569 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Ur. 78. Donnerstag den 8. April 1869. Ausschließende Privilegien. Das k. k. Ministerium und das tönigl. imgari» sche Ministerium für Landwlrthschaft, Industrie und Handel haben nachstehende Privilegien verlängert: An, 23. Februar I860. 1. Das dem Frederic Eordnri« auf die Erfindung einer eigenthümlichen Behandlung des silberhaltigen Bleies und der Äleiglätte unterm 31. Jänner 1867 erlheillc ansschlicßcnrc Prioilcginm auf die Dauer des drillen Jahres. 2. Das dem Alexander Hora.z Brandon auf Verbesserung in Cizcugung uon Patronen zu Hinterla» dungögewchrcn nntcrm 24. April 1808 ertbeiltc ausschließende Privileginm ans die Dauer des zweiten Jahres. Äm 1. Mär; 1869. 3. Das dem Philipp ^ouis Aimci St.lmant und Louis Anne Felix Allein anf die Crfiüdnng einer Brcms-vorrichtnng sür Eisenbahn- und andere Wägen nnlerm 15. Fcbrnar 1861 ertheilte ansschließcndc Privilegium auf die Dauer dcs nennten Jahres. Am 2. März 1869. 4. Das dem Samuel Norris auf eine Verbcsse» rung an Hintcillldnngsgrwchren unterm 15, Zäuner 1868 ertheilte ausschließende Prioilcginm auf die Dauer des zweiten Jahres. Am 3. März 1869. 5. Das dem Emanucl Thicben und I. Panlik auf die Erfindung doppclrcchtigcr Tücher, Shawls und Stoffe unterm 6. Fcbrnar 1866 ertheilte, seither in daS Allcinci>icnthnm des Ersteren übergegangene aus« schließende Privilegium auf die Dauer des vicrlcn Jahres. Die nachstehenden drei, ursprünglich dem Baron Ludwig Lo Prcsti ertheilten, seither an Karl von Nagy übergegangenen anschließenden Privilegium, nämlich: u) Das Privilegium vom 11. December 1865 auf die C'lfmdun^ einer verstellbaren Schicncubahn sammt Betriebsmittel; l») das Privilegium vom 3lcu Jänner 1867 auf eine Verbesserung, bestehend in der Anlage von Niesen sammt Betriebsmittel für die Brin> guug von Holz und andere» Producten, „General-Riese" genannt, n»d <') das Privilegium vom l4. Februar 1868 ans eine Erfindung in der Eszeunung der An-lagc, dem Aclliclic und der Bcfuhnmq cinc^ lia,c»cu Sl)slemS von Bahnen, wurdcu mit Ecssiou, <>c<. Wien, den 26. December 1868, an Grafen Arthur Scherr-Thosz lhcilwcise, und zwar in der Art üdcltragen, daß Letzterer berechtigt ist, diese drei Privilegien für den, ganzen Umfang von Kroatien, Slavonien und der Mi-litärgrcnze auf die Dauer vou fünf Jahren vom Tage der Ecssions-Unterferlignug an ausschlicßuugswcisc an-znwcndcn und zu benutzen. Das k. t. und töuigl. ungarische Handelsministerium haben diese thcilwcisen Privilegien-Ueberlragungen über vorschriflsmäßig erfolgte Anzeige zur Kenntniß genommen nnd die 9tcglstrirung derselben veranlaßt. Wien, am 26. Fcbrnar 1869. "(133-1) Nr^"207l^ Kundlluichllllg über die in Krain für das Jahr 18«<> in der einzigen (5oncursstation Krainburss am Husten September stattfindenden Vertheiln«,, von Prämien und Medaillen für Stuten und von Prämien für Privatbeschälhengste. In Krain wird für das Jahr 1869 die Verthcilung von Prämien nnd Medaillen für Mntterstutcn mit Fohlen nnd für dreijährige Stnten, dann von Prämien für Privatbeschälhengste in Krainburg als der einzigen Eon-cursstation alls den 34. September Bormittaas um 9 Uhr anberaumt, nnd es werden dicsfalls anf Grund der Ministerialvcrordnnn-gen vom 17. März 1866 (R. G. B XIV. Stück, Nr. 41, Abdrücke aus dem R. G. B. IV. Stück, Nr. 35) uud vom 5. November 1866 (N. G. B. I.VI. Stück, Nr. 134, Abdrücke aus dem N. G. V. XII. Stück, Nr. 118) folgende Bestimmungen verlantbart: ». In Vetreff der Mutterstuten mit Fohlen und der dreijährigen Stuten: n. für Multerstuten I». für dreijahlige Stuten Zahl der Preises u Ducaten Zabl der Preise> u Ducaten 1 ! 10 1 j 8 2 7 2 6 3 4 3 3 Concursfähig sind: a) Ntutterstuten von ihrem vierten bis zum siebenten Jahre mit gelungenen Saugfohlen, wenn die Stuten gnt gepflegt, gesund und krästig sind, und wenn sie die Eigenschaft einer guten Zucht besitzen, dann d) dreijährige Stntcn, welche eine vorzügliche Zuchtfähigkeit versprechen nnd durch Verweu-dung znm Zuge noch nicht sichtbar verdorben sind. Die Eigenthümer der um Prä'mieu concurrirenden Stuten müssen dnrch ein Zeugniß des Gemeiudcvorstaudcs nachweisen, daß entweder die sammt dem Sangfohlen vorgeführte Mutterstute schon vor der Geburt des Fohleus ihr Eigenthum war, oder aber, daß die vorgeführte dreijährige Stute von einer znr Zeit der Geburt ihnen gehörigen Stute geboren und von ihnen anfcrzogen worden ist. Eine nnt einem Zuchtprä'mium bethcilte Mutterstute kann bis znm siebenten Lebensjahre noch um ciu zweites Zuchtprämium concurriren, wenn sie in einem der ersten Prämiirung nachfolgenden Jahre wieder mit einem gcluugenen Saugfohlen vorgeführt wird. Mutterstnten, welche bereits zwei Zuchtprämien erhalten haben, sind von der weiteren Eon-currenz ausgeschlossen. Ebenso können dreijährige Stuten, welche in dieser Eigenschaft ein Znchtprämium erhalten ! haben, als Muttcrstuten noch zweimal prämiirt werden. Zn jedem Stutenpräminm wird ciuc silberne Medaille „Für gute Zucht und Pflege der Pferde" verliehen. Eigenthümer von Stuten, welche preiswürdig befunden werden, jedoch wegen Unzulänglichkeit der Prämien mit solchen nicht bctheilt werden können, erhalten blos die Medaillen. ». In Vetreff der Privatbeschälhänssste: Zahl der Prämien ^ ä Gulden 0. W. 3 ! 150 3 ^ 100 Diese Prämicu werden zuerkannt den Besitzern von Hengsten des Pinzganerschlages, welche das vierte Jahr vollendet haben, bis zum vollendeten achten Jahre; welche ferner vollkommen zuchb tauglich, gut gepflegt, gesund und kräftig sind; betreffs, welcher endlich durch ein Zeugniß der competcnten k. k. Vczirkshanptmannschaft nachgewiesen ist, daß der Pinzganer Zuchthengst in der lctztabgclanfencn Vcschälperiode auf Grund der vorschriftsmäßig erlangten Bcschäl-Licenz znm Belegen der Landcsstntcn mit gntem Erfolge verwendet wurde. Das Zeugniß der k. k. Vczirkshauptmann-fchaft und der vorschriftsmäßige Veschäl-Licenzschein, welche Docnmcnte beizubringcu sind, müssen üdri gens anch vom k. k. Hengsten - Depot oder von dem k. k. BeschälpostewEommando bestätigt sein. Ein nnt einem Präminm betheilter Zuchthengst Pmzgauer Schlages ist vou der weitern Eoncurrcnz nm Prämien innerhalb des oben bezeichneten Alters nicht ausgeschlossen. Die Beurtheilung der Preiswürdigkeit der Mutterstuten, dreijährigen Stuten uud Hengste, sowie Zuerkeunnng von Prämien nnd Medaillen für die Stuten und von Prämien für Hengste, erfolgt in der Concursstation durch eine poliiifch-militärische Commission und es werden die Prämim gegen gestempelte Quittungen nnd die Medaillen gcgeu Empfangscheinc sogleich auf dem Coucursplatzc ausgefolgt. Laibach, 'am 2-;. März 1869. Sigmund (5vurad (5dler v. Oybesfeld, p.», . l. l. ^andcöpräsidoitt.___________ Am 15. Mai, Mittags 12 Uhr, wird bei der gefertigten Direction wegen Hintangabe des Banes eines Marinc-Zeugs-Directions- und Werkstätten-Gebäudes im k. k. See-Arsenale zn Pola eine schriftliche Offert-Verhandlung abgehalten werden, wobei, vorbehaltlich der höheren Genehmigung, derjenige Offcrcnt als Erstcher verbleiben wird, welcher den größten Perccntcn Nachlaß auf die Gruudprcise des bei der Direction dermalen in Kraft stehenden Instandhaltungs - Contractes und der bezüglichen Kosten-Berechnung, die sich auf 40.000 ft. belauft, zn Grundcgclcgt wurden, osserirt. Die näheren Bedingungen in dem dicsfälli-gen Licitations-Protokolle zusammengefaßt, so wie Kosten-Berechnung und Pläne, sind bei der gefertigten Direction, sowie in Wien bei der Ab-cheiluug 6 des k. k. Reichs - Kricgsministerimns, Marine-Section, zur Eiusichtsnahmc aufgeschlagen. Das vorgeschriebene Vadium besteht in 20W st. und ist dem Offerte entweder im Baren, oder aber in k. k. Staatspapiercn, nach dem Tages-Eourfc berechnet, bciznschließcn und sodann von dem verbliebenen Erstehcr auf den Cautionsbetrag von......... . 4000 st. zu ergänzen. Die Offerte haben die Erklärung, daß Of-ferent von dem bezüglichen Licitations-Protokolle, der Kosten-Berechnung und den Plänen volle Einsicht genommen hat, zu enthalten, und am Tage der Licitations - Verhandlung vor 12 Uhr Mittags hier bei der Direction einzulangen. Später einlangende Offerte werden nicht berücksichtiget. Die Adresse des Offertes ist folgend zu bezeichnen : „An die k. k. Arfenalsbau-Direction in Pola." „Offert wegen Uebernahme des Vancs des Marine-" „Zcugs-Dircctions- und Werkstätten-Gebäudes im" „k. k. See-Arsenal." (131—1) Pola, am 31. März 1869. Von der k. k. Arsenals!'«« > Direction. (129—2) '.......... ..... Nr7i2057 Edict. Von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gurk-seld wird folgendes öffentlich bekannt gemacht: In der politischen Dcpositcncasse erliegt die auf die ehemaligen Unterthanen des Gutes Dcutsch-dorf i»i'o i'u8ti0cl^ lautende 5perc. Verlosungsobligation vom 1.Iuni1862, Nr. 11.274, per 189 st. ö. W. nebst den hievon seit 1. November 1846 bis 1. Juni 1867 behobenen Zinsen per 73 fl. 15 z kr. ö. W. Dnrch die gepflogene Erhebung wurde ermittelt, daß diese Obligation dem Gemcinoecom-plcxe der Qrtsgcmcinde Gurkfeld angehört, daß die Rechtsnachfolger der ursprünglichen Prästanten bisher unbekannt sind, nnd daß der Contribu-tionsmaßstab in: Stiftrcgister des Gutes Dentsch-dorf augegcben erscheint. Der Antheilöprospect der Obligation liegt hicramts nnd beim Gcmcindeamte Gurkfcld zu jedermanns Einsicht auf. Hievon werden alle jene, welche gegen den Anthcilmaßstab eine Beschwerde, oder überhaupt ciucn Antheilsanspruch an der Obligation zu erheben gedenken, mit dem Beisätze verstäudigt, daß sie eines wie das andere innerhalb des Termines von 45 Tagen bei dieser Bczirkshauptmannschaft nnter Beibringung der Beweise des ursprünglichen Beitrages oder der Rechtsnachfolge in den Antheil eines Prästantcn hicramts um so gewisser anznoringen haben, als widrigcns die Vertheilung der Capitals-uud Zinsenbeträgc nach dem aufliegenden ämtlichen Ausweise erfolgen würde. Gurkfcld, am 3. März 1869. Der k. k. Bezirkshauptmann.