A m t s - ^^^^ V l » t t. zfro 92. Dienstag ven 3^ August ______^^* GkUberniKt- V^trlautbarungett^ Z. 979- (2) -. Nr. ,6664)2907. E u r r e n d e des k. k. illvnschen Guberniums. — Betraf, fend die bei d«m §. 26 dcs allgemeinen Ver-zehrungssteuer - Gesetzes , Gubernial - Eircula« re vom 26. Juni »829, Z. 1371, für die Stadt kaibach festgesetzten neuen Modalitäten. — Zur Erleichterung der Durchfuhr verzeh-rungssteuerbarer Gegenstande, d»e vorzüglich Objecte des Handels bUden, hat di^e hihek. t. allgemeine Hofkamwer im Einverständnisse mtt der hohen k. k. vereinigten Hofkanzley sich bestimmt gefunden, mtt Decret vom 22. Juni i63l, Nr. ,2Ü97^i9o6, bez d«w §. 26 des allgemeinen Nerzthrungssteuer - Gesetzes für die Stadt Laibach, nachstehende Modalltaten festzusetzen: ,.) den Partheien wird die Durchfuhr von Hafer, Hüisenfrüchten, ge< dörrten und getrockneten Obste und Oehl, durch die Stadt Laibach ohne amtliche Be, gleilung gegen dem gestattet, daß sie bei dem Eintritte die entfallende Verzchrnngssteues nebst Gemeindezuschlag dtvoniren. — 2.) Den Fuhren mit den genannten Durchzugsgegen-ftanden, für welche bci dem Eintritte die Ver» zehrungssteuer«Gebühren deponirtwcrden sind, wird e»n Aufenthalt von vier und zwan» zig Stu nden in der Ait zugestanden, daß, wenn innerhalb dleses Zeitraumes der Austritt dieser Gegenstande über d,e Linie nicht erfolgt, das vepoz'num verfallt, und auf einen spateren Austntt keine Rücksicht genommen werden wnd. Daher wird auf den Durchzugs-bolletten wwohl der Betrag des Dop05iwin5, als auch d»e Stunde des Eintrittes m»t Buchstaben geschneben werden. — I.) Wünscht die Parthei von den zum Transito eingeführten Gegenständen etwas in der Stadt zu verkaufen oder abzulegen, so hat sich dieselbe bei dem Verzchrungssteuer-Oberamte zu mel, den, welches stuf Um Rückw dn Deposst^ bollette vie Bewilligung hiezu ansehen nnd. -« ^.) Eollt« wahrend des Aufenthaltes in der Stadt vhne Meldung urd Bewilligung des Nerzehrvngsfieuer-Oberamtes, die Abladung des m,t der Dtpositetibollelte expedirten Gutes, oder auch nur eines Theiles desselben vorgenommen worden seyn, so ist das ganz« Depositum einzuziehen, wenn auch keine Ge« falls-Verkürzung unterlaufen wäre. — Doch versteht es sich von selbst, daß «s der Parthei in einem solchen Falle frey bleibt, den vcrsteu, erten Gegenstand zur innern kvnsumtion der Stadt zu verwenden. — Ist aber zugleich ein Unterschltif versucht worden / so wird gegen dm Schuldigen nach den Etrafbestiwmungen des allgemeinen Verzlhrungbfteuer« Gesetzes das Amt gehandelt werdln. — 5.) Wenn die Parthei sich in der bestimmten Fr,st bei dem Austrittsawte meldet, und von demselben Al« les richtig befunden wirb, so wird ihr das Dee positum gegen Abgabe der Bollette, und gegen von der Parthei auf dem Rücken beizufügen« de Empfangsbestätigung erfolgt werden, wobei bemerkt wird, daß ohne Abgabe dcr Or l« gin«l - Depositen » Bo Nette unter keinem Vorwande die Restitution der erlegten Gebühren geleistet werden darf; daß ferner, falls die Parthei des Schreibens unkundig wäre, dcr Rücktmpfang dcs Depositums von einem Namenkfertiger bestätigen zu lassen, von der Parthei aber daö übliche Krcuzztichcn beizufügen sey. — 6.) Alle jene Panheien, welche für die erwähnten Consumtions^Gegen« stände beim Eintritte die Gebühren nicht erlegen wollen oder können, werden wie bii^r durch die Stadt beglettet werden. — Diese Vestimmuna.cn treten mit ersten künftigen Mo« nats August in Wirksamkeit. — Lsi^K am 2,. Juli ißZi. Joseph Tftmillo Fr^herr v. SchmidbürZ.. 3«tMs-Gouverneur. ^/I^b Wagner,, 694 Nemtliche Verlautbarungen. Z. 992. (1) 26. Nr. 13711^2032. V. St. Kundmachung. Der Verzehrungssteuer-Verpachtung von der Biererzeugung im illyrischen und küsten-landischm Gubernial-Gebiethe, und yon der Erzeugung der steuerpflichtigen giftigen Getränke in der Promnzial-Hauptstadt Laibach für das VerwaltungZ - Jahr i3Z2. — Die k. k. vereinte illycische Cameralgefallen - Ver-wailung bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß/ daß der Bezug der allgemeinen Verzeh-mngssteuer von der Biererzeugung aller Brau-g^verbe im illyrischen und küstenlandischen Gu-bernia!-Gebethe weitcrs auch der Bezug der allgemeinen Vcrzehrungssteuer von der Erzeugung von Rhum, Arrak, Roioglio, Liqueur und a'len versüßten geistigen Getränken, dann von Branntweingeist m der ^Vtadt Lalbach auf ein Jahr, nämlich vom 1. November i3)i bis letzten October i8Z2, der Verpachtung ausgesetzt, und zu diesem Ende die Eoncurrenz mittelst schriftlicher versiegelter Offerte eröffnet ' werde. Ausgenommen von der Verpachtung wird jedoch die Biererznlgung in der ^tadt Triest und dein dazu gehörige!-. Freyhafens-Gebiethe, dann dle bei der Einfuhr in die Promnzlal-Hauptstadt Lalbach an den Lmien zu entrichtende Eingangs - VerzehrunaMeuec, so wie auch die der Stadt Laibach und andern Orten des illyrischen oder küstmlandlschm Gu-bernial - Gebiethes bewilligten Localzuschläge. — Zum Ausrufspreise für den Verzehrungssteuer-Bezug vom Bier im illyriscken Guber-nial-Gcbiethe nach den bestehenden Tariffsatzcn, als mit 1 fi. 6 kr.'pr. Eimer in der Provinzial-' Hauptstadt Laibach, und mit ^I kr. ur. Eimer in den kleinern Stadren,, und auf dem stachen Lande wird der Betrag von 70200 fi. sage siebenzig Tausend zwei Hundert Gulden C. M., dann für die Erzeugung von Branntwein und den übrigen obgenannttn geistigen Getränken der Gewerbe in Laidach, der Betrag von /^0 fl. sage vier Hundert vierzig Gulden M. M., eiidlich'für den Bezug der Verzehrungssteuer vom Bier im küstenlandischen Gllbcrnial-Ge^ b!:?.)e der Betrag von 1000 st. sage ein Tausend Gulden M. M. festgesetzt. — Die Offerte sind bis zum sechs und zwanzigsten August d. I., Mittags um l2 Uhr, im Bureau des k> k. lllyrischen Cameralgcfallen-Administrators ztt Laibach, im ersten Stockwerke des Frcyherrn von Zoisischen Hauses am R^an, zu überreichen. und mit der Ausschrift: „Anbot für den Be- »zug der allgemeinen Vcrzehrungssseuer von „der Bier- oder Branntwein-Erzeugung" zu versehen. — Die Concurrenz steht zwar be-zügllch beider genannten Gubernial - Gebie« the frey, doch muß für jedes Guberm'^-G«« blech, und sowchl in Anschllng der Bier Ver^ zehrungssteuer als auch jener für die Erzeugung von Rhum, Arrak, Rosoglio, Liqueur und allen versüßten geistigen Getränken, dann von Branntwein und Branntwemgeist in d?« Stadt Laibach, der besondere Anbot gemacht werden. — O,ferte, welche nach dem Schluß-termtne eintreffen, bleiben außer aller Berücksichtigung, und von Anboten, welche abwei« chende NebenbedltMlngm erhalten, wird kein Gebrauch gemacht werden. — Um sich zu vev< sichern, daß nur verlaßliche Unternehmer in die Mitbewerbung treten, wird ein Angeld von zehn Prozent deS festgesetzten Fiskalprclses gefordert, welches im Baren oder in österreichi-schen Staatsobligationen nach den letzt bekannten Wienercurse, entweder bei der k. s. illyrischen Eameralgefällen - Verwaltungscasse in Laibach, od.' bei elncm unterstehenden Verzeh-run^ssteuer-Inspcctorate oder aber bei Ueberrei-chung der Offerte, zu leisten ist. Wlrd das Angeld nicht gleich mit dem Offerte geleistet, so ist sich über den Erlag öcsselbcn in dem Offerte imttcls des Original-Erlagscheines auszuweisen. Offerte ohne Angeld oder Nachwet-sung oes Erlages, werden nicht berücksichtiget. — Das Angeld jener Offerenten, deren Anbote nicht angenommen werden, wird gleich nach Vollendung der dießfalligen Tagsatzung zurückgestellt; dagegen das Angeld des oder der Be?^-d'.eter bis zur Entscheidung, und im Falle der Annahme bis zum Erläge der festgesetzten Caution zurückbehalten. -Die Pachn^rträg, werden mir jenen Offerenten abgeschlissen werden, deren Anbote für das Gefall am vorthellhaftc-sten erscheinen. Dle Emscheidung darüber wird nach eingelangter hoher Hofkammer- Genehmi- -gung, die sich vorbehalten wird, unverzüglich den Bestbietern eröffnet werden, bis wohin si: für ihre Anbote rechtsvcrbmdlich bleiben, — Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach den Gesetzen und nach der Landesverfassung hicvon nicht ausgeschlossen lst. Für jeden Fall sind alle Jene, sowohl von der Uebernahme, als von der Fortsetzung der Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens , zur Strafe verünheilt wurden,'oder-,welche in eim sil'stfgmchlliche Untersuchung versagn sind, 69Z die bloA ans Abgang'Z rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Die übrigen Bedingungen sind folgende: i) Der Pächter ist verpflichtet, sich gel^au nach den Bestimmungen deo Verzeh-rungssteucr-Gesetzes, welches lm illyrischen Gu-bernial-.Gebicche nut der Gudermal - Eurrende vom 26. Iuiü 1829, Nr. i5)7i, und un Kü-stenlande mit der Gubcrnial-surrende vom I^. Juni ^829, Nr. i/^2^i2Ü3, bekannt gemacht worden ist, und nach den nuf den gepachteten Gegenstand Beziehung habenden nach-, traglichen Vorschriften und Entscheidungen sich zu benehmen. 2.) Der Pächter lst verbunden, zugleich mit der gepachteten allgemeinen^ Ver-zehrungssteucr auch den der Promnzlal-Hauptstadt Lalbach und andern Orten des Guberlnal-Gcbiethes, llm welches es sich handelt, bewilligten Gemeinde - Zuschlag, wenn die Einhe--bung desselben von-ihm gefordert wird, von den betreffenden Gewerben unweigerlich einzuhcbcn, und den^msgchobenm Zuschlag, wenn nichts anderes, verfügt witd, auf demselben Wege, u,n d i n d'c r g le i ch e n Z e i t, wi e d e n P a ch t sch, l l t n g abzuführen. 5.) Dem Pachter wnd die Verbindlichkeit auferlegt, daß er von dem in der Provinzial-Hauptstadt Laibach erzeugten, und über die städtische Verzehrungssteuer-Linie von Laibach^aüsgcführten Bier dem Mehrbetrag, UM wclchMdiß attgemcnle V^rzehrungssteuer;n Lal-bach, 'als einer Stadt der ersten Tanffsclasse höhcrist, als indcn Otten ber zweiten Tariffs-classe, weiters auch den vollen h'efür eingehobe-neu Gemeindezuschlag unter den vorgezeichncten Modalitäten zurückvergüten habe. Worln diese Modalitäten bestehen, hievon kann sich bei d:r k. k.iltyrischen Cameral - Gefällen-Verwaltungs-Rcglstrattlr und bei dem k. k. Hauptzoll-und' Steueroderamte in Laibach die Ueberzeugung verschafft werden. — /4.) In Beziehung auf. d^e Behandlung der Vorräche an Bier und Branntwein, dann den übrigen geistigen Getränken, welche mit Ende October i63i un-. verzehrt bei den betreffenden Erzeugern vor-han.en seyn werden, wird auf den Grund der a, ^/^"^'" ^ubeunial^Geblethe mit der k. k. N. 1823^2791, und im Küstenlande mlt de' k. k. Gubern.al-Currende vom 14. August i3^, Nr 177^^5^ Absatz !i, kund ^machten Bestunmungen und mit Rücksicht auf den Umstand, dM der Bezug der all-gememcn Verzehrungssteuer vom B»er für das Verwaltungsjahr i33l in den beiden genann-ttn Gubermal-Gebttthm verpachtet, bezüglich der Erzeugung von Branntwein, Rosoglio, Liqueur u. s. w. in der Stadt Laibach aber gemeinschaftlich abgefunden worden ist. Nachstehendes bestimmt: 3.) Jene Vorrathe von Branntwein und den übrigen benannten geistigen' Getränken, welche sich im Besitze der abgefundenen steuerpflichtigen Partheyen mit Schluß der Abfindungsperiode, d. i. mit letz» ten October i63i vorfinden, unterliegen der tariffmäßigen Versteuerung, in so ferne keine neue Abfindung eintritt. — k.) In Ansehung der mlt dem bemerkten Zeitpuncte vorhandenen Vorrathe von Bier aber, von welchen dle Gebühr berens an den Pachter für das Verwal-tungsjahr ,83l bezahlt worden ist, wird dieser nach den bestehenden Contractsbcdmgnissen den dauon entfallenden Steucrbetrag dem nachfolgenden Pachter nach dem Tariffsatze versteuern. — Eben so hat dieser Letztere die am Ende seiner Pachtzeit, d. i. mit Ende October iLZH bel den Brauern oder Erzeugern von Bier und Branntwein u, s. w. vorhandenen Vorrathe für den Fall, daß er dle entfallenden Steuer-gt der Pachter den vierten Theil des Pachtschil linge.s als Ca.ut,i0N' iM' B>airew, 0der in ö.ffend^ lüchen Obligationen nacb dem zur Zeit des Erleges bestehenden börse« W,ä ß i,g e n C 0 u r s wer the z u. e rl e g.« n,, oder p rag mati ka lisch, auf Realitäten gese tzlich sich e v zu stellen, so lglich d i e a u f di e v e r^p fä nd e ten Realitäten gehörig intabulivte Si-cherstellu ngsu «künde mit Nachweisung der geleisteten gesetzlichen Sicherheit einzulegen, daher,, wenn die Eautron :m Baren, geleistet wi rd , de r al s N eug eld bereits erlegte Betrag eingerechnet, oder falls die ganze Eautio n mittels einer Ne-alhyp 0thek v e rsi ch e r t wird, zurück.-gest e l l t w e rde n w i r d.. S 0 l l te d i es es nicht erfolgen , so stcht es der k. k. llly-rischen Camera! - Gefallen-Verwaltung frey ^ entweder das erhaltene Angeld als dem Staatsschatze verfallen zurückzubehalten, oder auf Gb sahr und Kosten des Contrahenten eine neuer liche Verpachtung, oder die Abfindung/, ode' die tariffmaßige Gebühreneinhebung einzuleiten, und den hiernach auf dem einen oder andern Wege in Entgegenhaltung zum gemachtn 5 Offerte sich ergebenden Minder-Ertrag recht ^ llch wider ihn zur vollen Genugthuung de- Aerars geltend zu mach e n. — 11.) Wen n^^ d er P achte r mlt ein er Pachtschil-lingsrate »m Rückstände bleibt, so soll. das Aerar berechtiget seyn, von dem säumigen Pachter den Rückstand entweder im gerichtlichen EZ ecuti 0 nswege hereinzubringen, oder aber die weitere Gefällseinhee bung nach Gutdünken durch selbst gewählte Sequester besorgen zu lassen, oder auf Gefahr und Kosten des säumigen Pächters das Pachtob» ject neuerdings feilzubieten. Falls aber dre Pachtversteigerung fruchtlos verbleibe, behalt sich das Aerar die Ab« findung mit den steuerpfiichtigen Partheyen, oder die tariffmaßige Emhedung vor, und wird sich rückßchtlich der Unkosten so wie der allfal» ligen Differenz an der Caution, und imNoth« falle an den übrigen Vermögen des contractO brüchigen Pachters schadlos halten. — Ein allenfalls sich ergebendes günstigeres Resultat der Pachtverstcigerung oder Abfindung, oder der tariffmaßigm, 3'inhebung aber soll nur dem Gefalle zum Vortheile gereichen. Dieselben Rechte sollen dem Gefalle zustehen, wenn der Ersteher den Antritt der Pachtung verweigern, oder twv oder während der Pachtung sich of« fenbaren würbe, daß dem Pächter ein oder das andere, in dieser Kundmachung enthaltene Hin« derniß zur Uebernahme oder Fortsetzung der Pachtung entgegenstehe. — 12.) Für den Fall als dev Pachter die vertragsmäßigen Be« dingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es ^ den- mit dev Sorge für die Erfüllung dieses Vertrages beauftragten Behörden frey, alle jene Maßregel zu ergreifen, die zur unaufge-> hattenen Erfüllung des Vertrages führen, wo« gegm aber auch den Pachter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. — i3.) Der Pachter ist verpflichtet, auf all« l fälliges Verlangen der k. k. Camera!- Gefäl« ! len-Verwaltung unweigerlich die Einsicht in - die Rechnungen zu gestatten, auf richtige Aus« . züge über die gesammte Bier- und Brannte ? wein-Erzeugung über Aufforderung vorzule« , gem — 14.) Dem Pächter liegt ob, die Stäm» - pelgcbühr für das in Händen der k. k. Came-c ral» Gefallen-Verwaltung blnbende, mit dem ,, klassenmäßigen Stampel zu versehende Ver-, trags-Exemplare zu bestreiten. — Von de» v k. k. vereinten illyrischen Camera! - Gefallene - Verwaltung, — Lcubach am 27. Juli lLZi. 3 697 lKubtrmal-Verlautbarungen. Z. 967. (2) Nr. 935g. Edict des k. ?. inneröster. küsienlandischen Appella-Lionsgerichtes. — Bei diesem Appellationsge-Vichte, ist die Einrelchungsprotokolls-Adjunc-Tenstette, mir dem Gehalte jährlicher 700 fl. C. M. in Erledigung gekommen; daher haben Diejenigen/ welche sich um diese Stelle bewerben wollen, ihre gehörig belegten Gesuche, worin jie die erforderlichen Eigenschaften und insbesondere die Kenntniß d«r italienischen Sprache auszuweisen haben? binnen vier Wochen durch ihrc vorgesetzte Behörde hierorts zu über^ reichen, und zugleich anzuzeigen, ob sie mit einem Beamten dieses AppellaNonsgerichts, und m n^lchem Grade verwandt oder verschwägert ftucn. — Klagenfurt am i3. Juli i83». Ureisämtliche ^erlautbarunZen. Z. Z3t. (3) Nr. 66Z9. K u n d m a ch u n g. Hinsichtlich der in dem hierortigen Poli^ zei c Directions - Gebäude während des lau« senden Verwaltungsjahres vorzunehmenden Eonscrvationsarbeiten, wird die mit hoher Gubevnial-Verordnung vom 9. dieses, Zahl I55»7 , angeordnete Mindestverstelgerung am Z. k. M. August, Vormittags um 9 Uhr, in diesem Kmsainte abgehalten 'werden. -^- Diejenigen, welche diese Arbeiten, die in der Mau, rer- und Zlmmermannsarbcit, dann in Bei-schassung deren Materialien, ferner in der Tischler-, Schlosser-, Glaser-, Anstreicher,-und Hafner-Arbeit bestehen, im Einzelnen oder im Ganzen zu übernehmen gesinnt sind, werden dabei zu erscheinen hiemit eingeladen. Die Baudcvisc über dicse vorzunehmenden Ar? bitten kann übngens in den gewöhnlichen Amts-stunden bei dicsem Krcisamtc jederzeit eingesehen werden. — Kreisamr Laibach am 20. Z. 932^3) Nr. ö?^ Kundmachung. Fur Versteigerung der mit hoher Vuber-N'.^Verordmmg vom ^. dieses, Z. i5i/z6, nn ^,Me dleses Jahres in dem h«eron.gen l.ndhausc vorzunehmenden Conservatlonsarbc,-t^n, wlrd d,e V.mucndo-Verssc^gerung am 12. dcs kommenden Mon,:s August, Vormittags l^m 9 Uhr, ,n d>e,em Krcisamte vorgenommen wcrdei^. — Icne, welche diese ,n Mall-l'^'p ui'.d Zimmermannsardcit, daz<,„ ,^ h^< Bestellung deren Materialien, ferner in der Tlschlev, Echlosser-, Echmld-, Glaser-, Am siveicher?, Klampferer- und in verschiedenen andern Gegenstanden bestehenden Arbeiten, im Emzelncn oder im Ganzen zu übernehmen willens sind, werden bei dieser Versteigerung sich einzusinden hiemit eingeladen. —DieBau-devlse hierüber könn in den gewöhnlichen Amts-stunden bei dem Krcisamte jederzeit eingesehen werden. Kreisamt Laibach am 21. Juli iLZz. Z. 976. (3) ' Nr. S7I6. Kundmachung. Zur Anschaffung einiger Kanzley-Einrichtungsstücke in dem Locale der k. k. Kam-merprocuratur, welche in der Tischler-, Schlosser- und Tapezirer-Arbeit bestehen, wird di< von der hohen LandessieUe unterm 9. ditscs, angeordnete Mindestvcrstcigerung «m 16. des kommenden Monates Vormittags um 9 Uhr^ in diksem Krcisamte abgehalten werden. Jene, welche dicse Arbeiten zu übernehmen willens sind, werden bei dieser Versteigerung sich ein« zusindcn hicmit eingeladen. — Die Devik über diese Arbeiten kann in den gewöhnlichen Amtsstunden bei dlescm Krcisamte jederzeit eingesehen werden. — K. K. Krelsamt Laibach am 2H< Juli l63l. Ktavt - unv lanvrechtliche Verlnutdarunge». Z. 99^. (l).j Nr. 49«'. Edict. Von dem k. k. Etadt- und ?andrechte in Kram w,rb bekannt gemacht: Es sey üb« Alisuchen der Maria Schercr, verehelichten Legal, als erklärten Erben zur Erforschung dn Echuldcnlaft, nach dkm am 26. December 1828, hier in Laibach vkrsiyrbenen Joseph Eprunck, die Tagsatzung auf den 22. August l. I. / Vcrmtttagö um 9 Uhr, vor diesem k. t. -Stadt- und kandrcchte bestimmet wvr» dcn, bn welcher alle Jene. welche an dlesen Verlaß aus was immer für emem Rechts« grundc Ansprüche zu steNen vermeinln, solche so glw,ß anmelden und rechttgeltend dar, thun sollen, lvidliqcns sie die Folgen des 5. blH b. G< B. sich'ftlbst zuzuschreiben haben werden. La-Hach dsn ,9. Z. 9^5. (5) ^ Nr. '^75^. Von ocm k. s. ^tadt- und Landrechte ul Krain wir» bckülntt gcmacbt: Es sey über An-suchen des Io,>:'b Bock, als unbedingt erklärten <3>-b?n zur Elfcrscklng der Schuldenlast nach dem am i. Mal d. I. allhier verstorbe< nen bürgerlichen Hulmachcr, Joseph Bock, di< (Z.'Amss-Blatt Nr. 92. d. 2. August zLZl.) 6g3 Dgsatzung auf den 22. August d. I., Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. ^Vtadt-ünd Landrechte bestimmet worden, bet welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu Mlm vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, wldrigens sie die Folgen des §. 614 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Lalbach am 12. Juli iLZi.________ Aemtlichs Verlautbarungen. 3- 993. (l) ^ Nr. »2523. V. St. Kundmachung der Verzehrungssteuer-Verpachtung von der Glererzeugung. »°- Die k. k. veremte Camera!-gefallen - Verwaltung in Steyermack macht hiemlt bekannt, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer von der Blerer^eu^ung in der ganzen proomz Steyerm^rk mit Em-schluß der Hauptstadt Gvatz, dinn d»e Wer« zehrungssteuer von der Branntwemerzeugung sämmtlicher in der Stadt Gral) befindlichen Braugewerbe auf ein Jahr, d. i. vom 1. November i63l, bis leyten October 18)2, im Wege versiegelter schriftlicher Offerte dem Meistbietenden überlassen werde. — Diese Offerte sind bis 17. Augu>t l. I., Mittags um l2 Uhr, lm Bureau hes k. k. steye-.'mär, tischen Eameralgefaüen » Administrators zu Brätzim Cameralgefallen- Verwaltungs^ebäü«» de zu überreichen, und mit der AuflHrift: „Anbot für den Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer vor, der Bier- und Brannt-weinkrzeugung" zu bezeichnen. — Offerte, die nach dem Schlußtermins einlangen, oder wel' che abweichende Oedmgungen enthalten, blei« hen außer Berücksichtigung. — Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, welcher l^ch den bestehenden Gesetzen und nach der Landesuer, fassung von solchen Unternehmungen Nicht ausgeschlossen ist. Daher wirdnamentlich Der« jcntge ausgeschlossen, welcher wegen emes Verbrechens mit einer strafe belegt gewesen, oder welcher in eine strafgerlchlllche Untersuchung verfallen ist, dle blos aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurds. — Die Comur-rentm haben einen, dem zehenten Theile des Ausrufsprclsts gleichkommenden, Betrag entweder im Baren, oder in öffentlichen Obligationen, bei den letzteren nach dem zur Zeit des Ettags besonnten börslmäßlgen letzten Courswerthe als Angeld ju leisten, und dieses entweder dem Off/Ne beizuschlleßen, oder sich in demselben über den, bei der Eameral-Werwaltungscasse, oder hei einem unterge- ordneten VerzchrungMwr,Inspectorate ge< schchenen Erlag auszuweisen. «^ Der Eon» NactSabschluß wird erst nach erfolgter Entschei« dung der hohen l. k. allgemeinen Hofkammer statt sinden; bis dahin bleiben die Proponln-ten für ihre Anboterechtsverbindl'^ch. — D,e-jemgen , deren Offerte mch! angenommen wer, den, können das Angeld sogleich nach erfolg» Nr Entscheidung gegen Rückstellung der Original-Hmttung beheben. Von dem Ersteher der Pachtung wlrd vas Angeld bis zur erfolgten EauilonSlelstulia. ,n Verwahrung gehalten. — Sollte dem Pachter auch der Bezug der eini, yen Orten in Glevermark be^Mlgten GcM?in-dezuschlage »n Pacht überlassen werden, so wnd hierüber d»e weitere Bekanntgebung er-folgen. — Die Contractsbedingunden sind folgende: lten?. Zum Ausrufeprelfe wird der -oermatlge Gtsammtpachtschiging, und zwar, für blT Enchebung der VerzehrnnZssteuer von der B^ererzüugung ln der ganzen Prouinz mit Eine schluß d^r Hauptstadt Gräy, im Bttrage oon 11800» fi., d. l.: Einhundert und Achszehn« lausend Gulden in Conventions - Münze, dann für die Ueberlassung der Verzehrungssteuer von der Brannlweinerzeugung sämmtlicher in der Wtavt Gratz besindlzchen Bruges werbe im Betrage von H00 ft., d. i.: V:er-Hunden Gulden in ConviNlions» Münze angenommen. — 2tens. Ausgenommen von dir Verpachtung und, beziehungsweise Pachtung blnbt die bei der Emjuhr des Bieres in die Hauptstadt Gray an d«n ?»ni?n zu entrichtende Verzehrungssteuer. '— Itenl«. Der Pach» ter »st verpftlchtet, sich genau nach den, nnt den Cucularen des k. k. steyermarklschen Gu» berniums vom l. Juli 1829, Zahl ziI55 , und vom 7. August j^2c», Zahl i/,^72, kund gemachten NorschrlfteA ul".d Bestimmungen, und nach den nachträglichen auf die Vcrzcb-r^ngßsteucr von der N'crerzeugut-.g und rück« sichtlich der Gtadt Grätz, auch auf die Ver-zebrungsstcuer o"N der Branntweincrzeugung Vczug badenden Entscheidungen und Vcrord-nunqen ;u benehmen.—,^rens. Dem Pächter »st unbenommen, scmePachtung ganz oder theilwc^sc an Uniervachler zu überlassen, unter der Bcduiqunq jedoch, daß ein solcher UnZ terpachter nach den Gesten und der Landes Verfassung zur Pachtung überhauvt zugelass sen werr>?n kann. — 5lcn4. Werden ^lnttr« pächter von der Gefalls-Vcrwalcung in j'dcm Falle und in jed?r Hinsicht blos als Agenten des Pächters angesehen, der Pachter allem blelbt für die genaue Erfüllung aller Puncte des Pachtvertrages m der Hastung, und der Ge» 699 falls < Verwaltung verantwortlich. — 6t«ns. Die bedungenen Pachtschlllinge müssen auf Kosten des Pächters m zwölf gleichen monatlichen RKlen, am letzten Tage eines jeden Mo» nats, und wenn dieser e>n Gönn- oder FeyZ ertag wäre , am vorausgehenden Werktage. an das k. k. Hauptzull? und Werzehrungs-steuer-Oberamt Grätz gencu und richtig aba« führt werden. — 7tens. Dem Pächter liegt sle Verbindlichkeit ob, von dem m der Provln^al-Hauptstadt Gräh erzeugten und über dle Ver? zehtungsteuerlmle von Gray ausgeführten Bier dlt Mchrdlffcrenz zwlschen den Ta^fflätzen für dle Blere»z?ugung auf dem Lande und dle Erzeugung m 3cr Provlnzlal-Hauptstadt, dann von dem, von den Brauern in Grätz erzeugten, und nachdem T«nffe versteuerten, über die VerZehrungösieuerllme von Gray ausgeführten Branntwein/ die nach dem Tariff« eingehobene Verzehrungssieuer unter dm für, Grätz vorgeschriebenen M^dalttätcn, an die betreffenden Parteien zurückzuuergüten. — Diese Modalitäten können bn der Reglstra» turs-Direction der Cameralgefallen« Verwaltung', dann bei dem provisorischen Verzeh? rungsfteuer »Inspectorate in Gray eingesehen werden. — 6tens. In Beziehung auf die Be« Handlung der Vorraihe uon versteuerten Bier, und rücksichtlich der Braugewerbe m der Hauptstadt Gray , auch an versteuerten Branntwein, welche mit Ende October zgIi unverzehrt bkl den Brauern vorhanden seyn werden / wird bemerkt, daß der dermallge Pachter des Bezugs der Verzehrungssteuer für das currente Nerwaltungsjahr zttZi contractmaßlg ver, pstlchtet sey, semem Nachfolger oder dem Aerar den entfallenden ^>teuerhetrag nachdem Nanffe zu versteuern. « Dieselbe Verpfilch« tung übernimmt der Pachter des Bezugs der' allgemeinen Verzehrungssteuer von der Bier5 und rücksichclich dcr Hauptstadt Gray auch uon der Branntwem'^r;eugung für das Verryal-tungüjcchr igZ2 m Absicht auf dte, am Ende dcr Pachlznt, d. i.: mit Schluß des Vcrwal-tungsjahres !gZ2 bei den Brauern vorfindigen versteuerten Getränke - Remanenzen. — ßlcns. Wenn der Pächter beim Bezüge der Gehuhr emen höheren Betrag emyeben sollte, ^Iß der Tar.ff festsetzt, so ^t derselbe ausser der EntMadiguna der Parte, die es betnfft, den zwanz«gfachen Betrag dessen, was widerrechtlich emgehoben wurde, tem Gefalle als Gtrafe zu erlegen. Der Pachter hnftet, so wie überhaupt insbesondere ,n dlesem Falle für daH Benehmen der zur Handhabung sel-ner Pachtrechte von ihm bestelUen Personln. — lotens. Der Pachter darf keinen Anspruch auf emen Nachlaß des Pachtbetrages für das eine oder das andere Object, oder auf irgend eme Abänderung wahrend der Pachtdauer machen, in so fern nicht wahrend dleser Zeit eine Veränderung des Vcrzehrungssteuer, Tariffes für dlt Nlererzeugung und rückfichtllch der E>ladt Gray, für die Branntweimrzeugung der Braugewerbe emtntt, vielmchr hat der Paragraph ncunzchn des Verzehrungssseuer, Circulars vom i. Juli 1829, Zahl z,Z53/ auf den Pachter volle Anwendung.--lltens. Vor dem Antrttte der Pachtung, und zwar: la,?gsscns hmnen acht Tagen nach erlangter Kenntniß von der Annahme der Offerte hat der Pächter den vierten Theil des füreinIahr bedungenen Pachtschillings als Caution lilt Baren, oder in ößvmlicken Obligationen nach dem zur Zeit des Erlags bekannten börse« maßzgen Course ganze Eautlon mittels ei« ner Real« Hypothek sicher gestellt wurde, zu» rückjustellen seyn wird. «- zLtens. Bleibt der Pachter nnt emer Pachts^iümgsrate im Rücke stände , so steht der Vefa'ns- Verwaltung das. Recht zu, den Ausstand ohne Wetteren durch die Caution zu bedecken, zugleich aber dle weitere Emhebung des Gefalies nach Gutdünken durch selbst gewählte Sequester besorgen zu lassen, auch auf Kofien und Gefahr oes Pachters das Pachtobject neuerdings fe»I zu biethen ; falls aber die Pachtversielgerung fruchtlos bllebe, dle Abfindung mit den Neuevpftlchti, gen Panheien, oder die tar,ffmäßige Emhe-bung einzuleiten und sich rücksichtlich der Uns kosten, so wie der anfälligen Differenz an der Caution, und im Nothfälle an dem übrigen Vermögen des Pächters schadlos zu halten. <3tn allenfalls sich ergebendes günstigeres Re-sultat der Verweigerung, oder der Absindung, oder der tallffmäß>gen Emhebung soll aber nur dem Verzehrungssteuerfonde zum Vortheile gereichen. — Dieselben Rechte sollen der Gefallsverwaltung zustehen, wenn der Pachter den Antritt der Pachtung des einen oder des andern Objectes verweigern , oder wenn wahs rend der Pachtung der Fortsetzung derselben emes der oben lm Allgemeinen angedeuteten Hmdcrmsse in des Weg treten sollte.-—iZtens. Für den Fall, wenn der Pächter die Vertrags, maßigen Bedingungen nicht genau erfüllen soll? te, steht es den, mtt der Dorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden 700 frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, welche zur unaufgehaltenen Erfüllung des Vers tragts führen; wogegen auch dem Pachter der Rechtsweg für alle Ansprüche/ tne er aus dem Vertrage machen ;u können glaubt, offen sie-hen soll. — i^tens. Der Pächter lst verpssich-tet, auf jedesmaliges Verlangen der k. k. steyermarklschen Eam^ralgefällcn- Verwaltung und den von lhr abgeordneten Beamten un» weigerllch d«e Einsicht »n die Rechnungen zu gestatten, und rlchnge Auszüae über die gs-sammte Biererzeugung in Steyermark und Über die Branntweinerzeugung der Bläuer in Gray über jedesmalige Aufforderung vorzule-gtn. — l5cens. Dem Pächter liegt ob, die Stämpelgebühr für das in Handen der k. k. steyermarklschen Eameralgefallen - Verwaltung verbleibende und nm dem classenmaß«gen Stäm, pel zu versehende Vertrags , Efemvlar zu be< ftretten. — Von der k.k. stevermarklschenver-emten Cameralgefällen e Verwaltung. Gratz am l6. Iult l33l.^_________________ Z.'99^ (»I Nr. in. Feilbietungs « Edict. Von der k. k. Btrggcrichts-Substitution im Königreiche Ittyrien zu Lalbach, wird auf Msuchen des Herrn Simon Pesslack, als Michael Pelsiack'schcn Concurs - Masse - Verwalters, wlder Mathias Pcsslack zu Oberkropft, in die executive Versteigerung der, dem Letztern gehörigen, zu Oberkropft befindlichen, und auf 207 si. gerichtlich geschätzten montan, En-titaten, nämlich: eines Schmelz- und Hammer-Aniheils, Mittwoch in der fünften Reihe-wochen, und zweier Kohlbavn, Nr. 16 und Nr. ^1, geivilliget, und hierzu^ drei Termine, und zwar: für den ersten der 1. September, für den zweiten der 1. October und für den dritten der 5i. October zgIi, Früh um g Uhr, mit dcm Beisätze bestimmt, daß, wenn diesc Entitatcn weder bei dem ersten noch Zeiten Termine um die Schätzung oder darüber an Mann gebracht werden könnten, dieselben -"sodann bei dcm dritten auch unter dcm Schaz-zungswerthe hintangegeben werden würden. Die Kaufs-Bedingmssc können mittlerweile sowohl in der dießamtlichm Kanzlei, als auch im Orte Kropp, im ^aufe des Bergbau, Kommissärs, Herrn Franz ^chuller, allwo die Versteigerung Statt finden wird, emgesehen werden. Laibach den 26. Juli i83i. ________ Z. 990. l2) Eoiiiurs t Verlautbarung. Gemäß Obcrss. hofpvsiäiuttlcher Vero^w nung, 6(!o. 22. l. M., Zahl 6782, wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß bei der k. k. Ober-Postverwaltung zu Prag d»e Cassierstelle, nut einem jährlichen Gehalte vom 1000 ft. C. M., gegen Erlag einer Caution im gleichen Betrage in Erledigung gekommen iff. Bittwerbcr hierum haben ihre gehörig mstruirten Gesuche bis Ende k. M., be; besagter Ober-Postve,'waltung einzureichen. K. K. illyrische Ober-Postverwaltung Laibach am 3o. Juli 16Z1. Z. M. (2) Nr. ,3oi5^oi6. Z.M. Kundmachung. Concurs zur Besetzung einer Protokolls - Expedits- und RegistrantvK-Adjunctenstelle, bei der k. k. illpri-rischen Camera! - Verwaltung. — Bei der k. k. illyrischen Camera!-Verwaltung lst emeProtokolls-Expedits? und Neglstraturs^ Adjunctenstelle, mlt dem jährlichen Gehalte von siebenhundert Gulden, zu besetzen. Diejenigen, welche diese Stelle zu erlangen wünschen, habm ihve gehörig belegten Gesu^ che bis 20. August l. I., »m rorgeschricbeney Wege an die Camera!-Verwaltung emzurei-chcn. — Laibach am 26. Juli igZl. Vermischte ^lrlantbavunIm. Z. 974. (3) Nr. 425< Zeilbietungs » Edict, Bon dem Bezirtsgellchte Eenosetsch tviiK hie-mit besannt g?m^>chl: Oö sey auf Ansuchen d«K Olas Dsugan von Storie, als Gcssionär feints Vaters, Jacob Douaan, wi^er Johann Tfckech«. ven von Senosetsch, weqrn schuldigen 654 fl. 4" 5r. <:. 8. c., in die cxecunve 'Hierste'fterung der ZeK» nelscken/ in der Gemeinde 'vcnosetsch liegenden, gerichtlich auf ,4LZ ft. 52 fr. glschäyten Zj4 hübe lammt An- und Zugehol ü??lli>.et, und h^z» drei Termine, näml,ch: auf ten 2«. Juni, 2^,. Juli unt> 2o. 2lugufi d. I., Bocmittagt' um g Uhr, in dieser (Fellcktstünzlky mit tem Bcisahe angeordnet worden, daß. wenn tiefe Realität bei der ersttn oder zweiten Feilbietung nicht um oder üder den Nckätzungswcrth angedroht n'crden tony» te, selbe bei der dlittcn auch unter der Schätzung hint-mqegeden werden würde. " Die Sckäyun^, und Licilationsbedingnisse ton« nen hierorts ein^cscbcn »rerden, wobei denen «s daran qeleqcn >s» i ordm. Semmel ^^2», . — 4 , 5^8 > ordin. Semmel ä ^2 „ . ^ A! , ! deno 5i«. — ttzZM detro ^ i,, . ^ «? xs. » Laib Weitzenbrot k 5,, . — 26 » Hch i Laib Weihenbrot 5 3„ . ^^,^4 i detto 5 6,, . , 2n 32^4 deito a 6,. . ' ^3 ^4 l Laib Sorschitzenbrot^ 5 „ . »5^ 1 Laib Sorschihenbrot e, K „ . ' ^ ! derco ?» 6 „ . 2 6^2 detto il 6 ^ . 2 « 2 ^ Brotgatnilig alls Oblasi vd«r ^ Brotgatiung auK Oblaß oder ^ ^ ^ ! Nachmchlceig« a Zkr. . . . 16 !52j4 9^chmehlceige ä 3 tr. . ./. V » « jK2^^ ! , dcno ^ ^ »» ' ' ' 2 lI ,3 delto u6^ . . . 2 »5 5 > »Pfund Rindfleisch 6 1^2 „ . 1 Pfund Rindfleisch 61I2 ,, . > Bey drn l?an^metz,aern^___,» _______^Bey^en"andmetz,qern 6 ,.^^^_________^_^^ ^ Angekommen den 30. Juli tsZl. Hr. Franz V. Dembsck)er, k. k. mederoster. Ap-pellations-Nath, von Carlsbad. — Hr. Frat^ Gabler. Zahnarzt, von Trieft. — Hr. Änastast'us Sta. girites, Lehrer der neugriechischen Vprache , von Wie« nach Constantinopel. — Hr Curl v.Ieckl, Scaats-Cre-dits c Hoftltchhaliuni^s-Ingrossist, von Wien nach Gövz. — Hr. Alfred Edler v. Papafava mit Frau, Begüterter, von Rohitsch nach Padua. —. Hr. Dtltc rich v. Vigant, Hauplmann von Hoch - und Deutschmeister, von Klagenfurt nach Gö'rj. — Hr. Mathias Oberreiter, Obcrlicutencnn'vom ^len Artillerie-Ne> gimente, von Grätz nach Maniua. ^lbg« reist den 20. Juli l82l. Hr. Coliman Mincrbi, Handelsmann, nach Trieft._____________________ Cours vom 2?. Julius l83l. Mttlelpreis. GtH»tsschuldve?schrlibun^«n zu5«. H. (,n 3' — und Holland aufgonomMl<<^ — n«n Aachen . <^z« 4 v,H.) A 68 (Aerarial) (Domest.j Oblissationtn de« Stand« s (C> M.) (E. M.) ^^/""^"''terund zu5 V.H.1 - - men M ?'' "°" ^'b', Nl « ./2 «.H. 28 5» Ce.ttr..^,e-AnwMmge„. Iäh,,^, Disconto 6 pC«. Vank.^ct.tn pr. Stück .002 i« Conv. Münz.. Wechsel""C7ur« Amstc-rhTl)ll. Cu„ Rt^lr .'^^. « m>^ Frankfurt.. M. f. >«.G, 20 ss F^^d. 99' .Vr ^.° Hamburg f. ,00 Tl)lr. Banco. Rt^'^/'K' °W^' London, P^uno Steeling. . Gul0. 9.^ ,I, Z Mon' Mailand. fürZooosterr.l.,.«. Guld. 99^«^' , "^." Parls, für Zao Franken .... Culd. ii?Nr. ' 2 3tön. NeNbid ^ Durchschnitts- Vreise in Laibach am 3o. Juli i63i. Marktpreise. Ein Wicn. Metzen Weihen . . 5 fl. 2» »r. — — Kukurutz . . — ,, — » _ «. Halbfrucht . — „ — ^ — — Korn ... 2 „ 20 ^ ^_ — Gerste ... — „». ^ — — Hirse . . . 2 „ «2j4 ^ — — Heiden. . . , „ 53 2)4 , — — Hafer . . . » „ iL „ 3t. N. Nottouehungen. In Gray am 27. Juli ZLZz: 3. 6l. 66. 69. 6. Die nächsten Ziehungen werden am IQ. und 24. August isäi m G ratz gehalten wcr< den. Z. loon. (1) Nr. 1229612526. D. K u n d m a ch u n g. Es ist eine Controllorsstclle dritter Classe, bei einem nordtyrolischm prov. Rentamte in Erledigung gekommen. Mit ^derselben ist ein Iahrgehalt von 5oo fi. W. W. E. M. gegen ^eistllng einer Dienstes-Caution von Z00 fl, W. W. C. M. verbunden. — D,ejenigM, wclche sich um dn'sc Dienstessiclle bewerben wol^ lcn, haben ihre gehörig belegten Gesuche bis zum 23. August iö,')! hicher vorzulegen. Uebn-gcns ist bcsondcrv die Ncichwcisung über den Bcsitzdcr K^nu.-^s' des tyrolifthen Steuer- und Ul'barwcsms nothwendig. — Innsbruck am n. Juli itjZi. — K. K. vereinte Cameral-Gefallen-Verwaltung für T^rol und Vorarlberg. 762 Nreisamtlichej ^erlautbarungM, Z. loo3. (l) N^ giä?' E i r c u l a r e «ltt aNe Vtzirks » Obrigkeiten, Geistliche und weltllche ^Dominien u.^d ühr»ge Insassen des Laibacher Krnses. — Mlt der Bekanntina-chung der wegen der sogenannten asiaMchm Brechruhr ((^kolera mor^ng) ,m iaidaber Kreise- aufgestellten ?ocal- Samtats-Tommls» sionen. — Für die Prooinzllll - Hauptstadt ialbach ill mil hohem P'ouln;ial» Ganltäts.-kommisslons-Decrete oom 17. d. M., Z. 7s, unter dem Vorsitze deS unterzetchneten Kic^s, hauotmanns, zur Abhaltung der sogenannten asiatischen Brechruhr (lHIiuiei-a moidu^) und Ergreifung der wettern zweckmäßigsten Maß» regeln lm unglücklichen Falle ihre« Umbruches eine Stadt-Samiäts-Commission aufgestellt worden, welche lhren Amtssitz am Btaothau« se, lm maglstratllchen Rath^zimmer genommen, und chr? Amtshandlungen berettS mit 20 d< M. begonnen hat. — D»e Mitglieder dltser Commlfslon sind: Hr. Anton 0. Fran, lenfeld/ k. k. erster Kreis-Commissar, und im Verhinderungsfälle Stellvertreter des kom» miffions-Prases. — Hr. Anton Pober, Or. der HeUkunde und k. k. KreiSarzl. — Nll-sitzer: Hr. Johann Nep. Hi.adecana und Bleloffcn, endlich für den Ort Moransch , eigene Local- der E>tadtr»chl,r, Herr Urban Zscherm. — Für d»e Gratsi Kr a in-bürg. Vorsitzender. Herr Bezirks'Eom. mlssar, Johann Nep. Olsner, und,n dessen Verhinderung als Gttllucrtretir, der Herr Michael R'Ner v. pagliaruzz,, I'chabcr di Gutß GallenfilS. Belslyei-. Herr Gtadt« Pfarrer, Dechant und Ehrendomherr, Nu« guftin Vluga, der Diftriktsalzt / Herr Ol-. kudlvig V. Nagp, und der Otadtrlchtcr Herr Ioscph '^karia. -Für den Markt Neu> marktl. Vorsitzender. Htrr Iohan, Pogatschnig, Beznksadjunct zu Neumarkcl. Bklfttzer. Herr Pfarrer Johann Salohar, h«r Wundarzt Herr Johann 3inwaltcr, und der Qbn'richter Herr Joseph Pecharz. — Füc di« Gtadt Lack. Vor sly ender. Hnv Be^rkscommissar, Mathias Dckleva, und in d.ffen Verhinderung, der Herr Franz Frey» Herr v. W^ltensberg, k. f. Kämmerer un) Inhaber des Gutes B:,rgftall. Beisitzer. Herr Btadtftfarrer und Dechant, seopold'Ia^ neschitz, der Wundarzt Herr Ioieoh Gerbetz, Vater/ und der^Gtad:r»chter Herr Max. Ze-ball. —. ^ ür Q b er- und Nnter, ets « n e r n. V 0 r siranz - Eom^ missär , Herr Ioftph Gporn. — F ü r Kr ^ PP und Gteindüch «l. V 0 rsiyender. Dec -Hew-crk und Ob^rr'chter/ Heri^ ,^ranz Bchul-ler. Beifl^er. Herr Pfarrer Nc,r«dolo,väus Urfchitz . und d^r Wund^r^t/ Hcrr ^rr?n^ Psgatsch ^ck. -^ F ür Aßllna , Sa v a u n d Blelof^en. Vorsitze nd cr. Der H.ri» , schafts - Inhaber, H«^ Fran; Koß, und m dessen Verhinderung der .Yn-r Bezirks?C3Ml mlssär, Li^as Gupkn. Beisitzer. Hnr <2. Amts-Blatt Nr, 92. d< 2. August i85i.) ?o3 Pfarrer und Txdechani, Ignaz Iugoviz, der Wundarzt, Paul Galloonsch, und der Post-Meister und Oberr,chter, Herr ?ucas Ke« stein. skür d en OrtM or autsck. Vorf» y cnd er. Herr Joseph Schurbl, Inhaber des Guts Lich« teneg. -" Beisitzer. He't Pfarter und De< Hank Andreas Icras/ der Wundarzt Hr. Jakob ^allochtr, und der Obcvr»chrer Andra Bcr. war. — Ausser den vorstehenden Personen sind zu jeder Local - Banitäls - Eommlsswn noch zwei von der Gememde zu wahlende Ausschuß» manner beizuz«ehen, und die Herren Be,^nks< Commiffare haben dorr, wo sie mcht schon als Vorsitzende bestimmt sind, sich vun den Verhandlungen der Local'TomM'ssioncn in bettän-dzger Kenntniß zu erhalten, und denselben ln allen Fallen augenblickliche A^lstenzzu leisten. __ Dcr Beruf, Wirkungskreis und die Vorschriften für die LocallHanttälß-Commissionen sind m dlm qedruckten Krelsamls ^ E'rculare vom 2,1. d. M., Zahl 379ä, umständlich enthalten, und hlirauS wolle Jedermann zur Be? «uhigung entnehmen, daß von Bette der hos hen und höchsten Behörden Alles sorgsam und «ifrigst vorqedacht wurde, was der menschU-chen Krafl und Vorsicht mögllch ist, um das Eindringen und der Wetterverbreitung des so verheerenden (^ioloi-a - Uebels zu verhindern, dann die Hellung und Absonderung der Kranken, UNd die Unterstützung der wahrhaft Noth. leidenden zu bewirken. — Das Kre^samt iss überzeugt, daß die Herren Mttglicder dlefe, Commissionen sowohl veremt als jedes für sich gewiß alle Thattrnfi anwenden und sich be reltwllllgst jcder Müywaltung unterziehen wer den, um dem zu emem so edlen Zwecke vor Gv. sdes Herrn kandes-Gouuer neurs l^fcellenz m sie gesetzten Vertrau en m vollem Maße zu entsprechen, und sich da durch hl« dankbare Anerkennung der Behör den und aller Krelsinsaffen zu erwerben. — K. K. Kreisamt Schach den 28. Iul» i63l Iosevh Fluck, f. ?. Gu^rnlal^Rach und Kreishanptmanti Freyherr u. Elsner, ^__________kauer!. könlql. Kreis-Tecreta, Aemtliche ^erlantbarungen. Kundmachung. D^e Local-Sanitäts-Eommisston hat i Folge §. !? der Verordnung vom 17. Iu 16Z!, Z^ ?3, im Einverstandnisse mit derlöb! k. k. Polizel - Direction festgesetzt, daß aü Wlrthsl , Bler - und Branntwemhauser m dle zehnte, und die Kaffeehäuser um die eilst Nachtssunde / geschlossen werden müssen. — Dieses wird mit dem Beisatze allgemein kund gemacht, daß wider jcne Wirthe und Kaffeesie-dcr, welche gcgen diese Anordnung handeln würden, mit aller Strenge vorgegangen werden wird. — Von dcr k. k. Local-Scmttäts-Commisslon. Laibach am ,. August iL3i. vermischte ^erlautvarunZen. Z. 996. (») Nr. 622. Convocations . Edict. Von dem t. t. BczilkshenHte der Umgebung VaibacvS wild hiermit betannt qegeden: OK s ' nach Adleden ccs am 25. Auaast v. I , mit H'!Ntrl.,ssl,nq eines Testamentes, tl<1o. 24. August, 3ll. I^z, veistorbelicn ^zr^nz Scdufierschltsck, halb» büdlels, die Liqu'dollon und Anmeldungs-Tag» sa^ung auf den3o. August b. I.. um 9UhrFrül> vor diesem Gelitte anberaumt worden, rvodei die diehfälliqen Vcilah Interessenten bei Vermei« dung der Folgen d«s §. 6,4 b. G. B. zu er« K. K.BeziltsgerichtzuVaibackamg.Iuli ^L3e. 3- 995. d') "" ^ Nr^LT^ öicitations- Edict. Von ktm t. t. BeziltKgericbte der Umgebun« gen LaibachK sviro anmit aNgemein detannt ge« macht: , an Inlercssen schuldigen »i ft. 25 tr. M. . M. c. 5. c-,., in tie executive Feilbietung ber, dey, ^ Leyteren geborgen, mit gelicttlichem Pfandleckte ^ belegten, auö einem Pferoe, einer Kuh und «inerKal» binn besiegenden. gelickt beil. Kreuß, lveqcn ihm schuldigen 4» ss. i» tr. , c:. ^. c:., die öffentliche Fe,!tnetung der, dem Ay» ' ton v. Franz Nazlzer, vulgo ^hemv zu Uflia e<' ^ genthümlichcn, und auf 3?« st. M. M. gericht» N licd aeschähten Realitäten, als', Acker Vsrck p.«r t roloU mit Planten, «uk l/rb. ^olw 7, Rett. Nr. 70H t 36, der Herrschaft W,'pbas? dienstbar, dann Wein. gründ u ^ogra6i unter dcm hause, Wlese unh Acker 1-Ii-lb, Uckcr 8lnl! den 3o. August d. I., von Früh 9 bis 12 Uhr/ in I^oco der ^ealtt^tln zu Planina mit dem Bei» säße lera imr ivori'on, daß die Ne.Niräten unter der Vch^yxna. und um j'den Prris an den Meistbietenden qcaen qleich bare Bezahlung Hintange, fteben wcr^en sollen. Demnach werden die Kaustu. stigcn b'ezu zu ers^einen eingeladen/ und können inmitttlst i'ie Sä äyung ntdst Bcrfaufsdeoingnissen täglich hnramls einsehen. Bc,ilts. bericht Wipdach am 7. Juli iL5>. Z. 977« (2) ^ Nr. Ic)5. E b i c t. Vom Bezivksge'/ichte d?r Vcrrschaft Flöd^ nig wlrd b 'ar.nt qem^cht: Es sey über An« suchen des pelvn Augustin ^uoiser, als Ces-sionär des Gregor 'Kchimcnz von Flödnig^ wtder Sebastian Inoan von V>rj,e, wegen aus dem zedincn wu-chschaftsamtlichen Vergleich, äll c-x z>ra. 2i. December v. I., schuldlgen 69 st. 36 kr., M. M. <^. 5. e. ^, ,n dle efecutluc Feilbtetung der gegnerischen, zur Herrschlifr Flödntg, 5ub Rect, Nr, ic»5^ zlnebaren ganzen Kaufrechts- hübe zu Virje, sammt An- und Zugehör, im gerich,lichen Schä«)werthe von »25» fl. 2a kr. gewilligt,. und htezu drei Fe'lbietungßlagsa, yungcn, und zwar: auf den 25. August, 27. September und 25. October l. I., jedesmal Vormlltags von g bis »2 Uhr, in I^ooo Virje mit dem Belfatze anberaumt worden, daß, wenn diese Realnat bei der crsttn oder zweiten Versteigerung weder über noch um den Schatz-werth an Mann gebracht werden sollte, bei der dritten auch unter demselben hmtangrge-ben werden würde. Wouon dle Tabular-Glaubiger und übrige Kaustustige unter dem Anhange m Kennt-n»ß gesetzt werden, daß d'e Beschreibutig dieser Real,tat, wie auch die Llcitationsbedmgnisse täglich ,n dieser Ger,chlskanzlei elngeskhel, werden können. Bezirks, Gericht Flödnig am 18. Iul» i93l. Z. 9^5. (2) " I. Nr. 8l)3- Convocarions , Edict. Alle Jene, welche auf den Verlaß ves ;« Obl?rlaibach am ^7. März d. I. verstorbenen Blasius Schemerl, Besitzer elner ,j3 Hübe Ansprüche zu machen gedenken, habcn den !y. August l. I., Früh um 9 Uhr, in dleser Gc-richtskanzley um so gewisser zu erscheinen und ihre Fordnunssen geilend darzuthun, «ls sie sich wtdl'lgcns dle Folgen dee §. 814 b. G. B. selbst zuzuschreiben haben werdtN. Bezirksgericht Freudenthal am 6. Juli Z. 973. (3) Nr. 607. Feildietungs« Edict. Von kcm Beziltsqeliäte Scnosclsch> Adels» berger Kreifcö, wird hicmit !^ta>,nt acmccht: Es seo über Ansüßen der Frau L?abina Pupis, '^^l. münderinn der ehcmännllä) Dc)minil PupiZ'sclvei, Pupillen zu Senül.tsä) . in die cxccucme Fcilbi«' tung der, dcm Loren^. Fcrjilia von Gabcrtsche, ci« genthümlich gehörigen, in der Gemeinde Senü« fctsch liegenden, gerichtlich auf 7I2 ft. 2o kr. (5. M. gcschäüttn unbcbausten ,^ hude, N'eqen jchuloi» gen i3l fi, 1" ,j2 kr. e. ä. 0., gervil1i«ct, und t»« reu Vornahme auf den 22. ItNi, »9. August und 25. Scvtcmbcr d. I. , B»?rmiltagö um 9 Uhr, in dcr Amtssanzlco dieses B«iut5gcsicktcK nnl dem Anhange destimmet werden, daß, falls diese Rca» lität wecer bei der ersten noä) zweiten Feildietungs» «agsavung um den Schätzungswert!) Zeder darüber an Mann qebracht werden lönnte, solche bei der dsitten auch unter demselben hintangegeden wer» den >vüri)e. Die Schäyuna. und Lltitotionsbedi,^. nisse lönnen täglich in hiesiger Gelichtstanzlci em' gesehen o5er Abschriften erboten rreiden. ^eziltsgericht Senofetsch den »2. Juni '93,. Anmerlung. Bei der ersten FeilbietunMag» lahung hat sich tein ^ustustiger gemeioei.