WMall zur LMchcr Zcilung. ^i-. 306. Montag den 9. September I860. 3- 1723. (1) Nr. ,226. Kundmachung. Die Kundmachung vom 3. Juli d. I., Z. 438, womit der zur Einwechslung oer Anweisungen ouf die Landeseinkünfte von Ungarn zu » wei Gulden festgesetzte Termin bis Ende Sep-tember d. I. mittelst der Zeitung zur allgemeinen, Kenntniß gebracht wurde, findet man ^emit in Erinnerung zu bringen, daß es bei ^ksvm Einwechslungstermine unabänderlich zu vkrbleibcn hat, und nach Ablauf des Monates September eine Verwechslung dieser Anweisun-sen durchaus nicht mehr Statt finden, sonach ^selben gänzlich außer Curs gesetzt seyn werden. Von der k. k. Steucr-Direction für das Kronland Krain. Laibach am 12. August 185,0. Gustav Graf Chorin sky. ä. 1697. (2) Nr. 2364 Verlautbarung. In Gcmäsiheit der Verordnung des hohen Ministeriums der Justiz vom 7. August l. I, Stück <^XI. des Reichsgesctz- und Regierungsblattes , werden zur Vornahme der in dem Siz-zungssaalc des k. k. Obcrlandcsgerichtes zu Klagenfurt öffentlich abzuhaltenden Prüfungen für das Richteramt, die Advocatur und das Notariat, für das letzte jedoch nur in dem Falle, als inzwischen öffentliche Notare ernannt werden sollten, die zur Prüfungs-Commission verzogen werden können, — die Montage: 7. October und 4. November 1850, und wenn es die größere Zahl der sich meldenden Prüfungs-Candidate« erheischen sollte, auch die darauf folgenden Dinstage: 8 October und 5. November, jedesmal Vormittag um 9 Uhr, bestimmt Dieses wird zur allgemeinen Kenntniß mit senden Erinnerungen gebracht: a) daß von den Vorschriften der eingangs- ^ahnten Verordnung des Justiz-Ministeriums ^er keinem Vorwande abgegangen werden könne; i») daß jene Candidate», welche zwar vor "klü 30. August 1^50 die bisher vorgeschrieben gewesene einjährige Praxis für das Civil- und "iminal-Richteramt vollendet, aber bisher nur ^ die Zulassung zu einer dieser Prüfungen, Dämlich entweder für das Civil- oder für das Kriminal - Richteramt angesucht, und dieselbe ^llch erwirkt haben, nunmehr zu den offend "chen Prüfungen nur für den Fall zugelassen werden können, als sie bereit wären, sie aus ^llen, dem Civil-, wie dem Strafrichter und bem Staatsanwalte zu wissen nöthigen Gesehen, ^lt Inbegriff des Bergrechtes, abzulegen, und Nch der Erprobung ihrer praktischen Geschafts-3eübtheit und Fähigkeit eines geordneten Vortages zu unterwerfen, daß dagegen jene Can-^ldaten, welche aus einem Fache bereits die Prüfung mtt Erfolg bestanden haben, aus die-'kw keiner weitern Prüfung mehr unterzogen werden sollen; c) daß jede dieser Prüfungen in der Ge-Mftssprache des Oberlandcsgerichteö, nämlich ^ deutschen, abgelegt werden muß, daß jedoch ^f Verlangen des Candidate« die Prüfung zum ^heile auch in slovenischer Sprache vorgenommen ?^d dieses, im Falle des guten Erfolges, in ^ zu erlassenden Zeugnisse bestätiget werden ^d; h 6) daß jene Candidate«, welche sich einer ^ angegebenen Prüfungen, nach vorschrift- "ßlg erlangter Zulassung zu derselben, untcr- sicnö" w^cn, sich einige Tage früher, läng- diesz l ^"' "" Samstage vor der Prüfung im ^ lwbergerichtlichen Secretariate anzumelden, geh "haltenen Zulassungsbescheid dort abzu- ", und zu erklären haben, ob sie nur in deutscher oder auch in slovenischcr Sprache geprüft weiden wollen. Klagcnfurt am 29. August 1850. Vom k. k. Ober - Landcßgerichte für Kärnte« und Krain. Buffa, _________Präsident. Z. l?19. (!) Nr. 3897^ Kundmachung. Im Bereiche der k. k Postanstaltcn im lombardisch - venetianischen Königreiche sind folgende Dienstesstellcn in Erledigung gekommen. l)Die Stelle des k. k. (^^" ^' l.jil,ciu bei dem Postamie zu Mestre, mit dem Gehalte jährlicher Siebenhundert Gulden; 2) Die Stelle eines ^Mciulc ^55l5tenle zu Verona, mit dem Gehalte jährlicher Sieben-hundert Gulden, und 3) die Stelle des (^,po ä' Illl.eio bei der Post-direction zu Belluno, mit dem Gehalte jahrli. cher Sechshundert Gulden. Zur Wiedcrbcsetzung dieser Dienstplähe, bei welchen sämmtlich cine Caution im Betrage der Iahrcöbesoldung zu leisten ist, wird hiemit der Concurs bis Ende September o. I. mit dem Beifügen eröffnet, daß die Bewerber um die eine oder andere dieser Dienstesstellen ihre gehörig do-cumentitten Gesuche, in welchen sie ihte Dienst-i und Sprachkenntnisse, insbesondere jene der italienischen Sprache, dann die allfäUigcn Vcr-wandtschafts - Verhaltnisse nachzuweisen haben, im vorgeschriebenen Wege bei der k. k. Ob.rpost-Direction in Verona einzubringen haben. K. K. Post-Direction. Laibach den 4. September 1850. Z 1705. (2) Nr. 3544. Kundmachung. Zu Folge Mittheilung der k k, Postdirection, wird zur Herstellung einer Fahrpostverbindung zwischen C^crnowih und Clausenburg über Blstiih vom 24. August d. I. an, eine wöchentlich einmalige Mallefahrt ins Leben treten. Was hiemit verlautbarct wird. K. K. Postdircction. Laibach am 12. August 1850. Z. 1692. (3) Nr. 3858. Kundmachung Für das hiesige e. k. Oberpostamt sind Mei lenweiser zur Berechnung der Brief- und Fahrpost Taren verfaßt und in Druck gelegt worden. Diese Meilenwclser umfassen alle östct reichischen Postorte mit der von Laibach zu denselben ent fallenden Meilenzahl. Da dieselben für Jedermann, der die Bricf-und Fahl Postenanstalt zu benutzen in die ^'age kömmt, zum großen Nutze» diene», so wird hievon mit dem Beisahe die Verlautbarung ae-macht, daß diese Meilenweiser bei den hiesigen Bries- und Fahlpostabthcilungen gegen Erlag der Anschaffungskostcn zu bekommen sind. K. K. Postdirection. Laibach^am^3«^lugust 185N. Z. 1682. (3) Nr. «566. Kundmachung. Von der k k Cameral-Bezirks Verwalluna in Laibach wird zur Kenntniß gebracht, daß für den Mauthbezug an der Wegmauthstalwn zu Salloch und an der Brückenmauthstation zu Tschel -nutich, eine dritte Licitation am 2l. September d. I,, Vormittags Hieramts auf Gtundlage der zur allgemeinen Kenntniß gcluachten Kundmachung der hochlöblichen k. k. Finanz Landes Direction vom 31. Mai d. I., Z. 5,39, und der daselbst enthalienen Bestimmungen für die Verwaltungs' Jahre 1851, »85)2 und 1^53, und zwar entweder für alle diese drei Vcrwaltungsjahle, oder für die Verwaltungsjahre 1851 und 1852, oder für das Verwaltungsjahr 1851 allein werde ab» gehalten werden. Der Ausrufspreis für die Station Salloch besteht in ...... 909 fl. 36 kr. jener für Tschcrnutsch . . 4469 st. 8 kr. Die schriftlich gehörig gestämpcltcn, mit den vorgeschriebenen Vadien belegten und bezüglich der obigen Mauthobjcctc abgesondert verfaßten Offerte können Hieramts bis 19. September d. I., 2 Uhr Nachmittags, eingebracht werden. Pachtlustige werden zu diesen Verhandln«' gen mit dem Beisatze eingeladen, daß die Licita-tionsbedingnisse hieramts in den Amtsstunden eingesehen werden können. K. K. CamerabBezirks-Verwaltung. Laibach am 30. August 1850. Z' l725?"(s) :lll Nr. 4053^t 4054. K u n d m a ch u n g. Am 17. d. M., Vormittag um 9 Uhr, wird Hieramts die Licitationsverhandlung für die Herstellung einer Grabcndeckung in der hiesigen Carl-städter-Vorstadt, und für einlge Bauten im magistratlichen Depositorium abgehalten werde«, wozu man die Bauunternehmer mit dem Beifüge« einladet, daß die Maurerarbeit sammt Ma-teriale auf «7 fl. 5 kr., die Zimmermannsarbeit sammt Materiale auf 34 fl. ^ kr., die die Schlosserarbeit auf l3 st. und die Anstceicher-arbeit auf l fi 30 kr. veranschlagt erscheint. Stadtmagistrat Laibach am U. Sept. 1850. Z. 1710. (2) Nr. 2147. K u n d m a 6) u n g. Am 16. d. M., Nachmittag um 3 Uhr, werden die magistratlichen Aecker am Polana-Felde bei dem Zwangsarbeitshause auf sechs nacheinander folgende Jahre im Licitationswege verpachtet werden. Welches mit dem Beisatze veröffentlicht wird, daß die Licitation am Orte der Aecker Statt finden werde. Stadtmagistrat Laibach am 3. Sept. 1850. Z. «683. (3) Nr. 4415. Kund m a ch u n g. Von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Tref< fen wild hiemit bekannt gemacht, daß die hohe k. k. Statthalterei mit Velordnung vom 21. Mai l. I., Z. 7985, die Abhaltung von zwei Wo-chenmärkten, und zwar am Dinstage und Samstage einer jeden Woche, oder falls auf den Dinstag und samstag ein gebotener Feiertag fallen sollte, für den vorhergehenden Werktag im Orte ^ittai bewilliget habe. Hievon wird jedoch bemerkt, daß die bestehenden Markt- und Polizeiqcsehe genau zu beobachten seyn werden, daß kein Vieh zum Verkaufe gebracht, und daß fremde Handels- und Gewerbs-leule, in sofern sich letztere nicht mit Erzeugung von Lebensmitteln beschäftigen, vom Marktbesli-che ausgeschlossen bleiben K. K. BezukslMptmannschaft Treffen am 2«. August l«50. Z."i720. (1) Nr?533» Kundmachung. Von der k. k. Bezuks-Hauptmannschait ^Mn wird hl.mit b.kanl't gegeben, daß zur V>'Pachtung der Militär-Vorspann in d" Mansch-^ta-te M'"uendo-L c t>t,^n abglätten werden w'lv, wozu die P.chtlustiq^n m>t d. tationsbedin nisse in den gewöhnlichen Amtsstun-> den täglich, für o,e Station Kraxen in der Steuer- «80 aims kanzlei in Egg, für die Station in Stein in der Amtskanzlei der Bezirks-Hauptmannschaft eingesehen werden können. Zugleich wild bekannt gegeben, daß am Ver-steigcrungstaqe vor der öieitation auch schriftlich versiegelte Offerte angenommen werden. In den Offerten ist das Mcilengcld für die vorgeschriebenen Vorspannsrouten deutlich und bestimmt mit Buchstaben auszudrücken, und es darf keine, wie immer gearüte Nebcnvcrbindung darin enthalten seyn; endlich muffen derlei Offerte unter der Adresse:,,An die k. k. Bezirks-Hallptman»schaft in Stein," u»d unter Anschluß deö bar zu erlegen» den Vadiums pr. 200 si., nebst der Aufschrift: „Offert flir die Vorspanns-Verpachtung der Marsch-Station Kraxen, oder jene von Ltein" an die betreffende Licitations - Commission überreicht werden. K. K. Bezirks - Hauptmannschaft Stein, am 5. September I85N. Schulen,- Anfang. Die Anmeldung jener Schüler, welche in die hiesige Normaljchule neu einzutreten wünschen, hat die zwei ersten Tage des nächsten Monates bei der k. k. Normalschul-Direction zu geschehen, worauf am 3. October um II) Uhr in der Domkirche die heilige Messe zur Anrufung des heil. Geistes gelesen, und am 4. October der allseitige Unterricht in der Schule den Anfang nehmen wird. Gleichzeitig wie an der Nonnalschule, beginnt auch der Unterricht an der hiesigen Ursuli-nerinneu Mädchen-Haupt- und Industrial-Schule, wo das heil. Geistes-Anruflmgsamt in der dortigen Klosterkirche am ,l October um k Uhr früh celebrirt werden wird, worauf die Anmeldung der neu eintretenden Schülerinnen bei der Mädchenschul- Direction gemacht werden wolle. Von der k k. Oberaufsicht der Volksschulen in Laibach, am 7. September 1650. Z. 1U95 (3) Rr. ,47 Kundmachung über F o u r a g o - L i e f e r « n g. Von dem k. k. Karstcr Hofgestütamt, wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der für das k.'k. Karster Hof^estüt zu Lipviza und Pröstlancgq im Verwaltungsjahre I«5l erforderliche Haferbedarf von beiläufig ll7Nl) Metzen im Wege der öffentlichen iZoncurrenz, jedoch mit Beseitigung der Visitation, unter nach stehenden Bcdingnissen werde beigeschafft weiden, und zwar: 1) Muß der Hafer vollkommen trocken, nicht genetzt oder genässct, vom Staube rein, dickkor nig und mit keinen anderen Flüchten vermengt, nicht dumpfig, ohne widerlichen Geruch und jeder nicdcrosrerr. gestrichene Metzen im Netto-Gewichte wenigstens 5»(» Pfund schwer seyn 2) Hat die ^inlieserung in der eben bezeichneten Qualität in folgenden Terminen zu geschehen, als: Nach L i p p i z a, im Monate November »85)0 . NWtt Metzen; „ „ December „ . 1W0 „ „ „ Jänner 1«5l . IMW „ „ „ März „ . ,0M» „ „ April „ . 17W „ nach P r ö st r a n e g g, im Monate November 185« . iMMMctzen; ^, December „ . N»M> „ " „ Jänner 1851 . IM« „ „ März ., . Nttw „ „ April „ . 20W „ 3) Hat der Lieferungsübernchmcr das bc-tteffende Quantum bis auf Olt und Stelle für eigene Rechnung zu überführen und wivd nur jene Quantität als abgeliefert betrachtet, welche dem k. k. Hofgcstütamtc qualitätmäjiig zugemessen wn-d. 4) Wird am 24. September 185« bei der k, k. Bezirkt,Hauptmannschaft zu Ecssana um die 1U. Vormittagsstunde über vorstehende Quantitäten die geeignete Verhandlung vorgenommen werden, zu welcher jeder Lieferungölustige seinen ^reisanbot auf ganze einzelne, genau zu bezeichnende Partheien oder auf das ganze Quantum schriftlich und versiegelt, entweder am 23 in den gewöhnlichen Amtsstunden, oder am 2-t. September längstens zwischen 9 und 10 Uhr Vormittags zu überreichen und zugleich zur Sicherstellung des k. k. Hofgestütamtes eine aus dem Prcisanbotc und aus dem zu erstehen bead-sichteten Quantum mit W "/^ entfallende Caution entweder in Barem oder in k. k. Staats-schuldvcrschrcibungen nach dem letzt bekannten Wiener Börse-Curse, oder mittelst Hypothekar-Instrumenten gegen amtliche Bestätigung um so gewisser beizuschließen hat, als später, nämlich am 24. September 1»5tt, nach dem Lchlage der 10. Vormittagsstundc eingereicht werdende Preis-anböte, oder solche, welche nicht mit der vorgeschriebenen Caution versehen sind, ganz unberücksichtigt werden zurückgestellt werden. 5) Nach beendeter Concurrcnz-Verhandlung werden jenen Lieferungslustigen, deren Anbote nicht annehmbar befunden wurden, die eingelegten Cautionen sogleich zurückgestellt, von denjem-gen hingegen, welche die Mindestbieter einzelner Parthien oder des ganzen Quantums verbleiben, zunickbehalttn werden. Die Bestimmung dieser Caution soll darin bestehen, daß das k. k. Hofgestütamt, im Falle der Lieferungsübernehmer zn gehöriger Zeit die erstandene Quantität in der festgesetzten Qualität einzuliefern unterlassen sollte, in den ^tand gesetzt werde, die abgängige Quantität auf Kosten und Gefahr des ^ieferui'göübernehmers bei' zuschaffm, und hat letzterer im erforderlichen Falle das k. k. Hosgestütamt auch mit seinem anderweit»», wie immer Namen habenden Vermögen schadlos zu halten. 'i>", und verspricht das k k. Hofgestütamt die bare Bezah lung jedesmal nach Maß der erfolgten ganzen oder theilwcisen Einlieferung dergestalt Zu leisten, daß der LicferungSübernehmer mit Zuversicht darauf rechnen kann, vom 1. November 1^50 angefangen , sogleich für jede eingelieferte Quantität jein Gcld gegen classenmäßig gcstämpeltc Quittung zu erhalten. 9) Das 10^ Hafcrquantum, welches ein Lieserungsübernehmcr als Caution eingeliefert hcv ren sollte, wird erst nach erfolgter gänzlicher Einlieferung der zu liefern übernommenen Par-thien bezahlt werden. 1U) Im Falle als zwischen dem Lieferanten und dem k. k. Hofgestülamte in Betreff der Qualität ein Zweifel entstehen sollte, haben sich beide Theile dem Ausspruche der dem Ablieferungsorte nächslen k. k. Bezirksobrigkeit, nämlich für Lip-piza jener zu Sessana, und für ^röstranegg d" zu Adclsberg, welcher in diesem Falle der schriftliche Contract zur Einsicht mitzutheilen kömmt, zu unterziehen. 11) Zu einem CoiUractscxemplare wird der Uebernehmcr einer oder mehrerer Hafcrparthien den classenmäßigen Stamper beizubringen haben. 12) Sollte ein oder der andere Lieferungs« lustige von der Concurrenzverhandlung nähere Aufklärungen über vorstehende Bedingnisse einholen wollen, so hatte sich derselbe mündlick oder schriftlich, im letzteren Falle aber mittelst frankirter Briefe an das k. k. Hofgestütamt zu Lippiza zu wenden. 13) Endlich wird ausdrücklich bestimmt, daß die aus dem Lieserungsvertrage entspringenden Rechtsstrcitigkeiten, das allerh. Hofärar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch di<> hierauf Bezug habenden Sicherstcllungs- und Erecutil)nsschritte bei demjenigen im Sitze des Fiscalamtcs befindlichen Gerichte, dem der Fiscus als Geklagter untersteht, durchzuführen sind. Von dem k. k. Karster Hofgestütanne. Lippiza am 3. September l85l). 3. i6g6. (2) Nr. 2111. A v v i s o. Dictro ordine snperiore, Pasta pubbli-cata coll' avviso 1/, Agoslo j85o,Ni\ i5oi/a, inlorno iill' uppalto del Javori di prolun-gazione ed alzamento del molo Klulsch in quesla rada, rcsta iino a nuova dispo-siziono sospcsa. Dali' i. r. Dirczione dclle pubbliche cos- tnizioni. Trieste 3 Sctlcinbi'e i85o. L'lspcltoro in capo Diretlorc Assento, Juris m. p. Z 1721. (l) Kundmachung. Bei den hlVrortigen k. k Staats- und Local-WohlthätigÜitsalistaltcn ist die Stelle d.s zweiten Secundarwundatztcs, mit welcher ein jahrlicher Gehalt von Hundert Gulden C. M. nebst der freien Wohnunq, Bcheitzung und ein Kerzen-Di-putat von l8 Pfuilden, so wie das Vorrückungs-recht in die erste Secui'darlvundnztcsstellc mit cinem Iahr^sqehalte von Hundert fünfzig Gulden C. M. verbunden ist, in Erledigung gekommen, rnid es werden jene Wundärzre, welche sich uM dilse Stelle bewerben wollen, aufgefordert, ihre mit dem Diplome, Taufsche'ne, S>tten - und abfälligen D!e"st;euqnlss^n dcleczl.'" G.suche ^"" stcn5 d!s »5,. Ottod<'r l I- dcr g,'sVll,gtcN -">' rcction <,u ub^roicl)»!, oorr vc'ltofrei einzusenden, i'^ovln zugleich bemerkt wird, 5aL b-chen An,p,üä.cn die Kemit.üß der windiscken, oder eincr mit dxser nahc verwandten flavisct'en Sprache be,onders l?Mlckfict,tl>t werden würde. -«'. K. Wlchllyatiqkelts - A.lst^lten - Dinctic»», Klaa/nfutt am 20. A^ust l^5tt. Z- l689. (3) .^l. 62?. Edits. 2'uii drm k. k. Bl'zi»t5gel,chic Sinich wird be-k^n„l qem.lch,'. Es we>dc die im ^rund^uche de^ Pf^rigülc Weireldcig »ul^ Url'. ')<>-. 3 l,>u>kommenden (Äan^iu^ be (Homc. :>l>. 23 , s^mml ll.n» An? uno ^uqehö-', ^u I.^,r.n bei Weich sei stein am il. Eepemdrrl. >, um »0 Uhr Voimiilligh aus f riel Hc,nd licitlNido veräußert weiden, wozu Kauflustige mit d,m Anl)>nl» ge »iüqcladen we»deil, daß oic Üi.il^li^i^^^ingnlsse lier^M's eidlichen weldcii tonnen. Siliich c.m 27. August »850. Z. "22. (,) Em Privater auf dem Lande wlln-schet elneil Deficientenpriester gegen ansehnliche Bedinarnsse der Vergütung aufzunehmen, wenn sich derselbe herbeiließe, einige kleme pricsterllche Verrichtungen zu vollziehen. Dle Nähere Auskunst ertheilt das Zeitungs-Comptoir. Agenten Gesuch. Zlir Uebernahme der Agenten eines in jeder Gegend, und besonders bei zahlreicher Bekannt' ichaft mit bestem Erfolge zu betreibenden GeschO tes, werden rcelc und thatige Lerne gesucht. Provision ist 25 Proccnt. Rcflectl'rendc belieben ihre Adresse mit genaue/ Angabe des Wohnortes franco mit der Aufschlis'l für' ..Hamburg" , an die Expedition dieses Blatts zu richten. , '