Geschichte Krains von der iiltesten Zeit bis auf das Jalir 1813. Mit besonderer Eiioksicht auf Kulturentwickliing. Von August Dimitz, k. k. Finanzrath, Secretiir (les liistorischen Vereines ffir Krain. J. Dritter Theil: Voin Regierungsantritte Erzherzog Karls in Innerosterreich bis auf Leopold I. (1564--T657). lle Eechte ■voilseh.alte itl. Laibach 1875. Druck und Vcrlag von Ig. v. Kleinmavr & Fed. Bamberg. Siebentes Bu c h. Vom Regierungsantritte Erzherzog Karls in Innerosterreich bis auf Leopold I. (1564—1657). Erstes Kapitel. Erzlierzog Kari al s Herr in Innerosterreicli (1564—1590). 1. Die Huldigung und die Religionsbescliwerden. Verbot der Kirchen-ordnung. Trubers Verbannung. Oesterreich, unter Ferdinand I. zu innerer Einheit und ausserer Machtentwicklung erstarkend, zerfiel wieder naeh des Monarchen Tode, den sein Gerechtigkeitsgefuhl und sein Familiensinn verleitet hatte, sich am Abend seines Lebens zu verleugnen und die kaum gewonnene Grundlage fiir ein machtiges Oesterreich durch Tbeilung unter seine drei Sobne zu zersplittern. Maximilian erbielt Oesterreich ob und unter der Enns, Bohmen und Ungarn; Ferdinand Tirol; Kari dagegen einen Landercomplex, den seit Jahrhunderten gemeinsame Schicksale ver-bunden hatten und dem noch eine wichtige Eolle in der Entwicklung der Monarchie bestimmt war: Steiermark, Karaten, Krain, Gorz und das Kiistenland mit der Grafschaft Mitterburg (Pisino). Noch vor des Vaters Tode (28. April 1564) empfing Erzlierzog Kari zu Laibach per-sonlich die Huldigung der Stande.1 Doch solite schon dieser erste Regierungsact die Signatur der Zeit tragen: Kampf um Freikeit des Gewissens. Wie immer, gingen die drei Lande Steiermark, Karaten und Krain einverstandlich vor.2 Sie forderten, ehe sie die Huldigung leisteten, mit Nachdruck freie Religionsiibung. Der Erzherzog gab eine ausweichende Antwort, indem er auf die Bemiihungen Kaiser Fer-dinands zur Beilegung der Religionsstreitigkeiten kinwies und versprach, der Besserung der kirchlichen Zustande seine Aufmerksamkeit zuzu-wenden. In der That war dies auch im katholischen Interesse unauf- 1 Valv. X. 344. '2 Zwiedinek-Sii(lenhnrst, Fiirst Christian II. von Anlialt, Graz 1874, S. 10; Hurter, Ferrl. II. 1 S. 68-69. schieblich, denn clie Antwort der Stande entwarf ein abschreckeiules Bild von dem Verfalle des katholischen Klerus in Sitte und Amt, von der Erstarrung des religiosen Lebens in ausserm Ceremonienwerk, Wall-falirten und Opfern.1 Als es zur Eidesleistung kam, wollten die Stande, um ihrem Glaubensbekenntniss bei diesem feierlichen Anlasse Ausdruck zu geben, an die Stelle: (So kelfe mir Gott und) ,alle Heiligen', setzen: ,das heilige Evangelium.' Diese Aenderung, durch welche die Stšinde als eine Korperschaft protestantiscben Bekenntnisses wenigstens for-mell anerkannt waren, wurde bewilligt, der Eid darnach geleistet und in das Landbuch eingetragen. Nur zu bald solite die offen gebliebene religiose Frage den ersten Conflict mit dem neuen Staatsoberhaupt lieraufbeschworen. Die von Truber iiber Aufforderung der Stande entworfene Kirchenordnung, welche die Formen des protestantiselien Religionsbekenntnisses regeln solite, war in Uracb unter Ungnads Leitung im Drucke beendet wor-den, und sie solite nun, nachdem die von den protestantischen Ortho-doxen gegen Truber erhobenen Verdachtigungen2 widerlegt worden waren, ins Leben eingefuhrt werden. Docli inzwischen waren aucli die Gegner der evangelischen Kirche in Krain nicht miissig. gewesen und liatten in dem Vorhaben der krainiscben Stande, die Verhaltnisse der evangelischen Kirclie im Lande und der mit derselben verbundenen Schule festzustellen, eine bequeme Handhabe gefunden, das Einschreiten des Landesfursten anzurufen, indem sie ihm das doch nur auf das rein kirchlicbe Gebiet Bezug habende Vorgehen der Stande als einen Eingriff in seine Landeshoheit darstellten. Es erging auch alsbald (6. September 1564) ein landesfiirstlicher Befehl, welcher den Standen unter Verweisung auf die Concessionen Kaiser Ferdinands, insbeson-dere der bereits publicirten Communion sub utraque, und die fort-gesetzten Bemiiliungen Kaiser Maximilians zur Herstellung des religiosen Friedens in ganz Oesterreich, deren Erfolg billig abgewartet werden solite, — den Druck oder die Veroffentlicbung der Kirchenordnung als einen Eingriff in die landesfiirstliche Hoheit verbot.3 Mit dem ruhigen und gemassigten Tone dieses Erlasses contra-stirte allerdings das factische Vorgehen der neuen Regierung. Der uns bereits bekannte Translator Georg Juritschitsch war nach seiner Biickkehr von Urach als Prediger nach Stein berufen worden. Ibn 1 Ehe, ,Truber' in Herzogs Encyklopiidie S. 363. 2 Sieh den II. Theil dieses Werkes S. 274, 275. Landsch. Arch. Fase. Eel. S. Nr. 2/16 bedrohte ein landesfiirstlicher Befehl an den Vicedom wiederholt mit Abschaffung. Da galt es nun, der neuen Regierung gegeniiber ent-scliieden Stellung zu nehmen. Truber liess auch sein Werk nicht so leicht fallen. Er richtete an die Stande ein Schreiben,1 in welchem er ihnen mittheilte, wie sie die Abfassung und Publicirung der Kir-chenordnung dem Landesfiirsten gegeniiber rechtfertigen sollten. Es konne wobl keine Kirche obne eine Ordnung iiber die Verwaltung ihrer inneren, geistlichen Angelegenlieiten (unter welchen nach der An-schauung der Zeit aber auch die Schule begriffen war) besteben. Er (Truber) als der Landschaft Prediger habe auf Veranlassung von vielen Seiten eine solche ganz dem Augsburgischen Bekenntniss gemasse2 Kirchenordnung entworfen und sich vor der Landschaft erboten, von diesem wie von allen seinen anderen Werken vor jedermann Rechen-schaft zu geben, und wenn etwas darin dem Worte Gottes zuwider befunden wiirde, wolle er dasselbe miindlich und schriftlich widerrufen und sich wie ein Betriiger aus dem Lande jagen lassen. Die Stande mogen Seine Durchlaucht bitten, Trubers Biicher durch gottselige und saehverstandige Personen durchsehen, und wenn sie etwas unrechtes darin fanden, Trubern davon durch das Zeugniss der heiligen Schrift widerlegen zu lassen, doch mtissten dieselben fiir ihre Bohauptungen mit ihren Namen einstehen; darauf solle Truber Rede stehen und sich verantworten, werde er im Unrecht befunden, so wollen ibn die Stande selbst dem Papst iiberliefern. ,In Summa, schloss Truber, Ihr, meine Herren, wollet Ihr bestandige und nicht mamelukische Christen sein, diesem Land gottselig vorstehen und dem Teufel nicht zutheil werden, so miisst Ihr jetzund im Anfang dieser neuen Regierung von neuem griindlich, lauter, mit offenem Maul Euren Glauben mit Gefahr alles Eures Guts, Leibs und Lebens, Weib und Kind, schriftlich, miindlich und offentlicli bekennen.....denn in der Wahrheit, Ihr Herren, werdet Ihr jetzund kleinglaubig, verzagt, wollt heucheln, so bat der Teufel schon in unsere Kirchen ein Loch gemacht und obsiegt, unserer Kirchen schwache Glieder hoch betriibt und geargert, darum seid in dem redlich, wacker und unverdrossen.' Die Stande fanden es in ihrer Antwort an Erzherzog Kari (20ten November 1564)3 nicht gerathen, nach Trubers Weise mit voller 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2. 2 Sie war aus der wiirtembergischen und Niirnberger Kirchenordnung zu-sammengestellt. 3 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2/16. Offenheit vorzugehen, Vielleicht waren sie niclit ini Unreclite, wenn sie ilire Kirche vor den unberechenbaren Folgen eines Coufiictes mit der Staatsgewalt bewahren wollten. Genug, sie stellten die Abfassung der Kirchenordnung ganz als Trubers Werk dar, welches sie, als der Augsburgiscken Confession, zu der sie sich mit den andern Erblanden scbon unter Kaiser Ferdinand bekannt, ganz entsprecbend, gebilligt hatten, umsomehr, als dasselbe fur den Gebrauch derjenigen, welche keine anclere als die windiscbe Spracbe versteben, bestimmt und es niemanden verwehrt sei, gute Biicher in allen Sprachen zu lesen und dieselben aus einer Spracbe in die andere zu ubertragen. Indem die Stande iibrigens die Versicberung inbetreff des angestrebten Religions-friedens mit Freude aufnabmen, erklarten sie, dem landesfiirstlichen Befehl nachkommen zu wollen, und ftigten nur nocb das darnach wolil iiberflussige Erbieten bei, Trubers Kirchenordnung durch gottselige verstandige Personen priifen zu lassen, um zu beweisen, dass sie nichts der Augsburgischen Confession zuvviderlaufendes entbalte. Nacli der ausdrucklicben Erklarung der Stande, sich dem landesfiirstlichen Befehle ftigen zu wolIen, hatte man erwarten sollen, dass auch der Erzherzog die Sache als abgethan anseben und sich mit der seiner Landeshoheit gewordenen Anerkennung begniigen wiirde. Doch dieser fasste die Sache als eine principiell wichtige auf und vvollte seinerseits den Stiinden seinen Standpunkt inbezug auf die religiose Frage ohne allen Ruckhalt klar machen. Er erwiderte ihnen (15ten Dezember 1564) l, es babe ihnen niclit gebiihrt, eine Kirchenordnung, sie sei beschatfen, wie sie wolle, weder fiir sich allein nocb fur ilire Glaubensgenossen drucken zu lassen und damit in die landesfiirstliche Hoheit einzugreifen, denn obwohl Kaiser Ferdinand auf die Bitte der Erblande ,die Execution etlicher scharfer Mandate, die Religion be-treffend, eingestellt', so sei es ihm damit doch nicht in den Sinn gekommen, wie er auch wiederholt zur Geniige erklart, die Augs-burgische Confession zuzulassen und damit seinem Dispositionsrecht mit den Uuterthanen in Religionssachen vorgreifen zu lassen, wie es nach den Satzungen des Reichs und dem Religionsfrieden ihm zustehe. Die ,eigenwillige Anmassung' der Stande gereiche ihm daher ,nit unbillig zu bober Befremdung und Missfallen', weshalb er sich auch gegen (lie-jenigen, welche an der Publicirung der Kirchenordnung Schuld triigen, die gebiihrliche Strafe vorbehalte und den Standen ernsthch befohlen haben wolle, alle gedruckten Exemplare der Kirchenordnung sogleich 1 Landach. Arch. Fasc. Bel. S. Nr. 2/16. dem Landeshauptmann, Jakob von Lamberg, zuzustellen, člen Autor derselben, Primus Truber, aber als bereits durch friikere kaiserlicke Befehle abgeschafft binnen zwei Monaten aus dem Lande zu scliatfen. Dem Landeshauptmann, Landesverweser und Vujedom befahl der Erzherzog gleichzeitig, die Kirchenordnung von den Standen zu iiber-nehmen und bis auf weiteres in Verwahrung zu belialten, Trubern den Ausweisungsbefehl bekanntzugeben und ihn, wenn er demselben binnen der bestimmten Frist nicht Folge leiste, in Haft zu nehnien.1 Das entschiedene Auftreten des Erzherzogs hatte fiir den Augen-bliek nur die Wirkung, die Stande zu erkohten Anstrengungen fiir die Sache Trubers, welclie sie als hochwichtig fiir ikre eigenen Interessen anseken mussten, anzueifern. Der erzherzoglieke Befehl voni 15ten Dezember 1564 komite den Standen wegen der Pest, welche grauen-voll in Laibach wiitbete, erst als sie sick im Februar 1565 zum Hof-tliaiding in Laibach versammelt hatten, vorgelegt werden. Am 8. Februar richtete diese Versammlung eine Autwort an den Erzherzog,2 in \vel-cher sie sich gegen den Anwurf des Eingriffes in die Landeshokeit auf ikre stets bewalirte Loyalitat berief und dann Trubers Berufung und Aufenthalt in Krain ausfuhrlich rechtfertigte. Kaiser Ferdinand habe, nachdem Truber sich vor dem Bischof gerechtfertigt, es dabei mit Gnaden bleiben lassen und auch der Bischof Trubers Verantwortung genugend gefunden und gegen denselben keine Besckwerde mekr geiuhrt. Sie hatten auch Truber nicht aus ,Furwitz', sondern aus grosser Notli ins Land berufen, da die katkoliscken Geistlicken die vom Kaiser selbst zugestandene Communion unter beiderlei Gestalt nicht einmal den Sterbenden reichen wollten. Die Nachlassigkeit des katkoliscken Klerus gelie so weit, dass selbst in der Hauptstadt Laibach selten eine Predigt gehalten werde, und wenn sie schon jedes lialbe oder Vierteljakr einmal die Kanzel besteigen, so gescheke es, um Schmahungen gegen die Ankanger der Communion sub utraque, wie, dass man sie unter dem Galgen begraben solite und dergl., auszu-stossen, wogegen sich die protestantischen Prediger aller Massigung betleissen. Schliesslich beriefen sich die Stande auf den auch voni verstorbenen Kaiser anerkannten Mangel an Geistlicken und baten um Sistirung des Ausweisungsbefelils gegen Truber bis Eiule Mai, da sie in der Zwischenzeit, wenn dringendere Geschafte erledigt sein wurden, eine Gesandtschaft an den Erzherzog abschicken wollten. 1 Landsch. Arch. Pase, Rel. S. Nr. 54/4. 2 Landsch. Arch. Pase. Bel. S. Nr. 2. Des Fiirsten Erwiderung (22. Februar)1 lautete niclit eben erniuthigend. Er beharrte auf dem Ausweisungsbefehl, vervvies mit nichtssagenden Plirasen auf die getroffenen Verfugungen wegen der Austheilung der Communion sub utraque durch die katliolische Geist-lichkeit und leluite die Gesandtschaft lioflichst ab, als unniitz, da des Erzherzogs Entschluss wohl envogen sei und feststehe. Weim die Stande selbst durch diese so bestimmte Willensmeinung ilires unmittelbaren Landesfiirsten sich uicht ablialten liessen, die Saclie Trubers weiter zu verfolgen, so mag sie dabei wohl, ausser dem Bewusstsein ihrer eigenen Machtstellung, hauptsachlich die Hoffnung auf deu Aeltesten des Hauses Habsburg geleitet baben, Konig Maxi-milian, welcher den slavischen Biicherdruck zur Verbreitung der bibli-schen Schriften bislier so hocbsiunig unterstiitzt und in Glaubens-sachen stets echt evangelische Milde und Duldung bekundet hatte. Am 26. Februar 1565 wahlten daber die im Ausscbuss versammelten Herren und Landleute des Herzogtbums Krain als ihre Gesandten an Erzherzog Kari, der sicli damals in Wien befand, den Hans Josepk Freiherrn von Eck und zu Hungerspach; Dietrich Freiherrn zu Auers-perg, Erbkammerer in Krain und der windischen Mark, beide Ver-ordnete; Pangraz Sauer zum Kosiak; Max von Lamberg zum Rotten-pttchel; Leonbard Kren, Rathsbiirger in Laibacli, und Andre Petscha-cher, Rathsbiirger in Stein, um Truber, der \vegen der Kirckenordnung neuerdings beim Erzherzog verdachtigt worden war, zu entschuldigen und in Schutz zu nehmen, ausserdem aber die Verwendung des Konigs Maximilian als ,eines hochberiihmten christlichen und gottseligen Kaisers, der allwegen zur gottlichen Wahrheit einen besondern angebornen guten Eifer getragen', bei Erzherzog Kari zu erbitteri, damit die Stande in ihrem Gewissen niclit beschvvert, sondern bei ihrer, mit den andern niederosterreichischen Landen abgelegten Confession und dem Genusse des Sacraments unter beiderlei Gestalt gelassen wurden.2 Am 24. April iibergab denn auch bereits die krainische Gesandtschaft dem Erzherzog Kari ihre ausfuhrliche Beschwerdeschrift in Religionssachen. In der Voraussetzung, dass Erzherzog Kari beim Antritte seiner Regierung wegen seiner vielen hochwichtigen Staats-geschafte und der durch die Landertheilung bediiigten Theilung der Kanzleien nicht von allem, was unter seinem verstorbenen Vater, Kaiser Ferdinand, verhandelt worden, Wissenschaft haben konne, re- 1 Landsch. Arcli. .Faso. Eel. S. Nr. 2/16. 2 Landscli. Arch. Pase. Rel. S. Nr. 2. capitulirten sie weitlaufig alle Ereignisse, von Trubers Auftreten an-gefangen bis auf seine Ausweisung, beriefen sich auf Konig Maximilians Zustimmung und Forderung beiin Bibehverk und legten dem Erzberzog ilire erste Bitte bei seinem Regierungsantritt ans Herz, dass er den ,erlebten' schwachen Mann (Truber) nicbt so schmahlich und plotzlich aus dem Lande weisen lasse. Wfenn jemand ubei-haupt, so habe nur die Landschaft durcli seine Berufung gefelilt, und das Ganze sei nur das Werk boshafter Neider, welche den Klerus durch ilire Laster veruuehren und dem Hause Oesterreicli niclit viel Treue oder Gutes erwiesen, sondern vielmehr durch Verdačhtigungen das gute Einvernelimen zwiscben Landesberrn und Unterthan zu triiben gesuclit haben.1 In der Antvvort, welcbe der Erzberzog (24. April) den Gesandten ertlieilte, wurde entgegen der Ausfuhrung ihrer Eingabe bervorgeboben, dass die Ausweisung Trubers nur durch den Tod Kaiser Ferdinands (der aber erst 1564 erfolgte.!) unterblieben sei, daher es bei ihrem Vollzuge zu verbleiben habe. Was die in der christlichen Kirche eingerissenen Missbrauclie betreffe, so babe es der Landschaft nicbt geblibrt, sich diesfalls eine eigenmachtige Reformation anzumassen. Uebrigens sei die Communion sub utraque bereits jedermann in den Erblanden zugestanden, und der Erzlierzog bemiihe sich im Einver-nehmen mit dem Kaiser, auch das Zugestandniss der Priesterelie aus-zuwirken, durch welclies allem Aergerniss vorgebeugt und es auch nicbt nothig sein'werde, eigene Pradicanten fur die Stande aufzu-stellen und Kirchenordnungen zu erlassen, da Ilire Durchlaucht mit ehestem Vorsorge treffen wollten, dass fromme, gescbickte und gelehrte Pradicanten im ganzen Lande, besonders aber in der Hauptstadt Laibacli aufgestellt werden und die Bischofe und andern geistliclien Obrigkeiten ihre Pflicht erfiillen. Ihre Durchlaucht versehen sich daher von den Standen, dass sie inzwischen (als ob die zugestandenen Uebelstande im Handumdrehen behoben werden konnten!) keine Aende-rung in Religionssachen zum Abbruch der landesfurstlichen Hoheit vornehmen wiirden.2 Als die Gesandten \veiter baten, es moge Trubern, der sich mit Weib und Kind bereits in Laibach eingerichtet, doch bis zum Ablauf des Jahres Frist zum Abzuge gegeben werden, damit er sich inzwischen um eine andere Stellung umseben konne, erhielten sie (8. Mai 1565)3 1 Landsch. Arcli. Faso. Eel. S. Nr. 2. 3 Landsch. Arch. Fasc. Rel. S. Nr. 54/4. 3 Landsch. Arch. Fasc. Rol. S. Nr. 2/16. des Erzherzogs letzten Besclieid, es solle Trubern noch bis Ende Juli im Lande zu bleiben gestattet sein, doch unter der Bedingung, dass er sich des Predigens und Lehrens g&nzlicli enthalte und sich nach Ablauf dieser Frist ninuner im Lande betreten lasse. Von dieser Ent-scheidung setzte der Erzherzog (9. Mai) den Landeshauptmann in Ki •ain in Kenntniss und bedeutete ihm aucb, dass er dem Bischof von Laibach mit Ernst auferlegt habe, bis auf die Durchfiihrung der beab-sichtigten Reformation die Aergernisse bei seiner Priesterschaft, ,soviel es immer menschenmoglich', abzustellen und insbesondere die Kanzel mit geschickten und ehrbaren Predigern ,soviel moglich' zu besetzen. Ob dies durch den Bischof geschehe, moge der Landeshauptmann iiberwachen und im Falle der Noth dem Erzherzog berichten.1 Bei diesem Entscheide blieb es denn auch, nur die Eine Con-cession envirkten die Stande noch, dass Truber bis 18. Juni, als dem Tage des Zusammentretens der Stande zum Hofthaiding,. das Predigt-amt versehen diirfe.2 Somit bereitete sich Truber, dem landesfiirstlichen Befehle ge-horchend, zum Abzuge. In seinem am alten Markt gelegenen Hause 3 liess er seine nicht unbetrachtliche Buchersammlung zurttck, welche er spater (19. Marz 1569) der Landschaft zum Gebrauche fur Schule und Kirche iiberliess, wogegen ihm diese (7. August 1569) eine Schuld von 200 Gulden nachliess.4 Sie bildete den Grund zur ersten offent-lichen Bibliothek Krains, welche, \vie wir sehen werden, spater nicht unbedeutend vergrossert wurde. 2. Pius IV. bewilligt die Communion sub utraque. Ein kuhnes Wort der Pfand-schafter. Der Landtag von 1566. Herbart von Auersperg und Jobst von Thum sohlagen die Tlirken an der Unna und Save. Erzherzog Kari in Laibach. Das Verlangen nach der Communion unter beiden Gestalten war in unseren Landen die alteste Form der Reformation, die ersten Protestanten waren Utraquisten. Ferdinand I. hatte dieses Zugestitnd-niss fur seine osterreichischen Lander gefordert und vom papstlichen 1 Landsch. Arch. Fasc. Rel. S. Nr. 2. 2 Elzo, Superintendenten S. 25. :J Nach Radics, Bliitter aus Krain 1863 S. 164, iviire das mit Kaufbrief vom 16. Marz 1565 von Erhart Sclireiner, Biirgor und Goldarbeiter in Laibach, und seiner Frau Uršula an Truber verkaufte Haus identisch mit dem heutigen Hause Nr. 148 am alten M;:rkte, welches im Jahre 1598 an di§ Jesuiten (iberging. 4 Elzo 1. c. S. 26; Landsch. Arch. Fasc. Rel. S. Nr. 2/16. Hofe erlangt; die formliche Einwilligung zu diesev Abweichung von den starren Formen der alten Kirclie brachte jedoch erst das Scbreiben Papst Pius IV. an den aquilejiscben Klerus in Innerosterreich, aus Rom, 24. September 1565.1 Es war dies freilich keine riicklialtlose Gewah-rung eines als berechtigt erkannten Wunsches, sondern eine kluge Con-cession an den Zeitgeist unter der Bedingung der Erhaltung kircli-licber Einheit. Ilire Durchfiihrung wird auch ganz dom Ermessen der katholischen Hierarchie anheimgestellt.2 Mit der Spendung des Kelches sollen nur Priester von ganz verdachtfreier Rechtglaubigkeit betraut vverden; diejenigen, welclien der Kelch gereicht werden soli, miissen in Gemeinschaft mit der katholischen Ivirche sich befinden und in allem iibrigen ihren Grundsatzen folgen, auch glauben und bekennen, dass unter jeder der beiden Gestalten der wahre und ganze Leib Christi vorhanden sei, und dass die Kirche nicht irre, wenn sie den Laien die Communion nur unter der Gestalt des Brotes reiche. Dabei soli die Gelegenheit beniitzt vverden, um die Irrenden zur Kirche zuruckzufiihren, indem ihnen der geheime Widerruf ihrer Ketzerei gestattet werde. Die zur Spendung des Kelches bestimmten Geist-lichen sollten auch das Volk iiber den richtigen Gebrauch der Communion im Sinne der Kirche belehren und das papstliche Schreiben mit einer Uebersetzung in die Landessprache uberall, wo moglich unter Beiziehung sweier Priester der Gesellschaft Jesu — offenbar zur Ueber-\vachung des Vollzuges im Sinne der Curie, — verkiinden. Wahrend so die Curie in der ihr spat genug abgerungenen Concession nur eine Handhabe zur Restauration ihrer alten Autoritat erblickte, hielt die weltliche Macbt an ihrem aus der Territorialhoheit abgeleiteten Dis-positionsrechte liinsichtlich der Religion der Unterthanen fest, und es hatte auch Erzherzog Kari bereits begonnen, von diesem Redite Gebrauch zu machen, indem er die Pradicanten von den Gtttern der sogenanten ,Pfandschafter' — pfandinliaber landesfiirstlicher Herr-schaften— wegweisen liess. Die Pfandschafter beschvverten sich dar-iiber, und diesmal scheint das Recht auf ihrer Seite gewesen zu sein, denn bei der Ueb^rgabe der obrigkeitlichen Redite, Gericht u. s. w., an die Pfandinhaber war die Religionsdisposition nicht ausdriicklich 1 Abgedruokt in den Beitragen zur Kunde steiermarkiseher Gesehiclitsquellen, 1872 S. 115. Im Jahre 1582 erklarte Papst Gregor XIII. diese Bewilligung fiir er-loschen. Domcap.-Arch. 2 — de vestra Ude, recto zelo, diligentiaque confisi, vobis si ita esse ot sa-luti animarum espedire eognoveritis, in quo conscientiam vestram oneramus, tenore praesentium — facultatem damus etc. vorbelialten worden. In der Beschwerdeschrift aber, welche der land-scliaftliclie Sclireiber Hans Heunrig auf jener einhelligen Beschluss verfasste, gebrauchten sie ein scbarfes aber treffendes Wort zur Kenn-zeicbnung der landesfiirstlichen Massregel. Sie scbrieben, der Erz-berzog verfolge die Pradicanten und nehme die Gewissen der Unter-thanen gefangen. Dies ging weit iiber den herkommlichen Curialstil und komite wobl das Missfallen des an spanischer Etiquette und allen Traditionen des Absolutismus festbaltenden Erzkerzogs erregen. Er fand auch die Sache wicbtig genug, um eine Untersuchungscommission nach Laibach abzuordnen und die Pfandschafter verhoren zu lassen, wer die Schrift abgefasst und ftir dieselbe gestimmt habe. Neun Pfandschafter waren bei der Verhandlung ihrer Beschwerden zugegen ge-wesen und wurden nun vorgeladen, aber nur vier erschienen: Jobst Josef.von Thurn, Balthasar Lamberg, Moriz von Dietrichstein, Franz von Scheyer. Sie erklarten, dass sie den Landesfursten nicht liatten beleidigen wollen, deuteten auch an, dass die Spitze der Beschwerde-schrift sich nicht so sehr gegen den Erzherzog als gegen seine (geist-lichen) Rathgeber richte, und bezeichneten Heunrig als den Verfasser des Schriftstiickes. Die Sache endete damit, dass der Erzherzog den Landleuten ihr Vorgehen verwies, den Schreiber aber aus dem Lande verbannte.1 Dass Erzherzog Kari jedoch Scharfblick genug hatte, um die Ursachen des fortdauernden Abfalls von der alten Kirche in ihrem eigenen Innern zu suchen, bewies er in der seinen Conunissaren zum Krainer Landtage des Jahres 1566 ertheilten Instruction (Wien llten Januar).2 Da wurden offen die Schaden der alten Kirche aufgedeckt, der Verfall des Klerus gesckildert. Die geistliche Obrigkeit warte fast allenthalben mehr dem weltlichen Thun und dem eigenen WohI-sein als ihrem Amt ab, versehe die Kirchen und Pfarren schlecht und lasse sich des augensclieinlichen Verderbens so vieler christlicher Seelen wenig bekummern. Bei der gemeinen Priesterschaft herrsche ein hochstrafliches, argerliches Leben, durch der Hirten Unfleiss hatten sich fremde Miethlinge eingedrangt, daher der Abfall in Religions-sachen noch nie so gross gewesen. Weiters beklagte der" Erzherzog die Spaltung der christlichen Gemeinde in so viele Secten, auch die Augsburgische Confession sei 1 Hurter, Perd. II., I. 71—73; Mitth 1867 S. 51; Eadics, Herbart S. 200. 8 Mitth. 1867 S. 51. bereits in so viele zerstiickt, dass jeder sich unterstehen dtirfe, die Religion nach seinem eigenen Gutdunken zu verandern und unter dem Vorwande der Augsburgischen Confession auch dasjenige zu lehren, was ihr zuwider sei. Man unterstehe sich auch an einigen Orten, die Unterthanen gegen ihren Willen und ihr Gewissen von ihrer Religion abwendig zu inachen und allerlei verbotene Handlungen und bose Praktiken unter dem Deckmantel der Religion zu veriiben. Die Person des Landesfiirsten selbst werde verunglimpft, der katholische Gottesdienst gelastert und geschmaht, was wider den Land- und den Religionsfrieden ware. Es handle sich nun — dies ist eine fur die ganze folgende Epoche entscheidende Wenduug — niclit mehr um die Religion allein, sondem um die landesfuntliche Iloheit und Erhaltung des gebiihrlichen Gehorsams. Die Stande mogen diese Unordnungen abstellen und dem Landesfiirsten allen gebiihrlichen Gehorsam, Hilfe und Rath erzeigen. Dann wurde den Standen eroffnet, dass beschlossen worden, eine jchristliche Ordnung der Religion halben' in den Landern unverziiglich einzufiihren, damit das argerliche strafliche Leben der Geistlichkeit abgestellt, die Missbrauche abgethan, das Wort Gottes rein und lauter gepredigt, die geistliche Obrigkeit neben der weltlichen in ilirem An-sehen erhalten, die schiidlicken Neuerungen abgeschafft, die Unterthanen in Glaubenssachen besser unterrichtet und in der Einigkeit der allgemeinen christlichen Kirche in ihrem Gewissen beruhigt und befriedigt werden mogen. Vermoge des Religionsfriedens \viirde es eigentlich dem Landesfiirsten zustehen, die Religionsubung zu regeln; da aber die Stande diesfalls schon wiederliolt Beschwerden eingebracht und deren Erledigung ,wegen Ungelegenheit' von einer Zeit auf die andere verschoben worden, da es ferner dem Erzherzog bewusst, dass an der Religionsspaltung der ,Missverstand' und dass ein Theil den andern ,in viel Sachen ungiitlich bgzeihen vvolle', keine geringe Scliuld trage, da endlich der Landesfurst ,nichts angenehnieres und holieres von Gott zu erbitten babe', als dass seine Unterthanen die christlicke Religion durch gegenseitiges Einverstandniss reformiren und ver-gleiehen mochten, wodurch viele streitige Artikel beigelegt werden konnten, so forderte der Erzherzog die Stande auf, einige aus ihrer Mitte, die ,der Sachen verstandig, bescheiden und treuherzigen fried-liebenden Gemiiths' \varen, an den Hof abzuordnen, welche die Reli-gionsbeschwerden der Stande vortragen und ilire Antrage auf Abhilfe stellen sollten, woriiber dann die landesfiirstliche Entschliessung er-folgen konne. In ihrer Antwort (Montag nach Lichtmesstag 156G)1 beklagten die Stande die Religionsspaltung und sprachen ihren Wunsch nach deren Beilegung aus. Was den vom IJrzherzog beklagten Verfall des katholischen Klerus betreffe, so wiinschten sie, es waren noch solche Priester im Lande, wie zu Bischof Raubers Zeiten. Die jetzigen ver-nachlassigten den Gottesdienst so sehr, dass selbst in Laibach in der Haupt- und Pfarrkirche (dem Dom) sogar an den hochsten Festtagen, wie Weihnachten, Ostern, Pfingsten, keine Predigt gehalten werde. Die Verabreichung des Sacraments unter beiden Gestalten werde ver-weigert und auf der Kanzel dagegen gepredigt.. Die Pfarren wiirden an den Meistbietenden versteigert, daher unter den Pfarrkindern es solche gibt, die nicht einmal die zehn Gebote kennen. Um nun nicht des Sacraments in der Sterbestunde entbehren zu miissen und von diesen hochmiithigen Priestern im Gewissen bedrangt zu werden, hatten sich die Stande um christliche Pradicanten und Spender der Sacramente auf ihre eigenen Kosten umgesehen. Die Stande riihmten dann, dass der Landesfurst selbst die Misstande des katholischen Klerus einsehe und die Eiiiigung der christlichen Kirche erstrebe. Sie, die Stande, zweifelten nicht an der Erreichung dieses Zieles, wenn nur die Priester-schaft demselben nicht widerstrebe. Schon zur Zeit des alten Testa-ments habe die Priesterschaft der Wahrheit widerstrebt, Christum ver-folgt und getodtet. In den ersten Zeiten der Kirche habe noch Tole-ranz geherrscht, man habe sich an der Excommunication geniigen lassen und nicht verlangt, ,einen iiberwundenen Ketzer in das Exilium und Elend zu scliicken', spater habe die Kirche aber ins Weltliche liinabergegriffen, sich der von Gott gesetzten Obrigkeit widersetzt, zur Zeit des Costnitzer Concils ,gegen das Christenblut gewiithet', und wenn sie selbst etwas niclit ,zerknirschen und zermalmen mogen', die weltliclie Obrigkeit dagegen -aufgereizt. Schon unter den deutschen Kaisern hatten die Priester durch ihre Bannfliiche die Stande gegen ihr Oberhaupt aufgewiegelt, die Unterthanen des Gehorsams gegen dasselbe entbunden, wie sie aucli gegen den Willen Kaiser Karls und ohne alle hinreichende Ursache das Concil von Trient nach Bologna verlegt, also dass gedachter Kaiser nicht allein vor dem Concil, sondern auch in Rom selbst wider ihre Halsstarrigkeit habe protestiren niiissen. Das alles sei wahrhaftig, jedermann bekannt und umviderleglich. Als Kaiser Ferdinand es durch seinen ,christlichen Fleiss' dahin gebracht, dass die Communion unter beiden Gestalten zugelassen und 1 Mittb. 1867 S. 53 f. die Priestereke ,nickt widersprocken' worden, kiitten die katkoliscken Priester iiber die erstere Concession gespottet, indem sie gesprochen, sie wollten das Sacrament wokl in vier oder mekr Gestalten, einer sckwarzen oder weissen Suppe reicken, wie mans kaben wolle. Von Abstellung der Aergernisse in der Priestersckaft und Be-setzung der Kanzeln mit taugkcken Predigern, welcke der Erzherzog dem Laibacher Bisckof aufgetrageu hatte, seken die Stande nocli nickts, wokl aber liege dem Bischof daran, dass die Leute fleissig zu dem durch die Sckwarmerei einer ,leicktfertigen Vettel' bei Oberburg errichteten ,Neustift' wallfahrten und er sein Wein und Getreide an sie versilbern konne und auck von ikren Opfergaben seinen Antheil beziehe. Daraus moge der Erzherzog selbst abnehmen, \ver von beiden Theilen von der alten Kircke abgewichen sei, und dass die Refbrma-tion des katkoliscken Klerus von ikm selbst nicht ausgeken werde. Die Stande bezogen sich dann auf ihr vor dem Landesfursten abgelegtes Augsburgisches Glaubensbekenntniss, bei welchem sie bis ans Grab bleiben wollen und hoffen, der Landesfiirst werde sie auch dabei bleiben lassen. Schliesslich verwalirten sie sich gegen die Insinuation, als hatten sie sich gegen die Person des Landesfursten vergangen und der Obrig-keit widersetzt, und beriefen sich auf ihre erprobte Loyalitat. Solite sich jemand gegen diese vergehen, so wollten sie ihn zur Strafe ziehen. Als Gesandte zur ,Religionsvergleichung' wahlten die Stande Jobst von Gallenberg, Landesverweser; Hans Josef Freiherrn zu Egg, Ver-ordneter; Herbart Freiherrn zu Auersperg, Oberstlieutenant der kroa-tiscken Grenze; Dietrick Freiherrn von Auersperg, Verordneter; Leon-hard von Sigesdorf zu Grosswinklern; Max von Lamberg zum Rotteii-ptichel; Franz von Scheyer zu der Ainod; Marx Pregel, Ratlisburger zu Laibach. Wir finden keine weitere Spur von der ansckeinend mit solcliem Ernst von beiden Seiten eingeleiteten Religionsvergleichung. Sollen wir den Schliissel dazu vielleicht in (len starken Geldforderungen sucken, welcke gleichzeitig der Erzherzog zum Behufe der Grekzver-tkeidigung an die Stande Krains stellte? Der Grenzkrieg katte im verflossenen Jakre (1565) ausserordentliche Anstrengungen eifordert, Der Auszug des Landesverwesers Jobst von Gallenberg mit dem krai-niscken Aufgebote von 3000 Mann und 3 Falconetten zum Entsatze des von den Turken belagerten Schlosses Krupp kostete dem Lande allein 10,000 Gulden und war \vegen der Ueberzakl der Feinde resul- tat los.1 Die Stande enviderten denn auch auf die Forderungen des Erzherzogs, noch vor 6 Jahren seien die Kosten der Grenzverthei-digung auf eine Ausdelinung von 27 deutschen Meilen aus dem kai-serlichen Kannnerwesen bestritten worden, vvelchem aus Krain 100,000 Gulden zugeflossen waren. Doch bewilligten sie im ganzen eine Sunnne von 65,350 Gulden zur Stellung von Mannschaft, 220 schvveren Rei-tern und 200 Bttchsenschutzen und den personlichen Zuzug auf 2—3 Monate, wenn der Landesherr personlich ins Feld rucken solite. Als Beitrag zur Schuldentilgung iiberliessen sie dem Erzberzog auf drei Jahre die Zapfenmass.2 Der vom Konig Maximilian im Sommer des Jahres 1566 eroff-nete Feldzug in Ungarn fiihrte auch den Erzberzog Kari umi somit, dem Versprechen der Stande gemass, auch das krainische Aufgebot, der Ritterscbaft und des gemeinen Mannes ins Feld. Am 10. Juli for-derte Erzberzog Kari den krainischen Adel auf, bis letzten Juli im Felde zu erscheinen, der dreissigste Mann von der Bauerschaft solite aufgeboten werden. Wer einen Heerwagen mitbringe, solle 1—2 Dop-pelhaken mit allem Zugehor darauf ftthren.3 Man kennt den klaglichen Verlauf des mit so viel Aufwand ins Werk gesetzten Feldzuges. Der Anfang schien gliicklicb. Schon der Grafen Šalili und Helfenstein Anmarsch reichte liin zum Entsatz von Pallota, am 24. Juni ersturmten sie Vesprim, am 9. Juli Totis. Da vvandte sich der greise Sultan Soliman — es war sein dreizehnter und letzter Feldzug — gegen Szigeth, wo der Graf Niklas Zriny aus der kroatischen Likka mit 2500 Mann, Ungarn und Kroaten, vom 6. August bis 7. September ruhmvoll gegen die Ueberinacht kampfte und ritterlich endete, wahrend Maximilian mit der bedeutenden Maclit von 80,000 Mann Fussvolk und 25,000 Mann Reiterei unthatig bei Raab lagerte, unahnlich seinem tapfern Ahnherrn gleichen Namens ,nichts wagen vvollte, um nichts zu verlieren', und doch alles verlor. Und doch lagen die unter dem Befehl des Erzherzogs Kari steheiulen Innerosterreicher und Kroaten, 10,000 Mann, nach Maximilians eige-nem Bericht'1 den Tiirken ,an der Seite' bei Szigeth. Freilicb war Erzberzog Kari ebensowenig ein Feldherrngenie \vie der gute Konig Maximilian, der sich iiberdies den Oberbefehl vorbehalten hatte. Die 1 Valv. IX. 75; XII. 18. 2 Hurter, Perd. -II., I. 95, 96. 3 Landsch. Arch. Fasc. 123. * Bei Koch, Quellen zur Gesch. Masimilians II., Lpz. 1857, I. S. 86 f. einzigen Lichtpunkte in diesem dunklen Gemalde sind Schwendi's Kriegsziige in Oberungarn und die ritterlichen Thaten unserer Krai-ner an der Grenze. Herbart Freiherr von Auersperg, der Oberst der kroatischen Grenze, und Jobst Josef Freiherr von Thurn, Hauptmann der krainischen Ritterschaft, sammelten in Topusko (Militargrenze) 3000 Pferde und 4 Fahnlein Knechte und riickten iiber die Unna. Die Knechte erhielten den Befehl, Novigrad zu stiirmen, die Reiter wurden gegen das Schloss Costainiza geschickt. Das Fussvolk nahm einen Theil von Novigrad und verbrannte ihn. Aus Costainiza machten die Tiirken einen Ausfall, um ihren Kameraden Luft zu machen, ver-loren aber viele Leute. Als nun der Ban Peter Freiherr zu Eberau und Auersperg Ratb hielten, wie der obere Theil von Novigrad zu nehmen ware, erhielten sie Kundschaft, dass der Pascha von Posseg mit 5000 Pferden an der Save angekommen sei, um die Belagerten zu entsetzen. Sie riickten ihm sogleich entgegen, hieben auf die Uebermacht ein, schlugen die Turken in die Flucht und nahinen den Pascha selbst, stark verwundet, gefangen.1 Sie eroberten sein ganzes Feldgeschiitz; Tross, Zelte und alles andere fiel in ihre Hande. Dabei blieben viele vornehme Turken, darunter der Sandschak von Schleuna, Holi Beg, ein Yerwandter der Sultanin. Aber auch ein Krainer, Christoph Apfaltrer, wurde von den Turken gefangen und nach Kon-stantinopel gefiihrt. Bald darauf verstarkte Erzherzog Kari die osterreichische Kriegs-macht. Sie schlugen wenige Tage darauf noch einen Sandschak, hieben ihn selbst mit vielen Turken zusammen, eroberten mehrere Fahnen und schickten sie in das Lager des Erzherzogs. Bald darauf riickten sie auf semen Befehl auch vor Posseg, wo ein tiirkischer Beg residirte, verbrannten es und verheerten die Umgegend, fiihrten auch viel Gefangene und Beute fort. Herbart von Auersperg und Thurn erhielten vom Kaiser belobende Scbreiben fiir ihre Erfolge.2 Auch als Triest durch eine Landung der tiirkischen Flotte bedroht-wurde, sandte das Land Krain der bedrangten Stadt 73 Arkebusiere von Haasberg, Loitsch und Senosetsch zu Hilfe,3 und im folgenden Jahre (1567) wurde die Besatzung von Gorz durch 500 Schiitzen aus Krain verstarkt.4 Das Jahr 1567 stellte neue Opfer in Aussicht. Im 1 Er ward in Laibach viele Monate als Gast gehalten und dann gegen ein Losegeld von 30,000 Dukaten freigelassen. Eadics, Herbart S. 137. 2 Koch 1. c.; Valv. XV. 467; Eadics 1. c. 3 Kandler, Raccolta S. 27. 4 Czornig, Gorz I. 738. ' Marz 1567 kam Erzherzog Kari in Laibach an, um dem Landtag hei-zmvohnen und die getroffenen Vertheidigungsanstalten zu besichtigen.1 Die Landschaft iiberreichte ihm als Ehrengeschenk 1000 Golddukaten in einem silbernen und vergoldeten Trinkgesckirr.2 Am 1. Mai be-statigte er in Graz die Freiheiten des Landes Krain, sowie jene .'von Istrien, der windischen Mark und Mottling.3 In eben diesem Jahre brach ein Aufstand in Zengg los, in welehem zwei Personen ermordet wurden. Dietrich Freiherr von Auersperg, Kriegsrath an der kroatischen Grenze, wurde zur Dampfung desselben abgeschickt.4 3. Truber zum letzten male in Krain. Abschaffung der Pradicanten in Oberkrain und Unterkrain. Visitation in Oberkrain. Einzug der Erzherzogin Maria in Graz und Wien. Bauernaufstand in Mitterburg. Religionsvergleich. Als Primus Truber im Juli 1565 die Heimat verliess, wandte er sich wieder nach dem ihm zur zweiten Heimat gewordenen Wiirtem-berg. Der Herzog verlieh ihm zunachst (1565) die Pfarrstelle in Lau-fen am Neckar, bald darauf aber wurde er, um der windischen Druckerei naher zu sein, nach Derendingen bei Tiibingen versetzt. Im Jahre 1567 besuchte er zum letzten male die Heimat, mit einem offenen Schreiben des Herzogs zu seiner Deckung, welches besagte, dass diese Reise nicht etwa aus Trotz gegen den landesfiirstlicken Befehl, sondern nur aus bestimmten Ursachen geschehe.5 Diese Rechtfertigung war in der That nicht unnothig, da sich damals. eben eine Gesandtschaft der Stande in Wien befand, um Trubers Riickberufung zu envirken, und dessen plotzliches Erscheinen daher leicht den Schein der Eigen-machtigkeit haben konnte. Am 1. Juni kam Truber in Laibach an und besprach sich liber Wunsch von Wtirtemberger Freunden mit dem von Herbart von Auersperg bei Novi (1566) gefangenen tiirkischen Pascha von Bosnien, Usraim Beg, und mit einem andern tiirkischen Gefangenen, einem Priester, in Reifniz iiber die Lehren des Korans. Dann hielt er noch in Krels, seines Amtsnachfolgers, Hause eine Synode ab und ritt darauf eiligst von dannen. Seitdem sah er das Vaterland nicht wieder.6 Seit Trubers Abgang hatte die evangelische Lehre durch die Forderung der Stande und die Beihilfe der windischen Presse immer 1 Hurter, Ferd. II., I. 357, Anm. a Valv. X. 344. 3 Valv. 1. c. 1 Landscli. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2. 5 Landscli. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2. 6 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2; Elze, Superintendenten S. 26. grossere Verbreitung auch ausser der Hauptstadt Krains gefunden. In Gurkfeld versammelte der Pradicant Johann Weyxler Burger und Bauern um sich, so dass niclit weniger als 200 Menschen jedesmal der Predigt beiwohnten. Der dortige Friihmesser zeigte den prote-stantischen Amtsbruder bei dem neuen Pfarrer Polydor von Monta-,,n;uia aili Und dieser kam in die Kirche, als Weyxler eben predigte. Er fragte ihn, wer ihm erlaubt habe, da zu predigen. Er (Montagnana) sei da von der fiirstlichen Durchlaucht zum Pfarrer gesetzt, und Weyx-ler solle sicb packen1. Weyxler antwortete: ,Mir bats Christus erlaubt, sein' heiliges Evangelium klar zu predigen, und meine gnadigen Herren aus Krain (die Verordneten oder die Landschaft) zugelassen.' Das Volk aber ergrimmte und schmahte und schalt den Pfarrer und die-mit ihm gekommenen Geistlicben, und besonders die Weiber setzten ihnen hart zu, so dass sie die Kirche eiligst verlassen mussten. Des an-dern Tags ging Weyxler mit dem Stadtrichter und zwei andern Biir-gern zum Pfarrer und fragte ihn um die Ursache seines gestrigen Auftretens. Ber Pfarrer erwiderte, es sei ihm vom Erzherzog anbe-fohlen worden, keine sectische Person in seiner Pfarre zu dulden noch predigen zu lassen. Der Richter dankte dann fiir diese gnadige Wil-lensmeinung des Erzherzogs und gab dem Pradicanten das Zeugniss, dass er nichts gepredigt hatte, was der gottlichen Wahrheit zuwider ware; als aber Weyxler selbst das Wort nehmen wollte, um seine Sache zu ftihren, sagte der Pfarrer, er wolle mit ihm nicht dispu-tiren, und als er sah, vvie die Burger des Pradicanten Partei ergriffen, sprach er zu diesem: ,Wenn Ihr der Augsburgischen Confession seid, so will ich euch zulassen, dass Ihr predigt, doch dass Ihr im Spital (in der Kirche des Spitals von Gurkfeld) fiir gut habt, wie die Herren von Laibach (welche ebenfalls im Besitze der Spitalskirche waren), und wann Ihr das Volk communicirt, dass Ihr das ganze Messgewand anlegt, \vie die Pradicanten zu Gratz.' Doch Weyxler wollte von diesen Bedingungen nichts horen, und so gingen sie wieder fort. Der Pfarrer bat dann den Stadtrichter, er mochte dem Pradicanten das Predigen verbieten, doch dieser erwiderte, er konne weder noch wolle er jemanden die Wahrheit zu verkiinden hindern, vielmehr soviel als moglich dies fordern. Auch zeigten sich die Biirger geneigt, dem Pradicanten das Fruhmessbeneficium, dessen Verleihung ihnen zustand, zuzuwenden.1 1 Schreiben Weyxlers vom 24. Oktober 1567 an Christoph Gall von Gallen-stein, Verordneten. Landsch. Arcli. Fasc. ReJ. S. Nr. 2. Nach Val v. VII. 437; XI. 241 Uebrigens blieb die Affaire fiir die Gurkfelder nicht oline Folgen, denn Erzherzog Kari, vom Erzpriester in Kenntniss gesetzt, liess den Stadtrichter mit zwei Biirgern, wahrscheinlich denselben, welche Weyx-ler ervvahnt, nach Gratz citiren und in Arrest setzen.1 Nach Rudolfswerth hatten die dortigen Biirger (1567) den bereits ijfter erwahnten feuereifrigen Convertiten Gregor (Vlahovič) berufen. Er predigte, da der Probst es ihm in keiner Kirche gestatten wollte, auf dem grossen Platze auf einem o ff ene ti Gange an dem Hause des Herrn Scheyrer. Die Biirger, an welche sich der Probst wendete, nahmen auch hier des Predigers Partei. Um demselben eine Kirche zu verschaffen, kamen sie auf den Gedanken, die Stande zu bitten, einige Sauinlasten Hirse oder Sand unter dem Scheine, als ware es Pulver, in eine Kirche zu legen und jedermann zu verbieten, mit Feuer hineinzugehen, der Gemeinde aber den Schlussel zu geben, damit die Prediger auf diese Weise Zutritt in eine Kirche erhielten und nicht beschuldigt wiirden, in den Hiiusern zu predigen.2 Auch der Gurkfelder Prediger scheint nach Rudolfswerth ge-konnnen zu sein, denn im folgenden Jahre (1568) erging ein Befehl Erzherzog Karls \vegen Abschatlung der beiden Pradicanten von Ru-dolfswerth, deren einer friiher in Mottling (Vlahovič), der andere in Gurkfeld (Weyxler) gewesen. Der Erzherzog berief sich dabei auf das ihm in seinen Stadten und Markten — denn diese galten als sein Kam-mergut — zustehende Dispositionsrecht.3 Die im Landtage von 1566 in Aussicht gestellte ,Religionsvergleichung' war inzwischen bereits in Vergessenheit. Der Erzherzog entschuldigte sich diesfalls, als ihn die Stande im Landtage von 1569 an sein Versprechen mahnten, stellte aber seinerseits das Ansinnen an die Stande, in der Zwischenzeit den status quo zu erhalten. Auch auf die Beschwerde liber die Vertrei-bung der Pradicanten in Unterkrain, in Istrien und am Karst erfolgte nur eine ausvveichende Antwort.4 Indessen fiihlte der Erzherzog doch die Nothwendigkeit, auch mit der versprochenen Reformation des katholischen Klerus zu beginnen, und er wendete sich an den Papst um hiitte Montagnana docli in der Kirche die Oberhand behalten und den Pradicanten von der Kanzel gejagt. ,Woruber sich die Gemeinde so erziirnte, dass sie diesem Pfarrer, dafern er sich nicht bei guter Zeit retirirt, besorglich den Chorrock aus-geklopft hatten, gestaltsam sie keinen iiblen Lust dazu erblicken liessen.' 1 Schreiben des Vlahovič vom 25. Oktober 1567. Landsch. Arch.; Valv. XI. 489. 2 Landsch. Arch. a Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2. 4 Landsch. Arch. Fasc. 123. Hilfe zur Besserung der Geistlichkeit (ad corrigendos moreš Cleri-corum). In seinem Antwortsckreiben vom 9. August 1568 sicherte der Papst eine Visitation zu, und es wurde dem Erzherzog ans Herz ge-legt, -,je grosser die eingerissene Verderbtbeit sei, desto mekr auf Besserung zu sehen.'1 Die Visitation war wohl zuuachst Sache der geistlichen Behorde, welche jedoch in ihrem Amte sehr lassig gewesen zu sein scheint und einer fortwahrenden Aufstachelung von Seite der weltlichen Macht bedurfte, denn im Jahre 1571 verlangte der Erzherzog vom Laibacher Domcapitel einen Bericht liber den sittlichen Zustand und die Katholicitat des Volkes der dem Capitel incorporirten Pfarren.2 Die Folge war die Visitation des Radmannsdorfer Archidia-konats durch den Domprobst Thomas von Reutlinger. Es wurde ein Protokoli mit mehreren des Lutherthums verdachtigen oder offenbar lutherischen Curatpriestern aufgenommen. Darunter waren Peter Ku-plenik, der in Lees, hie und da auch in Radmannsdorf predigte und nach eigenem Gestandniss 400 Communicanten hatte, und Christopli Faschang, Pfarrer in Veldes, der 1200 zahlte. Beide zeigten sich beim Verhor sehr hartnackig.8 Obwolil den Radmannsdorfern noch in dem-selben Jahre vom Landesfiirsten bei schwerer Strafe verboten wurde, die Predigten des nach Vigaun entwichenen Kuplenik zu horen,4 so predigte derselbe doch im folgenden Jahre (1572) wieder in der Kirche zu Lees, woruber sich Bischof Konrad beim Erzherzog beschwerte. Es erging auch am 24. Juli 1572 ein erzherzoglicher Erlass an Moriz von Dietrichstein als Inhaber der Herrschaft Radmannsdorf, welche bekanntlich so wie die Stadt landesfiirstliches Kammergut war, sich zu rechtfertigen, warum er Kuplenik predigen lasse. Dieser erwiderte, Kuplenik sei schon seit 8 Jahren in Oberkrain als von der Landschaft provisionirter Pradicant fur die in und um Radmannsdorf angesessenen Landleute angestellt, daher es nur den Standen zustehe, gegen djen-selben einzuschreiten, wenn er sich etwas ungebiihrliches zuscliulden kommen lasse. Der Erzherzog bedeutete hierauf (13. August) den Dietrichstein, in der Herrschaft Radmannsdorf stehe nur ihm (dem Erzherzog) das Dispositionsrecht zu. Er befahl demselben daher, den Kuplenik sofort aus der Stadt und dem Gebiete der Herrschaft Radmannsdorf abzuschalfen, widrigens ihm die Pfandinhabung entzogen werden wurde. Der Erzherzog forderte daruber eine sofortige ,runde' 1 Eadics, Herbart S. 169. 2 Laib. Domcap.-Archiv. 3 Domcap.-Arch. (vergl. Mitth. 1864 S. 1). 4 Valv. XI. 462. Erklarung. Nun wendete sich Dietrichstein an die Stande, da der Handel zunachst sie angehe und er fiir seine Person der Anordnung des Erzherzogs nicht langer Widerstand leisten konne. Aus diesem Sclireiben (17. August 1572) ist zugleich zu ersehen, dass Kuplenik friiher katholischer Pfarrer in Kaier war, dann zur protestantischen Lehre iibertrat und in der Kirche von Lees bei Radmannsdorf zu predigen anfing, welcher Predigt Dietrichstein mit seinem Gesinde, dann Hans von Lamberg, Balthasar Kazianer, Jakob von Gallenberg, die Biirgerschaft von Radmannsdorf und die Untertkanen von vielen Dorfern beiwohnten. Die adeligen Landleute Augsburgischer Confession setzten ihm einen Gehait aus und Dietrichstein gab ihm die Kost, bis ihm die Landschaft auf seine Bitte eine Provision bewilligte, so dass er landschaftlicher Pradicant und Vorstand der Oberkrainer Ge-meinde wurde. Dietrichstein wendete sich daher an die Landschaft, um eine Vertretung in dieser fiir ihn misslichen Angelegenheit zu finden. Es wurde fiir das beste erachtet, dass Dietrichstein sich noch-mals an den Erzherzog wende und sich auf die Stande berufe, deren Pradicanten abzuschaffen ihm nicht gebiihre, welche Taktik jeden-falls von augenbiicklichem Erfolge war, so dass wir Kuplenik noch zu Ende Januar 1573 in seinem vorigen Wirkungskreise finden. Dietrichstein verwendete sich fiir ihn und erbot sich aucli, ihm fiir den Fall, dass er dem erzherzoglichen Befehl weichen miisste, auf seinem Schlosse Piglstetten (?) Unterkunft zu gewahren.1 In ahnlicher "VVeise wie Kuplenik, doch nicht mit gleichem Erfolge, schiitzte Dietrichstein den zur protestantischen Kirche iiber-getretenen Pfarrer von Veldes, Christoph Faschang. Demselben war nemlich vom Laibacher Dompropst Thomas Reutlinger in Gegenwart der von der Herrschaft Brixen hiezu abgeordneten Commissarien im Marz 1572 die Pfarre aufgekiindet worden. Er hatte iiber Dietrich-steins Rath dagegen protestirt, indem er sich auf die unverhinderte Ausiibung der Seelsorge unter den friiheren drei Domprobsten, Rup-recht, Polydor (Montagnana ?) und Latomus berief, in welche der Herrschaft Brixen ein Eingriff nicht zustehe, da er in geistlicher Hin-sicht ihrer Jurisdiction nicht unterworfen sei. Auch auf die vom Erzherzog auf dem Landtage von 1566 in Aussicht gestellte Religions-vergleichung durch ein Colloquium beider Religionsparteien und die bis dahin zugesagte Erhaltung des status quo berief sich Kuplenik und drohte mit einer Beschwerde bei der Landschaft. In der That 1 Correspondenz im landsch. Arch. Fasc.Bel. S.; dann Landtagsprot.I. 504,525. brachten sowohl Dietrichstein als Faschang ihre Beschwerden bei den Standen an (20. Marz 1572). Ersterer machte dieselben auf die Conse-quenzen aufmerksam, welche ein unbehindertes Vorgehen der Herr-sckaft Brixen fiir die evangeliscke Sache im Lande haben konnte, und bat die Stande, den Pradicanten im Grunde obiger erzkerzog-licker Zusicherung in Schutz zu nekmen und die Einstellung aller weiteren Massnakmen gegen denselben zu erwirken. Diese erliessen auck sogleich (21. Marz 1572) an die Brixner Commissarien ein Sckrei-ben, in welchem sie anfiihrten, dass Faschang sckon friiker auf des Erzlierzogs Befehl sich wegen seines Glaubens und seiner Lehre ver-antwortet habe und dabei bisher unverfolgt gelassen worden sei, dass die vom Erzherzog unter Zusicherung der Religionsvergleickung ge-forderte Erhaltung des status quo in Religionssacken den Bischof von Brixen ebenso binde, wie jeden andern Landmann, iibrigens die Pfarre Veldes nicht einmal seiner geistlichen Jurisdiction unterworfen sei. An Faschang selbst erliessen die Stande ein ,Trostbriefl', in welchem sie ihn von den zu seinen Gunsten gemachten Schritten in Kenntniss setzten, ihn aufforderten, in seinem Berufe zu verharren, im Ver-trauen auf Gott und ohne Kleinmuth. Solite ihm etwas besckwer-liches zustossen, so mijge er es berichten, die Pfarrgemeinde aber von aller Gewaltthatigkeit abhalten. In der Tliat liessen weitere Schritte der geistlichen Autoritat nicht lange auf sich warten. Bereits am 22. Marz erschien der Vicar von Radmannsdorf im Veldeser Pfarr-hause und zeigte Faschang an, dass er Befehl habe, ihn mit Hilfe der Brixner Commissarien nock desselben Tages aus dem Pfarrhofe zu jagen, was Faschang sogleich an Dietrichstein meldete. Dieser schrieb auck sofort an die Brixner Commissarien und mackte sie auf die Ver-antwortung aufmerksam, welcker sie sich aussetzen wiirden, wenn sie den Faschang wider alles Recht mit Gewalt der Pfarre entsetzen wurden. Auch schrieb er (23. Marz) an Landeshauptmann, Landes-verweser und die Verordneten, indem er ihnen die durch das Vorgehen dieser ,auslandischen Aufwiegler' verursackte Storung des Re-ligionsvergleicks von 1566 zu Gemiithe fiihrte und hervorhob, dass der Bischof von Brixen trotz seines ,rothen vierecketen Cardinalbarets' und Fiirstenstands nicht mehr Recht habe, als jeder andere Landmann, vveshalb die Stande iiber seine Vennessenheit sich beim Landesfursten aufs hochste beschweren sollten. Dieses Schreiben sckickte Dietrichstein mit einem zweiten an die Gemalin des Landeshauptmanns, Maria Christina, eine geborne Freiin von Spauer, in welchem er seine volle Zuversicht aussprach, wenn nur noch dieser Sturm voriiber sei, werde eine dauerhafte Religionsvergleichung zustande kommen und man sich ,des Teufels und des Cardinals von Trient und beider be-schornen Haufens' nicbt mebr werde besorgen diirfen, — durcb Fa-schang selbst ab, welcher inzwischen der Gewalt batte weicben und dem Radmannsdorfer Vicar, Matbiaš Grosl, die Pfarre Veldes iiber-lassen miissen. Gleicbzeitig mit diesem Schreiben traf die Antwort der Brixner Commissarien ein, welcbe sich auf den ihnen vom Bischof ertheilten Auftrag beriefen, die der Herrschaft Veldes gehorigen Un-tertbanen, welche von der katbolischen Religion abgefallen waren, mit Hilfe der geistlichen und weltlichen Obrigkeit zu derselben zuriick-zufiihren. Ueber ihr Ersuchen habe der Bischof von Laibach als Ordinarius und der Domprobst dem Faschang die Pfarre Veldes ge-kiindet, ihm verboten, im Gebiete der Herrschaft Veldes zu predigen oder die Sacramente zu reichen, und ihn endlicli wirklich der Pfarre entsetzt. Wenn es den Landherren von Krain freistehe, in ihren eigenthumlichen Gebieten und Herrschaften die Augsburgisclie Con-fession einzufiihren, so miisse es auch dem Bischof von Brixen frei-stehen, bei seinen Unterthanen den katbolischen Gottesdienst wieder herzustellen. Auch dem katholischen Landesfiirsten werde dies Be-ginnen sicherlich genehm sein. Schliesslich forderten die Commissare den Landeshauptmann sogar auf, durch seinen Pfleger in Veldes — die Herrschaft befand sich damals im Pfandbesitze des Landeshaupt-manns — den Commissarien zur Vollziehung ibres Auftrags Beistand zu leisten. Alle weitere Verwendung der Stande half niclits. Es blieb bei Fascliangs Absetzuug. Die Veldeser Pfarrgemeinde zeigte jedoch ihre Sympatbie fiir den alten Seelenhirten sclion am Tage der Amts-entsetzung Faschangs. Als er wahrend des von dem neuen Pfarrer gehaltenen Gottesdienstes zur Kirclie kam, stromte alles Vol^ aus der Kirche auf den Friedhof, bier predigte dann Faschang, ermahnte das Volk zum Ausharren, und alle stimmten dann die Psalmen in der Landessprache an. Da die Stande zudem fortfubren, ihren Pradicanten zu schiitzen, ihm auch die Erlaubniss verschafften, in der Pfarr-kirche von Asp neben dem katbolischen Pfarrer zu predigen, und ihm spater (November 1572) eine Provision von 50 Gulden bewilligten, so blieb Faschang auch fortan im Gebiete der Herrschaft Veldes und versamnielte noch viele seiner friiheren Pfarrkinder um sich, daher der Bischof von Brixen sich sclion im Juni 1572 veranlasst sah, dem Landeshauptmann in seiner Eigenscliaft als Pfandinhaber der Herrschaft Veldes aufzutragen, die widerspenstigen Unterthanen zu bestrafen und sammt dem gewesenen Pfarrer Faschang aus dem Gebiete der Herrschaft Veldes zu vertreiben. Erst im Oktober 1573 erwirkte der Bischof einen landesfiirstlichen Befehl, womit Faschang verboten wurde, auf Veldeser Gebiet zu predigen und die Sacramente zu reichen, welchem Befehle sich Faschang auch fiigte und die Landschaft bat, jemand andern an seine Stelle, wenigstens alle 14 Tage, liinauszu-■ schicken.1 Die Stadt Weixelburg hatte seit 1567 in Hans Kotscheer ihren Pradicanten, der im Jahre 1570 vom Erzherzog abgescliafft wurde, daher die Stadt mit den Dorfern (Nachbarschaften) von Grosslack, Ani Berg, Dedendol, Im Winkel, Piirkhdorf, Leskouz, Greifenberg und Poliz bei den Standen um Riickberufung ihres Predigers supplicirten. Die Stande richteten auch (15. April 1570) ein Schreiben an den Erzlierzog, worin sie sich auf die durch den Bischof von Gurk als Landtags-commissar im Namen des Erzherzogs gemachte Zusage beriefen, dass niemand, der sich zur Augsburgischen Confession bekannt, aus diesem Grunde vertrieben, sondern alles bis zur angehofften Religionsvereini-gung in status quo belassen werden solle. Sie stellten daher die Bitte, den Weixelburgern und ihren Nachbarn, besonders in Riicksickt der scliweren Zeit2 und geschwinden Krankheiten — womit wohl die Pest gemeint sein diirfte, — ihren Prediger wieder zu geben.3 Es scheint, dass diese Bitte unerhort blieb. In Ratschach, ebenfalls ein landesfiirstlicher Markt, welchen im Jahre 1572 Wilhelm von Lamberg pfandweise iunehatte, kam es zu Confiicten, welche das Einschreiten der weltlichen Macht herausfor-derten und zu einer ernstlichen Differenz zwischen Landesfiirst und Standen fiihrten. Hier predigten zwei Pradicanten, Hans Gotsch\ver-tschitsch und Georg Matschek. Fur den protestantischen Gottesdienst hatte man zunachst der Pfarrkirche eine Kapelle errichtet, so dass der katholisclie Vicar bald Anlass hatte, iiber Beirrung seines Gottes-dienstes und Abfall der Gemeinde zu klagen. Dazu kam noch ein argerlicher Vorfall, der sich am Neujahrstage 1571 zugetragen hatte. Als nemlich der katliolische Vicar Daniel Slade an diesem Tage im 1 Landsch. Arch. Pase. Bel. S. Nr. 5; Landtagsprot. I. 464, 465, 467, 468, 513—516, 571; Valv. XI. 612; Mitth. 1861 S. 68, 69; Eadics, Herbart S. 213-218; Hurterl. 279. 2 Valvasor verzeiclmet (XV. 483) fiir das Jahr 1570 einen Turkeneinfall an der Poik und ungewohnliche Theuerung, so dass man dieses Jahr das ,schwarze' nannte. Es galt damals in Krain ein Star Weizen, d. i. 4 Metzen oder kleine Scheffel, 9 Du-katen in Gold; ein Star schlechtesten Getreides 9 Gulden. 3 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 54/4. Chorrock und mit dem Rauchfass im Markte herumging, wurde er von dem Biirger Christoph Sckneider thatlick misshandelt; er entriss ihm mit Gewalt Chorrock und Rauchfass und warf ihn zur Erde. So wurde wenigstens an den Erzherzog berichtet, der (20. Januar 1572) dem Lamberg befakl, beide Pradicanten sogleich abzuschaffen, den Schneider aber festzunehmen und bis auf weiteres zu verwahren.1 Lamberg wendete sich, statt den erzherzoglichen Befehl zu vollzieheri, an die Stande, welche eben (4. Marz) im Hofthaiding versammelt waren. Diese beschlossen, beide Pradicanten, welche vom Erzherzog als ,sectisch und schwarmerisch' bezeichnet worden waren, vorzuladen und sie durch die Laibacher Pradicanten examiniren zu lassen; ebenso sollten der Ratschacher Stadtrichter Sebastiaa Kobriuiz und die Biirger Gregor Kramperg, Georg Sporer, Zirmann und Christoph Schneider vorgefordert und einvernommen werden, um den wahren Thatbestand hinsichtlich des dem letzteren schuldgegebenen Excesses zu erheben. Dies berichteten die Stande sogleich an den Erzherzog und baten ihn, das Ergebniss der Untersuchung abzuwarten und den Lamberg inzwischen entschuldigt zu halten, wenn er mit der Vollziehung des erzherzoglichen Befehls innehalte. Am 25. Marz berichteten die Stande bereits dem Erzherzog, der Pradicant Matschek babe sich iiber die erhaltene Vorladung entschuldigt, dass er nicht in Krain, sondern nur auf steirischem Boden predige, Gotseli wertschitsch sei aber examinirt und als nicht sectisch, sondern der Augsburgischen Confession ange-horig befunden worden. Was den Handel zwischen dem Biirger Schneider und dem Priester Slade betreffe, so habe er sich anders zugetragen, als es dem Erzherzog berichtet worden. Beide seien nemlich am Neujahrstag in des Krampergers Haus in einer offenen Zeche gesessen und ,ziemlichermassen iiberweint' gewesen. Da sei ein ,Unwille' zwischen ihnen entstanden, zu dem aber Schneider keinen Anlass gegeben, also dass es fasst von Worten zu Streichen gekommen ware, was aber der Kramperger verhinderte. Als nun beide einander spater auf der Gasse begegneten, habe der Schneider den Priester angesprochen, warum er ihn auf der Kanzel mit Namen nenne, und auf empfangene ,ungiitige' Antwort habe er ihm einen Backenstreich gegeben. Wie nun der Priester den Schneider mit dem Rauchfass schlagen wollte, habe dieser es gepackt und festgehalten und ihm noch einen Fauststreich versetzt. Aber Rauchfass und Chorrock habe er ihm nicht entrissen und auf die Erde geworfen. Der Biirger sei 1 Lancjsch. Arch. Fasc. Rel. S. Nr. 9. wegen dieser Gewaltthatigkeit auf die Landeshauptmannschaft gefangen gesetzt worden und werde da bis auf ferneren Befebl des Erzherzogs verwabrt. Dem Marktrichter aber und den bčiden Rathsbiirgern sei im Namen der Landesobrigkeit ernstlich auferlegt worden, solche mutbwillige Handlungen fernerbin nicht zu gestatten, sondern darauf zu sehen, dass die Geistlichen von jedermann unangetastet gelassen werden. Da nun dieser Handel durch den Daniel veranlasst worden und aus beider ,ubrigem Trunk' entstanden, da ferner beide Theile sich schon in Ratschach in Gegenwart mebrerer Biirger vergliclien und Schneider dem Slade eine Krone gegeben, womit dieser sich zufriedengestellt, so moge der Erzherzog den Schneider mit fernerer Strafe verschonen. Inbetreff der angeblich erbauten Kapelle berichteten die Stande, es sei nur in einem Sommerhaus Gottesdienst gehalten worden, daher dadurch niemandem Eintrag geschehen. Hieruber er-floss zunachst (20. April) ein scharfer erzherzoglicher Befehl an Lam-berg, in welchem ihm nicht allein die Anmassung einer dem Erzherzog allein vorbehaltenen Aenderung in Religionssachen venviesen, sondern ihm insbesondere wegen seines Ungehorsams das Missfallen ausgedriickt wurde, weil er, statt dem Befeble schuldige Folge zu leisten, die Intervention der Stande in einer gar nicht in ihre Com-petenz gehorigen Angelegenheit angerufen und so den Erzherzog und die Landschaft gegen einander zu verhetzen gesucht hatte. Es wurde ihm nochmals bei schwerer Ungnade und Verlust der Pfandinhabung eingescharft, die Pradicanten abzuschaffen und fernerhin keinem wieder den Aufenthalt zu gestatten. Da Lamberg auch auf diesen Befehl nicht antwortete, so erging ein zweiter Erlass (25. April) an den-selben, iiber welchen die Stande dann zu seiner Entschuldigung an den Erzherzog berichteten: dass Lamberg nicht sofort geantwortet, sei deshalb geschehen, weil Gotschwertschitsch von der Landschaft als Pradicant bestellt und nach Ratschach abgeordnet worden sei, und weil Lamberg Verordneter sei, daher geglaubt habe, das landesfiirst-liche Schreiben den iibrigen Verordneten vorlegen zu miissen. Die Verhandlung endete mit einem scharfen Yerweise an den Landes-hauptmann Herbart von Auersperg, welchem empfohlen wurde, sich die Wahrung der landesfiirstlichen Autoritat besser angelegen sein zu lassen. Da der Flecken Ratschach fiirstlicbes Kammergut und dem Vicedom unterworfen sei, die Verordneten daher in demselben nichts zu schaffen hatten, so miisse der Landeshauptmann selbst einsehen, dass es den Verordneten nicht gebtihrt habe, landesfiirstliche Ver-ordnungen, welche sich auf ein Kammergut beziehen, erst durch nach- tragliche Erhebungen gleiehsam zu justificiren. Den Verordneten sei es auch nicht zugestanden, dem Matschek das Predigen zu verbieten, sondern nur dem Erzherzog und der geistlichen Obrigkeit. Es habe bei dem an Lamberg ertheilten Auftrage, den Biirger Sclineider zu bestrafen, sein Verbleiben. Weder er noch andere Biirger von Ratschach kčinnten vor eine andere Instanz gezogen werden.1 Dass die scharfsten Massnahmen der weltlichen Obrigkeiten dem Ueberhandnelimen des Protestantismus nicht zu steuern vermochten, wird begreifiich, wenn man sielit, dass katholischerseits das Kirclien-wesen in der alten Vernachlassigung blieb, wie der Bischof von Laibach selbst bezeugte, als er in einem Schreiben aus Oberburg (5. April 1571) an den Landeshauptmann sich erbot, die Doni- und andere Pfarr-kirchen kiinftighin mit gelehrten katholischen Predigern zu versehen, wenn das Predigen und Singen bei Bestattungen von Protestanten in den katholischen Kirchen abgestellt werde.2 Wie oft hatte der Bischof dieses Versprechen sclion gegeben, und auf eine solche leere Ver-sicherung hin sollten die Stande ihr ihnen selbst vom Landesfiirsten nicht geschmalertes Recht aufgeben! Der Laibacher Bischof schien nur mehr auf Befehl des Erz-herzogs zu handeln, welcher die Wahrung der kirchlichen Interessen vollstandig ubernommen hatte. So erhielt er (21. Dezember 1572) den Auftrag, alle Verausserung von Kirchengutern durch die protestan-tischen Stande zu annulliren und inbetreff der von lutherischen Kirchen-patronen sich oder ihren Sohnen zugewendeten Beneficien Nach-forschung zu pflegen, wobei er aber auf hartnackigen Widerstand stiess.3 Das Jahr 1572 brachte den Protestanten Innerosterreichs eine wichtige Concession in der von Erzherzog Kari am 24. Februar auf dem BruckerLandtage4 den steirisclien Standen gegebenen Zusicherung, ,die dem Herren- und Ritterstande angeliorigen Religionsvervvandten 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2/16, 9; Landtagsprot. I. 457, 468, 478. 2 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 54/4. 3 Valv. VIII. 666. 4 Hurter, Ferd. II., I. 598, Beilage XIX. Nach Valv. VII. 438 wurde dieses Versprechen den Abgeordneten aller drei Liinder in Graz gegeben. Schon im Landtag von 1571 hatte sich iibrigens der Erzherzog erboten, ,mit Hilfe der Eomisch Kai-serlichen Majestat ein sanftmtithiges Colloquium anzustellen und Fleiss vorzukehren, damit die schadliche Spaltung in Eeligionssachen giitlich beigelegt werde,' und die Krainer Stande zeigten sich bereit, Abgeordnete zu diesem .Beligionsgesprach' zu schicken. (Landtagsprot. I. 4}4—415.) Das iveitere ist nicht bekannt. Jedenfalls ist der Zusammenhang zwischen dieser Verhandlung und dem Brueker Vergleich von 1572 nicht zu verkennen. sammt ihren Familien und ihrem Gesinde, niemand ausgeschlossen, nicht wider ihr Gewissen beschweren zu wollen, ihre Pradicanten un-angefochten und unverjagt, ihre Schulen und Kirchen uneingestellt zu lassen, bis man sich der Religion halber verglichen haben werde, unter der Bedingung jedoch, dass auch die Bekenner der katholischen Religion in jeder Beziehung unangefochten gelassen und von ihrer Religion nicht abpraktizirt werden.' Spater erklarte der Erzherzog noch, dass er unter den ,angehorigen Religionsverwandten' auch jene Unterthanen verstehe, welche frei und ungezwungen zur evangelischen Religion entweder schon sich bekannt oder sich noch bekennen \viirden.1 Diese wichtigen Zugestandnisse wurden als fiir ganz Innerosterreich massgebend betrachtet und dienten den Standen zu fortwahrender Berufung.3 Durch die religiosen Differenzen wurde das loyale Verhaltniss zwischen den Standen einerseits und dem Bischof sowie dem Erzherzog andererseits nicht beriihrt. Als Bischof Konrad nach Erhalt der papstlichen Bestatigung (1571) seinen Einzug in Laibach hielt und auf seinem Bischofsitz installirt wurde, geleitete ihn der Landes-hauptmann Herbart von Auersperg mit andern protestantischen Herren in prachtigem Aufzuge in die Kirche.8 Als die neuvermahlte Erz-herzogin Maria von Baiern im August 1571 ihren Einzug in Wien hielt, nahm an dem grossen Feste in der Leopoldstadt, welches mit einem Festzuge begann und mit einem Ringelrennen endete, auch der Hofmarschall Weikhard von Auersperg theil, indem er einen der vier Herren darstellte, welche Konig Artus unter Geleite und Schirm des gefangenen Konigs Etuso von seiner Tafelrunde zur Erhaltung ritterlicher Ehre abgeschickt hatte.4 Nach Graz hatte die krainiscke Landschaft zum Empfange der neuen Landesfiirstin in der Hauptstadt Innerosterreichs zwolf der vornehmsten Edelleute Krains unter An-fiihrung des Landeshauptmanns Herbart von Auersperg abgeschickt. Es waren dies ausser dem Genannten: Hans Khisel zum Kaltenbrunn, Ritter, Pfandinhaber der Herrschaft Weixelberg, oberster Erbtruchsess der fiirstlichen Grafschaft Gorz, romisch kaiserlicher Majestat und fiirslicher Durchlaucht Rath und Hofkammerprasident; Bartelma Frei-herr zu Eck und Hungerspach, fiirstlicher Durchlaucht Regimentsrath 1 Hurter 1. c. S. 250, 251. 2 Valv. 1. e.; Hermann, GescMchte Karntens II. 74. 3 Valv. VIII. 666. 4 Hurter 1. o. 1.186. der niederosterreichischen Lande; Hans von Auersperg, Herr zu Schon-berg, Oberster Erbmarschall in Krain und der windischen Mark, romisch kaiserlicher Majestat, auch fiirstliclier Durchlaucht Rath und Haupt-mann iiber die geriisteten Schiitzenpferde Krains; Adam Freiherr zu Eck und Hungerspach; Achaz Freikerr von Thurn und zum Ivreuz, Erbmarschall der fiirstlichen Grafsckaft Gorz und furstlicher Durch-laucht Rath; Jorg Freiherr zu Auersperg; Ludwig Freiherr zu Eck und Hungerspach, romisch kaiserlicher Majestat Rath und Kriegs-zahlmeister an der kroatischen Grenze; Josef Freiherr von Thurn und zum Kreuz, Erbmarschall der fiirstlichen Grafschaft Gorz, furstlicher Durchlaucht Rath und Hauptmann zu Zengg; Wolf Freiherr von Thurn und zum Kreuz; Moriz von Dietrichstein zu Piglstetten, Erbschenk in Karaten, Erblandjagermeister in Krain und Pfandinhaber der Herr-schaften Radmannsdorf und Wallenburg; Cosmus Rauber zu Weineck, furstlicher Durchlaucht Rath; Jorg Haller zu der Alben und Jablaniz. Die krainischen Abgesandten iiberreichten am Tage nach dem Ein-zuge in Graz, 11. September 1571, in der Burg das Hochzeitsgeschenk der Stande, bestehend in 13 vergoldeten, kunstlerisch ausgefuhrten Kopfen von getriebener Arbeit, deren grosster 28 Mark wog, ferner ein Trinkgeschirr von Krystall, ein Flaschchen mit schonen Figuren, kunstlich ausgestochen, dazu mit Smaragden und andern Edelsteinen besetzt. Das Ganze kostete, das bare Geldgeschenk von 8000 Gulden inbegritfen, iiber 10,000 Gulden. Herbart Freiherr von Auersperg hielt bei der Ueberreichung eine ,zierliche Oration.'1 Mitten in die Hochzeitsfreude fiel die Nachricht von einem Bauern-aufstand in Mitterburg; 2000 Unterthanen hatten sich erhoben, und man fiirchtete auch den Anschluss der Krainer Bauern, welche sich weigerten, das Kaufrechtgeld von ihren Huben zuzahlen; doch wurde die Gefahr durch das energische Auftreten der Stande bald abgewendet.2 4. Der letzte grosse Bauemkrieg (1573). Schon im Landtage des Jahres 1566 klagten die Landleute, es wiirden jetzt seltsame Reden vonseite der Bauern vernommen, die, wenn ein Anlass sich bote, leicht zu einem Ausbruch fuhren konnten, bei dem man in nicht geringerer Besorgniss vor den Unterthanen 1 Valv. X. 345, 346; Landtagsprot. I. 361—364. 2 Landtagsprot. I. 421—422. schweben diirfte, als vor člen Tiirken. Die Bauern wussten jetzt besser mit dem Handgeschiitz umzugehen als friiher. Dass jeder einen Batzen Aufgebotgeld entrichten und dennoCk zum Aufgebot ziehen miisse, das errege Murren.1 Es fehlte also nur der aussere Anstoss, um einen neuen Aus-bruch kerbeizufiihren. Er kam diessmal aus dem benachbarten Kroatien. Da war Ferencz Tahy, Besitzer der Herrsckaft Sossed,2 ein beriich-tigter Bauerntyrann. Sein Gebaren sprach allen Gesetzen der Mensch-lickkeit Hokn. Nicht nur der Bauern Habe war die seinige, er nakrn sie iknen willkiirlick und steigerte die Anschlage nack Belieben, — sondern selbst ihre Familien waren vor seinen Liisten nickt sicker, er entfuhrte iknen Weiber und Tochter. In dem benachbarten Krain war der Druck allerdings nickt so arg, die Willkiir war nicht so gross, aber clie bauerlicken Abgaben waren an und fiir sich fasst unersckwing-lich; dazu kamen die Kriegslaufte und die Mauthen und Aufscklage, womit, wie wir gesehen haben3 der Handel mit Landesproducten bis zur Kiiste belegt worden \var. Von Kroatien ging die Anregung aus, als die Bauern (April 1572) beschlossen, eine Deputation nach Wien abzusenden, um dem Kaiser ihre Beschwerden vorzubringen. Haupt-sachlich waren es Unterthanen des Tahy, welcke sick an der Deputation betheiligten. Jedes Dorf der Herrschaft Sossed schickte seinen Vertreter und zabite ihm die Reisekosten. Dock schon als die Bauern ihre erste Deputation nach Wien absandten, hatten sie ikren Bund zu bewaft'neter Emporung geschlossen. Stubiza, Sossed, Werdovaz (Brdovc) und Kaisersberg (Kraljev vrh), alle auf kroatisckem Boden gelegen, waren die Hauptherde dieser Verschworung. Es war auf einen Vertilgungskrieg gegen Pfleger und Aufscklager,4 Oeffnung der Strassen zum Meer, und wie im Jakr 1515 auf Wiederkerstellung der alten Gerechtigkeit — stara pravda — aus Kaiser Friedricks Zeit abgeseken. Was dem verhassten Herrenstande zugekorte, solite mit Weib und Kind erscklagen, sowie die Aufscklager und deren 1 Hurter, Ferd. II., II. 309. 2 Sussed, Szomszodvar. 3 Siehe dieses Werkes II. Theil S. 290 f. 4 ,Die Aufsohliig' Harmitzen (magyarisch liarminczado, der Dreissigst), Taez, Leibsteuer, und Pfarrlierren, von wegen dass sie Taz, Leib- und andere Steuer auf den Kanzeln, da man Gottes Worte solite verkunden und soleher Saelion gesehweigen, abzubringen.' . . Dr. Krones, aetenmassige Beitriige zur GeschicMe des windischen Bauernaufstandes vom Jahre 1573, in den ,Beitragen zur Kunde steiormarkisclier Geschichtsquellen', V. Jalirgang, Graz 1868, S. 18. Hauser niedergerissen und geschleift werden. Darin wollten sie nicht rasten, ,und solite es sieben Jahre dauern.' Doch waren sie dabei nicht stehen geblieben, sie dachten an eine selbstandige Regierung fiir die windischen Lande in Agram, eine Jcaiserliche Stelle; Zins und Steuer wollten sie selbst einheben und die Grenze selbst versorgen, um allen Bedriickungen vorzubeugen. Wenn sie auch das Joch ihrer Unterdriicker abwerfen wollten, so war doch kein illoyaler Gedanke in ihre Seele. Sie \vollten alles unter des Kaisers und Erzherzogs Gewalt stellen, sicherlich in dankbarer Erinnerung an die oft bethatigte Fiir-sorge osterreicbischer Regenten fiir ihr Wohl. Geniigte ja doch die Vorweisung eines kaiserlichen Siegels, um Widerstrebende zum An-schlusse an den Bund zu bewegen. Die Mitglieder des Bundes einigte ein Schwur, ihr Abzeichen war ein ,Wintergrun'1 am Hute, als Zeichen der Aufforderung zum Beitritte liessen sie eine Hahnenfeder im Lande umgehen. An der Spitze des Bundes stand ein Triumvirat, Passanaz, Gubes und Magaič, die zum Feldherrn den Ilia (Elias Gregorič) wahlten, der also kein ,Bauernkaiser' war; vielmehr war Gubes (Gubac) das oberste Haupt mit dem tiirkischen Beinamen eines Beg. Das Bauern-heer wuchs durch Werbung und Zulauf trunkenen und raubsiichtigen Volkes, sowie durch den Terrorismus der Ftihrer bald auf 20,000.2 Die WafFen bestanden nicht nur aus den gewohnlichen Wei'kzeugen bauerlichen Stils, Dreschflegel, Sense und Kniittel, sondern auch aus Handrohren oder Biichsen, in deren Fubrung ja die Bauerschaft von den Aufgeboten her geiibt war, und selbst in Doppelhaken und Fal-coneten auf Radern. Das in sechs Abtheilungen gegliederte Heer befehligten zwolf Hauptleute unter dem Oberbefehle des Ilia. Dieser Mann, von Ribnik bei Tschermoschniz gebiirtig, also ein Krainer, bei-laufig 50 Jahre alt, friiher ein Unterthan des Grafen Stephan Fran-gipan, war nach Werdovaz in der Herrschaft Sossed gekommen und hatte sich da niedergelassen. Ihm hatte der Tyrann ali sein Ver-mogen, Weingarten, Vieh und Rosse weggenoimnen, was Ilia auf 200 Dukaten anschlug. Ilia hatte unter Lenkovitsch und Herbart von Auersperg an der tiirkischen Grenze gedient. Dass er militarische Fahigkeiten besass, zeigt sein nocb erhaltener Kriegsplan. Darnach hatte er beschlossen, vom Orte Klanjec in Kroatien in die Herrschaft 1 Nationales kroatisch - serbisches Symbol ,A Zimzelen nosi za klobukom., Levstik, Upor slovenskih kmetov 1. 1573, Feuilleton des ,Narod'. 2 Doch scheint bei dieser Angabe einige Uebortreibung mit untergelaufen zu sein. Vergl. Dr. Krones a. a. O. S. 8, Anm. 22. Kanil einzufallen, sich dort mit der gleichgesinnten Bauerschaft zu vereinigen und eine Abtheilung nach Gurkfeld und Rudolfswerth ziehen und von dort \vieder Fiihlung mit Kroatien suclien zu lassen, wahrend er selbst die Save und Sami hinauf nach Lichtenwald, Ratschach, Tutfer, Cilli und Franz riicken und einen Haufen nach Laibach detachiren wollte, dessen Aufgabe es gewesen ware, bis ans Meer vorzudringen und alle Passe dahin frei zu machen, wahrend Ilia selbst abvvarts gegen Rohitsch und Ivaisersberg zu gezogen ware. Der dritte Haufen solite als Reserve in Stubiza stehen bleiben, um einen allfalligen Tiirken-einfall abzuwebren. Im vvesentlichen erfolgte auch der Losbruch nach diesem Plane. Die Ivaisersberg'schen Unterthanen schlugen zuerst los, am 29. Januar. In raschen Ziigen riickten sie vor Schlosser und Stiidte, welche sich ihnen in der ersten Ueberraschung widerstandslos ergaben und den verlangten Eicl der Treue schvvuren. Die Parole der Aufstandischen war: ,Eher hundertmal sterben, als nur eine Robot dem Herru verrichteh!' Am 6. Februar gelangte bereits der erz-herzogliche Befehl an den Landeshauptmann von Krain, alsbald aus dem Laibacher Zeughaus 20 Doppelhaken mit Munition, Pulver, Blei u. dgl. nach Rann zu schicken, 24 Knechte aus der Besatzung des Schlosses sollten den Transport begleiten und in Rann bis auf weiteren Bescheid verbleiben. Inzwischen sollten die Stande den Bauernzuzug aus Krain nach Steiermark so viel als moglich verhindern und dem Erzherzog alles Vorfallende taglic.h durch Couriere berichten. Die Verordneten bešchlossen, um das Schloss mit dem Zeughause nicht zu entbl6ssen, 24 Mann aus den Handwerksgesellen der Stadt anzu-werben, welche sie mit den verlangten Doppelhaken dem Jobst Josef Freiherrn von Thurn, Hauptmann der Uskoken, zuschickten, dabei aber ihre Besorgniss aussprachen, dass es schvver halten werde, das Geschutz in das Schloss Rann zu bringen, da die Bauern bereits alle Ueber-fuhren vop Jesseniz bis Ratschach besetzt hatten. Die Stande hatten iibrigens schon am 4. Februar die geriisteten Pferde aufgeboten und sich nach Karaten um etliche hundert deutsphe Knechte gewendet, auch die Landschaft in Gorz um nachbarliche Hilfe ersucht. Inzwisclien sammelten sich bereits die steirischen Schiitzen in Marburg, wohin sich auch der Erzherzog begeben hatte. Den Reigen des nun folgenden Kampfes eroffnen die Ereignisse in und um Gurkfeld. Die Aufstandischen lagerten der Stadt gegen-iiber bei Videm, gingen aber taglich ab und zu und hatten bald ihre Einverstandnisse mit den Gurkfeldern angekniipft, welche ihnen fiir den Fall, dass sie mit ihren Haufen in die Stadt kamen, Wein, Brod, Pulver und iiberhaupt alle Nothdurft gegen Bezahlung zusagten. Der Hauptverratlier war der Pfleger von Gurkfeld, welcher im Namen der Bauern mit den Biirgern unterhandelte, dass sie die Schiffbriicke den Aufstandischen iibergaben. Am 5. Februar vvaren diese bereits im Besitze derselben, setzten sogleich iiber die Save und lagerten sich in und um Gurkfeld. Hier zerstorten sie die Ilauser der Aufschlager und machten einige Personen, die sich diesem Treiben widersetzten, nieder. Aus dem nahe gelegenen Schlosse Thurn am Hart fliichtete sich dessen Besitzer, ein Herr von Valvasor. Von Gurkfeld riickte eine Schar von 2000 Mann auf Landstrass, von wo sich jedoch bereits Jobst Josef von Thurn mit 500 Mann, tlieils geriisteter Pferde, theils Uskoken, in Bewegung gesetzt hatte, um die Anriickenden zu empfangen. Diese zogen sich jedoch auf Gurkfeld zuriick. Thurn riickte ihnen aber nach und schloss sie in der Stadt ein, dann liess er die Reiter auf sie einhauen; 300 \vurden niedergemacht oder fanden auf der Flucht in der Save ihren Tod. Bei diesem Treffen verlor der tapfere Hauptmann von Wichitsch, Daniel Laaser (von Laas), durch einen Schuss ins Gesicht aus einem Thurme bei Gurkfeld das Leben. Die eroberte Stadt wurde von den Uskoken gepliindert. Thurn liess mehreren gefangenen Bauern Hande und Ohren abschneiden, ,andern zum Ab-scheu und Ebenbild, \vie es auch die andern windisclien Herren gethan.' Ilia's Hauptcorps riickte iuzwischen auf Rann los und forderte die Stadt auf, sich zu ergeben und den Eid der Treue zu schvvoren. Die Stadt war mit Mannschaft schlecht verselien und fiel daher bald in die Hande der Bauern, welche an der Save aufwarts auf Reichen-burg und Lichtemvald riickten und am 5. Februar ihr Lager in der Gegend des Leisberges, westlicli von Montpreis aufschlugen, wo Ilia in einem Edelsitze der Frau Ivlobnerin sein Hauptquartier aufscblug. Hier erhielt er jedoch die Nachricht von der Niederlage der Seinen bei Gurkfeld und bradi daher sogleich das Lager ab, ohne jedoch etwas von der Hiobspost verlauten zu lassen. Er zog iiber den Leis-berg durch Montpreis gegen Geyrach, wo aber schon alles von dem Geriicht der G urkfelder Niederlage erfiillt war, daher er sich sogleich nach Peilenstein wandte, daselbst das Nachtlager hielt und am 7. Februar durch Drachenburg zog. Hier zog sich iiber dem gefiirchteten Bauern-fiihrer die Schlinge plotzlich zusammen. Von vorne drangten die Ungarn unter Allapi und Zriny, welche bereits bei Kerestinac im windisclien Lande 800 Bauern niedergemacht hatten, von riickvvarts zog der Viertelhauptmann von Cilli, Georg von Schrattenbach, mit dem steirischen Fussvolk heran. Ilia war genothigt, am 8. Februar bei S. Peter unter KUnsberg die Schlacht anzunehmen, welche mit der ganzlichen Niederlage des von ihm gefiihrten Haufens endete. Viele Bauern fielen, alle Hauptleute, bis auf den einzigen Ilia, der sich ins Gebirge fluchtete, wurden erlegt, 500 Gefangene nach Cilli gebracht. Die Bauern unterwarfen sich allenthalben. Der dritte Haufe wurde in dem angrenzenden Kroatien von Zriny's Reitern zersprengt.1 Einzelne Scenen aus dem wusten Gemalde berichtet uns die vaterlandische Chronik. Bei dem Schlosse Ainod erschlugen sie den letzten Herrn von Laas, ein Steinhaufen bezeichnete noch zu Valvasors Zeit die Stelle.2 Den Bruder hatte, wie wir gesehen, schon frtiher eine ,rebellische' Stuckkugel bei Gurkfeld getodtet. Auf dem Fried-hof der Munkendorfer Kirche fiel der letzte Herr von Lilienberg (Lilgenberg) unter den Handen der Bauern.8 Vereinzelt schlugen die Flammen auch tiefer im Lande auf; in Sagor zerstorten die Unter-thanen der Herrschaft Gallenberg das Amthaus, dessen Wiederher-stellung auf Kosten der Schuldigen ein Befehl der niederosterreichischen Kamtner vom 13. April 1573 anordnete/ An dem Schlosse Egg ob Podpetsch bewahrte die wiiste Schar so recht ihre wilde Zerstorungs-lust, Es wurde vollstandig zerstort, alle Thore, Fenster, Oefen ein-geschlagen, die eisernen Fenstergitter und eisernen Stangen aus den Mauern herausgerissen, selbst die steinernen Mauern gebrochen und zerstiickt. Aus einem versperrten Thurin wurden viele Lamberg'sche Schriften (ein Herr von Lamberg hatte das Schloss erbaut) hervor-gezogen, zerrissen oder umhergestreut.5 Die Bewohner desKarstes waren im Einverstandniss mit den Aufstandischen aus der windischen Mark gewesen und hatten nur ihre Annaherung erwartet, um ebenfalls los-zuschlagen.® Wir haben noch das Ende des Bauerntriumvirats zu berichten. Ilia und einer aus dem Triumvirat, Michael Gusetič, wurden nach langem Herumirren in den Waldern gefangen, nach Wien gebracht, dort von einer Commission, an tleren Spitze der Stadtrichter Dr. Josef Huntstockher stand, verhort und hingerichtet. ' Das Vorstohende nach Eadics' rjuellenraassiger Schilderung im Herbart S. 291 f. und dem Landtagsprot. I. 529. 2 Yalv. XI. 11. 3 Valv. XI. 372. 4 Vicodomarchiv; Bliitter aus Krain 1865. Vergl. Dr. Krones a. a. O. S. 33, Nr. 68. 5 Valv. XI. 130. 0 Schreibon der krainischen Verordneten an die steirischen vom 9. Februar 1573 bei Dr. Krones 1. c. S. 23, Nr. 30. Dass auch dieser Bauernkrieg keine Verminderung des Adels-druckes zur- Folge hatte, zeigt ein neuerlicher Ausbruch im nemlichen Jahre (1573), der, wie es scheint, oline Blutvergiessen unterdriickt wurde und sich nur auf die arg bedriickten Unterthanen der Frau Banin von Kroatien erstreckte. Es war das letzte gevvaltige Aufflackern einer Flamme geweseu, welche nun auf immer erloschen solite, denn die Geschichte berichtet nur noch von vereinzelten Ausbriichen des emporten Rechtsgefiihls, aber sie fanden keinen FUhrer, kein einigendes Princip mehr und erlagen daher jedesmal in Kiirze der Uebermacht. Jahrhunderte sanctionirten das Unrecht, und das wahre Erlosungsvvort blieb jener fernen Zeit vorbehalten, welche die Fesseln der Geister brach und jene der Leiber daher von selbst fallen machte. 5. Gegenreformation in Stein und Veldes, Gorz und Mitterburg, Ausschusstag in Graz. Defensionsordnung von Bruck. Die Periode von 1564 bis 1576 bezeichnet ein allgemeines Vor-schreiten des Protestantismus in ganz Deutschosterreich. In Krain, wo die Hauptstadt sclion langst der neuen Lehre zugefallen, folgen nun auch die Landstadte der Bevvegung. In Stein stand der Stadt-schreiber Naglitsch an der Spitze der Protestantischgesinnten, die Steiner liatten auch vier von Michelstetten abgeschaffte Protestanten: Stockzandt, Florian Leskoviz, einen Pradicanten Lukas Aunitsch und einen Tuchscherer, in den Rath aufgenommen. Als protestantische Burger von Stein werden uns ausserdem genannt: Wastian Mackh; Simon Voglar; Achaz Passauei*; Lienhart Riemer; Hans Zori, Peitler; Adam Marti niz; Oswald Laubinger; Mathias Goritschick; HansNaum; Georg Stockzahn; Andre Pruner, Riemer; Wenzel Knapp; Kaspar Geuthnetter; Jorg Raindl; Sebastian Tachan; Kaspar Wuttera; Peter Schaunitzer; Hans Laschkouitz; Lienhart Stobe; Peter Aunitsch; Walandt Stegnar; Jeronime Sporer; Lukas Kropar, Schneider; Mathias Grego-ritsch; Andre Koschitsch; Marx Strasperger; Jakob Pader; Hans Sporer; Toman Sern; Andre Zimermann; Franz Sparrer; Hans Issenhauseu; Ludwig Issenhausen; Erasmus Naglitsch; Michael Aunitsch; Walandt Passauer; Josef Plassl, Hafner; Kaspar Wunderlich; Lukas Stegnar; Hans Hasiber; Mathias Repickh; Urban Serniz; Andre Mezkher; Matthiius Schauza; Florian Martiniz; Primus Pleyer; Ellar Torwartl; Vidicz; Schalouicz; Stephan Micolitsch; Anton Raschitaritsch; Oswald Necomernedey; Ulrich Ambschlitsch; Primus Vpigan; Melicher Sachs; Christophen Stobe sel. Wittib; Margaretha Schellebierin. Da man nicht wa<*en durfte, die Pradicanten in die Stadt kommen zu lassen, so ver-sammelten sich die protestantischen Steiner Biirger in Podgier bei der Kirche S. Nikolaus der Mannsburger Pfarre oder in dem Hause eines gewissen Bobek (Wabek), wo Predigten gehalten und Kinder iretauft wurden. In Stein selbst predigte sogar die Witwe Stobe in ihrem Hause an Feiertagen dem Bauernvolk. Alle diese Vorgange riefen das Einschreiten des Landesfursten herbei, der nicht gesonnen war seine Disposition in Religionssaclien den Stadten gegeniiber beirren m lassen. Erzherzog Kari befahl schon am 28. November dem Richter und Rath zu Stein, die Protestanten aus dem Rath zu entfernen, die Conventikel' in Podgier abzustellen, die Pradicanten, wenn sie sich in Stein zeigen wiirden, festzunehmen, und in Stein selbst keinen protestantischen Gottesdient zu gestatten, sondern die Dawiderhandeln-den zu bestrafen. Der Stadtrichter Gregor Kramer, Anton Krischan und Michael Sporer schritten alsbald > zum Vollzuge des fiirstlichen Befehls. Derselbe wurde unter Assistenz des katholischen Pfarrers, welcher dabei ,stattlich zu Ross gesessen', ijffentlich verlesen und nicht nur alle protestantischen Biirger aus dem Rath gestossen und ihrer Stadtamter entsetzt, sondern auch ein Biirger, der sein Kind von einem Pradicanten hatte taufen lassen, aus der Stadt abgeschaift. Nachdem dies alles ohne Widerstand der loyalen Biirgerschaft ge- „ schehen, wussten sich die Katholischen in ihrem Triumph nicht zu massigeu, und es gab darauf durch etliche Tage ein ,unziemliches Jubiliren, Musiciren, Zechen und Victorischreien' auf den Gassen, das wohI leicht zu einem Coniiicte hatte fiihren konnen. Doch die protestantischen Biirger bewahrten auch hi^r ihre Besonnenheit und Loya-litat und richteten im Januar 1575 eiiie Beschwerde an die versam-melten Stande, in welcher sie um Schutz ihrer Religion baten, als ,Mitglieder des vierten Standes der Stadte und Markte', wie sie sich nannten. Die Stande verwiesen die Burger hinsichtlich des Eingriffes in ihre Stadtrechte an den Vicedom, als die erste Instanz der Burger, und legten wenigstens indirect ein Furwort fiir die Religionsfreiheit derselben ein, indem sie sich auf die Duldung zur Zeit Kaiser Fer-dinands beriefen.1 In Veldes hatten die Massregeln des Brixner Biscliofs nicht durch-gegriffen. Es verharrten noch immer viele Unterthanen bei der Augs- 1 Landsch. Arch. Fasc. Bel. S. Nr. 9; Landtagsprot. I. 56, 57; II. 73, 74; Mitth. 1867 S. 57. burgischen Confession. Im Dezember 1574 beschwerten sie sicli iiber Hans Josef von Lenkovitsch, den Sohn des bereits genannten Grenz-lielden und Naelifolger Herbarts von Auersperg in der Hauptmann-schaft von Veldes, der ein eifriger Katbolik gewesen zu sein scheint, — dass er ilinen Feiertage vorgescbrieben, welcbe sie friiher nicht gehabt, dass er ihnen an bestimmten Tagen Speisen verbiete und gegen Einzelne mit Gefangnissstrafen vorgeke; auch habe er am S. Andreastage offentlich verkiinden lassen, dass er alle, die fortan zu den Predigten der Evangelischen gehen und das Sacrament cler Taufe und des Abendmahls nach protestantischer Weise gebrauclien \viirden, nicht allein mit Gefangniss, sondern auch mit 20 Golddukaten Strafe belegen wolle. Die Stande schrieben daruber an Lenkovitsch, sie hatten die angebrachten Klagen mit Befremden vernommen. Sein (des Lenkovitsch) Vater habe sich dergleichen nie zuschulden kommen lassen, der Landesfiirst selbst habe bisher niemand in seinem Gewissen beschwert. Schliesslich forderten ihn die Stande auf, im nachsten Ausschuss, am 10. Januar 1575, zu erscheinen. Da er aber nicht er-schien, wurde beschlossen, ihm durch den Landeshauptmaun aufzu-tragen, von den Gevvaltmassregeln gegen seine Unterthanen abzu-gehen;1 doch vergebens, denn Lenkovitsch machte seine Drohung zur Wahrheit und liess den Unterthan Christoph Heller, weil er die Beschvverde der Veldeser vor die Landschaft gebracht, ins Gefangniss \verfen. Die Stande beschlossen darauf allerdings sofort, durch den Landeshauptmaun von Lenkovitsch die Freilassung ihres Glaubens-genossen zu verlangen, allein es liegt uns nichts iiber einen Erfolg ihres Einschreitens vor. Einem Mitlandmann gegeniiber, wie Lenkovitsch es war, mochte freilich die Forderung des Gewissens mit Privat-interessen und Riicksichten leicht in Conflict kommen. Auch der Vicar von Veldes, Hans de Grananis, gab den prote-stantischen Pfarrleuten Anlass .z ur Beschwerde bei den Standen, in-dem er des Herrn Marx Schlachtnitsch verstorbene Hausfrau, weil sie protestantisch gevvesen, und des Ulrich Weber Tochterlein bei der Pfarrkirche, d. i. auf dem katholischen Friedliofe nicht wollte bestatten lassen. Die Stande beschlossen durch den Landeshauptmann den Dom-probst als Collator des Veldeser Beneficiums vorfordern und ihn in Gegenwart der Verordneten ermahnen zu lassen, von solchem ,un-billigen' Vorgehen abzustehen, mit dem Beisatze, dass man im ent- 1 Landtagsprot. II. 47, 54; Radics, Horbart S. 219. gegengesetzteu Falle bemiissigt ware, beim Erzherzog Beschwerde zu fiihren.1 Von Krain und Karnten aus hatte die Reformation auch in der Grafschaft Gorz Eingang gefunden. Der bereits ofter genannte Bona-ventura von Eck begiinstigte sie. Ueber den Rath des apostolischen Visitators Porcia sandte der Erzherzog eine geistliche Commission, an deren Spitze der Laibacher Bischof Konrad Glusitsch stand, nach Gorz, welche die ketzerischen Bttcher offentlich verbrannte und den Protestanten die Wakl liess, entweder ikrem Glauben zu entsagen oder das Land zu verlassen. Nur drei adelige Familien und einige arme Biirger erklarten sicli darauf zur Auswanderung bereit und ver-liessen auch wirklick das Land, die tibrigen zogen es vor, unter Ver-bergung ihrer religiosen Meinung im Lande zu bleiben. Spater (1580) nahm die Reformation wieder iiberhand, und es erfolgten iiber den Rath des Erzdiakons Tautscher, eines Krainers, mehrere Auswei-sungen.2 In der Grafschaft Mitterburg, welche im Jahre 1574 GeorgKheven-hiiller pfandweise erworben liatte,3 scheinen um diese Zeit die Protestanten nur noch vereinzelt gewesen zu sein, da hier, wie uberall, wo die neue Lehre noch nicht feste Wurzel gefasst hatte, mit Aus-weisungsbefehlen vorgegangen wurde. Mitterburg hatte auch seit lange eine gevvisse selbstandige Stellung gegeniiber dem Mutterlande Krain, der Einiiuss der Landschaft war in diesem entfernten und armen Gebiete geringer, die erzherzogliche Regierung durfte also hier weniger diplomatisck vorgeken. Im April 1575 beschwerten sich bei der Landschaft Ezechias Krafthoifer und Christoph Klee, dass ihnen der Ver-\valter von Mitterburg auferlegt habe, binnen sechs Wochen die Grafschaft zu raumen oder katkolisch zu werden. Krafthoifer beanspruchte als Landmann die Intervention der Stande, welche auch beschlossen, sich an den Hauptmann von Mitterburg, den bereits genannten Kheven-hiiller, als protestantischen Glaubensgenossen und in grossem Anseken bei Hofe stehend, um dessen Intervention bei dem Erzherzog zu wenden.4 Der im Jahre 1568 von Maximilian II. mit der Pforte abge-schlossene Waffenstillstand naherte sich seinem Ende, die Gefahr rttckte Innerosterreich innner naher und ihre Abwehr erforderte gemein- 1 Landtagsprot. II. 86. 2 Valv. VIII. 666; Czornig, Gorz I. 889. 3 Czerwenka, die Khevenhiiller, Wien 1867, S. 61. 4 Landtagsprot. II. f. 98. same Berathung. Erzberzog Kari forderte daher sclion am 5. Marz 1574 die Landschaft in Krain auf, zu dem Ausscbusstage in Graz vier Abgeordnete zu senden. Die Landschaft wahlte als solche Hans von Auersperg, Herrn zu Schonberg, obersten Erbmarscball des Herzog-tliums Krain und der \vindischen Mark, kaiserlichen und erzherzog-lichen Ratb; Achaz Freiherrn von Thurn und zum Kreuz, Erbmarscball der fUrstlichen Grafschaft Gorz, erzherzogliclien Rath; Mert Gall von Gallenstein zu Grafenweg und Max von Lamberg zum Rottenbiichel und Habach.1 Ueber Aufforderung des Erzherzogs, welcher den Standen bemerklich machte, dass die Geistliche'n und die Stiidte nie von solchen Versammlungen ausgeschlossen worden und dass in einer Zeit der genieinsanien Gefahr ,des Vaterlandes Woblfahrt allen Privataflfecten vorzuziehen sei,' wahlten die Stande dann noch den Abt von Sittich, Jobann, und den Biirgermeister von Laibach, Hans Pfanner.2 Als Secretar wurde Melchior Stoffel der Gesandtschaft beigeordnet. Am 20. April 1574 wurde die Versammlung in Graz eroffnet. Es sprach zuerst in ausfiihrlicher Rede Pangraz von Windischgraz iiber die Nothwendigkeit entschiedener Massregeln. Man moge einen Theil der geistlichen Gttter verkaufen, und die Weltlichen mochten den zehnten Theil ihres Vennogens opfern, um die andern neun Zehntel zu erhalten. Man solle einige Grenzfestungen sclileifen, die andern desto starker besetzen, das Land an der Grenze verheeren und verbrennen, ,wie bei andern Nationen geschehen,' um den Feind abzuhalten und ihm die Subsistenz unmoglicb zu machen. Bei der fiirstlicben Durchlaucht moge man sich vervvenden, dass die in Kroatien, an der ungarischen Grenze und im windischen Land zu machenden Eroberungen denjenigen zu Theil werden, welche bisher ihr Gut und Blut fiir die Grenze geopfert. Die Scbuldenlast des Erzherzogs sei zu gross, als dass sich die Lande kiinftighin allein erhalten konnten. Es ware gut, wenn die ubermassige Pracht, Hoffahrt, kost-liche Zier und Kleidung sowobl an Ihrer Durchlaucht Hof als in den Landen uberhaupt abgestellt wiirde. Man miisse Gesandte an die christlichen Monarchen um Hilfe scliicken, an den Papst solche seines Glaubens. Lud\vig Freiherr von TJngnad bob hervor, dass man ausser dem auswartigen noch einen innern Feind babe an den Unterthanen, wegen den grossen Steuern. Auch Herbart von Auersperg wies auf 1 Landsch. Arch. Fasc. 87. 2 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 9. diesen Punkt hin. Erasmus Mager sagte: Was auf kostliche Kleider verwendet, hatte mogen auf Knechte, Ross und Harnisch angelegt werden. Weiland Kaiser Maximilian habe es nicht fiir eine Verklei-nerung geachtet oder sich geschamt, als es ihm an Geld gemangelt, dem Konig von England zu dienen, bis er wieder zu Geld gekommen und mit den Venetianern habe kriegen mogen. Georg Freiherr von Herber-stein: Wenn die Lande keine Hilfe erlangen konnen, so sollen sie erklaren, dass sie nur mehr ihre Landesgrenze vertheidigen und sich um die windische und kroatische nicht mehr annehmen wollten. Achaz Freiherr von Thurn: Ihrer ftirstlichen Durchlaucht als Landesfurst gebtihre die Versicherung der Lande. Herr von Triibenegg, Vicedom in Steiermark: Wenn das gemeine Volk durch die Pfarrherren und Prediger auf der Kanzel zur Bussfertigkeit und Gottesfurcht ermahnt werde, so wei'de Gott ohne Zweifel seine Gnade verleihen. Franz Teuffenbach: Gott der Herr habe dem Landesfiirsten Land und Leute gegeben, damit er sie schirme und schutze. Ihre furstliche Durchlaucht ware zu ermahnen, sich um das Kriegswesen anzunehmen, selbst in den Kriegsrath zu gehen und sich erfahrene Kriegsrathe beizu-gesellen. Sigmund Weltzer: Es sei ein grosser, gemeiner Fluch, dass das Wild den armen Leuten ihr Getreide abiise, diess werde der ftirstlichen Durchlaucht wegen Entschadigung derselben anzuzeigen sein, denn nach dem gemeinen Sprichwort gehe der gemeine Fluch \vie das gemeine Gebet zum Himmel. Der erwiihlte Marschall Lienhart Weltzer schloss die Sitzung, indem er als Beschluss der Versannnlung constatirte, dass eine Bereitung der Grenze vorgenommeu werde, um sich liber deren Verhaltnisse nahere Kenntniss zu verschaffen. Die ausgesprochenen Wiinsche seien Ihrer fiirstlichen Durchlaucht ,mit Glimpf anzubringen', der Kaiser und die Stande des Reiches um Hilfe anzugehen und darauf zu sehen, dass diese nur auf die Grenze ver-wendet werde. In der Sitzung vom 22. April machte Ludwig Freiherr von Ungnad den Vorschlag, die vielen Kloster, welche keine Pralaten oder Ordi-narien mehr haben, zur Bestreitung des Kriegsaufwandes zu ver-wenden. Georg Freiherr von Herberstein sagte, Ilire papstliche Heilig-keit wiire um Ihre Zustimmung zu ersuchen, die Halfte der geistlichen Giiter zu Ihrer fiirstlichen Durchlaucht Hofhaltung einzuziehen. In Fiirstenfeld sei ein Kloster mit einem einzigen Monch, ebenso in Marburg. Diese Religiosen waren in ein anderes Kloster zu versetzen und diese Kloster als Provianthauser zu verwenden. Achaz Freiherr von Thurn meinte, Ihre furstliche Durchlaucht miisse bedenken, dass es sich um Erhaltung der Lan de handle, fiir die Abzahlung der Schulden werde der liehe Gott sorgen! In der Sitzuug vom 23. April legte der Feldhauptniann Lazarus Freiherr von Schwendi einen ,Kriegsplan' vor, welchen die Ausschiisse der Beriicksichtigung des Erzherzogs empfahlen. Er enthielt nach-stehende Punkte: 1. Allgemeines Aufgebot des Adels und seiner Diener, dann des Hofes und des Hofgesindes selbst. 2. Keinem eine Befehlshaberstelle zu verleihen, er hatte denn zuvor Feldziige gethan und sich ,in fronte' gebrauchen lassen. 3. Die fiutsche Wagen,1 wodurch die RUstung abkonunt, zu ver-bieten. 4. Ritterspiele anzuordnen mit Schlachtordnung, Angritf, Wen-dung u. dgl. 5. Der Adel hatte auf cler Grenze alle drei Monate in der Besatzung abzuwechseln. 6. Den Deutschen und Johanniterhausern werde auferlegt, eine Anzahl Pferde auf der Grenze zu halten. 7. In den Stadten wochentlich Schiessubungen. 8. In allen Stadten und Flecken Gesellschaften zur Kriegsiibung einzuricliten, Freischiessen zu veranstalten und die Nachbarn (lazu zu laden. 9. Keinem Bauern an der Grenze einen Hof oder ein Lehen zu geben, er verstiinde denn mit der Biichse umzugehen. 10. In den Stadten Fechtschulen zu halten. 11. Kriegszunfte zu errichten. 12. Den ftinften Mann auszuriisten. Am 24. April legte Herbart von Auersperg einen Ueberschlag iiber die Kosten der Grenze vor. Er veranschlagte dieselben fiir die wiudische (steirische) Grenze jahrlich auf..................102,000 Gulden, - fiir die kroatiscke (krainische) auf................................150,000 „ zusammen................252,000 Gulden, jedoch oline Proviant und Baukosten. Die \virkliche Bewilligung fiir die Grenze betrug jedoch von Steiermark....................................................102,000 Gulden, von Karnten.............................." .. 100,000 „ von Krain..........................................................................68,181 „ von Seite des Kaisers....................................................60,000 „ Furtrag....................330,181 Gulden, Uebertrag................330,181 Gulden, daher im Vergleiche mit dem Voranschlage per--------252,000 „ noch ein Ueberschuss per............................78,181 Gulden eriibrige. Von diesem waren auf die windische Grenze zu bestellen 200 geriistete Pferde mit dem Monatsolde von 2400 Gulden, und auf ein Jahr........................28,800 Gulden, dann 100 geringe Pferde mit monatlicli 500 Gulden oder jahrlich........................................6,000 „ und 100 Haramien (leichtes ungarisches Fussvolk) mit monatlicb 400 Gulden und auf ein Jahr................4,800 „ dann auf Proviant jahrlich..............................................8,000 „ und auf unvorhergesehene Auslagen .......................12,000 „ zusanunen................59,600 Gulden, auf die kroatische Grenze: 200 geringe Pferde mit monatlicb 1000 Gulden und jahrlich..........................................................................12,000 Gulden, auf 200 Haramien monatlich 800 Gulden, jahrlich .. 9,600 „ auf Proviant jahrlich................................................8,000 „ auf unvorhergesehene Auslagen....................................12,000 „ zusanunen................41,600 Gulden, liiezu obige......................................................................59,600 „ macht......................101,200 Gulden, daher im Vergleiche mit dem disponiblen Ueberschuss per ..................................................................78,181 „ noch........................23,019 Gulden abgehen wilrden, iiber deren Deckung daher zu berathschlagen ware. Der Erzherzog und der Kaiser waren auch zu bitten, die Grenze besser mit Geschiitz und Munition zu versehen. Da zudem die Herstellung der Grenzfestungen eine unumgang-liche Nothwendigkeit sei, so waren demnach die nachbenannten Poten-taten um ihre Beisteuer dazu zu ersuchen, und zwar die papstliche Heiligkeit um 50,000 Kronen oder 75,000 Gulden; Erzherzog Ferdinand um 30,000 Gulden; der Herzog von Baiern um 20,000 Gulden; Bischof von Salzburg um 15,000 Gulden; Bischof von Freising um 10,000 Gulden; Bischof von Bamberg um 10,000 Gulden; die Herzoge von Florenz, Ferrara und Mantua jeder um 10,000 Kronen, macht 30,000 Kronen oder 45,000 Gulden. Es ware auch dahin zu vvirken, dass der Beitrag des Kaisers per 60,000 Gulden rechtzeitig .geleistet wiirde und dass die Grenz-bauten sofort in Vollzug kamen. Am '27. April erstatteten die Ausschiisse ihr Gutachten wegen der von dem Uskokenhauptmann in Sichelburg, Jobst Josef Freiherrn von Thurn, an den Erzherzog berichteten ,schadlichen Praktiken in ganz Kroatien' und des Vorhabens der kroatischen Edelleute, den Tiirken zu huldigen. Es miisste dies unverziiglich an den Kaiser berichtet und um zeitliclie Hilfe ersucht und gebeten werden, dass der jiingst auf-geriehtete ,Kriegsstatt' (Armeestatus) in Vollzug gebracht werde. Auch moge dem Oberstlieutenant der kroatischen Grenze, Herbart Freiherrn von Auersperg, durch den Erzherzog auferlegt werden, an die kroatischen Edelleute zu schreiben und sie zur Standhaftigkeit zu er-mahnen, auch seinen Unterbefehlshabern aufzutragen, ihr getreues und fleissiges Aufmerken zu haben, damit alle gefahrlichen Praktiken und aller Unrath verhiitet werde. Die Stande beniitzten auch die Gelegenheit, um den Geheim-rathen gegeniiber ilire Wiinsche inbetreff einer besseren Ordnung im erzherzoglichen Hofhalte auszusprechen. Sie schrieben (28. April) an dieselben, sie mochten ihren Einfluss verwenden, dass der Hofstaat verringert, die Victualien mit ,besserer Gelegenheit' durch die ab-geledigten Pfandschillinge (von den landesfurstlichen Giitern) erhandelt, die ,Stallparteien mit Haltung soviel Wagen, Ross und gemeiner Klepper, item die Cantorei und so vielfiiltig der Kuchel und Kellerpartei' ein-geschrankt vverden mochten, besonders aber, ,dass Ilire fiirstliche Durch-laucht, mit der Jagerei solche Mass und Gelegenheit anstellet', dass die grossen Beschwerden, die daraus erfolgen und in den Landtagen 'mit grosser Klage angebracht werden, ,abgestellt, die armen Unterthanen bei dem Ihrigen bleiben und die edlen Feldfruchte, die der giitige Gott dem Menschen zu seiner Nahrung waclisen lasst, nicht so janmier-lich durch das Wild verdorben und dadurch viel armen Christenmen-S(ihen das Brod vor dem Maul hinvveggenommen werde.' Ferner gehore zur Befriedung der Lande gute Polizei zur ,Abschneidung der schadlichen Pracht und der weiblichen Hoffahrt', schleuniges und gleiches Recht fur jedermann, Abstellung der Gewalt-thatigkeit. Auch inbetreff der Grenzbauten gaben die Ausschiisse ihr Gutachten ab. Es mochten alle bisher gepflogenen Berathungen, Modelle und Abrisse, die Grenzbauten betreffend, an den Kaiser, dem die Ver-sehung der Grenze ki aft seines Amtes zustelie, geschickt vverden, damit Ikre Majestat sich in deutschen und walschen Landen um die er-fahrensten Baumeister bewerbe, dieselben an die Grenze scliicke, dort die Grenzfestungen besichtigen und Abrisse derselben anfertigen Iasse. piese sollten dann etlichen kriegsverstandigen und der Grenze kun-digen Ratlien des Kaisers und Erzherzogs und Landleuten vorgelegt und nach deren Beschluss der Bau ins Werk gesetzt werden. In der Zwischenzeit sollen aber vor allem Kanischa und Kopreiniz als die wichtigsten Orte in Stand gesetzt werden, sowie auch Kormond und Radkersburg. Auch auf die vorliegenden Schreiben des Grafen Serin, des Grafen Banffy und des Bischofs von Agram ware Rucksicht zu nehmen und dieselben dem Ivaiser zu iibermitteln. Serin sei ein Mann, der in der Grenze in grossem Anselien stehe, von Banffy sei es zwar auffallend, dass er Hilfe verlange, da er noch 1500 Unterthanen babe, mit denen er den Flecken Semenie ganz wolil erlialten konnte, auch babe er die 50 Haramien, welche der Kaiser in das Kloster Semenie zur Behiitung des Urfahrs daselbst gelegt, weg-geschickt und nicht dulden wollen; allein bei diesen gefahrlichen Lauften ware ihm doch Hilfe zuzusichern. Endlich sei es die liochste Zeit, Wichitsch und Hrastoviz nach dem Ansuchen des Bischofs von Agram zu befestigen. Die Grazer Versammlung beschloss, Gesandte an den Kaiser nach Wien zu schicken (fiir Krain Georg Sigesdorf von Grosswinklern), deren Begehren gemass ihrer Instruction (vom 8. Juni) dahin gehen solite, dass der Kaiser die vollstandige Erhaltung der windischen und kroatischen Grenze auf solange iibernehme und die osterreichischen Lande von derselben enthebe, bis dieselben ihrem Landesfursten aus den Schulden geholfen. Die Stande kniipften an die Thatsache an, dass die Grenze zur Zeit Ferdinands dem Kaiser als Kriegsherrn zui- Besorgung iibergeben wurde, wahrend sie sich friiher in der Ver-waltung der Lande befand. Da die Krone Ungarn und die vvindische und kroatische Grenze Ihrer Majestat als Kaiser und Konig von Ungarn eigenthtimlich gehore und die Reichshilfe die Bestimmung zur Sicherung der Grenze liabe, welcher sie bisher zum grosseren Theile nicht zu-gefuhrt worden; da ferner das Kriegsvolk in Kanischa nicht ordentlich ausgezahlt werde, daher keine Disciplin mehr halte, und die Grenze in ausserster Gefahr stehe, so werde gebeten, die kaiserliche Majestat wolle auf die windische Grenze 200 deutsche schwere und 200 leichte ,husarische' Pferde, dann 200 Haramien, auf die kroatische 200 Ilusaren-pferde und 200 Haramien zur Sicherung der Grenze in Friedenszeiten legen, eine bestimmte Summe Geldes zur Erhaltung derselben bewilligen und die Grenzflecken, insbesondere Kanischa, Legrad, Dombra, Koprei-niz, Crastouiza, neu befestigen lassen. Werde diese Bitte nicht erhort., so vvussten die Lande sich nicht mehr zu lielfen und entschliigen sicli aller Verantvvortung fiir die Folgen. Die Gesandten kamen am 12. Juli in Wien an, und die Verhand-lungen dauerten bis in den September. Der Kaiser sagte in seiner Antwort an die Gesandten der drei Lande, dass Kaiser Ferdinand, der die ober-, nieder- und vorder-osterreichischen Lande unter seiner Herrsckaft vereinigte, auf die Grenze nicht mehr als 40,000 Gulden jahrlicli verwendete. Kaiser Max dagegen, dem nur der dritte Theil obiger Lander zugefallen, habe den Beitrag auf 60,000 Gulden erkolit, abgesehen von den Kosten auf den Bau in Windisebland und das Kriegsvolk in Kanischa, Legrad und anderen Ortflecken, Munition und Befestigungen, was sich auf 130,000 Gulden erstrecke. Der Kaiser leiste also, abgesehen von Munition und Festungsbau, fast soviel als der Erzherzog mit den drei Landscliaften. Die jahrlichen Ausgaben des Kaisers auf die Grenze vom adriatischen Meer bis Siebenbiirgen wurden auf 993,089 Gulden 30 Kreuzer veranschlagt, ungerechnet die Ausgaben auf Gebau, Artil-lerie, Munition, Proviant, die ungarische und Zipser Kammer u. s. w.' Es blieb schliesslich bei dem bisherigen Beitrage des Kaisers zu den Grenzkosten mit 60,000 Gulden. Der Erzherzog aber fuhrte den Vorschlag der GrazerVersammlung durck, zur Erleickterung des Kriegs-aufwandes von dem papstlicken Breve von 1568 Gebrauch zu machen, welches die Halfte des Einkommens der geistlichen Giiter wahrend fiinf Jakren zur Befestigung der Grenze zu verwenden gestattete. Die Kloster protestirten zwar der Form wegen, um ikr Reckt zu wakren, gaben aber trotzdem nack. Auck ordneten der Kaiser und der Erz-kerzog Commissare an die Grenze ab, um den Zustand derselben zu untersuchen, und der Erzherzog bewilligte mit Riicksickt auf die offen-bare Noth der Lande die bis dahin aus religiosen Grunden verweigerte Absendung von Abgeordneten der Lande zum nachsten Reickstage.2 Der siegreicke Zug Sinans gegen Tunis steigerte die Gefalir auck fiir die Grenzlande, und es wurden daker fiir den 15. August 1575 die Aussckiisse der drei Lande vom Erzherzog nach Bruck an der Mur, der alten Malstatt fiir Kriegsvorbereitungen, berufen, um eine allge-meine Defensionsordiunig zu beratken. Indem der Erzherzog in seiner ' Landsch. Arch. Fasc. 87. 2 Eadics, Herbart S. 817—318. Instruetion fiir die landesfurstlichen Commissare den Krieg gegen die Pforte als eine Saclie der Religion bezeiclinete, gab er den Standen eine bequeme Handhabe zur Erneuerung ihrer Religionsbeschvverden. Sie schalteten der Instruetion ihrer Abgesandten — als solche wurden gevvahlt: Herbart von Auersperg; Johann, Prior zu Pletriacli; Achaz, Freiherr von Thurn; Mert Gall von Gallenstein; Max von Lamberg zuin Rottenbiichel; Franz von Scheyer und Hans Jakob Picardo, ge-wesener Stadtrichter zu Laibach, — einen Artikel ,wegen Betriibung der Augsburgischen Confesssionsverwandten' ein, wogegen die Geist-lichen Einsprache erhoben und begelirten, dass diese Stelle ausgelassen werde und die drei Stande der Herren, Ritter und Stadte ihre Be-schwerde abgesondert vorbringen sollten.1 Deraungeachtet blieb es bei der anfanglichen Stilisirung der Instruetion. Ani 15. August versammelten sich die Abgeordneten zu Bruck an der Mur in der "VVohnung des Freiherrn Popi um 2 Uhr nach-mittags, um den Vortrag der landesfurstlichen Commissare entgegen-zunehmen und die Credenzschreiben ihrer Landschaften zu libergeben. Am 17. August wur..................... 4 Feldsclierer............................ o 2 Trumbenschlager..................... 8 „ 2 Pfeifer............................. 8 Dobnetsch............................. 4 „ Schultheiss............................ 20 Gerichtsschreiber....................... 10 „ Gerichtsvvaibel......................... 6 „ 6 Gerichtsleute ubersoldet............... 24 „ Furtrag....... 222 Gulden, Uebertrag..... 222 Gulden, Profoss ............................... 20 "„ 2 Trabanteu........................... 8 „ 4 Steckenknechte....................... 16 „ auf 484 Knechte monatlicb 4 Gulden..... 1936 „ Hakengeld............................. 100 2302 Gulden. 7. Im Fall der Noth ist der dreissigste Mann auf 2—3 Monate ins Feld zu stellen. 8. Beschreibung des zehnten und achten Mannes in jedem Lande. 9. Auch die Stadte und Markte sollen die Ihrigen mit Lands-knechtriistung bewehrt machen, damit sie zur allfalligen Vertheidigung gegen eine Belagerung bereit sind, sowie auch ein Fahnlein Knechte zur Zeit des Aufgebots und den Anschlag an Stelle des dreissigsten Mannes stellen konnen. 9. Von 100 Pfund Geld ist ein geriistetes Pferd zu stellen und in Geschwader unter Bittmeister einzutheilen. Dieses Aufgebot soli in den Waffen geiibt werden. 10. Wenn der Landesfiirst personlich zu Felde zieht, sollen die Adeligen, welche nicht ohnehin mit ihren Giltpferden dienen, eine gleiche Zahl Pferde entweder personlich ins Feld fiihren oder im Falle ihrer Dienstuntauglichkeit schicken, und auch die Geistlichen sollen davon nicht ausgeschlossen sein. Auch alle nicht zu den Standen gehorigen Adeligen sollen bei Verlust ihres Wappens sich im Falle des personlichen Zuzugs bei der Landschaft einschreiben lassen. Auch die Doctores, Advocaten, Biirger und andere Einwohner des Landes, welche zwar nicht adelig sind, aber das Recht haben, goldene Ketten zu tragen, sollen ein geriistetes Pferd aus eigenem Sackel unterhalten. 11. Wenn der personliche Zuzug neben dem Aufgebot erfolgt, muss ein Theil der Landleute, dann der zehnte und fiinfte Mann mit seinen Hauptleuten zu Hause bleiben, um im Fall der Noth auf die bestimmte Malstatt zu riicken. 12. Bei einem feindlichen Einbruch soli jeder waffenfahige Mann im Lande aufgeboten werden, mit Ausnahme derjenigen, welche durch den Feind unmittelbar bedroht sind und Haus und Familie schiitzen miissen. 13. Kreidfeuer sollen als Allarmzeichen dienen. 14. Inbetretf der gegenseitigen Hilfeleistung unter den oster-reichisclien Landern erachten die AusschUsse dieselbe fttr hiichst noth- 4 wendig und erklaren fiir ihre Lande, einander gegenseitig im Falle der Noth^beizustehen. Zur schnellen Durchfiihrung dieser Defensionsordnung solite die Ernennung der Befehlshaber besehleunigt werden. In jedem Lande solite der Landeshauptmann als Oberst des Žuzugs fungiren, in seiner Verbinderung aber von der Landscbaft ein Lieutenant ervvahlt werden. Auch die niederen Befehlsleute iiber den fiinften und zehnten Mann sollten alsbald durch jedes Land ernannt werden. Als oberster Befehlshaber solite ein Oberst auf gemeinsame Kosten der Lande bestellt und demselben aus jedem Lande ein Kriegsrath beigegeben werden. Diese sollten fiir Proviant, Munition und andere Kriegsbedurfnisse sorgen, das Rechnungswesen fuliren und uberhaupt fiir das Grenzwesen Sorge tragen. Kaiser Maximilian forderte von den Ausscliiissen eine Beihilfe zum Bau der Festung Kanischa. Die Gesandten bewilligten 20,000 Gulden, wovon Steiermark 10,000, Karnten 6000 und Krain 4000 Gulden beišteuern sollten. Oesterreich hatte 50,000 Gulden bewilligt. Die Ausschiisse verkannten nicht die Nothwendigkeit schneller und energischer Massregeln. Sie berathschlagten eingehend, wie die Ortflecken hergestellt, mit Proviant, Geschutz und Munition versehen werden sollten; sie beschlossen hundert Knechte sogleich aufzunehmen und nach Hrastoviz zu legen, unterhandelten auch mit Julius de Sara \vegen Uebernahme des Befehls iiber diese Mannschaft. Als Anfangs September Kundschaften aus Warasdin eintrafen, welche die Gefahr als nahe bevorstehend erscheinen liessen, wurde beschlossen, das Auf-gebot in allen drei Landen ergehen zu lassen, dem Grafen Serin zu-zuschreiben, den Flecken Kanischa nicht zu entblossen und sich ritter-lich zu halten. Die Stadte in Steiermark katten ein Fahnlein Knechte zu schicken, und 2000 Schiitzen seien alsbald durch den Herrn von Gleispacli aufzunehmen. In jedem Lande solite sofort ein Vorratli an Proviant gesammelt werden, zu dem jeder nach seinem Vermogen bei-tragen solite.1 Am 4. September trafen von allen Seiten drohende Nachrichten ein. Herbart von Auersperg erliielt sicliere Kundschaft, dass fiinf tiir-kische Begs ein grosses und wohlgeriistetes Heer versammelt hatten, um Kroatien zu iiberfallen. Da ergriff' er das Wort, um in ,zierlicher, tapferer und doch bescheidener' Rede der Versammlung die Gefahr 1 Landsch. Arch. Fasc. 87, 97. der Grenze und ihre Hilflosigkeit darzulegen. Kroatien blute taglich unter den verratherischen Ueberfallen der Barbaren, welche den Frie-den im Munde und in der Faust den Krieg fiihren. Taglich wachse die Gefahr, wahrend die Kraft zum Widerstand abnehme. Er wolle jederzeit seine Pflicht thun und keine Muhe noch Kriegsgefahr scheuen, um fiir die Sicherheit der ihm anvertrauten Grenze zu sorgen. Solite es aber Gott iiber ihn verhangen, dass er von den Turken ubereilt und uberwaltigt \viirde, so wollte er dennoch seinem Amt durch rflhm-lichen Sieg oder ehrlichen Tod genugthun. Er schloss damit, dass er sich nicht stark genug fiihle, der ganzen feindlichen Macht aus Bos-nien den Einfall in Kroatien und Krain allein zu verwehren, doch sei er begierig, dem Vaterlande in seiner aussersten Noth entweder Hilfe zu bringen oder die Feinde mit seinem Blute zu sattigen. Einhellig beschlossen die Ausschusse, dass Herbart sogleich der bedrohten Grenze. zu Hilfe eilen solle, und dieser folgte ohne Verzug ihrer Aufforderung.1 6. Die Schlacht bei Eudaschki. Herbarts von Auersperg Heldentod und Leiohenfeier. Mottling erobert. Triumpheinzug in Zonstantinopel. Bauernrebellion. Nur z\vei Tage verweilte Herbart bei den Seinigen, als er in die Heimat riickgekehrt war. Seinen letzten Willen hatte er schon vor einigen Monaten niedergeschrieben. Am dritten Tage brach er nach Freithurn an der Kulpa auf, wo er seine Pferde und Kriegs-riistungen hatte. Von da liess er an alle Offiziere der Grenze den Befehl ergehen, ihre Mannschaft schleunigst auszuriisten und sich bereit zu machen, innerhalb vier Tagen bei Budaschki zu ihm zu stossen. Er selbst brach sogleich mit seinem Sohne Wolf Engelbrecht und 50 deutschen Reitern an die Grenze auf. Schwere Sorgen driickten sein Herz, als er so in den ungleichen Kampf zog. Er erwog das unheilvolle Geschick des Vaterlandes in seiner Seele, die Unmoglich-keit, mit seiner geringen Macht dem gewaltigen Feindesandrang zu widerstehen und das drohende Verderben abzuwenden. Sicherer Tod und darnacb der Ruin der Heimat, das schwebte ihm vor den Augen; der Schatten Kazianers, dem Ein Ungluckstag seinen rubmvollen Namen geraubt, umdiisterte seinen Geist. So kehrte er am Abend des 21. September bei dem kroatischen Edelmann Tušilovič in der Nahe von Budaschki ein, liess hier ein Lager aufschlagen und Wacht- 1 Valv. XV. 488; Eadics S. 324-327. posten aufstellen, um den Feind zu beobachten. Da es nun iiberall ' stili blieb und von den Turken noch keine Kundschaft eingelaufen war, legte er sicb ohne Nacbtinablzeit nieder, scbwermutbigen Ge-danken, weniger um sein eigenes als des Vaterlandes Ungluck nach-hangend. Die Unruhe liess ihn nicht die Augen schliessen. So, den Kopf auf die Hand gestiitzt, waehend, Helm und Panzer zur Seite, ein treues Hundlein zu seinen Ftissen, bildet ihn unsere Chronik ab.1 Er betet und beliehlt alles dem lieben Gott in seine Hande. Um vom Feinde nicht im Schlafe uberfallen zu werden, lasst er mitten in finsterer Nacht seine Diener wecken, befielt ihnen, die Rosse zu satteln und sich kampfbereit zu machen. Dann steht er noch vor Tagesanbruch auf, und wahrend er seine Riistung anlegt, ertont ein Schuss. Diesen als Anzeichen von des Feindes Nahe aufnehmend, be-steigt er sofort sein Schlachtross, welches wider seine Gewohnheit zittert und scheut, ,gleich als ob sich's dafiir entsetzte und Leid triige, dass es nunmehr seinen Herrn zum letzten male tragen und mit ihm sterben miisste.' Dariiber erschrak sein Solin Wolf Engelbrecht und ward ,fast kleinmiithig' iiber dies Vorzeichen eines ungliicklichen Ritts. Doch der Vater hiess ihn ohne Furcht und Sorge sein, sagte ihm, er solle nur von seiner Seite nicht weichen und den Anblick der Tiirken nicht fiirchten, ja, dafern es Gott gefallen solite, ihn aus diesem Leben zu nehinen, den Tod selbst nicht fliehen, sondern Gott loben und mit fiohlichem Muth fur den christlichen Glauben mitten unter dessen Feinden redlich sterben. Auf gleiche Weise sprach der ritterliche Held seine Kriegsgefiihrten, die edeln und tapferen Herren Friedrich von Weixelberg, Daniel von Tettau und Julius von Sara an, sie miissten entweder einen stattlichen Sieg, oder wenn sie mit und neben ihm ritterlich fielen, ein ewiges Lob und unauslosch-liches Gedachtniss hoffen. Zunachst wahlte er nun vier frische, junge und kiiline Kroaten und sandte sie aus, das feindliche Lager zu erkundschaften und es ihm anzuzeigen. Er selbst wollte sich zu den Vorposten begeben, um Nachricht iiber den Feind einzuziehen. Da zeigten sich einige dem Hauptcorps vorausschwarmende turkische Reiter, mit denen unser Herbart, obwohl einen Hinterhalt nach der Art des Feindes besorgend, als beherzter Mann mit nur wenigen Begleitern sofort ins Gefecht sich einliess, mit Biichse und Scliwert viele erlegte und sie dreimal in die Flucht schlug. Inzwischen sclilich die tiirkische Hauptmacht, 1 Valv. XV. 490. » 10 — 12,000 Mana stark, durcli Wald und Gestrauch gedeckt heran, auf dem Wege vier Schildwachen niedermacliend, und eilte dem Vortrab zur Hilfe. Vor dem ritterlichen Mann, der mit Wenigen unverzagt kampfte, halten die Tiirken wie in Ehrfurcht einen Augenblick stili, dann setzen sie mit ganzer Macht und einem Allahgescbrei, ,als wann Erd und Himmel in einander fallen sollten', auf ihn ein und umringen den theueren Helden mit seinem kleinen Hauflein. Dieser aber zagt und weicht nieht, sondern bleibt unbeweglieh, tapfer um sich schlagend. Indem er sich also ritterlich wehrt, er wie sein Ross ,mit des Feindes Blut bedeckt, gedenkend des Vaterlandes und des Elends der armen Grenzleute, spornt er sein Ross und sprengt in den dichtesten Haufen der Feinde. Er ftthrt Streich auf Streich, nie fehlend, und streckt mit der Kugel zwei turkische Hauptleute zu Boden. Hoch weht die rotlie Streitfahne mit dem Christusbild den Kampfern voran. Da wird von einem tiirkischen Deli hinterriicks das Ross des Helden gefallt. Herbart stosst zu Fuss den Angreifer vom Pfjrde, aber die Ueberzahl umringt ihn, und wahrend die iibrigen sich bemiihen, ihn lebend zum Gefangenen zu machen, schlagt ihm einer das Haupt vom Rumpfe und bringt es in das Zeit des Ferrath Beg, Paschas von Bosnien, der, entriistet, dass es nicht gelungen, den Held lebend in seine Gewalt zu bringen, Herbarts Morder sogleich kopfen lasst. Von Herbarts ritterlichen Gefahrten fielen mit ihm Friedrich von Weiielberg, Hauptmann der Schiitzen, und dessen Lieutenant Daniel von Tettau, sowie 200 von der Mannschaft; 2000 — darunter Herbarts Sohn, der zweiundzwanzig-jahrige Wolf Engelbrecht; Balthasar Gusitsch, Wolf Ensthaler, Thomas Tschadesck, Hauptmann zu Serin; Julius von Sara, der fiir Hrastoviz bestimmte Befehlshaber, und Christoph Purgstaller — wurden gefangen. Nur vier, Ott und Heinrich, Herren von Losenstein, Martin Wolfgang Mordax und der Schreiber Herbarts entkamen durch die Flucht und brachten die Trauerkunde nach Freithurn. Dahin wurde auch Herbarts Leichnam vom Schlachtfelde gebracht. In der protestantischen Spitals-kirche der heil. Elisabeth solite er seine letzte Ruhestatte finden. Als die Reste des gefallenen Helden am 25. September 8 Uhr vormittags in Laibach anlangten, warteten bei dem Karlstadter Thore alle angesehenen und vornehmen Herren und Landleute in Trauerkleidern und eine Menge Volkes jeden Standes und Alters, Eingeborene und Fremde. Zehn auserlesene junge Herren vom Adel trugen ihn unter Klagen und Thranen des Volkes auf ihrem Riicken in die Kirche, wo er ausgestellt blieb, bis es gelungen war, das Haupt des gefallenen Helden von dem barbarischen Gegner wieder zu erwerben. Der Pascba lieferte das Haupt gegen anseknliches Losegeld erst aus, nachdem er ihni die Haut hatte abziehen lassen, um dieselbe ausgestopft dem Sultan als Siegeszeichen zu Fiissen zu legen und von ihm den Siegeslohn zu erlangen. Nun erfolgte die Beisetzung der Leiche. Magister Ckristoph Spindler, Superintendent der evangelischen Kirche Krains, hielt die Leichenpredigt tiber Makkabaer I, 9. Er rtihmte den christlichen Lebens-wandel des Verblichenen, \vie er die Predigt des gottlichen Worts gern und fleissig gehort, das Sacrament nach der Einsetzung Christi empfangen, die reine Lehre des Evangeliums nach seinem Vermogen treulich gefordert, mit Makkabaus allem Gotzendienst abgesagt, seinen Glauben mit lebendigen Friichten bewiesen, indem er die Gaben und Tugenden, mit denen er von Gott geziert gewesen, nur im Dienste des Vaterlandes und der allgemeinen Wohlfahrt angewendet; sich gegen jedermann freundlich, sanftmiithig, mild, leutselig, im Recktsprechen unparteiisch, gegen den Feind wie ein Held gleick Judas Makkabaus bewiesen; wie er von den tJntertkanen, dem Kriegsvolk, ja von dem ganzen Lande als Vater geliebt, von manniglich holien und niederen Standes geehrt worden. Der Tiirken Sckrecken sei er gewesen, da er durck mekr als zwanzig Jalire an der Grenze gegen sie gekampft und nack seinem eigenen Zeugniss durck Gottes Gnade so oft iiber sie gesiegt. Und endlich habe er geendet wie der Makkabaer in dem trostreichen Gedanken seiner Devise: ,In manu Dei sors mea', und mit seinem Feldgesckrei: ,Jesus, Jesus kilf!', ,dass wir gar keinen Zweifel tragen, wie er von wegen dieses seines ekrlicken und ritterlicken Tods auf Erden einen ewigen und loblichen Namen hinter ihm gelassen, dass er also auch im Himmel dort ewiglichen dessen einen ewigen Ruhm unter den heiligen Martyrern Gottes werde haben, mit denen er von wegen des christlichen Namens und Glaubens wider den Teufel und seinen verfluchten Anhang in seinem seligen Beruf aus wakrem Glauben und Vertrauen an Christum ritterlich gestritten und gelitten hat.' Herbarts Grab wurde durch einen marmornen Denkstein geziert, auf \velchem sein Bildniss angebracht war und welcken Valvasor nock geseken kat. Die Unbill der Zeit hat des Tapfern Denkmal hinweg-getilgt, die Inschrift desselben lautete: ,Elogium Herbardi ab Auersperg Herois inclyti, qui in finibus Croatiae ad Budaschki adversus Turcas strenue dimicans 22. Sep-tembris 1575 occubuit. Herbardo ab Auersperg, sago et toga longe inclyto, Heroi in utraque fortuna spectato, qui praecipuis in Patria forisque gestis cunctis se admirabilem praebuit; cum utrique pro-fuerit consilio et manibus ambiguum ut videretur, prudentior capi- taneus Carnioliae: an fortior dux militiae esset. Cecidit quidem sed in acie sed dimieans sed occidens circumventus et pro mole pressus fatumque fato objiciens e vita cedens non cessit animo, docens aliud esse occumbere aliud debellari, fatis concessit, ut memoriae, sublatus oculis mentium admirationi exhibeatur. Quem suorum gesto-rum farna, ut heroem magnanimum immortalitati hoc honoris monu-mento immolat.' Herbarts Biographie schrieb Georg Khisl von Kaltenbrunn (Her-bardi Auersperg Baronis Rerum Domi militiaeque Praeclare gesta-rum etc. Laibach, gedruckt bei H. Mannel 1575, in deutscher Ueber-setzung durch Hans Krazenpacher, Laibach 1576), und auch Spindlers Leichenpredigt erschien, zunachst zum Troste der Witwe des Helden, die krankheitshalber derselben nicht beiwohnen konnte, im Druck (Ain christliche Leichpredig etc. Laibach, Hans Mannel, 1575). Herbarts Andenken wurde schon wenige Jahre nach seinem Tode im Lied gefeiert (Carmen encomiasticum des Tobias Stangel, Laibach, Mannel, 1577, Blatt 1 a und 5 b), und ein Jahrhundert spater schrieb Schonleben in seiner Genealogia Auerspergica: ,Nibil in hac tempestate in Carniolia gloriosus Auerspergico sanguine, nihil amabilius.' Des Helden gleichzeitiges Bildniss, in Oel gemalt, bewahrt die k. k. Ambraser Sammlung, ein spater schablonenmassig angefertigtes, doch gut gemaltes, die Ahnengalerie des Stammschlosses bei Laibach. Im Amthause der fiirstlich Porcia'schen Herrschaft Spittal in Ober-karnten befand sich 1832 (jetzt in Wien) das Portrat eines Herrn im spanischen Costiime, schwarz, mit weissem, bis auf das Knie reichen-den Mantel, den Hals geziert mit dreifacher Goldkette, ober dem Haupte die Worte: ,Herbardus Auersperch Dum moriens vitam pro Christi nomine dedi, mors mea celebrem perpetuumque fecit 1575.'1 Wir kehren von dieser Abschweifung zu den Ereignissen zuriick, welche dem Treffen von Budaschki gefolgt sind. Das siegreiche Turkenheer verfolgte seinen Weg, begreiflicher-weise unter dem Eindrucke der Niederlage ohne Widerstand zu finden, nach Krain. Die Stadt Mottling wurde erobert, gepliindert und in Brand gesteckt, die Einwohner theils niedergemetzelt, theils gefangen fortgeschleppt.2 Dazu gesellte sich noch der Schrecken einer ,Bauern- 1 Eadics, HerbartVIII, Wien 1862, mit lithographischer Nachbildung des Portraits der Ambraser Sammlung. Valv. XV. 489 f. 2 Valv. XI. 389; XV. 499, rebellion', welche jedoch bald, wie es scheint, oline Blutvergiessen gestillt wurde.1 Am 9. Dezember zog der Sieger von Budaschki, Ferrath Beg, im Triumpli in Konstantinopel ein. Die Kopfe Auerspergs und Weixel-bergs wurden da von ihren Mordern auf Stangen getragen, jener Her-barts wird beschrieben: ,von breitem, lieblickem Angesicht, mit einem roth und grauen Bart, auch halb grauen Kolb, gar erkenntlich, auch deucht uns, als ob er eine Wunde unter dem Gesicht gehabt', der andere (Weixelbergs), ,auch eines redlichen Mannes Kopf, der war oh ne Bart, langen Angesichts.' Dann folgten die Gefangenen, darunter mehr als zwanzig mit eisernen Ketten um den Hals. Unter ihnen ging ein junger Mann, der sich fiir einen aus dem edlen Geschlechte der Burgstaller (Purgstall) ausgab. Er trug ein Kamisol mit weiten Braun-schweiger Aermeln, Lederhose und eine griine und blaue Feder auf dem Hut. Zweimal wurden die Gefangenen mit Pfeifen und Trommel-spiel zum Pascha und von da zum Divan des Sultans gefiihrt. Traurig war das Los des jiingsten Sohnes Herbarts, Wolf Engelbrechts, der verwundet in die Hande der Tiirken gefallen war. Kaiser Maximilian schrieb 1576 um Beihilfe zu dessen Befreiung an den Papst Gregor XIII. Das Schreiben scheint, vielleicht aus religiosen Bedenken, nicht in des Papstes Hande gelangt zu sein, denn sein Original befindet sich im Auersperg'schen Archiv. Wolf Engelbrecht blieb bis in den Mai 1577 im Gewahrsam des Paschas von Bosnien. Am 24. Mai 1577 nach Konstantinopel gebracht, wurde er bald darauf gegen ein Losegeld von 30,000 Thalern freigelassen. In seine Heimat riickgekehrt, heira-tete er eine Elisabeth von Auersperg-Schonberg und starb 1590, wie man glaubte an Gift, das ihm in der Gefangenschaft beigebracht \vorden. Um die ausgestopften Kopfhaute Herbarts und des Weixel-bergers musste der Botschafter Freiherr von Ungnad mit dem Henker handeln; dieser forderte erst 80,000 Dukaten und warf die Kopfe dann weg, wofiir ihn der Grossvvesir priigeln liess; endlich um fiinfzig Thaler ausgelost, wurden die Kopfe in einem Cypressenkastchen nach Krain gebracht und in der Biistkammer des Stammschlosses der Auersperge aufbewahrt, wo sie noch heute gezeigt \verden.2 An die Stelle des gefallenen Helden hatten die Stande in der Ausschussitzung vom 21. November 1575 mit Stimmeneinhelligkeit, 1 Valv. XV. 499. 2 Eadics 1. c. 333—338; Hammer, Geschichte des osmanischen Eeiches IV. 22-24. Bischof Konrad voran, den Freiherrn Weikhard von Auersperg zum Landeshauptmann gewahlt, wie um damit dem um Krain so verdienten Geschlecht ein neues Zeugniss ihres Vertrauens zu geben.1 7. Reichstag in Kegensburg. Tiirkeneinfall. Ankunft der Erzherzogin Maria in Laibach. Tod Kaiser Maximilians. Schon auf dem Brucker Tage (21. August 1575) hatten die Aus-schiisse der drei Lande die Instruction fiir ihre Gesandten zum Reichs-tage von Regensburg entworfen, der im kommenden Jahre (1576) zusammentreten solite. Sie schilderten die Lage der Grenze, die Erschopfung der Lande, die friiher von Deutschland geleistete Hilfe zur Erhaltung der Grenze, wie der von den Tiirken belagerte Grenz-ort Krupp durch deutsche Reichstruppen unter einem Herzog von Braunschweig und durch das von Niklas Graf von Salm gefiihrte Aufgebot entsetzt worden. Es wurde zur Begriindung des Anspruches auf die Reichshilfe angefiihrt, dass die innerosterreichischen Lande ver-moge ihrer Landesfreiheiten in den Schutz und Schirm des Reiches genommen worden, dass sie auf denselben auch als Glaubensgenossen, dann weil diese Lande der deutschen Nation in Sprache und Sitte an-gehoren, wie andere Volker des deutschen Landes Anspruch haben.2 Als Gesandte Innerosterreichs erschienen auf dem Regensburger Reichstag (15. Februar 1576) Hans Friedrich Freiherr von Hofmann, Erblandhofmeister in Steiermark und Erbniarschall in Oesterreich und Steiermark, fiirstlicher Durchlaucht Erzherzog Karls Rath und Landes-venveser in Steiermark; Ludwig Ungnad Freiherr zu Sonegg, kaiser-licher Rath, Hauptmann und Vicedom der Grafschaft Cilli; Jobst Josef Freiherr von Thurn, Uskokenhauptmann.3 Die Gesandten baten nicht allein um Reichshilfe, sondern schlugen auch die Errichtung eines Ritterordens zur Erhaltung einer Flottille in Sissek vor, was, obwohl allseitig als gut und nutzlich erachtet, nicht zur Ausfiihrung kam.4 Der Reichstag bewilligte die Tiirkensteuer auf sechs Jahre,5 vvas' einem Beitrage von 705,000 Gulden gleichkam.6 Der Landtag Krains be- 1 Landtagsprot. II. 165. 2 Landsch. Arch. Pase. 97. 3 Landsch. Arch. Fasc. 97. 4 Valv. XII. 48. 5 Banke, zur deutschen Geschichte S. 110. 6 Valv. XV. 499. willigte in dem nemlieken Jahre eine Kopfsteuer, welche von jedem, der das zehnte Lebensjahr iiberschritten batte, wochentlich gezahlt werden musste.1 Die getroffenen Vorkehrungen erwiesen sich bald als gerecht-fertigt, denn noch im Jahre 1576 setzten 3000 Tiirken iiber die Kulpa und verheerten mehrere Ortschaften,2 und im Jahre 1577 fielen die Martolosen in die windische Mark ein und pliinderten und zerstorten mehr als 150 Ortschaften.3 Am 11. November desselben Jahres erging auf die vom Oberstlieutenant der kroatischen Grenze, Hans von Auersperg, eingelangte Nachricht, dass der Kapidschibascha mit einem 4000 Mann starken und taglich sich verstarkenden Heere Wichitsch zu iiber-fallen und zu belagern sich anscbicke, der Befehl zur allgemeinen Bereithaltung des Aufgebots mit dem zwanzigsten, zebnten und fiinften Mann. Zum Sammelplatz war fiir alle Landestheile, mit Ausnahme des Karstes, Mottling bestimmt.4 Die Turkenkundsckaft erwahrte sich gliickliclierweise nicht, aber ein anderer gefahrlicher Feind brach iiber Ratschach verheerend ein, die Pest.5 Im Juli wurde die Stadt Laibach gegen die von der Pest inficirten Orte abgesperrt, und es wurde niemand, der aus solchen kam, von der Thorwache eingelassen. Hans Nicolitsch zu Wachsenstein, der den Thorwachter zwingen wollte, eine solche verdachtige Person einzulassen, und ihn auf seine Weigerung, sowie auch den Magistrat beschimpfte, dann auch in die Wohnung des Hans Concili mit blanker Wehre eindrang und ihn damit bedrohte, wurde von den Standen zu dreitagigem Arrest auf der Landeshauptmannschaft verurtheilt.6 In diesem Jahre erfreute Hans Khisl, innerosterreichischer Hofkanunerprasident, die Stande mit der Nachricht von der bevor-stehenden Ankunft der Erzherzogin Maria in Krain. Er machte die Stande aufmerksam, das es sich gebiihre, der hohen Frau mit einer Ehrung entgegen zu gehen; nach seiner Ansicht, fiigte er bei, konne dies durch einen goldenen Schaupfennig mit des fiirstlichen Paares Bildnissen und dem landschaftlichen Wappen geschehen.7 Die Stande beschlossen walirend des Landtags (April 1576) eine Verehrung von > Mitth. 1852 S. 43. 2 Hammer L c. IV. 613. 3 Hurter, Perd. II., I. 302. 4 Mitth. 1859 S. 89. 5 Valv. XV. 499. 6 Landtagsprot. II. 248. i Landtagsprot. II. 189. Perlenschntiren im Werthe von 1000 Dukaten,1 doch liegt nicht vor, ob und wann die Erzherzogin ins Land gekommen und die Ehrung iiberreicbt worden. Ein schwerer Verlust traf Oesterreich durch den am 12. Oktober 1576 erfolgten Tod des Konigs Maximilian II. Wir haben gesehen, wie er das Bibelwerk forderte, mit welchem Vertrauen sich Truber in seinen Briefen und seinen Vorreden an den Monarchen wendete, welcher erklart hatte, dass ,keine grossere Siinde sei, als tiber die Gewissen herrschen zu wollen';2 wie oft seine stets bereite wohlwollende Vermittlung von den bedrangten Protestanten Krains angerufen wurde. "VVahrend seiner Regierung war auch in Oesterreich kein Raum fiir eine katholische Reaction, seine Massregeln in Niederosterreich gaben das erste Beispiel religioser Duldung, das auch auf die inneroster-reichischen Lander seine Riickwirkung nicht verfehlen konnte. Die ,Assecuration' vom 14. Januar 1571, welche dem Herren- und Ritter-stande in Oesterreich die freie Religionsiibung gestattete, war das Vorbild des Brucker Religionsvergleichs von 1572, der, zunachst nur fiir Steiermark gjltig, einen neuen Rechtszustand fiir das Augsburgische Bekenntniss in ganz Innerosterreich vorbereitete. Krain insbesondere wird dem Gonner Trubers und seiner jungen nationalen Literatur stets ein dankbares Andenken bewahren. Ein Laibacher, Georg Prenner (Pyrenaeus), genoss Kaiser Maxi-milians Vertrauen als Almosenier und Burgpfarrer. Er wurde spater Probst zu S. Dorothea in Wien (1572) und Probst zu Herzogenburg (1578).3 8. Der Brucker Landtag von 1578. Defensionsordnung und Pacifioation der Evangelischen. Die steigende Gefahr der Grenze machte zu Ende des Jahres 1577 gemeinsaine Beschliisse der innerosterreichischen Lander zu kraftigerer Vertheidigung unumganglich nothwendig. Erzherzog Kari berief demnach die Landschaften auf den 1. Januar 1578 nach Bruck an der Mur. Es erschienen 45 Abgeordnete von Karnten, Krain, Steiermark und Gorz. Der Erzherzog eroffnete ihnen, dass die Grenz-vertheidigung nun auf den Landen selbst beruhe und dass anders- 1 Landtagsprot. II. 222. 2 Raupaeh, evangelisohos Oesterreich I. 148. 3 Bergmann, Medaillen II. 49, Anm. 1. woher keine Hilfe zu ervvarten sei. Auf Kaiser Rudolfs II. Wunsch hatte nemlich Erzherzog Kari die Versorgung der Grenze, soweit-sie seine Staaten beriihrte, iibernommen. Die Stande maehten dagegen geltend, dass ehemals das deutsche Reich der Grenze mit einem jahr-lichen Beitrage von 140,000 Gulden zu Hilfe gekommen sei und dass noch Kaiser Maximilian II. aus seinen ungarischen Kammergefallen 60,000 Gulden jahrlich beigesteuert habe, dass man auch die papst-lichen Hilfsgelder eintreiben solite. Allein der Erzherzog erwiderte, dass es mit der Reichshilfe ob der vielen Kriege und mit der ungarischen wegen anderer bedeutender Ausgaben schlecht stehe; es solle iibrigens darum ,sollicitirt' werden, allein darauf zu rechnen ware thoricht, die Landschaften mochten schlechterdings selbst zusehen, wie sie die Grenze schiitzen konnten.1 Die Ausschiisse gaben sich mit dieser Erklarung zufrieden, allein sie ergriffen den Moment, wo an ihre Opferwilligkeit die hochsten Anforderungen gestellt wurden, um eine Angelegenheit zur Sprache zu bringen, welche ihnen nicht minder am Herzen lag, als die Sicherung der Lander gegen die Tiirken. Nicht blos der aussere, sondern auch der innere Friede der Lander \var ein Bediirfniss. Wie sollten sie eintrachtig gegen den ausseren Feind zu einander stehen, wenn ihre innere Ruhe durch Beschwerung ihres Gewissens und Religionsbekennt-nisses getriibt war ? Dies erwogen, darf den Standen wokl kein Vor-wurf daraus gemacht werden, dass sie vor allem an die innere Be-friedigung der Lande dachten und von dieser das Mass ihrer Opfer fur die Erhaltung des Staates abhiingig maehten, lag es doch in der Pfiicht des Staatsoberhauptes, beide Gesichtspunkte mit weiser Massi-gung zu vereinigen und an die innere Befriedung der Biirger die kraftvolle Zuriickweisung aller Angriffe auf das Staatsganze zu kntipfen. So traten denn die Ausschiisse schon am vierten Tage, nachdem ihnen die erzherzoglichen Antrage waren zugestellt worden, mit der Erklarung hervor, einhellig bekennten sich die Landleute, Bischofe und Pralaten ausgenommen, zur Augsburgischen Confession, daher miissten sie vor allem Siclierstellung ihrer Religion verlangen.2 An Anlass zu Beschwerden fehlte es ohnehin nicht. Wahrend nemlich seit Erzherzog Karls Regierungsantritte die Mitglieder der Stande vom Herren-und Ritterstande factisch Freiheit der Religionsiibung genossen hatten, der Erzherzog diese auch ofter in Gegeniiberstellung zu seinem Dis- 1 Kichter, Hormayers Arch. 1819. 2 Hurter, Ford. II., I. 830. positionsrechte in Stadten und Markten wenigstens indirect anerkannt hatte, war von seiner Seite neuestens ein Schritt geschehen, weleher darauf abzuzielen schien, der Freiheit des protestantiscken Bekennt-nisses auck in dieser Beschrankung ein Ende zu machen. Im Schlosse zu Vigaun pflegten sich die Adeligen Oberkrains zu versammeln, um protestantiscken Gottesdienst abzukalten, zu dessen Besorgung die Stande aus Laiback einen ihrer Pradicanten zu entsenden pflegten. Da dieser Gottesdienst auch Untertlianen der laudesfiirstlichen Herr-schaft und Stadt Eadmannsdorf heranzog, so ergriff Erzherzog Kari den Anlass, um der Besitzerin von Vigaun, Juliana Kazianer, die Ab-kaltung solcker ,sectiscker Conventikel' zu verbieten (6. Juli 1577). Auf diesen der Witwe Kazianer am 10. Dezember 1577 zugestellten Erlass enviderten die Kazianer'scken Gerhaben (Vormiinder) dem Erzherzog (20. Dezember), dass sich in Vigaun nur die evangelischen Herren und Landleute versammeln, um Gottesdienst zu halten, und dass die Radmannsdorfer Unterthanen zu demselben nicht (wie es dem Erzherzog berichtet worden) gezwungen, sondern nur auf ihren Wunsch zugelassen wiirden, dass auch, da die von den Kazianern gestiftete Kirche zum evangelischen Gottesdienst nickt gebrauckt wer-den diirfe, ein Theil des Scklosses zu demselben eingerichtet \vorden sei, was nicht verwehrt werden konne, da es nack den Landesfrei-keiten jedem Landmann erlaubt sei, auf seinem Grund und Boden Kirchen zu bauen. Diese Eingabe theilten die Kazianer'scken Gerhaben gleickzeitig auch der Landschaft mit der Bitte mit, dieselbe den Brucker Gesandten zur Vorlage und Befurwortung beim Erzherzog zu iibergeben.1 Schon am 6. Januar erwiderte der Erzherzog den Standen, er habe bisher niemanden in seinem Gewissen beschwert, wolle aber eben so wenig in dem seinigen angefochten werden; auf die Religions-disposition in Stadten und Markten konne er nickt verzichten, und die Billigkeit fordere, dass die Landleute dasjenige, was sie fiir sich selbst begehrten, ihm ebenfalls liessen. Er werde die Biirger in ihrem Gewissen nicht beschweren, doch dass sie ihm eben so wenig in Reli-gionssachen als in weltlichen Angelegenheiten fiirgriffen. Weiter konne er nickt geken, und er thue darin, das miissten die Stande selbst gestehen, mehr als irgend ein Fiirst im deutschen Reich. Vorlaufig sich mit dieser Erklarung begniigend, schritten die Ausschiisse nun an die Berathung der Grenzvertheidigung und iiber- 1 Landsch. Arch. Pase. Rel. S. Nr. 5. reichten dem Erzherzog am 19. Januar ihr diesfalliges Gutachten, die Bedingung daran kniipfend, dass dem ,alleinseligmachenden Werk freier Lauf gelassen werde'. Darauf folgten Besclnverden iiber Bedriickung der Protestanten. In Krain wiirden Pradicanten, die zur Verrichtung des Gottesdienstes die Stadte betraten, aufgegriffen, Burger, welche dieselben kommen liessen, venviesen. An manchen Orten laste auf diesen ein solcher Druck, dass bemittelte Leute vondannen tracliteten, Fremde sich scheuten, ins Land zu kommen, der Verkehr daher in die Hande der Unbemittelten fallen und verkiimmern miisse. Es wurde die Klage der Steiner Burger iiber Abschaffung ihres Pradicanten und Begriibnissverweigerung vorgelegt (29. Januar). Diesen Beschwerden gegeniiber vervvies der Erzherzog auf seine friiheren Erklarungen. Er babe keinen Pradicanten verwiesen, der nicht in seine Rechte eingegriffen, den Burgern von Stein habe er sagen lassen, sie sollten ihre Religion nicht verandern, sondern seine Verfugung abwarten. Es scheint, dass nun die Abgeordneten von Steiermark und Karaten fiir ein entschiedeneres Vorgelien stimmten, wahrend die Krainer vielleiclit das vom Erzherzog indirect zugestandene Dispositionsrecht des Adels in Religionssachen als genugend ansehen mochten, denn in der Erwiderung vom 4. Februar gaben die Ausschiisse fur Steiermark und Karnten die Erklarung ab, sie hatten den Auftrag, ohne Beriick-sichtigung ihrer Beschwerden sich in nichts einzulassen. Sie erinnerten an ihre und der Voreltern Opfer fiir die Lande, sie wunschten nur Ruhe und Sicherheit, und es schmerze sie sehr, als unruhige Kopfe bezeichnet zu werden. Der Erzherzog mochte ihnen sagen, in vvel-chem Punkte sie den Religionsvergleich von 1572 iiberschritten hatten. Sie erneuerten ihre Drohung, die Stiftungen ihrer Voreltern an sich zu zielien, und fassten schliesslich ihr Begehren dahin zusammen, dass die Pradicanten fernerhin unangefochten und unverjagt bleiben, keine Kirchen und Schulen ferner mehr eingestellt werden diirften, ihre geistlichen Vogteien und Leliensherrlichkeiten gesichert bleiben miissten und das, was im Jahre 1572 Steiermark allein zugestanden worden, auf alle Landschaften ausgedehnt werde. Die Stadte und Markte gaben dann die besondere Erklarung ab, in Religionssachen vvollten sie mit den andern Landleuten zusammenhalten. Als der Erzherzog auch auf diese entschiedene Forderung eine ausweichende Antwort ertheilte, bestanden die Ausschiisse auf einer befriedigenden Erlauterung, wie der Erzherzog die Religionsfreiheit verstehe. Wenn derselbe niemanden in seinem Gewissen beschweren \volle. so musse es fortan jedem erlaubt sein, den Gottesdienst dort zu besuchen, wo es ihm gutdiinkt. Wo immer Landleute zusammen-kamen, miissten sie befugt sein, ibren Gottesdienst zu veranstalten. Die Landleute von Steiermark erklarten ausdriicklicli, dass sie durch friihere Landtagsbeschliisse sich genothigt sahen, die Bewilligung ein-zustellen, wenn der Erzherzog keine bestimmte Erklarung uber die Religionsfreiheit abgeben wolle. Diese Schrift wurde dem Erzherzog am 8. Februar iibergeben, in einem Momente, in welchem die Turkengefahr aufs hochste ge-stiegen und der Oberst der Grenze, Weichard von Auersperg, herbei-geeilt war, um durch seinen mundlichtm Bericht die Beschleunigung der Hilfe zu erzielen. Nun zogerte der Erzherzog nicht langer mit der von den Aus-schussen gewiinschten Erklarung. Am 9. Februar noch vor der Fruh-mahlzeit liess er die evangelischen Stande mit den Abgeordneten der Stadte und Markte zu sich in die Burg bescheiden und ertheilte ihnen in Gegenwart der geheimen Rathe Freiherr Georg Khevenbuller zu Aichelberg, Obersthofmeister und Landeshauptmann in Karnten; Wolf von Stubenberg, oberster Erbschenk in Steiermark und Oberstkam-merer; Hans Kobenzl von Prosseg, niederosterreichischer Kammerpra-sident, und des Kanzlers Wolfgang Schranz nachstehencle mundliche Antwort: Er wolle an der Pacification von 1572 festhalten, doch gegen gebahrliches Verhalten des Gegentheils, Abstellung des Lasterns und Schmahens vonseite der Prediger und unter der Bedingung, dass die Katholischen unbesch\vert gelassen werden. Doch behalte er sich die Disposition in den landesfiirstlichen Stadten, Markten und Giitern aus-driicklich vor, ,nit der Meinung, dass ich die Pradicanten und Schulen zu Gratz, Laibach, Klagenfurt und Judenburg will vertreiben, sondern, dass Ihr mich und meine Religionsverwandte mit spottlichen Worten durch die Pradicanten und andere, wie man wohl weiss, nit angreifet, und wann man einen auf der Gassen siebt, ein Spottl anhenket, welches ich nit leiden will, sondern man soli bruderlich und christlich von eiu-ander reden. Also will ich die Burger auch nit beschweren in ihren Gewissen, wie ich ihnen dann bisher von der Religion nit ein Harl gekrummt, das will ich hinfiiro auch nit thun. Aber, dass sie ihres Gefallens in die Stadte und Markte Pradicanten aufnehmen sollen, das kann ich auch nit leiden, aber ich will sie in ihren Gewissen unbe-kiimmert lassen, darauf mogen sie sich wohl versehen, und was ich Euch zugesagt habe, das \vill ich treulich halten, denn ich mein es mit Eucli gnadiglich und vaterlich und stell es gar auf keinen Schrau-fen, wie man sagt, wollet derwegen nur zu der Sachen, darum man allhier zusammenkommen, forderlich greifen, und gedenken, wie es den armen Christen auf der Granitz gehet, das versehe ieh mich ganz-lick gegen Eucli und will auch allzeit Euer gnadigster Herr und Lan-desfiirst sein und bleiben.' Die Ausschiisse erwiderten auf diese Erklarung des Erzherzogs, sie nehmen diese mit Freuden an, als eine Genehmigung der von den Standen scbriftlich iiberreichten Erklarung, setzen in die Worte des Erzherzogs durchaus keinen Zweifel, danken dafiir und seien zur Be-willigung bereit. * Darauf gab ihnen der Erzberzog nochmals die Versicherung, er wolle dem, was er gesagt, nachkommen und versehe sich desgleichen von ihnen. Schliesslich baten die Ausschiisse durch den Freiherrn Hans Friedrich Hofmann als Landesmarschall, der Erzberzog wolle den Per-sonen, welche zwischen dem Erzberzog und seinen getreuesten Land-leuten und Unterthanen Misstrauen und Uneinigkeit saen, kein Ge-hor schenken, womit wohl hauptsachlich auf die damals bereits in Steiermark (in Krain noch nicht) angesiedelten Jesuiten angespielt werden mochte. Wie nun aber die Ausschiisse auch in den Erzherzog dringen mocbten, ihnen eine Urkunde iiber seine Versicherungen auszustellen, so wollte er sich doch dazu nicbt bewegen lassen. ,Seinem Wort, sagte er, sollten sie vertrauen.' So verfassten sie denn selbst eine Acte uncl iiberbrachten sie dem Fursten. Sie hatten in dieselbe die Worte aufgenommen, der Erzherzog verpflichte sich zu dem Bewilligten ,fiir sich und seine Erben und Nachkommen'. Der Erzherzog verwahrte sich erst miindlich dagegen, dann strich er den Zusatz weg, eben so wenig unterzeicbnete er die Schrift, sondern er iiberliess diess seinen Gebeimratben, worauf die Ausschiisse die miindliche Unterhandlung selbst zu Papier brachten und jedem Lande unter Handschrift und Petschaft der Landesausschusse gleichlautende Copien, datirt Bruck, 9. Februar 1578, zustellten. Die Evangelischen hielten nun, wie Valvasor sagt, in ihrem einfaltigen Vertrauen sich und ihre Lehrer (Prediger) fiir gesichert.1 Zum Andenken an die errungene Gewissensfreiheit liessen die steirischen Stande eine kleine, sehr selten gewordene Medaille schlagen ' Valv. VII. 439 f.; Hurter, Ferd. II., I. 330—355. (vorhanden im kaiserlichen Cabinete in Wien). Avers: Insignia Provin-cialium Ducatus Styriaci (15)78. Revers: Gaudet Patientia Duris. Ueber einem flammenden Herzen ist ein aufgeschlagenes Evangelienbuch, auf dessen rechter Seite Sehriftziige, auf der linken das Crucifix zu seken sind, iiber welches ein Stengel mit drei Rosen emporragt.1 Nachdem durch das Wort des Erzherzogs die rechtliche Grund-lage fiir den Bestand der evangelischen Kirche in Innerosterreich ge-wonnen war, schritten die Stande zur Abfassung einer Kirchen- und Schulconvention, in welcher sie sich nicht nur zu gegenseitigem Bei-stand im Falle neuer Angriffe auf die evangelische Kirche verpflich-teten, sondern auch eine einheitliche Organisirung ihres Kirchen- und Schulwesens verabredeten. In Graz solite ein Ministerium, unter dem-selben in jedem Lande ein Kirchenrath aufgestellt, die (in Krain schon seit Jahren im Gebrauch stehende) wiirtembergische Kirchenagende eingefuhrt werden; die Schulen sollten gleichmassige Instructionen fiir die Rectoren und Schulordnungen, die.Lateinschulen insbesondere die gleichen Lehrbiicher erhalten, und endlich einigte man sich iiber Herstellung einer windischen Bibeliibersetzung fiir die slavische Be-volkerung Karntens, Krains und Steiermarks.2 Wahrend iiber die Religionsbeschwerden verhandelt wurde, hatten die Ausschiisse den eigentlichen Zweck der Brucker Zusammenkunft nicht aus den Augen verloren. Schon am 1. Februar einigte man sich iiber die Defensionsordnung. Derselben zufolge solite der gemeine Mann im ganzen Lande beschrieben, gemustert und verzeichnet, der dreissigste Mann ausgehoben, in Fahnlein unter Hauptleute eingetheilt, davon der vierte Theil mit guten Seitengewehren, Biichsen, Spiessen, Hellebarden, guten Sturmhauben wehrhaft gemacht und auf drei Mo-nate lang abwechselnd an die Grenze geschickt und in Kriegsiibung erhalten werden. Den dr-eissigsten Mann sollten die 29 mit 36 Kreuzer jeder besolden und unterhalten, und von dieseni Aufgebote solite stets ein Regiment an der Grenze in guter Manneszucht erhalten werden. Der zehnte Mann solite als Nachhut in Bereitschaft gehalten werden. Von 200 Gulden solite ein geriistetes Pferd gestellt werden. Jeder Rittmeister solite mit seiner Schwadron drei Monate an der Grenze dienen. Dieser solite das Reiterrecht zur Erhaltung guter Manneszucht vorgehalten werden, und sie solite zur Fahne schvvoren. Wenn der Landesfiirst personlich ins Feld rucken wiirde, solite jeder Landmann 1 Bergmann, Medaillen etc. II. 48, Anm. 1. 2 Elze, Eealencjklopadie S. 366. personlichen"Zuzug leisten, die Bischofe und Pralaten aber je einen erfabrenen Kriegsmann schicken.1 Den Jahresbedarf fiir die Grenze scklug Erzherzog Kari auf 548,205 Gulden an, wovon Steiermark die eine, Karnten, Krain und Gorz die andere Halfte aufzubringen hatten. Die Ausschiisse bewilligten 549,195 Gulden fiir fiinf Jahre, \vovon auf Krain 94,222 Gulden 44 2/4 Kreuzer entfielen. Diese Bevvilligung solite zur Erleichterung der Landschaften nicht ganz in Barem, sondern theilweise in Tuch und Proviant, von den Krainern auch in Lebensmitteln geliefert werden diirfen.2 Als die Ausschiisse Bruck verliessen, gab ihnen der Erzherzog das Zeugniss, dass diesmal durch sie mehr geschehen sei, als je zuvor, dass sie damit ihre Treue bewiesen, innnerwahrenden Ruhm vor der ganzen Christenheit sich erworben und andern, die dem Feuer nahe standen, wie Niederosterreich, ein Beispiel gegeben.3 9. Erzherzog Karls Zeugniss fiir die Tapferkeit der Krainer. Die Tiirken be-lagern Mottling und werden zuruokgesohlagen. Ko s tel uberrumpelt. Bau der Festung Karlstadt. Berathung einer allgemeinen osterreiohisohen Defensionsord-nung. Eeiohstag von Augsburg. Niederlage der Tiirken bei Sluin. Bauernrebellion. (1578-1585.) Die Erzahlung der Kriegsereignisse des Jahres 1578 beginnt mit einem schonen Lobspruche Erzherzog Karls auf krainische Tapferkeit. Der Erzherzog, sagt unser Chronist,4 begehrte in diesem Jahre einige junge krainische Edelleute zu Zeugdienern, weil, wie er beifiigte, die Krainer sich allezeit, wie ihm aus eigener Erfahrung bekannt ware, tapfer und ritterlich vor allen andern gehalten hatten. Es \vurden dem Erzherzog denn auch von den Standen Friedrich von Wernecks Sohn, dann Paul Raspens und Paul Mauritschens Sobne vorgeschlagen. Wie gewohnlich entlud sich der erste Blitz osmanischen Kriegs-wetters auf der windischen Mark. Die Tiirken berannten die Stadt Mottling vom 28. Marz' bis 1. April. Dariiber berichtet ein altes Flugblatt5 ,Newe Zeytung, ein wahrhafftige vnd erschrockliche Neuwe Zeitung wie der Tiirk ist den 28. Tag Marcy fiir die Stadt Medlinge 1 Landsch. Arch. Pase. 87. 2 Eichter, Horm. Arch. 1819; Landtagsprot. II. 384. 3 Hurter, Perd. II., I. 354. 4 Valv. X. 348. 0 Hist. Verein in Laibach. gezogen vnd eingenommen, \vie er allda 2000 umpracht, vnd weg-gefiihrt hat, vnd wie er darnach den 12. tag Aprilis von den win-dischen vnd krabatischen Bauren mit 12,000 Mann geschlagen ist worden Anno 1578.' Vier gedruckte unpaginirte Blatter in ki. 4°, Titelblatt mit Holzschnitt, obne Angabe des Druckortes und des Verlegers. Dieser Bericht erzahlt die Belagerung, welcbe am 28. Marz begonnen, fiinf Tage und Nachte gedauert. Die Belagerten todteten den Turken 2000 Mann, mussten aber endlicb dem Sturm erliegen. Der Biirgermeister wurde mit Pfeilen getodtet, die Rathsherren gekopft, Frauen und Tochter der Biirger geschandet, dann in die Kirche gesperrt, welche beim Abzuge der Wiithriche in Brand gesteckt wurde. Bei neunhundert Manner und Knaben wurden in die Gefangensehaft geschleppt.1 Um diese Zeit fiel auch der Markt Kostel durch List in tiir-kische Hande. Markt und Schloss lagen auf einem isolirt aus dem Thale sich erhebenden steilen Berge, das Schloss den Gipfel kronend, der Markt auf der Mitte des Berges, beide von einer gemeinsamen befestigten Mauer umfangen. Die Tiirken verschafften sich in den Markt Einlass, als Kroaten verkleidet, welche von den Turken vertrieben waren, zu mehrerer Beglaubigung Sauglinge mit sich fuhrend und ge-fliichteten Hausrath. Das christliche Mitleid der Einwohner gestattete den Fluchtlingen Einkehr zu starkender Rast. Aber noch in derselben Nacht offneten diese einer starken Tiirkenschar das Thor, welche dann in der Ueberraschung das Schloss nahm, fast die ganze Besatzung niedermachte, den Ort auspliinderte, in Brand steckte und mit der Beute und den Gefangenen weiter jagte. Inzwischen waren mehrere krainische Edelleute mit ihren Leuten auf das kroatische Gebiet vor-ausgeeilt, um den Abziehenden vereint mit der Besatzung von Karl-stadt bei Topolovič _ aufzupassen. Hier bezahlten sie die riickkehren-den Rauber mit ,gleicher Sabelmiinze', d. i. sie machten alle nieder und erledigten die Gefangenen.2 Die Hauptfestung Kroatiens, Karlstadt, so genannt zu Ehren ihres Erbauers, des Erzherzogs Kari, entstand im Jahre 1578 durch die vereinigten Krafte Innerosterreichs. Der ganze Bau soli 845,000 Gulden gekostet liaben, wozu Krain 50,000 Gulden, Karaten 100,000 Gulden, Steiermark 200,000 Gulden beisteuerte. Die beiden ersteren Lander stellten auch die Arbeiter. Ueber 900 Tiirkenkopfen erhoben sich die 1 Valv. XI. 389 will von einem Sieg der Belagerten am 12. April wissen, nacli obiger Zeitung waren aber die Turken erst nach ihrem Abzuge von Mottling geschlagen worden. 2 Yalv. XI. 217; XV. 505. Grundmauern der Feste, das solite sie unbezwinglich machen. Ilir erster Commandant wurde Hans Fehrenberger von Aur, ein Deutscber von Geburt aus Franken, eines gemeinen Soldaten Sohn, der in Ita-lien gegen Franzosen, Spanier und Schweizer, in Ungarn gegen die Turken, bei Muhlberg in Kaiser Karls Heer gegen den schmalkal-discben Bund gefockten und von den Standen Innerosterreichs als Generalobrist an die Spitze ihrer Miliz gestellt worden war. Er war zugleich der zwolfte General der Grenze.1 Damals stand er bereits im 67. Lebensjahre, nachdem er vom Jahre 1530 angefangen den Degen gefiihrt hatte. Von Kaiser Rudolf II. als Oberst uacli Wien berufen, starb er dort im Jahre 1584, 73 Jahre alt. Die erste Zuchtigung solite den turkischen Raubern an der Grenze durch ein Heer zutheil werden, an dessen Spitze der Erzherzog den Landeshauptmann von Karaten, Georg Freiherrn von Khevenhiiller, mit dem Titel eines Generalobristen stellte. In Klagenfurt sammelte sich die Armee, welche am 1. August iiber Hollenburg und den Loibel mit mehreren Morsern und 18 Stiick von Meister Hilber in Graz neu gegossener Ivanonen, Nothschlangen genannt, nach Laibach marschirte, wo sie am 4. August eintraf. Hier wurden Geschiitz und Munition mit ordentlichen Stiickpferden, 500 an der Zahl, versehen und 500 Schanz-graber beigegeben. Die Krainer, 300 geriistete Pferde und 600 Fuss-knechte, stiessen hier zur Hauptannee. Als Unterbefehlshaber wurden Acliaz von Thurn, Christoph von Auersperg, Hans Kisel, Maximilian uiul Sebastian von Lamberg eingereiht. Die ganze Streitinacht zabite 850 deutsche schwere, 2150 leichte Reiter, 3950 deutsche Fussknechte (d. i. nicht allein von deutscber Nationalitat, sondern mit deutscher Bewaffnung und Ausrustung), 3400 Mann kroatisches und ungarisches Fussvolk, ungerechnet die Artilleriebedienung, Schanzgraber und den Train. Doch der Erfolg entsprach den Erwartungen nicht; es fielen allerdings mehrere tiirkische Castelle als leichte Beute fast ohne Wider-stand vor der anriickenden Uebermacht, aber als man am 4. September zu Cetin an der bosnischen Grenze eintraf, hatten Hunger und Rulir das Heer so decimirt, dass der Riickzug angetreten werden musste, was zur Folge hatte, dass die den Turken abgenommenen Schlosser von denselben sofort wieder genommen wurden.2 Das Urtheil iiber Kazianers Niederlage bei Esseg mildert sich, wenn man an der ttirkischen Grenze so haufig wohlausgeriistete Expeditionen durch Mangel 1 Hurter, Perd. II., I. 370-371; Valv. XII. 53, 62. 2 Valv. XV. 504; Hermann, Gescliiclite Kiirntens II. 81 f.; Mailath II. 252. und Krankheiten in diesen mensckenleeren und von allen Hilfsquellen entblossten Gegenden ruhmlos verlaufen siekt. Das Jahr 1579 brackte das Project einer allgemeinen Defen-sionsordnung aller osterreichischen Lander, welche zufolge Mittheilung des Kaisers an Erzherzog Kari auf dem Prager Landtage festgestellt werden solite. Erzherzog Kari forderte (17. Februar) die krainischen Stande auf, ihre Abgeordneten zu einer vorbereitenden Versammlung nach Graz zu sc-hicken. Als sich jedoch die Stande (20. Februar) im Hofthaiding versammelten, erhoben sich Bedenken gegen das Project Kaiser Rudolfs wegen der zu grossen Entfernung der Lander, aller-dings bei den damaligen Communicationsmitteln ein wichtiger Factor, um so mehr, als es sich stets um schleunige Hilfeleistung fiir die Grenze handelte und die wahrscheinlich von den nordlichen Landern gefor-derte Gegenseitigkeit den siidlicken mehr Gefahr als Nutzen bringen konnte. Als die Stande endlick am 22. Februar auf Andringen des Erzherzogs ihre Gesandten fiir Prag wahlten — Weikkard von Auersperg, Landeskauptmann und Oberst der kroatiscken Grenze, oder in dessen Verkinderung Hans Auersperg, der Deutsckordenscomtkur Lien-hart Frumentin und Cosmus Rauber von Weinegg, — erklarten sie zu-gleich, die von den bohmischen Landen zu gewartigende Hilfe konnte am fiiglicksten in Geld geleistet werden, um davon Kriegsvolk fiir die Grenze anzuvverben.1 Da indessen das Defensionsproject nickt zur Ausfukrung kam, begab sich Erzherzog Kari im Mai 1581 nach Prag, um wegen der Grenzvertheidigung mit dem Kaiser Ruckspracke zu nelnnen, zu welcker Beratkung er ausser den gekeimen Rathen Ko-benzl und Khevenhiiller auch Abgeordnete der innerosterreichiscken Lander berufen katte. Die Notliwendigkeit der Reickskilfe ward allge-mein anerkannt, jedock inbetrefl' ihrer Feststellung auf den nachsten Reiclistag venviesen. Auf diesem, der in Regensburg 1582 sich ver-sannnelte, erklarte Erzherzog Kari, ,er vertheidige, wie einst Mark-graf Luitpold, die ostlichen Marken des Reicks gegen die eindringenden Barbaren; wiirde er nicht in den Stand gesetzt, die Grenzfestungen zu behaupten, so wiirde der unersattliche Feind sich nach allen Seiten iiber das Reich ergiessen.'2 Seine Worte ziindeten. Der Reichstag erneuerte die Bewilligung, wenn auch nicht in ausreichendem Masse.3 Als krainiscke Abgeordnete waren auf diesem Reickstage erschienen 1 Iiandsch. Arch. Fasc. 87; Landtagsprot. III. 98. 2 Ranke, zur deutschen Geschichte S. 110, 111. 3 Yalv. XV. 506; Hermann, Geschichte Karntens II. 88. der Landesverwalter Wolf Graf von Thurn und der Landesverweser Christoph von Auersperg. Noch im Spatherbste des Jahres 1582 (28. November) erging in Krain ein Aufgebot, da die Tiirken mit einem Einfalle drohten, welcher jedoch durch die schnelle Bereitschaft der Krainer fiir diesmal gliick-lich abgewendet wurde. Es befehligte damals das Aufgebot ein Jakob von Lamberg zum Stein; unter ihm finden wir als Lieutenant der Ritterschaft (Locum tenens equestrium copiarum) Jodok von Gallen-berg, als Rittmeister Abel von Hohenwart, als Hauptmann einer Compagnie Wilhelm von Schnitzenbaum; ausserdem als Offiziere Jo-hann Lenkovitsch, Balthasar von Lamberg zu Savenstein, Herbart von Auersperg, Georg von Siegersdorf, Christoph Wagen von Wagensberg, Cosmus Rauber zu Weinegg, Adam Gall von S. Georgenberg, Georg von Scheyer zu Ainod, Johann Scharpf zu Obergurk, Christoph Gus-sitsch, Georg Barbo zu Wachsenstein, Felix Nicolitsch, Stephan Se-menitsch.1 Den letzten Tiirkeneinfall in Krain unter Erzherzog Karls Re-gierung machte 1584 Ferhad Pascha von Bosnien mit 9000 Mann. Auf der Riickkehr ereilten ihn Jobst Josef von Thurn, der Nachfolger Fehrenbergers im Commando der Grenze, und Graf Erdodi im Thale Motschilla (6. Oktober), machten iiber 2000 Turken nieder und jagten denselben 40 Gefangene und 9 Fahnen ab.2 In diesem Jahre finden wir als vierten Wesir der Pforte den Krainer Mahinud aus Laibach, der mit einer Tochter von Suleimans Sohne, Mustafa, vermahlt war.3 Ohne Zweifel war derselbe bei einem der vielen tiirkischen Raubziige seinen Eltern noch in zartem Alter entfuhrt und als Muselmann erzogen worden, so dass von Renegaten-thum wohl nicht die Rede sein kann. Ein neues Aufflackern der Bauernrebellion im Jahre 1585, wie die iibrigen seit 1573 vom Adel schnell unterdriickt,4 ist das letzte nicht mit der Reformation in Verbindung stehende Ereigniss wahrend der Regierungsperiode Erzherzog Karls. Seit 1578 fiillt fast nur mehr die religiose Frage die Annalen unserer Heimat. 1 Valv. X. 337. 2 Valv. XII. 67; Hamrner IV. 145. 3 Hammerl. c. S. 25-26. 4 Valv. XV. 506. 10. Wirkung der Brucker Pacification im papstlichen Lager. Massregeln gegen die Protestanten in člen Stadten und Markten. Karnten wendet sich um Beistand an Krain. Der Landtag von 1579. Erzherzog Kari verspricht die Brucker Pacification zu.halten. Die Brucker Pacification liel in die Zeit des Beginnes katbo-lischer Reaction im Erzherzogtlium Oesterreich. Mit Rudolf II. begann die Herrschaft der Jesuiten, der begabtesten Restauratoren des Katho-licismus. Sie erkannten die Gefahr, welche die Concessionon Erzherzog Karls der Kirche bringen konnten, und zauderten keinen Augen-blick, derselben entgegenzuarbeiten. Der Nuntius am kaiserlichen Hofe erhielt den Auftrag, sich nach Gratz zu begeben und den Erzherzog zum Widerruf zu bevvegen. Der Nuntius nahm die Sache ernst, er liess den Bann durchblicken. Im Erzherzog regten sich Gewissens-zweifel. Er gab zu, dass er Unrecht gethan, in das Begehren der Protestanten zu vvilligen, und entschuldigte sich mit der Zwangslage, welche ihm keine andere Wahl gelassen habe. Eine anonyme Schrift, otfenbar vom papstlichen Lager ausgehend, warf ihm vor, dass er durch seine Concessionen in Religionsangelegenheiten den Wirkungs-kreis eines weltlichen Fiirsten uberschritten und sich etwas heraus-genommen, was nur dem Papste gebiihrt hatte! Ein Schreiben Papst Gregors XIII. fiihrte die Idee des Anonymus weiter aus. Der Papst erklarte, der Erzherzog sei zu den Zugestandnissen nicht befugt ge-wesen, dieselben seien also ungiltig. Als Landesherrn liege es ihm ob, die Vasallen in den Schoss der Kirche zuriickzufuhren, doch ohne Zwang. Hingegen diirfe und miisse er ihnen befehlen, bei Vermeidung seiner Ungnade, zu ihrem Gottesdienste und zu ihren Schulen andere Personen nicht zuzulassen und katholische Priester in ihren Amts-verrichtungen nicht zu beirren. Seine nicht zu den Landstanden gehorigen Unterthanen ohne Ausnahme solle er bei Strafe verpflichten, in der ,angeerbten' Religion zu bleiben. Fiir ihre Personen diirfe er ihnen mit vollem Recht den Besuch lutherischer Versammlungen, fiir ihre Kinder denjenigen der protestantischen Schulen verbieten. Der Vorschlag der Aufstellung eines eigenen Nuntius an seinem Hofe fand den Beifall des Erzherzogs. Der Papst sandte den Germa-nicus Malaspina; dieser vollendete das von den Jesuiten begonnene Werk. Der Erzherzog bekannte reumiithig seine Schuld und erhielt vom Papst dafiir die Absolution. Er sandte auch nach Innsbruck und Munchen an seinen glaubenseifrigen Bruder Ferdinand und an seinen Schwager Herzog Albrecht von Baiern den Kanzler Schranz, um sich Rathschlage zu erbitten. Der Erzherzog Ferdinand ertheilte dem Bruder den Rath, die Bewilligung, welche er einmal gegeben, zu halten (er achtete ein furstliches Wort mehr als der Papst!), aber niemanden zu schonen, der die beigefttgten Bedingungen verletze. Fiir die Zu-kunft diirfe er seinen Hoheitsrechten nichts mehr vergeben, er miisse die Druckereien einer strengeren Aufsicht unterwerfen, das Auslaufen der Stadtbewohner zu evangelischen Predigten, da diese nur dem Herren- und Ritterstand erlaubt worden, verbieten, und den Land-leuten befehlen, die Pradicanten aus den Stadten und Markten weg-zuschaffen. Straubten sie sich, dann moge er sich auf den Religions-frieden stiitzen. Ware tbatlicher Widerstand zu fiirchten, so solle er mit den benachbarten katbolischen Fiirsten einen Bund gegen unge-horsame Unterthanen schliessen, den Papst und den Konig von Spanien um Darlehen angehen, zu diesem Zwecke den Salzpreis erhohen u. s. w. Ferner rieth Erzherzog Ferdinand dem Bruder, in seinen geheimen Rath katbolische Manner zu berufen und die Unkatholischen daraus zu entfernen, katholische Landleute zu Aemtern zu befordern und mit Gnaden zu bedenken, kurz die Charakterlosigkeit und Heuchelei zu pramiiren. Der Herzog von Baiern rieth im \vesentlichen dasselbe, er stellte dem Erzherzog sogar vor, dass der Religionsfrieden ihn berechtige, seine Unterthanen zu der Religion zu zivingen, die er selber bekenne.1 Bald zeigte sich der Erfolg dieser Rathschlage. Die Krainburger waren seit 20 Jahren grosstentheils evangeliscb, seit 10 Jahren hatten sie in der Person des Bartelma Knaffel ihren Pradicanten. Gegen ihn waren schon wiederholt Ausweisungsbefehle ergangen, welche nicht vollzogen worden waren, da die Stande sich der Biirger annahmen und sich auf die Duldung zur Zeit Ferdinands beriefen.2 Jetzt wurden die aussersten Massregeln ergriffen, um dem erzherzoglichen Befebl Acbtung zu verschaifen. Ein Erlass vom 23. Juli 1578 befahl dem Richter und Rath von Krainburg, bei Verlust der Stadtfreiheiten ihren sectischen Pradicanten sogleich abzuschaffen und sich iiber den Verzug zu rechtfertigen.8 Ein weiterer Befehl ordnete die Absetzung des protestantischen Stadtrichters an. Dagegen wendeten sich die Krain- 1 Banke, die romisclien Piipste II. S. 126 f.; Hurter, Perd. II., I. 382 f. 2 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 54/4. Erlass Erzherzog Karls vom 25. Okto-bor 1577. Eingabe der Stande vom 29. November 1577. 3 Landsch. Arch. 1. c. burger an die Stande um ihre Intervention, indem sie den erzherzog-lichen Befehl einer Denunciation des katholischen Vicars zuschrieben, gegen dessen argerliches Leben sie beim Bischof Beschwerde gefiihrt hatten.1 Die Stande schickten dieserlialb einen Gesandten an den Erzherzog und ricliteten (23. Dezember 1578) eine Intercessionsschrift an ihn, in \velcher sie sich auf die Erklarungen des Erzherzogs von 1576 und 1578 bezogen. Der Erzherzog verwies die Stande auf das Dispositionsrecht, das er sich in den Stadten und Markten vorhelialten, und verbot ihnen, sich ferner der Krainburger anzunehmen.2 Dabei liessen es die Stande denn auch bewenden. Freiherr Adam von Eck gewahrte auf diesem seinem in der Nahe von Krainburg gelegenen Schlosse dem Pradicanten Unterstand, und dieser setzte hier seine Predigten fort, welche von den protestantischen Biirgern Krainburgs besucht wurden. Letzteren verbot der Erzherzog alsbald das ,Hinaus-laufen' nach Eck. Als der Freiherr sich deshalb (17. Marž 1579) an die Verordneten wendete, antvvorteten ihm diese, in dem Religions-vergleich von Bruck sei besehlossen worden, dass Ihre furstliche Durchlaucht die Burger in Ihren eigenthiimlichen Stadten nicht der Religion wegen betriiben wollten, sich jedoch die Disposition in diesen Stadten vorbehalten. Der Freiherr moge gleichwohl auf seinem Be-sitzthum predigen lassen, doch mit aller Bescheidenheit und dass niemand dazu gezwungen werde.3 Da das Auslaufen nach Eck fort-dauerte, die Burger auch dem Befehle, das dem Pradicanten in der Stadt Krainburg gehorige Hauschen zu Geld zu machen und ihn wegzuschaffen, keine Folge leisteten, derselbe sogar nach Krainburg kam, um zu taufen und das Abendmahl auszutheilen, so wurde den Krainburgern nochmals eingescliarft, den Pradicanten nicht mehr in die Stadt kommen zu lassen, im Betretungsfalle aber ihn gefangen zu nehmen und bis auf weiteren Bescheid in Gewahrsam zu behalten, ebenso mehrere Mitbiirger (Bartelma Wankho, Hans Junauer, Stephan Pyber, Sebastian Schlagen, Felix Stockzahndt, Georg Zambleckh, Primus Ressmann, Andre Mernhardt und Michael Krabath), welche noch immer nach Eck ,laufen' und die ,vermeinten Sacramente' vom Pradicanten annehmen, im Falle der Fortdauer ihres Ungehorsams festzunehmen und vor den Erzherzog zu stellen. Dem Vicedom wurde 1 Landsch. Arch. 1. c. 2 Landsch. Arch 1. c. Erzherzoglicher Erlass vom 4. Marž 1579; Landtagsprot. II. 475. 3 Landtagsprot. II. 476. aufgetragen, iiber die Vollziehung dieses Befekls zu wachen und die Widerspenstigen dem Erzherzog namhaft zu machen.1 Doeh fand der erzherzoglicke Befehl keinen Vollzug, denn der Krainburger Rath war damals ganz evangelisch, vielmehr erlaubten sich mehrere Biirger spottische Aeusserungen iiber die Vorladung des Erzherzogs, und der Pradicant kam am 20. Juli mit seiner Familie nach Krainburg und liess sich daselbst in seinem Hause nieder, weshalb der katkolische Pfarrer Mathias Marzina und die katholischen Biirger sich beim Erzherzog beschwerten. Die letzteren fiihrten in ihrer Beschvverde an, dass die Evangelischen ihnen die erzherzoglichen Befehle vorenthalten, die Rathsamter unter sich theilen, sectische Richter, Kirchenprobste, Spitalmeister einsetzen, so dass die Kirchen seit zwolf Jahren am Noth-wendigen Mangel leiden; dass die Evangelischen die Beneficien und Kirchengiiter an sich reissen, die Katholischen als ,Papstische' ver-hohnen und verfolgen. Der Landesfiirst moge daher die ,lutherische Secte', wie unlangst in Stein geschehen, ausrotten. Dariiber verant-worteten sich wieder die Evangelischen: Sie hatten den Pradicanten auf den Iandesfiirstlichen Befehl vom 2. Mai sogleich aus der Stadt ,geurlaubt'; sie hatten die erzherzoglichen Befehle auch den Katholischen mitgetheilt; sie wahlten sich nicht selbst zu Richter und Rath, die Wahlen geschahen vielmehr nach der Ordnung. Die Beneficien hatte man verpfanden miissen, sonst hatte man die Kriegskosten nicht bestreiten konnen. Wenn die Katholischen als ,Papstische' gescholten wiirden, sollten sie es dem Gericht anzeigen. Die Beschwerde cles katholischen Vicars enthielt folgende Punkte: 1. Dass der Stadtrichter die Eroffnung des erzherzoglichen Befehls vom 15. bis zum 26. Mai verzogert hatte, nemlich bis die Stadtrichter-wahl erfolgt war; 2. dass die Krainburger den Pradicanten noch fiinf Tage nach Eroffnung des erzherzoglichen Befehls in der Stadt ge-halten; 3. dass der Pradicant am 16. Mai eine Leiche bestattete; 4. dass mehrere Evangelische am 28. Mai bei der feierlichen (Frohn-leichnanis-) Procession sich gegen ihn ungebiihrlich betragen, indem sie dem Sacrament nicht ihre Ehrfurcht bezeugt, sondern vor einem Hause auf einer Bank stili sitzend geblieben und ,mit den Fiissen ihr Kurzweil getrieben, aufgeschlagen und gewackelt', dass der Vicar bald mit dem Sacrament dariiber gestrauchelt ware; 5. dass der Pradicant in Eck eine Taufe vorgenommen; 6. dass ein Biirger Namens Banko 'am Pfingsttag die Bestattung einer (protestantischen) Leiche bei der 1 Landscli. Arcli. Pase. Eel. S. Nr. 54/4. Pfarrkirche erzwungen, indem er den Messner zur Herausgabe der Sckliissel gezwungen, den Gerichtsdiener bewaffnet bestellt, das Grab zu machen, und dem Messner befolilen, die Leiche zu begleiten; 7. dass dieser Biirger den Vicar am Leben bedroht. Der Vicar forderte scbliesslicb, dass ein katholischer Ratli eingesetzt, die Besoldung des Pradicanten und die ihm von den Krainburgern verliehenen Bene-ficien eingezogen und seine Behausung verkauft werde. Die Krainburger verantvvorteten sich, indem sie dem Vorgang bei der ,Gottsautfahrts-Procession', der Bestattung der Leiche durch den Pradicanten widersprachen, dem Vicar im Gegentheile vonvarfen, er habe den Messner ,iibel gescklagen und tractirt', woriiber sie sich die Klage vorbehielten. Der Erzherzog ordnete nun (1. September 1579) eine Unter-suchung durch Domprobst, Dechant und Vicedom an. Am 2. November begaben sich diese nach Krainburg und begannen am 3ten mit der Untersuchung im Pfarrhofe, wobei beide Theile erschienen. Die Evan-gelischen forderten die Einbezieliung ihrer beim Bischof gegen den* Vicar angebrachten Beschwercle, worauf die Commission nicht ein-gehen vvollte, und die Sacbe wurde bis in den Sommer 1580 verschleppt. Die Evangelischen rechtfertigten sich im Sinne ihrer friiheren schrift-lichen Verantwortung. Unter andern erwahnten sie, dass sie die Ord-nung der Stadt Laibach bei Erwahlung der Stadtrichter und Besetzung der Stadtamter angenommen, es entscheide Mehrheit der Stimmen. Bei Anschlagung der Steuer entscheide der ganze versammelte Rath mit Stimmenmehrheit. Die Commission legte schliesslich die Sache bei, ,da dies ein Neidhandel, um sich in die Aemter einzudrangen'; ferner weil in der Klage der Katholischen 92 Zeugen namhaft ge-macht worden und nur 20 erschienen, und dieselben durch einen ge-wissen Hans Rainfall verleitet worden. Beide Theile verglichen sich daher und wurden zu Ruhe und friedlichem Einverstandniss ermahnt. Auch die Klage des Vicars fand der Vicedom nicht gerechtfertigt und weniger auf eigenes Wissen, als auf fremde Anstiftung begriindet. Die Bitte der Krainburger um Freistellung der Religion beantwortete der Vicedom iibrigens dahin, dass diese blos fiir den Herren- und Ritterstand gelte, nicht aber fiir die landesfiirstlichen Unterthanen oder Biirger. Da iibrigens beide Theile die Brucker Pacification nicht recht verstanden, so wolle er die Entscheidung dem Erzherzog an-heimstellen.1 1 Mitth. 1867 S. 57 f. Auch die Gevverken in Eisnern hatten grosstentheils die prote-stantische Religion angenonunen. Es werden von denselben genannt Bobek, Rottenmauer, Kunstl, Papler, Warl, Slavec, Presl. Auch hier griff der Landesfiirst ein. Der Gewerk von Untereisnern, zugleich Oberbergrichter, Felizian Bompa musste seines Glaubens wegen das Land verlassen.1 In Vigaun erfuhr der protestantische Gottesdienst, zu welchem die Stande inzwischen den Bibeliibersetzer Georg Dalmatin abgeordnet hatten, keine Verhinderung mehr, da er sich wohl nur mehr auf die Landleute und die Unterthanen derselben beschrankte, indem den Radmannsdorfern Biirgern neuerlich untersagt \vurde, nach Vigaun ,hinaus zu laufen' und lutherische Predigten anzuhoren. Aber Dalmatin wurde bei dem Erzherzog denuncirt, dass er auf der Kanzel die katholische Religion schmahe und lastere, wogegen er sich in einer Eingabe an den Landeshauptmann verantwortete, sich auf seine Zu-hijrer berief und bemerkte, die Evangelischen hatten vielmehr Grund, uber die katholischen Prediger zu klagen, welche ,unsere christliche Religion auf der Kanzel und sonsten ohne alle Ursach ungebiihrlicher-weise mit hassigen bitteren Worten anzutasten und das arme gemeine Volk wider mich und die meine Predigen zu besuchen pflegen, zu erregen nit aufhoren wollen, und demnach nichts desto weniger mich Unschuldigen eben desjenigen, das sie selbst thun, ungiitlich und mit Ungrund bei der fiirstlichen Durchlaucht angeben'. Der Landeshauptmann Weikhard von Auersperg rechtfertigte den oifenbar ungerecht angeschuldeten Pradicanten, der nach allem, was wir von ihm lesen, ein ruhiger, stiller, wissenschaftlich strebsamer Mann war, in einer Eingabe an den Erzherzog.2 Den Biirgern von Ratschach und Weixelburg wurde vom Erzherzog ,bei hoher unausbleiblicher' Strafe eingescharft, die Predigten der evangelischen Pradicanten nicht anzuhoren;3 gegen die Wippacher wurde einstweilen noch der Weg der ,Giite' versucht. Erzherzog Kari befahl nemlich dem Archidiakon in Gorz, Johann Tautscher, wie auch dem Landesverwalter daselbst und dem Probst zu Gurk, welchen die Wippacher Pfarre untenvorfen war, den dort wohnhaften Evangelischen 1 Mitth. 1867 S. 11, 12. Die Gewerken Warl (f 1580) und K. Slavec (t 1590) \vurden als Protestanten begraben. 2 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 5. 3 Valv. XI. 464, 628; VII. 442. ,ernstlich zuzureden', dass sie in den Sclioss der romischen Kirche riickkehren und zu liarteren Decreten keinen Anlass geben sollten.1 In Istrien predigte der landscbaftiicke Prediger fiir den Karst, Mattkaus Siftschitsch. Der Bisckof von Pola liess dem Hauptmann von Fiume befeklen, nacli dem Pradicanten zu greifen, wogegen die Stande beschlossen (1579), dem Hauptmann von Fiume mit Bezug auf die Brucker Pacification, welcke es dem Pradicanten nickt verwekre, in den Stadten zu predigen, zu sckreiben, dass er den landschaftlichen Prediger frei passiren lasse.2 In Laiback katten die Stande einen des Glaubens wegen aus Italien Vertriebenen, Matkias Gentilis, als Kriegssecretar angestellt, Die italieniscke Inquisition mag wokl beim Erzkerzog den Befekl (30. Marz 1579) erwirkt kaben, Gentilis, gegen den sonst gar nickts vorlag, aus Laiback wegzusckaffen. Es solite wohl gezeigt werden, dass der Arm der Inquisition weit reicke. Die Stande beschlossen, dem Erzkerzog zu antworten, dass Gentilis ,etlicker Misskandlungen' wegen aus Italien entwicken. Man kabe ikm den Ausweisungsbefebl vorgehalten, allein er wisse sick keines andern Terbreckens sckuldig, als dass er wegen der Augsburgiscben Confession aus Italien gefloken. Er wolle sick ubrigens dem Gericktsverfakren uiiterzieken. Er sei der Landsckaft aufgenommener Diener. Niemand cliirfe ungekort, okne Recht und okne iibenviesen zu sein, des Landes verwiesen werden. Auck die beiden Nachbarlande Steiermark und Karaten seien von dem Vorgang zu benachrichtigen, weil man die bruckeriscke Pacification falsck auslegen wolle.8 Auf einen neuerlicken Befekl (vom 17. Mai) baten die Stande den Erzkerzog, mit der Vollzieliung der Ausvveisung bis auf den nachsten Landtag innezukalten. Gentilis blieb nocb bis zum August im Dienste der Landsckaft, die ikn sodann auf seine Bitte aus demselben mit einem Gesckenk von 100 Gulden entliess, ikm jedock im November nocb seine friihere Provision passirte,4 so dass der Ausweisungsbefehl nicht zur Ausfukrung gekommen zu sein sckeint. Auf dem Brucker Landtage katten die Stande der drei Lander eine Verbriiderung zu gegenseitigem Schutz in Yergewaltigungsfallen geschlossen. Die Karntner waren die ersten, welche von dieser Ver-abredung Gebrauch machten. Im August 1579 verhandelte der stan- 1 Valv. X. 348. 2 Landtagsprot. II. 474. 3 Landtagsprot. II. 480. ^ Landtagsprot. II. 483, 506; III. 6. dische Ausschuss in Laibach iiber zwei Schreiben der Stande von Karaten vom 21. und 30. Juli, in welchen den Krainern ibr Gutachten iiber die den Karntnern in Religionssacben zuwi(ler der Brucker Pa-cification zugefiigten Bedriickungen abverlangt und die Anfrage gestellt. wurde, ob sie nicbt mit den Karntnern Gesandte zur Beschwerdefiili-rung an den Landesfiirsten absenden wollten. Die Verbandlung eroffnete der Landesverwalter Hans Ambros Freiberr von Thurn (ein Katholischer). Er meinte, man bediirfe eines Anlasses zu dieser Gesandtscbaft, damit der Erzherzog nicht Verdacht schopfe; man konnte z. B. die Reichshilfe zum Tiirkenkriege zum Vor-wand \vahlen und daneben die Religionsbeschwerde anbringen. Dagegen bob Hannibal Freiherr von Eck hervor, auch Krain habe Grund zur Beschwerde, die Besclmerden seien allgemein. Besonders auf dem Lande seien viele Aus\veisungen erfolgt, gegen die Brucker Pacifica-tion. Der Erzherzog konne die Beschvverde nicht iibelnehmen. Man diirfe sich von den Karntnern nicht absondern. Auch Franz von Scheyer hob hervor, dies seien nach der Brucker Pacification gemeinsame Angelegenheiten; man miisse den Karntnern Beistand leisten, um so mehr, da Krain in gleicher Weise bedriickt sei. Er verwies auf die Abschaffung des Priidicanten aus Krainburg und die Vorladung meh-rerer dortiger Biirger nach Graz. Georg Haller wies auf die letzte Zusammenkunft in Graz hin, \vo vor allen Krain es war, das die Beschvverde in Religionssacben einbrachte. Balthasar Rasp, Hans von Edling, Franz und Georg Barbo, Kaspar Mauritsch, Hans Concili boben alle die Gemeinsamkeit der Lander hervor; Kaspar Mauritsch fUgte bei: ,Mit dem Herzen glauben, mit dem Mund bekennen, mit dem Leib leiden!' Barbo wies insbesondere darauf hin, dass auch der Pradicant Matthaus Siftschitsch bis auf diese Stunde nicht nach Istrien kommen diirfe. Der Laibacher Biirgermeister und der Stadt-richter sprachen ebenfalls fiir die Nothwendigkeit des Zusammenhal-tens. Der Stadtschreiber sagte, die Herren seien Eines Sinnes. Der Landesverwalter endlich fallte den Ausspruch, die Herren seien alle fiir gemeinsames Handeln, denn die Brucker Pacification gehe dahin, dass ein Land fiir das andere einstehen solle. Er wies auf die ange-fiihrten Vorgange in Krain hin, \vie der Pradicant Siftschitsch durch einen Auftrag des Hofvicekanzlers vom Grund des Barbo weggeschaift worden. Der Probst in Radmannsdorf habe sich offentlich verlauten lassen, dass er fernerhin niemanden von der Augsburgischen Confession auf dem Friedhofe begraben lassen wolle. Der von der fiirst-lichen Durchlaucht bei der jiingsten Zusammenkunft in Graz gegebene Bescheid wegen der Pradicanten wolle den Biirgern die Religion nicht zulassen. Die Versammlung beschloss endlich, den Karatnem mit-zutheilen, dass man die Gesandtschaft abschicken wolle. Als Gesandte waren Franz von Scheyer, Hans Edling, Balthasar Rasp, Georg Haller in Aussicht genommen.1 Hans von Gallenberg und Georg Haller iiber-nabmen die Sendung an den erzherzoglichen Hof. Der Erzherzog liess den Abgesandten schriftlich bedeuten, er habe nichts gegen die Brucker Pacification vorgenommen, die Verbote fiir die Biirger der landesfurstlichen Stadte fanden ihre Rechtfertigung in dem Vorbehalt, dass die letzteren bei der katholischen Religion bleiben sollen.2 Im Landtag, der im November 1579 (wegen der Pest in Krain-burg) abgehalten wurde, erneuerten sich die Religionsbeschwerden; die Stande verweigerten die Landtagsbewilligung wegen Bruchs der Brucker Pacification,3 und der Erzherzog gab infolge dessen die Erklarung ab, dass dieselbe fernerhin geachtet werden und niemand Grund zur Beschwerde haben solle.d 11. Weitere Fortschritte der katholischen Keaction. Begra1onissverweigerung. Der Krainburger Stadtrichter wird gefangengesetzt. Der Landtag verweigert die Be-willigung. Die Krainburger wahlen abermals einen protestantischen Stadtrichter. Katholisirung des Raths in Kadmannsdorf. Atschaffung des Pradicanten und Schul-meisters aus Mottling und Ausweisungsbefehl gegen mehrere Wippacher, Wieder-einfiihrung des Mariencultus. Gemeinsame Religionsbeschwerde der drei Lander. Das auf dem Landtage von 1579 gewiss in vollster Aufrichtig-keit gegebene Versprechen des Erzherzogs, die Brucker Pacification zu lialten und allen Grund zur Beschvverde zu beseitigen, solite den Machinationen der Curie und den Umtrieben des Klerus nicht stand-halten. Gregor XIII. schickte dem Erzherzog Geld, im Jahre 1580 40,000 Scudi; in Venedig deponirte er ein noch grosseres Kapital, dessen sich der Erzherzog in dem Falle bedienen solite, wenn infolge seiner Bestrebungen zur Restauration des Katholicismus Unruhen in seinen Landern ausbrechen sollten.6 An Einwirkungen auf das Gewissen des gut katholischen Monarchen liess man es nicht fehlen, und endlich begann auch der Klerus in Krain, der sich bisher lediglich defensiv, 1 Landtagsprot. II. 500, 501; Valv. VII. 442. 2 Landtagsprot. II. 582. 3 Mitth. 1867 S. 58. 4 Landtagsprot. III. 138. 6 Ranke 1. c. oft auch ganz indifferent verhalten hatte, ein offensives Vorgehen. Er verweigerte den Protestanten das Begrabniss in katholischen Kirchen und Friedhofen. Anfangs 1580 wollten die Laibacher eine Burgers-frau in der Domkirche begraben. Da man ihnen die Domkirche nicht offnen wollte, so liess sie der Magistrat durch einen Schlosser offnen. Als sich das Domcapitel dariiber bescliwerte, wurden melirere in diese Angelegenheit verwickelte Laibacher Btirger nach Gratz an den Hof citirt, und als sie dem landesfurstlichen Befehl Folge leistend erschienen, statt eines ordentlichen Verfahrens ins Gefangniss geworfen, in wel-chem sie sich noch im Mai 1580 befanden. Auf das Gesuch der Stadt Laibach um Verwendung fiir ihre Mitbiirger beschlossen die Stande, den Erzherzog um Gnade fiir die arrestirten Biirger zu bitten, weil sie mit der Aufsperrung der Kirchenthure sich ,vergriffen' liatten, wie sie dies selbst bekennen.1 Das war jedenfalls ein kleiner Erfolg fiir die Katholischen, der sie zu weiterem Vorgehen ermuthigen konnte. In den Landstadten dauerten die Gewaltmassregeln gegen die Magistrate fort. Der Krainburger Stadtrichter Hans Junauer wurde am 21. Januar durch erzherzoglichen Befehl an den Hof citirt, als er in Gratz ankam, sofort in den Thurin geschafft und seines Amtes ent-setzt, weil er im Jahre 1579, als die Stande der Pest wegen in Krain-burg tagten, dem Pradicanten Knaffel den Aufenthalt in der Stadt erlaubte. Und doch waren die Stande, denen die protestantische Religionsiibung fiir ihre Person vom Erzherzog ausdriicklich gestattet worden war, gewiss in ihrem Rechte, wenn sie so gut wie in Laibach einen Prediger zur Abhaltung des Gottesdienstes kommen liessen. Bald darauf erhielten Bischof und Vicedom die Weisung, in Krainburg Erhebungen iiber die Betheiligung der Biirger an potestantischem Gottesdienst zu pflegen, und der Bischof befahl dem Pfarrer Marzina, ihm alle Personen namhaft zu machen, welche die Predigt in Eck besuchen und dort die Sacramente nehmen. Die Krainburger befiirch-teten mit Recht, dass es den Denuncirten ebenso gehen diirfte, wie dem Stadtrichter, und so wendeten sie sich an die Stande als ihre einzige Stiitze mit der Bitte, mit ihren Religionsbeschwerden auch jene der Stadte und Markte bei dem Erzherzog anzubringen. Sie wiesen mit Recht darauf hin, dass es dem Stadtrichter nicht zuge-standen sei, den von der Landschaft berufenen Pradicanten, als einen landschaftlichen Diener, wie es der Hof verlangte, ohne Urtheil und Recht aus der Stadt zu verweisen. Sie fiihrten aus, dass es, wenn 1 Laib. Domc.ap.-Archiv., Mitth. 1864 S. 1; Landtagsprot. III. 120. man dies stillschweigend angehen lasse, bald dahin kommen werde, dass auch das Lesen evangelischer Biicher ,und vielleiclit gar von dem seligmachenden trostreichen Wort Gottes zu reden' verboten werde. Dies sei der Brucker Pacification zuwider, nach welcher Ihre Durchlaucht sich erboten hatten, alles in statu quo bleiben zu lassen, vves-halb die Stande dagegen beim Erzherzog interveniren mochten.1 Als im April 1580 die Herren und Landleute in Laibach versammelt waren, um Gericht (Hofthaiding) zu halten, brachten die Herren und Frauen vom Adel und andere Standespersonen von Oberkrain die Beschwerde vor, dass der Domprobst Kaspar Freidenschuss eine elubare Person evangelischen Bekenntnisses an einem fiir Verbreclier bestimmten Orte habe begraben lassen und ,es dahin anzustellen scheine, dass der gemeine Mann sich etwan vergreifen soli, damit im Land ein Blutbad unter den Christen angerichtet mochte werden\ Da nun der Landes-furst selbst iiber friihere Beschwerden das Begraben an gebiihrlichen Orten gestattet, baten sie die Stande, das Vorgehen des Domprobstes an den Erzherzog zu berichten und dem Probst ernstlich aufzuerlegen, dass er sich solcher Eigenm&chtigkeit bis auf Ihrer Durchlaucht Reso-lution enthalte. Die Stande nahmen die Sache so ernst, dass sie sich an die steirischen und karntnerischen Verordneten wendeten und ihnen die Absendung einer Gesandtscliaft zu gemeinsamer Beschwerdefiihrung vorschlugen, fiir welche sie bereits den Georg Haller designirt hatten.2 Spater baten sie, die Religionsbesch\verden von Oberkrain den Land-tagen von Steiermark und Karaten vorzulegen und deren Gutachten mitzutheilen.3 Im August besehlossen sie4 auf Einladung der Steirer, auch einen Gesandten zum Kurfiirstentag in Niirnberg zu schicken und dazu die Einwilligung des Landesfiirsten einzuholen. Sie wahlten a.uch sofort zu dieser Mission den Landesverweser Christoph Freiherrn von Auersperg. Da jedoch der Erzherzog seine Einwilligung vervvei-gerte,5 so besehlossen die Stande, die Religionsbeschwerden der drei Lande dem Erzherzog durch vollmachtige Gesandte der Landtage vor-zubringen.6 Inzvvischen.dauerten die Massregeln gegen protestantisehe Burger und Bauern fort. Nachdem den Radmannsdorfer BUrgern das .Hinauslaufen' nach Vigaun zur Anhorung der protestantischen Predigt 1 Landsch. Arch. Pase. Kol. S. Nr. 54;4. 2 Landsch. Arch. Pase. Rel. S. Nr. 5. 3 Landsch. Arch. Pase. Kel. S. Nr. 2/11. 4 Landtagsprot. III. 78. 5 Landsch. Arch. Pase. 88. 6 Landtagsprot. III. 108. wiederholt verboten worden war,1 befalil Erzherzog Kari (5. November 1580) dem Pfarrer zu Mannsburg, die in der Kirche zu Podgier statt-findenden ,Yersammlungen der Sectirer' abzustellen und die Schliissel derselben bei sich zu behalten.2 Der im Dezember 1580 zusammen-tretende Landtag fand daher vollen Anlass, die Religionsbesclnverde vor sein Forum zu ziehen. Ani 15. Dezember verhandelte der Landes-ausschuss iiber die gegen den Domprobst vorgebrachten Bescbwerden wegen Begrabnissverweigerung. Der Domprobst entscbuldigte sich. Die Sache verhalte sich ,viel anders', als sie dem Landesfiirsten berichtet worden. Er liatte erwartet, dass man ihn friiher gehort hatte, ehe man die Sache bei Ihrer Durchlaucht angebracht. Die Kirche, in welcher das Begrabniss verweigert worden, sei im Abbau, deswegen habe er das Begraben eingestellt. Danil stellte er vor, dass die Pradicanten sich Uebergriffe erlauben, indem sie die dem katholischen Priester gebiihrende Collectur abnehmen, und warf den Standen vor, dass sie 6000 Gulden aus dem Landessackel auf die Pradicanten ver-vvendet hatten, wahrend die katholischen Priester von der Landseliaft nichts erhielten. Als es nun zur Abstimmung kam, wollten die Geist-lichen nicht mitstinnnen, und die vveltlichen Stande fassten daher ein-liellig den Beschluss, auszusprecben, es ware zu wiinschen, dass Einig-keit- zwischen beiden Theilen, geistlichen und vveltlichen Standen, herrschte und jeder seine Beschwerden bei dem andern vorbrachte. Im iibrigen aber beschlossen sie mit Bezug auf die vorkommendeii Beschwerden, namentlich wegen des Begrabnisses, den Erzherzog um Beobaclitung der Brucker Paciiication zu bitten.8 Als sich endlich der Landtag versammelte, beriefen sich die Stande auf die Erklarung des Erzherzogs im Landtage von 1579 und ervviderten den Landtagscom-missaren, dass sie nicht verbunden sein wollten, die Bewilligung zu leisten, wenn ihren Religionsbeschwerden nicht abgeholfen werde. Die Landtagscommissare lehnten es zuerst ab, diese Bescliwerde entgegen zu nehmen, aber die Stande bestanden in ihrer Replik vom 17. Dezember 1580 auf ihrem Begehren und beriefen sich auf die diesfallige friiliere Uebung, worauf die Landtagscommissare die Besclnverde ent-gegennalimen und dem Erzherzog vorlegten (18. Dezember 1580).4 In Ivrainburg zeigten die Biirger der katholischen Reaction gegen-iiber grosse Standhaftigkeit. Sie leisteten dem erzherzoglichen Befehl, 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 54 4. 2 Purstbisch. Arch., Mitth. 1861 S. 69. 3 Landtagsprot. III. 133, 134. 4 Mitth. 1867 S. 62, 63. sich des ,Auslaufens' nach Eck zu enthalten und den Pradicanten auszuweisen, keine Folge und wahlten an die Stelle des abgesetzten Stadtrichters Junauer abermals einen protestantischen, Georg Har-rer, welchen der Vicedom auch bestatigte.1 Aber auch dieser wurde durch erzherzogiichen Befehl abgesetzt, und ein Erlass der niederoster-reichischen Regierung vom 21. Januar 1581 befahl dem Bischof und dem Vicedom, sich nach Krainburg zu verfugen und den Ratli vor-zufordern, ihm nicht allein seinen Ungehorsam zu vervveisen, sondern auch die Vollziehung des landesfiirstlichen Befehls zu gebieten, bei Ver-lust der Stadtfreiheiten und Landesverweisung. Was den Stadtrichter betreffe, so solle er nicht nur abgesetzt, sondern auch bestraft werden; inzwischen sollen Bischof und Vicedom 'eine andere taugliche Person an seine Stelle wahlen und einsetzen. Dahin also war es bereits mit den Stadtfreiheiten gekommen! Ferner solle dem Rath auferlegt werden, das Haus des Pradicanten zu verkaufen und den Stein, darauf ge-schrieben steht: ,Hie Bartl Khnaffl Pradicant, Mein Stark' steht in Gottes Hand', abzuwerfen, den Erlos aber ihm ohne Abzug auszufolgen. Auch die Beneficien sollen wieder mit tauglichen Priestern besetzt und die ihnen entzogenen Giiter im Krainburger Baufelde ihnen wieder zugewendet vverden.2 Dieser Befehl wurde ausgefiilirt, insovveit es die Abschaffung des Pradicanten betrifft, im iibrigen dauerte das ,Hinaus-laufen' nach Eck fort, und wir werden noch von \veiteren Conflicten zwischen Landesfiirst und Biirgerschaft zu berichten haben. Auch in Radmannsdorf hatte das protestantische Bekenntniss so viele Anhanger unter der Biirgerschaft gefunden, dass der Stadtrath aus Evangelischen bestaud, auch der Stadtschreiber Jakob Dienstmann war diesem Bekenntniss zugethan. Der Erzherzog liess den evangelischen Stadtrath absetzen und einen katholischen ,wahlen', d. i. er schrieb vor, wer gewahlt werden solite. Der Stadtschreiber wurde abgesetzt und ein Katholischer an seine Stelle gesetzt. Die Biirger erhielten den Auftrag, die in und um die Stadt schweifenden ,Apo-staten', worunter wohl diejenigen Pradicanten zu verstehen sind, vvelche friiher katholische Priester waren, zu ergreifen und dem Bischof von Laibach zu iiberantworten.3 In Mottling predigte der Pradicant Petrus Woymanicius im alten Schlosse, und ein protestantischer Schulmeister hielt in weiland Chri- 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2. 2 Mittli. 1867 S. 63. 3 Landsch, Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 54/4. stopli Gelbers Behausung Schule. Beide wurden durch landesfiirst-lichen Befehl abgescliafft (Marz 1581). Darauf predigte Woymanicius in ,(les Landcomthurs Kirchel vor der Stadt'. Da sich aber hier Schwie-rigkeiten erhoben, so beschloss der Ausschuss der protestantischen Stande, der sich in des Herrn Haller Behausung versammelte (16. September 1581), ein Grundstiick in dem nachstgelegenen Garten des Herrn Semenitsch zur Errichtung einer Bretterhiitte fiir die gottes-dienstlichen Versammlungen und zur Erbauung einer Wohnung fiir den Pradicanten anzukaufen.1 An Lorenz Freiherrn von Lanthieri, als Inhaber des Marktes und Gerichtes Wippach, erging (28. August 1581) ein ,scharfer' erzherzog-liclier Befehl, die Wippacher Biirger Hans Amigon, Balthasar See-precht, Georg Cividater und Bernhard Distl abzuschaffen. Fiir den Fall der Riickkekr zum Katholicismus wurde ihnen straflose Riickkehr und Verbleiben im Lande bewilligt, sonst aber, wenn sie sich im Lande betreten liessen, Auslieferung an den Patriarchen von Venedig angedroht.2 Auch in den Cultus, der sonst inuner als eine innere Angelegen-heit der Kirclie betrachtet wurde, griff der Landesfiirst ein, indem er iiber einen Bericht des Bischofs dem Landesverweser und Vicedom befahl (13. Oktober 1581), darauf zu sehen, dass der von den Prote-stanten abgeschaifte Feiertag Maria Geburt wie von altersher gehalten werde !3 Bischof Johann visitirte in diesem Jahre seine ganze Diocese.4 In Steiermark kam die Gegenreformation friiher zu voller Gel-tung als in Krain, weil in Graz bereits seit 1573 die Jiinger Loyola's wirkten, welche in Krain erst ein Jahrzehent darauf Eingang fanden. Auf dem Landtage des Jahres 1580 kam der von Seite der Jesuiten eifrig gescliiirte Confiict zvvischen Landesfiirst und Standen zum Aus-bruche. Erzherzog Kari sali mit den Augen seiner geistlielien Rath-geber in der den Protestanten gewahrten Concession eine Sch\vachung des Ansehens der Krone und deutete das energische Auftreten der Stande zum Schutze der Ge\vissensfreiheit als einen Angriff auf sein 1 Landtagsprot. III. 221, 260. 2 Mitth. 1867 S. 64. 3 Mitth. 1867 S. 63; landsch. Arch. Fasc. Rel. S. Nr. 1/14. In einem Manu-script des Bischofs Thomas Chron (Laih. Sem.-Bibl., Mitth. 1864 S. 3) wird erzahlt, dass die Protestanten im April 1573 von der Kanzel herah verkundigten, das Fest Mariii Geburt diirfe nicht mehr gefeiert werden. Sie schafften auch das Fest Mariii Himmelfahrt ab. 4 Laib. Domcap.-Archiv 2/21. filrstliches Anselien. Er liess sie in die Burg berufen und bedeutete ihnen, ikr Benelnnen streife an offene Emporung, und um diese zu dampfen, werde er wokl die gekorigen Mittel finden. Die Stande ihrer-seits, eingedenk der in Bruck gescblossenen Union der Lander, wen-deten sick (24. Dezember 1580) an die krainiscken Stande, indem sie iknen die Vorgange vvakrend des Landtags mittkeilten, um ikr Gut-ackten baten, ob sie zu viel oder zu wenig getkan, sowie um ikren getreuen Ratk und ihre Hilfe durck Intercession und andere gebtihr-licke Mittel. Die krainiscken Stande begriffen die Tragweite der in Steier-mark geplanten Gegenreformation nickt uud glaubten vielleickt auck, sick durck moglichste Vermeidung jedes nickt durck das eigene Inter-esse gebotenen Anstosses in ihrer verhaltnissmassigen Sickerkeit iso-liren zu konnen. Davon zeugt die Verkandlung im standiscken Aus-sckusse voni 5. Januar 1581. Wolf Freilierr von Tkurn sagte: Es katte sick gebiihrt, dass die Steirer die Sacken, eke sie darauf geantwortet, der krainiscken Landsckaft zur Kenntniss gebrackt katten. Jetzt sei der Landtag voriiber. Die Sacke miisse daker vor den nacksten grossen Ausscliuss kommen. Den Steirern sei aber zu antworten, dass man des ihnen zugestossenen Unfalls getreues Mitleiden trage. Man mockte sich dariiber in Karaten erkundigen, was dort beschlossen worden. Seines Erachtens mussten nunmehr die Lande die Sachen treulich berathschlagen und ,etwan durch einen Fussfall' Ihre Durchlaucht bitten, sie bei der Brucker Pacification verbleiben zu lassen. Adam Freiherr von Eck stimmte bei, doch sei die Resolution iiber die letzte Landtagshandlung zu envarten. Hans Kisel tadelte, dass die steirisclie Landschaft wegen cler Religionsbeschwerden die Landtagsbewilligung einstellen wolle. Man miisste Gott geben, vvas Gottes, aber auch dem Kaiser, was des Kaisers ist. Uebrigens rieth auch er auf einen Fussfall der drei Lande, wie unter Kaiser Ferdinand, und auf vorherige Verstandigung mit den Karatnem. Der Vicedom sprach in gleichem Sinne wie Thurn. Cosnius Rauber sagte, die Sache gehore vor den grossen Auschuss. Er stimmte inbetreff der Verweigerung der Land-tagsbewilligung dem Ausspruche Kisels bei. Franz von Scheyer allein venvies auf die Wichtigkeit der Vorfalle in Steiermark. Das Nem-licke konne sick morgen auck in Krain wiederkolen. Die Steirer hatten iibrigens dem Erzherzog ihren Gehorsam bezeigt. Man beschloss end-lich, die landesfiirsthclie Resolution iiber die jiingste Landtagsbewil-ligung abzmvarten, welche, \vie wir gesehen haben, an die Beseitigung der Religionsbeschwerden gekniipft war, und soclann einen grossen Ausschuss zu berufen. Als aber am 20. Januar ein neues Sehreiben der steirischen Landscbaft einlangte und die landesfiirstliche Reso-lution noch iriimer auf sich warten liess, beschlossen die Verordneten, sofort einen Ausschuss von protestantischen, in der Nahe Laibachs wohnenden Edelleuten einzuberufen und den Gegenstand seiner Wich-tigkeit gemSss in Berathung zu ziehen. Es vvurden sonach die Herren Hans Kisel, Wilhelm von Lamberg zu Savenstein, Wolf von Schnitzen-paum, Cosmus Rauber, Mert Gall, Balthasar Rasp, Franz Gall von Gallenstein, Hans von Gallenberg, Wilhelm Praunsperger, Georg Kisel, Sebastian Lamberg (Vicedom), Franz von Rain, Kaspar von Lamberg auf den 6. Februar nach Laibach berufen. Inzwischen verhandelte der standische Ausschuss (2. Februar 1581) iiber das bereits im Entwurfe vorbereitete Sehreiben an die steirisehe Landscbaft. Hans Kisel be-merkte, es ware der steirischen Landscbaft mitzutheilen, dass man bereits ein Intercessionschreiben an den Erzherzog sowie an die ge-heimen Rathe verfasst habe; in diesem Sehreiben ware iibrigens auch die Gefahr, in welcher Krain inbetreff der Meergrenze schwebe, aus-zufiihren und auf die Nothwendigkeit der Einigkeit. hinzu\veisen. Ge-sandte waren einstweilen nicht abzuschicken. Der Vicedom bob hervor, es sei nothwendig, dass der Ausschuss zur Berathung dieser Ange-legenheit in grosser Zahl erseheine, dann dass die Intercessionsschrift von allen Landleuten Augsburgischer Confession gefertigt werde. Wenn beschlossen werden solite, Gesandte abzuschicken, so niussten sie in starker Anzahl, verstandige und angesehene Leute sein, Man miisse ubrigens dem Ausschuss schon einen Entwurf der Vorstellung vor-legen. Franz von Scheyer fligte bei, alle Herren und Landleute evan-gelischer Confession wiiren auf einen bestimmten Tag nach Laibach zu beseheiden zur Abfassung der Instruction. Haller sehloss sich Ivisels Meinung an. Georg Kisel sagte, man moehte mit aller Bescheidenheit auf die Geschichte himveisen, wie Emporung aus solehem Vorgehen der Monarchen gefolgt, besonders auf die letzten Vorgange in Frank-reich unter Konig Ludwig (?) zwischen Katholischen und Calvinisten, welche erbarmliche Zerrttttung dort herrsche, item auf Konig Sigis-mund. Der Superintendent Christoph Spindler: Es waren alle Landleute Augsburgischer Confession einzuberufen. Konig Philipp dulde auch die Mohren in seinem Gebiet. Schon seit Kaiser Ferdinands Zeit seien die Stande bei dieser Confession, und diese Duldung habe sie zu grosseren Leistungen vermoeht, fernerhin wiirden sie damit zuriickhaltender sein. Es wurde beschlossen, das Sehreiben der Steirer nach dem Antrag Kisels zu beantworten. Ani 7. Februar versammelte sicb der einberufene Ausscbuss, \veleliera der von den Verordneten verfasste Entwurf des Intercessions-scbreibens vorgelegt wurde. Hans Kisel meinte, es ware in demselben aucb an die grossen fiir die Grenzvertheidigung gebrachten Opfer zu erinnern, die sicb wahrend der Regierung Karls bereits aui 500,000 Gulden belaufen. Wenn der Erzherzog in seiner Haltung beharre, so wiirden wenig Landleute im Lande bleiben, ja es gehe schon allgemein die Rede, dass fremdes Volk ins Land kommen solle. Wolf von Schnitzenpaum bemerkte, die Schrift solle ,bittweis, nicht disputirweis' gestellt werden, und man bescliloss auch vvirklich, den Text noch einmal durchzusehen und das ,geistliche Disputat', d. i. die theo-logischen Beweisfiihrungen, in vvelchen sicb die damalige Zeit gefiel, \vegzulassen.1 Ani 3. Februar hatte indessen Erzherzog Kari seine Massregeln gegen die Protestanten in Steiermark zuruckgenommen, und die Inter-cession der Krainer Stande mirde dadurch gegenstandslos. Ohnehin blieb die Aussicht auf die bevorstehende Zusammenkunft in Graz wegen der Reichshilfe, bei \velcber auch die Besclivverden der Lander in Religionssachen vorgebracht werden konnten. Inzwischen hatte man im eigenen Lande Grund genug zur Beschwerde. Am 16. Marz 1581 verhandelte der standische Ausschuss iiber die Beschvverden der Steiner und Radniannsdorfer Biirger und des Pradicanten Knaffel in Eck. Der Ausschuss fand es in vollem Widerspruche mit der Brucker Pacification, dass man den Evangelischen nicht gestatten wolle, dem prote-stantischen Gottesdienst auf Landinannsgriinden beizuwolinen, und dass man denselben sogar die Friedhofe und das Lesen evangelischer Biicber verbieten wolle. Weil aber diesfalls durch Schreiben nichts zu er-zwingen noch zu erhandeln sei, da dergleichen Schreiben durch die Feinde der Evangelischen auf die lange Bank geschoben wiirden, so ware der Instruction der Gesandten zur Berathung wegen der Reichshilfe aucb die Religionsbeschwerde einzuverleiben. Es sei noth-wendig zu handeln, denn wenn man schon das Lesen der evangelischen Biicher verboten, so \verde es auch noch zu einem Verbote kommen, davon zu sprechen, und so werde eine niederlandische oder spanische Inquisition eingesetzt werden.2 Auch die Beschwerde der Mottlinger iiber Abschatfung ihres Pradicanten und Schulmeisters 1 Landtagsprot. III. 118, 119, 159, 170, 171; Hurter, Perd. II., 1. 439. 2 Landtagsprot. III. 217. bescbloss man den Gratzer Gesandten zur Beriicksiclitigung zu be-fehlen. Man rieth ihnen iibrigens, sich dem erzherzoglichen Befehle gegeniiber auf die Stande zu berufen, welche den Prediger und den Schulmeister bestellt hatten und besoldeten, daher es nicbt in der Macht des Mottlinger Magistrats stehe, den Ausweisungsbefehl zu vollziehen.1 Bei der Zusaminenkunft in Gratz verglick man sich iiber die gemeinsamen Religionsbesclnverden und legte sie dem Erzherzog vor. Es erfolgte aber darauf ein Bescheid, der nicht kurz und gut, son-dern, wie die Stande sagten, ,kurz und schlecht1- war. Der Erzherzog erklarte mit Naclidruck, dass er sich in seinen Stadten, Markten und Herrschaften das Dispositionsrecht vorbehalten habe. Am 10. November 1581 wendeten sich die steirischen Stande an die krainischen Verordneten, indem sie ihnen die vom Erzherzog getroffenen Verfii-gungen wege.n Besetzung der Hof- und anderen Dienststellen mit auslandischen und nur katholischen Personen, zuwider den Landes-freiheiten, mittheilten und ihnen anheimstellten, ob sie in dieser gemeinsamen Angelegenheit ihre Gesandten zu dem auf den 28. November berufenen steirischen Landtag abfertigen oder' die Beschwerde in ihrem eigenen Landtage zur Sprache bringen wollten. Die krainischen Verordneten vviihlten die letztere Alternative. Gegen die Absendung von Gesandten nacli Gratz wurde insbesondere geltend gemacht, dass der Ausschuss hiezu keine Vollmacht habe, und damit niclit der Landschaft ein Prajudicium daraus erwaclise, dass kunftig Gesandte nach Gratz zum Landtag erscheinen mussten. Dann wurde auch eingewendet, dass es in Krain eben keine Beschwerde wegen Besetzung der Aemter mit Katholischen gebe. Ueberhaupt sei in Religionssachen keine besondere Veriinderung vorgefallen. Als Landeshauptmann sei Herr Ambros Freiherr von Thurn,2 Hofrnarschall, ob-wohl er katholiscber Religion, von der Landschaft selbst gevvahlt worden. Doch solle in dem auf den 11. Dezember ausgeschriebenen Landtag, wie fruher gewohnlich, die ,nothwendige Anmahnung' wegen Besetzung der Aemter geschehen. Auch sollen alle vorkonnnenden Beschwerden im Landtag eingebracht, und wenn sie nicht binnen einer bestiinmten Zeitfrist ihre Erledigung finden, Gesandte nach Gratz abgefertigt werden. Fiir diesmal bescbloss man, den Steirern in Ktirze zu antworten, fiir ihre vertrauliche Mittheilung zu danken, sich zu 1 Landtagsprot. III. 221. a Vgl, iiber ihn Hurter 1. e. S. 470. allem gemeinsamen Vorgehen zu erhieten und auf obigen Beschluss zu venveisen. Bei dieser Berathung waren Franz von Scheyer, Georg Haller, Hans von Gallenberg und Praunsperger zugegen. Der Beschluss wurde nur dem Landesverweser, der sich als Gesandter in Gratz befand, mitgetlieilt. 1 Um iibrigens ein Zusammengehen der drei Lande in Religionssachen zu erzielen, wendeten sich die krainischen Verord-neten am 9. Dezember an jene von Steiermark und Karaten um Mit-theilung ihrer Landtagsverhandlungen zur Darnachachtung auf dem bevorstehenden Krainer Landtage.2 Auf diesem Landtage gaben die Stande (17. Dezember 1581) die Erklarung ab, dass sie sich zu der Landtagsbewilligung nicht verpflichtet ftihlten, wenn ihrer Beschvverde nicht abgeholfen werde. Den in der letzten Gratzer Zusammenkunft vom Erzherzog erhaltenen Bescheid hatten sie mit nicht geringem Sclnnerz vernommen. Insofern in demselben auf das Dispositionsrecht des Erzherzogs in den Stadten und Markten liingewiesen werde, \viissten sie sich nicht zu erinnern, dass demselben ein Eintrag geschehen, wohl aber erinnerten sie sich des landesfurstlichen ,unbeweglichen' Worts, womit sich der Landesfiirst vaterlich und loblich frei erklart, weder die Biirgerschaft noch jemand andern im Gewissen zu beschweren, sondern es denselben aus sondern Gnaden nachzusehen, dass sie ihr Gevvissen beruhigen konnten und deshalb von Ihrer fiirstlichen Durchlaucht keine Verfolgung leiden sollten. Die Stande seien auch der festen Zuversicht, der Landesfiirst wolle es bei dieser Versicherung bleiben lassen. Sie baten daher, Ihre Durchlaucht wolle verftigen, dass der Brucker Pacification von nienianden im Lande zuwidergehandelt und auch von der Hofkanzlei bei iliren Entscheidungen darauf Riicksicht genonnnen werde. Die Evangelischen hatten sich in der Gratzer Zusammenkunft zu gliinpf-lichem Verhalten gegen die Katholiken verpflichtet, erwarten aber auch ein Gleiches von diesen und erklarten fiir den Fall, dass ilmen hierin nicht willfahrt und ihr Seelenheil in Gefahr gesetzt werde, sich zur Landtagsbevvilligung nicht verpflichtet. Zugleich beschwerten sich die Stande iiber den am 28. August an den Freiherrn von Lanthieri ergangenen, ,vor Diesem in Ihrer fiirstlichen Durchlaucht sanftmiithigen Regierung niemals erhorten scharfen' Befehl inbetrefl' der Abschaffung der Wippacher Biirger 1 Landtagsprot. III. 269, 270. 2 Landsch. Arch. Pase. Bel. S. Nr. 2/11. Amigon, Seeprecht, Cividale und Distl, und baten um dessen Auf-bebung, da er der Brucker Paeification zuwiderlaufe.1 Bie Landtagsbewiiligung wurde jedoch von den Standen nicht verweigert. Sie beschlossen (20. Dezember), auf die Berathung der-selben einzugehen, ihre Religionsbeschwerden aber mit dem Geld-bewilligungsbeschlusse zu verbinden.2 Dass auch diese Beschwerda erfolglos war, lasst sich schon aus dem Verfahren gegen die Mottlinger abnehmen, denn schon am 18. Januar 1582 erging ein neuerlicher Ausweisungsbefehl gegen Pradicant und Schulmeister, worin der Landesfiirst ausdriicklich her-vorhob, dass er nur in den vier Stadten Laibach, Gratz, Judenburg und Ivlagenfurt, und da nur ,limitirtermassenPradicanten und Schulmeister zugelassen habe. Dem Mottlinger Rath wurde die Abschaffung bei 600 Dukaten Strafe aufgetragen.3 12. Die Steirer theilen der krainischen Landschaft ihre Religionstesch^erden mit. Eine Intercessionsschrift fiir dieselben wird naoh Graz geschickt. Neue Religions-beschwerden der Steirer. Die innerosterreichischen Stande auf dem Keichstag in Augsburg. Berioht Kisels iiber ihre Aufnahme. Eine neue Bittschrift an das Reich projeotirt. Vergebliche Interoessionssehritte protestantisoher Flirsten. Der Verlauf des Landtages von 1581 war der steirischen Landschaft (23. Dezember 1581) mitgetheilt worden. Zugleich hatten die Krainer Stande sich zur Absendung einer Deputation behufs gemeinsamer Besclnverdefiihrung beim Erzherzog bereit erklart.4 Indessen hofften sie noch immer auf eine giinstige Erledigung ihrer Landtagsbeschwerde und beschlossen noch am 7. Marz 1582, dieselbe zu betreiben.6 Doch in Steiermark drangte die durch jesuitischen Einiluss geschiirte Reaction. Von dort kamen Klagen iiber neue Bedriickungen, und so wurde denn am 27. Marz in einer im Hause des Georg Haller abgehaltenen Be-sprechung, welcher ausser dem Herrn des Hauses noch Wolf Freiherr von Thurn, Hans von Gallenberg und Wilhelni Praunsperger bei-wohnten, beschlossen, ,weil die Sache boclnvichtig', auf den 1. April nachmittags eine grossere Anzahl protestantischer Landleute, jedoch ,zur Verhiitung Verdachts' nicht als formlichen Ausschuss einzuberufen. 1 Mitth. 1867 S. 64. 2 Landtagsprot. III. 210-212. 3 Mitth. 1867 S. 65. 4 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 2/11. s Landtagsprot. III. 234, 235. Es waren dies der Landesvervveser, Franz von Scheyer, Mert Gall, Balthasar Rasp, Philipp von Sigersdorf, Georg von Rain und Georg Kisel.1 Nachdem der Gegenstand in diesen vertrauliclien Bespreeliun-gen vorbereitet worden war, versammelte sich am 2. April nachmittags der Ausschuss, besteliend aus Landesverwalter und Landesverweser, Franz von Scheyer, Hans von Gallenberg, Wilhelm Praunsperger, Georg Kisel, Christoph von Obritschan, Hans von Edling, Sebald Barbo, Erhard Pelzhofer, Biirgermeisteramtsvervvalter Stettner, Stadtrichter Wolf Gartner, Hans Pfanner und dem Pradicanten Christoph Spindler. Der Landsecretar hatte als Vorarbeit ,ex proprio marte' ein Concept einer unterthanigsten Intercession an den Erzherzog und an den am Hofe vveilenden Landeshauptmann, sowie der Antwort an die steirischen Verordneten verfasst. Der Landesvervveser erotfnete die Debatte. Es sei ihm ein Herzeleid, diese Widerwartigkeit zu ver-nehmen, doch miisse man es zunachst Gott anlieimstellen, eine Fiir-bitte auf der Kanzel thun lassen. Die Brucker Pacification verptlichte zum Handeln. Der Wichtigkeit aber und einer zahlreicheren Betheili-gung wegen sei die Berathung auf den nachsten Morgen zu verschie-ben. Das vom Secretar verlesene Concept ware etwas zu mildern. Es werde nicht zu vermeiden sein, Gesandte von allen drei Landen an den Erzherzog abzusenden, wiewohl Ihre furstliche Durchlaucht schon im verilossenen Jahre auf das gemeinsame Ansuchen der Lande unterschiedliche Bescheide und Decrete erlassen. Auch sei zu beden-ken, dass man sich der alten Privilegien und hergebrachten Freiheiten in Religionssachen nicht zu viel riihme, denn die Steirer haben deren mehr als die Krainer. Dagegen billige er das Concept des Schreibens an die Steirer und an den Landeshauptmann. In ahnlicher Weise sprachen Franz von Scheyer, Hans von Gallenberg, Sebald Barbo. Hans von Edling faud die Ausdriicke der Besckwerdeschrift nicht zu stark. Er habe im vorigen Jahre bei Hof oft von den Steirern horen miissen, dass man in Krain ,vor hinaus gar zu leis und man hatte der Katze die Schellen nicht wollen anbinden'! Christoph Spindler wollte die Schrift nur verbessert, nichts ge-stricben \vissen. Uebrigens miisse man an eine stattliche Legation von allen Landen denken. Schliesslich wurden die Entwurfe der Schreiben an die steirischen Verordneten und an den Landeshauptmann genehmigt und beschlossen, auch an die Geheimen Rathe zu schreiben und 1 Landtagsprot. III. 284. tlas Concept cler .Eingabe an den Erzherzog am nachsten Tage zu berathschlagen. An diesem Tage (3. April) wurde denn auch dieser Entwurf genehmigt und beschlossen, die Schrift durch den Landschafts-trompeter an Cosmus Rauber, Mert Gall, Balthasar Rasp, Adam von Eck, Georg von Rain, Schnitzenpaum, Andre von Lamberg, Philipp von Sigersdorf, Georg Rasp, Purgstall, Michael Pleskovitsch, Valtin von Lamberg und Hohenwart zur Fertigung zu schicken1 und dann an den Erzherzog nach Gratz zu befordern. Dies geschah denn auch, doch ohne einen Erfolg zu erzielen, denn am 11. April schrieb der Krainer Landeshauptmann Ambros Freiherr von Thurn an die Stande, es sei ihm unmoglich ge\vesen, in Religionssaclien etwas erspriess-liclies zu thun, der Erzherzog gelie von dem Decret, das iiberdies nichts neues, sondern eine Erlauterung sei, nicht ab; er wolle ihn nicht ,alteriren', die Stande miissten sich mit diesem Bescheide begnti-gen. Ueberdies, wenn sie dieses Jahr (1582) mit dem vorigen (1581) verglichen, so sei es ja besser, jedenfalls nicht so schlecht, wie manche es auslegen mochten.2 Am 24. April erfolgte auch die ablehnende Antwort des Erzherzogs.3 Weitere Beschwerden der Steirer ,wegen der Biirgerschaft Ab-sonderung', d. i. wohl inbetreif der Katholisirung der stadtischen Ver-tretungen, des Verbots protestantischer Schulen und Kirchen fiir die Biirger, vermochten die steirische Landschaft zu neuerlicher Verwen-dung an die Nachbarlande (18. Mai 1582).4 Sofort (19. Mai) fand in Georg Hallers Hause eine Besprechung statt, welcher Landesverwalter und Landesverweser, Georg Haller, Hans von Gallenberg, Wilhelm Praunsperger und Hans von Edling beiwohnten. ,In Ansehung dieses Handels so grosser und lioher Wichtigkeit und dass derselbe fast auf die Extreme gelangen will', fand man es unumganglieh nothwendig, ,dass die Lande zusanimenkonimen und sich eigentlich entschliessen, wie und was gestalt sich hierunter ferner in Lieb und Leid zu ver-halten'. Man beschloss vorlaufig die vornehmsten Herren und Land-leute evangelischer Confession auf člen 27. Mai abends zur Berathung einzuladen.5 Es erschienen denn auch an diesem Tage ausser dem Landesvenvalter der Landesvenveser Wolf Freiherr von Thurn, Adam Freiherr zu Eck, Wolf Freiherr von Schnitzenpaum, Franz von Scheyer, 1 Landtagsprot. III. 285—287, 288. a Landsch. Arch. Mitth. 1861 S. 73. 3 Landtagsprot. III. 300, 301. 4 Landtagsprot. III. 298, 299. s Landtagsprot. III. 299. Georg Haller, Hans von Gallenberg, Philipp von Sigersdorf, Pelzliofer, Kaspar Mauritsch, Georg Ainkhurn, Andre von Raunach, Christoph Spindler, Biirgenneister Khern, Stadtrichter Wolf Gartner, Hans Pfanner, Hans Concili; aus Krainburg: Stephan Piber, Thomas Adlraann; aus Rudolfswerth: Adam Gritscher, Bartelma Wassermann; aus Radmannsdorf: Andre Jerneiz, Mathes Dienstmann; ausMottling: Matlies Sporer, Simon Khundl, Stadtrichter; aus Tscherneinbl: Michael Khessten; aus Gottschee: Paul Imekh, Philipp Schweiger. Es wurde das Sehreiben der steirischen Stande und die erst am 27. Mai eingelangte Antwort des Erzherzogs auf das Intercessionsschreiben vom 24. April verlesen. Der Landesverwalter eroffnete die Berathung. Da die Dinge einmal aufs ausserste gekommen, gebe es keinen sickereren Weg, als dass die drei Lande wie ein Mann fUr einander einstehen und sich uber eine so viel als moglich zu beschleunigende Zusammenkunft verstan-digen. Man miisse auch in Envagung ziehen, ob niclit. einige Kur-und andere Reichsfursten und Stande evangeliseher Religion wegen einer Intervention beim Erzherzog ,mit pestem Glimpf und Bescheiden-heit' zu ersuchen waren. Der Landesverweser spracli in deinselben Sinne, ,doch mit meh-rerer Ausfuhrung und Persuašion'. Er fiigte bei, weil die Sache so liochwichtig, dass es sich nicht allein um Hab und Gut sammt Leib und Leben, sondern auch um die ewige Seligkeit handle, so sei es um so mehr hochst nothwendig, zu der gemeinsamen Verhandlung der Lande stattliche, gottesfurchtige, eifrige Personen und in so grosser Žalil als moglich abzuordnen. Auch miisse man sich mit Karaten ins Einvernehmen setzen. Die Versammlung besehloss einhellig die Absendung von Ge-sandten zu der gemeinsamen Verhandlung. Als solehe vvurden ge-vvahlt: Landesverwalter, Landesverweser und Vicedom, Adam von Eck, Rauber, Mert Gall, Balthasar Rasp, Philipp von Sigersdorf, Wolf von Neuhaus, Wilhelm von Lamberg, Audre von Auersperg, Adam Rauber, Franz Gall, Sebald Barbo und Georg von Rain. Von den Verordneten sollten wenigstens zwei beigezogen werden, aus Stadten und Markten ebenfalls ein bis zwei von jedem Ort; die Rathe bei Hof, welche Land-leute und der evangelisehen Religion zugetlian, sollten ebenfalls der Verhandlung beigezogen werden. Hans von Gallenberg \vurde nach Klagenfurt und Graz abgeordnet, um mit den Landschaften das Nabere zu besprechen.1 1 Landtagsprot. III. 300, 301. Wahrend man in Krain an eine Zusammenkunft der drei Lande dachte, spannte die steirische Landsckaft ihre Anspriicke lioher. Ueber ikr Ansuchen be\villigte der Erzherzog, da es sich ohnehin auch um Erwirkung der Reickskilfe kandelte, die Absendung von Vertretern der drei Lande an den Reickstag in Augsburg,1 welcken gestattet wurde, auck ikre Religionsbeschwerden anzubringen. Die krainische Landschaft wahlte dafiir den Landesvenvalter Woif Freiherrn von Tkurn und den Landesvenveser und Erbiandmarsckall Ckristopk Freikerrn von Auersperg,2 und gesellte denselben spater noch Georg Kisel bei.8 Die Beschwerdeschrift, welche die Gesandten der innerosterreichisclien Lander uberreichen sollten, trug die Unterschrift von 78 Landleuten. Sie beriefen sick auf die Brucker Pacification, klagten iiber die Ver-folgung ihrer Kirche und Schule und fiihrten eine Aeusserung des Erz-herzogs an, er werde alles daran setzen, das Land wieder katkolisck zu machen.4 Sie besckwerten sich auch iiber den papstlichen Nuntius und die Jesuiten, welche durch ihre Verleumdungen und Cabalen den Erzherzog gegen sie misstrauigch gemacht hatten.5 Am 10. September iibergaben die Gesandten dem Kaiser und den Gesandten der evangelischen Reichsstande ihre Beschwerdeschrift, und am 7.' November erstattete beim Hofthaiding im Laibacker Land-kause Georg Kisel Berickt iiber die Vorgange in Augsburg. Man habe die Gesandten am Reichstag allenthalben mit scheelen Augen angesehen, und am kaiserlicken Hof seien iknen nirgends ,benigni aures' prasentirt worden. Die Gekeimen Rathe hatten sich zwar erbo-ten, sich zu verwenden, aber offen erklart, dass sie in dergleicken Angelegenkeiten fast gar kein Gekor fanden, ,man wiisste wokl, wer das Radlein triebe'. Bei dem Kaiser habe man keine Audienz erlangen konnen, ikm jedock einmal vor der Kammer die Sckrift iiberreickt; er habe ,das Gesicht untersclilagen' und den Gesandten schleckten Be-sckeid erfolgen lassen. Bei den Rathen, Gesandten und Botschaftern der andern Reichsstande habe man dagegen alle Willfakrigkeit gefun-den, sie katten nickt allein eine Intercession an Ikre furstlicke Durck-Iauckt gericktet, deren Absckrift vorliege, sondern sich auch formlich verpiiichtet, die Sacke der Evangeliscken Innerosterreicks bei ihren Principalen bestens zu fordern, laut verlesenen Vergleichs. Sachsen 1 Hurter, Perd. II., I. 453. 2 Valv. IX. 70. 3 Landtagsprot. III. 306. 4 Valv. VII. 445; Hurter 1. c. S. 455, 456. 6 Mus. Arch, Mitth. 1861 S. 73. habe sich lange geweigert und seinem Gesandten verboten, sich der Sache anzunehraen, weil dem Kurfursten berichtet worden, dass so vieler-lei Secten in Krain sein sollteu (wo es doch immer nur strenge Luthe-raner gab), daher man bei seinem Gesandten viel langsamer als beim Kaiser selbst Audienz erlangen konnen. Als man endlich den sacli-sischen Gesandten angetroffen, habe er sich besonders auf das Unter-bleiben der Fertigung der formula concordiae bezogen. Als man ihm aber aufgeklart, dass Steiermark und Krain bereits unterschrieben und dies auch mit Karaten im Werk sei, hatten die von Sachsen es gern gehort, die Intercession mitgefertigt und sich auch fiir die Folge zu jeder Forderung erboten. An einem Secretario hatten die Gesandten grossen Mangel gehabt (daher wohl auch der blos mundliche Bericht der Gesandten). Nachdem Kisel gesprochen, bob der Landesverweser den Eifer und Fleiss der Gesandten hervor, denen die Landschaft zu Dank ver-ptiichtet sei. ,Im Hauptpunkt sei kiinftighin gleichwohl zu erwarten, was Gott will.' Die Steirer hatten bisher das ihrige gethan, jetzt aber gehe es ,ans Treifen'. Karaten und Krain miissten den Steirern schon auf Grund der Brucker Pacification beistehen. Die Widersacher und des Teufels Anschlage seien listig und schadlich. Sie dispensiren den Erzherzog seiner Biirgschaft (entbinden ihn seines Worts), und so mochten sie es kiinftighin mit den Standen thun. Doch diirfe man nur ,licito modo' vorgehen. Anders rathe ers nicht, nur durch Bitten und Flehen bei Kaiser und Reichsstanden und bei dem Erzherzog selbst. Man diirfe nicht feiern, da die Gegner auch nicht miissig seien. Eine Landschaft konne ohne die andern nicht viel ausrichten. Auf den Landtagen erscheine der Erzherzog nicht personlich. Die Commissare aber nehmen sich um die Beschwerung nicht an, sonder n nelimen sie nur ad referendum. Und man conditionire (verclausulire) die Bewil-ligung, \vie man will, so muss mans leisten, die Besclnverung aber bleibt nicht allein wie vor, sondern wachst nur taglich, je langer je mehr, sonderlich mit der jetzigen ,Execution pro religione'. Es ware daher ein allgemeiner Landtag nothwendig, dessen man auch wegen gleichmassiger Vertheilung des Grenzverlags und der Reichshilfe nothig habe, doch sei den Steirern jetzt nichts von diesem Motiv zu envahnen. Man moge sich also an die Steirer wegen eines Generallandtages wenden, nachdem auch die Karntner dazu schon gerathen. Karaten moge durch Steiermark zur Fertigung der Concordienformel vermocht werden, um Sachsens Hilfe zu erlangen. In Summa miisse man auf alle Weise dahin arbeiten, dass das Regiment nicht an die Walischen komme, welche ,dem Maccliiavelli nachfolgen wollen, allerlei Wider-wartiges reden und nickts Gutes im Sinn haben'. Dessen sei sich zwar bei der jetzt regierenden fiirstlichen Durchlaucht nicht zu besorgen, aber man miisse an die Zukunft denken! Novus rex, nova lex! Gott befohlen! So schloss der Landesverweser. Nachdem noch andere Landleute im Sinne des Landesverwesers gesprochen", sagte Kisel, er habe keine grossere Freude, als dass seine Verrichtung als Gesandter der Landschaft wohlgefalle. Er habe dies nicht der Belohnung wegen gethan. Der Teufel sei aber ein Tausendkunstler. Er wisse sich zu erinnern, dass in Frankreich und Niederland erst die Bauern, dann die Biirger gegen den Adel ge-hetzt worden, und wie sie diesen in der ,Parisischen Hochzeit' an-gegriffen. Behiite es Gott, dass es hier so geschelien solite! Dem papstlichen Nuntius und den Jesuiten sei es sonderlich zuwider, dass in Bruck in Religionssachen verhandelt und geschlossen worden, eben (leshalb miisse man aber an einen Generallandtag denken. Es wurde beschlossen, Kisel den Dank der Landschaft zu vo-tiren, und der Landesvenvalter stattete ihm sofort miindlich denselben ab, und dann fasste man noch den Beschluss, sich wegen Einberufung eines Generallandtages an die steirische Landschaft zu \venden.1 Diese regte jedoch die Abfassung einer neuen Bittschrift an die Reichsstande an, welche durch Gesandte der Erblande dem Erzherzog iibergeben vverden solite.2 Vorlaufig gelangte jedoch dieses Project nicht zur Ausfubrung. In Augsburg war beschlossen worden, dass die protestantischen Reichsstande, jeder fiir sich, Intercessionsschreiben an den Erzherzog richten sollten, \velche durch die kurfurstlich pfalzische Kanzlei in Heidelberg gesammelt und dem Erzherzog zugeschickt vverden sollten. Kurfurst Ludwig von der Pfalz war ein eifriger Lutheraner und unter allen protestantischen Reichsstanden der thatigste fiir die Sache der bedrangten Protestanten Oesterreichs. Unter den, dem Pfalzgrafen befreundeten Fiirsten war auch Furstgraf Georg Ernst von Henneberg, der letzte seines Stammes, der schon am 24. Oktober 1582 ein Schrei-ben an Erzherzog Kari richtete, in welchem er mit "VVarme die Sache der osterreichischen Glaubensgenossen vertrat und mit Berufung auf den Religionsfrieden, dessen wohlthatige Wirkungen auch der. Erz- 1 Landtagsprot. III. 225—229. 2 Landtagsprot. III. 211, 224, 228. herzog als ein Glied des Reichs erfahren habe, und in Anbetracht der Deutschland drohenden Turkengefahr, welche durch die vom Erzherzog beabsichtigten Veranderungen in Religionssachen gesteigert werden und zum Ruin der Lander fiihren konnte, die Bitte aussprach, der Erzherzog moge die getreuen und opferwilligen Landschaften bei der ihnen durch die (Brucker) Pacification zugesicherten freien Re-ligionsiibung sowohl in den Stadten und Markten als ausserhalb der-selben verbleiben lassen. Dadurch werde der Erzherzog zuvorderst ein Gott gefalliges, ihm selbst aber und seinen Landen in diesen ge-fahrlichen Zeiten hochnotliwendiges, ruhmliches Werk vollfiihren und den protestantischen Reichsstanden einen grossen Liebesdienst ervveisen, welchen sie jederzeit zu entgelten bereit sein wiirden. Zuvorderst aber wiirde es die gottliche Allmacht, wenn also dem Konig der Ehren die Pforte unverschlossen und seinem heilsamen Evangelio sein starker Lauf unverhindert gelassen wiirde, mit leiblichem und geistlichem Segen reichlich und mildiglich vergelten. Am 28. Dezember 1582 antwortete der Erzherzog dem Kurfiirsten auf sein Intercessionsschreiben, Kaiser Ferdinand habe seinen oster-reichischen Unterthanen nie die freie Uebung des Augsburgischen Religionsbekenntnisses bewilligt; er, der Erzherzog selbst, habe beim Antritte seiner Regierung nur erklart, in streitigen Religionssacken alle vaterliche Sanftmuth beweisen zu wollen, was er wahrend seiner ganzen Regierung gethan; als aber die Landstande damit nicht ersat-tigt, die Freiheit der Religion ausdriicklich und absolute haben, auch wider den Erbfeind keine Bewilligung mehr leisten wollen, habe er auf ihr starkes Anhalten auf dem Landtag in Bruck 1578 den drei Landen die Vertrostung gethan, dass er sie in ihrem Gewissen unbe-drangt lassen und dem Herren- und Ritterstand sammt ihren Ange-horigen in ihren Schlijssern und Herrschaften, wie auch in den vier Stadten Gratz, Judenburg, Klagenfurt und Laibach, doch allein fiir sie und die Ihrigen, die Religionsubung aus sondern Gnaden gestatten wolle. Inbetreff der Burger und anderen Unterthanen in den landesfurstlichen Stadten, Markten und Herrschaften habe er sich die Reli-gionsdisposition in allweg vorbehalten, auch ausdriicklich zur Bedin-gung gemacht, dass die Biirger und andere Unterthanen keine Pradicanten, die der katholischen Religion zuwider, in die Stadte und Markte einfiihren sollten, doch wolle er sie im iibrigen in ihrem Gewissen unbekummert und unbedrangt lassen, bis eine fernere Yer-gleichung in Religionssachen zustande kame. Weil nun der Kurfurst nicht in Abrede stellen kiinrie, dass dem Erzherzog vermoge des 7 Religionsfriedens die Verfiigung inbetreff der Religion in seinen Landen zusteke, so wenig als der Kurfiirst selbst sich dieses Recht verkiirzen lassen \viirde, so werde er den Erzherzog auch entschuldigt lialten, wenn er seine Bitte nicht gewahren konne. Vielmehr moge der Kurfiirst die Unterthanen des Erzherzogs, wenn sie noch fernerhin sich an ihn wenden sollten, mit ihrer unbefugten Bitte ab\veisen und den heilsamen Religionsfrieden erhalten helfen. Dem Ausschuss der drei Lande, welcher dem Erzherzog die In-tercessionsschreiben der Reichsstande am 16. Dezember 1582 iibergab, hatte dieser sofort miindlich einen abschlagigen Bescheid gegeben, daher die steiriscbe Landscliaft in einem Schreiben an den kurfurst-lich pfalzischen Kanzler (17. Dezember 1582), die Fruchtlosigkeit ali' dieser schriftlichen Verwendungen einsehend, denselben bat, seinen Einfluss aufzuwenden, dass die protestantischen Reichsstande eine eigene Gesandtschaft an den Erzherzog zur Intervention fiir ihre Glau-bensgenossen, als die ,Vormauern' des romischen Reichs, absenden mochten. Pfalzgraf Ludwig zeigte sich auch sogleich bereit, die Sache durch Verwendung bei den iibrigen protestantischen Fiirsten zu for-dern, und schrieb (6. Januar 1583) in diesem Sinne an den Fiirst-grafen von Henneberg, wobei er die Besorgniss der innerosterreichischen Stande hervorhob, die fortgesetzte Verfolgung mochte zu einem Volks-aufstand fiihren, wodurch die Tiirkengefahr noch gesteigert wiirde. Fiirst Georg Ernst erklarte sich gern zu allem mitzuwirken bereit, was die protestantischen Mitstande in dieser Angelegenheit beschliessen wiirden, und driickte sein innigstes Mitleid mit den drangvollen Zu-standen Innerosterreichs aus, obwohl er andererseits mit dem Kur-fiirsten von der Pfalz die Besorgniss theilte, dass bei solchen Aus-sichten auch eine Gesandtschaft nichts fruchten werde. Doch beharrte der Kurfiirst auf seinem Entschluss, das moglichste zur Verwirklickung der Gesandtschaft zu thun, und liess fiir dieselbe eine Instruction ausarbeiten. Es wurde darin hervorgehoben, dass man den ,scharfen Process' wider die Augsburgische Confession vorziiglich der Anstache-lung vonseite ,auslandischer verwegener Leute' zuschreiben miisse, dass die nacbtheiligen Folgen sowohl in den Verlusten der Lander an getreuen Unterthanen, als in zu besorgenden innern und aussern Unruhen zutage ti'eten miissten, dass die Lande bereits zu Kaiser Ferdinands Zeit freie Religionsiibung genossen und in derselben eben durch den Religionsfrieden, der sonst seinen Namen ganz mit Unrecht fiihren wiirde, geschiitzt werden miissten, u. s. w. Leider setzte der Tod noch im nemlichen Jahre den Bemiihungen der beiden edlen Fiirsten ein Ziel; Ludvvig starb am 12. Oktober, Georg Ernst am 24. Dezember 1583.1 Die Gesandtschaft kam nicht zustande. Die Religionswirren dauerten fort. 13. Landtag von 1583. Opposition des katholischen Landeshauptmanns und der Geistlichen gegen Aufnahme der Eeligionsbeschwerde in die Landtagsantwort. Blirgermeister Stettner erklart sich im Namen der Stadte und Markte fiir die Evangelischen. Franz von Scheyer spricht gegen den Klerus. Die evangelischc Majoritat fceschliesst die Aufnahme der Eeligionsloeschwerde in die Landtags- Toewilligung. Als sich nach den fehlgeschlagenen Vermittlungsversuchen im Januar 1583 der krainische Landtag versammelte, wurde von den evangelischen Standen der Antrag gestellt (13. Januar), vor dem Ein-gehen auf die Landtagsbewilligung zur Berathung der Religions-beschwerden zu schreiten. Bisher hatten die geistlichen Stande sich meist passiv verhalten. Die erstarkende Reaction in den Nachbarlanden und der zufallige Umstand, dass der Landeshauptmann Krains, Hans Am-bros Freiherr von Thurn, ein Katholischer war, bewog die Pralaten aus ihrer Passivitat hervorzutreten. Der Prior von Pletriach stimmte der Berathung der Religionsbeschwerden zu, doch unter der Bedin-gung, dass der Bischof von Laibach zugegen sei; ebenso der Prior von Freudenthal. Der Landeshauptmann sagte, man moge die Be-,schwerden nach ihrem Gegenstande sondern, er und die geistlichen Stande konnten der Verhandlung iiber die Religionsbeschwerden nicht beiwohnen. Franz vonScheyer2 machte aufmerksam, dass die Steirer auf die Berathung der Religionsbeschwerden warten, sie hatten einen eigenen Boten hier. Der Domprobst Freidenschuss, der Heissporn der Katholischen, sagte: Die Landtage seien nicht der Religion wegen ausgeschrieben worden. Damit werde der Feind nicht aus dem Lande getrieben, deshalb miisse man zur Berathung der Landtagsproposition schreiten. Wenn aber Religionsbeschwerden vorgebracht werden sollten, so sei es billig, dass der Bischof, ,als das vornehmste Haupt im Land', 1 Nach denim Deutschen Museura von R. Bechstein, Leipzig 1862, S. 105-150 publicirten, leider hie und da durch fehlerhafto Abschrift sinnentstellten Urkunden. In der Einleitung zu denselben ist die, (ibrigens schon durch die erste Urkunde S. 107 \viderlegte Meinung zu berichtigen, os sei den Landen die Betheiligung am Reiehstag von 1582 verboten worden. 2 Seit 17 Jahren Prasident der Verordnoten; Landtagsprot. III. 274. auch dabei sei. In demselben Sinne sprach der Capitelschaifer von Ru-dolfswerth. Die weltlichen Stande dagegen, von den Herren: Schnitzen-paum, Mert Gall, Hans von Edling, Praunsperger, Franz Gall, Sebald Barbo, Haller, Adam Gall, Adam Rauber, Ainkhiirn, Wolf von Neu-haus, Leopold Raumbschussel, Jobst Saurer, Kaspar Mauritsch, Er-hard Pelzhofer, Franz Wagen und Erasmus Borsch; von den Biirgern der Biirgermeister von Laibach Marx Stettner und der Stadtrichter, die Burger Pfanner und Kren, die Stadte Krainburg, Stein, Rudolfs-werth, Radmannsdorf, Gottschee — waren alle fiir sogleiches Eingehen auf die Religionsbeschwerde. Der Landeshauptmann wiederholte seine Erklarung und bat, die Sache zu fordern und den Landtag nicht ohne die Geistlichen, ,als den vornehmsten Stand', zu schliessen. In der Nachmittagssitzung erklarte auch der Landesverweser, er konne als landesfiirstliclier Landtagscommissar der Berathung in Religionssachen nicht beiwohnen, aus Rucksicht auf das ihm durch die Ernennung be-zeugte Vertrauen des Erzherzogs; er verharre aber bei seiner ofter erklarten Meinung, \velche mit jener der Landschaft iibereinstimme. In gleicher Weise liess sich der Vicedom durch den Landesverweser entschuldigen, und so fiihrte denn bei den ferneren Berathungen der Landesverwalter den Vorsitz. In der Sitzung vom 16. Januar reassu-mirte er die verlesenen Religionsschriften und stellte drei zu berathende Punkte auf: 1. Ansuchen um Abhaltung eines Generallandtages; 2. die Schrift an die Reichsfiirsten zu fertigen und abzuschicken; 3. die In-struction fiir die Gesandten Krains an das Reich zu fertigen. Er fiigte bei, dass ihm der Landeshauptmann befohlen, den Standen vorzu-bringen, der geistliche Stand babe gestern zu ihm geschickt und sich besch\vert, dass nicht alsbald zur Landtagsvorlage, sondern zu anderen Dingen gegriffen und sie (die Geistlichen) also aufgehalten worden, mit dem Beisatze, sie wollten fiir ihren Stand die Bewilligung leisten, doch von den, nicht Religionssachen betreffenden Beschwerden nicht ausgeschlossen \verden. Darauf meinte Franz von Scheyer, da die Antvvort aus Karaten in Religionssachen spatestens bis zum nachsten Morgen zu ervvarten sei, solle man die Geistlichen einstvveilen mit dem Vorgeben hinhalten, als habe man in Sachen der Religion eine Schrift zu verfassen befohlen, und es konnten inzwischen auch andere Beschvverden weltlicher Art im Beisein der Geistlichen vorgenoinnien werden, woraus sich auch fiir diese der Anlass ergeben werde, um einen Generallandtag anzuhalten. Ihm stimmten Schnitzenpaum und Mert Gall bei; Hans Edling dagegen erklarte sich gegen eine zu lange Vertagung der Landtagsbevvilligung mit Rucksicht auf den gefahr- lichen Zustand der Grenze, ebenso Gallenberg, Praunsperger, Wolf von Neuhaus und die iibrigen Landleute. Auch der Biirgermeister von Laibach, Mara Stettner, stimmte bei und bat, da es den Ansckein habe, dass es wegen der Religionssacken zu einer Spaltung der Stande konnnen werde, so mogen sich die Stande der protestantischen Stadte und Markte, in deren Namen er spreche, so treulich wie bisher an-nehmen, dagegen wollen diese auch mit aller Kraft zu den Standen halten. Nachdem der Landtag sodann noch iiber einen erzherzoglichen Befehl wegen Abschaifung des von Thomas Faschang in einer oden Kapelle bei Kosiak, zur Abtei Sittich gehorig, gehaltenen protestantischen Gottesdienstes verhandelt und beschlossen hatte, sick diesfalls an den Landeshauptmann, den Abt von Sittich und den Erzherzog selbst zu vervvenden, beschloss man um den Generallandtag anzu-halten und die Antwort aus Karaten abzuwarten, inzwischen aber die weltlichen Beschwerden in Verhandlung zu nehmen. Am 19. Januar langte die Antvvort aus Karaten an und wurde in der Nackmittags-sitzung des Landtags verlesen, nackdem der Stadtsckreiber von Stein und die Abgesandten der Stadt Weichselburg, weil sie nicht der evangelischen Religion zugetlian, aus der Landstube abgeschafft worden. Franz von Scheyer \viderlegte dann die im Landtag vorgebrachten Beschwerden der Geistlichkeit, welcke die Landtagsbewilligung ohne Riicksiclit auf Erledigung der Gravamina beantragte. Die Geistlichen hatten nichts zu verlieren, ob's gleich iibel ausgehe. Nichts bringen sie herzu. Ueber Nacht werden sie aus Bauernkneckten zu Pralaten und grossen Herren. Sie geniessen der Weltlicken Viscera und des Landesfursten Gnade, darum bewilligen sie so ,liederlick'. Anders sei es mit den iibrigen Standen. Diese miissen erst bedenken, ob die Bevvilligung erschwinglich. Einer Ehrsamen Landschaft Gravamina wer-den nimmermehr erledigt, sonderlick in Religionssacken. Jetzt will man die Biirgersckaft von den Standen trennen, wenn das gelingt, werde man es mit dem Herren- und Ritterstand versucken. Die von Karaten waren mit ihrer Bewilligung vorsichtig vorgegangen, auck kier miisse man darauf bedackt sein; er stimme fiir eine bedingte Bevvilligung reservatis reservandis. Aehnlich sprach Mert Gall, dagegen Hans von Edling fiir bedingungslose Bewilligung. Die Mehrzahl ent-schied sich fiir bedingte Bewilligung. In der Landtagssitzung vom 22. Januar wurde der Entwurf der standischen Erklarung, welcker ,sckarf und biindig' lautete, verlesen und unverandert angenommen, nachdem noch der Landesverwalter als Vorsitzender hervorgehoben hatte, dass man die Bewilligung nicht langer verzogern diirfe, nach- dem auch Karaten sie schon erledigt und in Krain noch keine'solchen Eingriffe in Religionssachen geschehen seien, wie in Karaten, wo noch vor wenigen Tagen in S. Veit der Pradicant bei hellichtem Tage ab-geschafft worden. Zu der Landtagssitzung vom 25. Januar, in welcher der Entwurf der Landtagsantwort verlesen wurde, hatte sich auch der Landes-hauptmann mit den geistlichen Standen eingefunden. Der Landeshaupt-mann erklarte, der die Religion betreffende Artikel der Landtagsant-wort sei durch ihn nicht proponirt worden, und weil er auch nicht einhellig (nemlich ohne den geistlichen Stand) beschlossen worden, ware er auszulassen und gehorigen Orts anzubringen. Es komite der-selbe auch dahin missverstanden werden, als ob Ihre Durchlaucht nicht christlichen, sondern heidnischen Glaubens ware. Er fiir seinen Theil konne darein nicht willigen. Der Abt von Sittich stimmte bei. Der Landesverwalter sprach fiir Beibehaltung des Religionsartikels, dagegen der Domprobst fiir Streichung, weil sich der geistliche Stand an dessen Berathung nicht betheiligt. Franz von Šcheyer: ,Maneat der Artikel in religione' \vie sonst! Aehnliche Beschliisse mit Absonderung eines Standes seien schon friiher gefasst und in die Landtagsantwort aufgenommen \vonlen. Der Domdechant und der Prior von Freuden-thal schlossen sich dem Domprobst an, dagegen die Weltlichen, mit einziger Ausnahme des katholischen Christoph Schwab, an Scheyer. Es wurde mit Stimmenniehrheit beschlossen, den Religionsartikel bei-zubebalten, obwohl die Geistlichen und der Landeshauptmaun dagegen protestirten.1 14. Discussion iiber die Ausweisung des steirischen Pradicanten M. Bernhard Egen. Annahme des gregorianischen Kalenders. Massregelung der Krainburger und Ead-mannsdorfer. Beginn der bischoflichen Gegenreformation in Veldes. Austreibung der Protestanten aus dem Markte Wippaoh. Trubers Tod. In Steiermark hatte die katholische Reaction auf die Interces-sionsschritte der deutschen Fiirsten (1582) durch die Verbrennung von 12,000 lutherischen Biicheni eine deutliche Antwort gegeben. Die Protestanten Steiermarks wurden mit Gewalt bedroht; es war nur eine natiirliche Folge davon, wenn sie, durch das Biicher-autodafe in ihrer Wirksamkeit empfindlich beschrankt, desto scharfer und eindringlicher das Wort von der Kanzel erschallen liessen. Am 1 Landtagsprot. III. 241, 242, 244, 245, 260, 261, 262, 273, 274. Frobnleichnamstage 1583 wurden in der Stiftskirche in Graz von den protestantischen Pradicanten M. David Tonner und Bernhard Egen Predigten gehalten, welche durch ihre Scharfe den Jesuiten erwiinsch-ten Anlass hoten, nun auch einen Schritt vvider das freie Wort zu \vagen. M. Bernhard Egen erhielt den Befehl, die Kanzel nicht mehr zu betreten und binnen drei Wochen die erzherzoglichen Lande zu raumen. Im Sinne der bei der Brucker Pacification geschlossenen Abrede theilte die steirische Landschaft den Vorfall der krainischen mit (27. Juli) und ersuchte sie um ihr Gutachten. Die miindliche Verhandlung hieriiber im standischen Ausschuss (25. August 1583) zeigte wieder einmal, wie wenig die in Bruck vereinbarte Solidaritat in Glaubenssachen begriffen wurde, wie man glaubte, sich egoistisch klug von dem nachbarlichen Brand abschliessen zu konnen, und wie richtig das System der Jesuiten war, den Protestantismus, wie man eine Artischocke verspeist, ein Land nach dem andern, zu vernichten. Achaz von Thurn, sonst immer der vordersten einer, sagte: In Bruck sei beschlossen worden, die beiderseitigen Beschimpfungen einzustellen. Das ware auch das beste. Der Erzherzog habe selbst seinen vorigen Pradicanten, den Jesuiten P. Johannes, weggethan, weil er gar zu scharf ,die terminos executirt.; Also sei auch dem jetzigen Jesuiten (Beichtvater des Fursten) ernstlich eingebunden worden, mit Bedrohung, sich gebiihrlicher Bescheidenheit zu gebrauchen. Bei der Erbitterung des Erzherzogs gegen die steirische Landschaft sei es schvver, in diesem Handel einen Rath zu ertheilen. Wiirde der Pra-dicant befohlenermassen aus dem Land geschafft, so seien die Con-sequenzen zu fiirchten. Das Gegentheil ware aber auch nicht rathsam. Da es sich schliesslich nur um Eine Person handelt, so ware es viel-leicht am besten, sicb der steirischen Landschaft gegeniiber mit der geringen Zahl der anwesenden Landleute zu entschuldigen und ihnen anheimzustellen, sich bittweise an den Erzherzog zu wenden. Der Landesverweser sagte: Die Sachen lassen sich je langer je beschwerlicher an, weil wir eines aequi judicis entbehren. Doch miisse man sich der steirischen Landschaft ernstlich annehmen und beizeiten den Bestrebungen der Gegner vorbauen. Er habe die drei incriminirten Predigten aufmerksam abgehort und darin nichts wider Gottes Wort gefunden, vielmehr sei alle mogliche Massigung ange-wendet, und wiirde man iiber diesen Fall hinausgehen, so wiirde kein Pradicant in den drei Landen mehr zu erhalten sein. Es ware daher den Steirern der Brucker Pacification gemass zu rathen, dass sie bei dem Erzherzog um Einstellung seines Befehls anhalten und dies mit einer tkeologischen Auseinandersetzung des Unterschieds beider Reli-gionen thun. Aucli wiiren sie auf den beabsichtigten Generallandtag zu verweisen. Adam Freiherr von Eck stimmte dem Landesverweser bei. Der Vicedom, Niklas Bonhomo, erinnerte an die Brucker Paci-fication, bei welcher er zugegen war. Er besorge nur, man habe sie beiderseits iiberschritten. Es ware daher den Steirern nur zu rathen, den Weg der Bitte beim Erzherzog einzuschlagen und die Sache so lange hinzuziehen, bis der Generallandtag zusammenkame. Wolf von Neuhaus, Pbilipp von Sigersdorf, Kaspar Mauritsch, Erasmus Borsch stimmten bei. Superintendent Christoph Spindler sagte: Die Prediger liaben nur ihrem Gewissen zu folgen. Ihre Instruction sei Petrus 4. Kap. Wer redt, der redt aus Gottes Wort. Was vermag Gottes Wort? Erstens es lehrt und zweitens es straft den Falsch und die Unwahr-lieit. Dass durch die Brucker Pacification das Calumniiren abgestellt worden, sei nur auf die ,Privataffectus' zu beziehen, nicht auf die Prediger, einer predige eben glimpflicher, ein anderer scharfer. Er fiir seine Person habe sich stets bescheiden verhalten, aber er wiisste diesen Text nicht gelinder zu predigen als die Grazer, und solite er daruber das Land raumen miissen. Biirgermeister Stettner, Stadtrichter Kherner, die Biirger Kren und Gartner pflichteten Spindlers Meinung bei. Die Versammlung bescbloss, der steirischen Landschaft zu antworten, man konne ihr unter den obwaltenden Umstanden nichts anderes rathen, als den Erzherzog um Einstellung des Ausweisungs-befehls zu bitten, und wenn es nicht anders gehe, die Sache auf dem nachsten Generallandtage vorzubringen.1 Dieser war aber bisher ein frommer Wunsch der Landschaften und wurde, wie wir sehen werden, vom Erzherzog schliesslich abgeschlagen. Bei der eigenthiiniliclien Stellung der Religionsparteien in Inner-osterreich kann es nicht Wunder nehrnen, wenn selbst eine zweck-massige, von Rom ausgehende Reform — und dies war doch gewiss der gregorianische Kalender — bei ihrer von oben herab befohlenen Ein-fiihrung auf Hindernisse stiess. Schon am 25. September 1583 befahl Erzherzog Kari die Einfiihrung des neuen Kalenders in Krain.2 Die Landschaft betrachtete diese Anordnung insoferne als Religionssache, als sich darnach selbstverstandlich auch das protestantische Kirchen- 1 Landtagsprot. III. 412—415. a Valv. X. 349, jahr ricliten musste. Nur in diesem Sinne konnen wir es daher auslegen, wenn sicli die Landschaft auf Spindlers Anregung an die steirische und an die karntnerische Landschaft wendete, um von denselben Nachricht iiber ihr Vorgehen zu erhalten, denn in weltlicher Beziehung scheint der neue Kalender sogleich angenommen worden zu sein, da wir die Verhandlungen der Stande nach demselben datirt finden. Als nun (am 28. Dezember neuen Stils) von Karnten die Antwort einlangte, dass dort der neue Kalender bereits mit den Weihnachts-feiertagen angefangen worden, vvurde Spindler von den Verordneten vorgefordert, um ihm diesfalls die "VVeisung zu ertheilen. Dies geschah am folgenden Samstag in der Wohnung des Landesverwalters. Die Verordneten eroffneten dem Superintendenten, man habe besehlossen, den neuen Kalender auch im Lande anzunehmen und fiir die Kirche vorzuschreiben. Darauf erwiderte Spindler, der Kalender sei nicht so selir ein politisehes Gesetz, sondern auch der Religion prajudicirlich, weil er vom Papst, als dem Antichrist, herkomme und von ihm seine Annahme bei Strafe des Bannes befohlen worden, wozu der Papst kein Reclit habe. Demungeachtet wolle er sich mit der nothigen Venvahrung gegen die piipstliche Anordnung der Obrigkeit fiigen. Doch miisse man an die Weihnachtsfeiertage denken, welche nach dem neuen Kalender schon voriiber seien, nach dem alten aber noch bevorstelien und gefeiert werden miissten. Am folgenden Christtag moge man das neue Jahr beginnen. Spindler trat nach dieser Erkla-rung ab und vvartete in einem Nebenzimmer auf den Bescheid der Verordneten, der nach seinem Antrage ausfiel, nur wurde ihm auf-getragen, sich bei seinem Protest gegen die papstliche Anordnung zu massigen und insbesondere das Wort Antichrist nicht zu brauchen.1 Die Gegenrefonnation in den Stadten und Markten nakm, wenn auch mitunter aufgehalten durch den passiven Widerstand der Stande und der evangelisehen Landesbeamten, auch im Jalire 1583 ihren Fortgang mit immer scharferen Mitteln und in immer grosserer Aus-dehnung. In Krainburg blieb die Biirgerschaft noch immer standhaft beim evangelisehen. Bekenntniss. Nicht nur dauerte der Besuch des protestantischen Gottesdienstes auf dem Schlosse in Eck fort, obwohl der Erzherzog dem Freiherrn von Eck wiederholt (1. Marz und 4. November 1583) befahl, die Burger und Unterthanen, als in der Brucker Pacification nicht begriffen, vom Gottesdienste abzuschaffen,2 1 Landtagsprot. III. 484—486. 2 Mitth. 1867 S. 66, 70. — sondern als im Jahre 1584 die Wahl des Stadtrichters erneuert wurde, wahlten die Krainburger abermals den vom Erzherzog bereits friiher wegen seines Religionsbekenntnisses abgesetzten Hans Junauer und behielten auch den evangelischen Schulmeister Dax bei. Darauf erging an die Burgerschaft ein erzherzoglicher Befehl (24. Dezember 1584), welcher das Vorgehen der Burgerschaft ,mit sondern hohen Ungnaden' vermerkte, derselben befabl, Stadtrichter und Schullehrer von ihren Aemtern zu entfernen und des Landes zu verweisen, an Stelle des gestorbenen katholisehen Stadtschreibers Piber keine andere als eine katholische Person zu wahlen, den Predigtbesucb ganzlich einzustellen und iiberdies noch die Biirger Georg Harrer, Bartelma Bankho, Sebastian Schlagen und Augustin Strauss an den Hof zur Bestrafung zu stellen. Gegen diesen harten Befehl richteten die Biirger eine Eingabe an den Erzherzog, worin sie insbesondere ihr Vorgehen bezuglich der Wahl des Junauer durch den Mangel an tauglichen Personen fur die Stadtamter unter der katholisehen Burgerschaft entschuldigten. Solite die Religion ein Hinderniss fiir die Uebertragung eines stadtisehen Amtes bilden, so miisse das Gemeinwesen zugrunde gehen. Man habe mit den Katholisehen sehlimme Erfahrungen bei den Stadtamtern gemacht; sie hatten sich nicht allein als untauglich erwiesen, sondern die Stadt noch dazu durch ihre schlechte Verwal-tung materiell geschadigt. So habe der katholische Stadtkammerer Andre Achatschitsch die Stadt durch 16 Jahre mit seiner ,ungleichen' Rechnung hingezogen; der an Junauers Stelle gewahlte Snedez habe sich aber selbst dem Stadtrichteramt so wenig gewachsen gefuhlt, dass er mitten im Jahr mit aufgehobenen Hiinden ,bei Gott' gebeten, ihn des Amtes, dem er sich nicht vorzustehen getraue, zu entlassen. Dadurch sei die Stadtgemeinde gegen ihren Willen gezwungen gewesen, die Katholisehen zu iibergehen, und sie habe den Junauer gegen seinen Willen in ordentlicher Wahl wieder zum Stadtrichter auf-genommen, damit das Amt ordentlich versehen und der Landesfiirst dadurch geehrt werde. Daraus sei schon abzunehmen, wie wenig Junauer die ihm angedrohte Strafe verdiene. Nun habe man zwar demselben sogleich die Vervvaltung des Anites abgenommen und fur dieselbe einen Gerichtsverwalter bestellt, mit dem Vollzuge der ganz-lichen Absetzung und Landesvervveisung aber glaube man bis auf bessere Information des Landesfiirsten wohl zuwarten zu konnen, in der zuversichtlichen Erwartung, die scharfe Sentenz gegen den armen unsehuldigen Mann werde aufgehoben und er wieder begnadigt werden. Gleichzeitig wendeten sich sowohl Junauer und der Schulmeister als die vier nach Gratz citirten Biirger an die Stande um ihre Vermitt-lung, indem insbesondere die letzteren erklarten, der Vorladung an den Hof Folge leisten zu wollen. Die Stande fertigten auch am 6. Februar eine Schutzschrift fiir dieselben an den in Graz weilenden Landeshauptmann.1 Indessen dauerten die Gewaltmassregeln fort, Der Laibacher Bischof secundirte der ihm die Bahn ebnenden Staats-gewalt mit Geldstrafen gegen die den Bekekrungsgeboten Widerstand leistenden Biirger. Im Mai 1585 wurden die Biirger Sebastian Glaser, Hans Samuyen, Oswald Glaser, Hans Jamnik, Mert Kunstl, Sebastian Schlagen in eine Geldstrafe von 430 Thalern bei sonstigem Gefangniss verfallt, infolge dessen sie sich an die Stande wendeten und von diesen auch eine Schutzschrift erlangten,2 an deren Erfolg jedoch billig zu zweifeln ist. Auch die Radmannsdorfer Protestanten wurden als ungehorsame Sectirer in Strafe genommen und die Niederreissung der lutherischen Kapelle in Vigaun befohlen.8 In Veldes begannen die Bedriickungen der protestantischen Unterthanen durch den Bischof von Brixen.4 Im August des Jahres 1583 ordnete er Connnissare nach Veldes ab, welche den Unterthanen befahlen, entweder katholisch zu werden oder binnen einem halben Jahre ihre Huben zu verkaufen und das lierrschaftliche Gebiet zu verlassen. Zugleich verboten sie ihnen bei 100 Dukaten Strafe, die Predigt und Communion im Schlosse zu Vigaun zu besuchen. Doch alle diese Massregeln waren fruchtlos, obwohl der Verwalter und Pfarrer zu Veldes 1584 die Befehle wiederholten, mit Androhung einer Geldstrafe von 50 Dukaten.5 In Wippach war der am 25. August 1581 ergangene Ausweisungsbefehl gegen vier protestantische Wippacher noch immer nicht zum Vollzuge gekommen. Den einen von ihnen, Bernhard Distl, der in der Landschaft Diensten stand, liess der Erzherzog durch den Freiherrn Lanthieri als Inhaber der Herrschaft Wip-pach gefangen setzen, wogegen die Stande mit Berufung auf ihre Autonomie, wiewohl vergebens, protestirten.6 Anfangs 1584 erhielt der Freiherr von Lanthieri vom Erzherzog den Auftrag, die protestantischen Wippacher bei Strafe von 1000 Dukaten in Gold vorzufordern und ihnen im Namen des Erzherzogs zu befehlen, falls sie nicht zum ka- 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 1/14 und 54/4. 2 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 54/4. 3 Mitth. 1861 S. 73, nach dem fiirstbischofl. Arcliiv. 4 Valv. XI. 612. 5 Elze, Bealeneyklopadie S. 368. 6 Landtagsprot. III. 453. tholischen Glauben zuruckkehren und eine diesfiillige Bescheinigung des Vicars von Wippach beibringen wurden, binnen 14 Tagen ihren Grundbesitz zu verlassen und das Land zu rauinen. Lanthieri lud dieselben auf den 21. Marž nach Gorz vor und theilte ihnen den erz-herzoglichen Befehl mit, worauf einige demselben Folge leisteten und zur katholischen Religion zuriickkehrten,1 wahrend andere die Inter-vention der Stande in Anspruch nahmen. Diese letzteren \varen: Bal-thasar Seeprecht, fiirstlicher Durchlaucht Holzhandler und Unterthan des Lanthieri; Vincenz Amigon, Markt-und Landrichter, Eigenthiimer, d. i. freier Grundbesitzer; Mathias Amigon, offentlicher Notar, des Herrn Schnitzenpaum Amtmann und des Herrn Lanthieri Unterthan; Balthasar Vouk, Unterthan des Schnitzenpaum; Mathias Trost, Unterthan des Lanthieri; Adam Cividater, des Pflegers in Wippach Sohn; Jakob Sinutsch, des Lanthieri Unterthan und Einer Ehrsamen Land-schaft Viertelhauptmanns am Karst Fahndrich; Matthaus Parklitsch, des Lanthieri Unterthan; Michael Schneider, des Herrn von Lanthieri Untersass; Hans Amigon, Eigenthiimer und Besitzer eines landtaflichen Guts; Jakob Grossel, Schmied, des Herrn Kobenzl Unterthan, — alle diese Burger aus dem Markt Wippach; Balthasar Schapla, Andre und Balthasar Pregel, Eigenthiimer landtaflicher Giiter; aus S. Georgen: Gregor Luschnik, Einer Ehrsamen Landschaft Dazeinnehmer; Georg Pregel, Gegenschreiber des Aufschlags; endlich aus Schvvarzenberg: Gregor Turkh, Supan und des Herrn von Lanthieri Unterthan; und aus S. Veit: Andre Lipousch, des Viertelhauptmanns am Karst Befehls-mann; Stephan Crischan, Kaspar Voltschitscb und Balthasar Distl.2 Die Stande \vendeten sich auch alsbald mit einem Intercessionsschreiben (25. April) unter Bezugnahme auf die Brucker Pacification an den Erzherzog. Das Schreiben langte von Gratz an die Absender uner-offiiet zuriick, als mit einer zu geringen Zahl von Unterschriften ver-sehen.3 Einige schlugen nun vor, dasselbe abzuandern und die Inter-cession blos auf diejenigen Wippacher zu beschranken, welche Diener der Landschaft waren, Mert Gall sprach jedoch dagegen, weil ein solches Zuriickweichen der Stande den Biirgern im ganzen Lande ein gar verzagtes Gemiith machen wiirde, als waren sie nun von der Landschaft ganz und gar vergessen und ausgeschlossen. Es wurde daher beschlossen, die Schrift unverandert wieder abschreiben zu 1 Valv. VII. 452. 2 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 54/4. 3 Landtagsprot. IV. 100. lassen, und es fertigten dann dieselbe am 31. Mai: der Landesvervval-ter und der Vicedom, Adam Freikerr von Eck, Mert Gall, Franz von Scbever, Wolf von Sebnitzenpaum, Balthasar Rasp, Hans von Gallen-berg, Wilbelm Praunsperger, Jobst Mordax, Franz Christoph Gall, Kaspar Mauritscb.1 Diese Bittschrift konnte dem Erzkerzog wegen seiner mittlerweile erfolgten Abreise nickt mekr ubergeben werden, daker sick die Stande (13. Juli 1584) an den Freikerrn von Lantkieri mit der Bitte um Stillstand wendeten. Diese Sckritte katten auck den Erfolg, dass durck mekr als ein Decennium von weiterem Vorgehen gegen die protestantiscken Wippacker keine Rede mekr war.2 Hauptsachlich im Interesse der in der Brucker Pacification nickt genannten Stadte und Markte strebten die innerosterreichiscken Lande einen Generallandtag an, der den Zweck kaben solite, auck fiir jene Garantien der freien Religionsiibung zu erlangen. Die krainiscke Landsckaft ordnete den Hans von Gallenberg zu Bespreckungen iiber dieses Project nach Gratz ab, und auch die Geistlichkeit war fiir dasselbe mit dem Vorbehalte ,ausser der Religionssachen' gewonnen worden, — da erfolgte eine abschlagige Antwort des Erzherzogs.3 Wahrend so die evangeliscke Kircke Krains taglick neuen Kam-pfen entgegenging, sckied in dem fernen Wiirtemberg ikr Begrunder aus dem Leben. Am 29. Juli 1586 starb auf seiner Pfarre in Deren-dingen Primus Truber im 78. Lebensjahre. Wie er noch im Exil fiir das Bibelwerk, fiir Heranbildung tiicktiger und gebildeter Geistlicher wirkte, werden wir in dem die Kultur dieser Reformationsperiode beleuchtenden Abschnitte darlegen. Ein ehrvviirdiger Greis inmitten der Seinigen, geliebt und geehrt von allen, die ihn kannten, milder Wohlthater der Armen, eine Stiitze aller, die um des Glaubens vvillen die Heimat hatten verlassen miissen, blieb ihm, bei allem Verfall seiner Korperkrafte, des Geistes Friscke ungebrochen bis in die letzten Tage. Noch auf seinem Krankenlager dictirte er einem Sckreiber das letzte Stiick seiner krainiscken Uebersetzung von Luthers Postille, welche er drei Tage vor seinem Tode beeudete. Die Leichenrede liielt ihm Dr. Jakob Andrea iiber 2. Tim. 4, 5 — 8 (gedruckt Tiibingen 1586), welchem die krainiscke Landsckaft bei Empfang des ikr zugesendeten Exemplars (30. Februar 1587) als Ehrung ein silbernes Trinkgescliirr 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 54/4 und Landtagsptot. III. 383. 2 Landsch. Arch. 1. o. Dadurch berichtigt sieh auch Valvasors Darstellung VII. 452 und XI. 655. 3 Landtagsprot. IV. 27, 30; Mitth. 1867 S. 66. Dr. Zwiedmek-Siidenhorst, Chri-stian II. von Anhalt, Graz 1874 S. 14. im Wertke von 30 fl. bewilligte.x In Derendingen bei Tiibingen liegt Truber begraben. Eine Gedenktafel in der dortigen Pfarrkirche stellt im Gemalde selbst die Auferstehung Christi dar. Der Heiland, die Rechte gen Himmel erbebend, in der Linken die Siegesfahne, scbwebt aus dem Grabe, in welcbem ein Engel sicbtbar ist, durch Gebtisch zum Himmel empor, wahrend unten vor dem Grabe zwei bewaffnete Wachter schlummern. Einer von ihnen ist halb ervvacht und blickt schlaftrunken in die Hohe, mit der Hand das blode Auge vor der blendenden Glorie des Auferstandenen schiitzend. Im Predeli unter dem Gemalde sind die Donatoren, dann Truber, seine Gattin, seine Kinder und Kindeskinder in anbetender Stellung abgebildet, alle knieend, mit gefaltenen Handen. Rechts iin Bilde, also links vom Beschauer, kniet Primus Truber, hinter ihm seine altesten Sobne Primus (ge-boren zu Rothenburg an der Tauber, Pfarrer zu Kilchberg im Neckar-thal, wo er 1591 starb) und Felician (dessen Schicksale uns noch be-schaftigen werden) und hinter diesem ein kleiner Knabe, offenbar ein Sohn Felicians. Auf der andern Seite kniet Trubers Gattin Barbara, hinter ihr die Tochter Anastasia, Barbara und Magdalena; hinter Ana-stasia und vor Barbara ein kleines Miidcken Gertraud, offenbar eine Tochter der Erstgenannten. Unter dem Predeli befindet sich folgende Inschrift, verfasst von Prof. Martin Crusius in Tiibingen: Vir tumulo hoc sanctus de Slava est gente sepultus Primus, qui Christi praeco fidelis erat. Imbuit hic primus vera pietate Labacum Expulsus Domini nomine m uit a tulit. Kotenburga habuit fidum Tuberana ministrum, Campidoni docuit voce sonante Deum. Auracum capit hinc in Wurtembergide terra Laufaque doctorem, post Deredinga diu. Transtulit in patriam divina Volumina linguam, Sparsit in eoas dogmata sancta plagas, Pauperibus pater, hospitibus quoque portus et aura; Vita et canitie quam venerandus erat! Pulchre certavit, cursum ratione peregit, Servavit bene, quam debuit usque fidem. Magno ergo nune cum Paulo gerit ille coronam, Tempore quae nullo marceat, aetheream.2 1 Landtagsprot. IV. 580. 2 Elze, Snperintendenten S. 28, 29; Sillem, Primus Truber, Erlangen 1861 Mitth. 1861 S. 63 ,Primus Trubers Denkmal in Derendingen' von Pf. Elze, dem besten 15. Gegenreformation der Bischofe von Freising und Brixen. Attentate auf die Pradicanten Spindler und Knaffel. Begrabnissverweigerung. Die verfolgten Protestanten wenden sich an den Landtag (Februar 1587), welcher eine Beschwerde-schrift an den Erzherzog richtet und bis zu deren Erledigung die Bewilligung verweigert. Den entschiedensten Weg feudaler Vergewaltigung betraten die geistliclien Besitzer der Herrschaften Lack und Veldes bei der katholischen Restauration in ihrem Gebiete, und zwar mit vollster Billigung des Landesfiirsten, welcher ein willenloses Werkzeug seiner geistlichen Rathgeber war. In Lack war es Herzog Ernst von Baiern, Kurfurst von Koln, mit welchem Erzherzog Kari durch seine Gemaliu Maria von Baiern nahe versch\vagert war, der zu dem von Brixen schon 1572 angewendeten Mittel einer geistlichen Reformationscommission griff. Als die von ihm nach Lack abgeordneten Commissare: Weih-bischof Bartelma Scholl, Domscholaster Hans Chr. Herb. zu Hohen-burg, Hofmeister Hans von Geisperg und Rath Dr. Ramspeck, im Jakre 1585 in Oesterreich ankamen, empfing sie Erzherzog Kari auf der Durchreiše in Graz aufs wohlwollendste mit dem Ausdruck der Freude, ,dass der Bischof in dieser Religionssache grosseren Eifer zeige als sein Vorfahr',1 und ordnete ihnen den Laibacher Domprobst als landesfiirstlichen Commissar zu.2 Als die Commissarien in Lack ankamen, verboten sie sogleich den Besuch lutherischer Predigten und die Taufe durch Pradicanten bei hoher Strafe. Da aber Stadtrath und Biirgerschaft diesem Befehle keine Folge leisteten, so wurden Richter und Rath abgesetzt und durch Katholische ersetzt.3 Der Biirger Josef Oberhuber, welcher sein Kind durch einen evangelischen Pradicanten taufen liess, wurde in eine Geldstrafe von 60 Dukaten in Gold ver-fiillt und in Haft genommen.4 Am 16. Oktober 1585 wurden neun Biirger in das Schloss berufen und unter der Beschuldigung, dass sie wider des Bischofs von Freising Mandat und Verbot die ,sectischen' Biographon Trubers, in seiner ofter citirten inhaltreichen Sclirift: Die Suporinten-denten der evangelischen Kirche in Krain vvahrend des 16. Jahrhunderts, Wien 1863, und in dem Artikel ,Truber' in Herzogs Kealencvklopiidie fiir Theologie und Kirche, Suppl. III. 1 Hurter, Ford. II., I. 498, 499. Die Eelation ihrer Verrichtung bofindet sich im k. k. Hof- und Staatsarchiv, ein Folioband von 226 Seiten. 2 Valv. VII. 454 f. 3 Landtagsprot. IV. 140, 141. 4 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr..5. Pradicanten in die Stadt gefiihrt, beherbergt, ibre Predigten besucbt und von ihnen ihre Kinder taufen lassen, zu einer Geldstrafe von 1032 Reichsthalern verurtheilt, bis zu deren Erlage sie in abgesonderte Haft gebracht mirden.1 Als die Klagen der Biirgerschaft iiber diese Gewaltacte vor die Stande gelangten (Oktober 1585),2 wurden die Freisinger Commissarien vom Landesvenvalter zur Verantwortung vor die Stande geladen. Als drei von ihnen der Ladung folgten (17. Oktober 1585), wurde ihnen von den versammelten Standen vorgehalten, dass sie in der Herrschaft Lack ,einen seltsamen Process und Neuerung angefangen und mit dergleicben Eingriff, als Veranderung der Religion, des Raths Absetzung, Gefangniss und Strafen wider Einer Ehrsamen Landschaft Freiheiten gehandelt'. Darauf erklarten die Commissare, sie hatten nichts solches sich zuschulden kommen lassen, sondern nur kraft ilires Befehls und ihrer Instruction gehandelt. Der Bischof erfiille alle Pflichten eines Landmanns, es gebiihre ihm aber eben des-halb auch das Recht der freien Verfiigung beziiglich der Religion, wie es den andern Landleuten vermoge der Vertrage und Vergleiche fiir ihre Person und die Ihrigen zustehe. Dass sie den Rath abgesetzt, sei geschehen, weil derselbe sich den Befehlen des Bischofs und des Landesfiirsten inbetreff des Gottesdienstbesuches widerspenstig gezeigt. Sie hatten diesen fortgesetzt, auch ihre Kinder durch Fremde taufen lassen. Dass sie ins Gefangniss gesetzt worden, sei geschehen, \veil sie noch ihren ,unbilligen' Ungehorsam lauter beschonigen und noch gar gerecht und unschuldig sein wollten! Da doch umvidersprechlich, dass sie der Taufbesuchung anderer Orten wohl entrathen mogen, sintemal wissentlich, dass die mehreren Herren und Landleute selber nur von den Pfaffen (katholischen Geistlichen) getauft worden, sich damit begnugen und gottlob keiner andern Taufe, welcbes doch eine Wiedertaufe ware, begehren. So sei die Sache und nicht anders, wenn auch die von Lack es vielleicht anders vorgebracht. Sie hatten auch nicht die Absicht, jemand von seiner Religion zu drangen, dies sei ihnen auch nicht anbefohlen. Das aber sei keine Neuerung, denn der-gleichen sei schon friiher bei der Herrschaft Lack geschehen. Die Lacker hatten sich so schimpflicher'Reden gegen sie gebraucht, dass gewiss kein Herr und Landmann sie geduldig angehort hatte; die Strafe sei nicht so hoch und allein des Ungehorsams \villen ver-hangt worden. 1 Landsch. Arch. 1. c. 4 Landsch. Arch. Pase. Rel. S. Nr. 5; .Landtagsprot. IV. 140, 141. Darauf traten die Gesandten ab und wurden nach gehaltener Berathschlagung wieder vorgerufen und ihnen vorgehalten, es sei nicht liehtig, dass es den Landleuten zustehe, beziiglich der Religion mit ihren Unterthanen zu verfugen; keinem stehe es zu, seine Unterthanen ihrer Religion willen zu bedrangen, dies sei vielmehr wider die Landesfreiheiten, Vertrage und Pacificationen. Die Unterthanen hatten in solchen Fallen vielmehr das Recht, sich bei der Landes-obrigkeit zu beschweren und von dieser an die landesfurstliche Regierung zu appelliren. Man habe den Gesandten zur Vermeidung von Weitlaufigkeiten die Sache glimpflich vorhalten wollen und sich von ihnen alles Entgegenkommens versehen. Im gegentheiligen Falle miisse von der Landesobrigkeit nach Gebiihr vorgegangen und die Sache eventuell vor den Landesfursten gebracht werden. Die Stande bezogen sich auch auf den Fall von Veldes und das Vorgehen Kaiser Ferdi-nands und des Erzherzogs wider die Biscliofe von Bamberg und Salz-l)urg \vegen angemasster Handlungen. Die Gesandten mogen bedenken, wie unsicher der Ausgang ware, wenn die Lacker den Beschwerdeweg betreten wiirden, die Landschaft werde sich ubrigens ihrer Freiheiten nicht berauben lassen. Die Gesandten traten nun wieder ab und gaben dann folgende Erklarung ab: Sie hatten den Rath entsetzt, weil die Lacker sich mit Ausnahme des Stadtschreibers im Jahre 1573 freiwillig erklart hatten, nicht allein sich selbst fiir ihre Person aller Neuerung, frem-der Pradicanten und Religionsexercitien zu enthalten, sondern dies auch bei der Gemeinde zu verhiiten. Diesem hatten sie nicht nach-gelebt und daher durch ihren Ungehorsam die Strafe verdient. Der Oberhuber (der ebenfalls eine Beschvverde bei der Landschaft iiber-reicht) habe die anderen aufgehetzt und sei deshalb und weil er sich unberufen in die Verhandlungen mit den Unterthanen gemengt, gefangengesetzt und um 60 Pfennige gestraft worden. Schliesslich fuhrten sie an, sie hatten nicht nur nach den Befehlen des Bischofs, sondern auch des Landesfursten selbst gehandelt, und legten drei landesfurstliche Schreiben, das erste vom Jahre 1573 an den Bischof von Freisingen, das zweite vom Januar 1578 an den Pfleger in Lack und das dritte vom Jahre 1579 an die von Lack selber, in Absckrift vor. Auch neuerlich seien ihnen Schreiben von Seiner fiirstlichen Durchlaucht zugekommen, aus vvelcken eine Missbilligung ihrer Handlung nicht zu entnehinen ware. Man moge immerhin bei dem Landesfursten Beschwerde fiihren. Sie konnten von ihren Befehlen nicht abgehen, hatten ubrigens keinen Eingriff in die Rechte eines Landmanns in Lack 8 gethan, noch denken sie dies zu thun. Mit den Lackern als ihren Unterthanen verhalte es sich aber anders. Darauf entgegnete der Landesverwalter, die Gesandten hatten in den Lacker Rath Leute aufgenommen, die untauglich, ja von denen zvvei oder drei in der Landschaft Diensten sich untreu gezeigt; da aber die Gesandten bei ihrer Meinung verharren, so wurde die Landschaft ihre Freiheiten und Vertrage zu handhaben und sich am ge-horigen Ort zu beschweren wissen, und die Landesobrigkeit werde den Supplicanten auch die Gebiihr und Billigkeit nicht abschlagen. Am 18. Oktober zeigte der Landesverwalter dem Landessecretar an, die Freisinger Gesandten hatten sich bei einer Mahlzeit, welcher auch der Landesvenvalter und andere Herren und Landleute beiwohnten, im Vertrauen erklart, sie hatten fiir ihre Person nicht die Absicht, die Lacker Protestanten in ihrer Religion zu bedrangen, sondern nur sie dahin zu vermogen, dass sie sich der Berufung des Pradicanten in die Stadt zur Verrichtung der Predigt, Communion und Kindstaufe enthalten, doch mijge es ihnen unverwehrt sein, den Gottesdienst in Purgstall und anderswo zu besuchen, auf ihre eigene Gefahr hin, denn ausdrucklich konnten sie (die Gesandten) es nicht erlauben. Sie wollten auch die Lacker der Strafe entlassen, wenn man ihnen ihren Unge-horsam vervveisen und ihnen fernerliin Bescheidenheit anempfehlen wiirde. Schliesslich wurde beschlossen, die Lacker nach Laibach vor-zuladen und sich wegen ihrer sogleichen Entlassung aus der Haft zu venvenderi.1 Dies geschah auch, allein die Freising'schen Commissarien er-widerten (18. Oktober) dem Landesverwalter, sie hatten sich nur ver-pfiichtet, bei ihrer Ruckkehr nach Lack die verhafteten Biirger wieder anzuhoren, und falls sie sich der Gebiihr nach bescheiden verhalten und wegen ihres \viederholt bezeigten ,freventlichen Ungehorsams' der Strafe des Bischofs von Freising unterziehen wiirden, ihre Strafe zu mildern. Nun hatten diese aber erklart, sie hatten dem Bischof bisher allen Gehorsam geleistet, wiissten sich daher auch keiner Strafe schul-dig. Sie konnten daher des Verhaftes nicht entlassen werden. Doch waren die Commissare bereit, sie der Landschaft unter der Bedingung zu stellen, dass sie nach empfangenem Verweis ihres Ungehorsams \vieder den Freising'schen Commissarien ausgeliefert werden, um die bischofliche Strafe zu erstehen! Den Oberhuber allein als Aufwiegler 1 Landtagsprot. IV. Fol. 144-148. der iibrigen wollten die Commissare in keinem Falle nack Laibach stellen.1 Ueber wiederholten Befehl des Landesverwalters (20. Oktober) wurden die verhafteten Lacker endlich an diesem Tage freigelassen. Die Stande erliessen dann, nachdem sie die Biirger zum Gehorsam ermahnt, eine Mahnung an die Freisinger Rathe, gegen jene nicht etvva unter dem Vorwande der Unterthanspfiickt einen Gewissenszwang auszuiiben.2 Damit war den Lacker Protestanten vorlaufig wohl Rulie geschaift, allein da sie bald vvieder in den ,Frevel' freier Religions-iibung zuriickfielen, so griffen die Freisinger Commissare auch wieder zu den alten Bekehrungsmitteln. Nachdem sie einen Befehl Erzherzog Karls (29. April 1586) an die Stande envirkt, sich in die Verrich-tungen der Commission nicht zu mischen, vorkommende Beschvverden der Unterthanen aber an den Landesfiirsten zu weisen, und nachdem ihnen ein landesfurstlicher Conimissar beigegeben worden war,3 liessen sie 18 Lacker Biirger in unterirdische lichtlose Kerker werfen und ihnen Geldstrafen von 3—500 Dukaten in Gold auferlegen, die ver-mogenslosen aber aus der Herrschaft abschaffen. Von den ersteren liessen sich zwolf zum Erlage der Geldstrafe herbei und wurden dann entlassen, die iibrigen schmachteten monatelang im Kerker.4 Da iiber ihre Klagen der Landesverwalter die Commissarien unter Straf-androhung zur Freilassung der Verhafteten auiforderte,5 auch beim Erzherzog in Gratz durch den in finanziellen Angelegenheiten dahin abgesendeten Erasmus Borsch zum Reutenstein Beschwerde fiibrte,8 so bereiteten sich die Freisinger durch Besetzung des Schlosses in Lack mit aufgebotenen Unterthanen und Soldnern, Auffiihrung von Geschiitz und Ansammlung von Waffenvorrathen zum bewaffneten Widerstande gegen ein allfalliges Einschreiten der Landesobrigkeit vor;' die Span-nung zwischen den allen Landesgesetzen Holin bietenden Bischoflichen und den Standen stieg immer hoher, so dass letztere in .einer Be-schwerde an den Erzherzog (16. Dezember 1586) bereits auf die be-vorstehende Verweigerung der Landtagsbewilligung hhnviesen und andeuteten, dass sie unter solchen Umstanden sich selbst in Verthei- 1 Landscli. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 5. 2 Landsch. Arch. 1. c. 3 Landseh. Arch. 1. c. 4 Landsch. Arch. 1. c. 6 Valv. VII. 454, 455; Elze, Eealencyklopadie S. 369. 6 Landsch. Arch. 1. c. 7 Landsch. Arch. 1. c. digungsstand setzen miissten.1 Doch alle diese Drohungen, auch die Vorstellung, dass die bliihende Stadt Lack bei solchem Verfahren bald ihre besten Biirger verlieren und verarmen miisse, waren vergeblich, die Ge\valtmassregeln dauerten fort und alle protestantisehen Biirger wurden mit Vertreibung von Haus undvHof im Falle ferneren Wider-standes gegen das bischofliche argumentum ad liominem bedroht. In Veldes war die im Jahre 1572 begonnene und im Jahre 1583 fortgesetzte bischofliche Reformation seitdem ins Stocken gerathen. Die Glaubenstreue der protestantisehen Unterthanen hatte iiber die brutale Gewalt gesiegt. Doch war die Rulie von keiner langen Dauer. Durch das Beispiel von Lack angeeifert, begann der Brixner Seelen-hirt im Jahre 1585 seinen Kreuzzug gegen die Ketzer mit der Be-grabnissverweigerung. Auf die Beschwerde der Unterthanen wurde der Laibacher Domprobst als Arcliidiakon von Radmannsdorf vor die Verordneten geladen und um Abhilfe ersucht. Derselbe erwiderte, ihm sei diese Begrabnissvenveigerung durch das Stift Brixen mit starken Bedrohungen, dass man sonst bei dem Papst iiber ihn Beschwerde fiihren \verde, auferlegt worden. Darauf habe er das Begrabniss, jedocb nur bei der Kirche Unserer lieben Frau auf der Insel Veldes (Inselwerth), eingestellt. Er werde den Protestanten nicht hinderlich sein, ihre Todten in jeder anderen Kirche zu begraben.2 Die Landscbaft besehloss sodann, sich wegen Einstellung dieser Beschrankung ,aufs beste und glimpflichste' an den Erzherzog zu wenden und den Hofmarschall, Landeshauptmann Ambros Freiherrn von Thurn um seine Fursprache zu ersuclien. Als im Friihjahr 1586 in Lack die Verfol-gung neuen Aufsckwung nahm, liess auch der Brixner Bischof (17. Mai 1586) einen Befehl an seine Veldeser Unterthanen ergehen, sich aller evangelisehen Religionsubung zu enthalten oder bis Bartolma fortzu-ziehen, vvidrigens mit Execution gegen sie verfahren werden wiirde.3 Als dies nichts fruchtete, ersehienen im November 1586 zwei bischofliche Commissare, Dr. Josef Walser, Domherr und geistlicher Vicar zu Brixen, und der bischofliche Rath Wolfgang Huls,4 in Veldes und citirten die Unterthanen auf den 26. November vor sich. Diese leisteten der Vorladung Folge, als aber die Commissare sie mit 100 Du-katen Strafe und Abstiftung bedrohten, erklarten sie, sie venneinten 1 Landsch. Arch. 1. c. « Landtagsprot. IV. 290. Valv. VII. 456 f. 4 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 5. niclit, eine Strafe verwirkt. zu liaben, gedachten aber, bei ihrem Glauben bestandig und ebenso bei ihren Huben zu verbleiben. Diese Antwort nahmen die Commissare als ,halsstarrigen Trutz', warfen die standhaften Bekenner ihrer religiosen Ueberzeugung in hartes Ge-fangniss, worin zwei von ihnen bei der grimmen Winterkalte fast um-gekonnnen waren, und leisteten auch dem Befehle des Landesver-walters Wolf Grafen von Thurn, die Verhafteten freizulassen, keine Folge, indem sie sich auf die Zustimmung des Erzherzogs beriefen.1 Als die Stande sich iiber die Uebergriffe in Lack und Veldes beim Erzherzog beschwerten (12. Januar 1587), bedeutete ihnen dieser, dass ihr Amt sich nicht so weit erstrecke, um in das ,Gubernament' der beiden Bisthiimer einzugreifen, welchem auch die Religionssachen zu-gehoren. Es sei von ihrer Seite nichts gegen die Brucker Pacification geschehen, sondern alles auf ,gemessenen \volilbefugten Befehl und von Amtswegen, auch mit unserem als Herrn und Landesfiirsten gna-digstem Yorwissen, Bewilligung und Zuthun', \vobei es sein Verbleiben babe und die Verordneten kiinftighin von derlei ,unziemlichen und unnothigen' Begehren ganzlich abstehen und ,ein jedes in seinen ge-biihrenden terminis ganzlich beruhen lassen mogen.2 Neben den bischofliclien Reformatoren bewahrte sich auch der Laibacher Domprobst Kaspar Freidenschuss, Archidiakon von Rad-mannsdorf, als eifriges Werkzeug der katholischen Reaction. Er liess den Sohn des evangelischen Biirgers Juri Wochiuez wochenlang un-begraben auf dem Radmannsdorfer Friedhofe liegen und gestattete auch nicht, ihn anderswo zu beerdigen. Selbst in das stadtische Ge-meinwesen von Radmannsdorf griff er ein und scheute sich nicht, sich das Einkommen der Zechmeister und der Bruderschaften zuzueignen.3 Eine Folge des angriffsweisen Vorgehens und der Hetzereien vonseite des katholischen Klerus waren die seit dem Jahre 1585 sich mehrenden Gewaltthatigkeiten gegen protestantische Prediger, wenn sie ausserhalb Laibach ihrem Berufe nachgingen. Als Bartelma Knaffel, der Pradicant des Freiherrn von Eck im gleichnamigen Schlosse bei Krainburg, im Juni 1585 zu dem Herrn Hans Jakob von Sigersdorf zu Gross\vinklern berufen wurde, begegnete er auf dem Heimwege dem Kaplan Urban Wurtzner von Lack, der ihn scbon in Lack insultirt hatte. Er fiel mit Scheltworten iiber ihn her, schlug ihn, und Knaffel 1 Mitth. 1867 S. 70 f.; Valv. VII. 456 f.; Elze, Eealencvklopiidie S. 368. 2 Landsch. Arch. 1. c. 3 Mitth, 1867 S. 68, 78, rettete kaum sein Leben, indem er mit einem ,Hackklin' sick zur Wekre setzte. Ein anderes mal, als Knaffel sick in die Kanker be-geben \vollte, warnte man ikn, dass bereits Leute bestellt seien, ikn auszuzieken, zu scklagen, ikm die Kleider zu nekmen und ihn so bloss laufen zu lassen, die Kleider aber dem Pfarrkerrn auf Hoflein zu bringen, wofiir ihnen ein Lagel Wein versprocken ware. Er musste daker von der gewohnlicken Strasse abweichen und den Weg iibers Hochgebirge nehmen. Der Pfarrer von Hoflein hatte iibrigens auf der Kanzel Knaffel mit dem Tode bedroht.1 Auch Georg Dalmatin wurde im Sonnner 1585 in Lack durck Unterthanen des Kaplans Wurtzner vor Purgstall in Gegenwart protestantischer Adeligen und anderer Personen, welche ihn nach Lack berufen hatten, insultirt. Sie schrieen: ,Du ehrloser Schelm, Dieb und Bosewicht, dass dich Jener (der Teufel) hinfiihre, wenn wir dich einmal auf dem Zejerfeld antreffen, so wollen wir dich erwiirgen.'2 Am 27. Januar 1586 hatte der landschaftliche Pradicant und Superintendent Christoph Spindler sich in seinem geistlichen Berufe nach Stein begeben. Als er nun nach Verrichtung seines Amtes durch die Vorstadt heimgeritten, liefen der Pfarrherr Mercina mit seinen Gesellpriestern und andere Personen auf der Gasse ihm nach und schrieen: ,Du loser Schelm und Bosewicht, was hast du da herinnen zu thun, kommst du mir nock da kerein, so will ich dich mit Priigeln liinausschmieren, du loser Schelm' u. s. w. Als nun Spindler sich um-sak, okne jedoch etwas zu sagen, schrie einer der Gesellpriester den Umstehenden zu: ,S kaminom pobite ga, s kaminom!' was er mehr-mals wiederkolte, wahrend Spindler, ohne eine Wort zu erwidern, ruhig seiner Strasse fortzog.8 Der Pobel wagte es nicht, die Auflorderung seines Seelenhirten zur Wahrheit zu machen. Als der Landtag am 3. Februar erofliiet wurde, bildeten die Be-schwerden iiber die geschilderten Vorgange in Lack, Veldes und Rad-mannsdorf und die Beschvverden der bedrokten Pradicanten Spindler und Knaffel den ersten Gegenstand der Verkandlung. Als am 6. Februar die Besckvverde der Radmannsdorfer zur Spracke kam, rietk Wolf Engelbreckt von Auersperg, des bei Budaschki gefallenen Her-bart Sohn, zur Verwendung an den Erzherzog, um ihm ,der Geistlichen Ungebiihr und Frevel zur gnadigsten ernstlichen Wendung' vor- 1 Landsch. Arch. Fasc. Kol. S. Nr. 1/14. 2 Landsch. Arch. 1. c. 3 Landsch. Arch. 1. c. zutragen. Balthasar von Lamberg meinte, die Landschaft solle die Geistlichen ihrer Frevel willen selbst zur Strafe ziehen, wie er selbst dies vor Jahren gethan, und hieriiber vom Hof zur Rechenschaft ge-zogen, sich mit dem Ausspruche gerechtfertigt: ,Qualem te invenio, talem te judico', worauf er absolvirt worden. Adam von Egg meinte, die Geistlichen sollten billig der Landesobrigkeit unterworfen sein, wie in Karaten, ja wenn sie's recht bedachten, mirden sie dies selbst vorziehen. Borsch sprach fiir energisches Vorgehen gegen den Klerus durch die Landschaft selbst. Am nemlichen Tage verhandelte der Landtag auch iiber die Beschwerde der Lacker und Veldeser Unter-tbanen und des Juri Wochinez, dessen Solin, wie oben erwahnt, der Doinprobst nicht begraben lassen wollte. Nachdem Wolf Engelbrecbt von Auersperg die Barbare! der Begrabnissverweigerung hervorge-hoben, welche ihm nicht einmal wahrend seiner dreijahrigen Gefangen-schaft in der Tiirkei vorgekommen, und nachdem Lorenz von Eck darauf hingewiesen, dass Aehnliches auch im Gorzer Gebiet geschehe,1 wurde beschlossen, alle eingelangten Beschwerden mit Berufung auf die Brucker Pacification an die Landtagscommissare zu leiten und zu erklaren, dass vor Erledigung derselben zur Bewilligung nicht ge-schritten werden konne.2 Infolge dieses Beschlusses iiberreichten die drei Stande Augs-burgischer Confession, nemlich der Herren- und Ritterstand, Stadte und Markte, den Landtagscommissaren als Antvvoit auf die landes-fiirstliche Proposition eine weitlaufige Beschwerdeschrift wegen Bruchs der Brucker Pacification durch das eigenmachtige, gegen die Landes-freiheiten verstossende Vorgehen der Herrschaften Lack und Veldes, durch die Begrabnissverweigerung und die Bedrohung der Pradicanten, welche wie in Feindesland von einem Ort zum andern geleitet vverden miissten. Es wurden die Beschwerdeschriften der Unterthanen vorgelegt, und die Stande deuteten unverhohlen auf die Moglichkeit eines Aufstandes bei solcher ,alles Mass iibersteigenden Unbilligkeit' bin. An dem allen seien allerdings nicht Ihre fiirstliche Durchlaucht, sondern nur Ihre schlechten Rathgeber schuld. Die Stande konnten daher, nachdem sie schon 1586 ohne Erfolg petitionirt, nicht zur Erledigung der landesfiirstlichen Proposition schreiten, ehe ihren Be-scbvverden Abbilfe geworden. 1 Landtagsprot. III. 18—23. 2 Landtagsprot. V. 18, 19. In einem Postscript wurde beigefiigt, dass den Standen, als sie in der Fertigung dieser Beschwerdeschrift begriffen gewesen, die Erledigung des Landesfiirsten iiber ihre friihere Beschwerde, betref-fend die Vorgange von Lack und Veldes, zugekommen, worin ihnen die Ueberschreitung ihres Amtsbefugnisses verwiesen, die Handlungen der brixnerischen und freisingischen Commissare aber gebilligt werden, woraus die Stande entnelnnen, dass man sie, ohne sie anzuhoren, verurtheilt, dem Gegentheil aber in allem Recht gegeben; dass auch ihre althergebrachten Privilegien in Zweifel gezogen werden, indem in dem landesfiirstlichen Schreiben des Freisinger und Brixner Bisthums als unabhangig von der Landschaft Envahnung geschehe, wahrend doch diese Bischofe nicht mehr Recbte in Krain geniessen kijnnen, als jeder andere Landstand, und der allgemeinen ,Ordnung' und dem Landfrieden unterworfen seien. Ueber diesen Verweis konnten die Stande sich gekorsamst zu beklagen nicht unterlassen, und baten die Commissare um Einbeforderung dieser Besch\verdeschrift an Seine fiirst-liche Durchlaucht ,bei eigener Post' und Einpfehlung derselben.1 Der Landtagsbeschluss auf Vertagung der Landtagsproposition bis zur Erledigung der Religionsbeschwerden war ohne Betheiligung der Geistlichkeit gefasst worden. Mehrere Mitglieder des Pralaten-standes bereiteten sich zur Abreise vor, da sie an \veiteren Verhand-lungen in Religionssachen nicht theilnehmen wollten, und so fiihlten die protestantischen Stande selbst das Bedurfniss, die Frage zur Ent-sclieidung zu bringen, ob nicht einstweilen wenigstens zur Berathung der Landtagsvorlagen geschritten werden solle. Als hieriiber am 14. Februar verhandelt wurde, sprachen sich jedoch nur der Deutsch-ordenscomthur und der Abt von Landstrass entschieden gegen fernern Aufschub der Landtagsberathungen aus, und die in den Landtag be-rufenen Krainburger Biirger schlossen sich ihnen an. Der Landtag fasste jedoch den Beschluss, bei dem Aufschube zu verharren, dies den Landtagscommissaren kund zu geben und die Geistlichen, welche abreisen wollten, zu ermahnen, sich nicht von den iibrigen Standen abzu-sondern, da es sich bei der Religionsbeschwerde um ein gemeinsames Interesse aller Stande, Wahrung der bedrohten Landesfreiheiten handle.2 Am 15. Februar stellten die Landtagscommissare den Standen ihre Beschwerdeschrift zuriick, ermahnten sie im Namen des Erzherzogs, von ihrer Weigerung abzustehen, ihre Religionsbeschwerde durch 1 Mitth. 1867 S. 73 f. 2 Landtagsprot. Y. 32-34. eigene Gesandte anzubringen und zur Landtagsbewilligung in Anbe-tracbt der drohenden Feindesgefahr zu schreiten. Die Commissare wollten ubrigens die standische Bescliwerde, wenn sie mit ,gebiihren-der Bescheidenheit' abgefasst wiirde, mit der Landtagsantwort an den Erzherzog befordern. In der hieriiber eroffneten Verhandlung war es wieder Wolf Engelbrecht von Auersperg, der hervorhob, der Landesfiirst habe selbst auf die Landtage als den Ort zur Bes,chwerdefiihrung verwiesen, und die protestantischen Stande seien es auch, welche am meisten zur Bewilligung beitriigen.1 Der geistliche Stand seinerseits erklarte, er trage keine Schuld an der Yerweigerung der Landtagsbewilligung und sei bereit, zur Landtagsverhandlung zu schreiten.2 Der Landtag ver-harrte jedoch auf seinem friihern Beschluss. Die Stande erwiderten (16. Februar) den Landtagscommissaren, sie seien sich keiner Illoya-litat bewusst und hatten ihre Treue hinlanglich bewiesen, aber ihr Gewissen verbiete ihnen, diese ihr hochstes Gut, das Seelenheil, be-treffenden Gravamina beiseite zu stellen. Der gemeine Mann aber, der das Geld fiir die Landtagsbewilligung und fiir die Grenze her-geben miisse, sei durch die unmassigen Lasten ohnehin aufs iiusserste gereizt, ja ein Aufstand zu besorgen. Die Stande begehren nichts ungebiihrliches, sondern was ihnen nach-dem Religionsfrieden und der Brucker Pacification zustehe. Zu dem gegenwartigen Vorgange seien sie durch die fortwahrende Vorenthaltung der Erledigung iiber ihre friiheren Beschwerden gezwungen; er sei ubrigens nicht neu, sondern schon vor wenigen Jahren in Geltung gekommen. An den Ausdriicken der Beschwerdeschrift erklarten die Stande nichts andern zu konnen, sondern stellten dieselbe den Commissaren zuriick, welche dieselbe sodann am 19. Februar dem Landesfursten vorlegten.8 16. Weiterer Verlauf der Begrabnissaffaire. Massregeln gegen das Excurriren der Pradicanten. Starker erzherzoglicher Verweis als Antwort auf den Landtags-tesohluss vom Februar 1587. Denunciantenwesen. Auswanderung nach Deutsoh-land. Neue Gesandtschaft an den Hof (Marž 1588). Die hachste Folge der bei den Standen im Februar 1587 ange-brachten Beschwerden war die Verscharfung des Druckes, fiir welchen man Abhilfe gesucht hatte. Juri Wochinz, der sich gegen den Doni- 1 Landtagsprot. V. 38—41. 2 Mitth. 1873 S. 76; Landtagsprot. 1. c. 3 Mitth. 1867 S. 77, 78. probst beschwert batte, weil er die Leiche seines Sohnes wochenlang unbeerdigt auf dem Radmannsdorfer Friedhofe liegen liess, wurde um so mehr als ein arger Verbrecher befunden, als er sogar des Postillen-lesens gestandig und zu vermuthen (!) \var, dass es dabei nicht geblieben, sondern ,allerlei unziemliche Conventikel, Predigen und Rottirung' vorgekonunen; Grund genug, um bei dem Erzherzog den Befehl an den Vicedom (7. Marz 1587) zu erwirken, den so vielfach incriminirten Mann in Eisen ujid Bande zu legen.1 Von des Sohnes Begrabniss war, als von einer untergeordneten Sache, keine Rede mehr, der Leichnam blieb noch ferner unbeerdigt liegen. indessen regte sich doch eine gewisse Scham iiber diese unchristliche Barbarei in der Geistlichkeit selbst. Der Domprobst, der eifrigste Verfolger der Protestantenleichen, hatte, von den Standen interpellirt, sich auf Befehle des Bischofs berufen. Dieser stellte solche in Abrede. Die Stande beschlossen (8. April 1587), den Bischof durch eine eigene Deputation, bestehend aus den Herren Wilhelm von Lamberg, Baltka-sar von Lamberg, Georg Kisel, Andreas Paradeiser, Wilhelm Praun-sperger und Erasmus Borsch, um Abstellung dieses Unfuges zu er-suchen.2 Doch dauerte derselbe fort; allentbalben im Lande gab es unbeerdigte Leichen, selbst Erbbegrabnisse wurden den adeligen Familien des Landes gesperrt; fur die Erlaubniss zur Beerdigung wurden hohe Summen verlangt, und der Fanatismus verbriiderte sich mit niedriger Habsucht.3 Auf die Beschwerden der Stande erklarte der Erzherzog die Friedhofsangelegenheit als eine reine Cultussache und verwies die Petenten an den katholisehen Klerus. Als das erzherzogliche Schreiben im neuerlich einberufenen Landtag (April 1587) verlesen vvurde, sagte Franz von Scheyer, nach dem Inhalte desselben habe der Landesfiirst sich der Geistlichkeit ,untergeben', was nichts anderes sei, als die spanisehe Inquisition. Georg Kisel wies auf die Nothwendigkeit hin, einen eigenen Friedhof fiir die Evangelischen zu errichten, wie dies in Steiermark gesehehen; iibrigens sei zu ervvarten, dass die Gegner ihres Vortheiles willen den Evangelischen wieder das Begrabniss auf dem katholisehen Gottesacker gestatten wurden. Die Stande ver-schoben in dieser Erwartung die- Erledigung dieser Frage auf den nachsteu Hofthaiding.4 1 Mitth. 1867 S. 78; landsch. Arch. Fasc. Rel. S. Nr. 9. 2 Landtagsprot. IV. 586-587. 3 Elze, Realencyklopadio S. 369- 370. 4 Landtagsprot. V. 62, 63. Auf die Beschwerde wegen gefahrlicher Bedrohung der Pradicanten in der Ausiibung ihres Berufes antwortete der Erzherzog (7. Marz 1587) mit einem Verbote, dieselben auf dem Lande predigen und communiciren zu lassen, was der Brucker Pacification zuwider sei.1 Infolge dessen richteten die Laibacher Pradicanten Christoph Spindler, Georg Dalmatin, Johann Tulschak, Felician Truber und Benedict Pyroter eine Eingabe an die Verordneten, worin sie ausfiihrten, dass sie nur zu den Herren und Landleuten auf das Land sich begeben, um den Gottesdienst zu verrickten, dass sie keine Propaganda machen, dass aber wohl zuzeiten die Bauern frei\villig zu ihrem Gottesdienst kommen, dass aber dagegen sie (die Pradicanten) oft auf offener Landstrasse misshandelt werden, daher ihre Bitte um Schutz wohl berechtigt sei.2 An die Stande hatte der Erzherzog gleichzeitig einen Erlass gerichtet, welcher einen starken Yerweis wegen ihrer luthe-rischen Gesinnung und ein Verbot der sectischen Bucher enthielt.3 Als im Hofthaiding (I. Mai 1587) sowohl die Eingabe der Pradicanten als das erzherzogliche Yerweisschreiben zur Berathung kam, wurde beschlossen, auf den Befehl wegen der Pradicanten mit Massigung zu antworten, da man ,bei Hof das Disputiren und Anziiglichkeiten nicht liebe.' Der Landesverweser wies darauf hin, wie die Zeiten sich geandert hatten, die Vorfahren wiirden sie nicht mehr erkennen. Man wolle nun einmal bei Hof die Religionssache nach dem Wunscli der Gegner entscheiden. Dagegen gebe es kein Mittel, als Bitten und Flehen ! Man moge daher auch im Berichte der Pradicanten das ange-fiihrte Exempel vom Lamin, das dem Wolf das Wasser triibt, weg-lassen. Bezuglich des Verweisschreibens erachteten die Stande, dass es nicht unbeantwortet bleiben konne. Dabei kam eine hassliche Seite der vom Hof gepflegten katholischen Restauration zur Sprache. Dem Erzherzog waren alle Verhandlungen der Stande in Religionssachen genau hinterbracht worden; es hatten sich Leute gefunden, die ,aus dem Rathe sckwatzten', was sonst als unredlich galt. Dagegen er-hoben sich die Klagen der Evangelischen, man trage des Denuncirens keine Scheu mehr; fast jeder ,gutherzige Rathschlag' werde ,aufge-zwickt' und referirt, das sei nicht langer zu dulden.4 Begreiflicher-weise musste der Verdacht auf die Katholischen sich wenden, was die Spannung zwischen beiden Parteien aufs hochste steigerte. 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 9. 2 Landsch. Arch. 1. c. 3 Mitth. 1861 S. 73, nach dem landsch. Areliiv. * Landtagsprot. V. 64—66. Schon zeigte sich auch die erste verhangnissvolle Frucht der Glaubensverfolgung in der Auswanderung gewerbfleissiger Biirger aus den Landstiidten, welche sich meist nach Deutschland richtete, wo die katholische Propaganda nach den heimatlos Umherirrenden ihre Netze auswarf. Im Jahre 1587 erschien in Ingolstadt, dem Sitze einer theologischen Facultat" der Jesuiten, gedruckt durch Wolfgang Eder, eine Sclirift, betitelt: Getrewe freundliche Erinnerung vnd Vndericht: An etliche guthertzige Christen hoch vnd nider Stands, so aus Oester-reich, Crayn, Tyrol, Bayern, Schwaben, Franken, Ertz vnnd andern Stiften, darumb, dass sie der alten Catholischen Romischen Kirchen nicht anhangig sein wollen, ausgeschafft, oder doch fiir sich selbsten in die Reichsstadt, als Regenspurg, Niirnberg, Augspurg, Ylm etc., wie auch in der Protestirenden Fiirsten Lande ziehen. Vnd an die-selben sich mit hauslichen "VVohnungen sambt Weib vnd Kindern begeben vnnd niderthun: Auch ihre gute Gelegenheit vnnd gewisse Narung in ihrem Vaterland verlassen, an frembden Orten sich schmie-gen vnd biegen, desgleichen olftmals von Vngewisheit der Religion, einreissenden Schwarm der Manicheischen, Calvinischen, Flacianischen vnd andern Secten, auch biirgerlichen Emporungen vnnd Auflageo \vegen von einem Ort zu dem andern getrieben werden. Durch Han-nibal Notthelffer D. vnd Tyrolischen Theologen.1 Als die Stande im Mžirz 1588 einer nach Gratz abgeordneten Gesandtschaft auch die Vertretung ihrer Religionsbeschwerden iiber-trugen, zeigten sich bereits die ersten Spuren einer durch den ver-einigten Ansturm geistlicher und vveltlicher Macht in den bisher fest gesclilossenen Wall der evangelischen Stande gelegten Bresche. Der Biirgermeister von Laibach, Jakob de Curtoni, erklarte, er werde die Religionsbeschwerde nicht unterschreiben, iiberhaupt sich in die Religionssachen nicht einniengen. Auch die andern Abgeordneten von Laibach erklarten, die Stadte und Markte konnten sich an der Religionsbeschwerde nicht betheiligen. Die von Laibach hatten im verflossenen Jahre von Seiner fiirstlichen Durchlaucht einen starken Verw-eis erhalten, weil sie sich in Religionssachen zu weit eingelassen. Der Abt von Landstrass, welcher zum Gesandten gevvahlt worden war, verwahrte sich gegen die in die Instruction einbezogene Religions-besch\verde, meinte auch, der Bischof und die Jesuiten konnten ihm vielleicht von der Theilnahme an der Gesandtschaft abrathen. Indessen ging die Geistlichkeit diesmal in ihrer Opposition nicht so weit wie 1 Raupaeh, dritts Fortsetzung S. 81. die Stadte und Markte, denn der Abt von Landstrass gab seinen Widerstand auf und nabm ebenso wie der Abt von Sittich und der Domdechant Samuyen an der Gesandtscbaft tbeil. Sie mocbten wobl bei der Verhandlung iiber finanzielle Fragen, welcbe aucb sie betrafen, nicht gern ausgeschlossen sein. Von Weltlichen nahmen an der Gesandtscbaft theil: Adam Freiherr von Egg, Wilhelm Lamberg, Franz von Scheyer, Franz Christoph von Gall, Erasmus Borsch.1 17. Fortgang und Ende der Gegenreformation in Veldes und Laok. Fruchtloses Einschreiten gegen den Pradicanten in Ratschach. Afcstellung des Kirchenloaues in Vigaun und Citation der ungehorsamen Radmannsdorfer. In Veldes nahm die bischofiiche Gegenreformation durch die Ab-ordnung des Domprobstes Freidenschuss im Jahre 1587 neuen Auf-schwung. Ein Erlass des Erzherzogs Kari (18. Juli 1587) befahl dem Landeshauptmann in Krain, die Klagen der Unterthanen gegen ihre Herrschaft wegen ihrer Grundgerechtigkeiten, wenn es sich herausstellen solite, dass der Grund derselben in einer Religionsanderung liege, nicht anzunehmen, sondern vor den Erzherzog zu \veisen.2 Die Frei-singer Commissarien hatten 31 Unterthanen von ihren Grundstiicken vertrieben; davon war der grosste Theil wohlhabend, der Werth ihrer Besitzungen betrug von 900 bis 2000 Golddukaten. Die Vertriebenen wendeten sich an die Landesobrigkeit, und Balthasar von Lamberg, Viceverwalter der Landeshauptmannschaft, befahl am 28. Juli 1587 den brixnerischen Commissarien, die vertriebenen Unterthanen fiir ihren Besitz zu entschadigen. Darauf replicirten die Commissare (3. August), die Unterthanen hatten sich zusammengerottet und seien am 24. Juli im Schloss erschienen und hatten begehrt, man solle ihnen das Ihrige nach ihrer Schatzung erlegen, dann wollten sie vondannen ziehen. Man liabe ihnen geantwortet, die Hubsassigen sollten ihre Gerechtig-keiten vorlegen, den iibrigen sei man keine Entschadigung schuldig, die Fahrnisse konne jeder mit sich nehmen. Es habe aber keiner seine Anspruche ausgewiesen, wohl aber seien sie auf Laibach gelaufen, es sei aber unnothig zu sagen, wer ihnen das gerathen. Uebrigens werde man diejenigen Unterthanen, welche weder sich bekehren noch \vegziehen wollen, \vie sie gelobt, ins Gefangniss werfen und dort so lange bei Wasser und Brod halten, bis sie ihrer Zusage nachkommen. 1 Landtagsprot. V. 290, 305, 307. 2 Landsch. Arch. Pase. Rel. S. Nr. 5. Der Landesverwalter moge sich der Unterthanen nicht mehr annehmen, sondern sie mit ihrer Beschwerde an den Erzherzog \veisen und der Commission kein Hinderniss in den Weg legen.1 Die Folge dieser trotzigen Erwiderung war die Vorladung der Commissare vor den Landesvervvalter, der sie jedoch nicht folge-leisteten, sondern einen eigenen Boten an den Erzherzog abschickten, um dessen Schutz zu erbitten. Den Landesverwalter ersuchten sie gleichzeitig (18. August), mit der Procedur gegen sie innezuhalten.2 Am 22. August verhandelten die Stande iiber die Vorfalie in Veldes und beschlossen, ein Schreiben an den Erzherzog zu richten, auch dem am Hof befindlichen Landeshauptmann zuzuschreiben, dass er ins Land komme und die Autoritat der Landesobrigkeit und die Freikeiten des Landes vertkeidigen kelfe. Auck die Nackbarlander beschloss man um ihren Beistand anzugehen. Es sei zu besorgen, es werde nicht besser werden, ehe nicht alle drei Lande \vieder zu-sammenkommen, der Durcklauckt nackreiten, wo sie inuner hinziehen moge, und ihre Beschwerde aufs heftigste und ausfuhrlichste anbringen. Zur Wiedereinsetzung der abgeschafften Unterthanen auf ihre Griinde beschloss man zwei landschaftliche Ueberreiter, Hans Laser und Franz Schon, abzuordnen. Diese sollten den Brixner Commissaren ihren Un-gehorsam gegen die Landesobrigkeit verweisen, iknen erklaren, es handle sich hier nicht um die Religion, sondern um Befriedigung der Unterthanen, welche bereit seien wegzuziehen und nur die Entscha-digung fiir ihr Eigenthum begehren. Fiir den Fall, dass die Commissare nicht folgeleisten sollten, sei ihnen eine Geldstrafe von 500 bis 600 Dukaten in Gold fiir jede Person aufzulegen. Selbst der Vertreter des Landesfiirsten, der Vicedom, stimmte fiir Handhabung der obrigkeit-lichen Autoritat gegen die Brixner Commissare.3 Der Beschluss der Landschaft wurde sogleich in Vollzug gesetzt. Am 25. August berichteten die abgesandten Ueberreiter, die Commissare hatten ihnen auf ihre Botschaft erwidert, sie erkennten weder Landes-verweser nock die Landsckaft als ikre Obrigkeit, sondern nur den Landesfursten und den Bisckof von Brixen, und kielten den Landes-verwalter nur fiir einen Diener Ikrer Durcklauckt, wollten sick auck von ikm in solcken Sacken nicht \veisen lassen. Dann hatten sie ihnen einen fiirstlichen Befehl verlesen, \vornach sie nicht auf eigenen Antrieb, 1 Landsch. Arch. 1. c. 2 Landsch. Arch. 1. c. 3 Landtagsprot. V. 155-166. sondern im Auftrage des Landesfiirsten handeln. Endlich hatten sie ihnen im Namen des Erzherzogs und bei personlicher Haftung die Wiedereinsetzung der Unterthanen in ibre Griinde verboten. Auf die Bitte, die Unterthanen doch bis auf fernere Verfiigung des Landes-verwalters auf ihren Griinden bleiben zu lassen, seien die Commissare ebensowenig eingegangen, sondern hatten erklart, wenn sie einen von den vertriebenen Unterthanen zuhanden bekamen, wollten sie ihn einziehen und iiber Jahr und Tag bei Wasser und Brod versperrt halten, bis er sich zum papstlichen Glauben bekehre. Sie ordneten auch den Pfleger mit Jagern ab, auf die armen Leute zu fabnden, und boten die Unterthanen auf, bewaffnet auf dem Schlosse zu er-scheinen.1 Dem Landesverwalter antworteten die Commissare, sie hatten die Sache der Entscheidung des Erzherzogs unterzogen, welche sie stiindlich erwarten. Diesem gegeniiber aber beriefen sie sich auf seine eigene Anordnung und erklarten, die Bauern seien von ihnen nicht ' aufgeboten worden, sondern seien freivvillig, weil sie zu der Entsetzung der Evangelischen mitgeholfen und deshalb von der Landschaft be-droht wiirden, zu ihrer eigenen Sickerheit auf das Schloss gekommen.2 Unter solchen Umstanden zogerte die Landschaft nicht, ihren Befehlen den gehorigen Nachdruck zu geben. Adam Rauber wurde mit 40 geriisteten Pferden nach Veldes abgeordnet, um die abgestifteten Unterthanen wieder einzusetzen (29. August 1587)3, was auch schon am 1. September geschehen war.4 Indessen rusteten sich die Brixner zum Widerstande, besetzten das Schloss mit Schiitzen aus der Wochein, liessen Geschiitz aulfahren und gaben die Absicht kund, die Evangelischen wieder von ihren Griinden zu vertreiben und festzunebmen. Im Unmuth iiber solche Widersetzlichkeit schrieb der Landesvervvalter Wolf Freiherr von Thurn an den in Graz weilenden Landeshauptmann, da durch den offenen Trotz der Brixner im bevorstehenden Landtag Schwierigkeiten wegen der Bewilligung zu erwarten seien, so moge der Landeshauptmann entweder selbst ins Land kommen und die Ordnung berstellen, oder die Angelegenbeit dem Erzherzog zur Ab-hilfe vorbringen. Scbliesslich fiigte er bei: ,Und weil ich fiir mein treues Wohlmeinen nichts anders als dergleichen Verachtung und Spott (das zwar nit meiner Person, sondern dem Amt und also Dir, ja Ihrer 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 5. 2 Landsch. Arch. 1. c. 3 Landsch. Arch. Pase. 123. 4 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 5. fiirstlichen Durchlaucht selbst geschieht) und vielleicht noch gar Un-gnad gewarten soli, will ich mich in dieser sonst ohnedies miihseligen Verwaltung der Landeshauptmannschaft ferner nit gebrauchen lassen, sondern Dir dieselbe liiemit ganzlich aufgekiindet haben, die magst Du auch von nun an nach Deinem Gefallen, wem Du willst, an vertrauen.11 Wahrend nun der Landesverwalter den Pfleger von Veldes bei Strafe von 100 Golddukaten zur Verantvvortung lud und die Commissare, durch sein energisches Vorgehen eingeschiichtert, erklarten, mit allem vveiteren Vorgehen gegen die Unterthanen innehalten zu wollen,2 nahmen die Verordneten Anlass, ihre Beschwerde den Nachbar-landen mitzutheilen. Es laufen in Krain — schrieben sie (3. September) an die karntniscke und steirische Landschaft — von Tag zu Tag selt-samere und gefahrlichere Handel vor, so dass es den Anschein ge-winnt, es sei des Gegentheils Anschlag dahin gerichtet, die reine Augs-burgische Confession, weil es an denen von Steier, als den starksten, mit offener Gewalt nicht gelingen wollen, in dem schwachsten Land (Krain) auf TJmwegen zu unterdriicken. Es wird dann der Veldeser Handel erzahlt und beigefiigt, Seine Durchlaucht habe nun durch ein an den Landeshauptmann gerichtetes Decret, dessen Abschrift bei-geschlossen wird, ,pro lege statuirt und mandirt', dass einer um der Religion \villen von dem Seinigen verjagt und vertrieben werden solle und moge. Wenn das so fort gehe, konne die Reihe auch an die Herren und Landleute selbst kommen. Die krainische Landschaft wendete sich daher an die befreundeten Landschaften um deren Rath und Beistand und sprach ihren Wunsch nach baldiger Absendung der ohnedies schon beschlossenen Gesandtschaft aus. Die am 17. September eingelangte Antwort der Klagenfurter Verordneten wies auf die Brucker Pacification hin, da aber die krainische Landschaft bereits ihre Be-sclivverde an den Erzherzog abgehen lassen und alles so vorgebracht, dass es nicht ,griindlicher, runder und teutscher' hatte geschehen konnen, so hielten es die Karntner fiir das beste, die landesfiirstliche Resolution zu erwarten, und wollteu ihnen eventuell mit Rath und That beistehen.3 Um den nach Veldes geschickten Reitern im Nothfall Hilfe bringen zu konnen, da die Riistungen der Brixner fortdauerten, boten Landesverwalter und Verordnete insgeheim die evangelischen Unter- 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 5. 2 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 5. 3 Landsch. Arch. 1. c. thanen in Oberkrain auf (4. September 1587).1 Andreas Gall, Viertel-hauptmann in Oberkrain, solite sie befehligen.2 An die Brixner erging die Aufforderung, das Aufgebot sogleicli zu entlassen, widrigens gegen ihr ,rebellisches Furnehmen' weiter eingeschritten werden wiirde. Alle hiedurch verursachten Unkosten wurden die Herrschaft Veldes treffen3 (5. September). Dr. Alexander Neustein, Domherr zu Trient und Brixen und fiirstbischoflich brixnischer Rath, ervviderte hierauf (6. September) im Namen der Commissare, es befanden sich im Schlosse nicht mehr als sieben Unterthanen, alle andern seien heimgeschickt worden. Der Landesverwalter mochte die Reiter abziehen lassen, da man gar nicht daran denke, Gewalt zu braucken.4 Indessen befanden sich doch im Schlosse zu Veldes zwei Walsche, Julius und Ciprian, mit ungefahr 40 Banditen, welche vor Begierde brannten, sich mit den krainischen Reitern zu messen, doch auf Banditenweise mittelst eines nachtlichen Ueberfalls, zu welchem sie bereits die Einwilligung der Brixner erhalten haben sollten.5 Fiir diesen Fall sollten eben die Oberkrainer Unterthanen aufgeboten \verden. Doch kam es nicht zum Aeussersten, denn die Brixner hatten bereits eine ihnen giinstige Entscheidung des Erzherzogs erwirkt. Dieser befahl (22. September) dem Landes-verwalter — als solcher fungirte seit Thurns Riicktritt Franz Christoph Gall, — die standischen Reiter sogleich von Veldes abzuziehen, die evangelisehen Unterthanen von ihren Griinden abzuschaifen und die katholischen wieder einzusetzen.6 Infolge dessen forderte der Landes-verwalter die Brixner bei 1000 Dukaten Strafe auf, die Schloss-besatzung sogleich zu entlassen, worauf auch die landschaftliche Ritterschaft abziehen werde.-7 Auch besehloss der standische Aus-schuss, von den Brixnern die Kosten der militarisehen Execution abzufordern und die Banditen sowohl als die von den Brixnern auf-gebotenen Unterthanen einzuvernehmen,8 offenbar zu dem Zwecke, um das ungesetzliche Vorgehen der Brixner zu constatiren" und da-durch den friihern Landesverwalter und die Landschaft zu rechtfertigen. Inzwischen nahm Rauber mit der Ritterschaft und dem Viertelhaupt- 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel. Nr. 2. 2 Landsch. Arch. Fasc. 123. 3 Landsch. Arch. Fasc. Rel. S. Nr. 5. 4 Landsch. Arch. 1. c. 5 Landsch. Arch. Fasc. 123. 6 Landsch. Arch. Fasc. Rel. S. Nr. 5. 7 Landsch. Areh. 1. c. 8 Landsch Arch. 1. c. mann Andreas Gall am 24. September den Abzug von Veldes, nach-dem ihm die Commissare mit Hand und Mund gelobt hatten, die Schutzen aus dem Schlosse abzuschaffen.1 Dem Landesverwalter er-widerten sie gleichzeitig, sie hatten nur sieben bewaffnete Schutzen im Schlosse; davon hatten sie drei entlassen, die iibrigen benothigten sie zum Schutze gegen die evangelischen Unterthanen. Das Schloss sei iibrigens den landschaftlichen Reitern stets offen gestanden, und man habe sie mit aller ,freundlichen Hilfe', die einem Belagerer dienlich sein komite, versehen. Das Wort Rebellion, das der Landesvenvalter ihnen .gegeniiber gebraucht, wiesen sie zuriick. ,Die Zeit und des Erzherzogs Entscheidung werde zeigen, wer zur Rebellion mehr geneigt gewesen!'2 Da der Landesvenvalter jedoch den Monat September verstreichen liess, ohne zur Vollziehung des erzherzoglichen Befehls inbetreff der Abschaffung- der evangelischen Unterthanen zu schreiten, so forderten ihn die Brixner Rathe auf, damit nicht zu saumen. Er gab jedoch vor, den beziiglichen Befehl des Erzherzogs nicht erhalten zu haben, und so ergab sich ein mehrmonatlicher Aufschub, denn die vom Hof requirirte Abschrift traf mit einem Ver-weise des Erzherzogs (17. Dezember 1587) erst am 30. Dezember ein, und nun ersuchte der Landesverwalter die Brixner um Bekanntgabe der Namen der ihrer Griinde zu entsetzenden evangelischen Unterthanen. Der Brixner Rath Wolfgaiig Huls theilte dem Landesver-walter die Liste mit.8 Es waren demnach: Hubenbesitzer: Jerom Legat, Sebastian Finsinger, Michael Legat, Lowre Coroschitz, alle in Veldes; Andre Prettner, Jakob Rogatsch, in Retschitsch; Michael Prettner, Miiller in Reifen; Waland (Valentin) Terpinz in Wodeschiz; Simon Jerneiz auf der Kuplenik. Von Keuscklern: Thomas Walter, Schneider; Kaspar Masalu, Schmied; Gregor Werckhawiz oder Paulikh; Martin Weinzierl, Schuster; Gregor Kosmatsch; Jakob der Buchschitz, Schneider; Juri Heller, Zimmermann; Jera Kerschmenza, alle in Veldes; Waland Prettner in Retschitsch; Urban Christophlitsch, Matthaus Prettner zu Wodeschiz.4 Die Execution gegen' diese Opfer der Intoleranz verzogerte sich indessen bis in den Juni 1589, da der Landesvenvalter zur Entscheidung iiber die Entschadigung die Unterthanen sowohl als die Brixner Rathe vor sich lud, diese sich aber 1 Landsch. Arch. 1. c. 2 Landsch. Arch. 1. c. 3 Landsch. Arch. 1. c. 4 Landsch. Arch. 1. c. weigerten zu erscheinen, bis endlicb (Juni 1589) der Landeshauptmann Hans Ambros Graf und Freiherr von Thurn und zum Kreuz ins Land kam, beide Theile vorforderte und eine Vereinbarung zu-stande brachte, bei welcher die den Unterthanen abgenommenen Griinde auf 4132 Gulden geschatzt wurden. Diese Summe wurde nach Abzug des 20. Pfennigs den Unterthanen ausgefolgt, welche sodann das Land verliessen. Das von den Standen am 1. und 2. Oktober 1587 mit zwei Supans aus der Wochein aufgenommene Verhor hatte constatirt, dass die Wocheiner Unterthanen sich nicht, wie die Brixner behaupteten, zu ihrer Sicherheit vor der standischen Executionsmannschaft aufs Schloss gefliichtet hatten, sondern von der Herrschaft aufgeboten waren, was jedenfalls ein ungesetzlicher Vorgang war. Doch wies dieselbe das Ansinnen der Stande auf Erstattung der 700 Gulden betragenden Executionskosten zuriick und verwendete sich an den Erzherzog, der auch alsbald (17. Dezember 1587) den Standen befahl, mit der Ein-bringung innezuhalten.1 So endete die Veldeser Gegenreformation mit einem vollstan-digen Erfolge fiir die geistliche Behorde, welche sich unter dem Vor-wande kirchlicher Interessen iiber alle Landesgesetze hinweggesetzt hatte und hiebei von der weltlichen Autoritat dienstwilligst unterstiitzt worden war. Doch solite die Veldeser Affaire noch ein erbauliches Nachspiel erhalten in den Denunciationen, welche von der obsiegenden Partei gegen die Stande allerhochsten Orts angebracht wurden. Schon am 2. Oktober 1587 hatte der Pfarrer von Veldes dem Erzherzog in einem weitlaufigen Schreiben berichtet, wie die katholischen Bauern, denen die Brixner die Huben der Evangelischen iibergeben hatten, von der standischen Executionsmannschaft misshandelt und vertrieben worden seien.2 Die Folge'waren scharfe Verweise des Erzherzogs an Stande und Landesverwalter (Dezember 1587) wegen des Veldeser ,Religionstumults'. Man sah also hochsten Orts in der Art, wie die Stande ihr gutes Becht zu wahren gesucbt hatten, einen Friedens-bruch! Als die erzherzoglichen Befehle im standischen Ausschuss ver-lesen wurden (7. Januar 1588), ausserte der Landesverwalter, es sei dahin gekommen, dass man bei Hof nichts mehr werde anbringen diirfen, sondern alles iiber sich werde ergehen lassen miissen. Hatte er dies friiher gewusst, so wollte er gerathen haben, dass man Ihrer 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 5. 2 Mitth. 1861 S. 73, fiirstbisch. Arcliiv. Durchlaucht alles sammt den Freiheiten iibergeben und heimgestellt hatte; Kisel wies darauf hin, man wolle die Landschaft, wenn nicht direct, doch indirect um ihre Freiheiten bringen. Heutzutage nehme sich aber niemand mehr derselben an, wie dies sonst die Stande so treulich gethan. Man solite bisweilen einen kleinen Platzregen nicht scheuen" und sich im vorliegenden Falle des Landesverwalters, der durch die Execution gegen Veldes nur einen Beschluss der Landschaft vollzogen, annehmen. Doch bescbloss die Majoritat, wegen der geringen Zahl der anwesenden Landleute die Sache auf das nachste Hofthai-ding zu verschieben.1 Inzwischen hatten aber auch die Veldeser Commissare das Feuer geschiirt. Sie berichteten dem Erzherzog nicht allein von Misshandlungen der katholischen Unterthanen durch die standische Mannschaft, sondern auch von hochverratherischen Aeusse-rungen, welche die abziehende Rittersphaft im August 1587 gemacht haben solite; die Landschaft wolle Turken und Uskoken ins Land ziehen und den Katholischen den Garaus machen; die Landschaft sei starker und gelte mehr als der Landesfiirst, ,dann Steier, Karnten und Krain zusammen geschworen, die wollten diesfalls einander einen Beistand erzeigen und wdhl eher einen andern Fursten, als der Furst drei Lander finden'. Gereizt durch diese Einfliisterungen, forderte der Erzherzog nicht allein Landesvenvalter und Verordnete zur Verantwortung auf, sondern befahl ihnen auch (5. April 1588), zwei ihm namentlich als die ,An-fanger und Radelsfiihrer' im Veldeser Tumult bezeicbnete Personen, Georg Zerer und den landschaftlichen Trompeter Juriza, gefanglicb einzuziehen, zu tiefsten eines Thuruis im Hauptschlosse Laibach zu werfen und allda bei Wasser und Brod bis auf weiteren Bescheid zu venvahren. Die Verordneten erwiderten (18. April), dass sie den erz-herzoglichen Befehl den Standen bei ihrem nachsten Zusammentritte vorlegen wollten; von den bezeichneten Personen sei Zerer nicht mehr im Lande, der Trompeter Juriza konne aber ohne Rechtsgrund nicht verhaftet werden. Es moge gegen ihn im Wege Rechtens vorgegangen werden. Als die Stande zusammentraten, richteten sie nicht nur eine weitlaufige Rechtfertigungsschrift an den Erzherzog, sondern verwen-deten sich auch (26. April) an den Landeshauptmann um seine Ver-mittlung bei Hofe, indem sie den Domprobst Freidenschuss der Ange-berei beschuldigten und erklarten, ihn nicht mehr in ihrer Mitte dulden zu wollen. Sie fiigten bei, es solle durch solches Vorgehen nicht allein 1 Landtagsprot. V. 245—247. ,in die Landesfreiheiten ein Loch gemacht werden', sondern iiberhaupt kein Recht mehr gelten, kein bei allen Volkern iibliches Rechtsver-fahren. Gebrauch von dem Schreiben zu machen, stellten sie der Discretion des Landeshauptmanns anheim.1 In Lack katte das energiscke Auftreten der Stande die Gegen-reformation fast bis auf den Auslauf des Jahres 1588 zum Stillstande gebracht. Als der von den Freisinger Commissarien neu eingesetzte katkoliscke Stadtrickter einen landschaftlichen Beamten, den Daz-einforderer Arnoll, wegen seines Religionsbekenntnisses aus der Stadt verwies, wurde er mit dem Stadtsckreiber auf Laibach citirt und in das Gefangniss der Landeshauptmannschaft geschafft.2 Zwar befahl der Erzherzog (10. Marz 1587), beide sogleich freizulassen, und verbot den Standen jede Einmischung in die Lacker Gegenreformation, als eine rein geistliche Angelegenheit,3 doch katte diese keinen reckten Fortgang, da die Stande ihre Glaubensgenossen im Einvernehmen mit dem Landesvenveser gegen fernere Gewaltacte beschutzten. Dadurch sah sich der Erzherzog veranlasst, die Restauration des Katholicismus im Lacker Gebiete nun selbst in die Hand zu nehmen, indem er (20. Dezember 1588) statt des missliebigen Domprobstes den Pfarrer von Krainburg, Franz Lapicida, den Freisinger Commissarien als landes-fiirstlichen Commissar beiordnete und befahl, den Lacker Unterthanen, welche sich nicht bekekren liessen, zu den Pradicanten hinausliefen und in ihrem Irrthum verstockt verkarrten, einen Termin zu setzen, und wenn sie binnen desselben nickt Folge leisten sollten, sie aus dem kerrsckaftlicken Gebiet abzuschaffen. Aber auch andernorts in den Erblanden des Erzkerzogs sollten sie nickt geduldet, sondern sie sollten gefangengenommen und weiter ernstlich gegen sie verfah-ren werden.4 Gegen diese Aechtung und Bestrafung religioser Ueber-zeugungstreue richteten die Stande (18. Januar 1589) einen ausfiihr-liclien Protest an den Erzherzog, der ihnen (25. Januar) enviderte, er hatte ihre lange Deduction ,mit einigem Befremden' gelesen, halte es aber fiir unnothig, darauf ausfithrlich zu antworten. ,Sintemal wir die Ihenigen Decreta vnd Verordnungen davon in beriirtem Eurem Schreiben anregung geschieht mit sondern vor-gehabtem guettem zeittigen Rath auch nit ohne sonderbare vrsach 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 5. Vgl. .Valv. VII. 456 und VIII. 667; dessen Darstellung im allgemeinen durch dio Acten bestatigt wird. 2 Valv. VII. 455. 3 Landsch. Arch. 1. c. 4 Landsch. Arch. 1. c. zumal aber auf so starkhes anhalten des Churfiirsten zu Colln vnd Bischouens zu Freising Lieb vnd dero an vnserem fiirstlichen Hof ge-babten Rath vnd abgesanten aussgeben und fertigen lassen. Iridem wir vnns Namblicben vnnserm aucb Cbristlicben gewissen nacb den Geistlichen Seelsorgern vnd Vorsteern vermog des Inen in der mebr-nials angezogenen Erbbuldigung sowohl vnd nit weniger als Euch getbanen Zuesagens in trewherzigen wolmainunder Visitier- und Be-sucbung Irer Inen von Gott anvertrauten cbristlicben Seelen vnd Scliaffl darumben Sy auch zu seiner Zeit gar rechenschafft zu. geben schuldig, das brachium Seculare zu ertheilen in albeeg verpfiicht wissen vnd erkhenen, Sondern beuelchen Euch hiemit gnediglich, das Ir vnns in derley Fallen vnd dem Ihenigen so wir den Geistlichen als Ersten und fiirnembsten Stand obangezogenen vnsern Christlichen gewissen vnd fiirstlichen Zuesagen nach zu enveisen schuldig, Zill und mass fiirzuschreiben, euch fiirohin gentzlich enthalten wollet, welches wir Euch zu gnedigistem Bschaid nit wolten verhalten' etc.1 Die Bitte der Stande fand kein Gehor und die Gegenreforination hatte in Lack ihren ungestorten Fortgang.2 Auch in Ratschach und Radmannsdorf stiess die Ausrottung des Protestantismus auf einen hartnackigen, wenn auch meist nur passiven Widerstand. Die Ratschacher wollten ihren Pradicanten Hans Gotschewer nicht fahren lassen. Nachdein er schon langst ausgewiesen war, hielt er sich noch iminer dort auf, hatte sich in Ratschach ansassig gemacht, mehrere Biirger zur evangelischen Religion bekehrt, spendete die Sacra-mente und hielt Leichenpredigten in der Pfarrkirche ab, daher ein erzherzoglicher Befehl vom 10. Marz 1587 denen von Ratschach ihren Eigensinn, Ungeborsam und ihre Halsstarrigkeit verwies und ihnen befahl, den Gotschevver und einen von Bischoilack dahin iibersiedelten ,verfuh'rerischen' Schneider abzuschaffen, des Pradicanten Besitz ein-zuziehen und zu sequestriren und femeren Bescheid zu erwarten.3 Der Pfandinhaber von Ratschach, Wilhelm von Lamberg, erhielt gleich-zeitig den Auftrag, den Vollzug dieses Befehles zu iiberwachen. Er machte dem Erzherzog jedoch bemerklich, dass er dem von der Land-schaft fiir die Herren und Landleute der Umgebung aufgenommenen und nicht in Ratschach selbst, sondern auf eines Landmanns Hans Gnedizens Grund (einem Thurm bei Ratschach) wohnenden Pradicanten 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 5. 2 Valv. VII. 455. 3 Mitth. 1867 S. 78. niehts anbaben konne.1 Und in der That blieb der Pradicant trotz wiederholter erzherzoglicher Befeble (20. Januar 1588, 5. August 1589)2 und der protestantische Gottesdienst iiberdauerte die Regierungszeit Erzberzog Karls. Die Radmannsdorfer begannen im Jahre 1586 den Bau einer Kircbe in Vigaun, zu welcber Biirger und Bauern Robot leisteten und Holz und Kalk lieferten. Die Stande bielten dort einen besoldeten Pradicanten, anfangs Clemens Bobek, spater Georg Dalmatin. Zwar befabl Erzberzog Kari (19. April 1586) der Juliana Kazianer, auf deren Grund der Bau gefiibrt wurde, denselben sogleicb einzu-stellen, allein die Stande nahmen sicb der Sacbe an und beriefen sicb auf die Brucker Pacification, wornach die Religionsiibung auf Edel-mannsgrund freigegeben sei, und so blieb unter fortdauernder Corre-spondenz der Gottesdienst in Vigaun ungestort bis in das Todesjahr des Erzherzogs.8 Dagegen ergingen gegen die Radmannsdorfer wie-derbolte Befehle, sich des Auslaufens nach Vigaun zu enthalten, bei Strafe der Abschaffung, und es wurden mehrere der Hartnackigsten nach Graz citirt und ins Gefangniss geworfen,4 andere abgeschafft.5 18. Ter Prediger Kuplenik wird bei Lack auf offener Strasse aufgegriffen, miss-handelt und nach Udine entfiihrt. Die Junker Hans Gall zu Rudolfseck und Stubenberg werden zu Eologna auf Befehl des Legaten ins Gefangniss geworfen, der Apotheker Agnelatis in Laibach der Rathsherrnstelle entsetzt. Katholische Beriohte Iiber den Zustand der Laibacher Diocese in den Jahren 1588 und 1589. Erzherzog Karls Testament. Nicht gering war die Zabl der abgefallenen Priester, aus denen der protestantische Predigerstand sich rekrutirte. Auf diese fahndete besonders die papstliche Inquisition, und schon im Jahre 1580 erwirkte die geistliche Behorde einen Befehl Erzherzog Karls (24. Oktober 1580), den abgefallenen Priester Peter Kuplenik gefanglich einzuziehen.6 Dieser Befehl kam nicht zum Vollzuge, aber als Kuplenik am 18. Juni 1587 vom Besuche des todtkranken Gewerken Felician Gompa in Eisnern heimwarts ritt, ward er auf offener Landstrasse von zwei Jagern der 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 9. 2 Mitth. 1. c. S. 79. 3 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 5; Landtagsprot. IV. 382, 383. 4 Mitth. 1867 S. 66; 1. c. S. 80. 6 L. c. S. 79. 6 Fiirstbisch. Arch, Mitth. 1861 S. 69. Herrschaft Lack iiberfallen, vom Pferd gerissen, blutig geschlagen, gebunden nach Lack gefiihrt, in einen Thurm geworfen und diese Heldenthat durch Freudenschiisse aus dem auf dem Schlosse aufge-fahrenen grossen Geschiitz gefeiert. Die sofortige Yerwendung der Stande um Freilassung Kupleniks (19. Juni 1587) blieb erfolglos. Der Verwalter der Herrschaft Lack, Hans Christoph Herbert zu Hohenburg, Domscholaster und Freisinger Rath, enviderte den Verordneten, er babe durch die Gefangennehmung Kupleniks nur einen Befehl der bischoflichen Commissarien ausgefiihrt und dies auch dem Erzherzog zur Kenntniss gebracht (21. Juni 1587). In der Nacht des 27. Juni wurde Kuplenik durch den Landrickter und sieben freisingische Jager zu Fuss iiber Kirchheim und Tolmein in hochster Eile an die Grenze gebracht, hier dem Hauptmann von Tolmein iibergeben und von dem-selben, nachdem er sich durch Einsichtnahme des ihm vorge\viesenen Befehls Erzherzog Karls iiberzeugt, dass Kuplenik iiber besonderen Auftrag des Erzherzogs festgenommen worden, nach Gorz gebracht und dem Erzpriester und Pfarrer von Gorz Andreas Nepokoj iibergeben. Dieser examinirte ihn ,um sein Leben, Mess und Biicher', fragte ihn auch um alle andern evangelischen Pradicanten und Lehrer. Man sagte ihm dann, mit ihm sei der Anfang gemacht worden, und allen andern Pradicanten werde es ebenso gehen. Am 4. Juli schickte ihn der Erzpriester nach Udine, um ihn als einen von der katholischen Kirche abgefallenen Priester dem Patriarchen, von dem er die Priester-weihe empfangen und unter dessen geistlicher Jurisdiction er gestanden, zur Bestrafung auszuliefern. Die Stande hatten sich an den Vervvalter der Hauptmannschaft Gorz, Leonlmrd von Attems, und an den dortigen Erzpriester vergebens verwendet, damit Kuplenik von Gorz nicht weiter verschickt werde. Uebrigens war er nach Versicherung des Erzpriesters gut behandelt worden. Die evangelischen Stande beriefen sogleich einen Ausschuss, um iiber vveitere Schritte zur Befreiung Kupleniks zu berathen; es fanden sich jedoch vom Adel ausser Landesverweser und Vice-Landesverwalter Franz Christoph von Gall nur noch der landschaftliche Einnehmer, dann Georg Kisel, Erasmus Borsch und Hans Rasp ein (7. Juli). Als die Verhandlung eroffnet wurde, wies der Landesverweser darauf hin, wie sich die Dinge immer schlimmer gestalten und wie wenig Theil-nahme sich unter den protestantischen Adeligen zeige. Obwohl aber auf die geschehene Einladung so wenige zur Berathung erschienen, diirfe man die Sache doch nicht anstehen lassen, sondern miisse die Beschwerde gegen den Pfleger, der sich an landschaftlichen Dienern vergreife, bei Ihrer fiirstlichen Durchlaucht nicht nur schriftlich, sondern auch durch einen oder zwei Abgesandte anbringen und auch der son-stigen unerledigten Beschwerden gedenken. Georg Kisel stimmte bei und wies auf die Abfiihrung des guten ehrlichen Vergerius von Gorz nach Italien hin. Er rieth ubrigens zur nochmaligen Beratliung durch einen starkeren Ausschuss. Borsch beantragte, sich mit den Nachbar-landen ins Einvernehmen zu setzen. Picardo, Burger von Laibach, er-innerte daran, der papstliche Nuntius habe sich vernehmen lassen, Kuplenik solle nach Rom abgefiihrt werden. Es ware daher nicht zu feiern, sondern darauf zu sehen, dass die Landesfreiheiten nicht ein noch grosseres Prajudiz erfahren. Der Antrag des Landesverwesers wurde zum Beschlusse erhoben. Am 13. Juli wurden im Ausschusse die Entwiirfe der Schreiben an den Erzherzog und an den Landeshauptmann Hofmarschall Thurn verlesen und theilweise in ihren Ausdriicken gemassigt. Zur Gesandt-schaft nach Graz erklarten sich Franz von Scheyer, Georg Kisel und Borsch bereit. Andreas Paradeiser entschuldigte sich, weil die fiirstliche Durchlaucht es denjenigen verdenke, die sich in solchen Fallen ge-brauchen lassen. Auch Kisel wies darauf, wie er als landschaftlicher Gesandter auf dem Reichstag in Augsburg (1582) sich das Missfallen des Erzherzogs zugezogen. Man wendete sich nun an die benach-barten Landschaften um ihre Mithilfe, fand auch bei Steiermark will-fahriges Entgegenkommen, wahrend Karaten sich zuriickhaltend zeigte. Die Yerwendung an den Landeshauptmann beschloss man durch ein Geschenk von 300 Golddukaten zu unterstutzen. Indessen erfloss schon am 19. Juli eine ablehnende Antwort des Erzherzogs. Kuplenik unter-stehe als Apostat, den seine Geliibde an die geistliche Obrigkeit binden, nicht den Standen, diese seien auch vermoge der Brucker Pacification nicht befugt, Prediger auf dem Lande zu halten, sondern nur in ihren eigenen Hausern, auf dem Lande aber nur fiir sich und die Ihrigen. Der Lacker Pfleger habe nichts ohne ausdriicklicken landesfurstlichen Befehl gethan, die Berufung auf die Landesfreiheiten sei nicht statt,-haft, da dieselben nichts mit der Religion zu schaffen hatten. Von der Absendung der Gesandtschaft hatten die Stande Abstand genommen, da sich der Erzherzog eben zur Abreise auf die Jagd anschickte. Am 30. Juli wurde im standischen Ausschuss die Antvvort des Erzherzogs auf die Venvendung fiir Kuplenik verlesen und besehlossen, ihre Er-ledigung auf das bevorstehende Hofthaiding zu versehieben. Spindler hatte zu einer direeten Verwendung an den ,Bischof zu Weiden' (Udine) gerathen, worauf aber der Ausschuss nicht einging. Als sich die Stande zum Hofthaiding versammelt hatten, sprach Graf Achaz von Thurn fiir Beantwortung des erzherzoglichen Schreibens mit Be-rufung auf die Landesfreiheiten. Fiir das Land halte die Landschaft keine Pradicanten, sondern nur fiir die Landleute, auch Kuplenik sei kein Gaupradicant gewesen, sondern in Oberkrain zur Disposition der Landleute gehalten worden. Auch der den Protestanten zum Vonvurf gemachten Propaganda sei zu widersprechen, vielmehr greifen die Katholisehen um sich. Das Wort Apostata, welches fur die Evangelischen in dem erzherzoglichen Schreiben gebraucht worden, sei zuriickzuweisen, denn die Augsburgische Gonfession sei in Gottes Wort gegriindet, nicht seetiseh oder apostatiseh. Wahrend der Verhandlung brachte Balthasar von Lamberg die Nachricht aus Rabatta's Munde, Kuplenik babe in Udine den Widerruf geleistet und zugesagt, er wolle auch andere Pradicanten dazu bringen, eine Nachricht, die sich spater als unrichtig zeigte und wahrscheinlich von der Gegenpartei in Umlauf gesetzt worden war. Es wurde besehlossen, dem Erzherzog im Sinne des von Thurn gestellten Antrages zu antworten. Die Stande baten um ,ordentliches Recht und Gericht' gegen Kuplenik. Der Pfleger von Lack habe kein Recht gehabt, sich seiner gewaltthatig gegen den ordentlichen Instanzenzug zu bemachtigen. In seiner Antwort (22. Oktober) wies Erzherzog Kari diese Behauptung zuriick, der Pfleger sei im Rechte gewesen, da Kuplenik, der, wie die Landschaft selbst sage, nur fur die Landleute bestellt war, sich Eingriffe in fremde Seelsorge habe zusehulden kommen lassen, wie die Beilage zeige. In dieser entbietet Andre Gompa den Kuplenik zu seinem erkrankten Vater, um ihm das Abendmahl zu reichen, mit dem Beifugen, dass auch andere communiciren wollen. Die Verhandlung iiber Kupleniks Befreiung spann sich bis in den Dezember 1587 fort; noch am 12. Dezember 1587 beschloss der standisehe Ausschuss infolge der ,endlich' erfolgten landesfurstlichen Resolution inbetreff des Lacker Pflegers, iiber deren Inhalt nichts vorliegt, Gesandte an den Hof zu schicken. Es wiederholte sich da die Beschwerde, dass alle Landtagsverhandlungen dem Erzherzog mit allem Detail berichtet wurden, daher man auch beschloss, dem Erzherzog anzudeuten, es scheue sich nun fast jedermann, dem Landtag beizuwohnen. Als es sich um Benennung der Gesandten handelte, gab es vielfache Entschuldigungen, daher mehrere die Meinung aus-sprachen, es ware gut, ein Statut zu machen, dass in den Ausschuss Gewahlte auch verpflichtet sein sollen, sich zu Gesandtschaften ver-wenden zu lassen. Schliesslich gelang es doch, Kuplenik aus den Handen der geistlichen G erichte zu befreien; wir finden ihn spater wieder in Diensten der Landschaft.1 Reisen in fremde Lander galten als ein wesentlicher Bestand-theil hoherer Bildung, besonders in adeligen Kreisen des 16. Jahr-hunderts. Auch die Soline unseres lieimischen Adels suchten zur Zeit der Reformation mit Vorliebe Deutschland auf, doch auch nach Frank-reich und Italien fiibrte sie Wissensdrang und Streben nach Lebens-erfahrung. Dass man auf solchen Fahrten mit der papstlichen Inqui-sition in Beriihrung kommen konne, mochte wohl ausser aller Berech-nung liegen," und wir woIlen auch das Abenteuer, welches im Februar des Jahres 1589 zwei jungen Uavalieren Innerosterreichs in Bologna begegnete, nur als einen vereinzelten Act religioser Intoleranz gelten lassen. Als Wilhelm Gall von Rudolfseck, aus einem alten krainischen Geschlecht, und ein steiriscber Junker aus dem Geschlecht der Stuben-berg iiber Rom am 17. Februar in Bologna, der weltberiihmten Univer-sitatsstadt angekommen, um da ihre Studien fortzusetzen, wurden sie ganz unversehens von dem Vicelegaten des Papstes festgenommen, ins Gefangniss geworfen, Stubenberg am 2. Miirz der Inquisition tiber-geben und Gall mit demselben Schicksal bedroht. Sie fanden jedoch Mittel, die krainischen und die steirischen Stande von diesem Gewalt-acte in Kenntniss zu setzen. Welche Entriistung derselbe in Krain hervorrief, davon geben uns die Schreiben der krainischen Landschaft vom 10. Miirz an den Erzherzog und an den am Hofe weilenden Landeshauptmann beredtes Zeugniss. ,Nachdem — schrieben die im Hofthaiding versammelten Landleute an ersteren — von allen Zeiten her nicht allein bei christlichen Volkern und Nationen, sondern auch bei den weisen und gelehrten Heiden dergleichen Ausreisen, Wandern und Besuchung fiirtrefflicher Hochschulen und fremder Landsarten manniglich und sonderlich adeliger Jugend frei und unverstrickt offen-gestanden, ja wohlgeartete ingenia von allen jederzeit gewesten ver-niinftigen weisen Leuten darzu angewiesen, gelockt und gezogen worden, auf dass sie mit Erlernung guter Kiinste, auch Erfahrung vieler Nationen Sitten und Gebrauch, allerlei loblichen Tugenden geiibt, ihrem Vaterland desto erspriesslicher beitreten mogen und der gemeine Nutz also allerseits durch wohlgeschickte und erfahrene Leut 1 Valv. VII. 460; landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 5, 54/4; Landtagsprot. V. 108—111, 112-122, 129-131, 132, 133, 147-151, 233-240; Elze, Eealencyklopadie S. 369. zum besten bestellt und guberniert wiirde, als es dann jetziger sehr schweren und ganz miiheseligen "VVeltlaufe hochste Noth soiulerlich erfordert, ist angeregte gefangliche Einziehung dieser zweien von Adel iiber alle Massen seltsam unfreundlich unerhort und entsetzlicb be-scbeben, bevorab weil auch die deutsche Nation (welche sonsten vor etlichen Jahren die bononische Hoche Schul eines zu geschwinden und scharfen Process halben verlassen und ,geschiechen' hatte) durch ausgeschriebene und publicirte ganz freundliche Ladung und verspro-chene Sicherheit kaum wiederum hiezu bewegt und beredet worden ist. Solite nun an jetzo gemeldter Hochschul und andern Orten in Italien auf soleh so hoch contestirtes und in gemein publicirtes Geleit ge-baute und vertraute Besuchung dergleichen unversehenen Entgelt und Gefahr ob sich haben, deren man doch bei vorig gewesener Romischen Obrigkeit ganz sicher und iiberhoben gewesen, ware es nicht allein iiberaus feindlich und wider allem Volkerreckt gehandelt, sondern \viirde auch allen teutschen und fiirnehmlich den hoch angesehenen Geschlechtern grosse Schwierigkeit und notkwendige Ursack einstossen, sich der italienischen und anderer romischen Schulen keineswegs mekr zu vertrauen, viel weniger denselben ihr Geld zu gunnen, sondern solehe Oerter als unsicher und ihre gewisse Gefahr zu meiden und zu fliehen, dagegen aber sich an denen zu ihnen reisenden Italienern (tvelehe der teutschen Lande viel tceniger, als die Teutschen der Wali-schen enfbehren konneri) mit gleicher Unfreundlichkeit zu reeknen und zu bezalen. Welches sie dann gar unsclivver uncl wohl etwas leichter als die Italiener thun konnten. Was aber kiedurch fiir eine schrecklicke barbaries in die christlichen Nationes invehirt und eingefiihrt wiirde, ist okne grosses Entsetzen wohl nicht genugsam zu gedenken', u. s. w. Dem Landeshauptmann schrieben die Stande in ahnlicher Weise. ,Uns kommen stets okne Unterlass dermassen lustige Handel fiir die Hand, dass wir den Herrn zu behelligen wider unsern Willen gleich schier nicht aufhoren konnen. Aus kiebei gelegtem Missif wird der Herr mit Mehreren vernehmen, was neuer Tragodi sich die tag herum mit einem Jungen von Stubenberg und einem jungen Gallen, unsers gevvesten Mitlandmanns weiland Herrn Hansen Gallen zu Rudolfseck Seligen Sokn Wilkelmen zu Bononia begeben habe.' Sie hatten ver-meint, die Hochschulen sollten Reipublicae seminaria und daher gleich-sam saerosaneta asyla der adeligen und aller andern Jugend sein; nun vvolle man sie zu der lieben unsehuldigen Jugend Fallgruben machen; sogar der Tiirke schiitze die nach Jerusalem kommenden Ckristenpilger, das italienisehe Verfahren ware daher eine ,cyclopica barbaries' u. s. w. Auch der steirischen Landschaft theilten die Stande Abschriften ihrer Schreiben an Erzherzog und Landeshauptmann mit (11. Marz), erhielten aber schon 17. Marz die Antwort, es sei bereits wahrend des Landtags durch Franz von Stubenberg das Nothige beim Erzherzog angebracht worden und dieser habe sich der Sache ange-nommen, so dass bereits vor etlichen Tagen ein eigener Courier des-halb nach Bologna abgesendet worden, was hoffentlich von Erfolg sein werde.3 Was der Grund zur Einkerkerung der beiden Junker gewesen, ist nicht zu ersehen, es konnen unbedachte Aeusserungen, Lecttire protestantischer Biicher und dergleichen den Anlass dazu geboten haben. Unter den Stadten war Laibach, als der Sitz der autonomen Landschaft, bisher in Religionssachen stets am glimpflichsten behan-delt vvorden. Ein einziges Beispiel des spater systenunassig geiibten EingTiffs in die municipale Freiheit — freilich ein blosses Gnaden-geschenk des Landesfiirsten — bietet uns die in das Jahr 1589 fallende Entsetzung des protestantischen Rathsherrn und Apothekers Agnelatis, welcher ausserdem wegen ,Disputirens in Religionssachen' und Ver-breitung ketzerischer Biicher des Landes verwiesen werden solite. Die Stande richteten infolge dessen (1. Juli 1589) ein so scharfes Schreiben an Erzherzog Kari, dass dieser ihnen ihre ,Unbescheidenheit' mit ,sondern Missfallen' venvies, dem Agnelatis jedoch unter Aufrechthaltung der Entsetzung von allen biirgerlichen Aemtern erlaubte, in Laibach zu bleiben.2 Dass iibrigens bereits Befehle wegen Ersetzung der protestantischen Rathsherren durch Katholische ergangen waren, aber keinen Vollzug fanden, ersehen wir aus einem Schreiben des Lai-bacher Domherrn Paul Gottscheer an Bischof Johann, welcher seit 1584 als Statthalter in Graz weilte: ,Mit unseren laibachischen Sachen ist es noch in dem vorigen Stand. Der letzte Befehl wegen Ersetzung des Raths mit katholischen Personeu hat nichts gewirkt. Ist der fer-tigen einer, Namens Jakob Frank, aus dem innern in den aussern Ratk gethan. Das seminarium catholici senatus wird langsam von statten gehen.'3 Ueber die Zustande der katholischen Bevolkerung schrieb der nemliche: ,Unsere Kirche wird von Tag zu Tag an der Priesterschaft, sonderlich aber an Zuhorern leerer. Heu, quo deveni-mus!'4 Auch der Generalvicar berichtete dem Bischof in ahnlicher 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 9. 2 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 9. 3 Valv, VIII. 667. 4 L. c. Weise.1 Als Bischof Johann im Jahre 1589 die Schwellen der Apostel besuchte, erstattete er an Papst Sixtus V. einen ausfuhrlichen Bericht2 iiher den Zustand der Laibacher Diocese, wobei beriicksichtigt werden muss, dass weitaus der grosste Theil Krains zur Diocese Aquileja ge-horte, in welchem die kirchlichen Zustande wegen Mangels aller Ueber-wachung ohne Zweifel noch viel zerfahrener waren. Anfangs in Laibach residirend, schreibt der Bischof, habe er sich doch spater ge-nothigt gesehen, theils wegen Baufalligkeit des Bischofhofes, theils ,weil es die fernere Aufrechthaltung ineines bischoflichen Ansehens gegen die unserer rijmisch katholischen Kirche so feindselig gesinnten Hare-tiker (oder Ketzer) erforderte', seine Residenz in Oberburg aufzu-schlagen. Durch fiinf Jahre bereits am Hofe Erzherzog Karls weilend, sei er doch bestrebt gewesen, zur moglichsten Ausrottung der Ketzerei durch seine Vicare und durch personliche Rathschlage bei ErzherzQg Kari nicht ohne Erfolg zu wirken. Denn ,die Stadt Laibach, welche seit beilaufig 30 Jahren her meistens von zur Ketzerei anhangigen Personen beherrscht wurde, musste auf meine Venvendung und auf Befehl des Erzherzogs Kari die zur Ketzerei geneigten Magistratsper-sonen entlassen, wird seitdem grosstentheils nur von Katholiken beherrscht, und es zeigt sich hiebei ein so erfreulicher Fortgang, dass zu hoffen ist, dass daselbst in Kiirze blos Katholiken Mitglieder des Senates sein werden.' Die Einkunfte der Domherren seien bei den eigenmachtigen Eingriffen der Ketzer in deren Vermogen so geschma-lert, dass ein jeder von ihnen jahrlich kaum 100 Dukaten beziehe. An der Domkirche werde an jedem Sonn- und Feiertage durch einen Domherrn gepredigt, ebenso in der Deutscken Kirche. In der S. Ja-kobskircke werde an jedem Feste ,gewiss' Messe gelesen, sutveilen auch gepredigt, ein gleiches finde auch in der Franziskanerkirche statt. Durch seine (Bischofs) Bemiihungen sei ein Jesuitencollegium gegriindet worden.3 Die Adeligen und die ,mehr vermoglichen' Biirger seien aber noch Anhanger der Irrlehren Luthers und haben ihre Prediger und Pastoren, welche der durchlauchtige Erzherzog wegen vielfaltiger Be-drangnisse, und stets geriistet gegen die mit verheerenden Einfallen drohenden Tiirken, weder bis jetzt zu einer besseren Ueberzeugung 1 Mitth. 1864 S. 1. 2 Mitth. 1854 S. 08 f. 3 Davon firidet sieh zu dieser Zeit keine weitere Spur. Das Jesuitencollegium entstand erst 1596, doch ist es wohl moglich, dass schon 1589 einzelne Jesuiten sich in Laibach befanden, oder dass der Bischof nur die Vorarbeiten in Graz zur Stiftung eines Collegiums im Auge hat. bewegen konnte, noch dies jetzt zu thun im stande ist. ,Auch konnte ich — fahrt der Bischof wortlich fort, — durch vielfaltige Hindernisse zuriickgehalten, hierin nichts mehr thun, als was ich bereits oben er-wiihnte, und indem mir ungeachtet aller Bemuhungen kein Mittel bekannt ist, um dieses bereits seit 30 bis 40 Jahren hierlandes ver-breitete Uebel auszurotten, so flehe ich bei Gott und dem aposto-lischen Stuhle um Hilfe, dass mir mit gottlicher und apostolischer Hilfe unter dem Schutze der heiligen Jungfrau Maria ein Mittel an die Hand gegeben werde, um dieses schon seit vielen Jahren eingerissene Uebel doch endlich kraftvoll auszurotten.' Unter den Pfarrern ausser Laibach gebe es einige, welche Mangel an Energie den Protestanten gegeniiber zeigen, so dass zu besorgen stehe, ihre Pfarren und Kirchen konnten noch von Ketzern in Besitz genommen werden, daher diese Seelsorger nur noch so lange geduldet werden, bis ihre Stellen durch taugliche Alumnen besetzt werden konnen. Wahrend der Kampf um Gewissensfreiheit mit seinen traurigen Buckwii'kungen auf das Wohl des Landes fortdauerte, starb Erzherzog Kari (1. Juli 1590). In seinem Testamente verpflichtete er nicht allein seinen Nachfolger, die katholische Religion im Lande zu erhalten, sondern ,das schadliche Sectenwesen soviel moglich auszureuten'. Lan-deshauptmannschaften und die vornehmsten Aemter am Hof und im Lande sollten katholischen Landleuten vor andern und vor Fremden anvertraut werden u. s. w. In einem spateren Codicill verbesserte er die Worte ,soviel moglich' dahin, dass die Erben und Nachkommen solches zu thun sich als schuldig zu halten, iiberhaupt keine andere als die katholische Religion zu dulden hatten, indem sie durch seine den Landleuten aus Gnaden gegebene Concession in Religionssachen nicht gebunden noch verpflichtet \varen.1 1 Hnrter, Ferd. II., II. 275. Zweites Kapitel. Das Kulturleben der Reformation unter Erzherzog Karls Regierung (1564—1590). 1. Kirchenordnung. Die Superintendenten seit Trubers Abgang. In Krain war seit Kaiser Ferdinands Tode die evangelisclie Kirche zur Herrschaft gelangt, sie hatte auf dem Brucker Landtage von 1578 eine recktliche Grundlage gewonnen, die ganze Verwaltung des Lan-des, sein ganzes Kulturleben beruhte auf der Initiative der protestantischen Bevolkerung; jede Anregung zu geistiger und materieller Entwicklung ging von dieser Seite aus, neben ihr gab es kein selbst-standiges katholisches Leben und Streben, und es fallt daher der Kulturgang der Reformation in unserem Vaterlande in Erzherzog Karls Regierungszeit mit dem gesammten Kulturleben desselben zusammen. Seit Jahren war in Krain die wiirtembergische Kirchenagende in Gebrauch gestanden, als sich die Stande der drei Lander auf dem Brucker Landtage (1578) zu gleichformiger Organisirung des Kirchen-wesens einigten. Im Innern fanden sie dieselbe in der norma veritatis, welche die Einheit der Lehre gegen alle anderwarts grassirenden Sec-ten, insbesondere gegen den in Karaten stark ^ngerissenen Flaccia-nismus wahren solite, und in der That hat Krain nie das unerfreuliche Schauspiel theologischen Gezankes geboten. Gegen alle Auswiichse des Lutherthums wendeten sich die protestantischen Stande mit nicht ge-ringerer Scharfe als der Landesfiirst. Als Erzherzog Kari 25. Marz 1577 die Stande auiforderte, auf die calvinischen Pradicanten, die sich aus der kurfiirstlichen Pfalz in Oesterreich verkleidet einzuschleichen \villens seien, acht zu haben und iiberhaupt keinen Calvinisten ins Land kommen zu lassen, erwiderten die Stande, sie wollten darauf fleissig acht geben und sie hatten'es auch ohnedem gethan, weil sie bei der Augsburgischen Confession bleiben und keine Secten auf-kommen lassen wollten.1 Man darf in diesem Verhalten keine Un-duldsamkeit erblicken, in Oesterreich war nur das Augsburgische Be-kenntniss geduldet, nur auf dieses erstreckten sich die Concessionen der Landesfursten. "VVollten die Stande sich die Gewissensfreiheit iiber- 1 Landtagsprot. II. 295. haupt erhalten, so mussten sie allen Verdacht des Sectenwesens von sich abwenden. Dies hinderte sie nicht, ein christlich-duldsames Ver-halten gegen einzelne, nicht Propaganda treibende Andersglaubige zu beobachten. So nahmen sie 1583 einen aus Triest ausgewiesenen Wiedertaufer Andreas de Vino unter die Biirger Laibachs auf. Er trieb Handel nach Prag und hatte einen Laden im Hause der Frau Klomb-nerin ,am Eck'. An ihn wiesen Dalmatin und Bohoritsch die Verord-neten wegen einer Gelegenheit zum Bezuge der in Wittenberg ge-druckten Bibel, welche auf der Elbe iiber Prag eingefuhrt werden solite.1 Allerdings war die Rast des Fliichtlings eine kurze, schon am 14. September 1583 befahl Erzherzog Kari dem Vicedom, den Vino sogleich von Laibach wegzuschaffen.2 Als durch Andrea's Bemiihungen die Concordienformel zur Einigung der religiosen Meinungen innerhalb des strengen Lutherthums zu stande kam, unterzeichneten (1580) die-selbe auch in Krain 20 Kirchen- und 10 Schuldiener.3 An der Spitze des Kirchenwesens solite nach der Brucker Pacification ein Kirchen-rath stehen; im Jahre 1580 schritt man im Einvernehmen mit Steiermark und Karnten zur Aufstellung desselben. Der erste Kirchenrath Krains bestand nach der im April 1580 vorgenommenen Wahl aus folgenden Personen: 1. den vier Pradicanten in Laibach: Spindler, Georg Dalmatin, Hans Schweiger und Kaspar Kumperger, 2. dem Lan-desverweser Christoph Freiherrn von Auersperg, 3. Franz Scheyer, 4. Georg Haller, 5. Wolf Freiherrn von Thurn, 6. Cosmus Rauber, 7. Vicedom Niklas Bonhomo, 8. Hans von Gallenberg, 9. Georg Kisel, 10. Magister Pantaleon, 11. Doctor Paul, 12.Doctor Miillner, 13. Wolf Gart-ner, 14. Michael Verbez, 15. Melchior Stoffel, 16. dem Kriegssecretar.4 Es war dies auch der erste Schulrath Krains, denn nach den An-schauungen jener Zeit stand auch das protestantische Schulwesen unter der Leitung der Kirche, die Kirchenordnung war mit der Schul-ordnung verschmolzen. An die Spitze des ganzen Kirchenwesens stellten die Stande nach Trubers Abgang (Ende Juli 1565) als' ,fiirnehmsten Prediger' und ,Superintendenten' mit der Aufgabe des katholisehen Emgv-cmog den Sebastian Krell, einen gebornen Krainer, der in Jena und Tiibingen studirt hatte und von Truber wegen seines Eifers zum Predigtamte 1 Landsch. Arch. Pase. Rel. S. Nr. 1/12. 2 Mitth. 1867 S. 65. 3 Elze, Realencjklopiidie S. 367. * Landtagsprot. III. 112, 154. und seiner vorziiglichen Kenntnisse in den classischen Sprachcn, der Theologie und andern Wissenschaften besonders empfohlen worden war. Leider war ihm nur kurze Zeit gegonnt, an der Leitung der Kirche und Schule zu arbeiten, er siechte langsam dahin und starb bereits am 25. Dezember 1567. Er war ein stiller, wissenscliaftlicher Bescliaftigung hingegebener Mann, der eine beachtenswerthe litera-rische Thatigkeit entwickelte, von welcher noch spater die Rede sein wird.1 Ihm folgte der 22jahrige Magister Christoph Spindler aus Gop-pingen in Wurtemberg, gebildet auf dem fiirstlichen Štifte in Tiibingen, den Truber wegen seiner Gelehrsamkeit, Andrea wegen seines from-men, ziichtigen, stillen, ehrbaren Verhaltens empfohlen. Er gewann bei seinem Erscheinen in Laibach (April 1569) alsbald die allgemeine Liebe und Verehrung2 und zeigte sich derselben vollkommen wiirdig. Er fand bald nach Antritt seines Amtes Gelegenheit, seine Umsicht zu bethatigen. Inbetreff der kirchlichen Ceremonien hatten die Stande in weiser Wiirdigung der Verhaltnisse Krains schon lange die wiir-tembergische Kirchenordnung zur Richtschnur genommen. Sie wollten mit dem Ueberkommenen nicht plotzlich tabula rasa machen, und in diesem Geiste war es begriindet, wenn Spindler auf Entlassung des eigensinnigen Hans Tulschak, eines ehemaligen katholischen Priesters und spateren windischen Predigers in Laibach, drang, der den Chor-rock abgelegt hatte, ,denn (wie Truber liieriiber billigend an die Stande schrieb) wir streiten mit den Papstischen nicht von wegen des Chorrocks oder adiaphorischer Ceremonien, sondern wie der Mensch \viederum vor Gott mag fromm, gerecht und selig werden.' Spindler griindete in Krain, das ihm zur zweiten Heiinat ward, seinen haus-lichen Herd. Er heiratete Anna von Reitenstein, die Tochter Karls von Reitenstein, eines krainischen Adeligen, und seiner Gemalin Su-sanna gebornen von Mauritsch-Mosperg. Nach dem Tode seiner Gemalin schritt er zu einer zweiten Ehe, wie es scheint mit einer Ver-wandten Trubers, denn dessen Sohn Primus, Pfarrer in Kilchberg, nennt ihn in Briefen seinen Schwager. Sein Hauptaugenmerk wendete Spindler dem Schulvvesen zu. In den letzten Jahren von Erzherzog Karls Regierungszeit begann Spindler zu krankeln und erholte sich nicht wieder. Er starb gegen Ende des Jahres 1591, kaum 45 Jahre alt.3 1 Elze, Superintendenten S. 30—32. 2 Auch Bischof Chron gibt Zeugniss davon (Manuscript von 1600 in der Laibacher Seminarsbibliothek, Mitth. 1864 S. 2) ,quom dominae liaereticae angelum Dei vocabant.' 3 Elze, Superintendenten S. 33—49. Spindler erhielt bei seinem Eintritte einen Gehalt von 200 Thalern, welchen die Stande im April 1578 in ,Ansehung seines Fleisses und weil er von fremden Pradicanten und Studiosen viel iiberlaufen werde', auf 300 Tbaler erhohten. Als er im Jahre 1589 ernstlich erkrankte, verehrte ihm die Landschaft zu besserer Pflege 500 Gulden.1 2. Pradicanten, Studenten und Stipendiaten. Seit die evangelische Kirche in Krain durch Truber ihre feste Organisation erhalten hatte, war es eine Hauptsorge der Stande, das Land mit Predigern zu versehen. Dies wurde besonders in den beiden ersten Jahrzehnten sehr erleichtert durch den Abfall vieler Priester von der katholischen Kirche, durch deren Kenntniss der windischen Landessprache die Ausbreitung des protestantischen Bekenntnisses wesentlich befordert wurde. Im Jahre 1569 gab es im Lande bereits 24 von der Landschaft besoldete Pradicanten.2 In Laibach wurden stets die ausgezeichnetsten verwendet. Hier wirkten: Franz Steiner 1569 bis 1570;8 Hans Schweiger seit 1569, friiher Pfleger Herbarts von Auersperg in Tschernembl, aus Gottschee;4 er starb 25. Februar 1585 und wurde auf dem Friedhofe von S.Peter begraben;5 Kaspar Kum-perger, schon vor 1567, er starb 24. Februar 1589 ;6 Hans Tolschak oder Tulschak, friiher katholischer Priester, seit 1568,7 wurde im Jahre 1589 pensionirt;8 Magister Benedict Pyroter 1585—1587;9 der beriihmte Bibeliibersetzer Georg Dalmatin seit 1572 ;10 Georg Juri-schitsch;11 endlich M. Felician Truber, ein Solin des Reformators, der 1580 nach Krain kam.12 Die Laibacher Prediger genossen anfangs 1 Elzc 1. c. S. 34, 48; Landtagsprot. II. 394. 2 Valv. VII. 438. 3 Elzo, Superintendenten S. 36. 4 Landtagsprot. I. 305. Manuscript Bischof Clirons, Mitth. 1864 S. 2. s Mitth. 1864 S. 7. « Mitth. 1864 S. 7. ' Mitth. 1864 S. 7. 8 Landtagsprot. V. 335. 9 Landtagsprot. IV. 251, 252, 541; Mitth. 1. c. lu Elze 1. c. 11 Elze, Realencvklopadie S. 364. 12 Mit Schreiben vom 28. November 1580 gestattete Herzog Ludwig zu Wiir-temberg dem M. Felician Truber in den Kirchendienst der Landschaft zu troten. Am 8. Februar 1581 beschlossen die Verordneten, dem Herzog ein Dankschreiben zuzusenden und ihm anzuzoigen, dass sie ihm fiinf Saum Tschernikaler oder Wiseller eine Provisian von 100 Kronen, welche nach langerer Dienstzeit auf 200 Thaler erhoht wurde.1 Georg Dalmatin bezog die hochste Provi-sion von 300 Gulden, welche nach seinem Tode M. Felician Truber in Anbetracht seines ,bei der deutschen und windischen Kirche er-zeigten Fleisses' erhielt (22. Januar 1590).2 Ausserdem zeigte sich die Landschaft gegen ihre erprobten Diener stets erkenntlich und bedachte sie fiir ausserordentliche Leistungen, wie z. B. Hans Tulschak zur Zeit der Pest 1579 und 1580, mit besonderen ,Verehrungen'.3 Ausser der Hauptstadt \var der Aufenthalt oder die Bestellung von Pradicanten in den Landstadten seit der Brucker Pacification nicht mehr gestattet. Friiher hatten fast alle Landstadte ihre stan-cligen, von der Landschaft besoldeten Pradicanten. Seit dem Jahre 1580 jedoch waren sie hier bestandigen Verfolgungen ausgesetzt, erhielten sich aber, wie wir gesehen haben, durch den Schutz der Stande und die Ausdauer der Biirgerschaft jahrelang auf ihren Posten. Weich-selberg hatte bereits 1568 seinen Pradicanten in Hans Gotschevver, dem die Stande 32 Gulden als Besoldung bewilligten.4 In Ratschach predigte erst Georg Matschek, dem die Stande im Jahre 1571 die Steuer von seinem Hof in Ratschach zu Hottemesch nacbliessen und ihm zehn Thaler zur Verbesserung seines Unterhaltes bevvilligten,5 dann Hans Gotschewer. In Rudolfsvverth war schon vor 1569 Gregor Vlachowitsch angestellt, der spater nach Laibach iibersiedelt zu sein scheint; er starb am 18. Februar 1581 und wurde bei S. Peter be-graben.6 Die Krainburger erhielten 1569 in Bartoloma Knaffel ihren Prediger, zu dessen Erhaltung die Stande 50 Gulden beisteuerten.7 Er wirkte viele Jahre in Krainburg, kam spater nach Lack und auf das Schloss Egg bei Krainburg als Schlossgeistlicher des Adam Freiherrn von Egg.8 Hier hatte er im Jahre 1580 1800 Communicanten. In Seisenberg finden wir 1580—1587 Christoph Sliuiz, dem die Land- zur Bezeugung ihrer Dankbarkeit verehren wollen. Landtagsprot. III. 171. Vom nem-liehen Datum ist das Sehreiben Primus Trubers, womit er den Standen seinen Sohn empfiehlt. L. c. 172. 1 Landtagsprot. III. 154, 291; IV. 32, 541. 3 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 2. 3 Landtagsprot. II. 519; III. 155. 4 Landtagsprot. I. 259. 6 Landtagsprot. I. 360; III. 292, 425. 6 Landtagsprot. I. 310; Mitth. 1864 S. 8. 7 Landtagsprot. I. 309, 329. 8 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 1/14 und 54/4. schaft (6. Februar 1587) 20 Gulden als Zubusse bewilligte.1 In Mott-ling folgten auf einander Michael Matetschiz, Niklas Tuskanitsck, Hans Weixler, Gregor Vlackovitsck, Stephan Kovatsckitsck, Peter Wokmaniz, ein Kroate, und Vitus Subtilitscb. Die Besoldung betrug kier erst 50 Gulden, spater 80 Gulden.2 In Tsckernembl war im Jahre 1569 Pradicant Martin Gorgitsch, der zugleich Feldpradicant der Landschaft war.3 Auch im Jahre 1582 versah diese Stelle Anto-nius Neapolitanus, welcher dann als Feldprediger nach Karlstadt iibersiedeln musste, daher die Stande beschlossen, den Obersten der Grenze zu ersuchen, dem Neapolitanus zu erlauben, dass er des Monats wenigstens einmal die Kirche zu Tschernembl besuche, und so oft vonnotken, taufe und die Sacramente administrire. Zur Erhal-tung eines ,Kleppers' \vegen der Zureise wollten die Stande ihm jahrlich 31 Gulden bewilligen.4 Im Dezember 1587 war Vitus Sub-tilitsch Pradicant der christlichen Gemeinde in Tschernembl, Krupp, Kreuz und Freienthurn.5 Fiir die Herren und Landleute in Oberkrain bestellte die Landschaft eigene Pradicanten, so Thomas und Christoph Faschang, Marx Slatnik, Peter Kuplenik, Andreas Reya und Jakob Weixelberger. Sie residirten abweckselnd in Radmannsdorf, auf Schloss Vigaun (Katzen-stein) oder in Weissenfels.G Fiir den Karst fungirten Gregor Stradiot und Matthaus Siftschitsch, dieser schon vor 1569. In diesem Jahre wurde er durcli erzherzoglichen Befehl abgeschafft, die Stande er-wirkten jedock sein Verbleiben, denn wir finden ikn 1582 \vieder in dieser Stellung.7 In Senosetsch wurde im April 1575 Georg Zvečič (Tsclroetschiz) als landschaftlicher Pradicant mit einer jahrlichen Pro-vision von 20 Gulden aufgestellt.8 Auch einzelne Adelige nahmen Pradicanten auf, welchen dann die Landschaft Zuschiisse bewilligte, wenn sie sich fiir die protestan-tische Bevolkerung verwenden liessen. So wurden dem in Diensten 1 Landtagsprot. III. 66; IV. 542. 2 Landtagsprot. I. 312, 330; II. 74, 313; III. 2176.; IV. 358. 3 Landtagsprot. I. 312. 4 Landtagsprot. III. 301. 5 Landtagsprot. V. 221. e Mitih. 1864 S. 2; Landtagsprot. III. 291; IV. 198,199; Landsch. Arch. Fasc. Rel. S. Nr. 1/14; Landtagsprot. V. 222. Am 9. Februar 1590 erhielt Kuplenik von den Standen sein Abgangszeugniss, nachdem er 25 Jahre in Diensten der Landschaft gestanden. Landsch. Arch. Fasc. Rel. S. Nr. 1/14. ' Landtagsprot. I. 326; III. 302. 8 Landtagsprot. II. 86. des Freiherrn Christoph von Auersperg stehenden Pradicanten Hans Dax 24 Gulden bewilligt (24. Juni 1587).1 So war des Grafen Achaz von Thurn Prediger Mara Kumprecht' zugleich der Landschaft zur Verfiigung gestellt.2 Sigmund Semenitsčh hielt auf Schloss Semenitsch einen evangelischen Geistlichen, der in einer holzernen Kapelle nachst dem Schlosse predigte;8 auf dem Schlosse Hopfenbach war ein Pradicant Thomas Jagoditsch,4 u. s. w. Manche katholische Pfarre mag durch Uebertritt ihres Seelsor-gers in protestantische Hande gekommen sein. So haben wir bereits gesehen, wie die Pfarre Veldes durch den Abfall des Pfarrers Christoph Faschang6 protestantisch wurde. Die Pfarre S. Cantian bei Auersperg, unter dem Patronate dieses der Reformation von ihrem ersten Beginn anhangenden Geschlechtes, ward im Jahre 15,79 durch den Diakon Andreas Saviniz und im Jahre 1590 durch Magister Benedict Pyroter versehen.6 Die Pfarre Tepliz erhielt 1581 Kaspar Kumperger, der am 24. Februar 1589 starb.7 Der katholische Pfarrer von Gutenfeld, Lukas Verbez, trat im Jahre 1578 zum Protestantismus iiber, und durch ihn wurde wohl auch die Pfarre protestantisch.8 In Michel-stetten wurde der Gsellpriester (Kaplan) Sebastian Semnitzer im Jahre 1581 protestantisch.9 Von den vielen, welche so von der alten Kirche abfielen und der neuen frische Krafte zufiihrten, werden uns noch genannt: Michael Pier (1590) und N. Werlitsch (1582).10 Zur Seelsorge der an der Grenze oder im Felde stehenden Mann-schaft bestellte die Landschaft eigene Feldpradicanten. Als solche finden \vir 1574 Georg Jurischitsch, der am 26. Oktober 1578 starb;11 nach ihm Thomas Jagonitsch (1579)12 und endlich 1590—1592 Gregor Sittaritsch,13 einen ehemaligen katholischen Priester. 1 Landtagsprot. V. 91. 2 Mitth. 1864 S. 7. 3 Valv. XI. 529; vergl. VII. 454. 4 Elze, Realencvklopadio S. 364. 5 Er starb 11. September 1580 in Laibach und wurde bei S. Peter begraben. Mitth. 1. c. 6 Landtagsprot. III. 52; V. 488. * L. c. III. 223; Mitth. 1864 S. 7. 8 Mitth. 1. o. S. 8; Elze 1. c. S. 365. 9 Mitth. 1. c. Die Jahreszahl 1582 ist hier in 1581 zu berichtigen, vvie wir spater sehen werden. 10 Mitth. 1. c. S. 8. 11 Mitth. 1. c. S. 7; Landtagsprot. II. 7. 12 Landtagsprot. II. 478. 13 Landtagsprot. V. 495; VI. 1335. Auch ausser Krain finden wir unsere Landsleute in protestan-tischem Kirchendienst; so Jakob Feuchtinger, geboren in Stein 1538, als Prediger in Aggendorf bei Altenburg, von wo er 1579 nach Stutzing-hof in Niederosterreich herufen \vurde,1 und Urban Hampucher, geboren zu Lauch (Jauchen?) im Jahre 1546, als Pfarrer in Haugen-thal. Dieser hatte in Breslau studirt, hielt gelebrte Biicher und hatte sich auf dem Colloquio in Lindau offentlich vertheidigt.2 Fiir die Bildung des Predigernachwuchses sorgten die Univer-sitaten Tubingen, Strassburg, Heidelberg u. a. In Tiibingen waren im fiirstlichen Stift zwei Platze fiir Krainer reservirt. Wir finden da 1569 die Gebriider Steiner, Bernhard und Franz; 1570 Georg Dalmatin und Felician Truber; 1572 Andreas Saviniz und Blasius Budina; 1573 Kaspar Zwitkovitscli und Gregor Rufzitsch; dagegen in Strassburg 1572 den Gregor Siftschitsch und in Heidelberg 1581 den Laibacher Weidin-ger.8 Die Stande unterstiitzten sowohl die in Tiibingen als auswarts Studirenden mit jahrlichen Beitragen von 20—60 Gulden. Am 3. April 1582 beschlossen sie, um dem Mangel an tauglichen Kirchen- und Schuldienern abzubelfen, drei Stipendien von je 50 Gulden fiir Krainer, welche an den Universitaten Heidelberg oder Strassburg die Philo-sophie und in Tubingen die Theologie studiren wollten, zu stiften. Die Stiftlinge mussten sich jedoch mittelst Beverses verpflichten, nach vollendeten Studien der Landschaft ihre Dienste zu \vidmen. Die erste Verleihung erfolgte noch im nemlicben Jahre an Johann Weidinger, Sohn des Laibacher Burgers Urban, dann an Johann Weiss, Sohn des Panzermachers Heinrich Weiss, und an Marcus Kumprecht, Sohn Melchiors Kumprecht von Stein, Soldaten in der Laibacher Schloss-guardia. Nachdem Weiss aber nicht allein des Studiums der Theologie ,sich entschuldigt', sondern auch den iiblichen Revers nicht gefertigt, und ,gar Religionem mutirt haben solle', wurde sein Stipendium an Andreas Schweiger verliehen.4 Im Jahre 1585 wurde ein solches Stipendium an Mathias Trost aus Wippach verliehen; im Jahre 1586 an Daniel Xylander, der am 12. Dezember desselben Jahres eine Bittschrift in elegantem Latein an den Superintendenten Spindler richtete um eine Unterstiitzung 1 Eaupaoh, II. Fortsetzung S. 312, Presbyterologia S. 37. 2 L. c. S. 325, Presbyterologia S. 55. 3 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 2, 1/5, 1/7, 2/15; Landtagsprot. I. 469, 513, 576; III. 172 4 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 1/14. ,ad primam Philosophiae lauream.'1 Im Jahre 1587 wurde Nikolaus Wuritsch aus Gottschee in das Tiibinger Stift aufgenommen, der im Jahre 1589 sein Baccalaureat machte.2 Die Krainer suchten auch, so weit es ihnen ihre Mittei eriaubten, ihre auf der Laibacher Land-schaftsschule erhaltene Vorbildung auf deutschen Gymnasien zu ver-vollstandigen. So studirten Johann Snoilschek und Adam Bohoritsch durch drei Jahre (1586 bis 1588) in Schulpforta, und ersterer begab sich dann auf die Universitat Wittenberg.3 Im Jahre 1590 hatte ein Laibacher, Georg Clemens, bereits den Magistergrad erreicht und richtete mit Snoilschek, der auch ein Laibacher Biirgerssohn war, ein Gesuch an die Stande um Unterstiitzung zur Fortsetzung der Studien. Sie wiinschten nemlich noch zwei bis drei Jahre in Tiibingen oder in Jena die heilige Schrift aus dem hebraischen und griechischen Urtext zu studiren. Die Stande bewilligten ihnen je 75 Gulden.4 Snoilschek war damals bereits durch zwei Jahre Collaborator (Schul-collega) an der Laibacher Landschaftsschule in infima classe und hatte taglich sechs Stunden zu geben. Seinen Gehalt von einem Jahre hatte er zum Aufbau des abgebrannten Hauschens seiner Mutter verwendet, welche er auch aus seinem Stipendium zu unterstiitzen beabsichtigte.5 In Tiibingen fanden die studirenden Krainer erst an Primus Truber, dann an dessen gleichnamigem Sohn, Pfarrer in Kilchberg bei Tiibingen, vaterliche Freunde, welche mit Rath und That halfen, wo sie konnten. Primus Truber der altere hatte die ihm von der Landschaft auch nach seiner Vertreibung belassene Provision von 200 Thalern hauptsachlich zur Unterstiitzung armer Studenten und Exulanten verwendet. Sein Sohn trat in die Fusstapfen des Vaters. So lesen wir in einem Schreiben desselben vom 9. Mai 15906 an den Superintendenten Spindler, wie er die Gebriider Prosser empfiehlt, Soline eines Laibacher Burgers, welche ohne alle Mittei das Vater-haus verlassen und ihrem Wissensdurst folgend nach Deutschland gezogen, der eine nach Hagenau, der andere nach Tiibingen, um hier die sogenannten lateinischen Particular- und Grammatikschulen zu besuchen, als echte Bettelstudenten ,der Schule nachzieliend'. Truber schreibt: 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 2. 2 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 1. 3 Landsch. Arch. 1. c. 4 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 1. 6 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 1. 6 Landsch. Arch. 1. c. Nr. 2; Landtagsprot. V. 488. ,Nun sein zwen feine junge Crainerische Knaben vorhanden, der eine in der Schul zu Hagenaw, der ander zu Tiibingen, nemlich Gregorius und Joannes Prosser Gebriider welcben beider Praecep-tores als feinen stillen vnd ziicbtigen Knaben mit berrlichen ingeniis begabt, guete Zeugnuss geben vnnd selber fiir sie sorgfaltig sein, auch allen Iren miiglichen Vleiss anwenden, helfen vnd rathen, in ansehung meines lieben Vatern seligen vnd der Windischen Kirchen zu Guten, dass sie bey den studiis mochten erhalten werden. Sonder-lich aber bemiihet sich hierin Herr M. Eusebius Stetter der in der Lateinischen Particularschul vleissig vnd denen Pauperibus zu rathen vnd helfen geneigt, sonderlich aber den Creinern, der noch ingedenk meines Vattern seligen Fiirbitt, das er Ime wolle die armen Creine-rische Schueler lassen befohlen sein, \velches er wahrlich mit der That erzeigt vnd mich selbs angeredt wie Inen doch zu thuen ware, dass dise mochten erhalten werden. ,Weil dann vnser Herr vnd Gott die Diener seiner Kirch wie auch andere einen nach dem andern auss diser Welt abfordert vnd solche feine seminaria verhanden, die sich in diser schweren vnd theuren Zeit bei dem almusen elendiglich behelfen Ir bestes thuen vnd thuen wollen, auch zu hoffen, weil gemeiniglich solche pauperes-endlich am besten gerathen, auch der Kirchen am nutzlichsten fiir-stehen, sie werden einmal euch zu Hilff komen oder succediren nach Gottes willen vnd was Ir jetzunder pflantzen vnd bawen, das durch Gottes Beystand erhalten. So ist hierauf des Herrn Schulmeisters, auch mein vnd der Knaben dienstlich bitten vnd begeren, Avollen auch euch, die sach lassen, wie ich dann nit zweiifle es geschehe, ange-legen sein vnnd bey einer Ersamen Landschaft von Jrentwegen an-halten vnd dieselbige erbitten, dass disen obgemelten zweyen Knaben ein subsidium vnd handreichung in ansehung oberzelten Vrsachen vnnd des testimonii Praeceptoris hierin beyligend vnnd Joani Pros-sero gegeben mochte zugeschickt werden. Das \vtirdt Gott reichlich vergelten vnnd disen Pauperibus gnad verleihen dass sie durch solche Hilff vnd Handreichung zum Studiren mehr entziindt zunemmen vnd letzlich mit nutz vnd Frucht der Kirchen Gottes zu Lob vnnd Ehr seines herrlichen Namens vnd viler menschen Heil vnd wohlfahrt fiir-stehn vnd dienen vrerden, vnd hoffen die Knaben, dises mein Schrei-ben werde inen erspriesslich sein.' Infolge dieser beweglichen Bitte vervvendeten sich die landschaft-lichen Schulinspectoren an die Verordneten, indem sie die Notli der Gebriider Prosser schilderten, sie hatten keine Hilfe, weder vom Vater noch von andern, sondern miissten nur ,mendicatum laufen und des Bettelbrods sich elendiglich behelfen', seien gar zerrissen und hatten grossen Mangel an nothwendigen Biichern. Die Verordneten mochten ihnen eine kleine Hilfe zu ,Erkaufung eines Kleidels und etlicher nothwendiger Biicher' reichen.1 Auch fiir Daniel Xylander, der in Tiibingen in dieser theuren Zeit mit seinem stipendio nicht bestehen konne, verwendete sich Primus Truber um weitere Untersttitzung und um zuverlassige Ueber-sendung des bereits bevvilligten Beitrags zur Erlangung des Magister-grades. M. Trost, der Scliulden halber von Tiibingen nicht fort konnte, wurde von Truber zehn "VVochen beherbergt und bekostigt, und dieser leistete dann fiir ihn Biirgschaft. Er gab ihm das Zeugniss, dass er gut studirt und bei ihm etliche male Probepredigten gehalten, ,dass ich ihn muss passiren lassen, und ist kein Zweifel, er werde dem Krainland ein nutzlick Mann werden, der sich auch mit Disputiren weil er ein guter Dialecticus, wider die adversarios ecclesiae Ghristi wird brauchen lassen.' 3. Die protestantische Sohule. (Budina und Crellius. Bohoritsch. Schulordnungen und Schulinspectoren. Frisohlin als Rector. Prentelius. Landschulen.) Mit dem Pradicanten zog der Schulmeister ins Land. Einen kann man nicht ohne den andern denken; ein Bekenntniss, das sich, alle Menschensatzungen verwerfend, allein auf die Schrift stiitzte, musste vor allem die nothigsten Elemente der Bildung unter seinen Anhangern verbreiten. Zudem hatte der protestantische Adel lange schon an den Universitaten Deutschlands den Werth lioherer Bildung wiirdigen gelernt; er hatte feinere Sitte und Lebensart auf den Boden verpflanzt, welchen das Mittelalter brach liegen hatte lassen. Er for-derte daher alle Bildungsanstalten nicht nur aus dem Antriebe reli-gioser Ueberzeugung, sondern aus eigener Erkenntniss und Neigung. Wir haben gesehen, wie die erste landschaftliche Schule in Laibach schon vor dem Hingang Ferdinands I. (1563) errichtet und unter die Leitung des Linhart Budina gestellt wurde, der bereits seit vielen Jahren im Dienste der Landschaft stand. Es war dies eine Latein-schule, ein Gymnasium im Sinne jener Zeit, eine lediglich auf huma-nistische Bildung, jedoch im Zusammenhange mit der religiosen, be- 1 Landsch. Arch. Fasc. Eol. S. Nr. 1/14. rechnete Anstalt. Da Budina sclion alterte, erhielt er (2. August 1563) in der Person des Sebastian Crellius, dem die Stande spater nach Trubers Abgang die oberste Leitung des Kirchenwesens iibertrugen, einen Mitgehilfen, der die Verpflichtung iibernahm, so viel es das Predigtamt zulasse, auch der ,edlen' Jugend, d. i. den Sohnen des Adels, in der heiligen Schrift und den guten Kiinsten taglich ein bis zwei Stunden Unterricht zu ertheilen (,furzulesen').x Dafiir erhielt er fiir das erste Jahr einen Gelialt von 150 Gulden.2 Budina ward 1566 pensionirt und starb 1573.3 Die Stande beriefen den Adam Bohoritsch, einen Unterkrainer, der unter Melanchthon studirt hatte und nun in Gurkfeld die Sohne des Unterkrainer Adels erzog und unterrichtete,4 zur Leitung der Schule, welcher durch 16 Jahre (1566 — 1582) mit Aufopferung fiir dieselbe thatig war. Er hatte anfangs nur 50 Gulden, spater 100, 120 und schliesslich 140 Gulden Besoldung, von welcher er jedoch noch einen Gehilfen (Collaborator) mit 40 Gulden unter-halten musste.6 Der eršte Collaborator scheint Hans Gebhard gewesen zu sein, der aber im Jahre 1571 den Schuldienst verliess, spater Kriegs-secretar wurde und die Schulordnung vom Jahre 1584 verfasste.6 Die Stiinde bewilligten nun die Anstellung von zwei Collaboratoren, welche bald auf drei vermehrt wurden. Demungeachtet bat Bohoritsch im Jahre 1574 um Anstellung eines vierten Collaborators in der Person des Gregor Siftschitscb, der in Strassburg studirt hatte, was ihm jedoch abgescldagen wurde.7 Jedenfalls war es ein Bevveis fiir den Flor der Schule. Als Collaboratoren finden wir in den Jahren 1572 bis 1579 Hans Denk,8 Andreas Nastran,9 Johann Bayer,10 Sebastian Stellius,11 Forenberg12 und Mathias Vlachovitsch.13 Bohoritsch, der selbst ein grosser Musikfreund war und eine anseknliche Sammlung von Musi-kalien besass (,Gesangbiicher, meist gedruckte, zu acht, sieben, sechs, 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 2. 2 Elze, Superintendenten S. 31. 3 Elze, Blatter aus Krain, 1862 S. 60. 4 Elze 1. c. 6 Landtagsprot. VI. 184. « L. c. I. 384. 7 Landtagsprot. II. 36. 8 L. c. I. 517. 9 L. c. I. 456. 10 L. c. II. 28. 11 L. c. II. 193. 12 L. e. II. 495. 13 L. c. II. 492. fiinf, vier und drei Stimmen, lateinische, deutsche, italienische, fran-zosische und auch krainische, so von alten und neuen, in der musica fast beriihmtesten artificibus lieblich und kiinstlich gesetzt, welche nicht allein in der Kirchen, sondern auch bei andern herrlichen Freuden und Versammlungen und das auf allerlei Instrument recht und lustig zu gebrauchen', iiber 2000 an der Zahl), welche er spater (1596) der Landschaft schenkte,1 widmete im Verein mit dem Superintendenten Spindler seine vorziiglicke Forderung der Musik. Cantoren und Suc-centoren wurden angestellt, Figural- und Choralmusik gepflegt, zu welchem Behufe auch eine Orgel in der Elisabethkircke aufgestellt wurde. Wir finden als Cantoren an der Landscbaftsschule: Werner Feyrer (schon 1569 und bis 1578) ;2 Sebastian Schemnitzer (1579 bis 1584), auch Componist, der friiher katholischer Priester war, im Jahre 1581 ausgewiesen wurde als ,Apostat' und weil er sich, als die von Laibach eine Weibsperson mit Gewalt in der Domkirche bestat-teten, ungebiihrlich benommen haben solite, und den die Stande, nachdem sie dem Ausvveisungsbefehl durch mehr als zwei Jahre Wider-stand geleistet, im April 1584 als windischen Prediger nach Karlstadt beriefen;8 F-riedrich Trueber (oder Traber, 1583—1585);4 Johann Doller (1585—1588)5 und nach ihm Striccius (1589).6 Als Succen-toren kommen vor: 1573 Jakob Scbott und Philipp Lang.7 Die Ge-halte der Cantoren stiegen von 80 bis 100 und 120 Gulden, jene der Succentoren beliefen sich auf 50 Gulden; sie waren also den Lehrern der landschaftlichen Schule ganz gleichgestellt, ein Beweis, \velchen Werth die Stande auf die Erhaltung einer guten Kirchenmusik legten. Dass die Tonkunst damals uberhaupt in Krain mit Erfolg gepflegt wurde, beweist die Erwahnung eines Krainers, Theodor Rumpler, als herzoglich wiirtembergischen Hofmusicus.8 „ In die innere Einrichtung der landschaftlichen Schule eroffnet uns den besten Einblick die revidirte Schulordnung vom Juli 15759 (Ordo 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 1. 3 Landtagsprot. I. 312; Mitth. 1863 S. 84. 3 Mitth. 1. c.; dann Jahrgang 1867 S. 64; Landtagsprot. III. 291; IV. 86, 87, 102. 4 Landtagsprot. III. 317; IV. 275, 287. 5 Landtagsprot. V 262-266. 6 L. c. und V. 335. 7 L. c. I. 566. s Strauss, Frischlin, Frankfurt 1855, S. 256. 9 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 1; Elze, Superintendenten S. 37 f. scholae Procerum in Carniolia revisus). Es bestanden darnack vier Klassen. Die erste (unterste) zerfiel in drei Decurien, deren erste, die Alpkabetarii (ABCschiitzen), aus der Tabula elementaris latina, dem Catechismus Brentii latinus und der Nomenclatura rerum Sebaldi Heiden bucbstabiren, syllabiren und Worter lesen, auch einiges auswendig lernen mussten. Die zweite Decurie setzte die Leseiibungen mit Aus-wendiglernen fort und begann die ersten Schreibiibungen. Ihre Lehr-biicher waren: Catechesis Brentii latina, Donatus, Libelluli evangeliorum Dominicalium latini et germanici, Catechesis Sebastiani Crellii ,quae continuet prima et praecipua nuda sex capita religionis christianae', endlich die Formulae colloquiorum S. Heiden. Die dritte Decurie varjene der allein in deutscher Sprache Lernenden. Ihre Lehrbiicher waren: die deutsche Catechese des Brentius und die slavische des Sebastian Krell, die sonntaglichen Evangelien und andere fromme deutsche Biicher, deutsche geschriebene Schriften (Handschriften ,manuscripta germanica') und die deutsche Arithmetik. Schreiben, Lesen, Rechnen, Auswendiglernen (besonders der Sonntagsevangelien) waren auch hier die Hauptgegenstande des Unterrichtes. In der zweiten Klasse waren als Lehrbiicher vorgesckrieben: 1. Donatus ,unde discent paulatim paradigmata nominum et verborum, magis idonei futuri ad tertiam classem', vel libellus latino-germanicus eadem paradigmata continens; 2. Dialogi S. Heiden. Ex his paullo plus erit his pueris proponendum. 3. Catechesis Brentii germanica, quam post slavicum paullatim quoque ediscent; 4. Evangeliorum libelluli germanici et latini, quibus diebus festis utentur; 5. Proverbia Salomonis Mimi Publiani; 6. Cato vel aliae piae Gnomae. Die -Schuler dieser Klasse hatten den slavischen Kate-chismus herzusagen, lateinische Satze zu memoriren und sich im Lesen und Schreiben zu iiben. Die dritte Klasse war die der Donatisten, deren Lehrbiicher waren: 1. Evangeliorum dominicalium libelli latini; 2. Catechesis D. Brentii latina; 3. Donatus; 4. Quaestiones grammaticae latinae; 5. Ciceronis epistolae, quas Sturmius extraxit; 6. Cato; 7. Arith-metica; 8. Musica Henrici Fabri; 9. Dialogi Castellionis; 10. Proverbia Salomonis; 11. Fabellae Aesopicae. Den Schulern der zweiten und dritten Klasse war das Sprechen des Windischen verboten, ,ut paullatim assuefiant ad linguam germanicam'. In der vierten Klasse waren die Grammatisten, deren Lehrbiicher: 1. Quaestiones grammaticae Latinae ex Philippo Melanchthone (illae nimirum, quae in usum tertiae et quartae classis scholarum Ducatus Wirtembergensis collectae sunt); 2. Ciceronis epistolae, quas vulgo familiares appellant; 3. Terentius; 4. Virgilius aut hujus loco pro exercenda prosodia loči communes ex Ovidio aut aliis poetis collecti; 5. Arithmetica; 6. Musica; 7. Libelluli graeco - latini Evangeliorum dominicalium; 8. Novum Testamentum graeco-latinum; 9. Fabulae graecae Neandri, Crusii vel scbolae Argento-ratensis I. partis in grammaticam; 10. Dasipodii Lexicon latino-germa-nicum; 11. Calepinus; 12. Nizolius. Die Hauptgegenstande dieser Klasse waren daber Auswendiglernen der Grammatik, Leetiire des Cicero mit Anwendung der Regeln der Etymologie und Syntax, lateinische Phrasen, Aritbmetik, Musik, Regeln der Syntax und Prosodie. Die Scbiiler der vierten Klasse durften nur lateinisch sprechen, ,ut, si quas latinas voces et pbrases ignorent, eas nonnisi petita prius venia teutonice efferant.' Mittwochs und Samstags wurden den grosseren Knaben die griecbiscben Sonn- und Festtags-Evangelien mit lateiniscber Ueber-setzung vorgelesen, sie wurden dabei zur griechiscben Grammatik an-geleitet und dadurcb zum Studium der griechischen Sprache vorbereitet. Wahrend dieser Stunde \vurde den Schiilern der dritten Klasse das lateiniscbe Evangelium deutsch exponirt. An eben diesen Tagen wurden zur Stiliibung tbeils aufgegebene, theils selbst ausgearbeitete deutscbe Aufsatze ins Lateiniscbe tibersetzt. Diejenigen, welche die lateinische Grammatik und die griechisehe Etymologie vollkommen inne hatten und Fahigkeit zeigten, sollten auch die Regeln der Dialektik und Rhetorik lernen und deshalb auch einiges aus Isokrates und Demo-sthenes lesen, auch eine Einleitung in die natiirliche und Moralphilo-sophie, in das Compendium der Theologie und in die Geographie, ausserdem noch aus der Mathematik eine Uebersicht der Lehre vom Kreise, damit sie ihre Zeit gut anwenden Und zur Universitat geeig-neter werden. An Sonn- und Feiertagen vor der Predigt wurde der beziigliche Bibeltext gelesen und die slavische, deutsche und lateinische Katecbese recitirt. An Werktagen wurde die Schule morgens mit dem Gesange: ,Veni creator spiritus', mittags mit ,Veni sancte spiritus' und irgend einem Psalm eroffnet. Dann folgte der Brenzische Kate-chismus lateinisch, deutsch und slavisch, Einnehmen der Platze, Ver-lesen des Katalogs, um die Abwesenden zu constatiren; darauf Recitation eines Theils des Katechismus und Uebergang zur Tagesordnung. Scliluss wieder mit Gesang: ,Serva Deus.' An der Spitze der Schule stand der Rector (Ludi rector), ihm zur Seite die Hypodidascali (Collaboratoren). Der Rector besorgte die vierte Klasse; derjenige Collaborator, welcher die dritte besorgte, hatte 50 Gulden Gehalt (Salarium) und den Unterhalt beim Rector, bei welchem er auch wohnte und als Erzieber der Convictisten und Alum-nen fungirte. Die beiden anderen Collaboratoren hatten jeder ein ,Stipendium' von 70 Gulden rheinisch. Die Discipl i na rvorsch riften fiir die Collaboratoren waren streng. Sie durften kein Wirtkskaus, keine schleckte Gesellschaft besucken. Die Schulordnung enthalt fiir sie eine Abmahnung von korperlichen Strafen und zur Massigung im Strafen iiberhaupt. ,In puniendo, quia diversa sunt ingenia, et medium hac in re tenere difficile est, in excessu vero facile peccatur, malim delinquere hypodidascalum in defectu.' Ferner: ,Singuli hypodidascali suos habeant observatores, quos Coricaeos appellant, qui tam garrientes slavice, quam in ludo forisque immodestos annotabunt statisque tem-poribus indicabunt puniendos ut decet.' Die Sittenvorschriften fiir die Schiiler regelten ibr Verhaffen vom Aufsteben an. Sie sollen den Eltern einen ,guten Morgen' wunschen, dann ihr Haar kammen, ihre Hande wascben, auf der Strasse die Ho-noratioren griissen, nicht zu schnell, nicht zu langsam gehen. Zu Hause sollen sie den Tisch decken, bei Tisch aufwarten, wenn nothig, u. s. w. Das Leben des Schiilers, jeder Schritt desselben war aufs genaueste geregelt. Aus den Vorschriften iiber das Verhalten beim Gottesdienste entnehmen wir, dass jeder Schiiler sein deutsches oder slavisches Gesangbuch bei sich haben solle, dass Litaneien gesungen werden mit gebogenen Knieen (flexis genibus) und gefalteten Handen (com-plicatis manibus).. Bei einer Leichenbegleitung sollen die Knaben Hymnen oder Psalmen singen. Eine in der Schule an einem allen sichtbaren Orte angebrachte Tafel soli die Sittenvorschriften in kurzen "VVorten enthalten, um sie den Schiilern durch den Anblick ins Gedacht-niss zu rufen, der Lehrer konne dieselben den Schiilern erklaren und sie auswendig lernen lassen. In den einzelnen Klassen sollten Tafeln mit der wochentlichen Ordnung der Autoren und Lectionen angebracht sein. Diese Schulordnung, welche selbst die Gedanken der Schiiler zu regeln unternimmt, schliesst mit dem Abschnitt ,De progymnasmate cantus figuralis', betreffend die durch den Cantor Werner Feyrer zwei-mal wochentlich, Mittwoch und Samstag, abzuhaltenden Gesangiibungen. Eine Instruction der Collaboratoren schliesst sich der Schulordnung an. Bei der Aufnahme eines Collaborators sollen die Schul-inspectoren und der Rector sich von seinem Herkommen, seiner Religion, ob er dem augsburgischen Bekenntniss zugethan, seiner Erudition und seinem Wandel iiberzeugen, und wenn er tauglicb befunden, ibn den Standen (Verordneten) prasentiren, damit er von ihnen angenommen und bestatigt werde. Er soli aber zuvor auf die vorliegende Instruction mit Mund und Hand angeloben. Aus dieser Instruction ist be-merkenswerth das Verbot des Besuchs aller offentlichen Zech- und Wirthshauser. Seinen Tiscli soli der Collaborator entweder beim Schul-meister (Rector) oder sonst bei christlichen ehrlichen Leuten bestellen. In padagogischer Hinsicht werden ihm giftige Worte oder Unbeschei-denheit bei der Abstrafung untersagt, er soli ,gebiirlich' entweder mit Worten, oder ,wenn diese nicht niitzen', mit der Ruthe ,beschei-denlich' strafen und dabei alle ,unziemliche grobe Stoss', Schlag' oder Streiche ganzlich vermeiden' und mit den weniger gelelirigen und langsamen Schiilern Geduld tragen. Seine Instanz in Besclnverdefallen sollen die Inspectoren, und wenn von diesen nicht Abhilfe geschaffeu wird, die Verordneten sein. Er soli endlich seinen Dienst rechtzeitig aufkunden. Jahrlich sollten zwei Priifungen zu Michaelis und zu Georgi in Gegenwart der Schulinspectoren, als welche die Landschaft mehrere Landleute durch Wahl bestimmte, stattfinden. Fiir die armen Schiiler wurde durch Sammelbiichsen gesorgt — der erste Schulpfennig, — doch reichte dessen Ertrag zur Erhaltung der lernbegierigen Jugend nicht hin und es burgerte sich auch hier die Unsitte des Singens der Bettelstudenten von Haus zu Haus ein.1 Die Stande widmeten der Verbesserung des Schuhvesens fort-vvahrend ihre Aufmerksamkeit. Infolge der Brucker Convention (1578) wurde den Pradicanten Christoph Spindler, Georg Dalmatin, Hans Sch\veiger und Kaspar Kumberger ein Gutachten wegen Reformirung der landschaftlichen Schule abverlangt. Dasselbe bezog sich haupt-sachlich auf die Collaboratoren, deren Beaufsichtigung dem Rector und den Schulinspectoren ubertragen werden solite. Sie sollten die Schule wenigstens einmal vvochentlich visitiren. Der Cantor solite wie-der den Musikunterricht iibernehmen. Den deutschen und windischen Choralgesang solite fernerhin nicht mehr die lateinische Schule ver-richten, weil die vielen ,Processionen' (Leichenbestattungen ?) das Stu-diren beeintrachtigen, sondern die deutsche Schule, und der deutsche Schulmeister solite dafiir 52 Gulden erhalten. Die Stande sollten auch fiir ein eigenes Schulgebaude sorgen, da es dem Rector beschwerlich sei, aus eigenem Sackel den Miethzins fiir die Schule zu zahlen und haufig mit derselben zu iibersiedeln. ,Letzlich', heisst es in dem Gutachten der Inspectoren, ist Euer Gnaden und Herren als hochver-standigen Herren selbst wohl wissend, dass in diesem Land zu Kirchen und Schulen allein die Personen am besten taugen, die neben andern guten nothwendigen Kiinsten auch der krainerischen Landsprach er- 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 1/13. fahren seind. Nachdem aber aus den Landkindern die vermoglicben selten ihre Studien continuiren, oder da sie es schon continuiren, die-selben doch nicht dahin richten, dass sie etwa zu Schul- oder andern Diensten (die mehreres eintragen) sich gebrauchen lassen, die armen Knaben aber aus Noth und Mangel der Unterhaltung, entweder das Studiren zu verlassen gedrungen, oder zu unsern Widersachern sich zu begeben verursacht, und also nicht allein sie, sondern auch durch sie hernach noch andere zu Abgotterei und Irrthum haufenweis ver-fiihrt werden, daraus kiiuftig nichts anders erfolgen kann, dann ein gevvisser Untergang der krainerischen christlichen Kirchen, und ent-gegen des antichristischen und abgottischen Haufens Zu- und Auf-nehmen, wann es an tauglichen und der krainerischen Sprach er-fahrenen Schul- und Kirchendienern mit der Weil mangeln wird, der-wegen ware eine hohe Nothdurft, dass erstlich den armen krainerischen Knaben, so zum Studium tauglich und gute Ingenia haben, in der Landschaftsschul eine geraume Kammer zur Wohnung eingegeben und darnach zu ihrer Unterhaltung eine gemeine Praebenda bei denen all-hie wohnenden vom Adel und (jer Biirgerschaft angerichtet und durch dieses Mittel die armen unvermoglichen zu dem Studiren tauglichen Knaben bei der Schule allhie so lang erhalten \viirden, bis sie ihre Fundamenta wohl gefasst und darnach zu Universitaten zu verschicken tauglich worden, dazu wiirden verhoffentlich Beide, die vom Adel und von der Burgerschaft ein jeder nach seinem Vermogen (wann sie darum gebiihrlich ersucht und gebeten wiirden) ihre Hilfe und Handreichung gar gerne thun, es sei mit Geld, Getreide, Brod, Speise oder anderm. Und da ware unnothig, alle Gassen mit Singen vollzuschreien, sondern ihrer zween aus solchen armen Knaben gingen morgens und abends zu Essenszeit, der Ordnung nach um ein Hafen der bewil-ligten Speis, was Gott gebe, in die Hauser, triigens in die Schul und essens alsdann die armen Knaben miteinand. Dadurch wiirden die unniitzen faulen Sterzer abgeschaift, und zu Handwerk gewiesen, die Leut des unaufhijrlichen Ueberlaufens und Gassengeschreis iiberhoben, das Almosen bei den armen Schiilern wohl angewendet, dem Vater-land und der Kirchen aufs kiinftig nach Gottes Ordnung und Befehl niitzlich fiirgesehen^, u. s. w.x Die Verhandlungen iiber diese Antrage zogen sich in die Lange, da man sich mit Karaten und Steiermark ins Einvernehmen setzen 1 Landsch. Arch. 1. c. \vollte, doch beschloss inau (8. April 1582) die Errichtung dreier Sti-pendien fiir Studirende der Theologie mit jalirlichen 50—150 Gulden.1 Wir haben bisher die landschaftliche Lateinschule zu Bohoritsch' Zeit kennen gelernt. Sie war jedoch nicht die einzige Schopfung der Stande auf diesem Gebiete. Es bestanden in Laibach zur Erganzung des Bildungsganges auch Volksschulen, und zwar (1575) drei, davon die eine am Dom (bei S. Nikla), schwach besucht, welche spater ein-ging, eine andere, vom Magistrat unterstiitzt, und endlich eine dritte, durch die Stande ins Leben gerufen.2 Als deutsche Schulmeister fin den wir: 1571 Wolf Hans,3 1574 Jakob Kaltenbrunner und Gregor Zier-mann,4 1575 Matthaus Vinizianer und Sebastian Samuiez (bei S. Nikla),5 1579 Rupert Mordax,6 1582 Hans Vinizianer,7 1584 Philipp Telitsch.8 Die Reform der Schule, welche die Stande seit dem Brucker Landtag ins Auge gefasst hatten, erforderte frische Krafte. Die Stande dachten daher zunachst an Ersetzung des Rectors Bohoritsch, welchen sie mit Belassung seines Gehaltes von 140 Gulden in den Ruhestand zu versetzen und zum Schulinspector zu ernennen beschlossen.9 Wie spater Georg Dalmatin dem Tiibinger Professor Crusius berichtete, wiire es Hieronymus Megiser gewesen, der die Aufmerksamkeit der Stande auf den Dichter und Philologen Nicodeinus Frischlin in Tiibingen lenkte. Am 1. Mai 1582 schrieben sie an Herzog Ludwig von Wiirtemberg, sie wiinschten. an Bohoritsch' Stelle einen Mann, der die landschaftliche Schule ,instauriren und erheben' mochte. Als solcher sei ihnen durch etliche christliche und treuherzige Personen der hoch-gelehrte Doctor Nicodemus Frischlin geriihmt worden, und da schon des Herzogs Vater hochseliger Gedachtniss seine christliche und fiirst-liche Gesinnung gegen dieses Crainlands neugepflanzte zarte Kirche und Schule Augsburgischer Confession in mehr Weg, besonders aber durch Hereinsendung tauglicher Personen bethatigt habe, so bitten sie den Herzog Ludwig, ein gleiches zu tliun und ihnen den Frischlin wenigstens auf einige Jahre fiir ihre Schule zu iiberlassen. 1 Landtagsprot. II. 489-491; III. 289, 290. ž L. c. II. 117, 118; Mitth. 1865 S. 100. 3 Landtagsprot. I. 426. 4 Landtagsprot. II. 28, 29. 5 Landtagsprot. II. 108. 6 Mitth. 1863 S. 84. ' Landtagsprot. III. 291, 292. 8 Mitth. 1863 S. 84. 9 Landtagsprot. III. 289, 290. Dass dieser Ruf zustande kam, ungeachtet Frischlins Erzfeind Crusius schon im Januar jenes Jahres in einem Schreiben an den rechtsgelehrten Doctor Finkelthaus in Graz iiber Frischlins Streit-sucht und Handel mit dem Adel berichtet und Verdachtigungen seines Lebenswandels eingestreut hatte, musste dem in so weite Ferne ohne sein Zuthun Berufenen um so mehr zur Genugthuung gereichen, als ihm seine Lage in Tubingen mit jedem Tage unertraglicher wurde. Er zogerte daher auch nicht, die Berufung anzunehmen, und schrieb (27. Mai 1582) an den Herzog um dessen Genehmigung. Da seine Feinde ihn nicht allein in Tiibingen von der Universitat verdrangen wollten, sondern ihn viele hundert Meilen weit verleumdeten (auf Crusius' Brief anspielend), so sehe er andererseits doch, dass Gott ihm ,allenthalben Leute verordnet', die ihn ,in Ehren, lieb und werth haben, vertheidigen und hervorzuziehen begehren'. Es falle ihm zwar schwer, mit Weib und Kind die weite Reise ,bis an die turkische Grenze' zu machen, seinen gnadigen Fiirsten zu verlassen und sich unter einen fremden katholischen zu begeben, sein ruhiges Amt mit einem miiheseligen zu vertauschen, allein ,es ist vveltkundig, dass ich und mein Weib und Kinder hie zu Tubingen in einem solchen erbarm-lichen Neid und Hass sind, dazu in solcher Gefahr stehen, dergleichen niemals erhort worden'. Der ,unmenschliche Neid und Hass' sei son-derlich bei seinen Collegen an der Universitat so gross, dass er sich ,in Ewigkeit nicht abessen werde'. Der Herzog moge ihn also ziehen lassen. Er wolle sich verbindlich machen, durch seine Amtsfiihrung dem Evangelio, dem Herzog und der Universitat Ehre zu machen, bitte aber fiir den Fall, dass der Herzog und die Universitat iiber kurz oder lang seiner bedurfen sollten, um Wiedereinsetzung in seine bisherige Stellung. Diese Bitte, fiigte Frischlin bei, welche auch sein Weib und seine Kinder mit aufgehobenen Handen unterstutzen, werde ihm der Herzog hoffentlich nicht abschlagen, weil diese unvorher-gesehene Berufung ohne Zweifel durch sonderliche Schickung Gottes geschehe, der ihn (Frischlin) eine Zeitlang aus seiner Feinde Rachen nehmen wolle. Landhofineister und Vicekanzler, deren Gutachten der Herzog begehrte, waren zwar nicht ohne Besorgniss wegen Frischlins hitzigen Temperaments, das ihn in Krain ,unter Jesuiten und Papisten' leicht in Handel verwickeln konnte, welche ihn uncl die ,gutherzige' Landschaft gefahrden wiirden, dennoch riethen sie, Frischlin ziehen zu lassen. Vermoge seiner Gelehrsamkeit werde die Landsckaft aufs beste versehen, dies auch fiir den Herzog und die Universitat rukmlich, und endlich auch fiir Frischlin selbst, der noch nicht viel in der Fremde gewesen, der Umgang mit unbekannten Menschen vielleicht eine lieil-same Schule sein, endlich wenn auch aus seiner ,Unbescheidenheit' etwas ,Ungerades' erfolgen solite, werde man es doch ihm als einem Poeten zugute halten. Da auch der Universitatssenat gegen Frisch-lins Abgang nichts einzuvvenden hatte, so sagte der Herzog in einem Sehreiben vom 12. Juni den krainisehen Verordneten die Gewahrung ihrer Bitte zu und sprach die Erwartung aus, Frischlin \verde ,seiner Erudition und Geschicklichkeit nach solehem officio mit sonderem Ruhm und Nutzen vorstehen kijnnen; nachdem er ;iber ein poeticum inge-nium und solehe Leut bisweilen etwas friseh, auch ihre affectus nicht jederzeit wissen zu temperiren, werdet ihr deshalben, wo vonnothen, auf ihn, als einen jungen Mann desto bessere Inspection haben und ihn in gebuhrender Moderation zu halten wissen'. Am folgenden Tage unterschrieb Frischlin eine Obligation, worin er sich verpflichtete, fiir die Folge aller ,scommatum und famosorum libellorum oder dergleichen Epigrammatum' im Reden und Sehreiben sich zu enthalten. Am Tage Johannis Baptista-1582 verliess Frischlin, vorlaufig ohne seine Familie mitzunekmen, Tiibingen, um sich iiber Steiermark nach Krain zu begeben.1 Am 27. Juli war er bereits in Laibach angekommen, stellte sich den in Herrn Hallers Behausung versammelten Standen vor, und es folgte nun eine Verhandlung, welche wir mit den Worten des landschaftlichen Schriftfiihrers als einen charakteristischen Beitrag zu Friscklins Art und Wesen getreu wiedergeben. ,Frischlinus brachte vor: Er sei von E. E. Landschaft Herren Verordneten von dem Herzog von Wiirteniberg zu einem Rector der landschaftlichen Schule begehrt. Ihre fiirstlich Gnaden aber hatten seiner Person halben sonderbare Bedenken getragen, furnemlich darum, weil er auch vor sechs Jahren in Steier zum Schulrectorat erfordert, dorthin aber stracks abgeschlagen worden. Jedoch sei ihm Erlaubniss gegeben, jetzt hereinzukommen, die Landsart zu besehen und zu er-fahren, ob ihm diese Condition angenehm'sei oder nicht? Stattliche Commendationes habe er auch von Ihrer fiirstlichen Gnaden und Dr. Jac. Andrea auch anderen Vornekmen empfangen, aber aus Ueber-sehen sei es durch seinen Famulum dahinten gelassen worden. Es konnte aber jederzeit fiirgebracht werden. Also sei er in Gottes Namen herein-kommen, befinde aber gegen seinen anderstwo eben zu Tiibingen und anderstwo bei Kur- und Fursten habenden Gelegenheiten allhie sondere 1 Strauss, Nicod. Frischlin, Frankfurt 1855, S. 247—253. Ungelegenheiten. Dann er auch vor diesem vom Herzog von Wiirtem-berg gen Stuttgart begehrt, \velches aber aus der Universitat Tiibingen sonderbaren Bedenken verblieben. Auf Tiibingen habe er seinen regressum wiederum, allda er eine bessere Unterhaltung hab als vielleickt allhie bekommen werden mochte. Zu anderen Kur- und Fiirsten sei er auch auf ehrliche Condi-tiones vocirt. Allhie befinde er auch allerlei gravamina bei den discipulis, colla-boratoribus, Schulgebau.1 Hatte also eine Schulordnung gestellt (ver-fasst) daraus hatte man mekreres zu vernelimen. Seiner Person lialben sei er geneigt, E. E. Landschaft vor andern zu dienen, da er anders gelegenheit haben und schliessen moge. Ist darauf die vermeldete verfasste Schulordnung, die er auf Be-gehren iibergeben, ad longum verlesen worden. Volgends Frischlinus wieder fiirgefordert und (ihm) angezeigt: Bei E. E. Landsckaft Sckul seien derzeit nit solcke discipuli und auditores vorkanden, derentwegen die Schul und Classes sanirat iibrigem zu bestellen, wie es vermag die Ordnung, \velche er furgebracht, die gleich\vohl ja mit dem besten verfasst und zu wtinschen ware, dass dieselbe also anzurichten oder doch derselben bald zu verhoffen, deshalb E. E. Landschaft Nothdurft sei, sich nach jetziger Gelegenheit zu acconiodiren und (ihm, Friscklin) anzuzeigen: Dass der Classen jetzt iiber drei oder vier nicht seien zu bestellen, wie es hiernach ferner der Inspectoren Gutbediinken wurde mit sick bringen. Andere Inconvenientia der Publicorum Lectorura und Buchdruckers und deshalb sonderlich daliin anzuzeigen, dass keinen Buchdrucker allerliand Bedenken willen Ikre fiirstlicke Durcklauckt sowenig (wie) bisker wiirden leiden. Bestellungen aber mochten beschehen, dass sich Jemand um Hereinfiikrung allerhand Nothclurft mochte annehmen. Das Aufsehen der Collaboratorum ist eingefiihrtermassen billig auf den Rector gestellt, mit Rath der Inspectoren. Die Beholzung ist bisher ungewohnlich gewest und wiirde fiirohin auch bedenklich sein wiewol es das geringste. Der Behausung halber sei allbereit geredt und dahin veranlasst worden, dass die von Laibach einer Gelegenheit lialben (des Tschaule Haus bejm Rathhaus gelegen, zu verstehen) bis auf Morgen Handlung 1 Die landsehaftliehe Schule war im Biirgerspital neben der Elisabethkirehe . untergebraeht. Elze, Mittb. 1862 S. 110. pfiegen werden. Frischlinus: Hievor seie er angehort, dass er vom Herzog von Wurtemberg der Landschaft zu Gefallen hereingescliickt. Die Reise habe er auch nicht im gleichen Gemiith und fiirderst dem allmachtigen Gott zu Ehren nit ohne Ungelegenheit herein begeben. Auf geschehenen Vorhalt begehrt er ehestens zu erfahren: 1. Wie viel Stunden des Tages er in der Schule lesen und was allenfalls sein Verrichtung sein soli; 2. was seine Besoldung und Unterhaltung sein soli; 3. mit \vas Gelegenheit er sein Weib und fiinf unerzogne Kinder hereinbringen und sich iibersiedeln moge. Erbeut sich darunter allen Unkosten zu verhiiten ; 4. liess er durch M. Dalmatin načhtraglich vorbringen, welche und wie viel Collaboratoren ihm zugeordnet werden sollen. Darauf wurde ihm erwidert, seine Verrichtungen seien in der Schulordnung enthalten, er werde zwei Stunden taglich gewohnlich zu lesen und im iibrigen mit der Inspection zu thun haben, was Frischlin acceptirte. Am 28. Juli wurde Frischlins Besoldung auf 200 Gulden fest-gestellt, ihm ,seiner Dignitaten und Qualitaten halben' eine jahrliche Zulage von 150 Gulden, dann die Halfte des eingehenden Schulgeldes bewilligt, dessen Rest die Collaboratoren beziehen sollten. Inbetreff der Behausung werde man Fiirsorge treffen. Der Stadtrichter erbot sich, inzwischen Frischlin sein Haus am Platz einzuraumen. Ausserdem be-willigten die Stande dem neuen Rector als Zehrung 70 Gulden 30 Kreu-zer und fiir die Uebersiedlung 200 Gulden. Frischlin solite sich aber anheischig machen, wenigstens drei bis vier Jahre zu bleiben, gegen halbjahrige Aufkiindung. Fiir die vierte Klasse moge er selbst einen Collaborator im Land aufsuchen und der Landschaft anzeigen. Frischlin ging auf alle diese Bedingungen ein, ,precans Deum, ut omnia vergat in meliora et prosperet.' Es vvurde nun die Ausfertigung einer ordent-lichen Bestallung mit der Fertigung der drei Stande Augsburgischer Confession (Herren, Ritter, Stadte und Markte) anbefohlen. Nachdem so alles befriedigend geordnet war, lies Frischlin seine Familie nacbkommen und nahm einstweilen bei M. Christoph Spindler, einem Landsmann des Dichters, sein Quartier. Die Verordneten be-wiesen sich freigebig, sie versahen seine "VVohnung mit Hausrath, sein Einkommen belief sich mit dem Schulgeld auf 450 fl., wozu noch bei-nahe tagliche Wildpretsendungen und andere Geschenke vonseite des Adels kamen. Am Nachmittag desselben Tages wurde mit Bohoritsch wegen seiner Pensionirung verhandelt und ihm der Beschluss vom 3. April 1582 mitgetheilt, wornaeh ihm sein Gehalt von 140 fl. belassen und er zum Schulinspector ernannt wurde. Bohoritsch dankte fiir die Entlassung aus seinem bisherigen schweren Dienst, driickte seine Freude aus, dass ,die Bestellung der Schule so niitzlich geschehen solle', bat jedoch um eine Frist zur Raumung der Schule und um Abhaltung eines Examens, zum Beweise, dass die Schiiler unter ihm Fortschritte ge-macht und er seinen Dienst treulich ausgewartet habe. Beides wurde ihm jedoch mit Riicksicht auf Frischlin abgeschlagen.1 Mit der Anstellung des neuen Rectors verbanden die Stande eine Regulirung der Collaboratorengehalte (24. August 1582). Dem Magister Laurentius Manderl (Meuderl), Collaborator in der obersten Klasse, hewilligten sie als Jahresgehalt neben dem halben Schulgeld, we'il er drei Stunden des Tages lehren und den Rector reprasentiren miisse, 100 Gulden; dem M. Simon Braun (aus Leipzig) 90 Gulden; dem Collaborator der untersten Klasse Lukas Selenez (aus Warasdin) 85 Gulden; dem Hans Vinizianer, der bisher deutschen und windischen Choralgesang besorgt hatte, fiir Beibehaltung des letzteren 40 Gulden; dem Cantor, der den deutschen iibernahm, 12 Gulden; dem Collaborator Johann Toller 8 Gulden Zulage.2 Nachdem Frischlin sein Amt in Gegenwart der Schulinspectoren und vieler Landleute am 1. August 1582 mit einer sanguinischen, mit grammatischen Ausfallen gewiirzten Rede eroffnet hatte, ordnete er die Schule, welche bald starken Zulauf hatte, besonders von Sohnen des Adels.3 Ominos war jedoch fiir den Beginn der neuen Aera die Disciplinarvorschrift, welche die Verordneten mit Zuziehung der Schulinspectoren und des Rectors festsetzten (24. September 1582).4 Sie beginnt mit einer Vorrede aus Jesus Sirach und handelt: 1. Von der Furcht Gottes; 2. von fleissiger Besuchung der Schul und \vie sich die Knaben darin verhalten sollen; 3. von Uebung der lateinischen Sprache; 4. von Zucht und ehrbarem Wandel auf den Gassen; 5. von Corycaeis und heimlichen Aufmerkern; 6. von Zank und Hader; 7. von Merhten (sic) und Spielen; 8. von Klagen und Liigen; 9. von den Calefacteurs und famulis scholae. In dieser Schulordnung waltet 1 Landtagsprot. III. 307—311. .2 Landtagsprot. III. 319. ■■ Stranss 1. c. S. 253—254. 4 Landsch. Arch. Fasc. Rel. S. Nr. 1. ein anderer Geist, als in jener von 1575. Wir finden da den ,holzernen Esel' der solelien angehangt wurde, welche in der vierten Klasse deutsch oder windisch, in der dritten windisch zu reden sich bei-kommen liessen. Dieses strenge Sprachenverbot galt nicht allein fiir die Schulraume, sondern auch fiir Haus und Gasse. Die Ruthe wird als ,Scepter' des Schulraeisters bezeichnet, und mehr als einmal figurirt ein ,harter Schilling' zur ,verdienten Besoldung' des Uebel-thaters. Unter den Verboten finden wir auch das Baden in der Laibach, weil sie ein ,sorglich gefahrlich Wasser' sei. Die armen Schiiler hatten die Schule auf- und zuzuschliessen, rein zu lialten, einzuheizen (daher wohl . calefacteurs') und dem Piidagogen j eden Tag eine oder zwei frische Rutlien in seinen Stuhl zu legen, ,damit er seinen Scepter hat'. Das Schlimmste war wol das System der heim-lichen Aufpasser, sowohl in der Schule als ausser derselben. Frischlin fiihlte sich inzwischen in seiner neuen Stellung sehr glucklich. Zu Neujahr 1583 schrieb er dem Herzog von Wiirtemberg, man erweise ihm und seiner Familie so viel Gutes, dass er's nicht genug riihmen und loben konne. Er habe in seiner Kost und Zucht viele junge Adelige, darunter fiinf Herren und einen Grafen, welche alle die neue Landschule besuchen und sich der von ihm eingerich-teten Schulordnung gemass halten. Er habe bereits fiinf Klassen ,an-gestellt' und so viel junger ,Setzlinge', dass es an Raum fehle und aufs Friihjahr Auditorien werden gebaut werden miissen. Was die Sitten in Krain betreffe, so gebe es da keine Zechgelage: ,Des guten Wippachers wegen wird niemand zum Trinken genothigt; dann es einen bescheidenen, niichternen, verstandigen Adel hat, da selten Einer, der nicht seine drei oder vier Sprachen kann, und etliche Ziig wider die Tiirken gethan.' Nur eine personliche Angelegenheit driickte den Rector. Er hatte in seiner Oratio de re rustica, die 1580 gedruckt worden, den Adel seiner Zeit so scharf angegriffen, dass er eine Zeitlang seines Lebens nicht sicher war, \venn er iiber Land ging, und zwei Buchsen unter den Mantel steckte, wenn er nur in den Garten seiner Wohnung ging. Die Ritterschaft der drei Kreise Schwaben, Franken und Rheinstrom nebst Wetterau hatte sich klagend an den Herzog von Wiirtemberg gewendet, der sie jedoch abwies. Als nun Frischlin nach Krain abgegangen war, erneuerte die Ritterschaft ihre Klage, ward aber an seinen jetzigen Wohnort gewiesen. Nun wendete sie sich an die Krainer Stande (3. September 1582): ,Eine leichtfertige Person, so sich Nicodemus Frischlin nennt und vor einen Poeten und Professor zu Tiibingen damals ausgegeben (!), habe den Adel geschinalit; er sei vom Herzog von Wttrtemberg in Haft genomrnen und nicht mehr in seinem Lande geduldet worden; es mogen ihn daher auch die Krainer nicht allein aus dem Land schaffen, sondern auch bestrafen, sonst miisste man sich an den Kaiser wenden.' Ueber diese Beschwerde verhandelte der Ausschuss erst im November. Franz von Scheyer nahm Frischlin in Schutz, und man beschloss diesen zur Rechtfertigung vorzuladen. Er reichte seine Antwort jedoch erst am 16. Janner 1583 ein. Er zeigte, dass die Landesverweisung eine offenbare Liige, und erklkrte die Haft als einen blosen Hausarrest von wenigen Tagen. Uebrigens verwies er die Stande auf den Adel von Baiern und Oesterreich, der, als ihm diese Sache vor zwei Jahren vorgetragen worden, zur Antwort gegeben habe, sie wiissten sich der in Frischlins Rede geriigten Laster nicht schuldig und der Handel gehe sie daher nichts an. Den Standen geniigte diese Verantwortung vollkommen, sie schrieben der Ritterschaft (16. Januar 1583), sie konnten in Frischlins Rede keine Beleidigung finden. An ihm selbst aber hatten sie, seit er in ihren Diensten stehe, eine solche Ehrbar-keit, Bescheidenheit und fiirtreffliche Geschicklickkeit vermerkt, daran sie nicht allein wohl zufrieden, sondern sich auch versehen, es werde seine Wirksamkeit ihrer sonst von mehr Orten angefochtenen Kirche und Schule, insbesondere aber der zarten adeligen Jugend vielmehr zum erwiinschten Aufnelnnen, als zum Gegentheil gereichen. Sie er-suchten daher die Ritterschaft, Frischlin ferner vegen dieses Handels in Ruhe zu lassen und dadurch sowohl die liebe Jugend, der er niitz-lich vorstehe, als die Kirche und Schule giitlich zu verschonen. Dieses Schreiben wurde durch den bereits erwahnten krainischen Hofmusicus Rumpler dem wiirtembergischen Hofmeister und Marschall Christoph von Degenfeld iiberbracht, der es aber nach Frischlins Versicherung nicht weiter gelangen liess. Gleichzeitig wendeten sich ubrigens die krainischen Stande auch an den Herzog von Wiirtemberg. ,Weil sie ihn (Frischlin) bei ihrem Schuldienst, seiner erscheinenden Qualitaten halben, gerne erhielten und ihm auch sonsten seine Wohlfahrt wohl gonnen und befordern mochten', fragten sie beim Herzog an, wie sie sich verhalten sollten, wenn der Adel mit ihrer Antwort nicht zufrieden ware. Der Herzog rechtfertigte darauf Frischlin in einem fiir diesen durchaus ehrenvollen Schreiben. Er fiigte^bei, nur zum Besten der Laibacher Schule habe er Frischlin, den er sonst auf der hohen Schule in Tiibingen wohl mit Nutzen gebrauchen mogen, auf fleissiges Bitten der Stande aus seinem Dienste entlassen. Sonders gern habe er vernommen, dass Frischlin in seinem Scliuldienst iieissig und den Standen annehmlich sei; er versehe sich auch, derselbe werde sich in Zukunft nicht weniger iieissig und in allem so erzeigen, ,dass durch seine von Gott empfan-genen Talente dessen Ehre und heiliger Name befordert, Zucht und Ehrbarkeit bei der lieben Jiigend erbaut und fiirder gepflegt \verde.'1 Auch an Truber hatten die Stande sich in Frischlins Angelegen-lieit gewendet, damit er fiir denselben ein Furwort einlege, welchen Wunsch er auch sofort erfiillte. ,Den Doctorem Nicodemum Frischlin, allhiesigen Schulrectoren — schrieben die Stande 1. Marz an Truber zuriick — kabt Ihr Eurem Vermelden nach wohl entschuldigt, dann derselbe, ausser der beriichtigten Widerwartigkeit im Leben, dieser E. E. Landschaft im anbefohlenen officio, seinen Qualitaten und spiiren-den Fieiss halben ein angenehmer Diener ist', u. s. w.2 Im lateinischen Sprachstudium trat der beriihmte Philolog wah-rend seines Laibacher Aufenthaltes' als Reformator auf. Mit Recht fand der Kenner des classischen Lateins die an der Laibacher Schule eingefiihrten Grammatiken ungeniigend, weil manche ihrer Regeln auf ein nichts weniger als classisches Latein ftthrten. Er sah sich um andere Grammatiken um, deren ihm Johann Mercheritsch aus der Kisel'schen Bibliothek und Adam Bohoritsch aus seiner eigenen, zu-sammen wohl 80 mittheilten. Der Collaborator Magister Simon Braun lieh ihm aber Julius Caesar Scaligers Werk ,De causis linguae latinae', das wegen der Neuheit der streng synthetischen Methode und des Reichthums seiner kritischen Nachweise von Fehlern der bisherigen Grammatiken Frischlins Bewunderung erregte. Das Resultat dieser Studien waren zwei bahnbrechende Werke, die ,StrigiIis grammatica' und die ,Quaestiones grammaticae', welche Frischlin im Herbst 1583 beendete und, wie es scheint, ohne Genelimigung der Stande bei Aldus Manutius in Venedig drucken liess. Die Dedication der ,Strigilis' an Freiherrn Georg von Kisel zu Kaltenbrunn ist Venedig, 13. September 1583, datirt. Frischlin blieb sechs Wochen in Venedig, um den Druck dieser beiden Werke zu besorgen,3 welche jedoch auf der Laibacher Schule nicht zur Einfiihrung gelangten, da die Schulinspec-toren einwendeten, dazu bediirfe es infolge der Brucker Convention der Zustimmung Steiermarks und Karntens, und es konnte durch den Abgang des Rectors, von dem er manchmal rede, wenn dem neuen 1 Strauss 1. c. S. 254-257; Landtagsprot. III. 229, 230, 245. 3 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2. 3 Strauss 1. c. S. 261-263. die Grammatik Frischlins nicht gefallen solite, eine ,Confusion' ent-stehen. Auch das von Frischlin (20. August 1.583) vorgelegte Schul-project hatte nicht den Beifall der Inspectoren, welche es fiir unaus-fuhrbar erklarten. Nach demselben solite z. B. der Collaborator in der untersten Klasse, in welcher die jiingsten Schiiler von sechs bis acht Jahren, deren iiber 50 seien, in vier Decurien abgetheilt sich befinden, in der ersten Stunde das Morgengebet mit zwei Decurien verrichten, dann den Katechismus von denen, die ihn konnen, sowohl in windi-scher als in deutscher Sprache ganz, von den iibrigen aber blos ein Stiick, das ihnen tagsvorher aufgegeben worden, nacheinander her-sagen lassen; darauf sollten die obersten die paradigmata declinatio-' num et conjugationum recitiren und die legentes ihre Lection lesen und aufsagen, und das alles in Einer Stunde!1 Als das erste Schuljahr unter Frischlins Leitung zu Ende ge-gangen war, zeigte er den Verordneten an (29. November 1583), dass er beabsichtige, eine offentliche Priifung in der Schule anzustellen, und sie dazu einlade; auch bat er, ihm die Schulinspectoren namhaft zu machen, was bisher nicht geschehen. Am 4. Dezember referirte bereits Christoph Spindler den Standen iiber den Erfolg des Examens. Seines Erachtens hatten die Knaben ,ziemlich' bestanden, allein in der Quarta und Quinta habe man mit der griechischen Sprache ,schier etwas zu friili ausgesprengt', worauf in der neuen Schulordnung zu denken ware. Die Verordneten beschlossen den Unterricht in mancher Beziehung zu verbessern, so inbetreff der Lectionen, insbesondere aber, ,dass das Griechische dem Latein nicht so vorg^stellt werde'. Um das Institut der Schulinspectoren wirksamer zu machen, beschloss man aus ilifien einen standigen Ausschuss niederzusetzen. Als Schulinspectoren fungirten damals: 1. zwei Verordnete protestantischer Religion, so weit sie eben nicht verhindert waren, was wohl ihrer anderweitigen Kriegs- und Friedensgeschafte wegen ofter der Fall war; Sebald Barbo und Franz von Scheyer; 2. der Landsecretarius Kaspar Gottscheer; 3. die Pradicanten; 4. M. Melchior Pantaleon, Landschrannenschreiber; 5. Dr. Egydius Steinfelder, Physicus; 6. Dr. Michael Sindringer, Land-schrannenprocurator; 7. Hans Gebhard, Kriegssecretar; 8. Wolf Gart-ner; 9. Michael Verbez. Als Ausschuss sollten aus diesen kiinftig fungiren: von den Verordneten Hans von Gallenberg; von den Pradicanten Christoph Spindler und Georg Dalmatin; von den Landschafts-offizieren M. Melchior Pantaleon, Dr. Egyd Steinfelder, Adam Bohoritsch, 1 Elze. Superintendenten S. 47. Michael Verbez. Scbliesslicb wurde der Rector mit seinen vier Collaboratoren vorgefordert und ihm die neu ernannten Inspectoren vor-gestellt.1 Die nachste Aufgabe der neu ernannten Inspectoren war ausser dem Gutachten iiber Frischlins neue Grammatik und sein Schulproject, deren wir bereits erwahnt haben, die Abfassung einer neuen Schul-ordnung. Am 24. Januar 1584 wurde dieser vom Kriegssecretar Geb-hard verfasste Entwurf den Standen vorgelegt, genehmigt und beschlossen, ihn dem Rector und seinen Collegen zur Begutachtung zu iiber-geben.2 Nachdem dies geschehen war, wurde (15. Februar 1584) die neue Schulordnung und Instruction fiir die Schulinspectoren genehmigt, beschlossen, fiir die Prima' (unterste Klasse) noch einen Collaborator mit dem Gehalte von 50—60 Gulden aufzunehmen, noch ein Zimmer fiir die Schule herzustellen und diesfalls mit der Stadt zu verhandeln, damit sie ,ein Uebriges thue'3. In den Geist der neuen Schulordnung fiihrt uns die ihr vorausgeschickte Vorrede ein. Sie geht von der -Betraclitung aus, ,dieweil ohne der Schulen, sonderlich der lateinischen, gute Anordnung kein Polizei und Regiment bestehen kann noch mag, so ist es ein sehr nothwendig und Gott wohlgefallig Werk, dass man der Aufricktung und Anstellung guter Schulen sich mit allem Ernst und Fleiss annehme'-. Der Staat bedarf der Theologen, Seelsorger, rechts-erfahrener Leute und guter Leibarzte, diese konnen ohne Kenntniss des Griechischen und Lateinischen nicht herangebildet werden. Der heilige Geist steigt auf uns nicht mehr herab, wie zur Zeit der Apostel, um uns die Gabe der Sprachen zu verleihen, seine Mittel dazu sind lieutzutage die Schulen. Nun findet sich bei vielen Schulen grosse Unordnung, die Jugend wird mit Fahrlassigkeit iibel versehen und Iernt weder bonas literas noch bonos moreš, oder auch man kekrt das Oberste zu unterst und lelirt sie elier die hoheren Disciplinen, Arith-metik, Geometrie, Astronomie u. dgl., als die Grammatik und die Spracken, mit welchen die freien Kiinste beschrieben werden. Darin muss Mass und Ordnung hergestellt \verden. Heutzutage passt die Unterrichtsweise der Alten, welche schon die Kinder Arithmetik und Geometrie lehrten, da diesen das Griechische oder Lateinische schon als Muttersprache eigen war, nur mehr fiir solche, welche nicht auf ein weiteres Studium, wie Theologie, Jurisprudenz, Medicin denken, 1 Landtagsprot. III. 437, 450, 451. 2 Landtagsprot. IV. 6. 3 L. c. 86. sondern ,allein zur Raitungskunst und mit der Zeit zur Kaufmannschaft und Merkadanterey gezogen vverden'. Aus diesen Griinden babe E. E. Landsckaft eine Reformation ihrer gemeinen Landschule zur Forderung der Ekre Gottes, zur Woklfahrt des geiiebten Vaterlandes und zu Gluch und Heil allermanniglich (also eine wakre Volkssckule in kokerem Sinne) vorgenommen. Die nun folgende Schulordnung zerfallt in 20 Kapitel. Schon aus dem ersten ergibt sich die enge Verbindung der Schule mit der C011-fession. So oft nemlich ein neuer Rector aufgenommen werden soli, soli derselbe vor allen Dingen durch die Schulinspectoren examinirt werden, ob er wohl der waliren unverfalschten Augsburgischen Con-fession inhalt der von den Landen Steier, Karaten und Krain vergli-chenen norma veritatis und des Buchs Concordiae rein, ohne Heuchelei und Falscli zugethan. Er hat sich dessen ,lauter und bei seinen wahren Treuen' zu erklaren und es mit seiner Hand, Untersckrift und Petsckaft oifentlick zu bezeugen. Dann erst wird ikm die Angelobung an Eides-statt von den Verordneten abgenomnien. Uebrigens wird fiir den Rector eine halbjahrige, fiir dieLehrer quatemberliche Aufkiindigung bedungen. Das 2. Kapitel handelt vom Schulgeld (fiir die Vermoglichen 4 Gulden, die Mittern 3 Gulden, die Unvermoglickeren 1—2 Gulden) und Holz-geld (16 Kreuzer), dann der Abgabe eines ,Petakeii' an den Calefactor. Die Aufnakme von Mendicanten oder Vaganten (fahrenden Sckiilern) soli verkiitet werden. Im 3. Kapitel werden dem Rector und den Pra-ceptoren strenge Vorsckriften beziiglich ihres Kirchenbesuchs und reli-giosen Verhaltens, wie ihrer Moral ertheilt. Hinsichtlich der Strafen sollen sie sich aller ,raulien groben Anfabrungen mit allzu scharfen Worten' enthalten, ,nicht weniger die Knaben mit der Ruthen, wie Schulrecht und Prauch ist, um ihre Verbrechen castigiren, aber auch in dem, sie um die Kopfe zu schlagen, ihnen ganzlich verboten sein1'. Schulstunden zu Winterszeit Anfang morgens 7 Uhr, Mittag 12 Uhr; im Sommer 6 Uhr morgens und Nachmittag (sic) um 12 Uhr. Ende im Winter 10 Uhr (also drei Stunden), Sommers um 9 Uhr. Das 5. Kapitel ist iiberschrieben: ,Von der Forcht Gottes.' Zu Hause: Morgen- und Abendgebet, Vaterunser, vor und nach dem Essen das ,Benedicite' und ,gratias' sammt dem 51. oder einem andern schonen Psalm mit Andacht und heller Stimm zu sprechen, deutsch, windisch od-er lateinisch. In der Schule: Vor uncl nach den Lectionen Gesang und Gebet. An den ordenthchen Sonn-, Fest- und andern Tagen, wo die ordentlichen deutschen Predigten gehalten werden, sollen die Kinder sich in der Schule versammeln und sich, in Decurien eingetheilt, in die Kirche begeben, allda mit den deutschen ScMlern (den Schtilern der Volksschule im Gegensatz zur lateinischen Schule) den Kirchen-gesang verrichten und der Predigt aufmerksam zuhoren, weil sie dar-nach in der Schule dariiber examinirt werden. Alle Gotteslasterungen, Fluchen und Missbrauch des Namens Gottes etc. sind hoch verboten, der dawider handelt, soli andern zum Exempel doppelt gestrichen werden. Das 6. Kapitel handelt vom Katechismus in allen Sprachen. In der untersten (ersten) Klasse soli, und zwar in der ersten und zweiten Decurie der ivindische, in der dritten und vierten der deutsche Katechismus Brentii, in der zvveiten Klasse der lateinische desselben, in der dritten der deutsche Kathechismus Luthers, in der vierten dessen lateinischer, in der fiinften neben diesem der griechische des Brentii und zwar taglich recitirt und gelernt werden. Das 7. Kapitel: ,Von der Zucht und den Sitten der Knaben', enthalt sehr puritanische Vor-schriften und Lebensregeln. Wenn die Schule zu Ende, sollen die Knaben sich stracks nach Hause verfiigen, ihre Lectionen repetiren, ihre scripta sehreiben und dann zu folgenden Lectionen sich vor-bereiten. Auf der Gasse unterwegs wird ihren Blicken die Richtung vorgeschrieben, sie sollen nicht ,hin und wieder gaffen', wenn sie einer Adelsperson, es sei Mann oder Weibsbild, oder sonst einem ehrsamen fiirnehmen Biirgersmann, sonderlich was Bathspersonen, gelehrte oder sonst ansehnliche Leute sein, zumal die Kirchendiener und ihre Lehrer, begegnen, sollen sie ihnen nicht allein aus dem Wege gehen, sondern auch den Hut abziehen und nach Umstanden auch sich verneigen, ebenso auch gegen alle betagten Manner oder Frauen nach Salo-mons Lehre ehrerbietig sein. Verboten sind ihnen alle Spiele um Geld oder Geldeswerth, besonders Karten und Wiirfel, zugelassen dagegen Spiel mit dem Bali, Topf und andere dergleichen ehrliche Spiele. Die Sorge um das ,gefahrliche Wasser' der Laibach, in welcher zu baden schon die Schulordnung von 1575 verponte, wird hier so weit getrieben, dass ein Schtiler sich nicht einmal in der Nahe des verponten Flusses finden lassen soli! Nun kommt der Lehrplan fiir jede einzelne Klasse. Die erste Klasse war in vier Decurien getheilt; in der ersten \varcn die Buchstabirenden, in der zweiten die Sillabirenden, in der dritten die ganze Worter Lesenden und Aussprechenden, die auch ein lateiniseb ABC sehreiben lernten. In der vierten lernte man das Evan-gelium deutsch und lateiniseh perfect' lesen, desgleichen die paradig-mata declinationum et conjugationum, dann den deutschen und windi-schen Katechismus lateiniseh und deutsch sehreiben und Worter aus der nomenclatura memoriren. ,Jn dieser Klasse mag die ivindische Sprach dennoch auch in dem Elementali ad nomenclaturam, etwa auch in den declinationibus und conjugationibus hinmgethan und demnach das Elementale Labacense des Pochoritsch curn nomenclatura trium linguarum latina germanica et sclavonica hinzugebraucht werden, wie dann diesfalls Bector und die Gollegae ad captum puerorum sich zu richten werden Juiben.1 Aus dieser Klasse solite kein Knabe in die zweite aufsteigen, der nicht den Katechismus deutsch und windisch, dann vollkommen deutsch und latein lesen kann; desgleichen eine gute Anzahl lateini1-scher Worter aus der nomenclatura sammt ihrer Verdeutschung, auch die deutschen und lateinischen Characteres ziemlich formiren (schreiben), item die paradigmata declinationum et conjugationum auswendig. Biicher fiir diese Klasse waren: Elementale Labacense cum an-nexa nomenclatura trium linguarum; Evangelia Dominicalia latine; Evangelibiichlein deutsch; Katechismus deutsch und \vindisch Brentii; Psalterium deutsch; Grammatice; Schreibbuch in 4°. In der meiten Klasse wurde der lateinische Katechismus des Brentius, der erste Theil der Grammatik und die Nomenclatur nach dem jungern Cato vorgenommen. Mittag von 12—1 Uhr Musik. Schul-bilcher: Catechismus Brentii deutsch und lateinisch; Nomenclatura rerum Adriani Junii; Cato Junior; Formulae Sebaldi Haiden; Evan-gelium Dominicale latinum et germanicum; Grammatices Argentinensis pars prima et secunda pro puerorum captu; Psalterium deutsch; Schreibbuch, Quodlibetarium, beides in 4°. Dritte Klasse: Fortsetzung der Grammatik; Memoriren der Pege! n der Syntax; Uebersetzung der Briefe des Cicero; Auswendiglernen des ganzen deutschen Katechismus Luthers und griechisch lesen. Schul-bučher: Der griechisch-lateinische Katechismus Brentii, der deutsche Luthers; die sonntaglichen Evangelien lateinisch; zweiter und dritter Theil der Graminatica Argentinensis; erster Theil der Grammatica Argentinensis graeca-, Dialogi Castalionis sacri; Nomenclatura Adriani Junii; Cato Junior; Evangelia Dominicalia latina; Epistolae Ciceronis selectae; Annotata in Ciceronis epistolas, Annotata in Dialogos, Schreibbuch, Liber Argumentorum; diese vier in 4°. Vierte Klasse: Schulbucher: Catechismus; Catechismus latinus Lutheri; Evangelium graeco-latinum; Bucolica Virgilii; Epistolae Ciceronis majores; Terentius; Grammatica graeca et latina Argentinensis; lateinisches Schreibbuch, deutsches Schreibbuch, Annotata ad Cice-ronem, Annotata ad Virgilium, Annotata ad Terentium, Liber argumentorum; diese sechsin 4". Dazu Exercitium Musices oder Anthmetices. Funfte Klasse: Biicher: Catechismus Brentii graeco-latinus; Cate-chismus Lutheri latinus; Evangelia dominicalia graeco-latina; Gramma-tices graecae Argentinensis Editio ultima; Grammatices latinae Argen-tinensis pars postrema; Epistolae familiares Ciceronis; Bucolica Vir-gilii; Terentius; Fabulae Aesopi; Aurea carmina Pythagorae; Dialectica et Rhetorica Lossii; Annotata in singulas lectiones; Argumentorum Iiber. Auch hier Musikunterricht. Das 13. Kapitel handelt von ,Vebung im Schreiben und Beden des Deutschen und Lateinischen ' In der ersten und zweiten Klasse sollen die Knaben keinesfalls windisck, sondern nur deutsch reden, abgesehen von der nomenclatura rerum und dem windischen Katechis-mus. Die Secundaner sollen aber auch allgemach zu der lateinischen Sprache angehalten werden. In den oberen drei Klassen sollen aber die Knaben weder windisch noch deutsch, sondern nur lateinisch reden. Das 14. Kapitel: ,Von der Musica und Arithmetica.' Die erstere yon 12 bis 1 Uhr mittags, viermal wochentlich. Der Lehrer soli mit einer leichten Fuge beginnen, den Scbiilern daraus valorem notarum et mensurarum, desgleichen die Intervalla vocum ascendentium et des-eendentium sammt den clavibus anzeigen und gemein machen, solche fugam auch alsbald abschreiben lassen, dieselbe sammt ihnen etliche mai ubersingen und des folgenden Tags von ihnen fordern und sie daraus examiniren; den andern Schiilern aber, die schon ziemlich singen konnen und gute principia haben, mag er etvvas schwereres fiirschreiben und sie darin exerciren, dabei aber nicht weniger auch die rudiores bleiben lassen, damit also einer von dem andern lernen moge. Dann weit diese Kunst magis usu et exercitatione, dann re-gulis und praeceptis gelernet wird, ist diesfalls die Knaben mit vielen praeceptis oder regulis zu beschvveren um ihrer Verscbonung willen und mehreren Progress in den obermeldten artibus ganz und gar un-noth. Am Freitag soli ihnen Cantor den Choralgesang als namlich der gebrauchigsten deutschen Psalmen und anderer Gebetlieder eines oder zwei, welche man auf kiinftigen Sonntag in der Kirchen singen soli, mit Fleiss vorsingen, folgends mit diesen Knaben, so dazu schon qualificirt, auch den figurat, so kiinftigen Sonntags in der Kirchen gesungen werden soli, exerciren und iibersingen etc. Am Samstag jeder Woche wurde in allen Klassen -das sonntag-liche Evangelium vorgenommen und dann die Lectionen der Woche repetirt. Das 16. Kapitel tragt die Ueberschrift: ,Von den Corycais (heim-lichen Aufpassern) und dem asino.' Letzterer fiir diejenigen, die sich 12 in moribus oder. serraone niclit gebiibrlich verhalten. Wenn einer niclit richtig antwortet und der nachste die richtige Antwort findet, soli dieser dem ersteren den Esel anhangen, docli durfte der Ungliick-liclie eine Stunde vor Ende des Unterrichts mit dreien andern, die ober ihm sitzen, um den Esel disputiren; der nun zuletzt den Esel behielt und nach Hause trug, dem solite dann am folgenden Tage vor Entlassung der Knaben die Eselstallmiethe mit einem guten Schil-ling bar bezahlt werden. Das 17. Kapitel behandelt Ferien und Vacanzen. Wochentlich waren Mittwoch und Samstag Nachmittag frei, mit Ausnahme der Aritlmietikstunde von 12 — 1 Uhr,4 Wenn ein Feiertag in die Woche fiel, so wurde am Mittwoch wie gewohnlich Schule gehalten. In den Hundstagen vierzehn Tage Unterbrechung, doch sollen die Knaben vor Mittagszeit, wo es noch kiihl ist, in die Schule gehen und zwei Stun-den mit Repetiren der Lectionen zubringen. Das 18. Kapitel stellt zwei Examina fest, Georgi und Michaelis, mit Intervention der Schulinspectoren. Auch die Schulordnung solite dabei verlesen und allfallige Aenderungen beantragt werden. Darnach Location und Promotion der Knaben, Belohnung der Fleissigen mit Pramien (die Stande liessen in diesem Jahre eine Belohnungsmedaille pragen, welche auf der Vorderseite das Wappen des Herzogthums Krain, den einkopfigen Adler mit dem geschachteten Halbmond an der Brust, auf der Iliickseite aber die Inschrift: ,Praemium scholae Provincialis Carnioliae 1584' zeigte), Bestrafung der Unfleissigen. Das 19. Kapitel: ,Calefactor und famulus scholae1, wie in der Disciplinarvorschrift von 1582. Er bekam von jedem Schiiler einen Petaken. Das 20. Kapitel endlich bezieht sich auf die Schulinspectoren zur Handhabung der Schulordnung.1 Ein Schulmann des 18. Jahrhunderts, Professor Franz Wilde, erster Bibliothekar in Laibach, sagt iiber die Schulordnung von 1584, sie beweise, dass die landschaftliche Schule ,nicht dasWerk einesTages, sondern die Frucht einer reifen Ueberlegung war. Die Herren Stande liessen sichs viel kosten,2 aber sie hatten auch dafiir die Ehre, die Wohlthater ihrer Religionsgenossen zu sein. Ihren Eifer und ihre eigene 1 Landsch. Arch. Fasc. Rel. Nr. 1. 2 Die Gcsammtkosten der Schule konnen mit Inbegriff der Stipendien, Mieth-zinse und andern nothwendigen Ausgaben auf jahrliche 1200 Gulden angeschlagen werden. Elze, Mitth. 1862 S. 110. Sachkenntniss verehrt der Literator. Was die Form der Schule betrifft, so gehort sie mit Recht zu den liolieren Quadrivien. Die getroffenen Verfiigungen in Bezug auf die Schule bestanden darin, dass der Ver-stand und Wille gebildet werde, um aus den Schiilern gute Menschen und fromme Cliristen zu machen.'1 Frischlins Thatigkeit als Rector und Schulmann bezeichnet jeden-falls einen Fortschritt des Laibacher Gymnasiums, seine Methode als Granunatiker war eine kritiscke und fruchtbare, dagegen musste aller-dings der Unabliangigkeitssinn des Mannes, sein riicksichtsloses Vorgehen gegen alle wissenschaftlichen Gegner und seine Nichtachtung aller bureaukratischen Formen bei seinen Oberen Anstoss erregen. Ein Conflict ergab sich durch die gegen den Willen der Stande in Venedig o-edruckten Biicker. Es wurde dem Rector eine Rechtfertigung abver-langt. Als er diese erstattete, beschlossen die Verordneten, weil Frischlin seiner Bestallung zuwider die Biicher ohne Vorwissen und Bewil-ligung der Landschaft drucken lassen, und da er in seiner ,Strigilis' (zugleich Grammatik und grammatikalische Streitschrift) einen ,schar-fen Stylum' fiihre, den Schulinspectoren ihr Gutachten abzufordern.* Dass Frischlins neue Lehrbiicher nicht eingefuhrt werden durften, wenn man auch Frischlin selbst seine Unterrichtsmethode nicht vor-schreiben konnte, mochte wohl geniigen, um ihn im Unwillen iiber Bevormunclung in seinem Fache zur Aeusserung hinzureissen, er wisse am besten, was der Jugend fromme, und zu dem Entschlusse, seine Entlassung zu verlangen. Dass er sich an der Laibacher Schule un-moglich gemacht, dariiber liegt kein Anzeichen vor; trotz aller Diffe-renzen erkannten die Stande seinen Werth, und die Losung des Ver-haltnisses entsprang daher wohl lediglich dem freien Entschlusse Frischlins, \velchen die Klagen seiner Frau, der Klima und Landesart nicht zusagten, bestarkt haben mogen. Spater hat der wetterwendische Mann die Schuld seines Abganges aus Krain, dessen es ihn reuete, auf seine Ehehalfte geschoben, welche in ihrem heftigen Temperament ihrem Widerwillen gegen die Fremde sehr kraftigen Ausdruck gegeben haben soli: ,Ja, wenn ich heut nit wegziehe, so holen mich 100,000 Teufel' u. s. w.s Genug, am 11. Mai erstatteten die Schulinspectoren ihr Gutachten iiber Frischlins Entlassungsgesuch, und die Stande beschlossen hieriiber, Frischlin ,auf sein so starkes Begehren, ungeachtet seine furgewandten Ursachen nicht erheblich', mit dem Ende des 1 Mitth. 1860 S. 66. 2 Landtagsprot. III. 14. » Strauss 1. e. S. 275-277. Schuljahres cles Dienstes zu entlaSsen uiul liievon durch Ilathschlag zu verstandigen, dies auch dem Herzog von Wurtemberg zu be-richten und nebenbei auch die benachbarten Landschaften inbetreff der oline Vorwissen und Bestallung der Stande gedruckten Biicher zu avisiren.1 Unterm 16. Mai 1584 schrieben die Stande auch dem Herzog Ludwig, sie hatten envartet, Frischlin wiirde bis zu des Her-zogs Abforderung oder- doch die anfangs verglichenen drei Jahre bei ihnen bleiben, auch konnten sie seine vorgewendeten Ursachen nicht fiir so erheblicb halten; doch da er so stark auf seinem Abzuge be-stehe, so hatten sie ihm diesen auf Ende Juli bewilligt. Die Schulinspectoren erwiderten Frischlins Abschiedsschreiben mit dem Be-dauern, dass sie nicht so viel fiir ihn hatten thun konnen, als er ver-moge seiner ausgezeichneten Gelehrsamkeit verdient hatte, und mit dem entsprechenden Dank fiir die Dienste und Gutthaten, die er ihnen wahrend der verflossenen zwei Jahre erzeigt. Nichts ware ihnen an-genehnier gewesen, versicherten sie, als wenn er langer hatte bei ihnen bleiben und mit seiner seltenen Gelehrsamkeit die Jugend ferner unterweisen mogen. Doch weil seine Gelegenheit es anders mit sich bringe und sein Abgang beschlos^en sei, so enipfehlen sie ihn dem gottlichen Schutz und Segen und wiinschen, da sie auf Erden sich trennen miissen, dass sie einst im Himmel sich selig wiederfinden mogen. In dem von Landeshauptmann und Verordneten ausgestellten Zeugniss heisst es, Frischlin babe als Schulrector ,bis in zwei ganzer Jahr lang also wohl und treulich gedient, sich auch dabei dermassen ehrlich, gebiihrlich und fleissig erzeigt und ervviesen, ob dem Eine Ehr-same Landschaft jederzeit nicht allein ein besonderes Gefallen getragen, sondern auch, da es seiner Gelegenheit nach- sein mogen, ihn bei ihrer geliebten Jugend in Ansehung seiner dazu hochbegabten, wohl-geriihmten Kunst, Geschicklichkeit, Tauglichkeit und Verstand auch fiirbasshin ganz wohl und ganz gern leiden hatte konnen. So sich aber die Beschaffenheit seiner Sachen dahin begeben, dass derselbe seiner fiirgebrachten genugsamen Bedenken langer bei uns, wie wir es gern gesehen, zu bleiben nicht Gelegenheit zu haben vermeint, und dem-nach um Erlassung seines Dienstes, wie auch um Ertbeilung eines Zeugnisses gebeten, so haben sie seinem Ansuchen stattgegeben, und wollen ihn nun um seines Wohlverhaltens willen an manniglich zum besten empfohlen haben.'2 1 Landtagsprot. IV. 109-110. 2 Strauss 1. c. S. 279, 280. Als Frischlin Laibach verliess, bezeugten die Stande ihm noch ihr besonderes WohlwolIen, indem sie ihm fiir die von ihm angebo-tenen Biicher — es waren dies seine grammatischen Reformwerke — 40 Gulden, als Reisezehrung 100 Gulden verehrten.1 Unter Frischlins Rectorat wurde nicht nur die lateinische Gram-matik reformirt, auch die Slovenen erhielten ihre erste, den bišherigen Miingeln abhelfende, fiir Jahrhunderte einzig dastehende Grammatik. Die aus Anlass der Dalmatin'schen Bibeliibersetzung 1581 in Laibach gepflogenen Berathungen hatten die Notlmendigkeit einer slovenischen Grammatik ergeben, und sogleich fasste Bohoritsch den Gedanken, eine solche abzufassen, die dann auch gleichzeitig mit Dalmatins Bibel 1584 in Wittenberg erschien. Ihr Titel ist: ,Arcticae horulae succisivae de latino-carniolana litteratura, ad Latinae linguae analogiam accomodata, un.de Moscoviticae, Rutenicae, Polonicae, Boemicae, Lusaticae linguae cum Dalmatica et croatica cognatio facile deprehenditur. Praemittun-tur his omnibus tabellae aliquot Cyrillicam et Glagoliticam et in his Rutenicam et Moshoviticam orthographiam continentes. Witebergae 1584.' 8°. 186 und 66 Seiten.2 Bohoritsch' grosses Verdienst besteht nach Kopitars Urtheil3 darin, dass er ,Trubers und Dalmatins Ele-mentarorthographie die noch mangelnde Vollstandigkeit gab, indem er f und s, fh und sh, i und j, u und v, e und e nach bestimmten Ge-setzen gebrauchte', sein Fehler aber darin, dass er ,in der Grammatikal-orthographie lieber in Trubers germanisirende als in Dalmatins dal-matisirende Fusstapfen treten wollte', es vorzog, die krainische Sprache aus der deutschen als aus den andern slavischen Sprachen zu be-reichern. Bohoritsch' Werk fand den ungetheilten Beifall der Stande. Als er es den Verordneten vorlegte (29. Januar 1585) und um eine jahrliche Unterstiitzung fiir seine zwei Knaben bat, lobte Franz von Scheyer das Werk als eine ,feine Orthographia, schon abgetheilt', und meinte, man solle eher an andern Orten sparen, um Bohoritsch zu willfahren. Man bewilligte ihm auch als Geschenk 100 Gulden, dann den Nachlass eines Schuldrestes von 200 Gulden und fiir seine Knaben auf drei Jahre jahrlich 50 Gulden, unter der Bedingung jedoch, dass sie Theologie studiren und sich dem Dienste der Landschaft widmen.4 Auch die steirische Landschaft bewilligte dem Verfasser des fiir beide 1 Landtagsprot. III. 85. 2 Šafafik, Gesekichte der siidslavischen Literatur I. 16, 53. 3 Kopitar, Grammatik S. XXXVIII—XLI. 38 f. * Landtagsprot. IV. 227-228, 250-252, 277. Lande gleich gemeinnutzigen Werkes 100 Gulden.1 Bokoritsch verfasste iibrigens auch ein ,Elementale Labacense cum nomenclatura trium linguarum' (deutsch, lateiniseh und slovenisch) als Lehrbuch fiir die erste Klasse der landschaftlichen Schule.2 Bohoritsch blieb auch nach Frischlins Abgang noch im Lehr-fache thatig. Er besorgte in den Jahren 1586 und 1587 die Lection der Arithmetik, wofur ihm die Stande 100 Thaler be\villigten.3 Als Rector folgte auf Frischlin 1585 Magister Jakob Prentelius, bisher an der landschaftlichen Schule in Klagenfurt, welchen Cbristoph Spindler und Georg Dalmatin als Landeskind, als gelehrten Mann, guten Lateiner, Griechen und Hebraer zur Anstellung empfahlen.4 Sein Rectorat iiberdauerte weit Erzherzog Karls Regierungszeit. Er stand der landschaftlichen Schule bis 1596 vor. Die Vernachliissigung der Schulinspection fiihrte zur Lockerung der Disciplin unter den Col-laboratoren, \voruber der Rector (4. Juli 1590 nach abgehaltener Prti-fung) den Verordneten berichtete. Diese trafen sogleich alle nothigen Massregeln; Magister Simon Braun erhielt jedoch bei diesem Anlasse Anerkennung seines Fleisses und Zusicherung einer Belohnung.5 Ausser Laibach finden wir nur in Krainburg eine Lateinschule durch ein Jahr (Fruhjahr 1574 bishin 1575), welche Johann Dax, zu-gleich deutscher Schulmeister, besorgte. Die Lehrgegenstande waren Musik, Latein, Rechnen, Sehreiben, Singen. Die Stande wiesen diesem Schulmeister, wie allen iibrigen ausser Laibach, den Gehalt von 24 Gulden an, wahrend die Stadt Wohnung, Holz und die iibrigen Schul-bediirfnisse beizustellen hatte." Deutsche Schulmeister, welche die gewohnlichen Gegenstande der deutschen Volksschule lehrten, finden wir schon 1569 in Krainburg, Mottling, Tschernembl, Stein und Sei- 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S". Nr. 1/16. Bohoritsch hatte sein Werk der ade-ligen Jugend der drei Lande ,zugeschriebcn' (gewidmet) und auch der karntner Landschaft einige Esemplare verehrt. Diese wendete sich infolge dessen (3. Juli 1584) an die Krainer um Mittheilung, was sie inbetreff der in solehen Fallen iiblichen ,Ver-ehrung' zu thun gesonnen seien. Ich findo nichts iiber den weiteren Entschluss der Karntner. In Karnten war das slavisehe Element und sein Einfluss stets der schwachste unter allen drei Landen, daher mag sich dort auch weniger Theilnahme fiir das Sprachstudium gezeigt haben. 2 Schulordnung von 1584 im landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 1. Siehe oben. Šafarik I. 48. 3 Landtagsprot. IV. 560, 612. * Landtagsprot. IV. 278-280. 6 Landtagsprot. V. 502-504. 6 Landtagsprot. I. 329; II. 95; landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 54/4. senberg.1 Es werden uns als deutsche Schulmeister genannt: in Krain-burg ausser dem obigen Dax Bartolomaus Hass (1572), Stephan Pi-ber (1573); in Mottling Sebastian Schwarz (1582), Georg Stauder (1584), Georg Germek und Mathes Compare (1586); in Tschernembl Hans Theyner (1575); in Idria Hans Hoffer aus Neustadt an der Orla in Sachsen (1581) und Petrus Gallus (1584).2 Auch Gurkfeld hatte seine Schule. Dort hielt Bohoritsch ein Pensionat fur Sobne des Adels, ehe er als Rector nach Laibach berufen wurde.8 Von den Landgemeinden katte nur die durck Ckristopk Faschajig evangehsch gewordene Pfarre Veldes ihren Schulmeister (1572).4 WL. ein Schulmeister fehlte, vertrat wohl der Pradicant seine Stelle.6 Hatte ja doch schon Truber Abc-darien geschrieben, welche er ausdriicklich fur das Landvolk (preprosti Slovenci) berecknete, und war es seine angelegentliche Sorge gewesen, dass man das Volk lesen lekre. Die starke Ausbreitung der windisclien Bibeldrucke auck unter der Bauersckaft deutet darauf kin, dass auck die slovenische Volkssckule durck die Reformation ins Leben gerufen und gefordert wurde. t . / 4. Portgang des windischen Biicherdrucks durch Truber, Crell, Juritschitsch, Tulsohak, Anton Dalmata und Stephan Consul. Auck unter Erzkerzog Karls Regierung schritt das', gleichzeitig sprachlicher wie religioser Fortbildung dienende Uebersetzervverk ge-deiklick vorwarts. Truber selbst war noch in seiner Verbannung un-ausgesetzt in dieser Richtung thatig. Von 1566 bis 1584 erschienen von seiner Hand: 1. Ta celi Psalter Dauidov etc. skus Primoska Truberja Krainza. Der ganz Psalter in die Windische Sprach zum ersten mal verdol-metscht vnd mit kurtzen verstendigen Argumenten vnd Sckolien er-klart. V Tibingi 1566. ki. 8. 14 und 264 Blatter, ausserdem 8 Blatt Register. Die deutsche Vorrede datirt Truber ,aus meinem andern Pathmos' etc., und wir ersehen aus derselben, dass Truber den Psalter schon seit zw.ei Jahren beendet hatte. Auf die deutsche Vorrede folgt eine windis'che.6 1 Landtagsprot. I. 305, 312, 329. ^ Landtagsprot. I. 475, 542; III. 303; IV. 236,340; 11.110; Mitth. 1863 S. 84. » Siehe oben S. 156. • ' i ......-i ., l ' 4 Landsch. Arch. Pase. Eel, S. Nr. 5. ... .»t . i i 5 So z. B. in Mottling, Landtagsprot. III. 303., i i 6 Šafafik I. 98; Schnurrer 117-118; Kopitar 433. 2. Katechismus nebst einer Sammlung geistlicher Lieder. Tiibingen 1567. Gewidmet dem Georg Kisel von Kaltenbrunn.1 Die zweite Ausgabe erschien 1579 in Laibach. 3. Die Episteln Pauli an die Epheser, Philipper, Kolosser, Thessa-lonicber, an Timotheus, Titus und Philemon. Tiibingen 1567. 4°.2 4. Der Brief an die Hebraer, sammt den Briefen Jacobi, Petri, Jobannis, Juda und der Offenbarung, mit kurzen, verstandigen Aus-legungen. Vtibingi 1577. 8°. XXX und 509 Seiten ohne das Register. Stovenischer Titel: Noviga Testamenta pusledni Deil--od Pri- mosha Truberia. Die Vorrede, 1. April 1577 aus Derendingen datirt, ist den Herren Christopk Freiherrn zu Auersperg, Erbkaminerer in Krain; Andre von Auersperg, Erbmarschall in Krain; Jungherren Franz Gall zu Lueg und Gallenstein und Jakob Gall zu Grafenweg und Gal-lenstein gewidmet. Truber sagt in dieser Vorrede, den Genannten habe er vor etlichen Jahren, da sie zu Tiibingen studirt und ihn ofter in seiner Herberge nicht wie einen Landsmann, sondern wie einen Vater besucht haben, zugesagt, diesen Theil (des Neuen Testaments) ihnen zu dediciren. Denn er sei ein Kind und Erbhold ikres Landes, ihre gottseligen Voreltern haben ihm und den Seinigen viel Gutes bevviesen, seien ihm in seinen drei Verfolgungen mit Rath und Hilfe treulich beigestanden. Nachdem er das Evangelium zu predigen an-gefangen, seien ihre Voreltern, Ahnherren, Grossmiitter, Vater, Miitter, Vetter, Muhmen nebst andern Herren und Landleuten, Frauen und Jungfrauen dem Evangelium beigefallen, haben dasselbe nicht ohne grosse Gefahr offentlich bekannt, den Predigern treulich geholfen, in den Verfolgungen ihnen viel Gutes gethan.3 5. Ta celi Catehismus, eni Psalmi u. s. w., od Primosha Truberja, S. Krellia etc. V Lublani skusi J. Mandelza 1579. 12°. 21 Seiten Vor-berichte, 178 Seiten Text. Der deutsche Titel: Der ganze Katechismus, einige Psalmen und alte und neue christliche Lieder auf die hohen Feste, von Primo Truber, Seb. Krell und andern gemacht, jetzo wie-derum von neuem verbessert und zum Theil mit schiinen geistlichen Liedern vermehrt. Laibach 1579.4 6. Eine neue Ausgabe des vorigen: Ta celi Catechismus, eni-Psalmi inu teh vekskih godov stare inu nove kerfzhanske Peisni od 1 Šafarik I. 77; Schnurrer 119; Kopitar 433. 2 Šafarik I. 105; Schnurrer 121; Kopitar 434. 3 Šafarik I. 105; Schnurrer 119—121; Kopitar 401. 4 Šafarik I. 77; Schnurrer 119; Kopitar 433,449. P. Truberja, S. Krellia inu od dragih sloshena (sic) inu s dostemi lepimi duhovnimi peismi pobulfhane, v Bitembergi 1584. 8°. Georg Dalmatin besorgte diese neue Ausgabe. Mehrere Lieder sind von ihm selbst, einige von Janez Schvveiger; eines von Lukas Kline, eines von A. B. (Adam Bohoritscb) u. a.1 7. Formula concordiae, windisch. 1582.2 8. Ta slovenski kolendar kir vfelej terpi, inu ena tabla per nim, ta kashe inu praui stu inu duaffeti leit naprei, kakou nedelski pushtab bode vfaku leitu, kuliku nedel inu dni od bofshyza (sic) do pusta, eni raimi, ty prauio, kadai bode dobru vreme i. t. d., en regiskter, ta praui, kuliku ie bucqui inu capitolou vfiga S. pisma etc. Skusi Primosha Truberia. Windischer Kalender vnd andere Sachen dabei. Y Tibingi 1582. 8°. 10 Blatter. Beigebunden der Octavausgabe: 9. Ta drugi Deil nouiga testamenta. Der ander Theil des newen Testaments; in dem sind alle Geschriften der Apostel, zum andern iibersehen und zusammengedruckt. Vtibingi 1582. Zuerst kommt Nauuk od S. Pisma, sodann Nauuk od vere etc., unterschriebenvash stari sueisti Pastyr Truber, hierauf: Truber od Slouenom slouu iemle (in der That war dies Trubers letztes gedrucktes Werk), dann der obige Kalender mit eigenem Titelblatt; endlicli nach einem Titelblatt der biblisehe Text, Seite 1—447 mit der Jahres-zahl 1581.8 Handschriftlich hinterliess Truber Luthers Postille, welche sein Sohn M. Felician im Jahre 1595 mit Unterstiitzung der Stande in Tiibingen drucken liess.4 Auch Trubers Nachfolger in der Leitung der protestantischen Kirche Krains, Sebastian Krell, war schriftstellerisch thatig. Er trat nicht unbedingt in Trubers Fusstapfen, sondern suehte sich in Sprache und Orthographie freier und folgerichtiger zu bewegen. Er war nach Kopitars Urtheil an in- und extensiver Sprachkenntniss Trubern iiber-legen.6 Ausser seiner oben erwahnten Mit\virkung bei den slovenischen Kirchenliedern und Psalmen und dem in der untersten Klasse der landschaftlichen Schule eingefuhrten krainisehen Katechismus erschien von ihm der Wintertheil von Spangenbergs Postille: Postilla Slovenfka, karshanske evangeliske predige verhu vfaki nedelfki evangelion Ikusi « Šafarik I. 78; Kopitar 435. 2 Šafarik I. 114; Schnurrer 127; Kopitar 434; Valv. VI. 346. . 3 Šafarik I. 92; Schnurrer 126. 4 Elze, Superintendenten S. 27, 53. " Šafarik I. 14. letu, sa hisline gospodarie, shole, mlade inu preproste lfldi, pervi simski del (fkusi Sebastjana Krella). Ratisbonae. excudebat Johannes Burger, 1567. 4°. 174 Blatter. Auf der Riickseite des Titelblattes: Litterarum slavicarum appellationes.1 Den Sommertbeil ilbersetzte 1570 Georg Juritschitsch: Postilla, to ie kerfzbanske evangelske predige verhu evangelia skos celo leto, sa hifhne Gospodarie, sbole, mlade inu preproste liudi, od Joan. Span-genberga na vprasbanie inu odgouor islosliena, sdai pervizh, verno inu sueisto stolmazbena: inu v praui Slouenski Jesik prepisana (fkosi Sebastjana Krella). Drukano Vliublani skosi Joannesa Mandelza. 1578. 4°. 1. Theil 136, 2. Theil 214 Blatter.2 Der Laibacher Pradicant Hans Tulschak gab heraus: Kerfzbanske leipe molitve sa vfe potreibe inu stanuve etc., poprei v' Bukofvkim inu Nemshkim jesiki skusi Jansha Habeimanna pisane, sdai pak tudi pervizh v' Slovenfzhino ftolmazhene (skusi Tulszhaka). V' Lublani fkusi J. Mandelza 1579. 12u. 24 Seiten, 131 Blatter.3 Das letzte Werk Anton Dalmatins und seines Mitarbeiters Stephan Consul erschien 1568 in Regensburg: Parvi del posztile evangeliov — po Ivanu Brencziu — u Harvacki yazik iz Latinskoga — po Antonu Dalmatinu i Sztipanu Istrianinu. U Ratisponi poli Ivana Burgara 1568. 4°. Mit lateinischen Lettern. Der erste Theil 207, der zweite 277, Register 9 Blatter.4 Die Sprache ist nicht die provinzial-kroatische, sondern die illy-rische. Das einzige bekannte Exemplar ist auf der Kreisbibliothek zu Regensburg, vermuthlich eine Ehrengabe der Verfasser an den Ratli der Stadt Regensburg, welcher dieselben schon friiher gleich anderen Reichsstadten unterstiitzt hatte. Am ehesten konnten sich Exemplare in Eisenstadt oder Forchtenstein und Umgebung finden, da das Werk unter anderm dem damaligen Pfandinhaber dieser Herrschaften, dem Freiherrn Hans von Weisspriach, gewidmet ist. Die beiden Theile des Regensburger Exemplars sind in Einem Bande vereinigt. Die Holz-decken sind mit reich gepresstem Schweinsleder iiberzogen und werden durch schmale Messingschliessen zusammengehalten. Auf der Vorder-seite ist das Regensburger Stadtwappen — die gekreuzten Schliissel — in Gold aufgedriickt. Die innere Einfassung der Riickseite zeigt unter anderm zwischen Arabesken abwechselnd die beiden kleineren Schilde 1 Šafafik I. 111; Kopitar 418—428. 2 Šafafik I. 112; Kopitar S. XXXV, 21—37, 51—52, 157 (Tafel), 434. 3 Šafafik I. 140; Kopitar 449. 4 Šafafik II. 209. des churfiirstlich sachsischen Wappens, eine auf vielen Einbanden jener Zeit vorkommende Verzierung. Der erste Tkeil besteht aus zwolf unpaginirten Bliittern, Vorstiicken und 207 numerirten Blattern Text, dem ein Blatt mit dem Buchdruckerzeicbeu Burgers folgt. Der zweite Theil enthalt 277 numerirte Blatter, den Titel mit eingerechnet. Hier-auf folgen acht Blatter Register, und ein Blatt mit dem Druckerzeichen macbt den Scbluss. Der Druck ist schon und deutlich, 31 Zeilen auf die Seite, ausser der Ueberschrift, jedes Blatt mit romischen Ziffern numerirt und unten mit Custos und Signatur versehen. Erwahnenswerth ist die xylogra-phische Ausstattung, vor allem die schonen Initialen, mit welclien jede Homilie beginnt. Dieselben haben vier Centimeter im Geviert und zeigen auf wagrecht schattirtem Grunde Kinder und andere mensch-liche Figuren (meistens Brustbilder) mit Arabesken und einzelnen Thieren. Am nachsten kommen sie dem schonen Kinderalphabet aus der spatern sachsischen Schule und dem Kinderalphabet von Heinrich Vogtheer, von welchen Rudolf Weigel in seinem ,Altdeutschen Holz-schnittalphabete' auf Seite 19 und 30 Proben verijffentlicht bat. Der Meister ist nicht bekannt, vielleicht war es der beriilimte Regensburger Maler und Holzschneider Michael Ostendorfer. Von welchem Kiinstler das zweimal vorkommende Druckerzeichen geschnitten wurde, ist ebenfalls nicht bekannt. Es stellt einen gefliigelten Knaben (Amor) mit Kocher dar, der eben seine Armbrust auf einen Stein aufgelegt .hat und spannt, im Hintergrund links einige Zelte. Das zweitemal ist dieses Zeichen von der Devise begleitet: ,Superantur ingenio vires', unter demselben schliessen die Worte: ,Ratisbonae excudebat Joannes Burger' das ganze Werk. Auf der Kekrseite des vorletzten Blattes befindet sich auch noch unter einem slavischen Verse aus der heiligen Schrift ein guter Holzschnitt von Hans Schaufelein (Passavant. III, 230, 43 e). Derselbe stellt Christus am Kreuze dar; links wird die Mutter Gottes vom heiligen Johannes unterstiitzt, nebenan eine wei-nende Frau. Recbts stehen zwei Krieger, unter welchen Schaufeleins Monogramm angebracht ist. Dieser Holzschnitt gehort -einer Reihe von Schnitten an, welche zuerst in Augsburger Gebetbiichern verwendet waren, dann aber tbeilweise, wie es scheint, von Burger ervvorben wurden, da einige derselben in mehreren seiner Publicationen vor-kommen.1 1 Die vorstehende Beschreibung der Postille nacli dom bereits erwahnten Peuilleton des ,Yaterland' Nr. 351 vom 22. Dezember 1872. 5. Die ersten Laibacher Drucke. Buchfuhrer und Kalender. Schon im Dezember 1561 war der Buchdrucker Augustin Friess von Strassburg, aus dessen dortiger Officin mehrere Werke bekannt sind, nach Laibach gekommen, um womoglich liier eine Druckerei zu begriinden, in welcher er besonders aucb Scbriften mit cyrillischen und glagolischen Lettern zu drucken beabsichtigte. Da Friess \vohl erkannte, dass er ohne Zustimmung und Fiirsprache des eben in Urach abvvesenden Truber sein Ziel nicht erreichen konne, so liess er sich einen halbjahrigen Aufenthalt in Laibach nicht verdriessen, um dessen Riickkehr abzuwarten. Als dieser endlich im Juni 1562 eintraf, wen-dete sich Friess sofort mit seinem Anliegen an ihn, namentlich mit der Bitte, ihm durch seine Empfehlung eine Geldunterstiitzung zu seinem Vorhaben von den Standen und der Stadt zu erwirken. Truber, welcher nicht daran dachte, den Druck der in Krain gefertigten kroatischen Uebersetzungen irgendwo anders als in der Ungnad'schen Anstalt zu Urach zu venvirklichen, und andererseits vom ehrbaren Wandel des Friess nicht die vortheilhafteste Meinung bekommen hatte, lehnte jede Fiirsprache und Unterstiitzung der Plane desselben ab, so dass es deshalb am 29. Juni 1562 zvvischen Friess und Truber sogar zu einer beftigen Unterredung kam. Truber rieth vielmehr dem Magistrat und der Landschaft, welche ohnedies aus politischen Griinden dieser Unternelmiung nicht geneigt waren, geradezu von jeder Unterstiitzung derselben ab, infolge dessen denn auch Friess sein Vorbaben aufgab und bald darauf unverrichteter Sache Laibach und Krain wieder verliess. Die Anschuldigung, welche Bischof Petrus von Seebach um die-selbe Zeit in einer Supplication an Kaiser Ferdinand gegen Truber erhob, er babe einen Buchdrucker mit sich gebracht, der ,unrepro-birte Schmachlieder wider Clerum, contra romanam catholicam ecclesiam et religionem, auch andere vvindische translationes von Unkundigen, die nullius facultatis eruditionis transferiret drucken thuet', war durch ein Missverstandniss des meist in Oberburg weilenden Bischofs hervor-gerufen, mit Truber war kein Buchdrucker, wohl aber ein Buchbinder namens Leonhard Stegmann nach Krain und riicksichtlich nach Laibach gekommen, welcher sich jedoch so wenig um die slovenische Literatur kiimmerte, dass der damals in Krain verweilende Stepkan Consul geradezu dariiber klagte, dass jener um das Einbinden und Vertrei-ben der in Urach gedruckten Biicher. sich gar nicht annehnie, sondern das Einbinden deutscher und lateinischen Biicher blos zu seinera eigenen Vortheil betreibe. Valvasors Nachricht,1 dass die erste Buchdruckerei in Laibach 1575 durch Hans Mannel errichtet worden, wird durch alle bisherigen Ergebnisse der Forschung bestatigt. Hans Mannel (auch Manlius, slo-venisirt Mandelc) war Biirger und Buchhandler in Laibach, wo er einen offenen Buchladen hielt. Im Friihjahre 1575 richtete er ein Gesuch an die Landschaft, ihm die Errichtung einer Druckerei in Laibach auf seine eigenen Kosten zu bewilligen. Vermuthlich war M. Dalmatin, welcher bei seiner literarischen Thatigkeit eine Druckerei zur Hand zu haben wtinschen musste, derjenige, der in Mannel den Gedanken einer solcken Unternehmung hervorrief, vielleicht stand auch Herr Georg Kisel, ein literarisch gebildeter und selbst literarisch thatiger Mann und Besitzer einer bedeutenden Bibliothek, dem Unternehmen nicht ferne. Indessen war die Landschaft bei der noch immer precaren Lage der Protestanten augenblicklich nicht geneigt, Mannels Ansuchen zu willfahren, es ward von den im Hofthaiding versammelten Herren und Landleuten abgeschlagen, ,nachdem aus allerhand Bewegung nicht fiir thunlich noch ihm Supplicanten fiir niitzlich befunden wird, allhie eine Buchdruckerei aufzurichten'. Nichtsdestoweniger muss Mannel bald darauf durch Fiirsprache seiner einflussreichen Freunde die ge-wiinschte Erlaubniss erhalten haben, denn er druckte noch in dem-selben Jahre melirere Werke.2 Es sind dies: 1. Jesus Sirach ali negove buquize (latinski Ecclesiasticus) sa vse shlaht ludy, fuseb sa kerfzhanske hishne Ozhete inu Matere vflovenski Jesik ftolmazhene. Drukanu v Lublani fkusi Joannefa Mandelza 1575. 8°. Ein Exemplar besass Kopitar, eines besitzt gegenwartig die Laibacher Studienbibliothek. Das Buch war auf Veranlassung des Herrn Hans Kisel schon vor mehreren Jahren ,verwindischt' worden, wahrscheinlich von Dalmatin, zunachst zum Gebrauche seines Hauses und Gesindes, und circulirte auch sonst in Abschriften. Der Druck wird fiir den altesten in Krain bewerkstelligten slovenischen gehalten.3 2. Ain christliche Leichpredig bey der begrebnus weyland des wohlgebornen Herrn Horwarden Freyherrn zu Auersperg Erbkamrer in Crain vnd der Windischen March, Rom. Kays. May. etc. auch fiirstl. 1 XI. 716. 3 Das Vorstehende nach gefalliger Mittheilung des Herrn Th. Elze in Venedig. 3 Šafarik I. 99. Siehe die deutsche Vorrede Mannels, Laibach, 11. Oktober 1575. Durchl. Erzherzogen Carls zu Osterreich etc. Rath und Landeshauptmann in Crain, Obristen Leutenambt an der Crabatischen vnd Mor Granitzen saliger Gedachtnus als er den 22. tag Septemb. dieses 1575. Jars in dem beschehenen Tiirken einfall bei Budatscliku in Cra-baten vor dem Erbfeind vmbkomen vnd hernach den 25. gedachts Monats Septemb. sein Leichnamb gehn Laybach gebracht vnd in der Burger Spital Kirchen daselbst erlich vnd Christlich mit grosser .vnd gemainer Klag vnd \vainen zur Erden bestatigt worden. Gehalten durch M. Christophorum Spindler Ainer Ehrsamen Landschaft daselbst in Crain bestellten Pradicanten. Gedruckt zu Laybach durch Hannss Mannel Anno 1575.1 3. Herbardi Avrspergy Baronis etc. Rerum Domi Militiaeque Praeclare gestarum gloria Praestantissimi Vita et mors ad salutem et commodum Patriae transacta et in Coruatiae extremis finibus ad Budatshkum X. Cal. Oct. in praelio adversus Turcas omnis memoriae crudeliss: Christianorum salutis oppugnatores gloriosissime oppetita. A Georgio Ivhisl de Kaltenprun Haereditario ampliss: Ditionis Goritzien-sis Dapifero properanter turbulente descripta. Labaci ex officina Joanis Manlij 1575. ki. 4°. Die Vorrede fiihrt die Aufsckrift: ,Veteri et Rlustri familiae Auerspergiae, totique amplissimae propagationi, ornamentis omnibus lionoris, monumentis gloriae et laudis insignibus affluenti S.' (Salutem), und umfasst 17 Seiten, die iibrigen 51 Seiten behandeln den Gegen-stand selbst.2 4. Saliceti Rede wider die Tiirken.3 5. Fiirstlicker Durchleucht Ertzherzogen Carls zu Osterreich Neu auffgerichte Pergkwerchs - Ordnung iiber ali Eisen Pergk- und Hammerwerch dess Fiirstenthumbs Crain und Fiirstlichen Grafschaft Gortz. Gedruckt zu Laybach in disem Jahr. Diese Bergvverksordnung ist vom Jakre 1575.4 6. Generalien (Preisordnung) der Mahlzeiten und des Wein-schanks.5 Dafiir zaklte die Landschaft 5 Gulden 45 Kreuzer.6 7. Kalender fiir das Jahr 1576.7 1 Radics, Herbart S. VIII. 2 Radics 1. c. S. VIII, IX. 3 Nach Valv. XI, 716 das erste in Laibach gedruckto Werk, 20. Juli 1575. 4 Ein Exemplar in der liiesigen Lycealbibliothek. 5 Landtagsprot. II. 192. 6 L. c. ' L. c. Weiter gingen noch aus Manlius' Presse hervor: 8. Horwarten Freyherrn zu Aursperg etc. Warhaft'tige, Ritter-liche, Ansehnliche Thaten: Wie er die zeit seines lebens seinem lie-ben Vatterland in Politischen auch ahnsehnlichen Kriegsbeuelchen ge-dient, dessen Wolfart aygnem leben fiirgezogen vnnd auf den 22. Tag Septemb. des 75. J.ars von den Tiirken bei Wudatschki unuersehens vberfallen vbermannt vnd nach mit eygener hand von den Feinden genomnen rach im Kampff Ritterlich vmbkommen, damit dem Vatterland vnnd der Natur sckuldige Pflicht abgelegt. Durch Herrn Georgen Khisl zum Kaltenbrun, Erbdruchsassen der fiirstl. Graffschaft Gortz in Lateinischer Sprach beschriben vnnd Hannsen Khratzenpacher ver-deutscht. Gedruckt in der furstlichen Hauptstadt Laybach in Fursten-thumb Crain durch Hannss Mannel 1576. ki. 40.1 9. Passion, tu ie britku terplene inu tudi tu zhastitu od fmerti vftaiene inu v Nebu hoiene Nashiga Gospudi Jesufa Cristufa is vseh ftirih Euangeliftou sloshenu, sredeno potrebno Pridigo (aus Joh. Bren-tius iibers.) inu eno Peifno vkateri ie Ceil Passion sapopaden. Der ganze Passion aus allen vier Evangelisten in die windische Sprache verdolmetscht durch M. Georgium Dalmatinum u. s. w. Drukanu v Lublani skusi Joannesa Mandelza (1576). 8°. 105 BI. Die Dedication an Ackaz Freikerrn von Tkurn und zum Kreuz. Laiback 12. Martii 1576.2 10. Genealogia, das ist: eigentlicke und warliafftige Geburts-beschreibung und Erzahlung des adeligen uralten Geschlechtes deren von Bhein (Rain) und im- Lande Krain sesshaften Personen, so diesem wohlerwahnten Geschlechte verwandt, auffs allerkiirzeste in Rhyth-mus verfasst, durch Hannes Mannel, gedruckt zu Laibach 1577.8 11. Neuwe Zeytung. Ein Warhafftige vnd erschrockliche Neuwe zeytung, Wie der Tiirk ist den 28. tag Marci fiir die Stadt Medlinge (Mottling) gezogen vnd eingenomen hat etc. A. 1578.4 12. Geschicht und Sig der Tiirk. Niderlag durck den Ritter Hansen Ferenberger, Leuttenambt an der Crabat. vnd Mor Granizen. Laiback 1578. In Versen.6 13. Kronika Vezda znovick zpravliena Kratka Szlouenzkim iezikom po D. Antolu Pope Vramcze Kanouniku Zagrebechkom. Psalm: 118. 1 Eadies 1. c. S. VIII. 2 Šafarik I. 127. 3 Eadies 1. c. S. XVII. 4 Eadies 1. c. Siehe oben S. 66. 6 Eadies 1. c. Domine gressus meos dirige. Stampane v Lublane po Ivane Manline, leto 1578. 65 BI. Titelholzschnitt. In den zwei Nischen rechts und links Manner mit Zirkel und Globus, unter denselben das Wappen des Landes und der Stadt Laibach; im oberen Felde das oster-reichische Wappen, von zwei Greifen gehalten, im unteren Felde die vereinten Landeswappen der einzelnen Provinzen Oesterreichs, von einem Herzogshute gekront.1 14. In celebres Nuptias generosi et Clariss. Viri Domini Adami, L. Baronis ab Eck .... et Inclytae ac pudicis. Virginis, Dmae Annae Chislidis ... Leonardo Claro Doct. illust. Ducatus Carnioliae Phys. ord. Authore Labaci 1577.2 15. Carmen Encomiasticum in celebres nuptias generosi ac clariss. viri Domini Adami L. Baronis ab Egk et Hungersback Domini in Fled-nik etc. Sponsi et inclytae ac prudentissimae Virginis Dominae Annae Kislidis, Tobia Stangelio V. L. Authore. Labaci Metropoli Carniolanorum ex officina Joannis Manlij. 1577.3 16. Postilla, to je kerfzhanske evangelske predige verhu evan-gelia etc. Laibach 1578.4 17. Kerfzhanske leipe molitve etc. Laibach 15 79.5 18. Ta celi Catechismus, eni Psalmi etc. Laibach 1579.6 19. Katechismus in deutscher und windischer Sprache fiir die Schiiler der lateinischen Schulen. Laibach (nach 1562).7 20. Elementale Labacense etc.8 21. Biblie tu ie vsiga Svetiga Pifma perui deil, vkaterim so te pet Mosessove buque, sdai peruizk is drugih iesikou Vta Slouenski sueistu ftolmazhene, sred kratkimi inu potrebnimi argumenti zhes vsak Capitul, inu sastopnimi islagami nekoterih teshkeishih befsed, inu seno potrebno Slouensko predguuorio, vkateri ie kratka summa, prid inu nuz letik biiqui sapopaden, skusi Juria Dalmatina. Na konzu ie tudi en regiskter, vkaterim fo sa Harvatou inu drugih Slouenou volo nekotere Kranfke inu druge befsede vnih iesik ftolmazkene, de bodo lete inu druge nashe Slouenske buque bule sastopili. Die fiinf Biicher 1 Ein Esemplar in dor hiesigen Lycealbibliothek. Bosproohen von Eadics, Mitth. 1861 S. 87, 88. 3 Eadics 1. e. S. XVIII. 3 Eadics 1. c. 4 Vgl. oben S. 186. 6 Vgl. oben S. 186. 6 Vgl. oben S. 181. ■ 7 Šafafik I. 115. 8 Vgl oben S. 182. Mosis sambt kurzen Argumenten vnd notkwendigen Scholien. Joann. 5. Cap. Praui nask Gospud, inu odreishenik Cristus: de bi vy Mosessu verouali taku bi vy guisbnu tudi meni verouali: sakai on ie od mene pissal. Drukanu V Lublani vtim leiti po Cristufeuim Roistuu skusi Joannesa Mandelza 1578. Klein Folio, 181 Blatter. Der deutsche Vor-bericbt 2 BI., die krainische Vorrede 7 BI., das Register 3 Seiten. Darin werden 200 grosstentheils germanisirende Worter durch dalma-tinische erklart. Der Uebersetzer versichert, auch den hebraischen Text eingesehen zu haben. Seine Uebersetzung, fiigt er bei, wiirden nicht allein Krainer, Untersteirer, Karntuer, sondern auch Croaten, Befia-ken, Istrianer, Carstner und andere verstehen.1 22. Salomonove pripuvisti, tu je kratki etc. navuki skusi Juria Dalmatina v Slovenfzhino ftolmazheni. V Lublani skusi J. Mandelza 1580. 12°. 8 Bogen.2 Mannel war aucli selbst als Schriftsteller thatig. Im Jahre 1580 erbot er sich, den Druck der windischen Bibel zu iibernehmen, hatte bereits den Standen den Kostenvoranschlag und eine Druckprobe vor-gelegt, als ihm durch landesfiirstlichen Befehl nicht nur dieser Druck verboten, sondern auch die Druckerei gesperrt und er des Landes verwiesen wurde.3 Doch blieb der Ausvveisungsbefehl durch zwei Jahre unvollzogen, weil die protestantischen Landesbeamten ihre Mitvvirkung verweigerten, und so verliess Mannel, nachdem er seinen Buchhandel anderen Handen iibergeben hatte,4 erst im Jahre 1582 das Land. Die Stande bewilligten ihm (April 1582) ein Reisegeld von 50 Gulden und ettheilten ihm ein Empfehlungsschreiben an den Herzog von Wurtemberg.B Er wendete sich zunachst nach Ungarn, wo er 1584 zu Giissing unter dem Graf en Batthiany, 1587 zu Eberau und Warasdin unter dem Grafen Erdody etablirt war; 1590 begab er sich wieder nach Ungarn und 1593 finden wir ihn in Schiitzing etablirt.6 1 Šafarik I. 97; Kopitar 428. 2 Šafarik I. 99; Kopitar 449. An den beidon letztgenannten Werken (21 und 22) und am Jesus Sirach (1) war nach Dalmatins eigenem Zeugniss auch Adam Boho-ritsch betheiligt (,wie er [Bohoritsch] sich denn bishero neben andern in den win-dischen Versionen, als der fiinf Bucher Mosis, Proverbiorum Salomonis, Syrachs und anderer nutzlicli gobrauchen lassen'. Memorial Dalmatins von 1581 wegen des win-dischen Bibeldrucks, Landsch. Arch. Pase Bel. S. Nr. 2/11). ^ Landsch. Arch. Pase. Bel. S. Nr. 2/11. 4 Landtagsprot. III, 314; Mitth. 1867 S. 64. 5 Landtagsprot. III. 290, 291. 6 Gefallige Mittheilung des Herrn Th. Elze in Venedig. Vgl. Arkiv za po-vestnicu jugoslavensku Kn. I. 152 f. So hatte denn unter dem Drucke des Glaubensfanatismus auch die so hoffnungsvoll aufbiiihende Laibacher Presse ihr Ende gefunden. Ein Jahrhundert solite verfliessen, ehe wieder ein Drucker in Laibach einzog.. Buchfiihrer (Buchhandler) nnden wir jedoch noch fortan in Laibach, was wir z. B. aus der Notiz entnehmen konnen, dass die Laibacher Buchfiihrer bei Einfuhrung des Gregorianischen Ka-lenders (1583) beim Vicedom Klage fiihrten, dass sie den neuen Kalender auf vielfaltiges Begehren weder von Graz noch Wien be-kommen konnten.1 6. Georg Dalmatin und der Bibeldruck in Wittenberg. (Biographisches. Verhandlung der Landschaften wegen der Druckkosten. Revision der Bibellibersetzung. Verhandlung mit den Druckern in Tubingen und Wittenberg. Instruction fiir Dalmatin und Bohoritsch. Abreise nach Wittenberg. Vertrag mit Seelfisch. Figuren, Wappen, Privilegium. Abrechnung mit Seelfisch. Schlussrelation. Versendung, Preis und Vertheilung der Bibel.) Das grossartigste Werk der Reformatoren Krains war wohl die Uebertragung der ganzen Bibel in das Slovenische, und der Mann, der allein diese schwierige Arbeit in einer Weise vollendete, welche einen Fortschritt in Form und Inhalt bekundet, verdient es wohl, dass seiner und seines Werks ausfiihrlicher gedacht werde. Georg Dalmatin war zu Gurkfeld in Unterkrain, in welckem Jahre ist unbekannt, von armen Eltern geboren. Nur durch die Un-terstiitzung der krainischen Stande und des Herzogs von Wiirtemberg wurde es ihm ermoglicht, seine Studien im Kloster Bebenhausen zu beginnen und nach Ablauf eines Jahres in Tubingen fortzusetzen, indem er in das dortige fiirstliche Stift als Stipendiat aufgenommen wurde.2 Truber wurde hier sein vaterlicher Freund, der seine Studien auf alle Weise forderte, ihn zur Erlangung des Baccalaureats mit Geld unterstiitzte, und als er im Sominer 1569 zum Magister promovirt werden solite, verwendeten sich auch die Vorstande des Stiftes fiir ihn an die Verordneten in Krain um Anweisuug eines Betrages von 30 Gulden zur Bestreitung der Kosten. Dalmatin selbst richtete, 17. Juli 1569, eine Bittschrift in zierlichem Latein an die krainischen Stande (,Ge-neris nobilitate, niagnificentia, pietate ac Virtute Viris illustribus Car- 1 Vicedomarchiv. Moin Artikel: ,Zur Kalenderliteratur Innerosterreichs', Ta-gespost 1864. 2 Landsch. Arch. Fasc. Kel. S. Nr. 2. niolanae Provinciae Primoribus etc. Dominis suis clementissimis'), worin er, bezugnehmend auf die ihm schon zur Erlangung des Baecalaureats gewahrte Unterstiitzung und die ihm durch Johannes Diener im Namen der Stande gebrachte Zusicherung weiterer Forderung, um Bestreitung der Kosten des Magistergrades bat und sich dieser Gnade wiirdig zu erzeigen versprach (,quod si a vobis, ut spero, consecutus fuero, ego vicissim cura, diligentia, labore, studio denique omni in id elaborabo, ut et me gratissimum esse intelligatis, et vos beneficientiae vestrae liberalitatisque nunquam poeniteat').1 Ohne Zweifel hatte diese Bitte vollstandigen Erfolg. Als Dalmatin nach sechsjahrigein Aufenthalt in Tubingen seine Studien vollendet, schrieb Truber (16. Januar 1572) an die Landschaft von Krain: ,An ihm (Dalmatin) wollen Euer Gnaden das Beste thun, dem M. Dalma-tino zu einem Kirchendienst, wo nit in Krain, doch bei den Unter-steirern verhelfen,- er wird mich, sannnt dem Saviniz mit dem Dol-metschen (Uebersetzen) vertreten mogen, wie aus seiner ersten Prob, die er hiemit Euer Gnaden zuschickt (es war dies das erste Buch Moses), zu sehen ist.12 Dalmatin war also von Truber selbst aus-ersehen, das Uebersetzungsvverk weiter zu fuhren, und in der That konnte der Meister keinen wiirdigeren Schiiler finden. Noch im Som-mer 1572 wurde Dalmatin als landschaftlicher Pradicant nach Laibach berufen3 und erhielt nicht nur die Reisekosten vergiitet, sondern auch einen Jahresgehalt von 100 Kronen.4 Von nun an widmete er sich neben seinen Amtspflichten ununterbrochen der Ausfiihrung seiner grossen Idee, die Bibel durch eine vollstandige Ausgabe zum Gemeingut des ganzen slovenischen Volkes zu machen. ,Weil das offentliche Predigt-amt und der Besuch desselben an etlichen Orten in Gefahr steht, dass doch mancher Christ einen Trost und Starkung seines Glaubens aus der Bibel in seiner Muttersprach fiir sich und die Seinigen im Haus durch Lesen und Zuhoren fassen mochte und also in diesen Landen die reine Lehr und Glauben lang erhalten, genahrt und gestarkt wider alles Toben und Wiithen des Gegentbeils mochte werden,' wie er in einem Schreiben an die Stande sagte.5 Als Probe liess er bereits 1575 den Jesus Sirach (oben ervvahnt unter den Laibacher Drucken) erscheinen. Im Jahre 1578 folgte der 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 1/4, 9. 2 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2. 3 Mitth. 1861 S. 69. 4 Landtagsprot. I. 517. 5 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 1/12. ebenfalls bereits unter den Laibacher Drucken erwahnte Pentateuch, im Jahre 1580 Salomons Sprichworter, gleichfalls ein Laibacher Druck. Schon im Jahre 1575 hatte Dalmatin bei den Standen die Bitte ge-stellt, jemand zur Durchsicht der Bibeliihersetzung abzuordnen und ihre Drucklegung zu veranlassen, es war jedoch diesem Ansinnen ,wegen der grossen Ausgaben und Schulden' der Landschaft keine Folge gegeben \vorden.1 Die Stande ehrten jedoch die uneigen-niitzigen Bestrebungen Dalmatins, indem sie ihm (26. Marz 1580) fiir seine Miihe und seinen Fleiss bei Dolmetschung der Bibel ein Gnaden-geld von 100 Gulden bewilligten und als Zubesserung zu seiner Be-soldung 40 Gulden fiir den Hauszins anwiesen. Auch beauftragten sie iiber sein Ansuchen die Verordneten, mit dem Laibacher Buchdrucker Hans Mannel wegen Uebernahme des Druckes der Bibel in Verhand-lung zu treten.2 Der Entschluss, dieselbe herauszugeben, stand schon langst fest, allein es handelte sich zunachst um die jedenfalls bedeu-tenden Kosten eines so umfassenden Werkes, zu vvelchen die Krainer Landschaft wohl die Beihilfe der Nachbarlande ansprechen durfte, deren slovenischen Bevolkerungstheilen das Werk ja ebenfalls zugute kommen solite. Die Karntner Landschaft hatte sich bereits 5. Dezein-ber 1579 zu einer Beisteuer von 900 Gulden bereit erklart.3 Von Steiermark war noch keine Antwort eingelangt (erst am 14. Marz 1583 erklarte es sich zu einem Beitrage von 1000 Gulden).4 Mannel iiber-reichte den Standen 23. April 1580 seinen Druckkosteniiberschlag, in welchem er das fiir 1500 Exemplare nothige Papier Subinedian, ein Exemplar zu 14 Buch, auf 1400 Gulden, den Druckerlokn auf 1610 Gulden, ohne die biblischen Figuren, berechnete, so dass der gedruckte Bogen auf etwas mehr als einen schwarzen Pfennig und die ganze Bibel auf beilaufig zwei Gulden zu stehen gekommen ware. Wegen der biblischen Figuren rieth er den Standen, sich an des Herrn Un-gnad Erben in Waldenstein zu wenden.5 Wir haben bereits geseben, wie das Project, die slovenische Bibel in Laibach zu drucken, an dem Machtspruch Erzherzog Karls scheiterte, der den Drucker des Landes venvies und aller ferneren Druckthatigkeit in Laibach ein Ende machte. Indessen hatten die Landschaften das Unternehmen Dalmatins bereits 1 Landtagsprot. II. 87. 2 Landtagsprot. HI. 23. 3 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 1/13 und 2. 4 Nachdem (26. Januar 1581) 500 Gulden hewilligt worden waren. Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 1/12, 2/11. 5 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 2/11, als gemeinsame Sache erklart, auch in das Begehren desselben ge-willigt, sein Werk von einer Versammlung von Sachverstandigen in sprachlicher und theologischer Beziehung priifen zu lassen, was nur durch eine Differenz wegen des Ortes der Zusammenkunft durch einige Zeit verzogert wurde. Die Krainer schlugen dafUr Laibach vor, weil man da eine nicht geringe Anzahl Personen, die des Kroatischen, Dal-matinischen und anderer slavischen Sprachen kundig seien, zur Hand habe, und weil zu besorgen ware, dass in Graz die Jesuiten ,allerhand Sperre thun mochten'. Die Karntner stimmten bei, die Steirer dagegen waren fur Graz mit Riicksicht auf die dort befindliche grossere Zahl griechischer und hebraischer Sprachgelehrten. Indessen blieb es doch bei dem zuerst vorgeschlagenen Laibach.1 Am 24. August 1581 versammelten sich die Delegirten der Land-schaften zur Revision der Bibelubersetzung in Laibach. Es waren dies: aus Graz Dr. Jeremias Homberger, Superintenclent; aus Karaten: M. Bernbard Steiner, landschaftlicher Pradicant in Klagenfurt, ein Krainer aus Stein, und Hans Faschang, Pfarrer in Tultschnig; aus Krain ausser Dalmatin: Mathes Siftschitsch, Pradicant am Karst; Andre Saviniz, der bereits im Jahre 1572 Trubern in Tiibingen als Stipen-diat bei der Uebersetzung des Neuen Testaments Correctorsdienste geleistet hatte und welche beide von Dalmatin auch zu der jetzigen Mission vorgeschlagen \vorden waren; der Superintendent Christoph Spindler; die Pradicanten Hans Schvveiger, Hans Tulschak und Felician Truber; endlich der Schulrector Bohoritsch, welchen ebenfalls Dalmatin vorgeschlagen hatte, weil er ,der krainerischen und der andern benachbarten Sprachen grundtlichen Bericht und Unterscheid wisse'. Die Delegirten begannen ihre Arbeit am 28. August und beendeten sie am 22. Oktober. Luthers Uebersetzung wurde derselben zugrunde gelegt, damit das Windische entgegengehalten und nach dem He-braischen ,approbirt'. Am 25. Oktober erstatteten die Theologen ihren mundlichen Bericht in der Sitzung des standischen Ausscbusses und liessen deniselben dann einen schriftlichen folgen. Sie schlugen die Kosten des Bibeldrucks fiir 1500 Exemplare in Mittelmedian auf 2000 Gulden an, \vozu Steiermark 900 Gulden, Karaten 700 Gulden, Krain 400 Gulden beitragen mochten. Mit dem Druck solle moglichst bald begonnen und derselbe in Tiibingen, wo schon viele andere \vin-dische Biicher das Licht der Welt erblickt, vorgenommen und zu diesem Zwecke Herzog Ludwig um seine Erlaubniss angegangen werden. 1 Landsch. Arch. 1. c., dann Prot. III. 154, 171. Sachsen ware zu entlegen, und die Stadt Frankfurt konnte, als dem romischen Kaiser, dem nachsten Blutsverwandten des Landesfiirsten unterworfen, dieses ,dem Haus Oesterreich \viderwartige Werk' zu drucken Bedenken tragen oder gar abschlagen. Dann schlugen sie als Correctoren, da zur grosseren Beschleunigung mit mehreren Pressen auf einmal gedruckt werden solite, vor: M. Steiner, Schweiger, Saviniz, M. Spindler, Adam Bohoritsch, und zur Beaufsichtigung des Drucks den Druckergesellen Leonhard Mravlja, weil ,er der Sprache wohl erfahren, auch solche (Druckergesellen) schwer zu bekommen, und unwillig, son-derhch in dieser Arbeit, jedoch hier (in Laibach) leichter als anderswo, \veil hievor alldort auch windisch gedruckt worden'/ — Der Ausschuss stattete den Experten seinen Dank ab und votirte ihnen als ,Ergetz-lichkeit' fiir ihre Bemiihungen im ganzen 500 Gulden, darunter fiir Dr. Homberger den hochsten Betrag von 100 Gulden und fiir die Magister Steiner und Dalmatin je 80 Gulden, mit Vorbehalt weiterer Entlohnung Dalmatins als ,Interpreten des Hauptwerks'.1 Die Theologenversammlung in Laibach war seitens der geist-lichen Gegner nicht unbeachtet geblieben. Der Bischof hatte daruber aus Oberburg an den Erzherzog berichtet, dass in Laibach acht bis neun fremde Pradicanten angekommen und willens seien, die Bibel und anderes in windischer Sprache drucken zu lassen. Infolge dessen erging (16. September) ein erzherzoglicher Befehl an den Vicedom und Landesverwalter, worin ihnen das Befremden ausgedruckt wurde, dass sie von jenem Vorhaben dem Erzherzog nicht berichtet hatten, da doch ,solcher neuen Biicher Verfertigung in allvveg mit Vorvvissen und Willen des Landesfiirsten geschehen solle'. Da dies unterblieben, so solle dariiber Erkundigung eingezogen und das Resultat berichtet, in-zwischen aber der Druck im Namen des Erzherzogs allen Ernstes eingestellt werden. Am 22. September erstatteten hieriiber Landes-vervvalter Christoph Freiherr zu Auersperg und Vicedom Niklas Bon-liomo zu Wolfspichel ihren Bericht. Es seien allerdings vor etlichen Tagen drei Pradicanten, einer aus Steiermark, zwei aus Ivarnten, angekommen wegen der windischen Bibel, welche infolge der Brucker Pacitication (,Euer fiirstlichen Durchlaucht selber wohlbewussten' — dieser Beisatz vor dem Wort ,Pacification' ist im Concept durchgestrichen) in diese Sprache des \vindischen Volks \villen zu bringen fiir noth-wendig (,und heilsamb' \vieder gestrichen) angesehen worden (der Zu-satz: ,darob Euer fiirstliche Durchlaucht hoffentlich vielmehr ein 1 Landsch. Arcli. Paso. Eel. S. Nr. 1/14; Landtagsprot. III. 267, 268. gnadigstes Wohl- als TJngefallen tragen werden' wieder gestrichen). Uebrigens sei der Bibeldruck schon infolge der fruheren Befehle ein-gestellt \vorden.1 In Erwiderung auf diesen Bericht wurde (13. Oktober 1581) das friihere Verbot, weder die Bibel noch irgend etivas an-deres (!) im Lande drucken zu lassen, erneuert, dem Vicedom das Missfallen ausgedruckt, dass er den erzkerzoglicken Ausweisungsbefehl gegen den Laibacher Drucker nickt ins Werk gesetzt, und ikm nocli-inals befohlen, den verbrecherischen Jiinger Gutenbergs nicht allein aus Laibach, sondern aus allen Erblanden bei Leibesstrafe im Falle der Wiederkekr auszuschaffen. Dieser Befehl musste noch zweimal (19. November und 30. Dezember 1581) erneuert werden, weil sein Vollzug auf formelle Schwierigkeiten gestossen war. Der Landesver-walter hatte nemlich sein Amt niedergelegt, die Landeshauptmann-schaft war an Wolf Freiherrn von Thurn ubergeben worden, der sich weigerte, den landesfurstlichen Befehl zu vollziehen, weil er nicht auf ihn laute, und so war dem geachteten Drucker wenigstens Musse ge-gonnt, sein Biindel fiirs Exil zu sckniiren.2 Seit der Revision war nahezu ein Jahr verflossen, ohne dass ein weiterer Schritt in der Bibelangelegenheit geschehen ware. Die Re-organisirung der Landschaftsschule und die Berufung Frischlins fallt in diese Zeit, An den neuen Rector scheint sich Dalmatin gewendet zu haben, um seine Herzensangelegenheit, den Bibeldruck, dem Ziele naker zu bringen. Am 30, Juli 1582 erschien er mit Frischlin vor den in der Behausung des Herrn Haller versammelten Landleuten, Franz von Scheyer, Hans von Gallenberg und Wilhelm Praunsperger. Sie schlugen denselben vor, an den eben auf dem Reichstag in Augsburg anwesenden Herzog Ludwig von Wiirtemberg sich zu vervveuden, damit der Druck in seinem Land geschehen konne. Der Herzog besitze eine eigene Papiermiihle, habe ein besonderes Anrecht auf die dem Sig-mund Feyerabend in Frankfurt gekorigen Figuren, und die Drucker seien verpflichtet, ihm zwei Druckbogen zum Preise von andertkalb zu berechnen, daher der Druck unter seiner Aegide am billigsten zu steken koinmen wiirde. Frischlin erbot sich auch, etliclien wurtem-bergischen Rathen, wie Osiander, zuzuschreiben. Die Landleute beschlossen sich an die beiden in Augsburg anwesenden Gesandten der Landschaft, Landesverwalter Wolf Freiherr von Thurn und Landes-verweser Christoph Freiherrn von Auersperg, um ihre Fursprache bei 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 1/14; Mitth. 1867 S. 63, 65. 2 Mitth. 1867 S. 63, 64. Herzog Ludwig und seiiien Theologen und Rathen zu verwenden, und dieser Beschluss wurde sogleich ausgefiihrt.1 Da jedoch im Oktober noch keine Antvvort eingelangt war, so wendete sich die Landschaft an den Wittenberger Buchliandler Samuel Seelfisch, welcher sich erbot, die ganze Bibel nothigenfalls in einem halben Jahre fertig zu machen, da es in Wittenberg sechs Druckereien gebe und eine der andern aushelfen konnte. Dem Corrector wolle er den Tisch geben. Die ge-druckten Exemplare wiirde er nach Leipzig liefern. Wegen der Bezah-lung wolle er ein Vierteljahr oder noch langer nach Vollendung der ganzen Auflage zuwarten. Sie konnte am fiigliclisten mittelst des Reichspfennigmeisters, der mit der Landschaft wegen der Grenzhilfe in Verrechnung stehe, geschehen.2 Inzwischen hatte auch der Herzog von Wurtemberg den Standen eine Erklarung des dortigen Buch-druckers Georg Gruppenback, mit welchem er durch den Kanzler Dr. Jakob Andrea und den Dr. Tkeodor Schnepf hatte unterhandeln lassen, ubersendet. Er forderte von dem Ballen, wenn 1500 Exemplare aufgelegt wiirden, 26 Gulden, und im Falle einer Auflage von 1000 bis 1200 Exemplaren 28 Gulden. Er berechnete das Exemplar auf 300 Bogen und den Kostenaufwand bei einer Auflage von 1000 Exem-plaren, den Ballen auf 28 Gulden gerechnet, da 60 Ballen erforderlich waren, auf 1680 Gulden.8 Dagegen wollte der Wittenberger Buchhandler 1500 Exemplare mit 80 Ballen Papier, den Ballen zu 20 Gulden4 liefern. Die Stande besehlossen daher am 16. Janner 1583, mit Witten-berg auf die vorgelegten Bedingungen abzusehliessen und das Anbieten des Herzogs von Wiirtemberg dankend abzulehnen.5 Nun gab es noch manehes zu ordnen, ehe zum Druck gesekritten werden konnte. Dalmatin, welcher sich nach Wittenberg begeben solite, um den Druck zu leiten, verlangte (16. Februar 1583) eine eigene Instruetion. Zum Corrector wiinsckte er den Andreas Saviniz (auck Savinus), Pfarrer in S. Cantian bei Auersperg, welcher schon als Stipendiat in Tiibingen (1572) Trubers Amanuensis und Corrector bei der Uebersetzung des Neuen Testamentes gewesen war. Er hatte auch der Bibelrevision beigewohnt und Dalmatins Manuscript zum Druck sauber abgeschrieben. Fiir den Fall, dass Saviniz nicht disponibel \vare, sehlug Dalmatin » Landtagsprot. III. 311; Fasc. Eel. S. Nr. 1/12. 2 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. 1. c. 3 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 1/12. 4 Den Gulden zu 12 meissnischen ZwoIfern, = 20 bohmisehen Groschen oder 15 Batzen, gerechnet. 5 Landtagsprot. HI. 289. den friikeren Rector und Schulinspector Adam Bohoritsch vor, der nicht allein die Sprachen wolil verstehe, sondern auch der Eevision vom Anfang bis zum Ende beigevvohnt und seither des Saviniz Abschriften zu ,recognosciren' und druckfertig zu machen treulich geholfen habe. Auch auf die Abordnung des Buchdruckergesellen Leonhard Mravlja legte er Werth, da derselbe, als der windischen Sprache kundig, die anderen (deutschen) Setzer beaufsichtigen, wo etvvas unleserliches vorkiime, sie unterweisen und die Scholien und Concordanzen an ihre gehorige Stelle setzen, auch nothigenfalls in der Correctur Aushilfe leisten konnte. Dalmatin zeigte ferner den Standen an, dass er sein Werk mittelst einer deutschen Vorrede den drei Landschaften zu dediciren gedenke, bat ferner um Weisung wegen Einbindens und wegen Vertheilung der Exemplare und Anbringung des kurfiirstlichen Wappens auf denselben, und schliesslich um An-weisung eines Betrages von 100 Gulden zur Abzahlung seiner Schulden, damit sein Weib in der Zwischenzeit nicht von seinen Glaubigern iiberlaufen werde und Noth leide, sowie zum Ankaufe von Reise-bediirfnissen, und fiir die Reise selbst um ein Tag- oder Liefergeld. Wir wissen nicht, welcher Art die Hindernisse waren, welche die Abreise Dalmatins und seiner Mitarbeiter bis in den April ver-zogerten. Es scheint fast, als ob es an der Einwilligung des alten Bohoritsch gelegen ware, da der am 5. April in Herrn Hallers Behausung gefasste Beschluss zur Abordnung Dalmatins und seiner Ge-fahrten nach Wittenberg durch die von Bohoritsch abgegebene Zu-stimmung motivirt wurde. Die infolge dessen abgefasste Instruction fiir Dalmatin und Bohoritsch wurde am 10. April ausgefertigt, an dem nemlichen Tage, an welchem dieselben die Reise nach Wittenberg an-traten. Es wurde ihnen vorgeschrieben, iiber Klagenfurt, Wien, Prag auf Dresden an den kurfiirstlichen Hof und von da nach Wittenberg zu reisen. Dem Buchhandler Seelfisch sollten sie 300 Thaler als Ab-schlagszahlung erfolgen. Es sollten 500 Exemplare gebunden werden, 40 davon .,ganz sauber und geziert' fiir ,sonderbare Personen', zehn aber mit dem kurfiirstlichen Wappen fiir die Bibliothek in Dresden. Dem mitreisenden Druckergesellen Mravlja sei der Wochenlohn mit einer Krone oder 92 Kreuzern zu reicheii. Ihre eigenen Ausgaben sollten die Abgeordneten besonders verzeichnen und verrechnen. Schrei-ben an die theologische Facultat in Wittenberg und an den kurfiirstlick sachsischen Hofprediger Martin Myrus um Forderung des Bibeldrucks wurden den Abgesandten eingehandigt. Die deutsche Vorrede Dalmatins beschloss man noch den Nachbarlandschaften zur Einsicht mitzutheilen. Als Reisegeld wurden 300 Gulden angewiesen, in Klagei> furt sollten die Abgesandten auf Abschlag der von Karaten zugesicherten Beisteuer 450 Gulden erheben und davon wie gesagt dem Buchliand-ler Seelfisch bei ihrer Ankunft 300 Thaler erfolgen.1 Der Reisegesellschaft, welehe am 10. April 1583 von Laibach aufbrach, schlossen sich auf Kosten des alten Bohoritsch zwei junge Krainer im Alter von 15 Jahren an, Bohoritsch' eigener Sohn Adam und Johann Snoilschek, der Sohn einer armen Witwe, welche in Witten-berg beim Bibeldruck zum Ablesen, Abhoren, Corrigiren, Revidiren und Abschreiben sowie zum Verkehr mit der Druckerei verwendet und dann nach Beendigung der Arbeit auf der weitberiihmten Fursten-schule in Pforta (Schulpforta) untergebracht werden sollten.2 Bis Klagenfurt ging die Reise zu Ross, fiir zwei Pferde \vurden 2 Gulden 40 Kreuzer bezahlt. In Klagenfurt kamen die Reisenden am 24. April an, erhielten dort die von den Standen angewiesenen 450 Gulden in lauter Klagenfurter Dukaten ausgezahlt und bezahlten fiir die Zehrung vom 24. bis zum 26. nach dem Friihmahl sammt den Rossen 4 Gulden 9 Kreuzer 2 Pfennige. Von Klagenfurt iiber Judenburg nach Wien wurde die Reise zu Wagen fortgesetzt. Fiir diese Strecke erhielt der Kutscher 25 Gulden rheinisch und 50 Kreuzer Trinkgeld. In Wien, vro die Gesellschaft am 3. Mai abends ankam, verzehrte sie bis zum 7. Mai 6 Gulden 43 Kreuzer, den Klagenfurter Fuhrmann inbegriffen; in Prag vom 11. abends bis zum 12. Mai 2 Gulden 21 Kreuzer. Hier zahlten sie dem Kutscher, der sie von Wien dahin gefiihrt, 12 Gulden 6 Kreuzer. Von Leitmeritz ging es zu Schiffe bis Dresden, \vofiir 3 Gulden 10 Kreuzer bezahlt wurden. Hier ,loste' sie der Kurfurst nach gastlichem Brauch aus der Herberge, d. i. er bezahlte ihre Zeche mit 8 Gulden 12 Kreuzer 8 Pfennige. Auf das ihm iiberreichte Schreiben der krainischen Landschaft erliess er (17. Mai) den Befehl, das Bibehverk zu fordern, und weil die krainische Landschaft diesfalls ein sonders gutes Vertrauen zu seiner Stadt Wittenberg habe, so moge jeder eingedenk sein, dass es sich hiebei viel mehr um Gottes Ehre und Fortpflanzung der reinen christlichen Lehre, denn um iiber-massigen unziemlichen Gewinn handle. Wenn der Drucker, mit dem die Stande abgeschlossen, um ein Privilegium ansuchen werde, wolle 1 Landtagsprot. III. 245, 289-290, 293, 322; landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 1/12 und 9. 2 Schlussrelation Dalmatins und Bohoritsch' im landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 1/16. sich der Kurfurst darauf gnadig erzeigen. Beim Abzuge von Dresden gaben die Reisenden deri Knechten und Dirnen ein Trinkgeld von 12 Kreuzer. Fiir die vveitere Fahrt von Dresden bis Wittenberg zahlten sie dem Schiffmann 3 Gulden 56 Kreuzer.1 Am 20. Mai wurde Wittenberg erreicht. Dr. Polycarp Leyser, Generalsuperintendent, nahm die krainische Mission in Tisch und Her-berge auf. Am 28. Mai begann bereits der Bibeldruck auf einer Presse, da fiir die anderen Pressen noch nicht genug Papier vorhanden war. ,Zum Introitus' erhielten die Drucker ihrem Brauch nach sechs Gro-schen. Am 29. Mai schlossen Dalmatin und Bohoritsch namens der krainischen Landschaft mit Samuel Seelfisch einen formlichen Vertrag iiber den Druck der windischen Bibel. Er solite 1500 Exemplare, darunter 50 mit Medianpapier, die iibrigen mit Gross-Kronpapier, ,so gut als er dasselbe jetzt und kiinftig von Frankreich kann herein-bringen lassen', in der Druckerei von Johann Crafften seligen Erben drucken lassen. Von jedem Ballen solite er fiir Papier, Druckerlohn und andere Bediirfnisse 20 Gulden rheinisch, den Gulden (Floren) zu 21 meissnischen Zwolfern gerechnet, empfangen, doch weil auf die von der Landschaft nach Wittenberg abgesandten Correctoren bedeutende Kosten aufgehen wiirden, habe er ihnen von der ganzen Summe 100 Gulden zu erfolgen. Es \vurden dem Seelfisch 300 Thaler, zu 24 Groschen gerechnet, alsbald bar erfolgt. Fiir den Rest erklarte er nothigenfalls noch ein Viertel- oder Halbjahr nach Vollendung des Druckes zuzuwarten. Die fertige Bibel wollte er, und zwar die gebun-denen Exemplare in Kisten, die ungebundenen in Fassern, nach Leipzig stellen und auch die weitere Versendung an Ort und Stelle be-sorgen helfen. Das Werk wurde nun riistig gefordert. In der Crafft-schen Druckerei arbeiteten daran vier Setzer und sechs Drucker, bei Lehman drei Setzer und drei Drucker. Am Samstag vor dem S. Martins-tage war das Werk nach fleissiger Arbeit der Druckerei, welcher zum ,exitus' 6 Gulden 20 Groschen gespendet \vurden, vollendet.2 Es fiilirt den Titel: Biblia, tu je, vfe fvetu Pismu, Stariga inu Noviga Testamenta, Slovenski, tolmazhena skusi Juria Dalmatina. Bibel, das ist die ganze heilige Schrift Windisch, Gedruckt in der Curfiirstlichen Sach-sischen Stadt Wittemberg durch Hanns Krafffs Erben. Ano 1584. Jesa. 8. Ad Legem magis et ad Testimonium. Quod si non dixerint juxta verbum hoc, non erit eis matutina lux. Folio. Nach dem Titel 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 1/12 und 1/16. 2 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 1/12, 1/16. kommt ein deutscher Vorbericht an die Stande und alle gottselige Christen in Krain etc., 4 BI.; dann ein Gmain Predguuor zhes vfo fveto Biblio, 20 BI.; Predguvor zhes stari Testament D. M. L., 9 Seiten; darauf das Verzeichniss der ,Buque ftariga Testamenta XXIIII et Apo-crypha,' krainiscb und lateinisch, eine Seite; dann Register zhes vfo Biblio vfeh imenitnishih imen inu potrebnishih navukou inu rizliy auf 18 BI. Nun beginnt erst die eigentliche Bibel auf 334 numerotirten Blattern mit vielen Holzschnitten. Mit den Propheten fangt ein neuer Band an, mit besonderem Titel: Sveti Preroki etc. mit einem Predguvor zhes vfe Preroke, 3 BI., und Predguvor zhes Preroka Isaia. D. M. L., und so vor jedem Propheten. Dieser Band zahlt 210 Blatter. Das neue Testament hat wieder den besonderen Titel: Novi Testament: tu je, teh Svetih Evangelistou inu Apostolou, Buqui inu Ly-stuvi; Slovenski skusi Juria Dalmatina. Jesa: 11. Koku so na gorak lubesnive noge teh poslanih, kateri myr osnanujo; od dobriga predi-gujo, isvelizhanje osnanujo, kateri pravio k' Zionu: Tvoj Bug je kraji. Witebergae excudebant baeredes Joannis Cratonis. Ano D. 1584, 150 Blatter. Am Ende ist, nebst dem Register der sonn- und festtaglichen Evangelien und Episteln, noch ein Verzeichniss einiger krainischer Worter mit ihren Synonymen aus andern benachbarten Dialekten, \vie es Dalmatin schon 1578 in dem Pentateuchus gegeben, nur ist es hier erweitert und auf mehrere Dialekte ausgedehnt a) Crainski, 6) Coroskki, c) Slovenski oli Besjazhki, d) Harvazhki, Dalmatinski, Istrianski, Crashki.1 Die Schlussrechnung des Seelfisch betrug nach Abzug der 100 Gulden fiir den Corrector 2218 Gulden. Das Kostgeld fiir Dalmatin, Bohoritsch, die zwei Knaben, den Buchdruckergesellen und einen ge-wissen Johann Jakob Reiner, wakrscheinlich ein Corrector, also sechs Personen, betrug fiir die Zeit vom 23. Mai bis letzten Dezember 1583 190 Gulden 10 Groschen, unter welchen fiir eine ,Gasterei zum Valete' begriffen sind fiir zwei Tische 8 Gulden! Da der Doctor fiir die Wohnung keinen Zins begehrte, so verehrten sie seiner Haus-frau 7 Gulden.2 Mit herzlichem Danke schieden sie aus dem gast-lichen Hause, wo ihnen, wie sie selbst sagen, Hausherr, Hausfrau und Gesinde ,alle Ehre, Liebe und Freundschaft' erwiesen hatten.3 Auch 1 Šafarik I. 107; Kopitar 430—432. Probon daraus S. 49—52, 64—70. Tafel zur S. 157. Katalog Tross, Pariš 1874, Nr. TIH. S. 551, 360 Franes. 2 Landscli. Arch. Pase. Rel. S. Nr. 1/16, 1/12. 3 Landsch. Arch Fasc. Eel. S. Nr. 1/12. die Universitat hatte sie am 29. August auf ein Dorf ,zur Rustication' geladen.1 Auf des Seelfisch Hochzeit waren sie ebenfalls geladen, wie auf jene des M. Antonius Euonimus aus Karaten. Wahrend ihres Auf-enthalts riss in Wittenberg die Pest ein, wir finden unter ihren Aus-gaben verzeichnet ,wegen der sterbenden Leuff' fur Angelica und Bibernelle 4 Groschen 6 Pfennig.2 Vonseite der theologischen Facultat, besonders aber des General-superintendenten Dr. Leyser, war der Bibeldruck mit Rath und That gefordert worden, wie Dalmatin und Bohoritsch dankbar anerkeunen. Beiden verehrten sie vor ihrem Abgange, der am letzten Tage des Jahres 1583 erfolgte, je ein in Weissleder mit Goldstiicken, mit Bret-tern und Clausuren gebundenes Exemplar der Bibel, gleickenveise dem Nestor der krainischen Bibeliibersetzer, Primus Truber. Der Druckergesell Mravlja nalim auch ein gebundenes Exemplar; den Wittenberger Setzern, dem Drucker und Verleger wurden ihre Pfiicht-exemplare abgegeben. Auf besonderes Ansuchen erhielten ungebundene Exemplare M. Benedict Pyroter, geburtig aus Lack, der in Wittenberg studirte; ein polnischer Pradicant M. Elias Opala; der Licentiat, Pro-fessor und Kanzler in "VVittenberg Joliannes Schiitz und Dr. Nikolaus Selnicerus, der heiligen Schrift Professor, Pastor in Leipzig und Super-intendent fiir Meissen. Fiir die drei Landschaften wurden drei Exem-plare illuminirt, was 24 Gulden 10 Groschen kostete, und im gan-zen beliefen sich die Kosten fur den Einband von 500 Exemplaren auf 451 Gulden.3 Besondere Dankschreiben richteten Dalmatin und Bohoritsch nach ihrem Abgang aus Wittenberg an Herzog Ludvvig von Wiirtem-berg (1. Januar 1584), dem alten Gonner der innerosterreichischen Protestanten, und an den Kurfiirsten von Sachsen (14. Januar 1584). Beiden verehrten sie im Auftrage der Landschaften, und zwar dem Herzog drei, dem Kurfiirsten sechs vergoldete, in rothes Leder mit Brettern und Clausuren zierlich gebundene Bibelexemplare (deren Einband fur ein Stiick 3 Thaler 2 Groschen kostete) fiir ihre ,Libe-reyen' (Bibliotlieken).4 Bohoritsch fiigte seine Graminatik, Dalmatin sein \vindisches Betbiichlein ,Karszanske lepe molitve, sdai pervizh z Bukovskiga inu Nemshkiga jesika v nash Slovenfki tolmazhene Witen- 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr 1/16. 2 Landsch. Arch. 1. c. 3 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 1/16, 1/12. 4 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. 1/14. bergae 1584', 80,1 und die von ihm ebenfalls in Wittenberg veran-staltete dritte Aufiage der ,Duhovne peisni' Trubers2 bei. Bohoritsch liatte ausserdem dem Kurfursten fiir die Aufnahme seines Sohnes und Snoilscheks als fiirstliche Alumnen in Schulpforta seinen Dank ab-zustatten. Diese Dankespflicht erfiillten beide auf der Riickreise in Augustusburg am 14. Januar 1584, und erhielten vom Kurfursten ein gnadiges Dank- und Anerkennungsehreiben (Augustusburg, 15. Januar 1584).3 ,Habent sua fata libelli', der Spruch solite sich auch an der \vindischen Bibel erproben. Die Glaubensinquisition in Oesterreich war dem Protestantismus gegeniiber lediglich eine Biicherinquisition. Sie erkannte in der Presse mit richtigem Tact ihre schlimmste Feindin und richtete daher zu einer Zeit, wo der Protestantismus den Hohe-punkt seiner Herrschaft erreicht hatte. ihre Angriffe hauptsachlich gegen diesen Lebensnerv desselben. Es war vorauszusehen, dass die Einfuhr der windischen Bibel in Oesterreich nicht ungefahrdet bleiben werde, und so beschaftigten sich Dalmatin und Bohoritsch schon lange vor Vollendung des Druckes mit der wichtigen Frage des Bibeltrans-ports. In einem Schreiben vom 30. Juli 15834 aus Wittenberg eror-terten sie alle betreffenden Eventualitaten. Es gebe allerdings eine Gelegenheit, sie von Leipzig nach Regensburg bis auf die Donau und von da bis auf Linz zu bringen; es sei aber dabei zweierlei Gefahr, erstlich das Eis (da der Transport voraussichtlich in den Winter fallen musste), dann von den Widersachern, die an der Donau ihre Mauthen und Zolle haben. Welche Bevvandtniss es mit dem Landwege von Leipzig auf Linz habe, das konnten sie in Wittenberg nicht erfahren; es seien aber zu Laibach Kaufleute, die mochten am besten wissen, was fiir Gelegenheit von Linz herauf auf die Freistadt und Leipzig sein inochte. Es ware aber fast gelegen, die Exemplare von Witten-berg auf der Elbe bis Prag zu befordern. Bis Prag ware keine Gefahr zu besorgen. und vielleicht auch nicht in Prag, wo vertraute Leute seien. Aus Laibach handle nach Prag ein ,verfolgter Christ' mit Namen de Vino, aus Triest, der einen Laden im Hause der Frau Klombnerin ,am Eck' habe (der bereits oben Seite 146 erwahnte Wiedertaufer), der konnte iiber die Gelegenheit des weitern Transports von Prag auf 1 Šafafik I. S. 140; Kopitar 435. 3 Kopitar 435 Nr. 27. 3 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2 und 1/5. 4 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 1/12. dem Landwege beri eliten. Bis Oesterreich ware keine Gefahr, an der lualirischen Grenze oder nahe bei Wien konnte man die Bibel bei den Herren von Puchheim zu Gollersdorf oder sonstwo bei den christlichen Herren und Landleuten auf ihren Schlossern unterbringen, um sie von dort gelegentlich weiter zu schaffen.1 Auch bei der Versendungsart war Vorsicht geboten. Man be-schloss die Bibel mit andern Kaufmannsgiitern und durch Vermittlung zuverlassiger protestantiseher Kaufleute zu versenden. In Wittenberg wurde die Bibel gleich nachdem der Druck beendet und die 500 Exem-plare eingebunden worden waren, unter Dalmatins und Bohoritsch' Aufsicht in Fasser eingeschlagen und eine genaue Consignation dar-iiber aufgenommen. Es gingen davon sechs auf Niirnberg, von wo sie Jorg Dittmayr, der Factor des Laibacher Biirgers Sebastian Andrei-tschitsch, gelegentlich weiter befordern solite; Hans Lebzelter in Leipzig ubernahm ftinf Fasser, um sie ebenfalls auf Niirnberg an Dittmayr zu versenden. Dem Georg Straub, Burger und Handelsmanu zu Chem-nitz in Meissen, vvurden drei Fasser anvertraut, um dieselben auf Linz mit seiner Kaufmannsware an einen vertrauten Freund, Hans Nusser, auf den niichsten Markt nach Ostern zu befordern. Drei Kasten oder Truhen mit 18 vergoldeten und zierlich gebundenen Exemplareil wur-den, in Leimvand eingepackt, nach Wien aufgegeben; Hans Reichart auf dem Hohen Markt solite sie von da nack Villach und Laibach spediren. In Leipzig bei Lebzelter blieben noch 13 Fasser bis auf weitere Verfiigung in guter Venvalirung. Diese sollten iiber Prag, wo mit Pantaleon Pischon diesfalls Abrede getroffen war, auf Wien und dann auf dem Uimvege durch Ungarn nach Steiermark, und von dort mit Hilfe der steiriseken Landschaft weiter befordert werden.2 Die Versendung ging nach Dalmatins Plan ervviinscht von statten, ungeachtet von Erzherzog Kari bereits im Februar 1584 der Befelil ergangen war, die windische Bibel an allen Passen Innerosterreichs aufzuhalten. Der grosste Theil der Auflage ging iiber Niirnberg auf Salzburg. Die kostbarste Sendung der fein gebundenen Exemplare \vurde mit Seide und Leinwand nach Wieu zu Hansen Pieicharts Handen bestellt. In Linz nahm Hans Nusser die von Georg Straub in Chemnitz beforderten drei Fasser in Verwahrung. Im Mai 1584 befand sich schon eine bedeutende Anzahl gebuudener und ungebundener Exemplare in Laibach, welche dahin \volil auf dem angedeuteten Umwege iiber Un- 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 1/12. 3 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 1/5. gani und Kroatien gelangt waren. Auch in Villach befanden sich in Ver-wahrung der Witwe Margaretha Rosmarin fiinf Fasser mit 149 Bibeln und 43 windischen Betbiichlein, welche an die karntnerische Landschaft iibenviesen wurden. Im August und September gingen die letzten (15) Fasser durch Hans Lebzelter auf Niirnberg ab, und alle erreichten ihre Bestimmung.1 Dalmatins (26. April 1584) den Standen erstattete SchlussreMion iiber die ihm und Bohoritsch aufgetragene Mission schloss mit der Bitte, diesen ,werthen Schatz der sclavonischen Bibel', trotzdem ,der Satan dagegen wiithe und tobe', ehestens der armen windischen Kirche zu-theil werden zu lassen. ,Es wird ohne Zweifel diese sclavonische Bibel der letzte Nach-druck und Klang des keiligen Evangelii sein, davon Ckristus selbst predigt, da er sagt: Es wird (vor dem jiingsten Tag) das Evangelium gepredigt werden in der ganzen Welt. Dann wann wir uns recht um-selien, so finden wir, dass nicht allein unter denen, so sich des christlichen Namens riihmen, sondern auch unter den unglaubigen Turken und den grausamen und \vilden Moscoviten und auck wokl unter den andern Volkern die sclavoniscke Sprack, ja fast in der ganzen weiten Welt gangig und gebrauckig ist. Zwischen welchen so diese unsere sclavonische Bibel durch die benachbarte Leut kumbt, hoffen wir zu Gott, es wird nit ohne grosse Frucht abgehen, sondern viel Menschen dadurch in rechten Verstand des heiligen Evangehi und also zu der ewigen Seligkeit kommen' etc.2 Dalmatins Hoffnungen auf weitere Verbreitung des protestan-tischen Bekenntnisses durch die Wittenberger Bibel haben sich zwar nicht erfiillt, aber in Innerosterreich hat dieselbe ohne Zweifel viel zur Stiirkung des religiosen Bewusstseins beigetragen, welches den 1 Landtagsprot. III. 10, 11; Fasc. Kel S. Nr. 1/13, 1/16. Chrons Manuscript, Mitth. 1864 S. 2. Tandem re confecta per Hungariam et estremos Slauoniae et Croatiae fines Carolostadium, inde Labacum et in Carniolam caute deducta sunt et ex domo provincialium divendita..... Biblia aliosque precarios libellos et catechismos, cum mihi a meo Keveren-dissimo ideinque a serenissimo Ferdinando, quos certiores de ea re feci, cura inter-ceptionis fuerit demandata, passimque Viennae, Lincii, aliisque vectigalium locis et praefectis diligens attentio haberetur, Salisburgi inter pellificum merces, doliis absconditos, in Carnioliam ad raiserorum seductionera deportaverunt. Et adhuc (1600) in provincialium domo detinetur magnis aerarii curis et patriae, in fraudem mili-tum et confirmationem errorum, sumptibus. 3 Landsch. Arch. Fasc. Rel. S. Nr. 1/16. Protestantismus noch decennienlang im Kampfe gegen die mit allen geistlichen und weltlichen Zwangsmitteln ausgestattete Reaction auf-rechthielt. Die in Laibach eingelangten Bibelexemplare wurden im Land-hause in Yerwahrung genommen und Bohoritsch mit ihrer Vertheilung und ihrem Absatze betraut. Das illuminirte Exemplar erhielt die Land-schaftsbibliothek. Der Landeshauptmann, Landesverwalter und Landes-venveser Achaz Freiherr von Thurn, Jobst Josef von Thurn, der Vicedom, Mert Gall, Hans Kisel, Franz Scheyer erhielten je ein in rothes Leder gebundenes Exemplar mit Vergoldung. Dem Alt von Sittich, dem Ludwig Freiherrn von Thurn, Adam Freiherrn von Eck, Wolf Engelbrecht Freiherrn zu Auersperg, Hans Jakob von Lamberg, Jobst Mordax, Christoph Gall, Wilhelm Praunsperger wurde je ein in rothes Leder gebundenes Exemplar mit Silberverzierung verehrt. Dagegen erhielten Wolf von Schnitzenpaum, Balthasar Rasp, Georg Kisel je ein Exemplar in weisses Leder mit Goldriicken gebunden; die Pradicanten Spindler, Dalmatin, Truber, Tulschak, Mathes Siftschitsch, Andre Saviniz, Thomas Faschang, Peter (Vlachovitsch?) in Mottling, Kaspar Kumperger, Christoph Sliviz je ein Exemplar in Weissleder gebunden; ebenso die Schulinspectoren Kaspar Gotschewer, Michael Sindringer, Melchior Pantaleon, Dr. Egyd Steinfelder, Adam Bohoritsch, Hans Gebhard, Wolf Gartner, Michael Werwez, die Landschaftschule und die Kirche im Spital. Am 5. November wurde Bohoritsch angewiesen, auch dem Bischof, der sich vernehmen lassen, dass ihm ,ein Exemplar der windischen Bibel anzunehmen auch nicht entgegen ware', ein Exemplar in Roth-leder mit Gold gebunden zu erfolgen.1 Auch der katholisehen Geistlichkeit musste ja Dalmatins Werk von Nutzen sein, wenn sie es ^gleich ungern in den Handen des Volkes sah, und unser Chronist2 be-richtet auch in der That, dass Dalmatins Bibel noch zu seiner Zeit, also ein Jahrhundert nach ihrer Herausgabe, taglich von der katholisehen Geistlichkeit gebraucht wurde, um die Worte der heiligen Schrift ,recht krainerisek auszusprechen', weil es keine andere windische Bibel gab. Uebrigens hatte schon Bischof Chron die papstliche Erlaubniss zur Lesung ketzerischer Biicher fiir bestimmte Vertrauenspersonen angesueht.3 1 Landtagsprot. IV. 45, 46. 2 Yalv. VI. 350. 3 Chrons Kalondernotaten im Musealarchiv. Was die Verbreitung in den Nachbarlanden betrifft, so gingen nach Steiermark 330, nach Karnten 300 Exemplare. Die Uebernahme einer grosseren Anzahl lehnten die Karntner ab, weil dort die Prediger sich meist der deutschen Sprache bedienen und nur nach der Drau abwarts die windische Sprache im Gebrauch sei. Von den fiir Steiermark bestimmten Exemplaren wurden 113 an Georg Seifried von Triibenegg auf Schwarzenstein im Cillier Viertel gesendet.1 Die drei Landschaften bezeugten dem Bibeliibersetzer Dalmatin ihre Dankbarkeit durch Ehrengeschenke von je 200 Gulden. Ausser-dem liess ihm die Krainer Landschaft (26. Februar 1585) einen Schuld-rest von 300 Gulden nach und erhohte seine Besoldung als windischer Prediger von 240 auf 300 Gulden.2 Gegen Ende des Jahres 1585 erhielt Dalmatin die erledigte Pfarre S. Cantian bei Auersperg vom Landesverweser Christoph Freiherrn von Auersperg als Vogt und Lehensherrn dieser Pfarre. Er besorgte diese Pfarre jedoch nur excur-rendo. Erzherzog Kari liess zwar iiber Einschreiten von katholischer Seite an den Freiherrn von Auersperg den Befehl ergehen, einen katholischen Pfarrer einzusetzen, aber demselben wurde keine Folge geleistet, da der Besitzer von Auersperg sich zur Besetzung der Pfarre fiir berechtigt erachtete.3 Die Erzahlung, welche aus dem Stamm-schlosse der Auersperg eine zweite Wartburg macht, indem sie Dalmatin dort in einem Verstecke seine Bibeliibersetzung vollenden lasst, erweist sich nach dem Vorstehenden als reine Mythe. Auersperg war keine Zufluchtstatte eines slovenischen Luther, vielmehr scheint die Pfarre S. Cantian dem Bibeliibersetzer Dalmatin zur Belohnung fiir seine Verdienste um die evangelische Sache verliehen worden zu sein. Ueber das Ende Dalmatins berichtet das evangelische Matriken-buch: ,1589 den letzten August ist um Mittag selig in Gott verschie-den der ehrwiirdige und wohlgelehrte M. Georgius Dalmatinus, E. E, Landschaft hie christlicher Pradicant, und zu Auerberg bei S. Cantian Pfarrer welcher den 1. September bei S. Peter ehrlich ist zur Erde bestattet worden, dem ich Pyroter (Magister Benedict Pyroter) in der Spitalkirchen die Leichpredigt gehalten aus Isaia c. 56, wo 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 1/12, 1/16. 2 Landsch. Arch. 1. c.; Landtagsprot. IV. 250, 251. 8 Yalv. VII. 454. Elze in den Bliittern aus Krain 1862 S. 60. Die Pfarre S. Cantian war bereits seit 1564 mit evangelischen Geistlichen versehen worden. Als solche erscheinen dort: Andreas Saviniz (1581), dann Marcus Xylander, nach dessen Tode (1583) diese Stelle einige Zeit unbesetzt blieb. Elze 1. c. S. 56. der Prophet klaget „wie der Gerechte vmbkomme".1 Dalmatin war verheiratet. Seine Frau hiess Barbara; von seinen Kindern werden Johann und Marcus, beide jung verstorben, und mehrere Tochter an-gefiibrt.2 Seine 128 Werke umfassende Bibliotbek iibernahmen die Stande um den Schatzungspreis von 211 Gulden 13 Kreuzer. Ihr Ver-zeichniss befindet sich im landschaftlicben Arcbive zu Laibach.3 7. Gahrungserscheiniingen im Katholicismus. Verfall der Klosterzucht. Die Springersecte. Wahrend die protestantische Bewegung in Krain bereits ihren Hohepunkt iiberstiegen hat, dauert die durch die Reformation her-vorgerufene Gahrung im kirchlichen Leben des Katholicismus fort. Sie bietet uns vvahrend der Begierungsepoche Erzherzog Karls zwei interessante Erscheinungen: Verfall des Klosterlebens und Bildung von Secten aus den untersten Schichten der Glaubigen. Aus einem Kloster war der deutsche Reformator hervorgegangen, die Kloster waren es auch, welche zuerst die eisernen Bande der Regel sprengten, doch nicht immer zu religioser Erneuerung, sondern oft um in wiistem Leben oder in der Riickkehr zur Welt Ersatz fiir erlittene Entbehrung und Geisteszwang zu suchen. Diesen Symptomen begegnen wir auch in Krain. Hier dringt der frische Geisteshauch iiber die Klostermauern in die einsamen Kreuzgange der Karthausen, wie in die stillen Zellen der Himmelsbraute, Er schliesst den Sinn wieder auf fiir das ver-achtete Erdengliick, im Kloster S. Clarae zu Lack bleiben von 52 Nonnen nur vier zurtick,4 die Karthausen Freudenthal und Pletriach veroden. Im Jahre 1586 war die Zahl der Monche in Freudenthal so zusam-#mengeschmolzen und das Klostergut solcher Gefahr ausgesetzt, dass dasselbe von Erzherzog Kari unter Sequester gesetzt und die Aijmmi-stration den Laibacher Domherren Kaspar Freidenschuss und Sebastian Samejz und dem Bischof Nikolaus von Triest iibertragen wurde.6 Pletriach wurde von allen seinen Bewohnern verlassen und gerieth spater in weltliche Hande.6 1 Mitth. 1864 S. 7. 2 L. c. 8 Landsch. Arch. Fasc. Rcl. S. I., R. III. 1. 4 Mitth. 1860 S. 82. 6 Hitzinger in Kluns Archiv, 2. Heft S. 128. 6 Mitth. 1863 S. 85. . > 14* Losten solche Erscheinungen die Ziigel des alten strattiraen Kir-chenregiments, dessen streng disciplinirte Streiter die Monche waren, so zeigte sich andererseits im grossen, bislier fiir stumpfsinnig ge-achteten Haufen ein dumpfer, freilich ungeregelter und ausschweifender Drang nach religioser Erneuerung. Die Berichte1 iiber die.Secte der Springer, Marterer , Werfer oder Stifter — alle diese Namen fiihren sie — erinnern einerseits' an die Flagellanten des Mittelalters, andererseits bieten sie uns gleichsam ein Urbild jener Gattung der Quaker, welche diesen Namen (,Zittererl) buchstablick zur Wahrheit machen. Aus dem katholischen Landvolk in Krain entwickelt sicli diese seltsame Sc.hwarinerei. Maruscha, des Andreas Pogerliz Tochter, des Leonhard Medud Ehewirthin, ist die Stifterin. Ihr erscheint am S. An-dreastag 1583 der Erloser und befielilt ihr, auf dem Berg ,Schingerle' bei Planina (planinska gora) eine Kirche zu bauen. Unser lieber Herr Gott, dies sind ihre eigenen Worte, ist gar lierrlich vom Himmel kom-men, hat mich aus einem vergoldeten Geschirr gesprengt und jenes Berges Namen genannt, mit diesen gar lieblichen windischen Worten: ,Du wirst nicht eher zu unserm lieben Herrn kommen, als bis du die Kirche aufrichtest.' Alle himmlischen Heerscharen waren da, und alles var eitel Gold. Eine neue Siindflut hatte iiber die siindige Welt kommen sollen, erzahlt die Stifterin weiter, da ist die Jungfrau auf die Knie gesunken und hat Gott den Herrn treulich gebeten und be-wegt, von der Strafe abzulassen. Dafiir muss die Welt Busse thun und ,sich martern'. Seine Durchlaucht Erzherzog Kari, verkundet sie, wird selbst auf den Berg- Sckingerle kommen und der Jungfrau opfern, welche Gott selbst dahin gebracht hat, in ,ein plaben Ročk mit rothen Aermeln'. Sie kalt den Herrn Christus im Schoss, hat braune Augen. Sie redet nur zuzeiten mit dem Herrn, oft schvveigt sie. Dies die Vision der Stifterin. Die Idee der Erbauung eines Kirchleins, wie( deren so viele die schonen Bergspitzen unserer Heimat zieren, hatte nichts auffallendes, das Beginnen der um die Stifterin sich scha-renden Bauerschaft schien ein lobliches, das die Pfarrgeistlichkeit anfangs untersfiitzte. Bald aber tritt die Bewegung iiber die kirck-lichen Schranken hinaus und bedroht gleichzeitig die Kirche und den Staat. Die Stifter bauen ihre eigenen Kirchen, wollen ihren eigenen Gottesdienst, als dessen nothwendigster Bestandtheil ihnen das ,Martern' gilt. Ein Augenzeuge., Christoph Portner, Inhaber des Land-gerichts im Igger Boden, beschreibt uns, was er in der Igger Kirche 1 Mitth. 1863 S. 67 f.; Landtagsprot. IV. 50. Vgl. Hurter, Ferd. II., IV. 236. gesehen. Dort waren iiber 1000 Personen, meist junges Volk, ver-sammelt, von diesen stiirzen einige, ahnlich wie bei der fallenden Sucht, zur Erde, andere schlagen mit allen Kraften sich selbst, dabei lassen sie ein grosses Geschrei horen; das sind die Marterer. Wie eine geistige Epidemie greift der Wahn um sich, zu Ende des Jahres 1584 finden wir ihn im ganzen Lande ausgebreitet. Die Sectirer rotten sich bewaffnet zusammen. Am 10. Dezember 1584 wird die Stifterin iiber erzherzoglichen Befelil vom Pfleger von Raunach gefangen ge-setzt. Da versammeln sich viele Unterthanen und begehren ihre Frei-lassung. Die auf Befehl des Probstes Polydor von Montagnana ge-sperrte Kirche wird von der Volksmenge erbrochen, iiber 1000 Marterer fiillen dieselbe und beginnen ihre neue Art, der Gottesverehrung, das Martern. In Ossiuniz fangen Messner und ,anderes leeres Volk' zu predigen an. Die Kirche der Stifter in Planina wird auf Befehl der Herrschaft Haasberg 'verbrannt, alles Kirchengerathe weggenommen. Am 17. Dezember 1584 verordnet ein erzherzoglicher Erlass Ver-brennung der von den Sektirern erbauten holzernen Kirchen und Bestrafung ihrer Anhanger. Doch diese halten an ihrem Irrwahn fest und schicken Deputationen an den erzherzoglichen Hof nach Gratz. Sie beschweren sich uber die Verbrennung ihrer ,zur Ehre Gottes nach romisch-katholischer Kirchenordnung' erbauten Kirche und venvahren sich dagegen, dass sie etwa nur gleissnerisch sich so ge-berdeten, als waren sie krank. Ihr convulsivischer Zustand sei ,eine fremde Krankheit, damit sie wunderbarlich und schrecklich bewegt werden'. Sie komme bei kleinen Kindern wie bei Erwachsenen vor, aus Gottes Zulassung. Die Stifterin scheint infolge dieser Bittschrift freigelassen worden zu sein, da man hoffte, dass die Sclrvvarmer durch die Einwirkung der Geistlichkeit zur Besinnung wiirden gebracht wer-den. Freilich hatte in Zirkniz der Pfarrer Vincenz Peg sich selbst an die Spitze der frommen Kirchenbauer gestellt, die Opfer und Gaben eifrig gesammelt und war selbst mit der Deputation nach Gratz ge-reist. Jetzt liess sich die friiher eifrig geschiirte Flamme religioser Schwarmerei nicht mehr dampfen. Alle Zwangsmassregeln der Obrig-keit fruchteten nichts. In Karnervellach ersteht ein falscher Messias in Jerom Stopistran, einem 22jahrigen Bauer. Er besteigt in Karnervellach die Kanzel, legt nach und nach alle Kleider ab und fragt bei jedem das Volk, wessen es sei. Dieses antwortet: ,nashiga milosti-viga Jesusa'. Wie erhitzt die Phantasie des Volkes ist, zeigt sich, als wahrend der Versammlung ein schwarzer Bock in der Kirche erscheint. Er ist offenbar nichts anderes als die Personification des Bosen, und Stopistran heisst die Gelegenheit willkomnien, als Teufelsbanner auf-zutreten. Uebrigens missbrauchte dieser Mann seine Gewalt iiber das Volk zu Ausscliweifungen, wie schon die Scene in der Karnervellacher Kirche andeutet. Im Lacker Gebiete verweigern die Sectirer die Steuern, und im Februar 1585 sieht sich der Vicedom genothigt, mehrere Radelsfiihrer und die Stifterin Maruscha fiir vogelfrei zu er-klaren, oline doch das Unvvesen ganz ersticken zu konnen, denn noch im November 1585 wollen die Schvvarmer Uei Altoberlaibach eine Kirche bauen, und man befiirchtet einen ,gemeinen Punt', also einen Bauern-aufstand aus religiosen Griinden. Auch nach Steiermark verbreitete sich die Secte. Ein unbefangener Zeuge, Probst Rosolenz von Stainz, schreibt dariiber:1 ,Nicht. weit von S. Leonhard (in den windischen Biiheln) befinden sich unniitze Leut, welche nur gar zu viel, wie entgegen die Luthrische zu wenig, pflegen zu glauben, dann sie sonder Zweifel, durch die Hilf des bosen Geists seltsam gaucklen, wunderbarlich springen und sich aus der Weis auch gleichsam iiber die natiirliche Kraften ubertcerfen und wann sie darauf in einen tiefen Schlaf gerathen, und darnach wiederum ervvachen, erzahlen sie unglaubliche Ding, zeigen an, wie sie Gott in seinem Thron sammt dem himmlischen Heer gesehen, wie ihnen Christus der Herr sammt seiner werthen Mutter und Aposteln erschienen und befolilen, wie sie der Welt sollen predigen und den Untergang und alles Ungluck verkundigen, da (wenn) sie nicht an dem Ort, da sie pflegen zu springen, ein Kirchen bauen. Dann da solches werd geschehen, so werden die heiiigen Engel Gottes das heilige Grab aus dem Jiidischen Land zu bemeldter Kirchen bringen. Die Springer, Stifter und aberglaubischen Buben, deren drei dazumal bei der Herr-schaft Radkersburg gefanglich eingezogen worden, haben durch ihre Betriigerei und falsche Visiones das gemeine Volk verursacht, dass sie Geld, Getreid, Wein, Kuhe, Ochsen, Flachs und anderes was sie ge-liabt, haufenweise geopfert und ein Kirchen, so sie zum heiiigen Grab genannt, erbaut und den Herrn Bischof zu Sekau gar oft gebeten, dass er solche consecriren und \veihen wolle. Aber die Herrn Commissari (der Gegenreformation) haben solche Kirchen zerstort und verbrennt.' — Ausserdem wurden noch zwei Springerkirchen bei Leutschach und auf einem hohen Berg ,im Sabbat' an der Grenze von Steiermark und Karaten zerstort. 1 Gegenbericht gegen David Eungius, Gratz 1607, S. 396 und 42. Vgl. auch Hurter, Perd. II., IV. 236. In Krain verliert sich die Spur der katholischen Quaker vom Jahre 1585 an, aber das Feuer glimmt unter der Ascke fort, und wir werden es im Beginne des 17. Jahrhunderts noch einmal zur hellen Flamme aufschlagen sehen. 8. Die standische Verwaltung. (Das Landhaus. Die Verordneten und die Eeisitzer. Standische Beamte. Eidesformel. Landschranne.) Von Erzherzog Karls Regierungsantritt bis zur Wiedervereinigung mit den Erblanden durch Ferdinand II. (1619) war Innerošterreich dem Einflusse der Centralisation entzogen. Es hatte sein selbstandiges Leben, seinen selbstandigen Entwicklungsgang. Graz wurde der Sitz der Regierung Innerosterreicks. Hofkammer und gekeimer Rath — dieser ungefahr mit den Functionen eines Ministeriums der keuti-gen Zeit, jene die Centralbehorde fiir Finanzsachen — bildeten die Regierung, an deren Spitze der Statthalter als Vertreter des Landes-fiirsten stand. Als solcher fungirte im Jahre 1584 ein Krainer, Jo-hann Tautscher, Bischof von Laibach. Die Macht der Stande hob sich durch die Gunst der Ereignisse, den Druck . des Tiirkenkriegs und die geistige Anregung der Reformation. Ihre innere Verwaltung erhielt feste Grundlage fiir ein Jahr-hundert. Im Jahre 1584 wird zur Erbauung eines neuen Landhauses an der Stelle des durch das Erdbeben von 1511 zerstorten geschritten. Zu diesem Behufe wurden drei Hauser am Neuen Markt angekauft.1 Das Institut der Verordneten — des standigen Aussckusses zur Besor-gung der laufenden Geschafte und zur Vollziehung der Beschliisse des Landtages — war schon im Beginne des Jahrhunderts organisirt. Es ist selbstverstandlich, dass die herrschende Partei in ihm ihren Ausdruck und ihre Stiitze fand. Die Geistlichkeit hatte ihre Sonderinteressen, die Stadte und Markte kingen zu sehr vom Einflusse des Vicedoms ab, welchem sie als dem Vertreter des Landesfursten unterstanden. Zwar hatten beide Stande stets ihre Vertretung im Landtage und dem-gemass auch in den Ausschiissen, die Geistlichkeit hatte selbst unter den protestantischen Standen den Vortritt bei Abstimmungen im Landtage oder im Ausschusse; die Stadte wurden, wie wir gesehen haben, in allen wichtigen Landesangelegenheiten beigezogen, zu allen Mis- 1 Mitth. 1858 S. 61; Landtagsprot. IV. 357. sionen an Hof und Reichstag stellten sie ihre Vertreter. Doch als die katholische Reaction auch in Krain ihre Krafte priifte, da schienen ihr die Stadte ein brauchharer Alliirter, um die fest geschlossene Pha-lanx der Gegner zu durchbrechen, und leider liessen sich jene, in vol-liger Verkennung der Gefahr, welehe mit der standischen auch ihre Selbstverwaltung bedrohte, zu gemeinsamem Vorgehen bereit finden. Am 10. Marz 1575 verlangten die Geistlichen, dann die Stadte und Markte im Landtage Gleicliberechtigung inbetreff der Wahl zu Ver-ordneten mit den anderen Standen, damit sie ,um E. E. Landschaft Sachen gleiches Wissen haben'. Der Hintergedanke war wohl das Streben, die Verordneten des Herren- und Ritterstandes in Sachen der Religion zu beschranken. Der Landtag nahm den Antrag ein-stimmig an, sein Grundprincip anerkennend, dock okne seine Trag-weite zu erfassen. Dagegen erkob jedoch der Landeshauptmann Ein-sprache, indem er die Gefahr der Majorisirung hervorhob, welche dem Adel durch die haufige Abwesenheit seiner Vertreter in Kriegs- und Friedensgeschaften drohte. Er beantragte, dass kunftigkin aus dem Herren- und Ritterstande je zwei, aus der Geistlickkeit und den Stadten je ein Verordneter gewahlt werden sollten, was die Stande auch an-nahmen. Damit war dem Antrage die Spitze abgebrochen.1 Da die Verordneten die wichtigsten Landesgeschafte mit Hintan-setzung ihrer Privatinteressen mit vielen personlichen Opfern zu ordnen hatten, so wurde eine Entschadigung fur billig erachtet; jene aus dem Herrenstande bezogen daher einen Jahresgehalt von 300 Gulden, die Ritter 250 Gulden, die Vertreter der Geistlichkeit und der Stadte je 50 Gulden.2 Auch das Beamtemvesen der Landschaft wurde geordnet. Die Errichtung einer Registratur der landschaftlichen Acten fallt in das Jahr 1586. Hans Halteinspiell war der erste Registrator.3 Die Beziige des Buchhalters wurden von Fall zu Fall bestimmt. Georg Warl (bis 1575) hatte 150 Gulden Besoldung, dann fiir Kanzleibediirfnisse 40 Gulden und fur einen Diener, ,der die Land- und Ausgabenbucher geschrieben', 15 Gulden rhein. Hans Benko (im November 1575 angestellt) erhielt die nemlichen Beziige.4 Spater wurden aber die Beziige des Buchhalters verbessert. Er erhielt ausser dem friihern Gehalte fiir Bucher, 1 Eadies, Herbart S. 234—236. 2 Landtagsprot. II. 82. 3 Landtagsprot. IV. 455. 4 Landtagsprot. II. 164. Papier, Holz, Kerzen, roth und griin Wachs, Tinte, Spagat u. dgl. 25 Gulden, fiir das Holz zur Beheizung der Buchhalterei 15 Gulden, fiir sein Zimmer 20 Gulden, fiir einen Diener oder Schreiber 15 Gulden und Provision fiir ein Pferd 26 Gulden.1 An der Spitze der Landesverwaltung stand der Landeshauptmann, vom Landesfiirsten iiber Vorschlag der Landschaft ernannt. Er hatte gewissermassen eine Doppelstellung, als Diener des Landesfiirsten und als oberster Vertreter der Landschaft. Beiden musste er, und zwar abgesondert, den Eid der Treue schworen. Nur Einmal ging die Landschaft davon ab, weil der Landesfiirst personlich anwesend war. Es war dies, als Herbart von Auerspergs Nachfolger in der Landeshaupt-mannschaft, Weikhard Freiherr von Auersperg, beeidet werden solite; die Stande liessen zu, dass er den Eidschwur der Landschaft und dem Landesfiirsten zugleich leistete.2 Auch in der Eidesformel pragte sich der Unabhangigkeitssinn der Stande aus. Als sie protestantisch ge-worden waren, vereinfachten sie ihren Sch\vur in: ,So helfe mir Gott und das heilige Evangelium.'8 Ein machtiges Band der Einheit und Starke schlang um die vereinigten Landschaften Innerosterreichs die im Jahre 1578 angenommene Bestimmung, dass wenn ein altes Adels-geschlecht in dem einen der drei Lande das Landmannsprivilegium genoss, es auf blosse Anmeldung in dem andern Lande ebenfalls in die Landmannschaft aufgenommen wurde.4 Die Landscliranne (forum nobilium), das Gericht der Herren und Landleute, erfuhr unter Ferdinand I. (1564) wie unter Erzherzog Kari (1571)mancheUmgestaltung und Verbesserung. Am 18. Dezember 1571 wurde eine Erhohung der Gehalte fiir die im Landrecht als Beisitzer fungirenden Landleute von 36 Gulden auf 50 Gulden fiir den Ritter-und auf 64 Gulden fiir den Herrenstand beschlossen, weil viele Adelige sich weigerten, dieses Amt anzunehmen, indem sie bei diesen schweren Zeiten damit nicht auskommen konnten.5 Einen erheblichen Schritt zur Forderung der Rechtspflege that Erzherzog Kari, indem er am 10. April 1590 ein Generale fiir Steiermark, Karnten und Krain erliess, wornach diese Lander verpflichtet sein sollten, sich gegenseitig zum gerichtlichen Prozess die Hand zu bieten und Execution zu leisten. 1 Landtagsprot. II. 181. 2 Landtagsprot. II. 197. 3 Vicedomarchiv. 4 Landtagsprot. XVIII. 271. 5 Siehe meine Skizze: Landschrannengericht in Laibacli, Mitth. der juristischen Gosellschaft, Laibach 1865; Landtagsprot. 1.434. Hatte jemand in einem der Lander ein Urtheii erlangt und es war ihm gestattet, das Eigenthum des Geklagten in Execution zu ziehen, dasseibe reichte aber in der betreffenden Provinz zur Befriedigung des Klagers nicht aus, so konnte er unter Vorzeigung des gewohn-lichen ,Compasschreibens' in dem andern Lande, wo der Geklagte Giiter besass, fiir die abgangige Summe darauf Execution fiihren, und es war ihm fiir diesen Fall die volle Mitwirkung und Handbietung des fremden Gerichtes gewahrleistet.1 Als Gefangniss diente der Landschranne die ,Landeshauptmann-schaft', das ist das Bergschloss als Sitz des Landeshauptmanns, dem Magistrate die sogenannte ,Trantschen', deren Name sich noch an dem Platz zwischen der jetzigen Hradezkybriicke und dem alten Markt erhalten hat. Es stand hier ein den Zugang deckender Thurm, wel-cher jene Bestimmung erhielt.2 9. Das Landesbudget. Die Humanitatsanstalten. (Armenpfiege. Spitaler. Aerzte und Apotheker. Anstalten gegen die Pest.) Es ist uns keine ziffermaSsige Einsicht in das Landesbudget Krains fiir die ganze Regierungsperiode Erzherzog Karls ermoglicht, nur fiir einzelne Jahre geben uns die landschaftlichen Protokolle spar-liche Daten. Wir ersehen daraus, dass zum Beispiel im Jahre 1576 der Empfang 76,285 Gulden, die Ausgabe 91,366 Gulden, also das Deficit 15,081 Gulden betrug, daher finden wir auch in der Rechnung von 1579 eine Post ,entlehntes Geld' mit 41,223 Gulden 36 Kreuzer 3 Pfennige. Mit den steigenden Ausgaben mussten selbstverstandlich die Empfange erhoht werden. Sie stiegen von 76,285 Gulden im Jahre 1576 auf 188,902 Gulden. Der schlimmste Uebelstand war die Unsicherheit der Zufliisse aus den entfernteren Theilen des Landes, \vie aus Mitterburg. Sie wurden dem Lande zur Last geschrieben, mussten abgefiihrt, konnten aber hiiufig nicht eingebracht werden. Unter den Empfangen finden wir im Jahre 1579 an Steuergefalle von Pralaten 15,558 Gulden, von den Herren 8647 Gulden, von Ritter-schaft und Adel 12,284 Gulden, von Pfarrherren 2518 Gulden, von Kaplanen 1655 Gulden, von Kirchengiitern 1453 Gulden, von Stadten und Markten 3440 Gulden, von Biirgern und gemeinen Leu-ten 1374 Gulden, von den Pralaten am Karst 441 Gulden, vom Adel 1 Hermann, Geschichte Kiirntens II. 148. 2 Landscliaftlichc Protokolle. Hoff, Gemiilde von Krain I. S. 9(J. 889 Gulden, von den-Geistlichen in Istrien 174 Gulden, vom Adel 386 Gulden, von den Pfandschaftern 2122 Gulden; unter den Aus-gaben im nemlichen Jahre auf Wartgeld des Aufgebots 5899 Gulden und auf Viertelhauptleute 4988 Gulden, auf Verordnetenbesoldung 1700 Gulden, auf Beisitzerbesoldung 770 Gulden, auf Beamte und andere von der Landschaft provisionirte Diener (worunter auch die Kirche und Schule begriffen) 6859 Gulden, auf das Aufgebot der kroatischen Grenze 6568 Gulden, auf Liefergeld (Diaten) 4627 Gulden, auf Interessen von aufgenommenen Kapitalien und bezahlte Schulden, das ist auf Amortisirung 58,122 Gulden. Im Jahre 1589 war die Grenzbewilligung auf 73,000 Gulden gestiegen, die Gehalte der Verordneten auf 2389 Gulden, jene der Beisitzer auf 2529 Gulden und die der Pradicanten, der landschaftlichen Beamten und Diener auf 7963 Gulden. Auf Schuldentilgung und Interessenzahlung wurden in diesem Jahre 34,603 Gulden verwendet. Das vom Landesfursten geforderte Extraordinarium betrug 12,810 Gulden. Die Steuerriick-stande betrugen vom Jahre 1588: 21,128 Gulden und vom Jahre 1589: 12,282 Gulden.1 Aus allem ist ersichtlich, dass das Budget ein geregeltes war, dass nicht gespart wurde, wenn es productiven Aus-gaben galt, \vie fiir Schulen oder fiir Humanitatszwecke, oder wenn es die Landesvertheidigung betraf, und dass die Schuldentilgung eine geregelte war. Der grosste Theil der Landesschuld war-ein schwe-bender, es waren Vorschiisse, welche bei dringenden Ausgaben wegen des langsamen Einfliessens der Landeseinnahinen von Privaten im Lande entnonnnen wurden. Um die Steuern leichter einbringen zu konnen, wurden der Landschaft die sogenannten Mitteldingsgefalle bewilligt, als Mittel gleichsam, um die Steuer zu entrichten. Die Wein-steuer, der Weindaz insbesondere machte boses Blut, selbst der Haus-trunk war besteuert. Die Folge war Aufstand, Ermordung der Wein-dazer, und nachdem der Aufstand besiegt, Bestrafung der Schuldigen.2 Die seltsamste Verwendung der Landesgelder war wohl jene zu — Hochzeitsprasenten. Die Sitte, die Stande zur Hochzeit einzuladen, worauf jedesmal eine ,Verebrung', ein Geschenk in Gold oder Kost-barkeiten folgte, war zuletzt so kaufig geworden, dass, wie es in den landschaftlichen Protokollen heisst,3 ,sich derselben fast jeder Sclirei-ber in und ajusser Landes behelfen will'. Nicht nur die Landleute 1 Landtagsprot. II. 105 iV. 126,127-130; V. 350,351, 593, 591; XI. 51-60. 2 Mitth. 1865 S. 99. 3 III. 203. luden nemlich ihre Mitstande zur Hochzeit, was noch Sinn haben konnte, sondern alle standischen Beamten, alle Beamten bei Hof und Regierung, ja auch fremde Adelige benachbarter Provinzen tiberhaupt ptiogen dieser Sitte. So bewilligten zum Beispiel die Stande (24. Januar 1582) iiber Einladung des Freiherrn Christoph von Teuffenbach in Graz zu seiner Hochzeit als Gesclienk ein Trinkgeschirr im Werthe von 100 Goldkronen, welches Hans Kisel von Kaltenbrunn in Gratz iiberreichen solite,1 und am 10. September 1573 beschlossen die Stande auf Einladung des Landeshauptmannes, zur Hochzeit seines alteren Sohnes Christoph, welche am 4. Oktober in Wien stattfinden solite, die Herren Bartelma Freiherrn von Eck und Wilhelm von Lamberg als Gesandte mit einer Ehrung von 200 Goldkronen abzuordnen.2 Wenden wir uns zu den einzelnen Zweigen der Administration, so begegnen wir auf dem Gebiete der Humanitatsanstalten dem Beginn einer Regelung des Armenwesens und der offentlichen Gesundheitspflege. Das Bettelwesen hatte so patriarchalische Formen angenommen, dass die Bettler sich geradezu an die Stande wendeten und diese aus Landesmitteln Almosen spendeten. Wir finden z. B. in den Landtags-protokollen: ,1577, Juli, des blinden Georg Supplication um ein Winterkleidl. Wird dem Puchhalter auferlegt, dem Georg ein Winter-kleidl von gemeinem Tuch machen zu lassen, und dem Einnehmer, es in Rechnung zu nehmen', oder im September desselben Jahres: ,Herr Landesverwalter hat fiirgebracht, wie ein armes altes Weib, so viel Frauen gedient, ihm eine Supplication uberantwortet, aber er hatte dieselbe verlegt. Werden 10 Gulden rhein. bewilligt'.s Im Jahre 1588 beschlossen die Stande endlich, diesen patriarchalischen Zu-standen ein Ende zu machen. Es wurde eine Commission von Btir-gern und Adeligen zur Regelung des Armenwesens niedergesetzt.4 Das Ergebniss war, dass der Magistrat im Verein mit der Geistlich-keit eigene Armenpfleger anstellte, Sammlungen veranstaltete; in jedem Wirtkshause befand sich eine verschlossene Sammelbuchse fur die Armen. Von der Versorgung waren die Laudstreicher, die sogenannten ,Sterzer', ausgeschlossen. Es herrschte eine strenge Fremdenpolizei. Die Meldung jedes Fremden musste binnen 24 Stunden beim Biirger-meister geschehen.5 1 Landtagsprot. III. 203. 2 Landtagsprot. I. 569. 3 Landtagsprot. II. 384, 354. 4 Landtagsprot. V. 296. s Mitth. 1865 S. 100. Was die Sanitatspflege betrifft, so finden wir ausser Laibach offentliche Spitaler in Stein, Krainburg, Rudolfswerth.1 Fiir die land-schaftlichšn Aerzte wurde schon im Jahre 1570 eine Taxordnung er-lassen.2 Das Honorar betrug: 1. von einer Adelsperson in Laibach, so lange der Arzt dieselbe besucht und curirt, taglich 20 Kreuzer; 2. von einem vermoglichen Biirgersmann 16 Kreuzer; 3. von einem ge-meinen armen Biirgersmann 12 Kreuzer. Wenn der Arzt iiber Land reiste, hatte er fiir jede Meile Weges 30 Kreuzer, und so viele Tage er beim Patienten blieb, ausser dem Unterhalte seiner Person, seines Dieners und der Pferde, 20 Kreuzer zu fordern. Die in ,fttrnemben landschaftlichen Aemtern und Diensten' Stehenden waren unter der Taxe nicht begriffen, die Entlohnung des Doctors war ,in ihre Discre-tion gestellt'. In Steiermark und Karnten bestand dieselbe Taxe, nur in Steiermark auf dem Lande pro Tag 30 Kreuzer. Die ersten landschaftlichen Aerzte (Physici), die wir in den Acten finden, sind Dr. Bal-thasar Burger (1569), nach ihm (1573) Dr. Jakob Chlapitz und Dr. An-dreas Charopius (1575), dann Dr. Matthaus Gentilis (1575—1579), ein Italiener, der des evangelischen Bekenntnisses wegen aus Italien ge-fluchtet war und gegen den widerholte Ausvveisungsbefehle ergingen.3 Im Jahre 1577 wurde Dr. Joh. Bapt. Gemma, ein geborner Venetianer, Augsburgischer Confession, welcher der Religion wegen sein Vaterland katte verlassen miissen und als Specialitat in Bezug auf die Pest galt, von der Landsckaft aus Wien nack Laibach berufen. Er erhielt das erste Jahr 100 Thaler und wurde dann als Physicus mit 200 Gulden Gehalt aufgenommen. Neben ihm war als zweiter Physicus ein Dr. Paulus Secundus angestellt. Im Jahre 1584 wurde Gemma wegen Unkenntniss der deutschen Sprache des Dienstes entlassen, indem die Landschaft beschloss, sich um deutsche Aerzte zu bewerben. Infolge dessen finden wir im Jahre 1585 zwei deutsche Aerzte, Dr. Egyd Stein-felder mit 300 Gulden und Dr. Christoph Homelius mit 175 Gulden Gehalt. Ersterer hatte in Pariš, dann in Italien zu Padua unter dem ,weitberiilimten Hieronymus Mercurialis' studirt und zu Basel den Doctorhut erlangt. Er war, obwohl Augsburgischer Confession, von den Leibarzten des Erzherzogs, Haugstein und Schweykher, empfohlen wor-den.4 Der zweite Physicus Dr. Christoph Homelius hatte, wie er selbst 1 Landtagsprot. I. 348. 2 Landsch. Arch. Pase. 54/4. 3 Landsch. Arch. 1. c. * Landsch. Arch. 1. e. sagt, der alten und neuen Scribenten, so des Galeni Methodo nachfol-gen, Lebre nachgeforscht, derselben Professores in Germania und Italia viel Jahr lang angehort,. war dariiber auch ,ordentlicli gegraduirt worden'. Er hatte aber auch den Fortschritt in der Medizin nicht iibersehn, ,nachdem zu unseren Zeiten auf einreissende neue uner-horte Krankheiten durch Paracelsum und andere viel schone Praepa-rationfis und herrliche Contemplationes an Tag kommen, kab ick mich, derselben Wissenheit und Gebrauch zu erfahren, gleichfalls nit aussern wollen'. Er versprach auch, sich bei vorkommenden Consultationen mit seinen Collegen, welche vielleicht des Paracelsus Praparationen nicht gebrauchen, zu vertragen, indem er beides, Galenus und des Paracelsus ,Inventiones', je nach Massgabe der Krankkeit zur Anwen-dung bringe.1 Dr. Homelius fungirte als Physicus fiir die ,untere Mark' in Rudolfswerth, sein College als Primarius und daher auch mit hoherem Gehalte in Laibach fiir den oberen Theil des Landes. Am 7. November 1587 finden wir Dr. Bart. Schober an des weiland Dr. Homelius Stelle als Physicus fiir die untere Mark mit dem erhohten Gehalte von 300 Gulden aufgenommen. Die Reihe der uns bekannten Aerzte wahrend Erzkerzog Karls Regierung schliesst Matth. Minius, Phil. et Med. Doctor, dem am 28. Januar 1590 die durch Dr. Paulus Secundus' Tod erledigte Physikatsstelle mit 200 Gulden Besoldung verliehen wurde.2 Wie man sieht, waren die Gehalte im Verhaltniss zu den da-maligen Preisen gut bemessen; der hochste mit 300 Gulden, nach unserm Gelde fast so viel wie 3000 Gulden, wofiir man damals ein Haus in der Judengasse kaufen konnte, wurde nach mehrjahriger entsprechender Dienstleistung verliehen. Die deutschen Aerzte wurden stets den italienischen vorgezogen.8 Ohne Zweifel bestand schon vor 1569 in Laibach eine Apotheke, da in diesem Jahre Peter Klaus um Erlaubniss zur Errichtung einer solchen in Rudolfswerth, durch Lage und Beziehungen zur Grenze die zweite Hauptstadt des Landes, bat und dieselbe auch als landschaft-licher Diener mit einer Provision erhielt. In Rudolfswerth finden wir auch seit dem Jahre 1569 Districtsphysiker: Dr. Balthasar Burger (1569—1573), Dr. Jakob Chlapitz (1573) und Dr. Andreas Charopius (1575).4 1 Landsch. Arch. .1. c. 2 Landsch. Arch. 1. c. 3 Ausspruch des Landesvenvesers in der Sitzung der Verordneten vom 24. Juni 1587; landsch. Prot. Y. 94. 4 Mitth. 1865 S. 31-32. Der erste medizinische Schriftsteller Krains war (1588) ein Herr von Witzenstein, der eine ,forma vera totius medicinae' schrieb.1 Gegen die Pest, welche Stadt und Land in den Jahren 1564, 1572, 1576—1580, 1584—1586 und 1590 verheerte, hielten die Stande an dem Princip der strengsten Quarantaine, Absperrung alles Ver-kehrs der befallenen Orte fest; selbst die Briicken wurden abgebrochen und die Strassen durch landschaftliche Ueberreiter besetzt. Auf Ueber-tretung dieser Quarantaine war Leibesstrafe oder Einkerkerung auf ein Jakr in Eisen in Karlstadt gesetzt. Auck wurden, besonders in Laibach, eigene Lazarethe fiir Pestkranke errichtet.2 10. Post, Seitungen und Strassen. Die Post als Anstalt zu allgemeinem Nutzen entwickelte sick erst allmalig aus den Staatscourieren, welche von der Grenze nach Gratz und Wien gingen. Die Anregung zu ihrer Erweiterung ging von der Regierung aus. Am 17. Marz 1573 erging ein erzherzoglicher Befehl an die Landleute in Krain, in Berathschlagung zu ziehen, wie es ein-zurichten ware, dass alle vier Tage von Laibach nach Gratz und zuriick ein laufender (Fuss-) Bote ginge, der alle Briefe von der Landsckaft und von Privatpersonen gegen einen von der Landschaft und dem Erzherzog gemeinschaftlich zu bestreitenden Betrag, sovvie gegen Ver-giitung vonseite der Privaten fiir jeden Brief, zur Beforderung iiber-nehmen wiirde. Die. Stande dachten erst selbst an die Errichtung einer Post, fiir welche sie den Boten durch eine bestimmte Provision und eine besondere Vergiitung von 4 Kreuzer per Meile zu bezahlen beabsichtigten, aber auf wiederholtes Andringen der Regierung be-willigten sie endlich (21. Oktober 1573) einen Beitrag von 200 Gulden.8 Dies war die erste Fusspost in Krain. Im Jahre 1578 (Juni) forderte Erzherzog Kari eine jahrliche Beisteuer von 300 Gulden zur Errichtung einer Pferdepost von Marburg auf Laibach, -vvelche die Stande auch sofort bewilligten.4 Dagegen \vurde das Ersuchen des Erzherzogs (5. Mai 1584) um eine Beisteuer jahrlicher 3—400 Gulden zu der neu zu errichtenden Post auf Venedig von den Standen abschlagig 1 P. Marc. Biblioth. Carn. 1862 S. 61. 2 Valv. XI. 199, 488; XV. 306, 467, 484, 499, 505, 506; landsch. Arch. Pase. Rel. S. Nr. 54/4; Landtagsprot. I. 481-482, 490, 514; II. 339; III. 89; IV. 48. 3 Landtagsprot. I. 546, 555, 568, 570. 4 Landtagsprot. II. 407. beantwortet, weil sie den Vortheil davon nicht einsahen, die Corre-spondenz mit Venedig auch nicht gross sei und die Stande ohnehin mit unerschwinglichen Ausgaben beladen seien. Seine fiirstliche Durchlaucht mochte auf eine andere Weise fiir die Errichtung dieser Post Sorge tragen, allenfalls die Handelsleute bei Hof und auswarts zur Beisteuer auffordern.1 Eine Extraordinari-Post fiir die Correspondenz der Verordneten, der Landesobrigkeit und des Vicedoms wurde im Jahre 1588 iiber Anregung der Regierung aus ,gemeinem Verlag' errichtet, zu welchem Z\vecke der Hofpostmeister Joh. Bapt. Graf von Parr (25. Februar) in der Versainmlung des standischen Ausschusses in des Herrn von Eck Hause erschien.2 Zeitungen in unserem Sinne kannte man in Europa noch lange nach Einfiihrung der Buchdruckerkunst nicht. Es wurde aber beson-ders im 16. Jahrhundert allgemeine Sitte, der Correspondenz Nach-richten politischen Inhaltes beizufiigen, wie wir dies auch in den landschaftlichen Acten und Correspondenzen vielfaltig bestatiget finden. D h; Hofe hielten -sich eigene Correspondenten an den wichtigsten Verkelirspunkten, wie Koln, Augsburg oder Venedig, welche ihnen die interessantesten Nachricliten regelmassig schriftlich zusendeten. Solche scheint auch Erzherzog Kari in seinem Solde gehabt zu haben. Ein Jeremias Cresser in Augsburg erbot sich damals, die ordinaren Nachrichten — geschrieben, nicht gedruckt — fiir 14 Gulden jahrlich ins Haus zu schicken, die extraordinaren fiir den Bogen um 4 Kreuzer und beide zusammen jahrlich um 25 Gulden 30 Kreuzer.3 Erzherzog Kari wendete auch dem Strassenwesen seine Fiirsorge zu Im Jahre 1565 n^achte er den Landschaften von Karnten Antrage inbetreff einer Strasse, die er zum Besten der Stadte und Markte, zur Erleichterung der Wein- und Getreidefuhren, zur schnelleren Fortschaffung von Kriegsvolk und Kriegsvorrath anzulegen gesonnen sei. Er wollte 16,000 Gulden aus seinem Kammergut dazu verwenden, das iibrige sollten die Landschaften tragen oder bis zur Tilgung der Kosten die Einhebung eines Strassengeldes gestatten. Nicht lange darauf liess der Erzherzog die Strasse von Laibach nach Triest ver-bessern, wofur ebenfalls die Mitwirkung des Landes in Anspruch genommen wurde.4 In den Jahren 1569—70 wurde der Loibel auf 1 L. c. IV. 105. 2 L. c. V. 270. 3 Hurter, Ferd. II., II. 308 und Anm. 163. 4 L. c. 304—305. Kosten des Erzherzogs wegsam gemacht, Auf der Hohe des Berges ging diese Strasse durch eine Art Tunnel, 150 geometrische Schritte lang, 12 Werkschuhe hoch und 9 breit.1 Endlich liess der Fiirst auch (1576) eine vom friiheren Strassenzuge abweichende Strasse von Gorz durch den Birnbaumerwald anlegen.2 Der Privatverkehr unterlag mitunter den kleinlichsten Placke-reien vonseite der Landstadte. So klingt es fast unglaublicb, wenn man liest, dass die Burger von Weichselburg die Landstrasse mit einer Mauer eingefangen hatten, wodurch die Reisenden besonders des Nachts in hochst unangenehmer Weise aufgehalten wurden, da es in der Stadt nicht einmal eine gute Herberge gab. Als die Be-schwerde hieruber vor den Landesausscliuss kam (Dezember 1575), wurde beschlossen, der Vicedom solle denen von Weichselburg ernst-lich auferlegen, bis zum Neuen Jahr drei gute Herbergen fur die Reisenden bereit zu halten, wo nicht, so mussten dieMauern nieder-gerissen werden.3 11. Bergbau und Landeskultur. Die Stadte. Handel und Industrie. Kunst. Durch die Bergordnungen Kaiser Max' I. vom Jahre 1517, Kaiser Ferdinands vom Jahre 1553 und Erzherzog Karls vom Jahre 1575 wurden die Berghoheit und das Bergregal, welche friiher dem Terri-torialherrn zustanden, vom Landesfursten als Souveranetatsrechte an sich gezogen, und infolge dessen ubergingen Leitung und Jurisdiction in allen Bergsachen und alle obrigkeitlichen Rechte, welche z. B. bisher der Bischof von Freisingen iiber das Bergwerk Eisnern aus-iibte, an den Landesfursten. Zur Besorgung derselben wurde ein landesfiirstlicher Oberbergrichter iiber ganz Krain aufgestellt. Da-neben bestand ein von den Gewerken alle drei Jahre freigewahlter Unterbergrichter fur die Ortsgerichtsbarkeit und Administration unter Leitung des Oberbergrichters in Laibach. Dieses Verhaltniss dauerte bis 1781.4 Zur Wahl des ersten Unterbergrichters wurden sammthche Ge-werken Krains auf den 13. Oktober 1573 nach Krainburg geladen. 1 Valv. IV. 559. 8 Czornig, Gorz I. 810. 3 Landtagsprot. II. 179. 4 Mitth. 1867 S. 3. Hiebei wurde fast einstiminig Felix Tollkopf gewahlt. Es waren fol-gende Gevverken erschienen: Paul Pregl, Gewerk am Hubel; Felician Bompa in Untereisnern; Philipp Saun und Stephan Marža, Gevverken an der Kropa; Marko Plautz, Gevverk in Obereisnern; Clement Wobek, Bergrichter aus der Kropa; Florian Krainz von der Gurk; Andreas Wrezl, Bergrichter in Eisnern; Hans Freiherr von der Roda in der Wochein; Primus Laurentschitsch, Bergrichter in der Wochein; Ma-thias Schmitek vom alten Hainmer aus der Wockein; Georg Kunstl von Lack; "VVenedict Wohinz von Steinbuchel und Kolniz; Jakob Rentz von Eisnern; Primus Sameritsch, Bevollmachtigter des Andreas Perz aus Neumarktl; Thomas Geltinger aus Idria fiir sich und statt des Vervvesers Hans Trentius; Hans Naglitsch von Gortschach; Paul Junauer von Hubel; Mathias Rottenmanner von Untereisnern; Hans Strukel, Stadtrichter zu Krainburg; Ludwig, Bartelma, Jakob Dona-telli, Hans Germani, Peter Prekozin, Jeronimus Azula, Anton Ponisel, Gewerken von Jauernik an der Save, Alben und der Wochein. Uie Durchfiihrung der neuen Bergordnung begegnete indessen besonders bei den Eisnerer Gewerken vielen Schvvierigkeiten, indem sich diese auf ihre Freiheiten stiitzten. Ungliicklicherweise hatte ihnen diese der protestantische Ortsbergrichter Felician Bompa, der sich 1578 des Glaubens wegen aus dem Lande entferneu musste, entfiihrt und beim Vicedom in Laibach deponirt, wo sie auch trotz aller Recla-mationen verblieben. Die Oberbergrichter suchten auf den Betrieb belebend einzuwirken; so beantragte der Oberbergrichter Paul Junauer (1589) die Errichtung einer Eisenhandelsgesellschaft nach Art der neapolitanischen Terzeria, das Project scheint jedoch an dem Wider-spruch der Eisnerer gescheitert zu sein und dabei vielleicht auch ein religioser Antagonismus den Ausschlag gegeben zu haben, denn die Lacker Biirger, welcke sich an die Spitze des Unternehmens stellen wollten, Andreas Bompa, Sebastian Krischei, Sebastian Lu-kantschitsch, und die Frau Kunstlin waren Protestanten und mussten auch bald darauf das Land verlassen.1 In Idria gab es bis zum Jahre 1580 neben dem Landesfiirsten noch ,gemeine' Gevverken. In diesem Jahre brachte Erzherzog Kari das ganze Bergwerk an sich und erliess am 6. April eine eigene Bergordnung fiir Idria.2 Abnehmer des Quecksilbers waren bald Biir-ger von Augsburg, bald Venetianer. So iibernahmen zum Beispiel 1 Mitth. 1867 S. 11-12. 2 Blatter aus Krain 1861 S. 90 f. am 8. Oktober 1566 David Haug, Hans Langenauer und andere zu Augsburg 5000 Zentner Quecksilber, welches in fiinf Jahren zu liefern war, gegen Erlag von 350,000 Gulden. Spater \var der Venetianer Calice de Bontempello der Abnehmer.1 Auch auf dem Gebiete der Landeskultur bethatigten die Stande ihre Fiirsorge fiir die Forderung des allgemeinen Wohls. Im Dezember 1575 wurde beschlossen, den Erzherzog um Bestellung eines Kellermeisters fiir das Land Krain, Besoldung desselben aus dem Vice-domamt und Instruction fiir denselben ,wie in Steiermark' zu bitten. Fur diesen Posten wurde Franz von Scheyer zu Ainod vorgeschlagen.2 Am 6. Februar 1577 genehmigte Erzherzog Kari denWunsch der Stande, bewilligte fiir das Kellermeisteramt in Krain einen Jahresbeitrag von 50 Gulden, wenn die Landschaft weitere 50 Gulden beisteuern wolle, und forderte die Benennung einer tauglichen Person fiir dieses Amt. Die Stande nahmen dieses Anerbieten an und beschlossen, dass die Herren aus Unterkrain eine taugliche Person benennen sollten.3 Das Amt des Kellermeisters bestand in der Untersuchung der Weine und Bestinnnung der Preise. Im Jahre 1569 wurde iibrigens der erste March- (spater Mar-) Wein in des Fischers auf dem alten Markt bei dem Brunnen liegenden Hause durch den Rathsherrn und ,fiirnehmen' Wirth daselbst N. Kumperger ausgeschankt, in Schaffern zu 4 Soldi verkauft, ,dann man zu selbiger Zeit nur den \valschen und Wippa-cher Wein viertelweise und in neun Kriigen ausgeschankt'. Da die Weinreben in Friaul und Istrien durch den venetianischen Krieg fast ausgerottet worden, so kam der Marwein (Wein aus der Mark, das ist aus Unterkrain) in Sclnvung und galt zuletzt fiir den besten Speise-wein.4 Die Stadte litten in der zweiten Halfte des 16. Jahrhundertes unter Hemmnissen mancherlei Art. Laibach litt vornehmlich durch die Pest, welche wiederholt mit solcher Heftigkeit auftrat, dass die offentlichen Aemter und Behorden nach Lack oder Krainburg iiber-siedeln mussten. Ani 17. November 1575, dann am Ostertag des Jahres 1590 und am 18. Mai des nemlichen Jahres kamen starke ErdersckUtterungen, und am 14. Marz 1583 wurden die Deutsche Gasse und die Kirche des Deutschen Ordens, zwei Hauser der ,Sollingiter-' 1 Hurter, Ferd. II., II. 329 Anm. 22.4. 2 Landtagsprot. II. 180. 8 Landtagsprot. II. 289. 1 Valv. XI. 716. (jetzigen Salender-) Gasse und des Ordens Meierhof in der Krakau in Asche gelegt.1 Die zweite Hauptstadt des Landes, Rudolfswertk, sah ihre Wohihabenheit sinken seit dem Baue der Festung Karlstadt, indem es aufhorte, die Bezugsquelle fiir die Lebensmittel der Grenze zu sein. Durch eine Feuersbrunst wurde 1576 vor der Fastnacht die ganze Stadt in Asche gelegt, auch das Jahr 1583 braehte neues Brandungliick. In den Jaliren 1578 und 1590 wuthete liier die Pest.2 Im allgemeinen kamen die Stadte in Abnalnne durch die Steigerung des Aufscblags und des Dreissigsten, welche auf den Handel zu Land und zur See driickte und den Handel mit Saumrossen fast unmoglich machte. Schon im Jahre 1566 braehte die kraiuische Landschaft diese Klage vor. Im Jahre 1568 weigerten sich die Stadte und Markte, eine gemeine Steuer, zu welcher die andern Stande sich geneigt zeigten, zu bewilligen; sie stellten dem Erzherzog vor, sie sahen sich genothigt, ihre Hiiuser um geringes Geld zu verkaufen, aufs Land zu zieben, und weil aller Verkehr mangle, Taglohner zu werden oder von Ahnosen zu leben. Die Grenze sei in tiirkischer Gewalt, das Meer durch Piraten gefahrdet, so habe der Handel aufgehort, oder er werde von Bauern betrieben, welcbe ihrem Gutsherrn 2 bis 3 Gulden entrichteten, wahrend der Biirger 20 bis 30 Gulden zahlen miisste. Gegen diesen Uebergriff der Bauerschaft forderten sie Schutz vom Erzherzog, der auch Untersuchung und Abhilfe zusagte.3 Am 27ten Februar 1572 erging auch ein erzherzoglicber Befehl an Landeshauptmann und Vicedom in Krain, mit den Standen wegen Abstellung des ,Gauhandels' zu unterhandeln. Die Verordneten zeigten sich jedoch durchaus zu keiner Concession geneigt. Sie erklarten, wenn es nicht bei dem bisherigen Stande der Dinge belassen werde, konnten sie die Landtagsbewilligung nicht aufbringen. Wenn dem Bauer die ,Han-tirung' nicht zugelassen werde, konne er die Steuern nicht aufbringen.4 Im Jahre 1578 erwirkteu die Stande sogar Erleichterungen in dem Handel der Unterthanen mit Landesproducten. Es vvurden als zulassige Handelsartikel erklart: ,Getreide, Salz, Wein, Eisen (was sie um Eisen eintausehen, doch im Land zu verkaufen), Kase, Schmalz, Sclnveinfleisch, Vieh, Hiibner, Eier, Fische, Krebse, Leinwand, Loden, Honig, Wachs, Schmer, Saliter, Buchsenpulver, allerlei gemachte Klei- 1 Valv. XI. 716-717. 2 Valv. XI. 488; Mitth. 1859 S. 5. » Hurter, Ferd. II., II. 200—201. 4 Landtagsprot. I. 487. der von grobem Tuch und allerlei gemachte Stiefel und Scliuli, aucli Leder, Ross und Velding, Knoblauch und Zwiebel, Zwilch, Kraut, But-ter, Milcli, gemachtes Holzwerk, Brennkolz, Bauholz, Kohl, Bretter und Sagedielen, Reife und Pendter, Hafen und Oefen, schlecht ge-wirkte Plachen oder Decken, Obst, gemein Gefiill (Pelz).'1 Von stadtischer Industrie finden wir im Jabre 1584 in Laibach eine Glashiitte vor dem Deutschen Thor, jenseits der kleinen Laibach, erwahnt, welche Adam Moskon ackt Jahre vorher an Pier Andrian, Biirger in Laibach, verkauft katte.2 Was von den Standen fiir Kunst und Wissenschaft gescliah, wurde bereits an gehorigem Orte gewiirdigt. Insbesondere ist die ausgezeichnete Pilege der kirchlichen Tonkunst in Laibach hervor-zuheben. Auf diesem Gebiete wirkte aber in der zweiten'Halfte des 16. Jahrhunderts in hervorragender Weise ein Krainer, Jakob Gallus (Hanel, Handel), um 1550 in Krain von bemittelten Eltern geboren. Er war schon im Jiinglingsalter Kapellmeister des Bischofs von 01-miitz, Stanislaus Pavlovski, und bald darauf kaiserlicker Kapellmeister. Er starb am 4. Juli 1591 in Prag. Seine Biographen sagen, dass er als einer der bedeutendsten Contrapunktisten im Jakre 1588 zur Herausgabe seiner Werke vom Kaiser ein Privilegium auf zekn Jakre erkielt, und dass dieselben nicht nur mit den Werken der grossten Italiener in die Schranken treten durften, sondern nickt wenige der-selben sogar an Innigkeit und im kunstreich Vielstimmigen tiberragten. Gallus' Werke wurden tkeilweise in Prag, Niirnberg, Frankfurt am Main und in neuester Zeit in Kari Proske's Musica divina gedruckt.3 12. Ein Sittenbild der Biirgerschaft. Ihre Handel mit?;dem Adel. Wirthshauser und Preise. Wir haben bereits auf den Conflict hingewiesen, der sich zwi-schen den Interessen der Biirgerschaft und jenen des Adels durch die Handelschaft der Bauern ergab; diese Frage blieb noch lange eine offeue und fiihrte hie und da zu leidenschaftlichen Recriminationen. Wenn auch diese mit Vorsicht aufzunehmen sind, so sind in ihnen doch Ziige zu Sittenbildern enthalten, welche uns den Abgang an-derer Quellen wenigstens thfeilweise ersetzen konnen. Horen wir eine 1 Landtagsprot. II. 396. 2 Mitth. 1863 S. 9. » Vodnik-Album 1859, S. 177-178. solche Schilderung biirgerlichen Lebens in Form einer Klage des Adels bei einer Verkandlung iiber die alte Beschwerde der Stadte und Markte wegen der ,Gaukantirung' im Jahre 1585. Die Adeligen wiesen auf den Miissiggang, die Hoffart in Klei-dern, Banketten und Woknungen der Biirger hin, die es den Land-leuten (Adeligen) zuvorthun, welcbe in sckleckten, oft kolzernen Hausern wohnen. In Laiback insbesondere stelie kein Haus leer, es gebe keine Unterkunft mekr und taglich miissen den Burgern vor der Stadt Grtinde und Hofstatten zur Niederlassung ausgewiesen werden, ein Beweis des Zunekmens der Stadt. Von dem luxuriosen Leben der Biirgerschaft komme es also, wenn viele zugrunde gehen und Fremde, Walsche und andere, in der Stadt sicb ansiedeln. Auf dem Lande kaufen die Biirger allerlei Waren: Haute, Gefiill, Leinwand, Honig, Wacks, dann Lebensniittel auf, welche letzteren sie dann noch weiter nack Triest, Gorz und anderen waliscken Orten ausfiihren. Das beste Fleisch fiihren sie aus und verkaufen das scklechteste in den Stadten. Aus Italien fiihren sie Fische, Obst, ,Meerschnecken' ein. Da dieses ,Geschleck' taglick zugefUkrt werden muss, so konne wokl keine Ar-mutk kerrscken. Die Stadte zalilen geringere Abgaben und seien bisher des Aufgebots, des Beitrags zum Karlstadter Bau u. s. w. ledig gewesen. Die Theuerung in den Stadten empfinden die Adeligen am meisten, wahrend die Biirger ihren Vortheil dabei haben. Sie kaufen den Teran ,am Wasser' um 3 Kreuzer und schanken ikn um 6 Kreuzer aus. Sie haben sich ihr eigenes Salz-, Getreide- und Weinmass gemacht, wodurch sie in die landesfiirstliche Hoheit eingreifen, und betriigen beim Mass. Da die Biirger meist von den Reichsstadten und vom Lande in die Stadt gekommen sind, so sind sie den Adeligen auf-sassig und erheben bei geringen Handeln gleich einen Larm, lassen die Glocken anscklagen (Glockenstreick) und ackten die ,befreiten Hauser' nicht, wogegen sie den Biirgerssohnen viel grobere Handel, Gefecht, Rumor, Duelliren, Umziehen mit Geigen und Schalmeien bei nachtlicher Weile ungestraft hingehen lassen.1 Eine hiibsche Ulustration zu der Schlusstelle dieser Klage gibt uns eine Verhandlung vor den Standen iiber einen ,Rumor', den Jorg Saurer mit seinen Gesellen am 13. Dezember 1581 kurz vor 10 Ukr in Laibach vor des Frankovitsch Haus veriibte. Er hatte — so be-richtete der Magistrat — den Frankovitsck, der mit etlichen guten Leuten da in Ruhe gesessen, einen Pfeffersack und dergleichen ge- 1 Landtagsprot. IY. fol. 308—310. scholten, ihn aus dem Hause heraus bei seiner ,Frabigkeit' gefordert, dann das Haus siebenmal und die Fenster eingeworfen, bis. der Glocken-streich ergangen. Darauf sie die Flucht in des Herrn von Auersperg Freikaus genommen, welches okne Zweifel mit Fleiss zu diesem Zvvecke offen gelassen worden, weil der Magistrat da nickt einzugreifen das Reckt katte. Als nun iiber den Glockenstreick der Magistrat und die Biirgerschaft ,aufgeregt' worden, haben sich die Junker im Freikaus, sonderlich der Saurer, mit ,Ich bins' gemeldet, dann auch sie, die Biirgerschaft, salva reverentia, Schelmen gescholten, dariiber nun die Biirgerschaft erbittert und verursacht ware worden, das Haus zu stiirmen, wann der Magistrat nicht abgewehrt hatte. Vor das Freiliaus hatte der Magistrat eine Wache gestellt, die Junker zeigten sich aber ,ganz frech' mit hohnischen Geberden am Fenster. Der standische Trompeter Juriza sei zu ihnen ins Haus gelassen worden, der ,erzeigte sich zu Verschimpfung des Handels gleichfalls muthwillig'. Deshalb begehrten die von Laibach, indem sie sich aller Freund-schaft erboten, ihnen von den Thatern geniigsame Biirgschaft zu ver-schaffen. Herr Adam Freiherr von Eck sagte: Denen von Laibach hatte nicht gebiihrt die Landleute so lang ,verwachter' zu behalten, sondern die Sache dem Herrn Landesverwalter anzubringen und die Schul-digen auf die Landeshauptmannschaft zu verschaifen, sodann ihnen beiderseits eine Stunde zu benennen und dariiber mit Rath zu ver-abschieden. Herr Mert Gall: Es sei bedenklich, dass die Glockenstreich, weil kein Todscklag beschehen und sonst sich auch keines solcken Gewalts zu befahren, ergangen und sie dariiber so lang verwacht worden, die Stadt auch gesperrt werde. Welches ihnen fiirzuhalten, danach die Verhor anzustellen. Herr Balthasar und Herr Wilhelm von Lamberg, Herr Mert Gall: Dem Jorg Saurer und seinen Genossen aufzulegen, dass sie nichts wider die von Laibach attentiren, und bei hochster Ungnad ihnen die Ruhe aufzulegen bis auf ferneren Verhor. Herr von Schetjer: Es \vare weder gegen die von Laibach noch gegen die Landleute etwas vorzunehmen, sondern allein an die von Laibach die Forderung zu stellen, dass sie die Wache abschaffen, den Landleuten aber vorzuhalten und bei Ihrer fiirstlichen Durchlaucht schvverer Strafe und Ungnade aufzulegen, gegen die von Laibach nichts zu intentiren, auch dass \veder sie noch ihre Diener von hier entweichen. Dariiber die Gelttbd von ihnen zu nehmen und aufzu-iegen, dass sie sich der Stunde fiir das Verhor stellen und mit ihrer Verantwortung gefasst machen. Es ware eine Stunde alsobald nach Essens zu benennen, dazu aber Herr Landesverweser und Herr Vicedom sammt seinen Land-rathen zu erfordern.1 Die Fiirsorge der Obrigkeit in der guten alten Zeit erstreckte sich auch auf die Preisregelung nicht allein der hauptsachlichsten Lebensbediirfnisse, wie Brod und Fleisch, sondern auch der offentlichen Speiseanstalten und Herbergen. Die erste Ordnung der Mahlzeiten und des Weinschankens wurde fur das Jahr 1576 erlassen und mit Ver-ordnung des Landeshauptmanns vom 12. Januar 1576 kundgemacht. Es kostete darnach in Laibach: die Herrenmahlzeit................................. 10 Kreuzer, fur die Diener, jedem nicht mehr als ein halbes Viertel Wein 8 „ 1 Massel Futter, deren 60 auf ein Laibacher Star gehen sollen ......................................... 1 Stallmiethe, Tag und Nacht......................... 3 „ Tschernikaler und Rainfall, die besten, das Viertel alte Mass 7 „ Wippacher........................................ 6 des besten Wippacher........................... 7 Terant des besten pr............................... 5 die schlechteren Terant pr....................... 4 Marchwein pr...................................... 3 die sussen Weine zwischen Wippach, Triest und Ober- laibach, Tschernikaler und Rainfall pr............. 6 „ Wippacher pr...................................... 5 des besten ..........................................6 ............................. " » Terant das Viertel pr............................... 4 die siissen Weine in Stein, Krainburg, Laibach, Radmanns- dorf und der Umgegend das Viertel 1 Kreuzer hoher; die Mahlzeit unter Laibach bis in die Mark, Herrenmahl.. 9 „ Dienermahl.....................................7 ............................ ' M Mass Futter..............................................................................IKr. 1 Pf., Stallmiethe...............................................................3 Kreuzer, Marchivein unter Laibach bis auf Weichselburg das Viertel 2 Kr. 2 Pf., unter Weichselburg bis auf Neustattl und der ganzen unteren Mark....................................................................2 Kreuzer, 1 Landtagsprot. III. fol. 199, 200. Die Handhabung dieses Tarifs war den Richtern in den Stadten und auf dem Lande jeder Grundobrigkeit aufgetragen, die Strafe fiir Uebertretungen auf 20 Gulden festgesetzt, von denen die Halfte in den Stadten zum Stadtbau, auf dem Lande der Grundobrigkeit zufiel, wahrend die andere Halfte in des Erzherzogs Kammergut floss. Die beziiglicbe Kundmacbung (Generalien) erfolgte durcb Landeshauptmann (oder Landesverwalter) und Vicedom als die Landes-obrigkeit.1 Spater, jedocb noch vor Kundmacbung obigen Tarifes, erfolgte 13. Januar 1576 die Abanderung, dass jedes Viertel Wein in Krain-burg, Stein, Lack und denselben Orten um 2 weisse Pfennige hober als in Laibach, iiber Krainburg hinauf aber, zu Radmannsdorf, Ass-ling, Wurzen, Weissenfels u. s. w. jedes Viertel um 2 weisse Pfennige hober als in Krainburg ausgescbankt werden solle.2 Der Preistarif fUr das Jahr 15783 lautete: Eine ziemliche Herrenmahlzeit zu 4 oder 5 Tracbten .. 8 Kreuzer, Dienermahlzeit zu 3 Gerichten und jedem eine Halbe Teran......................................... 6 » 1 Mass Haber..................................... l.Kr. 2Pf., Stallmiethe Tag und Nacbt .. ^...................... 2 Kreuzer, 1 Star Haber..................................... 40 1 „ Weizen.................................... 24 Batzen, 1 „ Roggen, Hirse oder Gerste................... 20 „ Wein, Teran das Viertel............................ 4 Kreuzer, des besten..................................... 5 „ Marchwein pr. 2 Kreuzer 2 Pfennige, des besten das Viertel 3 „ Wippacher........................................ 6 od. 7 Kr., des besten..................................... 8 Kreuzer. Im Jahre 1575 hatten die Stande auch ein gleiehes Weinmass fur das ganze Land, wie bereits friiher fur das Getreide geschehen, eingefiihrt, nemlicb den halben Tschuber = 20 Mass.4 Freilich schiitzte auch die Preistarifirung nicht gegen Theuerung und Hungersnoth. Im Jahre 1570 gab es eine grosse Theuerung im Lande. Ein Star Weizen, so vier Mernik, das ist 4 Metzen oder vier kleine Scheffel macht, galt 9 Dukaten in Gold, und ein Star des 1 Landtagsprot. II. 184, 185; Mitth. 1852 S. 49. 2 L. c. 185. 3 Landtagsprot. II. 383. 4 Landtagsprot. II. 180. schlechtesten Getreides !) Gulden, daher man dieses Jahr auch ge-wohnlich das schvvarze nannte.1 Im Jahre 1580 gesellten sich Pest und Hungersnoth ,Und fing der Reiter auf dem fahlen Pferde (der Hunger) mit dem auf dem schvvarzen (Pest) Gesellschaft zu stiften an'.2 Auch im Jahre 1585 herrschte starke Hungersnoth in Krain.3 13. Wehrordnung im Lande. Errichtung von Schiesstanden. Die Laibacher Biirgercompagnie. Das System der Landesvertheidigung mit seiner allgemeinen Wehrpilicht, seinen Waldverhauen, Tschardaken (holzernen Wacht-hausern) und Tabors (befestigten Kirchen) und den Kreidfeuern als Allarmzeichen liaben wir bereits im Verlaufe der politischen Geschicbte dieses Zeitraumes kennen gelernt, es sind daher hier nur noch ein-zelne Ziige beizufiigen. Wir haben bereits gesehen, wie die aufge-botenen Bauern als Schiitzen organisirt wurden. Als Erzherzog Kari die Regierung antrat, ergriffen die Biirger Laibachs die Initiative zur Einfuhrung der Schiesstande als Vorbildung zum Kriegsdienst. Urkund-lich ist der Anfang des ,gemeinen Scbiessens', d. i. der fornilichen Schiesstande, in das Jahr 1565 zu setzen.4 Die Zeit war kriegerisck, die Waffe galt noch als Zierde des freien Mannes, die Uebung in der Handhabung derselben als ,Ritterspiel'. Zudem forderte der stets dro-hende Feind an den Grenzen j eden Streitbaren zur Beschiitzung der Heimat. Seit 1570 wurden den Schiitzen in den Stadten vom Landesfiirsten Schiessgelder bewilligt. Der Laibacher Schiesstand zahlte im Jahre 1587 30 Schiitzen. Diesen war vom Erzherzog ein Schiessgeld von 15 Gulden rhein. aus den Gefallen des Vicedomamtes bewilligt worden. Die Stadt steuerte einen gleichen Betrag bei. Diese Summe war auf 12 ,Gewinneter' vertheilt, um welche 12 Sonntage nach ein-ander geschossen wurde. Im Jahre 1587 bat die Biirgerschaft um Er-holiung des Schiessgeldes, indem sie in einer Eingabe an den Erzherzog vorstellte, dass die Zahl der Schutzen sich vermehrt habe, auch noch viele unter der Burgerschaft seien, die sich in dieser ritterlichen Kunst zu iiben Lust triigen, um sich derselben in vorfallender Noth gegen den Erbfeind zu gebrauchen. Auch miissten bei dem gegen- Valv. XV. 483. 2 Valv. XV. 505. 3 Valv. XV. 300. * Mitth. 1863 S. 51. wartigen Schiessgelde viele leer ausgehen und wiirden dadurch vom Schiessffli abgeschreckt. In die aufgestellte Sammelbiickse (,gemeiue Puxen') falle gar wenig, und so konne die Schiesstatte nicht in guteni Stande erhalten werden. Die Stadt Laibach solite doch billig vor an-dern Stadten den Vorzug baben. Es bestanden nemlich Schiesstande auch in Stein (vor 1584), Rudolfswerth, Krainburg (seit 1577) und Radmannsdorf, welche alle bis auf Radmannsdorf das gleiche Schiess-geld wie Laibach bezogen. Die Eingabe der Laibacher wurde vom Vicedom auf das kraftigste unterstiitzt. Die Hauptstadt stelle mehr Mannschaft als die anderen Stadte,1 zudem gebe es da viele junge Leute vom Adel- und Biirgerstand, die sich gern in diesem ,bevorab an dieses Landes Grenzen niitzlichen Ritterspiel' iiben mochten, wenn nicht das Schiessgeld zu gering ware. Aucb wiirde durch das Schiessen die. Jugend von anderer unruhmlicher Kurzweil, als Spielen, Trinken und dergleichen, abgebalten. Es liegt nicht vor, welchen Erfolg das Einschreiten hatte, doch vvurden die Schiesstande von der Regierung stets unterstiitzt, wahrend kein Anzeichen vorhanden ist, dass die Landschaft sich ihrer angenoinmen hatte. Aus dem Schutzenwesen entwickelte sich in Laibach die erste fonnliche Biirgerbewaffnung, die schon im 16. Jahrhundert organisirte Biirgercompagnie. Drittes K.apitel. Die Erzherzoge Ernst und Max als Regenten (1590—1596). 1. Die Stande von Innerosterreich verweigern die Huldigung. Gesandtsohaft nach Prag. Zugestandnisse des Zaisers, gegen welohe die Erzherzoge opponiren. Die Huldigung wird naoh der von den Standen vorgelegten Eidesformel geleistet. Als Erzherzog Kari starb, war der nach ihm zur Herrschaft berufene erstgeborne Sohn Ferdinand noch minderjahrig, daher der Kaiser Rudolf II. seinen Bruder Ferdinand und seinen Schwager Her-zog Wilhelm von Baiern als Vormiinder bestellte. Kaiser Rudolf be- 1 Laibacher dienten auch vielfach iu fromden Heeren, so z. B. um 1590 Tho-mas Reringer als Lanzentrager unter dem spanischen General der Cavallerie Don Vasco de Acuna. Domcap. Arch. statigte die geheimen Rathe des verstorbenen Fiirsten und stellte dessen Witwe als Regentin auf. Die Vormtinder bestellten aber den Efzherzog Ernst als Regenten. So schien alles wohlgeordnet, um die Staats-maschine im ununterbrochenen Gange zu erlialten, aber ein wichtiger Factor derselben liatte nocb selbstandiges Leben bewakrt und mochte sich nicht als einfaches Triebrad durch jeden Anstoss von oben in Bewegung setzen lassen. Die steirische Landschaft ergriff die Initiative mit dem Vorschlage, die Stande der drei Lande mogen sich im Sinne der in der Brucker Landtagsversammlung eingegangenen solidarischen Verpflichtung in Klagenfurt, als einer nicht im directen Einflusse der Regenten stehenden Stadt, versammeln, ,um der Lande und des allge-meinen Wesens Nothdurft in Berathung zu ziehen', wie man sieht, ein ziemlich allgemein gehaltenes Programm, welches unwillkiirlich an die Lage beim Tode Maximilians I. erinnert. Schon am 23. Juli er-schien mit diesem Vorschlage Maximilian von Khienburg zum Prunn-see als Abgeordneter der steirischen Landschaft in Laibach, wah-rend Wilhelm von Windischgratz mit derselben Mission nach Karnten entsendet wurde. Die Steirer wiinschten die Zusammenkunft in Klagenfurt auf den 6. August angesetzt. Der Landesverwalter stimmte ihrem Antrage bei und schlug Georg Kisel zum Gesandten vor. Landesver-weser und Vicedom beantragten dagegen die Einberufung eines Aus-schusses mit Beiziehung der Stadte und sprachen fiir Graz als Ver-sammlungsort. Die Mehrheit schloss sich diesem Antrage an.1 Am 27. Juli versammelte sich bereits der einberufene Ausschuss. Der Lan-desvenveser hob hervor, es handle sich vorziiglich um zwei Punkte: 1. wer anstatt des minderjahrigen Erzherzogs bis zu dessen Vogt-barkeit regieren solle; 2. um die Vertheidigung der Grenze. Als Ort der Zusammenkunft ziehe er Gratz vor, denn dort habe man den krainischen Landeshauptmann (den als Hofmarschall fungirenden Am-bros von Thurn) als Landesobrigkeit und mehrere andere Landsleute im geheimen Rathe. Die Gesandten varen aus allen Standen zu wah-len. Graf Achaz von Thurn sagte, die Administration des Grenzvvesens habe der Kaiser Ihrer fiirstlichen Durchlaucht iibergeben. Wie es damit fiir die Folge bestellt sein werde, wisse man nicht. Der Kaiser werde die Grenzvertheidigung nicht wieder iibernehmen wollen, sondern sie den Landen auf den Hals laden. Diese wiirden sie nicht er-schwingen konnen, sich auch nicht dazu schuldig erkennen. Dies alles sei wohl zu erwagen. Kisel verglich die Lage mit einer ,grossen ge- 1 Landtagsprot. V. 517-519, 523. fahrlichen Krankkeit', welche rasche Hilfe erkeisclie, nach dem Spruche: ,Principiis obsta, sero medicina paratur, cum mala per longas inva-luere moraš.' Die andern Lande wiirden sich Klagenfurts als Ver-sammlungsort nicht begeben wollen, da der Landesverweser von Karaten krank sei und die anderen alten Landleute auch nicht aus dem Lande zu bewegen seien. Als Gesandte Krains benannte Kisel den Landes-verwalter, dann Graf Achaz von Thurn, den Landesverweser, zwei von den Pralaten, etwa die Aebte von Sittich und Landstrass, aus der Ritterschaft die Herren Bonhoino und Wagen, einen oder zvvei aus den Verordneten, wie auch von den Stadten und Markten. Hans Jakob von Lamberg stimmte dem Grafen von Thurn bei. Schnitzen-paum sprach fiir Vertagung. Der Vicedom hielt es fiir das wichtigste, Ort und Zeit der Zusammenkunft zu bestimmen und der steirischen Landschaft mitzutheilen. Zur Wahl der Gesandten und Entwerfung ihrer Instruetion bediirfe es langerer Zeit. Alle anderen Landleute stimmten ihm bei, und man besehloss, den beiden Nachbarlanden wegen Verlangerung des Termines zur Zusammenkunft und Bestiinmung von Gratz als Versammlungsort zuzusckreiben.1 Am 28. Juli wurde die Berathung fortgesetzt. Man iiberging nun zum Kern der Sache. Graf Achaz von Thurn eroffnete die Berathung, indem er sagte, es sei vor allem nothig zu erortern, ob die Lander sich propria auetoritate oder mit Vorvvissen der Landesfiirstin oder Ihrer kaiserlickeu Majestat versammeln sollen. Wegen des zur Berathung kommenden Grenz-kriegswesens und um bosen Maulern Anlass zu iibler Nachrede zu be-nehmen, rathe er in allweg, die geheimen Rathe vorher wegen der Versammlung zu ersuchen, damit diese dem Kaiser die Nothvvendig-keit derselben wegen der Tiirkengrenze und der Venetianer vorstellen, dass die Lande diesfalls Rath schaffeu wollen. Der Gegenstand der Berathschlagung werde sich von selbst ergeben. Die Instruetion ware daher ganz allgemein zu stellen. Der Landesverweser fiilirte den von Achaz von Thurn ausgesprochenen Gedanken weiter aus, indem er sagte, die Instruetion solle zvvei Punkte entkalten, die Grenzverthei-digung und ,des Landes gute heilsame Regierung', doch sollten die Abgesandten nicht ermachtigt sein, sich diesfalls in ,Disputat' mit den geheimen Rathen oder jemand auderem einzulassen, ohne sich vorher bei den Standen Bescheid geholt zu haben. Auch sollen sie zu einer Geldbewilligung nicht ermachtigt sein. Er sei gegen die Einholung der Be\villigung zu der Zusammenkunft bei den geheimen Rathen, weil 1 Landtagsprot. V. 523—528. Gefalir am Verzuge und zu furchten sei, dass die Sache in die Liinge gezogen und zuletzt an die kaiserliche Majestat gebracht werde, und wie lange es bei dieser herzugehen pfiege, habe er zu seinem eigenen Schaden bereits erfahren. Man solle je eher je besser ans Werk gehen. Es sei zu hoffen, dass es auch den geheimen Rathen nicht unlieb sein werde, wenn die Lande selbst ihre Bedurfnisse vorbringen, was die geheimen Rathe selbst nicht so leicht thun konuten. Man moge daher immerhin in Gratz sich versammeln. Wenn man um die Ursaclie gefragt werde, so konne man dieselbe vorbringen und die Bediirfnisse der Lande darlegen. Steinmezer, ein uns sonst unbekannter Name, vielleicht ein Abgeordneter der Stadte, jedenfalls ein homo novus in dieser standischen Versammlung, bemerkte, die Zusammen-kunft durfe nickt okne Yorwissen der Landesfiirstin und der von Ikrer kaiserlicken Majestat bereits geordneten Regierung abgehalten, sie konnte sonst nicht als legitim angesehen werden. Man stelle also die Zusammenkunft in Griitz an, melde sich daselbst bei der Landesfiirstin und der Regierung und bringe die Ursaclie des Erscheinens an. Er-folge ein ungiinstiger Bescheid, so moge man nach Prag zum Kaiser schicken. Der Vicedoni meinte dagegen, mit den gekeimen Rathen ginge es wokl etwas langsam, auch miisste man sich friiher diesfalls mit den Nacbbarlanden verstandigen. Die Gesandten mogen sich aber dieser Mission nicht weigern. Wer nicht reiten konne, lasse sick in der Sanfte tragen. Auch Kisel sprach gegen die Einholung der Bewilligung bei den geheimen Rathen. Was solle geschehen, wenn sie dieselbe ab-sclilagen? Ebenso Borsch. Schnitzenpauni und Christoph Gall meinten, es sei einstweilen Bescheid von den andern Landen zu erwarten. Der Landesverwalter pracisirte den Beschluss dahin, die Herren seien ein-hellig fiir die Gesandtscliaft, doch sei noch mit mehreren der Ge-\vahlten, die sich iiber die Annahme noch nicht erklart haben, zu ver-handeln. Einstweilen sei das Ergebniss der stattgehabten Berathung den Nachbarlanden mitzutlieilen und ihre Meinung dariiber zu er-warten. Vor allem habe man sich mit dem Landeshauptmann ins Eiuvernehmen zu setzen. Zu einer Missdeutung der Versammlung sei kein Grund vorhanden. Man begehre keine ,Winkelversammlung' oder ,verdacktige Congregation', sondern es sei den Landen allein um ikre nothwendigsten Anliegen zu thun. Darum miisste ihre Zusammenkunft eine offentliche sein. Friiher seien solche Versammlungen wohl auch zu der regierenden Fiirsten Lebzeiten und bei minder wichtigen An-lassen abgehalten worden. — Es wurde nun zur Wahl der Gesandten geschritten, und es wurden gewahlt der Landesverwalter, der Vicedom, Franz Christoph Gall, der Deutschordenscomthur, und fiir den Fall der Nichtannahme fiir ihn der Abt von Sittich.1 Ani 30. Juli wurde iiber die ihnen zu ertlieilende Instruction beschlossen, dieselbe ganz allge-mein im Sinne der ,grossen Noth des Vaterlandes und der Gefahr' zu verfassen. Die Abgesandten sollten mit den Karntnern und Steirern conferiren, sich aber in keine ,Disputation', keine Anordnung oder Bewilligung ohne vorherigen Bericht an die Stande einlassen.2 Die geplante Landerconferenz kam fiir diesmal nicht zu stande. Es fehlte der frische Mannesmuth, der unter Maximilian I. noch die Stande beseelte, jedes Land temporisirte, keines wollte vorgehen, ohne iiber die Absichten des andern im klaren zu sein, und so musste man zuletzt die grossen Ziele fallen lassen und die Action in die Landtage verlegen. Beide Theile, Stande und Regierung, trafen ihre Zuriistungen. Die letztere verlangte von den krainischen Verordneten die Namhaft-machung aller geistlichen und vveltlichen Herren und Stande, offenbar um zu sehen, auf wen sie allenfalls zu rechnen hatte. Die Stande setzten sich mit der Karntner Landschaft ins Einvernehinen und beschlossen, der Erzherzogin das verlangte Verzeichniss zuzusenden, doch mit dem Bemerken, es seien in dasselbe nicht alle Landleute, sondern nur jene aufgenomm.en worden, welche zu den Landtags-geschaften tauglich seien.3 Die Stande hatten also \vohl die Absicht der Regierung durchschaut und nur jene Elemente aufgenommen, auf welche sie sich stiitzen zu kijnnen glaubten, oder welche ihnen doch nicht gefahrlich werden konnten. Der Grazer Landtag wurde am 4. Februar eroffnet. Um die Forderung der Eidesleistung zu er-fiillen, stellte er Bedingungen auf, deren hauptsachlichste unbe-schrankte Religionsfreiheit fiir die Landleute und Aenderung der Eidesformel zur Beschworung der Landesfreiheiten durch den Erzherzog waren. In dieser letzteren solite das evangelische Bekenntniss der Stande seinen Ausdruck finden, indem an die Stelle der ,Heiiigen' (,so helfe mir Gott und alle lieben Heiiigen') das Evarigelium gesetzt werden solite.4 Die Krainer schickten am 14. Februar den landschaft-lichen Registrator Balthasar Kuralt nach Graz, ,um sich im geheimen nach den draussen vor sich gehenden wichtigen Dingen zu erkundigen'. Am 5. Marz erstattete derselbe dem Landesausschuss vertraulichen 1 Landtagsprot. V. 529—534. 2 Landtagsprot. V. 539—540. 3 Landtagsprot. V. 588—589, 591-593. 4 Hurter Ferd. II., II. 418. Bericlit iiber seine Mission.1 Durch den Secretar Speidl hatten die Stande uberdiess die Nachricht erhaiten, dass der steirische Landtag eine Eidesformei habe verfassen lassen, welche er dem Erzherzog als ,Administrator der landesfiirstlichen Regierung' mit ,Beifiigung der von Erzherzog Kari in Bruck an der Mur bei dem Abschluss der Religionspacification offentlich gesprochenen fiirstlichen Worte forma-liter vorzuhalten gedenke'. Die krainiscken Verordneten wendeten sick daker sckon am 4. Marz an die steiriscke Landsckaft um Mittheilung dieser Eidesformei und der Art und Weise, wie sie ihre gravamina vorzubringen gedachten.2 Am 12. Marz war der Laibacher Landtag bereits versammelt, und die landesfiirstlichen Commissare forderten von ihm die Huldigungsleistung an Erzherzog Ernst. Kisel sprach dagegen. Man konne den Nachbarlanden nicht vorgreifen. Man moge eine Schrift verfassen des Inhalts, dass man dem Erzherzog Ernst, zuvorderst aber Ihrer kaiserlicken Majestat und den andern Mitvor-miindern gekorsamsten Daiik sage, dass sie fiir diese Lande so vater-liche Fiirsorge tragen. Man sei gehorsamst erbietig, bei der alten Pflicht und Huldigung gegen das hochlobliche Haus Oesterreich und sonderlich Ihrer in Gott ruhenden furstlichen Durchlaucht Erben be-standiglich zu verbleiben, aber derzeit_ konne man einmal denen von Steier und Karaten nickt vorgreifen. Sobald aber diese die Huldigung leisten, wolle man auch diesseits unweigerlich dasselbe thun. Die Worte Kisels fanden allgemeine Zustiinmung. Am folgenden Tage sprach Graf Achaz Thurn in ganz gleichem Sinne. Er wollte iibrigens, weil die Steirer wegen der ,allgemeinen Landesfreiheiten' mit dem Erzherzog in Streit stiinden, die Bezugnahme auf dieselben in die Landtagsantvvort aufgenommen haben. Naiv \var es, wie er die rein formelle Entschuldigung des Erzherzogs, dass er den Landtag nicht in Person habe eroffnen konnen, damit ,emollirt' wissen wollte, dass, ,wenn Ihre fiirstliche Durchlaucht gleich mit Ihrer Hofhaltung ins Land gekoinmen vvaren, dock die Zehrung und der tagliche Bedarf bei der so grossen Theuerung nur schwer und kiimmerlick hatte beschafft werden konnen'. Bemerkenswertk ist auck das Eintreten des Abtes von Landstrass fiir die standiscke Forderung. Der Landesver-\veser wiinschte eine weniger verletzende Motivirung, indem er aus-fiihrte, die beiden andern Lande hatten bei der Huldigung seit graben Jahren' den Vorzug, man \viirde sie durch eine Abweichung 1 Landtagsprot. VI. 9, 24. 2 Landtagsprot. VI. 24-25. von diesem Brauche kranken. Man miisse ,schlecht cathegorice' die ,alte Vertraulichkeit dieser drei mit gleicken Freiheiten einander verwandten Lande' ausfUhrlich anziehen und andeuten, warum man dieselhe nicht brechen konne. Es wurde auch vvirklich die Landtags-antvvort in diesem Sinne beschlossen,1 und nun folgten Duplik, Triplik und Quadruplik regelreclit wie im Prozessverfahren aufeinander. Am 26. Marz iibergaben die Landtagscommissare ihre Triplik, worin aus Anlass der Huldigungsverweigerung mit der Entziehung des Mittel-dinggefalles gedroht wurde. Die Stande blieben fest und er\viderten, in diesem Falle wiirden sie die Bewilligung um den Betrag des Mittel-dinggefalles vermindern. Auch beschlossen sie, sich schriftlich an den •Kaiser zu wenden und ihm der Sachen Beschaffenheit darzulegen, ,es werde gelesen oder nicht'.2 Mit diesem negativen Resultate schloss der Krainer Landtag. Am 26. April erschienen bereits Abgesandte der steirischen Landschaft im standischen Ausschuss und theilten dem-selben mit, nachdem der steirische Landtag wegen vervveigerter ,Re-ligionsasservation' sich zerschlagen, so babe die steirische Landschaft beschlossen, zwei Abgesandte aus ihrer Mitte an den Kaiser nach Prag abzuordnen, und begehre das gleiche von der Krainer Landschaft.8 Der Antrag \vurde sofort angenommen, und am 1. Juni waren die Abgeordneten der drei Landschaften bereits in Prag eingetroffen.4 Am 12. Juni hatten die Abgeordneten ihre Audienz bei Rudolf II., der ihr Begehren zunachst den Mitvormiindern und dem Bruder Ferdinand von Tirol um ihr Gutachten niittheilte. Die Erzlierzogin rieth dem Kaiser entschieden von jeder Bestatigung der dem Erzherzog Kari abgezvvungenen Religionspacification ab. Erzherzog Ferdinand wollte ebensowenig von einer Concession wissen, den Abgeordneten solite das Verhalten der Landtage streng verwiesen und ihnen be-deutet \verden, der Kaiser • erwarte von neuen Landtagen die Leistung der schuldigen Erbpflicht. Erzherzog Ernst sagte, wolle der Kaiser den Landschaften eine ,Toleranz' in der Art bewilligen, dass vvahrend des Erzherzogs Regentschaft die Concessionen Erzherzog Karls in Kraft blieben, so miisse gegen Uebergriffe der Stande eine Schranke gezogen werden. Am 2. August stellten die Abgeordneten den Ge-heimrathen vor, dass sie nun schon den dritten Monat ohne Bescheid ' Landtagsprot. VI. 27-32. 2 Landtagsprot. VI. 47—49, 57—63. 3 Landtagsprot. VI. 78—79. 4 Hurter, Perd. II., II. 440; Landtagsprot. VI. 88-89. in Prag sassen, wahrend der Grenze Gefahr drohe, doch noch immer verharrte der Kaiser in seiner Unentschlossenheit. Am 4. Oktober schrieb Erzherzog Ernst an den Kaiser, wenn es nicht moglich \verde, die Landtage bald zu berufen, so sei zu besorgen, dass Ach-tung und Gehorsam gegen die Obrigkeit, wie in Religions-, so auch in politischen Sachen immer mehr abnehme, die katholische Religion ganz zugrunde gehe und auch den Landesfiirsten das Regiment um so schwerer werde. Wahrend jedoch diese Zuschrift auf dem Wege nach Prag war, beschied der Kaiser die Abgeordneten zu sich. Nach-dem er ihnen sein Missfallen iiber die verweigerte Huldigung ausge-driickt und seine Hoffnung ausgesprochen, sie wiirden auf dem nachsten Landtage alles ,Difficultiren' beiseite lassen und pflichtgemass die Huldigung leisten, erklarte er ihnen, mit der Religionspacification solle es bleiben, wie Erzherzog Kari es damit gehalten, unter den dabei aufgestellten Bedingungen. In diesem Hauptpunkte gab der Kaiser daher nach, in der Frage der Eidesformel dagegen fand er das Ansinnen der Stande, dass der Erzherzog den Sch\vur nach pro-testantischer Art leiste, ganz unbegreiflich. Wo in aller Welt, sagte er, sei es iiblich, dass der Schvvorende nicht nach eigenem Aifect und Willen, sondern nach demjenigen sich zu richten habe, dem geschworen werde? Gegen die kaiserliclien Eroffnungen opponirten die Erzkerzoge Ernst und Ferdinand von Tirol ganz entschieden, ersterer insbeson-dere gegen die Aufnahme der Religionspacification unter die Landes-freibeiten, wie es die Stande begehrten, wahrend Erzherzog Ferdinand offen erklarte, die kaiserliche Concession werde nur den Trotz und den Ungehorsam bestarken.1 Nachdem auch die standischen Abge-sandten auf die kaiserliche Eroffnung replicirt und insbesondere fiir die Gewissensfreiheit der Stadte eine bestimmtere Garantie wieder-holt vergeblich angesucht hatten, verliessen sie Prag in den ersten Tagen des Dezember.2 Dass Kaiser Rudolf iibrigens die Gewissens-freiheit nicht allein fiir die Landleute, sondern auch fur die Burgerschaft verstanden wissen wollte, sprach er in einem Schreiben an Erzherzog Ernst (3. Dezember) ganz unumwunden aus, indem er an Erzherzog Karls Versicherung erinnerte, er werde den Biirgern der Religion wegen nicht ein Haar kriimmen, was sich aber mit Entsetsung von Aemtern, Strafen an Leib und Geld und ganzlicher Abschaffung 1 Hurter 1. c. II. 440-444, 446. 2 Hurter 1. c. 446—453. aus dem Lande nicht wohl vereinbaren lasse. Der Erzherzog moge die Burgerschaft in der Religion gewahren lassen.1 Gegen diese ehrliche Autfassung der Religionsfreiheit wurde freilich alsbald von denjenigen Protest erhoben, in deren Hande ihre Ausfuhrung gelegt war. Die Erzherzogiu -Witwe verwahrte sich dagegen in einem Schreiben an Geheimrath Rumpf,2 und Erzberzog Ernst schrieb (16. Dezember) an den Kaiser: die Religion sei weder in den Stadten noch in den Markten von Erzherzog Kari freigegeben worden, vielmehr habe der-selbe den Burgern Theilnahme an den Religionsubungen der Landleute ausdriicklich untersagt. Die Bewilligung freier Religionsubung fiir die Stadte und Markte vviirde die Austilgung der katholischen Religion in den drei Lan den unausbleiblich zur Folge haben.3 Nachdem die Stande in solcher Weise fiir die Zeit der Regent-scliaft eine Rechtsgrundlage fiir den Fortbestand der evangelischen Kirche gewonnen hatten, unterliessen sie nicht, derselben auch bei • der Huldigung solennen Ausdruck zu geben. Diese wurde am 24. Miirz 1592 den Landtagscommissaren Johann, Bischof von Laibach und Statthalter von Innerosterreich, Landesverwalter Wolf Graf von Thurn und Laurentius, Abt von Sittich, nach der von den Standen verfassten Eidesformel auf das Evangeliuin geleistet, nachdem dieselben der Burgerschaft ausdriicklich den Ansprucli auf Gewissensfreiheit gewalirt hatten.4 2. Uebler Zustand der Turkengrenze. Gefeoht bei Weiniz. Wichitsch von den Tiirken erobert. Ihre Niederlage bei Sissek. Erzherzog Mas lasst sich huldigen. Die Grenzhut gegen die Osmanen war nach Erzherzog Karls Tode von Kaiser Rudolf als Reichsoberhaupt dem Erzherzog Ernst als Re-genten Innerosterreiclis iibertragen worden. Damit war jedoch. der Ansprucli der Lande auf des Reiches Hilfe noch nicht gefallen, er wurde auch formell anerkannt, aber mit seiner praktischen Geltend-machung hatte es gute Wege. Die Regierung des Reichs lag in schlaffen Handen, am Prager Hradschin verhallten die Klagen der Grenzlande ungehort. In einer Standeversammlung, welche iiber Geld- 1 Huiter l. c. 453 - 454. 2 Hurter 1. c. 455—457. 3 Hurter 1. c. 459—460. 4 Landtagsprot. VI. 252-254, 260 -262. 279-280, 283; Valv. X. 351. anforderungen des Erzkerzogs und des Hofkriegsraths verhandelte (27. August 1591), sagte; der Landesvenvalter Christopli Freiherr von Auersperg, ,es mangeln die Worte, um des Grenzwesens hochste Noth und iible Bescliaffenbeit genugsam zu erzablen und zu exageriren'. Zu erbarmen sei es, dass man auf so vielfaltiges Fleben von der ro-miscb-kaiserlicben Majestat so gar keine Antwort bekommen konne, woraus augenscbeinlicb zu entnehmen sei, dass man die arme kroa-tisclie Grenze ganzlich verlassen wolle. Das miisse man dem allmach-tigen Gott klagen, ihm die Sache befehlen, ihn bitten und anrufen, dass er selbst mit seinem allmachtigen Arm wolle regieren und Ein-sehung thun u. s. w.1 In der That schritt die tiirkische Eroberung an der kroatischen Grenze seit Ferdinands Zeiten immer weiter. Schon unter ihm fielen Esseg, Szigetli, Clissa, Kastanovitz in tiirkische Hande. Seit Erzherzog Karls Regierungsantritt nahmen die Osmanen Krupp (1565), Stena (1575), Zesin (1576), Ostrositz, Jsatschitsch, Gosdansko, Alt- und Neu-Serin (1577), Repitsch (6. Dezember 1589).2 Die Zu-stande der Regentschaft, von denen uns der krainische Landesver-walter ein so diisteres Bild entworfen, waren eben niclit geeignet, die tiirkische Eroberungslust einzudammen. Das Jahr 1591 bezeicbnete die Eroberung von Kamengrad, vier deutsche Meilen von Wichitscb (Bihac), welches noch in Christenlianden war.3 Im Oktober dieses Jahres schlugen sich 58 Grenzer unter Anfuhrung eines Burgstallers und eines Zwetkovitsch mit 200 Turken bei Weiniz. Der Burgstaller fiel todt-lich verwuudet, Zwetkovitsch empfing 17 Wunden. Von der Mannschaft blieben 11 todt, 26 wurden verwundet; von den Turken sollen nur zwei dem Blutbade entronnen sein, welches die tapferen Vertheidiger der Grenze anrichteten.4 Das Jahr 1592 war ein fiir Krain und die Grenze unheilvolles. Die Turken maehten einen Streifzug nach Krain,5 nahmen das Grenzhaus Hrastowitz8 und schlugen das Aufgebot der drei Lande bei Karlstadt, 4000 Christen deekten mit ihren Leibern die Wahlstatt.7 Der krainische lehenspflichtige Adel und viele Frei-willige waren unter dem Markgrafen von Burgau ins Feld gezogen. Auf Kosten der Tiroler Landschaft war ein Regiment von 3000 Mann 1 Landtagsprot. VI. 145. 2 Valv. XII. liuch. 3 Valv. XII. 14. 4 Valv. 1. c. 21. 5 Valv. 1. c. 49. 6 Valv. 1. c. 44. 7 Valv. 1. c. angeworben und auf die Dauer von drei Monaten an die Grenze ge-schickt worden.1 Die Eroberung von Kamengrad war nur die Vorbereitung zu dem Angriffe auf Wichitsch. Am 10. Juni 1592 erschien Hassan Pascha von Bosnien mit starker Macht, grobem Geschiitz und vielen Schiffen vor der Feste, in welcher Josef von Lamberg mit einem kleinen Hauf-lein Deutsclier iag. Die Bescliiessung dauerte neun Tage. Am 19. Juni legten die Tiirken bereits die Sturmleitern an, da forderten die Biirger die Uebergabe. Da das Schloss durch die Bescliiessung fast zerstort, die meisten Vertheidiger gefallen und kein Succurs zu hoffen war, so sah sich der Commandant genothigt zu capituliren, um so mehr, als die Bttrgerschaft die Belagerer heimlich benachrichtigt hatte, dass sie sich gern ergeben wurde, \venn der Commandant einwilligen wollte, worauf der Pascha einen Bey in die Festung schickte, um den Ein-wohnern und der Besatzung freien Abzug oder Verbleiben unter seinem Schutze zu versprechen. Infolge dessen begab sich Lamberg ins tiir-kische Lager, um iiber die Capitulation zu verhandeln, welche auch mit der Zusicherung freien Abzuges fiir die Besatzung zustande liam. Als aber nun der Hauptmann mit 22 Mann der Besatzung, Deutschen und Husaren, und acht Burgern im Vertrauen auf das gegebene Wort den Abzug nahm, fielen die Turken mit 400 Pferden verratherisch iiber die ki eine Christenschar her, welche ritterlichen Widerstand leistete. Der deutsche Wachtmeister Thomas Gall erlegte einen vornehmen tiir-kischen Aga. Viele Turken bezahlten den schmahlichen Wortbruch mit ihrem Leben, aber von den wackeren Ckristenkampfern entkamen nur der Hauptmann und sechs Biirger dem Blutbade. Wahrend der Belagerung hatte die Besatzung 200 Mann verloren. So fiel Wichitsch in die Gewalt der Barbaren, nachdem es durch 52 Jahre von der krai-nischen Landschaft gegen alle Angriffe behauptet worden war.2 Nach so vielen Schicksalsschlagen leuchtete dem Christenheere zum erstenmale wieder die Sonne des Sieges vor den Mauern von Sissek.3 In dieser am Einfiuss der Odra in die Kulpa gelegenen Feste, 1 Zoller, Geschichte von Innsbruck I 277. 2 Valv. XII. 14, 15. 3 Die folgende Darstellung beruht theils auf Radics' interessanter Monographie : ,Die Schlacht bei Sissek', Laibach 1861, 4°, 8 Seiten, welcher auch eine nach photo-graphischer Aufnahme des Herrn Pogorelz in Steindruck vviedergegebene Abbildung des im Landesmuseum verwahrten Schlachtbildes beigegeben ist; theils auf Richters Aufsatz in Hormajrs Archiv 1819; theils auf Hurter, Ferd. II., III. 124 f., und Ham-mer IV. 218, 219. welche dem Agramer Domcapitel gehorte, befehligten zvvei kroatiscke Geistliclie, Jurak und Fintič. Sie katten von Ruprecht von Eggenberg, Oberbefehlskaber in Agram, 100 deutsche Kneckte als Besatzung erhalten und andere Streiter dazu geworben. Hassan Pascha von Bos-nien, ein italienischer Renegat, ehemals Benedictinermonch, ,den die Venus aus dem Kloster, ja gar vom Christenthum zu Mahoined ge-fiihrt', ein ,unbeschreiblich guter Soldat, aber beinebst grimmiger Tyrann und Erzfeind der Clnisten', umlagerte Sissek mit 30,000 Mann. Am 16. Juni begann die Beschiessung. Als der eine der beiden geist-lichen Befehlshaber, Fintič, durch ein von einer Kugel abgesprengtes Stiick des eisernen Scklosstliores getroffen, den Tod gefunden hatte, sendeten die Belagerten um Entsatz an den Ban Thomas Erdody und Ruprecht von Eggenberg. Der kroatiscke Adel wurde aufgeboten, Eggenberg schlug eine Brucke iiber die Save und fiihrte die bis zum 19. Juli in Agram angelangten Streiter dariiber. Andreas von Auersperg, ein Eukel des bei der Belagerung von Wien (1529) gefallenen Johann IX. und Sohn des Wolf Engelbrecht I. mit seiner zweiten Ge-malin Anna von Lamberg, seit 1578 im Kriegsdienste der kroatiscken und Meergrenze, ihr vierzehnter General und Befehlshaber von Karl-stadt, schloss sich mit seinen Volkern auf der Ebene von Turo-polje an. Die Gesainmtzahl der christlichen Streiter betrug nicht iiber 4000. Adam Rauber zu Weineck und Kreutberg fiihrte als Rittmeister 200 krainische Arkebusiere, meist aus der krainischen Ritterschaft; Georg und Sigmund Paradeiser zu Neuhaus befehligten die Musketiere. Andreas von Auersperg hatte seine Leibcompagnie, 300 Arkebusiere zu Pferde, im Kiirass mit Tigerhauten, lauter treffliche Soldaten. Christoph von Obritschan zu Altenburg fiihrte 100 karntneriscke.Rei-ter lierbei, Ruprecht von Eggenberg und Ferdinand Weidner erschienen mit vier Fahnlein — 400 Mann — deutscher Fusskneckte. Die Steirer, 400 Mann zu Ross und zu Fuss, befehligte Abel Graswein, der Oberst-lieutenant der windischen, d. i. der steirischen Tiirkengrenze. Zwei Erdody (Tkomas, der Ban von Kroatien, und Peter) fiihrten die Kroaten und Uskoken; Stepkan Tacky, Freikerr von Stattenberg, ein Hauflein Husaren, endlich Melchior, Freiherr von Rodern auf Friedland, als Oberst 500 wackere schlesische Schiitzen zu Pferde. Man erwartete noch den Grafen Georg Zriny mit seiner Schar, doch vergeblich. Am 22. triih traf der von der Sisseker Besatzung abgeschickte Bote im Lager des Entsatzkeeres ein mit den Worten: ,Wird Sissek keute nickt befreit, muss es morgen fallen.' Im Kriegsrath stimmten Andreas von Auersperg und der schlesische Schiitzenoberst fiir unverweilten Angritf, die Kroaten dagegen. Auerspergs Heldenvvort: ,Nicht die Žalil sei zu erwagen, Gott miisse man um Sieg bitteu', riss alle hin und der An-griff wurde beschlossen. Bei der Annaherung des christlichen Ileeres fiihrte Hassan Pascha den Kern seiner Macht, 18,000 Mann, iiber die Kulpa und stellte sie zwischen diesem Flusse, der Save und der Odra auf. Im Riicken hatte er den Strom, zur Linken die Odra, welche dort in die Kulpa sich ergiesst, zur Recliten die Brucke, auf \velcker er heriibergezogen war. Dicht am jenseitigen Ufer des Flusses-standen die Belagerungswerkzeuge der Tiirken, hinter diesen ihr Lager, durch einen verschanzten Hiigel gedeckt. Das ckristlicke Heer in drei Treffen, das erste unter dem Ban, das zweite unter Auersperg, das dritte unter Rodern aufgestellt, leknte sick an einen von der Save gebildeten Sumpf. Zwischen 10 und 11 Uhr Vormittag eroffneten die Kroaten den Kampf, aber sie wichen vor der Uebermacht zuriick. Nun bracli aber das zweite Treffen unter Auersperg mit Ungestum auf den Feind ein, die Kroaten sammelten sich wieder und hieben kraftig ein, das dritte Treffen drangte nack. ,Karner und Krainer, die Roderischen und die Karlstadter, die Griin- und Weissrocklein und das deutsche Fussvolk' drangen, \vie Auersperg selbst bericktet, mit solcher ,Furia' in die Flanken der Tiirken ein, dass der Pascha sich gleich nach der Brucke wendete, in der Hoffnung, da sein hucktiges Volk zum Steken zu bringen. Aber die Halfte des christlichen Kriegsheers gewann ihm den Vorsprung ab, wahrend die andere auf die Fliichtigen einhieb. Was nicht dem Schwert erlag, wurde in die Wellen der Kulpa ge-jagt, welche von TUrkenblut sich rotheten. Nur 300 Tiirken retteten sick iiber die Briicke. Unter den Gebliebenen waren Hassan Pascha, der grimme Christenverfolger; Ghasi Memi, der Statthalter von Bos-nien; Mustapha, der Beg von Zvornik; der Beg von Clis (Clissa), der Sokn Ackmed Pasckas, dessen Gemalin die Tockter Mikomahs, deren Vater Suleiman und der daher Sultansade beigenannt war, und Mohamed, ebenfalls Enkel der Sultanin Mirmah, der Gemalin des Gross-wesirs Rustem. Gefangene wurden keine gemacht, aber reiche Beute an Pferden und Geschiitz, darunter die furchtbare ,Kazianerin' mit dem Wappen Ferdinands I., \velche die Tiirken an dem Ungliickstag von Esseg erobert und auf welcher auf Befehl des Eroberers Szigeths, Sokoli's, dem keldenmiitkigen Vertheidiger desselben, Zriuy, der Kopf abgeschnitten worden war. So waren Kazianers Manen geracht. Ob des namliaften Verlustes von Heer und Geschiitz, von mehreren Begen und zwei Enkeln von Sultaninen keisst das Jakr in der osmanischen Geschichte das Jahr des Verderbens. Gross war der Jubel auf christ- licher Seite iiber den glanzenden Sieg, der Rache fiir so viel unmensch-liche Greueltbaten des Erbfeinds brachte. Papst Clemens VIII. schrieb (10. Juli 1593) begliickwiinschend an Auersperg: ,Est nimirum propria Germaniae laus et cum ipsis quodammodo nata et ad posteros haere-ditario jure transmissa, nec a multitudine nec ab impetu hostium su-perari, quam pleraeque de barbaris gentibus partae victoriae testantur.' Zum Andenken an den am Achatiustage gewonnenen Sieg wur-den in der Folge Messen auf den 22. Juni in der Laibacker Dom-kireke und in der Achazikircke nachst Auersperg gestiftet. Aus des Hassan Pascha Goldstoffinantel wurden Messgevvander (Casula und Stola) gefertigt, vvelche nocb vorbanden sind. Der Stoff ist rother Damast mit reicker Gold- und Seidenstickerei, Blumen, griin und blau. Die Casula tragt auf einem Pergamentstreifen die Worte: ,Haec casula confecta est ex paludamento Turcico Hassan Bassae, qui anno 1593 die 22. Junii proelio ad Sissegkhium fusus occubuit. Longo usu attrita in kane formam redacta est anno 1655 volente jubente vene-rabili capitulo. Custos templieam posteritatis memortae conservato et neiterato usu consumatur, quam rarissime per annum proferto, alio-quin sacrae vetustatis injurius kabetor.' Bild und Lied verlierrlickten die Sisseker Scklackt. Die bildliche Darstellung in Oelmalerei auf getriebenen Kupferplatten erfolgte bald nack der Schlackt durch Octavian Lamelli. Aus Valvasor \vissen wir, dass zwei soleher Bilder zu seiner Zeit (1689) nocb in Laibach zu selien waren, das eine in der Domkirche, das andere im Landkause. Das letztere hat er in seiner Chronik abgebildet, das erstere kam spater in die Seminarsbibliothek und aus dieser 1837 in das Landes-museum in Laibach. Die Stande verehrten elem Kiinstler fiir die ihnen dedicirten Abbildungen in Kupferstich1 25 Thaler. Hassan hatte, die ckristliche Beichtformel ,mea culpa' verhohnend, die Kulpa sein ge-nannt. Darauf spielen die lateinischen Denkverse der Zeitgenossen an, welcke uns Valvasor aufbewahrt hat. So heisst es in dem einen: Lux aderat funesta tibi, pia Carnia, jamque Perdita eras, Superi ni socia arraa tulissent, Nam Baptista et Achatius in ferra bella vocati, Communi voto, clypeos et tela ministrant, Auerspergum atque Eggenbergum duo folmina belli Hisquo parem Eauber, socios patiuntur honoris. Bassa, loco Culpae derisae coepit in undis Eritium culpae ....... 1 Landtagsprot. VI. 547, 548. und im Epigramme eines ge\vissen Mathias Bastiančič (1629): Si verum vestri Pappi ,mea culpa' loquuntur Ergo meus limes Culpa, Tjrannus ait Vera Hassane ferunt Pappi; nam limes in aevum Et vitae et culpae sit tibi Culpa vorax. In der deutschen Uebersetzung Valvasors: Wann eure Pfaffen recht das Mea culpa sprechen, Spricht der Tyrann, so muss die Culpa mein ja sein; Mein ist der Schuld-Pluss! Recht denn, Hassan, du musst zechen Dich in der Kulp zu Tod; und diese Schuld ist dein. Das krainische Volkslied1 wiihlte sich zu seinem Helden den An-fiihrer der krainischen Ritterschaft, Adam Rauber, der nachst Auersperg das meiste zum Gelingen des Kampfes beigetragen. Im Friihling des Jahres 1593 sah Laibach der Ankunft seines Landesfursten, des Regenten Erzherzog Ernst, entgegen. Er wollte den Landtag in Laibach personlich eroffnen. Die Landschaft beschloss den Landesherrn in corpore auf dem Krainburger Felde zu erwarten, und bestimmte ihm eine ,Verehrung' im Werthe von 1000 bis 1200 Dukaten.2 Da erkrankte er, im Begriife iiber Villach nach Laibach zu reisen, so dass er die Reise nicht fortsetzen konnte und den Landtag in Laibach mit Bevollmachtigten beschicken musste.3 Bald darauf be-rief ihn der Konig von Spanien zur Venvaltung der Niederlande, und die krainischen Stande sollten nun dem neuen Gubernator Inneroster-reichs, Erzherzog Max, die Huldigung leisten. Doch auch diesmal sto rte der Glaubens-Fanatismus die feierliche Erneuerung des Bundes zwi-schen Volk und Herrscher. Die Laibacber hatten einen zur evangelischen Lehre iibergetretenen Bergamasken, Alexandrin, der sich in Laibach niedergelassen hatte, zum Biirgermeister gevvahlt, die Regie-rung hatte ihn abgesetzt und Graf Sigmund Thurn in ihrem Auftrage ihn gefangen nehmen lassen, um ihn der romischen Inquisition zu iibergeben. Die Biirgerschaft wendete sich an die eben im Landtag zur Huldigungsleistung versammelten Stande, und diese, iiber An-regung des Landesvervvesers Georg Kisel, verweigerten die Huldigung, wenn Alexandrin nicht sofort freigelassen wiirde. Die Regierung sah sich genothigt nachzugeben, und so wurde Alexandrin vor dem 1 Koritko, slovenske pesmi III. 52—62. 2 Landtagsprot. VI. 440. 3 Hermann, Geschichte Karntcns II. 98. Autodafe gerettet. Die Huldigung erfolgte ani 8. November 1593.1 Am 3. Dezember desselben Jahres bestatigte aber Kaiser Rudolf ,unter der goldenen Bulle' des Landes Krain Freiheiten.2 3. Kampfe um Petrinia und Sissek. Lenkowitsch uberrumpelt Wichitsch. Streifzug naoh Bosnien. Niederlage bei Clissa. Der oberosterreichische Bauernaufstand. Die Kunde des Christensieges bei Sissek erregte in Konstanti-nopel die Volksleidenschaft. Die Menge schrie nach Rache wegen Hassans und der Enkel der Sultaninen Tod. Ackmets Witwe, deren Sobn gefallen war, reizte den Sultan zum Ivrieg. Dieser liess den kaiserlichen Botschafter Herrn von Krekvviz in Ketten legen und wandte seine Waffen gegen Ungarn. Kaiser Rudolf ertheilte aber den Befehl, Petrinia sofort anzugreifen und zu zerstdren. Unter dem Be-lagerungsheer dienten auch drei Coronini von Cronberg.3 Hundert Reiter hatte das Haus Coronini ins Feld gestellt unter dem Befehle Johann Pete rs als krainischen Edelmannes. Infolge der Nachricht vom Herannahen eines tiirkischen Ersatzheeres wurde die Belagerung aufgehoben. Das Kriegsgliick hatte den christlichen Streitern wieder den Riicken gewendet und die Turken wetzten bald die Scharte von Sissek durch Einnahme dieser Feste aus, in vvelcher sie alles nieder-metzelten und aus der Umgegend 5000 Christen in die Gefangen-schaft schleppten.4 Die Fortschritte der turkischen Waffen verbreiteten in ganz Innerosterreicb einen panischen Schrecken, alles schickte sich zur Flucht an. Die Krainer schickten als Abgesandten auf den Reichs-tag in Regensburg den Landesvervveser Georg Kisel, Freiherrn von Kaltenbrunn, um Hilfe gegen den Erbfeind zu erbitten. Der Reichstag 1 Valv. X. 351; Landtagsprot. VI. 568-570. 2 Landhandfeste. Nach Valv. (X. 352) bestatigte Kaiser Rudolf auf dem Reichs-tage in Regensburg lf>94 die Freiheiten des Herzogthums Krain sammt zugehorigen Landschaften. Der Kurfiirst von Mainz als Brzkanzler des IJeichs unterzeichnete diese Urkunde, was unseren Chroniston zu der Bemerkung veranlasst:- ,Welches vor-hin niemals diesem Herzogthum Krain, wie auch den andern beiden Liindern Steier und Kiirnten, sondern allererst fiir diesmal geschehen ist Solehem nach unserm Vaterlande soweit zur Freude und Elire gereicht, dass mir auch unter die stand-hafte lobliclie Teutsche Volker gerechnet und denen, welche unter des Bumischen Beichs Protection und Schutz gehoren, beigezahlt iverden.' 3 Richter in Hormayrs Arch. 1819. Dieses Geschlecht stammt aus Deutsch-land. Sein Stammschloss stand bei Mainz. 1 Richter 1 c. bevvilligte 1572 Maim zu Pferde, 10,100 zu Fuss, oder 61,424 Gulden « auf 60 Monate, 10 auf nachste Weihnacht, ebensoviel auf Johanni, dann aber je halbjahrlich binnen der folgenden vier Jahre 5 zu ent-richten. Ausserdem wurden 20 Romermonate ,eilender Hilfe' bewilligt.1 Das Jahr 1594 begann unter giinstigeren Auspicien. Erzherzog Max braehte neues Leben in die Grenzvertheidigung. Die Belagerung Pe-trinias wurde wieder begonnen. Der Erzherzog selbst als Hoch- und Deutschmeister fiihrte hundert Ritter aus dem Deutschen Orden in den heiligen Kampf. Der Landesverwalter Georg Ainkhurn befehligte das krainisehe Aufgebot. Unter den krainisehen Adeligen, welche ins Feld zogen, finden wir zwei Lamberge, Johann Jakob und Johann Georg; Johann Jakob Edling, Erasmus Scheyer, Daniel Barbo, Hauptmann in Zengg. Das erzherzogliche Herr war 24,000 Mann stark. Ein turkisčhes Blockhaus, von welchem aus den Belagerten durch Beschiessung viel Schaden zugefugt wurde, erstiirmten 600 Zengger Uskoken, welche sich dazu freiwillig erboten hatten, um dem Hause Oesterreich einen Beweis der Treue zu geben. Die Besatzung entfloh, nachdem sie die Festung in Brand gesteekt. In derselben Nacbt (11. August 1594) ziiudeten die Tiirken auch Sissek an, da sie es nicht langer halten konnten. Auch die Turkenfesten Hrastowitz und Gora fielen, aber als der Erzherzog nach Steiermark zuruckgekehrt war, gingen Hrastowitz, Gora und Petrinia wieder an den Feind ver-loren.2 Im Jahre 1595 rtickten die Streitkrafte Erzherzog Ferdinands im Vereine mit Karntnern .und Krainern wieder vor und unternahmen Ende August unter Sigmund von Herbersteins Fiibrung einen Streifzug nach Bosnien. Sie zerstreuten vor Kopreinitz den Feind, erstiirmten das Schloss Zornik und eroberten Babocza mit einem Gebiet von 300 Dorfern, und die Krainer begannen im September die Belagerung von Petrinia, welches die Tiirken neu aufgebaut und befestigt hatten. Der erste Sturm wurde jedoch mit grossem Verlust abgescblagen, und schon schickten sich die Belagerer wegen Mangel an Belagerungs-geschiitz zum Ruckzuge nach Sissek an, als ein junger Walache, des Befehlshabers Schildtrager, mit dem Bericht kam, dieser sei gefallen, die Tiirken entmuthigt, leicbt inochte die Feste zu nehmen sein. So zogen denn die Christen am S. Ruprechtstage (24. September) wieder vor Petrinia, welches die Tiirken sogleich mit allem Geschutz und 1 Valv. IV. 517 ; Hurter, Ferd. II., III. 150. 2 Kichter, Horinayrs Arch. 1819; Valv. IX. 71; XII. 45; Hamraer IV. 222. nicht geringen Pulvervorratheu unversehrt verliessen.1 Im Spatherbste dieses Jahres nahm Lenko witsch die Aussenwerke der turkischen Feste Wichitsch durch Ueberrumpelung. Sie wurden mittelst Leitern erstiegen, die Besatzung, aus Turken und Walacken bestehend, nieder-gemacht. Die Citadelle konnte aber wegen Mangel an sckwerem Ge-schiitz nicht angegriffen werden, daher Lenkowitsch nach Nieder-brennung der Werke, welche auch zwei Moscheen enthielten, mit den Gefangenen den Riickzug antrat.2 Auch Clissa nahm Lenkowitsck, ver-lor es aber wieder, indem er am 27. Mai von den Turken geschlagen \vurde. Es blieben hier Franz Lenkowitsch, Augustin, Kaspar und Hans Paradeiser, Kaspar von Scheyer, Veit von Neuhaus, Mordax. Lenkowitsck selbst trug viele Wunden davon. Auch der Bischof von Zengg, Petrus de Dominis, hatte sicli mit niehreren Geistlichen dem Zuge nach Clissa angeschlossen, und alle fielen nach tapferer Gegen-wehr.3 Wahrend die Krainer an der Grenze fiir das Wohl der Heimat stritten, verheerten die Turken die Poik.4 Welche Anforderungen diese fortdauernden Kampfe an die Opfer-\villigkeit unseres Landes stellten, zeigt uns die Landtagsproposition der Regierung im Landtage von 1596. Die Regierung forderte: 1. Zu-sicherung des von der Reichshilfe auf Krain entfallenden Beitrags zur Grenzvertheidiguug; 2. 90,000 Gulden fiir den ordentlichen Stand des Kriegsvolks an der Grenze; 3. statt des Aufgebots und des per-sonlichen Zuzugs mindestens 400 geriistete Pferde und fiir den dreis-sigsten Mann 800 Schutzen auf sechs Monate lang zu unterhalten, dieses Kriegsvolk selbst zu verproviantiren und daneben den zwanzig-sten, zehnten und fiinften Mann im Lande zu guter Bereitschaft zu halten; 4. fur das Proviantwesen 8000 Gulden, sei es in Barem, sei es in Getreide, beizutragen; 5. fur die Artillerie und Munition 4000 Gulden; 6. auf Festungsbau, besonders von Karlstadt, 4000 Gulden; 7. fiir die Besatzung von Petrinia 150 Haramien zu stellen.5 Die Stande bewilligten jedoch nur den Betrag von 80,000 Gulden und lehnten die Stellung von 400 geriisteten Pferden, 800 Schiitzen und des Proviants ab, -ebenso die Forderung fiir Artillerie und fiir die Festungen, denn diese zu besorgen sei Sache des Kaisers. Fiir die Verproviantirung habe der 1 Valv. XII. 45-46; Hurter, Ferd. II., III. 308. 2 Landsch. Arch. Fasc. 123. 3 Hammer IV. 254; Valv. IX. 66; XII. 32. 4 Valv. XV. 544. 5 Landtagsprot. VII. 96-97. Hofkriegsrath selbst zu sorgen, doch erboten sich die Stande, das Aufgebot selbst mit allem Nothigen zu versehen.1 Das Jahr 1596 war kein gliickliches fiir die Christenheit. Der tapfere Lenkowitsch machte zwar einige gliickliche Kriegsziige an der Grenze, er ging mit dem krainischen Aufgebot und der Ritterschaft iiber die Unna nach Bosnien, schlug die Tiirken und nahm ihnen acht Fahnen ab.2 Dann entsetzte er das belagerte Petrinia, zu dessen Herstellung die krainische Landschaft 1000 und fiir die Besatzung 2000 Reichsthaler beisteuerte.3 Im Juni zog er mit Sigmund von Herberstein vor Kasta-novitz.4 Aber wie gering wogen alle diese kleinen Vortheile gegen das Ungliick von Erlau. Hier kampften auch Krainer in der Schlacht bei Keresztes am 26. Oktober 1596. Balthasar Ramschiissel, aus einem alten krainischen Geschlecht, fiel schwer verwundet in tiirkische Ge-fangenschaft.5 Es erging das Aufgebot, da man nach solchem Siege des Halbmonds eine verheerende Ueberflutung der Grenze befurchtete. Doch wandte sich das Kriegsgliick wieder den Kaiserlichen zu und die Turken machten keine entscheidenden Fortschritte. Obwohl schon diese fortvvahrenden Kampfe alle Krafte des Landes erschopften, zeigte es sich noch immer opferwillig, auch wo es ent-ferntere Interessen von Landern galt, welche nicht einmal dem inner-osterreichischen Herrschergebiete angehorten. Auf Befehl des Erzher-zogs schickte die krainische Landschaft 250 Uskoken unter dem Befehle des Balthasar Semenitsch zur Dampfung des oberosterreichi-schen Bauernaufruhrs, obwohl die' krainischen Bauern, selbst durch die schweren Steuern aufgeregt, einen Aufstand befiirchten liessen, so dass Franz Gall ausserte: Wenn wir von den Tiirken und Venetianern nicht niedergeschlagen werden, so werden es unsere Bauern thun.6 1 L. c. 99-103, 114, 121. 2 Valv. IX. 66. 3 Valv. XII. 46, 47. 4 Valv. XII. 22. 5 Valv. XI. 312. 6 Valv. XV. 544; Landtagsprot. VII. 91—93. Viertes K. a p i t e 1. Die Gegenreformation in den Stadten und Markten walirend der Regentseliaft. 1. Conflicte bei den Laibacher Stadtwahlen. Eine Demonstration am Frohnleiohnamstag. Das Wachsthum des Protestantismus in der Biirgerschaft driickte sich naturgemass stets in den "VVahlen zu den Gemeindeamtern, vom Biirgermeister angefangen, aus. War die Mehrheit der Burger protestantisch, so wahlten sie auch im Sinne ihrer Glaubensgenossen, wie dies auf katholischer Seite nicht anders gewesen ware. Dass die Be-statigung dieser Wahlen dem Landesfursten zustand, lag in der Natur der biirgerlichen Freiheiten, als eines Ausflusses fiirstlicher Gnade; dieses Recht war auch immer uubeanstandet geiibt worden und hatte nie zu einem Conilict Anstoss gegeben. Erst der Glaubensfanatismus solite das schone Band der Eintracht zwischen Fiirst und Burger lockern und ersteren zu traurigen Gewaltacten verleiten. In Laibach war die Mehrheit der Bevolkerung langst protestantisch, hier in dem Mittelpunkte des Landes, dem Sitze der autonomen Landesvenvaltung solite der Hebel angesetzt werden zur allmaligen Verdrangung des Protestantismus aus dem ganzen Lande. War nur erst die Biirgerschaft allenthalben katholisch, so hatte die Regierung in den Vertretern jener eine Stiitze im Landtage, der protestantische Adel war isolirt und konnte mit Hilfe der Geistlichkeit majorisirt oder doch in Schach gehalten werden. Der Protestantismus erschien dann nicht mehr als das Glaubensbekenntniss eines ganzen Landes, sondern als das Privilegium einiger Standesherren, er verlor dadurch bei dem grossen Haufen seine Sympathien und seinen Nimbus und musste zu-letzt der wieder erstarkenden romischen Kirche -weichen. In klarer Erkenntniss dieser Lage und in Uebereinstimmung mit ihren, dem Kaiser gegeniiber ausgesprochenen Ansichten gingen denn auch die Vormunder und Regenten des minderjahrigen Ferdinand ohne Saumen ans Werk. Schon am 6. August schrieb Erzherzogin Maria an den Vicedom in Laibach, da die Laibacher einen ,widerwartigen Berga-masken', den (bereits erwahnten) Alexandrin zum Stadtrichter gewahlt, auch die katholischen Biirger allmalig-aus dem Rath auszuschliessen und protestantische an deren Stelle zu setzen sich ,unterstanden' liaben sollen, solle der Vicedom die aufgenommenen neuen Rathsfreunde und den Stadtrichter sofort absetzen und beurlauben, auch bei denen von Laibach darob sein, dass Katholische, wie sie jiingst den Laibachern namhaft gemacht worden, eingesetzt werden. Auch erhielt der Vice-dom den Auftrag, die Radelsfiihrer dieser ,Confusion und Widerwar-tigkeit' anzuzeigen.1 Man sieht, wie schnell die communalen ,Frei-heiten' zu einem Schattenbild herabgesunken waren, da man nicht einmal die Form einer Wahl mehr festhielt, sondern einfacli die zu Wahlenden decretirte; und nicht genug damit, diejenigen, welche es gewagt hatten, von ihrem Wahlrecht zugunsten eines Glaubensgenossen Gebrauch zu machen, sollten als Verbrecher zur Rechenschaft gezogen vverden. Doch die Laibacher Biirger blieben fest und wahlten den Alexandrin wieder zum Stadtrichter und den Protestanten Marx Stett-ner zum Burgermeister, da der katholische gestorben war (1591), wes-halb der Vicedom mit Befehl Erzherzog Ernsts vom 12. August 1591 beauftragt wurde, die Laibacher vorzufordern und ihnen die Wahl von Katholischen zu beiden Stellen aufzulegen. Demungeachtet fielen die Wahlen immer wieder protestantisch aus, und erst als der Erzherzog drohte, die Aemter selbst mit Katholischen zu besetzen, fiigten sich die Laibacher und wahlten (August 1592) einen Katholiken, Trevisan, einen walsclien Goldschmied, zum Burgermeister und den katholischen Hofspitalmeister Stekhlina zum Stadtrichter. Nur fiir den evangelischen Stadtschreiber Renkk baten sie um Belassung, da sich gegenwartig unter den Katholiken kein Ersatz fiir ihn finde, was der Vicedom auch befiirwortete. Der Erzherzog genekmigte diesen Vergleich und trug dem Vicedom auf, sich um einen fiir die Stadtschreiberstelle tauglichen Katholiken umzuseken, worauf derselbe den Aufscklager von Fiume, Urban Mischma, als solchen vorschlug. Derselbe vvurde auch wirklick als Stadtschreiber eingesetzt, allein der Rath zeigte sich gegen ihn widerspenstig und Renkk verweigerte ihm die Auslieferung der Acten, daher der Vicedom diesem eine Strafe von 50 Dukaten androhte. Aber auch nach der Entsetzung vom Stadtscbreiberamt blieb Renkh im Ge-meinderath und wurde selbst von der protestantischen Biirgerschaft nach Gratz gesendet, um gegen die Massregeln des Vicedoms zu recla-miren. Nach seiner Riickkekr trat er wieder in sein friikeres Amt ein. Die Biirger fuhren fort, Evangelische in den Rath zu wahlen und untergeordnete Stadtamter mit ihnen zu besetzen, so dass die Katho- 1 Mitth. 1867-S. 80. lisirung vvahrend der Regentschaftsperiode nicht vollstandig durch-gefiihrt werden konnte.1 Bei ihrem angriffsweisen Vorgehen in den Stadten griff die ka-tholische Reaction nach den kleinlicksten Anlassen, um den auf dem legalen Wege verliarrenden Gegner eines aufreizenden Vorgehens zu beschiddigen und so ihre Repressivmassregeln gleichsam zu motiviren. Am Froknleichnamstage 1594 hangte der Laibacher Burger Kaspar Serniz, der auch in Diensten des Landesverwesers Georg Kisel stand, als die Procession mit dem Allerheiligsten an seinem Haus voriiberzog, eine alte ,zermoderte' Weibersatteldecke mit kothigen Stegreifen zum Fenster aus. Dies deuteten die Katlioliken als ,sonderbare Verschim-pfung' ihrer Religion, und der Vicedom hielt die Sache fiir wichtig genug, um dariiber an den Hof zu berichten. Alsbald erging ein Be-fehl Erzherzog Max' an den Vicedom, den Kaspar Serniz, ,der sich bisher katholisch simulirt', vorzufordern, ihm seine Ungebiihr zu ver-weisen und ihn einen Monat lang im Vicedomhause bei Wasser und Brod gefangen zu halten. Der Landesverweser nahm sich jedoch seines Dieners an und forderte (Dezember 1594) dessen Freilassung, weil nach den Landesfreiheiten die Landesfursten gegen die Diener der Landleute ausser dem Rechtswege nicht einzuschreiten hatten, und fiir den Fall, dass er ein Verbrechen begangen, um desseij Bekannt-gabe bittend. Der Vicedom erwiderte, Serniz sei iiber Befehl des Erzherzogs in Haft genommen worden, und er habe keinen Auftrag, sick diesfalls in Unterhandlungen einzulassen. Am 12. Dezember berichtete der Vicedom an den Erzherzog iiber die Vollziehung seines Befehls. Serniz entschuldigte sich zwar, dass er keine Verschimpfung der Frohn-leichnainsprocession beabsichtigt, allein der Vicedom liess die Ent-schuldigung nicht gelten, weil Serniz bereits vor- mehreren Jahren, als man bei der Gottsleichnamsprocession vor der Deutschen Ritterordens-kircke einen gedeckten Tiscli fiir das Sacrament aufgestellt, ganz trutzig zugefakren, das Tuck vom Tisch heruntergezogen und das Brod, das nach verrichtetem Act noch darauf gewesen, umhergestreut, dessen lebendige Zeugen. einige Domherrn und der Deutschordens-comthur seien. Auch halte Serniz (der, wie es scheint, zum Katho-licismus zuriickgekekrt war) die Fasten niclit und hefleisse sick, allerlei aufruhrerische Pasquille und Zeitungen zu verbreiten. Er habe auch den friiheren Vicedom und den Laibacher Stadtrath geschmaht. Dem-ungeachtet seien die Laibacher noch so blind und ,verirrt', dass sie 1 Mitth. 1867 S. 80—82, 84. 88, 90, 92. balcl nach Serniz1 Verliaftung sich seiner heftig angenonnnen. Am 5. Dezember seien Biirgernieister, Richter und Stadtschreiber mit noch 20 Rathsfreunden (deren Verzeicliniss der Vicedom in loblicher denun-ciatorischer Absicht beilegte) vor dem Vicedom erschienen und hatten durch den (katholischen) Biirgermeister Trevisan die Ursache zu wissen verlangt, dass Serniz den burgerlichen Freiheiten zuwider verhaftet worden, und als der Vicedom sich auf den Befehl des Erzherzogs be-rufen, eine Abschrift desselben begehrt, worauf der landesfurstliche Beamte, ,sich ob dieser Vermessenheit und Unhofiichkeit entsetzend', ihnen antwortete, die Festnahme sei auf Befehl des Erzherzogs geschehen, und er vvttrde den Biirgermeister ebenso einziehen lassen, wenn der Erzherzog es befehlen vviirde. Im iibrigen sei er nicht scbuldig, ihnen die Ursache der Verhaftung oder den erzherzoglichen Befehl mitzutheilen. Der Landesvervveser aber habe keine Ursache, iiber Verletzung der standischen Privilegien zu klagen, denn Serniz sei von ikm allerdings als Sckreiber auf den Reichstag (von Regens-burg) mitgenommen, aber nach der Riickkekr vvieder entlassen worden, so dass er sick im burgerlichen Stande befand.1 2. Absetzung der evangelischen Stadtrichter in Tschernembl, Kudolfswerth, Mfltt-ling, Ratschach und Gurkfeld. Gegenreformation in Stein und Milnkendorf, Gott-schee, Batschach, Idria, Wippach und Adelsberg. In den Landstadten Krains vertrat der Stadtrichter zugleich die Stelle eines Biirgermeisters. Es ist begreiflich, dass es schwer hielt, in diesen \veder durch Handel noch durch Industrie bedeutenden Orten Manner zu finden, welche geeignet und geneigt waren, ein solches Amt zu ubernehmen, um so mehr, als die Zeiten kriegerisck waren und die Unterbringung und Verpfiegung des iiber Unterkrain fort-wahrend nack der Grenze ziehenden Kriegsvolks Sprach- wie Gesetz-kunde erkeisckte. So kam es denn wie von selbst, dass diese Aemter den Protestanten, die im Lande bessere Schulbildung genossen hatten oder einwanderten, zu theil wurden. Wir finden daher in den Jahren 1593 und 1594 in den Stadten Ratschach, Tschernembl, Rudolfswerth, Mottling, Gurkfeld evangeliscke Stadtrickter; genannt werden als solcke in Ratsckack Michel Panzer, in Tschernembl Michael Schifkovitsch, in Rudolfswerth Gritscher, in Mottling Marx Tschapnik. Immer war der Beweggrund zur Wakl Sprackkunde, auck Vermoglichkeit, die 1 Mitth. 1867 S. 88 - 89. Evangelischen strebten nicht nach diesen verantwortlichen und schwie-jigen Ehrenamtern, ja der in Rudolfswerth gewahlte Gritscher wei-gerte sich, das Amt anzunehraen, und brachte eine Beschwerde gegen seine Wahl ein, welche er selbst mit Riicksicht auf die erzherzoglichen Befelile als ungiltig ansah. Es verursachte also dem Vicedom keine grosse Muhe, die evangelischen Stadtrichter ihrer Posten zu entsetzen. Machten die gemassregelten Biirger auch bescheidene Vor-stellungen oder rafften sie sich gar zu einer Wiederwahl auf, wie in Tschernembl, so fiigten sie sich doch zuletzt der Gewalt.1 Dagegen zeigten sie sich cliarakterfest, wenn man ihnen geradezu mit der Zu-muthung an den Leib riiekte, ihren Glauben zu wechseln. Am lehr-reichsten waren in dieser Beziehung die Ergebnisse der Reformation in Stein und Miinkendorf. In Stein liessen die Biirger es sich noch immer nicht nehmen, trotz der schon von Erzherzog Kari ausgegangenen Verbote, auf die Schlosser Kreuz und Steinbiichel. jenes dem Grafen Achaz von Thurn, dieses einem Lamberg gehorig, zu den ,sectischen' Predigten und andern vermeinten Religionsexercitien' hinauszulaufen und sich ,mit son-derlichem Aergerniss und verachtlichem Trotz' fast alle Fest- und Feiertage da finden zu lassen. Ein gevvisser Fleritsch wurde als Ra-delsfiihrer dieser Frevler bezeichnet, der ,sich wider unsere allein-seligmachende Religion auflehnen solle'. Der Erzherzog ordnete am 2. Mai 1594 durch einen Befehl an Richter und Rath der Stadt Stein an, den Fleritsch ,durch alle dienstlichen Mittel' zur katholisehen Religion zuriickzubringen und ihn an den Pfarrer zur Unterweisung zu stellen. Lasse er sich nicht gehorsam finden, so sollen sie darob sein, dass er sein Besitzthum verkaufe und das Stadtgebiet verlasse. Das-selbe wurde der Aebtissin wegen des Unterthans Peterle (Chrischkar) in Perau befohlen. In die Stadt Stein wurde aber eine Commission, bestehend aus dem Domprobst Kaspar Freidenschuss und dem Vicedom Camillo Suarda, abgeordnet, um den gedachten Biirgern ihr ,Aus-laufen' zum evangelischen Gottesdienst bei 10—20 Dukaten Strafe einzustellen, sie auch zu ,bereden', sich an ihrem ordentlichen Seel-sorger, dem katholisehen Pfarrer, ,genugen zu lassen'. Am 19. August verfiigten sich beide Commissarien zuerst nach Miinkendorf, wo sie die beiden Unterthanen Urban Koss und Juri Chrischkar vorforderten und verhorten. Selbe wurden gefragt, ob sie sich der erlassenen Verordnung gemass vor dem katholisehen Pfarrer 1 Mitth. 1867 S. 83—86. Merzina gestellt und von ihm hatten unterweisen lassen, dann ob sie von dem Pradicanten gutwillig lassen und sich in der alten, recht-glaubigen katholischen Meiuung unterweisen lassen wollten? Darauf antworteten beide verneinend. Koss sagte, die Pradicanten hatten es ihnen widerrathen, sich vor dem katholischen Pfarrer zu stellen, auch der Vogtherr von Mlinkendorf, Jobst Josef von Gallenberg, habe es ihnen verboten; iibrigens vvolle er eher Leib und Leben und alles, was er auf der Welt habe, fahren lassen, als die Lehre seiner Seelen-hirten. Auch Juri Ckrisclikar antwortete in diesem Sinne. Es wurde ihnen dann im Namen des Erzherzogs und bei Verlust ihrer Huben auferlegt, binnen Monatsfrist von dem evangelischen Glauben abzulassen. Noch am selben Tage begaben sich die Commissarien nach Ste in. Dort wurde zuerst im Beisein des Landraths Dr. Grischan, dann des Pfarrers von Morautsch und des Ricliters und Raths der Unterthan Niklas Wolf verbort. Er sagte, was die Untervveisung durch den katholischen Pfarrer anbelange, wolle er sichs bedenken, liess sich auch mit dem Pfarrer von Morautsch in eine Disputation von Religionssachen ein, und bat dann um Aufschub. Es wurde ihm dasselbe \vie den beiden anderen auferlegt. Ein anderer Unterthan, Juri Fleritsch, begehrte keinen Aufschub und erklarte, er vvolle sich lieber alles seines Besitzes als des Gotteswortes in Kreuz begeben. Ihm wurde dasselbe wie den andern auferlegt. Am 20. August wurden 38, durch das Stadtgericht namhaft ge-maehte seetisehe Burger von Stein vorgefordert, von denen aber nur 28 ersehienen. Man hielt ihnen dasselbe wie den Unterthanen vor, deutsch und windisch. Sie liessen durch Lukas Aunitsch zu deutsch antvvorten, sie erkennen sich dem Landesfiirsten zu gehorchen schuldig mit Leib und Gut, berufen sicb auf das Stadtgericht, ob sie je un-gehorsam gewesen in politisehen Sachen; was aber die Religion an-belangt, wisse man wohl verniinftig zu erachten, dass sie Gott mehr als den Menschen Gehorsam leisten und sich das Wort Gottes in allem unbenommen vorbehalten miissten. Darauf wurden ihnen fiir den Fall, dass sie das Auslaufen fortsetzten, Geldstrafen zu 10 bis 20 Du-katen in Gold, durch das Stadtgericht einzutreiben, angedroht. Hierauf beschwerten sie sich iiber das ungebiirliche und stratliche Verhalten des katholischen Pfarrers Merzina, der die Kirche gesperrt, keine Messe noch Predigt gehalten, daher sie nothgedrungen anderwarts sich um-sehen mussten. Der Domprobst entgegnete ihnen darauf, sie hatten sich, wenn sie etwas gegen den Merzina gehabt, an ihn (den Probst) als Erzpriester wenden sollen. Ani 17. November berichteten Richter und Rath von Stein an den Vicedom, sie hatten alle Sectiscben bis auf Wild und Aunitsch und zelin andere nicht Benannte gehorsam befunden. Die Ungehorsamen seien wegen ihres fortgesetzten Hinauslaufens am 13. November mit einer Strafe von 20 Golddukaten belegt und am 17. November bis zu deren Erlegung gefangen gesetzt worden. Indessen befalil der Vicedom am 15. Dezember dem Stadtrichter von Stein, Christian Stiirz-becher, die verhafteten Biirger freizulassen, ,weil sie in ihrer Hart-nackigkeit zu verharren mit so starken Verheissungen gestarkt wer-den' — mit anderen Worten, weil die Stande, wie wir sehen werden, sich ihrer angenommen hatten — und weil die Weihnachtsfeiertage vor der Thiir und nicht zu hoifen, dass sie das Auslaufen vermeiden oder wegen ihres Unvermogens die verwirkte Strafe erlegen vviirden; weil endlich der Erzherzog Gubernator ausser Land und cler Vicedom selbst verreisen miisse.1 Auch nach Gottschee wiude laut Patent Erzherzog Ferdinands vom 12. Dezember 1595 an Richter und Ratli in der Gottschee, an Unterthanen, Pfarrer und Beneficiaten u. s. w. zur Rettung der, ,wie uns mit Befremdung fiirkommt', je langer je melir in Abnahme kom-menden katholischen Religion eine aus dem Abt von Sittich und dem Vicedom zusammengesetzte Commission abgeordnet.2 In Ratschacli hielt sich noch immer der Pradicant Hans Gotschevver bei seinem Eidam Marco Saboritsch, Diener des Freiherrn Clirist. Raumbschissel, in einem der Tochter als Heiratsgut verschriebenen Hause auf. Auch einen protestantischen Schulmeister hielt die Gemeinde in einem ihr gehorigen Hause. Der glaubenseifrige Vicedom beantragte, beide Hauser den protestantischen Besitzern abzunehmen und das eine der Gemeinde als Mauthhaus zu iiberlassen, das andere dem Pfarrer zur Wohnung des katholischen Schulmeisters zu iibergeben, was auch geschah (November 1595).3 Der Pradicant kam als evangelischer Pfarrer nach Hopfenbach.4 In Idria befand sich 1595 ein Pradicant Namens Sebastian Prassnik. Es war dort auch der Mittelpunkt fiir die Wippacher Pro-testanten. Der Erzherzog befahl dem Vervveser in Idria und dem Grafen Lanthieri in Wippach, ersterem: den Pradicanten, der ,eine > Mitth. 1867 S. 85-86, 90; Valv. VII. 461. 2 Mitth. 1867 S. 94. 3 Mitth. 1867 S. 91, 94. 4 Elze, Blatter aus Kraiu 1862 S. 60. nicht geringe Anzahl des geineinen einfaltigen Pofels' an sich zielie, abzuscliaffen, letzterem: die Wippacher vom Auslaufen nach Idria ab-zuhalten.1 Die Stande beschlossen (15. August 1595), sich durch eine vertraute Person im Namen der Landschaft an den Bergrichter in Idria zu verwenden, da derselbe ein Landtagsmitghed und evangelischer Religion sei. Mehr, erklarten sie in ihrem Beschlusse, konne nicht geschehen, weil Idria Eigenthum des Landesfiirsten und derselbe dort nach der Brucker Pacification zu disponiren das Reclit habe.2 In Wippach waren schon durch die landesfiirstlichen Befehle vom 15. Mai und 24. Oktober 1584 mehr als 40 Biirger ausgewiesen wor-den, die Ausweisung \var jedoch nicht zum Vollzuge gelangt. Im Jahre 1595 ergingen endlich scharfe Befehle an Hans von Lanthieri als Pfandinhaber von Wippach, der trotz der Bitten der Verordneten so-fort zum Vollzuge schritt. Die Stande beschlossen aber (14. Dezem-ber 1595) sich an den Erzherzog mit Bezugnahme auf . die Brucker Pacification zu wenden, in \velclier vom Erzberzog Kari zugesagt wor-den sei, dass den Burgern in Stadten und Markten wegen der Religion kein Haar gekriimmt werden solle. Dieses Versprecben habe 1591 der Kaiser, am 22. September 1593 Erzherzog Max bekraftigt. Da Lanthieri sich bei Vollziehung des erzherzoglichen Befehls nicht auf die Unterthanen von Wippach beschrankte, sondern auch die Unterthanen an-derer Herrschaften • und Diener der Landschaft nicht verschonte, wie er z. B. einen Waibel des Karstviertels, Hans Turkovitsch, nachtlicher-weile in seiner Wohnung tiberfallen liess und festnebmen wollte, so iiberreichten die Stande am 20. Januar 1596 eine neue Beschvverde.3 Die Vertreibung der Wippacber Protestanten unterblieb auch fiir dies-mal noch. In Adelsberg hatte in der Behausung des Biirgers Thomas Sayger ein Pradicant Aufnahme gefunden, welcher fiir die dortigen Bekenner der evangelischen Kirche Gottesdienst hielt und Proselyten machte, daher Erzherzog Max den Gebriidern Moscon, Inbabern der Herr-schaft, befahl, diesen Eindringling sofort abzuschaffen und ,hinfiiro kein derlei Unkraut mehr einzuwurzen'. Der Vicedom erhielt eine Absclirift des erzherzoglichen Befehls, um dessen Vollziehung zu iiber-vvachen, und ersuchte auch den Landesvervvalter Andreas Paradeiser, 1 Mitth. 1863 S. 57. 2 Landtagsprot. VII. 75. 3 Landsch. Arch. Pase. Rel. S. Nr. 54/4. zum Vollzuge mitzuvvirken. Auck Bisckof Jokaun schrieb diesfalls aus Triest an den Vicedom (24. April).1 In Krainburg dauerte das Auslaufen der Biirger nack Egg fort, die lesenskundigen Protestanten mackten Propaganda; auck in Ge-meindesacken katten die Evangelischen wieder das Regiment an sick gezogen, denn in einem Memorial der Katkoliscken an den Vicedom (April 1595) wird geklagt, dass die Evangelischen Grundstucke der Stadt, des Spitals, der Pfarrkircke und der Beneficiaten verkaufen, die Steuer ungleick auflegen, das Gerickt vervvahrlosen, keine Aufsicht iiber die stadtischen Waldungen iiben, das Bruckengeld nicht ver-rechnen, u. s. w.2 3. Gravamina der Stande in Eeligionssachen (1593—1595). Die geschilderte Gegenreformation in den Stadten und Markten vollzog sich nicht ohne mannhaften Widerstand der Stande, durch welchen ihr Gang wenigstens verzogert, wenn auch nicht von dem unverruckbar festgehaltenen Ziele abgelenkt wurde. Schon am 27ten April 1593 iibersendeten die Verordneten dem Erzherzog Ernst die von der Landschaft bereits im letzten Landtag beschlossenen, jedoch wegen der alle Zeit in Anspruch nehmenden Verhandlung iiber die Grenzbewilligung nicht ubergebenen Gravamina in Religionssachen. Sie betrafen Entziehung des Begrabnisses in Kirchen und auf Fried-liofen, ungerechte Behandlung der Evangelischen in Rechtssachen, Entsetzung derselben von Stadtamtern und Rathsstellen, Insultirung der Kirchen- und Schuldiener in der Stadt und auf dem Lande, auf Gassen und Platzen, in den Hausern und. selbst in den Kirchen; end-lich dass durch den papstlichen Nuntius und den Patriarchen den evangelischen Adeligen Patronatsrechte und Administration der Ur-barseinkunfte geistlicher Giiter entzogen vviirden.3 Auf diese, so wie auf die am 24. November 1594 eingebrachte Besclmerde iiber die Gegenreformation in Stein erfolgte die Antwort des Erzherzogs erst am 23. Februar 1595. Sie lautete scharf abweisend. Die Verfugung inbetreff der Begrabnisse stehe der geistlichen Obrigkeit zu, der Erzkerzog habe daruber nicht im geringsten zu disponiren. Die Be-hauptung, dass in Rechtssachen die Katholischen begiinstigt vverden, 1 Mitth. 1867 S. 91. 2 Mitth. 1867 S. 93. 3 Landsch. Arch. Fasc. Eel. 8. Nr. 9. hatte durch specielle Falle ervviesen werden sollen. Werde solche nachgewiesen, so solle nach Gebiihr Abhilfe geschafft werden. Der Landschaft stehe es aber sehr iibel an, mit solchen ,hassigen, un-bescheidenen Anbringen' zu kommen, ,und hatten uns eines mehreren Respects gegen Ihrer fiirgesetzten landesfurstlichen Obrigkeit ver-sehen!' Die Besetzung der Stadtamter und Rathsstellen belangend, konne sich der Erzherzog, da dies das fiirstliche Kammergut betreffe, nicht Mass noch Ordnung vorschreiben lassen. Ueber die angebliche Insultirung von Kirchen- und Schuldienern sei dem Erzherzog noch keine specielle Besckvverde zugekommen, dagegen beschweren sich die Katholischen iiber Misshandlung der Geistlichen. Die Commission in Stein sei auf gemessene Verordnung des Erzherzogs vorgegangen, der mit den Stadten und Markten allein zu disponiren habe. Die Stande mockten daher diesfalls den Erzherzog nicht mehr mit der-gleicheu unbefugten Ivlagen behelligen. Schliesslich machte der Erzherzog die Stande dafiir verantvvortlich, dass durch ,inuthwilliges Disputat' in Religionssachen das allgemeine Wohl nicht Schaden leide.1 Ueber diese Resolution verhandelten die Stande im Landtage 10. Marz 1595. Graf Ludvvig Thurn erinnerte an die ruhigen Zeiten Kaiser Ferdinands und Maximilians, wie unter Ferdinand II. wegen der Biirgerschaft ein Fussfall geschehen und man sich derselben jederzeit angenonunen. Die Resolution miisse jedenfalls beantwortet werden, da sie scharf sei. Der Landesvenveser kniipfte an einen Passus der Resolution an, in welckem die Stande ermahnt wurden, ,auf ihre Freiheiten acht zu geben'. Er kekrte die Spitze dieses Aus-falls gegen die Regierung. Wenn die Stande dieser Ermaknung nacli-kommen sollen, so konne man auck nickt zur Bewilligung schreiten, ehe der Friede hergestellt und die Landesfreiheiten gevvahrt seien. Man miisse also vorher die Erledigung der Religionsbeschwerden be-gehren. Die Resolution miisse ubrigens beautvvortet werden. Die Stande hatten es nicht verdient, zu mehrerem Respect gegen Ihre Durchlaucht gevviesen zu werden. Von der Sepultur ware ubrigens zu schvveigen und ein neuer Friedhof zu bauen. Der standische Einnehmer erinnerte an das Jahr 1591, wo die Steirer und Karntner ihre Landtage gesperrt, ohne dass so erhebliche Ursaclien vorgelegen waren wie jetzt. Ihre fiirstliche Durchlaucht werde es den Standen daher nicht verargen, \veun sie vor Erledigung ihrer Beschwerde nicht zu den Landtagsverkandlungen schreiten wollen; doch wollen die Stande 1 Landsch. Arch. 1. c. den Landtag nicht schliessen, sondern die Erledigung ihrer Beschwerden abwarten und inzwischen die Regierungsvorlagen in Berathung ziehen. Die iibrigen Standemitglieder und die Vertreter der Stadte stimmten bei und der Beschluss erfolgte in diesem Sinne.1 Am 14. Miirz be-riethen die Stande iiber den Entvrarf ihrer Antvvort auf die landes-fiirstliche Resolution. Graf Achaz von Thurn beantragte, in derselben auszufiihren, die Stande hatten ihre Freiheiten nicht ,im Schlaf er-langt', auch sie bisher mit ritterlichen Thaten erhalten und seien schuldig, sie der Nachkonimenschaft zu bevvahren. .Man erkenne den Landesfursten als Herrn im Lande an, nicht aber die GeistlichJceit.i In der Beschwerdeschrift sei auch in Details einzugehen. Was die Begriibnisse betreffe, so sei es bekannt, dass die katholischen Geistlichen Geld dafttr nehmen (nemlich fiir Zulassung evangelisc.her Be-stattungen). Es wurde beschlossen, die Schrift im Sinne dieser Be-merkungen zu vervollstandigen.2 Ihr Inhalt ist im wesentliclien fol-gender: Die Stande klagen iiber den nach zwei Jahren endlich erfolgten ,unmilden, scharfen und ganz unverschuldeten Verweis', wovon kein Exempel in den fruheren Verhandlungen unter Kaiser Ferdinand und Erzherzog Kari sich finde (?), iiber den ,vngewolinten stylus', der eher Furclit als Liebe der Unterthanen erzeuge und zu den jetzigen hochst gefahrlichen Zeiten, wo ohnediess die Gemiither mit Sorge, Leid und Bekummerniss erfiillt seien, ganz unbequem sei und gar nicht tauge. Doch schreiben die Stande diesfalls nicht dem Landesfursten die Schuld zu, dessen angebornes sanftes und mildes Gemiith sie kennen, sondern der Anreizung desselben durch ihre Feinde. Was die Stadte und Miirkte betrifft, so wollen die Stande dem Erzherzog durchaus keinen Eingritf in sein Gubernament thun, sondern nur nach dem bei der Huldigung geleisteten Eide durch ihre Vorstellungen der landesfiirstlichen Hoheit Nutzen und Frommen miiglichst fordern, zudem seien diese (Stadte und Miirkte) der vierte Stand der Landschaft, daher ihre Wohlfalirt auch die Landschaft inter-essire. Die Stande sehen wohl, wohin die Reformation in den Stadten und Markten ziele, nemlich um. nachdem die letzteren von den iibrigen Standen getrennt und ihnen abwendig gemacht worden, auch die Religionsfreiheit der letzteren zu vernichten. 1 Landtagsprot. VII. 8 10. 2 Landtagsprot. VII. 13-15. Die Verkiimmerung der Justiz betreffend, beziehen sich die Stande auf die in ihrer Beschwerde angefiihrten specieilen Fiille, wollen aber damit nicht die Person des Erzherzogs ira Auge gehabt haben. Das vervveigerte Begrabniss betreffend, so bediirfe dasseibe wohi nicht erst eines Beweises; es sei aber den Standen fremd und seltsam zu horen, dass sie der geistlichen Jurisdiction unterworfen sein sollen und diese unleidenliche Besclnver erst vor der Geistlichkeit zu rechtfertigen angevviesen werden, da sie doch keine andere als des Landesfiirsten hohe Obrigkeit und Jurisdiction im Lande anerkennen. Daraus sei zu entnehmen, wie die Geistlichkeit nach der Herrschaft strebe und dadurch der landesfiirstlichen Hoheit nach dem Scepter greife. Solite es aber dabei verbleiben, so miissten die Stande auf andere Mittel denken, damit fernerkin nicht mehr Falle vorkommen, wie jener in Mannsburg, wo der Pfarrer den Leichnam eines armen alten Weibes, weil kein Geld (zur Bezahlung des Begrabnisses?) vorhanden gewesen, auf dem Friedhof wieder ausgraben und iiber die Mauer hinaus den Hunden und Vogeln habe vorvverfen lassen; oder in Rad-mannsdorf, wo der Pfarrer den Leichnam eines Bauers viele Tage lang auf der Gasse und im Freien habe stehen lassen. Der Steiner Biirger haben sich die Stande angenommen, weil sie ketzerischer Lehre beschuldigt worden, als ihrer Glaubensge-nossen. Dem Domprobst Freidenschuss brauchten sie seine Verbrechen nicht erst zu beweisen, sie seien notorisch und auch dem Bischof bekannt; sie wollen sich daher damit begnugen, ihn von den standischen Zusammenkiinften, in welcke solche unehrsame Leute nicht ge-horen, ausgeschlossen zu haben. Die Stande haben dem Erzherzog nur den Mann charakterisiren vvollen, von dem sie geschmaht und injuriirt werden. Was die Angriffe auf die Kirchen- und Schuldiener betrifft, so fiihren die Stande an, wie der Sohn des Vicedoms mit seinein ,Ge-sindel' einen Pradicanten auf offener Strasse mit groben Worten und Geberden insultirt, ihn in seinem Hause uberfallen und mit allerlei liohnischem Gespott cavillirt, ihm auch in der Kirche nachgelaufen und wahrend der Predigt Larm gemacht, wie dann der Secretar des Vicedoms, welcher vor wenigen Jahren landschaftlicher Stipendiat gewesen, den Schulrector auf offenem Platz angepackt und ,mit un-zeitigen Fragen verspottelt' habe. Weil nun der Erzherzog aus dem Vorhergehenden ersehen vverde, wie unverdient die Stande der ihnen ertheilte scharfe Verweis treffe, so iibersenden sie eine Ahschrift ihrer friiheren Bescliwerde und hoffen eine gnadigere Erledigung derselben. Wenn sie mit dem inneren Feind nicht mehr zu kampfen haben werden, so vverden sie mit desto grosserer Aufopferung gegen den ausseren zu Felde ziehen.1 Diese ihre Antwort sendeten die Stande durch Hans Bonhomo an den Erzherzog, und dieser enviderte ihnen am 19. Marz, er wisse sich nicht zu entsinnen, dass er den Standen einen so starken ,Ver-weis', wie sie vermelden und dariiber ,so hoch lamentiren', ertheilt hatte, sondern er habe mit seiner Erledigung nur das im Auge ge-habt, was recht und billig, da die Burgerschaft in Stadten und Markten in jeder Beziehung, daher auch in Religionssachen dem Landesfiirsten unterworfen sei und nie eine Garantie fiir freie Religionsiibung er-langt habe. Daraus hatten aber die Stande nicht das Recht zu fol-gern, dass dasjenige, was man ihnen bevvilligt, nicht gehalten werden wolle. Dagegen die Ungebuhr der ,abscheulich verweigerten Sepultur' wolle der Erzherzog beim geistlichen Forum, an welches dieselbe als ein rein kirchlicher Gegenstand gehore, in Anregung zu bringen und zu ahnden nicht unterlassen, in der Zuversicht, dass die Geistlichkeit es diesfalls zu keiner berechtigten Klage mehr vverde konunen lassen. Inbetreff des Domprobstes und anderer Katholiken, welche die Evangelischen mit Wort und That ,iiber die Gebiihr betriiben', wolle der Erzherzog alsbald Erkundigung einziehen und nach Massgabe des Resul-tates ernstliche Einsehung thun, daran sich andere zu spiegeln haben sollen. Schliesslich sprach der Erzherzog die Hoffnung aus, die Stande wiirden nunmehr zur Berathung und Beschlussfassung iiber die Land-tagsvorlage schreiten und dabei der allgemeinen Wohlfahrt Rechnung tragen.2 Diese Voraussetzung traf jedoch nicht zu. Die Stande konnten sich durch die Antvvort des Eczherzogs, welche nur in Nebensachen entgegenkommend, in der Hauptsache schroff abweisend war, nicht befriedigt finden und scheinen eine neue Beschvverde iiberreicht zu haben, da sie am 8. Mai den Landtagscommissaren eroffneten, sie konnten zu einer weiteren Bewilligung nicht schreiten, ehe ihnen be-kannt gegeben vverde, wie es mit der Antwort auf ihre Beschwerde sich verhalte.3 Auch die Beschvverden der Nachbarlande in Religions- 1 Landsch. Arch. Fasc. Rel. S. Nr. 9. 2 Landsch. Arch. 1. c. 3 Landtagsprot. VII. 47. sachen maehten die Stande zii ihren eigenen, so die Entziehung der Villacher Stadtpfarrkirche, welche als ein wichtiges Prajudiz fiir die Sache der Evangelischen betrachtet wurde und in welcher Angelegen-heit die Stande Krains sich an den Kaiser wendeten. Dieselbe blieb jedoch ebenso wie alle anderen Religionsbeschvverden unausgetragen bis zur vollstandigen Restauration des Katholicismus, welcbe auf die Regentschaftsperiode folgte.1 1 Hurter, Perd. II., III. 304-305, 307. Prof. Norb. Lebinger, Reformation und Gegenreforraation in Klagenfurt, Klagenfurter Gymnasialprogramm 1868 S. 16. Funftes Kap i tel. Der Ausgang der Reformation unter Ferdinand II. (1596—1637). 1. Huldigung und Keligionsbeschwerde. Der Reichstag von Eegens-burg. Pest und Turkeneinbruche. Im Sommer des Jahres 1596 war der seit dem Jahre 1590 an der Jesuitenschule in Ingolstadt erzogene erstgeborne Sohn Erzherzog Karls, Ferdinand (als Kaiser spater Ferdinand II.), volljahrig geworden und solite nun die Regierung Innerosterreichs tibernebmen. Am 6. November richtete Kaiser Rudolf II. offene Briefe an die Stande Innerosterreichs inbetreff der dem Erzherzog Ferdinand zu leistenden Huldigung. Fiir die Landtage wurden Commissarien ernannt, welche im Namen der Vormunder jedem Landtage beiwohnen und die Regierung des betreffenden Landes dem Erzherzog ubergeben sollten. Eine Instruction wies dieselben an, in keine Verbandlung iiber Religions-beschwerden einzugehen. Demungeachtet iiberreichte schon die steirische Landschaft, welche sich im Dezember 1596 versammelte, am 6. dieses Monats eine Denksckrift, worin sie sich zur Huldigung erbot, aber auf ,Festsetzung der Religionssachen' drang, mit Berufung auf die Brucker Pacification. Die Commissare antworteten ihrer Instruction gemass ablehnend, worauf die steirischen Stande ausfiihrlich die Griinde ent-\vickelten, weshalb sie auf ihrem Begehren bestehen miissten, ,zumal sie gegen andere Lander, welche dieselben Interessen hatten und daher die Augen auf sie gerichtet liielten, mit schwerer Verantwortung sich beladen wiirden'. Sie seien daher fest entschlossen, keine Beschriin-kung ihrer Religionsfreiheit zuzugeben. Die Commissare erklarten, die Beschwerden der Stande in Religionssachen entgegennehmen und dem Kaiser zusenden zu wollen, und die Huldigung fand dann ohne weitere Anstande am 12. Dezember 1596 in feierhcher Weise statt.1 Aucb in Klagenfurt wurde eine Religionsbeschwerde ubergeben und vom Erzherzog spaterer Erledigung vorbehalten. Die Huldigung er-folgte am 28. Januar 1597.2 1 Hurter, Perd. II., III. 378-381. 2 Lebinger 1. c. g. 18. Den Landtag in Laibach wollte Erzherzog Ferdinand in eigener Person eroffnen. Am 24. Januar 1597 beschlossen die Stande, dass der Landeshauptinann, der Landesverweser, Graf Achaz von Thurn, der Landmarschall, die Aebte von Sittich und Landstrass, Niklas von Eck und Georg Andre Kazianer dem Landesfiirsten an die Grenze ent-gegenreiten sollten, auch dass ein Festbankett stattfinden und Doctor Gandin zu dessen Arrangement nach Venedig geschickt werden solle.1 Der neue Landesherr langte Anfangs Februar mit den Erzherzogen Max, Ernst, Leopold und den Erzherzoginnen Gregoria, Maximiliana und Margarita in Laibach an. Als kaiserliche Commissare waren Hans Graf Ortenburg, Landeshauptmann von Karaten; Herr von Hagen und Reichshofrath Dr. Michael Eheheimb, als landesfurstliche Johann Dorns-perger, fiirstlich baierischer Rath und Kanzler zu Landskut, und Hermanu von Attimis, Hofkammerrath, jener als Vertreter des Vormundes, llerzogs Wilhelm von Baiern, dieser im Namen der Erzherzogin-Witwe eingetroffen.2 Als am 10. Februar die kaiserlichen Commissare den Landtag eroffneten, indem sie im Namen des Kaisers die Huldigung fiir den Erzherzog verlangten, kam es zu einer stiirmischen Debatte. Graf Achaz von Thurn, wie iminer der Wortfuhrer der Evangelischen, sprach fur Einbringung der Religionsbeschwerde vor der Huldigung, uni dadurch eine Garantie fiir die gefahrdete Religionsfreiheit zu er-Iangen. Domdechant Thomas Chron (Kreen), der Sohn des evangelischen Laibacher Rathsherrn Lienhard Kreen, welcher mehr als einmal die Burgerineisterstelle bekleidet hatte, sprach gegen den Antrag des Grafen Thurn3 und drang mit seiner Opposition durch. Der Landtag beschloss die Einbringung der Religionsbeschwerden nach der Huldigung. Chron, dessen Name bald mit dem Untergange der Reformation in Krain auf immer. vervvebt vverden solite, erfocht seinen ersten folgenreichen Sieg. Denn wenn auch die Stande nach dem Abtreten der Geistlichen den Beschluss fassten, die bereits entworfene Eingabe inbetreff der Religionsfreiheit vor der Huldigung dem Erzherzog zu uberreichen,4 so konnte dies doch nicht melir im Namen des Land-tags\ sondern nur im Namen der protestantisehen Landtagsmitglieder geschelien, und der Demonstration war damit die Spitze abgebrochen. Am 13. Februar erfolgte denn auch die Huldigung in feierlicher Weise, 1 Landtagsprot. VII. 248. 2 Valv. X. 353; Landtagsprot. VII. 261. 3 Valv. 1. c. 4 Landtagsprot. VII. 262, 263. ohne (lass die Stande eine Versicherung in Religionssachen erlangt hatten, und zwar fand dieser offentliche Act nicht im Landhause, sondern im bischoflichen Palaste statt, wo der Erzherzog sein Absteig-quartier genommen hatte. Der neue Landesherr hielt eine Ansprache, deren Inhalt uns leider nicht erhalten ist, und dann nahm der Landeshauptmann Georg von Lenkowitsch dem Erzherzog den Eid auf die Landesfreiheiten ab. Der Erzherzog leistete den Eid stehend, ent-blijssten Hauptes, mit aufgereckten Fingern, mit der Schlussformel: ,Als uns Gott helf und alle Heiligen!' Darauf leistete die Landschaft ihren Huldigungseid mit der auf ihr Bekenntniss kinvveisenden Formel: ,Als uns Gott kilf und das keilig Evangelium!' Kanonenschiisse vom Schlosse begleiteten diesen feierlichen Act. Es folgte das erzherzog-liche Bankett an 17 Tafeln. Die Stande ihrerseits veranstalteten im Landhause ein ,herrliches Mahi' und nach demselben einen ,Tanz'. Am 14. Februar machte der Erzherzog selbst in der Landstube die Landtagsproposition. Am 15. war Gottesdienst in S. Christoph und bei S. Peter, am 17. Kirchvveihe ain Schlossberge in Gegenwart aller erzherzoglichen Personen, mittags gab Landeshauptmann Lenkowitscb ein Bankett. Dann gab es eine Lustfakrt auf der Laibach und am 18ten ein ,Rennspiel' vor dem Bischofshof, durch den Deutschordenscomthur Markward von Eck veranstaltet. Die Stande brackten auch ihre Hul-digungsgesckenke dar: dem Erzherzog 1000, der Erzherzogin 500, der jungen Herrschaft' ebensoviel Dhkaten, dem Hofvicekanzler 200, dem Kkasall 100, dem Krausen ebensoviel Thaler. Den drei kaiserlichen Connnissarien wurden Trinkgeschirre im Werthe von je 100 Gulden verehrt. Die Kriegskanzlei erhielt 20 Gulden. Am 18. Februar wurden die ,Beschwerartikel' inbetreif der Religion im Landtag verlesen und genehmigt, und an diesem Tage diirfte auch ihre Ueberreichung statt-gehabt haben. Am 19. ware dazu keine Zeit gewesen, denn der Erzherzog widmete diesen Tag frommen Uebungen, indem er mit dem ganzen Hofe sich in der Domkirche vom Deckant einasckern liess und sick in die Bruderschaft vom Frohnleichnam einzeichnete. Er spendete dieser 125 Gulden, den Franziskanern 300 Gulden. Andere folgten dem Beispiel des Herrsckers. Nacbmittag brachen sammtliche fiirstliche Personen von Laibach auf. Der Comthur, dann Weikard von Auersperg, Niklas von Eck und Wilkelm von Lamberg geleiteten den Erzherzog bis zur Grenze, alle iibrigen Herren und Landleute bis zur Save.1 1 Valv. 1. c.; Landtagsprot. VII. 267- 269; Laudhandfeste. Ani 20. Dezeinber 1597 bestatigte der neue Landesherr die Pri-vilegien des Landes Krain in herkommlicher Weise,1 am 3. Dezember hatten dieselben auch die kaiserliche Bestatigung erhalten.2 Die dringendste Sorge der Lander war inzwischen die Abwehr des Erbfeindes an der Grenze. Ira Jalire 1598 machten die Tiirken einen Streifzug bis Laibacb, das scbon durch viele Jalire keinen Feind geselien, und fuhrten einen Herrn von Lamberg in die Gefangenschaft.8 Die innerosterreichischen Lander schickten ilire Gesandten auf den Reichstag nacli Regensburg, um die Iiilfe des Reichs zu erbitten. Krain war durch den Landmarschall Henvard Freiberrn von Auersperg vertreten.4 Biscbof Martin von Seckau als Vertreter des Erzberzogs legte dar, welche Opfer die Lander seit 1594 fiir die Vertkeidigung der Grenze gebracht hatten, Steiermark liabe 1.400,000 Gulden, Karaten 730,000 Gulden, Krain 500,000 Gulden, Gorz 300,000 Gulden gest euert, zudem hatten sie von je 100 Gulden Einkommen ein geriistetes Pferd und drei Biichsenschiitzen gestellt, nicbt gereclmet des zehnten, ja bei dringender Gefahr des funften Mannes und der Versorgung dieses Volks mit Mund- und Kriegsbedarf. Der Reichstag bewilligte 60 Romermonate mit der Bestimmung, dass zwei durch den Reichs-pfennigmeister unmittelbar an Innerosterreich abzuliefern seien, aus der Hauptsunnne aber der Kaiser das Land nach Bedurfniss bedenke.5 Zu den Leiden der Turkenkriege gesellte sich im Jahre 1598 nocli die verheerendste Landplage, dfe Pest, eingeschleppt durch einen Studenten aus Karaten. Sie dauerte bis ins Jahr 1599 fort, und es mussten infolge derselben die Tribunale von Laibacb nach Stein ver-legt werden.6 2. Niederlassung der Jesuiten in Laibaoh und Fortgang der Gegenreformation in Krainburg, Stein, Eudolfswerth, Wippaoh, Mettling und Laas. Eevaffnete Installirung des katholischen Pfarrers in S. Cantian. Eie Einfiihrung der Inquisition geplant. Die Epoclie des entschiedenen Umschwungs in der hoffnungs-vollen Reformationsbevvegung und Entwicklung unseres Vaterlandes 1 Valv. 1. c. 2 Valv. 1. c.. 8 Valv. XV. 549. 4 Valv. X, 354; Landtagsprot. VII. 333. 6 Hurter, Ferd. II., III. 387-390. Nach Valv. (XII. 9) weiidete Krain bis 1597 im ganzen achthalb Millionen in Gold fiir die kroatische Grenze auf. 6 Valv. XV. 549. bezeichnet die Einfiikrung der Jesuiten in Laibach. Ein Laibacher Bischof, Urban Textor, Beichtvater Ferdinands I., hatte diesen Fiirsten zur Berufung der Jesuiten nach Oesterreich bestimmt. Im Jahre 1551 eroffneten sie ihr erstes Collegium in Wien. Wenig gefordert unter Maximilian II., wurden sie von Erzherzog Kari (1570) nach Steiermark berufen, um hier in der Hauptstadt Innerosterreichs durch ihr Collegium und Seminar, mit welchem sie spater ein adeliges Convict ver-banden, den Bestrebungen der Evangelischen nach Ausbreitung und Befestigung ihrer Kirche entgegeuzuvvirken. Von Gratz aus verstrickten sie die katkoliscken Krainer in das weitreickende Netz der Bruder-schaften, im Jahre 1595 finden wir bereits viele Krainer in der Reihe der ,ersten Officiale' der Gratzer Marienbruderschaft.1 Der Regierungs-antritt Erzherzog Ferdinands (1596) war der richtige Moment zur Nie-derlassung in Laibach, als dem Mittelpuukte der bisher noch nicht eroberten Grenzmark des innerosterreichischen Protestantenthums. In diesem Jahre kamen die ersten Jesuiten nack Laiback,2 wo iknen zuerst das Franziskanerkloster zur Woknung angewiesen wurde. Hier wirkten sie Hand in Hand mit dem Domdechant Thomas Chron, welchen der Erzherzog am 18. Oktober 1597 zum Bischof von Laibach ernannt hatte.3 Chron wurde 1560 in Laibach, wie bereits ervvahnt, als Sohn eines protestantischeu Rathsherrn geboren. Seiner Mutter Bruder, Kas-par Sitnik, Doctor der Rechte in Wien, spater Regierungsrath in Graz, nahm den hoffnungsvollen Ivnaben mit nach Wien, wo er an der Uni-versitat die Humaniora und die Philosophie mit dem besten Erfolge absolvirte. Nach Laibach zuriickgekehrt, schickte er sich an nach Italien zu reisen, um auf einer der dortigen altberiihmten Universitaten die Rechte zu studiren. Da warf ihn ein hitziges Fieber auf das Krankenlager, und er mackte das Geliibde, im Falle seiner Genesung 1 Dr. Costa, bibliographisches Manuscript, historischer Verein, nach dem Buche: Annus Marianus sodalis Graecensis sive selecti virtutum actus etc., Gratz 1707, welches in der ,series primorum offlcialium' auch eine grosse Anzahl Krainer enthiilt. 2 Nach Valv. VII. und VIII. 704. Nach dem ,Liber Archivii Collegii Laba-censis S. J.', 602 S., ki. fol., Manuscript der Hofbibliothek in Wien, welches alle Urkunden zur Geschichte des Ordens von 1595 an bis in die Mitte des 18. Jahr-liunderts enthalt (Mitth. 1863 S. 71), waren am 21. Januar 1597 drei Jesuiten in Laibach angekommen. Vgl. Hurter 1. c. IV. S. 14, Anm. 29. 3 Zu Ehren Chrons wurde bei seiner Einvveihung eine Miinze gepriigt. Sie stellt den Bischof dar, die rechte Schulter von schwerer Kreuzeslast beladen, auf dornenvollem Pfade einherschreitend, den Blick nach Kranz und Palme gewendet, die aus lichter Hohe in Engelshand winken. Bergmann, Medaillen auf beriihmte und ausgezeichnete Miinner des osterreichischen Kaiserstaates, II. 60. sich dem geistlichen Stande zu widmen. Im Jahre 1586 begab er sich nach Graz und wurde 1588 von Bischof Johann T.autscher in Seckau zum Priester geweiht und Pfarrer daselbst. Bald darauf erhielt er iiber sein Ansuchen das durch Truber erledigte Canonicat mit der Ver-pflichtung, im Laibacher Dome zu predigen. Nach dem Tode des Domdechants wurde er an seine Stelle befordert, und als Bischof Johann auf dem Sterbebette lag, bat er den Erzherzog, niemand andern zu seinem Nachfolger zu ernennen, als Chron, wenn er die katholische Religion in Krain geborgen wissen wolle.1 Chron war als ein Mann von Geist und unbeugsamem Willen ganz dazu geeignet, die Restau-ration des Katholicismus in Krain mit Hilfe der Jesuiten clurchzufiihren. In Laibach machte sich sein Einfiuss durch erhohte Thatigkeit in Sacken des katholischen Cultus bemerkbar. Seiner Initiative war es zuzuscbreiben, dass am 24. April 1597 zum ersten male nach 37 Jahren wieder das Fest des Landespatrons Georg in der Schlossbergkapelle feierlichst begangen2 und durch diesen religiosen Act der Anspruch des katkoliscken Cultus als Landesreligion in einer fiir dessen An-hanger ebenso erhebenden als ermuthigenden Weise bethatigt wurde. Dazu kam dann die Riickforderung der kie und da auf dem Lande durch evangelisclie Patrone der evangelischen Kirche -zugefiihrten Kirchen, wie z. B. jener von Ainod, welche die Scheyer an sich ge-bracht hatten.8 In Uebereinstimmung mit dem Rathe, welchen Papst Clemens VIII. dem Kaiser Rudolf ertheilte4 — alle offentlichen Aemter mit Katholiken zu besetzen, — zwang man auch die kleinsten Landstadte zur Entsetzung ihrer evangelischen Beamten. So befahl der Vicedom (24. September 1598) den Mottlingern, welche sich den friiheren Be-fehlen noch nicht gefiigt hatten, katholische Stadtrichter und Stadtschreiber zu wahlen und auch die Rathsstellen mit Katholiken zu besetzen. Diese wahlten aber den evangelischen Nikola Zollaritsck zum Stadtrichter, indem sie vorgaben, ein Stadtrichter mttsse friiher Stara-šina gewesen sein, um sick die Stadtgebraucke und Rechtsgewohn-heiten anzueignen, daher sie den vom Vicedom zum Stadtrichter vor-geschlagenen Gregor Lah zum Starašina wahlten. Die wahrend des Jahres zur Erledigung kommenden Stellen wollten sie iibrigens gern mit Katholischen besetzen. Doch diese theilweise und bedingte Fiig- 1 Stepischnegg, Thomas Chron, 1856; Mitth. 1858 S. 13. 2 Kalender Chrons, Mitth. 1861 S. 74. 3 Domcap.-Areh.; Mitth. 1864 S. 1. 4 Beda Dudik, papstliche Eegesten, osterr. Arch. XV. 196 n. 84. samkeit geniigto nicht, der Vicedomamtsverwalter Domherr Paul Kot-scheer ertheilte den Mottlingern einen Verweis und die strenge Wei-sung, den fruheren Befehlen nachzukommen,1 welcher dieselben sich wohl auch sofort gefiigt zu haben scheinen, da keine weitere dies-fallige Verhandlung vorkommt. In Wippach waren die an die Gebriider Lanthieri ergangenen Befehle der Regenten zur Austreibung der evangelischen Biirger nicht zum vollstandigen Vollzuge gekommen. Vincenz und Mathes Amigon, der landschaftliche Zapfenmasseinnehmer Bemhard Distl, der land-schaftliche provisionirte Diener Hans Turkovitsch und Melchior Tru-scher waren zuriickgeblieben, auch ein evangelischer Pradicant war wieder bereingekommen, und man hatte, um auch die Ruhe der todten Evangelischen zu sichern, einen eigenen Friedhof fiir dieselben auf des Landmanns Wilhelm von Schnitzenpaum Grunde angelegt. Diese ,strafwiirdigen Excesse', diese ,freventliche Vermessenheit' erklarte der Erzherzog laut seines am 23. April 1597 an die Gebriider Lanthieri erlassenen Befehles2 nicht langer dulden zu wollen. Die verfiihrerischen Religionsexercitia sollten ein fiir allemal abgestellt, die Burger vorgefordert und ihnen angekiindigt werden, dass sie um ihres ,halsstarrigen Ungehorsams' und ihrer ,strafmassigen Uebertre-tungen' willen, obwohl sie eine grossere Strafe verdienen wiirden, aus allen erzherzoglichen Landen auf ewig bandisirt (verwiesen) seien, und es wurde den Lanthieris bei 1000 Dukaten Strafe auferlegt, wenn sich einer der Verbannten binnen secbs "VVochen noch im Wippacher Gebiet betreten liesse, denselben festzunehmen und im Schlosse bis auf weiteres zu verwahren. Auch wurde den Lanthieris befohlen, dem Erzpriester von Gorz, der sich iiber erzherzoglichen Befehl nach Wippach verfiigen und den neuen Friedhof durch seine Trabanten und Diener niederreissen lassen solite, Beistand zu leisten.3 Als die Lanthieris diesen Befehl des Erzherzogs in Vollzug setzten, verwendeten sich die evangelischen Wippacher an die Landschaft (Mai 1597),4 und die Stande schickten den Georg Ainkhurn nach Gratz, um iiber die Ausweisung und die inzwischen am 2. Mai durch den Landrichter und den Pfarrer von Gorz mit Beihilfe be-\vaffneter Diener vollfuhrte Zerstorung und Verwustung des evange- 1 Mitth. 1867 S. 97. • . 2 Mitth. 1867 S. 57 f. 3 Mitth. 1867 S. 57, 95. 4 Landsch. Arch. Fasc. Kel. S. Nr. 54/4. lischen Friedhofs bei Wippack miindlicb bei dem Erzherzog Bescbwerde zu fiibren. Auch wendeten sie sich an Hans von Lanthieri um Inne-haltung mit dem Vollzuge der Ausweisung. Dieselbe verzog sich auch in der That bis in den Februar 1598, obwohl Hans von Lanthieri bereits im Juli 1597 vvegen seines Ungehorsams mit einer Strafe von 3000 Gulden belegt und mit der allerhochsten Ungnade bedroht worden war. Da sich die Lanthieris nemlich wegen des unterlassenen Vollzuges der Ausweisung auf die Bedrohung von Seite der Landschaft beriefen, welche die Freiherren insbesondere in Bezug auf den Zapfenmasseinnelimer fiir allen Schaden verantvvortlich gemacht hatte, so richtete der Erzherzog 18. Februar 1598 einen Erlass an die Lanthieris, worin ihnen scharf venviesen vvurde, dass sie die Landschaft mehr respectiren als den Erzherzog, welchen straflichen Ungehorsam der Erzherzog kiinftig bei niemand mehr zu dulden gedenke. Es wurde also nicht allein die angedrohte Geldstrafe von 3000 Gulden als verwirkt erklart, sondern befohlen, die Ausweisung sogleich zu vollziehen und den Ausgevviesenen zu bedeuten, dass, wenu sie nach Ablauf eines Monats noch im Lande betreten werden sollten, der Galgen ihrer warte. Im Falle des Ungehorsams solle die Pfand-gerechtigkeit der Lanthieri eingezogen werden. Gleichzeitig wurde den Standen eine Abschrift dieses Erlasses mitgetheilt und ihnen ihre Einmischung in die Angelegenlieit landesfurstlicher Unterthanen, vvelche nur auf Rebellion hinauslaufen konne, scharf vervviesen.1 Nun horte jeder fernere Widerstand auf. Die Verwiesenen verliessen Wippach und begaben sich nach Laibach und von da auf die G liter des Herrn von Schnitzenpaum. Die Stande hielten die Sache jedoch fiir wichtig genug, um den Steirern und Karntnern das ,ganz abscheuliche und entsetzliche scharfe Befehlschreiben' des Erzherzogs mitzutheilen und sie um ihre Untersttitzung zu bitten, da ihnen, seit sie sich freiwillig und wohlmeinend dem Haus Oesterreich unterworfen, noch von kei-nem Monarchen etwas ahnliches zugeniuthet worden sei, worauf still-zuschweigen allen drei Landen zum hochsten beschwerlich sei. In der That lag auch, abgesehen von der Intoleranz, in der YerwUstung des auf Landmanns Gut angelegten Friedhofs ein eclatanter Bruch des Landfriedens vor. Doch blieben alle Schritte der Stande in der Angelegenheit der Wippacher ohne Erfolg, sie vvurden vielmehr mit ihren Beschvverden zur Ruhe vervviesen.2 1 Mitth. 1 c.; landsch. Arch. 1. c. 2 Mitth. 1. c.; landsch. Arch. 1. c. In Krainburg wurde den evangelischen Biirgern durch den katholischen Pfarrer auf der Kanzel mit Androhung von ,Leib-, Guts-und Blutstrafe' der evangelische Gottesdienst verboten und ihnen das Begrabniss ^ingestellt'.1 Die Burgerschaft von Stein ,unterstand' sich, « ihre evangelischen Mitbriider, welcben der Pfarrer von Stein das Begrabniss in gevveihter Erde verweigerte, ,eigenmachtig' auf dem Friedhofe der S. Niklas - Filialkirche in Podgor zu begraben. Die Bauern der Umgebung, von ibrem Seelenhirten, dem Pfarrer von Mannsburg, aufgestachelt, gruben die Leichname aus und richteten, 45 an der Zahl, eine Petition an den Pfarrer, worin sie sicb tiber den Frevel der Steiner beschwerten. Der Erzherzog befabl auch als-bald, den Steinern das Begrabniss Evangelischer auf dem gedachten Friedhof zu vervvehren, einen der ,Frevler' zebn Tage lang bei Wasser und Brod im Gefangniss zu halten und den andern, der in erzherzoglichen Diensten stand, derselben zu entsetzen.2 In Rudolfstcerth, wurde nicht allein das Taufen eines Kindes auf sectische Art, das ist durch einen Protestanten, an einem Schlosser, der sich dies zu-schulden kommen liess, mit Arrest bei Wasser und Brod bestraft, sondern es wurde auch scharf iiber das Fleischessen an verbotenen Tagen gewacht und dem Stadtrichter aufgetragen, diejenigen, die ihre Kinder durch Pradicanten taufen liessen und nicht zur Predigt in den Dom kamen, dem Probst namhaft zu machen.3 Auf den Pradicanten , der die Laaser mit evangelischem Gottesdienst versah, wurde gefahndet. ,Was massen', hiess es in dem diesfalligen erzherzoglichen Befehl an den Vicedom, ,sich ein krumper Pradicant, welchen die von Scheyer und die Mosconen Gebriider zu Ortenegg aufhalten (unter-lialten), unterstanden, in unser eigenthiimlich Stadtl Laas sein ver-meinte Religion dem ohne das einfaltigen und leicht beweglichen Volkl einzubilden'.4 Die Pfarre S. Cantian, welche von den Vorfahren der Auersperge gestiftet worden war, befand sich seit 1564 in protestantischen Han-den. Schon Erzherzog Kari hatte versucht, dieselbe den Katholiken zu vindiciren, indem er den Auerspergen auftrug, ihr Patronatsrecht zu erweisen. Diese beriefen sich jedoch auf das uralte geschichtliche Recht ihrer Familie, und so ruhte die Sache bis zum Jahre 1597, 1 Landsch. Arch. 1. c. 2 Mitth. 1867 S. 94. a Mitth. 1. c. 4 Mitth. 1867 S. 95. wo Erzherzog Ferdinand vier strenge Befehle erliess, die Pfarre Sanct Cantian mit einem katholischen Geistlichen zu besetzen, jedoch ohne Erfolg, daher er im Jahre 1598 dem Abt von Sittich und dem Vicedom auftrug, den Andreas Piscator als Pfarrer von S. Cantian einzusetzen. Am 12. Mai begaben sich diese nach S. Cantian, wo sich Weikhard von Auersperg mit vielen Bewatfneten befand und die beiden Pradicanten Hans Snoilschek und Hans "VVolfinger sich eben zur Predigt bereiten wollten. Sie eroftneten dem Herrn von Auersperg ihren Auftrag, wel-cher zwar Einwendungen erhob, aber keinen Widerstand leistete. Dann schafften sie die Pradicanten aus der Kirche ab, hielten eine Procession um dieselbe, investirten den katholischen Pfarrer und stellten ihn der Pfarrgemeinde nach abgehaltener Predigt und Messe vor. Die Kirchenschliissel wollte Auersperg jedoch nicht ausliefern, liess einen Unterthan, der den Predigtstuhl vor der Kirche aufrichten wollte, ins Gefangniss werfen und legte denjenigen, welche der Com-mission Lebensmittel geliefert hatten, Geldstrafen auf. Auch verbot er ihnen, dem Pfarrer Gehorsam zu leisten. Der eine Pradicant blieb iibrigens im Schlosse, verrichtete dort den sonntaglichen Gottesdienst und forderte mit seinem Collegen den Jugendzehent gewaltsam ab. Das Vieh, das den Gotteshausern gehorte, \vurde weggetrieben, der Herr von Auersperg liess dem katholischen Pfarrer seine Wiese ,ver-kreuzigen', um sie fiir sich abniahen zu lassen, und er wollte auch die Fechsung der pfarrlichen Aecker sich zueignen. Von allen Filialen der Pfarrkirche liess er uberdies am Tage vor Ankunft der Commis-sion Kelche, Messkleider, Kirchenschliissel u. s. w. wegnehmen und ins Schloss bringen. Der Bischof wendete sich an den Erzherzog um Massregeln zur Sicherstellung der pfarrlichen Einkiinfte, Riickstellung des Kirchenguts und Ermachtigung zur Festnehmung von drei als Aufvviegler bezeichneten Beamten des Auersperg. Dariiber lud der Erzherzog den Auersperg zur Verantwortung nach Graz und trug dem Vicedom und Landesverwalter auf, den katholischen Pfarrer in den Genuss seiner Einkiinfte zu setzen und ihn darin zu handhaben. Der Pradicant Snoilschek solite seiner ,unleidlichen und gar zu groben Ungebiihr' halber binneu acht Tagen alle osterreichischen Lande bei sonstiger Todesstrafe raumen. Der erzherzogliche Befehl wurde am 6. September 1598 mit Beiziehung bewaffneter Macht in Vollzug ge-setzt. An diesem Tage, vvahrend Weikbard und sein Bruder Dietrich von Auersperg abwesend waren, erschien der Landrichter mit hundert Schiitzen vor dem Schlosse Auersperg; auf den Auersperg'schen Ge-richtsdiener wurde geschossen, dem Schreiber, auf dessen Habhaft- werdung ein Preis von 100 Dukaten gesetzt war, wurde bis zur Mauer nachgesetzt, alles Vieli aus den Stiillen, alles schon eingeerntete Ge-treide \veggenonunen und nach S. Cantian gefiihrt. Der Pradicant begab sich jedoch in den Schutz der Stande, welche auch fiir ihn intercedirten. Er musste jedoch nach Kroatien zum Grafen Zriny fliichten.1 In Rom scheint das Verfaliren des Erzherzogs zu milde erachtet worden zu sein, da der papstliche Nuntius dem Erzherzog Ferdinand eine Denkschrift iibergab, worin die Einfiihrung der Inquisition in den innerosterreichischen Landen beantragt war. Der Erzherzog ver-langte das Gutachten des Bischofs Stobaus von Lavant, der seit 1597 als Staithalter in Graz fungirte. Es lautete: ,Es sei zu unterscheiden zwischen den deutschen Provinzen Steiermark, Karnten und Krain und zvviscken den Gebieten am adriatischen Meere. In welcher Weise die Einfiihrung der Inquisition in den deutschen Provinzen nur moglich sei, sehe er nicht ein. Denn was soli, was kann man inquiriren dort, wo alle offen der Haresie ankiingen und frei dem Lutker huldigen ? Oder wenn man inquiriren vvill, wie will man dann diejenigen vor Gericht stellen, die das Ge-richts- und das Kriegswesen in ihrer Hand haben? Denn bis jetzt ist die eine und die andere Gewalt bei den Akatholischen. Es kann hier demnach die Inquisition in keinem Falle niitzen, wokl aber viel schaden. Denn bei dieser Gelegenheit konnten uns die Sectirer leicht Trauerspiele vorfiihren, wenn sie wollten. Dass sie aber wollen, wird niemand zweifeln, der ihren Geist kennt. Uebrigens ist es der Zweck der Inquisition, die Ketzer hintanzuhalten von den Grenzen, oder wenn sie bereits eingeschlichen sind, die Verbreitung zu verhuten. In jenen Provinzen aber haben sie bereits iiberhand genommen und herrschen dort; — es kame die Inquisition zu spat. Im italienischen Gebiete, wohin die Ketzerei noch nicht gedrungen und wozu die Grafschaft Gorz, Gradiska, Tolmein, Fiume, Triest, Idria, Aquileja und andere Besitzungen am adriatiscken Meere gekoren, konne dagegen die Inquisition als Abwehr niitzen.'2 Die italienischen Autodafe - Gedanken fanden also in unserem Innerosterreick keinen Boden; die osterreickiscke Gegenreformation erfand andere, nicht minder wirksame Mittei, als Sckeiterkaufen und Richtschwert, wie wir im Verfolge dieser Darstellung sehen werden. 1 Mitth. 1861 S. 74; Valv. VII. 454; Elze, Art. Truber S. 371-372; Landtagsprot. VII. 405, 488 - 493. 2 Stepisehnegg, Furstbischof Stobaus, osterr. Arch. XV. 107. 3. Die Stande verweigem die Bewilligung. Religionsausschuss in G-raz. Beschvrerden der Karntner. Unruhe in Laibach. jler Laibacher Stadtrath wird reformirt. Als der Laibacher Landtag sich am 28. Februar 1598 versam-melte, fand er hinlanglichen Stoff zu Beschwerden in Religionssachen vor. In den Stadten ausser Laibach war die Gegenreformation fast ganz durchgefiihrt. Man schritt bereits zur Revindicirung der Kirchen und zur Vertreibung der Prediger. Der Landtag beschloss daher sofort einhellig, den Landtagscommissaren die schon im veriiossenen Jahre eingebrachten Beschvverartikel abermals zu iiberreichen und ihnen zu eroffnen, dass erst nach deren Erledigung zur Landtagsverhandlung geschritten werden konne. Am 2. Marz beschloss der Landtag ferner iiber Antrag des Landesvenvesers, die neu verfassten Religions-besclnverden verlesen zu lassen und dieselben sodann gleichzeitig mit den politischen Beschwerden den Landtagscommissaren zu iibergeben. Dann sollten die Stande Augsburgischer Confession zur Abhorung ihrer Beschwerdeschrift sich versammeln. Bischof Chron erhob dagegen Einsprache. Er meinte, dass die Religionsbeschwerde ganz fiiglich auch im Beisein der Geistlichen verhandelt \verden konnte. Es konnten dann die gleichmassigen Beschwerden der romischen Kirche vor-gebracht werden. Am Nachmittag wurden die Religionsbesclmerden durch die evangelischen Stande abgehort und in dieselben auch die Beschwerde des Franz Wagen, dass er des Glaubens vvegen aus Istrien abgeschaift worden, und jene des, wie es scheint, ebenfalls abgeschaiften Predigers in der unteren Mark, Hans Weixler, aufgenommen. Am 3. Marz beschlossen die Stande, ihre Gravamina ,in ansehnlicher An-zahl von allen Standen des Landes' den Landtagscommissaren mit dem Beifiigen zu iibergeben, dass vor deren Erledigung mit den Landtagsverhandlungen nicht begonnen werden konne. Nachmittag traf der oben erwahnte scharfe Erlass des Erzherzogs \vegen der abgeschaiften Wippacher ein, in welchem den Standen ,Rebellion' vor-geworfen wurde. Seine Verlesung erregte grossen Unmuth unter den evangelischen Standen, Graf Achaz Thurn sagte, die Stande hatten eine solche Behandlung mit Rucksicht auf ihre und ihrer Vorfahren treuen Dienste nicht verdient. Es sei demnach auch diese Beschwerde in die Religionsbeschwerde aufzunehmen. Der Landesverweser ver-wahrte sich im Namen der Stande entschieden gegen den ihnen ge-machten Vorwurf der Rebellion. Solite ihnen Gewalt geschehen, so miisste man es Gott befohlen sein lasssen. Dariiber miisse man sich verantworten, ,inmassen er selbst eker kriechender hinaus und sich seiner Person entschuldigen wollte, dass er zu einiger Rebellion je geholfen oder gerathen'. Inzwischen ruhten die Landtagsgeschafte, obvvohl die Geistlichen, der Abt von Sittich und der Generalvicar Dr. Mikez, am 5. Marz den Antrag stellten, auf die Verhandlung iiber die Landtagsbewilligung einzugehen, weil die politischen Beschwerden vom Hof bereits erledigt seien. Auch der Deutschordencomthur von Eck meinte, es konnte wenigstens iiber die Mittel zur Aufbringung der Bewilligung verhandelt werden, ohne daruber einen Beschluss zu fassen. Der Landesverweser sprach dagegen, mit Rucksicht auf den bereits gefassten Landtagsbeschluss. Bei der Abstimmung fiel der Antrag der Geistlichen, denen sich auch der Biirgermeister von Laibach angeschlossen hatte. Am 13. Marz war den Standen bereits die Erledigung iiber ihre politische, die Steuerlasten betreffende Besclnverde zugekommen, welche nicht erhort worden war. In der Verhandlung daruber klagte der Graf Ackaz Thurn, dass die Vertreter der Stadte und Miirkte sich von den iibrigen Standen trennen und zu den Be-rathungen iiber diese Landesangelegenheit nicht erschienen seien. Der Landesverweser sagte, man diirfe zu dieser Erledigung nicht schvveigen, Krain sei weit iiber die andern Lande beschvvert, das vvare geltend zu machen und zu bitten, die getreuen Stande ,nicht so gar fiir Sklaven zu kalten', man habe das nicht verschuldet. Es wurde beschlossen, die Landtagscommissare um Urgirung der Be-schwefden in politischen und Religionssachen bei Hofe zu ersuchen. Um vier Uhr nachmittags wurde die Erklarung der Stande, dass sie vor Erledigung ihrer Beschwerden nicht zur Landtagsverhandlung schreiten konnten, durch den Bischof als Landmarschall und Depu-tirten der Herren, Ritter und der Geistlichkeit im Deutschen Hause den Landtagscommissaren ubergeben. Diese luden sodann die Stande zur Fortsetzung der Landtagsverhandlungen auf Montag nach Quasi-modogeniti ein. Am 16. Marz proponirte der Bischof als Landmarschall den Standen die von den Landtagscommissaren iiber die am 13. Marz iibergebene stiindische Erklarung erstattete Sclilusschrift. Die Erledigung iiber die politische Beschvverde vom verflossenen Jahre, welche die Stande ungeniigend gefunden und daher riickgelegt katten, wurde iknen wieder zuriickgestellt. Der Landtag wurde auf den lten April vertagt. Als sich derselbe an diesem Tage wieder versammelte, war die Erledigung der Religionsbeschvverde noch nicht eingelangt. Graf Achaz von Thurn erinnerte an den diesfalligen Landtagsbeschluss und beantragte, dass wenn man schon zur Bewilligung seliveiten solite, dies doch nur bedingt, nemlich unter der Bedingung, dass die Erfolgung der Bewilligung bis zur Erledigung der Religions-beschwerde sistirt werden solle, zu geschehen liatte. Der Landtag uberging sodann zur Verhandlung iiber die Bewilligung.1 Es unterliegt iibrigens keinem Zweifel, dass diese auch wirklicli geleistet wurde, denn die Stande dachten ja nie daran, den Staat durch ihre gewiss berechtigte Forderung nach Gewissensfreiheit in Gefahr zu setzen. Noch ferner lag ihnen offene Emporung, und man kann eher sagen, dass auf Seite der Regierung die Noth des Vaterlandes und die un-erschiitterliche Loyalitat der Stande zur Befestigung des politischen und kirchlichen Absolutismus ausgeniitzt wurde. Gegeniiber dem consequent feindseligen Verfahren in Religions-sachen suchten die Stande der drei Lande durch gemeinsames Vor-gehen eine bessere Wirkung zu erzielen. Auf Anregung der steiriscken Landschaft wahlten die evangelischen Stande Krains am 30. Miirz 1598 einen Religionsausschuss, bestehend aus Achaz Grafen und Freiherrn von Thurn, Landesverweser Freiherrn Georg Kisel, Ludwig Grafen und Freiherrn von Thurn, Laurenz Freiherrn zu Egg, Andre Paradeieer, Hans Wilhelm Freiherrn von Schnitzenpaum, Hans Ludwig Sauer, Hans Bonhomo, Erasmus von Scheyer, Maximilian Gall, Georg Andre Kazia-ner, Wolf Engelbrecht Schrankl.2 Zugleich wurden fiinf bis sechs Herren und Landleute als Gesandte nach Gratz zu dem dort niederzusetzen-den Religionsausschuss in Aussicht genommen, welcher die Vollmacht haben solite, in allen Kirchen- und Sckulsachen, falls gegen die Brucker Pacification vorgegangen oder eine Verfolgung gegen die Evangelischen sich erheben \viirde, alles Nothige vorzukehren und im Nothfalle den Ausschuss zu verstarken, wenn aber die ,so scharfe Religionspersecution' fortdauern solite, die Landtagsbe\v i 11 igung zu sistiren und Ihrer Durchlaucht nichts erfolgen zu lassen.3 Diese in der Brucker Pacification begrundete Massnahme der Stande fand in den Zeitverhaltnissen ihre volle Rechtfertigung. Wah-rend Ferdinand nach Loretto wallfahrtete, wo er das Geliibde abgelegt haben soli, die katholische Religion in seinen Erblanden um jeden Preis, auch wenn es sein Leben galte, herzustellen, in welchem Vor-baben ibn Papst Clemens VIII. bestarkte, dauerte die Religionsver-folgung in Karnten und Steiermark fort. Die Karntner wendeten sich 1 Landtagsprot. VIL 410-416, 424 -426, 431 -433. 2 Landtagsprot. VII. 430. » Valv. VII. 463. • (1. Mai 1598) hilfesuchend an die Krainer, indem sie ihnen die im Landtage gevvechselte Correspondenz inbetreff der Religionsbeschwer-den mittheilten und ihre Meinung aussprachen, es konne nur durch Absendung eines Ausschusses aller drei Lande an den Erzherzog der Religionsbeschwerde abgeholfen \verden.1 In Laibach zeigte sich bald nach der gewaltthatigen Vertreibung der Pradicanten von S. Cantian und nach einer zwischen den Pradicanten und den Jesuiten stattgehabten Disputation in Glaubenssachen unter den Evangelischen eine gewisse Aufregung. Am Frohnleichnams-tage bewaffneten sich einige Biirger und zogen so in der Stadt umher. Auf des Vicedoms Aufforderung erschienen Burgermeister, Richter und Rath vor ihm, um sich iiber diesen Vorfall zu rechtfertigen. Sie beriefen sich auf einen Befehl des Erzherzogs, sich wehrhaft zu machen, es sei dies wegen einiger bandisirten Personen, die sich in Laibach aufhielten, gescheken. Am 30. Mai nackts fingen zwei Diener des Herrn von Schnitzenpaum einen Tumult an, besčhimpften Bischof, Jesuiten und Vicedom, schalten sie Schelme und Diebe in deutsclier, win-discher und italienischer Sprache, hielten jeden ihnen auf der Gasse Begegnenden an und fragten ihn: Bist du evangelisch oder papstisch? und wenn sie einen Katholischen trafen, setzten sie ihm mit bloser Wehre zu und venvundeten so vier Personen. Sie schrieen: ,Es pfaffi-schen Schehnen habt uns den halben Christ gestohlen, und den andern halben wellet es uns allein geben! Ei, es muss einmal ein An-fang gemacht werden, und wir wollen das unsrige so lang dabei tbun, bis wir die geringste Ader im Leib rtihren und empfinden mogen.' Den einen der Tumultuanten nahm der Stadtrichter fest, der andere entfloh und begab sich in den Schutz seines Herrn, der nicht nur seine Auslieferung verweigerte,' sondern auch die Freilassung des Fest-genommenen mit Rucksicht auf den privilegirten Gericlitsstand der Stande und ihrer Diener forderte. Der Vicedom berichtete iiber diese Vorfalle an den Hof, indem er in denselben einen Versuch erblickte, das Volk zu einem Aufstande gegen die Katholischen zu bewegen. Er meinte, wenn diese Ausschreitung nicht bestraft wiirde, konnte sie iible Folgen haben, es ware daher dem Herrn von Schnitzenpaum seine ,Ungebiihr' zu venveisen und er zu verhalten, auch den zweiten Diener zur Bestrafung auszuliefern. Der Erzherzog ging jedoch in diese, die standischen Privilegien beriihrende Streitfrage nicht naher ein, sondern befahl (10. Juli 1598), indem er die ,labe' Entschukligung der Lai- 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 9. bacher fiir diesmal gelten liess, dem Vicedom, eine solclie Biirger-bewaffnung fur die Zukunft nicht mehr zu gestatten.1 Da der Tumult nicht weiter beriihrt wird, so theilte man am Hofe offenbar nicht die Be-furchtungen des Vicedoms beziiglich eines Burgerkrieges in Laibach, obwohl eben damals die Axt an die Jahrhunderte alten Freiheiten der Stadt Laibach gelegt wurde. Am 13. Juni schrieb Thomas Chron an die Erzherzogin Maria und bat sie, zu ervvirken, dass den Laibachern verboten werde, Akatholiken in den Rath oder Magistrat zu wahlen. Wenn dies geschehe, so hoffe er ,mit den P. P. Jesuiten vermittelst gottlicher Gnade in Religionssachen bei dieser Stadt in Kiirze wohl und stattlich zu profitiren'.2 Indessen iibersah der fromme Bischof, dass es noch nicht genug Katholiken gab, welche geeignet waren, die Stadtgeschafte zu vervvalten. Der Vicedom berichtete denn auch am 11. Juli infolge eines erzherzoglichen Befehles vom 1. Juli: Es ware zu wiinschen, dass der ganze Magistrat mit Katholisehen besetzt werden kiinnte, allein in Erwagung der ,grossen' Rechtssachen, welche beim Magistrat anhangig waren, konne dies fiir jetzt nicht gesehehen, es mogen daher fiir diesmal im innern Rath vier,. im aussern sechs ,sec-tisehe' Biirger belassen werden, damit die Katholisehen sich nach und nach Geschaftskenntniss erwerben konnten. Insbesondere rieth er, einen gewissen Tschaule, der gemass erzherzoglichen Befehls sofort seiner Ratlisstelle entsetzt werden solite, seiner Tauglichkeit und Ge-schicklichkeit kalber noch eine Zeitlang im Rathsmittel zu dulden, umsomehr als er Hoffnung gebe, sich zur katholisehen Religion zu bekehren. Dariiber verordnete der Erzherzog die Niedersetzung einer Commission zur Katholisirung des Laibacher Raths. Landesverwalter und Vicedom sollten die Laibacher ,anvveisen', bei den bevorstehenden Wahlen sowohl Biirgermeister als Stadtrichter aus den Katholisehen zu ,wahlen', und zwar diejenigen, welche ihnen der Vicedom ,vor-schlagen' \vttrde. Dann sollten die nothwendigen Veranderungen im inneren und ausseren Rath vorgenonmien, Katholische an die Stelle der Evangelischen gesetzt werden. Endlich — und dies war die ent-scheidende Massregel — den Laibachern wurde im Namen des Erzherzogs befohlen, niemanden mehr das Biirgerrecht zu verleihen, er schwore denn, katboliseh zu sein und zu bleiben.3 1 Mitth. 1861 S. 74; 1867 S. 95-96. 3 Mitth. 1861 S. 74; 1864 S. 1. 3 Mitth. 1867 S. 96. 4. AbschafEung der Schulmeister und Pradicanten. Bischof Chron nimmt die Spitalskirche in Besitz. Gemeinsame Schritte der drei Lande. (1598-1601). Nach dem bisherigen Vorgehen der Regierung konnte es wohl niemandem mehr zweifelhaft sein, dass dieselbe die ganzliche Unter-druckung des Protestantismus in Krain beabsichtige. Solite dieser Zweck aber vollstandig erreicht werden, so durfte auch das den Standen bisher noch nicht verkiimmerte Recht der freien Religionsiibung fiir ihre Person und ihre Diener nicht geschont werden. Die erzahlten Ereignisse bei der Besetzung der Pfarre S. Cantian brachten den Stein ins Rollen. Ein Bittschreiben, das Bischof Chron an die einflussreiche Mutter des Landesfiirsten, die Erzherzogin Maria, aus dem streng-katholischen baierischen Fiirstengeschlecht, richtete und worin er geradezu um vollstandige Vernichtung des Protestantismus ansuchte,1 braehte wohl den seit der Pilgerfahrt von Loretto gefassten Entschluss zur Reife. Am 22. Oktober 1598 (fiir Steiermark schon am 28. September 1598) erliess Erzherzog Ferdinand den Befehl, dass alle dainals in Laibach sich aufhaltenden Prediger und Schullehrer Augsburgischen Bekenntnisses bei Lebensstrafe am Tage der Kundmachung vor Sonnen-untergang Laibach und binnen weiteren drei Tagen alle Lander des Erzherzogs verlassen sollten. Dieses Decret traf am 29. Oktober in Laibach ein, mit dem Auftrage, es am Morgen nach dem Empfange den Betreffenden einzuhandigen. Gleichzeitig vvurden Landeshauptmann und Vicedom verstandigt und an die Verordneten die Weisung er-lassen, den Pradicanten und Schullehrern keinen Schutz zu gewahren und sie zur Befolgung des erzherzoglichen Befehls zu verhalten.2 Dem Bischof Chron wurde die Ueberwachung des Vollzuges anvertraut.3 Am 30. Oktober liess der Vicedomamtsvervvalter, Domherr Paul Kot-sebeer, den Predigern und Scbuldienern das erzherzogliche Patent einhandigen. Sie sollten nach dessen Wortlaut noch an diesem Tage das Weichbild von Laibach verlassen. Allein sie leisteten keine Folge und erwiderten, die Verordneten seien ihre Herren, bei ihnen solle der Vicedom sich melden. Infolge dessen begab sich der Landes-verwalter gegen Abend aufs Landhaus, wo die Stande bereits im Aus- 1 Mitth. 1867 S. 99. 2 Mitth. 1867 S. 97; Valv. VIL 464. 8 Elze, Superintendenten S. 55. schuss versammelt waren, und ermalinte sie zur Folgeleistung und insbesondere zur Raumung der Spitalskirche, um welehe auch der Bischof das Begehren stellte. Als der landesfurstliche Befehl verlesen wurde, glaubten die Stande, gewohnt an vieljahrige Erfolge des Tem-porisirens und des passiven Widerstandes, auch jetzt noch mit Klagen und Flehen sich helfen zu konnen. Graf Thurn meinte, die Stande hatten das durch ihre Opfer an Gut und Blut nicht verdient. Es ware der fiirstlichen Durchlaucht zuzuschreiben und zu bitten, es beim alten Stand bleiben zu lassen. Er konne zur Abscliaflung der Prediger ,noch nicht' rathen. Weikhard Graf von Auersperg sagte, die Verordneten mogen sich dem Landesfiirsten gegeniiber entschuldigen, dass sie nicht ermachtigt seien, den Befehl zu vollziehen, und den Gegen-stand auf eine grossere Standeversanimlung verschieben. Andre Pa-radeiser rieth, den Brucker Vergleick zu beziehen, der Landesfiirst habe auf das geschvvoren, was den Stadten Graz, Judenburg, Laibach und Klagenfurt bewilligt worden, und stimmte im iibrigen dem Auersperg zu, dessen Antrag zum Beschluss erhoben \vurde.1 Am folgenden Tage verhandelten die Stande iiber das Begehren des Bischofs, das Predigen einzustellen und die Spitalskirche zu sperren. Graf Achaz von Thurn, sonst innner der Vorderste in thatkraftiger Abvvehr, sagte, er mochte gern rathen, wie den frommen Predigern zu helfen sein mochte, besorge aber, wenn man mit dem Predigen fortfahre, mochte man das Uebel noch arger machen. Er mochte rathen, sich der Kirchen und Predigen zu enthalten, bis fernerer Bescheid erfolge. Graf Ludivig Thurn war gleicher Memung. Der Landesverweser meinte, die frommen Christen hatten jederzeit unschuldig leiden miissen, er wollte nicht gern zur Einstellung der Predigten, sonderlich der Com-munion rathen, aber man solle ,von den Steinhaufen weichen' und Predigt und Communion im Landhaus halten. Weikhard Auersperg stimmte zu. Andre Paradeiser sprach fiir theihveise Nachgiebigkeit der ,ersten Furia' der fiirstlichen Durchlaucht gegeniiber. Auf Saurers Antrag wurde beschlossen, die Prediger aufs Landhaus in Sicherheit zu bringen und die Predigt dort halten zu lassen.2 Am 1. November wurde die Berathung fortgesetzt und beschlossen, die Prediger nicht im Landhause zu behalten, da sie dort nicht sicher waren, sondern sie an sichere Orte zu bringen und ihnen die Besoldung fort zu reichen. Man schmeichelte sich also noch immer mit der Hoffnung, die Belas- 1 Landtagsprot. VII. 500—501. 2 Landtagsprot. VII. 507-508. sung der Prediger durchzusetzen. Um dem Erzherzog andererseits einen Beweis von FUgsamkeit zu gehen, liess man die Sbhule ganzlich fallen. Nur Philipp von Sigesdorf erhob seine Stimme fiir dieselbe. Er hob ganz richtig hervor, dass die Schule kein Gegenstand der Religion, sondern des Staates sei und dass daher fiir dieselbe wenig-stens eine Fiirbitte an den Erzherzog zu richten, oder doch den Schul-meistern anheimzustellen sei, ob sie bleiben oder wegziehen wollen, wahrend Graf Achaz Thurn meinte, den Schulmeistern und denjenigen, ,so dabei laboriren' (den Collaboratoren), wisse er nicht zu helfen. Man solle ihnen eine Gabe reichen, dass sie fortkommen mochten, oder ikre Besoldung. Man beschloss, eine Deputation zu Landesver-walter, Vicedom und Bischof zu schicken und ihnen anzuzeigen, man vvolle dem landesfurstlichen Befehle nachkommen, wie man auck die Religionsiibung und die Schulen eingestellt, bitte jedoch um einen langeren Termin.1 Die Deputation wurde in der That an den Bischof abgesendet. Sie bat um eine achttagige Frist fiir die Pradicanten wegen der ein-getretenen Uebersclrwemmung und eines in der Stadt vorgekommenen Pestfalls, jedock vergebens. Am 1. November begab sich Bischof Chron in feierlicher Procession in die durch 40 Jahre von den Evangelisehen innegehabte Spitalskircke, zerriss die dort befindlichen evangelisehen Biicher, zersehlug den Taufstein und las daselbst vvieder die erste Messe, walirend die Stande auf dem Landhause in aller Stille deutsche und windische Predigt horten.2 Am folgenden Tage besehlossen die Stande, sich mit den gleich bedrohten Nachbarlanden ins Einvernekmen zu setzen und eine Ges.andtsckaft an den Erzherzog zu schicken, zu welcher sich Graf Achaz Thurn und Andre Paradeiser mit dem Bei-satze bereit erklarten, ,ausser Gottes Gewalt wollten sie sick durek nichts abhalten lassen.8 Doch alle diese Schritte blieben erfolglos gegeniiber dem vereinigten Einflusse des Biscliofs und der Erzherzogin Maria, welche eben damals (2. November 1598) an den Erzherzog schrieb: ,Unser Herr gebe Dir Gliick zu Laibach, dass Du die Pradicanten auch dort stobern kannst', und weiter: ,Unser lieber Herr Gott gebe sein Gnad, dass Du mir von Laibach bald etwas guts schreiben kannst.'4 Die Pradicanten verliessen in der ersten Halfte 1 Landtagsprot. VII. 508 509. 2 Blzo, Trubor S. 372; Mitth. 1867 S. 97 3 Landtagsprot VII. 509—510. . 4 Blatter aus Krain 1862 S. 43. des November, auf immer die Stadt, in welcher vor 67 Jahren die ersten Reformworte von der Kanzel des Doms erschollen. Felician Truber, der letzte Superintendent der evangelischen Kirche Krains, mit welchem sie ihr Ende fand, wie sie durch seinen Vater Primus zuerst emporgekommen, hielt sich erst in Morautsch, dann auf an-deren Schlossern des Adels auf, von einem zum andern predigend und die Sacramente reichend, weshalb der Vicedom sofort dem Land-richter befahl, Trubern zu verfolgen und festzunehmen. Als dieser Beamte jedoch auf dem Schlosse Wildenegg erschien, begehrte dessen Besitzer Max Gall vom Landrichter Einsichtnahme in das Patent und wollte es ihm dann nicht mehr riickstellen, sondern antwortete ihm auf sein Begehren mit Schimpfworten, er solle seinen Weg nach Hause nehmen. Er (Gall) werde mit seinen Nachbarn Raths pflegen. So musste der Landrichter unverrichteter Sache abziehen.1 Truber wurde von den Standen fort und fort in Schutz genommen, bis er endlich im Marz 1600 das Land verliess und nach Wiirtemberg iibersiedelte, wo er Pfarrer in Griinthal wurde.2 Die iibrigen Prediger blieben eben-falls vorlaufig im Lande, den Erfolg der von den Standen zu ihren Gunsten zu machenden Schritte abwartend, nicht minder die Schul-lehrer, fur welche der Vicedom selbst Ftirbitte eingelegt hatte, denn, so meinte derselbe, sie seien dem burgerlichen Gerichtsstab unter-\vorfen, und da sie alsbald die Lehrthatigkeit aufgegeben und sich des burgerlichen Gewerbes wie andere befleissen, so ware mit ihrer Ab-schaftung, da man sich von ihnen keiner Gefahr, sondern nur alles guten zu versehen babe, nicht vorzugehen, mit Ausnahme des alten Wocheritsch (Bohorič), der ein ,heftiger wissentlicher Sect' sei.3 Allein auch Bohorič blieb unter dem Schutze der Stande im Lande. Der in G raz niedergesetzte Religionsausschuss hielt es unter soleh en Umstanden fur seine Pflicht, die Lande zu einer gemeinsamen Action einzuladen. Auf den 19. Januar 1599 war der steirische Landtag einberufen. Er solite im Vereine mit den Abgeordneten der Nach-barlande die gefahrdete Sache der Religionsfreiheit mit Nachdruck vertreten. Am 19. Januar ersehienen denn auch die Abgesandten von Karaten und Krain auf dem Grazer Landhause, 200 an der ZahI, aus Krain unter andern: Weikhard Freiherr von Auersperg, Erblandmarschall und Erbkammerer in Krain; Andre Paradeiser, furstlicher Durchlaucht 1 Mitth. 1867 S. 99. Elze, Superintendenten S. 56 — 59. 3 Mitth. 1867 S. 99. Rath, Erbjagermeister in Karaten; Hans Ludwig Sauer zum Kosiak, Erbvorschneider in Krain; Georg Andre Kazianer, Wolf Engelbrecht Schrankler, Max von Gall.1 Am 22. Januar 1599 empfing der Erzherzog die Massendepu-tation des Adels der drei Lande. Ehrenreicli von Saurau, Landmar-schall in Steiermark, war der Sprecher. Er iiberreichte eine Schrift, \velche alle Beschwerdepunkte -vveitlaufig ausfiihrte.2 Er sagte unter andern, es sei unnothig, den Religionspersecutionsprozess weitlaufig zu erzalilen, doch miisse summarisch angedeutet werden, dass nicht allein das Grazer Hauptministerium (die hochste evangelisch-kirchliche Rekorde) sammt den incorporirten Ministerien zu Judenburg und Laibach, sondern auch die Kirchendiener uniiberwunden und ungehort bei Sonnenschein und wenige Tage hernach bei hochster Strafe Leibs und Lebens aus allen Erblanden der furstlichen Durchlaucht und zwar auf ewig vertrieben wurden. Darnach seien auch die Scliuldiener unterschiedlicher weltlicher Facultaten mit gleicher Commination und Bestrafung bandisirt und verjagt worden. Es sei aber nicht blos bei den Stadten verblieben, sondern die Verfolgung habe sich auch auf das Land erstreckt, indem den Herren und Landleuten ihre eigen-thiimlichen ererbten, erkauften oder sonstvvie reclitinassig ersessenen Vogteien und Lekenschaften ohne alles Recht mit Gewalt de facto entzogen, j a sogar die Pradicanten aus den von den Herren neu er-bauten Kirchen und Schlosskapellen vertrieben wurden. Die Gewissens-bescbwerung sei noch grosser geworden, indem jedem Bekenner der Augsburgischen Confession unter Androhung von Geld- und anderen Strafen untersagt wurde, den Gebrauch der Sacramente und andere kirckliche Exercitien irgend anders, ausser bei den katkoliscken Priestern zu suchen. Zu solchen Beschwerden komme nocli hinzu, dass nachdem die Landleute gebiihrliche Vorstellungen dagegen erhoben hatten, dieselben alsbald fiir Rebellen und Feinde des Vaterlandes in dem scharfen Decret der furstlichen Durchlaucht genannt und mit andern schweren Bedrohungen gegen sie verfahren wurde, als: Ver-bietung des furstlichen Hofs und Angesichts — alles zuwider wissent-licher Landesfreiheit. Es kommt, fukr Saurau fort, den getreuen Landstanden fast verwunderlick vor, wie Ihre fiirstliche Durchlaucht als ein sanftmiithiger, von dem mildloblichsten Haus Oesterreich geborener Herr und Lan- 1 Valv. XI. 379; VII. 465; Landtagsprot. VII. 514-515. 2 Abgedruckt bei Hanauer: Eelatio persecutionis etc. desfiirst so scharfen Prozess vorgenommen; olme Zvveifel sei der fiirstlichen Durchlaucht eingeredet worden, wie ,unsere christliche selig-macheude Augsburgische Confession eine siebenzigjalirige neue ver-fiihrerische Lehr und ein Grundsuppen aller Ketzerey sei und ent-gegen die romisch-katliolische Religion die uralte wahre, allein selig-machende, dass auch die Romisch Kirchen niemalen geirret, noch auch irren kimne.' Indem Saurau nun die Widerspriiche zwischen einzelnen Piipsten und Concilien, die allmalige Ausgestaltung des katholisehen Dogmas hervorheht und durch diese Argumente der Unfehlbarkeit der papst-lichen Kirche entgegentritt, fahrt er fort, dass dergleichen Irrtlium, so sich in der Kirche eingeschlichen, durch die Augsburgische Confession beseitigt und die christliche Lehre in ihren uralten Stand ge-bracht worden sei. Zwar solite nun dem fiirstlichen Decret Gehorsam geleistet werden, allein alle Lehrer stellen den merklichen Unterschied auf, dass ,divi-sum Imperium cum Jove Caesar liabet'. Solcher Unterschied sei von dem Sohue Gottes bestatigt, indem er jeglichem sein Gebiihr zueignet, der vveltlichen Obrigkeit Hab und Gut, den Zinsgroschen, ja auch den Leib, denselben mit dem Tod zu bestrafen; aber Gott dem Allmach-tigen behalt er einzig und allein bevor die Seele; jeder vverde am jiingsten Gericht derselben Heil geniessen oder Unheil entgelten miissen etc. Cliristus befiehlt, wir sollen den nicht fiirchten, der den Leib allein todten kann, sondern den, der Leib und Seele in den Ab-grund der Holle sturzen kann. Dann berief sich Saurau auf den Religionsfrieden, die Freistellung der Religion durch Erzherzog Kari, die Vergleichung des streitigen Artikels iiber die geistliche Vogtei- und Lehenschaft im Jahre 1572 dahin, dass, wo ein Geistlicher gegen einen Weltlichen Streit und Irrung hat, diese Sache vor das Landrecht als ordentliche Instanz remittirt, oder wenn dieselbe zur Appellation vor die furstliche Durchlaucht kommen solite, solche Moderation darili gebraucht werden solle, daruber die Landstande zufrieden sein sollen. Endlich beruft er sich auf den Brucker Vergleicb 1578, wo die furstliche Durchlaucht mit ,runden, klaren, fiirstlich deutschen Worten hoch contestirt, wegeri der Religion keinem ein Harl zu kriimmen', und solehes zwar bis auf eine allgemeine Vereinigung, ,welche dann nur besorglich in jener Welt . gesehehen wird.' Solchen Vergleicb habe 1581 Erzherzog Kari mit einem solennen Instrument, eigner Haiulsignatur und grossem Insiegel bestatigt und sich fiir sich und seine Erben und Nachkommen ver- schrieben. Und obwohl die ,Friedwiderwartigen solche Religionspaci-fication zu violiren sich unterstanden, so ist es doch bis an sein seliges Ableben dabei verblieben, und obgleich bei Antretung der Regentschaft des Erzherzogs Ernst sich deswegen Streit erhoben, so ist doch durch kaiserliche Resolution alles bei vorigem Stand gelassen \vorden. Ferner erinnerte Saurau an den solennen Protest bei der Erb-liuldigung, den er selbst iibergeben. Darauf habe die fiirstliche Durchlaucht den folgenden Tag die gevvohnliche Erbpflicht geleistet, nicht allein auf die geschriebenen Freiheiten und Redite, sondern auch auf die loblichen Geivohnheiten. Nun konnen sich die Landstande bei dem Regierungsantritt Ihrer fiirstlichen Durchlaucht keiner bessern Ge-wohnlieit erinnern, denn ihres seligmachenden Religionsexercitii. Das alles wolle fiirstliche Durchlaucht gnadigst ervvagen, und ist demnach die Bitte nicht nur der anwesenden Landstande, sondern vieler tausend Glaubensgenossen, fiirstliche Durchlaucht geruhe um Gottes willen die in der zu iiberreichenden Schrift ausgefiihrten Motiva gnadigst zu vernehmen, den hochst schmerzlichen Persecutionsprozess zu interrumpiren und das Religionsexercitiuin in den Stand, wie er es beim Regierungsantritt gefunden, zu restituiren.1 Noch am Tage der Audienz (22. Januar 159'J) erhielten die Stande die Antwort, ihre Beschwerde solle in Berathung gezogen und der Bescheid so bald als moglich hinausgegeben werden. Den karntnerischen und krainiscken Edelleuten liess der Erzherzog andeuten, sie mogen sich nach Hause begeben, um auf den bevorstehenden Landtagen iiber die Rettung des Vaterlandes zu berathschlagen. Im iibrigen erbot er sich, insbesondere den Ivrainern seine Resolution ,ungemahnt ex officio' zukommen zu lassen.2 Die Mahnung des Erzherzogs traf diesmal auf eine verbitterte Stimmung. Der am 13. Februar versammelte Krainer Landtag beschloss, vor allem den Landtagscommissaren die Religionsbescliwerde zu iibergeben.8 Es kam bald zu stiirmischen Scenen. Bei einem Streite mit dem Landmarschall Herbart Freiherrn zu Auersperg wegen eines Ein-griffes des Landrichters auf den Auersperg'schen Jurisdictionsbereich zog der Vicedom von Rabatta gegen Auersperg den Degen. Die Stande erklarten den Vicedom wegen dieses Friedensbruchs der Landmann-schaft verlustig, ohne welche er nicht berechtigt war, im Landtag zu sitzen. Der Landesverweser sagte bei der diesfalligen Verhandlung im 1 Czerwenka, die Klievcnhiiller S. 404- 409. 2 Valv. VII. 466. 3 Landtagsprot VII. 527. Landtage: ,Die Stande finden es von Rabatta sonders unbesclieiden, dass er an die Wehr gegriffen. Man erkenne ibn als eine „rittermassige" Per-son, daher habe man ibn auch zum Landmann angenommen. Er aber solle die anderen Cavaliere auch fiir solche halten, die „wissen, was in der Scheiden sei". Die Stande erkennen den Herrn von Rabatta viel zu schlecht, dass er der fiirstlichen Durchlaucht Verordnungen mit dem Schwert solite verfechten, da der Landesfurst dazu wohl andere Mittel babe.'1 Der Landtag verweigerte jedes Eingehen auf die Landtagspro-position vor Erledigung der Religionsbeschwerde. Er wurde wiederholt vertagt und wieder einberufen, ohne dass die Regierung ihrem Ziele um einen Schritt naher gekommen ware. Am 25. Mai versammelte sich der Landtag zum fiinften male, und nach z\veitagiger Verhandlung wurde endlich beschlossen, zur Bewilligung unter der Bedingung zu schreiten, dass die evangelischen Stande bei ihrem ,Religions- und Schulexercitium' in der Art belassen werden, wie dasselbe unter Erz-lierzog Kari zugelassen worden und wie es Ihre furstliche Durchlaucht der regierende Erzherzog vorgefunden. Graf Achaz von Thurn be-merkte, die Steirer hatten mit der Huldigung, mit Wegschaffung ihrer Prediger und jetzt mit ihrer Be\villigung ein schlimmes Priicedens ge-geben, Wenn die Karntner ihnen zustinimen, werde auch Krain nach-hinken miissen. Schrankler erklarte, die Bedingung, welche man der Be\villigung beifiigen wolle, wiirde nichts helfen, er konne daher zu Jceiner Bewilligung seine Zustimmung geben und melde seinen Protest dagegen an. Die Vertreter der Stadt Laibach erklarten, wenn auch die Stadte und Markte furstliches Kammergut seien, so konne doch der Erzherzog iiber ihre Seele und ihr Gewissen nicht gebieten. In-folge des Landtagsbeschlusses gaben Landeshauptmann und Geistlich-keit die Erklarung ab, dass sie zu den Landtagsberathungen nicht melir ersclieinen konnten. Am 28. Mai vertagte sich der Landtag mit der Ermachtigung an die Verordneten, wenn eine landesfurstliche Re-solution einlangen oder sich sonst die Nothwendigkeit ergeben solite, den kleinen oder nach Umstanden den grossen Ausschuss einzuberufen.2 Am 25. Juni versammelte sich der Landtag abermals, diesmal der Pest vvegen in Stein. Die Resolution Erzherzog Eerdinands vom 30. April iiber die Beschwerdeschrift vom 22. Januar war eingelangt. Dieselbe riigte, dass auch Landleute aus Karaten und Krain sich zum 1 L. c. 536. s Landtagsprot. VII. 559. steirischen Landtag eingefunden hatten, um durch vennehrte Zahl den Beschwerden grosseres Gewicht zu verleihen. Da aber der landes-herrliche Befehl gesonderte Landtage angeordnet habe, ware dadurch dem gemeinen Mann das Beispiel der Nichtachtung fiirstlicher Ver-ordnungen gegeben worden. Auf die Reichsabschiede hatten die Land-schaften kein Recht sich zu berufen. Erzherzog Kari habe keine Zu-sage fiir seine Erben gemacht, nur den vorgefundenen Zustand einst-vveilen dulden, inzwischen aber auf Mittel Bedacht nehmen wollen, den Religionszwiespalt zu heben. Obwohl er die Stadte und Markte ausgenommen, haben die aus der Kirche Ausgeschiedenen deren Be-woliner dennoch von der angeerbten Religion abpracticirt, und ihre Pradicanten waren aufreizend aufgetreten. Die Landleute beriefen sich auf die Landesfreiheiten, welche doch aufgezeichnet worden, ehe es noch eine Augsburgische Confession gegeben. Mit der Behauptung, man miisse Gott mehr gehorchen als den Menschen, lasse sich jeder Un-gehorsam vertheidigen. Die Landleute erlauben sich eine hochtrabende Schreibart, nehmen sich heraus, ihre Abgesandten an den Landesfiirsten Botschafter zu nennen und dieselben hiedurch gewissermassen unter den Schirm des Volkerrechts zu stellen. Nehmen sie diese Eigenschaft fiir dieselben in Anspruch, so mochten sie auch bedenken, wie solche Legaten sich zu benehmen hatten, nemlich ihren Auftrag verrichten, der Antwort harren, und sei diese erfolgt, abzieben; aber nicht bleiben und anstatt auf ihre Landtage sich zu begeben, dem Fursten einen ihnen gefalligen Bescheid gleichsam abtrotzen zu wollen etc. Ferner werden in der Resolution Thatsachen angefiihrt, wie die Evangelischen verfahren, um die Unterthanen vom katholischen Gottesdienst abzu-ziehen, wie sie walirend desselben Verhore, Vergleiche, Rechtshand-lungen anordneten, bei denen jene zu erscheinen hatten; blieben sie aus, so werden sie mit scharfen Worten angefahren, bisweilen sogar eingekerkert; kamen sie aber, so nothige man sie in das Bethaus des unkatholischen Gutsberrn. Die Unterthanen \viirden zu Beitragen an die Besoldung der Pradicanten, die sie selbst nicht einmal haben wollten, zum Ankauf der Postillen gezwungen. Zur Leistung der Ro-boten wiirden katholische Feiertage ersehen, komme. es dem Gutsherrn niemals zu Sinn, den Robotpflichtigen auch nur die geringste Er-quickung zu reichen, so miisse gewiss am Freitag eine Schiissel mit Kraut und Speclc den Hungernden zur Uebertretung der Fastenverbote locken. Konne ein katholischer Priester anerkannter Hindernisse wegen ein Brautpaar nicht zur Ehe einsegnen, dann wisse man, dass auf dem Edelhof ein Pradicant sitze, der seines gnadigen Herrn Befehl gemass zusammenfiige und trenne, je nachdem es verlangt werde. Laud-leute beniachtigten sich der Stiftungsgiiter, Priester werden insultirt, ebenso Katboliken oder solche, die zur katholischen Religion zuruck-gekehrt.1 Am 26. Juni berathschlagten die Stande iiber die Beantvvortung dieser Resolution. Es wurde zwar eine Enviderung beschlossen, welcbe den Umstand hervorhob, dass das Actenstuck keine Unterschrift trage, daher die Stande nicht wiissten, imvieferne sie demselben Glauben beimessen sollten, umsomehr als bereits ein ahnlicher Fall vorliege. Als einige mittelst eines vom Kanzler unterschriebenen Befehls" an den Hof citirte Laibacher in Graz erschienen, hatten weder Kanzler noch Erzherzog von der Citation et\vas gewusst. Abgesehen davon, lasse aber das Document nichts von der ,angeborenen osterreichischen Giite und Milde' spiiren. Doch unterblieb die Absendung dieser Er-widerung; die Stande begniigten sich mit dem Beschlusse, an der bedingtcn Bevvilligung festzuhalten, obwohl der Bischof und Domprobst Dr. Mikhiz fiir unbedingte Bewilligung sprachen. Ersterer sagte, durch Versagung der Bewilligung \viirden die Gevvissen weit niehr beschwert, als durch Leistung derselben. Er venvahrte sich im Namen der Geistlichen gegen den Landtagsbeschluss. Dagegen wahrte Graf Ludwig Thurn das Reclit der Stande zur Stellung von Bedingungen gegeniiber der allerdings ganz unrichtigen Behauptung des Bischofs, dass dies friiher nicht iiblich gevvesen. Am 3. August trat der Landtag neuer-dings in Stein zusammen. Die Burgerschaft und die Geistlichen \varen jedoch nicht erschienen, daher auf den 16. August eine neue Ver-sammlung ausgeschrieben vvurde, bei welcher die Geistlichkeit sich einfand, \vahrend die Biirger auch diesmal fern blieben. Der Bischof erklarte nun im Namen der Geistlichkeit, sie wolle ihren Antbeil an der Bevvilligung ohne alle Bedingung leisten. Die Stande schritten sodann zur Verhandlung iiber die Bewilligung, welche auch nach dem Wunsche der Regierung, doch unter der friiheren Bedingung zustande kam. Inbetreff der landesfiirstlichen Resolution vom 30. April wurde beschlossen, das Gutachten der steirischen Landschaft abzuwarten.2 Die Landschaften einigten sich iiber eine gemeinschaftliche Enviderung. In derselben beriefen sich die Stande inbetreff des ihnen gemachten Vonvurfes, sich als die ,Landschaft' geirrt zu liaben, \vahrend sie doch nur ein Theil derselben seien, auf das Itecht der Majoritat, welche 1 Hurter, Perd. II., IV. 203 f. u. Beil. 171. 2 Landtagsprot. ¥11. 560-502, 564, 565. 568-70. sie nocli immer in der stiindischen Versammlung behaupten. Den Vor-wurf, dass sie ohne Begrussung des Landesfursten in G raz der Stande-versammlung beigevvohnt, beantvvorten sie zunachst mit der Hinweisung auf die uiiumgangliche Nothwendigkeit und dem Beisatze, dass dieser Versammlung vielleicht noch andere folgen werden, \vorin jedoch durchaus keine ,Liga' gegen Ihre fiirstliche Durchlaucht zu finden, dann mit Beziehung auf ihre Berechtigung dazu nach den Landesfreiheiten, von welcher sie auch friiher ofter Gebrauch gemacht hatten, so unter Erzherzog Kari in Bruck an der Mur, bei dem Innsbrucker und Augsburger Libell. Sie nehrnen das Gewissensreclit, als dem Macht-spruch der weltlichen Obrigkeit nicht untervvorfen, fiir sich in Anspruch. Der Religionsfrieden sei nicht, wie andere vveltliche Reichsconstitu-tionen, allein zwischen den Reichs- und Churfiirsten und andern reichs-unmittelbaren Standen, sondern auch zwischen den Standen und deren Landleuten und Unterthanen geschlossen worden. ,Sintemal Euer fiirstliche Durchlaucht gniidigst gern bekennen werden, dass sie keinen sondern Gott, keinen anderen Ckristum, keinen andern Himmel und ewiges Leben haben als dero Landleut und Unterthanen und \vie Gott in gottlichen Sachen keinen respectum personarum kat, also mag er die Sinderung der Personen in Religionssachen nickt gedulden, denn der Himmel und die Seligkeit ist nicht nur fiir die Reichs- und Churfiirsten, und andere des Reichs Stande, sondern zugleich auch fiir die Landleut, Unterthanen und arme Burger und Pauern erschaffen. Es wirdet auch weder der Fiirst fiir den Unterthanen, noch der Unter-than fiir den Ftirsten gen Himmel oder gen Holl fahren. Sondern jedweder wird fiir sich selbs seines Glaubens Rechenschaft geben und also, wie man pflegt zu sagen, ein jeder mit seinem Sack zur Miihle gehn mlissen, dass also der Religionsfrieden und die zugelassene Frei-stellung der Gewissen die Unterthanen sowohl als die Herren angeht, sich auch dessen die Unterthanen sowohl als die Herren zu behelfen haben.' Folgt dann die Berufung auf die osterreichischen Religions-vergleiche von 1576 und 1578, insbesondere auf die ausdriicklich er-klarte Zulassung der Pradicanten und Schulen in den Stadten Griitz, Judenburg, Klagenfurt und Laibach. Auch den jetzigen ,Hofstilum' finden die Stande von jenem zu Erzherzog Karls Zeit gar sehr ver-schieden. Aus den ,getreuen Landleuten, lieben Kindern, die zu Ihrer Durchlaucht in allen Notlien die beste Zufiucht haben und suchen sollen, denen Sie in landesfurstlichen Gnaden jederzeit woblgeneigt, u. dergl.' seien jetzt Vasalleii, Rebellen, Idioten, frevenliche, trutzige, vermessene Ketzer, strafmassige disputatores status Imperii, Kirchen- rauber (,Sacrilegenl) geworden, und vvas dergleichen Kakophonien mehr, die den getreuen Standen billig schmerzlich fallen miissen. Schliess-lich bitten die Stande um Herstellung des status quo bei Antritt der Regierung Erzherzog Ferdinand« und erklaren dann fur den Fall der abvveislichen Erledigung, dass sie die sogenannte Hauptresolution nimmermehr annehmen, noch darein willigen, dass sie auch dagegen liiemit feierlichst protestirt haben wollen, dass sie vor Gott dem All-machtigen, dessen ihre Sache sei, vor dem Kaiser, der ganzen Chri-stenheit und aller Welt sich der Verantwortung fiir alles etwa er-folgende Unlieil, Aufruhr oder was immer fiir einen ungliicklichen Ausgang entschlagen. Inzwisclien wollen sie jedoch noch alle Mittel und Wege, doch ,citra maculam laesae Majestatis' versuchen, um ihrer Beschwerde abzuhelfen.1 Wahrend die Stande durch bedingte Landtagsbewilligungen welche zuletzt die Noth doch illusorisch machte, und durch lang-athmige Denkschriften um Gewissensfreiheit kiimpften, ging die erz-herzogliche Gegenreformation Schritt fiir Schritt weiter. Geldstrafen in der Hohe von 1000 Dukaten wurden gegen Adelige verliangt, welche den Pradicanten auf ihren Giitern Unterkunft gewahrten;2 am 1. Februar 1599 befahl der Erzherzog dem Vicedom, den fruheren Schul-dienern der Landschaft, \velche als Burger in der Stadt geblieben und ihre ,giftigen Lehren spargiren', das Schulhalten und Propaganda- machen--,das argerlich unkatholische Abpracticiren, Untenveisen und Conversiren' — bei Verlust des Vermogens oder fiir Mittellose bei Leibesstrafe und eventueller Landesvenveisung zu verbieten.3 Im Marz 1599 hatten die Evangelischen naclist der Stadt Laibach einen eigenen Friedhof errichtet, um ihren Religionsgenossen wenigstens die letzte Rulie zu sichern. Sie \vollten einen reichen Burger, Marx Stett-ner, dort bestatten und hatten ihm bereits einen ,Sarg, in der Erden gemauerter' — also eine Gruft — zurichten lassen, als ihnen der Vicedom durch zwei Rathsfreunde im Namen des Erzherzogs ernstlich und bei schwerer Strafe verbieten liess, den Leichnam in dem gegen den "VVillen des Erzherzogs errichteten Friedhof zu bestatten, weil ihnen ja das Begriibniss bei S. Peter bisher noch nicht eingestellt oder verboten worden, wobei aber freilich ignorirt wurde, dass die Bestat-tung Evangelischer auf katholischen Friedhijfen nur gegen Unterlassung 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 10, Conv. 69 Linzer Handlung. 2 Mitth. 1867 S. 100. 8 L. c. aller kirchlichen Functionen und Erlegung eines aus dem Titel der pfarrlichen Rechte hergeleiteten Zolls an die katholische Geistlichkeit statthaben konnte! Auf das Einsclireiten des Vicedoms zogerten zwar die Evangelischen mit der Beerdigung durch fiinf Tage, liessen aber inzwischen die Gruft vollenden. Auf das liess ihnen der Vicedom be-deuten, wenn sie schon den Leichnam gegen das Verbot auf ihrem Friedhof zu begraben gedachten, so vverde ihnen bei schvverer Strafe geboten, denselben ohne Procession oder Schulknaben und Gesang ganz in der Stille durch die Stadt tragen zu lassen. Doch auch dieses Verbot vvurde nicht beachtet, und die Schulmeister Rupert Mordax, Philipp Telitsch und Lukas (Selanez) geleiteten mit einer grossen Zahl ihrer fruheren Schiiler und der evangelischen Stadtbevvohner unter Absingung des ,Mit Fried und Freud fahr ich daliin' den Leichnam zur letzten Ruhestatte. Infolge dieses ,strafbaren Verbrechens' bean-tragte der Vicedom, die deutschen Schullehrer mit ihren Familien aus der Stadt abzuschaffen und auch die Witwe und dip Erben Stettners zu bestrafen.1 Es erfloss auch ein erzherzoglicher Befehl in diesem Sinne; gegen die Stettner'schen Erben vvurde vvegen des verbotvvidrigen Begrab-nisses eine Geldstrafe von 400 Dukaten ausgesprocken, 100 Dukaten mussten sie vveiters erlegen, vveil Stettner als gesinnungstiichtiger Mann sich an der standischen Opposition betheiligt hatte.2 Doch gab es im Mai 1599 vvieder eine Friedhofsaffaire. Die Biirger Christoph Schvvai-ger und Hans Ambschel liessen Ihre zvvei verstorbenen Kinder im neuen Friedhof begraben, und zvvar mit ,Procession und Absingung argerlicher unkatholischer Lieder', vvoriiber Erzherzog Ferdinand am 12. Mai dem Vicedom befahl, sie vorzuladen, ihnen ihren Trotz im Namen des Landesfiirsten zu vervveisen und jeden zur Zahlung von 100 Golddukaten zu verhalten, vvelche an den Kanzleiregistrator Wil-libald Eytner in Graz iiberschickt vverden sollten. Der deutscke Schulmeister Lucas, der beim Begrabniss mitgevvirkt, solite aus Laibach abgeschafft vverden mit der Androhung der Abschaffung aus allen Erb-landen bei fernerem ungebiihrlichen Verhalten. Da Schvvaiger und Ambschel die Geldstrafe nicht zu erlegen im stande vvaren, so vvurden sie in Haft genommen, aus vvelcher sie erst infolge erzherzoglichen Befehls vom 7. August entlassen vvurden.8 Gegen jene, vvelche ihre Kinder durch Pradicanten taufen liessen, vvurden Geldstrafen von 1 Mitth. 1867 S. 102. 2 Mitth. 1. c. S. 103. 3 Mitth. 1. c. S. 103. 10 Thaler bis 25 Dukaten, eventuell selbst Leibesstrafen verhiingt.1 Georg Waldmann, Biirger in Laibach, und seine Frau, welche nach dem Abzuge der Pradicanten das ,verbotene Exercitium mit Zuziehung fremder Personen mit allerlei argerlichen Gesangen und Vorlesung sectisclier Postillen' getrieben, zudem einen Prediger aus Karlstadt Namens Bartelma in ihrem Hause beherbergt und von demselben das Abendmahl unter beiden Gestalten empfangen hatten, wurden aus Krain venviesen.2 Ani 20. August 1599 erliess der nach erzherzog-lichem Befehle mit Katliolischen besetzte Magistrat bereits die Kund-machung des erzherzoglichen Verbots aller Heiraten, Iviudstaufen und Sacramente nach protestantischer Art, was er auch dem Vicedom an-zeigte und ihn seines Geliorsams versicherte.8 Da jedoch die evangelischen Biirger noch immer fortfuhren, Gott nach ihrer Weise zu verehren, so erhielt der Vicedom die Weisung, jeden constatirten Fall protestantischen Gottesdienstes an dem Betreifenden das erste mal mit 30, das zweite mal mit 50 Thaler, das dritte mal mit Landes-verweisung zu ahnden.4 Auch in den Landstadten und Dorfern war noch manches zu thun, um das Volk in den Schoss der allein selig machenden Kirche zuruckzufukren. So lange es seine Prediger auf den Schlossern des Adels und die Bibel in seinen Hausern hatte, klammerte es sick an das ihm seit einem Menschenalter lieb gewordeue Bekenntniss. In Zir leni z waren es drei Biirger: Juri Artatscb, Wipauetz und Blas Si-mitscli, welche dem Erzherzog als ,Aufwiegler und Radelsfuhrer' be-zeichnet wurden, weil sie Bibel und Postille nicht allein ihrem Gesinde, sondern auch anderen Insassen vorlasen und sie dadurch ,von der rechtglaubigen Kirche abhielten.' Andere Biirger von Zirkniz gingen zu dem Pradicanten nach Stegberg. Gegen sie wurde jedoch vorlaufig nur mit Verweisen und Aiidrohung schwerer Ungnade vorgegaiigen, \vas auf die Betreifenden nicht den gewunschten Eindruck gemacht zu haben scheint, da noch im Jahre 1603 zvvei Zirknizer: Christ. Artatsch und 1'h. Lipez, vvegen halsstarrigen Festhaltens am Protestan-tismus mit Landesvenveisung bedroht werden niussten.5 Da das Land-volk unter dem protestantischen Regiment lesen gelernt hatte und 1 Mitth. 1867 S. 100. 2 L. c. S. 101. 3 L. o. S. 105. 4 L. c. S. 106. 6 L. c. S. 101, 101, 108. von seiner slovenischen Bibel nicht lassen wollte, so wurde der Vice-dom Josef von Rabatta und der Pfarrer von Stein, Sebastian Tre-buchan, mit der Mission betraut, in Stein und Umgebung, wo der protestantische Hausgottesdienst besonders eingewurzelt war, so\vie in der ganzen Diocese die protestantischen Erbauungsbiicher aufzusuchen und zu confisciren.1 Am 16. November 1599 befahl der Erzherzog dem Vicedom auch, den Verkauf lutherischer Biicher strenge zu ver-bieten.2 Wahrend so mit den ketzerischen Biichern die erste Bliite der slovenischen Literatur zerstort wurde, steigerte sich im Laufe des Jahres 1599 die Verfolgung der Prediger, \velche noch immer von ihren Zufluchtsstatten, — den Edelsitzen —■ aus, ihren Glaubensgenossen unter Tiirkenziigen und Pestverheerungen Trost und Erbauung brach-ten. Als die Stande in Stein tagten, \vurde der Prediger Marx Kump-recht auf das Schloss Kreuz des Grafen Achaz von Thurn berufen. Als der Erzherzog dies erfuhr, befahl er dem Grafen (18. August 1599) in einem liochst ungnadigen Verweisschreiben bei 5000 Dukaten Strafei sogleich den Prediger festzunehmen und dem Landrichter zu iiber-antvvorten. Gleiche Befehle wurden an Herbart Freiherrn von Lamberg wegen des im Schlosse Egg ob Podpetsch verborgenen M. Felician Truber bei 3000 Dukaten in Gold, an Frau Sabina von Lamberg wegen des aus Kroatien nach Krain zuruckgekehrten und von ihr beherbergten M. Johann Snoilschek bei 2000 Dukaten in Gold, desgleichen an die Witwe Elisabeth Freiin von Lamberg vvegen des M. Georg Clement erlassen. Auch dem Niklas Freiherrn zu Egg wurde am 4. November 1599 befohlen, den seit vielen Jahren im Schlosse Egg wohnlmften Prediger Bartelme Knaffel aus dem I.ande zu schaffen. Oft galt es, die Prediger vor dem Landrichter zu schiitzen, der den Auftrag hatte, ohne Riicksicht auf die Landesfreiheiten auf den Adelsgiitern nach den Flilchtigen zu fahnden. So rettete ein Herr Petschovitsch den auf seinem Schlosse Landspreis versteckten M. Johann Snoilschek (11. Dezember 1599). Er hatte erfahren, dass der Landrichter heim-lich beim Pfarrer von Treffen angekommen sei und dieser seine Un-terthanen aufgeboten liabe, um den Prediger zu iiberfallen und festzunehmen. Der Landrichter hielt sein Kriegsvolk versteckt und wurde von Petschovitsch, nachdem er ibn um sein Anliegen gefragt, zu einem Imbiss geladen, wahrend ersterer in aller Stille seine Unterthanen 1 Mitth. 1867 S. 105. 2 Mitth. 1861 S. 75. aufbot und mit ihnen das um Landspreis angesammelte Kriegsvolk zerstreute. Der Landrichter wurde inzwischen auf dem Hause des Petschovitsch in S. Martin bei Landspreis aufgehalten, wo er mit mehreren anderen Edelleuten froblich zur Nacht tafelte und seinem Gastfreunde noch mittheilte, dass ein gleiches Geschick, wie Snoil-schek, auck den iibrigen Predigern in den nacksten Tagen drohe. Doch nicht alle waren so gliicklick wie Snoilschek. Im Januar 1600. wurde Christoph Slivetz, der evangelische Prediger in Seisenberg, ein siebzigjahriger Greis, vom Landrichter und einigen bewaffneten Bauern aufgehoben und am 21. Januar gebunden auf das Laibacher Berg-schloss gebracht. Dem gleichen Schicksale entgingen die Prediger Georg Clement und Daniel Xylander nur durch die Flucht. Felician Truber und Snoilschek begaben sich nach Reutenberg in den Schutz der Lamberge.1 Gegeniiber dem systematischen Vorgehen der Regierung in den drei Landen, welches dem Protestantismus mit volliger Vernichtung drobte, versuekten die innerosterreichischen Stande nochmals einen gemeinsamen Schritt. Am 24. Februar 1600 iiberreichten sie mit Bezug auf die landesfiirstliche Resolution vom 30. April 1599 eine ausfiihr-liche, in maneher Beziehung bedeutsame Denkschrift an den Erzherzog. Nach einem auf die traditionelle Sanftmuth und Milde des oster-reichischen Hauses anspielenden Eingange sprechen die Stande die Hoffnung aus, die im April 1599 gefallte, jedoch erst am 21. Juli den steirisehen Verordneten zugekommene ,Hauptresolution' werde nicht das letzte Wort des Landesfiirsten gevvesen sein, und die gottliche Allmacht werde sein sanftes, zartes christliches Herz, das sie in ihren Hiinden halt (!) und regiert, mil-diglich erweichen und zu sonderer Erbarmung bevvegen. Die Stande wollen sich mit ihrem gnadigsten Herrn und Landesfiirsten in keine Weitschweifigkeit oder Disputation einlassen, sondern die Hauptpunkte der Resolution besprechen. Obgleich nun die Resolution nur iiber die ein-gebrachte Reiigionsbeschwerde erfolgt ist, so enthalte dieselbe doch neben den Religionssachen auch ,hin und wieder viel eingemengtepolitische, allzu starke Anziig und insimulationes'. Es vvollen in derselben alle drei Lande ,vieler unverdienter Inzichten und hohen eriminum besehuldigt werden'. Ihr doch so demiithiges und griindliches Anbringen sei ,argerlich, unbegriindet und von dem reehten Weg der Sitten abgevvichen'. Item dass die Stando sich an dem Landesfiirsten, dem sie mit Eid ,multipliciter hochverbunden', versiindigt und 1 Elze, Truber S. 373—374; Superintendenten S. 56; Landsch. Arch. Pase. Rel. S. Nr. 2/5. vergriffen, ja was noch mehr und abscheulicher zu" boren, dass sie dem Erz-und Erbfeind christlichen Namens, dem Tiirken und nicht vveniger denen unruhigen Venedigern zur Verheerung der christlichen Grenzen und Lande und zu Verhindening der freien Meersnavigation Ursach und Anleit gegeben, ja auch den gemeinen Mann im Land zu allerlei Ungeliorsam und Verach-tung der landesfiirstlichen Obrigkeit, und was dergleichen beschwerliche Anziig mehr seien, da sie criminum et quiedem capitalium, triplicis perjurii falsi, laesae Majestatis, Rebelliouis sive perduellionis, sacrilegii, proditionis patriae, scandali delictorum contra bonos moreš, contra publicam honestatem et utili-tatem bei Einer fiirstlichen Durchlaucht ungutlich angegeben und traducirt worden.' Auf diese Anvviirfe haben, soweit es die steirische Landschaft be-trifft, bereits nicht allein die Augsburgischen Confessionsverwandten, sondern auch die katholischen Stande und die wurdigen Pralaten geantwortet und ihre Unscliuld dargelegt, worauf sie sich der Kurze willen beziehen. Die anderen beiden Lande haben dazu noch keine Gelegenheit gehabt und weisen nun-mehr diese Anschuldigungen entschieden zuriick. Sie seien stets ihrer Eides-pflicht eingedenk. Niemand kOnne beweisen, dass sie je die Grenzer von der Vertlieidigung der Grenze abgehalten oder jemanden von seinem Dienst an der Grenze wegen dieses Religionsstreits abgefordert und die Grenze dadurch in Gefahr gesetzt. Vielmehr hatten die Lande fiir die Grenze die grOssten Opfer gebracht. Ebensowenig tragen die Lande an den Repressalien und der Seesperre durch die Venetianer schuld, sintemal fiirstliche Durchlaucht selbst gnadigst vermelden, dass die Tenetianer einen uralten Hass und Feindschaft gegen das Haus Oesterreieh getragen, welche sie auch schon lange vor der Re-ligionsspaltung auf allerlei Weise an den Tag gelegt. Ob die Stande den gemeinen Mann zum. Ungehorsam und Verachtung der landesfiirstlichen Obrigkeit gereizt, das werden die seither eingeleiteten Reformationsprozesse und so vielfaltige giitliche und peinliche Esaminationes an den Tag bringen. Was den ,unnothigen Wortstreit iiber das Wortl Landschaft' betrifft (dass nemlich die protestantischen Stande, die doch nur ein Theil der ganzen Landschaft seien, sich als die Landschaft selbst geriren und betiteln), berufen sich dieselben auf die friiheren Landtagshandlungen und Decrete, in denen der Ausdruck ,Landschaft' von den Augsburgischen Confessionsverwandten unbeanstandet gebraucht wurde, so auf die Handlungen vom 16. Februar 1572, die Decrete Erzherzog Karls vom 10. Dezember 1580 und 3. Pebruar 1581, wo die Stande als ,Landschaft der Augsburgischen Confession' titulirt werden Die Berechtigung dazu konnte auch aus der Landeshandfeste und dem Rechte der protestantischen Majoritat demonstrirt vverden, keinesfalls aber gereiche es den Pralaten oder den katholisehen Mitstanden zum Schimpf. Was die geriigten Zusammenkiinfte der Lande betrifft, welche als ,con-venticula, conspirationes, Verpindnusse und ligae' bezeichnet vverden und vvelche ,unriihmlich, schadlich, viel bose Consequenzen nach sich ziehend, unzulassig, argerlich, strafmassig' seien und als gegen den Landesfiirsten gerichtet mit harten Strafen bedroht vverden, so berufen sich die Stande auf die vielen gesehichtliclien Exempel ihres gemeinsamen Auftretens von den Jaliren 1510, 1542 (Reichstag in Augsburg), 1568 und 1570 in Wien, 1572, 1575, 1576, 1578 zu Bruck und Graz, 1576 zu Regensburg auf dem Churfiirsten-Wahltag und auf unterschiedlichen Reichstagen, 1582, 1584 und 1597, in Religionssachen aber insbesondere annol525 zu Prag, 1541 und 1542 in Wien, 1548 auf dem Reichstag zu Augsburg, 1556 zu Wien mit gethanen Fussfallen vor vveiland Kaiser Ferdinand und in dem zu Bruck ge-lialteneu Generallandtag anno 1575 und 1578, die Resolution vveiland Kaiser Ferdinands vom 13. Januar 1542, lautend an ,der niederosterreichischen Lande und Stadte Ausschuss', und endlich die im Jahre 1591 zu Prag von dem regierenden Kaiser .allen drei Landschaften' ertheilte Resolution und auf die Adressirung der vorliegenden Resolution selbst auf ,der Herrn und Landleut dieser drei Erblande Steier, Karaten und Krain der Augsburgischen Con-fession zugethan eingebrachte Religionsbeschvverungen'. Man m fige also die Lande, wie von altersher, auch diesmal ,unirter beisammen lassen'. Die Nothwendigkeit habe ihre Vereinigung veranlasst. Die Steirer seien im Land-tag versammelt, die anderen Lande durch vollmachtige, nach Graz abgeord-nete Gesandte vertreten gevvesen. Ihre treuherzige Tractation', vvie sie dem alten Herkommen gemass, vvolle daher auch als vvohlbefugt und gutgemeint aufgenommen und anerkannt vverden. Wenn es ferner in der Resolution sehr ungnadig vermerkt wird, dass die Stande ,quaestionem status principalis' movirt und den Landesfiirsten nicht fiir einen ,absolutum', sopdern fiir einen ,modificatum' principem (vvelehen letzteren Ausdruck die Stande in ihren Schriften doch nicht gebraucht) halten und damit quasi sacrilegium coniittirt haben sollen, so erklaren dieselben hiemit, dass sie den Erzherzog niemals anderst, denn fiir ihren reehten, na-tiirlichen Erblierrn und gnadigsten, vollmachtigen Landesherrn und also abso-lutum principem je und allzeit gehalten und noch statig, sovvie nicht minder seine Nachkommenschaft, als solehen anerkennen, aber sie berufen sich auf ihre Landesfreiheiten, Landhandfesten, Gebrauch und Herkommen, vvelche privilegia nichts anders seien, als privationes juris, zu denen sich der Landesfiirst bei der Huldigung mit leiblichem Eid verpflichtet. Sovveit diese nicht reichen, sei der Landesfurst allerdings absoluter Herr, nur in diesem Sinne sei also ihre Berufung auf die standischen Rechte zu verstehen. Nun iibergeht die Denkschrift auf die Prage, ob die Lande direct oder indirect unter dem Schutze des heiligen rOmischen Reichs stehen. Der steirischen Landschaft werde nemlich dieser Anspruch zuer-kannt, den beiden andern abgesprochen. Alle drei Lande stehen (nach der landesfiirstlichen Resolution) nur mittelbar unter dem Schutze des Reichs, insofern der Landesfurst Reichsstand ist. Dagegen behauptet die Denkschrift, Steiermark wenigstens sei vermog Rudolfs I. Privilegium von 1277 unmittelbar in den Schutz des Reichs genommen worden, da aber nun alle Freiheiten und Immunitaten der steirischen Landschaft vermfige der krainischen und karntnerischen Landhandfesten auch diesen beiden Landen zustehen, so stehe obiges Privilegium Steiermarks auch den beiden Nachbarlanden zu, und sie hatten sich desselben auf so vielen Reichs- und Wahl-, auch Deputationstagen mit Billigung der Landesfursten bedient. Doch wollen die Stande sich dieser Subtilitat wegen mit fiirstlicher Durchlaucht in keine Differenz einlassen, sondern constatiren blos, ,das.s sie sich unter des heiligen RSmischen Reichs Schutz und des loblichen Hauses Oesterreich so sanftmilden Flugeln wirklich und kraftiglicli befinden', dass also hieraus kein Anlass zur Ungnade werde geschOpft werden konnen, wie dann auch die gehorsamsten Landstande in commune ihnen und ihrer Posteritat hierinnen und zufOrderst dem heiligen romischen Reich als von dem sie zu Lehen herruhren, nichtig zu derogiren befugt und vermeint etc. Was nun die Religionspunkte betrifft, so vverde das christliche Glaubensbekenntniss der Augsburgischen Confession fiir irrig, verdammlich, sectisch, Zizanien, Unkraut, verfuhrerisch, falsch, als argerliche giftige Calum-nien und Blasphemien, der heiligen orthodoxischen Schrift, der Auslegung der Patrum und Kirchenlehrer zuwider, als vom Kaiser und seinen ansehn-lichen Rathen und Theologen auf dem Reichstag und von dem Tridentinisclien und anderen Nationalconcilien mit gutem Grund widerlegt proclamirt. In dieser Beziehung berufen sich die Stande auf ihr Gevvissen, als die einzige Richtschnur des Glaubens fiir jedermann. Sie seien zwar niemandem als Gott diesfalls Rechnung scliuldig, jedoch widersprechen sie der Anschuldigung ihres Bekenntnisses, welches der heiligen Schrift und den drei Hauptsymbolis, Apostolicum, Athanasii und Nicaeum, dann den vier ersten okumenischen Concilien, nemlich jenen von Nicaea, Konstantinopel, Ephesus und Chalcedon entspreche. Dass aber die Augsburgische Confession anfanglich durch die romisch kaiserliche Majestat und deren Rathe und Theologen in deren Reiclis-abschieden nicht alsbald .passirt' worden, prajudicire den Standen so wenig wie den Reichsstanden selbst, als dem protestirenden Theil. Diesfalls berufen sich die Stande auf die Reichsabschiede von Speyer, Regensburg und Augsburg und den Passauer Vertrag. Auch das Tridentinische Concil ,flcht' die Stande ,im vvenigsten nicht an*, weil dasselbe ein solches General- und allerseits unparteiisches Concilium, wie sich die protestirenden Stande dem anerbotenen Vergleich nach solemniter und conditionaliter betufen, keineswegs gevvesen. Zu demselben seien die protestirenden Stande gar nie citirt und auch diejenigen, die erschienen, nicht zugelassen und gehOrt worden. Auch sei das Concil weder recht frei noch okumenisch gevvesen, weil von demselben die weltliclien Haupter und andere wohlqualificirte Personen, an deren Seelenheil nicht weniger als an dem der Geistlichen gelegen, ausgesclilossen waren. Der Papst sei Partei, Zeuge und Richter in Einer Person gewesen. Nicht allein Heinrich VIII. von Englaud, sondern auch die Romischkatho-liscllen selbst, die Konige Pranz I. und Heinrich II. und die papstischen Stande der Schweiz hatten feierlich dagegen protestirt. Dabei lassen es auch dio Stande bewenden, da ohnehin der Passauer Vertrag von 1552 und der Religionsfrieden von 1555 noch zu Recht bestehen, dagegen das Concil keine Execution erlangt hat. Inbetreff der R e 1 i g i o n s ii b u n g selbst wollen die Stande nicht allen Ausfiihrungen der Resolution folgen, da der Erzherzog selbst nicht in Abrede stelle, dass weiland durch Kaiser Ferdinand und Maximilian neben andern auch diesen niederosterreichischen Landen so allergnadigste Religionsconni-venzen und Toleranzen (wie es die Resolution benennt) so sauftmiithig erfolgt, dann aber sonderlich von Erzherzog Kari die Religionspacification vom 18ten Januar 1576, 27. November 1575 und andern mehr Orten (warum die Brucker Pacification nicht ervvahut, oder solite vielleicht statt 1576 zu lesen sein 1578?) item in der kaiserlichen umi landesfiirstlichen gerhablichen Resolution vom Jahre 1591 ertheilt worden, darinnen dann unser christ-liclies Religionsexercitium nicht allein auf der Herren und Landleut Schlossern, Giitern und also auf dem Land, sondern auch in vier benennten Hauptstadten, als Gratz, Judenburg, Klagenfurt und Laibach, in specie erlaubt und dabei gnadigst gelassen. Obvvohl nun diese Concessionen anfangs nicht ,lauter' auf die Erben des Landesfursten ausgedehnt, sondern dies vielmehr unterm 28. Februar 1572 in Abrede gestellt und abgeschlagen worden, so sei doch anno 1581 die Ausdehnung auf alle Erben und Nachkommen Ihrer furstlichen Durchlaucht aus Anlass des Zapfenmassvergleichs erfolgt, mit eigener fiirstlicher Signatur und Insiegel, was auch in der Resolution nicht widersprochen werde, zweifels-ohne weil ein so solennes Instrument ooini exceptione majus unwidersprech-lich und unvviderruflich ist, und weil ein Vertrag beide Theile bindet. Zudem enthalte auch die allgemeine Eeligionspacification aller drei Lande die aus-driickliche Clausel: ,bis auf eine allgemeine christliche Vergleichuug', welche aber bisher noch nicht gescliehen, es dauert also die Bechtskraft der Beligions-concessionen noch fort. Weiters berufen sich die Stande auf die solenne, bei der Erbhuldigung abgegebene Verwahrung ihrer Bechte in Religionssachen und auf die feier-liche Offentliche Ueberreichung ihrer Beschvverdeschrift, wornach sie sich ihrer fieligionsiibung nicht begeben, noch sich durch die Erbspflicht ,dawider binden lassen kSnnen', und sich fortan bis auf eine allgemeine christliche Vergleichung fest an die vereinbarte Beligionspacification balten wollen, dass nemlicli niemand im Lande Ser Beligion wegen vergewaltigt, die Prediger nicht ver-trieben, die Kirchen und SchuLen uneingestellt belassen, insbesondere die Biirger in Stadten und Markten in ihrer Beligionsiibung unbeschwert gelassen, ja nach dem Wortlaut der Brucker Pacification ihnen kein Haar gekrummt werde, und endlich dass ,den Herren und Landleuten ihre vom Alten habende Oerter zu ihren Sepulturen und Euhepetlein mit solchem Schimpf und Gewalt nicht sollen abgedrungen werden'. Mit diesen Vorbehalten, auf welche kein Bescheid erfolgte und welche daher nach Eechtsgrundsatzen anerkannt wurden, wurde die Huldigung geleistet. Die Stande erinnern dann den Erzherzog an ihre Opferwilligkeit. Wie vor zwei Jahren Steiermark 190,000 Gulden unter der Bedingung des Beligionsvorbehalts dargebracht und dieses Geschenk unterm 18. Marz 1598 ohne Vervverfung der daran geknilpften Bedingung in aller Huld und Gnade aufgenommen worden. Die Ezcesse betreffend, die den Evangelisehen vorgeworfen worden, so seien die Beschuldigungen ganz allgemein gehalten, weder Person, Zeit noch Ort naher bezeichnet, konnen also ebenso allgemein zurtickgewieseu vverden. Zudem konnen ganze Korperschaften die Excesse Einzelner nicht ent-gelten und hatten dieselben der Gebiihr nach untersucht und bestraft werden sollen. Zu den speciellen Vorvviirfen iibergehend, bespricht die Denkschrift zunachst jenen, dass die Herren und Landleute die Unterthanen auf Sonn-und Peiertage zu Verhoren eingeladen, um sie dann mit List oder Gevvalt bei den Predigten aufzuhalten. Diesem Auvvurf vvird insovveit nicht wider-sproehen, als es wohl zuliissig sei, die wahrend der Woche mit ihrer Arbeit beschaftigten Bauern auf einen Sonn- oder Peiertag vorzuladen, wenn sie es selbst begehren, und dass die Grundherren dann vor dem Verhor noch iliren Gottesdienst ablialten, sei \vohl elier zu loben als zu tadeln, wie denn auch dieser Gottesdienst jedermann frei und offen gehalten vverde. Wenn aber etliche Landleute ihre Unterthanen mit Gevvalt zum Gottesdienste verhalten sollten, so sei dieses allerdings nicht zu loben, wie sich denn die Stande 20 zum Grundsatze bekennen: ,Non esse religionis religionem cogere et con-scientiis velle dominari.' Wie aber Ihre fiirstliche Durchlaucht dies aii den beschuldigten Landleuten billig tadeln, So werden Sie es an Ihren Eeformationscomiuissarien wohl ebensowenig gutheissen, dass sie mit hartem Gefangniss, eisernen Banden, VermOgens-conflscationen, Androhung von Leibs- und Lebensstrafen und mit Aufrichtung abscheuiicher Hochgerichte nicht allein Privatpersonen, sondern ganze Com-munitaten von ihrer von Jugend auf bekannten Eeligion mit Gevvalt abvvendig machen. Die Verrichtung der Eobot an Sonn- und Peiertagen kiinnen die Stande niclit billigen, hinsichtlich des Fastengebots, das sie zwar nicht als schrift-gemass erkennen, wollen die Stande den Katholischen kein absiehtliches Aerger-niss geben. Die Entziehung von Pfarren, Filialen und Kapellen durch die Herren und Landleute betreffend, verweisen sie auf die Gerichte, klagen aber ihrerseits, dass den meisten Herren und Laudleuten ilire rechtmassig ervvor-benen Vogteien und Lehenschaften ohne Prozess entzogen, die von ihnen neu erbauten Kirchen und Begrabnisse zerstort, ja selbst ihre Privatkapellen nicht unangefochten gelassen werden. Die Collecturen an die Geistlichkeit ab-zustelleri, wie man den evangelischen Landleuten vorwerfe, seien sie gewiss nicht gesinnt, wenn aber die Leute solche freivvillige Gaben selbst ein-stellen, sei es nicht der ersteren Schuld. Yerweigert aber jemand ein recht-massiges Gefall, so stehe der Beschwerdeweg an die Gerichte offen. Perners werde den Standen vorgeworfen, dass sie verbotene Ehen zu sehliessen und rechtmiissige Ehen unzeitig zu scheiden, und also uneheliche und unehrliche Beiwohnungen gestatten; dass sie sich in der niichsten Blutsfreund-schaft ohne alle Dispens und Begriissung verehelichten, keine geistliche Busse fiir Unzucht oder Ehebruch, sondern nur eigeimiitzige Geldstrafen auferlegen. Dagegen envidern sie, dass sie auf die von Gott und der natiirlichen Ehrbar-keit verbotenen Verwandtschaftsgrade, ja auf Zucht und eheliches Leben so viel, vvo nicht mehr halten als jene, welche sie des Gegentheils beschuldigen, dass die Ehescheidungen von den ordentlichen Ministerien und dem geistlichen Gericht mit aller geziemenden Ordnung rechtmassig entschieden und aus-gesprochen, nicht minder auch die unehelichen Verhaltnisse, wie durch den \veltlichen Magistrat mit zeitlichen, so durch die Seelsorger mit geistlichen Strafen und Bussen, vvie offener Abbitte und andern sehweren Ponen, wie bei den Katholischen belegt werden. Inbetreff der den Landleuten schuldgegebenen Gewaltthat,igkeiten durch StOrung der Kirchgange, Kirclitage, Processionen mit feindlichen Angriffen auf die Priester mit gevvaffneter Hand, vervveisen die Stande auf die Gerichte, die jedem offen stelien, wahrend audererseits die Geistlichen ihre Bechts-ansprilche nicht mehr durch die ordentlichen Gerichte, sondern indirect durch scharfe landesfiirstliche Befehle und auf anderera Wege gegen die Landes-freiheiten durchzusetzen suchen, ja vvenn sie wegen ervviesener liochverbotener Gevvalt vor das Landrecht citirt vverden, dies durch scharfe Inhibitionen und Einstellung des Rechts zu vereiteln suchen. Die ,Wegreissung des Sacraments von des Priesters Hals' betreffend, wissen die Stande nur Einen solchen Fall, wo der Thater ein katholischer Forstknecht war und seinen Kopf dafttr auf dem Platz allhie zu Graz lassen musste. Die in Graz, Laibach und andern Orten vorgefallenen Tumulte und muthvvilligen Handel wollen den getreuen Landstanden und ihrer Religion zugemossen werden, welche letztere doch sicherlieh nichts damit zu thun habe. Wenn einige, doch nicht benannte Stadte in Steiermark keinen romisch-katholischen Biirger zum Stadtrichter oder in ein anderes Stadtamt aufnehmen, auch keinen zum Btfrger annehmen wollen, der nicht zur Augsburgischen Confession sich bekennt, so vvissen zwar die Stande nichts davon, weil es aber nur einige, wie gesagt, nicht benannte Stadte betreffe, sollen es die andern nicht entgelten. Dagegen aber kommt es vor, dass (von der Regierung) die Evangelischen, vvenn auch rechtmSssig gevvahlt, von den Stadt-amtern entfernt und an ihre Stelle einfaltige Leute, die mitunter nicht ein-mal lesen und schreiben konnen, eingesetzt vverden. Was die Prediger anbelailgt, so seien dieselben nicht liergelaufene Idioten, sondern ordentlich berufen, auf Universitaten graduirt und ordinirt. Wenn ihnen Angriffe auf die geistliche und vveltliclie Obrigkeit, vvelche sie als „SeelmOrder, Tyrannen und Herodes lasterlich zu columniren und zu sca-liren sich unterstanden haben sollen," vorgevvorfen vverden, so vvare zwar An-lass genug zu solchen Buss- und Strafpredigten durch den Beruf und den Text der Sclirift geboten, allein die Stande vvissen sich nicht zu erinnern, dass dies geschehen vvare, ,ausser des Worts Gottes und Grund der verschuldten vvahren That', und sie hatten ihre Geistlichkeit stets zur Achtung der Obrigkeit verhalten, und diese habe stets in ihren Predigten dazu ermahnt, Kir-chengebete fiir den Landesfiirsten und die Obrigkeit verriclitet, und ervveise sich demselben auch in der That gehorsam. Ob also die Stande das gegen sie eingeleitete gevvaltthatige Verfahren verschuldet, das vvollen sie nachst Gott Seiner fflrstlichen Durchlaucht als einem von Gottes Gnaden hocherleuchteten Erzherzog zu beherzigen anheim-stellen, dass nemlich ohne alle ervviesene TJrsache, ja ohne alles Verhor so-vvohl das Ministeriuni zu Graz, als auch zu Judenburg und in den andern steirischen Stadten die Prediger der Landschaft und der Landleute selbst, in Karnten etliche und in Krain fast alle Pradicanten und viele christliche, nicht allein tljeologische, sondern auch vveltlicbe Lehrer in so kurzem Termin 20* zur kalten Winterszeit nicht allein aus den Stadten und deren Burgfrieden ,bei Sunnenschein', sondern aus allen Erblanden binnen drei Tagen mit An-drohnng von Leibs- und Lebensstrafe ausgeschafft, dass nicht allein der offentliche G-ottesdienst, sondern selbst der private, Lehre von Postillen, Haus-gebet, Aufsuclien der Sacramente ausser den Stadten, Krankenbesucli, Leichen-■bestattung, Kaufen und Einftihrung evangelischer Bilcher mit Geldstrafen und Gefangniss verpont und gegen die Herren und Landlente zuwider der Landesfreiheit mit beschvrerlichen Citationen, Befehlen, Arrestirungen und un-gewohnlichen schimpflichen Yerweisungen procedirt werde. Endlich sei vor wenigen Monaten eine ,starke Commission mit zuge-gebenem Kriegsvolk' in das Land Steier abgeordnet, iiber welche nicht allein in politischer Beziehung die Stande beider Keligionen bereits Beschwerde gefiihrt, sondern welche auch gemass ihrer Hauptaufgabe die Prediger aus Stadten, Markten und Flecken verjagt, ihre Mobilien, als Biicher und alle anderen Guter, deren sie liabhaft werden kann, verbrennt und verwiistet, ihre Weiber und Kinder nicht schont, die Biirger wie die Edelleute, ja ganze Corporationen und Bauerschaften durch aufgedrungene Eide zwingt, von ihrer Eeligion abzufallen, Hochgerichte aufrichtet und die Bticher unter denselben verbrennt, Schuldige und Unschuldige mit beschwerlicher Einquartierung be-legt, die evangelischen Kirchen mit Peuer in die Luft sprengt, gemeine FriedhOfe und Grtifte einreisst und an ihrer Stelle Galgen aufrichtet, zu-wider dem kaiserlichen Eecht de sepulcris et locis honestis non violandis, und die Leichname den Schweinen und Hunden preisgibt. Obwohl nun diese Eingriffe meist nur Steiermark betreffen, so konnen doch auch die beiden Nachbarlande schon aus natiirlicher Theilnahme, aber auch wegeri der zwischen den Erblanden geschlossenen und so lobwiirdig erhaltenen Union in gemeinsamem Interesse nicht umhin, dieselben zu beklagen und um Abstellung zu bitten. Dem allen nach fliehen die evangelischen Stande aller drei Lande, nicht anders wie die Kinder zu ihrem Vater, zu dem Erzherzog als ihrem geliebten Landesfiirsten und beschvvOren ihn, ihre stets bewahrten treuen Dienste zu beherzigen, sie in ihrer jetzigen Gewissens- und Ehrennoth mit Vatersaugen anzusehen, den Eeformationsprozess einzustellen, die freie Religionsiibung wieder herzustellen und gemass der unter Erzherzog Kari geschlossenen Be-ligionspacification und des Erbhuldigungsprotestes unangefochten zu lassen. Solite aber der Beschvverde nicht folgegegeben werden, so werden Seine fiirstlichen Gnaden es den gehorsamsten Standen hoffentlich nicht zu Ungnaden vermerken, da sie alsdann zu der romischen kaiserlichen Majestat, nicht allein als dem hCchsten Haupt und dem Aelte-sten des Hauses Oesterreich, sondern auch als Monarch der Christenheit und des heiligen romischen Eeichs, der an dem Gedeilien der Erblande als einer Vormauer des Eeichs merklich interessirt sei, als zu einem hoch erwiinschten und nachst GrQtt dem einzigen Vermittler, sowie zu dem Eeich selbst ihre Zuflucht zu nehmen verursacht wiirden. Dieser Weg streite auch nicht gegen die Freiheiten des Hauses Oesterreich, sondern er sei vielmehr von den steirischen Landstanden vermoge der ihnen von Herzog Ottokar ertheilten, im Original in ihren Handen befindlichen Frei-heiten wirklich betreten worden. So habe auch weiland Kaiser Maximilian eben in Eeligionssachen im Monat Dezember 1571 seine beiden Bathe Har-rach und Stotzinger hereingeschickt, auch Erzherzog Kari habe die Verwen-dung an das Eeich 21. Januar 1580 auf blose Anmeldung nicht abgeschlagen, sondern vielmehr 16. Januar 1581 selbst vorgeschlagen und dazu gemahnt, auch im Jahre 1582 auf dem Augsburger Eeichstage ins Werk zu setzen nicht verwehrt; die kaiserlichen Commissarien hatten da sich darauf bezogen, dass dem Kaiser als solchem und als altestem regierenden Erzherzog zu Oesterreich ,an der gemeinen Wohlfahrt der osterreichischen Lande und dem heilsamen Frieden, Liebe und Einigkeit zwischen seinem (des Kaisers) Bruder und den Landstanden viel gelegen', und hatte sich auch fiir die Zukunft die kaiserliche Majestat zu guter Hilfe und ISeforderung in Eeligionssachen erboten. Die Stande versehen sich jedoch, der Erzherzog werde es zu dieser hochbeschvverlichen Weitlaufigkeit (der Yerwendung an das Reich) nicht kom-men lassen, und versprechen, sich in Uebung ihrer christlichen Eeligion aller Gebiihr und Bescheidenheit zu verhalten und mit den G-iaubensgenossen des Erzherzogs in aller bruderlichen Einigkeit zu leben.1 Da indessen auch Bischof Chron bei dem Erzherzog auf ent-scheidende Schritte gegen die Pradicanten drang,2 so sahen die Stande wohl ein, dass niclits eriibrige, als die Prediger ins Exil ziehen zu lassen. So entliessen sie denn Marx Kumprecht (11. Januar 1600), Felician Truber, Snoilschek, Nikolaus Wuritsch (25. Februar 1600), Daniel Xylander (28. Februar 1600), Georg Clemens (1. Miirz 1600), Gregor Sittarisch (16. Marz 1600), Abel Faschang (26. April 1000).3 Wir haben bereits erwahnt, dass Truber als Pfarrer in Griintlial im Wiirtemberg'schen angestellt wurde. M. Daniel Xylander ward 1610 Pfarrer zu Waizkirchen in Oberosterreich, Snoilschik hielt sich 1602 1 Landsch. Aroh. Fasc. Eel. S. Nr. 2. 2 Siehe desseu Schreiben vom 27. Juli 1599 an Erzherzog Ferdinand bei Hurter, IV. 222—223. s Landtagsprot. VIII. 1, 2; Fasc. Eel. S. Nr. 2/5. als Exulant in Tiibingen auf und wurde auf Empfehlung der dortigen theologischen Facultat Lehrer zu Sontheim in der Herrschaft Limburg. Von dort beriefen ibn die evangelischen Stande Niederosterreichs 1609 als Prediger nach Hernals, welche Stelle. er aber 1615 verliess. Im Jahre 1617 starb er.1 Den Abziehenden liessen die Stande den Betrag einer Jahresbesoldung, dem Kumprecht, der 11 Jahre in landschaft-lichen Diensten gestanden, auch bei der Ritterschaft Feldprediger ge-wesen, nocli iiberdies 100 Thaler erfolgen.2 Am 23. Marz 1600 machten iibrigens die im grossen Ausschuss versammelten Herren und Landleute einen letzten Versuch, vvenigstens einen Theil der Prediger, nem-lich diejenigen, welcbe sich zur Zeit des ersten Ausvveisungsbefehls auf dem Lande befunden hatten, zu ihrem personlichen Dienste zu erhalten. Sie richteten eine Bittschrift an Erzherzog Ferdinand, in welclier sie sich darauf beriefen, dass der Landtag einhellig beschlossen, die Prediger bei den Herren und Landleuten aufzuhalten, dass die-selben sich gegen den Landesfiirsten nichts hatten zuschulden konnnen lassen, auch den Katholiken kein Leid zugefiigt, dass daher sie zu beherbergen der christliclien Liebe gemass sei, dass sie sich auch der Sterblaufe halber nicht so bald ausser Landes begeben konnen. Der Erzherzog, als dem weitberiihmten, hochloblichen milden Haus Oesterreich angehorig, als Vater des Vaterlands werde sie in ihren Rechten schutzen, besonders aber nicht gestatten, ,dass den jederzeit in Auf-richtigkeit befundenen krainerischen Landleuten (welche gegen allen und jeden des hochloblichsten Hauses Oesterreich Feinden und fiir die Erhaltung des geliebten Vaterlands ihr Leib, Hab. Gut und Blut zu jeder Zeit mannhaft und willig aufgesetzt, es auch noch ins kiinftig zu thun bereit) durch solche ihrem Stand ungleiche Personen, wie der vicedomische Landrichter ist, ihre eigenthumlichen Hauser und Woh-nungen, welche sie vor dem grimmen I^assan Bascha, ohne Ruhm zu melden, ritterlich gesichert, anjetzo angefallen und durchsucht werden sollen.' Seine Durchlaucht inochte es ihnen nicht in Ungnaden ver-merken, wenn sie, im Falle dergleichen ,gewaltthatige und fried-briichige Handlungen' durch den Landrichter fortgesetzt werden sollten, in Kraft wohlhergebrachter Landesfreiheiten gedrungen wiirden, das Ihrige zu ,sichern'. ,Sintemal Eure furstliche Durchlaucht Dero nach-gesetzte Landesobrigkeit im Land haben, vor der einem jeden unter uns, dem alten Herkommen und Einer Ehrsamen Landschaft Frei- 1 Elze, Truber S. 374. 2 Landtagsprot. VIII. 1. heiten gemiiss, Recht zu nehmen oder zu geben gar nicht zuwider ist.' Wenn die Stande nun die von Laibach abgeschaiften Prediger ziehen lassen und nur die iibrigen auf Privatkosten erhalten wollen, so werde Seine fiirstliche Durchlaucht sich damit wohl begniigen und es ihnen in Gemassheit der Religionspacification gestatten.1 Der Erzherzog enviderte darauf (28. Juli 1600), er habe in der landschaftlichen Eingabe ,solche trutzige, vnbedachtige und ganz schimpfliche Anziig befunden, welche getreuen Landleuten gegen einem Herrn vnd Landtsfiirsten einzufuhren gar nit gebiiren, sondern vns vielmehr zu merklichen vnd Missfallen bewegen vnd hetten vns der-gleichen vnbescheidenheit zu Euch mit nichten verselien, gleichwoll wir dafiir nit halten, dass soliches von Eur selbst eignen Personen, vnnd angeben, sondern vilmehr dem vnbedacbtigen groben Schriiften-stoller herfliisse, aber vngeacht dessen lassen wir es bey vnnsern vorigen ditsfals aussgangem heylsamben verordnungen allerdings noch-malen verbleiben, wie Ir dann Ehegemelte Eur vngebiirliche Schrift als die in vnserer Hofkanzley Euch selbst zukhoniftigen spott nit zu gedulden hieneben in Originali widerumb zu empfahen. Vnd Ir sollet Euch hinjuro gegen vnns ainer mehrern gehorsamb, Bescheiden-lieit vnd respects zu gebrauchen bevleissen vnd aller dergleichen vn-zimblichen vnd verweisslichen zu schwarer Ungnad bewegenden scliarpfen ancziigen vnd ainfiierungen ganzliclien enthalten als wir vns dessen vnzweifenlich vergwissen wollen. Darbey wir Euch dann hiemit verrer gnedigst aufferlegen, das Ir vns gemelten Sclirifftenstoller mit dem ehisten namhaft machet', etc.2 Eine Deputation von Ausschiissen der drei Lande wurde vom Erzherzog nicht vorgelassen, man wies die Abgeordneten unter dem Vonvande der Pestansteckung von Graz zuriick, ungeaclitet sie von ge-sunden Orten kamen. Nun beschlossen die drei Lande8 eine Gesandt-schaft an den Kaiser abzusenden. Sie sagten darin (Eingabe vom September 1600): Der Erzherzog habe die an ihn abgesendeten Ausschiisse der Lander nicht vorgelassen und nicht anhoren wollen, sie seien unter dem Vonvande der Pestansteckung von Graz zuriick-gewiesen worden, ungeaclitet sie von gesunden Orten gekommen. Ueber ihr schriftliches Einschreiten seien sie als unberechtigt zum Auftreten namens der Landschaft abgewiesen worden. Sie wenden 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel S. Nr. 2/5. 2 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 9. 3 Die diesfallige Correspondenz im landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2/5. sich daher, da diese Lande eine Vormauer des Reichs seien und unter dessen Schutz und Schirm stehen, an den Konig als hochsten Mon-archen der Christenheit und altesten Erzherzog des Hauses Oester-reicli. Sie schildern die Massregeln der Gegenreformation, vvelclie gegen die Zusicherung der freien Religionsiibung durch Erzherzog Kari verstossen; die Landleute seien bisher von derselben nur zum Schein ausgenommen. Davon sind besonders zu envahnen die Sol-datpnexcesse anlasslich der Execution der Gegenreformation, der Ver-fall des Bergvverks, der Stadte und Markte, Verschleuderung der Giiter infolge gezwungenen Abzugs, Abnahme des zehnten Pfennigs gegen die Bestimmung des Religionsfriedens, Verluste der Abziehenden in ihren schwebenden Rechtssachen, Verbinderung der Witwen und Pu-pillen am Abzuge und Aufdringung von Gerhaben, Verheiratung der im Land verbliebenen Tochter von Evangelischen gegen die Zustiin-mung ihrer nacbsten Befreundeten und oft gegen ihre eigene, was gegen die Landesfreiheiten verstošse.' Die Biirger begeben sich aus den Stadten auf das Land zur Landarbeit, aus Burgern tverden Bauern, aus Stadten Dorfer. In Radkersburg seien 70 Hauser od und verlassen. In Krain wie in Steier und Karaten seien nack Landes-freiheit und Schrannenordnung seit undenklichen Jahren die Beisitzer fiir das Land- und Hofrecht diirch die Herren und Landleute benannt und bestellt worden. Nun sei von der Landeshauptmannschaft in Krain ein Erlass an die Beisitzer im Namen Ihrer furstlichen Durchlaucht ergangen, wornach man gesonnen sei, diese Stellen sofort mit Ka-tholischen zu besetzen. Eerner werden gegen die Schrannenordnung Eingriffe in den ordentlichen Rechtsgang vom Hof gemacht (Einstel-lungen), es werden Rechtssachen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ent-zogen. Die Gegenreformation entziehe den Standen ihre Beamten, der Grenze erfahrene Kriegsleute, dem Lande Aerzte und die zum Kriegfuhren nothwendigen Gewerbe. Bereits seien Landleute an den Hof citirt und daselbst in Haft genommen, auch vom Hof verbannt. Den zwei krainischen Edelleuten Engelbert Schrankhl und Kaspar Taubenhauer sei unter der falschen Beschuldigung, dass sie in Land-tagen, Ausschiissen und andern standischen Versannnlungen gegen die katholische Religion gesprochen, das Landhaus verboten worden. Durch den Befehl des Erzherzogs seien die Stande gezwungen \vorden, Geist-liche unter die Verordneten aufzunehnien. Etliche krainische Herren und Landleute seien in ihren Schlossern, auf ihren eigenthumlichen Griinden durch den Landrichter wider den Landfrieden und die Landesfreiheiten mit vvehrhafter Hand feindlich iiberfallen, beraubt und mit Gewalt gepliindert worden. In Steiermark seien bereits zwei Landleute, Baltbasar Tollniger (Tolliuger?) in Aussee und Hans Rauchen-perg im Ennsthal, durch den Venveser in Aussee und den Probst von Rottenmann Landes vervviesen worden, u. s. w. Diese Eingabe tragt 28 Unterschriften. Es sind dies obenan Herwart Freiherr von Auersperg und Hans Ludvvig Graf von Thurn, Georg Kisi, Wilhelm von Lamberg, Wolf Freiherr zu Egk, Štefan Gu-sitsch, Josef von Sigersdorf, E. Schaijer, Hans von Neuhaus, Georg Rau-ber, Georg Mordax, Walther von Schager, Elias Basp, Cosmus Rauber, Christoph Ramschisl, Walther von Wernegg, Georg Sigm. Freiherr zu Egk, H. L. Sauer, Christoph Paradeiser, Andre Mordax, Pongraz Gall, Michael Zetschkher, Anton Petschovitseh, Georg Andre Kazianer, Wilh. Rasp, Leonh. Mcrcheritsch, Pli. von Sigersdorf, Georg Rasp.1 Dass auch diese Verwendung erfolglos blieb, liisst sich bei dem Geisteszustande des Ivaisers voraussetzen. Als die Abgesandten von Steiermark und Krain — Karaten scheint sich nicht angeschlossen zu haben 2 — am kaiserlichen Hofe verweilten, forderte sie der Erzherzog (3. Marz 1601) auf, Prag sogleich zu verlassen, da die Berufung auf des Reiches Schutz gegen die Freiheiten des Hauses Oesterreich verstosse.8 Doch war damit die Angelegenheit der Pradicanten noch nicht abgeschlossen. Noch im September 1601 fand sich auf dem Schlosse Sonegg ein Pradicant, Hans Dobranski, ein, welcker friiher in Karaten in Ostenviz dem Adel die Communion gereicht hatte und nun in Sonegg Gottesdienst hielt und alle Benachbarten vom Adel communicirte.4 Der Erzherzog fand sich durch solche Vorfalle veranlasst, in einem geheim gehaltenen Generale vom 12. September6 die Ausvveisungs-befehle zu erneuern und zu verscharfen. Die Pradicanten und Schul-meister wurden darin als wissentliche Aufwiegler und Friedensstorer mit der Todesstrafe bedroht, jedem, der einen solchen lebendig ein-liefere oder seinen Aufenthalt anzeige, 300 Thaler als Belohnung zu-gesichert. Jeder, der mit einem dieser Geachteten Gemeinschaft pflege, solite an Hab und Gut,, nach Umstanden auch am Leibe ernstlich ge-straft werden. 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 10. 2 Lebinger in dem citirten Aufsatze, Klagonfurter Gjmnasialprogramm 1868 S. 22, Anm. 6. 3 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 0. " Mitth. 1862 S. 21. 6 Bei Czerwenka, Khevenhiiller 410—412. Die Schulen waren alsbald nach dem ersten Ausweisungsbefehl geschlossen worden. Am 18. August 1598 entliessen die Stande bereits den letzten Rector M. Engelbert Engel,1 den Scbullehrern Lukas Selanez aus Warasdin, der 15 Jahre Collaborator gewesen, Laurentius Maderle aus Kirchheim in Wiirtemberg und Adam Bochoritsch dem Jiingern, der neun Jahre gedient, wurden die Abgangszeugnisse am 12. April 1600 ausgefertigt.2 5. Abschluss des Kulturlebens der Eeformation in Krain in Kirche und Schule (1590—1600). Zustande des Katholicismus geschildert von einem papstlichen Visitator (1593). Mit der Ausweisung des letzten Pradicanten und des letzten deutschen Schullehrers aus Krain schliesst das 16. Jahrhundert, ein Jahrhundert des geistigen Aufschwunges, der frischen Entvvicklung, wenn auch unter Kainpfen und Hindernissen mannigfacher Art. Es schliesst eine Kulturepoehe, in welcher nicht allein das protestantische Bekenntniss, sondern der protestantische Geist, der Geist freier For-schung, selbstandigen Denkens belebend auf die Thatigkeit eines reich-begabten Volkes gewirkt hat. Wir stehen am Markstein der entschie-densten ,Ruckentwicklung', und ehe wir die Leiden und Kampfe der Gegenreformation weiter verfolgen, frommt uns ein Blick auf das letzte Decennium protestantisehen Lebens in Kirche und Schule. Die evangelisehe Kirche Krains eroffnete dieses letzte Decennium ihres Bestandes mit dem unersetzlichen Verluste ihres dritten Superintendenten, M. Christoph Spindler, der nach langerer Krankheit am 22. Oktober 1591 starb, kaum 45 Jahre alt.3 Seine mehr als 22jahrige Thatigkeit in Kirche und Schule, organisirend und beaufsichtigend, mit gleicher Liebe fiir das deutsche \vie fiir das slovenisclie Element wirkend — wir erinnern hier nur an seine Theilnahme an der Be-rufung Frischlins und dem Zustandekommen der slovenischen Bibel, — sichert ihm das ehrenvollste Andenken. Die Stande ehrten es, indem sie seiner Witwe und ihren Kindern eine Jahresbesoldung und fiir die Folge einen jahrlichen Unterhaltsbeitrag zusicherten. Graf Achaz Thurn erklarte, ihr aus der Stiftung des Grafen Jobst Josef von Thurn fiir evangelisehe Jungfrauen 100 Gulden amveisen zu \vollen.4 Spind- 1 Elze, Truber 374; Landtagsprot. VII. 129. 2 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 2 3 Elze, Superintendenten S. 48—49. •» Landtagsprot. VI. 164-16(3. ler sckeint zum zweiten male -mit einer Verwandten Primus Trubers verlieiratet gewesen zu sein, denn dessen Sohn Primus, Pfarrer zu Kilchberg bei Tubingen, nannte ihn in Briefen seinen ^chvvager'.1 Spindlers Nachfolger als Superintendent, Bartolomaus Simpli-cius, Feldprediger der Ritterschaft und des Kriegsvolks in Karlstadt, von den Standen zu Neujahr 1592 berufen, wirkte im Sinne Spindlers in Kirche und Schule, befurwortete auch Felician Trubers Antrag, die von dessen Vater Primus hinterlassene krainische Uebersetzung von Luthers Postille drucken zu lassen. Allein seiner Wirksamkeit war leider ein friihes Ziel gesteckt. Er starb bereits im Herbste 15 94.2 Primus Trubers Sobne, M. Felician, geboren in Kempten, war es be-scbieden, als der letzte Superintendent der evangelischen Kirche Krains ihre letzten Leiden und Kampfe mit zu erleben. Im Herbst 1580 zu-erst in der Angelegenheit der Concordienformel nach Krain geschickt, zeigte er sich hier als tiichtiger Prediger und erhielt infolge dessen den Ruf nach Krain, wo er zuerst als deutscher, spater aber auch als \vindischer Prediger wirkte. Er betheiligte sich an der Revision der Dalmatin'schen Bibeliibersetzung, vvirkte in Schulsachen bei der Reform (1581) und begutachtete Frischlins zvveiten Schulplan (1583). Nach Dalmatins Tode erhielt er als der Nachstalteste im Ministerium die erledigte Besoldung von 300 Gulden (22. Januar 1590). Nach wie-derholtem Aufenthalt in Wurtemberg trat er mit Simplicius zugleich als windischer Pastor an die Spitze der evangelischen Kirche Krains. Er wirkte nicht nur in des Vaters Heimat, sondern auch in Tubingen beim windischen Biicherdruck, dessen wir noch ausfuhrlicher gedenken werden, sovvie als aufopfernder Seelsorger seiner Glaubensgenossen wahrend der Jahre der Verfolgung 1598—1600. Im Jahre 1596 be-griindete er seinen eigenen Hausstand, wobei die freiwillige Musik-begleitung des Hochzeitszuges durch Stadtmusikanten den Feinden der Evangelischen willkommenen Anlass bot, den ersten Prediger des Lan-des als Uebertreter eines von katholischer Seite wenig geachteten Festlarmverbots in starke Geldstrafe zu nehmen. Noch im Beginne des Jahres 1598, welcbes der protestantischen Kirche Krains so ver-hangnissvoll werden solite, 13. Februar 1598, kaufte er sich ein eigenes Haus in Laibach von Gregor Wiegand, am Platz, zwischen gemeiner Stadt Zeughaus und Albrecht Gilms Hausern an der Ring-mauer beim Laibachfluss gelegen. So wenig ahnten die Protestanten 1 Elze 1. c. S. 49. 2 Elze 1. c. S. 50—51. Krains den Sturm, der sich iiber ihren Hauptern zusammenzog. Da kam am 8. August 1598 der Haftbefehl gegen Felician Truber und seine Aintsgenossen Georg Clement und Marx Kumprecht. Dann er-folgten (13. September in Steiermark, 22. Oktober in Krain) die Aus-weisungsbefehle gegen die Pradicanten, welclie von nun an heimatlos von Asyl zu Asyl auf den Schlossern des Adels herumirrten, bis die immer ernster werdende Verfolgung sie in das Exil trieb. In riikren-der Weise verabschiedete sich Truber von den Standen, Gott bittend, ,dass er ihnen und den Ihrigen langwierige Gesundheit, gliickliche Regierung und starken Sieg wider den Erbfeind, den Tiirken, ver-leihen, sie, ihre geliebten Kinder und Nachkommen vor der Finster-niss bewahren und bei der einmal erkannten Wabrheit des heiligen, allein selig machenden Evangelii erhalten und ihnen endlich aus Gnaden die Krone der Elire und die ewige Seligkeit geben \volle.'1 Mit Pradicanten war die evangelische Kirche Krains auch im letzten Decenniuin ihres Bestandes hinreichend versehen. Im Jahre 1595 ziihlte man in Krain niindestens 18 Pradicanten bei den Pfand-herrschaften und anderen Landleuten, ungerechnet diejenigen, \velche unmittelbar im landschaftlichen Dienste standen.2 In Laibach waren als Prediger nach einander M. Felician Truber, Marx Kumprecht (seit 1589), Knaffel (aushilfsweise, 1590), M. Trost und M. Pyroter (1590), Georg Zuetschitsch (1592), Georg Clement (1595) angestellt. Hans Tulschak war wegen seines Alters vom Predigtamt entkoben worden.3 Ausserhalb Laibachs fungirten als Prediger Johann Snoilschek, Christoph und Thomas Spindler, M. Abel und Leonhard Faschang, Nikolaus Wu-ritsch, Johann Woltinger, Gregor Sittaritsch (1592), Andreas Schwaiger (1592), Marx Xylander, ge\vesener Pfarrer in Cantian (1593), Daniel Xylander, Matthaus Schelesnik, gewesener Pfarrer in Vodiz (1593).4 ' » 1 Elze 1. c. S. 52-58. 2 Vicedom-Bericht, Mitth. 1867 S. 92. 3 Landtagsprot. V. 520-523; VI. 223—224; Mitth. 1863 S. 84. 4 Mitth. 1. c., Landtagsprot. VI. 67; VII. 378, 386; Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2. Ausser dem obon genannten M. Johann Snoilschek finden wir boi Eaupach, Presbyterologia S. 170, einen Zweiten gleichen Namens envahnt. Ebenfalls zu Laibach geboren, hatto sich derselbe einige Jahre zu Wittenb; Elze Superintendenten S. 53. 5 Valv. 1. c. 6 Landsch. Arch. Pase Rel. S. Nr. 1. numen vnd bitte vmb Gottes vnd der Armen Jugent willen, E. E. wolle die sache promouiren vnd die Andern Herrn Inspectores dahin vermogen das sie wolten rathsam vnd behilflich sein, das mein treu-herzig vnd nothwendig bitten vnd begern, stattfinden vnd in das werkh gerichtet werde. Ich begere ja nichts anders den was zu E. E. Landschaft Schulordnung volziehung gehorig vnd dienstlich ist vnd die Herrn Inspectores schon lengst hieuor als billicb vnd recht erkennt vnd gesprochen haben. Als Erstlich den merern gewaldt vnd Auto-ritet des Rectoris belangent nachdem solicher Ime gegen den Collegis gar eng gespannt vnd derhalben hiedurch allerlay vngebiir, vngehor-sam, negligentia vnd mutwillen verursacht, die leges, der Rector, vnd Herrn Inspectores selbs veracht vernicht vnd in wind sein gesChlagen worden, So wird ja billicb dem Rectori solicher gewaldt vnd Autoritiit ampliirt vnd gemert werden, dann wie solt er die regieren vnd Ire Verhaltung verantworten,- gegen denen Ime Kain authoritat vnd gewalt gelassen ist. Aus welichem dann auch das ander begeren erfolget, dann die-weil die institutiones classicae welche aus Beuelch der Schulordnung durch den Rectorem gestellet vnd durch die Herrn Inspectores exaini-nirt vnd approbirt, den Collegis gametlich zugestellt vnd anbeuolchen worden. Aber noch bis dato vernicht vnd negligirt vnd derwegen die ratio docendi nicht (wie es sein solt vnd verordnet worden) verrichtet wird. Derwegen denn vonnoten vnd mein bittlich begeren ist, das in quarta classe verordnet werde, dass von derselben Mgro. die Latina lingua' (welches bisher der Rector neben der Dialectica, Rhetoriea und graeca lingua verrichten miissen) perfectum (?) et sua methodo tradirt vnd exercirt werde. Damit der Rector merer Zeit ad reliquarum clas-siuin inspectionem habe vnd die Institutiones classicae also vberall vrgirt vnd in schvvang gebracbt vnd erhalten werden. Endlich vnd zum dritten. Nachdem von den Eltern taglich vil-feltige Ivlag vnd Beschwerung wegen des Quatenibergelts fiirkhumet, weliches vnangesehen des Inen die Herrn Inspectores solches einzu-fordern vnd einzunemen vor zwei Jaren ernstlich inhibirt vnd verboten, nichtdestoweniger nit allein nochmalen Ires gefallens vnd \vider die Schulordnung damit vmbgehen machen, setzen, einfordern und ein-nemen sondern auch mir mein deputirte portion verschlagen, entziehen und ganzlich vorhalten. So bitte Ich, Inen solche vnverschambte vnd trutzige vngebiir einzustellen vnd Inen aufzulegen das mir das meine verraiten vnd zustellen vnd dervvegen E. E. Landschaft Schulordnung nachkumen. Ob aber gleichwol in genere et specie .in meiner Schrift mehrere Beschwerung vermeldet, hab Icli doch allein dise drei Puneten erkolen wollen als an welchen die andern alle bangen vnd durch so-liche mogen corrigirt vnd abgeschafft werden. Bitt derhalben E. E. nochmalen vnib Gottes vnd der lieben Ju-gent willen, der Herr wolle dervvegen das beste thun damit die Herren Inspeetores die sache dermalen ernst fiir die Hand nemen vnd der Schulen vnd mir in solcher vilfeltigen anfechtung vnd widerwertigkeit geholffen werde. Et cogitate quod uni ex pusillis istis feceritis, Christo ipsi factum esse.'1 —- Nach Prentelius' Abgang musste der alte Bohoritsch das Rectorat \vieder iibernehmen, wie wir aus folgendem Schreiben Trubers an den landschaftlichen Secretar Gebhard, vom 17. Juni 1596, ersehen: ,Ehrenvester furnemer besonders giinstiger freundlich Lieber Herr Secretari!' ,Auf des Herrn nachten gethanes Vernemen des Schul-Rectoris E. E. Landschaft betreffend thue icli den Herrn anzeigen dass ich solches heut morgens verrichtet hab. Der Bescliluss und die Meinung meiner collegarum ist dahin gangen, dass man den alten Herrn Bohoritsch zu der Schul Rectoris loco dergestalt brauchen soli bis man von andern Orten einen andern, es ware von Tiibingen oder Strassburg bekhame, denn es ja hoch vonnoten (sonderlich zu der Zeit) dass man sich hie wider die khiinftige Jesuiter, die allerley vnruhn (deren nicht zu zweifflen) anrichten werden, einen gelerten philosophum vnd disputatorem habe. Man miig auch gleichwol des Herrn Rectoris zu Clagenfurt deshalben raths fragen, aber denjenigen, der vor einem Jar vnserer Schul fiirgeschlagen vvorden, nicht annemen.'2 Ani 18. Juni 1596 beschlossen auch bereits die Stande Bohoritsch' "VViederanstellung8 mit einer Zulage von 100 Gulden zu seiner Pension von 140 Gulden.4 Ihm folgte als der letzte Rector M. Engel-bert Engel (Juni bis August 1598). Als die Schliessung der Schulen erfolgte, beschlossen die Stande, Bohoritsch neben seiner Pension auch die erwahnte Zulage fort zu reichen, so lange er lebe.5 1 Landsch. Arch. Fasc. Rel. S. Nr 2. 2 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2. 3 Landtagsprot. VII. 129 4 L. c. VII. 183. Am 21. Marz 1597 verehrten die Stande Bohoritsch 18 Gulden Landtagsprot. VII 381. 5 L c. VIII. 136; Elze, Trubor S. 374. Als Schullehrer kommen vor: Rupert Mordax, Philipp Telitsch, Lukas Selanez, Mathias Vinizianer, Balthasar N. (in Prem 1593), Kast-ner, Daniel Waldner; als Cantoren Wolfgang Striccius, Sebastian Poppins.1 Wenn auch nicht im Umfange und im Sinne der heutigen Bi-bliotheken, besassen doch die evangelischen Stande eine ansehnliche Buchersammlung, gebildet zuniichst aus den auf Kosten der Landschaft gedruckten "VVerken und dann vermehrt durch die von den Predigern verausserten oder hinterlassenen Biicher, welche die Stande zum Gebrauche fur Kirche und Schule erwarben. So ubernahmen sie Dalmatins Bibliothek, bestehend aus 128 Werken, um den Schatzungs-preis von 21J Gulden 13Kreuzer2 und jene des Superintendenten Bar-tolomaus Simplicius, ebenfalls aus 128 "VVerken bestehend, um 121 Gulden 19 Kreuzer.3 Reichhaltig war auch M. Felician Trubers hinter-lassene Bibliothek, welche die Stande bei seinem Abzuge um 170 Gulden 52 Kreuzer ubernahmen. Sie umfasste 274 Nummern, darunter Exem-plare der windischen Drucke. ,Alle Handlungen und Schriften zur Ver-gleichung der Religion', Confessio oder Bekenntniss des Glaubens in kroatiscker Sprache u. s. w.4 Nicht minder werthvoll war M. Georg Cle-ments Bibliothek, bestehend aus 142 Druckwerken und Handschriften, darunter Biblia sclavonica, Articuli te stare vere, \vindische Postili, Res gesta Herbardi ab Auersperg (deutsch), windische Psalter, die geschriebene Landsfreiheit u. s. w.5 Die letzte Ervverbung der landschaftlichen Bibliothek waren Bohoritsch' Biicher. Die betreffende Ein-gabe des alten Bohoritsch moge ihrer charakteristischen Fassung wegen, gleichsam das Vermachtniss des patriotischen Mannes an sein Vater-land am Markstein einer Kulturepoehe, hier folgen: An E. E. Landschaft in Krain mein Adam Bohoritschen unter-thanigs Suppliciren. Wolgeborne, Gestrenge, Edlveste, Gnedig und gebiettund Herrn. Weil Ewer Gnaden vnd Herligkheiten gegen den Kirchen- und Schul-dienern so vatterlich vnd Genedig geneigt DerVegen mich bey Eweren Gnaden und Herrn hiemit diemiittiglichen anzumelden geursacht. Dann nachdem ich von auserlesenem gutem Nutzen vnd zu einer wohlbe-stelten Bibliothecam gar nottdiirftigen Vorrath von Biichern bab, dann 1 Mitth. 1863 S. 84; Landtagsprot. VIL 384. / 2 Elze, Superintendenten S. 51. 3 Elze 1. c. 1 Landsch. Arch. Fasc. Kel. S. Nr. 1. 6 L. c. ich auch die Zeit meines Schulhaltens als viel ich mit meinem harten Dienst nur erraichen mtigen, erzeigt und vermehrt, dessen ich mich auch fiir mich und die mir zugethane collegas jederzeit wohl und nutzlich gebrauchen niiigen und nun an der Zeit ist, dass ich etwan dieses zeitlicli Leben verlassen wiirde und nicht gern sahe, ja eine Siind war es, dass mein solcher Vorrath zertrennt und vertragen wurde, da man sich dannest bey dieser E. E. Landschaft Schul wann derselb mein Vorrath der Biicher bei einander bliebe, nutzlicheu und auch nothdiirftiglichen gebrauchen niochte. Deninach an E. G. und H. mein gar demiithiges unterthaniges Bitten und Suppliciren, Euer Gnaden und Herrlichkeiten derselben Landschaftschul Allhie und der lieben Posferitiit zu Gut meine Bibliothecam, was dieselbe treulichen Werth, annehmen wollen. Sintemal auch die anderen benacbbarten Landschaften sunderlich aber die aus Steier das im loblichen und christlichen Gebrauch haben dass sie ihrer gevvesten Kirchen- und Schuldiener dergleichen ver-lassene Biicher um billige Tax annehmen. Ich zvvar bab ausser dieses meines liebsten Verlass den meinigen nichts anders hinterzulassen. Aber weil ich der Schuldenlast noch nicht gar entladen, muss ich diesen meinen Schatz angreifen und \vollt also gern bei meinen Cre-ditoren meinen Glauben retten und meine arme Erben um desto un-betriibt und von den Geldnern unangesprengt verlassen. Seind aber derselben meiner Biicher drei unterschiedliche catalogi, deren die ersten zween bei 500 ganze volumina begreifen, da doch oft in einem voluniine oder Pund andere mehr nutze Particulartractatlein begriffen. Der dritte Catalogus hiilt in sich allein Gesangbucher zum Theil und das meist gedruckte, zum Theil aber geschriebene zu 8, 7, 6, 5, 4 und 3 Stimmen, lateinische, deutsche, italienische, franzosische und auch krainerische so von alten und neuen, in der musica fast beriihintesten Artilicibus lieblich und kiinstlicli gesetzt, welche nicht allein in der Kirchen, sondern auch bei andern herrlichen Freuden und Versamm-lungen und das auf allerlei Instrument recht und lustig zu gebrauchen. Dieser Gesang seind ob 2000 Stuck, die will ich E. E. Landschafts-schul verehrt und geschenkt haben. Was aber die andern zween In-dices der Biicher belangt, Euer Gnaden bitte ich unterthaniglich, was die treulich vverth, gnadiglich annehmen und hieriiber gnadigen Be-scheids mich theilhaftig machen wollen, etc. Derselben E. G. und H. alter treuer Diener Adam Bohoritsch.1 1 Landsch. Arch. Pase. Rel. S. I. Wir haben gesehen, wie die protestantische Kirche dieses Lan-des durch aussere Gewaltmittel gestiirzt wurde. Wenn wir uns fragen, warura dies nicht durch Lehre und Beispiel des obsiegenden Katho-licismus geschah, so antwortet uns ein Blick auf die Zustande des-selben, welche noch immer denselben Anblick des Verfalls darbieten, * wie im Beginne der Reformation. Wir wollen sie von einem gewiss unbefangenen Zeugen, Monsignore Francesco Barbaro, nachmals Pa-triarch von Aquileja, sckildern lassen. Vom tkatkraftigen Papste Cle-mens VIII. zur Visitation der, einen Bestandtkeil der Diocese Aquileja bildenden osterreickischen Provinzen abgesendet, widmete er zekn Monate des Jahres 1593 dieser wichtigen Mission und legte die Re-sultate derselben in einem an den heiligen Vater erstatteten Berichte nieder.1 Mehr als 200 Jahre, sagt Msg. Barbaro, sind verflossen, seit diese Seelen den Trost ikres Oberhirten entbehrt haben. Es ist daher kein Wunder, wenn der Feind Unkraut in den Weizen gesat hat und nicht allein die kirckliche Disciplin in den aussersten Verfall gerathen, sondern auch ein so bedeutender Theil dieses Volkes den Ketzern zur Beute geworden ist. Wollte Gott, ich konnte Seiner Heiligkeit Trost-licheres berichten, statt die tiefen Wunden zu schildern, an welchen diese Provinzen darniederliegen, in taglicher Todesgefahr durch die Tiirken und in fast hotfnungslosem Zustand in Bezug auf ihr Seelenheil. Nachdem der Visitator den befriedigenden Zustand von Gorz ervvahnt, wo viele Bekekrungen stattgefunden kaben und noch weitere zu erwarten sind, fahrt er fort: Mein nachstes Ziel war Laibach, indem ich zunachst Unterkrain, dann Steiermark besuchen und den Riickweg nack Italien iiber Karaten nehmen wollte. Meine Reise regte die Gemiither der Ketzer in hohem Grade auf, und die Furcht, dass mit derselben sich die Gewalt des Landesfiirsten verbinden konnte, um sie zu zvvingen, von der Ketzerei abzustehen, veranlasste sie, eine von vielen aus ihnen besuchte Versammlung (conciliabolo) in Krain abzuhalten, in welcher sie sich das Wort gaben, in jedem Falle und gegen jeden Gewaltschritt fest zu einander zu halten und jedem da-wider Handelnden das ewige Brandmal des Verrathers aufzudriicken, wobei sie zugleich festsetzten, dass jeder von ihnen ohne Beschwe-rung seines Gewissens im Nothfalle mit dem Munde sich zur heiligen romisch katholischen Kirche bekennen diirfe, wenn er nur im Herzen anders gesinnt sei. Gott wollte es, dass ick in Krain ankam, als eben 1 Manuscript Dolla Bona im historischon Verein. die Tiirken die kroatische Grenze mit Feuer und Schwert verheerten und mit der Wegnahme Sisseks1 einen solcken Sckrecken in diesen Gegenden verbreiteten, dass man koffen konnte, diese Nationen wiir-den sick wiiliger zeigen, die an sie zu ricktenden Ermaknungen an-zuhoren. In der Tkat vvurde das Volk eifriger im Empfang der kei-ligen Sacramente und im Besuch der Predigten; Processionen wurden in der ganzen Diocese abgekalten, kurz man bemerkte an diesen Nationen Friichte der Besserung, um so mehr, als ick Personen in meiner Umgebung hatte, \velche zu dem Volke in seiner Spracke reden konnten. So wanderte ick mit der notkvveudigen Vorsickt durck diese Gegenden, untersuckend, tadelnd, belekrend, als inich in Mottling, wenige Meilen von Karlstadt, die Nachricht von einem befiirchteten Tiirken-einbruch traf. Alles riistete sich zur Flucht, und auch ich glaubte mich nach Laibach zuriickzieken zu sollen, um mick nickt okne Notli der Gefahr auszusetzen. Ich hielt mich vier Tage in Laibach auf, um den Verlauf der Dinge abzuwarten. Das Land war voli vom Gerausche der Waffen, von Flucht und Schrecken. Da ereignete sich ein Fall, der nicht ohne Bedeutung \var und den ich daher Eurer Heiligkeit nickt verschweigen darf. Da ich unenvartet in Laibach eingetroffen war, so fasste das fast ganz ketzeriscke Volk, okne an die Tiirken-gefakr zu denken, den Verdacht, ich ware im Einverstandniss mit Erzherzog Ernst gekommen, um ihre ketzeriscken Minister und Pradicanten festzunekmen. Sie legten daker 100 Bewaffnete in das Stadt-haus und brachten ihre Pradicanten dort in Sicherheit. Mir war es nicht unangenehm, dieses Volk von solcher Furcht erfasst zu sehen, da sich daraus eine gute Folge fiir diese Provinz hoffen liess, um so mehr, als diese Diener des Teufels friiher ihr Gift auch ausser Laibach verbreitet hatten, jetzt aber hier festgehalten \vurden und nicht wagten sich zu entfernen. Dazu trug noch viel der Schrecken bei, den ihnen der Graf Sigmund Thurn eingeflosst hatte, der Neffe (ni-pote) des Cardinals von- Ceneda, vor welchem die Ketzer wegen seines Eifers grosse Furckt haben. Dies \vird geniigen, um Seiner Heiligkeit zu zeigen, dass wenn die Fiirsten pfliclitmassig zur rechten Zeit uns ihren Arm darbieten wiirden, man den Fortschritten dieser Pradicanten leicht grosse Hindernisse entgegensetzen konnte, da sie ledig-lick von den Geldern erkalten werden, welche aus den Steuern oder Abgaben fliessen, die das Land zabit und wovon mehr als zwei Drittel auf das Kirchengut fallen. Wurde die auf die Kirchen entfallende 1 Sk'he oben S. 250. Tangente durch katholische Abgesandte des Landesfiirsten eingehoben und demselben abgeliefert, so wiirden die grosstentheils ketzerischen Stande nicht mehr imstande sein, diese Verbreiter eines so pest- • bringenden Giftes zu ernahren, indem sie der Kirche die Besoldung jener entlehnen, welche ihr bestandig den Krieg machen. Von diesem durch mich als hochst verderblich erkannten Miss-brauch habe ich bereits der heiligen Inquisition Deutschlands (sacra inquisitione Germanica) Bericht erstattet, welche auch schon den Be-schluss gefasst haben soli, dariiber mit dem Landesfiirsten in Verhandlung zu treten. Ich verliess hierauf Laibach, da ich horte, dass die Tiirken vvegen Mangels an Lebensmitteln ihren Riickzug angetreten hatten, und be-gab mich neuerdings auf die Reise, um meine Mission fortzusetzen. Zuerst besuchte ich die Abtei Sittich, Cisterzienser Ordens, ge-stiftet von den. Patriarchen von Aquileja und mit den reichsten Ein-kiinften dotirt. In der That ist sie durch den Bau und die Grosse ihrer Kirche denkwiirdig. Ich fand das Kloster, soweit es das welt-liche Regiment betrifft, sehr gut verwaltet, und in Bezug auf das geistliche Regiment und die klosterliche Disciplin in Anbetracht der Verhaltnisse anderer Kloster in einem fiir die Ketzer sehr entmuthigen-den Zustande, da der Abt, wenn auch von wenig Bildung, doch ein sehr gutes Beispiel gibt und kein Aergerniss verursacht. Er setzte meiner Visitation anfangs einigen Widerstand entgegen, aber als er das apostolische Breve šali, fiigte er sich; ich fand die Kirche sehr gut gehalten, die Sacristei zweckmassig eingerichtet, den Chor gut bedient. Es brauchten daher nur einige Weisungen gegeben zu wer-den, die Disciplin besser zu erhalten, welche auch gern angenommen wurden. Der Abt erhalt auch ein Seminar von Jiinglingen, welche er im Glauben und in den guten Sitten, in den Wissenschaften und in der Musik unterrichten lasst, um sie dann fiir den Kirchendienst seiner Abtei venvenden zu konnen. Uebrigens fand ich die der Abtei incorporirten Kirchen von ihren Seelsorgern schlecht verwaltet. Diese waren nemlich ohne Priifung und Ordination vonseite des Ordinarius zur Seelsorge zugelassen worden, wogegen ich die nothigen Ver-fiigungen traf. Ich visitirte die Klosterbibliothek und reinigte sie von vielen verbotenen Buchern, welche ich verbrennen liess. Und da in diesen Gegenden der Verkehr mit den Ketzern sehr stark ist, war es nicht zu vervvundern, dass sich in der Abtei einige weltliche Diener der Landschaft befanden, welche von dieser Krankheit (der Ketzerei) angesteckt waren, so dass sie, um das Sacrament unter beider Ge- stalt zu empfangen, nicht in der katholisehen Kirche connnunicirten, sondern nach Laibach gingen. Ueber ihre Irrtliiimer belehrt, baten sie um Verzeihung, leisteten Busse und Widerruf. Wegen der Menge der weltlichen Diener dieser Abtei befanden sich in derselben auch viele Weiber, Schwestern und Tochter dieser Diener ohne irgend einen Unterschied der Clausur. Diesen wurden bestimmte, von den Woh-nungen der Monche entfernte Platze angewiesen. Nacbdem ich viele andere Kirchen und Pfarreien besueht hatte, kam ich nach Reifniz, ein sowohl durch seine. Seelenzahl als durch seine Kirchen bedeutender Ort. Der Herr dieser Gegend ist ein sehr reicher und machtiger Ketzer, Namens Adam Moscon, der mir trotz-dem alle Aufmerksamkeit und Ebre bezeugte, welche ich auch nicht zuriickvvies, einestkeils damit er sich nicht deshalb an dem Klerus und den Kirchen rachen moehte, anderntheils weil ich an ihm eine ge-\visse Sanftmuth und Humanitat wahrnahm, welche inich einen Be-kehrungsversuch \vagen liess. Ich verkehrte mit ihm sehr lange und hatte das Gliick, ihn von der Irrigkeit maneher ketzerischen Mei-nungen zu iiberzeugen, nur bei einer blieb er fest, der Communion sub utraque, indem er sagte, die Communion zu reichen, wie die Kirche sie reicht, unter einer einzigen Gestalt, sei geradezu gegen die Ein-setzung Christi und hiesse das Sacrament vermindern und in die Hiilfte theilen. Dariiber wurde viel diseutirt, und schliesslich bekannte Moscon, die Kirche konne nicht irren und er wolle in ihren Schoss auf-genommen werden, indem er geirrt habe. Er verspracb mir, in einigen Tagen mit mir zusammenzutreffen, um sich mit Gott auszusohnen, aber ich hatte keine Gelegenheit mehr, ihn zu sehen, da er bald darauf von Reifniz abreiste und nach Italien kam. Ich vverde nicht ver-fehlen neue Mittel zu versuehen, um seine Seele zu retten. Von Reifniz kam ich nach Ratfenberg (?), ein Schloss im Besitze der Ketzer, wie auch fast alle Bevvohner ketzerisch sind. Die Kirche ist aber demungeachtet katholiseh und vielleicht die bestgehaltene in dieser Gegend. Die Ketzer hatten eine andere Kirche in diesem Orte in Besitz genommen, in vveleher sie ihre falsehen Lehren predigen lassen. Wir dachten daran, dieses Gotteshaus fiir den katholisehen Cultus zuriick zu gevvinnen, aber da wir horten, dass es mit vielen Arkebusieren und andern Soldaten besetzt sei, hielt der Commissar des Erzherzogs nicht fiir gut, sich der Gefahr einer Insulte aus-zusetzen. Wir besehlossen daher, bei Seiner Hoheit Beschvverde zu fiihren und die Abhilfe zu ervvarten. Wir kamen dann, uns der kroatischen Grenze nahernd, nach Neustadtl (,Nova Mesta'), ein Ort von Bedeutung, der mehrmal durch Feuer zerstort und iiber Auftrag des Kaisers Rudolf II. wieder auf-gebaut \vorden ist. Hier befindet sich eine sehr schone Collegiatkirche mit einem Capitel, welches jedoch ohne Regel oder Ordnung ist, und wir gaben ihm daher eine solche. Auch befinden sich hier Minoriten, welche aber durch ihre geringe Anzahl und ihr wenig exemplarisches Leben nur zum Aergerniss sind; • wir verwendeten uns an den Pro-vincial, damit das Volk nicht mehr durch sie scandalisirt werde. Das Ivloster Pleterjach fanden wir durch einen Visitator auf sechs Jahre. an einen Ketzer verpachtet, welchem nicht allein die Giiter und die Unterthanen des Klosters, sondern, schauderhaft zu sagen, Kloster und Kirche selbst iibergeben worden, ein Schauspiel, das man nicht ohne Thranen betrachten kann, in Anbetracht, dass an diesem heiligen Orte sich nicht allein Weltliche mit Weib und Kind befinden, sondern dass noch dazu alle Ketzer sind und dass ein einziger Laienbruder und ein Bruder anderer Regel iibrig geblieben und die armen Seelen der Umgegend, welche hier mit Erbauung die geistliche Speise ge-nossen haben, ganz verwaist sind. Hier war nichts zu andern, da ver-sichert wurde, die Verpachtung sei mit Zustinnnung Seiner Hoheit und des heiligen Stuhles selbst geschehen. So sicher dies falscli ist, werden auch die Oberen dieses Ordens davon Rechenschaft geben miissen, dass sie solchen Missbrauch von der ihnen, wie sie ver-sicherten, von dem apostolischen Stuhl verliehenen Vollmacht gemacht haben, da es spater unmoglich sein wiirde, das Kloster der Hand dieses Unglaubigen zu entreissen, und abgesehen vom Verluste der Kirche und der Temporalien, die Seelsorge in dieser Gegend ganz in Verfall gerathen und auch die dahin gehorigen Kirchen in die Hande der Ketzer fallen und alle diese- katholischen Seelen verloren-gehen wiirden. Da ich dem nicht abhelfen konnte, so konnte ich nur mit dem grossten Schmerze Gott bitten, es zum Besten zu lenken. Unweit davon ist eine andere Abtei, genannt Maria-Brunn, bei Landstrass, Cisterzienser-Ordens, in welcher wir die klosterliche Disciplin ganz zerriittet fanden. Der Abt, ohne an Confirmation oder Benediction zu denken, verfiigte mit den geistlichen und weltlichen Giitern der Abtei. Er liess jeden Priester zur Seelsorge zu und be-trachtete den von den Einkiinften des Klosters nach Bestreitung des Unterhalts der Monche verbleibenden Rest als sein personliches Eigen-thum, mit vielen anderen Missbrauchen, welche abgestellt wurden. Da aber das Uebel tiefe Wurzeln geschlagen bat und das Klosterleben grosstentheils zerriittet ist, und da zudeni meine Vollmacht mit meiner Visitation erlischt, so kann man fiiglick nicht zweifeln, dass die ge-gebenen Verordnungen nicht lange vverden beobachtet werden. Weiter kam ich nach Lack, einem Ort, der dem Erzhisckof von Koln gehort, wo ein Kloster mit einigen Sckwestern des heiligen Fran-ciscus ist, welches in Hinsicht auf Lebensweise und Beobachtung der Regel zu den geordnetsten gehort; -es wurde nur eine strengere Clau-sur verfiigt und fiir ihren Unterkalt Sorge getragen, da sie an manchem Mangel leiden. Unweit von da kam ich nach Krainburg, einem sehr bevolkerten Ort mit mehreren Kirchen. Die Hauptkircke von der edelsten Bauart fand ick in den. Handen eines Curaten, der, nicht zu-frieden, schon durch lange Zeit eine Goncubine gehalten zu haben, sie sogar offentlich zur Gattin genommen und in ehelicher Gemein-schaft mit ihr gelebt hatte. Er bekannte sein Verbrechen und bat mit Thranen um Verzeihung, und nachdem er in Gegenwart des Volkes in der Kirche oifentlich seinen Irrthum bekannt und widerrufen hatte, verurtheilte ich ihn zum Kerker ,fiir viele Nachte' (per molte notti) und liess sein Weib fortfiihren, zur grossen Erbauung aller Katholiken dieser Gegend. Ich besuchte dann das Kloster Michelstetten, mit guten Ein-kiinften, in deren Besitz ein Baron Dinzo einzuschleichen sich be-mtihte, nachdem er unter dem Vorvvande, ein Katholik zu sein, die Verwaltung derselben an sich gerissen hatte. Seine Soline hatten im Kloster freieren Zutritt, als sich mit der Ehrbarkeit der Nonnen ver-trug. Nack vieler Miihe gelang es mir, ihm die Verwaltung zu ent-reissen; es wurde an seine Stelle ein Katholik von entspreckendem Alter und von gutem Ruf gesetzt und ihm die Vervvaltung der Kloster-giiter ubergeben. In den Besitz fast aller Giiter des Klosters Miinkendorf hatte sich ein anderer ketzerischer Edelmann, Gallenberg, gesetzt, unter dem Vorvvande, dass er von den Stiftern desselben abstamme. Es war ihm dies um so leichter geworden, als die Aebtissin seine Venvandte \var. Ich hatte schon friiher eine Untersuchung angeordnet, und da es sich herausstellte, dass die Aebtissin an diesen Unordnungen schuldtrug, und da sie iiberdies der Ketzerei verdachtig war1 und die Kloster-giiter verschleuderte, so wurde sie abgesetzt und an ihre Stelle eine andere gewahlt und von mir bestatigt. Demungeachtet wollte sich die 1 Vgl. Yalv. XI. 373. Im Jalire 1593 verwendeten sich die Stande fiir die Aebtissin beim Erzherzog, indem sie vorstellten, dass Polydor von Montagnana sie unschuldig angeklagt habe. Landtagsprot. VI. 475—476. abgesetzte Aebtissin bis zu ineiner Ankunft in Bezug auf die Kloster-einkiinfte nicht fiigen, und unter den Nonnen zeigten sich Parteiungen, indem die alte Aebtissin mit Hilfe des Gallenberg mehrere junge Nonnen unter der Vorspiegelung ungebundeneren Lebens an sich gezogen hatte, welche sie gegen die neugewahlte Aebtissin untersttitzten. Ich wusste diesen Unordnungen auf keine andere Art vorzubeugen als dadurch, dass ich die Aebtissin in ein anderes Kloster versetzte, wo ich fur dieselbe ein eigenes Gemach (stanza) als ihren immerwahren-den Kerker erbauen liess. In ,Kamineg' (Kamnik, Stein), ein Hauptort (luogo molto prin-cipale) zwisclien Drau und Save, versammelte ich den ganzen Klerus und richtete an denselben nach Abhaltung einer Heiligen-Geist-Messe eine Ermahnung in Bezug auf die gefundenen Missbrauche und eine Aufforderung, • sein Leben und seine Sitten zu andern und Gott und den Seelen nach der Anordnung der Kirche zu dienen. Es wurden dann die allgemeinen Anordnungen in Bezug auf die Vervvaltung der Sacramente und den Gottesdienst verlesen und ich liess, alle das Be-kenntniss des Glaubens ablegen. In Steiermark und Karaten, besonders in diesem letzteren, schil-dert der Visitator die Zustande einzelner Kloster als noch weit trost-loser als in Krain. Wir iibergeheu das diesfallige Detail und wenden uns zu der allgemeinen Schilderung, welche er am Schlusse seines Berichtes entwirft. . In Krain sei der ganze Adel ketzeriseh, von den Burgern \venige katholiscb, nur die Bauern seien fest im heiligen Glauben; in Steiermark gebe es neben den vielen Ketzern unter dem Adel doch auch eine gute Anzahl Katholiken, von den Biirgern sei die eine Halfte ketzeriseh, die Bauern alle katholiscb. In Karaten seien Adel und Biirgerschaft mit dem grosseren Theile der Bauern ketzeriseh. Die Kirchen lindet der Visitator im allgemeinen schlecht gehalten, die Sacramente mit wenig Anstand venvahrt. Es schmerzt ihn am meisten, dass die Ketzer sich in den Kirchen begraben und sogar Mojiumente errichten lassen, auf denen die Verstorbenen dargestellt sind, ja sogar Gemalde des jiingsten Gerichts, wo sich unter den Auserwahlten die Bildnisse ihrer Prediger und unter den Verdammten jene katholiseher Priester befinden. Diese Malereien liess der Visitator beseitigen. Er verbot auch den Geistlichen, das Begrabniss Evangelischer in den Kirchen zuzulassen, und bestrafte diejenigen, welche es gegen Bezahlung geduldet hatten. Weiters beklagt er den Verlust vieler geistlicher Giiter durch Usurpation vonseite der Pa- trone, aber auch durch Nachlassigkeit oder Boswilligkeit der Geistlichen, welche die Steuern an die Stande nicht zahlten und es so zur zwangsweisen Verausserung durch die Stande kommen liessen. Die Geistlichen, Pfarrer wie Cooperatoren, hatten alle ihre Con-cubinen, einige hatten sie auch offentlich zur Ehe genommen. Diese letzteren liess der Visitatof- offentlich ihren Irrthum widerrufen und bestrafte sie dann mit Kerker, die iibrigen mit Geldbussen, da sie an ihrer Ansicht festhielten, dass sie aus Griinden der Natur berechtigt seien, so zu handeln, und da das Uebel eine so grosse Ausdehnung gewonnen hatte, dass, wenn man es hatte abstellen wollen, man die Kirchen ihrer Seelsorger beraubt hatte. Ausserdem war das Laster der Trunkenheit sehr allgemein, die Priester grosstehtheils unwrissend in den gewohnlichsten Dingen ihres Berufs und besonders in Bezug auf die Verwaltung der Sacramente, in welcher sie sehr nachlassig waren. Dagegen waren sie gute Prediger. Es fanden sich auch viele ketze-risclie Biicher in den Hausern der Geistlichen, aber in Staub begraben, ein Be\veis, dass sie dieselben nicht studirt hatten; sie entschuldigten sich damit, dass sie- dieselben von ihren Vorgangern iiberkonnnen hatten. Diese Biicher wurden in grosser Menge verbrannt. Die Priester beichteten selbst nur einmal im Jahre. Im Bitu,s gab es viel Unord-nungen, Taufen nur mit Wasser ohne Chrisma, seit vielen Jahren keine Finnung, Beicht von 10—12 Personen auf einmal und Absolu- -tion ohne die vorgeschriebene Besprechuug der Siinden und ohne richtige Absolutionsformel; Austlieilung des Abendmahls an Katholische und Evangelische, an letztere auch in beiden Gestalten. Das Sacra-ment der Ehe spendeten die Priester nur gegen eine im voraus er-handelte Summe Geldes, auch zu den verbotenen Zeiten gegen Be-zahlung. Es geschahen nicht die offentlichen Verkiindiguugen in der-Kirche; Heiraten im dritten und vierten kanonischen Grade wurden nicht gehindert. Die letzte Oelung war ganz in Vergessenheit ge-rathen, galt nicht mehr als Sacrament. Die Ordination geschah meist auf ungesetzliche Weise,J da die Bischofe selbst meist sehr wenig Kenntniss vom geistlichen Regiment hatten.2 1 L 'Ordine sacro per fino s'e trovato conferito non solo a illegitimi, ma a epurii, successi aneo inimediatamente nei beneficij paterni senza dispensazione alcuna; altri ordinati con fraude e falsa fede, altri essendo Diaconi solamonte aunninistravano il Sacramento della penitenza, davano 1'assolnzio. ne e distribuivano la Santissima Eucharistia agli infirmi. 2 Ma di cio ho giusta causa di restare poco consolato, poiclie ho trovato (e mi duole il dirlo) ne' Vescovi di quelli Coniini per il piti pochissima cognizione cd 6. Landtag in Laibach. Der Bischof verlangt die Zulassung von (Jeistlichen zu Landesamtern. Einsetzung der bischoflichen Reformationscommission und ihre Thatigkeit in Laibach und Oberkrain (1600-1601). Seit dem Beginne der Gegenreformation macht sicli im Krainer Landtag ein demselben bishin fremdes Element geltend. Es ist dies das Auftreten der Geistlichkeit und der Stadte als geschlossene Partei, an der Spitze den energischen, in Wort und Schrift gewandten Bischof Thomas Chron. Wenn auch in der Minoritat, kampft diese Partei doch, gestiitzt auf die Machtspriiche der Regierung, welche alles Landes-recht und alle Landesfreiheit den Forderungen Roms unterordnen, consequent fiir Geltendmachung des katholischen Elements im Land-tage und Katholisirung des Landes um jeden Preis. Im Landtage des Jahres 1600 (27. Januar) verlangte die Regierung ausser der ge-wohnlichen Geldbewilligung die Wahl eines Ersatzmanns aus dem Pra-latenstande fiir eine durch den Austritt eines Evangelischen in Er-ledigung gekonnnene Verordnetenstelle. Der Landtag beschloss, sich diesfalls mit dem Nachbarlande Karnten vorerst zu verstandigen. Da erklarte der Bischof im Namen der Geistlichen, sie seien erschienen, um die Landtagsproposition in Berathung zu nekmen, der Verzug sei ilmen besckwerlich und sie miissten deshalb den Landtagscommissaren gegeniiber alle Verantwortung ablehnen. Sie ihrerseits seien bereit, die Gebiihr, welche von der Bewilligung auf sie entfallen wiirde, an den Ort, den man ihnen anzeigen wiirde, zu erlegen. Man wolle sie iiberstimmen. Er verlange im Namen aller Katholischen, dass auch Geistliche zu den Landesamtern gewahlt werden. Auch der Landes-vervveser sprach im Sinne der Regierung. Die Stadte stimmten dem Bischof bei.1 Dass diese im katholischen Sinne stimmten,, wahrend noch der grosste Theil der Biirgerschaft evangelisch war, erklart sich durch die geschilderte Katholisirung der Gemeindeverwaltung. Die evangelische Biirgerschaft wurde im Landtage durch die ihr aufge-drungenen katkolischen Burgermeister, Stadtrichter und Stadtschreiber reprasentirt. Nachdem die Gutachten der Nachbarlande eingelangt waren, beschlossen die Stande zur Landtagsbewilligung zu schreiten. Dieselbe intelligenza del Governo Ecclesiastico. Non si cognosce in quelle parti ne si teme di Scommunica Papale od Episcopale, ne vi sono časi riservati, senza esame ed ap-provazione degli Ordinarii li Sacerdoti prendono la cura deli' anime, etc. ' 1 Landtagsprot. VIII. 9 12. kam mit dem gevvohnlicherl Vorbehalt, Freistellung der Religion, zu-stande.1 Dem Conflicte beziiglich der Verordnetenstelle mackte die Resignation des Hans Ludvvig Sauer ein Ende. Die Stande verehrten ihm 500 Dukaten in Gold und brachten an seine Stelle drei Geist-liche, den Abt von Sittich, den Prior von Franz und den Domdechant Dr. Mikhiz in Vorschlag, doch legten sie gleichzeitig einen Protest gegen diese, die Wahlfreiheit annullirende Neuerung ein.2 Das Vorgehen in den Landtagen war nur ein Vorspiel umfas-senderer Massregeln zur Restauration des Katholicismus. Nachdem man durch Austreibung der Pradicanten und Lehrer die Organisation der evangelisehen Kirche, den Protestantismus vernichtet hatte, han-delte es sich noch um Beseitigung der Protestanten. Es galt die Ka-tholisirung oder Vertreibung der einzelnen Protestanten, denn der ganze Adel, der grosste Theil der Biirgerschaft und selbst viele aus denTBauernstande waren ihrem Bekenntniss treu geblieben. Bischof Chi on unternahni diesen letzten Schritt im Einverstaudniss mit den Jesuiten und unter dem Beistande der Mutter des Erzherzogs; sie stellten dem Erzherzog vor, wenn er Krain gestatte, was er den andern beiden Nachbarlanden vervveigert habe, so wlirden auch in diesen seine Vorkekrungen bald zunichte werden, er, sovvie er das Vertrauen auf Gottes Schutz verlore, diesen selbst verlieren und'seinen Ruf beiden Menschen einbiissen.3 So wurde denn eine sogenannte ,Religions-Reformationscommission' niedergesetzt, welcke am 22. Dezember 1600 unter dem Vorsitze des Bisckofs erijffnet \vurde. Ikm zur Seite stand der Landeshauptmann Georg Lenkovitsch Freiherr zum Wordl und der Vicedom Josef Rabatta. Nach dem Tode dieser beiden traten an ihre Stelle der Vicedom Philipp Kobenzl von Prosegg und der Landes-verwalter Wolf Paradeiser. Diese Connnission war nichts anderes, als die auf osterreichische Verhaltnisse iibertragene Inquisition; an die Stelle der Autodafes, welche nur fiir Biicher beibehalten wurden, traten unerschwingliche Geldstrafen, Giiterconfiscation, Landesvervveisung. Auch alle, ehemals der Kirche gehorigen Giiter sollten derselben wieder verschafft und von den Giitern der Abziehenden der zehnte Pfennig zur Bestreitung der Kosten der Connnission und zur Dotirung des Jesuitencollegiums erhoben werden. Alles dies ohne Riicksickt auf die bestehenden Gesetze, auf die Landesfreiheiten, ja auf den 1 Landtagsprot. VIII. 17-18, 26. a L. c. VIII. 15, 23, 51, 52. 8 Eadics, ein Protokoli Eeligionis Eeformationis, Vodnik-Album 1859 S. 200. natiirlichen Anspruch jedes unbescholtenen Biirgers auf den Schutz des Staates, lediglich als Ausfluss des im Dienste Roms fiir hier-archische Zwecke streitenden und dariiber des Staatswohls ganzlich vergessenden Absolutisinus. Die Reformationscommission leitete ihre Wirksamkeit mit dem ersten Biicherautodafe ein; am 29. Dezember 1600 wurden auf dem Laibacher Marktplatze acht Wagen voli verbrannt,1 am 9. Januar 1601 abermals drei Wagen voli. Der Monat Januar 1601 war der ,Bekeh-rung' der Laibacher Biirgerschaft, von \velcher nur der zwanzigste Theil katholisch war, gevvidmet. Die Evangelischen wurden vor die Commission geladen und unter geistlichem Zuspruck des Bischofs auf-gefordert, zur katholischen Religion zuruckzukehren. Den bei ihrem Bekenntniss Verharrenden wurde ein Termin von sechs Wochen und drei Tagen gegeben, nach dessen Verlauf sie das Land verlassen sollten. Doch mussten sie zuvor mit leiblichem Eid ihr ganzes Ver-mogen in fahrender und liegender Habe ansagen, dem Landesfiirsten den zehnten Pfennig erlegen, ihre Rechnungen abschliessen, ihre Schulden bezahlen.2 Am 11. Januar wurde der evangelische Friedhof bei Laibach demolirt, iudem die Bretterwande desselben abgerissen, auf die Graber geworfen und verbrannt wurden. Das Terrain wurde dem Spitg.1 zugeeignet.8 In der Kirche des Burgerspitals, welche durch mehr als ein halbes Jahrhundert im Besitze der Evangelischen gevvesen war, wurden die Griifte, in denen manche um ihr Vaterland hochverdiente Man-ner ruhten, auf Befehl des Bischofs geoffnet und die Leichen nacht-licherweile in die unfern vorbeifliessende Laibach geworfen. In fiinf anderen Kirchen liess Bischof Chron die dort beerdigten Leichen evangelischer Prediger, in einer sechsten die der Gattin eines Pre-digers ausgraben und ins Wasser werfen.4 Im Februar wurde die Katholisirung Oberkrains in Angriff ge-nommen. Die Commission begab sich zuerst nach Stein. Am 8. Februar hielt der Bischof hier einen offentlichen Vortrag auf dem Rathliause. Die Biirger leisteten alsbald den katholischen Eid.5 Nur vier wurden 1 Elzo, Truber S. 375. 2 Mitth. 1862 S. 17. 3 L. c., dann Elze, 1. c. * Elze, 1. c. 5 Die Eidesformel der zur katholischen Religion Riickkelirenden in deutscher und slovenischer Sprache verwahrt die Laibacher Seminars-Bibliothek (vgl. Mitth. 1864 S. 3). Sie zielte nicht nur auf Treue gegen den katholischen Glauben, son- des Landes verwiesen. Eine ,ziemliche Anzahl' sectischer Biicher wurde am Platz verbrannt. Der Bischof blieb drei Tage in Stein.1 Eine neu erbaute evangeiische Kirche auf dem Schlosse Kreuz bei Stein vvurde in Gegenvvart einer grossen Volksmenge, vvelche vom gegeniiberliegen-deu Kleinkahlenberg zusah, in die Luft gesprengt, ein dort angelegter Friedhof ebenfalls durch Feuer zerstort.2 Am 11. Februar kam die Commission in Krainburg an. Hier vvurde Krische Mikusch — Luther genannt — von Kreuz vorgeladen. Seine Soline sollten in der vorher-gegangenen Nacht einen frommen katholisehen Biirger, Lauretitsch genannt, jammerlich ennordet haben. Es vvurden auch mehrere an diesem Morde Betheiligte eingezogen und das Haus des Krische ge-schleift. Am 12. Februar hielt der Bischof den protestantischen Burgern den Vortrag in Michael Harrers Hause; alle bis auf zvvei leisteten den Eid. Am 13. vvurde Christoph Harrer mit 6 Pferden, 150 Bauern und andern bevvahrten Personen auf Neumarhtl geschickt, vvo alle Biirger protestantiseher Religion vor dem Aufgebote geistlicher Beredtsamkeit und bevvaffneter Macht sich fiigten. Am 14. vvurde Johann Friedrich Clemens feierlich in das Vicariat von Krainburg und in die Kaplanei und das Beneficium von Egg, das bisher in protestantischen Handen gevvesen, eingesetzt, Am 17. vvurden am Krainburger Marktplatze, nahe dem Pranger, protestantisehe Biicher verbrannt.3 An eben diesem Tage kam die Commission nach JSiscJioflack. Der bischoflich Freising-sche Vervvalter Andreas Albrecht von Seidelshofen kam ihr mit einer Anzahl Reiter entgegen; es vvurden Salutschiisse abgefeuert und die Commission bis auf den dritten Tag ,wohl und herrlich traetirt'. Am 18. hielt Bischof Chron den vermoglicheu evangelischen Burgern, zehn an der Zahl, den Vortrag im Schlosse. Am folgenden Tage leisteten sie nach gesehehener Untervveisung sammtlich den Eid. Auch hier vvurden die evangelischen Biicher auf offentlichem Platze verbrannt. Der abziehenden Commission zu Ehren liess der bischofliche Vervvalter deru auch gegen den Landesfiirsten; unter anderm enthalt sie das Gelobniss, ,keinem Ausiander in gemeiner Stadt Freiheiten in keinerlei Weis iiberzuhelfen', d. h. es solite kein Ausiander unter die Biirger aufgenommen werden diirfen, - also auf einer Seite Austreibung der ihrem Bekenutniss treu bleibenden Biirger, auf der anderen Ab-haltung jedes Ersatzes, jeder Eimvanderung aus dem Auslande, Massregeln, so wider-sinnig, dass sie nur aus der vollkommensten Verblendung, aus dem engherzigsten Glaubensfanatismus orkliirbar sind. 1 Mitth. 1862 S. 17. 2 Valv. XI. 116. ^ 3 Mitth. 1. c. S. 17, 18. abermals Geschiitzsalven geben.1 Am 7. Marz begami die Gegenreformation in Oberlcrain von Radmannsdorf bis an die karntische Grenze. Am 10. wurde die Badmannsdorfer ,Synagogel (gewohnliche Bezeich-nung des Biscbofs fiir die evangelischen Kirchen) in Vigaun in der Abenddammerung mit Pulver in die Luft gesprengt und darauf zur Vollendung des Zerstorungswerkes in Brand gesteckt, in Gegenwart von 250 Personen. Am 11. predigte der Bischof in Radmannsdorf, am 12. hielt er der Biirgerschaft den Vortrag. Alle leisteten den Eid. Am 13. wurde den Bauern und andern Evangelischen, die aus der Nachbarschaft in grosser Zahl herbeikamen, der Vortrag gehalten. Einige leisteten den Eid, die iibrigen wurden in Verhaft genommen. Auch die Kropper Hammerschmiede leisteten den Eid und baten um einen katholischen Priester, um des weiten Weges nach Radmannsdorf enthoben zu sein. Dieser Mangel eines eigenen Priesters, erklarten sie, sei die Ursache ihres Abfalls gewesen. Trotz ihrer Armuth wollten sie ihren kiinftigen Pfarrer mit einer Wohnung versehen. Der Erzherzog bewilligte jahrlich 100 Kronen aus den dortigen Gefallen zur Besoldung des Pfarrers. Nur zwei Kropper liessen sich nicht bekehren und wurden des Landes venviesen, ein dritter Widerspenstiger mit einem offenen lutherischen Buche an der Brust auf den Pranger gestellt, was ihn zur Vernunft brachte. Am 15. wurden Subdelegaten der Commis-sion nach Kronan und Weissenfels gesendet, und am 16. brachen die Commissarien nach Assling auf zu den Bucellenischen Gewerken. Am 17. wurden die ungehorsamen Weissenfelser zum Gehorsam ge-bracht, der Pfleger aber festgenommen und gebunden nach Radmannsdorf gefuhrt. Er bekehrte sich, nachdem er die Untervveisung des Jesuitenrectors empfangen hatte. Am 18. celebrirte und predigte der Bischof in Badmannsdorf. Am 19. schworen bereits die Radmanns-dorfer Burgerfrauen den Eid. Am 20. kehrte der Bischof nach Krainburg zuruck. Am 21. wurden die Krainburgerinnen vorgeladen und leisteten den Eid. Der Biirger Hans Heinrich liess es auf die Landes-verweisung ankommen und zabite am zehnten Pfennig 150 Gulden.2 Nun reiste der Bischof nach Oberburg ab, von wo er am 30. Marz wieder in Laibach ankam. Am 19. Februar waren hier wieder evangelische Burger und Landschaftsbeamte, auch viele Wittfrauen und Hausmiitter vorgeladen worden und eine grosse Anzahl hatte den ver-langten Eid geleistet. Am 2., 3. und 4. April leisteten ihn die Laibacher 1 Mitth. 1. c. S. 18. 2 Mitth. 1. c.; Hurter IV. 274. Frauen, iiber 200 an der Zabl. Aber es gab auch unter ihnen Unge-horsame. Mutter und Schwester des Pradicanten Snoilschek wurden wegen ihrer Hartnackigkeit auf die ,Trantschen' (das Stadtgefangniss) geschafft. Die Diener der Landschaft, Landschreiber, Advocaten, Solli-citatoren, Trompeter und Heerpauker wurden ,bandisirt' und ihnen der Termin bis Georgi gegeben. Die hohern Beamten blieben, durch den Schutz der Landschaft gedeckt, indem sie Terminsverlangerung erlangten, wakrend Trompeter und Heerpauker abzogen. Die Frau des Burgermeisters Josef Tschaule, eine Krazenpach, eine Scharflinger, Spollin und andere wurden mit dreitagigem Termin landesverwiesen. Die ,gottlose' Waldmanin, welche schon nach dem Abzuge der Pradicanten wegen protestantisehen Hausgottesdienstes und Beherbergung eines fluchtigen Predigers des Landes verwiesen worden war, wurde zum zweiten male bandisirt. Sie leistete dann jedoch den katholischen Eid und wurde gefirmt. Am 21. Juni hielt der Bischof die Frohnleich-namsprocession mit allem mittelalterlichen Prunk von Ziinften, Fahnen, Musik, Schiessen, Trompeten und Heerpauken. Griine Baume zierten die Gassen, kostbare Teppiche die Fenster. Am 9. August weihte Bischof Chron die Kirche S. Clementis in Kodein und firmte mehr als 5000 Personen.1 Wohl konnte er, stolz iiber solehe Erfolge, bei \velchen nur in Laibach der Jesuit P. Henricus Vivarius durch Predigen mit-gewirkt hatte, an Papst Clemens VIII. sehreiben: ,Das schwere und hochst gefabrliche, aber doch langst erwiinschte Werk, die Reforma-tion zum katholischen Glauben durch ganz Krain, Niedersteiermark bis an den Draufluss betreffend, habe ich desto lieber auf mich ge-nommen, weil ich gegen die widerspenstigen Lutheraner und unbe-kehrsamen Leute aus Antrieb des Geistes Gottes die apostolisehen Waffen2 wenden kijnnen.' Dann fiigte er bei, er habe in kurzer Zeit mehr als 40,000 Seelen ,dem wahren Schafstall der Kirche zugefiihrt'.3 7. Landtag von 1601. Beschwerdeschrift der Evangelischen. Forderungen der katholischen Stande. Verordnetenwahl. Promemoria des Bischofs an den Hof. Fortgang der Eeformationsoommission. Gemeinsame Sohritte der drei Lande. (1601—1604.) Wahrend die Reformationscommission ihre Thatigkeit begann (Januar 1601), versammelte sich der Krainer Landtag. Schon in seiner ersten Sitzung forderte der Landmarschall Herbart von Auersperg 1 Mitth. 1. c., dann 1867 S. 101; Valv. VIII. 669; Landtagsprot. VIII. 120. 2 Doch nicht ohne starke Beimischung weltlicher, wie oben gezeigt. 3 Valv. 1. e. . die Herren und Landleute auf, anzuzeigen, was ihnen im veriiossenen Jahre in Religionssachen Besckwerliches zugestossen. Freiherr Georg Khisel beantragte sodann, eine Beschwerdeschrift wegen der Verfolgung der Evangelischen • an die Landtagscomniissare zu richten und die Bewilligung zu vervveigern. Ihre Durchlaucht ware zu bitten, nicht so gegen die Evangelischen ,saviren' zu vvollen, da docli Juden und Wallachen geduldet vvurden. Auch die Zerstorung des evangelischen Friedhofs vvare zur Sprache zu bringen, doch vvurde iiber diesen Antrag nichts beschlossen,1 spater wurde jedoch eine Beschwerdeschrift ab-gefasst und vom Landtage genehmigt.2 Entschiedener trat die katholische Fartei hervor. Sie iiberreichte am 23. Februar auch ihre Gravamina ,um Remedirung und hochst-nothwendige Abthuung derselben willen, eintrachtig und treuherziger Meinung'. Sie fiihrten in diesem denkvvurdigen Actenstiicke aus, sie katten ervvartet, dass die Stande ikre (der katkolischen Stande) treue War-nung und Vermahnungen zum Besten des Vaterlands und insbesondere zu dessen fernerer Beschirmung vor dem Erbfeinde der christlichen Nationen beherzigen und dabei bedenken vvollten, wie schiver Kaiser Max I., Kari V. und Ferdinand es bei Sr. papstliehen Heiligkeit, doch nur auf Widerruf, ausgeivirkt, dass die Geistlichen zu gleiclier Contri-bution wie die andern Stande, nur zu mehrerein Widerstand gegen den Tiirken, gezogen ivorden. Wenn nun diese papstlicke Bevvilligung iiber die Besckwerde der Geistlichkeit, mit welcher sie nicht mehr lange werde liinter dem Berge halten konnen, zuriickgenommen werde, vvie lange konnten die Stande dann nock aufkommenV Billig sckmerze die katkolischen Stande Eu. F. und Gu. langmiithige Gedanken, wenn sie die Fruchte der papstlicben Bewilligung bedenken, wie man gegen die geistlichen Giiter vorgegangen, sie wegen geringen Steuerriickstanden sofort in Execution gezogen, dagegen den evangelischen Standen viele Tau-sende nachgelassen und geschenkt, ,Euer F. und Gu. trageu in gutem Gedachtniss', vvie die katkolischen Stande in den Landtagen gegen die grossen Ausgaben auf Superintendenten, Pradicanten, Rectoren und Schuldiener, Druckerei, Alunnien, allein auf Primus Truber in 30 Jahren in die 7000 Gulden, protestirt, nicht allein auf Einstellung derselben, sondern auch darauf gedrungen, dass dergleichen umiothige 1 Landtagsprot. VIII. 83, 84. 2 L. c. fol. 88. und das gemeine Wesen nichts angebende Ausgaben ohne der katholischen Stande Vorwissen und Zustinnnung nicht geschehen und des-wegen zwei katbolische Verordnete geistlichen und weltlichen Standes neben zwei evangelischen in den Ausschuss gewahlt und so die Gleich-heit erhalteu, auch ohne Beisein und Zustimmung der katholischen Verordneten nichts verhandelt noch angeschafft (keine Ausgabe bewil-ligt) werden solle. Ebenso hatten die katholischen Stande stets dagegen protestirt, dass die nicht die ganze Landschaft angehenden Gesandtschaften (in Religionssachen) aus gemeinem Sackel bestritten werden. Diese sollen die Evangelischen sowie die Katholischen aus ihrem eigenen Beutel bestreiten. Auch finden sie in den Rechnungen, dass ohne Beiziehung der katholischen Verordneten anderen evangelischen Privaten in die 10,000 Gulden ,spendirt odej: vielleicht, wie es zu mehr malen geschehen, verschenkt' worden. Dahin gehore auch die ,so gar unnothwendige Wirthschaft mit Hiiuserkauf und Verwendung', so sei dem Baltkasar Guroldt (Kuralt?) die Merzische Behausung verschrieben worden. In contumeliam der katholischen Stande werde auch der Kaufschilling fiir die Hauser des Felician Truber und des M. Clemens offen in die Recbnung auf-genommen. Weil nun, \vie daraus zu ersehen, alle treuherzigen Warnungen und Protestationen der katholischen Stande in den Wind geschlagen worden, so seien sie nicht willens, langer zuzusehen und stillzuschvvei-gen. Da ferner trotz der Aufnahme katholischer Verordneten viele Ausgaben ohne Zuziehung derselben beschlossen worden, so moge, gleichwie viele Jahre hindurch nur Evangelische zu Verordneten- und Einnehmersstellen zugelassen vorderi, nun aucb an die Katholischen die Reihe kommen und nur diese zu Verordneten und Einnehmern befordert werden, damit dadurch eine bessere Wirthschaft hergestellt und E. E. Landschaft in Krain Schuldenlast einmal abgezahlt werde. Wenn aber die Evangelischen wider Verboffen (wie naiv!) dagegen ein Bedenken haben sollten, so solle es ihnen (den katholischen Standen) nicht zuvvider sein (!), einen einzigen ,confessionistischen' Landmann unter die Verordneten aufzunehmeu. Ferner verlangen die katholischen. Stande, dass ihnen die auf ,etliche Potschaften und Abgesandtereien' die letzten zwei Jahre auf-gewendeten Kosten erstattet werden. Auch die obgedachten geschenkten 10,000 Gulden, sowie alle andern dergleichen Schenkungen ohne Wissen und Consens der Katholischen, ,so sich auch in alten Baitungen befmčlen mdchten\ sollen die Stande Augsburgischer Confession aus ihrem eigenen Sackel er-setzen und gutmachen! Endlich soli die Kaufsumme und das Interesse der Pradicanten aus den Biichern ausgezogen und denselben fernerhin nicht mehr erfolgt, sondern auch die allenfalls in diesem Jahre gelei-stete Zahlung ruckerstattet werden. Wenn die Stande auf diese Begekren nicht eingehen, wollen sie sich an Se. fiirstliche Durchlaucht wenden und die Geistlichen wollen bei Sr. papstlichen Heiligkeit um Wiedererlangung ihrer Steuerfreiheit einschreiten.1 Hatte auch diese, offenbar vom Bischof inspirirte und concipirte Eingabe vorerst blos den Werth einer Demonstration, welche dazu dienen solite, der unter geistlicher Fiihrung stehenden Partei Zuter-sicht einzuflossen, und blieb sie auch diesmal noch bei der Wahl eines Verordneten in der Minoritat, indem sich die Mehrheit gegen den Willen des Erzherzogs und das Begehren der Katholiken fiir einen Evangelischen ausspracb,2 so ward ihr doch schon im folgenden Jahre (23. Marz 1602) die Genugthuung zutheil, dass der Landtag beschloss, die vier Verordnetenstellen mit z\vei katholischen und zvvei evangelischen Landleuten zu besetzen.3 Diesmal brach der Bischof auch eine Lanze fiir die Jesuiten. Es handelte sich um den Anspruch auf Sitz und Stimme im Landtage, welcken die Jesuiten als Besitzer des auf-gehobenen Klosters Pleterjach erhoben. Die Prioren von Pleterjach hatten nemlich als Pralaten im Landtag gesessen. Wiederholt (19. und 20. Marz) brachte der Bischof den Anspruch seiner Alliirten in Anre-gung. Der Landesvenveser dagegen meinte, noch in keinem der drei Lande sei den Jesuiten eine solche Concession gemacht worden. Georg Khisel aber, sicherlich kein Freund der Jesuiten, hatte kein Bedenken gegen ihre Aufnahme in den Landtag, insbesondere, ,wenn sie die Landesfreiheiten respectiren wollten'. Die Mehrzahl sprach sich jedoch dagegen aus, aber mit dem charakteristischen Vorbehalt, \venn der Erzherzog den Protest nicht beriicksichtigen solite, ihnen Sitz und Stimme des Priors von Pleterjach gegen einen Revers, dass sie die Landesfreiheiten handhabeu helfen sollten, zu bewilligen.(l . 1 Landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2. 2 Landtagsprot. VIII. 128. 3 L. c. 171. 4 Landtagsprot. VIII. 165—167. Die mattherzige Haltung der Stande war ganz geeignet, den Biscliof zu kuhnerem Vorgehen zu ermuthigen. Er richtete eine Denk-schrift an den Hof, worin er folgende Antrage stellte: 1. Herbart von Lamberg, Anton Petsckauer (Petschovius) und Laurentius Paradeiser in Neumarktl waren als vorzugliche Verachter der erzherzoglichen Mandate und weil sie Pradicanten bei sich auf-nehmen, vom Erzherzog nach Graz zu befufen. 2. Engelbert SchranU und Lud\vig Saurer waren, der erstere als ,confessionistarum ad coinplices suos inercurius et legatus, inšolens et lingua procacissimus', und letzterer als ,insolentior Provincialium' durch den Landeshauptmann von Krain (generalem capitaneum Carniae) strenge mit Wort und That (verbis et operibus) zu strafen, um da-durch die andern leichter im Zaum zu halten. 3. Geldstrafen gegen Achaz Graf Thurn 11,000 Dukaten, Herbart Lamberg 3- oder 4000 Dukaten, Heritsch 4000 Dukaten, G. A. Kazianer 2—3000 Dukaten, J. J. Gall 1000 Dukaten, ebenso gegen Warl zu verliangen — ,Alias Principis autoritas nil valebit apud eos.' 4. Commissio destructionis sgnagogarum in Carniola urgenda, utque haeretici libri per domos in civitatibus conquirantur, auferantur aut comburantur, Sicut in Lock factum est. Ludwig Saurer voil Kosiak — fiigte der Bischof bei — habe das Jalir vorher den Otto Heinrich von Wernegg mit Dolch und Schwert im Landhause in Gegenwart des Bischofs, der Pralaten und anderer katholischer Edlen angefallen und hatte ihn ermordet, wenn nicht andere dazwischen getreten waren. Auch habe er die erzherzogliche Resolution iiber die Religionsbeschwerde unterdruckt und sie nicht einmal seinen Collegen, geschweige anderen mittheilen \vollen.1 Kounten die Antrage des Bischofs, insofern sie sich auf die Land-stiinde bezogen, nicht verwirklicht werden, weil diese noch durch ihre Immunitat geschutzt waren und es noch nicht in der Absicht der Regierung lag, dieselben aufs ausserste zu treiben, so erreichte der Bischof doch in der Hauptsache seinen Zweck. Das Generale vom 1. Marz 1601 \vegen Austreibung der Pradicanten und Schulhalter wurde erneuert und verscharft (12. September 1602) und veiters bestimmt: ,Alle und jede nobilitirte Personen, der Landleute Pfleger und Schreiber, Biirger und Bauern und andere riicksassige Inwohner und ali' derselben Hausgenossen, welche bis dato zu der katholischen Reli- 1 Manuscript der Seminars-Bibliothek, Mitth. 18(34 S. 3. gion noch nicht getreten, sondern sectisch geblieben, nicht 'bereits ausgeschafft sind und binnen sechs Wochen nach Publicirung dieses Edicts durch Beichten und Communiciren bei ihren ordentlichen katholischen Pfarrern und Seelsorgem sich noch nicht bekelirt haben, mtissen gegen Erlag des zehnten Pfennigs nach Verfliessung obigen peremp-torischen Termins binnen 14 Tagen bei Verlust Leib, Hab und Guts die Erblande raumen und diirfen ohne landesfiirstlicher Licenz nicht mehr zuriickkekren. Diejenigen aber, welchen ihres Eigensinns halber diese Raumung anbefohlen worden, sie jedoch noch nicht ins Werk gesetzt haben, miissen diese innerhalb 14 Tagen nach Publicirung dieses Edicts vollziehen.' ,Den sectischen Offizieren und Dienern der Landleute soli ein Termin von sechs Monaten gestellt vverden. Es werden alle Ordinarii, Pralaten und Erzpriester ersucht, bei ihren untergebenen Pfarrern und Vicarien die ernstliche Fiirsebung zu thun, dass alle Haus- und riick-sassigen Pfarrleute sammt Weib und Kindern, die iiber 16 Jahre alt sind, mit allem Fleiss beschrieben werden und man sodann ein emsiges Aufmerken kabe, wer aus diesen sich innerhalb des bestimmten Termins zur katholischen Beichte und Communion einstellt oder nicht; wenn die obbestimmte Zeit voriiber ist, sollen die Pfarrer und Vicarien jene, vvelche in Glaubenssachen nicht zulenden wollten, unverziiglich dem Landgericht anzeigen und die Gerichtsherren bei Strafe von 1000 Du-katen in Gold jene unkatkolischen Personen sammt ihrem Hab und Gut bis auf weitern Bescheid einziehen, verarrestiren und der nieder-osterreichischen Regierung ein ordentliches Verzeichniss einschicken.' Dieses Generale wurde nicht publicirt, kam aber durch einen Freund der Protestanten in die Oeffentlichkeit.1 An Bisckof Chriin lag es sicherlich nicht, wenn diese Verordnung nicht in ali' ihrer Strenge zur Ausfiihrung kam. Am 10. April 1603 erging ein Decret der Reformationscommission an Biirgermeister, Rich-ter und Ratk der Stadt Laiback, besagend, nachdem schon friiher allen Biirgern und Einwohnern uberhaupt scharfstens befohlen worden, zu Ostern zu communiciren, dieses auch von den Kanzeln verkiindet, aber- von vielen nicht befolgt und dadurch die landesfurstliche Verordnung ,in Schimpf und Verkleinerung gezogen worden', solle der Magistrat die Beiclitzettel von Haus zu Haus abfordern lassen und jeden, der sich damit nicht ausWeisen konne, mit zehn Dukaten in Gold 1 Czervvenka, Khevenhiiller S. 410—412. strafen.1 Am 17. September erging ein Auftrag an den Magistrat, die-jenigen Ratlisglieder, welehe den Eid gethan, katholiseh zu beichten und zu communieiren, dies aber unterlassen, zur sogleichen Folge-leistung und Ausweisung hieriiber bei schvverer Ungnade, Abschaffung aus der Gemeinde und weiterer Bestrafung zu verhalten.2 Doch wurde diesem Befehle nicht allseitig Folge geleistet, daher derselbe (2. und 3. April 1604) erneuert werden musste. Den widerspenstigen Laibachern wurde nun befohlen, bis Ostern bei den Jesuiten oder in der Domkirche zu beichten und zu communiciren und die Beichtzettel beizubringen, sonst aber bis 21. April bei Sonnenschein gegen vor-herige Erlegung des zehnten Pfennigs da& Land zu verlassen und die Erblande sohin bei Strafe der Confiscation von Hab und Gut ganzlich zu meiden.8 Auch wurde dem Magistrate die Abstellung des Fleisch-essens in der Fastenzeit bei zehn Dukaten Strafe abermals eingescharft und ihm im Falle des Nichtvollzuges ,sondere Leibesstrafe' angedroht.4 Die Abschaffung der landschaftlichen Beamten stiess auf Hindernisse, die beiden Pantaleon, der Rentmeister Wassermann und der Wochen-pfennigeinnehmer Taufrer erwirkten immer wieder Fristerstreckungen.6 Die Restitution der geistlichen Giiter endlich vervvickelte den Bischof in ernstliche Conflicte mit den Standen,6 und dazu kamen die Gewalt-acte einzelner Reforttiationscommissare, welche jedes menschliche Gefiihl emporen mussten. So iiberfiel (1603) der Commissar Christoph Harrer einige protestantische Bauern im Dorfe Kreuz, welche der Vorladung der Commission aus Furcht nicht gefolgt waren, nachts mit bewaffneten Leuten, liess die Hiiuser aufbrechen, die Bevvohner aus den Betten reissen, schlagen, binden und ins Gefangniss abfuhren. Kisten und Kasten wurden erbrochen, Hauser, Stallungen und Dresch-tennen niedergerissen; ein Biirgersmann aus Krainburg blieb auf der Stelle todt; andere wurden schwer beschadigt; Frauen und Kinder fielen aus Furcht und Schrecken in schwere Krankheiten, woran mehrere starben. Es wurde zwar eine Klage wegen Landfriedensbruches gegen den Commissar Harrer eingebracht, allein der Erzherzog liess dieselbe nicht zur Verhandlung zu, obschon er der Commission die 1 Mitth. 1867 S. 108. 1 Mitth. 1. c. 3 L. c. S. 109. L. c. S. 108. 6 Landtagsprot. VIII. 177, 185, 229, 230. 6 Vgl. Hurtor IV. 15, Anm. 31, und Landtagsprot. VIII. 253. Mahnung zukommen liess, von ihrer Macht kiinftighin bessern Ge-brauch zu machen und die Landesfreiheiten nicht zu verletzen.1 Es ist begreitiich, dass solcher Druck einen Gegendruck her-vorrufen musste. Die Stande der innerosterreichischen Lander fiiblten das Bediirfniss der Vereinigung zur moglichsten Abwehr der unge-setzlichen Uebergriffe und zur Wiedererlangung ihrer Religionsfreiheit. Schon Anfangs 1603 fand eine Versammlung in Graz statt, und solite dem Erzherzog eine Bittschrift tiberreicht werden; neben den steirischen hatten sich die Karntner und Krainer Herren eingefunden, \velche der Uebergabe beiwohnen wollten. Allein man sah ein, dass der Hof eben in der Menge der Amvesenden den Grund sehen diirfte, die Audienz abzuschlagen. Die Abgeordneten der Nachbarlande reisten daher wieder ab und die steirische Ritterschaft liess die Eingabe durch einen Deputirten dem Erzherzog vorlegen, der sie iibel auf-nahm und erklarte, es habe bei den fruheren Resolutionen zu ver-bleiben. Demungeachtet veranlasste die steirische Landschaft eine neue Versammlung der Lande in Graz am 6. September. Es kamen da 237 evangelisehe Herren und Landleute zusammen, welche beschlossen, abermals den schon so oft vergeblich betretenen Weg der ,unterthanigsten Bitte' einzuschlagen. Am 20. Oktober 1603 tibergab der evangelisehe Adel der drei Lande dem Erzherzog die vereinbarte Bittschrift. Der Inhalt bezieht sich vornehmlich auf das Mandat vom 23. Juli 1603, durch welches jedermann, auch dem Adel, verboten \vurde, sich ausser Landes zu dem evangelischen Gottesdienst zu be-geben! Auf die Uebertretung dieses Verbots war eine .Strafe von 15 Mark gesetzt. Der Adel berief sich dieser unerhort vexatorischen Verfugung gegeniiber mit Recht auf sein loyales Verhalten bei Aus-schaffung der Prediger und Schullebrer, welches durch solclie Be-driickung nun traurigen Lohn empfange, und kniipfte daran eine Sckil-derung des allmaligen Verfalles des Landes und des bevorstehenden noch grosseren Verderbens, wenn der evangelisehe Adel gezvvungen vviirde, das Land zu verlassen. Es wurde daher die Bitte um Auf-hebung aller bisherigen Religionsmandate gestellt, fiir den Fall aber, dass der Adel gezvvungen \viitde, das Land zu verlassen, moge, da sich fur so viele Guter keine Kaufer finden, der Erzherzog dieselben zu billigem Werth annehmen. Diese Eingabe unterzeichneten aus Krain: die Freiherren Herbart und Weikhard zu Auersperg; Herbart von Lamberg zu Savenstein; Wilhelm und Josef von Lamberg; Georg 1 Elze, Truber S. 37t>. Tvhisel zu Kaltenbrunn; Adam, Andre und Georg Apfalter; Pankraz, Christoph, Ludwig, Jobst, Daniel, Andre, Wolf und Wilhelm Gall; L. W. von Sclmitzenpaum; Wolf, Lorenz und Niklas zu Egg; Franz Christoph von Beihten (?); Balthasar Rambschissel; J. Mauritsch; Phi-lipp und Ludvvig von Sigersdorf; Hans und Elias Rasp; Alexander und Andre Paradeiser; Erasinus und Georg Balthasar von Scheyer; Inno-cenz, Johann, Baptist, Christoph und Adam Moscon; Georg Rauber; Georg, Christoph, Andre und Mathias Wolf Mordax; Hans Adam, Andre, Balthasar, Mert, Ott-Heinrich und Erasinus von Wernegg; Hans Art-ner; Ludwig von Obritschan; Kari Gauritsch; Anton Petschovitsch; Andre Semanitsch; Michael Zhetsehger; Kaspar Taubenhofer; Wolf Schwab von Lichtenberg; Hans Pelzhofer; Wilhehn Gabi; Melchior Berthaler; Georg von Neuhaus; Philipp Jakob und Georg von Rau-nach; Franz Georg von Obernburg; Franz Georg von Ronig (?); Leon-hard Mercheritsch, zusaminen 69 Personen aus 35 Adelsgeschlechtern, darunter die altesten des Landes. Bischof' Stobaus von Lavant, bei welchem sich der Erzherzog Raths erholte, rietli ihm entschieden von allen Zugestandnissen ab. Sie wiirden nur Excesse der Evangelischen, Verfolgung der Katholischen, Raub des Kirchenguts zur Folge haben. In Deutschland wiirde dort, w.o der Protestantismus Eingang gefunden, kein Katholik ge-duldet. Auch die Loyalitat der Stande verdachtigte er, weil einmal ein geinassregelter Biirger die Worte ausgestossen: .Lieber unter dem Tiirken, als unter solcher Tyrannei leben!' Wollen die Evangelischen fortziehen, so miige es geschehen, es gebe noch katholischen Adel, und mancher werde es sich zweimal iiberlegen. Auch nach Rom wendete sich der Erzherzog mit Uebersendung eines Exemplars der Bittschrift um Rath. Als dies Fiirstbischof Georg III. (Stobaus) von Lavant erfuhr, schrieb er 15. Dezember 1603 an Cardinal Cencio Aldobrandini: Dieser Beweis von Ehrfurcht gegen den heiligen Vater sei zwar sehr loblich, doch fiihle er sich etwas beun-ruhigt, dass der Erzherzog nicht alsogleich den Bittstellern eine ab-schlagige Antwort ertheilt habe, denn die Erfahrung lehre, dass in so ernsten heiligen Dingen nichts so sehr schade, als Zaudern. Es ver-breitete sich das Geriicht, dass Bom ivanke, gleichsam als besorge man .dort, es mochte dem Erzherzog aus der Abvveisung obiger For-derung irgend welche Gefahr erwachsen. Er (der Furstbiscbof) glaube zvvar diesem Geriichte durchaus nicht. Es konne doch nicht der er-kampfte Sieg wieder aufgegeben und der schon im sichern Hafen geborgene katholische Glaube abermals den Wogen der holien See ■ preisgegeben werden! Mit der angedroliten Auswanderung sei es den\ Protestanten nicht Ernst. Wenn der Landesfurst sich bestandig bliebe, wiirden vielmebr die meisten aus dem Adel in den Scboss der Kirche zuriickkehren, was Gott verleihen wolle! Cardinal Aldobrandini be-ruhigte den Fiirstbischof iiber seine Befiirchtungen.1 Der Erzherzog liess sich, wie immer, durch den geistlichen Rath bestinnnen, er wies die Eingabe mit einem Verweise iiber die unge-setzlichen Zusammenkiinfte des Adels zuriick, auch die Strafen gegen Uebertretungen der fruheren Mandate vvurden nur theilvveise nach-gesehen,2 ja am 26. Juni 1604 erfolgte eine Resolution, welche die fruheren noch verscharfte8 und eine neue Eingabe der drei Landschaften (September 1604) zur Folge hatte. Der Erzherzog beant-wortete sie nicht minder ungnadig wie die fruhere, indem er ins-besondere fiir die Folge jede Zusammenlumft der drei Landschaften untersagte. In einer Gegenschrift berief sich der Adel auf die Zu-lassung solcher standischen Versammlungen in friiherer Zeit und auf seine štete Loyalitat,4 Die Untersagung der Religionsubung und die Auflegung von Strafen fiir dieselbe komirie der Austreibung gleich, weil nur die Wahl gelassen werde, am zeitlichen Gut oder an der Seele Schaden zu nehmen. Der Erzherzog erwiderte darauf, er konne von dem Verbot nicht abgehen, da er als Landesfurst eine schvvere Verantwortung fiir das Seelenheil seiner Unterthanen habe; er \volle auch der Religion wegen niemand aus dem Lande schaffen, hoife auch nicht, dass irgend jemand abziehen \volle; den Verkauf der Giiter oder nach Umstanden deren Verpachtung wolle er zulassen. Dafiir dankten die Landleute, verbanden aber damit die Frage, \vas es dem Erzherzog niitzen konne, wenn der Adel aus dem Lande zoge und die Schlosser leer stunden? Dann beschvverten sie sich iiber die Ein-griffe der Geistlichen, welche die Diener der Landschaften vorladen und sie der Religion wegen aus dem Lande schaffen; iiber ihre For-derung, dass jeder seinem Ortspfarrer zu beichten habe, \vahrend doch die katholische Kirche stets jedem gestattet habe, sich seinen Beicht-vater selbst zu wahlen, und schlossen mit der Versicherung, ehe diesen Beschwerden abgeholf^n sei, werde der Erzherzog keine Geldbewilligung 1 Stepischnegg, Furstbisehof Georg III. (Stobiius) von Lavant, Oesterr. Areh. XV. 108-110. 2 Czenvenka 1. c. S. 414—419; Hurter VI. 135—139. 3 Czerwenka S. 420. 4 Eben in diesem Jahre bearbeiteten Bocskai's Anhanger und die Hšiupter der Evangelischen in Oesterreich den Adel der drei Lande erfolglos Hurter VI. 145. erkalten, da jeder fiir einen Zehrpfennig sorgen miisse, und vvollte man auch etwas bewilligen, es sich doch nicht einbringen liesse. Auch diese Replik der Stande ging an des Erzherzogs Rathe zur Begut-achtung, welche selbstverstandlich ganz ablehnend ausfiel. Den Land-leuten wurde demnach bedeutet, bei dem Verbote fernerer Zusam-menkiinfte habe es zu verbleiben, die Pfarrer waren ganz im Rechte, wenn sie von ihren Pfarrinsassen Beichtzettel fordern, da dies das einzige Mittel sei, sich von ihrem katholischen Glauben zu iiberzeugen. Die Drohung der Hilfsverweigerung sei strafbar und die Landleute miigen den Erzherzog kiinftig mit ahnlichen Gesuchen verschonen.1 8. Die Polemiker der Gegenreformation, Rungius und Rosolenz. Eingriffe des Bisohofs ins Landreoht und Aufhetzung der Unterthanen wider die Besitzer geist-lieher Giiter. Die Stande sohioken eine Deputation an den Erzherzog. Verhandlung iiber eine ,Famosschrift' des Bisohofs gegen die Stande. Derselbe wird vom Landtag ausgesohlossen. Das Bild der Gegenreformation ware nicht vollstandig ohne einen Blick auf zwei dieselbe begleitende Streitschriften, Inhalt wie Kampf-weise derselben verdienen unsere Aufmerksainkeit. Im Jahre 1601 liess zu Wittenberg bei Lorenz Seuberlich D. David Rungius, Professor der heiligen Schrift zu Wittenberg, seinen ,Be-richt und Erinnerung von der Tyrannischen Bapstischen verfolgung des H. Euangely in Steyermarckt, Karndten vnd Krain etc.' erscheinen. Der bei weitem grosste Theil des Buches ist theologischen Inhalts. Die Gegenreformation wird nicht eingehend geschildert, sondern nur in abgerissener "VVeise skizzirt, und so bringt Rungius dem, der in der Reformationsgeschichte Innerosterreichs bewandert ist, wenig neues. Rungius verwerthet eben nur die Ereignisse in Oesterreich polemisch und richtet sich, wie es scheint, zunachst an die osterreichischen Exu-lanten im Reick, deren Bestandigkeit im evangelischen Glauben durch theologische Beweisfiihrungen gestarkt werden soli. Auch den Katholischen von gemassigter Gesinnung soli sein Bericht zur Warnung dienen, ,dass sie nicht gegen den Stachel lecken, die Verfolgung des Herrn Christi und seines Evangelii helfen fortsetzen' etc. Was an Documenten und Thatsachen mitgetheilt wird, bezieht sich nur auf Steiermark und Karaten. 1 Hurter VI. 139—143; Czerwenka S. 420-421. Rungius' scharf geschriebenei' und vvahrscheinlich viel verbrei-teter Bericht hat jedoch eine Gegenschrift hervorgerufen, welche Jakob (Rosolenz), Probst von Stainz, 1607 in Gratz bei Widmanstetter er-scheinen liess, unter dem Titel: Griindlicher Gegenbericht aui' den falschen Bericht und vermeinte Erinnerung Davidis Rungii, Witten-bergischen Professors etc., in vvelchem mit Grund der Wahrheit aus-fiihrlich dargethan und erwiesen wird, dass solcher Bericht ein lauters ,Lugenbuch, Lasterkarten und Famossehrift\ auch in Evvigkeit nit konne erwiesen werden, was ermeldter Ehrenrurische Predicant wider die Gottselige, keilsame und nutzliche steirische Religionsreformation un-verschambter lugenhafter iveis gegeifert und ausgossen bat.' Mit dem Motto: ,Responde stulto juxta stultitiam suam, ne sibi sapiens esse videatur.' Schon der Titel zeigt die Befahigung des Stainzer Probstes zur Fiihrung einer ausgiebigen Polemik im Stile der Reformationszeit. Aus der 158 Blatter (okne das Register) starken Sckrift konnte ein ,stattlickes Schimpflexicon formirt werden', um im Stile der Zeit zu reden. Pikant sind mitunter die Randbemerkungen, vvie: ,\vie ungestiim ist das lutkriscke Eigenwillium (Wortspiel fur Evangelium)' — ,Lass dichs, Rungi, nicht verdriessen, 400 werden katkolisch' — ,Rungi sieh sauer und friss mich nit.' Ueberhaupt ist das Buch mit viel Laune und schlagfertig geschrieben. In seiner Vertlieidigung der Gegenreformation beruft sich Rosolenz darauf, dass dieselbe ohne Blutvergiessen durchgefuhrt worden (doch mit bewaffneter Macht, wie er selbst ganz naiv erzahlt. Wenn die Commission — in Steiermark — in einem zu refonnirenden Ort ankam, wurde das Kriegsvolk vor dem Commissionslocale aufgestellt, das weitere konnten sich die zu Bekekrenden wohl (lenken), ferner auf den Beligionsfrieden, der dem Landesfursten die Macht gebe, die Religion in seinem Gebiete zu bestimmen, wie es die evangelischen Reichsstande thun. Niemand sei vvider sein Gevvissen gezwungen wor-den, denn jedem sei es freigestanden, auszuwandern, wenn er nicht katkolisch werden wollte (wozu dann das Kriegsvolk?). Was den Eid betrifft, so sei den Bekekrten derselbe nicht in Rungius' Form, sondern nur dahin vorgehalten worden, dass sie sich der sectischen Pradicanten, so lange sie im Land, enthalten und in politischen Sachen dem Landesfursten gehorsam sein wollen. Diesen Eid konne ein jeder gute Lutheraner ohne Verletzung seines Geivissens (!) leisten. Den Eid, der katholischen Religion getreu zu bleiben, haben nur jene gethan, welche im Glauben bereits hinlanglich unterwiesen waren. Den Yorwurf des Rungius, dass die Juden von den Katholischen in ihren Synagogen und Schulen geduldet werden, wahrend der ,Romische Antichrist' einen evangelischen Prediger, der die Leute allein auf Christi Wort weise, nicht leiden konne, weist Rosolenz mit dem zuriick, dass die katho-lische Kirche mit den Juden nichts zu gebieten habe, wohl aber mit allen Christen, welche ihr durch die Taufe angehoren, dann, dass die Juden sich ruhig verhalten, keine Propaganda machen. Der schlagfertige Probst, von Stainz hat mit seiner derb humo-ristischen Polemik und seiner geschickten Ausniitzung der gegne-rischen Schvvachen ohne Zweifel die Sache der Gegenreformation er-heblich gefordert. In Steiermark hatte dieselbe mit Walfengewalt tabula rasa gemacht, in Karaten und Krain war ihr Fortschreiten ein langsameres. Noch immer gab es selbst in den Stadten zu reformiren. So finden wir, dass in Laibach (20. Juli 1605) der Vicedom dem Dom-probst befahl, den Hans Ostennann, der sich an dem gesetzten Termin in den Pfingstfeiertagen nicht gestellt, vorzuladen und ihm auf-zutragen, binnen 14 Tagen sich mit seiner Familie zur Beicht und Communion einzustellen oder die venvirkte Geldstrafe von 200 Gold-dukaten und den zehnten Pfennig zu erlegen und das Land zu ver-lassen.1 Das Streben der Reformationscommission nach Wiedererlangung der geistlichen Gliter brachte sie in den scharfsten Conflict mit den Landesgesetzen, vvelche den weltlichen Besitzer eines ehemals geistlichen Gutes in seinen Rechten schiitzten, wahrend es fiir die Commission geniigte, dass ein Gut einst, wenn auch noch vor der Zeit der Reformation, ein geistliches gewesen, um es fiir die Kirche zuriick-zufordern, denn nach ihrer Anschauung durfte und konnte ein Kirchen-gut nie rechtsgiltig veraussert werden. Rechtsstreite um Landmanns-giiter gehorten vor das Landrecht, die Commission suchte sie aber dieser Instaiiz zu entziehen und ervvirkte einen Befehl Erzherzog Ferdinands (27. Januar 1605), wornach die Inhaber verkaufter geist-licher Giiter vom Kammerprocurator nach Graz vor die inneroster-reichische Regierung citirt wurden.s lin Landtag von 1605 (12. Februar) wurde iiber Antrag Kazianers beschlossen, gegen diesen rechtswidrigen Vorgang Beschwerde zu fiihren.3 Am 28. Februar 1605 iibergab eine Deputation, bestehend aus dem Abt Jakob von Sittich und Ottheinrich von Wernegg zu Willingrain, dem Erzherzog eine Beschwerdeschrift 1 Mitth. 1867 S. 111. 2 Landtagsprot. VIII. 310. 3 L. c. 302. 303. Vgl. 310 311. gegen das Vorgehen der Commission, vvelche an die Besitzer ehe-maliger geistlicher Giiter Decrete mit Androhung von Geldstrafen er-liess, und gegen das Vorgehen der Kammerprocuratur, vvelche dieselben nach Graz citirte. IJie Stande beriefen sich auf die alleinige Zustan-digkeit der Landschranne fur Landmannsguter. Eine landesfiirstliche Resolution (11. April 1605) vvies jedoch diesen Einspruch mit Hin-vveisung auf die Instruction der Commission, vvelche sie allerdings iiber das Gesetz stellte, zuriick.1 Demungeachtet machten die Besitzer geistlicher Giiter von ihrem Rechte Gebrauch und suehten gegen die Eingriffe des Bischofs beim Landrecht Schutz. Infolge dessen verbot dieser den landschaftlichen Procuratoren die Uebernahine soleher Rechtssachen. Dieser Uebergriff in die Anitshandlung ihrer Beamten konnte den Standen nicht gleichgiltig sein. Sie beriefen im Juli 1607 einen Ausschuss, um iiber die Wahrung ihrer Autonomie zu berathen. Als derselbe am 10. Juli zusammentrat, liess er dem Bischof das erste Wort. Dieser sagte: Er halte nicht dafUr, dass diese Session der Herren und Landleute die ordentliche Stelle sei, vvelche iiber seine bischofliche Person oder Ihrer fiirstlichen Durchlaucht Befehle zu judiciren habe. Er habe uicbts fiir seine Person, sondern alles auf Ihrer fiirstlichen Durchlaucht Befehl gethan. Den Herren Verordneten hatte eher gebiihrt, Bericht einzuziehen, als einen Ausschuss zusammenzurufen. Er habe fiir seine Person mit den Procuratoren nichts zu gebieten, vvenn es gesehehen, sei es kraft der Reformation gesehehen, zumal sie in ihrem Procediren sich allerlei ungebiihrlicher Reden und Anziige gebrauchen thateu. Ihre furstliche Durchlaucht haben vor etlichen Jahren befohlen, dass vveder in Land- noch in Hofrechten Sachen, die der Reformation an-hangig, verhandelt vverden sollen. Mit der landesfurstlichen Autoritat sei nicht so schimpflich umzugehen. Der Bischof verliest ein landes-furstliches Decret vom 20. September 1604 an die Stande Augsbur-giseher Confession und sehliesst darauf, ,dass ihm in diesein Punkt etvvas zu kurz gesehehen sei'. Der Prasident (Auersperg) antvvortete dem Bischof ausfuhrlich, der fragliche Punkt beriihre das Geineinvvesen und sei daher billig den Verordneten zur Berathung vorgelegt vvorden. Darauf liess vvieder der Bischof landesfiirstliche Befehle vom April 1601, Mai 1602, Dezember 1606, Mai 1607 verlesen und 1 Landsch. Arch. Fasc. 207. erklarte, was bisher in Sachen der Religion geschehen, sei auf Ihrer fiirstlichen Durchlaucht Anordnung geschehen. Auf geschehene Umfrage wurde sodann besehlossen, dass der Bischof noch iiber die beiden anderen Punkte mit seinem Bericht ein-vernommen werden, sodann abtreten solle und die Stande sodann weiter verhandeln (causiren) sollen.1 Am 11. Juli wurde die Verhandlung im Ausschuss fortgesetzt. Der Abt von Sittich fiihrte die Sache des Bischofs, ohne neue Argumente ins Treffen zu fiihren. Der Prior von Freudenthal stiminte bei. Kobenzl bat, ihn der . Abstimmung zu entheben, da er in ,der Reformation etwas interessirt' (er war nemlich Mitglied der Commission). Kazianer sagte: Die Reformation erstreeke sich nur auf die Religion und nicht auf das Ge-biet des Staates, wie das auch die durch den Bischof citirten landesfurstlichen Verordnungen beweisen. Der Bischof iibersehreite seine Grenzen und wolle sich Jurisdiction iiber weltliche Landmannsgiiter zueignen. Vermoge Consens koniglicher Majestat Erzherzog Fer-dinands haben geistliche Guter, welche in Execution verfielen, ver-kauft werden konnen. Der (jetzt regierende) Landesfiirst habe der Frau Rosina Grafin von Thurn vier (friiher in geistlichem Besitz ge-wesene) Unterthanen gegen die Verfiigung des Bischofs zugesproehen, woraus zu sehliessen, dass Ihre fiirstliche Durchlaucht nie beabsich-tigte, wider die Landesfreiheiten zu handeln. Daher man allen Grund habe, sich iiber den Bischof zu beschweren. Wolf von Egg, Erasmus und Balthasar von Scheyer, Daniel Gall, Seifried Rasp, Petschovitsch und die sonst bischoflich gesinnten Vertreter der Stadte Laibach, Krainburg und Rudolfswerth stimmten dem Antrag Kazianers bei, welcher zum Beschluss erhoben wurde.2 Am 18. August trat der Ausschuss wieder zusammen. Der Prasident der Verordneten, Herbart Freiherr von Auersperg, brachte die seit der letzten Versammlung vorgekonnnenen Uebergritfe des Bischofs zur Sprache, insbesondere dass derselbe den Landschrannenprocuratoren vorschreiben wolle, wie sie in Rechtssachen gegen die Geistlichen pro-cediren sollen. Er enviihnte ferner, wie der Bischof jiingst in Krainburg bei einem Trunk Wein in Gegenvvart vieler Personen geiiussert, ,er wolle seinen Kopf nit sanft legen, es seien dann die lutherisehen Herren und Landleut aus dem Land geschafft und bandisirt, und 1 Landtagsprot. IX. 132—133. 3 L. c. 133 -135. solches innerkalb dreien Monaten beschehen solle', und liess dann eine vom Biscbof scbon im Jabre 1604 wider die Landschaft und speciell gegen einige Herren und Landleute verfasste und dem Erzherzog itbergebene ,Famosschrift' verlesen. In der sodann eroffneten Debatte sagte der (katholische) Landesvenveser Hans Jakob von Edling, es sei ,zu beweinen, dass es zu diesem ungliicklichen Stand gekommen, dass eine einzige Person (der Bischof) die ganze Landschaft ihres Gefallens regieren und vexiren will', und kam dann auf das bischofliche Libell zu sprechen ,mit hochster Lamentation und Vervvunde-derung'. Zu solchen ehrenriihrigen Anwiirfen diirfe man nicht still-schweigen. Die Geistlichkeit gedenke jetzt ihre friihere Absicht ins Werk zu setzen, den Adel zu unterdriicken und auszutilgen. Es sei daher Zeit, dass man die Augen aufthue und solchem Uebel zuvor-komme. Schliesslich beriihrte der Landesverweser den zwisclien ihm und dem Bischof bei der letzten Musterung der standischen Ritter-schaft vorgekonnnenen Pracedenzstreit. Was ihm, einem Roniisch-katholischen geschelien, das konne auch den Evangelischen begegnen. Nach dem Landesverweser ergriff der evangelisehe Kazianer das Wort:1 ,Aus allen abgelesenen Schriften seie Herrn Bischofs Affection genugsam verstanden worden, dass er vor allen Herren und Landleuten ihm ein Praerogativum und gleichsam sonderbar Fiirstenthum machen entgegen die Anderen unterdriicken wolle und seines Gefallens allerlei Neuerungen und Veranderungen furnehmen und aufsetzen wolle. Dass in Ersetzung der Herren Verordneten Aemter zwei Katholische und zwei Lutherische angenonunen worden, habe Bischof practicirt. Item habe mit Herren und Landleuten auch denen Landsobrigkeiten per decreta zu verschaffen sich angemasst. Habe auf weltliche eigenthiim-liche Landmannsgiiter gegriffen und denselben Inhabern dieselben ausser Recht aus eigener Macht entzogen. Er lasse sich iiber unge-biihrlich Reden da und dorten offentlich verlauten, als: der Trunk solle ihm sein Herz abstossen, ob §r Catholicismum unter die Herren und Landleut nicht bringen und dieselben verfolgen wolle.' Schliesslich beriihrte Kazianer die bischofliche Anklageschrift, in welcher unter anderm die Vorfalle von Lack und Veldes, wo die Stande vor Jahren gegen die geistlichen Anmassungen mit bewaffneter Hand eingesehritten, zur Anklage des Hochverraths gegen dieselben herangezogen worden waren. Die iibrigen Mitglieder des Ausschusses: Nikias und Wolf Freikerren von Egg, Herbart von Lamberg, Schrank- 1 "VVortlich nach dem Landtagsprotokoll. ler, Erasmus Schvvab, Andre von Raunach, Daniel Gall, Elias und Hans Seifried Rasp, Georg Moscon, Adam und Christoph Wagen und Georg Balthasar von Scheyer, schlossen sich einhellig dem Landesvervveser und Kazianer an, und es \vurde beschlossen, die Beschwerde der Stande ,mit hochster Lamentatiou' beim Erzherzog anzubringen und ihn zu bitten, das ,unleidliche' Verfahren des Bischofs abzustellen.1 Am 23. Airgust vernahm der Ausschuss die landschaftlichen Pro-curatoren, welche der Bischof vorgeladen hatte, um ihnen das Proce-diren gegen Geistliche in Sachen geistlicher Giiter zu verbieten und die Namhaftmachung derjenigen Landleute zu fordern, welche ihnen verboten hatten, die Vertretung Geistlicher vor dem Landrecht zu iibernehmen. Es ergab sich aus den Aussagen der Procuratoren unter anderm, dass der Bischof den Unterthanen ehemals geistlicher Giiter, welche von den Standen in Execution gezogen worden vvaren, das Gelubde abnahm, keinem Abgeordneten der Stande, ware es auch der Landesverweser selbst, Gehorsam zu leisten, sondern die Executoren mit Steinen und Stangen abzutreiben. Daniel Rambschiissel erzahlte, vcas ihm beziiglich einer Wiese begegnet, welche er von den Herren Gall zu Rudolfsegg, welche sie durch 95 Jahre besessen, uberkommen hatte. Der Pfarrherr von Morautsch, Philipp Wassermann, welcher dieses Grundstiick als Kirchengut ansprach, liess, als Rambschiissel das Heu abmahen lassen wollte, Sturm lauten und brachte so hundert Bauern zusammen, welche sich mit Gewalt des Heues bemaehtigten. Das Gleiche werde ihm soeben wieder angedroht. Kazianer berichtete auch Aehnliches inbetreff eines Zehents, der durch dritthalbhundert Jahre im Besitze (ler Lamberge gewesen. Die Reformationscommission hatte ihnen denselben weggenommen, der Erzherzog' aber auf ihre Beschwerde den Zehent an die Lamberg'schen Erben riickzustellen befohlen. Demungeachtet habe der Pfarrherr zu Lengenfeld, Philipp Merzina, auf offener Kanzel verkundet, den Lamberg'schen Erben solle der Zehent nicht gereicht, sondern ihr^Zehentmann abgetrieben und auf des Bischofs Verantvvortung mit Steinen zu Tod gevvorfen vverden. Es wurde beschlossen, diese flagranten Rechtsvvidrigkeiten und Hetze-reien in einer Denkschrift dem Erzherzog zur Kenntniss zu bringen.2 Dass es dem Erzherzog mit der Abstellung solcher offenbarer Uebergriffe und Gesetzvvidrigkeiten eben nicht Ernst war, bewies die erst am 17. August 1608 erfolgte Resolution, womit den Standen 1 Landtagsprot. IX. 10 17. 2 L." c. f. 18-19. bedeutet vvurde, ihre Beschvverde sei der Reformationscoinmission zur Aeusserung zugefertigt vvorden!1 Den Angriff, welchen Chron in seiner oben ervvahnten ,Famos-schrift' auf die Ehre der Stande gewagt hatte, \vussten diese, obwohl spat, entsprechend zu ahnden. Als die in der Sitzung vom 18. August 1607 beschlossene Beschwerde am 3. Dezember im Ausschusse zur Verhandlung kam, sagte der Landesvervveser, man konne Ehren halber neben dem Bischof so lange nicht sitzen, bis er nicht dasjenige, was er in seiner Schrift den Standen vorgevvorfen, entweder geniigend bewiesen oder den Standen Satisfaction gegeben. Man miisse dies auch dem Nuntius bekannt geben. Der Bischof vvurde in der That von der Landtagssession auf so lange ausgeschlossen, bis er der Landschaft Genugthuung geleistet haben vvurde. Die Ritterschaft fiihrte ausserdem Beschwerde beim Reichstag in Regensburg, und es ging auch eine von 32 Herren und Landleuten unterzeichnete Beschvverde an den Erzherzog ab.2 9. Ausschaffung eines Calvinisten. Wiederauftauchen von Pradicanten in Unterkrain und Gottschee. Bucherinquisition. Geringe Bekehrungserfolge bei den landschaftlichen Beamten und im Adel. Entscheidung iiber die Famossohrift des Bischofs. Jesuitenprivilegium und Verordnetenwahl. Dem energischen Vorgehen der Beformationscommission in den • ersten Jahren ihres Bestandes folgte gegen das Ende ihres ersten Decenniums eine nur durch vereinzelte Executionen und verungliickte Bekekrungsversuche unterbrochene Pause. So taucht im Jahre 1607 ein mit.Schleiervvaren (Petscben) reisender Calviništ Brani in Stein auf, der bereits zu Anfang der Gegenreformation nach Erlegung des zehnten und zwanzigsten Pfennigs aus den Erblaiulern ausgevviesen worden war. Die Beformationscommission beeilt sich, seine Waren mit Beschlag zu belegen, das ist die Siihne fiir den Frevel, an den von Katholiken wie von strengglaubigen Protestanten gleich sehr verabscheuten Namen » Calvins zu erinnern. Der angeordneten Verhaftung entzog sich der Frevler durch die Flucht, klagte aber durch den Vicedom die Stadt Stein auf Ruckstellung seines Eigenthums, woriiber der Bischof sich an den Vicedom vervvendete und ersuchte, den Bram ab- und an die Commission zu weisen, da die Beschlagnahme iiber deren Befehl und 1 Landsch. Arch. Pase. 207. a Landtagsprot. IX. 33-34, 619. in Gemasslieit ihrer Vollinachten erfolgte.1 Die geringsten Erfolge hatte die bischbfliche Bekehrungslust hisher beini Adel aufzuweisen; wir finden nur aus dem Jahre 1610 die' Bekehrung des lutherisehen Josef Mauritsch von Moosbach bezeugt.2 Viele evangelische Edelleute hatten zu dieser Zeit Erzieher ihres Glaubens auf ibren Schlossern. welche wohl grosstentkeils Tkeologen gevvesen sein mogen.3 Aber auck Pradicanten fanden noch hie und da wieder Gelegenheit, ins Land zu kommen und iliren Glaidiensgenossen religiose Erbauung zu bringen. So hielt sich Anfangs 1609 der Pradicant Hans Dax, wahrend der Reformation in Krainburg Schulmeister und spater von dort aus-gewiesen, in Poganiz bei Georg Gussitsch auf und begab sich von da hin und wieder zu andern protestantischen Edelleuten und selbst nachtlicherweile in die Stadt Krainburg, wahrend ein vor Jahren von Tepliz bei Rosegg vertriebener Pradicant, Michael Verbetz, sich unfern von Mottling im Gebiete des Grafen Serin (Zriny) aufhielt und jahrlicli ,einen Einfall ins Unterkrain mackte', \vie die officielle Mel-dung lautete; 1609 liielt er sich in Schneckenbichel beim jungen Pelz-hofer auf. Der Landrichter erhielt Befehl, beiden nachzustellen und sie in Haft zu bringen.4 In Gottschee predigte Anfangs 1613 ein ehe-maliger katholischer Priester Leonhard Zigelfest in seinem Hause; zu ihm begaben sich auch Cdmmuuicanten aus den Nachbargegenden, weshalb der Vicedom am 9. Marz vom Erzherzog den Auftrag erhielt, auf den Zigelfest zu fahnden, ihn festzunehnien, nach Laibach fiihren zu lassen und bis auf vveiteres in Venvahrung zu halten. Am 22. April • berichtete der Vicedom, Zigelfest sei vor ihm erschienen, habe ihm eine Erkliirung iiberreicht, dass er unter Verpfandung ali' seiner fahrenden und liegenden Habe sich jederzeit auf eine Vorladung stellen wolle, und zugleich Beiclitzettel seines Pfarrers in Gottschee eingelegt zum Beweise, dass er liingst wieder katholisch geworden. Er habe ihn daher vorlaufig in Verhaft genommen, weitere Weisung gevvartigend. In einem zweiten Berichte vom folgenden Tage (23. April) zeigte der Vicedom an, dass er den Zigelfest des Gewahrsatns entlassen. Derselbe sei allerdings katholischer Pfarrer in Gottschee gevvesen und vor ungefahr 20 Jahren eines ,unkatkolischen Verdachts; wegen, wie billig, der Pfarre entsetzt worden, zeige sich aber seit etlichen Jahren • Mitth. 1867 S. 112. 2 L. c. S. 116. 3 L. c. 4 L. c. gut katholisch. Auffallen muss es, dass sich ein Erlass der nieder-osterreichischen Regierung vom 27. Januar 1614 tindet, worin der Vicedom um Berichterstattung iiber Zigelfest betrieben wird,1 so dass man an eine Connivenz des Vicedoms gegen den predigenden Expfarrer denken muss, umsomehr als eben dieser Vicedom sich bei Antritt seines Amtes weigerte, an der Reformationscommission theilzunehmen, und hiezu wiederholt (3. Mai 1608 und 14. Februar 1609) verhalten werden musste.2 Auch andere Commissiousglieder erhoben Bedenken gegen ihre Mitvvirkung. So schrieb (27. Januar 1609) der Laibacher Domprobst Andreas Crellius an den Vicedom, er habe noch keine Antwort auf sein Schreiben wegen der ,Zelirung' fiir die mit Julius Bucelleni zu vollziehende Religionsreformation in Oberkrain erhalten. Der Pfleger von Assling wolle keinen Beistand zur Stellung der Evangelisehen vor die Commission leisten. Er werde voraussichtlich auch im Weissenfelser Gericht nichts ausrichten, wenn ihm der Vicedom nicht formliche, von ihm gesiegelte und gefertigte Befehle zukonnnen lasse. Noch besser ware es, wenn er den Landrichter zur Hand hatte, aber wer wollte ihn und seine Leute ernahren?3 Mit der Biicherinquisition wollte es ebenfalls nicht reeht vorwarts. Die Stande hielten noch immer ihre Bibliothek im Landhause verwahrt; der Bischof richtete zwar wiederholt an sie das Begehren um Ausliefe-rung der verponten Druckwerke und drokte, sie mit Gewalt weg-zunehmen. Die Stande baten den Bischof ,um eine kleine Geduld',4 wendeten sich aber gleichzeitig mit einem Protest'gegen des Bischofs Drohungen an den Erzherzog. Dieser Protest ging, >vie alle solche Actenstiicke, zunachst an den Bisckof zur Aeusserung. Dieser erstat-tete dariiber (2. Februar 1609) einen Bericht, den der Vicedom, ob-wohl Mitglied der Reformationscommission, nicht mitfertigen wollte, dem Bischof die alleinige Verantwortlichkeit fiir seine Ge\valtschritte iiberlassend. Der Bischof rechtfertigte sich, indem er anfiihrte, die Stande hatten schon 1601 den erzherzoglichen Befehl erhalten, die Biicher an die Religions-Reformationscommission auszuliefern, der 1607 erneuert vvurde und woriiber ein bischoflicher Auftrag mit Androhung von 2000 Golddukaten Strafe erging, okne dass etwas erreickt worden 1 L. c. S. 116-117. a L. e. S. 112, 116. 3 Mitth. 1. c. S. 112. 4 Landtagsprot. VIII. 447; IX. 202-203. ware. Der Iiischof berief sich auf den Vorgaug in Graz, wo zu Anfaug der Reformation aus dem steirischen Landhause sieben und mehr Wagen voli Biicher an Einem Tage gehoben und in das fiirstliche Collegium Academiae Graecensis gefiihrt vvurden. Im Laibacher Landhause seien noch etliclie tausend unheilsamer und unkatholischer Bibeln, Postillen, Katechismen und anderer Biicher ,ad futuram ali-quam — Deus et Serenitas Vestra avertat — pestem excitandam' auf-bewalirt. Nach Ablauf der Landtagssession vvare die beste Gelegenheit, diese Biicher. zu entfernen.1 Indessen blieb es fiir diesmal bei dem frommen Wunsche, und auch im Landtag von 1610 hatte das erneuerte Begehren des Bischofs keinen Erfolg. Auf die Drohung, die Biicher mit Gewalt wegzunehmen, beschlossen die Stande, den Bischof um Vorvveisung der diesfalligen Ermaclitigung des Erzherzogs zu bitten und ihn ,freundlicher Meinung zu ermahnen', sich von jedem Eingriffe ins Landhaus zu enthalten,2 vvelcher Mahnung zu folgen der Bischof fiir diesmal gerathen fand. Uebrigens hatte derselbe auch in Bezug auf seine Eingriffe in die Amtshandlungen der Gerichte iiber viel-faltige Beschvverden der Stande mit erzherzogliehem Erlass vom 14ten Februar 1609 die Weisung erhalten, seinen Eifer zu massigen und in die Amtshandlungen der Gerichte nicht mehr einzugreifen, sondern sich genau an seine Instruction zu halten.3 Der Erzherzog vervvies selbst eine Streitsache der Reformation, betreffend die Wiedererlangung eines ehemals geistlichen Guts, das schon iiber 30 Jahre im weltlichen Besitze sich befand, auf den ordent-lichen Rechtsvveg und verfiigte, wohl aus demselben Grunde, dass Georg Andreas Kazianer im Besitze von vier zum Beneficium in Lees gehorigen Unterthanen belassen vverde.4 Auch die Ausschaffung der evangelischen Landschaftsbeamten vvollte trotz immer erneuerter Befehle des Bischofs nicht gelingen. Noch immer hielten die Stande ihre schiitzende Hand iiber ihre ge-treuen und verdienstvollen Diener. Dem Land- und Hofrechtsbeisitzer Melchior Pantaleon und seinem Sohn David, ihrem Landschreiber, ver-liehen die Stande die Landmannschaft. Ersterer hatte bereits durch 30 Jahre dem Lande gedient, und seine Wahl zum Landmann erfolgte, da er ein ,feiner, sittsamer und verniinftiger politischer' Mann war, 1 Mitth. 1867 S. 113. 5 Landtagsprot. IX. 207—209. 3 Mitth. 1867 S. 116. 4 L. c. selbst mit Zustimmung der Geistlichen. Er war bereits alt und so gebrechlick, dass er zur Zeit der Gerichtssitzungen in einem Sessel in das Landkaus getragen werden musste. Die Stande verwendeten sich daher energisch fiir seine Belassung und envirkten auch fort und fort fiir ihn und andere landschaftliche Beamte Fristerstreckungen.1 Noch im Jahre 1609 waren alle Beisitzer des Landrechts evangelischer Confession, und der Erzherzog selbst musste dem Bischof, der die unverweilte Katholisirung dieser Gerichtsbehorde, wie gewohnlich ohne alle Riicksicht auf die Bediirfnisse des Landes, forderte, erwidern (14. Februar 1609), es ware allerdings zur Beforderung des gemeinen Wesens und der katholischen Religion niitzlich und rathsam, die unka-tholischen Beisitzer zu entfernen und katholische an ihre Stelle zu setzen; da aber zur Zeit solche noch nicht geniigend vorhanden, so sei damit einstweilen zu temporisiren. Auch Landesverwalter war zu dieser Zeit ein Evangelischer. Die vom Bischof beantragte Suspendi-rung desselben erachtete der Erzherzog ,noch nicht fiir thunlich', da ein ,qualificirtes katholisches Subject fiir diesen Posten derzeit noch mangelt', cloch solle dieser Punkt im Auge behalten und baldmoglichst beriicksichtigt werden.2 Zu einer ahnlichen Politik sah sich der Hof iibrigens auch hin-sichtlich der Regiments- und Hofkriegsrathsstellen mitunter gezwungen. Im Beginne der Gegenreformation forderte man stets den Vorschlag von Katholischen zu diesen Aemtern, und die Ernennung fiel auch nur auf Katholische, spiiter mochte man doch die Erfahrung gemacht haben, dass Rechtglaubigkeit nicht das einzige Erforderniss eines guten Staats- oder Kriegsmannes sei, und so finden wir denn zuletzt selbst den sonst so intoleranten Bischof mit der Idee befreundet, den Vorschlag zu Stellen beider Art utraquistisch zu machen.8 Mit der gegen die Stande eingebrachten Denunciation auf Hoch-verrath in der bereits oben4 erwahnten ,Faniosschrift' hatte der Bischof eben auch kein Gliick. Der Erzherzog erklarte alle Differenzen zwischen Bischof und Landschaft als aufgehoben, d. i. er gab keinem 1 Landtagsprot. IX. 35; landsch. Arch. Fasc. Eel. S. Nr. 2. 2 Mitth. 1867 S. 115-116. 3 Landtag 13. Miirz 1610 (Prot. X. 290). Der Bischof bemerfct vor der Wahl der fiir eine Regiments- und eine Hof kriegsrathsstelle Vorzuschlagenden: Friiher sei von Ihrer fiirstlichen Durchlaucht begehrt worden, zu solchen Stellen katholische Herren und Landleute zu benennen. Jetzt moge der Vorschlag cx utraque religione geschehen. 4 Sielie S. 353. Theile Recht und ertheilte nur der Ritterschaft einen Verweis wegen ,zu hitziger Anzttge', wodurch sie die heftige Ervviderung des Bischofs verschuldet hatte (7. Marz und 24. Dezember 1608). Der Landtag zeigte sich durch diese Erledigung nicht befriedigt. Der Landesver-weser beantragte, den Bischof durch eine Deputation von Herren und Landleuten befragen zu lassen, ob er noch an den Anschuldigungen seines Libells festhalte, damit man daruber nach Umstanden noch weiter vorzugehen wisse. Die Stande genehmigten diesen Antrag, indem alle daruber einig waren, dass diese Ausschreitung des Bischofs geahndet werden miisse.1 Zeigte sich der Erzherzog somit hie und da zu ausgleichenden, versohnlichen Schritten geneigt, wenn der kirchliche Zelotismus iiber sein Ziel hinausschoss, so blieb er sicherlich unerschiittert, wenn es sich um einen Anspruch seiner Jugendlehrer, der Jesuiten handelte. Er sicherte ihnen eine Ausnahmsstellung und Schutz vor allen immer-liin moglichen Feindseligkeiten, indem er ihre Rechtssachen vor die niederosterreichische Regierung in Graz venvies. Vergebens prote-stirten gegen diesen Eingriff in ihre autonome Gerichtsbarkeit die Stande, selbst die Mitglieder der niederosterreickischen Regierung fanden es seltsam, dass die Jesuiten in dieser Beziehung ein Vorrecht vor der iibrigen Geistlichkeit haben sollten. Ferdinand weigerte sich aber, seine Verfiigung riickgangig zu macken.2 War auch sein Stre-ben dahin gerichtet, die Privilegien der Stande zum Zvvecke einer starken Regierungsgewalt zu breeken, so hatte doch die Allianz mit dem Klerus und insbesondere den Jesuiten, als der in Rom einiiuss-reichsten Macht, die natiirliche Folge, in diesem furchtbaren Orden einen neuen Stand mit Privilegien zu schaffen, tvelche dem Staats-wohle noch weit nachtheiliger vvaren, als jene des Adels. In der Verordnetenvvahl spiegelte sich die Stellung der beiden kampfenden Parteien. Erst voni Erzkerzog anbefohlen, danil von den Standen selbst als Schutzvvaife gegen weitergehende Forderungen fest-gehalten, blieb die Paritat noch lange unverbrttchlich.es Gesetz. Es wurden demnach die vier Verordnetenstellen stets zur Halfte mit Katholischen und Evangelischen besetzt.3 Als die Stellenbesetzung auch in Karaten durch die Forderungen der Katholischen zur bren- 1 Landtagsprot. IX. 619, 620. 2 Landtagsprot. (1607), VIII. 439; (1608) IX. 162—163; (1610) 243; vgl. Hurter I. 36. 3 Landtagsprot. IX. (1608) 298, (1610) 627. nenden Frage wurde, wendeten sich die dortigen Stande an die krainer Verordneten unter Mittheilung der diesfalligen Correspondenz um ihr nachbarliches Gutachten (9. Marz 1611). Diese enviderten (15. Marz), es habe sich vor" Jahren auch bei ihnen dieser Streit erhoben und die Ritterscliaft sich diesfalls an den Erzherzog, als er sich auf dem Regensburger Reichstag befand, um Entscheidung gewendet; der Streit sei dann dahin verglichen worden, dass die Verordnetenstellen mit Evangelischen und Katholischen aus allen drei Standen zu besetzen seien, und seitdem hatten sich beide Confessionen friedlich vertragen. Ein ahnlicher Vorgang werde wohl auch in Karnten nicht zu umgehen sein, doch moge man immerhin versuchen, ob sich nicht mehr er-reichen lasse.1 10. Die Religionsbeschwerde in den Landtagen von 1608 und 1609. Gemeinsame Bitte der drei Lande um Religionsfreiheit. Fra Paolo Sarpi. Deputation an die tohmisohen, ungarisohen und osterreiohisehen Stande (1610). Wahrend in dem von der starken Hand Ferdinands vor poli-tischen Erscltfitterungen bewahrten Innerosterreich der Adel seinen Kampf um Wiedererlangung voller Gewissensfreiheit mit bevvunderns-werther Ausdauer fortfuhrte, strebten demselben Ziele die oster-reichischen Nachbarlande, von dem Bruderzvviste im Hause Habsburg begunstigt, mit inuner grosseren Erfolgen zu. Der Ruckschlag konnte nicht ausbleiben. Auch in den innerosterreichischen Landtagen regte es sich. Schon im Juli 1608 hatten die drei Lande sich zum Fest-halten an bedingungsiveisen Landtagsbewilligungen, nemlich gegen Er-ledigung der Religionsbeschvverden, geeinigt und Krain dafiir einen ,starken Vervveis' erhalten. Die Stande beschlossen dagegen zu pro-testiren. Selbst von der Geistlichkeit stimmte der Abt von Sittich bei. Schrankler stellte bei diesem Anlasse die alte, von der Zeit langst uberholte Theorie auf, die Landtagsbewilligungen seien freie Bewil-ligungen, es solle weder noch konne jemand dazu gezwungen werden.2 Noch scharfer spitzten sich die Gegensatze zu, als sich der Landtag von 1609 (Februar) versammelte. In der Landtagsproposition riihmte der Erzherzog die Opferwilligkeit der krainischen Stande. Ihr Lob und Rulim werde ,hie zeitlich unverloschen, allemal ruchbar und 1 Landsch. Arch. Pase. Eel. S. Nr. 9. 2 Landtagsprot. IX. 143-145, 854—355. 360 i unsterblich' bleiben.1 Doch die captatio benevolentiae verfing dies-mal nicht. Ain 14. Februar beschloss der Landtag, nicht eher zur Landtagsverhandlung zu schreiten, als bis der Landesfurst die Grava-mina ,gnadigst erledige.'2 Noch im April dieses Jahres schickten die • Stande den Wolf Engelbrecht Schrankler zu Aich an den Erzherzog, um die Erledigung zu betreiben.8 Demungeachtet vvurden die stan-dischen Beschwerden mit landesfiirstlicher Resolution vom 21. Juli 1609 abschlagig erledigt.4 Da fertigten 33 Adelige, darunter die Namen der altberiihmten Familien Auersperg, Egg, Gall, Kazianer, Lamberg, Moschkon, Paradeiser, Rasp, Rauber, Scheyer, Schnitzenpaum, Semenitsch, Sigersdorf, Thurn, Wagen, Werneck, eine neuerliche Vor-stellung und schickten sie durch Schrankler an den Landesfursten,5 ebenfalls ohne irgend einen \vesentlichen Erfolg zu erzielen, obwohl das provocirende Vorgehen der biscboflichen Reformationscommission, wie wir gesehen haben,6 durch personlicbe Einwirkung des Erzherzogs in etwas gemassigt wurde. Die Stande bethatigten ihre erhohtenAn-spriiche, indem sie, abweichend von dem bereits seit mehreren Jahren eingehaltenen Vorgang, einen Evangelischen, Daniel Gall, zum Verordneten wahlten.7 Das herausfordernde Auftreten des Bischofs, welcher die landschaftlichen Beamten und selbst die Diener der Adeligen vor seine Commission lud und von den Standen forderte, dass sie alle auf geistliche Giiter oder sonstige Ausspriiche der Commission sich beziehenden Rechtssachen von dem Forum ihres Gerichtes zuriick-weisen sollten, veranlasste dre Krainer Stande schon im November 1609, sich mit' den Nachbarlanden zu gemeinsamem Vorgehen zu ver-einigen.8 Wahrend des steirischen Landtags wurde ein Ausschuss von Landleuten aller drei Herzogthiiiner gewahlt, um den Erzherzog um Gewahrung der Religionsfreiheit zu bitten, welche die Bohmen (durch Rudolf II. Majestatsbrief, 11. Juli 1609) und die Oesterreicher (durch Erzherzog Mathias, 19. Marz 1609) bereits erlangt hatten. Indem die Deputirten auf diese Concessionen hinwiesen, erklarten sie, werde die Religion ihnen wieder freigestellt, so wiirden nicht allein die 1 Valv. X. 357. » Perizhoffen, Pragm. Carn. Mitth. 1867 S. 116. 3 Landsch. Arch. Pase. 207. 4 L. c. 5 E!ze, Truber S. 377; landsch. Arch. Fas?. 207. 6 Siehe oben S. 356. ■> Landtagsprot. IX. 95. 468. » Landtagsprot. VIII. 447. ins Exil Getriebenen zuriickkehren, sondern noch viele andere sich in den Erblandern niederlassen. Der Erzherzog bestritt in seiner Erwiderung (8. Dezember 1609) das Recht der evangelischen Landleute, sich als die ,Landschaft' zu bezeichnen, da zu dieser auch die katholischen Stande geboren, und rechtfertigte sein Verfahren durch seine Pflicht, als katholischer Ftirst fiir das Seelenheil seiner Unterthanen Sorge zu tragen. Das Verfahren anderer Fiirsten konne fiir ihn nicht massgebend sein. Lieber wolle er alles in die Schanze schlagen, als von seiner Ueberzeugung im geringsten weichen. Die Stande mogen ihm Dank vvissen, dass er nicht nach den Reiclis-satzungen und dem Religionsfrieden mit ihnen verfahre. Dabei werde er verharren, so lange die Stande nichts weiter unternehmen. Sonst werde er Gottes Ehre, die wahre Religion und sein landesftirstliches Recht mit allen Mitteln zu schiitzen \vissen.1 Deutlich genug war den Standen damit gesagt worden, dass es nur vom Belieben des Herr-schers abhiinge, auch zu dem letzten Mittel, der gevvaltsamen Be-kehrung oder Austreibung der bisher durch ihre Immunitat vor der Gegenreformation geschiitzten Stande zu schreiten. Unfruchtbar blie-ben unter solchen Umstanden die Sympathien Fra Paolo Sarpi's fiir das Geschick der innerosterreichischen Protestanten.2 Auch die An-haltische Union warf vergebens ihre Netze nach Innerosterreich aus (Oktober 1609).8 Neue Hoffnungen wurden an die durch Zierotin und Erasmus von Tschernembl4 eingeleitete Union der Mahrer und Oester-reicher gekniipft. Die innerosterreichischen Stande schickten eine De-putation an die bohmischen, ungarischen und osterreichischen Stande nach Prag, Pressburg und Wien mit der Bitte, durch den Erzherzog Mathias eine Intercession bei dem Kaiser zur "Wiederberstellung der Religionsfreiheit zu erlangen. Vonseite Krains waren die Freiherren Kari von Egg und Dietrich von Auersperg und Herr Ulrich Christoph 1 Hurter VI. 147—150; vgl. Elze, Truber S. 377. 2 Im Oktober 1609 empfahl Fra Paolo Sarpi dringend die Beschiitzung der innerosterreichischen Protestanten, damit aueli von dort aus auf das Pestland von Venedig eingewirkt werden konne. Gindely, Rudolf II., I. 122 und Anm. s Chlumecky, Zierotin S. 629-630. 4 Im Jahre 1535 erwarb der Grossvater des Fiihrers der standischen Oppo- sition in Oesterreieh unter Mathias (1608—1610), Georg Erasmus Christian von Tschernembl,- durch seine Gemalin Margaretha von Scherfenberg unter Kaiser Fer- dinand I. Schvvertberg und Windeck und kam so aus Krain in das Land Oesterreieh. Jodok Stiilz: Zur Charakteristik des Freiherrn G. E. von Tschernembl, Oesterr. Arch. IX 173. von Scherfenberg abgeordnet \vorden.1 Als der Fiihrer der oster-reichiscken Opposition, G. E. Freiherr von Tschernembl, 19. Marz 1610 auf dem Olmutzer Landrechte erschien, um die mahrischen Land-herren aufzufordern, den Konig zu bewegen, dass er die Forderungen der Oesterreicher erfiille, gedachte er in -seiner vor dem Cardinal Dietrichstein, den Landesbeamten und Landrechtsbeisitzern gehalte-nen Rede der innerosterreichischen Deputation, indem er sagte, die drei Lande Steiermark, Karnten und Krain hatten zu Ihrer Majestat Gesandte geschickt, um Intercession bei Erzherzog Ferdinand zu bitteji, und auch bei den Oesterreiehern angehalten, dass dieselben sie bei den Mahrern zur Erlangung der Intercession bei Erzherzog Ferdinand, von dem sie nun schon viele Jahre her in Religionssachen je langer je mehr bedrangt vviirden, recommandiren. Die Lande vviirden auch ehestens ihre Gesandten nach Mahren abordnen, um ihre Wiinsche personlich vorzutragen. Obwohl die Oesterreicher uberzeugt seien, die Mahrer werden den innerosterreichischen Abgesandten ibre freund-schaftliche Mitwirkung nicht entziehen, so hatten sie doch nicht unter-lassen wollen, durch diese Empfehlung eine Ptlicht gegen die drei Lande zu erfiillen, mit vvelchen, insbesondere mit Steiermark, sie durch gegenseitige Hilfeleistung und Blutsverwandtschaft seit vielen hundert Jahren verbrudert seien. Was die Mahrer diesen Landen thun \viirden, das wiirden die Oesterreicher so aufnehmen, als ware es ihnen selbst widerfahren. Auch in der nach erhaltenem Bescheid der mahrischen Stande gehaltenen Rede (22. Januar 1610) gedachte Tschernembl der innerosterreichischen Abgesandten, welche abwesend \varen, da Erzherzog Ferdinand sie inzvvischen nach Wien berufen hatte, und empfahl sie der Freundschaft der mahrischen Stande.2 Die Krainer hatten auch eine Gesandtscliaft nach Pressburg an die ungarischen Stande geschickt. Sie klagten den Ungarn die ihnen in Religionssachen seit Jahren widerfahrenden Bedruckungen. Die Pradicanten seien verjagt, selbst die Bibel verbrannt, die Todten in ihrer Ruhe gestort worden. Man lege ihnen Geldstrafen auf, fordere von den Abziehenden den zehnten Pfennig und wolle sie des Restes ihrer Habe berauben. Die Ungarn mogen als Nachbarn und Bluts-verwandte ihren Konig bewegen, dass er bei Erzherzog Ferdinand, dessen Rathen allein sie alle Schuld beimessen, sich zu ihren Gunsten verwende. 1 Valv. VII. 469. 2 Stiilz 1. c. Der Erzherzog fand in der den Ungarn iiberreichten Denkschrift zehn Punkte, vvelche- das Verbrechen der Majestatsbeleidigung be-griindeten. Er versprach den vorgeforderten und sich entschuldigen-den Gesandten Verzeihung, wenn der Verfasser der Schrift genannt und die Krainer Gesandten sogleich aus Oesterreich abgerufen wiirden. Als dies von den Landschaften verweigert vvurde, rief der Erzherzog die Gesandten selbst zuriick und vervvies sie unter scliarfen An-drohungen in ihre Heimat.1 11. Chron legt den Grundstein zur Jesuitenkirche und gibt eine Evangelieniiber-setzung heraus. Er vrird Statthalter in Graz. Neuerliches strenges Vorgehen der Gegenreformation. Auslieferung der evangelischen Biicher an die Jesuiten. Berichte Bischof Chrons an den Papst iiber die Erfolge der Gegenreformation. Neuerliche fruchtlose Bitte der drei Lande um Religionsfreiheit. Die Jesuitenansiedlung in Krain hatte das Signal zum Beginne der Gegenreformation gegeben. Die Griindung der ersten Kirche dieses Ordens bezeicbnet den Abschluss der ersten Periode katlio-liscber Restauration. Bischof Chrijn legte ihren Grundstein am 1. Mai 1613 und nabm im Jahre 1615 die Consecration der vollendeten vor.2 Die Stande hatten zu diesem Kirchenbau im April 1611 mit Stimmenmehrheit 2000 Gulden bevvilligt, nachdem der Bischof auf-merksam gemacht, dass die Jesuiteji ihre Bitte ,scitu principis' (mit Vorvvissen des Landesfiirsten) vorbringen, eine nicht uugevvohnlicbe Pression auf die Loyalitat der Stande.3 Die geistlichen Daumschrauben vvurden auch spater mit Erfolg applicirt, die Jesuiten ervvirkten Steuer-nacblasse einfach dadurch, dass sie die Steuer nicht zahlten und dann um Naclisicht einschritten. So bevvilligten die Stande (30. Januar 1616) einen Steuernachlass von 1400 Gulden, und am 23. Marz des-selben Jahres liessen sie den Jesuiten den ganzen Steuerriickstand bis 1615 nach.4 Der vvichtigste vom Bischof ausgehende Schritt zur Wieder-gevvinnung des Volkes fiir die katholische Lekre vvar die Herausgabe einer slovenischen Evangelieniibersetzung. Im Jahre 1612 liess Chron in Graz bei Widmanstetter ,Branja inu Evangelia na Nedelje inu prasnike zhes zejlu lejtu', 12°, auf seine Kosten in 3000 Exemplaren 1 Valv. 1. c.; Stiilz 1. c. S. 220; Elze, Truber S. 377; Hurter VI. 150-151. 2 Mitth. 1858 S. 13. 3 Landtagsprot. X. 70, 82. 4 Landtagsprot. XIII. 424, 443. auflegen. Fiir (len Druck wurden 240 Gulden, fiir das Papier 220 Gulden verwendet. Im Jahre 1025 wurde dieses- Werk, mit welcliem Bischof Chron in die Fusstapfen der Reformatoren trat, neu aufgelegt.1 Im Jahre 1614 berief das Vertrauen des Monarchen den Bischof als Statthalter nach Graz. Die Landschaft verehrte dem Scheidenden aus diesem Anlasse eine Credenz im Werthe von 2000 Thalern.2 Die Abwesenheit des Bischofs brachte keine Milderung in das Vorgehen der Gegenreformation, vielmehr wurde dieselbe durch seine neue ein-fiussreiche Stellung zu eingreifenderer Thatigkeit befahigt. Noch im Jahre seiner Berufung nach Graz wurde die oft schon ventilirte Frage der Auslieferung der im Landhause aufbewahrten ketzerischen Biicher wieder in Anreguug gebracht, Der piipstliche Nuntius hatte 'diesfalls ein Schreiben an den Bischof gerichtet. Bei seinem Abzuge von Laibach verlangte dieser von den Standen die Auslieferung. Sie wurde verweigert. Erst die Anwesenheit des Erzherzogs in Laibach (1616) machte dem Streite ein Ende. Die Biicher \vurden den Jesuiten iiber-geben.8 In Unterkrain eroifnete die Refonnationscommission von neuem ihre Thatigkeit. Auch in Rudolfswertk, wo doch schon im Jahre 1600 Chron selbst den Ivatholicismus \viederhergestellt liatte, gab es noch ,sectische Personen', welche der Probst Marcus Khunius, das Organ der Commission fiir Unterkrain, vergebens zu bekekren sich bemiihte. Nur in Gurkfeld wurde Hans Tischler, der Sohn eines Pradicanten, zum katkoliscken Glauben bekehrt, der Pfleger Kaspar Okorn versprach dem Probst und dem Franziskaner P. Albert ,mit Hand und Mund' nach i ' mehrerer Unterweisung sich in kurzer Zeit ,gekorsamlick einzustellen', und in Hopfenback leistete Herr Russ mit seiner Familie das katholische Glaubensbekenntniss ,riihmlich und auferbaulich'. Mit den iibrigen wusste der Probst nichts auszurichten und bat deshalb den Bischof, sie nach Laibach zu citiren und ,mit der Schiirfe zu trac-tiren'. Ferner beklagte er sich iiber zwei ,bose pradicantische Sau und Spitzbuben, Magnus und Jakob nomine', Tischlergesellen, welche, weil sie vom Probst und seinem Chormeister, auch andern Geistlichen 1 Mitth. 1858, Stepischnegg, Thomas Chron. P. Marcus Bibliothec Domherren; 12. „ Billiers- 1 13. Herr Johann Ambros Graf von Thurn, Oberhofmeisteramts-Verwalter; 14. Herr Johann Andre Graf von Auersperg, Venvalter des Kam-meramts; 15. Herr Johann Henv. Graf von Auersperg, Landcommissarius, Venvalter des Marschallamts; 16. Adam von Lamberg, Freiherr, Oberstallmeister; 17. Georg Bartlm. Graf Khisel, Oberjagermeister; 18. Hans Josef Freiherr von Egg, Oberstabelmeister; 19. Daniel Freiherr von Egg, Vervvalter des Mundschenkamts; 20. Hans Ludwig Freiherr von Sauer, Oberfiirschneider; 21. Hans Georg von Hohenioart, Obertruchsess; 22. Josef Panizoll, Falkenmeisteramts-Venvalter; 23. Eberhard Leopold Ursini Graf von Blagay, Landesverweser und Verordneter, der als Landmarschall fungirte; 24. Gottfried G ali; 25. Franz Kaspar Freiherr Prenner; 26. Wolf Sigmund Graf Paradeiser; 27. Josef Ludwig von Ldivenstein, D. O. Ritter und Commendator zu Laibach; 28. Herwart Freiherr Kazianer; 29. Franz Freiherr von Saurau-, 30. Gottfried Freiherr von Egg\ 31. Rudolf Freiherr von Moschhon-, 32. Hans Jakob Freiherr von Prank, D. O. Ritter; 33. Wolf Kari Freiherr von Juritsch; 34. Konrad Freiherr Ruess; 35. Michael Freiherr von Waeeriberg; 36. Wolf Vinc. Freiherr von Wazenberg, Solin; 37. Leopold Raumbschissl, Rittmeister der Ritterschaft, licgcr-liaft (krank); 38. Hans Georg Posarel-, 39. Andreas Triller, Generaleinnehmer; 40. Georg Scarlichius, Erzpriester und Pfarrherr zu Stein, als Landmann; 41. Hans Jakob von Raunach, 42. Hermanu Julius von Wemeck, 43. Leonhard Fabianitsch, 44. Kari Valvasor, Beisitzer; 45. Hans Georg Schivab, 46. Kari de Leo, 47. Otto Hannibal von Isenhausen, 48. Franz Bernhard Schivab; 49. Hans Christoph Barbo\ 50. Bernardin Barbo; 51. Fabrius Barbo; 52. Ehrenreich Gall, gewester Lieutenant; 53. Volkkard Gall-, 54. Hans Ludwig Gall, Cornet; 55. Georg Andre Gall-, 56. Erasmus Raumbschissl, Lieutenant; 57. Hans Sigmund Guschitsch; 58. Andre Guschitsch, Hauptmann zu Ototsckatscb; 59. Wolf Friedrich von Neuhaus-, 60. Andreas Bernhardin von Oberburg-, 61. Wolf Adam Mordax; 62. Wolf Friedrich von Iiohenwart; 63. Georg Sigmund Haller; 64. Franz Bernhard Gall; 65. Augustin Rasp; 66. Hans Georg Rasp; 67. Seifried Raumbschissl; 68. Maternus Raumbschissl von Kolobrat; 69. Georg Sigmund Raumbschissl; 70. Franz Weikhard Raumbschissl; 71. Hans Friedrich Raumbschissl; 72. Friedrich Maternus Raumbschissl; 73. Melchior Hasiber; 74. Christian von Sigersdorf; 75. Andre Balthasar von Sigersdorf; 76. Wolf von Sigersdorf; 77. Hans Georg von Palmburg; 78. Franz Erasmus Tschetschkar; 79. Andre Daniel Tschetschkur; 80. Hans Sigmund Semenitsch; 81. Wolf Semenitsch; 82. Georg Semenitsch; 83. Georg Balthasar Apfaltrer; 84. Hans Georg Apfaltrer; 85. Hans Ludwig von Grimschitz; 86. Ludwig Ambros Panizoll; 87. Josef Taller; 88. Hervvart Posarel; 89. Franz Adam Langenmantel; 90. Georg Jankhouitsch von Rosseg; 91. Marx Petschacher; 92. Thomas Friedrich von Hitzing; 93. Ferdinand Ignaz von Hitzing; 94. Gio. Andreas Rucelleni, Burggraf am Schloss; 95. Erasmus Engelshauser; 96 i ' j Adam Crabat und sein Sohn; 98. Balthasar Grafeniveger; 99. Mathias Strobl, Landratli und Postmeister; 100. Johann Bapt. Naumann, Verweser in Idria ; 101. Hans Kari Portner; 102. Hans Andre Kdtschitsch; } Kari Wiz und sein Sohn; 105. Jakob Gandin-, 106. Johann Andre Gandin; 107. Hans Josef Gandin-, 108. Mathias Schweiger, landeshauptm. Seeretarius; 109. Michael Tauffrer; 110. Kaspar Kuschlan; 111. Christoph Otto- 112. Johann Franz von Essigssperg, fiirstlich Eggenberg'scher Inspector. 113. Burgermeister zu Laibach, Georg Wertasch; 114. Stadtrichter zu Laibach, Jakob Seitter-, 115. Stadtrichter zu Krainburg, Matth. Pogatschnig; 116. Stadtrichter zu Stein, Hans Wolf\ 117—125. Die Stadtrichter von Rudolfswerth, Gurkfeld, Mott-ling, Gottschee, Landstrass, Tschernembl, Laas, Weixelburg, Radmannsdorf. Genannt nur der von Laas: Paul Hlapsche.1 Am 30. September bewilligten die Stande dem Fursten Dietrichstein, der als Erbhuldigungscommissar beim Landtag intervenirt hatte, 1500 Dukaten, dem Hofkanzler 1000 Gulden und den Offizieren (Beamten) 300 Gulden. Nachtraglich bekam noch der Schreiber des Hof-kanzlers Adam Painhart 20 Thaler und der Kriegssecretar Hermann Christoph Gallensteiner 100 Thaler.2 4. Der Keichstag in KegensTourg und die innerosterreichischen Protestanten. Fest in Laibach wegen der Wahl Ferdinand IV. zum romisehen Konig. Ein Protector von Innerosterreich. Soldatenrevolten. Tumulte zwisohen Soldaten, Eurgern und Bauern. Deutschland blutete aus tausend Wunden, als der dreissigjahrige Krieg ausgekampft war, aber es hatte Gewissensfreiheit errungen; auch die osterreichischen Lander hatten Unsiigliches gelitten, aber ihnen solite das heiligste Gut des Menschen, um welches der Kampf entbrannt war, nicht zutlieil \verden. Da wagten die Protestanten Deutschlands noch einen letzten Schritt fiir ihre unterdriickten Glau-bensgenossen in Oesterreich. Auf dem Reichstage in Regensburg (1653) 1 Landtagsprot. XIX. f. 1-10 und 22—36. 2 Landtagsprot. XVIII. 210; XIX. 18. Ubergab (5. Mai) die sachsische Gesandtschaft im Namen der Protestanten Augsburg'scher Confession, wie auch der abwesenden Gesandten und Botschafter dem Kaiser eine die Religions- und Gewissensfreiheit der Protestanten in den kaiserliehen Erblanden betreffende Interees-sionsschrift, in welcher gebeten wurde, denselben Gewissensfreiheit zu gonnen, niemand deswegen an Leib, Gut, Ehren etc. zu strafen; auch die Ausgewanderten riickkehren, den Eltern ihre Kinder nicht vorenthalten und in anderer Religion auferziehen zu lassen. Diese Bitte fand keine Erkorung. Als die Evangelischen am 12. April 1655 die Sache im Fiirstenrathe in Anregung brachten, ward ihnen von den Katholisehen geantwortet, man konne dem Kaiser in diesem Falle keine Gesetze, kein Mass und Ziel vorsckreiben. Beim Schlusse des Reichstages (15. April) ubergaben die Deputirten der evangelischen Stande in ihrer aller Namen dem Kaiser die letzte Bittschrift. Sie wurde nicht beantwortet.1 Die Wahl des Sohnes Ferdinaiuls III. zum roinischen Konig (31. Mai 1653) bot den Anlass zu Freudenbezeugungen in der loyalen Landeshauptstadt Krains. Dem Ueberbringer der Nachricht machten die Stande ein Geschenk von 100 Golddukaten. Am 22. Juni fand die Festfeier statt, welcke uns ein gleichzeitiger Bericht folgender-massen beschreibt: ,Den 22. Juni, so da war an S. Achazitag, hat gleich die Bruder-schaft Redemptoris mundi ihr Hauptfest und Umgang gehalten, nach deren verricliteten grossen Amt haben ihr Gnaden Herr Vacanus Bischof zu Piben und Verordneter bei S. Nicolao in der Domkirche das grosse Amt und darauf ein ansehnliche Predig verrichtet, dem allen Ihr grafliche Gnaden Herr Landeshauptmann so allhie zu der Kirche in der Valdrapa alleinig, nach ihm Herrn aber in die 30 Ca-vaglieri mit Stiefel und Sporn und keiner in der Valdrapa geritten, beigewohnt. Nach vollendeter Predig hat Herr Bischof an der Kanzel das Te Deum laudamus intonirt, dazu gar kein Schuss besehehen, dann es wer«Jen die Stuck vom Gschloss in der Kirchen nicht gehort. Sondern nachdem Herr Landeshauptmann zuriick nach Haus gelangt, haben die vor dem Landhaus in der Ordnung haltende Ranftische Volker das Salve geben, worauf im Gschloss Ndie Stiick gelost worden. Wie es im Gschloss fertig war, haben die Herren von Laibach ihr am Platz flankirte Stuck gelost und die danebens in armis gestandene Burgerschaft ist vor Herrn Landshauptmanns Haus geruckt und alldort 1 Eaupach, 3. Forts. S. 467 - 469. zum ersten, zum anderten mai aber vor dem Vicdomhaus salvi gegeben. Dieses Schiessen ist im Schloss dreimal mit kaiserlichen und Landschaft-Gescliiitz auf 152 Schuss und so oft von den Stadtgeschtitz, dann der in armis gestandenen Burgerschaft repetirt worden. Die Ranftischen Volker haben es zu unterschiedlichen rundt, trunkh (?) zumal auf 40 geistliche und vveltliche Herrn sich bei Herrn Landeshauptmann befunden haben, gethan, wordurch die ganze Stadt lustig worden, also dass man in allen Hausern geschossen, Malzeiten gehalten und gegen Abends alle Hauser der vornehmsten Gassen mit bren-nenden Lichtern in gefarbten Laternen geziert, welche Zier Ihro graf-lichen Gnaden Herr Landeshauptmann abends mit andern zu Gast befundenen Herren und Cavaglieri zu Pferd besucht, und also dir ganze Nacht umgeritten. Darauf den 25. als S. Joannis Bapt. Tag, als an welchem die Kronung gehalten werden soli, abends ein schones Feuenrerk a spese der Landschaft, nach der Laibach fahrender in der Priel neben dem Wasserstrom gehalten worden. Es war aber ein Castell aufgesetzt mit drei Thiirmen, in dem mittern war in der Hohe des Romischen Konigs Adler, welcher mit Feuer schon gespielet, in den andern zweien aber boheimbisch und ungrisch Wappen. Unter dem koniglichen Adler \var das osterreichische Wappen. An denen zweien ausserlichen Thiirmen war das kaiserliche und dieser Landschaft, iiber der Porten aber des Herrn Prasidenten als Herrn Landesbauptmanns, Herrn Vaccani, Herrn Posarelen, und Herrn Johann Andreen Grafen von Auersperg, aller Herren Verordneten Wappen. In der Porten \var in forma einer Latern ein schones ygl (?) Feuer (Igelfeuer ?), darauf 16 Dutzend Racketen und 12 Wasserkugeln, sechs Stuck von gemeiner Stadt, Morser mit fiinf schonen Schiissen. Taceo de dracone volatili qui haesit et non fuit operatus bene.' Am 23. Juni statteten die Stande fiir die freudige Nachricht an Kaiser und Konig den Dank ab. Ihre Gesammtausgabe fiir Pulver, Salniter etc. betrug 216 Gulden. Dem Zeugwart wurden 35 Kronen ,mit Verweis der so schlecht und unordentlich verrichteten Schiisse' bevvilligt..1 Die Jesuiten ihrerseits feierten die Wahl Ferdinand IV. mit einer Soloscene (actio), welche ein Bhetor vortrug und welche das Lamm der Apokalypse den Kurfiirsten durch Uebergabe des Buches mit den sieben Siegeln huldigen lasst.2 1 Landtagsprot. IX. 224, 228, 231; Valv. X. 866; XI. 724. 2 Jesuitendiarium im Laibacher Musealarchiv: ,In festo Theophaniae Domini habita a Rhctore in atrio scholarum actio, cujus argumentum Agnus Apocalvpticus, Schon unter Ferdinand III. iibte Johann Weikhard Graf von Auersperg, als geheimer Rath des Kaisers und koniglicker Oberhofmeister, einen gevvichtigen Einfluss. Innerosterreiclis Stande wiinschten sich unter den Schutz dieses liochstehenden Mannes zu stellen, der in der Lage war, die Bediirfnisse der drei Lande zu kennen und in gewich-tiger "VVeise zu vertreten. Steiermark und Karnten fassten zuerst den Besckluss, Auersperg zum ,Patron und Protector' der Lande zu erhitten. Sie erbaten und ,erkandelten' ihn auch und ,offerirten' ihm zu einer Recognition, und zwar Steiermark 4000 Gulden, Karnten 2500 Gulden als Jakrgeld, welcke der Graf nickt annekmen wollte, endlich aber ,auf Ihrer kaiserlichen Majestat eignes Zusprechen' gleichwohl ,accep-tirte.' Im Laibacher Landtage theilte der Vicelandmarschall Graf von Blagay am 26. April 1653 den Standen den Beschluss der Nachbar-lande mit und knupfte daran die Anfrage, ob nicht die Landschaft dem Beispiel der Nachbarlande folgen und dem Grafen zur Recognition jahrlich einen Betrag bewilligen wollte, da sie noch mehr als die andern Lande einen Patron und Protector bediirfen. Der Bischof von Piben ergriff das Wort: ,Er finde in denen Cronici, was die Casada der Herren Grafen von Auersperg dem Vaterland prastirt. Sie seind die Ersten am kaiserlicken Hof, der andere Herr Bruder allkier (in Laibach) Landeshauptmann, der dritte Generalobrist der vvindiscken und kroatiscken Grenze. Diese Landsckaft (Krain) katte den Anfang macken und die andern Lande nickt vorgreifen lassen sollen, es waren deskalb dem Grafen 3000 Gulden ad dies vitae zu bevvilligen und nicht nach der sonstigen Proportion (dem Beitragsverhiiltnisse der Lande), denn Krain bedarf dessen mehr und man sei dem Grafen allhier mehr obligirt.' Die Stande erhoben den Antrag des Bischofs einhellig zum Be-schlusse und bezeugten den Wertli, welchen sie auf die liohe Gonner-schaft legten, als sie der Graf am 18. November 1654 zu seiner Hochzeit lud, durch Ablosung des bisherigen Jahrgeldes mittelst eines Schuldbriefes von 50,000 Gulden zu sechs Prozent auf 20 Jahre.1 Die Nachwehen des dreissigjahrigen Krieges machten sich auch in Krain durch Conflicte der verwilderten Soldatesca mit Biirger und Bauer fuhlbar. Einen Tumult zvvischen Soldaten und Burgern in Laibach resignans soptem siguaeula emu Apodosi ad Eloctores Ferdiuandum Quartum de-signantes Eegem Romanorum ob Amorem Eucharisticum.' 1 Landtagsprot. XVIII. 351—352, 443—445. ani 13. Mai 1645 schildern uns gleichzeitige Berichte in nachstehender Weise: Ein Soldat des Ferrarisehen Regiments gerieth in Streit mit einem Fleischkauer, der zwar durch Dazvvischenkunft eines zweiten Soldaten und mehrerer Burger heigelegt wurde, aber spater fielen beim ,Bis-thumsthor' die Soldaten zwei Fleiscbhacker mit dem blossen Degen an und stiessen sie nieder, dass der eine gleich todt blieb, der andere bald darauf starb. Die Morder suchten sich in das nahe Franziskaner-kloster zu salviren, wurden aber daran gehindert, bis die Stadtguardia herbeikam, die Thore gesperrt und die Thater auf Befehl des Stadt-richters Ludwig Schonleben verhaftet worden waren. Der Lieutenant des Regiments wollte die Verhafteten befreien. Da kam der Obrist-lieutenant mit vielen andern Offizieren iiber die Brucke gerennt, zog alsbald vom Leder, nahm die zwei Thater mit Gewalt der Stadtguardia ab und suchte dieselbe mit der Burgerschaft zuruckzutreiben, aber dies war umsonst, alles riickte durcheinander auf den alten Markt. Der Stadtrichter intervenirte und bat den Obristlieutenant instandig, die Thater der Burgerschaft ausfolgen zu lassen, es solle ihnen ohne seine Entscheidung nichts widerfahren. Aber er erhielt kein Gehor, die Offiziere stiessen ihn zur Seite. Aber der Stadtrichter trieb die Musketiere und den ,Pobel' zuriick. Als nun die Offiziere saken, dass sie freien Pass aus dem Haufen hatten, schrien sie nach dem Vorgang des Obristlieutenants: Viva Ferrari! was die Burgerschaft so erbitterte, dass sie sich vom Stadtrichter nicht mehr zuruckhalten liess, sondern ungestiim nachdrangte. Ueber das rannte der Obristlieutenant mit blossem Degen auf den Stadtrichter los, und ein Burger, seines Zei-chens ein Bader, zog gleickfalls vom Leder (die Burger gingen also damals bewaffnet), retirirte sich aber dann vor dem auf ihn losgehenden Offizier ins Schlaffer'sche Haus nachst dem Sitticher Hof. Der Stadtrichter suchte inzwischen den Pobel zu beruhigen, der bereits wohl-bewaffnet den alten Markt besetzt hielt. Auch ein Landmann und Rittmeister Raumschissl suchte das Volk zu begiitigen, das aber auf der Auslieferung der Thater bestand. Der Obristlieutenant wollte jedoch darauf, trotz Raumschissls Intervention, nicht eingehen, sondern zog sich mit seinen Capiletti (slavische Truppen der Venetianer) und Mus-ketieren mit geladenen Gewehren in sein Hauptquartier zuriick. Er riickte dann wieder auf die Strasse und liess von den Musketieren Feuer geben, welche einen Burger todteten und ein Mitglied der Stadtguardia an der Hand verletzten. Darauf ging der ,Pofel' ganz rasend auf die Soldaten, feuerte seinerseits und todtete vier Soldaten. Der Obristlieutenant selbst wurde todtlich venvundet und starb tagsdarauf. Die Burger schrien nun: Vivat Magistrat! Vivat die Biirgerschaft! sprengten zugleich das Thor zu dem Yerwahrungsort der Morder und liessen sie durch die Stadtguardia auf die Trantschen fiihren. Die Soldaten suchten sich, als sie die Niederlage und todtliche Vervvun-dung des Obristlieutenants wahrnahmen, zu salvieren, wurden aber in den Hausern aufgesucht und niedergemacht. Einige retteten sich durch Schwimmen iiber die Laibach. Den Thatern vvurde der Prozess gemacht und sie wurden hingerichtet. Der Vorfall vvurde ,nach Hof' berichtet, aber es erfolgte-nichts als ein scharfer Vervveis fiir— beide Theile!1 Im Januar 1657 wurde von den Standen in Gegenvvart eines kaiserlichen Ivriegscommissars wegen Bestrafung eines Bauerntumults im Dorfe Cerovc, bei welchem ein Soldat erschlagen worden, verhan-delt. Die diesfalls citirten Unterthanen wurden auf die Landeshaupt-mannschaft geschafft, bis die Betheiligten sich mit den thatlich an-gegriffenen Soldaten vviirden verglichen haben. Die ,Nachbarschaften' wurden zu 1000 Reichsthaler Strafe verurtheilt. Es war das Nikolai'sche Regiment, Graf Wallenstein'sche Compagnie, um welches es sich han-delte und welches wohl durch seine Excesse den Ausbruch des Tu-mults veranlasst hatte.2 Aehtes Kapitel. Kultur des Zeitraumes 1590—1657. 1. Die Stadte. Handel und Grewerbe. Landeskultur. Post. Zeitungen. Die Epoche, deren Kulturleben hier skizzirt werden soli, tragt den Charakter des Verfalls. Erst die brutale Vergewaltigung durch die Gegenreformation, dann, als in Innerosterreich die letzte Regung selbstandigen politischen Lebens zugleich mit der Gewissensfreiheit erstickt war, im Norden das Aufflammen eines Religionskrieges, welcher durch dreissig Jahre Deutschland und Oesterreich in Blut und Thranen 1 Thalberg, Epitome und Manuscr. der Sem.-Bibl., Mitth. 1862 S. 13. 2 Landtagsprot XIX. 357. tauchte. Wie solite unter solcken Greueln die zarte Pflanze geistigen Lebens gedeihen und Friiebte bringen? Nicht dass das materielle Leben giinzlich verkiimmert ware, dass die geistigen Krafte des Lan-des ganz bracb gelegen batten, aber allem, was geschah, war die Signatur des Stillstandes aufgedriickt, und Stillstand ist im Leben der Vijlker gleichbedeutend mit Riickschritt. Werfen wir einen Blick auf das burgerliclie Leben. Seit es dem Machtspruche der Regierung gelungen war, die ganz von ihr abhan-gigen Stiidte, ihr ,Eigenthum,' von dem Zusammengehen mit dem pro-testantischen Adel auf den Landtagen zu trennen, und so die Sache der Gewissensfreiheit zum F alle zu bringen, ist das geistige Leben im Biirgerthum erstarrt, aber aucli das materielle leidet unter den Folgen der Glaubenstyrannei, welche viele gewerbfleissige Biirger zur Auswanderung zwingt, die Notli der Zeit lahmt allen Aufsclnvung biir-gerlicher Thatigkeit, Wenig erfreuliches haben wir aus den Annalen unserer Stadte in dieser 1'eriode zu beriehten. Laibach erhalt die Bestatigung seiner Freiheiten von Ferdinand I. (18. Mai 1G00)1 und von Ferdinand III. (23. Februar 1637).2 Es feklen nicht alle Anzeichen von Fiirsorge fiir die materiellen Bedttrfnisse der Stadt. In den Jahren 1613 und 1614 werden die Fleisckbiinke und die benachbarte Briicke iiber den Laibachfluss neu hergestellt, wozu die Stande 1500 Gulden beisteuern.3 Im Jahre 1653 lasst der Magistrat zwei neue Brunnen aus Marmor (,von ausgehauten Steinen') setzen, den einen auf dem Platz vor dem Ratlihause, den andern auf dem alten Markt vor dem Jesuitengymnasium. Sie kosteten 2000 Gulden, wozu die Halfte von den Standen beigesteuert \vurde, unter der Bedingung, dass neben dem stadtisclien auch das standische Wappen angebracht. werde.4 Ueber die Bevolkerungszahl der Stadt liegt uns eine einzige Angabe vor, aus dem Jalire 1616. Damals zahlte Laibach 7000 Eimvohner.6 Einen urkundlichen Beitrag zu seiner Topo-graphie gibt uns die Envahnung der Salitinger Gasse, deren Lage vcllkommen mit jener der keutigen Salendergasse ubereinstimmt, daher die traditionelle Meinung, diese Gasse habe ihre Benennung Nie-derlandern (Seelandern) zu verdanken, \velche zur Zeit Maria Theresia's der Mooraustrocknung wegen sich hier aufhielten, berichtigt vverden 1 Mitth. 1866 S. 31. s Laib. Priv.-Buch, Mitth. 1852. 3 Perizhoffen, Pragm. Carnioliao, 1, 10, 16. 4 Landtagsprot. XVIII. 351; Valv. XI. 673. s Mitth. 1854 S. 63. muss.1 Als eine Ziercle der Stadt erstand im Jalire 16422 der soge-genannte ,Fiirstenhof- in der Herrengasse, erbaut vom kunstsinnigen Wolf Engelbrecbt von Auersperg im italienischen Stile. Nocb zeugen die Freseomalereien des einstigen, jetzt als Registratur dienenden Prunksaales von der ehemaligen]Pracht dieser Rauine, in welchen sich die beste Gesellschaft des Landes bewegte, wo die Schuldramen der Jesuiten und die Stiicke der fahrenden hochdeutschen Komodianten eine schaulustige Menge versammelten. An den Palast schloss sich in der Richtung der Gradischavorstadt und der jetzigen Sternallee ein \veitlaufiger Garten im Geschmacke der Zeit, mit Grotten und Was-serkunsten, Marmorstatuen und Blumenbeeten, Reitschule und Schiess-statte.3 Mehr als einmal litt unsere Landeshauptstadt im Laufe des 17. Jahrhunderts durch Feuersbriinste. Am 3. Marz 1605 kam das Feuer in der S. Petersvorstadt aus, beim .vollcir Schmied Lukas Dorn, der mit seinem kleinen Ivinde in den Flammen umkam, 53 Hauser verbrannten.4 Im Jahre 1618 gab es Feuer in der Krakau, das die Schiffe und die Hauser der Fischer verzehrte;6 1623 ging die Vor-stadt vor dem Spitalsthore in Flammen auf;6 am 11. Februar 1629 vviithete das verheerende Element an derselben Stelle, 26 Hauser und die Augustiner-Kirche wurden eine Beute der Flammen;7 1630 ent-ziindete eine nach der Charfreitagsprocession nicht gut geloschte Fackel abermals einen verheerenden Brand, der um Mitternacht den Pulverthurm erreichte und in die Luft sprengte;8 am 7. Juli 1631 verbrannte das Augustiner-Kloster;9 auch die Jahre 1632 und 1654 sind durch Feuersbriinste bezeichnet. Im letzteren Jahre trat die Landschaft helfend ein, indem sie der Stadt zur Wiederherstellung der abgebrannten Brucke ,mit der Condition einer guten Correspondenz mit den Herren und Landleuten1 1500 Gulden bewilligte.10 Die Ver-heerungen der Pest waren, wohl durch die treiflichen Gegenanstalten 1 Mitth. 1864 S. 89. 2 Eadics, Verirrter Soldat, Agram 1865, S. XII.; Mitth. 1866 S. 37. 3 Valv. XI. 668. 4 Valv. XI. 719. 5 L. c. 6 L. c. ' Valv. XI. 720. 8 L. e. 9 L. c. lu L. o., dann Landtagsprot. XXI. 13; Perizh. Pragm. Carn. 1, 18, 39. der Stande, wenigstens in der Hauptstadt seltener geworden, nur aus dem Jahre 1598 inelden unsere Quelien den Ausbruch der Seuche in Laibach, welche durch einen fahrenden Schiiler von Karnten einge-schleppt worden war. Am 2. November 1598 bescldoss man deshalb die G erichtssitzungen nach Iiudolfswerth zu verlegen. Im folgenden Jahre (1599) wanderten die Behorden, da der Wiirgengel inzwischen auch Unterkrain heimgesucht hatte, nacli Stein.1 Durck Erdbeben wurde Laibach wiederholt in Schrecken gesetzt, ohne dass man jedock von bedeutendem Sckaden liest: 1590 am Ostertage zwisclien ein und zwei Uhr nachmittags, und vvieder am 18. Mai desselben Jahres; 1621; 1622, wo der Stoss das Kreuz vom Thurm der Jesuitenkirche hinunter-warf, viele Rauchfange einsturzten und besonders das Landhaus litt; 1626 am 7. Januar, morgens bald nach fiinf Ukr; endlich am 13. Januar 1641, morgens zwischen sieben und acht Uhr; am 30. August dieses Jahres horte man in der Luft ,ein starkes Schiessen, als wann etliche hundert Musketiere eine Salve gegeben hatten'.2 Das flache Land erfuhr noch ofter diese Heimsuchung, 1625 kam das Erdbeben im Verein mit der Pest; 1628 am Samstag vor der heiligen Dreifaltigkeit zvvischen sechs und sieben Uhr (nach andern zwischen fiinf und sechs Uhr) nachmittags \var ein grosses Erdbeben in und um Gurkfeld, drei Stunden lang (nach andern bis auf den nachsten Tag), und dann \viederholte es sich durch fiinf Quartale. Viele Schlosser, Kirchen und Hauser stiirzten ein. Im August gingen Wolkenbruche nieder, in welchen Menschen und Vieh umkamen. Am 27. November 1632 wie-derholte sich das schrecklicke Naturereigniss fiir Gurkfeld, zwischen acht und neun Uhr abends, es dauerte ohne Unterbrechung die ganze Nacht und den folgenden Tag. Es erneuerte sich fur das ganze Land 1634 am 1. Mai, morgens zvvisclien fiinf und sechs Uhr, durch drei Wochen; 1640; 1643, morgens halb vier Uhr.3 Auch die Pest, welche seit dem Beginne des Jahrhunderts Laibach verschonte, richtete auf dem flachen Lande furchtbare Venviistungen an; 1608 war sie in Igg; 1624 in S. Martin bei Krainburg; 1625 in Rudolfswerth; 1631 am Karst und im Laaser Boden; 1634 in Idria und um Wippach; 1644 in Dravlje, wo binnen 14 Tagen 100 Menschen starben, ohne dass die 1 Valv. XI. 546, 717; Landtagsprot. VII. 510. 2 Valv. XI. 717, 719 -721. 3 Valv. XI. 719 721; XV. 593; Landtagsprot. XVII. 357-358. Am 14. Marz 1640 klagte im Landtag Hans Freiherr von Sigersdorf, dass ihm das Erdbeben sein Schlossel Preisegg ganz ruinirt, und bat um eine Unterstiitzung. Die Stande be-willigten ihm einen Steuornachlass von drei Jahren. Mitth. 1860 S. 84. Seuche Laibach nalier geriickt vvare; zum Dank bauten die ,Herren von Laibach' dem heiligen Rochus eine Kirche, welche jedoch erst 1682 vollendet vvurde, ,Aemonensis civitas Patrono suo', wie die In-schrift besagt; 1645 und 1646 abermals nicht allein in Dravlje und ,Sapolschach', eine halbe Stunde von Laibach, vvo 80 Menschen starben, sondern auch in Unterkrain, vvahrscheinlicli von Steiermark einge-schleppt, zuerst 1645 in Scharfenberg und Ratschach, dann 1646 in Gurkfeld, Haselbach, Thurnamhart, Mottling; endlich 1657 in Krainburg.1 Die Schicksale der Krainer Landstadte und Markte sind in ihrem Zusaramenhange mit der allgemeinen Landesgeschichte bereits ge-schildert vvorden, hier sind nur noch Daten localer Bedeutung nach-zutragen. Laas erhielt die Bestatigung seiner Stadtrechte 1593 von Erzherzog Ernst-;2 Krainburg 2. Marz 1597 durch Erzherzog Ferdinand, dieser bevvilligte den Biirgern zur Wiederherstellung der durch vielfaltige Kriegseinbriiche beschadigten Festungsvverke eine Nieder-lage oder ,Fiirfartambt', vvelche von jedem Wagen einen Petaken, von jedem Saum (Pferdelast) zvvei schvvarze Pfennige abnehmen durfte; 23. November 1637 erlangte die Stadt die Bestatigung ihrer Freiheiten durch Kaiser Ferdinand II.;3 Radmannsdorf vvard 1604 durch Erzherzog Ferdinand in allen seinen Rechten geschutzt. Der Handelszug liahm seit Kaiser Friedrichs Zeit seinen Weg iiber Radmannsdorf. Die Stadt hatte das Recht, Leute und Holden vom Lande in die Burgerschaft aufzunehmen, ihr eigenes Landgericht innerhalb des Burgfrie-dens, die Einnahmen von drei Mauthen: in der Wochein, Assling und in Radmannsdorf selbst, ihre eigenen, gegen jede Concurrenz ge-schiitzteji Tafernen und erfreute sich eines ziemlichen Wohlstandes.4 Gottschee und Rudolfsiverth dagegen verfielen; in ersterem vviitbete 1598 eine Feuersbrunst, 1600 und 1601 die Pest;5 letzteres sah am 3. Oktober 1605 60 Hiiuser in den Flammen aufgehen, 1590 und 1625 suchte es die Pest heim.6 Der Markt Nassenfuss, vveleker den Bi-schofen von Gurk geborte und von ihnen die Privilegien des Wein-schanks, der Gerichtsbarkeit (in Malefizsachen bis vier Mark), eigenen Gerichtsstandes der Biirger vor ihrem Richter und Richtervvahl zu 1 Valv. Vin. 744, 821; XI. 389, 488, 502; XV. 550, 591, 593, 601; Laibacher Domcap.-Arch. 4 Mitth. 1853 S. 44, 45. 3 Arch. des hist. Vereins. * Richter, Horm. Arch. 1822. 6 Mitth. 1864 S. 55. 6 Gvmn.-Prograram von Rudolfswerth 1868 S. 11. WeiLmacliten erhalten liatte, wurde mit Urkunde vom 23. November 16IG von Bischof Johann Jakob mit der Herrschaft Unteruassenfuss an den Edlen Josef Machortschitsch in Laibach verkauft.1 Eine alte Beschwerde der Stadte war der sogenannte Gauhandel, d. i. der auf dem flachen Lande von der Bauerschaft betriebene Han-del im Gegensatze zu den Stadten. Die Burger der letzteren betrach-teten den Handel stets als ihr Privilegium und ervvirkten Verbote gegen die Concurrenz der bauerlichen Industrie, \velche im Anfange (les 17. Jahrhunderts durch die Connivenz und mitunter auch durch die Betheiligung der protestantisehen Gruudherren sich so gehoben hatte, dass maneher Bauersmann reich wurde, dass einzelne von ihren Grundherren sich auf ewig ablosten, andere ihren Tochtern zu 1000 Thaler Heiratsgut aussetzten. Im Morautsclier Boden gab es Handler mit Tiichern, welche ihre Ware unmittelbar von Linz bezogen und offene Laden hielten. Bischof Chron beantragte daher 1604 — offenbar um ein Gegengevvicht gegen den am Protestantismus noch immer fest-haltenden Adel zu erlangen —• in einem eigenen Promemoria die Auf-hebung des Gauhandels, da ohnehin den Aileligen verboten sei, Handel zu treiben. Auch forderte er, dass der Handel mit Rob- und verarbeitetem Eisen nur den Stadten zugelassen werden, die grossten-theils von Fremden (Italienern, wie die Buceleni in Assling) betriebenen Eisenwerke verhalten werden sollten, ihr Erzeugniss nicht selbst ausser Landes zu verfuhreri, sondern es in Laibach niederzulegen und zu verkaufen. Uebrigens forderte Bischof Chron auch Verbesserung der Passe und Landstrasseu, so\vie Gestattung des freien Vieheinkaufs in Steiermark und Karnten fiir das an Viek arme Krain.2 Auch der Handelsgeist der Triester fiihrte zu Contlicten mit den Anspruchen des Landes Krain. Die Triester fiihrten ihce Weine nach Salzburg, Freising, Miinchen, Wasserburg iiber das Venetianisclie und zur See aus. Dem gegeniiber beriefen sich die Krainer Stande auf das alte Privilegium des Strassenzwangs und ervvirkten auch (1605) einen erzherzoglichen Befehl an Triest (1. November), bei der Wein-ausfuhr die gevvohnliche Strasse zu gebrauchen und die scliuldigen Aufschlage an der Vtsch (VotschV) zu Salbach und S. Johannes zu entrichteu, also den Weg iiber Krain einzuschlagen, doch kam es nicht zumVollzuge, denn 1607 erneuerten sich die standisehen Klagen.3 1 Mitth. 1853 S. 17 f. 2 Mitth. 1867 S. 110. 3 Landsch. Arch. Fasc. 2u7 I)ie Krainer ikrerseits griffen zu Repressalien. Sie fiilirten Victualien und andere Landesproducte nach Venedig aus, ohne Triest zu be-riihren, vvie das Privilegium der Hafenstadt es verlangte. Als nun Triest ebenfalls, sein Privilegium wahrend, Protest einlegte, beschloss der krainische Landtag einen Gegenprotest bei dem Erzherzog ein-zulegen, \veil dies Begehren der Triester den Landesfreiheiten zuvvider-laufe. Fiir den Fall, dass die Triester den Krainern die Passe nach Venedig versperren sollten, drohten die Krainer mit Einstellung des Triester Handels nach Krain. Der Landesverweser ausserte bei diesem Anlasse, Krain bediirfe Triests vveriiger, als dieses des Hinterlandes. Paradeiser sagte, die Triester seien seit jeher unruhige Leute gewesen, und es sei einmal bereits dahin gekonnnen, dass ihnen ihre Privilegien genommen und die Stadtmauern niedergerissen vverden sollten, aber etlicher unschuldiger Mitbiirger vvegen seien sie damals verschont vvorden.1 Die Verpachtung des Salzhandels durch die Regierung, der ,Salz-apaldo', rief die heftigsten Proteste hervor, da dieses Lebensbediirfniss friiher ein Gegenstand des freien Handels mit Triest und Venedig gevvesen vvar. Triest ftihrte Meersalz aus den eigenen Salinen und dem KOnigreich Neapel ein und vertauschte es gegen Krainer Landesproducte. Die Venetianer ihrerseits suchten den Salzhandel nach Capo dTstria und Pirano zu ziehen. Krain gevvanu in beiden Fallen. Es gab daher bei Einfuhrung des Apalto die heftigsten Scenen in den Landtagen. In der Sitzung der krainiscken Stande vom 12. November 1625 sagte Georg Wagen, ein alter Hitzkopf: ,Der Salzhandel ist ein peccatum clamans in coelum vindictam usque in tertiam et quartam generationem. Wenn man einem die Nahrung benehmen vvill, vvie's jetzo baschieht, schneid't man demselben gleichsam die Gurgel ab. Dies vvird ursachen, dass man nicht die Graniz wird iibernehmen konnen, vvegen Mangel des Gelds, so die Venediger aussaugen. Die Bauern laufen vveg und die Griind bleiben ungebaut u. s. w.' Als am 10. Juni 1626 eine landesfiirstliche Resolution iiber eine Beschvverde vvegen des Salzhandels verlesen vvurde, sagte derselbe Wagen: ,Salus reipublicae suprema lex esto. Das Widerspiel gibt die verlesene Resolution'. Man beschloss einhellig, keine Contribution zu bevvilligen, ehe den Be-schvverden nicht abgeholfen sei;2 doch vvurde der Salzhandel erst von Kaiser Leopold I. vvieder freigegeben.3 1 Landtagsprot. X., nnpagiuirtes, lose eingelegtes Heft. 2 Kandler, 1'Bmporio S. 60 Anm.; Landtagsprot. XV. 375, 407. 3 Mitth. 1862 S. 62 f. Im Gewerbewesen herrschte der Zunftgeist nocli immer, doch ohne das Gewerbe vonvarts zu bringen. Am 12. Mai 1600 sicherte Erzherzog Ferdinand den Schuhmachern in Krain seinen Scliutz gegen zudringliche Storer zu.1 Im Jahre 1628 wurde die Fischerzunft in Laibach gestiftet.2 An den Luxusgewerben war Mangel, der beste Be-weis fiir das Sinken des Wohlstandes. Als sich im Jahre 1655 ein Gold- und Silberarbeiter, Philipp Wagner, in Laibach niederlassen vvollte und die Stande um ihren Scliutz bat, fand er volle Gewahrung seiner Bitte; die Stande besehlossen, ihm den Titel eines landschaft-lichen Dieners zu verleihen, denn ,man bedarf dergleichen Leut', niemand kann sonst ichtes, man muss maniche Arbeit weiter suehen, seind nur passiones'. Es wurde ihm auch gestattet, seine Kunst aller-orts im Lande auszuiiben.® Die Landeskultur zeigt nur in Bezug auf das Bergwesen einen Aufsckwung. In Idria erhielt der Grubenbau durch den Yerweser Franz Khisel eine bessere Einrichtung; im Jahre 1596 wurde ein neuerHaupt-schacht, der Barbaraschacht, ins Werk gesetzt, zur Forderung der Erze und zur leickteren Anfahrt eine Bremsmaschine und zur Hebung der Grubenwasser eine Stangenkunst oder ein Pumpwerk mit Zugeimern daselbst angebracht. Eine neue Wasserleitung, das Rinnwerk genannt, fiihrte das Aufschlagwasser aus dem Idrizaflusse in einer Entfernung von 1700 Klaftern herboi.4 Der friiher Freising'sche Bergort Eisnern war seit dem Erstarken der Landeskokeit in die]Jurisdiction des Landesfursten iibergegangen, \velche vom Oberbergrichter in Laibach aus-geiibt wurde. Im Jahre 1606 errichtete der Gewerk Matkias Notar einen ,krainiscken Plauofen' in Pfaffenbach (farjev potok), doch er-hoben dagegen sowohl die Herrschaft Lack als die Ge\verken von Eisnern Einwendungen, so dass sich Notar bemiissigt sah, seine Con-cession an Hans Coronin abzutreten. Mit der Concurseroffnung dieses letzteren horte der Betrieb jenes Hainmers auf. Auch bei dem Erz-berg Nervranica, z\vei Meilen Weges von Eisnern und an dem Flusse Hotavlica, wurden neue Hammer errichtet. Ani 13. Mai 1615 und 9. Februar 1621 erhielten die Gewerken von Ober- und Untereisnern die Bestatigung ihrer alten Freiheiten durch die Bischofe von Freising. Im Jahre 1620 brannte ganz Eisnern ab.5 In der Wochein finden wir 1 Mitth. 1853 S. 23. 2 Laib. Domcap.-Arch. 3 Landtagsprot. XVIII. 439; XXI. 41. 1 Hitzinger, Quecksilberbergwerk Idria, Blatter aus Krain 1860 S. 111. 5 Globočnik, Bergwerk Eisnern, Mitth. 1867. (1613) Hans Coronin und am Jauernik (bei Assling) Orfeo Buceleni als Hammergewerken, welcbe ihr Eisen iiber Karnten nach Italien aus-fiihrten, daher auch die Stande beschlossen, ihnen zuzusclireiben, sie mochten ihr Product zum Vortheile der standischen Gefalle vvieder vie friiher iiber Krain ausfiihren.1 Unter den Anspriichen der Ge-vverken litten die Walder, daher die Stande den Wunsch nach einer Waldordnung ausdriickten, woriiber 1614 verhandelt vvurde, doch vor-laufig noch ohne Erfolg.2 Die Post, eine Schopfung des sechzehnten Jahrhunderts, ent-vvickelte sich in der ersten Halfte des siebzehnten nicht weiter. In Laibach bestand ein Postamt, dem im Jahre 1595 Michael Taller vor-stand. Die Stande zahlten demselben jahrlich 200 Gulden tur die Be-forderung der Briefschaften der Herren und Landleute und der landschaftlichen Beamten.3 Schon vermittelte die Post auch die politischen Neuigkeiten, sie verschickte die ersten ,Zeitungen'. Der Postmeister in Venedig lieferte den Krainer Standen (1637) die deutsčhe und die \valsche Zeitung gegen ein bestimmtes Deputat.4 2. Das geistliche und das burgerliche Element im Landtage. Die Landesfreiheiten und der Atsolutismus. Landmannschaft. Ertmarsohallamt. Landhausbau. Finan-zielles. Hoohzeitsprasente, Almosen und Gnadengaloen. Die Gegenreformation anderte manches in der Stellung der Stande und dem Verhaltnisse ihrer Glieder zu einander. Neben Herren und Rittern nahmen die Vertreter der siegenden Kirche in vergrosserter Anzahl und mit vermehrtem Einflusse Platz. Der Bischof von Freising, ein auslandischer Reicbsfiirst, erhielt seinen ihm lange genug bestrit-tenen Sitz im Landtage, und jedes sicb zufiillig in Krain befindende Glied seines Capitels konnte auf sein Ansuchen als Reprasentant des Bisthums zugelassen werden.5 Noch mehr, am 27. Januar 1624 be-begehrten auch die Laibacher Domherren Sitz und Stimme in der Landtagsversammlung. Der Bischof fiihrte ihre Sache mit Berufung auf angebliches Privilegium von der Stiftung des Bisthums her. Der Freiherr Rauber erhob allein seine Stimme gegen diese Forderung, inclem er auf die Gefa.hr der Majorisirung durch die Geistlichkeit hin- 1 Landtagsprot. X. 359. 2 Landtagsprot. XI. 36. 3 Landtagsprot. VII. 45; 48. 4 Landtagsprot. XVI. 110. 5 Landtagsprot. XV. 310. wies. Der Bischof erklarte eine ,Zuriicksetzung' der Domherren fiir einen Streich gegen den Katholicismus! Die Majoritat wich vor dieser indirecten Drohung und votirte die Zulassung aller Domherren in die Landstube.1 Unter dem Schutze der Pralatenbank gewann auch der ,vierte Stand' der Stadte und Markte erhohte Bedeutung. Bischof Chron zeigte' sich als dessen Freund und wohlgesinnter Gonner. Er formulirte im Landtag des Jahres 1604 die Wiinsche und Beschwerden der Stadte und Markte in einem eigenen Promemoria.8 Es sei vor allem ihre Beschwerde, dass ihre Stimmen bei Landtagsberathungen nicht abgesondert eingesammelt, noch ordentlich in das Protokoli ein-getragen wiirden, daher er (der Bischof) den Landeshauptmann dies-falls habe ,stark ermahnen' miissen. Bei solchem Vorgehen konnten die Akatholischen ihre Plane leichter ins Werk setzen und die Katholischen unterdriicken; sie missbrauchen ihre Stellung, um ihren Glaubensgenossen grosse Steuernachlasse zu gewahren, so den Auers-pergen viele tausend Gulden. Die Stimmen der katholischen Adeligen wurden ebenfalls nicht gesammelt. Der Landtagsbeschluss von 1604 sei ohne Befragen der Stadte und Markte zustande gekommen, und sie seien so .liederlich um ihre Freiheiten spolirt \vorden'. Da die Stadte und Markte die meisten Lasten tragen, sollen sie auch im Land-tage ,nominatim' ihre Stimmen abgeben, und alle Landtagsverliand-lungen, die das allgemeine Wohl betreifen, sollen nur mit ihrem " Wissen und Willen verhandelt, auch alle Landtagsschriften von ihnen gefertigt werden. Vor der Reformation seien die Biirger ofters zu stan-dischen Bedienstungen, so zum Einnelimeramt befordert worden; Hans Khisel, der einer von den Vierundzwanzig des aussern Raths war, sei Verordneter, dann Einnehmer, Kriegszahlmeister, nachmals Landesver-weser und zuletzt Hofkammerprasident und durch sein Verdienst aus einem Laibacher Burger ein Freiherr geworden. Sonst sei es iiblich gewesen, wenn einer im innern und aussern Rath, Richter und Biir-germeister gevresen, ihn zum Verordneten zu befordern. Dieses Recht verlangen die Stadte und Markte zuruck. Der Bischof, selbst ein Biir-gerskind und daher den Biirgern geneigt, ergriff jede Gelegenheit, den vierten Stand zu ,recommandiren', doch vorlaufig ohne Eifolg, da die Tendenz seines Auftretens zu deutlich sich oifenbarte. Schwerer noch war fiir die Stande der Kampf gegen den durch den Bund mit der Kirche gefestigten Absolutismus. Wenn selbst die 1 Landtagsprot XV 241- 243. 2 Mitth. 1867 8. 110-111. Benennung ,Stande', als auf einen geschlossenen Korper, einen Staat im Staate hindeutend, verpont und die Stande ,*bei Strafe' angevviesen \vurden, sich im officiellen Verkehr mit der Regierung nur der Be-zeichnung ,Herren und Landleute' zu bedienen,1 so konnte es nicht iiberraschen, wenn der Landesfiirst Zolle nnd Mauthen steigerte, ohne die Stande zu fragen, wahrend dies doch laut der Landesfreiheiten nur mit Wissen, Rath und Bevvilligung der Stande geschehen solite, und wenn er dann die fur das Grenz\vesen bewilligten Aufschlage und Mauthen in die ,Kannner' zog, d. i. mit den allgemeinen Staatsein-nahmen verschmolz.2 Noch \veniger konnte man envarten, dass die alte Pratension der Stande, ,okne der Lande Gutackten solle der Landesfiirst keinen neuen Krieg anfangen', dieselbe Wirkung erzielen werde, \vie zu Kaiser Max I. Zeiten.3 Nur ein Reckt liessen sick die Stande nicht verkiimmern, das einverstandliche Zusammengehen mit den beiden Nachbarlanden bei allen Landtagsbewilligurigen, besonders bei jenen von ausserordentlicher Art.4 Wahrend so die politische Bedeutung der Stande immer tiefer sank, blieb doch ihre innere Autonomie, ihr ganzer Venvaltungsorga-nismus unverandert. Sie fuhrten ihrem Korper frische Krafte zu durch Aufnahme von alten Geschlechtern oder auch von jungen Miichten des Geldes oder der Intelligenz. In ersterer Beziekung fiillten sich die durch die Gegenreformation gerissenen Liicken durck Nacliwuchs aus den katholischen Theilen Oesterreichs oder aus Italien, woinit freilich noch kein Ersatz fiir den Verlust an Hochsinn und Thatkraft, Wissen und Vaterlandsliebe gegeben war; in letzterer Beziehung war es meist das Geldbediirfniss der Stande, welches Landmannsdiplome gegen billige Darlehen umtauschte, oder ihre Dankbarkeit, welche treue Diener durch die Erhebung in die hochste Gesellschaft des Landes zu ehren wusste. So nahmen sie am 10. Mai 1652 den beim Zapfenmass-dienst reich gewordenen Petschacher gegen ein Darlehen von 4000 Gulden zu 4 Perzent zum Landmann auf,5 und alsHerr Hans Kari Santpaur, landscliaftlicher Buchhalter, im Jahre 1654 um die Landmannschaft bat, lautete der Sckluss: ,Einkellig, unbedenklich und mit Enthebung der Kanzleitax zur Erzeigung der sonderbaren Affection zum Land- 1 Erzh. Schreiben vom 23 September 1614; Landtagsprot. XI. 290 — 291. 2 Landtagsprot. VII. 423; Landtag vom Jahre 1598. 8 Herivart Freiherr von Auersperg berief sich auf diese ,Landesfreilieit' im grossen standischen Ausschuss am 23. September 1615; Landtagsprot. XIII. 104. 4 Beweis die Landtagsprotokolle des 17. Jahrhunderts. 5 Landtagsprot. XVIII. 271 mann auf- und angenonmien. Und ob jemalen Einer dieser Ebre sich wiirdig gemacht, so ist Er, der allen Herren und Landleuten und manniglich lieb, werth und angenehm ist, und aus viel Ersparung und Verrichtung ohne allen Zweifel meritirt'.1 Der Andrang zur Land-mannschaft wurde so gross, dass bestimmt werden musste, es sollten kiinftig in einem Landtage nicht mehr als zwei neue Landleute auf-genommen werden, und dass, als dieses Statut nicht eingehalten wurde, man am 6. Marz 1635 den Beschluss fasste, durch zehn Jahre nic-mand mehr als Landmann aufzunehmen.2 An der Spitze der edlen Geschlechter des Landes behaupteten sich die Auersperge. Wolf Engelbrecht fiihrte als Landeshauptmann (seit 1649) ,sein Regiment so kluglich und bescheidentlich, dass ibn ein Jedvveder liebte und dennoch gleichwohl dabei fiirchtete, als einen Cavalier, der zu rechter Zeit Giite und Ernst zu brauchen und den Rosengeruch seiner Freundlichkeit gegen den Wohlverdi6nenden mit Stacheln wider die iiblen Verdienste zu riisten wusste'.8 Das Verhalt- • niss zur Herrscherfamilie hatte auch durch die Reformation keine Trubung erfahren; schon 1594 hatte Erzherzog Max als Regent Herbart dem IX. von Auersperg und dessen Briidern das Erbmarschall-amt in Krain und der windischen Mark verlieken. Bisher ein aus-schliessliches Eigenthum der Schonberger Linie, blieb dieses Landesamt nun mit der Erbkammererwiirde in einer Linie vereinigt.4 Im Jahre 1620 kauften die Stande zur Erweiterung des Land-hauses das Haus des Georg Taufrer um 600 Gulden. Das soleher Art neu erbaute Landhaus zeigt uns die Abbildung in Valvasors Titel-blatt des IX. Buches oder dritten Bandes mit der Jahreszahl 1679.° Das Landesbudget litt bei den stets wachsenden Lasten durch das Ausscheiden alter Glieder des Landes und durch das Anwachsen von Riickstanden in entfernteren Theilen desselben. Triest, welches im 16. Jahrhundert noch die Landtage in Laibach beschickt hatte, behauptete in Geldsachen stets seine Unabhangigkeit, es steuerte nie zur Vertheidigung des Hinterlandes bei, wohl aber linden wir die wichtige Stelle der Stadthauptleute, Vertreter des Kaisers und Re-genten der Stadt, nicht selten in den Handen krainiseher Adeligen, so 1618 des Franz, 1630 des Benvenut Grafen von Petazzi und 1636 * Landtagsprot. XVIII. 391. 2 Landtagsprot. XVII. 96, 101. 3 Valv. IX. 67, 68. 4 Eadics, Herbart S. 69. s Mitth. 1858 S. 61. des Grafen Jokann G. Barko.1 Inbetretf Fiume's constatirte die krainiscke Landschaft in einem an die innerosterreichische Regierung er-statteten Berichte (1048), dass die Hafenstadt als eine ,freie Com-munitat' gekalten sein wolle und man sie, da sie sick selbst der Zugekorigkeit zu Krain entzogen und keine Steuer zahlen wolle, nur als ,Ausland' betrackten konne.2 Fiume besass iibrigens seit 1530 sein eigenes Statut und wurde wie Triest durck einen Hauptmann regiert ;3 die Krainer Stande behielten das Vorschlagsrecht des Hauptmanns, welcker zugleick die Vertkeidigung dieses \viclitigen Grenzortes, eines Bestandtkeiles der von Krain und Karnten unterkaltenen Meergrenze, gegen die Tiirken leitete. Die Ausnakmsstellung von Triest \virkte auck auf das benack-barte Kiistenland zuriick. Sckon 1G14 suckten sich Neukaus, S. Serf (Servolo), Castua, Veprinaz und Moscheniz eine ahnliclie privilegirte Stellung zu verschaffen, wie sie Mitterburg als Pfandherrschaft sich schon friiher erworben.4 Selbstverstandlich stiess auch die Einhebung der Steuern in diesen Gegenden auf Hindernisse. Die Herrschaft Duino (Tybein) war im Jahre 1G14 mit etlichen tausend Gulden im Riickstande. Sie katte seit vielen Jakren weder alte nock neue An-lagen bezahlt. Gottschee verweigerte die Steuer mit bevvaffneter Hand. Es war mit dem Wochenpfennig vom Jahre 1594 bis Ende 1607 im Riickstande. Die Herrsckaften Kostel und Polan entsckukligten sick mit ihrer Verarmung durch Ueberfalle der Tiirken und Walacken (Uskoken). Die Vicedom'schen Unterthanen hatten seit 1594 keinen Wockenpfennig bezahlt, die Stadte und Markte venveigerten den Haus-gulden mit Riicksicht auf ihre Verarmung u. s. vv.B Im Jahre 1624 wurden die Einkiinfte aus sammtlicken Erblanden auf fiinf Millionen angescklagen, eker zu kock als zu niedrig.6 Dagegen betrugen die Kosten fiir ein Heer von 20,000 Mann zu Fuss und 4000 Reitern monatlich 164,606 Gulden, ohne Artillerie und Schiessbedarf,7 woraus sich leicht das Missverhaltniss z\vischen der Steuerkraft der Lande und den Kosten des Krieges berechnen lasst. Diese Finanznoth fiihrte auch zu Verausserung vieler landeskerrlicker Besitzungen an Private. So erwarb 1 Lowenthal, GoscMchte von Triest I. 54, 55, Anm. 2. 3 Valv. XI. 596. 3 Rački, Fiume S. 7. 4 Landtagsprot. XI. 51—60. 6 Landtagsprot. XI. 64 - 78. 6 Hurter, Ferd. II., VIII 284, Anm. 277. 7 L c. 285. Kaspar von Lanthieri Schloss und Herrschaft Reifenberg, ein anderer dieses Gesclilechts Schloss und Herrschaft Wippach mit dem Baum-kircherthurm; ein Sigmund von Wagen kaufte die Herrschaft Land-strass, ein Freiherr von Moskon Stattenberg und Obernasseufuss.1 Im Laufe des dreissigjahrigen Krieges stiegen die Steuerriickstande auf Hunderttausende. Im Jahre 1650 betrugen sie 400,996 Gulden.2 Auf zwei Seiten wurde die Opfenvilligkeit der Stande in Anspruch genom-men: durch den Krieg in Deutschland und durch die Grenzvvackt gegen den Erbfeind. Die Kosten der durch Krain und ^arnten zu erhalten-(len kroatischen und Meergrenze betrugen im Jahre 1615: 145,000 Gulden; dazu kamen die Zahlungen fiir den Hofkriegsrath 5000, Verpflegswesen 4000, Munition 2000, Zahlmeister 2000, Laibacher Schlossguardia 1000, Bauwesen 10,0.00, und ausserdem auf Petrinia, als den vvichtigsten Punkt, 8000, zusammen 177,000 Gulden.3 Davon steuerte Karnten 90,000 Gulden, Krain bewilligte statt der geforderten 90,000 nur 70,000.4 Zu den regelmassigen Steuern gesellten sich gelegentlich frei-willige fur die Bedurfnisse des Hofstaates. So^stellte die verwitwete Kaiserin Eleonora am 10. Mai 1652 das Ersuchen an die krainischen Stande um einen Beitrag zur Bestreitung der Reise ,wegen der kaiserlichen Gespons.' Die Stande bewilligten ,auf nochmaliges Urgiren' der Kaiserin 3000 Gulden, doch mit der Verwalirung, dass hieraus keine regelmassige Forderung erwachsen diirfe, wie dies bei dem fiir Erzherzog Leopold geforderten Deputat von 2400 Gulden der Fall gewesen.s Und trotz aller Noth der Zeit finden wir noch immer die alte Unsitte der Ilochzeitsprasente, Almosen und Gnadengaben aus dem Landessackel. Ja die Ilochzeitsprasente vvurden im Jahre 1639 sogar in ein formliches System gebracht. Am 23. Mai beschlossen die Stande, dass ein Hoch-zeitsprasent in der Regel fiir den Grafenstand 300 Gulden, wenn es aber ein ,fiirnemes vvohlverdientes subjectum' oder in hohem Ansehen, 350; fur den Herrenstand 200—250; fur den Ritterstand 100 bis 150 Gulden betragen solle.8 Es kamen da mitunter ganz absonder-liche Motivirungen vor. So lud (13. April 1652) Max Wuz ,als 52jah-riger Ehemann' die Ehrsame Landschaft zur ,andermaligen Hochzeit'. 1 L. c. 279, Anm. 238. 2 Landtagsprot. XVIII. 249. 3 Landtagsprot. XII. 131—134. 4 Landtagsprot. XII 201. » Landtagsprot. XVIII. 270, 330. ° Landtagsprot. XVII. 296. Der Landeshauptmann beantragte wegen der ,Raritat solehen Werks' die Abordnung eines eigenen Abgesandten der Stande, welche auch beschlossen wurde. Das Jubelpaar stattete den Standen seinen Dank fur die Abordnung und fur das Prasent ab, weil aber das letztere Tags darauf von den Standen vvieder abgebolt worden, so baten sie um Ruckstellung desselben. Es hatte sich nemlich allmalig der Ge-brauch herausgebildet, zu den Hochzeiten kostbare Sckaustiicke zu spenden, welche als Tafelzierde prangten, dann aber gegen geringere Geschenke wieder eingetauscht oder mit einer angemessenen Summe zuruckgelost vvurden. So beschlossen die Stande auf die Bitte des Wiiz, ihm ein Geschirr iin Werthe von 50—60 Gulden zu verehren.1 Noch origineller vvar vvohl die Bitte des standischen Einnehmers Hans Daniel Kiindtsperger, der 7773 Gulden als Rechnungsersatz schuldete, ihm daran einen gnadigen Nachlass als Hochzeitsprasent zu gevvahren! Die Stande liessen ihm, obvvohl er, vvie sie sagten, iibel gedient und deshalb amovirt worden, daher eher Strafe als Gnade verdiene, 5259 Gulden nach.2 Zu Gnadengaben gab es auch die verschiedensten Anlasse. Hi-storisch denkvviirdig vvar der Beschluss vom 20. Dezember 1652, vvoinit dem Protonotarius apostolicus Mathias Dienstmann fiir seine zur Zeit des Lutherthums und spater geleisteten Dienste auf seine Bitte eine goldene Kette im Werthe von 100 Dukaten und ein Gnadenpfennig, 50 Dukaten schvver, bevvilligt vvurde. Da der Bittsteller jedoch vor der Uebergabe des in Venedig bestellten Prasents starb, so kam das-selbe an die Bruderschaft B. V. Immaculatae als Legat des Erblassers, dem dafiir am 14. Marz 1653 ,ansehnliche' Exequien gehalten vvurden.3 Curiose Bittsteller vvaren auch z. B. ein ,verdorbener' Kaufmann, der nur ,eine Gnad auf 200 Gulden' vvunschte, vvelcher Wunsch aber als ,vermessentlich' abgevviesen vvurde;4 oder ein in Venedig (1653) schul-denbalber arrestirter Junker, Herr Hans Jakob Haller, dessen Begehren den Standesgenossen zvvar etvvas befremdlich klang, vveil ,Almosen nur den meritirten zu geben', dem man aber doch die gebetenen 100 Thaler bevvilligte, ,weilen er sehr befreundt im Land';5 oder ein angeben-der Malteser-Ordensritter H. Jakob zu Edling, der vvegen Unvermogens 1 Landtagsprot. XVIII. 267, 350. 2 Landtagsprot. XVIII. 437—438. 3 Landtagsprot. XVIII. 333. 4 Landtagsprot. XVIII. 348. 5 Landtagsprot. XVIII. 357. seiner Eltern um Hilfe zum Antritt der neuen Stellung bat (11. Februar 1655) und der, obwokl ein Herr von Gallenberg auf Bewilligung von 1000 Gulden antrug, doch kein Gelior fand, weil man befiirchtete, das Geld konnte iibel angelegt werden; oder endliek ein Canonicus Billiers, der um eine gnadige Dargabe wegen seines verletzten Fusses ansuchte und \virklich auch 100 Gulden erkielt, denn der Kirche wurde nicht leicht etwas abgeschlagen.1 Verarmten Adeligen wurden ubrigens sogenannte ,Ritterzehrungen', d. i. standesgemasse Almosen, nicht seiten bewilligt.2 Am tiefsten griff man in den Landessackel, \venn es sich darum handelte, dem Lande geleistete Dienste zu be-lohnen. So erhielt der Landmarschall und Regimentsrath Graf Josef Weikhard von Auersperg, als er zum Reichshofrath befordert wurde, auf seine Bitte- ,als eine gebrauchige gedechtnus' 4000 Gulden;3 der Graf von Blagay, welcher einige Jahre als Verordneter und Landes-verweser diente, dessen Eltern ,Gut und Leben auf der Grenze gelassen' und der ,in wenigen Jahren mehr geleistet, als andere in vielen', auf seine Bitte ,um eine Gnade und Zubusse' 6000 Gulden mittelst eines Schuldbriefs mit 6 Perzent;4 ebensoviel der zum Statt-halter beforderte innerosterreichische Regimentsrath Wolf Ruprecht Rindsmaul;5 und am 17. Marz 1657 wurden dem Grafen Blagay fiir geleistete erspriessliche Dienste abermals 3000 Gulden bewilligt.c Doch haben wir auch einen Act der Grossmuth zu verzeichnen, welcher von einem Gliede der Familie Auersperg ausging, die das Oberst-Erbmar-schallamt in Krain bekleidete. Als der Inhaber desselben am 30. April 1647 diese Wurde niederlegte, votirten ihm die Stande ein Prasent von 12,000 Gulden. Er bat aber, dasselbe an durftige Landleute zu vertheilen.7 3. Verwaltung und Eeohtspflege. Nicht allein im Lande, sondern auch bei Hof waren, vvie wir in der politischen Geschichte dieses Zeitraumes gesehen haben, die wich-tigsten Stellen im Besitze von Krainern. Im Jahre 1590 stand Hans 1 Landtagsprot. XVIII. 443, 494. 2 Landtagsprotokolle dos 16. und 17. Jahrhunderts. 3 Landtagsprot. XVII. 350. 4 Landtagsprot. XVIII. 264. s Landtagsprot. XVIII. 492. 6 Landtagsprot. XXI. 85. 7 Landtagsprot. XVIII. 24. Khisel von Kaltenbrunn als Prasident an der Spitze der Hofkammer.1 Zu den Regiments- und Kriegsrathsstellen, deren Bekleidung materielle Opfer forderte, da die Besoldung unzulanglich und unregelmassig war, mocbten sich die Krainer nicht immer gern brauclien lassen, daher diese wichtigen Posten, vvelche zur Wahrung der Landesinteressen in der Central vervvaltung dienen sollten, meist in die Hande Fremder, besonders der Steirer gelangten. Im Landtage von 1640 kamen diese Misstande zur Sprache, da es sich um den Vorschlag fiir eine Hofkriegs-rathsstelle handelte. Der Landmarschall deutete darauf hin, dass vor allem Inlander vorgeschlagen werden, weil sich aber kein Inlander ,wegen mangelnder Spesen' mochte brauclien lassen, schlug er Otto Heinrich von Trautmannsdorf,. Valerius von Moskon, einen von Neu-haus, Leopold Rambschissl und Gottfried Gall vor. Der Landesver-walter bemerkte, als er noch auf der Grenze gedient, seien alle Stellen mit krainischen Landleuten besetzt gevvesen, jetzt seien Fremde in allen Diensten. Man solite sich einmal ,eines Gevvissen vergleichen' und Fremde nicht zu solchen Stellen vorschlagen. Der Landesver-weser sagte, er konne den Trautmannsdorf nicht vorschlagen, denn Krain befinde sich im Streit mit der steirischen Landschaft, und man miisse solche subjecta vorschlagen, vvelche die Landschaft defendiren konnen. Man lialte Krain fiir ein Accessorium des Landes Steier, die Steirer hatten alle Dienststellen besetzt und wiirden zuletzt noch die VSi ordnetenstellen pratendiren. Scliliesslicli vvurde Trautmannsdorf aus dem Vorschlage gestrichen, ebenso Gall, und an des letzteren Stelle Andre Petschovitsch, ein krainischer Edelmann, gesetzt.2 Doch scheinen diese Verhaltnisse fortbestanden zu haben, denn im Landtage von 1655 3 maclite der Landeshauptmann abermals aufmerksam, es vvare nutzlich, zu Regiments- und Kriegsrathsstellen nur Krainer vorzu-schlagen, vvelche landeskundig seien, denn die Fremden' vviissten nicht um Landesfreiheiten und Landesordnung. Es vvurde auch vvieder beschlossen, nur Krainer vorzuschlagen, es sei denn, dass sich aus Krain iliemand vvollte zu diesen Stellen brauchen lassen. Gegemcformation und Kriegsdrangsale hatten eben den Adel decimirt und in Armuth gestiirzt. Das Land steuerte ubrigens aus den standischen Gefiillen 1500 Gulden jahrlich zur Erhaltung der Ilofkriegsrathe.4 1 Hurter, Ferd. IL, II. 323. Anm. 2 Landtagsprot. XVII. 360-361. 3 Landtagsprot. XVIII. 431. '» Landtagsprot. XX. 170. Im Waldwesen wiinschte die Regierung Herstellung einer besseren Ordnung, doch okne bei den in dieser Beziehung ganz egoistisch denkenden Standen etwas auszurichten. Auf die seit vielen Jabren wiederkolte Ermahnung wegen Erlassung einer Waldordnung erwi-derten die Stande (19. Februar 1652): ,weiss ein jeder Eigenthiimer besser seinen Wald zu hiiten, ist zu sehen, welche Walder besser oder schiecber' (nemlicb ob jene des Landesfiirsten oder der Stande). Sie baten daher, sie damit zu verschonen.1 Die Rechtspflege blieb in den Handen des Adels. Er stellte aus seiner Mitte die Beisitzer fiir die Landschranne, den privilegirten Ge-richtsstand der Herren und Landleute in biirgerlichen und Criminal-angelegenheiten. Bis zum Jahre 1598 gab es zwolf Beisitzer, welche als Gehalt 50 Gulden bezogen; im Hofthaiding dieses Jahres (28. April) wurde beschlossen, die Besoldung der Beisitzer auf 200 Gulden zu er-hohen.2 Spater stieg die Zahl der Beisitzer auf vierzehn, wurde aber im Jahre 1654 von den Standen wieder auf den friiheren Stand re-ducirt, die Besoldung jedes einzelnen aber um 100 Gulden erhoht; ausser diesem nunmehr auf 300 Gulden gestiegenen Gehalte hatte jeder Beisitzer den Genuss zweier Giltpferde, mit der Verpflichtung, sich, wie andere Mitglieder der Ritterschaft zu equipiren, ohne doch personlich ausrucken zu miissen.3 Von der Rechtspflege hielten die Stande, unbeirrt durch den Wandel der Zeit, alle Eingriffe ferne. Einen solchen versuchte vergebens die Geistlichkeit. Fiir dieselbe galt, wie fiir j eden anderen Landmann die Pflicht des personlichen Er-scheinens vor Gericlitdoch sie empfand diese allgemeine Pflicht wie eine Herabsetzung. Am 26. April 1602 richtete Fiirstbischof Stobaus (Georg III.) von Lavant ein Schreiben an Cardinal Sylvius Antoniani in Rom, worin derselbe sich bitter dariiber beklagte, dass, ,wie iiber-haupt der geistliche Stand in den innerosterreichischen Landen, so insbesondere die bischofliche Autoritat in letzter Zeit sehr an Achtung verloren habe. Dazu trage sehr viel bei, dass die Bischofe von jedem Menschen aus der unbedeutendsten Veranlassung vor dem weltlichen Gericht belangt werden konnen, vor welchem sie personlich ersclieinen und inmitten der Menge des Richters Spruch erwarten miissen. Er habe schon ofters in den Erzherzog gedrungen, dass die Bischofe sich 1 Landtagsprot. XVIII. 252. 2 Landtagsprot. VII. 458. 3 Landtagsprot. XXI. 7. 4 Landtagsprot. XI. 32. wenigstens durch Stellvertreter ersetzen lassen diirften, und ihm dar-gethan, wie sehr von solcher Immunitat das Ansehen der Religion abhange. Seine Durchlaucht ware wohl geneigt, den Misstand abzu-stellen, aber einige Rathgeber wenden ein, dass hiedurch die Privi-legien der Provinzen verletzt wiirden. Damit lasse sich der Erzherzog wieder einschiichtern. Der heilige Vater allein konne dem abhelfen, wenn er den Erzherzog diesfalls ermahnen wiirde. Dieser fromme, dem heiligen Stuhle ganz ergebene Fiirst wiirde dem Papste eine so gerechte, ja nothwendige Forderung gewiss nicht versagen. Der Cardinal wolle also das besprochene Anliegen Seiner Heiligkeit empfehlen.' Papst Clemens VIII. liess sich die Sache sehr angelegen sein, denn schon am 13. Juli 1602 erliess er ein Breve an Erzherzog Ferdinand, worin er die personliche Vorladung der Bischijfe vor Gericht als einen Missbrauch bezeichnet, der die Wurde und Freiheit der Kirche untergrabe, und den Fiirsten auffordert, den Bischijfen zu ge-statten, sich durch andere vertreten zu lassen.1 Der Erzherzog liess sich in der That zu einem Versuche be-stimmen, die Stande zur Verzichtleistung auf ihr altes Recht zu be-wegen. Die Landtagsproposition von 1603 enthielt einen Artikel, welcker lautete: ,Die Bischijfe, die infulirten Pralaten, die Aebtissinnen und Priorinnen sind des personlichen Erscheinens zu den Landrechten ent-hoben'. Am 14. Marz verhandelte der Landtag iiber diese Forderung. Der Bischof von Laibach berief sich auf einen Pracedenzfall in einem Rechtsstreite zwischen Jobst von Gallenberg und der Aebtissin von Miinkendorf, und liess ein papstliches Breve verlesen ,dass er vor keiner weltlicken sondern geistlichen Obrigkeit zu gehorsamen habe'. Er beantragte, da dies eine ,statuirte Ordnung' sei, dass man derselben nachkomme. Es sei eine constitutio pragmatica, deswegen derselben nachzuleben. Dann sagte er, zur Landtagsbewilligung iiber-gehend: ,Cum principe et patria stamus et cadimus. Man hat ja genug gewilligt und ist kein Mittel mekr vorhanden, es ist ja alles, ausser der Seele, belegt, etc.' Der Landesverweser sagte: Obwohl es sich ansehen lasse, dass es Ihrer fiirstlichen Durchlaucht statutum seie, so ist doch seine Mei-nung, weil Ihre fiirstliche Durchlaucht desselben (des personlichen Erscheinens ?) nicht befreit, dass andere nicht wohl befreit mogen wer-den. Inmassen die aus Steier den von Salzburg gegen 100,000 Gulden Ehrung befreit. Er konne es nicht rathen, noch in Bruck 1598 1 Stepischnegg, Georg III. Stobiius, Oesterr. Arch. XV. Bd. S. 95, 96. habe man diesfalls gestritten. Die Justitia soli jedermann gleich sein. Man moge den Erzherzog bitten, es bei dem alten Gebrauch ver-bleiben lassen zu wollen. Landschreiber: Auf dem personlichen Erscheinen habe man noch anno 1497 bestanden. Die Landschaft habe jederzeit gegen das Ver-langte sich nachdriicklich ausgesprochen. Im Jahre 1579 habe Ihre furstliche Durchlaucht die Befreiung des Bischofs von Freising begehrt, aber man habe die Sachlage gehorsamst erklart, und ad oculos de-monstrirt. Es wurde beschlossen, den Erzherzog zu bitten, es beim alten bleiben zu lassen, in der Hoffnung, er werde bei besserer Information selbst darein \villigen.1 Mit diesem Beschlusse schien die Sache abgethan, aber am 8. April machte der Bischof den Versuch, die Stande durch die Be-hauptung einzuschiichtern, die Exemtion der Geistlichkeit sei bereits vom Hof beschlossen. Dagegen protestirte jedoch der Landesverweser und der Landtag erneuerte den friiheren Beschluss.2 Der Erfolg recht-fertigte die Beharrlichkeit der Stande, denn der Erzherzog, den Wi-derstand derselben wohl nicht ungern sehend, zog seinen Antrag zuriick. Das Strafrecht bewahrte fortan seinen mittelalterlichen Charakter. Das Abthun von Mordthaten durch Vergleich mit den Blutsverwandten des Getodteten oder aus andern ,beweglichen' Ursachen oder ,ob an-sehnlicher Intercession' war nicht selten. Vom Tode begnadigte man zur Galeere. Damit war ein vortheilhaftes Geschaft verbunden, denn die Republik Venedig zabite fiir jeden, an ihre Ruderbanke Ausge-lieferten 30 Dukaten, woraus jedoch theilweise die Transportkosten bestritten wurden.3 Das Bahrrecht wurde noch 1627 in Kropp aus-geiibt, indem die eines Mordes Beschuldigten sich der Beriihrung des Leichnams, unter Betheuerung ihrer Unschuld, in Gegenwart des Pfar-rers und Richters zu Kropp, der Anverwandtschaft und vieler anderer Personen unterzogen, worauf ,da der Todte einiges Zeichen nicht gab' die ganze Verwandtschaft desselben Abbitte leistete und die beiden Beschuldigten des Verdachts ganz ledig sprach.4 Wegen Zauberei finden wir eine einzige Verurtheilung zum Feuer-tod 18. Mai 1652 beim Lacker Gerickt. Auch von der Wirksamkeit des geistlichen Gerichts gibt uns ein Fall der Bestrafung von Ehebruch 1 Landtagsprot. VIII. 207. 2 Landtagsprot. VIII. 210—211; vgl. f. 216, 218, 219. » Mitth. 1862 S. 75. 4 Mitth. 1867 S. 18. Kunde (1654). Das Urtheil Iautete: „Der Thater wird iiber sein Bekenntniss biemit zur geistlichen Strafe dergestalt condemnirt, dass selbiger auf kiinftigen heiligen Auffahrtstag und auf folgenden Sonntagen jedesmal von 6 Uhr Vormittag bis Endung des grossen Gottesdienstes auf das Kreuz ausgespannt, sodann aus der Herrschaft und Pfarr Lack bandisiert und vervviesen \vird.1 i. Sanitatswesen. Humanitatsanstalten. Dem Sanitatswesen wendeten die Stande fortwahrend ihre be-besondere Sorgfalt zu. Zwar vertrieb die Gegenreformation zwei Aerzte, den beruhmten David Verbez 2 und den Thomas Taufrer, allein die * Stande sorgten fiir Ersatz durch Unterstiitzung talentvoller Jiinglinge in den medicinischen Studien. So streckten sie im Jahre 1598 dem Josef Gartner 300 fl. zum Doctorat vor,3 im Jahre 1618 studirte ein gewisser Schober mit ihrer Unterstiitzung in Ingolstadt, 1619 der Laibacher Josef Schait in Padua. Am letzten Dezember dieses Jahres fertigten ,Consiliarius et Procuratores Nationis Germanae Artistarum' in Padua ein Empfehlungsschreiben fiir Schait ,doctrina et virtute ornatissimus civis et amicus noster' an die Stande Krains: ,habita ra-tione quod toto hoc temporis tractu quo nobiscum in celeberrimo hoc Antenoreo Lycaeo vixit, eam animi integritatem, probitatem, diligen-tiam, obsequium et reverentiam tam Professoribus quam singulis Nationis nostrae membris declaraverit, ut nulla in re ofFicio suo defuisse visus fuerit. Lectionibus a. interfuit assiduus, consultationes Medicas audivit attentus, Chirurgica, Botanica et Anatomica exercitia accessit sedulus, praxin exercentibus adhaesit frequentissimus, adeoque niliil intermisit, quod ad exquisitam artis Asclepiadeae cognitionem perducere possit etc. Am 22. April fertigten Obige ein neues Empfehlungsschreiben fiir Schait, da das friihere den Standen nicht iibergeben worden und wahrscheinlich in Verlust gerathen war, am 15. Mai bewilligten ihm die Stande noch auf 2 Jahre das friihere Stipendium jahrlicher 100 fl., und am 11. Februar 1621 abermals 200 fl., damit er ,ad lauream' gelangen konne.4 ' Mitth. 1862 S. 75. 2 Er begab sich nach Augsburg, spiiter nach Speyer und Ulm. Valv. VI. 351. 3 Landsch. Arch. Pase. 54/4. 4 Landsch. Arch. 1. c. Im ganzen hatte Schait in seinen drei Studienjahren 600 ii. von den Standen erhalten, eine fiir die damaligen Verhaltnisse gewiss bedeu-tende Summe. Allein auch fiir die erste Zeit der Praxis ward gesorgt. Schait bezog durch vier Jahre das Stipendium weiter, unter der Be-dingung, seine Praxis im Lande auszuiiben. Neben ihm finden wir im Jahre 1619 noch zwei practicirende Mediciner, Andreas Ludwig Wisiak und Dr. Tobias Taufrer, im Lande mit dem gleichen Stipendium wie Schait.1 Von 1590 bis 1656 finden wir folgende Aerzte in landschaft-lichen Diensten: Matthaus Minius (1590—'1598); Gioseffo Gandino von Ceneda, der in Fiume gedient hatte (1593 —1613); Adam Gabelkhouer (1596— 1597); Schober (1598); Herminius Evander (1602); Minius (1604); Ezechiel Poverelli (1607—1625); Gregor Raab (1610—1623); Johann Victorius (1616); Franz de S. Fiore (1616); Andreas Spadon (1619); Andreas Ludwig Wisiak (1622); Sckait (1623); Taufrer (1623); Konrad Widderkold a Waidenkofen (1630 - 1654); Vitus di S. Fiore (1641); Franz Coppini (1644—1655); Jokann Piigel (1652); Lorenz Repek (1653); Andreas Competer und Andreas Morellus (1655); endlicli Burkkardt und Breckerfelder (1656.)2 Die Gekalte der landsckaftlicken Aerzte stiegen von 200 auf 400 Gulden, ausserdem wurden zeitweise besondere Remunerationen bewilligt. Auch einen Barbier und Wundarzt, nahmen die Stande 1656 in der Person des Claus Rabe auf, mit 150 Gulden Besoldung, welche spater auf 200 Gulden erhoht wurde.3 Die landschaftlichen Doctoren bildeten in Fallen der Nothwen-digkeit einen Sanitatsrath, so wurde z. B. 4. August 1611 den bestellten Physices et Medicinae Doctoribus befohlen, weil geschwinde und ge-fahrliche Krankkeiten unter den Leuten einreissen und besonders weil taglich die rothe Ruhr unter den jungen Kindern' iiberhandnehme und eine ziemliche Anzahl sterben, — sich zu versammeln und iiber Ab-wehr des Uebels zu berathen.4 Eigenthiimlich klingt uns auch eine in den landschaftlichen Protokollen5 vorkommende Klage iiber die landschaftlichen Aerzte: ,Die Medici allhie correspondiren nit und eroffnen gegeneinander die recepta nit, aggraviren die Patienten mit denen medicamentis in der Quantitat, geben auf die Patienten kein Acktung, vervvakrlosen die Leute, gebrauchen ausser (dem) ordinari 1 Landsch. Arch. 1. c. 2 Landsch. Arch. Fasc. 54/4; Landtagsprot XXI. 60. 3 Landtagsprot. XXI. 59, 115. 4 Landsch. Arch. Fasc. 54/4. 6 XIX. 38 (3. Nov. 1651). (Ordinarius) keines sonderbaren Vleiss, daher ein ernstlich Decret auf sie auszufertigen!' Die Verwendung der Doctoren in der ihrer definitiven Anstellung vorausgehenden Praxis unterlag einer genauen Controle vonseite der Stande, wie nachstehender Entwurf eines Decrets an Dr. Pugel zeigt (das jedoch nicht zur Expedition gelangte, indein man beschloss, dem Doctor die Meinung der Stande in anderem Wege vernehmen zu lassen): ,Von denen versannnelten geistlichen und weltlichen loblichen Standen wegen wird Pugel Medicinae Doctori hiemit nachrichtlich an-gefugt, wie dass sie ganz ungern vernommen, dass die zu seiner an-genommen und dieser loblichen Landschaft offerirten Praxi nothwendig und vorgehends erforderte Theoria vnd die bisher gehabte Besoldung die daraus erzeigende Prob, Vleiss und Eifer nicht correspondiren will, auf dass man seiner mit mehreren bedenken, sondern vielmehr die bis auf dato habende Condition entziehen soli, daher wird Er hiemit ganz ernstlich ermahnt, die angenommene praxim mit mehrerer Theoria zu proficiren und sich in beiden dermassen zu verhalten, auf dass man iiber dieses Jahr Ihn zu verlassen nicht, sondern vielmehr mit Gnaden zu bedenken Ursack haben soli. Darnach er sich zu richten.'1 Ergotzlich ist es auch zu sehen, wie die Stande bemiiht sind, Einigkeit unter den rivalisirenden Doctoren herzustellen, auch dies vvieder auf dem Wege ,scharpfer Decrete.' So finden wir in dem Landtagsprotokoll vom 20. Juli 1654: „Es proponiren Ihro Gnaden der Landmarschall wie die doctores medicinae zvvischen ihnen verun-einigt und zwiespaltig, bevorab der Widerholt und Copin. Der Repek der meiste, der dem Copin nachredet, der Copin aber gibt ihm nach. Der Morel welcher allher berufen (von Rudolfswerth) wird auch vom Repek attaquirt (Repek wollte nickt nack Unterkrain). Ihre Excellenz Herr Landeshauptmann erzahlt, wie der Repek des Morel Recepte aus der Apotkeke wegnimmt, wodurch die Patienten in Gefahr gesetzt werden, — sie censurirt und alle Doctoren diffamirt. Es \vare ihm daher ein Decret zu geben, er moge sich dessen ent-halten und nach Rudolfswerth sich verfiigen bei Vermeidung weiterer Schritte. Bischof von Piben, Herr von Gallenberg, Domdechant bil-ligen dies und der letzte fiigt bei, Repek habe schon draussen, wo er studiert, schlechten Namen gehabt, es ware ihm daher die Entlassung anzudrohen.2 In der That erfliesst auch noch am nem- 1 Landtagsprot. XVIII. f. 315. a Landtagsprot. XVIII. 419. lichen Tage folgendes Decret an Dr. Repek: ,Vou denen versammelten geistlichen und weltlichen Standen wird dem provisionirten Medico Laurentio Repek hiemit angefugt, wie dass sie, Stande, vielfaltig und ungern. anhoren und vernehmen miissen, wie dass Er hintangesetzt des an die Doctores Medieinae vor einiger Zeit zu guter Correspon-denz und Einigkeit abgegangenen Decrets die zu geringem Respect der loblichen Landschaft und Gefahr der bediirftigen Patienten ge-deihende Uneinigkeit und Dissension erwecke, seine Collegas im Land allerorten diffainire, die andern in ihrer theoria und praxi censurire und vernichte, derselben Recept aus der Apotheken zu deren Ver-kleinerung und der Patienten Furcht herauszunehmen und gegen andern Leuten zu verachten sich anmasse und sich mit solchen wider-werklicken (?) von der zu den Consultationen mit ihren anbefohlenen guten Correspondenz entziehe und enthalte, sich auch nach Rudolfs-vverth, wohin er destinirt worden, als alldort zu verbleiben und zu prac-ticiren nicht Lust haben soli, verlauten und ansehen lasse. Wann nun sie, Landschaft, dergleichen schadliche Eigensinnigkeiten und Miss-verstands nicht gewohnt, solche an Ihm zu erdulden, oder ferners anzuhoren nicht gesinnt, also wird Ihm solches hiemit alles Ernsts vervviesen und dabei Ihm vorgehalten und gemessen auferlegt, dass er sich der den gelehrten und graduirten Personen in Worten und Werken zustehenden, aber mit solchen Antastungen und Verleum-dungen sclivvachenden Ehrbarkeit erinnere, von obigem seinem Ver-halten ablasse, und wie es die Profession und der Stand mit sich bringt, wohlbedachtend, gegen die andern sich verhalte, und zu der eiforderten vertreulichen und freundlichen Correspondenz accomodire, sich auch allsobald und unaufhaltens nach Rudolfswerth und alldort nach der zu der Praktik notkwendigen theoria seinen Dienst solite warten und den schuldigen Fleiss und Gewissen nach als ein wohl-besoldter verbundener Oftizier zu dienen also gewiss verfiige damit son-sten in dem Ersten kein anderes Ansehn und in Andern kein andere Disposition vorzunehinen nicht verursacht werde. Darnach er sich zu richten.1 Uebrigens scheint Dr. Repek sich spater gebessert zu haben, denn noch im Jahre 1654 wurde sein Gehalt von 300 auf 400 Gulden erhoht.2 Auch das Apothekervvesen blieb unter standischer Aufsicht. Die Apotheker standen im Solde der Landschaft. Wir finden in Laibach: 1 Landtagsprot. XXI. f. 20. 2 Landtagsprot. XXI. 4. Vincenz de Agnelatis (1592) und Joli. Bapt. Verbez (1607) mit einer Provision von 52 Gulden; in Rudolfsvverth Georg Maninger und nach dessen Tode (1593) Philipp Jakob Hein.1 Die Bader, wie schon der Name andeutet, urspriinglich Inhaber der Badstuben, dann Barbiere und endlich Wundarzte, hatten trotz aller aufgeklarten Sorgfalt der Stande fiir Gesundheitspflege noch immer von dem mittelalterlichen Vorurtheil zu leiden, welches ihrer ersten Beschaftigung anhaftete. Aerger konnte aber allerdings der Adelsstolz nicht verletzt werden, als wenn ein Landmann sich so sehr aller Standesvorurtheile entausserte, dass er eine Mesalliance mit einem hiibschen oder doch reichen Baderstochterlein einging, wie dies im Jahre 1636 dem Landmann Johann Sonze einfiel. Die Sache war wichtig genug, um vor den Landtag gebracht zu werden. Da spielte dann eine ergotzlicbe Scene, welche wir mit den Worten des Land-tagsprotokolls wiedergeben. Ihro Gnaden (der Landmarschall) proponiren, dass sie mit hochster Verwunderung vernomben, dass Herr Johann Sonze als ein neu auf-genommener Landmann sich mit eines Baders Tochter verheiratet und weilen selbst etlicbe Handwerksleut Bedenken tragen, dieselbe zu heiraten, er auch allen Herren und Landleuten dadurch einen ,ewigen Fiirrupf' gemacht, ob es nicht billig, ihn und seinesgleichen aus der Landmannschaft auszuschliessen und den Landmannsbrief von ihm ab-zufordern? Herr Landesverwalter: Zu Verhutung allerhand boser Conse-quenzen und Stiftung guter Ehrbarkeit unter denen Herren und Landleuten soli man ihn von der Gemeinschaft der Herren und Landleute ausschliessen und den Landmannsbrief abfordern und ein eiviges statutum deswegen pro posteritate aufrichten. Ihro fiirstliche Gnaden (der Bischof?): Bader und Henker seien einander nahe verwandt. Seie billig. Herr Vicarius Generalis: Weilen er das Kleinod nicht zu hiiten weiss, so solle man ihm dasselbe benehmen. Herr Hans Franz von Sigesdorf: Er weiss nit, was er zu Sachen reden soli, wegen seiner adeligen Freundschaft, in die er getretten. Herr Marx Paradeiser Freiherr: Vergleicht sich (so viel als: schliesst sich an) mit Vermelden, es vverde ihm beschmerzlich fallen, wann seine Jugend neben Baders Kinder sitzen und anhoren sollten, dass sie so gut als er. Sei billig, Exempel zu statuiren. 1 Landsch. Arch. Fasc. 54/4. Herr Hans Jakob von Juritsch und alle die andern wie Landes-verwalter. Conelusum einhellig: Johann Sonze durch ein Decret von der Landmannschaft auszuschliessen und den Landmannsbrief von ihm ab-zufordern und ein statutum zu machen, auf ewige Zeit, dass alle und jede angenommene oder anzunehmende Landleute, welche sich in der-gleichen Stand verheiraten, von der Landmannschaft ausgeschlossen und zu keiner einzigen Session zugelassen werden sollen.1 Noch schlimmer als dem Baders-Schwiegersohn ging es 1655 dem Barbier und Feldscherer Johann Brabant. Er klagte den Standen, dass er von andern gehasst und verfolgt werde, und bat, ihn entweder zu schiltzen oder ihm ein Abzuggeld zu geben. Die Stande gaben ihm 50 Gulden als Zehrung und nahmen an seiner Stelle den Gesellen Micliael Fleschitz als Feldscherer mit 100 Gulden Gehalt auf.2 Das kaiserliche Hofspital in Laibach musste bei der Einvvande-rung der Jesuiten das S. Jakobs-(Augustiner-) Kloster denselben iiber-lassen und erhielt dafiir das Gebaude am jetzigen Schulplatze Nr. 297 eingeraumt. Bischof Thomas Chron setzte dasselbe in besseren Stand, wie ein im Gartchen des Canonicatshauses Nr. 298 aufgefundener, jetzt in der Scarpmauer der Domprobstei Nr. 301, auf der Seite gegen den Garten des Hauses Nr. 300, eingemauerter Denkstein beweist, der auf seinem oberen Haupttheile das Wappen des Laibacher Bisthums, dann das Chron'sche Familienwappen, im Piedestal aber nachstehende In-schrift zeigt: ,Thomas IX. Episcopus Labacensis Collapsam ereximus.' Die Zabl der Spitalspfrundner belief sich im Durchschnitt auf 30 Manner und 6 Weiber, letztere ausser dem Hause.8 In Rom hatten zwei Monche aus dem Orden des heiligen Hiero-nymus zwischen 1450 und 1479 das sogenanute illyrische Hospital ge-stiftet. Friiher hatten in demselben auch Krainer Aufnahme gefunden, wie denn auch Laibach in einem auf diese Stiftung bezilglichen Notariats-instrumente vom 22. August 1609 in den Acten des Agramer Dom-capitels ausdriicklich erwahnt ist.4 Im Jahre 1651 stellten die Direc-toren des Hospitals mitBezug auf den grossen Andrang vonPilgern an die krainischen Stande die Anfrage, ob Krain zu Illyrien oder zu Deutsch-land gehore. Der standische Ausschuss beschloss (18. Janner 1652) den Directoren zu antworten, Krain habe mit Karaten und Steiermark 1 Landtagsprot. XVII. 206, 207. 2 Landtagsprot. XVIII. 459. 3 Steska, Mitth. 1857 S. 14. 4 Ark. Kuj. I. 111. stets zu Deutschland geliort. Die Rota romana entschied sich fiir Aus-schliessuug der Krainer vom illyrischen Hospital, hauptsachlich aus Riicksicht dessen, dass Krain nie unter dem alten Illyricum, fiir welches die Stiftung gemacht worden, begriffen gewesen, sondern stets dem deutschen Reiche angehort habe, wie denn auch die Laibacher Bi-schofe stets zu den deutschen gezahlt hatten.1 5. Kirchliche Verhaltnisse. (Die Bischofe. Die Jesuiten, ihr Seminar und Collegium, ihre Schule und Komodien. Neue Bettelorden. Die Charfreitagsprocession. Wiederauftauchen der Springersecte.) Das Zeitalter der Gegenreformation zeigt uns den katholisehen Klerus in Krain als eine alle Gebiete des Staates und der Gesellschaft beherrschende Macht. Von ihm empfangt die ganze Richtung des Lan-des ihren bestinnnenden Charakter fiir mehr als ein Jahrhundert. Die Gestalt des Bischofs Chron steht an der Schvvelle dieser Epoche als der kraftvollste Ausdruck des romanisehen Geistes, der iiber den deutschen Forschungs- und Bildungsdrang gesiegt und jetzt das brach liegende Feld mit seiner Drachensaat bestellt. Wir haben Chrons Wirksamkeit bereits in der politisehen Geschichte dieses Zeitraumes eingehend gewiirdigt; seine Nachfolger standen zwar nicht auf seiner Hohe, aber sie wirkten in der durek ikren Vorganger umgewandelten Gesellschaft in seinem Geiste und auf seiner Grundlage fort. Reinald Scarlichi, Chrons unmittelbarer Nachfolger, Sohn eines Dalmatiners und Lehrer Ferdinand III., erst Probst in Mitterburg, dann Bischof von Triest und auf den Laibacher Bischofsstuhl befordert, ungeachtet Stadt und Land beim Kaiser um Ernennung des Domprobstes Kaspar Wobek petitionirte, war zwar korperlick kinfallig und musste sich bei seiner Inthronisation im Sessel zur Kirche tragen lassen, auch besass er nicht die Gabe der Rede, denn er konnte den Buckstaben r nicht aussprechen, aber er hat trotzdem, \vie der Chronist sagt, ,als ein hauptverstandiger und kluger Mann, bei dem der Kopf desto besser, je schlechter das Fusswerk war, etlicke Jahre die Statthalterstelle zu Graz verwaltet'. Dass der Schwengel der grossen Doinglocke kurz vor dem Tode des Bisckofs (17. Dezember 1640) entzwei sprang, deutete das Volk nickt allein als ein Vorzeichen seines Endes, sondern sah in diesem letzteren auch eine Siihne fiir die unbillige Taxirung des 1 Valv. XV. 599; Landtagsprot. XIX. 58. Gelautes mit zwei Golddukaten.1 Scarlichi's Nachfolger, Otto Friedrich Graf von Buchheim, aus einer alten niederosterreichischen Familie, welche hohe Stellen am Hofe bekleidete, war ein gelehrter und prunk-liebender Mann, der den Bischofshof ervveiterte und ausschmiickte, das abgebrannte Lustschloss Gortschach von Grund aus aufbaute, aher sich meist in Salzburg aufhielt und daher in seiner Diocese kaum eine oberhirtliche Wirksamkeit entfaltete.2 Das Beste tkaten unter solcken Umstanden die Jesuiten. Sie waren die Seele der Gegenreformation, und als die deutscken Sckul-lehrer aus Krain vertrieben vvurden, traten sie an ihre Stelle und wendeten der Schule ihre ganze Thatigkeit zu. Wie bereits ervvahnt, waren die Jesuiten 1596 nach Laibach gekommen,3 wo ihnen zuerst das Franziskaner-, spater das zum kaiserlichen Hospital unigewandelte Augustinerkloster (an der Stelle der heutigen S. Jakobskircke) ein-geraumt wurde. Aus den Geldstrafen und dem zehnten Pfennig der abziehenden Protestanten bauten die Jesuiten ihr Collegiuni auf, dessen Stiftbrief am 5. Dezember 1603 ausgefertigt wurde.4 Mit demselben verbanden sie zunachst ein Seminar und Convict, zur Heranbildung armer Jiinglinge im Geiste des Ordens und zu dessen Zwecken und zur Erziehung der Sohne reicher und vornehmer Familien. Nachdem die ersten Zoglinge des Seminars anfangs ausser dem Collegiuni bei verschiedenen Biirgern und spater in einem, von dem Kloster erkauften Hause neben dem Friedhofe von S. Jakob gewohnt hatten, ermog-lichten die bedeutenden dem Seminar zufliessenden Geschenke bereits im Jahre 1600 den Ankauf eines Hauses in der Nahe des Collegiums, und die fortwahrend wachsende Zahl der Alumnen und Convictisten machte im Jahre 1616 die Erbauung eines neuen Seminars nothwendig, das im folgenden Jahre vollendet wurde. Die Zahl der Alumnen und Convictisten stieg von zehn im Jahre 1600 bis auf 121 im Jahre 1617 und schwankte spater z\viscken 40 und 70, wokl unter den ungiinstigen Einwirkungen des dreissigjahrigen Krieges. Als "VVohlthater des Seminars werden genannt, ausser dem Landesfiirsten selbst, dem Bischof und den Pralateu des Landes, Georg Lenkowitsch, General der Grenze 1 Valv. VIII. 672. 2 Valv. 1. c. 673. 3 Der Provinzial P. Perd. Alber sandte den P. Michael Poldt, einen Oester-reicher, als Regens und Prediger und den P. Christoph Zigelfest als Katechet und Minister, mit vier anderen Briidern. Fach Bischof Chrons Stiftungsprotokoll der Jesuitenkirche, abgedruckt bei Valv. VIII. 704 f. -» Hurter, Perd. II., IV. 14, Anm. 29. und Landeshauptmann,1 mit dem Legat einer Rente von 200 Gulden; Wolfgang Engelbrecht Graf von Auersperg, Landeshauptmann, der 1653 eine goldene Kette im Gewichte von 59 Dukaten schenkte; als Stifter von Stipendien ein Plankelli, Skofiz, Sontner, Thaler, Schellen-burg, Montagnana, Kazianer und viele andere. In ihrem Seminar un-terhielten die Jesuiten auch Sanger und Musiker (z. B. discantista, altista, bassista, fidicen, tubicen, trombonista, organista, tubista, violinista, fagotista u. s. w.).2 Als der erste Rector des Jesuitencollegiums -wird Pater Christoph Zigelfest genannt, aus Gottschee, dessen Familie ehemals protestantisch war. Auch spater finden wir Krainer an dieser hervorragenden Stelle, so 1627 und 1632 Andreas Kolberger und 1648—1650 Michael Her-mann.3 Im Jahre 1616 befanden sich im Laibacher Collegium zwolf Priester und eben so viel Lehrer (Magister).4 Die ersteren wirkten in der Seelsorge, die letzteren am Gymnasium. Seit die protestantische Schule erloschen war, gab es nur mehr Eine Bildungsstatte im Lande,5 und diese war in den Handen der Jiinger Loyola's. Viele Adelige behielten zwar noch lange die protestantischen Erzieher fiir ihre Kinder bei, manche blendete aber doch die fiir den Katholicismus allein strahlende Sonne der Fiirstengunst, und sie iibergaben ihre Kinder den Handen der Gesellschaft Jesu, um ihnen eine bessere Zukunft zu sichern. Den meisten Zulauf fand aber die neue Schule an Burger-und Bauernschaft; besonders die letztere, von allen bisherigen Quellen des Wissens abgeschlossen, da alle Laudschulen eingegangen waren, lieferte ein so starkes Contingent wissbegieriger Schuler, dass viele wegen Mangels an Subsistenzmitteln zuriickgewiesen werden mussten. Im Jahre 1636 zahlte man 544 Schuler. Das Laibacher Jesuitengymnasium bestand aus sechs Klassen: Infima (elementaris, auch parva), Principia, Grammatica, Syntaxis, Poe-tica und Rhetorica, eine Eintheilung, welche im wesentlichen die Je-suitenschulen noch lange iiberdauert bat. Die ersten vier Jahre wurden 1 Er starb 1601 und ward in der 8. Jakobskirche bei den Jesuiten begraben, Valv. IX. 67. 2 Gymnasialprogr., Laibach 1860 S. 4. 3 Valv. VIII. 713. 4 Mitth. 1854 S. 62. 5 Im Jahre 1612 wurde eine Bittsehrift an Bischof Chron gerichtet um Be-willigung zur Abhaltung einer deutschen Schule (Laib. Domcap.-Arch.), sicherlich ohne Erfolg, da nichts von einer solchen bekannt ist. Nur einen ,Ludi moderator', Jakob Iden, finden wir 1627 erwahnt, doch fehlen uns nahere Daten (Domcap.-Arch.). (lurcli das Studium der lateinischen Grammatik fast ganz ausgefiillt, nur nebenbei in der dritten und vierten Klasse das Griechische sehr oberflachlich getrieben. Von den Lateinern dienten Cicero, Ovid, Ca-tullus, Tibullus, Propertius, Virgilius; von den Griechen Kebetis tabula, Aesopus, Agapetus, Chrysostomus zur Uebung und Lecture. Lehr-stunden gab es friih und nachmittags je zwei und eine balbe; die letzte halbe Stunde wurde am Freitag oder Samstag mit ,Concertation' — einem wissenscbaftlicben Wettkampfe der Sckiiler unter einander, — Kateckismus und Exkorte ausgefiillt. In der fUnften Klasse wurden die lateiniscken Sprackkenntnisse erweitert und zur Vorbereitung auf die Eloquenz philosopbische Scbriften des Cicero, Caesar, Sallustius, Li-vius, Curtius, Virgilius (mit Ausnakme des IV. Bucks der Aeneide), auserlesene und ,gereinigte' Oden des Horaz; Cicero's Reden pro lege Manilia, pro Arckia, Marcello, Rketorik des keiligen Cyprianus ge-lesen, Abhandlungen (Ckrien) ausgearbeitet. Aus den griechiscken Autoren nakm man einiges von Xenopkon (Memorabilia Socratis), Plato, Plutarch, Tkeognis, Pbokylides, dem keiligen Chrysostomus, Basilius. In der secbsten Klasse endlick galt es Rede- und Dicktkunst durck Tkeorie, Stiliibung und Erudition zu erwerben. Hier machte man sick mit Aristoteles, Demostkenes, Plato, Homer, Pindar, mit dem keiligen Chryst>stomus, Gregor von Nazianz, Basilius bekannt. Zur Anregung des Wetteifers unter den Sckulern wurde ofter wahrend des Jakres eine Prufung zur Erlangung der Sckulvviirden ,scriptio pro imperio seu magistratibus creandis' vorgenommen. Es bestanden nemlicb Decurionen, welche eine Anzabl ikrer Mitscliiiler vor Beginn der Sckulstunde ikre Lection recitiren liessen und dann selbst vom Decurio maximus gepriift wurden. Die schriftlichen Arbeiten wurden von den Decurionen eingesammelt und corrigirt, wahrend der Lebrer die der Decurionen verbesserte, sowie er aucb die Amtsver-ricbtung der Decurionen iiberbaupt zu iiberwachen hatte. Zu den bereits erwahnten Wettkampfen (concertationes) kamen nock die Dis-putationen der Casisten und der Horer der Pkilosopkie und Decla-mationen der Sckiiler der Rhetorik oder Poetik iiber vvissenschaftliche Gegenstande und politische Tagesfragen, ferner Scliulakademien aus-gezeickneter Sckiiler, welcke in besonderen Zusammenkiinften sckrift-licke und miindlicke Uebungen aller Art anstellten. Fiir jede Klasse des Gymnasiums war nur ein Lehrer bestellt, welcher auch die Religion lehrte; an dem zwei bis drei Jahre dauern-den hoheren Kurse, auch Lyceum oder philosophisches Studium ge-nannt, und Logik, Pkysik, Matkematik, Metapkysik, Ethik, Casuistik (Lehre von der Entscheidung in schwierigen Gewissensfallen) umfassend, batte jedes Fach seinen besonderen Lehrer. An der Spitze der Lehr-anstalt stand der Prafect. In den Jahren 1635 und 1636 fungirte an dieser Stelle ein Krainer, Magister Joannes Muschan, im Jahre 1650 bekleidete sie der spater als Historiker beruhmt gewordene Pater Ludwig Schonleben. Auch unter den Professoren finden wir Krainer, so 1630 in der Infima M. Jakob Ramusch, in der Princip M. Mathias Groschl, in der Syntax M. Adam Petik; im Jahre 1633 war Professor der Rhetorik M. Andreas Peer, in der Grammatik M. Andreas Žlibnik; im Jahre 1635 in der Syntax M. Mich. Hermann; in der Infima M. Andreas Kopascb, ein Laibacher; in dieser Klasse finden wir im folgenden Jahre bereits einen anderen Magister Zach. Popp, ebenfalls ein Laibacher; auch im Jahre 1651 erscheint ein Laibacher, M.-Friedrich Jelentschitsch, in der Princip, so dass unsere Hauptstadt das starkste Contingent geliefert zu haben scheint. Bis zum Jahre 1652 befand sich die Schule im Collegium der Jesuiten. In diesem Jalire wurde besehlossen, fiir dieselbe ein eigenes Gebaude herzustellen. Der Orden wendete sich an die Stande um Beihilfe, und diese bevvilligten sogleich (9. Februar) einen dreijahrigen Steuernachlass mit 5100 Gulden.1 Am 13. April 1652 theilte der Vicelandmarschall Graf Blagay den Standen im Landtag mit, die Jesuiten hatten beabsichtigt, das Scliulgebaude auf dem Friedhofs-grunde aufzufiihren, nun aber miissten sie ihre Absicht andern und das Putscher'sche Haus dafiir wahlen. Nun ware es fiir die Landschaft ,verkleinerlich', wenn die Jesuiten zur Erwerbung des Putscher'scheu Hauses anderswo Mittei suehen wollten! Weil die Stande ,nun das Mehrere gethan, ob sie nicht wollten noch das Wenigere zu solehem Haus zuschiessen'? Der Landeshauptmann erklarte, es waren da viele Standemitglieder, welche zu dem beabsichtigten Zwecke beisteuern moehten, aber weil man in diesem Falle nicht sagen konnte, die Landsckaft als solche habe beigesteuert, so solle man mit dem Herrn Schwaben als Besitzer des Putscher'schen Hauses wegen Ueberlassung desselben an die Landschaft verhandeln und nothigenfalls das Haus schiitzen lassen. Der Beschluss erfolgte auch in diesem Sinne.2 Die Stande forderten den Bau noch weiter, indem sie im Jahre 1654 den Jesuiten die ,Ordinari'-Steuer von Pletriach auf drei Jahre erliessen.3 1 Landtagsprot. XVIII. 250. 2 Landtagsprot. XVIII. 266 - 267. 3 Landtagsprot. XXI. 12. Ein uns erhaltenes Tagebuch des Gymnasialprafecten1 gestattet uns manchen tieferen Einblick in das Erziehungssystem des Ordens und in die Zustande der Scbule. Zwei einander scheinbar widerspre-cbende und der Schule fremde Beschiiftigungen nehmen eine hervor-ragende Stelle in ihrem Programme ein, religiose TJebungen und Ko--ntddienspiel. In ersterer Beziehung sind es vor allem die Bruderschaften, welche zur Erweckung und Belebung religiosen Sinnes dienen sollten. Es gab eine Congregatio beatissimae Virginis Mariae in coelos assuinptae^ major et minor, errichtet 1605 und im folgenden Jahre durch papst-liche Bulle bestatigt. Eine auserlesene Schar von Jiinglingen stromte diesem Verein zu, welchem anzugehoren als eine besondere Ehre galt (,his primis gymnasii efflorescentis annis lectior Inventus in Marianum coetum coaluit'). Andachtsiibungen und Processionen nach Rosenbach, zum heiligen Grabe bei Laibach, nach Kaltenbrunn u. s. w., Bussgange in der Charwoche — processiones flagellantium, disciplinantium, — Fest-tage der Schutzpatrone — jede Klasse hatte ihren eigenen, — nahmen viel Zeit in Anspruch. Ausserdem gab es manchen Ferialtag, nicht bestimmt, sondern nach Belieben zvvei Tage hintereinander (duplex recreatio), oft auch wiederholt wegen ,schlechten Wetters', so im November 1650. Auch ein Maifest, ,recreatio Majalis', fehlte nicht. Nun aber gar die vielen Proben zu den als ein wichtiger Theil jesuitischen Erziehungssystems geltenden Schulkomodien! Wie das ganze Unter-richtssystem vor allem auf Aneignung eines gewandten Gebrauches der lateinischen Sprache — als der Gelehrten- und Diplomatensprache — in Wort und Schrift zu praktischen Zwecken, fertiger Redekunst, tiicli-tiger Dialektik und Sophistik abzielte, deren der Orden in der That bedurfte, um sich seinen vielen Feinden gegeniiber zu behaupten und Einfluss in der Gelehrten- und Hofwelt zu erlangen, so war das mit 1 Diarinm Praefeeturae scholarum in Archiducali Collegio Societatis Jesu La-baoi, inchoatum anno 1651, mit dem Jahre 1718 schliessend und ergžinzt durch einen Anhang: ,Collectanea ex annis praeteritis spectantia ad Gymnasii Labacensis hi-storiam, vindicata ab interitu auno 1651', also unter Schonlebens Prafectur und von seiner eigenen Hand gefuhrt; im Musealarchiv. Auf dieser Quelle beruht obige Schilderung durchaus, wo nicht eine andere genannt ist. Die im Lustthaler Archiv befindliche, aus 522 ki. 4° Seiten bestehende Historia annua Collegii Soc. Jesu Lab. 1596 bis 1691 und die ebenfalls dort vorfindigen Tagebucher (Diaria) des Ordens, neun Foliobande, der erste beginnend mit 1651, der letzte schliessend mit 29. Juli 1773, als dem Tage der Auflosung des Collegiums (Mitth. 1852 S. 26); endlich das Manuscript Nr. 11,993 der Wiener Hofbibliothek ,Liber Archivii Collegii Labacensis S. J.', 602 S. ki. fol., alle Urkunden zrn- Geschichte des Ordens von 1595 bis zur Mitte des 18. Jahrh. enthaltend (Mitth. 1863 S. 71) waren mir leider nicht zuganglich. so viel Eifer betriebene Komodienspiel darauf berechnet, dem Jesuiten-schiiler Sicberheit im offentlichen Auftreten, Anstand in den Bewe-gungen anzueignen, in ihm Ehrgeiz zu erwecken und schliesslich auch dem Orden Freunde im Publicum zu gevvinnen. Denn die Vorstel-lungen waren offentliche; nicht nur die Eltern der Schuler, sondern die hochsten Kreise der Gesellschaft wohnten denselben bei, und diese ganz neue Abwechslung im einformigen Leben einer Provinzstadt lockte selbstverstandlich viele Zuschauer herbei, welche die glanzenden Co-stiime und Decorationen, die Gevvandtheit der jugendlichen Schauspieler und den anscheinend so • schnellen, glanzenden Erfolg der Ordens-erziehung bewunderten. Zudem befanden sich unter diesen Zuschauern die Eltern der durch eine Rolle ausgezeichneten Schuler, und diese Auszeichnung fiel nach der Natur der Sache (da es sich darum han-delte, die bedeutenden Kosten zu bestreiten) und im Geiste des Ordens auf die Reichen und Vornehmen, deren Glucksgiiter und einflussreiche Stellung den Ordenszwecken Vortheil bringen konnten. Wiederholt vvurden iibrigens die Jesuitendramen durch aller-hochsten Besuch ausgezeichnet. Als der Landesherr Erzherzog Ferdinand im November 1616 in Laibach verweilte, um die Kriegsrustungen gegen Venedig zu bescldeunigen, brachten die P. P. Jesuiten ihm ihre Huldigung dar durch die Dramatisirung des Philisterfeindes Gideon; und als die Braut Ferdinandš III., Infantin Maria (1631), durch Laibach reiste, vvurde Ihr zu Ehren die Komodie ,Rachel pulchra' aufgefiihrt, an deren Schlusse Pariš der Furstin den goldenen Apfel als Preis der Schonheit iiberreichte; Beweise, dass die frommen Vater auf hofische Schmeichelei sich \volil verstanden. Gewissenhaft werden in dem officiellen Tagebucb alle diese Ko-modienauffiihrungen verzeichnet. Meist sind die Stoffe der Bibel oder der Heiligengeschichte entlehnt, seltener der Mythologie, der Profan-geschichte oder den gleichzeitigen Ereignissen, \vie z. B. 1636 ,Tilly, der Eroberer Magdeburgs', auf den vveltbedeutenden Brettern erscheint, oder ein ander mai (Juni 1656) in ,Maximilianus Archidux Tyrolensis Eucharistiae devotus' die wunderbare Rettung Max I. auf der Martins-wand gefeiert wird. Von wenig Geschmack zeigten mitunter die alle-gorischen Stiicke, wie z. B. ,Judith' (7. Dezember 1652) als Anspielung auf die unbefleckte Empfangniss, oder ,der in eine Blume verwandelte Narcissus' als Symbol fiir das fleiscbvvordene Wort! Doch blieb kein Genre dramatischer Kunst ohne Pflege, alles passte sich dem Wechsel kirchlicher und socialer Festzeiten an. Im Fasching gab es Priigel-komodie, vvie (1635) einen ,Priscianus vapulans' zur Ergotzlichkeit, und einen ,Todtentanz' in altdeutscher Weise zur Busse. Auch das Lustspiel finden wir vertveten durch einen ,Verschwender' (Oecono-mus, seu male administrans oeconomiam), und daneben noch eine Masse ,halbscenischer Actionen', Declamationen, Dialoge u. dgl. Die Kunst freilich wurde durch aH' diese Producte scholastischen Witzes nicht bereichert, denn das Komodienschreiben gehorte mit zu den Be-rufsobliegenheiten der Magister, und man diirfte den Jesuitenkomodien kaum Unrecht thun, wenn man sie mit den Spectakelstiicken der heu-tigen Biihne auf eine Stufe stellt; denn wie bei diesen, so war bei jenen die aussere Ausstattung, der Reiz der Neuheit alles. Unter den professionsmassigen Dramendichtern, welche einander in Pflichteifer zu uberbieten suchten — es gab Jahre, wo jeder Lehrer ein Stiick zur Auffiihrung brachte, wie 1635 und 1654, — finden wir auch unsern spater auf einem fruchtbareren Felde beruhmt gewordenen Lands-mann Ludwig Schijnleben mit einer Komodie ,Haeresis fulminata, seu Anastasius Orientis Tyrannus Haereticus' (2. und 3. Mai 1651 auf-gefiihrt). Der Schauplatz ali dieser Schulfeste war in der Regel das Collegium (,area Collegii') oder das Auditorium der Schule oder end-lich auch ausnahmsweise das Schulzimmer selbst, im Sommer wohl auch das von Bischof Chron den Jesuiten geschenkte Lustschloss Unterthurn. Das Jesuitendrama war in der Regel in lateinischer Sprache ge-schrieben, nur einmal, am Charsamstag 1635, finden wir eine deutsche Vorstellung in der Kirche: ,Christus' Todeskampf im Garten', angezeigt. Das Studienjahr bei den P. P. Jesuiten begann in der Regel mit Anfang November mit einer feierlichen Eroffnungsrede an die versammelte studirende Jugend und schloss in den letzten Tagen des September.1 Die Ferien fielen in die Zeit der Hundstage und in den Oktober. Mit dem Schulenanfang wurde nicht selten die Pramienvertheilung verbunden, welche sich an die Theatervorstellung anschloss. Die Pra-mien spendeten in der Regel Pralaten oder hochstehende Beamte der Landschaft. Die in hohere Klassen Aufsteigenden \vurden offentlicli verlesen, doch wurden, damit die Letzten nicht als solche offentlicli erschienen, fingirte scurrile Namen beigefiigt, wic Leonardus Confu- 1 So berichtet das ,Diarium', wie am 3. November 1650 der Magister Fried-rich Jelentscbitsch, ein Laibacher, eine Ansprache hielt: ,Literarum studiosos sa-pientiae convivas fecit et mensae adhibuit, oratione erudita, dictione eleganti, non sine gustu anditorum.' sius, Mandarinus Landstreichensis, Gabriel Rusticutius Grobianensis, Casparus Priscianomastyx Irrlandus, Antonius Nibilaufraerkius, Liber Baro a Faulenthal. Den Namen der Pramianten wurde die Bezeich-nung der Bruderschaft, welcher sie angehorten, beigefiigt, z. B. ,Bea-tissimae Virginis Ass. sodalis' oder ,alumnus'. Die erste Spur eines Schulprogrammes finden \vir im Jahre 1630 (.Inscribi coepta sunt no-mina studiosorum in peculiari libro, sed nulla ullibi mentio praemife-rorum'). Im Jahre 1635 wurden die ersten ,Periochen' in Graz ge-druckt, 100 Exemplare lateinisch, 200 deutsch. Im Jahre 1651 wurden in den Periochen auch die Namen derjenigen aufgefiihrt, welche in der zweitagigen Vorstellung des SchonIeben'schen Dramas ,Haeresis fulminata' mitwirkten, denn auch das Drama galt als ein Theil der Schulbildung, und die ausgezeichnetsten Mimen erhielten ebenso ihre Preise, wie diejenigen, welche sich in einem ernsteren Fache her-vorthaten, ja es \vurden sogar einmal (1609) Preise auf Rathsel aus-geschrieben. Wie an den meisten Jesuitengymnasien, so liess auch an dem Laibacher die Disciplin manches zu wiinschen iibrig. Wenn die Komodie einmal selbst die Predigt verdrangte, wenn dazu noch die vielen Bruderschaftsexercitien eine Menge kirchlicher Ferialtage schufen, so kann es nicht Wunder nehmen, dass die Studiosen sich eigenmachtig Ferien machten und z. B. am Georgitage (1651) das Landespatrons-fest am Schlossberge besuchten. Ja, es litt selbst die Ordenspflicht, der Gehorsam gegen die Oberen, Schiffbruch. Zog der Prafect die Ziigel einmal straffer an, so liessen die Magister sie desto freier schies-sen (,praefecti urgent, alii laxant'). Der laxen Disciplin entsprachen auch die Sitten der Schuler. Da gab es Vaganten, ahnlich den fah-renden Schiilern des Mittelalters, welche den Namen von Schiilern fiihrten wie lucus a non lucendo, da sie nie die Schwelle der Schule betraten, daher wohl auch die an sie gerichtete Ermahnung wenig ge-fruchtet haben mag: entweder in die Schule zu kommen, oder die Stadt zu verlassen, um die ,Hinausbegleitung durch die stadtischen Lictoren' zu vermeiden. Sahen sich doch die Patres selbst genothigt, das Betteln zu concessioniren, indem sie armen Schiilern gestatteten, durch Komodienspiel oder Singen auf offener Strasse Gaben zu sam-meln. Da illustrirten dann die armen Musensohne ihre Noth z. B. im Januar durch Umzug mit einem deutschen, den Kampf zwischen Sommer und Winter darstellenden Scherzspiel, bei \velchem ein papier-ner Ofen als einziges Decorationsstiick figurirte, oder durch Auffiihrung des ,Paradieses', bei welcher aber die Natur des Sujets zu Unzu- kommlichkeiten fiihrte, daher sie zeitweise auf den Index gesetzt, dann aber doch wieder mit Empfehlung von ,Vorsicht' erlaubt wurde. So kam es bald zu Conflicten mit der stadtischen Magistratur, welche dem organisirten Strassenbettel durch Entfernung aller subsistenzlosen Schiiler ein Ende machen wollte, ohne dauernde Abhilfe erzielen zu konnen. Die Sitten der Schiiler in den hoheren Klassen erinnern an die Zustande deutscher Universitaten. Nachtschwarmen, Kartenspiel, Schlagereien mit Soldaten nahmen besonders in der wiisten Zeit iiber-hand, welche auf den dreissigjahrigen Krieg folgte. Umsonst erging (1651) ein Verbot, Waffen zu tragen (,coeperunt nempe aliquot Rhetores hoc privilegio stabulariorum uti\ wie Prafect Schonleben schreibt). Im Februar 1656 hatte das Studententribunal, Prafect und Rector iiber einen Tumult zwischen Studenten und Soldaten zu ent-scheiden, und es entschied zugunsten der ersteren. Die argsten Aus-artungen riefen wold scharfere Ahndung hervor, aber wie konnte diese der Studentensckaft imponiren, da sie ein ungleiches Mass fur Plebejer und Patrizier zeigte?1 Schwer hielt es auch, Ausschreitun-gen bei den Johannisfeuern zu verhindern, welche, wie es scheint, selbst auf Strassen und Platzen angeziindet zu werden pflegten. So heisst es einmal (1651): ,Luserunt in circulo cum puellis aliquot studiosi sera nocte post undecimam horam', ohne dass diesfalls ein Strafact erfolgt ware. Ein dreitagiges Jubilaum, das auf das Volksfest folgte, bot gliicklickerweise Gelegenkeit zu sckneller Busse. Eine Ver-fiihrung zum Tanz zur Faschingszeit wurde auch mit milderen Augen betrachtet. ,Ductae choreae a quibusdam melioris notae juvenibus per incuriam cum puellis', schreibt entschuldigend unser Schonleben, und er vergisst nicht zu melden, dass die Sttnder auf ihr oifenes Be-kenntniss ,gnadige Strafe' erhielten. Wenn die Professoren selbst zu Ehren des Faschings Spiele (joči) veranstalteten, so konnte der er-wachsenen Jugend, besonders jener aus hoheren Gesellschaftskreisen, ein Tanzchen kaum als Frevel ersckeinen. Von kervorragenden Jesuiten und Jesuitenscliiilern der gegen-vvartigen Epoche verzeichnen unsere Annalen: 1 So finden wir in unserem Schultagebuch: ,Sub finem rnonsis (Miixz 1652) tres juvenes ex superioribus seholis accusati et rei deprehonsi sunt, quod habnerint negotium cum meretricibus. Datae sunt illis a Professoribus virgae. Primarius eoruru post virgas ex seholis eliminatus est, qui tamen post longas preces impetravit per Rev. P. P. Franciscanos testimonium ad alibi continuanda studia. Ejectus fuisset etiam alter eorum pariter reus nisi propter nobilitatem aliquid debuisset dissimulari.' Franciscus Antonellus, Procurator der osterreichischen Ordens-provinz, dreimal Rector, 1651 noch am Leben, von dem sein Biograph sagt: ,Natus videtur ad regendum.' Leonardus Bagnus (auch Bageus oder Bagnoni), Doctor der Theologie, Rector des Agrainer Collegiums, Studienprafect in Wien und hier wie in Graz als Lehrer der heiligen Schrift, der Philosophie und Moral thatig. Er schrieb ,Manuale Sodalitatis immaculatae con-ceptionis B. M. V. Viennae in Caes. et acad. S. J. Collegio erectae et confirmatae. Viennae, typis Georg. Gelbhaar'1 — und starb 1650. Mathias Bastiantschitsch, geboren in Selzach 1581, emeritirter Professor der Theologie und oberster Studienprafect in Wien, Beicht-vater des Erzherzogs und des Wiener Bischofs. Er schrieb ein ,Carmen elegiacum' und ein ,Carmen heroicum' auf die Sisseker Schlacbt (1593).2 Kaspar Boleh, um 1634 Bischof von Pedena, nachdem er vorher Domprobst am Laibacher Capitel gevvesen. Laurentius Chrgsogonus, Schriftsteller (,Insigne opus edidit de Bma- Ve- et praelo paratos duos alios toinos reliquit'), gestorben in Triest 1650. P. Raph. Cobensl, aus der bekannten Adelsfamilie gleichen Na-mens, geboren zu Lueg in Krain 1572, ward 1593 Jesuit, dann Rector in Graz und Klagenfurt und Vorstand c'..s Professhauses in Wien; sein Bildniss wurde im Jesuitencollegium zu Graz aufgestellt. Er schrieb: Velitatio epistolica in triumviros Augustanae confessionis verbi ministros an ex fide probari possit, Baptismum sub consueta formula verborum expressum, esse Baptismum Christi, 1615; dann: Liber de norma fidei et religionis, seu in concionem Simonis Aran de norma fidei et religionis, 1617, und starb in Wien 1627.3 Michael Hermanu, gebiirtig von Rudolfswerth, Rector des Wiener und Laibacher Collegiums, schrieb verschiedene Erbauungsbiicher und starb 1652.4 Andreas Kobavius, geboren in Zirkniz 1594, Professor der Mathe-matik, 1654 in Triest gestorben, schrieb: Vindiciae astronomicae theticae pro Dionysio Exiguo, contra eximios Chronographos de aera vulgari Dionysiana, Viennae 1643, und (ohne Namensnennung): Vita B. Joannis Dei (a Deo) Fundatoris F. F. Misericordiae.5 } Valv. VI. 352; P. Marc. Bibl. S. 8. 2 Valv. VI 534; P. Marc. Bibl. S. 9; Hoff III. 123. 8 Valv. VI. 351; Hoff III. 125. 4 Valv. VI. 357. 5 Valv. VI. 351; Hoff III. 132; P. Marc. S. 30. Andreas Kolperger, fast immer Rector, durch mehrere Jahre auch in Laibach, einige Zeit in Posen; gestorben in Pletriach 1648 oder 49. Johannes Leberius, geboren in Laibach, Lehrer der Humaniora, dann Prediger in Wien und Graz, schrieb zwei Leichenreden (Pane-gyrici funebres) und starb 1678 zu Pletriach.1 Ferdinand Montagnana, geboren in Laibach 1599, lehrte am Laibacher Collegio durch viele Jahre die Rhetorik, dann die Moral-theologie, hinterliess Jesuitenannalen im Manuscript und starb 1674.2 Elias Otto, ein Laibacher, welcher Lehrer der Humaniora und der Moraltheologie war und verschiedene ,Werklein' drucken liess.3 Jokann Schega, im Jakre 1651 Beicktvater des Erzherzogs Leopold in Belgien, Novizenmeister in Wien durch acht Jahre, Rector des dortigen Collegiums und Adjunct (socius) des Provinzials. Von dort kam er an den Hof, ,vir morum suavissimorum'. Laurenz Sengsensciimied, ein Laibacher, durch zwei Jahre Lehrer der Poesie, Rhetorik und Philosophie, dann durch viele Jahre der scholastischen und Moraltheologie in Wien und Graz, hielt die Leichen-rede bei Bestattung des Cardinals'Melchior Khlesel (1630) und starb in Laibach 1646.4 Peter Storgler, geboren in Stein 1618, gestorben am 8. Oktober 1642, Lehrer der Humaniora, edirte (1636) ein ,schones lateinisches Biichlein', betitelt: ,Asma poeticum Litaniarum Lauretanarum', mit Kupfern.5 Johann Tschandik, geboren in Weichselburg 1600, Lehrer der Humaniora und Prediger in Laibach, iibersetzte den beruhmten Kate-chismus des Canisius ins Slovenische6 und starb in Graz am 8. Oktober 1624, beim Krankenbesuche von der Pest angesteckt.7 — Andreas 'Zergol, Lehrer der Mathematik, Pkilosopkie, der Humaniora und der heiligen Schrift, der ,Theoremata chronologica de anno ortus et mortis D. N. Jesu Christi' schrieb und 1645 starb.8 1 Valv. VI. 357. 2 Valv. VI. 353. 3 Valv. VI. 358. 4 Valv. VI. 353; Hoff III. 140. 5 Valv. 1. o.; Hoff III. 135. 6 Nach Hoff 1. c. S. 134 hatte er diese Uebersetzung 1612, also im Alter von zwolf Jahren gefertigt! Hoff ervviihnt auch eine Uebersetzung der Sonn- und Feier-tags-Evangelien, welche Tschandik hinterlassen hatte. 7 Valv. VI. 352; Hoff 1. c.; P. Marcus S. 56. 8 Valv. VI. 353. Ueber Jesuitenmoral und den Geist ihrer Erziehung fallte ein gewiss competenter Richter, unser hochgeehrter Landsmann Prafect Hladnik, ein sehr ungiinstiges Urtheil. Er sagte, dass ihre ,verwerf-liche Moral, welche den Konigsmord und die Liige selbst beim Eide fiir erlaubt, ja fiir pflichtmassig erklarte', in den Geist ihrer Erziehung ,eine dem Christenthum und der wahren Bildung widersprechende Richtung legte', dass ihre Padagogik ,mit den anerkannten Grund-satzen der Gelehrten- wie der Volksbildung' im Widerspruch stehe.1 Wahrend die Wirksamkeit der Jesuiten hauptsachlich dahin gerichtet war, die hoheren Stande fiir die Sache des Katholicismus zu gewinnen, und als das Hauptmittel fiir diesen Zweck die Sckule galt, vollendeten die Bettelmonche das Werk bei der grossen Masse des Volkes durch Predigt und unermudliche Thatigkeit in der Seelsorge. Durch ihre Enthaltung von jeder Einmischung in weltliche Geschafte, durch strenge Beschrankung auf den kirchlichen Boden erlangen sie schnell auch die Gunst der Stande. In Krain findet sich im Gefolge der Jesuiten zuerst der Kapuzinerorden ein. Er grundet seine Kloster in Laibach (1608), in Gurkfeld (1634), in Krainburg (1640), in Rudolfs-werth (1654).2 Die Stande bezeugen dem Orden, wie uberhaupt den Bettelmonchen, eine verschwenderische Freigebigkeit. Die Kapuziner erhalten bei ihrer Niederlassung in Laibach 1500 Gulden fiir den Kloster- und Kirchenbau.3 Als der durch ihren Fleiss bearbeitete Boden in den Stand gesetzt war, reiche Ernten zu tragen, fanden sich neue Arbeiter im Weinberge ein. Im Jahre 1642 kaufte P. Joh. Vinc. a S. Eleonora aus dem Orden der unbeschuhten Augustiner (Discalceaten), ein Neapolitaner von Geburt, der aus Italien als Prior nach Wien gekommen war, einen Garten vor dem ,Deutschen Thor' von einem Herrn Taufer um 1000 Reichsthaler oder 1500 Gulden deutscher Wahrung, um in Laibach eine Niederlassung seines Ordens zu grunden, ,iiber vvelches bei dem gemeinen Mann und Poffel sehr grosse Freude und Frohlocken entstanden'. Es \vurde auch sofort mit der grossten Feierlichkeit, im Beisein des ganzen Adels, unter dem Donner der Kanouen vom Castell, auf dem erkauften Grunde das Kreuz und das Klosterzeichen nach dem Gebrauch des Ordens auf-gerichtet. Es war aber unterlassen worden, zu diesem Kaufe die 1 Mitth. 1848 S. 66. Vgl. Dr. Kello, die Josuitongvmnasien in Oesterreich, Prag 1873. a Hitzinger, kirchl. Einth. Krains, Kluns Arch. II. und III. S. 106, 109. 3 Landtagsprot. IX. 319. Bewilligung des Deutschen Ordens, unter dessen Jurisdiction der Grund gehorte, einzuholen. Tagsdarauf fand man das feierlich eingeweihte Kreuz umgestflrzt auf der Erde liegen. Da der Orden den Kauf als ungiltig erklarte, so musste der Bau unterbleiben, und da Taufer inzvviscken Laibach verlassen hatte, so ging auch die Kaufsumme ver-loren. P. Joannes Vincentius kaufte dann von einem Legate des Fiirsten Johann Ulrich von Eggenberg im Betrage von 8000 Gulden deutscher "VVahrung das Gut Grubenbrunn (Jama) bei Laibach vom Landesvice-dom Ottavio Panizoll. Ihren Unterhalt bezogen die vorlaufig hier an-gesiedelten Discalceaten aus den Interessen eines in Prag erliegenden Ordenskapitals von 10,000 Gulden. Im Monat September 1643 wurde P. Joannes Vincentius zum ersten Prior des Grubenbrunner Convents gewahlt. Da der Convent in Grubenbrunn sich wegen seiner Armuth kaum erhalten konnte, so suchten die Briider 1646 bei dem Bischof Otto Grafen von Puchheim um Bewilligung zur Erbauung eines Klosters bei Laibach an, welches Ansuchen jedoch bei den P. P. Franziskanern und Augustinern nicht minder starke Opposition fand, als beim Laiba-cher Stadtmagistrat. Deinungeachtet ertheilte der Bischof die Bevvil-ligung, 7. Januar 1649. Nun handelte es sich um einen geeigneten Platz tur den Klosterbau. Ein Ansuchen um Abtretung der S. Peters-kircbe schlug fehl, selbst das Domcapitel \var dagegen. Nun liess ein Augustiner, P. Kari Moreau, ein Buch erscheinen, in vvelchem er unter anderen Verleumdungen, mit welchen er die Discalceaten iiberschut-tete, sogar ihre Existenzberechtigung angriff, sie nicht einmal als echte Kinder des heiligen Augustin gelten lassen wollte, sondern sie ,adul-terini' schimpfte. Am 15. Mai 1653 kaufte der Orden endlich einen Meierhof von Adam Weiss; es war die Stelle des einstigen evangelischen Friedhofes. Im Jahre 1654 begann hier der Klosterbau, der 1657 vollendet wurde. Am 22. Mai 1657 ward der Grundstein zur Kirche gelegt; Kaiser Ferdinand ordnete dazu den Landeshauptmann ab und gewahrte 300 Gulden als Bauhilfe. Zur Fortsetzung des Baues bewil-ligte der Bischof eine Sammlung; der Landeshauptmann spendete 210 Dukaten, der Kaiser 100 Speciesdukaten. Der Bau wurde jedoch erst im Jahre 1679 vollendet.1 Von Frauenklostern wurde das einzige der Clarisserinnen 1648 durch Friedrich Hiller gestiftet2 (an dessen Stelle gegenwartig das Militar-Verpflegsamt und Spital). 1 Klosterchronik der Discalceaten im Civilspital. 2 Mitth. 1860 S. 60. Der gliickliche Erfolg der Jesuitenkomodien scheint die Bettel-orden zur Nachabmung ermuthigt zu baben. Die P. P. Kapuziner arrangirten mit ausserordentlicbem Gescbick die spater beriihmt ge-wordene Charfreitagsprocession, welcbe im Jabre 1617 zum ersten mai ihren Umzug durch die ganze Stadt hielt. Er geschah bei Nacht mit unzahligen Windlichtern und Fackeln, und es vvurde dabei das ganze Leiden Christi nebst verschiedenen Geschichten aus dem alten und neuen Testament vorgestellt, theils getragen, theils gefuhrt, theils zu Fuss gehend oder zu Pferde reitend, vvie unser Valvasor schreibt.1 Man sah bei diesem Umgange viele Andachtige sich selbst geisseln, viele, vvelche zur Busse ein Kreuz schleppten, viele Eremiten, kurz es war ein gleichervveise erbauliches und ergotzliches Schauspiel. Aucb zu diesem geistlichen Spectakel bffneten die Stande vvillig den Landes-siickel. Sie spendeten im Jabre 1623 auf des Biscbofs Empfehlung 1000 Gulden.2 Trotz aller glanzenden Erfolge der katholischen Restauration sah auch das siebenzehnte Jahrhundert das Wiedererscheinen. eines krankhaften Symptoms im kirchlichen Leben, vvelches den Verfall der Kirche im sechzehnten Jahrhundert charakterisirt hatte: die vvahn-vvitzige Secte der Springer lebte plotzlich vvieder auf. In Morautsch hielt (1602) ein gevvisser Golesch, seines Zeichens ein Schmied, mit seinem Sohne Lukas nachtliche Versammlungen, in vvelchen das Volk gegen die Priester aufgevviegelt und das ,Werfen' gelehrt vvurde. Eingezogen und vvieder freigelassen, setzte er sein Treiben fort, das aber bald so gefahrlich vvurde, dass der Pfarrer von Morautsch auf seine Verhaftung drang, vveil sonst die Priester ihres Lebens nicht sicher seien. Spater vvieder in Freiheit gesetzt, vvurde Golesch 1607 auf Begehren des papstlichen Visitators, Nuntius Johann Baptist Sal-vago, vvieder festgenommen und iiber Auftrag Erzherzog Ferdinands vom Vicedom uuterm 11. September 1608 auf zvvolf Jahre zu den Galeeren verurtheilt; auf dem Wege nach Triest gelang es ihm jedoch, seinen Wachtern zu entvvischen.3 Aber mit seinem Verschvvinden vvar der Irrvvahn noch nicht vertilgt, denn im Jahre 1637 finden vvir einen neuen Stifter Namens Ozepek ervvahnt, der jedoch alsbald festgenommen und vor die Religionscommission gestellt vvurde.4 1 Valv. XI. 695. 2 Landtagsprot. XV. 209. 3 Mitth. 18153 S: 69. 1 Landtagsprot. XVI. 108. 6. Kunst und Wissenschaft, Schriftsteller. Die Auersperg'sche Bibliothek. Geltung der deutschen Sprache. Die drangsalvolle Zeit der Gegenreformation war nicht darnach angethan, die Entwicklung der Kunst zu fordern, noch weniger war es die Zeit des Religionskrieges. Die einzigen Spuren kiinstlerischer Thatigkeit finden sich daher auf dem kirchlichen Gebiete. Bischof Chron war ein Mann, dem Kunstsinn und Geschmack nicht abge-sprochen werden konnen. Er beschaftigte Maler und Bildschnitzer in den Kirchen von Laibach und Oberburg. Hier liess er seine Gruft-kapelle durch Marx Hobtner (1611) und die Kirche durch Mathias Plawz (1613); in Laibach durch den Burger Mathias Wolf (1626) den Altar S. Mariae Magdalenae in der Domkirche, und in der Jesuiten-kirche (1627) durch Gerhard Kren den grossen Altar mit Gemalden schmiicken. Als Zeitgenossen Chrons finden wir vier Bildschnitzer in Laibach. Johann Bapt. Costa arbeitete den heil. Kreuzaltar in der Domkirche um 14 Gulden (1611); Peter Hofer ein Bild des heiligen Thomas, S. Michael und Maria, dann ein Crucifix um 28 Gulden (1611). Leonhard Kren den grossen Altar in Oberburg unter Beihilfe des Kunsttischlers Kilian Schneider; Georg Skareos im Dezember 1627 einen Altar des heiligen Michael in der Peterskirche um 93 Gulden Alles auf Bestellung des Bischofs, der auch von auslandischen Meistern sich manche Arbeit liefern liess, so vom Meister Abel Degen, einem schwedischen Steinschneider und Golschmied (1601), einen goldenen Siegelring mit dem biscboflichen Wappen um 26 Thaler, und im Dezember desselben Jahres ein grosses Kirchensiegel, darin unserer lieben Frau und des Jesukindleins Bildniss in einem .koniglichen Saal', auf beiden Seiten des Bisthums und Chrons Wappen sannnt Umschrift, um 40 Gulden. Dazu gab der Bischof sieben Loth Silber und dem Kiinstler fiir die gelungene Arbeit eine vEhrung'.1 Die dramatische Kunst blieb in der ersten Halfte des 17. Jahr-hunderts noch ausschliesslich ein Erziehungsmittel der Jesuiten, nur einmal findet sich eine Hindeutung auf ,hochdeutsche Komodianten',2 welchen die Stande den armseligen Betrag von 45 Gulden 50 Kreuzer ,auf Anschaffung' bewilligten, wahrend fiir die Ausstattung der Schul-komodien mit vollen Handen gesorgt wurde. 1 Meine Skizze: Kunst und Kunstlor in Krain. Blatter aus Krain 1865. 2 Badics, Blatter aus Krain 1863 und Einleitung zu ,der verirrte Soldat" Agram 1865, nennt hier die Jahreszahl 1633, dort 1653. Was die Stande Krains im Interesse der Wissenschaft in dieser Epoche thaten, wurde in Bezug auf die so wiclitige Gesundheitspiiege bereits gewiirdigt. Immer blieben sie trotz ihrer materiellen Bedrangniss, des geistigen Druckes, der unter der Jesuitenherrschaft auf ihnen lastete, geneigt, begabte Jiinglinge im Studium nicht allein der prak-tischen Wissenschaften, sondern auch der sogenannten ,freien Kiinste' zu unterstiitzen durch Gevvahrung von Stipendien, meist in ansehn-lichen Betragen von 100 Reichsthalern und dariiber, doch stets gegen Ausstellung des Reverses, dass der Betreffende seinerzeit seine Dienste der Landschaft widmen wolle.1 So finden wir z. B., dass dem Gottscheer2 Franz Jakob Erber ein Stipendium von 100 Gulden auf drei Jahre be-willigt wurde, um in Ingolstadt oder auf einer anderen deutschen Universitat die Jura zu studiren.3 War auch die Zeit einem Aufschvvunge der allgemeinen Bildung ungiinstig, so war doch in den besten Familien des Landes die durch die Reformation angeregte und genahrte Schatzung der Wissenschaft, als der Grundlage feineren Lebens, noch nicht erloschen, sondern wurde wie eine heilige Tradition der Ahnen noch immer mit Liebe ge-pfiegt. Einen werthvollen Beleg bietet uns in dieser Richtung die Bi-bliothek, \velche Wolf Engelbrecht Graf von Auersperg, der an Talent und Charakter hervorragendste Edelmann des Landes, an dessen Spitze er als Landeshauptmann seit 1649 stand, im Jahre 1655 anzulegen begann, unterstiitzt von seinem Freunde und Schutzlinge Johann Ludwig Schonleben, dem spateren Historiker. Dieser legte noch im nemlichen Jahre den ersten Katalog an. Die ganze Sammlung, wie sie noch (leider nicht allgemeiner Beniitzung zuganglich) im Fiirstenhofe zu 1 Landtagsprot. XXI. f. 2. ,Der von Natur und eigonem Antrieb zu denen studiis und froien Kiinsten geneigter Jugend haben die loblichen Stande des Hor-zogthums Krain auf Ersehung der Eitern Vordienste und nit habender Verpflegung mit stipendiis beizusprengen und zu verhelfen sich oftmals erbitten lassen.' 2 Uoberhaupt zeigten die Gottscheer Lust zu den Studien; wir finden manchen Gottscheer, der es zu Bedoutung in Wissenschaft und offentlichem Leben gebracht, und es wird uns z. B. in der oben envahnten Jesuitenchronik berichtet, dass das Liindchon viele wissensdurstige Sohne an die Jesuitenschule in Laibach schickte, welcho leider ofter wegen Mangel an Subsistenzmitteln zuriickgewiesen werden nmssten. So viel zu historischer Entkriiftung des den Gottscheern hie und da vor-gevvorfenen Mangels an Sinn fiir wissenschaftlichen Beruf. Wenn der Gottscheer demungeachtet in der spateren Zeit sich dem Handel zuwendote, so lag die Ver-anlassung wohl zuniichst in der Armuth seiner Heimat, welche jede Moglichkeit eines hoheren Bildungsganges ausschloss. 3 Landtagsprot. XVIII. 535, 572; XXI. 83. Laibach vor uns steht, ist mit Ausnahme weniger nach Wolf Engel-brechts Tode angeschaffter Biicher dessen eigene Schopfung. Sie bietet uns in 18 Fachern: Theologie, Jurisprudenz, Politik, Kirchen- und Hei-ligengeschichte, Profangeschichte, Medizin, Mathematik, Pkilosopkie, Humoristik, Poesie, Pkilologie, Architektur, Oekonomie, Jagdwesen, Musik, Roman, Cavaleristisckes und darstellende Kunst, 3257 Werke und Manuscripte, unter denen wir nur auf ein mittelkockdeutsckes Gedickt aus dem 14. Jahrliundert, von dem krainiscken Edelmann Otto dem Rasp, und auf Manuscripte des beriihmten Staatsministers Johann Weikkard Fiirsten von Auersperg liinvveisen \vollen.1 Die aus der Sckule der Jesuiten kervorgegangenen Sckriftsteller haben bereits Envahnung gefunden. Es eriibrigt uns noch, eine Nacli-lese auf nichtjesuitischem Gebiete zu halten, und es begegnen uns auch da beachtenswerthe Leistungen. Franciscus Glavinich, aus dem krainiscken Istrien, Minoriteii-ordens, sckrieb: ,Liber de origine et divisione Provinciae Bosnae-Croatiae Ordinis Minorum et de conventibus'; eine ,Historia Tersactensis' und mehrere kleinere Werke in illyrischer Sprache.2 Johann Melchior Mader, Stallmeister des Fursten von Eggenberg, schrieb: ,Equestria, sive de arte bene equitandi. Liber I. De Hippica i. e. prima Equestria. Consideratio Equi. Liber II. Consideratio Equitis. Segoduni excudit Simon Halbmayer 1621 in 4°. Gewidmet ist das Werk ,Carnioliae Juventutis Principibus Joanni Antonio L. B. ab Eggenberg, Georgio Bernardo ab Ursinpeck, Wolfgango Engelberto ab Auersperg et Joanni Udalrico ab Ernau.'3 Dr. Michael Mikez, Domdechant in Laibach, liess auf eigene Kosten erscheinen: ,Ta mali Catechismus, ali Kershzanski Navuk. Aug. Vindel. 1615, cum fig. ligno incisis.' 4 Jakob Paffoitsch, Weltpriester, hinterliess im Manuscript: ,Epi-taphia illustrium virorum, qui in Carniolia fioruerunt et extremuin diem ibidein egerunt', 1639.5 Johann Ludwig Schonleben, vviirtembergischer Abstammung, dessen Vater von 1648 bis 1654 mit Ehren das Burgermeisteramt von Laibach venvaltet, geb. 1618, der fruchtbarste Schriftsteller dieser Zeit (38 Druckwerke und viele Manuscripte), debutirte bereits in der gegen- 1 Eadies, Mitth. 1862 S. 95, und dessen ,vcrirrter Soldat' S. XI., Einl s Valv. "VI. 353. a P. Marc. Bibl. S. 33, 34. 4 L. c. S. 36; Valv. VI. 351. 5 Hoff III. 141. wartigen Epoche mit 14 Werken, Gelegenheitsschriften ohne be-sondere Bedeutung.1 Seine Hauptthatigkeit in genealogischer und hi-storischer Beziehung fallt in die Epoche Valvasors, wo sie ausfiihrlich gewiirdigt werden wird. Philipp Terpin, von Selzach gebiirtig, S. T. Baccalaureus und Generalvicar der Bischofe Otto Friedrich und Josef, gestorben als Neunziger 1684, schrieb: ,Constitutiones et instructiones Synodales' und hinterliess ausserdem viele Manuscripte.2 David Verbez (Verbecius), der bereits erwahnte Arzt, schrieb: 1. De Logica Libri II, Ulmae 4". 2. Disputatio de Temperamentis, Campod. 1598. 4°. 3. Tractatus de Peste, Campod. 1617, 4°. 4. Exer-citationum medicarum super dispositione quadam de Peste Iiber unus-edente Dav. Verbezio, Carno-Labeano, Philos. et Med. Doctore et Rei-publicae Ulmanorum Physico Ordinario. Excusus typis Christophori Kraus, Calcographi Campodunensis 1618. 4°. 5. Homo non homo, sive Monstrum Tiibingense, ob virulentissimam, quam spiravit auram, legitime dissectum et evisceratum a Davide Verbezio etc. Campod. 1618 in 4°. 6. Davidis Verbezii Carno-Labeani, Philosophi et Medici Augustani, pro Raimundi Mindereri, Medici olim Augustani, Disquisitione Jatro-chymica de Chalcantho ad Dodecaporii Chalcantini Petri Castelli, Philosophi et Medici Romani, partem priorem Responsio: Qua simul Aetii Cleri Signini Medici Disputatio de Chalcanto in R. Mindererum potissimum Romae editum, examinatur. Prostat Augustae Vindel. apud Seb. Mylium Bibliopolam, 1626. 7. Exercitationum de Peste libri duo. Campod. 1619, 4°. 8. Dav. Verbezii Disquisitio Jatrochymica de Cal-cantho, Argentor. 1633; ausserdem andere kleine Werke und sehr viele Disputationen.3 Joannes Stephanus de Verbez studirte in Meissen und Leipzig, wo er zum Magister der Philosophie creirt wurde. Er \var im Jahre 1630 in Leipzig Professor der Poesie und schrieb: 1. Dissertatio de arte Poetica. 2. Panegyricus magisterialis. 3. Initia, seu Epigramatum ibri 2 cum. 4. Libello miscellaneorum. 5. Corpus Juris Hungarici. Tyrnaviae 1696, in Folio in drei Banden.4 1 Aufgeziihlt bei Valv. VI. 355. 2 Valv.'VI. 358. 3 L. c. S. 351- 352; P. Marc. Bibl. S. 58. 4 P. Marc. Bibl. S. 58. Aiiffallen muss es, wie ein Magister der Poesie sich zu einem Corpus Juris hungarici begeistern mochte, daher wir die Richtigkeit dieser Angabe nicht constatiren konnen. Josef Zanchi, ein Innerkrainer, schrieb: ,Scientia rerurn natura-lium seu Physica ad usus academicos.'1 Von einer Pflege der slovenischen Spracke finden wir keine Spur, weder in den Schulen der Jesuiten, vvelche iibrigens auck die deutsche Sprache vernachlassigten, noch in den Geistesvverken der Sckriftsteller, abgesehen von den noch ganz auf den Errungenschaften der Reformation beruhenden Erbauungsvverken und Uebersetzungen der heiligen Schrift. Die deutsche Sprache behauptete indessen noch immer so unbedingte Geltung, dass z. B. am 22. November 1590 im Landes-ausschuss auf ein italienisches Schreiben des Grafen Raimund von Thurn beschlossen vvurde, ihm zu ervvidern, er habe sich in Justiz-sachen der deutschen Sprache zu bedienen. Khisel hob hervor, dass man sich in Krain keiner andern Sprache als der deutschen vor Gericht und in Justizsachen insbesondere bediene. Dies sei ein ,landes-fiirstliches Regale.'2 7. Sitten. Zur Geschichte der Preise. Das Ende des Reformations-Zeitalters und den Beginn des Jahr-hunderts der Gegenreformation und der Religionskriege bezeichnet auch in unseren entlegenen Alpenthiilern eine Lockerung der Sitten, vvelche so recht geeignet vvar, der selbstbevvusst auftretenden katholisehen Reaction die Wege zu bahnen und den Triumph des Jesuitismus vor-zubereiten. Das Spiel nimmt iiberliand, man versueht es vergebens durch Festsetzung eines Einsatzes einzusehranken ;s auf Schlossern vverden hie und da Banditen gehalten,4 nach vvalscher Sitte, die iiber-haupt immer mehr Einfluss gevvinnt, je mehr der Einfluss Deutsch-lands durch die Gegenreformation vermindert vvird; die Familienbande losen sich, Ehebruch und Bigamie sind nicht mehr selten, und es er-geht (31. August 1609) ein Patent Erzherzog Ferdinands ,an den freund-lichen, lieben, getreuen Hervvart Freiherrn zu Auersperg, Herrn zu Schonberg, Erbmarschall und Erbkammerer unseres Fiirstenthum Krain und der vvindisehen Mark, auck Vervvalter der Landeshauptmannschaft, und Josef Panizol, Vicedom,' vvorin es lieisst: ,Uns konunt sehr miss-fallig zu vernehmen, dass in unserm Land Krain an mehr Orten in 1 Hoirm. 140. 2 Landtagsprot. V. 520—522. 3 Landtagsprot. VIII. 311, 312. 4 Landtagsprot. IX. 14. den Stadten und sonst liin und wieder nit wenig Personen vorhanden, die hintangesetzt der Forcht Gottes und ehelichen Wandels in offen-licliem Ehebruch leben und einen so lasterliaften Wandel fiihren, dass sowohl viel Manner zwei Weiber und mehr ehelichen, als hergegen die Weiber mehr als einen Mann im Leben nehmen sollen, welches dann nit allein viel ehrbare Gemiither dadurch geargert, sondern auch in Ermanglung der gebiirenden Bestrafung zur Continuirung Ursach gegeben wird. Wann dann die gottliche Justizi in allweg er-fordert, und auch (uns) als landesfurstliche Obrigkeit obliegt, der-gleichen grobe Exzess und Verletzungen des Allmachtigen so viel moglicb mit Ernst zu bestrafen und abzustellen, so sein wir demnach zu dieser Verordnung bewegt worden. ,Und wie Euch nun als unseren Reprasentanten (da die Sach also geschaffen) ohne Dissimulirung gebiihrt hatte, auf dergleichen straf-massige offentliche adulteria ein wachsameres Aug zu haben und die Verbrecher von Eures tragenden Amts wegen mit unverschonlichen und ernsten Exempel zu castigiren, also ist anjetzt die Severitat um soviel mehr zu gebrauchen. ,Derowegen befehlen wir Euch mit sonderem Ernst, dass ihr hinftiro auf dergleichen Uebertreter eine mehrere Achtung geben und selbe solchermassen bestrafen vvollet, damit ein gut exemplarischer Wandel exercirt und die gottliche Bestrafung abgevvendet werde. Insonderheit aber sollet ihr Euch beriihrter Uebertretungen aller-seit, wo es die Nothdurft erfordert, stracks erkundigen und die darauf gehorige Wendung eines so schweren Lasters alsbald verfiigen, als wir uns dessen gegen Euch ganzlich versehen.'1 Nicht minder wiist ist das Leben in den Stadten. So schildert uns ein Bericht aus Krainburg (1595) das ,unerhorte Weinsaufen bei Tag und Nacht bis auf den hellen lichten Tag, ohne alle Discretion der heiligen Tag', Spielen, nicht allein bei Biirgern, sondern auch bei Bauern. Vor dem Gottesdienst an Sonntagen und Festtagen thaten sich Jung und Alt, Mann und Weib mit Branntwein und ,Malfesir' giitlich auf freier Gasse, tranken sick toll und voli, kamen dann wohl auck zum Raufen mit Wehr und Fausten; die einen schieben Kegel an der Saubriicke, andere ,trabuliren mit Wiirflein' bis in die Nacht. Mancher verliert bis in die 10, 20, 30, 40 bis 50 Gulden Rh. Es gab da unerhortes Fluchen und "Schelten, keine Feier des Sonn-tags; Fleisch an Fasttagen dem gemeinen Mann sowohl von Katho- 1 Orig. Vicedomarchiv. lischen als Evangelischen vorgesetzt. Die Evangelischen \vurden be-schuldigt, dass sie alle ,Freuden mit Tanz und Saitenspiel manniglich zugelažsen'.1 Wie die hohere Gesellschaft sich franzosisirte, zeigt uns die Schaf-fung eines neuen landschaftlichen Dienstpostens mit der wichtigen Aufgabe, die adelige Jugend in der edlen Tanzkunst zu untervveisen. Am 11. Juni 1653 wird ein deutscber Komodiant, ein Mitglied der da-mals haufigen Wandertruppen, der Lust zeigte, in Laibach seinen Herd zu grunden, und noch dazu seine Absicht aussprach, vom Lutherthum zum Katholicismus iiberzutreten, also ein Mann, der es verstand, die Rolle zu wechseln, zum Tanzmeister mit 100 Reichsthaler Gehalt auf-genommen.2 Nicht mehr betrug seinerzeit die Entlohnung des Ober-lehrers einer Lateinschule. Seit dem Anfange des 17. Jahrhunderts hatte die Lust am Tanz zugenommen, sogar am Aschermittwoch hielt man Maskeraden ab,s eine wahrscheinlich von Italien importirte Sitte. Die Lust an ritterlichen Uebungen erhielt sich, aber aus dem ernsten Turnierkampf war schon lange ein ungefahrliches ,Ringelrennen' ge-worden, das an die Stelle des Wettkampfes der Kraft die blosse Ge-wandtheit von Mann und Ross in den Kiinsten der Reitbahn setzte. Ein solches Wettspiel hielten die vornehmsten Herren und Cavaliere am 17. Februar 1652, 1 Uhr nachmittags, vor dem dazu geladenen Adel und allen ,hochanselmlichen Dames' auf dem Platze vor dem Landhause ab. Es waren da vier Parteien, jede aus acht Rittern bestehend, welche die vier Welttheile Europa, Asien, Afrika und Amerika reprasentirten, in entsprechenden Costiimen. Es handelte sich um den Vorzug eines Welttheils vor den andern. Europa erliess die Her-ausforderung, das sogenannte Cartell, an die iibrigen Welttheile, welches diese beantworteten. Es stritten da fiir Europa: als Ftthrer [Patrin]: Leopold Ramschussel; als Ritter: Johann Balthasar Graf von Schrotten-bach (Horatius Cocles); Freiherr Gottfried von Lamberg, Deutsch-ordensritter (Cn. Pompejus); Freiherr Otto Christoph Teuffel (Scipio Africanus); Freiherr Hans Herwart Kazianer (Furius Camillus); Wilh. Joh. Anton Herr von und zu Thaun (Mucius Scaevola); Freiherr Franz Ernst von Saurau (Fab. Maximus); Freiherr Hans Georg Schwab (M. Manlius); Hans Josef Zeller (Q. Curtius). Fiir Asien: Patrin: Freiherr Hans Jakob von Prank, Deutschordensritter; Ritter: Hans Jakob 1 Mitth. 1867 S. 92 f. 2 Landtagsprot. XIX. 224-225. » Landtagsprot. VIII. 311. von Raunach (Vsuncassan); Leonhard Mercheritsch, genannt Fabia-nitsch (Bajazet); Hannibal von Isenhausen (Hormisda); Franz Bern-liard Schwab (Artaxerxes Longinus); Hans Georg Rasp (Tamerlan); Johann Bapt. de Leo (Artaban); Herwart Posarell (Calipha); Hans Gregor von Busett (Sarbara). Fiir Afrika: Patrin: Oberst Hans Christoph Ranft von Wiesenthal; Bitter: Freiherr Daniel von Egg (Ar-gentae); Freiherr Hans Christoph Barbo (Altamoro); Freiherr Bern-hardin Barbo (Sarniacante); Freiherr Valerius Barbo (Emireno); Kari Valvasor (Tisaferno); Sigmund Ramschiissel (Tarifo); Hans Sigmund Gussitsch (Rapoldo); Andre Bernardin von Oberburg (Marlabusto). Fiir Amerika endlich: Patrin: Herr HansWilhelm vonNeuhauss; Bitter: Gregor Marggraf von Spada (Hiovacan); Freiherr Gotthard von Egg (Adelan); Freiherr Lorenz Paradeiser (Atabalippa); Freiherr Hans Kari Juritsch (Haccanam); Freiherr Kari Barbo (Moiiotappe); Georg de Leo (Timogua); Ferdinand von Hitzing (Maccacan); Hans Petschacher (Ho-lata Utina). Komisch contrastirt der Schwulst der Herausforderungen mit dem Gegenstand des Kampfes, dem Herabstechen der Ringe in dreimaliger Carriere, und dem ,Ehrenkranzel' als Siegespreis. Europa schimpft da seine Gegner aus drei Welttheilen ,vermessene, ruhmsiich-tige Barbaren1 und pocht auf seinen riihmlichen Widerstand gegen den Erbfeind; Afrika vermisst sich dagegen, seinen durch Carthago, die Pyramiden und egyptischen Astrologen envorbenen Ruhm gegen alle ,Aemulanten', insbesondere gegen die ,alamodischen, durch Frass und allerhand gewohnte Ueppigkeit abgezehrten' Europlier entvveder ,mit der Spitze dreier Lanzen zu dem Ring in volliger Carrere' oder ,zu dem innersten Augapfel', d. i. in alter Turniervveise, zu behaupten; Asien sieht in der Gegnerschaft der andern Erdtheile einen lacher-lichen Froscb- oder Mausekampf gegen den Konig der Thiere; Amerika endlich pocht allen gegeniiber auf seine unerschopflichen Schatze, die nur dem allerhochloblichsten unsterblichen Erzhaus Oesterreich zu eigen seien und es uniiberwindlich machen.1 Auch der Klerus nahm seinen Theil an der allgemeinen Ueppigkeit. Als Fr. Sixtus Carcanus 1G21 im papstlichen Auftrage die Diocese Laibach visitirte, fand er hinlanglichen Stoff zur Riige gegen das Ver-halten der Kleriker. Statt der Tonsur liessen sie das Kopfkaar un-behindert seine Fiille auf die Schulter ergiessen, trugen Schnurrbarte gleich Landsknechten und Stirnlocken wie Frauenzimmer, stolzirten in prunkenden kirchlichen Gewandern mit kostbaren Ringen, Halskrausen, 1 Valv. XV. 593 f. Pelzwerk und Seide, oder auch in weltlichem Aufputz, mit franzo-sischen Stossdegen oder turkischen Kruinmsabeln auf Gassen und Platzen einlier, besucliten ungescheut die Tafernen und wohnten Ess-und Trinkgelagen bei, nahmen auch an Tanzfreuden theil, machten die Pfarrhofe zu Gasthausern, in denen sie Wein schankten und die Tauf- und Hochzeitsgesellschaften so lange zuriickhielten, als es etwas aus ihnen herauszupressen gab. Nicht selten lebten sie im Concubinat und versorgten ihre Familie aus den Einkiinften des Kirchenguts; sie lebten nicht vveniger iippig als ihre Pfarrkinder und erfiillten die kirchlichen Pflichten, zu welchen sie jene anhalten sollten, selbst so wenig, dass der Visitator dem Bischof befahl, ihnen wenigstens Einmal im Jahre die Beichtzettel abzufordern. Selbstverstandlich schloss sich an diese Yerwilderung auch vielfaltiger Missbraucli in der Ver-waltung des geistlichen Amtes, formlicher Handel bei Ausspendung der Sacramente, Zulassung aberglaubischer Ceremonien der Bauern bei der Trauung in der Kirche, oder des Begrabens ihrer Todten ohne alle kirchlichen Ceremonien u. s. w. Der Visitator erliess eingehende Ver-haltungsvorscliriften, setzte als Gebiihr fiir eine Messe in einer nicht iiber eine Meile von der Mutterkirche entfernten Filiale 12 Kreuzer oder ein Brod und eine Mass Wein fest; eben so viel in einer Meile Entfernung fiir Spendung des Altarsacraments oder der letzten Oelung; 24 Kreuzer fiir Verkiindung und Copulation innerhalb der Pfarrgrenzen und 1 Gulden ausser derselben; endlich fiir Austheilung des heiligen Oels 12 oder 16 Kreuzer, wahrend die Gebiihr fiir die Taufe, die letzte Oelung und das Begrabniss der ,Discretion und Freigebigkeit' des Publicums uberlassen \vurde.1 Nicht uninteressant diirfte mit Bezug auf die oben2 gegebenen Preistarife aus den Jahren„1576 und 1578 die Vergleichung mit der Preisordnung sein, welche die Stande im Jahre 1609 erliessen. ,Dass nemlich zu und z\vischen Laibach, Stein, Krainburg, Pod-petsch, Lack und Weichselburg die Wein, Malzeiten, Futterung und Stallmueth wie nachfolgends begriffen, verkauft, gerait und bezalt \verden sollen.' Ein Viertel Tschernikaler pr..........13 Kreuzer, Wippacher , , des besten pr. .........12 Prosseker ■ . ,, D des schlechten pr. . . s. . . . . 11 Kosaczer I 1 Mitth. 1862 S. 11-12, 30—32. S. 232-233. Rotli und \veisse Terrant \ die besten pr. ... 8 Kreuzer. Egkkwein J die schlechteu pr. . 7 „ Mahrvvein des besten pr............ 6 „ Des schlechtern pr.............. 5 „ . Eine Herrenmalzeit, sie sei von Fleisch oder Fischen, einem Gast zu raiten...........15 „ Eine Malzeit fiir einen Diener........12 „ Stallmueth von einem Ross und Nacht ...... 5 „ Allein ubernacht............... 3 „ Die Futter- oder Habermasseln sollen im ganzen Land gleich sein, derselben 48 einen Laibacher Star Habern geben und ein jedes dem Gast im obbegriffenen Gezirkh und Oberkrain verkauft vverden pr. 3 Kreuzer. Was oberhalb Lack und Krainburg, gegen Neumarktl, Radmanns-dorf, Assling, Wochein und derselben Orten in Oberkrain bis an die Confin des Lands zu Krain solle das Viertel Egkkvvein pr. 11 Kreuzer, die andern Weinsorten aber samnit den Malzeiten, FUtterung und Stallmueth denen von Laibach gleich verkauft, gerait und bezalt vverden.1 Im Jahre 1G27 kostete in Koschana (Innerkrain) nach dem,von der Gemeinde festgesetzten Tarif: ein Pfund Rindfleisch 3 Pfennige und 1 Heller; Kuh- und scblechtes Ochsenlieisch 3 Pfennige-; Kastraun 4 Pfennige; anderes Fleisch 3 Pfennige. Zvvei Laibe Brod im Ge-vvichte von zvvei Pfund kosteten 4 Pfennige.2 Durch Theuerung zeichneten sich die Jahre 1622 3 und 16294 aus. Im ersteren Jahre beschlossen die Stande, vvegen der Theuerung der nothvvendigsten Lebensbediirfnisse, vvie Brod, Wein und dergleichen, eine Generalvisitation in Laibach, sovvohl in den Hausern der Land-leute als der Bttrger anzustellen, um zu erheben, vvelcher Vorrath an Getreide vorhanden und ob fiir die Stadt das Auslangen zu finden. Der Vicedom vvurde ersucht, die Getreideausfuhr zu verbieten. Auf den Bericht der Visitationscommission und die fortdauernde Lamen-tation der Laibacher vvurde beschlossen, die Lebensmittelrevision auf das ganze Land auszudehnen, aber es kam nicht zum Vollzuge.6 Das Jahr 1629 vvar ein Hungersjahr. Viele tausend Menschen fielen ihm 1 Landtagsprot. IX. 168, 169. 2 Mitth. 1865 S. 67. 8 XI. 719; XV. 591. 4 XI. 720. 5 Landtagsprot. XV. 67, 69; vergl. Valv. XI. 719, wo das Verzeichniss der in Laibach vorhandenen Vorriithe. zum Opfer, viele wanderten nacli Ungarn oder in die Tiirkei aus; selbst der Wein war so missrathen, dass man die Weinbeeren mit Hacken und Priigeln auspressen musste und das Viertel um Pfingsten 8 Kreuzer kostete.1 In Laibach kostete damals ein Star Weizen 9Gulden, ein Star Roggen 7*/i Gulden, ein Star Heiilen 6 Gulden.2 Ohne Zweifel haben die Stande, vvie immer, das ihrige gethan, um diese Notli zu mildern; erstreckte sich doch ihre Fiirsorge so weit, dass sie den Wirtken eine nicht unbedeutende Quantitat Wein dazfrei passiren liessen, damit ,die durcbpassirenden Herren und Landleute und andern Gaste mit der erforderlichen Sauberkeit bei Tafel und Liegerstatt bedient und nicht uberhalten vvurden.13 Hier vvollen vvir iibrigens noch die Nachricht beifiigen, dass der erste Bierausschank in Krain im Jahre 1653 vorkommt,4 und zvvar gebiihrt der alten Mark-grafenstadt Krainburg das Verdienst, das edle Gebrau, das in Deutschland schon seit den altesten Zeiten in boben Ehren stand, in Krain eingebiirgert, zu haben. 1 Mitth. 1860 S. 84. * Valv. XI. 720. 3 L a n dtags p ro t o k o11 e dqs 17. Jahrh. 4 Landtagsprot. XIX. 316-317. Inhaltsverzeichniss. Siebentes Bucli: Vom Regierungsantritte Erzherzog Karls in Innerosterreich tis auf Leopold I. (1564-1657). Erstes Kapitel: Erzherzog Kiirl als Herr in Innerosterreich (1564-1590).. S. 1-143. 1. IJie Huldigung und die Religions-beschwerden. Verbot der Kirchen-ordnung. Trubers Verbannung 1 —10. 2. Pius IV. bewilligt die Communion sub utraque. Ein kiihnes Wort der Pfandschaftor. DerLandtag von 1566. Herbart von Auersperg und Jobst von Thurn schlagen die Tiirken an der Unna und Save. Erzherzog Kari in Laibach 10—18. 3. Truber zuui letzten male in Krain Abschaffung der Pradicanten in Ober-krain und Unterkrain. Visitation in Oberkrain. Einzug der Erzhorzogin Maria in Graz und Wion. Bauern-aufstand in Mitterburg. Religions-vergleich 18-30. 4 Der letzte grosse Bauornkrieg (1573) . 30—36. 5. Gegenreformation in Stein und Vol-des, Gorz und Mitterburg. Aus-schusstag in Graz. Defonsionsord-nung~von Bruck 36—51. 6. Die Schlacht bei Budaschki. Herbart von Auerspergs Heldentod und Lei-chenfeier. Mottling erobert. Triumph-oinzug in Konstantinopel. Bauern-rebellion 51—57- 7. Reichstag in Regensburg. Tiirken-einfall. Ankunft der Erzherzogin Maria in Laibach. Tod Kaiser Masimilians 57—59. 8. Der Brucker Landtag^ von 1578. Defensionsordnung und Pacification der Evangelischen 59 — 66. 9. Erzherzog Karls Zeugniss fiir die Tapferkeit der Krainer. Die Tiirken belagern Mottling und vverden zu-riickgeschlagen. Kostel iiberrumpelt. Bau der Pestung Karlstadt. Be-rathung einer allgemeinen osterrei-chischen Defensionsordnung. Reichstag von Augsburg. Niederlage der Tiirken bei Sluin. Bauernrebellion (1578-1585) 66-70. 10. Wirkung der Brucker Pacification im piipstlichen Lager. Massregeln gegen dio Protestanten in den Stadten und Markten. Kiirnton wendet sich uin Beistand an Krain. Der Landtag von 1579. Erzherzog Kari verspricht die Brucker Pacification zu halton 71-79. 11. WeiterePortschritte der katholischen Reaction. Begriibnissvervveigerung. Der Krainburger Stadtrichter wird gefangen gesetzt. Der Landtag ver-vveigert [die Bevvilligung. Die Krainburger vviihlen abermals einen pro- testantischen Stadtrichter. Katholi-sirung des Raths in Radmannsdorf. Abschaffung des Pradicanten und Schulmeisters aus Mottling und Aus-, weisungsbefehl gegen mehrore Wip-pacher. Wiedereinfuhrung des Ma-riencultus. Gemeinsame Religions-beschwerde der drei Lander 79—90. 12. Die Steirer theilen der krainischen Landschaft ihre Religionsbeschvver-den mit. Eine Intercessionsschrift fiir dieselben wird nach Graz geschickt. Neue Religionsbescluverden der Steirer. Die innerosterreichischen Stande auf dem Reicbstag in Augs-burg. Bericht Khisels iiber ihre Aufnaliiue. Eine neue Bittschrift an das Reich projectirt. Vergebliche I11-tercessionsschritte protestantisclier Fursten 90-99. 13. Landtag von 1583. Opposition des katholischen Landeshauptmanns und der Goistljchen gegen Aufnahine der Religionsbeschvverde in dio Land-tags'antwort. Biirgermeister Stettner erklart sich im Namen der Stadte und Markto fiir die Evangelisehen. Franz von Schojer spricht gegen den Klerus. Die evangelisehe Majoritiitbe-schliesst die Aufnahme der Roli-gionsbeschwerde in die Landtagsbe-willigung 99-102. 14. Discussion iiber die Ausvveisung des steirisehen Pradicanten M. Bernhard Egen. Annahine des gregorianisehen Kalenders. Massregelung der Krain-burger und Radmannsdorfer. Beginn der bischoflichen Gegenreformation in Veldes. Austrei mig der Protestanten aus dem Markte Wippach. Trubers Tod 102-110. 15. Gegenreformation der Bischofe von Freising und Brixen. Attentate auf die Pradicanten Spindler und Knaffel. Begrabnissverweigerung. Die ver-folgten Protestanten wenden sich an den Landtag iFebruar 1587), welcher eine Beschvverdeschrift an den Erz- herzog richtet und bis zu deren Erledigung die Be\villigung verweigert 111—121. 16. Weiterer Verlauf der Begriibniss-affaire. Massrogeln gegen das Excur-riren der Pradicanten. Starker erz-herzoglieher Verweis als Antwort auf den Landtagsbeschluss vom Februar 1587. Denunciantenweson. Aus-wanderung nach Deutschland. Neue Gesandtsehaft an den Hof (Marz 1588) 121 — 125. 17. Portgang und Ende der Gegenreformation in Veldes und Lack. Frucht-loses Einselireiten gegen den Pradicanten in Ratschacli. Abstellung dos Kirchenbaues in Vigaun und Citation der ungehorsamen Radmannsdorfer 125 — 135. 18. Der Prodiger Kuplenik ivird bei Lack auf offener Strasse aufgegriffen, rniss-handelt und nach Udine entfiihrt. Die Junker Hans Gall zu Rudolfs-vverth und Stubenberg werden zu Bologna auf Befehl des Legaten ins Gefangniss geworfen, der Apotheker Agnelatis in Laibach derRathsherrn-stelle entsetzt. Katholische Berichte iibor den Zustand der Laibacher Diocese in den Jahren 1588 und 1589. Erzhorzog Karls Testament 135-143. Zvveites Kapitel: Das Kulturleben der Reformation unter Erzherzog Karls Regierung (1564-1590)........... S. 145-235. 1. Kirchenordnung. Die Superintendenten seit Trubers Abgang 145 bis 148. 2. Pradicanten, Studenten und Stipen-diaten 148—155. 3. Die protestantisehe Schule (Budina und Crellius. Bohoritsch. Schulord-nungen und Schulinspectoren Frischlin als Rector. Prentelius. Land-schulen) 155-183. 4. Fortgang des windischen Biiclier-drucks durch Truber, Croll, Juri-tschitsch, Tulschak, Anton Dalmata und Stephan Consul 183 -187. 5. Die ersten Laibacher Drucke. Buch-fiihrer und Kalender 188-194. 6. Georg Dalmatin und der Bibeldruck in Wittenberg (Biographisches. Ver-handlung der Landschaften wegen der Druckkosten. Revision der Bibel-iibersetzung. Terhandlung mit den Druckern in Tiibingen und Witten-berg. Instruction fiir Dalmatin und Bohoritsch. Abreise naoh Witten-berg. Vertrag mit Seelflsch Figuren, Wappen, Privilegium. Abrechnung mit Seelflsch. Schlussrelation, Ver-sendung, Preis und Vertheilung der Bibel) 194-211 7. Gahrungserscheinungen im Katho-licismus. Verfall der Klosterzucht. Die Springersecte 211—215. 8. Die standisclie Verwaltung. (Das Landhaus. Die Verordnetcn und die Beisitzer. Stiindische Beamte. Eides-formel. Landschranne) 215—218. 9. Das Landosbudget. Die Humanttats-anstalten. (Armenpflege. Spitaler. Aerzte und Apotheker. Anstalten gegen die Pest) 218—223. 10. Post, Zeitungen und Strassen 223 bis 225. 11. Bergbau und Landeskultur. Die Stiidte. Handel und Industrie. Kunst 225—229. 12. Ein Sittenbild der Biirgerscbaft. Ihre Handel mit dem Adel. Wirths-biiuser und Preise 229—234. 13. Wehrordnung im Lande. Erricli-tung von Schiesstanden. Die Laibacher Biirgercompagme 234—235. Drittes Kapitel: Die Erzlierzoge Ernst und Max als Begeuten (1590-1596). S. 235—253. 1. Die Stiinde von Innerosterreich ver-weigern die Huldigung. Gesandt-schaft nach Prag. Zugestiindnisse des ICaisers, gegen welche die Erz-herzoge opponiren. Die Huldigung wird nach der von den Stiinden vor-gelegton Eidesformel geleistet 235 bis 243. 2. Uebler Zustand der Turkongrenze. (jefecht bei Weinitz. Wichitseh von den Tiirken erobort. Ihre Niederlago bei Sissek. Erzherzog Max liisst sich huldigen 243—250. 3. Kampfe um Potrinia und Sissek. Lenko\vitsch iiberrumpelt Wicliitsch. Streifzug nach Bosnien. Niederlage bei Clissa. Dor oberijsterreichische Bauernaufstand 250—253. Viertes Kapitel: Die Gegenreformation in den Stadten und Miirkten >vahrend der Regent-schaft . ...............S. 254-267. 1. Conflicte bei den Laibacher Stadt-ivahlen. Eine Demonstration atn Frohnleichnamstag 254—257. 2. Absetzung der evangelischen Stadt-richter in Tschernembl, Rudolfs-werth, Mottling, Ratscliach und .Gurkfeld. Gegenreformation in Stein und Miinkendorf, Gottschee, Ka-tscliach, Idria, Wippach und Adels-berg 257-262. 3. Gravamina der Stiinde in Religions-sachen (1593-1595) 262 -267. Funftes Kapitel: Der Ausgang der Reformation unter Ferdinand II. (1596-1637) S. 269 bis 381. 1. Huldigung und Beligionsbeschwerde. Der Reichstag von Kegensburg. Pest und Turkeneinbruche 269—272. 2. Nioderlassung der Jesuiteu in Lai-bach und Fortgang der Gegenreformation in Krainburg, Stein, Ru-dolfswerth, Wippach, Mottling und Laas. Bewa£fnete Installirung des katholischen Pfarrers in S. Cantian. Die Einfiihrung der Inquisition ge-plant 272-279. 3. Die Stande vervveigern die Bewil-ligung. Religionsausschuss in Graz. Beschwerden der Karntner. Unruhe in Laibach. Der Laibacher Stadt-rath wird reformirt 280 —284. 4. Abschaifung der Schulmeister und Pradicanten. .Bischof Chron nimmt die Spitalskirche in Besitz. Gemein-same Schritte der drei Lande (1598 bis 1601) 285—314. 5. Abschluss des Kulturlebens der Re-formation in Krain in Kirche und Schule (1590 1600). Zustande des Katholicismus, geschildert von einem papstlichen Visitator (1593) 314 bis 330. 6. Landtag in Laibach. Der Bischof verlangt die Zulassung von Geistlichen zu Landesamtern. Einsetzung der bisclioflichen Reformationscom-mission und ihre Thatigkeit in Laibach und Oberkrain (1600-1601) 331—336. 7. Landtag von 1601. Beschvverde-schrift der Evangelischen. Forde-rungen der katholischen Stande. Verordneteinvahl. Promemoria des Bischofs an den Hof. Portgang der Reformationscommission. Gernein-same Schritte der drei Lande (1601 bis 1604) 336—346. 8. Die Polomikor der Gegenreforma-tion, Rungius und Rosolenz. Ein-griffe des [Bischofs ins Landrecht und Aufhetzung dor Unterthanen wider die Besitzer geistlicher Giiter. Die Stiinde schicken eine Deputation an den Erzherzog. Verhandlung iiber eine ,Famosschrift' des Bischofs gegen die Stande. Derselbe wird vom Landtag ausgeschlossen 346—353. 9. Ausschaffung eines Calviniston. Wio-derauftauchen von Pradicanten in Unterkrain und Gottschee. Biicher-inquisition. Geringe Bekehrungs-erfolge bei den landschaftlichen Beamten und im Adel. Entscheidung iiber die Famosschrift des Bischofs. Jesuitenprivilegium und Verordne-tenwahl 353—359. 10. Die Religionsbeschwerde in den Landtagen von 1608 und 1609. Ge-meinsame Bitte der drei Lande um Religionsfreiheit. Pra Paolo Sarpi. Deputation an die bohmischen, un-garischen u. osterreichischen Stande 359—363. 11. Chron legt den Grundstein zur Je-suitenkirche und gibt eine Evan-gelieniibersetzung heraus. Er wird Statthalter in Graz. Neuerlichos strenges Vorgehen der Gegenrefor-mation. Auslieferung der evangelischen Biicher an die Jesuiten. Be-richte Bischof Chrons an den Papst iiber die Erfolge der Gegenrefor-mation. Neuerliche fruchtlose Bitte der drei Lande um Religionsfreiheit 363 -370. 12. Beziehungen der innerdsterreichi-schen Stiinde zu Christian II. von Anhalt und Bethlen Gabor. Hoff-nungen des Winterkonigs auf eine Insurrection Innerosterreichs. Piipst-liche Visitation in Krain. Die Sodali-tas defensionis christianae370—373. 13. Neue Instruction fiir die Reforma-tionscommission. Der Kaiser beflehlt den evangelischen Herren und Landleuten auszuwandern. Bischof Chron stirbt. Portsetzung der Gegenrefor-mation. Der zehnte Pfennig und die Exulanten. Nachhall der Re-formationsperiode im slovenischen Volke 374-381. SeehstesKapitel: Politiselie Gescliichte Kraius unter Ferdinand II..........S. 382-409. 1. Venetianischer Grenzkrieg. Razzia der Karlstadter Garnison. Vermii-lungsfeier des Erzhorzogs. Das Land iiberniinmt die Grenzfestungen. Lenkovitsch stirbt. Tiirkenzuge. Ra-batta in Zengg ermordet. Bauern-rebellion 383-386. 2. Aufstand der Gottscheer. Bocskai's Einbruch. Eine Defensionsordnung wird in Graz berathen 386—391. 3. Krain lehnt ein Darlehen fur Baiern zur Griindung der Liga ab. Ungarn fordert die Uebergabe der Grenze. Widersta.nd der Stande gegen diese Forderung. Hochzeitsprasent an die Braut des Grossberzogs von Florenz 392—395. 4. Landtag in Laibach. Generallandtag in Linz (1614). Venctianischer Krieg (1615-1617) 395-401. 5. Wiedervereinigung Innerosterreichs mit den vibrigen osterreichischeu Landern. Tag inPressburgundPrag. Krains Hilfe gegen Bethlen Gabor und Batthyanyi. Hochzeitspriisente 402-405. 6. Durchreise der Braut Konig Fer-dinands. Bauernrebellion. Wallen-steins Verratli. Geldbe\villigung zur Reise des Kaisers nach Regensburg 406—409. Siebentes Kapitel: Die Zeiten Ferdinands III. und Fer- dinands IV............S. 410—432 1. Hochzeitsgeschenk an Prinzessin Cacilia Renata. GeanderteLandtags-physiognomie. Geldbewilligung zur Gesandtschaft nach Rom. Die Protestanten Innerosterreichs bei den vvestphalischen Friedensverhandlun-gen 410-413. 2."Krains Leistungen im dreissigjah-rigen Kriege. Krainer, welche sich an demselbenbetheiligten, 414 - 418. 3. Die Gemalin des Kaisers als Re-gentin. Erbhuldigung in Laibach an Ferdinand IV. 419-427. 4. Der Reichstag in Regensburg und die innerosterreichischen Protestanten. Fest in Laibach wegen der Wahl Kaiser Ferdinands IV. zum ro-misehen Konig. Ein Protector von Innerosterreich. Soldatenrevolten. Tumulte zwischen Soldaten, Biirgorn und Bauern 427-432. Aehtes Kapitel: Kultur des Zeitraumes 1590-1657 S. 432 - 483. 1. Die Stadte. Handel und Gevverbo. Landeskultur. Post. Zeitungen 432 bis 440. 2. Das geistliche und das biirgerliche Element im Landtage. Die Landes-freihoiten und der Absolutismus. Landmannschaft. Erbmarschallamt. Landhausbau. Finanzielles. Hochzeitspriisente, Almosen und Gnadon-gaben 440—447. 3. Verwaltung und RechtspBege .447 bis 452. 4. Sanitatswesen. Huinanitatsanstalten 452-458. 5. Kirchliclie Verhiiltnisse. (Die Bi-schofe. Die Jesuiten, ihr Seminar und Collegium, ihre Schule und Ko-miidien. Neue Bettelorden. DieChar-freitagsprocession.Wiederauftauclien der Springersecte.) 458-472. 6. Kunst und Wissenschaft. Schrift-steller. Die Auersperg'sche Biblio-thek. Geltung der deutschen Sprache 473-477. 7. Sitten. Zur Geschichte der Preise 477—483.