Jahre hatte der genannte Graf den Aufbau stärkerer Stadtmauern in Cilli beginnen taffen, welche bis zu Ende (6. Oktober) des Jahres 1473 vollendet wurden. Am Sonntage Judica 1451 ertheilte er der Stadt Cilli einen umfassenden Privilegien- und Bestätigungsbrief. Die Stadt erhielt darin einen genauen Burgfrieden mit folgender Umgränzung: Von der Brücke an der Laßnitz, diesseits des Thiergartens an der Aue abwärts bis an den Forst jenseits h. Geist bis zum dürren Püchl, wo der Galgen steht; dann an der Kodnig hinab über den Bach Agley bis zum Stein, dem Pimark der Ed-linger, von da bis zum Kreuz auf dem Weg nach Cilli; dann an der Sann abwärts bis zum vormaligen Prücklerhof und fort bis zum Jungfrauensprnng, von da über durch die Weingärten an den Leiß hinab bis zum Hof Prebersniz und fort gerade über die Sann bis zur oben genannten Brücke. Innerhalb dieser Gränzen hat in allen Fällen nur der Stadtrichter zu richten. Weiter ertheilt er den Cilliern die Befreiung von allem Leutgebengeld der Schänken für den Ausschank; Befreiung von aller Robot — nur die zum Baue der Stadtringmauern bis zu ihrer Vollendung ausgenommen — damit der innere Bau der Häuser von ihnen desto besser geschehen möge; ferner Befreiung von Leistung aller Hofweine, mit Ausnahme jedoch des Bergrechtes. Häuser, welche die gräfliche Befreiung haben, und worin Gewerbe nicht getrieben werden, sollen bei dieser 6) Seltner p. 77—78. 2) Joanneum. ») Joanneum. *) Caesar. Annal. I. 30 III. 441. 360 Steiermark unter Leopold dem Frommen Freiheit bleiben; im Gegenfalle von Handel und Gewerbe wie die übrigen Bürger, und wie in den anderen Städten des Landes, zur Stadtsteuer Mitleiden thun. Endlich schenkt er der Stadt das Er-lauer Haus zum Rathhanse, nur daß darin auch das gräfliche Zeug stets hinterlegt werden solle wie bisher. >) Anfangs Juli dieses Jahres 1450 sind die Traunkirchner Lehengüter Maingruben in der Trofaiacher Pfarre aus dem Besitze Wolfgangs von Kreig in die Hand eines sicheren Hanns Zmoller übergegangen.* 2) Im Jahre 1450 hatte K. Friedrich IV. den neuen Aufbau der heutigen Domkirche zu Grätz begonnen und das Werk im Jahre 1466 vollendet, wie die am Gebäude selbst ersichtlichen Jahreszahlen anzudenten scheinen.3) j45i Den ersten Theil des I. 1454 brachte K. Fried- K. Friedrich iv. in rich IV. in Neustadt zu und größtentheils mit Neustadt. Vorbereitungen zur Reise nach Rom zu seiner Krö- nung und Vermählung zugleich. Am 12. Februar 1451 hatte er einen Streit zwischen Eisenerz und Vordernberg beendiget. Es hatten nämlich die Herzoge Otto und Albrecht dem Abte zu Ncuberg und den Karthäusern zu Gaming und Manrbach jedem 10 Maß Eisen oder dafür jedem 10 Pfund Pfennige jährlich vom Gerichte der Bergwerke zu Eisenerz zu verabfolgen angewiesen. Nachdem aber K. Friedrich das Eisenerzer Gericht mit dessen Einkünften getheilt und hieraus den Vorderubergern ein eigenes Gericht sammt Einkünften zugewiesen hatte, so entstand zwischen beiden Gerichten Zwist wegen der Entrichtung der 30 Maß Eisen oder der 30 Pfund Pfennige, wodurch weder die Klöster, noch der Landesfürst die jährliche Gebühr erhalten konnten. Eine Kommission (Bernhard Krabatstorfer, königlicher Rath, Sigmund Rogendorfer, Landschreiber und der landesfürstliche Sekretär Bernhard Fuchsberger) mußte die Sache untersuchen. Man entschied dahin: 23 Pf. 7 Sch. 8 Pf. zahlen die königlichen Ge-richtshnbcn in Eisenerz dem Gerichte in Vordernberg; dazu zahlt dieses von seinen Gerichtseinnahmen so viel, daß 30 Pfennige voll werden, welche, oder 30 Maß Eisen an gedachte Klöster geleistet werden sollen; die Eisenerzer aber zahlen dem Landschreiber jährlich jene Gaben, welche sie von Alters her von ihrem Gerichte zu leisten schuldig waren 4) Wegen unbegründeter Ansprüche auf Güter und i) Joanneums-Urkunde in der Cillier-Chronik. -) K. K. Gub. Reg. ä) Caesar III. 339—440. 4) Joanneums-Urkunde. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 361 Gülten im Jngelstal an der Todrin vertrug sich mit dem Stifte St. Lambrecht Friedrich Niklas ven Liechtenstein, Obrister Marschall mib Kämmerer in Kärnten. Dem Stifte zn Rein verkaufte Heinrich Schäftcr, Bürger zn Rottenmann, mehrere Güter zn Oberdürrenach im Lassingthale, zu Reut und Kanzelberg. Am 6. Juli 1151 war Johann V., apostolischer Nuntius und Bischof zu Gurk, im Stifte Rein, weihte in der dortigen Abtei einen Altar ein, und ertheilte der Kapelle St. Georg und St. Magdalena am Thore Ablaßbriefe.4) Am 27. November 1451 vertauschte Philipp Premier, Verweser zu Grätz, ei» Gut zu Witschein an das Stift Seckau für ein anderes Gut in Stübing. Propst Andreas erkaufte von Michael Obdächer, Richter zu Allgersdorf, einen Weingarten, der Hengl genannt, am Hansberg in Mittercck zu Luttenberg am 6. Dezember 1451. Zur Gründung eines ewigen Gebetes für sich selbst auf Seckau schenkte Leopold von Stubenberg am 28. November 1451 diesem Stifte ein Lehengut mit Grundstücken.* 2) Friedrich von Klech und dessen Gemahlin Siganow, Tochter dcö Jörg Gloyacher, vertauschten im Jahre 1451 ihre cillischeu Leheuzehente von 52 Huben in der Pouikler Pfarre zu Schäden, Dürcenberg, Oberdreming, Niederdreming, Perg, Jaswig, Dobniach, Gruschitz, Zaberniky, Freistein, Jesoswez, Nawerchen, Lawent, Wedelach, Salog, Pach und Lcwetsch, für andere Huben zu Khotz, am Pacher bei Purkstall, Kaserez, Marburg an das Karthäuserstift in Seiz. Graf Friedrich von Cilli ertheilte seinen Will- und Bestätigungsbries darüber am 24. Juni 1451.3) In diesem Jahre wurde auch das Miuoritenkloster in Judenburg untersucht, und Johann von Capistran soll dasselbe in ein Franziskanerkloster verändert haben. Mit dem Stifte zu Voran schloß er Gemeinschaft aller Verdienste, guten Werke und Gebete beider Orden miteinander, wie dessen Brief an den Propst Andreas und das Kapitel zu Voran beweiset. Nach Angabe der Voraner-Chronik vertauschte in diesem Jahre auch Propst Andreas Güter zu Stübing, Fcistritz und Rabenstcin an Otto von Stubenberg für andere Besitzungen zn St. Lorenzcn bei Friedberg.4) Am Dienstag vor Lätare-sountag fertigte Georg von Silberberg, Commendator des Deutsch- <) Neiner-Urkunde. 2) Seckauer-Saalbuch. 3) Joanneum. *) Caesar. III. 452—453. 362 Steiermark unter Leopold dem Frommen ordens am Leech zu Grätz für sich und seinen Bruder Gomez von Silberbcrg den Lehensreversbries für die landesfürstlichen Lehengüter zu Bergarn und Talheim bei der Mur, und zu Schepfendorf, Gey-melstorf und Ottmannach in Kärnten.i) * * 4) Am 23. April 1451 verkauften und sendeten auf Kaspar Kapfensteiner und Mathes Katzianer ihre landesfürstlichen Lehengüter, Hof und Bergrechte zu Preß am Pressenberg dem edlen Thomas Praiteuwiser.u) Am 3. Mai 1451 sendete auf und verkaufte seine landesfürstlichen Lehengüter und Bergrechte zu Dyeding Jörg Garschauer an den edlen Andrä den Traut-mannstorfer; und am 12. November that dasselbe Anna Jörgen an Niklas von Liechtenstein, Obristen Marschall in Kärnten und Kämmerer in Steier, mit ihrem Gute zu Hagendorf, worüber Jakob Poguer, Stadtrichter zu Murau, den Brief siegelte.4) Der Salzburger Erzbischof Friedrich schlichtete in diesem Jahre folgende Geschäfte in Steiermark: Die Irrungen mit Niklas Gallenberger, seinem Pfleger zu Lichtenwald, ließ er, Pettau am 15. März 1451, durch Burkhard von Weißbriach austragen. Am 19. März daselbst erkaufte er von dem Pfleger zu Ankenstein, Friedrich von Rat, eine Lehenhofstatt beim Biergasserthore in Pettau in der Groyandt. Am 29ten April bezahlte er den Ersatz für allen bei Gelegenheit der Fehde mit Benedikt von Thurocz den Edlen Jörg von Ludbring, Lasla von Greben und deren Angehörigen zugefügten Schaden nach gerichtlichem Spruche zu Händen des Johann Wittowetz zum Greben, Hauptmann und Unterban in windischen Landen; und am 2. September ertheilte er dem Georg Schweinpeck Lehengüter und Bergrechte zu Sparberbach.4) Zu Grätz am Montage vor Pfingsten verkaufte der Zechmeister an der St. Aegidi-Pfarrkirche, Hermann Still, in seinem und der ganzen Pfarrgemeiude Namen dem Ludwig Zottmaier, Sattler in der Stadt, einen Weingarten mit Presse und Keller in der oberen Raknitz, welcher wegen Geldschuld des HannS Habsch Kircheneigenthum geworden war. Der Weingarten wurde zum Besitze eingeantwortet, und der Erzpriester in der niederen Steiermark sollte verpflichtet sein, dem Käufer Gewähr und Schutz zu geben, und in dessen Säumung der Landesfürst selbst.4) i) K. K. Gub. Reg. *) K. K. Gub. Reg. -) K. K. Gub. Reg.' 4) K, K. Gub. Arch. ») Joanneums-Urkunde. Stubenberg Rro. 686. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 363 3/1451. Vorbereitungen zur Vermählung und Krönung des K. Friedrich in Rom. Empörung in Oesterreich. Ulrich von Cilli. K. Friedrichs Abreise. K. Friedrich IV., nunmehr fünfunddreißig Jahre alt, halte um die Prinzessin Eleonora von Portugal, eine Nichte des Königs Alphons von Arragonien, Neapel und Sicilien angehalten und die königliche Zusicherung bekommen. Die Vermählung sollte bei seiner Krönung in Rom selbst geschehen. Mit allem Nachdrucke machte K. Friedrich seit der Hälfte des Jahres 1451 Vorbereitungen zu diesem wichtigen Vorhaben, und erließ zahlreiche Einladungen an die ersten Edlen der Steiermark, ihn zur Krönung nach Rom zu begleiten, wie am 23. September zu Neustadt an Georg von Herberstein im folgenden Schreiben: „Wir lassen dich wissen, daß wir „vuns fürgenommen haben, auf Saut Markenstag, schirist khünff-„tigen, zu Gretz zu erheben, gen Rom zu ziehen, vnuser khayser-„liche Crönung mit der Hilff Gottes da zu empfangen; Begern und „bitten wir dich mit Vleiß, daß du auf den benannten Sant Mar-„kenstag selb dritter Geraisiger zu Rossen daselbs zu Gretz bei vns „seyest, geschickht und zungericht zu schimpf vnd zu Ernnst, als sich „dann zu solchem gebürt, vuud vuns darzue zu dienen, Vnns, dem „heiligen Reich vuud dir selber zu Ehren." !) Um diese Zeit war Barbara von Cilli, Witwe des Kaisers Sigmund und Großmutter des K. Ladislaus des Nachgebornen, in Königgrätz (11. Juli 1451) gestorben. Ihr Leichnam wurde nach Prag überbracht und dort in der Grnft der böhmischen Könige beigesetzt. Ueber diese berüchtigte Frau erzählt der eben nicht sehr unparteiische Aeneas SylviuS Folgendes: „Eine Frau von hochedler „Geburt, von schmachbedecktem Leben, welche K. Sigmund oft im „Ehebrüche ertappte, selbst aber Ehebrecher der Ehebrecherin verzieh. „Denn auch ihm fiel nichts leichter, als die Ehe zu brechen. Barbara aber bewährte eine so unerschöpfliche Geilheit, daß sie nicht „so oft von Männern angegangen wurde, als sie dieselben ange-„gangeu hat. Nach dem Tode ihres Gemahls hat sie sich nach „Königgrätz in Böhmen begeben; dort alterte sie in Mitte von aus-„gelebtcn und veralteten Buhlern, und verfiel in so verblendeten „Wahnsinn, daß sie heilige Jungfrauen, welche sich für den Glauben „an Jesus dem Tode geweiht hatten, öffentlich Thörinnen nannte, „welche nicht verstanden hätten, die Freuden sinnlicher Lust zu ge-„nießen. Sie behauptete weiters auch, daß der Mensch nichts als i) Kumar. II. 120. 364 Steiermark unter Leopold dem Frommen „sinnliches Vergnügen zu eigen habe. Sie läugnete die Fortdauer „der Seele nach diesem Leben und behauptete fest den Untergang „der Seele mit dem Leibe. Und dieses gottlose Weib, welches in „der Wohnung von Ketzern in Königgrätz verstorben war, wagten „die lasterhaften und verabscheuungswürdigen Priester der Hussiten „nach Prag zu überbringen und unter ihren Heiligthümern, den „Gräbern der Könige, beizusctzen: würdig selbst als Frevler solch' „ein frevelhaftes Leichenbegängnis zu vollführen. Man erzählt auch, „Barbara habe oft .ihre Hoffräulein und Damen, wenn sie dieselben „in Gebet und Fasten getroffen, ansgescholten, daß sie zwecklos „ihren Leib quälten, und wähnten, eine erdichtete Himmelsgottheit „mit Worten zu besänftigen. So lange das Leben dauere, müsse „man angenehm leben und der sinnlichen Vergnügungen genießen. „Das allein sei dem Menschen gegeben, dessen Seele mit dem Körper „zugleich ausgelöscht werde. Jene träumen nur, welche sich ein an-„deres Leben versprechen." ff Weiters ist in diesem Jahre der berühmte glanbenentflammte Johann von Eapistran auf seiner m"rE' Reise aus Italien nach Oesterreich durch die Steiermark nach Neustadt gezogen. Ueber ihn schreibt Aeneas Sylvius Folgendes: „Priester und Volk zogen diesem Manne mit den „h. Reliquien entgegen, und sie empfingen ihn überall wie einen „apostolischen Gesandten und Verkündiger der Wahrheit, wie einen gro-„ßen Propheten und Bothen; ja gleichsam, als reifete Petrus, Paulus „oder ein anderer Apostel daher, stiegen alle Bergbewohner zur „Ebene herab, eilte» dem Johannes entgegen, drängten sich heran, „seines Kleides Saum zu berühren, Kranke und Sieche zu seinen „Füßen herbeizubringen, von welchen auch das Gerücht verkündigte, „daß die meisten geheilt worden seien. Inzwischen erfüllte ganz „Wien der gewaltige Ruf von Wundern: der heilige Mann sei in „die Kaiserstadt, Neustadt gekommen, der Apostel Gottes, welcher „Krankheiten verscheuche, den Weg Gottes in der Wahrheit Gottes „lehre, Geld verachte, Ehrenstellen fliehe, in Enthaltsamkeit lebe. „Das lärmende Volk läuft ihm von allen Seiten zu, und sie meinen „nicht so lange zu leben, bis sie den Mann selbst zu scheu tier- i) Aus der Histor. Hohem, et Friderlcl IV. Imper. Aeneae Sylvii p. 103—105 auch Histor. Frider. p. 81—82. Chmel p. 614—615. „mögen; sie sendeten bejahrte und die edelsten Herren der Stadt „zu ihm, um ihn nach Wien zu bringen. Denn sie befürchteten, er „möchte wieder nach Italien zurückgehen, oder seinen Weg nach Un-„garn oder anderswohin nehmen und Wien bei Seite setzen, was „sie für sich selbst als großen Nachtheil und wirkliche Schmach an-„seheu. Ans die Einladung kam Johann auch nach Wien. Von „allen Seiten entstand nun eine solche Volksbewegung, ein solcher „Zusammenlauf, daß keine Gasse die Menge zu fassen vermochte. „Wo Kapistran auf dem Wege von Neustadt nach Wien vorüber-„zieht, drängen sich Männer und Weiber heran, jeder beschaute den „Mann, weinte Thränen der Freude und Hingebung, schwang die „Hände zum Himmel empor, segnete den Kommenden, lobpries den „Sender und die zunächst waren, berührten und küßten seine Kleider, „und sie besahen ihn wie einen von Gott Gesendeten und einen „Engel. Bei den minderen Brüdern seines Ordens (aber nicht sei-„nes Lebenswandels!) wurde er ausgenommen. Dort wurden ihm „und seinen Begleitern die Speisen von der Stadt geboten. Zu Wien „war dann seine Lebensweise folgende: er schlief angekleidet, stand „vor Tagesanbruch aus, verrichtete die Brevier- und Chorgebete, las „dann die h. Messe, predigte hierauf dem Volke in lateinischer „Sprache, was ein Dollmetsch, so weit er dessen fähig war, den „Zuhörern verdeutschte, so daß oft Predigt und Auslegung über drei „Stunden dauerten; zum Predigen war auf dem Platze vor den „Karmelitern 4) eine erhabene Stelle aufgerichtet. Denn ein anderer „Ort hätte nicht vermocht, die Volksmenge zu fassen. Nach der „Predigt kehrte er in sein Ordenskloster wieder zurück, verrichtete „die weiteren Breviergebete, besuchte Kranke, verweilte bei denselben „lange, legte Allen die Hände ans, berührte jeden Kranken mit dem „Birete des h. Bcrnardins und mit dem Blute, welches der Sage „nach aus der Nase des Verstorbenen geflossen war; meistens waren „über 500 Kranke; auf den Knien betete er für Alle; hierauf nahm „er das Mittagsmahl; ertheilte sodann denen, die zu ihm kamen, „Gehör; betete das Vespergebet und kehrte zum Krankenbesuch wie-„der zurück, womit er bis zum Einbruch der Nacht zubrachte. Nach-„dem die letzten Breviergebete und andere auserwählte Gebete voll-„endet waren, legte er sich zur Ruhe. Doch nur kurze Zeit wid- „mete er dem Schlafe; immer wurde einige Zeit zur Lesung der i) Doch zeigt man am Stefansdome in Wien die Kapistrans-Kanzel. 366 Steiermark unter Leopold dem Frommen „h. Schrift verwendet. So führte dieser Mann auf Erden ein „himmlisches Leben, ohne Sünde, ohne Flecken. Ich wage es zu „sagen, ohne Sünde; wiewohl Einige den berühmten Mann als „einen Prahler bezeichnen, der im Rufe seinen Lohn erhalten habe, „dem er mehr als Gott zn gefallen strebte. Jedoch diese sind unge-„rechte Richter, welche nicht zum Bessern das Verborgene auslegen, „als das Gute, das Allen vor Augen liegt, sehen. Warum tier* „läumden sie einen Mann, der ein langes Leben in Dürftigkeit viele „Jahre im Volksunterrichte zugebracht hat, verharrend in Enthalt-„samkeit, Anstrengungen, in Demuth, seine Worte durch Werke be* „während, der von dieser Welt nichts verlangte und der Niemanden „etwas zu Leide gethan? Ein geringer Lohn nur ward so unge-„in einen Anstrengungen — menschliches Lob. Ein Thor ist der, „welcher wegen des Geredes der Menschen seinen Leib quält und „sich selbst allen Genuß versagt. Ich glaube, daß der heilige und „gerechte Mann, der die Habsucht mit Füßen trat, die Begierde „überwand, die irdischen Ehren mied, welcher dem Zorne und der „Unbild die Geduld entgegensetzte, der sich zur Erquickung der Armen „eifervoll bewies, und der keinen Funken von Stolz zeigte, nur „allein durch die feste Hoffnung der Zukunft aufrecht gehalten worden „sei, die Belohnung des himmlischen Schatzes erwartet und mit dem „h. Paulus gesprochen habe: Das Zeugniß unseres Gewissens ist „unser Ruhm, und für das Uebrige ist mir die Krone der Gerech* „tigkeit ausgesetzt, welche mir der gerechte Richter an jenem Tage „einst zutheilen wird.]) Dies bewährte auch die unaufhörliche Fröh-„lichkeit dieses Mannes, welchen Niemand traurig gesehen hat, immer „nur mit derselben Miene, wie die alte Geschichte vom Sokrates „versichert. Denn er wußte sich frei von irdischer Schuld, stets be* „dacht auf gute Werke, erwartete er die Auflösung, um mit Christus „zu sein. Strebte er nach irdischem Ruhme, so wüßte er sich Gott „nicht gefällig, er würde öfters von Gewissensbissen geängstiget, *) Indessen hängt Aeneas Sylvins diesem heiliggesprochenen Manne doch folgende Makel an; „Spreverat Capistranus saeculi pompas, fugerat deli-„cias, calcaverat avaritiam, libidinem subegerat, contemnere „gloriam non potuit. Qui Sumino Pontifici bellum atque exitum „belli describens, nulla Huniadis, nulla Cardinalls (Juliani) facta „mentione totum suum esse dixit, quod gestum erat, quamvis Deum „imprimis victoriae confessus fuerit auctorem. Nemo est tarn sanctus, „qui dulcedine gloriae non caplatur.“ bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 367 „niedergeschlagener erscheinen. Denn die nach menschlichen Lobprei-„sungen Strebenden trauern oft getäuscht, von fremdem Urtheile abhängig. Die allein sind Gottes Diener, welche beständiger Ruhe „und Gemüthsgleichmuth genieße». Nicht im Geringsten möchte ich „zweifeln, daß Johann also beschaffen gewesen feie, den ich in Wien „selbst gesehen habe, von kleiner Körpergestalt, alternd bereits, und „wie er selbst versicherte, im sechs und fünfzigsten Lebensjahre: „trocken, mager, erschöpft, aus der Haut allein, Nerven und Knochen „gefügt, stets doch heiter, kräftig in der Anstrengung, ohne Unterhaß täglich predigend, hohe und tiefe Gegenstände erörternd, be-„friedigend alle Gebildeten und Ungebildete», die Gemüther ergrei-„fend und zu jeglichen Entschlüssen nach Gefallen antreibend. Zu „seinen Predigten hatten sich täglich zwanzig und dreißig Tausend „Menschen versammelt, welche ihm, wiewohl sie seine Sprache nicht „verstanden, aufmerksamer anhörten, als der Dollmetsch, da die „ganze Rede lateinisch gesprochen und dann erst die Uebersetzung „gegeben wurde. Nachdem dieser Mann ein neues Kloster seines „Ordens gegründet, reifete er nach Mähren und brachte viele Hussi-„ten von ihrem Jrrthume wieder zurück. Auch der Kaiser hörte ihn „mit Begierde, war gegenwärtig bei vielen seine» Predigten und „entließ ihn beschenkt mit vielen priesterlichen Kleidern." Am 16. Juli gab Kapistran dem K. Friedrich einen Bruderschaftsbrief, wodurch er ihn aufnahm in die Gemeinschaft seines Ordens und aller guten Werke, Messen, Gebete, Fürbitten, Fasten und geistlicher Werke sowohl ihn selbst als seine Vorfahren und Alle, welche der König, als Beschützer und Ausbreiter des seraphischen Ordens, ausgenommen wissen wollte.i) 2) Im Jahre 1451 hatte Erzbischof Friedrich IV. in Salzburg eine Synode gehalten, an welcher auch der Kardinal Nikolaus von Cusa, Bischof von Brixen, apostolischer Legat in Deutschland, ein zu jener Zeit wegen allgemeiner Gelehrsamkeit und besonderer Kunde der Politik sehr berufener Mann, Theil nahm. Der Zweck der Beratung war, die geistliche Gemeinschaft mit Papst Nikolaus V. zu erneuern und zu befestigen, und die Sitten der Mönche zu refor-miren. Der genannte Kardinal veranlaßte dann auch das Synodaldekret: De instaurandis monasteriis, oder: De religiosorum per i) Aen. Sylv. Hist. Frider. p. 79—81. *) Chmel p. 630—634. 368 Steiermark unter Leopold dem Frommen Salzburgensem provinciam instauranda disciplina, Salzburg 8. Februar 1451. Diesem zu Folge erließ der Kardinal zu Wien am 3. März ein neues Dekret mit der Anordnung, eigene Visitatoren für die Länder der Salzburger Erzdiöcese, Oesterreich, Steiermark, Kärnten und Baiern zur Visitirung und Besserung der darin befindlichen 52 Klöster zu ernennen und auszusenden,, nämlich den Abt Martin zu den Schotten in Wien, den Abt Lorenz von Klein-Mariazell und den Prior Stefan zu Melk, an dessen Stelle, weil er bald darauf zum Abte gewählt wurde, Johann Schlitbacher eintrat.4) ^ i45i Während sich nun K. Friedrich zur Reise Empörung in Oester- nach Italien fertig machte , erregte Ulrich n^taiTiud^on Eyzinger, landesfürstlicher Hubmeister seit K. Al-Cilli. bre$t n., ein Mann von herrschsüchtigem Cha- rakter und großem Einflüsse, unermüdlich thätig, K. Albrechts II. Orakel (Alberto, quaecunque dixit, Deorum oracula videbantnr). in Vereinigung mit den Ständen und der Stadt Wien, einen Aufruhr in Oesterreich.* 2) In des Königs Rath theilte sich damals durch verschiedene Interessen uneinig eine Schlickische, Cillische, Walseeische, Eyzingerische und steirische Partei, in welch' Letzterer die Herren von Ungnad, Zebing und Neitberg den größten Einfluß behaupteten?) Ulrich Evzingers feurige Anrede sollte die österreichischen Stände überzeugen, daß alle Gräuel und alles Unheil in Oesterreich allein nur in der thatlosen Vormundschaft und dem Zwischenregimente K. Friedrichs seinen Grund habe.4) K. Friedrich habe sein fürstliches Wort, mit Theilnahme und Rath der Stände das Land zu regieren, nicht gehalten; K. Albrechts II. Testament werde nicht erfüllt; K. Friedrich höre nur auf die Einflüsterungen der steierischen Edelherren, der Ungnad, Zebing und Neitberg; mit den österreichischen-Ständen treibe man wie mit Leibeigenen nur Spott; Steirer, habsüchtige, räuberische Männer, hat er uns auf den Nacken gesetzt, *) Dalham p. 221—225. 2) Aen. Sylv. ibid. p. 83—91. s) Aen. Sylv. ibid. Die Rede Eyzingers p. 91 — 93. „Ungenadium, Neu-„pergium, Zebingcrium, quos nostis homines, solus secutus est, horum „usus consilio, his omnia credidit.“ *) Aen. Sylv. p. 100. „Si vastantur ab hostibus agri nostri, abiguntur „pecora, rustic! capiuntur, si vexantur omnia, nulla eum solicitudo „remordet: tacet, atque inter suos ridet!“ denen alles, geistliche und weltliche Stellen, feil sind. *) Alles Geld von Oesterreich werde zum Unterhalte der fürstlichen Familie (Fa-milia ejus aere nostro pascitur), zu Bauten in Neustadt und Gratz verwendet?), und dennoch K. Ladislaus, der hochcdle Knabe, ärmlich und dürftig gehalten. (INobilissimus puer, cujus haec bona sunt, neque vestitur neque pascitur, ut Regem decet, pauper, odiosus habetur.) K. Friedrichs ganze Macht bestehe in Stcier, Kärnten und Ärain; auf ihrer Seite aber stehen Böhmen, Schlesien, Ungarn und Oesterreich für Ladislaus, den gemeinsamen Herrn; und vom H. Ludwig in Baiern, dem Markgrafen Albert von Brandenburg, auch von den Cillier Grafen habe man die kräftigste Beihilfe zu erwarten gegen die steirische und Friedrichs Ty-rai'itet (crudeli Styriensium dominatu.) Man forderte daher mit Nachdruck die Auslieferung des jungen Königs und Landessürsten. Vergeblich waren alle Unterhandlungen mit den abgeneigten Ständen, aber auch die Zureden jener königlichen Räthe, welche darauf drangen, Reise und Krönung noch zu verschieben, und erst die Empörung zu unterdrücken, weil bereits dem Könige, als Vormund und Landcsverweser, aller Gehorsam aufgekündet worden war und die österreichischen Stände ob der Enns sich zur einstweiligen Regierung beider Länder unter der Landeshauptmannschaft Eyzingers und eines ständischen Ausschusses vereiniget hatten.^) Unbeirrt durch all' dieses sendete K. Friedrich den jungen Ladislaus insgeheim voraus, fertigte zu Gratz am 6. Dezember einen Bestätigungsbrief der alten Handvesten der Stadt Radkersburg, und am 17. Dezember 1451 einen Gnadenbricf für das Stift zu Stainz, wodurch er den früher bewilligten Jahrmarkt auf den Pfingstmontag übertrugt); und am 18. Dezember (wie schon am 1. Dezember) zu Gratz ermahnte er i) Aen. Sylv. p. 99. „Super humeros nostros Styrenses posuit, avaros „atque rapaces homines, quibus honesta et inhonesta venalia fuerunt.“ 8) Aen. Sylv. p. 92. „aedificia Novae Civitatis alque Graecensia auro „Austriaco eriguntur !“ 3) Dieses deutet auch der gleichzeitige Ebendorfer an p. 868: „Hie tarnen „Serenissimus Infans neque ad fines Ungariae venire permissus est, „sed neque Viennam, prout ardenter sitivit, meruit invisere, nunc ad „Novam clvitatem taliter qualiter, non prout regalis exposclt celsi-„tudo, provisus reducitur.“ 4) Cbmel p. 634—661. s) Hofrichter p. 27—28. Joanneum. Geschichte der Steiermark. — VII. Bd 24 370 Steiermark unter Leopold dem Frommen die Steirer zur festen Treue]); am 23. Dezember zu Knittelfeld machte er die Stadt Wien, wo man sich der landesfürstlichen Burg bemächtiget hatte, für allen Schaden verantwortlich. ?) Der Aufruf an die Steiermärker war wohl vorzüglich den Anhängern des mächtigen Grafen Ulrich von Cilli gemeint. Dieser Mann war dem K. Friedrich nie aufrichtig ergeben, im Grolle, daß dieser der Cillier Fürstenwürde nicht anerkennen wollte. Auch in den engeren Rath ausgenommen, hatte er immer noch verdächtige Gesinnung Der» rächen und seinen beleidigten Ehrgeiz nicht verborgen, daß manche Dinge ohne sein Wissen und seinen Antheil verhandelt und vollführt wurden. Er glaubte, jetzt sei der rechte Zeitpunkt gekommen, sich zur Rache zu erheben. Um sich dieses gewaltigen Mannes zu versichern , hatte nicht nur H. Albrecht VI. mit ihm eine Unterhandlung zu Passau gepflogen 3); sondern K. Friedrich selbst war zu einer Unterredung mit Ulrichs hochbejahrtem Vater, Grafen Friedrich, nach Leibnitz gekommen, wobei Letzterer die beruhigendsten Zusicherungen ausgesprochen, und die königliche Ladung an den Sohn zur Geleitschaft nach Rom angenommen hattet) K. Friedrich eilte hierauf *) Prevenbuber p. 99. 2) Hormayr: Wien II. 105. s) Aen. Sylv. ibid. p. 107—H 8 : „Ea cum audisset Ulricus Comes Ciliae „junior, erectus animo, diem advenisse, quo Friderico Caesari obesse, ^Ladislao Regi prodesse possit, magnopere gaudet. Nam etsi Friderlci „consil arius erat, non tarnen pro meritis lionoratum se arbitrabatur, „aegerrimeque ferebat, secretiores res absque se geri, tribus consiliarils „omnia credi, sibi fidem nuilam haberi; simulque cupiebat. Ladislaum „Caesaris manura exirc, quia Sororis suae consobrinae filius esset. „Sperabat autem, quod postea secutum est, illo in dominium redeunte, „omnium rerum se gubernatorem futurum.“ ■<) Aen. 8)1 V. Hist. Frid. p. 108: „Leibnitia — est oppidum supra „Murum fluvium non longe a Graecio Bavarico — Igitur in Leib-„nitia cum Caesar seniorque Comes non sine magna Alberti indu-„stria convenissen1 (nam Comes nunc literas publicae fidel, nunc alias „res suspectas habuerat), tutelam regii pueri, quo jure Caesar acceperit, „quomodo et quanto tempore gesserit, calumniasque sibi per Au-„strales imposiias refert; articulos contra se datos refutat; insolen-„tiam et perjurias gentis exponit; ulturum se injuilas, correpturum sce-„lus se promiltit; Comitem vetusti foederis memorem esse, rogat, ne se „Australibus jungat; viclnum se bonum, Principem fidelem, amicum „sese praebeat verum, horta'ur; filiumque, ne severitatem sequatur „Austialis populi, cohibeat. Post varios sermones ait Comes: De gestis „Australium nihil ad se fore delatum; justuni sibi Ceesarem videri; bis Friedrich IV. I, 1373—1457. 371 nach Kärnten nnd brachte zu St. Veit das Weihnachtfest zu. Auf dem Wege von Grätz durch Obecftcier trafen ihn die ungarischen Gesandten, Bischof Paul von Agria, Tubert Graf von Praia und vom Cillier Grafen gesendet Benedikt von Thurocz, zwischen Bruck und Grüß (Aeneas nennt den Ort in Aridarn secuti sunt) in einem Orte, der dem Grafen von Montfort gehörte. ^ Sie forderten die Auslieferung des K. Ladislaus, und Thurocz stimmte im Namen seiner Grafen in dies Verlangen ein. Der König verschob seine Antwort bis Leoben; er verweigerte die Auslieferung, empfahl Ruhe und Ordnung, weil er nicht wegen der Krone allein, sondern auch wegen allgemeiner Angelegenheit der christlichen Staaten und der Gefahr vor den Türken in Rom Unterhandlungen pflegen werde. .Den Cillier Grafen ließ er nochmals abmahnen von Umtrieben in Ungarn nnd Oesterreich, und sie an ihre Verträge und Schwüre erinnern. 2) Von St. Veit ging er nach Villach. Allein schon auf diesem Wege verließen ihn plötzlich mehrere seiner Räthe (Reinbert und Wolfgang von Walsee) und der Landesedlen und Stände; vielleicht dadurch dazu bewogen, daß K. Friedrich den schwächlichen Ladislaus mit sich führte und noch dazu eben nicht mit besonderer Auszeichnung behandelte. Auch war der zarte Prinz auf dem Wege durch Obersteier nahe bei dem Murfluffe vom Pferde ab- und in den Uferland geworfen worden.3) Schon jetzt erschienen auch Gesandte des Grafen „tutelam pupilil regii ad eum jure pertlnere; vetus in memoria sua „foedus esse, 1111 haerere; fideni se nullo pacto violaturum; T>onum Prin-„cipem, optimum se vicinuin pollicetur; quid filius sentiat, ignarum „se dielt; tote conatu, 111 Caesaris partes sequatur, conaturum se as-„serit; promlssurum pro illo nihil , aff.rmat. Satis ea Caesari „videntur, fuissentque satis ex viro hono. Sed malum animum verba „non obligant; qui aliud in pectore clausum gerunt, aliud in ore „promptum habent. Hosce homines hostium loco, quam amicorum tntius „acclpias. Caesar a Comite ita recedit, ut in ejus parte nihil periculi „futurum putet.“ *) Ohne Zweifel ist der Ort Adria ch bei Frohnleiten darunter zu verstehen, und demnach die Leseart „Aridam“ in „Adriam“, abgekürzt statt Adriacham abzuändern. Anmerk, der Nedaclion. «) Aen. Sylv. ibid. p. 109—111. ») Thom. Ebendorf. ap. Pez. II. 869: „Hinc in Vigilia 8. Thomae a Graz „egressus cupitum iter aggreditur/ducens secuin in sua comitiva sepe-„fatum Infantem Ladislaum: qui mox lucum egressus, lasciviente equo, „quo insederat, in arena Murae ad terrain usque dejicitur. Quod multi „aegre ferentes, mu tu a colloqula secretius habere super promissa, tan- 372 Steiermark unter Leopold dem Frommen Ulrich von Cilli, dessen Schreiber Leonhard, ein gelehrter Mann, und der schwerfällige Ritter Georg Ungnad, um ihn mit seines Vaters Einwilligung zu entschuldigen, daß er die Fahrt nach Rom nicht mitmachen könne. Sie sagten: „Graf Ulrich von Cilli wünschte „sehr, deinem Wunsche, o Kaiser! dich nach Rom zu geleiten, nach-„zukommen, dir zu Gebote zu sein und der kaiserlichen Krönung „bcizuwohnen. Du weist jedoch selbst, welch' ungemeiner Zwist ob-„waltct zwischen dem Gubernator von Ungarn und dem Böhmen „GiSkra. Diesen zu beschwichtigen hat Graf Ulrich bereits begonnen; „das begonnene Werk darf nicht unvollendet gelassen werden; bringt „er es zu Stande, wie er hofft, so wird er dadurch deiner Herrlich-„kcit nicht geringer nützen als dem K. Ladislaus und den Unter« „gebenen Beider. Was über die Verbindung Grafen Ulrichs mit „Epzingcr Eurer Hoheit von Einigen geschrieben worden ist, das „stellt Ulrich geradezu in Abrede; auch glaubt er, daß Eyzinger „dies nicht sagen werde, weil es durchaus falsch ist. In die öster-„rcichischen Händel stimmt der Graf nicht ein und wird nie ein-„stimmen. Auch werden von Einigen gewisse Artikel vorgezcigt, „welche der Hubmeister Sigmund dem Kaiser vorgelegt habe, fol-„gcnden Inhaltes: Der Graf von Cilli habe falsche Münze gcschla-„gen, habe damit seine Söldner bezahlt und gute Münze dafür zn-„riickgefordert; die Söldner hätten darüber beim Hubmeister Klagen „erhoben; davon sei der kaiserlichen Majestät Schmach angethan und „schlechter Dienst erwiesen worden. Zum Heere wider den Galicz „habe der Eillier Graf 300 Reiter weniger, als er versprochen, ge-„stcllt, den Sold aber doch ganz und gar bezogen. Die Unterhand-„lungen mit den Feinden habe der Graf über die Gebühr hinaus-„gezogcn, auf daß die dadurch beschädigten Provinzialen die Belagerung lösen sollten, er allein aber dann den Galicz in seine Hände „bekäine. Dem Befehle zuwider habe er die Kriegspläne den Edel« „Herren nicht mitgetheilt; dem Hubmeister habe er Fallstricke, ihn „zu fangen, gelegt; auch habe er es früher schon darauf angelegt, „die Stadt Laa und die Burg dem K. Friedrich zu entreißen. „Alles dieses, behaupteten sic, sei vom Hubmeister verläumdungs-„weise vorgcbracht worden, und sie suchten es auch zu widerlegen. „Sie behaupteten auch, der Böhme Ritter Prokop von Rabenstein „tique tamque fenelll Domini Discrimen; sed fidentes ipsum cilius in „aliquo fortalitio remansurum, se hac vice continuerunt.“ „habe auf Anreizung der kaiserlichen Räthe den Böhmen, den Grafen „von Cilli, als einen leichtsinnigen, ehrlosen und des Zutrauens un-„würdigen Mann geschildert; auch Ladislaus Farkaß habe dasselbe den „Ungarn auf Eingeben kaiserlicher Räthe gesagt. Die kaiserliche „Majestät aber habe dem Grafen Ulrich versprochen, daß, wenn er „in den Rath wurde ausgenommen sein, und wider ihn etwas gc-„sprochen werden sollte, dasselbe vor ihm nicht geheim gehalten „werde. Nun habe ihn aber der Hnbmeister arg angeschwärzt; Prokop „und Ladislaus hätten schmählich über ihn geredet, und doch habe man „ihm davon keine Silbe gesagt. Er könne daher dem Kaiser weder „fürderhin dienen, noch zu Rathe stehen; auch wolle er ihm nicht „weiters mehr verbindlich sein." Darauf erwiederte der Kaiser: „Wirklich gerne hätten wir den Grafen Ulrich mit Uns nach Italien „geführt, da wir ihn für unseren liebsten Rath, Dertranten und „Fürsten halten, und auf ihn besonderes Vertrauen sehen. Bleibt er „nun zurück, so wollen wir deßwegen nichts anrechnen. Das allein vcr-„sichcrn wir, daß kein Grund vorhanden ist, sich über uns zu beklagen. „Die Klagcpunkte des Hubmeisters, wovon ihr meldet, sind uns nie „bekannt geworden; und weder mit unserem Befehle, noch Vorwissen „haben Prokop und Farkaß etwas gegen ihn geredet. Will sich nun „nach unserer Rückkehr aus Italien, welche mit Gottes Huld bald statt-„habcn wird, der Graf gegen diese Leute thätig erheben, so weiden wir, „was einem Fürsten obliegt, zu thun nicht unterlassen. Eine Hcimsa-„gung seiner Rathswürde und seines Dienstes werden wir niemals „annehmen; und wir vertrauen fest, daß der Graf, so wie er durch „Eidschwur verbunden ist, die Treue gegen Uns halten werde, nach-„dem er Uns schriftlich gelobt hat, gegen Jedermann Uns zu Hilfe zu „stehen." 0 Diesen Anlaß benützten einige der Räthe, um den König noch einmal und andringlicher von der Reise zurückznhalten, jedoch ver« geblich. K. Friedrich IV. bestellte zwei seiner vertrautesten Räthe, den Johann von Neitberg und Walther Zcbingcr, als Regenten der Länder für die Zeit seiner Abwesenheit; der dritte geheime Rath, Johann Ungnad, mußte ihn nach Rom begleiten.i) 2) Den H. Albrecht sendete er i) Aen. Sylv. p. 111—113. *) Aen. Sylv. p. 113—114. Ebendorfer p. 869—870. „Tum dno, qui „sapere inter omnes creduntur, Joannes Neupergius, et Waltherus Ze-„bingertis, veteres amici Caesaris, qui etiam cum Patre credit! sunt — „ad regendam patriam in absentia Caesaris relinquuntur. Joannes Un-„genadius, quem tertium Stiricae saplentiae Caesar habere solitus est, „ad res Ital as ducitur.“ 374 Steiermark unter Leopold dem Frommen mit dem jungen K. Ladislaus von Villach voraus, und er selbst überschritt am 1. Jänner 1452 die Grenzen Italiens. *) Bei seiner Ankunft in Floren; erreichte ihn eine zweite Gesandtschaft des Cilliers mit noch unfreundlicheren Absagen. Sie sprachen zum Kaiser also: „Unsere „Herren (die Grafen von Cilli), nachdem fie mit dir, erhabener Kaiser, „das Bündniß geschlossen, haben stets im Sinne gehabt, nach deinem „Willen zu handeln, und deine Angelegenheiten zu beschirmen, wenn „sie deine Herrlichkeit gegen sie gleichgesinnt finden würden. Jedoch, „nachdem Eure Majestät Ihre Gesinnung gegen sie geändert hat, so ist „nöthig, daß auch» sie ihren Sinn ändern. Denn unsere Herren finden „keine Beständigkeit in deinem Versprechen, wie mehrere Begebnisse be-,,weisen, von welchen wir einige deiner Hoheit darlegen wollen. Unsere „Grafen, wie dir bekannt ist, belagerten vorlängst das Schloß Lindau, „und sie hätten es in drei Tagen einnehmen können, wenn du, wie du „verbunden warst, zu Hilfe gestanden hättest. Das wolltest du aber „nicht; vielmehr, auf daß weder deinen, noch des K. Ladislaus „Ländern ein Nachtheil zugehe, befahlst du, die Belagerung aufzu-„heben, und die Grasen leisteten nicht ohne empfindlichen Schaden „Gehorsam. Auch erhoben sich die Ungarn wider sie, und nach-„bcm Schanzwerke auf cillischem Grunde und Boden errichtet waren, „beraubten sie Ländereien, Vieh und Menschen; deine Hoheit wurde „zu Hilfe gerufen und kein Schutz und Hilfe ward gewährt, unge-„achtet ein Heer zu Gebote stand. Oesters auch schon hat Ihre „Majestät mit den Ungarn Friedensunterhandlungen gepflogen, darin „nur für Sich und die Ihrigen vorgesehen, unsere Herren aber gleich „Verstorbenen dabei übergangen. Daraus nehmen unsere Grafen ,,Einsicht und Beweggründe, daß cs für sie keine Verpflichtung sei, „ihr Versprechen zu halte», da du sie ganz vernachlässigest. Sie „entsagen demnach allem Bündnisse und allen schriftlichen Handvesten „zwischen ihnen und dir; und sie halten sich weiters in keinem Falle „deiner Majestät verbunden." Nach dieser Erklärung baten sie innerhalb drei oder vier Wochen wolle der Kaiser Jemanden nach Oesterreich abordnen, welcher die Burg zu Bertholdsdorf aus den Händen des Grafen Ulrich in Empfang nehme, weil dieser die Burghut derselben weiters nicht mehr führen wolle. — Der Kaiser gab darauf folgende Antwort: „Aus dem Uns vorgetragenen entnehmen wir, daß die Grasen einen Vorwand suchen, wider Uns i) Aen. Sylv. ibid. p. 116. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 375 „etwas zu unternehmen. Jedoch es ist dazu kein Grund vorhanden, „und wäre einer, so würden sie ihn nicht verschwiegen haben. Wie „grundlos aber das von euch Vorgegebene sei, wissen sie selbst, und „auch ihr werdet es aus dem, was wir sagen werden, einsehen. „Die Burg Lindau betreffend verhält sich die Sache so: Die Grafen „belagerten dieselbe, wie ihr sagtet; jedoch, weil sie diesen Platz, „durch Natur und Kunst befestiget, durch keine Gewalt zu erstürmen^ „vermochten, haben sie in Geheim zu Uns gesendet, auf daß wir „den Befehl zur Aufhebung der Belagerung geben sollten; damit es „nicht schiene, wenn sie selbst freiwillig davon sich zurückzögen, als „hätten sie thörichter Weise ihren Entschluß bereut. Wir gaben „ihrem Verlangen Gehör und retteten ihren Ruf. Was geschah hier „Ucbles? Dank hätten sie Uns zollen sollen, da wir Schimpf und „Schaden von ihnen abgewendet haben. Was sie von verweigerter „Hilfe vorgcben, wundern wir uns, mit welcher Frechheit durch „Abgeordnete behauptet wird, was sie selbst gegenwärtig nie auszu-„sprechen wagen würden. Denn die Unterthanen der Länder Steter, „Kärnten und Krain waren befehligt, den Grafen in jeder Bedräng-„niß zu Diensten zu stehen, es möchten Ungarn oder Türken ihr „Gebiet angreifen. Wir bewährten immer eine und dieselbe Sorgfalt „für unsere und der Grafen Ländereien, deren Beschädigung wir wie „die unserer eigenen abznwehren bestrebt waren. Johann von Stu-„benberg soll unser Zeuge sein, den wir oft aus Oesterreich nach „Steiermark befehliget haben, um int Roth falle den Heerbann für „die Grafen auszubiethen. Was von Friedeusunterhandlungen be« „rührt wird, wer soll glauben, daß man nicht darüber mehr lachen „als darauf antworten solle? Wie können die Grafen dabei ver-„nachläsflget worden zu sein behaupten, da alle dieöfällig zwischen „Uns und den Ungarn gepflogenen Unterhandlungen der alte Graf „von Cilli selbst eingeleitet und geschlossen hat; und dabei ist kein „Wort ausgenommen worden, als auf sein Anrathen und Ansehen? „Auf Uns etwas davon zu schieben, kann al'o durchaus nicht Statt „haben. Weder nach Billigkeit, noch Recht können sie das Bündniß „lösen und vernichten, welches aus hochwichtigen Ursachen für immer „und nicht auf einige Zeit geschlossen, verbrieft und gesiegelt wurde. „Wohl wäre es in der Ordnung gewesen, empfangener Wohlthat „eingedenk zu sein, da sie wissen, daß sie von Uns zur Ehre des „Fürstenthumes erhoben worden sind; wissen sollen sie, daß ihre in „unseren Fürstenthümcrn gelegenen Güter stets gesichert gewesen sind; „sie, die oft in widrigen Geschicken durch unsere und unserer Vor- 376 Steiermark unter Leopold dem Frommen „vordern Hilfe gerettet worden sind. Jedoch ein böses Gemüth und „ein truggewohnter Sinn kann weder durch Wort noch Schrift ge-„bunden werden; vergeblich wohl sucht man einen Menschen durch „schriftliche Verträge zu binden, den Wohlthaten nicht fesseln. Die „Grafen mögen selbst beherzigen, ob sie wohl in edlem und billigen „Sinn mit Uns handeln, wenn sie, während wir für die gemein-„same Wohlfahrt des christlichen Staates und zur Ehre des deutschen „Namens nach Rom ziehen, die Kaiserkrone zu empfangen, gegen „Uns auftreten. Wir erlassen die Grafen weder des Bündnisses, „noch der schriftlichen Verbindlichkeiten, und wir wollen sie als uns „eidlich Verpflichtete, wie Fürsten des Reiches, feierlich gewarnt „haben, die Treue nicht zu brechen (wenn sie dieselbe anders nach „Natur und Gewohnheit zu halten fähig sind) und wir weiden mit „ihnen alle Heilmittel versuchen, wenn sie sich der Verträge und „natürlichen Verbindlichkeiten für ledig halten. Wollte Graf Ulrich „die Burg Bertholdsdorf nicht fürder hülhen, so hätte er, bevor „wir Deutschland verließen, uns dieselbe heimsagen sollen. Denn „unser Abzug war ihm kein Geheimniß. Jetzt da wir so weit vom „Hause entfernt sind, wird er, wenn er die Burghut bis zu unserer „Zurückkunft nicht bewahren wird, des Treubuches gegen Uns nicht „frei feilt. Wir werden sie einst aus seinen Händen zurückverlangen." Mit diesen Aufträgen sandte er die Unterhändler wieder zurück.1 2) Die Vermählung und Krönung K. Friedrichs zum Könige der Lombardie geschah in Rom am 16. März 1452; am 19. März 1452 wurde er vom Papste Nikolaus V. zum Kaiser gekrönt. ?) In Rom hat K. Friedrich IV. unter feierlichem Gepränge auf der Engclsburg seinen Bruder H. Albrecht VI. und bei dreihundert Etclherrcn zu Rittern geschlagen, worunter namentlich: die Grafen Ulrich und Niklas von Schaumberg, Graf Hugo von Montfort, Graf Hanns von Pösing, Graf Hanns von Pfannberg, Erasmus von'Wildhausen, Hanns, Leopold und Friedrich von Stubenberg. 3) 1) Aen. Sylv. ibid. p. 129—131. 2) Aen. Sylv. ibid. p. 131—157. Kurz ibid. p. 68—74. Chmel p. 670—726. Wurmbrand Collect. 63 — Caes. III. 455. 3) Aen. Sylv. p. 155. Chmel p. 726. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 377 Während seiner Anwesenheit in ‘vtmt beglückte 3. 1452, ihn Papst Nikolaus V. mit verschiedenen Gnaden: urkunden.^Rückkehr Am 22. März erlaubte er ihm an allen mit dem B-lng-r»n^ m Neu- Jnterdicte belegten Orten die h. Messe halten zu ®.$ciiv8 lassen, — durch allerlei und wo immer her auf Baumkirchner, rechtmäßige Weise erhaltenen Güter seine Länder und Herrschaften bessern zu dürfen, — sich im Nothfalle sogar des Beistandes der Irrgläubigen zu bedienen (Schismaticonnn et extra communio-nem fidelium existensium successu et auxilio), — zu Hcirats-ausstattungen der österreichischen Prinzessinen oder in anderen Noth-fällen vom ganzen Klerus seiner Länder mäßige Geldcollekten nach alter Taxe zu erheben — am 23. März — sich eines selbst gewählten Beichtvaters zu bedienen, welcher ihn von allen selbst reser-virten Sünden lossprcchen dürfe — am 24. März — auf einem Tragaltare sich jederzeit die h. Messe lesen zu lassen, — in der Fastenzeit an seinen Tafeln Milch- und Eierspeisen genießen zu dürfen. ]) Auf die Verwendung des Kaisers erlaubte Papst Nikolaus V. am 7. April 1452 den Pröpsten zu Vorau und Stainz, auch dem Ei-sterzienserabte des h. Dreifaltigkeitklosters zu Neustadt den Gebrauch der Pontifikalien, Insel, Ring, Krumstab, die feierliche Segenerthci-lung in ihren Kirchen und die Einweihung der Altäre und kirchlichen Paramente;^) dem Kaiser selbst aber gab er Vollmacht, zu St. Ulrich in Neustadt ein Chorherrenstift zu gründen, dessen Pröbste die Pontifikalien gebrauchen, Altäre und Kirchenparamente einweihen dürften; auch sollen K. Friedrich und seine Nachkommen Vollmacht haben, wenn die Diöccsanbischöfe nachläßig sind und bedeutende Mißbräuche obwalten, durch taugliche Männer die geistlichen Orte visiti-ren und rcforiniren zu lassen (visitare, delimjuentiuin excessus corrigere , deformitates reformare , Präsidentes destituere); endlich am 23. April auf Bitten des Kaisers erhielten die Klosterfrauen in Göß Erlaubniß, an drei Tagen in der Woche Fleischspeisen zu essen. 1 2 3) Am 20. April 1452 erhielten auch die Brüder Friedrich und Wülfing von Fladnitz das päpstliche Privilegium eines eigenen Beichtpriesters, der sie auch von allen dem päpstlichen Stuhle 1) Chmel. Regest. II. 285—286. 287—288. 2) Diplom. Roinae VII. Idus April 1452. Caesar III. 721 — 723. a) Itrf. Romae. 30. Aprills 1452. Chmel Mater II. und Regesten. Dvrauer-Saalbuch. 378 Stetermark unter Leopold dem Frommen vorbehaltenen Sünden, jedoch nur einmal, loszusprechen befugt sei. *) Der Kaiser selbst siegelte in Rom mehrere Urkunden für seine Lander. Am 3. April 1452 erlaubte er seinem Truchseß, Jörg Obdächer und dessen Vettern, Benedikt, Hanns und Michael Obdächer, nicht nur ihr Wappen mit einer Krone zu schmücken, sondern auch das gleichfalls mit einer Krone neu gezierte Wappen der Kymberger (deren Erbgüter an die Obdächer gediehen waren) zu führen, und am 8. April zu Rom fertigte er für Bernhard, Jakob und Volcz Wurmser einen Adels- und Wappcnbrief. * 2) Des Kaisers Aufenthalt in Rom und Neapel dauerte bis Anfangs Mai. Während seiner Abwesenheit war die Erbitterung gegen ihn in Oesterreich mit jedem Tage gestiegen. Neben Eizinger hatte sich vorzüglich Graf Ulrich von Cilli offen an die Spitze der Ver-schwornen gestellt (Ulricum Comitem Ciliae nitro se offerentem) 3) und zwischen Ungarn, Mährern und Oesterreichern ein Bündniß zu vereinigter Hilfe zu Stande gebracht, Wien am 5. März 1452. Bald darauf verbanden sich, Wien am 19. März 1452, neuerdings die österreichischen Stände, einander nach all' ihren Kräften beizustehen. 4) Auf der Rückreise in Villach angekommen, erhielt K. Friedrich von seinem biederen Rathe, Johann von Neiberg, eine getreue Schilderung der drohenden Begebnisse in Oesterreich und des hochgefährlichen Standes der Dinge. Man zog gegen Bruck an der Mur, wohin eine Versammlung der steierischen Stände einberufen war. 5) Hier berieth man sogleich, ob es zweckmäßiger wäre, zuerst nach Gratz oder nach Neustadt zu gehen. Aeneas Sylvius rieth, nach Neustadt zu ziehen; die Steierer sollten sich mit der gesammten Landwchre fertig halten und auf ein Zeichen ein Theil über die Cillier herfal- *) Joann. Stubenb. Nr. 888. 2) Cbmel. Re.icst. 3) Ebendorfer p. 870: „Convenient, ibique ligam suis slgillis munitam in praesentia illustris Principis Domini Uda'rici Comitis Ciliae, cum pleno man dato patris sui Comitis Friderici ct voluntate ac assensu conveniunt.“ Feien IX. II. 169—170. Aen. Sylv. p. 172—173. 184—186. 4) Ehmel : Mater. 1. VI. 374. Honnaycr Minderjährigkeit 192. Pray: AnnaL II. 89. Kurz ibid. Beilagen XII.- XIII. Cill. Chronik, p. 120-129 und bei Caesar p. 89—91. Aen. Sylv. 186-187: „Neipergius — inter consiliarios ejus et Senior et auctoritate potentior, — vir acris ingenii et quo nemo llberius Principi verum dicere assuevit, domi nobilis. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 379 len, der andere den Ungarn Widerstand leisten. ') Der Kaiser zog nach Neustadt und befahl den Steierern, einen Landtag zu halten, das Beste ihres Landes zu berathen und sich bereit zu machen, auf den ersten Ruf nach Oesterreich Hilfe zu bringen. i) 2) In angeborner Untätigkeit ließ er jedoch die Zeit und die günstigsten Gelegenheiten, die Verschwornen zu vernichten oder wenigstens durch Trennung unmächtiger zu machen, unbenutzt vorübergehen. 3) Er hatte zwar eine päpstliche Bulle mitgebracht, worin de» Ständen der Länder bei Strafe der Excommunication verboten wurde, sich Thätlichkeiten gegen ihn zn erlaube». Allein man kehrte sich nicht daran, und der neue Erzbischof von Salzburg, Sigmund von Wölkersdorf, verbot die Verkündigung dieser Bulle im ganzen Mctropolitansprengel. Dem Kaiser waren indessen die tapferen Steierer zu Hilfe gezogen. Besonders ragten die stämmigen Ritter Hanns und Anton von Herberstein hervor. 4). Die Verschwornen hatten inzwischen ein Heer von 2-1,000 Helmen und Schützen aufgebracht, mit welchem Eizingcr am 28. August 1452 den Kaiser in Neustadt einschloß und auf's Aeußerste bedrängte. Man begann die Stadt zu bestürmen; a» der Vorstadt wurden die kaiserlichen Vorposten zurückgeworsen und die Feinde waren schon nahe daran, mit den Fliehende» zugleich zum Thore hinein zu dringen. Es wäre ihnen auch gelungen, wenn nicht einige unerschrockene Kämpfer sich unter das Thor gestellt und so lange gegen die andringenden Feinde gefochien hätten, bis man Zeit gewann, dasselbe zu schließen. Vorzüglich hat sich dabei der steiermärkische Edle, Andreas Baunckirchner, sowohl durch seine Tapferkeit als auch durch seine Riesenkraft ausgezeichnet; und ihm hatte es K. Friedrich fast ganz allein zn verdanken, daß er nicht gefangen und daß die Stadt nicht gleich beim ersten Ansalle erobert wurde (28. i) Aen. Sylv. p. 187: „Medio tempore Stirienses in Pručkam vocali. Id! enim duplex via est, altera in Austriam, altera in Styrinm inferiorem. Consilium hie cum Stiriensibus receptura est: Eundumne statim at Novam Civitatem an Graecium pelendum ? Stiriensibus praecipiendum, presto in armis atque ad signum parati sint, alios Clllensibus, alios Hungaris opponant.“ — -) Aen. Sylv. p. 188: „Stirienses placere tibi (imperatori) uti conventum habeant consulantquo terrae Stiriae, ne quid detriment! per Hungaros aut Cil'.enses patiantur. Si vocantur in Austriam, praesto adsint.“ s) Aen. Sylv. 190—209. <) Kumar II. 12. 380 Steiermark unter Leopold dem Frommen August 1452). i) Die Kirchenfürsten von Salzburg, Freisingen und Regensburg vermittelten hierauf einen Waffenstillstand. Von den Belagerern aufgefordert, kam K. Friedrich selbst aus der eingcschlos-senen Neustadt, konnte sich aber in einer langen Unterredung mit dem Grafen Ulrich von Cilli wegen Erfüllung des Testamentes des K. Albert H. und Auslieferung des jungen K. Ladislaus nach Preß-burg nicht vereinigen. Schon näherte sich Podicbrad aus Böhmen zu Hilfe mit 16,000 Mann und 6000 Steierer standen im Lande zum Aufbruche bereit. Demungeachtet schloß K. Friedrich einen Frieden auf die mündlich verabredeten Punkte 2), daß nach drei Tagen K. Ladislaus ausgeliefert und am künftigen Martinitage eine allgemeine Versammlung der Böhmen, Mährer, Ungarn und Oesterrei-chcr in Wien gehalten werden und dabei der Kaiser entweder selbst oder eine Gclandtschaft von ihm erscheinen sollte. Dort werde über die fernere Erziehung des jungen Ladislaus, über den Ort seines Aufenthaltes und über die Art und Weise der Verwaltung dos Landes berathschlagt und beschlossen, auch durch endlichen Ausspruch der Frieden sestgestellt werden. Am 4. September 1452 erschien Gras Ulrich von Cilli vor Neustadt und empfing den K. Ladislaus, welchen er am 13. September feierlich in Wien einführte. 3) Im zwölften Lebensjahre und wider die Bedingungen des mündlichen Frie- *) Aen. Sylv. Hist. Frider. p. 209: „Nam et lngredi hostes insequendo fu-gientes conati sunt; et fecissent, nisi conversi quidam robustiores in ipsius portae limine vallo se objecissent. Ibi aliquando acriter pugna-lum est, cum australes ingressum animosissirae peterent, Caesariani foi tissime prohiberent. Inter quos Paumkirchrr, no bill's ex S tiria, quam vasto corpore tarn viribus validissimus Clara suae virtutis documenta demonstravit; qui hostium impetum retincns claudendae portae praebuit facultatem.11 Und in der Histor. Bohem. p. 104: „Nec tarnen interfuis-set pugna. Congiobati hostes magis ac magis iosistere, ubi res gladio geri coepit. Postremo Caesariorum acies non tarn virlute quam mul-titudine superata terga dedit, alque in urbein trepide se reccpit. Unius militis, Andreae Paumkircher, postea a Caesare ad Baronatum subvecti audacia civitatem tutata est. Qui, ne victores cum victis uno agmine irrumperent, tarn diu pro porta solus impetum tenuit, donee conversi fugientes globo facto ex loco difficili, hoste repulso januam clausere.“ -) Caesar III. 463—468. Cliron. Celej. p. 710—713. s) Aen. Sylv. p. 212—220. Sehr schneidend bemerkt dieser Schriftsteller: Quem (Ladislaum) mox inter se recipientes clamoribus hominum atque tubarum clangoribus undique perstrepentibus ad balneas ea die, ut si quid Stiricum adhuc superet, lotus deponeret — deducunt. — bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 381 densschlusses wurde der Jüngling dort als Regent ausgernfen und von Ungarn und Böhmen eingcladen, in ihre Länder zu kommen. Graf Ulrich von Cilli und Eizinger behaupteten bei dem jungen Könige vorherrschenden Einfluß; 4) sie untergruben und bekämpften einander selbst und zogen auch die Ungarn und Böhmen mit in ihr Trugfpiel; weil Eizinger die Letzteren, Graf Ulrich aber die Ungarn begünstigte, da er den Gubernator Hunpadi stürzen und sich selbst zum Statthalter im Königreiche erheben wollte. 1 2) Er hatte den königlichen Jüngling vorzüglich in seiner Gewalt. 3 4) Er begleitete ihn auch zur Krönung nach Ungarn zu Anfang des Jahres 1453 und zog ihn sehr bald wieder nach Wien zurück. Graf Ulrich's Werk war es, daß der allgemeine Landtag in Wien ohne allen Beschluß sich auflöste. Mit dem schmählichsten Eigennütze und nur zur Befriedigung seines Ehrgeizes und seiner Verschwendung mißbrauchte er Macht und Einfluß. 4) Dadurch lud er allgemeinen Haß auf sich und entflammte die Rache'des von ihm znrückgedrängten Eizingers. Zu Ulrichs Untergang bewirkte dieser eine Verschwörung. K. Ladislaus ward auf dem Landtage zu Korneuburg gewonnen und mit Abneigung gegen Grafen Ulrich erfüllt. Aeneas Sylvius läßt den Eizinger auf der Versammlung in Korneuburg folgendes sprechen: „Männer Oesterreichs! Was thun wir künftig? werden wir immer Sclaven des Cilliers sein? Haben wir das kaiserliche Joch nur darum abgeworfen, um dem Grafen zu dienen? Gemäßigter wohl war des Ersteren Herrschaft und erträglicher ihre Dauer. Er war in Oesterreich geboren, Blut unserer Fürsten, und um die Wahrheit auszusprcchen, unseres Herrn Herr. Weil er jedoch mehr mit Berücksichtigung seiner selbst als unseres Fürsten das Land regiert hat, haben wir seine Verwalter vertrieben und unseren Fürsten gerettet. Dieser Fremdgeborne, erst in unserer Zeit zur Ehre des Fürsten- 1) Graf Ulrich erhielt einen Jahresgehall von 6000 Gulden, gewiesen auf di: Aemter und Manthen zu Enns. Linz und ®munben Chm l Material II. p. 30. Nr. 30. 21 Ae n. Sylv. p. 219—224. 3) Aen. Sjlv. Histor. Hohem, p. 104—106. Cuncta ex arbitrio Comitis gerebantur. Ipso pro rege verbum facere et respondere. 4) Aen. Sylv. p. 447 : „Ulricas Comes Ciliae sacerdotia, magistratus, mu-nera, quaeque vellet, cui vellet, nunc committere, nunc vendere; augere vectigalia, multare cives; castella oppidaque pignori obligare, seu feodi nomine tradere; pacem belluinque pro arbitrio facere; Eyzin-gerum, et qui cum eo sentlant, consilio excludere, solus omnia gerere/4 382 Steiermark unter Leopold dem Frommen thums erhoben, hält uns alle wie Sclaven. Wem von uns ward wohl das Land betreffend ein Rath zugetraut? Ohne unser Geheiß ist der König nach Ungarn gebracht worden, Dank Gott! der ihn wieder unversehrt zurückgesendet hat. Jetzt ist er ohne unser Mitwissen den Böhmen zugesagt worden, alle ungarischen und böheimi-schen Angelegenheiten und Geschäfte leitet der Graf allein nach seiner Willkür. Und nicht zufrieden, die Lenker beider Königreiche sich pflichtig gemacht zu haben, erschöpft er allein ganz Oesterreich! Denn wie viel nimmt wohl der königliche Aufwand in Anspruch! Alles Ucbrige kommt in die Hände des Grafen. Ihm dienet ein weit zahlreicherer Hofstaat als dem Könige. Ich schweige von seiner einer Königin gleich auögestatteten Buhlerin, deren Gemahl unseren Mitbürger, o Wiener! er ermordet hat. Er verkauft Würden und Aemter der Obrigkeiten, der Vorstehungen, des Priesterthums, und wo Macht zu öffentlichem Raube mangelt, greisen seine Hände auf Privatgüter. Alles, was Wohlhabende vorlängst verbrochen haben, wird jetzt zur Strafe gezogen, keine noch so veraltete That bleibt ungestraft. Auch die Unschuld ist nicht sicher; unüberwiesene Verbrechen werden gestraft. Jeder Reiche wird als ein Hochverräther bezüchtiget. Keiner ist mehr Herr seines Eigenthumes. Pferde, Leibeigene, Diener, Kinder, eure Gattinen werden nach Willkür des Grasen weggeraubt. Jetzt wird königlicher Aufwand gefordert, in welchem er nach Böhmen ziehen will. Ich gestehe es, die Forderung wäre nicht unbillig, wenn nur auch Trug ferne wäre. Aber die Trugkünste und die Verschlagenheit des Grafen machen mich mißtrauisch. Für sich selbst will er Geld, nicht für den König; das neue Silber soll einen neuen Krieg Hervorrufen. Seine Ruhe wird durch unser .Unheil genährt; sein Friede ist unser Kriegsstand. Unsere Sicherheit macht unsicher. Ich schäme mich unserer Langmuth: denn wären wir Männer, gar leicht würden wir diesen Schandfleck Hinwegschleudern. Bisher waren alle Versammlungen verhindert; jetzt, da wir vereint sind, mögen wir für das Landeswohl berathen. Reget wieder auf euren rührigen Geist; es rufe ein Jeder seine Freunde, mit dem Befehle, zu den Waffen zu eilen und sich einzustnden. Macht euch mit mir fertig, entweder will ich euch die Freiheit oder mir den Untergang bereiten. Für den Augenblick scheint mir dies gerathener, daß das Volk die Forderungen des Königs nicht verweigere; daß es wenige aus den Vordersten erkiese, welche sich znm Könige begeben und ohne Zeugen ihm die Noth des Landes vorstellen. Ich zweifle nicht, daß dies Geschäft mir und euch werde ver- 616 Friedrich XV. I. 1373-1457. 383 traut werden. Habe ich erst Macht, den König selbst zu sprechen, so hege ich keinen Zweifel, daß der Graf werde entfernt werden." Eizinger's Vorschlag erhielt allgemeinen Beifall. Alle verpflichteten sich mit Handschlag und Eid, einander nicht zu verlassen, bis der Graf entfernt sein werde. Auf dem Landtage ordnen sie ihre ge-meinsamen Beschlüsse. Ohne Zögern begaben sie sich zum Könige, boten ihm von Seite des Landes Geld an, doch gäbe es noch Einiges das Land selbst Betreffendes, worüber sie im Aufträge mit ihm allein verhandeln möchten. Alle anderen erhielten den Befehl, ab-zutrcten, sie allein blieben beim Könige. Da sprach Eizinger: „Der König sei österreichischen Blutes, er habe keine Getreueren als die Oesterreicher, Ihm gebühre die Regierung in natürlicher Weise, andere kamen nur gewaltsam dazu. Man müsse von denen, die lieben, Rath nehmen. Geduldig ertragen es die Oesterreicher, daß die Geschäfte ihrer Fürsten nicht gut verwaltet, daß das Land ausgcplün-dert, die Bewohner geplagt, die Feindschaften der Benachbarten entflammt werden) der Graf von Eilll bereichere nur die ©einigen, den König bringe er bis zum Nothleiden. Ladislaus heiße zwar König, aber der Graf regiere; der Krieg mit dem Kaiser werde nur von ihm genährt. Der Gubernator von Ungarn zahle dem Könige jährlich 24,000 Pfunde, dem Grafen 12,000. Dasselbe müssen auch alle anderen Provinzvorstcher thun; alle seien dem Grafen pflichtig. Es sei außer Zweifel, daß des Grafen Sinn nach der Königsherrschaft selbst strebe; man müsse ihn daher entfernen, bevor er seinen Plan ausführe. Bei so frevelhaften Vergehen müsse selbst die böse Gesinnung gestraft werden. Gar leicht könne der Graf verstoßen werden, nur müsse man Alles geheim halten." Wirklich gelang es, den jungen König zu gewinnen und den schlauen Grafen zu täuschen, Graf Ulrich bemerkte bei der Rückkehr nach Wien im Gemüthe des K. Ladislaus nicht die mindeste Veränderung. Die nächste Nacht weihte er nach seiner alten Gewohnheit der groben sinnlichen Lust (qui apud concubinam dormierat). Eizinger benützte seine Abwesenheit, sammelte tausend bewaffnete Bürger und noch viele andere Anhänger, vertheilte sie in der Burg und im nahen Augustinerkloster und besetzte am frühen Morgen das Schlafgemach des Königs. Des Grafen getreuer Gesell, der edle Lamberg (nobilis eques — von Aeneas Sylvius genannt), wollte nach alter Sitte in das königliche Gemach eintreten, wurde aber von dem Bruder des Eizinger mit den Worten abgewiesen: Lamberger! Ihr habt schon lange hier geherrscht; die Reihe ist nun an andere gekommen; euch gehorcht künf- 384 Steiermark unter Leopold dem Frommen tig Niemand mehr! — Bald darauf kam Graf Ulrich selbst. Als er das Gemach des Königs verschlossen fand, pochte er anfangs mit den Händen und dann ganz wiithend mit den Füßen an der Thüre. Der König befahl, ihn vorzulassen. Die Räthe waren bereits versammelt, sahen einander erschrocken an und schwiegen. „Was soll das?" fragte der Graf. „Bisher," antwortete Eizingcr, „bist du der erste Rath und Statthalter und Vorsteher gewesen; künftig wirst du nicht mehr diese Aemter bekleiden. Es ist der Wille Seiner Majestät, daß du den Hof meidest, nicht mehr vor dem Könige erscheinest und dich nicht unterfangest, dich seinen Vertrauten zu nennen." Graf Ulrich verlor keineswegs die Fassung und sprach: „Diese Rede, o König! habe ich »m deinen Vater und um dich nicht verdient. Ich diente dir, che du geboren warst; deine von Allen verlassene Mutter fand Hilfe bei mir. Du warst wenige Wochen alt, als ich im Felde für dich kämpfte, für dich mein Blut vergoß, für dich traurige Gefangenschaft erduldete; unmöglich kann das, was Eizinger sagt, dein Wille sein." — Schon befürchteten die Umstehenden, der Cillier würde über den Eizinger siegen, als dieser hervortrat und sprach: „Was ich geredet habe, sagte ich auf Befehl des Königs; er ist gegenwärtig und mag entscheiden; er strafe mich, wenn ich anders sprach, als er befohlen hat." Dann wendete er sich zum Könige: „Eure Majestät belieben doch selbst zu sprechen und uns der qualvollen Ungewißheit zu entreißen." Ladislaus antwortete: „Eizinger hat meine Meinung und meinen Willen ausgesprochen!" So sah Graf Ulrich seine verhaßte Uebermacht mit einem einzigen Schlage vernichtet. Kaum war des Königs Einwilligung zu seiner Absetzung erschollen, so ließen ihn die rachedurstigen Gegner seine Erniedrigung durch Beschimpfung und Ungezogenheit hundertfach fühlen. Ulrich eilte aus ihrer Versammlung hinweg und erzählte den Edlen, die sich im Vorhofe auf Eizinger's Befehl versammelt hatten, den Hergang der Sache und bat um Rath und Hilfe. Er erhielt die trostlose Antwort, daß Alles vom Willen des Königs abhänge! Dann ging er zur Schwester des Königs: ihr Weinen und Wehklagen nützte ihm nichts. Da er bemerkte, daß sich in der Burg die Bewaffneten immer mehr anhäuften, wollte er keine Zeit mehr verlieren, durch eine schnelle Flucht einem noch größeren Uebel zu entgehen. Nur vier Männer begleiteten ihn aus der Burg. Der Markgraf Albrecht von Brandenburg wehrte dem Pöbel, den Grafen mit einem Hagel von Steinen zu empfangen; diesem allein hatte er sein Leben zu verdanken, aber tausend Flüche und Schmähungen der rohesten Art begleitete» ihn, als er wie ein Flüchtling durch das versammelte Volk znm Thore hinanseiltc. ') Eizingcr rückte an die Stelle des vertriebenen Grafen ein. * 2) Während dieser Ereignisse blieb K. Friedrich IV. größtenteils in Neustadt. Er erzwang in diesem Jahre 1452 eine allgemeine und drückende Besteuerung des gesammten Klerus, worüber ein gleichzeitiger klagt: Clerns in dioecesi Salzburgensi ad Steuras pro stipendiariis et armata militia Caesaris exactionatus est; gen-tes has, ubi non sunt soluta stipend ia, ecclesiarum dotibus intrusit: praedandi usque ad solutionem non solum suinmae capitalis sed et damnorum eorundem in proeliis aut extra perccptorum. dedit licentiam. 3) — Am Sonntage nach Andrä 1452 erlaubte er de» Bürgern zu Obdach, ihre Ban- und Kanf-weine gegen Entrichtung der landesfürstlichen Mauten und Zölle ungehindert über den Herzogenberg zu führen. 4) — Vom 15. bis 21. December fertigte er zu Neustadt mehrere Briefe für den deutschen Orden in Preußen, Bestätigungen vom Forst- und Zcidel-gcrichte und verschiedenen Ordnungen der Wälder wegen. 5 6) Am 10. October 14 52 war die Kaiserin Eleonora zu Leoben in der Steiermark und crtheilte dem Pelagius Varela und Peter Fyuz Vollmacht, an ihrer Statt von dem Hauptmanne und der Stadt Pordenone den Eid des Gehorsams und der Treue zu empfangen. (;) Seit langer Zeit schon hatten die Päpste zum Nachtheile der Rechte der salzburgischen Erzbischöfe willkürlich den untergebenen Snffraganbischöfen, Prälaten, Stiften und Klöstern auch in der Steiermark Ausnahmen, Befreiungen, Einverleibungen und Vereinigungen ertheilt, so daß sie endlich auf vielfache Beschwerden der Metropo- >) Chron. Velej. p. 713—715. Aen. Svlv. Ilist. Hohem, p. 106—110- Hist, de Europ. p. 266—267. 2) Kurz Fried. IV. I. 99—161. Hi eher gehört auch, was Aeneas Sylvius, Ep. II. edit, i486 an Cardinal Julianuö geschrieben hat: Comes Ciliae, <|ui diu Viennac c-t hie fuit petita erratoi um venia, gratiam regis meruit omnitmque in cöncordiam rediit; nee aliud regia Majestas ex eo voluit, quod non ex integro reportaverit Senior Comes nunc in Graeciam venire debet regique se prosternere, et omnia filii facta comprobare. 3) Pez. II. III. p. 343. i) Jeanu. Urt. s) gültig: Neichsarchiv. Pars Spec. Contin. IV. Thl. II. ! 17 6) Chmel Regest. 2953. Geschichte der Steiermark. — VII. Bd. 25 386 Steiermark unter Leopold dem Frommen litcn uiib ihrer Suffraga »cn zu Gurk, Seckau und Lavant den Aeb-teu und Pröpsten die ertheilten Privilegien wieder abgcnommen haben. Nach den Bullen Gregors XII. und Martins V. hob jetzt auch Nikolaus V., 13. Februar 1152 auf Ansuchen des Erzbischofcs alle bereits geschehenen und künftigen Vereinigungen, Verbindungen und Einverleibungen von Benefizien in dem Salzburger Sprengel, über welche den Erzbischöfen die Verfügung zusteht, gänzlich auf. Ueber die stistadmontischen Güter im Kirchheimergerichte zum h. Blute und zu Sagritz in Oberkärnten führten die Edelherreu von Flachsberg die Vogtei und wurden den Hörigen daselbst sehr drückend. Das Stift nahm sich seiner Unterthanen an und ein Tag wurde für beide Theile gegen Sachseuburg auberaumt. Die Spruchmänner, die Ritter : Moritz Steinacher, Wolfgang Praun, Peter Mosheimcr, Pfleger zu Lengberg, Balthasar von Kienburg, Pfleger auf der oberen, An-drä Mosheimer, Pfleger auf der niederen Sachsenburg und Hanns Schulthais, Amtmann zu Sachseuburg, verurtheilten die Flachsberger zur Hcimstellung der Vogtei an Admont gegen eine kleine Geldsumme vom Stifte. Der Urtheilsbrief wurde gesiegelt am 1. Jänner 1452.i) 2) Um diese Zeit hatten Abt Andreas und das Capitcl zu Admont die dem Stifte gänzlich einverleibte Pfarre St. Jakob int Freilande, wo bisher immer nur admontische Stistspriester das Seelsorgeramt verrichtet hatten (coenobio incorporate ac pleno jure subjecta a tanko tempore, cujus initiuin memoriam hominum transcen-dit, solita fuit et recta est per Conventuales dieti monasterii) dem Balthasar von Krems, einem Priester der Pasfauer Diözese gegen jährlichen Zins von 5 Pfunden Pfennige und 1 Pfund Pfeffer und auf die Bedingung jedesmal gefälliger Entfernung von dieser Pfründe verliehen. 3) Der Reversbrief deS neuen Pfarrers wurde gcfertiget zu Grätz am 24. Februar 1452 mit Sigill und Zeugenschaft der Herren: Heinrich Pictos, Bürgermeister (Consul) und Vitus Paumann, Bürger. — Schon tin vorigen Jahre hatte sich zwischen dem Stifte Admont und dem Thomas von Gelastorf, Pfarrer zu St. Peter bei Judenburg, ein Streit entspannen um Zehente innerhalb der Grenzen der Pfarre St. Peter. Die Schiedsrichter, auf welche beide Theile sich beriefen, die Doctoren der Dekretalen: Andreas Propst und Erzdiakon auf Seckau, Heinrich Lang, Erzdiakon i) Srnsu p. 20j. -) Urf. M. 12. ») Urf. SS. 1. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 387 der obcrsteierischen Mark und Gregor Uebcracker, Pfarrer zu Pols, brachten eine friedliche Aussöhnung zu Judenburg am 13. Jänner 1452 zu Stande, wobei Admont in seinem Zehenkrechte bestätiget wurde, dem Pfarrer zu St. Peter aber für einigen Entgang 12 Pfunde Pfennige zahlen mußte (ratione Spolii). Zeugen des Schiedsspruches waren: Simon Keruaus, Pfarrer zu Judenburg, Johann Menninger von Laudshut, und Wilhelm Trawalder von Marburg, dessen Hilfs-pricster. Z Im Mai des Jahres 1452 erhielt Niklas Abbrecher, Pfleger zu Osterwitz bei der Sann für eine Geldschuld vom K. Friedrich IV. zu satzweisein Besitze zwei Dörfer Burg und Seel und vier Huben zu Niederndorf, welche von ihm auch lösen durfte Hanns Ekelheimer. Zeugen des Briefes darüber waren Christoph von Mörs-burg und Urban Dieperskirchcr, Hubmeister zu Grätz. 1 2) Am 3. März 1452 erkaufte der Salzburger Erzbischof Friedrich IV. mehrere Güter und Gülten in der Hofmark zu Gröbming von dem Pfleger zu Klan,nistein Primus Dienstl. 3) Am 3. April 1452 beschloß dieser Erzbischof sein Leben; ihm folgte als Metropolit der Dompropst Sigmund von Wollersdorf. Dieser ertheilte zu Wien am 9. September 1452 dem Propste Andreas zu Voran die Vollmacht, seinen Stiftspriestern, wenn sie außer dem Kloster sich befinden, am Mittwoche den Genuß der Fleischspeisen zu erlauben. — In diesem Jahre starb auch der Seckaucr Bischof Friedrich III. und hatte zum Nachfolger den gelehrten Doctor der Dekretalen und Pfarrer zu Pöls Georg II. Ueberacker. c. 1453 Während einiger der erzählten Ereignisse, die K. Friedrichs Aufent. schon in das verhängnißvolle Jahr 1453 fallen, Neüstadt°m/d^n der hielt K. Friedrich IV. abwechselnd seinen Hof in Steiermark. Neustadt und in Grätz. Der Aufenthalt in Neustadt dauerte bis in die ersten Tage des Maimonates. Am 6. Jänner 1453 bestätigte er die Rechte und Freiheiten des österreichischen Fürstenhauses und vermehrte sie durch die Verfügung, daß künftighin die dermaligen und künftigen Fürsten von Oesterreich, Steier, Kärnten und Kraiu Erzherzoge genannt sein und bleiben sollen. 4) Am 5. Mai in Grätz verlieh er.dem Hainz Hofmann einen halben 1) Urk. XX. 54. 35. 2) K. K. Gub. Reg. 3) K. K. Gub. Archiv. ■*) Chmel Mater. B. II. Abth. I. 36. Lünig R. A. Pars Spec. Contin. I. IV. p. 33. 388 Steiermark unter Leopold dem Frommen Lehenhof zu Unterlindenbach, welchen er von Hainz Schapper von Nürnberg gekauft hatte. Am 2. Juni zu Grätz erlaubte er de», Veit Hengstbacher seinen Hof zu Gambs bei Marburg mit einer Mauer zu umfangen oder dabei ein festes Wehrgebäude zu errichten; *) und au eben demselben Tage befahl er dem steierischen Landeshaupt-nnnut, Jörg von Herberstein dem älteren, den Propst und Convent zu Voran zu schützen * 2) und am Erchtage nach Erasmus (3. Juni) bestätigte er alle alten Handvesten und Freiheiten des Marktes Vvr-dernberg. 3) Gleich darnach am 8. Juni 1453 bestätigte er in Grätz die sämmtlichen brieflichen Rechte und Freiheiten des Karthäuserklosters zu Seiz. 4 *) Am 13. Juni in Grätz bestätigte er dem Bischof Georg von Seckau als Ersatz für das Schloß Unter-Wachseneck, welches dem Bisthume zugehörte, aber in fremdem Besitze war und nicht zurückgestellt werden konnte, das Blutgericht (Jus gladii), welches schon iui Jahre 1339 H. Albrecht II. dem Seckauer-Bisthume gegeben hatte. 3) Am 17. Juni zn Grätz ertheilte er dem Propste und dem Stifte Voran ein eigenes Wappen, nämlich das des verstorbenen Propstes Andreas Prambeck, dessen Geschlecht auSgestorben war, mit einem schwarzen Flügel sammt Fuß im goldenen Felde, der Auferstehung Christi und dem h. Thomas. 6) Am Pfingsttage vor St. Veit (15. Juni) siegelte er den Bestätigungsbrief aller Rechte und Freiheiten der Stadt Radkersburg. 7) Am Donnerstage nach Ulrich (4. Juli) bestätigte er alle in den alten Handvesten der Stadt Leoben enthaltenen Rechte; und am Samstag nach Ulrich erließ er ein allgemeines Verbot des Weinschankes auf eine Meile im Umkreis außerhalb der Städte und Märkte. 8) Am 10. Juli ertheilte er seinem Rathe, dem Propste von Seckau und dessen Gotteshause die fürstliche Freiung für ihren Amtshof zu Witschei». 9) Am 14. Juli ertheilte er dem Orte Vordernberg für Richter, Rath und Bürger ein eigenes Wappen, einen Berg in lazurblauem Schilde und am Berge drei Männer in rother, blauer und grüner Kleidung, mit ') K. K. G. A. 2) Ciesar Anna!. III. 475. 3) Joann. Urf. 4) Joanneum. 5) Dipl. Styr. 1. 357. e) Caesar Anual. HI. 723. (conf. 837.) -) Hosrichter 28—29. s) Joann. Urf. 9) K. K. K A bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 389 Hammer, Eisenmaß und Krampen. j) Am 15. Juli zn Grätz, nachdem ihm das Stift zu St. Paul im Lavantthale die Veste Meren-burg abgetreten hatte, befreite K. Friedrich als Kaiser und Landes-fürst alle stistischen Unterthanen am Remschnick zu Merenberg und von allen von Alters her gegen Merenberg alljährlich schuldigen Roboten und anderen Diensten, und verlieh dem Stifte auch das Blnt-gericht (mit Stock und Galgen), so jedoch, daß die Acble den Blutbann allzeit von dem Landesfürsten empfangen sollen. Am 18. Juli fertigte er für Bordernberg den Freiheitsbrief für einen ewigen Wochenmarkt am Samstage, auf freie Richterswahl aus ihrer Mitte und auf gänzliche Gcrichtsfreiheit innerhalb des eigenen Burgfriedens bis zum Kreuze auf dem Prebüchl, bis auf die Retz und bis an die Fürt in die Leoben, — in bürgerlichen und peinlichen Fällen mit Stock und Galgen. Jedoch soll dazu Bann und Acht vom Landesfürsten genommen und in dessen Namen geübt werden. Das Landgericht Eisenerz hat im genannten Burgfrieden keinerlei Gewalt mehr zu üben. * 2) Am 27. Juli zu Grätz ließ er durch den Landeshauptmann, Leopold von Stubenberg, dem Stifte Seckau entbieten, mit seinen Flössen nicht über die Gründe des Nonnenstiftes zu Goß im Hinterberg und in der Einöde zu fahren, und über den dadurch bereits angerichteten Schaden sich mit der Aebtifsin gehörig zu vertragen. Am Sonntage nach Maria Himmelfahrt ertheilte er dem Erhard Kornmeß, Erzpriester in der niederen Steiermark und Pfarrer zu Gradwcin die Freiheit, aus den landesfürstlichen Wäldern das benöthigte Brennholz da nehmen zu dürfen, wo es ein jeweiliger Pfleger anweisen werde; wogegen sich die Pfarre verpflichtet, in der Kapelle auf Gösting ewig zwei h. Messen in der Woche zu halten und allen Zinsmostzehent von den Weingärten, Huben und Höfen des Amtes Gösting nachzulassen. 3) In diesem Jahre 1453 gab K. Friedrich aus Ersuchen des Propstes Leonhard von Voran den Tuchmachern (Webern) im Markte Voran ein besonderes Privilegium zur Bezeichnung ihrer Maaren durch angehängte bleierne Blättchen. 4) Von Grätz aus berichtete K. Friedrich IV. dem Papste Nikolaus V. den verhängnißvollen Fall der Stadt Constantinopel in die Hände der Osmanen. 5) >) Waiting. 2—3. 2) Joann. Urf. Wartinger p. 3—5 3) K. K. G. Reg. -t) Caes. Annal. III. 477. 6) Chmel Reg. 3092. 390 Steiermark unter Leopold dem Frommen Zu Salzburg am 11. Februar ertheilte der Erzbischof Sigmund dem Ritter Wilhelm Reißbergcr Beste und Ort Landsberg auf Lebenszeit; und am 11. März überließ er dem Erhard Kormneß, Lehrer der geistlichen Rechte, Pfarrer zu Gradwein und Erzpriester in der niederen Steiermark auf Lebenslang die Getreidezehente im Bade (in Padel au der Mur) pachtweise. 1). Am 13. April bestätigte der Salzburger Erzbischof Sigmund den neuerwählten Vorauer Propst Leonhard in einer eigenen an den untersteierischen Erzpriester und Pfarrer zu Gradwein, Meister Erhard Kornmeß, gerichteten Urkunde und am 3. Mai empfahl er denselben Propst insbesondere der kaiserlichen Huld und Gnade. Der Kaiser hatte, wie bemerkt wurde, im vorigen Jahre eine päpstliche Bulle mit der Erlaubnrß der Pon-tifikalkleidungen für die Pröpste zu Neustadt, Vorau und Stainz mitgebracht. Wegen des Stiftes Vorau erhob man in Salzburg Anstände, ob man diese Freiheit den Pröpsten genehmigen solle? weil in jener Bulle Vorau ein herzogliches Stift genannt wurde (Duealis Dominii Monasterium). da es doch salzburgischen Urkunden zufolge von den Erzbischöfen gestiftet worden sei. Am 9. Juli 1453 genehmigte indessen der Erzbischof diese päpstliche Auszeichnung ohne weiteren Anstand. 2) Am 20. Februar 1453 erließ Bischof Georg zu Seckau an alle Prälaten, Pfarrer, Priester und geistliche Vorsteher eine allgemeine Verordnung, wozu er sich durch die vielfach angezeigten Vorfälle aufgefordert fühlte und worin er auf das strengste verbietet: Büßende, welche dem geistlichen Gerichte des Bi-schofes unterstehen, ohne dessen Vorwissen und schriftliche Anordnung zu lösen oder loszusprechen; Conschaften zu verbotenen Zeiten zu halten, gählings Verstorbene in Friedhöfen zu begraben, Spitäler, Geistliche oder andere Leute in den Pfarren Sammlungen halten zu lassen; Man flechten (?) in den Kirchen Eingang zu gestatten, ohne Wissen und Willen der Pfarrer fremden Leuten aus anderen Pfarren die Sakramente (außer dem äußersten Nothfalle) zu ertheilen, und um dies alles „Pusse" und Geld einzunehmen, wie dies bisher wider Recht und zur Verdammniß so vielfältig geschehen sei. 3) Weiters erfolgte im Namen des Bischofes Georg ein zweites Umlaufschreiben an den gesammten Klerus der Seelsorge — gefertigt vom bischöflichen Anwälte in geistlichen Sachen Heinrich von Pegnitz, Lizenziat O K. K. G. A. -) Caes. UI. 476. 3) Seck. Saalb. bis Friedrich IV. I. 1313-1457. 391 der geistlichen Rechte — folgenden Inhaltes: Es ist Gottes Gebot und Kirchensatzung, einmal im Jahre seinem eigenen Priester zu beichten und zur österlichen Zeit das Alterssakrament zu empfangen. Von vielen Sunden können aber Viele allein nur von dem Obristen (Bischof) erledigt werde», aber wegen beschwerlicher Wege, weiter Entfernung, Kosten durch Zehrung u. f. to., doch nicht so leicht zur Lossprechung gelangen. Es erhalten demnach vom 20. Februar bis acht Tage nach Ostern alle Pfarrer, welche sich in dein Botenregister dieses Umlausschreibens namentlich einzeichnen werden, zu solchen Lossprechungen Gewalt und Vollmacht; ausgenommen aber werden von solcher Lossprechung: offenbare Gesüchrer (?), offenbare Ehebrecher, die über die Gesuch (?) richten, Kinder erdrücken, Kinder ver-thun, Kirchbrüchel, Räuber der Kirchen und Gerichte und ihrer Güter Einzieher und offenbare Sünder, — welche dem Bischöfe zu Seckau Vorbehalten bleiben und an ihn selbst, wenn sie sich dem Pfarrer in der Beicht geoffenbaret haben, zu verweisen sind. Alles, was nun für solche Gewalt und außerordentliche Lossprechung von den Pfarrsleuten nach Gewohnheit gegeben wird, haben die Pfarrer getreulich einzunehmen und nach Ostern an den Bischof abzuliefern. Die Pfarrer werden ermächtiget, auch ihren Gesellen (Kapellanen) diese Vollmachten und auf die anberaumte Zeit zu ertheilen. Von Gratz aus am 15. März 1453 erließ der Seckauer Bischof einen offenen Befehl an den ganzen Klerus seines Sprengels, dem Propste Andreas auf Seckau als Erzdiacon bei schwerer Ahndung bereitwilligen Gehorsam und Hochachtung zu leisten, was viele Geistliche bisher unterlassen hätten. i) 2) Am Hofe des Kaisers zu Grätz weilte damals auch Aeneas Sylvins, apostolischer Legat. Am 11. Juni fertigte er als Bischof von Siena für die Kirche St. Maria in Prank einen Ablaßbrief auf 40 Tage, und am 8. und 15. September mit dem Bischöfe Johann zu Gurk einen gleichen Brief für die Kirche des Stiftes Rein zu Straßengel. Von Grätz aus hat Aeneas Sylvius eine Menge Briefe geschrieben an Bartholomäus Bassanus („ex Grezio Stiriae“ a Grete Stiriae), Heinrich Senftleben, Petrus de Woneto, au den Papst, an Johann Förster, an Bischof Johann de agazovia, an Roman Pucheim, an Kardinal St. Angeli, Kardinal Firmanus, an Wenzel i) Seck. Saalb. >j Dipl. Strr. I. 291. Seck. Saalb. 392 Steiermark unter Leopold dem Frommen von Krumau, Doctor der Dekretalen, an Bischof Franz von Tolo-meis, an Doctor Georg Nikolai, Johann Eich und v. A. Bon der Hauptstadt Gratz sagt er Folgendes: ,.Stirne fluvius est, qui est alpibus praecipitatus Dravuin influit amnem, ac exinde per Hystrum fertur in pontum, quem Munim incolae vocitant. Prope hanc ripam jacet oppidum gentile nomine Gretz dictum. Hic ex medio camporum aequore ingens cumulus consurgit prae-ruptis undique scopulis liber; cujus cacumen arx tenet et natura loci et operiš humani praesidio munita ad regiam quoque fastigiata magnificentiam. Hic spes Austriae, Hungariae desiderium et Bohemorum cura nutritus rex Ladislaus puer, quem Idibus Septembris in aula regia coram Friderico Caesare patruele suo magna Baronum „stipante caterva sum contem-platus“. O Am 1. Februar schenkte Agnes, Witwe des Friedrich Tuner, Sattler in Graß, mehrere Feldstücke zu Lentzendors bei Al-gerstorf und auf der Plan bei Graß. Auf dem Waldhügel hart bei dem Stifte zu Rein soll ehedem ein sehr festes altes Schloß gestanden sein. Aus den Trümmern desselben stand eine Kapelle ans Holz, dem h. Ulrich zu Ehren erbaut. Am 18. Mai 1453 erlaubte Papst Nikolaus V. in einem Breve, diese hölzerne Kapelle abzubrechen und ans Steinen eine neue zu erbauen. Am 1. Juli 1453 unter un-gemeinem Andrange des Volkes und in Gegenwart des K. Friedrich IV. selbst nahm der apostolische Legat und Bischof von Siena, Aeneas Sylvins (früher 1449 — 1450 Bischof von Triest), die Einweihung dieser neuen Kapelle selbst vor, fertigte an demselben Tage in Rein ein besonderes Diplom darüber und beschenkte das Kirchlein mit einem Ablaßrechte auf hundert Tage. 2) Auf Zulassung des Georg Ueberacker und seines Nachfolgers Hanns Tuster, Pfarrers zu Pols, hatte vor mehreren Jahren Jörg Schuster, zu St. Johann am Rot-tenmanner Tauern zum Nachtheile des Stiftes Admont eine neue Ta-ferne aufgeschlagen. Auf Beschwerde des Abtes Andreas beim Kaiser mußten Leutold von Stubenberg, oberster Schenk und Hauptmann in Skeier, Hanns Ramnng und Wülfing Wickler, die Sache unter« *) Dat. Ex Gretz. Epist. XIII. ad Cardiualem et Episcopum Strigoniensem Dionysium. Nach Caesar Annat. III. 470—471 hatte Aeneas Sylvius auch einen Brief in Betreff St. Leonhards im Mürzihale geschrieben. In der genannten Gegend findet fich keine solche Kirche; auch zweifeln wir an der Echtheit des Schreibens. *) Reinerurkunden. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 393 suchen und die Taferne wieder abthun. ]) Zu Anfang des Jahres 1453 crtheilte der Cardinallegat des apostolischen Stuhles und Bischof zu Drixen, Nikolaus Cusanns, den Kirchen des Stiftes Admont, St. Rupert im Nonnenkloster, St. Amand Pfarrkirche in Admont selbst, St. Blasien Stiftskirche, St. Andrea in Trieben und St. Salvator in Gaishorn Ablaßbriefe. 1 2) Bei der Stadt Rottenmann stand damals ein fester Thurm, als Wehre an der Palte, dem Stifte zu Spital am Pyhrru zugehörig. Während des drohenden Aufstandes in Oesterreich war dieser Thurm vom Abt Andreas zu Admont als landcsfürstlichem Anwälte, der Stadt Rottenmann zur Befestigung und Besetzung übergeben worden. Auf Bitte des Propstes in Spital mußte dieser Thurm jetzt wieder durch Abt Andreas, Bernhard Praun, Pfleger auf Wolkenstein und Andreas Gelner, dem Stift zu Spital eiugeantwoctet, aber zugleich alle auf Befestigung desselben von den Bürgern gewendeten Unkosten bezahlt werden, mit der Bedingung, bei des Landes oder des Landesfürstcn Noth und Forderung denselben Thurm auch sogleich wieder den landesfürstlichen Hauptlenten und Söldnern einzuräumen. Der edle und veste Heinrich Püchler von Scheder, Andrä und During, Brüder, Püchler und Martin von Teuffenbach siegelten die darüber errichtete Urkunde. 3) In dieses Jahr gehören die Stiftungen zweier Klöster, des Franziskancrklosters zu Enzersdorf in Oesterreich und des Neuklosters im Sannthale durch die Grafen von Cilli. 4) I» dem Stistungsbriefe von Nen-kloster (13. Juni 1453) sagt Graf Friedrich von Cilli Folgendes: „Wir haben in unserem Gemüthe ernstlich und mit großem Seufzen betrachtet, daß alle irdischen Dinge vergänglich sind, und daß der Mensch von seinem Hob und Gute, das von Gott kömmt, und von ihm zu Lehen ist, nichts hat als was er davon Gutes in Gott ge-than. Also haben wir unter göttlicher Eingebung und Beschützung, in brünstiger Liebe und Andacht, von unserem Eigeugute vom Grunde aus neu anferbaut, gestiftet und gewidmet ein Kloster Prediger-Ordens, dessen die Mutter der Barmherzigkeit Anfang und Stifterin ist ; welchen Orden wir unter den anderen gefunden haben im ganzen Schatz der h. Mutter, der christliche» Kirche, als kostbare Perle und als die schönste Tochter und vom päpstlichen Stuhle mannigfat- 1) Urf. O. 224. 2) Urf. B. 4. AAA. 10. BB. 14 DD. 11. EE. 19. 3) Adm. Urf. D. 102. 4) Herzog Cosmogr. Part. II. 8. 394 Steiermark unter Leopold dem Frommen tig belobt und begnadiget, im Sannthale, mit gutem Willen unseres h. Vaters in ©otf, Papst Nikolaus V., dem obersten Meister des Ordens und Provinzial und allen ihren Nachkommen eingeantwortet, so daß hinfür die Meister des Ordens und Provinziale oder jeder Vikar derselben in Oesterreich und Steier, welcher über die anderen Klöster dieses Ordens int Lande Steier gesetzt ist, darüber zu gebieten und einen Prior daselbst einzusetzen haben sollte, so daß aus das geringste dort zehn Priester mit zwei Novizen und mit zwei Bärtigen, welche die Regel halten, sein sollen. Dazu haben wir nun mit Rath, Wissen und Willen des hochgebornen Fürsten, unseres Sohnes Ulrich, Grasen zu Cilli, Ottenburg und in dem Sagor rc., Bann in den windischen Landen, und aller unserer guten Freunde, Räthe, Diener und Unterthanen, geistlichen und weltlichen Standes, zur Fundation dieses Klosters im Sannthale, zum Lobe der heiligeit Dreifaltigkeit, zu Ehren der hochgelobten Mutter und Jungfrau Maria und alles himmlischen Heeres gestiftet, die iiachbeschriebenen Stücke, Güter, Bergrechte, Wein- und Getreide-Zehente und andere Zehente, Forste, Wälder, Aßrecht, Vogtrecht, Forstrecht, Fischweide, Reissachhölzer, Wasser, Mühle, Mühlstätten, Hofstätten, Gärten und Wiesen, besucht und unbesucht, nichts ausgenommen, mit Ehren, Nutzen, Würden, Freiheiten, Pimarken, Gerichten und mit allen Gewohnheiten und Sachen, ohne Ausnahme, wie wir dies selbst innegehabt haben: das Amt tmb Urbar Kostreinitz, zwischen Rohitsch und Lemberg gelegen, mit den namentlich darin begriffenen Gütern, Huben im Dorfe zu Pregoniz, 6 Huben zu Bodroß, zwei Huben, eine Hofstatt und drei Wiesen zu Niedergaburg, zwei Huben unter den Thurrn, vier Huben und eine Hofstatt zu Gabraboz, zu Hadozka 9 y2 Hofstätten, eine Hube unter der Straße, eine Hube in Wadolle, iy> Hube zu Oberkastreinitz, 41/2 Hube zu Nieder-kastreinitz, 5% Huben zu Purk, eine Hofstatt und Aecker zu Kopla-nez, sechs Huben mit Wiesen zu Reunam, vier Huben mit Wiesen zu Polsine, fünf Huben mit Wiesen zu Zretbcs, sechs Huben zu Krastabiz und sechzig Pfennige von drei Weingärten und y2 Pfund von zwei Wiesen, von einer Wiese zu Dorru drei Maß Hafer und das Forstrccht daselbst, wovon man acht Maß Hafer dienet; die nachgeschriebcnen Güter und Bergrechte in der Leheuschaft des Jost Auers, des Andrä Gallcnbcrgers und des Petriza von Obratschan und zwar fünf Huben zu St. Jakob bei Reichenegg, fünf Hube», fünf Hofstätte, eine Mühle und Aecker und Wiesen zum Hofe zu der Aue» gehörig, eine Hube zu Korasmüll, 1 % Hube Quettendorf, bi§ Friedrich IV. I. 1373-1457. 395 eine Hube zu Podlag, zu Niederbierbaum, Rayach, Lotschiz, zwei Aecker zu Petrowiz, Gruudststücke zu Leundorf, Hallenstein, bei dem Pruch, 11 Hofstätten unter dem Weinberg mit Garten, Mühle und Wiesen, Huben zu Goriak, Dobritsch, zwei Huben zu Klein-Fraß-lau, 140 kleine Eimer Bergrechte unter dem Weinberg Gelsowiz und zu der Auen, 2 Huben deS Pongraz zu Prekhof, 6 Huben zu Pressenach, 4 Huben zu Parißfchlag, 16 Huben zu Pollitfchach, Aecker zu Gemilsko, 5 Huben zu Toppolach, 2 Huben zu Topalwiz, den Hof bei dem Kloster gelegen, eine Hube bei dem Bach daselbst, Po-totschnikh genannt, und 3 andere Hofstätten ebendort, 3 öde Huben am Busch, 1 Wiese bei Hallenstein, das Bergrecht zu St. Peter im Saanthal sammt dem Weinzeheut, 7 Eimer Bergrecht in der Fraßlauer Pfarre, 4 früher schon dem Kloster geschenkte Weingärten, den Gctreidezeheut zu zwei Theilen von einigen Dörfern zu St. Peter, Getreidezehcut zu Hindersbuch, St. Lorenzen unter Sachsenberdt, eine Schwaige im Urbar zu Osterwitz jenseits der Saan mit 500 Käsen jährlichen Dienst, die Aue unter dem Kloster und bei des Auers Hos mit allem Zugehör, mit Holz und mit Forstrecht in dem Zclsnik, das Forstrecht zwischen den beiden Bächen Ternan und Losnitz, das Forstrecht in dem Thein und an dem Dobritsch, 5 Huben im Amte zu Schaunstein als Auswechsel für des Auers Hof, 200 Eimer Wein Bergrecht von dem Stifte Obernburg in das Reu-kloster jährlich zu stellen; die Fischwcide jenseits der Losnitz am Wasser aufwärts bis an den Prandhof und von dort an den Bach Eotuna, von diesem an der Laßuitz bis auf Lakha, und nach dem Gradt auf den Gupf, genannt Rabcnsteiu, von dort hinab in den Winkel und von dort nach dem Weg bis auf den Brunn, und dann hinab in die Thcruau und an dieser hinab in die Laßnitz und nach derselben wieder hinauf bis auf den Weg in das Kloster. Alle vorgenannten Güter geben wir mit allen Freiheiten, Zugehöre, Lehen oder Eigen, vollkommen frei und zum Eigenthume und mit vollendetem Rechte, damit nach Gefallen zu schalten und zu walten, wie mit anderem ihrem Eigenthume, mit der feierlichsten Zusicherung unseres Schutzes und Schirmes nach allen unseren Kräften und zu jeder Zeit um Gottes Willen; endlich ertheilen wir dem Kloster auch auf all' seinen Gründen und über dessen Unterthanen den freien Gerichtsbann, allein nur die Fälle, welche an den Tod gehen, ausgenommen , folglich mit der Befreiung von allen unseren Gerichtsbezirken und Richter», welche allein nur in Fällen schädlicher Dinge und die den Tod berühren, einzutreten haben. Auch verbieten wir, 396 Steiermark unter Leopold dem Frommen des Klosters Unterthanen auf allen unseren Landen, Herrschaften und Gütern, um Geldschulden oder anderer Sachen wegen aufzuhalten oder zu pfänden, als allein nur im Gerichte vor ihren Anwälden und Richtern. Durch all unser Gebieth soll das Kloster für alle Hausbedürfnisse im Verkehre an allen Mautstätten und Urfarn zu Wasser und zu Lande gefreit sein, und weder Zoll, Manch, noch Dreißigsten entrichten dürfen. Niemals solle» des Klosters Lente auf unseren Herrschaften aufgenommen und angefledelt, sondern im Gegentheile alle derlei Uebersiedelnden in die Rücksässigkeit des Klosters wieder heimgestellt werden. Wir entbinden auch alle des Klosters Leute und Güter für die Gegenwart und Zukunft von aller Forderung, Steuer, Arbeit und anderer Beschwerung, die ihnen allsällig von unseren Erben, Nachkommen, Hauptleuten, Anwälden, Richtern, Amtleuten, Landen und Leuten unserer Herrschaft aufgelegt werden möchten. Wir erlassen auch darüber an alle unsere Bediensteten die nöthige Anordnung und befehlen das Kloster dem aüseitigen Schutze derselben. Der erste Anfang dieses Stiftes war schon im Jahre 1449 gemacht worden, weßwegen auch im Jahre 1451 die Bestätigung durch Papst Nikolaus V. erflossen ist. Jedoch erst im Jahre 1453 konnte der Convent selbst eingeführt werden. 3.1454.. Im Jahre 1454 verweilte K. Friedrich IV. ^thMs^n^erN^u"' größtentheils in der Neustadt. Graf Ulrich von ttLberfc. Cilli, der Unthätigkeit und Ruhe entwöhnt, kani mlt'3 Uuf' 'aiuS' kühn und unverschämt zu ihm nach Neustadt und both ihm jetzt seine Macht und seine Dienste an. K. Friedrich IV. aber war durch dreiste oder durch schmeichelnde Worte nicht leicht zu täuschen. Er warf ihm vor, welch' großen Schaden er ihm durch seinen Abfall zugefügt habe und verlangte Ersatz dafür. Der Graf verspreche ihm Oesterreich; dies jedoch, was er selbst noch nicht in seiner Hand habe, genüge nicht. Wenn Graf Ulrich sein eigenes Besitzthum übergeben wolle, so könne allfällig eine Versöhnung folgen; wo nicht, so gefalle dem Kaiser eine Reue nicht, welche nicht auch Strafe empfinde. Lange dauerte die Unterhandlung. K. Friedrich verlangte Handlungen; Graf Ulrich both nur Worte; so ging man unverrichteter Sache wieder auseinander. Er trug hierauf der Republik Venedig seine Dienste an; erreichte aber auch hier nicht seinen Zwecks) Nun >) K. K. Gub. Reg. ä) Aen. Sylv. Histor. Hohem, p. 111—112. faßte er den verwegenen Entschluß, sich wieder an die Spitze der Regierung in Oesterreich zu stellen. Aus Unterstützung zahlreicher geheimer Anhänger daselbst durfte er sicher rechnen. Der Knabe Ladislaus ließ nicht eben allzugroße Hindernisse befürchten; denn er hatte seinen vorzüglichsten Lehrer und ersten Minister keineswegs freiwillig, sondern von den Landständen in Korneubnrg gedrungen entlassen; und er war es schon gewohnt, sich von ihm beherrschen zu lassen. Nur Eizinger allein mußte besiegt und mit seinem Anhänge sortgeschafft werden. Diesen bekämpfte Graf Ulrich mit den nämlichen Waffen, mit welchen er selbst zuvor überwunden worden war. Er machte die Edlen des Landes aufmerksam auf den Stolz und die Herrschsucht des Edelmannes, der keines Standes, keiner hö-hörcn Abkunft, keines alten Vorrechtes schonte, der vom gemeinen Volke entsprossen sich desto unerträglicher seiner jetzigen Erhöhung bediente, um Andere zu unterdrücke» und zu beleidigen. Ulrich fand Gehör. Es entspann sich eine neue Verschwörung gegen den Eizinger und K. Ladislaus rief mit Freuden seinen alten Helfer, Grafen Ulrich, zurück. Um die Schmach, mit welcher er im verflossenen Jahre verstoßen worden war, und von dem lärmenden Pöbel begleitet, Wien eiligst verlassen mußte, wieder aufzuheben, und sich selbst Ge-nugthuung zu verschaffen, bereitete er sich einen wahren Triumph-Einzug in die Stadt Wien vor. Von taufend Reitern umgeben näherte sich er der Residenzstadt. Der schwache Ladislaus vergaß sich so sehr, daß er umgeben von einem glänzenden Hofstaate, seinem verehrten Freunde, Ulrich, vor die Stadt hinaus entgegen eilte und ihn mit herzlicher Freude begrüßte. Das Volk glaubte nach diesem Beispiele sich ebenfalls erfreuen, und an der Feierlichkeit Antheil nehmen zu müssen; es strömte dem ankommenden Grafen entgegen: vergaß, daß es ihn tut vorigen Jahre steinigen wollte; vergaß den Fluch und Schimpf, mit dem es ihn bei seinem Abzüge aus Wien überhäuft hatte, und begrüßte den Ankommenden mit einem lauten Freudengeschrei. Als Ulrich sich der Stadt näherte, verließ dieselbe Eizinger mit seinem Anhänge, um nicht das nämliche Schicksal zu zu haben, welches im verflossenen Jahre seinem Gegner zu Theil geworden. Er zog sich auf seine Besitzungen zurück. Hätte er sich nicht freiwillig entfernt, sagte Ulrich, so war ihm bereits ein schmachvoller Tod bestimmt; das Beste, was er wählen konnte, sei, für immer das königliche Hoflager zu meiden. Im Gefühle seiner Unentbehrlichkeit an der Seite des jungen Königs, trat jetzt Graf Ulrich vermessener und mit »och schamloseren Forderungen 398 Steiermark unter Seovi-lb dem Frommen auf. h Es hatte ihn eine unwiderstehliche Begierde befallen, Gubernator des Königreiches Ungarn zu werden. Hunyad, der diese Würde bekleidete, sollte ihm weichen. Ihn geradezu des Amtes zu entsetzen, durfte Ulrich nicht wagen; beim ein ganzes Herr stand immer auf Hunyads Wink bereit, für diesen ruhmvollen Helden zu kämpfen. Also sollte er durch Ränke fallen, und seinem Gegner Platz machen. Ulrich wußte den Statthalter Ungarns dem jungen Könige als einen ihm so gefährlichen Mann zu schildern, daß das Kind Ladislaus endlich Gefahren seines Lebens und den Verlust seines Königreiches zu befürchten aufiug. Es wurde der Plan entworfen, Hunyad unter einem Vorwandte nach Wien zu locken,' und dort zu morden. Ein königlicher Befehl wurde an ihn erlassen, sich in die Residenzstadt zu verfügen. Die Vorsehung wachte aber über das Leben eines Mannes, der die Zahl seiner Großthaten zum Besten der Menschheit noch nicht vollendet hatte. Hunyad bekam noch frühzeitig genug Nachricht von Ulrichs Mordanschlage und antwortete auf die königliche Vorladung: Außerhalb des Königreiches sich an irgend einen Ort zu stellen, sei er nicht verpflichtet; in Ungarn selbst würde er auf den Befehl des Königs überall erscheinen, wohin ihn sein Monarch riefe. Nachdem diese erste List mißlungen war, schickte K. Ladislaus den Grafen Ulrich, die Grafen von Magdeburg und Schaumberg und den Herrn von Walsee an die ungarischen Grenzen, um dem Scheine nach mit Hunyad wichtige Dinge zu verhandeln. Diese Herren hatten vom Könige den Befehl erhalten, sich feiner zu bemächtigen, um ihn lebendig oder tobt nach Wien zu bringen. Hunyad erscheint, aber von 2000 Reitern umgeben und will aus offenem Felde mit den Abgesandten des Königs sprechen. Dessen weigerre sich Graf Ulrich von Cilli, und verlangte, der Statthalter sollte sich in das Städtchen Koeze * 2) zu ihm verfügen; denn er, der Graf stelle die Person des Königs vor, und seine und der übrigen Gesandten Abkunft von edlen Ahnen erheische, daß der Vorgeladene zu ihnen komme. Ueber den hohen Adel zanken wir nicht, ernte* derte Hunyad; aber ich werde nie in einen mit Mauern umgebenen Ort kommen, in welchem nicht der halbe Theil der Besatzung aus Ungarn besteht. Ueberdies sind ja die Gesandten zu mir geschickt *) Aen. Sylv. Histor. Bohem. p. 113—114. De Europa p. 267. Arnpeck p. 1258—1262. 2) Wahrscheinlich Schloß Kittsee. bis Friedrich IV. I. 7313—1457. 399 worden. Sie mögen mir also nachgehen und zu mir hcrauskommen. Ulrich verweigerte dieses und Hnnyad kehrte wieder zurück. Nach einer kurzen Frist machte Gras Ulrich noch einen Versuch, seinen Gegner aus Ungarn hcraufzulocken. Hnnyad wurde noch einmal vom Könige nach Wie» zu kommen eingeladen, und erhielt das Versprechen, eines sicheren Geleites vom Könige und auch von einigen Fürsten und Prälaten. Er traute dem Worte und kam bis auf eine Meile gegen Wien, wo er in einem Flecken auf den verheißenen Geleitsbrief wartete. Eilends kam auf Befehl des Grafen Ulrichs der Ritter von Lamberg zu ihm mit der Botschaft: Er solle sich auf-machen; denn der König sei im Anzuge und Graf Ulrich, der denselben begleitete, werde ihm selbst den Geleitsbrief übergeben. Hnnyad zweifelte an der Wahrheit der Botschaft nicht »nd setzte seine Reise eine Stunde weiter gegen Wien fort. Als er auf der großen vorliegenden Ebene noch immer den König und den Grafen nicht sah, machte er in einem Dorfe Halt. Nach einer Weile kam Ulrich mit I o Reitern. Geschwind, sprach er zu Hnnyad, besteig dein Pferd und laß den König nicht länger warten. — Aber wo ist er dann? — Die Hitze zwang ihn, in den Weingärten unter den Bäumen auszn-rnhen; dort wirst du auch die Edlen, die ihn begleiten, finden. — Aber wo ist mein Geleitsbrief? — Den hat der König. — Nun erst bemerkte der redliche Hnnyad, daß man ihn auch jetzt wieder getäuscht habe. Du bist ein Lügner, rief er dem anwesenden Ritter Lamberg zu. Dieser, äußerst betroffen, erwiderte: Ich sprach so zu dir, wie mir Graf Ulrich zu reden befohlen hat; geht es mit Untreuen zu, so ist er der Urheber. Lamberg hatte sich gerechtfertiget. Voll Zorn wendete sich Hnnyad gegen den Grafen: So verfährst du gegen mich, sprach er? Du verdienst den Tod, aber ich schenke dir aus Ehrfurcht gegen den König das Leben. Hüte dich aber, mir noch einmal zu begegnen. Beschämt kehrte Ulrich nach Wien, Hnnyad mit seinen Begleitern nach Ungarn zurück. Daß er edel und hochherzig genug war, ungeachtet dieser Vorfälle, keine Rache zu nehmen, und daß er sortfuhr, das Beste seines irregeführten Königs zu be- i) Aen. Sylv. Hist. Hohem, p. 114—116. Zu Wien am Samstage nach Ulrich im Jahre 1454 entlehnte Jan Giskra von Brandis vom Grafen Ulrich von Cilli 2000 Gulden ungarisch in Geld und verpfändete ihm dafür die Beste Döbring bei dem Zoll in Ungarn mit aller Herrlichkeit. Joann. Urk. Stuben-bcrg Nr. 696. 400 Steiermark tinier Leopold dem Fromme» fördern, erhöhet de» sieggekrönten Helden noch mehr. Hätte er nach dem Tode des Königs Wladislans den Thron Ungarns besteigen wollen, wer hätte es ihn, wehren können? Doch wollte er es nicht, blieb dem unmündigen K. Ladislaus getreu und vergab ihm die bittersten Kränkungen. Den besser gesinnten Freunde» des Königs und Hnnyads eigenem Edelmuthe gelang es endlich doch, den fortdauernden Verdacht' des K. Ladislaus, als sei ihm Hunyad gefährlich, zu überwinden. Als Unterpfand der Versöhnung übergab Hunyad seinen eigenen Sohn, Mathias als Geisel nach Wien, wo er am königlichen Hofe erzogen werden sollte. 4) Nur wenige die Steiermark betreffende Urkunden K. Friedrichs IV. haben wir von diesem Jahre. Am 20. Mai 1454 in Neustadt siegelte er für die Karthäuser in Gaming die Versicherung, ihre Güter und Gilten im Donnersbache des oberen Ennsthales, welche er in den jüngst verflossenen Kriegsläufen eingezogen hatte, sogleich wieder zurückzustellen und ihnen dieselben künftig nicht mehr zu entziehen. u) Von seinem Kämmerer, Christof Märsberger, entlehnte K. Friedrich IV. 1100 Unger Dukaten und gab ihm dafür zu pfandweisem Besitze und Genüsse bis zur Wiederlösung das ganze landesfürstliche Urbar in der Stanz im Mürzthale und fertigte den Brief darüber zu Neustadt am 29. September 1454. * 2 3) — Wieder zu Neustadt am 28. December 1454 fertigte er an seine Rathe, Hanns von Stubenberg, Jörg von Saurau und Leopold Aschbach und an den Landschreiber in Steier, Sigmund Roggendorfer, das Schiedsgericht über die Streitigkeit zwischen Barbara, Gemahlin Heinrichs von Ent-zesdorf und Leutold von Stubenberg, Landeshauptmann in Steier, vorzunehmen und endlichen Ausspruch zu thun. 4) In diesem Jahre erwarb K. Friedrich IV. mehrere Güter und Salzwerke zu Aussee. Am 13. Mai 1454 übergaben ihm nun die Ablösungssumme von 100 Pfund Sigmund und Paul Raintl ihre Pfannhausstatt zu Aussee, an der Mitterpfanne, genannt das Zuziehen, unter Siegelfertigung des Thomas Laitner, Mautner zu Aussee.5) Am 23. November 1454 sendete Paul Plöchl seine landesfürstlichen Lehen, auf 1) Kurz ibid. p. 161—170. 2) K. K. Gub. Arch. 3) K. K. Gub. Reg. ss K. K. Gub. Arch, s) K. K. Gub. Reg. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 401 welche er am Ruprechtsbache, zu Meltau und Lassach, sammt Bergrechten dem Ritter Andreas von Hollneck verkauft hatte. Wilhelm Keutschacher siegelte den Revers. *) Am 25. März 1454 übergaben Mort und Hanns Ermann kaufsweise um 25 Pfunde mehrere Gülten und Güter in .Aussee, die Püchen, Keygen, Geusserermoos und Rcutner dem K. Friedrich IV. vor den Zeugen: Niklas Bogen-wirth, Leonhard Angerer, Verweser zu Aussee, Wolfgang Unsberger, Richter und Amtmann in Aussee, und Wolfgang Prešel, Bürger daselbst. * 2 3 *) Am 4. April 1454 bestellte der Erzbischof Sigmund von Salzburg den Sigmund Morbachs zum Pfleger von Pischätz, und am 14. April den Ritter Erasmus Hollnecker zum Pfleger des Mitter-hauses (Burg) zu Leibnitz.*) Am 9. Juli 1454 ertheilte Erzbischof Sigmund den Vorauer Pröpsten das Recht der Pontifikalien im ganzen Umfange der Erzdiözese. j) — Im Jahre 1454 verbrüderte sich das Stift Voran mit dem gesammten Orden der Paulaner-Erc-miten zur Theilnahme an allen Verdiensten, Gebeten und guten Werke»; und am 26. August 1454 zu Neustadt fertigte Aeneas Sylvius, ehemals 1449—1450 Bischof zu Triest, nunmehr Bischof von Siena und apostolischer Legat für Böhmen, Mähren, Oesterreich und die gesammten Länder der Metropoliten zu Salzburg und Aqui-leja für die Pröpste zu Voran die Erlaubniß, den in ihr Stift ein-trctendeu Novizen eigene Namen zu geben, und diesen, dieselben zu führen, damit durch das Zusainmentreffe» gleicher Namen nicht Verwirrungen entstehen. 5) — Zur Stiftung von zwei ewigen Jahrgottesdiensten schenkten Friedrich Lemsnitzer und dessen Sohn Wolfgang, dem Stifte zu Stainz eine große Wiese in Tobl.6) Mit mächtiger Beihilfe seines gnädigen Herrn und Vogtes, Grafen Friedrich von Cilli hatte Abt Rudolf von Obernburg auf die Weingärten der stiftischcn Unterthanen insgesammt eine allgemeine Bergrechtsgabe geschlagen, dessen sich zwar die Rücksässigen weigerten, aber doch dabei fest gehalten wurden. Von diesem Bergrechte mußten auch alle Jahre 200 Eimer i» das Cillische Fürstenamt zu Praßberg abge- >) K. K. Gub. Reg. 2) K. K. Gub. Reg. 3) K. K. Gub. Arch. <) Vrav. T. II. 300. s) Voran. Saalb. e) Stainzer Saalb. Geschichte der Steiermark. — VII. Bd. 26 402 Lteiermark unter Leopold dem Frommen liefert werden. Unter dem Abte Kaspar schenkte Graf Friedrich von 6üti diese Abgabe dem Stifte Obernburg gänzlich nnd für immer, auf daß davon »ach seinem Tode ein ewiger Gottesdienst für ihn »nd sein gesammtes Geschlecht in der Kirche zu Obernburg besonders feierlich begangen werde. J) Am Donnerstage »ach Pankratius (17. März) 1454 übernahm Hanns von Stubenberg von seinem Neffen, Wolfgang von Kreig, Obristkämmerer in Kärnten alle Güter, Renten nnd Herrlichkeiten, die zum Schlosse Liechtenstein bei Judenburg gehörten, ans die Bedingung der Wiederlösung derselben von Seile der Familie Kreig.* 2) — Dem admontischeu Kirchlein St. Andreas in Trieben schenkte Erhard Reicher, gesessen auf dem Thalhose bei Rottenmann, mehrere Grundstücke.3) Am 19. Dezember 14 54 gab das Stift Admont den stistischen Amthof mit den Zehenten zu Jahring auf Leibgeding und gegen jährliche Abgabe von 24 Pfunden Zinses dem Adam von Gamliz — unter Zeugenschaft nnd Sigill seines Schwagers, Konrad von Hertenfeld.4) Das stistadmontische Haus in Salzburg an der Pforte überließ Abt Andreas am 23. Juni 1454 dem Zacharias Stewitz, Apotheker daselbst, gegen jährlichen Zins von 4 Pfund und gegen Beherbergung der Stiftsmitglieder, welche gelegentlich nach Salzburg kommen würden; nachdem er das auf diesem Hause erworbene Erbrecht der Familie des Goldschmides, Vinzenz Plab mit 75 Pfund salzburgischer Landeswährung abgekauft hatte.5) — Bon diesem Jahre berichtet die alte Cillier Chronik: „Im Jahre 1454 am Sk. Margareten-Abend endete der edle Fürst, Graf Friedrich von Cilli, Grafen Ulrichs Vater, seinen letzten Tag und starb zu Sanneck; der also gen Cilli geführt ward und in dem Kloster daselbst in den Sarg gelegt. Also beschloß die mächtige Herrschaft sein Sohn Graf Ulrich, und war nun keiner von Cilli mehr, dann er. Und zu Sanneck fand er nach seinem Vater einen großmächtigen Schatz, und ließ den gen Ober-Cilli führen; und als man den Schatz zu Sanneck hob und von dannen führte, da kam ein solch großer Wind, das vor Niemand mochte gedenken; der brach viel großer >) K. K. Gub. Reg. 2) Joann, llrf. 3) M. DD. 12. 4) Urt.N. 265. s) Urf. EEE. 20. 23. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 403 Bäume nieder und riß viel Dächer von den Häusern hinweg." Friedrich hatte bereits sein 93. Lebensjahr erreicht. Noch im 92. Lebens -jahrc war er mit dem croatischen Grasen Tomasch von Karcsau in Fehde gerathen, welche Graf Ulrich ausgetragen hat.') Friedrich soll sich selbst folgende Grabschrift geschrieben haben : Hic mihi porta ©st ad inferos. Quid illic reperiam, nescio; scio, quid reliqui. Abundavi bonis omnibus, ex quibus nihil fero mecum, nisi quod bibi et edi, quodque inexhausta voluptas exhausit. a) Uebcr beide mächtigen Grafen, den Bater Friedrich und den Sohn Ulrich, führen wir zu ihrer Charakteristik folgende ziemlich übertriebene und im Geiste persönlicher Feindschaft niedergeschriebene Schilderung des Aeneas Sylvius an: „Um diese Zeit war Graf Ulrich ungefähr im 50. Lebensjahre seines Alters. Ein Mann von hochstämmiger Körpergestalt, hoher Brnst, starken Knochen, mager, mit dünnen Schenkeln, blassen Angesichts, großen röthlichen Augen, heiserer Stimme, hochherzig, scharfsinnig, aber unstät und wandelbaren Geistes; weder durch Anstrengung noch durch sinnlichen Lustgennß ermüdebar; wenig getreu seinen Versprechungen und seinem gegebenen Worte; zu jeder Verstellung geschickt; Räuber fremden Gutes, Verschwender des Sei-nigcn; gleich geschickt und rüstig zu sprechen und zu handeln. Diesem hatte der Vater die Tochter des Despoten von Raszien verlobt, eine Jungfrau von griechischer Treulosigkeit, sonst ehrwürdig von Gestalt und Sitten; die von ihr gehonte» männlichen Sprößlinge sind vor den Jahren der Mannbarkeit wieder gestorben. Von nun an mißachtete Graf Ulrich alles eheliche Recht, gab sich mit fremden Weibern ab, und that vielen Jungfrauen Gewalt an. Endlich hat er in Wien, gefesselt von Leidenschaft gegen ein verheiratetes schamloses Weib, den Gemahl derselben in seinen besonderen Schutz genommen; und um ungehinderter Ehebruch treiben zu können, demselben die Burg-Hut eines von Wien 50 Stadien weit entfernten Schlosses, Villam forensem vocant, aufgetragen, um dessen Gattin zu besitzen, während jener die Angelegenheiten des Grafen besorgen sollte. Spät erst bemerkte der thörichte Mann, daß nur seiner Gemahlin, nicht ihm, dieses schmeichelhafte Benehmen gelte. In Trunkenheit vermochte er q Chron. Celej. bei Caesar 97. 102. 150—154. Eherndorfer p. 873—875. Caesar III. 479. Chron. Austr. Pez II. 874. Aen. 8;, Ir. De stat. Europ cap. XV. in Friderici Imp. Hlstor. *) Caesar III. p. 6. 404 Steiermark unter Leopold dem Frommen nicht Stillschweigen zu behaupte», unter den Genossen stieß er Anklagen gegen den Grafen aus ; begab sich dann selbst zu ihm und forderte Entlassung von der Burghut, und Erlaubnis nach Hause zu gehen. Damals befand sich Graf Ulrich zu Haimburg an der Grenze zwischen Oesterreich und Ungarn; von Zuträgern über die Gesinnungen des Mannes unterrichtet gab er ihm die Entlassung, schickte aber auch zugleich vier Diener ab, um ihn beim Heimritt anf-zugreifen. Ich weiß nicht gewiß, ob er nicht auch ihn zu tobten befohlen habe; denn jene, da sie ihn zu ergreifen nicht vermochten, schossen ihn mit Pfeilen todt. Von nun an behielt der Gras dessen Gemahlin allein und wie eine rechtmäßige Frau in prunkvoller Hofhaltung. Diese pstegte Thomas Haselbach, der damals Propst der Villa forensis und ein nicht unberühmter Gottesgclehrter war, die Herodias zu nennen, ein lasterhaftes Weib, deren Lustgenuß mit dem Morde ihres Gatten erkauft werden mußte. Und nicht nur deßwegeil gab sie sich preis, sonder» sie verleitete auch den edlen Grafen, der als Rath und Fürst des römischen Reiches dem K. Friedrich eidlich verbunden war, und sich mit dem Vater zum besonderen Bündnisse geeiniget hatte, die Treue zu brechen, den Eidschwur zu mißachten, und den Herrn zu verrathen. Denn der Graf, auf daß er ihrer in Oesterreich nach Gefallen genießen könne, da er sie ans Furcht vor dem Vater in Cilli selbst nicht jir halten getraute, sandte geheime Boten an die österreichischen Verschwornen, empfahl ernstlich ihr Unternehmen, ermunterte sie zur Fortsetzung, bekräftigte sie. daß Alles nach Wunsch gehen werde, wenn sie standhaft ausharreu; er versprach ihnen Beistand, und daß auch die Ungarn sich anschließen werden. Der ältere Graf, Friedrich von Cilli, war seinem Vater Hermann an Größe und Stattlichkeit des Körperbaues gleich, jedoch ganz verschieden in Beherrschung seines Gemüthes; hartherzig und schwer zu behandeln, blutdürstig, grausam und habsüchtig, ein Feind des Klerus und der Gottesverehrung, die Untergebenen drückend, den Nachbarn verhaßt, bei Niemanden beliebt, der Völlerei und dem sinnlichen Genüsse ergeben. Dieser, nachdem er sich mit der Tochter des Grafen Nikolaus von Croatien verehelichet hatte, einem Fräulein, nicht minder unbescholten, als von edlem Geblüte, hat in kurzer Zeit die, den seinen ganz unähnlichen, Sitten von sich gestoßen, und nachdem er sich von ihr geschieden, sich in die Vermischung mit anderen Weibern hineingewälzt. Jedoch, wie die beiderseitigen Aeltern nach großer Bemühung nach einigen Jahren die getrennten Gatten bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 405 wieder in das eheliche Verhältniß zurückgebracht hatten, hat Graf Friedrich, als er zur Gemahlin zuriickgekommen, das zum Morde gewendet, was zum Frieden veranstaltet war. Denn wüthend und gefesselt vo» der Liebe zu einer neuen Beischläferin, hat er die hochedle und hochachtbare Frau, mit der er früher den Sohn Ulrich erzeugt hatte, weder das eheliche Verhältniß, noch die Hoheit des Geschlechtes, noch das gemeinsame Liebespfaud achtend, mit einem Dolche frevelhaft ermordet. Er wurde darüber vor des Kaisers Richterstuhl angeklagt, überwiesen, des Todes schuldig erklärt, dem Vater überliefert, aber durch dessen Nachsicht zum Verderben Vieler beim Leben erhalten. Die Buhlerin, welche aus Schwäche ihres Geschlechtes, oder wohl auch gezwungen sich Kingegeben hatte, ist, wie es die Gerechtigkeit der Fürsten thut, in einem Bade ersäuft, und so für fremden Frevel bestraft worden. — Graf Friedrich, wie er auf diese Weise erfahren, daß Fürsten ungestraft freveln dürfen, wüthete auf unglaubliche Weise gegen seine Untergebenen, nach dem Tode des Vaters. Er raubte ihnen ihre Weiber, Töchter, Schwestern. Keine Jungfrau war vor ihm sicher; und diejenigen, welche er geraubt, hielt er nicht in seinem Pallaste nach Fürsten-Sitte; sondern er sendete sie wieder, nachdem er sie entehrt, nnausgestattet zurück. Einen Schmied, dessen sehr schönes Weib er in seinen Pallast entführt, und nachher wieder znrückgegebe», der aber die bemakelte Frau von sich gewiesen hatte, bestrafte er mit einer hohen Geldsumme; indem er es zugleich als lächerlich verhöhnte, daß ein gemeiner Mensch eine Frau nicht mehr wolle, welche einem Fürsten genügt habe. Denn, svrach er: „ich ein Graf von hochedlem Geblüte entsprossen, habe ihre Umarmungen nicht verschmäht, die du doch früher genossen hast!" gleichsam als seien die Ehen ein Gemeinverhältniß zwischen Alle». Jedoch anderen gestattete er dies Recht keineswegs. Denn einen Edelknecht, der ihm lange gedient und ihm besonders genehm war, wie er bemerkte, daß derselbe von einer seiner Concubinen geliebt werde, ließ er foltern und hinrichten. Ans solche Weise durch Frevelthatcn berüchtigt, brachte dieser Mann sein Leben bis über das achtzigste Jahr. Jedoch wunderbar! Kein Mann ist ein so vollendeter Bösewicht, daß er nicht von seinem Sohne gute Sitten verlangte. Als dieser Graf Friedrich sah, wie sein Sohn Ulrich seine Frau meide, und von den Liebes-banden einer Metze umstrickt, dahinschwinde, stieß er bei seiner Umgebung laute Klage» aus, ließ seinen Sohn vor sich rufe» mit der Drohung: wenn er nicht käme, werde er sich einen andern Erben erwählen. Und um ihm desto größere Furcht einzuflößen, stellte er 406 Steiermark unter Leopold dem Frommen sich, als Wolle er eine Magd gesetzlich zur Ehe nehmen. Ulrich aber, zwei- und dreimal gerufen, wie er die Wuth seines Vaters hoch entflammt sah, und weder von den Umarmungen seiner Metze sich loszumachen vermochte, noch für räthlich hielt, den väterlichen Befehl länger zu mißachten, befahl seiner Beischläferin vorauszugehen, und kam bald darauf selbst. Als der Vater die Annäherung der Concubine seines Sohnes mit ausgewählter Begleitung erfuhr, war er lange über ihren Empfang zweifelhaft. Endlich ließ er eine seiner eigenen Concubinen herbeiholen und sendete sie, wie eine Fürstin gekleidet und von adelichem Geleite umgeben, derselben entgegen, und befahl ihr im Grimme, die schmeichelhaft zu empfange». So glaubte er das zu thun, was den Sohn schmerzen würde. Wie dies jedoch nicht nach Wunsch ausgefallen war, (denn man nahm dies mehr für Ehrenbezeugung als für Schimpf) redete er in Gegenwart Weniger den Sohn an, und ermahnte ihn, die Concubine aufzugeben und der Gemahlin sich wieder zu ergeben, mit der Drohung, ihn zu enterben, wenn er nicht gehorche. Darauf erwiederte Ulrich: Mein Vater! laß dies Weib mich lieben, wenn du mich fürder noch im Leben haben willst; trennst du mich von ihr, so ist dies mein Tod. Blicke nur auf dich selbst zurück und gedenke, daß du meine Mutter ermordet hast, um nicht aus den Armen deiner Beischläferin gerissen zu werden. Verlange vom Sohne das nicht, was du selbst als Vater nicht gethan hast; laß mich deine» Sohn sein; ich vollführe nichs meiner Unwürdiges, da ich in die Fußstapfen des Vaters trete; ich liebe, genieße der Liebeslust, trinke, gebe mich dem Sinnengenuß hin; ich bin ja dein Sohn, von dir empfing ich diese Sitten. Willst du mir die Natur nehmen, so wirst du mir auch das Leben nehmen. Als hierauf der Vater die Wahrheit dieser Rede empfand, sagte er, eingedenk der eigenen Sitten: vergeblich wasche ich einen Ziegel; Niemand vermag die Natur zu besiegen, noch zu beugen. Lebe, mein Sohn, wie's dir beliebt. Jedoch wisse, daß mit dir unser Blut ein Ende haben, und daß durch deine Schuld das uralte Haus von Cilli und unser Name wird vernichtet werden." Dies berichte ich aus dem Grunde, daß wir Gottes Langmuth oder vielmehr Vorsehung bewundern mögen, der es zuläßt, daß solche Fürsten als unsere Geißel herrschen, welche wir oft schlechter als das unvern.luftige Vieh sehen. *) Aen. Sylv. Hist. Frid. p. 104—107. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 407 Der Fall von Konstantinopel in die Hände ^ 14g5 der Türke», 29. Mai 1453, gewährte ihnen festen Fuß zum weiteren Vordringen nach Westen. Von nrümdn>Rr St-ier-daher kam auch über die Steiermark großes Unheil. llun£- Schon im Jahre 1454 hatte Kaiser Mahmud von Adriauopel her Ostrowitza, Semcndria und Belgrad eingeschlosse». Hunyads unerschöpfliche Aufopferung und Tapferkeit that zwar dem Vordringen der Barbaren siegreichen Einhalt, aber nur auf kurze Zeit. Nene und furchtbarere Zurüstungen der Türken, die Ermahnungen des Papstes, feurige Reden des Mvnch's Johann von Kapistran, welcher Mähren, Böhme», Schlesien und das deutsche Reich durchwanderte und die Lente zum Kreuzzuge gegen die Türken ermunterte, Vorstellungen des Kaisers und bewegliche Bitten des Helden Hunyad bewogen die deutschen Reichsfürsten zu einer zahlreichen Versammlung in Frankfurt und zum Gedanken eines ernstlichen Widerstandes gegen den Andrang der Barbaren. Eine allgemeine Türkensteuer und eine bedeutende Reichsarmce wurde bewilliget. Die Abgesandten des Reiches kamen wirklich nach Neustadt; allein, ohne allen Erfolg in der That. Die Uneinigkeit zwischen Kaiser Friedrich IV. und K. Ladislaus, angefacht durch Grafen Ulrich von Cilli und H. Albrecht VI., war neuerdings losgebrochen. Während die Türken im vollen Anzuge waren, um Ungarn und dann der Reihe nach alle deutschen Provinzen zu unterjochen, schmiedeten H. Albrecht, H. Sigmund von Tirol und der Graf von Cilli anstatt des bethörken K. Ladislaus, der jedoch ebenfalls seine kindische Einwilligung gab, verschiedene Bündnisse gegen de» Kaiser. Auf ihre Einladung trat sogar H. Ludwig von Bayern dem verderblichen Bunde bei, und Unterzeichnete die Urkunde, welche habsburgische Prinzen gegen de» Aeltestcn ihres Hauses errichtet hatten. 1) — Auch der tapfere Andreas Baumkirchner war von K. Friedrich abwendig gemacht und von de» Verbündeten gewonnen worden; denn er war am 13. August 14 55 Hauptmann auf dem Schlosse zu Preßbnrg. 2) Er hatte zugleich auch offene Fehde gegen den Kaiser in Steiermark begonnen, und jetzt >) K. K. Gub. Ärck. Bundniß des K. Ladislaus mit H. Sigmund von Tiro! und Grafen Ulrich von Cilli wider den Kaiser. Wien 23. Juni 1455. ») llrf. de» Preßburger-Stadtarchives. 408 Steiermark unter Leopold dem Frommen erschien er auch zu Wien im Gefolge des H. Albrecht.') Der unbesonnene Albrecht ging noch weiter. Sein Bruder sollte seinem Wunsche gemäß von den Kurfürsten abgesetzt und er selbst zum deutschen Kaiser erwählt werden. Den völligen Bruch hinderte nur die veränderte Lage der Umstände. Weit edler dachte und handelte Hunhad. Selbst mit dem verhaßten Grafen Ulrich von Cilli söhnte er sich aus, um nur alle Kräfte zum gemeinsamen und kräftigsten Widerstande in der höchsten Gefahr zu vereinigen. Während der Kaiser, die Oesterreicher, die Mährer, die Böhmen und selbst die meisten Edlen von Ungarn unthäkige Zuschauer blieben, leisteten er und Johann von Kapistran den Barbaren bei Belgrad und Semlin den kräftigsten Widerstand. Beide mußten aber dabei ihr Leben lassen; der große Hunhad starb an schweren Wunden am 11. August, und Kapistran unterlag der unglaublichen Anstrengung am 23. Oktober 1455.* 2) In unbegreiflicher Unthätigkeit saß indessen K. Friedrich IV. in Neustadt vom 1. Jänner bis 3. September, wo er sich nach Grätz erhob und daselbst bis 14. Dezember ja bis in das Jahr 1456 gleichfalls unthätig blieb. Da bestätigte er am 8. Februar 1455 dem steiermärkische» Stifte Neuberg zwei Privilegienbriefe der Herzoge Albrecht (Wien 1371) und Ernst (Schottwien 3. Juni 1422) in Betreff der Grenzen zwischen Haus Reichenau in der Preun, Gutenstein und Klamm ob Schottwien. 3) Zn Neustadt am 10 Februar ertheilte er dem Markte Stainz und seinen Urbarsleuten darin unbeschränkte Handelsfreiheit im Lande, gleich allen anderen Städten und Märkten. Am Freitage nach Georgi 1455 erlaubte er, den alten sehr besuchten Jahrmarkt zu Radkersburg aus je 14 Tage vor dem Faschingtage zu verlegen; und am Sonntage nach Weihnachten gestattete er der Stadt Windischgrätz eine» Jahrmarkt auf Elisabeth mit fürstlicher Freiung vor und nachher.4) Am 8. Mai 1455 fertigte er an den Verweser der Hauptmannschaft in Kärnten, Leonhard Harracher, den Befehl, gegen die Bürger zu Voitsberg, Hanns und Leonhard Judlein, bis auf den nächsten Rechtstag nach Michaelis *) Ebendorfer p. 876. Nam — Udalricus de Stubenberg, Bertholdus de Ellerbeck et Grafenegger viain facti ingressi una cum Domino Andrea Paumbklrcbor sunt, qui et dominia — Domini Imperatoris tarn in Austria quam in Sliria plurimum molestaverunt. -) Kurz. ibid. p. 170-103. 3) K. K. Gub. Arch. 4) Joanneums-Urkunde. Hofrichter p. 29—30. bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 409 keine Klage in der Landschranne zu St. Beit anzunehmen, weil sie von des Landcsfürsten Seite mit solchen Geschäften betraut sind, daß sie in dem genannten Zeiträume zu Recht zu stehen nicht vermögen. *) Am 23. August zu Neustadt befreite K. Friedrich den Bürger zu Rottenmann, Wolfgang Dietz, von aller Stadtsteuer, welche dermalen die übrigen Bürger daselbst dem Landesfnrstcn entrichten, und von aller besonderer Steuer, welche allfällig noch vom Landesfürsten ihnen auferlegt werden sollte. * 2) Am 1. September erhielten der Abt von St. Lambrecht und dessen Anwälde in Mariazell den kaiserlichen Befehl, dem K. Ladislaus, welcher eine Wallfahrt nach Zell machen werde, mit dem Heiligthume und in Prozession entgegen zu gehen, und ihn daselbst zu bcwirthen. 3) Am Samstage vor Michaeli 1455 ertheilte K. Friedrich bent Abte Andreas zu Admont Befehl, sich mit seinen Vasallen und Reisigen zu Roß und zu Fuß binnen acht Tagen in Grätz einzufinden, um mit den kaiserlichen Söldnern vereint ins Feld zu ziehen (mit deins Gottshaws Dienern und Lewtten zu rossen und zu fußen auf das maist und stcrkist); und am 9. November erließ er an denselben Abt einen zweiten Befehl, zu dem auf den Katharinatag anberaumten Landtag in Grätz zu den Land und Leute betreffenden Verhandlungen znverläßig zu erscheinen („Wan wir ettwas gnottiger Sachen vns vnd vnser Lannd vnd Leut merkleich antreffend mit dir vnd anderen vnsern Prelate» vnd Lanndleuten zu reden haben.")4 5) — Bei der Anwesenheit des Kaisers in Grätz erhielt dann mit 25. November Wolfgang Lembsnitzer aus der Pettauer Lehenfchaft die ihm angefallenen väterlichen Erblchen, den Forsthafer zu Feldkirchen int Murfelde, zu Brun, Lcbarn, Ruetersdorf, Wagram, Abtissendorf, Antheile am Hofe zu Negelsdorf und zu Ungerlein, Bergrechte und alles Holz, so die Mur yerbeifnhrt, oder was der Biber umschlagt.3) Auch dem stifte Rein siegelte K. Friedrich zu Grätz am 24. Dezember einen Privileginmsbrief, die Weine und den Most des Stiftes in das Land aufwärts und bis über das Ennsthal hin zu verführen, zu verkaufen und an Geldes statt zu geben, — weil der Bau der Weingärten etliche Jahre her keinen <) K. K. Gub. Arch. 2) Joanneum. 3) K. K. Gub. Arch. <) llrf. v. 213. 5) K. K. Gub. Reg. 410 Stetermark unter Leopold dem Frommen Ertrag, nur Nachtheil gebracht habe, t) —Seine landesfürstlichen Kammergüter vermehrte K. Friedrich IV. auch in diesem Jahre durch Ankäufe in Aussee. Am 8. Februar 1455 erkaufte er von Friedrich Sagerecker ein Gut im Reutner zu Aussee um 43 Pfund vor Sigmund Raindl, Pfleger, Markt- und Gcurichter daselbst; am 24. Februar vom Bernhard Praun einen dritten Theil des Dörrhauses zu Aussee dem Pfannhause gegenüber und hart am Dörrhause des weiland Hanns von Tcirnach, um 29 Pfunde und 80 Pfennige unter Zeugenschaft des Thomas Lettner,- Verweser der Gerichte zu Ausfee; am Pfingstabende 1455 von Leonhard Gnrl Haus und Baumgarten in Aussee jenseits der Pfannhausdrücke zwischen den Dörrhäusern des Leonhard Angcrer und Niklas Bogenwirth; am 13. Oktober vom Sigmund Neintl die wöchentlichen Gefälle von 14 Pfennigen Geldes, so oft man siedet in der Pfannhausstatt, au der Mitterpfanne, „zu Ziehen" genannt, was angeschlagen zu 40 Wochen des Jahres 280 Pfennige jährlich einbringt, — um 28 Pfunde; am 1. November von Jakob und Erasmus Hertreicher, Söhnen Ulrichs und der Ursula Hertreicher um 303 Gulden eine Pfannhausstatt zu Aussee an der Niedern Pfanne, „die Ueberziehen" genannt, nebst Gütern in Avssee Nicderdietrichsberg, int alten Aussee und bei dem Krungelsee — unter Zeugenschaft des Wolfgang Khelß, Bürgermeisters daselbst; und am 27. November von Wolfgang Pran» zwei Theile der Gerechtigkeit auf einem Dörrhause zu Aussee mit Zugehör, dem Nie-dcrnpfannhaus gegenüber gelegen, um 58 Pfunde und mit jährlicher Abgabe eines Pfundes Pfennige in das Spital daselbst, weiters eine Pfannhausstätte, „der Schürstab" genannt, an der Niedernpfanne, und drei andere Pfannstätten, so daß das ganze Dörrhaus sammt den Pfannstätten in 40 jährlichen Siedwochen 214 Pfennige, 8 Schillinge und 10 Pfennige einbringt. 2) Zu Admont verliehen am 10. Juni 1455 Abt Andreas, Sigismund der Prior, Tiebald der Kellner und das Stiftskapitel, auf einem kaiserlichen Jndult- und Empfehlungsbrief dem Konrad Kern von Krelsheim, einem Priester und Meister der freien Künste aus der Würzburgerdiözese, ihre Stiftspfarre St. Lorenze» tin Palten-thale, welche eben mit dem Tode des Stiftspriesters und Pfarrers Andreas Konacher erlediget worden war. 3) Am 3. Juli 1455 >) Reiner-Urkunde. s) K. K. Gub. Reg. -) Urk. DD. 5. bis Friedrich IV. I. 1373-1467. 411 tauschte das Stift Admont von den» Nonnenkloster in Goß den Kol-belhof bei Trofaiach ein für Wohnzehente in der Senftstube im Hinterberg und zwei Theile Getreidezehente in den Pfarren Maria-Waasen und St. Jakob, auf dem Leutenselde bei Leoben. *) Am 8. November 1455 von Grätz her erhielt Abt Andreas zu Admont von dem Kardinaldiakon S. Angeli, Johannes, und apostolischen Legaten in Deutschland und Ungarn, in einer llrkunde an Georg Zingiesser, Priester der Aglajer Diözese, die Weisung, daß jedes leer werdende admontische Benefizinm, mit oder auch ohne Seelsorgegeschäft (Curatum, vel non Curatum) dem apostolischen Stuhl Vorbehalten und dem genannten Priester zu geben sei.* 2 3) Eben dieser Kardinal fertigte während seines Aufenthaltes zu Bruck an der Mur einen Ablaßbrief auf 100 Tage für die Kirche in Straßengel. Christof am Gschuait überantwortete dem Stifte Rein zur Gründung von vier ewigen Jahrmesse» — sein Bergrecht am Steinberge. — Am 24. März 1455 war Papst Nikolaus V. gestorben und Callistns III. am 8. April 1455 gefolgt. Von Rom (?) her am 4. Mai 1455 erließ Papst Callistns eine strenge Bulle, worin er die von so vielen Laien mißachtete und verletzte Kirchenimmunität des salzbnrgischen Metropolitensprengcls in Schutz nimmt und nachdrücklich tadelt, daß es so viele frevelhaft wagten, die Kirchenhirten von Salzburg, Chiemsee, Seckau, Gurk und Lavant, die Prälaten und andere kirchliche Personen vor den Gerichtsschrannen in Wien, Grätz und St. Veit in Kärnten zu belangen und die Entscheidungen der weltlichen Richter zu heischen; und befiehlt ernstlich, diese Kirchenimmunität nach allen ihren Rechten aufrecht zu erhalte».2) Am 1. Oktober 1455 aber verkündigte er in einem Breve, daß er sich selbst die Besetzung der Abteien Admont, St. Lainbrccht, St. Paul, Viktring und Ossiach, wie auch der Propsteicn zu Gurk, Seckau, Voran, Stainz, Oberndorf, nach jedesmaligem Vorschläge des K. Friedrich IV. Vorbehalte. 4) An diesen Papst hat auch der oben besprochene Johann von Kapistran am 1. Mai 1455 von Judenburg aus geschrieben, welcher Brief mit der Antwort des Papstes noch erhalten ist. 5) Papst Ealli- >) Urk. XX. 49. -) Urk. C. 229. 3) Dipl. 81),-. I. 292. Caesar. III. 484-485. *) Chmel Mater. II. 88. s) Herzog Cosmograph. p. 409 — 412. 412 Steiermark unter Leopold dem Frommen stus III. that auch alles Mögliche, um die ganze Christenheit zu»i Kampfe gegen die Osmanen zu entflammen; das tägliche Glockengeläute zur Abendzeit zn Ehren Marias befahl er mm auch Frühe Morgens zn verrichten, und aller Orten theophorische Prozessionen zu halten. Die päpstliche Bulle hierüber ließ der Erzbischof Sigmund von Salzburg durch den Erzdiakon der niederen Steiermark aller Orten kund thu». ') — In das Jahr 1455 fällt auch die Gründung des Franziskancrklosters zn Lankowitz durch den edlen und Vesten Ritter Georg Gradner; wozu K. Friedrich IV. in einem Briefe vom Freitag vor Weihnachten 1455 zu Grätz die feierliche Bewilligung gegeben hat.* 2) Auf Bitten des Priors Othmar bestätigte im Oktober 1455 Graf Ulrich von Cilli, Ortenbnrg und Sa-gorien, Ban von Kroatien, Dalmatien und Slavonien alle Funda-tionsgüter, Freiheiten und Rechte, welche die Karthäuser in Geyrach sowohl von seinem Großvater Hermann, als von seinem Vater, Grafen Friedrich, erhalten hatten.3) Am Montage »ach Francisci hatte Graf Ulrich den Freiheitsbrief seines Vaters für die Stadt Cilli bestätiget „wegen der lauteren und ganzen Treuen und Ehren, Frommheit, Gehorsam Unterthänigkeit und der willigen und getreuen Dienste der Cillier von Alters her, — vorzüglich die freie Wahl eines Bürgermeisters, Richters und Rathes nach eigener Erkenntniß und Gefallen." 4) Zu Salzburg am 21. April 1455 verpfändete der Erzbischof zu Salzburg, Sigmund, das hochstiftische Amt Haus im Oberennsthale sammt einem Banhose dem Achatz Trenner für ein Darlehen von 400 Pfunden. Am Montag nach Kreuzerhöhung (14. Sept.) bestätigte er dem Markte Liechtcnwald die Handvcste des Erzbischofes Eberhard III. vom Jahre 1408 und ertheilte noch zu dem früheren Jahrmärkte einen zweite» zu Nikolai.s) Bei dem Einsalle der Türken tut Jahre 1418 ist auch eine Kapelle, Maria in Wert außer Radkersbnrg zerstört worden. Das dort verehrte Marien-bildniß wurde dann im Jahre 1425 von einem Landmanne int Gestrüppe wieder anfgefundcn, int Orte Wert aufgestellt, nachher aber in den Ort Lankowitz übertragen und in eine Wegkapelle eingesetzt. >) Caesar III. 484. 2) Herzog, ibid. p. 438-443, 453. Caesar III. 486-487. 3) Dipl. Styr. II. 155. 4) Joanneums-Urkunde. 5) Joanneums-Urkunde. Erweiterte Stiftung des Spitals und Gründung des Chor-Herrnstiftes zu Rottenmann im Jahre 1455. Ritter Marquard zu Ehren der h. K. Sigmund befahl, ein Kirchlein dafür zu erbauen; jedoch der Tod hinderte ihn und seinen Nachfolger K. Albrecht II. an der Ausführung dieses Werkes. Erst K. Friedrich IV. hat im Jahre 1455 die dermalige Kirche erstehen lassen.!) Seit mehreren Jahren lebte zu Rottenmann im Paltenthale eilt reicher Bürger, Wolfgang Dietz zugenaiint, dessen wir schon einige Male erwähnt haben. Dieser übernahm es, das Hospital außerhalb der Stadtmauer daselbst, wo eine alte vom von Rottenmann gegründete und im Jahre 134 l Maria geweihte Kapelle gestanden hatte, abzubrcchen und nach Befehl des K- Friedrich IV. im Jahre 1451 erweitert anfznbauen, und auch das Hospital zu vergrößern. Schon im Jahre 1439 hatte der Bürger Dietz der Kirche und dem Spitale mehrere Gülten gespendet am Rain innerhalb des Stadtbiirgfriedens, drei Huben und Hofstätten in Gaishorn und Trägelwang, wovon auch eine tägliche Messe gegründet werden sollte. Diese Stiftung vermehrten auch durch neue Spenden zwei andere Bürger zu Rottenmanu Hanns Tag und Adam Riedmarcher. Im Jahre 1446 gründete Dietz hierauf eine Bruderschaft beiderlei Geschlechtes am Hospitale, in welche die Einverleibung durch eine bestimmte Geldsumme zu erwerben war; welche sich jedoch bald wieder aufgelöst hatte. Dietz faßte deßwegen bald darauf den Plan, ein Kloster von Karmeliten oder minderen Brüdern in Rottenmann zu gründen. Da er aber sein Vermögen dazu nicht hinreichend fand, begab er sich nach Neustadt zum Kaiser, und von Bischof Ulrich von Gurk bewogen, bat er den Monarchen, daß er selbst die Gründung eines Klosters in Rottenmann übernehme, zu dessen Fundation dann auch Dietz Güter und Gülten übergeben wolle. In dieses und i» die Vorschläge, aus dem Dorotheenstifte in Wien mehrere Brüder mit einem Propste zu erwählen und im Rot-tenmannerftifte einzusetzen, aber auch zugleich die Stadtpfarrkirche zum h. Nikolaus dem zu gründenden Stifte einzuverleiben, willigte der Kaiser ein. Alles dieses wurde schnell vollbracht. Schon am 2. Dezember 1454 aus Neustadt hatte sich der Kaiser mit der Bitte an Papst Nikolaus V. gewendet, und seinen Sekretär, Jakob von Kramburg eigens nach Rom gesendet, das bereits erhobene und dotirte Chorherrenstift außerhalb der Mauern der Stadt Rottenmann zu be« i) Caesar. III. 373—375. 414 Steiermark unter Leopold dem Frommen fttithjcu und die Einverleibung der Stadtpfarre zum h. Nikolaus mit demselben zu genehmigen. Im Mai 1455 ertheilte hierauf Papst Callistus III. dem Propste des Chorherrnstistes zu St. Dorothea in Wien Gewalt und Vollmacht, das fast vollendet erbaute Chorherren-stist in Rottcnmann im apostolischen Namen zu bestätigen und die Stadtpfarre St. Nikolaus demselben einzuverleiben. Um das Fest Maria Himmelfahrt wurden der Meister der freien Knuste, Johann von Dünkelsbnhl, Dekan in Voran, und Wolfgang, gleichfalls Meister der freien Künste, in das Dorotheastift, dem sie vergelübdet waren, vom Propste Nikolaus zurückberufen und in Neustadt dem Kaiser vorgestellt, auf dessen Wink Johann von Dünkelsbühl als erster Propst für Rottenmann bezeichnet, mit den Priestern Wolfgang, Andreas, Stefan Tenk und anderen Brüdern nach Rottcnmann gesendet, und dort am Festtage des h. Augustinus in den wirkliche» Besitz der Propstei und der Stadtpfarrc zum h. Nikolaus durch den Priester, Konrad von Krelsheim, Rechtskundigen und Notar des Abtes zu Admont eingesetzt worden ist. Am 13. Oktober aber kam ein gewisser Meister Stefan von Bretheim, Beisitzer des erz-ftistlichen Constftoriums zu Salzburg und forderte den Besitz der Stadtpfarre in Rottenmann für sich, wozu er auch gegründetes Recht hatte. 9116 nach Ablauf des von ihm gegeben Termins von sechs Tagen die neue Stiftsgemeinde die Pfarre nicht herausgab, sprach er über sie Bannfluch und Interdikt aus. Man kehrte sich nicht daran und feierte den Gottesdienst wie gewöhnlich. Bald kamen dann auch Abgeordnete des Kaisers mit dem kaiserlichem Diplome und mit der päpstlichen Bestätigungsbulle, nach deren öffentlichen Verlautbarung die wiederhohlte Einsetzung der Chorherren in die Stadtpfarre durch das Stadtgericht vorgenommen wurde. Allein Bretheim wiegelte die Bürgerschaft auf; diese nahm die Pfarrsgülten in Besitz und überhäufte den Propst, Johann von Dünkelsbühl und Wolfgang Dietz und dessen Gemahlin mit rohen Beschimpfungen lange Zeit hindurch. Man stellte Leichname mit brennenden Kerzen in den Brodladen auf dem Platze und vor das Haus des Wolfgang Dietz. Ein Priester und Stadtkaplan, Ulrich, versicherte öffentlich von der Kanzel, die neuen Stiftsgeistlichen seien Teufel, da er selbst gesehen habe, wie sie vor Sonnenaufgang Messe gelesen, dabei aber keine Konsekration verrichtet hätten (cxcepto sacrificio altaris). Dadurch wurde auch die Bauerschaft der Pfarre aufgeregt, nahm die Kirchenschlüssel zu sich und trieb den Propst und die Stiftsbrüder aus dem Pfarrhause. Vergeblich suchten Meister Konrad von Krelsheim und der Stadt- bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 415 notar Ulrich Ilernecker Hilfe bei dem Stadtgerichte; »>,d sie sahen sich genöthigt, den Propst und seine Pfarrspriester durch de» Stadtgraben hinter der Stadt heimlich in das vor der Stadt gelegene Stiftsgebäude vor weiteren Rohheiten zu retten. Dieser Borfall wurde von ihnen auch sogleich dem Kaiser, dem Bischof von Gurk, dem Meister Ulrich Niederer und dem Ritter Andreas Greißenekker berichtet und zugleich auch zwischen der Gemeinde und den Slifts-gcistlichen einige Ruhe vermittelt. Die Bauerschaft bemächtigte sich hierauf des Kirchenvermögens und der Rente» desselben. Endlich sendete der Kaiser seine Söldner unter Anführung eines Haupt-manues, Spitzer, mit 24 Reisigen, bei deren Ankunft sich die Bauern aus schneller Flucht zerstreuten. Sogleich wurden Propst und Stiftspriester in das Pfarrhaus zurückgeführt, in den Besitz der Kirche und des Kirchenvermögens wieder eingesetzt, und ein eben auch anwesender kaiserlicher Hofkaplan verwies alle Laicnpriester aus der Stadt und Pfarre, mit dem Verbote an alle Bewohner, keinem derselben Unterstand und Gastfreundschaft zu geben. Hierauf erbat sich die Stadtgcmeinde und Bauerschaft Stillstand und Ruhe, mit dem feierlichen Gelöbniß, dem Propste künftighin gehorsani sein zu wollen, und man fertigte darüber Reversbriefe aus. Man hatte jedoch wegen Trotzes und Ungehorsams eilf Stadtbürger ergriffen und gefänglich gesetzt: acht derselben wurden auf Urfehde wieder freigelassen, drei der Widerspänstigsten aber nach Grätz abgeführt. Dort sprach der Kaiser das Todesurtheil über sie, dessen Vollziehung jedoch auf die eindringliche Fürbitte des Wolfgang Dietz unterblieb. Die Ansprüche des Meisters Konrad von Bretheim befriedigte man mit einer jährlichen Pension, welche er bis zu seinem Tode im Jahre 1492 genossen hat. Am 19. November 1456 zu Neustadt fertigte der Kaiser einen ausgedehnten Bestätigungsbrief der ganzen Stiftung des Klosters zu Rottenmann im Spital vor der Stadt am Rain gelegen. 0 — Im Jahre 1458 erwirkte der Kaiser von dem Salzburger Metropoliten, Sigmund, die Bestätigung der Einverleibung der Stadtpfarre St. Nikolai mit dem Stifte zu Rottenmanu. Vergeblich sprachen hierauf die Brüder, Johann und Christof von Rappach, die völlige Unterthänigkeit des neuen Stiftes zu Rottenmann an, als auf ihrem Grunde und Boden erbaut und zu ihrer Herrschaft gehörig.i) 2) i) Caesar III. 729—731. r- Aus dem Rottenmanner-Archive 416 Steiermark unter Leopold dem Frommen im De» Hcldenvatcr Hunyad umstanden bei dein ®«m «w1' Tode, seine beide» Söhne Ladislaus und Mathias tgJiil““' Hunyad. lliachdem die Gefahr vor den Osman-Grätz »nd Neustadt. nen einstweilen vorüber war, wagten es K. Ladislaus und Graf Ulrich von Cilli nach Ofen zu koinme», welches sic bei dem Andrange der Türken kürzlich erst in feiger Flucht verlassen hatten. *) Sie wollten Belgrad besichtigen, wo von den christlichen Helden gegen die Ungläubigen so außerordentliche Thaten vollbracht worden waren. Die Festung hielt der Sohn des verstorbenen Statthalters, Ladislaus Hunyad, mit den Truppew seines Vaters besetzt. Graf Ulrich und einige mißvergnügte Ungarn fürchteten sehr, der junge Hunyad möchte sich die Gewalt seines Vaters anmassen und die Statthalterschaft Ungarns an sich reißen. Deßwegen ward ihm selbst ein Verdienst zum Verbrechen angerechnet, und man nahm es übel, daß er mit vieler Anstrengung nach Thunlichkeit die halbzerstörte Festung Belgrad wieder Herstellen ließ, ohne vom Könige Er-laubniß dazu erhalten zu haben. Der König war kurzsichtig genug, den Eingebungen des Grafen Ulrich vollen Glauben beiznmessen, und den jungen Hunyad für seinen gefährlichsten Feind zu. halten. Er weigerte sich, nach Belgrad zu kommen, wenn ihm Hunyad nicht eine schriftliche Versicherung ausstellte, daß er nichts Arges im Sinne führe, und dem Könige die Stadt und Festting übergeben werde. Hunyad that es, und jetzt erst ward Ladislaus beruhiget, ließ sich von den Magnaten neuerdings den ,Eid der Treue und des Gehorsams schwören, und drang den so Verpflichteten seinen vielgeliebten Grafen ^Ulrich zum Statthalter auf. Der König fuhr, mit einer Schaar Kreuzfahrer auf der Donau nach Belgrad. Hunyad erwartete ihn am Ufer und übergab ihm ehrfurchtsvoll die Schlüssel der Stadt. Zwölshundert Hunyadische Soldaten bewachten die Festung. Der i) Ekerndorfer p. 876. Die Herstellung eines Friedens zwischen K. Ladislaus, Kaiser Friedrich IV. und H. Albrecht VI. hinderte diesmal vorzüglich die wider den Kaiser bewaffnete Macht des Andreas Baumkircher in der Steiermark, Wie Ebendorfer andeutet: „Sed finaliter, licet Imperator cum singulis concordiae unitateni acceptare decrevisset, quia tarnen supra nominal una cum quo dam Carinthiano Andrea Paumkircher exercitum congregarent, Stiriam quoque liostili manu invaderent, omnes tractatus in fumum sunt redacti, uno agenti, (cui parcat, si voluerit Altisslmus) prout communis omnium farna pariter et vox proclamat Vulgarium.“ König hatte zu seiner größeren Sicherheit und auch des Anstandes wegen den Rainald Rozgonyi mit einer Anzahl königlicher Reiter vorausgeschickt, die mit vieler Bereitwilligkeit in die Stadt eingelassen worden find. Er selbst, von dem Grafen Ulrich und den Kreuzfahrern begleitet, folgte ihnen nach. Als er aus die Brücke kam, die von den Anßenwcrken in das Schloß führte, wurde hinter ihm das Gitter herabgelassen, und den Kreuzfahrern der Eintritt verwehrt. Der König erschrack, aber Hunyad erklärte mit vieler Bescheidenheit dieses fordern die Gesetze des Landes, welche außer dem Nothfalle fremden Truppen den Eintritt in eine Grenzfestung untersagen. Der König möchte alle Sorge abtegen; er sei von treuen Ungarn umgeben, die für ihn freudig ihr Leben hinzugeben bereit seien. Der König ward beruhiget, oder stellte sich wenigstens so, lobte Hunyaden, und empfahl ihm, ähnliche Gesinnungen auch künftig zu hegen. Der den Ungarn verhaßte Cillier war nun in der Gewalt Hnnyads, dessen Vater er öfter als einmal auf die schändlichste Weise nach dem Leben gestrebt hatte. Jetzt hatte er sich noch dazu von seinem ihm gehorsamen Könige die Statthalterschaft Ungarns ertheilen lassen: das, glaubten die Ungarn, sei nicht zu dulden. Michael Szilagyi beredete den Hunyad und »och mehrere Ungarn, den schändlichen Ausländer Ulrich auf die Seite zu schaffen, daniit er aushöre, schlechte Handlungen zu begehen, und dem Erbprinzen des Königreiches neues Unheil zu bringen. Es war der 10. November des Jahres 1456, an welchem die Verschwornen ihr Vorhaben auszuführen beschlossen hatten. Der König wohnte in der Kirche eben dem Gottesdienste bei, als Hunyad den getreuen Diener Ulrichs, den Ritter von Lamberg mit der Botschaft absandte: der Graf sollte ohne Verweile» zu ihm kommen; man habe Geschäfte, die man ohne sein Vorwissen nicht beendigen könne. Diese Botschaft schmeichelte der Eitelkeit des Cillyers, ohne dessen Wissen und Willen nichts Bedeutendes abgethan werden sollte. Er eilte zu Hunyad, der ihn zwar freundlich empstng, aber auch bald der Unbilden erwähnte, die der Graf seinem Vater zuge-fügt hatte. Dann rieth er ihm, Verzicht auf die hohen Würden zu thun, die er sich wider Willen der Großen des Reiches zugeeignet hatte; würde er sich weigern, so bereite er sich selbst seinen Untergang. Ulrich merkte leicht, wohin Hunyads Rede zielte, und begann eben, eine Schutz- und Ehrenrede für sich selbst zu halten, als sich die Verschwornen mit gezückten Schwertern ihm näherten, und ihn umgaben. Seines Todes gewiß, wollte er doch wenigstens den Urheber desselben noch früher bestrafen, zog seinen Säbel und ging Geschichte der Steiermark. — VII. 39b. 27 418 Steiermark unter Leopold dem Frommen auf Hunyad los. Er hätte ihm den Todesstreich gegeben, hatte dieser nicht mit der vorgehaltenen Hand den Hieb aufgefangen; denn glücklicher Weise traf der Cillier nur den großen goldenen Ring, den jener an seiner Hand trug. („Da fing er eines Leuen Gemuth, und griff ritterlich zu seiner Wehr und schlug auf den Hunadt Lasla einen geschwinden Schlag.") Szilagyi nnd die Mitverschwornen säumten nicht, dem Grafe» eine längere Gegenwehr unmöglich zu machen; sie streckten ihn mit vielen Hieben und Stichen zu Boden, schnitten ihm den Kopf ab („Da legten Sy Ihn auf einen Tisch vndt schlugen Ihn sein Haubt ab,") und schickten denselben in der Gegend herum, damit sich Alle von der an dem Nichtswürdigen genommenen Rache versichern und darüber erfreuen möchten. Nach drei Tagen wurde der Kopf mit dem Rumpfe den Dienern des Grafen ausgeliefert, welche den entseelten Körper sogleich nach Cilli fortführten. 4) — lieber dieses tragische Ende seines Blutsverwandten und ersten unumschränkten Rathgebers zeigte sich K. Ladislaus nicht sehr entrüstet. Dem Grasen ist sein Recht widerfahren, sagte er; und man muß dasjenige geduldig ertragen, was sich nicht vermeiden läßt! Bald aber reizten ihn böse Höflinge zur Rache gegen die Hunyaden, und sie prophezeiten ihm eine ganze Reihe bevorstehender Nebel, wenn er des Grafen Ulrichs Ermordung ungeahndet hingehen ließe. Sorglos hatten die Söhne Hunyads, Ladislaus und Mathias, ihn nach Ofen begleitet. Da befahl er ganz unerwartet, sie zu ergreifen. Der ältere, Ladislaus wurde auf der Stelle enthauptet, Mathias aber als ein Verbrecher nach Wien geschickt, und späterhin als Gefangener nach Prag fortgeführt. *) Die ersten Monate des Jahres 1456 bis in die Mitte Mai war K. Friedrich ununterbrochen in Grätz — vom 19. Mai ungefähr bis Ende Dezembers in Neustadt. Am 18. Februar zu Grätz überantwortete ihm der Landeshauptmann, Leutold von Stubenberg einen Revers über das Amt und Urbar Uebelbach, welches ihm der Kaiser für 5120 Pfunde in Pfandbefitz gegeben hatte.3) Am 26. März <) Thwrocz p. 275 — 276. Ranzani p. 390—391 bei Schwandtner. Chron. Celej. p. 719—725. Aen. Sviv. Hist. Rohem. 118—119. Kurz ibid. p. 182—185. Pray III. 187. Senkenb. Select. Jur. et bist. T. V. Adr. Rauch. Script. Aust. p. 11—14. 2) Chron. Celej. 724 — 725. 729—730. Aen. Sylv. Hist. Hohem, p. 120 -122. >) Chm et Mater. II. 104. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 419 (Charfreitag) erließ K. Friedrich an Richter und Rath des Eisenerztes bei Leoben den Auftrag, die Unterthanen und Bürger des Stiftes Goß daselbst zu verhalten, der Abtissin zur Bezahlung der eben von ihm auferlegten Steuer beizuhelfen. Am Donnerstag vor Lätare, 4. März zu Grätz bestätigte er alle Rechte und Freiheiten des Ortes Mürzzuschlag und erließ insonderheit den Befehl, die Bürger daselbst in Ausübung ihrer alten Rechte nicht zu verhindern, alles gegen dieses Privilegium vorübergeführte Eisen wegzunehmen. *) Mittwoch nach Ostern bestätigte er den Marnbergern einen Privilegienbrief vom Jahre 1437. * 2) Am Sonntag Jubilate 1456 übergab K. Friedrich pfandweise um 400 Ugar und Golddukaten dem Ruprecht Windischgrätzer einen Hof am Münzgraben, mit der Theilwicse und drei Gehölzen, Sunler, Haberbach und Peterberg, mit Hofstatt zu Hadtmannsdorf, Hube in Fuchslung, Weingarten im Kerschbach und Drittelzehent in der Hausmannstätter Pfarre. Thomas Rottalar und Ulrich Kinbacher, Landschreiber in Steiermark siegelten den Reversbrief des Windischgrätzers.3) Am 15. September zu Neustadt siegelte K. Friedrich IV. die Urkunde, worin er dem Stifte Goß die landesfürstliche Fischweide aus der Mur von der Kapelle St. Lambrecht zwischen Goß und Leoben bis zum Dorfe Michel verlieh,4) — und zwar auf Bitte seines Kammermeisters Hanns Ungnad, und mit der Bedingniß des Vorbehaltes dieser Fischweide, wenn der Kaiser mit seinem Gefolge nach Goß zum Besuche kommen würde. Inzwischen scheint K. Friedrich eine Reise nach Kärnten gemacht zu haben; denn zu Völkermarkt am 14. November 1456 erließ er an alle Mautner den Befehl, alles zum Nonnenkloster in Göß geführte Vieh, Wein und alle anderen Bedürfnisse mautfrei führen zu lassen.5) Die feierliche Bestätigung des regulirten Chorherrenstiftes zu Rottenmann besiegelte er wieder in Neustadt.6) Eben von da erließ er am 13. Dezember, auch im Namen seines Bruders Albrecht VI. und des H. Sigmund von Tyrol die Aufforderung an Grafen Johann von Görz, die vom Grafen Ulrich von Cilli dem österreichischen Erzhause ver- *) K. K. ®uf>. Reg. Ioann. Urf. z) Joanneums-Urkunde. 3) K. K. Gub. Reg. *) Dipl. Styr. I. 62-63. s) Joanneum. 6) Caesar Annal. III. 729—842. 420 Steiermark unter Leopold dem Frommen machten Vesten Unterdrauburg und Stein zu übergeben; i) und ein Aufruf an die Chursürsten und Reichsstände forderte alle zu einer Versammlung in Neustadt aus, um über die Kriegsrüstungen gegen die Türken gemeinsam zu berathe». * 2) Im Jahre 1456 Montag vor Maria Geburt verkaufte Sigmund Raumschüssel seine landesfürstlichen Lehen am Sauerkam, Zelingerberg, an der Kotigen und am Reßnitzerberg dem Andrä von Hollneck. 3) Am Freitag nach Vinzenzi 1456 verkaufte» die Brüder, Reinprecht und Wolfgang vom Graben ihre eigenthümlichen Besitzungen auf der oberen und niederen Andritz dem Kaspar Zinser, Bürger zu Grätz mit Weingärten und Gülten bis über den Steinbruch hinauf um 350 Pfunde vor Thomas Gie-binger, Hubmeister zu Grätz. 4) In eben diesem Jahre 1456 begann der langwierige Streit um die Zehente in der Pfarre Gradwein und deren Beeinträchtigung durch den feierlichen Gottesdienst im Stifte zu Rein und auf Straßengl. Der Pfarrer zu Gradwein, Erhard Kornmetz begann den Streit, brachte ihn im Jahre 1456 an Papst Calixtns III., und seine Nachfolger verfolgten gegen die Stiftsäbte, Christian und Wolfgang, ihre vermeintlichen Rechte bei Papst Pius II., I. 1461 und Paul II., I. 1471, vorzüglich, weil die Pfarre Gradwein uralt sei und lange schon vor der Stiftsgründung zu Rein bestanden habe. 5) Am Stifte zu Vorau gründete Johann von Stubenberg einen ewigen Jahresgottesdienst und gab dazu ein Haus zu Grätz im Sack. 6) Von dem Stifte Admont erhielten im Jahre 1456 Lasla Jarmanstorser und Margarete, Witwe Georgs von Hinterbüchl den Admontischen Hof zu Mainhardtsdorf sammt Zehenten zu Eichberg und in der Polan um 43 Pfunde jährlichen Zins zu leibgedingem Besitz. Den Brief darüber siegelten die Ritter Wolfgang Praun und Hanns Oberleutner.7) Um diese Zeit stand Ritter Erasmus von Hollncck im heftigsten Streite mit dem Stifte Admont wegen Wohnzehente um Traboch und Obermochel im Ließing-thale; worüber schon im Jahre 1404 von den Brüdern Wilhelm 0 K. K. Gub. Arch. Chmel Reg. 3b28. a) Böheim Gesch. von Neustadt I. 133. 3) K. K. Gub. Reg. ss K. K. Gub. Reg. b) Reiner-Urkunde. 6) Caesar III. 493. ’) Urk. R. 12'. 13. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 421 und Ruprecht von Hollneck mit dem Abte Hartnid Streitigkeiten erhoben und am 21. Dezember 1405 wieder beendiget worden war. Im Jahre 1454 kamen beide Th eile abermals vor die Landschranne in Grätz, wo die landesfürstlichen Räthe: Leopold von Stubenberg, Landeshauptmann, Jörg von Saurau, Pongraz Rindtscheidt, Leopold von Aschbach und Sigmund Roggendorfer entscheiden sollten — jedoch ohne Erfolg. Erst im Jahre 1457 ward der Streit durch die Schiedsrichter, Andrä von Hollncck, Pongraz Rindscheidt, Jörg Gradner und Sigmund Roggendorfer am 30. Oktober dahin ausgetragen, daß die den Hollneckern gebührende jährliche Schüttung an Hafer und Korn immer abwechselnd in gestrichenen und gehäuften (gezupften) Metzen gegeben, für den ihnen bisher geschehenen Entgang aber von Admont 160 Pfunde bezahlt werden sollten. Georg Voltscher, Verweser zu Grätz siegelte den Urtheils-brief. *) Zu Salzburg am 16. März 1456 verschrieb der Erzbischof Sigmund dem Paul Schertenberger für Weinzehente zu Wöltsch Getreidezehente von mehreren Gütern zu Leibnitz auf 12 Jahre. i) 2) Ein Meßpriester der St. Luciakapelle aus dem Schlosse Peggau, Christian Dörer, stiftete am 30. Juni 1456 einen ewigen Gottesdienst am Martinitage daselbst Der Ritter Wolfgang Stadler, Pfleger auf Peggau siegelte den Spendebrief. 3) Am 10. Jänner 1456 waren zur Beschwerde gegen ihren Pfarrer, Niklas, zu Obdach die Abgeordneten der Pfarre vor dem Erzdiakon und Propst Andreas auf Seckau erschienen: Thomas Garbacher, kaiserlicher Richter zu Obdach, Hanns Beck, Andrä Hammcrschmid, Ulrich und Andrä Fleischhacker, Niklas Nerer, Ruprecht Hammerschmid, Jörg Pairhofer und andere Bürger, desgleichen die Abgeordneten der Bauernschaft und die Amtleute der in der Pfarre begüterten Herrschaften. Sie übertrugen und überließen die Entscheidung ihrer Beschwerden dem genannten Erzdiakon und gelobten auf Treue und Ehren, seinen Ausspruch festiglich zu halten. Die vom Propste Andreas mit Zuziehung seines Rechtskundigen und anderer geistlichen Räthe gefaßten und ausgesprochenen Bestimmungen, woraus man so manche kirchliche Einrichtung jener Zeiten ersieht, sind folgende: Der Pfarrer soll ein milder und getreuer Hirte sein, und die Pfarrgemeinde ihm i) Ulf. c. 599. r) K. f. Gub. Reg. ») Caesar III. 812—818. 422 Steiermark unter Leopold dem Frommen Liebe und Gehorsam bewähren. — Salz und Wasser soll der Pfarrer alle St. Stefanstage mit der langen Weihe segnen, nach Vorschrift des Erzbisthumes zu Salzburg. — Alle Sonntage nach der Vesper und alle Montage Morgens hat der Pfarrer um die Pfarrkirche unter Gräberbesprengung und Gebeten für die Verstorbenen herumzugehen. — Mit Austheilung der letzten Oelung und der anderen Sakramente hat es zu bleiben bei Sitte und Gewohnheit anderer Pfarren. — Von allen Gütern, sie seien besetzt oder unbesetzt, soll dem Pfarrer und dessen Gesellen das pfarrliche Recht an Hafer und Käse gereicht werden. — Von der Sammlung in der Tafel, im Stock, oder von Haus zu Haus, hat der Pfarrer den dritten Theil zu erhalten. — Dem Pfarrer gebührt der Zehent von allen Aeckern, wie von Alters her. — Die Kirchengelder sollen absonderlich unter dreifacher Sperre gehalten werden, wozu der Pfarrer, der Zechmei-ster und die Pfarrgemeinde Schlüssel haben. — Der Umgang mit Gottsleichnam hat alle Sonntage im Sommer um die Kirche zu geschehen. — Die Marter soll am Charfreitage mitten in der Kirche und nicht anderswo aufgestellt werden. — Die Zechleute haben alle Jahre in des Pfarrers Gegenwart Rechnung zu legen, wobei zur Leitung alle Stiftungsbriefe abgelesen werden sollen. J) Am 18. April 1456 wurde zu Salzburg vom Erzbischöfe Sigmund eine Synode zusammenberufen und gehalten — wegen der vielfachen Angriffe und Verletzungen der Kirchenimmunität und zwar insbesondere a) wegen der zur Abwehre der Türken geforderten Zehente von allen geistlichen Renten; b) wegen Sittenverbesserung, c) wegen sicherer Bewahrung der Disziplin bei dem Klerus. Wegen der Zehente der geistlichen Renten, da sie von ganz Deutschland gefordert werden, beschloß die Synode, sich ganz dem Beschlüsse der deutschen Nation zu fügen; worüber zwar schon in den Reichsversammlungen zu Frankfurt und Regensburg 1454 und zu Neustadt 1455 gehandelt aber nichts beschlossen worden ist. Erst in der Reichsversammlung zu Nürnberg 1467 wurde eine Reichsarmee von 30000 zu Fuß und 10000 zu Pferde, jedoch vergeblich und zu spät beschlossen. Wegen Religions- und Sittenverbesserung find auf des Erz-bischofes Aufforderung sogenannte Avisamenta von den Versammel- */ Seck. Saalb. bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 423 ten übergeben worden. Bischof Georg von Seckau brachte folgende Klage vor: „daß einige Brüder des Ordens der Minderen des h. Franziskus vom Gehorsame genannt, jüngst in seinen Sprengel gekommen seien, um einen Grund von Laiengewalt in Empfang zu nehmen, und sich nun anschickten, daselbst vom Grunde neu ein Kloster ihres Ordens aus eigener Verwegenheit und in Verachtung seiner Ordinariatsmacht, ohne daß seine Beistimmung dazu gegeben worden, und zum beschwere,idesten Eintrag und zur Beschädigung der Pfarrkirche, innerhalb deren Grenzen der bezeichnete Grund gelegen sei, und auch den übrigen umhergelegenen Pfarrkirchen zu nicht geringem Schaden, aufzubauen, und fortzubauen auch heute noch nicht aufhören. Es stehe zu besorgen, daß, da der Bau in einer oben Gegend sei, diese Brüder weder das Predigtamt führen, noch den gehörigen Lebensunterhalt haben können. Die Synode werde also nachdrücklichst gebeten, daß diese Leute mit ihrem Baue zum Eiu-stellen gewiesen werden, und daß man ihnen einen solchen Widerstand leiste, ut Ordo B. Petri in honore et quiete pristina con-servetur! Weiters sollen noch an vielen andern Orten diese minderen Brüder Grund und Boden zu solchen Klöstern, ohne Wissen der Ordinarien und gegen die kanonischen Statuten, erhalten. Und sollten fle eine heimliche apostolische Erlaubniß dazu Nachweisen, wie Bischof Gregor sich erbot, eine solche ihm zugesendete vorzulegen, so möge die Synode deren Widerruf beim apostolischen Stuhle erwirken; denn es sei sehr zu befürchten, daß durch Tolerirung dergleichen neuer Religiösen mit der Zeit die gänzliche Unterdrückung des Säkularklerus erfolgen werde. Auch Bischof und Propst zu Lavant brachten verschiedene Klagen vor, insbesondere, daß kein Synodalstatut gehalten und die kirchliche Immunität größteutheils und an vielen Orten verletzt und völlig vernichtet werde; daß der Pfarrer zu Hohenmauten — in Muta prope Märenberg Lavantinae Dioecesis — sich beständig absentee ; daß viele Laien sich »ach Rom selbst begebe» oder wenden, und Ablässe zum höchsten Nachtheile der Pfarre und Mutterkirche erhalten und ohne Wissen und Billigung der Ordinarien anwenden ; — daß die Adelichen die kirchlichen Unterthanen — (Colonos Ecclesiarum) — zu Roboten in der Heumahd, Haue und Ernte zwingen (ad lab ores suos vulgariter Schar-Werke;) — die Schulmeister eigenmächtig ein- und absetzen, — die Geistlichen und Pfarrer verhalten, mit Predigt und Gottesdienst so lange zu warten, bis sie ausgeschlafen hätten; — daß das Sakrament der Eucharistie nicht zu 424 Steiermark unter Leopold dem Frommen gemein gemacht werde, weil man dasselbe auch an Donnerstagen in Prozession herumtrage vorzüglich bei den Religiösen, das Volk so herbeiziehe und die Pfarrrechte beeinträchtige. Der Klerus der unteren Steiermark legte vorzüglich Beschwerde vor gegen die so sehr drückenden kaiserlichen Steuern „variis et continuis exactionibus suaruin steurarum solet aggravave — daß dieser Klerus lieber Beraubung und anderes Ungemach erdulden wolle als ita redigi in continuam servitutem: — daß er von den Mendikantenmönchen in allen kirchlichen Rechten von allen Seiten so sehr beeinträchtiget, ja gequält werde. •— Der Klerus des obersteierischen Erzdiakonates beschwerte sich: daß einige uralt gegründete Klöster erst jetzt einige bisher nur von Säkularpriestern besorgte Psarren ihrem Wesen incorporiren; die Prälaten derselben aber, ungeachtet sie dadurch großen Vortheil haben, dennoch nicht die auf den Klerus gelegten öffentlichen Lasten mittragen wollen (in steura et contributionibus ipsi clero impositis.) Aus solche Weise müßten endlich einige 10 Pfarren allein alle Steuer tragen — intolerabilem steuram persolvant, quae in dies et annos non minoratur, imo potius angmentatur. Unter den Generalanträgen für die ganze Erzdiözese waren auch folgende: daß der Gebrauch an einigen Pfründen Vaccas perpetuas oder vulgariter Immert ü h e zu halten, aushören und das dafür erlöste Geld zum Besten der Kirche verwendet werden solle; daß der üble Gebrauch in einigen Pfarren abgethan werde, das H. Sakrament am Ostersonntage von einem Priester gehend oder zu Pferde — in der Pfarre — vom Volke begleitet unter Geschrei und ungewöhnlichen Gesängen herumzutragen modo quodam ridiculo et cantibus insolitis oder bei drohendem Ungewitter das H. Sakra-ment ohne Gepräge, Glockenläuten u. dgl. vor die Kirche herauszutragen, u. s. to.; daß alle fahrenden Schüler und Landausspäher hinausgejagt werden sollen. — — Was für Beschlüsse nun darüber gefaßt worden sind, ist unbekannt. J) Als in Cilli der Leichnam des ermordeten Grafen Ulrich in der Minoritenkirche feierlich zur Grabesruhe bestattet wurde, brachen sie über dem Sarge das cillische Panier und Wappen, und man rief dreimal: Heute Graf Ulrich von Cilli und nimmermehr! i) 2) Er war i) Dalham. p. 226—241. r) Clll. Chronik, p. 102—119. p. 153-182. der letzte Sprosse eines uralten thatenberühmten, in. die Geschichte von Kärnten, Krain, Steiermark, Kroatien, Slävonien, Ungarn, Oesterreich, Mähren und Böhmen ungemein eingreifenden, überreichen Geschlechtes. Von einfachen Freien von Sanneck hatten sich die hervorragenden Männer dieses Geschlechtes zu Grafen und zu Fürsten des heiligen römischen Reiches und zum reichsten Dynastenstamme in ganz Jnnerösterreich emporgeschwungen, und an Besitz und Gülten daselbst sogar die Hochstifte Salzburg, Bamberg, Gurk, Brixen und Aquileja überboten; und kaum glaublich für jene Zeiten und bei dem großen Aufwand? ihres Hofstaates und ihrer Unternehmungen, erscheinen die Geldsummen, womit ihnen die österreichischen Landes-fürffen, die Aquilejerpatriarcheu, die Grafen von Görz und Tirol und sehr viele Edelherren in Kroatien, Ungarn und Junerösterreich verpflichtet waren. 1) Eigengüter, Lehen und Pfandgüter besaffen die freien und gefürsteten Grafen von Cilli in ihrem cillischen Grafengebiete, in Steiermark, Oesterreich, Ungarn, Kroatien, Slävonien, in der windischen Mark, in Krain, Istrien, Friaul, Kärnten, Tirol u. s. w. Chroniken und Urkunden zählen folgende auf: Adelsberg, Agram, Altenburg (unter Praßberg) Anderburg, Bellav (in Istrien), Brilleck (Brillag), Briesnik (in Kärnten), Cilli, Kostel, Unter-Drau-burg, mit der Maut, Drachcnstein, Falkenstein in Kärnten, Fautsch, Feistritz, Fladnik in Krain, Forchteneck, Freidenberg, Friedrichstein in Krain, Gallnstein, Markt St. Georgen, Goldenstein in Kärnten, Görtschach in Krain, Grätschen, Griesnig, Gurkfeld, Heggenberg bei Sanneck, Herberg, Hoheneck, Japra in Kroatien, Jvchenstein in Oesterreich, St. Jörgen in Ungarn, Kaisersberg, Katzenstein, Käme-nitz in Ungarn, Königsberg, Kopreinitz, Krainburg, Krapina, Krupp in Krain an der Kulp, Laaß in Krain, Landskron tu Kärnten, Landstraß, Lemberg, Liechtenstein, Lüber, Möttling in Krain, Metweth, Meichau in Krain, Montpreis, Nedelitz, Neuhaus unter Ratschach in Krain, Ortenburg in Oberkärnten, Otteneck in Krain, Osterwitz, Pillichgrätz in Krain, Rabensberg, Rackersburg, Rattmannsdorf, Ratschach, Reiffnitz in Krain, Roganitz in Ungarn, Rudolfswerth, Pölan, Sachsenfeld, Sachsenwart, Saldenhofen, Samabor, Sanneck, Schönhaupt, Schönstein, Seissenberg, Sibeneck in Krain, Spital in Kärnten, Stettenberg, Stein in Krain, Stein im Jaunthale, Steinhaus in Ungarn, Steinschnack, Sternberg in Kärnten, Thürme ob i) K K. Gvb. Arch. Cbmrl. Mater. II. 109. 426 Steiermark unter Leopold dem Frommen ©mtncd (Scheinegg), zu Tüffer und Ratschach, Pöltschach, an der Pack, im Schallthale, bei Nennburg an der Kanker, zu Weitenstein und in der Au im Sannthale, Thürnlein, Trigau, Tschackenthuru, Tiffer, Waldenberg bei Rattmannsdorf, Warasdin, Weichselberg in Krain, Weissenfels in Krain, Wigau, Wildon, Wisteriz in Ungarn, Wutschi», Zobelsberg in Krain. Ein schriftliches Testament mit festen und klaren Anordnungen über ein so reiches Besitzthum, über Hausschatz und kostbares bewegliches Eigenthum hatte Graf Ulrich nicht hinterlassen. Auf dieses Erbe erhoben daher 24 Parteien Ansprüche. Graf Ulrich mag seinen großen Besitz wohl vorzüglich seinem natürlichen Verwandten, dem K. Ladislaus von Ungarn und Böhmen zugedacht haben, welcher auch denselben sogleich begehrte. K. Friedrich IV. hatte Verschreibungen und erhob Ansprüche auf alle deutschen Besitzungen des Cillier« Hauses. In Folge solcher Verschreibungen begehrte H. Sigmund von Tirol die Grafschaft Ortenburg in Kärnten. Graf Johann von Görz wollte alles Besitzthum zu Folge der Erbverbrüderung vom Jahre 1437 haben. Die Grafen von Modrusch leiteten ihre Ansprüche auf ihren Geschlechtssprossen, Elisabeth, Gemahlin des Grafen Friedrich II. von Cilli zurück, und die Schlesier-Herzoge von Teschen auf die Cillier Gräfin Margaret, zuerst an einen Montfort-Pfannberg, dann an H. Ladislaus von Teschen verehelichet. Die Gräfin Witwe Katharina brachte gewichtige Forderungen vor und wollte gar nichts vom Gesammtbesitze herausgeben, bis nicht an Ulrichs Mördern Rache geübt und ihr fürstlicher Unterhalt ausgemittelt und gesichert sei. Dazu kamen nun auch noch die großen Ansprüche, welche so viele Burggrafen, Pfleger, Hubmeister, Hofbeamtete und die übrige zahlreiche Dienerschaft, begründet oder unbegründet, vorbrachten; welche zugleich für die nachgelassene Fürstin Witwe Partei nahmen uni) ihr Anhänglichkeit, Treue und Schutz schworen. Man wollte daher keine Stadt, keine Burg, keinen Thurm herausgebeu. Zum Hauptmanne und Beschützer wählte man Jan Wittowetz, welcher in Allem nach dem Willen und im Aufträge der Fürstin Katharina handeln sollte. Die gestimmte Erbstreitigkeit wollte man vor das Reichsfürstengericht zur Entscheidung bringen. i) 2) lieber diese Erbschafts- i) Cillier-Chroniken p. 215-2X9. 228. Bei Cäsar III. p. 140. 142-153. 746—747. ») Chron. Celej. p. 726—728 und Caesar III. 121. Verhältnisse schrieb der Papst, Pius II., Aeneas Sylvius von Rom, 27. März 1457 (?) Folgendes an den König von Arragonien: „Die Ermordung des Grafen Ulrich von Cilli in Belgrad wirst Du vorlängst schon erfahren haben. Der Mörder war unbezweifelt Ladislaus, der Sohn des Johannes Hunyad. Man hält dafür, daß der Sohn dem Staate, der Christenheit mit der Ermordung des Grafen keinen geringeren Dienst geleistet habe, als der Vater durch Besiegung des Mahomets; da dieser und der Graf Feinde der Religion seien, jener ein auswärtiger, dieser ein einheimischer." ■— Kaum erfuhr man den Tod des Grafen in den österreichischen Ländern, so entstand bedeutender Streit um seine Erbschaft. Was Graf Ulrich an Gütern unter der Krone Ungarns besaß, das alles gehörte unbestritten dem Könige Ladislaus. Was unter dem Reiche steht, das, behaupten Viele, gehöre ihnen zu, indem die einen sich als natürliche, die anderen als testamentarische Erben benannten, wie Albert und Sigmund die Herzoge von Oesterreich, Michael Graf von Madeburg, und Ulrich, Sohn des Grafen von Görz. Jedoch das vorzüglichste Recht, glaubte man, habe der Kaiser." Z Diese Verhältnisse und Vorgänge nahmen nun K. Friedrichs ganze Aufmerksamkeit in Anspruch, und zwangen ihn, eiligst nach Steiermark zu kommen und das ganze Jahr 1457 hindurch in den innerösterreichischen Provinzen zu verweilen. Zwischen ihm und dem K. Ladislaus waren die alten Streitigkeiten, die sich bei der Auslieferung des jungen Königs erhoben hatten, noch immer nicht beigelegt. Denn Graf Ulrich von Cilli hatte jedesmal den Abschluß eines vollkommenen Friedens verhindert; auch K. Friedrich war der Mann nicht, der gern nachgab, und sich in die Nothwendigkeit fügte, den Zeitumständen ein kleines Opfer zu bringen, um so mit Klugheit und Vorsicht ein größeres Hebet zu vermeiden. Ulrichs Erbschaft regte den alten Zank wieder neuerdings auf und vermehrte ihn noch. Man machte immer neue gegenseitige Forderungen; und wenn sich K. Ladislaus herbeiließ, sie zu befriedige», so erfüllte K. Friedrich wieder die Traktate nicht. So fand der alte Groll immer neue Nahrung: jede Kleinigkeit erweckte neues Mißtrauen und selbst große Gefahren, die beiden Parteien zugleich Verderben drohten, waren «) Epist. Aen. Silv. p. 246 und Histor. Europ. p. 263: Quo interfecto quatuor et viginti competitores fuere ; ut qui vivus undique tiella consciverat, moriens quoque sedltiones escitaret. 428 Steiermark unter Leopold dem Frommen nicht im Stande, die Gegner mit einander zu versöhnen, Muham-med hätte Ungarn überwältigen können: K. Friedrich ließ es geschehen, um Ladislaus nicht helfen zu dürfen; wenn gleich die Reihe späterhin auch ganz gewiß Krain, Kärnten und die Steiermark, des Kaisers Provinzen getroffen hätte. Dem Papste hatte K. Friedrich noch jederzeit Ehrfurcht erwiesen, und doch bat ihn Callistus III. umsonst, als Oberhaupt der Christenheit, den Ungarn beizuspringen, als Muhammed gegen Belgrad heranzog. ff Das Uebel wurde immer unheilbarer, und weil Bitten, Ermahnungen und wohlgegründete Vorstellungen nicht mehr fruchteten, drohte Callistus sowohl dem Kaiser als dem K. Ladislaus mit dem Kirchenbanne, wenn sie nicht aufhören würden, den übrigen Fürsten ein böses Beispiel zu geben, sich selbst aufzureiben und so unmittelbar den Türken Vorschub zu geben. Vergebens jedoch: K. Friedrich eilte in die Steiermark. Auf seinen Ruf hatte sich nach dem Berichte des Aeneas Sylvius eine Versammlung der Landesstände von Steiermark, Kärnten, Krain und der windischen March (Concilium Praelatorum, Baronum et civi-tatum) in Grätz eingefunden (apud Grez Bavaricum.) Auch waren alle diejenigen einberufen worden, welche auf die Mische Erbschaft Ansprüche erhoben hatten. Die Erbschaftssache wurde berathen, jede Forderung geprüft und endlich beschlossen, alle Städte, Burgen und Schlösser des Grafen von Cilli unter dem Reiche in die Hände des Kaisers zu übergeben. Wer nun behauptete, einen Erbsanspruch zu haben, der habe ihn vom Kaiser zu erbitten.2) Bereits am 1. Februar hatte K. Ladislaus hinsichtlich seiner Erbsansprüche Befehle ergehen lassen; woraus K. Friedrich mit Johann Grafen von Görz zu Grätz am 4. Februar übereinkam, daß dieser ihm alle bereits in Besitz genommenen cillischen Güter bis zum 14. Februar abtrete und einantwortete. 3) Noch ordnete er in Grätz einige Handelsangelegenheiten. Am 27. Februar befahl er dem Landeshauptmanne, Leutold von Stubenberg, und dem Landschreiber, Ulrich Fiepacher, strenge zu *) Raynald Annal. T. X. Anno 1457. a) Aen. Sylv. Ibid, et Histor. Europ. p. 263 — 264: „Sed Optimales terrae possessiones Friderico imperatori tradendum censuerunt ea lege, ut competitoribns secundum provinci ae consuetudinem in judicio res-p änderet." ») Chine! Regesten Nr. 3541. Mater. II. 122. 123. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 429 wachen, daß der Handel mit Wein, Tuch und anderen Kaufmanus-waaren nicht Wider alte Ordnungen und Rechte zur Beeinträchtigung der Städte und Märkte des Fürstenthums Steiermark von den Untersassen einiger Prälaten, Pfarrer und Edellente getrieben werde; daß den Uebertreteru alle Maaren weggenommen und der Werth derselben zum Theile der fürstlichen Kammer, zum Theile aber dem Landeshauptmaune und dem Landschreiber zufallen solle. Auch gegen die Uebergriffe friaulischer Kaufleute erließ er au demselben Tage Schutzbriefe für alle Städte und Märkte, und er befahl die Aufrecht-Haltung derselben dem steirischen Laudschreiber insbesonders am 5. März 1457. *) Auf den Beschluß der Ständeversammlung erhob sich nun K. Friedrich aus Grätz fort in die untere Steiermark. Zu Windischfeistritz am 12. und 16. März verlieh er dem Nonuenftifte Gnadenbrunu in Studenitz mit Bestätigung aller alten Handvesten einen Wochenmarkt für alle Montage, und dem Markte St. Georgen unter Andcrburg, bischöflich-gurkischcu Besitzes, einen ewigen Jahrmarkt auf dem Primustage. 1 2) Nach Angabe des Aeneas Sylvius wollte, die Fürstin Witwe Katharina mit Waffengewalt sich im Besitze der Erbschaft behaupten; wobei sie auch von dem Hauptmanne, Jan Wittowetz, und vielen Burggrafen und Ministerialen kräftigst unterstützt wurde, in deren Händen die Stadt und Burg Cilli und die wichtigsten Burgen in de» Grafschaften Cilli und Ortenburg, in Steier, Kärnten, Krain und der windifchen March waren. Von Windischfeistritz zog der Kaiser gegen Cilli heran, um dort sich den Eid der Treue schwören zu lassen. Nach Angabe des Aeneas Sylvius scheint er aus diesem Zuge einige cillische Burgen mit Gewalt genommen zu haben. 3) Er trat in vorläufige Unterhandlungen mit dem Hauptmanne, Jan Wittowetz, den er mit einer bedeutenden Geldsumme gewann, und mit dem erblichen Besitze des Schlosses Sternberg in Kärnten in den Freiherrnstand erhob. Bestochen durch eine Summe von 4000 Gulden ward der Burggraf von Obercilli, Thomas Pfafritscher, bereit, ihm den dort befindlichen Hausschatz und das Archiv der Cillier Fürsten zu überliefern. So zog nun K. Friedrich ungehindert in Cilli ein und nahm Stadt, Schloß und 1) Joanneums-Urkunde. 2) Joanneums-Urkunde. y Fridericus manu polenti, quum plura castella obtlnuisset. 430 Steiermark unter Leopold dem Frommen alles cillische Urbar umher in Besitz. J) Alles dieses scheint bis in die Mitte Aprils 1457 vollbracht worden zu sein. Denn am 18. April fertigte K. Friedrich in Cilli Urkunden für das Hochstift Trier; dem Gregor Dienst! gab er pfandweise das Amt Vakl bei Krainburg und am Montage nach Ostern ertheilte er dem Friedrich Verl für treue Dienste gegen den Grafen Ulrich von Cilli, das Schloß Seldenhofen mit 100 Gulden jährlich für die Burghut. * 2) Nun wurden mit den entfernteren und auswärtigen Burggrafen, Vasallen und Ministerialen Unterhandlungen gepflogen. Viele kamen persönlich nach Cilli; alle, sagen die Chroniken, taidingten; denn allen ward etwas gegeben: einem tausend Gulden und einem mehr, einem minder, darnach sich jeder finden ließ. Die meisten thaten des Kaisers Willen; nur nicht die Burggrafen und Reisigen zu Sanneck, Altenburg, Fürchteneck, Osterwitz, Siebeneck und Ratmannsdorf in Krain. Indessen ward sagt Aeneas Sylvius, die Lage des Kaisers durch diese Vorgänge viel besser als sie früher gewesen; indem er nicht nur von einem sehr boshaften Feinde befreit worden war, sondern auch die Macht desselben ihm zugewachsen ist. 3) Die Huth der festen Burg Ober-cilli hatte K. Friedrich dem Erhard von Hohenwart als Burggrafen anvertraut. Inzwischen hatte die wichtige Zahl der Burggrafen und Vasallen, welche sich in des Kaisers Forderungen nicht fügen wollte, sich mit der Fürstin Katharina enger verbunden und ihr Treue und Vertheidigung ihrer Ansprüche geschworen, bis ihr fürstlicher Unterhalt festgestellt und ihre gerechten Ansprüche befriediget wären. Sie wollten auch volle Erfüllung ihrer eigenen Ansprüche ohne Minderung und bloße Abfertigung, erzwingen. Auch der Feldhauptmann Ja» Wittowetz schwankte, theils aus dankbarer Anhänglichkeit an seine ehemalige Gebieterin, theils weil er dem K. Friedrich mißtraute. Alles Vorhergcgangene hatte er mit ihm verhandelt, ungeachtet die Befehle des K. Ladislaus ihm verboten, bis zum rechtlichen AuStrag der Erbschaftstreitigkeiten irgend eine Stadt, Burg, oder anderes Besitzthum herauszugeben. Er hatte sich jetzt auf sein ‘) Fridericus — ln Cilia tandem receptus est, arces loci tradente Joanne Vinvonitio (Wittowitio) nations Bohemo; qui quum fuisset magister militias comitis, accepta Caesaris pecunia a conjuge ejus defecit. 2) St. K Gub. Nrch. Lunig Spicill. Eccles. cont. I. 235. 3) Aen. 8vl v. Epist. p. 246. Itaque hoc pacto p raste et! urhlum locorum- que possessionem imperator! tradiderunt. Ita malto melior hodie Caesaris conditio est, quam pridem fait; quod non solum ah hosts liberatus est pessimo, sed et quae fuerunt illi, vires sibi accreverunt. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 431 Schloß Greben zurückgezogen. Als Ban in den windischen Landen unterstand er dem K. Ladislaus. In lebhafter Erinnerung, wie so sonderbar gewaltsam dieser Herr gegen die beiden Hunyade vorgegangen war, begann er für sich selbst besorgt zu werden. (Sed mox poenitentia ductus, sagt Sylvius!) Er trat daher wieder an die Spitze der Gegenpartei und sammelte eiligst und heimlich bedeutende Streitkräfte beim Schlosse Greben. Im geheimen Einverständnisse mit dem Stadtbewohnern zog er mit 800 Reitern gen Cilli. K. Friedrich hatte sich, gewarnt oder zufällig, eben auf die Hauptburg Ober« cilli begeben. Bei nächtlichem Dunkel ward Wittowetz mit seinen Reisigen in die Stadt eingelassen; was sich zur Wehr setzte, wurde niedcrgemacht; der kaiserliche Kanzler, Bischof Ulrich von Gurk, der reiche Hanns Ungnad und sein Bruder Georg wurden gefangen, und große Schätze erbeutet. Nun schloß Wittowetz die Burg Obercilli hart ein, um sie zu erstürmen; die Belagerten aber schossen mit Haupt-büchscn gewaltig herab, wobei mehrere Häuser der Stadt zerstört worden sind. Nach acht Tagen vergeblicher Bemühung ließ Wittowetz einen Thurm vor der Stadt und den fürstlichen Haupthof mit schonen Gartenanlagen gänzlich zerstören und eilte mit Gefangenen und reichlichem Schatze nach seinem Schlosse Greben davon. *) *) Aetl Sylv. Hist. Europ. p. 263—264: „Sed mox poenitentia ductus grande scelus ausus (Wittowetz) et inexpiabile facinus, tamquam scelus scelere redemturns, Imperatorem jam sibi securum et cum paucis Ciliae niorantem nocte concubia intercipere aggressus est. Corruptis nempe oppldanorum plerisque, qui sibi advenienti partem oppidi tra-derent, hora constituta cum octingentis equitibus intromissus cuncta miscere armis coepit. AfFuit divina pietas Friderico, quae illi praeter consuetudinem in arce superior! a natura et humana ope munltis-sima, ea nocte dormienduin suaserat. Proceres, qui remanserunt in urbe, capti onines, infer quos et Joannes Ungnadius, cunctis Styrensi-bus opulentior, cum Georgio fratre abductus est. Nec Ulrico Austriae Cancellario, quamvis esset Episcopus et ad templum confugisset, par-sum est. Usque adeo apud homines saeculi nostri divina et humana perierunt/1' — Chron.Anonym.MelIicens.Pez.il. p. 464: „Post fcsta Paschalia Frldericus iterum in Cilia, dum Dominium olim eorundem Comitum in possessionem recepisset, per Jan Wittowitz obsessus, bona sua et suorum clientum in praedam capta et plures de consilio et de familia, inter quos Gurcensis Episcopus Ulricus et detenti et certis pe-cnniarum summis tandem liberati sunt. — Die Cillier-Chroniken, in welchen aber viel Verwirrung herrscht, p. 197 - 204. 728—729. 731—733 432 Steiermark unter Leopold dem Frommen Wie nun nach solchen Vorgängen K. Friedrich einsah, daß ein großer Theil der cillischen Erbschaft selbst in der Steiermark, nur mit Waffengewalt genommen und behauptet werden müsse, wendete er sich sogleich an die Stände des Landes um neue Bewilligungen und Unterstützungen. Er verblieb »och in Cilli bis zum Urbanstage (25. Mai), befahl die von den Reisigen des Wittowetz besetzten Burgen Osterwitz und Sanneck zu bestürmen, wobei viele Kämpfe und viele Verheerungen mit Raub, Brand und Blutvergießen im Sannthale vorfielen, und eilte dann nach Krain und Kärnten fort, um auch dort die Unterhandlungen wegen der cillischen Erbgüter zu pflegen und die Widerspänstigen zu unterdrücken. In Krainburg am Samstage vor und am Dreifaltigkeitsonntage selbst fertigte er an den Andrä Hohenwarter den Jüngern eine Wechselurkunde für den Pfandbesitz des Schlosses und der Hanptmannschaft zu Mottling für 2500 Gulden Dukaten und für das Amt zu Schleunitz mit 19 Huben zu Strug und 12 Huben zu Strassen, — und einen zweiten Pfandbrief für die Brüder Georg und Andrä von Lamberg um Schloß und Amt Reiffnitz. Die Reversbriefe siegelten die Ritter Andrä Lueger und Andre Lamberger. *) Hierauf bewähren mehrere Urkunden K. Friedrichs Aufenthalt in Oberkärnten. s) Am 10. August finden wir ihn zu Hüttenberg, wo er (Datum Erzenberch) eine Aufforderung an die Fricsländer, sich vom Reiche nicht zu trennen und keinem anderen Herrn sich zu unterwerfen, besiegelte. i) * 3) Bald darauf, nachdem er die Zusicherung der Hilfe von den steiermärkischen Ständen erhalten hatte, war er am 13. September zu St. Veit, und fertigte dort am 26. September die verlangte Reversnrkunde mit dem Gelöbnisse: „daß, da unsere Landschaft nnseres Fürstenthums Steyr sich jetzt jüngst zu Grätz verwilliget hat, gehorsamlich uns und unseren Landen und Leuten zu Dienst auf ihre eigenen Kosten zwei Monate auf zu sein, in solcher ihrer Verwilligung, und was sie darin anders, als von Alter Herkommen ist, oder sie zu thun pflichtig sind, zu Dienst werden, füran an ihren Rechten, Freiheiten und Gnaden unvorgreiflich und ohne Nachtheil sein foKe!" 4) i) K. K. Gub. Reg. -) K. K. Gub. Reg. Cill. Chronik p. 734—737. 3) Lunig. i1)id 1872. 4) Chmel Regesten Nr. 3561. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 433 Gleiche Aufgebote auf eigene Kosten bewilligten auch die Stände in Kram und Kärnten. Ratmannsdorf wurde belagert, Sternberg erstürmt und gebrochen. Im Oktober und November verweilte K. Friedrich zu Völkermark. Am 28. Oktober siegelte er daselbst einen Pfandbrief an seinen Rath und Burggrafen in der Burg Cilli, Erhard Hohenwartcr, dessen Bruder Andreas, und Sohn, Stefan, um das Schloß Pölan an der Kulp mit Herrlichkeit und Urbar für den Pfandschilling von 2000 Gulden Unger und Dukaten *) — mit Zeugenschaft der Ritter Rudolf von Pappenheim und Georg von Villanders. Am 9. November empfahl er für die erste erledigte Kaplanei den Pfarrer in Cilli, den geistlichen Jakob Dachauer; am 13. November befahl er, die alte Mautfreiheit des Stiftes Göß für dessen Hausbcdürsnisse an Wein, Vieh u. s. w. aufrecht zu halten; und am 1. Dezember bestätigte er dem Kloster zu Seiz die Zehent-freiheit von 5 Weingärten bei Feistriß im Tulzenthal, Pippenberg und Debein, welche Graf Friedrich von Cilli gegeben hatte. * 2) Am 20. Dezember war der Kaiser wieder in Grätz und fertigte einen Lehenbrief für Leonhard Lembacher über Güter zu Pezmannsdorf mit Zugehör und Bergrechten, welche Jörg Karschauer am Weyer demselben verkauft hatte. 3) Inzwischen war der Feldhauptmann Wittowetz wieder in den windischen Landen mit Heeresmacht vorgedrungen und über den Trojanaberg nach Krain gezogen. Dort zerstörte er dem Bischöfe von Freiflngen den Ort Bischofslack und warf sich mit Nachdruck auf Ratmannsdorf. Nachdem es der kaiserliche Feldhauptmann tapfer vertheidiget hatte, steckte er es in Brand und überließ die verödete Stätte dem Feinde. Jedoch das krainerische Aufgebot vertrieb die Horden des Wittowetz schnell wieder. Er zog sich zurück; zwischen Gloggawitz und dem Trojanaberg schlug er sich im blutigen Kampfe mit dem Landstürme siegreich durch und eilte durch die untere Steiermark wieder fort in das windische Land. 4) — K. Friedrich, dadurch nicht beirrt, ließ mit der Fürstin Witwe, Katharina, ernstliche Unterhandlungen anknüpfen, welche bis um die Mitte Dezembers so weit vollendet worden waren, daß er, Grätz am 9 K. K. Gub. Reg. *) K. K. Gub. Arch. JoanneumS-Urkunde. 3) K. K. Gub. Reg. <) CiL. Chron. p. 121—131. 434 Steiermark unter Leopold dem Frommen 24. Dezember 1457 die Urkunde siegelte, worin er ihr als Entschädigung für alle Ansprüche auf die cillische Erbschaft an Land und Leuten in Jnneröstcrreich versicherte das Schloß Gurkfeld als Witwensitz mit jährlichem Gehalte von 2000 Pfunden von verschiedenen Gütern und mit freier Verfügung von 4000 Dukaten. J) Am 13. Juni 1457 hatte Achatz Hann dem Landesherrn ein Haus vor dem Paulnsthore i»i Gendorfe abgetreten, wofür dieser allem Lehenrechte ans einen Lehenhof bei Pnzzendorf entsagte. Ritter Jörg von Weisseneck siegelte den Tanschbrief. * 2) Für das Stift Voran erkaufte Propst Leonhard einen Hof am Lehen in der Pöl-lanerpfarre mit Wcinzehenten von Georg Grabel. 3) In diesem Jahre 1457 erhob der Kardinalbischof von Siena, AeneaS Sylvins, als Commendator der Pfarre St. Peter bei Jrdning in Obecennsthale, Beschwerde wider den Abt Andreas zu Admont und klagte beim römischen Stuhle, daß der Abt sich die Stcrralpe des oberen Enns-thales widerrechtlich zueigne, das Weidcvieh der Hintersassen wegjagen laste und dadurch das Eigenthum der Kirche zu Jrdning beeinträchtige. Hierauf ward Abt Andreas von Rom her durch den Generalauditor »nd Kämmerer, Johann von Manzankollis unter Kirchenbannsdrohung anfgefordert, von seinem Unrechte sogleich ab-znlassen und binnen 40 Tagen sich persönlich in Rom zu verantworten. Am 15. Anglist 1457 versammelte dagegen der Abt in Gegenwart des Konrad Krenn von Krelshcim, Pfarrers zu St. Loren-zcn im Paltenthale und apostolischen Notars im ganzen Salzburgersprengel, das Stiftskapitel und viele Landesedle, Gutmanu von Merlenftein, Priester und Aufseher der Stistsschnlcn in Admont, Andrä Galer, Balthasar Wcissenecker u. v. a., erklärte die Anklage deS Cardinals für lügenhafte Verlänmdnng und ließ auch in Rom seine Rechte auf de» Besitz der Stcrralpe rechtfertigen durch die Pro-knratorc», den apostolischen Notar Rudolf Gschwenttner, und Ulrich Enzenberger, Chorherrn zu Regensburg. Endlich beendigte der päpstliche Schiedsrichter, der Passaner Dvmpropst, Meister Hanns Duster, Pfarrer zu Pöls und Erzdiakon der oberen Steiermark, am 3. April 1458, als an dem zur Versammlung der Abgeordneten beider Theile 1) Chine! Regest. 3571. 2) K. K. Gub. Reg. 3) Caesar III. 498. bis Friedrich IV. I. 1373-1457. 435 in Rottenmann anberaumten Tage, den Streit dahin, daß dem Abte das Eigenthum der Sterralpe vollkommen zugesprochen wurde, dieser aber vier zur Jrdniugerkirche gehörigen Hintersassen den.freien Austrieb ihres Viehes gestatten mußte. J) Zur selben Zeit gründete ein gemein freier Bauer zu Pischols-dors im Paltenthale, Erhard Zölt, eine seltsame Stiftung. Er schenkte der Bruderschaft an der Pfarrkirche zu St. Lorenzen sechs Kühe, genannt „ewige Lichtkühe;" ans daß vom jährlichen Ertrage derselben, jede Kuh zu 20 Pfennige Ertrag angeschlagen, am Tage des Thomas von Canterbury ein ewiger Jahrtag gehalten werde. Paul Okütter, kaiserlicher Amtmann zu Rottenmann, und Kaspar Smutzer, Bürger daselbst, hängten ihre Sigille an den Stiftsbrief am Sonntage Reminiscere im Jahre 1457. * 2) K. Ladislaus war jetzt des langen Zerwürfnisses mit K. Friedrich müde, und ließ zwar Bruck an der Leitha, Persenbeug, Strudel, Weiteueck, Kliugenberg, Steyr und noch mehrere Schlösser mit Gewalt besetzen, trug jedoch dem Kaiser billige Bedingnisse des Friedens an, welche derselbe erst nach vielem Zaudern einging. Der unermüdliche Eizinger, welcher durch das Zuthuu des böhmischen Gubernators Podiebrad nach dem Tode des Grasen Ulrich wieder die Gnade des K. Ladislaus erlangt hatte, war der Unterhändler des Friedens. Die Artikel der endlichen Uebereinkunst sind von den Geschichtschreibern nicht bestimmt ausgezeichnet worden; wahrscheinlich wurde auf der Versammlung in Kornenburg kein Frieden, sondern nur ein Waffenstillstand geschloffen, welcher auch dem wegen der cillischen Erbschaft ausgebrochencn Krieg Einhalt gethan hat. Die vollkommene Aussöhnung zwischen Friedrich und Ladislaus sollte die zahlreiche Versammlung der Fürsten in Prag Herstellen, welche der König zu seiner Vermählung dorthin eingeladen hatte. 3) Schon durch die früheren Begebnisse war K. Friedrich IV. in unaufhörliche Geldnoth gekommen, und trotz der reichen Renten ans der Cillier-Erbschaft darin geblieben. Um ihr abzuhelfen, ergreift er ein unseliges Mittel; er fing au, Geld von äußerst schlechtem Gehalte zu prägen. Das gute Geld wurde immer seltener und hörte zuletzt fast 1) Urk. C. 68. O. «9. 70 -> Urk. DD. 31. 3) Aen. Sjlv. Eplst. 340. 436 Steiermark unter Leopold dem Frommen auf, wodurch der Kredit fiel, der Handel verlor, mtb die Lebensmittel auf ganz ungewöhnliche Preise stiegen. Der langwierige Zwist mit K. Ladislaus und jetzt die Fehden wegen der cillischen Erbschaft bedrängten den Kaiser noch mehr; er mußte die steirischen Landstände um außerordentliche Bewilligungen ersuchen, so daß die von Edcl-herren, Hochstiften, Stiften und Klöstern geforderten Steuer» »»gemein drückend wurden. Am 25. Jänner 1457 beklagte sich Abt Johann zu St. Lambrecht gegen den Erzdiakon und Propst Andreas auf Seckau wegen neuer Anforderung von seinem Stistspsarrer zu Piber mit 51 Gulden Rheinisch zur Ausstattung der Schwester des Landesfürsten, theils weil derlei Sammlungen allein nur dem Äbte zustande», theils, weil wegen der vom Landesherr» eben int abgewichenen Jahre verlangten und entrichteten Steuern das Stift in große Schuldenlast verfallen sei: weil die Kirche zu Piber incorpo-rirt und mit geistlichen sowohl als fürstlichen Privilegien versehen sei. Der Abt sagt unter andern: „so möget ihr selbst Wohl bedenken, daß man Uns und die Unser» in solchen Stenern minder als Jemanden anderen im Lande vergesse; und wir sind mit derselben Steuer so hoch vorgenommen und beschwert worden, daß wir sie nicht hätten können ansbringen, hätten Uns andere unsere gute» Freunde darin mit Lehen nicht vorgesetzt. Dazu ist männiglich wissentlich, wie gar schwerlichen wir und die Unseren durch die Feinde in dem Herbste nächst vergangen, mit Hnldnng beschätzet seien. Sollten wir nun von unfern allergnädigsten Herrn dem römischen Kaiser mit so überschwenglichen Stenern, von den Feinden hoch beschädiget, und von Niemanden beschützet, als auch das beschehen ist, und von Euch oder Andern zum dritten besteuert werden: so versteht ihr wohl, daß wir und unser Gotteshaus dessen nicht allein in Schaden, sondern in gründliches Verderben gedeihen müßten-" *) — Jetzt forderten aber die neuen Ereignisse wieder neue Auslagen. Die Urkunden von Rein versichern, daß von den steierischen Ständen für das Jahr 1458 Wege» des bevorstehenden Krieges zwischen K. Friedrich IV. und seinem Bruder H. Albert VI. eine erhöhte Hilfe bewilliget und auf einen Hof 3 Schillinge, auf eine Hube 2, auf eine halbe Hube 1 Schilling, auf eine Hofstatt 15 Pfennige, auf jeden Bauer 15 Pfennige, und auf jeden im Bergrecht Gesessenen 2 Schillinge i) Dipt. Styr. I. 292—293. Seckauer Saalb. bis Friedrich IV. I. 1373—1457. 437 geschlagen worden seien. — Das Gluck schien de» jungen K. Ladislaus jetzt mehr zu begünstigen und eine fröhlichere Aussicht für eine bessere Zukunft zu eröffnen. Als er jedoch mit seiner erwählten Braut, mit Magdalene, Tochter des Königs Karl VII. von Frankreich, in Prag getraut werden sollte, wozu außerordentliche Anstalten gemacht und i» der glänzendsten Fürstenversammlnng ein allgemeiner Bund der Christen zur Vertreibung der Türken ans Europa hätte geschlossen werden sollen, erkrankte K. Ladislaus plötzlich und starb schon nach 31 Stunden am 23. November 1457 im achtzehnten Jahre seines Alters. Daß ihm beigebrachtes Gist den Tod gegeben habe, läßt sich säst nicht bezweifeln, J) lieber K. Friedrichs Betragen gegen K. Ladislaus, welches der cillischen Erbschaft wegen nicht ohne bedeutenden Einfluß auf die Steiermark gewesen ist, sind von jeher die Urtheile sehr verschieden gewesen. Ebendorscr zeigt sich allenthalben als ein Gegner, Aeneas ShlviuS als ein eifriger Anhänger Friedrichs; was desto leichter von ihm zu erwarten war, da er sein geheimer Rath gewesen ist. Dessen ungeachtet gesteht auch er aufrichtig, daß Friedrich in Rücksicht des Ladislaus manches gethan habe, was Mangel an reifer Ucberlegung, Mangel an Kraft und Klugheit verrieth. Der Wille seiner vorzüglichsten Räthe, eines Neiperg und Ungnad, galt dem zu sehr abhängigen Fürsten als ein Gesetz, und diese Männer liethcn nicht immer das Beste. So groß aber auch das Ansehen dieser Lieblinge war, so überwog doch bisweilen Friedrichs Eigensinn. Alle Räthe mißbilligten die Reise nach Rom zu einer Zeit, da sich eben eine Verschwörung im Lande entspann •— und Friedrich reiste dennoch und die Aufwiegler gewannen dadurch Zeit und Kräfte. Nach seiner Rückkehr sollte er mit aller Anstrengung die Verschwornen zerstreuen; aber weil Ungnad das Gegentheil rieth, so geschah denn auch das Gegentheil von dem, was Vernünftigere gerathen hatten. Es ließ sich bald daraus sehen, daß Friedrich unterliegen müsse; man bot ihm eine Unterhandlung an, die ihm den letzten, Schimpf erspart hätte; er verwarf sie und wollte die Waffen entscheiden lassen und unterhandelte doch nach ein paar Tagen, wo er dadurch nichts mehr gewinnen konnte. Gegen eine Entschädigungssumme wollte er einige besetzte Schlösser nicht i) Aen. Sylv. Hist. Bohem. p. 122 — 125. Epist. 324. Cillier Chronik p. 737-738. 438 Steiermark unter Leopold dem Frommen. herausgeben, und mußte es geschehen lassen, daß man sie ihm mit Gewalt nahm. Ein solches Betragen, ein so beständiger Wechsel von Trotz und schwacher Nachgiebigkeit, von Verweigern und Unterhandeln, von Drohen und Demüthigung, und alles dieses zur Unzeit — verräth wahrlich einen Mangel an festen Grundsätzen und eine Schwäche, die sich in die Umstände nicht zu schicken weiß, allenthalben Blößen gibt, und den Gegner zu neuen Angriffen reizt, weil er immer seines Sieges gewiß ist. 1) -> Kurz Friedrich IV. I. 195 -197. Druck von A. Sehkam « Erden in @rij.