H*! ■ V lit“: W' Ir *% i MafrihcTi JiCi. PAULPIRIÖH ©"ALBERT toil MU CHAR S~ S'tfft nltHpitnla an der Uiuvertttät zuCrätx. Admont,fcJfcProEessor V Ouannntpic enim. int-retlimur, in aliipiani hiftoriamvelHginm ponnnus. Cicero. De FiniL.T. 2. C^zz fcSi£.T2J«44.; zvvv/z/zz/v L/!'//// , : . ' f . I . K 'V':S>: ; :« '• ‘ ‘ > 4 D e n hochansehnlicheu Herren Herren Ständen des zur Huldigung und zum Danke ehrfurchtsvoll gewidmet »om Verfasser und re« Verlegern. Vorwort. SSei dem Beginne meiner vaterländisch-geschichtlichen Forschungen und Arbeiten hatte ich mich fest überzeugt, daß die vorliegenden Werke über die älteste und ältere Geschichte der innerösterreichischen Länder durch zahlreiche Jrrthümer sehr entstellt und keineswegs noch den Forderungen einer fortgeschrittenen Geschichtschreibung entsprechend bearbeitet sehen. Ich faßte daher den Entschluß, vorerst die Grundlagen einer Historie der österreichischen Provinzen zwischen der Donau und der südlichen Alpenkette in einer quellengemäßen Urgeschichte festzustellen. Ich glaube, mit meinem bereits im Druck erschienenen altceltischen und römischen Norikum und durch die handschriftlich vollendete Fortsetzung dieses Werkes biS zum Schluffe des eilften Jahrhunderts dem vorgesteckten Ziele nahe gekommen zu sehn. Diese umfaffenden Vorarbeiten setzen mich nun in die erwünschte Lage, die Herausgabe einer besonderen Geschickte der Steiermark zu beginnen und dieselbe so durchzuführen, wie sie den vorliegenden Quellen gemäß, dem erhöhten Geiste der Geschichtschreibung entsprechend, wie sie der Natur-schönhrit des Steirerlandes und dem achtungswerthen Charakter der Steiermärker würdig sehn dürfte. Neben ruhiger Durchforschung und Sichtung der ältesten Quellen, neben wiederhohlter und aufmerksamer Ver-gleichung derselben mit den Diplomen und Monumenten des Mittelalters, um den Geist des höchsten Alterthums aus dessen letzter Strahlenbrechung in der spateren Nachwelt zu erkennen und festzuhalten, habe ich auch das Steirerland nach allen Richtungen mehrmals selbst durchwandert, um aus den Zügen der Gegenwart das Bild der altergrauen Jahrhunderte einigermassen noch zu erschauen. Alles über die älteste Geschichte der Steiermark bisher Geschriebene habe ich aufmerksam durchgelesen, geprüft und so benützt, daß ich, festhaltend an dem Sinne und Geiste der Quellen, meiner Arbeit Selbstständigkeit gegeben und alle ungegründeten Vermuthungen, so wie etymologisirende Träumereien und Spielereien vermieden habe. Ich hoffe, einen strengen Vergleich mit allen meinen Vorgängern nicht scheuen zu dürfen und denselben zu meinem Vortheile auszuhalten. Und wie Vieles für diese älteste vaterländische Geschichtsepoche noch zu thun war, wird eben ein solcher Vergleich meiner Arbeit mit jener meiner Vorgänger zeigen. Mit diesem Buche beginne ich nun ein vaterländisches Geschichtswerk, welches, wenn mir das Geschick dies günstige Loos zugetheilt hat, wohl noch Fleiß und Anstrengung mehrerer Jahre erfordern wird. Denn es ist, wie diese Urgeschichte beweisen soll, mein Vorsatz, nicht bloß eine trockene Reihe von vaterländischen Begebnissen zusammenzustellen, sondern auch vorzüglich das innere Leben der Steiermark nach der Hauptidee der fortschreitenden Humanität, des öffentlichen und privaten Rechtes, der bürgerlichen und religiösen Verhältnisse und Wirksamkeit zu schildern. Bei Ausarbeitung dieser Urgeschichte des Steirerlandes verglich und stellte ich oft mein Bestreben mit den Ausgrabungen von Pompeji und Herkulanum wie mit dem Werke eines Bergmanns in den finsteren Schachten des steiermärkischen Erzberges zusammen. Man sieht sich in eine ganz eigene, bisher unbekannte Welt versetzt. Das aus unserem Lande längst Verschwundene erscheint bis zur Unglaublich, feit neu. Jedoch Nichts von dem, was die Quellen auf die Steiermark Bezügliches geben, ist hier gleichgültig. Nichts ist ganz unbedeutend. Das Gebäude der Urgeschichte muß gleichsam aus der unterirdischen Liefe altergrauer Vergangenheit so, wie es einst gewesen ist, hervorgegraben werden. Dft trifft diese Arbeit auf kahle Wände. Jedoch auch diese müssen freigemacht werden; weil nur durch alle dem Auge enthüllten Theile das große Ganze sich zeigen kann. Je weiter ich aber in die einsamen, dunkeln Hallen der Vorzeit eindrang, desto fester mußte der Blick auf das von dem Grubenlichte der Quellen Beleuchtete festgeheftet bleiben, um sich beim Dunkel der Urzeit nicht in leere Phantasiegebilde zu verlieren oder, vorgefaßten Ansichten huldigend, Jrrthum statt geschichtlicher Wahrheit zu geben. Bei diesen Wanderungen durch die Hallen des Alterthums leiteten und ermuthigten mich auch die Gedanken: daß es verdienstlicher und löblicher fey, bei noch so schwachem Flimmern des Quellenlichtes etwas diesen Quellen mit Wahrscheinlichkeit Entsprechendes aufzuhüllen, als gar nichts vorzubringen; und daß einmal doch die Grundfesten der vaterländischen Geschichte, auf welchen der Bau des Mittelalters und der neueren Zeit ruhet, aufgedeckt und beleuchtet werden müssen. Mag daher auch diese Arbeit für manche Leser nicht das größte Interesse haben: so wird sie sich doch für die vaterländische Geschichte in dem Urtheile der Kenner und Verehrer derselben als noth-wendig und erwünscht bewähren; weil nur auf diesem Wege das Interesse für alle folgenden Geschicke und Verhältnisse der Steiermark begründet werden kann. In der Darstellung selbst habe ich mich eines einfachen und schlichten Ausdrucks beflissen, weil es mir nur um historische Richtigkeit und Wahrheit zu thun war. Zwar an den tyrolischen Quellen des Dravestromes, der mächtig die Steiermark durchfluthet, und an den himmelanstrebenden Felsen des norischen Puflerthales geboren, preise ich doch die schöne Steiermark als mein zweites Va- terland. Die lebendigsten Gefühle des Danks und der Freude durchdringen mich bei dem Gedanken, der Zeitgenosse so vieler geistvollen, thätigen, tugendhaften und für edle Humanität erglühenden Männer dieses Landes zu feyn! Mich hat das Glück nicht zu Vollbringung eigener löblicher Thaten begünstigt. Gerne gebe ich mich daher der süßen Täuschung hin, mein Leben an die Vorzeit anzuknü. pfen und in die Jahrhunderte noch ungeborner Generationen zu verlängern, so daß ick, mit gleicher Wärme des Gefühls, alle Großen und Guten des vaterländischen Alterthums und auch die mir vergegenwärtige, welche einst Lehre, Kraft und Erheiterung aus der vaterländischen Geschichte suchen werden. In.'diesen Gefühlen lade ich die biederen Steiermärker ein, mit mir die altergrauen, ehrwürdigen Vorhallen der Geschichte ihres romantisch-schönen und gottgesegneten Landes zu durchwandern, vorerst aber noch Huldigung und Dank darzubringen den hochansehnlichen Herren Ständen desselben, ohne deren groß-müthige Unterstützung dieses Werk nicht würde zum Drucke gekommen seyn. Grätz, am 15. August 1844. Dr. Albert v. Mirchar, Capitular btS Benediktiner-Stiftes Admont; k. k. Univcrsitäts - Professor. D rs t. Steittmarl. - i. asi. 1 Es ist ein gutes Sans, Wohl werth, Vast sich ein Fürst (ein untertninSe! Wo habt ihr beffen Gleichen schon gesehen? Schaut rings umher! Wohin der Blick sich wendet, Lacht'S wie dem Bräutigam die Braut entgegen. Mit Hellem Wiesengrün und Saatengold, Von Blumen süsi durchwürzt und edlem Kraut, Schweift es in breitgestreckten Thälern hin — Ein voller Blumeustrausi, so weit es reicht, Dom Silberband der Mur und Drau durchschluugen — Hebt sich's empor ju Hügeln voller Wein, Wo auf und auf Sie gold'ue Traube hängt. Und schwellend reift in Gottes Sonnenglanze. Der dunkle Wald voll Jagdlust krönt das Ganze; Und Gottes lauer Hauch schwebt drüber hin, Und wärmt und reift und macht die Pulse schlagen, Wie nie ein Puls auf kalten Steppen schlägt. Drum ist der Steirer froh und frank. Trägt seinen Fehl, trägt offen feine Freuden, Beneidet nicht, läßt lieber sich beneiden! Und was er thut, ist frohen Muths gethan. 'S ist möglich, daß in Sachsen und beim Rhein Es Leute gibt, die mehr in Büchern lasen; Allein, was Roth thut und was Gott gefällt, Der klare Blick, der offne, richt'ge Sinn, Da tritt der Steirer hin vor Jeden, Denkt sich fein Theil und läßt die Andern reden. 2 gutes Land! o Vaterland! Inmitten Dem Kind Italien und dem Manne Deutschland, Liegst du, der wangenrothe Jüngling, da; Erkalte Gott dir deinen Jugendsinn! Ottokar von Horneck — in Grillparzer's: »K. 2 t t o k a r's Glück und Ende!« p. IIS. ^as Land Steiermark, zwischen 31" 13' 38" und 34" 40' 52" der Länge und zwischen 47" 49' 42" und 45" 49' 48" der Breite gelegen, faßt eine Grundfläche von 408 geographischen □ Meilen, ist im Norden vom Lande Oesterreich unter und ober der Enns, im Osten von Ungarn und Croatien, tut Süden von Kram und im Westen von Kärnten und von dem ehemaligen Laitüe Salzburg umschlossen, und bevölkert von 935,578 Menschen in 20 Städten, 29 Vorstädten, 96 Märkten, 3593 Dörfern und 161,915 Wohnstätten. Die Natur hat die nördliche Hälfte des Landes zum hohen Berglanöe, den mittleren und südlichen Theil zum niederen Flachlande gestaltet. Das Oberland erfüllen mächtige Gebirge aus Granit und Urkalk, Aeste und Zweige des großen europäischen Tauernstammes, welche wie mit Riesenarmen das Mittelland vom Nordvsten und das Unterland bis an dessen südlichsten Theil umschließen und weit fort gegen Ungarn und Croatien sich in breite Flächen verlieren, oder in sanften Hügelreihen immer tiefer und tiefer senken. Oben sind die augenerfrischenden Matten hochromantischcr Thäler an der Enns, Sölk, Traun, Palte, Lie-ßing, Salza, Lausach, Mur, Pols, Lobming, Wels und Mürz; — unten erfreuen den Wanderer Landschaften poll Anmuth und Lieblichkeit an den Bächen und Flüssen der Feistritz, Stubing, Sö-ding, Dcigitsch, Kainach, Laßnitz, Sulm, Pößnitz, Raab, Sa-fen, Lafnitz, Drau, Pulsga, Dran, Mißling, Saan und Save. Ueberall ist Gottes Segen in einer unbeschreiblich schönen Natur. Oben sind duftende Alpen mit der Eisnelke (Ranunculus glacialis), mit dem Eisknzian (Gentiana frigitla), mit dem Zwerg-Vergißmeinnicht (Myosotis nana); saftgrüne Berghalden und Wiesen mit dem grönländischen Löffelkraute (Cochlearia groenlandica), mit dem Rittersporne (Tamus communis); ausgedehnte Wälder, würzende Salzbrunnen; — und dort ist des Landes Mutterbrust, 1* der Erzberg, der europäische Riesenstolk von Eisen; — im Mittellande und im ganzen Süden wogen die Goldwellen schwerer Getreidesaaten, umsäumt von der Kastanie (Castanea vesca), vom südlichen Zürgelbaum (Celtis australis), von der Manna- oder Berg-Esche (Fraxinus Ornus), vom Bohnenbaum (Cytisus Laburnum); dort glüht an sanften Hügeln die üppige Rebe, deren Trauben u»d Saft nicht jene am Rheine und an der Donau beneiden. In den Dunkelsorsten des Oberlandes ruft beim Morgengrauen der stolze Auerhahn nach seiner scheuen Gattin, dort treibt der stahl-schillernde Schildhahn (Birkhahn) sein muthwilliges Spiel auf den im Morgenroth glühenden Schneepleicken, und mit dem ersten Lichtstrahle singt die Kranzamsel (Ringdrossel) von der Tanne höchstem Wipfel ihren melodischen Morgengruß dem jungen Tag entgegen; — unten lassen in Buchenhainen und Birkengehegen die Nachtigall, und aus den grünen Saaten, dem blauen Azurgewölbe entgegen-steigend, die Lerche, ihre Lieder schwermüthiger Leidenschaft und des Frohsinnes ertönen. In den grünblauen Tiefen der von weltalten Felswänden umschlossenen stillen Brrgsecn des Oberlandes zieht der goldbauchigte Salmling ruhig umher, die muntere Forelle schießt pfeilschnell die Cascaden der Wildbäche auf und nieder, und das Schneehuhn, Steinhuhn, Haselhuhn und der Krammetsvogel, dann Gämse, Rehe und Hirsche bevölkern die einsamen Steinhalden der Derg-kuppen und das Dunkel der Wälder — während in den Strömen des Unterlandes der Huche die Scharen von Wcißsischcn verfolgt, der Hausen und Schaden aus den Fluthcn der Donau herausstreift, Schwärme von Wasseroögcln sich umhertreiben, und der Hase, die Schnepfe und das Repphuhn die fruchtbaren Ebenen durchziehen. Im Hochlande schmilzt in glühenden Rachen gewaltiger Schlöttc die Eisenstufe zum wahren Gold des Landes, und von pochenden Hammerstätten an tosenden Wildbächen sprühen Feuersäulen hoch hinauf ins Dunkel der Nacht; — im Unterlande geben die heißen Glasschmclzhütten am Bacher und Botsch dem heimischen Gcwcrbs-fleiß das regste Leben und senden jetzt ihr Krystallfabrikat über das Mittclmeer fort und dahin, von woher vor vicrthalbtausend Jahren Phönizier ihre mit Gold ausgewogenen Glaswaarcn in die Häfen der adriatischcn Buchten gebracht hatten. — Im Ober-unü Mittellande waltet, neben deutscher Sitte und Kleidungsweise, die deutsche Sprache, hier mild und weich, dort hart und rauh gesprochen, und in manchen Gegenden auffallend kräftig betont. Im Süden sprechen gegen 300,000 Wenden slovenische Dialecte; die Südwestliche» dem krainerischen, die Südöstlichen dem croatischen Dialerte sich zuneigend, — die zwischen ihnen Wohnenden einer rein sloocnischen Mundart getreu. Eben so tragen im Südostcn und Süstioesten die Grundzüge slovenischcr Kleidung auch croatU sche und krainerische Zugaben. Der deutsche Steirer hat einen starken gedrungenen Körperbau, milchweiße Haut, und von der Alpcn-lust Farbenfrische im Angesichte. Den steierischen Wenden bräunt stärkere Sonnenhitze und Schwüle des Südens; auch ist sein Körperbau im Allgemeinen schlanker und feiner. Das Steireroolk ist reich begabt mit den glücklichsten Anlagen zu trefflichen Tugenden und Thaten; sein Charakter ist — bei manchen Härten — tin Ganzen edel und achtungswürdig. Die Geschichte wird es erweisen. Doch ist der deutsche Steierer mehr geradsinnig und zutraulich, — der Wende dagegen mehr überlegend, klug und unternehmend. Dieses schönen Landes und dieses biederen Volkes Geschichte zu schreiben beginne ich nun! ohne Vorliebe und Vorurtheil; mit dem redlichen Willen, in schlichter Erzählung die Wahrheit der Begebnisse zu schildern, wie ich dieselben in erprobten Quellen bestimmt verzeichnet ffnde, oder wie eine schärfere und längere Betrachtung der Thatsachcn deren Ursachen und Folgen mit hoher Wahrscheinlichkeit ergründen läßt. — Diese Geschichte soll nicht so sehr mein Wort seyn, als vielmehr die Stimme der verflossenen Geschlechter aus ihren eigenen schriftlichen Monumenten. Der Geist der steierischen Altvordern, dessen Dollmetsch ich seyn möchte, soll zu Allen reden. Ncbenrücksichten sollen den Ton dieser Geschichte niemals stimmen, weil ich damit nichts suche; wohl aber mir stets und lebendig vor der Seele halte: daß der Mensch hinabgcht zu den Schatten, die er geschildert, und daß dann seine guten und bösen Tage dahin sind; daß aber die That der Geschichtschreibung bleibt: gut oder schlecht, je nachdem, was sic sagt, in künftigen Jahrhunderten wahr oder falsch befunden wird! Des Steirerlanbes Naturgcstalt und Veränderungen in der Urzeit. Die Geschichte des Menschen steht mit der Natur in ewiger Wechselbeziehung. Die Natur selbst verbürgt dieses durch unzählige Erscheinungen und Thatsachen. Aus der einen Seite hat die durch den Alles beherrschenden Geist geleitete Hand des Menschen in den selbstständig fortschreitenden Gang der Natur nach Erforderniß seiner Zwecke bald hemmend, bald fördernd eingegriffen. Andererseits aber behauptete die Natur, wenn auch nicht stets gleich bleibend, sondern zwischen zwei entgegengesetzten Punkten hin-und herwebend, an Gestaltung, Ausbildung, Veredlung und Entartung des Menschen entscheidenden Antheil. In früher Erkcnnt-niß festergreifend die großen Gesetze der ewigen Natur wird der Mensch freier Herr in der Schöpfung; er zähmt und zwingt die Kräfte der Natur zu seinen Diensten. Oft zeigt sich jedoch die Gewaltige auch als seine Herrin, und er muß ihr gar vielfach und mit unsäglicher Mühe die Bedingungen seines physischen Da-seyns als Grundlage seines geistigen Aufschwunges und humanen Lebens abringen. So steht der Mensch hier auf dem Gipfel seiner Bildung, und dort auf dem Anfangspunkte seiner Entwickelung. Von diesem großartigen Kampfe zwischen Mensch und Natur geht jede Geschichte aus, biS sie früher oder später den Menschen in seiner Erhabenheit über die Natur zeigen kann. Nach und nach, und erst in einem zu höherer Veredlung sicher fortschreitenden Laufe von Jahrtausenden hat die Natur den Boden des Steirerlandes zu einer menschenwürdigen Wohnstätte hcr-«ngcbildet; und sie hat diese ihre Urgeschichte, mehr oder weniger deutlich, durchaus aber sinnreich und großartig, in die Rinde des vaterländischen Bodens selbst, in die Schichten der Hügel, in die Flötze der Waldberge und in die Felsenmasscn der Alpen eingeschrieben. Mit den Spuren der ersten organischen Gebilde und einer der Bewohnungsepoche durch Menschen unmittelbar vorauö-gegangenen Schöpfung besagt diese Riesenschrift Folgendes: In einer urvordcnklichen Zeitepoche bothen sich einzelne Stellen des Stcireroberlanücs unbezweifelt als Jnselhöhcn dar, bedeckt mit dichten Wäldern von riesenstämmigen, längst und gänzlich wieder verschwundenen Farrenbäumen, Schuppenbäuinen, Calamiten, Sigillarien u. dgl. in üppiger Vegetation, von keinem Landthiere noch bewohnt tmö u in fluchet von einem unübersehbaren Ocean. Nach einem großen Weltlage haben öie durch gewaltige Erhebungen aus dem Kern des Erdballes hoch aufgetriebenen, empörten Fluchen über dieses Ureilanö zusammengeschlagen und im Laufe von unzählbaren Jahren, vorzüglich in den Riesenmassen des Jurakalkes im Hochlande, mächtige Niederschläge von Seethicren, Fischen und Amphibien aufgeschichtet. Während nun ein Theil der Oceansfluthen durch Emporhebung des Meeresgrundes an dem Alpenstamme umher allmählig zurücktrat und das steierische Hochland tiefer und tiefer herab befreiten und trocken stellten, und zugleich die Kreidcformationen sich gestalteten, blieben ungeheure Massen von Korallen und Schalthieren in den Wasserbuchten hinter Fels- und Bergdämmen angesiedelt und bildeten nach und nach jene mächtigen Lager von Versteinerungen, welche wir heut zu Tage noch in der Gossau, in Aussee, Hiflau, Gams u. f. w. anstaunen. Das ganze wasserbesreite Hochland, umwärmt von einem fast tro-pischmilöen Klima, und wuchernd in Boöengewächsen jeder Art, both nun auch der Lanöthicrwelt eine gastliche Wohnstätte dar. Noch war aber das Steirerunterland der wasserbegrabene Theil eines ungeheueren Secbeckcns, welches sich von den niedern Alpen-thälern über ganz Ungarn bis an die Karpathen hin erstreckte. In dieses pannonische Meer, wahrscheinlich eine Bucht der großen Atlantis, ergossen sich von dem hohen Bergstöcke umher tobende Waldbäche und Flüsse, die Save, Drave, Mur, Raab und die mächtige Donau, hereintreibend von den Hochthälern Trümmer und Schutt zerstörter Berge, vegetabilische Gebilde jeder Art und Treib-gehölze abgerollter Bergmatten und Urwaldungen, in deren Niederschlägen bis tief in die Schluchten des Alpenlandes hinauf in chemischer Durcharbeitung sich die wcithingedehnten Lager von Stein-unü Braunkohlen in der mittleren und unteren Steiermark festigten, gemischt mit Ueberresten colossaler, in neuen Ausbrüchen und Kämpfen der Elemente gctödtcter Thierformen von Mastodonten, Rhinozeros, Elephanten, Tapiren, Dinothericn und anderen, einem tropischen Klima angehörigen Ungethümen. Die Austrocknung dieses Seebcckens und öie Hebung des Festlandes zur bedeutenden Höhe des heutigen Weltmeeres ward dann wieder erst im Kampfe der Elemente und in conoulsivischen Bewegungen vollbracht; als unter den sich aufbäumendcn Flammen des Centralfeuers weite Flächen des Bodens unter den Fluthen barsten und in wiederhohl-ten vulkanischen Ausbrüchen erzeugten öie geschmolzenen Steinla- tHeils in Hügeln euiporgehobcn, theils zertrümmert umhel geworfen, Massen von Basalttuff in den Landstrecken bei Riegers-burg, Fehring, Gleichenberg, Kapfenstein, Klöch, am Plattensee und in mehreren Gegenden Ungarns. Boden und tropisches Klima mit riesenkräftiger Vegetation wurden im Lause von neuen Weltlagen verändert und biS zu Gestalt und Ton der Gegenwart um-gcbildet. Aber in der gleichfalls umstalteten Thierwelt wütheten noch schreckhafte Ungethüme und colossale Bären, welche sogar den furchtbar kräftigen Auerochsen anfielen, niederrissen und in ihre Felsenhöhlen fortschlcppten; bis endlich auch diese ihren Untergang fanden in der letzten Ueberfluthung und Hebung des Bodens; von welcher Epoche dann das ganze Steirerunterland an den erwärmenden und belebenden Strahlen der Sonne einem künftigen Paradiese cntgegcntrocknete '). Dies mag der Gang der Natur mit dem Steirerlande, und diese mögen die Veränderungen auf der Oberfläche desselben in den Welttagen der Urzeit gewesen seyn, bis die ersten Menschen von Osten her einwandern, bleibende Wohnsitze hier nehmen und in das große Spiel der gewaltigen Kräfte der nun ruhigen Ganges sortwirkendcn Natur mächtig eingreifen konnten. Hier endiget die Urgeschichte der Natur des Stcirerlandcs, und jene der Menschen beginnt. *) A Sketch of the Structure of the eastern Alps. P. 419. (Transact, of the geolog. Societ. VII. 1830). — Anker's kurze Darstellung der mi-neralogisch-geognostischen Gebirgsverhältnisse der Steiermark; und die Belege dazu in dem naturhistorischen Museum des Joanneums. — Die Heilquellen des Thales Gleichenberg. Gratz, 1836; und darin: P. Partsch's geognostische Skizze der Umgebungen der Gleichenberger Sauerbrunnen. — Dr. Franz Unger's geognostische Bemerkungen über die Badelhöhle. — Uebcr die Lager vorweltlicher Pflanzen auf der Stangalpe in Steiermark, in den Jahrgängen der steiermärkische» Zeitschrift. UNd das innere Leben im Steirerl ande in der vorchristliches Epoche und in der Römerzeit. ■ , # Die ältesten geographischen Verhältnisse der Steiermark. «^ie urälteste Zeit Europas kannte keine bestimmte Scheidung und geographische Eintheilung der Länder. In dieser Epoche wurde die Steiermark unter dem weitausgedehnten Lande der Germanen und Celten begriffen. In der griechisch-römischen Geographie gehörte das Steirerland theils zu Pannonien, theils zum Mit-telnorikum, oder zum mittelnorischen Berglande, zum Lande der Alpen überhaupt. Damals wurde die lange Kette der cetischen Gebirge ') iin Osten des Landes Norikum als die Gränzlinie zwischen diesem und Pannonien gehalten und bezeichnet. Die Kette der cetischen Gebirge beginnt mit dem Kahlenberge an der Donau bei Wien und endet im Süüwestcn an den krainerischcn Alpen, am Dranbcrge, da, wo heut zu Tage noch die Gränzmarken zwischen Steiermark und Kram aufgestellt sind. Die Haupthöhen dieser Ge- x) Plin. III. 25. — Ptolom. Geogr. II. 14. TO KčT/OV OgCf. Man leitet das Wort Cetius vom celtischen Cot, Coot, Coat, Coit, Coid, Cuit, und vom gaelischen Coid und cymrischen Coed ^ Wald ab, und man glaubt heut zu Tage noch eben in der bczeichnetcn Bcrgreihe Andeutungen auf diesen uralten Namen zu finden: Berg Zezz zwischen Anger und Weitz; Kölsch und Ob ertöt sch am Fuße des Bachergebirges unterhalb Marburg; Kötsch-wald bei Obdach. IVlagn. Klein, Notit. Austr. I. cap. 6. n. 9 — 10. Im Mittelalter hieß der nordöstliche Theil der cetischen Berge Moos Coma-genus, Mons Comianus, Montes Comageni, Kaumberg; Mon. Boic. IV. 48. XII. 356. XXVIII. 87. 88. 203. — Annal. Fuldcns. Ann. 884. In der südwestlichen Richtung ist der Zug der cetischen Berge am allerschwersten genau zu bezeichnen. Schon in der alten Geographie findet sich hierin viel Schwankendes. Celcia galt noch für eine n arische Stadt. Die Scheidungslinie zwischen Pannonien und Norikum muß also damals in der untern Steiermark zwischen Gonowitz und Cilly gegangen seyn; und diese Gränze muß auch fcstgchaltcn werden, wenn gleich viel spätere Angaben: Amm. Marcelin. XIV. 582. und Prisons Rhetor. Hist. Goth. p. 56, die weit über die cetischc Bergreihe hinausgclegene Stadt Pcttau — eine no rische Stadt nennen. Vielleicht soll die Benennung »C etisches Gebirge« nach der oben angegebenen Wurzel selbst schon auf die Urbeschaffenheit des durch diese Gebirgshöhen begränzten waldig ten oder wälderreichen norischen Berglandes hindeuten. Hieß doch noch im späteren Mittelalter der weite nordöstliche Theil des Steircroberlandes vom Einflüsse der Mürz in die Mur bis an die Enns und an den Oetscher hin die Waldmarch, und das westlich anaränzcnde ausgedehnte admontische Gebiet der Herrschaft Gallenstein, der Wald vorzugsweise, St. Gallen im Walde! birge folgen einander in der Richtung von Nordosten nach Südwesten, also: Kahlenberg und Leopoldsbcrg, Hermannscck, Sauberg, Markstein am Klostcrberg, Moschingerberg, Roßkopf, Heuberg, Ricücnbcrg, Saubiegl, Trottberg, Heinrichsberg, Eilandbcrg, Sulzcrkogl, Eckbcrg, Veiglerbcrg, Harraseck, Stauffkogl, Kicncck, Kirchwalö, Unterberg, Gschaid, Jochart, Hagerberg, Hohenber-gergschaid, Hochkogl, Wurzrigl, Praincck, Sattel, Lahnberg, Steinleiten, Steineralpe, Rauchenstein, Amaskogl, Naßberg, Raralpe, Kampalpe, Semmering (von hier an quer durch die Steiermark), Stuhleck, Pretuleralpen, Rattenalpen, Fischbacheralpen mit dem Teufelsstein, Baumeck, Fürstkogl, Sattl, Feichtkogl, Straßeck, Pöllerkogl, Großfrieskogl, hoher Lanrsch '), von dort herab an die Mur und zwischen Mixnix und Mautstatt hinüber und hinan auf die Hochalpe, Fensteralpe Hennkogl, Lamkogl, Kreuzsattel, Speik-kogl, Roßbachkogl, Roßbachalpc, Tercnbachalpc, Nesselkogl, Plankogl, Stubalpe, Rappelkvgl, Speikkogel, Pretnerkogl, Hirscheckalpc, Packalpe, Hcbalpe, Stockeralpe, Wilöbachcralpe, Handalpe, Brandhöhe, Koralpe 2), Kleinspeikkogl, Baderkogl, Steinbergeralpe, Prandl, Pachelofcn, Krisensulzstein, bei den drei Steinen, Hühnerkopf, Kienberg, von hier zur Drau hinab und jenseits hinauf auf die Höhe oder die Welka kappa des Bacherberges. Die Gebirge, welche im Südwesten und im Süden die Steiermark zwischen der Drau und Save berühren und das ganze Fclsen-land an der Gurk und Kulp, zwischen der Save, zwischen Istrien und den tiefesten Buchten des adriatischen Meeres, hießen bei den Alten die Karoankasgebirge, die adranischcn, hadranischcn, die penninischen Gebirge ä), die pannonischen Alpen, ja theilweise auch die julischrarnischen Alpen 4). Auf diesen Ber- *) Vom Semmering bis zum Lantsch bilden die Gebirge: die zwei Pfaffen, der Wechsel, der Maffenberg, Rabenwald, Teichalpe, Offer, Paffailcralpcn, Zetz, Kulmberg, Schöckl u. s. w. von Friedberg über Vorau, St. Jakob, Wenigzell, Birkfeld, Paffail, Fladnitz, Anger, Weitz und Radigund mit allen Hügeln zwischen der Lafnitz, Savcn, Feistcitz, Jltz, Raab, Rabnitz und Mur, Seitenarme und Ausläufer der cetischen Berghohen. ') Gleiche Seitenarme und Ausläufer bilden von hier aus auch folgende Höhen: Wolscheneck, Schwaigkogl, Lerchkogl, Hartnigkogl, Radel und Remschnick, — und von dortan die Drau hinab und hinüber auf die Höhen des Lachers. j) Im Breton. Kymr. heißt Penn, yen, so wie das gaelische (Jean: Haupt, Spitze, und das keltische Cairn und Cam: Felsen, Felsgebirge. 4) Ptolom. II. 14. 15. — Itiner. Hierosol. Kilit. Wessel, y. 500. — Plin. III. 25. — Tacit. Hist. III. 235. — Herodian. II. 115. VII. — VIII. 365 — 373. — Amm. Marcellin. XXI. 48!) — 504. — Zosim. II. 695. gen und in Deren Schluchten wohnten die Jap öden oder Jvpy-öcit, ein eeltisch-illyrisches Mischvolk (wie sie Strabo nennt); und die alte Geographie unterscheidet ihr Land als das untere und das obere Japydien, oder das Land der Japoöen diesseits und jenseits der Alpen, gegen das Meer oder gegen Pannonien zu schauend. Hier saßen auch die Earner, Carnier in ihrem Lande Carnien '), im Süden und Südwesten unmittelbare Nachbarn des Steirerunterlandes. Das ganze Land der Japoöen und Earner begriff man aber schon zu Ende öeS dritten Jahrhun-dertes unter dem Namen Italien; oder damals waren die Gränzen Italiens schon bis auf die gegen Pannonien und Norikum schauenden Hohen der adranischen Gebirge (bis St. Oswald am Dranberge), und folglich bis an die Südwestgränzen des Steirerlandes heraufgerückt "). Die südwestliche Gränzhöhe zwischen Steiermark und Krain hieß den Alten schon vorzugsweise der Aöran-, Haöranbcrg (Muns Adranus). Diese Benennung ist int heutigen Namen Dranberg, Trojanberg noch erhalten. Dort stand auch, zwischen Aemona und Celeia, die römische Poststation Adrante, Ha-örante (Mansio Adrante, Hadrante, St. Oswald am Trojanaberge) genannt. Non allen Gebirgen innerhalb des Steirerunterlandes bezeichnet die alte Erdbeschreibung allein nur die Bergkette des Wotsches (Botsches)/ des Donatiberges, der Kalles und des Matzelgebirges mit dem Namen: das claudische Gebirge (Mons Claudius) »). Das Steireroberlanü begriffen die Alten, eben so wie das ganze Hochland der Tauerngebirge, unter dem Namen: V. 804. — Zosoin. VII. 12. 14. Nach diesen Angaben waren an diesen Gebirgen überall die Ang-ustiae, Claustra alpium Juliarum, — die Prae-ruptae fauces alpium Juliarum Italiae ohjectae, — die Angustiac, quae a Pannoniis transitum ad Vcnctos impediunt, — die Fauces, quae Adranis adjacent. *) Plin. III. 5. 18. 19. — Strain) IV. 142 — 143. — Carnutcs, Carnulum, Carnuntomagus, Carantonus, Caruntelus in Gallien bezeugen die keltische Abkunft der Earner; das ccltische Wort Garn bedeutet, wie das deutsche Horn, eine Fe Isen spitze; und cs scheint beute noch in Aar hör», Schreckhorn in der Schweiz, — in Wiesbachhorn, KrummHorn in der Taucrnkette, und in den hohen felsigtcn Bcrghalden, daseUst Gar, Kahr genannt, erkennbar zu seyn. 2) Herodian. VII. 367 - 369. 3) Plin. III. 25. — Caesar, Annul. Styr. I 22. Daß die Benennung der Hü-gctreihc »in der Kalles« vom lateinischen Colics hergekommen und daß die Bezeichnung der »windischen Büheln« zwischen der Drau und Mur als Colics Slavonic! cine original - römische sey, sind leere Bermuthungcn. die Alpen, das Alpenland, das Bergland, vorzugsweise Von anderen größeren Theilen der Steiermark finden wir in den Alten allein nur die weiten von der Drau durchftrömten Ebenen unterhalb und oberhalb der Stadt Pettau, das untere und das obere Pettauerfeld angeöeutet 1 2). Mit dem heute noch üblichen Namen bezeichnen die alten Erdebeschreiber nur folgende steiermärkische Flüsse: die Save, die Drave, die Pulska, die Mur, die Raab, die Sulm und die Enns 3). Der Name des Murstusses ist uralt und schon im antoninischen Reisebuche wird unverkennbar darauf hingeöeutet durch den Ortsnamen Jmmurium, Murium (ln Immurio), welcher nach dem genannten Straßenverzeichnisse in die Gegend des obersten Murthales und an die Mur selbst, zwischen Mur au und Tamsweg gesetzt werden muß. Eben so alt ist die Benennung des Ennsflusses. Denn in eben demselben Reisebuche fällt in üie Gegend bei Radstaöt und an die Enns der Ort Ani, welcher unverkennbar an den seit dem frühen Mittelalter schon bekannten lateinischen Namen des Cnnsstusses (Ani-sus, Anesus, Anasus) erinnert 4). Den Raabfluß nennen die Alten ausdrücklich Arrabo, Arabo 5); und der bei St. Gotthard an der Ostgränze der Steiermark an dem Raabflusse gelegene alte Römerort Arrabone gibt darüber die kräftigste Bestätigung. Zwischen Celeia und Petovium findet sich im jerusalemischen Rcise-buche ein Römerort, Pultavia genannt, nahe am Pulskabache 1) Alp heißt im Gadhelischen: Gebirge; y.nb Alpia, Albia, Al v ioni a, Alpes sind, nach Strabo und Isidor von Spanien, ccltische Wörter; Alti monies Gallorum vocantnr Alpes, sagt Servius ad Virgil. X. 1. — Strabo IV. 139. — Isidor. Hispan. XIV. 8. — Wächter, Glossar, med. aevi, vox: Alp. Die noch älteren Benennungen waren: Montes R i p h a e i und monies Obii. — Athen. Dipnosoph. VI. p. 97. 2) Zosimus Hist. II. 695. Quumque pervenissent ad campos ante Petovium, quos medios Dravus amnis intersecans Nori-cos et Pannonios praeterlapsus in Istrum se cxonerat. 3) Plin. III. 25. - Strabo VII. 217. — Zosimus II. 695. Die Drau, Dravus, hat einen ähnlich genannten Fluß Drahonus in Gallien. — Zn folgender Angabe des Herodotus: l’XXy^/o~y §- ’geccv rrgbg ßo$v zvenov Kyy^og TrcTay'og, etrßaXXev eg nedlov rd TgißaXXmov, xui eg Korakov R^dyyov' ö de Bgoyyog eg rov I’crrgov. ourcc apCpoTegoug, sovrag [isyäXovg, b L’rr^og dexercä“ — Herod. IV. 49. ist nicht gewiß: ob von den genannten Flüssen KyyQog der Fluß Drin, Bgoyyog aber die Save sey? 4) sehnlich genannte Flüsse sind: Anas in Spanien und Ansa in Britannien. 5) Später Rap a, Hrapa, Raba genannt. Aehnliche Benennungen von Flüssen sind: Arar, Ataris, Ararius in Gallien und Helvctien. gelegen. Man darf daher nicht bezweifeln, daß jenes Wasser damals Pulta oder Pultaoia genannt worden sey. Darf man endlich mit hoher Wahrscheinlichkeit die Lage der pannonischen Stadt Soloa (Solva) in der Gegend am Zusammenflüsse der Sulm mit der Mur unterhalb Leibnitz auf dem Leibnitzerfelöe vermuthen, so scheint auch die Sulm in der Römerzeit Solva (Solva, erinnernd an den tin frühen Mittelalter schon vorkommenöen Namen desselben Wassers Sulba, Sulb, Sulpa) genannt worden zu seyn. Don steiermärkischen Orten erscheinen in der griechisch-römischen Erdbeschreibung allein nur die Städte Pettau und Cilly unter ihren heut zu Tage noch üblichen gleichen Benennungen. Pettau, an der unteren Drave gelegen, trug in der ältesten Zeit schon denselben Namen (Petovium, Petovion, Podovion , Petavium, Poe-tavione, Petabio, HccTaßluv I). Petovium gehörte stets zu Pannonien, wenn man es gleich auch um die Mitte des V. Jahrhun-dertes als eine Stadt Norikums bezeichnet findet2); Petovium gehörte immer zu Oberpannonien, jedoch so, daß man nach der spä-tern Provinzenabtheilniig, von Norden nach Süden die Draubrückc zu Pettau überschreitend, aus dem obern Pannonien in das untere pannonische Land eintrat. Alle römischen Rcisebücher und Reisetafeln und alle inschriftlichen Steindenkmahle kennen die Stadt Cilly unter dem stets sich gleich bleibenden Namen Celeia 3). Nach Angabe römischer Reisebücher und Straßenkarten standen aber ganz zuverlässig noch folgende Orte auf dem Boden des Steirerlandes: Upella in der Gegend von Weitenstein; Collatio oder Collatione in der Gegend von Windischgrätz; Ragando x) Tacit. III. p. 283. — Apian. Inscript. p. 283. Eine ähnlich genannte Stadt ist Pctavonium in Spanien. -) Amm. Marccllin. XIV. p. 581. — Prisons Rhetor, p. 56 — 57. Wir bemerken hier, daß alle Orte, deren Namen auf Acum, Bonna, Briga, Dunum. Durum, Magus, Magiern, Mana, Mamim, Mara sich enden, ccltisch-germanischen Ursprunges sind, und daß sich dergleichen in allen Ländern ur-celtischer Bewohnung, in Britannien, Gallien, Spanien, Helvetien, in den Rheinländern, im ganzen Alpenlande, in Oberitalicn und Pannonien unzählige finden. Im Cymrischcn, Gaelischen und Celtischen bedeuten: Bonna — Gränze, Einfang, auch Quelle, Flußmündung; Brig, Briga, Brica, Brigu m, Briva, Bria, Bris = Berggipfel, Hügelgipfcl, Gebüsche; Dun, Dunum, Din — Anhöhe, Hügel, Burg, Zaun, Garten, Stadt; Dur, Durum — Wasser, auch Wald, Gehölze. — Daß der Name Petovium vom Slovenischcn: Ptuja, d. i. Fremdenwohnung, gebildet sey, gehört den etymologischen Spielereien derjenigen an, welche die vaterländische Geschichte nicht nach den Quellen studirt haben und kennen. 3) 3m Ptolomäus allein steht Celia II. 14. oder Ragandone in der Gegend bei Stuüenitz im Dranthate; Lotodus oderLotoöos in der Gegend von Gonowitz '); PNikosia in der Gegend von Polsterau; der Ork am zwanzigsten Meilensteine (ad vicesimum lapidem) in der Gegend zwischen Radkersburg und Luttenberg; Noreia in der Gegend von Neumarkt im Oberlande; Viszella an der Brücke (Viscella ad pon-tem)») bei St. Georgen an der Mur im oberen Murthale; Tarku-fono * 2 3) in der Gegend bei Leiring; Surontium in der Gegend des Rotenmannertauerns; Skiriata oder Stiriatis 4) in der Gegend von Rotenmann im Palkhenthale; Gabromagus a) in der Gegend bei Lietzen im Oberennsthale; die Burg oder das Lager aus dem Gebirge (Montana Castra oder Montanuni Castrum) in der Gegend von Judenburg; S ab akin k a in der Gegend von Kraubakh; Jmmurium oder Murium B) in der Gegend von Murau, im obersten Murthale. Aus Plinius und Ptolomäus kennen wir auch noch einige andere Städte, welche der altrümischen Steiermark angehören, deren Lage aber nicht mehr mit topographischer Bestimmtheit angegeben werden kann. Nur bei zwei derselben, Solva und Muroela, deuten einige Wahrschcinlichkeits-gründe aus ihren ehemaligen Standort in der Steierinark. In der Gegend zwischen dem Markte Leibnitz, zwischen dem Einflüsse der Sulm in die Mur, beim Dorfe Wagna und bei der Lantscha-brücke, hat man die zahlreichsten und interessantesten Denksteine, Antiken-Trümmer, Canäle, plastische Gebilde, Münzen, Grräth-schaften, Gräber und Gräberhügel aufgesunden. Es muß demnach in dieser Gegend einst ein sehr bedeutender Römerort gestanden seyn. Fünf Steininschriften dieser Denkmäler enthalten den Namen Solva, und zwei davon in solchen Verbindungen, daß dadurch die Lage der Stadt Solva in jener Gegend selbst angedeutet zu wer- z) Lotodos hat einen ähnlichen Olt in Lutuda, Lud s in Britannien. 2) Ein ähnlich lautender Ortsname — Vescelia — findet sich in Spanien. 3) Aehnlich lauten die Namen: Tarusates, Tarnanton und Tarvenna in Gallien. 4) Ln den lettischen Meeralpen finden sich zwei Bäche „Stura“ genannt. 5) Aehnliche Benennungen sind: Gabrae in Gallien, Gabroscntum und Gabran-toviei in Britannien, und Gabreta Sylva in Germanien. Magus, Ma-gum, als Endungen der Namen von Städten und Ortschaften, soll im Cymrischen und Celtischen: Gebäude, Haus, Gehäge, Feld andeuten. «) In Britannien ist der ähnlich klingende Ort Muridunum. — Vallis Mura ist auch in den savoischen Schweizeralpen. den scheint ')• Daß die Stadt Muroela, deren Ptolomäus erwähnt, am steiermärkischen Murstrome gelegen gewesen scy, verbürgt schon ihr Name selbst. Man hat viele antike Gegenstände bei Raökersburg, bei Murek, und viele, nebst zahlreichen Gräber-Hügeln, zwischen Lebring, Ober- und Ilnterkrala an der Mur auf dem Leibnitzerfelöe gefunden. Auf einem dieser Standorte dürfte Muroela zu suchen seyn. — Wem ähnlich klingende Benennungen genügen, der dürfte für Ober- und Unterkrala einen Fingerzeig finden in der ältesten Schreibweise dieser Orte: im steiermärkischen Nentcnbuche vom Jahre 1265 „Grela, Gi elau;« in Salzburger-Urkunden vom Jahre 1432 „Nieder-Grole" — erinnernd an Murola, Mureola -)? Während der römischen Epoche, durch fünfhundert Jahre, gehörte das Steircrland zum ausgedehnten Jllyrikum, unter welchem die meisten Alten alle Länder zwischen der Donau und der südlichen Alpenkctte, vom Bodensee bis Thrazien begriffen 3). Ja, schon in der vorrvmischcn Zeit ivarcn Pannonien und Norikum als selbstständige Länder Jllyrikums ausgeschieöcn. Wenn daher in den Schristcn der Alten die illyrischen Provinzen, die illyrischen Legionen, die illyrischen Kricgshcere, oder insbesondere die pannonischen, die norischen Legionen genannt werden, so sind darunter auch die Steiermark, die dort gestandenen Legionen und die aus diesem Lande gehobenen römischen Krieger zu verstehen. Nachdem K. Hadrianus, Diükletianus oder Galcrius Nori-kum nach seiner natürlichen Beschaffenheit in zwei Haupttheile geschieden hatte, — in das Ufernorikum oder in das Land ober und unter der Enns, von der Donau bis an die lange Kette von Gebirgen, welche heut zu Tage noch Oesterreich von Steiermark und von dem Salzburgergebiete trennen, und in das no rische Mittelland — gehörte das steierische Oberland, das Bergland, dem Mittelnorikum, oder dem Lande der tauriscischen Völker, oder der norischen Taurisker an. Bor dieser Abtheilung stand die obere *) Die meisten dieser inschrifttichcn Steine und plastischen Antiken befinden sich jetzt auf dem Schlosse Seckau bei Leibnitz, — die interessanteste Sammlung classischer Alterthümer im ganzen Lande. — Man durchlese die hier am Ende gegebenen Inschriften der Seckauer- Monumente. 2) Chmel. K. Friedrich IV. Th. 1. p. öl. ) Strabo IV. rn. VII. 217. - Appinn. Bell. Rom. in praefat. Bell, lllyr. p. 760. -— Herodian. VI. 313. — Notit. Imper. Occident, et orient, p. 5 — 60. Gesch d. Steiermark. — l. B2. 2 Steiermark unter den norischcn Präfekten oder Prokuratoren; nach derselben gehörte sie dein Statthalter des Mittelnorikums an ')• Im zweiten Jahrhunderte finden wir das eichwalöichte Pannonien in das Obere und Untere abgetheilt. Eine gerade Linie von der Raabmündung in die Donau bis herab zur Stadt Siszia (Sißzeck) an der Save gezogen, machte die Gränze zwischen beiden Provinzen. Das Steirerunterland gehörte demnach damals zum oberen Pannonien * 2). Ganz verschieden hievon war die spätere Abtheilung durch den Dravefirom, so daß alles Land ober der Drau Oberpannonien hieß, und unterhalb desselben Flusses Unterpannonien war. Nach dieser spätern römischen Länderabtheilung gehörte also das Steirerunterland zur Hälfte zu Oberpannonien, und der südlichste Theil zu Unterpannonien. Ging man zu Pettau über die Drave-Brücke von Süden nach Norden, so war man vom unteren Pannonien in das obere übergeschritten. Man theilte damals Pannonien überdies noch in vier Distrikte ab. Im Oberpannonien hatte man den nördlichsten Landthcil an der Raab und an den ccti-schen Bergen unter dem Namen Laleria ausgeschieden. Non der Stadt Siszia zwischen der Save und Drave aufwärts nannte man alles Land, als eigene Provinz, Savien, Savien zwischen den Flüssen (Savia, Suavia interamnis, Regio Savensis, interam-nensis). In diesen Veränderungen theilte sich die östliche und südlichere Steiermark an der Raab, Safcn, Lasnitz, Feistritz bis an die Mur heran und bis an die Drave hinab, zwischen Valerien und Oberpannonien; alles steirische Nicderland aber zwischen der Drave und Save bis an die südwestlichste Kette der cetischen Berge hin war ein Theil von Savien zwischen den Flüssen 3). Zum Behufe der politischen und militärischen Verwaltung theilte K. Konstantin der Große das ganze Römerreich in vier-große Prätorien (Praetoria), jedes Prätorium in Diözesen, und jede Diözese in mehrere Provinzen. Ueber jedes Prätorium ward ein Prätorialpräfekt oder Generalstatthaltcr eingesetzt. Das *) Eman. Schellstrat, Antiqu. Eccles. II. 228. — Cellar. Geogr. p. 429. — IVlagn. Klein, II. 164 — 166. — Tacit. Hist. 1.202. — Dio Cass. LXXVI. p. 864. - Gruter, p. 389. n. 2. 375. n. 1. 437. n. 7. 1028. n. 6. 2) Plin. III. 25. — Ptolom. II. 14. 15. 16. — Herodian. II. p. 105. 3) Anrel. Victor; de Caesar, p. 525 — 526. — Amm. Marceli. XIX. p. 656. — Notit. Imper. Occident, et orient. 5. 8. — Cassiodor. Variar. Epist. VIII. p. 8. — Schellstrat, ibid. p. 225. 232. 604. — M. Klein, ibid, p. 166 — 168. — Linhart, Geschichte von Krain. II. x. 1 — 4. Prätorium von Italien begriff drei Diözesen und neun und zwanzig Provinzen in sich. Die illyrische Diözese ninfaßte Dalmatien, Savien, ganz Pannonien und Norikum. Seit der ersten Hälfte des vierten Jahrhunderts gehörte also die ganze Steiermark zur italischen Präfektur und zur illyrischen Diözese derselben; und der italische Prätorialpräfekt war auch der Oberstatthalter der Steiermark '). Nachdem K. Valentinianus 1. mit seinem Bruder Valens (I. 364) die römische Welt getheilt, und K. Theodosius der Große diese Theilung wiederholt und bestätiget hatte, gehörte die Steiermark zum römischen Westreiche oder Abendlande, und verblieb dabei bis zur gänzlichen Auflösung desselben -). In diesen geographischen Verbindungen und mannigfaltigen Veränderungen war die Steiermark stets eines der wichtigsten Länder im nördlichen Theil des römischen Reiches. Nicht nur durch das Oberland, sondern vorzüglich durch das Nieöerland an der Mur, Drave und Save führten mehrere Hauptstraßen von der Donau nach Italien. Vom Stcirerunterlanöe vorzüglich konnten die Schluchten und Höhen der penninischen, adranischen und julisch-carnischen Alpen, die Schlüssel Italiens, gesichert und genommen werden. Die Steiermark bildete daher einen Haupttheil der strategisch-wichtigen Brücke für die Wanderungen und Züge der germanisch-sarmatischen Völker nach Italien, in das Herz des Weltreiches. Von Nordosten her kamen die meisten und die furchtbarsten Anfälle. Frühzeitig schon hatten die Barbaren alle Wege durch die Steiermark nach Italien kennen gelernt, nach allen Richtungen dahin verfolgt, und nie wieder aus den Augen verloren; wie die Darstellung der Begebnisse selbst lehren wird. Die Urbewohner, die einzelnen Völkerschaften, deren Städte, Ortschaften und Burgen in der Steiermark. In der Urzeit geschichtlicher Kunden war das Innere des Steircrlanöes gar wenig bekannt, und daher von den Alten nicht beschrieben 3). Griechische Sagen von der Fahrt Jasons und der _________ 2 * J) Kotit. Imper. orient, p. 7. et Occident, p. 5. 2) Schellstrat; ibid. p. 22!» — 237. 3) Wie überhaupt alle Länder über der Alpenkette. Polyb. Hist. Ill-Strabo II. 67. Argonauten (J. v. Chr. 1260) stromaufwärts auf der Donau und Save bis Laibach >), und die historischen Nachrichten von blutigen Kämpfen späterer Einwanderer mit den Urbewohnern '-) verbürgen es jedoch, daß dieses Land schon fünfzehnhundert Jahre vor Christus bewohnt gewesen sey. In der ältesten Erdbeschreibung begriff man alle Bewohner des weiten Hochlandes der Alpen, und mit diesen auch die des Steirerlandes, unter den Benennungen Hy-perboräer, Celten, gallische Celten, Celtogcrmancn; wodurch wohl, nach den Einwanderungen der Cymbrer, der lygi-schen Völkerschaften, der Celten und der Germanen in unvordenklichen Zeiten aus die endliche Vermischung der letzten zwei Völker hingewiesen wird. Aus ursprünglicher Stammeseinhcit waren Celten und Germanen Ein großes Volk; sie standen damals wohl in demselben Verhältnisse, wie die Slaven Asiens und des tiefsten Rußlands, wie die Polen und die Windischen, wie die Böhmen unö Serben; welche trotz ihrer ungemein verschiedenen Mundarten doch alle Slaven sind a). Strabo und Plinius dehnen daher die Gränzen des alten Deutschlands bis herab an die südliche Alpenkctte aus, deren großer Halbmond Italien im Norden von Piemont bis Istrien umfaßt * 2 3 4). J»> großen Pannonien bis an die adriatischen Meeresküsten kennt Herodot in den ältesten Zeiten nur das Volk der aus Mittelasien herstammcnden Sigynnen ■■). 1) Strabo 1.31.39. V. 149. VII. 218. — Diodor. Sicul. IV. 115 — 122. V. 143. — Appollon. tthod. Argon. IV. 157 — 285. 640. — Plin. 111. 18. 20. 26. IV. 7. — Pausan. Grace. I. 71. V. 355. — Justin. XXXII. 3. Diesen Sagen von der Fahrt Jasons und der Kolchier auf der Donau und Save liegt auch die historische Wahrheit zum Grunde, daß in der Urzeit schon Fahrten auf jenen Flüssen gemacht worden sind. 2) Livius XXXVIII. 16. 17. — Justin. XXIV. 4. 3) Die Sprache und andere Reminiszenzen im inneren Volksleben zeugen für Men, als die Urheimat aller keltischen und stammverwandten Völker. Wächter, Glossar, in praefat. §. 36. — Herodian. II. 45. IV. 106. - Dionys. Malicam. XIV. 1 — 3— Strabo I. 22. IV. 124 — 125. 137. VII. 200 — 204. 208. 210. 217. — Plin. II. 4. III. 3. IV. 13. — Dio Cass. LIH. 503. Strabo und Dionysius von Halicarnassus bezeichnen die Celten und Germanen ausdrücklich als Stammesbrüder, an Charakter, Sitten, Gebräuchen, Lebensart und Sprache eben so wenig von einander verschieden, als an Körpergestalt und Farbe. <*) Von den Alten die: Mauern Italiens, zwischen Italien und den Barbaren genannt; Italian murorum exhibent vicem. — lnsuperabi-lis prope finis inter Italiam et Barbaros. — Polyb. III. 278. — Strabo VII. 202. - Livius XXXIX 54. — Ptoloin. III. 1. i) Herodot. V. 9. Moovoug TruSfffSat olyeovrag ttegy? 7oo Iffffgov dvS-gmroug, rotffi obvoda hvcci 'Liyu'vvag, sffStpi Diese verschwinde» nachher und der illyrische Lolksstamm der Pan-nonier, von Celten und Germanen an Sprache verschieden '), bewohnt alles pannonische Land bis an das cetische Gebirge. Auch diese scheinen sich, wenn nicht gänzlich, doch größtentheils wieder verloren zu haben "). Die Mehrzahl der Bewohner des Steirer-lanöcs hat sich aus dem Jahrhunderte vor der römischen Unterjochung durch alle Zeiten fort erhalten; keine allgemeine neue Einwanderung ist erweislich, und die der wendischen Slovenen fällt erst in das Ende des sechsten und in den Anfang des siebenten Jahrhunderts nach Christus. Nach dem bestimmten und klaren Sinn der übereinstimmenden ältesten Geschichtguellen muß man die undankbaren, die wahre Geschichte nur verwirrenden Zurück-vder Ableitungen von Eigennamen und topographischen Benennungen in der Steiermark auf das Slovenische oder von dieser Sprache, als grundlose etymologische Spielereien bedauern 3). Ueberhaupt halten wir uns, die Urbewohner Jnneröster-rcichs und deren Abkunft zu bestimmen und nachzuweisen, fest an die griechischen und römischen Alten. — Schriftsteller aus dem zwölften und dreizehnten Jahrhunderte, wie der russische Annalist Nestor (t I. 1111), Matthäus Cholcwa, Bischof von Krackau (f I. 1166), Bincenz Kadlubeck (t I. 1223), Bo-gephalus, Bischof von Posen (t I. 1213), Przibicon Pul-kowa de Tradenin (f I. 1374) und Dlugosk von Brze-znik (t I. 1480) sind dagegen von zu geringem Ansehen; und Hypothesen, wie die deö Lorenz Surowinky (t I. 1827); Machtsprüche, wie Paul Schaffarik's (Ueber die Abkunft der b's %(>eui[j.evoug MzjS'wy'. — MXTYjy.eiv be toütuv toug ou-goug xy^o'v ’Evertiv tcSv ev rc3 Ab^irj. ’Eivai be Mjj^cov crcpeag unoncvg Xeycvffi. onug be ouroi MjjS'cov xitoixot yeyovaeri, eyco [xes oüx eyu> emcp^xirxcrB-xi. *) Tacit. Mor. Germ. cap. XLIII. 2) Wahrscheinlich bei den gewaltige» Ereignissen der Einwanderung celtisch-germanischer Völker, welche sich sogar bis an die adriatischen Meeresküsten hinab-getrieben, und zwischen den illyrischen Stammesbrüdern der Pannonier, den Liburnern, Jstriern und Venetern, hineingedrängt und seßhaft erhalte» hatten. Von daher sind die Japoden in den krainerischen Gebirgen ein celtisch-illyrisches Mischvolk — nach Strabo IV. 143. VI!. 208 — 209. 217 i — und von daher waren die am adriatischen Meere wohnenden Selten gekommen. Herodot. I. cap. 1196. — Strabo Vil. 20S. 210. 210. — Polyb. It. p. 105. J) Archiv für Geschichte und Geographie, 182b. Nr. 92. 93. — Karinthia, 1831. Nr. 47. 48. Slaven, Ofen, 1828) und Thaddäus Bulgarins erweisen ohnehin nichts '). Dies Alles zusaimnengenomincn gibt die zuverlässige historische Thatsache: reltisch - germanische Volker waren, seit der Zeit zuverlässiger Geschichtskunden, die Urbewohner der Steiermark. — Von wo die ersten Bewohner des Steircrlanöcs hergekommcn waren, liegt im tiefen Dunkel. Jasons Argonautenfahrt aus dem schwarzen Meere stromaufwärts an der Donau scheint auf den ältesten Einwanderungsweg und auf Asien hinzuweisen. Als die reltisch-germanischen Völkerzüge sich über das Steirerland ergossen, besaßen die Urbewohner — Syginnen, illyrische Pannonier im Unterlande, im Oberlande aber wohl auch schon Celtogermanen — an demselben bereits eine geliebte Heimat, ein Vaterland, welches sie mit Muth, Gut und Blut zu vcrthei-digen und für sich zu behaupten bemüht gewesen sind; denn mir über den Leichen der Urbewohner konnten die reltisch-germanischen Völker im Lande Vordringen, und nach Vertilgung derselben die Steiermark als neuen Wohnsitz behaupten -). Diese reltisch - germanischen Bewohner des Steirerlandes erscheinen nun in griechisch-römischer Geographie und Geschichte in mehrere größere und kleinere Völkerschaften, Volksstämme, folgenüermasicn gctheilt:|). Im Thale der Save, östlich von Laibach und an dem steiermärkischen Saanflüsse aufwärts saß der ccltische Volksstamm der Latobiker l * 3 4), deren Hauptort bei Natschach an der Save, der Saanmündung gegenüber, gewesen zu seyn scheint 5). Zunächst an diese, im Save-thale abwärts, gränzten die Niederlassungen der Varciancr; ihnen nördlich aber bis herauf an das claudischc Gebirge des Wvt- l) Rußland in historischer u. s. w. Beziehung. Geschichte I. 44. -) Living Hist. XXXVIII. 10. 17. - Justin. XXIV. 4. — Per stragcs Barbarorum pcnetrarunt et eonscderunt. — P u g n a n d o cum ferocissimis gentibus. 3) Plin. III. 15. 20. — Ptolom. II. 14. 15. '*) Das Praetorium Latobicoruin fällt, im jerusalemischen Reisebuche, in jene Gegenden, und Ptolomäus sagt: AccToßixoi utto ro Nugixov. Die ähnlichen Benennungen: Latobriges, Ordovices, Eburovices in Gallien bezeugen die celtische Abstammung. Biellcicht roar Latobius der Stam round Hauptgott dieses Volkes, und eben daher auch der Name Latobici genommen? Jnschriftliche Monumente, diesem Gotte zu Ehren errichtet, finden sich zu St. Paul im Lavantthale. Eichhorn's Beiträge; II. Th. p. 67 — 68. — Balvasor's Kram; II. p. 240. s) Rach Versicherung Strabos VII. 217 war die Stadt Nauport bei Aemona eine Evlonialniederlaffung von Tauriskern. Wie. weit, und ob sich diese Tau-riskercolonie bis über die Save und die adranische Bergkette in die untere Steiermark erstreckt habe, ist unbekannt. sch es, Donatibergcs und der Matzelberge hatte sich ein Theil des großen celtischen Volkes der Scoröisker gelagert '), welche weiter unten ihre Stammesbrüder, die Segeftaner zu Nachbarn hatten. In den schonen Thälern ober dem Saanthale* 2 3), über Cilly, an den südlichen und westlichen Abhängen des Bachergebirges bis an die kärntncrischen Fclscnbcrge und an die Drau, lagen die Col-latianer ausgebreitct, deren Hauptniederlassung im Thale der Mießling bei Windischgrätz gewesen ist. — Diesen im Osten, zwischen dem südlichen und östlichen Fuße des ausgedehnten Bacher-berges, dem Wotsch- und Donatiberge, über die weiten Ebenen bis an die Drave hin wohnte celtisch-tauriszisches Volk 4). Im kärntnerischcn Drauthalc, nördlich den Collatianern, bis gegen Marburg herab saßen die Serrcter, deren nordöstliche Nachbarn in den fruchtbaren Hügeln und Thalern der windischen Bühel zwischen der Drau und Mur weit hinab die Serapiller gewesen zu seyn scheinen; welche dann im Osten an das pannonische Volk der Jas-sier stießen 5 6). Im östlichen Hauptthal des Steirerunterlanöes, an der Naab und über die nahen Thäler der Feistritz, Saoen, Laf-nitz bis an die mittlere Mur herein waren germanische Araois-ker ausgebreitct °). Jenseits am linken Ufer der Mur, an der mittleren Kette der cetischen Berge begannen die Wohnsitze des über die ganze nördliche und nordwestliche Steiermark ausgedehnten Volkes der Taurisker, der Bergbewohner, der Aelpler, der norischcn Taurisker, später insgesammt allein nur Noriker genannt ’). Unter diesen finden sich jedoch in der alten Erö- *) Plin. III. 25. — Strabo j VII. 203. 204. 217. 220. — Dio Cass. LIV. p. 543. 2) Bei Sissek, dem Einflüsse der Kulp in die Save gegenüber. Sisoia, Sc-geste. — Aehnliche Orte sind Segestica in Spanien, Segeste und Segete in Gallien. 3) Der Rame des Flusses Saan hat Gleichklang mit Santicum, Sentiea und Sanda in Spanien, — und mit Sandricetes und Sani im celtischen Oberitalien, Mit Sanagenses, Sanitium, Santones und Saone in Gallien. 4) Plin. III. 35. 5) Plin. III. 25. — Ptolom. II. 14» 15. Bei Warasdin - Töplitz waren die berühmten warmen Heilquellen „Aquae Jasiae“ in römischen Steinschriften genannt. 6) Nach Andeutungen des Ptoloma'us wohl auch vermischt mit Azaliern und Bojern! ') Polybius. — Strabo VII. 202 — 204. 217. IV. 142. 143. V. 147. — Plin. m. 20. 24. Dem Worte Taurisker liegt sicher das cymrische, gaelische und celtische Twr, Twrr, Tor - Höhe, Hügel, Berghöhc, Berg, Gebirge, zum Grunde; und es deutet, wenn gleich Taurisker beschreibung und Geschichte noch folgende einzelne Völkerschaften namentlich verzeichnet. Von den Quellen der Mur durch das oberste Murthal in die Steiermark herab hatten sich Lungauer oder Lin-goner ') ausgedehnt. Nördlich der hohen Tauernkette, an den Salzbornen und Salzbergcn bei Reichenhall, Hallein, an den obersteirischen Fclsengcbirgen des Ennsthales treffen wir das Volk der Hallauner, der Hallinger, der Hcllinger, Haller, die urältesten Bearbeiter der vaterländischen Salzquellen und Salzberge bei Aussee, Admont, Weissenbach, bis Hall bei Mariazell, an dem auch wohl von ihnen so genannten Salzaflusse -). Im übrigen ausgedehnten nordöstlichen Steireroberlandc an der Enns, an der Salza, am Crzberge umher, in der uralten Waldmarch bei Asflenz und Mariazell, im Mürzthal bis über den Cerwald aus die Höhen des Semmerings, der Spitaleralpcn, des Pfaf- zum Eigennamen geworden ijt, ursprünglich ein Bergvolk an. Heut zu Tage noch werden besonders ausgezeichnete Höhen des Alpenlandcs mit den Stamen Tauern und Thor bezeichnet, wie im Steireroberlande — Rotcn-mannertauern, im Mittelalter IVIons Th uro, Turo, Tur genannt; T hörl und Hochthor, Hexentburm bei Admont, Tamischbach-th urm bei Landl, Thorsrein zwischen Aussee und Schladming; und an der Tauernkette selbst — der Radstattertauern, Raurissertauern, das Fuscherthor, Kaprunerthor, der Thorkopf, Th or spitz, Th or Helm u. s. w. Der Radstattertauern hieß im Mittelalter auch IMons Th ur, T h uro. Wächter, Glossar. Vox: Thor. Andere finden sich versucht, den Namen Taurisker (Tauriseiis) aufdas cymrische und gadchlische Tarw, Tarhh - Stier, Ochse, Rind (Gothisch: Stiurs, und Samskritisch: S tli liras, Sthiras - Stier, Ochse), oder eigentlicher auf das lateinische Taurus zurückzuleiten, und auf diese Weise, als auf dem natürlichsten Wege, die ersten Bewohner der Steiermark selbst: die Steierer, Styrer, Stierer, und zugleich den Ursprung des steierischen Landeswappens (ein seyn-sollender feuerspeiender Stier!?) zu finden. Lazius, de migr. Gent, y. 191 — 193. — Valvasor, Krain. II. 29. Wie ungemein weit verbreitet durch einzelne Niederlassungen in Pannonien, Mösien, Thrazien, in den illy-rischcn Gebirgen, in Oberitalicn u. s. w. die Taurisker gewesen sind, weisen: Polybius II. 103. 151. 153. 169. 172. III. 217 - 218. — Strabo IV. 141. 142. 143. VII. 202 - 204. 205. 217. — Dio Cassius IXL. 412. 413. LIV. 534. — und Appianus, Bell. Illyr. p. 763. nach. In der Stammverwandtschaft der norischen Taurisker mit den Tauris oder Tauricis, den Bewohnern der Halbinsel Taurien, und dieser mit den Szythen und Cymbcrn, erkennen die Geschichtforscher die erste Einwanderung der Taurisker in das Hochland der Alpen aus Asien her! l) Lingoner erscheinen unter allen celtischen Völkerschaften in Gallien und Oberitalien. -) Das Wort Salz — Cymr. Halen, Latein. Sal, Griech. ’AA, Slav. Sol, Deutsch Salt - hatte im Celtischen wol auch Halen, Halun, Halaun gelautet; denn das altnordische Un, Unn, On, Oun bedeutet Wasser. Daraus erklärt sich der Wortbegriff von Halaun, Hai unn von selbst. Aehnliche Namen tragen Ortschaften und Bäche: Alauna und Alaunus in Britannien — Alaun, Alaunium, Oilaunum, Catalaunum-, Velauni in Gallien. fes uns Wechsels um Oie Quellen der Raab und Feistritz waren, nach Angabe öeS PtolomäuS, die vorzugsweise sogenannten Noriker, die ältesten Bearbeiter norischer Eisenbergwerke und Eisen-stätten anSgcbrcitet *). Nach und nach, bis zum Ende öeS zweiten Jahrhunderts, verschwanden die Namen fast aller einzelnen eeltisch-germanischen Völkerschaften auS dem Steirerlande; und es verschwand die Benennung „TauriSker" auS dem ganzen Oberlande. Und so wie in der urältesten Zeit auch öaS Steirerland unter den Benennungen Celtenlanö, Gallien und Germanien war begriffen worden * 2), eben so galt seit der Epoche genau fcstgestellter römischer Ländcrabtheilung, in griechischen Schriftstellern nach Strabo, in römischen nach Cäsar, für daS steirische Oberland allein nur der Name Norikum, Mittelnorikum 3), *) Ptolom. II. 14. Darauf leiten auch andere Andeutungen der Alten. Epa-phroditus im ersten, Clemens von Alexandrien im zweiten, und Eusebius im vierten Jahrhundet erkannten, gestützt auf viel ältere Nachrichten, die Noriker als die ältesten europäischen Bergleute auf Eisen, und als die ersten vorzüglichen Bearbeiter dieses Metalls. Auch ist hier der Name NtofOTTf f mit Beziehung auf den homerischen Begriff des Wortes - funkelnd, glänzend, und als Beiwortes des Erzes und Eisens', gewiß vielsagend. Clem. Alexandr. Stromat. I. 307. — Euseb. l’racp. Evang. II. 10. 2) Strabo I. 33. VII. 300. IV. V. — Dio Cass. Hist. Rom. XXXIX. 114. — Dionys. Malicam. XIV. 1 — 3. — Pallhausen, krit. Bemerk, p. 39 — 30. Wächter, Glossar, in praefat. §. 36. — und in Voce: Galli. 3) Ueber Ableitung und Wortbegriff des Namens Norikum hat man verschiedene Ansichten und auch gänzlich grundlose Fabeleien vorgebracht. Die oben bczeichneten Schriftsteller Epaphroditus, Clemens und Eusebius nehmen und N tigixog für gleichbedeutend, und also auch Noropes und Norici; weil die Letzteren die ersten europäischen Eisenbergleute und Eisenbe-arbeitcr gewesen waren. So hätten, wie Britannien von den reichen Blei-und Jinngruben, die Zinninseln, Insulae Cassitcrides, vom Zinn-metalle (nzcrcruregcg') ihre Benennung, auch Land und Bewohner Nori-kums von ihren reichen Eisengruben, deren Metall sie so hellglänzend zu bearbeiten wußten, die Namen Norikum, Noroper, Noriker erhalten. Pallhausen in den Abhandlungen der Academic 1807. p. 441 — 443? — Andere sagen mit Hugo Grotius und Magnus Klein; der Name Norikum ist aus Nord, Nort, und Rich, Rik, Nike, Reich zusammengesetzt, und bezeichnet also ein Land gegen Norden gelegen, ein Nord-riche, Nordreich, fo wie Osterrike, Osterrich, Oesterreich das Land, die Mark gegen Osten bezeichnet; und wie Ostfal und West-fal gleicherweise von ihrer geographischen Lage hergekommen sind. Wächter , Glossar, in Vocibus : Nord und Reich. — Othlon. de Vit. 8. Bonifac. ap. Canis. III. P. I. p. 365. qui lingua rustica Oster- et Westerreiche dicuntur; und die dänischen Corsaren im Mittelalter sämmtlich die Normannen, die Männer des Nordens genannt. Magn. Klein, Notit. Austr. I. V. §. 1 —3. 6. — Linhart leitet in der Geschichte von Strain I. p. 91 — 96. Norikum vom Griechischen ab: von (V - auf, in, und von ogog - Berg, Gebirge; was ein Land fur die untere Steiermark allein nur der Name Pannonien (Oberpannonien, eim'germassen und theilweise auch Valerien und Savien), — und für die Bewohner des Einen nur mehr die Benennung Noriker, und des Andern die der Pannonier. Bei den einzelnen Einwanderungen, bei so vielen gewaltsamen Niederlassungen reltisch - germanischer Völkerstämme, und in den blutigen Tagen der römischen Unterjochung sind zwar viele Tausende der norisch -pannonischen Bewohner des Steirerlanöes theils den Schwertern der Barbaren, bis zur Vertilgung ganzer Völkerschaften, den Legionen der Römer und der eigenen sreiheitlieben-den Verzweiflung unterlegen *), theils in den ersten stets unruhigen Jahren nach der Eroberung aus den Gegenden der Mur, Drave und Save in ferne Lander weggesührt worden -). Dieser Begebnisse ungeachtet aber hat sich bei weitem der größte Theil der celtisch - germanischen Völkerschaften nicht nur tm steierischen Ober-lau de, sondern auch unterhalb der retischen Gebirge, in den Thä-lern der Lafnitz, Saven, Feistritz, Raab, Mur, Kainach, Laßnitz, Sulm, Drave, Saan und Save erhalten und fortgcpflanzt. Vorerst versichern die Alten selbst, daß von den siegreichen Römern dem Lande eine zur Bebauung hinreichende Bewohnerzahl gelassen worden sey * 2 3). Plinius, in der zweiten Hälfte des ersten, und Pto-lomäus, um die Mitte des zweiten Jahrhundertes, kennen die oben namentlich angeführten Völkerschaften als die Abkömmlinge der uralten und einheimischen Bewohner des Steircrlandes4). Die furchtbare Empörung der eingebornen pannonischen Völker im Steirer-untcrlande (I. Ehr. 5 — 10.)5), die in der zweiten Hälfte des auf den Bergen, Berglandbewohner, Aelpler, Populos alpines, also Taurisker bezeichnet; wie dann die norischen Gebirgsbewohner heute noch ihre Berghohen mit dem Worte Tauern benennen. I. p. 32. o. Uebrigens ist unwidersprechlich aus Polybius, Strabo, Plinius, daß alle Bewohner des östlicheren Alpenlandcs, die Noriker, ehedem wirklich nur Tau-risker genannt worden sind. Plin. III. 20. *) D e vo ta morti peetora liberae ! Borat. 2) Dio Cass. LIV. p. 534. 536. 543. 3) Dio Cass. LIV. p. 536. lis incolis relictis, <]ui colendae region! suffleerent et ad rebellandum non satis virium liaberent. Gleiches versichert auch Strabo. IV. 142. VII. 202. '•) So wie überhaupt so viele andere Bölkerschastcn ihrer Zeit aus dem Alpen-lande. Plin. III. 4. 20. 24. 25. 28. IV. 18. 19. 29. — Ptolom. II. 12 - 16. b) Veiles. Patere. II. 110. — Dio Cass. LIV. 538. 541 — 546. LVI. 570 - 582. ersten Jahrhunderts unter den römischen Legionen als besondere Cohorten und Eskadronen erscheinenden jugenökräftigen Noriker und Pannonier '); die ulpianische Cohorte unter K. Trajanus -), die vom Kaiser Mark Aurelius aus norischen Lanüeseingcbornen errichtete zweite italische Legion, die als Gränzwache an der illyrischen Donau ausgestellte erste Legion liburnischer Soldaten der Norikers, die vortrefflichen norisch-yannonischen Krieger, die Legion und die herkulischen Cohorten, die vorzugsweise genannten cel-tischcn Legionen der Noriker und Pannonier, und die norisch -pan-nvnischen Eingebornen unter den Prätorialcohorten und in der kaiserlichen Leibwache — im dritten Jahrhunderte 1 * 3 4), — die auf inschristlichen Römersteinen noch zu Ende des vierten Jahrhunderts (I. 360) erscheinenden Nachkömmlinge der celtisch - germanischen Stämme der Bojer, Azalier, Jassier, Breuker in Pannonien, — die auf so zahlreichen inschriftlichen Monumenten genannten cinge-bornen Noriker und Pannonier 5 *), — die in den Verordnungen des ostgothischcn Königs Thcoöorich von Römern und Ostgothen genau unterschiedenen Alteingebornen'santigui Barbari), die Abkömmlinge der norisch-pannonischen Urbewohner, — die in öen frühesten Urkunden des Mittelalters nach ihrer Abstammung unterschiedenen und in norischen Landtheilen noch seßhaften Römer (Walchen, Wlachen, Wälsche, Fremde, Eingewanderte) und deren genau als Römerweiler, Römerflecken, Römerdörfer bezeich-nctcn Wohnsitzeu), zum Unterschiede von den eingebornen Bewohnern und Abkömmlingen celtisch-germanischer Urbewohner, — diese Beweise alle verbürgen doch wohl hinlänglich die Erhaltung und Fortdauer des größten Theilcs der celtisch - germanischen Völkerschaften unseres Landes durch alle Zeiten 7)1 1) Tacit. Hist. I. p. 202. III. 237 — 238. — Anna]. XII. 116. XV. 160. 164. — Juventus Norieorum armis adsucta; —Robur equitatus Ala res Pannonii. ") Schoenwisn. Sabar. p. 100. 3) Dio Cass. LV. p. 364. — Gruter, p. 567. n. 6. — Notit. Imper. p. 62 — 63. 4) Herodian. II. 107 — 108. VI. 317. - Veget. de re milit. 1.17. — Lactant. Mort. Persec. cap. 26. — Zosiinus I. 657. — Gracvii Thes. X. p. 1033. s) Gruter. p. 259. n. 8., 411. ». 5., 448 n. 3., 490. n. 2., 519. n. 8., 521. n. 9. 10., 528. n. 5., 548. n. 3., 560. n. 2., 670. n. 3., 1007. n. 3., 1031. n. 2. — P. Calles, Austr. Annal. I. 38. — Appian. In script, p, 363. 366. fi) Romani; — Vici Romani, Vici Roinanisci. ") Kugipp. in Vit. S. Severini. 39. — Juvavia Nache. v. Salzb. Anhang. ‘21—23. — Cassiodor. Variar. Epist. V. 14. In der vorchristlichen Zeit und in der Römerepoche noch roar demnach das Steirerland von größeren und kleineren Völkerschaften bewohnt, nach größeren oder kleineren, jeder Völkerschaft eigen-thümlichen Distrikten, Stammesmarken, worin jede derselben für sich eine selbstständige große Markgenossenschaft bildete. Innerhalb jeder solchen Stammcsmark war weiters noch Land und Volk in kleinere Bezirke, Gaue (Pagus) genannt, und Markgenossenschaften abgcthcilt '); wo die reltisch - germanischen Bewohner G emein-öenweise, Dorfweise ") und auf einzelnen vielen Gehöften lagen. Die große Stamm-Mark war gewöhnlich nach der Völkerschaft selbst, nach dem Hauptorte der Niederlassung, oder nach einem Flusse ober Gebirge benannt. Von einem Berge, Bache oder Orte erhielten auch die Gaue ihre Namen. Die zerstreuten Wohnungen einzelner Familienväter standen auf eigenthümlichem, erblichem Grunde mit Feld, Wald, Weide und Quelle. Auch wo man näher und öorfweise beisammen wohnte, war die Feldmark eines Jeden um seinen Ansitz her, und nicht leicht Haus an Haus angebaut. Die Wohngebäude eines Gehöftes waren größtentheils aus Holz, mit Dächern aus Stroh, geflochtenem Reisig oder Bre-tcrn, und dann mit Steinen beschwert * * 3). Die Wohnungen der Reichen und die der mächtigeren Eüeln waren wohl ansehnlicher und fester — aus Steinen erbaut; und viele derselben hatten bereits auf Hügeln und auf Bergfelsen weit umher schauende stattliche Schlösser und Burgen 4). *■) Ci vitas, Ciwdawd — gens, natio, populus — nach Boxhorn: Itcs-publica, Z-JCTT^Ut Strabo IV. 136. VH. 217. — Plin. III. 20. 24. Incolae alpiuin multi populi — omnes in mu Has c i vi tat es divisi. — Die Gaueneintheilung in vielen Stellen in Caesar, N. G. I. 3. 12. II. 24. IV. 1. VI. 10. 34. VII. 19. ") Per familias, per cognationes. — Vicatim. 3) Strabo IV. 136. Domos e tabulis cratibusque in speciein camerac fastigiatae vel tholi constrnunt, multa superinjccta arundine, vel magno iinposito fastigio. — Caesar, B. G. V. 43. — Tacit. Mor. Germ. XVI. Colunt d i s c r e t i. 4) Die Arces ; Ipibus impositae tremendis des Horatius, — die Norica ca-stella in tumulis des friedfertigen Virgils, — die Castelle im Alpen-hochlande des Bellejus, — die in der pannonischen Empörung von Dio Cassius vielfach erwähnte» Burgen und Schlösser (arces et castella) — können doch wohl nichts anders gewesen seyn, als die Schlösser und Burgen der Hochedeln und Mächtigen unter den norisch-pannonischen Urbewohnern. Manches mittelalterlich gehaltene Schloß steht heut zu Lage noch auf dem von den Urbewohnern gelegten Grunde, llorat. IV. Od. 14. — Virgil. Georg. III. 474. — Vellej. II. 95. — Dio Cass. LV. 569. In der Epoche Ser römischen Eroberung gab es auch schon in der Steiermark, so wie in den Ländern der Japoden und Earner, geschlossene Orte mit gemeinsamer Befestigung, wohlverwahrte Städte mit Gräben, Mauern und Vorwerken nach Weise uralter Bauart '). Geraume Zeit vor Christus waren demnach alle Stamm-Marken der reltisch-germanischen Völkerschaften in der Steiermark mit zerstreuten Gehöften, Flecken, Dörfern, mit Burgen, geschlossenen Orten und mit festen Städten besetzt. *) Wir kennen gar wohl die Versicherung des Polybius von den offenen und unbefestigten Wohnorten der Selten in Italien: Villas habent, nullis sep-tas moenibus; und: Mediolanum pagus olim, nam per pagos liabitabant ca tempestate universi des Škrabo; und: Nullas Germanorum populiš ur-bes liabitari, satis notum est: ne pati quidcm inter se junctas sede» des Tacitus. Allein die eigenen Andeutungen dieser Schriftsteller bei anderen Gelegenheiten und viele geschichtliche Einzelnheiten bei den spateren Ereignissen bestätigen es doch unwidersprechlich, daß alle Völkerschaften im No-rikum und Pannonien bei der römischen Unterjochung geschloffene und stark befestigte Ortschaften und eine Art von Städten gehabt haben. Polyb. 111. 283. — Caesar, B. G. I. 2. 5. 21. VII. 23. 65. — Appian B. Uly r. 758. — 759. — Strabo VII. — Athen. Dipnosoph. IV. 76. — So waren auch die Städte der ccltischen Earner unterhalb der Alpen, Forum Ju-lium, Concordia, Tergeste, Aquileja, Ocra — und ihre Ortschaften, weiter im Berglande oben, Urb es Carnorum mediterranean. Plin. 111. 19. — Ptolom. ill. 1.; eben so die Ortschaften der Japoden diesseits und jenseits ihrer Alpen, Metulum, Monetium, Arupium, Vcndum, Terpo; von denen einige, wie Metulum, als sehr bedeutend, mit Gräben, Wällen und Mauern umgeben (Urbem ingentem nennt diesen Ort Appianus; Romani, circa moenia pugnantes, e muris longius distare cogebantur) geschildert werden, so daß sie beispiellos hartnäckige Belagerung und Bestürmung lange Zeit aushielten. Appian .B. Illyr. 771 — 764. - Strabo IV. 143. VII. 217 — 218. — Plin. III. 18. — 25. Gleiche geschlossene und befestigte Orte, Städte, müssen nun doch wohl auch die zum Theile dem Steirerlande angehörigen norisch - pannonischen Ortschaften, Carrodunum, Ce-leia, Bedacum, Gabanodurum, Gessodunum, Idunum, Poetovium, Mu-rocla, Segestica, Solva, Vocarium u. s. w. gewesen seyn. Plin. III. 24. Ptolom. II. 14. 15. Bei der pannonischen Empörung spricht Dio Cassius von hartnäckiger Belagerung einer sehr befestigten Landstadt (urbem vali-dam obsidente Germanico, neque oppugnare valente) innerhalb deren Stadtmauern noch eine feste Burg gestanden hatte (statim muris relictis in arc ein confugerunt) ; und die Stadt Siszia an der Save trotzte gegen die Römer auf ihre festen Mauern und Thore (cum portas occlusisscnt, quum et muris validis confiderent). Vellcj. II. 95. — Dio Cass. IXL. 413. LV. 569. — Appian. ibid. 763 — 764. Appian sagt einmal von den Pannoniern: agios duntaxat et villas per eognationes possident; und dennoch nennt er Siszia die festeste Stadt — Urbem et horreum belli adversus Dacos. — Den norischen Ort Noreia nennt Strabo ausdrücklich eine Stadt (Ncrgeiav ttcXiv) ; welche so befestiget gewesen ist, daß sie, von Bojern längere Zeit belagert, nicht eingenommen werden konnte. Strabo V. p. 148. VII. 220. — Caesar, B. G. I. 5. Endlich nennt der Zeitgenosse &. Augusts und Strabos, der Erdbeschrcibcr Dionysius, die norischcn Ortschaften — wohlbefestigte Städte — Nto^xa direct hgvy.va! •— Körpcrgestalt, Kleidung und Waffen der celtisch - germanischen Völkerschaften in der Steiermark. Celten und Germanen waren nach Versicherung des Strabo und Dionys von Halikarnaß Stammesbrüder, an Körpergestalt, Kleidung, Waffen, Sitte, Sprache und Lebensart einander gleich '). Die alten reltisch-germanischen Steirer waren von hohem, stattlichem, kräftigem Körperbaue, von milchweiser Hautfarbe, von frischgefärbtem gesundem Angesichte, mit blondem, buschigtem Haupthaare und mit blauen lebhaften Augen -). Ihre gewöhnliche Leibeskleidung war ein Wamms (Sagum, Linum), bis an die Knie reichend, bald vorne offen, bald ganz geschloffen, mit engeren, aber auch mit weiteren Aerrneln; Beinkleider (Braccac), gewöhnlich weit, bei den Edeln und Reichen enge und fest an den Körper anschließend 1 * 3); Rock (Tunica), vorne offen und frei herabhängcnd, vft auch an den Lenden mit zierlichen Gürteln und Schnallen an den Leib zusarnrnengebunden 4). Im pannonischen Steirerunterlande war dieser Rock mit Aermeln auf besondere Weise zugcschnit-ten und genäht, daß die Pannonier von diesem eigenthümlichen nationalen Kleidungsstücke sogar ihren Rainen erhalten haben sollen 5). Wie bei den celtisch - germanischen Alpenvölkern überhaupt, so waren auch bei den alten Steiermärkern feste Schuhe im uralten Gebrauche 6). Die vorzüglichsten Stoffe dieser Kleidungen waren Thierfelle, Leder, Wolle und Flachs. Man verstand frühzei- 1) Strabo VII. 200. — Dion. Halic. I. 1 — 3. -) Polyb. II. 171. — Liv. XXXVIII. — Flor. II. 4. — Diod. Sicul. V. 143. — Plin. XI. 37. XXVIII. 12. — Tacit. Mor. Germ. IV. — Aul. Gell. Noct. Attic. XVII. 21. — Dero,lian. II. 107 — 108. sagt von ben Pannoniern: Ejus regionis homines corporibus utuntur praevalidis atque proccris, et in pugnam caedcmque paratissimis. 3) Tacit. Mor. Germanor. XVII. Locupletissimi veste distinguuntur, non Iluctuante, sicut Sarmatae ac Parthi, sed stricta et singulos artus exprimeitte. 4) Tacit. Mor. Germanor. XVII. Tegumen omnibus sagum, fibula, aut si desit, spina consertuin. 5) Dio Cassius. IXL. p. 413. Nomen autcm Pannonibus inditum est ex eo, quod tunicas manicatas ex pannis, more suo concisis et consu-tis, conficiunt: OTI TOVg ^nuvag TOVg %SI(>r§tX)TCl>S tcov tpcüv eg ttawovg Tviog xxi xxTurepov- T£? KQOtrcc'yogevo^Teg tovitiv. — Eine verunglückte Ety- mologie. Č) Polyb. III. 203. tig schon, Wolle und Flachs sehr dicht, fest, dem Eisen beinahe undurchdringlich, rauh und zotticht'(um .ein desto fürchterlicheres Aussehen zu gewinnen) zu machen, aber auch fein und geschmeidig zu spinnen und zu weben, zum Unterschiede für Sommer und Winter, und der Kleidungen für das weibliche Geschlecht, welches dieselben größtentheils aus Linnen, an der Brust offen und ohne Aermeln, mit Purpur verbrämt oder farbig gestreift, trug '). Ueber-haupt liebte man, besonders in der Classe der Eöeln und Macht-habenden, buntfarbige, gestreifte, mit Gold- und Silberfäden durchwebte Kleidung — in ganz eigener, jedoch unveränderlich feststehender Weise -). Alle ccltifch-germanischen Völker trugen stattliche lange Bärte; nur jene, welche sich mehr nach römischer Sitte richteten, beschnitten Bart und Haupthaar. Dieses trug man gewöhnlich lang, von den Seiten und von der Stirne oft mittelst eines Kammes nach rückwärts gezogen und dort fest zusammengcbundcn* * 3). Sonst scheinen auch Hüte, Kappen und niedrige Mützen die gewöhnliche Kopfbedeckung gewesen zu seyn. Bei den Pannoniern, sagt Vegetius, scycn auch Hüte aus Leder, und so fest gemacht worden, daß man sich derselben in Schlachten statt der Cisenhelme bedient habe 4). Bei Aüelichen und Reichen war auch kostbarer Leibesschmuck aus Gold, Silber, Bernstein, waren Halsketten, Ringe, Gürtel mit zierlich gearbeiteten Metallschnallcn und eeltische Armbänder gewöhnlich 5). Auf römisch-steirischen Steingebilden bemerkt man an Männern Ober- und Unterröcke, römisch und nach eigenthümlichcr Form gearbeitet, mit Gürteln am Mittelleibe befestiget, oft frei herabhängend; Haupthaar und Bart kraus und beschnitten, manchmal auch das Haupt mit einer Kappe (Barret, Mütze) bedeckt, mit einem Ring am Finger, vorne an der Brust, am Wammse oder Unterrocke einigen Schmuck; den Hals mit einfacher oder mit doppelter Halskette geziert. ■*) Tacit. Mor. Germ. XVII. XVIII. Foeminae saepius iineis amictibus vclantur, eosque purpure variant. -) Strabo IV. 136. — Plin. VIII. 48. — Diodor. Sieul. V. 144. 3) Diodor. Sieul. V. 143. 144. 4) Veget. de re militari. I. 20. — Froelich, Notit. Element. Numismat. p. 157. Auf Münzen erscheint dec celtisch-illyrische König Gentius mit einer hutähnlichen Kopfbedeckung. s) Diodor. V. 143. 144. — Strabo. IV. 136. — Plin. XXXIII 3. -Viriae celtibericae. — Viriolac cclticac. Frauengebilde erscheinen auf steiermärkischen Denksteinen gewöhnlich in doppelter Ober- und Unterkleidung, das Unterkleid mit Gürtel, dessen Cnötheile vorne hinabhingen, an den Leib gebunden, immer mit einfacher oder doppelter Halskette, an welcher, so wie in den Verzierungen auf der Brust an Schnüren, Eicheln oder kleine Halbmonde hangen, und stets mit ganz eigenthümlichem Kopfputze; vorne an der Stirne die Haare in zwei gleiche Theilc gctheilt, in halbrunder Senkung um Schläfe und Ohren gegen das Hinterhaupt zurückgeschlungen, und das Oberhaupt mit einer Kappe, Haube, Mütze bedeckt. — Im ganzen ausgedehnten Lande der Alpen war unter allen celtisch - germanischen Völkerschaften diese Kleidungswcise volksthümlich und national l 2). Alle celtisch - germanischen Freigeborncn, alle freien Männer gingen immer bewaffnet. Zur Vertheidigung und zum Angriffe hatte man Panzer aus Eisen, Bronccmctall, Leder, und im pan-nonischen Steirerlanöe besonders leichte, aber feste Brustharnische "), Helme aus Eisen oder Bronce mit drohenden Federbüschen, Thiergestalten und Thierhörnern; im Steirerunterlande die aus Leder festgearbeiteten pannonischcn Hüte 3 *), lange, gekrümmte, biegsame, aber auch schwere, gerade und zugespitzte Säbel und Schwerter (Spatos, 'Enufos) aus vortrefflich gestähltem Eisen oder aus Broncemetall, vortrefflich zu Hieb und Stich; schwere hölzerne, mit Eisen oder Broncemetall beschlagene, auch ganz eiserne lange Speere (Gäsen), Wurfspieße (Mater, Mataras, MaSagi/f genannt), schnelltödtende Pfeile (Cateien) % Streitäxte aus Eisen oder Broncemetall, Keulen und Schleudern 5), schmale und hohe, aber auch breite und hochgebogene Schilde aus Holz, Leder und Eisen (stahlblau und hellpolirt) K), bemalt mit verschiedenen Farbenstreifcn, mit drohenden oder prahlenden Zeichen und Gebilden der Willkür, oder wirklicher Begeb- Appian. Bell. Illyr. III. 588. — Tum vero sumpto c ultu celtico fugiebat (Brutus) cum his paucis pro Celto habitus. 2) Dio Cass. LV. 569. 3) Veget. de re milit. I. 20. *) Diodor. V. 307. — Polyb. II. 118. 120. — Varro: de lingua Jatina IV. — Pollux XXXIII. — Wächter, Glossar. Vox: Spade unb Catei a 6) Polyb. II. 171. XIV. 13 — 17. 19. Geräthschasten unb Waffenstücke aus Broncemetall von uralter Form unb Arbeit ftnb in verschiebenen Gegrüben der Steiermark zahlreich ausgegraben worben. 6) Die Hochebeln mit eigenen Schilbknappcn im Geleite. Pausa». Caesar, I. 48. X. 19. Me (Ursprung der Wappen) '). Die Stärke der celtisch - germanischen Völkerschaften öer Alpen bestand in den Massen ihrer Krieger zu Fuße; aber auch ihre Reiterei (selbst mit geharnischten Pferden) war zahlreich und ausgezeichnet und Beide bewährten ihren alten Ruhm in den römischen Legionen durch mehrere Jahrhunderte * 2 3). Standesunterschied bei den steirischen Urbewohnern. Edle, freie Männer, Leibeigene. Die eingewanderten Römer. Rach den übereinstimmenden Zeugnissen der Geschichte treffeil wir in der frühesten Zeit schon im innern Volksleben der Celten und Germanen auf uralten Standesunterschied; worin Edelge-borne, Edle (Hochedle, Adel, Fürsten, Dinasten, Ritter, longe nobilissimi, summo loco nati, amplissimi, XgaTHTTCl, dicccpigoi/reg tki/ ccXXtov xxtcc to ysvcg, Principes, Nobiles, Equitcs), freie Männer, Gemeinfreie (ingenui, Liberi, Domini, Humili loco nati, Genere dispares), Freigelassene (Libertini) und Leibeigene, Sclaven (Servi), genau von einander geschiedene Classen öer ganzen Nation bildeten 4). Daß die Hocheüelgebornen und Edeln gewöhnlich auch die größten Landbesitzer, die Reichsten und Mächtigsten in den Völkerschaften gewesen seyen, versteht sich von selbst, und es wird gleichfalls durch alle geschichtlichen Begebnisse und Andeutungen bestätigt 5). 1) Diodor. V. p. 307. 2) Tc modo m uni to Noricus hostis cquo (viderunt) Propertius, L. V. Carm. III. 7 — 8. 3) Pausan. X. cap. 19 — Strabo IV. 135. Ueber die Bewaffnung der germanischen Völkerschaften — Tacit. Germ. VI. A) Polyb. II. p. 150 — 178. — Liv. XXXVI. cap. 4. — Athen. IV. p. 76. — Diodor. V. p. 144. — Strabo, IV. pag. 136. — Caesar, Bell. Gall. I. cap. 2. 4. 16. 17. II. 28. III. 17. IV. 13. V. 25. VI. 15. Vil. 39. — Tacit. mor. Germ. cap. 7. 8. 10. 11.13. 14. 18. 20. 24. 25. — Servi, Libertini, Ingenui, Nobiles. 38. — Za, itn folgenden Winke cap. 13.: Insignis Nobilitas aut magna patrum merita Principis dignationem etiam adolescentulis adsignant, liegt offenbar die erste Spur des Erbadels, so wie in dem von Silius Italiens angedeuteten keltischen Ahnenstölze: Ipsc turaens atavis, Brcniti se Stirpe ferebat. — Crixus IV. 150. '') Ditissimi, copiis amplissimi, summae domi potentiae, H^CCTlCffOl XCCi xccra rov tvXovtov, sagen die Alten. 6. ©tciermiwf. — 1. Dd. 3 Diesen standen an Grund- und Bodenbesitz weit nach die Gemeinfreien, welche zum größten Theile in ihren größern oder kleinern Gehöften auf der eigenthümlichen Feldmark als persönlich und dinglich freie Männer saßen. Die Macht des Adels und der Reichthum vieler Gemeinfreien veranlaßten aber wichtige Veränderungen und bleibende neue Verhältnisie im innern Volksleben. Vorerst bildeten sich um den reichen und mächtigen Adel große Genossenschaften oder Gefolgschaften (Sodalitates) güterloser oder minder begüterter Edlen und ganz unbegüterter gemeinfreier Männer. Diese weihten sich der beständigen Geleitschast (Comitatus) fürstlicher und hochcdler Häuptlinge, zu Diensten des Friedens und zur Heerfolge in Krieg und Fehden, selbst bis in den Tod; und sie genossen dafür vertragsmäßig von ihren Häuptlingen, Oberherren oder Patronen (Domini, Patroni) ansehnliche Geschenke, Begünstigungen und dauernde Vortheile. Sie hießen Geleiter (Comii.es), Genossen, Söldner, Anbachter (LoX/ZocE, Sodales, Sollda-rii, Clientes, Ambacti), Leibwächter (Custodes ooexoiis), Alls-erwählte (lecti homines), Dienstpflichtige (Devoti, Famuli) l). i) Caesar, Bell. Gall. I. 4. III. 22. VI. 15. VII. 4. — Polyl>. II. 156. — Athen. VI. 125. — Diodor. V. 144. — Pausan. X. 751 — 752. — Wächter in voce: Ambachter. — Tacit. Mor. Germ. cap. XIII. XIV.: Insignis nobilitas aut magna patrom merita Principis digna-tionem etiam adolescentulis adsignant: ceteris robustioribus ac jam pridem probatis adgregantur; nec rubor, inter comites adspici. Gra-dus quin etiam et ipse comitatus habet; judicia cjus, quern sectantur, magnaque et comitum aemulatio, quibus primus apud principem suum locus, et Principom, cui plurimi et acerrimi comites. Haec dignitas, hae vires, magno semper elector»!» juvenum globo circumdari, in pace decus, in hello praesidium. Nec solum in sua gente cuique, sed apud finitimas quoque civitates id nomen, ea gloria est, si numero ac virtute comitatus emineat; expetuntur enim legationibus et mune-ribus ornantur et ipsa plerumque fama bell a profligant. Cum ventum in aciem, turpc Principi, virtute vinci, turpe co-mitatui, virtutem Principis non adaequare. Jam vero infame in omnem vital» ac probrosum, superstitem Principi suo ex acie reces sisse. Ilium defendere, tueri, sua quoque fortia facta gloriae ejus adsi-gnare, praecipuum sacramentum est. Principes pro victoria pugriant; comites pro principe. Si civitas, in qua orti sunt, longa pace et otio torpeat, plcrique nobilium adolescentium petunt ultro eas nationes, quae tum bellum aliquod gerunt; quia et ingrata genti quies, et fa-cilius inter ancipitia clarescant, magnumque comitatum non nisi vi belloque tucantur; exigunt enim principis sui liberalitate ilium bella-torem equum, illam cruentam victricemque frameam, Nam cpulae et convictus, quamquam incompti, largi tarnen adparatus pro stipendio eedunt, materia munificentiae per bella et raptus. Nec arare terram ant exspectare annum tarn facile persuaseris, quam vocare hostes et vulnera merer!; pigrum quin imo et iners videtur, sudore adquirere, quod possis sanguine parare. Die Hochcöeln und Edeln der Germanen und Celten betrieben Viehzucht und Landbau niemals persönlich 1). Dies veran-laßtc nun viele gemeinfreie Männer, daß sie sich, durch Verarmung ihrer Familien oder durch andere Verhältnisse gezwungen, in lanöwirthschastliche Dienste der reichen Güterbesitzer begaben, und von ihnen Gehöfte und Feldmarken empfingen, auf welchen sie sich nicdcrlicßen, und dieselben gegen einen bestimmten Jahrestribut an Früchten, Viehstücken und andern Erzeugnissen des Bodens bewirthschaftcten. Sie waren dadurch dinglich unfrei geworden; sie bildeten, neben den persönlich und dinglich unfreien, mit Feld und Haus, mit Hals und Haupt, den Herren gehörigen Leibeigenen, den größer» Theil der Landbauern, und sie hingen fast in Allem von dem Willen ihrer Grundhcrren so ab, daß, schon nach der Bemerkung des scharfsinnigen Casars, ihr Geschick nicht viel besser, als das gewöhnlicher Srlaven gewesen ist Unwider-sprechlich lagen in dieser, im ganzen Nationalwesen der Celten und Germanen festgcgrünöctcn Einrichtung die ersten Grunözüge des Erbadels und der kriegerischen sowohl als häuslichen (lanöwirth-schaftlichen) Dienstverhältnisse (der Ministerialitäts- und Lehensverhältnisse), welche, im fränkisch-germanischen Mittelalter vielfach weiter ausgebildct, das eliropäische Völker- und Staaten-leben ganz durchdrungen haben. Und diese Gestaltung des inner» Volkslebens war auch unter den Urbewohnern unseres Landes bereits festgegründet: Königliche und fürstliche Häupter, Hochedle, Edle (Seniores, Proceres, Scnatus), und Gemeinfreie an Person und Bcsitzthum (Popuius, Multitude), abhängige und unfreie Rück- 3* 1) Nec arare terrain aut exspectare annum tam facile persuaseris, quam vocare hostes et vulnera merer!; pigrum quin imo et iners videtur, smlore adquirere, quod possis sanguine parare. XIV. For-tissimus quisque ac bcllicosissimus nihil agens, delegata domns et Pe-natiujn et agrorum cura foeminis senibusque et infirmissimo cuique in fainilia, XI. Tacit. Mor. Germ. -) Ceteris servis non in nostrum morem, descriptis per familiam mini-steriis, utuntur. Frumenti madam dominus aut pccoris aut vesti» ut colon», injungit; et serves hactenus paret. Tacit. Mor. Gem. XXV. — In dieser Stelle, scheint uns, ist der unleugbare Wink enthalten, daß auf den Gehöften der reichen und mächtigen germanischen Grundbesitzer, theils persönlich freie Iinsbauern (Coloni), theils persönlich und dinglich unfreie (Servi) oder Leibeigene (glebae adscript!), als Bebauer derftlben seßhaft gewesen sind. Unter diese gehören nun auch viele den Reichen durch Schulden verpflichtete Freie (Obaerati), welche zur Abdienung ihrer Schulden die Gehöfte der großen Grundbesitzer im Zllyrikum bebauten. Varro de re rust. I. cap. 17. sässige mit fremdem Besitzthuine, der Schulden oder anderer kriegerischer oder häuslicher Dienste wegen (Coloni), endlich auch Leibeigene erscheinen überall in den norisch-pannonischen Völkerschaften, welche die Städte, die Weiler und Dörfer, die Burgen und Schlösser in unserem Ober- und Unterlande bewohnten 1 2 * * * * *). Diese Hauptoerhältnisse des ältesten Volkslebens in der Steiermark hörten mit der römischen Unterjochung keineswegs auf, sondern mit dem Nationalwcsen jener Celten und Germanen innigst verwebt, erhielten sie sich durch die ganze römische Epoche feststehend; und sie vererbten sich in das Mittelalter herab, wo sie unter fränkischgermanischer Herrschaft mit dem altgermanischen Urleben wieder zusammenflutheten. Unter der natürlichen Bedingung der Unterwerfung und des Gehorsams gegen die römische Oberherrschaft (das römische Verwaltungs- und Besteuerungssystem) wurden alle freien Lanöeigenthümer im ruhigen Besitze der ihnen erblich angestammten Ländereien mit Feld, Wald und allen darauf befindlichen Gehöften, und mit den dazu verpflichteten oder gänzlich hörigen Rücksässigen (Possessors) geioffcn; und alle zusammen wurden unter der Benennung norische und pannonische Provinzialen begriffen. Der Stand der Hochedeln und Eöeln wurde auch von den mächtigen Obsiegern geachtet und vor allen Andern jederzeit berücksichtiget 8). Wir bezweifeln es nicht im geringsten, 1) In den Ländern oberhalb der Japoden und Earner kennt die Geschichte die Könige Cincibilis (I. 169) und dessen Bruder, gleichfalls ein königliches Haupt (I. 168), Balanus (I. 167), Clondikus» oit dein beriihmtcn Römer T. Varius Clemens wissen mir, daß ihm die in Pannonien angesicdclten römischen Bürger meh rcre Denksteine errichtet haben, deren Inschriften sich von Cilly, Grätz und Pettau erhalten haben 1). Auf sehr vielen von den öritthalbhunöcrt inschriftlichcn steiermärkischen Denksteinen werden original-römische Namen einzelner Männer aus dem Prioatstande edler und bürgerlicher Familien gelesen; Beweis genug, daß in allen Gegenden der Steiermark viele römisch-italische Abkömmlinge und Familien von hoher edler Geburt, wie von bürgerlicher Abkunft angcsiedelt gewesen sind, und daß sie sich hier Jahrhunderte hindurch fortgepflanzt haben. Die Urenkel dieser Römer betrachteten die Steiermark als ihr wahres Vaterland und hingen mit großer Vorliebe an demselben. Als der Heruler-König Odoackcr die westillyrischen Länder an der Donau ihrem Schicksale überließ, wollte er, daß alle römischen Familien Norikum verlassen und nach Italien überwandcrn sollten. Allein nur Wenige folgten diesem Aufrufe, die Meisten blieben; und wir treffen ihre Enkel zahlreich noch zu Anfang des achten Jahrhundertes tut salzburgischen Hochlande der Alpen und tin Lande Oesterreich ob der Enns an -). Sollte von den vielen Römer-Familien, welche in den fruchtbaren Gefilden unserer Mur, Raab, Feistritz, Kainach, Laßnitz, Sulm, Drave, Saan und Save durch Jahrhunderte seßhaft gewesen sind, nicht dasselbe vermuthet werden dürfen? — Aus der gewaltsamen Unterdrückung der letzten großen pannonischen Empörung im Vaterlande, aus so vielen durchgreifenden Anstalten der Römer an der ganzen illyrischcn Donau und auf allen wichtigern Puncten im Innern der Länder und aus der natürlichen Kennt-niß ihrer eigenen Kräfte und erreichbarer Hoffnungen haben die germanisch-ccltischen Bewohner der Steiermark sehr bald eingesc-hen, daß die Befreiung vom römischen Joche nicht mehr so leicht i) Vellej. Paterc. 11.110. — tiruter, p. 482. n. 3. 4. Ein Denkstein, dem Z. Varius Clemens geweiht, befindet sich zu Geätz in der kaiserlichen Burg. Kugipp. in vit. s. Severini, cap. XXXIX. — Nachrichten von Salzburg. Anhang. p. 31 — 2n verschiedenen Urbarbüchern, über 300 Jahre alt, vorzüglich von unterstcirischen Herrschaften, haben wir folgende Zunamen von Landesbewohnern getroffen: Albinus, Caesar, Clemens, Cantius, Cappus, Cras-eius , Cupitianus, Fabricius, Flaccus, tialba, Gallus, Grecus, Imnieli-na, Jurgilis, Laserus, Marcus, Marinus, Metella, Morinus, Nasellus, Otto, Plancus, Primus, Quintius, Ragonius, Rapina, Regina, Rcpulust, Severus, Surculus, Vettius, und die topographischen Benennungen Vinaria bei Gonowitz und Süffcnhcim. Darf man diese nicht für Ueberreste aus der römischen Steiermark halten?! zu erringen sei). Durch diese Ueberzeugung wurden die edlern und mächtigern der einzelnen Familien zur nähern Verbindung mit den eingewandertcn und im Lande befehlenden Römern geführt; so, daß sie die lateinische Sprache lernten, sich mit ihnen durch eheliche Bande verknüpften, römische Cultur annahmen, und in Folge dessen auch bald wichtigen Antheil an der innern Prooinzverwaltung selbst, insbcsonders in den Colonial- und Municipalstäöten erhielten. Die vielen auf den vaterländischen Antiken und Denksteinen erscheinenden einheimischen Personen- und Familiennamen, welche mit original-römischen Eigennamen vermischt sind, geben unwiderlegliche Zeugnisse von ehelichen Familienverbindungen zwischen Lan-deseingebornen und Römern unseres Landes 1). Daß die Römer zu diesem allen auch willige Hand geboten haben, ergibt sich aus ihrer Staatsklugheit, aus ihren Grundsätzen und aus ihrem Charakter. Auch das durchgreifende System der Militärstellungen trug sehr viel dazu bei. Und als die landesein-gebornen Pannonier und Noriker den Kern und die Stärke römischer Legionen bildeten in der Epoche, in welcher im Weltreiche der Soldat allein nur Alles galt, so gab es für jeden muthigen und tapferen Krieger edler einheimischer oder römischer Familien unseres Landes Wege genug, zu hohen Ehrenstellen und zu erhöhtcrem Einflüsse auf die Geschicke der geliebten Heimat zu gelangen; so daß mehr denn Ein eingeborner Pannonier und Noriker — in den römischen Heeren sowohl, als auch in den Geschäften des inneren Staatslebens — hohe Aemter und Würden, ja sogar das Diadem der alten Imperatoren errungen hat; und daß die pan-nonischen Kaiser Dezius, Claudius n. Aurelianus, M. Aurelius, Probus, C. Galerius Armentarius, vielleicht gar edlern Geschlechtern aus den Landtheilcn unserer Mur, Drave, Drau, Saan und Save angehören; so wie der letzte Kaiser des römischen West-reiches, Romulus Momillus Augustulus, der Sohn einer gebor-nen Pettauerin und eines Grafen Romulus gewesen ist 2). *) Man sehe die inschrkstlichen Denksteine von Admont, Cilly, Eppenstein, Gcis-thal, Grätz, Kaindorf, Kumberg, Mahrenberg, Rotenmann, Seckau, Sem-riach, St. Stephan bei Grätz, Schloß Straß, Lriebendorf, Waldstein, Schloß Weier bei Judenburg. Priscus Rhetor de Lcgg. p. 56 — 57, Innere Verfassung der celtisch-germanischen Völkerschaften in der Steiermark. Ob das steirische Oberland zu einem Königreiche Norikum gehört habe? Das Land Steiermark war in der ältesten Zeit von einzelnen celtisch-germanischen Völkerschaften bewohnt, deren Namen und Wohnsitze wir oben angegeben haben. Jeder Volksstamm hatte seine ausgemarkte Stammesnieöerlassung. Innerhalb derselben lebten Hoch-edle, Edle, Gemeinfreie und Leibeigene eines und desselben Stammes, später dann auch römische Familien in geschlossenen Orten, Städten und Dörfern, auf Castellen und Burgen, und in Gauen der Niederlassung aus Ebenen, Hügeln und Alpengebirgcn in einzelnen Gehöften zerstreut. Jede dieser Völkerschaften bildeten innerhalb ihrer Stammesmarken einen besondern unabhängigen Staat in einer unter sich sestgeschlossenen Markgenossenschaft (Civitas, Respublica, [incgov — in den Alten genannt) mit vollständigem Rechte zur Bewahrung der eigenen Unabhängigkeit, zu Frieden und Krieg mit den benachbarten Stämmen, oder ivider entfernte Feinde, und zur freien Feststellung und Leitung aller inner» Verhältnisse. Jede solche Völkerschaft war daher unter eigenen Gewohnheitsrechten innerhalb ihrer Stammesmarken unabhängig; jede handelte immer ganz nach eigenem Gefallen, that Heerzüge und räuberische Einfälle in fremde Gebiete, verhandelte selbstständig durch Abgesandte, gab Geisel, schloß Frieden u. s. w. Innerhalb der Marken einer Stammesniederlassung war gewöhnlich eine Stadt ganz besonders ausgezeichnet (Capita popu-lorum, uvbes primariae), an welcher die übrigen geschlossenen oder offenen Orte der ganzen Niederlassung vorzüglich hingen, und mit welcher sie (wenn gleich einzelne Gemeinden besonders auch an den Hauptort ihrer Gaue gebunden zu scyn schienen), so wie mit dem ganzen Stammvolke eine ungetheilte Markgenossenschaft bildeten. So war es bei allen celtischen und germanischen Völkerschaften *). Das gemeinsame Wohl, die Sicherheit nach Innen und Außen, und alle öffentlichen Geschäfte besorgten in jeder Stammesge- I) Plin. III. 21 25. — Ptolom. II. cap. 17. — Cacs. Bell. Gall. V. cap. 1 — Strabo VII. 217. 218. - Dio Cass. XLIX. p. 412 414. - Ap-pian. Bell. Illyr p. 763. 765. — Grater, p. 267 n. 9. p. 490 n. 2. — Ambr. Eichhorn, Beiträge I p. 6. . So selbstständig im Frieden und in Fehden mit den Römern erscheinen in diesen Erzählungen alle celtisch-germanischen Völkerschaften, die Li-burner, Jap öden unter und über den Alpen, die Ta ur isker und btc Salasser in den Alpen oberhalb des adriatischen Meeres. nossenschast die Hochedcln und Edeln desselben Stammvolkes (der Stand der Freien, Senatores, Senatus, Optimales, Principes, Nobiles, Primores, AyyarTs/), ordentlicher Weise durch den versammelten Rath *), außerordentlich aber durch allgemeine Versammlung Aller, auch der bewaffneten Gemeinfrcien (Multitude, Gives, Populus, 70 nXySog, conventus, armatum concilium, publicum concilium, suffragia multitudinis). Von dieser Gemeinde aller freien Männer ging überhaupt alle Gewalt aus; sie wählte, sie forderte Berichte und Rechenschaft. Jeder Völkerschaft stand ein Oberhaupt, König, Fürst genannt, vor, erwählt von Allen unter dem Einstusse der Religion und der Priester, deren Sinn und Hände in allen öffentlichen Angelegenheiten den wichtigsten Antheil hatten. Wie erblich folgte manchmal unter Billigung Aller, wegen der Verdienste des Vaters, der Sohn in der königlichen Würde. Zum Kriege aber wurde nach Tapferkeit und Kriegesgeist ein Anführer, ein Heermann mit militärischer Gewalt gewählt, welcher jedoch sehr oft mit dem fürstlichen Obcr-haupte ein und dieselbe Person war"). An Neumonden und Vollmonden gewöhnlich (dieses Gestirn war der erste Kalender) kamen die Versammlungen zusammen, — bewaffnet — Waffen waren das Merkmal der Freiheit; lieber setzten sie sich der Gefahr des Mißbrauches aus, als daß einer ohne Waffen erschienen wäre* * 3). In den Versammlungen trugen Priester Stillschweigen auf (nur Gott war der allgemein gefürchtete Herr). Der Fürst (der Erste, der Vorderste) trug vor, wozu sie berufen seycn. Die Alten, welchen viele Jahre Erfahrung gaben, die Adelichen, die von den Voräl-tern erblich wußten, wie das Gemeinwohl nach den hergebrachten Weisen zu verwalten, welche Rechte zu behaupten, und wie dem Nachbar Vorthcile abzuhaben wären, redeten einfach, kurz, nachdrücklich, mit wahrer oder scheinbarer Offenheit. Das Waffenge- *■) Caesar, B. G. I. 1 16. 17. II. 28. III 17. VII. 43. — Strabo, IV. 136.: Pleraeque Respublicae ab optimatibus gubernabantur (#g/- qoxgccTixcci yjtrav äi nXetovg tmv ncXneiuv) — Civil,« XXI. cap. 20. XXXIX. cap. 54 55. — Dio Cass. IXLX. p. 412 — 413, — Ap-pian Bell. Illyr. 763 765. ') Polyb. II. 161. III. 275 276. 282. IV. 420. 425. — Cacs. B. G. I. 3. V. 25. VII. 31. 32 — 36. — Strabo IV. 136.: Antiquitus unum quo-tannis Princi pern, itaque unum belliducem multitude deli— gebat. 3) Tac. Mor. Germ. XIII. Nihil autem ncquo publicae neque privatac rei, nisi armati agunt. — Cacs. B. G. I, 30. V. 36. VII. 63. 75. 78. — Livius XXI. 20. klirre gob Beifall, Zischen und Gemurmel Verwerfung des Vortrags zu erkennen. Wer den Vortrag durch Lärm und Widerspruch unbescheiden störte, dem wurde nach wieöerhohlter Ermahnung von einem Diener so viel von seinem Rocke weggeschnitten, daß das Kleidungsstück unbrauchbar wurde 1). In diesen Versammlungen wurden aus der Classe der freien Männer Richter für die Bewahrung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit und für die Twinge oder Gerichte in einzelnen Gauen, Flecken und Gemeinden gewählt, welchen wieder freigeborne Gesellen zu Rath und Hülfe beigegebcn waren 2). Die großen Verbrechen der Ver-rätherei und Feigheit, und was sonst entehrend schien, kamen hier in der Versammlung zum Urtheil vor; daher, als in späteren Zeiten die Könige die bevollmächtigten Vertreter der Germanen und Cclten wurden, der Blutbann ausschließlich ihnen zukam; an ihrer Statt übten ihn Vögte — lange Zeit immer öffentlich. Man hielt für gut, schwere Verbrechen durch öffentliche Bestrafung zu Gegenständen allgemeinen Abschcues zu machen, schmähliche Laster durch Ertränkung in Sümpfen zu strafen. Feigheit wurde mit dem Tode bestraft. — Die allgemeine Versammlung richtete auch über Klagen, welche gegen die Sprüche der untern Gerichte bei ihr angebracht wurden. In den untern Gerichten wurde übrigens über alle, die einzelnen Markgenossenschaften betreffenden Fälle, und über Stand und Eigenthum einzelner Markgenossen Recht gesprochen. Geringere Vergehungen wurden durch Wehrgeld in festgesetzter Weise, mit Pferden, Hausoiehe, auch mit Geld dem Könige, dem Gemeinwesen, dem Verletzten und Kläger, oder dessen Verwandten gebüßt3). So wie eine jede Gaugenosscnschaft *) Strabo IV. 136.: Lictor accedit stricto cultro, eo non cessante, tandem a sago ejus tantum amputat, ut reliquum sit inutile I 2) Tacit. Mor. Germ. XII. Eliguntur in iisdem conciliis et Principes, qui jura per pagos vicosque rcddant. Centern singulis ex plebe comitcS, consilium simul et auctoritas, adsunt. s) Tacit. Mor. Germ. XI. XII. De minoribus rebus Principe» consultant; de majoribus o mn es: ita tarnen, ut ca quoque, quorum penes plebem arbitrium cst, apud principes pertractentur. Coeunt, nisi quid fortuitum ct subitum incident, certis diebus, cum aut indicator luna aut impletur; nam agendis rebus hoc auspicatissimum initium credent. Nec dicrum numerum, lit nos, sed noctiuin computant. Sic constituent, sic condicunt, nox ducere diem videtur. Hind ex libertate vitium, quod non simul, nec ut jussi convenient, sed et alter et turtles dies cunctatione coeuntium absumitur. Ut turbac placuit, consi-dunt armati. Silentium per sacerdotes, quibus turn et coercendi jus est, Imperator. Mox Rex vel Principes, prout aetas cuique, prout no- ihre Angelegenheiten selbst besorgte und ihre Gerechtsamen übte und bewachte, eben so war jeder edle und gemeinfreie Hausvater auf und innerhalb seiner eigenthümlichen Feldmark Herr und Richter über Alles, Familie, Dienende und Leibeigene, wie diese nun immer in Krieg und Fehden, durch freiwillige Unterwerfung, durch Verträge oder auf andere Weise sein geworden waren. In den Gemeinde-Versammlungen geschah auch die Wehrhaft-machung der Jünglinge im bestimmten Alter. Der Fürst, der Vater oder ein Verwandter begürtete den Jüngling mit dem Schwerte und übergab ihm Speer und Schild. Jetzt aus so feierliche Weise bewaffnet, trat er aus des Vaters Gewalt in die der National-Rechte über: Leib, Ehre und Gut waren des Vaterlandes, oder der gemeinsamen Genossenschaft Einer Völkerschaft * l). Allen edeln und freien Männern der reltisch - germanischen Völkerschaften in den illyrischen Ländern, zwischen der Donau und der südlichen Alpenkette, waren Waffen das Höchste und Liebste; Freiheit und Krieg und allerlei Wagnisse auf weiten Heerzügen waren der Geist derselben. Ihr Wahlspruch hieß: Der Tapferkeit und dem Muthe gehöre Alles zu Eigen, alles Recht sey im Schwerte gelegen! und ihr Selbstvertrauen zu allen Wagnissen stärkte die freudige Erwartung eines andern besseren Lebens für ihren unsterblichen Geist “). Drohte dem Lande einer Völkerschaft von Außen eine Gefahr, so wurde die schnellste Kunde davon durch Lärmgeschrei und Aufrufzeichen von Berg zu Berg, von Hügel zu Hügel, von Dorf zu Dorf augenblicklich verbreitet, und eine bilitas, prout decus bellorum, prout facundia est, audiuntur, auctori-tate suadendi magis quam jubendi potentate Si displicuit sententia, fremitu aspernantur; sin placuit, framcas concutiuut. Honoratissimum adsensus genus est, armis laudare. Licet apud concilium adcusare quoque et discrimen capitis in-tendere. Distinctio poenarum ex delicto. Proditores et transfugas arboribus suspendunt; ignavos, imbclles et corpore infames coeno ac palude, injecta insuper crate, mergunt. Diversitas supplicii illuc respicit, tan quam scelera ostendi oporteat, dum puniuntur, flagitia abscondi. Sed et levioribus delictis pro modo poena. Equorum pe-corumque numero convicti muletantur. Pars multac Regi vel civitati, pars ipsi, qui vindicator, et propinquis ejus exsolvitur. l) Tacit. Mor. Germ. XIII. Sed arm a summere non ante cuiquam moriš, quam civitas suffecturum probaverit. Turn in ipso concilia, vel Principom aliquis, vel pater, vel propinquus, scuto fraincaque juvenem ornant. Haec apud illos toga, hie primus juventae honos ; ante hoc domus pars videntur, mox Reipublicae. ’■) Diodor. Sicul. V. p. 144. — Caesar B. G VI. 29. VII. 77. — Athen. IV. p. 76. VI. 123. — Livius V. 36. - Strabo IV. 135. bewaffnete Gemeinde-Versammlung berufen, wo dann alles Wehr-haftgeinachtc bei Todesstrafe erscheinen mußte l). Zum Heerzug selbst hatte jeder Gau eine bestimmte Zahl Hccrbannskricger zu stellen 2). Ueberhaupt übten unaufhörliche Fehden Wachfamkeit und Muth; sie wurden in der Versammlung der Gemeinde beschlossen; wer dem Unternehmen sich beigesellte, wurde als rin waffen- und ruhmliebender Jüngling gelobt; keiner durfte ohne Entehrung zurücktreten. Wie der Fürst, so ernannte der Heermann (oder Herzog) seine Gesellen selbst; auf die Güte der Wahl kam sein Glück und Ruhm an. Denn ehe die Leidenschaften durch südliche Reichthümcr und Lüste erhitzt, eine Menge Gesetze nothwendig machten, und ehe die Gegenwirkung verschiedener Parteien die Granzen der Macht jeder Classe der Stände bestimmte, gaben große Einsichten und kluge Rathgeber den Vorstehern der Völker mehr Gewalt, als in den meisten Regierungen Könige haben. Ein solcher Mann war die Seele seiner Nation, Schieömann zwischen Benachbarten; seine Anstalten wurden nachgeahmt, seine Sprüche zu Regeln. Daß aöeliche Geburt auch damals zum Fortkommen sehr behülflich war, kam daher, weil vor der Schreibekunst Familicnsagen Weisheit waren; und wo Eigenthum herrschte, Landbesitz (er nur war Reichthum) Anhang und Einfluß gab 3). Wenn keine Ursache zu Fehden war, so suchte man sie bei andern Stämmen, oft selbst in entfernten Ländern, um glorreich mit dem Hirnschädel eines erschlagenen Feindes wieder zu kommen, ihn fassen zu lassen, und bei festlichen Freudegelagen daraus Mcth, Bier oder Most zu trinken; oder die erbeuteten Waffen an den Häusern unter ruhmtönenden Ge- 1) Caesar, B. G. I. 30. V. 36. VII. 63. 75. 78. — Livius XXI. 30. 2) Tacit. Mor. Germ, VI Definitur et numerus, (delectorum ex omni ju- ventute) ccntcni ex singulis jiagis sunt: idque ipsum inter suos vo-cantur; et quod primo numerus fuit, jam nomen et honor est 3) Tacit. Mor. Germ. XIII. Insignis nobilitas aut magna patrum merita Principis dignationem etiam adolescentulis adsignant: ceteris ro-bustioribus ac jam pridem probatis adgregantur; nec rubor, inter comites adspici. Gradus quin etiam et ipse comitatus habet, judicio ejus, quem sectantur; magnaque et comitum aemulatio, quibus primus apud Principem suum locus; et Principum, cui plurimi et acerrimi comites. Haec dignitas, hae vires, magno semper electorum juvenum globo circumdari, in pace decus, in bello praesidium. Nec solum in sua gente cuique, sed apud finitimas quoque civitates id nomen, ea gloria est, si numero ac virtute comitatus eminent; expetuntur enim legationibus et muneribus ornantur et ipsa plerumque fama bella profligant. sängen aufzuhängen l *). Mahlzeiten und Waffen waren der Sold, aber die Besorgniß, durch Ruhe sich entnerven zu lassen, billig die vornehmste Triebfeder; denn (ivic Taeitus wohl anmerkt), in der Mitte von Völkern, die vermögen, was sie ivollen, und verlangen, so viel ihnen erreichbar ist, trügt scheinbarer Friede; Recht und Billigkeit sind Worte, die der Stärkere deutet Zum Kampfe selbst, vorerst durch wahrsagende Opfer und durch Gelübde gegen ihre Gottheiten (deren Heiligthümer und Symbole sie bei sich im Lager hatten 3), sodann durch Lieder von eigenen oder von den Heldenthaten der Altvordern begeistert, stürzten sie in die Schlacht mit gräulichem Feldgeschrei (verstärkt durch die vor den Mund gehaltenen hohlen Schilde) mit Waffengerassel und mit lärmendem Schilderpochcn. Ihr erster Anfall war immer furchtbar, wiewohl nicht gleich anhaltend und dauernd 4). Die Schlachtordnung war meistens keilförmig; sie suchten dem Feinde eine kleine Fronte darzubicten, seine Reihen aber zu durchbrechen 5). Der Heermann, die übrigen Befehlshaber und untergeordneten Hauptleute und die Eöeln strahlten vorzüglich in schönen, mit Gold und Silber durchwebten, verschiedenfarbigen Panzerröcken, in Waffen mit goldenen Halsketten und Armbändern, aus edeln Metallen mit Korallen und Edelsteinen geschmückt, und durch Schilde mit allerlei Farben bemahlt, herrlich hervor. Weiber, Kinder und Alle, die durch Alter oder Zufall wehrlos waren, befanden sich hinter dem Heere in einer nicht leicht angreifbaren Wagenburg, ermuthigten die Kämpfer kräftigst zur unerschrockenen Ausdauer, trieben die Weichenden durch Schimpf oder Gewalt ins Kampfgewühl zurück, oder jauchzten den Siegern freudig cnt- t) Diodor. V. 144. XIV. 443. — Strabo, IV. 136. z) Tacit. Mor. Germ, XIV. 3) Polyb. II. 175. III. 374. — Justin. IV. 2. — Livius, XXXVIII. — Ta- cit. Mor. Germ. III.: Fuisse apud eos et Herculcm mcmorant, pri-muntque omnium virorum fortium ituri in proelia e annul. Sunt illis haec quoque carmina, quorum relatu, quern barritum vacant, accen-dunt animus, futuraeque pugnae fortunam ipso cantu augurantur. Torrent enim trepidantve, prout sonuit acies. Nee tarn vocis ille, quant virtutis concentus videatur. Adfectatur praecipue asperitas soni et fractum murmur, objectis ad os scutis, quo plenior et gravior vox repercussa intumescat, 4) Diodor. V. p. 144. — Polyb. II. 171. - Plin. XXXII. 3, XXXIII. 1. — Silius Italic. IV. n. 154. Tacit. Mor. Germ. VI.: Acies per cuneos eomponitur. Cederc loco, dummodo rursus instes, consilii quant formidinis arbitrantur. Corpora suorum etiarn in dubiis proeliis referunt. gegen '). Es war tin Stol; für die Mütter, die rühmlich erworbenen Wunden zu verbinden; dem Krieger war das begeisterte Lob der liebenden Gattin die süßeste Belohnung -). Und wie mochten sie nicht streiten, damit ihre Geliebtesten nicht in äußerste Gefahr geriethen! Vorzüglich strengten sich der Heermann und die Hauptleute an, da ihr Ansehen bei ihren Stämmen und Gemeinden 1 * 3) (denn so waren sie im Heere auch aufgestellt), ganz von solchen Tagen abhing; ihr Andenken war im Frieden der vorzüglichste Grund alles Einflusses im Gemeinwesen. Kriegsruhm war aber um so schwerer im hohen Grade zu erwerben, je allgemeiner diese Tugend der Celten und Germanen seyn mochte. Wie begeistert mußten die Scharen seyn, wo der Heerführer sich so groß zeigen mußte, um bemerkt zu werden, wo seine Kriegsgesellen wetteiferten, einer vor dem andern sich auszuzeichnen; wo jeder Stamm nicht nur um den Sieg des Tages, sondern uin das Einige, vor Einführung des Geldreichthums wichtige Gut, um den Vorzug im Kriegsruhm vor allen übrigen Stämmen stritt! Und wenn man dazu nimmt, wie schändlich es schien, den Heerführer ungerochen zu überleben 4); und die Würde der Freundschaft, welche ein um so lebhafteres, um so untilgbareres Gefühl war, als die Aufmerksamkeit des Herzens nicht, wie in der Civilisation, durch viele Gegenstände zerstreut wurde! Diese Verfassung und Besorgung des gemeinsamen Wohles, der öffentlichen Sicherheit der Personen und des Eigenthumes ist übrigens auch als die aller Städte im Senat und Volk, in Fürsten, Edeln und gemeinen Bürgern überall erkennbar. — Alle einzelnen Völkerschaften im Jllyrikum ver- 1) Tacit. Mor* Germ* VII.: Quodque praccipuum fortitudinis incitamcn-tum est, in proximo pignora, linde foeminavum ul ul atu s audiri, undo vagitus infantum, hi cuiquc sanctissimi testes, hi maximi laudatores. Ad matres, ad conjuges vulnera ferunt: nec illae murmurare aut exi-gere plagas pavent, cibosque et hortamina pugnantibus gestaut, 2) Tacit. Mor* Germ. VIII*: Memoria proditur, quasdam acies, inclina-tas jam et labantes, a foeminis restitutas, Constantia precum et obje-ctu pectorum et monstrata cominus captivitate, quam longe impatien-tius foeminarum suarum nomine tim ent ; adco, ut efficacius obligen-tur animi civitatum , quibus inter obsides puellae quoque nobiles im-perantur. 3) Tacit* Mor. Germ. VIL: Quodque praccipuum fortitudinis incitamcn-tum est, non casus, non fortuita conglobatio turmam aut cuneuni facit, sed familiae et propmquitates. A) Tacit. Mor, Germ* XIV. (schon oben angeführte Stelle). Gap* VI* Scutum reliquisse, praccipuum flagitium; nec aut sacris deesse, aut concilium inire, ignominioso fas est; multique superstites bellorum infamiam laqueo finierunt* band untereinander das freilich von Einzelnen oft nur zu wenig beachtete Interesse benachbarter geographischer Lage und einer und derselben Unabhängigkeit und Abstammung. Wenn eine, Vie-len oder Allen derselben drohende Gefahr es heischte, fanden sogleich allgemeine Versammlungen der Fürsten, Edeln und Freien mehrerer Völkerschaften Statt; in solchen Nöthen haben sich wohl mehrere zu Einem Staatenbunde zusammengethan und Ein höchstes, königliches Oberhaupt über Alle erwählt; wozu sich jedoch nicht selten ein durch Reichthum und Heldenthaten mächtiger und einflußvoller Fürst oder Hochedler Eines Stammes erhoben haben mag *). Solche Bündnisse verbürgt Plinius bei den Liburnern am adriatischen Meere, bei den Dalmatiern und den Japoden unter- und oberhalb des Gebirges; und in solchen Verbindungen vereinigt erscheinen Liburncr, Japoden, Taurisker und die Sassalcr in den Alpengebirgen oberhalb des adriatischen Meeres; und in solchen großen Genossenschaften tritt endlich der Mehrtheil der norischen und pannonischcn Völkerschaften in den Kriegen mit den Römern auf 1 2 *). Unser steirisches Oberland gehörte, wie wir oben dargethan haben, dem mittleren Lande Rorikums an. Rorikum wird von den Alten, Vellejus Paterculus und Suetonius, ein Reich, also wohl ein Königreich genannt^); wofür man auch aus Julius Cäsar und aus norisch-römischen Steininschriften Beweise entnehmen will 4). 1) So war es bei den keltischen Völkerschaften überhaupt. Strabo, IV. 122 — 135. — Caesar, B. G. VII. 4. — Livius V. 34. 2) Plin. III. 21. — Dio Cass. IXLX. p. 412. — Appian. Bell. Illyr. p. 763. — Schnell scheinen jedoch diese Verbindungen sich wiederum gelöst zu haben; wie Tacitus von den Britanniern bemerkt: Rarus duabus tribusve civitatibus ad propulsandum commune periculum convcntus; ita dum singuli pugnant, universi vincuntur. Vit. Agricol. cap. XII. 3) Vellej. Paterc. II. cap. 109.: A Carnunto (urbe), qui locus Norici regni proximus ab hac parte erat. — Suetonius in Tiber, n. 16. Toto Illyrico, quod inter Italiam regnumque Noricum patet, perdomito. — Hier scheint Regnum in dem Begriffe Regio genommen zu seyn; weil damals, als Paterculus und Suetonius schrieben, Rorikum nie als Ein Reich königlich ist beherrscht worden. *) Zu Tanzenberg, in Mittelkarnten, besteht folgende Steininschrift: D. I. M. DIADVMENVS. NICOLAI. AVG. DISP. ARCAR. REG. NOR. DO. — Aus einer Inschrift in Rom liest man den Bassaus Ruffus als Prokurator: REG. NORIC. — Ambr. Eichhorn. Beitr. I. 13. 20. — Gruter, p. 375. n. 1. — Allein die Siglen dieser Inschriften REG. NORIC, sind nicht genau bestimmbar; und sie können eben so gut für: Regionis Noricae, als für: Regni Norici gelesen werden. Jul. Caesar, B. G. I. 53. — Bell. Civil. I. 18., sagt: Duae fuerunt Ariovisti (Germanorum Regis) uxo-res, una Sueva natione, quam domo secuin adduxerat, altera Norica, Als ein geschlossenes Land und Reich soll Norikum, und in demselben auch unser Oberland, Einem Könige nur untergeben gewesen seyn; und man ist geneigt, die königlichen Häuptlinge CincibiliS, Balanus (I. 169 o. Ch.), Critasir (I. 60 o. Ch.) und Voccio (I. 50 o. Ch.) für Könige des ganzen NorikumS zu halten. Jedoch Beides bleibt ungewiß, und wahrscheinlich ist allein, daß die genannten Häuptlinge nur Könige einiger in ihrem Staatsbunde vereinigten celtifch-ger-manischen Bölkerschaften in den Ländern jenseits der Alpen oberhalb dcS adriatischcn Meeres und im eigentlichen Norikum gewesen sind *). Man kann daher auch mit keinem haltbaren Grunde erweisen, daß die Römer nach der Besitznahme NorikumS diesem und also auch unserm Berglande durch einige Zeit noch die altnationale königliche Verfassung und Herrschaft gelassen haben. Vielmehr forderte die mühevolle Eroberung deS ganzen AlpenlandeS, die stäte Gefahr des Besitzes, der vielfach sich regende angeborne Hang der Alpenvölker nach der alten Unabhängigkeit und Freiheit, die geographische Wichtigkeit NorikumS an der illyrischen Donau-gränze zwischen Rhätien und Pannonien, alS der wahre Schlüssel Italiens, die schnellsten und durchgreifendsten Einrichtungen der Römer in Pannonien und Rhätien nach der Unterjochung, und die Staatsklugheit deS K. Augustus die kräftigste Festbindung mit Regis Voccionis soror.— Bo tri du o — ad Caesarem — veniunt equites a rege Norico circiter trecenti — Jedoch auch aus diesen Aussagen kann nichts Bestimmtes geschlossen werden; weil man auch hier Noricus für einen norischen König, König einer norischen Völkerschaft, — keineswegs aber Rex Noricus für Rex Noricorum, König aller norischen Völkerschaften, nehmen kann, i) Daß Voccio, rex Noricus, nicht unwiderleglich für rex Noricorum o-mnium zu nehmen sey, haben wir so eben bemerkt. — Critasir wird von Strabo nur als Beherrscher norischer Sojer und Taurisker bezeichnet. Strabo, VII. p. 210, 317. Hujus regionis partem vastam desertamque reddidcrunt Daci — debellatis Bojis et Tauriscis, Galileis gentibus Critasiro subjectis. — Denn aus dem Zusammenhänge der Erzählung Strabo's erhellt mit hoher Wahrscheinlichkeit, daß hier eine bestimmte Völkerschaft, Taurisker, verstanden, und daß dieser Ausdruck keineswegs als ein Generikum für alle norischen Alpenbcwohner (die Taurischen, Alpini, populi Alpini) genommen werden müsse.— Die keltischen Könige Cincibilis und Balanus endlich gehören zwar wohl den Ländern oberhalb der Alpen, der Japoden und Earner, aber doch mehr den pannonischen Gegenden unsers Vaterlandes als dem Norikum an. Livius selbst nennt sie geradezu: Reguli trans Alpes, rcguli Gallo-rum, socii Alpin or u m populorum; und von Balanus sagt er ausdrücklich: »man wisse nicht, wessen Volkes König er gewesen sey?« Gesch. d. Steiermark. — I. B0. 4 nUcn römischen Herrschaftsmitteln, und Sie schnellste Ronmnisirung des ganzen norischen Landes *). Die innere Verwaltung der römischen Steiermark im Allgemeinen und Besonder«. Nach der blutigen Unterjochung und nach der Beruhigung der letzten Empörung im Unterlande (I. 5 — 10) war die Steiermark unter den bestimmt umgränzten Provinzen, Pannonien und Norikum, dem römischen Reiche einverleibt. Nachdem man die Donau zur unüberschreitbaren Reichsgränzc im Norden erklärt hatte und, wie seit den Dazischen Kriegen, der Stoß der germanisch-sar-matischen Völker vorzüglich nur auf die illyrische Donau ging, gewann die Steiermark und deren feste Behauptung, als Brücke und Schlüssel Italiens, eine zunehmende Wichtigkeit, welche schon K. Augustus erkannte und würdigte; und welcher deshalb Pannonien und Norikum seiner eigenen unmittelbaren Aufsicht Vorbehalten hatte * 2). Sogleich wurde die innere Verwaltung der Steiermark nach römischer Weise eingeführt und festgcstellt, und durch eigene, dem Kaiser allein verantwortliche Provinzial-Statthalter oder Prokuratoren geleitet 3). Die diesen untergeordneten obrigkeitlichen Personen blieben vom ersten bis zu Ende des fünften Jahrhunderts immerfort gleich. Einem einzigen Statthalter aber wurden oft mehrere Provinzen, unter verschiedenen Benennungen, mit Civil- und Militär-Gewalt zugleich anvertraut; was mit dem pannonisch-steierischen Ilnterlande und mit dem norifchen Ober-lanöe nach Erforderniß dringender Zeitoerhältnisse oft der Fall gewesen ist. Und wenn sich dann gleich auch im Steirerunterlanöe und Oberlanöe noch eigene Landesverweser befunden hatten, so stan- *) Vergeblich beruft man sich auf die Stelle im Dio Cass. LIII. p. 504, welche allein nur auf die Zeiten vor Norikums und Pannoniens Unterjochung im Z. 27 v. Ehr. anwendbar ist. 2) Strabo, XVII. p. 577 — 578. — Dio Cass. LIII. p. 503 — 504. — Sucton. in Aug. n. 47: Daß die königliche Beherrschung Norikums, also auch des Steircrobcrlandes, wenn je eine solche das ganze Norikum umfaßt hatte, nicht hat belassen werden können und belassen worden seye, haben wir oben schon erwiesen. 3) Sucton. in Aug. ». 47. — Legati Cacsaris pro console, consulares legati, Proconsularcs, Pracfecti, Practores, Cuvatores, Duces, Prae-sidcs, Practorii hießen diese Provinzial - Statthalter. Ol öcu diese zu den kaiserlichen Gencralbcfehlshabern in eben jenem untergeordneten Verhältnisse, wie die Generale einzelner Abthei lungen an der Donau zu dem Oberfelöherrn des ganzen Donaulimes und aller illyrischen Provinzen '). Die weite Ausdehnung des großen Jllyrikums und die ganze Steiermark, in demselben gelegen, deutet von selbst bestimint auf den Umfang des Begriffes der Alten, wenn sie vom Augustus bis Constantin dem Großen so viele Männer als illy rische Prokuratoren, Curatoren, Präfekten und Feldherren bezeichnen; welche demnach, bis auf die vielfachen Veränderungen unter K. Diokletianus und Constantin dem Großen, in der inner» Verwaltung der Reichsprovinzen, neben der Militär-Gewalt auch die Civilvcrwaltung in der Steiermark getragen haben; wenn die Letztere nicht ausdrücklich in den Nachrichten der Alten noch andern Männern zugcthcilt wird. Als römische Statthalter der Steiermark kennen wir von Augustus bis Caligula (I. 36) * 2), den Fufius Ge min us, M. Valerius Meffalinus, M. Plan-kus Silanus, M. Lepiöus, den Legaten Junius Bläsus (vom I. 36 — 54), den Calvifius Sabinus und Attilius -Hister (vom I. 68 — 70), den Cornelius Fuskus und Ampius Flavianus im Unterlanöe, den Petronius und den Sex-tilius Felix im Oberlande (vom I. 81 — 117), den auch zu Tarrakona in Spanien auf inschriftlichen Monumenten gefeierten Prokurator T. Claudius Candidus 3). In die Zeiten der Imperatoren Trajanus und Hadrianus fallen der Proprätor A. Gabinius, Martius Turbo und der Cäsar Aelius Verus im Unterlande (I. 136), der Prokurator Ol. Pätus Memmius Apollinaris, welcher auf römisch-inschriftlichen Monumenten mit besonderem Ruhme erscheint, Bassäus Rufus, ein Mann von großem Ansehen und von noch größerem Ruhme im ganzen Römerreiche, wegen ausgezeichneter Thatcn in Krieg und Frieden, 4 * *) Dio Cass. LIII. p. 504 •— 506. — Aurel. Viel, in Epitom. p. 537. — Julius Capitolin. p. 137. — Lamprid. in Severo p. 346. 347. 361. — Pollio in Div. Claud, p. 81. — Herodian. II. 107. VI. — VII. p. 311 — 339. 2) Schon Aquilin Cäsar (Annal. Styr. I. 58 — 62.) fühlte die große Schwierigkeit, die römischen Statthalter der norisch-pannonischen Steiermark in genauer Reihenfolge anzugeben. 3) VcHej. Pater«. II. 113. — Dio Cass. LV. 568. LVII. p. 604. LIX. 054. — Tacit. Annal. XII. p. 116. — Idem, Hist. 1. 188. 393. 11. 230. III, 236. 273. — Gruter p. 389. n. 3. besonders aber in den vielen blutigen Schlachten, welche an der illyrischen Donaugränze wider die vereinigten Germanen und Sar-maten gesochten werden mußten, M. Pontius, Lucius Petro-nius und Lucius Fabius l 2). Vom Jahre 180 — 229 kennen wir den L. Septimius Severus in Gewalt und Würde eines Proconsuls, den Pollenius Sebennus im Oberlanöe, und im Unterlande den Sabinus, dessen Nachfolger M. Agrippa, den Dezius Triccianus, Flavius Aelius, und den gelehrten Geschichtschreiber und Consul in Rom, Dio Cassius “). Um das Jahr 235 war der pannonische Oberseldherr und Soldaten-Kaiser Maxi minus Statthalter in der Steiermark. Von dieser Zeit an bis aus den K. Diokletianus kann man annehmen, daß alle römischen Oberfeldherren Jllyrikums, wie Jngenuus, Re-gillianus, Claudius, Aureolus, Macrianus, Ragonius Clarus, Junius Brochus, Ulpius Crinitus, Licinius Valerianus, Aurelianus, Probus, zugleich auch General-Statthalter im ganzen Jllyrikum gewesen sind; unter welchen aber doch auch noch andere untergeordnete Landesverwcser im Steireroberlande und im Unterlande gestanden hatten 3). Unter K. Dio-kletianus mußte, wegen des immer drohenderen Andranges der Germanen und Sarmaten aus die illyrische Donaugränze, die Verwaltung der Länder möglichst vereinigt werden. Der Cäsar Galerius Maximianus erhielt jetzt (I. 291 — 292) das weite Jllyrikum, und herrschte in demselben mit der Macht und Gewalt eines Imperators. Der Unterhalt eines eigenen Cäsars und seines Hof- 1) Ael. Spartian. in Hadrian, p. 60. 79. — In Ae], Vero. p. 85. — Gru-ter, p. 169. n. 7., 407 n. 1. 2., 437. n. 7., 457. n. 2., 1028. n. 4. 6. — Herodian. II. 105. — Dio Cass. IXL. 413 — 414., LXXIII. 837., LXXVI. 864., LXXVIII. 893 - 894., LXXX. 917 — 918. - Spartian. in Sever. p. 206. — Lamprid. in Sever. p. 346. 364. 368. 378. 2) Herodian. VII. 325. 327. 3) Herodian. VII. 315. 327. — Jul. Capitol, in Maximin. 401, in Gordian. 430. — Trebell. Pollio in Gallien 11. 14. — In trigint. Tyrann. 38. 39. 40. 42. 45. 50. — ln Div. Claud. 74. 81. — In Aurelian. 95. 99. — Aur. Vict. de Caesarib. p. 520. Es wäre möglich, daß in diese Zeiten einige Unterstatthalter }u versetzen seyen, welche auf römischen Denksteinen erscheinen, wenn anders die Inschriften richtig auch auf das steierische Land ausgelegt werden dürfen, wie Babianius Linus, T. Cl. Claudius, L.Cl. Censor, Fabius Makrinus, Munatius Plan-kus und C. Antonius Julianus. Gruter, p. 9. n. 6., p. 13. n. 18., p. 14. n. 5., p. 100. n. 4., p. 1098. n. 8. — Linhart, I. 248. a) — Reines., de inscriptio. Class. VI. n. 71. — Muratio. Planco. Paulino. V. C. — Praesidi. Pannon. per Annos. XVII. — Crcperius Amantius V. C. Abavo Suo. — Caes. Annal. Styr. I. 230. (Ungefähr um das Jahr 286.) staates erforderte große Geldsuinmen, viele neue Auslagen, lebhaftere Steigerung aller Cioilgeschafte und größere militärische Anstrengungen in allen Provinzen; was natürlicher Weise Zerstückelungen der einzelnen Länder zur Auffindung neuer Ertragsquellen und zur Anspannung aller Staatsnerven, Vermehrung der Civil-beamten, genaue Trennung der Civilgewalt von der Militär-Macht und abgesonderte Führung Beider zur unausbleiblichen Folge gehabt hat. Alle, das Steirerober- und Unterland in sich fassenden paunonisch- norischen Provinzen, Valerien, Oberpannonien, Savien und Mittelnorikum, hatten von jetzt an jede ihren eigenen General und ihren eigenen Civilstatthalter mit vielen zugetheilten Amtsgchülfen '). Wir kennen aus dieser Epoche den Präses des untern Pannoniens Maximus, den Statthalter Oberpannoniens Am antius, und des Mittelnorikums Martini anus 2). Zur Ausübung der höchsten Gewalt hatte nämlich K. Diokletianus drei Reichsgehülfen angenommen, und überzeugt, daß die Fähigkeiten Eines Menschen zur Sicherheit des Staates nicht hinlänglich wären, betrachtete er die gemeinschaftliche Regierung von vier Fürsten nicht als zeitwährenöes Hülfsmittel, sondern als Grundgesetz der Verfassung. Nach seinem Sinne sollten sich die beiden ältesten Fürsten durch das Diadem und den Augustustitel auszeichnen. Diese sollten sich immer regelmäßig zwei untergeordnete Theilnehmer als Gehülfen beigesellen; und diese Cäsaren, ihrer Seits zum ersten Range emporsteigenö, sollten eine ununterbrochene Kaiserfolge gewähren. Das ganze Reich wurde in vier Theile getheilt. Italien und der Osten waren die ehrenvollsten, Donau und Rhein die beschwerlichsten Posten. Erstere erforderten die Gegenwart der Imperatoren; die Verwaltung der Letztern erhielten die Cäsaren. Die Stärke der Legionen stand den vier Theilhabern der höchsten Gewalt zu Gebote; und Verzweiflung, nach einander vier furchtbare Heere zu besiegen, sollte den Ehrgeitz Eines aufstrebenden Kriegshauptes entmuthigen. In ihrer bürgerlichen Regierung wur- x) Lac tan t. de mortib. Persecutor, cap. VII. — Et, ut omnia terrore complerentur, provinciae in frusta concisae, multi Praesides et plura officia singulis regionibus. -) Acta S. Quirini. — Gruter, p. 283. n. 5. — Da die Martyreracten des h. Maximilianus eine höchst unzuverlässige Quelle sind, so kann Eulasius in Celeia nicht mit Gewißheit als ein Statthalter der norischen Steiermark angesehen werden. — Ob der aus den zuverlässigen Martyreraeten des h. Florianus bekannte Prätor Aquilinus auch unter die Statthalter des Stei-reroberlandes zu zählen seye, ist zweifelhaft. öcn die Kaiser als Ausübcr ungetheilter Monarchenmacht betrachtet; ihre vSöiftemit vereinten Rainen unterzeichnet, wurden in allen Provinzen, als aus ihrem gemeinschaftlicheil Rath und Ansehen ausgegangen, ausgenommen. Dieses Reichs- und Regierungs-System behielt dann K. Constantin der Große als Alleinherrscher im Ganzen bei, und oeroollkommnete es in allen Theilen. Rach seiner Einthcilung des Reiches in vier Präfekturen, jeder Präfektur in Diözesen, und jeder Diözese in Provinzen, gehörte die Steiermark zur Präfektur Italiens, zur illyrischen Diözese; Provinzen derselben waren Savien, Oberpannonien und Mittelnorikum. Dieser Abtheilung zu Folge stand die Steiermark unter dem italischen Prätorial - Präfekten, unter dem Dikarius der illyrischen Diözese, und die einzelnen Strecken dieses Landes wurden in Savien durch einen Cor-rektor, in Oberpannonien und Mittelnorikum überall durch einen Präses verwaltet 1), — alle jedoch allein nur mit der Leitung der Cioilgeschäfte bethcilt, enthoben von aller militärischen Gewalt innerhalb ihrer Provinzen. Der umfassenden Macht des italischen Prätorialpräfekten ") standen alle Cioilobrigkeiten der illyrischen Diözese uud der Provinzen derselben unter. An diese erließ er zuerst alle Verordnungen und Befehle der Imperatoren zur Kündigung an die Provinzialen. Er war verantwortlich für alle Civilamtshandlungen seiner untergebenen Behörden, die er daher auch zu ermahnen, zurechtzuweisen, zu bestrafen hatte. Er sollte die ihm anvertrauten Provinzen vor allen Bedrückungen von Seite der Behörden bewahren. An ihn gingen alle Entscheidungen der Provinzenverwalter. Er führte die Oberaufsicht über das Posten- und Straßenwesen, über Metallminen und Metallarbeiter, über alle öffentlichen Gebäude, über die Verpflegung des Militärs und über die Militärsaushebungen. An ihn gingen zuerst die Induktionen für alle Steuerzahlungen und öffentlichen Abgaben. Entsprechend dem Umfange einer solchen Macht, der Höhe einer solchen Würde, der Zahl und Wichtigkeit seiner Geschäfte hatte der Prätorialpräfekt einen großen Staat (Officium *) Notit. Iniper. Occident, p. 5. 12. 2) Seine Würde hieß daher Summum fastigiuin dignitatis, suMimis apex l’iaefecturae, amplissima sedes; und seine Titulaturen waren: Amplitudo, Celsitudo, Excellentia, Excellens Emincntia, Gravitas, Magnifi-centia, Sublimitas tua! und eine bedeutende Anzahl untergeordneter Kanzlei- und Hebungs-bcamten (Collegium). Dem italischen Prätorialpräfekten im Range am nächsten stand der Bikar der illyrischen Diözese *)/ welchem vorzüglich die Sorge über die richtige Abtragung aller Steuern und über die vorgeschricbene Einlieferung und Vertheilung aller Naturalabgaben der ganzen Präfektur oblag. Der Würde und Macht zunächst unter dem Vikarius standen die Verwalter der einzelnen Provinzen * 2). Nach den bestimmten Ausdrücken der kaiserlichen Anordnungen hatte jeder Provinzial-Statthalter alle Streitigkeiten über Civil- und Criminalgegenstänöe der Provinz, sitzend auf dem Richterstuhle, im Amts- oder Gerichtshause, bei offenen . Thüren, im Beiseyn aller dazu Berechtigten zu vernehmen und Urtheil darüber zu sprechen, über den Stand der Personen wie über Eigenthum und Besitz zu richten, die Provinzbewohner vor allen Bedrückungen von Seite der öffentlichen Behörden sowohl, als vor jenen der Sachwalter der Reichen und Mächtigen zu be. schützen, zu geivisser Jahreszeit die ganze Provinz und alle Ortschaften derselben zu bereisen, alle Gebrechen, Klagen und Wünsche überall zu erheben und entsprechend das Zweckmäßigste darüber zu veranlassen, in einer für alle Provinzialen bequem gelegenen Stadt seinen Wohnsitz aufzuschlagen, sich daselbst aber nicht zu sehr den öffentlichen Unterhaltungen hinzugcben, endlich in feiner Privatwohnung keine Bittschriften anzunehmen und keine gerichtliche Handlung auszuüben 3). Zur kräftigen Handhabung dieser umfassenden Gewalt, welche auch das Recht über Leben und Tod der Provinzialen in sich begriff, hatte jeder Civilstatthalter eine Menge untergeordneter Beamten, Amtsgehülfen, Schreiber (Ministri, Adjutores, Inscriptores u. ögl.) und Diener (Apparito-res). Jeder Präses hatte in einer der vorzüglichsten Städte der Provinz seinen besonöern Wohnsitz, wo sich dann auch sein Hauptrichterstuhl (Secretarium, Praetorium, Publicum) befand. Hier allein nur durfte und sollte er bei offenen Thüren Gericht halten, innenher die betreffenden Parteien, außerhalb das zuhörenöe Volk, Beide nur durch einen herabhängenöen Teppich von einander ge- *) Vicarius Illyrici, Vicarius Praefecti, agens vicariam praefecturam. Vice Praefectus, Praetorio cognoscens. 2) Rectores, ordinär» Rectores, provinciales Dignitates, Administratores, Cognitores, Moderateres, Judicantcs, Judices, Judices provinciaruin, Judices locorum. 3) Cod. Theodos. II. p. 42. VI. P. II. p. 29. trennt '). Seit Der Alleinherrschaft K. Constantinus des Großen kennen wir allein nur in der östlichen Steiermark den Consular Helpidius (I. 352), öen Messala (I. 370), den Majoranus (I. 380 — 400), und im Obcrlande den Gencridus (I. 405) und den Primulas (I. 449) als Civilstatthalter s). Die innere Landesoerwaltung der Steiermark betrafen endlich auch noch folgende Einrichtungen von Kaiser Constantin dem Großen bis zur Auflösung des Westreiches. Für die Kammergeschäfte des Staates und für die besondere kaiserliche Kasse waren zwei unabhängige Minister im Ost- und Westreiche bestellt, nämlich der Minister des Staatsschatzes (Comes sacrarum largltionum) und der Minister des Kronschatzes (Magister, Comes rei privatae Prin-cipis). Der Erste hob die dem Staate gehörigen Zölle, Zinse, Steuern und Naturalabgaben, und bezahlte daraus den Sold und alle Geschenke und Naturalien au die Militär- und Civilbehörden. Diesem waren noch folgende Staatsöiener untergeordnet: der illyrische Obersten ereinnehmer (Comes largitionum Illyrici); der Nechnungsbeamte für die Register aller auszuschreibenden, ein-gcbrachten und noch einzutreibenden öffentlichen Steuern und Leistungen; die Vorsteher der Hauptkassen (Thesauri) zu Sis-zia in Savien und zu Sabaria in Oberpannonien * * 3), welche von eigenen Zahlmeistern (Numerarii) die eingebrachten öffentlichen Gelder empfingen und mit denselben nach Vorschrift weiter verfügten; der Münzwardein der Münzbank zu Siszia (Procurator monetae Sisdanae); ein Handelsgraf für das ganze ausgedehnte Jüyrikum (Comes commerciorum per Illyricum), welcher zugleich die Zölle für alle erlaubten Waaren an unzähligen Zollstätten durch eigene bestellte Diener (Stationarios) einhob; ein Metallgraf (Comes metallorum), unter dessen Oberaufsicht alle Bergwerke, vorzüglich auf edle Metalle, wie auch alle Goldwäschereien standen (Aurileguli) 4); ein Oberaufseher aller illyrischen Waffenfabriken und Zeughäuser (Magister ofiiciox-um). — Der *) Die Titel eines Civilstatthalters waren: Vir pcrfectissimus, clarissimus; Gravitas, Sinceritas tua ! ") Cod. Theodos. II. p. 439. — Anim. Marcellin. XXIX. p. 438. — Sidon. Apollinar. V. p. 1134., in Toni. VI. Bibi. max. 8s. Patrum. — Zosimus, V. p. 820 — 821. — Prisons Rhetor, in Bibi. Bizantin. p. 56. — Vielleicht auch der Comes Romulus zu Petovium (I. 450)? 3) Rational!» summarum qui canoncs arcae largitionum debitos scribebat corumque rationes in sua provincia notabat. 4) Notit. Imp. occid. p. 62 — 70. Minister des Kronfchatzes dagegen hatte die kaiserlichen Privateinkünste aus jeder Provinz zu verwalten, wozu die Forste sammt den Jagden, die großen Höfe mit ihren Vorwerken, die confiszir-ten Güter, das herrenlose Besitzthum und die Einkünfte der Tempel und besonderer Ländereien gehörten; für welches Alles ein eigener Procurator in der Provinz Savien aufgestellt war (Procurator rei privatae per Saviam), mit untergeordneten Aufsehern der Weiden, der Wälder, der Spanndienste zur Einbringung der kaiserlichen Naturaleinkünste (Praepositus bastaga-rum) ’). In dem innern Wesen, in den häuslichen Rechten der Eüeln und Gemeinsreien, in dem Wesen und in den Rechten der einzelnen Markgenossenschaften, in den Gauen und Gemeindegränzen der steirischen celtisch- germanischen Völkerschaften scheinen die Römer wenig oder gar nichts geändert, und die uralte Stamm- und Gauenverfassung, so wie die Leitung der Genossenschaften den Völkerschaften selbst nach altherkömmlicher Weife unter staatsherrlicher Aufsicht und Oberleitung gelassen zu haben. Das schnelle Wieöer-erscheinen der germanisch-celtifchen Urverfassung unter dem größten Theile der steiermärkischen Landesbewohner, so wie unter ihren nördlichen und westlichen Nachbarn, im frühesten Mittelalter der fränkisch, boioarischen Epoche und Herrschaft, der heut zu Tage noch kenntliche uralte Stammesunterschied unter den deutschen Bewohnern der Steiermark an Körpergestalt, Kleidung, Sitten, Gebräuchen, Spracheigenthümlichkciten und Lebensweise geben entscheidende Bürgschaft dafür; daß sich aber demungeachtet während der fast fünfhundcrtjährigen Römerepoche die urälteste Stammesverfassung gänzlich verloren habe, ist gar wohl begreiflich. Die letzten Spuren davon kommen in der Mitte des zweiten Jahrhunderts, und von Bojern und Azaliern und deren Stammpräfekten in Oberpannonien auf römisch-inschriftlichen Denksteinen vor; zum Beweise, daß die Römer die uralte Landesabtheilung in größere und kleinere Distrikte der Stammesniederlassungen zum Behufe der politischen Landesvcrwaltung noch lange beibehalten hatten 2). Vorerst erhielten die Colonialstädte, wie die claudischc Colonie Ce-leia, eine ganz römische Einrichtung. Sie wurden von Rom, wo sie ihre beständigen Vertreter hatten, unmittelbar abhängig; und sie *) Notit. Iniper. Occident, p. 55 — 62. 71. '-) Ptoloni, 11. 14. 15. — Grnter, p. 490. ti. 2. verloren gegen eine größere oder geringere Befreiung von öffentlichen Abgaben ihre alte Selbstständigkeit. Die meisten alten Städte der römischen Steiermark wurden Municipien mit römischem Bürgerrechte, und sie erhielten sich sehr lange mit eigenen Gesetzen (leges municipales) und mit selbstgewählten, wenn auch mit den Colonialstäötcn gleichen, Obrigkeiten in den alten valksthümlichen Verhältnissen '). Daß in den romanisirten Ortschaften, wo auch das römische Gcmcindewesen ganz eingeführt war, die Abkömmlinge der Landesedeln und Reichen höhere Würden, Amtsgewalt und Antheil an allen Geschäften erhalten und getragen haben, ist gar wohl zu vermuthen Die Obrigkeiten einer Colonialstadt und eines Municipiums bildeten unter einem leitenden Haupte den Stadtsenat (Ordinem, Curiam, Consilium civitatis). Diese obrigkeitlichen Personen, wenngleich an Würde und Amtsgewalt von verschiedenen Graden, hießen Derurionen, Curialen, Hochverehrte (Decuriones, Curiaies, Hon orati). In höherer Aurtorität und Gewalt standen die Zweiermänner (Duumviri) und die priesterlichen Decu-rionen (Sacerdotes, Flamines), gewöhnlich zehn an der Zahl, die Rechtschaffensten und Verdientesten der Decurionen, und besonders ausgezeichnet als die Vordersten (Primi ordinis, Primates, Principales Curionum, Urbium, Proceres, Optimales). — Für ihre Amtsmühen befassen und genossen die Decurionen Fiskalgüter, welche unveräußerlich bei Decurionen-Familien hafteten; die'daher auch gehalten waren, einen gewissen Zeitraum hindurch Dienste zu leisten, und zwei Söhne gleicherweise dem Decurionen-Dienste zu widmen. Dem ganzen Kollegium der Decurionen lag die Besorgung aller Municipalgeschäfte und alles dessen ob, wovon das Wohl, der Nutzen und die Ruhe ihrer Stadt und ihres Stadtgebietes abhing. Sie verwalteten die Fiskalgüter (praedia publica), wobei sie das Drittheil der jährlichen Erträgnisse für Besserung der Stadtmauern, das übrige aber zu andern öffentlichen Gebäuden, zu Bädern vorzüglich, und zur Besoldung öffentlicher Lehrer der Stadt-jtlgend (Philosoph!, Sophistae, Rhetores, Grammalici) und eige- 1) Aul. Gell. XVI. 3. 13. — Sueton. in Aug. n. 46. — Petisci Lexic. Antiquit. Rom. Vox.: Muni cipi um. 2) Ueber die Verbreitung römischer Obrigkeiten in allen illyrischcn Provinzen mag man einen Schluß machen aus den schriftlichen Staatsbesehlcn in den Jahren 235 — 237, welche gerichtet waren an alle Civilobrigkeiten in illyrischen Städten, Colonien, Municipien, Mansionen, Dörfern, Castellen u. s. w. Capitolin. in Maximin, p." 401. ner Stadtärzte (Medici, Archiatri) verwenden mußten. — Den gelammten Curialen lag ob die Erhaltung der öffentlichen Ordnung und des Gehorsams gegen alle Befehle und Gesetze des Staates (Disciplina publica), die Besorgung hinreichender, gesunder Lebensmittel, der öffentlichen Borräthe, der Wasserleitungen und Bäder, das öffentliche Straßen- und Postenwesen, die Verlautbarung der Staatsgesetze und Verordnungen, die Steuerausschreibung, die Einnahme und genaue Lieferung der öffentlichen Gelder, die Beschreibung des Volkes und aller urbaren steuerpflichtigen Landtheile der Grundbesitzer, die Militäraushebungen oder die Ablösung der betreffenden Männerzahl durch Geld (Aurum tyronicum), der Unterhalt des Militärfuhrwesens (Vastus animalium militarium), wobei sie ganz besonders alle Bedrückungen von ihren Mitbewohnern hintanzuhalten hatten, die Besorgung aller Patrimonialgüter und aller Gerichte innerhalb der Stadtgebiete *), wofür vorzüglich eigene Zweiermänner (Duumviri juri dicendo) bestellt waren. Aus diesen Pflichten und Geschäften ist die Wichtigkeit und der große Einfluß gebildeter und edler Derurionen auf die sämmtlichen Verhältnisse ihrer Untergebenen in der römischen Steiermark leicht zu ermessen; und es wird begreiflich, warum in den Aufschriften öffentlicher Monumente manche Eigennamen genau mit dem Beisatze De-curio, Decuriones, und ihrer in dieser Würde noch besonders getragenen Aemter ausgezeichnet worden. — Nach den Zweimännern war in Colonien und Municipien die erste Würde die des Stadt- beschützers (Defensor civitatis, Vindcx civitatis, Defensor pu- blicus), welcher von der ganzen Stadtgemeinde aus den rechtschaffensten Männern auf fünf Jahre gewählt, die Besorgung der öffentlichen Ordnung, der Gerechtigkeit in allen Geschäften, der Hintanhaltung aller Angriffe und Beleidigungen von allen Muniripalen, der Betriegereien und Bedrückungen bei allen öffentlichen Abgaben und Leistungen, die unausgesetzte Thätigkeit des ganzen Derurionen-Kollegiums und die gewissenhafte Führung aller Register der Pupillargelöer zur vorzüglichen Pflicht hatte -). Dem Verwalter des Prioatoermögens der Stadt (Reipublicae curator) stand die Gebarung der Staöteinkünfte, die Verpachtung der Staötfelder (Praedia civitatis), die Sorge für l) Regioncs dicimus, intra qnarurn fines singularum eoloniavum et muni- cipiorum magistratibus jus coercendique est libera potestas. — Cud. Tlieodos. IV. p. 352 — 360. ‘“) Cod. Theod. I. p. 67 — 68. alles Communal-Eigenthum ver Stadtgemeinöe, und die Bestimmung der Preise der Lebensmittel zu. Unter dem Oberaufseher aller Vorräthe (Curator annonae) standen die Gktreidehänd-ler und die Eßwaaren jeder Art, welche zu billigen Preisen an die ärinern Bewohner hintangegeben wurden. Für gute und gesunde Beschaffenheit des Brotes und der täglich nothwendigen Lebensmittel, und für gerechtes Maß und Gewicht derselben mußten eigens Bestellte forgcn (Episcopi, inspectores). Eigenen Bau-meistern war die Oberaufsicht über alle öffentlichen Gebäude, Tempel, Bäder, Stadtmauern, Brücken, Stadtstraßen, ja auch über alle Privatgebäude, um allen aus Nachlässigkeit der Besitzer entstehenden Unglücksfällen vorzubeugen, anvertraut. Neben diesen wichtigeren Obrigkeiten gab es in allen Colonien und Municipien noch viele andere für die öffentliche Ordnung und das Gemeinwohl Bedienstete, Verwalter der Privatgelder der Staötgemeinde, Münzwaröeine, Aufseher der Gymnasien und öffentlichen Spiele, Polizeiwächter für Tage und Nächte, Archivare, und zahlreiche Innungen von -Handwerkern und Künstlern *). Aus inschriftlichen Denksteinen kennen wir von der römischen Steiermark folgende obrigkeitliche Würdenträger: Die Decurionen der Stadt Celeia — Maronius Marcellinus, Terentius, Castritius Berns Antonius, Verpi-nus, C. Bellicius Jngenuus, den Zwciermann für die Gerichte Titus Maximus, den Stadtguästor Publius Albinus Finitus und den Stadtbaumeister C. Attilius Secundianus; von der Stadt PetoviuiN dkN Decurio, Curator viarum et pon-tium, Quaestor Aedilis, Praefcctus fabrorum, Augur, Duumvir juri dicendo, Cajus Valerius Tettius Fuskus, — in denselben Aemtern und Würden den C. Clodius Avitus, den Aulus Publius Ceionius, Decurio, Sacerdolalis, Veflamen; von der Stadt Solva, — die Decurionen Tullius, Marimus, C. Sempronius Sekundinus, C. Castius Avitus, und das ganze Kollegium der Stadtöecurionen (Ordo Solvensis), die Stadtbaumeister Crispinus, Julius Albinus, Lucius Gautius Finitus, und den Zweiermann M. Fabius Secundus; zu Grafendorf, — den Gerichtsdecurion C. Sacretius Spec-tatinus; und zu Windischgrätz, — den Sechsermann Publius Quartius. r) Notit. Imper. Occident, in Append, de Magistrat, municipal, p. 3. Das Militärwcscn in der römischen Steiermark. Das naturkräftige alte Steirervolk im frischlüftigen Oberlande und im üppig - schwülen Klima an der untern Mur, Drave, Saan und Save vermehrte sich in Ruhe und Frieden mehr denn eines ganzen Jahrhunderts schnell wieder zur früher» ansehnlichen Bevölkerung. Die Römer, durch Naturanlage und Kunst ausgezeichnete Soldaten, erkannten in den kräftigen Bergbewohnern, in öem regen Geiste ihrer celtisch - germanischen Gesellenschaften (Comita-tus) und in den altherkömmlichen Weisen ihres Heerbannes bei gemeinsamer Landesgefahr, die Pflanzschule der tapfersten Legionssoldaten. Der ungebundene Geist der Genossenschaften aber für Kriege, Fehden und Abenteuer konnte nicht frei waltend gelassen werden; und die alten Heerbannsweiscn konnten römischer Taktik und Strategie nicht mehr genügen. Auf diesem Grunde wurde daher, gleich nach Eroberung und Beruhigung des Landes, das römische Soldatenhebungssystem auch in der Steiermark eingeführt, und so geregelt, daß nicht nur zur Ergänzung der Legionen selbst, sondern auch zur Bildung ganz neuer Kriegsgenossen zu Fuß und zu Pferde l 2 *) stets junge Mannschaft im Unter- und Oberlanöe ausgehoben werden konnte “); von welchen Kriegern viele Tausende theils in der Vertheidigung des eigenen Vaterlandes gegen die Barbaren an der Donau, theils am Rhein, an den Wällen Caledo-niens, in Afrikas brennenden Sandwüsten, am Tigris und Euphrat und in den Gebirgen Armeniens zur Ausbreitung der römischen Herrschaft und Glorie ihr Blut vergossen, ihr Leben gelassen haben a). Schon in den Zeiten des Vitellins, Otho und Vespasia-nus rühmt der edle Tazitus die no risch-pan no nische Kriegerjugend — voll Kriegesgeist und Waffenkunde zu Fuße und zu Pferde 4 * 6). Die erste ulpische Schwadron pickenführenöer Reiter, 1) Attilius Hister, qui Pannoniae praesidebat, Icgionem ipsaque lccta auxilia e Provincia componere possit. Tacit. Annal. XII. 116. XV. 160. 164. 2) Septemtrionales populi sunt ad bella promtissimi. Tyrones igitur de tempcratioribus legendi sunt plagis. — Vegetius de re milit. I. cap. 2. 3) Eutrop. p. 586. — Hcrodian. VII. p. 367. — Notit. Imper. Occident, p. 139 — 130. 6) Tacit. Hist. I. 302., III. 237. — Idem, Annal. XII. 116., XV. 160. 164. Noricorum Juventus armis adsueta, robur equitatus Al arcs Pannonii. die erste ulpische Cohorte Pannonier unter K. Trajanns, die zweite italische Legion der Noriker unter K. Mark Aurel, die zweite Schwadron pannonischer Reiter, und die unüberwindliche Cohorte Taurisker unter dem Obersten M. Ulpius Ruttillianus in der Epoche des K. Alexander Severus, die erste augustische und die dritte herkulische Cohorte der Pannonier unter K. Maximinus, die ältere und die jüngere romitatensische Legion der norisch - liburnischcn Krieger zur Zeit des K. Theodosius L, sind größtentheils lan-deseingeborne Steiermärker gewesen und vorzugsweise oft die keltischen Legionen, die Krieger des Alpen- oder Bergland cs genannt worden (Legiones Alpinae, militcs mon-tani) *). Die erste zur sichern Behauptung des Landes nach strategischem Geiste regelmäßige Vertheilung römischer Legionen und einzelner Cohortcn und die Besetzung der wichtigsten Punkte in der Steiermark war schon vom K. Augustus selbst angeordnet worden. Im Unterlanöe der Raab, Mur, Drave und Save standen damals die achte augustische, die neunte spanische und die fünf-zehnte apollinarische Legion -). In den Kriegen zwischen Vitellins, Otho und Vcspasianus treffen wir bei Pettau das Hauptstandlager der dreizehnten Legion, welche von daher auch die petovi-sche Legion genannt, und vom K. Trajanus nach Dazien übersetzt worden ist; zu welcher Zeit auch die siebente galbische Legion dort war. Durch Jahrhunderte blieb Pettau ein Hauptstandquar-tier römischer Legionen. Zur Zeit des K. Alexander Severus scheint eine Cohorte tauriszischer Reiter, die Unbesiegte zuge-nnnnt, am Laisberge zwischen Cilly und der Save, und ein Thcil der zweiten.trojanischen Legion im Raabthale und bei Riegersburg gelagert gewesen zu seyn 3). Zahlreiche inschriftliche Denksteine aus steiermärkischem Boden geben heute noch das unläugbare Zcugniß, daß folgende Krieger und Veteranen größtentheils lanöes-eingeborne Steiermärker aus bestimmten Ortschaften und Ge- ^ Tacit. Histor. I. 202. 264., II. 212. 224. 227. 230., III. 235. 237. 238. — Notit. Impel1 2, orient, p. 62 — 63. — Occident, p. 54. 130. 131. 133. — Grater, p. 164. n. 3., p. 482. n. 5., p. 490. n. 2., p. 544. n. 10., p. 552. n. 5., p. 567. n. 6. — Graevii Tliesaur. X. p. 1091. — Herodian. II. 107 — 108. — Dio Cass. LV. 564. LXI. 840. — Zosimus. I. p. 657. — Caesan', Annal. Styr. I. 216. 2) Sueton. in Ane. n. 49. — Vellej. Paterc. II. 109. — Tacit. Annal. I. p. 6., IV. p. 64. 65. p., XV. 164. 3) Tacit. Hist. I. 202. 204., II. 212. 224. 227. 230., III. 235. 237. 238. — Inschristen; Sintern. Beitrag. 1.151., II. 70. — Annal. Styr. I. 216. gendcn g m cff n, oder zum Theil auch als römische Legionssoldaten zur Besetzung des Landes verthcilt, daselbst gestanden sind: zu Lack an der Save der Cajus Ulpius Sabinus, Veteran der fünften Legion; zu St. Stephan in Trifail der Veteran Vibius Seeunöinus; in Celeia der Veteran Aurelius Vcrinus und dessen Sohn Aurelius Justinus, Soldat der zweiten italischen Legion, der Veteran Aurelius Saturninus, der Veteran Junius Jsäus, ausgedienter Decurion der ersten Reiterschwadron, Cajus Cassius Silvester, Soldat der vierten flavischen Legion; zu Pettau Julius Firmus, Soldat der dreizehnten Legion, Publius Valerius Marcianus, Krieger der zehnten antvninischen Doppellcgion; zu Solva (bei Leibnitz) C. Carminius Latinus und Carminius Capita, ausgezeichnete Krieger der ersten mi-nervischen Legion, Titus Cassius Secundinus, ein ausgezeichneter, mit Mauerkronen und anderen kriegerischen Ehrenzeichen beschenkter Soldat der fünfzehnten Legion; und zu St. Ruprecht an der Raab die Brüder Cajus Tertinus und C. Tertulli-nus aus der zehnten Legion; zu Riegersburg die Obersten der zweiten traja Nischen Legion; im Walnerhofe am Kulmberg Verinus der Soldat der dreizehnten Stadteohorte; zu Kaindorf die Veteranen C. Donnius Atticius und C. Clamillius Priskus; zu Voitsberg der Veteran C. Atucius Albanus, und Epuperus, der Soldat der zweiten italischen Legion; zu Semriach der Veteran der zweiten getreuen italischen Legion M. Aurelius Saanus, der Prätorianer der vierten Cohortc M. Aurelius Ursignus und der Prätorianer der siebenten Cohorte Tazitus; bei Feistritz an der Mur Rigellio, der Soldat der zweiten italischen Legion; zu Knittelfeld der Veteran der fünften Cohorte der pannonischen Breuker T. Aurelius Sa-turius; zu Weiskirchen bei Judenburg der Soldat der zweiten augustischen Legion Aurelius C andidus; zu Katschdorf im obern Murthale der Veteran P. Aelius Cajus; zu Rotenmann im Pal-tcnthale der Krieger der zehnten Legion Cajus Valerius *). Alle in der pannonisch-römischen Steiermark ausgehobcnen Soldaten gehörten an Haltung, Kriegesgeist, Tapferkeit und Treue zu den aus- 1) Man darf auch nicht zweifeln, daß gar viele Eingeborne der pannonisch - norischen Steiermark als ausgezeichnete, geschickte und muthvolle Fechter und Ringer in Rom gelebt haben und berühmt gewesen sind. Das von uns angeführte Monument zu Gamlitz bei Ehrcnhausen scheint ein genügender Beweis dafür zu fern. gezeichnetesten Kriegern der römischen Heere. Alles in der Steiermark vertheilt gelegene Militär war stets anch ein Theil der in den Alten oft gerühmten illyrischen Legionen, der illyrischen Heere, welche so oft das Geschick der römischen Welt entschieden, und die stürmischen Anfälle der Germanen und Sar-maten auf die illyrische Reichsgränze an der Donau blutig zurückgeschlagen haben. Schon K. Augustus hatte ein genaues Verzeichniß aller Gegenden und Ortschaften der Steiermark, wo, welche, und wie viel Legionscohorten überall gelagert waren ■ ), und solche Verzeichnisse lagen auch allen nachfolgenden Imperatoren stets zur Hand. Standen gleich alle römischen Truppen unter Einem Ober-general (Magister utvlusque milltiae), so waren doch die Waffengattungen zu Fuß und jene zu Pferde eigenen Feldherren, und die in einzelnen Reichsprovinzen vertheilten Legionen und Cohor-tcn besonöern Befehlshabern untergeordnet -). Unter dem Oberbefehle der Linienlegionen des römischen Westreiches standen im vierten Jahrhunderte der Befehlshaber der italischen Gränzen an der langen Kette der südlichen Alpen (Comes limltum Italiae per Alpes), in deren Schluchten und auf den Höhen, bis in das steirische Unter- und Oberland herauf, starke Massen römischer Krieger gelagert waren. Auch an den Flüssen der untern Steiermark an der Mur, Drave und Save waren römische Schiffe zu stater Wache und zum strategischen Gebrauche aufgestellt ä). Allen diesen entsprachen regelmäßig oertheilte Waffenhäuscr und die state Verfertigung allerlei Waffen in den trefflichen Eisenschmieden im steirischen Oberlande, alles unter der Oberaufsicht des Ministers des Inneren im römischen Abenölande (Magister offlclorum) mit mehreren Aufsehern zur Lieferung und Bewahrung der Kriegsvor- räthe (Curantes summltatem necessitatum castrensium. Armo-rum custodes) 4). Die Verhältnisse des militärischen Oberbefehles in den illyrischen Provinzen waren jedoch nicht immer gleich, sondern nach Zeitumständen schnell wechselnd und mannigfaltig. Steiermark betreffend ergibt sich darüber Folgendes: In den ersten Zeiten römischen Besitzes, in welchen K. Augustus die illyri- *) Sueton. in Aug. n. 9, — Notit. Imper. Praefat. in Commentar. p. 1 — 3. 2) Unter Augustus bestand das ganze römische Reichsheer aus 25 Legionen neben den Hülfsvölkern. Zur Zeit der großen Reichstheilung standen im Oriente 70 und im Abcndlande 62 Legionen. 3) Kotit. Imper. Occident. 27. 35. 105. 129. 131. 157. Z|) Ainm. Marcellin. XXVI. 338. 339. — Notit. Imper. Occident, p. 58. 68, scheu Provinzen unmittelbar sich selbst Vorbehalten hatte, war die Steiermark unter Prvkuratoren gestellt, welche alle Civil- und Militärgeschäfte leiteten. In solcher Macht und Würde erscheinen von K. Augustus bis Vespasian auch in der Steiermark Fu-sius Geminus, Attilius Hister, Petronius und Titus Fla vi anus 1 2). In der Epoche von K. Vcspasianus bis Com-modus war der Einfluß der Prätorialpräfektcn auf die Steiermark entscheidend, aus welcher Zeit wir auch die trefflichen illyrischen Befehlshaber T. P lautius Silvanus, Popp aus Sa-binus, Cornelius Fuskus, Julianus (bis zum Jahre 86) kennen; hierauf (I. 96) den später so ausgezeichneten K. Traja-nus, und unter dessen Regierung die Feldherren T. Klaudius Candidus, Hadrianus, Lucius, Maximus, Claudius Li-vianus (I. 100 —105), und unter K. Hadrianus den Martins Turbo, und Lucius Aelius Berus"). Unter den trefflichen Imperatoren Antoninus Pius und M. Aurelius befehligten Avidius Cassius, der Prätoriumspräsekt Jul. Bictorinus, M. Binder, Pompejanus, Helvius Pertinar und der ausgezeichnete M. Bassäus Rufus 3). Nachdem K. Commoöus die zu gefährliche Macht Eines Prätorialpräfekten unter zwei Gewaltträger gcthcilt halte, erscheint der als illyrischer Feldherr (I. 209 — 211) und Imperator gleich kräftige K. Septimius Severus. Als jetzt der Soldaten-Despotismus das Geschick der römischen Welt zu entscheiden begann, bildeten nicht nur die in der Steiermark vertheilten Cohorten, sondern auch die aus den Ein gebornen dieses Landes ausgehobenen, theils zu eigenen Legionen gestalteten, theils unter andern Legionen zerstreuten, pannonisch-norischen Männer .den Kern der römischen Heere; und ihr Feldgcschrei und ihre Schwerter gaben oder nahmen das Kaiserdiadem der römischen Welt. Aus dieser Epoche sind (I. 218 — 251) für die Steiermark merkwürdig die Feldherren und Landks- !) Tacit. Hist. I. p. 7. 188. 202., II. 230., III. 237. — Idem, Annal. XII. 116., XV. 164. 2) Gruter, p. 389 n. 2., p. 453. n. 1. — Dio Cass. LXVII. p. 761. 763 — 764., LXVIII. 771 — 774. — Sueton. in vomit, n. 6. — Jornand. de rcb. Getic. III. — Plin. in Panegyr. Trajan, cap. 8, — Spartian. in Hadrian, p. 56 — 60., in Ael. Vero p. 85. 3) Vulcat. Galilean, in Avid. Cass. p. 102. — Capitolin. in M. Aurel. V- 112. 119., in Porti», p. 176. 177. - Dio Cass. l.XXI. p- 802-804. — Gruter, p. 375. ». 1. — Herodian. II. p. 31. 33. 35. 83. 05. 105. 107 — 115, — Zosimus, I 637 — 639. Wefd). d. Steiermark. — l. DV. 5 vermalter Sabinus, Marcius Agrippa, Triccianus, der treffliche Geschichtschreiber Dio Cassius, Valerius Makrinus (I. 230), der nachherige Soldatenkaiser Maximinus, Dezius, der Prätorialpräfekt Misitheus und Marinus 1). Nach dem Tode des redlichen K. Dezius kennen wir die vortrefflichen Feldherren Aemilianus, Licinius Valerianus, Ragonius Claras, den kundigen Topographen Ballista, den Helden und nach-herigen Imperator Claudius H-, Aureolus, Ulpius Crini-tus, Gallicnus (I. 258), Jngenuus, Regillianus, Junius Brochus, Martianus, den Befreier Jllyrikums Aure-lianus und den tapferen Probus (I. 270) "). Vom Jahre 286 an führten K. Maximinian Herkulius und Diokletianus, vom Jahre 292 bis zum Jahre 311 der Cäsar Galerius die Oberleitung alles Militärwesens in den illyrischen Provinzen; worauf C. Veranius Licinius, endlich K. Constantin der Große selbst befehligte 3). Während der Herrschaft des K. Constantin war der tapfere und ehrliche Vetranius Feldherr im Jllyrikum, bis unter K. Constantins die einheimischen illyrischen Legionen und mit ihnen der Kern der römischen Heere tut Jahre 351 auf dem blutrauchendcn Schlachtfelde bei Mursa tut untern Pannonien ihr Grab gefunden haben. In dieser Zeit erscheinen als illyrische Militär - Commandanten um das Jahr 357 Barbatio, der kriegskundige Balentinianus, nachher Imperator, und Lucillia-nus; unter K. Julian die Feldherren Nevitta und Jovinus; unter Valens und Balentinianus I. der berühmte Vertheidiger der Donaugränze Graf Equitius, mit mehreren untergeordneten Befehlshabern Theodosius, Marcellianus, Merobaudes und Sebastianus bis zum Jahre 374. Unter K. Gratianus kennen wir den illyrischcn General Vitalianus, und in den Jahren 406 *) Dio Cass. LXXVIII. p. 893. 894., LXXX. p. 917. 918. — Capitolin. in Maxim, et Halb. p. 454. 463., in Gordian, p. 441. 448. — Lamprid. in Alex. Sever. p. 378. — Herodian. VII. p, 345, — Zosim. I. p. 642 — 643. 2) Zosimus I. p. 644 — 648. 650 — 651. 657. — Eutrop. p. 583. — Treb. Pollio in trigint. Tyrann, p. 30 — 41. 50. 79., in Gallien, p. 14. 33 — 34., in Aureol. p. 43., in Probo. p. 161., in Div. Claud, p. 49. 81. — Flav. Vopisc. in Aurelian, p. 89. 91. 93 — 93. 95 — 96, 98 — 99. — In Probo. p. 149. 151. — Aur. Victor, de Caesar p. 530 — 531. — Eumen. in Panegyr. Vet. I. p. 385 — 386. 3) Mamertin. in Panegyr. Vet. I. p. 66. 148. 151 — 153. 158. 160. — Eumen. ibid. p. 350. — Eutrop. p. 586. — Victor, de Caesar, p. 535. — Oros. VII. p. 440. — Zosimus II. p. 679. — 410 Den letzten aller Militärsbefehlshabcr im Steircrlande, öen Feldherr» Generiöus '). Seitdem es römischer Staatsgruuösatz geworden war, an der Donau, als der unüberschreitbaren Norögränze des Reiches, fest-zuhalten; seitdem sich feit den Dazischen Kriegen ununterbrochen zeigte, daß von Nordosten her der gefährliche Andrang zahlloser germanisch-sarmatischcr Barbaren stets zu befürchten feg: wurde der feste Besitz des großen Jllyrikums und darin der Steiermark, des Bindungslandes zwischen Ost und West, zwischen Süd und Nord, der Brücke und des Schlüssels für Italien, eines der noth-wendigsten Hauptverhältnisse im großen Westreiche. Dieser Besitz konnte aber allein nur durch starke Vertheidigungsanstalten an dem Donauufer selbst, und durch einen zweckmäßig vertheilten, zahlreichen Militärstand im Innern aller illyrischen Provinzen, insbesondere in den Ländern an der Mur, Drave und Save bis an die südlichen Alpen hinab, festgegrünöet und aufrecht erhalten werden. Für dieses hochwichtige Berhältniß ivar nun die Bertilgungs-schlacht bei Mursa im Jahre 351 zwischen K. Constantius und Ma-gnentius von vernichtenden Folgen. Damals fanden mehr als 50,000 einheimisch - illyrische, altgcdiente und erprobte Legionssoldaten ihr Grab, der illyrische Militärstand und die Gränzverthciöigungs-anstaltcn der alten Imperatoren an der Donau ihren Todesstoß, ihre völlige Auflösung. Nun ward auch »och das altrömische Militärhebungssystem aufgegeben; statt kräftiger eingeborner Provinzialjünglinge hob man von den Landesbewohnern Recrutengeld ( \urmn tyronicum), wofür man Tausende von Barbaren in Sold nahm und ihnen die strategisch-wichtigen Punctc im Innern Jlly-rikums anvertraute. Der beweinungswüröige Gothcnkrieg, durch die mörderische Schlacht bei Adrianopel (im August I. 378), die schrecklichste Calamität für das ganze Abendland, traf mit dem Uebergange der fürchterlichen Hunnen nach Europa zusammen, und machte mit dem ganzen Illyrikum, vorzüglich die steierischen Länder an der Raab, Mur, Drave und Save, zur ersten Beute aller unmittelbar nach Italien voröringenöen Barbaren. 5 * Zosim. II. p. 693., NI. p. 709., IV. p. 744. 758., V. p. 820 -821. - Ami». IHarcellin. XVI. p. 609., XVII. p. 628 - 634., und tm XXI. XXII. XXV. XXVI. XXVIII. XXIX. und XXX. Buche. Vielleicht auch noch die anderswo schon genannten Primutus (Dux) uni> ŠRcmulil6 (Comes, zu Petovium) ?! Staatsabgaben, Steuern, Tribute und andere Leistungen in der römischen Steiermark. Das geregelte Aufgebot zum Heerbann bei den Germanen erhellet aus Tazitus, und Cäsar versichert von den keltischen Stämmen, daß die Druiden an Heerzügen keinen Theil nahmen und, so ivie die übrigen freien Männer, keine Tribute leisteten '). Daraus läßt sich schließen: alle Arten von Steuern und Staatsabgaben waren für die freigebornen Güterbesitzer der Celten und Germanen etwas ganz Unbekanntes; nur Heerbannsverpflichtung bei gemeinsamer Gefahr lag Allen ob, und wer beim Aufgebote nicht selbst erscheinen konnte, war gehalten, dem Gemeinwesen dafür einen angemessenen Ersatz zu leisten. Diese Gewohnheit öffentlicher Abgabe mag auch bei den celtisch- germanischen Völkerschaften der Steiermark bestanden haben. Mit Eintritt und Befestigung der römischen Herrschaft ward jedoch hierin Alles anders. Alle Land-theile, welche im rechtlichen Besitze entweder der Urbewohner oder neueingewanderter Römer standen, wurden ihnen fortwährend als wahres, erbliches Eigenthum (Possessiones), und sie auf demselben als wahre Eigenthümcr (Possessors, auch Casarii, Vičani propria possidentes, Incolae, Inquilini) bklaffcu. So bebauten Tausende von Familien auch unter römischem Schutze fort und fort nach Weise der Vorväter die Felder ihrer eigenthümlichen Gehöfte; die reichen und mächtigen Besitzer ausgedehnter Ländereien hielten auch in der römischen Epoche noch auf ihren zerstreuten größer« und kleinern Höfen die eigens zum Bau derselben ausgenommenen Co-lonenfamilien, theils Sclaven, persönlich und dinglich unfrei, theils Männer von freier Abkunft, durch die übernommenen Gehöstcver-bindlichkeitcn gegen ihren Herrn blos dinglich unfrei. Bei der blutigen Unterjochung Norikums und Pannoniens sind ohne Zweifel bedeutende Landtheile und viele Gehöfte ganz herrenlos geworden, und vieles Land mag aus der Urzeit her noch unbebaut und herrenlos gewesen seyn. Beides fiel jetzt dem römischen Staate als Eigenthum anheim (als Fundus publicus, Possessio publica, im-peratoria). Solche herrenlose Landtheile wurden nun, sogleich nach 1) Tacit. mor. Germ. VL — Cacs. Bell. Gallic. I. p. 18., VI. p. 14.: Ipse Dumorix complurcs annos portoria reliquaque omnia Aeduo-ruin ve c t i gal i a parvo pretio redemta liabuit. — Drnides a b ell o abesse consucvenmt, neqiie tributa unacum reliquis pendunt. der Eroberung, den Körperschaften der Colonienbürger, theils den einzelnen Familien und einzelnen Personen, theils den Colonialstädten als Gemeindeeigenthum, endlich auch einzelnen aus Italien überwandernden und zerstreut sich ansiedelnden römischen Familien als erbliches Eigenthum geschenkt. Ueberdies blieben aber auch noch sehr ausgedehnte Ländereien mit Wäldern, Gestrüppen und Weide» , welche dem Staate selbst als besondere Erträgniß - Quellen dienten. Aus allen römischen Gesetzen während der Jmperatoren-Epvche erscheint auf allen Ländereien und Gehüsten in den illyrischen Provinze» der so vielfach hervortretende und berücksichtigte Stand der Landwirt he, Ackermänner, Feldbauern, Colonen genannt (Coloni rustkani) '). Unter dem Namen Coloni verstehen die römischen Gesetze ave Cingebvrnen und Bewohner einer Provinz im Allgemeinen, auch alle Landleute, welche den Geschäften des Ackerbaues oblagen (Coloni libevi); insbesondere und als einen eigenen Stand aber begreifen sie darunter alle jene Landesinsassen, welche auf den Gehöften anderer, eigentlicher Privatbesitzer rücksässig waren, und auf denselben Feld und Boden bestellte». Die Alten und die römischen Gesetze gebrauchen von diesen Colonen verschiedene Ausdrücke, Coloni constituti sub do-minis, ü7vo detmcTsfav TsXo'/Tsg', und sie beschreiben diesen Stand, als Bebauer der Gehöfte, an den Boden derselben gleichsam leibeigen geheftet"). Da die Anzahl solcher Familien in allen Provinzen sehr beträchtlich war, so werden diese in den Gesetzen der Imperatoren mit dem Namen Coloni vorzugsweise bezeichnet, und als solche den wahren Landeigenthümern (Possessoribus) entgegengesetzt. Die Besorgung aller ökonomischen Arbeiten bei einem Gehöfte verblieb gewöhnlich bei den Familien, welche dasselbe übernommen hatten, erblich, so daß der Ansitz und Ban (Colonatus) vom Vater auf den Sohn, den Enkel u. s. w. überging. Die Nachkömmlinge wurden daher auf dem Grunde des Gehöftes und zu diesem Stande schon geboren. Daher hießen sie Colonisten (Colon! jure originis; coloni originales; loco, cui nati, genitali solo immorantes; originarii coloni; nati terrae; Originarii). x) Herodian. II. p. 85. — Cod. Tlicod. II. p. 338 — 339., V. p. 14. 15. -) Certus olim plcbis numerus sub uno Domino praediis singulis affi-xvis et assignatus erat, seu uni cespiti plurcs adeo consortes erant, qui glebis inliaerebant, terris inscrvicbant nomine et titulo colonoruni, arva subigebaut, agros colebant, vomeres et ligonem versabant. Die Oberherren und Eigenthümer der Gehöfte und der Colonisten auf denselben trugen die Benennungen: Herren, Grundherren, Eigenthümer (Domini, Fundorum scu terrae possessores, Patroni). Den Stand der Colonistcn nach den besonöern Verhältnissen zu beschreiben, ist sehr schwierig, weil es in denselben zu viele Abstufungen gab. Zuverlässig waren Viele derselben dinglich-unfrei und Leibeigene des Bodens, worauf sie geboren waren und hafteten (Servi terrae ipsius, cui nati erant, existimabantur; tcrris inserviebant; praediis adscri-pti, seu possessioni, agrorum juri seu solo; adscript! censibus; daher auch adscript! fun do vel Domino). Daher finden wir so viele der römischen Gesetze, die flüchtigen Feldbaucrn (Colo-nos fugitives) betreffend, welche wie Eigenthum und Sache von den Grundherren zurückgefordert, um Geld freigcgeben, körperlich gestraft, mit Haus und Boden verkauft und verschenkt werden konnten. Sie gehörten für immer dem Grunde und Boden an, worauf sie hasteten (solo debebantur; quodam aeternitatis jure detinebantur). Daher waren ihre Personen nicht nur in Beschreibungen ihrer Gehöfte, sondern auch in dem öffentlichen Staatskataster bei jedem Gehöfte namentlich aufgeführt. Obwohl diese rücksässigen Colonistcn nur an das Gehöfte, nicht an die Person des Grundherrn gebunden waren, so findet sich zwischen ihnen und den wahren Leibeigenen doch wenig Unterschied; weswegen die vielfachsten Gesetze der Imperatoren über das Schicksal der jedesmaligen Colonen bei Anklagen, und besonders beim Gütcr-wechsel, genau entscheiden mußten. Indeß waren dennoch die meisten dieser Colonistcn persönlich-freie Männer, und viele derselben auch nicht einmal durch gar zu harte Bedingnisse an die Gehöfte ihrer Herren gebunden. Daher erscheinen sie auch (Coloni liberi, Coloni ingenui, quos natalium libertas prosequebatur) dem Stande der Leibeigenen geradezu entgegengesetzt. Im Allgemeinen waren die Kinder der Colonen (Origo, Adgnatio, Posteritas) genau in denselben Verhältnissen, wie ihre Väter (eadem conditions adgnationis merito tenebantur). Die römischen Colonistcn waren auf den ihnen anocrtrauten Gehöften zu öffentlichen und Privatverbinölichkeiten gehalten. Vom Ertrage des Grundes und Bodens mußten sie zuerst alle Arten öffentlicher Abgaben leisten (publica primum fiscalia, tributa, ca-pitationem, capitalcm inlalionem, functiones sive terrenas sive animales inferebant). Was daran fehlte, mußten die Grund- Herren der Colonengehöfte ersetzen. Hiernächst hatten aber auch die Colonisten zu gewissen Zeiten ihren Gr und Herren gewisse, bei der Gehöftes-Uebcrnahme schon bedungene Gefälle zu entrichten. Mehr als diese bestimmten Gaben hatte sodann der Herr von seinem Colonus nicht zu fordern. Was nun die Coloni von den Grunderträgnissen, von dem eigenen freien Früchtehandel, oder was sic van anderer rechtlicher Erwerbsweise über die öffentlichen Privatleistungen erübrigten, war ihr Eigenthum (Pecu-Jiuni proprium), wovon sie und ihre Familien lebten. Neben solchen lehenwciscn oder Pachtgehöften befassen viele römische Provinzialcolonen auch nach eigenthümlichen Grund und Boden, mit welchem sie dann als wahre Eigenthümer in den Steuerbüchern erschienen l). Biele der römischen Senatoren waren oft Besitzer beträchtlicher Ländereien in den Provinzen, zu deren Besorgung sie eigene Aufseher, Maier (Conductores, auch Procura-tores et Actores fundorum, Servi villici) hatten 2), welche aber VON den Colonisten auf den einzelnen Gehöften gänzlich verschieden ivarcn. So war's auch mit den Fiskalgütern der Imperatoren in allen Provinzen (Procuratores privatae rei Principis, Bei Do-minicae, Reipublicae). — Sogleich nach der Unterjochung wurde Steiermark mit Pannonien und Norikum als Provinz dem römischen Reiche einverleibt, das römische Abgabensystem cingeführt, und die Regulirung der Staatsleistungen und Tribute war das erste und angelegenste Geschäft der dahin gesendeten neuen Obrigkeiten 3). Diese den celtisch - germanischen Völkerschaften bisher ganz unbekannten und ungewohnten Staatsleistungen fielen ihnen so unerträglich hart, daß sie die Hauptursache einer schnellen und allgemeinen Empörung im pannonischcn Unterlande (5 — 10) geworden sind; während man sie tin norischen Berglande williger trug 4). Die älteren römischen Staatsleistungen bestanden in Tributen und Bektigalien. Tribut war eine Abgabe in Geld, anfänglich nach Köpfen (capita), dann nach Verhältnis des Vermögens (proportion census) der einzelnen Staatsbewohner bemessen. Gleich nach der Eroberung wurde in unserem Lande aller fruchttragende ur- l) Gothofred. in Commcntar. ad. Cod. Tlieodos. T. I. p. 492 496 -) Siche das inschristliche Denkmahl im Badorte Tüffer. 3) Liv Epitom, cap. 136. — Strabo IV. p. 142. — Appian. Bell. !»>>. p. 760. “) Dio Cass. LIV. p. 546., LV. p. 568. - Tacit. Hist. V. p. 290. tiare Boden ausgemessen und das Vermögen rote die jährlichen Einkünfte jedes Provinzialen ivnrden mit besonderer Hinsicht auf die Größe und Beschaffenheit der Gehöfte und des urbaren Bodens in den einzelnen Landstrichen erhoben '), so daß jeder Grundbesitzer nach den größeren oder geringeren Ertragnißkräften seiner Feldmark und seiner Gehöfte nach Feld, Wald «aus Eichen-, Buchen- oder anderem Gehölze bestehend) und Weiden, Dich und Sclaven, mehr oder rocniger an jährlichem Tribute zahlen mußte. In den neueroberten Ländern hießen die Tribute gewöhnlich Bekti-galien. Sie hingen allein von dem Willen und Charakter der Imperatoren selbst, vom Parteigeiste, Eigennütze, von der Herrschsucht und von den besonder» Zeitoerhaltnissen ab. Sie wurden daher bald gemindert, bald — und oft bis zur Unmöglichkeit — gesteigert. Man begriff unter den-Bektigalien aber auch die Biehzinsc von den Weiden und die Zehenten voit den Früchten der Fiskallän-öereien, endlich auch die öffentlichen Zölle in Häfen, an Heerstraßen und an Brücken der Flüsse (Porioria). Jeder, der auf den Viehtriften der Fiskalländereien (Saltus, Sihae, Calles, Pa-scua publica) sein Vieh weiden lassen wollte, war verbunden, bei dem Pächter derselben (coram Pecuario V. Scriplurario) seinen Namen zu unterschreiben und genau anzugeben, wie viele Stücke Vieh er auf die Weide gehen lassen wolle; daher das Geld, welches für jedes Stück Vieh bezahlt werden mußte, Scriptura, und ein solcher Weideplatz ager scripturarius genannt wurde. Diese öffentlichen Viehweiden wurden nach und nach verkauft und unter arme Bürger vertheilt; und so hörten die Einkünfte aus der Scri-ptui-a auf. — Decumae, Zehnten, war der zehnte Theil vom Getreide und der fünfte Theil von den übrigen Früchten, den diejenigen geben mußten, welche die öffentlichen Felder innerhalb oder außerhalb Italien anbauten. In den Provinzen wurden insgemein dergleichen Felder den Einwohnern gegen eine bestimmte jährliche Abgabe an Getreide uitd Früchten (Decumae) überlassen. l) Bon der Schätzung der Ländereien in unserm Unterlande sagt der Schriftsteller Hyginus (aus K. August's und Trajan's Zeiten): Agri au tem vecti-gales multas liabent constitutione«. In quibus provinciis fructus partem constitutum praestaut, alii quintas, alii septimasj nunc multi pe-cuniam, et hanc per soli aestimationem. Cena enim prctia agvis constituta sunt, ut in P annon ia arvi primi, arvi secundi partis, silvae glandiferae, silvae vulgaris pascuae; liis omnibus agris vectigal ad rnodum ubertatis per singula juge ra constitutum. Unter Öen Kaisern entrichteten die Provinzen die Abgaben von den öffentlichen Ländereien nicht mehr in Zehenten, sondern einer jeden derselben wurde nach Maßgabe der Fruchtbarkeit des Landes ein bestiinmtes Quantum an Getreide auferlegt. Es wurde zu dem Ende eine besondere Vorschrift (Canon fmmentarius) gemacht, in welcher bestimmt war, wie viel jede Provinz jährlich an Getreide und an Früchten geben mußte. Alle diese Abgaben und Einkünfte wurden von den Sensoren in Rom im Namen des Staates verpachtet (locabantur sub basta). Die Pächter derselben waren römische Ritter. Ein einziger inschristlicher Römerstein zu Pettau nennt uns einen, unsere illyrischen Donauprovinzen betreffenden Pächter illyrischer Sötte l). Weiters mußten die Privateigenthümer von Eisengruben, Salzsiedereien und von andern Bergwerken eine jährliche Abgabe an die Staatskasse entrichten. Durch K. Augustus ward auch die Abgabe des hundertsten Theiles von Sachen, welche auf dem Markte verkauft wurden (Centesima) und die Steuer von Vermächtnissen und Erbschaften (Abgaben des zwanzigsten Theils derselben, Vicesima hae-reditatum, und von K. Cararalla gar auf den zehnten Theil erhöht) eingeführt. Einen Einheber solcher Erbsteuer in unser,« Un-terlande kennen wir aus einem inschriftlichen Denksteine zu Pettau -). Endlich hatte man auch noch die Abgabe des Kronengelöes (Aurum coronarium), welche manchmal von den Provinzialstädten geradezu als Tribut eingefordert worden ist. Unter den Kaisern Diokletianns und Galerius wurde eine neue und strenge Vermessung und Schätzung alles Grundes und Bodens in der Steiermark angeordnet, und das ganz neugeregelte Steuer- und Abgabensystem darauf gegründet und ausgeführt. Die Grundsteuer oder Jn-diction (Tributs et Annonac) wurde jetzt völlig regulirt und nach einem genauen Kataster von sämmtlichen Ländereien erhoben. Für l) ISIDI Aug. Sacrum. Martialis. Firmini. G. Sabini. Verani. Conduc. Portori. Illyrici. Apiari. Vic. Veto. Suscepto. (Gruter, p. 83. n. 5.) Ucbrige'ns Zölle an Brücken und Straßen von Vorüberziehendcn, besonders Handelsleuten zu fordern, war nicht nur bei den celtischen Völkerschaften in Gallien gewöhnlich, — Caesar B. Gall. I. p. 18. — sondern auch die oberhalb des adriatischcn Meeres in den Alpengebirgen wohnenden Sa-laffer forderten derlei Abgaben von Reisenden: Salassi in alpibus propriis degebant legibus, et vcctigal a tran s euntibus poscebant. Appian. B. Illyrico p. 763. =) VENVLEIO. PROCVLEIO. Vix. Ann. 1. — Dieb. X. — Froculus. Augg. N. Verna. E. XX. Haercd. Utrarnmque Pann. Cum. Valentina. Filio. Fecerunt. alle wirklichen oder muthmaslichen Bedürfnisse des Staates wurde jährlich ein fingirtes Simplum (caput) als Maßstab angenommen. Dieser Betrag wurde dann jährlich von dem Kaiser ausgeschrieben (indicebatur), durch eine feierliche Verordnung (Edictum, 80-lemnis expressio), welche zwei Monate vor dem ersten September in der Hauptstadt einer jeden Diözese und Provinz öffentlich angeschlagen ward, hierauf von den Provinzialdirectoren und den Derurionen die Bemessung (Partitio, adscriptio, distribulio) für alle Landeigenthümer ohne Ausnahme (Possessores, penes quos fundorum dominia essent), und zwar nach Maßgabe der Erträgnißkräfte ihrer Ländereien und ihres Vermögens bekannt gegeben. (Pro modo capitationis et sortium, pro modo glebae possessionis, pro portione suae possessionis et jugatione, prout quisque terras censibus insertas seu obligatas teneret, prout quisque proprio nomine libris censualibus teneretur). Die Bemessungen hatten entweder bloß Geld, oder auch Naturalleistungen (Annonas), Getreide, Früchte, Del, Wein, Salz, Speck, Schwein-fleisch, Futter, Gold, Silber, Eisen, Erz, Kleidungsstücke, Pferde tu ögl. zum Gegenstände (in prodigis oder in pretio). Nach der Bemessung geschah zu gehöriger Zeit die Eintreibung (Exactio), wofür die Prätorialpräfekten, ihre Vikarien und die Rektoren der Provinzen besorgt seyn mußten. Zur Zahlung oder Abstattung (Inlatio) waren ordentlicher Weise drei Termine, jedesmal nach vier Monaten bestimmt (Tripartita satisfactione; per tres vices), binnen welcher jeder Tributarius abgeftattct haben mußte. Es blieb auch keinem unbenommen, an einem dieser Termine seine ganze Schuldigkeit abzutragen. Die Geldcrlage und die Abgabe der Annona (Conlatio Annonae) mußte an jenem Orte geschehen, unter welchem jeder tributäre Landeigenthümer namentlich in den Steuerregistern vorkam (ubi possessiones censitac, censibus insertae essent). Nach geschehener Abstattung bekam jeder Possessor von den Einnehmern (Susceptores) eine schriftliche Ouittung (Apochas, Securitates, Cautiones), welche in die Protokolle eingetragen wurde. Als eine fernere Schuldigkeit aller Landeigenthümer trat hierauf das Verführen der eingebrachten Naturalien ein (Prosecutio, Translatio specierum largitionalium), wohin es die für jeden Laitö-thcil natürliche oder bequemere Lage forderte, ganz besonders aber in die Gränzfestungen und Burgen (ad limitem). Ueberall (in civitatibus, mutationibus, mansionibus), wohin diese Naturalien (Species Annonariae) gebracht nntröen, waren eigene öffentliche Magazine (Condita, Horrea) und dabei eigens bestellte Ober-aufseher und Diener (Praepositi, custodes, mensores). Die gehörige Vertheilung der Annonen lag ganz besonders den Provinzial-Vorstehern und den Vikarien der Diözesen ob l 2). Der Census oder Kataster wurde alle fünfzehn Jahre reviöirt. In die Provinzen gesendete Besichtiger maßen die Ländereien aus und untersuchten einzeln die Beschaffenheit derselben, ob Acker oder Weide, Weingarten oder Waldung, würdigten endlich ihren allgemeinen Werth nach dem Durchschnitte des Ertrages von fünf Jahren. Sclavenanzahl und Viehstand machten einen wesentlichen Thcil des Anschlages; der Eigenthümer ward durch einen Eid verbunden, seinen wahren Vermögensstand anzugeben, und jeder Versuch, den Zweck des Gesetzgebers zu verrücken oder zu umgehen, ward scharf bewacht und als Hauptoerbrechen, das die doppelte Schuld des Hochoerraths und des Staatsraubes in sich schloß, mit dein Tode bestraft. Diese öffentlichen Staatstribute (Fiscalia, Fiscale onus, munia functionis) stoffen ill der Staatskaffe (bei dem Comes sacrarum largitionum) zusammen, und wurden für alle Staatsbeöürfnisse, vorzüglich für das Heer und für die Gränzvertheidigungsanstalten verwendet. Wenn zu diesem Zwecke die jährlich ausgeschriebenen Gaben (Praebitiones canonicae, solem-nis praestatio) nicht hinrcichten, wurde eine Superindiction (Super-indictum, extraordinaria munera, recentes tituli) ausgeschrieben, wozu vorzüglich die Prätorialpräfekten ermächtiget waren -). Neben dieser Grunöbesteurung, welche alle Gütcrbe-sitzcr traf, bestand auch noch die Gewerbsteuer, welche fast von allen Gewerben spätestens alle vier Jahre entrichtet werden mußte, und daher Aurum lustrale genannt wurde. Eines solchen Ge-werbsteucrcinnehmers, welcher auch Curator der alten Stadt Pet-tau war, gedenket noch ein inschriftlichcr Römerstein 3). Das römische Steuer- und Abgabensystem erlosch in unserm Lande in der ersten Hälfte des sechsten Jahrhunderts mit dem Tode des ostgothischen Königs Theodorich gänzlich, und nur bei wenigen im nördlichen Norikum an der Salza, Saale, Vökla und Traun 1) Cod. Theodos. T. IV. p. 2 - 5. 2) Cod. Theodos. T. IV. p. 116 - 117. 3) D. M. P. Aelio. T. F. Quaest. R. Auri. Lus trails. Coactori. Ae. Civitatum. Volmeric. Et. Petovii. Curator!. CI. Laelius. Acsopius. B. M. M. V. — Gruter p. 347. n. 4. seßhaft gebliebenen römischen. Abkömmlingen (Walchen, Walachen, Wälschen) scheinen Spuren davon beibehalten worden zu seyn. Die uralten Landwege und die neueren Straßenanlagcn in der römischen Steiermark. Schon die Urbewohner der Steiermark haben sich im Innern des Landes Straßen und Verbindungswege, so wie sie dieselben nach ihren Verhältnissen bedurften, vor undenklichen Zeiten selbst gebahnt, folgend dem Laufe der Flüsse und Bäche, den Windun-gen der Thäler und hinanstrebend über Hügel, Berge und Fel-scnhühen, da wo anderer Ausgang unthunlich gewesen. Jahrhunderte vor der christlichen Epoche schon war also die Steiermark nach allen Hauptrichtungen von Straßen und Landwegen durchschnitten, auf welchen die reltisch-germanischen Bewohner mit dem Ufernorikum und Rhätien, mit den Ländern oberhalb der Donau, mit dem ticfern Pannonien und mit Italien in vielseitiger Verbindung gestanden hatten. Schon fünfthalbhunöert Jahre vor Christus war den reltisch-germanischen Völkerschaften in Gallien und Germanien die Steiermark als Mittcllanü und Brücke für ihre Heerzüge nach Mazedonien und Griechenland gar wohl bekannt; und vor undenklichen Zeiten schon waren die Pfade und Wege durch die Schluchten und über die Höhen der julisch - carnischen Alpen in das steirische Land an der Save, Drave und Mur herauf, nach Versicherung der Alten ein Werk der uralten Italer '). Daher kannten die Römer dreihundert Jahre vor Christus schon einige dieser südlichen Alpenstraßen aus dem Lande der Veneter, Earner und Jstrier, von Aquileja aus genauer. Andere lernten sie um dieselbe Zeit aus den wiederholten Raubzügcn der Bergvölker kennen, und im Jahre 170 v. Ch. wußte der Consul C. Cassius gar wohl, daß von den adriatischen Meeresbuchten über die Gebirge eine Straße hinauf an die Save und fort bis nach Mazedonien führe ^). Damals stand Cinribilis, ein König in den Landtheilen oberhalb der julisch-carnischen Alpen, mit Japodgn und *) Heroilian. VIII. p. 35!). -) Liv. XXXIX. cap. 45. (Sarnern auf der Südseite derselben Gebirge als Nachbar und Bundesgenosse im stolen Verkehre -). Auch öle Völkerschaften der Cim-bern und Teutonen, von den Bojern in Böheim über die Donau hinabgetrieben, gingen (I. 113. u. Ch.), wohl kundig der Wege, durch die Steiermark gegen Italien hinab -). Zu Ende des ersten Jahrhunderts vor Christus bezeichnete daher Strabo alle diese Straßen aus Italien in die Länder der Save und Drave herauf als uralte, wohlgebahnte, selbst mit schweren Lastwägen befahrbare, von zahlreichen Handelsleuten besuchte Verbindungswege; und erkannte gar wohl die Straße an der Save von Sirmium über Siszia als die kürzeste, so wie nach andere Wege über die julisch-earnischen Alpen als die gewöhnlichen Handelswege von Italien nach Pannonien * * 3). Die Römer trafen demnach im ganzen Steirerlande ziemlich gebahnte und befahrbare Straßen und Wege an, so daß sie im Laufe eines einzigen Sommers von den südlichen Alpen bis an die Donau erobernd Vordringen konnten, uni) daß bei der allgemeinen pannonischen Empörung (I. Ch. 8 — 10) Tiberius mit seinen zahlreichen Heermassen die ganze südliche und östliche Steiermark nach allen Richtungen, zum allgemeinen Angriffe strategisch berechnet, vertheilen und bewegen konnte; daß endlich auch in den Kriegen zwischen Vitellins, Otho und Bespasianus, von Pannonien nach Rhätien hin, durch das zwischen ihnen gelegene Steirerlanö, die wichtigsten strategischen Bewegungen berechnet und auf festen wohlgebahnten Wegen ausgeführt werden mochten 4). Natur und Lage der Steiermark in ihren Hauptzügen blieben unverändert. Die Römer hielten sich daher an die schon gebahnten Straßen; sie verbesserten dieselben aber durchaus und legten wohl auch mehrere neue Verbindungswege an, vorzüglich zum Behufe ihres durchgreifenden Colonisirungssystemes und einer ungehinderten, schnellen Bewegung ihrer Legionen nach allen Seiten des Landes. Wenn nun auch diese uralten Wege, insbesondere in den Schluchten der julisch-rarnischen Alpen und im Steireroberlande nicht durchaus gleich bequem gewesen sind, auch nicht ohne Mühe und Gefahr (besonders beim drohenden Lavinensturze zur Win- *) Liv. XLIII. cap. 5. ") Strabo V. p. 148. — Liv. in fragm. Freinsheim, cap. 63. 3) Strabo, IV. p. 143., VII. 317. '*) Tacit. Hist. I. 303., III. 336. terszeit) betreten werden konnten l 2 3), so werden wir dadurch doch wenigstens aufmerksam gemacht auf die Kühnheit und energische Thä-tigkeit der Urbewohner dieses Landes, womit sie wenigstens die ersten Grundlagen bon Verbindungswegen nach allen Seiten hin, in manchen Gegenden fast Riesenwerke, ausgeführt hatten. Nach der Eroberung aller illyrischen Länder, vom Bodensee bis Thrazien hinab, war die Feststellung der römischen Reichsgränze nach dem Laufe der Donau beschlossen. Die hier in einer langen Kette gegründeten Vertheidigungsanstalten mußten mit Italien in feste und schnelle Verbindung gebracht und darin erhalten werden. Schon K. Augustus machte sich daher die Verbesserung der Hauptverbindungs-wege durch das strategisch so wichtige Steirerland zur besondersten Ausgabe, und mit thatiger Sorge traf er bei seiner Persönlichen Bereisung dieses Landes alle hiezu erforderlichen Anstalten Nie mehr ließen dann die ersten großen Imperatoren, Vespasia-nus, Trajanus, Haörianus, Antoninus Pius und L. Septimius Severus das Straßenwesen durch das Steirerland aus ihrem Auge, aus ihrer Sorge, wie es die bei Rann, Cilly und Gonowitz im Steirerunterlanüe, zu Gurkfeld an der Save und am Radstatter-Tauern in der Nähe des obersteirischen Ennsthales aufgefundenen inschriftlichen Meilensäulen verbürgen "). Auch von den Imperatoren Macrinus, Valerianus, Dezius, Diokletianus, Constantin dem Großen, Julianus, Jovianus und von dem Usurpator Ataximus rühmen gleiche Meilensteine dieselbe thätige Sorgfalt für Verbesserung der illyrischen Reichsstraßen 4). Diese durch römische Kunst und Vorsicht einmal gebahnteil Straßen haben sich durch das ganze beginnende Mittelalter erhalten; und sie haben auch von K. Karl dem Großen eine gleiche, der alten Imperatoren würdige Aufmerksamkeit und Sorgfalt so werkthätig erfahren, daß wir heut zu Tage auf keinen andern Wegen ivandeln, 1) Strabo, IV. p. Ul. — Herodian. VIII. p. 389. — Eugipp. in Vit. 8. Severini, cap. XXVIII. 2) Strabo, IV. p. 148. Augustus Caesar latronum excidio viarum stru- cturam adjecit, quantum omnino licuit pcrfici. — Sueton. in Aug. n. 47. Nonest, opinor, provincia, excepta duntaxat Africa et Sardinia, quam non adierit. — Linhart, Gesch. v. Ärain, I. 333. p.) — Mediobarb, Numism. p. 27. 3) Kinderm. Beitrage, II. p. 63. — Aquil. Caesar, Annal. Styr. I. p. 313. — tiruter p. 157. n. 6. — Linhart, 1. p. 371. c.) — Vierthaler, Reisen p. 61 — 62. — Juvavia Abhandlung p. 50. 55. '■) Maffei, Verona illustrata. als welche einst von den Urbewohnern des Landes und von den Römern sind gebahnt worden, mit der geringen Ausnahme, daß die Erfahrungen und Bedürfnisse späterer Zeiten manche uralte Saum- und Reitwege in bequeme Fahrwege umstaltet, manche Strecken derselben ganz aufgegeben und in kürzere Richtung gebracht haben. Auf solche Weise wurde auch in der römischen Steiermark der große Ziveck so ausgebreiteter und thätiger Sorgfalt für die Heerstraßen erreicht, damit von allen Vorfällen in allen Theilen des großen Reiches jeden Augenblick schnelle Bothfchaft nach Rom \) gebracht, damit alle kräftigen Anstalten eiligst anbefohlen, damit die furchtbaren Legionen überall hingesendet, vertheilt und pfeilschnell auf dem Puncte jeglicher Gefahr zusammrngezogen werden konnten zum Schutze gegen Aussen, oder zur Darniederhaltung unwillig gehorchender Völker. An dieses wichtige Ziel band sich dann natürlich auch die heilsame Beschäftigung eines zahlreichen müssigen Militärs in Frieüenszeiten, die Bequemlichkeit aller Reisenden, die höhere Belebung des Ackerbaues, der Industrie und des Binnenhandels. Die Oberaufsicht über alles Straßenwesen in der römischen Steiermark war vorzüglich den Statthaltern im Unter- und im Oberlande anbefohlen, nebenbei aber waren auch noch mehrere untergeordnete, unmittelbare Aufseher und Vollführer aller dahin cinschlagendcn Geschäfte bestellt gewesen (Curatores via-rum, yicuvi), wie wir auf infchriftlichen Denksteinen der Stadt Pettau zwei solche Aufseher über Straßen und Brücken namentlich kennen, den C. Valerius Tettius Fuskus und den C. Clo-dius Avitus. Die Strecken der Hauptwege wurden nach römischen Maßen gemessen und die Entfernungen, sowohl der Meilensteine als auch der an den Straßen gelegenen Ortschaften, nach römischen Meilen, theils auf eigenen Meilcnsäulen selbst (Columnae milliariae)* 2), theils auf Reifktafeln und in Reifebüchern verzeichnet. Um die Länge der Stadien zu bemessen, hatten die Römer den geometrischen Fuß. Dies Fußmaß wurde aber erst unter K. Vespasian ganz berichtigt und festgesetzt; und es blieb so bis in die Zeiten des K. L. Septimius Severus. Nachher bis auf K. Theodosius den Großen scheint ein, wiewohl unbeträchtlich kleineres Maß angcwenöet worden zu seyn, so daß zuweilen 27V2 römische x) Reginam ac dominam orbis, armorum legumque parcntem. — Verti-cem mundi. 2) Daher wurde auch lapis gesetzt für milliare, z. B. ad quintum lapidem, ad vicesimum (lapidem). Meilen auf 5 deutsche Meilen gerechnet werden. Die Entfernung der Ortschaften an Heerstraßen von einander findet man aber am gewöhnlichsten nach Schrittmaßen, nach Milliarüs passuum, angegeben. Dazu jedoch hatten die Römer ein doppeltes Schritt-maß: den einfachen Schritt zu drei, und den Doppelschritt zu fünf Fuß. Eine gewöhnliche römische Meile (Milliare) enthielt 1000 Doppelschritte (Passus), folglich 5000 geometrische Fuß. In Italien, auch in steilen bcrgichtcn Landtheilen, gebrauchte man gewöhnlicher das kleinere Schrittmaß; in Provinzen aber fast allgemein das größere, oder das doppelte. Rach diesen Bestimmungen ist das Berhaltniß der alten römischen zu den gemeinen deutschen Meilen von selbst ersichtlich: fünf römische Meilen machten eine deutsche, oder 5 deutsche 25 römische Meilen l). Die Orte an den Landstraßen, wo die Reisenden ausruhten, wurden insgemein Di-versorien genannt 2). Diejenigen, welche man miethen und in denen man die Unterkunft bezahlen konnte, hießen Gasthöfe (Cau-ponae), die Eigenthümer derselben Gastwirthe (Caupones) und die Einkehrenöen Diverseres. In spatern Zeiten wurden alle Gcisfhöfe und Herbergen Bleibestättcn, Raststätten (Mansio-nes) genannt, welche dann gewöhnlich eine halbe Tagreise von einander entfernt gelegen waren. Die Straßentafeln oder Reisekartcn und die auf denselben verzeichneten Straßen und Ortschaften in der römischen Steiermark. Rach der Eroberung eines Landes war es der strategischklugen Römer erstes Werk, von diesem Lande vollständige Stras-senverzeichnisse mit allen an denselben gelegenen Ortschaften, vorzüglich mit allen militärisch-wichtigen Standpunkten aufnehmen zu lassen; zugleich wurden die neuen Provinzen förmlich geographisch und topographisch ausgenommen, Abrisse derselben mit allen Wegen und deren besondern Eigenheiten so hergestellt, daß die kürzeren Richtungen der Straßen (compendia viarum), die Brücken und Fürthen an Flüssen und Bächen, die Gebirge, die tiefen 1) Christoph, de Jordan. Origin. Slav. II. P. III. p. 35 — 42, 2) Diversoria, quo divertunt ad requiesccndum. Schluchten und Pässe, die steilen Uebergänge, die für Militärpo-sten bequemen Stellen und alle ausgezeichneteren und wichtigeren Orte und Gegenden in genauen Tafeln dargcstellt wurden. Gleich nach der Eroberung und entsprechend dem festgesetzten Entzwecke, das neue Land als Reichsprovinz für immer zu behaupten, wurde dies auch in der Steiermark ausgeführt, und mit Pannonien und Norikum stand die genaue und umständliche topographisch-statistische Schilderung derselben eben so gewiß auch schon in jenen Verzeichnissen der Reichsprovinzen 1), welche zum täglichen Handgebrauchc der Imperatoren ausgearbeitet waren, als sie in geographischen Karten oder Tafeln zum Behufe zweckmäßiger Mi-litäroperationen und schneller Uebersicht aller wichtigen Offensiv-imö Defensivpuncte jeder Provinz entworfen und ausgeführt waren. Solche geographische Abrisse und solche Straßenverzeichnisse aller Reichsprovinzen hießen Wege- oder Straßenkarten, Straßen-taseln, Itineraria, Tabulae, und waren mehr oder weniger vollständig. Einfachere Verzeichnisse der Haupt- und Nebenstraßen mit den wichtigeren Ortschaften an denselben genügten überhaupt allen Reisenden. In vollständigeren Wegekarten für untergeordnete Militärpersonen waren auch dieMilitär-Mansionen, die Stand-lagcr und die Orte mit Magazinen (Horrea publica, Annonae) bezeichnet; welche dann Wegekarten mit besonderen Andeutungen (Itineraria annotate) hießen. Für Imperatoren, für alle höhcrn Civil- und Militärpersonen waren aber die vollständigsten Verzeichnisse, verbunden mit genauen und gemalten Abrissen und Tafeln nothwcndig, auf welchen die Provinzen mit ihren Gränzländern, die Gebirge, die Ströme, Flüsse, Brücken, Fürthen, Mansionen, Poststationcn, Standlager, Vorrathshäuser, alle größeren Orte, die militärisch-wichtigen Gegenden insbesondere, die Entfernungen aller Puncte von einander, die Straßen mit den kür-zern Nebenwegen und die örtliche Beschaffenheit derselben verzeichnet und ausgedrückt waren. Solche Abrisse hießen nun eigentlich Tafeln, Karten, gemalte Tafeln, gemalte Weg- und Straßenkarten (Tabulae, in tabula pictus orbis, Itineraria picta). Solcher Karten erwähnen schon Strabo, Propertius, Vitruvius und Plinius; und es war keine Provinz des römijchen J) Breviaria, Summaria, Notitiae Imperii genannt. Reiches, von welcher nicht derlei Karten bestandenl *). Für die Steiermark besitzen wir von solchen schätzbaren Monumenten des Alterthums noch folgende. Das Neisebuch vom K. Antoninus Ca-racalla, oder vielmehr von dessen Vater, dem Imperator Septi-mius Severus, verbessert durch den Cosmographen Aethicus zu Ende des vierten Jahrhunderts “). Das Reisebuch nach Jerusalem (Itinerarium Hierosolymitanum) unter K. Constantin dem Großen im Jahre 333 versaßt. Die gemalte peutingcri-sche oder theodosianische Reisetafel, mit allen Reichshaupt-straßen, mit unterscheidenden Bezeichnungen aller daran gelegenen Städte, größeren und kleineren Ortschaften (Urbes, Civitates, Op-pida, Pagi ete.), ihrer Entfernungen von einander, mit den merkwürdigen Meeren, Inseln, Flüssen, Seen und Gebirgen, — aus der Epoche K. Theodosius des Großen ungefähr vom Jahre 395 (Tabula, Itinerarium Theodosii) 3). Aus diesen Straßenkarten und Tafeln, aus den Angaben des Strabo, Plinius und Ptolo-mäus und aus der Festhaltung an einigen Ortschaften, deren Lage in der heutigen Steiermark und in den angränzenöen Ländern nicht bezweifelt werden kann, ergibt sich der Zug römischer Hauptstraßen wenigstens in den Hauptrichtungen derselben mit Zuverlässigkeit. Unstreitig war Aquileja bei Aquileja an der adriatischen Meeresküste, Aemona zu Laibach, Noviodunum bei Gurkfeld cm der Save in Kram, Siszia bei Sissek am Zusammenflüsse der Kulp mit der Save, Celeia zu Cilly, Petovium zu Pettau, Sabaria zu Steinamanger, Virunum aus dem Zollfelde in Mittelkärnten, Juvavia oder Juvavum zu Salzburg, Ovila-bis zu Wels an der Traun in Oberösterreich, Laurearum zu Enns am Ennsflusse nahe an dessen Mündung in die Donau gelegen. Aus jeden dieser Orte hin können alle in die Steiermark über die julisch - karnischen Alpen hcraufleitenden Römerwege verfolgt werden; wie die folgenden Straßenverzeichnisse erweisen. *) Veget. de re milit. III. cap. 6. — Lamprid. in Alex. Sex er. p. 367. ") Itinerarium Julii Caesaris, M, Antonini, Antonini Vii Augusti, Antonini Caracallae, Julii Honorii, Julii Oratoris utriusque artis, Mariani Hc-raclcotae, Itinerarium Aethici, Antonini Aethici genannt. 3) De Jordan Origin. Slavic. II. p. III. 39 - 35. — Crist, de Schoyb, Tab ul. Peutinger. p. 19. — Bintenz v. Pallhausen, Bojoariae Topogra-phia Romano - Celtic«. I. Thl. p. 9 — 12. Straße von A guile ja nach Celeia und Petovtum. A. Auf der peutingerischcn Tafel. Aquilcja XIV. M. (Milila) P. (Passuum) (Xiluft'IlD Scheitle». Aquilej». Ponte sonti XV. M. P...................Die Brücke über den Lisonzo zu Görz. Fluvio Frigido XXIi. M. P..............Wippach, südlich an den julischcn Alpen. In Alpe Julia V. M. P. . ..............Das Posthaus auf der Alpe. Longatico VI. M. P.....................Logatniz oder Loitsch. Nauporto XII. M. P.....................Oberlaibach. Emona IX. M. P.........................Laibach. Savo Fluvio XI. M. P...................Uebcrgang über den Savefluß. Ail Publieanos VI. M. P............Podpetsch. Adrantes XXXVIII. M. P.................St. Oswald am Dranbergc. Celcia XVIII. M. P.....................CM). Ragandone XVIII. M. P............Am Berge Studenitz. Petavione .............................Pettau 1). Zusammen 174 Mill. Pass., oder 174,000 Schritte. O. In dem hicrosolymitanischcn Rciscbuche. Aquilrja XI. Min. Pass. (Tausend Schritte) Aquileia. Ad undecimum (lapidcnV) ...............Bei Palma Nova. Ad Fornulos. Mutatio XII...............Bei Görz gegen die julischen Alpen. Castra. Mutatio. Inde sunt Alpes Juliae IX. . .............Wippach, unter den julischen Alpen. Ad Pirum. Summas Alpes XII. . . . Birbaumcr-Wald auf den julischen Alpen. Mansio Longatico VIII..................Longatecz. Mutatio ad nonum (lapidem) XIII. . Westlich bei Oberlaibach. Mutatio ad quantum decimum XIII. . Am Flusse Pischat. Mansio Hadrante. Fines Italiac et Norici XIII...............St. Oswald unter dem Dranberge. Mutatio ad Medias XIII.................Bransko. Celcia XII.............................Cilly. Mutatio Lotodas XII....................Seitz. Mansio Ragindone XII...................Am Berge Studenitz. Mutatio Pultavia XIII..................Am Pulskaflufse. Civitas Petavione. — Transis pontem, intras Pannoniam inferiorem 2). Zusammen 153 Mill. Pass., oder 153,000 Schritte. Die in den östlichen Gegenden von Cilly, zu Gonowitz, Po-nickl, und im Dranthale selbst zu Pöltschach und Studenitz bestehenden Römerantiken lassen über die letztere Richtung dieser Straße keinen Zweifel übrig. ^ ¥ *) Standlager der XIII. Legion, Hiberna deeiinae tertiac Legionis. Taeit. Hist. III. p. 235. , 2) Wenn man von Norden her kommend die Donaubrücke überschreitet, so vc-tritt man schon Unterpannonicn. C. In t>cm antoninischcn Jtinerar, welches ganz die bereits angegebene Straßcn-richtung verfolgt, jedoch nur folgende Orte angibt. Aquikja XXXVI. Min. Pass. (tflufthO Schritte). Aquileja. Fluvio Frigido XXII..............................Wippach. Longatico XVIII..................................LogatniH. Hcmona XXV............................... Laibach l). Adrante XXIV.................................- - St. Oswald. Ccleia XVIII.....................................Cilly. Ragandone XVIII................................ . . Am Berge StudcniH. Pntavivne Civitas.................... ...........Pettau. Zusammen 161 Mill. Pass., oder 161,000 Schritte. Diese sind nun die uralten Straßen der alten Italer, der Earner und Jap öden, Jahrhunderte vor der römischen Unterjochung schon durch die Schluchten und über die Höhen der jütischen, rarni-schen und adranischen Gebirge gebrochen und gebahnt, die Haupt-zugslinie des Handels zwischen Nord und Süd, von der Donau nach Italien, und betreten von den römischen Imperatoren und Legionen bei allen wichtigeren Ereignissen an der norisch -pannonischen Do-naugränze und in den illyrischen Ländern. Auf diesen Straßen ist auch der Völkerkönig Attila nach Italien gezogen. Da, wo heut zu Tage noch Steiermark und Kram zusammcngränzen, auf der Höhe der adranischen Berge, bei St. Oswald am Dranbcrge, waren in der Römcrepoche schon die Ländermarken zwischen Italien und No-rikum, da stand ein Altar, den Gränz- und Schutzgöttern beider Länder geheiligtVon Aquileja bis Pettau verbürgen aller Orten inschriftliche Römersteine, Meilensäulen und plastische Antiken aller Art den gewissen Zug dieser uralten norisch-pannonischen Wegea). Straße von Aquileja über Celeia nach Virunum im Mittclnorikum. Von der Stadt Celeia des Steirerunterlanöes haben wir so eben gesehen, daß ein römischer Heerwcg nordöstlich nach Petovium *) Nach dem antoninischcn Reisebuche führte eine besondere Straße an der Save abwärts über Ratschach (Praetorium LatobicorunV), Gurkfeld (nahe dabei, Noviodunum) und Karlstadt (üuadrata) nach Siszia am Iu-sammenflusse der K-ilp mit der Save, überall bewährt durch römische Antiken, durch Meilensäulen zu Gurkfeld, auf der Fläche des Gurkfeldes und zu Rann, und durch den klassischen Boden des alten Noviodunum bei Thurnamhart. -) Herodian. VII. VIII. p. 365 — 371. — Zosimus, V. p. 804. 3) Linhart, I. p. 305. c. — Schoenleb. Carniol. antiqua. Apparat, p. 218. 223 — 224. — Kindermann, II. p. 62. 8.i geführt habe; nun leitete um? eben dieser Stadt eine zweite Straße nordwestlich fort in die inittclnorische Stadt Virunum hin. Die peutingerische Tafel zählt folgende Stationen dieses Weges: Cclula XUl. Mill. Pass. (Taufi'iiB Schritte). Eilly. Upellis XV..............................Wcitcnstcin. Colatioue XXII..........................Windischgrätz x). Jueiina XXIII...........................Ticfcnbach am linken Ufer der Drave dem Jaunthale gegenüber. V irunum ...............................Auf dem Zollfelde in Mittelkärnten. Zusammen 73 Mill. Pass., oder 73,000 Schritte. Römerstraße von Petovium nach Siszia an der Save. In dem antoninischen Reisebuchc. Pctavionu xviii. Min. Pass. (Tausend Schritte). Pettau. Aqua viva XXX..................Wahrscheinlich bei den sehr heißen Heilquellen in Crapina- Töplitz. Pyrri XXIV................... Wahrscheinlich bei Beliovar. Bau tona XXVII.................? - Siscia ........................Siffck, am Zusammenflüsse der Kulp mit der Save. Römerstraße von Petovium bis in die berühmten Städte Vindobona (Wien) und Carnuntum (bei Petronell und Deutschaltenburg an der Donau) auf der Gränzlinie zwischen Mittelnorikum und Oberpannonien. A. Im antoninischen Reiscbuche. Petavione XXXI. Mill. Pai»s. (Tausend Schritte). Pettau. llalicano XXX.........................Am Uebergange über die Mur, wahrschei». lich bei Szerdahely» Salle xxxi............................Ln der Sale bei Lüvir. Sabaria XXXIV........................ Steinamanger. Suarabantia XXXVIII...................Oedenburg. Uainuuio .... ...................Bei Pettonell und Deutschaltenburg. Zusammen 164 Mill. Pass., oder 164,000 Schritte. B. Auf der peutingerischen Tafel. PeUvium XX. Mill. Pass. (Tausend Schritte). Pettau. All Viccsiinum (lapidem) XXXIII.. , Radkersburg. Arabone XX. ............................Uebcrgang über die Raab bei St. Gotthard» *) Auch diese Wegesrichtung bewährt sich durch römische Denksteine zu 2llten-markt bei Weichselstätten, zu Gallenhofen und zu Windischgrätz. — Grutcr ,>. 460. n. 12. 86 Sahari» XXXIII. .......... Steinamanger (Szombatbcly) an der Güns (Gyöiigiös) und Pernath (Arany Vizi; aqua aurea). Scarabantia XXV. ..................Oedenburg. Ulmo XIV...........................Zwischen Wieden und Drcitenbrunn. Carnunto.................. ........Bei Petronell und Deutschaltenburg. Zusammen 145 Mill. Pass., oder 145,000 Schritte. Auf diesen beiden Straßen konnte man nach dem antouinischen Reiseduche von Scarabantia aus sogleich nach xvm Mill. Pass., 18,000 Schritten aus Muteno, Dundelskirchen, und XXXVI. Mill. Pass., 36,000 Schritten nach Vindobona, Wien, gelangen. C. Im antoninischen Reisebuche. Poetovione XXXI, Mill. Pass. (Tausend «Dritte). Pettau. In medio Cnrta.....................Bei Tschakathurn. Alicano XL.........................Uebergang über die Mur. Arrabone XX......................... . Uebergang über die Raab bei Kcrment. Sabaria XXXIV......................Steinamanger. Scarabantia XXXI. . . ............Oedenburg. Aqin's XXVIII................. Baden. Vindobona..........................Wien. Zusammen 184 Mill. Pass., oder 184,000 Schritte. Alle diese drei Straßen berühren die östliche Steiermark mehr oder weniger. Sie sind aber noch in anderer Hinsicht für das Steirerunterland von der größten Wichtigkeit. Bon der Colonialstadt Siszia leitete eine sehr belebte Straßein das tiefere Pannonien zur großen flavischen Colonie Sirmium (bei Mitrowitz, Goloma Flavia Augusta), und ein anderer Weg an der Kulp aufwärts, bei dem lugäischen — oder Cirknitzer - See — vorüber, in die Handelsstädte am adriatifchen Meere hin. Bon Sabaria leiteten drei Hauptstraßen nach Sirmium, nach Acincum (Ofen) und nach Breg etione (Szöny). Wir sehen daraus und aus den weitern Verbindungen der genannten pannonischen Städte, daß sich alle diese ostillyrischen Hauptstraßen aus den Donaustädten, von Vindobona bis Taurunum, und von Sirmium bis Siszia, sämmtlich in den vaterländischen Städten Petovium, Celeia, und in den benachbarten Orten Novioöunum und Aemona vereinigt, und daß sie daher in der Richtung gegen die südlichen Alpen und gegen Italien hin die ganze untere. Steiermark durchschnitten hatten. Römerstraßen durch das Steireroberland, von Virunum im Mittelnorikum nach Ovilabis im Ilfernorikum. Unter ollen Städten Mittelnorikums ist öie uralte celtisch-germamsche Stadt Virunum die wichtigste. In ihr vereinigen sich alle von Süden nach Norden, und von dort nach Aquileja hinab-laufenden westillyrischen Römerwege. Alle vaterländischen Geschicht-forscher versetzen daher Virunum auf das heutige Zoll- oder Saatfeld, zwischen Klagenfürt und St. Veit in Mittelkärnten. A. Straße auf der peutingerischen Tafel. Virunum XX. Mill. Pass. iSauftnO Schritte). Aus dem gollfeldc. Matucaium XIII..................Zwischen den Wässern. Ort zwischen St. Beit und Friesach. No reja XIV.....................In der Gegend bei Neumarkt im Steireroberlande. Viscellis ad pontem IX. . . . Brücke über die Mur bei St» Georgen. Tartusanis X....................Mauten bei Unterzeiring. Surontio XV.....................Rotenmannertauern. Stiriate V. .... ...............Bei Strechau. tiabroinagi VIII................LietzeN. Emolatia XII.......... Spital am Pyrrn in Oberösterrcich, hart an den Nordgränzen des Steireroberlandes. Tutastione XI...................In der Klausen, Vetonianis XI..................... Pettenbach. Ovilia..........................Wels an der Traun. Zusammen 128 Mill. Pass., oder 128,000 Schritte. R. Im antoninischen Reisebuche. Viruno xx. Mill. Pass. (Tausend Schritte). Aus dem Zolkfelde. Candalicas XXX.......................Hüttenberg. Montana (sc. Castra) XVIII...........Judenburg. Sahatinca XXX........................Bei Kraubath. Gabroma»-! XX........................Liehen. Tutastione XX........................In der Klausen. Ovilabis ............................Wels. Zusammen 138 Mill. Pass., oder 138,000 Schritte. Diese beiden sehr wichtigen Straßen treffen in dem Orte Ga-bromagum, vor der Station Tutatione oder Tutastione zusammen. Von Virunum aus aber nehmen sie anfänglich, das Steireroberland hindurch, ganz verschiedene Richtungen. Die Ortsnamen jedoch an beiden Wegen scheinen an einigen Stellen nicht mehr in der ursprünglichen Ordnung gestellt, sondern verrückt und verwirrt aufgeschrieben zu seyn. Offenbar paßt Stiriata besser in die Ge- gmden jenseits des PyrrngebirgeS, too die Steter fließt (Styra, Styria, Styrus fluvius ilN Mittelalter). Ernolatia sagt, nach dem Beiklange des Wortes, dem Orte Lietzen sehr sprechend zu '); wornach Gabromagum in das oberfteierische Paltenthal, in die Gegenden von Rotenmann zu stehen käme. Auch der auf der peu-tingerischen Tafel vorgezeichnete Name der Station Surontio (Su-rontium) scheint besser dem heutigen Orte Zeiring (Zuring, Zurich, Ceirich, Zurize, im Mittelalter), und daher auch der Ort Tartusanis den Gegenden des Rotenmannertaucrns zu eittsprechen. Beide Straßen sind durch römisch- inschriftliche Denksteine und andere aufgefundene Antiken bewährt — zu Friesach, in der Einöde, zu Neumarkt, zu Frauenburg bei Unzmarkt, zu Hüttenberg, Silberberg, Wieting (in Kärnten), zu Weiskirchcn, zu Judenburg, zu Weyer, Großlobming, Knittelfeld, St. Margarethen, Kobenz, Preg, Traboch im Ließingthale, zu Tregelwang und Rotenmann im Paltenthale, zu Lietzen im Ennsthale, und an der Hauptstraße über den Pyrrn zwischen Lietzen und Spital; von welchem Orte aus sich die heutige Hauptstraße über den Pyrrn nach Oberöfterreich wendet. Eine Straße von Virunum nach Juvavum berührt das nordwestliche Steireroberland. Auf der peutingerischen Tafel. Virunum XIV. Mill. Pass. (Tausend Schritte). Auf dem Zollfelde. Matucaio XIII.......................Zwischen den Wässern. Bcliandro XIV.......................Straßburg im Gurkthale. Tamasici XIV........... ............Grades. Graviacis XVI.......................Murau. In Imurio XIV.......................Tamswcg. In Alpe XVI. .......................Auf dem Radstadtertauern. Ani XVII............................Radstadt. Vocario ............................Huttau in der Fritz. Oueulle XIV..........................Küchel. Juvavo...............................Salzburg. *) Nach Boxhorn. p. 42, foU Arelatum - Stadt am Moraste, am Sumpfe bedeuten. Laid und Lath och, cymrisch und gaelisch, sind-Sumpf. — Ist unsere vermuthete Veränderung der Ortsnamen richtig, so dürfte man im Namen Ernolatia, Lietzen, eine Andeutung auf die in der Urzeit schon bestandenen Sümpfe jener Gegend des oberen Ennsthales erkennen. (?) Viele römisch - inschristliche Steine und Antiken im Gurkthale, im obern Murthale und in dessen benachbarten Gegenden zu Ma-riapfarr, zu St. Michael, zu St. Georgen, zu Triebendorf, zu Katsch, die mit der Oertlichkeit und mit den heutigen Benennungen noch genau zusammentresfenden Namen imurio (am M u r-flusse, im Murthale), In Alpe (auf der Höhe des Tauerns), Ani (am Ennsflusse, Anisus, bei Raüstadt), endlich die Mcilen-säulen am Raöstadtertauern und zu Huttau lassen über die Gewißheit der bezeichneten Straßenrichtung keinen Zweifel zu '). Auch hier scheint jedoch die ursprüngliche Ordnung der Ortsnamen verwirrt worden zu seyn; denn offenbar sagt nach dem Beiklange Tamasicis dem Orte Tamsweg, in imurio der Gegend von Murau an der Mur, und Graviacis dem kärntnkrischen Orte Grades besser zu. Aus diesen Straßen und ihren Richtungen erhellt nun für die Steiermark Folgendes: Virunum im Mittelnorikum stand mit Aquileja und mit den benachbarten Städten Italiens durch mehrere Straßen in unmittelbarer Verbindung. Das Steirerobcrland war daher in der Richtung über Virunum das wichtige Verbindungsland aller mittclnorischen Gegenden und Städte an der obern Donau mit den Ländern unterhalb der norischen Alpenkette und init Italien. — In welchen Gegenden unseres Landes die vielen anderen, von Plinius, Ptolomäus und in der alten Reichsbeschrci-bung, neben der Reisetafel und den Jtinerarien, verzeichneten norisch-pannonischen Städte und Ortschaften, welche zuverlässig auf steiermärkischem Boden fallen, in der obern oder untern Steiermark gelegen waren “>, können wir nicht mehr mit Bestimmtheit nach- *) Juvavia Abhandl. p. 54 — 55. 2) Plin. III. p. 24. — Ptolom. II cap. XII. XIII. Editio Wilb. p. 158 — 163. Die hier nach den Länge - und Breitegraden verzeichneten Orte im Oberpannonien sind Folgende: Remota a iiuvio oppida sunt haec: Sala 38° 20' — 46° 15'. — Pata vi um 37° 20' — 46° 40'. — Savaria 38° 20' — 46° 40'. — Rispia 38» 40' — 46» 30'. — Vinundria 38° 10' — 45° 20'. — Bononia 38° 40' —45» 40'. — Andautonium 38° 10' — 45° 10'. — Noviodunum 37° 50' — 45» 10'. — Scarabantia 39° 30' — 47°. — Muroela 39° 15' — 46» 10'. — Lcntudum 39 0 10' — 45° 45'. — Carrodunum 39° 40'—46°. — Siscia 39° — 45° 15'. — Olimacum 39° 20' — 45° 30'. — Valina 40° 30' — 46° 45'. — Bolentium 40° 10' — 46°. — Soroga 40» 10' — 45° 20'. — Sisopa 40° — 45° 15'. — Visontium 40° 45' — 45° 15' — Praetorium 40° 45' — 46° 15'. — Magniana 41° — 46°. — Inter Italiam Pannoniamquc rursus est et ea guide,u infra Noricum: Emona 36» — 45» 20'. — Norische Orte gibt Ptolomäus nach Länge- und Breitegraden Folgende an, cap. XII : tiabanodu- weisen. Ganz ohne Zweifel ist ihre Lage in einer und der andern Gegend so vieler bezeichnelen Ortschaften, wo inschriftliche Denksteine und Antiken aufgefuiiöen worden sind, zu suchen. Eben dieses berechtiget aber auch zu noch umfassenderen Schlüssen über ein uraltes und ausgedehntes Straßcnwesen in der römischen Steiermark. Die Römerstraße auf der peutingerischen Tafel von Virunum nach Juvavum berührte bei Radstadt die Weftgränze der Steiermark, und durchschnitt im obersten Murthale wirklich einen Thcil des Landes. Zwei andere Straßen auf der Tafel und int anto-ninischen Reisebuche treffen ungefähr bei Liehen im obersteierischen Ennsthale zusammen. Bon Radstadt bis nach Admont unterhalb Liehen leitet der gerade Laus des Ennsffusses. Das fruchtbare schöne Ennsthal erscheint im frühesten Mittelalter bewohnt und bebaut. In dem uralten Bergorte Schladming tut Westen, und zu Admont am ätlßersten Puncte des Ennsthales im Osten und zwischen innen zu Gröbming und Liehen ') hat man römisch - inschriftliche Denksteine, Münzen und Antiken gefunden, und die uralte Sage zeigt zwischen dem Mitterberge tind Jrdning die Stelle einer ehemaligen Stadt. Unläugbar hatte also tin höchsten Alterthume schon eine Straße zwischen Radstadt und Admont bestanden. Bon diesem Wege des Ennsthales ging überdies auch noch ein Seitenweg hin zu den nördlichen Salzbergen und Salzquellen der Gallonen oder der steierischen und österreichischen Hallinger, Haller, Halauner, zu den Orten Aussee und Ischl, und führte den Wanderer aus den Gebirgen des Steireroberlandes in das stäche Thal der Donau hinab, und zwar fast ganz nach der nämlichen Richtung, welche heut zu Tage noch die sehr belebte oberstcierische Salz-und Poststraße beobachtet. Uralt in diesen Gegenden des Steireroberlandes, und durch den Namen der Bewohner selbst verbürgt, ist der norische Salinenbau; römische Denkmäler im Orte zu Aussee und auf dem Pötschenberge, im Markte Ischl und am Gmundner-see sind bestätigende Zeugen. Die oben bezeichneten Straßen de- rum 34° 40' — 46° 40'. — Gesodunum 35° 40' - 46° 30'. — Bedacum 34° 15' - 46° 15' — Aguntum 36» 30' — 46° 20'. — Vocarium 36° — 45° 45'. — Poedicum 37° — 46°. — Virunum 36° 40' t— 45° 45'. — Tenrnia 34° 40' — 45° 40'. — I dunum 35° 10' — 45° 30'. — Sianticum 36° — 45« 30'. — Celia 37° — 45° 30'. — Inter llaliam et Noricum: Julium Carnicum 34° 30' — 45° 15'. -- Notit. Imper. orient, et Occident, p, 120 — 130. i) Lazius in Comment. IlcipuM. Rom. p. 1214. rühren und öurchschnciöen das Murthal in der Gegend von Judenburg. Die römischen Denkmäler zu Frauenburg bei Unzmarkt, zu Katschöorf, zu Frojach, zu Tricbenöorf unterhalb, und zu St. Georgen oberhalb Murau deuten also auch auf eine Straßenverbindung zwischen Judenburg und Tamsweg, über welchen Ort auf der peutingcrischen Tafel ein Weg von Birunum nach Salzburg führte. Auch das Thal der Wels stand mit dieser Straße des obersten Murthales in Verbindung; denn im Orte Oberivrls befindet sich ein römisch-plastischer Stein. So wie dieser Weg nach Norden, eben so führte eine andere Seitenstraße aus dem Mur-thale von Frojach über Teufenbach und Mariahof bei St. Lambrecht nach Süden zur uralten Stadt Norcia hin, wie der antik-plastische Römerstein an der Kirche zu Maria Hof, zu Neumarkt, zu St. Marein, in der Einöde, und die in der Gegend von St. Lambrecht anfgefundenen Münzen andeuten. Uralt sind die Saumwege aus dem Murthale durch das Kammerthal aufwärts über die Donnersbacher- und Muraueralpen in das obere Ennsthal, und von dort zu den norischen Salinen in Aussee hin. Wer darf, nach den angeführten altrlassischen Andeutungen, an deren Bestehen in der celtisch - germanischen und in der römischen Vorzeit der Steiermark zweifeln? Die Straße von Dirunum nach Ovilabis im antoninischen Reiscbuche kam unterhalb Kraubath, wie heut zu Tage noch, in das Licsingthal und in die Nähe des steiermärkischen Erzbcrges her. Wir schreiben dem norischcn Eisenbaue an diesem Berge ein vorchristliches Alterthum zu. Das Eisenwesen am Erzberge stand daher mit der bezeichneten antoninischen Straße im Licsing-thale, und nordwärts an die Enns hin, und nach dem Laufe dieses Flusses mit der Stadt Lorch an der Enns im Ufernvrikum und mit der dort bestandenen römischen Waffenfabrik in zuverlässiger Straßenvcrbindung; und noch ein anderer Weg ging aus dem obern Ennsthale über den Buchauerberg mit dieser Straße vereiniget, nach der gleichen Richtung den Donaustädten des Ufrr-norikums zu. Wichtiger noch und gewisser war der Zusammenhang dieser antoninischen Straße mit dem östlichen und südlichen Murthale durch die ganze mittlere Steiermark von Leoben bis über Radkers-burg hinab. Wenn die Kette von Antiken, Münzen und inschrift-lichcn Denksteinen auf dem Beitsbcrge bei Leoben, zu St. Diony-scn bei Bruck an der Mur, zu St. Stephan bei Grätz, zu Feld- kircheir unterhalb Grätz, zu Kallsüorf, zu Klein- und Großsul; an der Mur, zu Wilöon, zu Lebring, auf dem Leibnitzer - Felde und in der Gegend der Lantschabrücke, am Zusammenflüsse der Sulm mit der Mur, zu Straß an der Mur, zu Radkcrsburg, bei Luttenberg, Zescndorf bis Frieöau hin überall uralte und römische Lanöesbewohner erweiset: so ist eben dadurch die lange und sehr ivichtige Straßenverbindung von Tamsweg und Murau bis Leoben und von Leoben bis weit über Radkersburg hinab unwiöcr-sprechlich erwiesen ')• Im schönen Mürzthale, von Bruck an der Mur bis auf die Höhe des Semmerings hat man bisher allein nur zu Bruck, Mürzzuschlag und bei Neuberg Antiken und Münzen aufgefunden. Urkundliche Andeutungen von Bewohnung und Cultur dieses Thales im frühen Mittelalter liegen vor. Wir dürfen daher aus den Römersteinen zu St. Dionysen bei Bruck und aus jenen nördlich des Semmerings, zu Schottivien, Neustadt und Neunkirchen mit Gewißheit schließen, daß auch durch das Mürzthal ein uralter Römerweg gegangen sey -), und auch diesen Thcil des nordöstlichen Steireroberlandes mit den ufernorischen Donaustäöten in Verbindung gehalten habe. Nach Osten und Westen hin gingen von dieser uralten Straße im langen Murthale noch viele Seitenwege. Von Fronleiten oder Pfannbcrg leitete das Seitenthal entlang ein Weg nach Fladnitz und Passail, wo man römische Antiken gefunden hat; und von Passail muß nach dem Laufe der Raab herab ebenfalls ein Weg auf St. Ruprecht und Gleisdorf, und weiter östlich ein anderer Weg nach Weitz geleitet haben; weil an allen diesen Orten heute noch inschristliche Römersteine getroffen werden. Nicht unwahrscheinlich war schon im höchsten Alterthume der heute sogenannte Dicbsweg, welcher von Fronleitcn über das Gebirge nach Göß bei Leoben führt, bekannt gewesen. Weiters war in der Urzeit und in der römischen Epoche das mittlere Murthal mit dem Murthale des Oberlandes auf noch vielen andern Seitenwegen nach dem Laufe der Feistritz, Söding und Kainach, welche bis auf die Höhe der cetischen Bergkette leiteten, in Verbindung. Die zahlreichen Antiken, Münzen und inschriftlichen Denksteine zu Walöstein, Rein, Geisthal, Stallhofen, Mooskirchen, *) Wir verweisen hierüber auf die am Ende dieses Bandes beigegebenen Inschriften. -’) Ducllii Excerpta Genealog, p. 305. — Petr. Appian. p. 404. St. Johann bei Hohenburg, Krems, Voitsberg, Köflach, Piber, und tm Oswaldgraben hinter Kain ach am östlichen Fuße der ceti-schen Gebirge, endlich auch die uralte Sage lassen nicht dem geringsten Zweifel dagegen Raum. Allen diesen genau entsprechend hat man nun auch in den westlichen Gegenden dieser Berge, im Preggraben, zu St. Margarethen, zu Knittelfeld, zu Großlobming, zu Weiskirchen und in Epp enstein römisch-inschriftliche Steine und antike Münzen aufgefunöen. Cs müssen demnach vor undenklichen Zeiten schon das obere und mittlere Murthal ihre allernächsten Verbindungswege durch die genannten Thäler und über die Höhen der cetischen Gebirge gehabt haben. Unläugbar gleich uralt sind auch die andern Verbindungswege durch die Salla und über die Stubalpe, durch die Thäler der Laßnitz und Sulm, theils über die Pack- und Hebalpe in das obere Murthal, theils über die Schwanberger - Alpen in das Lavantthal und hin zu den uralten Gold- und Silberschaehten in der Kleining und Leling, und zu den Eisenschachten bei Waltenstein und St. Gertraud. Die Römersteine zu St. Paul, St. Anörä, Wolfsberg, St. Michael bei Wolfsberg, auf dem Preims und zu St. Leonhard, so wie die Antiken und Münzen in den Thälern der Laßnitz und Sulm aufgefunöen, lassen auch hier keinen Zweifel zu. Wenn wir antike Römersteine zu Kleinstätten, zu Arnfels lind zu Eibiswald diesseits, und zu Mahrenberg und Unterdrauburg jenseits des Radelgebirges tin Drauthale finden, so ist auch der heute noch bestehende Verbindungsweg des Laßnitz- und Sulmthales über den Radelberg mit dem Drauthale als uralt erwiesen. Weiters verbürgen es die zahlreichen Römersteine und plastischen Antiken zu Semriach, Raöigund, Kumberg, Weitz, Anger, Pöllau, St. Ruprecht an der Raab, Gleisöorf, Feldbach, Hainfeld, Riegersburg, zu Pöppendorf, Gleichenberg, Büschelsdorf, zu Stubenberg, St. Johann bei Herberstein, zu Ebersdorf, Wattersdorf, Kaindorf, Gra-sendorf, Hartberg, St. Johann bei Hartberg, zu Frieöberg und zu Voran, daß alle Thäler der östlichen Steiermark, der Raab, Moder, Feistritz, Saoen und Lafnitz mit den Römerorten im mittleren Murthale von Fronleiten bis über Radkersburg hinab in guter Wegeverbinöung gestanden sind. Zu Straß und zu Gam-litz bei Ehrenhausen, zu St. Margarethen an der Pößnitz mitten in den windischen Büheln und zu Marburg findet man Römersteine. Also muß die Straße über den Platsch, oder ein anderer Weg von der Mur an die Drau die windischen Büheln schon im grauesten Alterthuine durchschnitten haben. Die Römerantikcn zu Unterdrauburg, zu Mahrcnberg ober-, und zu Wurmberg und St. Johann am obern Draufelüe unterhalb Marburg erweisen den uralten Verbindungsweg im Drauthale von Unterdrauburg bis Pettau. Folgen wir den noch bestehenden römischen Jnschriststci-nen, den antiken Meilensäulen und plastischen Gebilden, endlich auch der uralten Sage von Marburg über Winöcnau, Kätsch, Schleinitz, Windischfeistritz und Gonowitz, und der alten Straße über den Gonowitzerberg gegen Hoheneck und Cilly; so müssen alle diese Gegenden am östlichen und südlichen Fuße des Bacher-gcbirgcs umher und bis Marburg herauf mit den uralten Wegen von Aquileja über Celcia nach Pctovium, auf der peutingerischen Tafel, im antvninischen und jrrusalemischrn Reisebuche in unmittelbarer Verbindung gestanden seyn. Wir bemerken nun hiezu noch Folgendes: die alten Schriftsteller Plinius, Ptolomäus und die Beschreibung des römischen Reiches führen viele norisch - pannoni-sche Städte und Ortschaften an, welche in den römischen Straßen-vcrzeichnisscn und Reisetafeln nicht erscheinen, und deren Namen selbst auf einheimischen Ursprung hindeuten. Weiters hat man in der Steiermark, außerhalb der bezeichneten Straßenzüge, an sehr vielen anderen Stellen Münzen, plastische Antiken und inschriftliche Steine ausgefunden, und zwar: zu Adriach, Admont, Altenmarkt bei Fürstcnseld, Anger, Arnfels, Aussee, Büschelsdorf, St. Christoph im Bezirke Tüffer, Cilly, St. Stephan, bei Bruck, am Donatiberge, Ebensfeld bei Kranichsfcld, Ebersdorf im Saventhale, Eggersdorf, Eibiswald, in der Einöde bei Neumarkt, zu Enzels-dorf, Eppenstein, bei Feistritz und Stübing an der Mur, zu Feldbach im Raabthale, Fclökirchen bei Grätz, Flaönitz bei Passail, Fohnsdorf bei Judenburg, Frauenburg bei Unzmarkt, Freiberg bei Gleisdorf, Friedberg, bei Frieda», Frojach tin obern Murthale bei Teufenbach, Gallenhofen bei Windischgrätz, Gamlitz bei Ehrenhausen, im Geisthale unter der Kleinalpe, St. Georgen ober Murau, Gleichenberg, Gleisdorf, Gonowitz, Grafendors bei Hart-bcrg, Grätz, Gröbming, Großlobming, Hainersdorf bei Feistritz und Jlz, Hainfelden, Hartberg, Heilenstein im Saanthale, St. Jacob bei Cilly, St. Johann bei Hohenburg, St. Johann am Draufrlde, St. Johann aus der Haide bei Hartberg, St. Johann bei Stubcnberg, Judenburg, Kaindorf, Katschdorf oberhalb Teu-fcnbach, zu Kleinstätten, Knittelfeld, Kobenz, Kätsch bei Marburg, Krems-Schloß, H. Kreuz bei Sauerbrunn und Rohitsch, Kum- berg am Schocket, St. Kunigund im Langenthal, Laak an der Save (zu heiligen Geist, und au einem Bauernhause im dortigen Gebirge), an der Lantschabrücke bei Leibnitz, auf dem Leibnitzerfelde, St. Leonhard bei Grätz, Lichtenwalü, Lietzen, Lindek bei Gono-witz, am Laisberg bei Lichtenwald, Mahrenberg bei der St. Cgi-öcnkirche, zu Marburg, Maria Hof bei St. Lambrecht, Lctufch im Saanthale, St. Margarethen bei Knittelfelö, St. Margarethen bei Lebring, St. Margarethen an der Pößnitz in Winöifchbfihcln, St. Martiit am Bachergebirgc oberhalb Windifchgrätz, St. Martin bei Wurmberg, St. Martin bei Grätz, Mooskirchen, Ober-möttnigg (Markt im Bezirke Osterwitz), Mürzhofen, Neuberg (im Mürzthale), Neukirchen bei Weichselstätten, Neumarkt, St. Nicolai bei Tüffer, Obdach bei WeiSkirchen, im OSwaldgrabcn hinter Kai-nach, zu OberwölS, Pettau, zu Pfannberg (im alten Schlosse), Pi-ber bei DoitSberg, Poüverch bei Lichtenwald, auf der Peitschen bei Aussee, zu Pöüau, bei Polsterau, bei Ponigk, int Prcggraben, auf dem Rabenwald und in Rabcnöorf bei Anger, Raöigund am Schocket, RadkerSburg, Rann, Stift Rein, RiegerSburg, Riffnigast bei Tif-fer, Rohitfch, Rvtcnmann im Paltenthale, St. Ruprecht an der Raab, Saanek bei Fraßlau, Sachfenfelö bei Eilly, Schladming im Oberennsthale, Schleinitz bei Marburg, Semriach am Schocket, Stainz, Stallhofcn, St. Stephan bei Grätz, St. Stephan im Thurie bei Tüffer, St. Stephan in Trifail, Schloß Straß an der Mur, Straßgang bei Grätz, Stuöenitz am Bozh (Wotfch), Sulz bei Wildon an der Mur, zu Töplitz bei Tüffer im Bade, Tüffer im Markte, Traboch int Liefingthale, Tregelwang im Paltenthale, Tricbenöorf ober Katsch bei Murau, Trifail (St. Martin zu), Trojanaberg, zu BeitSberg bei Leoben, zu Videm, am Vipotaberg bei Cilly, zu VoitSberg, Voran, Waldstein, Waldnerbcrg am Kulmberg, Wagna bei Leibnitz, WalterSöorf, WeiSkirchen, Weitz, Weyer bei Judenburg, Wildon, Windifchfeistritz, Windenau bei Marburg, Windifchgrätz, Wurmberg, Zessendorf bei Luttenberg. Nach solchen Andeutungen ist folgendes Resultat nicht dem geringsten Zweifel unterworfen. Schon in der vorrömischen Epoche war Steiermark nach allen Richtungen und Zügen seiner Flüsse, Hauptthäler und Bäche mit Straßen durchschnitten, und alle diese Verbindungswege sind in der Rvmerepoche benützt, verbessert, und bis in die verborgensten Winkel der Seitenthäler verfolgt worden, so daß den Römern, während eineS fast fünfhundertjährigen Be-sitzes, gar kein strategisch - wichtiger Punct, keine Haupt- und Ver- bindungsstraße, kein Saum - oder Fahrweg und keine Gegend der Steiermark unbekannt und von ihnen unbesucht geblieben war. Mit allen Nachbarländern und mit den ivichtigeren Städten derselben rund umher, mit Aquileja, Tergeste, Aemona, Noviodunum, Sis-zia, Sirmium, Acincum, Sabaria, Srarabantia, Carnuntum, Vindobona, Laurearum, Ovilabis, Juvavum und Virunuin, und durch diese letzteren Städte auch mit den rhätischen Städten zu Regensburg ,(Castra Regina, Reginum), zu Augsburg (Vindelicorum Augusta) u. s. w. stand die Steiermark auf vielen römischen Reichs-heerwegen in unmittelbarer Verbindung. Dies Land, fast in der Mitte des ausgedehnten Jllyrikums gelegen, war daher das hochwichtige und Jahrhundertlang vielbctretene Verbindungsland zwischen Deutschland, Sarmatien und Italien, zwischen Ost und West im römischen Westreiche. Daher, und weil alle Heerstraßen in Rom selbst ihren Bereinigungspunrt hatten, und weil alle Theile des großen Staatskörpers mit Rom, dem Herzen desselben, in stater, unmittelbarer Verbindung gehalteit worden sind, bewährte sich auch für die Steiermark die Alles durchdringende Kraft der gewaltigen Roma: Fecisti patriam diversis gentibus unam ; Urbem fecisti, quod prius orbis erat ’) ! Das Postwesen an den Heerstraßen in der römischen Steiermark. Auf diesen Alles durchschneidenden und verbindenden Straßen beruhte die ganze römische Verwaltung, die energische Vollführung aller Geschäfte des Friedens und Krieges, und das lebensthätige Band zwischen allen Colonialstäöten und römischen Familien in der Steiermark mit Italien und Rom. Dazu kam aber auch noch das an allen Hauptstraßen seit K. Augustus schon cingesührte und bis zur Auflösung des römischen Weftreiches fcsterhaltene römische Post-wcsen i) 2). Auch an allen auf der thcodosianischen Tafel und in den Reiscbüchern ver,zeichneten Hauptwegen, welche von Aquileja bis an die Donau hin ihre Richtung durch die Steiermark genommen i) Rutill. Numant Itinerar. Roman. 1. *) Cursus, Cursus publicus, Discursus, Vectura publica. haben und in bestimmt bezeichnten Orten derselben l) bestanden in genau bemessenen Entfernungen Posthäuser mit mehreren dazu nöthigen Gebäuden. An diesen Poststationen wurden Last- und Zugthiere jeder Art, in einer nach der Oertlichkeit erforderlichen Anzahl, und zwar Pferde, Ochsen, Esel, Maulthiere, für leichtes, schnelles Fortkommen (ad velocem cursum), oder zu schwerem Fuhrwerke (ad clabularium, i. e. tardigradum cursum) gehalten. Für die Reisenden selbst und für ihre Mantelsäcke standen Pferde bereit (Veredi, Paraveredi). An schwere und leichte Wägen, welche gleicherweise auf Staatskosten angeschafft und unterhalten wurden, sollten ordentlicher Weise nur Ochsen, Maulthiere oder Esel gespannt werden. Zur Besorgung und Leitung aller Postgeschäfte waren überall eigene Postmeister -), auf eine gewöhnliche Amtsdauer von fünf Jahren von den Provinzstatthaltern aufgestellt, größtentheils ausgediente Legionsoeteranen oder sonst in den Geschäften der innern Verwaltung verdiente Männer (die Curialen der Städte ausgenommen), mit vielen untergeordneten Dienern für die einzelnen Verrichtungen. Alle Diese wurden bloß aus öffentliche Kosten unterhalten und dursten daher für ihr Postgeschäft von Niemand etwas fordern. Die Oberaufsicht über dieses Reichspost-wesen hatten vorzüglich die Prätorialpräfekten und alle Provin-zenstatthaltcr; in den einzelnen Städten sollten die Curialen darüber wachen. Dies römische Poftwcsen war eine unmittelbare Staatsanstalt und nur zur Vollführung politischer oder militärischer Staatsgeschäste, für die Reisen der Imperatoren und der zu den Kassern eigens berufenen Staatsbeamten, der in ihre Provinzen abgehcnden Civil- und Militärmagistrate, der Statthalter zur Bereisung ihrer Provinzen und Provinzengesandtschastcn, der Reichs-gesandten, der auswärtigen Gesandten u. dgl. und zwar für alle Diese nach genauen Vorschriften über Anzahl von Zug- und Last-thieren wie des Gewichts der beladenen Wagen bestimmt. Den Gebrauch dieser Staatsanstalt erhielten Privatpersonen für ihre eigenen Geschäfte nur durch besondere Erlaubniß eines Imperators oder eines Prätorialpräfekten; dann aber unentgeldlich und mit einem schriftlichen von dem Imperator selbst Unterzeichneten Diplome {Diploma, Evectio, i. e. licentia cuvsus public! usurpandi). *) Oppida, Civitates, Vici, Stationes, Mutationes, Mansiones. ') Praepositi mansionum, IHancipes, Mancipes cursus public!, Stationai ii. Die gehörige Schonung des Reichspostwesens war endlich durch die angemessensten Verordnungen der. Imperatoren gesichert '). Der Landbau und die Viehzucht in Steiermark unter den Urbewohnern und Römern. Die Hauptbeschäftigung und die Quelle alles Lebensunterhaltes der steierischen Urbewohner war die Landwirthschaft, oder Ackerbau und Viehzucht; so daß in den Landtheilen und Ebenen an der mittleren Mur, an der Feistritz, Raab, Kainach, Laßnitz, Sulm, Pößnitz, Drave, Dran, Saan und Save vorzüglich Wein- und Getreidebau, in dem Oberlande und an dessen Gebirgsabhänge» vorherrschend Viehzucht und Alpenwirthschaft auf regelmäßig be-gränzten, eigenthümlichcn Feldmarken und Gehöften getrieben wurde. Auf diesen Grundelementen aller Genossenschaften und alles bürgerlichen Lebens innerhalb derselben gründeten sich die Gaue, die Städte, die Dörfer, die Weiler und alle größern und kleinern Hofmarken, der Stanöesunterschied der Grundbesitzer, der frühe Handel mit den Völkern unter den Alpen, die glühende Liebe zum heimatlichen Böden und die wüthende aufopferungsvolle Vaterlanös-vertheidigung der celtisch - germanischen Völkerschaften. Hiervon geben alle frühesten Ereignisse und alle Alten übereinstimmende Zeugnisse * 2); wenn gleich auch ihre Schilderungen unsers Unter - und Oberlandes in lebhaften Vorstellungen und im Vergleiche des üp-pigsruchtbaren milden Italiens auch unfreundlich und minder günstig lauten, fo erkennen sie doch die Fruchtbarkeit derselben an, und sie unterscheiden in diesen Beschreibungen selbst wieder unsere schroffen, hohen, kahlen Gebirge, die forstreichen Bcrgabhänge, die fruchtbaren Mittelgebirge, die der pflegenden Hand dankbaren son-nichtcn Hügel, die flacheren Thäler und Ebenen 3). *) Cod. Theodos. II. Paratitl. 623 — 525. — Notit. utriusque Imper. 21 — 22. — Sueton. in August, n. 49. — Cassiodor. Variar. V. 5. ") Dio Cass. IXL. 413., LIV. 536. — Livius, XXXIX. 45. 54. 55., XI,. 53. 54. — Strabo, IV. 143. 3) Strabo, IV. p. 142. 143.: Per tota Alpium montana tumuli sunt terrestres, bonae capaces culturae, et convalles bene conditae; major tarnen pars, maxime circa vertices, ubi degebant latrones, ste-rilis est et infrugifera ob artis colendi imperitiam et asperitatem terrae. VII. p. 219.: Caetcrum tota Illyrici ora oppido est commodis instructa portubus, cum ipsa tum insulae etiam vieinae; cum quidein Eben so landeskundig und genau wie Strabo schildert Soli-nus unser Land in treffenden Zügen: »Der no rische Boden ist kalt und weniger fruchtbar als der rhätische; wo sich aber die Alpen verflachen, ist er sehr erfreulich (fruchtbar). Da sind Pannoniens Ebenen freudig und fruchtbar an der Drave und Save, und bewässert von andern berühmten Flüssen!" Eben die Worte und die Bersicherung Strabos: »Daß es im ganzen Alpenlanöe Gebirge guten Baues fähig, und wohlbestellte Thäler gäbe" bewähren uralten Getreidebau in unserem Oberlanöe; welchen auch die vorherrschende Viehzucht bis zu einer mäßigen Ausdehnung nothwendig forderte '). Minder Reiche und die gemeinfreien Besitzer bearbeiteten den eigenthümlichen Boden selbst und durch die angebornen Familien; die Mächtigeren und Hocheöeln aber verwendeten zur Pflege und zum Baue zahlreicher und ausgedehnter Gehöfte ärmere, besitzlose, aber freie und freiwillige Am-bachter (Colonen, Felöbauern), oder auch mit Hals und Haupt hörige Leibeigene* 2); so daß auf ihren ausgedehnten Marken die Bestellung des Feldes nie unterblieb, wenn auch die Herren mit ihren Gesellen (Comites, Comitatus) beständige und sehr entfernte Heerzüge unternahmen. Der Urfelöbau unseres Landes gab Weizen, Korn, Spelt (Dinkelkorn), Gerste, Hafer, Hirse, Buchweizen (thrazischen Mais, der in drei Monaten zur Reife kam) als gewöhnliche Früchte3). Der Pflug (selbst Pflüge mit zwei Rädern im tyrolischen Hochgebirge), die 7 * contra Itahca ora liuic opposita sit importuosa. Africa quoque itidem ut Italien, et bonarum frugum ferax est ora Ulyrici, oleis et vitibus egregia; nisi quod quaedam loca prorsus aspera sunt. Et fuit tarnen ab initio neglecta; fortassis, quod soli praestantia ignoraretur; potior tarnen causa fuit, quod earn homines saevi et latrociniis dediti tenc-bant. Quae supra liane sita est regio, montosa tota est, frigida et nivalis, maxime quae ad septentrienem ver-git; ita ut vites rarae sint et in editis et in planis 1 o-cis. Hac sunt Pannonum montanae plani ties, versus meridiem ad Dalmatos usque et Ardiaeos pertinentes, versus septen-trionem ad Istrum desinentes, versus ortuin Scordiscos attin-gentes, ad montes Macedonum et Tliracum. — Flor. IV. 12. — Appian. Bell. Illyr. 764. — Aurel. Vict. de Caesar. 325 — 326. — Dio Cass. EXIX. 792. — Herodian. VI. 309., VIII. 371. *) Solinus, Polyliist. cap. XXIII. — Strabo IV. p. 142 — 143, 2) Tacit. Germ. XIV.: Nec arare terrain aut exspectare annum tarn facile persuaseris, quam vocare hostes et vulnera merer!. XV. Fortissimos quisque ac bellicosissimus, nihil agens, delegata dooms et Pc-natium et agrorum cura foeminis senibusque, et inflrmissimo cuique ex familia. 3) Plin. XVIII. c. 7.: Plurimis tunicis Thracium triticum vestitur, ob nimia frigora ill, plagac exquisitem. Eadein causa et trimestre invenit, too Egge, die Sense, die Sichel (beide vielfach aus Broncemetall geser-tigrt), Wagen und Zugvieh, das Düngen der Felder, das Wechseln des Bodens mit Grasung und Baufrüchten, verschiedene Arten die Feldfrüchte gut aufzubewahren, selbst in Erdgruben, waren unfern Urbewohnern längstbekannte und beim Feldbau geübte Dinge Die Urbewohner der Steiermark waren nahe an Italien gelegen. Sie kannten die paradiesischen Früchte, Wein und Del an den aöriatischen Meeresküsten. Frühe schon waren ihnen starke Getränke zum Bedürfnisse geworden, und daher ging frühe schon der Handel mit italienischem Weine in unser Land herauf “). Das Land an der untern Mur, Drave und Save hatte mit Rhätien gleiche Lage und gleich günstiges Klima. Bekannt war die Vor-Irefflichkeit rhätischer Weine, ja selbst, daß diese Reben rin rauheres Klima ertragen * * 3). Dies veranlaßte schon die crltisch - germanischen Völkerschaften im Steirerunterlande frühzeitig den Weinbau zu versuchen und zu behaupten; so daß der untersteierische Weinbau uralt, und dessen Beginn als ein Werk der Urbewohner an der Mur, Drave und Save zu preisen ist. Strabo bezeugt von seiner Zeit den Weinbau in dem mit Hügeln und Mittelgebirgen besetzten Landstriche Pannoniens, und Dio Cassius versichert gleichfalls von den Zeiten der Unterjochung unseres pannonischen Unterlandes das Bestehen des Weinbaues daselbst 4). Der Be- detinentibus terras nivibus, quod tcrtio fere a satu mcnse et in reli-quo erbe mctitur. Totis hoc Alpibus not um, et hiemalibiis provinciis nullum hoc frumento laetius. Strabo VII. p. 217 — 218. — Dio Cass. IXL. 413. *) Tacit. Germ. XXVI. t Solent et subtcrraneos specus aperire, eosque multo insuper fimo onerant, suffugium hiemi et receptaculum frugibus; quia rigorem frigorum ejusmodi locis molliunt. — Plin. XVIII. c. 18.: Vomerum plura genera. Mon pridem inventura in Rhaetia G a 11 i a c, ut duas adderent alii rotulas, quod genus vacant planarati (plau-strarati). -) Strabo V. p. 148., VII. p. 219.: Bonarum frugum ferax est ora Illy— rici, oleis et vitibus egregia. — Plin. XIV. c. 21. 3) Plin. XIV. c. 2. 6. 21. — Virgil. Georg. II. V. v. 95. 4) Strabo VII. p. 219.: Quae supra hanc sita est regio, montosa tota est, frigida et nivalis, maxima quae ad septentrionem vergit; ita ut vites rarae sint et in editis et in planis locis. 11 ae sunt Pannonum montanae plani ties, versus meridiem ad Dalmatos usque et Ardiaeos pertinentes, versus septentrionem ad Istruin desinentes, versus ortum Scordiscos attingentcs, ad montes Macedonum et Thracum. — Dio Cass. IXL. 413.: Nam neque terrain neque aerem felieem habent; neque apud eos oleum aut vinum, nisi paqcissimum, nascitur. Quod ego non audit» tantum aut lectione, sed re ipsa cognitum, quum praeessem ei nation!, scribo. fehl des K. Domilinnns zur Verminderung der Weinrebcnpslan-zungen in den Provinzen durfte in unserem Unterlande ganz spurlos vorüber gegangen seyn '), und die Nachrichten der Alten vom K. Probus sind allein nur von Erweiterung und Vervollkommnng deS p a »iionischcn Weinbaues zu verstehen -). Mit Sem Ackcrbauc verbanden die alten Steirer in besonderer Vorliebe ausgedehnte Viehzucht mit Hornvieh, Schafen und Ziege», Schweinen und Pferden. An Hornvieh, Häuten und Käsen hatten sie Ucberfluß, und neben anderen waren diese die vorzüglichsten Handelsgkgenständc, welche sie auf die Märkte nach Aquileja brachten * * 3). Genau schildern die Alten das Alpenhornvieh als klein, von gedrungenem Körperbau, ganz geschaffen zur Beweidung der steilen Berghohen und zur harten Feldarbeit auf den Berghalden 4); die Kühe (dort Kewa, Kewe genannt) als ungemein milchreich, lind die Alpenbewohner selbst, besonders die kräftigen Mägde und Hausmütter, als vorzüglich gewandt und kundig in der Wartung des Hornviehes, wie heut zu Tage noch 5 6). *) Sueton. ad Domitian. VIII. 7. Ad summani quondam ubertatem vini, fru-menti vero inopiam , existiniana nimio vinearum Studio negligi arva, edixit, ne quis in Italia novellarct, atque ut in provineiis vineta suc-ciderentur, reliefa, ubi plurimum, dimidia parte; nec exsequi rem per-severavit. N. 14. z) Flavius Vopisc. Edit. Lugdun. II. 163. — Aur. Victor, de Caesar. 623. Namqiie ut ille oleis Africae pleraque per Legiones, quarum etiam reipublicae ae ductoribus suspeetum rebatur, eodem modo hic tialliam Pannoniasque et Moesorum colles vinetis replevit. — Eutrop. 685. Edit. Syllburg : Probus, vineas Gallos et Pannoni- cos habere permisit! — Ipse Probus Almum montem in Illyrico circa Sirmium (in Pannonia) militari manu fossam, lecta vite con-sevit. — Wenn man diese Aussagen genau ins Auge faßt, so wird man darin kein Abzeichen eines nicht früher schon in Pannonien bestandenen Weinbaues finden; um so weniger, da schon die früheren Alten, Strabo und Di» Cassius, von uraltem Weinwachse in den Landstrichen oberhalb der earnische» Alpen, in Pannonien, also gerade in der heutigen unteren Steiermark entscheidend gesprochen, und da sogar an den Ufern der Donau, um Vindobona umher, Weinbau und Weinberge als etwas Altgewöhnliches und Altbekanntes von den Schriftstellern des fünften Jahrhunderts angerühmt werden. Mu-char's römisches Norikum I. p. 345 — 346. 3) Strabo IV. p. 143., V. p. 148. *) Plin. VIII. c. 45.: Plurimum laetis alpinis (bobus), quibus minimum corporis, plurimum laboris, capite non cervice junetis. — Columeli. de re rustic. IV. 34.: Melius in lios usus alpinae vaccac proban-tur, quas ejus regionis incolae Ceuas appellant; eae sunt humilis statu, ae, laetis abundantes. — Cassiodor. Variar. Epist. III. 50. 6) Varro, de rc rust. 11. cap. 10.: His (pastoribus) mulicres adjungcrc, quac sequentur greges ae cibaria expedient, eosque assiduiores faciant, utile arbitral! multi. Sed cas mulicres oportet esse firm as, non turpes, quae in opere, ut in multis regionibus, hon cedant vuis, Die ausgebreitet este Schaf- und Ziegenzucht auf den norischcn Alpen kennt man aus Virgils schönem Gedichte von der Land-wirthschaft ')• Eine üppigere Schweinezucht konnte wohl nirgend besser gepflogen werden, als in den großen Ureichenwälöern unseres Unterlandes * i 2). Vorzüglich in den Gegenden der Mur, Drave und Save scheint uralte Pferdezucht bestanden zu haben, die man frühzeitig schon durch Hengste edleren Blutes zu vervollkommnen suchte. Cin-eibilis, der König einiger Völkerschaften oberhalb der Alpen, ober dem adriatischen Meerbusen und den Carnern, ließ Vollpferöe in Italien auskaufen und in sein Land bringen 3). Der König Voccio im Berglande sendete dem großen Casar ausgezeichnete einheimische Reiterei zu Hülfe4). Alle Alten rühmen die Reiterei der crltischen Völkerschaften, welche auch am liebsten zu Pferde fochten 5). Den sämmtlichen Geschäften der Land- und Biehwirthschaft entsprach endlich auch die ausgebreiteteste Bienenzucht und die Benützung der ausgedehnten Urwälder und Forste der Steiermark. Von daher zogen die Urbewohner Honig, Wachs, Kien und andere edle Holzarten in Ueberfluß, als sehr gesuchte und einträgliche Handelö-gegenstände auf den Marktplätzen zu Aquileja, und in allen Städten unterhalb der Alpen 6). Die Römer trafen demnach bei der ut in Illyrico passim videre licet, quo d v el pascere p ecus vel ad focum adferre ac1 i gn a cibum coquere, vel ad casas i n s t r um e n t u m servare possunt. De nutricatu hoc dico, easdem fere et nutrices et matres esse melius. Simul adspicit ad me, utut te audii dicere, inqnit, cum in Liburniam venisses, te vidisse matres-familias eorum adferre ligna et simul pueros, quos alerent, alias sin-gulos, alias binos, quae ostenderent foetas nostras, quae in conopeis j ac ent dies aliquot, esse ejuncidas ac contemn end as. Cui ego, certe inquam; nam in Illyrico hoc am-plius, praegnantem saepe, cum venit pariendi tempos, non longe ab opere discedere, ibique enixam puerum referre, quern non peperisse, sed invenisse putes; nec non etiam hoc, quas virgines ibi appellant, nonnunquam annorum viginti, quibus mo s eorum non denegavit, ante nuptias, ut succumb er ent, quibus vellent, et incomitatis ut vagari liceret et filios habere. *) Virgil. Georg. III. v. 474. -) Auf die pannonifche Schweinezucht (glandifera Pannonia) deuten Plin. XI. c. 44. ; Aristoteles de Animal. II. cap. 7.; Caryst. Hist, mi-vab. c. 72. 3) Livius XLIII. c. 5. Z|) Caes. Bell. civil. I. Ig. s) Strabo IV. p. 135. 143. - Livius XLIV. c. 36. A) Strabo IV. p. 143. PAUL PIR1CH Eroberung der Steiermark überall ausgrbreiteten und' gut aus-gebildete», dein Klima und Boden angemessenen Ackerbau und blühende Viehzucht (in, wovon sich mehrere Hunöerttausende kräftiger Bewohner nährten. Eben üeßwcgen standen Land und Bewohner in der höchsten Werthschätzung der staatsklugen Sieger, bei welchen der Lanübau als die Grundlage alles Staatslrbens und als die Hauptquelle aller Stärke und Kraft des Staatskörpers die höchste Achtung, fleißige und verständige Landwirthe eine ausgezeichnete Verehrung genossen '). Lanübau und Viehzucht erhielten jetzt durch die Römer größere Ausdehnung und erhöhte Vervollkommnung. Herrenlose und unwirthbare Ländereien, Staats - und Fiskalgüter wurden neuen italischen Ansiedlern, am gewöhnlichsten altverdientcn Veteranen zugetheilt, oder die Legionssoldaten in den Standlagern, wie jene zu Pettau, wurden verwendet, unwirthbare Staatsländercien des Unterlandes fruchtträchtig zu machen, welche dann wieder andern Ansiedlern, selbst aus den Lanöesbewohnern, zum ferneren Besitz und Bau gleichsam lehenweise, gegen gewisse besondere Abgaben und gegen Leistung öffentlicher Tribute übergeben wurden -). Anfänglich, und nur einige tyrannische Herrscher ausgenommen, hielt das römische Bestcurungssystcm gerechte Billigkeit * * 3); und eben dadurch wurden alle Grundbesitzer zum fleißigen Landbau ermuntert. Durch die fremden größtentheils italischen Ansiedler wurde der steirische Lanömann mit den, in Jahrhundertelanger Anwendung erprobten Vortheilen und Maschinen der römischen Lanö-wirthschaft, so wie mit den cdlern Früchten des Südens bekannt gemacht, ivelche nach und nach auch dem Klima und Boden angemessene Anwendung fanden und durch ergiebiges Gedeihen die Mühen des Landmannes reichlicher lohnten. Aller Grundbesitz, alles von Acker und Herden Gewonnene stand unter dem Schutze der römischen Staatsgesetze4); alle Hindernisse des Verkehres zwischen Nord und Süd waren aufgehoben und der vermehrte Absatz von Mastvieh, Häuten, Käsegattungen, Wachs, Honig, Kienholz «. s. 10. auf den zahlreichen und belebten Märkten und in Städ- A *) Varro, de re matica I cap. 1. -) Cod. Theodos. II. 335. 336. 339. 440. 445. — Tacit. Annal. I. v. 3) Cod. Theodos. I. 259. Verordnung K. Constantin's des Großen (2> 3to) an alle Grundbesitzer des Reiches. '•) Cod. Theod. I. 56., II. 338 — 339. ten unterhalb der Alpen gab der gestimmten landwirthschastlichen Thätigkeit unserer Landesbcivohner unaufhörlich Leben und erhöh-tere Bewegung. Als ausgezeichnete Beförderer und Erweiterer der illyrischen Lanöivirthschaft bezeichnet die Geschichte namentlich die Imperatoren: Augustus, Tiberius, Marc Aurel, Pro-bus, Claudius H., Galerius und Constantin den Großen'). Der untersteirische Weinbau insbesondere verdankt den Römern Ausdehnung und Vervollkommnung; und wenn gleich K. Probus nicht für den Urheber des pannonischen Weinbaues gehalten werden kann, so hat doch seine unermüdete Sorgfalt um die Verbreitung und Veredlung desselben unsterbliche Verdienste erworben. Lebensweise der steiermärkischen Urbewohner zu Hause und im Frieden. — Die Sitten. Die Hauptbeschäftigungen mit Feldbau und Viehzucht verschafften den Urbewohnern ihre gewöhnliche Nahrung, Fleisch, Brot vorzüglich, Gerichte aus Mehl und gerösteten Getreidekörnern, (Muß), Backwerke mit beigemischter Gerbe oder Bierhefe -), Butter, Käse, Milch, Früchte, Honig. Ihre gewöhnlichen Getränke waren selbst gebräutes Gerstenbier und selbst erzeugter Meth * 2 3). Weine baute man im Vaterlande; und wo diese nicht mundeten oder nicht hinreichten, höhlte man edlere aus Italien. Daß nach Standesverhältnissen und Reichthum hierin große Verschiedenheit geherrscht, daß der Hochedle und Edle wie der Bewohner fruchtbarerer und milderer Gefilde besser, gemächlicher und gcnüglicher gelebt habe, als der Gemeinfreie, der Unbemitteltere und als der ») Tacit. Annal. XII. 16. — Dio Cass. LXXI. 817. 819. — Flav. Vopisc. in Probo, 162. — Herodian. II. 85. — Trebell. Pollio in D. Claud. 74. — Euseb. in vit. Constant. 659. 2) Plin. XVIII. c. 3. 11. — Athenod. IV. 76. 3) Tacit. Mor. Germ. XXIII.: Potni humor ex hordeo aut frumento, in quandam similitudinem vini corruptus. — Cibi simplices: agrestia poni a , recens fera aut lac concretum. Das Vier unsers Landes hieß in der Landessprache Sabaia (Potus Sabaius). Diod. Sieni. V. 304. — Dio Cass. XI.IX. 413. — Amm. Marceli. XXVI. 764. — 8. Hie-ronym. in Esaiam. cap. XIX.: Zython genus est potionis, ex frugibus et aqua confectum, et vulgo in Dalmatine Pannoniaeque provinciis gen-tili barbaraque sermone appellatur Sabaium. Bewohner univtrthbarer Gebirgsabhänge und kalter Alpenthälcr, versteht sich von selbst. Dazu kam noch die Beute, welche Jagd, Fisch- und Vogelfang lieferten '). Die Jagd überhaupt war die Lieblingsbeschäftigung der celtisch-germanischen Edlen. Auf ihren ausgedehnten Ländereien gehörte, wie die Gottesluft selbst, alles Lebende ihnen zu eigen; und auch den Gcmeinfreien bothen die ausgedehnten Gebirge Gelegenheit und Wild genug zur Befriedigung der angebornen Lust zu Wagnissen und Waffenübungen jeder Art. Im pannonischen Unterlande vorzüglich, aber auch im Berglande, wurde oft unter großen Gefahren mit keckem, ausdauerndem Wagen auf wilde Auerochsen und Pferde, Bonasen und Bisontrn genannt, gejagt 8). Noch im siebenten und achten Jahrhundert traf man dergleichen mächtige Thiere auf den julisch - carnischen Alpen (auf dem Königsberge, mons regius) und in dem bairisch-norischen Berglande an, von solcher Größe, daß auf Einer Haut eines solchen Urstieres fünfzehn Menschen nebeneinander liegen konnten * * 3). Zahlreich, vorzüglich im Oberlande, fand man Hirsche und Rehe, Füchse und Hasen, insbesondere Marder, und auf Sen spärlichen Weiden des schroffen Felsgcbirges die scheuen Stcinböcke und Gemsen, so wie in deni beschneiten Hochthä-lern weiße Hasen 4). Die weichen üppig - behaarten pannonischen *) Tacit. Mor. Germ. XV.: Quotiea bella non ineunt, multum venatibus .... (tempos) transigunt. *) Strabo IV. p. 143,: Tradunt in Pannonia feram, quae Bonasns voca-tur, equina juba, cetera tauro similem, cornibus ita in se flexis, ut non sint utilia pugnae; quapropter fuga sibi auxiiiari, reddentem in ea fimum, interdum et triom jugerum longitudine; cujus contactus sequen-tes, ut ignis aliquis, amburat. — Proferunt Alpes etiam equos silvestres et boves. Polybius tradit, peculiaris formae animal ibi nasci, ccrvi specie, demtis collo et pilis, quibus aprum imitator; id habere infra mentum quippiam metae instar enatum, dodrantis longitudine, crassitie caudae pull! equini, in imo crinitum. 3) Versicherung Warncfrids, Histor. Longobardic. II. 8. in der Biographie des H. Emmeranus: Sylvae illic (in Boioaria) abundant feris, cervis, bubalis, ibicibus etc. Auffallend sind die, vorzüglich in der mittleren und unteren Steiermark vorkommenden vielen uralten Löwengebilde, zum Theile zwischen den Vorderpfoten eine Menschengestalt, z. B. ein Kind, oder einen Widderkopf haltend, wie: in Admont, St. Martin bei Grätz, Straßgang, Stallhofen, Marburg, Waltersdorf, Windisch-Feistritz, St. Margarethen bei Cilly, Tiffer, Cilly, Heilenstein, Neuhaus. Deuten diese Gebilde auf Jagd und Kampf der Urbewohner mit solchen Thicren in der Steiermark selbst, oder überhaupt nur mit derlei Ungethümen hin? '*) Plin. VIII. c. 53. 55.: Caprae tarnen in plurimas similitudincs trans-figurantur. Sunt capreae, sunt l upicaprae, sunt ibices pernicitatis mi- Marderbälge wurden in Rom sehr hoch gehalten '). Der Marderfang erscheint tin frühesten Mittelalter als eifrig getriebene Jagd, als lehenbares Vorrecht, und als eine besondere Quelle jährlicher Renten für freie Alloöenbesitzer. Auch die Jagd auf Biber, von welcher die letzten Spuren ins sechzehnte Jahrhundert sich verlieren "), gehört unserer Vorzeit an * * 3). Aus Jagd und Fang auf unfern Hochalpcn kannten die Alten als dort einheimisches und vorzüglich geschätztes Federwild das Haselhuhn, das Schneehuhn und bas stolze Hochgeflügel mit schwarzglänzendem schillernden Gefieder, den Auerhahn und Birkhahn 4). Die Flüsse, die Gebirgsbäche und Wildscen tin Unter - und Oberlande wimmelten von Huchen, Aschen, Weißfischen, Forellen und Salmlingen. Zu Jagden zog man mit Eisenspeeren, Keulen, Wurfspießen und Pfeilen (von Eisen und Broncemetaü), welche mit bewunderungswürdiger Sicherheit theils von der Armbrust abgeschossen, theils mit freier Hand nach der gewissen Beute geschleudert wurden. randae, quamqtiam onerato capita, vas tis cornibus gladiorumque vagi-nis 5 in haec s e librant, ut tormento aiiquo rotati in p c-tras, potissimum e monte aiiquo in alium transilirc quac-rentes; atque rccnssu pernicius, quo libiierit, exsultant. — Sunt et damae et pygavgl et strcpsicerotes multaquc alia liaud dissi-milia. S e d ill a (capreas, rupicapvas ,ibices) Alpes, haec transmarini situs mittunt. Et leporum plura sunt genera: In alpibus can-didi, quibus hibernis mcnsibus pro cibatu nivem orc-dunt esse, certe liquescente ea rutilescunt annis omnibus. !) Martial. Pannonicas nobis nunquam dedit Umbria cattas, mavult haec domino mittere dona pudens. z) Am 19. Nov. 1424 zu Grätz verleiht Herzog Friedrich IV. dem Albrecht Lenacher »das Pibergejaid,« gelegen bei der Kainach und der Mur, das ihm bereits Herzog Ernest verliehen hatte. Eben diesen Jagdbann auf Piber an der Kainach und Mur erhält, 23. April 1437 Kaspar Kröscher von dem Landesherrn Friedrich IV. In der Instruction für den landcsfürstlichen Fischmeister in Steier, 28. Nov. 1555 heißt es noch: »Darzue soll er die Piber Heyen, und dieselben niemands andern zu sahen gestatten.« 3) Heut zu Tage bezeugen dies noch die örtlichen Namen: Biber, Biber-bach, Biberthal, was Urkunden des cilsten und zwölften Jahrhunderts als reale Jagdrechte bezeichnen. 4) Plin. X. c. 22. 48.: Decet tetraonas suus nitor absolutaquc ni-gritia, in superciliis cocci rubor. Alterum eorum genus vul-turum magnitudinem excedit (Tetraon major et minor). — Attagen Maxime Jonius cclebratur, vocalis alias, captus vero obtumescens, quondam existimatus inter raras aves. Jam et in Gallia Hispaniaque capitur, et per Alpes etiam, ... et praecipuo sapo re L ag o-pus, pedes 1 ep o rin o villo no men ei hoc de de re, cetero candidae, columbarum magnitudinc. Non extra terram earn vcsci facile, quod nec viva mansuescit, et corpus occisae statiin inar-cegcit. Zum Zwecke öer Jagd und des Thicrfanges wurden aber auch auf allen größeren Gehöften der Eöeln und Reichen zahlreiche Falken, Habichte und Sperber, Hunde aller Art gehalten und abgerichtct; ja das ganze Waidiverk unter eigene Jäger, Vogler und Rüöenhalter gestellt. Von jenen Schriftstellern, welche über das edle Waidiverk geschrieben haben, werden die celtischen Hunde überhaupt, und insbesondere die starken, streitbaren pannonischen Doggen hoch angerühint 1). Wir dürfen hier als den Träger urältester einheimischer Sitten, das altboioarische Gesetz aus dem sechsten und siebenten Jahrhunderte anführen. In diesem Gesetze ist die Jagd als eine vorzügliche Beschäftigung der Landesbewohner gesichert, durch besonderes, aus alle Arten von Jagdhunden (Leitihunt, Triphunt , Spurihunt, Bibarhunt, Habichhunt), auf Habichte UNd Sperber (Cronochari, Ganshabuch, Anothabuch) und auf ausgezeichneteres Wild (feras major es, ursos vel bubalos, quod Swarzuuild dicimus) gesetztes Wehrgeld 2). Diesen Hauptbeschäftigungen entsprechend schildert Polybius das Leben öer reltischen Eöeln und Gemeinfreien mit folgenden Zügen: »Sie wohnen in Dörfern, die offen und ohne Mauern sind, und haben sehr wenige Hausgeräthschaften; sie schlafen auf dem Boden auf Stroh, oder Heu; sie essen Fleisch, Brot, Backwerk, Milch, Butter, Käse; und trinken Bier, Meth oder Most aus Früchten. Statt des Oeles dient ihnen Schwcinsfett3). Krieg und Lanöwirthschaft sind ihre Hauptbeschäftigungen; sie verlegen sich auf keine andere Wissenschaft und Kunst, und führen das einfachste Leben von der Welt. Vieles Gold und Vieh halten sie für den einzigen besten Reichthum; darnach streben sie auch sehr. Beim Essen haben sic kleine niedrige Tische, um welche sie sich nahe am Herde auf dem Boden auf Viehhäuten lagern." Aus den Gastmahlen der Edlen und Reichen erkannte man jedoch auch bei den keltischen Völkern ein feineres, üppigeres und genußreicheres Leben: »Sie setzten wenig Brot, aber desto mehr Fleisch, gesotten, geröstet, gebraten auf; dessen Stücke mit I) Gratian. Falisc. Cynegetic. 73, — Plin. Vili. c, 40. — Nemesia». Cynegetic, p. 259. ') Ex Bajuvar. in Georgisch: Jus. Germ, antiqu. 320 — 322. 3) Dionys. Halicarnass. XIII. cap. 14 — 17. Der im Hochlande der 2llpen allgemein verbreitete Gebrauch der Mühlen erhellet aus Caesar, de bell, gall. I. p. 5. „Molita cibaria.“ beiden Händen gefaßt, mit kleinen Messern, aus den Gürteln hcr-vorgehohlt, zerschnitten, oder auch bloß mit den Zähnen abgebissen wurden. Fische bereiteten sie viel, aber mit Salz, Essig und Kümmel. Der Gebrauch des Oeles ist bei ihnen selten. Gewöhnlich saßen sie um Runötische; die Mitte war der vornehmste Platz, welchen auch der Angesehenste, der Tapferkeit, des edlen Geschlechtes oder des Reichthums wegen, rinnahm. Dieser Vornehmste wurde auch mit den schönsten Fleischstücken beehrt ')• Hinter den vornehmen Gästen standen ihre Schildknappen; ihren Begleitern gab man auf besonderen Tischen zu essen. Man hatte Schüsseln aus Erz und von Holz. In irdenen und silbernen Schalen credenztc die Dienerschaft den sehr geliebten, meist italischen Wein, welcher, nur mit wenig Wasser gemischt, die Köpfe erhitzte, Streit, Herausforderung und ernstliche Zweikämpfe verursachte. Vom Vornehmsten zuerst wurde dann, die Runde herum, aus Schalen, Bechern und (aus gold- oder silbergefaßten) Hörnern von Einem dem Andern zugetrunkcn. Gastmahle und Trinkgelage hielten die Edleren bei verschiedenen Veranlassungen, und riefen dazu ihres Gleichen, die Tapfersten, die Klügsten, die Edelsten, und alle von ihrer persönlichen Genossenschaft 1 2 3)." Von der Lebensweise der germanischen Völkerschaften ergibt sich ganz das gleiche Bild aus den zerstreuten Zügen in den kräftigen Schilderungen des großen Tazitus a): „In Kriegen und Fehden unermüdrt, gingen die Germanen, wenn Friede war, größten Theils muffig, langem Schlafe, dem Genüsse von Speis und Trank, der Tafelrunde, der Jagd abwechselnd ergeben. Durch Veränderungen unbemerkt, floß Morgen hin wie Gestern, dieses wie das vorige Jahr. Geburt, Hochzeit und Tod waren die einzig merkwürdigen Zeiten!" Alle celtisch-germanischen Völkerschaften bewährten vorherrschenden Geist und Hang zum Krieg, zu Fehden und Abenteuern ; ihrer Kraft und Zahl bewußt, benahmen sie sich gegen Feinde und Widersacher mit hochmüthigem und ruhmredigem Selbstvertrauen. Im hirtlichen und ackerbaulichcn Leben geboren und erzogen, durch Jagd und Fischfang zu kriegerischer List, Gewandtheit, Verwegenheit, ja bis zur Wuth und rohen Grausamkeit geübt, 1) Athen. IV. 76. *) Polyb. II. 155 — 156. — Athen. IV. 76 — 78., XI. p. 251. — Diodor. V. 144. — Valer. Maxim. 11. cap. 6. — Juan. Stobaeus. Collectan. 305. 3) Tacit. Mor. Germ. XV. XX. XXII. XXIII. zeigten sie diese auf allen ihren Heerzügen, vorzüglich bei Aufregung und Erbitterung, besonders gegen die Römer, so daß ihr Naturuiigesiüln dem Geiste und der überlegt wirkenden Kriegskunst Roms stets und bis zum gänzlichen Verluste ihrer Unabhängigkeit unterlegen ist 1 *). Sonst war ihr Charakter bieder, offen und heiter, ohne natürlichen Hang zur List und Bosheit. Ausgezeichnete Tugenden, die treueste Anhänglichkeit bis in den Tod (besonders in den Genossenschaften, Comitatus), Gastfreundschaft untereinander und gegen Fremde, und bewährte Freundschaft rühmen alle Alten an ihnen '*). Sonst waren die Selten und Germanen dem Genusie starker Getränke bis zur Berauschung, und in vielen Geschäften des Lebens unzähligem Aberglauben ergeben3). Die celtischrn Weiber waren größten Theils wohlgestaltet, reizend und schön. Zwischen Mann und Weib bestand ein durch Sitte geregeltes und befestigtes eheliches Verhältniß. So viel Geld der Mann von seiner Frau zum Heirathsgute bekam, so viel legte er von dem Seinigen hinzu zum gemeinschaftlichen Gebrauche und Genüsse. Die Zinsen davon wurden beiseite gelegt. Wer von beiden den andern überlebte, erbte sowohl das Zusammengelegte als das Gewonnene. Der Mann war Herr über Leben und Tod seiner Kinder, seines Weibes. Wenn ein Vornehmer starb, so kamen dessen Anverwandte zusammen, und wo sich Verdacht eines gewaltsamen Todes fand, wurde die Frau nicht anders, als wie die gemeinste Leibeigene aufs Strengste untersucht, und wenn man sie schuldig befand, grausam gemartert und auf den Scheiterhaufen gebracht. Anbemakelte Jungfrauschaft stand in der höchsten Schätzung; das Band der Ehe war heilig, und unverletzte Bewahrung desselben der größte Stolz der Frauen. Bei allen Geschäften der Haus- und Landwirthschast hatten die celtischen Frauen, selbst in den edelsten Familien, entscheidenden Einfluß und den wichtigsten Theil sogar an der Kinderzucht. Sie ließen die Söhne nicht eher aus ihrer unmittelbaren Aufsicht, als bis sie das Alter, in das l) Strabo IV. p. 135. 136. — Livius XXXVIII. - Justin. XXIV. n. — Klor. II. 4. — Caesar B. G. VI. 24. — Diodor. V. 141., XIV. 443. *) Strabo IV. p. 135. 136. 137. 143 — Hirt, bell. Alex. 605. — Caes. B. Gall. I. 39., IV. 5., VII. 22. — Diodor. V. 144. — Sueton. in Caes. 24. — Athen. IV. 76. — Valer. Max. II 6. 11. — Stobaeus in Collectan. 305. 3) Pomp. Mela. III. 2. — Caesar, B. G. VI. 16. — Plin. XXV. c. 9. — Strabo IV. p, 136. 142. — Diodor. ibid. Feld zu ziehen, erreicht hatten. Man hielt eS für unangemessen, wenn die Söhne während der Kinderjahre öffentlich vor ihren Vätern erschienen. Bewunderungswürdige Thaten des Charakters und des Verstandes, der Vaterlandsliebe und des Geistes, selbstständiger Unabhängigkeit bis zum Heroismus hat die Geschichte von celtischen Jungfrauen und Hausmüttern aufbewahrt. Im ganzen Wesen und in allen Thaten der Celten bewährt sich überhaupt kräftiger, natürlicher Verstand, Großmuth, Biederkeit, Sanftmuth gegen Untergebene, Sittenstrenge und Prachtliebe bei den Edleren und Reicheren l). Die Sitten der germanischen Völkerschaften entnehmen wir aus folgenden Gemälden des tiefsinnigen Ta-zitus: »Männer und Weiber tragen Kleider fast aus denselben Stoffen, nur daß die Letzteren oft Linnengewänder mit Purpurstreifen haben. Der obere Kleiüestheil hat bei diesen gewöhnlich keine Äermel; Ober- und Unterarme tragen sie ganz bloß. Aber auch der Leibestheil zunächst an der Brust ist entblößt, ungeachtet bei ihnen die Ehe so strenge gehalten wird und gerade dieser Theil der Sitte das größte Lob verdient. Denn aus allen Barbaren genügt den Germanen fast allein nur Ein Weib (Eine Gattinn), Wenige ausgenommen, bei welchen dies nicht aus Sinnenlust geschieht, sondern weil man wegen ihres Aöelsgeschlechtes durch viele eheliche Verbindungen sich um sie bewirbt. Morgengabe brmgt der Mann der Frau, nicht die Frau dem Manne dar. Antheil daran nehmen Aeltern und Verwandte, und geben ihre Bewilligung bei den dargebrachten Geschenken. Doch werden diese nicht für weibliche Ersetzung, noch zum Schmucke der Neuvermählten ausgesucht, sondern ein Paar Farren sind es, bezäumte Streitrossc, Schild mit Speer und Schwert. Gegen solche Spenden wird sic als Frau erhalten, und auch ihrerseits bringt sie dem Manne irgend ein Waffenstück. Dies halten sie fürs stärkste Band, dies für die Weihen der Ehe und für eheschützende Götter. Und nicht darf sich das Weib für enthoben der Tugenden und der Unfälle der Kriege denken; bei den Weiheopsern der beginnenden Ehe schon wird sie gemahnt, daß sie nun Theilnehmerinn aller Mühen und Gefahren des Mannes werde; dasselbe Geschick, so wie das- 1) Diodor. V. 145. — Athen. XIII. 298. — Caesar, B. G. VI. 18. 19. — Sil. Italic. III. 449. — Livius XXXVIII. 24. — Plutarch, de virtut. mulier. 257 — 258. — Mit Recht darf man die Angaben Dio-dors und des Athenäus über Sodomiterei und Päderastie bei den Celten als sehr übertrieben verwerfen. Ill selbe Wagniß in Kämpfen stehe auch ihr zu; darauf deuten das Farrenpaar, das gerüstete Streitroß, die dargebrachten Waffenstückc. So vereint habe man zu leben und zu sterben; sie erhalte, was sie auch würdig und unverbrüchlich den Kindern zu überliefern habe, was die Schnuren empfangen und wieder auf die Enkel übertragen sollen l). So bewahren nun die Frauen unbemakelte Keuschheit, durch keine Schaureizungen, durch keine Ueppigkeit der Gastmahle verführt. Sehr selten unter einer so zahlreichen Nation sind Ehebrüche, deren Strafe bestimmt (unausbleiblich) dem Verbrechen auf dem Fuße folgt und dem Ehegatten anheimgestellt ist. Der Ehegatte wirst die Ehebrecherinn, entblößt und die Haare abgeschnit-tcn, in der Verwandten Anwesenheit, zum Hause hinaus, und treibt sie mit Schlägen das ganze Dorf hindurch. Keuschheit, einmal öffentlich Preis gegeben, findet nicht in Schönheit der Gestalt, nicht im Jugendalter, nicht in den Reichthümern der Ehegatten ferner einen Schutz. Niemand lacht dort zu Lastern; Verführen und Verführt werden heißt dort nicht Mode (Zeitgeist). Besser doch ist es in jenen Staaten, wo nur Jungfrauen ehelichen, und mit Hoffnung und Wunsch einer Gattinn nur einmal verhandelt wird. So erhalten sie nur einmal Einen Gatten, wie Ein Leben, wie Einen Leib; kein Gedanke geht weiter hinaus, keine Begierde schweift weiter aus, sie lieben ihn nicht als Gatten, sondern als Ehebund. Die Zahl der Kinder beschränken, eines der (nach der bestimmten Zahl) später gebornen Kinder zu tödten, gilt für Frevel. Gute Sitten wirken dort mehr, als anderer Orten gute Gesetze a)." „Die Kinder, im Hause fast bloß und schmutzig gehend, wachsen zu so mächtig gegliederten Körpern, die wir (Römer) so bewundern, heran. Jede Mutter säugt ihre Kinder selbst und überträgt dies Geschäft nicht auf Mägde oder auf Ammen. Durch verweichlichende Vorzüge in der Erziehung unterscheidet sich das Kind des Herrn von dem des Leibeigenen nicht. Beide schlafen bei denselben Viehherden, auf demselben Erdboden, bis die Freige-bornen endlich ein gewisses Alter ausscheidet, und Biederkeit sie *) Tacit, Mor. Germ. cap. XVIII. z) Tacit. Mor. Germ. cap. XIX. Ueber die Hochschätzung deutscher Hausmütter spricht auch die Stelle c. VIII.: Inesse quin etiam (uxoribus, foe-minabus) sanctum aliquid et providum putant; nec aut Consilia earum aspernantur aut responsa negligunt. Vidimus sub divo Vespasiano Velledam diu apud plcrosquc numinis loco habitam. Sed et olim Auri-niam et complures alias venerati sunt, non adulatione, nec tanquam facerent Dens. erkennt. Spat erst tritt bei Jünglingen ber Liebesgenuß ein; ba-her ist unerschöpflich ihre Manneskraft. Auch bie Mäbchen eilen mit ber Ehe nicht; gleich ben Jünglingen ist ihre Jugenbblüthe, ihr stattlicher Körperbau *). Gleiche unb gleich Kräftige vergat-ten sich, unb bie Kinber bewähren bie Kraft ber Aeltern. Die Söhne ber Schwestern stehen beim Oheim in gleicher Schätzung, wie bei ben Vätern. Diese Banbe bes Blutes halten Einige für inniger unb geheiligter, unb sorbcrn sie vorzüglich, wenn Geiseln begehrt werben, als bewahrten biese fester ben Sinn unb ausgebreiteter bie Familie. Jedes Vaters Nachfolger unb Erben finb seine Kinber; Testamente bestehen nicht. Sinb keine Kinber vorhanden, so folgen zunächst in der Erbschaft bit Brüder, Vaters-brüber, Oheime. Je mehr Blutsverwandte, je größer die Zahl ber Anverwandten durch Heftathen, desto beglückter ist bas Alter. Kinderlosigkeit ist auch werthlos "). An Feindschaften unb Freundschaften bes Vaters ober eines Blutsverwandten muß jeder An-theil nehmen; doch bauern die erster» nicht sühnungslos i) * 3). Auch Tobschlag eines Menschen kann man durch eine bestimmte Zahl von Horn- unb Kleinvieh sühnen (büßen); ben Sühnpreis (bit Buße, Genugthuung) empfängt bas ganze Haus (die ganze Familie); eine zweckmäßige Einrichtung für bas öffentliche Leben, weil bei voller Freiheit Feindschaften gefährlicher sinb. In Gastereien unb Gastfreundschaft überbietet kein Volk die Germanen. Es gilt für Frevel, einen Fremdling vom Hause abzuweisen; je nach seinem häuslichen Vermögen bewirthet Jedermann den Fremdling mit Speise unb Trank. Die Gastfreundschaft macht hier zwischen Bekannten unb gänzlich Unbekannten keinen Unterschieb. Verlangt ber Scheibende etwas, so gebietet die Sitte, es zu gewähren; unb eben so frei i) Bei den Völkerschaften auf den Alpengebirgen mag cs indessen bei so strengen Sitten nicht geblieben seyn, und die Versicherung Varros Anwendung haben: In Ulyrico quas virgincs ilii appellant, nonnunquam annorum viginti, quibus mos eorum non denegavit, ante nuptias ut succum-berent, quibus vellent, et incomitatis ut vagari liceret et filios habere. Varro, de re rustica II. cap. 10., n. 10. 11. — Wir vermuthen, daß auch schon für die Urzeit der Steiermark die Bemerkung Juvenals: Quis tumidum guttur miratur in alpibus! gelte. -) Tacit. Mor. Germ. cap. XX. 3) Die hier angedeutete Fehde oder Faida der Blutrache gegen außergeschlechtliche Individuum, und welche allen Schwertttagenden oder waffenfähigen Gliedern der Sippschaft aus dem Grunde zustand, weil diese im gemeinschaftlichen Grundbesitz waren, werden wir noch im Mittelalter im altbajuvarischen Gesetze u. s. w. finden. stkht cine Gegenbitte. Sie lieben Geschenke, jedoch ohne die Ge» gebcnen hoch anzurechnen noch sich durch das Empfangene binden zu lassen. Freundlich und gefällig ist die Tafelrunde mit Gästen '). Nach dem langen Schlaf in den Tag hinein erheben und waschen sie sich sogleich, oft mit lauem Wasser (wie sehr natürlich in einem so winterlichen 'Himmelstriche). Genüglich nehmen sie dann Speise und Trank zu sich, an einzelnen Tischen und eigenen Sitzen. Dann gehen sie an ihre Geschäfte, oft auch zu Schmausereien, und zwar mit ihren Waffen. Tag und Nacht an Trinkgelagen zubringen, gilt nicht für schmählich. Sind sie betrunken, so geht's ohne Schlägereien, ohne Schimpfreden, oft auch ohne Kampf und Verwundungen nicht ab. Aber auch über Versöhnung von Feindschaften, Knüpfung freundschaftlicher Verhältnisse, Genehmigung fürstlicher Häupter, über Krieg und Frieden besprechen sie sich gröf-tentheils bei der Tafelrunde, gleichsam als wäre Geist und Ge-müth zu keiner andern Zeit zu biedern Gedanken offener und zu großen Entschlüssen erwärmter. In der Ungebunöenheit, die der Ort gewährt, eröffnet dann dies nicht listige und abgedrehte Volk öie sonstigen Geheimnisse seiner Brust. Dieser aufgeschlossene und bestimmt erklärte Sinn eines Jeden wird dann am folgenden Tage abermal überlegt. Sie erwägen mit Besonnenheit, weil sie nicht täuschen, und fassen Entschlüsse, da sie nicht irren können "). Von Schauspielen haben sie nur eine Gattung, und bei jeder Versammlung. Junge Männer, welche zu solchen Spielen geübt sind, tanzen ganz entblößt zwischen entgegen gehaltenen Schwertern und Sperren hindurch 3). Ucbung hat diese Kunst geschaffen, und die Kunst hat sich zur Zierlichkeit veredelt. Doch geschieht dies Spiet nicht um Lohn oder Geschenke, wiewohl kühner Muthwille seinen Preis hat, das Vergnügen der Zuschauenden. Zur Verwunderung treiben sie das Würfelspiel selbst unter ernsten Dingen, mit solcher Wagniß zu Gewinn und Verlust, daß sie, wenn sie Alles verloren haben, am Ende und auf den letzten Wurf, um ihre Freiheit, ja um Leibeigenschaft spielen. Der Verlierende begibt sich dann selbst in die Leibeigenschaft; wenn er gleich jünger und kräftiger ist, läßt er sich binden und verkaufen. Solche Beharrlichkeit in verkehrter *) Tacit. Mor. Germ. XXI. ?) Tacit. Mor. Germ. XXII. :") Die letzten Spuren, solch uralten Waffcntanzes finden sich noch in dem sogenannten Schwer11a n ze im Steireroberlande. Gcsch. v. Steiermark—>. B!>. ^ Sache behaupten sie; sie nennen dies aber Treue. Sclaven solcher Art suchen sie tin Handel von sich zu schaffen, und sich auch der Scham solches Sieges zu entledigen 1). Die übrigen Leibeigenen gebrauchen sie, jedoch nicht so ivie bei uns, in besonderen, Jedem im Haust zugetheilten Verrichtungen. Jeder Knecht hat sein Gehöfte, seinen Herd selbst zu pflegen. Der Herr legt ihnen ein gewisses Maß an Getreide, an Vieh, an Kleidungen, so wie einem Eolonisten, zu leisten auf; und so weit ist der Knecht abhängig. Alle übrigen Geschäfte des Hauswesens vollführen Weib und Kinder. Selten sind die Fälle, wo man den Leibeigenen mit Fesseln oder schwerer Arbeit züchtigt. Man tobtet wohl Leibeigene, jedoch nicht aus Zucht und Härte, sondern im Aufwallen des Zornes, wie einen Feind, und zwar ungestraft. Die Freigelassenen stehen nicht viel über den Leibeigenen; manchmal ist ihr Gewicht im Hause größer, nie aber in der Gemeinde; ausgenommen bei jenen Völkerschaften, welche unter königlicher Herrschaft stehen. Dort erheben sie sich sogar über Aöeliche und Freigeborne; bei den Uebrigen sind die Freigelassenen eben der Beweis des freien Standes 2). Bei Leichenbegängnissen herrscht kein eitles Gepränge. Das allein beobachten sie, daß die Leiber berühmter Männer mit gewissem Holze verbrannt werden. Auf den Holzstoß häufen sie weder Kleidungsstücke noch kostbares Räucherwerk; mit Jedem werden seine Waffen, mit Manchem wird sein Streitroß verbrannt. Urtier dem Grabe wird Rasen hoch aufgethürmt 3). Die beschwerliche und mühevolle Ehre der Grabmähler verschmähen sie, als belästigend die Verblichenen. Wehklagen und Thränen enden sie schnell, Schmerz und Trauer aber legen sie spät erst ab. Bei Frauen gilt Trauer, bei Männern aber das stets lebende Andenken an die Verstorbenen für ehrenvoll 4)." Bei dem größten Theil der celtisch-germanischen Bewohner unsers Landes blieben, während der Epoche des römischen Besitzes, Lebensweise und hausväterliche, oolksthümliche Sitten unverändert; im Oberlande mehr noch als im Unterlande, wo, nach dem Zeug- *) Tacit. Mor. Germ. XXV. 2) Tacit. Mor. Germ. XXV. 3) Zahlreich finden sich solche uralte Runen- oder altgermanische Gräber-Hügel in verschiedenen Gegenden des Steirerlandes, insbesondere aber häufig auf dem Leibnitzerfclde und auf der Ebene an der Mur zwischen Straß und Luttenberg. — Gar Viele sind bereits durch landwirthschaftlichen Fleiß und durch den Pflug ganz geebnet und unkenntlich gemacht worden. *) Tacit. Mor. Germ. XXV ll. nisse des Bellejus Paterkulus, frühzeitig schon römische Sprache und Cultur sich ausgebreitet und befestigt hatte '); wenn gleich immer noch Spuren uralter Charakterhärten und des Hanges zu Krieg und Blut erscheinen, so wurde dennoch durch die Einflüsse römischer Sitten und Lehren das rohere Naturwesen der Urbewohner so sehr gemildert, daß, eben wegen sanfterer Sitten, eingeborne Legionssoldaten unsers norischen Oberlandes vor allen Anderen zur kaiserlichen Leibwache ausgewählt worden sind 2). Die uralten steiermärkischen Bergwerke auf edle Metalle und auf Eisen. Die celtischen Völker, frühzeitig schon mit den Vortheilen des Bergbaues und der Hüttenarbeiten bekannt, verstanden die verschiedenen edlen und unedlen Metalle aufzussnöen, aus dem Erdschooße hervorzuhohlen, sie zu scheiden, zu schmelzen und zu bearbeiten ■'*). Gleicherweise ward die Steiermark und all deren vortheilhafte Naturgaben von den Urbewohnern schon nach allen Seiten ausgespürt, so daß vor undenklichen Zeiten schon die heilbringende blaue illyrische Lilie, die wohlriechende norisch-pannonische Spikanaröe oder der Lavanöel, der Spcik, die schnelle Heilkraft des großen und kleinen Tausendgüldenkrautes und des Wassermooses aus den Alpenbächen, das schön marmorirte Holz des Ahorns und des Buchsbaumes, der Pimpernußbaum mit schmackhafter Mandelfrucht, die zahllosen schönen Marmorarten, der Serpentinstein und die mächtigen Krystalle der Alpengebirge in Italien bekannt und zu Gegenständen des Handels mit den pannonisch-norischen Völkern ge-______________________ 8 * *) Vellej. II. cap. 110.: In omnibus Pannoniis anten, non disciplinae lantummodo, sed linguae quoque notitia romanae, plerisque ctian, literal nrn usus et familiaris animorum erat exercitatio. 2) Bon den Bewohnern des Unterlandes sagt Herodian., II. 107 — 108.: Sicut autem ejus regionis (Pannoniae) homines corporibus utuntur praevalidis atque proceris, et in pugnam caedemque paratissimis, ita pingui sunt ingenio} quare baud facile sentiunt, si quid a gas dicasve astute ac subdole. — Dio Cass. IXL, 413.: Caeterun, omnium, quos nos quidem noveriinus, hominum fortissimi sunt, nimirum cum nihil vita honesta dignum habeant, ad iram et caedem propensissimi. Doch Versichert er von den einzelnen Soldaten des norischen Landes, LXX1V. 840: Stipatores Principis (Imperatoris) Itali, Hi.spani, Maccdoncs et Norici tan tum cssent, quorum aspectus jucundus et mores suave 8 er an t. 3) Caesar B. G. VII. 23. — Strabo IV. 132. 141. — Diodor. V. — Plin. XXXIII. 12., XXXIV. 8. worden sind '). Uralt sind daher in unserm Berg- und Mittellande die Bemühungen der Urbewohner auf Geivinn edler und unedler Metalle, vorzüglich des Goldes und Eisens. Aus dem gold-hältigen Sande der Alpcnbäche Gold zu waschen, war in den Alpen eine der frühesten Beschäftigungen keltischer Völkerschaften Strabo versichert, daß vorzügliche Goldwäschereien in den Umgegenden der norischcn Stadt Storno bestanden hatten * 3). Auch von unserm Oberlande mag gelten, was Polybius vom ganzen norischen Ta u risk er lande versichert: »daß dort an manchen Stellen in einer Tiefe von zwei bis fünfzehn Schuhen Goldkörner in Größe einer gemeinen und einer Wolssbohne, und dermassen gediegen und rein gefunden wurden, daß bei der Schmelzung kaum rin Achttheil verloren ging; baß sich daher Italer zahlreich an diesen tauriszischcn Goldscifrnwerken zur Arbeit verdungen hätten, wodurch so viel Gold aufgebracht worden sey, daß dies edle Metall durch ganz Italien um ein Drittheil an Werth gefallen wäre. Die Taurisker hätten hierauf alle ausländischen Arbeiter wieder aus ihrem Lande entfernt 4)." Längst und vor undenklichen Zeiten schon sind die Schachten und Seifenwerke unseres Landes auf Gold ausgebeutet und bis zur Unkenntlichkeit verfallen; aber Gold-wäschereien an der Mur und Drau bestanden bis tief ins Mittel-alter herab. Wenn die aus Hörnern gearbeiteten Trinkgefäße der Pünnonischen Bewohner unseres Unterlandes in Silber und Gold gefaßt waren, so dürfen wir auf landesthümlichen Schmuck aus Gold und Silber bei allen celtisch-germanischen hochedeln Familien, und daher auch auf einheimische Verarbeitung dieser Metalle schließen 5). Der erste Bau der Silberbergwerke bei Fronleiten und Waldstein an der Mur, der Silber- und Goldschachten in der Gail, im Oberennsthale und bei der uralten Bergstadt Schlad-ming, der Bau der überreichen, im Jahre 1158 noch von mehr denn tausend Knappen bearbeiteten und damals vom Wasser ersäuften Silbergruben an der Zeyring geht über alles geschichtliche Gedenken, in die celtisch-gcrmanische Epoche hinauf. Wahrend der römischen Epoche wurde jede bedeutendere Silber- und *) Plin. XIII. 1. 3., XVI. 15 — 16., XXI. XXV. 6,, XXVII. 8., XXXVI. 1. 3. 33., XXXVII. 3. 5) Athen. VI. 117. — Diodor. V. S) gtrabo IV. 144, t) Strabo V. 148. -) Athen. XI. p. 334. Goldstätte auf Staatskosten eingezogen und bearbeitet, der Gewinn und die Nerarbcitung edler Metalle in unserem Lande vervoll-koiiiiniict, aller Gold- und Metallerwerb, so wie der Bergbau überhaupt UNter eigene Gold- UNd Metallgrafen (Comes ami, Comes metallorum), mit mehreren untergeordneten Beamten (Procm-ato-i es metallorum) gestellt, welche von dem Silber- und Goldertragc aller Privat-Berg- und Seiscnwerke eine bestimmte Frohnabgabe in rohem, ungeläutertem Golde (Balluca) einheben, alle Betrügereien bei öffentlichen Abgaben von allen Metallcrzeugnissen hintanhalten, tind alle bergmännischen Arbeiten ordnungsmäßig leiten mußten ')• Im norischen Berglande bestanden auf eigcnthümlichem Grund und Boden reichbegüterter Provinzialen Marmvrbrüche, vorzüglich beliebte weiße Steinlager von unzerstörbarem Urkalk, aus welchen"), wie an der Kainach im Oswaldgraben, am Fuße der cetischcn Bergkette, am Bachern und in vielen anderen Gegenden unseres Oberlandes die Steine zu so vielen plastischen und inschriftlichen Denkmählern und zu den prunkvollen Bauten von Pallästen und Tempeln, deren Trümmer zu Cilly, Pettan, Seckau bei Leibnitz, Stallhofen, St. Johann am Drauselde und bei Stubcnberg u. s. w. heut zu Tage noch die alte Größe und Herrlichkeit derselben bezeugen, genommen, und von cinheimifchen sowohl, als von eingewanderten italischen Baumeistern und Künstlern bearbeitet worden find. Nichts ist in den Schriften der Alten berühmter, als der uralte Eiftnbau Norikums; als die uralte und vortreffliche Eifen- und Stahlbcarbeitung durch die Urbewohner diefes Landes, von dem unfer Oberland ein bedeutender Theil war und heut zu Tage noch im Besitze des Haupteifen-b erg es und vieler uralter Eifenlager ist. Die Kenntniß und der Gebrauch des Eisens verliert sich bei den celtischen Völkerschaften überhaupt im Dunkel des höchsten Alterthums. Man denke nur an die den Celten eigenthümlichen Eifen- und Stahlwaffen: Gäsa, Mater, Spatha, Helm, Panzer, Schild. Den uralten Eisenbau der norischen Celten und Germanen und die natürliche Vortrefflichkeit des norischen Stahles bewähren alle Zeugnisse der Alten. Clemens von Alexandrien macht die Noriker zu den ersten Auffindern des Eisens l * 3). Der gelehrte Suidas behauptet, daß der l) Cod. Theod. III. 323 — 33t. 51U — 521. — Notit. Imp. Occident. 64. et in fin. de Magistrat. 15. ") Cod. Theodos. III. p. 535. 3) Clem. Alex. Edit. Sy 11b. p. 307.: Quin etiam Noropes (est autem gens Paeoniae, nunc autem appellalur Norica) iSvog ÜXIOVIXOV, /li'J hellpolirtc Stahl die Bezeichnung: »glänzendes, strahlendes Erz" unmittelbar von dem Namen der Noriker selbst, als der vortrefflichsten Bearbeiter ihres Eisenmetalles, erhalten habe Der kenntnißreiche Strabo versichert von seiner Zeit, daß bei der 1200 Stadien oberhalb Aquileja gelegenen Stadt Noreia vortreffliche Eisenfabriken bestanden haben -). Die Vortrefflichkeit des norifchen Eisens wie aller Instrumente und Waffen aus no-rifchem Elfenmetalle und von norifchen Schmieden verfertigt, rühmen Horatius, Ooidius und Petronius Arbiter; Martial stellt sogar die norifchen Eiscnarbeiter an Kenntniß und Geschicklichkeit den altberühmten asiatischen Chalybern und den nördlichen Spaniern an die Seite 3). Der scharfsinnige und umfassend gelehrte Kenner der Natur und menschlichen Kunstfertigkeit, Plinius, unterscheidet bei Schätzung des Eisenmetalls und der Eisensabrikate sehr richtig die natürliche Güte des Eisens von der Geschicklichkeit vortrefflich kundiger Eisenarbeiter, und von dem Vorzüge der durch Manipulationen erzeugten Eisensabrikate. Er kennt genau die verschiedenen Arten des Eisens, des weichen, des gar spröden, des mittelharten; wie auch des Stahles. Er kennt gar NccgZXOJ xaXcuVTCCl) aes elaborarunt, et primi ferrum purga-runt: XXI (Ti^'^ov eXoS~rj£XV 71-gCOTO/. x) Suidas in Voce: NufO-J/, splendides; nam etymologia privatione visus deducunt. Obscurant enim, ajunt, visum valde splen-dida et diffundunt. Itaque rtogO-vj/ %x\xog, idest: norops aes, dici, quod se aspici non sinat. Epapliroditus autem, qui Noracum, Panno-niae urbem, cujus civis Noracius dicitur, vidit, in Pannonia ferrum nasci narrat, quod si acuatur et poliatur, fiat splendidissimum. Unde rC0^07ra %kAx0V, idest, splendidum aes dici ajunt, tanquam Noracium. -) Strabo V. p. 148.: £%£/ 5« 0 TOTTOS OüTOg ^üfTlOzXüfTlX S'jCpUij xxi tri^rj^ou^ysix. 3) Ovid. Metam. XIV. 711 — 713.: Saevior ilia freto surgente cadentibus haedis, Durior et ferro, quod Noricus excoquit ignis, Et saxo, quod adhuc vivum radice tenetur. Herat. I. Od. 16. v. 9., Epod. 18. v. 19.: Tristes ut irae, quas neque Noricus deterret ensis! — Ense pectus Norico recludere. Martial. IV. Epigr. 55.: Nos Celtis genitos, et ex Iberis Nostrae nomina duriora terrae Grata non pudeat referre versu: Saevo Bilbilin optimum metalio, Quae vincit Chalybasque Noricosque. Pctron. in fragm. p. 367.: C'ultros ex ferro Norico. wohl Vie Verschiedenheit ver Schmelzöfen in Erzeugung des Roheisens (Flossen), von welchen in gewissen Gegenden das vortrefflichste Eisen käme. Diesem scharfsinnigen Beobachter blieb auch üer gute und nachtheilige Einfluß verschiedener Wässer bei der Härtung des geschmiedeten Eisens nicht unbekannt; daß davon die Güte desselben ganz allein herrühre; daß auch künstliche Vermischungen des rohen Eisens angewendet werden; wenn nnderseitig durch geschickte Manipulation dem Eisen vorzügliche Güte gegeben werde, so weiß Plinius genau, daß das norische Eisen seine Vortrefflichkeit schon von Natur aus dem Schoo-ß e der Erde mitbringe '). Neben den Vorzügen von zehn Ländern und Städten wissen Nutilius von Numantia (I. Ch. 400) und Sidonius Apollinaris (I. 487 n. CH.) dem norischen Lande keinen andern, als den Ruhm vortrefflichen Eisens und vorzüglicher Bearbeitung desselben zuzuschreiben 2). Mögen zwar diese zwei späten Schriftsteller das *) Plin. XXXIV. c. 41.: Differentia fern numerosa. Prima in geilere terrae coelive. Aliae mol le tantum, plumboque vicinins subministrant: aliae fragile et aeros um, rotarumque usibus et clavis Maxime fu-giendum, cui prior ratio convenit. Aliud brevitate sola placet cla-visqne caligariis; aliud rubiginein celerius sentit. Stricturao vo-cantur hae omnes, quod non in aliis metallis, a stringenda acie vo-cabulo imposito. Et fornacum maxima differentia e s t: iiu-clcusque quidem ferri cxcoquitur in his ad indurandam aciem; aliquae modo ad densandas incudes malleorumve rostra. Summa autem differentia in aqua est, cui subinde c and e ns immergitur. Haec alibi atque alibi utilior nobilitavit loca gloria ferri, sicnt Bil— bilin in Hispania et Turiassonem, Com um in Italia, cum ferraria me-talla in his locis non sint. Ex omnibus autem gencribus palma Sorico ferro est. Seres hoc cum vestibus suis pellibusque mittunt. Seconda Parthico; neque alia genera ferri ex mera acie temperantur; caeteris enim admiseetur mollior complexus. In nostro orbe aliubi vena bonitatem hanc praestat, ut in Noriois; aliubi facto ra, ut Sulmone aqua, uti diximus. Quippe cum in exacuendo oleares cotes aquariaeque differant, et oleo delicatior fiat acies. Miruinquc, cum excoquatur vena, aquae modo liquari ferrum, postca in spongias frangi. Tenuiora ferramenta oleo restingui mos est, ne aqua in fra-gilitatem durentur. '-) Sidon. Appollin. v. 49.: Troja viris, Epiros equis, animalibus Argos, Inda ebore, argento Sardinia, et Attica melle, Fertilitate Samos, Paros insula marmore, ferro Norica, principibus Nilotica, Thracia Marte. Rutil. Numant. In Itinerar. I. v. 351 : Occurrit Chalybuni memorabilia llva metallis, Qua nihil uberius Norica globa tulit. Non Biturix largo potior strictura camino, Necquc Sardoo cespite massa finit. Plus confert populiš ferri foecunda creatrix, tiuam Tartessiaci glarca fulva Tag!. 1L« höhere Alterthum wenig berühren; wenn aber der gelehrte Pli-nius, welcher alle Manipulativne», alle bearbeitete Schachten des Eisens in der damals bekannten Welt kennt, dem norischen Eisenmetalle schon eine natürliche Güte im Schovße der Erde selbst zuschreibt, so kann dies erst das Resultat vielfältiger Vergleiche und Erfahrungen seyn; und dies führt uns zuverlässig mit den ersten Anfängen des norischen Eisenbaues i» das graueste Alterthum, und mit der Ausbreitung und Vervollkommnung des norischen Eisenwesens in zahlreichen Eisenfabriken im norischen Hochlande iveit in die Zeiten vor der römischen Unterjochung hinauf. In keinem Dinge nun ist der erste Anfang das Vollkommenste. Es setzt folglich eine längere Zeit voraus, bis cö die eigene einheimische Bearbeitung und Verarbeitung des ausgeschmolzenen Eisens im Norikum zu einer besonder» Vollkommenheit gebracht hatte, ungeachtet das reife Erz von Natur aus schon gut gewesen. Oder die eingewanderten Celtogallcn haben aus ihrem gallischen Vatcrlanöe schon große Gewandtheit in Bearbeitung der Metalle mit ins narische Hochland gebracht, wofür sehr wichtige Gründe sprechen; sodann ist aber das hohe Alterthum der norischen Eisenfabriken ohnehin erwiesen. Wir schließen noch umfassender. Nicht bloß aus der Erzstufe geschmolzen, oder in rohere Stücke verschiedener Form, Dicke und Länge gehämmert, wurde im Alterthume das norische Eisen im Lande und nach Außen größtcntheils verkauft; es bestanden im Norikum selbst Eisenfabriken aller Art, selbst zahlreiche Waffenschmieden. Zu diesem Schlüsse berechtigen uns vollkommen die inhaltsschweren Ausdrücke Ovids und des Gesangmeisters Horaz *). Die norischen Schwerter im norischen Feuer müssen eben so gewiß im norischen Lande gearbeitet worden seyn, als die alpinischen Gäse nirgend anders, als in den einheimischen Ansiedlungen der Celtogallrn jenseits der Alpen. Die Waffen der Celten waren nicht ohne künstliche Zierlichkeit gearbeitet gewesen. Sie trugen Helme, Panzer, Fuß- und Armschienen aus Eisen; sie wußten Waffenröcke aus Eisen zu stricken, wie Varro erzählt "). Nach den Versicherungen Diodors waren in den gallischen Helmen Thiergestalten in gegrabener, ge- *) Noricus ensis, Noricus ignis. -) Varro tie ling. lat. Fol. VIII.: Galli e ferro (succuderunt loricas) ex annulis fei're am tunica m. schnittener, auf den Schildern aber in halberhabener Arbeit zur Zierde, zum Schrecken und zum Schutze zu sehen gewesen * l *). Es nennt jedoch keiner der Alten die Stellen der norischen Eisenberge und Eisenschachten namentlich; nur Strabo allein führt uns in die Nähe unsers Steireroberlandes, und in dasselbe selbst hin; indem er versichert, daß die Stadt Noreia, in deren Nähe und Hingebungen sich Goldwäschereien und Eisenstätten befanden, von Aquileja ungefähr 1200 Stadien entfernt liege °). Diese 1200 Stadien betragen nach römischer Messung 150,000 Schritte. Verfolgt man nun nach dem alten antoniNischen Rciscbuche die Straße über Via Beloio, Larice, Santica nach Virunum, so beträgt die Entfernung Birunums von Aquileja 111,000 römische Passus. Bon Virunum aus Mittelkärnten fort nördlich nach Ovil ab is (Wels in Oberösterreich) führt die Straße auf der Peutingerischen Tafel über Matucaio nach Noreia, welches von Virunum 40,000 Römerpassus entfernt war. Die ganze Distanz von Aquileja nach Noreia beträgt demnach 151,000 römische Passus; worin die runde Zahl Strabo's, 150,000 Schritte, doch nicht zu verkennen ist. Wir kommen daher mit der Lage der uralten Stadt Noreia ins westliche Hochland Norikums, über die Gegend der kärntne-rischeu Stadt Friesach, und noch bestimmter in die Gegenden der obersteicrischen Ortschaft Neumarkt hin 3). Bei diesem Orte bestanden also vorzügliche tauriszische Eisenstätten. Wir sagen geflissentlich Eisenstätten; denn Strabo's Ausdruck: (ndrgovgyera) ist etwas zweifelhaft; und kann als Eisen gruben oder auch als Eisenschmieden genommen werden. Wir sehen •) Diodor. VI. p. 421.: Quidam in sontis animalium formas acreas pau- I u in eminentes gestant et ad ornatum et ad corporis tutelain fa-bricatns. Acrea galea caput muniunt, pauliim eminentiore, in qua aut cornua impressa sunt, aut avium vel quadrupedum effigies sciilptae. *) Strabo V. p. 148.: 'EVtTlXÜiv OgUV /j 'AxvXyiX, ÜlOptgo'/TXI l's TTCTflf^M 'gBO'/TI CCTTO TCCV ’AXtTIOOV CgWV, ä'/XTT-Xov syovri, r.cu qxöluv int roTg yjXlcig slg Nwpyfsiav noXiv, 7T££; rjvVvaiog 6 Kzgßitv (rofißaXtav Kipßgloig, ovoh t7rf>x%ev. lyst "tie o roTTcg ourog ygvcrionXvcrta i‘vce tischen Marmor« bezeichnen. Denn heut zu Tage noch findet man im Oswaldgrabcn hinter Kainach, am südöstlichen Fuße der cetischcn Gebirge einen mächtigen Bruch solchen Gesteines; und nahe dabei, beim sogenannten Neuhäußl, hat man eine Menge antike, theils zu plastischen Arbeiten zubercitetc, theils mit halbvollendeten plastischen Gebilden bearbeitete Steintrümmer aufgefunden. Auverlässig war hier eine der bedeutenderen römischen Steinmetzwerkstätten — nahe am Bruche des beliebten Gesteines selbst. J) Sp avti an. in Hadrian. 75. 78., in Sevcro 226. — Cod. Theodos. V. 312. — Mammcrtin. in Grat, act ad Impcr. Julian. 11. 147 148. virrhundertjahrigen Handelsverbindung gestanden sind; so muß jeder Denkende, welcher dies Alles überschaut und inniger beherzigt, gewiß die feste lleberzeugung fassen, daß in der römischen Steiermark durch fünfhundert Jahre alle römischen Künste des Friedens und des Krieges geblühet, daß sie auf alle Künste und Handwerke der reltisch-germanischen Urbewohner einen steigernden Einfluß gehabt haben; und daß einige Zweige derselben, wie die Bergwerksarbeiten, die Eisenerzeugungsfertigkcit und die einheimischen Eisenstätten mit ihren Eisenerzeugnissen alle anderen in den übrigen Römerprovinzen weit übertroffen haben '). Welches industrielle Leben insbesondere noch der gesteigertere Betrieb der sämmtlichen Salzstedereien, der Eisenbergwerke, der vielen Schmelz-und Verarbeitungsstätten der edlen und unedlen Metalle, besonders der kunstfertigen und in den mannigfaltigsten Erzeugnissen so ausgezeichneten römischen Waffcnfabriken unserem Lande während der ganzen Römerzeit gegeben habe, läßt sich nun leicht selbst ermessen. Ganze Innungen und Zunftschaften von Eisenarbeitern thaten sich in gewissen Gegenden und in bestimmten Städten (wie in den Städten unsers Niederlandcs, dann zu Triest und Aquilcja) zusammen. Eisen und Salzgewinn beschäftigten im Oberlande eine sehr große Menge der gemeinen Classe der Landesbewohner, wie heut zu Tage noch. Alle Eisenstätten und Salzsiedereien mußten ihre bestimmten Holzfäller und Kohlenerzeuger (Dcndro-phori, Centenavii, Carbonavii) haben; so wie solche, als Sclaven, einen eigenen Theil der Arbeiter (Deputati) in den römischen Waffensabriken ausmachten, wegen welcher zu öfter« Malen eigene Gesetze erlassen worden sind '-)• Dem einheimischen und wahrscheinlich dem römischen Beobachtungsgeiste und Bedürfnisse dürfen wir endlich auch noch die Auffindung und Benützung der vaterländischen Bade- und Heilquellen zuschreibcn. Erfindung unö Gebrauch der Heilquellen unmittelbar an den Gränzen unjercs l) Was in hem lebhaften Bilde vom Prunke innerer Einrichtungen und dem bewegten Leben einer Römerstadt, wie Lemona, der Redner Pakatus sagt: Quid ego referam pro moenibus suis festuni liberae nobilitatis occur-sum, conspicuos veste nivea senatorcs, reverendos manipuli purpura flamines, insignes apicibus sacerdotes ? quid portas virentibus sertis covonatas ? quid auleis undantes plateas, accensisque funalibus arts tarn diem ? quid efFusam in publicum turbam dnntorum? Pacatus in Panegyr. Vet. II. 378 — 383. — läßt sich zuverlässig von Celeia, Peto-vium und vielen andern größeren Römerorten unseres Landes vermuthen. 3) Veget. de re militari. — Liber de rebus bellicis. — Notit. Imper. orient, p. 105. Landes, zu Crapinatöplitz und zu Töplitz bei Warasdin in Kroa-ticn geht in und über die Römerzeiten hinauf. Das jerusalemi-sche Reisebuch gibt eine eigene Stensie von Petoviuin nach dem sehr bezeichnend benannten Ort Aqua Lioa oder Crapina an. Ebenso sind ans römischen Steindenkmählern die jasisehen Heilquellen (Aquae Jasiae) in dem Landstriche der pannonischen Völkerschaft der Jaster bei Warasdin allbekannt '). Es ist kaum glaublich, daß die nahen Sauerquellen südlich des Botschgebirges bei Rohitsch und Kastreiniy den Römern unbekannt geblieben seyn sollten, da wir. die römischen Münzen, Steindenkmahle und plastischen Gebilde zu Heiligenkreuz, im Markte Rohitsch, am Do-natiberge, zu Pöltschach, zu Ponikl und zu Studenitz, hart oberhalb und unterhalb des Botschgebirges, kennen und heut zu Tage noch schauen. Die Warmquellen zu Tiffer an der Saan waren in der Römerepoche zuverlässig schon häufig im Gebrauche; denn man findet heut zu Tage noch im Badeorte selbst und in dem, demselben nahe gelegenen Markte Tiffer inschriftliche Denksteine und plastische Gebilde. Und zu welchem Schluffe berechtiget nicht erst der kaum drei Stunden weit von den Warmquellen zu Tiffer entfernte klassische Boden von Celeia! Die Sauerbrunnen bei Straden und Gleichenberg müssen gleichfalls in der römischen Steiermark schon gekannt und gebraucht worden seyn. Das Römeröenkmahl auf dem Schlosse zu Gleichenberg, die römischen Münzen und Antiken, welche man in der unmittelbaren Nähe des Gleichenbergerthales zu Pöppendorf, Blankenstein, zu Feldbach und Hainfelden gefunden hat, lassen uns über das Bewohntseyn jenes Thales in der Römerzeit nicht zweifeln. Zu Straßgang, zu St. Johann bei Hohenburg, zu Stallhofen, zu Tobel und zu Mooskirchen bestehen heut zu Tage noch plastische Römergebilde und inschristliche Steine; auch diese lassen die Auffindung der warmen Tobelbadquelle in der Mitte dieser bezeich-neten Ortschaft mit Wahrscheinlichkeit vermuthen. Die wirksame Warmquelle in der Einöde, zwischen Friesach und Neumarkt, lag immitten von klassischen Römersteinen, hart an der römischen Tafelstraße von Birunum her, und die Gegend der Einöde selbst ist durch aufgefunöene Münzen und durch ein inschristliches Römermahl bezeichnet. ') Schoenwisn. Antiquit. Sabar. 4. I). Der Handel in der celkisch-germanischen und römischen Steiermark. Die reltisch - germanischen Völkerschaften an den Küsten und Buchten des aöriatischen Meeres, unter- und oberhalb der julisch-carnischen, beblschen und drinischen Alpen, die Veneter, Earner, Japoöen, Liburncr, Illyrier, Colapianer, Segestaner u. f. tu. standen in der frühesten Zeit geschichtlicher Kunde nicht nur unter einander selbst, sondern auch mit Oberitalien und mit den Völkern im eigentlichen Jllyricn, in Dalmatien und Griechenland, zu Wasser und zu Lande im Verkehre und Handel. Oberitalien und Griechenland mit ihren Erzeugnissen, ihren edleren Früchten, ihren Reichthümern und Bedürfnissen waren ihnen allen selbst bis in die Einzelnheiten wohlbekannt. Diese Verbindungen wurden nie mehr ganz abgebrochen; im Laufe der Jahrhunderte vielmehr vielseitiger und ausgebreiteter '). In diese Verbindungen des Handels und Verkehres kam die Steiermark schon Jahrhunderte vor Christlls, und sie wurde die Brüche, das Uebergangs- und Durchfuhrsland eines wichtigen Handels von der Donau nach Italien. Der königliche Geograph Strabo versichert: »Die Urbewohner der Hähern Gegenden des norisch-rhätischen Alpenlandes hätten, theils wegen Kargheit ihres Bodens und Kälte des Klimas, theils wegen eigener Unthätigkeit ein dürftiges Leben geführt, und sich daher mehr den Raubzügen ergeben. Jedoch die Roth in vielen Bedürfnissen hätte ihnen auch hierin bald engere Schranken gesetzt und sie gezwungen, die Bewohner der Niederungen und der Flächen zu verschonen, damit sie von diesen auch jedesmal das ihnen Noth-wenöige mittelst Vertauschung des Ueberflusses ihrer eigenen Erzeugnisse, als: Pech, Harze, Kienholz, Wachs, Honig, Käse, Vieh, Viehhäute u. ögl. hätten einhandeln können a).« Hierin ist der Binnenhandel der Völkerschaften des steierischen Ober- und Unterlandes deutlich genug angedeutet; welcher, nach der Auffindung und Bearbeitung der Salzberge und Eisenschachten sehr erhöht und ausgedehnt worden ist. Sogleich aber begründete und belebte dies \) Plin. XII. 1. — Dionys, Halicarnass, Edit. Angel. Maj. XIII. §. 14, — 17. — Scliol. ad Pindar. Olymp. Od. III. v. 28. — Justin. XXIV, 4, — Pausan I. p. 71,, V. p. 355., X. p. 751, -) Stralio IV. 143. auch den Handel nach Außen zu. Aquileja war der Hauptmarktplatz für alle illyrijche Völkerschaften, wo sich Jahrhunderte vor Christus schon alle edleren Erzeugnisse aus Italien, aus den Inseln des jonischen Meeres und aus Griechenland, so wie alles, was im weiten Jllyrikum erzeugt und überhaupt in Handel gebracht wurde, vereinigte. Die celtisch- germanischen Völkerschaften ober der julifch - karnifchen Alpen brachten gewöhnlich Sclavcn, fette Schweine aus den großen pannonifchen Eichenwäldern, Hornvieh, Kleinvieh, Thierhäute, Pech, Harze, Kienholz, Wachs, Honig, Käse u. dgl. auf die Märkte in Senia, Triest und Aqui-lcja; sie erhandelten dafür gewöhnlich Weine und andere Früchte des gesegneteren Südens. Weine und Del in hölzernen Fässern, und die übrigen Südwaaren lud man aus große Frachtwagen, und fuhr damit von Aquileja entweder über das Okragebirge nach Nau-port und Aemona, oder von Triest über das albifche Gebirge gegen den Zirknitzer - See an die Gurk, oder von Senia an der li-burnischen Küste über Aoenöo und Arupium, die Städte der Ja-poöen, an den Kulpfluß her, und schiffte dann Alles auf der Save bis Siszia oder Segestika, von welchem pannonifchen Hauptmarkte dann alle Waaren bis Taurunum hinabgeführt, und von dort auf die Marktplätze an der unteren Donau gebracht wurden; oder die schweren Frachtwagen gingen von Aemona zu Land fort her in die Landstriche der Drave und Mur und hinauf ins Bergland der Taurisker '). Wenn der Handel mit Gold aus den norischen Tauerngebirgen nach Italien schon anderthalbhunüert Jahre vor der Rä-merepoche sehr bedeutend gewesen ist "), so dürfen wir den Handel mit Eisen - und Stahlerzeugnissen unseres Landes zu den frühesten Hauptgegenständen des Activhandels nach Außen rechnen. Der sehr unterrichtete Plinius kennt die Natur des norischen Eisens und der von den Norikern in ihrem Hochlande selbst daraus gearbeiteten Producte jeder Art Eisens und Stahles zu genau, als baß diese Bekanntschaft aus etwas anderem, als aus der aufmerksamen Beschauung, aus der Vergleichung und aus dem langwierigen Gebrauche aller durch beträchtlichen Handel aus dem norischen Abendlande überall verbreiteten und sehr geschätzten Essenwaaren geschöpft worden seyn könnte. Daraus eben läßt es sich auch schon *) Strabo IV. 143., V. 148., VII. 319. 2) Strabo IV. 149. für die vorrömische Epoche vennuthen, daß nicht geringe Masten von Stahl- und Eisencrzeugnisscn unseres Oberlandes auf den Fluchen der Donau, Mur, Drave und Save in die untern Länder Pannoniens, Mösiens und Thraziens verkehrt worden seyen. Es erschienen jedoch nicht nur die Handelsleute aus unserem Lande persönlich auf den italstchcn Märkten und in den Hafenstädten an den adriatischen Küsten, sondern auch die italischen Kausteute wan-öerten zahlreich in die Gegenden der Save, Drave und Mur in das Steirer-Oberland und bis in die Marktstäöte an der norisch-pannonischen Donau hinauf. Schon hundert und fünfzig Jahre vor Christus zog der Goldhandel zahlreiche Unternehmer in das Tauernland herauf '); und der uralte Bernstein- und Pelzwerkhandel versammelte sie in den Ortschaften an der Donau. Man kannte lange schon die Entfernung der Donaustädte von Aquileja und die Haupthandelsstraße durch Pannonien nach Italien; und es war den Römern sehr beschwerlich, daß alle ihre Handelsleute in den Ländern der Salasser und Japoöen Zollgelü erlegen mußten “). Für den Handel mit Pelzwerk und Bernstein von Carnuntum an der Donau nach Italien, war das Steirer-Unterland die Brücke. Der Bernstein hat schon in der Urzeit den Norden Europas enthüllt a). Bernstein fand sich an den Küsten der Ostsee, in Pommern, Kurland und Liefland. Als vorzüglicher Handelsartikel der Phönizier war er den Hebräern des Moses, den Egyptiern und allen Alten bekannt. Wegen der Beirrung des phö-nizischen Handels zur See eine Zeitlang unbekannt, ward diese Waare bald ein Gegenstand des Landhandels. Durch das ganze große Deutschland herab wurde der Bernstein an die Donau, und insbesondere auf die Märkte der Stadt Carnuntum gebracht. Bon hier verhandelten ihn die celtisch - germanischen Pannonier nach Italien, auf den Marktstätten zu Triest und Aquileja, bis italische Kaufleute selbst herauf an die Donau gingen, ja sogar den Bernstein im Lande der Aestier an der Ostsee selbst aussuchten 4). Dieser Handelsgang ist so alt, daß man im dritten Jahrhunderte vor Christus schon glaubte, der Bernstein werde an den Küsten des *) Strabo IV. 149, -) Strabo VII. 217. — Appian. Bell. II (yr p. 763. 3) Tacit. Germ. cap. XLV.: Siiccinum , quod ipsi (Germani) g 1 a e e u m vocant. 4) Plin. XXXVII. 2. adriatischen Meeres und an der Mündung des Flusses Po gesunden '). — Die Seestädte an den aöriatischen Küsten und im obern Italien standen daher lange vor dem drillen Jahrhundert vor Chri-ssus in thätiger Handelsverbindung mit unfern illyrischen Land-theilen an der Save, Drave und Mur, und diese mit den norisch-pannonischen Donaustädten; so daß eben auf diesem Handelswcge der äußerste Norden Deutschlands mit unseren Ländern und mit Italien in stäter Verbindung gewesen ist. Nun kamen die Römerin den Besitz aller Länder zwischen der Donau und den südlichen Alpen. Zuverlässig blieb zwar der alte Hauptgang des Handels von Norden nach Süden und umgekehrt fortwährend noch derselbe; allein durch die römische Thätigkeit und Cultur, durch römische Ansiedelungen, Colonien und Institute wurde jetzt aller Handel, dieser wichtige Hebel zur Steigerung des Ackerbaues und Kunststeißes, auch in unserem Lande erhöht, leichter, beweglicher und vielseitiger gemacht. Steiermark war jetzt mit Italien zu Einem Staatskörper vereinigt. Alle Handelsleute der Völkerschaften an der Save, Drave und Mur und aus dem steierischen Bcrglanöe konnten sich jetzt ganz ungehindert und unter kräftigem Staatsschutze auf die italischen Marktplätze begeben, und sonder Gefährde alle Süö-erzeugnisse über die Alpen herausbringen. So wie sie dadurch und während der ersten ruhigen Zeiten die trefflichen Produkte Italiens immer mehr kennen und schätzen lernten, in eben dem Maße mußte sie die Begierde zu dem Besitze derselben anreizen und ihren Gewcrbsfleiß um so höher steigern, als auch die reichen und mächtigen Geschlechter der edeln Landeseingebornen nach und nach römische Cultur, Lebensweise und Luxus angenommen hatten. Die neuen Verhältnisse römischer Herrschaft überhaupt machten viele Erzeugnisse des Südens zum Beöürfniß, und daher auch zu noth-wendigen Gegenständen eines thätigeren Handels. Die in unserm ganzen Lande zerstreuten, und in den Colonialstäötcn des Unterlandes vorzüglich angesiedelten Römer und römischen Landesobrigkeiten hatten bei ihrer Ansiedelung und bei ihrem Aufenthalte die altgewohnte römische Lebensweise gewiß nicht aufgegeben; sie trachteten vielmehr, die Nachtheile eines rauheren Himmelsstriches und *) Solinus. cap. XX.: Pretium operae est ire longius, ne Paduanae sil-vae videantur lapidem flevisse. Hane spccicm in Illyricum barb ul 1 intulerunt, quocum per Pannonica eommercia usque ad Transpa-danos homines foret devolutaj quod ibi primum no stri viderunt 5 ibi •tiam natuni putaverunt. die minder schönen und schmackhaften Gaben der ftiefmütterlichcn Natur des Alpenlandes durch die Früchte und durch die Genüsse des paradiesischen Italiens zu ersetzen und zu versüßen. Dafür aber wußte der Handel schnell und hinlänglich zu sorgen, der eben dadurch lebhafter und vielseitiger, als ehemals, zwischen unfern Lanötheilen und Italien werden mußte. In die nämlichen Verhältnisse kamen die Italer und Römer. Auch sie lernten jetzt die Natur- und Kunsterzeugnisse unseres Landes, die Anwendung und den Nutzen derselben mehr und vielseitiger kennen. Offenbar zog dieser, gleich in den ersten Zeiten nach der Besitznahme der norisch -pannonischen Länder, schon italische Kausleute zahlreich über die julisch-carnischen Alpen herauf '). Die vorzüglichsten und besuchtesten Marktplätze blieben indessen während der ganzen Römerepoche Senia, Triest und insbesondere Aquileja, von Heroöianus der Marktplatz Italiens genannt. Alle römischen Heerwege von der untersten, mittleren und obern Donau, durch Pannonien, Norikum und Rhätien, aus dem obern und untern Italien mündeten in diese wichtige Stadt ein; unermeßlicher Handel strömte auf so vielen Wegen nach allen Richtungen auf und nieder i) 2), und brachte hieher, auf den immerwährenden Marktplatz, alle Erzeugnisse deS großen Zllyrikums und des Steirer-Unter- und Oberlandes, als: Sclaven, Hornvieh, Kleinvieh, fette pan-nonische Schweine, Viehhäute, Thierselle, Kienholz, Wachs, Honig, Käse, allerlei edle Holzgattungen aus den Alpensorstcn, Marmorsteine, seltene aromatische Alpenkräuter (vorzüglich die Spika-narde, den Speik der Alpen), und ganz besonders norisches Eisen und norischen Stahl, sowohl schon zu verschiedenen Waffen für den Krieg oder zu Geräthschaften für die Geschäfte der Haus- und Lanöwirthschast bearbeitet, als auch im unverarbeiteten oder rohen Zustande. Weine, Oel und edlere Früchte und Erzeugnisse des Südens waren der Entgelt für diese Waaren des Nordens. Der Verkehr mit Eisen und Stahl aus Norikum und aus dem Steirer-Oberlande, sowohl im rohen als verarbeiteten Zustande war so lebhaft und verbreitet, daß er in den Hauptmarktplätzen in Triest, Aquileja und Forum Julium nicht nur eigene Kaufleute und Niederlagen norischen Eisens und Stahls veranlaßte, sondern auch zahlreiche Collegien von Waffenschmieden, vonSchmie- i) Vellej. Patercul. II. cap. 110. ■) Herodian. VIII. p. 371. den und Verarbeitern norischen Eisens, und mit diesen nothwcndig auch zahlreiche Zünfte und Innungen von Holzlieferern und Kohlenerzeugern hervorbrachteViel norisches Eisen ging von jenen Städten zu Wasser und zu Lande weiter ins tiefere Italien, vorzüglich in die römischen Waffenfabriken zu Conroröia, Mantua, Verona, Tinnum, Breszia und Lucca "). Die durch den Handel vorzüglich hervorgerufene und in Thätigkeit erhaltene uralte Schifffahrt auf der Kulp, Gurk, Laibach und Save läßt gleich alte Beschiffung der Saan, Drave und Mur vermu-then und daher mit Grund schließen, daß gleicherweise ein beträchtlicher Eisen- und Stahlhandel aus unserm Oberlande auf diesen Strömen und zu Lande in die untern Landtheile Pannoniens und Mösiens getrieben, und alle benöthigtcn einheimischen Eisen- und Stahlerzeugnisse durch diesen Handelsgang in die römisch-illyrischen Waffenfabriken zu Sirmium, zu Acincum, und wohl auch in jene zu Naissus, Thessalonika, Ratiaria und in die bedeutende unter-pannonische Handelsstadt Mursa geliefert worden seyen * 2 3). Den nördlichen Th eilen unseres Oberlandes, wo die meisten Eisenschachte und Eisenstättcn sich befanden, waren die römischen Colonialstädte Laureakum an der Enns und Carnuntum an der Donau sehr nahe gelegen. Mit allem Grunde darf man daher schließen, daß auch der Handel an die norische Donau hin viel Eisen und Stahl aus dem oberen Steirerlande in die römischen Waffcnfa-brikcn jener beiden Städte gebracht habe. In den norischen Land-theilen an der Donau mag sich der Handel mit unfern oberländischen Eisenfabrikaten wohl innerhalb der römischen Reichsgränze beschränkt haben; da aus später« Reichsgesetzen zu vermuthen ist, daß jcöc Lieferung von Eisen und Stahl an die stets gefährlichen germanisch-sarmatischen Barbaren strenge verboten war 4). Uralt ist aber die Beschiffung der Donau und der Handel, welcher auf diesem Strome von Westen nach Osten zu ist getrieben worden. Es ist daher außer Zweifel, daß unser oberländischer Eisenverkehr auf *) Man sehe die inschristlichen Steine. Linhart, Geschichte v. Krain. I. 287. y, 289. b. — Mercator. Corp. Inscript. II. 748. — Bertoli, le Antichitu, d’ Aquileja. 2. 87 - 98. 130. 161. 250. 302. 307. 433, — Vinter, y, 36. n. 2, 2) Notit, Iniper, occid. p. 60 — 61. 3) Notit. Iniper, orient, p, 107 — 108. — Schoenwisn. Antiqu. Sabar. p. 29. '•) Cod. Justin. Edit. Lugdun. IV., Tit. 41. p. 918 — 975., Tit. 63. p. 916 T- 917. der Donau für die Bedürfnisse der untern römisch-byzantinischen Provinzen stets lebhaft gewesen sey. Lebhaft war auch unser Ei-senhanöel nach Rhätien hin, wo die Stadt Augsburg (Vimlelicorum Augusta) damals schon der Hauptstappelplatz alles nordwestlichen Handels, selbst von Aquileja herauf, - gewesen ist ')• An der norischen Donau zu Carnuntum, Bindobona, Comagena, Arelape, Laureakum, Boivöurum und Patavtnn waren die Hauptmarktplätze zwischen dem römischen Gebiete und Deutschland * 2); eben von diesen Orten aus führten vielfach besuchte Handelswege in die Länder der Germanen und Sarmaten, und durch ganz Deutschland bis an die nordischen Bernsteinküsten der Rugier, Lemooier, Acstyer und Beneder 3). Auch von Handelsleuten aus den römischen Provinzen Pannonien und Norikum wurden jene Handelswege vielfältig besucht 4 5). Welchen wirklichen Antheil jedoch das Steirerland mit seinen eigenen Producten an dem Handel auf jenen Marktplätzen behauptet habe, ist gänzlich unbekannt; gewiß aber ist es aus der geographischen Lage und aus dem Zuge der römischen Straßen von der Donau uach Aquileja hin, daß die steierischen Landtheile, besonders jene an der Mur, Drave und Save, durch ununterbrochenen Transitohandel zwischen der Donau, dem adriatischen Meere und Oberitalien sehr belebt worden sind. Endlich kamen in die Steiermark durch die Handelswege von Ost und Südosten, von den Städten des schwarzen Meeres und Propon-tus, von Byzanz und Thessalonika her, die Maaren des Ostens, die damals sogenannten indischen Maaren: Edelsteine, Seidenzeuge, Gold- und Silberöurchwebte Zeuge, rothe Felle, Pfeffer, Cassia, Caste und allerlei andere Gewürze, Datteln, Rosinen, Feigen, getrocknete Früchte u. s. w. •’). Alle in unserem Lande an-säßigen Veteranen hatten das unbeschränkte Recht, Handel und Kaufmannschaft und zwar zollfrei zu treiben 6). Manche Städte und Ortschaften erhielten ausschließliche Marktrechte für gewisse 1) Velseri Oper. p. 369, 373. 377. 378. 2) Tacit. Annal. XII. p. 116. — Not it. Imper. Occident, p. 139— 131. — Dio Cass. LXXI, p. 809, — Mamertin. in Panegyr. II. 143 — 143. — Amm. Marcellin. XXI. p. 601. — Eugipp. in Vit. 8. Severin, cap. XXIII. 3) F. C. Kruse, Archiv für alte Geogr. III. Heft. 4) plin. XXXVII. 3. — Tacit. Annal. 38. 5) Prisons Rhetor, ibid. p. 49. — Theophilact. Hist. p. 190. ®) Cod. Theodos. II. 441. Tage; wie K. Constantin der Große Sein Orte der jasischen Heilquellen zu Töplitz bei Warasdin, unmittelbar in der Nähe des Steirer-Landes, verliehen hatte '). Uebrigens war aller Handel unsers Landes an die öffentlichen Zollstätten und Zölle (Portoria) an den Heerstraßen, an Brücken und bei Ueberfahrten auf Flüssen gebunden; welche gewöhnlich an den Meistbietenden verpachtet waren. So finden wir dies von dem sämmtlichen Zolle im großen Jllyrikum durch folgende römische Steininschrift zu Pettau bestätigt: ISIDI. AVG. SACRUM. MAP« TI ALIS. FIRMINI. Q. SABINI. VERANI. CONDVC. PORTO RI. ILLIR1CI. APIARI. YIC. YOTO SYSCEPTO -). Für den illyrischen Handel war vorzüglich rin jeweiliger öffentlicher illyrischer Handclsgraf, (Comes commerciorum per lllyricum) wegen des Umfangs und der Gewalt seines Amtes, und wegen des starken Durchzugshanöels von der Donau und von den östlichen Reichsprovinzen nach Italien durch die Steiermark ausgestellt. Dieser Hanöelsgraf besorgte vorerst alle für die Kleidung der Imperatoren würdige Stoffe: Seide, Purpur, Wolle, Linnen, Felle, Gold, Silber, Edelsteine. Den Seidenhandel vom Oriente her hatte der Hanöelsgraf ausschließlich nur für den Imperator zu treiben, so wie allen Verkehr mit den den Kaisern allein vorbchaltcnen Waarcn. Für die genaue Beobachtung der Handelsgesetze hatte der Handelsgraf zu sorgen; daß keine der verbotenen Waaren, wie Gold, Eisen, Waffen, Wetzsteine, Salz, Wein, Oel, Getreide, an die Barbaren jenseits der Donau verkauft werde und daß kein Barbar persönlich auf illyrischem Reichsboden Handelschaft treibe. Unter diesem illyrischen Handelsgrafen standen daher auch alle Handelsleute in der römischen Steiermark1 * 3). In der ältesten Zeit war aller Handel unserer Urbewohner untereinander und nach außen bloß Tauschhandel. Im Verkehre mit Italien, mit Jllyrien und mit den Völkerschaften im tiefem Pannonien lernten sie jedoch frühe schon gemünztes Geld kennen, was dann lange vor der Römercpoche schon der Maßstab aller Preise beim Handel geworden und geblieben ist. Wir haben Mün- 1J Schoenwisn. ibid. p. 4. b. z) Grutev, p. 83. n. 3. 3) Notit. Irnper. oriental, p. 118. zrn aus dem zweiten und dritten Jahrhundert vor Christus, von Fürsten und Städten in Thrazien, Mazedonien, von pannonischcn Königen, vom K. Balanus aus unfern Ländern oberhalb der ju-lisch - carnischen Alpen, vom illyrischen Könige Gentius. Man hat aus steiermärkischer Erde vorchristliche Gold - und Silbermünzen, Münzen aus den Zeiten des römischen Freistaates, Münzen vom Dictator Julius Cäsar ausgegrabcn. Ob in der Urepoche in der Steiermark selbst Münzen geschlagen worden sind, ist gänzlich unbekannt. In der Rämerzeit blieben bei allem Handel und Verkehr Münzen jeder Art gang und gäbe; alle Staatsabgaben, alle Zölle mußten im römischen Gelde entrichtet werden; und es ist, von Julius Cäsar angesangen, wohl kein römischer Imperator, von welchem nicht goldene, silberne, kupferne, und Münzen aus korinthischem Erze in allen Gegenden, insbesondere aber im Unterlande der Steiermark aufgefunden worden sind >). Sprache und Sch rift in der Vorzeit und in der römischen Epoche der Steiermark. Ein großer Theil der Urbewohner unseres Landes hat sich aus der vorchristlichen Epoche in die Römerzeit erhalten, und aus dieser in das Mittelalter fortgepflanzt. Die celtisch- germanische, der gothischen oder scandinavischen innigst verwandte Sprache war daher in der Vorzeit schon die Sprache der steierischen Urbewohner, welche durch die Einflüsse der Ereignisse im Lause von anderthalb tausend Jahren nach und nach ihrer frühesten Eigenheiten entkleidet, und bis zum heutigen deutschen Dialekte fortgcbildet worden ist 8). x) Kindermann, Beiträge II. p. 75 — 77. Man sehe das Münzenverzelch-niß am Ende dieses Bandes. Exemplare von Münzen aller römischen Imperatoren, so wie sie auf steierischem Boden aufgefunden worden sind, enthält die Antikensammlung des ständischen Joanneums. z) Zwischen keltischer und deutscher Sprache erkennen wir, vermöge ursprünglicher Stammcseinheit zwischen Selten und Germanen, keinen radikalen Unterschied; weil wir, bei der Fortdauer eines so ausgedehnten Bolkstammes, als der Celtische von allen Alten, und in einem ungemein ausgedehnten Land-theile Europas, welcher als Wohnsitz keltischer Wölker bezeichnet wird, die radikale Austilgung einer ganz eigenthümlichen Celtensprache für unmöglich halten. Die Sprache der Trevirer am Rheine war die deutsche. Die Sprache der Celtogallier im kleinasiatischen Galatien hatte sich noch im vierten Jahrhundert nach Christus rein erhalten. Nun versichert der heilige Hieronymus, daß die Dialekte der Trierer und der asiatischen Ga- Schon die Alten geben zu verstehen, daß man mit der Kenntlich der celtisch-germanischen Sprache vom Rheine her durch das weite Bcrglanö der Alpen bis nach Aquileja und Mazedonien habe reisen können '). Ueber Form und Beschaffenheit der celto-gallischen Buchstabenschrift sind wir nicht hinlänglich unterrichtet. Daß aber die celtischen Völkerschaften schon sehr frühe und bereits im fünften Jahrhunderte vor Christus Buchstabenschrift gehabt und geübt haben, ist in den Angaben der griechischen und lateinischen Alten verbürgt"). Durch Wanderungen, Heerzüge und Handelsverkehr kam nach und nach auch Kenntniß und Uebung der griechischen und lateinischen Sprache und Schrift unter die steierischen Urbewohner, vorzüglich jener im Unterlande an der Save, Drave und Mur. Die Aufschrift der Münzen des Königs Balanus in den Ländereien oberhalb der julisch-carnischen Alpen ist griechisch. Im zweiten Jahrhunderte vor Christus scheint die lateinische Sprache bei den fürstlichen Häuptern unserer norisch-pannonischen Völkerschaften gar wohl bekannt gewesen zu seyn; denn der Bruder des Cinribilis, des Königes oberhalb der julisch-carnischen Alpen, erzählte persönlich im römischen Senate den widerrechtlichen Ver-wüstungszug des Consuls C. Cassius (I. 170 v. Ch.) durch die Lanömarken der Earner und der Japoöen dies- und jenseits der Alpen. Von der ersten Zeit römischen Besitzes versichert der Römer Paterkulus, daß bei den Pannoniern, also bei den Bewohnern unserer östlichen und südlichen Steiermark, die Kenntniß und Uebung der lateinischen Sprache und Schrift etwas Gewöhnliches, also lange vor der römischen Unterjochung schon Erlerntes und Geüb- later ganz gleich gewesen fegen: Unum cst, quod inferimns et promis-sum in exordio reddimus, Galatos, exeepto sermone graeco, quo om-nis oriens loquitur, propriam linguam, eandem pene habere, quam Trc-viros, nee referre, si aliqua indc corruperint. — Strabo IV. 132., VII. 200. — Wächter, Glossar, in Praefat. §. 36. et in Vocib. Gaili et C e 11 a e. — Dio Cass. LIII. 503. — Mabillon. Ord. S. Benedict. I. 553. — Lar., de migrat. gent. 43 — 45. 165. Und das Kreuzheer des großen Barbaroffa hatte noch im zwölften Jahrhundert in Armenien eine mit dem altbajoarischen Idiom vollkommen übereinstimmende Sprache gefunden. — Auch Lucianus im zweiten christlichen Jahrhunderte kannte neben der thrazifchen und scythifchen die einzige keltische Sprache der nordischen Völker. *) Appian. Bell. Civil. III. 588. 2) Diodor. V. 144. — Strabo, III. 96. — Laz. de migrat. gent. p. 166. Das einzige Ueberbleibsel der urältesten Runenschrift der keltisch-germanischen Steirer dürste die Inschrift seyn, welche auf den bei Negau in der unteren Steiermark gefundenen Helmen aus Broncemetall eingegraben steht, und deren Abbildung wir unten im Anhänge geben. trs sty '), was man auch aus dem frühen und lebhaften Handelsverkehr zwischen unseren rektisch-germanischen Urbewohnern und den Italern auf den Marktplätzen zu Senia, Tergeste, Aquileja und Forum Julium ivohlbegreiflich stnden muß. Daraus nun und mit Hinsicht auf die eingeführten römischen Institutionen und auf die Führung aller großen und kleinen Geschäfte darf man mit Zuverlässigkeit behaupten, daß die lateinische Sprache und Schrift während der Römerepoche über unser ganzes Land und einen großen Theil der Bewohner sich verbreitet habe und tin Gebrauch gehalten worden sey. Sehr natürlich ist es, zu vermuthen, daß vorzüglich die reicheren und edleren Familien, welche sich nach und nach mit angesiedelten Römern in Familienverbindungcn begeben hatten, daß ganz besonders Alle, welche an Verkehr und Handel An-theil hatten, Alle, die sich zu Geschäften und bürgerlichen Staatswürden, besonders bei öffentlichen Richterstühlcn emporschwingen wollten, endlich alle Grade leitender Personen in den Legionen und int Militärwesen — neben den übrigen römischen Gebräuchen und Weisen — sich auch die lateinische Schrift und Sprache hatten aneignen müssen. Alle Gesetze des Staates tm Allgemeinen, alle Befehle und Verordnungen der Imperatoren für das Steirerland insbesondere, waren ohne Unterschied in lateinischer Sprache abgefaßt. In allen Gegenden unseres Rieder- und Berglandes treffen wir auf lateinisch - inschriftliche Römersteine, und zwar mit Familien- und Personennamen, die unläugbar celtisch-germanischen Ursprung verrathen. Die Römer brauchten auch in ihrer Steiermark die Unzialschrift meistens und ausschließlich aus öffentlichen Denkmählern, in anderen Geschäften aber die Cursiv-schrift. Von der schönen, während der römischen Epoche in Steiermark gebräuchlichen lateinischen Unzialschrift geben Denksteine in Cilly, Pettau, Seckau, Kumberg, Straßgang, Geisthal, Frauenburg u. s. w. die sprechendsten Beweise. Es werden wohl auch in der norisch -pannonischen Steiermark dieselbe Cursivschrift und dieselben Cursivbuchstaben gebraucht worden seyn, welche auf den zu Stein-amanger aus den Ruinen der altpannonischen Sladt Sabaria aus-gegrabenen Ziegeln zu lesen sind 1 2). 1) Livius, XLI1I. 5.: Frater ejus (Cincibilis), verba in senatu fecit, quaestus. — Vellej. Patcrc. II. 110: Omnibus Pannoniis linguae quo-que rnmanae notitia est, plerisque etiam literarum latinarum usus. 2) Wem, die in den uralten Goldschachtcn zu Abrudbanya in Siebenbürgen auf; gefundenen römischen Wachstafcln echt sind, so zeigen auch diese die zur Zeit Daß nun mit öcr fo allgemein verbreiteten und befestigten lateinischen Sprache und Schrift auch manch edles Wert der römischen Autoren unter den aöelichcn und feiner gebildeten celtisch-germam'schcn Familien unseres Landes bekannt, gelesen und verehrt worden sey, läßt sich daher kaum bezweifeln. Der heil. Hieronymus, hart an der Ostgränze unseres Unterlandes, zu Strigau ans der sogenannten Insel, geboren, scheint durch seine, hier im oberpannoni-schen Vaterlande erhaltene Jugendbildung, die er nachher in Rom selbst vervollkommnete, dafür einen wichtigen Beweis zu liefern. Aus der Zeit ursprünglicher Unabhängigkeit her mögen sich auch noch griechische Schrift und Sprache, vorzüglich in unserem Unterlande, durch die ganze römische Epoche erhalten haben. Die Römer selbst kannten und übten beides sehr geläufig; und in der Stadt Pcttau des Unterlandes fand sich ein Steindenkmahl mit griechischer Inschrift-'). Aber all dessen ungeachtet ist es unläugbar, daß unsere Urbewohner mit ihrem Stamme auch zugleich ihre reltisch-germanische Ursprache, besonders im Ober- und im Mittellande, ununterbrochen, wie sich selbst, bis ans den heutigen Tag fortgcpflanzt und erhalten Habens. Die feste Anhänglichkeit öcr celtisch-germanischen des K. M. Aurelius in de» römisch-illyrischen Provinzen an der Donau gebräuchliche ähnliche Cursivschrist. Libellas Aurarius, sive Tabulae ceratae et antiquissimac et unicae Komanae, in fodina auraria apud Abrudbanyain, oppidulum l’ranssylvanum, nuper repertae, quas nunc primum enucleavit, depinxit, edidit J. F. Massman. Lipsiae, Weigel, 1841. p. 56 — 59. z) Gruter, 671. n. 14. 2) Wielen in schottischer Mundart allein erhaltenen Wörtern entsprechen ganz genau in Begriff und Sinn steiermärkische Idiotismen und Wörter: Aback, hinweg; geh'awek, awök, cwök. — Abcigh, hinweg; äwö. — Aith, Eid; mein Oath, Aith. — Bachle, watscheln, d. i, gehen und die Füße nicht recht aufheben» -- Bachles, Patschen, auch alte niedergetretene Schuhe. — Bash, ein Schlag mit etwas Breitem; Patsch. — Blasi», eine Menge einer Flüssigkeit; ein Platsch. — Bluid, Blut; Bluit, Bluat. — Bobble, ein nachlässiger Mensch; a Poppl. — Caff, kaufen; kaffen. — Chaumer, Stube; Kammer. — C1 i s h s Clash, Titsch - Tatsch; Klatscherei. — Clunk, gluchsen, wie ein Getränk in einem Faße; glungezen. — Craim, ein Gewölbe, woKaufmannswaarensind; der Kram, der Eisenkram, Kramladen. — Crampet, Eisen am Ende eines Stabes; die Krampe. — Damish, durch einen Schlag betäuben; damisch, tamisch. — Bottled, blödsinnig, dumm; tottled, trottled, ein Trottl, Dottl. — Broich, eine ungeschickte Person; a Trantsch, a rechter Troantsch. — Gawkit, Gawky, ein Blödsinniger; a Gack, a gacketer Mensch. — Haerst, Hairst, Ernte; Hörist, Hörst. — Howe, Karst, Hacke; Haue. — Pish, das Wasser lassen; wischerlen. — ftunsh, mit einem Ton essen, wie wenn man Salat kaut; gruntschen. ® la®> Schlehe, Schlächc. — Sloothery, Sluttery, unreinlich, mderlich; s, — i. $t. 10 Völkerschaften an Las Alte und Herkömmliche, die gewisse Forterhaltung so vieler kleineren und größern Uroölkerschasten, deren größerer Theil, besonders unter den Bewohnern des Oberlandes, nie ganz romanisirt worden, sondern rein und unvermischt, sowohl im Blute als in ihren Vätersitten, geblieben ist, endlich so zahlreiche topographische und Eigennamen, welche im frühesten Mittelalter erscheinen und die sich noch bis auf unsere Tage erhalten haben, sind unwiderlegliche Beweise dafür. Die Religion der ccltisch - germanischen Urbewohner, und die römische Götterverehrung in der Steiermark. Me eeltisch-germanischen Völker haben in der Vorzeit an Ein höchstes, allgegenwärtiges Urwcsen, an Einen unnennbaren Herrn der Natur geglaubt; sie haben sich diese Urgottheit mit den a Schlatterer. — Slubbery, weich, flüssig; schlabberisch. — 8 wan-kia, rin rüstiger junger Mensch; a schwanziger Kerl. — Toddla, schwanken, unsicher gehen wie ein Kind; daher vom ähnlichen gehen: a Lrottl, a Dottl. — Tr in die, Tri n tie, rollen, drehen; a Trendl, a Trän dl. — Trumph, Trumpf im Kartenspiel. — Tw aal, Tuch, Zeug; Zwilch, Zwillich. — Wiar, Damm, Wehre; Wiere, ein Bach durch Dämme gebildet. — Weiters haben sich im steiermärkischen Volksdia-lecre noch aus der Urzeit her erhalten folgende Wörter: Cymrisch, Gaelisch und Celtisch ar, am, arat, pflügen — ar, gepflügtes Land, arad, Pflug; die Ähre, die Ahrn, Egge. — Am, gael., Mutter; die Mamme. — Aras, samskr., Metall, Eisen; Erzberg, Eisenerz, Arasbary. — Benna (lingua gallica genus vehiculi ', cymr. u. gael. Ben, Bann, Benna, Wagen; Schlittenbenne oder Bendel, Kohlenbenne, eine Gattung Korbwagen. — 8 e c c o (gallinacei rostrum), cymr. Pig, gael. Beic, Schnabel; bieten, decken (rostro tundere). — Bile, cymr., Marder; Bilich, Bilch, Billmaus. — Bran, Grütze; Brein. — Bulg, Bu 1 ga, cymr.Bolgan, gael. B olg, B uilg, ledener Sack, Mantelsack; Balg, Mehlbalg. — Botwm, cymr., Putan gael., Butte; B ottung. — Bracca, gaelisch-celtisch, Beinkleider, grobe, weite Hosen; Bracken, d. i. jemanden mit der flachen Hand einige Streiche über die Hosen aufden Hintern geben. — Car, Cart, cymr. u. gael., Wagen; Karrn, Garrn. — Dusius (Galli quosdam daemones Dusios vocant. 8. August. de civit. Dei. XV. 28.) der Dusel, Dussel, ein elbischer Geist, der nächtlicherweise die Häuser beschleicht, den Kindern gefährlich. — Rhi g, cymr., Rhigyn, Graben, Furche; eine Rinne. — Marc, Marca, cymr. u. gael., Pferd; Mähre, Schindmähre, Mürche. — Moc, cymr. u. gael., muksen, Miene machen; Motzen, Motzgesicht. — Plum, gael., senkrecht fallen, hineinstürzen; plumpsen, Hineinplumpsen. — Pyrn, hohes Gebirge; der Pirn, Pirrn, Pyrn; und der Pirges, Pyrgas, Gebirge im Norden der Steiermark. — Sparus, Sparum, gael., Speer; Dorn, Sparre, Spür», Spail, Spall. — Ur (gallica vox), feri boves; im samskr. üru, groß; Auerochse, Auerhahn, insgemein der große Hahn genannt. menschliche» Empfindungen, Gefühlen und Leidenschaften dev Liebe, der Güte, des Zornes und der Rache gedacht, und dieselbe nach einfachen Weisen verehrt und angebetct. Alle griechischen und römischen Alten und Kirchenväter gestehen ihnen diesen Vorzug zu ’). Dies Eine Urwesen allein verehrten sie nun in heiligen Dainen und unter dem Schatten uralter geweihter Eichen durch Neigen des Leibes, Blickt gegen den Himmel, Hänöefalten, Knic-beugungen, durch Gebete, Lieder und Opfer — dargebracht zum Danke, zur Versöhnung des göttlichen Zornes bei Mißwachs, Seuchen und Hungcrsnoth, zur Erforschung des Ausgangs wichtiger Unternehmungen, zum Erstehen göttlicher Hülfe, bei Königswahlen, Leichenbestattungen u. ft w. Wald und Hain 2), von Menschenhänden unberührt, waren der Selten und Germanen urältcste Tempel. Hier ward der Gottheit Bild tut rauschenden Dunkel der Zweige und Blätter vorzüglich uralter Eichen gedacht, und alle Ehrfurcht und aller Religionsdienst an heilige Bäume geknüpft. Hier war Gottesdienst; hier waren die Opfer und die Häupter der geschlachteten Thierc aufgchängt an den Baumästen; hier war Volksversammlung. Später erst finden sich unter Celten und Germanen gebaute Tempel mit roh gearbeiteten Götterbildern (Signa und Formae von Tazitus genannt). Die gewöhnlichsten Opfer-thiere waren: ausgewählte weiße Pferde, Farren, Widder, Ziegen, Hähne, welche von eigenen Priestern (Druiden) unter besonderem Gepränge, vorzüglich mit dem Eichelmistelkraute und mit gegen Norden gewendeten Gesichtern der Opfernden, vor großen Steinen, als Altären, geschlachtet wurden 3). Mit dem rauchenden Blute des Opferthieres wurden sodann die heiligen Altarsteine, die Gefäße, die Tische und die Theilnehmenden bestrichen und besprengt. Ein Stück des Opferthieres gehörte für die Gottheit; alles Uebrige, in einem Kessel gesotten, wurde in der Versammlung der Opfernden verspeist und dabei die Minne, das Andenken des Gottes, dem man opferte, mit Meth oder Bier getrunken. Manchen Göttern und Geistern wurden ganz schwarze Lämmer üargebracht. Auch Opfer aus dem Pflanzenreiche waren gewöhnlich; wobei _______________________ 10 * *) Tacit. XXXIX. Regnator Omnium Deus. — S. Augustin, de civitat. Bei. VIII. 9. Bei allen germanischen Völkerschaften hieß das höchste Wesen Gott, wahrscheinlich das persiche »Khoda,« aus dem Zendischen Quadata, d. i. a se datus, Increatus. 2) 1t 16, Alr, Alach, Halla, Hof, Gatahn s. 3) Daher Blutom so riet als (S3litten) Opfern ist. man dann zu gewissen Leiten Kränze an Häusern und Ställen aushing und dort hängen ließ, bis sie im nächsten Jahre durch neue ersetzt wurden. Bei den Germanen kommen auch Spuren von regelmäßigen Jahresfesten und Jahresopfern vor, Sommeropfer, Herbstopfer, Mitwinteropfer '). Menschenopfer waren gebräuchlich; sie gehörten jedoch nur zu den seltensten und zu den außerordentlichen Opfern * 2). Auf die Weisheit und Vatergüte des unnennbaren Urwesens aller Dinge hatte man solche Zuversicht, daß dasselbe vor allen wichtigen Unternehmungen und bei allen wichtigen Begebnissen des Lebens durch eigene Wahrsager, Erforscher, Vor-hersager der Zukunft (von Strabo Vuates, von Marzellinus Euhages, Euhagis, Euhagissen genannt), oder durch Gott begeisterte Wahrsagerinnen, Seherinnen, germanische Priesterinnen, weise, kluge, in fast göttlichem Ansehen stehende Frauen (Alrunen, Halrunen, Alyrunen, Matres, Dominae, Matres august ae, Maträ Meirones), mittelst heiliger Loose, aus den Ein-geweiden, Gliederzuckungen, oder aus dem rauchenden Blute der geschlachteten Opferthiere, auch aus Gegenständen und Erscheinungen in der Natur, aus dem Rauschen der Flüsse, den Wasserwirbeln der Bäche, aus dem Bögelfluge und Pferdegewieher, insbesondere aus dem Wiehern der eigens dazu ernährten heiligen, weißen Pferde, um gütige Enthüllung der Zukunft, um Sinn und Bedeutung der Erscheinungen befragt wurde3). Die Vogelschauer, die Zeichendeuter und die Wahrsagerinnender celtisch-germanischen Völker in Pannonien (Matres Aufaniae Pannoniorum et Dalmatiarnm) warm noch in der römischen Epoche als vorzügliche Meister ihrer Kunst allberühmt''). Ein fester lebendiger Glaube an die Fortdauer, an die Unsterblichkeit der Seele und an ein künftiges besseres Leben beseelte alle Selten und Germanen mit Trost in Leiden und mit beharrlichem Muthe in Gefahren bis zur kühnsten Todesoerach- x) Tacit, ix. — Plin. XVI. 44. s) Cicero in orat. pro Fonteio. 594 — 595. — Caesar, B. G. VI. 16. — Diodor. V. 145. — Strabo IV. 136 — 137. — Dion. Halicarnass. I. 30. — Athen. IV. 81. — Lucan. III. 399 — 405. — Amm. Marceli. XXVII. 303. — Claudian. de laud. Stilich. I. 176. 3) Livius V. 34. — Strabo IV. 136., VII. 203. - Diodor. V. 145. — Justin. XXIV. 4. — Cicero, de divinat. II. — Caes. B. G. I. 50. — Tacit. VIII. X. — Wächter, Glossar. Voxi Gis als. *) Spartian. in Sevcro. 213. — Lamprid. in Alexandro 350. — Schocpflin. Alsat. illustr. 81. tung und aufopferungsvollsten Hingebung '). Eben so fest glaubten Celten und Germanen an die Ewigkeit des Weltenbaues, aber auch an große Zerstörungen und Revolutionen durch Feuer und Wasser, zur Wiederernenerung desselben-). Alle öffentlichen Handlungen der Gottesoerehrung (das Ceremonialwesen mit feierlichen Gebeten, Schlachten und Beschauen der Opfcrthiere u. s. w.) leiteten in den frühesten und in den späteren Zeiten bei Celten und Germanen die Priester — von den Celten Druide, Derwudö, Derwidon (von Der, Dero und Udd---Herr) von den Germanen aber Godi, Harugari und Paramari (V0N den TkMpel-namen Haruc und Paro) genannt — Männer, welche das göttliche und menschliche Recht zum Gegenstände ihres Forschens und Nachdenkens machten und daher dasselbe vorzüglich inne hatten. Ausgestattet mit der Kenntniß und Hebung der Weissagung, der Wahrsagern und Zeichendeutung, selbst auch aus den Sternen, im Besitze aller Wissenschaft, der Nationallieöer, mit umfassender und ftaunenerregenöer Gedächtnißkraft, Lehrer der edleren Jugend, in genauester Kenntniß aller Gewohnheitsrechte und Sitten ihres Volkes, Theilnehmer an allen Gerichten, voll Ansehens in de» Volksversammlungen, berechtigt zur Weihung der Könige, der Leichen, vielleicht auch der Ehen, zur Abnahme feierlicher Eide, selbst mit geistlichen Waffen, dem Bannflüche, stets gerüstet, Aerzte für Menschen und Thiere, Sänger oder Barden bei der Tafelrunde, in Heerzügen, Zweikämpfen und vor Schlachten, persönlich frei von Abgaben und Kriegsdiensten, war dieser Priesterstand von durchgreifendem Einflüsse bei Celten und Germanen. Nichts Wichtiges in Krieg und Frieden wurde ohne Religionsantheil, also auch nicht ohne Priester und Druiden unternommen 3), Sie erhielten die Zucht bei Heerzügen unter den Heerbannsmännern; sic führten aus den Hainen die Heiligthümer der Gottheit mitten in das Lager; so ward mit ihrer Theilnahme jeder Nationalkrieg gleichsam in Gegenwart der Gottheit geführt; sie standen *) Diodor. Sicul. V. 144. — Pompon. Mela III. 2. — Caesar, B. G. VI. 14. 19. — Val. Max. II. 10 — 11. — Lucan. Pharsal. I. 447. — Ap-pian. Bell. Gail. 755. •-) Strabo IV. 136. >) Wächter, Vox: Druide. — Caesar, B. G. VI. 13. 14. 17. 18. - -Amm. Marceli. XV. 56. — Athen. IV. 76., VI. 123. — Diodor. V. 144 - 145. — Plin. XVI. 44., XXIV. 11., XXIX. 3., XXVIII. 2. — ». Chrysostom. Orat. IXL. p. 538. Edit. Morell. — Tacit. Mor. Germ. IX. X. XL XXXIX. IXL. XLIII. den heiligen Loosen mit Zweigen vor, sobald sie in öffentlichen Angelegenheiten gebraucht werden sollten. Auch die urgermani-schen Priester scheinen einen gesonderten vielleicht erblichen Stand ausgemacht zu haben, wenn gleich nicht so hierarchisch ausgebildet und minder mächtig, als die celtischcn Druiden. Sie zeichneten sich auch durch eigene Kleidung aus. Jede germanische Völkerschaft hatte Einen vorzüglichen Priester als Staatspriester'). Waren jedoch die Angelegenheiten nicht öffentliche, nur private, so verrichtete jeder Hausvater aus und innerhalb seiner Feldmark und seines Gehöftes das Geschäft des Priesters selbst. Allein cs ist dem Menschen schwer, sich an dem Einfachsten festzuhalten. Daher ward auch bei den Selten und Germanen das höchste Urwesen aller Dinge gar bald individualisirt. Man sah die Gottheit im wohlthätigen Lichte der Sonne freundlich strahlen, im hehren Scheine des Mondes über die niedrige Hütte wohlthätig erglänzen; man hörte ihre furchtbare Stimme im Tosen des Gieß baches, im Donner des Ungcwitters, im Brausen des Sturmes und der Lawine. Von diesen Naturereignissen hing die Ernte, das Wohl und Weh' jener Hirten, Jäger und Ackerbauern ab. Daher zertheilte sich bei ihnen sehr bald die Anbetung des Einen höchsten Herrn der Natur in die Verehrung der großen Weltkörper, auffallender Naturkräfte und Phänomene; daraus entstanden verschiedene Namen von Göttern, und endlich auch verschiedene einzelne wohlwollende und feindliche Götter und Halbgötter selbst. Dazu kamen noch polytheistische Ein-ffüsse von Außen, und die Uebertragung römischer Gottheiten auf rein celtische und germanische Götter 2). Aus den Schilderungen oder den Winken der tiefsinnigen Alten, vorzüglich Cäsars und Ta-zitus, aus der genauen Durchforschung der mittelalterlichen Schriften, endlich aus der scharfen Beobachtung, Zusammenstellung und Vergleichung der Ansichten, Meinungen, Sitten und Gebräuche der sämmtlichen deutschen Alpenvölker ergibt sich über alles Religionswesen, über Götter, Halbgötter, Heroen und über die ganze Schar freundlicher und feindlicher Wesen, welche, den Menschen geistig oder leiblich überlegen, zwischen diesen und der Gottheit ») Tacit. Mor. Germ, X,: Mox, si publice consulatur, sacerdos civitatis .... precatus Deos .... singulos tollit. ") Caesar, B. G, VI. 31. — Tacit. Mor, Germ, cap, II. m ix X XXXIX. XL. XLV. dir Mitte füllen, endlich über den religiösen und häuslichen Aberglauben der reltisch-germanischen Völkerschaften Folgendes: Die höchste und unter den germanischen Völkerschaften allgemein verbreitete Gottheit war Wliotan (Wuodan, Quodan, Othin, Othi-nus), die personificirte Idee der allmächtigen, allwissenden, erschaffenden Kraft, das alldurchdringende Wesen, die geistige, weltlen-kcnde, siegverleihende Gottheit, welche ihre Wohnung im Himmel hat und von dort auf die Erde herabschaut; welche den Menschen reichgescgnete Ernte der Felder gibt und ihre Wünsche erfüllt. Ihm zum Opfer wurde auf jedem Felde eine Garbe stehen gelassen. Als siegverleihender Wuodan trägt er einen breiten Hut und einen wunderkräftigcn, sicher tödtenden Speer. Er nimmt alle im Kampfe gefallene Helden in seine himmlische Wohnung (Valhöll) auf, nach dem sehnlichen Wunsche und festen Glauben aller guten und edlen Menschen, nach ihrem Tode in die Gemeinschaft der Gottheit zugelassen zu werden. Daher hieß sterben auch „zu Gott heimkehren, zu Odin fahren, nach Valhöll fahren, in Valhöll zu Gast seyn." Unter allen germanischen Gottheiten tritt Wuodan als Mittelpunrt Aller am ineisten hervor; und auf ihn führen sich alle germanischen Helden und Königsgeschlechter zurück. Nach römischer Auslegung glich er dem Gotte Merkur, und ward als solcher bei den Selten Teutates genannt '). — Donar war der über Wolken, Regen und Gewitter gebietende, sie hervorbringende, auf dem Donnerwagen einherfah-renöe, mit Geschosse, das ist, mit einem keilförmigen, von kunstreichen Zwergen ihm gefertigten Donnersteine, mit der Donnerart oder dem Donnerhammer (Donnerkeile) bewaffnete, durch den Wetterstrahl (Thunar, Thonar, Tfaore), im rollenden Donner sich in seinem Zorn ankünüigende und seine Strafe vollziehende Gott, mit langem feuerrothen Barte und mit rothcn Haaren; der durch die Luft einherfährt und aus die Erde einschlägt, so daß der auch unzählige Male geschleuderte Donnerkeil stets wieder selbst zu ihm zurückkehrt. Die von seinem Namen hergeleiteten Bergnamen: Donnersbach, Donnersbachwald und der Thorstein (Donnerstein) im steierischen Oberlande, die Donnerberge oder Donnerkegel zwischen Gossau, Salzburg und Steiermark, der Name des Wochentages Donnerstag, Thunevesdag, und dessen Beachtung *) Lucanus, I. 144. — Laetaiitius, Divin. Institut. I. 21 — Livius, XXVI. 44. — Minut. Felix, edit. 6ionov. 314. — Tacit. Mor. Germ. cap. IX. 15L mit allerlei abergläubischen Meinungen iinü Gebräuchen, sind die letzten Ueberreste einer in der Urzeit schon tief gewurzelten Verehrung dieser mächtigsten Gottheit. Die römische Ansicht hielt ihn für den Jupiter '). Die von Celtcn und Germanen hochverehrte Gottheit Er, Kor, Aer wird nach römischen Begriffen für den Gott Mars, Ares gehalten i) 2), und der Name Eitag, Eritag, Erctag, Dienstag, als der ihm bezcichnrte, dem Worte nach, einen Gott im umfassenden Begrifft uralt geweihte Festtag (Dies Martis) von ihm abgeleitet. — Freyr göttlicher und weltlicher Herrschaft, von Franja =. der Herr, Fr6 = 6tr gnädige, liebe, erfreuende. Seine Bildsäule stand neben der des Thor und Wuodan, er hatte Wuodans schöpferische Eigenschaften, jedoch ohne Waffen, und nicht für Krieg und Schlachten. Man glaubte, er halte auf einem, von einem goldborstigen Eber, dessen Borsten die Nacht zum Tag erhellen, gezogenen Wagen regelmäßige Umfahrt aus der Erde, um Fruchtbarkeit und Frieden zu verkünden. Er wurde deswegen um Befruchtung des Erdbodens, um Regen und Sonnenschein, und um Frieden angerufen. So wurden ihm, als Gott des Friedens und der Liebe, (in der Bildsäule mit einem großen Priapus dargestellt), bei Verehelichungen Opfer öargebracht, gewöhnlich Pferd, Ochs oder Eber. Werda, Erda, Holda, Holl oder Holla, Frau Hulda, be-zeichnete eine mütterliche Gottheit mit der Oberaufsicht über Feldbau, Ordnung im Haushalt, Flachs und Spindel; freundlich, wohlwollend und dem Menschen hülsreich, nur dann erst zürnend, wenn sie Unordnung im Hause und Trägheit wahrnimmt. Man glaubte, daß auch sie (wie Freyr) auf eigenem Wagen einen jährlichen Umzug auf der Erde halte und dadurch dem Erdboden Fruchtbarkeit bringe (dahin deuten die jährlichen Gebräuche der Fahrten mit dem Pfluge); daß sie gerne in Seen und Brunnen weile; daß sie sich als schöne, weiße Frau um die Mittagsstunde bade und verschwinde; daß ihr (als spinnende Frau dargesteüt) vorzüglich der Flachsbau und die Verarbeitung des Flachses angelegen fty (das wesentliche Geschäft der deutschen Hausfrauen); daß sie den fleißig spinnenden Dirnen Spindeln schenke und denselben über Nacht die Spulen voll spinne, faulen Spinnerinnen aber den Rocken anzünde oder ihn besudle. Gegen Weihnachten ziehe sie i) Maxim. Tyrius in Orat. XXVIII. — Caesar, Bell. Gall. VI. 17. -) Tacit Germ. IX. — Caes. Bell. Gall. VI. 17. im Lande rin, daher muffen um diese Zeit alle Rocken reichlich angelegt und für sie stehen gelassen werden; nach Fastnacht kehre sie wieder heim, um welche Zeit also auch Alles abgesponncn und die Rocken vor ihr versteckt seyn müssen. Findet sie dann Alles so, so spricht sie Segen, im Gcgentheile aber Fluch aus. Als weiße Frau zeige sie sich Nachts in fürstlichen Häusern, wiege und trage die Kinder, wenn die Ammen schlafen, und erscheine als alte Ahn-mutter des Geschlechtes. Im Hochlande der Alpen erschien sie auch als Frau Berhta, Perahta, eigentlich als leuchtende, glänzende, hehre, gütige und sreudenbringende Gottheit (von Perl,t---glänzend, leuchtend, weiß), gewöhnlicher aber in grauenhafter Gestalt, als kinderschrcckendes, häßliches, langnasich-tes und großzahnichtes Scheusal, mit struppichten Haaren. Zwischen Weihnachten und Neujahr halte sie ihren Umgang; was sie am letzten Tage des Jahres unabgesponnen finde, vernichte sie; sie wolle ihr Fest mit althergebrachter Speise (die Berchtelmilch; auch Klöße, Fische, Hafergrütze u. ögl.) begangen wisien; sonst erscheine sie als furchtbare, eiserne, wilde Frau, Perchte, Berchte, Berche, welche ihren Verächtern den Bauch auf-schneidc. Ihre Festzeit ivuröe mit possirlichen Aufzügen (Maskenzügen), mit Perchtenlaufen, Perchtenspringen zur Zeit der sogenannten Rauchnächte gehalten. Die dreizehnte Nacht nach Weihnachten ist die Pcrchtennacht, der darauf folgende sechste' Jänner (H. Dreikönigen, Epiphania) ist der Perchtentag, der Tag und die Nacht der Frau Perchte. Nach römischen und christlichen Auslegungen scheint sie die Isis, Herodias, Diana Abundia, Minerva gewesen zu seyn >). — Hredia, Hroda, H rede, mit dem Rade als Sinnbild, war eine der römischen Glücksgöttin (Fortuna) ähnliche germanische Göttin. — Ostarä, Eästre ward als die Gottheit des strahlenden Morgens, des aufsteigenden Tageslichtes, durch Freudenfeuer und Freudentänze (zu Ostern, später in das Auferstehungsfest des christlichen Gottes verwandelt) verehrt. — Vor allen andern Göttinnen aber hatte Frigg, die Gemahlinn Othins, die freie, schöne, liebenswürdige — im vorherrschenden Begriffe von Fri ---Weib — den Vorzug. Nach altem Glauben wußte sie jedes Menschen Schicksal; sic nahm die Eide ab; sie stand den Ehen schützend vor; sie wurde vorzüglich von Kinderlosen angcfleht, und chr Cultus zu gewisser Jahreszeit mit vermummten Proressionen und Tänzen gefeiert. — Nach der Göttinn Frigg ward in weit verbreitetem Cultus hochverehrt die Frey ja, Fruowa, Frowa, Frouwe, Fron, Frau, Herrinn, Schwester des Freyi-, die frohe, liebe, erfreuende, gnädige Göttinn, mit vorherrschendem Begriffe von Frau. Ihr Gemahl Odhr verließ sie; worauf sie ihn thränenvergießenü auf der weiten Erde umher suchte. Sie erschien auch kriegerisch, zog auf einem mit zwei Katzen bespannten Wagen zur Kampfstätte, und theilte mit O d hien die Erschlagenen. Sterbende Frauen glaubten nach dem Tode in ihre Gesellschaft zu gelangen. Nach römischen Begriffen stehet Frigg mit Hera und Juno, besonders mit der Juno pronuba; Frey ja mit Venus, auch mit der den Osiris aufsuchenden Isis aus einer Linie. Freyr und Frey ja mahnen an Dionysus und Proserpina, an Liber und Libera, oderauch an Demeter, an Sonne und Mond '). — Die Göttinn Hel, Hellia (später geradezu in Ho eile, den Aufenthalt der Todten, in Unterwelt und Todtenreich, verwandelt) wurde alsein weibliches, Alles verschlingendes, Nichts mehr zurückgebcndes (jedoch nicht geradezu böses, töütendes, verfolgendes) Wesen gedacht, welches die abgeschiedenen Menschenscelen in ihre Wohnung tief unten im Dunkel der Erde aufnimmt (in der Niflhal, wo ihr Hof und ihre Säle sind), und sie dort unerbittlich festhält. — Es ist größtenteils sehr schwer, die höhern und nationalen germanisch-celtischen Götter von den sogenannten Helden oder Halbgöttern zu unterscheiden. Da der Mensch einmal schon der Götter bedurfte, so dachte man sich die Gottheiten im beständigen Verkehre mit den Menschen, Wandelung der Götter in Helden, und Verklärung der menschlichen Natur zur göttlichen, der Helden zu Göttern. Germanen und Celten verehrten einen Herkules, einen Herkules Ogmius l) 2). Tuisco ist nach Tazitus ein, auf deutschem Erdboden geborner Gott der Germanen, und wahrscheinlich nur der Beiname eines der großen Nationalgötter, am wahrscheinlichsten des Wuotan. Denn diesem und dessen Sohne Mannus, den vielen Enkeln und vergötterten Urhelöen ivurde der Ursprung l) Caesar, B. Gall. VI. 21. Bon den Germanen: Deorum mimero eos solos ducunt, <| u o s cernunt et quorum opibus aperte juvan-tur: Solem, Vulcanum, Lunam. ") Tacit. Mor. Germ. III. IX. — Lucanus ap, Montfaucon. Autiquit. Graec. et Rom. II. L. II. 430 - 431. - und die Abstammung öcr germanischen Völkerstämme, so wie die der königlichen Geschlechter zugeschrieben '). In der Reihe der germanisch - celtischen Halbgötter stehen vorzüglich auch weibliche Wesen, kluge, weise Frauen (Wisin, Wip, auch Dis, Disir, Deis genannt, gleichbedeutend mit Aliruna, Alioruna, Aly-l-umna, Aliorunes -), vielleicht gleich mit Zis, Dea Zisa, Ziza ; mit Veleda und öcn Yalkyrien ?), thcils anmuthige, theils furchtbare Halbgöttinnen, welche den obern Göttern dienen, den Menschen ihr Schicksal, Heil, Unheil, Sieg oder Tod verkündigen, die Verflechtungen des Schicksals lenken und ordnen, vor Gefahren warnen, in zweifelhaften Lagen rettenden Rath ertheilen, endlich auch in Schlachten über Sieg oder Verderben walten. Der tiefsinnige Mythus von den Rornen (Nornia) oder den drei Schicksalsgöttinnen war unter allen celtisch - germanischen Völkern einheimisch, wodurch das Gewordene, das Werdende und Werden sollende, oder das Vergangene, die Gegenwart und Zukunft bezeichnet werden wollten. Drei solche Schicksalsgöttinnen, drei Rornen (die Urdhr, Verd h an di und Skuld) haben das Schicksal zu verwalten, zu erspähen, zu verhängen, auszuspre-chcn. Sie werden ganz gewaffnet und rüstig für die grause Arbeit in Krieg und Schlacht gedacht. Sie bestimmen jedem Menschen die Dauer seiner Lebenszeit, hegen ihm sein Geschick vor. Die ersten Beiden, bejahrt und ehrwürdig von Gestalt, hegen wohlwollende, die dritte und jüngste aber, die Skuld, zeigt übelwollende Gesinnung. Als untergeordnete Göttinnen kannten die Germanen auch die Schlachtmädchen, Walachurin, Valkyr ja, neun in weißen, und neun andere in schwarzen Gewändern, auf Pferden reitend, mit Helmen, Lanzen und glänzenden Schildern gerüstet, das Geschick der Kämpfe entscheidend, und dann die Gefallenen in öcn Himmel geleitend. Unter diesen werden die Hilta, öie Gunnr, (Kundia) und öie Thrudhr (Drud) besonders ausgezeichnet, welche den Keren oder den Schicksals-, Unglücks-, Todesgöttinnen der Griechen vergleichbar sind. Sie erschienen auch in der Gestalt und im Begriff von Schwanenjungfrauen in Waldcshöhlcn, an Scegestaöen, mit Schwanenring und Schwanenkleid, in kühler Fluth sich badend, durch Wasser und Luft ziehend. Als höhere, übermenschliche Wesen dachten sich Celten l) Tacit. Mor. Germ. II. ") Daher dir weissagende Alraunwurzel, Mandragora. und Germanen auch die Waldfrauen, weiße Waldfrauen, wilde Wide, Wildiu Wip, Wildaz Wip, weißgekleidet, in Hainen, Waldesöunkel und auf Bäumen wohnend, als rauhe Elfen, rauhe Weiber. Als Leichenvögel, als Tod ansagcnde Frauen, Klagefrauen, find sie der Haida und Berhta vergleichbar. Sie baden gerne in Seen und Jungbrunnen tiefer Thal- und Waldfchluchten. Der germanisch-reltifche Volksglaube umschloß überdies noch eine große Zahl, ein Reich anderer Wesen, das Reich der Wichte, der Elbe und der Zwerge (Wicht, später Wichtlein, Wichtel, Wichtelmann, Wichtelin, Wichtelen; Hel-be, Alp, Steif, Steif«, Albs, D vergär, d. i. Zwerge), welche etwas Uebermenschliches, das sie den Göttern nähert, besitzen >). Als Hauptzüge der elbischenHNatur kennt der Volksglaube folgende: Die Wesen der elbischen Natur sind entweder Riesen oder Zwerge. Es gibt lichte und schwarze Zwerge (Elbe, Wichtelein), welche durchaus klein und winzig, als Spannmännlein, Däumlinge, Bergmännlein, Berggeister gedacht wurden: die lichten wohlgekleidet und wohlgestaltet, schön und in leuchtenden Gewändern; die schwarzen häßlich und mißgestaltet, mit Höckern, und in grober, grauer und dunkler Kleidung. Elben und Zwerge bilden Ein Volk mit einem König. Sie haben ihren Aufenthalt in Schluchten und Höhlen der Gebirge, in den sogenannten Zwerglöchern. Hier sammeln sie Schätze, schmieden Waffen, bauen ihrem König schöne Gemächer; hierher locken sie oft Menschen, halten sie fest, oder entlassen sie wieder reichbeschenkt. Bleiben sie hier in ihrem Thun und Treiben von Menschen ungestört, so halten sie Frieden (daher auch das stille Völklei», die friedlichen, guten Nachbarn genannt), erweisen dem Menschen Dienste und Gefälligkeiten, und belohnen die empfangenen Dienste mit Kleinodien, welche dem Hause und Nachkommen Glück bringen. Sie haben die Kenntnisse aller in der Erde verborgenen Dinge, besonders der Erdschätze, der Metalladern, der Heilkräfte in Steinen und Pflanzen. Indessen liegt in ihrem Charakter etwas Scheues; sie scheinen überhaupt vor Menschen zurückzuweichen; sie grollen der menschlichen Treulosigkeit und necken daher gerne die Menschen. Ihre Berührung, ihr Anhauch kann Menschen und Thieren Krankheiten,- oder gar den Tod brin- i) Wächter, Glossar. Vox: Alp etc. gen. Sie haben die Kraft zu verschwinden und unsichtbar zu werden, größtentheils vermöge eines Kleidungsstückes, Huts oder Mantels (Nebelkappe, Tarnkappe), wodurch sie auch zugleich ungeheure Stärke und die Gabe der Weissagung besitzen. Der Mensch ist daher tin Verkehre mit Elfen und Zwergen vielfältig Trug, Täuschung und Neckerei ausgesetzt, besonders krankhafter Beklemmung im Schlafe und in Träumen, wie Druöen-drücken, Alpdrücken. Elben und Zwerge sind auch diebisch, haben Verlangen nach schönen Jungfrauen und nach Kindern. Durch schöne Musik entführen sie Jungfrauen in ihre Berge und Schluchten; sie stehlen Kinder aus den Wiegen. Sie haben Hang zu Musik') und Tänzen, die sie Nachts auf Wiesen im Mondesscheine aufführcn. Die männlichen Elben und Zwerge schmieden, die weiblichen spinnen. Unter den Elben und Zwergen sind folgende im Volksglauben hept zu Tage noch namentlich bekannt: Der Bilwiz, Pillwiz, Pillewitte, ein freundlich - gesinnter Haus- und Berggeist, ein guter Wicht, ein guter Holde. Später machte man ihn auch zum plagenden, schreckenden, Haar und Bart verwirrenden, Getreide zerschneidenden Gespenst mit dem fürchterlichen Geschosse der Elbe. Der Skrat (Scrat, Waltschrata), Nachtschratl, Schrätel, ein rauher, zottichter Waldgeist, auch ein spielender, fröhlicher, tanzender und launiger Hausgeist, dem griechischen Satyr oder dem römischen Faun vergleichbar. Ein anderer Waldgeist hieß bei den Germanen Sköhsi, Skuohisal. Als Wassergeister kannten sie den Nichus und die Nixen. Der Neck oder Nichus als Wassergeist, Wasserholöe, Wassermann, Wasserkönig, Brunnenholöe * 2) wurde ältlich, lang-bartig, mit grünem Hut und mit grünen Zähnen vorgestellt, der in einsamen Gebirgsseen, an Wasserfällen und Mühlen wohnt, dort öfters wehklagend die Stimme hören läßt, sich alle Gestalten der Seethiere geben kann, und an dem sich ein Zug von Grausamkeit und Blutdurst zeigt. In der Urzeit wurden ihm Menschenopfer gebracht. Daher von gewissen Seen heut zu Tage noch der Glaube: »der See fordere sein jährliches Opfer3)"!— !) Die Sage am steiermärkischen Erzberge vom singenden Bergknappen und dem Bergmännlein. ') Die vielen und verschiedenen Volkssagen von Wassermännern und Wal-serg ei stern in den Seen des steierisch-österreichischen Salzkammcrgutco, im Leopoldsteinersee bei Eisenerz, am Ursulaberge, und im schwarzen Sec auf dem Bacher in der untern Steiermark. 3) Die Sagen vom Hallstädtersee. Die weiblichen Elben oder Nixen waren entweder schön gestaltete und gekleidete Jungfrauen, oder Ln Seen wohnende Wesen, am Oberleibe Menschen von ausgezeichneter Schönheit, den untern Theil in einen Fischschwanz endigend, aus den Secwellen emportauchend, an den Ufern in der Sonne sitzend, sich die Haare kämmend, durch Musik, Gesang und Tanz erfreut ’). Der Begriff der Elbe und Wichte saßt auch die Hausgeister, den Hüsing, Setigot, Kobold, Katermann (Tatermann) Butze, Butzemann, Butzeimann, Putz in sich. Der Hausgeist wurde in Häusern, in kleinen aus Holz geschnitzten Bildern aufgestellt, und man hörte ihn oft in Gebäuden Geräusch machen, an den Wänden pochen und auf Treppen und Boden poltern (Poltergeist, Hausschmiedlein). Er ist ein Zwerg mit einem großen rothen Spitzhut und mit sonderbaren Schuhen. Er ist von wundersamer Schnelle; er kann sich unsichtbar machen und die Gestalt einer Katze annehmen; er wohnt gerne in Stall, Scheune und Keller, auch auf einem dem Hause nahe stehenden Baume, von welchem man daher, ohne das Glück des Hauses zu zerstören, keinen Ast oder Zweig brechen darf "). Er ist ein dienstfertiger, steißiger Geist, der seine Freude daran hat, den Knechten und Mägden in Hausarbeiten zu helfen und insgeheim einen Theil derselben zu verrichten; er striegelt die Pferde, kämmt ihre Mähnen aus; er gibt dem Viehe Futter und Trank. Den Mägden macht er Feuer an, spült die Schüsseln aus, spaltet und trägt Holz herbei, kehrt und fegt. Sein Daseyn bringt Glück und Gedeihen ins Haus; sein Weggehen entzieht Beides. Er gleicht den hülf-reichen Erdmännlein, die in der Feldarbeit beistehen. Er führt, so zu sagen, die Oberaufsicht, daß Alles tut Haushalte ordentlich hergehe; er quält und neckt träges und nachlässiges Gesinde; er zieht int Schlafe dem Faulen die Decke vom Bette ab, bläst ihm das Licht aus; er stößt den schmutzigen Melkerinnen den Kübel mit der Milch mit und spottet ihrer dann durch höhnisches Gelächter, so wie ihn lustige, gelungene Streiche über die Massen heiter und lachen machen (daher coboldisches Kichern, Lachen). Aufmerksame Dienstbothen setzen für ihn ein besonderes Näpfchen mit l) Der untersteierische Wende gesellt dem Wassermann oder Wassergeiste im schwarzen See auf dem Bachergebirge, auch Wassernixen, im Slavischen Vile genannt, bei. -) Viele Sagen und Erzählungen in der Steiermark von Bäumen, Weinreben u. s. w. an Häusern gepflanzt und sorgfältig gepflegt. Speise bei Seite (was auf Opfer im Uralterthum deutet), und er ist da sehr genügsam, mit Kleinigkeiten zufrieden. Er hält mit fester Treue in Leid und Freude im Hause aus. Manch' ein Kobold hat aber ein Haus als Poltergeist, Plage- und Quälgeist lange beunruhiget, und vom Dache her Steine und Ziegel auf die Vorübergehenden geworfen. Die verkehrten älteren Ideen vom Kobold scheinen noch in den Vorstellungen von Partei, Klaubauf, Krampus, Grampus übrig zu seyn. Andere Kobolde stehen in keines Menschen Dienst, leben einsam und unabhängig, wie Nixen und Waldgeister. Wird ein solcher gefangen, so bietet er für seine Freiheit große Geschenke oder Weissagung an, wie die Sage von dem Wasserholde in den Seen bei Aussee und am Leopoldsteinersce erzählt. Voraussicht des Künftigen, weissagende Gabe schrieb man allen diesen Gcisterwescn zu; und bei einer unversiegbaren Heiterkeit, mit der sie zwischen der Erhabenheit der Götter und dem Ernste der Sterblichen in der Mitte stehen, zieht sich doch ein leiser Grunözug der Unbefriedigung und Trostlosigkeit durch das ganze Wesen der Elbe, Nixe und Kobolde. Sie wissen ihre herrlichen Gaben nicht recht geltend zu machen; sie bedürfen immer der Anlehnung an die Menschen; sie fühlen sich zu den Menschen hingezogen und doch wieder von ihnen zurückgestoßen. Der Untergang des celtisch-germanischen Heidenthu-mcs hat aber auch vieles in den uralten Vorstellungen von ihren Verhältnissen geändert. Viele dieser Geister erschienen seither fürchterlicher, gespensterartiger, in wilderem, auch riesenmäßigerem Aussehen, als Diener und Bothcn des Teufels. Von ihrem uralten celtisch-germanischen Cultus zeigen Opfer, die den Geistern der Berge, der Forste, der Seen, des Hauses gebracht worden sind. Im Elbrngeschlechte hatte die germanisch - celtische Ursage auch Riesen (Hun, Henna, Risa). Allen Riesen wird eine große, über alles Menschenmaß hinausragendc Gestalt zugeschrieben; manche haben mehrere Arme und Köpfe; sonst sind sie verhältnißmä-ßig gestaltet und die Riesentöchter von ausnehmender Schönheit. In ihnen waltet volle Ungebundenheit der Naturkraft vor, trotziger Uebermuth und daher auch Mißbrauch des geistigen und sinnlichen Vermögens. Sie sind ein untergegangenes oder untergehendes Geschlecht, mit Unschuld und angeborner Weisheit des Alterthums. In Ruhe sind sie zwar plump, doch gutmütig,; ausgereizt aber heftig, wild und tückisch. Zu Göttern und Menschen stehen sie bald freundlich, bald feindlich. Sie bilden ein besonderes Volk, IGO dessen ganze Natur mit dem Steinreiche zusammenhängr. Sic Hansen auf Bergen und Felsen, sind mit Steinkeulen und Stcinschil-den bewaffnet; ihre Wildheit übt sich am liebsten in Steinwürfen, Bergeversetzen und in ungeheuren Bauten., deren seltsame Struktur Jahrtausende überdauert. Im Ganzen ein gutes, treuherziges Geschlecht, mußten sie dem ackerbauenden Menschen weichen; daher ist ihnen, wie den Zwergen, der Ackerbau verhaßt. Der Riese des Sturmes hieß Fasolt; und wir haben im Steirerunterlandc einen Fasoltsberg, Basoltsberg. Nach Allem, was die germanischen Mythen von Riesen und Elben geben, scheinen die Riesen zu den Zwergen und Menschen im folgenden Verhältnisse zu stehen: So weit an leiblicher Größe und Stärke der Mensch dem Alb oder Zwerg überlegen ist, bleibt er hinter den Riesen zurück. Dagegen hat das Geschlecht der Elbe und Zwerge aufgeweckteren Geist, feineren Verstand, als die Menschen; und roieömnn sind darin die Riesen tief unter die Menschen gestellt. Die rohe, derbe Riesenmacht trotzt auf die Natur ihrer sinnlichen Gewalt und Kraft; der schlaue, scheue Zwerg ist sich seiner geistigen Ucberle-genheit bewußt. Dem Menschen ist eine glückliche Mitte beschie-öen worden, die ihn der Unbändigkeit der Riesen wie der List der Zwerge überhebt; und er steht als Sieger zwischen Beiden. Der Riese begeht und leidet Unrecht, weil er in seiner Ungeschlacht-heit Alles geringfchätzt und selbst an den Göttern sich vergreift. Dem verschlagenen Zwerge, welcher Gut imö Böse unterscheidet, gebricht der wahre Muth zu einer unabhängigen Handlung. In der Schöpfung ist der Riese als das sinnliche Element vorangegangcn, hernach erst das geistige der elbischen Natur gefolgt, zuletzt durch das Menschengeschlecht ein Gleichgewicht hergestellt worden. Neben Göttern, Halbgöttern, Heroen, freundlichen und feindlichen Geistern wurde bei den Celten und Germanen auch noch den Elementen, d. i. einfachen Erscheinungen der Natur, welche von jeher durch ihre stille Größe unverkennbare Gewalt über das .menschliche Gemüth ausübten, eigenthümliche, uralte Verehrung zugewendet. Das Helle, rinnende, quellende und versiegende Wasser, das erweckte, erlöschende und leuchtende Feuer, die zwar nicht den Augen, aber den Ohren und Gefühlen vernehmbare Luft, die nährende Erde, aus welcher Alles wächst, und in welche alles Gewachsene aufgelöst wird, erschienen dein einfachen, kindlichen Alterthume als heilig und ehrwürdig, ohne daß eine besondere Gott- heit dazwischen tritt'). Diese Elemente gewährten auch Reinigung, Heiligung, Befriedigung; aus dieser Ueberzeugung gingen ebenfalls die Gottesurtheile hervor. Wasser, Quellen und Brunnen (Ursprinc, Prunno) wurden bei (Scnnmicit und Celten verehrt; an denselben wurde bei angezünücten Lichtern gebetet, Wasser wurde zu heiliger Zeit, zu Weihnachten, zu Ostern, am ersten Mai, in der Mitternacht vor St. Johannis, zur Sonnenwende oder in der festlichen Jahresmitte, überhaupt Mitternachts und vor Sonnenaufgang, in feierlicher Stille geschöpft, als ein wahres Heilawäc, Heilwäc, oder u»verderbliches, in Krankheiten und Wunden wunderbar heilkräftiges Wasser. Man streute Blumenopfcr in die Wässer, weissagte aus dem Stande besonderer Bäche und Brunnen Glück und Unglück, Fruchtbarkeit, Theurung oder Hunger für Umgegend und Land; man nahm mit ncugebornen Kindern Wasserlustrationc» durch Eintauchen in Brunnen und Flüsse vor; und man suchte durch Wasserzaubereien bei anhaltender Dürre Regen hcrvorzubringen "). Nach urgerma-nischen Vorstellungen waren den Schivanenjungfrauen, Meerminnen, Wasserholdcn, Brunnenholöen, Wassermuhmen und Nixen eigene Flüsse und Bäche, Weiher und Quellen zum Aufenthalte angewiesen und geweiht; und daher, als weiblichen Flußgeistern geheiligt, sind die meisten Bäche und Flüsse unseres Landes weiblich, wie: die Enns, Mürz, Liessing, Mur, Jn-gernig, Kainach, Deigitsch, Laßnitz, Sulm, Raab, Fci-stritz, Safen, Drau, Pcßnitz, Dran, Saan, Sottla. An-noch schreibt sich von dieser Uransicht und von diesem Unglauben die Ueberzeugung her, daß Verunglimpfung gewisser (ehemals geheiligter) Gebirgseen und Weiher durch Hineinwerfen von Steinen Stürme und Ungewitter bringe2 3). Beschränkter scheint der Dienst des Feuers gewesen zu seyn. Man warf Opfer in das Feuer, weissagte aus einzelnen Erscheinungen am Herdfeuer, aus den Flammen der Lichtspäne, Kerzen, Lampen, und knüpfte vielen Aberglauben daran. Mit dem sogenannten Nothfeuer glaubte man zau- 2) Caesar, Bell, Gall. VI. 21.— Tacit, Mor. Germ. XL: Coeunt .... c črtiš diebus, quum a ut inchoatur luna, aut iinpletur. XL.: nec quid-quam notabile in singulis, nisi quod in commune fl er t hum, id est, Terrain matrem colunt. ") Daher noch dor Pfingstkönig, die Pfingstlucke. °) Wo in der Steiermark ist wohl ein See, eine seeartige Lache auf einem Berge oder Berggipfel, von welchem nicht derlei Sagen erzählt werden!! S. Steiermark. — 1. Dr> 1 l verhaft hervorgebrachte Viehseuchen heilen zu können. Die Osterfeuer und die allgemein verbreiteten Johannesfeuer sind offenbar die letzten Ueberreste des uralten germanischen Feuer-dicnstes. Die Luft ward in Winden und Wettern, oder Wettergeistern verehrt, besonders im Geiste oder Riesen des Sturmes, Fasolt. Das Windfüttern mit Hafer und beigelegter Nadel und Faden ist heut zu Tage noch unter dem Landvolke gewöhnlich. Man glaubte fest, daß gewisse Menschen, die Wett er in ach er (Tempestarii im Mittelalter genannt), mit den Winden und Sturm-geistcrn in Verbindung, und daß diese zu ihrem Gebote stehen '). Die uralte Verehrung des für ehrwürdig und heilig gehaltenen Er-denschooßes (der Hertha, Nerthus, Holte, worin sich die griechisch-römischen Begriffe von Terra, Gaea, Ops, Bhea, Cybele, Ceres wiederhohlen), aus welchem Früchte und Bäume emporsteigen, in dem die Leichen begraben werden, und in den die Verbrannten wieder zurückkehren, ist durch so viele heilige Berge, heilige Hügel, heilige Mahlsteine, Opfersteine, Gcricht-steine u. s. w. verbürgt. Mit dem uralten Erdendienste verband sich auch innigst die gleichalte Heiligachtung gewisser Haine und Wälder, gewisser Bäume, wie der Eichen, Blichen und des Hollunder; die heilige Ehrerbietung und Scheu vor gewissen Thie-rcn, wie Pferden, Rindern, Ebern und Böcken (als dem Wuodan geheiligt), Bären, Wölfen, Füchsen; die unzähligen abergläubischen Weisen bei zufälligem Erscheinen, Schreien, Thun und Treiben gewisser Vögel, der Adler, des Raben, Hahnes, Sperbers, Wiöehopfes, Storches, der Schwalbe, die fest geglaubte weissagende Kraft des Kukuks (Zählen des ersten Kukukruses); die heilbringende Kraft der Hausschlangen und Anken, die Zauberkraft ihrer Abbildungen auf Schwertern und Helmen, und ihr, verborgene Schätze andeutender Instinkt. Nach urgermanischen Vorstellungen ist der Himmel nicht nur die Wohnung der Götter und aller ihnen näherstehenöen Geister, sondern auch irdische Wesen werden nach ihrer Auflösung dahin erhoben, und ausgezeichnete Helden leuchten daselbst als Gestirne. Vom Himmel steigen die Götter zur Erde herab; durch den Himmel beschauen sie unsichtbar das Treiben der Menschen; am Himmel fahren sie einher. Wie alle Pflanzen nach dem himmlischen ') Dic vielen Protokolle über Hexen, Hexerei und Wettcrmacherei, vorzüglich in der unteren Steiermark, enthalten unzählige Spuren uralten Aberglaubens. Lichte sich kehren, alle Seelen zum Himmel wandern; ebenso steilst auch der Rauch des Opfers und das Gebet der Menschen in die Höhe und dem Himmel zu. Sonne und Mond personifizirten die Selten und Germanen schon in der Urzeit als höhere, göttliche Wesen; und, obgleich heut zu Tage noch in der Sprache des gemeinen Mannes und Feldbauers, dennoch uralt sind die Ausdrücke: der Herr Mond, der Mann, der Manöhndl — so wie die Frau Sonne, Sun ne! Nach uralter Mythe glaubte man bei Annäherung einer Mond- oder Sonnenfinsterniß, Sonne und Mond würden von Wölfen oder anderen Ungeheuern in ihren Bahnen verfolgt; womit man dann auch die Zerstörung alles Bestehenden und den Weltuntergang in Verbindung brachte. Man bemühte sich daher beim Eintreten einer solchen Verfinsterung durch Lärmen und Getöse jene Ungeheuer von dem Monde wegzuschrecken. Nach dem Mondenlaufe nannte man die wiederkehrenöe Periode von 28 Tagen einen Monat (Menöthus, Manod, non Mänä, Aland). An den Monöenwcchscl band man das Vollbringen oder Unterlassen wichtiger Handlungen, der Opfer, Loose, Kriege, Schlachten u. ögl.; so daß man einige allein nur an den Tagen der Nächte günstigen Monöenlichtes vollführen wollte. Neumond, auch holder Herr, (gesunder Mond) genannt, ist daher eine heilbringende Zeit, wo Geld, Eheglück und Haussegen, gleich dem Lichte des Himmelskörpers, wachsen und zunehmen. In solcher Zeit sollen daher auch Ehen geschlossen, Häuser aufgebaut, Gelder gezählt, Nägel und Haare abgeschnitten, Heu gemähet, Vieh entwöhnt werden u. f. w. Bei Vollmond (im Gegensätze des Neumondes), ü. i. beim abnehmenden Lichte diesesHimmelsgestirucs (im kranken Monde) sind Geschäfte der Trennung und Auflösung, des Fallens und Erlegens zu verrichten, wie Holz zu fällen, damit es schnell trockne. So sehr dieser Aberglaube in der Ur- und Vorzeit das ganze öffentliche Leben der Selten und Germanen erfüllte; so ist er jetzt einzig und allein in die engsten Schranken des häuslichen Lebens der Feldbaurrn, insbesondere iin Berglande, zurückgetreten. Zauberkräftige Kräuter endlich müssen beim Vollmondscheine oder wenigstens vor Sonnenaufgang gesucht und gepflückt werden. Die ausgehende Sonne verscheucht allen Zauber, und zwingt die Geister zurück in ihre unterirdischen Wohnungen. Allgemein war der Volksglaube an Glück oder Unglück bringende, das Geschick und die Gemüthsart eines Menschen bestimmende Gestirne, besonders der Sternbilder des Thierkreises bei den Stunden ll * der Geburt. Mannigfaltiger Aberglaube bindet sich an den Regenbogen; da wo er aufsteigt, liegt eine goldene Schüssel, rin Schatz; von ihm selbst entfallen Goldmünzen. Als pcrsonifizirte Wesen liegen Tag und Nacht (eine feindliche, böse Gewalt) mit einander im Kampfe, wie die personifizirten Jahreszeiten Sommer und Winter. Sommer und Tag erfreuen, Nacht und Winter betrüben die Welt. Die Ankunft des Sommers mit dem Mai oder Frühlinge wurde ehemals (wie heute vielfach noch) durch eigene Zeichen, das erste Veilchen, die erste Frühlingsblume, die erste Schwalbe, den ersten Storch, den ersten Kukukruf genau bemerkt und festlich empfangen (die Zeit empfahen), besonders durch das öffentliche Sommer- und Winter spiel, d. i. den dramatisch-dargestcllten Streit des Sommers mit dem Winter und der Besiegung des letzteren; wobei das Volk, mit abgeschälten Stäben anwesend, Maibäume errichtete und mit Freuücngejauchze den siegenden Sommer begrüßte. Dadurch wurde, vorzüglich im Einfluß des Christenthums, das sogenannte Todaustragen (im Winter schläft die Natur, verstummt jeder Vogel, Alles gleicht dem Tode) üblich; und dies ist noch in den Tattermanns Aufzügen und im Verbrennen des Tattermanns erhalten worden.— Mit dieser Oberwelt hatte der uralte Glaube der Celten und Germanen auch noch die Todtenwelt, die Flammenwelt und das Paradies oder Walahalla in enger Verbindung gedacht. Die Nebelwelt, Niflheimr, dachte man sich als einen traurigen, freudenleeren, unterirdischen, von ewiger Nacht bedeckten Raum, durchrauscht von zwölf strömenden Wassern, wo leuchtendes Gold oder Feuer nur stellenweise mattes Licht gibt, jedoch ohne Qual und Strafe. Hierher werden alle Menschen, selbst die Edelsten und Trefflichsten, versammelt, mit Ausnahme der in Schlachten gefallenen Helden, welche Odhin zu sich nimmt. Im Christenthuine ging diese Ilr-vorstellung in den Begriff der Hölle, als Ort ewiger Pein, über. Die Flammenwelt, Muspiiii, wird mit dem Weltuntergänge rintreten, wo am Ende zwar Alles, was sie enthält, von den Flammen verzehrt, dadurch aber eigentlich nur eine Weltvereinigung geschehen, und eine neue höhere Weltordnung begründet werden wird *)» Nach dem seligen Aufenthalte im Walahalla oder Vallhöll sehnten sich alle tapfern Germanen und Celten nach ihrem Tode. Den Uebelthätern war dieser Ort verschlossen. Nachher kam der i) Strain» IV. 136. strengere Begriff Gin da auf, als Ort, tier alle gerechten und guten Menschen aufnimint; so daß dann tiurch die uinftaltentim Lehren ties Christenthuins Hel tier Ort für alle Bösen und Strafbaren geivortien ist. Das Reich tier lebenden Menschen stellte man fi(f) von dem tier Totiten tiurch ein Waffer getrennt vor, und die Menschcnsecle als ein luftiges, geisterhaftes Wesen, mit Leichtigkeit und unter verschiedenen Gestalten zur Unterwelt hinschwebenti. Daher kömmt auch schon in tier urger,iranisch en Mythologie tier Fuhrlvhn, die Münze (tier Naulus) im Munde tier Totiten, und ein eigener Totitenschuh (zum Antritt tier langen Wanderung) vor. Der Tod war den Germanen kein vernichtendes, sondern blos ein abhohlendes, in die Unterwelt geleitendes Wesen. Dort empfängt die Todesgöttinn (Halja, Hel) die Seelen der abgestorbenen Menschen,. und hält sie in ihrer Wohnung unerbittlich fest. Die Sterbenden treten den langen, dunkeln Weg selbst an, Schuh, Schiff, Fuhrgeld, Diener, Pferde und Kleider nehmen sie auf den Helweg selbst mit. Nur allein im Krieg entsendet Otihin seine Balkyrjen, tun die in Kämpfen gefallenen Heltienseelen zu empfangen und sie in den Himmel zu geleiten. Sonst hohlen auch eigene Wunsch-jungfrauen ihre Wunschsöhne ab. Diese Bothinnen nehmen sich aber derselben schon bei Lebzeiten an und beschirmen sie (als Schutzengel) bis zum Tode. Der Tod war den Germanen überhaupt ein stiller Bothe, tier nur mit Strenge fein Amt übt ')• Den alt-germanischen, dem Schlafe gleichen Genius, den kindlichen Toties-engel, haben die herberen Ideen des mittelalterlichen Christenthums in Larven, und in rin gräßliches, der Wirklichkeit im Grabe verwesender Leichname abgeschautes Bild verändert. Nach urgermanischen Vorstellungen verleihen zwar die Götter Heil und Seligkeit, und vorzüglich ist Wuodan der Geber jegliches Guten, der Schöpfer und Urheber des Lebens und des Sie- l) Die zahlreichen, gräberartigen Erhöhungen, welche heut zu Tage noch in vielen Gegenden der unteren Steiermark, vorzüglich in den Ebenen des Murthales und auf dem Leibnitzcrfelde bei gebring, Obertillmitsch, Wagna an der Sulm, bei Kleinstäten, auf dem oberen Pettauerfelde, ober und unter Radkersburg angetroffen werden, und alle jene Stellen, wo man gleicherweise verschiedene Geräthschaften, Schalen, Spinninstrumente, Messer, Sicheln, Pfeile, Nägel, Nadeln, Lanzenspitzen u. dgl. aus Broncemetall ausgegraben hat, halten wir sämmtlich für uralte Runenhügel oder Grabmähler der keltisch - germanische» Urbewohner unseres Landes; wenn gleich auch einer oder der andere solcher Gräberhügel der Römerepoche angehören mag. Bei der Lantschabrücke war einer dieser Hügel bei 20 Klafter lang. In ganz gleicher Form, wie un-sere steierischen, finde» sich derlei germanische Runenhügel überall in Deutschland, und bei 700 an der schwarzen Elster in der Lausitz. ges; allein auch er, sammt allen andern Gottheiten, vermag nichts gegen eine höhere Weltordnung, die ihn selbst nicht ausniinmt vom allgemeinen Untergänge. Diese Urbestimmung und Nothmendigkcit aller werdenden, bestehenden und vergehenden Dinge hieß bei den Germanen das Schicksal. Beginn und Schluß des menschlichen Lebens hängt zunächst von ihm ab. lieber den ganzen Verlauf und Ausgang des Lebens entscheidet des Menschen Geburtsstunde. Wie nach Anordnung des Schicksals die Nornen oder Feen den Neugebornen begaben, darnach fügt sich der ganze Lebenslauf desselben. Das Schicksal ordnet ganzen Völkern und Geschlechtern Dauer und Heil im Voraus an. Noch thcilte der urgermanische Geisterglaube Alles, was außer Geburt und Tod im menschlichen Leben heil- und unheilbringend ist, besonderen überirdischen Wesen zu, einer eigenen Gllicksgöttinn (Soelde, Saliöa), welche sich gewisse Menschen besonders zueignet, Kinder erwählt, diese für ihre Söhne, ihre Lieblinge erklärt, sie beglückt, während sie schlafen (daher das gemeine Sprichwort: „Das Glück kömmt tut Schlafe"), ihnen oft erscheint und persönlich begegnet, sich mit holdem Antlitze diesen Günstlingen zn-neigt, ihnen zulacht und sie anhürt. Wem sie nicht hold ist, dem kehrt sie den Rücken zu, den meidet und flieht sie. Wir finden endlich tut urgermanischen Volksglauben andere Gespenster, und durch Geistereinfluß gestaltete Verhältnisse. Einige Seelen, glaubte man, gelangen nach dem Tode sogleich zur Seligkeit und Ruhe; andere aber müßten noch lange Zeit zwischen Himmel und Erde schweben, ehe sie an die Stätte ihrer Heimat wieder zurückkehren. Solche Seelen hießen Gespenster; und weil man ihr Erscheinen frühe schon als feurig dachte, so hielt man auch Irrwische für solche Gespenster. Ein ganzes Heer solcher Gespenster, welche mit schauerlichem Lärmen und Getöse durch Wald und Lüfte fahren, hieß das wüthende Heer, die wüthende, wilde Jagd. Man brachte es auch mit Wuotan, Holla und Berchta, als heeranführenden Göttern, in Verbindung. Durch das mittelalterliche Christenthum wurde auch diese Vorstellung sehr verändert, und der Teufel mit seinen bösen Geistern, so wie mancher hochgefeierte Held mit ins Spiel gebracht. Dem Urglauben eigenthümlich ist auch die Idee von der Entrückung durch Verwünschung oder Verwandelung. Das Verwandelte bleibt bis zum Zeitpunct seiner Erlösung in der neuen Gestalt, als Stein, Baum, Thier u. dgl. leiblich Allen sicht- bar; das Nerwünschte verschwindet, und kann nur nach dem Belieben unsichtbarer Geister in gröberer sinnlicher Gestalt erscheinen. Verwünschte Dinge werden in Berge hinein versetzt, wie K. Carl der Große, und K. Friedrich der Rothbart in den Oöen-bcrg, Kyfhäuser, oder in den Untersberg; oder sie versinken unter die Erde, wie Burgen, Städte u. s. w. Entrückte Menschen sind demnach Geisterähnlichc; sie schlafen auch, und erwachen nur von Zeit zu Zeit. Auch weibliche Wesen, weise Frauen, verwünschte Frauen mit einem Bunde Schlüssel erscheinen oft unschuldigen Landleuten. So gibt es auch Wasserholöen, Nixen, die aus den Wildsten hervortauchen, an den Ufern sich sonnen und kämmen. Mit verwünschten Menschen bringt der Volksglaube auch verwünschte Häuser, Burgen und Schlösser mit Ungeheuern Schätzen in Verbmdung, welche von Drachen, oder von geflügelten männlichen Schlangen mit goldenen Kronen, auch von schwarzen Hunden, von Zwergen und Elben bewacht werden und welche nur durch Unschuld und Schweigen, durch die Wunderblume, durch die Springwurzel, durch die Wurzel, welche allein nur der Vogel Specht, wenn man ihm sein Nest in Baumlöchern zustopft, hervorträgt, oder durch die Wünschelruthe vom wilden Haselnußbaume (YVunsciligerta) gehoben werden können. Die Vorstellung vom Teufel und teuflischen Geistern, welche allmählig in dem Volksglauben so großen Umfang gewonnen hat, ist unfern reltisch-germanischen Heiöenthume ganz und gar fremd. Im Mittelalter erst ist an die Stelle altgcrmanischer Geister und Riesen die Teufels-Idee eingedrungcn, und in derselben ward eine Menge ähnlicher oder widerstrebender Eigenschaften vereiniget, so daß der Teufel jüdisch, christlich, heidnisch, abgöttisch, elbisch, riesenhaft, gespenstig u. s. w., Alles zusammen geworden ist. In der urgermanischen Denk- und Glaubensweise behaupten Zauber, Zauberei und Zauberer einen bedeutenden Platz, unter der allgemeinsten Vorstellung von höheren geheimen Kräften, die man schädlich wirken lassen könne und wirken lasse. Man kannte das Bcschreien, Verschreien, Beschwatzen, Besprechen, Berufen, Ueberrufen, Verhexen, Verzaubern, Vermeinen, Verthun, Beschwören; man kannte Zaubersprüche, Zauberlieöcr, Zauberkräuter u. s. w. Zauberei wurde mehr den Frauen (Saga, Striga, P’uria, Musca, Hag, Hexe), als den Männern (Zeichenöeuter, Wettermacher, Segensprecher, Wahrsager, Hexenmeister, Krystallenseher) zugeschrieben. Daher steht das Hexrnwcsrn schon mit den urgrrmanischcn Opfern, mit den Volksversammlungen, mit dein Salzkochen und mit der Geisterwelt im engsten Zusammenhänge. Zauber und Zauberinnen erscheinen zunächst auf dem gespenstigen nächtlichen Zuge des wüthenden Heeres, so wie auch als Holde, Nachtfrauen, blanke Mütter, Nachtreiterinnen, und im nächtlichen Reigen gütiger Frauen. Man deckte ihnen Tische, wie besuchenden Feen und Elben, und wähnte, sie brächten Glück, erhöhten den Wohlstand, untersuchten alles Hausgeräthe und segneten die Kinder in der Wiege. H e-Rit waren im höchsten rcltisch - germanischen Altrrthume Priefter-innen, Aerztinnen, die man ehrte und scheute. Auch in diese uralten Ansichten drängten sich im Mittelalter nach und nach die Begriffe vom Teufel und teuflischen Geistern, und verwirrten sie gänzlich. Von nun an ist buhlerisches Bündniß und unzüchtige Buhlschaft mit dem Teufel wesentlich bei Hexen ')• Das hredurch besiegelte Bündniß verleiht dem Teufel freie Macht über die Zau-berinn. Man sah daher jede Hexe an, als habe sie Gott entsagt, sey dem Bösen zugefallen, eine Genvssinn des Teufels geworden; weswegen auch ihre Unthat als eine der größten und schauderhaftesten galt. Uralt sind das zauberhafte Wett er machen, Ha-gclmachen, Saatverderben, und die im frühesten Mittelalter vorkommendcn Wetter mach er und Wetterhexen (Tempesta-rii, Immissores tempestatum), der Zauber mit Puppen und Wachsbildern (Azmann), um an diesen das Böse zu verrichten, was man einzelnen bestimmten Personen angethan wissen will; der Erd schnitt, oder das Ausschneiden des Rasens, worauf ein Mensch gestanden, damit dieser eben so, wie der Rasen, nach und nach verwelken und absterben müsse; die Verzauberung oder Bösesan-thun durch den bloßen übelwollenden Anblick, das An schauen, besonders gegen das Vieh; dir zauberhast schädlichen Bindungen, Knüpfungen, Anbindungen mit geheimkrästigen Schriften und Runen; die Verzauberungen Neuvermählter durch Senkelknüpfen, Nestelknüpfen, Schloßschlirßen (im Mittel-alter nefariae ligaturae , ligaturae Neonymphorum genannt). Alle Zauberei hielt man kräftig durch gewisse Kräuter, Wurzeln, Steiire und Worte, d. i. durch Zaubersprüche, Zauberlieder, Zau-bersegcn (incantamentum, carmen magicum, carmen malum, i) In den Protokollen der Hcrcnprozeffe zu Gutenhag in den windischcn Büheln liest man hierüber schaudererregende Aussagen. suffvagium malum), wodurch Menschen getödtet unb wieder erweckt, Stürme aufgerufen und besänftigt, Krankheiten verursacht und gehoben, Berge geöffnet und geschlossen, Bande und Fesseln gesprengt, Kreißende ihrer Bürde entledigt oder verschlossen, böse Geister hervorgerufen und weggebannt, Schlösser und Riegel geöffnet, Körper unverwundbar (induvatio corporum), Waffen gefestet (daß ein Geschoß nicht losgehen könne, ligaiuia venato-rum), Pfeile sicher treffend gemacht, Gestohlenes wieder gebracht, Verlorenes wieder gefunden werden könnte (ligaturae für um et Jatvonum ■). Für besonders zauberkräftig hielt man in der Urzeit schon das Bilsenkraut, Ruskraut, Eisenkraut, Far-renkraut, den Frauenflachs, Allermannsharnisch, Kerbel, Schlafapfel, Gallapfel, Sebenbaum, vierblättri-gnt Klee, die Zehrwurzel, die Alraunwurzel u. dgl., auch mehrere derselben zusammen, und zwar dreierlei, siebenerlei, neunerlei Holz. Als Gegenmittel gegen Verzauberung bei Menschen und Vieh vertraute man vorzüglich auf schützende und sichernde Talismane, Angebinde, Angehänge und Amulete, zusammengesetzt aus Blech, Glas, Holz, Knochen, Wolfszähnen, Luchskrallen, Steinen, Silber, Gold, geheimen Schriften und Runen. Cäsar und Tazitus versichern mit allen andern Alten, daß Celten und Germanen allem Aberglauben sehr ergebene Völker seycn. Wirklich lebte unter ihnen sowohl der thätige als der leidende Aberglaube. Der Erstere lockt und bringt das Zeichen selbst hervor, woraus er für sich Heil oder Unglück folgert; der Andere entnimmt aus einem, ohne sein Zuthun von höherer Hand gegebenen, auffallenden Zeichen Heil oder Unheil für sich. Alles Fürchten, alle Hoffnungen der alten Germanen und Celten bezogen sich allein nur aus Jagd, auf Feld- und Vichwirthschaft, auf Metall-und Salinenbau, auf Krieg und Frieden. Solche abergläubische Vorstellungen und Gebräuche, auf Jagd, Fisch- und Vogelfang, aus Vieh-und Landwirthschaft, auf häusliche Verhältnisse, auf Geburt, auf Hochzeit und Sterben, auf Bergbau, Salincnbau tu s. w. bezüglich, haben sich unwandelbar tin langen Laufe der Zeiten unter unserem Landoolke erhalten; weil der Aberglaube ge-wissermassen eine Religion für den ganzen Hausbedarf und für das vorzügliche Lebensgeschäft gebildet hatte. Weissagung und Wcis- *) Coilex Theodos. III. 123 — 146. — Falkenstein, Antiquität. Nordga-viens. I. 268 — 300. Die Protokolle einheimischer Hercnprozesse gcvcn für alles Gesagte unzählige Beweise. sagen erschien bei den Germanen in gar sehr verschiedenen Weisen, Vorhersagen der Zukunft durch Priester, Nornen, Holden, Zauberer u. s. w. Darauf gründeten sich insonderheit die verschiedenen Gottesurthcile, wobei der Angeschuldigte selbst die Cere-monie vornehmen mußte. Enthüllung des Zukünftigen durch das Siebtreiben oder Siebörehen (Reutcrschlagen); Loosen oder Loosziehen (Eierlöseln, Knittelzählen); Ablauschen, Abhorchen, Absehen bei Thieren in Ställen, auf Kreuz- und Scheidewegen, als dem Sammelplatz von Geistern und Hexen, insbesondere zu bestimmten Zeiten, wie in der Thomasnacht, in der Weihnachtsnacht; Lauschen in Saatfeldern, wie in Wintersaaten zu Weihnachten, im grünen Korn in der ersten Mainacht; Horchen auf dem Dache um Neujahr; Beschauen des Wasserspiegels (in allen sogenannten Lößlnächten); aus dem Nießen, Ohrenklingen, Nasenbluten, Schuh über den Kopf rücklrngs werfen, Salzhäuflcin machen, Bleigießen u. dgl.; aus dem Zusammentreffen früh Morgens beim Ausgehen mit gewissen Menschen, Thieren, Dingen (d. i. Angang, Widergang, Wilauf), wie mit Hühnern, Schwalben, Störchen, Spechten, Krähen, Elstern, Leichcnvögeln, Leichcneulen, Grabeulen, Todten-vögeln (die sogenannte Klage, Wehklage), mit Wolf, Fuchs, Hase, Wiesel, Schlange, aus Bienenschwärmen, die sich an Häusern ansrtzen, aus Hcuschreckenzügen, aus dem Lichter-nießcn, aus Flammen- und Feuerknistern u. dgl.; aus der Farbe und Beschaffenheit der Beine und Eingeweide gewisser Thiere, wie der Gänse um Martini, der Schweinmilz um Michaeli u. s. w. (die Beschaffenheit des kommenden Winters) sind allverbreiteter und unaustilgbarer Aberglaube beim Volke. Von der uraltgewöhnlichen Tagwählerei unter den germanischen Völkern haben wir jetzt noch die kräftigsten Spuren; da bei unser,» gemeinem Volke viele Tage (Mittwoch, Freitag) als mit besonderen heil- oder unheilvollen Beziehungen auf Säen,'Viehaustreiben, Jungviehentwöhnen, Waschen, Backen, Aderlässen, Reisen, gedacht und fest geglaubt werden. Die altgermanischen Jultage und Sonnen wenöetage fielen mit den christlichen Weihnachten und mit Johannis zusammen. So wie man wähnte, das glückliche Gelingen gewisser Arbeiten und Geschäfte werde durch bestimmte Tage verbürgt; eben so hielt man auch Träume zu bestimmten Zeiten und zu bestimmten Orten, wie in der Hochzcitsnacht, Neujahrsnacht, 171 in neuen Wohnungen u. dgl. für zuverlässig weissagend und bedeutsam für die Zukunft. Die Arzneikunde des germanisch-rcltischcn Altcrthumes war theils priestcrlich, auf Erfahrung, Beobachtung der Natur gegründet, theils aber zauberisch, erfahrenen Männern, Hirten, Jägern, fürstlichen Häuptern und Helden, größtenthcils aber Frauen, Hexen, 'Holden zugetheilt und mit vielen abergläubischen Vorstellungen und Weisen vermischt und gepflogen. Man hielt viele Krankheiten, wie das Fieber und die Gicht, für Einwirkungen der Geister, und dachte ihnen etwas Elbisches an, gleichsam als in den Leib gezauberte, lebendige, feindselige Wesen. Dem uralten abergläubischen und zauberischen Heilwesen gehört es an, den Kranken zu messen, um zu sehen, ob das Hebel zu- oder abnehme, und zwar durch eigene weiße Frauen, Holden, Hexen; den Segen über den Schlagfluß durch eine Holde sprechen zu lassen, bei Fraisen ein langes Gebet abzulcsen, den Fieberkranken auf das Dach oder in den Ofen zu legen, den Kranken durch geholte Erde oder durch einen gespalteten Baum zu ziehen, ihn durchgehen oder kriechen zu lassen (z. B. um Brüche zu heilen), Krankheiten und Heilmittel mit Zaubersprüchen in die Erde oder in einen Ameisenhaufen zu vergraben, Krankheiten auf Bäume, oder eigentlich auf die darin wohnenden Geister, besonders auf den Hollunderbaum, zu übertragen oder hinzubannen. Als Heilmittel gebrauchte man theils verschiedene Kräuter, Blüthen, Laub, Wurzeln, Rinden, besonders vom Hollunder, der an Bic-nenhütten aufwuchs, Pflanzen, welche nach Göttern, guten und bösen Geistern und nach Thieren genannt waren, theils thierische Stoffe, insbesondere Herzen, Fleisch, Blut, Fett von Vögeln und vierfüßigen Thieren (wie z. B. Bärenschmalz, Hirschenfett, Ha-senschmalz, Auerhahnzungen u. dgl.), endlich auch sympathetische Mittel, besonders bei Schwängern, Gebärenden, bei Gelbsucht, Rothlauf, Zahnweh, Schlucken, Ohrenzwang u. dgl. Auch Quellen, Wassern, Feuer, heiligen Hainen wurde heilende Kraft zugeschrie-ben. Man glaubte endlich auch fest, daß Abbildung krankhafter Glieder aus Wachs oder Holz, in Tempeln oder an Scheidewegen aufgehangen, kräftige Heilungen heroorzubringcn vermögen. Auf der Grundlage aller andern neueingeführten römischen Institutionen kam nun zu diesem reltisch-germanischen Urglauben, zu diesen religiösen Weisen, abergläubischen Ansichten und Hebungen zuerst der römische Göttcrdienst, und das ganze römische Re- ligionswescn in das Steirerland und unter die Bewohner desselben. Die Colonialstädte, die Sitze der vorzüglicheren und zahlreicheren römischen Obrigkeiten, die Standlager römischer Legionen, und jene Gegenden, wo Römer und Italer aus allen Ständen ihre neue Heimat aufgeschlagen hatten, waren wohl die ersten und die Hauptankerpuncte der neuen Religionsweisen. Die Aehn-lichkeit der Borstellungen, die gleichen Personifizirungen, ulld so viele mit einander libereintreffende Ansichten des Aberglaubens und der Verrichtungen bewirkten cs sodann im Lause der Jahrhunderte, daß römisches Religionswesen mit den Urlchren und Ansichten unserer celtisch-germanischen Völker thcils vermischt und verwechselt, theils überhaupt neben dem feststehenden Urglauben sehr ausgebreitet und volksthümlich geworden ist. Zahlreiche römisch-inschristliche Denkmahle, Altarsteine, Götterstatuen, Laren, und Penatenbilder, Trümmer und Spuren ehemals bestandener Göttertcmpel, auf vaterländischem Boden aufgefundcn, sprechen kräftig dafür. Und erscheinen gleich auch auf diesen römisch-religiösen Denksteinen größtentheils lateinisch - römische Namen, so zeigen doch auch einige derselben unläugbar einheimische Noriker und Pannonier, oder eingeborne Bewohner des steierischen Unter-und Berglandes. Schon aus dem festgestcllten römischen Götterdienste in allen Ländern, welche die Steiermark unmittelbar umgaben, aus den Tempeln zu Aemona, Noviodunum '), Sabaria, Carnuntum, Juvavia und Virunum, dürften wir auf das Gleiche in unserem Lande schließen. Zu Gurkfeld an der Save bestanden Denkmahle und Ara, dem Gotte Sedalus, dem Jupiter und dem Schutzgeist des Ortes geweiht "). Auf dem Dranberge, da wo sich die römischen Gränzen zwischen Norikum, unserem Unterlande, und Italien berührten, und wo eine vom Staate errichtete Opferara gestanden hatte * * 3), verehrten die Bewohner die unsichtbare Gewalt der geheimnißvollen Hekate 4). Unmittelbar auf steiermärkischem Boden treffen ivir römisch-religiöse Dcnkmäh-ler, geweiht dem Jupiter, dem höchsten und gütigsten aller Gottheiten (dem Jovi optimo maximo), zu Arnfels, Cilly, St. Christoph bei Tiffer, Pettau, am Vipotaberg bei Cil- !) Valvasor, Ehre des Herzogthums Krain II. 254. 258. — Linhart, I. 260 — 264. — Herodian. VIII. 369. z) Sclioenl. Carniol. 233. — Valvasor, Krain II. 259. 260. 3) Herodian, VII. 365, ") Linhart, I. 255. ly (dem Jovi optimo maximo et saluti Celeianorum zu Cilly, ükM Jovi optimo maximo et genio Augusto, dem Jovi optimo maximo tlepulsori, öfttt Jovi praestito zu PettkU), dkM Jupiter, dem Mars und allen andern Gottheiten ohne Ausnahme (Jovi optimo maximo et Marti Augusto et caeteris Diis atque Dcabus immortalibus) zu Windischgrätz, den rächenden Gottheiten (den Diis iratis) zu Cilly, dem Sonnengotte (Deo soli) zu Pettau, und am Donatiberge einen, dem persischen Mithra (Deo soli Mithrae) geweihten Tempel, dem ägyptischen Gotte Serapis (Serapi Augusto) zu Pettau, dem hehren Neptun, (Neptuno Augusto) zu Cilly, einem unbekannten Schutzgotte, (dem Deo Jarmogio Augusto) zu Pettau, einem unbekannten Gotte, und allen schützenden Hausgeistern und Genien (dem Genio Anigcmio, dem Genio Augusto et Laribus) zu Cilly, dem Alles beherrschenden, unbesiegbaren Liebesgotte (Invicto Deo Chari to) zu Videm an der Save, dem hehren Hercules (Herculi Augusto) zu St. Dionysen bei Bruck an der Mur, den Göttern Mars und Hercules (dem Deo Herculi und dein Marti Herculi) zu Cilly, der hehren Nährerin», (der Nutrici Augustae) zu Marburg, der ägyptischen erhabenen Isis (Isidi Augustae) zu Pettau und St. Martin am Bachern, dem Jupiter und der Pfcröcschützendcn Göttinn (Jovi optimo maximo und der Epo-nae, der Eponae Augustae) zu Cilly und Wiedenau bei Marburg, den heilspendenden Wasserholden und Nixen (den Nymphis Augustis) zu Töplitz bei Tiffer, dem Stadt-Schutzgeiste (dem Genio civitatis) zu Cilly, der Stadtgöttinn (Ce-leiae Augustae) zu Cilly, bedeutsame Orpheusmonumente zu Pettau und St. Martin am Bachern, DioNysus oder Bachus-monumente zu Straßgang bei Grätz, zu Unterkunigunden im Lan-genthale der windischcn Bühel bei Marburg und zu Waltersdorf, einen Jfistempel zu Pettau, von dem die Sage noch spricht, und zahlreiche Denksteine, geweiht den Göttern und Geistern der Unterwelt (den Diis Maui bus) zu Admont, Cilly, St. Johann bei Stubenberg, Judenburg, Katsch, Knittelfeld, Lack an der Save, St. Martin bei Wurmberg, Pettau, auf dem Pötschenberge bei Aussee, Rotcnmann, Schloß Seckau, Straßgang, Studenitz, Tra-boch, Walöstein *). Von aufgerichteten Standbildern der Gottheiten *) Es verdiente eine eigene Untersuchung, ob die vielen plastischen Steinlöwen in der Steiermark, zu Admont, St. Martin bei Grätz, Straßgang, Waltersdorf, St. Johann bei Stubenberg, Stallhofen, im Kainachthale, Seckau, in der römischen Steiermark haben wir einige Andeutungen, wie die Standbilder des Jupiters und der Isis ;,u Arnfels und zu St. Martin bei Pettau. Von römischer Priesterschaft in Aufsicht und Hebung der römischen Staatsreligion wird auf inschriftlichen Denksteinen zu Arnfels der Jupiters Hauptpriester Venustinus, und bei Cilly der Priester Ursus genannt'). — Man kann aus diesen Andeutungen gar leicht bemerken, daß sie größtentheils das steirische Unter- und das Mittelland betreffen; und daß nur die inschriftlichen Grabsteine, den Göttern der Unterwelt (Diis Mani-bus) geweiht, vorzüglich im Oberlande getroffen werden. Wenden wir aber einen Blick auf so viele religiöse Denkmähler der Römer im ganzen nvrischen Hochlande der Alpen und insbesondere in den Städten an der österreichischen Donau zu Cetium (St. Pölten), zu Vindobona (Wien), Carnuntum (bei Petronell und Deutschaltenburg,) zu Savaria (bei Steinamanger)-), und bedenken wir die allgemeine Zertrümmerung, welche all' dies norisch-pannonische Götter-, Tempel- und Religionswesen durch die Lan-deseingcbornen, durch Christen und Barbaren bei der Auflösung des römischen Westreiches und im langen Mittelalter erfahren hatte; so werden wir ungescheut behaupten dürfen, daß die römische Götterlehre, ihr prunkvoller Religionsöienst in vielen Göttrrtempeln, daß alle Würden römischer Priester, und alle religiösen Ceremonicn, Weihungen, Schauzüge, Festlichkeiten, Feste, Festtage und Opfer während eines beinahe fünfhundertjährigen Besitzes auch in der ganzen Steiermark eingeführt, festgegründet und ausgebreitet gewesen sind. Einer volksthümlichen norischen Gottheit müssen wir hier noch vorzüglich erwähnen, welche auf das Steirer-Oberland insbesondere unmittelbaren Bezug gehabt hat. Der christlich-kirchliche Schriftsteller Tertullian theilt den Norikern eine eigene Nationalgottheit: Belen, Belenus genannt, zu * * 3). Diese Gottheit, Bel, Be- Marburg, Windischfeistritz, Neuhaus, St. Margarethen bei Cilly, Tiffer, Cilly, Heilenstein, eine religiöse und symbolische Bedeutung gehabt haben. Bekannt war der Löwe ein von den Aegyptern göttlich verehrtes Thier; und noch bekannter ist des Löwen symbolische Bedeutung in den mithrischen Mysterien, in den Genethliacis, und in den späteren Fabeln vom Harpo-krates, und zwar als Sinnbild der Sonne im Zenith, wegen seines Feuers und wegen seiner Stärke? — J) Valvasor, Ehre re. II. x. 264. -) Mein: Römisches Norikum II. p. 4 — 17. 3) Tcrtull. ad Nationes II. cap. 8.: Quanti sunt qui normt visu vcl auditii Atargatin Syrorum, Coelestem Afrorum, Varsutinam Maurorum. Obada» et Dusaren Arabum, Belenum Noric or um? len, Belin, Belen, Apollo, war bei den celtisch-grrmanischcn Völkerschaften unterhalb der julisch-carnischen Alpen und um Aqui-leja einheimisch, mit dem römischen Apollo fast für eine und dieselbe Gottheit gehalten, und im dritten Jahrhundert noch mit großer Andacht verehrt '). Von Aquileja und jenen Gegenden, wo viel norifches Eisen von eigenen Schmiedeinnungen verarbeitet worden ist, hat man auch zahlreiche Denkmähler, der gedachten Gottheit geweiht 2), keines aber bisher weder in der untern Steiermark, noch oben im Berglandc aufgcfunden. Große Gelehrte erkannten in dem Namen Bel, Belen, das altceltische Wort Ba-lain mit dem Begriffe von Eisen und Stahl3). Wortklang und Begriff scheinen auf das eigenthiimlichc einheimische Wort zu leiten, welches vom Schmelzen der Erzstufen und von Erzeugung des Roheisens an den Eisenschmelzöfen in unfern Hochlande allgemein und seit undenklichen Zeiten gebräuchlich ist, Blaien, Blain, Blähen, Blachen; das Blahhaus, Blaicrhaus, der Blai-ofen, Blahofen, der Blaier, Blacher u. s. w. (Eisenschmelzen, Eisenofen, Eisenschmelzofen, Eisenschmelzer). Nun trifft man in den Ländern der eigentlichen Gelten, in Gallien, in der Ga- *) Herodianus VIII. p. 377.: Caetcrum nonntilla quoque oracula fereban-tur p atrii cujus dam n uni in is, victoriain promittentia. Belem vocant indige n a c, magnaque religione cum colunt, Appollinein interpretantes, cujus etiam speciem pro ipsa urbe pugnantem quidam a miiitibus Maximini visum sibi saepe in coelo afflrmabant. Ob diese Gottheit Belenus, Belinus, ganz einerlei sey mit dem Sonnengotte, Sol, Sol divinus, Sol sanctissimus, Sol invictus, Deus Sol, Sol Mitlira, Deus Sol Mitlira, Sol invictus Mitlira, Apollo, — Apollo Belenus — ist nicht gewiß; wenn gleich, wie Einige wollten, die Buchstaben des Wortes als Zahlzeichen genommen und zusammengezählt, das Sonnenjahr von 365 Tagen geben. Montfaucon, Antiquit. Toni. II. p. 420. — Biel mehr aus den Versicherungen des Trrtullian und Herodian, Bel oder Belanus seye eine einheimische Gottheit der Noriker und keltischen Earner in Aquileja, erhellt die Verschiedenheit zwischen Deus Belenus und Deus Sol, Deus Mitlira. Rach und nach, und vorzüglich seit Einführung und Ausbreitung des Sonnendienstes unter den Kaisern Heliogabalus und Aurelianus mag auch in den norisch-pannonischen Ländern der Belenusdienst mit dem persischen Mithrasdienste, und so mögen auch die Begriffe beider Gottheiten miteinander verschmolzen worden seyn. Sonnen- und Mithrasdenkmählcr finden sich überall in den rhätisch-norischen Ländern verbreitet. Besch, Annul. Sabion. I. 80 — 81. — Archiv für Geogr. 1.1816. p. 660. 662. 666. — Eichhorn Beitr. I. 20 — 21. 56- 58. — Wiener-Mode-Zcitung I. 1816. n. 52. — \ opi-scus in Aurelian, p. 118. — Zosim. I. 661. — Lamprid. in Heliogab. 261. z) Bertoli, l’anticliita d’ Aquileja. 86 — 96. — Della Croce, Hist, di Trieste 145 — 147. — Gruter, 31. n. 11 - 16. 37. n. 3. Der Belenus-tempel im Julium Carnicum, Muratori, Thesaur. inscript. 1. 24. n. 3. 28. n. 7. 3) Leibnitii Specimen. Glossar, Celtic, in Oper. T. V. 101. Edit. Gencv. scogne und Dauphine, wo die meisten Eisen gruben sind und bearbeitet wurden, gleichfalls die meisten dem Gotte Bel oder Beten geweihten Denkmähler an. Man dürste demnach den Bel oder Belen für den reltisch-germanischen Elbenkünig oder den König der Berggeister, und als solchen für den, auch in unserem norischen Obcrlanöe verehrten Nationalschutzgott der edlen Eisenberge, für den norischen Eisengott, den Beschützer der norischen Bergleute in den Eisenschachten, der Eisenschmelzer und der Eisenbearbeiter halten. Noch stnden wir aus norisch - pannonischrm Boden und in der Steiermark einige andere bisher nnerklärbarr Gottheiten auf inschristlichen Steinen genannt. Der Schutzgeist, Genius Anige-mius, scheint ebenso ein den Cilliern heiliger Schutzgcist gewesen zu jct)n, als in der Stadt Pettau der Heus Jarmogius als einheimischer Schutzgott des dortigen Gemeinwesens angesehen werden darf ')• Auch bei den oberlänüischen Salzguellcn mögen die keltisch-germanischen Bearbeiter derselben an besondere, schützende Gottheiten, den Bedaius und die Hallunen oder Alounen geglaubt und sie verehrt haben. Wir können das zu Seon nahe an den salzburgischen Salzbornen gefundene inschriftliche Monument für nichts anderes halten, als für ein diesen Alounen geweihtes religiöses Dcnkmahl: BEDAIO. AVG. ET ALOVNIS. SAGE. C. GATIVS. SECYNDIANVS. II. VIR. IMP. ANTONIN. II. ET. SACERDOTE. GOSS 2). Ucbrigens ließen die staatsklugen Römer, zufrieden, ruhig gehorchende Völker zu haben, den keltisch-germanischen Steiermärkern den Glauben und die Ausübungsweisen ihres uralten volks-thümlichen Religionswesens völlig ungestört und sie drangen ihnen vom römischen Götterdienste nichts auf; wie wir das aus der ähnlichen Handlungsweise mit andern unterjochten Ländern und Völkern des großen Reiches, und aus der dem Vielgötterglauben überhaupt und der römischen Religion ganz eigenthümlichen Duldung schließen dürfen. Und auf diesem Grunde haben sich auch die eben i\ gin zu St. Paul im kä'rntnerischen Lavantthale dem Gotte Latobius zu Ehren errichtetes Denkmahl scheint anzudeuten, daß Latobius die Stamm-gottheit der an der Save seßhaften Latobiker (Latobici) gewesen sey. 2) Mon. Boic. II, p. 122. dargestellten, vielfachen celtisch-germanische, religiöse und abergläubische Ansichten, Vorstellungen und Weisen unter den Bewohnern unseres Landes bis auf den heutigen Tag durch alle Zeiten fort erhalten, welche durch die Nachrichten und Uebungen des Mittelalters klar und kräftig verbürgt werden und zu innig mit dem frühesten Naturleben, mit dem ackerbaulichen und hirtlichen Leben jener Völkerschaften verbunden waren, als daß sie erst viel später und nach und nach entstanden seyn könnten. Man darf indessen aber auch mit Grund vermuthen, daß viele der uralten reltisch-germanischen religiösen Ansichten, Vorstellungen, Verehrungswci-sen gewisser Gottheiten, Naturkörper und Naturphänomene wie viel daran geknüpfter Aberglaube im Zusammentreffen mit ähnlichem und gleichem römisch-religiösen Glauben und Weisen gänzlich von einander verschlungen und in einander verschmolzen seyen. Nur allein die grausamen Menschenopfer, welche in der Urzeit bei den Gelten und Germanen üblich waren, sind wahrscheinlich durch die strengen Verbote des K. Augustus und K. Claudius ') aus un-serm Lande so schnell und so gänzlich verschwunden, daß während der ganzen Römerepoche auch nicht eine einzige Spur mehr davon vorkömmt. Einführung, Festsetzung und Ausbreitung des Christenthums in der Steiermark. Die Gründung und erste Verbreitung des Christenthmns trifft mit dem Beginne der römischen Herrschaft in der Steiermark zusammen. Während die göttliche, durch Grundsätze allgemeiner Humanität weltbeglückende Lehre des Evangeliums im Oriente hinreichend erstarkte, so daß die gottbegeisterten Verkündiger derselben dem römischen Westreiche zupilgern konnten, war bereits das Steirerland mit allen Provinzen des weiten Jllyrikums und mit Italien fest verbunden und vereinigt, zur Brücke zwischen Ost und West, zwischen Nord und Süden geworden, durch die vollständig befestigten römischen Institutionen, durch zahlreiche belebte Heerstraßen, durch allgemeine Verbreitung der lateinischen Sprache und Schrift, durch Erhebung so vieler Städte, besonders im Unter* l) Plin. Hist. nat. XXX. cap. 1. — Sueton. in Claud. 25. Gisch S, Steiermark — >. M 12 lande an der Save, Drave und Mur, zu römisch-politischer Wichtigkeit, durch die im ganzen Lande zerstreut angesicdelten römischen Colonisten jedes Standes und Gewerbes, und so vieler ausgedienten Krieger, und durch die auf diesen ausgedehnten Grundlagen unaufhörlich und lebhaft sich regende Bewegung des römisch-politischen Geschäftlebens und des Handels; von welchem Allen, zwischen der Donau und Rom, die Stadt Aquileja, so zu sagen, der Hauptvereinigungspunct war. Aquileja war die größte und blühendste aller italischen Römercolonien, bewohnt von mehr denn 120,000 römischen Bürgern, erfüllt von den vornehmsten und mit der ganzen römischen Welt in vielseitiger Verbindung stehenden Adelsfamilien, ausgezeichnet durch Größe, Gebäudepracht und allen Luxus der cultivirtcsten Römer. An dem von den Alpen herabströmenden Fluß Ratiso, hart am adriatischen Meere mit dem vortrefflichsten Hafen, war diese überaus wichtige Stadt gerade am Hauptübergangspuncte zwischen Ost und West, zwischen Süd und Nord gelegen. Alle großen römischen Reichsstraßen aus Istrien, Liburnien und Dalmatien, aus Pannonien, Rhätien, Rorikum und Italien vereinigten sich in Aquileja, und machten diesen Ort zur Völkerstadt, zur Hauptstätte des italischen Handels, zum Hauptmarktplatze des ausgedehnten Jllyrikums, zum Centralpuncte aller wichtigen politischen Geschäfte, zum Siegel und Knoten aller Verbindungen zwischen Ost und West, zwischen der Donau und Italien, zum zweiten Rom im Westreiche '). An Umfang, Reichthum, Rang und politischer Macht zwar west geringer, aber doch von bedeutender Wichtigkeit, wetteiferten mit Aquileja vorzüglich Tergefte, Senia und andere Städte, Häfen und Marktplätze illyrischer Völker in allen Buchten des aöria-tischen Meeres. Unverwerflichen Gcschichtsquellen zu Folge ist das Chriften-thum schon in der zweiten Hälfte des ersten Jahrhunderts durch Apostel und apostolische Männer: Petrus, Paulus, Luras, Marcus, Clemens, Titus, Hermes, Domnius, Anöronicus und Apollinaris, an den dalmatisch-liburnischen und venetischcn Meeresküsten, im Innern der benachbarten Provinzen, in Jllyrien, Dalmatien, Istrien, Liburnien, Carnien, in den vorzüglichsten Städ- !) Man denke nur an das: Emporium patens illyricis gentibus des Strabo, — an: Urbem Italiae maximam; ingentis magnitudinis urbem et ve-luti Italiae quoddam emporium; an das: Oppidum, luxu et deliciis re-fertum des Herodianus. fen: Salona, Tergeste und Aquileja, und in den Städten des untern Pannoniens, zu Mursa an der Drave und zu Sinnium an der Save verkündigt, unter vielen Volksgemeinden verbreitet und durch Lehrer und Bischöfe befestigt worden ')• Heber ein halbes Jahrhundert schon war die Steiermark römische Provinz, mit allen Ländern umher in Einen Staatskörper und zu Einem politischen Interesse verbunden durch Heerstraßen nach allen Richtungen, durch lebhaften Handel und durch das unaufhörliche Hin- und Herströmen der wichtigsten und mannigfaltigsten politischen Geschäfte des öffentlichen und des Privatlebens; seit der Unterjochung in unserem Oberlande, und seit der blutigen Unterdrückung der pannonischen Empörung ist im Unterlande an der Mur, Drave und Save bis in die zweite Hälfte des zweiten Jahrhunderts der Frieden gar nie unterbrochen, auch nicht einmal weder durch die Bürgerkriege zwischen Vitellins, Galba, Otho und Vespasianus, noch durch die dazischen Kriege wesentlich gestört worden; die Gründung und Befestigung des Christenthums in der unmittelbaren Nähe der Steiermark, in den Ländern unterhalb der Save und der julisch - carnischen Alpen fiel demnach in eine Epoche, in welcher nicht nur die geographischen, sondern auch die sämmtlichen Verhältnisse der Zeit und des römischen Staatslebens zur weitern Ausbreitung desselben bewunderungswürdig vortheilhaft gestellt und gestaltet waren. Es ist nicht nur dein Geiste der Apostel und apostolischen Männer gemäß, sondern auch durch gediegene Geschichtsquellen erwiesen, daß von den ersten, in verschiedenen Ländern des Römerreiches festgegründeten christlichen Gemeinden zur weitern Verbreitung der evangelischen Lehre nach allen benachbarten Landesthei-len stets schnell und zahlreich Glaubensprediger ausgegangen sind; so daß sich dadurch einige vorzügliche Mutterkirchen über weite Länder umher gebildet haben. — Schon zu Ende des sechsten Jahr-hundertes beschwerte sich die Kirche zu Aquileja über die Verdrängung ihrer altkirchlichen Sprengelsgewalt aus dem rhätisch-tyroli-schen und mittelnorisch - karentanischen Dravethale, durch die immer weiter um sich greifende politische Gewalt der austrasischen Franken und durch die damit verbundene Ausdehnung der kirchlichen _______________________ 12 * l) Farlati, Illyricum sacrum. I. 234 — 271. 354. 359. 416 — 417. 436 - 442. - Ugheili, Ital. sacr. V. 39 - 41. 49. 50. — Franc, de Rubels, Oissertat. I., Diss. VII - XVII. p. 79 - 156. - Resell, Annal. Šablon. I. 14 - 16. Not. 32. — Mein: Römisches Norikum, Ly. ». p. 38 — 52. Sprengelsrechte fränkischer Erzbischöfe. Noch mehr wurde die Agla-jerkirche zu heftigen Beschwerden über die Verletzung kirchlicher Diözesanrechte aufgeregt in der Mitte des achten Jahrhunderts bei der Verbreitung und Befestigung des Christenthums unter den Carantaner-Slaven durch die Salzburger-Bischöfe; weil diese alles gegen die norischen, earnischen und julischen Alpen hin gelegene rarantanisch-pannonische Land der Slovencn zu ihrer Kirchengewalt und Diözese zogen, und dieselben dadurch vom Aglajerspren-gel abristen. Im Jahre 810 kam der Streit vor K. Karl den Großen. Aquileja begründete seine Rechte mit der wichtigen That-sache, daß jene Länder oberhalb der julischen, earnischen und nori-schcn Alpen schon seit der Wiege des Christenthums in ihrer Patriarchenstadt zu ihrer Mutterkirche gehört hatten. Dieser Grund konnte nun allein nur nach alter Kirchenweise auf der frühesten Ausbreitung und Befestigung des Christenthums in den genannten Ländern durch Glaubenspreöiger von Aquileja feststehen. Bei diesem offenen Rechte der Aglajerkirche, bei den hohen Verdiensten der Salzburger - Bischöfe um die Christianisirung der Carantaner-Slaven, und bewogen durch politische Rücksichten, entschied K. Karl der Große die Sache durch billige Theilung der streitigen Spren-gelsländer so, daß künftighin der Dravcstrom die Gränzen zwischen beiden Kirchensprengeln Salzburg und Aquileja bilden sollte '). Auf diesen Gründen feststehend, darf man nun zuversichtlich behaupten, daß frühzeitig schon, und vorzüglich von Aquileja aus, das Christenthum in die Steiermark gekommen und darin in einigen Gegenden festgegründet worden sey s). Es mögen aber auch um dieselbe früheste Zeit manche Glaubensvcrkündiger aus andern Seestädten der adriatischen Meeresküsten, aus Dalmatien, Jlly-ricn, selbst auch aus den griechischen und unterpannonischen Städten Thessalonika, Sirmium, Mursa und Siszia, großen Antheil an diesem apostolischen Werke gehabt haben. Unmöglich jedoch bleibt es, hierüber eine ganz genaue Zeitbestimmung auszusprechen, und die Namen der ersten Glaubensgründer selbst und der ersten Christengemeinden in der Steiermark nachzuweisen * * 3). *) Collect. Ss. Concil. VI. p. 1326 — 1328. — Ughclli, Ital. sacr. V. 36 — 37. 40. — Juvavia, Anhang p. 61. — Resch, Annal. Sab. I. p. 345., Not. 32. — Bern. Pez, Anecdot. I. P. I. p. 417. z) Einer gleichen Überzeugung war auch schon Aquil. Caesar, Annal. Styr. 1. 88 — 103. 348. 3) Die Angaben, daß die Heiligen: Hermagoraß, Laurentius, Fortunatuß, Sn-ruß und Eventius (oder Juvcntius), die ersten Verkündiger des Evangeliums lieber die weiter» Fortschritte, welche die Ausbreitung und Feststellung des Christenthums bis ungefähr in die Mitte des vierten Jahrhunderts in der Steiermark geinacht hat, sind wir eben so wenig unterrichtet, als wir über Einrichtungen und über den inner» Zustand desselben in Glaubens - uitö Sittenlehren, in Kirchenzucht und Kirchengebräuchen mit historischer Zuverlässigkeit berichten können. Wir bemerken indessen weiters noch Folgendes: Das hohe Alterthum einer christlichen Gemeinde und Kirche zu Lorch am Ennsflusse im llfernorikum, nahe an den Norögränzen der Steiermark, ist durch erprobte Geschichtsquellen bewährt *). Und kann man gleich auch, mit Ucbergehung des sehr zweifelhaften H. Maximilianus, keinen Bischof der Lorcherkirche — bis auf die Bischöfe Constantius und Theodorus in der zweiten Hälfte des fünften Jahrhunderts — namentlich erweisen; so bewährt die Mar-tyrergeschichte des H. Florianus, welcher am 4. Mai 303 in der Diokletianischm Verfolgung seinen Tod gefunden hatte, ein in Lorch und in dem norischen Uferlanöe an der Donau zu jener Zeit blühendes Christenthum -). Fügen wir hierzu noch die vielen Beweise in der trefflichen Geschichtsquelle, der Lebensbeschreibung des H. Severinus durch den gleichzeitigen Abt Eugippius, so finden wir tin Norden der Steiermark von der Mitte Rhätiens bis an die Ostgränzen des Ufernorikums, von Passau und Juvavia bis Faviana und Carnuntum an der Donau hinab, zahlreiche und auch in ihrem Inneren, in Glaubens- und Sittenlehren, mit Lehrern, Vorstehern, mit Kirchenzucht und Kirchengebräuchen befriedigend geregelte Kirchen - und Christengemeinden 3). Aus eben dieser Geschichtsquelle entnehmen wir die Versicherung, daß auch in den, unserem Lande westlich gelegenen mittelnorischen Landtheilen das in den norisch - pannonischen Ländern gewesen fegen, bestehen die Prüfung geschichtlicher Kritik nicht. Hier. Fez, Script. Iler. Austr. I., Dissert. IV. p. 65 — 74., und col. 21. 22. 23. — Hansiz, Germ. Sacr. I. 16. — Canis. Lect. antiqu. III. P. II p. 265 — 266. 322. Edit, Basnage, i) Hier. Fez, ibid. Dissert. IV. p. 65. — Hansiz, Germ. Sacr. I. 7. p. 58. — Holzner, Dissertat. de statu relig. Christ, inter Boj os per prima quatuor saecula. cap. II. p. 7. — So wenig wir die Gründung der Lorcherkirche in den apostolischen Zeiten für erweislich halten, eben so sehr bezweifeln wir jetzt auch die Ähtheit der ersten Palliums-Bulle des Papstes Symachus an den Lorcher - Bischof Theodor (I. 498 — 514), welche wir früher zu erhärten uns bemüht hatten. Röm. Norikum II. Thl. p. 61 - 88. Pcz, Script. Austr. I. p. 35 — 62. — Acta Sanct. Maji. I. p- 4t>1. Edit. Bollandi. 3) Eugipp. in Vit. 8. Severini, cap. I. — XVII. XIX. — XXXVIII Christenthum verbreitet unö befestiget gewesen ist '). Ein Schreiben des K. Constantiuus des Großen an die Synode zu Tyrus im Jahre 335; die auf den Kirchenoerfainmlungen zu Nicäa (I. 325) und zu Sardis (I. 345) anwesenden norischcn und pan-nonischcn Bischöfe Domnus und Eutherius, das Synodalschreiben jener Versammlung an die Kirche zu Alexandrien in Aegypten, und die Klage des Sulpitius Severus über die weite Verbreitung der arianischen Irrlehren, die Geschicke des zu Sabaria gebornen H. Martinus und die Geburt des H. Hieronymus zu Strigau in Pannonien, zwischen der Drave und Mur, hart an der Ostgränze der Steiermark, sind eben so viele Beweise eines zu Anfang des vierten Jahrhunderts in sehr vielen Orten und Gegenden des weiten Pannoniens sestgcgründeten und einigermaffen auch schon geregelten Christenthums Hierzu kömmt noch das inhaltschwere Leichenlied über den Einsturz des Römerreichcs aus dem Munde des größten aller christlich-kirchlichen Schriftsteller, des H. Hieronymus, beim Beginne der gothischen Verheerungen (I. 378 — 379) im weiten Jllyrikum: »Ich kann nicht ohne Schaudern mich der Unglücksfälle meiner Zeitepochc erinnern. Seit mehr als zwanzig Jahren sieht man in den Provinzen von Constantinopel bis an die jütischen Alpen hin täglich das Blut der Römer stießen; Scythien, Thrazien, Mazedonien, Dardanien, Dazien, Thessalien, Achaja, die beiden Epirus, Dalmatien unö die Provinzen Pannoniens wimmeln von Gothen, Sarmatcn, Qüaden, Alanen, Hunnen, Vandalen, Markomannen, die diese Länder verheeren, ausplündern, unö Alles mit sich fortschleppen, was sic erhaschen können. Wie viele ehrwürdige Frauen, wie viele Gott geheiligte Jungfrauen, wie viele freie Leute, selbst vom ersten Range, mußten den viehischen Begierden dieser Barbaren zum Spiele dienen. Man riß die Bischöfe mit sich fort, man tödtete die Priester und die übrigen Diener der geheiligten Altäre, man zerstörte die Kirchen unö verwandelte sie in Pferdställe, man warf die *) Vita 8. Severini cap. XVlII.'xxn. XXV. XXVIII. ') Euselj. in vit. Constant. M. IV. p. 694. Edit. Basil. — 8. S. Concil. II. col. 59. 64. 687 - 688. 692. 707. — Sulpit. Sev. L. II. et in vit. B. Martin, cap. II. — Ven. Fortunat, de vit. B. Martini, p. 598. - 8. Hieronymi Oper. IV. P. II. p. 128.: Hieronymus, patre natu s Eusebio, oppido Stridonis, quod a Gothis eversum, Dalmatiae quondam Pannoniaeque eonfinium fuit, liaee scripsi. Reliquie» der Märtyrer aus ihren Gräbern ')!" Unter den wider die Irrlehren des Arius im Jahre 381 zu Aquilcja versammelten Bischöfen waren auch Bischöfe aus Pannonien und der Bischof Maximus von Aemona l 2). Dieses Alles erweist nun unwidersprechlich ein, in allen benachbarten Ländern rund um die Steiermark her, zu Anfang und in der Mitte des vierten Jahrhunderts mit Christengemeinden und Bischöfen ausgebreitctes und festgegründetcs Christenthum. Wir dürfen es daher auch von diesem Lande als historisch erwiesen milchen, daß dort frühzeitig schon das Christenthum verkündigt, an vielen Orten und in vielen Christengemeinden befestigt, und bis zur Mitte des vierten Jahrhunderts, gleich den übrigen illyrischen Römerprovinzen im Innern mit bischöflichen Sitzen, vorzüglich zu Pettau, Cilly und in der Stadt Solva am Zusammenflüsse der Sulm mit der Mur, einiger Massen geregelt gewesen sey. Alle Kirchenstatistiker nehmen die damals, — nachdem das Christenthum und die Kirche durch K. Constantin den Großen, Friede und Sicherheit erhalten hatte, — bestandene Länöereinthei-lung als Grundlage der kirchlichen Diözesen-Eintheilung an; so, daß in den Städten, wo der höchste Civilsenat mit dem Statthalter oder Präfekt war, auch der bischöfliche Hauptsitz, in kleineren Städten aber, die einen untergeordneten Magistrat hatten, ein bischöflicher Stuhl errichtet worden sey. Dies bewähren aber auch einige vaterländische Begebnisse vollkommen. — Schon um die Mitte des dritten Jahrhunderts bestand eine Christengemeinde in der Stadt Celcia. Wir schließen dies aus der uralten Ucberlieferung von dem Martyrertode des H. M a-ximilianus in dieser Stadt, und aus der im frühen Mittelalter schon erscheinenden Verehrung dieses heiligen Lehrers in unfern norisch-pannonischcn Ländern 3); wenn wir gleich auch auf die in der zweiten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts erst schriftlich verfaßte Legende dieses Heiligen gar kein Gewicht legen. Diese erzählt im Wesentlichen Folgendes: „Maximilian wurde zu Celcia zwischen den Jahren 226 und 236 geboren. Im dreizehnten Jahre seines Alters verlor er seinen Vater, und sechs Jahre nachher l) Opera S. Hieron. ibid. ') 8. 8. Concil. II. p. 1164. 3) Juvavia, Anhang. ,>. 32. 38. — Jos. Wallner. Annus iVlillcs. Ossiae. p. 54 — 55. — Pez, Script, rer. Austr. 1. p. 19 — 31. seine Mutter; worauf er seine Güter unter Die Armen verthcitte. Sein frommer Lebenswandel empfahl ihn den Bewohnern der ufernorischen Stadt Lorch so sehr, daß sie ihn um das Jahr 257 zu ihrem Bischöfe erwählten. Als Bischof von Lorch begab er sich nach Rom, und wurde vom Papste Pystus bestätigt. Nach seiner Zurückkunft sorgte er als guter Hirt für seinen ungemein ausgedehnten Kirchensprengcl, welcher 22 Suffraganbischofe in eben so vielen Städten umfaßt haben und von dem K. Philipp nnd dessen Sohn Quirinus mit ausgedehntem Landbesitz und mit großen Schätzen beschenkt worden scyn soll. Nach 27 Jahren besuchte Maximilian ivieder einmal seine Geburtsstadt Celeia, und bewies dort großen Eifer für die Verbreitung und Befestigung des Christenthums. Zu gleicher Zeit aber war dort auch der römische Befehlshaber Evilasius anwesend, welcher auf Befehl des K. Numerianus die Christen verfolgte. Auch Maximilian ward ausgeforöert, öffentlich im Tempel und vor dem Stanübilüe des Kriegsgottcs Weihrauch zu opfern. Er weigerte sich hartnäckig, diesen Befehl zu vollziehen und wurde daher außerhalb der Stadt am 12. October des Jahres 283 (oder 284) enthauptet. Nach verschiedenen Geschicken sind seine Gebeine in die Stadt Passau gebracht und dort in der Domkirche beigesetzt worden ')•" Auch in der Stadt Pettau finden wir um die Mitte des dritten Jahrhunderts eine Christengemeinde unter einem ausgezeichneten Bischöfe, Dictorinus. Nach den Zeugnissen der Alten, des Bischofes Optatus von Mileoe, des H. Hieronymus, des So-phronius und Cassiodorus, war Victorin — von Geburt ein Grieche, — ein Mann von hervorragender Geistesbildung in griechischer Wissenschaft und Sprache, und nach verschiedenen Geschicken Bischof in der obcrpannonischen Stadt Pettau a). Dictorinus hatte sich auch als gelehrter Kirchenhirt durch mehrere Schriften gegen verschiedene Irrlehren und über andere Gegenstände ausgezeichnet, und seinen unermüdeten Eifer für die Verbreitung des reinen Christenthums durch Erklärung vieler biblischen Schriften, als: der drei ersten Bücher Mosis, des Jsaias, Ezechiel, Habakuk, des Predigers oder Ecclesiastes, des hohen Liedes, des Evangeliums Matthäus (nach dem Berichte des Cassiodorus), und der geheimen l) Siehe die am Ende beigegebene und bcurtheilte Legende. -) Episcopus Petavionensis, Petabionensis, Petoviensis, Pictabiensis, Pic-tavionensis, Piotacvionensis. Offenbarung Johannis bewährt. In allen diesen Werken beurkundete er Wissenschaft, hohen Geist und edlere Gefühle, wenn gleich der Ausdruck seines lateinischen Vortrags nicht vollkommen gewandt und kräftig erscheint. Victorin soll aber der Lehre vom tausendjährigen Reiche Christi auf Erde zugethan gewesen sey». In der Diokletianischen Verfolgung erlitt er, wahrscheinlich zu Pettau selbst, am 2. November 303 den Marty verlud '). — Ueber die ersten Bischöfe und die Vorgänger des -£>• Victorinus in dieser Würde zu Pettau schweigen zwar alle bisher bekannten Gcschichtsquellen; auch dessen unmittelbaren Nachfolger kennen wir nicht; und der für einen Bischof zu Pettau gehaltene Aprianus bleibt zweifelhaft. Daß aber die Christengemeinde zu Pettau ununterbrochen fort ihre Oberhirten gehabt habe, schließen wir aus folgendem Ereignisse : Während der allgemeinen Verheerung der illyrischcn Länder durch die Gothen (I. 378) hatte die Stadt Pettau vor einem auf Raub ausziehenden Heere dieser Barbaren ihre Thorr verschlossen, und sich gegen ihre Anfälle tapfer zur Wehre gesetzt. Bald jedoch kam die Stadt durch den Verrath eines gewissen Valens, welcher den Lehren des Arius leidenschaftlich anhing, in die Hände der Gothen; worauf eben dieser Valens mit Hülfe der gleichfalls arianischcn Barbaren den rechtgläubigen Bischof Marcus aus der Stadt Pettau verdrängte, und die Bischofswürde, jedoch auf kurze Zeit nur, sich selbst anmaßtc. Denn er wurde im Jahre 380 schon von der Kirchengcmcinde jener Stadt wieder vertrieben 2). Besonders merkwürdig endlich und zur Belehrung über das Bestehen und über den Geist unseres ältesten vaterländischen Christenthums inhaltrcich ist die Martyrergeschichte des H. Quirinus, Bischofs zu Siszia an der Save 3), in der unmittelbarsten Nähe >) Hieronym. Oper. IV. P. II. p. 120 — 121.: Victorinus, Petavionensis Kpiscopus, non acque latine ut graeee noverat. Unde opera ejus gran-dia sensibus, viliora videntnr composition» verborum. Sunt autcm haec; Commcntarii in Geuesin, Exoduin, Leviticuin, in Jcsaiam, in Eaccliie-lcm, in Abacuc, in Ecclcsiasten, in Cantica Canticorum, in Apocalypsin Joannis, adversus omnes haereses, et multa alia. Ad extremum Mav-tyrio coronatus cst. P. 567. — Jnclyto Victorinus martyrio corona-tus est; quod intelligit, eloqui non potest. Idem T. III. P. I. p. 5. — Cassiodor. de institut, divin, liter, cap. V. VII. IX. ") Opera S. Ambrosii. Edit. Paris, p. 808 — 809. 3) Chi'on. Euseb. in ejusdem operibus. p. 83. Edit. Basil.: Quirinus, Kpiscopus Scesianus, gloriose pro Christo interficitur. Nam molinai i mole ad collum ligata, a ponte praecipitatus in (lumen, diutissime su- des Steirerunterlandes. Sie erzählt Folgendes: »Als der Versucher die Machthaber dieser Welt zur Peinigung der Seelen aufgeregt hatte und die Kirchen des Herrn überall durch die Stürme der Verfolgungen erschütterte, verübte er durch alle Gleichgesinnten, durch die er unaufhörliche Kämpfe gegen das Volk Gottes bereiten ließ, von Tag zu Tag mit erhöhter Wuth seine Grausamkeit. Die feindlichen Gesetze des K. Maximianus bedrückten das Heer der Christen; im ausgedehnten Jllyrikum aber wüthete Diokletianus mit verruchten Befehlen feindselig gegen das Volk Gottes, indem er seine Tyrannei einem andern Maximinian als Regicrungsgenossen gegeben hatte, um doppelte Verfolgungswuth im ganzen Jllyrikum auszuüben. Fast an alle Gerichte der Provinzen wurden die verruchten Befehle der grausamen Fürsten gesendet, alle Christen zu zwingen, in den Tempeln den Dämonen zu opfern, die Kirchen der Christen zu schließen, die Priester und Diener Christi zum Gehorsam gegen die Gesetze und zur Anerkennung der Götzen zu nüthigen, und dieselben, wenn sie den römischen Göttern nicht Weihrauch darbringen würden, mit allerhand Peinigungen und mit dem Tode selbst für den Ungehorsam zu strafen. Unter den Vielen nun, welche im Heere Christi ihren Triumph feiern sollten, befahl Maximus, der Statthalter, auch den Bischof von Siszia, Quirinus, zu ergreifen. Als der fromme Kirchen-hirt den Eifer ihn aufzusuchen bemerkte, entfloh er zwar, wurde aber auf der Flucht ergriffen und vor Maximus gebracht. Auf die Frage desselben, wohin er entfliehen wollte? antwortete Quirinus: Ich floh nicht; nur aber vollzog ich meines Herrn Befehl. Denn uns ist vorgeschrieben: wenn man euch in der einen Stadt verfolgt, so flieht in eine andere. — Wer befahl dies so? fragte Maximus. — Quirinus antwortete: Christus, welcher wahrer Gott ist! — Und weißt du nicht, sagte Maximus, daß dich die Befehle der Imperatoren aller Orten zu ffnden vermögen; und daß derjenige, welchen du für einen wahrhaften Gott hältst, in deiner Haft pematavit, et cum spectantibus collocutus, ne suo terrerentur exem-plo, vix orans, ut mcrgeretur, obtinuit. i) Den aufgefundenen Monumenten und dem noch ersichtlichen weiten Umfange der Stadt Solva am Leibnitzcrfelde nach zu urtheilen, war jener Römerort von größerer Bedeutung. Aus dieser politischen Wichtigkeit der Stadt Solva, aus dem, dem K. Constantin dem Großen dort errichteten inschriftlichcn Monumente, das heut zu Tage noch auf dem Schlosse Seckau bei Leibnitz zu sehen ist, glauben wir mit Recht auf eine dort lange schon gegründete Riechengemeinde mit eigenem Bischöfe schließen zu dürfen. dir nicht zu Hülfe kommen konnte, da du jetzt wirklich ergriffen und hierher gebracht worden bist? — Bischof Quirinus erwiederte: Er ist immer mit uns; und wo wir auch seyn mögen, Er, den wir als Herrn verehren, vermag uns immer zu helfen; ja eben, als ich ergriffen worden bin, war Er mit mir, und ist auch jetzt bei mir; Cr stärkt mich, und Er antwortet aus meinem Munde. — Du bist sehr geschwätzig, sagte Maximus, und willst wohl durch deine Redseligkeit nur Aufschub des Vollzuges der Anordnungen unserer erhabenen Imperatoren. Lies sie selbst, die kaiserliche Schrift, und thuc, was darin befohlen wird. — Bischof Quirin antwortete: Dem Befehle deiner Kaiser weigere ich den Gehorsam, weil er verrucht ist und weil derselbe, den Geboten Gottes ganz entgegen, den Dienern Christi befiehlt, euren Götzen zu opfern, welchen ich nicht dienen will, da sie ein bloßes Nichts sind. Mein Gott aber, dem ich diene, ist wirklich im Himmel, auf Erden und im Meere. Er ist aller Orten, höher als Alles, weil Er in sich Alles umschließt; weil von Ihm Alles ist erschaffen worden, und weil in Ihm das ganze All besteht. — Da sagte Maximus: In einem zu oicljährigen Lebenslaufe hast du Fabeln gelernt. Hier Ivirö dir Weihrauch öargereicht, und lerne, daß die Götter wirklich sind, welche du nicht kennst. Solltest du dich nicht selbst bereden können, gehorsam zu seyn, so wisse, daß man dich verschiedenen Qualen hingeben, ja deinem Leben selbst durch furchtbaren Tod ein Ende machen müsse. — Der Bischof Quirinus erwiederte: Die Unbilden achte ich für Ruhm, und der angedrohte Tod wird mir, wenn ich es verdiene, ein ewiges Leben geben. Meinem Gotte allein nur, nicht deinem königlichen Herrn, will ich gehorsam seyn; Wesen, die nicht wirklich sind, halte ich für keine Gottheiten; auf die Altäre von Dämonen streue ich keinen Weihrauch, in der Ucber-zeugung, daß nur auf dem Altäre meines Gottes würdige Opfer köstlichen Geruches verbrannt werden. — Da sprach Maximus: Ich bemerke, wie nur Wahnsinn dich dem Tode zustößt. Opfere den Göttern! — Nein, antwortete Quirin, den Dämonen opfere ich nicht; da geschrieben steht: Aller Heiden Götzen sind Dämonen; und Alle, welche den Göttern opfern, iverden vertilgt werden. — Hierauf befahl der Statthalter Maximus, ihn mit Stäben zu schlagen, indem er zugleich zu ihm sprach : Nun siehe und erkenne doch, daß die Götter, welchen das Römerreich dient, mächtig sind. Bezeugst du dich daher gehorsam, so sollst du zur Würde eines Priesters des erhabenen Jupiters erhoben, wo nicht, zum Statthalter Oberpannoniens Amantius abgeführt werden, um van diesem das verdiente Todesurtheil zu empfangen. Laß daher ab von deinem Jrrwahne, und bewähre dich folgfam. — Da antwortete der Bischof Quirinus: Jetzt, wahrlich! verrichte ich das Priesterthum; jetzt bin ich zum Priester geworden, da ich mich selbst zum Opfer darbringen werde. Und darüber, daß mein Leib geschlagen worden, erfreue ich mich, weil ich keine Schmerzen fühle; daher biete ich mich noch größeren Strafen dar, auf daß auch die, welchen ich in diesem Leben Vorsteher gewesen bin, mir in jenes ewige Leben Nachfolgen, zu welchem man auf solche Weise leicht gelangt. — Daraus verordnete Maximus: er solle in einen Kerker geworfen und mit Ketten belastet werden, bis sein Starrsinn würde gebrochen seyn. — Quirinus erwiederte: Mir grauet nicht vor Kerkern, in der festen Zuversicht, daß mein Gott auch im Kerker bei mir sey, der seine Verehrer nie verläßt. — Hierauf geseffelt und in den Kerker gesperrt, sprach Bischof Quirinus betend also: Ich danke Dir, mein Gott, daß Deinetwegen mir diese Unbilden sind angethan worden; ich flehe zu Dir, auf daß alle in diesem Kerker Eingeschlossenen fühlen mögen, daß ich ein Verehrer des wahrhaften Gottes sey, und glauben, daß kein anderer wahrhafter Gott sey, außer Du allein!" — Um die Mitternacht aber erhellte ein auffallender Schimmer den Kerker. Wie der Kerkerwärter Marcellus ihn bemerkte, öffnete er den Kerker, und stürzte sich zu den Füßen des Bischofs, unter Thränen sprechend: Flehe für mich zum Herrn, für mich, der ich jetzt selbst auch glaube, es gebe, außer ihm, keinen andern Gott, als welchen du verehrest! — Da flößte ihm der heilige Bischof kräftigen Muth ein, und er besiegelte ihn im Namen unseres Herrn Jesu Christi. — Nach drei Tagen ließ Maximus den Bischof Quirinus zum Präses Aman-tius in das obere Pannonien absühren, auf daß er für den Ungehorsam gegen die kaiserlichen Verordnungen sein Todesurtheil empfange. So ward Quirinus nun, und zwar mit Ketten belastet, ins obere Pannonien, gegen die Donau hin, durch alle Städte daselbst geführt und dem Präses Amantius, der eben an demselben Tage von der Stadt Scarabantia zurückgekehrt war, vorgestellt; dieser befahl, ihn zum Verhöre in die Stadt Sabaria zurückzubringen. Da begaben sich christliche Frauen zum heiligen Bischöfe, und brachten ihm Speise und Trank. Als er ihren Glauben erkannte, und während er das, was sie ihm dargebracht hatten, segnete, sielen die Ketten, mit denen er an Händen und Füßen gebunden war, ab. Nachdem er sich so mit Speise und Trank erquickt hatte, und die Frauen wieder weggegangen waren, führten ihn seine Wächter nach Sabaria fort. Der Präses Amantius ließ sich dort den Quirinus im Theater vorführen und sprach zu ihm: Ich befrage dich, ob das in Siszia vor dem Richter Maximus Vorgefallene und mir Angezeigte wahr sey? — Darauf erwiederte Bischof Quirinus: Ich bekannte in Siszia den wahrhaften Gott; ihn verehrte ich immerdar, ihn halte ich im Herzen, und von ihm, da er der einige wahrhafte Gott ift, soll kein Mensch mich zu trennen vermögen. — Es thut mir sehr leid, sagte der Präses Amantius, dich in deinem hohen Alter mit Schlägen züchtigen zu lassen; darum wünschte ich, deinen Sinn durch Zureden zu bessern, durch den Preis des Lebens zu ändern, auf daß du die dem Alter noch übrige Lebenszeit nach dem Befehle der kaiserlichen Gesetze, die Götter verehrend, genießen könnest. — Warum, sprach darauf der Bischof Quirinus, berücksichtigst du mein Alter, welches unbemakclter Glaube siegstark über alle Leiden machen kann? Durch keine Qualen wird mein offenes Be-kenntniß gebrochen, durch keinen Toüesschrcckcn, und wäre er auch noch so bitter, wird die Festigkeit meines Geistes verwirrt. — Der Präses Amantius sprach: Warum drängst du dich selbst so hartnäckig zum Tode, unehrerbietig gegen die Götter des römischen Reiches erscheinend, und warum wählst du gegen alle Menschensitte die Verläugnung des eigenen Lebens, während die, welche dem Tode entkommen wollen, durch Abläugnung ihrer Handlungen die Qualen verspotten? Das süße Leben däucht dir hassens-werth; du widcrsctzest dich den Imperatoren, und eilst mit Riesenschritten dem Tode zu. Ich ermahne und fordere dich daher noch einmal auf, dich gegen die Gesetze der Römer gehorsam zu bezeigen und dein Leben zu retten. — Diese Zurede, erwiederte Quirinus, mag wohl Kinderseelen beugen, die nach langer Lebensdauer sich sehnen; ich aber habe von meinem Gotte gelernt, zu einem solchen Leben zu gelangen, welches nach irdischem Absterben nicht mehr durch Dazwischenkunft eines Todes wieder gejchlossen wird; und ich schreite daher mit Zuversicht zum Ende dieses zeitlichen Lebens. Denn jenen Verkehrten, von welchen du sprachst, bin ich nicht gleich; weil diese, während sie zu leben verlangen, recht eigentlich sterben, da sie Gott verläugnen. Ich aber gelange durch offenes Bekenntniß zur Ewigkeit des Lebens. Euren Gesetzen gehorsame ich nicht, weil ich das Gesetz Christi, meines Gottes, welches ich den Gläubigen gepredigt habe, bewahre. — Da sprach der Präses AmantiuS: Ich war lange bemüht, dich zum Gehorsam gegen die königlichen Verordnungen zu bringen; jedoch weil der Starrsinn deines Geistes nicht kann gebrochen werden, so sollst du allen andern Christen ein Beispiel werden, auf daß Alle, welche zu leben verlangen, vor der Art deines Todes zurück schaudern. — Hierauf befahl er, nach anderen Qualen, welche Quirinus erduldete, dem heiligen Priester und Diener Gottes einen Mühlstein an den Hals zu binden, und ihn in die Fluthen des Flusses Sibaris (Günsfluß) zu versenken. — Von der Brücke herab in den Fluß gestürzt und lange obenauf schwimmend, rief Quirinus den Zuschauern zu, sich durch sein Beispiel nicht schrecken zu lassen; und stehend erlangte er es kaum, daß er untersank. Sein Leichnam wurde nicht ferne von dem Orte, wo er versenkt worden war, aufgefunden, wo auch eine Betftelle gehalten wird. Der Leib selbst wurde dann in der Kirche an dem Sakarbantischen Thore beigesetzt; wo seinen Verdiensten gemäß ein großer Zulauf ist. Quirinus, der heilige Bischof von Siszia und Blutzeuge Christi, litt am 4. Juni und wurde gekrönt von unserem Herrn Jesus Christus, welchem sey Ehre, Ruhm und Macht in alle Ewigkeit. Amen >). Mit' dem H. Quirinus am nämlichen Tage erlitten auch zu Sabaria den Martyrertod: Ruftulus und Rutilus mit zwei andern standhaften Bekennern Christi a); gleichzeitig ist auch der H. Jrenäus, Bischof zu Sirmium, in den Savestrom gestürzt worden. All das aus bewährten Geschichtsguellen bisher Gesagte führt mit dem vaterländischen Christenthume zwar nur bis in die Mitte des dritten Jahrhunderts zurück. Allein es gewährt zugleich mit einem Male ein sehr Helles Licht; und es läßt uns sowohl auf ein noch viel höheres Alterthum, als auch auf einen schon ziemlich geregelten Zustand des Christenthums in der Steiermark zu Ende des vierten Jahrhunderts schließen. Zu Celeia bestand zu Ende des dritten "Jahrhunderts eine Christengemeinde. Nun war eine solche nicht ohne Oberaufseher und Lehrer, ohne Bischof und Priester. Wenn gleich also kein Bischof von Celeia aus jener Zeit namentlich bekannt ist, so bestanden doch zuverlässig Oberhirten jener Gemeinde. Quirinus, Viktorinus und Markus 1) Acta Sanctorum, Junii, T. I. ad diem quartam. p. 380 — 384. 2) Schoenwisn. Antiquit. Sahar. 125 — 129. — Acta Sanctor. ibid. p. 579. waren unbezweifrlte Bischöfe zu Siszia und zu Pettovium zu Ende des dritten und zu Anfang des vierten Jahrhunderts. Nun gab es in der Christenheit keine Hirten ohne Herde. Also läßt uns diese Bischofswürde in den beiden genannten oberpannonischen Städten auf mehrere festgegrünöete Christengemeinden im Steirer-Unterlande mit vollem Rechte schließen. Waren Bischöfe aus Pannonien und aus Norikum (also auch aus dem Steirer Unter- und Obcrlande) auf den Versammlungen der Kirchenhirten zu Niräa (I. 325), zu Sardis (I. 347) und zu Aquileja (I. 381) anwesend; so ist die Glaubenslehre der ersten allgemeinen Kirchcnversammlung zu Nicäa, das sogenannte athanasische Symbol, im vierten Jahrhunderte schon unfern vaterländischen Kirchengemcinden zur unabweichlichen Glaubens-vorschrist mitgetheilt und vorgestellt worden ')• Indessen waren die wesentlichsten Grundlehren des Evangeliums schon im dritten Jahrhunderte unter unseren vaterländischen Christengemeinden befestigt. Denn der H. Viktorin zu Pettau war ein berühmter kirchlicher Schriftsteller, welcher als Bischof seinen Geist, seine Kenntnisse und seine Feder 511111 Schutze der Lehre wider verschiedene Ketzereien gebraucht hatte. Manche Irrlehren waren schon in der zweiten Hälfte des dritten Jahrhunderts weit ausgebrcitet. Der sorgsame Oberhirt hielt es daher für nothwendig, seine Kir-chcngemeinde durch schriftliche Belehrung in der durch Norikum und Paniionien allgemein verbreiteten lateinischen Sprache bei der reinen evangelischen Wahrheit sestzuhalten. In der Leidensgeschichte des H. Quirinus erscheinen Christen und Christengemeinden in Pannonien überhaupt (also auch in unfern unteren und im östlichen Lande) ziemlich zahlreich. Die Christen errichteten öit jener Stelle am Flusse Sibaris, wo der Leichnam des h. Mar-tyrers wieder war gefunden worden, ein Bethaus. Der Leichnam selbst aber wurde in der Hauptkirche zu Sabaria beigesetzt, und diese h. Grabstätte nachher von zahlreichen christlichen Wallfahrern von allen Seiten her besucht. Man kann in dieser Erzählung größere UNd kleinere Kirchcilgebäuöe (Basilicae, Ecclesiae, Locus >) S. S. Cone. T. II. p. 11G3 — 1182. 1186. Die Secte der Arianer erhielt sich indessen, so wie im Illyrikum überhaupt, durch die gothische Besitznahme (I. 454) auch in unserem Lande noch fast bis über die Zeiten der ostgothischcn Herrschaft (3. 526); wenn gleich die Bischöfe zu Aquileja größtentheils das orthodoxe Glaubcnsband wieder hergestellt hatten und behaupteten: Per omncs autem tractus atque regiones, a sucorum clau-stris usque ad oceauum, manct intemcrata lidelium atque una com-munio. orationis), wie sie damals in Pannonien bestanden hatten, genau unterscheiden. Diese Winke deuten nicht bloß auf einzelne, hie und da zerstreute Christen, sondern auf viele und auf größere Gemeinden, welche ihre eigenen Kirchen, chre Lehrer, ihre Priester und ihren äußern Gottesdienst gehabt hatten. Arius, ein scharfsinniger und beredter Priester aus Alexandrien zu Anfang des vierten Jahrhunderts, war der Urheber der Lehre, daß Jesus Christus nicht nur der Würde, sondern auch dem Wesen nach von Gott dem Vater ganz verschieden, daß er nicht Gott, nicht Gottes eingeborner Sohn, sondern nur das Edelste der Geschöpfe, das Werkzeug gewesen sey, dessen sich Gott bei der Schöpfung bedient hatte. Diese Lehre — der Arianismus — setzte nach sehr schneller Verbreitung fast die halbe christliche Welt in Flammen. Als der h. Martin in der Mitte des vierten Jahrhunderts seine Vaterstadt Sabaria besuchte, war diese Lehre des Arius schon über ganz Jllyrikum verbreitet; sie wurde zu Sirmium, ihrem Hauptsitze, festgestellt und dann von allen pan-nonischen Bischöfen angenommen, von den Oberhirten Ursatius zu Singidunum, Valens zu Mursa, Photinus und Germa-nius zu Sirmium unter dem Schutze des Imperators Constan-tinus und seiner Gemahlin« Justina leidenschaftlich gepredigt und vertheidigt '). Der auf den bischöflichen Sitz zu Pcttau einge-drungene Bischof Valens war ein Arianer. Dies und die Synode zu Aquileja (I. 381) beweist, daß der katholische, rechtgläubige Lehrbegriff der nicäischen Kirchenversammlung in unseren Land-theilen früher schon der vorzüglich herrschende gewesen sey. In der Martyrergeschichte des H. Quirinus sind die Christengemeinden — das Volk Christi, das Kriegsherr Christi, die Kirchen Christi, mit Priestern und Dienern Christi — klar und bestimmt ausgesprochen; und in derselben die Lehre und der Glaube an ein einiges, wahrhaftes, höchstes, allmächtiges und allgegenwärtiges Wesen, an die Weltcrlösung durch das Leiben und den Tod Jesu Christi, der mit dem Vater zugleich ewiger Gott ist, an die Unsterblichkeit der Seele, an ein ewiges Leben zur Belohnung für den festen Glauben an Gott und Jesus 1} Socrates, Hist. Bccles. I. 5. — Theodoretus II. 588 — 589. — Sul-pit. Sever. H. E. II. in vita B. Martini p. 12 — 13.: Omnes fere dua-rum Pannoniarum Episcopi in perfidiam Arianorum conjurassent. — Venant. Fortun. Bibi. Max. 8. S. Patr. X. 598. — 8. Ambros. Oper. II. 708., in Append. IV. p. 11 — 12. mit ewiger, ungetrübter Theilnahme an Gottes Heiligthume selbst, für standhaftes Bekenntniß dieses Glaubens vor aller Welt und gegen alle ihre Schrecknisse, und für getreue Haltung der Gebote Gottes bis zum letzten Lebenshauche, mit unbedingter Hingebung in dessen höhere Fügungen. Die ganze Haltung und alle Aeußerungen desH. Quirinus in der Schilderung seiner Leiden und seines Todes athmen weiters auch unbegränzte Liebe zu Gott. Der fromme Märtyrer betheuert, daß er Gott im Herzen habe; daß keine Macht der Welt ihn von diesem einigen und wahrhaften Gott zu trennen vermöge. Eben so unerschütterlich ist sein Vertrauen auf diesen allmächtigen Gott. Aus Liebe und Hoffnung zu seinem Gott sind ihm Geißelstreiche Erquickung, Unbilden Ehre, der Kerker ein Lustgarten, der Tod erst wahres Leben. Voll Sanftinuth und Ergebung läßt Quirinus keinen Groll gegen seine Peiniger, keinen Laut des Unmuths, keine Klage ertönen. So lebendig ist sein Glaube., daß er, mitten im Wasser und im Tode schivebcnü, seine Christengemeinde eindringlich zur Standhaftigkeit im Glauben ermuntert und sie belehrt, daß: für. Christus sterben, wahrhaft leben heiße. In der Martyrerthumsbeschreibung des H. Quirinus finden sich auch nicht undeutliche Spuren von verbreiteter Kenntniß und vom Gebrauche der heiligen Schriften des alten und des neuen Bundes unter den pannonischen Christengemeinden, als Worte Gottes, Befehle des Herrn, Aussprüche des heiligen Geistes. Noch mehr aber findet sich dieses in den theologischen Schriften des Pet-tauer Bischofes Victorinus und in seinen Erklärungen vieler Bücher der gesammten heiligen Schrift bewährt. Denn, wie wir schon angedeutet haben, schrieb Victorin, eben zur Widerlegung und Austilgung der arianischen Irrlehren und zur Befestigung seiner Gläubigen in der reinen evangelischen Lehre, seine Erklärungen der drei ersten Bücher Mosis, des Jesaias, Ezechiel, Habakuk, des Predigers, des hohen Liedes, der geheimen Offenbarung Johannis und des Evangeliums des Matthäus. Im Norden und Nordwesten unseres mittelnorischen Oberlandes finden wir bei Kirchen und in Christengemeinden, deren die Lebensbeschreibung des heiligen Severinus ausdrücklich Erwähnung thut, Bischöfe, wie Cvnstantinus und Theodorus zu Lorch, eigens bestellte lehrende Priester (Presbyter! loci, Seelsorger, Pia> -rer), eigene Pfarr- und Taufkirchen mit Pfarrsprengeln (Pccle- Ge sch. d. Steiermark. - i. VV. 13 siae baptismales, Ecclesiac cum baptisterio), ja oft CÜtC ganze Clerisei von Priestern, Diakonen, Subdiakonen, und allen anderen Graden, bis zum Kirchcnpförtner; wir finden geregelten äußeren Gottesdienst nach verschiedenen Gelegenheiten und mit mannigfaltig eit Cereinonien: Gottesdienst vor und nach Mittag, Meßopfer, Predigt, Kirchengesang und Psalmoüien, Geineingebete, Opfergänge, Segnungen von Speis und Trank, feierliche Beerdigung Verstorbener, Todtenvigilien, Gebete für die Verstorbenen an den Jahrtagcn ihres Absterbens, Verehrung der Heiligen, der Märtyrer und der Reliquien derselben, Darreichung des heiligen Abendmahles an Sterbende, äußeren Prunk und zahlreiche Wachslichter bei gottesdienstlichen Handlungen mit Gewändern und allen dazu gehörigen, kostbaren Kirchengeräthschasten; wir finden kirchliche Disziplinarvorschristen, strenges Fasten, die vierzigtägige Fastenzeit mit Abbruch an Speise und Trank, die Feier des Sonnabends, des Sonntags und anderer kirchlicher Festtage, Wallfahrten zu den Sterbeorten und zu den Gräbern der heiligen Märtyrer; wir finden ein auf rechtlich erworbenes Eigenthum und auf liegende Güter gegründetes, nicht bloß zu einem beschaulichen Leben und zu aszetischen Hebungen, sondern zum Wohle und zur Unterstützung der Landcsbewohner, insbesondere der Armen und der leidenden Menschheit gestiftetes Mönchthum, mit größeren und kleineren Männerklöstern, selbst mit Klöstern Gott geweihter Jungfrauen ; mit einem Worte: wir finden überall umher ein nach innerer und äußerer Verfassung ziemlich geregeltes Christenthum und Kirchcnwesen. Aus allem Diesem nun, aus den gleichen Einrichtungen in anderen christlichen Römerprovinzen, und aus dem regen Eifer der kirchlichen Oberhirten und Priester jener Zeiten dürfen wir wohl mit allem Rechte auf ein gleich befestigtes, im Inneren und Acuße-ren gleich geregeltes Christenthum bei allen Christengemeinden und Kirchen in der norisch - pannonischen Steiermark schließen. Die Schicksale der frommen Kirchenhirten Virtorinus und Quirinus erweisen weiters, daß auch über die Christengemeinden unseres Landes, vorzüglich in den Jahren 303 und 304, schwere Verfolgungen gekommen sind, und daß die pannonisch-norischen Statthalter die kaiserlichen Eöirte buchstäblich erfüllt haben. Die gefänglich eingezogenen Christen wurden dabei zuerst mit Vernunftgründen und mit allerdings menschlichen Gefühlen bearbeitet, den römischen Göttern wenigstens einige Weihrauchkörner zu opfern, um, dem Schrine nach, dm kaiserlichen Befehlen Genüge zu thun. Erst nachdem Bernnnflgründe nichts verfingen, folgten Drohungen, Geißelstreiche, Verstüipinlungen und der Tod selbst in verschiedenen Weisen. Die Leidensgeschichte des heiligen Quirinus gibt dafür die sprechendsten Belege. Endlich darf inan nicht zweifeln, daß auch in der norisch -pannonischen Steiermark das Christenthuin in der römischen Epoche noch, und vorzüglich vom Jahre 378 bis zum Jahre 526, durch die Irrlehren des Arius sehr getrübt worden scy und durch die raubziehenöen Barbaren wirklich beklagcns-wcrthe Geschicke erfahren habe. In wie ferne nun auch nach dein Gesagten in diesem ältesten vaterländischen Christenthume die Anfänge der christkirchlichen Hierarchie, wenigstens in den vorzüglichsten Städten des Unterlandes, in Solva, Petovium und Celeia, ausgebildet vorausgesetzt werden dürfen, stand Alles unter den Metropolitan-Bischöfen zu Aqui-leja; wie denn Aquileja, als Muttcrkirchc des ganzen südlicheren Mittelnorikuins und Oberpannoniens, auch die Mctropolitangcwalt über die daselbst gelegenen Bischofsstäöte fortwährend ausgeübt, dieselbe im Mittelalter gegen die Eingriffe der Salzburger-Erzbischöfe vertheiöigt, und bis an die Drave herauf noch in der spätesten Zeit behauptet hat. Welcher Metropolitankirche dagegen unser steierisches Oberland in dieser ersten Epoche seines Christcn-thums angehört habe? — darüber läßt sich, bei dem Mangel an beglaubigten Geschichtsquellen und bei der Grundlosigkeit alles dessen, was man über den ausgedehnten Mctropolitansprengel der Erzbischöfe zu Lorch im Ufernorikum gesagt hat, ganz und gar nichts historisch Gewisses sagen *). Dies ist nun aber auchiAlles, was sich über das früheste Christenthum in Steiermark Nachweisen läßt. Bewährte Quellen zu einer umständlichen Schilderung des inneren Zustandes der ersten steierischen Christengemeinden und Kirchen liegen gar keine vor. Wir können auch nicht einmal alle Ortschaften nahmhaft machen, wo in unseremLanöe während der Römerepoche Christengemeinden bestanden haben. Man darf daher auch gar nicht fragen: in welchen Jahren, unter welchen Kaisern die ersten Verkündiger des Evangeliums in die Steiermark gekommen sind; wie sie geheißen, welche Würden sie begleitet, wo sie die ersten Gemeinden gebildet, wo sie Bischöfe oder Gemeindeaufseher eingesetzt haben? — ob die Bischöfe -------------------' 13 * *) Mein: Römisches Norikum, Thl. II. p. 288 - 303, zu Petovium und Celeja bloß Oberaufseher über die Christengemeinden jener Städte gewesen, oder ob sie auch ausgedehntere Spren-gelsdistrirte verwaltet; welche Theile unseres Landes dieselben in sich gefaßt, welche Schicksale sie alle gehabt, endlich auch, wie rotit sich denn der Metropolitansprengel der Aquilejerkirche über die Steiermark erstreckt habe u. dgl.? Alle derlei Fragen können gegenwärtig nicht mehr mit geschichtlicher Bestimmtheit beantwortet werden, wegen gänzlichen Mangels an gediegenen Quellen, welche entweder der Orkan der Völkerwanderung, das hunn-avarischc und slovenische Wüthen, die Barbarei des Mittelalters, oder die magyarischen Verheerungszüge vertilgt, oder dem Untergange preis-gegeben haben. Weit von der Wahrheit abirren würde man aber, wenn man glauben oder behaupten möchte, daß- schon während der Römerepoche in allen Gegenden und Orten der Steiermark das Christen-thum verbreitet und befestigt gewesen, und daß dadurch das alte celtisch-germanische Heidenthum und der römische Götterdienst überall und gänzlich ausgetilgt worden sey. In allen Gegenden der illyrischen Provinzen finden sich zahlreiche inschriftliche Denkmähler aus der zweiten Hälfte des vierten Jahrhunderts, welche die Fortdauer des römischen Religionswesens erweisen. Als der K. Con-stantinus den Cäsar Gallus zu Petovium gefangen nehmen ließ, errichteten die dazu Abgeordneten, um einen glücklichen Erfolg dieses Geschäftes zu erlangen, dem hülfreichen Jupiter eine Opserara in jener Stadt *). Der heilige Martinus war ungefähr um das Jahr 316 zu Sabaria von heidnischen Aeltern geboren. Die Verehrung des nonschen Nationalgottes Velenus war in der ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts dem afrikanischen Kirchenschriststeller Tertullianus wohlbekannt; und so wie damals noch dieser Götterdienft in unserem norischen Oberlanöe bestanden hatte, eben so blühte derselbe in Aquileja fort, bis zur grauenhaften Zerstörung dieser Stadt durch Attila. Die seit einem Jahrhundert schon verbreitete Verehrung des persischen Sonnengottes erhielt durch die Wieöererhebung und Herstellung der norisch-pannonischen Tempel und Heiligthümer desselben im dritten Jahrhundert neues Leben. Dem K. Theodosius dem Großen kamen bei seinem feierlichen Einzuge in der Stadt Aemona in Mitte al- l) Gruter, p. 32- n. 1. lev Stadtbewohner auch ganze Scharen prunkvoll gekleideter heidnischer Priester entgegen. Es lassen demnach alle diese Begebnisse an dem gleichen Fortbestehen des römischen Götteröienstes in den römisch-steiermärkischen Städten nicht zweifeln, besonders da wir von Celeia, Peto-vium, Solva und von andern vaterländischen Ortschaften inschristliche, römisch-religiöse Denkmähler haben, welche dem vierten, oder wohl gar dem fünften Jahrhundert angehörcn. Mögen nun gleich auch seit den durchgreifenden Edikten K. Constantinus des Großen, und seit dem furchtbaren Decrete K. Theodosius des Großen zur Ausrottung des Götzendienstes (I. 392) '), griechisch-römische Göttermythen, Opfer, Tempeldirnst und Opakelsprüche den Bewohnern der Steiermark nach und nach gleichgültige Dinge geworden seyn; mögen sic endlich auch in den meisten Gegenden und Orten ganz aufgehört haben; so war doch der celtisch-germanische Naturdienst, die Ln der Außenwelt Alles personifizirenden und mit höheren geistigen Wesen erfüllenden religiösen Ansichten und Meinungen, und das damit verbundene Heer abergläubischer Sitten, Gebräuche und Verrichtungen so innig mit dem Wesen und Leben der Urbewohner verschmolzen, daß nicht einmal der gewaltige Fortschritt der Zeit in fast zweitausend Jahren, die ungleich mächtiger gewordenen Kräfte eines vollendeten und zur Nationalreligion erhobenen Christenthums und eines zur ausgedehnten geistigen Einwirkung höher gebildeten Verstandes dieselben aus dem Volksleben wegzutilgen vermocht hat; geschweige denn ein erst beginnendes und, neben vielen anderen Hindernissen, mit eben diesen Urkräften in stätem Kampfe liegendes Christenthum. Rürkbli rk auf das ganze Teben der celtisch-germanischen und der römischen Steiermärker. Wenn wir sowohl die uralten, als auch die neuern Elemente des öffentlichen und des privaten Lebens der celtisch - germanischen und der römischen Steirer forschend durchdenken; wenn wir alle einzelnen Züge der besonderen Theile desselben zu einem l) Cod. Theod. VI. P. I. 309. - Zosim. IV. »58. »79., V. 814. Ganzen zusammen stellen: so zeigt sich folgendes Bild derselben. Als selbstständige, genau ausgeschiedene Provinz erscheint die Steiermark weder in der celtisch-germanischen Urzeit, noch in der römischen Epoche. Das Oberland gehörte dem Mittelnorikum, der größte Theil des östlichen und des südlichen Landes der Provinz Pannonien an. Fast mitten im ausgedehnten Jllyrikum gelegen, bildete die Steiermark einen hochwichtigen Theil desselben, das Bindungslanü zwischen Ost und West, die Brücke von der Donau nach Italien, den Schlüssel zu Italien selbst. Die Steierer gehörten zu den römisch-iüyrischen Völkern, und ihre Cohorten zu den schlachtenberühmten illy rischen Legionen. Durch die Verfügungen K. Conftantinus des Großen ward die Steiermark unter das italische Prätorium gestellt; und seit K. Valentinian l. thciltc dies Land mit dem römischen Westreiche die jammervollen Geschicke der Zertrümmerung. Nach der blutigen Unterjochung wurde Steiermark im Allgemeinen nach römischem Fuße verwaltet , mit Beibehaltung einiger uralten Formen und Weisen des celtisch-germa-nischen Gemeinwesens. In den sich wieöererhebcnüen, oder in den neuaufblühenden Städten, Municipien, Colvnicn und Castellen walteten größtentheils römische Vorstände und Obrigkeiten für-alle Zweige der bürgerlichen und militärischen Geschäfte zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung, zur Sicherheit der Personen und des Eigenthumes, zur Besorgung der Gerichte, der Bauten, der Cultur des Bodens, der Künste und Wissenschaften; für alle Verhältnisse und Geschäfte des öffentlichen und bürgerlichen Lebens unzählig vermehrt durch die Imperatoren Diokletianus und Constantin den Großen. Zahlreiche römisch-inschriftliche Steine und Antiken geben auch für die Steiermark den unwiderleglichen Beweis, daß der Römer, überall, wo er erobert hatte, seinen Wohnsitz aufschlug '). Zahlreiche Römer-Familien haben sich zu Celeia, zu Petovium, zu Soloa und allenthalben in der Steiermark auch außerhalb der Städte angesiedelt; ihre Geschlcchter haben sich durch die fünfhundert Jahre römischen Besitzes, ja noch lange fort in das Mittelalter herab daselbst blühend erhalten. Mit diesen waren römische Sitten, Grundsätze, römische Cultur, gesteigerte Handwerke und veredelte Künste in die Steiermark gekommen; der Ackerbau ist bedeutend ausgebreiteter und von steißigen, durch die Lehren der gebildeten Alten, Varro, Columella ) Ubicunque Romanus vielt, Romanus habitat. und PalladiuS besser unterrichteten Pflanzern mehr vervollkommct, ja das Land selbst ist mit bisher unbekannten veredelten Viehras-fcn, Bäumen, Weinreben und Feldfrüchten, mit Gartengewächsen und Blumen von Italien her bereichert worden. Lange schon vor der römischen Unterjochung, in der Epoche der reltisch-ger-manischen Freistaaten, standen alle Völkerschaften und deren größere und kleinere Ortschaften im Inneren der Steiermark unter sich, und mit allen dalmatischen, pannonischen, norischen und italischen Städten unterhalb der julisch-karnischen Alpen in fester Verbindung auf vielen Straßen und Landwegen, welche durch die ausgezeichnete Straßenbaukunst der Römer und durch den Aufwand ungeheurer Kosten noch mehr erhöht, bequemer und nach allen Richtungen durch das ganze Land vielseitiger gemacht worden sind. Von Petovium und Celeia konnte der Reisende entweder über die pannonischen Ebenen unterhalb der cetischen Bergkette, oder oberhalb derselben durch daS Steireroberlanö bis an die Donaustädte und Marktplätze, und von dort in die Länder GermanicnS und SarmaticnS wandern, oder hinab nach Tcrgeste, Aquileja und in die paradiesischen Gefilde Italiens fortziehen. Auf diesen Strassen bewegten sich durch fünf Jahrhunderte sicher, frei und schnell alle Geschäfte und Unternehmungen deS öffentlichen und deS privaten Lebens, vorzüglich durch daS Hülf- und BindungSmittcl der überall verbreiteten lateinischen Sprache. Diese strenge bindenden bürgerlichen Jnstitusionen der Römer, so wenig sie auch in daS innerste Volksleben Eingreifen konnten und wollten, haben nun zuerst den uralten Hang nach Wanderungen, Fehden und Abenteuern gänzlich erdrückt und alle steierischen VolkSstämme zu ruhigen Bewohnern und Bebauern des Landes gemacht; so daß seit dem ersten Jahrzehende deS ersten, bis in die erste Hälfte deS fünften JahrhunderteS (I. 433) keine einzige Volksbewegung unter ihnen mehr Statt gehabt hat. Der alte vorschnelle Hang nach Heerzügen, Abenteuern und Fehden wurde durch daS römische SoldatenauShebungSsystem zu Kriegen in den entferntesten Ländern regelmäßiger genährt, und so eben hinreichend befriediget, wie die Uebervölkcrung verhütet. DaS Blut römischer Steiermärker floß am Euphrat und Tigris, in Afrikas Syrien, int Nebellanöe der Caledonier, an der Donau und dem Rhein und an allen Gränzen des fast unermeßlichen Reiches. War gleich auch durch diese Einrichtungen die uralte VolkSbewasi-nung nach Gemeinden und Gauen und damit auch der rege Geist zu schneller Selbstbewaffnung völlig verschwunden, wie Vie letzten Jahrzehende beider Auflösung des römischen Westreiches bezeugen: so bewährten dafür die jungen in der Steiermark ausgehobencn Krieger in den Reihen der Römerlegionen eine solche, ihrer hcl-dcnmäßigen Vorväter würdige Haltung, daß ihre Tapferkeit und Treue einstimmig angepriesen wurde; daß ihr Wort und Schwert gar oft bei Erhebung eines neuen Imperators den Ausschlag gegeben hatte; daß zahlreiche Steiermärker eben durch Kricgsgeist, Muth und Treue ihr Glück und eine ruhmvolle Erhebung auf militärischer Laufbahn gesunden haben; und daß von den in Pannonien (ungewiß wo ?) gebvrncn römischen Imperatoren Mari minus, Dezius, Aurelianus, Galcrius, Einer oder der Ändere fast zuverlässig den steiermärkischen Landtheilcn an der Raab und Drave angehört hatte. Während nun das Licht alles Heiles und wahrer Menschenbildung aus dem alten Wunöerlande am Libanon emporstieg, ward in eben denselben Tagen durch die Vereinigung mit dem römischen Reiche, durch die Festgründung römischer Institutionen, Gesetze, Cultur und Sprache, in der Steiermark für die Segnungen des Evangeliums ein fruchtbarer Boden zubereitet. Auf schon geebneter Bahn, in ein bürgerlich-geregeltes Land, auf gesicherten Heerstraßen konnten die ersten Verkündiger des göttlichen Evangeliums nach allen Richtungen hereinziehen in die steiermärkischen Landthcile und Städte an der Save, Saan, Drave und Mur; konnten hinabschreiten in die Thäler des Oberlandes, — aus den großen pannonischen Städten und von Aquilcja her, — wenn auch nicht Apostel selbst in Person, doch höchst wahrscheinlich Männer, von Aposteln unmittelbar gesendet, ihres Geistes voll und von ihrer Wunderkrast gestärkt. — War nun auch der Kampf des göttlichen Lichtes mit dem celtisch-germanischen und mit römischem Nationalwesen langwierig und hartnäckig; sind auch die Spuren uralt-abergläubischer Weisen heut zu Tage noch nicht ganz ausgetilgt; genug, als historisch erwiesen liegt es vor Augen, daß mit dem Schluffe des dritten Jahrhunderts an vielen Orten der Steiermark die christliche Religion mit ihrem damaligen Cultus fest gegründet gewesen sey. Bis zum Ende des vierten Jahrhunderts mögen die Benennungen der einzelnen celtisch-germanischen Völkerschaften aus dem öffentlichen Leben zwar verschwunden seyn, weil schon seit Jahrhunderten alle zusammen nur Ein Volk des römischen Rei- cheS und der neuen Herrschaft ausmachtcn, und im Unterlande unter dem Namen Pannonier, im Oberlanöe aber unter der Bezeichnung Noriker begriffen worden sind; doch blieben die Vül-kerfchaftcn nach den einzelnen Stämmen und Gemeinden derselben, und in einigen, selbst heut zu Tage noch fortdauernden Spuren fortwährend kenntlich. Der ruhige Gehorsam durch fünf Jahrhunderte, bei öfteren durch Einfälle germanisch-sarmatischer Bolter herbeigeführten sehr bedenklichen Epochen, so viele blühende Städte und Ortschaften des Landes, die allgemeine Werthschätzung der tapferen und getreuen norisch-pannonischcn Krieger, und viele, den großen und guten Imperatoren in der Steiermark errichtete Monumente sind kaum widcrlegliche Zeugen für die vollste Zufriedenheit der Landesbewohncr mit der römischen Herrschaft. War cs gleich nicht möglich und nicht in dem Sinne und Ziele der Römer gewesen, die unteren Classen des altsteierischcn Volkes von ihrem uralten Wesen und ihren nationalen Sitten gänzlich abzubringen; so unterliegt es doch schwerlich einem Zweifel, daß in den Städten und größeren Ortschaften, bei den Vornehmeren und Edleren, bei den, an beweglichem und unbeweglichem Besitzthuine reichen und vieloerzweigten einheimischen Familien die römische Denkweise über bürgerliche, innere und äußere Familienverhältnisse, die römische Klcidertracht, die damit verbundene Sit-tenfeinheit und der Lupus, die römische Lebensart, die lateinische Sprache, das engere Zusammcnschließen und Verschmelzen norisch-pannonischer Adelsfamilicn mit römischen Edeln und Obrigkeiten, der nothwendige wesentliche Antheil landcseingeborner Edeln und Mächtigen an den öffentlichen Geschäften römischer Landesoer-waltung in allen Theilen und zu allen Zeiten, endlich römischer Götterdienst, Künste und Handel — in größeren Ortschaften zahlreicher und mehr aneinandergedrängt — im Laufe von Jahrhunderten die alten einfacheren nationalen celtisch-germanischen Sitten und Denkweisen vielfältig verdrängt hatten. Außerhalb der Städte dagegen lebten, fest und unzertrennlich den alten Vätersittcn anhänglich, — bei den friedlichen Beschäftigungen des Landbaues, der Viehzucht, der Jagd, der Erzarbeiten auf Eisen, dessen Schmelzung und Bearbeitung, der Salzsiedereien, des Holzfällens und der Verkohlung desselben — im steierischen Unter- und Oberlande, auf ihren vaterländischen Gehöften, die Enkel der verschiedenen celtisch-germanischen Völkerschaften. Und sind auch noch so viele Steiermärker als ausgediente Veteranen von allen Theilen des großen Römerreiches mit den siegbekrönten Adlern ihrer Legionen wieder in die Theile der Save, Saan, Drave, Mur, Raab, Sulm, Laßnitz, Kainach, Feistritz und Saven, und auf die sonnichten Berghohen des Oberlandes heimgekehrt mit neuen Begriffen und Grundsätzen, mit veränderten Sitten und voll von Bewunderung der gesehenen Wunder der römischen Welt; und müssen wir auch bei dem Volke einige Veränderungen und Erweiterungen in Kleidungen, deren Stoffen und in andern Bedürfnissen und Bequemlichkeiten des Lebens annehmen: so dürfen wir doch nachdrücklich behaupten, daß es hier, in dem Inneren der landwirthlichen Familien, im Inneren und Aeußeren ihrer Gehöfte in der eeltisch-ger-manischcn und römischen Steiermark zuverlässig eben so ausgeschcn habe, als wir es heut zu Tage überall noch bei den deutschen Bewohnern der steiermärkischen Alpenhöhen und Thäler finden. Hier hat sich, neben der alten Sitten-und Charaktereinfalt, auch die kräftige Körpergestalt und Urabstammung in männlichen und weiblichen Nachkommen erhalten '). Auf Milderung des uralten harten Dolkscharakters und der ungebildeteren Sitten hatte "), neben den bürgerlichen Institutionen der Römer, auch der römische Götterdienst und insbesondere das Christenthum kräftigst eingewirkt. Bei allem celtisch-germanischen Götteröienst und Aberglauben herrschten doch allenthalben bei den Urbewohnern der Steiermark reinere Ansichten, edlere Tugenden und deren Grundlage, biedere Sitten. Die älteste Geschichte des Landes und seiner Völkerschaften beweist bürgerliche und religiöse Tugenden des öffentlichen und privaten Lebens, Glauben an Ein höchstes Untiefen aller Dinge und Verehrung desselben in den großen Phänomenen des Weltalls und in verschiedenen Personifizirungcn, heilige Anbetungsstätten, Priester, Wahrsager, Opfer, Ceremoniendienst, Gebete, heilige Loose, religiösen Bann, Eide, Glauben an Unsterblichkeit der Seele und an ein künftiges besseres Leben in Gesellschaft der Gottheit, Werthschätzung weiblicher Tugenden und edler Mannessitten, Heiligkeit des Ehebundes, Hochschätzung mütterlicher Häuslichkeit, Ehrfurcht vor Obrigkeiten, Priester, Alter und Aeltern, Sicherheit der Per- 1) Herodian. II. 107 — 109. — Mamertin. in panegyr. vet. I. p. 145 — 146. 2) Herodian. II. p. 107 —109.: Sicut autem homines ejus regionis cor-poribus utuntur praevalidis atque proceris et in pugnam caedemque paratissiinis, ita pingui sunt ingenio; quare hand facile sentiunt, si quid agae dicasve astute et subdole. son und des Eigenthuines, Gerechtigkeit nach Gewohnheitsrechten öffentlich und innerhalb jeder Felöinark u. s. w., ohne welchen in jeder einzelnen Völkerschaft, und bei Allen untereinander niemals ein ordentliches Gemeinwesen hätte bestehen können. Zahlreiche steirisch-römische Denksteine aus allen Theilen des Landes: zu Admont, Cilly, Enzclsdorf, Geisthal, Gleisdorf, Grafcndorf, Grätz, St. Johann bei Stubenberg, Judenburg, Kaindorf, Knittelfclü, St. Leonhard bei Grätz, Liehen, Mahrenberg, Pettau, Pfann-bcrg, Piber, Podwerch bei Lichtcnwald, Püllau, Seckau, St. Stephan bei Grätz, Traboch, Tregelwang, Triebendorf, Voitsberg, Weitz, Weyer, Wildon — bezeugen die innigste Hochachtung, Liebe und Ergebenheit zwischen Ehegatten, und die tiefempfundene Glückseligkeit im ehelichen Bande *)*> — Denkmähler zu Admont, Cilly, Eppcnstein, Geisthal, St. Johann bei Stubenberg, Neumarkt, Pettau, Rotenmann, Saanek, Sachsenfeld, Seckau, St. Stephan bei Grätz, Studenitz, St. Martin bei Trifail, Voitsberg, Waldstein bewähren die besondere Liebe der Acltern gegen hoffnungsvolle, frommgehorsame Kinder, und ihren tiefen Schmerz bei zu frühem Hinsterben derselben "); Denkmähler zu Cilly und Seckau zeigen wahre unverbrüchliche Freundschaft; Denkmähler zu Cilly erweisen die Hochachtung und Verehrung weiblicher undemakclter Reinheit; Denkmähler in der Einöde und an andern Orten verbürgen zärtliche Geschwisterliebe, und edle jugendliche Freundschaft hoffnungsvoller Genossen! Diese Andeutungen lassen auf noch viele andere Tugenden im Leben der celtisch-germanischcn und römischen Steierer, als Menschen und Staatsbürger schließen. Zuverlässig wurden sie alle gesteigert und vermehrt durch das Christenthum, durch dessen nüchterne, wohlwollende Vorstellungen von Einem Gott, dem höchsten Wesen, dem Vater aller Menschen, durch dessen einfache, allen Menschenbcdürfnissen entsprechende, jedem gemeinen Verstände faßliche, in sich selbst vollkommene und über allen Wi- !) Immer erscheinen bei solchen inschristlichen Denksteinen der Gatte und seine Gatlinn mit wechselseitig auf die Schulter, oder in einander gelegten Händen im traulichsten Vereine. ') Auf unseren plastischen Monumenten tragen die Personen, welche als schon verstorben bezeichnet werde» wollten, in den Händen entweder eine Mohnblume, einen Mvhnkops, ober einen Granatapfel. derspruch erhabene Liebes- und Frieöenslehre (Moral) und insbesondere durch die heiligen Bücher des neuen Bundes, durch fromme brüderliche Oberaufseher christlicher Gemeinden, fromme und thätige Priester, regelmäßige Christenverjammlungen zu religiösen Ceremonien, zum Gottesdienste und zum einzigen heiligsten Opfer der Religion der Liebe, durch öffentliche Lehroorträgc und Kirchengesänge und durch den dadurch allseitig oerbreiteten und festgegründeten Geist reinerer Erkenntniß und inniger auf das Leben selbst stets rückwirkender Verehrung des höchsten Wesens, des Vertrauens und der Hingebung in höhere Fügungen, der festesten Hoffnung eines ewigen seligen Lebens als einstiger Belohnung für untadelhaften Wandel auf Erden, der allgemeinen Bruderliebe unter allen Menschen auf Erden und der Gleichhett derselben vor des ewigen Gottes und Vaters gerechtem Richterstuhle! d e s Steirerlandes in der vorchristlichen Epoche und in der Römerzeit. f? ß? ■ ) > ■ : 9 ’ ■ ■ : A, In der vorchristlichen Cpoche Geschichte der Steiermark bis auf die Annäherung der Römer. I. 600 — 184 v. Chr. !3n der Urzeit haben zwei Völkerwanöcrungcn aus öcm ccU tischen Lande jenseits des Rheines ans die großillyrischen Provinzen — zwischen der Donau und den südlichen Alpen, vom Bodensee und den Quellen des Rheines bis zuin Zusammenflüsse der Save mit der Donau — großen Einfluß gehabt '). Um das Jahr 600 vor Christus ungefähr, aufgeregt wahrscheinlich durch das plötzliche l) Im Jahre 1260 vor Christus erzählt die griechische Mythe Folgendes: Jaso n, der Sohn des theffalischen Königs Aeson, machte auf dem Wunderschiffe Argo eine Fahrt nach Kolchis, um von dort das goldene Vließ zu rauben. Von Absyrtus, dem Bruder der kolchischen Königstochter Medea, auf seiner Rückreise verfolgt, suchte er sich und seinen Raub, Medca und das goldene Vließ, auf einem andern, aus älteren Sagen und Weltkarten wohlbekannten Wege zu retten. Er fuhr daher aus dem schwarzen Meere in den 3 ft er und stromaufwärts, um auf einem Seitenarm dieses Flusses, der sich, nach der Meinung der Alten, in das adriatische Meer ergoß, in diese See zu kommen. Vergeblich aber; unter großen Gefahren bis gegen die Quellen der Donau vorgedrungen, mußte er wieder zurück schiffen. Er bog dann aus der Donau in die Save, und fuhr stromaufwärts, bis ihn die Winterszeit zwang, ans Land zu steigen. Den Ort, wo er überwinterte, nannte er Aemona. Im nächsten Frühjahre soll er dann mit Hilfe der dortigen Landesbewohner an der Save sein Schiff über die Gebirge in das adriati-fche Meer gebracht habe». — Wir führen diese Sage hier nur darum an, weil daraus wenigstens so viel erhellt, daß vierzehnhundert Jahre vor Christus die Gegenden um den Savestrom schon bewohnt gewesen sind; und weil in den Trümmern eines uralten Monumentes in dem Orte Rohitsch der untern Steiermark diese Mythe von Jasons Fahrt verewigt zu seyn scheint. Dio-dor. IV. p. 115— 122. 244 - 260. — Appollon. Bhod. IV. 157. — Plin. III. 18., IV. 7. — Strabo. I. 12. 31. 39., V. 149. — Justin. XXXII. 3. — Aristot. de mirabil. auscult. p. 1097. -— Euripid. in Andrnmach. vers. 773. — Zosimus, Hist. V. p. 804. Eindringen cymrischer Völker in Gallien, w änderte Velloves, ein Anführer hochcöel» Stammes biturigischer Celten, mit mehreren Hunderttausendeil der Bituriger, Arverner, Anduer, Sennoner, Ilmbarrer, Aulerker und Carnunter über die piemontesischen Alpen nach Italien und breitete sich in den weiten Ebenen zu beiden Seiten des Po-Stromes erobernd aus. Diese Celten und noch mehrere aus Gallien stets nachströmende Scharen von Cenomanen, Salluviern, Bojern, Lingonern und Sennonen machten sich zu Herren von ganz Oberitalien, bis hinauf in die Schluchten der norischcn, jütischen und karnischen Alpen und bis in die venetischen und istrischen Buchten des aöria-tischen Meeres '). Von hier aus begann ihre Rückwirkung auf unser Land. Denn nach vierhundert Jahren ruhigen Besitzes der üppigen Felder und fetten Tristen am Po und am Fuße der Alpen, in den volkreichen, blühenden Städten Mailand, Breszia, Verona, Vizenza, Trident u. v. a., unterlagen sie endlich dem gebildeten Kriegsgeist und den gewandten Waffen der Römer (I. 186) * 2). Da retteten zahlreiche Scharen dieser italischen Celten sich und ihre uralte Freiheit herauf in die Länder ober der norischen, julischen und karnischen Alpen. Die Segestaner sammelten sich an dem Savestrome und erhoben die Stadt ihrer Hauptniederlassung, Segeste oder Segestika (Siszia, Sissek); Earner und Carnunter ließen sich zu Carnuntum an der norisch -pannoni-schen Donau nieder; Bojer besetzten viel Land der Steiermark vom Neusiedlersee herein gegen die eetischen Gebirge und Oesterreich aufwärts an der Donau; Tauriskerscharen suchten im weiten norischen Berglande und also wohl auch bei ihren Stammesbrüdern des steierischen Oberlandes eine neue Heimath 3). Zu gleicher Zeit mit Bellovcs war auch dessen Bruder Sigov es mit keltischen Völkern über den Rhein gegangen, und hatte *) Diodor. Sicul. XIV. p. 442. — Livius, V. 34. — Caesar, B. G. VI. 24. — Justin. XXV. 5., XXIV. 4. — Strabo, IV. 135. — Plutarch, in Camill. 135 — Polyb. II. 150 — 178. Der über diese gallische Völkerwanderung bisher angenommenen Chronologie widerspricht der kritische Forscher Riebuhr in seiner Stom. Geschichte, p. 258 — 264? ") Justin. XX. 5. — Strabo, IV. 135., V. 146. 147 — 149. — Caesar, B. G. I. 12. — Plin. III. 15. — Appian. Bell. Annibal. p. 318. — Plutarch, ibid. 3) Polyb. II. 150 —178. — Strabo, IV. 135., V. 147. 149. - Plin. 111. 15. 17. 19. 21. 24. — Plut. ibidem. — In den Bewohnern um den Berg Schöckl und an dem Ort S embria ch wollte man Ueberreste der Symbrier finden?! sich in dem wellallen herzynischen Waldlande mitten unter den germanischen Stammesbrüdern feine neuen Wohnsitze erwählt. UÜbervölkerung, Kriegsgeist und Hang nach Abenteuern und Beute in den erinuthi'genöen Gefühlen unwiderstehlicher Naturkraft waren die Ursachen dieser Bölkerzüge gewesen und fortwährend geblieben Durch Uebcrvölkerung und fortdauernde Einwanderungen aus Gallien her sind aber auch aus den Ländern oberhalb der Donau viele celtisch-germanische Völkerschaften aufgeregt und über die Donau fortgedrängt worden; welche sich dann im ausgedehnten Jllyrikum, nach siegreichen Kämpfen mit den frühern Bewohnern, theils im norischen Berglande und an der Mur, Raab, Drave und Save in Pannonien und bis an die adriatischen Meeresküsten, unter die dort seßhaften illyrischen Urbewohner eingedrängt und niedergelaffen haben; theils durch Pannonien fort nach Thrazien, Mazedonien und Griechenland, ja bis Kleinasien auf Abenteuer und Beute und um neue Wohnsitze zu suchen, gezogen sind. Durch diese Begebnisse hatte auch die sigovesische Celtenwan-derung auf Bewohnung und Geschicke der Steiermark in der Urzeit entschiedenen Einfluß gehabt i) 2). Den frühesten Heerzug, den wir kennen, that Cambaules, ein mächtiger Fürst tektosagischer (Selten, aus Pannonien nach Thrazien. Er ging wieder in seine Niederlassungen zurück, ohne sich an die Griechen zu wagen 3). Im blutigen Kampfe der Illyrier mit der mächtig um sich greifenden Macht der mazedonischen Könige (I. 360 — 335) ist ein Schutz- und Trutzbündniß der Er-steren mit allen nördlichen reltisch-germanischcii Völkerschaften von den adriatischen Meeresküsten bis an die Donau hin bemerkbar. i) Liv. V. 34., XXXVIII. 16. 17. — Justin. XXIV. 4., XXV. 2. - Caesar, B. G. I. 5., VI. 24., VIII. 24. - Strabo, IV. 128. 129. 130. 132. 133. 135. 142. 201. 203. 204. 208. 210. 216., VII. — Flor. IV. cap. 12. — Dio Cass LIV. p. 534. 536. — Tacit. Ill or. Germ, cap. XXVIII. XXIX. — Plin. V. 32. ") Strabo, IV. 128. 129. 130. 132. 133. 135. 142. 143., VII. 200. 201. 202. 208. 210. 216. 217.: Ex his portio Illyricos sinus ducibus avi-bus — per strages Barbarorum pcnetravit ct in Pan no ni a c o n-sedit. — Ibi domitis Pannoniis per multos annos cum finitimis vari a bclla gesserunt. — Justin. XXIV. 4., XXV. 2. — Liv. XXXVIII. 17. — Pausan. I. cap. IV. p. 8.: Omnes Ulyrici populos, quidquid gentium ad Macedonicum usque nomcn patet, oppressere. — Pallhausen, Urgeschichte, p. 175 — 176. Wenn die Briefe des Thcmisiokles echt sind, so waren schon um das Jahr 470 keltisch-gkrmanische Boicr tapfere Kampfgenossen der Griechen gegen die Perser. 3) Pausan. Grace. X. p. 750. Gesch ?, Steiermark — > Dd 14 Zuverlässig wirkten die ömnaligen Ereignisse auch auf die steierischen Landtheile an der Save, Drave und Mur zurück. Die cel-tisch-germanischen Völker oberhalb und unter der julisch-rarnischen Alpen sendeten Friedensboten an den jugendlichen Helden Alexander den Großen, um ihre Gefühle für edle und tapfere Helden auszudrücken; ihm aber auch zu bedeuten, daß sie nichts auf Erden als den Einsturz des Himmelgewölbes fürchteten ')! Die bedeutendsten Heerzüge reltisch-germanifcher Völker aus dem weiten Jllyrikum, aus dem herzinischen Germanien und aus dem Celtenlande jenseits des Rheines fallen in diese Epoche (I. 280 - 270). Große Heere waren unter Cerethrius nach Thrazien, unter Brennus und Alcichor nach Griechenland, unter Bolg nach Mazedonien gegangen, und unter Lomnor und Lutar gar bis Kleinasien vorgedrungen; wo sie das galatifche Reich nach einheimischen reltifch-germanischen Weisen in Mäonien, Paphlagonien, Phrygien und Kappaöozien stifteten. Der Heerzug des Brennus mißlang gänzlich; die Ueberreste seiner Völker zogen sich theils mit ihrem Führer Bathanatius nach Pannonien an der Donau und Save und gegen die volkäifchen Sümpfe, und blieben dort seßhaft, — theils wieder in das eigentliche Gallien heim 2). In den Jahren 224 bis 184 wurde die Besiegung der cel-tischen Völkerschaften am Po und die Eroberung von ganz Oberitalien bis an die Alpen hin von den Römern vollendet -'). Da siohcn viele Taufende vor dem Schwerte und Joche der Römer fort über die Alpen hinauf und ließen sich bei den, ihnen verwandten Stammvölkern an der Save, Drave, Mur, im norischcn Berglande bis an die Donau hin, nieder; insbesondere zahlreiche Scharen des mächtigen Stammes der reichen, prunkliebenden Bojer 4). Durch solche Einwanderungen sowohl, als auch in Folge der Frucht- -) Diodor. XVII. p. 529. 531. - Strabo, VII. 208 - 209. 218 — 219. — Cu rti us cum supplcm. Freinshem. 1. 12. ") Pausan. Grace. X. 750 — 764. — Strabo, IV. 129. 130., VII. 218,, XII. p. 390. — Plin. V. 32. — Appian. Bell. Illyr. 107 - 108. 115. 358 — 359. - Polyb. II. 159., IV. 420. — Justin. XXIV. 6 - 8., XXV. 2., XXXII. 3. - Livius XXXVIII. 16. 17. — Jul. Solin. cap. 41. cum exercitat. Salmasii. p. 876 — 877. — Cicero de divinat. I. p. 269. — Athenaeus VI. p. 97. 118. — Vellej. Paterc. II. cap. 39. — Dio Cass. I.IV, p. 543. — Ptolom. II. cap. 16. 3) Polyb. II. p. 160— 178. — Flor. II. 4. — Livius, XX — XXXIII. 36." 37., XXXIV. 21. 46. — 48., XXXV. 4. 5. 22. 40., XXXVII. 2. 39. 57., XXXIX. 22. 40. '■) Polyb. I. 178. — Strabo, V. p. 145. — Livius, XXXVI, 40, barkeit imturfrßftigrr Völker scheint netzt im Lande oberhalb der julisch-karnischcn Alpen die Ilebervülkerung bis zu einem (icunvui)i genden Grade gestiegen zu scyn. Eine Schar von zwötftausend Bewaffneten that sich daher zusainmen und erschien, auf einem bisher unbekannten Alpenwege herabgekommen, plötzlich tm Gebietc von Aquileja, wo sie sich nicderlasien und eine Stadt erbauen wollten. Der römische Senat ließ sie aber zur schleunigen Rückkehr ermahnen; und wie sic sich weigerten, sie allgesammt durch den Eonsul Marcellus eniwaffnen. Nach einer vergeblichen Gesandtschaft an den Senat kehrten diese Abenteurer friedlich zu ihrem Stammvolke oberhalb der Alpen wieder zurück. Bald darauf erschienen bei demselben Stammvolke selbst die römischen Staatsboten Lucius Furius Purpureius, Quintus Minutius und Lucius Manlius Acidinus, welche in der Versammlung der Aeltesten jenes Volkes den Wunsch des Senats eröffneten: "Die Völkerschaften jenseits der Alpen möchten ihre Scharen innerhalb ihres eigenen Landes zurückhalten, und jeöe Ueberwanöerung nach Italien verhüten; weil die mächtigen Alpen zwischen ihnen und den Römern die un-vcrletzbare Gränze bleiben müssen!" Die Volksgemeinöe schien über die Behandlung ihrer Auswanderer gerührt und mit den Gesinnungen und Aeußerungen der Römer zufrieden. Sie versprachen, des Senats Willen zu ehren und entließen die Gesandten reich beschenkt Die Römer kommen mit den celtisch - germanischen Völkern ober der julisch - karnischen Alpen in unmittelbare Berührung. I. 184— 129 v. Ehr. Dieses Ereigniß, die stets drohenden Auswanderungen celtisch-germanischer Alpenvölker, deren Streben, sich in Italien nieöer-zulassen und die hohe Gefahr, in welcher aller römische Handel ___________________ 14* *) Liv. XXXIX. 45. 54.: Galli transalpin! per saltus ignotae antea viae in Italian! transgress!, oppidum in agro, qui nunc Aquileiensis est, aedilicabant. — Uuodecim millia arm atom in erant; pleriquc arma ex agris rapta habebant .... legates Romam misernnt .... exposucrunt: Se, supcrante in Gallia multitudine, inopia coactos agri et egestate, ad quacreudam sedem Alpes transgresses .... ltaque se cum iis legates .... missuros, — qui protinus cant, trans Alpes, et denuncient Uallicis populiš, miiltitudinem suam domi contineant. Alpes prope inex-superabilem finem in medio esse. Non utique iis melius lore, quam qui eas primi pervias feeissent! und die römische Verbindung zwischen Italien und Griechenland vor den kühnen liburnischen und illyrischen Seeräubern schwebte, veranlaßt^ hierauf die Römer zur kräftigsten Feststellung ihrer Macht an den adriatischen Küsten '). Bald erhob sich durch zahlreiche römische Colonisten die Stadt Aquileja und wurde zum Hauptwaffenplatze für alle weiteren Kriege gegen die celtisch-germanischen Karner, gegen Jstrier, Liburner und Illyrier gemacht. Wirklich mußten schon im Jahre 178 wieder Auswanderer aus dem Lande oberhalb der Alpen zurückgewiesen werden"). Hierauf (I. 177 — 175) wurde vom Consul Claudius Marcellus, nach hartnäckigem siegreichen Kampfe, ganz Istrien unterjocht, zinsbar gemacht, nach Römerweise eingerichtet, und Schrecken vor den römischen Waffen weit umher über die benachbarten Völkerschaften verbreitest. Wenige Jahre nachher (I. 170) wagte ein anderer Consul, C. Caffius, einen Raubzug in das Land der Karner und Japoden; er wollte auch durch die Länder oberhalb der julisch-karnischen Alpen auf der kürzesten Strecke einen Zug nach Mazedonien versuchen. Schon bedrängte er die friedlichen Bewohner jener Alpengebirge, als ihn Senatsboten zum Rückzuge mahnen sollten. Auch erschienen Gesandte des Königs Cincibilis und der beleidigten Völkerschaften ober der julisch-karnischen Alpen mit Beschwerden gegen den verwegenen Consul. Der Senat eilte, seine noch nicht kräftig genug erstarkte Macht an der adriatischen Küste durch strenge Gerechtigkeit, durch Freigebigkeit gegen die Gesandten und durch eigene Staatsboten mit Antwort und reichen Geschenken an die Könige Cincibilis und Balanus, wie an die Karner, Jstrier und Japo-dcn, vor der drohenden Wuth jener mächtigen Völker zu sichern 3). .*) Livius, X. 3., XXXIX. 55., XI,. 17. 18. 34. — Strabo, V. 148.: Aquileia a Romanis comlita cst munitionis loco contra habitant cs supra barb ar os. 2) Livius XL. 53. 54. i) Livius XLI1I. 1.: Ingressum hoc iter (per Illyricum et Macedonian») Consulem, senatus ex Aquilejensium legatis cognovit, qui querentes co-loniam suam novam et infirm a in, nee dum satis munitam inter in f es t as nation cs Istro rum et Ulyriorum esse. — Knimvero senatus indignari, tan (um consulem ausum, ut suam provin-ciam rclinqueret, in alienam transiret; exercitum novo periculoso itinere inter exteras gentes ducerct, viam tot nationibus in Italian! aperire. — XLIII. 5.: Querelae ad Senatum delatac sunt, et legati regis Gallorum Cincibili venerunt. Frater ejus verba in Senatu fecit, quaestus, Alpinorum pöpulorum agros sociorum suorum de-poputatnm C. Caesium esse; et inde multa mill!a hominum in servi-tutem abripuisse. Durch diese weise Mäßigung gewannen die Römer auch die Freundschaft derselben in solchem Maße, daß K. Balanus bei den angestrengteren Kämpfen der Römer in Mazedonien Hülfe anbieten ließ. Mit solch politischer Weisheit hatte damals der Senat die großen Interessen Roms verwahrt, welche cs erheischten, hier an den adriatischen Küsten, dem Hauptübcrgangslande von Osten her und dem Schlüssel Italiens, unerschütterlich festen Fuß zu fassen und Aquileja, das Bollwerk wider die reltisch-germanischen Alpcn-vvlker, den Kriegsspeicher und Waffenplatz wider Norikum, Pannonien und den Osten, in langer friedlicher Ruhe mit geheimen Schrecken groß und mächtig werden zu lassen; um dereinst die hohen Alpenberge hinanzuklimmen und die siegreichen Adler bis an den Fluthenspiegel der Donau zu tragen! Mit allem Nachdrucke ward daher auch im Jahre 167 der Krieg im eigentlichen Jllyrien mit Besiegung des staatsklugen Königs Gentius und mit Erdrückung seiner sämmtlichen Macht zu Land und zur See vollendet '); während der Consul Paulus Aemilius die mazedonische Macht des Königs Perseus mit aller römischen Waffenkunst -) zum nahen Falle drängte. Die Römer nähern sich dem steierischen Untcrlande. Fall der Karner und der Japoden unter den Alpen. 1.129 —114 v. Ehr. Heerzug und Vertilgungsschlacht der Eimbern. I. 129 — 101 v. Ehr. Vom Jahre 168 bis 129 lebten die Römer mit allen Völkerschaften der karnischen, julischcn und norischen Alpen oberhalb Aquileja in langem Frieden und ruhigem Verkehre, selbst als P. Cornelius Scipio Rasika (I. 156— 153) die Raubzüge der Dal-maten blutig bestrafte l * 3). Um das Jahr 129 aber erwachte der alte Kriegsgeist und die Sucht nach Abenteuern und Beute wieder bei den Japoden diesseits der Alpen, so daß der Consul Sempro- l) Polyb. Excerpt, de Legat, p. *899 — 901. 910 — 911. — Livius, XLIV. 30 — 33. - Appian. Bell. Illyr. p. 760 — 761. — Ob der König der lettischen Bastarner, Klondikus, welcher dem mazedonischen Könige Perseus ein großes Hülfsheer wider die Römer zugefiihrt hatte, aus unser» norisch-pannonischen Landern gekommen sey, bleibt völlig ungewiß. Livius. XLIV. 26. — Plutarch, in Paulo Aemil. I. 259. 264. -) Livius XLIV. 32 — 46. 3) Liv. Epitom. LXV1I. — Appian. Bell. Illyr. p. 761. nius Tuditianus mit den tapferen Generäle» Tiberius Pandusius und D. Junius Brutus zu ihrer Unterjochung einen langen blutigen Krieg führen mußte ')• Diese sieggekrönten Fortschritte und die nunmehrige Festsetzung der Römer an der südlichen Seite der japoöischen Alpen scheinen die benachbarten Karner um ihre Freiheit besorgt gemacht und zum Kriege aufgeregt zu haben. Im Jahre 118 erhob sich die Völkerschaft der karnischen Segestaner (Segcstc war einer der Hauptorte der Karner '-). Sie wurden von den Consuln C. Cäeilius Metellus und L. Aurelius Cotta niedergeschlagen; und als sie zum zweiten Male in Waffen erschienen, wurde alles karnische Land bis zu den Höhen der Alpen vom adriatischen Meere auswärts vom tapfern Consul Aemilius Scaurus (I. 117 — 114) erobert "). Allmählig näherte sich also das römische Joch dem ffeierischen Unterlande. Bereits waren Mazedonien und Dalmatien gefallen, und alles italische Land war bis weit hinan in die Schluchten und Pässe der norischen, julischen und karnischen Alpen römisch geivorden, und auf solche Weise eine lange Fußungs-linie zu weiteren Eroberungen nach Norden zu festgestellt * 2 3 4). Cs schien nicht zweifelhaft, daß jetzt schon alle Länder celtisch-gcrma-nischer Völker zwischen der Donau und der südlichen Alpenkette römisch geworden wären, hätte nicht die plötzliche, Verderben drohende Wanderung barbarischer Völker des großen Germaniens, der Cymbern, Teutonen und Ambronen, den Flug der römischen Adler auf eine längere Zeit gehemmt. Das germanische Volk der Cim-bern hatte sich schon vorlängst aus dem Norden Deutschlands aufgemacht, weiter im Süden reichen Raub und bessere Ansiedlungen aufzusuchen. Nach langen Wanderungen fielen sie auf die eelti-schen Bojer in Böheim; sie wurden jedoch geschlagen und über die Donau hinabgeworfen. In Pannonien bedrängten und beraubten sie dann die Seordisker an der Save und Drave; von wo sie westlich fort durch das steierische Mittel- und Oberland gegen Rhätien hin zogen. Auf die Nachricht von diesem bereits überall gefürchteten Bölkerheere und von dessen Vorhaben, in Italien einzubrechen und mit Raub und Verheerung Rom selbst zu erstürmen, *) Liv. Epitom. LIX. — Appian. ibid. — Gruter, p. 269. — Fasti Triumphales. 2) Plin. III. 19. 3) Appian. ibid. p. 761. 764. — Gruter, p. 298. '*) Strabo VII. 217. — Plin. III. 18. - Livius, Epitom. IX — LXII1. tendeten die Römer den Consul Cnejus Papirius Carbo, auf daß er über die Alpen in das iwrische Land hinauf eile und dort sich den Barbaren entgegenwerfe. In den Ebenen Mittelkärntens, nicht ferne der tauriszischen Stadt Noreia, trafen die Legionen (I. 112) auf das feftgeschlvssene Heer der Cimbern und Teutonen, und wurden in einer einzigen mörderischen Schlacht mit ihrem Consul fast bis auf den letzten Mann vertilgt ')• Steiermark in der Epoche des großen Julius Casars. Einfall der Bojer im Steircroberlande. Krieg der Gethen mit den norisch-pannonischen Bojern und Tauriskern. I. 101 — 43 v. Chr. # Wie sehr erschütternd der rymbrische Völkerzug auf Steiermark eingewirkt habe, läßt sich vermuthen; aus Mangel historisch-umsiändlicher Quellen aber nicht im Einzelnen Nachweisen. Es erfolgten hierauf nach langem Frieden andere gewaltigere Ereignisse, welche wir auch nur den Hauptzügen nach kennen. Im Jahre 58 zum ersten Male Consul, hatte Julius Cäsar die Provinzen Jllyrien und das transalpinische Gallien mit Oberitalien zur Ner-theidigung und Verwaltung erhalten. Da war sein Geist und sein Augenmerk vorzüglich und unausgesetzt auf alle Bewegungen in den weiten Ländern der Alpen von Gallien bis über Jllyrien hin gerichtet. Bei Aquileja stand ein großes Winterlager stets schlagfertiger Legionen u). Die Ortschaften Pola in Istrien, Pietas Julia genannt, und Julium Carnicum sind durch Cäsar römische Co- l) Tacit. Mor. Germ. cap. XXXVII. — Strabo, VII. p. 203.: Posidonius non inepta conjectura colligit, Cimbros homines fuisse pracdones ar vagos, armisque ad Maeotin usque lacum progresses .... Idem per-liibct, Bojos quondam Hercyniam incoluissc sylvam, ac Cimbros, cum ad ea loca se contulisscnt, ab iis repulses ad Istrum et Scordiscos Gallos descendisse; inde ad Teuristas ac Tauriscos ipsos quoque Gallos. — V. p. 148.: Sita est Aquileja extra Venetorum fines; pro limite est flavins ab Älpibus delapsus, qui adversus navigari potest, et MCC stadiis ad Noreiam urbern, apud quam Cncus Carbo inani conatu cum Cimbris conflixit. — Living, Bpitom. LX III.: Cimbri, gens vaga, populabundi in Ulyricum venerunt; ab iis Papirius Carbo Consul cum exercitu fusus est. — Bpitom. LXV. LXV1I. LXVIII. Und litt fragment. Freinshem. — Com. Coronin. Tentam. Genealog, p. 9 — 10. Appian. Bell. Illyr. p. 759. — Plut. in Mario I. p. 411 — 421. Floras. III. 3. — Jöann. Müller, Bell. Cimbric. cap. II. — VIII. ■) Sueton. in Jul. Caesar, n. 22. lonialstädte geworden. Von ihm haben die norisch-karnischen Alpen theilweise den Namen der Jütischen erhalten. Und mit Noccio, dem Könige celtisch-germanischer Volker im Norikum, hielt Cäsar eine dauernde freundschaftliche Verbindung. Noch voll des Andenkens der cymbrischen Zeiten hielten es damals die Helvetier für ein Leichtes, sich in besseren Gegenden ein bequemeres Vaterland zu suchen. In diesem Vertrauen vereinigten sie sich zu einem weitumfassenden Bunde mit den benachbarten celtisch-germanischen Völkern und sogar auch mit dem großen Volke der Bojer jenseits des Lechs und in Böheim (I. v. Chr. 58). Den Römern konnte eine solche Bewegung, welche andere Deutsche und Gallier zur Nachahinung verleiten durfte, für die Ruhe der Gränze nicht gleichgültig seyn. Während nun Cäsar in den Pässen am Jura und in Gallien den vereinigten Barbaren siegreich widerstand, war ein Heer von drci-ßigtausend Bojern vom Norden her durch das ufernorische Land ins Steireroberland eingefallen und bedrängte, wie cs scheint, den norischen König Vorrion in der Stadt Noreia. Ihr Plan war, hinab über die norisch-karnischen Alpen vorzudringen, in Italien plötzlich einzufallcn, Casars Hauptmacht in Gallien dadurch zu theilen, den bedrängten Helvetiern Luft zu machen, und wahrscheinlich dann selbst in Italien seßhaft zu verbleiben. Cäsar jedoch kam ihnen zuvor. Schnell war er aus Gallien unter den norisch-karnischen Alpen, hob zwei Legionen aus, zog drei derselben aus dem Winterlager bei Aquileja herbei, und erwartete mit diesem Heere die Barbaren in den Alpenpässen; oder im Einverständnisse mit dem ihm freundlich gesinnten Könige der Noriker drohte er, sie oben im Lande der Alpen selbst aufzusuchen. Die Bojer, davon benachrichtigt, gaben schnell Noreias Belagerung aus und zogen westlich durch Rhätien nach der Schweiz fort ')• Verschieden von diesen Bojern waren die Urberrcste der cis-alpinischen Bojer seit ihrer Auswanderung aus Italien lJ. 186) in ihren neuen Niederlassungen an der norisch-pannonischen Donau in den Ebenen um den Neusiedlersee und in dem Lande Oesterreich bis an die Gebirge der Taurisker hinan, selbst tin cymbrischen Völkerzuge, wie es scheint, unangefochten, und mit ihren celtisch-ger- i) Caesar, Bell. Gall. I. 1 — 10. 25. 29. Persuadent Rauracis et Tulin-gis et Latobrigis finitimis, uti, eodcm usi consilio, oppidis suis vicis-que cxustis, una cum iis proficiscantur; Bojosque qui trans Rh en um incoluerant et in agrum Noricum transierant, Noreiamque oppugnarant, rcceptos ad se socios sibi adsciscunt. manischen Stammesbrüdern, den norischen Tauriskern, im festen Freunüschaftsbuiiöe geblieben. In jener Epoche hatte sich auch das Volk der Dazier oder Gethen in den Ländern zu beiden Seiten der Theiß, zwischen der Donau und den Carpathen, durch nationale Sitten, durch Kriegsgeist, Standesunterschieü, zahlreiche Städte, durch bessere Kenntnis göttlicher und menschlicher Dinge, durch griechische Cultur, durch ausgedehnten Handel mit allen Völkern umher, vorzüglich unterhalb der Donau, und durch geistvolle Helden aus ihrer Mitte, zu großer Macht erhoben '). Diesem grthisch-dazischen Reiche, nachdem es durch innere Erschlaffung und Angriffe von Außen bedeutend war herabgebracht morden, gab um das achtzigste Jahr vor Christus ein verständiger und für den Nationalruhm glühender König, Börebist, mittelst zeitgemäßer Reformen im Innern, neues Leben und die alte Furchtbarkeit nach Außen wieder durch siegreiche Heerzüge in Thrazien, Mazedonien und gegen Jllyrien. Im nationalen Kraftgefühle nach so glücklichen Vorgängen bereitete er einen weiten Heerzug (I. 47 — 44) gegen die westlichen Länder des großen Jllyrikums. Da erhoben sich vor dieser drohenden Gefahr die Dojer unter ihrem Könige Kritasir, im festen Schutz- und Trutzbünönisse mit den norischcn Tauriskern, und stellten sich mit gesammter Streitmacht den Ge-then entgegen. Anbekannt, wo? — aber dermassen blutig war die Schlacht zwischen beiden Völkern gewesen, daß die Heere der Bojer und Taurisker gänzlich vertilgt und vorzüglich die bojischen Lanö-theile bis gegen den Bodensee hinauf von den Gethen dermassen icrwüstet worden sind, daß sie seit diesem Ereignisse das wüste, verwüstete Land der Bojer, die Bojereinödc, die Bojer-wüste genannt wurden $). 1) Strabo, VII. 204 — 211. -) Strabo, VII. 210.: Getarum antiquis historiis omissis, nostri tcmporis res exponamus Boerebistes, natiooc Gctä, cum Imperium in suam gentem susccpisset, cam crebris afflictam bcllis refecit; tantumque exercitationc, sobrietatc ac diligentia profccit, ut intra paucos annos magnum constitueret reginim, finitimasque plerasque gentes Getarum imperio subjecerit; quin et Romanis jam coepit terrorem afferre, Istrum audacter transiens, Thraciamque ad Macedoniam usque et Uly-ricum populans; idem Celtas, Thracibus et IUyriis permixtos, evasta-vit; Bojos, qui sub Critasiro crant, prorsus delevit, itemque Tauriseos, ut suae genti tanto essent majores facultates. — Strabo, V. 147.: Hos quidem (Gallos Cisalpinos) postea temp oris deleverunt Romani; Bojos autem suis domiciliis ejecerunt; qui deinde, quum ad Istrum commigrassent, apud Tauriscos habitarunt, bellumque contra Daeos gesserunt, doncc tota ipsorum gens funditus est excisa, et agrum, 3. toi — or v 65. 2l8 Ganz begreiflich mußten durch diesen Kriegssturm von Osten her alle celtisch-germanischen Völkerschaften der Steiermark aufgeregt worden seyu; weil bereits auch die Römer vor der fortschreitenden gethifchen Macht für ihre wichtigen Colonien unterhalb der julifch-karnifchen Alpen schon so sehr besorgt waren, daß der große Cäsar sich zum Heerzuge wider Börebist ernstlich rüstete. Die Ge-then behaupteten sich jedoch in den eroberten Ländern nicht. Böre-bist fiel bald darauf in einheimischer Empörung, und mit ihm Glan; und Kraft der dazischen Macht auf lange Zeit. Indessen erweisen es spätere Begebnisse und die bestimmten Versicherungen der Alten, daß sich, ungeachtet jener mörderischen Schlacht und der ge-thischen Verwüstungen, nicht nur die tauriszischen Völkerschaften im norischen Berglande, sondern auch bojische Volksstämme in Pannonien und Rhätien ununterbrochen erhalten haben '). Die schnelle Zersplitterung der gethifchen Macht nach dem Falle des Börebistes machte die Rüstungen des Diktators Julius Cäsar gegen die Dazier für den Augenblick unnütz "). Zuverlässig mußte er dabei auch die steiermärkischen Landtheile an der Save und Drave im Auge gehabt, und bereits tut Geiste an seine wcit-aussehcnöen Plane gebunden haben. Wie sehr Cäsar auch wirklich qui ad Illyricum pertinet, descrtum ac pecoribus pascuum vicinis re-liquerunt. — Jnrnandcs de reb. Gctic. cap. XI Edit. IHurator. Script. Ital. T. I. — Strabo, VII. 210 — 217.: Primum .... Illyrica cx-ponamus, quae et Istrum et Alpes attingunt, sita in medio Italian et Germaniae, ineipientia a lacu, qui apud Vindelicos est et Rhactos et Toenios. Hujus regionis partem vas tam desertamque reddidenint Daci, debellatis Bojis et Tauriscis, Gallicis gentibus Critasiro subjectis, qui earn sibi vindicabat regionem. Strabo VII. p. 202. 207 : La cum Rliaeti exigua parte, majore Helvetii et Vindelici attingunt; inde est Bojorum solitude usque ad Pannonios. — Plinius beschränkt diese sogenannte Bojerwüste auf den kleinen Landstrich am Raabflusse und Neusiedlersee und auf die Gegenden der Ortschaften Steinamanger, Skarbring (Sabaria, Scarabantia), Oedenburg u. f. n>.: A tergo Carnorum et Ja-pydum, qua se fert magnus Ister, Rliaetis junguntur Norici. — Nori-cis junguntur lacus Peiso, deserta BojorUm; jam tarnen colonia Divi Claudii Sabaria et oppido Scarabantia Julia habitantur. Plin. 111. 24. — Bojer wohnten in jenen Gegenden noch in der späteren Römcrepo-che. — Ptolom. II. 15. — Gruter, p. 490. n. 2. Von jenem Landstriche war noch im Mittelalter die übereinstimmende Benennung: Firvelt, Feyr-felt, Ferfeld üblich. — M. Klein, Austr. Celtic, p. 125. 170 — 171. aus Otto v. Freisingen. 1) Strabo IV. 142., VII. 204. 217. — Plin. III. 19. 20. — Ptolom. II. 15. — Appian. Bell. Illyric. p. 763. — Dio Cassius IXL. p. 412. — Hansiz. Analect. p. 39. — Pallhausen, Abhandl. der k. Academic zu München 1807. p. 465. 2) Strabo, VII. 210. — Jemand, ibid. cap. XI. — Appian. ibid. p. 762. —> Sueton. in Caesar, n. 44. non den Völker» ober der lwrische», karnischen und jnlischen Alpen gekannt und gefürchtet war, zeigen die Vorfälle mit den pan-nonifchcn Pyrrusten und den karnifch-julifchen Alpenvölkern im Triestergebicte; von denen die Einen auf Cäsars Drohung von aller Gcwaltthätigkeit abstandcn, seinen Nichtcrfpruch erkannten, Geiseln und Sühnungsstrafe gaben '); die Anderen aber (I. 50) schnell von feinem Feldherrn Labienus zu Boden geschlagen wurden Cäsar suchte auch während seiner mehrjährigen, so erfolgreichen Verwaltung Oberitaliens die östliche Beschaffenheit der ganzen Kette der norischen, jütischen und knrnischcn Alpen, so wie die Sitten, die Waffen und Kampfesweise der celtisch - norischen Völker ober jener Alpen umständlich und genau kennen zu lernen; und höchst wahrscheinlich würde Er schon die Steiermark mit ganz Pannonien und Norikum erobert haben, hätte ihn nicht zu früh sein Schicksal ereilt * * 3). Kaiser Augustus unterwirft das Land der Japoden und Pannonien. I. 43 — 16 v. Ehr. Die Völker oberhalb der norisch-julischen Alpen erkannten gar wohl des großen Cäsars weitaussehende Plane; das Beispiel der Dalmatcn, Pyrrusten und anderer benachbarten Völkerschaften ivnrnte sie ernstlich vor der drohenden Gefahr des nahen Römer-joches durch Cäsars hohen Kriegsgeist und furchtbare Thatkraft. — Kaum war daher mit Cäsar auch der Schrecken seines Namens untergegangen: so scheinen Viele jener, theils schon gänzlich unterjochten, theils bisher nur zinsbar gewesenen Völker oberhalb Aqui-leja und Tergefte sich angriffsweise gegen die Römer erhoben zu haben (I. 34) 4). Da wurde ein Theil derselben durch die Feldherren Vcterus und Mefsala Corvinus schnell wieder niedergeschlagen 5); gegen die streitrüstigen Japoden aber jenseits der Alpen an den Quellen der Kulp und Gurk zog K. Augustus selbst; *) Caesar, Nell. Gall. V. I. Hirt. B. G. VIII. 34. 3) Appian. ibid. p. 763. — Sextus Rufus, Edit. Syllb. p. 550. — Michael Huber's altes Agunt. p. 32. — M. Klein, Nntit. Austr. I. p. 141 — 143. — Caesar, B. Gall. 111. 7. — Sueton. in Jul. Caes. n. 56. 58. ‘‘) Appian. Bell. Illyr. p. 762. 5) Dio Cass. 1XL. p. 411 — 412. — Appian. ibid. p. 763. unter Blutströmen, über die Leichen der Barbaren und Römer durch alle Verhaue in den Alpenschluchten vordringend, erstürmte er die Städte der Japoden, Arupium und Terpo, wurde persönlich schwer verwundet, zerstörte unter gräßlichem Morden die sehr feste jnpodische Hauptstadt Metulium (Metulum) bis auf die letzte Spur und vollendete den Sieg der römischen Kriegskunst über ungebildete Tapferkeit und Verzweiflung mit Eroberung des ganzen Japodcnlandes jenseits der Alpen '). Hierauf drang Augustus — die steilen Felsenberge wohlverwahrt in allen Pässen und Aebergängen hinter sich, vor sich her den allgemeinen Schrecken seiner siegreichen Waffen, sich wohl bewußt, was Cäsars umfassende, auf ihn vererbten Plane, was des Reiches große Interessen nach damaligen Verhältnissen forderten, um seinen Feldherrn und Tribunen, welche an der untern Donau wider Dazier und Bastarner zu Felde lagen, die Hand von obenher zu bieten — in demselben Jahre noch ohne beleidigende Veranlassung von Seite der Völkerschaften an der Save und Drave, auf mehreren Punctcn in Pannonien ein 8). Zuverlässig hat Augustus bei diesem Heerzugc der Erste aller römischen Feldherrn (I. 34 — 33) das Steircr-unterlanö betreten. Die Gewalt wohlberechneter Bewegungen verhinderte die Bereinigung der pannonischen Völkerschaften zu Einem großen Heere. Pfeilschnell warf sich Augustus mit seinen Legionen aus die wichtige^ am Zusammenflüsse der Kulp mit der Save gelegene Stadt Siszia, anfänglich Land und Bewohner, wo er hinkam, verschonend, bis ihn ein mörderischer kleiner Krieg zwang, die Wälder an der Save umher meilenweit in Brand stecken und alles Bewaffnete nicderhauen zu lassen. Nach dreißig Tagen gräulicher Verheerungelt und nach blutigen Kämpfen zu Lande und zu Schiffe auf der Save und Kulp fiel endlich die feste, ansehnliche Stadt Siszia und wurde, mit 20 Cohortcn besetzt, der Hauptan-kerpunct und Waffenplatz des weiteren Krieges, vorzüglich gegen 3) Appian. ibid. p. 763 — 764. — Dio Cass. ibid. p. 412.: Japydas, .... qui monies et ultra eos incolebant, non sine maximo labore perdomuit. — Strabo IV. 143. 2) Dio Cass. ibid. p. 413.. Quum ad hunc modum hi periissent, rcliqui in potestatem ejus, nulla re memorabili gesta, venissent, in Pannonios exercitum duxit, neque laesus quidem ab iis unquam, neqnc nlluni crimen objiciens; sed militum exercendorum simul et alienis bonis a len -dorum causa, omne id justuni esse censens, quod armis potentior contra infirmiorem decernerct. die dazischcn Völkerschaften an der untern Donau *). Indessen war der tapfere Feldherr Vibius mit einem zweiten Heere weiter oben über die Save gegangen, und über die Drave, Mur und Raab bis unter den Fuß der cetischen Bergkette gegen das Steirerober-lanö vorgeörungen. Siegreich in vielen und blutigen Kämpfen schlug und zerstreute er alle Heere der celtisch-germanifchen Völkerschaften, ließ ihre erbeuteten Waffen, hölzerne Schilde, Speerstangen, Keulen u. s. w. brechen und massenweise in die vaterländischen Flüsse werfen, um Schrecken und Warnung eines gleichen Geschicks über alle entfernteren Landesbewohner zu verbreiten * 2). So wurde mit Pannonien bis an die Donau hin das ganze Steirerunterland bis an die cetischen Gebirge herauf unterworfen, zur zinspflichtigen Römerprovinz erklärt und der thatkrästige Feldherr Fusius Gewinns zum Schutz und zur Verwaltung der neueroberten Länder mit einem großen Heere bestellt; worauf der siegbekrünte Augustus nach Rom eilte 3). Indessen scheinen die Völkerschaften an der Save, Drave und Mur diesmal mehr überrascht und erschreckt, als wirklich und gänzlich unterdrückt worden zu seyn. Denn sogleich (I. 33) fielen die Dalmatcn wieder ab; und die Scgestaner wiegelten alle benachbarten Völkerschaften umher zur Empörung auf. Jedoch Fusius Ge-minus vereitelte alle Anstrengungen in Pannonien. Agripp a und Valerius Mesalla bekämpften den Aufruhr in Dalmatien. Augustus — bei der Stadt Sctovia schwer verwundet — vollendete persönlich die gänzliche Unterwerfung und feierte sodann im Jahre 29 den glänzenden illyrischen Triumph wegen Eroberung aller Länder der Japoöen, Dalmaten, Pannonier und 1) Appian. Bell. Illyr. p. 764 — 765.: Ipsi (Paeones) centum milila vi-roi'um aetate ad bellum Integra utique habebant, verum imperio ca-rentes minime in unum congrcgabant. Appoprinquante Caesare, ad silvas delati fuga, si quos ex Romanis palantes reperissent, occide-bant. Caesar quoad illos ad se ventures crcdidit, neque villas, neque agros eorum depopulates est; non accedentibus, ignem omnibus im-misit, et per continues octo dies maximis affecit eladibus. — Dio Cass. ibid. p. 413 — 414. 2) Florus, IV. cap. 12.: In Pannonios domandos Vibium misit; caesi sunt in utrisque fluminibus (Savo et Dravo). Arma victorum non ex more belli cremala, sed capta sunt, et in profluentes data, ut cae-teris, qui resistebant, victoria sic nuntiaretur. 3) Dio Cass. ibid. 414.: Ita his (Siscianis) in potestatem Caesaris re-ceptis, reliqua etiam Pannonia pacis conditiones accepit. — Kneten. in Aug. 20. 21. — Hist. Miscell. p. 49. — Zonnaras, I. p- 021. 2 i«--«s v CH. 222 der dort seßhaften ccltisch-gcrmanischen Völkerschaften bis an die Donau hin ')• Mit Norikum und Rhätien wird Las ganze Steirerland erobert und als Provinz dem Römerreiche einvcrleibt. I. 16 — 15 v. Chr. Es ist begreiflich, daß nach solchen Begebnissen die Völker auf den rhätischen und norischen Alpen selbst ein düsteres Vorgefühl ihres hcrannahenden Geschicks, des Untergangs ihrer uralten Unabhängigkeit, ergriffen habe. Ohne sich jedoch in eine große Masse zu vereinigen, suchten sie nur vereinzelt durch unaufhörliche Einfälle in Italien aus allen Alpenschluchten herab mit Beraubungrn, mit Zerstörungen und unbeschreiblichen Grausamkeiten die Römer zu lähmen und ihre Entwürfe vereiteln zu wollen "). Die Hoheit und Würde Roms in den Augen so vieler unterworfenen Völker und aller stets gefährlichen germanischen und sarmatischen Barbaren, dann die großen Interessen des Reiches forderten nun durchgreifende Maßregeln gegen die Wuth der Alpcnbewohner. Damals nämlich war von den äußersten Küsten Spaniens und Galliens bis an die Gränzen der Parther, und von der pannonischen Donau bis an die lybischen Sandwüsten bereits Alles schon römisch. Vor nicht langer Zeit waren an der untern Donau Bastarner und Thrazier überwunden und die gethischen Heere vernichtet, und so Mazedonien und Griechenland durch Thrazien, Mästen, Pannonien, und alle diese Länder durch Jllyricn, Dalmatien, Liburnien, Ja-pyöien und Istrien mit dem Herzen des Reiches, mit Italien, zu einem geschlossenen Länderkörper vereinigt worden * 2 3). Nun unterbrachen nur noch die rhätisch-norischen Alpenländer den natürlichen und für die damalige Lage des Reiches nothwendigen Zusammenhang Galliens mit den römischen Provinzen an der untern 1) Fasti consulares. Edit. Mediolanens. — Sigon I. p. 30. — Dio Cass. iXL. p. 414., L. p. 433. 436., LI. 459., Lili. p. 499. — Appian. Illyr. Bell. p. 765 — 766. — Ganz irrig ist die dalmatische Stadt Seto-via für die untersteiermarkische Stadt Petovium gehalten, und die Erzählung des Appianus auf diese ausgelegt worden. 2) Strabo IV. 143. — Plin. XVIII. 20. — Florus, IV. 12. — Appian. Illyr. 762. — Dio Cass. LIV. p. 536. 3) gutrop. in Breviar. p. 79. 87 — 89. 91. 92. 94. 96. 97. Donau und mit Jllyrien und Griechenland. Und gerade diese Land-theile der Alpen waren der wichtigste Hauptpunct aller Verbindungen für römische Thätigkeit in Weltherrschaft und Handel zwischen Nord und Süd, zwischen Ost und West '). Hinter Nori-kuiii und Rhätien lag das große Deutschland. Von dorther konnten abermals Cymbern und Teutonen Hervorbrechen; von dorther konnten einmal die rachedurstigen und freiheitsliebenden Völkerschaften der rhätisch-norischen Alpen alle Germanen auf Einen Tag versammeln, dieselben auf einmal über die sichere Brücke ihres Hochlandes aus hundert unzugänglichen Bergschluchten zur blutigen Rache und verwüstenden Beraubung nach Italien hinabführen und allen, durch die Anstrengung von Jahrhunderten, durch das Blut so vieler edler Helden unterdrückten Völkern die uralte Unabhängigkeit wieder geben * 2 3). In der Rachewuth der rhätisch-norischen Stämme mochten die Römer wirklich auch die ersten Vorzeichen jener gefürchteten Zukunft um so mehr erblicken, als so eben erst (I. 16) die Pannonier wieder, von den Norikern zur Empörung aufgcreizt, verheerende Raubzüge bis Istrien hinab gewagt hatten und über die nahen römischen Pflanzstädte gewisse Zerstörung würden gebracht haben: hätte sie nicht der tapfere Feldherr P. Silin s schnell und blutig zurückgeworfen, und mit seinen Legionen und Legaten nach allen Seiten hin bis unter die cetischen Gebirge siegreich verfolgt a). Diese pannonische Empörung hatte offenbar *) Schon die Völkerschaften an den pannonischen Alpen merkten die weitausse-henden politischen Zwecke der Römer: Romanos non solum itiuerum causa, sed etiam perpetuae possessionis cnlmina alpin in occupare conari, et ea loca finitimae provinciae adjungere siM persuasum habebant. Caes. B. G. III. 2. 2) Strabo, VI. p. 198.: Quin et Illyrii et Thraces propinqui cum Grae-cis tum Macedonibus inde initia belli contra Romanos duxerunt; ne-que finis fuit belli gercndi ante, quam omnia intra Istrum et Halyn sita, Romani suae fecerunt ditionis. Die Furchtbarkeit der celtisch-germanischen Völker zwischen den Alpen und der Donau war schon vom staats-klugen Polybius anerkannt. Polyb. 11. p. 123. — Strabo, VII. p. 218. Die Bereinigung all dieser Völkerschaften mit seinen Racheplanen gegen die Römer wollte der große pontische König Mithridates zu Stande bringen. Johann v. Müller. Allgem. Gesch. p. 273 — 274. 3) Dio Cass. LIV. p. 534.: IVIulti quoque alii motus in id temp us inci-derunt. Čarnimi et Vennonetes, gentes alpinae, arma contra Romanos sumpscrunt, victique a Public Silio et subacti sunt. Pannonii cum Noricis in Histriam incursioncs fecerunt, et a Silio c j u s-que legatis incommodis affecti, rursus pacem acceperunt. Noricis-que etiam causam servitutis praebuerunt. — Fasti Capitol, ap. Sigon. ibid. p. 31.: P. Silius P. F. P. N. Nerva. Proces. Ex Al-pibus et Pannoniis. Ann. DCCXXXVI1. im norischen Berglande ihre Stütze und Zuflucht, und der Bund wider Rom zeigte sich dadurch weitverzweigt durch das weite Alpenland. Daher ließ jetzt (I. 16— 15) K. Augustus zum allgemeinen Krieg gegen die norisch-rhätischen Bergvölker in ganz Oberitalien von Aquileja bis Eporedia hin nachdrücklich rüsten. Von Pannonien gegen das norische Berglanö (Kärnten und das Stei-reroberlanö) leitete der siegbekrönte P. Silius, von Gallien und Helvetica her und aus Oberitalien die rhätisch-norischen Alpen hinan leiteten des Kaisers Stiefsöhne, Tiberius und Drusus, von vielen andern Feldherren unterstützt, alle Operationen. Der allgemeine Angriff geschah an allen Seiten zugleich, und bevor noch die Alpenvölker in Eine große Hcermaffe irgendwo vereinigt standen * *). Eben darum war der Kampf überall zwar äußerst mörderisch, aber der Sieg schnell vollbracht a), selbst gegen so verzweifelte Gegenwehr, daß, nachdem die streitbare Jugend gefallen, verwundet oder eingeschlossen, die Wehren und Burgen gebrochen (arces alpibus impositae tremendis), viele befestigte Städte und Ortschaften zerstört (multis urbium et castellorum oppugnationi-bus), die Pfeile verschossen, die Keulen und Schilde zerschmettert waren, die norischen Weiber ihre eigenen Kinder bei den Füßen oder Haaren ergriffen, und sie in die wuthflainincnden Gesichter der römischen Soldaten warfen 3). In dem einzigen Sommer des fünfzehnten Jahres vor Christus war auch der blutige Riesenkampf vollendet; Rhätien, Vindelirien, die Ebenen der Bojer und Nori-kum, alles Hoch- und Blachlanü von den Quellen des Rheines bis an das retische Gebirge hinab zwischen der Donau und den südlichen Alpen, mit so vielen inuthigcn, sreiheitliebcnden, ccltisch-ger-inanischen Bewohnern, lagen im Blute und in Ketten zu den Füßen 1) Tae. Vit. Agricol. cap. XII.: Rams duabus tribusve civitatibus ad propulsandum commune periculum convcntus; ita, dum singuli pu-gnant, universi vincuntur. *) Dio Cass. L1V. p. 536.: (Norici, Illyrici, Pannonii, per diverses duces vel superati, vel repress!,) simul legatorum opera, multis locis irrum-pentes, dissipates aggressi, baud difficulter multis exiguis proeliis dispersas eorum copias deleverunt. Dio Cassius gibt auch noch an einer andern Stelle die Aufklärung: Nam etsi Barbari multitudine et magni-tudine Romanos antecellebant, tarnen Romani belli scientia atque ar-mis superiores erant. In excerpt. Xiphilin. Edit. Sy 11b. p. 144. — Histor. Miscell. p. 55. — Strabo, IV. p. 143. 3) Quae fuerit callidarum gentium feritas, facile vel mulieres ostendere: quae deficientibus teils infantes ipsos afflictos humo in ora militum adversa miserunt. Florus, IV. 13. — Strabo, I. 7. Mit welch localer Strategie sich die AlpcnvMer gegen die Römer vertheidigten. 225 2 s — io n. Eh, des K. Augustus '). In solchem Vorgänge der Begebnisse war demnach die ganze Steiermark — seit dem Jahre 34 — 33 das untere Land an der Mur, Raab, Drave, Saan und Save, und tut Jahre 15 öaS Oberland der Gebirge — römisch geworden und damit öaS Geschick deS ganzen Landes mit jenem öeS römischen WestreicheS auf 500 Jahre vereinigt und entschieden. B. In der römischen Zeit. Die Empörungen der Bewohner an der Save, Drave, Mur und Raab in Pannonien. I. 5 — 10 n. Ehr. Während der Imperator Augustus durch die vereinten Kräfte RhätienS, NorikumS und PannonienS die unüberschreitbare römische ReichSgränze an der Donau mit einer Kette von Burgen, Thürmen und Wällen befestigen ließ, hatte sich der geistvolle Mar-komannen-König Marobob, um die Freiheit seines Volkes und seine eigene Köm'gSmacht vor den Römern am Rheine zu retten, daS eroberungssüchtige Rom aber von einer andern sehr vcrwund- l) Horat. IV. Od. 4. 14. — Strabo, 1. V., VII. 203. — Livii, Epitom. CXXXVI. — Mcssal. Corvin. Edit. Syllb. p. 379. — Vellej. Pater- cul. II. c. 39. 95. — Sucton. in Aug. n. 2., in Tiber, n. 9. — Floras, IV. cap. 12. — Appian. bell. Illyr. p. 762. 766. — Dio Cass. LIV. p. 536. Torphaeum Alpium Aug. — Plin. IV. 20. — Aurel. Vict. de Caesar, p. 510. — Sex. Huf. in Breviar. p. 550. — Eutrop. in Breviar. p. 577. Edit. Syllb. — Nicht unwahrscheinlich gehört das zu Cilly gefundene Römerdenkmahl mit der Inschrift: MARTI. HERCVLI. VICTORE® N0RE1AE jenen Monumenten an, welche von den siegbekröntcn Römern zum Preise und zum Danke de» gütigen Göttern, welche für die Größe und den Ruhm der hohen Roma wider die Alpenvölker mitgefochten hatten, in den neuerober-ten Ländern errichtet worden sind. Gruter, p. 56. n. 2. — Es scheint, daß bei der Eroberung Rorikums und Pannoniens manche Völkerschaften großen Theils ausgewandert sind. Solche Auswanderer mögen die von Tazitus angeführten Osi (natio Pannonica) und Aravisci (natio Pannoiiica) an der Arva in Oberungarn und an der Weichsel jenseits der Karpathen gewesen seyn; wenn nicht das umgekehrte Begebnih der wahre Fall ist. Gesch. B. Steiermark. - i, 230. 15 baren Seite her zu bedrohen '), am Mayne und Oberrheine aufgemacht, in das innerste Germanien zurückgezogen und in Böheim festgesetzt (11 — 10 vor Christus) 1 2). Seitdem im Jahre 29 vor Christus mit Pannonien, und mit dem norisch-rhätischen Berglande im Jahre 15 vor Christus die sämmtlichen Landtheile der Steiermark ins römische Joch gefallen waren, gehorchten die Bewohner des Oberlandes willig und ruhig den übermächtigen Römern. Noll stillen Grolles und mit Widerwillen nur gaben sich dagegen die pannonischen Völkerschaften des untern Landes an der Save, Drave, Mur, Raab, Saan zur Ruhe und zum Gehorsam; und mehrere in siebenundzwanzig Jahren schnell aufeinander folgende Empörungen, welche gleichsam nur einen einzigen blutigen Krieg bildeten 3), bewiesen es, wie schwer die Pannonier ihre uralte Unabhängigkeit vermißten. In den Jahren 19, 13, 11, 10 und 9 vor Christus lagen die römischen Legionen angestrengt gegen die hartnäckigen pannoni-schcn Rebellen stets zu Felde; denn jene, durch die Verbindung der Pannonier mit den Dalmatern gewaltiger aufschlagende Flamme der Empörung, welche der kluge Feldherr Agrippa durch den Schrecken seines Namens unterdrückt hatte, mußte Cäsar Tiberius in mörderischen Schlachten, mit den Beilen der Liktoren, mit Verödung und Verheerung großer Länöstreckcn und mit Verkauf von vielen Tausenden der Landesbewohner an Srlavenhändlcr entfernter Welttheile austilgen 4). Während dieser Ereignisse hatte Ma-robod sein mächtiges Reich in Böheim durch Waffen und friedliche Verträge gegründet, Allen rund umher furchtbar weit ausgebreitet, sich mit drohender Macht selbst schon an die norisch-pan-nonische Donau gelehnt und, gegen die Römer stets rüstig mit 74000 Germanen auf jede Herausforderung sich zum Kampfe zu stellen, allen Flüchtlingen der unterdrückten Völker unterhalb der Donau in seinem Lande eine sichere Zufluchtsstätte offengehalten 5). 1) Certum Imperium vimque regiam complexus animo, statu it, avocata procul a Romanis gente sua, eo progrcdi, ubi, eum propter potentiora arma refugisset, sua faceret potentissima. Vellej. Paterc. II. 108. ') Strabo, VII. 201. — Vellej. Paterc. II. 108. 109. — Tacit, de Mor. Germ. p. 297. 300. °) Vellej. II 96. sagt: Bellum" Pannonicum, magnum, atrox. •*) Dio Cass. LIV. 538. 541. 543— 546.: Multis maleficiis agro morta-libusquc impositis domuit, arma ademit, juniorum plerosque in alias regiones abducendos vendidit. LV. 549. — Sigon. in Fast. Consul, et Triumphal. I. 31. 5) Vellej. Paterc. II, 108 — 109. Diesen Germancn-Köm'g fürchtete »mn in Rom wegen seiner Stellung gegen die norisch-pannonische Reichsgränze, wegen seines unternehmenden Geistes und seiner kühnen Thatkraft bereits mehr, als einst Pyrrhus und Antivchus ')• Diese furchtbare Barbaren-macht sollte nun mit einem Schlage vernichtet iveröen. Jedoch das mächtig waltende Geschick fügte es anders “). Denn schon hatte Cäsar Tiberius mit einem mächtigen Heere auf einer Schiffbrücke bei Carnuntum über die Donau gesetzt; schon war er siegreich weit ins Land Marobods vorgedrungen: als die insgeheim lange schon vorbereitete allgemeine Empörung in seinem Rücken, in Pannonien und Dalmatien, in den Hauptverbindungsländeru zwischen der Donaugränze und Italien, auf Einen Tag losbrach. Die Pau-nonier wollten mit zwei großen Heermassen über die südlichen Alpen, über Aemona und Nauportum in Italien einbrechen und geradezu auf Rom selbst losgehen ä); und so furchtbar hatte der Ruf die Macht und Hartnäckigkeit der Empörer geschildert, daß Augustus selbst im Senate es aussprach: wenn nicht Alles zum Widerstande aufgebothen ivcröe, dürften die Heere der Empörer binnen zehn Tagen vor den Thoren Roms seyn * * 3 4). Damals war Valerius Messalinus (ein Mann von gerühmtem Charakter) Landesverwalter in Pannonien und Dalmatien. Der unauslöschbare Hang zur alten Unabhängigkeit, das lebendige Gefühl wieder erneuerter Naturkraft, die ungewohnte Last hoher Tribute, der unersättliche Geiz und die herrische Grausamkeit der römischen Provinzialbeamten hatten diese furchtbare Flamme allgemeinen Grolles entzündet 5); entschlossene Landsedle und Häuptlinge, der dalmatische 15 * !) Tacit. Annal. II. 38.: Apud senatum disseruit (Tiberius), non Philip— pum Atheniensibus, non Pyrrhum aut Antiochum populo Romano periode metuendos fuisse! 2) Rumpit, interdum moratur proposita liominum fortuna. Vellej. Patero. II. 110. 3) (Ferox Juventus , — servitutem min ata Italiae.) — Cujus immensae multitudinis, parentis acerrimis ac peritissiinis ducibus, pars petere Italian! decreverat, June tam sibi Kauporti ac Tergestis confinio. Vellej. II. 110. *) Audita in senatu vox Principi«, „decimo die, ni eaveretur, posse ho-stem in urbis Romae venire conspectum.“ Vellej. II. 111. 5) Dio Cass. LVI. 570. 583.: Iterumque a Tiberio, ut ante, interrogates, qua de causa rebellassent bellumque tamdiu protulissent, eadein quae prius, respondit (Rato): Romanos causam ejus esse, qui ad suos greges custodiendos non canes neque pastures, sed lupus mitterent! ■ Unb p.568.: ipsisque Dalmatis milite imperato; quod ob earn rem ipsi convenissent jnventutemque suam florentem cortspexissent, rebellavcre. Bat to, Pinnetes und Bato, der Pannonier, stellten sich muth-voll an die Spitze aller Bewegungen. Sehr ungelegen kam den Markomannen und Römern dieser schnelle Ausbruch der pannoni-schen Empörung: für Marboö, weil Tiberius noch nicht tief genug zum gewissen Verderben in die böheimischen Wälder vorgedrungrn war; für Tiberius, weil er mitten auf der glänzenden Siegesbahn gegen Roms furchtbarsten Feind gehemmt schien. Sie versöhnten sich daher Beide gerne '); und sogleich warf man Roms vereinte Kräfte auf die empörten Barbaren in Pannonien und Dalmatien. Tiberius war durch das obersteirische Bergland und durch das karantanische Mittelnorikum zurück gezogen; unten an den julisch-karnischen Alpen vereinigte er die Legionen des Valerius Messa-linus, welche bereits blutige Gefechte bestanden hatten, und die aus Italien gesendeten Cohorten mit seinen Kriegern, ging dann mit einem Heere, wie es seit den Bürgerkriegen auf einem Puncte nie mehr vereinigt gewesen war, mit 15 Legionen und mit eben so vielen Hülfsvölkern a) zuerst auf den dalmatischen Batto los, und hielt ihn nach blutigen Kämpfen in den Gebirgsgegenden zwischen der Save, Saan, dem Donati- und Botschgebirgc des Stcirerun-terlandes enge eingeschlosscn i) * 3). Batto, unvermögend in offner Fcld-schlacht solch einer Macht zu widerstehen, rettete sich aber dennoch aus seinen verschanzten Walöschluchten in das tiefere Pannonien hinab; worauf Tiberius alle seine Streitkräfte bei der mit aller Kraft befestigten Stadt Siszia (Sissek) an der Save zusammcnzog 4). Nicht minder blutige Kämpfe lieferte indessen der pannonischr Bato tiefer unten an der Save und Drave (I. 6 — 7) den vereinigten römisch-thrazischenHeeren unter den Feldherren Cäcinna Severus, Silvanus Plautius und dem Könige Rhömetalkes; bis auch dieser sich mit dem Heere des dalmatischen Battos vereinigte, zwischen Sümpfen, Wäldern, Strömen und Seen des in-nern Landes in einer unangreifbaren Stellung sich fcstsetzte, durch unaufhörliche Ausfälle und Streifzüge die römischen Cohorten nic-derhieb, alle den Römern anhängigen Gegenden verheerte, und den vereinigten Heeren des Tiberius und Gcrmänikus Angriff und i) Tacit. Anual. IX. 29. 34. ") Tanto demque exercitu, quantus nulle unquam loco post Ibclla fuerat civilia. Vellej. II. 113. — Sueton. in Tiber, n. 16. 3) Occupato monte Claudio munitoque se defendit. Vellej. II. 112. *) Dio Cass. XIXL. 513 - 514. Besiegung unmöglich machte, — ja sie manchmal in verzweifelte Lagen drängte ')• Endlich gelang es durch List und Gewalt, durch den hartnäckigsten kleinen Volkskrieg (cruentissima caede, sagt Orosi us), durch Abschneidung aller Zufuhren, durch Hunger und dessen furchtbares Gefolge, Krankheiten und Seuchen, durch Bestechungen und Zwietracht unter den Heerführern und Völkern selbst, durch Unterhandlungen, Verzeihung und Unterwerfung einzelner Völkerschaf-len, zuerst im achten Jahre die pannonischen Landtheile zu beruhigen und mit Unterdrückung der empörten Dalmaten im neunten Jahre nach Christus diesen eben so unerwarteten als für Rom ungemein kostspieligen pannonischen Volkskrieg i) 2) zu beendigen; und seit dem Jahre 10 nach Christus verkündigten die Reliefsgebilde an dem römischen Triumphbogen zwischen Vindobona und Carnuntum (bei Petronell und Deutschaltenburg unterhalb Wien) den staunend vor-überziehenden Jahrhunderten die von Tiberius und Germanikus in diesem gefahrvollen Kriege vollbrachten Waffenthaten 3). Seit dieser Zeit blieb das pannonische Steireruntcrland durch Jahrhunderte ruhig unter römischer Herrschaft; so wie das norische Oberland ohne einigen Antheil an dieser erschütternden Be-lvegung *) fortwährend willig gehorchte. Uebrigens gibt die hartnäckige Dauer dieses pannonischen Krieges in Blut, Flammen und Zerstörung, von der Zahl und Naturkraft, von der Kriegsgeschicklichkeit und von dem rüstigen Kampfesmuth unserer uralten Lan- i) Sueton. in Tiber. 20.: Batonem ingentibus ornatuni praemiis llaveu-nani transtulit, gratiam referens, quod se quondam cum exercitu ini— q ui täte loci circumclusum, passus sit, evadere. — Vellej. II. 113.: Ipse (Tiberius) asperrimae hycmis initio Sisciam regress us — legates partitis praefccit hibernis. — De quo Augustus certior factus, in su-spicione Tibcrium liabens, quasi is, quiun posset ho stem parvo tempo ris spatio in potestatem redigere, bellum consulto trälleret, quo diu-tius ejus specie in arinis esset. Dio Cass. LV l. 578 — 580. -) Hoc modo bellum id itcrum confectum est, quod Romanis magna ho-ininum, maxima pecuniae jactura stetit. Dio Lass. LVI. 578 — 582. — (Jravissimum omnium externorum bellorum post Punica per XV Le-giones paremque auxiliorum copiam triennio gessit (Tiberius). Sueton. in Tiber. 16. 3) Inter alios honores, decreti Fornices duo in Pannonia, quibus Trophea insisterent. Dio Lass. ibid. — Lambec. in comment. Bibi. Caesar. Vindob. III. 1001. — Ligen. Fasti Consul, etc. 213. — Epitom. Livii. cap. 140. '*) Sueton. in Tiber, n. 26. sagt ausdrücklich: Perseverantiae grande pre-tin m tulit (Tiberius) to to Illyrico, quod inter Italian! r e-gnumque Noricum et Thraciam et Macedonian!, interque Danubium tlurnen et sinurn Adriaticum patet, perdu mi to a c in ditionem re-dacto. desbewohner an der Mur, Raab, Drave, Saan und Save einen glänzenden Beweis. Nach der vollkommen vollendeten Beruhigung Pannoniens— glauben wir — ist K. Augustus persönlich über die Alpen heraufgekommen, und hat auch die Steiermark bereist; weil Suetonius ausdrücklich versichert: »es habe keine Reichspro-vin; gegeben, welche Augustus nicht persönlich heimgesucht habe ')•" Aufruhr der römischen Legionen im Steirerunterlande. I. 10 — 14 n. Chr. Um das Jahr 14 nach Christo trug die höchste Militär-und Civilgewalt über Land und Völker an der Save, Drave, Mur und im norischen Berglande der in beiden Geschäften des Kriegs und Friedens sehr gewandte Feldherr Junius Bläsus Zur selben Zeit vollendete auch Augustus zu Nola in Campanien, im sechsunösiebenzigsten Jahre eines im Ganzen sehr glücklichen und sehr wohlthätigen Lebens, die wohlgespielte Rolle; Tiberius, sein Stiefsohn, übernahm die seit vielen Jahren durch jedes Mittel gesuchte Jmperatorswürde. Dieser neue, wegen des tugendhaften Ger-manikus sehr gehaßte Fürst und die aus den Bürgerkriegen noch genährte Hoffnung reichen Gewinnes entzündeten unter den panno-nischen Legionen die Flamme der Meuterei und Empörung; welches Begebniß in den Gegenden der Städte Petovium, Celeia und Aemo-na, wie Tazitus erzählt, folgendermassen vor sich gegangen ist. Die drei Legionen (die VIII. IX. und XV.) waren, wahrscheinlich bei der Stadt Pettau, in Einem Sommerlager vereinigt, unter dem Oberbefehlshaber Junius Bläsus, welcher auf die Nachricht von dem Tode des K. Augustus und dem Regierungsantritte des Tiberius, entweder wegen eingetretener Feierzeit oder *) Non est, o pin or, provincia, quam non adierit. — Plerasque provincial* saepius adiit. Sueton. in Augnsto n. 47. Bei seiner persönlichen Anwesenheit in Celeia hat vielleicht K. Augustus den Bewohner jener Stadt, C. Julius Sßtpo, mit dem römischen Bürgerrechte und mit der Befreiung von allen öffentlichen Diensten und Abgaben beschenkt, wenn die Siglen Ab Divo Ang. auf dem schönen Römersteine, dessen Inschrift wir im Anhänge anführcn, von diesem Imperator zu verstehen sind. 2) Vir, nescias, an utilior in castris, an melier in Toga. Veilej. Paterc. 11. 125. aus Freude, die gewöhnlichen Militärübungen unterließ. Dadurch brachte der Müßiggang Zwietracht unter die Krieger; sie hörten den Stanörcöen jedes Veröorbensten zu; verlangten nach Wohlleben und Vergnügen, und wollten von Anstrengung und militärischer Zucht nichts weiter hören. Im Lager war damals auch ein gewisser Peszennius, früher Chorführer theatralischer Fartionen, dann Lcgionssoldat, ein verwegener Sprecher, und wegen Parteigeist im Theater sehr gewandt, Meutereien zu stiften. Dieser begann die unerfahrnen Gemüther der Krieger, voll Besorgniß über das Geschick der Armee nach Augustus Tode, in nächtlichen Unterredungen aufzuregen, oder beim Abenddunkel, wenn die Befferden-kcndcn sich zerstreut hatten, die Uebelgesinntcsten zu versammeln. Vor diesen nun schon Vorbereiteten und vor andern Factionsmän-ncrn begann er folgenderweise zu sprechen: "Wozu doch gehorchen wir wie Sclaven wenigen Hauptleutcn, und noch weniger» Obersten? Wann sollen wir es wagen, Abhülfc für uns zu fordern, außer daß wir uns jetzt an den neuen und noch wankenden Fürsten mit Bitten oder mit Waffen machen? Genug schon der Verirrung durch so viele Jahre aus Feigheit, daß wir die Meisten dreißig und vierzig Jahre schon bis zum Greiscnalter und mit verstümmelten Körpern Kriegsdienste ertragen mußten; daß nicht einmal für die dieses Dienstes Entschlossenen ein Ende desselben ist; sondern daß wir bei den Feldzeichen noch zurückbehalten werden und unter anderer Benennung dieselben Mühseligkeiten noch fort ertragen müssen; und hat sich auch irgend Einer durch so viele Unfälle hin mit dem Leben gerettet, so wird er in entlegene Länder geschleppt, wo ihm unter dem Titel Ländereien nur schlammfeuchte Pfützen und unwirthbare Bergstrecken zu Theil werden. — Wahrhaftig: Der Solöatenstand selbst schon ist drückend und un-lohnend ; um 10 As täglich wird Leib und Seele geschätzt. Damit müssen Kleidung, Waffen, Gezelte erkauft werden, und dadurch müssen wir uns auch von der Härte der Obersten und von drückenden Uebungen loshanöeln. Wahrlich! Schläge und Wunden, strenge Winter, Sommer voll militärischer Mühen, blutiger Krieg und ein ersatzloser Frieden — das sind unsere ewigen Geschicke. Keine andere Erleichterung gibt es, als allein nur gegen festgesetzte Bedingungen in den Soldatenstand zu treten, jeder täglich für einen Denar; daß mit dem sechzehnten Jahre die Dienstzeit geendet sey; niemand weiters beiden Fahnen zurückbehalten werde; sondern daß in demselben Lager die Belohnung in Geld ausbezahlt werde. Haben denn die Prätorialcohorten, welche doch zwei Denarien als Löhnung erhallen, und aus denen jeder nach sechzehn Jahren dem heimischen Herde wieder zurückgestellt wird, mehr Gefahren zu bestehen? Nicht auf Kosten der Besatzung der Hauptstadt will ich mich erheben; dennoch schauen wir in Mitte barbarischer Völker von unfern gemeinschaftlichen Lager auf den Feind hin ')!" Diesen Worten folgte der jauchzende Beifall der gemeinen Krieger, durch verschiedene Reizungen erhöht. Einige hielten die Striemen der Schläge, Andere ihre grauen Haare, die Meisten ihre abgetragenen Kleidungen und die theilwcise nackten Körper zur Schau her. Ihre Wuth stieg endlich so weit, daß sie alle drei Legionen zu einer einzigen zu verschmelzen vorschlugen. Die Eifersucht jedoch brachte sie davon ab; weil Jeder für seine Legion diese Auszeichnung erstreben wollte; sie wandten sich daher zu einem andern Beginnen. Alle Adler und Standarten der Cohorten wurden auf einer Stelle zusammengebracht; aus aufgeschichtetcn Rasen gestalteten sie eine erhabene Tribune zu einem weithin sichtbaren Versammlungspuncte für alle Unzufriedenen. Wie sie in Hast damit beschäftigt waren, kam Junius Bläsus herbei; er schalt und hielt jeden Einzelnen zurück und rief laut: „Mit meinem Blute vielmehr befeuchtet Eure Hände; geringer wird der Frevel durch Ermordung des Legaten seyn, als wenn ihr vom Imperator durch Empörung absallet. Entweder will ich die Treue der Legionen unversehrt bewahren, oder durch meinen Tod die Reue beschleunigen!» — Unbeirrt jedoch bauten sie noch eine Zeitlang den Rasen übereinander, bis sie endlich, durch die Standhaftigkeit des Legaten besiegt, vom Werke abließen. — Hierauf sprach Bläsus die treffenden Worte: „Nicht durch Empörung und Unordnung sind Soldaten-Foröerungen vor den Fürsten (Kaiser) zu bringen; und weder die alten Krieger haben an die alten Feldherrn, noch ihr selbst habt an den verewigten Augustus so ungewöhnliche Forderungen gestellt; auch ist es wohl wenig an der Zeit, das sorgenvolle Amt des eben beginnenden Fürsten zu beschweren. Wollt ihr indessen im Frieden *) Den Geist dieser Empörung bezeichnet Bellejus Paterculus lebendiger mit folgenden Worten: Legiones, quae in Illjrico erant, rabie quadam et profunda omnia confundendi cupiditate, novum ducem, novum statum, novam quaerebant rempublicam. Quin etiam ausi sunt minari, datu-ros senatni, daturos principi leges; modum stipendii, finem militiae sibi ipse constituere conati sunt. Processvm etiam in arma, ferrum-que strictum est; et pene in ultimum gladiorum erupit impunitas, de-fuitque, qui contra rempublicam duceret, non qui sequeretur. das zu erwirken versuchen, was nicht einmal die in den Bürgerkriegen siegbekrönten Soldaten verlangt haben: warum befaßt ihr euch, gegen alle Gehorsamspflicht und gegen alles Wohl militärischer Zucht, mit Gewalt! Wählt euch Abgeordnete und ertheilt ihnen in meiner Gegenwart eure Aufträge.« — Da schrien Alle zusammen: „Der Oberste, der Sohn des Bläsus, solle mit dieser Sendung beauftragt werden, und für sie die Entlassung aus dem Kriegsdienste vom sechzehnten Jahre an fordern. Wäre dies nur erst erwirkt, dann würden sie ihr anderes Begehren aussprechen.« Nach der Abreise des jungen Obersten war zwar einige Beruhigung eingetreten; jedoch gebärdeten sich die Krieger übermüthig, weil der als Vermittler eines öffentlichen Verlangens abgesendete Sohn des Legaten genüglich bewährte, daß durch den Drang der Umstände das wäre abgetrotzt worden, was man durch Bescheidenheit nicht hätte erreichen können. Vor dem Ausbruche der Empörung waren inzwischen einige Compagnien zur Herstellung der Straßen und Brücken und anderer Bedürfnisse gegen Nauport (Laibach und Oberlaibach) abgesenöet worden. Auf die Nachricht des Aufstandes tin Lager brachen auch diese sogleich aus, plünderten das Municipium Nauport und die rund umhergelegencn Dörfer, überhäuften die sie zurückhaltenden Hauptleute mit Hohngelächter, Schimpf und endlich gar mit Schlägen, ließen ihrer Wuth vorzüglich gegen den Commandanten des Lagers, Aufiöienus Rufus, freien Lauf, rissen ihn von seinem Wagen herab, beluden ihn mit Gepäcke, trieben ihn am Voröcrzuge einher und fragten ihn höhnend: „Ob er denn die Centncrlasten, ob er einen so weiten Marsch gar so gerne ertrage?« Denn Rufus, lange gemeiner Soldat, dann Hauptmann, bald darauf Lagerpräfekt, hatte den alten beschweröeoollen Soldatendicnst wieder eingeführt und sich in Ansehung auf militärische Anstrengung desto unnachsichtiger bezeigt, weil er ehedem selbst dies Alles hatte ertragen müssen. Wie Diese ins Lager wieder zurückgekommen, erneuerte sich die Empörung, und von den umherstreifenden Soldaten wurde die Gegend verheert. Bläsus ließ Einige, vorzüglich mit Beute Beladene, zum Schrecken der Uebrigen mit Schlägen züchtigen und einkerkern; denn noch zeigten sich ihm die Hauptleute und die besser gesinnten Krieger gehorsam. Jene aber widersetzten sich den sie Ergreifenden, umfaßten die Knie der Umstehenden, riefen jeden Einzelnen beim Namen, Jeder rief seiner Centurie, deren Gemeiner er war, seiner Cohorte, seiner Legion warnend zu: daß Allen dasselbe Schicksal bevorstehc; zu- gleich häuften sie Schmähungen über den Legaten, flehten zum Himmel und zu den Göttern, und ließen nichts ungethan, um Mißgunst, Mitleid, Furcht und Zorn zu erregen. Da stürmten Alle vereint heran, erbrachen die Kerker, lösten die Fesseln und vereinigten alle Ausreißer und zum Tode Verurteilten mit sich. Jetzt wurde die Gewaltthätigkeit heftiger und die Bewegung erhielt mehrere Häuptlinge. Da sprach ein gemeiner Krieger, Vi-bulenus, vordem Tribunal des Bläsus von den Umstehenden auf den Schultern emporgehoben, zu den Lärmenden und jetzt auf dessen Rede Horchenden: „Zwar habt ihr jetzt diesen Unschuldigen und Bedauernswerthen Licht und Lebenslust wieder gegeben; wer aber gibt meinem Bruder das Leben und wer ihn mir selbst wieder, welchen Bläsus, nachdem er als Bothe von dem germanischen Heere in Betreff gemeinsamer Vortheile hier angekommcn war, in der darauffolgenden Nacht durch eben jene Gladiatoren hinrichten ließ, welche er zu gleichem Zwecke für alle Soldaten bewaffnet bei sich hält? Antworte Bläsus! wohin ließest du den Leichnam werfen? Nicht einmal die Feinde mißgönnen fromme Bestattung. Hab' ich mit Küssen und Thränen meine Schmerzen gesättigt, dann magst du auch mich hinrichten lassen, wenn nur diese hier, die schuldlos, und darum allein nur, weil wir das Beste der Legionen wollten, Hingemoröeten, zu Erde bestattet werden!" Eingreifender noch machte er diese Rede durch Weinen, und daß er mit den Händen Antlitz und Brust schlug. Sodann drängte er die ihn auf den Schultern Haltenden hintan, stürzte zu Boden, warf sich jedem Einzelnen zu Füßen und erregte solche Verwirrung und solches Mitleid, daß ein Theil der Soldaten die zum Dienste des Bläsus gestellten Gladiatoren, ein anderer Theil dessen sämmtlichc Dienerschaft fesselten, und Andere fortstürzten, um den Leichnam des Ermordeten aufzusuchen. Und wäre nicht sehr schnell die Versicherung verbreitet worden, daß kein Leichnam gefunden werde, daß die Gladiatoren auch auf der Folter noch läugneten, Jemand hingcrichtet zu haben, und daß der Sprecher Vibulenus gar nie einen Bruder gehabt habe; so wäre sehr wahrscheinlich der Legate selbst ermordet worden. Indessen warfen die Krieger doch die Obersten und den Lagerpräfekten aus dem Lager; die Habseligkciten der Fliehenden wurden geplündert; der Hauptmann Lucilius, welcher im kriegerischen Scherze den Beinamen: einen andern Stock her! erhalten hatte, weil er, wenn ein Stock auf dem Rücken eines Soldaten zertrüin- inert war, sogleich mit starker Stimme einen andern verlangte, wurde ermordet. Die übrigen Offiziere blieben in Schlupfwinkeln verborgen; den einzigen Clemens Julius hielt man fest, den man wegen feines regsamen Geistes für tauglieh hielt, die Befehle der Soldaten zu hinterbringen. Beinahe wäre dann aueh die achte Legion lind die fünfzehnte mit den Waffen handgemein geworden; da die Erste den Tod des mit dem Namen Sirpikus (des Feßlers) bezeichneten Hauptmannes verlangte, diese ihn aber vertheiöigte, wenn sieh nicht die neunte Legion mit Bitten und mit Drohungen gegen die Widerspänstigen ins Mittel gelegt hätte. Die Schilderung dieser Vorfälle bewogen den Tiberius, der, in sich verschlossen, gerade das Bedenklichste immer am Tiefesten verbarg, daß er seinen Sohn Drusus mit den Vornehmsten der Stadt, und mit zwei Prätorialcohorten abfendete: ohne bestimmte Aufträge jedoch, sondern daß Drusus nach der Sachlage sich berathe und handle. Die Macht der Prätorialcohorten ward durch ausgewählte Krieger ungewöhnlich verstärkt, und vermehrt durch prätoria-nische Reiterei und kräftige Germanen, welche damals als des Imperators Leibwache anwesend waren. Der Prätorialpräfekt Aelius Seianus, der Mitgenoffe seines Vaters Strabo, bei Tiberius in hohem Ansehen, ward dem Jünglinge Drusus als Leiter, für die Ue-brigen aber beigegeben, um Gefahren oder Belohnungen zu zeigen. Wie Drusus sich näherte, kamen ihm, gleichsam pflichtschul-digst, die Legionen entgegen: nicht fröhlich, wie gewöhnlich; nicht mit prangenden Feldzeichen, sondern entstellt, in Ilnflath, und wiewohl die Miene der Traurigkeit nachahmend, zeigten sie doch mehr Trotz. Kaum hatte Drusus den Lagerwall überschritten, stellten sie starke Posten an den Lagerthoren, und Massen von Bewaffneten an mehreren Stellen im Lager zur Warte auf; die Uebrigen drängten sich in ungemeiner Masse um das Tribunal her. Drusus stand, mit dem Winke der Hand Stillschweigen verlangend. Die Krieger, so oft sie rücklings über ihre zahlreiche Masse schauten, erhoben wilden Lärm; sahen sie dann wieder auf den Prinzen, so bebten sie. Es war ein unstätes Gemurmel; heftiger Lärm, plötzlich ruhige Stille; und in verschiedenen Gemüthsbewegungen bebten sie und schreckten. Endlich, wie der Lärm sich gelegt hatte, las Drusus den Brief des Vaters vor, worin es hieß: »Die töpfern Legionen, mit welchen er die meisten Kriege bestanden habe, werden seine vorzügliche Sorgfalt seyn. Sobald sein Gemüth von der tiefen Trauer sich würde erhohlt haben, werde er über ihre Forderungen im Se- nate verhandeln. Seinen Sohn habe er zu dem Zwecke gesendet, um das, was sogleich gewährt werden könne, ohne Zögerung zuzugestehen. Das Uebrige müsse dem Senate Vorbehalten werden, dem man eben so wie Strenge auch Milde zumuthen müsse." — Die Versammlung erwieöerte: »Der Hauptmann Clemens sey zum Vortrage ihrer Forderungen bestellt!" — Dieser eröffnete das Begehren der Dienstesentlassung mit dem sechzehnten Dienstjahre, der Belohnungen nach vollendeter Dienstzeit, des täglichen Soldes von einem Denare, und daß die Ausgedienten nicht länger bei den Fahnen sestgehalten werden sollten." — Wie Drusus diesen Forderungen die Entscheidung des Vaters und des Senates entgegenhielt, unterbrach ihn lärmendes Geschrei: »Wozu er denn gekommen sey, weder den Sold der Krieger zu erhöhen, noch ihre Mühseligkeiten zu erleichtern, endlich ohne alle Vollmacht, Wohlthaten zu spenden? Wahrlich! Schläge und Hinrichtungen werden jedem erlaubt. Tiberius habe vormals schon unter Vorwand des Augustus die Wünsche der Legionen getäuscht; eben solche Trugkünfte bringe nun auch Drusus zum Vorscheine. Werden denn immer nur zu ihnen allein die Söhne der Familie kommen? Das sey eine ganz neue Handlungsweise, daß der Imperator die Vortheile der Soldaten immer nur auf die Entscheidung des Senats wälze. Also werde wohl auch stets derselbe Senat berathen müssen, wenn es auf Bestimmungen von Strafen und Kämpfen ankomme! Sind denn bloß die Belohnungen unter Herrn, die Strafen aber unter keinen Richter gestellt?" — Sie verließen endlich das Tribunal, Jedem der ihnen entgegenkommenden Prätorianer oder Ergebenen des Imperators mit erhobenen Händen drohend; waS zu Zwietracht und Waffenkampf verleitete. Vorzüglich flammte ihre Wuth gegen den Cenjus Lentulus, weil sie meinten, daß dieser, an Alter und Kriegsruhm so sehr hervorragende Mann den Drusus ungeneigter mache; da er auch der Erste die Frevel der Krieger mißbilligt hatte. Alsbald, wie dieser sich mit dem Prinzen, ahnend die hohe Gefahr, wegbegab und in das Winterlager zurückzog, umdrängten sie ihn mit Fragen: »wo er denn hin wolle? Ob zum Imperator oder zum Senate, um auch dort Allem, was den Legionen fromme, sich zu widersetzen?" — Schon blutete er, verwundet durch einen Steinwurf und sah seinen Tod vor Augen, als er noch durch den Andrang der Schar, welche mit Drusus angekommen war, gerettet wurde. Die furchtbare Nacht, in welcher der höchste Frevel loszubrechen drohte, beruhigte jedoch ein Zufall. Denn bei heiterem Fir- momente ward der Mond plötzlich verfinstert. Der gemeine Krieger, unbekannt mit der wahren Ursache dieser Erscheinung, nahm sie für ein Wahrzeichen der Gegenwart, verglich seine eigenen Mühseligkeiten mit der Abnahme des Mondgestirnes (des Monden-lichtes) und wähnte, das, was er zu erwirken strebe, werde glücklichen Erfolg haben, wenn der Gottheit ihr glänzenöklares Licht wieder werde gegeben seyn. Sie machten daher Lärmen und Getöse durch Waffengeklirre, Hörner- und Trompetenklang. Milder Wiedererhellung und Verdunkelung der Mondesscheibe wechselte ihre Freudigkeit und Trauer; und wie aussteigende Wolkenmassen selbe dem Anblicke ganz entzogen und man glaubte, der Mond sey von Finsternissen verschlungen, weil einmal vom Schrecken ergriffene Gemüther dem Aberglauben (Wahne) leicht sich hingeben: so bejammerten sie jetzt, daß die Götter ihrem frevelhaften Beginnen entgegen seyen, und daß ihnen ewige Mühseligkeiten bevorstehen. Der Prinz, in der Ileberzeugung, man müsse diese günstige Stimmung der Gemüther benützen und die Gabe des Zufalls zur Weisheit wenden, befahl, die Gezelte zu durchwandern. Man rief den Hauptmann Clemens und Andere, durch geneigtes Bestreben bei den gemeinen Kriegern beliebte Männer herbei. Diese begaben sich unter die Nachtwachen, Schildwachen und die Wachen an den Lagerthoren, boten Hoffnung an und erregten stärkeres Furchtgefühl. »Wie lange doch," sprachen sie, »wallen wir des Imperators Sohn gleichsam in Haft halten? Welches soll das Ende des Kampfes (der Widersetzlichkeit) seyn? Wollen wir dem Peszen-nius oder dem Bibulenus den Eid der Treue schwören? Werden wohl Diese den Kriegern Sold, und den Ausgedienten Ländereien geben? Werden Diese sich an der Stelle der Neronen und Drusen der Herrschaft der Römer unterwinden? Laßt uns vielmehr, so wie die Letzten bei der Schuld, die Ersten zur Reue seyn! Alles, was fürs Gemeinsame gefordert wird, wird allmählig (langsam) zugestanden; persönliche Gnade kann man sogleich verdienen, sogleich erhalten!" Wie die gegen einander mißtrauischen Gemü-ther durch solche Aeußerungen bewegt waren, so trennten sich die jüngeren Krieger von den Veteranen, eine Legion von der andern. Nach und nach kehrte die Neigung zum Gehorsam wieder. Sie entfernen sich von den Lagerthoren und tragen die, beim Ausbruche der Empörung auf eine Stelle zusammengebrachten Feldzeichen wieder auf ihre Standpvsten zurück. Mit Tagesanbruch berief Drusus die Versammlung und, wiewohl ungeübt noch in öffentlichen Vorträgen, tadelte er mit ange-borner edler Haltung das Frühere, und pries das so eben Dor-gegangene. Er betheuertc, daß Schrecken und Drohungen ihn nie beugen werden; würde er sie zur Bescheidenheit geneigt erblicken, werde er ihre Forderungen hören und dem Vater schreiben, auf daß er die Bitten der Legionen gnädig aufnehme. Auf ihr Verlangen wurden dann wieder derselbe Bläsus, Lucius Apronins, ein Ritter aus des Drusus Geleitschaft, und Justus Catonius, ein Hauptmann der Vorderreihen, an den Tiberius abgescndet. Hierauf stritt man sich untereinander: da Einige meinten, man solle die Rückkehr der Abgeordneten abwartcn und inzwischen die Krieger durch freundliche Behandlung beschwichtigen, Andere aber zu nachdrücklicheren Maßregeln riethen: »denn bei gemeinen Leuten habe kein Maß statt; sie schrecken, wenn man sie nicht selbst in Schrecken setzt; sind sie aber vom Furchtgefühle durchdrungen, so darf man ungcschcut sic verachten; so lange sie vom Wahne fcstgehalten werden, muß man die Furcht vor dem Felüherrn steigern durch die Hinrichtung der Urheber des Aufstandes." Des Drusus Sinn war geneigter zu strengeren Maßregeln. Er ließ den Vibulenus und Pcscennius herbeirufen und hinrichten. Einige erzählen, ihre Leichname seyen im Gezelte des Feldherrn verscharrt, Andere aber versichern, sie seyen außerhalb des Lagerwallcs zur Schau hingeworfen worden. Hierauf wurden die vorzüglichsten Empörer ausgesucht; ein Theil derselben, außer dem Lager umherschweisend, wurde von den Hauptleuten oder Prätorialsoldaten niedergchaucn; ein anderer Theil aber von den Compagnien selbst zum Beweise ihrer Treue ausgeliefcrt. Die bange Besorgniß der Soldaten erhöhte auch noch die sehr frühe eingebrochene Winterszeit mit unaufhörlichen und verheerenden Regengüssen, so daß sic nicht aus ihren Gezeltcn gehen, sich nicht zusammenrotten, kaum ihre Standarten unversehrt erhalten konnten, indem auch diese von Stürmen und Fluchen fortgerissen wurden. Auch die Furcht vor dem Zorne des Himmels dauerte noch fort; daß nicht vergebens die Gestirne vor den Frevlern ihren Glanz verlieren und unheilschwangere Unwetter herniederstürzen würden; cs gebe wohl kein anderes Rettungsmittel, als dieses unheilvolle und besteckte Lager zu verlassen, und daß Jeder, von seiner Schuld gesühnt, in sein Winterlager wieder zurückgc-führt werde. — Zuerst begab sich die achte, dann die fünfzehnte Legion aus den Rückmarsch. Die Krieger der neunten Legion ric- 239 3. «» — 37 n. Eh. fen zwar heftig, vorerst den Brief des Tiberius abzuwarten; jedoch bald, durch die Entfernung der Andern entmuthigt, kamen sie dem Zwangsfalle selbst bevor. Auch Drufus eilte, ohne die Rückkehr der Abgeordneten abzuwarten, weil der gegenwärtige Stand der Dinge hinreichend beruhigt schien, in die Stadt Rom zurück '). Weitere Vorfälle in der Steiermark unter K. Tiberius. I. 14 — 37 n. Chr. Nicht nur von einander getrennt, sondern höchst wahrscheinlich aus den Gegenden der Save, Drave und Mur weit fort an Rhätiens Westgränzen zum Kampfe gegen die suevischen Völkerschaften wurden die wegen Meuterei und Empörungsgeist nun schon einmal gefürchteten Legionen geschickt"), und andere dafür in die Städte des steierischen Unterlandes vertheilt. Denn, seit nun auch der gefürchtete Marboö gefallen und mit ihm der mächtige Bund markomannifther Völker gelöst war, durchörangen die Römer alle Länder zwischen der Donau und den Alpen mit allen Einrichtungen und Mitteln fester Beherrschung dermassen, daß sie von ihrer, mit Legionssolöaten zahlreich besetzter Donaugränze aus gebiethe-risch einwirkten auf die, Norikum und Pannonien gegenüber jenseits der Donau gelegenen Länder 2 3). Nicht ohne Einfluß auf die Steiermark waren damals des Imperators Sohn, Drusus, welcher in den Lagern der illyrischen Legionen die Gunst der gefährlichen Soldaten festigen und sich zum vollendeten Feldherr» hatte bilden sollen 4), und M. Velle- 2) Also erzählen diese pannonischc Soldatcnempörunq übereinstimmend Tacit. Annal. I. n. 16 — 39. und Vcllej. Paterc. II. 125. — Sueton. in Tiber, n. 25. — Auf dem Schlosse zu Seckau bei Leibnitz findet sich noch ein Steindenkmahl, in der Inschrift einem tapsern, mit einer Mauerkrone und anderen militärischen Belohnungen ausgezeichneten Krieger der fünfzehnten Legion, Tiberius Cassius Secundinus, gewidmet. 3) Nach dem Beispiele der aufrührerischen Legionen am Rheine. Tacit. I. 44.: Secuti exemplum Veterani, hand inulto post in Rhaetiam mittuntur, specie defendendae provinciae ob imminentes Suevos, ceterum ut avel-lerentur castris trucibus adhuc non minus asperitate remedii, quam frjv sceleris memoria. 3) Tacit. Annal. I. p. 34. 38 — 39. — Sueton. in Tib. n. 37. '* Z's '*) Tacit. Annal. II. 44.: Nes multo post Drusus in Illyricum missus est, h ut suesceret militiac, studiaque cxercitus pararet; simul juvenem >»— bano luxu lascivientem melius in castris haberi Tiberius seque tutio-rem rebatur, utroque lllio legiones obtincnte. jus, der am pannonischen Donaulimes commandirende Obcrgeneral (Praefectus Pannonici limitis), Don welchem im Orte St. Leit, in dem mit der obern Steiermark zusammengränzenden Pongaue im Jahre 16 nach Christus dem olympischen Herkules ein inschristliches Steinöenkmahl ist errichtet worden '). — Man ersieht daraus mit Ueberzeugung, wie fest damals schon das Ober- und Unterland der Steiermark mit dem großen Römerreiche vereinigt und unter die Herrschaft der Imperatoren festgedunöen war. — Ob das Flachland zwischen der Save und Mur in der Epoche des K. Tiberius von sarmatischen Völkern plündernd oder verheerend durchstreift worden sey, wie aus einer Andeutung des Suetonius spätere Geschichtschreiber versichern wollen, ist gänzlich ungewiß * 2), Dagegen gewinnt es hohe Wahrscheinlichkeit, daß sich um diese Zeit auch die ersten Judenfamilien in der Steiermark festgesiedelt haben; denn K. Tiberius verbannte nicht nur alle Juden aus Rom — sondern versetzte auch alle jüdischen Krieger in die Provinzen von winterlichem Klima 3). Uebrigens aber mag das Loos des Landes in jenen Zeiten erträglich gewesen seyn, weil Tiberius, sonst zwar für hohe, edle Gefühle unempfänglich und ein sinstcrer Tyrann, doch die Statthalter in den Provinzen nicht nach Laune veränderte und in Bestimmung der jährlichen Tribute stets eine politische Billigkeit beobachtet wissen wollte 4). Steiermark unter den Imperatoren Cajus, Claudius und Nero. I. 37 — 68 n. Ehr. K. Augustus hatte die Republik und den großen Cäsar gesehen ; unter ihm hatte Tiberius sich einigermassen gebildet. — C a- *) Gruter, Corp. Inscript, in Append, p. 2. n. 8. 2) Sueton. in Tiber, n. 41. 49. — Aurel. Viet, in Epitom. 532. — Hi-stör. Miscell. 53. 3) Sueton. in Tiber, n. 36.: Judaeorum juventutem, per speciem sacra-menti, in provincias gravioris coeli distribuit; reliquos ejus gentis vel similia sectantes urbe semovit, sub poena perpetuae servitutis, nisi obtemperassent — Auch unter den Nachfolgern K. Claudius Caligula. Sueton. in Claud, n. 25. 0) piurima sui parte imperii cum magna et gravi modestia reipublicae praefuit, adeo, ut in quibusdam provinciis augenda praesidibus tri buta suadentibus scripserit: „b oni pastoris esse, tondere p e-cus, non de gl ute re.“ Hist. Miscell. p. 53. 241 3. 35 - 68 n. Eh. jus Cäsar Caligula kannte nur die Tirannei. Nach seinem Tode (I. 41) erfuhr der Senat zum ersten Male, daß jetzt die Prätorianer (die Leibwache) die Macht vergäben. — Der Imperator Claud ins Cäsar war ihr Werk. War gleich dieser, in schmählicher Hintansetzung, der eigenen Selbstbilöung überlassene Fürst in Allein, was Geschäfte anging, das Organ seiner Weiber und Freigelassenen: so liegen doch Beweise seiner wohlthätigen Regierung für die norisch-pannonischen Länder vor. Er nahm denSueoen-konig Bannius, — welchen, nach einer dreißigjährigen glücklichen Herrschaft in den Landthcilen jenseits der Donau zwischen der March und Aist, Mißbrauch der Gewalt um Reich und Macht gebracht hatte — (I. 50) mit all seinen flüchtigen Anhängern in Pannonien, wo damals P. Att i lius Hist er befehligte, auf und wies ihnen daselbst Ländereien zu Wohnsitzen an. Wo aber? ob in den untersteierischen Gegenden an der Raab, Mur, Drave? ist gänzlich ungewiß '). In einige uralte pannonisch-norische Städte setzte K. Claudius Caligula römische Colonicn ein (I 41 — 54) zu Claudia Aemona, Claudia Celeia, Claudia Dirunum, Colonia Claudia Snbaria. So wurden Laibach, Cilly und Steinainanger römische Pflanzstäüte und feste Haltpuncte für römische Cultur in unserem Lande und in dessen nächster Umgebung. Die norische Stadt Claudia oder Claudioium, von welcher Plinius und Ptolomäus sprechen, scheint eine eigenthümliche Schöpfung dieses Imperators, schwerlich jedoch auf dem Boden der Steiermark gelegen, gewesen zu seyn -). Der strenge Befehl dieses Imperators für Gallien zur Vertilgung der blutigen celtisch-druidischen Menschenopfer mag auch die letzten Spuren des Druidismus unter den Resten celto-gallischer Stämme in der Steiermark verwischt haben; und mit der abermaligen Verbannung der Juden aus Rom und Italien in die unfreundlicheren Provinzen des Nordens dürsten die ersten Funken des Christenthums in unsere Landtheile gekommen seyn; weil man in Rom damals noch zwischen Christen und Hebräern, als gleichen Verächtern der bestehenden Staatsreligion, wenig Unterschied machte 1 2 3). 1) Tacit. Artnal. XII. 2) Linhart, Gesch. von Krain. I. 346 - 347. — Plin. H. N. III. 24. 25- — Uruter, \). 115. n. 5., 367. II. 4., 501. n. 6., 386. n. 3., 497. n. 11. — Kindermann, Beitr. I. 263 — 270. — Gruter, 569. n. 7. — PN». IV. 24. — Ptolom. 11. 14. — Schoemvisn. Antiquit. Sabar. p. 51 —55. 3) Sueton. in Claud, n. 25. Gesch. $. Steiermark — i. De 16 Nach dem Tode des K. Claudius (I. 54) ging K. Nero's anfänglich gemäßigte, dann unerträgliche Regierung für die Steiermark fast spurlos vorüber '), außer starken Militäraushebungen (I. 62 — 66) theilö für die Kriege im Orient, wo norisch-pan-nonische Steierer (Krieger zu Pferd vorzüglich) blutige Kämpfe gegen die Parther am Euphrat bestehen mußten =), theils zur Ergänzung der Hochwachen an der ausgedehnten Donaugränze. Sonst war im ganzen Lande tiefe Ruhe; wiewohl fast alle Legionssolüa-ten nach Italien abgerufen waren3). Auch in Nero's Epoche möge« Sie schauderhaften Grausamkeiten gegen die Christen in Rom manches Samenkorn des Evangeliums in das den Verfolgungen entfernter gelegene Steirerland getragen haben 4). Uebergang der Regierung vom Hause der Cäsaren auf die Flavier. I. 68 — 69 n. Chr. Nachdem Nero der Ungeduld der unterdrückten Welt durch Selbstmord entwichen war (1.68), erneuerten sich die Bürgerkriege. Jetzt spielten die trotzigen Legionen die entscheidende Rolle; weil in der allgemeinen Dienstbarkeit nur ihnen noch geschmeichelt wurde. Kaum war Servius Galba, ein Greis von gutem Hause und vortheilhaftem Ruse, als Cäsar angenommen: wurde er auch schon wieder von Nero's Partei umgebracht (I. 69) und Salvius Otho zum Imperator erhoben; welcher bei allem öffentlichen Verderbnisse doch noch edle und heldenmüthige Gefühle bewahrte. Natürlich hatten, nach der Versicherung des Tazitus, alle in unserem Lande vertheilt gestandenen, nun aber nach Italien und in Rom zusammengezogenen illyrischen Legionen vielen Antheil an diesen Begebnissen; und sie sowohl, als die Gunst der Landesbcwohner hal- *) Interes, ennferendis pecuniis vastata Italia, provineiae eversae. Tacit. Anna!. XV. n. 45. 2) Tacit. Annal. XV. n. 10.: Alarcs quoque Pannonios, robuv equitatus, in parte e an,pi Io eat. — Ibid. n. 20.: Siniul Quintadecimanos recens adductos et vexilla delcctorum ex IHyrico. Tacit. Hist. I. *) Tacit. Annal. XV. sen kräftigst mit, im entscheidenden Augenblicke ') die Zügel der Weltherrschaft in die Hände der Flavier zu bringen -). Inzwischen wurde bei den deutschen Legionen der unwürdige Schlemmer Vitellius vom Schmause zum Throne berufen. Diefe wollten auch alles norisch-pannonische Militär und Land mit ihrer Partei vereinigen. Allein die Helvetier unterbrachen alle Verbindung mit den östlichen Bergvölkern 3). Petronius befehligte damals als Prokurator im steierifchcn Oberlande, wo er alle Hauptwege verrammeln und alle Brücken daselbst abwerfen ließ, wider den aus Helvetirn her drohenden Feldherrn Cäcina 4); und das Unterland hatte sich auch schon für Otho erklärt. Zu dessen Unterstützung waren bereits alle pannonischcn Kriegsvölker nach Italien gezogen; die untersteierischen Städte sahen damals fast alle illyri-schcn Legionen, die dritte, die siebente und achte claudische Legion, die eilfte, dreizehnte und vierzehnte, zu gleichem Zwecke nach Aqui-leja hinabziehen 5). Ohne jedoch vorerst alle Hülfsvölkcr zu erwarten, verlor Otho gegen Vitellius die Schlacht bei Beöriakum und gab sich den Tod (16. April 69), um Bürgerblut zu schonen. Hierauf waren alle genannten Legionen wieder in ihre Stand- ■ lager in Dalmatien, Pannonien, Mösien und Norikum zurückgekehrt. Des Vitellius Grausamkeit gegen die Othonische Partei brachte jedoch zuerst wieder die mösischen Legionen zum Abfalle und diese durch Drohungen das pannonische Heer zur Empörung 6). Im pannonischcn Steirerunterlande waltete damals als Prokurator ein edler und thätiger Mann, Cornelius Fuskus, und unter ihm befehligte auch Titus Ampius Flaoianus im Lande, und die siebente Legion insbesondersAntonius Primus, ein geborncr _____________________ 16 * 1) Opus aggredior, opimum casibus, atrox proeliis, discors seditionibus, ipsa etiam pace saevum ! Tacit. Hist. I. n. 2. ") Tazitus thut bei diesen Ereignissen vielfältig Meldung von den exercitibus Illyricis. — Duae Mauretauiae, Rhaetia, Noricum, Thracia, et quae aliae procuratoribus coliibentur, ut caique exercitui vicinae, ita in fa-vurem aut odium contactu valentiorum agebantur. Tacit. Hist. I. n. 11. 3) Aegre id passi Helvetii, interccptis epislolis, quae nomine tiermanici exercitus ad Pannonicas legiones ferebantur. Tacit, Hist. I. n. 67. ö) Paululum cunctatus, «um Rhacticis jugis in Noricum tlecteret adver-sus Petronium, urbis procuratorem, qui concitis auxiliis et interru-ptis fluminum pontibus, fidus Othoni pulabatur. Tacit, ibid. n. 70. E) Primus Othoni fiduciam addidit ex lllyrico nuntius, jurasse in cum Dalmatian ac Pannoniae ac Moesiae legiones. Tacit. Hist. I. ». 76., II. 33. 6) Ita tres Moesicae legiones per epistolas alliciebant Pannonicum exerci— tum, aut abnuenti vim parabanl. Tacit. Hist. 11. 8b. C?rite, der verderblichste Mann im Frieden, der tapferste Soldat im Kriege '). Zu gleicher Zeit beschlossen die in Syrien und vor Jerusalem liegenden Legionen, den Würdigsten zum Imperator zu wählen; und so ward Flavius Vespasian us vom jüdischen Kriege zur Regierung der Welt berufen. Für Diesen gewann der allthä-tige kühne Partheihäuptling Antonius Primus sogleich alle illyrischen Heere; durch das steierische Unter- und Berglanö flogen seine Eilboten nach Rhätien und bis an den Rhein. Der ganze Occident ward so durch Antonius Primus für Vespasian vereinigt; und er hielt alle Uebergänge aus dem Steirerunterlande über die südlichen Alpen nach Italien fest in seiner Gewalt -). Rach den vollendeten Bauten der Amphitheater zu Cremona und Bologna war damals aber erst die dreizehnte Legion aus Italien in ihr Winterlager zu Pettau unter Befehl des Legaten V e-öius Aquila zurückgekehrt 3); wo die Feldherr» Titus Ampius Flavianus, Cornelius Fuskus, der Prokurator, und Antonius Primus bereits alle illyrischen Legionen zusammengezogen hatten, als die schriftliche Aufforderung Vespasians aus dem Oriente eintraf. Dem versammelten Heere wurde der Brief vorgelesen und Kriegsrath gehalten über den Plan des Feldzugs gegen Vitellins. Alle Vorschläge des Aufschubs und der Zögerung vernichtete die Rede des feurigen Antonius Primus 4), so daß man sogleich mit ganzer Heeresmacht nach Italien zu marschiren beschloß. Schnell wurde Aponius Saturninus mit seinen Legionen aus Mosten nach Pettau berufen, und zugleich durch Schutz- und Trutzbündnisse mit den sarmatischen und suevischen Völkerschaften die Donaugränze gesi- *) Tacit. Hist. II. 86.: Titus Flavins — Pannoniam tenebat. — Scd procurator aderat Cornelius Fuscus, vigeils actate, Claris natalibus. — Vi praecipua Primi Antonii — Is .... stremms manu, sermone proinp tus, serendae in alios invidiae arlifcx, discerdiis ct seditionibus poteus, raptor, largitor, pace pessimus, bcllo non spernendus. ■ ) Tacit. H. n. 86.: Juncti inde Moesici ac Pannonici exercitus Dal-maticum militcm traxere. — Igitur movere et quatcrc, quidquid us-quam aegrum forct, ag'grediuntur. — Sparguntur per Gallias literae, momentoque tcmporis flag rabat ingens bellum, Illyri-cis exercitibus palam desciscentibus, caetcris fortunam se-cuturis .... Ibid. n. 98.: Deprehcnsi cum Iiteris cdictisqne Vespa-siani, per Rhaetiam et Gallias militum et centurionum quidam. — Heinde Pannonicae Alpes praesidiis insessae nuntios retinebant, 3) Petovionem in hiberna tertiaedccimac legionis convcnerant. Tacit. III. U 0) is accerrimus belli concitator! Tacit. H. III. n. 2. chert ')• Auch die gel »m ni sch en Fürsten der Quaden und Marko-maniien, Siöo und Italiens, trafen mit Hülfsvölkern in Pettau ein 2). Im Steireroberlanöe und Norikum mußte sich Sextilius Fetch mit dem Aufgebote aus dem ganzen norischcn Berglande (oder mit ausgehobenen ciilgcbornen Kriegern)- mit acht Cohorten und mit der aurianischcn Cavallerie am Jnnstrome dem Prokurator Rhätiens, Porcius Septimius, einem Anhänger des Vitellins, entgegenstellen a). Ehe noch Vespasians Hauptfeldherr, Muti anus, mit den orientalischen Legionen eingetroffen war, hatte schon das illyrische Heer bei Cremona einen vollständigen Sieg über ihre Gegner erfochten. Vitellius wurde hierauf (20. Dec. ö9) in Rom zum Tode geschleppt und Vespasian als Imperator im ganzen Römerreiche anerkannt J). Das Steirerlanv unter den Imperatoren Vespasian, Situs nnd Domitiqnus. I. 69 — 96 n. Ehr. Die siegbekrönten Legionen waren hierauf wieder in ihre illyrischen Stanölager zurückgekehrt, auch Trümmer vom Heere des Vitellins mit sich führend, um sie durch Entfernung und Zcrthei-üliig für immer unschädlich zu machen 5). Nach diesen aufregendeil Ereignissen saild das Land lange Zeit Ruhe, so daß Sextilius Felix mit den lanüeseingebornen Kriegern und feinen Cohorten vom Jnnstrome fort zur Unterdrückung der batavischen Empörung unter Civilis nach Gallien gesendet werdeil konnte 6). Auch die sar- x) Ac ne incrmes provincial; barbaris uationibus exponerentur. Tacit. III. II. 5. -) Sido al([iie Italiens, Suevi, cum tlelectis popularium, primeri in acic versabantur. Tacit. III. 21. J) Iaitur Sextilius Kelix cum Ala Auriana et VIII. cohortibus ac Norico rum juventutc ad occupandam ripam Oeni fluminis missus. Tacit. III. 5. Tacit. Hist. III. n. 53. et sqq. Bon diesem Ereignisse sagte Antonius Primus unverhohlen: Quad diseordes dispersasque Vitellii legiones equestri procelia, inox peditum vi, per diem noctemque fudisset, id pulcherrimum et sui operiš! °) Et victac legiones, ne manente adlxuc civili bello ambigue agerent, pei lllvricuin dispersae. Tacit. H. III. 35. Atque interim unaetvicesima Icgio Vindonissaj Sextilius Eelix cum auxiiiariis cohortibus per Rhaetiam irrupere. Tacit. H. IV. n. • matischen Einfälle über bit Donau her haben schwerlich das Stei-rerunlerlanb und bas Winterlager bei Pettau beunruhigt '). Unter Flavius Vespasianus ivarb burch vrbentlichc Finanz-verwaltung jebcm Wohlhabenbe» Gewährleistung seiner Sicherheit. Wiebererhebung, Befestigung mtb Verherrlichung bcs ganzen Reiches war bieses Imperators einziges Bestreben. In allen Rcichspro-viNzen verbesserte er bic Heerstraßen, verschönerte er bie Stäbte -). Als Zeugen bieses Bestrebens hieß bic untersteierische Stabt Sol-va: Flavia Solva; bie Stabt Noviobunum an bcr Sübgränze bcs Lanbes bei Gurkfelb an bcr Save: Fla vitim Noviodunum; unb an ber Ostgränze bie Stabt Sabaria zu Steinamanger: Munici-pium Flavium Augustum. Darf man on ähnlichen Verbesserungen im Stcirerlande selbst unter Vespasians Herrschaft zweifeln * * 3)? Vespasian ließ bas Reich wohlgeorbnet (24. Juni 79) seinem älteren Sohne Titus Flavius Vespasianus, ber sich nach bem einstimmigen Zeugnisse ber Römcrwclt als ,,bie Lust ber Menschheit" 4) unb als einen ber vollkommensten unter allen Sterblichen in einer kurzen Herrschaft bewährt hat. Dem älteren folgte hierauf (13. Sept. 81) bcr jüngere, sehr unähnliche Bruber, Titus Flavius Domitianus. Seine Regierung war für bie Steiermark von ben wichtigsten Folgen. Er löste bie Bünbnisse mit ben suevisch-sarmatischen Völkern jenseits ber Dvnau. Mit bem Jahre 84 begann bcr bazische Krieg, worin bie, auch im Steirerlanbe berühmt gewesenen Felbherrn Poppäus Sabinus mtb ber Prätorialpräfekt Cornelius Fuskus Schlacht, Legionen unb Leben verloren (I. 86) 5). Um hierauf bie mit ben Daziern verbundenen Quaden, Alarkomanncn und Sarmaten zu ') Vulgato rumore: A Sarmatis Daeisque Moesica ac Pannonica hiberna circumsederi. Taeit. H. IV. n. 54. — Iu Petovium war aber das Standlager der dreizehnten Legion: Hiberna decimaetcrtiae legionis, rach Tacit. Hist. 111. n. 1. -) Per totum imperii tempus nihil habnit antiquius, quam prope afflictam nutantemque rempublicam stabilire prime, deinde ornare. Sueton. in Vespas. II. 8. — Adlmc per omnes terras, qua jus Roinanum est, rc-novatae urbes cultu egregio, viaeque operibus maximis munitae. Aur. Victor. 3) Plin. H. N. Iff. 14. — Linhart, I. 313. — Schoenwisn. Antiquit. La-bar. 99. ") Amor et deliciac generis humani! Sueton. in Tit. n. 1. — Unter den ins schriftlichen Denksteinen zu Pettau befindet sich einer, von diesem Imperator im Jahre 70 als kaiserlichen Prinzen dem allmächtigen Jupiter zu Ehren errichtet. s) Joniaml. de rcb. Getic. XIII. bekriegen, zog Domitian selbst mit einem großen Heere durch das Steircrunterland an die Donau hin, wurde aber gleichfalls und so schmählich besiegt '), daß man vor dem Anörange der in Pannonien umherwüthenden suevisch-sarmatischen Heere tut Winterlager zu Pettau zitterte e). Diese Begebnisse hielten die Steiermark in langer Spannung, und alle Uebergänge im Ober- und Unterlande mußten gegen Markomannen und Quaden stark besetzt gehalten werden. Indessen zwang diese Lage der Dinge den Imperator, wenn er gleich in Rom wüthete, in der Steiermark eine milde und gemäßigte Verwaltung führen zu lassen. Bürgschaft dafür liefern tins zwei inschriftliche Dcnkmähler, in der nahen Stadt Sabaria ihm zu Ehren errichtet; wenn gleich nachher der Senat den Namen dieses Imperators aus den Inschriften wieder zu tilgen befohlen hatte Um in allen Provinzen stets den erforderlichen Bedarf an Getreide zu erzielen, erließ Domitian den allgemeinen (wiewohl unausführbaren) Befehl, überall, wo in den Provinzen außerhalb Italien Wein gebaut werde, die Hälfte der Weinpflanzungen aus-ztirotten. Dadurch mag auch der uralte Weinbau unserer Landes-brwohner an der Save, Saan, Sottla, Drave und Mur einiger-massen beschränkt worden seyn 4). Die Zeiten unter K. Nerva und K. Trajanue. I. 96 — 117 n. Ehr. Nach den Niederlagen in Mosten und Pannonien an der Donau hatte Domitian mit Geld, schmählichen Tributen und lästigen *) Domitianus Quados et Marcomannos ulcisci volens , quod contra Dačo« n n Ha situ subsidia misissent, in Pannoniam venit, bellum eis illa-turus. — Idem a Marcomannis victus et in fugam conjectus. Dio Cass. LXVH. 761. 762. 764. z) Tot exercitus in Moesia Daciaque et Germania P annoniaq ue teme-ritate aut per ignaviam ducum amissi; tot militares viri cum tot cohor-tibus expugnati et capti; nec jam de limite imperii et ripa, sed de hibernis legion um et possessione dubitatum. Tacit. Vit. Agricol. n. 41. 3) Provincial um praesidibus coercendis tantiim eurae adhibuit, ut neque modcstiores unquain, neque justiores exstiterint; e quibus plc.osque post ilium vidimus reos omnium criminum. Sueton. in Domit. n. 8. — Auch eine Münzendevise hat die für Domitian ehrenvolle Devise: Felicitas Provincial um. Mcdiobarb. p. 131. — Schoenwisn. ibid. 47 — 48. “) Ad summam quondam ubertatem vini, frumenti vero inopiam existimans, »»»io vinearum studio negligi arva, edixit, ne quis in Italia novella- Verträgen einen kurzen Frieden erkauft. Nach seiner Ermordung (18. Sept. 96) übertrug der ehrwürdige Imperator Nerva die ihm zu schwere Last der Regierung dem tapferen Heerführer M. Ulpius Trajanus (27. Juni 98). Mehr als zweihundert Jahre pflegte der Senat den neuen Kaisern zuzurufen: »Herrsche glücklich wie Augustus, gut wie Trajanus I" Trajan war seit dem Diktator Julius der größte der Cäsaren ; der beste, indem er sich keinen Bürgerkrieg, nichts Unrechtmässiges oorzuwerfen hatte. Die größten und schönsten Eigenschaften waren in einem solchen Gleichgewichte bei ihm, daß keine einer übermäßigen Neigung Platz gab und man zweifeln mochte, ob sein vortrefflicher Verstand und sein Edelmuth mehr Verehrung, oder ob seine Güte, das reizende Ganze seiner liebenswürdigen Sitten zärtlichere Zuneigung verdiene. Nie war ein Kaiser zugleich so unternehmend, in Planen so groß und in der Vollziehung so beharrlich '). Die Steiermark hatte alle diese Eigenschaften schon an dem Heerführer Trajanus bewährt gesehen; denn er rettete dies Land von den Verheerungen der Germanen und Sarmaten, welche nach Domitians Tode sogleich wieder über den Donaulimes hcreingebrochen waren. Damals schon nannte man ihn den Beschützer Italiens (Tutela Italiae!) 2). Als Imperator brach Trajanus mit allen Künsten des Krieges und aller Ueberlegenheit des Geistes und Muthes die Macht des ihm ebenbürtigen dazischen Königs Dezebalus in zweimaligen Heerzügen (I. 100 — 103 und 104 — 106), und machte Daziens sruchtreiche Gefllde und schöne Gebirge (die Moldau und Siebenbürgen) zu einer Provinz seines gewaltigen Reichs 3). Trotz der weiten Verbindungen des Dezebalus mit scythisch-sarmatischen Japygen, mit den an den Quellen der Weichsel und Oder seßhaften ligischen Buriern, mit Quaden und Markomannen, trotz der furchtbaren Drohungen dieser Barbaren erhielt Trajan während aller dieser Begebnisse allen obern Donau-Provinzen Si- I'vt; atque in provinciis vineta succiderentur, relicta, ubi plurimum, dimidia parte j nec exs e q ui rem perse ve ra vit. Sueton. in Demi t. n. 7. 1) Qui Justitia, fortitudine, bonitate longe anteeelleret. Dio Cass. -) Allata erat ex Pan n o n i a la n re a, id agcntibus Diis, ut invicti im-peratoris exortum victoriae insigne decoraret. Plin. in Panegyr. Trajan. cap. Vlil. — Mediobarb. p. 144 — 145. 3) Dio Cass. LXV111. 771 - 774. cherheit und Ruhe ')- Das Steirerunterland durchzog er persönlich auf all diesen Heerfahrten; Landeseingeborne Steiermärker zeichneten sich in jenen tapferen Cohorten aus, welche mit seinem Beinamen beehrt worden sind: Cohors I. Ulpia Pannoniorum, Ala I. Ulpia Contariorum. Von Aquileja bis Vindobona an der Donau ließ Trajan alle Heerstraßen durch die Länder der Save, Drave und Mur verbessern; zahlreiche Meilensäulen und Chren-öenkmähler zu Gurkfeld und Mokritz (Noviodunum an der Save), bei Cilly (Celcia), Hohenek, auf dem Gonovitzer Berge, zu Sava-ria und Vindobona verkündigen der späten Nachwelt noch Trajans Verdienste und dir Freude der Provinzialen s). Steiermark unter K. Hadrianus und K. Antoninus. I. 117 — 161 n. Chr. Auch des unvergeßlichen Trajans würdigen Nachfolger (11. Aug. 117) Hadrianus hatten die Bewohner der steierischen Land-theile an der Save, Saan und Drave schon in den öazischen Feldzügen, und als Prätoriallegaten und Besieger der Sarmaten im untern Pannonien als ausgezeichneten Krieger und gerechten Stadt-Halter kennen gelernt * * 3). Dem Steirerunterlanöe gab er an Mar-tius Turbo einen tapferen und milden Statthalter 4). Wie alle andern Provinzen des Reichs durchreiste K. Hadrianus in den Jahren 120 — 123 auch alle Städte des steierischen Unterlandes und *) An audeant, qui sciant, te adsedisse ferocissimis populiš eo ipso tempore, quod amicissimum illis, difficillimum nobis, quum Danubius ripas gelu jungit, duratusque glacie ingentia tergo bella transportat, quum ferae gentes non telis magis, quam suo eoelo, suo sidere armantur? Sed ubi in proximo tu, non secus ac si mutatae temporum vices es-sent, illi quidem latibulis suis elausi tcnebantur, nostra agmina per-cursare ripas, et aliena occasione, si permitteres, uti, ultroque liiemem suam barbaris inferre, gaudebant. Plin. in Panegyr. XII. -) Not. Urb. Vindob. p. 3. — Gruter, p. 190. n. 1. — Schoenwisn. 54 — 55. — Linhart, I. 305 — 306. 356 — 357. — Kindermanns Beiträge II. 63. 3) Ad bellum Dacicum Trajanum familiarius prosecutus est. — Secunda expeditione Dacica Trajanus eum primae legioni Minervae praeposuit secumque duxit. Quandoquidem multa egregia ejus facta clarucrunt. Legatus postea praetorius in Pannoniam inferiorem missus, Sarmata» compressit, disciplinam militarem tenuit, procuratorcs latius evagantes compressit. Spartian. in Adrian. 56 — 57. Martium Turbonem post Mauritaniae praefecturam Pannoniae Daclae» que ad tempus pracfecit. Spartian. in Adrian. 58. 60. die Hochthäler des Oberlandes, überall von Provinzialen und StandmilitärsExercitus Noricus und Exercitus Sarmaticus) feierlichst begrüßt ')• In allen wichtigen Ortschaften und Städten ließ er Schönheitsbauten oder Befestigungen ausführen * 2). In die altno-rifchen Städte Salzburg und St. Pölten in Oesterreich (Juva-vum und Cetium) verpflanzte er römische Colonisten; die schnell steigende Eultur und der Ruhm dieser Städte verkündigte sie als blühende (Kolonien (Colonia Iladriana Juvavum und Colonia Aelia Cetiensis) dieses thätigen Imperators. Auf diese führten die römischen Heerwege durch das steierische Ober- und Unterland hin, und Hadrians Namen trug ein Meilenstein bei Celeia 3 4). Nach Martins Turbo sendete Hadrian seinen geliebten Aelius Berus als Statthalter in dassteierisch-pannonische Unterland, dessen trefflicher Verwaltung alle Alten das beste und einstimmige Zeugniß geben. Durch ihn erleichterte er auch den Provinzialen die Lasten öffentlicher Abgaben. Er bewies sich auch hier als den Vater seiner Völker; und die zu seiner Verherrlichung im Unterlande geprägten Münzen (mit den Devisen: Pannonia 8. C.) und die inschriftlichen Denkmähler an der Save zu Gurkfelü, Podlog und in den Städten an der Raab verbürgen das Glück und die Dankgefühle der Provinzialen So, ein Schützer und Wohlthäter aller Völker des Reichs bis zu seinem Tode (11. Juli 138), ließ Hadrianus die wohlgeordnete Herrschaft dem von ihm adoptirten milden Antoninus Pius. Als Imperator erwarb sich dieser Herr durch die Grazie kunstloser, wohlthätiger Tugend einen eigenen Ruhm; indem er wie ein ehrwürdiger, gern vergebender Vater verehrt, und auch von *) Dio Cass. LXIX. 791 — 792.: Nec linquam aut propter nives Cclti-cas, aut calores Aegyptios opertum caput habuit. — Mediobarb. 178. — Spanheim, II. 630. z) Immensi laboris, quippe qui pedibus omnes provincias circumierit, cum oppida universa restitueret, augeret ordinibus. Namque ad spe-cicm legionum militarium fabros, perpcndiculares, architectos genus-que cunctum exstruendorum moenium seu decorandorum, in cohortes centuriaverat. Aurel. Vict. in Kpitom. 37. 3) dritter, p. 265. n. 4. — Juvavia, Abhandlung p. 33. — Kindermann, II. 63. 4) Aurum coronarium — in Provinciis — minuit. Infinitam pecuniam, quae ßsco debebatyr, privatis debitoribus — in provinciis vero etiam ex re-liquis ingentes summas remisit. Spartian. in Adrian. 60. 61. 65. — In Ael. Vero. 79. 85.: Aclium Verum Caesarem .... statim praetor factus et Pannoniis dux ac Rector impositus est. Nec Provinciac quidem, cui praepositus erat, defuit. — Gruter, 252. n. 2. — Mediobarb. 188. 189. — Linhart, 311 a), 359. b). benachbarten Völkern ohne Mißtrauen zum Richter ihrer Handel genommen wurde '). Den Statthaltern und Obrigkeiten der Steiermark befahl ei-, gerecht und milde zu walten; er hielt sie auch unter so strenger Rechenschaft, daß alle Bedürfnisse, alle Einkünfte und Ausgaben des Landes stets geregelt vor Augen lagen * 2). Daher blühte auch das Steirerland im sicheren Frieden unter einem Imperator, der nur mäßigen Kriegsruhm und das sichere Glück seiner Provinzen zum Ziele all' seiner Bemühungen hatte 3). Antoninus Namen feiern dankbar eine Meilensäule bei Cilly, eine Steinpyramide im Dorfe Wiher an der Save und inschriftliche Denkmähler an der norischen Donau 4). Die wichtige Epoche unter K. Markus Aurelius Antoninus Philosophus. I. 161 —ISO n. Ehr. Rach einer öreiunözwanzigjährigen, stillen, unschulövollcn Ver-tvaltung erwarb sich K. Antoninus das grüßte Verdienst, nach seinem Tode (7. März 161) Roms Herrschaft einem vollkommenen Weisen, Markus Aurelius Antoninus hinterlassen zu haben. Mark Aurel war durch große Unglücksfälle, durch Pestseuchen und Hunger in allen Reichsprovinzcn, und durch beständige Kriege, vorzüglich mit Germanen und Sarmaten an der illyrischen Donau, so hcimgesucht, daß nur durch einen Fürsten, wie er war, die Götter einen Ersatz so vieler Leiden geben konnten. Während des par-thischen Krieges am Euphrat (bis zum Jahre 166) bereiteten Ue-berwanderungen germanischer und sarmatischer Völker im weiten i) Deque non tan tum suis, verum etiam extraneis adeo admiration! fuit, ut finitimi plerique barbari, depositis armis, ad hunc imperatorem controversies litesque suas deterrent, ejus sententia dirimendas. Dio Cass. LXX. p. 800. e) Procuratores suos modeste suscipere tribute jussit; exeedentes modern, rationem factorum suorum reddere praecepit. — Quantum fieri po te rat, viros aequitatis Maxime studiosos reipublicae administration! praeficiebat. — Rationes omnium provinciarum apprime scivit et vecti-galium. Jul. Capitolin. in Antonin. 96. 3) Provinciac sub eo cunctae floruerunt. — In re militari moderate gloria: defendere magis provincias, quam amplificare studens; viros ju-stissimos ad administrandam rempublicam quaerens. Jul. Capitol, p. 98. — Eutrop. H. R. p. 581. ‘‘) Kindermann, II. 63. — Linhart, I. 311. a). — De Jordan. Origin. Slavic. H. P., II. 64. Deutschlande vom Norden nach Süden herab, und ein furchtbarer Völkerbund der Germanen und Sarmaten, von Jllyrikums Ostgränzen gegen Gallien hin, aus Nationalhaß wider die Römer, dem Kaiserreiche völliges Verderben '). Noch war der Partherkrieg nicht ganz abgethan, als Sarmaten und die Völker der markomannischen Genossenschaft auf allen Stellen über die Donau hereinbrachen und auch das steierische Unter- und Oberland mit Raub und Verheerungen heimsuchten Die illyrischen Cohorten wurden überall geschlagen und der tapfere Prätorialpräfekt, Furius Victorinus, verlor Schlacht und Leben gegen die übermächtigen Barbaren ?). Man rüstete in Italien wie zum gefährlichsten und blutigsten Kriege. Die Legionen Asiens wurden nach Jllyrikum befehligt, brachten aber auch die orientalische Pestsruche mit sich her in die Länder der Drave und Mur 4). Das im Winter des Jahres 166 bei Aguileja gesammelte große Heer zog hierauf im Frühjahre 167, vom K. Mark Aurel und seinem Regierungsgenossen Lucius Vcrus persönlich angeführt, über die Alpen an die Save her. Der Zug durch das Steirerunterland ward in der Stadt Noviodunum durch ein infchrtftliches Steindenkmahl verherrlicht. Im Schrecken vor solcher Heeresmacht und vor Mark Aurels Rainen entflohen alle Barbarenhoröen schnell aus unseren Ländern in ihre germanisch-sarmatischcn Wälder zurück, und Mark Aurels energische Kraft stellte an der illyrischcn Donau Ruhe und Sicherheit wieder her5). Jedoch kaum war der Imperator nach Rom zurückgekehrt, so strömten Markomannen, Quaden und Japygen wieder über die i) Gentes onines ab Illvrici limite usque Galliam conspiraverunt, ut Marco-manni, Quadi, Sarmatae. Jul. Capitolin. in IW. Aurel. 126. z) Dum Parthicum bellum geritur, natum est Marcomannicum, diu eorum, qui aderant, arte suspensum est, ut finito jam oricntali bcllo Marco-mannicum agi posset. — Profecti tarnen sunt paludati ambo impera-tores, Parthis et Marcomannis omnia turbantibus, aliis ctiam gentibus, quae pulsae a superioribus Barbaris fugerant, nisi recipcrentur bellum mfercntibus. Jul. Capitol, ibid. 117. 118. 3) Capitolin. ibid. p. 119. t') Tantus timor belli Marcomannici fuit, ut undique sacerdotes accivcrit (IW. Aurelius) peregrinos ritus impleverit, Romam omni genere lustra-verit. Capitolin. ibid. 117. — Sub hoc enim (M. Aurel i o) tantus casus pestilentiae fuit, ut post victoriam Persicam Romae, ac per Italia,n provinciasque maxima liominum pars, militum omnes fere copiae languore defecerint. Eutrop. in Breviar. p. 581. ■’) Jul. Capitol, ibid. 118. 119, 144.: Denique transcensis AI pi bus et Ion-gins processerunt (Imperatores) composueruntque omnia, quae ad mu-nimen Italian atque Illyrlci pertinebant. — Linhart, I. 362. n. Donau her, erschlugen ein Heer von 20000 Römern mit dem Fclö-hcrrn, M. Vinöep, ergossen sich auf allen Wegen durch das norische Oberland und durch die Flächen an der Drave, Mur und Save über die Alpen hinab, bedrohten Aquileja, erstürmten und zerstörten Opitergium und viele andere noröitalische Städte '). Mit der beivunderungswüröigsten Eile und mit unglaublichem Nachdrucke erschien Mark Aurel mit einem starken Heere bei Aquilcja (I. 170). An mehreren Puncten zugleich drangen die Legionen die Alpen hinan: der Legate Pompejanus gegen Rhäticn, der ausgezeichnete Feldherr Hclvius Pertinax durch das Steireroberland, und Mark Aurel mit dem in ganz Jllyrikum lange schon berühmten Prätorialpräfekten, Markus Bassäus Rufus, durch die Länder an der Save und Drave unmittelbar bis zur Donau hin. Ueberall wurden die Barbarenhaufen geworfen, viele Tausende derselben erschlagen und alle Länder zwischen den Alpen und der Donau wieder befreit; aus welchen aber auch Tausend und Tausend Landescingeborne von den Barbaren über die Donau fort-geschleppt worden sind "). Bon jetzt an verließ der vorsichtige Mark Aurel die illyrische Reichsgränze nicht wieder; er ertrug durch fünf Jahre (bis I. 176) im unfreundlichen Klima an der Donau alles Ungemach eines blutigen und gefahrvollen Krieges. Mit eben jener Hand und mit eben jenem Geiste, mit welchen er zu Vindobona die schönsten Lebensregeln voll Tugendelfer aufzeichnete, trennte er auch die furchtbare Genossenschaft der Markomannen, Quaden, Ja-pygen und der andern Barbaren; er ermüdete sie in unaufhörlichen Kämpfen und zwang ihnen drückende Fricdcnsbedingungen auf; «) Qurnn autem Marcomannis aliquo proclio bene suscepisset, all iisque M. Vindex interfectus esset. J)io Cass LXXI. 803. — Quadorum natio motu cst excita repentino — immensum quantum anteliae bellatrix et potens, ut indicant perpetrata, quoniam raptim proclivia, obsessaqne ab iisdem ac Marcomannis Aquilcja Opitergiumquc excisum et cruenta complura perceleri acta procinctu, vix resistente perruptis Alpibus Ju-liis principe Marco. Amm. Marceli. XXIX. 6. 2) Dio Cass. LXXI. 803 — 804.: Eodein tempore Germani, qui trans Rlicnum incolunt, usque in Italiam venerc, attuleruntque Romanis maxima et gravissima incommoda: quibus Marcus occurrit Pompejano atque Pertinace legalis cxercitus factis. Quo in bello optime se gessit Pertinax, qui postea imperator factus est. — Capitolin. in Pertin. p. 176.: Marcus" imperator P r a e t o r e m cum fecit, et primae legioni regendae imposuit, statimque Rhaetias et Noricum ab hostibus vindicavit. — Idem in Marc. Aurel. 136.: Minime ignarus excubare memoriam Pertinacis apud Illyricos cxercitus, quoniam sub imperatore Marco multa cum ipsis adversus Germanos trophaea exoitaverat. Hero di an. II. 107. 3 I6i - iso n. gl). 254 bewährt durch hohen Edelmuth auch gegen seine Feinde und Gefangenen, gewann er das Vertrauen einzelner Völkerschaften zu Freundschaftsbündnissen mit den Römern. Dadurch vorzüglich suchte Mark Aurel den entvölkerten Provinzen zwischen der Donau und den Alpen wieder einen Ersatz zu geben, daß er Tausende von Gefangenen und von solchen Barbaren (Markomannen, Quaden, Na-riskern), die ganz seinem Edelmuthe vertrauten, in dieselben verpflanzte, ulld ihnen insbesondere in den entvölkerten Gegenden an der Raab, Drave, Mur und Save Ländereien zu Niederlassungen und erneuertem Anbau gab '). Um aber ein für allemal den Ländern zwischen den Alpen und der Donau die möglichste Sicherheit zu verschaffen, wollte Mark Aurel alle Landtheile der Markoma»-nen und Quaden zu römischen Provinzen und zur Vormauer des ausgedehnten Jllyrikums machen. Allein die Empörung des Feldherrn Avidius Cassius in Asien (I. 175) vereitelte die Vollführung dieses wichtigen Vorhabens; der Imperator mußte eiligst mit dem größten Theile der illyrischen Legionen fort nach Asien, und erst nach Unterdrückung des Empörers ward ihm für so unermeßliche Anstrengungen wider die Barbaren an der Donau der wohlverdiente Triumph in Rom zu Theil 1 2). Der germanisch-sarmatische Krieg an der Donau war beim Abmarsche des Kaisers nach Asien noch keineswegs beendigt, — nur unterbrochen. Daher erreichten ihn noch in Asien die Nachrichten von bedenklichen Bewegungen der Germanen und Sarmatcn an der norisch-pannonischen Donau und von noch drohenderen Gefahren für das Reich als vorher. Sogleich mußte wieder der ausgezeichnete Feldherr Helvius Pertinax zur Rettung und Beschützung Jllyrikums vorauseilen (176); und dieser tapfere und gerechte Statthalter waltete damals in der Steiermark mit hoher Thatkraft und 1) Dio Cass. LXXI. 804 — 809.: Tum — alii veniebant ad Marcum — se fidei permissuri, — eorumque alii ad miUtiam recepti sunt, alii quo-piain missi, sicut et illi ex captivis et transfugis, quotquot hoc im-petrare potcrant; alii terram et agros — partim in l’annonia conse-cuti sunt. — Jul. Capitolin. in M. Aurel p. 126. 128.: Aequitatcm etiam circa hostes captos custodivit. Infinites ex gentibus in Romano solo collocavit. -) Voluit Marcomanniam provincial», voluit etiam Sarmatiam fa-cere, et fecisset, nisi Avidius Cassius rebcllasset sub eodcm in Oriente, qui imperatorem se appellavit. Jul. Capitolin. in M. Aurel, p. 129. — Dio Cass. LXXI. p. 809. — Chron. Euseb. 181.: Antoninus cum filio de liostibus triumphavit, quos per triennium apud Carnuntum habeas stativa vastaverat. — Onuphr. Panvin. p. 211. Gerechtigkeit *)• Als aber die Völkerbewegungen an der illyrischen Donau ernstlicher wurden, zog Mark Aurel (I. 177) zum dritten Mal mit einem großen Heere durch das steierische Unter- und Oberland nach Vindobona hin, und leitete wieder persönlich den Krieg gegen die Eidgenossenschaft der germanisch-sarmatischen Barbaren, dermassen siegbekrönt, daß ohne Zweifel alle Länder an der March, Thaja, Elbe, Moldau und an den Quellen der Oder und Weichsel dem Römerreiche wären einverleibt worden, hätten ihn nicht mitten im Siegesläufe (am 23. März 180 in der Stadt Vindobona) die Götter zu sich ausgenommen a). Wenn die Alten von Mark Aurel sprechen, so sind ihre Worte der sichtbarste Ausdruck freudiger Gefühle und bewundernder Hochachtung In seiner Herrscherepoche wurde die Steiermark, deren Landstraßen und Wege in der kürzesten Richtung nach Italien führten, zwar von Markomannen, Quaden und Sarmatcn bitter hcimgesucht, — aber durch einen Schutzgeist, wie Mark Aurel, schnell wieder befreit; und durch Gesinnung und Thatkraft, wie dieses Imperators, wurden die großen Unglücksfälle den Lanöesbewohnern wenigstens erträglicher gemacht. Der größte Theil des dem Lande entrissenen Raubes wurde den Beraubten wieder zurückgestellt 1 2 3 4 5). Mark Aurel vertraute die Hut des norischen Landes zum Theile auch den Landeseingcbornen des steierischen Oberlandes; indem er in Rhätien und Rorikum zwei Legionen, vorzugsweise die zweite und dritte italische Legion genannt, bildete und der Eksteren ihre Posten im Belglande und an der norischen Donau anwies s). Die Anstrengungen des ganzen Reiches gegen die germa- 1) Cassiano moto composite c Siria ad Danubii totelam profcctus est Pertinax. Jul Capitol, in Pertin. p. 76. — Et quum Dux ac Prae-fectus Illyriorum constitutus esset, nullum non exemplum virtutis in proelio ostentaverat; benevolcntiam porro ac probitatem, ad hoc civile moderatumque Imperium sibi subjectis praestiterat. Herodianus, II. p. 107. 2) Dio Cass. EXXI. p. 814. — Jul. Capitolin. ibid. p. 132.: Triennio bellum postea cum Marcomannis, Hermanduris, Sarmatis, Quadis etiam exit; et si uno anno superfuisset, provincias ex his fecisset. 3) ltaque Marcus, omnium hominum optimus, qui unquam principatum tenuerunt, mortuus est, — ltaque vere fuit vir bonus. — Adeo tem-perans et continens fuit in imperio, ut quum tot tantaque bella gere-ret, nihil faceret, contra quam fas esset assentationis aut timoris causa. Dio Cass. EXXI. 815. 4) Marcomannos in ipso transitu Danubii delevit, et praedam provinciali-bus reddidit. Jul. Capitolin. ibid. p. 126. 5) Marens Antoninus (legionem) secundam in Norico, tertiam in Rhaetia instituit, quae etiam Italicae vocantur. Dio Cass. LV. p. 564. J. * HO — f tl n. t$b. 256 nisch-sarmatischen Barbaren waren außerordentlich; daher wies der mildgcsinnte Imperator unzeitige Forderungen der sieggekröntcn Legionen durch die Gefühle der Natur und Menschlichkeit zurück ')• Er legte dem Steirerlanöe keine erhöhten Tribute auf, sondern ließ demselben nach so vielen Unfällen in dem Maße größere Sorgfalt zu Theil werden, als er die Bedürfnisse aller illyrifchen Provinzen während eines eilfjährigen Aufenthalts an der Donau und bei so vielen Durchmärschen genauer hatte kennen gelernt* 2). Vielmehr gab dieser Imperator gegen eigenmächtige Obrigkeiten und ungerechte Bedrückungen der Statthalter die strengsten Gesetze 3 4).— Die Straßen und Wege des Landes ließ er im besten Zustande erhalten. Wichtige, uralte, in der unmittelbaren Nähe des Steireroberlandes gelegene Ortschaften, Wels an der Traun (Colonia Aurelia Antoniniana Ovilabis) und Lorch an der Enns in Oberösterreich , erhob er zu römischen Colonialstädten ^). Auf den nahen Westgränzen der Steiermark, zu St. Anörä im Lavantthale und auf dem Zollfelde Kärntens haben die norischcn Provinzialen Ge-lüböesteine den schützenden Gottheiten errichtet — für die lange Erhaltung dieses großen und besten Imperators 5 6), dessen Dahinscheiden mit der ganzen Römerwelt vorzüglich auch unsere Steiermark in die tiefste und aufrichtigste Trauer versetzt hat °). Steiermark unter den Kaisern Commodus, Helvius Per-tinar, Didius Julianus und Septimius Severus. I. 180 — 211 n. Chr. So lange Marcus Aurelius Antoninus der Weise mit seiner, sich selbst immer gleichen, allen Vorkommenheiten gewachsenen Seele iy Dio Cass. LXXI. 803.: Si quid plus, quam constitutum esset, acciperent (legiones), id ex sanguine parentum ipsoi um propinquorumque exacluin iri. -) Ergo provincias postliac ingenti moderatione ac benignitate tractavit. Jul. Capitolin. ibid. p. 123. 3) Dedit praeterea curatoribus regionum ac viarum potestatem, ut vel pu-nirent, vel ad praefectum urbi puniendos remitterent, qui ultra vecti-galia quidquam ab aliquo exegissent. Capitolin. p. 11b-. 4) Gruter, p. 445. n. 8. — Hansiz. Germ. Sacr. I. 3 — 4. 5) Gruter, p. 87. n.5. — Megiser, Annal. Carinth. p. 170. — Linhart, 1. 364. c). 6) Sed ille (IN. Aurelius) fato functus est — sicut magnum sui desidc-rium ejus aetatis mortalibus — posteris vero etiam virtutis memoriam reliquerit sempiternam. — Neque ulli sane ttomanae ditionis mortales fuerunt, qui non ejusmodi nuntium multis lacrimis exceperint. — Neque sane quisquam salvus habebatur. Herodian. I. p. 13. unter den Sterblichen herrschte, war er dein Reiche genug; es wurde nicht bemerkt, wie viel auf ihm allein beruhte. Als Markus zu den Göttern eingegangen ivar (so glaubten es die Nationen) und sein Sohn Comino ö us ihm auf den Thron folgte, ward bald eine allgemeine Abspannung zu erkennen, so daß Dio Cassius versichert, die römische Geschichte gehe jetzt aus ihrem goldenen in ihr eisernes Zeitalter über 1 2). T. Commodus Antoninus verfolgte, trotz der bewegendesten Vorstellungen seiner wohlgesinnten erfahrnen Feldherren und der umsichtigsten Staatsmänner, die für die damalige Lage der Dinge und gegen den aufgeregten Geist der Germanen und Sarmaten an der Donau nothwendigen und beinahe schon vollführten Plane seines vorsichtigen Vaters nicht mehr weiter. Er schloß (bis zum Ende des Jahres 180) mit allen Barbaren Frieden, ließ die Donaugränze kräftigst verschanzen und besetzen, bestellte in den illy rischen Provinzen erprobte Statthalter (die Steiermark war damals dem tugendhaften Helvius Pertinax anvertraut), und eilte nach Rom (I. 181) zu dem ihm am wenigsten gebührenden Triumphe Mit Unwillen sprechen die Alten darüber, daß Commodus auf solche Weise, aus Sucht nach Müssiggang und den Freuden der Stadt3), die errungenen, für das Reich so wesentlichen Vortheile gegen die furchtbaren, aber bereits entkräfteten Barbaren aufgegeben habe 4 * *). In den ersten Regierungsjahren schützte allerdings diese Entkräftung der Barbaren und die wachsame Umsicht der zur Bewahrung der Donaugränze angestellten altgedienten Feldherren Mark Aurels die Steiermark vor abermaligen Raubzügen der Germanen und Sarmaten. Als jedoch Commodus später in Nom zu wü-then begann; als er sich den niedrigsten aller Laster und den unsinnigen Neigungen eines thörichten Jünglings hingab, erwachte mit der Rachewuth auch der Kriegsgeist der wiedergestärkten Barbaren. Die Anfälle und Kämpfe an der Donaugränze begannen neuerdings 1) via Cass. LXXI. 816.: Historia autem cx aureo regno in ferreum (nam ca tune accidit rerum Romanoruin mutatio) delabitur. 2) Sed datis Romam liter,«, ac praepositis, quos visum esset tuendae Istri ripae et barbarorum insultibus coercendis profectionem edicit. Herodianus, 1. p. 9 — 21. — Dio Cass. LiXXII. 817 — 818. 3) Factaque pace cum barbaris Romam contend,t, homo otii et urbanae tranquillitatis cupidissimus. Dio Cass. ibid. 817. '') Capitnlin. in M. Aurel. 123. — Lampridius in Commodo. 157—I»8* — Hcrodian. I. 19. (J. 186) und wenn gleich die Steiermark damals weder von Germanen noch Sarmaten beraubt und verheert ward, hat dennoch Commodus dies Land, so wie die übrigen Reichsprovinzen, der Habsucht und Bedrückung der sittenlosesten Statthalter oersteigerungsweise Preisgegeben * 2). — Vor der Wuth des Tirannen graute endlich den eigenen Hausgenossen; sie ermordeten ihn (am 31. December 190). Hierauf wurde der Stadtpräfekt P. Heloius Pcrtinax von den Thätern, welche sich vor der Welt rechtfertigen wollten, aus den Thron erhoben 3). Helvius war seit dem Beginne des marko-mannischen Krieges und in der Stellung als Statthalter von Pannonien und Oberbefehlshaber aller illyrischen Legionen im Steirerlande als tugendhafter Mann und tapferer Kriegsheld bekannt geworden 4). Fast in der Mitte der illyrischen Provinzen gelegen, war dies Land eine wichtige Vormauer Italiens. Wie sehr dasselbe schon in der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts mit Heerstraßen durchschnitten, in allen Hauptschluchten und Ilcber-gängcn des Oberlandes besetzt und gesichert, wie es so ganz von der politischen und militärischen Thatkraft der Römer durchdrungen und wie fest damals der Sinn der Bewohner für die römische Herrschaft gewonnen war, erhellt mit Gewißheit aus der großen Spannung aller Donauprovinzen in der langivicrigcn markomannischcn Fehde, aus den schnellen Märschen der römischen Heere von Aqui-leja bis an alle Puncte der norisch-pannonischen Donau, und auch daraus, daß bei allen Einfällen so zahlreicher Barbarenhorücn keine einzige sich hatte in der Steiermark festhalten können. Helvius Pertinax nahm unserem Lande sogleich die Schmach und Last neuer Auflagen, Zölle und ungerechter Bedrückungen ab; er erleichterte dadurch vorzüglich Handel und Wandel an den Flüssen des Unterlandes; und ohne Zweifel siedelten sich auch hier auf den !) Bo tempore in Sarmatia res bene gestas per alios «luces in filiiim suum Perennis referebat. — Victi sunt sub co (Commotio) tarnen, quam ille sic viveret, per legatos — Daeei, — Pannoniae — quoque com-positae. Lamprid. ibid. p. 161. 168. 2) Misit homines ad provincias regendas vel criminum socios, vel a cri-minosis commendatos. — Vendidit etiam provincias et administratio-nes, qnnm hi, per quos venderet, partein acciperent, parlem vero Commodus. Lamprid. ibid. 158. 161 — 163, 169. 3) Herodian. II. 67 — 83. />) Capitolin, in Pertin. p. 1«5 — 179. 259 3 iso — 2ii n.@6. von ihm ftcigebotentn fiskalischen Ländern zahlreiche Römerfami-lien an ’). Unter keinem der Imperatoren wäre durch den bloßen Schrecken vor seinem, so oft schon und so furchtbar empfundenen Schwerte die illyrischc Donaugränzc gesicherter gewesen, als unter Pertinap Allein auch er ivurde nach kurzer Regierung von den Soldaten, welche alle Tugend und Ordnung scheuten, umgebracht (28. März 192). Als nun so der Würdigste sich nicht länger durch eigene Macht behaupten konnte, erneuerte sich das Andenken jener Entdeckung, welche die Heere nach Nero's Tode gemacht hatten. Die Prätorianer überließen dem Meistbietenden, dem alten Schwelger, Di-öius Julianus, das Scepter der Welt. Die Legionen in den Reichsprovinzcn verschmähten es aber, ihren Imperator und Herrn von den Prätorianern zu empfangen. Sie ernannten daher in Asien den Peszennius Niger, in Britannien den Clodius Albinus; und in Jllyrien erhob sich der Statthalter von Pannonien, L. Septimius Severus. Die illyrischen Legionen, darunter die pannonischen und die zweite und dritte (die italischen Legionen), größtentheils aus lanöeseingeborncn Bewohnern der Gegenden an der Save, Drave und Mur und des ganzen norisch-rhätischen Berg-lanöes, waren damals die ausgezeichnetesten und in unaufhörlichen Kämpfen gegen Germanen und Sarmaten waffcngeübtesten Krieger des Reichs. An ihrer Spitze stand eben L. Septimius Severus, früher schon trefflicher Consul, jetzt zugleich Statthalter Pannoniens und des Steirer-Unterlandes, ein trefflicher Kriegs-munn voll Kenntnisse und unbesiegbarer Thätigkeit* * 3). Dieser kannte 17 * *) Hcrmlia». II. p. 85.: Nam primum quidem quidqtild in Italia ant alibi gentium inculti soli esset, ctiamsi esset imperator!» possessio, ejus quantum quis vellct et posset, occupare et cum ejus curam susce-pisset ac eum coluisset, dominum esse. Quin etiain immunitatem a quibuslibct oncribus iis, qui agros colerent, dedit in decennium, et in perpctuum, dominii ejus securum. — Vcctigalia quoque omnia, quae ad 'eoutrahendas pccunias Tyrann! excogitaverant, in fluviorum ripis, in urbium portibus perque vlas et itinera penitüs remisit atque in piistinum statum et libertatem dimisit. Herodian. II. 83. : Quin barbari quoque, si qui aut fraenos depulerant, aut seditiones moliebantur, metu virtutis, quam praestitisse eum in superioribus bellis meminisscnt — sponte illi se dediderunt. 3) Spartian. in Severn, p. 206.: Deinde Pannottias proconsular! rexit imperio. — Dio Cass. LXXlIf. p. 837.: Praecrat autem Pannoniis univcrsis (nam unius regebantur imperio) Severus quidam, veliemens bomo negotiis gerendis ac ferox, vitacque insuetus durae, ac labori-bus facillime resistens, promptus in exeogitandis, acer iii ixsöqucndis rebus. seine Gegner und die Lage der Dinge. Weil er uneigennützig und mit milder Strenge befehligte und verwaltete: so gewann er die Legionen und alle illyrischen Provinzialen um so mehr, da er allein nur zur Rache der in dem unvergeßlichen Pertinar Allen zuge-fügten Schmach aufrief '). So der treuen Ergebenheit der Rhä-tier, Noriker und Pannonier, deren Sohne auch den größten Theil der illyrischen Heere ausmachten, versichert, versammelte er zwischen Wien und Steinamanger alle illyrischen Legionen und wurde dort auch einstimmig zum Imperator ernannt (im April 193) nach Angabe des Spartianus in der Stadt Carnuntum, nach Aurelius Viktor aber in der claudischen Colonialstadt Sab aria "). Uebermächtig als Oberseldherr der tapfersten und kampfgcüb-tcsten Legionen, anerkannt von den kräftigsten Provinzen des Reiches, und durch seinen geographisch so wichtigen Posten im großen Jllyrikum, konnte Severus leicht seine Gegner hindern, sich mit einander zu vereinigen. Desto schneller besiegte er Beide. Für die Sicherung der Donaugränze traf er durchgreifende Anstalten, brach dann von Sabaria auf, zog durch das Steirerunterland, besetzte die nahen krainerifchen Alpen, war in zwanzig Tagen in Rom und ward auch dort (Didius Jnlianus wurde am 1. Juni 193 hingerichtet) als Imperator anerkannt * 2 3). Damals machten in Rom die eingebornen Krieger aus Pannonien und aus dem norischcn Berg- Invchens in Praetorianos cohortes, vindicandam esse ajebat ac perse-qucndam Pertinacis caedem, minime ignarus, cxeubave adhuc memo-riam Pertinacis apud Ulyricos exercitus, quoniam sub Imperatore Marco multa cum ipsis advcrsus Germanos trophaea excitaverat; et quum Dux atque Praefectus Illyricorum constitutus esset, nullum non excmplum virtutis in praelio ostcntaverat, benevolentiam porro ac probitatem, ad hoc civile moderatumquc imperium sibi subjectis praestiterat. Hero-dian. II. p. 103. 2) Ubi autem Pannoniorum animos cognovit, misit ad vicinas gentes et ad omnes praesides gentium, qui sub septemtrionali plaga Romanis scrviunt, et magnis pollicitationibus ac magna spe alliciens, facile sibi cot um voluntates concillavit. — Igitur lllyrico omni rectoribusque pro-vinciarum per literas insinuatus, collectisque undique militibus, con-vocatis omnibus in campum, ita pro suggestu loquutus dicitur. Herod. II. 103 — 113. — Aurel. Viet, in Epit. p. 539. — Spartian. in Severo. p. 207 — 209. 3) Deinde firmatis, quas post tergum relinquebat provinciis — Romam iter contend!t. Spartian. ibid. — Postea vero quam emensa Pannonia ipsas Italiae monies insedit, famamque sui praeveniens, prius coram conspectus cst, quam advent arc auditum fucrat, Herodian. II. p. 113. — 117. lande durch ihre kräftigen Gestalten wie durch die Sonderbarkeit und Einfalt ihrer Sitten ungemeines Aufsehen '). Mit diesem Heere eilte Severus von Rom nach Asien und besiegte dort (I. 194) den einen Gegner, Peszennius Niger. Um den Clodius Albinus in Gallien zu erdrücken, nahm er den Rückmarsch durch Jllyrikum (I. 196), und zog durch das Dravethal des Steirerunterlanöes und durch das norische Bergland fort nach Gallien; wobei ein Theil seiner Cohorten die Pässe der jütischen, norischrn und carnischen Alpen besetzt halten mußtes). In der mörderischen und lange unentschieden schwankenden Schlacht bei Lyon siößten ihm die pannonischen Wahrsager, die er bei sich hatte und besrug, Muth und Selbstvertrauen ein; den vollkommenen Sieg entschieden die illyrischen Legionen der eingebornen Noriker und Pannonier mit ihrem Blute und Leben. Bon Gallien weg flog Severus neuerdings nach Asien und übte (I. 199 — 202) blutige Rache an den Parthern, welche mit Peszennius Niger verbunden gewesen waren i) * 3). Auf dem Rückwege kam er wieder her ins Jllyrikum (I. 202), und bereiste alle Provinzen desselben. Dem Steirerunterlanöe nahe gelegen erhob Severus Siszia, den alten Hauptort der Segestaner an der Save (Sissek) zu einer Colonialstaüt (Colonia Septimia). Bon Aquileja bis an die Donau, und von der Dravemündung bis an den Inn hin ließ er auch durch die untere Steiermark und durch das norische Dergland alle Brücken, Wege und Straßen mit Ungeheuern Kosten verbessern und erneuern. Hunderte von Meilensäulen sprechen davon. Im Innern des Landes ordnete er alles, den Bedürf- i) Quumque multa fierent ab cn , quae nobis displicebant, tum imprimis accusabant cum multi, quod quum esset consuetude, ut stipatoräs prin-cipis Itali, Hispani, Macedoncs et Norici tantum esscnt," quorum aspectus juoundus et mores suaves erant, liunc ipse morem sustulit, urbemque multitudine permixtorum militum terribiliumque aspectu et audita liorribilium ac ferae agrestisque vitae replevit. Dio Cass. LXXXIV. p. 840. — Spartian. ibid. p. 209 —210. — Herodian. II. 111. p. 129 — 133. -) Saepe etiam per montes magnis rigoribus infestos atque altissiinos iter faciens, sub grandine et nivibus operto capite incedcbat. — Misit etiam, qui angustias occuparent Alpium atque aditus Italiae obsiderent. Herodian. III. 155 — 159. — Et primo quidem ab Albinianis Severi duces victi sunt. Tune sollicitus cum cönsuleret a Pannonicis auguri-bus comperit, se victorem futurum. Dio Cass. LXXIV. 852 — 853. — Spartian. in Sever. p. 213. 3) Herodian. 111. 165, nifftn der Bewohner und Gegenden Entsprechende an ‘), setzte überall gerechte und thätige Statthalter und Obrigkeiten ein und bestrafte die SchuldigenM). So gab Severus den tyrannischen Verwalter des steierischen Berglanöes, Pollenius Sebennus, der Rache der Provinzialen selbst Preis :1). Das Andenken dieses gerechten und unermüöeten Imperators, unter dessen Herrschaft kein Barbarenanfall die Donaugränze beunruhigte, und der schon als strenger aber gerechter pannonischer Proconsul sich verdient gemacht hatte * * 3 4), finden wir in der Steiermark selbst und in deren naher Umgebung durch Denkmähler und inschriftliche Votivsteine verewiget. Zu Wien ließ der Tribun der zehnten Doppcllegion, Quiri-nalis Maximus, dem Vater der Götter für die Erhaltung des K. Severus ein inschristliches Monument errichten 5). Zu Pettau suchte ein Freigelassener, Junianus, für seinen mildreichen Herrn uns Imperator Heil und Segen von den unsterblichen Göttern durch einen Gelübdcstein zu erflehen 6). Die im großen pannonischen Standlager bei eben dieser Stadt besindlichen Legivnssoldaten weihten der Gemahlinn des Imperators Severus, Julia, als huldreichen Mutter der Krieger (Juliae Augustae, matri castrorum Pe-toviensium), einer Frau von den vortrefflichsten Eigenschaften, ein öffentliches Denkmahl 7). Des Kaisers Severus persönliche Anwesenheit in Juvavum (Salzburg) verewigten die Bürger jener ha-drianischen Eolonialstadt durch ein besonderes Monument. Confecto itinere et provineiis, at caique usus foret, ordinatis, Mvso-rum et Pannoniorum recognitis e x e r c i tib u s, urbem trium-plians invectus est. Heradian. III. 171. z) Acousatos a provincialibus judices probatis rebus graviter punivit, Spartian. ibid. p. 210 — 211. 3) Huic auctor mortis fuit Pollenius Sebennus; cujus injuria tarn atrox. non potuit impunita discedere. Quum enim deditus ad supplicium fuis-set Noricis a Sabino, quorum praefecturam non bene administrasset, magno dedeoore affeotus est. Dio Cass. LXXVI, p, 864. . 482, n. 4. 5. 8. s) Herodian, VI. 311 — 313.: Statim nuntii literacque ab Illyricis pro-curatoribus adfuerunt, qui eum vehementer perturbarent, ciiramquo animo majorem injecercnt. Quippe significabant, Genitanos Rlienum Danubiumque transgresses, Itomanos in fines hostiliter intrasse, op-pugnareque jam exercitus ripis insidentes, perque urbcs et vices ina-gnis copiis excurrere: quapropter hand leviter lllyricas nationes cente rm in as vicinasque Italiae periclitari. Opus esse igitur ipsius prae-sentia, totoque quantum secum exercitum haberet, Haec et formidi-nem Alexandre et Illyricis militibus moestitiam attulerunt. Quippe duplici se oalamitate uses intelligcbant, quod et ipsi male accept! in acie adversus Persas fuerant et sues domi ca es o s a Germanis audiebant. 3) Actae sunt res feliciter in IHyrico per Varium Macrinum, affinem ejus (Severi). Lamprid, ibid. p. 378. gern des Nieder- und Hochlandes besondere Achtung und Zuneigung erwarb '). Auf diesem Wege und größtentheils durch die Krieger der pan-nonischen Legionen des steierischen Unterlandes wurde aber dem edlen Alexander Severus der Untergang bereitet. Denn auch diese Krieger hatte bereits das allgemeine Uebel der Zeit ergriffen, der Geist wilder Ungebunöenheit nämlich und unersättlicher Habsucht beim lebendigsten Gefühle, daß durch ihre Schwerter das Scepter der Welt gegeben und genommen werde. Alexander Severus hatte bisher allen Geist und alle Kraft angewendet, dies Unheil zu bessern. Vergeblich! Um so schneller brach die Unzufriedenheit vorzüglich der illyrischen Krieger los; sie riefenden allgemeinen Soldatenabgott Maximinus zum Imperator aus, und namentlich pannonische Cohorten ermordeten den schuldlosen Alexander Severus (19. März 235); von welchem die Alten einstimmig fühlten und sagten: er sey der Letzte gewesen, der Roms Hoheit zu behaupten gewußt habe 2). Die unruhigen Zeiten unter K. Mariminus, Gordianus III., Philipp und Dezius. I. 235 — 251 n. Ehr. Maximinus, von Geburt ein Gothe von riesenmäßigem Körperbau, besaß blos soldatische Eigenschaften und Vorzüge. Er haßte daher Rom, dessen Senat, alle Formen und Cultur; aus Furcht vor Verachtung seiner niedrigen Herkunft glaubte er allein durch i) Hane ,... Maximinum ob eam, quam supra diximus, rei militari« pc-ritiam, tyronibns universis Alexander praefeeerat, quos ad militiae munera exerceret, atque ad bellandum idoneo.1: redderet. Qui cnm in co negotio nihil sibi ad omnem diligentiam reliqui faceret, maximam scilicet a cuncto exercitu gratiam inibat, non solom, quae gerenda fo-rent assidue edocens, sed ipse etiam primus obiens, qeae usus posce-ret, nt non discipulos tantum, sed suae etiam virtutis aemulos atque imitatores haberet; quos etiam muneribus atque omni genere honorum sibi adjungebat. Quapropter adolescente«, quorum bona pars ex Pannonia erat, laeti virtute Maxi mini, vulgo obtrectabant Alexandra. Herodian. VI. 317 — 319. z) Quare et suapte natura proni ad res novandas, et tarn longum princi-patum gravati, minus jam lucrosum, omni ambitione pridem jam con-sumta; tum sperantes, alterum mox principem, adrpto praeter exspe-" ctationem imperio, plus aliquantum utilitatis honorumque ipsis ac studii delaturum, decrevere Alexandrine obtruncare ac Maximinum vocarc Augustum. Herodian, VI. 319., VII. 349 — 389. — Lamprid. ibid, p. 373. 385. — Zosim. Hist. 1. p. 639. Schrecken herrschen zu müssen '). - Während er am Rheine (I. 235. 236) den Ruhm der römischen Waffen behauptete, bereiteten sich wieder die Genossenschaften der Markomannen und Sarmaten zu plündernden Einfällen tm Illyrikum. Sogleich eilte Marimin durch Rhätien und das steierische Berglanö nach Pannonien, machte dieses Land zum großen Heerlager, schlug Germanen und Sarmaten wieder in ihre Wälder zurück * 2), und faßte zugleich den Riesenplan, von der norisch-pannonischen Donau aus die Deutschen anzugreifen und ihr Land bis an die Gestade des Norömeers zu unterwerfen 3). Hiedurch wurden alle illyrischen Länder an der Donau, Drave, Mur und Save, so wie alles Hochland der Alpen in die stärkste Spannung versetzt. Erwägt man hiezu noch die ergreifenden Schilderungen der Gleichzeitigen von Maximins Verwaltung im Innern der Provinzen, von dem zerstörenden Drucke der Tribute, die Einziehung alles Communalvermögens der Colonien, Municipien und Städte, die Beraubung aller wohlhabenden Familien und Tempel zur Befriedigung der unersättlichen Legionen, das von stets bereiten Svlöatenrotten und Angebern genährte Mißtrauen des blutdürstigen Tirannen und die zahllosen Hinrichtungen vor seinem Richterstuhle zu Sirmium: so hat die, wiewohl nur dreijährige Regierung dieses Solöatenkönigs und gemeinsamen Feindes des Menschengeschlechts ein sehr beklagenswerthes Geschick über alle größeren Orte im steierischen Ober- und Unterlande gebracht 4). Stummbrütender Groll herrschte überall im pannonischen Blachlandc und auf den norischen Bergen. In Afrika und Rom 2) Nam quuro se invisum tiominibus cognosceret, quod primns ex infimo loco ad cam fortunam pcrvenisset; praeterca moril,us perinde ut geliere barbarus, patrioque institute caedis avidissimus, ad id potissimuni dabat operam, ut Imperium šibi saevitia stabiliret. Herodian. VII. 325. $) Multis captivis atque ingenti abacta praeda instante hieme in Panno-niam est reversus, intraque urbem Sirmium ad vernam sese expedi-tionem comparabat. Herodian. VII. 325. *). 3) Identidem minitans (id quod etiam praestiturus videbatur) excisurum subacturumque Oceano tenus omnes Germanise barbaras nationes. Herod. VII. 325. *). 4) Tališ utique fuit in bellicis negotiis, maximam rebus gestis claritudi-nem adepturus, nisi gravior multo suis ac truculentior, quam ipsis fuisset hostibus. Quid enim proderat Barbaros interim!, si longe plu-res in ipsa urbe Roma subjectisque nationibus caedes edebantur? Quid praedam, aut captives abactos proderat, si suis fortums Romanae di-tionis mortales quotidie despoliebantur, u. f. w. Herodian. VII. 325 - 329. #). *) Die Seiten sis — 33, sind in Vieser Auflage — lngolst»au, 1S9J. D«. s»r-toriu» — doppelt qei-hlt. die hier angeführten gelten von den spatern. aber brach die Empörung (^. 237) offen aus. Im letzten Orte wurde Gordianus, ein ehrwürdiger Senator von edlem Hause, großem Neichthume und wohlthätigen Sitten, nebst seinem Sohne, einem Jünglinge voll Krast und Geist, gegen Maximinus zum Imperator erhoben. Diese Vorgänge in Rom vernahm Maximin mit der Stimmung eines Wilden. Er raffte eiligst alle Streitkräste zusammen. Im Frühjahre 238 zog er zwischen der Save und Drave über Pettau und Cilly im steierischen Unterlande herauf. Die Legionen der pannonischen Eingebornen (die celtischen Cohorten) hatte er vorausgesendet, um die Uebergänge an den julisch-carnischen Alpen zu sichern. Auf der Höhe des krainerischen Trojanabergrs, auf der Gränze zwischen Rorikum und Italien, opferte er feierlich den Göttern, deren Tempel er kurz vorher beraubt hatte'). Von hier ging sein Marsch wie durch eine Einöde: aus allen Ortschaften am Hccr-wege waren Menschen und Vieh entfernt; selbst die Stadt Laibach (Aemona) war verlassen; sein Zug zu einem Kampf mit Schnee, Kälte, und mit überall ausgetretenen Strömen und Gebirgsbächen geworden"); während schriftliche Befehle des Senats den allgemein glimmenden Haß der Bewohner Rhätiens, Norikums und Pannoniens hinter seinem Rücken in Helle Flammen brachten. Zwar warder Jüngling Gordianus ll. inzwischen in einem Treffen gefallen, und der Vater hatte sein verlassenes Alter durch Selbstmord verkürzt; sogleich aber ernannte der Senat den B a lbi nus und P lipi enus zu Imperatoren; den Einen für die Geschäfte der inncrn Staatsverwaltung, den Andern zur Verthcidigung des Reichs. Bei der fruchtlosen Belagerung von Aquileja endlich befreite Maximins sinnlose Wuth gegen die eigenen Krieger das Reich von seinery Trannei. Die Soldaten ermordeten ihil sammt seinem Svhne (14. März 238) zur allgemeinen Freude der römischen Welt1 2 3). 1) Igitur praemittcre Pannonionim coliortcs decrevit, quilius fretus Maxime erat, quaeque primae impcratorem consultaverant, atque nitro etiain pro illius salute orane perieulum dcposcebant. His igitur impe-ravit, ut caetcras copias praeeedcrent, ac regiones occuparcnt Italiae. — Interea Maximinus confecto itinere Italian! attigerat, ae sacrificato ad aras, quac in finibus ipsis erectac sunt, pcrgit iter faeere. Hcro-dian. VII. 349. — Zosim. I. 640. 2) Herodian. VII. 367 — 369.: Ubi speculatores atque exploratores exereitus narrant Maximino, vacuam relictam urbem, aufugisse omnes incolas , templorum ctiam ac domorum januis incendio consumtis, atque omnibus, quae vel in urbe, vel in agris fuerant, exportatis aut igni eorruptis, nihil aut jumcntis aut hominibus alimentorum relictum. 3) Herodian. V II. 343., VIII. 369 — 389. — Capitolin. in Maximin. 401 — 417. — In Max. et Halb. 457 — 459. — Zosim. I. 630 — 640. lieber diese Thai waren Sie pannonischen Legionen ergrimmt. Sie würben jeöoch von Maximus Pupienus, öer mit seinem Heere nach Aquileja gekommen war, bald wieöer beruhigt und in ihre illyrischen Stanölager zurückgesenöet '). Maximus Pupienus und Cloöius Albinus thaten hierauf Alles, um durch Abschaffung öer Bedrückungen und gesteigerten Tribute die Provinzialen zufrieden zu stellen. Jedoch die Soldaten wollten keinen Scnatskaiser; sie ermordeten daher Beide (schon am 15. Juli 238,) und riefen den Cäsar M. Antoninus Gor di an us m. zum Imperator aus. Bon Diesem wissen wir allein nur, daß er die Heerstraßen durch unser norisches Bergland habe verbessern lassen und daß er durch das Unterland an der Drave hinabgezogen scy, um die raubziehendcn Sarmaten und scythischen Karpen wieder über die Donaugränze zurückzuschlagen -). Die Ermordung dieses jungen Kaisers (int Februar 244) veranlaßte der treulose Oberste der Leibwache, M. Julius Philippus, der Araber, ein kühner und fähiger Heerführer, der früher schon Gordians ausgezeichneten Prätorialprä-fekten Misitheus vergiftet hatte. Philippus wurde dann selbst zum Imperator ernannt — nach der Fügung des Schicksals, auf daß im tausendsten Jahre der Erbauung Roms öer Araber auf dem Stuhle der Cäsaren sitze. — Auch Philippus war mit Heeresmacht durch das steierische Unterland gezogen; er befreite die pannonische Donaugränze von Karpen und Gothen^); worüber wir sein Andenken in mehreren Donaustädten auf inschriftlichen Monumenten verewigt finden * * 3 4). Alle Legionen im großen Jllyrikum und der Oberbefehl an der norisch-pannonischen Donaugränze wurden hierauf dem erprobten Felöherrn Marinus anvertraut. Dieser erhob, vorzüglich mit den pannonischen Kriegern, eine Empörung gegen Philippus; während abermal Gothen über die untere Donau hercingebrochen waren. An der Spitze eines Heeres sendete der Imperator einen !) Maximus — pecunias magna copia pollicitus, paucos Aquilejac com-moratus dies, Romam reverfi statuit.’ Igitur dimisso exercitu reliquo in provincias castraquc propria, Romain ipse revertitur. Herodian. VIII. 395 — 397. ") Michael Huber, das alte Agunt. p. 44 — 46. — Jul. Capitolin. in Gordian. p. 441 — 448. — In Maxim, et Balb. p. 463. — Mediobarl), p. 341. 3) Zosimus, I. 642. 4) Schoenwisner, Sabaria, p. 120, eingebornen Pannonier, den geistvollen Senator und ausgezeichneten -Heerführer Trajanus Dezius, wider die marinische Faktion in den Landern der Save, Drave, Mur und Raab '). Diesen zwangen aber die empörten Soldaten, selbst zum Mitschuldigen zu werden und aus ihren -Händen den Purpur zu empfangen. Für De-zius erklärten sich auch alle illyrischen Provinzialen und feierten sein Andenken durch zahlreiche Schaumünzen nachdem Philipp gegen ihn bei Verona (249) Schlacht und Leben verloren hatte* 2 3). Während kurzer -Herrschaft bewährte sich Trajanus Dezius als einen vollendeten Fürsten, thätig im Krieg, leutselig im Frieden, würdig, im Leben und Tode den glänzenden Mustern alter Tugend zur Seite gesetzt zu werden. In allen Ländern der norisch-panno-Uischen Dontm erhielt er festen Frieden, so daß ihn Münzcndevi-sen als den Wiederherfteller Jllyrikums feierten 4). Damals aber geschahen an der untern Donau die ersten, später dem römischen Westreiche so verderblichen Bewegungen der zahlreichen Völker der mächtigen gothischen Genossenschaft; und Trajanus Dezius fiel auch im blutigen Kampfe gegen diese Barbaren bei Forum Trebonii in Mösien (im October 251), ein Imperator voll Redlichkeit und großer Seele s). Die Steiermark unter Hostilianus, Gallus, Aemilianus und Valerianus. Z. 251 — 260 n. Ehr. Der blutige Sieg der Gothen bei Forum Trebonii fiel in die Epoche des allgemeinen Verderbnisses der römischen Legionen, welche alle Ehrfurcht vor Imperator, Senat und Gesetz in wilder Ilngebundenheit abgeworfen hatten. Er war daher für das ganze Reich eine währe Ealamität. Von jetzt an beginnt das Verderben seinen ununterbrochenen Lauf; mit allen andern illyrischen Provinzen kamen auch an die Steiermark zuerst die zerstörenden Fol- *) Philippus — Decium ablegat in Pannoniam castigaturum ibi Marinae factionis complices. Zosimus, I. 642. 2) Mcdiobarb. p. 352 — 353. — Banduri, I. 3 — 13. 3) Zosimus, I. 642 — 643. *) Restitutor lllyrici! Mcdiobarb. 352 — 353. — Banduri, I. 3 — 13. £) Jemandes, de reb. Getic. XVIII. — Zosimus, 1. 643 — 644. — Aurel. Vict. p. 540. 273 3- 251 — 260 n. Sl). gen *). Als jetzt alle Barbaren der markomannifchen, sarmatischen und gothischeii Genossenschaft üie norisch-pannonische Donaugränze durchbrachen, rettete der ausgezeichnete Feldherr Aemilianus Jllyrikum -); wofür er auf dem Schlachtfelöe jenseits der Donau von den Legionen zum Imperator ernannt (tut April 253), aber eben so schnell (tut August d. I.) wieder ermordet worden ist ä). Der Feldherr Licinianns Valerianus, welcher damals im obersteierischen Berglande und in Rhätien befehligte, war mit den celtischen Legionen zur Rettung seines Herrn zu spät gekommen. Er wurde von denselben jetzt selbst als Imperator ausgerufen * 2 * 4). Dies waren die Ereignisse unter Hostilianus, Gallus und Aemilianus. Dieser hatte nach seinem Glücke gegen die germanisch-sarmatischen Barbaren alle illyrischen Legionen, L. Valerianus aber alle Heere vom Rheine, aus Rhätien und aus dem norischen Lande zum Kampfe nach Italien geführt; was den Genossenschaften der Barbaren an der Donau nicht unbekannt geblieben ivar. Sogleich stürmten Markomannen, Quaöen, Sarmaten und Gothen in unzähligen Horden herein, und alle Länder zwischen der Donau und den südlichen Alpen wurden (I. 254) der Schauplatz ihrer Raubzüge und Verheerungen 5). Valerianus wendete für die Befreiung 1) Quum autem negligenter Gallus Imperium administravit, primum quidem Scythae nationibus finitimis turbas dabant; delude paulatim progress! ad ipsum usque mare omnia rapinis exhauriebant, adeo quidem, ut nulla romanac ditionis gens ab eis non vastata remanserit. Zosi-mus, I. 644. 2) Hoc rerum statu , quum Impcratores rcmpublicam tueri non possent, et omnia extra Romam posita negligerent, rursus Gothi, Borani, Carpi civitatcs in Europa diripiebant, quidquid eis superabat sibi auferentes. Zosimus, ibid. 3) Aemilianus, legionum Pannoniae dux, militibus suis, qui parum animi ad resistcnduin prosperae barbarorum fortunae habebant, quanto poterat opere confirmatis et dignitate populi Romani eis in memoriam revocata, praeter exspectationcm barbaros in iis locis repertoš adgressus est. Quumque magnam eorum partem occidisset, milites in barbari cum tra-duxisset, quidquid habuit obvium, nec opinanter exitio dedisset, praeter omnium denique spem imperio Romano subjectos ipsorum furore libe-rasset, a militibus illis Imperator eligitur. Zosimus, I. 644 — 645. 4) Licinius Valerianus in Rhaetia ac Norico agens ab exercitu imperator et mox Augustus est factus. Eutrop. p. 583. — Aur. Vict. de Caesar, p. 520. — Zosimus, I. 645 — 646.: Sed Valeriano cum trän sa 1 p in is viribus in Italian! pergente. 5) Scythis autem suis a sedibus egressis, et praeter hos Marcoman-n is quoque per irruptiones flnitima Romano imperio loca depraedan-tibus, ad extremum redacta periculum Thcssalonica fucrat. — Borani vero et Gothi et Carpi et Urgundi nullam nec Italiae nec Illyrici partem a continuis vastationibus immunem relinquebant, omnia, nemine resistente, diripientes. Zosimus, I. 646 — 647. — V opiscus in Probe. 150. Erich. 5. Steiermark - i. Bo. 18 3. »si — no n.CH. 274 Jllyrikums mit Geist und Glück alle erdenkliche Kraft auf; er machte diese wichtigen Provinzen zu einem großen Heerlager wider Germanen und Sarmaten und stellte von Rhätien bis Thrazien erprobte Generale an; unter unzähligen und mörderischen Kämpfen (I. 254 — 259) gelang ihm endlich die Wiederherstellung der Donaugränzen. Das steierische Nieder- und Berglanö sah damals nach einander die ausgezeichnetesten Männer, theils als seine Militärsbefehlshaber, theils als Statthalter; wie den landeskundigen Balista; den Prätorialpräfekten von Jllyrikum und Gallien, Ra-gonius *); den vortrefflichen Claudius, schon seit K. Dezius durch Thaten des Muthes und der Tapferkeit in ganz Jllyrikum berühmt'^); den Curator von Jllyrikum, Metarius; den Generalstatthalter von Jllyrikum, Ulpius Crinitus; den in römischen Volksliedern gefeierten Barbarenoertilger Valerius Aurel ia-nus und den frühzeitig schon erprobten Krieger Probus * * 3). Durch so viele thätige Feldherrn wurde, jedoch in stätcn Kämpfen mit Gothen, Sarmaten, Quaden und Markomannen, auf allen Puncten die Donaugränze so tapfer vertheidigt und behauptet, daß die Steiermark einige Jahre hindurch wieder Frieden und Sicherheit genoß; nach Valerianus Grundsätzen ist auch die innere Verwaltung schonend geführt worden 4). l) Trebell. Pollio, in trigint. Tyrann, p. 50. -) Claudium, Ulyricanae gentis virum, tribunam Martine quintae legioni fortissimae dedimus, virum devotissirois quibusque ac 1 ortissimis vc— terum praeferendum. — Claudius dux factus est et dux totius Illyrici; habet in potestatem Thracias, Moeses, Pannonios, Dal-matas. — Trebell. in divo Claud, p. 81. 3) Aurelianus — erumpentes S armatas in Illyrico cum trccentis praesidiariis solus attrivit — Aurelianus — ille liberator Illyrici — ille dux magni totius exempli! — Cum consedisset Valerianus in thermis apud Bizantium praesente — Ulpio Crinito, duce Illyricani limitis et Thracii. — Aurelianus ergo multos habuit ducatus, usque adeo, ut etiam Ulpii Cr i niti vicem s um m e ret, exerci-tumque duceret, limite m que institueret. V opiscus in Aure-liano. p. 89. 91 — 92. 93. 95 — 96. — Trebell. Pollio in divo Claud, p. 81.: Quo quidem tempore (Probus) Valerium Flaccum Quado-ruin liberavit manu. — Vopisc. in Probe, 150. *) Sed quid in te — schreibt Balerianus an den illyrischen Feldhcrrn Rago-nius, — bonae frugis est, dispositionem Balistae prosequere; hac in forma rempublicam vides, ut nec ille provinciates gravet; ut illic cquos continent, ubi sunt pabula; illic annonas militum mandet, ubi sunt frumenta. Non provincialem, non possessorem cogat illic frumenta, ubi non habet dare, illic equum, ubi non habet pascere. Trebell. Pollio in trigint. Tyrann, p. 50. K. Gallienus und die Zeit der dreißig Tyrannen. I. 260 — 268 n. Chr. Die Steiermark hatte um diese Zeit mit ganz Jllyrikum für die römische Herrschaft in Italien die höchste Wichtigkeit. Denn vorzüglich auf die Länder zwischen der Donau, den südlichen Alpen und auf Pannonien, welche die Hauptstraßen von Norden nach Italien hin in sich hielten, geschahen die unaufhörlichen Anfälle der germanischen und sarmatifchen Barbaren. In den Händen der trefflichsten Generale ließ daher der Imperator Valerianus die Huth der Donaugränzen, als er (im Jahre 258) nach dem Oriente gegen die Perser fortzog. Dort wurde er vom Könige Schapur geschlagen und mußte die Schmach erdulden, die ihm der Barbar anthat (I. 260), weil er nicht, wie Cato, zu sterben wußte. Valerians Niederlage in Asien war ein allgemeines Unglück für das römische Reich. Es erhoben sich in Britannien, Gallien, Spanien, Afrika, Asien und im Jllyrikum zahlreiche, anmaßliche Gewalthaber, aus zum Theile verdienten, zum Theile nur soldatischen Männern. Die in Asien, Griechenland, Sirilien, Jllyrikum und Italien einöringenöen Barbarenhoröen machten aber auch überall die Gegenwart eines selbstständigen Herrn und Kaisers zum Beöürfniß. Valerians Sohn und Nachfolger P. Licinius Gallienus hatte den ausgezeichneten Felöherrn und Statthalter Aurelianus aus Jllyrikum weggenominen, und an dessen Stelle den General Jn-genuus als Oberbefehlshaber der Donaugränze und als pannonischen Statthalter des Steirerunterlanöes eingesetzt. Während Gallienus selbst am Rheine siegreich den Germanen widerstand, brachen die Sarmaten (I. 259) in Mösien ein und plünderten in den Ländern an der Save und Drave aufwärts. Jngcnuus schlug sie schnell wieder über die Donau zurück. Er ließ sich jedoch aus Furcht vordem Argwohne seines Gebieters, der alles Verdienst haßte, von seinen pannonischen und mösischen Legionen zum Imperator erklären '). _____________________ 18 * i) Cum Gallienus vino et popinis vacaret, cumque se leonilms, mimis et meretrieibus dederet, et bona naturae luxuriae dependeret, In genu us, qui Pannonias tune regebat, a Moesicis legionibus imperator cst dictus, caeteris Pannoniarum nolentibus. Nequc in quoquam melius consultum reipublicac a militibus videbatur, quam quod instanti-bus Sarmatis creatus est imperator, qui fessis rebus me deri sua vir-tute potuisset. Causa autem ipsi accipiendi tune imperii fuit, ne suspe- Einem Rasenden gleich eilte Gallicnus mit seinem Heere vom Rheine her durch Rhäticn, das steierische Berg- und Niederland hinab an die pannonische Save, schlug bei Mursa (Esset) den Jn-genuus gänzlich und zwang ihn zur Selbstentleibung '). An des Ingennus Stelle scheint Gallicnus hierauf den Celer Veranius in Pannonien und tut steierischen Unterlande als Statthalter eingesetzt, die Huth der Donaugränze aber dem kräftigen General Regi lli anus anvertraut zu haben. Das beklagenswerthe Geschick der damaligen Bewohner des Steirerunterlandes mag inan aus dem wahrhaft bluttriefenden Mordbefehle entnehmen, welchen Gallienus zur Bestrafung aller Anhänger des Jngenuus an den neuen Statthalter erließ s). Die hierüber ergrimmten pannonischen Soldaten und Provinzialen übertrugen die schnelle Rache dem tapfern Ober-feldherrn an der Donaugränze, Regillianus, welcher den drohenden Sarmaten mehrere blutige Schlachteit siegreich geliefert und Jüy-rikum wacker beschützt hatte»). Jedoch eben so schnell ward dieser aus Furcht vor dem Wütherich Gallicnus wieder ermordet. Bon mm on aber scheint Gallienus Jllyrikum seinem Schicksale überlassen zu haben. Zum zweiten Male wurden jetzt (I. 259 — 261) alle Provinzen von Rhätien bis Thrazien von Allemannen, Markomannen, Quaden, den scytischcn Boranen, von Sarmaten, Carpen und Gothen nicht nur bis an die norischen, julischen und karnischen Alpen hinab plündernd durchzogen, sondern viele dieser Barbarenhorden waren sogar in Italien eingebrochcn; wo insbesondere die Allemannen nicht nur viele Städte bis Ravenna hin zerstörten, son- etus esset imperatoribns, quod erat fortissimus ac reipublicae necessa-rius, et mititibus, quod imperantes vehementer inovet, acceptissimus. Trebellius Pollio in trigint. Tyrann, p. 38 — 39. 1) jgub idem tempuS Licinius Gallienus, cum a Gallia Germanos strenne arceret, in Illyricum properans descendit, ibi Ingenuum, quem curan-tem Pannoniam, comperta Valeriani caede, imperandi cupido inccsse-rat, Mursae devicit. Aur. Vict. de Caesar, p. 520. 2) Exstat epistola Gallien!, quam ad Cclcrem Veranium scripsit, qua ejus nimietas crudelitatis ostenditur. „Perimendus est omnis Sexus virilis, si et senes et impuberes sine reprehensione oecidi possent. — Lacera, occide, concide! Pollio, ibid. 39. 8) Exstat epistola Divi Claudi! adhuc privat!, qua Regilliano, lllyrici Duci, gratias agit ob redditum Illyricum, quum omnia Gallieni segnitia dcperirent. — Regillianus denique in Illyrico du c atum gerens imperator factus est. — Hic tarnen multa fortiter contra Sarmatas gessit. Pollio ibid. 39 — 41. — Aur. Vict. ibid. p. 520 — 531. •jf öer» auf ihrem Rückzuge sich sogar schon in Rhätien festzusetzen gedachten '). Durch Gallienus selbst, öer bei öer höchsten Gefahr für Italien auch Sie höchste Thatkraft entwickelte, unü durch seine vortrefflichen Generale Aurelianus, Aureolus, Claudius unö Probus wur-öen diese Barbaren endlich doch wieder über die Donau zurückgeworfen; bei welchen blutigen Kämpfen insbesondere die ausgezeichnete Tapferkeit der italischen, nämlich der einheimischen, norisch-rhätischcn Legionen durch Ehrcnmünzen verbürgt ist 1 2). So wie bei diesen Begebnissen die Allemannen ihr Bestreben, innerhalb der römischen Rcichsgränze, in Rhätien, seßhaft zu bleiben, kundgegeben hatten: eben so finden wir, daß K. Gallienus zu gleicher Zeit den Markomannen König Attalus, dessen Tochter, Pipa oder Pipara, er zur Gemahlin» hatte, innerhalb der illyrischcn Donau ausgenommen, unö ihm sammt dem mit ihm eingewanderten Theile seines Volkes Ländereien zu Wohnsitzen in Oberpannonien eingeräumt habe3). Zuverlässig darf man diese, neuen markomannischen Niederlassungen, öer römischen Politik gemäß, von dem Donaulimes entfernter, und höchst wahrscheinlich im östlichen Steireroberlanöe, oder im weiten Untcrlande suchen. Aus den zu kurzen unö zu allgemeinen Nachrichten öex Alten läßt sich hierüber eben so ivcnig eine noch nähere Bestimmung aussprechen, als unter den heutigen Bewohnern der östlichen Steiermark irgend eine Bolksgemeiude als Nachkommen dieser Markomannen kenntlich Nachweisen. Unter den Heerführern, mit deren Hülfe Gallienus Jllyrikum wieder befreit hatte, war Aureolus der ausgezeichneteste. Diesem vertraute er jetzt die Huth der Donaugränzen und die Statthalterschaft in Jllyrikum und im Steirerlanöe. Mit den landeseingebornen 1) Zosimus I. 646 — 647. 650. — Tune principe (Gallicno) sive incuria rcrum, sive quadam inclination«; fatorum omnibus fere membris erat truncata respublica. Tune amissa Rliactia, Noricum, Pannoniacque vastalae. — Italia ipsa gentium domina plurimarum urbium suaruin excidia mocrebat. Kinnen, in Panegyr. ad Constant. I. 285 — 286. — Orosius, in Bibi. 8. 8. Patr. IV. 439.: Germani Alpibus, Rliaetia to-taque Italia perpetrata ad Raven nam usque perveniunt. Quadi et Sar-matae Pannonias depopulantur. *) Banduri, I. 167. 3) Gallienus quidem in loco Cornelii, ßlii sui, Salonianum, alterum filiuin, subrogavit, amori diverse pellicum deditus, Saloninae conjugis et con-cubinae, quam per pactionem, concessa p arte superior is P annoniae a patre (Attalo), Marcomannorum rege, matrimonii specie susceperat, Pipam nomine. Aurel. Victor, in Bpit. 541. Be Caesar, p. 521. — Pollio in Gallien, p. 39. Legionen schlug und vernichtete Aureolus (I. 261 — 262) den Gegenkaiser Macrianus mit dessen Sohne in einer Schlacht an der untern Save '). Dann muffte er mit eben diesen pannonischen und norischen Legionen über das steierische Bergland und durch Rhätien nach Gallien eilen (I. 262 — 263), um dort einen zweiten Empörer, Posthumus, zu besiegen * 2). Nachher beschirmte Aureo-lus mit gefürchteter Hand die illyrische Donaugränze durch lange Zeit (I. 263 — 267) und schaltete, wenn gleich in sehr zweideutiger Haltung gegen Gallienus, als gewaltiger Statthalter im Steirerlande; während die Anfälle der Gothen und Heruler an der thrazischen Donau nie aufhörten, — und insbesondere im Jahre 266 mit solchem Erfolge geschahen, daß diese Barbaren an der Save und Drave schon gegen das Steirerunterland heraufdrangen. Gallienus zog jedoch persönlich mit großer Heeresmacht und mit den trefflichen Generalen Claudius und Martianus durch das steierische Unterland den Barbaren entgegen, schlug sie gänzlich und stellte die unterste Donaugränze wieder her a). Eben wollte Gallienus weiters noch sein Racheschwert vorzüglich die Gothen empfinden lassen, als an der obern Donau, in unserem Lande und in Rhätien, der Statthalter Aureolus von den Soldaten das Kaiserdiadem erhielt. Während er den Gallienus im Kampfe mit den Barbaren an der thrazischen Donau glaubte, vereinigte er alle Legionen aus Pannonien und dem norischen Lande in Rhätien und marschirte nach Italien. Aber eben so schnell war auch Gallienus durch das Steirerunterland und über die Alpen fort dort erschienen. Es gelang ihm zwar, den Gegner zu besiegen und in Mailand einzuschließen; ehe er aber diese Stadt einnahm, wurde er selbst von den ©einigen (im März 268) ermordet. Die Steiermark berührend wissen wir nichts weiters von Gallienus, als daß die dem Unterlande so nahe an der Save gelegene Colonialstaöt Siszia sein Andenken durch Schaumünzen gefeiert, und daß er bei seinem letzten Zuge nach Italien die Statthalter- *) Trefcell. Pollio in trigint. Tyrann, p. 44. In Gallien, p. 11. 2) Trebell. Poll. ibid. p. 14. In Aureole, p. 42. — Zosimus, I. p. 650 - 651. 3) Tretell. Pollio in Gallien, p. 22.: Gallienus, interea vix exeitatus putli- cis malis, Gothis vagantitus per Illyricum occurrit et fortuito pluri-mos interemit. Scytliae, quo compcrto, facta carragine per montem Gessacum fugere sunt conati. schuft in Jllyrikum unö im Steirerlande, so wie die Do.nauhuth, dem tap fern Feldherrn Martianus anvertraut habe '). Dies waren die Zeiten des Imperators Gallienus; — größ-tentheils unheilvoll für die Steiermark. Drei Gegenkaifer, Jnge-»uus, Regillianus und Aureolus, trugen alle Militär- und Civilgewalt in derselben; und von den Legionen der Pannonier, Noriker und Rhätier vorzüglich sind sie auf den Thron der Imperatoren gehoben worden. Erwägt man die unaufhörlichen und nur durch die gewaltsamsten Erpressungen herbeizufchaffenöcn Geldgeschenke , welche die unersättlichen Soldaten als den Preis ihrer Gunst und Hülfe forderten; bedenkt man die gegen alle ihre Anhänger im Jllyrikum erlassenen Mordbefehle des Gallienus: so begreift man leicht, daß, wie tugendhaft auch sonst der Charakter, und wie rein auch die Gesinnungen jener zeitweiligen Machthaber gewesen seyn mögen, ihre Erhebung, ihre Gewalt und ihr Ende immer nur neues Verderben über das Steirerland und dessen Bewohner gebracht habe. Dle Zeiten der Kaiser Claudius II. und Aurelianns. I. 268 — 275 n. Ehr. Gallienus empfahl sterbend zum Nachfolger den Vortrefflichsten. Dieser war der durch zahlreiche Helöenthaten gegen die Barbaren an der Donau und durch tugendhafte Gesinnungen auch in der Steiermark als Statthalter lange schon berühmte Heerführer und eingeborne Jllyriker Claudius °). Mit ihm begann eine Reihe Imperatoren, Aurelianus, Probus, Diokletianus, welche als die Obsieger aller Barbaren mit Recht die Wieöerhcrsteller der römischen Welt genannt wurden. *) Aurel. Victor, ibid. 521. 541.: Namque Aureolus, quum per Rliaetias legionibus praeesset, excitus, uti mos est, socordia tarn ignavi ducis, sumpto imperio Romam contendit. — Zosimus, I. 651 — 652.: Quum hie status orientis esset, Gallieno bellum Scythicum naviter urgent, nuntius adfertur, Aureolum ducem — res novas moliri et imperii summa», sibi polliceri. Ad ejus rei famarn conturbatus, stdtim ad Her ltalicum semet accingit, tradito praeturae imperio, belli scythici con-liciendi causa, Marciano, viro beweis rebus exercitatissimo. — Medio-barb. p. 379. — Randuri, 1. 179. ") Vir sanctus ac jure venerabilis et bonis omnibus earns, — amicus patriae, amicus legibus, vir devotissimus ac fortissimis veteruin praeie-l'endus! Treb. Pollio. p. 24. 79. Zum Statthalter des Steirerlanöes lind yarn Oberfeldhcrrn der norisch-pannonischen Donau machte Claudius den erprobten Junius Brochus. Während der ausgezeichnete General Aurelian us die über Rhätien nach Italien vorgedrungenen Allemannen siegreich vertilgte, war Ruhe und Sicherheit im Norikum und Pannonien '). Indessen aber wurden Thrazien und Mösien bis tief nach Griechenland hinab von einen) furchtbaren Heere gothi-scher Völkerschaften abermals heimgesucht. K. Claudius eilte daher in die untere Steiermark, zog in Pannonien alle Streitkräfte zusammen, drang zwischen der Save und Drave gegen Mösien vor, und befreite Jllyrikum und Italien von den barbarischen Verheerungen in einer eben so mörderischen Schlacht bei Raissus (1.269), wie jene des alten Marius mit den Eymbern und Teutonen gewesen ist -). Die gänzliche Vertilgung der gothischen Horden und die Wiederherstellung der Donaugränze vollführte hierauf der, seinem Kaiser ebenbürtige Held und Oberbefehlshaber im Jllyrikum, Aurelianus* * 3). Viele Tausende gefangener Gothen wurden als neue Vewohner in die, durch so viele Barbareneinfälle sehr entvölkerten illyrischen Länder eingesetzt; auch wurden vortrefflich gute Viehherden, Pferde, Farrcn, Widder und Schafe in der Steiermark zur Verbesserung der einheimischen Viehrassen vertheilt 4). Bei diesen Begebnissen verbreitete sich aber zugleich über die illyrischen Länder eine verderbliche Pestseuche, welche auch den Besten der Imperatoren, Claudius (zu Sirmium tut October 270) unter Thränen und Wehklagen der römischen Welt hinweg gerissen hat 5 &). Auch Claudius hatte sterbend den Aurelianus als den des Thrones Würdigsten empfohlen. Hütten und Lager waren damals, !) Pollio in Claud, p. 74.: Ut doeet epistola, quam ad Junium Brochum scripsit, Illyricum tenentem. — Victor, in Epitom. p. 54t. -) Poll, in Claudio, p. 72. 74. — Am'. Vict. de Caesar, p. 622. 3) Omnes excrcitus Thracios, omnes Illyricanos, totumque limitem in tu a potestate constituo. Vopisc. in Aurelian, p. 98 — 99. — Trebell. Pollio in div. Claud, p. 75. b) Impletae barbaris servis senibusque cultoribus Romanae provinciae, factus est miles barbarus et colonus ex Gotho. Nec till a fuit regio, quae Gotlium servum thriumphali quodam servitio non haberet. Quid bourn barbarorum nostri videre majores! Quid ovium, quid equorum, quos fama nobilitat Celticorum! Trebell, Pollio in div. Claudio, p. 74 — 75. — Zosimus, I. p. 654. &) Zosimus, I. p. 654.: Vir (Claudius) omni genere virtutum ornatus, et qui magnum sui desiderium subditorum animis inditum reliquit. wie die frühesten, so die letzten Freiheitsstättcn des Verdienstes. So wie Claudius, war auch Aurelianus ein Jllyriker, ein Soldat non den vielseitigsten Kenntnissen und größten Verdiensten. Cr war als Befehlshaber der pannonischen Stanölager (Praefectus castromm), als Obergeneral der Donaugränze, als Retter Jllyrikums von den Barbaren, und als illyrischer Statthalter lange schon in der Steiermark berühmt und verehrt. — Allein das Unglück wollte nimmer ein Ende finden. Während Aurelianus in Rom die Freude allgemeiner Anerkennung genoß, ward das Steirerland wieder (I. 271) ein Schauplatz allgemeiner Raubzüge der Sarmaten, der suevischen Vandalen, der Gothen und insbesondere der allemannischen Juthungen, Bald war daher Aurelianus in Aguileja. Dort sammelte er seine Legionen, drang, wie einst Mark Aurel, auf allen Puncten über die Alpen herauf, schlug im pannonisch-steierischcn Untcrlande die Juthungen gänzlich, befreite auf schnellen Zügen nach allen Richtungen Jllyrikum von den raubenden Barbaren und bestellte den heldenmäßigen General Probus zum Gränzhüther der illyrischen Donau und zum Statthalter Jllyrikums '). Das trajanische Da-zicn gab hierauf Aurelianus den Barbaren Preis und gestattete ihnen freien Handel an der, von Rhätien bis über Thrazien hinab wieder hergestellten Gränze an der Donau * 2). Allein noch war am östlichen Donaulimes nicht ganz Alles mit den dortigen Barbaren in Ordnung gebracht, als abermals (I. 271 — 273) die Allemannen, Markomannen, Quaden und Juthungen in Rhätien und Rorikum einfielen, durch beide Provinzen und durch das steierische Berglanö nach Italien hinabstürmten und Rom selbst bedrohten. Kaum begreiflicherweise gelang es dem unermüde-tcn Aurelianus, Reich und Herrschaft diesmal wieder zu retten. Nach mörderischen Schlachten in Oberitalien eilte er den Barbaren bis an die Donau nach, und vertilgte daselbst mehrere Horden derselben bis auf den letzten Mann 3). l) Zosimus, I. p. G54 — 655.: Aurelianus Aquilcjam contendit, — et indo ad Pannonicas nationes accessit, quas a Scytbis invadi cognoverat. — Postcaquam barbari (lumen trajecissent et in Panuonia proelio anci-piti dimioatuin esset — de pace legatis missis agcbant. — Dcxippus in script. Byzant. IV. P. I. 7 — 13. — Vopiscus in Probo. p. 151. Flav. Vopisc. in Aurel, p. 118. — Eutrop. p. 584. 3) Zosimus, I. p. 654 — 655. — Dexippus ibid. p. 12. — Vopiscus in Aurel, p. 99 — 101. Jetzt erforderten aber die Ereignisse im Oriente die größten Anstrengungen aller Reichsprovinzen. In unscrm illyrischen Lande wurden zahlreiche Cohorten ausgehoben; das pannonische Steirerunterland glich einem großen Heerlager, aus welchem K. Aurelia-nus mit zahlreichen Legionen zwischen der Save und Drave fort-marschirte (I. 273), Mosten und Thrazien von den raubziehenden Barbaren reinigte und in Asien seinen Helöenruhm siegreich gegen die sonst immer glückliche Zenobia von Palmira behauptete; wobei sich vorzüglich die aus dem steierischen Niederlande und aus den norischen Gebirgen gebornen Krieger unter Aurelians persönlicher Anführung auszeichneten *)• Auf seinem Rückzuge aus Asien durch Jllyrikum fand Aurelian die Donau-Gränze und Länder beruhigt und gesichert; er eilte daher schnell durch das steierische Unter- und Bergland fort nach Rhä-tien und Gallien, unterdrückte dort den Empörer Tetrikus und feierte dann einen durch beispiellose Anstrengungen wahrhaft verdienten Triumph, den glänzendsten, den Rom je gesehen hatte, als unüberwindlicher Imperator und Wiederhersteller der römischen Welt 1 2). Diesen Heldenthaten des Krieges, der Vcrtheidigung und Be-schützung nach Außen entsprach auch Aurelians unverbrüchliche Gerechtigkeit im Innern der Berwaltung des Steirerlandes, dessen ungerechten Obrigkeiten er fürchterlich gewesen ist3). Im umfassendsten Begriffe und im innigsten Gefühle feierten einheimische Schaumünzen den Aurelianus als den Schutzgeist Jllyrikums! 4). — Nachdem er sich (im Jahre 274) in unfern pnnnonischen Ländern an der Save und Drave zu einem neuen Feldzuge wider die Perser gerüstet hatte und nach Asien fortgezogen war, wurde dennoch auch er (Jänner 275) bei Heraklea ermordet. 1) Ubi Palmyrenorum exercitum ante Emisam in campo collectum vidis-set, cujus esset numerus hominum ad Septuaginta millia, ex ipsis Pal-myrenis et aliis quotquot hac in expeditione cum eis se conjunxerant: castra et ipsc (Aurelianus) metcbatur adversus hostes cum equi-tatu ßaimatico et Mysis et Pannoniis et pr ae terca No-ricis atque Rhaetis, quae legiones Celticae sunt. Zosi-mus, I. 657. -) Vopiscus in Aurelian, p. 111 — 115. — Gruter, p. 276. n. 4. 3) Eures provinciales, repetundarum ac peculates reos, ultra militarem modum perseeutus est, ut eos iugentibus suppliciis crueiatibusque pu-niret. Vopisc. ibid. p. 118. 4) Mediobarb. 407. — Banduri, I. 366. 376. Steiermark unter K. Tazitus, Probus und Aurelius Ca rus. I. 275 — 285 n. Chr. Hierauf wurde noch einmal mit Genehmigung des Heeres vom Senate ein Kaiser erwählt, M. Claudius Tazitus, aus dein Hause des ruhmbekrönten Geschichtschreibers. Dieser regierte löblich wenige Monate; und er scheint durch das Steirerunterland wider die Gothen einen Heerzug gethan zu haben, auf welchem er auch (tm April 276) gestorben ist. Die Legionen in Syrien erwählten sogleich den gebornen Pan-nonier, Markus Aurelius Probus, zum Imperator, und er selbst ehrte den Senat mit der Bitte um Genehmigung. Schon seit zwanzig Jahren war Probus durch Thaten des Geistes und Mu-thes gegen die Germanen und Sarmaten an der Donau und in der Steiermark eben so berühmt geworden, als am Rheine, am Euphrat und Nil '). Mit Aurelians Helöentugenden vereinigteer Bescheidenheit, Milde und die strengste Ordnungsliebe. In den Jahren 277 und 278 schlug er die Allemannen aus Rhätien, die Sarmaten und andern Barbaren aus Pannonien und sicherte unserem Lande durch die stärkste Bewahrung der illyrischen Donaugränze wohlthätige Ruhe * 2). Im Jahre 280 kehrte Probus vom Feldzuge gegen die Perser aus Asien nach Jllyrikum zurück, befreite dieselben Länder von umherstreifenden Gepiden, gothischen (Soutinen und Vandalen, und machte mehrere Tausende derselben zu friedlicher» Lanöesbewohnern Jllyrikums. Bis zum Jahre 281 war das ganze Reich vor auswärtigen Feinden so gesichert, und im Innern so geordnet, daß kein Tyrann, kein Räuber oder Unterdrücker mehr übrig gelassen war 3). Nun wendete sich K. Probus zuerst daran, den Wohlstand der, wegen seiner Geburt ihm so nahe befreundeten Länder an der Save und Drave und der illyrischen Städte und Colonien zu erhöhen. Von diesem Bestreben hieß die, dem Steirer-Niederlande an Vopiscus in Prob. p. 148 — 149. 2) Post haec Illyricnm petiit; et prins, quam veniret, Rhaetias sie paca-tas reliquit, ut illic ne suspicionem quidem ullius terroris relinqueret. In Ulyrico Sarmatas caeterasque gentes ita eontudit, ut prope sine bello cuncta reciperet, quae illi diripuerant. Tetendit deinde per Thra-cias, atque omnes Getieos populos, fama rerum territos et antiqui no-minis potentia presses, aut in deditionem, aat in amicitiam reoepit. Vopiscus ibid. p. 159 — 161. — Zosimus, I. 664 — 665. *) Vopiscus ibid. p. 162. — Zosimus I. p. 666. — Panvin. p. 212. der Save so nahe gelegene Stadt Siszia vorzugsweise die Co-lonie des Aurelius Probus '). Zur Ausdehnung und Erhöhung der pannonischen Lanöcscultur an der Save und Drave durch Austrocknung und Ableitung von Sümpfen und durch Ausrottung unwirthbarer Gestrüppe verwendete er insbesondere seine Legionssolöaten. Die Ausbreitung und Veredlung des uralten Weinbaues an der Savk/ Drave und Mur tfl gleichfalls ein Werk dieses unermüöeten wohlwollenden Imperators * 2). Bei diesen Unternehmungen aber schien er den Soldaten ein zu strenger Förderer von Arbeiten und ein zu genauer Orönungs-sreund. Sie ermordeten ihn daher eben da, zu Sirmium, wo er das Licht der Welt erblickt hatte (tut August I. 282) 3). ‘ Schnell jedoch beweinten die rohen Krieger ihren blutigen Frevel und strebten ihn durch die Erhebung des Prätorialpräfekten M. Aurelius Carus wieder gut zu machen. Kaum hatten es aber die Germanen und Sarmaten vernommen, daß der Imperator, dessen Helden-Schwert und Sinn keinen Barbaren und keinen Tyrannen fürchtete, gefallen sey, als die Letzteren alsogleich in Pannonien cindrangen mit furchtbaren Drohungen, nach Italien und bis Rom selbst zu gehen 4). Ohne jedoch noch das Steireruntcrland berührt zu haben, wurden sie von Carus vertilgt. — Dieser Imperator, der seine beiden Söhne, den Wüstling Carinus und den durch Studien veredelten Numerianus, zu Cäsaren ernannt hatte, zog dann (noch im Jahre 282) gegen die Perser nach Asien. Die Abendländer blieben indessen dem M. Aurelius Carinus anvertraut. Die sinnlose Wuth dieses ausschweifenden Tyrannen traf vorzüglich das Steirerland mit den illyrischcn Provin- z) Banduvi, I. 478. — Medlotiart). 413. Münzen mit den Devisen; S i s c i a Probi Augusti! 2) Aur. Victor, de Caesar, p. 533.: Bodem modo Probus Galliam Panno-niasque et Moesiam vinetis replevit. — In Epitome, p. 543. Opere militari Almum montem in Illyrico circa Sirmium militari manu fossum lecta vite consevit. — Vopisc. ibid. p. 163. 3) Vopisc. ibid. p. 165.: Nam cum Sirmium venisset, ac solum patrium effoecundare cuperet et dilatari, ad siccandam quamdam paludem multa simul millia militum posuit, ingentem parans fossarn, qua dcjectis in altum navibus loca Sirmiensibus profutura siccaret, — eum inter-emerunt. 4) Vopiscus in Caro. p. 188.; Bonum principem Carum fuisse cum multa indicant, tum illud etiam, quod statim adeptus imperium, Sarmatas, adeo morte Probi feroces, ut invasuros se non modo Illyricum, sed Thra-Cias quoque Italiamque minarentur, ita inter bella patiendo contudit, ut paueissimis diebus Pannonias securitate donaverit, occisis Sarma-tarum sedečim millibus, captis divevsi sexus sedečim millibus. zen, zum Glücke nicht lange! Carus wurde vom Blitze gerührt (I. 283), und Numeriauus (17. August 284) das Opfer eines Ehrgeitzigen. Diesen rächten die Legionen und gaben öas Kaiseröiaöem dem Befehlshaber der Leibwache, L. Valerius Diokletianus; welcher sogleich nach Jllyrikum heraneilte, und bei Margus in Mosten mit Carinus um das Scepter der römischen Welt kämpfte. Fast war' er unterlegen; wenn nicht ein unduldsamer Ehemann den Wüstling Carinus (im Frühlinge 285) ermordet hätte '). Die veränberungsvollen Zeiten unter den Kaisern Diokletianus und Maximianus Herkulius, und deren Cäsaren Constantius Chlorus und Galerius I. 285 — 306 n. Chr. Zu Ende des dritten Jahrhunderts stand der Solöatenöespo-tismus im römischen Reiche vollendet da. Die Legionen entschieden überall, weil das Volk wehrlos war. Auch hätte ein Augustus nichts vermocht, der nicht zugleich Feldherr war. Unter Diokletianus änderte sich die Form der Verwaltung; und von dieser Zeit an wurde Alles, ihr Geist, der Charakter der Fürsten, die Restöenz, die Religion anders. Seit dem Anbeginne des Andranges der gothischen Völker an der untern Donau war, wie wir gesehen haben, eine durchgängige Bewegung der Völker vom Norden her fühlbar, und das Reich unaufhörlich auf allen Seiten beunruhigt. Um diese Zeit so drohender Gefahren (I. 284) fand K. Diokletianus die Einführung neuer Verwaltungssormen rathsam. Rach Vertreibung der Familie des Tarquinius hatte, 465 Jahre lang, das Volk die höchste Gewalt in Rom und über das Reich, so daß jedem Bürger selbst von den Größten geschmeichelt werden mußte; seit Julius Casars Diktatur herrschten die Heere durch entschiedenes Uebcrgewicht; aber der Senat hatte den Schatten gesetzgebender und oberherrlicher Macht; mehr und mehr verlor sich dieser, unmerklich unter Trajan und seinen drei vortrefflichen Nachfolgern; größer und furchtbarer, als Kaiser, welche bürgerliche Formen haßten, den Senat herabsetzten und den Legionen Alles erlaubten; hierauf wurden diese den Feldherrn gefährlicher 2- 28S - 306 n. Eh. ggg als dem Feinde, so daß Unordnung und Schwäche zugleich von allen Seiten offenbar wurden. Diokletianus, ein Dalmatier, ein Herr von Einsicht, gab sich selber einen Mitregenten in der Person seines Freundes, Mariminianus Herkulius, dessen rohere Thätigkeit er zur Verthei-öigung des Westen bestimmte, indessen er selbst sich in Asien aufhielt. — Bis zum Jahre 288 war in Jllyrikum und im Steirerlande wohlthätige Ruhe. Um das Jahr 289 aber wurden von Rhätien bis über Thrazien hinab die Donaugränzen von Allemannen, Quaden, Markomannen, Juthungen, Sarmaten, Carpen, Bastarnen, Herulern und Gothen auf zahlreichen Stellen durchbrochen und alle illyrischen Provinzen mit Raub und Verheerungen erfüllt. Erst bis zum Jahre 290 konnte, durch alle Anstrengungen und Künste des Krieges, durch viele blutige Gefechte und durch Entzweiung der Barbaren untereinander selbst, die Befreiung Jllyrikums vollbracht und die Donaugränze auf kurze Zeit wieder hergestellt werden >). Dennoch erdröhnten schon im Jahre 292 die Schläge der germanisch-sarmatischen Völkerhoröen wieder an den illyrischen Reichspforten. Die beiden Imperatoren sahen jetzt ein, daß ihre Kraft und Personen zur Beschirmung des aller Orten bestürmten Reiches nicht mehr hinreichend seyen. Um diesem Gebrechen abzuhelfen und um zugleich allen Empörern die Hoffnung zum Throne zu vereiteln, wurde vom Imperator Diokletian C. Galerius Armentarius, von seinem Collegcn Maximinianus aber Constantius Chlo-r u s, unter dem Titel Cäsaren, zu Reichs? gehüsten und zu Nachfolgern im Voraus ernannt (1. März 292) 1 2). — Galerius war ein Illyrier, ein Mann ohne ausgezeichnete Abkunft, ohne Sitten-cultur, soldatisch und hart; Constantius Chlorus dagegen war eben so gütig und weise, als ein ehrwürdiger Nacheiferer der Tapferkeit seines Großoheims, Kaisers Claudius n. Diese Cäsaren wurden jetzt an die Reichsgränzen gesendet, um ihre Erhöhung zu verdienen; die Kaiser, besonders Diokletianus, beschäftigten sich mit den Geschäften der inneren Reichsver- 1) Mamertin in Panegyr. veter. I. 42— 44. 49. 64. 66. 151. 152. 158. 160. 195 — 204. 206 — 207. — Eumenins ibid. p. 250.: Nam quid alarum et cohortium c astra percenseam tote Rheni et Istri et Euplira-tis litore restituta! — Eutropius, p. 586.: Varia deinde et simul et viritim bella gesserunt, Carpis et Bastarnis subactis, Sarmatis victis etc. 2) Aur. Vict. de Caesarib. p. 524. waltung. Eben dieser Letztere umgab die Majestät mit einem im-ponirenden Prunke; er trug öen Hauptschmuck und andere Insignien morgenländlfcher Könige und befahl die Ceremonie Ser Anbetung. Nun hörte das weltbeherrschende Rom nuf, die Residenz zu seyn, da Diokletianus in zwanzig Jahren die Welthauptstadt nur Einmal besuchte und meistens zu Nikomedia in Asien, Maxi-minianus aber zu Mailand blieb. Durch die Theilung der Gewalt schien sich ihre Behauptung auf dem Throne zu erleichtern; denn der Ehrgeiz der Großen konnte eher in Unterwürfigkeit gehalten und das Reich gegen die Anfälle der Barbaren nachdrücklicher vertheidigt werden. Es brauchte aber keine große Menschenkenntnis, um vorherzusehen, daß nicht immer zwei oder vier Fürsten einstimmig handeln, und nicht immer Cäsaren geduldig die Erledigung des ersten Ranges erwarten würden. Die durch Verwüstung und üble Verwaltung erschöpften Provinzen sahen noch bei Diokletians Leben bürgerliche (oder vielmehr innerliche) Kriege, Barbaren durch Thronprätenöenten gegen Nebenbuhler in das Reich gerufen, und neue verhaßtere Arten von Lastern an der Stelle vormaliger Gräuel. Bei der Theilung der Länder erhielt Galcrius Thrazien und mit dem ganzen Donaulimcs und Jllyrikum auch das Steirerland. Die Jahre 293 — 296 flössen unter unaufhörlichen Kämpfen mit allen Barbaren an der Donau, mit Markomannen, Quadcn und Carpen in Pannonien, dahin; wobei fast das ganze Volk der Car-pen in die pannonifchen Länder innerhalb der Donau ausgenommen wurde *). — Hierauf hob man im Norikum und Pannonien viele Cohorten junger Krieger aus, und die Eingebornen des Steirer-lanöes mußten mit ihrem Blute die Reichsgränzcn in Asien gegen die Perser vertheidigen und an dem Tigris erweitern 1 2). Auf die Vcrfchanzung der iüyrischen Donau verwendete Diokletianus alle Mühe und Kosten. Er bereiste mehrmal das Steirerland, und ließ auch hier, wie in allen andern Provinzen, alle bei so vielen 1) Lactant. de mort. persecutor, cap. 18.: Jam fluxisse annns qninde-cim, in quibus in Illyrico ad ripam Danubii relegatus, cum gentibus Barbaris luctaret (Galcrius). — Victor, de Caesar, p. 525.: Et inter-ea caesi Marcomanni, Carporumque natio translata omnis in nostrum solum. — Amm. IVlarcellin. 28. p. 283.: Ortus ex posteritate Carpo-rum, quos Diocletianus antiquis excitos sedibus transtulit in Panno-niain. — Idatius ap. Schellstrat. Antiqu. Eccles. I. p. 254. 2) Amm. Marccllin. L. XX. — Eutrop. p. 586. Barbareneinfällen zerstörten Orte wieder aufbauen ’). — Statt der nach und nach verminderten Prätorianer bestellte er zwei illy-rifche Legionen cingeborner Pannonier und Noriker zum Dienste der kaifcrlichen Leibwache, und zeichnete sie mit den Benennungen die jovianifchc und die herkulianischc Legion aus "). Dioktetianus genoß nebst seinem Collegen bis in das zwanzigste Jahr der Ermüdung der Parteien und der kriegerischen Talente beider Cäsaren 1 * 3); bis er endlich, durch frühe Altersschwäche, oder durch die Ungeduld des Cäsars Valerius bewogen, die Regierung nicderlegte (1. März 305). Maximinianus folgte seinem Beispiele ungern, und nur weil es nicht anders seyn mochte. Hierauf ernannte Constantius seinen Sohn Constantinus, und Galerius den Flavius Severus zu Cäsaren. Im Steirerlande findet sich noch ein Denkmahl, welches die Bürger der Stadt Solva am Zusammenflüsse der Sulm mit der Mur, bei Leibnitz, dem K. Maximinianus zu Ehren errichtet hatten: DIVO 10VI0 MAXIMIANO ORDO. SOL.' Die Stadtgemeinde zu Virunum auf dem Zollfelde des benachbarten Kärntens hatte ihm zu Ehren eine rolossale Statue anf-stellen lassen 4). Indessen wurden nicht nur durch den Aufwand, ivelchen die Hofhaltungen von vier Machthabern verursachten, sondern auch durch die Kosten der, vorzüglich in den illyrischcn Donauprovinzen zum Schutze derselben gegen die furchtbaren Völker Germanicns 1) Cum videat omnia, quae priorum labe conciderunt, hac felicitate sae-culi resurgentia; tot urbes, diu silvis obsitas atque habitatas feris, instaurari mocnibus, incolis frequentari. Eumenius in Vanegyr. ibid. 249 — 250. — Zosimus, II. p. 689.: Nam quum imperium Romanum extremis in limitibus Diocletian! providentia oppidis et castellis atque hurgis inclusum esset, omnesque copiae militares in iis domicilium haberent, fieri non potcrat, ut barbari transirent, ubique copiis liostium repellendorum causa occurrentibus. — Lactantius de inort. persecutor, cap. 17.: Sie aestate transacta per circuitum Istricae ripae — Nico-mediam pervenit (DiocletianusJ. 2) Vegctius, de re militar. I. 17. — Lactant, ibid. cap. 28. 3) Nunc vero toto orbe terrarum, non modo, qua Romanus fuerat, virtutc vestra recepto, sede tiam, qua hostilis, edomito; cum toties proculcata esset Allemannia, toties obtrita Sarmatia, Juthungi, Quadi, Carpi toties profligati, submittente se Gotho pacern petendo, supplicante per mult era rege Persarum! Eumen. ibid. p. 287. 4) Carinthia. I. 1819. XII. und Sarmatiens, unerläßlichen Anstalten und Vorkehrungen, die außerordentlichsten Anstrengungen aller Provinzialen zu Tributen und Staatsleistungen ununterbrochen gefordert. K. Valerius hielt sich größtentheilS an der illyrischen Donau auf; wobei er öfters das Nieder- und Oberland durchreiste. Unter dem Drucke feiner soldatischen Härte und wirklichen Grausamkeit war öaS Geschick öeS SteircrlandeS eben nicht beneidenSwerth. In Flammenzügen schildert der Kirchenschriftsteller Laktantius dessen Grausamkeit, indem er versichert: „Galerius war nicht weniger geldgierig alS grausam ; und anstatt daß die Todesstrafen nur auf eine gewisse Anzahl von Schlachtopfern fallen sollten, machte er sie durch seine Erpressungen zur Geißel gegen alle seine Unterthanen. Er gab Befehl zu einer allgemeinen Schätzung der Güter und Personen im ganzen Umfange der Länder, die seiner Gewalt unterworfen waren; und diese Arbeit, die nothwendig den Völkern zur Last fallen mußte, ward mit einer Strenge vollzogen, die in eine wahre Tyrannei auSartete. Man maß die Felder ab; man zählte die Stämme der Bäume und Weinstöcke auf allen Gründen; man schrieb die Zahl der Thiere jeder Art auf; man brachte die Köpfe der Menschen zu Register. Jeder HauSvater war verpflichtet, sich mit seinen Kindern und Sclaoen zu stellen; und um ihre Angaben treu und unverfälscht zu erhalten, wurden weder Folter noch Schläge gespart. Man mißhandelte Kinder, um sie gegen ihre Aeltern; Sclaoen, um sie gegen ihre Herren; Weiber, um sie gegen ihre Männer reden und zeugen zu lassen. Und wenn alle die>e Mittel nichts helfen wollten, so quälte man die Besitzer selbst, um von ihnen Bekenntnisse auSzupressen, die gegen ihren Nutzen und oft gegen die Wahrheit waren. Wenn sie der Schmerz überwältigte, so gaben sie Güter an, die sie nicht befassen, sondern die sie besitzen sollte». Die Entschuldigungen deS Alters und der Gesundheit wurden nicht angenommen. Man schrieb Kranke und Gebrechliche auf, um sie Steuern und Auflagen zu unterwerfen. Man schätzte nach dem Gesichte daS Alter eines Jeden und legte den Kindern einige Jahre zu, um sie steuerbar zu machen; oder man nahm den Alten einige Jahre ab, um sie nicht wegen des Alters frei auSgehen zu lassen. Ueberall hörte man Jammer, Seufzen und bittere Klagen. Nach der ersten Ausschreibung war man noch nicht frei: neue Abgeordnete kamen und durchsuchten Alles, was den Ersten hatte entgehen können; und oft vermehrten sie ihre Zeugnisse ohne Grund und Ursache, blos um nicht vergeblich da gewesen zu seyn. Der Tod @el*. t>. igtticrmarf. — i. $6. 19 selbst entledigte SieÜnterthanen des Joches nicht; denn man mußte oft für Tode bezahlen, die man nach Gefallen für Lebendige rechnete. Bettler allein konnten nicht in das Verzeichniß steuerbarer Personen gebracht werden, und ihr Elend war ein Schutzbricf wider die Erpressungen. Der unmenschliche Prinz hatte ein Mittel erfunden, ihnen die Last ihrer Bedürfnisse zu erleichtern; er ließ sie truppenweise einschiffen und in das Meer werfen Nach dem Tode des Constantins Chlorus riefen die Legionen dessen Sohn Constantin (25. Juli 306) zum Imperator aus. Bald darauf erklärte sich Maxentius, der Sohn des Maximia-nus, in Rom selbst (26. Set. 306) zum Kaiser und ließ den Severus hinrichten (I. 307). Dagegen nahm Valerius den treuer-probten Fcldherrn Valerius Licinius als Augustus aus (11. Nov. 307), bestellte ihn zum Statthalter der illyrischen Provinzen und zurHuth der Donaugränzen, und zog dann durch das steierische Unterland über die julischen Alpen zum vergeblichen Kampfe gegen Maxentius Die Erhebung des Licinius geschah zu Carnuntum an der Donau, wo damals auch Diokletianus und Maxi-mianus anwesend waren. Weil aber Diokletian nicht mehr zum Wiedereintritt in die Negierung bewogen werden konnte, eilte Ma-ximianus nach Gallien zu seinem Schwiegersöhne Constantin, welcher Letztere, um nicht selbst sein Opfer zu werden, dort ihn nötlygte, durch eine selbstgcwählte Toöesart (I. 309) sein unruhiges Leben zu endigen * * 3). Inzwischen dauerten, während der beständigen Anwesenheit des Galerius im Jllyrikum, auch die Erpressungen in der Steiermark unaufhörlich fort. Laktantius versichert Folgendes: „Diese neuen Auflagen trieb er mit tyrannischer Strenge ein; überall sah man Soldaten, welche aber nur die Stelle der Scharfrichter vertraten. Vergeblich schützten die unglücklichen Unterthanen ihren Mangel und ihre äußerste Dürftigkeit vor: sie mußten entweder tausendfache Qualen ausstehen, oder auf der Stelle bezahlen, was sie nicht hatten. Keine Tenne war ohne Dränger, keine Weinlese ohne Wächter; vor Hunger und Durst ließ man die Ackersleute und Weinleser 1) Lactant, de mort. persecutor, cap. 20 — 30. 2) Aur. Vict. de Caesar, p. 525.: Hoc acrior Galerius, adscito in Consilium Jovio, Licinium vetere cognitum amicitia Caesarcm creat Augustuni, eoijue ad munimentum Illyrici ac Thraciac rclicto, Romam contendit. 3) Zosimua, II. 673 - 675, 291 3. 306 - 335 tl. @fl. umfommen, welche Anderen mit ihrer Arbeit Essen und Trinken verschafften- Außer den Früchten des Landes forderte man auch noch Gold, Silber, koffbare Stoffe zur Auszierung der Theater. Also entzog man den unglücklichen Unterthanen durch den Raub der natürlichenReichthümer alle Mittelund Wege, Etwas zu erwerben; machte man sie schlechterdings unvermögend, dasjenige Herbeizusch affen, was man dennoch von ihnen verlangte. So versetzte die Tyrannei des Galcrius alle Diejenigen in Armuth und Roth, die das Unglück hatten, seinen Gesetzen unterworfen zu seyn ’)". Uebrigcns hat sich Galcrius durch ein wahrhaft kaiserliches Werk im westlichen Pannonien verdient gemacht. In den Gegenden des Neusiedler- und Plattensee's (des obern und untern Pelso-See's) ließ er stehende Wasser ableiten, ausgedehnte Sümpfe austrocknen, und dadurch weite Ländereien für den Ackerbau gewinnen. Diesen mittleren Theil des obern Pannoniens zeichnete er dann als eine eigene Provinz, zu Ehren seiner Gemahlinn: Valeria genannt, aus; welche auch einen Theil der östlichen Steiermark an der Günz, Lafnitz, Saven, Feistritz und Raab bis an die Gebirge und an den Murstrom herein in sich gefaßt zu haben scheint -). Die Imperatoren Constantin der Große und Valerius Licinius. I. 306 — 335 n. Chr. Beim Tode des Galcrius in Asien (im Mai 311) herrschte Licinius an der Donau, im Jllyrikum und im Steirerlande. Ma-xentius gedachte, sich mit ihm zu verbinden und unsere Länder zum Haltpuncte eines Krieges gegen K. Constantin zu machen. Dieser jedoch kam ihm zuvor; zog mit Heeresmacht nach Italien, schlug den Maxentius vor den Thoren Roms (28. Oct. 312), und theilte mit Licinius die Herrschaft der Welt. Beide ernannten dann ihre Söhne, Crispus und Licinianus, zu Cäsaren 3). _____________________ 19 * *) Lactant. ibid. cap. p. 26 — 31. z) Aur. Vict. de Caesar, p. 525 — 526.: Cum agrum satis reipublicae eommodantem, caesis immanibus silvis atque cmisso in Danubium lacu Pelsone apud Pannonios fecisset; cujus gratia provincial» uxoris nomine Yalcriam appellavit. — Der Reusiedlersee erscheint unter den Benennungen: Pclso, Pelsodis, Pelsois, lacus Pelissa und Bilisaseo. Aus diesen ist auch Blatno, Balaton, Plattensee gebildet worden. 3) Zosimus, 11. p. 675 — 676, Diese Kaiser endigten hierauf auch die von Diokletianus und Maximianus vor zehn Jahren gebotene Verfolgung der Christen (I. 313). Constantin fand es gerathen, die Millionen entschlossener Anbeter Jesu sich zu Freunden zu machen; er erließ zwei Edikte, eines, welches an Orten, wo Kirchen von gebührlichem Anstande fehlten, die Tempel der Götter den Christen; das andere, ihnen zu hohen Würden tin bürgerlichen und militärischen Stande den Vorzug ertheilte. Von dem an, im Laufe von ungefähr siebenzig Jahren, wurde die christliche Religion im Reiche die herrschende. Der Thron der Cäsaren war gefallen; Griechen und Römer waren nicht mehr; das Christenthum wirkte auf alle nachfolgenden bis auf unsere Zeiten. Schnell nach einander wurde das Steirerland im Jllyrikum durch zwei Kriege beunruhigt. Zuerst (I. 313) bekämpfte Lici-nius den von den Legionen in Asien erhobenen Imperator Maximinus siegreich *). Dann (I. 314) kam es zwischen ihm und K. Constantin zum Kriege. Er empörte gegen den Letzteren alle illyrischen Provinzen durch seinen Anhänger Martinianus, damals Statthalter im steierisch-norischen Verglande. Zu Laibach (Aemo-na) wurden alle dem Csnstantin zu Ehren errichteten Standbilder und Denkmähler schmachvoll umgestürzt und zertrümmert Da kam Constantin mit großer Heeresmacht durch Rhätien und die Steiermark nach Pannonien gezogen und zwang durch den Sieg bei der Stadt Cibalis seinen Gegner zur Unterwerfung und zur Abtretung der Donaugränzen und des ganzen Jllyrikums * 2 3). Seit dem Jahre 314 blieb dann das Steirerland unter unmittelbarer Herrschaft des Imperators Constantin. Sogleich zeigte der Statthalter des Unter- und Oberlandes, Martinianus, dem Sieger Constantin die ergebensten Gesinnungen und errichtete ihm zu Ehren in der claudischm Colonialstadt Cilly ein Denkmahl mit folgender Inschrift: J) Zosimus, II. 677. 2) Anonym, in vit. Constantin. M. p. 638.: Fracta concordia et additis etiam causis, quod apud Aemonam Constantini imagines statuasque dejecerat Licinius, bellum deinde apertum convcnit duobus, utriusque ad Cibalensem campum ductus est exercitus. 3) Zosimus, II. p. 677 — 679. D. N. F. CONSTANTINO CLEMENTISSIMO. ATQ. VICT. AVG. MARTINIANVS. V. P. PRAESES. PROVINC. NORICI, MEDITER. D. N. M. Q. EIVS. '). Deu Besitz des ganzen Donaulimes und Jllyrikums scheint jetzt das vorzügliche Bestrebungsziel des Imperators ConstantinuS gewesen zu seyn. Wirklich forderte das Drängen der Barbaren an der Donau die Hand eines kräftigen Beschützers und die ganze Aufmerksamkeit des oberleitenüen Kaisers im großen Reiche. Hierin entwickelte K. Constantin seine unerschöpfliche Thatkraft. Nach allen Richtungen und mehrere Jahre hindurch bereiste er mehrmal das Steirerland sJ. 319 — 322) "), hielt zu Sirmium in Pannonien Hof; die Länder zwischen der Save und Donau waren fast ununterbrochen sein Aufenthalt. Denn da der Andrang der furchtbaren Germanen und Sarmaten auf diese Länder ununterbrochen fortdauerte: so sah Constantin seine persönliche Gegenwart auf allen Puncten der Donau als unerläßlich an. Der Kampf mit den Sarmaten, Gothen und Karpen an der untern Donau währte vom Jahre 319 bis 322 und konnte erst nach drei blutigen Schlachten beendigt werden. Vielen Tausenden dieser Barbaren gab damals Constantin in den entvölkerten Landtheilen innerhalb der Donau Zuflucht und Platz zur Niederlassung * * 3). Während dieser Kämpfe mit den Barbaren bereitete Licinius einen zweiten Krieg gegen Constantin in Thrazien. Der Statthalter Mittelnorikums und des Steireruntcrlandes, Martinianus, war jetzt wieder mit ihm verbunden und von ihm zum Cäsar ernannt worden. Der energische Imperator Constantin überwand jedoch Beide (I. 325) und ließ sie hinrichten; wodurch das ganze Reich wieder in seine Hand allein gekommen ist 4). 1) Anhart, I. 40V — 408. z). — Gruter, p. 283. n. 5. -) Wie die aus Sirmium und so vielen andern Städten in Pannonien und Mösien erlassenen Gesetze und Berordnungen bezeugen. Cod. Theodosia». Edit. M ar vil. T. I. II. III. IV. in Chrono!. I, p. 22. 3) Anonym, in vit. Constant. M. p. 639. — Zosim. II p. 680. — Chro-nolog. in Cod. Theodos. I. p. 22. — Banduri, II. 253. 280 — 281. 319 — 322. i>) Zosinms, II. p. 680 — 685. — Anonym, ibid. p. 640. — Aurel. Viet, p. 526 — 527. 543. Don nun on war Constantin der Große durch viele Jahre (I. 324 — 334) fast ununterbrochen in Pannonien '); er ließ Hunderte von Burgen und Bollwerken von Rhätien bis Thrazien an der Donau erbauen -), an deren Befestigung ihm Alles gelegen zu seyn schien; er hielt auch überall die germanischen und sar-matischen Barbaren in Schrecken. Im Jahre 331 zwang ihn der Hülferuf der bedrängten Sarmaten wieder gegen die Gothen zum Kriege, der anfänglich nachtheilig geführt, dann aber von seinem Sohne, dem Cäsar Constantin, nach mehreren blutigen Schlachten siegreich vollendet wurde (20. April 332) * 2 3). "Um dieselbe Zeit gelangte die Macht der großen gothischen Völkergenossenschaft unter den Königen Geb er ich und Her-manrich zu gewaltiger Höhe. Im Jahre 334 sahen sich die edelfreien sarmatischen Häuptlinge durch das siegreiche Schwert Ge-berichs bis zur Verzweiflung gebracht, so daß sie zu ihrer Rettung auch sogar ihren unfreien Pöbel und die Leibeigenen bewaffnen mußten. Dadurch erwehrten sie sich zwar der Gothen; aber das gemeine dienende Volk forderte jetzt Gleichstellung und Freiheit; und wie Volk und Leibeigne von Seite der freien Herren hierin Widerstand erfuhren, brauchten sie Kraft und Waffen gegen dieselben und zwar so siegreich, daß sie deren ganzen Bund zersplitterten, einen Theil gegen die Quaden westwärts fortjagten, mehr denn Dreimalhundertausend aber über die illyrische Donau trieben und sie zwangen, bei K. Constantin um Hülfe zu flehen. Constantin nahm sie auch theils in seine Legionen auf, theils begabte er sie in Thrazien, Scythien, Mazedonien und Italien als Landesbewohner mit Ländereien 4). !) Cod. Tlieodos. I. Chronol. p. 26. 2) Pons per Danubium ductus; Castra castellaque pluribus locis oommode posita. Aur. Vict. p. 527. 3) Jornand. de reb. Getic. cap. XXII. — Anonym, ibid. p. 640. — Eutrop. p. 588. — Schcllstrat. ibid. I. 556. *) His portus unicus Constantini fides fuit. Nam generis conservandi non insuctus, hosce Romano solo accepit, idoneorum dclectum ad supplendas logiones Iiabuit, aliis agros ut excolerent atque necessaria ad vitam compararent, addixit. Euseb. in Vit. Constant. M. L. IV. p. 689. — Amm. Marcellin. XVIf. p. 115. — Anonym, in vit. Constant. M. p. 640.: Sed servi Sarmatarum adversus omnes dominos rebcllarunt; quos pulsos Constantinus libenter accepit, et amplius tre-centa millia hominum mistae aetatis ac sexus per Thraciam, Scythiam, Macedonian! Italiamquc divisit.' 9)1 tin wollte behaupten, diese Sarmaten (Limigantes Sarma-tae) seyen damals in die Gegenden der Sabe, Drave und Saan, in das Stckrerunterlanö und in das südliche Kärnten, oder doch gewiß in das heutige Kram (Sarmatae Limigantes, Krajni, 0^ Gräuzsarmaten) versetzt, und mit diesen seyen die ersten slavisch-winöischen Bewohner in die bezcichnetcn Landstriche eingeführt worden '). Diese Bermuthung jedoch ermangelt alles historisch-festen Grundes und widerspricht dem wörtlichen Sinne der alten Nachrichten, der vielfachen Zertheiluug und Zerstreuung jener geringen Anzahl von Sarmaten, der klugen Politik des K. Constantinus und den damaligen Zeit- und Ortsverhältnifsen der Länder und Bewohner an und auf den julischen, karnischen und norischen Alpen, an der Drave, Save, Saan, Gail u. s. w. Auch Bandalcn, zu gleicher Zeit von Gothen über die Donau hereingedrängt, wurden vom K. Constantin in verödeten Landstrc-cken Pannoniens als Bewohner eingesetzt; deren Niederlassungen aber um so weniger heut zu Tage mehr nachgcivicscn werden können, weil sie nach sechzig Jahren ungefähr wieder nach Gallien ausgewandert sind 1 2). K. Constantin der Große war übrigens ein Herr von hohen Eigenschaften, ein kühner, kluger, erfahrner und vollendeter Feldherr, in allen Unternehmungen glücklich, wie er es auch durch die Größe seiner Thätigkeit verdiente. Er hielt so genau auf strenge Kriegs-zucht, als es nach den Zeiten möglich war. Die meisten seiner Gesetze und Anordnungen bewähren sichtbar den Zweck einer Herstellung altrömischer Privattugendcn. Er sorgte für Sicherheit der Personen und alles Eigenthums, insbesondere des Landvolks, und die Ackerbauern fanden bei ihm allzeit geneigtes Gehör. Bei solchen Gesinnungen, und bei einer heldengleichen Thä-tigkcit, welche den illyrischen Reichsprovinzcn durch vierundzwanzig Jahre ununterbrochene Sicherheit und Ruhe erhalten hatte, war das Geschick des Steirerlandes zuverlässig seit lange -her ein erträgliches gewesen. Auch in der Steiermark bewährte sich K. Constantin allenthalben gerecht, als Feind und strenger Bestrafer aller widerrechtlichen Bedrückungen; wie es folgende Worte seiner im 1) Linhart, Gesch. v. Krain, I. 413 - 420. - Richter, in den Beiträgen zur Lösung der Preisfrage für Znnerösterreich. I. 3 — 5. 2) Jornand. de reb. Getic. cap. XXII.: Vandali — infortunatam patri am relimpientes, Pannoniam sibi a Constantino principe petiere, ibique Pcl — annos sedibus locatis imperatorum dccretis ut incolae iainulai um Jahre 325 erlassenen allgemeinen Verordnung verbürgen: »Wenn Jemand, weß' Ortes, Ranges oder Standes er auch immer seyn mag, von Denjenigen, die in meinem Rainen Gewalt ausüben, offenbar beweisen kann, daß sie nicht rechtschaffen gehandelt und Ungerechtigkeit ausgeübt haben, der komme sicher und unerschrocken und wende sich gerade an mich; so werde ich selbst Alles anhören, selbst von Allem Kenntnis einziehen; und wenn die That bewiesen ist, so werde ich selbst diejenigen bestrafen, die mich durch den äußern Schein der Ehrlichkeit so lange betrogen haben. Denjenigen aber, der solches aufgedeckt und bewiesen haben wird, werde ich mit Geschenken belohnen und zu Würden erheben. So bleibe mir die ewige Gottheit allezeit gnädig und fahre fort, mich mit ihrem Schutze zu begleiten und zugleich den Staat in einem blühenden Zustand zu erhalten." — Und eben diesen Geist strenger Unverbrüchlichkeit und gerechter Milde athmen auch noch viele andere Anordnungen dieses Imperators: »gegen Schmähschriften und heimliche Angeber, — gegen Wucherer, — zur Milderung der Gütereinziehungen, — für die Freiheit der Staatsbürger, — zum Schutze der Bauern, der Unmündigen, Witwen, Waisen, Schwachen und Sclaven, — und zur Erhaltung der Sittenreinheit!" — Mit größter Billigkeit und Menschlichkeit sollte, nach Constantins Willen, alle Hebung fiskalischer Tribute und Leistungen vollzogen werden, so daß er hierin wirklich ungerechten, oder zu harten Statthaltern und Obrigkeiten der Provinzen fürchterlich war: »Denn diejenigen, die uns angehören" (sagte er in seinen Verordnungen) »sind weit mehr als Andere verpflichtet, unsere Befehle zu halten; sind viel strafbarer, wenn sie solche übertreten. — Die Diener, welche bestellt sind, die Gerechtigkeit hanözuhaben, sollen aushören, Räubereien auszuüben; sie sollen von diesem Augenblicke an aufhören, oder der Tod soll ihr Lohn seyn ')! Leibesstrafen und Gefängnisse sind für Verbrecher. Wenn sich Jemand hartnäckig weigert, zu den Bedürfnissen des Staates beizutragen, so werden alle seine Güter, das was er schuldig ist, verbürgen; seine Person aber soll vor aller Mißhandlung frei seyn. Und wir hoffen, daß die Nachsicht, die wir brauchen, für unsere Unterthancn ein Beweggrund seyn werde, sich um so viel williger zu bezeigen, mit ihrer Beihülfe die öffentlichen Lasten zu unterstützen.« !) Cod. Theodos. Hl. 43fr. Da sich dieser Imperator durch so viele Jahre fast ununterbrochen in den illyrischen Provinzen aufgehalten, die Donaugränze und das steierische Ober- und Unterland oft durchreist hat: so darf man die strenge Aufrechthaltung dieser königlich-humanen Grundsätze in demselben durch den Statthalter Fabius Claudius mit allem Rechte vermuthen. So wie daher K. Constantins Andenken durch viele öffentliche Monumente in der Nähe des Steirerlandes, zu Aquileja, Triest, Oberlaibach, Laibach und in den jasifchen Warmbädern bei Warasdin verewigt worden ist: eben so findet sich auch im Steirerniederlande auf dem Schlosse zu Leibnitz ein hochehrendes Steindenkmahl mit folgender bewegenden Inschrift: D. N. FL. VAL. CONSTANTINO MAXIM. BEATISSIMO. AC SVPRA. OMNES. RETRO PRINCIPES. PIISSIMO. ET VICTORIOSISSIMO. SEMPER AVGVSTO. B. R. P. N. FAB. CLAVDIVS. VPPNMTDNM QVE. EIVS. SEMPER '). Um das Jahr 330 unternahm K. Constantin auch die Verlegung der kaiserlichen Residenz von Rom nach Byzanz; welche Stadt nach ihm, als dem neuen Stifter, Constantinopel genannt wurde. Man wirft ihm vor, daß er hiedurch Italien den nordischen Barbaren offen ließ; doch kamen die entscheidendesten Unfälle größten-t Heils von Ost und Nordost; so baß, wenn sie auszuhalten gewesen wären, der kaiserliche Sitz nirgend besser gewählt werden konnte. Ucberhaupt war dieser Kaiser von der Nothwendigkeit ganz neuer Organisirung durchdrungen; und er hätte aus den Trümmern der vorigen Verfassung ein neubelebtes Reich aufzurichten gewünscht. Aber in dem vierhundertjährigen Verderbnisse hatte die für eine solche Masse nothwendige Kraft sich verloren; die meisten der folgenden Kaiser waren weit unter Constantins schöpferischem Geiste; und K. Juli anus folgte ganz andern Grundsätzen. 0 Grutcr, p. 283. 287. — Linhart, I. 405 — 407. — Kindermann, Beitr. II. 61. — Unsere Inschrift ist von den Trümmern des Original-Monumentes auf dem Schlosse Scckau bei Leibnitz abgeschrieben. Die Zeiten unter K. Constantin und seinen Brüdern. I. 335 — 360 n. Ehr. Nach dem Tode des großen Kaisers Constantin (25. Juli 335) blieb es bei der zu dessen Lebzeiten schon gemachten Theilung des Reiches unter seine Söhne. Constantinus n. bekam Britannien und Gallien, — Co nstans Italien, Jllyrikum und Afrika, — Constantins die Morgenländer; seine Neffen Dalmatius und Hannib alianus wurden zu Cäsaren erhoben, und der Eine erhielt die Verwaltung Thraziens, Mazedoniens und Griechenlands, der Andere Armeniens. Seitdem, und seit der wicderhohlt (11. Sept. 337 und dann zu Sirmium 338) bestätigten Reichsthcilung war das Steirerland unter der Herrschaft des K. Constans. Constantin ii., welcher ihm Italien entreißen wollte, verlor (I. 340) bei Aquileja Schlacht und Leben. Dieser kurze Krieg beunruhigte einigermassen das Stci-rer-Niederland an der Drave und Save; und überall, auch im norischcn Berglanöe, wurden neue Cohortcn ausgehoben *)• Seit der Herrschaft des K. Constans genoß die Steiermark ununterbrochenen Frieden und erträgliche Zeiten. Nur als er gegen das Ende seines Lebens hart und grausam geworden, war sie auch, wie alle anderen Provinzen des Abendlandes, den Bedrückungen ungerechter und habsüchtiger Statthalter und Obrigkeiten preisgegeben 1 2). Nach der Ermordung dieses Imperators (im Februar 350) wollte Jllyrikum und die Steiermark weder den Mörder, den gallischen Feldherrn Magnentius, noch den Bruder des Constans als Herrn anerkennen. Die illyrischen Legionen erhoben sogleich den zwar betagten, aber biedern und populären Feldhcrrn Vetra-nio, welchem K. Constans den Oberbefehl und die Vertheiöigung 1) Histor. Miscell. in Murator. Script. Ital. I. p. 74. — Aurel. Viet, p. 527. 544. — Zosim. II. p. 692. ") Butrop. p. 588.: Constant's Imperium strennum aliquamdiu et justum fuit; mox, cum valetudine iniprospera et amicis pravioribus uteretur, ad gravia vitia conversus, cum intolerabilis provincialibus, militibus injucundus esset, occisus est. — Aur. Vict. p. 527.: Hic fuit de-bilis pedibus manibusque, articulorum dolore, fortunatus coeli temperte , fructuum proventu, nulla a b arh ari s formidinc; quae prefect» maj ora fierent, si provinci ar um reetores non pretio sed judicio provexisset. öer Donaugränze anvertraut hatte, zum Imperator (zu Sirmium 1. März 350). Dieser rüstete sich in Rhätien und im steierischen Berg - und Niederlande, wies alle Anträge des Magnentius zurück, zog dem über Thrazien herankommenöen K. Constantius entgegen, legte den Purpur ab, und begnügte sich mit einem guten Jahrgelöc. So kam Jllyrikum mit der Steiermark ohne Blutvergießen unter die Herrschaft des Constantius (25. Der. 350) -). Während dieser mit der Kirchenoersammlung zu Sirmium (I. 351) beschäftigt war, kam auch schon Magnentius aus Gallien durch Italien bis an die julisch-karnischen Alpen gegen ihn zum Kampfe herangezogen. Constantius ließ daher einen Theil seines durch die illyrischen Legionen sehr verstärkten Heeres zwischen der Save und Drave durch das steierische Niederland Heraufziehen und bis Aquileja Vordringen. Jedoch zog dieses Heer sich schleunig wieder zurück: theils weil es vorzüglich nur aus Reiterei bestand, für welche man die pannonischen Ebenen zu einem entscheidenden Kampfe geeigneter hielt; theils, weil der Vortrab des Magnentius bereits in dessen Rücken durch die untern Straßen und Bergschlnch-tcn zwischen der Save und Kulp gegen Siszia hervorgcbrochcn war; so daß sie eben dadurch selbst bei diesem Rückzuge schon große Nachthcile erlitten B). Sie warfen sich daher schnell auf die oberen Lanötheile und Straßen zwischen der Save und Drave, und zogen über die Ebenen der Stadt Pcttau hinab l) * 3). Magnentius eilte ihnen von Siszia in das untere Pannonien nach, wo er aber nach mehreren Kämpfen endlich auf dem blutgedüngtcn Schlacht-seldc bei Mursa (Essek, 28. Sept. 351), dem Grabe der altbc-rühmten siegreichen Legionen, gänzlich geschlagen und auf schleuni-gcr Flucht über Pettau und Cilly, über die julisch-karnischen Alpen, deren Ucbergänge er jedoch besetzt hielt, zurückgeworfen wurde4). l) Eutrop. p. 588. — Aur, Viet. 527. 544. z) Magnentius ad eas fauces, quae Adjanis adjacent, collocatis insidiis ad Constantii duces nuntios mittit. — In ejus milites — quum irruis-scnt eae coliortes, quae insidiarum causa fauces inscderant, omncs prope lapidibus obrutos ulterius transire prohibuerunt. Zosim. II. 695. 3) Magnentius in Pannoniam contendit; quumque pervenisset ad situs ante Potecium (Petovium), campus, quus medius Drauus amnis intersccans Novicos et Pannunius praeterlaps.us in Istrum semet exuncrat, in Pan-nonius militem ducit, quod prope Sirmium manum cum huste conse-rere cogitaret. Zosim. II. p. 695. 4) Zosim. II. p. 695 - 701. — Victor, p. 527 — 528. 544. — Amm. Marceli. XXXI. p. 489. Nachdem sich Magnentius hierauf selbst den Tod gegeben (I. 353), war K. Constantins der Alleinherr des Reichs. In der Zeit vom I. 351 — 353 scheint er sich größtcntheils in Pannonien, und im April 352 längere Zeit in der, der Steiermark so nahe gelegenen Stadt Steinamanger (Sabaria) aufgehalten zu haben l). — Bei seinem Heerzuge aus dem Oriente nach Thrazien und Jllyrikum hatte Constantius seinem Vetter Gallus die Cä-sarenwüröe gegeben und ihm die Fortsetzung des unglücklichen Krieges wider den persischen König Sapor überlassen. Der empvr-strebende Sinn und die Kraft dieses Prinzen erregten jedoch bald das Mißtrauen des Imperators, so daß er ihn zu sich berief. Bereits war Gallus im December des Jahres 354 durch Pannonien herauf in der Stadt Pettau an der Drave unseres Niederlandes angekommen. Da wurde er in einem außerhalb der Stadt gelegenen Pallaste von dem Obersten der zehnten prätorianischen Cohorte, und von den eigens bestellten Hauptpersonen Barbatius und Apodemius gefangen genommen, in Fesseln geschlagen, in Geheim nach Istrien abgeführt und dort zu Flamona hingerichtrt. Heut zu Tage noch bewahrt die Stadt Pettau eine dem Jupiter zu Ehren und zum Danke geweihte Ara, deren Inschrift das Andenken an jenes Begebniß mit dem unglücklichen Prinzen Gallus verewigt: PRAESTITO. IOVI. 8. TRIBVNVS. COH. X. PRAET. CVLTOR. NYMINIS. IPSIVS. PROFICISCENS. AD. 0PPR1MENDAM, FACTIONEM. GALLIC AN AM. IYSS. PRINC1PIS. SVl. ARAM. ISTAM. POSYIT. 8). *) Chronol. ad Cod. Theod. I. p. 50 — 51., III. ]>. 464. z) Amm. Marcellin. XIV. p. 582 — 583.: „Itineribus interjectis perinu-tatione jumentorum emensis (Gallus) venit Petobionem, oppidum No ricorum; ubi reseratae sunt insidiarum latebrae omnes, et Barbatio repente apparuit comes, qui sub eo domesticis praefuit, cum Apode-mio, agente in rebus, milites ducens, quos beneficiis suis oppignora-tos elegerat imperator, certus, nec praemiis nee miseratione ulla posse deflecti. Jamque non adumbratis fallaciis res agebatur; sed qua pa-latium est extra muros, armatis omne circumdedit. Ingressusque obscure jam die, ablatis regiis indumentis, Caesarem tunica texit et pa-ludamento communi, eum post haec nihil passurum, velut mandalo principis jurandi erebritate confirmans. Et, „statiminquit, „exsurge Et inopinuni carpento private impositum ad Istriam duxit prope oppi- Seit dem Sommer des Jahres 355 — 358 ist der Donaulimes auf vielen Puncten neuerdings durchbrochen worden. Sueben, Allemannen und Iuthungen plünderten in Rhätien; Quaden in Valerien, und Sarmaten im untern Pannonien. Da entwickelte der Imperator Constantius — sonst ein mittelmäßiger Fürst von allen, mit Schwäche vereinbarlichcn guten und bösen Eigenschaften — große Thätigkeit. Unter persönlicher und seiner trefflichen Generale Anführung waren die Barbaren bald wieder zurückgeworfen. Er bereiste hierauf die Donaugränzen selbst, ordnete die Befestigung derselben an allen schwächeren Puncten von Rhätien bis Thrazien hinab; bereitete und vollbrachte dann von Sirmium aus eine dermaffen blutige Rache gegen die Barbarenhorden der qua-disch - sarmatischcn Genossenschaft, daß alle Völkerschaften von der Donau bis an die Karpathen und die böheimischen Gebirge hin sich gelähmt sahen, und die Limiganten-Sarmaten sogar bis auf den letzten Mann vertilgt worden sind. Der Imperator erhielt hierauf den Ehrentitel: »Obsieger der sarmatischen Völker!« und erfüllte die pannonischen Städte an der Donau, Raab, Drave, Mur uud Save mit Triumphbögen und siegverkündenöen Inschriften ’). Bei all diesen, wenn gleich sehr drohenden Begebnissen scheint die Steiermark von verheerenden Barbareneinfällen gänzlich frei geblieben zu seyn. Indessen konnten Friede und Sicherheit auch hier nur durch unaufhörliche Aushebungen eingcborner Krieger und durch gesteigerte Tribute behauptet werden. Constantius war Sclave seiner Gemahlinn und Verschnittenen, Spielball seiner Schmeichler, am thätigsten für theologische Streitfragen. Wir dürfen daher auch vom Steirerlande, das er oft durchzogen und wo er sich so oft aufgehalten hat, annehmen, daß der Uebermuth der Staatsdiener und insbesondere gewissenloser Statthalter und Provinzialobrigkeiten den Ruhm der Besiegung der germanisch-sarmatischen Barbaren an der weiten Donaugränze verdunkelt habe, und daß durch das unaufhörliche Hin- und Herreisen so vieler Bischöfe aus öffentliche Kosten von einer illyrischen Synode zur andern, auch in diesem Lande das dum Polam. — Gruter, p. 22. — Linhart, IT. p. 10. n). Unsere Inschrift ist von der in »euerer Zeit wieder aufgcfundenen Ara abgeschrieben. *) Amm. Marccllin. XVI. p. 509., XVII. 113 — 122., XIX. 160 — 163. 218. - Zosimus, III. p. 703. 707 — 709. — Banduri, II. p. 372. 375 - 377. Postwesen sehr in Verfall gekommen sei) *)• So lange jedoch der, durch tiefe Rcchtsstudien hochgebildete und durch bessere Gefühle veredelte illyrische Prätorialpräfekt Anatolius der Beschützer des Steirerlandes war, mag der Friede durch kein Opfer zu theuer er-kauft worden seyn. Desso drückender aber wurden die Zeiten unter dessen Nachfolger, dem tyrannischen Räuber Florentius. Steiermark unter den K. Julianus und Flavius Jovianus. I. 360 — 364 n. Chr. Nach Sicherung der Donau und Jllyrikums zog K. Constantins (I. 360) fort an den Euphrat zum Kampfe gegen die Perser. An der Stelle des ermordeten Cäsar Gallus hatte dessen Bruder Flavius Julianus an den Reichsgefchäften Antheil erhalten. — Erzogen unter dem Drucke argwöhnischer Aufsicht hatte dieser Prinz Trost und edle Geistesnahrung im Studium der Alten gefunden, die er besser als sein eigenes Zeitalter kannte. Da er an dem nichtswürdigen Hofe des K. Constantins Niemand fand, dem gleich zu werden rühmlich seyn konnte: so bildete er sich nach Alexander, Cäsar, Trajanus, Markus. Bon Constaistius mit Mißtrauen behandelt, ergriff er, voll Geringschätzung gegen ihn, lauter den sei-nigcn entgegengesetzte Maximen 2). Unter Andern faßte er entschiedene Vorliebe für die Religion, welche die Beredsamkeit griechischer und römischer Schriftsteller so herrlich malte; siel vom Christen-thume ab und verstellte sich nur, um durch keine Unvorsichtigkeit sein Leben abzukürzen, welches er zur Vollziehung der größten Plane bestimmt hatte. Als K. Constantius von den Franken und Allemannen am Rheine bedrängt wurde, sendete er diesen also gesinnten Prinzen als Cäsar (I. 355) gegen jene Barbaren. Julianus schlug und besiegte Beide, zwang sie, um Frieden zu bitten und sich denselben !) Augebat etiam amaritudinem temporum flagitatorum rapacitas inexplcta, plus odiorum ei quam pecuniae confercntium. Hocque multis intole-rantius vidcbatur, quod nec causam aliquando audivit, nec provincialnim indemnitati prospexit, cum multiplicatis tributis ac vectigalibus vexarentur. Amm. Marceli. XXI. p. 215 — 219. — Haec tanta atque inclyta tenuo Studium probandis provinciarum ac militiae rectoribus, simul ministrorum maxima ex parte absurdi mores, adliaeo neglCctus boni cujusquc focdavcrc. Aur. Victor, p. 528. -) Amm. Marceli. XXV. p. 313. selbst unter beschwerlichen Bedingungen gefallen zu lassen; und stellte am Rheine die Reichsgränze und die Furchtbarkeit des römischen Namens wieder her. Als aber jetzt Constantins, im quälenden Mißtrauen ob des hohen Geistes und der Thaten dieses, seines Ernstes, seiner Sitten und seiner Mäßigkeit wegen ungemein beliebten Prinzen, den Kern seines Heeres nach dem Oriente berief, und Julianus die Stunde seines Falles vor Augen sah, nahm er von seinen Legionen der Gelten, Heruler und Bataver das Kaiser-diaöem an (I. 361) ') und suchte sogleich und vor Allem Jlly-riftttn zu gewinnen, wo damals der Feldherr Luoillianus befehligte, tun sich gegen Constantins zu behaupten. Während er selbst auf der Donau, von der Stelle, wo sie schiffbar war, bis ties nach Pannonien hinabfuhr, zogen seine beiden Heere, das Eine unter den Generalen Jovius und Jovinus über die julisch-karnischen Alpen und das Steirerunterland, das Andere unter dem Befehle des Nevitta durch Nhäticn und das obcrsteierische Bergland nach Pannonien, und vereinigten sich Beide zu Sirmium 1 2). Der Generalstatthalter in Jllyrikum Lucillianus ward entwaffnet und zur Unterwerfung gezwungen, auch der Prä-torialpräfekt Florentius entfernt und an dessen Stelle das Mili-tärcommando dem Prätorialpräfekten Mamertinus anvertraut; die Berwaltung der Länder an der Save und Drave aber dem kräftigen Gefchichtfchreiber Aurelius Viktor übergeben 3). Hierauf sendete Julianus zwei, wegen ihrer Anhänglichkeit an K. Constan-tius verdächtige Legionen durch das steierische Unterland über die Alpen nach Italien fort. Kaum in Aquileja angelangt, mußten sie wegen offener Empörung entwaffnet und aufgelöst werden 4). Es ist unter den Alten nur eine Stimme, daß Flavius Julianus — Constantius war im Oriente vor Unruhe und Gram gestorben (3. Noo. 361) — seit den Siegen über die Franken und Allemannen 1) Amm. Marceli. XVI. — XXI. p. 199. — Zosim. III. p. 703 — 712. 2) Agminibus distributis, per itinera Italiae nota quosdam praeparaturos cum Jovio misit et Jovino, alios per mediterranen Rhaetia-rum cum magistro equitum Nevitta. — Amm. Marcellin. — Ideoque Jovinum magistrum equitum venientem per Alpes, Noricosque ingressum. 3) Mamertin. in Panegyr. vet, II. p. 139 — 142. — Amm. Marceli. XXI. p. 199 — 205. — Zosim. III. p. 712. 'O Amm. Marceli. XXI. 205 — 210.: Formidabat enim, ne clausorum militum apud Aquilejam repentino adsultu perruptis angustiis Alpium Juliarum provincias ob adminicula porderet, quae exinde sporabat indies. XXII. 233. durch den bloßen Schrecken seines Namens die Donaugränze vor allen Barbarenanfällen bewahrt, und den illyrischen Provinzen wohl-thätigen Frieden, allgemeine Erleichterung von den früheren Erpressungen, Gerechtigkeit und gesetzmäßigen Vorgang in allen Geschäften der inner» Verwaltung verliehen und gesichert habe *)• Wir haben aber auch ausdrückliche Verordnungen dieses Imperators, welche dessen hohe Sorgfalt zur Verschanzung der illyrischen Donaugränze bewähren e). Bald nachdem Flavius Julianus den Thron bestiegen, bekannte er sich öffentlich zu der alt-römischen und griechischen Religion, wie sie in den Schriften der neuplatonischen Philosophen erläutert und in theurgische Geheimnisse gehüllt wurde. Diese Religion, seit Jahrhunderten in die Staatsgebräuche vermengt, schien für das Reich die ehrwürdigere; so wie die Werke der größten und schönsten Schriftsteller sie mit Erhaltung des guten Geschmacks innig verbunden hatten. Julian that daher Alles, ja er benützte selbst christliche Einrichtungen, um die alte Religion wieder aufzurichten und den Fortgang, die Hochschätzung und die Wirkungen des Christenthums zu hemmen und zu schmähen. In diesem ungleichen Kampfe wider sein Zeitalter bemühte er sich jedoch vergeblich, ein, überall den Einsturz drohendes Gebäude zu unterstützen; er fühlte es auch in seiner letzten Stunde voraus, daß sein Werk mit ihm untergehe. Als nun der Perserkönig Sapor, vermuthlich nicht ohne alle Kenntniß der mißvergnügten Stimmung des christlichen Volks, die morgenländische Gränze zu beunruhigen fortfuhr, zog Julianus *) Nam et bene transalpinarum constitutae res erant gentium, quae pro-videntia Caesaris administrarentur, et Italia teta cum Illyriis extra omne posita erant periculum, propterea quod trans Istrum habitantes barbari prae metu, ne per Galliam praefectus Caesar Istrum trajice-re t et ipsos adoriretur — intra modestiae lines se continebant. Zo-r-irn. III. 709. ") A mm. Marceli. XXII. 227.: Nee tarnen cum corrigendis civilibus it a diligenter instaret, omisit castrensia, rectores militibus diu exploratos adponens, urbes quin etiain per Thraciam omnes cum munimentis re-parans extimis curansque sollicite, ne arm a yel indumenta, vel Stipendium vel alimenta deessent his, quos per supercilia Istri disperses excursibusque barbarorum expositos agere vigilanter audiebat et fortiter. — XXV. 315.: Libcralitatis ejus testimonia plurima sunt et verissima — inter quae indicta sunt tributorum levia admodum, coro-narium indultum, remissa debita multa diuturnitate congesta, aequata flsci jurgia cum privatis, vectigalia civitatibus restituta cum fundis. — Eutrop. p. 588.: Vir egregius et reipublieae insigniter moderatus, si per fata licuisset. — In provincialen justissimus, et tributorum, qua-tenus fieri posset, oppressor. nach Mesopotamien, um den Ruhm der römischen Waffen zu behaupten, und fiel dort im Kampfe durch Meuchelmord (26. Juli 363). Die kurze Regierung (bis 17. Februar 364) seines Nachfolgers, des Flavius Joviünuö, eines gebornen Pannoniers, ist für die Steiermark spurlos vorübergegangen. Die Begebnisse unter K. Valentinianus I. und Valens. I. 364 — 378 n. Chr. Auf Jovianus folgten zwei andere eingeborne Pannonier als Imperatoren; indem Valcntinianus I. vom Heere gewählt wurde, dieser aber seinen eigenen Bruder, Valens, zum Mitregentcn ernannte (28. März 364). Valens erhielt mit der Hälfte der Legionen die morgenländischen Provinzen und Thrazien; Valenti-nian I. herrschte im Orridente von Thrazien bis an den caleöoni-schen Römerwall, von der Donau bis an den Atlas '). Valentinianus I. war ein Herr von Muth und großen militärischen Kenntnissen, der über das Kriegswesen gedacht und Waffen erfunden hatte. Sein erstes Geschäft war daher die Bereisung der illyrischen Donaugränzen und die Anordnungen zur Verthei-öigung derselben (I. 364). Bei dieser Gelegenheit bestellte er einen ausgezeichneten Kricgsmann, den Comes Equitius, zum Oberbefehlshaber aller illyrischen Legionen und der Donaugränzcn * 2). — Aus den österreichischen Gegenden der Erlaf ging dann Valenti-nianus durch das steierische Ober- und Unterland nach Aemona und von da nach Aquileja; wo er (I. 365) größtentheils verweilte, weil die stark bemerkbaren Bewegungen der Gothen, Sarmaten und Quaden an der untern und obern Donau seine persönliche Nähe zu erheischen schienen. Auch beschäftigte ein neuer Usurpator, Pro-kopius, in Verbindung mit den Gothen die römischen Waffen und reizte Jllyrikum zum Abfall auf. Indessen vcrtheiöigte der muth-volle Cguitius die norisch-pannonische Donau mit ausdauernder Kraft und Umsicht, so daß, während K. Valens in Thrazien mit *) A mm. Marceli. XXVI. p. 338. — Zosimus, III. 735. 2) Amin. Marceli. XXVI. p. 333.: Translata est suffragatio levis in Ja-nuarium, Joviani adfincm, curantem suminitatem necessitatum c astrein-sium per Ulyricum. — p. 339. : Tune Equitius Illyriciano praepomtur exercitui, nondum magister, sed comes, Cesch. d. Tteicrmark — i. Dv> ^0 3. 364 — 373 tl. Eh. 306 den Gothen und Prokop kämpfte, während Valentin I. seine Siege über die Franken und Allcmannen am Rheine verfolgte, die Steiermark lange Ruhe und ivohlthätigcn Frieden (I. 364 — 373) genoß. Während dieser Zeit waren auch zwei illyrische Generalstatthalter der Steiermark, Mamertinus und sein Nachfolger Rustnus, abgegangen; worauf Probus als Prätorialpräfekt Jllyri-kums eingesetzt wurde '). Wir kennen tun diese Zeit auch den Messala als Statthalter der, die östliche Steiermark berührenden Provinz Valeria tut Oberpannonien. Als um das Jahr 369 die Bewegungen der Germanen und Sarmaten an der illyrischcn Donau drohender zu werden begannen ordnete Valcntinianus L, gleich seinen furchtbaren Wällen und Schanzen am Rheine, mich an der Donau die Erbauung von Burgen und Bollwerken nach neuer Befcstigungsweise an. Er ließ diese wichtigen Werke durch den ihm gleichgesinnten, thatkräfti-gen Equitius ausführcn aj und scheint damals nicht nur die Do-naugränze bereist, sondern auch die Steiermark mehrmals besucht zu haben, wie seine am 23. Juni 368 und 7. Jänner 369 von Sabaria, und vom 16. Mai 372 von Pettau an den illyrischen Gcneralstatthaltcr Probus erlassenen Verordnungen hinlänglich bewähren 1 2 3 4). Als jetzt zur größeren Versicherung der Reichsgränze auch auf dem linken Donauuser, in den Landtheilcn der Barbaren, Schanzen und Burgen erbaut wurden, erhoben die Quaöcn nachdrückliche Klagen über Gebietsverletzung; wiewohl vergeblich. Da brachte sie aber der Uebermuth eines unerfahrncn Jünglings, Marzcl-lianus, welcher an der Donau in Valerien befehligte, und der an dem Quadenkönige Gabinius verübte Meuchelmord in Wuth. Die ganze Nation der Quaden erhob sich zu einem Vertilgungskriege. Sie verbanden sich mit den Sarmaten, strömten (I. 374) in zahlreichen Horden über die pannonischc Donau; nichts vermochte ihnen zu widerstehen. Die mösische Legion wurde zerstreut, die Le- 1) Amm. Marceli. XXVI. p. 339. 340. 347. — Cod. Tlieodos. II. 272 — 273., IV. 581. 641. — Citron, ad Cod. I. p. 72 — 75. 85 - 95. 2) Amm. Marcellin. XXVI. p. 338.: Hoc tempore velut per Universum orbem Romanum bellicum canentibus buccinis, excitae gcntes saevissi-mae limites sibi proximos persultabant. Gallios Rliaetiosquc simul Allemanni populabantur, Sarmatae Pannonias et Quadi. 3) Grutcr, p. 164. n. 3. «) Cod. Theodos. IV. 453. 581. 641, - Chron. ad Cod. Theod. I. p. 72—95. 307 3- 36 I — 313 n. @b. fltoii öcv eingcbornen Pannonicr vertilgt, alles Land, weit und breit bis über die östliche Steiermark herein, verheert und die Stadt Carnuntum zerstört; eine Menge blühender Römerorte wurden in rauchende Ruinen und Trümmer verwandelt ')• Aus den untern Landern in Mösien trieb zwar der Kriegshelü Theodosius die raub-ziehendcn Barbaren (noch im Jahre 374) über die Gränzen zurück; die Quaden aber wütheten in den oberen und den steierischen Lanö-theilen lange noch fort; bis sie die Kunde von Valentinians großem Heere, das aus Gallien tut Anmärsche war, vcranlaßtc, über die Donau wieder zurückzugehen. Jedoch erst im Frühjahre 375 kam Balentiniau I. durch Rhäticn und das Ufernorikum herangezogen. Bei dem Anblicke der rauchenden Trümmer von Carnuntum und so vieler anderer Ortschaften schwur er den Barbaren die blutigste Rache und erfüllte auch sein Wort durch schreckliche Verheerungen und durch fast unmenschliches Blutvergießen in den quadisch-sarma-tischen Ländern jenseits der Donau, bis er zu Bregetium in Pannonien, in der heftigsten Zornwuth vom Schlagffuße getroffen, starb (17. November 375) 2). Die ersten Regicrungsjahre des Kaisers Lalentinianus r. gaben für die Steiermark friedliche und wegen seiner strengen Gerechtigkeit wohlthätige Zeiten. In allen vorzüglich für Jllyrikum und das Stcircrlanü (in den Jahren 364, 365 und 369) erlassenen Verordnungen bewährt sich ein vortrefflicher Geist. Einen Minister des Schatzes in Jllyrikum ließ er geringer Ungerechtigkeit wegen lebendig verbrennen 3). In den letzten Jahren aber verlor Valentinian 20 * *) Amm. Mareellin. XXIX. 436 — 439.: Quadorum natio motu est cx-cita rcpentino, parum nunc forinidanda, sed immensuin quantum ante-hac beilatrix et potcns. — Cujus rei tarn atrocis disseminatus rumor illico per diverse, et Quados et gentes circumsitas efferavit, regisque flentes interitum in unum coactae misere vastatorias maims; quae vanadium transgvessae, quum nihil exspectaretur hostile, occupatam circa messem agrestem adortac sunt plebem majoreque parte truncata, quid- quid superfuit doinum cum multitudine varii pccoris abduxerunt. _______ Latins sc cum Sarmatis Quadi pandentes, ad raptus et latrocinia gentes aptissimae, praedas liominum virile et muliebre secus agebant et pccorum, villarum cineribus exustarum caesorumque incolentium exsul-tantes aerumnis, quos nec opinantes sine ulla parcimonia delevcrunt. — Zosimus, 111. 744 — 745. ") Amm. Marceli. XXX. 457. — Zosim. III. 745. — Aur. Vict. p. 545 - 546. 3. 3) Aur. Vict. p. 545. — Amm. Mareellin. XXX. 462.: In provineiales admodum paren8, tributorum ubique molliens sarcinas, oppidorum et limitum conditor tempestivus, militaris disciplinae censor evimius. XXV11. 369 — 370. — Cod. Theodos. I. p. 47. 50, völlig alle Mäßigung. Er gab ganz Jllyrikum dem Generalstatthalter, dem tyrannischen Prätorialpräfckten Probus Preis; die Zeiten wurden unerträglich und der Haß der Provinzialen gegen ihn erreichte den höchsten Grad *). Die bisher öargestclltcn Begebnisse zeigen klar, daß den iüy-rischcn Ländern im Laufe von hundert Jahren von der Donau her durch die furchtbaren Genossenschaften der Germanen und Sar-maten unaufhörliche Kämpfe bereitet worden sind; daß also auch der Steiermark von dort stets Verwüstung und Plünderung drohte. Beim römischen Heere war längst schon der militärische Geist der alten Legionen erloschen. Die Bewaffnung war verändert worden, die vortrefflichen Cohorten zu Fuß waren verschwunden. Zahlreiche germanische und sarmatische Barbaren hatte man dagegen in das Reichsheer ausgenommen. Die Schätze der Welt lieferten den Sold für Barbaren, welche jetzt den Kern der Legionen ausmachtcn, Feldherrn wurden und ronsularische Würden bekamen. Oft weigerten sich diese besoldeten Barbaren, gegen ihre Landsleute zu streiten; oft wurden die Römer von ihnen verrathen; da Gewinn ihr einziger Beweggrund war, zogen sic Raub den Schlachten vor; so bald sie aber wollten, mußten Letztere auch gegen die alterprobten Kriegs-regeln geliefert werden. Die von Alexander Severus und Con-stantinus in die Gränzstädte und Burgen versetzten Cohorten wurden Milizen, die sich mit bürgerlichen Gewerben abgaben. Sie und die Bollwerke Balentinians vermochten daher nicht mehr, die Feinde auszuhalten: sie zogen vor ihnen vorbei in das Herz des Reichs. — Gleichwie nach Eroberung der gesitteten Länder alles Verdienst nur noch in Rom Ermunterung gefunden hatte, wie nach dem Verfall des Charakters der Bürger nur militärische Tugend übrig geblieben war, eben so war Alles verloren, als die Legionen in Verderbniß fielen. Während sich nun eine solche Lage der Dinge ausbildete und die Stämme der Deutschen und Sarmaten den römischen Abendländern fürchterliche Umkehrung bereiteten und anthaten: waren im hintersten Asien längst schon Dinge vorgcgangcn und Begebnisse i) Zosimus, IV. 744.: Gravissimus subditis erat, tributorum exactiones acrius urgens eaque ultra consuetum morem extorquens. — Quaprop-ter od o cunctorum in se concitato, acerbior etiam, quam prius erat, ac neque magistratus examinare valebat, an a captandis lucris absti-n er ent, et gloriam ex inculpata vita cunctis invidebat. Denique simpliciter ut rem apcriam, divcrsus erat ab iis moribus, quos initio regni prae se tulerat. — Amm. Marceli. XXX. 453 — 454. ausgebilüet roovöcn, welche zur Zeit des K. Valentinianus i. und Valens eine Völkerwanderung anregten, dabei zugleich die Ufer der Wolga und Gallien erschüllerlen und das allgemeine Unglück ver-anlaßlcn, durch welches das römische Reich im Abenölaiiöe unterging. Das mächtige germanische Volk der Gothen war in der frühesten Zeit an den Küsten des baltischen Meeres, dann an der Ostsee zivischcn der Weichsel und Oder gesessen. Mit tapferem Schwerte sich Bahn schaffend, zogen sie von hier nach Süden zu, bis in die über dem schwarzen Meere liegenden Länder, wo sie sich über die Steppen und Fluren der Ukraine bis an den Don, an die Donan und an die Theiß hin ausbretteten Durch großen Körperbau, blaue feurige Augen, langes blondes Haar, und durch Bärte besonders kennbar, zeichnete diesen Völkerstamm ein gewisser Verstand und eine Menschlichkeit vor der Wildheit anderer Barbaren aus. Bei sonst einfachen Sitten hatten sie Standesuntcrschied: Adel, Priester (gewöhnlich durch Haar und Hauptschmuck, Pileati, Capiiiati, ausgezeichnet und der Lehre Odins zugcthan) Geineinfreie und Leibeigene; Götterbilder (besonders des Gottes Wodan), Tempel, heilige Haine, Ceremoniendienst, Opfer, Musik, religiöse Hymnen, Sittenlehre, Gesetze (Wohlbehagen, BeJIagines genannt)* 2), Barden und Sänger, Poesie und geschichtliche Nationallieöcr, zur Ermuthi-gung bei Schlachten durch das Andenken an helöenkrästige Altvordern und zur Freude der Tafelrunde3). Ihre Fürsten waren aus dem alten verehrten Gcschlcchte der Balthcn (der Heroorlcuchtenden, Kühnen), mit zwar erblicher Macht, aber nach freier Wahl der Nation unter den Prinzen vom Hause. Ohne Einwilligung der freien Gothen konnte dieser Fürst weder Gesetze geben noch einen Krieg führen. Alles war er durch die Nation; seine Gewalt beruhte auf ihren Waffen. Eben dieser Fürst (unter dem ganzen Volke das Bild GotteS) war ihr Fckdhauptmann, ihr Priester, ihr oberster Richter. Durch die Berührung mit den Griechen und Römern an der Donau und an den Pforten zwischen Asien und Europa wurden sie nach und nach für echte Civilisirung empfänglicher gemacht, kamen zu Handel, selbst zu Wissenschaften 4), zum 1) Tertia vero sedes supra mare Ponticcmi, jam humaniores et prudentio-res elFecti. Jemandes, de reb. Getic. V. 2) Jemand, de reb. Getic. V. XI. 3) Jemand, ibid. V. 4) Jemand, ibid. XI. arianischen Christenthume, zur christlichen Hierarchie, und durch den Bischof Ulphilas (1.350 — 370) zu einer Bibelübersetzung in ihrer eigenen Sprache ')• Seit um die Mitte des dritten Jahrhunderts ihr Name an der untern Donau zum ersten Mal war gehört worden, gestaltete sich bis zum Jahre 350 durch fortgesetzte Züge und Eroberungen unter dem Könige H ermanrik das große gothische Reich, welches vom Don, der Europa von Asien trennte, bis zur Th eis, die sich in die Donau ergießt, vom schwarzen Meere und dem Jster bis zur Weichsel und Ostsee sich erstreckte, also einen Theil von Ungarn, das Banat, die Bukowina, Siebenbürgen, die Walachei, Moldau bis an den Pruth, große Strecken von Pohlen, Rußland und Preußen umfaßte, und im Norden slavische, finnische und lettische Stämme in sich ausgenommen hatte * 2). Durch innere Unruhen, größtentheils durch den Kampf zwischen dem alten Väterglauben und der neuen Religion veranlaßt, 1 heilte sich dies Reich und Volk (um das Jahr 369) in das Reich der Ostgothen (Austrogothen, Greuthingcr) am schwarzen Meere vom Don bis zum Dnieper; und in das Reich der Wcstgothcn (Therwinger, Thüringer) in Dazien, zwischen der Donau, der Theis und dem Dnieper. Unter den Ostgothcn waren die Fürsten der ausgezeichnetesten Familie der Amale r, bei den Westgothen aber der Familie der Balth en oder Balt hi er entsprossen. Mit den Stürmen der gothischen Unruhen im Innern des Reichs traf jetzt ein mächtiger Stoß von Außen her zusammen. — Ueber die Mongolei und den größten Theil Nordasiens bis an das kaspischc Meer und die Gränzen Tibets herrschte, lange noch vorder christlichen Zeitrechnung, das mächtige mongolische Volk der Hoangnu oder Hunnen, als gefährlicher Nachbar der Chinesen. Um das Jahr 93 nach Christus ward dies Hunnenreich im Nor-. den von den Chinesen zertrümmert; worauf ein großer Theil der Hunnen nach Westen zu auswandrrte, und nach und nach bis an das kaspischc und schwarze Meer kam. Die Hunnen oder Hoan- 1) S. Micron. Oper, II. p. 626. — Jornand. cap. XXV. — Procop. Bell. Vandal. I. 2. 2) Jornand. cap. XVI. XVII. XXIV.: Nam gens ista mirum in medlim in ca parte, qua versabatur, id est Ponti in littore Scythiae soli inno-tuit, sine dubio tan ta tenons spatia ter rar um, tot sinus maris, tot Nami nam eursus, sab cujus dextera Vandala» jaeuit, stellt sab pretio Marcomannus, Quadoium principes in servitutem redact! sunt. — Procop. Bell. kotli. III. p. 470. — Agathias Scholast. I. p. 12. gnu waren uon Natur klein, mit Augen wie Maulwürfe, die man kaum bemerken kamite, aber von außerordentlicher Schärfe und Richtigkeit des Blicks, mit Gesichtern, eigentlich ohne allen Ausdruck in Zügen und von sehr schwarzer Farbe, die Backen voll Narben und Einschnitte, breitschultrig, mir gewaltigen Nacken, wandernden Fleischklumpcn ähnlich, nach dem Glauben der Alten in mitternächtlichen Wäldern aus den Umarmungen von Zauberinnen und Teufeln entsprossen, mit Thierfellen bekleidet, stets unter freiem Himmel und in Zelten lebend, mit ihren Familien auf Wagen, und mit ihren Herden von Steppe zu Steppe, wo Gras und Wasser war, wandernd, in patriarchalischer Verfassung ein Jäger- und Hirtenvolk von ungemeiner Kvrperkraft und Behendigkeit, treffliche Pfeilschützen, voll Kriegsgcist und zu Pferde streitend '). Dies mächtige Volk, nach einem blutigen Kampfe mit den sty-tischcn Alanen (I. 375) vereinigt, brach über die Länder am schwarzen Meere, über die Wolga und den Don, und stürzte sich auf die Gothen (I. 376) u). — Solch eines Volkes vermochten sich die Gothen, untereinander selbst gethcilt und im Innern verwirrt, nicht zu erwehren. Die Fürsten der Wcstgothen Sa fr ach, Aleth und Friöigern sandten an den K. Valens Boten mit dem Anerbieten, daß sie, wenn er ihrem Volke auf der Südseite der Donau Land gebe, von dem Fluß gedeckt, allerdings diese Gränze gegen die drohenden Hunnen behaupten wollten. Der Kaiser nahm sie auf * * 3). Von den Hunnen wurden sie aber jetzt nicht weiter verfolgt. Diese trieben mehr als fünfzig Jahre Jagd und Krieg in den Steppen und Wäldern Südrußlands, Pohlens und Hungarns, ohne in ein unmittelbares Verhältnis) mit den Römern zu kommen. Die Gothen, denen die unübersehbaren Weiden der Ukraine und Moldau abgingen, fühlten sich unter den römischen Völkern für ihre großen Viehherden zu eingeschränkt; und als sie sich auf gesetzmäßigem Wege Erleichterung verschaffen wollten, sahen sie sich endlich gar durch den Druck der kaiserlichen Statthalter zur Empörung gezwungen. Von der Donau in Mosten bis Constantiuo- *) Scapulis latis, firmis cervicibus. — Eo quod erat eis species nigre-dinc pavenda, sed velut quaedam, si dici fas est, deformis offa non facies, habensque magis puncta, quam lamina. Facies ferro sulcata. — Exigui quidem forma, sed argutis motibns expediti, ct ad equitan-dum promptissimi. Jornandes. ibid. cap. XXIV. ') Amm. Marcellin. XXXI. p. 466 — 468. 3) Eunapius in Script. Byzant. IV. p. I. 19 — 21. — Sozom. VI. cap. 37. pel erfüllten fie alle Landschaften mit Blut und rauchenden Trümmern von Städten und Ortschaften. K. Valens wurde von ihnen in einer mörderischen Schlacht bei Aörianopel (9. August 378) geschlagen '), verwundet und in einer Bauernhütte, unwissend daß unter diesem Strohöache der römische Kaiser sey, verbrannt 8). Die gleichzeitigen Alten und die Kirchenväter Hieronymus und Ambrosius sahen diese blutige Niederlage als das Grab Jllyrikums und als eine allgemeine, die Zertrümmerung des römischen Reiches entscheidende Calamität an. Von Mösien ergossen sich die raublustigen Horden der erzürnten Gothen sogleich auch nach Westen über ganz Jllyrikum und über das Steirerunterland bis an die julischen Alpen hin mit Ruinen, Blut und Beraubung * 2 3). Damals (zu Ende des Jahres 378 oder zu Anfang 379) war in der Stadt Pettau an der Drave die Christengemeinde unter dem frommen Bischöfe Markus der reinen Glaubenslehre des nicäi-schen Symbols zugethan. Aber auch die Lehre des Anus, daß Jesus nicht der Sohn, sondern das Edelste der Geschöpfe Gottes sey, hatte in derselben Stadt schon Anhänger gewonnen, an deren Spitze der Priester Julius Valens stand. Als jetzt die Scharen der arianisch-gesinnten Gothen gegen die Stadt herandrangen und man sich zur Verthcidigung und Gegenwehr setzte: wurde durch die Partei des Julius Valens die Stadt den Feinden verrathen, die rechtgläubige Christengemeinde daselbst sehr hart mitgenommen, der Bischof Markus vertrieben, und an dessen Stelle Julius Valens als kirchlicher Oberaufscher eingesetzt, welcher jedoch (schon im nächsten Jahre 380) mit Schmach von Pettau nach Italien entfliehen mußte 4). *) Amm. Marcellin.’XXXI. p. 496.: Nee «Ha annalibus praeter Cannen-sem pugnam ita ad internecionem res legitur gesta! 2) Aur. Victor, p. 546.: Lachrimabile bellum! — Rufiuus in contin. Enseb, XI. cap. 13.: Quae pugna initium mali Romano imperio tune et dein-ceps fuit, — Pacatus in Panegyr. vet. II. p. 272 — 274.: Funus II-lyrici! 3) Exinde digress! sunt barbari effusione per Arctoas provincias, quas peragravere licenter adusque radices Alpium Juliarum, quas Venetas appellabat antiquitas. Amm. Marceli. XXXI. p. 503 — 504. — Nota sunt haeo nimis Illyrici vastitate. 8, Ambros. Oper. p. 86. in libr. de offic. ministr. — Perdidi infortunata Pannonias. Lugeo funus Illyrici! — Pacat. ibid. p. 272. 274, '*) 88. Pencil. Edit. Colet. T, II. p, 1180. — Opera 8. Ambrosii II. p. 808 — 809.: Nam quid de magistro ejus Juliano Valente dicamus ? qui quum esset proximus, declinavit saecvdotale concilium, ne eversae Die Kaiser Gratianus, Valentinianus II. und Theodosins. I. 379 — 395 n. Chr. Dem Imperator Valentinianus I. war indessen im Westreiche sein älterer Sohn Gratianus nachgefolgt, welcher seinen noch unmündigen Bruder, Valentini an II. zum Mitregenten erklärte. Als Gratianus (in den letzten Tagen des Jahres 378) über Rhatien und Norikum her dem Valens zu Hülfe eilen wollte, war das furchtbare Unglück bei Adrianopel schon geschehen und ganz Jlly-rikum und das Steirerunterland bis an die Marken Norikums ein Tummelplatz der gothischcn Horden geworden. Sein Marsch durch Pannonien war daher ein ununterbrochener Kampf mit den Barbaren, von denen er die Meisten entweder vertilgte oder über die Donau zurückwarf '). Gratianus sah ein, daß er allein zum Widerstande nicht hinreiche. Cr ernannte daher bei seinem siegreichen Einzuge in Sir-mium (19. Jänner379) den jugendlichen Helden Theodosius zum Mitregenten. Diesem übergab er den Orient, Mösien und Thrazien, wo vorzüglich öer gothische Krieg war; Valentinian il. sollte mit Jllyrikum auch das Steirerlanö und Italien verwalten; er selbst behielt Gallien und Britannien * 2). — Im Jahre 380 mußte Gratianus nochmals einen angestrengten Kampf gegen die gothischcn Fürsten Safrach und Aleth bestehen, bis endlich Pannonien und die Steiermark durch Waffen und selbst gütliche Verträge zu friedlichen Niederlassungen in Pannonien von den meisten Barbaren-horöen befreit und nach so großen Unfällen wieder beruhigt war 3), patriae proditorumque civium praestare causas sacerdotibus oogerctur. __ Nam prime Petavione superpositus fuerat Marco, admirabilis memoriae sacerdoti. Sed postquam deformiter a plebe dejectns est, qui Petavione esse non potuit, is nunc Mediolani post eversionem patriae (ne dicam proditionem) inequitavit. 1) Amm. Marcellin. XXXI. p. 484 — 487. 489. 2) Zosimus, IV. p. 751. 3) Jemandes ibid. cap. XXVII.: Alatlieus vero et Saffrach cum residuis copiis Pannoniam pctierunt. Quod cum Gratianus imperator — compe- rissct,__mox ad cos (Gothos) collccto venit exeroitu; nec tarnen fre- tus in arm,8, sed gratia eos muneribusque victurus, pacemque et vi-ctualia iliis eoncedens cum ipsis inito foedere fecit. Chronol. ad Cod. Theodos. I. p. 107 — 108. — Zosimus, IV 758 — 759.: Gratianum oo compulerunt (Gothi), ut ipsis, modo regiones Celticas rcliquissent, Istro trajecto Paunoniac Mysiaeque superioris adeundae potestatem faceret. Theodosius war ein Spanier, von einem alten, dem großen und guten Trajanus verwandten Geschlcchte und von seinem Vater zum vortrefflichen Kriegsmanne gebildet. Auch er war bemüht, die Gothen, welche sich unter dem Fürffcn Fritig ern über Griechenland erg offen hatten, durch Partheigeist zu schwächen, sich durch schnelle Maßregeln Einfluß und Ansehen zu erwerben und sie. zu gewinnen. Nach Fritingerns Tod bewog Theodosius dessen Nachfolger, Athanarich, zu einer Unterredung. In dieser wurde Friede und für die Gothen ein genügliches Subsiüium an Naturalien verabredet, zugleich auch das Hülfscorps der verbündeten Barbaren (40000 an der Zahl, Agmen foederatorum, seit K. Constantin schon bestehend) wieder erneuert '). Im Jahre 381 scheint Gratianus zum letzten Male in der Steiermark und im Jllyrikum gewesen zu seyn. — Er war ein Herr von ausgeklärtem Geiste, edelmüthig und von großer Thätig-keit — besonders gegen die Vandalen und Burgunder am Rheine * 2); — aber von dem römifthen Heere ward er nicht geliebt, weil er mehr auf ausländische Soldaten (die alanischeu Söldlinge) hielt. Die Kriegsleute erhoben daher an seiner Statt den Marimus, auf dessen Veranstaltung auch Gratian (25. August, 383) ermordet wurde 3). — Maximus war jetzt im Besitze von Gallien und Britannien, und selbst von Theodosius anerkannt. In den Jahren 385 und 386 hielt sich Valentinian n. in Italien und zwar größtentheils zu Aquileja auf; weil durch den Einfall der Juthungen in Rhätien wie durch den Einbruch der Greuthungen an der illyrischen Donaugränze, Pannonien und das Steirerunterland in großer Gefahr schwebte 4). — Hierauf vertrieb ihn Maximus (I. 387) aus Italien. — Valentinian II. suchte bei K. Theodosius in Thessalonika Hülfe 5). — Maximus aber drang bis Aquileja vor, wo er sich mit seinem starken Heere lagerte, zur Vertheidigung Italiens aber alle Uebergänge und Schluchten an den Alpen, nach Pannonien und Norikum zu, besetzt hielt. Wie er die Kunde von den ernstlichen Rüstungen des Theodosius vcr- x) Claudian. in IV. Consul. Honorii. p. 124 — 125. — Cluon. ad Cod. Theodos. I. p. 105 — 109. 2) Ausonius in Oper. Edit. Paris. 526 — 527. 553 — 554. 3) 8. Hieronym. Oper. IV. P. II. p. 273. 4) Zosim. IV. 763 — 765. — Chronol. ad Cod. Theodos. I. 124 — 125. 5) gocrat. V. 12. — Sozomen. VII. 13. 315 2- 333 — 395 It. CH. nahm, blieb er dieser guten Maßregel nicht getreu; sondern drang schnell auf den untern Straßen über die Alpen und an der Save nach Pannonien vor. Bei Siszia traf er auf das Heer des Theodosius und verlor gegen den sieggewohnten Helden die erste Schlacht (I. 388) ')• Weil aber eben sein Bruder Marzellinus mit einem Hülfsheere aus Gallien durch Rhätien und das Stcirerobcr-unü Unterland im Anmarsche war, zog sich Marimus von der Save an die Drave hinaus, vereinigte sich mit Marzellinus auf den Ebenen bei der Stadt Pettau, wagte einen zweiten sehr mörderischen Kampf, wurde gänzlich geschlagen und über die Alpen gegen Aquileja zurückgeworfen "). — Schnell eilte ihm Theodosius auf allen Stellen der pannonisch-adranischen, oder julisch-karnischen Alpen nach * * 3). Sein Marsch über Pettau, Cilly, Laibach glich einem Triumphzuge; von allen Bewohnern wurde er in Feicrklei-dern und mit Frohlocken empfangen. Seine Legionen und die geschlagenen Cohvrten des Maximus langten fast zu gleicher Zeit in Aquileja an; Maximus wurde gefangen und enthauptet 4). Von nun an gehorchte das Reich ruhig den zweien Kaisern: der Osten mit Thrazien und Mösien dem Theodosius, der Westen mit Pannonien und der Steiermark dem Valentinianus ll. 5); bis der Graf Arbogastes und der Sekretär Eugenius den jungen Valentinian, der kaum sich zu entwickeln anfing, in Gallien ermordeten (15. Mai 392). — Fast durch zwei Jahre schien Theodosius dieses Ereigniß nicht zu achten. Dennoch rüstete er sich; und als Eugenius in Italien eingebrochen war, zog er mit seinem *) Pacatus in Panegyr. vet. II. 365 — 368. -) S. Ambros. Oper. II. p. 953.: Ille igitur (Maximus) stati m a Francis, a Saxorum gcnte, — Sisciae, Pctavione ubique deniquo ter-rarum victus est. 3) Zosimus, IV. 766 — 770.: Ipse (Theodosius) cum exercitu per superioren Pannoniain et Appennlnos montes Aquilejam contendere et imparatum bestem aggredi cogitabat. — At Theodosius — per Pannoniain portasque montium Appenninorum progresses. 4) Pacatus ibid. p. 365 — 378. 383 — 415.: Ferebant se obviae tripu-diantiuin catervae, cuncta cantu et crotalis personabant. Hic tibi trium-phum chorus, illc contra tyranno funebres naenias et carmen exse-quiale dicebat. — Jam quocumque tulisscs gradum— sequi, circum-cursare, praecedere, vias denique, quibus ferebaris, obstruere. — Quid ergo referam pro moenibus suis fcstum liberac nobilitatis occursnm ? — Quid effusam in publicum domorum turbam? Gratulantes minis senes, pueros tibi longam senectutem voventes, matres lactas virgincs-que secures ? nondum omne conl’cccras bellum, jam agebas triumphuni. — Aur. Vict. p. 546. 5) Zosimus, IV. 770. Heere (im Sommer 394) durch das steierische Unterland an der Save und Drave herauf. Er hatte alte römische Legionen, welche Stilicho, und die Scharen verbündeter Barbaren, Gothen, Heruler, Alanen, Sarmaten, unter ihren tapferen Fürsten Ala-rich, Gaina, Saul, Bakür, welche er selbst anführte. Auch Eugenius war bereits bis Aquileja vorgedrungen. Auf den Höhen und in den Schluchten der Alpcngebirge, welche Pannonien von Italien scheiden, zwischen Celcia und Aquileja trafen die Heerscharen auf einander; es wurde hartnäckig gefochten, wobei Theodosius am Flusse Frigidus bis gegen Wippach hinab gedrungen war. Am genannten Flusse kam er am 5. September in einer mörderischen Schlacht in große Gefahr. Am 9. September Morgens aber, im Augenblicke, als man den Kampf erneuerte, stürzte von der Alpenhühe eine furchtbare Bora mit unbeschreiblicher Gewalt auf die Fronte der Feinde und warf alle Reihen der Krieger untereinander '). Theodosius benützte dieses Begebniß und erfocht den vollständigsten Sieg; bald lag auch Eugenius enthauptet zu seinen Füßen "). Theodosius herrschte nun allein, mit Mäßigung, Thätigkeit, Kenntniß des Zeitalters und kluger Nachgiebigkeit in herrschende Vorurtheilep aber er starb, für das Reich viel zu früh, schon nach wenigen Monaten (17. Jänner 395). Die verwirrungsvollen Zeiten im römischen Wcstreiche unter K. Honorius. I. 395 — 423 n. Ehr. K. Theodosius hatte in der letzten Stunde das Reich unter seine beiden schwachen Söhne Arkadius und Honorius gc-theilt. Arkadius führte im Ostreiche zu Constantinopel, Honorius im Westreiche zu Rom den Titel der Herrschaft. Beide überließen die Gewalt ihren Ministern Rufinus und Stilicho; welche, um unentbehrlicher zu seyn, die Gefahren des Reiches zu vcr- i) Claudian. de III. Consul. Honor, p. 120.: Te propter gelidis Aquilo de monte procellis obrnit adversas acies, revolutaque tela velut in auctores et turbine repuiit hastas. 0 nimium dilectc Deo, cui fundit ab antris Aeolus armatas hiemes, cui militat aether! — Orosi us, Vil. 444 _ 445.: Et conjurati veniunt ad proelia venti. gosimus, IV. 774 — 779. — Rufinus in conti». Euseb. XI. cap. 33. ' _ Oros. VII. 444 — 445. — Sozomen. VII. 22. 23. — Socrat. V. 25. — Thcodoret. V. 24. — Jemandes de reb. Getic. cap. XXVII. vielfältigen strebten. Dieser Theilung ungeachtet sollte doch das Reich nur Eines bleiben. Dieser Grundsatz wollte lange noch in den Zeiten nach der gänzlichen Vernichtung des abendländischen Kaiserthums von Byzanz her geltend gemacht werden; er entschied auch das weitere Geschick unserer Steiermark. Denn die Rcichs-theilung geschah so, daß mit dem westlichen Theile des alten großen Jllyrikums, mit Pannonien, Norikum und Rhätien, auch die Steiermark dem Westreiche einverlcibt blieb; ein Verhältniß, das in den folgenden Jahrhunderten von den Machthabern gleicherweise nicht mehr ist aus den Augen gelassen worden. Gleich nach dem Tode des K. Theodosius ertönte das Stcrbe-licd des römischen Westreiches aus dem Munde des eingebornen Oberpannoniers und geistvollen Kirchenlehrers Hieronymus (1.396): „Mir grauet, die Ruinen unserer Zeiten zu durchwandern. Zwanzig und mehr Jahre sind es, daß zwischen Constantinopel und den jütischen Alpen täglich römisches Blut vergossen wird. Scythicn, Thrazien, Mösicn, Mazedonien, Daröanien, Dazicn, Thessalonich, Achaja, Epirus, Dalmatien und das ganze große Pannonien werden verwüstet, verheert und beraubt von Gothen, Sarmatcn, Llua-öen, Alanen, Hunnen, Vandalen, Markomannen. Wie viele edle Matronen, wie viele Gott geweihte Jungfrauen, wie viele edle vornehme Körper sind zum Spielwerke dieser Raubthiere geworden! Bischöfe sind gefangen, Priester und Geistliche aller Grade ermordet, Kirchen zerstört, Pferde an den Altären Gottes eingestallt, die Reliquien der heiligen Märtyrer ansgegraben und umhergcwor-fcn; überall nur Klagen und Weinen, und tausendfältige Gestalten des Todes. Zusammcngestürzt die römische Welt ')!" Begreiflicher Weise ist auch die untere Steiermark an der Mur, Drave und Save von all diesen Greueln seit dem Jahre 379 heimgesucht worden. Viele germanisch-sarmatische Barbaren, Gothen, Alanen, Vandalen und Heruler waren bereits in die römischen Legionen ausgenommen, und eben so viele andere Barbaren-horücn neben dem Volke der Westgothcn innerhalb der Donau auch auf den weiten, bei so häufigen Barbareneinfällen zum Theile vcr- *) 8. Hieron. Oper. Edit. Congr. S. IHaur. IV. P. II. p. 274.: Vastatis urbibus hominibusque interfectis solitudinem et raritatem bestiarum quoque fieri, et volatilium pisciumque. Testis est Illyricum, testis Thracia, testis, in quo ortus sum, solum (Pannonia), ubi praeter coe-lum et terrain et crescentcs vepres et condensa silvarum cuncta per-ierunt. ödeten Ebenen der Raab, Drave, Mur und Save als Ansiedler zugelassen worden. Zwar den Kaisern und illyrischen Statthaltern im Westreiche unterworfen, blieben dennoch alle diese Horden mit ihren Familien und Herden unoermischt bei einander, festhaltcnd an ihren Sitten und Gewohnheiten, immer feindlich gesinnt gegen alles Römische, und bei der geringsten Beivcgung mit barbarischer Wuth gegen Landesbewohner und Obrigkeiten zur blutigen Selbsthülfe schreitend. Alle diese und die verbündeten Barbaren im römischen Solde lernten jetzt die Landtheile Jllyrikums, deren Entvölkerung, alle Straßen und Uebergänge an den julisch-karnischen Alpen nach Italien, den allgemeinen Mißmuth und die Unzufriedenheit der Provinzialen, wie alle andern Schwächen und den tiefen Verfall des Reichs genau kennen; dagegen zugleich auch ihre eigene Volkskraft, ihren Kriegsgeist und die Furchtbarkeit ihrer Schwerter bemessen, welche sie nun auch zu. gebrauchen nimmermehr ablicßen '). Aebcröics war Jllyrikum ohnehin durch die Rüstungen, die sehr gesteigerten Tribute und öffentlichen Leistungen für zwei so schnell aufeinandergcfolgte entscheidende Heerzüge durch die Länder an der Drave, Saan und Save sehr in Anspruch genommen, auch noch von einer unter Menschen und Thieren wü-thenden Pestseuche heimgesucht "). — Was die Gcncralstatthalter der italisch-illyrischen Prätorialpräfektur, Maximus, Antonius, Hesperius, Probus, Syagrius, Hiperius, Flavianus, Principius, Eusignius, Prätextatus, Trifolius, Polcmius, Titianus, Apode-mius, Dexter, Eusebius und der Oberfeldherr in den illyrischcn Provinzen, Majoranus, (I. 376 — 396), zur Verminderung oder gänzlichen Hintanhaltung all dieser Uebel gethan haben, ist gänzlich unbekannt 3). *) Zosimus, IV. 755. 756. 779.: Diminutum Romanum Imperium barba-rorum domicilium factum est, aut potius incolis prorsus amissis ad cam redactum est formam, ut ne loca quidem, in quibus urbes sitae fucrunt, agnoscantur. 2) 8. Ambros. Oper. I. 1506. — Severus Rhetor, in Bibi. Max. 8. 8. Patrum. VIII. 207.: Jam dira lues scrpere dicitur. Pridem Panno n i o s Illyriosquc et Beigas graviter stravit et impio cur-su nos quoque nunc petit. — Sozomen. VIJ. 23.: Inter haec ob im-minentis belli necessitatcm, magistratibus, quibus id curae erat, e republica visum est, ut tributa sollte graviora a provincialibus exi-gerentur. 3) Chronolog. ad Cod. Theodos. I. 131 — 133. T. VI. P. II. p. 9. -Sidon. Apollin. in Bibi. Max. S. 8. Patrum. VIII. 1131. Als die Gothen öle vom K. Theodosius angewiesenen Sub-sidien unrichtig bekamen, und Männer von gesunder Einsicht bald entdeckten, wie verschieden die Regierung seiner Sohne von der seinigen sey, wählten sie Alarich, den Balthen, zu ihren gemeinsame» Fürsten. Dieser verschmähte es, die ohnehin schon nieder-getretenen Provinzen Mösien und Pannonien zu plündern; erzog (noch im I. 395) nach Epirus und Griechenland auf reichere Beute ')• — Indessen hielt der abendländische Minister Stili-ch o die norisch-pannonischc Donaugränze und die Beherrschung derselben Länder dennoch in seiner Hand; und als im Jahre 397 der Krieg gegen den Usurpator Gildo in Afrika geführt werden mußte, wurden in der Steiermark sehr viele junge Krieger mit unerbittlicher Strenge ausgchoben und zum Kampfe in die heiße Sahara und an den Atlas gesendet -). Vom byzantinischen Hofe wieder besänftigt (I. 397) saß der kriegsrüstige Dalthe, Alarich, als byzantinischer Oberfeldhcrr des östlichen Jllyrikums und Griechenlands, im westlichen Mösien, auf der Hochwarte zwischen dem römischen Osten und Westen (I. 400 — 403). Genau bekannt mit den Verhältnissen der Zeit und Länder schwebten ihm jetzt Italien und die Schätze von dreihundert Triumphen in Rom lebhaft vor Augen. Er brach daher mit seiner ganzen Nation der Westgothen auf, zog durch Dalmatien und Pannonien über die julisch-karnischen Alpen nach Italien an den Po, bis drei Meilen von Ravenna, wo das kaiserliche Hoflager war * 2 3). Er forderte vom K. Honorius Land zur Niederlassung für seine Westgothcn mit Weibern, Kindern und ihren Viehherden. Honorius verwies ihn nach Gallien oder Spanien. Zugleich wurde Alarich, mit dieser zweideutigen kaiserlichen Gnade nicht zufrieden, in die Gegenden von Pollentia gelockt und dort von Stilicho (29. März 403) zum Rückzuge gezwungen. Alarich trachtete, die rhä-tischen Alpenpässe zu erreichen; jedoch Stilichos Kriegskunst und eine Pestseuchc unter den Gothen näthigte ihn, durch die norischen Alpen in das Draoethal hinaufzucilen, und an der Drave durch *) Jemandes, ibid. cap. XXIX. 2) Clandian. p. 51 — 55. 98 133 — 134. 175 - 176. — Zosimus, V. 783 — 785. — Cod. Theodos. 11. 386 - 388. 3) Jemandes XXIX.: Alaricus rex creatus — cum suis deliberans, suasit, sue labere quaerere regna, quam alienis per otium snbjacere; et sumpto exercitu per Pannonias — et per Sirmium dextro latere, quasi viris vaeuam, intravit Italiam. das steierische Unterland wieder tiefer gegen die pannonisch-müsi-sche Donau sich zurückzuziehen '). Nach diesem Ereignisse wußte Stilicho, im Bestreben, seinen eigenen Sohn zum Imperator des Westreiches zu machen, Alarichs Freundschaft zu gewinnen. Alarich nahm den Titel eines römischen Feldherrn des ganzen abendländischen Jllyrikums an und rüstete sich, mit Stilicho vereint, zu einem Angriff auf das byzantinische Reich (404 — 405). Allein der Einfall einer neuen Horde germanischer und sarmatischer Barbaren in Italien, unter Anführung des Gothen Radegast (I. 406), und die Ucberwanderung der, zwischen Markomannen und Ostgothen seßhaften Vandalen in Verbindung mit ihren, seit K. Constantin in Pannonien angestedeltcn Stammesbrüdern und mit Alanen und Sueven nach Gallien hin, vereitelten dieses Vorhaben und beschäftigten die römischen Kräfte aller Orten in Italien, an der norisch-rhätischen Donaugränze und in Gallien * 2). Bis zum Jahre 408 wartete Alarich vergeblich auf eine Vereinigung mit dem römischen Heere unter Stilicho. Er erhob sich daher mit allen seinen Westgothen und mit allen seither in ihre Genossenschaft aufgcnommenen Horden zu einem zweiten Zuge nach Italien. Durch Dalmatien und durch das Steirerunterland zog er an die julisch-karnischen Alpen hin. Sein Bruder Adolph mußte das obere Pannonien und die östliche Steiermark besetzt halten. Ein Theil seines Heeres ging über die untern Alpen, nahm Aemo-na und besetzte die nächsten Höhen gegen Italien a). Ein anderer Theil zog an der Drave des steierischen Unterlandes auswärts und lagerte sich auf den Höhen und in den Pässen der mittclnorischen Alpen. In dieser drohenden Stellung sandte er Boten an Ho-norius und Stilicho, und erklärte Norikum und Pannonien für seine Länder, bis er die Entschädigung für die illyrischen Rüstun- *) Claudian. p. HO — 112. 113 — 117. 142 — 147. — Jornand. ibid. XXIX. XXX. 2) Orosius, VII. 445 — 446. — Zosiraug, V. 803., VI. 825. — Jornand. de success, regn. p. 238.; de reb. Cietic. cap. XXII. XXXI. — Procop. Bell. Vandal. I. 3. 3) Zosimus, V. 804 — 805.: Ad Stcliconem vero nuntium quidam pertu-lit, Alariclium — relictis Epiris et superatis angustiis, quae a Pan-nonia transitum ad Venetos impediunt, apud Emonam oppidum rastra locasse, quod inter Pannoniam supremam et Noricum situm est. Emone vero progrcssHS Alarichus et Aquili flumine transjecto, jam superatis Apenninis montibus ad Noricum accessit. Hi montes extremas Pan-noniae limites finiunt. ge» und Züge (4000 Pfund Goldes) würde erhalten haben ]). Auf Stilichos Rath versprach K. Honorius, diese Entschädigung zu leisten; hielt aber nach dessen Hinrichtung (zu Ravenna 13. Nov. 408) fein Kaiscrwort nicht. Also ergoß sich Alarich mit seinen Böllern von den Alpen über Italien mit Verheerung und Blut bis Rom hin * 2). Die Entthronung des Honorius war sein Racheplan. In dem llöosten Jahre nach der Erbauung der Stadt Rom, am 24. August 410, wurde die alte Weltstadt von Alarich erobert. Er kam in den kaiserlichen Pallast, plünderte ihn und alle Häuser der Großen. Einen gewissen Attalus machte er zum Kaiser und ließ sich von ihm bedienen. Dann zog er wieder fort nach Unteritalien, um von dort aus Sicilien und Afrika einzunehmen. Hier übereilte ihn im 34sten Jahre seines Alters der Tod zu Cosenza in Calabrien (I. 410). Die ganze westgothische Nation beklagte ihn liebevoll. Hierauf gruben sie dem dortigen Flusse Busento einen andern Canal, begruben den Fürsten mit den Denkmahlen seiner Siege, gaben dem Flusse seinen Lauf wieder und ermordeten die bei dieser Arbeit gebrauchten Gefangenen; auf daß nicht römischer Geiz den großen Alarich in dem Grabe, wo er von seinen Siegen ruhet, entweihe und störe 3). Dieser erschütternden Ereignisse ungeachtet ist die Steiermark mit dem ganzen westlichen Jllyrikum ununterbrochen noch eine Provinz des römischen Wcstreichs geblieben. Wissen wir gleich auch im Einzelnen nicht, welche Gegenden vorzüglich, welche Städte und Ortschaften damals verheert, zum Theile oder gänzlich zerstört worden sind: so scheint doch aus den Begebnissen selbst gewiß zu seyn, daß bei den Durchzügen so vieler Barbaren das steierische Unterland weit mehr, als das Bergland, gelitten habe. Indessen erscheint, eben als Alarich Rom bedrängte (I. 408 — 410), der Feldherr Generidus als Statthalter der Steiermark und als tapferer Befehlshaber an der norisch-pannonischen Donau; welcher durch milde Gerechtigkeit die Liebe aller Provinzialen und durch mannhaften Simul ait, se — his conditionihus pacem culturum et e Norico in Pan-noniam copias abducturum. — Zosim. V. 812. P. 822.: Ut item ipse cum suis utramque Venetiam ct Noricos et Dalmatian! incoleret. -) Ataulphum, conjugis suac fratrem, ex Pannonia superiore arcessit, ut cum rei gerendae sibi socium adjungeret; qui Hunnorum Gothorum-que copias baud aspernandas haberet. Zosimus, V. 812 — 813. 823. VI. 827 — 831. 3) Jemandes, de rcb. Getic. XXX. — Chronolog. ad Cod. Theodos. I. 169 - 173. Geich. 6. Steiermark. - i. D». 21 3. «23 — 454 n. Sh. 322 Heldensinn eines alten Feldherr» die Hochachtung der Barbaren genoß «). Die Epoche der Hunnen und Attilas, der Geißel Gottes. I. 423 — 454 n. Ehr. K. Honorius hinterließ bei seinem Tode (27. August 423) den Thron der Imperatoren einem fünfjährigen Knaben, seinem Neffen Valentinianus 111. — vom byzantinischen Kaiser Theodosius H. gegen den Usurpator Johannes und dessen Helfer Aetius mit Waffengewalt unterstützt, und am 23. October 425 in Rom feierlich cingesiihrt, — unter der Vormundschaft seiner Mutter, der Kaiserin P la cid ia -), welche mit männlicher Hand die Trümmer des erschütterten Reiches zusammenzuhalten bemüht war. Gleich nach dem Tode des Honorius hatte der römische Feldherr mit den Hunnen jenseits der illyrischen Donau Verbindungen angeknüpft und dieselben zum Behufe seiner Jntriguen mit dem Könige Rua oder Rugilas (bis I. 432) unterhalten * * 3). Dunkeln Nachrichten zufolge war lim Jahre 433) bei den Einfällen der Juthungen in Rhätien im norisch-steierischen Bcrg-lande eine allgemeine Empörung ausgebrochen; die erste Regung der Bewohner, tun der nur bedrückenden und nicht mehr schützenden Herrschaft der Römer endlich ledig zu werden. Die schnellen Maßregeln der K. Placidia und die Cohorten, unter den kriegskundigcn Heerführern Aetius und Avitus, stellten jedoch bald wieder Gehorsam bei den Provinzialen und Sicherheit an der Donaugränze her"). J) Generidum quoque Dalmaticis militibus univcrsis praefecit, eundemque caeterorum etiam, quicumque per Pannoniain snperiorem et Naricos et Rhaetos, et quidquid horuin est usque ad Alpes, in praesidiis erant, ducem constituit. Atque hie Gencridus erat ille quidem barbarus, scd indole ad quodvis genus virtutis praeclare praeditus et alicnissiinus ab avaritia. — Ab hac exorsus magnanimitatc Gencridus continuis la-boribus milites cxercet. — Quin et ipse de iis, quae fiscus ei prae-stabat, labores cacteris majores sustincntibus convenientia praemia largitur. Talem quum se gereret, et formidini barbaris Snitimis erat et nationibus iis praesidio, quas tueri jussus fuerat. Zosim. V. 820 — 821. ") Soerat. VII. 23. — Procop. Bell. Vandal. I. 3. — CJiron. Prosp. in Bibi. Max. S. 8. Patr. VIII. 196 — 197. 202. 3) Chron. Prosper! et Marcellini, Ann. 425. 432. — Histor. Miscell. p. 94. 4) Juthungi similiter per eum debellantur et Nori! — Aetius Dux utrius- que militiae Noros edomat rebellantes. Idatius, in Chron. in Bibi. S. 8. Patr. VII. p. 1234. — Sidonius_Apollinaris, ibid. VI. x. Um das Jahr 441 begannen hierauf die Kämpfe der Weströmer und Byzantiner mit den hunnischen Völkern an der Donau. In den Gegenden zwischen der Donau und der Theiß, in einem sehr großen, mit Pfahlwerk umgebenen Dorfe erhob sich mitten in einem sehr geräumigen Hose ein hölzernes, mit Gängen umgebenes Gebäude, die Wohnung Attilas oder Etzels, Königs der Hunnen '). — Attila war von kleiner Statur, hatte einen unver-hältnißmäßig großen Kopf, siestiegende kleine Augen, die er stolz umherwarf, viele Leibeskraft, einen Gang und eine Haltung, welche zeigten, daß er in Allem den Gebieter darstelle; wie denn sein liebster Name Godegisel, Geißel Gottes zur Bestrafung der Welt, war. Wenn er Jemand vergab, gedachte er des verziehenen Fehlers nie wieder; wer sich ihm unterwarf, den behandelte er mit Güte; er war zur Wohlthätigkeit geneigt; Freude herrschte an seiner Tafel; nur Er verlor nie den hohen Ernst * 1 2). Alle von der Wolga bis Hungarn zerstreuten Stämme der Hunnen und der ihnen unterworfenen Völker verehrten seine Gebote; er war der Herr der Gcpiden, Langobarden, Avaren, Ostgothen, vieler Völker im südlichen Deutschland, der Sarmaten, Quaden und Markomannen 3). Attilas Vorfahrer, der Hunnenkönig Rua oder Rügilas, unterhielt ununterbrochen die mit Aetius angeknüpften Verbindungen mit den abenüländischen Römern (I. 434), denen er sogar hunnische Hülfsvölker zugesendet hatte; während er gegen das byzantinische Reich feindlich auftrat und sich vom K. Theodosius H. durch Jahrestribute in Gold den Frieden abkaufen ließ. Ihm folgten (I. 434) seine Vettern, die Brüder Bled und Etzel (Bleda und Attila). Bald nachher hatte Attila seinen Bruder Bled er- 21 * 1139.: Nam post Juthungo s et Norica b e 11a, subacto victor Vindelico — Belgam, Burgundio quem presserat, absolvit junctus tibi (Avito). 1) Umständliche Beschreibung davon im Priscus Rhetor, in Bibi. Byzantin. Edit. Paris, p. 58 — 73. 2) Jornandes, ibid. XXXV.: Vir in concussionem gentis natus, in mundo terrarum omnium metus, qui, nescio qua sorte, terrebat cuncta, for-midabili de se opinione vulgata. Erat namque supcrbus incessu, hue atque illuc circumferens oculos, ut elati potentia ipso quoque motu corporis adparcret. -- Supplicantibus exorabilis, propitius. — Forma brevis, lato pectore, capite grandiori, minutis oculis. 3) Priscus Rhetor, p. 64. 65. — Jornandes, XXXIV.: Hunorum omnium dominus et peile totius Scythiae gentium solus in mundo regnator, famosa inter omnes gentes claritate mirabilis. morden lassen, damit dieser das Land während seiner Feldzüge nicht zu Parteiungen verleite '). Attila bedrängte das byzantinische Reich noch härter und erzwang neben ungeheuren Jahrestributen freien Handel an der Donau „nd im ganzen östlichen Jllyrikum für alle seine Völker 8). Nach mehreren siegreichen Heerzügen gegen alle benachbarten, im Norden und Noröostcn um ihn her wohnenden Barbaren wandte sich Attila (I. 441 — 442) neuerdings gegen die illyrischen Donauländer, eroberte Mösien und einen Theil von Unterpannonien mit der wichtigen Stadt Sirmium, behielt diese Landtheile als Eigenthum und trennte dadurch das römische Westreich vom byzantinischen Ostreiche auf dem wichtigsten Punete durch seine furchtbar drohende Macht* 2 3). In Verbindung mit den Königen der unterworfenen Gepiden, Ostgothen und Alanen that derselbe hierauf in den Jahren 446 — 448 einen Heerzug durch Thrazien und Griechenland, dessen schauerlichen Gang die rauchenden Ruinen von hundert Städten bezeichneten. Gegen diese schreckliche Erhebung der hunnischen Macht, gegen die Eroberung des tieferen Pannoniens und Sirmiums, gegen die Festsetzung Attilas innerhalb der illyrischen Donau auf der Hochwarte zwischen dem Ost- und Westreiche, geschah zur Rettung des westlichen Jllyrikum von Rom her gor kein nachdrücklicher Schritt; vielmehr scheint Attilas Macht und sein gewaltiges Vorgehen gegen das byzantinische Reich einen solchen Schrecken über alles römische Abendland verbreitet zu haben, daß man sogar Attilas Forderungen ohne Schwertstreich erfüllte, und um das Jahr 448 ganz Pannonien bis an die cetifchen Berge und die julisch-karnischen Alpen an ihn abtrat, wodurch auch das Steirerunterland an der Raab, Mur, Drave und Save in Attilas unmittelbaren Besitz gekommen ist 4). *) Jemandes, ibid. XXXV. 2) Prisons Rhetor, ibid. j>. 47 — 48. 3) C'hron. Prosper, et Marcellini, ibid. p. 197. 525. — Prisons Rhetor, p. 33 — 34. 37. 49. 57. 68. no ft a, aus Furcht, sie möchte ihrem Sohne Va-lentinian nt. einenMfährlicheir Nebenbuhler geben, zu lebenslanger Ehelosigkeit vcrurthcilt; dagegen aber Honoria sich den Hunnen-füiitg Attila heimlich zum Gemahl erwählt, ihm durch eigene Both- findig. — Nach den erzählten und aus den Quellen nachgewiesencn Begebnissen wäre ein Strcifzug Attilas in die obern Gegenden der Mur um das Jahr 442 nicht unwahrscheinlich. Indessen erweist die in der Inschrift ausgesprochene chronologische Bestimmung, daß dies Denkmahl lange nach dem Ereignisse erst aufgerichtet worden fei). Die Inschrift stützt sich daher wohl nur auf schwankende mündliche Uebcrlieferung; sie bleibt daher immer eine bedenkliche historische Quelle. — Noch bedenklicher aber ist eine dunkle Sage, welche — zum Theil an das angedeutete Steindenkmahl geknüpft — am Katzianerberge unterhalb Kapellen auf einem unbedeutenden Waldhügel die Stelle zeigt, an welcher einst ein König Attola sein Hauptgezelt gehabt haben sollte. Wer die römischen Einrichtungen des Steirerunterlandes seit tiinfiehalb Jahrhunderten kennen gelernt, wer die Schilderungen von Attilas Hofburg jenseits der Donau im Preskus Rhetor u. s. w. gelesen hat, kann beim persönlichen Besuche und beim Beschauen jener Stelle auf dem Waldhügel bei Kapellen, über die Unwissenheit und Einfalt derjenigen, welche auf derlei Sagen factische Gewißheit gründen wollen, nur lächeln. *) Hic obvios liabuimus legates a Romanis Hesperiis etiam ad Attilam misses. Brant au tem praecipui: Romulus, comitis dignitate decorates, et Primutns, Noricae regionis praefectus, et Romanus, militaris ordims ductor. His aderat Constantius, quem Aelius ad Attilam, ut illt in scribendis epistolis deserviret, miserat, et Tatullus, Orcstis ejus. «|111 cum Edecone erat, pater. — Orestes enim, ejus filius, Iloniuli filial e Petuorone Norici civitate uxorem duxerat. Priscus, ibid. 56. *) Priscus Rhetor, ibid. p. 56. 57. schaft den Ring der Treue zustellen, ihre Gesinnung in Betreff der Anheimstellung aller ihrer Rechte auf den Thron K. Theodosius des Großen kunöthun und ihn zum Angriffe auf das West-reich aufreizen lassen >)• Zugleich regte auch der Vandalenkönig Genserich in Afrika den mächtigen Hunnenkönig aus, die römischen Abendländer zu bekriegen, um so die Vereinigung der Römer und Westgothen gegen die vandalische Macht zu verhindern "). Wirklich ließ letzt Attila durch eine eigene Gesandtschaft seine kaiserliche Braut, Honoria, von dem abendländischen Hofe, wiewohl vergeblich, fordern * 2 3). Darauf beschloß der Hunnenkönig unmittelbare und ernstlichere Unternehmungen gegen das abendländische Römerreich; und er wandte dazu Gewalt und List an. Er schrieb dem westgothischcn Könige Dietrich nach Toulouse: »Er werde wohl nicht vergessen haben, wie vielfältig die Römer an seiner Nation Treulosigkeit bewiesen; in der That, wenn die Westgothen ein weniger tapferes Volk' wären, würden sie längst ausgerottet seyn; denn die Römer glauben sich, von alten Zeiten her, die rechtmäßigen Herren der Welt; und nie werde die Welt Ruhe bekommen, bis dieses Reich zerstört sey. Dies ließe sich am Besten durch ein freundschaftliches Einoerstänöniß über einen Theilungsvertrag bewerkstelligen 4)." — Zugleich schrieb er an den römischen Kaiser: »daß die Hunnen von jeher gute Freunde und getreue Bundesgenossen der Römer gewesen, sey ihm bekannt; es werde sich nicht finden, daß sie je wider einander Kriege geführt; von dieser nämlichen Gesinnung sey er, da er eben Ruhe habe, geneigt, ihm, dem Kaiser, einen großen Beweis zu geben, wenn ihm beliebe, sich mit den Hunnen zu vereinigen, aus daß die Westgothen aus Gallien und Spanien vertrieben, und in jenen Landen die Reichsgränzen wieder in ihrer Integrität hergestellt würden." Der kaiserliche Hof entdeckte diese List und rieth allen barbarischen Fürsten im Abendlande, ihre Kräfte mit den römischen gegen die gemeinschaftlich drohende Gefahr zu vereinigen: »Hütet euch wohl," schrieb er an die Westgothen, »der Hunnenkönig will Alles unterjochen; Alles, was er vermag, will er; um den brennen- 1) Cliron. Marcellin. Comit. in Bibi. Max. 8. 8. Patr. IX. p. 523.: Atti-loncm contra occidentalem rempublicani concitavit. 2) Jemandes, ibid. cap. XXXVI. 3) Prisons Rhetor, p. 39 — 40. 4) Jemandes, ibid. cap. XXXVI. sen Durst seines Ehrgeizes zu sättigen, erlaubt er sich Alles; Ge-rechligkeit ist ihm Scherz; er ist der Feind des menschlichen Ge-jchlechts; stehe aus, edler Fürst der Westgothen! eine der schönsten Provinzen des Reiches ist dir gegeben; streite für uns und für dich!" Da antwortete Dietrich, der Westgothe: „Nie hat ein gerechter Krieg eine,» Könige der Westgothen zu schwer geschienen, und nie hat Einer Furcht gekannt, wenn es auf eine glorreiche That mt-kam; eben so denken die Großen meines Reichs; das ganze Volk der Westgothen greift freudig zu seinen allzeit siegreichen Waffen." Weiters warnte der Kaiser auch alle Völker in Armorika, tut Hoch- und Niederburgund, zwischen der Maas und dem Rheine, das gemeine Wesen von Paris und die Germanen jenseits des Rheins vor der gemeinsamen Gefahr des Abendlandes. Und so rüsteten sich die Römer unter Ac tins, die Weftgo-then, die Burgunder, Sangip an, König der Alanen an der Loire, die ripuarischeu Franken, die salischen Franken unter dem Fürsten Merwey, Armorika, Paris und der in Westfalen wohnende Sachse. Hierauf erhob sich Attila (I. 451) mit den Hunnen, Ge-ziiden, Alanen, Sarmaten, Ostgothen, Quaöen, Markomannen, Sueven, Herulern, Turzilingcrn, Rugiern, Thüringern, und zog mit einem Völkerheere von 700,000 Mann von den Ländern an der Theis und von Pannonien aus; Alle unter ihm; jeder Stamm unter seinein Fürsten; alle Fürsten zitterten vor Attila; das ganze unermeßliche Heer hatte nur Eine Seele; sein Wink bestimmte alle Bewegungen '). Ein Theil dieses Völkerheeres zog aus Pannonien durch das steierische Unter- und Oberland nach Rhätien fort und gegen den Rhciit a), wo es sich mit dem andern Thcile, welcher oberhalb der Donau vorgcbrvchen war, vereinigte. Diese furchtbare Völkermasse stürzte allen Widerstand vor sich nieder, bis hin in die Gefilde von Craisette unweit Chalons in Frankreich. In der weiten Ebene, durch welche die Marne fließt, traf das Heer der Abendländer auf die hunnische Macht. Den linken x) Jornandes, ibid. cap. XXXVIII. — Sidon. Apollinar. ibid. p. 1140. — Histor. Miscell. p. 97 — 98. ~) Gregor. Turoneiis. Hist. Francor. II. cap. 5. 6.: Igitnr Chuni a Pan-lioniis egressi, ut quidam ferunt, in ipsa 8. Paschae vigilia ad urbem TVletcnsem reliqua depopulando deveniunt. — Chron. Idatii, ibid. 1235.: Nam maxima multitude et fortissimi pugiiatores a P a n n o n i i s ipsa-que noete ad Attilam advenerant. — Attilac dedit Actius decern millia solidorum, ut pro suo ingenio P an n oni am rep e d ar et. Flügel führte A etius; den rechten Ser Westgothe Dietrich; in der Mitte (man traute ihm am wenigsten) stand der Alanenkönig Sangipan. Unermeßlich schien andererseits das -Hunnenvolk; einen Flügel führte Haröerich, der Gepidenkönig; auf dem andern standen Theuöemir, Dietrich, Walamir, die Fürsten der Ostgothen. Jimmtten der Schlachtreihen war Attila selbst '). Die Menge geringerer Könige achtete wie der geringste Krieger auf dessen Wink und gehorchte ängstlich seinem Befehle; er allein, der König der Könige, dachte für Alle. Als die Schlacht ihren Anfang nehmen sollte, berief Attila die Befehlshaber und sprach: Nichts Gemeines ziemt mir, euch zu sagen, oder euch, von mir zu hören. Seyd Männer! Greifet an, brechet ein, werfet Alles nieder! Jene machen Schlachtordnung; ihr fallet an! Fallet auf die Alanen und Westgothen; in denen ist die Kraft des Feindes. Müßt ihr sterben, so werdet ihr sterben, auch wenn ihr siiehet. Richtet eure Augen auf mich; ich schreite voran; wer mir nicht folgt, ist des Todes =)! — Die Schlacht war ungemein wüthend; indem der westgothische Dietrich zu seinem Volke redete, siel er; es war ein fürchterliches Würgen 3). Bei einbrechender Nacht fand Attila nöthig, sich zurückzuziehen. Da er nicht wußte, ob der Feind ihn verfolgen würde, häufte er unzählige Pferdesättcl, um im Nothfalle sie anzuzünden und im Rauch zu sterben. Zugleich, um die Feinde abzuschrecken, gebot er, mit Waffen, Posaunen, Schlachthörnern und Gesang des ganzen Volks schrecklich schallenden Lärm zu unterhalten. Die Westgothen brannten vor Begierde, ihren König an ihill zu rächen. Der politische Aetius hielt für besser, ihn ziehen zu lassen, um im Nothfall sich seiner gegen die Westgothen bedienen zu können. Auch mochte er fürchten, den Ruhm dieses Tages durch ein Unglück zu verdunkeln; denn er war langer Kriege froh, um desto länger sein Commando zu führen. Darum rieth er Thorismun-d cn, dem Sohn Dietrichs, heim zu ziehen, ehe ein Anderer sich auf den Thron seines Vaters setze. Attila, dem die Verpflegung seines gewaltigen Heeres in die Länge zu schwer, und der Verlust in der Schlacht und durch Seu- *) Jemandes, cap. XXXVIII. ") Jemandes, cap. XXXIX. ■i) Jornandes, cap. XL. chen empfindlich wurde, zog durch Ryätien und Norikum nach Pannonien und an die Theiß wieder heim '). Während dieses Völkerzuges und der Abwesenheit aus den eigenen Ländern jenseits der Donau und aus Pannonien hielt Attila das ganze westliche Jllyrikum in seinem Besitze. Alle Gewalt der römische» Obrigkeiten erscheint dort in jener Epoche wie gelähmt; und auch in Italien scheint solcher Schrecken geherrscht zu haben, daß man sich nicht einmal der Schluchten und Höhen an den norischen und jn-lifch-karnischen Alpen, der Schlüssel von Italien, versicherte -). Im Frühjahre 452 erhob sich dann Attila in voller Kraft zum zweiten Male. Um Rache zu nehmen an den Römern, brach er durch das steierische Unterland und das südliche Norikum in Italien ein. Vergeblich leistete Aquileja Widerstand: diese Stadt ivurde vom Grund aus zerstört; alle erwachsenen männlichen Einwohner wurden nicdergcmacht, Weiber und Kinder als Sclaven sortgcschleppt. Hierauf plünderte und beschädigte Attila, ohne sie ganz zu zerstören, die blühenden uralten Städte Concordia, Mon-seliee, Vizenza, Verona, Bergamo, Breszia, Mailand und Pavia, zog herab nach Ravenna und in diese Stadt durch jene Oeffnung ein, welche die Bürger zum Zeichen ihrer Unterthänigkeit mit eigenen Händen in ihren Mauern hatten ausbrechen müssen. Da kam Leo, Papst zu Rom, herbei, einsehr beredter, Ehrfurcht gebietender Lehrer der Christen. Viele Große begleiteten ihn. Er brachte Geschenke. Es wurde die Sage verbreitet, wie der erste der Apostel die Stadt Rom in besonderem Schutz halte. Alarich habe cs erfahren, der, nachdem er diese Stadt feindlich behandelt, frühen Tod erlitten. Attila wurde besänftigt. Schwer vom Raube hundert unglücklicher Städte zog er aus Italien, über die Alpen wieder herauf nach Pannonien und an die Theiß zurück J). Nach diesen Ereignissen wurde das morgenländische Reich von ihm bedroht; und um so furchtbarer blieb er den Abendländern, weil die wrstgothifche Macht sich durch innerliche Parteiungen schwächte. 1) Jornandes, XLI.; ibid. XXXVI. — Gregor. Turonens. II. 7. — Chron. Prosper, ibid. p. 199. 202. — Idatii. p. 1235. ") Chron. Prosp. apud Du Clicsne. I.: Herculano et Sporano Coss. Atlicla redintegratis viribus, quas in Gallia ainiserat, Italian) ingredi per Pan-lioniam mtendit, nihil duee nostro Aetio secundum pri oris belli opera prospieiente; ita, ut ne clausuris quidcm Alpium, quibus hostes pro-hiberi poterant, uterctur. 3) Chron. Idatii, ibid. p. 1235. — Prosper!, p. 202. — Marcellin. Comit. p. 524. — Greg. Turon. II. 7. — Hist. Miscell. p. 97 — 98. >0 — Procop. Bell. Vandal. I. p. 187 — 188. - Jornandes, cap. M-H. Aber da er, ungeachtet seiner Menge Weiber, sich auch die schöne Hildigunde zulegte, starb er in öer Hochzeitnacht; berauscht, wie Sie Meisten wollen, unö von einem Blutschlage getroffen. Agnel-lus beschuldigt weibliche List. Begraben ivuröe er, wie die alten Tanschu. Die Hunnen inachten Einschnitte in ihre Gesichte und scharen sich die Haare ab. In einer weiten Ebene, unter einem seidenen Gezelte, wurde sein Leichnam gezeigt; um denselben rannte, seine Thatcn singend, die Reiterei; die ganze Nation ließ Lieder auf sein Lob erschallen und pries das Glüch, wie der große Attila nach unsterblichen Siegen, in der herrlichsten Zeit seines Volkes, ohne Schmerzen, im Vergnügen seine Laufbahn beschlossen und sich hinüber zu den Geistern der alten Helden begeben. Da bcwirthete Ellak, sein Sohn, das ganze Volk. In der Nacht wurde Attilas Leichnam in einen goldenen, dieser in einen silbernen Sarg gelegt (Silber und Gold hatten Rom und Constantinopel ihm gegeben), beide kamen in einen eisernen Sarg (mit eisernem Scepter gebot er den Völkern); Pferde, Waffen lind kostbare Insignien wurden mit ihm begraben und alle Arbeiter am Grabe umgebracht, auf daß kein Sterblicher oerrathe, wo der Hunnenheld ruhe '). Die Zeiten der Verwirrungen nach Attilas Tod und nach Auflösung der hunnischen Macht. I. 454 — 493 n. Chr. Bei diesen Durchzügen durch die westillyrischen Provinzen und durch das Stcirerland war Attila, nach dem Verhältnisse jener Zeiten und Sitten, nach dem Charakter seiner Völker und seines eigenen furchtbaren Wollens, nicht als barbarischer Zertrümmerer, soildern schonend erschienen. Pannonien war bereits seinem Reiche einverleibt; dies und die illyrischen Länder sah er als seine Fußungslinie zu allen weit aussehenöen Unternehmungen gegen Constantinopel und Rom an. Mit Attilas Tode jedoch verschwand die furchtbare Macht der Hunnen. Als öer Schrecken seines Namens so viele Völker: Hunnen, Gepiöen, Ostgothen, Heruler, Alanen, Rügen, Skirrcn, Turzilinger, Markomannen, Quaden, Sarmaten nicht mehr zusammenhielt, entzweiten sie sich sogleich -). Viele versagten die Steuer; i) Cliron. Idatii. p. 1235. — Marceliin. Comit. p. 524.: Mulieris manu cultroque noctu confoditur. Quidam vero sanguinis rejectione neca-tum perhibent. 3) Fiunt ex uno corpore membra diverse, nec quae tinius passione com-patcrentur, sed quae exciso capite inviccm insaucircnt. Jornand. cap. I. 331 3. «5» - «93 n. Eh' es kam zmn Waffenstreite, und in einer mörderischen Schlacht fiel Attilas Sohn ')/ der tapfere Ellak, dem Vater der Aehnlichste und Liebste. Der blutige Schauplatz ihrer barbarischen Wuth war größten-theils Pannonien; in wie ferne aber dabei auch das östliche und das untere Steirerland von diesen Gräueln 1 2) heimgesucht worden sei), läßt sich nicht genau Nachweisen. Denn von nun an beginnt die Epoche großer Dunkelheit 3). Nach diesem Kampfe und nach vielen Andern trennten sich die Völker Attilas und strebten, die alte Macht der Kaiser anerkennend, im Morgen - und Abendlande, zum Theile auch innerhalb der illyrischcn Donauprovinzen Niederlassungen zu gewinnen. Das große Volk der Gepiden setzte sich in Attilas Ländern an der Theiß im trajanischcn Dazien fest. Die Ostgothen, unter ihren edeln Fürstenhäuptern Theo-demir, Wala mir und Wiöemir, nahmen ganz Pannonien in Besitz 4 * 6), so daß auch das östliche und das untere Steirerlanö bis 1) üuo prodio filing Attilae major natu, nomine Ellac, occiditur, quem pater tantum super caetcros amasse perhibetur, ut eum cunctis diver-sisque filiis suis in regno praeferret. Jornand. cap. L. 2) Mutuis sc vulncribus sauciantes se ipsas discerpercnt fortissimae na-tiones. Jornand. ibid. 3) Jornand. cap. L. — Chron. Prosper, p. 202. — Eugipp. in V-it. 8. Severini, cap. I.: Tempore, quo Attila, rex Hunnorum, dcfunctus est, utraque Pannonia et confinia Danubii rebus turbabantur ambiguis. — Nach diesen blutigen Begebnissen — so versichert der Geschichtschreiber der Gothen Jornandes — hätten sich auch die Sarmaten (ober Slovene«) aus den in Pannonien wider die Hunnen kämpfenden Völkern herausgerettet und innerhalb der Donau in illyrischen Landtheilen bei der Burg Marten a neben Cemandern seßhaft niedergelassen: Sauromatas vero, quos Sarmatas di-ximus, et Cemandri et quidam ex Hunnis in parte Illyrici ad Castrum Martcnam sedes šibi datas coluere. Cap. L. Jedoch diese Castra Itlar-tena des Jornandes müssen in den mösischen Landtheilen oder im Epirus in den Orten Martis, Marciana, Martis castra gesucht werden. Äuch schließt dieser Schriftsteller in seinem Begriffe von Jllyrikum alle von Mösien west- lich gelegenen alt - illyrischen Provinzen aus und beschränkt ihn zu feiner Zeit allein nur auf die östlichen byzantinischen Länder des alten großen Jlly- rikums. Cap. LVI. I.V1I LVIII. de success, regn. p. 233. 234. 239. — Procop. Caesar, de Aedific. — Justin. II. p. 79 — 85. 92. — Hicrocles tirammat. in Script. Byzant. XXIV. P. I p. 36. — Daraus erhellt von selbst, wie ungegründet die Behauptungen mancher Geschichtsforscher sind, daß die Slaven oder Wenden in der untern Steiermark, in Kärnten und in Ärain, von den genannten sarmatischen Einwanderern hergeleitet werden müssen; daß ferner das Castrum Martenuin des Jornandes in der Gegend der untersteiermarkischen Stadt Marburg zu suchen sey! 6) Accipientes Pannoniam, quae in longa porrecta planitie habet ab Oriente Aloesiam superiorem, a meridie Dalmatian!, ab occasu Noricum, a se- an die cetische Bergkette und an die julisch -karnischen Alpen hinan damals (I. 455) unter ostgothische Gewalt gekommen ist. Theo-demir ließ sich mit Volk und Herden tut Landstriche um de» Neusiedler- und Plattensee, und tiefer unten Widemir nieder; die südlichsten Theile zwischen der Save und Drave scheint Walemir eingenommen zu haben '). Diese Gothensürsten nahmen dergestalt von Pannonien während des Kaiserwechsels in Italien festen Besitz. Denn kaum war Rom von der Gefahr vor Attila befreit, so wurde in Gallien dem tugendhaften Avitus, einem Manne von altem Geschlechte und guten Kenntnissen, wie man sie noch hatte, die Kaiserwürde ausgenöthigt; welche er aber bald wieder niederlegte. Darauf erhob Rom den, auch in unseren Donauprovinzen als geschickten Kricgsmann bekannten Feldherrn Majoranus (I. 457). Auch dieser wurde tut Kampfe gegen die Alanen von seinen eigenen Leuten ermordet. Ihm folgte Severus (I. 461). Die Ansiedelung der Ostgothen in Pannonien ist mit Zustimmung der genannten abendländischen Imperatoren geschehen * *). Sie wohnten hier als Fööerirte mit gewissen Jahrestribtiten; und Rom betrachtete sie wie besoldete Vasallen. Die Ostgothen schalteten nun in Pannonien und im östlichen Stcirerlande in ungetheilter Herrschaft unter Walamir, dem ältesten der fürstlichen Brüder. Sie genossen aber nicht lange der Ruhe. Schon im Jahre 456 — 457 wurden sie von Attilas Söhnen wie entlaufene Sclaven überfallen. Jedoch die tapfern Gothen vertilgten ihre Feinde in einer einzige» mörderischen Schlacht 3). Um diese Zeit begann sich auch die Macht der allem an Nischen Bundesvölker vorzüglich zu erheben. Die Allemannen fielen ptemtvione Danubium. Ovnata patria civitatibus plurimis, quarum prima Sirmia, extrema Viiidomina (Vindobona). Jemandes, cap. L. *) Näher lassen sich die ostrogothischen Niederlassungen in Pannonien und >» der östlichen und untern Steiermark aus den geographischen Bestimmungen des Jornandcs nicht entziffern: Ostrogothi, qui in Pannoma sub rege Walemir ejusque Germanis Theodemir et Widemir morabantur, quam-vis divisa loca, Consilia tarnen liabnere unita. Nam Walemir inter Scarniungam et Aqnain nigram fluvios, Theodemir juxta locum Pelso-dis (Plattensee?), Widemir inter utrosquc inanebat. Jornand. cap. Lll. — Linhart, Gcsch. v. Krain. II. 64 — 65. :) Bon diesen Ostgothen gilt insbesondere derÄusdruck: Maluerunt a Romano regno terras petere, quam cum discrimine suo aliens» invadere; accipien tes Pannoniam. Jemandes, cap. L. 3) Jemandes, cap, LIL: Ita eos prosternunt, ut vix pars aliqua hostiuni remaneret. Italien und das norischc Westland zugleich an *); eben als sich die Gothen erheben wollten, um über die retischen Gebirge ins norische Land erobernd vorzuöringen. Jedoch die Furcht vor dem Feldherr« Rich im er, dessen Schwert so eben die Mannen in Italien vertilgt hatte, scheint sie dennoch in Schranken gehalten zu haben * 2). Wie sie sich aber hier im Westen zurückgeörückt, oder im steierisch - karentanischcn Berglanöe zu geringe Beute sahen, wandten sie sich gegen die nächsten byzantinischen Provinzen und erzwangen sich auf diesem Heerzuge (I. 461 — 463) nicht nur die oorenthaltrnen, sondern noch viel erhöhtere Jahrestribute vom byzantinischen Kaiser. Sie verbündeten sich jetzt förmlich mit dem römischen Ostreiche; der hoffnungsvolle jugendliche Fürst Dietrich, der Sohn Theodemirs, wurde als Geißel dieser Föderation nach Constantinopel gesendet 3). Das Geschick wollte es, daß der geistvolle Jüngling im Prunke und in den milden Sitten der Kaiserstaöt zum eöeln König und künftigen tüchtigen Beherrscher des Abendlandes erzogen ivcrde 4). Gleichzeitig, rote die Gcpiöcn an der Theiß, hatten sich die Rügen jenseits der Donau, im Rugenlande, den Gränzen Nori-kums und Pannoniens gegenüber, niedergelassen. Diese verlangten jetzt von den Ostgothen freien Durchzug durch Pannonien und das Steirerunterlanö nach Italien. Sie wurden drohend abgcwie-sen, jedoch nicht gehindert, sich diesseits der Donau in dem pannv-nischcn Lande oberhalb des Neusiedlersecs und der cetischen Gebirge im Ufcrnorikum bis gegen die Alpen des Steireroberlandcs festzusetzen und auszubreiten (I. 462 — 466) 5). Fast schienen damals die Rügen und Allemannen sich in das norische Land theilen ZU wollen. Denn nach zwei früheren Raubzügen über den Jnnstrom herein 6) war jetzt König Chunimund mit einem starken Heere Allemannen durch ganz Rhätien und durch das kärntnerische Drau-thal bis herab in das steierische Unterland, und zwischen der Drave und Save bis an die Gränzmarken Dalmatiens raubziehenö vor- *) Sidon. Aiiollinar. p. 1136. 2) Sidon. Apollinar. p. 1133.: Noricus Ostrogothum quod continet, iste (Ricimer) timetur. 3) Jornandes, cap. LH.: Ut pax firma inter Romanos et Gallos mancret. 4) Prisons Rhetor, ibid. p. 74. — Jornandes, cap. Lll. 5) Eugippus, ibid. c. V. 6) Eugippus, ibid, cap. XII. XX. XXIII. 3. 154 — «93 It. b» ■ 4) Jornandcs, cap. LVII. — Enod. Ticin. ibid. - Procop. Hist, llotll. I. 6. 1. — Cassiodor. Chron. Annis 480. 490. 491. A lick blick u n 6 S rl> ln s s. In sehr früher Zeit der vorchristlichen Epoche schon war das Land der Steiermark keine Wüste mehr, sondern von celtisch-ger-manischcn und im Unterlande auch von illyrisch-pannonischen Völkerschaften bewohnt, einem Menschengeschlechte, durch hochstämmigen Körperbau und durch Krast in Männern und Weibern ausgezeichnet. Geschlossene, befestigte und offene Ortschaften, zahlreiche Gehöfte, Schlösser und Burgen waren allseitig zu treffen, in ausge-bildcterem Standesuntcrschiede von Fürsten, Edcln und Gemein-freien als freies und erbliches Eigenthum mit Feld, Flur und Wald bewohnt, und größtcntheils von Hörigen und von Leibeigenen bebaut. Auf seiner Feldmark unumschränkter Herr und Gebieter lebte da jeder frei von Tributen und Abgaben, bloß den Gewohnheitsrechten und der Vätersitte unterworfen, bei gemeinsamer Gefahr seiner Markgenossenschaft und seines Stammvolkes zum bewaffneten Heerbann verpflichtet, von Feldbau, Alpenwirthschast, Viehzucht, von Pflege des Weinstvckes im Niederlande, von Jagd und Fischfang, von Bergbau auf edle Metalle, Eisen und Salz, von Verarbeitung des Roheisens zu Werkzeugen des ackcrbaulichcn Lebens und zu vortrefflichen Kriegswaffcn jeder Art. Auf Straßen und Landwegen, nach beschränkteren Bedürfnissen eingerichtet zum wechselseitigen Verkehre im Lande selbst, insbesondere mit den größeren Ortschaften des Unterlandes, stand man frühe schon in Handelsverbindung mit den Städten an der Donau und mit jenen unter den julisch-karnischen Alpen, lieferte aus dem Steirerlande auf die Märkte in Senia, Tergeste und Aquileja Vieh, Viehhäute, Leder, Käse, Kienholz, rohes Eisen, Eisenfabrikate aller Art und mancherlei Seltenheiten aus der Alpennatur, und brachte dagegen Erzeugnisse des Südens zurück: Weine, Oel, Obst, bessere Klcidungsstoffe und zahlreiche Dinge für Genuß und Le-bcnsschmuck, größtentheils durch Tauschhandel, aber auch durch Geldmünzen, deren man griechische, italisch-römische und celtische hatte. Die alten Steierer befassen alle aus dem Wesen dieser Lebensweise hervorgehenden Tugenden und Härten: Arbeitsamkeit, geregelte Kenntnisse in Ackerbau, Alpenwirthschast und Bergbau, gcradsinnige Biederkeit, Eöelmuth, Gerechtigkeit in ihren Gemeinde-und Volksgerichten, bei denen der unverdorbene Natursinn Aller oder Einiger, der Aeltcste», Erfahrensten, Tugendbewährtesten, bei welchen Gewohnheitsrecht und Vätersitte öas Urtheil leiteten; Hochachtung und Schätzung des Frauengeschlechts und weiblicher Tn-gcnücn der Keuschheit, Arbeitsamkeit und Hausmütterlichkeit, uncr-loschlichcn Hang zur Selbstständigkeit und Unabhängigkeit, so wie stets regen Geist für Waffen und Krieg, für Heerzüge, Fehden und Abenteuer. Ganz waren die celtisch-germanischen Steierer dem festen Glauben hingegcbcn an Ein höchstes göttliches Urwesen, an Einen Herrn des Weltalls und der Natur, welchen sie jedoch frühe schon in seinen personisicirten Eigenschaften, in den personi-sieirtcn Naturkräftcn und in den großen Weltkörpern, Phänomenen und Elementen, selbst durch geregelten, wenn gleich mit alter Roheit und mit ungemein vielem Aberglauben gemischten heiligen Dienst mit Opfern und Gebeten verehrten. Der allgemeine Glauben an halbgöttliche und an geisterartigc Wesen — zwischen dem höchsten Herrn aller Dinge und den Menschen, mit tausenderlei gewalthabcnden Einflüssen auf öas Wohl und Wehe der Völker, der Gemeinden, der Ortschaften, der Familien und der einzelnen Personen — erfüllte das Leben mit unzähligen abergläubischen Ansichten, Meinungen und Gebräuchen, mit Angst und mit bebender Hingebung; mit Freudigkeit aber die feste Ueberzeugung, daß des Menschen Seele unsterblich sey, daß sie für ein glückseligeres Leben bei Gott ewig fortöaucrc, wenn gleich dieser unter höherer Wcltorönung gestaltete Eröcnbau durch Feuer oder Wasser zur Wiedererncueriing einst zerstört werden werde. Die römische Epoche, Römer und Römerinstitute änderten in diesen Vorzügen und Härten, in Sitte und Lebensweise bei dem größeren Theile der celtisch-germanischen Steirer nur gar wenig: Geschlecht und Blut kräftiger Naturen und Körper haben sich selbst lus auf den heutigen Tag kenntlich erhalten; so wie Grundcigcn-thum, Stamm-, Gemeinden- und Gauvcrfassung fortgedauert hatten. Bequemere Straßen und Wege wurden erhoben; der uralte Heerbann ging in geregelte Soldatenaushebungcn über, ohne nationale Tapferkeit und alten Hclücnmuth zu unterdrücken. Tausende von alten Steirern waren Roms trefflichste Lcgionssoldatcn, von Ealedoniens Wällen bis an den Euphrat, von der Donau bis in die Sandwüsten Afrikas, in allen Zonen schlachtenberühmt und wegem Gestalt, Sitte, Haltung in der Leibwache der Imperatoren hochgeschätzt, so daß auch ihrem Willen, ihrem Schwerte mancher Machthaber öas Kaiferdiadem verdankte. Die römische Sprache verbreitete sich, zahlreiche römische Familien siedelten lich allseitig im Steirerlande on und die uralten festen Orte, vorzüglich des Unterlandes, wurden blühende und volkreiche römische Co-lonialstädte und Municipien. Dadurch bekamen die celtisch-germanischen Eingebornen die politischen und religiösen Institute, die Sprache, Denkweise, Sitten, Cultnr, Kunst und den Prunk der Römer zu schauen, zu genießen, nachzuahmen. Auf diesem Wege und durch wechselseitige Verheirathungen wurden viele einheimische, hocheöle und reiche Familien von den Vätersitten abgebracht und romanisirt. Durch Kenntnisse und Kunstgriffe, ja durch ganz neue Erzeugnisse wurden Landwirthschaft, Handwerke, Bauwesen, Bergbau, Handel und Verkehr in der römischen Steiermark höher gesteigert, ausgebreiteter so wie Sitten und Leben mehr geregelt und gemildert. War jetzt auch schon der angeborne Hang für Freiheit, selbstständige Beweglichkeit des Kriegs und Waffengeistes für Selbsthülfe, Abenteuer und Fehden völlig verschwunden: so lernten die römischen Steirer dagegen durch die Lage ihres Landes im großen Staatsoerbanöe, als Brücke zwischen Deutschland und Italien, durch die Legionen ihrer Eingebornen, durch den thätigen Antheil ihrer Lanöesedeln an allen öffentlichen Geschäften und Einrichtungen und durch die Bevölkerung und den Glanz ihrer Cvlonialstäüte und Municipien sich als hochwichtige Bürger, und ihr Vaterland als einen sehr gewichtigen Theil des römischen Kaiserreichs höher achten und nachdrücklicher würdigen. Schon durch den römischen Götterdienst, durch ihre Menschen-unö Staatsbürgermoral mußte sich das Rauhe im Aeußeren der celtisch-germanischen Gölterverehrung gemildert und verloren haben; wie dann auch unter den römischen Steiermärkern keine Spur von Menschenopfern mehr vorkömmt. Roch segensreicher war der Einsiuß der weltbeglückenden Lehre des heiligen Evangeliums, welches schon zu Ende des dritten Jahrhunderts auf untcrsteicrischcm Boden an Christengemeinden durch deren Aufseher und Lehrer verkündet war; auch finden wir Gründe genug zu vermuthen, daß damals sogar schon im bergichten Oberlande einzelne Kirchengemeinden bestanden haben, welche alle bis zum Schluffe des fünften Jahrhunderts in den wesentlichsten Glaubens- und Sittenlehren, vorzüglich nach dem Symbol der ersten allgemeinen Kirchenversammlung zu Ricea, auf dem Grundsteine des Glaubens an den einigenGott, allmächtigen Schöpfer, liebevollen Vater und gerechten Richter der Menschen scstgestellt und in sehr einfacher Weise gemüthlicher Verehrung und wohlwollenden Unterrichts ausgebildet waren. Die iirällestcn Geschicke des Steirerlandcs und seiner Bewohner liegen in tiefem Dunkel. In einem Zeiträume von ungefähr 600 Jahren vor Christo haben die Wanderungen celtisch - germanischer Völker aus den Ländern jenseits des Rheins und oberhalb der Donau nach Italien und über das ausgedehnte Jllyrikum bis an die Küsten des adriatischen Meeres herab, die Völkerwanderungen der Cimbrer und Teutonen, der Zug durch das Berglanö und die Belagerung der Stadt Noreia durch die Bojer, endlich der mörderische Kampf der Bojer und Taurisker gegen die Gethcn, einige Erschütterungen in das Steirerland gebracht. Zu gleicher Zeit haben aber auch die Völkerschaften der Steiermark, aus Kriegsgeist und Hang nach Abenteuer und Beute, oder auch wegen ungemein steigender Zahl der Bewohner, an den celtisch-germanischen Heerzügen in das tiefere Pannonien, nach Mösien, Mazedonien, Griechenland und Klein-Asien keinen geringen Anthril genommen. Die Festsetzung der Römer am Rheine und in Hel-vetien und, vom untern Pannonien an der Donau herauf, in Jllyrien und Dalmatien machte die Eroberung des ganzen Al-penlandes unerläßlich. So fiel Steiermark durch Augustus in römische Botmäßigkeit und verblieb Surch fünftchalb Jahrhunderte ununterbrochen unter dem Scepter der Imperatoren, in einem für politisches und religiöses Leben, für Cultur und Lebensgenuß nach dem damaligen Stand der Welt und ihren Forderungen sicherge-stcllten und im Ganzen glücklichen Verhältnisse. In dieser langen Periode mögen die pannonisch-dalmatische Empörung, die Soldatenmeuterei im Standlager zu Pcttau und in den Städten an der Drave und Save, endlich der Uebergang der römischen Weltherrschaft vom Hause der Cäsaren auf die Familie der Flavier im ersten, — die Einfälle und Strcifzüge germanischer Barbaren und der langivierige markomannische Krieg unter dem großen und guten Kaiser Mark Aurel, die Regierung des Commo-dus und die Statthalterschaft des von ihm eingesetzten Landesver-walters Polenius Sebcnnus im zweiten, — das Schreckensystem des Soldatenkaisers Mariminus, die Völkerbeivegungen gothischer Genossenschaften an der untern Donau unter K. Philippus und De-zius, die bluttriefenden Befehle des K. Gallicnus und die barbarischen Raubzüge unter Aurclianus (bis zum Jahre 281), im dritten Jahrhunderte, theils wirklich unheilvolle, theils alle Kräfte der steierischen Provinzialen hochanstrengcnde Begebnisse gewesen scyn. In den vcrändcrungsvollen Zeiten von K. Dioklctianus bis Julianus hat die, den Christen und ihrer Religion der Humanität, des Friedens und der Liebe ertheilte Freiheit und Selbstständigkeit zuverlässig auch in der Steiermark die Nachtheile des vom K. Valerius übertriebenen Besteurungsystems überwogen. Hat dann auch in der mörderischen Schlacht bei Mursa (I. 351) die altrümische, weltbesiegenöe Taktik mit den römischen Kernlegionen zum unheilbaren Verderben des ganzen Westreiches ihr Grab gefunden; so ist doch damals noch der Ucbermuth der Barbaren sarmatischer Genossenschaft von den Imperatoren Constantin und Constantins gänzlich zu Boden geschlagen worden. Die Einfälle der Quaden unter Valentinian I. (I. 374) und die Raubzüge der über ganz Jllyrikum bis an die Kette der cetischen Gebirge aus-gegossenen gothischen Barbaren (1.379) machten dann das erschütternde Vorspiel der furchtbaren allgemeinen Völkerwanderung; woraus die steierischen Landtheile zwischen der Save und Drave, und die Städte Pettau und Cilly die großen Schlachten und die blutigen Siege des K. Theodosius gegen die Usurpatoren Maximinus und Eugenias (I. 388. 394) gesehen haben. — Das fünfte Jahrhundert, von Alarichs Zügen bis zum gänzlichen Ende der Römerherrschaft über Jllyrikum und die Steiermark, glich einem düsterschauerlichen Tage verüerbenschwangerer und unheilörohender Unge-witter, voll Bangen und Angst. Fassen wir jedoch die wenigen nachtheiligen Begebnisse während der langen Epoche von 400 Jahren zusammen und würdigen wir die seltene Erscheinung, daß, ungeachtet der dem nationalen Freiheits- und Kriegsgeist bei einigen erschütternden Ereignissen öargebotcnen Gelegenheit, bis zum Jahre 433 von empörenden Regungen oder Erhebungen der Völkerschaften im Innern der römischen Steiermark weder eine Meldung gelesen, noch eine Spur getroffen wird; so darf man das gewisse Resultat aussprechen: Die Steiermark und ihre Bevölkerung genoß während der langen Epoche römischer Beherrschung das bessere Geschick wohlthätiger Sicherheit, Ruhe, steigender Cultur in bürgerlichen und religiösen Verhältnissen, gemilderter Sitten und, wenn gleich auf einer von wahrer Humanität noch weit entfernten Stufe, doch der Zufriedenheit unzähliger, biederer, tugendhafter und glücklicher Menschen. Die in schriftlichen Nömerftcine m i t Abbildungen einiger plastischen Denkmahler. Zur Bekräftigung der Geschichte UNS zur Betrachtung des inner» Lebens in der vorchristlichen und in der römischen Steiermark. Die Grabmähler der Alten sind herzlich »nd rührend, und stellen immer das Leben her. Da ist ein Mann, der neben seiner Krau aus einer Nische, wie zu einem Fenster herausstcht. Da stehen Vater und Mutter, den Sohn in der Mitte, einander mit unaussprechlicher Natüelichteit anblickcnd. Hier reicht sich ein Paar die Hände. — Mir war die unmittelbare Gegenwart dieser Steine höchst rührend. Von späterer Kunst sind sie, aber einfach, natürlich und allgemein ansprechend. Der Künstler hat mit mehr oder weniger Geschick nur die einfache Gegenwart der Menschen hinqestellt, ihre Existenz dadurch fortgesetzt und dlei-dend gemacht' Sie falten nicht die Hände, schauen nicht in den Himmel, sondern sie sind hiernieden was sie waren und was sie sind. Sic stehen beisammen, nehmen Anehe,l an einander, lieben sich, und das ist in den Steinen, sogar mit einer gewissen Handwcrksunfähigkcit, allerliebst aus-gedrückt. y ■ Göthe, italienische Reise, p. 280, Verzeichnis aller jener Orte und Gegenden in der Steiermark, wo inschriftliche Römersteinc, plastische Steingebilde, antike Münzen, Gc-räthschaften u. dgl. aufgefunden worden sind *). Admont im Ennsthale. 1TTV. RIPANI. V. F. 8181. ET. VIATORINAE. CON. 0. AN. LX. ILARE. ITTVNIS. EIL. 0. AN. XXX. Ittun. Ripani. (Filius.) Yivus. Fecit. Sibi. Et. Viatorinae. Conjugi. Mortuae. Annorum. LX. Et. Ilarae. lttunis. Filiae. Mortuae Annorum XXX. Zum Verständnisse dieser Inschrift dürfte vielleicht der Umstand einen Wink geben, Laß nahe beim Orte Admont, am linken Ufer des EnnSflusscs, ein uralter Bauernhof sich befindet, Gstadmayr, zum Gstadmayr, d. i. Maier am Gestade (nämlich des EnnSfiusses) und im ältesten Urbarbuche: Curia in ripa, und jene Gegend vorzugsweise „in ripa" genannt; —und hier Ripanus! — Die ähnlichen Namen Itto, Ittulus finden sich auf vaterländischen Denksteinen zu Cilly, Kum-berg, Grätz und St. Stephan bei Grätz, — Viatorina zu Traboch im Ließingthale; Ilara aber ist auf vaterländisch-römischen Monumenten nicht weiter zu lesen. Der Sinn dieser Inschrift bezeichnet deutlich den Zweck des Denksteines: Ittun, des Ripanus Sohn, hat Liesen Denkstein für sich, seine im sechzigsten Jahre ihres Alters verstorbene Ge-mahlinn Viatorina, und für seine im dreißigsten Lebensjahre verstorbene Tochter Ilara errichtet. — Ittun scheint der celtisch-germanische Name eines Ureinwohners im Admontthale gewesen zu seyn; an Viatorina und Ripanus dürste man Spuren von römischem Einflüsse vermuthen. 0 Es wäre mir eden nicht schwer gewesen, über die hier beigegebciien römischen Gebilde und vollständigen Inschriften < so wie über die kaum mehr 'lesbaren oder verstümmelten Aufschriften muthmaßliche Erklärungen zu geben und gleiche Ergänzungen zu »ersuchen, endlich Beide mit einer groben Zahl von archäologischen Rachwcisungen und Beispielen auszustattcn. Jedoch glaubte ich besser zu thun. wenn ich, Alles ganz schlicht hingestcllt, mit Andeutungen auf gleiche oder ähnliche Personen oder Familien in den Inschriften anderer benachbarter oder vaterländischer Römersteine, das Urtheil darüber dem eigenen Nachdenken jedes Lesers und Forschers frei lasse. 2t. v. Muchar. SECVNDVS. VER A CI. F. LE. SECVNDA. CALVENTI. F1L. V. F. ŠIBI. ET. FIRMO. FIL. (-). Am Wahrscheinlichsten ist diese Inschrift auf folgende Weise zu lesen: Sccundus, Veraci Filius, Legavit; Secunda, Calventi Filia, Viva Fecil, Sibi Et Firmo F’ilio Mortuo; — wcrnach über Sinn und Zweck des Denkmahls kein Zweifel seun kann: Sckundus, der Schn des Verakus, hat im Testamente die Anordnung gemacht; Sekunda, Die Tochter des CalventuS, hat dann bei ihren Lebzeiten noch sich und dein verstorbenen Sohne Firmus diesen Denkstein errichtet. —- Die Namen Calvcntus uni) Veracus sind hier einzig; Sccundus kommt auf vielen andern vaterländischen Monumenten, zu Gilly, zu (Kratz n. s. w.; Trc-]>onius Firmus zu Seon vor. — Diese beiden urschriftlichen Denksteine findet man heut zu Tage in Admont nicht mehr. Sie sind wahrscheinlich bei mehrmaligen Ueberbauungcn des Stiftes unvorsichtigerweise zerstört worden. In Admont findet sich gegenwärtig ein drittes antikes Denkmahl; ein in seinem Vorderthcile wohlerhaltener Löwe, zwischen den beiden Vorderfüßen vor dem anfgesperrten Rachen ein Kind haltend, — ans demselben weißen Marmor, aus welchem beinahe alle vaterländischen Römersteine gemeißelt sind. Heber die frühe Bewohnung des Admontthales kann kein Zweifel erhoben werden, wenn gleich ältere Schriften und die Sage dieses Thal bei der StiftSgrnndung im Jahre 1074 noch als eine waldichte Wildnis« schildern. Römermonnmente finden sich in der Nachbarschaft rund umher zu Liehen, Notcnmann und Trägelwaug bei Gaishcrn. An der Nord-seite des Rotenmanncrtauerns im Paltenthale vereinigten sich die im an-toninischen Jtincrar und auf der pentingerischen Tafel verzeichneten Römerstraßen; und sowohl der Ort Admont, alS auch der Salinenbau zu Hall im Admontthale ist schon aus der zweiten Hälfte des IX. Jahrhunderts urkundlich bekannt. Adriach bei Fronleiten am rechten Murufer. D. M. M. F. IVCVNDO. H. VI. C. FL. SOL. ET. ATT11.1AE. PARENTiB. Diis. Manibus. Marco. Fabio. Jucundo. Duum. Viro. Coloniae. Flaviae. Solvae. (Solvensis.) Attiliac. Parcntibus. Der Name Jucundus kömmt auf steiermärkischen Römersteinen niemals , wohl aber Jucunda auf einem Denksteine zu Seckau bei Leibnitz vor. Attilius liest man auf Denkmählern zu Cilly und St. Dionysen bei Bruck. Daß die flavianische Colonialstadk Solva hier an der Mur, in der Umgegend von Adriach, Pfannberg und Fronleiten gestanden sey, beweist bjese Inschrift eben so wenig, als die Hindeutung auf eben diese Statt auf den Monumenten zu Kaindorf im Saventhale für jene Gegenden. Dieser einfache Denkstein ist einst von frommen Kindern ihren Aellern, dem Vater M. F. Jukundus, Zweiermann in der flavianischeu Cvlcmalstadt Solva, und der Mutter Attilia errichtet worden. Außen an der Kirche in Adriach eingcmauert befindet fick neck ein $ weiter Nömerstein. In der Mitte desselben ist die Quadratfläche der ehemaligen Inschrift, gegenwärtig bis auf wenige Buchstaben gam unleserlich. Im DreieckfelLe über dieser Inschrift befindet sich das Reliefs-Gebilde eines Adlers mit ausgebreiteten Flügeln. In die beiden Eckfelder außenher sind zwei Delphine gemeißelt. Im Felde unterhalb der Anschrift sieht man ein Reliefsbild, die den Romulus und Remus säugende Wölfin». — Die Kirche in Adriach ist eine der ältesten im Steirerlande. Sie erscheint urkundlich schon im IX. Jahrhundert. —-Dieser Römerstein muß beim Baue der Kirche in der Hauptmauer befestigt worden scvn. Die Inschrift ist fast ganz vertilgt. Man kann daraus auf das höchste Alter dieses Monumentes schließen. Im Hofraume des sogenannten alten Pfarrhofes in Adriach befindet sich ein zertrümmertes römisches Monument, von dessen Inschrift nur mehr folgende Siglen übrig sind: M---MEN ELA ... L. VLL. IIXX . .. Im Dreieckfelde über der ehemahligen Inschrift sicht man noch das Relief eines stehenden Adlers mit halbausgebreiteken Flügeln, und über dessen Kopfe das Gebilde eines Helms. In dem einen Eckseide oberhalb sieht man noch einen Delphin. — Meiiala ist auf diesem Monumente einzig, so wie auf andern Römersteinen nur Menalia und Menilius Vorkommen. Die gänzlich zertrümmerte Inschrift läßt über deren Bedeutung und Zweck keine bestimmte Angabe zu; bloß aus dem helmähnlichen Gebilde oberhalb des Adlers dürfte man vermu-then, Laß dies Denkmahl einem Krieger zu Ehren errichtet worden sen. Auf uralte Bewohnung und Kultur in den Gegenden um Fronleiten lassen übrigens noch mehrere andere Spuren schließen. In Adriach selbst, auf dem Friedhofe und auf den Feldern umher, hat man verschiedene antike Gegenstände, Münzen, Geräthschasten, Goldringe mit edlen Steinen u. dgl. ausgegraben. Jnschriftliche Römersteine befinden sich auf dem alten Schlosse zu Pfannberg, im neuen Schlosse zu Wald-stein; auch hat man deren am Kugelsteine bei Feistritz, bei Stübing und bei Padl gefunden. Auch kommen int Rungaue, zu welchem Adriach gehörte, schon im IX. Jahrhunderte Ortschaften urkundlich vor. Altenmarkt bei Fürstenfeld. VRBANO. RESSIMARI. F. AN. IXX. ET. RESSILLAE. AD- N AM ATI. F. CON. AN. LXI. ET. IANTVMARO. F. AN. XXX. ... IAE. F. AN. XVIII. ... Dieser Denkstein, aus sehr weißem und ungemein festem Marmor, gegenwärtig außen an der Kirche, befand sich früher innen an der Altarara eingemauert. Heber der Inschrift bemerkt man noch das Relief von zwei geflügelten Löwen, welche mit den Vorderpfoten ein Pfianzengebilde berühren. Außer den angegebenen Wörtern ist alles llebrige der ehmaligcn größeren Inschrift gänzlich unleserlich geworden; was für das höchste Alterthum dieses Monumentes zeugt. Die Namen Adnamatus und Ressimar gehören dem celtisch-germanischen Alterthu-me an; und sie werden auf vaterländischen Monumenten zu Eppenstein, Großlobming, im Geisthale, zu St. Margareten bei Knittelfeld, zu St. Georgen ober Murau und auf dem mittelkärntnischen Zollfelde gefunden. Gruter p. 520. n. 4. p. 718. n. 2- Adnamus (Cacusius) steht zu St. Johann außer Gurk und zu St. Michael außer Wolfsberg in Kärnten. — Carinthia 1819. N. 1. 1820. N. 19. — Jahrb. d. Literat. B. 46. p. 40. Resilla ist auf diesem Steine einzig; auch auf andern Römermonumenten liest man nur Resius und Resia. St. Andrae im Sausal. Man hat daselbst Münzen »cnHadrianus Antoninus Pius gefunden. Zu Anger, Marktflecken an der Feistritz, befindet sich in der Grätzcrgasse, am Hause mit der Jahrzahl 1588 bezeichnet, als Eingangsstufe in das Haus, ein antiker Stein. Aus dem Quadratfelde in der Mitte ist die ehemalige Inschrift ganz vertilgt. Im Dreieckraume darüber erscheint noch sehr kenntlich der Adler mit ausgebreiteten Flügeln. Die Steinart ist von dem bei andern Römerdenkmahlen in der Steiermark sonst durchaus gewöhnlichen weißen Ilrkalk-steine verschieden. * *> • Daß in diesem Orte einst mehrere römische Denkmähler bestanden hatten, darf man aus den römischen Antiken und Monumenten in der näheren Umgebung von Anger zu Stubenberg, St. Johann bei Herberstein und zu Weitz; aus den Römersteinen, welche einst im Dorfe Rabenwald, oberhalb Anger; aus der Meilensäule, die ehedem auf den Abhängen des Berges Rabenwald, und aus der Sage, daß einst von Pöllau über den Rabenwaldberg eine Römcrstraße geführt habe, mit Grund vermuthen. Bei solchen Andeutungen braucht man eben kein besonderes Gewicht auf die Sage zu legen, daß die alte Kirche jenseits der Feistritz bei Anger ein römisches Jagdhaus gewesen sey. Arnfels bei Leutschach. I. O. M. VENVSTINVS. SVM. PONT1F. SIGNYM. L. ARVP. CVLTORIBVS. CVM. BAS. Dieser inschriftliche Denkstein findet fich gegenwärtig nicht mehr in Arnfels; auch scheint die hier angegebene Inschrift desselben nicht in ihrer ursprünglichen Gestalt erhalten worden zu seyn. Vermuthungs-weise dürften die Siglen derselben folgender Massen geordnet und gelesen werden müssen: Jovi Optimo maximo. Venustinus. Summus pontifex, Loci Aru- pii cultoribus Signum cum basi (posuit). Dies Denkmahl wäre demnach dem Jupiter zu Ehren von dem Oberpriester Venustinus für die Bewohner von Arupium als Standbild mit dem Sockel aufgerichtet worden. — Den römisch ungewöhnlichen Ausdruck Summus Pontifex erklären wir für Pontifex maximus, oder Pontifex major ? Ist übrigens dies Denkmahl ächt, so scheint Arnfels in der Rö-merepoche Arupium genannt worden zu seyn; es darf aber keineswegs mit jenem Arupium (Anrupium) verwechselt werden, welches Strabo unterhalb der Save in die krainerischen Gebirge versetzte. In neuester Zeit ist zu Arnfels ein Grabhügel mit antiken Gegenständen aufgeschlossen worden. Die Römermonumente zu Garnlitz, Leibnitz, Kleinstätten, Eibis-wald und Schwarnbcrg bezeugen übrigens kräftigst die uralte Bewohnung aller Gegenden um Arnfels umher. Ein Venustinus kömmt zu Salzburg vor. Juvavia. p. 58. — Megiser führt diese Inschrift von Kärnten an. Valvasor, Krain. II. p. 238. Im Markte Auffee. Im Hause des Walcherbäckers Nr. 139, links neben der Hausthür, findet sich ein weißer Quarzstein mit folgenden plastischen Gebilden eingemauert: Zwei einander gegenüberstehende, bis an die Oberschenkel sichtbare Männer in eigenthümlichen Röcken mit aufrecht und auseinandcrstehenden Halskragen. Einer derselben eine viereckichte, oben offene Kiste (Kufe), der Andere in der Rechten einen Henkelkrug, in der Linken einen Becher haltend. Unterhalb der Kufe und des Bechers sind zu beiden Seiten zwei Töpfe mit auseinanderstchenden Henkeln gemeißelt. Keine Inschrift hat sich erhalten, wodurch die Bedeutung dieses plastischen Gebildes bestimmter angedeutet würde. Unzweifelbar aber deutet dies Denkmahl sprechend genug auf die in den Gegenden um Aussee und dessen Salzbergen einheimischen Halaunen, Haller, Hal-linger, Hetlinger, und auf deren Hauptbeschäftigung, die Bearbeitung der Salinen und das Salzsieden. Kufe, Becher, Krug und Sudtöpfe sind, auch ohne Inschrift, laut genug redende und sich aussprcchcnde Symbole. Die Römersteine zu Admont, Rotenmann, Lietzen, Schladming, auf dem Pötschenberge und in Ischl, endlich der sich selbst aussprcchende Name der Halauner des Ptolomäus verbürgen die urälteste Bewohnung aller Gegenden um Aussee. Bruck an der Mur. Eine Münze aus Erz „Trajanus." Im Marktflecken Büschelsdorf. An der äußeren Kirchenmauer, mit kaum, und nur theilweise mehr-lesbarer Inschrift, folgender Römerstein: Gruter, p. 878. MALEI VS. ATRESO. EIL. ... NS. LXXX. D. LASSIA. Q EIL. BR VT. VIX. AN. FEG. Der Name Maleius steht auf diesem Steine einzig; auf anderen Nömersteinen überhaupt werden nur Malius, Malia, Mallius, Mallia, gelesen. Die ähnlichen Namen Malai (Malaius) kommen auf einem Denksteine im Geisthale vor. Ein Mualeius bei Gruter, p. 131-«• 2— Der landeseingeborne Maleius» Sohn des Atreso, scheint demnach in seinem achtzigsten Jahre, und Quinta Lassia ihrem kaum Ein Jahr alten Sohne dies Denkmahl gesetzt zu haben. Zn Cilly. I. O. M. ET. SALVTI. CELEIAN. AVG. P. AELIVS. YE-RINYS. YE. COS. PRO. SE. ET. SVIS. Jovi Optimo Maximo, et Saluti Celejanae (Cclejanorum) Augu-sto Publius Aelius Yerinus Yeberanus (Vir egregius) Consul. Pro Se et Suis (Faciundum curavit). Einen Yerinus Saturninus liest man auf einem Denksteine zu Stallhofen. — Ob P. Ael. VerinuS dieses religiöse Denkmahl dem höchsten Jupiter und der hehren celejanischen Göltinn Salus aus persönlicher Verehrung, oder in Folge der Rettung bei einer pestartigen Seuche, oder als einer, von den Stadtbürzern zu Celeja vorzüglich verehrten Gottheit geweiht habe, kann nicht mehr nachgewiesen werden. Die GLttinn Salus bei den Römern, bei Len Griechen Hygiea, ward für eine Tochter Jupiters gehalten. — Gruter, p. 10. 367. — Kindermann, II. p. 266. Apianus. (I?) O. M. P. O. (Jovi optimo maxim o, patri omnipotent!) C. BELLIC1VS. INGENVVS. u YIR. CL. CEL. (Duumvi. Claudiae Celejae) ET. AVRELIA. CONIVNX. PRO. SALVTE. SVA. SYORVMflVE. OMNIVM. Dieses Denkmahl befindet sich in der Stadt Cilly im Hause Nr. 35. Bellicius kömmt auf Denksteinen (Bellicius Restitutus) zu Waldstein, (L. Bellicius) als Decurio Juvaviensis zu Burghausen an der Salza, (Bellicius) zu Augustae Taurinorum — Gruter, p. 475-n. 2. und M. Bellicius Saturninus zu St. Veit in Kärnten — Gruter, p. 103. n. 13-, vor. — Juvavia, Abhandl. p. 43. — Gr titer, p. 375. n. 2- Bellieina, Bellicia Spectata lesen wir auf Denk-mählern zu Cilly und Weitz. I. O. M. EPONAE SANCTAI M-CIII. Dieses Denkmahl, am linken Thorpfeiler des jautischen Gartens, dem Voglainasteg gegenüber, eingemauert, — der Göttinn Epona und der Schutzgöttinn Celeja zu Ehren errichtet, — ist nunmehr blos als eine halbe Trümmer vorhanden. Einige nehmen Epona für eine besondere römische Gottheit der Eseltreiber; andere für die Schutzgöttinn der Viehställe überhaupt, in welchen ihr Bild aufgestellt und zu gewissen Zeiten mit Kränzen und Blumen geschmückt zu werden pflegte; wieder andere endlich für Hippo na, die Schutzgöttinn der Pferde. NEPTYNO. AVG. SAC. CELEIANI. PVBLICE. ... Ein Denkmahl, dem Gott Neptun zu Ehren errichtet — nur verstümmelt erhalten. DEO. HERCVLI, IYLIA. MAXIMA. YOU. SVI. COMPOS. Auch dieses, dem Herkules zu Ehren errichtete Denkmahl scheint nicht ganz in seiner ursprünglichen Gestalt auf uns gekommen zu seyn. Muratori, Thesauv. nov. inscript. I. p. 55. n. (., p. 61. n. 8. MARTI. HERCYLI. VICTORIAE. NOREIAE. Dieses religiose Denkmahl, dem Gotte Mars Herkules zum Danke für einen, über Norikum, im Norikum, oder bei der Stadt Noreia? errungenen Sieg errichtet, befindet sich im oberen Hofe des Schnepf-leitner'schen Hauses in der Stadt. — Alle Fragen und Forschungen über die bestimmte Veranlassung und den Zweck dieses Denkmahls sind gänzlich vergeblich. Gruter, p. 56. GENIO. AVG. ET. LARIRVS. P. YRSINIYS. MATYRYS. ET. CASSIA. CENSOR1A. Y______ Genio Augusto Et Lavibus P. Ursinius Maturus Et Censoria Cassia Yoverunt. Ein religiöses Denkmahl, dem hehren Schutzgeiste und den Hausschutzgöttern geweiht, in Folge eines Gelübdes, von den Ehegatten P. Ilrsinius Maturus und Cassia Censoria. — Nach römischen Vorstellungen hatte jeder Gott, jeder Mensch, jedes Haus, jede Stadt, jede Gemeinde ihren Genius. Die Genien der Götter hießen Penates; die Genien des Zusammenwohnenö der Menschen, der Heimat, des Vaterhauses und des sichern Schutzes darin, die Beschützer und Erhalter der Güter des Hauses begriff man unter Lares, Lasses. Der Unterschied zwischen Laren und Penaten ging daher dahin: die Penaten standen höher, waren ursprünglich Götter, personifizirte geheimwirkende, erhaltende Naturkräfte, die Genien, welche dem Menschen das verleihen, was er sich selber nicht geben kann; die Laren dagegen waren selbst einmal Menschen, die Vorväter bestimmter Familien gewesen; sie weilen daher nach ihrem Tode als Geister in ihren ehemaligen Häusern und unter der Familie ihrer Nachkommen, sie bewachen Haus und Familie, wie treue Hunde und wissen auch jedesmal im Voraus, wo Gefahr von Aussen droht. Diese wenden sie ab, während die Penaten Segen und Glück im Innern ausspenden. Ein solcher Penate ist der hier bezeichnete Genius Augustus. — Kindermann, 11. p. 264. liest Ursinus. GENIO. ANIGEMIO. CVLTORES. E1YS. V. 8. L. M. (Votum solverunt libenter merito.) Dieses Dcnkmahl, eine Ara vorstellend, haben dem anigemischen Schuhgeiste seine Verehrer in dankbaren Gefühlen geweiht. Genius war der Schutzgeist eines Menschen, der mit ihm geboren wurde und mit ihm von der Welt abtrat; der das Thun und Lassen des Menschen bestimmte. Man opferte ihm zu gewissen Zeiten und schwur bei diesem seinem eigenen Genius, so wie bei dem Genius anderer Menschen. Man glaubte auch allgemein, daß jeder Mensch zwei Schutzgeister um sich habe, einen Guten und einen Bösen. Endlich hatten, nach dem religiösen Glauben der Römer, auch Städte und Ortschaften eben solche ihnen eigenthümliche Genien. Ein solcher Genius scheint der auf gegenwärtigem Denkmahle Genannte gewesen zu seyn. Etwas Näheres nnd noch Bestimmteres darüber zu sagen, ist nicht möglich; denn dieser Welch-1. Steiermark. — l. $6. 23 Genius Anigcmius stehet hier einzig. Diese Ara befindet sich in der Stadt Cilly, in der Herrengasse Nr. 13. GENIO. CIVITATIS. 0111)0. CELEIENS. (Ordo Decurio-num Celejensium.) Ein dem Schutzgenius der Stadt Celria von den Stadtobrigkei-tcn errichtetes Denkmahl. Kindermann, 1. 3Ö3 — 370- — Linhart, 1. 263- 1. COLONIAE. CELEIANAE. BUS. IRATIS. Ueberrest der Inschrift eines zertrümmerten Denksteins, welcher zur Versöhnung der erzürnten Götter, wahrscheinlich bei einem allgemeinen Unglücke, geweiht werden zu sevn scheint. Graevii Thesaur. V. p. 920. CELEIAE. AVG. P. AEL1VS. COS. PRO. SE. ET. 8VIS. V. 8. L. AI. (Votum solvit lihenter merilo.) Andere Abschriften geben diese Inschrift als ein Bruchstück einer größeren mit dem Beginne: ... ET BALBINO. COS. u. s. w., oder: CELEIANVS. AVG. u. s. w. Kindermann, 111. p. 269. B. M. FLAVAE. AVR. ADIVTORI. CIVI. AFRO. NEGOT. 0. AN. XXXV7. CON. K. TITLVM. POSVIT. Sinn und Bedeutung dieses woblerhaltenen Denksteins sprechen sich selbst aus» daß nämlich dem Flaväus Aurelius Adjutor, Bürger, afrikanischem Handelsmann, welcher im fünf und dreißigsten Lebensjahre gestorben ist, die liebende Gattin« diesen Stein sammt der Grabschrift habe errichten lassen. Der Name Adjutor findet sich auf Monumenten z» Pöllau und Weitz. Gruter, p. 645. n. 14. — Vielfach falsch abgeschricben findet sich diese Inschrift: Mur a tori, The*. II. 952- — Linhart, 1. 187. — Mein Norikum. L p. 384. — Kindermann, 11. 264- I). M. MATT. ADLECTO. INTERFECTVS. (A?) MATTIZARIS. AN. XL. (A?)NT. QVINCTA. CON. V. F. Dieses Denkmahl ist in der neuern Zeit im Kreisamtsgebäude zu Cillv tief unter der Erde wieder aufgefunden worden. Ober dem Oua-dratfelde der Inschrift sind die Brustbilder von Mann und Frau, dann im Dreieckfelde darüber das Medufenhaupt oder der breitgedrückte Gor-gonen-Kopf (Fcgystov oder l'cgycyeiG'/), und in den Eckräumen außenher Delphine gemeißelt. Auf einer Seite ist die Schrift einiger-massen zerstört, welche jedoch den Sinn des Denkmahls dahin auszusprechen scheint, daß Antonia Quinkta, die Gemahlinn des Adlektus, welcher im vierzigsten Jahre seines Lebens von den Maltizaren ist ge-tödtet worden, dieses Gedächtnißmahl habe errichten lassen. Welche Völkerschaft die Maktizaren? wo dieselben gewesen sind, ist gäntlich unbekannt. Gruter, p. 552- — Kinder mann, 111. 2. 66. D. M. SEGG1YS. SEGVNIMNYS. VET. LEG. II. ITAL. PF-TEIVLA. SEVEHIA. ( ONI. EIVS. Silil. El'. SECC1AE. SECVNDINAE. EIL. ET. MAT,IIS. MAXIMO. ET. SEGYNDO. NEPOTIDVS. SVIS. VIVI. FECERA NT. ET. IVL. VPRICIO EIL. MIL. LEG. SS-----H. F. PRAEF. 8TIP. AN. VI A ANN. XXV. 1)1 is Manibus Scccius Secundinus, Yeteranus Legionis Secun-dac Italiae Peteiula Scveria conjux ejus sibi et Secciae Se-cuiidinae Filiac et Marlis Maximo et Seeundo Nepotibus suis vi\i feccrunt et Julio Apricio lilio Aliliti Legionis supra scriptae bona Fortuna praclectn slipendiato (Stipendiario, Stipen-dio). Annis Sex. mortuis annorum viginti quinque. Die Namen Secundinus. Secundianus, Secundus erscheinen mit verschiedenen Vornamen aus vielen vaterländischen Denksteinen tu Cill», Pettau, Podverch, Scckau, Feldbach, Gaisthal und Kaindors. Peteiula und Apricius stehen hier einzig. Severina liest man zu Grafendorf und Semriach. Grutcr, p. 560- — Kindermann, 111. 265. T). AI. AYR. SATVRNINO. VF/I’. 0. AN. XI,Y. FT. AYR. SECVNDINAE. GON. 0. AN.XXXV. ET. AVIL SECVND1NO. FR AT. A. AN. VII. »EGI AI IV. OVA ETA. A VIA. ET. AYR. GRESGENTINVS. PARENTIBVS. CARISSIMIS. Ein Denkmahl, welches die Großmutter Dezimia und der dankbare Schn Erescentinus ihren Enkeln und geliebten Aeltern haben errichten lassen. Saturninus findet sich auf Monumenten zu Cillv und Stallhosen. Bcciina steht hier einzig. G rute r, p. 531. in sacello 8. Maximilian!, — außen an der St. Maximilians-Kapelle. Im Dreieck-feldc ober der Inschrift ist ein Mcdusenhaupt mit Schlangen zu beiden Seiten gemeißelt. Kindermann. 111. p. 265. D. M. AYR. SEGVNDINVS. ET. AYR. VALENTINA. GON. VIVI. FEG. SIRI. ET- AYR. SEGVNDIANVS. FIL. 0. AN. VI!. CRVDELES. PARENTES. FACERE. GVR. (curaverunt). Innen in der St. Maximilians-Kapelle. Ober der Inschrift die plastischen Brustbilder von Vater, Mutter und Schn. — Der Zusammenhang scheint hier zu fordern: Aurelio Secundiano zu lesen. ES dürste vergebliche Mühe sevn, mit Gewißheit erklären zu wollen, warum sich die Aeltern Secundinus und Valentina wegen ihres im sechsten Lebensjahre verstorbenen Sohnes crudeles parentes genannt haben? Die Namen dieser Inschrift kommen auf vielen steirisch-römischen Monumenten vor. C. Gatius Secundianus II. V in — zu Seen. Hund. 111. 236. — Gruter, p. 762. Aurelius Secundianus am Zeisel-berge bei Klagenfurt. — Carinthia, 1823. VV. 21. — Kindermann, 111. 264. DIS. AIAN. SA GR. STATIVS. V. FI, SATVRNINVS. C. STA-TIO. SEIANO. T. EX. VOTO. Diese Inschrift leset sich am besten fclgendermassen: Diis Manibus Sacrum. Statius vovit. Filius Saturninus C. Sta-. tio Seiano terminavit ex voto; oder: Diis Manibus Sacrum Statius Yeberanus Filius Saturninus C. Stativ Seiano Tribuno Ex Voto (posuerunt). Der letztere Name steht auf diesem Gcdächtnißsteine einzig. Gr titer, p. 98. .— Kindermann, 111. 169. mit sehr irriger Vermischung II. p. 152 — 153. D. M. CVF. C VPITI AN VS. 0. AN. LX. ET. BEB. MAXI-MIANAE. C. 0. AN. L. FLA. DECORIANVS. B. ET. CVF. IVLIANA. CON. AN. VII FAB. FAC. CVB. Diis Manibus. Cupitio Cupitiano mortuo annorum sexaginta et Bebiae Maximianae conjugi mortuae annorum quinquaginta Flavius Decoratianus Bivus (vivus) et Cupitia Juliana conjux anno septimo parentibus carissimis faciundum curaverunt. Gruter, p. 737. — In aede Minoritarum; heute außen am St. Maximilianskirchlein. Oberhalb der Inschrift sind die Brustbilder von Mann, Frau und Kind. Kinder mann, 111. 265. Für die Stadt Cilly scheint uns diese Steinschrift die nicht unwichtige Andeutung zu enthalten, daß die hier genannte Familie der Cupizianer höchst wahrscheinlich die Stammfamilie der in Cilly einst einheimischen Familie Kopitsch oder Kupitsch gewesen sey; welche sich in der untern Steiermark bis heut zu Tage noch erhalten hat. Die Grabsteine von zwei verstorbenen Mitgliedern dieser Familie befinden sich an der Stadtpfarrkirche zu Cilly mit folgenden Inschriften: Ho die mihi, eras tibi Exspectamus donee veniat immutatio nostra Daniel et Michael Cupitiani Fratres Germani piissimis parentibus sibi ac gratae posteritati vivi posuerunt Anno humanae Salutis 1583. Tu Domine fortitudo nostra et portio in terra viventium ad adjuvandum festina et memento nostri propter bonitatem tuam. Daniel Cupitianus obiit in die Silvestri, qui finis erat anni LXXXXI. 1592. Alterius non sit, qui suus esse potest, Michael Cupitianus vi-vens sibi posuit. Cum jaceo et nigram mihi mors denuntiat horam, Tune exspiranti pacis Oliva veni. Cupitianus und Decoratianus sind nur auf diesem Monumente allein zu finden; Cupitianus kömmt auf einem Denksteine an der Kirche zu Mariapfarr bei Tamsweg, und Claudius Cupitus auf dem Zollfeide und zu Salzburg vor. Die Vornamen Baebus und Baebia erscheinen auf Denksteinen zu Seckau und zu Tüsfer. Carinthia, 1820. W. 34. — Juvavia, p. 47. 59. D. M. OCTAVIAE. SVCCESSAE. ANN. XXV. INGENVVS. A ETA TE. ... Ein verstümmelter Denkstein von einem gewissen Jngenuus der Octavia Sukcessa in ihrem fünf und zwanzigsten Lebensjahre errichtet; — Successa liest man auf steierischen Monumenten zu Cilly und zu Eggersdorf. Gruter, p. 882. D. M. RESPECTVS. VARI. LVC1FERI. V. F. SIBI. ET. FORTVNATAE. VXORI. CARISS. ANN. XXX. ET. RESPEC-TAE. FIL. ANN. V. ET. VRSINAE. FIL. ANN. XXII. Der Name Respectus Varius Luciferus kömmt nur auf diesem Monumente allein vor. Gruter, p. 822. In Burgo. .— Kinder mann, 111. 265. D. M. SABINA. QVARTI. V. F. SIBI. ET. SABINO. FIL. P1ENTISS1MO. A. XXX. ET. POST. LITVGENAE. FIL. AN. XI. Quartus kömmt auf Cillycr - Monumenten vor. Sabina liest man auf Römerstcinen zu Straßgang, St. Dionysen, Pfannberg, St. Stephan bei Grätz und Kumbcrg; Litugena aber zu Triebendorf bei Murau, zu Pöllau und Feldbach, endlich auch noch auf ausländischen Römermonumenten zu Lupenburg und Narbonne. Gruter, p. 705. In pariete campanilis Minoritarum. p 732. n. 7-, p. 995. n. 5. — Kindermann, 111. p. 266. D. M. AVE. CLAVDIAE. A VIT VS. FILIVS. AELI. GRACE MA TRI. VIVAE. ET. AVR. SEREN1ANO. FRATRI. 0. AN. XVI. FECIT. IMP. AN TONINO. ET. BALBINO. COS. (Im Jahre Christi ... ?) Den Namen Avitus liest man auf vielen Cillyer-Monumenten, so wie auf jenen zu Hartberg und Seckau. Gruter, p. 721. Ce-leiae in agris. — Kinder mann, 111. 270. D. M. D. CASTRITIO. VERO. ANTONIO. DEC. CL. CELAN. XXVI. IVLIA. Q. FIL. VERA. MATER. V- F. ET. SIBI. Diis Manibus. Castritio Vero Antonio Decurioni Claudiae Ce-leiae Annorum Viginti Sex Julia Quinti Filia Vera Mater Viva Fecit Et Sibi. Der Name D. Castritius Verus ist nur auf diesem Monumente allein; Castritius kömmt zu St. Georgen am Sternberg in Kärnten vor. Carinthia, I. 1824. W. 40- Tercntius Verus am Chimsee; Sept. Ant. Verus zu Maria Saal. Gruter, p. 477-n. 6. — Carinthia, 1820. N. 20. — Gruter, p. 386. Supra portam capellae 8. Maximiliani. — Kindermann, 111. 267- D. M. SECVNDINVS. SECVNDI. ET. ATIA. VRSVLA- V-F. 8. ET. SECVNDO. F. ANN. VII. Der Name Secumlinus ist einer der verbreitetesten auf zahlreichen steiermärkischen Denkmählcrn zu Cillv, Podverch, Seckau» Feldbach, Gaisthal und Kaindorf. Gruter. — Kindermann, 111. 267. I). M. MATTIO. VRSYLO. AN. I.XX. ET. MAS INO. F. AN. XXIII. TERTIA, CON. VIVA. FEG. An der Kapelle am Kalvarienberge zu Cillv. Mattius Finitus erscheint auf einer Inschrift zu Tüffer. Ursulus steht hier einzig; Ur-sinus aber mit verschiedenen Zunamen kömmt auch auf zwei andern Cillver- Monumenten vor. D. N. F. I.. CONSTAN TINO. CLEMENT1SSIMO. AT(A. VICT. A AG. MARTINI AN VS. V. T. PRAESES. PROVINC, NORICI. MEDITER. T). N. M. O. E1VS. Domino nostro Flavio Constantino Clemonlissimo ati[ue Yicto-riosissimo Augusto Martinianus virus posuit praeses provinciae Norici Mediterranei Divo nuinini majestatiijue ejus. Gruter, p. 283. n. 3. — Kindermann, 111. p. 264. T. VARIO. T. EIL. CLEMEN TI. CL. CEL. PROČ. AVG. PROVINCIAL. RA ETI AE. MAVRETAN. CAESARIENSIS. LVSITANIAE. CILIC1AE. PRAEF. AL. BRITANNICÄE. MILL1AR. PRAEF. AVXILIARIORVM. TEMPORE. EXPE- DTTION1S. IN. TINGITANIAM. M1SŠORVA1. PRAEF. EQ. ALAE. u. PANNONIORVM TRIB. LEG. XXX VLP. PR AEF. ČOH. Ü. GALLORVM. MACEDON. VALER. VRBANVS. L1CIN. SECVND1NVS. DECVRIONES. ALAR. PROVINC. MAVRETAN. CA ES ARIEN Sl S. Es finden und fanden sich Denksteine mit wörtlich gleichen Inschriften, wie die vorliegende, zu Pettau, Grah, nach des Freiherrn von H ormay’r Angabe auch auf dem hcibnitzerfelde und zu Metz in Frankreich, welche alle Gruter in seiner reichen Sammlung ausgenommen hat. Die Bedeutung dieses Cillver Monumentes ist: die Dekurionen der Reiterschwadronen der Provinz des cäsaricnfischen Mauretaniens haben dem T. Varius Clemens, dem Sohne des Titus aus der Stadt Claudia Celeia, dem kaiserlichen Statthalter der Provinzen Rhätien, Mauretanien, Lusitanicn, Cilicien, dem Befehlshaber der britannischen Eskadron von tausend Reitern, und der zur Zeit des Heerzuges nach Tingitan befehligten Hülfstruppen, dem Befehlshaber der zweiten Eskadron pannonischer Reiter, dem Obersten der dreißigsten ulpianischen Legion, dem Befehlshaber der zweiten Cchortc mazedonischer Gallier, diesen Denkstein errichtet! •— Decurio ist hier der Befehlshaber einer Dekurie, Abthcilung, Schwadron oder Rotte von Reitern. Aus den deutlichen Siglen CL. CEL. dürfen wir mit Sicherheit schließen, daß dieser Titus Varius, ein im Römerreiche mit so vielen wichtigen Würden ausgezeichneter und hochverdienter Mann, ein geberner Celeianer gewesen scv. — Gruter, p. 482. in Burgo. — Kind er mann, 111. 166. hat diese Inschrift als in Cilly bestehend zweimal, und zwar ganz fe, wir ftc zu Gräh in der Burg gelesen wird. Horina yr’s Geschichte von Wien. I. Band. II. Heft. S. 121. Anm. 6. MARCO. VLP. RVTILIANO. OPT. PRAEFECTO. SVO. AVSPICIIS. RIM. ALEXANDRE IN. PERSIA. FELICITER. PA GNANTI. V1CTORI. MAXIMO. INUCTA. COHORS. TAV-BISCORVM EOVI T. HOG. POSVIT. Diese Inschrift soll an einem bei Cilly aufgefundenen Grabmahle vorhanden gewesen seyn. Kintlermann, 111. p. 270. G. ATII.IO. SECVNDINIANO. AER. COL. CEL. AN. LVIII. ET. VEPON. BELLICINAE. EIVS ATIL1VS. SECVNDVS. PARENTIB. ET. CALV. TVTORIN AE. CONI. PVD1CISS1- MAE. AN. XXXIl. (Posuit.) Atilius erscheint aus andern Römersteinen zu Cilly, auf jenen zu St. Dionysen bei Bruck an der Mur. Gruter, p. 367. in porta urbis versus Saaneck. — Kin d e rin a n n, 111. p. 266 — 267. TI. CLAVDIV(S). MVNICIPII. GEI,EI____(AE.) I.IB. FAVOR. V. F. SIB. ... (ET.) IVI.IAE, PVSILLAE. CONIVGI. SVAE. ET. SV...(IS). Dieses Denkmahl, mit zwei Brustbildern ober der Inschrift, befindet sich am Vürgerspitale in Cilly. Gruter. p. 115. n. 5. in Xe-nodochio urbis. — Kind ermann, 111. 268- 269. Gruter hat auch noch eine andere ähnliche Inschrift von Cilly: C. Claudius Municipii Celeia. Lib. Favor, pro se et Julia Pustila votum solvit. Sehr wahrscheinlich darf man hier einen wirklichen zweiten Denkstein vcrmuthen mit dem bestimmt ausgesprochenen Sinne und Zwecke, daß Tiberius Claudius in der Municipalstadt Celeia, durch Gnade Freigelassener, zur Lösung seines Gelübdes für sich und seine Gemahlin« Julia Pusilla dieses Denkmahl habe errichten lassen. Tib. Claudius Tertius liest man am Zollfelde in Kärnten. Carinthia, 1820. W. 34. G. IVT.IVS VF.PO DONATVS CI VIT ATE ROMANA VIRI-TIM ET INMVNITATE AB DIVO AVG VIVOS FECIT ŠIBI ET BONIATAE ANTONI(ii) FII,. CONIVG. ET (S)VIS. Dieser große, mit der schönsten Unzialschrift bczeichnete Stein ist erst in neuester Zeit in der Stadtpfarrkirche unter dem Taufsteine, in zwei Trümmer gebrochen, herausgenommen worden. — Der Name Vepo steht hier einzig; wenn er nicht gleich ist mit Vapon in der oben angeführten Inschrift? Bonia und Bonata erscheint auf Römcrsteinen in Cilly, Marburg, und Boniatus auf jenen im Gaisthale. — Es ist nicht unwahrscheinlich, daß unter dem hier genannten Divus Augustus der Imperator Augustus selbst zu verstehen sey. TIB. AN. C. ET. BONATAE. CON. AN. I X. SATVRNI-NVS ET. T. BON. FII,. GENITALIS. H ITO. L. F. AN... NATA IT.... O. LI. AXL. SATVBNINA. SA’TV------- Oberhalb dieser verstümmelten Inschrift befinden fich ein Medusenhaupt und in den Eckfeldern zwei Delphine. So viel aus den noch erhaltenen Siglen entnommen werden kann, ist dieser Denkstein von dem Bürger Tiberius Annius und seiner Gattinn Bonata im 60sten Jahre ihres Alters von einem gewissen Saturninus und von Bonata, der Tochter des Genitalis, errichtet worden. — Die Namen Bonia, Boniata, Boniatus finden fich auf Monumenten zu Marburg und im Gaisthal. Genitalis steht auf diesem Monumente einzig. Itto und Ittol zeigt fich als einheimisch, wie auf den Denksteinen zu Admont, Kum-berg, Grätz und St. Stephan Ittun, Ittunis, Itulus. CANPANVS. ATEBODVI. F. Y1VS (vivus) FECIT. SIBI. ET. QVARTAE. CON1YG1. ET SVIS. Oberhalb der Inschrift find zwei Brustbilder, jedoch kürzer gehalten, als sonst gewöhnlich ist. Der Sinn der wvhlerhaltenen Aufschrift ist durch sich selbst schon bestimmt ausgesprochen. Der celtisch-germani-sche Name Ateboduus kommt auf einem Steine vom kärntnerischen Lurnfelde vor; und ähnliche, wie Ataevortus, Atemeria, Ategnata — erscheinen auf Denkmählern zu Cilly und Grätz. Quarta, Quartina, Quartus, Quartionus trifft man zu Eillv, Windisch-Grätz, Tüffer und St. Stephan bei Grätz, — auch zu Jgg in Kram an. Gruter 758. n. 11., 956. n. 13. — Dieser Jnschriftstein befand sich ehedem an einer Waldkapelle, eine halbe Stunde von der Stadt nach Tüffer zu, gerade auf der Gränze des Stadtbezirkes. Die Kapelle wurde nachher abgebrochen und dieser Stein in die Stadt selbst übertragen. CLAVD1AE. SECVNDAE. ANNOR. XXXII. CONTYBER- NALI. HS. ET. C. CORNELIO. FELICI. ET. YIVIS. ET. SIBI. CVPITVS. CELEIAN. SER. RYFIAN — (Posuit). Ein Denkstein für Claudia Secunda, die Gemahlin», 32 Jahr alt, und weiter noch ein Denkmahl für C. Cornelius Felix, für die Lebenden und sich selbst errichtet von dem Celejaner Cupitus, dem Leibeignen des Rufianuö. — Contubernalis veranlaßt uns, das Siglum SER für Servus zu lesen; weil das erstere Wort nur bei Leuten geringeren Standes und bei Sclaven den Begriff Gatte, Gemahl, Mann, oder Gattinn, Frau, wie hier, hatte. Auf einem Monumente in Rom liest man Cupitus Augusti Libertus; auf einem Denksteine zu Cilly Cupitius Cupitianus. — Gegenwärtig in der Caserne in der Stadt. An diesem Monumente befindet sich auch der Genius des Todes mit umgekehrter, niedergesenkter Fackel gemeißelt. AYR- IVSTINO. MILITI. LEG. II. ITALO. IN. EXP. DAG. (IIR)SCAE. AN. XXXIII. AYR. YERIN. VET. ET. MESS. QVARTINA. PARENTES. FEGER VN T. lieber dieser Inschrift erscheint das Brustbild eines römischen Kriegers mit Schild, Speer und Stab. — In verschiedenen Abschriften liest man diese Inschrift mit mehreren Abweichungen. Einige lesen ganz ausdrücklich ITALO; Andere aber trennen das Siglum O, was auch dem Sinne vollkommen entspricht, da O so viel als 6 oder Mortuo ist. Statt des In der Mitte verstümmelten Wortes lesen Einige DACOISCA, was auch einen bestimmten Sinn gibt. Hält man sich nun an Liese Leseart, so ist der Sinn der Inschrift durch sich selbst ausgesprochen: Dem Aurelius Justinus, Soldaten der zweiten italischen Legion, umgekominen im dazischen Heerzuge, int ZZsten Jahre seines Alters, haben der Veteran Aurelius Vcrinus und Messia Quartina (wahrscheinlich die Aeltern oder Blutsverwandte) diesen Denkstein errichtet. Aurelius Iustinus kömmt auf dem Monumente bei Rohltsch vor. A's Krieger der zweiten italischen (norischen) Legion war Justinus ein Landcseingeborner und wahrscheinlich ein geborner Celeianer; denn die zweite italische Legion wurde von K. M. Aurelius Antoninus aus eingebornen Norikern errichtet. Mein Norikum L p. 5b— 57. MARCELLIN. AVITI (MVTVE) S1BI. ET. SVIS. AYR. BAS-S1NI. CONI. KAR. (-). AN. XXI. (KARONI.) AYR. POTEN-TINAE (POT. ET. ENR.) EIL. (FI ) KAR. (-). AN. XXI. Wir halten uns an die, von Gruter, p. 804. n. 7. aufbewahrte älteste Abschrift, mit Beifügung der abweichenden neuern Abschriften, welche keinen Sinn geben. Die älteste Abschrift liest sich von selbst. Marcellinus (A viti (lilius) oder Avitivius) Votum Fecit (oder vi-vus fecit) Sibi Et Suis Aureliae Bassiniae Conjugi Carissimae Mortuae Annorum XXI. et Aureliae Potentinae Filiae Mortuae Annorum Yigintietunius. Heber der Inschrift sind die Gebilde von Mann, Frau und Tochter. Marcellinus kömmt unter andern Beinamen auf Denksteinen zu Podverch bei Lichtenwald und im Gaisthale> und Avitus auf mehren Cillyer Monumenten und zu Hartbcrg vor. Dieser Denkstein befindet sich zu Cilly am Kirchplatze im Hause Nr. 164. OVARTVS. SIR AE. V. F. SIR. ET. LICONIAE. INGENVAE. VXOR. AN. L. ET. LEVCIMARAE. FIL. AN. X. FINITO. F. AN. YI. LICOVIO. SEXTO. AN. XX. (AVSCOMVSCIO- NIS?) FIL. A. A XXX. DVBNAE. F. AN. XXXXVII.... COVIVS. BARVS. AN. ... COVIVS BONI A TVS. ANN. L, VETVLLA. LVCIA. (V1I?)AN(II?)L. LICONIYS. VRSVS. AN.. lieber dieser Inschrift sind die Brustbilder von Vater, Mutter und zwei Kindern. Die zweite Hälfte derselben ist sehr unleserlich und daher mangelhaft, so daß sich Sinn und Bedeutung des ganzen Monumentes nicht vollendet aussprechen lassen. Dieser Stein scheint aber ein Hauptdenkmahl der in Celeia einheimischen Familie der Likovicr und Leucimarer, deren Namen überhaupt sonst nirgend mehr, weder auf vaterländischen noch auf römischen Monumenten Vorkommen, gewesen zu seyn. Der Stein selbst ist im Kürschner'schen Hause Nr. 26 auf dem Stadtplatze. L. LIBERALIS. ET. CVRENA. Q. MARI. IVELANA- V. FECER. SIBI. ET. CRESCENTINO. F. AN. XI. IVLIANAE. NEP. AN. XV. ET. SALVTARI. FILIO. AN. XXIII. Gruter, p. 798- juxt a portam, quae est ad ^ Burgum. —r Curcna steht auf diesem Steine ein$ig<- Grescentinus, Julia und Ju- liana finden fich auf Monumenten in (Sittö, Pettau, Feldbach, Waldstein und Rotenmann. — Kindermann, 1U. 267. C. DVR0N1VS. MARTI AUS. V. F. SIRI. ET. PROCVLEAE (procvleiae) PROCLAE. CON. ANN. XXX. ET. C. DV-RONIO. VRSINO. F. AN. XXX. (XX....). Gru ter, p. 779. Duronius und Proculeia stehen auf diesem Monumente einzig. Frocula kömmt auf dem Zollfelde vor. Car i n-thia, 1820. N. 34. Duronius scheint ein einheimischer Name zu sevn. Ursinus und Ursignus haben Inschriften zu Eilly und Semriack). Ob Martialis, welcher -tame auf Monumenten zu Pettau und Trägelwang erscheint, ein gewöhnlicher Beiname sey, oder ob es -für Martialis (Sacerdos, minister Dei Marlis) oder für Miles Legionis Martialis genommen werden müsse? ist nicht mit Gewißheit zu bestimmen. Ein sehr gut erhaltenes Monument mit der ganz wörtlich gleichen Inschrift, oberhalb Laubrelief, dann die Brustbilder von Mann und Frau, im Dreieckfelde darüber zwei Löwen, welche mit den Vorderpfoten eine Vase berühren, und außerhalb in den Ecken zwei Delphine, befindet sich jetzt noch in der Burg zu Grätz. F VICI VS. A TR EGT VS. V. F. 8. ET. CORNEL! AE. P. VALENTIN AE. GON. ANN. XXX. ET. SECUNDINAE. EIL. ANN. XV. Gruter, p. 839. Geleiae in templo juxta fontcm. Viliius erscheint auf Denksteinen zu Piber, Cillv, zu Gran und Worms. Valentina auf Inschriften zu Judenburg, Pettau, Radigund und St. Johann bei Stubenberg. MAGEN A. MACEMARI. V. F. SIRI. ET. PRIMAL AE. PRIMI. F1L. AN. V. Die beiden ersten Eigennamen sind bloß auf diesem Denksteine zu finden und ohne Zweifel celtisch-germanische Eigennamen. Gr uter, p. 702. — 878, in pariete Domus in foro.— Kinder mann, 111. 269. POMPEIVS. AGIL1S. V. F. SIBI. ET. POMPEI AE. PRI-MIGENIAE. CON. ANN. XXXV. ET. POMPEIXE. SPEC-TATAE. FIL. ANN. XVII. ET. COVRIAE. F. ANN. XVI. ET. SEXTINAE. SVPVTAE. AN. XVI. ET VITALI. FIL. ANN. XX. Gr uter, p. 816. Super portam coemeterii 8. Danielis. — Kindermann, 111. p. 263. VICTORI. QVADRATI. ET. 1VLIES. VERANILLES. IV-LIVS. VICTORI VS. OVADRATVS. FIL. EORVM. BIG. POSITVS. Gr uter, p. 749. in aedibus Georgii Pergcr. Ganz gleichlautend ist eine Denksteinschrift in Pettau. Kind ermann, 111. 153- C. COttNELIO. LVCVLLO. ANN XXX. ET. CORNELIA E. TF.RTVLIAE. ANN. XX.V. -ET. C. CORNELIO. PROCV-I.O. A N N. XXXX. FiLiS. PIENTISSIMIS. CORNELIVS. FIRMVS. ET. VOLSARIA. PAVLA. G rut er, Celeiae. p. 679. TcrtuIIa liest man auf Römermo-»iimeiiten zu Cilly, St. Ruprecht an der Raab, im Gaisthale. Cornelia Tertulla kommt vor auf Denksteinen zu Breszia und zu Oliven-zia in Portugal; ein Proculus zu Seen. Mon. Boic, II. 122. Volsaria Paula ist bloß auf diesem Monumente. Kinder m a n n , Hl. 268. SECA NT)VS. MAGIMARL F. V. F. SIRI. ET. S| f. 8. ET. MAGIRO. AVCTOMARl. E l . CVRI l AE. ATAEVORT1. F. PARENTIR. ET. EXORATO. NF.POT. AN. — Grutcr, p. 733. in capitulo fr a trum Minovitarum. — Kind ermann, 111. p. 264. Statt Magiri lesen spätere Abschriften Magimari, Magimaro. Die Aehnlickkeit dieses Namens mit Macema-rus ist auffallend; und kenntlich ist der Name als celtisch-germanisch. Diese und die Namen Auctomarus und Ataevortus stehen bloß auf unserem Denksteine; sie haben mit den einheimischen Namen Ategnata, Attmeria auf den römisch-steierischen Monumenten zu Cillv und Grätz Aehnlichkeit. MARICCAE. ATMERIAE. ANN. LXXX. C. CASSIVS. CIVIS. HER. EEC. (Heres fecit.) Gruter, p. 879. in Burgo. Ilnbezweifclbar ist Atemeria ein einheimisch - keltisch - germanischer Name. T. CARAF.O. FINITO. AN. LXXX. SORNIAE. SF.CVNDI-NAE. AC. T. CARMAEO. ANITO. AN. XX. SORNIA. MA* XI AI A PARENTIBVS. F. C. (Faciundum curavit.) Grut er, p, 724. Außer dein Namen Secundina komme» alle übrigen hier genannten auf römisch-steierischen Denksteinen nirgend vor. Man darf sie für reltisch-germanische Namen halten. CORNELIVS. M. L. SENNO. ANNO. LXX. II. 8. E. PATRON VS. DE. SVO. FACIVND. CVRAVIT. Gruter, p. 937. in taberna sartoris. Diese eigenthümlich stv-lisirte Inschrift lesen wir also: Cornelius, Miles Legionis (Marci Liberias) annorum Septuaginta hie situs est. Patronus de suö faciendum curavit. SEX. PVBLICIVS. FRONTO. ANNO. LX. BATRO. CE-liF.IAN. ANNO. LXX. SERVATVS. CELEIAN. ANN. LXX. IRC. 8. (Sunt.) Gruter, p. 886. — Kindermann, 111. 268. — Fronto, Cossonis Filius, und Fronto allein liest man zu Salzburg und aus dem Zollfelde. Juvavia, p. 67. — Carintbia, 1820. N. 23. KAL. A ELIONIN. DI. IR. ET. BAL(B)INO. COS. CELEIAE. AVG. P. AELIVS. P. F. COS. PRO. SE. ET. 8VIS. V. 8. L. M. (Votum solvit likens merito.) Gruter, p. 130. — Kindermann, 111. p. 266. C. ATILIO. SECVNDINO. VIX. AN. LXII. 0. AN. VII. EIL. PIENTISS. L. M. V. C. Gruter, p. 671. in Fluvio Saano repertus (lapis). Wahrscheinlich ist diese Inschrift eines durch Jahrhunderte vielleicht im Saan-flusse gelegenen Steines nicht mehr in ihrer ursprünglichen Gestalt auf uns gekommen. Aus den vorliegenden Siglen wagen wir folgende Lösung: Cajo Atilio Secundino (qui) vixit annos sexaginta duos (vel: vix annorum sexaginta duorum — mortuo) annos septem (natus) stilus pientissimus locum monument! voto curavit. C. RVFIVS. APOLASTVS. ET. IVLIA. SVCCESSA. VIVI. ŠIBI. FECERVNT. IVLIA. FIRMIN A. ANNO. XX. H. 8. E. (Hic sita est). Gruter, p. 886. in ludo literario. Ruflus Apolastus liest man nur apf diesem vaterländischen Monumente allein, — Successa auch zu Eggersdorf. ANTONIAE. MARVLLAE AN. II. ANTONIVS. FELIX. ET. SPERATIA. IVLIANA. PARENTES. FILIE. FECERVNT. lieber der Inschrift befinden sich die Brustbilder von Vater, Mutter und Tochter. Das Denkmahl ist im Hause des Kaufmanns Linnin-ger, in der Grähervorstadt. In eben diesem Hause befindet sich auch noch ein Reliefsgebilde, wie es scheint, einen Paris vorstellend. ........FILIO. I). N. CONSTANTINl. MAXIME VICTO- RIOSISSIMI. SEMPER. AVG. NEPOT1. M. A VRELI. MAXIMIANE ET. FL. CONSTANTI. DIVORVM ET. DIVI. CLAVDI. ABNEPOTE NORICE MEDITER. DEVOTE NV-MINI. MAIESTATIQVE. EORVM. Die erste Zeile oder der Anfang dieser merkwürdigen Steininschrift ist vertilgt. Das Dcnkmahl befindet sich an der Ostseite des Wohngebäudes der sogenannten Kroatenmühle, eine Viertelstunde außer der Stadt Eilly. Der Anfang enthielt wahrscheinlich den Namen Constantins, des ältesten Sohnes Constantins des Großen und der Fausta; die beiden als Großväter von mütterlicher und väterlicher Seite genannten Kaiser sind Mapimianus Herkuleus und Constantius Chlorus; der Kaiser Claudius Gothikus wird als Urgroßvater aufgeführt wegen Claudia, der Großmutter des Kaisers Konstantins des Großen, einer Tochter von Crispus, dem Bruder des erwähnten Kaisers Claudius Gothicus. Im Jahre 1725 sind bei der Straßenverbefferung in den Gegenden um Cilly mehrere römische Meilensteine aufgefunden worden, von welchen sich folgende Inschriften noch vollkommen lesbar erhalten haben sollen. IMP. NERVA. TRAIANVS. CAES. AVG. GER. PONT. MAX. TRIE. POT. PP. COS. Hi. IMP. CAESAR. DIVI. TRAIANI. PARTHICI. DIVE NERVA E. NERO. TRAIANVS. HADRIANVS. AVG. PONTIFEX. MAX. TRIE. POT. XVI. COS. III. PP. PROCOS. IMP. CAES. SEPT. SEVERVS. P1VS. PERT. AVG. ARAB. ADIAB. PART. MAX. TRIB. POT. VIII. IMP. XII. PP. COS. ET. PROCOS. ET. IMP. CAES. MAR. AVR. ANTO-NINVS. PIVS. FELIX. AVG. PART. MAXIM. BRIT. MAX. GERM. MAX. PONT. MAX. TRIB. POT. XII. 1MPER. III. COS IIII. PP. PROCOS. MILLIARIA. VETVSTATE. CON-LAPSA. REST1TVI. IVSSERVNT. IMP. CAES. T. AELIVS. HADRIANVS. ANTONINVS. AVG. PIVS. PP. PONTIFEX. MAXIMVS. TRIB. POTEST. IMP. II. COS. III. IMP. CAES. M. OPELIVS. SEVERVS. MACRINVS. PIVS. FELIX. AVG. PONTIF. MAX. TRIB. POP. II PP. COS. PROCONSVL. E. M. OPELIVS. ANTONINVS. D1ADVME-NVS. NOBILISSIMVS. CAES. PRINCEPS. IVVENTVT1S. PROVIDENS. CLXIIII. 8.... V1SS1MI. AVG. t'ECERVNT. Aquil. Caes. Ann. Duc Styriae 'I'. 11. p. 440. Ex Document. D. Ant. Jos. Marcellini Simbinelli. Can. Reg. Lat. Prodecani. Im Jahre 1840 am 26. März ist in Cilly beim Posthause bei Ausgrabung eines Kellers folgende Steinschrift aufgefunden worden, welche mit der eben angeführten ganz gleichen Inhalts gewesen zu seyn scheint. . . . FL . . . LSV . . . CONSTANTIO (D) N (C)AS. FI-LIO. D. N. CONSTANTINE MAXIM I V1CTORIOS1SSIMI. SEMPER. AVG. NEPOTI. M. AVR. VII MAXIMIANE ET. FL. CONSTANTI... DIVORVM. N. M. T. D. N. M. Q. E. .........IMP. CAES. AVRELIO. C. DIOPLO.CIV. INVIC. AVG. PVB. POT. P. P. R... OSOPI. Von einem zertrümmerten Denkmahl sehr wahrscheinlich falsch abgeschrieben. Kindermann., 111. 268. .......... NERVAE.N. F. ANO. PO(N)T.MAX. TRIB. POT. Kindermann, 111. p. 265. Aus einem Bruchstücke an der Maximilianskapelle. .........MILLIA. . . . CVM. EX. HISP. . . . TIGITAN. TRIB. . . . GALLIORVM. . . . PVBL1CVS. . . . Diese wenigen Siglen l;at Gruter, p. 899. — Celeiae in arce — aufbewahrt. Neuere Abschriften aus einem Trümmer an der Südseite des thurures vor dem Wasserthore geben: El. . . . MILIA. . . . HVM. EX. IIISPA. . . . INGITAN. TRIB. . GALLORVM. . . . Pt BL IC. . . . Offenbar sind dies Trümmer des großen Denksteines mit jener Inschrift, welche sich im G roter, p. 482 findet, und die von uns so eben angeführt worden ist. . . i . . . MISSORVM. MO... LEG... PR...BVN... INR.. Auf einem der Trümmer an der Südseite des EckthurmeS vor dein Wasserthore. ........AN. L. ... 8. E. V. F. .. . O. DIASTVLLI. N. AN. IX. ...NTA. F. AN. XXV. Ein Bruchstück an eben demselben Thurm. — Gruter, p. 571. hat dies Fragment also: AME... C. F. V. F... DIASTVLL... N. AN. LX. ...NTA. F. AN. XXV. . . . MISSORVM. LEG. XXXV V. PR. . . . TRIB. ... C. VEDIVS. P. F. VALERIO. — Gruter, p. 893. Trümmer am genannten Eckthurme vor dem Wasserthore. Neuere Aufschriften drücken das „Valerie" nicht mehr vollständig aus. lieber der Inschrift war ein Medusenhaupt mit Delphinen an den Seiten gemeißelt. D. M. POMP. FORTVNATO. AN. XXX. E(POI)TA. ET. MAT. AN. XL. AEL. CANDIDA. FEC. SIRI. ET. CON. PIENTIS. Diese an einigen Stellen nicht vollständig erhaltene Inschrift befindet sich auf einem Steine im alten Magistratshofe, lieber der Inschrift sind zwei verstümmelte Brustbilder von Mann und Frau. Die Namen Fortunatus, Fortunata, Fortunus, erscheinen auf Römermonumen-ten in Pettau. F.NNIAE. M. F. V. E. P. AE. DECRF.T. DECVRION. PV-BLICE. OR.... (11 )NGVLAREM. E1VS. PVD1C(I)T1AM. MASCVL1N1VS. . . . N. VS. . . . Gruter, p. 115. in moenibus urbis Celejae, hat nur die zweite Hälfte dieser Siglen. Diese Inschrift befindet sich an zwei Trümmern eines an der Südseite des Ecklhurmes vor dem Wasserthore eingemaucr-ten Denksteins. Sinn und Bedeutung derselben sind klar. Gewiß ein höchst merkwürdiges Monument, auf Anordnung der Stadtdekuricuen von Celeja einer gewissen Ennia zu Ehren errichtet, in öffentlicher Anerkennung ihrer unbcmakelten Sittlichkeit. Der Name Masculus kömmt auf Denksteinen zu Kumberg, Scckau, St. Stephan und am Jungfrausprung bei der Mur oberhalb Feistritz vor. Sind die Siglen M. F. durch Maximi Filia zu lösen, so scheint folgende Inschrift zu Lai- bach mit der vorliegenden in Verwandtschaft zu stehen: Tertius Ononis iilius virus fecit sibi et Enniae Maximi tiliae conjugi et Lassae Juniae filiae mortuae annorum viginti quinque. Fecit Filia. Gruter, p. 833. ANTONI VS. VEL. AQV1LEIA. ET. ANTONIN S. RESPE-CTVS. AMICO. OPTIMO. Auf einem Bruchstücke am Eckthurme vor dem Wasserthore. Diese Inschrift scheint anzudeuten, daß Antonius, ein Abkömmling aus der römisch - velinischen Gemeinde, zu Aquileja geboren, und Antonius Re-spectuS dies Dcnkmahl ihrem besten Freunde N. errichtet haben. Es ist übrigens bekannt, daß es in Rom vier Stadtzünfte (Tri-bus uvbanas) und einunddreißig ländliche Gemeinden (Tribus ru-sticas) oder Zünfte gegeben habe. Die velinische Zunft (Tribus ve-lina) hatte ihren Hauptsitz in den Umgegenden dcS velinischen Scc'S im sabinifchen Gebiete. M. V1BIVS. Dioscvnvs. 1VLIAE. CONCORDIAE. AN. LXXX. ... ET ... T... AE. ... Gruter, p. 895. n. 5. — Kindermann, 111. 269. Dieses Bruchstück befindet sich an der Westseite des EcktburmeS vor dem Wasserthore. Neuere Abschriften haben: IVLII i CONCO(R)DIA. — A; j XXX. ... ET. P..AL... Der Sinn scheint zu seyn: Dioskurus hat seiner achtzig Jahr alten (Frau) Julia Eoncordia diesen Denkstein errichtet. Dioscurus steht hier einzig. Vibius erscheint sehr oft auf Römermonumcnken, und zwar zu Cilly; F. Vibius zu Gran und Worms; zu Piber Vibius vindi; und zu Wever bei Judenburg Vi-bia F'erti. — Oberhalb der Inschrift ist ein Mcdusenhaupt mit zwei Delphinen. RANXL. DOM. EPIIESO. 1NSEQVEN. 8. SER. FEC. Ein Bruchstück an der Ostseite der Kirchhosmauer zum heiligen Geist. Unterhalb der Inschrift im eigenen Felde befindet sich ein geflügelter Drache. Diese zertrümmerte Aufschrift scheint anzudeuten, daß ein gewisser Jnsequens, ein Leibeigener, seinem Herrn und Patrone, einem gebornen Epheser aus Kleinasien (DOM. f. v. a. Domo) in Ecleja dies Denkmahl errichtet habe. .......ET. C. IVNIO. NICANDR. EIL. ANN. XXXVIII. MAT. P. F. VERIANAE. ANN. XXXIIII. ET. C. IVNIO. ISAEO. VET. EX. DEC. ALAE. I. CON. AN. LX. ET. PAEPODISIAE. ANN. XXV. M. I. Diese Inschrift findet sich bei Gruter, p. 548. n. 10., aber auch noch eine zweite ähnliche als in Sacello 8. Maximilian! parieti insertus lapis: .......ET. C. IVNIO. NICANDR. FIL. ANN. XXXIIII. F... ET. C. IVNIO. ISAEO. VET. EX. DEC. ALAE. I. CON. AN. LX. ET. PAEPODISIAE. ANN. XXV M. I. Kinder mann, 111. p. 267 — 268. Der Anfang Vieser Inschrift ist vertilgt. Es läßt sich daher Zweck und Sinn nicht mehr zuverlässig bestimmen. Junius steht hier einzig. Junianus kömmt auf Denksteinen zu Pettau, Pöllau und im Gaisthale vor. Eben so einzig sind Isaeus und Paepodisia. Die Siglen EX. DEC. kann man lesen: Ex-decurioni alae primae, — und M. I., am Ende, für Jovi maximo oder Manibus Hierum. T. . ... MAXIMO. !l. VIR. IVR. D. IVLIA. TI. F. MAXI-MINA. MAR1TO. Gruter, p. 497, in puteo. Dieser Inschrift scheint der Anfang zu mangeln. PETRONIA. P. F. MAXIMILLA. HIC. QV1ESCIT. I. PE-TRONTYS. I. L. R. 8. A... PETRONIVS. . . . PETRONIVS. ... AN. XXII. Dieser zum Theile zertrümmerte Denkstein, wahrscheinlich ein uralter Grabstein der Familie der Petronier, enthält nur einige Namen der darunter Ruhenden. Die Inschrift ist in den größten regelmäßigsten llnzialbuchstaben ausgedrückt. I. L. R. 8. A. lesen wir mit: In loco religiose sepulchre adsignatus. Nahe verwandt zu Inschrift und Familie scheinen die Denksteine in Rom. Gruter, p. 920- n. 14. Petronia. P. F. Maxima vixit annorum XVIII.; auf dem Zollfelde in Kärnten: Gruter, p. 631. n. 3. in ruinis Vir uni Carinthiae: D. M. 8 Durius A viths et Petronia Maximilla vivi fecerunt sibi et filiae Maximae mor-tuae annorum XVII. infelicissimi parentes; in Krainburg: Gruter, p. 717. n. 1. D. M. 8. D. Verrius Avitus et Petronia Maximilla vivi fecerunt sibi et filiae Maximae mortuae annorum XVII. infelicissimi parentes. I. . . . ET. . . . CV. . . • C. RVFI---ARAM. . . . D... 8. F. ANTONIVS. SPECTATV. . . . PETRONIVS. MAR-CV. . . . MAMI LI VS. RES PECTIN. . . . ANTONIVS. SA-TVRNIN. . . . HELVIVS. IVSTVS. . . . PVRRANTVS. CA-STO. . . . AVR. CIANTVLL. . . . BOTONON. . . . VE-RVS. SATVRNIN. SENTONIVS. ALBVCIN. . . . POMPE-IVS. S VRVE. . . . PVBLICIVS. CALLISTV. . . . MAMI-LIVS. CRESCE. . . . PETRONIVS. CELE. . . . RVFIVS. HERM. ... CLAVDIVS. MAXIMV. . . . RESTVTVS. SV-TVRNIN. . . . IANTNLLVS. ORGETE. . . . MAXIMIA-NVS. SEVER_______ Dieses Denkmahl, die vordere Hälfte einer großen Ara, befindet sich im Kürschnerhause auf dem Stadtplatze Nr. 26. ......EX. DEC. AL. C. CASSIVS. SILVESTER. LEG. IIII. FL. EX. SIGN. Ein Bruchstück eines zertrümmerten Denkmahls, dessen Sinn und Bedeutung nicht mehr ganz entziffert werden kann. Cassius kömmt auf einem andern Cillyer Monumente, in Gonovitz, zu St. Margarethen bei Knittelfeld vor. Grater, in monasterio. — Kindermann, III. 21)4. Dieses inschriftliche Bruchstück mit einer andern Inschrift vermengt hat Kindermann auch von Pettau. ll. 152 — 153. ......ET. BALBINO. COS. CELEIAE. P. A ELI VS. VE- RANVS. B. F. PROC. PRO. SE. ET. SVIS. V. 8. L. M. Statt Veranus lesen einige Abschriften Verinus. Es wäre daher möglich, daß dieser Bruchtheil einer Inschrift mit einem ähnlichen, schon oben angeführten, einem und demselben Monumente angehörc. Gruter, p. 130. Kinder mann, 111, 269. I. O. .. CAND1. ... TERTIAN. CON. DPP. TR. LEG. XX. V V. PETROMA. TERT. VXOR. F... ET. ...O... Unter verschiedenen Vor - und Zunamen kömmt Candidus auf Römermonumenten zu Grätz, Waldstein und Weißkirchen; Tertius zu Grätz und Weyer; Petronia aber nirgend sonst, als auf steirisch-römischen Denksteinen vor. ........OPPIA. ...DE. SVA PECV... FACIVND. C... Bei Klantschnigg, im Hause Nr. 4, wo noch ein zweiter unent-zifferter Römerstein sich befindet. Q. PVBLICIVS. INVICTI. .. NC... II.. CCC.. INA..VNC. T. II... AN. COM1NINO. FIL. . . . Kinder inan n, 111. p. 263. I. O. M. ..CC. AICIN. MARTIAN... P. PR... CON. DIP. LEG. XXXV. .. 1T10N. .. VX... Kinder mann, 111. p. 265. Bruchstück eines Steines an her Nikolai-Kapelle. Duellius gibt in feinen Lucuhrat. Epistel, p. 9 — 12. noch folgende Steininschriften an, welche in Cilly gesunden worden sind: An der Außenseite des Kapuzinerklosters. IMP. DIVI. NER. F. NERVAE- TRAIAN. CAESARI. AVG. GER. DACIC. PONT- MAX. TRIB. POT. P. P. COS. V. GRVPIVS. MODERATVS. FAVN1ANVS.LVNCIN VS. PRAEF. COH. vii. CE. F. CODICIL. F. 'I. In fronte Sacelli 8. Andreae. L. BRAET1VS. LE. PVBL. VERON. VET. LEG. v lil. AVG. AN. AET. LXX. V. H. SE F. F. MAGON1A. VER. V1HL AN. LXXV. H. SE. F. F. Gesch. D. Steiermark — i. Vv. 24 Stein mit Lem Bilde eines Merkurs. MERCVRIO. AVG. IVL1VS. LVCIFER. SAG. F. T. CVL-TOR. EIVS. TITVLVM. CVM. SCR. T. D. VIATOR. GAETVL. I. AVITVS. MAGN. I. SPECTATVS. 8EXT. I. SECVNDINVS. SECVND. I. FINITVS. MAGN. I CRESCENS. NERTOMAR. I. MAXIMVS. (4VINT. I. CALViNIVS. MARTI ALIS. 8. A EMILI VS. SPECTATVS. 8. AVITVS. SECVND. I. MAXIMVS. VIATORI. 8. MAXIMVS. TERT. I. 1VLIVS. SECVND. I. AEMILIVS. FIRMVS. CASS1VS. SENILIS. SECVND IN. MAXIM. 1. SATVRN1. VIATORIS. PRAESENS. RESPECTI. I. O. M. MASCLINIVS. SVCCESSVS. RENET. C. AN. CISTI. AVSPICIS. PROC. A VC. V. 8. L. M. RESPECTVS. T.P. S. F. F. POSTVM1VS. P. L. PROVINCI ALIS. V. F. SIR. ET. DOMEST1CO. ET. IONICAE. PARENTIR. Die alt-römische Stadt Celeja betreffend finden fich in der reichen Jnschriftensammlung des Janus Gruterus noch folgende inschriftliche Denksteine von andern Orten aufbewahrt: D. M. C CORNEL. MEMOR CELEIA. MIL. COH. Im.TR. PATROILI. MIL. ANN. XXVIII. I TER A TVS. VIXIT. ANN. LXXX. AVVR. 1NGENVILIS. OPT. ET. HERES. EIVS. E. M. POSVIT. Gruter, p. 538. n. 9. Romae in Domo Antonii Frige-panis sub capitoliae. D. M, M. SATVRN1VS. M. F. CLA. MAXIMVS. CELEIA. EQ. COH. x. PR. APTL MIL. ANN. XII. V1X. ANN. XXX. H. F. C. Gruter, p. 560. n. 4. Romae. D. M, C. VALERIO. C. F. CLA. CVPITO. CELEIA. MIL, COH. VI. PR. AVRELI. MIL. ANN. VI. VIX. ANN. XXIIII. C. QVARTIVS. SECVNDVS. MIL. LEG. XIII. GEM. FRATRI. B> M. ET. NVMISA. SABI. CONIVGI. B. M. P. I. HERED. F. C. Gruter, p. 565. n. 1 Romae. In die Umgegend von Cilly scheint Gruter auch folgende Inschrift verseht zu haben': VLPIA. FIRMiNA. ANNOR. XXX. M. VLPIVS. N. ANTA. FIRMINVS. ET. CANNONIA. STATVTA. V. FECERVNT. SIBI, ET. VLPIO. PRIMAINO. AN. XIII, Gruter, p. 895. n. 12. In ruinis Metulii supra Celeiam'? — Diese Inschrift aber fand sich ganz gleich im Markte Obermöttnig im Bezirke Osterwitz. Siche unten Obermöttnig. Im Jahre 1572 hat ein gewisser Georg Gaisberg, der Jüngere, innerhalb seiner Hofmark, welche zu seinem Hause in der Schüttgasse in der Stadt Cilly gehörte, bei Ausgrabung eines Grundes zu einem neuen Gebäude ungefähr 7 Schuh tief unter der Erde einen schönen römischen Mosaikboden entdeckt, welchen er Lein Landesfürsten Erzherzog Karl anbot, und den er in seinem Schreiben vom 1. Juli 1572 folgender Massen schildert: „ist vngefer ainer starkhen Chlafter tieff vnter der Erden ain schönes zierliches Österreich, Larinen Stain von allerley färben sein, doch khcincr grösser dann ain Würffel von mani-cherley gemailwerchen vnd fürumb der wilden Thier vnd Pluembwerch von khostlicher heidenischer Arbeith in einander gelegter vnd gesetzter gefunden worden. Alls aber Lessen der Herr Ludwig Vngnadt, Freiherr zu Sannegkh erinerth, hat wollgcdachlcr Herr Vngnadt auff einem andern Orth berürtter Hoffmarch auch ain wenigs auffgraben lassen vnd erfunden, daß vngefär nach der ganzen Hoffmarch solich aingelegt Österreich heidnischer Arbeit gehen solle." Die Nachgrabungen scheinen damals an der bczeichneten Stelle nicht weiter fortgesetzt worden zu seyn. Neben diesen inschriftlichen und zum Theil, wie wir angedeutet haben, mit Reliefsgebilden gezierten Denksteinen fanden und finden sich in der heutigen Stadt Cilly noch mehrere andere plastische Antiken. An der St. Maximilians-Kapelle befindet sich ein Thierstück in Relief; am Wirkhshause des vulgo sogenannten Seppenscheg steht ein römischer Soldat im massiven Steinstandbilde. Im Hause Nr. 1, früher ein Magistratögebäude, waren ehedem Fußplatten von bedeutender Länge und Breite, Säulenkapitäle, Piedestale, (Friese), Säulenschafte u. dgl. antike Trümmer, alle aus dem Boden der Stadt ausgegraben. An der Nordseite der Pfarrkirche sieht man einen kolossalen Kopf, am There des AbteipfarrhofeS einen ruhenden Löwen, einen Pfeiler mit einem Löwenkopfe, und im Hofe daselbst einen Römerstein mit männlichen Figuren. In der Spitalgasse und im Spitale waren Trümmer verstümmelter Löwen. In den Häusern Nr. 45 und 59 hat man im Jahre 1826 und 1834 Trümmer von schönen Mosaikböden ausgegraben, deren Bruchstücke jetzt theils in der Kapelle des Bürgerspitals, theils in der Minorite»- und Pfarrkirche zu sehen sind. Im Hause Nr. 13 sah man einen Stein mit den Gebilden von zwei Liktoren, in der Kaserne Reliefsgebilde von Diana und Endymion, einer männlichen Figur mit einem Korbe, von einem Kruge mit Arabeskeneinfaffung, von einem gehörnten Mannskopfe; im Hause Nr. 56 ein Bruchstück einer fitzenden Gestalt; im Hause Nr. 53 ein männliches Brustbild; im neuen Rathhause einen geflügelten Kopf, ein großes Marmorbeckcn und Schmelztiegel, erst neuerlich auSgegraben; vor dem Laibacher-Thore im Hofe des Bräuhauses einen gehörnten Kopf, im Bärenhofe ein Reliefs-gebiide von männlicher Gestalt, und den Genius des Todes mit gesenkter Fackel; an der Kroatenmühle einen Relief-Adler mit Frucht- gewinden; zu St. Margarethen nördlich außer Cillv einen liegenden Löwen; in der Pischel'schen Mühle westlich außer der Stadt zwei männliche Figuren und einen liegenden Löwen; in der Schulgasse im Hause Rr. 153 und am Platze Nr. 4 inschriftliche Steine mit noch nicht entzifferten Inschriften. Bei Herstellung des neuen Rathhauses in Cilly sind mehrere Znschriftsteine mit Arabeskengebilden verschwunden; noch mehrere sind von Maurermeistern bei Bauten verwendet worden, ohne daß Zeichnungen ihrer Gebilde und Abschriften ihrer Inschriften vorhanden gewesen wären. Noch vor wenigen Jahren zeigte man in der Stadt Kopf und Schenkel sammt dem Unterfuße eines kolossalen marmornen Standbildes. (Wie zu Juvavia. Nachrichten von Juvavia, p. 37 — 38.) In der neuern Zeit sind Theile von altrömischen Stadt-eanälen, an manchen Stellen 10 •— 12 Schuh unter der Erde, auf-gedeckt, gereinigt und zum Gebrauche wieder hergestellt worden. Auch hat man ungeheure Säulentrümmer von beinahe 4 Schuhen im Durchmesser von weißem Bacherermarmcr ausgegraben. — als Zeugen ungemein großer Bauten in der chmaligen Stadt Celeia. In der Grafei, oder im gräflich Thurn'schcn Gebäude, wird eine Marmorplatte mir einem trefflich gearbeiteten antiken Reliefs-Kopf aufbewahrt, welcher einst in der Ilmgebuug von Ciüy am LaiSbcrge in einem Weingarten ist ausgegrabcn worden. Hierzu kommen noch allerlei Geräthschaftcn und Münzen von allen Imperatoren, — von Kupfer, Bronze, Silber und Gold, — welche in Cilly und in dessen nächster Umgebung auS-gegraben worden sind, und fast jährlich noch gefunden werden. Von den aufgefundenen Münren sind folgende die merkwürdiger»: Posthu-nius. Albinus (Arg.). Vespasianus (Arg ) Lucilla (Arg.). Hosti-lianus Messius (luintus. Valerianus. Probus. Constantins Chlo-, us. Fl. Jul. Helena. Maximinus Daza. Constantinus IMagnus. Constantinus Junior. Constantius II. Wir geben hier noch ein Verzeichniß von Römermünzen, welche in Cilly und in der nahen Ilmgegend aufgefunden worden sind, lind zwar Kupfermünzen: Ein As und eine Uncia mit Januskopf, Pallaskopf, Schiffsvordertheil und Kugel. — Divus Augustus Pater, mit der Ara Providentiae, vom I. n. Ehr. 14. — Tib. Claudius Caesar. Aug. Ex 8. C. P. P. ob cives servatos, vom I. 41. — Imp. Caes. Vesp. Aug. Cos. v. Cers. — Aequilas Augusti. 8. C.., I. 74 — Imp. Caes. Domit. mit der Ara Salutis; 3. 85 und 87. — Fortunae Augusti. — Imp. T. Nerva Caes. — Concordia F.xercituum, I. 97. —: Imp. Caes. Nervae Trajano. — Optimo Principi, 3. 105; und eine zweite Münze Optimo Principi 8. P. Q, R., I. 106 — 110. — Hadrianus Augustus, I. 119—138. — Antoninus Pius Aug., I. 148. — M. Antoninus /tug. — Victoria Germanica 8. C., I. 171. — Imp. Alexander Pius Aug. (Aur. Alex. Sever.). — Mars Uitor. —Julia Mammaea Aug. (Mater Alexandri), I. 205. — Gallienus Aug. — Jovi conservator!, — Propugnatori, I. 268. — Imp. C. C. Pesu (Pesuvius). — Te-tricus Aug. — Imp. Claudius Aug. (Gothicus). — Pax Augusti, Z, 269. — Aurelianus (Imp. C.) Aug. — Concordia Militum. — Jovi Cönservatori, I. 275. — Probus Aug. — Victoria German., Z. 281, — D. N. Diocletiano Felicissimo, Senior! Aug. — Pro- videntia Deorum, (luies. Aug., I. 307. — Divo Maximiano Senior,. Fortissimo. Imp. — Memoriae Aeternae (Leo gradiens.), I. 297. — Fla. Val. Constantins Caes. (Constantii I. Chlori). —- Genio Populi Domain, —, Imp. Maximinus P. F. — Jovi Conservatori, I. 308 ;u Siszia geprägt. — Imp. C. Maxentius. P. F. Aug. — Conservatori urbis Suae, I. 308. — Imp. Lie. Licinius P. F. Aug. -—- Jovi Conservatori». — Constantinus P. F. Aug. — Gloria Exercitus. — Eine andere Münze Vict. Lae-tae. Princip, perpetui, I. 337. — Flav. Jul. Constans. Nob. Caes. — Gloria Exercitus. I. 333. — D. N. Constans. P. I . Aug. — Felix Temporum Reparatio, I. 350. —; Eine andere Münze Hoc Signo victor eris; wahrscheinlich zu Siszia geprägt.— D. N. Vetranio P. F. Aug. (Magistr. Militum in Pannonia). — Concordia Militum; wahrscheinlich zu Siszia geprägt. — D. N. Julianus Nob. Caes. Felix temporum reparatio, I. 360. — D» N. Valentinianus P. F. Aug. —- Gloria Romanovum. — Eine andere Münze Securitas Reipublicae, I. 370. — D. N. Gratianus P. F. Aug. -—• Concordia Augg. — D. N. Theodosius P. F. Aug. — Reparatio Reipublicae. Silbermünzcn: Comm. Ant. Aug. Pius. Britanniens, I. 184. — Imp. C. M. Opelius Severus Macrinus Aug., I. 218. — M. Otacilia. Severa. Aug. (uxor. Philippi Arabis). — Concordia Augg., I. 248. — Imp. Gallienus P. F. Aug. Germ. — Vir-tus Augg., I. 259. — Imp. Probus P. F. Aug. — Soli Invi-eto, I. 218. Das Reliefsgebilde eines männlichen Hauptes mit Stierhörnern findet sich in Cilly einige Male. — Wir sind fast geneigt, dasselbe für den personifizirten Fiußgott des Saanstromes zu halten (Sic taui-i-formis volvitur Aulidus. Borat), eines Flusses, welcher wegen vielfältiger furchtbarer Ilcberschwcmmungen und Verheerungen, worüber sich geschichtliche Aufzeichnungen und Spuren rund um Eillp her vereinigen , in der frühesten Zeit schon religiöse Verehrung erwecken und festhalten mußte. (?) St. Christoph. Gemeinde im Bezirke Tüffer. I. O. M. VXELLIM . . . SER-NDIVS. VFRPINVS. DEC. GEL. Pi-. POMP. VRSVLAE. IV. CVM. VRSOE. V. S. L. Diese nicht mehr vollständig erhaltene Inschrift wagen wir folgen-dermasscn zu lösen: Jovi, Optimo. Maximo. Uxellimus — Seren-dius Verpinus Decurio Celeianus. Princeps Juventutis Pompeiae Ursulae Juniori Cum Ursoe Votum Solvit Lübens. Am Donatiberge. Unbekannt an welcher Stelle, wahrscheinlich im Markte zu R o-hitsch, oder an der St. Georgikirche am südlichen Abhange desselben Berges hat man einen römischen Sarkophag aus behauenen Steinen mit plastischen Figuren ausgegraben und Münzen von Trajanus, Ha-drianus und Valerianus aufgefunden. Caesar, Annal. Styr. 1.215, TEMPLVM. DEI. SOLIS. MIT. A VREL. IVST1NIANVS. V. P. DVX. LABEFACPATVM. REST1TVIT. 5tn Wavfte zu Rohitfch wurde ein Reliefsgebilde, das sogenannte norische Weib, aufgefunden; und noch findet man daselbst, am Fleischcrhau>e vor Lem There gegen Saucrbrunn, einen Drachen in halberhabener Arbeit gemeißelt. Die römischen Münzen, bei der Kirche zu h. Kreuz gefunden, und die antiken Monumente und Jnschriftsteine zu Poniggl. Pöltschach und Studenitz beweisen die römischen Ansiedlungcn nördlich und südlich am Donatiberg und Bozh. St. Dionysen am linken Murufer, zwischen Bruck und Leoben. C. SABINVS. PRIMIGENIVS. ET. SABINA. MAXIOA. C. 8. F. L. VECHIACINLI. FIL. ANNO. X. D(LV?)ÜRI. ET. SVCVL(T1?)AE. ..N. XII.--------Im Pfarrhofe. HERCVLI. AVG. Noch befindet sich im Hofraume des Pfarrhofes ein Stein mit zwei Brustbildern. C(AT1I...I0.?) AN. LXX. ET. EME... (C?) SIBT. ET. 1.. AT : :... VXORI...........RI(IV?)S. (SS ?) M. (C. T?) Ein länglicher Stein außerhalb neben dem Hauptthore, mit fast gänzlich vertilgter Inschrift. Dobritzendorf bei St. Peter im Saanchale. Daselbst fanden und finden sich mehrere römische Antiken und Münzen. Ein Cyppus befindet sich jetzt zu St. Peter im Posthause an der Wagenremise, jedoch mit völlig vertilgter Inschrift. Drachenburg. Hier sind mehrere Münzen von verschiedenen Imperatoren ausgegraben worden. Zu Ebersdorf im Saventhale zwischen Waltersdorf und Kaindorf befindet sich noch an der äußeren Kirchenmauer ein Monument mit drei römischen Brustbidern, ein Mann in der Mitte, zwei weibliche Gestalten zu beiden Seiten. Die Inschrift ist verloren gegangen. Die Römersteine im ganzen Thale zu Pöl-lau, Kaindorf und Waltersdorf lassen auch hier mehrere antike Denk-mähler vermuthen. Sie sind jedoch alle bei dem Baue der neuen und beim Abbrechen der alten Kirche zerstört und verwendet worden. Eggersdorf zwischen Grätz und GleisLorf. M. ANNIVS, ROMANIVS. SVCCESSA. ATVALI. F. C. AN. SATVRNINO. F. (Posuerunt.) Neben diesem wohlerhaltenen Denksteine befindet sich ausien an der Kirche noch eine andere antike Trümmer mit dem Reliefsgebilde eines geflügelten Genius, der über seiner Schulter das Ende eines Fe» stons hält, — so daß man daraus erkennt, Laß im ganzen Gebilde noch ein zweiter gleicher Genius gegenüber gestanden sey. Die Römersteine zu St. Ruprecht, zu Freiberg und zu Gleisdorf unterhalb, und zu Kumbcrg und Radigund oberhalb Eggersdorf sprechen kräftigst für die urältcste Bewohnung dieser schönen lieblichen Thäler. Zn der Einöde. Hart an der Straße zwischen Friesack und Neumarkt, auf einem Acker bei der Sensenschmicde, wurde das Brustbild einer römischen Frau mit Piedestal aufgefunden, und in dem nahen Pfarrhofe zu St. Stephan aufgestellt. Die Inschrift unter dem Vrustbilde ist folgende: A VRELI A. A VRELI AN. V. F. AVRELIO. IANTVLLO. FRAT. CAR. OB. AN. XXX. Der Stein dieses Monumentes ist Urkalk aus den Steinbrüchen des nahen Krebenzengebirges. Carin thia, Jahr 1823. N. 51. Die Denkmähler zu Friesach und Neumarkt lassen nicht zweifeln, daß der einsame Weg durch die Einöde den Römern bekannt gewesen sey. Enzelsdorf unterhalb Fernitz am linken Murufer. An der St. Jakobskirche: CIRPO. SENI. F. ET. PAMETA. DEVSONIS. F. CON. F. F. F. ET. AV(T)OSCV(T)TA(E). ANN. XX. ET. FRISCO. F. AN. X. Oberhalb dieser Inschrift ist ein Sldler mit ausgebreiteten Flügeln, in den Eckfeldern links und rechts überall ein Delphin gemeißelt. Denso und Deusa erscheinen auf Monumenten zu Grätz und in Seckau. Unterhalb der Kirche, an der Straße nach St. Ulrich findet sich noch ein zweiter antiker Stein, als Straßeneckstein eingegraben, mit zwei Männergebilden in kurzen Röcken. Eppensteitt bei Weißkirchen im obern Murthale. Unter den dortigen Schloßruinen hat man auf der höchsten Zinne eines Thurmes einen Römerstein mit folgender Inschrift gefunden: OVINTIANVS. G1TTONIS. F. ET. NIGELLA. LIBBOV-])ES. V. F. 8. ET. ADNAMATO. F. AN. VI. (^uintianus Gittonis filius et Nigellae Libovdesii (Filiae, oder Libovdesia. oder Liberia Libovdesii) Yivi feccrunt sibi et Adnamato iilio Annorum VI. Dieser Stein befindet sich dermal in der Sensenfabrik am Fuße des Schloßfelsens von Eppenstein. — Die Namen Gitto, Nigella und Libovdes oder Bovtles stehen auf diesen Monumenten allein; Bo-duacius kömmt in Gallien öfters vor. G ru t e r, p. 732. n. 7- etc. Adnamatus lesen wir auf Denksteinen zu Grcßlol'ining (nicht weit von Eppenstein) und im Geistbale; Gietassa zu Salzburg: J u va via, p. 68. Am Fuße des Felsens, auf welchem die Ruinen von Eppenstein stehen, hat man eine Menge antiker Gegenstände ausgcgraben: Mes-ler vom besten Stabl, Trümmer von Geschirren aus tena sigilla-ta mit Adler und Reliefsgebilden, und Münzen mit: Imp. Maximus Pius Aug. und auf der Kehrseite: Victoria Augusta; — Trebonia-nus Gallus; —; eine Goldmünze Michael A lk Ducas. Die nahen Römersteine zu Wever bei Judenburg, Weiskirchen, Großlobming und Knittelseld erweisen die uralte Bewohnung des Murthales. Friedau. In der Umgebung des Schlosses hat man Römermünzen, einige von K. Maximinus, aufgefunden. Oestlich vom Schlosse bei dem Kirchlein St. Johann am Kulmberge ist eine Columna milliaria ausgegraben worden. Frojach im ober» Murthale. Zwischeü Teufenbach und Katsch befinden sich viele merkwürdige und plastische Antiken: An der äußern Friedbcfmauer eingemauert ein Standbild eines Römers in faltenreicher Toga. Leider sehr verstümmelt! An der Kirchenmauer selbst ein nackter Jüngling; in jeder Hand, die eine empor gehoben, die andere gesenkt, eine Traube haltend. Zwei gefiügelte Genien des Todes, jeder mit zur Erde gekehrter Fackel. Ein Mann in Toga und Mantel, mit beiden Händen ein auseinander gerolltes Blatt haltend, gleichsam darin lesend. Ein Mann mit Tunika und Pallium, in der rechten Hand eine Kugel auf einem Sockel, in der linken einen langen Stab haltend. Die antiken Steine zu Katsch, zu Triebendorf und zu St. Georgen im obersten Murthale, und jene zu Frauenburg bei llnzmarkt und in Judenburg unterhalb Frojach, endlich jene zuOberwöls, zu Maria-hos und zu Neumarkt bewähren die zusammenhängende uralte Bewohn nung des ganzen obern Murthales und der Seitenthäler. Bei Feistritz am rechten Murufer oberhalb Grätz. Dem sogenannten Wirthshause im Padl gegenüber am Fclsen-berge Kugclstein oder Jungsrausprung: S AB IN VS. MASCVL. ET. CANDIDA. POTENTIS. V. F. S, El. NIGELIONI. F. MIL. L. II. IT A. AN. XXX. (Filio militi Legionis Secuiulae Italicae Ann. 30.) Dieser inschriftliche Denkstein ist in der bezeichneten Gegend hart an der Mur an einem Römergrabe bei Gelegenheit eines Wasserbaues aufge-sunden worden (13. Nov. 1827) mit Menschcnknochen, Mauerwerk, weißen Marmorplatten, ti. dgl- Sabinus lesen wir auf Monumenten zu Seckau, Kumberg und St. Stephan oberhalb Grätz. Nigclla kömmt auf dem Denksteine zu Eppenstcin, Nigcllio aber sonst nirgend vor. Oben auf der Höhe des Kugelsteinfelsens oder Jungfrausprunges muß ei» uralt cellisch-germanisches, oder ein römisches Kastell gestanden sevu, wie die dort befindlichen und in keiner mittelalterlichen Urkunde mehr erwähnten Ruinen, eine in neuerer Zeit ausgedeckte Wasserleitung aus Brvnzeröhren und eine dort gcsundene Münze vom K. TrajanuS verbürgen. Auch ging die uralte Verbindungsstraße an der Mur aufwärts am rechten Murufer über Gradwein, Stübing, Feistritz und dem Kugelsteine nach Adriach. Die alte» Römersteine zu Rein, Pfann-berg und Adriach machen ein Römergrab hart an der Mur am Jungfrausprunge begreiflich. — Bei den Arbeiten für die Eisenbahn hat man im September 1843 an eben dieser Stelle ein zweites Grabmahl aus weißen mit einfachen Arabesken verzierten Steinplatten, mit zwei Menschenkörpern und mit Len Gebeinen eines Kindes ausgegraben. Unterhalb Feistritz bei Stübing fand man im Mnrstrome einen Römerstein mit folgenden kaum lesbaren Wörtern und Siglen: CATTIVS. PROPINQVI. LIB. SF.NNO. AN. LX. ET. EL VIA. (EOIATIVS. FETFIVITAC. o NVF. ?) Bei den Eisenbahnarbeiten sind nahe bei dem Gasthause in Stübing mehrere Römersteine entdeckt worden. Einer trägt folgende Inschrift: SATVRNVS. A TL. L VI BIA. CO. £ ELVIMA. FA: e SV-RIO. VP. IANVR1VS. • ANOL. Gleicherweise hat man hier Töpfe aus grauem Thon und Uebcr-reste uralter Waffen aus Bronze ausgegraben. Felberndorf bei Sachsenfeld im Saanthale. An der Mühle des H. Hauzenbüchler: ein Römerstein mit zwei männlichen Brustbildern, oberhalb zwischen zwei Parallelen mehrere Gebilde, eine Muschel, zu beiden Seiten Drachen und Delphine, und im Dreieckfelde darüber ein Adler mit ausgebreitctcn Flügeln. Auch sind dort noch ein Säulenknauf mit Laubwerk und andere antike Trümmer. Feldbach an der Raab. SECVNDINVS. C. AN. LX. ET. IVLIA. LITV. ET. SE-CVND1NAE. F. A... Dieses Monument findet fich heute nicht mehr im Markte zu Feldbach. Wir halten die vorliegende Inschrift nur für ein verstüm- wetted Bruchstück vom ehemaligen Denksteine. Daß in Dem angenehmen untern Theile des steiermärkischen Raabthales die Bewohnung und Eultur uralt sey, bewähren Die Römersteine überall umher, zu RiegerS-burg, Gleichenberg, Pöppendorf, Altenmarkt bei Fürstenfeld u.s.w. und die zu Hainfelden gefundenen Römermünzen. Der Name Litugeua findet sich auf Monumenten zu Pöllau, Admont und Cilly. Feldkirchen bei Grätz. POMPELLA. THODORA. ANN. XXX. PA. F. Gruter, p. 701- n. 8. infra Strazgang. Lazius hat noch folgende Buchstaben beigesetzt. D. M. MASVN. . . . T. . . . NI. . . . Pompelia Theodora Annorum Triginta Parentibus fecil. Die von Lazius beigesetzten Buchstaben scheinen einer zweiten in Feldkirchen gefundenen zertrümmerten Inschrift anzugehören. An der Kirche in Feldkirchen befinden sich nunmehr noch andere plastisch-antike Trümmer, zwei Brustbilder in Medaillonsform, Mann und Frau, und ein kleines Relief, einen geflügelten Löwen, oder einen Sphinx vorstellend, welche, in Verbindung mit jenen zu Grätz, St. Martin, Straßgang, Kallsdorf, Groß- und Kleinsulz und zu Wildon, Die römische Bewohnung des mittleren Murthales beweisen. Fladnitz bei Pafseil. CALVENTIVS. MASCL1. F. (Filius.) V. F. (vivus fecit.) 8. : B. ET. AVETAE. ADIVTORIS. F. (Filiae.) COI. AN. L. (conjugi annorum quinquaginta.) Dieses Denkmahl steht mit jenen zu Weitz und Anger auf der einen und mit jenen zu Altpfannberg und am Jungfrausprunge auf der andern Seite in Verbindung. St. Florian, oder Groß-Florian im Laßnitzthale. Nicht ferne von der Laßnitz und Dem Markte selbst hat man im Jahre 1843 alte Mauertrümmer, Spuren von einem Mosaikboden aufgegraben und eine schöngearbeitete Hand einer steinernen Statue gefunden. Fohnsdorf bei Judenburg. Ein Bruchstück an der Friedhofmauer mit folgenden Buchstaben: SA. ... MA.... Frauenburg am linken Murufer, Ilnzmarkt gegenüber. SACR. SPERATVS. ET. PRIHITIVA, vvl. ?. CONI. . . . VI. FECERVN. . . . ŠIBI. TE. ADIVTORINE. NEPTIL. 0. AN. XX. Es ist sehr zu bedauern, daß dieser mächtige, mit den schönsten Unzialbuchstaben gezierte Denkstein durch große absichtlich gebohrte Lö- cher ganz verstümmelt worden ist; der Name Adjutor erscheint auf Monumenten zu Weitz, Pöllau und Cilly; Speratus und Primitiva stehen auf diesem Denksteine allein. Zwischen Judenburg und den Römcrsteinen im obersten Murthale macht dieser Stein Las wichtige Verbindungsglied. Freiberg. Im innern Hofranme des Schlosses bei Gleisdorf. TOTVLO. MVFONIS. 1 V F SIREP GIANILLA NE CORN H. CON AN IX Diese Inschrift läßt sehr verschiedene Losungen zu: Totulo Mufo-nis (filius) Justus Vir fecit Sirepae Gianillanae Corneliae Honestae Conjugi anno nono. — Auf keinem steiermärkischen Römcrsteine kommen die hier stehenden Namen wieder vor. Ein sehr merkwürdiges Denkmahl einheimischer ehelicher Liebe und Verehrung. Der alte Edelfitz auf der luftigen Höhe zu Freiberg hielt im grauesten Alterthume schon die weite Rundschau über so viele römische Ansitze umher zu Radigund, Kumbcrg, Eggersdorf, Ruprecht, Gleisdorf u. s. w.; denn nach einer zweiten, gleichfalls in Stein gehauenen 'Inschrift in Freiberg ist das vorliegende Denkmahl auf derselben Höhe im Jahre 1658 ausgegraben worden. Frida«. In den nahen Umgebungen hat man römische Antiken aufgefunden, und zwischen Fridau und Polsterau ist von einem Landmann eine Columna miJIiaria aufgegraben und zertrümmert worden. Von Fridau hat man auch eine Goldmünze „Carinus". Friedberg. Unterhalb Friedberg hat man im Jahre 1835 aus altem Schutte und Mauergetrümmer einen Nömerstein ausgegraben, welcher ein weibliches Brustbild, und darunter folgende lesbare Siglen zeigt: OPTIMA. LVCANI. F. AN. XXV. Gallenhofen bei Windischgrätz. TIB(IK)NVS. COVSONIS. V- F. SIE. ET. SECVNDA. C. VLLECONAI...O. EAX... Dieser Denkstein ist gegenwärtig zu einem Tische verwendet. Er steht mit den Römermonumenten zu Windischgrätz und Unterdrauburg in Verbindung. Gamlitz bei Ehrenhausen. CASS1VS. : ; OGIO...F. S1BI. ET. ONIV- ... AN. LXV. Dieser Denkstein befindet sich innerhalb der Kirche zu Glamitz in der Hauptmauer, und, wie deutlich sich zeigt, schon beim Baue der Kirche eingemauert. Er ist vom härtesten weißen Marmor. D.e an- gegebenen Buchstaben sind allein erkennbar. Ein Beweis wie uralt dieses Denkmahl sey. Merkwürdig sind noch daselbst drei andere plastische Monumente außerhalb an der Kirchenmauer: a) Zwei Männer, welche Jagdhunde führen. Ein Mann weiset zweien vorauseilenden kleineren Hunden gleichsam auf die Spur; der andere führt eine edle Dogge an einem Bande. Ein sehr schön gemeißeltes Relief. b) Zwei alte Krieger oder Gladiatoren. Der Eine hält in der Rechten einen Stab, in der Linken einen runden Schild. Der Brustharnisch liegt beim Stabe am Boden. Der Andere trägt in der Rechten einen runden Schild, in der Linken einen Helm. Neben dent linken Fuße liegt das kurze Streitschwert mit einem Riemen. Wahrscheinlich die Gebilde zweier entlassener pannonischer, celtisch-germanischer Gladiatoren; wenigstens scheint der Stab (Rudis) womit ausgediente Fechter beschenkt wurden, hier unverkennbar darauf hinzudcuten. c) Drei Männer in Togen. Der Mittlere hält in beiden Händen eine weit auseinander gefaltete Rolle. Zu seiner Rechten steht ein Mann, wie zuhörend. Zur Linken steht ei» Anderer, welcher in der Rechten eine Rolle emporhält, in der Linken eine Art länglichten Korb trägt. Zwischen diesem und dem Mann in der Mitte steht ein größeres Korbgcfäß mit darübergespannten Tragbogen. In der Nähe des clasfischen LeibnitzcrfeldeS unterhalb der Mur wird man dieses Monument begreiflich finden. Im Geisthal an der Kirche. B01VS. BONIVII. ET. MAXIME. DIEVIONIS. CON. OP. AN. LX. ET. COMATO. BOI. F. AN. XL. ET. RVSTIAE. TERTVLLE. CON. ET. VALEND1NVS. CELATI. F, ML. H. AD. AN. XVI. Die meisten hier vorkommenden Namen stehen auf diesem Monumente einzig. Julia Tertulla kommt zu Maria-Saal vor. Carin-thia, 1820. W. 20 VERCAIVS. SA1TVLLI. F. V. F. SIRI. ET. CAIXYNI. (^VARTI. F. AN. Vercaius Saitulli filius vivus fecit Sibi et Caixuni (luarti lilio annorum —. Die hier erscheinenden Namen finden sich nur auf diesem Steine allein. L. Barbius Vercaius Aedilicius zu St. Stephan bei Feiersberg im Jaunthale. Carinthia, 1820. N. 40. BVRRVS. SVRI. F. ET. SVADVCIA. BONIATI. CO. Burrus Suri Filius et Suaducia Boniati filia Conjuges posuerunt. Burrus und Suaducia sind hier einzig; Barbia Suadulla zu St. Stephan im Jaunthale; und Saducia zu Grcßmariabuch bei Kla-genfurt. Carinthia, 1820. N. 43. Burranus ist auch auf einer Inschrift in Pettau. Gruter, p. 887. n. 8. und auf drin Zollfelde in Kärnten. Gruter, p. 590. n. 6. Reburus auf dem Preims zu St. Leonhard in Kärnten. Car int hi a, J. 1832. YV. 13. Sums kömmt in Kainborf vor» zu Jgg in Krain, auf dem Preims zu St. Leonhard in Kärnten, Surio zu Hollenburg, Surinus zu Regensburg. Carinthia, 1820. W. 20. 1832. YV. 13. Gruter, p. 915. n. 4. und anderweitig noch p. 369. n. 7. — 720. n. 4. — 742. n. 5. 762. n. 3., 830. n. 5., 876. n. 12. zu Verona, Mailand, P. PJinius Burrus in Frankreich, Buon und Reburrus in Spanien. Gruter, p. 238. — p. 480. n. 2. Boniatus ist auf dem ersten Steine im Geisthale, Boniaia auf einem Denksteine in Marburg. Gruter, p. 767. n. 6. GEMELLVS. MARCOMS. F. ET. ADNAMA. CO. ET. MARCELL1NVS. F. ET. ATT ELI TA. CON. (P). V1VI. F. ŠIBI. (VRMCIM ?) Gemellus, Marconis filius et Adnamata Conjux et Marcellinus iilius et Vitellia Conjux optima Yivi fecerunt Sibi (Volum rcddentes merito communi impendio monuincntum.) Die erster» Namen dieser Inschrift kommen nur hier allein vor. Adnamata lesen wir auf Denksteinen zu Eppenstein, Großlobming und auf dem Zollfekde in Kärnten. Gruter, p. 620. Gemellus erscheint zu Semlach bei Gutaring in Kärnten. Carinthia, 1819. L. DOMIT1VS. SECVNDINVS. ET. DERVA. MALAT. F. CON. (Conjux) SIBI. ET. IVNIA(N'?). F. AN. XXV. (Juniano filio posuerunt.) Rerva steht hier einzig. Der Name Malai hat Aehnlichkeit mit dem zu Büschelsdorf vorkommenden Maleius. Gruter, p. 878. n. 8. Sehr überraschend für jeden sinnigen Wanderer sind die vielen Nömersteine des Ortes Geisthak (St. Jakob im GeiSthale) im hinter-sten Winkel des Södingthalcs hart unter der cetischen Gebirgskette. Diese merkwürdigen Monumente bezeugen aber in Verbindung mit jenen zu Stallhofen» Voitöberg. in der Kainach, im Oswaldgraben und zu Waldstein» so wie nördlich der cetischen Verge zu Eppenstcin, Großlobming, Kobentz, Knittelfcld und St. Margarethen an der Glein un-widersprechlich» daß in der Urzeit schon den ccltisch-germanischen Bewohnern der Steiermark, so wie den Römern alle jene Ilcbergangswege über die cetischen Verge bekannt gewesen und von ihnen vielfach betreten worden sind. — Es finden sich aber im Orte Geisthal noch andere Römersteine, an der Kirche und in der Kreuzkapelle am Friedhofe, deren Inschriften jedoch längst schon unkenntlich geworden sind. St. Georgen ober Murau. Am Eingänge in den Friedhof. D. M. ACCEPT VS. AC(TANVIF) SIB. ET. ACC. (ANO.) ET. ADNAM.FI. (E?) FILIAE. (1VLIAE) (SVCCES. CON O XXV. t Dieses Monument macht das wichtige Verbindungsglied der römischen AnsieLlungen im ober» Murthale der Steiermark, und jenen ju Maria Pfarr, zu St. Michael, zu Mautherndorf und in andern Orten des salzburgischen Lungaues. St. Georgen bei Pragwald. Hier ist ein inschriftlicher Nömerstein aufgefunden, jedoch beim Ileb erbaue der Kirche und des Pfarrhofes zertrümmert und wieder als Baumaterial verwendet worden. Geirach. Zwischen Geirach und Laak im Cillyerkreise an einem Bauernhause. D.M. C. VLBIVS. SABIN VS. VETERAN VS. L. V. M(A)AN. LXV. P. PAVLINVS. VI. . . . Dies Bruchstück einer Inschrift ist nach Sinn und Bedeutung nicht mehr mit Bestimmtheit zu lösen. Ulbius und Paulinus stehen hier einzig» Sabinus kömmt auf Denksteinen zu Cilly, Pettau, Tüffer, am Jungfrausprung und zu St. Dionysen bei Bruck vor. Gleichenberg auf dem Schlosse. (C. RIBVTO...NIS. . . . CONIVX. AN. LXXX?) Die Inschrift dieses Denkmahls ist völlig unlesbar, und daher ihr Sinn nicht mehr zu entziffern. Die römischen Monumente im Raab-thale und zu Riegersburg, das Römergrab, die Münzen und die Antiken, welche man in Der Gegend von Pöppendorf und Blankenstein ausgegraben hat, machen einen uralten celtisch-germanischen Edelsitz auf der einladenden Höhe von Gleichenberg gar wohl begreiflich. Gleisdorf. L. CIRPIVS. 8. VELENS. V. F. SIBI. ET. VIRIATIAE. SATVRNINAE. CONI. G rut er, p. 769. Viriatia steht hier einzig; wahrscheinlich ein keltisch - germanischer Name. Cirpius hat einen ähnlichen Namen auf dem Römersteine zu Enzelsdorf unterhalb Fernitz. — Dies Denkmahl ist heut zu Tage in Gleisdorf nicht mehr. — Hier fand man auch Römermünzen „Gordianus" 111. Gonovitz. Die römischen Mcilensäulen, welche ehedem auf der alten Straße über den Gonovitzerberg gestanden hatten, sind feit Herstellung der neuen Poststraße im Jahre 1805 größtentheils ganz zerstört, und zum Theile nach Hoheneck, zum Theile in das Joanneum nach Grätz übertragen worden. Die Inschriften der im Joanneum zu Grätz befindlichen Meilensäulen, von denen die eine sehr verstümmelt ist, sind folgende : IMP. CAESAR. T. AELIVS. HADRIANVS. ANTONINVS. AVG. PIVS. P. P. PONTIFEX. MAXIMVS. TRIE. POTEST. IMP - COS. ill. XIE ... SAR. •... R : : : C DIVI ...8. TRAIANVS. ... C. PONT. MAX. ...O...... Der oberste Theil dieser Meilensäule wurde zu einem mit Eisen-deckel und Schloß versehenen Opferstocke umstaltet, und die Inschrift dadurch fast ganz zerstört. Im Orte Gonovih selbst befindet sich noch im Hause des Herrn Negro ein schönes Römermonument von merkwürdiger plastischer Arbeit. Die dazu gehörige Inschrift ist verloren gegangen. Es scheint jedoch von sorgsamen Aellern einem von einer schweren Krankheit wirklich geheilten, oder an derselben verstorbenen geliebten Kinde geweiht worden zu seyn. Die aus dem Gonovitzerberge gefundenen Meilcnsäulen, die Nähe von Celeja und Petovium, der Zug von den im antoninischen Reisebuche, im jerusalemischen Jtinerar und auf der peutingerischen Tafel verzeichneten Römerstraßen von Aemona über Celeia hart bei Gonovitz vorbei nach Petovium, erheben ganz ohne Zweifel Gonovitz zu einem uralten Ort in der untern Steiermark. Grafendorf im Bezirke Reitcnau zu Eichberg. An der Pfarrkirche: C. SACRETIO. SPECTAT1N : i. fi. VIR. I. D. F. S. (N.) L. ET. SECVNDINAE. SEVERINAE. CON. ... Cajus Secretio Speclatinus Duum vir jure dicundo fecit Sibi (nutu Larium) et Secundinae Severinae Conjugi. ... Ein anderes plastisches Monument mit den Brustbildern von Mann und Frau, welches erst neuerlich zu Grafendorf ist aufgefunden worden, gehörte sehr wahrscheinlich zu dieser Inschrift. Sacretius kömmt auf Denksteinen im nahe gelegenen Hartberg vor. Grätz. BELLATVLO. BIRRAGONIS. F. AN. LXX. ET. ATEGNA- TAE. MALSONIS. F. CONI. AN. LX. ET. FEVINAE. F. AN. XXX. ET. CLAVDIAE. BANONAE. AN. VIII. H. F. C. (Heredis faciundum curaverunt.) Gruter, p. 763 in Bürge. Gegenwärtig in der Burg. Ein mit Reliefsgebilden verzierter Stein. Im Dreieckfelde über der Inschrift ein Adler mit ausgebreiteten Flügeln. Diese Inschrift enthält größ-lentheils einheimische Namen. Aehnliche Namen, wie Bellatulus, liest man auf Monumenten in Bergamo. Bellatula auf dem Zollfelde in Kärnten; und Bellatumara zu Burghausen. — Carinthia, 1820. N. 33. — Juvavia, p, 43. Ategnata haben wir in einer Steinschrift auf dem kärntnerischen Zollfelde: Ategnata Amuronis filia. Gr ut er, p. 758- n. 11., und ju -Diautmifccrf in Lungau: N acl>-richten von Juvavia, p. 50. Kerina steht hier allein. Kanona findet sich auf Römersteinen zu Großlobming, zu Salzburg. Gruter, p. 785. n. 6., 972. n. 2.; und zu Villach in Kärnten, Gruter, p. 520. n. 1, Birrus und Biiria kommen vor zu Patavii. Gruter, p. 576- n. 8- VELLECO. CACYRDAE. ET. DEVSA. ITYLI. F. CON. ET. ANGVLATO. F. ANN. X. Gruter, p. 838. Yelleco Cacurdae steht hier einzig. Aehn-liche Namen mit Ca curd a lesen wir in Inschriften zu Mailand. Gruter, p. 768. n. 2. Deusa hat Aehnlichkeil mit Deusi Filius aus einem Denksteine zu Leibnitz (Scckau), und ltulus mit Iteius, Ituus, ltun zu Cilly, Kumberg, Grätz, St. Stephan und Admont. M. CAIVS. MAXIMI. PRAEF. PRAETOR. L. CAM. N. SE-CYNDYS. P. P. P. RA OS. LEGRE. PROČ. AVG. AM1CO. Gruter, p. 1025. Dieser Denkstein ist in Grätz nicht mehr ju finden. Wir versuchen die Lösung der Inschrift auf folgende Weise: Marius Caius Maximi lilius Praefectus Praetorio. Lucius Camillas, Novius Secundus propria pecunia posuerunt Raosoni Le-creio Procurator! (sc. vicesimae Hercditatum) Augusti. Amico. — Raos und Leere stehen hier ganz allein. Der Siame Maximus erscheint auf Monumenten zu Eilly und Pettau. Wann E. MapimuS Prätorialpräfekt gewesen sey, ist nicht mehr nachzuwcisen. CAND1DVS. Q. MORSE (OMORSI.?) POTENTIS. TITIANE FR. (SER?) S1BE ET. SYRIAE. (SVRI...AE.) CONI. OPTIMAE. (OPT.) AN. XX... DEF. Gruter, p. 846. Gegenwärtig in der Burg. Ein Monument, oberhalb die Brustbilder von Mann und Frau, unterhalb die Inschrift. CI. Ti. Barbius Titi anus zu Laibach. Gruter, p. 475. n. 1. T. FL. RECEPT VS. T. F. SIBI. ET. BOTTIAE. BOTTIO-NIS. FIL. T. H. F. (Titulum hunc fecit.) Die Namen Bottia und Bottion stehen hier einzig. Gruter, p. 871. C. Bottius Mercator zu Großmariabuch bei Klagenfurt. — Carinthia, 1820. N. 43. Dieses Monument ist in Grätz nicht mehr vorfindig. INSEQVENS. SENILIS. ET. CENSORIX. TEVINA. V. F. SIBI. ET. INGENVAE. 'TERTI. F. INSEQVENTIS. MA-TR1. ET. MAX1M1ANO. MAXIMI. F. VITRICO. Dieses Monument befindet sich gegenwärtig in der Stempfergasse. im Pratengeyer'schen Hause, an der Hauptstiege. Ein mächtiger Stein mit vier großen und zwei kleinen Brustbildern, zwei Männer und zwei Frauen, jede einen Knaben neben sich. Senilis erscheint auf dem Rö-mersteine zu St. Johann bei Herberstein; auf Gill »er Monumenten der Name Insequens Celeianus. — T. CI. Textius auf dem Zollfelde. Carin t hia , 1820. N. 34. T. VARIO. ELEMENTE AB. EPISTYLIS. AVGVSTOR. PROČ. PROVINCIAE. BELGIAE. ET. VTRIVSQ. GERM. u. f. w. — ganz gleichlautend mit jener, unter den Cillyer Monumenten schon angeführten Inschrift, bis zum Ende, wo auf unserm Denksteine in Grätz folgende Worte stehen: MACEDONICAE. C1YITAS. TREVERORVM. OPTIMO. PRAES1DI. Diesen Denkstein, der heut zu Tage sich noch in der Burg zu Grätz befindet, hat die Stadtgemeinde zu Trier dem eingebornen Cillyer Titus Varius Clemens errichten lassen. Warum hier in Grätz auf ehemals pannonischem Boden? Dies erklärt sich nur dadurch, daß der genannte, mit so vielen Würden und Aemtern betraute und ausgezeichnete Staatsdiener Varius Clemens damals als Befehlshaber der pan-nonischen Reiterei sich hier in Oberpannonien aufgehalten und daß sich die Stadtgemeinde zu Trier bewogen gefunden habe, dieses Mannes große Verdienste um ihr Gemeinwesen auch in den vaterländischen Land-theilen des Varius Clemens zu Celeja, Petovium, auf dem Leibnitzer-felde und in dem zu Grätz an der Mur bestandenen Römerorte zu verewigen. Gruter, p. 482. Zwei von diesen inschriftlichen Denksteinen befinden sich in der Wiener-Hofbibliothek. Horinayr’s Geschichte von Wien. 1. Bd. II. Heft. p. 121. Anmerk. 6. Im Joanneum befinden sich folgende zwei inschriftliche Steine: ADIATYLLVS VEPOTALI. F. TATVCAE. VERVICI. Fl-LIAE. VXORI. ET. RVMAE. F. AN. XX. V. ET. FILL S1BI. ET. SVIS. FECIT. Alle hier genannten Namen stehen auf diesem inschriftlichen Steine einzig. TERTIO. QVART L F. AN. IV. (LY.) "E. AVITA. SECVN-DINI. F. C. TERTINYS. F. F. C, Tertius kömmt auf Denksteinen zu Grätz, Weyer und auf dem Zollfclde, Tertinia zu Pfannberg, Avitus auf mehreren Steinen zu Cilly vor. Diese inschriftlichen Denkmähler, der schöne Römerstein zu St. Leonhard zunächst bei Grätz, die plastischen Monumente zu St. Martin, Straßgang und Feldküchen westlich in der Nähe der Stadt, endlich einige Trümmer ganz antiker Bauart, welche bei der Demolirung der Festung auf dem sogenannten Schloßberge mitten in den zerworfenen Bastionen und in ganz verschiedenen, vom Ileberbaue abweichenden Richtungen sind gefunden worden, beweisen hinlänglich die römische Wichtigkeit des uralten CastellcS und des Ortes zu Grätz. (Set*. 1. Stcicvmarf. - i. T59. 25 Aquil. Caesar fagt auch in den Anna!. Styr. I. 39, daß: in suburbia transmurano icon, exhibens caput viri, galea ac pectus 1 orica tectum, sine inscriptione, gefunden worden fey. In der Schörgelgasse, am linken Ufer des Grätzbaches, auf dem Platze der sogenannten RunLelle, hat man antike Grundmauern, Trümmer, Münzen und auch jenen Römerstein ausgcgraben, welcher, gegenwärtig in der Burg, die Inschrift trägt: DVRONIVS MARTIALIS u. s. w. Gegenüber am rechten Ufer desselben Baches soll ein Rö-mertempel, der Venus geweiht, gestanden seyn; woher auch dieselbe Stelle der Anhöhe lange Zeit Len Namen „Venustempel" getragen hat. Außerhalb des Sackthores hat man am Fuße des Schloßberges zwei römische Gräber mit den Todtenzerippen, mit vielen Münzen und mir andern Beigaben aufgegraben. Von den bei der Stadt Grätz an verschiedenen Stellen aufgefundenen Münzen sind folgende die merkwürdigeren: Nero. — Antoninus Pius. — Aurelianus. — Probus.— Constantius Chlorus. — Con-stantinus Magnus. — Eine Goldmünze: Joannes 11. Comnenus Porphyrogenitus, Gröbmrng im obern Ennsthale. Hier hat man merkwürdige Münzen aufgefundcn: Julia Domna. — Florianus. — Constantius Chlorus. — Gal. Val. Maximia-nus. — Probus. Großlvbming. In der Kirche auf dem Fußboden: PLVNCVS. VICTOR1S. ET. CA LETI. V. ADNAMATI. \r. F. SIBI. ET. BANONAE. AN. XVI. Pluncus Victoris (iilius) et Caletius viventis Adnamati filius viventes fecerunt Sibi et Banonae annorum sedečim. Pluncus steht bloß auf diesem Steine. C. Sabinius Plocamus zu Gmünd in Kärnten. Carinthia, 1820. N. 45. Adnamatus und Adnomatus auf Monumenten zu Altenmarkt, St. Margarethen, Eppenstein, Geisthal, in Kärnten, zu Salzburg. Gruter, p. 520. n. 4., 748. n. 2. Banona zu Grätz, Villach und Salzburg. Gruter, p. 520. n. 1. Grottenhofen bei Leibnitz. TITIAE. TIB. COTVCONI. AN. ( : ET. IVLIAE. L. FIL. MYRINAE AN. XXX. Derzeit im Joanneum zu Grätz. Hainersdorf im Bezirke Fcistritz an der Fkistritz. Am Pfarrorte St. Georgen zu Heinersdorf. (T. FE. MAXIMIANVS. VITE1VL. RESPECTAE. C. V- TE. I. TE. L. MAXIMO. M. L. XIII. C. FIL. AN. VII.?) Wir zweifeln sehr an der Nichtigkeit der angedeuteten Inschrift; und da diese Abschrift ohnehin noch dazu sehr unvollständig ist, so kann man auch keine Lösung der Siglen wagen. Hainfeld im Raabthale bei Feldbach. Hier hat man Römermünzen aufgefunden: Viminacium. Gordia-nus 111. (Ar.) — Antoninus Pius. Hartberg. Am PfarrhofSgebäude: FINITVS. ACCEPTI. AN. L. C1RP. ELVIMA. CO. V. F. ET. SIB. Außen an der Kirche: ET. SACRET10. F1NITO. ANN. XXX. Offenbar gehören diese beiden Stücke zusammen, und bilden eine einzige vollständige Inschrift. Oberhalb des zweiten Bruchstückes befindet sich das Brustbild eines Mannes. Der Name Cirp (Cirpus) findet sich auf den Denksteinen zu Enzelsdorf bei Fernitz und zu GleiS-dorf; Sacretius zu Grafendorf bei Hartberg, und Finitus zu Lüffer und zu Cilly. Ein Attius Acceptus steht auf dem Römersteine zu Wolfsberg. Carinthia, 1820. N. 19. TI. IVLIVS. AVITVS. ET. CAIXY. RANTILLI. F. Y. F. SIB. (ET.?) TI. 1VLIO. PANNAMO. AN. IX. (Tito Julio Pannamo. annorum novem.) A vitus und A vita liest man auf Monumenten zu Cilly, Pod-vcrch. St. Johann bei Herberstein; die übrigen Namen scheinen einheimische celtisch-germanische zu scyn. C. Rantul. erscheint auf einem Denksteine zu Breszia. Gr nt er, p. 44b. — Oberhalb dieser Inschrift befinden sich die Brustbilder von Mann, Frau und einem kleinen Kinde zwischen Beiden. Reben diesen Jnschriftstcinen finden sich hier noch einige andere antike Monumente, und zwar: a) An der innern Mauer des Kirchhofes: ein Stein mit drei nackten, und wie eS scheint, in hüpfender Bewegung gemeißelten Gestalten, jede in einer besondern Einfassung, durch Zeit und Menschenhände jedoch fast bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt. Eine dieser Gestalten scheint in der einen Hand eine Kugel, die Mittlere aber mit beiden Händen einen Korb mit Früchten über ihrem Haupte zu halten. b) Im innern Hofraume des Pfarrhofes: das Bruchstück eines Reliefsgebildes von Centauren, deren einer Len andern mit emporgestreckten Armen verfolgt. <0 Die uralte Kapelle bei der Kirche, der sogenannte Karcher, ist mehr ein Bauwerk aus der baioarisch- fränkischen Epoche, als der römischen Zeit und Kunst. Hausmannstetten. Zwischen Hausmannstetten und Vasoldsberg, in der Dürnau, wurden im Juni 1844 mehrere kleine Erdhügel, Gräberhügel, geebnet, und in einem derselben auch ein mächtiger Stein, von gewöhnlichem weißen Marmor mit Inschrift in schönen Unzialen gefunden; von welcher jedoch nur mehr Folgendes lesbar erscheint: (C FI?)RMIN1VS PRIMVS i : • ADI ET COVNERTA ■ : CON OPTIMA - : I (CA ?)STR I CIVS AED i i AE VRBICI FIL • :(C?)ON OPT AN XX. Der Name Castritius findet fich auf Cillvcr Steinen; Firminus auf Steinen zu St. Martin in Haidin bei Petkau und am Trajana-berg; Firmianus und Firmiana auf Monumenten zu Obermöttnig; die übrigen Namen stehen bloß hier. Heilenstein im Saanthal bei Fraslau. An der Hauptstiege des Schlosses befindet sich ein großer, massiver Steinlöwe, auf der Vorderpfote ruhend, von ganz besonderem antiken Ausdrucke. An dieses Monument reihet sich, Las Saanthal weiter aufwärts, der Römerstein zu Letusch. Herbersdorf. Hier ward eine Münze „Traja,ms« gefunden. Hocheneck bei Cilly. An der St. Florianikirche auf der Höhe sicht man einen antiken Reliefsstein: einen Bären, der einen Jagdhund zerreißt, und vor welchem Rehe und Hunde entfliehen, vorstellend. Man findet an dieser Kirche sehr viele Steine von weißem Ba-cherermarmor, zum Beweise, daß sie größtcntheils aus antiken Trümmersteinen erbaut ist. Auch versichert die Sage, daß die alte Stadt Ce-leja von Sachsenseld bis hierher nach Hocheneck gereicht habe? Eine sehr verstümmelte Meilensäule befindet sich hier als Ecksteiy an einem Schmiedhause mit folgenden noch lesbaren Siglen: IMP. GAE... AVRELIO. ANTO .... Hörberg. Bei dem Schlosse Hörberg nahe bei Drachenburg im Cillyer-Kreise ist ein antiker Helm aus Bronze-Metall, jedoch ohne eine Inschrift, ausgegraben worden. Hummersdorf bei Halbenrein. Hier befinden sich kleine Erdhügel, bei deren Ausgrabung allerhand Antiken gefunden worden sind. St. Jakob bei (Silty. C. RVFIYS. C. SYMPHONIVS. ET. RVFIA. PRIMVLA. Gruter, p. 886. C. Rufius lind Primula erscheinen noch auf einer andern Cillver-Jnschrift; Rußnus auf einem Denksteine zu Weyer. Zu St. Jakob befindet sich noch folgende verstümmelte Inschrift: . . . CELEIAN. ...L. AN. LXXI. .. . LLAE. VXORI. ... TIBVS. ET. ... F1L10. ... AN. XXXV. Et. Johann bei Hohenburg im Kainachthale. Hier find an der äußern Kirchenmauer sechs Römermonumente mit plastischen Gebilden: a) Ein Monument mit vier Brustbildern, zwei Männern und zwei Frauen. b) Eine nackte männliche Gestalt, welche in der rechten Hand, wie es scheint, eine Hippe oder Sichel, mit der andern auf der Schulter ein Gefäß hält. c) Eine nackte männliche Gestalt, auf der linken Schulter ein Gefäß, in der rechten Hand einen Schlauch haltend. Offenbar bedeutungsvolle Andeutungen auf uralten Wein- und Getreidebau in diesen schönen und anmuthigen Gegenden und Thälern um Mooskirchen, Ligist, Söding, St. Johann, Gasselberg u. s. w. d) Ein Mann in der Tunika mit Henkelkrug und Becher. e) Ein Bruchstück eines größer» Reliefs — einen Sphinx, und in Medaillonsorm das Brustbild eines gcfiügeltcn Genius vorstellend. f) Ein Mann, in Toga und Mantel, eine ausgebreitcte Rolle haltend. Die antiken Steine und Gebilde im Oswaldgraben in der Kai- nach, in Voitsberg, int Geisthale, zu Stallhosen, zu MooSkirchcn u. f. w. sind die Bürgen für uralte Bewohnung und Cultur in den lieblichen Gegenden um St. Johann. St. Johann am Draufelde, zwischen Marburg und Pettau. ... VINTI. F. CON. ERENOI. ANN. XXV. . . . (PEC. TAT ILL A. V. S. L. M.?) Es scheint, daß diese wenigen Siglen nur Bruchstücke größerer Inschriften sind. An der Kirche befanden sich noch mehrere andere antike Reliefsgebilde. Eine Urne mit Henkel; eine Arabeske mit Weinlaub und Trauben; und über dem Eingänge des westlichen Thors ein Gebilde» Mutter mit Kindern vorstellend, von ausgezeichnet schöner Arbeit. Auch wurde hier eine fast gänzlich zertrümmerte Meilensäule gesunden, welche den Beweis liefert, daß eine römische Straßenverbindung, theils zwischen Marburg und Pettau, theils über Wurmberg zwischen St. Margarethen an der Pößnitz und Straß an der Mur mitten durch die windischcn Büheln bestanden habe. St. Johann auf der Heide bei Hartberg. Hier findet sich ein Römermonument mit Brustbildern von einem Manne und zwei Frauen. Der Sage nach versichert man, daß sich dort acht solche antike Steine mit Brustbildern in der Kirche eingemauert befinden. Nahe beim Pfarrhofe hat man auch ein Römerdenkmahl, und dabei eine Büste von besonders schöner plastischer Arbeit ausgegraben, welche von den Franzosen weggenommen worden seyn soll. Die Rahe der Monumente in Hartberg machen auch hier Nömer-steine begreiflich. St. Johann bei Herberstein. D. M. MAR1NVS. SENILIS. VEST AE. TACITAE. CONI. PIENT. (Conjugi pientissimac posuit.) Gruter, p. 806. MORS1NVS. SEI. M. BROCCIA. RISIVIA. CON.OPT. AN. .. Gruter, p. 809. Morsüs kömmt zu Grätz; Broccia Risivia sonst nirgend mehr vor. Bricio, auch Sums Bricio, auf einem Steine zu Preims bei St. Leonhard in Kärnten. Carinthia, 1832. N. 13. S. SEROVI A. CONI. IVN. ET. IVLIAE. FIL. FILIIS. NE-POT. Gruter, p. 827. Serva Serquia conjux junior et Juliae fi-lia filiis nepotibusque (posuit). C. SENILIS. V. F. B. VALENTINAS. ET. C. PRISCINO. F. ET. AVIE. 1VSTINAE. F. N. ET. CLAMILLIO. VALEN-TINO. ET. C. VALE. ET. ENEP. F. Gruter, p. 888. Eine andere Inschrift sagt: C. SENILIS. V. F. 8. ET. B. VLENTINAE. ET. PRISCINO. F. ET. A VITE. IVSTINAE. ET. CLAMILLIO. VALENTINO. F. PT. C. VALENTINE. P. F. Diese Abschrift läßt folgende Deutung zu: Casus Senilis Virus fecit sibi et Cajae Valentinae (uxori) et Priscino filio et A vitae Justinae et Clamillio Valentino et Cajae Valentinae Priscini filiae. ciamillus Priscus lesen wir auf Monumenten zu Kaindorf, Senilis zu Grätz, und Aur. Senilis am Zeiselberge bei Klagenfurt. Carinthia, 1823. N. 31. MARAEMVS. SENILIS. V. F. ET. TATTAE. CON. PIENT. Gruter, p. 1040. Ebenda befindin sich noch folgende außen an der Kirche eingemauerte antike Steine mit plastischen Gebilden: a) Ein Löwe, welcher einen fliehenden Hasen von rückwärts ergreift. b) Eine Vase mit einem Gewächse mit Zweigen, Blättern, Blumen und mit einigen darauf sitzenden Vögeln. c) Eine Cereö mit einer Gctreidegarbe unter dem Arme. d) Ein Stein auf zwei Seiten mit Laubwerkarabesken. e) Ein Relief, Centauren, welche aus einer Löwenhöhle junge Löwen rauben wollen, im Kampfe mit den alten Löwen; von ausgezeichnet schöner Arbeit. f) Herkules im Kampfe mit der Hydra. g) Perseus, welcher die Andromeda befreit. h) Ein Brustbild einer Frau mit Haube und Schnürleibchen. i) Brustbilder von Mann, Frau und Tochter, k) Brustbild von Mann und Frau. Man hat auch in der hiesigen Umgegend römische Münzen von verschiedenen Imperatoren gefunden. Judenburg. D. M. CÄIO. OCTAVIO. NF.POTL VIX. AN. LXXX. IV-LIA. VALENTINA. HAERES. CONIVGI. P1ENTISSIMO. FACIVNDVM. PROCVRAVIT. H. 8. E. (Hit situs est.) Octavius kommt nirgend weiter auf steierischen Monumenten vor; Valentina zu Cilly. — Dieser inschriftliche Denkstein ist nunmehr in Judenburg nicht mehr vorhanden. Kuindorf im Saventhale. MACERIO. EVOCATO. ET. MACERIAE. ET. MACERIO... Gruter, p. 551. Macemarius kömmt zu Cilly; Evocatus hier allein vor. C. CLAMILLIO. FRISCO. VET. AN. LXXX. ET. V1NDIL-LAE. CRIELIONIS. F. CON. AN. LX. Gruter, p. 537- Vindilla und Crielon stehen hier einzig. Vindilla und Vinduna kommen auf dem Zollfelde vor. Gruter, p. 705.il. 6. —äuvavia.—-Dieser Stein scheint offenbar auf eine Familienverwandtschaft mit den auf einem Monumente zu St. Johann bei Herberstein genannten Personen hinzudeuten. Priscus erscheint zu Hollenburg in Kärnten. Carinthia, 1820. N. 20. SPECTATO. F. AN. XXV. Gruter, p. 707. Scheint nur ein Bruchstück einer größer» Inschrift zu scyn. Spectatinus kömmt zu Grafcndorf vor. TRAECIO. NARCISSO. AN. L. CL. CARA. V. F. SIRI. ET. CON. OPT. (Conjugi optimo.) Gruter, p. 835. Beide Flamen stehen hier einzig. SECVNDINO. SVRI. F. AN. LX. ET. TOTTIAE. PRISCI. F. CON. AN. XXX. F. E. 8. (factum e suo.) Gruter, p. 826. Surus und Sura kommen im Geisthal, in Katsch und auf gallischen Inschriften vor. Gruter, p. 392. n. 7., p. 369. n. 7., p. 429. n. 3., p. 433. n. 2. Tottus, Tottia scheinen einheimische celtisch - germanische Namen zu seyn. In einer Freisinger-Ilrkunde vom Jahre 773 heißt es: Quod jure possidere videbar, 'el quod Toti genitor meus mihi reliquit. Meichelbeck, Hist. Frising. I. P. II. p. 45. C. DONNIO. ATT1CO. VET. COH. F. Gruter, p. 1030. Ca jo Attico. Veterano Cohortis Prae-torianae ... (Conjux ejus fecit.) Ein merkwürdiges Denkmahl, einem Prätorianer von seiner Gemahlin» errichtet. — Ein ähnlicher Name kömmt auf einer Inschrift in Gallien vor. Gruter, p. 320. n. 3; sonst stehen die genannten Namen auch Hier einzig. CL. CRISPINVS. ET. CENSORINA. CETTI. F. VIVI. F. 8. ET. ACCEPTIAN. AN. XVIII. ET. CRISPINIO. CRISPIN!. F. AEDILI. SOLVA. AN. XXV. (Aedili Solvensi, Solvano, Solvae.) Gruter, p. 802. n. 2. Eine ganz gleiche Inschrift hat Gruter auch von dem ungarischen Orte Salavar, wobei er bemerkt: ubi Salae veteris sunt vestigia. — Censoria Tevina ist auf einem Denksteine zu Gräh ; Accepti auf jenem zu Hartberg. Crispinus steht hier einzig. Crispa kommt zu St. Ruprecht vor. Kallsdorf, erste Poststation unter Grätz. Neben der Kapelle, an dem rückwärtigen Zheil einer Scheuer ein-.gemauert, befindet sich ein Bruchstück eines ehemals bedeutend größeren mit schöner Unzialschrift bezeichneten Römersteines, an welchem noch folgende Siglen erkennbar sind: C. MAC ... AN. XL. ... BLAI. ... VR ... C. MAC: i... Die, hart bei Kallsdorf, zu Groß - und Kleinsulz und bei Wildon aufgefundenen Römerantiken stehen mit diesem Bruchstücke in Verbindung. Gerade gegenüber, zu St. Jakob in EnzersLorf am linken Murufer, sind gleichfalls Römersteine. Katsch, oder Katschdorf, zwischen Teufenbach und Murau im obern Murthale. 1). M. P. AELIO. SVRO. P. A ELI VS. (VETER.) CAIVŠ. PATR. OPTIMO. V. F. (Vivus feoit.) P. Äelius erscheint auf Cillyerdenksteinen. In Stuhlweißenburg liest man auf Römermonumenten: P. Aelius Syrus und Aelia Lyra. Zm Dorfe Katsch befindet fich auch noch am Hause der sogenannten Nestelmühle, der Sagemühle gegenüber, ein Cyppus eingemauert, dessen Inschrift aber gänzlich vertilgt ist. Diese Römersteine stehen hier im Murihale an einer sehr merkwürdigen Stelle. Von hier aus geht der uralte Saumweg vom Mur-thale seitwärts durch das Kammerthal auswärts über Schöder und die Muraueralpen hinüber in das cbcrsteierische Ennsthal, und von dort theils nach Radstadt und Salzburg, theils zu den altnorisch-steierischen Salzgruben bei Aussee. Am Hause des sogenannten Kropfmeiers in Katsch war eine Hauptherberge der Saumfahrer. Diese Monumente in Katsch machen auch das Bindungsglied zwischen den Romersteincn in Judenburg, Unzmarkt und Frojach, und jenen bei Triebendorf und St. Georgen ober Murau. Knittelfeld. An der Kirche des Friedhofes. D. M. PERPETVE. SECVRITATI. AYR. SATVRIO. VET. COH. V. BREVCORVM. V. F. 8. ET. CL. FA VS TINE. CON. AN. IX. Die Völkerschaft der Vreucker war eine einheimische in Pannonien. Der Name Satureius findet sich auf Monumenten zu Pisa. Gruter, p. 465. Bei Knittelfcld hat man auch eine Münze »Phocas« gefunden. Kobentz bei Knittelfeld am linken Ufer der Mur. VIBIVS ELVISIANI ~E AT BRIG ANTI A CON. A I j ! XXXX. ~E i : BONIATA CON E VIB1ANO F AN XX. Dieses Denkmahl befindet sich in der Pfarrkirche zu Kobentz vor der Kanzel am Fußboden. Vibius erscheint in Piber, Vibia in Weyer, Elvima in Hartberg, Boniata in Cilly und Marburg, Boniatus im Geisthale auf Römersteinen. Brigantia und Elvisianus stehen hier einzig. Köflach bei Voitsberg. Ein antikes Bruchstück am Kirchenthurm. — Eine Münze „Ma-xentius." Kötfcl) zwischen Marburg und Windischfeistritz. SENNVS. SACRI. F. H. ET. CONAMOTVSO. F. CONIV- GI. EIL. ET. FILIAE. V. F. (Vivi fecerunt.) Außen an der Kirche befindet sich zu Kötsch ein Stein mit mehreren Brustbildern, zu welchem wahrscheinlich diese Inschrift; gehört. Man zeigte hier auch ehedem cinMilliare Romanian. — Scnatius liest man auf dem Zvllfelde in Kärnten, Carinthia, 1820. N. 34. — und zu St. Georgen bei Lauffen. Juvavia, p. 68. Krems, Schloß bei Voitsberg. Auf den Schloßruinen befinden sich verschiedene antike Steine mit plastischen Gebilden: ein geflügeltes Thier, fast einem Rehe ähnlich; ein Mann in der Toga, ein viereckichtcs Gefäß haltend; die Köpfe eines Mannes und eines Weibes; ein Henkelkrug mit Trauben; ein ruhendes Pferd; eine nackte Figur, auf einer Doppelpfcife blasend; Reliefsgebilde: Löwen und Tiger, welche Pferde und andere Thiere verfolgen; Medaillons in Blumenformen und Gebilden; ein großer ruhender Löwe, stark beschädigt, welcher in Dieser Gegend aus der Kainach hervorge-hohlt worden seyn soll. Ein Theil dieser antiken Trümmer und Gebilde befindet sich gegenwärtig in Grätz im sogenannten Kreishauptmann'schen Garten am Rosenberge; die andern Trümmer sind an den Pfeilern der Schloßbrücke zu Krems eingemauert. , St. Johann zu Hohenburg, Köflach, Piber, Voitsberg und Stallhofen, in der Nähe von Krems, haben viele classische Monumente. H Kreuz bei Saucrbrunn und Rohitsch. Hier hat man eine Münze aus Erz „Domitianus» gefunden. Kummberg bei Kainberg. Außen an der Pfarrkirche: MASCVLVS. ITVLI. F. SIBI. ET. SABIN AE. (^VINTI. F. C. T. F. I. (Quinti Filiae Conjugi Titulum fieri jussit.) Die wörtlich ganz gleiche Inschrift führt Gruter, p. 807. zu St. Stephan bei Grätz (in aede 8. Stephani juxta oppidum Grae-cium) an. — Masculus erscheint auf dem Römersteine am Iungfrau-sprunge oberhalb Feistritz an der Mur; Ittu und Ituus zu Cilly, Admont und in Breszia. Gruter, p. 970. n. 9. St. Kunegund unterhalb des Platschberges, im Langenthale. Daselbst ist an der innern Friedhofmauer ein plastisches Stein-gcbilde aus weißem Marmor, einen, auf einem Gesimse stehenden Bacchuskopf mit der phrygischen Tiara vorstellend, rechts und links desselben zwei auswärts schauende ruhende Löwen, jeder einen Widderkopf unter den Vorderpfoten haltend. Ganz gleiche Gebilde finden sich zu Waltersdorf und zu Straßgang bei Grätz. Zwischen den Römermonumenten in Gamlitz und jenen zu Marburg macht dieses Denkmahl das Bindungsglied, und gibt den Beweis der uralten Straße über den Platschberg, von der Mur an die Drau hinab. Saaf an der Save. Hier befindet sich gegenwärtig ein inschriftlicher Romerstein, welcher auf dem nahen Gebirge zu h. Geist am Zhelonigg unter einem Baume ausgegraben worden ist. Bis auf folgende wenige Siglen ist die Inschrift bereits unlesbar: SECIO. MAXIME F. AN. IX. ANICI;- A. (0?)A... RI... AM... (IVD?) . . . Am Larsberge bei Lichtenwald an der Save, in der Gemeinde Ruth, ist ein Denkmahl mit folgender Inschrift gefunden worden: MARCO. YLPIO. RVTILLIANO. MELLAEI. FILIO. PRAE-FEC'l'O. SVO. AVSPICIIS. DIAL ALEXANDRI. IMPERAT. IN. PERSIA. FELICITER. PVGNANTI. COHORS TAV-RISCORVM. HA EC. POSVIT. Diese merkwürdige Inschrift spricht ihren Sinn und ihren Zweck selbst aus. Das dazu gehörige Denkmahl ist sehr wahrscheinlich in der Zeit vom Jahre 229 auf 230 errichtet worden, wo in allen römischen Reichsprovinzen und daher auch in den norisch-pannonischen Ländern starke Militäraushebungcn Statt gehabt harten. Der Geschichtschreiber Herodi an versichert ausdrücklich, VI. 291 — 301: Igituv in Italia provinciisque reliquis delectus habebatur cunctorum, qui vel habitudine corporis, vel aetatis vigore idonei fore ad pu-gnam viderentur. — Caeterum festinato itinere, quum Illyricas etiam gentes exercitusque lustrasset, magnis inde quoque viribus collectis — Antiochiam contendit. St. Lambrecht. Hier wurde eine Münze „Constantins Gallus" gefunden. Lannach im Kainachthale. In der Gegend bei Lannach hat man drei Wafsenstücke: ein Beil, ein Sichelstück, ein geschmolzenes Stück von Bronze und uralter Arbeit, ausgegraben. Das Leibnitzer Feld kann wegen der vielen, dort auf allen Stellen, insbesondere bei Le-bring, an der Lantschabrücke, bei Wagna und beim Markte Leibnitz selbst aufgefundencn Antiken, Münzen, inschriftlichcn Denksteinen, plastischen Trümmern, Gräbern, Geräthschaften u. dgl. mit Recht ein klassischer Boden genannt werden. Von unzähligen dort aufgefundenen Münzen sind folgende besonders merkwürdig: Nicopolis Thraciae, Macrinus —NicaeaBithiniae, Alexander Severus.—Neocesarea Cappadociae, Trajanus (Silbermünzen)____Philomelium, Phrygiae mons, Alexander Severus. — Ascalon Judaeae, Titus. — Nerva. Faustina Senior. — M. Aurelius. — Septimius Severus (Ar.) — Pescennius Niger (Ar.) — Caracalla (Ar.) — Geta (Ar.) — Alexander Severus (Ar.) — Maximinus. — Gordianus III. (Ar.) Philippus Pater. — Aurelius Cams. — Maximianus Herculeus. — Gal. Valeria. —Li-cinius Pater. — Constantinus Magnus. — Crispus. —- Constans. — Valentinianus Senior. — Valens. — Gratianus. — Leo VI Sapiens. — Ungemein merkwürdig sind die in neuester Zeit bei Ausschließung einiger Grabhügel gefundenen Antiken: Urnen, Krüge, Glä- 396 ser, Schalen, Instrumente, Münzen n. dgl., welche jetzt im Joanneum zu Grätz aufbewahrt werden. Lembach bei Marburg. Zwischen Lembach und Rothwein wurde auf ebenem Felde beim Pstügen ein Gewölbe entdeckt, aufgebrochen und in demselben ein Steinsarkophag gefunden. Die Sage geht, daß von Lembach, Rothwein oder Mariarast aus die kürzesten Saumwege über die Höhen des Bachers, die Planina und die Welka Kappa nach Weitenstein und Cilly geführt haben; deren uralte Spuren, Steintröge und Mauertrümmer von un-gemeiner Festigkeit, sechzehnhundert Jahre nicht zu tilgen vermochten. Lemberg. Nahe bei dem Schlöffe Lemberg, zwischen Weichselstätten und Neuhaus bei Cilly, auf dem Ackerfelde eines Bauers, ist ein Topf mit vielen sehr alten vorchristlichen Gold- und Silbermünzen gefunden worden, wovon noch drei goldene und fünf silberne auf dem Schlosse zu Lemberg aufbewahrt werden. St. Leonhard bei Grätz. L. CANTIVS. SECVNDVS. V. F. SIEL ET. CANTI AE. IV- NI. F. BONIAE. VXORI. ET. CANTIAE. L. F. BONI AT AE. Eines der größten, wohlerhaltensten und schönsten Römermonumente, mit drei Brustbildern in Medaillonsform, welches sich gegenwärtig im Joanneum zu Grätz befindet. In der Vorstadt St. Leonhard bei Grätz hat man an mehreren Stellen Römermünzen ausgegraben, und die Sage behauptet, die älteste Stadt Grätz sey auf der östlichen Seite des Schloßberges in der Gegend von St. Leonhard gestanden. Cantius kömmt im Gruter, p. 385. n. 2. zu Medac in Jnsubria vor. Uebrigens ist dieses Denkmahl von Gruter, p. 76. 7. ganz irrig nach Marburg gesetzt worden. Letusch im Saanthale, gegen Präßberg zu gelegen. Ein Stein mit kaum mehr lesbarer Inschrift. (IV?) . . . ALB AN VS . . . HESPANV... I! S(E?)R. V. F. SIBI. ET. SVRAE. VXOR... AN. XXXV. Albanus steht hier einzig. Albinus kömmt auf Denksteinen in Trifail vor; 8ura kömmt hier gleichfalls allein, —und sonst auf einem Monumente in Mailand vor. Gruter, p. 720. n. 4. Lrchteirtvald auf dem Schlosse an der Save. Hier befinden sich zwei antike inschriftliche Trümmer mit plastischen Gebilden. . . . MVS. C... VS. FECIT. . . . NE. CO... IMI. AN... . . . BVS. MBXIMVS. . . . MTIANVS. . . . 1MATOI VMRRIS. ... An einem Steine mit zwei Brustbildern sind noch folgende Werter zu lesen: VIATOR. ADIEC ... FADIVM „.. f Diese Antiken machen das Bindungsglied zwischen den Römersteinen in Laack oberhalb und zu Videm und Rann unterhalb der Save auf steiermärkischem Boden, den clafsischen Gegenden von Noviodunum am rechten Saveufer in Krain bei Gurkfeld und Thurm am Hart gegenüber. Liehen im Ennsthale. Am Kirchthurme eingemauert: SVL.RESSATVS. ET. AT1GENTA. CON. VI. (Vivi fecerunt.) Redsutus liest man auf einem Römersteine zu Villach in Kärnten, Gruter, p. 520. n. 1. Re88imar»8 erscheint in Steiermark zu St. Margarethen bei Knittelfeld und zu Altenmarkt bei Fürstenseld; Ategnata zu Grätz; Ategenta zu Mauterndorf im Lungaue. J u va-via, Nachrichten p- 52. Zu St. Daniel im oberkärntnerischen Möllthale findet sich folgende Inschrift: C. Resio Dextro. C. Redsomarus Licugli. P. V F. — Gruter, p. 986. i>. 11. Lindeck beim alten Schlosse, am Berge zwischen Gonowitz und Cillv. Hier befand sich eine römische Meilensäule, welche, von dort weggenommen, jetzt in Hocheneck am Schmiedhause steht, und an welchem nur folgende wenige Siglen zu lesen sind: IMP. CAE... AVRELIO... ANTO ... Luttenberg. Hier hat man Münzen, unter andern auch vom K. Hadrianus gefunden. Römersteine und Antiken gehen von Straß an der Mur bis Radkersburg, und von hier seitwärts über Luttenberg, Zesendorf bis Frida» hinab. Mahrenberg. An der St. Aegydenkirche. C. IVLIO. ACCIS. F. CISIACO. ET. DEVOGNATAE. ATIO- NIS. FILIAE. VXSO. (üxori.) FLORVS. ET. VALERIVS. FILL (Filii) ET. BROGIMARA. FILIA. V. F. (Vivi fecerunt.) Alle hier vorkommenden Namen stehen nur auf diesem Monumente allein. Dieser Denkstein ist das Mittelglied zwischen den Römersteinen zu Unterdrauburg und Marburg im Drauthale. Marburg. NVTRICI. AVG. SACR. PRO. SALVTE. MARVLLI. VAL. F. . . . RIAE. MARVLLAE. . . . VIII. SATERV. •. Gr ut er, p. 102. In basi campanilis. Diese verstümmelte Inschrift läßt keine vollständige Sinnerklärung mehr zu. Gruter, p. 767. versetzt auch noch irriger Weise dieselbe Denk-steininschrifl, welche wir oben von St. Leonhard bei Grätz angeführt haben, nach Marburg: L. CANTIVS. u. s. w. BON1ATAE. C. TREBONTVS. fl. VIR. ET. PRAEF. I. D. CIVITATIS. AGVNTI. Ein Bruchstück von einer größern Inschrift. Die hier genannte Civitas Aguntina ist der Ort Aguntum und dessen Ilmgegend zu Jnnichen im Pusterthale Tyrols, am Ursprünge der Drau und Rienz, im Antoninischen Reisebuch ausdrücklich verzeichnet und sowohl durch kn-schriftliche Steine, durch andere Antiken, als auch durch das früheste Wiedererscheinen im Mittelalter berühmt. Ein Cu. Tvebonius und ein C. Trebonius Faustus Duumvir kömmt auf einem Römersteine zu Seoit beim Chiemsee, vor. Hund. Metropol. III. 236. Mon. Boic. II. 122. Bei der Stadtpsarrkirche befindet stch ein weißmarmorner römisch-antiker Löwe. — Man bemerkte daselbst auch Steinplatten aus weißem Marmor als christliche Grabsteine, an welchen theils römische theils hebräische Inschriften weggemeißelt worden waren. Diese antiken Monumente zu Marburg machen das Bindungsglied uralter Bewohnung und uralten Verkehrs zwischen Straß an der Mur im Norden, und Windisch-Feistritz unterhalb der Drau am Vacherberge im Süden, und von Ilnterdrauburg und Mahrenberg mit Petlau von Westen gegen Osten. St. Marein außerhalb Neumarkt. T. CLAVDIO. RAPIDO, TITIAE. T. F. (PAVI?)AE VXO... TIT10. PR... I. F. C. TLTVS. CENSOR. H. V. F. F. (He-redes voto fieri fecerunt.) Dieser inschriftliche, in der Mitte durch ein Loch verunstaltete Stein befindet sich zu St. Marein in der Sakristei am Fußboden. Außcnher an der Kirche ist das plastische Brustbild eines Römers in der Toga, vorne um den Hals an einem Bande ein Amulet tragend. Oben am Thurme sind zwei plastische Genien. T. Claudius erscheint auf Monumenten in Celeia; ein Titianus zu Grätz; eine Censorina in Kaindorf; Rapidus steht hier einzig. Eine Paula (wenn das verstümmelte Wort hier so zu lesen ist?) steht auf einem Monumente in Cilly; ein Paulinus auf jenem bei Geyrach. Eine neuere Abschrift gibt obige Inschrift auf folgende Weise: TIT. CLAVDIO. RAPIDO. TIT. T. E. PA VAE. VXO. TITIO. PRAE. I. F. C. TITVS. CENSOR. HV. F. F. In der Nähe des Pfarrhofes ist in neuester Zeit abermal ein Römerstein mit folgender Inschrift ausgegraben worden: TTTOTIO. NIVS. MATVRVS. V1V. F. 8. ET. CITAI. IEI. F. CIT. ATE. CON. F. OB. AHN. SO. St. Margarethen an der Glein bei Knittelfeld. Außen an der Kirche drei Römersteine, zwei mit Inschriften, welche jedoch kaum mehr erkennbar sind. (BVCC10N. BESSIMABI. FIL. ET. . IAPABVN... SENK). . . . PBOPIONI. OTTONIS. FIL TOOII. GASSI... F. CON. ET. EL10FA... BAIO... Besimarus kömmt auf einem Romersteine zu Altenmarkt bei Fürstenfeld, Senno und Sennus zu Cilly und Kötsch, Togio, Togius,' Togonius auf Monumenten zu Regensburg und Nürnberg vor. G r ute r, p. 53. n. 6., p. 709. Buccio oder Buoeion hat Aehnlichkcit mit dem auf Römersteinen zu Grätz und zu Großmariabuch bei Klagenfurt erscheinenden Bottia, Bottion, Bottius. Carinthia, 1. 1820. N. 43. Beide diese Steine haben in den Feldern über den Inschriften ein Medusenhaupt und Delphine. Die Bnkenntlichkeit der Inschriften im harten Stein bewahrt deren höchstes Alterthum. Ein dritter Stein enthält über einer längst schon unlesbar gewordenen Inschrift die Reliefsgebilde von Mann und Frau. Diese Steine mit jenen in Traboch, auf dem Vcitsberge und mit den erst neuerlich gefundenen Römermünzen im Preggraben oder zu Preg, verbinden das obere Murthal mildem Ließnigthale; und mit den Steinen in Waldstein, Geisthal und Oswaldgraben, Köflach, Piber und Voitsberg unter der Bergkette deuten sie auf die uralten Wege über diese Bergrücken aus dem Mittelnorikum nach Pannonien. St. Margarethen zwischen Hocheneck und Cilly. Ein kolossaler Steinlöwe; Goldmünzen „Antonius Pius. — M. Aurelius." St. Margarethen an der Peßnitz in den windischen Büheln. Hier trifft man zwei Römersteine. Der Eine ist an der Kirche eingemauert, zur Hälfte nur sichtbar — mit einem Frauenkopfe und im Dreieckfelde darüber die Wölfinn, Romulus und Remus säugend; die Inschrift unterhalb scheint gänzlich vertilgt zu seyn. — Der zweite s schön gemeißelte Stein stellt die Brustbilder eines Vaters mit vier Söhnen vor; obenauf sind zwei ruhende Löwen, nebenbei zwei Gestalten, ein Mann und ein Weib; endlich an den Seiten eine Arabeske und ein geflügelter Genius mit einem Bogen, wie es scheint. Diese Antiken machen das Verbindungsglied mit den Römersteinen in Straß an der Mur und jenen zu Wurmberg und zu St. Johann am Draufelde an der Drau und bewähren die uralte Wegverbindung mitten durch die windischen Büheln von der Mur an die Drau hin. Maria Hof zwischen St. Lambrecht und Neumarkt. Hier befindet sich an der Kirche ein antiker Kopf und ein römischer Stein mit plastischem Relief, einen Henkelkrug und nebenbei zwe» Fische verstellend. Die römischen Antiken zu Neumarkt und in der Einöde auf der untern, jene zu Frojach und Katsch auf der obern Seite reihen sich an diesen Stein zu Mariahof in einer Gegend an, welche den natürlichen Ilebergang aus dem obern Murthale nach Mittelkärnten bildet. St. Martin am Bachern bei Windischfeistritz. Auf diesem hohen Abhange des Vachergebirges trifft man mehrere antike, merkwürdige, leider aber sehr verstümmelte Steine an. a) Ein Stein mit plastischem Brustbilde im runden Felde, mit mehreren Trümmern von Säulenkapitälern antiker Bauten. b) Trümmer von Denksteinen mit theils vertilgten, theils kaum lesbaren Inschriften: AN(L.) XVIII. ET... (I)VLIO. IANVA. F1L. AN. L(X.) 1VLIANVS. 1VL10NIS. AN. XXXV. (E)T. A VIT. (E XXI. F. D.?) IVLI. ... — AN. XLV. ET. (17WLIANVS. DVPL. LEG. X. G. ET. SEPTIMIA. POSTRATINA. SPONS(A?) c) Ein plastisches Monument — den die Harfe spielenden Orpheus unter den Thieren vorstellend, ganz ähnlich dem sogenannten Prangersteine in Pettau. Unterhalb ist folgende Inschrift: D M AVRELIO-LANDINONI. OR. (ornato.) CI. (civi.) ASTVRVS. LIRERTVS. V. M. (Volens merilo.) CVRAVIT. Die uralte Sage versichert, daß hier zu St. Martin einst ein römischer Tempel gestanden habe. Weiters soll vor wenigen Jahren noch hier bei einer großen uralten Linde eine römische Meilensäule gestanden seyn. Schon von Lindeck am Gonovitzerberge aus sey die uralte Saumstraße am Bachern her nach St. Martin und weiter an den Abhängen dieses Berges gegen Kötsch hinab gegangen. Große steinerne Wassertröge in gemessenen Entfernungen von einander, zur Erquickung der Saumthiere, seven gegen-wärtig noch als die letzten Spuren jenes uralten Saumwegs zu treffen. Endlich sind in der Gegend bei St. Martin umher wirklich auch zahlreiche Trümmer von Gesimsen, Säulen, Marmorgeländern, Marmorplatten u. dgl. ausgegraben worden. St. Martin bei Pettau, oder St. Martin zu Haidin. ISinr. AVG. SACRVM. MARTIAL1S. FIRMING Q. SARINI. VERANI. T. P. CONDVC. PORTORI. ILLIRICI. (titulum posuerunt conductor! portorii Illyrici.) APIARI. VIG. VO- TO. SVSPECTO. ISIDI. AVG. SIGNVM. CVM. BASI. VICTORIN. EX. VO- TO. POSVIT. Isis war eine egyptische Gottheit, das Symbol der Natur, vielfach in Rom und im römischen Reiche, insbesondere von Frauen verehrt. Conductor ist ein Miether, ein Pächter überhaupt; hier insbesondere ein Pächter aller Zvllgefälle für die im großen Jllyrikum eingeführten Maaren, womit auch, nach der Meinung einiger Alterthumsforscher, das Fahrgeld bei Brücken und an Furten der Flüsse verbunden gewesen ist. Auf eine alte Ilebcrlieferung gestützt behauptet man auch, Last am Fundorte dieser religiösen Denksteine ein römischer Tempel, der Göttinn Isis geheiligt, gestanden und daß dieser Jsistempel nachher in eine christliche Kirche; im Jahre 1663 endlich in das dermalige Gotteshaus überbaut worden sey, zu welcher Zeit noch die massiven Quadersteine des alten Tempels La gewesen seyn sollen. Die Inschrift des zweiten Denksteins macht es zuverlässig, daß einst ein Standbild der Isis zu St. Martin bei Pettau aufgerichtet gewesen sey. Sehr begreiflich ist auch die Verehrung der Isis hier im vielbelebten Pannonien, da wir die religiösen Monumente dieser Gottheit in Siebenbürgen, in Nhätien und in der Schweiz verbreitet treffen. Gruter, p. 83.. Der auf dem zweiten Stein genannte Victorinus ist sehr wahrscheinlich derselbe mit dem Victorinus Apiarius auf dem ersten Monumente. Gruter, p. 83- in Cimeterio 8. Martini. — Kindermann, 11. p. 150. D. M. SAC. T. F. MARTI ALE. ET. FL. MARVLLINO. FIL. H. 8. E, (Hic Sors Eorum. — oder: Heredes sequitur etiam.) Gruter, p. 683. — Kindermann, 11. 152. fügt am Ende dieser Inschrift (wie gewöhnlich sehr irrig) noch bei: PATRONVS. DE. SVO. FACIVND. CVRAVIT. Martialis erscheint auf Steinen zu Cilly, Pettau, Trägelwang; Marullinus zu Pettau; Marullus, Marullius, Marulla zu Marburg. C. SAMVC0N1VS. SECTATVS. ET. SAMVCA. BVRRAN1. F. V. F. (vivi fecerunt.) 8IR. ET. RESPECTILLAE. DEF. AN. XX. Gruter, p. 887. Samuconius, Samuca und Buranus scheinen ccltisch - germanische Namen zu seyn; ähnliche kommen auf Römersteinen in Weyer bei Judenburg und in Salzburg vor. Gruter, p. 704. n. 2. St. Martin bei Grätz. Hier am Schlosse hat man in neuester Zeit das Vorderstück eines massiven, kolossalen Löwen von trefflicher plastischer Arbeit aufgefunden. Früher schon ist am Bergabhange ein Erdhügel aufgegraben und in demselben allerlei antikes Geräthe gefunden worden. Eine halbe Stunde von hier entfernt, an der Kirche in Straßgang, sind gleicherweise mehrere und merkwürdige Nömersteine. Mooskirchen an der Kainach. An der Kirche sind drei antike Steine befindlich: r>) Das plastische Gebilde eines Satyrs in tanzender Stellung, in der linken Hand einen Schlauch, die Rechte aber über das Haupt emporhaltend; von charakteristischer Arbeit. Gesch. 0. i-rtelrrniark — i. 930. 26 b) Ein Mann in Toga und Mantel, ein aufgerolltes Blatt zwischen beiden Händen zeigend. — Ein ganz gleiches Gebilde ist zu St. Johann bei Hohenburg in der Nähe. c) Ein Medaillonstein mit den Brustbildern von Mann und Frau. Diese Antiken zu Mooskirchen verbinden die Nömersteine im innersten, mit jenen im äußern Kainachthale — zu Wilden, — und mit jenen zu Straßgang, Feldkirchen und Grätz. Mühlreit bei Kumitz in der obern Steiermark. Hier ist ein Waffenstück aus Bronze, von uralter Form und Arbeit, ausgegrabrn worden. Mürzhofen. L. L. AET1LN, CAESTVS. V. I. (Vir Justus; oder vielleicht: vivus fecit) CL. PR1M1G. CO. AN. XXX. Gruter, p. 855. Mayzofüen, castrum Styriae. Wir wüßten keine andere Ortschaft in Steiermark, als Mürzhofen, welche hierunter Mayzoffen gemeint seyn könnte. Mürzzuschlag. Bei Gelegenheit der Eisenbahnarbeiten ist nahe am Hause des Herrn Hubers bei 6 Schuh tief eine Urne mit sehr sielen römischen Gold- und Silbermünzen aufgefunden worden, deren eine die Aufschrift: J«l. Maesa. Aug, — Pudicitia, führt. Nestelbach. Nahe beim Dorfe wurde auf einem Acker eine Münze »K. Ha. drian" gefunden. Neuberg im obersteierischen Mürzthale. Münzen: „Claudius Gothicus. — Constans.« Neuhaus zwischen Wöllan und Lemberg. Bei dem neuen Herrschaftshause, nahe am Warmbade zu Neuhaus, unterhalb des alten Schlosses Neuhaus oder Schlangenburg, befindet sich ein antiker Steinlöwe, welcher unter einer Vorderpfote einen Widderkopf hält, der in der dortigen Umgegend zu Rabenberg ist gefunden worden. Die Nähe der uralten Stadt Celeia, das Römermonument zu Neukirchen, die vorchristlichen Gold- und Silbermünzen zu Lemberg, machen auch in Neuhaus eine römische Antike begreistich. Neukirchen zwischen Weichselstetten und Weitenstein. Auf einem Acker gefunden, und dermalen ganz zertrümmert beim Pfarrhofe befindlich: .........N1S. XXXII. A VRELI VS. VALENT1NVS. V. F. MARITVS. VIVVS. POS. (Posuit.) Zu beiden Seiten dieser Inschrift auf breitem massiven weißem Marmorsteine sicht man die untere Hälfte von zwei Männern in Togen. Dieser mächtige Stein gestaltete einst einen großen Sarg, wovon ein Theil des Deckels über einer gemauerten Gartensäule am Pfarr-hofe zu sehen ist. Man begreift kaum, wie dieser Stein gerade in der Mitte hat auseinander gespalten werden können. Eine ähnliche Inschrift hat Gruter, p. 15. n. 1. ad ripam Araniae. J. O. M. Aurelius Valentinus — refecit. V. 8. M. Neumarkt in der obern Steiermark. Im Hause des Plazota: VERANVS. SAMNi. ET. IVLIA. SECVNDINA. VIVI- FEGER VNT. SIBI. ET. SECVND1NO. EIL. ANN. XX. Dieses Monument ist eigentlich im Schlosse Neudeck in der Einöde im Jahre 1813 mit mehreren römischen Münzen gefunden und nach Neumarkt übertragen worden. Carinthia, I. 1823. N. 20. Ilebrigens sind in der Umgegend von Neumarkt an mehreren Stellen antike Trümmer und Geräthschaften ausgegraben worden. Zu St. Margarethen bei Silberberg in Kärnten, zwei Stunden von Neumarkt, befinden sich zwei Nömersteine mit folgenden kaum mehr-lesbaren Inschriften: CO. TVLIA. MASC. LI. F. V. IRIA. VIRI. VIVA. E. ILVI-BE. A. N. V. 8. ET. CIF SECVNDINVS. ITES. VI. TL. 81. E. VIBIE. ADIEC. T. F, SECVNDINE. F. ANN. XX. SENEC10NI. F. ANN. XXX. St. Nikolaus, Pfarrort im Bezirke Tüffer. Hier hat man Silbermünzen gefunden. Obdach bei Judenburg. HAPRISINA. L. F. MATER. VALER1VS. C. F. C. L. V. Gruter, p. 730. n. 5. Die Monumente bei Judenburg und Weißkirchen, und jenseits der Gebirge in Kärnten bewähren, mit diesem Steine in Obdach, auch in Liesen Gegenden die uralten Verbin-Lungsstraßen zwischen Pannonien und dem norischen Vcrglande. Haprisina steht hier einzig. Valerius kömmt auf Römersteinen in Cilly vor. Oberrnöttnig, Markt im Bezirke Osterwitz und im Dekanate Fraslau. VLPIA. FIRMIANA. ANN. XXX. M. VLPIVS. FIRMI AN VS. ET. CANNONIA. STATVTA. V F. SIBI. ET. VLPIO. PRI- MIANO. ANN. XIII. Ulpia Adjuta erscheint auf Steinen zu Pettau, eine Firmina zu Cilly, tin Firminus zu Pettau, Priminianus zu St. Dionysen; Gan-nonia Statuta steht hier einzig. Oberwöls, Städtchen im Thale Wöls im Bezirke Rottenfels. Am Schullehrerhause befindet sich ein wcißmarmorner Stein mit dem Reliefsgebilde eines Mannes in der Toga, welcher in der rechten herabhängenden Hand ein Geschirr oder ein Blatt zu halten scheint. Die vielen Römersteine im obern Murthale zu Frauenburg, Fro-jach, Katsch, TriebenLorf, St. Georgen, machen uralte Cultur und Bewohnung im schönen Thale der WölS begreiflich. Im eOswaldgraben seitwärts des Kainachthales. Beim sogenannten Neu Häusel unter der Roßbachalpe finden sich folgende Antiken: a) Ein Relief. Eine nackte geflügelte Figur, welche eine andere nackte Gestalt, die jedoch nur in der oder» Hälfte erscheint, am Haupte hält. Daneben steht eine Gestalt mit einem Helme, aber mit abgcwandtem Gesichte. b) Ein Krieger mit Helm und Schild, neben welchem eine ganz kleine Gestalt mit Helm und daneben gestelltem Schilde sich befindet. c) Ein Bccherkrug, rechts und links ein Löwe. d) Ein Krug mit zwei Henkeln, rechts und links eine geflügelte Sphinx. e) In Medaillonsform. Europa auf dem Stier, mit architektonischer Verzierung außen umher. f) Ein länglicher Stein mit einem laufenden Löwen, welcher ein vor ihm her fliehendes Füllen verfolgt. g) Einige Schritte oberhalb des Neuhäusels — beim Bauernhause, Stübler genannt — befindet sich, in den Stallmauern befestigt, als Baustein ein Cippus, dessen Hauptseite man jedoch nicht sehen kann. h) Ein Säulenbruchstück mit gewundenen Cannelen (Pfeiffen) oder Hohlleisten. i) Die Trümmer von einem Widderkopse, wie es scheint. k) Zwei Trümmer von inschristlichen Steinen, deren Siglen jedoch keinen vollständigen Sinn geben: HO ... NIAEC ... ATILIVS ... O. P. AEL. ... AEGF.... P. AN. ... C. S. ... V. EI ... . l) Ein Reliefsstein, noch erkennbar, ein fliehender Centaur mit m-porgestreckten Armen, in den Händen einen entwurzelten Baum haltend und mit demselben sich gegen zwei ihn verfolgende, oder ihn anfallende geflügelte Drachen gleichsam vertheidigend. Fast alle diese Trümmer sind beim Ausgraben eines Kellers beim Neuhäusel gefunden worden; man hat ausfallende Spuren, daß daselbst noch weit mehrere und größere antike Steine unter der Erde aufgehäuft liegen. Neben diesen plastischen Steinen sind aber dort auch noch viele andere Gesimse von schönster Symmetrie, große längliche Quadern von mehreren Centnern, und Platten ausgegraben worden. Hier in dieser Gcgenv, in dem innersten Winkel unterhalb des Roßbachkogels am cekischen Gebirge, befindet sich heut zu Zage noch ein mächtiger Steinbruch von jenem unverweslichen, weißen Marmor (Ilrkalk), aus welchem beinahe alle Römermonumente der Steiermark gemeißelt erscheinen. Mit Recht darf man vermuthen, daß hier beim Neuhäuscl und Stübler eine römische Steinmetzerei bestanden habe, wo Hunderte von plastischen Denksteinen verfertigt worden sind. Diese Stelle deutet auch auf die zu Obdach, Weißkirchen, Knittcl-feld, Großlobming und St. Margarethen jenseits der cctischen Bergkette befindlichen Römerstcine, und somit auch auf die uralten celtisch-germanischen Verbindungswege über die cetische Bergkette. St. Peter bei Cilly. C. NOMAE. F. VRS1. SACERDOTIS. CABESIS. MONTIS. ALBANE CVRIONIS. C. NON1VS. IVSTINVS. ALYMNO. DVLC1SSIMO. VIX. AN. II. M. XI. D. XII. (vixit annos duos, menses undecim, dies duodecim.) Kindermann, 111. 269 — 270. An der Echtheit oder richtigen Abschrift zweifeln wir. — llebrigens befindet sich gegenwärtig zu St. Peter, an der Wagenremise des Posthauses, ein bei Dobritzendorf aufgefundener Cippus eingemauert, an dem jedoch die Inschrift bis zur Unkenntlichkeit vertilgt ist. Valvasor, 11. 264. — Caesar, Annal. Styr. 1. 33. Pettau. I. O. M. PRO. SALVT. ET. VICTORIA. IMP. CAES. LVCI. SEPTIMII. SEVERI. PERTINACIS. AVG. DOM. 1NDVL- GENTISS. P. P. 8. (Provinciales Pannoniae Superioris) EX. VOTO. Kindermann, 11. p. 150. Die vollständige Abschrift dieses Monumentes hat das Ende der Inschrift auf folgende Weise: IVNIANVS. LIB. ADIVT. TABVL. P. P. 8. EX. VOTO.; d. i. Junianus Libertus Adjutor Tabu-larii (oder Tabularum, oder Tabular») Provinciae Superioris. An den Seitcnwänden dieses Monumentes befinden sich die Rc-liefsgebilde von Jupiter und Juno, und zwei Soldaten mit Speer und Helm. Gruter, p. 114- In foro. Fragmen tum quadratae columnae. Die Errichtung dieses Monumentes fällt in die Zeit (I. 199 — 203) des großen Heerzuges, welchen K. Septimius Severus nach Asien unternommen, in welchem er die Parther besiegt und ihre Hauptstadt Ctesiphon eingenommen hat. An diesem Heerzuge hatten auch die illyrischen Legionen Antheil gehabt; und kaum war die Kunde von des Imperators siegreichen Waffen im Abendlande erschollen, als für ihn nicht nur in Rom der Triumph und alle Beinamen der besiegten Völker beschlossen, sondern auch in den illyrischen Ländern, zu Vindobona und zu Pettvvium im obern Pannonien ihm zu Ehren und zum Preile öffentliche Monumente errichtet wurden. Herodian, lh 165., 171. — Gruter, p. 11. n. 4. Auf diesem Denkmahle stand ehemals Las aus Stein verfertigte und auf Befehl des Kaisers Friedrich IV. im Jahre 1445 in «Um Städten und Märkten des Landes eingeführte Normalmaß, das „steierische Gorz," für alles Ein- und Ausmaß des Getreides, in der Korn-, — nun Herren- — Gasse zu Pettau öffentlich aufgestellt. L O. M. D. T. FLAYIVS. CAES. PRO. SALVTE. SVA. ET. FL. VICTOR IN AE. CONI. ET. SVORVM. V 8. L. M. TI. F. ET. L. ANNIO. GOSS. Jovi optima maxima dedicavit Titus Flavius Caesar. — Pro salute sua et Flaviae Victovinae conjugis et suorum, Votum solvens libenter merito. Tito Flavio et Lucio Annio Consulibus. Dieser Denkstein scheint demnach im Jahre 70 nach Christus, und zwar von dem Cäsar Titus Flavius, dem Sohne des Kaisers Ve-spasianus, errichtet worden zu seyn. Der viereckige Cippus ist im Jahre 1821 gefunden worden. Er trägt an einer Seitenwand drei in der Mitte sich kreuzende Pfeile, und auf der andern eine Blume in Relief. — Statt CAES. steht die Variante CARVS in den Wien. Jahrb. d. Literat. B. 45. p. 60. I. O. M. PRO. SALVTE. ET. INCOLVMITATE. P. VAL. TIB. MARCIANI. IVNIOR. P. VAL. MARCIANVS. MILES. DVPL. LEG. X. GEM. ANTONIN I AN AE. Adjutricis. Prae-torianae. Et. Grecinia. Publii. Filia. Priscilla. Parentes. V. 8. (Votum. Solverunt.) Dieser Denkstein ist am untern Theile so beschädigt, daß nunmehr die Wörter Adjutricis et — bis V. 8. nicht mehr lesbar; jedoch in der ältesten Abschrift bei Gruter, p. 12. Poetoviae, juxta eccle-siam parochialem in coemeterio, noch aufbewahrt worden sind. Kindermann, 11. p. 150- Ein Julianus miles duplarius Leg. X. Gern, kömmt auch auf einem Römersteine zu St. Martin am Bachern, Grecinia auf dem kärntnerischen Lurnfelde, und ein Martianus zu Ofen vor. Gruter, p. 824. n 2. L O. M. ET. GENIO. IMP. AVG. P. F. VATIONIVS. . . . FINVS. PROČ. P. P. 8. V. 8. L. M. Gruter, p. 9. in aedibus Georgii Perger: Jovi optimo maxima et Genio Imperatoris Augusti Publius Furius Vationius (Ru-)finus Procurator (Proconsul) Provin-ciae Pannoniae Superioris votum solvit lubens merito. —-Kindermann, 11. 153. Welchem Imperator und in welchem Jahre dies Denkmahl von dem Statthalter des obern Pannoniens errichtet worden sey, ist nicht zu ergründen. (I.?) 0. M. (C.?) CLODIVS. AVITVS. DEC. C. V. ET. (T. Variante) P. V. 8. L. M. (Decurio, Curator viarum et pontium votum solvit lubens merito.) Avitus liest man auf vaterländischen Denksteinen zu St. Johann bei Herberstein, zu Hartberg, Cilly und Seckau. Dieser Stein ist zu Pettau im Jahre 1829 im Hause Nr. 196 gefunden und in das Joanneum zu Gratz übertragen worden. PRESTITO. (Praestiti. Grutcr.) IOVL 8. TRIBVNVS. COH. X. fCohonis Decimae.) PRAET. CVLTOR. NVMINIS. IPSIVS. PROFICISCENS. AD. OPPRIMENDAM. FACTIO-NEM. GALLIANAM. (Gallicanam.) IVS. PRINCIPIS. SYI. ARAM. ISTAM. POSVlT. Grutcr, p. 22. Im Jahre 1818 ward dieser Cippus in einem Keller des Vürgerspitals wieder aufgefunden, wo er wohl schon seit dessen Entstehung im Jahre 1315 als Gewölbsstütze bestanden hatte. — Der K. Constantins hatte im Jahre 351 seinen Vetter Constantins Gallus, dessen Vater auf desselben Constantins Befehl war ermordet worden, aus dem Staatsgefängnisse in Freiheit gesetzt, und ihm die Vertheidigung der Granzen des römischen Ostreiches gegen die Parther anvertraut. Bald jedoch berief er ihn aus Mißtrauen wieder zurück; um ihn zu gelegener Zeit heimlich aus der Welt zu schaffen. IlnL kaum war ConstantiuS Gallus im Jahre 354 im December in Petovium eingetroffen; so wurde er im Palläste außerhalb der Stadt ergriffen, gefänglich nach Istrien fortgeführt und dort in der Stadt Flamona hingerichtet. Zur Ausführung dieser That war ein Oberster, Skudilo genannt, befehligt; welcher die Aufträge dazu wahrscheinlich in Petovium erhalten und vor seiner Abreise nach Asien dem Jupiter zu Ehren diesen Cippus mit der Inschrift errichtet hatte. A mm. Mar cell in, XIV. p. 582 — 583- — Zosi m, II. 701 — 702. — Kindermann, II. 151 I. O. M. DEPVLSOR. AVL. P. CEIONIVS. D. C. POE. (De-curio Coloniae Poetoviensis , c6cr Decurio Civium Poet.) SA-CERDOTALE. VE. (Ve llamen.) PRO. SALVTE. SVA. ET. VESPECIATIAE. CAESIAE. VXORIS. IIEREDVMQYE. SVORVM. OMNIVM. V- 8. L. M. Gruter, p. 20. Jupiter depulsor ist der Jupiter Averrun-cus, der alle Hebel und Gefahren abwendende, wegschaffende Jupiter. Ve- und Flamen ist der besondere Priester einer eigenen Gottheit. — Kindermann, 11. 151. I. O. M. NYMPHDOTVS. PRO. SALVTE. SVA. ET. SEX. VALERI. SEVERINI. FILL V. S. L. M. Cin Cippus, welcher bei Oberpettau im Jahre 1819 an einer Stelle ausgegraben wurde, wo man früher schon auch andere Antiken, Särge, Thränengläser, Münzen u. dgl. gefunden hatte, welche unbe-zweifclt eine allgemeine Begräbnißstelle andeuten. Auch hier scheinen einige bei und in Aquileja gefundene Inschriften, Gruter, 888. 1 —892. 12. Muratori, 39. 2-90.8- — 1506. 6. sich auf dieselbe Familie zu beziehen und über die Verbin- dung dieser durch die ganze Römerepoche so wichtigen Seestadt mit ten innern Gegenden Norikums und Pannoniens Andeutungen zu geben. I. O. M. FORTVNATVS. AVG. LIB. AVIV. TABVL. P. P. S. (Adjutor Tahularii Provinciae Pannoniae Supevioris.) Zn der Stadt Pettau im Hause Nr. 77 im Jahre 1800 entdeckt. SOLL SA. C. DOMIT. HERM. V. 8. L. M. (Deo.) Soli Sacrum. Cajus Domitius Hermes votum solvit lubens merito. — Ein L Domitius kömmt auf einem Römerstcine im Geisthal vor. — Dieser Stein ist ein Mithrasdenkmahl. Mithra, die Sonne, oder der Genius der Sonne bei den Persern, wurde auch in Griechenland und dann in Rom und im ganzen Rvmerrciche als Gottheit verehrt. Mithras wurde als Mittler zwischen dem höchsten Gott Ormuzd und der Welt — die Sonne (der Wahrheit und Gerechtigkeit) als sein Symbol über seinem Haupte — gedacht, die Keule (die Macht) in seiner Rechten, oder der opfernde Dolch, — und der Weltstier, auf Lessen Rücken der Gott sich aufstemmt. In den norisch-pan-nonischen Ländern findet man mehrere Mithras-Denkmähler — als Beweise dieses allvcrbreitetcn Cultus. — Weiter unten mehr von diesem Götterdienste. SERAFI. AVG. SACRVM. EPAPHRODITVS. ALEXANDRE AVG. D1SP. ET. TABVL. V. S. L. M. (Alexandri Severi imperatoris (J. 222 — 235.) augusti dis-pensator et tabularius votum solvit lubens merito.) Gruter, p. 85. in aurificis taberna. Dieses Monument ist im Jahre 1822 bei einer Weinpresse aufgefunden worden; Serapis, gleichbedeutend mit Osiris, ist eine ägyptische Gottheit, theils als Sonne, theils als Herr der Unterwelt, als Gott der Tobten, Vater und Herr der Finsterniß angesehen. Er ist nebst Anubis der Seelenführer; mit einem Helm, der das Gesicht bedeckt, in der Hand das Maß des Lebens. — Dispensator ist, nach Cicero und Suetonius, der Hausverwalter, Wirthschaftsverwalter, welcher Rechnung über Einnahme und Ausgabe führte. — Tabularius (sc. homo.) ist derjenige, welcher die obrigkeitlichen Papiere, Acten u. s. w. verwahrt, Archivar, Registrator, Protonotar. Steininschriften mit dem Namen Epaphroditus, mit ähnlichen Bezeichnungen und, wie es scheint, in Verwandtschaft mit dem Epaphroditus unserer Inschrift, kommen in Rom und zu Puteoli mehrere vor. Gruter, p. 441. n. 5., p. 599. n. 8-, p. 1070. n. 1., p. 1155. n. 8- IARMOGIO. AVG. SACR. C. MARIVS. SEROT1NVS. EX. IVSSV. (Posuit.) Dieser viereckigte Cippus ist im Jahre 1827 in der sogenannten kleinen Drau bei St. Veit gefunden, und nach Pettau selbst übertragen worden. — Einige halten Jarmogius für den Eigennamen eines berühmten pannonischen Vogelschauers oder Wahrsagers, indem sie AVG. für Augur lesen. Uns scheint es der Eigenname einer gänzlich unbekannten einhcimisch-pannonischcn Gottheit zu seyn, dergleichen wohl mehrere in andern Provinzen des römischen Reiches verkommen, wie z. B- bei Gruter, gelesen werden: Bacundo Sacrum. — Bc-latucadro. —Latobio. — Endovellico. — Deo Caute. — Vitum-I,o. —Deabus Bumahabus. — Vosego. — Sebeto; und bei Mu-ratori: Jaribolo u. s. w. G. SACR. POSAE. V. F. VNDINES. AELI. ET. VNDINVS. DEC1VS. — RIN. ET. VRS. Genio Sacrato Posae vivi fecerunt Undines Aelius et Un-dinus Decius — (Victo)-rinus et Ursus. Dieses Monument ist erst seit dem Jahre 1800 bekannt, lieber der Inschrift befinden sich zwei Reliefsgebilde. Eine Frau im Lehnsessel sitzend, einem neugebornen Kinde die Brust reichend; und neben ihr eine andere Weibsgestalt, eine Amme, wie es scheint, in beiden Händen ein muschelförmiges Gefäß haltend. Der Name Undines steht hier einzig. D. M. C. IVL. ROMAN VS. ET. VERINA. CON. V. F. 8. ET. ROMVLAE. F1L. AN. XXX. ET. FIL. ROMVLO. ET. SVRIANO. Die Namen Romanus, Romulus, Romula kommen auf den Nö-mersteinen in Eggersdorf, Weitz, Studenitz, St. Stephan bei Grätz vor. D. M. M. VLP. MECVTIO. V. F. SIRI. ET. MEDVLLIAE. MATIERAE. CON. MEDVLLIAE. RESPECTAE. FIL. L. S. IN. F. P. XX. IN. AG. P. XX. (Locus sacer, in fronte pedes viginti, in agro pedes viginti.) Dieses Monument wurde im Jahre 1775 beim Niederreißcn der St. Michaelskirche (vom Jahre 1495) in Pettau auf dem alten Friedhöfe gefunden, lieber der Inschrift sind drei Brustbilder von Mann, Frau und Kind. Im Dreieckfelde darüber steht das Medusenhaupt (oder das Flammenhaupt der Sonne?), in den zwei Eckfeldern sind zwei geflügelte Genien mit Palmzweigen. — Es scheint, daß dieses Monument ehedem auf der zur Grabstätte der Mekutier eigens geweihten Stelle, zwanzig Fuß lang und breit gestanden sey. IVLIAE. AVG. MATRI. CASTROR. POETOVIENS. Gruter, p. 166. Eine ähnliche Inschrift befindet sich auch zu Rom. Gruter, p. 10. n. 6., p. 36. n. 3. Diese Inschrift gehört demjenigen Denkmahle an, welches um die I. 182 — 203, von den im Lager zu Petovium gestandenen Legionssoldaten, der Gemahlin« des K. Sept. Severus, Julia, einer Frau von den vorzüglichsten Eigenschaften, ist errichtet worden. T. VARIO. CLEMENTI. . . . u. s. w. Den, eben diesem Varius Clemens geweihten Inschriften zu Cilly und Grätz ganz gleich, bis auf den Schluß, wo es hier heißt: GIVES. ROMANI. EX. ITALIA. ET. ALIIS. PROVINCI1S. IN. RAETIA. CONSISTENTES. Gruter, p. 482. n. 8- Dieser inschristliche Stein ist in Pettau nicht mehr vorfindig. (RISVL. VTI. ET. LVCCAN. REGNI. ILLIRIAE. TABV-LARIO. VECT. ILLYR. CVM. FELICISSIMO. III. AVG. M. IL.?) Dieses Monument war lange Zeit als Eckstein im gräflich altem-sischen Hause eingemauert. Die Inschrift ist beinahe unleserlich; daher wir, an der Richtigkeit der hier gegebenen neuesten Abschrift zweifelnd, uns auch enthalten, deren Lösung zu versuchen. VENVLEIO. PROCVLEIO. VIX. AN. I. DIEB. X. PROCV-LVS. AVGG. VERNA. E(T?) XX. HERED. VTRARYMQ. PANN. CVM. VALENTINA. EILIG. FECERVNT. Gruter, p. 591. n. 1. und ein Bruchstück einer ähnlichen Inschrift, p. 713. n. 7. Venuleio Proculeio vixit annum unum, dies decem, Proculus Augustorum Verna et vigesimae (partis) hereditatum utrarumque Pannoniarum (conductor.) — Die vi-cesiina pars hereditatum war eine Abgabe, welche dem Staate von allen Erbverlässen zufiel; eine Erbsteucr, gewöhnlich an Freigelassene und an Andere verpachtet. — Verna ist ein Sclavenkind, das im Hause des Herrn von einer Sclavinn geboren war. Sonst heißt Verna auch ein Inländer. — Die Zeit der Errichtung dieses Monumentes ist schwer zu ergründen. Kindermann, 11. p. 151. C. VAL. TETTIVS. FVSCVS. DEC. C. V. ET. P. Q. AEDIL. PRAEF. FABR. n. VIR. I. D. AVGVR. LOGA. COLLEG. MAGNO. LARVM. ET. IMAGINVM. DOMINI, n. CAES. OB. HONOREM. TRIBVNATVS. . . , F. E. Casus Valerius Tettius Fuscus, Decurio Curator Viarum Et Pentium, Quaestor, Aedilis, Praefectus Fabrorum, Duumvir Juredicundo, Augur, Loca Collegiorum Magnorum Larium Et Imaginum Domini Nostri Caesaris Ob Honorem Tribu-natus Fecit Erigi. Decurio bedeutete außerhalb Rom in andern Städten, insbesondere aber in Municipien und Eolonien (nach Cicero) einen Rathsherrn und (nach Suetonius) überhaupt jede obrigkeitliche Person. Quaestor war diejenige Magistratsperson, welche die Staatsgefälle besorgte, Schatzmeister. Aedilis war eine obrigkeitliche Person, welche die Aufsicht über die öffentlichen Gebäude, nebst der Polizei und der Besorgung der öffentlichen Spiele über sich hatte. Praefectus Fahr um oder Fabrorum bedeutete (nach Caesar) einen Feldzeugmeister, — hier wohl einen Vorsteher der Handwerker, welche in Metall, Stein, Holz u. dgl. arbeiteten. Der Sinn und die Bedeutung dieses Denksteines erklären sich daher dahin, daß ein, in Pctovium durch viele und wichtige Aemter ausgezeichneter Mann, Tettius Fuskus» zur Aufbewahrung der kaiserlichen Standbilder und der Pallastgöttcr ein eigenes Gebäude habe errichten lassen. — Welcher Imperator hier gemeint sey, wird schwerlich jemals bezeichnet werden können. Lächerlich wäre es, hier an C. Julius Caesar zu Lenken. T. IVLl. FIRM. LEG. xnf. Eine, erst im Jahre 1831 aufgefundene Inschrift, deren Sinn wohl ist: T. Julius Firmus (oder Firminus) Legionis decimae tertiae miles. C. RVFIVS. C. F. O. V. F. MED. MILES. LEG. xlTf GEM. AN. XXXVI. STIP. XVI. FRATRE. POS. H. E. C. Rulius, Caji filius, Oricolana (Tribu) Vir fortis (fortissi-mus) Mediolanus, Miles Legionis decimae tertiae Gemino, annorum triginta Sex, Stipendiorum sedečim, Fratre posito hie (situs) cst. Ober dieser Inschrift sind zwei sehr schlecht gearbeitete Reliefsgestalten: ein Soldat zu Pferd mit Helm, Schild und Speer, an welchem sich ein Brettchen mit den Siglen befindet: VEX. EQ. fc. i. Vc-xilla Equitum, oder Vexillarius, Vexillifer Equitum, Standartenträger, Anführer, Befehlshaber. — Hinter diesem scheint ein Soldat zu Fuß zu stehen. In den Wien. Jahrbüch, der Lit. B. 45. p. 61. werden die Siglen zusammengczogen und dann OVF gelesen: Oufentina Sc. Tribu! . . . COLLEGI. IVVENTVTIS. ET. VLP. MARCELLINI. ET. AEL. MARCELU. PRAEF. ET. MAXIMI. ET. VRSI. PATRES. GELL. MARCELLINVS. ET. PANT. TERTIVS. ET. AEL. VALERIYS. 8. O. (Quaestores) COLL. 88. (Su-prascripti) EX. VOTO. POSVERVNT. !• ; I INO. (DIVO. nach einer andern Abschrift.) MARCELLI VAL. RIV. (VALER. nach einer andern Abschrift.) Dieser Denkstein stand früher außer Pettau zu Haidin. Seit dem Jahre 1828 befindet er sich im Joanneum zu Grätz. — Die im Anfänge und am Ende verstümmelte Inschrift läßt keine genügende Lösung zu. Collegium bedeutet eine Gesellschaft von Personen von einerlei Art, Stand, Beschäftigung, z. B. Soldaten, Handwerker, Künstler, Kaufleute, eine Innung, eine Gilde. Collegium Juvcntutis war demnach eine Gesellschaft von jungen Männern eines Amtes, einer Beschäftigung, vornehmer und gemeiner Classen, selbst gemeiner Handwerker und Bürger. Der Princeps Juventutis war dann in früheren Zeiten der Erste unter den Rittern oder, wie Einige glauben, der auf dem Verzeichnisse der Ritter zuerst Stehende; zu Zeiten der Imperatoren des Kaisers Sohn, der Prinz. — Kinder mann, 11. p. 153. Reben der Inschrift zu beiden Seiten stehen Römer in Toga und Mantel, jeder einen Stab (Vitis) in der Hand haltend. PRO. SALVTE. FORTVNI. POS VIT. FORTVNATVS. Gruter, p. 115. in pariete domus. — Fortunatus erscheint mehrmals auf Cillyer Denksteinen. CALLIGENAE. FIL. DVLCIS. SVAE. AN. III. M. VI. D. XV. (Annorum trium, mensium sex, dierum quindecim) AVIV CALLIMOBPHVS. ET. AEL. SABINA. PARENTES. IN-FELICISIMI. Inschrift an einem weißmarmornen Kindersarge, welcher, ehedem im Hause Nr. 100, jetzt am großen Kirchlhurme sich befindet. M. VLP. TERTVLLVS. V. F. SIBI. ET. VLP. ANTONIA E. CONIVGI. AN. LX. (XL. Variante) ET. VLP. TV'VORl. FILIO. AN. XXXV. ET. VLP. TERTIVS. FIL. VLP. TV-TORIANA. (Tutorina, Variante) ET. VLP. (XXXVI.) TV-TORINVS. NEPOTES. Dies Monument ist zu Heidin, oder zu St. Martin außer Pet-tau gefunden und im Jahre 1827 in das Joanneum in Grätz übertragen worden. Auf beiden Seiten dieser Inschrift stehen geflügelte Genien (Trauergenien, wie es scheint) auf Säulenschafte sich stützend. Eine andere Abschrift hat nach dem Worte Tutoriana die Siglen (TES). ETCTA0I. TATTA. ATPHIAIft. AHMETKLQ. OHAIKITAC. KIONLCTin. TENHCKl. QVI. VIXIT. ANN. II. M. VIII. D. VIII. (Annos duos, menses octo, dies octo. — Hoc monumentum posuit.) Gruter, in monasterio inferiori civitatis Poetovion. C. CAESIVS. C. F. PAPIRIA. INGEN WS. POETOVION E. V. F. SIBI. ET. VLPIAE. ADIVTAE. CONIVGI. El’. CAE-SIAE. INGENVAE. . . . ET. . . . LIB. ... (Et Liberti?) Gruter, p. 766. n. 2. In parietibus ecclesiae parochialis. Kindermann, 11. 152. Caesia erscheint noch auf einem andern Pettauer Denksteine. Daß Caesius mit C. Caesius, dem gelehrten Beschreiber der römischen Bäder, eine und dieselbe Person sey, möchte schwer erwiesen werden können. Das Wort Poetovione ist die älteste Schreibweise des Eigennamens der Stadt Pettau. I. O. M. L. IVL. MAXIMVS. . . . (T?) RIERACHA. C. L. FL. PANNANICA. V. 8. L. M. Cum Lucia Flavia pannonica votum solverunt lubenter ine rito; oder: (et) Trierarcha Claudii Lucii filia pannonica! Der Name Trierarcha kömmt auf einem Denksteine bei Görz vor. Gruter, p. 881. n. 11. Jul. Marimus erscheint auch zu Carnuntum» Gruter, x. 422. n. 3. MARINI. TRIE. Bruchstück einer Inschrift, bei Ebnung des alten Kirchhofs $u Pettau ausgegraben. I. O. M. SACRVM. M. OCTAYIVS. VERINVS. . . . ET . . . (TE?) 8VA. ET. ... AE. MAR... OC. . . . Diese völlig verstümmelte Inschrift läßt keine befriedigende Lösung zu. Der Denkstein selbst ist im Jahre 1821 gefunden worden. I. O. M. v. DIDYMVS. AVGG... EX. NVmVL. P. P. PRO. SALVTE. SVA. ET. AVRELIAE. ALEXANDRIAE. CON-IVGIS. V. 8. L. M. P. . . . ET. MAX. COS. . . . Monument am inner« Ecke des östlichen Schloßthurms eingemauert, in dessen Nähe im Jahre 1817 ein Sarg mit Knochen und Thränengläsern ist ausgegraben worden. — Nummularius ist eine Art Geldwechsler (nach Suetonius), jedoch geringer als Avgenta-rius, eigentlich Geldmäkler, Wechselmäkler, wogegen Argentarius unser Wechsler, Banquier ist. ..........III. SALVIA. O... TIAN. CONIVGI. KARISSI- MO. V. F. ET. SIRI. ET. TIT. . . . Bruchstücke eines Denksteins, im Schloßkeller der Herrschaft Ober-pettau im Jahre 1829 entdeckt. ...... F. . . . F01T. . . . BINO. . . . OPT. ... SO. . . . IONIAE. F. . . . BA. SOROR. . . . FRATRI. 011X1. . . . EIVRSE. CONI. V. . . . Gruter, p. 854. In fragmento lapidis. ........AE. CONIVGI. . . . VIRIT. ANN. . . . DIEB. X... DVLCI. . . . Gruter, p. 1044. Poetovione. Kindermann, 11. 152. D. M. IVLIAE. MAXIMAE. DIVI. . . . Gruter, p. 915. Poetovione. Merkwürdig find mehrere in andern Ländern und Orten bestehende Römersteine, welche in ihren Inschriften denselben Namen Julia Maxima haben. Gruter, p. 425. n, 8., p. 476. n. 6-, p. 521- n. 6. Eines der merkwürdigsten Monumente in Pettau ist der sogenannte Pranger am ober» Platze der Stadt: eine auf einem Piedestale senkrecht stehende mächtige Steinplatte; zwei Löwen liegen mit einander zugekehrten Hintertheilen oben auf, und dazwischen ist das plastische Gebilde eines Menschenkopfes mit kurzem Barte. An den schmalen Seiten befinden fich in vier Feldern nackte weibliche und männliche Figuren. Im obern Theil der Hauptfronte in einem Dreieckfelde sitzt in der Mitte eine nackte Figur mit dem Rücken vorwärts gekehrt, und neben ihr halbfichtbar liegt eine nackte Weibsgestalt. In den Eckfeldern oben find zwei geflügelte Genien. Unterhalb in schmalen Streifen find an Len Seiten zwei vierfüßige Thiere, in der Hauptfronte secks Vögel. Unter diesen Streifen im Viereckfelde ist das Gebilde des Orpheus, die Harfe spielend, umgeben von allerlei Thieren. Dann folgt ein schmaler Streif mit allerlei vierfüßigen Thieren. Unter diesem erscheint das Hauptfeld der einstigen Inschrift, welche, wie man bemerkr, abfichtlich vertilgt ist. Vor 60 Jahren ungefähr soll man in der untersten Zeile noch deutlich das Wort SEVERVS gelesen haben? Man wollte daraus schließen, dieser seltsame Stein sey ein Siegesdenkmahl für den K. Septimius Severus über den Peszennius Niger und Clo-dius AlbinuS I. 194 — 197 gewesen?? — Ein Denkmahl mit dem gleichen Orpheusgebilde findet sich zu St. Martin am Bachern. Inschriften auf römischen Denksteinen mit Beziehungen auf Pe-tovium haben wir noch folgende: Gruter, p. 347. n. 4. Tordae in suburbio ad Boiarium, lapis burni projectus: D. M. P. Aelio. T. F. Quaest. R. Auri. Lustralis, Coactori ac Civitatum Yalmerii et Poetovii Curatori. Q. Laelius. Aesopius. B. M. M. P. Gruter, p. 529. n. 5. extra Taraconam in vico Scartorum. M. Aur. M. F. Pap. Lucilio Poetovion. ex Singularib. Imp. Leg. I. Adjut. Leg. II. Ar. Leg. VIII. Aug. Leg. XIII. Gern. Leg. VII. CI. Leg. VII. Gem. Hast. Pr. Annorum LX. Sti-pendiorum XXXX. Ulpia Juventina, Uxor et Heres, Mari to pientissimo et indulgentissimo faciund, curavit. Gruter, p. 533. 8. Romae. P. Barbius. P. F. Papiria. Poetovione. Maximianus. Miles. Cob. vT Praetoriae. Slip. XIII. Ex Manni Vixit Annos XXXIII. Dies, V. Amico et Contubernali benemerenti. C. Fannins Restutus Heres Eius Facere curavit. Gruter, p. 608. n. 5. In Transylvaniae oppido Zozwarov. D. M. M. Aurel. Crescent! Augg. Lib. vir. Ann. LXL et Areliai Florai. Filiae ejus defunctae. Poetovio. vir. Ann. XXIII.M. XI. Dieb. XX. Ael. Julianus. Socero et Conjugi Pientissi. B. M. P. Neben diesen finden sich in Pettau noch viele andere antike Steine und plastische Gebilde, und zwar: a) Ein verstümmeltes Relief einer Sella curulis, oben am Schlosse eingemauert. b) Drei weibliche Gestalten vor einem Opfer-Cippus, Kuchen oder Brotscheiben auf denselben legend, und in der linken Hand Aeh-renbüschel haltend. c) Eine Opferara. Auf einer Seitenfläche derselben ist das Reliefs-geblilde eines nackten, bloß mit einer einfachen Schürze umgürteten Mannes, welcher über der Schulter eine Weinrebe mit zu beiden Seiten herabhängenden Trauben trägt, und in der rechten Hand einen Becher hält. d) Ein massiver Stein mit dem Relief eines Soldaten in der Toga mit Helm und Speer. e) Ein Stein mit Vrustharnisch und Panzer. f) Reliefssteine zu architektonischen Verzierungen; mit Sphinpen — mit einem Henkelkrug, an dessen beiden Seiten Sphinpe. g) @i» Grabmonument, wie es scheint; mit drei männlichen Figuren in einfachen Röcken und umgürtet. h) @in Reliefsstein: ein nackter Mann, welcher gegen einen Wolf, der ihn rücklings an der Schulter ergreift, und gegen zwei andere ihn anfallende Wolfe kämpft. Unter den in und um Pettau aufgefundenen antiken Münzen sind folgende die merkwürdigsten: Neocaesarea Cappadociae, Traja-nus (Ar.). — Brutii. — Viminacium, Decius. — Trajanopolis Thraciae, Geta, Furia, Crassiper. (Ar.). — Augustus. — Agrip-pa. — Yespasianus. — Titus. — Titi divinatio. — Domitia-nus. — Nerva. -— Trajanus. — Hadrianus. — Faustina Senior. —. M. Aurelius. — Commodus. — Didius Julianus. — Clo-dius Albinus. — Caracalla. — Eliogabal. (Ar.). — Alexander Severus. — Probus. — Diocletianus. — Constantius Chlorus. — Romulus. — Licinius Pater. — Constantinus Magnus. — Constantius II. — Anthemius (Aur.) In einem bei dem Schlosse Oberpettau im Jahre 1830 aufgefundenen Chalzedon war die griechische Inschrift eingegraben: A By over iv d SyXovtriv, A sysTucrav, o v /.uKii [loi ! Uralte Gräberhügel, gleich jenen auf dem Leibnitzerfelde, ober und unter Radkersburg u. s. w. finden sich auch auf dem obern Pet-taucrfelde. Pfannberg bei Frohnleiten an der Mur. Auf dem Schlosse: C. VITALV1TLVS. TERTINIAE. SABIN AE. CON. XXX. (Posuit.) Ebendort befindet sich noch ein zweiter Römerstein mit drei Brustbildern, mit einer Inschrift, jedoch größtentheils verstümmelt. An der Inschrift sind noch folgende Siglen erkennbar: M. HOC. VALENTINVS. ... (S?)IBI. ET. MOGITVS. ... IENNA. ... CON. V. F. SIB. ET. MOGVRSO. . . . Valentinus lesen wir auf mehreren einheimischen Denksteinen. Mogitus, Mogurso scheinen einheimische Namen gewesen zu seyn. Mo-squitus, Mossatus, Mogianius u. dgl. kommen auf Römersteinen in Kärnten vor. Dem uralten Orte Adriach, und den dortigen Römersteinen gegenüber, erscheinen diese Monumente auf dem Schlosse Alt-Pfannberg ganz begreiflich. Piber bei Voitsberg. VIBIVS. VINDI. (Filius) V. F. SIB. ET. DVB1TATE. CON. Yindus steht bloß auf diesem Monumente. Vinda, Vinda Teni itn Gruter, p. 469. n. 8-, p. 517. n. 6. in Liburnia und zu Sisseck. Vibius fintct sich zu Cilly, zu Maria Pulst in Kärnten, zu Gran, zu Worms; und Vindiila auf einem Steine zu Kaindorf. lieber der Inschrift stehen zwei Brustbilder, Mann und Frau. Hier finden sich noch andere antike Gebilde: Ein schönes Brustbild, wegen seines wahrscheinlich einheimischen Costüms und dessen Verzierung merkwürdig. Ein Reiiefsbild, Frauengestalt, in der Rechten einen Spiegel, in der Linken ein Körbchen haltend. — Ein antiker Kopf. — Innen in der Kirche am Beden ein Grabstein mit zwei Brustbildern. Am Plabotschbcrge bei Grätz. An dessen östlichen Fuße hat Herr Dr. Bonaventura Hödl bei zufälligen Nachgrabungen mehrere Geräthschaften, Sicheln u. dgl. von Bronzemetall aufgefunden, welche sich gegenwärtig im Joanneum zu Grätz befinden. Podverch bei Lichtenwald. MARONIVS. MARCELLINVS. DEC. CEL. (Decurio Celeia-nus oder: Celeiae vivus fecit.) VI. F. SIBI. ET. F1L. MA-RONIO. . . . MARTINO. . . . (ANN. XXX.) ET. MARO-NIO. MARCELLINO. . . . TORIN VS... N... N... E. (NCE.) AVITIANVS. AVI-TI. (tilius.) V1VVS. F. SIBI. ET. CONIVG. Vl(C?)TORI-(NE?) ET. MARCIVS. SECVNDINVS. ET. MAXIME. VXO-RI. ANN. XXX. . . . Beide diese Inschriften finden sich an einem, im Jahre 1811 ausgegrabenen Sarge. Aufmerksame I. 1812. Nr. 10. Andere Abschriften geben diese Inschriften folgendermassen: HMAR. MARCELLINO(NE?) OA(N?) XXXIII. MARONIVS. M. ARCELLINVS. DEC. CEL. VI. FI. 81. BIE. FIL. MA-RONIO. MARTIN O. O. AV. . • • ET. M. ARONIO. MA-RCELLIANO. VICTORINVS. ANO. L. DIMIENANo (XXX AVITIANVS. AVI TI. V1V. SVECI(T?) SIBI. F(T?)S CONIVG. VIATO RINE. ET. MARCIVS. SECVNDINVS. ET. MAXIME VXO-RI. AN. XXX. MAXIME AN. Zu Pollan. VE. CA1VS. F. A. LXXX. ET. LITIGENAE. ADIVTORIS. CONI. Gruter, p. 766. und p. 338. Belae in monasterio prope Gvaecium; nach einer andern Abschrift: VE. CAIVS. ATTIAE. F. (filius) A. LXXX. ET. LITVGE-NAE. ADIVTOBIS. CONI. Litugena lesen wir zu Cilly und Trübendorf; Adjutor zu Cilly und Weitz. — Da dieses Monument in Pöllau nicht mehr vorfindig ist, so kann die wahre Abschrift nicht hergestellt werden. IVNIANO. IVN F. AN. XXXV. SAXIA. MARCI. F. AM. M. (amans mater) CONI. ET. SIRI. Saxia steht hier einzig. Junianus lesen wir zu Pettau und im Geisthale. — Auch dieser Denkstein ist in Pöllau nicht mehr zu finden. Polstern«. In dieser Gegend, zwischen Polsterau und Frieda», hat man im Jahre 1800 auf einem Felde die Trümmer einer römischen Meilensäule, welche nachher als Bausteine verwendet worden sind, ausgcackert. Pöllfchach im Dranthale bei Studenitz, am nördlichen Fuße des Votschbcrges. An der Kirche sieht man ein Bruchstück eines römisch-plastischen Denksteins eingemauert, mit zwei Römern in Togen, von denen der eine sich an eine Guirlande zu lehnen oder dieselbe zu halten scheint. Der Römerstein zu Studenitz und die antiken Trümmer zu Po-nigl, Gonovitz und Windischfcistritz stehen mit diesem Bruchstücke in natürlicher Verbindung. Oberhalb dieser Trümmer ist an der Kirche zu Pöltschach auch noch ein zweiter antiker Stein eingemauert mit alter Schrift: Fundator Vius ecclesie Iring bone memorie. Poniggl unterhalb Gonovitz. Hier wurden vor vielen Jahren schon auf einem Acker mehrere Antiken mit einem Sarge gefunden. Im Jahre 1837 ist abermals ein Sarkophag beim Pflügen eines Feldes aufgedeckt und erhoben worden. Man fand den Stein ganz nach der Form eines horizontalliegenden Menschenkörpers ausgehöhlt und die vermoderten Knochen noch darin. Die Inschrift befand sich jedoch, seltsam genug, auswendig und am Boden des Sarkophags; war aber größtentheils schon vertilgt. Wahrscheinlich war dieser Sarg einst stehend eingemauert gewesen, mit der Seile der Inschrift nach Außen gekehrt. Pöppendorf. Neben andern Antiken auch eine goldene Münze „Trajanus." Auf dem Pötfchenberge bei Aussee. I).M. C.LAMPRIDIVS FAVSTINVS. VERONILLAE. CON-IVGI. DE. SE. OPTIME. MER ITA E. ET. L. FAVSTINAE. EIL. AN. XII. F. C. I H. H. M. S. (faciundum curavit, jure hereditario hevedes monumentum sequilur.) Ge sch. 6. Steiermark. - i. Söo. 27 Grater, p. 798. Dieses merkwürdige Monument macht das Bindungsglied zwischen den Römersteinen in Ischl, Aussee und Lictzen; es deutet auf den uralten Verbindungsweg des norischen Berglandes mit dem Uferlande an der Donau, des steierischen Ennsthales mit dem österreichischen Traunthale. Im Preggraben zwischen Göß und St. Lorenzen im ober» Murthale fand man in der neuesten Zeit viele Römcrmünzcn von Silber und Erz, und darunter auch folgende: Alexander Severus. — Gordianus III. — Philippus Pater. — Otacilia Severa. — Philippus Filius. — Valerianus. — Ho-stilianus Messius Quintus. — Trebonianus. — Gallus.— Yolu-sianus. — Gallienus. — Salonina. — Saloninus. Pyrrn. Auf der Straße am Pyrrn, zwischen den Orten Liehen in Obersteier und Spital am Pyrrn in Oberösterreich, hat man in neuester Zeit bei Straßenarbeiten mehrere antike Trümmer und Münzen von verschiedenen Imperatoren gefunden. Ein antikes Bruchstück einer Ara oder eines Cippus, wie es scheint, aus weißem cetischen Marmor, zeigt einen geflügelten Genius. Eine zweite Antike aus seinem Sandstein und von uralter Arbeit, stellt einen sitzenden nackten Mann vor. Diese Trümmer stehen mit den Römersteincn im Enns- und Paltenthale in Verbindung und bewähren den, auf der peutingerischen Tafel und im antcninischen Rcisebuche angegebenen Gang der Römerstrafien durch diese obersteierischen Gegenden. — Beide bezeichnetcn antiken Trümmer befinden sich im Kunstkabinete zu Admont. Rabenwaldberg zwischen Pöllau und Anger. Auf den Abhängen desselben hat man vor vielen Jahren eine römische Meilcnsäule gefunden, welche später, unbekannt wie und wohin? verschwunden ist. Im Orte Anger befindet sich noch ein Römerstein. Auch im Feistritzthale weiter oben zu Rabensdorf auf dem linken Ilfer der Feistritz, und am Fuße des Rabenwaldberges, und zu Roßdorf auf dem rechten Feiftritz-Ilfer sind römische Antiken gefunden worden. Gleicherweise sollen auch Judensteine mit hebräischen Inschriften in jenen Gegenden getroffen werden. Die römischen Antiken zu Stubenberg und zu St. Johann bei Herberstein lassen wohl begreiflich Rö-mcrmonumente im obern Feistritzthale erwarten. St. Radegund am Schöckel. ö. ANNIO. TERENTINO. ANN. XXXX. ET. ANNIAE. VALENT. . . . Gruter, p. 857. in monte Schöckel prope Graetz. Oberhalb der Inschrift, welche jetzt nur noch die ersten Siglen zeigt, befinden sich zwei Brustbilder von Mann und Weib. Zwischen den Rö- mersteinen zu Scmriach jenseits des Schöckels und dem zu Kumberg diesseits desselben macht dies Monument das Bindungsglied. Annia Valentina erscheint auf Monumenten in Rom. Gruter, p. 711. n. 2. Radkersburg. C. SEMPBONIVS. SVMMINVS. V. F. SIBI. ET. MVSAE. VX. ET. PRIMO. F1L. AN. IX. Gruter, p. 826. In Rekaspurg. Kinder mann, II. p. 151. hat diese Inschrift, mit einer andern fälschlich zusammengesetzt, von Pettau. Sie gehört nach Wildon, wo sic in der Pfarrkirchenmauer gewesen ist. C. Sempronius Secundinus erscheint auf Denksteinen zu Slraßgang und Pettau. In der Umgegend von Radkersburg oder auf der Stelle der römischen Poststation ad vicesimum lapidem auf der peutingerischen Tafel hat man mancherlei römische Antiken auSgegrabcn, insbesondere in dem unterhalb Radkersburg gelegenen Orte Zessendorf (zwischen Luttenbcrg und Mallegg); in welchem Namen man auch die Station ad Vicesimum erkennen will. — Bei Radkersburg oberhalb und unterhalb der Stadt, dies- und jenseits der Mur, befinden sich auch Gräberhügel, wie am Leibnitzerfclde. — Unterhalb der Stadt am rechten Murufer beim städtischen Ziegclofen wurde ein solcher Hügel im Jahre 1830 aufgegrabcn, wobei zahlreiche Geräthschaftcn aus Bronze und Eisen, Schwerter, Dolche, Speerspitzen, Kettenglieder, Trümmer von Harnischen, Räder u. dgl. aufgefunden worden sind, welche sich nunmehr im Schlosse zu Freispurg oberhalb Radkersburg befinden. Rann. Im innern Raume des herrschaftlichen Schlosses befindet sich eine wohlerhaltene römische Meilensäule, welche im Jahre 1827 im Schloßgarten ausgcgraben worden ist. Die Inschrift lautet: IMP.CAES.L. SEPTIMIVS. SEVERVS PI VS. PERTINAX. AVG. ARA. ADIA. PARTH. MAX. PONT. MAX. TRIB. POTEST. VIII. IMP. XI. COS. II. PROC. PP. ET. IMP. CAES. M. AVRELIVS. ANTONINVS. P1VS. AVG. PRO-008. ET. (hier die jetzt mangelnden Namen von Geta.) CAES. VIAS. ET. PONTES. VET VST ATE CONRVPTAS RESTITVERVNT. Diese Mcilensäule stand ehedem in Verbindung mit jenen unterhalb der Save im schönen Gurkthale auf der Ebene unter dem Schlosse Thurn am Hart, wo die Spuren des alten Noviodunums noch sichtbar sind, und zu Gurkfeld. Im Stifte zu Rein bei Grätz. Hier befinden sich folgende antike Monumente: a) Am Stifte neben dem Hauptthore am Canale: ein weißer RL-merstein mit dem plastischen Gebilde eines geflügelten Genius, mit gesenkter Fackel, wie es scheint, oder mit einem Stabe ut der rechten, und mit einem Becher in der linken Hand. 27 * b) In der Laferne: ein Denkstein ohne Inschrift, mit zwei Brustbildern von Mann und Frau. c) Ebendort am Wirthschaftsgebäude: ein Römer in der Toga, gegürtet, einen Stab mit beiten Händen abwärts haltend. d) An den Ruinen des alten Schlosses Ruen oder Runn, am Thurme als Eckstein: ein Römer in Toga und Mantel. — An diesen Ruinen bemerkt man noch mehrere andere weiße Quadersteine als Bausteine verwendet. Zu Riegersburg bei Feldbach. C. OPPIO. C. F. VELINO. PPP. PR. LEG. III. AVG. FEL. ET. LEG. II. TRA. FOR. EVOC. AVG. ARACT. PR. PR. MIL. COH. III. ET. XIV. VRB. OMNIBVS. OFFIC11S. FVNGTO. CENTVRIONES. LEG. II. TRAIANAE. FORTIS. DIGNISSIMO. C. Oppio, Caji Filio, Velino, Pracsidi Provinciae Pannoniae. Praefccto Legion is Tertiae Augustae, Felicis, Et Legionis $e-cundae Trajanae Fortis, Evocato, August! Abactis, Praefccto Praetorian oruiti Mili tum Cohortis Tertiae Et Decimae Quar-tae Urbanae Omnibus Officiis Functo. etc. Evocati milites waren Krieger, welche ausgedient hatten, folglich nicht mehr verpflichtet waren, zu Felde zu ziehen. Sie wurden aber von dem Feldherrn durch Belohnungen und Geschenke gar oft bewogen, noch ferner zu dienen und hießen dann Evocati sc. milites, ausgeb o tene Freiwillige. — Das Siglum Abactis deutet an, daß Oppius auch das Amt eines Bewahrers der kaiserlichen Gesetztafeln, und aller schriftlichen Staatsverfügungen, so wie der öffentlichen gerichtlichen Verhandlungen getragen habe. — Dieser merkwürdige Denkstein ist in Riegersburg nicht mehr vorhanden; er stimmt jedoch genau mit vielen andern, diesem 0. Oppius Velinus in allen Gegenden des Römerreiches errichteten Denkmählern überein, von denen wir einige anführen wollen: Gruter, p. 445. n. 9- Aurini in Pičeno. C. Oppio. C. F. Vel, Basso. P. P. P. C. Pr. J. D. Aur. Leg. IIII. Fi. Fel. et Leg. II. Tr. For. Evoc. Aug. ab Act. Fori. Pr. Pr. Mil. Cob. H. Pr. et Cob. XIII. et. XIV. urb. Omnibus officiis in caliga functo Centuriones Leg. II. Trajanae, fortis, Optimo et Dignissimo. In cujus Ded, Col. dedit.L. D.D. D. Gruter, p. 445. n. 11. In einem dritten Denkmahle endlich: Gruter, p. 445. n. 10. steht die chronologische Bestimmung beigefügt: Posita. L. Aelio Cae-sare II. Caelio Balbino Coss • welche aud) einigermassen auf die Errichtungszeit unsers Denksteins zu Riegersburg hindeutet. Rifnigast, Gemeinde im Bezirke Tüffer. An einem Bauernhause. FINITVS. MAXIMI, F. V- S(I?)B. ET. . . . Ikohitsch am Donatibergc. TEMPLVM. DEI. SOL. INV. MIT. AVR. IVSTINIANVS. V- P. DVX. (Utriusquc Pannoniae Dux) LAREFACTATVM. RES Tl TVIT. Gr u ter, p. 35- In Rohicz repcrtum, dein Poetovloneni translatum. Dieses Denkmal)! gibt den Beweis von dem im römischen Steierlande verbreiteten und festgestclltcn MythraSdienste, der auch in allen norisch-rhätischcn Gegenden verbürgt ist, wie zu Mauls in Tirol, zu St. Martin im Lungaue und auf dem kärntnerischen ZoÜfeldc. Der Mithrastempel zu Tcntschach ist, einem inschriftlichen Steine zufolge, am 24. Juni 239 durch die kaiserlichen Freigelassenen Hilarius und Epiktet wieder hergcstcllt und eröffnet worden; gerade am 24. Juni, an welchem das Hauptfest des Sonnengottes — wie heut zu Tage noch die Sonnenwende — durch die sogenannten Johannesfeuer, durch das Spiel mit den brennenden Scheiben u. dgl. gefeiert wurde. Auf dem kärntischen Schlöffe zu Tanzenberg versichert eine römische Inschrift, daß Aurelius Hermodurus den dortigen Sonnentempel im Jahre 311 habe wieder Herstellen lassen. Mythra ist der erste der persischen JscdS, oder der von Or-musd, dem Gotte des Lichtes, geschaffenen Lichtgeister. Er galt für den Besieger der Tyrannen und Dämonen, für den Vorsteher, den Hüter der Menschen und den Beschützer der Städte, welcher dem unbebauten Erdboden Fruchtbarkeit gibt. Der MythraSdienst ist in Asien weit älter als Zoroaster und dessen Lehre. Die Römer sollen ihn durch die cili-cischcn Seeräuber und insbesondere durch Pompejus im Jahre 68 vor Christus kennen gelernt und in Rom einheimisch gemacht haben. Sehr alt schon ist dieser SonncnDienst am PaluS MöotiS und am Dnieper; »ran dürfte daraus vcrmuthen, daß er nicht etwa erst durch die Römer selbst, vorzüglich unter Trajan und den Antonieen, tut römischen Reiche verbreitet worden scy; sondern daß ihn die Römer schon bei der Eroberung von Pannonien, Dazien, Norikum und Rhäticn überall in der Urreligion jener Völkerschaften getroffen haben. Mythra wurde daher auch für eine und dieselbe Gottheit mit dem norischen Gotte Bc-lcnuS gehalten. Denn Metre, BelcnoS und AbranoS geben, die Buchstaben als Zahlen genommen, die Zahl 365, als die Tage eines vollständigen Sonnenjahres. Die ungemein ausgedehnte Verbreitung des religiösen Sonnendienstes beweisen die zahlreichen Jnschriftsteine und plastischen Monumente von Siebenbürgen bis an den Rhein, bis über Lyon und Paris hin. Auf den plastisch-römischen Mythrasmonumenten ist überall der, unter einer bogenförmig gewölbten Höhle auf einem Stiere knieende jugendliche Mann, welcher den Stier mit einem Dolche tödtet, die auffallendste und Hauptgestalt. Alle auf diesen Monumenten verkommenden Gestalten und Gebilde erklärt man auf folgende Weise. Die bogenförmig gewölbte Höhle ist das Symbol Der Welt. Der Stier, als Zeichen der Venus, bedeutet die Erde; oder ist der Urkcim alles Lebendigen, Das Gefäß alles Animalischen. Der auf den Stierrücken mit dem Knie hingestemmte jugendliche Held ist Mythra, die Sonne; lein Dolch (^Acinaces), womit er den Stier in die Seite sticht, deutet auf die Sonnenstrahlen, welche den Erdboden gleichsam wie Dolche durchstechen und denselben dadurch befruchten. — Anderen ist Mythra, als Sonnengott, der Opferer, der Mittler, welcher Lurch dieses Opfer, die Schlachtung des Stiers, des llrkcims alles Lebendigen, den Samen aller Dinge (das Stierblut) auf die Erde streut. — Die Jünglinge mit phrygifchcn Mützen und Fackeln zur Seite sind der Abendstern, HHcsperos) und der Morgenstern (PhoSphoros); Bilder des Abends und Morgens, Andeutungen des Lebens und Todes. — Andere erblicken in denselben auch die Symbole des Falles und des WiederaufsteigenS der Seele, des Ferwers. — Der Hund, weicher am Blute des Stieres leckt, ist der Begleiter der Seele zum andern Leben; wachend gleichsam an der Wunde, durch welche dem Stiere das Leben entfährt. — Anderen deutet der Hund darauf, daß alle Thiere aus der Erde ihre Nahrung nehmen. — Die Schlange ist ein Bild des sich stets erneuernden Lebens; wie die Schlange jedes Frühjahr ihre Haut abstreift, erneuert sich auch die Zeugungö- und Lebenskraft der Erde. — Andern ist die Schlange ein Ahrimhan'sches Wesen, ein Bild des Dew's, welcher jeden Thiexleib schnell nach der Flucht der Seele ergreift. — Der Scorpion, welcher den Stier in die Hoden kneipt, ist das Zeichen der herbstlichen Reise, des Anfhvrens der ZengungSkraft der Erde, wenn sie im October in das Zeichen des Scorpions tritt. Daß der Stierschweif sich immer in ein Büschel Aehren endet, deutet auf die Pro-ductionskraft der Erde. Der Rabe erscheint als der beständige Begleiter des Ormusd, so wie er auch Begleiter des Odins, des germanischen Sonnenheros, ist. Die Bilder des aufgehenden und sinkenden Mondes zeigen den Moment an, in welchen die Natur in der größten Spontaneität und Rezeplivität ist. — Das Ganze des Monumentes nehmen Einige für ein Symbol des Sonnenlaufes, des Jahreswechsels der verjüngten Natur; Andere sehen darin die Darstellung eines wirklichen Sühnopfers von Mythra, den Erstgebornen der unendlichen Zeit, den beiden höchsten Göttern Ormusd und Ahrimhan Largebracht. Dem Markte Rohitsch bei Sauerbrunn gehören aber noch- zwei andere, unserer Meinung nach höchst merkwürdige Monumente an: a) Das ReliefsgebilLe eines geflügelten Drachen, welches sich gegenwärtig am Fleischhackerhause vor dem There gegen Sauerbrunn außenher eingemauert befindet. h) Das, von weiland Professor Suppantschitsch sogenannte „no rische Weib", welches Reliefsgebilde jetzt im Joanneum zu Grätz eingemauert zu sehen ist. Dieses Monument, durch Alterthum und Elemente sehr beschädigt, stellt noch sehr kenntlich, wiewohl von mittelmäßiger plastischer Arbeit, ein Weib vor, welches in ihrer Rechten ein Kind Häuptlings gestürzt am Fuße hält und dasselbe an einem am Boden liegenden Felsen zu zerschellen scheint. Suppantschitsch hat dies Gebilde wohl aus dem Grunde „das norische Weib" genannt, weil der römische Geschichtschreiber Floras versichert, daß die norischen Weiber, bei der Eroberung des Landes unter K. Augustus, da, wo zur Gegenwehr die Waffen zertrümmert oder entrissen waren, ihre eigenen Kinder gegen den Boden geschlagen und dann den römischen Kriegern an die Köpfe geworfen hätten; Flor. IV. 12.: quae delicien-tibus tells infantes ipsos afflictos humo in ora militum ad-versa miserunt. — Uns scheint dies jedenfalls ein großer Jrr-thum zu scyn. Vielmehr glauben wir. Laß Liese beiden Reliefsgebilde nur mehr die Trümmer eines großen plastischen Monumentes sind, welches die Mythe der Medea von Ermordung ihrer eigenen Kinder und ihrer Flucht auf dem von geflügelten Drachen gezogenen Wagen dargestellt hatte. Ja wir wagen sogar die Vermuthung, daß dieses Dcnkmahl mit der uralten Sage von Jasons und der MeLea Flucht vom schwarzen Meere in die Donau und von dieser in die Save herein und stromaufwärts bis nach Aemona, in Verbindung gestanden und eine plastische Verewigung der Volkssage von jener Begebenheit in diesen untersteic-rischen, dem Savestrom so nahe gelegenen Gegenden scy. (?) Rotenmann im Paltenthale. Gruter, p. 740. n. 1. in Rottenmann in Alpibus Noricis. D. M. RACCOM. LVCAN. ORIT. AN. LX. SVAELON. SE-CVND1N. SVCCESSIANVS. F. F. P. (Filius Familias posuit.) Diese Inschrift findet sich im Gruter, p. 851. n. 7. auch noch in einer zweiten Abschrift folgendermassen: D. M. RACCONI. LVCAN1. OBIT. AN. LX. ET. SVME-LONI. SECVND1NI. SVCCESSIANVS. F. F. P. Da dieses Denkmahl jetzt nicht mehr in Rotenmann zu finden, ist, so kann die wahre Inschrift nicht mehr hergestellt werden. Ilebrigens ist die letztere Abschrift die vollkommene. Racconius steht hier einzig; Ragonius erscheint aufRömerdenkmähtern öfters; Eueanus aufdem Steine zu Triebendorf bei Murau; Secundinus zu Stallhofcn und an vielen andern Monumenten; Successianus zu Molk. Gruter, p. 831. ».3. MASCIVS. IANTVMART. (lilius.) ET. IVLIANA. V. F. . . . I... ET. CONST1TVTO. F. Gruter, p. 807. et 880- Rottenmann in Alpibus Noricis. Diese verstümmelte Inschrift läßt keine vollständige Erklärung zu. Steinschriften mit ähnlichen Namen: Mascius Janta, kommen in Rom; Val. Jantumara zu Seon beim Chiemsee; Hund. Metropol. 111. 236.; Ritumara zu St. Johann bei Wolfsberg in Kärnten vor. Carin-thia, 1832. N. 11. C. VALERIVS. C. FVLTINIA, PILIPIS. MILES. LEG. X. VA. POL. AN. XXXII. STIP. XL HIC. SE. . . . (stipendio-ruin undecim hie sepulti sunt). Appianus, Inscript, p. 393. St. Ruprecht an der Raab bei Gleisdorf. C. TETVLLINVS. ET. D. TERTVLLA. C. TERTINO. F. ET. PALAND1NO. F. MIL. LEG. X. CR1SPA. ET. D(ICN .) Tertulla erscheint im Geisthale und zu Mariasaal in Kärnten. Carinthia, J, 1810. N. 20. Palandinus und Crispa stehen hier einzig. Zu Saaneck im Saanthale bei Fraslau. MAXIMVS. ANTONI. LIB. F.T. VERCILLA. V. F. SIBI. ET. NVNDINAE. EIL. AN. V. ET. VRSO. ANN. XXX. Vercilla und Nundina stehen hier einzig. Valvasor, 11. 264. Caesar, 1. 33. Sachsenfeld im Saanthale. IVLIA. DIL. HB. QV1NTAE. IVL1VS. DIL. LIB. AMIAN- TVS. ET. IVLIA. DIL. LIB. AMIANT. PARENTES. V. Gruter, p. 690. Die gleiche Inschrift, nur etwas vollständiger, findet sich nunmehr auch zu Waldstein; und eine ganz gleiche hat Gruter, p. 980. n. 5. von Neapel- Julia erscheint auf den Römermonumenten zu Cilly, Pettau und Feldbach; (Quinta zu Cilly; und Amiantus auch auf einem Cilluersteine. Unvollständig in Valvasor, II. 264. Caesar, I. 33. ...... F. L. CL. CEL. O. II. VIRI. D. M. F. ET. MATELEI'. T. ROS. PAVLA E. VV. D. F. VN. . . . Dieses von Schönleben aufbewahrte Bruchstück ist sehr wahrscheinlich unrichtig abgeschricben. Valvasor, 11. 364. Caesar, 1. 53. Hier bemerkt man noch überdies mehrere Trümmer römischer Bauten, Piedestale, Knäufe, Platten, u. dgl. Eine dritte verstümmelte Inschrift findet sich bei Caesar, Annal. 1. 34- Schladming im ober» Ennsthale. C. B. RO. C. D. C. C. L. V1VS. FEC. 8. A. XI. ET. A. I. AN. X. Gruter, p. 899. In Sleming Styriae, ubi aurifodinae. Diese Inschrift scheint durchaus irrig abgeschrieben zu seyn. Die vorliegenden Siglen lassen keine Lösung zu. Ilebrigens machen die uralten Vergbauten bei Schladming, die antiken Steine und Meilensäulen, und die Nömerstraßen auf der peu-lingerischen Tafel über den Radstadtertauern (in Alpe) und Radstadt (Ani.) in der Nähe von Schladming, endlich die Münzen zu Gröbming, die Römermonumente zu Liehen, Rotenmann, Admont, Tregelwang und die über den Rotenmannertauern und aus dem Ließingthale her bei Rotenmann zusammentreffenden Römerstraßen uralte Cultur und Bewohnung des ganzen Palten- und Ennsthales sehr begreiflich. Schleinitz. An der Pfarrkirche außenhcr, an der Nordscite außer dein Bode» eingemaucrt, befindet sich ein Römerstein mit mehreren Brustbildern. Zu Schwamberg befindet sich eine Statue, einen Römer in der Toga vorstellend, leider! sehr verstümmelt. Dieses Standbild gleicht jenen zu Frojach und zu Triebendorf im obern Murthale. Zu Seckau bei Leibnitz. Auf dem dortigen Schlosse befindet sich eine der uierkwürdigste» Sammlungen von Römersteinen und antik-plastischen Monumenten. IMP. CAES. M. AYR. ANTON1NO. (Pio.) P. PONT. MAX. PRO. COS. (Proconsuli.) P. P. (Patri patriae.) TRIP. P. (Tribuno perpetuo.) PARTHICO. BRITANNICO. MAXIMO. C. CASTIVS. AV1TVS. ET. n. VIR. SOL. (Duumvir Sol-vensis.) OR. HON... (Honorem.) DECVRIONATVS. . . . OBTVLIT. Dieses Dcnkmahl hat der Zweiermann von Solva, Castius Avi-tus, dem großen und allverehrten Kaiser. M. Aurelius Antoninus zum Danke für die erhaltene Dekurionenwürde (1.169 — 180) errichtet. DIVO. IOVIO. MAXIMIANO. ORD. SOL. (Ordo Decurio-num Solvcnsium.) Dieses Denkmahl ist dem Jovius Maximianus Herculius, seit dem Jahre 286 — 305 Mitrcgent des K. C. Val. Diokletianus, errichtet worden, höchst wahrscheinlich von den Dekurionen der Colonialstadt Solva. D. N. FL. VAL. CONSTANTINO. MAXIM. BEATISSIMO. AC. SVPRA. OMNES. RETRO. PRINCIPES. PIISSIMO. ET. VICTORIOSISSIMO. SEMPER. AVGVSTO. B. R. P. N. FAB. CLAVDIVS. V(P?)PPNMTDNM QVE. EI VS. SEMPER .(Bono Reipublicae Nato Fabius Claudius (vivus fecit?) Praeses Provinciae Norici Mediterranei Devotus Numini Ma- jestatique Ejus Semper). Gruter, p. 283- 287. führt diese Inschrift in zwei Bruchstücken an. Wirklich besteht der ganze Denkstein auf dem Schlosse Seckau heute noch aus zwei Trümmern, welche die angeführte, leider nicht mehr ganz vollständig erhaltene Inschrift tragen. Aus dem sehr schmeichelhaften Inhalte derselben vermuthen einige Geschichtschreiber, daß dies Monument von einem christlichen Römer errichtet worden fet>; Gewisses läßt sich jedoch nichts behaupten. Die vielen einzelnen Siglen und Buchstaben, welche nicht in der an römischen Denksteinen sonst gewöhnlichen Form erscheinen, sind hier auch nur nach hoher Wahrscheinlichkeit gelöst. M. GAVIO. MAXIMO. PRAEF. PRAETOR. ILLYRICAN. SECVNDVS. P. P. P. RA. O. S. LEG. GR. V. PROČ. AVG. AMICO. Dies ist die älteste Abschrift eines Denkmahls auf dem Schlosse zu Leibnitz, bei Gruter, p. 415. In ihrer heutigen Gestalt ist diese Inschrift, oder wahrscheinlich eine ähnliche, in folgenden Siglen übrig: M. GAVI ... MAXIM(0 ?) . ..PRAEFECT_____PRAETOR... L. CAMMI... SECVNDI. ... P. P. PR_____F. LEG. PROG. A... AMICO. Der Sinn und die Bedeutung dieser Inschriften dürfte wohl folgende seyn: Dem Gavius Maximus, Vorsteher der illyrischen Präfektur, hat Lucius Commius Secundus, Präses der Provinz Pannonien, Procurator Les Kaisers, als Zeichen besonderer Freundschaft, dieses Denkmahl errichten lassen. Gruter, p. 167. 168. 415. hat drei, einem Gavius in Italien errichtete Inschriftliche Monumente aufbewahrt. Ein Gaviilius erscheint zu Maria Saal in Äärnten.C arinthia, 1820. N. 20. M. C. AVI. MAXIM. PRAETOR. CLAVD. Gruter, p. 369. In Leibnizio Castro. Wenn dieses Bruchstück nicht falsch abgeschrieben und mit den vorigen Bruchstücken einerlei ist, so dürfte man lesen: Marcus Curius Avius Maximus Prae-torianus (Miles) Claudianus; oder: Monumentum Condidit (vel consecravit) Avius Maximus Praetor Claudianus. POLTBIO. SOLVENSI. ET. VELLECIAE. MATRI. Diese Inschrift scheint anzudeuten, daß die alte Stadt Solva an der Sulm bei Leibnitz gestanden sey. — Auf einem Steine in Grätz lesen wir Veileco, auf einem andern zu Urbino im Römischen, Veletia. Gruter, p. 838. n. 13. — Derselbe, p. 737. in colle castri Leibniz. GEONIVS. OPT. ET. MECIO. PRIMITIVO. F. ET. AVG. SVADRAE. CON (Conjugi posuit.) Gruter, p. 787. in Castro Leibniz. Suadra steht hier und auf einem andern Denkstein zu Seckau einzig. MASCVLVS. DEVSI. F. V. F. SIBI. ET. PETTVN. SECVNDI. F. CON. AN. LX. Gruter, p. 807. in opido Leibniz. Masculus erscheint auf den Römersteinen am Jungfrausprunge an der Mur, zu Kumberg und zu St. Stephan bei Grätz. Deusus, Deuso und Deusa zu Grätz und zu Enzelsdorf bei Fernitz unter Grätz. y. POMPEIO. Q. LIB. EVTYCHO. A. LX. ET. FJLIIS. ANN1A. QVINTA. (Uxor faciundum curavit.) D. M. CASSIVS. PROFVTVRVS. V. F. SIBI. ET. IVCVN- DAE. CON. 0. AN.... (Mortuae Annorum----) Cassius erscheint auf Römersteinen zu Cilly, Gamlitz und St. Margarethen bei Knittelfeld. Profuturus hat an Profutura den ähnlichen Namen auf dem Monumente zu Traboch. IVLIVS. ALBIN VS. AED. SOL. IVLIAE. (SE?)CVNDINAE. , p- 918. n. 9. SATVRNINVS. VERIN VS. ET. AVR. SECVNDINA. V. F. S. E. 8. (Vivi Fecerunt Šibi Et Suis.) Gruter, p. 887. — Saturninus und Verinus liest man auf Denksteinen zu Cilly. M. AVR. SECVNDINVS. VI. . . . Reber dieser Inschrift, deren größerer Theil nicht mehr lesbar ist, befinden sich die Brustbilder von Mann und Frau. Die Kirche zu Stallhofen scheint größtentheils aus römischen Trümmern erbaut zu seyn; es mögen nun dieselben aus dem Kainachthale und der nahen Gegend um Krems, Heiligenstadt und Voitsberg heraufgebracht, oder von uralten Ruinen an Ort und Stelle hergenommen worden seyn. An Derselben erscheinen noch folgende plastische Gebilde sichtbar: 1. Die schön gearbeiteten Bruststücke eines Mannes und zweier Frauen. 2. Zwei nackte Flötenbläser mit verschränkten Füßen. 3. Zwei Genien, einer geflügelt, jeder mit beiden Händen einen Stab vor sich haltend — von besserer Kunstarbeit. 4. Eine männliche Figur in der Toga. 5. Eine männliche Gestalt in der Toga — in der Rechten einen Krug haltend. 6. Ein Genius, einen Fruchtkorb vor sich haltend. 7. Ein anderer Genius mit einem Gefäße. 8. Eine männliche Figur in der Toga, tief unten am Boden. 9. Ein Krug mit zwei Armen, und darin ein Weinstock. 10. Ein Blumentopf mit Weinstock und Trauben. 11. Vier Steine mit Laubwerk-Arabesken. 12. Zwei Löwen, nur mit dem Vordertheile des Körpers sichtbar und zwischen den Pfoten eine männliche Gestalt, ein Kind, haltend — fast wie der römische Löwe in Admont. Diese antiken Denkmähler zu Stallhofen stehen übrigens denen zu Mooskirchen, St« Johann bei Hohenburg, Krems, Voitsberg, Piber, in der Kainach und im Geisthale würdig zur Seite; sie bewähren die uralte Sage von einer bedeutenden Stadt im Kainachthale bei Voitsberg und die römischen Straßenverbindungen in jenen Gegenden. Zu Stainz. An der Mauer des dortigen Friedhofs gewesen: ANTILIVS. ATOSCVTTI. F. BRIGIA. BRIGI. F. LATI- NAE. F. A. XX. Auch eine Münze „Hadrianus". St. Stephan oberhalb Grätz. MASCVLVS. ITVLI. F. (filius) SIBI. ET. SABINAE. QVIN- TI, F. C. E. T. F. I. (filiae, conjugi, e testamcnto fieri jussit.) Gruter, p. 807- In aede 8. Stephani. — Masculus liest man auf Denksteinen zu Kumberg, Seckau und am Jungfrausprung. — Itulus zu Grätz und Kumberg; ähnliche Namen zu Cilly und Admont. CVCIO. ROMVLO. QVARTO. KA. F. I. Gruter, p. 909. — Cucius steht hier einzig. St. Stephan im Sannthale. Auf dem Kirchhofe befindet fich ein Römerstein mit fast gänzlich vertilgter Inschrift. St. Stephan in Shurie — im Bezirke Suffer. C. BAEBIVS. ACCEPTVS. AN. LXX. QVARTA. DAMIO- NIS. F. (filio) ANN. L. H. F. (heredes fecerunt) ET. C. BAEBIO. VILLIO. Der Name Baebius ist auf Ruinen zu Cilly und Seckau; C. Baebius Acceptus aber und Baebius Filius auch auf Monumenten zu Suffer. Strafst an der Mur. Im Schlosse. CLAVBIVS. (CLADIVS?) RESTYTYS. ET. CAESIA. (CASSIA?) QYARTA. CON. VI. F. 8. (vivus fecit šibi) CAES. 1NGENAVS. ET. CAES. RESTVTIANVS. Die Namen Restutus und Restutianus find auf diesem Steine einzig; — nur ähnliche Namen, wie Resimarus, Redsatus, Ressa-tus erscheinen zu Altenmarkt, zu Lietzen, St. Margarethen bei Knittelfeld und zu Villach in Kärnten. Gruter, p. 520. n. 1. Caesius und Caesia Ingenua erscheinen auf Monumenten zu Pettau. Quarta auf Denksteinen in Cilly und zu St. Stephan in Shurie. FIN1TO. LAPEL AN. LX. ET. SALVIAE. IANTVMARI. F. (filiae) CON. OPT. FIL. (conjugi optimae filii) FECERYNT. Lapeius steht hier einzig, wogegen Finitus auf Monumenten zu Srifail, Suffer, Cilly und Hartberg; Jantumar aber zu Rotenmann erscheint. Straßgang bei Grätz. NAMMONIA. MATER. I. V. V. F. (in vivis votum fecit) SIBI. ET. C. SEMPRONIO. SECVNDINO. MAR. D. SOL. (Marito, Decurioni Solvensi) ET. C. SEMPRO. SECYNDI- NO- FIL. LIBR. COS. AN. XVIII. Diese Inschrift, welche sich auf einem wohlerhaltenen Denksteine an der Kirche zu Straßgang befindet, führt Gruter, p. 625. jedoch mit einigen Varianten, nicht nur von Straßgang, sondern auch von Pettau an, wo man aber von diesem Monumente nichts weiß und nichts findet. — Nammonia steht hier einzig; die übrigen Namen kommen auf steiermärkischen Römersteinen öfters vor. Sonst erscheinen Naemonius und Namonius auch auf Denksteinen zu Mailand. Gruter, p. 981. n. 10. D. M. C. LICINI. TRIONIS. SABINAE. SEVERINAE. CO-LICIN. R. (Collicinius restituit). Sehr wahrscheinlich ist diese Inschrift eines, nun in Straßgang nicht mehr vorfindigen Denksteins nicht vollständig. Ein C. Licinius Trio erscheint auf einem Denksteine bei Gruter, p. 300. n. 1., — und Sabina Severina auf einem Monumente auf dem kärntnerischen Lurnfelde und zu Gmünd. Carinthia, 1820. N. 45. Caesar, Annal. Styr. I. 40. D. M. MANSVETINI. Wahrscheinlich nur Las Bruchstück einer länger» Inschrift. e An der Kirche zu Straßgang befinden sich noch mehrere antike Steine mit plastischen Gebilden: a) Drei Steine mit Brustbildern von Männern, Frauen und Kindern. b) Ein schönes Monument, jenen zu St. Kunigund in den win-dischen Büheln und zu Wattersdorf gleich. Zwischen zwei auswärts schauenden ruhenden Löwen ein Menschenkopf mit hoher Mütze und mit ehrwürdigem Barte. Jeder der Löwen hält in der rechten Vorderpfote einen Widderkopf. Stubenberg bei Herberstein. Hier befindet sich am Stallgebäude des Pfarrhofs ein antiker Stein mit einem schonen plastischen Gebilde, die Leda mit dem Schwane darstellend. Studenitz. An der Kirche Maria Gnadenbrunn. D. M. C. IVL. ROMANVS. ET. VERINA. CON. V. F. (vivi fecerunt) ŠIBI. ET. ROMVLAE. FIL. AN. XXX. ET. FIL. (filio) ROMVLO. ET. SVRIANO. Ob man die hier genannte Familie für die Vorältern oder für die Abkömmlinge des Grafen Romulus zu Pettau (Romulus, co-mitis dignitate auctus, Pannoniae Poetovione ortus) dessen Pris-kus Rhetor erwähnt (I. 440 — 452) halten dürfe? wie Einige vermuthen, hat gar keinen haltbaren Grund für sich. — Ilebrigens erscheint ein Romulus (Cucius) auf dem Rvmersteine zu St. Stephan, und ein Julius Romanus an Inschriften in Rom. Gruter, p. 857.n. 6. 28 * Sulz, Groß- und Klein-, zwischen Kalsdorf und Wilden an der Mur. Hier wurden auf den Aeckern römische Gräber mit inschriftlichen Steinen, Thränengläsern, Urnen, u. dgl. ausgegraben. Einige Trümmer sollen nach Kallsdorf in die Posthaltersgebäude, andere in die Steinmetzereien nach Grätz gebracht und dort verwendet worden seyn. — Auch geht dort die Sage, daß die uralte Straße an der Mur hin über Groß- und Klein-Sulz gegangen sey. In Tobel. An der uralten Kirche Maria im Dorn (seit dem Jahre 1212 schon Pfarrkirche) befindet fich ein Römerdenkmahl mit den Brustbildern eines Mannes, zweier Frauen und eines Kindes. Die dazu gehörige Inschrift ist fetzt nicht mehr vorhanden. Dieses Monument macht die Kette römischer Denksteine von Wilden bis in die innerste Kainach, das ganze herrliche Kainachthal entlang, vollständig. Suffer im Bade, oder im Töplitz bei Tüffer. NYMPHIS. AVG. ERVCTVS. Q. SABINI. VEBANI. C. P. P. SER. VILLIC. Nymphis Augustis Eructus Quinti Sabini Verani Clarissimi Praesidis Provinciae (Pannoniae) (vel: Conductoris Portorii Pannoniae) Servus Villicus. Villicus ist derjenige, der sich auf einem Landgute oder Vorwerke befindet und daselbst die Landwirthschaft besorgt; ein Mayer, Wirthschaftsverwalter, Verwalter des Guts. Unter ihm, selbst einem Leibeigenen, standen alle andern Diener und Sclaven auf demselben Landgute. — Nympha bedeutet nach dem griechischen Begriffe eine Braut, und überhaupt eine Gottheit, einen weiblichen Genius der Flüsse, Quellen, Wälder, Berge, Bäume u.s. w. Strenger noch werden aber hier, nach dem Glauben der alten Welt, Wassernymphen (Najades, Naides) verstanden, welchen die zu Töplitz bei Tüffer sprudelnde Heilquelle geheiligt war. — Der Sage nach soll Tüffer ehedem Tiberinnm genannt worden seyn, von Tiberinus, rinem Römer, welcher in diese einsamen Gegenden an der Save verbannt gewesen seyn soll? Jedoch, wo sind die Beweise für diese Behauptung ? — Die Antiken rund umher, zu Eilly, Laack, Lichtenwald, Gurkfeld, Rann, zwischen Gayrach und Laack und in Trifail scheinen vielmehr schon im höchsten und im vorrömischen Alterthume Bewohnung und Cultur in diesen Gegenden zu verbürgen. NYMPHIS. AVG. MATIYS. FINITVS. v. 8. L. M. Der Name Finitus erscheint zu Hartberg und Cilli. — Beide Inschriften befinden sich an zwei kleinen Kippen. — Merkwürdig sind zwei andere Inschriften, die hieher einigen Bezug haben dürften, im Gruter, p. 494. n. 5., p. 793- SATOTOGION. ET. BVSSVLAE. SAGGONIS. F. CON. lt EU (Hliae, conjugi hcredes fecerunt). Gruter, p. 825. In dieser Inschrift erscheinen ganz eigenthüm-liche, einheimische Namen. Dieses Denkmahl ist zwar gegenwärtig im Markte Suffer nicht mehr vorfindig; dagegen finden sich daselbst noch mehrere andere antike Steine mit plastischen Gebilden: a) Ein Löwe — von eben nicht sehr geübtem Meißel — beim Spitalgebäude. b) Ein zweiter Lowe an der Kirche (ein ganz vortreffliches plastisches Gebilde), liegend, mit etwas aufgesperrtem Rachen und unter der linken Vorderpfote eine Kugel haltend. Zuverläffig ein Werk alter Kunst; denn wozu sollte er wohl als ein neueres Werk gedient haben? da rings umher keine Spur ist, die einen passenden Zweck zu solch einem Gebilde vermuthen ließe. Auch die (wohl nicht dem Originale gleichzeitige) Devise: MeDVLLae eXCVbo! erklärt darüber nichts, als daß ein spitzfindiger Kleingeist Charakter und Haltung des edlen Thierkönigs durch ein Chronographi-kum erklären wollte. c) Ein Mann in der Toga, welcher an einem Bande einen zottich-ten Hund (einen Bären?) leitet, an dessen Vordertheile ein krummer Baumstamm emporsteht, der sich oben in eine Sternblume endet. Vielleicht eine sinnbildliche Bezeichnung der urältesten Auffindung und der Wirkungen der warmen Heilquellen bei Suffer, — welche bei organischen Erschlaffungen wieder neue Lebenskraft und Thäligkeit ertheilen. <1) Ein Relief: ein Kopf, auf dessen Obertheile rechts und links Schwäne oder Gänse stehen, welche ihre Flügel emporstrecken und sich gegenseitig mit ihren Schnäbeln berühren. Ein auffallendes Gebilde! — Diese Antiken im Markte Suffer sind die Verbindungsmonumente mit den übrigen Römersteinen im Bade Suffer, zwischen Gayrach und Laack, zu Lichtenwald, Videm und Rann. Traboch an der Ließing im Ließingthale. Zm Hause, »der Wurmhof" genannt: D. M. VICART10. SVBI. LIBER. ET. PROFVTVRA(E ?) CON. SEPTVMI. ET. SECVNDINE. L. YIATORINA. 0. AN. XXXXV. ET. LIBERTIO. V. F. 8. CONIYGI. \ ll\ Victorina erscheint auf einem Steine in Admont; Surus oder Surius auf den Römersteinen im Geisthal, zu Kaindorf, Katsch, Stu-denitz und an einigen Orten in Frankreich. Gruter, p. 915. n. 4. — Dieses in neuester Zeit aufgefundene Denkmahl macht das Bin-dungsglied zwischen den Römersteinen in Sregelwang und Rotenmann im Palthenthale, und jenen zu St. Margarethen, Knittelfeld, Kobentz, Großlobming, Eppenstein und Weyep weiter oben im Murthale. — Dieser Stein zu Traboch deutet auch auf die Bekanntschaft der Römer 438 mit den so nahe gelegenen Haupteisengruben am Erzberge zwischen Vorder»- und Innern-Berg. Tregelwang zwischen Kallwang und Gaishorn an der Salzstraße im Paltenthale. MOCETIVS. MARTIALI. V. F. SIBI. ET. MELISSE. CON- IVGI. (p ?) AN. XL. F. CAPITONIS. Mocetius und Mogitus liest man auf den Steinen zu Altpfann-berg; — Martialis zu Cllly und Pettau. Gruter, p. 470. n. 2.— 6in Martialis erscheint auf dem Zollfelde. Carinthia, 1820. N. 33. Triebendorf zwischen Katsch und Murau im obern Murthale. Am sogenannten Maurerhause: C. COMLNIO. LYCANO. ET. ATTIAE. LITVGENAE. VX. H. E. C. (heredes faciundum curarunt; oder: hoc factum est ossaiium ?) Cominius ließt man auf Denksteinen in Siebenbürgen, in Mailand, Gruter, p, 394. 847. n. 1. und zu Grätz, Gruter, p. 969. Litugena, Litugene, Litugarius erscheint auf den Steinen zu Pöllau, Feldbach, Admont und zu Luxemburg. Gruter, p.737. n. 7. Eben daselbst: COTTAIIO. ANNI. SENECE. SER. V. F. 8. ET. IVSTAE. CON. OPT. Cottaiius steht nur hier allein. Ein ähnlicher Name kommt bei Gruter, p. 901. n. 15. vor. — Der auf diesem Steine erscheinende Name Seneca hat wahrscheinlich die nichtige Sage veranlaßt, daß einst der berühmte stoische Philosoph Seneka im obersten Murthale Norikums als Verbannter gelebt habe. In der einsamen Gegend um Triebendorf hat man aber auch noch mehrere andere Antiken, Steinplatten und Gesimse aufgefunden. Vor nicht langer Zeit ackerte man zu Triebendorf auf einem Felde unterhalb des Wirthshauses eine Statue aus, welche einen Römer in faltenreicher Toga darstellt, in der linken Hand eine Rolle, wie es scheint, haltend, um den Hals ein Medaillon und am Ohrfinger der Linken einen Ring tragend. Leider ist diesem, im Ganzen sehr edlen Gebilde der Plastik, der Kopf und die rechte Hand abgeschlagen und verloren gegangen. Diese schöne Reliquie uralter Zeit befindet sich gegenwärtig im Besitze Sr. Excellenz, des Herrn Landesgouverneurs, Grafen v. Wickenburg. — Wie sehr merkwürdig diese Römersteine und Antiken zu Triebendorf sind, erhellt theils aus der Einsamkeit des hohen obern Murthales, wo derlei Monumente aus der Römerzeit jeden Geschichtsken-ncr und denkenden Gebildeten wirklich überraschen müssen, — theils aus der Verbindung dieser Monumente mit so vielen Andern rund umher, zu Katsch, Frojach, Mariahof, Oberwöls, St. Georgen, Rammigstein, Mariapfarr, St. Gertrauden, Mauterndorf und Tweng. Oberhalb Rannten, zu Pistrich oder Seebach soll in der römischen Epoche schon ein Bäckerhaus bestanden und der heutige Name Pistrich, von Pistrina, „Väckerwerkstatt" seinen Ursprung erhalten haben? Auf Lie Kunde von Römersteinen in diesem einsamen Thale ist Napoleon Vonaparte, bei seinem kurzen Aufenthalte in diesen Gegenden, zur Besichtigung derselben nach Triebendorf geritten. Trifail. Zu St. Stephan in Trifail. P. ALBINVS. ANTONIVS. A ED. CL. CEL. E... TERTI-NIA. FINITA. V. F. SIB1. ET. P. ALBINlO. FINITO. FIL. O. CL. GEL. AN. XXX. ET. P. ALBIN. MARCELLING. F. AN. L. F. P. ALB. MARCIANO. NEP. 0. AN. XXX. (VPI?) XV. VIBIVS. SECVND1NVS. VETERANVS. I. V. 8. E. S. CE-RVLA. TV TOR. ANN. VIBIA. AVITA. AN. XX MARCEL-LIN... Wie sich selbst zeigt, ist diese Abschrift nicht vollständig. — Albi nus ist hier einzig, so wie Tutor; Tertinia, Finitus und Vibius kommen zu Pfannberg, Hartberg und zu Piber, Cilly, Gran und Worms vor- Trojanerberg, Trojanaberg, Dranberg. Hier, auf der ehemaligen Gränze zwischen Norikum und Italien, wo das heutige TrojanerLorf liegt, hat man allerlei Antiken, Münzen, Trümmer römischer Gebäude u. dgl. ausgegraben. An einem Bauernhause fand sich ein Römerstein, auf welchem noch die lesbaren Siglen standen A TRANTIN.; auf die uralte Benennung jenes Gcbirgtheils: Montes Adrani; Adrantini, und auf den an jenen Gränzmarken ehemals bestandenen Ort: Mansio Hadrante, Mansio ad Ädrantem sc. montem, des jerusalemitanischen Reisebuches, und auf Adrantes und Adrante der peutinger'schen Tafel und des antoninischen JtinerariumS hindeutend. Von dieser Gegend hat man noch folgende drei Steinschriften: I. O. M. ANTONIVS. IVLIANVS. PROČ. P. P. X. V. S.L.M. VLPIA. FIRMIINA. ANNORVM. XXX. M. VLPIVS. N... (MNTA?) FIRMINVS. ET. CANONIA. STATVTA. V. F. FECERVNT. SIBI. ET. VLPIO. PRIMIANO. AN. XIII. D. M. HILARI. FILL QVI. ANNOS. VIXIT. III. - - CVN-DIANVS. DT. DVFIC. Valvasor, Krain. 11. p. 264. Beitsberg bei Leoben. C. MIMISIO. C. L. IANVARIO. ET. C. MIMISlOi DRACO-NIAE. AN. X. MOSICVLA. D. SEDIL1. F. (Decia Scdilis filia posuit). Gruter, p. 985. 8. Viti in Murboden? Alle verkommenden Namen stehen hier einzig. 440 Videm an der Save, zwischen Lichtenwald und Rann. INVICTO. DEO. CHARITO. NEVIOD. SYMM. (Neviodu-nensium, oder Neviodunorum Summano). Hier bedeutet Deus Charitus wohl so viel als Deus Amor, Cupido puer, Amor Charis (gr. Charitos, Gratia, die Huld- göttinn. — Neviodunum ist die römische Colonialstadt an der Save, deren ehemaliger Hafen und dessen Trümmer heut zu Tage noch unterhalb des Schlosses Thurn am Hart gesehen werden, welche auch im antoninischen Reisebuche verzeichnet ist. — Der Summanus sc. Deus wird mit Recht für den Pluton gehalten, wie eine Inschrift bei Gruter, p. 1015. n. 7- bezeugt: Plutoni Summano aliisque Diis Stygiis. — Das Bildniß des Deus Summanus stand in Rom auf dem Gibel des Jupitertempels (Jovis optimi maximi). Daraus, weil Summanus die höchste Würde und Macht unter den Göttern ausdrückt und weil auch Summanus eines der ältesten Beiwörter Jupiters ist, halten die meisten Alterthumsforscher den Summanus für den Jupiter selbst. — Die Leseart Deo Charito ist allein die wahre, und auf einer, von dem Verfasser absichtlich zu diesem Zwecke unternommenen Reise nach Videm selbst abgeschrieben worden. Die frühere, ganz falsche »Deo Charto«, hat den ehemaligen Professor Richter in Laibach und nach ihm auch mich bei Verfassung des römischen Norikums zu den irrigsten Vermuthungen verleitet. Mein röm. Norikum. 11. Thl. p. 29 — 33. Am Vrpotaberge bei Cilly. I. O. M. P. O. C. BELLICIVS. INGENVVS. ff. VIR. CL. CEL. ET. AVRELIA. CONIVX. PRO. SALVTE. SVA. SVO-RVMQVE. 0MN1VM Die Namen Belleius, Bellianus, Bellicus, Bellius, Bellonus, Bellitius finden sich auf Römersteinen sehr häufig. Bellicius Inge-nuus kommt nur hier allein vor; C. Bellicius Restitutus aber auf dem Denksteine zu Waldstein; C. Bellicius zu Burghausen, Gruter, p. 37b. n. 2.; — Bellicina zu Cilly; Bellicia Spectata zu Weitz und Bellatulus zu Grätz. Man darf daraus schließen, daß dieser Name zu den einheimischen und landesthümlichen gehört habe. Voitsberg im Kainachthale. An der Friedhofskirche außerhalb des Städtchens. C. ATVCIO. ALBANO. VETERANO. EX. PRAETORIO. ET. AELIAE. SABIN AE. VXORI. OPT. ET. ATVCIAE. AVENTINAE. F. A. XXXIII. EXVPERVS. MILIS. LEGIO-N1S. SE. II. 0. XXVIII. Gruter, p. 524. hat dieses Denkmahl fälschlich von Pettau. Neben der Inschrift rechts steht auf diesem wohlerhaltenen Denksteine das Reliefsgebilde eines Mannes in der Toga, eine aufgezogene Rolle zwischen beiden Händen haltend und gleichsam vorzeigend. Neben ihm steht rechts ein korbförmiges Gefäß mit einem Tragbogen darüber. An eben Weser Friedhofskirche sind noch zwei Plastische Steingebildc: a) Eine halbnackte Weibsgestalt, welche in der Rechten eine Scheibe, in der Linken einen Stab zu Hallen scheint. b) Ein ehemals sehr schönes, nun aber sehr verstümmeltes Gebilde, eine weibliche Gestalt auf einem, von zwei Pferden gezogenen Wagen vorstellend, welche einer andern, zur Seite unter einem Baume liegenden Person ein Kind in flüchtiger Fahrt zu rauben scheint. In der Stadt Voitsberg selbst, inner dem Tregistthore, befindet sich an der Stadtmauer eine Römerantike, einen Baum, an dessen Stamm zu beiden Seiten zwei Fische mit abwärts gekehrten Köpfen sich befinden, vorstellend. Hier fand man auch Römermünzen: die Silbermünze „Trajanu8 Decius;« eine Münze aus Erz „Justinus", Bora«. Hier befindet sich in der Gartenmauer ein römischer Stein mit drei Brustbildern: zwei Männer und eine Frau. Die dazu gehörige Inschrift jedoch findet sich dort nicht mehr vor. Indessen beweist dieser Stein die Verbindung der untern Gegenden an der Save und Lafnitz mit den Gegenden jenseits des Gebirges, über Wenigzell und St. Jakob im Feistritzthale und in der Raten. Waldstein bei Feistritz. C. BELLIC. RESTITVT. ET. C. BELLICIO. RY. . . . Dieser Stein mit nicht mehr vollständiger Inschrift befindet sich nun im neuen Schlosse Waldstein; er wurde jedoch in neuerer Zeit am westlichen Thalabhange, dem Schlosse gegenüber, auf einer Stelle gefunden, wo ehedem eine Eisenwerkstätte, (Eisenschmelzhütte, wie man vermuthen will?) gestanden haben soll. C. Rcstitutus Restitutianus liest man auf einem Römersteine zu Seen. Hund. III. 236. An der Brücke beim Schlosse. D. M. 8. IYLIAE. DII. LIB. QVINTAE. IVLIVS. DIL LIB. AMIANTHVS. ET. 1YLIA. DH. LIB. AMANDA. PAREN-TES. V. F. Sehr auffallend ist es, daß man ganz gleiche Inschriften auch zu Sachsenfeld in der untern Steiermark und zu Neapel findet. Gruter, p. 690. n. 3., p. 980. n. 5. Amiantus kömmt zu Cilly allein vor. Im Hause des Bauers Fellegger bei Waldstein. CANDIDO. CASSI. F. AN. L. ET. CANDIDAE. VCCI. F. CON. F. F. ET. CAND1DIANO. F. AN. XXII. Cassius lesen wir auf Steinen zu Cilly, Gamlitz, St. Margarethen bei Knittelfeld; — Candidus und Candidianus zu Weitz, Wciö-kirchen und Grätz. Uccius kömmt nur auf diesem Steine allein vor. Am Walliierberg in der Pfarre Buch, am nordwestlichen Fuße des Kulmberges gegen Bischelsdorf hin. Am Hause Nr. 33, insgemein V lachpeter genannt, ein zertrümmerter Denkstein mit folgenden kaum mehr lesbaren Siglen: CVINDO. CE. ... S... CENTI. ET. CLAV... CRISPitt AE. ET. VND... VERINO. F. MIL.'C. VRBANA. . . . XIII. . . . Man erzählt, dieser Stein sey von dem sogenannten Schrankenhofe oder von dem Hofweingarten in das benannte Bauernhaus übertragen worden. Nebenbei befindet sich dort auch noch ein Stein mit drei plastischen Vrustgebilden von zwei Männern, in deren Mitte sich eine Frau befindet, im einheimischen Kostüme. Waltersdorf. Die Romersteine zu Pöllau, Kaindorf und Ebersdorf führen im nämlichen Thale auf die antiken Gebilde zu Waltersdorf. Hier findet sich: a) Ein Löwe mit einem Widderkopfe unter den Vorderpfoten, wie dergleichen mehrere getroffen werden. b) Eine kolossale Statue eines sitzenden Römers in faltenreicher Toga; jedoch mit abgeschlagenem Haupte und mit mehreren Zeichen absichtlicher Verstümmlung. c) Ein Kopf, fast eben so, wie dergleichen an römischen Denksteinen mit Bruststücken Vorkommen. 6) Ein Monument mit zwei auswärts schauenden Löwen und zwischen ihnen in der Mitte ein Menschenkopf mit einer Tiara, Locken und ehrwürdigem Barte, gerade wie zu St. Kunegund in den win-dischen Büheln und zu Straßgang bei Grätz getroffen werden; hier jedoch von sehr mittelmäßiger Kunstarbeit. An diesem Orte soll ehedem auch noch ein Stein mit Inschrift bestanden haben, von dem es folgende zwei Abschriften gibt: L. L. AET1LN. CAESTVS. V. I. CL. PRIMIG. CO. AN. XXXX. ET. ANNIAE. VALENT. L. L. AETILN. CASTVS. VILE. C. L. P. EINIG. CO. AN. XXXX. ET. ANTONIAE. VALENT. (? ? ?) Weichselstätten. Nicht weit von diesem Edelsitze ist auf ebenem Felde ein mächtiger antiker Sarkophag ausgegraben worden, ohne daß man weiters weiß, wozu man denselben verwendet habe. Weißkirchen bei Judenburg. AVRELIO. CANDIDO. MIL. LEG. II. AVG. AN. XX Candidus Morsi und Candidus Cassii erscheinen auf Denksteinen zu Waldstcin und Grätz. Weitz. An der uralten Kirche, der Tabor genannt: Q. CAPITONIYS. POTEN S. V. F. SIBI. ET. BELLICIAE. SPECTATAE. C. O. P. AN. XXXVIl. ET. CAPITONIAE. VENERIAE. CON. Dieser massive, leider zertrümmerte Denkstein enthält mehrere Reliefsgebilde: a) lieber der Inschrift sind zwei nackte Männer, jeder mit der Rechten eine Guirlande, mit der Linken einen abgespannten Vogen haltend. L) Zwischen diesen Gebilden und der Inschrift ist ein schmaler Streifen mit einem Hunde, welcher einen Fuchs verfolgt. c) Unterhalb der Inschrift ist eine geflügelte Sphinp. d) Rückwärts an der Kirche befindet sich ein sehr schönes, leider zertrümmertes Relief, eine Menschenfigur vorstellend, deren Fuß in einen schön geschlungenen Fischschweif sich endet, welche mit der Rechten ein, gleichfalls im Hintertheile in einen Fisch ausgehendes gehörntes Thier (Gazelle, Reh?) hält; beide im Laufe begriffen. c) Die rückwärtige Mauer an der alten Kirche auf dem Tabor besteht aus massiven Quadersteinen, von welchen die Sage geht, daß sie die Ueberbleibsel eines römischen Baues an dieser Stelle seyen. AD1VTOR. ROMANI. F. V. F. 8. (stilus vivus fecit sibi) ET. SATVRNINAE. MASSAE. F. C. (Meli conjugi) AN. L. ET. ATTICO. F. ET. L. VETVRIAE. POTENTINAE, C. P. (conjugi piae.) Adjutor lesen wir zu Cilly und Pöllau; Romanus zu Eggersdorf und Studenitz; Satuvnina zu Gleisdorf; Potentina am Jungfrausprunge und zu Cilly. Weyer bei Judenburg. Im Schlosse: O. SEPTVEIVS. ADIECTVS. SIBI. ET. SAMICANTVNL GOVTONIS. F. VXORI. V. F. Adjectus lesen wir in Cilly; Septueius Faustus zu Deissendorf l)ci Salzburg, Juvavia, p. 68; Samuco, Samiantia zu Pettau and Salzburg, Gr nt er, p. 994« n. 2.; Gitton zu Eppenstein; Gouta auf dem Preims zu St. Leonhard in Kärnten. Carinthia, 1832. N. 13. Ein Stein ju Rom zeigt den Namen Q. Septueius. Gruter, p. 994. n. 2- SEROTINVS. ET. VERECVNDA. CANNI. RVFINI. EIL. v. F. SIRI. ET. QV(A. TAE?) : - - Gruter, p. 561. n. 6. hat eine Inschrift von Augsburg mit dem Namen Serotinus. VIRIA. TER TI. F. (filia) GR AC ILO. SECVNDINO. MARI. ET. SIRI. V. F. (viyus fecit.) Tertius erscheint auf einer Inschrift in Grätz; Aelius Gracus in Cilly; aber Gracilis steht hier einzig. Wildon. Hier soll ehedem an der Pfarrkirche ein Römerstein eingemauert gewesen seyn, mit ganz gleicher Inschrift, wie wir oben von Radkcrs-burg angegeben haben. Gruter, p. 826. C. SEMPRONIVS. SVMMINVS. V. F. SIR. ET. MVSAE. vx. ET. PRIMO. FIL. AN. VHII. Gegenwärtig findet fich in Wildon kein Römerstein; wiewohl die durch Römermonumente bezeichneten Gegenden und Stellen unterhalb, das Leibnitzerfeld und St. Margarethen zu Lebring, und oberhalb Groß-und Klein-Sulz, Feldkirchen und Grätz, endlich auch der uralte Römerthurm auf dem alten Schlosse Wildon, Bewohnung und Cultnr auch dieses wichtigen Verbindungsortes als uralt verbürgen. — Am Thurme des Wildonerschlosses hat man auch eine Münze gefunden: „Licinius Pater.« Windenau bei Marburg. Auf dem Grunde und in der nahen Ilmgegend dieses Edelsitzes hat man Münzen von den Imperatoren Valerian, Gallien, Aurelian und K. Constantin dem Großen, römische Pflasterung mit sechseckigen Ziegeln, bedeutend große Backsteine, römische Lampen von Terra sigillata und mit den Siglen LVCIVS. F. (fecit), zwei Reliefsgebilde mit geflügelten Genien, die Büste einer Isis und einen Cip-pus oder Sockel ausgegraben, mit der Inschrift: EPONAE. AVG. SACR. VA(L.?) VOLVSIVS. EQVESTER. V. 8. L. M. Volusius steht hier einzig. Heber dem Altar-Cippus scheint ehedem eine plastische Figur gestanden zu haben, welche jedoch weggefchla-gen worden ist. Windisch - Feistritz. I. O. M. ET. MARTI. AYG. ET. GET. D. D. (et ceteris Diis Deabusque) OMNIBVS. 1MMORTALIBVS. VLP. MAR-TINVS. PRO. SE. SVISQ. LIBERIS. EX. TOTO. P. (posuit) V. 8. L. M. Gruter, p. 3. In einer Inschrift in Rom kömmt der Name Martinus Sacerdos vor. Gruter, p. 58. n. 5. Dieles Denkmahl befindet sich jetzt nicht mehr in der Stadt Win-Lisch-Feistritz; dagegen gibt es hier noch einige andere antike Steine: a) Am Hause des Hafnermeisters am Platze ist ein ehemals inschriftlicher Römerstein, in welchem vor wenigen Jahren noch deutlich die Siglen: CIVI ... NEGOTI. ... zu lesen waren. b) An der Gartenmauer des herrschaftlichen Schlosses, dem Haupteingange gegenüber, sieht man ein ehrwürdiges Haupt; das eines Bacchus, oder eines Jupiter pluvius ?! c) An der Kirche ist ein Bruchstück eines römischen Gesimses eingemauert, auf welchem ein Löwe zu ruhen scheint, der unter den Vorderpfoten eine Menschengestalt, und unter den Hinterfüßen einen Hasen u. dgl. zu halten scheint. Mehrere weiße Steinplatten daselbst mögen Ueberbleibsel eines römischen Baues seyn. d) Unterhalb des Ortes Feistritz auf der Ebene zeigt man noch Uebcrreste einer uralten Römerstraße, welche von Gonvvitz her hier vorüber nach Pettau führte; weßhalb man auch überall römische Münzen und andere Antiken aufgefunden hat. Windisch-Grätz. P. QVARTIVS. P. F. VICTOR. P. QVARTIVS. P. F. vl. VIR. IVN. Gruter, p. 460. n. 12. Sehr auffallend sind ganz gleiche Inschriften bei Gruter, p. 14, n. 10. Angleriae ad aedem 8. Mariae. I. O. M. P. QVARTIVS. P. F. VICTOR. P. QVARTIVS. P, F. PRIMVS. VI. VIR. IVN.; p. 52. n. 1. Angleriae ibid; MERCVRIO. P. QVARTIVS. VICTOR. V. 8. L. M.; p. 462 n. 3. Mediolani: P. QVARTIO. P. F. VICTORI. P. QVARTIO. P. F. PRIMVS. VI. IVN. Zu Windisch - Grätz fand man auch Münzen „M. Aurelius. — Julia Paula." Wurmberg, auf dem Schlosse am linken Ufer der Mur, zwischen Pettau und Marburg. In der Mauer neben der Kirche beim Schlosse befindet sich ein antiker Stein in Medaillonsform, einen Menschenkopf darstellend. Die Nähe von St. Johann am Dranfelde und von dem classischen Boden zu Pettau lassen auch hier im uralten Wurmberg antike Gebilde erwarten. Setting. Bei Radkersburg hat man auf der Straße gegen Opernitz und Ungarn einige Gräberhügcl, welche schon lange mit Waldbäumen bewachsen waren, aufgcgraben, und unter denselben allerlei Antiken, Aschenkrüge, Scherben, Metallidole u. dgl. aufgefunden. Zu Zesendorf, bei Radkersburg, zwischen Lnttenberg und Malegg, hat man antike Trümmer und andere Gegenstände ausgegraben. Aus dem Gleichklang vermuthet man, daß dort die römische Mansio ad Vi-cesimum lapidem bestanden habe? Gruter, p. 969. hat als zu Fuziaci Styriae prope Grae-cium noch folgende Inschrift gefunden: L. COMINIVS. L. M. L. NAT1RA. L. L. L. PHILOSTRA-TVS. V. F. SIBI. ET. SVIS. L. L. L. CLIO. L. L. L. RAE-TVS. L. L. L. PRINCEPS. COMINIA. L. L. L. YRBANA. L. L. L. GALATA. Welcher Ort hier unter Fuziaci gemeint sey, ist unbekannt. lilvalte, in der Steiermark aufgefundene Nunenfehrift. In den sogenannten windischen Büheln, bei Negau, zwischen Pet-tau und Radkersburg, hat man vor mehreren Jahren zwölf uralte Helme aus Bronzemetall ausgegraben. Sie wurden anfänglich im Joanneum zu Grätz aufbewahrt, sind jedoch der Seltenheit wegen in das k. k. Antikcnkabinet in Wien übertragen worden. Diese Helme sind von ganz einfacher Arbeit und zeichnen sich vorzüglich nur durch eine aus Runen bestehende Inschrift an ihren Krempen aus. Rune, ein aus einer nordischen, besonders der schwedischen Sprache angenommenes Wort, bezeichnet diejenigen geradlinigen Buchstaben, deren sich die ältesten nordischen Völker und Germanen bedienten, ehe sie in den spätern Zeiten die lateinischen Figuren annahmen; und die sie selbst wahrscheinlich von den im höchsten Alterthume schon alle Meere, und folglich auch die Ostsee befahrenden Phöniziern erhalten hatten. Die älteren Germanen, die Schweden, Dänen, Norwegen und Isländer schrieben mit solchen Nunen. In Schweden hatte sie erst König Olaus auf Andringen des Papstes Sylvester II., ( 999 — 1003) außer Gebrauch gesetzt; zahlreiche Denksteine mit der uralten Runenschrift haben sich aber bis auf unsere Zeiten dort erhalten. Wie ungemein weit verbreitet aber diese Schrift gewesen sey, mag man daraus entnehmen, daß sich auch in den rhätischen Alpenthälern (im Canton Tessin) solche Runensteine vorgefunden haben; wie derlei noch in den reichen Antikensammlungen zu Verona, Padua und Florenz aufbewahrt werden. Wir geben nun hier nachfolgend eine Copie der Runenschrift auf den erwähnten Helmen mit der Bemerkung, daß die Buchstaben derselben einst auch die, in der pannonischen und norischen Steiermark übliche urälteste Schrift gewesen seyn dürften? Sim. Hahn, Collect, Monura. Vet. II. p. 199 — 200. — Bibliothek der schönen Wissenschaften. VII. 291. — Hormayr, Gesch. Wiens. I. Band. II. Heft. 143. III. Heft. Tafel am Ende. Ex Hymnis Aurclil Prudcntii Ftegt ~Zn aoa. ill. p. rö - rs. — Wien. J a h r v. d Literatur, Band. LXix. Anhang, p. 52 — ss. stündlicher Erzählung einer Begebenheit, welche über Tausend Jahre vor ihm sich zugetragcn haben soll, nicht so leichthin Glauben schenken; insbesondere, wenn der Erzählung keine viel älteren Dokumente zum Grunde liegen, wenn der Verfasser selbst sich auf keine sehr alten erprobten Urkunden beruft, sondern wenn im Gegentheile Geist und Schreibart die spätere Zeit des dreizehnten Jahrhunderts kräftigst bezeichnen und wenn der Verfasser auch da, wo er auf ältere Quellenberichte hindeutet, sich als einen fahrlässigen und unwissenden Referenten bewährt. Denn da, wo er sich auf die Aussage in der Lebensbeschreibung des heiligen Severinus bezieht, daß ein Theil des Leibes des heiligen Marimilianus sammt einem Büchlein über dessen Leben und Wun-derthaken nach Italien (I. 488) gebracht worden sey, sagt er: „Von dieser Auswanderung thuk Severinus, der Mönch aus Norikum, in seinem Leben, wo er von seinen Landsleuten fordert, daß sie seine Gebeine mit sich nach Italien sortbringen sollten, ausführlichere Meldung!" Nun hat aber der heilige Severinus nicht nur niemals seine eigene Lebens- und Todesbeschreibung schriftlich hinterlassen; sondern in der von seinem Schüler Eugyppius verfaßten Biographie dieses Heiligen ist noch dazu nicht ein Wort von der angeblichen Uebertragung des Leibes des heiligen Marimilianus nach Italien zu lesen. Wie sehr aber nebenbei noch Inhalt und Schreibart dieser Legende ganz den Geist und die Bestrebungen des dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts in sich tragen, das Gepräge jener Epoche, in welcher sich fromme Schwärmer ein besonderes Verdienst daraus machten, theils Thaten der Heiligen zu erdichten, theils dieselben in schwülstiger Darstellung, voll Unwissenheit und Jrrthum in Beziehung auf die früheren Jahrhunderte, als geistliche Romane zur Erbauung der staunenden Christenheit zu schildern, mögen folgende Bemerkungen klar machen. Falsche Vibelauslegungcn und Angaben finden sich in dieser Legende der Reihe nach. Schon die Apostel sollen alle christliche Bevölkerung nach Distrikten und die Länder in bestimmte Diözesen abgetheilt haben. Die Bezeichnung des Umfangs und der Gränzen des Lorcher-Kirchensprengels, die Bezeichnung der Lorcher-Kirche als Metropolis und Archicpiscopatus aller Länder und Provinzen umher, ist der altrömischen Geographie ganz widersprechend; und nichts von Allem findet sich weder in anderen altgediegenen Quellen» noch in der Lebensbeschreibung des heiligen Severinus, welche von einer Erzkirche, von einem Erzbischöfe, von einem Erzbisthume zu Lorch geradezu nicht hätte schweigen können; ja, sie widerspricht dieser gediegenen Geschichtsquclle gerade hierin, weil in derselben von einem Erzbisthume zu Lorch auch nicht e i n Wort vorkömmt und weil der damalige Kirchenhirte zu Lorch, Constantius, immer nur einfach weg Bischof genannt wird. Wäre die Bulle des Papstes Simmachus an Bischof Theodor zu Lorch (I. 498 — M4) echt, so ware derselbe Widerspruch auch gegen diese vorhanden. Ein Erzbislhum zu Lorch zu Ende des dritten Jahrhunderts und folglich auch des heiligen Maximilians erzbischöfliche Würde Daselbst widerlegen unwidersprechlich die echten und getreuen Martyrerakten des heiligen Florianus. Sehr auffallend ist es auch, daß, wenn der heilige Maximilian Erzbischof zu Lorch gewesen und dieser Bischofssitz von dem Bischöfe Vivilo um das Jahr 737 nach Passau übertragen worden seyn solle, daß, sage ich, Lurch Las ganze achte und neunte Jahrhundert keine Spur von einer öffentlichen Verehrung dieses Heiligen daselbst vorkommt und daß erst im Jahre 985 die erste Erwähnung von den zu Passau befindlichen Reliquien eines heiligen Maximilians geschieht ’) ?! Für das unbegränzte Lob, welches der Verfasser der Stadt Celeia wegen deren Größe, Pracht, Macht und Einfluß spendet, finden sich für die römische Epoche in anderen gediegenen Quellen fast gar keine Beweise und Bestätigung. In abgeschmackter Etymologie wird der Name Ma-ximilianus, welcher dem Heiligen schon bei seiner Geburt in prophe-rischer Voraussicht gegeben worden seyn soll, dahin ausgelegt, weil er auf sechserlei Weise Maxima libasset! Alles nur, um recht viele Bibelsprüche einflechten zu können; wie denn die Schilderung der Jugendjahre des heiligen Maximilianus nichts anderes, als ein aus Bibelstellen zusammen gedichtetes Portrait ist. Schon um das Jahr 270 soll zu Lorch ein Erzbischof Eucherius, und dessen Nachfolger der heilige Quirinus, und dieser ein römisch-kaiserlicher Prinz, ein Sohn des Kaisers Philippus, des Arabers, gewesen seyn; aber die von uns angeführte echte uralte Biographie des hei-Quirinus weiß von Allem nicht ein Wort. — Welch eine Verwirrung oder abgeschmackte Unwissenheit ist es, K. Philipp den Araber, gleich einem Dynasten des Mittelalters, zum Herrschastsbesitzer des unteren und oberen Pannoniens zu machen, welcher mit seinem Sohne Philipp daselbst das überreiche Eigenthum, Kostbarkeiten, Land und Leute, mit Vorwissen und Zustimmung des heiligen Quirinus, an die Lorcher-Kirche geschenkt habe?! Weiters keine treue kirchenhistorische Quelle weiß davon etwas, und überhaupt nichts von dem vielen Außerordentlichen, zum Wohle und Frommen der christlichen Kirche, so den beiden Kaisern Philipp I. und Philipp II. in dieser Legende zugeschrieben wird. Daß Trajanus Dezius diese beiden Imperatoren zu Verona und Rom an einem Tage habe ermorden lassen, findet sich in keinem erprobten Dokumente. Daß K. Dezius hierauf die Privat-Herrschaften und Schätze der ermordeten beiden Imperatoren gerne, wiewohl vergeblich, an sich gerissen hätte, weil alles schon im kirchlichen Eigenthum und im Besitze des heiligen Quirinus gewesen sey, ist unverkennbar eine mittelalterliche Dichtung. — Falsch ist die Erzählung, daß der heilige Quirinus nachher zum Patriarchen in Aquileja erhoben und dort gemartert worden sey. — Bei aller Umständlichkeit weiß diese Legende von der früheren Verbindung des heiligen Maximilianus gar nichts. Wie ein Deus ex machina wird er auf einmal Lorcher-Erzbischof, bloß auf ein allgemeines Gerücht hin: (De quo generalis fama et rumor xevidicus!) Hier spricht sich die größte Unwahrscheinlichkeit eines erdichteten Begebnisses selbst ans. Die Reise des heiligen Maximilianus nach Rom und zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus ist wieder ganz mittelalterlich; so wie die Angabe, Maximilian sey nach seiner Erwählung zum Erzbischöfe in Lorch nach Rom gegangen, um von dem Papste Simmachus die Vollmacht zur Verkündigung des Evangeliums zu erhalten, dem i) jVTonnm. Boic. Vol# XXVIH. P. L p. 2fr3. Zeitaller des heiligen Maximilian schnurgerade entgegen ist. Die Schilderung der oberhirtlichen Wirksamkeit des heiligen Maximilians ist wieder eine Tirade von Bibelstellen, von Antithesen und Wortspielereien, so wie die Chronologie der Regierungsepoche der Kaiser CaruS, Cari-nuS und Numerianus nicht richtig angegeben ist. Wie lächerlich erscheint die Behauptung: Der römische Staatsbeamte, Eulasius (Judex), sey nach Celeia gesendet worden, um von dort aus die Anfälle der Tartaren und Hunnen und anderer wilden Völker zurück zu drängen?! Als bei dessen Anwesenheit Maximilian wieder einmal seine Vaterstadt Celeia besucht hatte, scheint es, nach dem Vortrage der Legende, als habe er dort das Christenthum gleichsam erst gegründet! — zu einer Zeit, wo eben seinem Erzbisthume Lorch bereits so ungemein ausgedehnte Sprengelsgränzen gegeben werden? Das Zwiegespräch zwischen Eulasius und Maximilianus ist offenbar zu lang, um buchstäblich wahr zu seyn; cs ist weiters ein bloßes Gewebe von Vibelstellen, welche der römische Staatsbeamte nie verstehen und als Entschuldigungsgründe für Maximilian nicht annehmen konnte; unanständig in diesem Gespräche sind auch die Schimpfreden aus dem Munde des Heiligen, und seltsam die Widersprüche mit den bestimmten Lehren des heiligen Evangeliums. Die abgeschmackte Ableitung des Wortes Mars von Mors (unde et nomen accepit) ist der früheren beim Namen Maximilianus ganz ebenbürtig. — Auffallend ist der Widerspruch in der Chronologie: im Jahre 288 kömmt K. Carus zur Regierung und am 12. Oktober 281 soll Maximilianus zu Cilly enthauptet worben seyn! — Am Ende der Legende rechtfertigt der Verfasser seine fromme Dichtung mit Berufung auf ein Buch vom Leben und von den Wunderthaten des heiligen Maximilianus nach Andeutung in der Biographie des heiligen Severinus. Wie wir aber schon oben bemerkt haben, steht dort kein Wort davon; auch widerspricht die Auswanderung aller Christen aus dem Ilfer-norikum, wie sie in der Lebensbeschreibung des heiligen Severinus angedeutet wird, der Schilderung in unserer Legende gänzlich. In jener Lebensbeschreibung geschieht von Celeia nicht ein einziges Mal eine Erwähnung; die dort geschilderte Christen- (oder Römer-) Auswanderung betraf niemals die südlich-norisch-pannonischen Länder an der Mur, Drave und Save um Celeia her; und sie geschah endlich auch nicht aus Furcht vor den Barbaren-Königen, dem herulische» Odoachcr und dem ostrogothischen Theodorich. — Die weitere Rechtfertigung und die Lösung selbstgemachter Einwürfe geräth dem Verfasser durchaus sehr schlecht, indem eine historische Unrichtigkeit die andere widerlegen soll. Am lächerlichsten endlich, und ein Beweis des gänzlichen Mangels an genauen geographischen und topographischen Kenntnissen ist die Beschreibung der Ausdehnung und der Umgränzung des Patrimoniums, welches die Lorcher-Erzkirche von den Kaisern Philipp I. und Philipp II. und von dem heiligen Quirinus erhalten haben, und die Aufzählung von 22 Städten in demselben, wo überall Suffraganbischöfe von Lorch gewesen seyn solle». — Zu all diesem kymmt noch, daß unter den Imperatoren Carus und Numerianus keine öffentliche Christenvcr-folgung erweislich ist; daß die gelehrtesten und billigsten Kritiken alle Erzählungen über jene Märtyrer verwerfen, welche unter dem K. Numc- rianus gelitten haben sollen '); endlich, daß sich die verschiedenen Handschriften der Legende des heiligen MaximilianuS in der Angabe des Todesjahres desselben auffallend widersprechen. Wenn nun die Geschichte eine auf treuerprobte Dokumente gegründete und pragmatische Aufzählung gewisser und merkwürdiger Begebenheiten ist: so ist es einleuchtend, daß alle schriftlichen Nachrichten über den heiligen MaximilianuS aus Celeia, welche jede, auch nur oberflächlich strenge Kritik verwerfen muß, für die steiermärkische Kirchengeschichte nicht gebraucht werden können; und daß daher alles über den heiligen Maximilian daraus Erzählte, seine auf diese Dokumente allein gegründete Bischofswürde zu Lorch und fein Martyrertod zu Celeia, gänzlich ungewiß und verwerflich sind ,J). So wenig nun auch Historischgewisses von dem heiligen Maximilian, von seiner Bischofswürde zu Lorch und seinem Martertode, aus den bezeichncten und geprüften Dokumenten behauptet werden kann, so lassen sich doch einige andere Geschichtsquellen andeuten, welche das apostolische Lehramt dieses Heiligen und auch seinen Martertod zu erhärten scheinen. Vorerst mag die uralte Tradition einiges Recht behaupten, welche in Celeia selbst von dem Martertode des heiligen Maximi-lianus erzählt, und bei einer Quelle außerhalb der heutigen Stadt Cilly die Stelle zeigt, auf welcher Maximilian enthauptet worden seyn soll 1 2 3) ? Freilich haben gerade die Gegenden um Cilly her nach der römischen Epoche und insbesondere bei der Einwanderung und Festsetzung der Slovencn grauenvolle Verheerungen erlitten. Auch dürfte eben diese Sage oder Ueberlieferung gerade aus der ganz verwerflichen Legende des dreizehnten Jahrhunderts sich gebildet haben, um schon uralt zu seyn?! — Weiters war zu Ende des zwölften und längstens Anfangs des dreizehnten Jahrhunderts die Verehrung eines heiligen MaximilianuS in den ehemaligen norifchen Landtheilen ziemlich bekannt und gewöhnlich. Im uralten salzburgischen Saatbuche, einem kritisch - erprobten Dokumente, wird versichert, daß der heilige Rudbert dem heiligen Maximilian zu Ehren zu Bischofhofen im Pongaue eine Kirche erbaut habe, welche durch die frommen agilolfingischen Bojoarierherzoge reichlich beschenkt und in hohen Ehren gehalten worden ist. In einer Schenkungsurkunde vom Jahre 878 gedenkt K. Carlmann ausdrücklich eines heiligen christlichen Bekenners MaximilianuS (Confessor Christi). In einer Urkunde vom 30. Sept. des Jahres 985 für den Bischof Pilgrim zu Passau sagt K. Otto II., daß die Heiligen Valentinus und Maximi-lianus dort begraben liegen (ubi 8. Valentinus et MaximilianuS, confessores Christi, corpore requiescunt). Ein alter Kirchenkalender des Klosters Tegernsee aus dem eilften Jahrhunderte feiert das kirch- 1) Euseb., Hist, Ecclcs. VIII. i. 4. — Baron ins ad annum. 22). N, 5. — Tillemont, Memoires pour servir a I' histoire eccles. T. IV, P. III. 1192 — 1199. — De Rubels, ibid. p. 40. — Ruinart, Act. Martyr, in praefat. p. 53. 2) Siehe alle den heil. Maximilian betreffenden und hier besprochenen Dokumente in Hi er on. Pee. Scriptor. Rer. Austr. I. 1 — 3. 19 — 22. 12Y6 — 1310. 3) An der St- Maximilians-Kapelle zu Eilly, welche über einem von unten aufstei- genden Wafferquell erbaut war, stand emst die Aufschrift: »buns decollations Sancti Maximiliani;u Valvasor, 11. 53). liche Andenken an einen heiligen Maximilianus am 12. October mit dem ausdrücklichen Beisätze eines heiligen Bekenners (Maximilian! confessoria). Eben dieses Fest findet sich am nämlichen Tage in einem Kirchenkalender des Stiftes Molk aus dem zwölften Jahrhundert verzeichnet ')• Diese sehr alte Verehrung eines heiligen Maximilianus in den römisch-norischen Ländern betraf aber jenen heiligen Maximi-lianus, dessen Fest am 12. October gefeiert wird; also gerade den als Märtyrer zu Celeia berühmten heiligen Maximilian. Alle diese älteren Dokumente nennen ihn jedoch niemals einen Bischof, niemals einen Märtyrer, sondern immer nur Sanctum Confessorem, oder geradeweg Confessorem; was vermöge uralter Gewohnheit und nach dem Beispiele aller andern urkundlichen Erwähnungen, die Heiligen nach ihrer Würde und TodeSart immer als Episco-pos oder Martyres oder als Episcopos et Martyves, wenn sie solche gewesen, auszuzeichnen, doch gewiß wäre beigesetzt worden, wenn man damals etwas Historischgewisses von der Bischofswürde dieses heiligen MaximilianuS zu Lorch und von dessen Martyrertode zu Celeia gewußt hätte. Da nun die Verehrung des heiligen Maximilianus als eines Confessors in den norischen Ländern so frühe und so allgemein verbreitet gewesen ist; so scheint das Andenken dieses Mannes den Landesbewohnern wegen besonderer kirchlicher und religiöser Verdienste im Lande selbst verehrungswerth und heilig gewesen zu seyn. Der alten celeiani-schen Tradition zufolge wäre es dann doch möglich, daß dieser besonders eifrige und standhafte Bekenner der Lehre Jesu zwar nicht unter Carus und Numerianus, wohl aber in der diokletianischen Verfolgung in Celeia seinen standhaften Glauben mit seinem Blute besiegelt habe. (?) i) ytacbeidjtcn von Jura via. Anhang, p. 32 — 33. — Zoh. Wall n or, Annus Miles. Ossiac. p. 54 — 55. — P ez. script. Austr. I. 19 — 21. — DttU 6 Winter, tritt* fche Vorarbeiten. I. The»l. p U9 - m. - Franz Kurz, Beiträge, in. Then, p. 35 — 38. — Monuro, Boic. Vol. XXV11I. P. I. p. 243. /^4r, „ - nn. I - hl her, - J . F Ä = Aerir, = Ae, A, + e. r/ T t1 - Sun. Sool, - S s- Sz 1 t= Tidher, - T, tt, T = d. F B Byrgh - al, - B ,h,p, B -hh, B - pp. T - t agher, - L , T = II. T' - Ma n; =■ M. X, i B, F T, T 4 T, h, F K Y, I,f, d, Y, i L ö i B,K F R Ax, H Y, t 0 h 1, T YAAH A A \$,T, h a,bh, cc, tldd, t,f, g ,h,i, k, L m, mi, oo,p, cpr,rr, uuu, XL, y, z z, ae, ä, nnni/i- M A>,' |I|sr/u// /hH/ir/zi. -.L ' . " ~*š~ ■ " - . ■ ' TafVJir. 31o o sldrchen hri S näxiig. Ä^ iljl. Im 0swaldgral) >S3CSBy E ___nzü2iil! / 7 M V Bj G Tal’.lX. ‘ 8 M ZN lil 111 i I Taf. X Kohitsdi In i Saiierbrram JJc/ihdct' ,errA/c/z/ irrt Jbhfzneur/t-zit, f/raiz . XIX Pili er JieiYoitsIier t>. m. Xi m Im Stifte Hein BeiGrätz. UN. Auf demSchioSse ^Cggclll iiatlixf Leibnitz IM TaOT ■ ' ^ - '% . ■ . M - . \*W- } V ' /V: ;N-': < ' ‘ - - ''tit * j t-Xi u ’* : *‘ ' ' -v/J TafJOIt I 0 Emm ■JV'-V'-'; / "• v - .. MXiv: IflllÜiilü-MiIlH. Ill ItJl , K ■ : - ■ p;. G V i MS - Taf XX ■■'V'-' . ...» .. .. ■ - • • . WE I« I IB| \;k' r*j IM , r - :■ , IV.. W: Taf XVT . v Mt . • ■ 1 - ' , ‘ K; WŽ’ M TafXVTI. IM. 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