Ä n» t «- "WZ" V l » t t. 2 Stücke Kapseln in dem Schlosse verborgen werden können, worunter 2» Stücke so angebracht seyen, daß das zum Bchuße erforderliche Kapsel sich bei der jedesmaligen ganzen Spannung des Hahnes von selbst auf den Piston sanft aufsteckt, ohns Gefahr, daß die m dem eigens hierzu verfertigten Kapsel befindliche Zündmaffe sich früher, sondern erst dann entzünde, wenn der Schlag des Hahnes erfolgt- Auf diese Weise können nun 20 Schüsse nach einander gemacht und sodann 20 Stück Kapseln mit geringer Mühe neuerdings aus dem Reserve-Magazine in das Hauptmagazin gebracht, und eben so wie die erstern verwendet werden.' Endlich bedürfen diese neuen Kapselschlösser nicht mehrere Reparaturen, als die bisher im Gebrauche stependen, und sie seyen bei allen Arten von Gewehren und Pistolen anwendbar. — Wurde vom polltechnischen Institute als zulaßig erklärt. — Dieses wird m Gcmaßheit der yohen Hof-kanzley-Decrete vom 5o> Jänner und i3> Februar d. I. , Zahlen 2^39 und 3äl2, hiemit zur allgemeinen- Kenntniß gebracht. — Vom k. k. illyrischen Gudernium. Laibach am 25. Februar !83c>. Joseph Canullo Freyherr v. SchwidbmZ,, Gouverneur. Johann Schneditz, k. k. Gubermalrath und Protomedicus» Z. 307. (3) 5ä Gub. Nr. 5717. Kundmachn« g. Von Seite des königlichen Cammeral-Güter-Inspectoral zu Fiume wird anmit zur - allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die fernere Pachtauslassung der BAchenschwammsamm-lung in den Forsten der Eammeral-Herrschaf- ^- im Fucclne, Verbousko und Vinodol auf dis Dauer von drci Jahren, d. i. vom 1. November i33l) bis dahin-iZIZ, mittelst einer öffentlichen, mn Lg. slpvll i'83c>, ln der Amts-^ kanzley des königl. Eammeral-Waldamtes zu Fuccine abgehalten werdenden Versteigerung Statt finden werde; wozu alle Llcitationslu-stlge zu erscheinen hiemit eingeladen werden. — Königliches Cammeral - Giner - Insporto-rat. Fiume am i3. Februar i33c>. A u s. w e z s über nachstehende, mit Ende des laufenden Militär-Jahres 5^829^3o ausgehenden Pacht- gcgenstande, Bisbcriger ^ ' ^, ,. , Zu dauernde ^N^ ^" "^ ^" ^" "b- ^ pachtgegenstande , "cp.chnmg v^s Bhalttnden Versteige. «>._____^ rung I st. l kr. 1 BuchenschTvammsammlung in den sämmtlichen Forsten der ^ hierlandigen Cammcral-Herr? ^ schaften, und zwar: ^ Fuccine, Hrellin, Buccarl . vom k. November 6l 3o am iy. Ap^il ;830 beim Vinodol . ..,,.,. i33k) b:s letzten 3o ^.^ k>3ammcral Wald- Verbousko . . . . , , October i6Z3. Zo 'W amte zu Fuccue. 231 Z. 321. (2> Nr. ^53i. E u v v e n d e des k. k. il lyrisch en Lander- Guber-niums zu Lalbach. — Die künftige Hm-weglaffung des bisher üblich gewesenen sogenannten Rescrvatpunctcs in den Rcchnungs-Absolutorien der öffentlichen Behörden betreffend. — Seim k. k. Majestät haben über einen von der allgemeinen Hofkammer erstatteten allenlnterthanigsten Vortrag unterm 26. Jänner d. I., allergnadigst zu beschließen geruhet, daß der bisher üblich gewesene sogenannte Rescrvatpunct in den Rechnungs-Äb-solutorien de^r öffentlichen Behörden von nun . an wegzulassen sey. Un> jedoch alle Dlciem-gen, welche an öffentliche Behörden über öffentliche Gelder und Geschäfte Rechnung zn legen verpflichtet sind, über die Wirkungen zu belehren, welche mit den chnen zu ertheilenden Aosolutorien oder Erledigungen in vnu ^l.^.Il^urii verbundm sind, haben Seine Majestät zugleich anzubefehlen gcruchet, allgemein bekannt zu machen, daß die in den österreichischen Staaten, wegen der Vormund-fchafts - Rechnungen bestehenden gesetzlichen Vorschriften auch auf ihre Rechnungen Anwendung zu finden haben, daher, wenn m der Rechnung etwas vergessen wnd, oder was immer für ein Verstoß untertaufen i>st, solches auch, W5NN es nach ertheilten Absoluto-rium, oder Rechnungs-Erledigung entdeckt wird, weder dem Ncchnungsleger, noch dem öffentlichen Fon-de zum Nachtheile gereichen kann, so w-ie auch der Rechnungsleger durch diese Nrkunde von der Verbindlichkeit aus ei-ner fftä^er entdeckten argllsten Handlung nicht losgczahlt wird. — Uebrigens haben Seine f. k. Majestät gleichfalls zu bestimmen geruhet , daß die gegenwärtige Kundmachung auf die nach den besondern Einrichtungen des k. k. Militärs üblichen periodischen Personal -und Fmalabrechnungen der rechnungsführen-Ven Körper selbst mit ihren Parteien, welche Mr unter dem Vorbehalte der etwa noch nachfolgenden Hofkriegsbuchhaltungs - Vorschrei-bungcn und Bemänglungen ausgefertiget werden, keine Beziehung habe. — Welche allerhöchste mit hohem Hofkammsr-Decrcte vom 10., Empfang am 25. Februar l. I., Zahl ,5c>5 l ^. 5., bekannt gegebene Emscdlicßung hiermit zur allaemeinen Wissenschaft und Bc-nchmung der Behörden kund gemacht w»rd. Laib ach am ^. März i8Z^>. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. ^U Johann Nepomuck Vessel,, k. t, Gubermalrath. Ktavt- um lalwrechttiche V'erlmlMaVUMeM 3. 317. (3) Nr. 1Z90. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Kram wnd hiemit bekannt gemacht, daß man über Vie gepflogenen Erhebungen des Gemüthszustandes des Ishann Laurin, denselben für wahnsinnig, und daher zur Verwaltung semes Vermögens für unfähig zu erklären, und ihm den Andreas Debeuz, Besitzer des Hauses Nr, 33/ in der Tyrnau, als Curator aufzustellen befunden habe. Laibach am 6. März iL3c). Aemtliche ^erlautbaruttgem Z. 32ä. (2) Nr. 35i7^3ä9.Z« Kundmachung. Die Aufnahme von Individuen zur GranzwK- che nn Küstenlande betreffend. Zur Ergänzung der Gränzwache, welche an die Stelle des an der Zollllme gegen das Ausland bisher bestandenen Granzcordons zu treten hat, werden von einer, bei dem k. k» provisorischen Zollinspcctorate in Trieft aufgestellten Commission geeignete Individuen nach den erprobten Eigenschaften, als gemeine Gränz-Jäger, Oberjäger oder Führer aufgenommen werden. Die allgemeinen Erfordernisse zur Aufnahme sind: 1.) Der Besitz der österreichischen Staats? Bürgerschaft; 2^> Em rüstiger, vollkommen gesunder Körperbau ; 3.) Der unverehelichte Stand des Bewerbers, und wenn es sich um Wttwer handelt, daß er kmderlos sey; 4«) 'Em Lebensalter nicht unter zwei und zwanzig, und-nicht über dreißig Jahre. Diejenigen, welche aus dem acnven Dienste der k. k. Armee unmittelbar, oder doch vor Ablauf eines Jahres nach Erlangung des Militär-Abschiedes zur Gränzwache übertreten ^ genießen di? Bcgünftigung, daß dieselben bis zum vol^ lendeten Alter von fünf und dreißig Jahren angenommen werden dürfen; 5.) Die Kenntniß des Lesens und Schreibens, dann der AnfangsgrünVe der Rechenkunst, ferner die Kenntniß der deutschen, cmer slavischen und der Mille m ick cn Sprache; 6.) Uebung im Gebrauche der Waffen; 7.) Eine ladclfreye Sittlichkeit, und der befriedigende Ausweis über den früherm . Lebenöwanocl. 23« Für die Sttlle eines Oberjagers, und AM so mehr eines Führers wird eine Vorbildung lm höheren Grade gefordert werden, und diese Dienststellen können bloß jenen Individuen zu Theil werden, welche durch bereits geleistete Dienste ihre Tauglichkeit für einen mit Leitung verbundenen Dienstposten erwiesen haben. Die Gebühren bestehen in einer Löhnung fürdenFührer mit taglichen Vierzig Kreuzer; für den Oberjager mit Fünf und Zwanzig Kreuzer; und für den gemeinen Granzjager mit täglichen Zwanzig Kreuzer nebst einer für die Küstenlandes-Granze bemessenen Zulage ohne Unterschied der obigen drei Cathegorien von täglichen fünf Kreuzer. Ausser diesen Genüßen sind den Gliedern dcr Gränzwache Antheile von eingebrachten Contrabanden/ dann gesetzlichen Tagllen, in den dazu bezeichneten Fallen; nach einer längeren ganz entsprechenden Dienstzeit, Zulagen, und für besondere Auszeichnungen Belohnungen ^m Gelde, endlich Civil- Ehrenme-dalllen, mit welchen, unabhängig von den gewöhnlichen Zulagen, eine ausserordentliche Zulage verbunden lst, zugesichert. Die Mannschaft und die Chargen erhalten freye Wohnung, dann beim Eintritt und nach Verlauf einer bestimmten Zeit die Bekleidung in Hut, Mantel, Rock, Beinkleid, und Stiefeln bestehend, welche, so wie die Waffen vom Aerar angeschafft werden. Die Aufnahme der Mannschaft beginnt bei der hiezu in Triest aufgestellten Commission am sechzehnten Map d. I. , und wird bis zur Ergänzung der Gränzwache durch ei-,ne hinlängliche Anzahl Individuen fortgesetzt; sobald aber der vorgeschriebene Stano der Compagnien vollzählig ist, geschlossen werden. Diejenigen, welche in dem Besitze dcr vorgeschriebenen Eigenschaften sind, und in die Gränzwache einzutreten wünschen, haben vom 16. May d, I. angefangen, im Verlaufe desselben Monats sich bei dcr Aufnahms-Commission m Tnest, persönlich zu stellen, und die erforderlichen Beweise üdcr die voraus angedeuteten Erfordernisse und Eigenschaften, dann die dem Staate geleisteten Dienste mitzubringen, worauf sie einer körperlichen Untersuchung und der Prüfung über die geforderten Eigenschaften werden unterzogen werden. < Um jedoch den Bewerbern um die Aufnahme zur Gränzwache dle Gelegenheit zu erleichtern, sich der vorgeschriebenen Prüfung umerziehen zu können, wird bekannt gemacht, daß auch in Gratz bei der k. k. Zoll-Administration, und in Laibach bei dem Zoll-Oberamte Commissionen zusammengesetzt werden, bei welchen sich die Aufnahmswerber der Prüfung unterziehen können, die Aufnahme selbst bleibt jedoch der Gränz- Commission in Tnest Vorbehalten. Die in Gratz und Laibach aufgestellte Commission wird ihre amtlichen Verrichtungen mit 1. April beginnen, und es haben sich die Bewerber in Gratz in dem Gebäude der Zoll- Administration, und in Laibach im Haupt-Zollamts - Gebäude, jeden Vormittag im Verlaufe des Monats April zu melden. Von der k. k. steyermärkisch - illyrisch-küstenlandischen Zoll- et Gefallen - Administration Gratz am i3. März i83c>. Z. 3i6. (3) Nr. 1734)369, V. Gk« Kundmachung. Von dem k. k. Zoll-Oberamte laibach wird hlemlt bekannt gemacht, daß in Folge wohllöbl. k. k. steyermarklsch-illvrisch-küstenländischen Zoll - tn Gefallen - Administrations« Auftrages vom 27. Februar dieses Jahrs, Zahl 26)6)800 V. St., das entbehrlich gewordene Wegmauth« Amtsgevaude in Adels-berg, sammc dazu gehörigen Gartch n, ucm l. April bis Ende October 16Z0 uevvach? tet, und den, be» der am 27. d. M. / Vor-mlttags um 9 Uhr m der Amtskanzley des löblichen k. k. Vcrzehrungs-Steuer » Inspectorates zu Adelbberg, abgehalten werdenden Llcttallon verbleibenden Melstbleter überlassen werde. Die Pachtlusslgen werden daher einge« laden, am bestimmten Tage bei dem gedach« ten Inspectorate, bet welchem, so wie bei diesem Zoll- Oberamte von nun an dle L'.cl-tailons- Bedlngnisse, nne auch der Fiscal, Pre»s eingesehen werden kann, sich einzu« finden, Laibach am 18. März i83a. Z73i3. (3) ——- Im Hause Nr. 174, im ersten Stocke, zum Theil in der Hauptfronte, und zum Thei! gegen die deutsche Gasse gelegen,^ werden vier Zimmer, ein Gewölbe, eine Küche und eine Holzlege, von nun an bis Michaeli i83c>in After< miethe überlassen. Wenn Jemand diese Totalitäten im Ganzen oder auch nur theilweise z« miethen wünscht, so wolle man sich dießfalls an den gefertigten Stadtmagistrat wenden. Stadnuagistrat Laibach am i.Marz iL3o.