Nr. 104. P,iinumel«tlon«p««l«: Im «omptoll ganzj. fl. II, halbj. st. b 50. yür die Zufttllung in« Hon» halb!- 50 lr. Vl!t der Pest ganzl si. 'b, halb>. ss. ?'5N, Dienstag, 6. Mai. I»<««llon»«tbül: Fll» ««we Ins«at» bl» z» 4 Z«!len l<5 lr,, höhere per Z«Ne « ll, i b,I öft«en wieberholunofn hei » Das Allerhöchste Kaiserhaus und die getreuen Völker der Monarchie haben eineu schmerzlichen Verlust erlitte». D » Ihre Majestät die Kaiserin uud Köuigiu Maria Au na, Allerhöchstwelche seit mehr als fünfzig Jahren von der innigen M W Liebe und Verehrung des erhabenen Kaiserhauses uud des gauzeu Volkes mngeben war, hat heute im kaiserlichen Schlosse W > ans dem Hradschin in Prag ihr segensvolles, von Werken der Frömmigkeit nnd Menschenliebe erfülltes Leben beschlossen. W W Durch dreizehn Jahre hatte Allerhöchstdieselbe au der Seite ihres gütigen Gemahls den österreichischen Kaiserthron geziert, W > ein Mllsterbild edelster Fürstlichkeit, mildesten Sinnes, iuuigster Frömmigkeit und vornehmer Würde, dem allgemeine Liebe W ^ uud Verehrung von selbst entgegengebracht wurden. W > Die edle dahingeschiedene Kaiserin war au: 19. September 1803 geboreu als Tochter Ihrer Majestäteu des W > Königs Victor Emanuel I. vou Sardinien, gestorben 1824, nud der Königin Maria Theresia, einer geborenen W > Erzherzogin von Oesterreich-Este, gestorben 1832. Am 12. Febrnar 1831 wurde Prinzessin Maria A nil a durch Pro- M W euratiou ill Turiu ilud am 27. Febrllar in Persoll zu Wien mit Sr. Majestät dem schon im Jahre 1830 zum Könige W R von Ungarn gekrönteil durchlauchtigsten Krouvrinzeu nud Thronfolger des Kaiserthnms Oesterreich, Erzherzoge Fer- W » dill and vermählt, an Allerhö'chstdessen Seite die hohe Frau vier Jahre später, am 2. März 1835, den österreichischen W W Kaiserthron bestieg. Ihre Majestät die Kaiserin lind Königin Maria Anna theilte deusclbeu mit ihrem erlauchteil Gemahl M > bis zu desseii Thronentsagung am 2. Dezember 1848. Das Allerhöchste Kaiserpaar nahm von da an Seinen ständigen W W Aufenthalt ill Prag, im Sommer meist auf den Schlössern Reichstadt oder Ploschkowitz. Im Präger Schlosse gieng vor W W fast neun Jahren, am 29. Iuui 1875, Se. Majestät der Kaiser Ferdiuand seiner treuen, edlen Lebensgefährtin im W W Tode voran; ihr Leben wurde dadurch uoch zunickgezogeller, aber die hohe Frau blieb, was sie war, eine Mutter der W W Armen und ein unvergleichliches Vorbild von Frömmigkeit und Seelenadel. Die treuen Völker Oesterreichs richten heute, W > beim Ableben der tiefbetrauerteu, edlen, gnten Kaiserin, Gebete zum Himmel empor. Das Heil der hohen Frau ruhte W W allezeit iu Gott. W W ^ W > Die schmerzliche Kunde von dem Hinscheiden Ihrer Majestät der Kaiserin Maria Anna hat in allen Theilen des Reiches ^ W "nd weit über drssen Grenzen Hin,iu8 die tiefste Trauer und die aufrichtigste Theilnahme wachgerufen. Ein wahrer Engel an Milde und W M Barmherzigkeit, hatte die nun in Gott ruhende Fürstin ihr oberstes Lebensziel in Werken der reinsten Menschenliebe und echt christlicher W W Frömmigkeit gesucht und gefunden. Die ungeheuchelte Betrübnis über ihren so rasch erfolgten Hintrilt manifestiert sich darum auch in eben W W so großartiger als wahrhaft rührender Weise. Ganz Oesterreich-Ungarn trauert heute mit seinem erhabenen Kaiferhause um den Verlust der W hohe» Frau. deren schönsten Nachruf die zahllosen Thränen der tansende und aber lausende von Armen und Unglücklichen bilden, denen fie W W eine unermüdliche Helferin und Tröste,in, eine wahre Mutler gewesen! W W « W Ueber die letzten Lebensmomente Ihrer Majestät liegen folgende Mittheilungen vor: Die Kaiserin befand sich seil 9 Uhr mor. W W gens in Agonie, und das Abkben derselben wurde stündlich erwartet. Nach 2 Uhr erschien Se. k. und l. Hoheit der durchlauchtigste Herr W W Erzherzog Wilhelm in der Hofburg. Um 4 Uhr langte Se. k. und k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Ludwig Victor in W W Prag an uud fuhr sofort in die Hofburg, wo höchstderselbe mit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Wilhelm am Sterbebette Ihrer W W Majestät verweilte. I>, den Burghöfen waren zahlreiche Menschengruppeu versammelt, welche mit schmerzlichster Theilnahme der unvermeid« W W lichen Katastrophe entgegensahen. Um 5 Uhr 10 Minuten trat der Tod ein. Das Hinscheiden Ihrer Majestät erfolgte schmerzlos. Die hohe W W Frau war förmlich eingeschlummert. W > Aus Nnlass des Hinscheidens Ihrer Majestät der Kaiserin Maria Anna wird da« Herrenhaus Mittwoch, den 7. d. M., W > um 11 Uhr vormittags eine außerordentliche Sitzung abhalten. W > Es sind folgende Mittheilungen eingelaufen: W > Prag, 5. Mai. Se. Majestät der König von Neapel ist heute früh hier eingetroffen. — Oberstlandmarschall Fürst Lob- W W kowitz verfügte, dass an allen Landesgebäuden Trauerfahnen aufgehisst werden und dass die Lcindestheater bis auf weiteres geschlossen bleiben. W > Prag, 5. Mai. Um li Uhr versammelten sich sämmtliche Stadtverordneten in schwarzer Kleidung im Rathhaussaale, woselbst W > Bürgermeister Dr. Cerny folgende Ansprache an diefelben richtete: W > „Eine traurige Nachricht verbreitete sich gestern in unferer löniglichen Stadt, das Hinscheiden Ihrer Majestät der Kaiserin W W Maria Anna verkündend, welche mit ihrem erhabenen Gemahle Prag seit langen Jahren zu ihrem Sitze gewählt und nach dem Tode W » Sr. Majestät Kaiser Ferdinands des Gütigen in Prag als ihrem Witwensitze verblieb, Ihr Andenken durch Werke wahlhast christlichen W W Sinnes und unerschöpfliche» Wohlthuns verewigend. Ihr Andenken wird in der Prager Bevölkerung nicht verlöschen und immer gesegnet W W werden von den Armen Prags uud von allen Instituten und Corporationen, die der Humanität, Bildung und Wohlthätigkeit gewidmet W W sind. Der Staotrach bittet das Stadtverordueten-Collegium, sein tiefes Beileid hier auszudrücken und zum Zeichen desselben eine Deputation W W uu den Stalthalter zu entsenden, damit er den Ausdruck dieses Beileids an dm Stufen des Allerhöchsten Thrones niederlege." W W Redner beantragte, dass sich die Deputation um 12^/, Uhr nachmittags zum Statthalter begebe. Dieser Antrag wurde W W einstimmig angenommen. Weiter wurden Anträge auf Vetanstaltung von Trauerfeierlichkeiten iu den Kirchen und Anzünden der Straßen- W W laternen während der Leichenfeier angenommen. Die Art der Betheiligung seitens der Stadtvertretung an dem Leichenbegängnisse wird W > durch Circular bekanntgegeben werden. W > Vom Museum, den städtischen Gebäuden und dem deutschen Casino wehen Trauerfahnen. Fast in jeder Gasse sind auch Privat- M W Häuser schwarz beflaggt. W > Sämmtliche Wiener Blätter geben in tiefempfundenen Worten der Trauer der Bevölkerung ilber das Hinscheiden der edlen ^ > Kaiserin Maria Anna Ausdruck. Das mit Trauerrand erschienene ..Fremdenblatt" schreibt: „Es war ein Leben der Andacht, des M > Wcchlthnns. der M'ldthätigkeit, der Güte und Gnade, das qrswn zu Prag geendet, ein edles, frommes Herz, das zu schlagen aufgchört. M > Maria A»na Pil, wurde sie genannt, und als „Pia", die ..Fromme", wird sie der Mund des Volkes preisen — auch nach ihrem Tode — M W fromm nicht allein in den Uebungen der Andacht, als treue Tochter der katholischen Kirche, fromm auch in der Ausübung der edelsten W W Menschentugcnden, fromm in milden, menschenfreundlichen Werken!" W W Auf Allerhöchste AliordilUllg wird für weilaud Ihre Majestät die Kaiserin Ulld Kölliglll Maria Au na die W > Hoftrauer vom Tage des Leichenbegängnisses angefangen dnrch drei Monate mit folgenden Abwechslungeu getragen werden: « > nämlich im ersten Monate die tiefste, während des zweiten Monates die tiese nnd im letzten Monate > > die mindere Trauer. > Llnbacher Zeitung Nr. 104 884 6. Mai 1884. Se. k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 25. April d. I. dem Hosrathe und Finanz-Landesdircctor in Zara Richard Beden in Anerkennung seiner ausgezeichneten Dienst' leistnng taxfrei das Ritterkreuz des Leopold-Oldens allergnädigst zu verleihen geruht. Se. k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 28. April d. I. dem Großindustriellen Friedrich Kubin sky in Prag den Orden der eisernen Krone dritter Classe taxfrei aller-gnädigst zu verleihen geruht. Se. l. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 27. April d. I. in Anerkennung vicljähriger verdienstlicher Wirksamkeit als Leiter von Realschul'Prüfungscommissionen dem pensionierten Professor der technischen Hochschule in Wien, Regierungsrathe Johann Honig den Titel und Cha» rakter eines Hofralhes und dem Professor an der technischen Hochschule in Graz Johann Rogner den Adel, beiden mit Nachsicht der Taxe, allergnädigst zu verleihen geruht. ^^^^^ Se. k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 28. April d. I. dem Baurathe Karl Pompe in Laibach anlässlich der von ihm erbetenen Versetzung in den dauernden Ruhestand in Anerkennung seiner vieljährigen, treuen und vorzüglichen Dienstleistung den Titel und Charakter eines Oberbaurathes mit Nachsicht der Taxen allergnädigst zu verleihen geruht. Taaffe m. p. Z. 4326. Auf Grund des § 9 des Gesetzes vom 29sten Februar 1880 (R. V. Bl. Nr. 35) wird von der k. t. Landesregierung für die in der Landeshauptstadt Laibach stattfindenden Viehmärlte die nachstehende Marktordnung erlassen und angeordnet, dass dieselbe mit Item Juni 1884 in Wirksamkeit zu treten hat. K. k. Landesregierung für Krain. Laibach am 4. Mai 1884, Der l. l. Landesftrnsldent: Freiherr von Winkler m. p. Marktordnung für die Meljmärkte m der Landeshauptstadt «Faibach. § 1. In der Stadt Laibach finden zufolge des Hofkanzleidecretes vom 5. Juni 1827, Z. 15 237, und des Erlasses der k. l. Landesregierung für Krain vom 28. Februar 187tt, Z, 98«9, folgende 17 Viehmärkte statt: 1.) Am dritten Montage nach dem Feste der hl. drei Könige: 2.) am ersten Montage im Monate Mai; 3.) am ersten Montage nach Peter und Paul; 4.) am ersten Montage nach Maria Geburt; 5.) am ersten Montage nach dem Festtage des hl. Leopold; 6.) am Achten eines jeden Monats. Sollte auf einen der 8ud 6 angeführten Vieh. markte ein Feiertag oder ein Sonntag fallen, so findet der Viehmarkt am nächstfolgenden Werktage statt. Außerdem wird an jedem Wochenmarkttage ein Markt für Schweine und Kleinstechvieh abgehalten. § 2. Auf die im vorstehenden § 1, »ud 1 bis 0, angeführten 17 Viehmärlte werden folgende Thiergattungen zugelassen: a) Pferde; d) Rindvieh, nämlich: Stiere, Ochsen, Kühe, Jung« Vieh. Kälber; c) Böcke, Ziegen, Zicklein; <1) Widder, Schöpse, Schafe, Lämmer; 6) Schweine. Auf die an den Wochenmarkttagen stattfindenden Viehmärkte werden hingegen nur folgende Thiergat-tungen zugelassen: u.) Kälber; d) Böcke. Ziegen. Zicklein; c) Widder, Schöpse, Schafe, Lämmer; ä) Schweine. § 3. Der Viehmarktplatz befindet sich vor dem städtischen Schlachthause und besteht aus vier gesonderten Abtheilungen, nämlich: 1.) einer Abtheilung für Pferde; 2.) einer Abtheilung für das Rindvieh; 3.) einer Abtheilung für das Kleinstechvieh und die Schweine; 4.) einer Abtheilung für das aus den Ländern der ungarifchen Krone und ans dem Auslande kommende Vieh. Die Abtheilungen 1, 2 und 3 sind durch Einfriedungen derart von einander zu scheiden, dass der Zugang von einer Abtheilung zu der anderen nur durch die betreffende Einlaseöffnung möglich ist. Die Abtheilung 4 filr das aus den Ländern der ungarischen Krone und aus dem Auslande kommende Vieh ist von den anderen Abtheilungen durch Einfriedung derart zu fcheiden, dass eine Berührung dieses Viehes mit dem übrigen gänzlich ausgeschlossen ist. Außerdem sind in der Abtheilung 4 für die einzelnen Thiergattungen gleichfalls besondere Unterabtheilungen herzustellen. In allen vier Abtheilungen sind entsprechende Vorrichtungen zum Anbinden des Viehes anzubringen. § 4. Jedermann, der Vieh zu Markte bringt, für welches der § 8 des allgemeinen Thierseuchen« aesetzes vom 29. Februar 1880, R. G. Bl. Nr. 35. Viehpässe vorschreibt, muss mit einem vorschriftsmäßige« Viehpasse, auf welchem die Gesundheit und die unverdächtige Provenienz der zu Markte gebrachten Thiere bestätigt ist. versehen sein. Der Abgang eines Virhpasses sowie Unrichtigkeiten desselben, insbesondere Mängel bezüglich der Uebereinstimmung der Stückzahl und Merkmale der Thiere, schließen die sofortige Zulassung solcher Thiere auf den Viehmarkt aus. Solche Thiere sind auf Kosten der Eigenthümer einer thierärztlichen Beschau zu unterziehen und nur in dem Falle, als sie gesund und rücksichtlich ihrer Provenienz für unverdächtig befunden werden, unter Ausstellung eines neuen Viehpasses, auf welchem der stattgehabte Vorgang zu bemerken ist, zum weiteren unbehinderten Verkehre zuzulassen. Im gegentheiligen Falle »st das den Umständen Angemessene vorzukehren (Schlussbestimmung des § 8 der Ministerial-Verordnung vom 12. April 1880. 3t. G. Bl. Nr. 36.) § 5. In Gemähheit des § 9 des allgemeinnen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880. N. G-W. Nr. 35. ist für eine entsprechende sachverständige Beaufsichtigung der Viehmärkte zu sorgen. Diese obliegt dem städtischen Thierarzte. welchem der Stadtmagistrat von Fall zu Fall. wenn die Noth' wendigkeit eintritt, einen oder mehrere diplomierte Thierärzte zur Aushilfe beizugeben hat. § L. Die mit der Aufsicht betrauten SachverstäN' dige», welche sich während der ganzen Zeit des Auf' triebes der Thiere von den ihnen angewiesenen Posten nicht entfeinen dürfen, haben jedes auf del, Mant gebrachte Viehstück vor der Zulassung und dem E>N' triebe desselben auf den Marktplatz genau zu untersuchen- Bei Wahrnehmung oder bei sich ergebendem Ver< dachte einer ansteckenden Thierkrankheit hat der betreffende Sachverständige die Absonderung und Arwachut'ü der kranken und verdächtigen Thiere sogleich zu ver» fügen und zu veranlassen, dass selbe in den für solche Fälle bestimmten sogenannten Contumaz" Stall >nl städtischen Schlachthanse unverweilt geführt werden. Weinl die Umstände es erheischen, wie namentlich bei Rinderpest, hat der Sachverständige auch die Ab-sonderung und Ueberwachung der mit den kranken oder verdächtigen Thieren in Berührung gekommene>i Thiele sogleich zu verfügen und daher deren unverweilte Ab' führnng in den obgedachten Contumaz»Stall zu veranlassen. Dieser Contumaz«Stall ist gehörig zu verschließen und unter eine derartige Aufsicht zu stellen, dass jede Berührung des in demselben befindlichen Viehes nm anderen ansteckungLfähigen Thieren ausgeschlossen ist- Ueber jeden derartigen Vorfall hat der Thierarjt unverzüglich dem Stadtmagistrate die Anzeige z" erstatten. § 7. Auf gleiche Weise ist, nämlich inbetreff ber Absondernng der Thiere und der Anzeige an den Stadtmagistrat, wie der vorstehende § 6 für kramt und verdächtige Thiere vorschreibt, auch mit Vieh unsicherer Provenienz, d. i. mit solchem Vieh zu vel-fahren, dessen Herkunft aus einer feuchenfreien 2^ gend nicht sichergestellt ist, mit dem Unterschiede jedoch» dass solches Vieh nicht in dem vorgedachten Contumaz' Stalle zu verwahren, sondern auf dem hiezu eigens bestimmten Platze im Hofe des städtischen Schlacht Hauses aufzustellen und dort zu bewachen ist. , Dieses Vieh muss zusolge des ß 9 des allgemeine" Thierseuchengesetzes vom 29. Februar I860, R. G. Äl< Nr. 35, ausnahmslos im Marltorte geschlachtet werden- § 8. Die Kosten, welche aus der in den H§ 5 bis? angeordneten sachverständigen Beaufsichtigung der Vieh" markte erwachsen, hat nach § 43 des allgemeinen Thier/ seuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.G. Bl. Nr. 35, die Stadlgemeinde Laibach als Marltberechtigter i" tragen. §9. Der Auftrieb der Thiere auf den Vieh' markt beginnt in der Zeit vom 1. Oktober bis 30^", Apil um 7 Uhr morgens, in der Zeit vom 1- 2^?. bis 30. September um 6 Uhr morgens und muss b" 12 Uhr mittags beendet sein. Jemlleton. Jean Ooup, der Irrsinnige von Mareille. Nomall nach Emile Nichebuurg von Max von Weißcnthurn. (26, Fortsetzung.) Schon wollte er beid? Gegenstände von sich werfen, da besann er sich plötzlich und steckte beides zu sich. Eiligst beschloss er, Johanna zu folgen. Sie hatte das Haus bereits verlassen und er sah, wie sie den Pfad einschlug, welcher nach dem Flusse führte. In rasendem Lauf folgte er der Fliehenden. Für einem Moment entzog dichtes Gestrüpp sie seinen Blicken. Doch jetzt hatte sie den Fluss erreicht. Tödtliches Entsetzen ergriff Jean Loup. Er sah, wie Johanna die Arme verzweifelnd zum Himmel emftorstreckte und dann — ein Sprung, ein gebrochener Schrei und die Fluten schlugen zusammen über ihrem Opfer. Halb wahnsinnig stürzte Jean Loup weiter — dem unglücklichen Mädchen nach — in demselbem Momente ließ sich von der nahen Straße her das rasche Heranrollen emes Wagens und gleich darauf ein lauter Schreckensruf vernehme,,. In zwei. drei Secunden war Jean Loup an dem U er angelangt — ohne Besinnen sprang er in den Fluss und tauchte unter. Er war ein vorzüglicher Schwimmer, dennoch hatte er Mühe. gegen das gerade außerordentlich an-geschwellte Wasser anzukämpfen. Aber die Verzweiflung verlieh ihm Riesenkräfte. Zwei. drei vergebliche Versuche, — dann ward sein Ringen mit dem beut?, aieriaen Element von Erfolg gekrönt, und das junge Mädchen fest im Arm haltend, erschien er wieder an der Oberstäche und schwamm nun mit aller ihm zu Gebote stehenden Kraft dem Ufer zu. Diefe ganze Scene hatte lebhafte Zuschauer go habt von dem Wege ans, welcher längs de2 Flusses sich dahinschlängelte. Auf der Höhe jener Stelle, an welcher Jean Loup verzweifelte Anstrengungen machte, das Ufer zu erreichen, gieng die Straße ein wenig bergan, so dass dem einzigen Insassen des Wagens, der zu so früher Stunde dllherfuhr, das Unglück gar nicht hatte entgehen können. Der Reisende war ein hochgewachsener Mann von einigen fünfzig Jahren, deffen wohlwollendes Antlitz von einem ins Graue spielenden Bart umrahmt war. Der Ausdruck seiner Züge war nicht frei von einer gewissen Müdigkeit; man sah es denselben an, dass der Schmerz ihnen nicht fremd sein musste. Sein Blick war offenherzig und stolz zugleich, seine Lippen umspielte ein unleugbarer Zug von Bitterkeit und Entmuthigulig. welcher ebenfalls dafür Zengnitz ablegte, dass tiefer Gram an seinem Herzen zehren musste. Offenbar hatte dieser Mann viel gelitten und litt noch. Der Kutscher bemerkte zuerst das Drama, das sich am Flusse abspielte. Er zog die Aufmerksamkeit seines Herrn darauf, welcher ihn sofort anhalten ließ und bei dem Anblick, der sich ihm bot, mit einem Ruf des Erschreckens aus dem Wagen sprang. Das Pferd an einen Baum bindend, eilten Herr und Diener, so rasch ihre Füße sie tragen wollten, dem Ufer zu. Jean Loup hatte inzwischen nahezu das Ufer erreicht, doch seine Kraft ließ nach. er war in jeder seiner Bewegungen gehemmt durch die schwere Bürde, welche er im Arme trug. Plötzlich stieß er einen Freudenschrei aus; er s"' die beiden Männer dem Ufer zueilen. . „Rasch. Lanbry." gebot der fremde Herr, ,,E" wir unser Möglichstes, die Armen zu retten. ^ Mann klammert sich an einen Baumast, der "" Ufer liegt, versuchen wir es, denselben langsam " uns zu ziehen, dass er nicht breche. So ist es g"' sie kommen näher, noch ein wenig, Landry!" .^ Und der Reisende kniete nieder und streckte st'" Arme aus. l „Sie sind gerettet!" jubelte er plötzlich "">' ..Bravo. Landry. mein treuer Landry!" ^ Er hatte Johanna an der Schulter erfasst " zog sie ohne viele Mühe an sich. .^s< Inzwischen war Jean Loup, von seiner ^ befreit, ohne jede weitere Hilfe an das Ufer " spwngen. _„, Der Reisende betrachtete mit staunender Ve'»"" derung die seltsame Erscheinung des jungen M?''^» während er sein Möglichstes that, um das MHs wieder zum Bewusstsein zu erwecken. Nach '<""'„ einiger Minuten regte sich Johanna wieder, ' , vernahm ihre gleichmäßigen, wenn auch M""" Athemzüge. ,» Jean Loup hatte alles beachtet, jetzt sank ^ die Knie und weinte heiße Freudenthränen. , «^ Des Fremden Blick ruhte unverwandt ^^„ci Hanna, die die Aufmerksamkeit der Reisenden '".Hie"-Weise auf sich zog, die geradezu unnatürlich ^' hF Er vermochte den Blick nicht hinwegzuwendcn von schönen Mädchen. ,^^l' Plötzlich erbebte er. ein leiser Ruf der "- < raschuna entrang sich seiner Brust. M't verM^^ Ausmellsamkeit starrte er unausgesetzt das A^ics an, als wolle er jeden einzelnen Zug ihres ""> studieren. Laibacher Zeitung Nr. l04 885 6. Mai 1884. § 10. Der Eintrieb der Thiere auf den Vieh« u'arklplah hat nur durch die eigens hiezu bestimmte EinlasLöfflmng zu erfolgen. Die Vieheigenthümer oder deren Bestellte haben das zu Markte gebrachte Vieh auf die ihnen angewiesenen Plätze zu führen und dafür zu sorgen, dass ihre Thiere gehörig angebunden und bewacht werden. § 11. Der Markt selbst beginnt zwei Stunden nach der im § 9 filr den Anfang des Viehauftriebes lchgesetzten Zeit, also in der Zeit vom 1. Oktober bis 39, April um 9 Uhr vormittags und in der Zeit vom l. Vtai bis 30. September um 8 Uhr vormittags. Der Schluss des Marktverkehres findet das ganze Jahr hindurch um 3 Uhr nachmittags statt. § 12. Vor Beginn und nach Schluss des Marktes (§11), welche Zeitpunkte durch Glockenzeichen anzu< zngen sind, darf auf dem Marktplatze kein Verkauf abgeschlossen werden. Auch ist vor Beginn des Marktes der Zutritt ^uf den Viehmarklplatz nur den Eigenthümern des zu -"iarkte getriebenen Viehes und deren Bestellten gestattet. Der Wiederverkauf der an demselben Markttage kauften Thiere auf dem Markte selbst ist untersagt. 8 l3. Welche Abgaben die Stadtgemeinde Laibach "ach § 69 der Gewerbe-Ordnung vom 15. März 1883, ^- G. Vl. Nr. 39. von den Marktbesuchern zu fordern berechtigt ist. bestimmt der in der Beilage ^ fest' ^setzte Marktgebüren-Tarif. Der Marktgebüren Tarif ist auf dem Viehmarkt-Aatze, und zwar in jeder der im § 3 angeführten vier Abtheilungen, sowie bei der im § 10 erwähnten Ein-^ssöffnung zu jedermanns Einsicht anzuschlagen. H 14. Die tarifmäßigen Marktgebüren sind beim Antritte auf den Viehmarktplatz den hiezu bestellten "lganen gegen Aushändigung einer Zahlungs-Bollete in entrichten. Diese Vollete behält ihre Billigkeit, solange das ">eh auf dem im § 3 bestimmten Platz? bleibt. ^ 15, Zum Abwägen des zu Markte gebrachten -"'ehks sind die im städtischen Schlachthause befind' uchen städtischen Wagen bestimmt. Die Abwäge des zu Markte gebrachten Viehes °uf den städtischen Wagen erfolgt für Marktbesucher. lobllld sie die tarifmäßige Marttgebür für das betreffende Vieh entrichtet haben, unentgeltlich und hat in Gegenwart eines amtlichen Aufsichtsorgams staltzufin« l^n, welches das Ergebnis der Abwäge in das amtliche NaMolololl einzutragen und den Parteien auf "unsch amtliche Wagzettel zu behändigen hat. » "" das amtliche Wagprotokoll sind auch die ""flails vereinbarten Preise für die betreffende Ver< l"Wkllcheit einzusetzen. ... § 16. Für die Handhabung der Marktpolizei mid !ur die Aufrechlhaltung der Ordnung auf drm Vieh ^llte sorgt in Gemäßheit des 8 75 der provisorischen Gemeinde-Ordnung der Stadt Laibach vom 9. Juni ^50. L. G. Bl. Nr. 276, die Stadtgemeinde Laibach, beziehungsweise der Stadtmagistrat. . 8 17. Die unmittelbare Aufsicht über die Vich-"my ^d lein Weib spurlos velschwanden. Sirbz'hn Jahre! ""rsrhung, solltest du mir endlich wohlwollen?" h Er lichtete sich empor und trat an Jean Loup . . ..Wer ist jenes junge Mädchen?" fragte er. „Du ^ ihr das Leben gerettet. Weshalb hatte sie sich in " Fluss gestürzt?" s^„ Jean Louv blickte den Fragesteller traurig an, er F^elte den Kopf und sprach nur, auf das junge kochen weisend, langsam und deutlich: «Johanna!" I» Umsonst bestürmte ihn der Reisende mit Fragen. H A Loup verstand ihn nicht, er konnte nur mit "psschütteln und Seufzern antworten, es s/'^ versteht mich nicht, er kann nicht sprechen, H,'!l ein armer Irrer," sprach der Fremde, zu seinem h "'kr gewendet. ..Aber dennoch ist er edler, wie ^''He andere, die viel Verstand haben, denn er besitzt M^ und Gemüth. Landry, wir können dieses junge lv^chei, „icht hier auf der Straße zurücklassen. Wir °en sie mit uns nehmen." "Wohi», Herr?" forthin, wohin wir uns begeben." h "er Diener betrachtete voll Verwunderung seinen ech° "^6re es nicht einfacher, die Unglückliche im zu' 'Dorfe, durch das wir fahren, braven Leuten Allege zu übergeben?" "^trin, ich nehme sie mit mir." Iick°."Mchten der gnädige Herr nicht, dass sie ärzt-^l Hilfe bedürfe?" § 18. Dem Inspectorate des städtischen Schlacht« Hauses obliegt demnach insbesondere die Vidieruug der Viehpässe, die Ausfertigung neuer Viehpässe, und zwar sowohl im Falle des § 4 dieser Viehmarktordnun«, als auch für das auf dem Markte verkaufte Vieh, falls solches auf andere Märkte getrieben werden soll; ferner die Anweifung der Plätze für das zu Markte gebrachte Vieh, die EinHebung der Viehmarktgebüren und Ausfolgung der diesfälligen Zahlungsbolleten durch eigens hiezu bestellte Organe; die Aufsicht bei den städtischen Viehwagen, die Führung des Wagproto-lolles, die Ausfertigung der Wagzettel (8 15), dann die Führung des Protokolles über die Preise des Viehes. Außerdem obliegt dem Inspectorate des städtischen Schlachthauses die Schlichtung von allenfalls auf dem Markte entstandenen Streitigkeiten. § 19. Ueber Beschwerden gegen die Verfügungen des Inspectorates des städtischen Schlachthauses in Ausübung der demselben übertragenen Aufsicht über die Viehmärtte entscheidet der Stadtmagistiat. Es bleiben jedoch die von dem Inspectorate des städtischen Schlachthauses getroffenen Verfügungen in« solange aufrecht, und sind die Parteien verpflichtet, denfelben nachzukommen, bis nicht allenfalls eine dieselben aufhebende Entscheidung des Stadtmagistrates erfolgt. § 20. Uebertretungen diefer Viehmarktmdnung werden, wenn durch dieselben nicht auch andere gesetz' liche Normen verletzt werden, aus Grund des ß 111 der provisorischen Gemeinde-Ordnung der Stadt Laibach vom 9. Juni 1850, L. G. Bl. Nr. 276 , mit Geldstrafen bis zu Einhundert Gulden und im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Uebertreters mit Arrest von je Einem Tage für fünf Gulden geahndet. Die diesfällige Strafamtshandlung steht dem Stadtmagistrate zu. Peisonen, welche die Ordnung auf dem Markte stören, sind nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu behandeln und können durch das Inspectoral des städtischen Schlachthauses vom Markte weggewiesen werden. § 21. Die in den §§ 3 bis 20 dieser Markt» ordnung enthaltenen Bestimmungen haben sowohl auf die im § 1 8ud 1 bis 6 angeführten l7 eigentlichen Viehmärkte, als auch auf die an den festgesetzten Wuchenmalkltageu stattfindenden Markte für Schweine und Kleinstechvieh Anwendung zu finden. K. k. Landesregierung für Kram. Laibach am 4. Mai 1884. Freiherr von Winkler m. p. Veilage ^ zur Marktordnung für die Viehmärkte der Stadt Laibach. Markig sbüren-Gcrrif für die in der Landeshauptstadt Laidach bestehenden 17 Viehmärlte und die an den festgesetzten Wochen« Markttagen abgehaltenen Märkte sür Meinstechvieh und Schweine. 1.) Standgeld für ein Pferd, einen Stier oder einen Ochsen 40 kr.; 2.) Standgeld für eine Kuh oder ein Stück Jungvieh 30 kr.; „Die Sonne geht auf, in einer Stunde ist es heiß, und wir haben alles bei uns, was wir für dirsen Fall benöthigen. Lass uns eilen, Landly, von hier fortzukommen. Reiche diesem armen Menschen ein Geldstück!" Johanna hatte inzwischen die Angen aufgeschlagen, ihre Lippen fiengen an sich zu färben. Der Unbekannte nahm sie in die Arme und eilte rasch mit ihr dem Wagen zu. Landry reichte Jean Loup ein Geldstück; dieser blickte es au, schüttelte den Kopf und gab es dem Diener zurück. „Slolz und feinfühlend wie ein vornehmer Herr," murmelte Landry, indem er Jean Loup die Münze unbemerkt in die Tasche schob. Dann entfernte er sich eilig, um seinen Platz auf dem Kutschbock wieder einzunehmen. Jean Loup sah es regungslos mit an, wie man Johanna fortführte; er war wie versteinert. Anderen gegenüber, die es gewagt, die Braut seines Freundes auch nur zu berühren, würde er wuthenlbrannt begegnet sein, um das Mädchen zu vertheidigen, aber der fremde Reisende halle etwas Achtunggebietendes in seinem Wesen, das den Irrsinnigen ganz für sich einnahm. Er empfand nicht Furcht vor ihm, sondern eine Art von Verehrung, über welche er sich selbst keine Rechenschaft zu geben imstande war. Der Wagen setzte sich in Bewegung und bald war er sammt seinen Insassen Jean Loup's Augen entschwunden. Wiederholt fuhr dieser sich mit der Hand über die Stirn, als wolle er ngmo ein Traum» gebilde verscheuchen, dann richtete er sich Plötzlich auf und eilte in raschem Lauf dem Walde zu. (Fortsetzung folgt.) 3.) Standgeld für ein Kalb oder ein Schwein 15 kr.; 4.) Standgeld für einen Bock, eine Ziege, ein Zicklein, cincn Widde», einen Schöps, ein Schaf o'oe>-ein Lamm 10 kr. K. k. Landesregierung fiir Kram. Laibach am 4, Mai 1884. Freiherr von Winller m. p. Nichtamtlicher Tbeil. Zur Frage der bäuerlichen Heimstätten. II. Ein anderes Bewandtnis hat es mit der beantragten wcitern Ausnahmsstellung der Bauernhöfe, sie gleich den Fideicomniisseu nur bis zur Hälfte des Wertes oueriere n und nicht unter demselben exeeutiv verkaufen zu dürfen; diese Vorzugsstellung deu Heimstätten einzuräumen, scheint uns kaum empfehleuswert zu sein. Man würde dadurch den Bauer um seinen ganzen Credit bringen, denn die Hypothekar-Sicherstelluug wäre bald erschöpft, der Perfoualeredit war abcr bei unserm häufigen Mifseruteu nie besonders groß. Wir köuueu uus mit Eugland, wo der Pächter uur auf deu Persoualcredit gewiesen ist, wegen gauz verschiedener Verhältuifse nicht vergleichen, uud schließlich, was erreicht mau durch eiue solche Realfchuldeugreuze uud mit dem Executiousverbot uuter der Hälfte des Wertes? Nichts auderes, als dass der betreffende Vauerustamm-haltcr so lauge als möglich im Besitze erhalteu werde, aber auch dies uur dem Nameu uach, deuu der Geuuss desselben wird ihm ja durch die vou dcu Gläubigern eingeleitete Sequestration des Bauernhofes ohuchiu benommen. Zu eiuer solchm Fürsorge möa.e die Rea,ieruua. adeligen Fideieommisseu gegeuüber aus Staats-rücksichteu immerhin Gründe habeu, um einer historischeu odor soust verdieustuolleu Familie cm ihrem illustren Naiueu entsprechendes Territorium dauerud zu erhalteu, was übrigens auch nicht uubestritteu ist, aber gegenüber dem Vauerubesitze könueu derartige staatliche Interessen uicht im entferntesten erblickt werden. Dem Staate liegt es wohl darau, dass Baueruhöfe vou wirtschaftsfähiger Größe geschaffen uud erhalteu werden, ob aber dieselben ^ oder tt besitzt, kann ihm gleichgiltig sseiu; im Gegeutheil, er muss eiueu freien Verkehr des Gruudeigeuthums sogar wünschen, damit solcher aus uutüchtigeu Häudeu iu wirtschaftliche gelauge. Eiue solche Aararverfassl'mg bestaud bei uns auch ui e, und liuser Volk würde sie um so weniger zu seiuem Vortheile auzuweudeu wisseu, als es jetzt bereits durch zwei Generationen in der uugebundeusteu Grundfreiheit lebt. Große Sprünge sind ebeu uirgeuds zu goutiereu, am allerwenigsten aber bei wirtschaftliche« Systeme»; vou deu 16F65 lMariaL cmgefaugeu bis iu die ueueste Zeit habeu sich die wenigsteu agrarischen Gesetzgebuugeu bewährt. Weuu es wahr ist, dass alle uusere socialen uud politische» Calamitäteu auf die Verrückuug des eouservativeu Schwerpunktes der meuschlicheu Gesellschaft zurückzuführeu siud, so ist dies bei der wirtschaftlichen Gefetzgebuug fchou gauz besonders der Fall. Möge aber das Heimstätteugesetz schou iu welcher Form immer beschlossen werden, so bleibt es doch im huheu Grade wüuscheuswert, dafs der Nachfolger iu der Vauerurealität solche uuter Umständen über-uehme, die ihm eiueu Bestaud wenigstens vou allem Au-faug au uicht iu Frage stelleu, was jetzt uahezu immer der Fall ist. Auch diese wirtschaftliche Wohlthat kam uus vou Fraukreich mit deu vom Couvente proclamierteu gleichen Meufcheurechteu. Wenu alle Meufcheu gleich siud uud gleiche Rechte habeu, köuute mau da fragen, warum hat mau dauu zur Erbfolge uur die Kiuder uud Au-verwaudteu eiues Verstorbeueu berufeu, warum uicht die vielleicht viel mehr darbeudeu Nachbar» oder überhaupt die Gefammtheit? Die Anarchisten Vakuums fiudeu dies auch wirklich unbegreiflich. Mau fiudet iu der Vevorzuguug eiues Auerbeu eiue Beleidiguug der Gefühle des Menschen, indem mau Unterschiede unter den Kiuderu zu ihrem Nachtheile macht; allein eben in der Auorduung des Vaters, dass eiuerseits dem Ueberuehmer die Möglichkeit des Be-staudes uicht im voraus benommen werde, audererfeits aber, dafs seiu Halls dauernd als eiu Heim für die Familie weiter bestehe, wo seiue übrigeu Kinder im Falle der Noth eine Zufluchtsstätte fiudeu köuueu, liegt die Gleichliebe desselbeu für alle seine Kiuder. Auch der Ilide bevorzugt deu ältesteu Sohn aus diesen Gründell mit eiuem doppelteu Erbtheile. Dies kauu mau aber nur durch eine besondere Erbfolgeorduuug erzielen. Durch eine solche allein wäre den bisherigen zahlreichen Fällen vorgebeugt, wo ob der gleichen Erbtheile der augestammte Besitz alter Bmlernfaimlieu in fremde Häude gelaugt. Es geschieht dies iu der Negel iufolge der Uebergabe der Lebeudeu uud uahM immer bei jener von Todeswegeu, weil solche oft auf Gruud Laibacher Zeitung Nr. 104 886 6. Mai 1884. von Schätzungen erfolgt, die aller Grundlagen entbehren. Es ist aber dies noch die bessere Alternative; in vielen Fällen sind die Miterben mit der Schätzung nicht einverstanden und lieitieren die Realität unter sich, infolge dessen sich dann der Uebernehmcr zu exorbitanten Erb theilen herbeilassen muss, unter deren Drncke er Zeit seiner Vewirtschaftnng zu leiden hat. Und wie haben sich die auf diese Weise ausgeerbten Geschwister mit ihren Erbtheilen dann beholfen? In der Regel gar nicht, denn sie bekamen dieselben znmeist in kleinen Partien nach jahrelangen Proeessen uud Exeeu-tioueu, so dass sie eigentlich nie ein ordentliches Geschäft damit beginnen konnteil, den geschwisterlichen Ucber-nehmer aber doch hiebei zn Grnnde richteten. stach der früher bei uus bestandenen Baueru-Erbfolgeordnnng war eine solche Limitation :i priori ausgeschlossen; einigten sich die Erben uuter sich über die Erbtheile nicht, so erfolgte die Schätzung der Realität, von welcher aber die Realgiebigkeiten, als: l, f. Steuer, herrschaftliche Coutribntionen, geistliche Colleetur n. s. w., zu Capital geschlageu, iu Abzug gebracht uud erst vom Reste die Erbtheile bemesseu wurdeu, deren Auszahlung man aber überdies uoch au bestimmte Fristen bannte. Diese gesetzlichen, dem Uebernehmer den nothwendigen Schutz verleiheudeu Äestimmnngen bildeten sich langsam ans Grnnd hundertjähriger Erfahrungen alls, waren von sichtbar wohlthuendem Eiuflusse auf die Laudbevölkeruug uud hätteu daher wahrlich uicht fo leichthin behoben werden sollen, weil sie scheinbar einer landläufigeil liberale» Phrase uicht entsprachen. Aus dem Gesagten ergeben sich min folgende Gesichtspunkte, auf welche sich nach nnserer Meinung die vorhabende Aenderuug der Agrarverfafsung beschränken sollte: Imperative Schaffnng von Heimstätten, d. h. Erklärung aller bäuerliche» behausten Aesitzuugeu vun mindestens 50 fl. lind nicht mehr als 350 fl. Reinertrag* als untheilbare Vanernstammhöfe mit pri-viligierter Erbfolgeorduuug im Siuue der bei der Reichsvcrtretllng eingebrachten Regiernngsvorlage. Die ziun Fundns-Instruct us gehörigen Gegenstände sollen, sowie anch der Wert solcher Realitäten, nach Maßgabe des Ortes, der Größe nnd Art der Vesitznng mit arbiträrer Rücksichtnahme alls ihren Reinertrag iu vorkommenden Fällen vom Gerichte unter Bciziehung der beeideten Schätzlente bestimmt werdeu, jedoch ill der Weise, dass zn Gunsten des Hebernehmers ein Drittheil des anf diefe Art eruierten gemeinen Schätznngswertes iu Abzug gebracht werde. Eine Theilung der Heimstätte oder eine Ab-trennnng einzelner Pareelleu von derselben wäre bei Vorhandensein berücksichtigungswürdiger Gründe von der Bewilliguug des Laudesausschusses abhäugig zu machell. Die Anträge auf Fixierung einer Realverschnl-duugsgreuze und der exeeutiveu Uuveräußer-lichkeit der Heiulstütte unter cillem bestimmten Preise wären im Interesse des Verkehrs nnd des Credites jedoch ebenso fallen zu lassen, als das Vorkaufsrecht der Gemeiude, welches bei der Verfassuug uuseres Gemciudewesens nicht leicht dnrchführbar erscheint, andcrn-theils aber ailch zur Uebervortheiluug Anlass geben könnte. Was schließlich die angestrebte Hiutauhaltuug der Ueberschuld u u g der bäuerlicheu Besitzungen anbelangt, so läßt sich solche durch eiu einfaches Verbot oder Einfchräukliug des Credites uicht erzieleu, uud müssen da schon andere Mittel versncht uud augeweudet werdcu, voll deueu sich aber die meisten leichter auführeu als ausführen lassen. In erster Linie sorge man für eine entsprechende Heranbild nng des Vanernvolkes; mail lehre es sparen, die Ansgabskosten vermindern, statt täglich zn vermehren; hatte es au zur Mäßigkeit und zur Meiduug der Wirtshäuser, iusbesoudere aber mache »nan ihm durch eine große Vesteueruug des Ärantweiues den Gennss desselben unmöglich; gewöhue ihm die Streitsucht ab; sorge für einen ans-giebigen Vieh st and, für eine eutsprecheude Hausindustrie uud für Aufforstungen im großen Maßstabe; ordne den Betrieb und die Ansnützung ihrer gemeinschaftlichen Grüude, der Wälder und Weiden, dnrch individuelle Theilung oder iu anderer entsprechender Weise; führe Hagel-uud Feuerfchaden-Nfseeu-ranzeu mit Zwaugsversichcrungen ein uud Vor-schusscasscn mit billigem Credit; beschränke die Betträgc sm- V anten nnd Erfordernisse der Kirche uud ^/"! ^"^ Nothweudigste, erniedrige die ganz ^^^'">9t «rußen Uebertraqnngsgebüren bei llbMchuldeteu Realitäten, vermindere die Steuerhat al/M^w'ß^ ^^3u3i!7'^"'mdc E„.n^ ^^estattete Vm.ernbe^m, ^/^^^^,^^^ geteilt, iuodnrch offenbar zu mrdnn ^rgnss.n würd.. N.alitä on m t einem solchen Neinertrage sind non) ganz ütoiwmu'.mifälnm' ^me'.i. wirtschaften, denen in keiner Weise, sci rs durch Erdsola' odcr Untheill'lirkeitserflärliilc,, eine bevorzugte St^llnu^ ciu^nnixit N't'locn sollt»'. Ganz unerklärlich aber scheinen i»w die Beschlusse iil'er die »nr facultative Einfnhriing uon Heiinstälte», »nd dazu >wch oln,e Minimal- und Maximalmaß. Zahlungsfristen und gebe ihnen vor allem eine entsprechendere Ocmeiudeverfassung nnd billigere Verwaltnng nnd Justiz. Inland. (Parlamentarisches.) Die Nordbahnfrage beherrscht die Discussion des Tages. Der Eisenbahn' auöschuss hat sich gestern mit derselben beschäftigt, und dürften nun die Sitzungen des Ausschusses knapp auf einander folgen. Prager Blätter melden, dass der Reichsrath keineswegs bis über den Monat Mai hin» aus tagen wird, und schon darum muss man sich mit der Erledigung der Angelegenheit beeilen. Dem Herren hause sind neuerlich zwei Regierungsvorlagen unterbreitet woiden. Die eine betrifft dir Vermehrung des Iuhann Max Graf Herbeisteii^ schen Fioricommisses, die zweite die Einverleibung von N-aliläten i» das bestehende freiherrlich von Ludwigs« lorfs'sche RealfideicommlsK Voittersdorf, Außer diesen zwei Vorlagen wurden seitens der Präsidialkanzlei des Herrenhauses lwch folgende Schriftstücke versendet: der Bericht d>'r Äudget-Cummifsion, betreffend den Central Rechnun^abschluss für das Jahr 1878 , der Bericht derselben Commission über me Beitiaqsleistuug des Staatsschatzes zu den Kosten der Glan-Regulierung in Känlten, endlich der Cummissiousbericht über den Gesetzentwurf, betreffend die Uulermückulig der Skrl» jevo^Krankheil in Dalmatien. In allen drei Fällen beantragt die Comluissiou die Zustimmung zu den einschlägigen Beschlüssen des Abgeordnetenhauses. Ausland. (In Frankreich) bilden die allgemlinsn Wahlen für die Gemeinderäthe der 36 097 Gemeinden, nnlche morgen 429551 Mitglieder zu ernennen haben, den Hauplgegenstand der inneren politisHeu Bewegung. Besonders lebhaft werdeu die Vorbereitungen in Paris betrieben, wo fast in allen Wahlkrei en opftorluuistijche, radicals und anarchistische Candidate» in hochtrabenden Maueranschlägen und Reden wetteifern, die tadicalen aber trotz alledem wieder die meisten Aussichten haben. — Unter den Flag.-n der auswärtigen Politik beschäftigt dl'r englische CoufereuM, schlag die französische Presse gegenwärtig zumeist. Sie ist so ziemlich einig in der Ansicht, dass Frankreich die Gelegenheil benutzen müsse, um seiuen früheren Einfluss in Egypten wieder zu erringen, und England ja nicht ohneweiters und uhne Entgelt gefällig fein dürfe. Die Nachbarn jenseits des Canaletz bekommen dabei manche Anzüglichkeit«,! zu hören. s Die politische Lage in Ostrumelien) schildelt ein Correspondent der „Pol. Corr." wie folgt: ..Das am 1. April zugunsten der Wiederbestallung des Fürsten Bogorides als Oeneralgouverneur vun Ostrumelien veranstaltete Meeting hat, wenn anders dem Berichte des ostrumelischni „Narodni Glas" Glauben zu schenken ist, eiuen seiner ursprünglichen Tendenz durchaus entgegengesetzten Verlauf genommen. Als der Präsident des Pelmauenzeomites, Herr Kessia» kow, in dem anfangs nur schwach besuchten Meeting eine Adresse zugunsten des weiteren Verbleibens des Fülsten Bogorides zu verlesen begann, wurde er in tumultuöser Wse ou'ch ^c!«:,nationen unionistischen SioNl's unterbrochen, fo dass e> die Tribüne vellassen mnsste. Ebenso wurde der Schullehrer Kessialow, der hierauf sprechen wollte, gezwungen, sich zurückzuziehen, ehe er das Wort ergreifen konnte. Die Gendarmen, welche die stinmische Wendung des Meetings wahr» nahmen, schntlen ein, damit war aber das Signal zu einer allgemeinen Schlägerei gegeben. Die inzwischen sta'k angewachsene Volksmenge zog hierauf unter unionistischen Ausrufen vor das Haus des Herrn Vasow, von dessen Balkon aus Herr Geschow ein Telegramm des Inhalts verlas, der Zar habe in Beantwortung eiues Telegrammes des Permanenzcomilcs e> klären lassen, dass Rusiland seinen Beschluss, betreffs der Wieder brstallung des Fürsten Bogorides bereits aus» gesprochen habe nnd denselben nicht abändern werde. Unter enthusiastischen Ausrufen verlangte nun die Menge, dass Herr Geschow spreche. Die Massen zogen in den Garten, in welchem das Meeting abgehalten werden sollt», zmück und höiten eine unionistische Rede des Vertreters von Panagurischte, Herrn Dimeter Stailow, sowie eine von dem qleichen Geiste inspi» rime Ansprache G schow's an. Geschow und Dr. Jan« kolow, der gleichfalls eine kurze Ansprache au die Menge richtete, wurden im Triumph aus dem Garten getragen. Mehr als lausend Menfchen zogen sodann, die bulgarische Volköhymne singend, vor das Gebäude des russischen Consulates. Erst nach langem stürmischen Verlangen erschien der Conful, Herr Sorokiu, und richtete an die Menge folgende Worte: „Kehren Sie in ihre Häuser zurück und beunruhigen Sie sich nicht! Russland, das dieses Land befreit hat. wird auch für dessen Fmlschrilt sorgen". Darauf zerstreuten sich die Versammelten." (Die Engländer im Sudan.) Wie man der „Pol. Corr." aus Lundon meldet, ist die Ursprung« Uche Absicht der englischen Negielung, eine Expedition nach Berber zu entsenden, infolge der kritische» Wen- dung der Lage daselbst im letzten Nuqenblicke verschoben worden; dagegen triff! man Volbereitungen, um euglische Truppen nach dem Sudan, eventuell aus den, Nil zu entsenden. Der Vorschlag, indische Truppen zn verwenden, wurde nicht angenommen, weil die Indier nur ungern außerhalb des Landes Pi>'list leisten. Sie haben während der letzten Felozilae in Afghanistan uud Egypten große Unzufriedenheit a» den Tag gelegt. Andererseits wü'de die Wüstensoime in dieser Jahreszeit die englischen Truppen sehr gt" fährden. Man beabsichtigt daher, sie in Sckiffen aus dem Nil nach dem Sudan zu entsenden. Än den Punkten, wo die Katarakte zn vermeiden fein werde»', sollen dir Schiffe zu Lande befördert werden. Dieser Plan rührt von Lord Wolseky her, der eine gleiche Operation im Jahre 1870 in Canada in der In-dianercampagne auf dein Nöthen Flusse erfolgreich durchgeführt hat. Tagesnemstkeiten. Se. Majestät der Kaiser habcn, wie on „Vote für Tirol uud Vura>lberg" meldet, zur Herstellni'g einer Wasserleitung süe dai Kapuziner-Kloster zu Arco 150 fl,, ferner, wie die „Agramer Aitung" millh»''!!. der römisch.katholische,!, Kirche in Kula ' 2()l) fl. zu spenden geruht. Se. Majestät derKaiser haben, wie die „Vrmnier Zeitung" meldet, den freiwilligen Feuerwehrvereinen >N Strilek uud Tiirnau je 60 fl,, den freiwilligen Felle'-wehrvereinen iu Vorkloster, Klitschen und Bui»w je 50 fl. und der Gemeinde Liebesdorf zur Anschaffung von Feneilöfchreqnisiten 60 ft., ferner, wie die „Salzbura/r Zeitung" mittheilt, der Feuerwehr in Taxenbach 80 fl-zn spenden geruht. — (Regiments-Fahnenweihe in Görz) Wie man aus Görz berichtet, wird am 8. Juni die feierliche Einweihung der neuen Fahne des in Görz aarnisonieienden Ixfaüterieregimrnts Prinz Ludwig von Vaiern vorgenommen werden. In einem vom Oberst-Hofmeister Ihrer Majestät der Kaiserin an das Re-gimentscommnndo eingelangten Schreiben, mit welchem die Monarchin sich bereit erklärt, die Fahnenmuttelstelle bei diesem seltenen Feste zu übernchmen, wird der ruhmreichen Vergangenheit des nahezu ein Jahrhundert be< stehenden Regimentes mit hoher Anerkennung gedacht Als Stellvertreterin Ihrer Majestät wird die Gemahlin des Negimentöcommandanten Frau Albertine Androwslu, geborne Baronesse Unikiö fungieren. Nach den Vordere»' lungeu. welche zur Verherrlichung dieses Festes getrof» sen werden, wird dasselbe einen glänzenden Verlauf nehmeu. — (In aller Stille ausgeraubt) D" Fabrikarbeiter Eberhard hatte in der Steinbauerhube bei Nililfsbelg in Kärnten sein Nachtlager im Stalle. Kürzlich kam nachts 1l Uhr ein Mann durch die unverschlossene Thüre in den Stall, gieng auf den an-gelleidet im Bette liegenden Eberhard zu. erfasste diese", ohnr ein Wort zu sprechen, mit einer Hand am Halse» griff mit der andern in Eberhard's Hosentasche, nahl» aus dieser ein Geldtäschchen mit A5 fl 40 kr. und e»t< fernte sich wieder schweigend. Der 65 Jahre nlte ge» brechliche, vor Schreck fast sprachlos gewordene Äk< raubte kann über die Person deS schweigsamen Räul'els keinerlei Auskunft geben. Locales. — (Feierliche Beileidslundgebung) ö" Beginn der gestrigen Gemeinderathssihung gab der H^ Bürgermeister Prter Grasselli in einem feierlich"' Nachruse dem tiefen Beileid und der Trauer der Landes' Hauptstadt Laibach über den Todesfall der greisen K«'^ serin Maria Anna Ausdruck, Der Gcmeinderath h"" sich gleich beim Beginn der Rede des Herrn Äiirgcr' meisters von den Sitzen erhoben, und wurde h>e^^ über Antrag des Herrn Bürgermeisters beschlossen, "^ dreigliedrige Deputation mit dem Bürgermeister an be Spitze zum Herrn Landespräsidcnten zu entsenden "" denselben zu bitten, den Ausdruck der tiefsten Traus der Landeshauptstadt Laibach zur Allerhöchsten Kennt"' bringen zu wollen. —^^ ll — (Gemeittderathssitzung ) Der t^ Bürgermeister gedachte in der gestrigen Gemeinderaty sitzung nach der oben mitgetheilten feierlichen ^ile' Z lundgebung in einer kurzen doch warmen Rede des^^ des hochmiirdigen Canonicus Herrn Dr. Johann ls> gala, Der Herr Bürgermeister erklärte, er habe, .^ Zustimmung des gesummten Gemeinderalhes sicher, ^ Namen desselben auf den Sarg des hochgeehrten ^ allgeliebten Verblichenen, des edelsten Wohlthäter» armen Waifen. einen Kranz niederlegen lassen, ^.l jg meinderath stimmte diesem Acte der Pietät einst'" ,^ bei. — Die Fortsetzung des Berichtes über die gel'^, Gemeinderathssitzuug folgt in der nächsten N»'"^ 7"^ üb" — (Canonicus Dr. Johann Gogala). ^ dessen so unerwartet eingetretenes Ableben zu b" ^, uns bereits gestern die traurige Pflicht oblag, wul ^^ 22, Juni l825 in Krainburg geboren. Im Iah" sjch Laibacher Zeitung Nr. 104 887 6. Mai 1884. "°ch im Jahre 1847 absolvierten Gymnasialstudien der Theologie. Im Jahre 1850 wurde er zum Priester geweiht. Im Schuljahre 1851/52 supftlierte er durch ein halbeK Jahr am Gymnasium zu Laibach den Unterricht '" der lateinischen und slowenischen Sprache. Noch im Jahre 1852 bezog ?r darauf das höhere Priesierbil« bulWmstitut zum heil. Augustin in Wien, wo er im Jahre 1856 zum Doctor der Theologie ftiomoviert wurde. Von Wlen zurückgekehrt, wurde er zum Caplan 'n Oberlaibach und im Oktober 1858 zum Domcaftlan und deutschen Prediger in Laibach ernannt. Im März 1859 unterzog er sich der Concursprüfung silr die Ka> lechetenstelle am Laibacher Obergymnasium, und wurde ihm "°ch im Juli desselben Jahres provisorisch, im Jahre 1868 aber definitiv die Stelle eines Neligionsprofessors >^r die vier oberen Gymnasialclassen verliehen. Gleichzeitig wurde er zum Director des fürstbischöstichcn Kna-benselnmars „Collegium Aloysianum" ernannt. Im Jahre 1876 wurde er zum Vorstande des wesentlich durch sein '"krdienst neu gegründeten Vincentius-Vereines gewählt, U"d gründete er bald hierauf das Knabenasyl, Im Jahre 188(1 wurde Dr. Johann Gogala zum Ehrendomherrn A'd im Jahre 1881 zum wirklichen Domherrn und Erector des Laibacher Clericalseminars ernannt. Mit Schluss des Schuljahres 1881 hörte sohin seine Thä. t'gleit als Neligiontzprofcssor am Gymnasium auf. Da ^ zum Director des Clericalseminars ernannt worden war, s» zog er auch aus dem Collegium Aloysianum, brm er durch 19 Jahre als Director vorgestanden war, ln das Seminar über. Ein Denkmal aero i)6i'6imiu8 ^at sich Dr. Johann Gogala durch seine Verdienste um °en im Jahre 1882 aufgeführten Bau des Knabe»-Waisenhauses „Collegium Marianum" geseht, Sein un-°"sgesetztes aufopferungsvolles Wirken im Interesse der "lMen. wie auch sein vieljähriges pflichtgrtreues Wirken °ls Professor fanden die Allerhöchst? Anerkennung, in-l°lge welcher er im Jahre 1883 mit der allergnädigsten Verleihung des eisernen Kronen-Ordens dritter Classe "^gezeichnet wurde. 5 Die allgemeine, aufrichtige Trauer, welche sich in ^l Stadl und auch vom Lande her, soweit die Trouer-> ^lschaft bisher gedrungen, allenthalben kundgibt, ist wohl ^l brste Beweis der hohen Achtung und Liebe, welche der Verblichene allseits genoss, und lässt uns den herben, ""ersrtzlicheu Verlust, den die Diücese durch den so früh kU'get, rtencn Tod des hochwürdigen Herrn Dr. Johann gogala erlitten, umso schmerzlicher empfinden, Dr, Io-dV« w °^" '""l ein Mann. dem man alle Tugenden v Geistes und des Herzens nachrühmen kann. Voll yeülgen Ernstes für die Pflichten, die feine für einen ' charafterstrcnaen Geist verantwortungsvolle Stellung ut ftch brnch^. war ssi„ Hcmptstreben dahin «erichtet, °'eselben auf das minutiöseste zu erfüllen. Was Dr, Io-^ann Gogala als Relig'onslehrer am Gymnasium, an °°M er durch !9 Jahre als solcher gewirkt hatte, geleistet. ^ in den Erfolgen wühl nicht fo augenscheinlich, wie ^ durch feine unermüdlichen Bestrebungen vor den . ^en der Welt emporgeschossene Collegium Mariannm. °H sind die Verdienste, die er sich in Schule und Kirche u die Charnlterbilduug vieler Tausende von Schülern '"°tben, i» ihrer weiteren Folge gewiss auch unver-^""Llich. >^ Wie wurde aber auch der in seinen Anforderungen "l strenge, abcr gerechte Professor von seinen Schül.'rn 5 'klit. ^,ie gerne lauschten dieselben seinen fesselnden. H,e^essanten Vortragen über Moral. Dogmat,k und lchengeschichle! ^ Wie als Professor, war Dr. Johann Gogala in ^ er freien Zeit auch anderweitig im Interesse des ^meinen Basten unermüdlich thätig. Was er für die li^" überhaupt und namentlich für die ärmsten Waisen-^i/l5 ^^""> 'st allgemein bekannt, Der ersprießlichrn sfj. ^'l'keit des VincentiusVerciues widmete er «lle jc>h^ ^!le So pflegte er nach Beendigung des Schul, die n) ^^ch drei Sonntage hindurch in dcr Domkirche ^ ^^"nttags.Predigt abzuhalten. an deren Schlüsse Het°^ b'e segensreiche Wirksamkeit des VincentiuS. »v^ '"es hinwies und die Unterstützung desselben allrn h„^' "ns Herz legte. Wie vorzüglich er in seinen »Hz Erträgen war. ist allgemein bekannt, Eö würde H>W ^' weit führen und gelänge es nns auch schwer, ^hy/'» lvir versuchen. die über alles Lob erhabenen haih^ etrigenschastcn des Dr. Johann Gogala auch nur "och ^ würdig zu zeichnen. doch glauben wir nur die ^'"eö nicht unerwähnt lassen zu dürfen, nämlich ^lb'e>, '.r möchten sagen, übergroße Bescheidenheit des-^»iiitl '^" ^ar so weit führte, dass er am Sonntag ''"lg 3,^ feierlich erklärte, die ihm zugedachte Würde >>v^"tstbischofeK von Laibach ob ihrer großen Ver. '"kl, s,'^ "'cht annehmen zu können. obwohl er mit ^ »vali ^'^" g"hen Vorzügen dieselbe gewiss bestens "en gewusst hätte. "'c>nn "'" Schlüsse bemerken wir nur noch. dass jeder< ^bnlj^ ^lk Ehre hatte, mit Dr. Johann Gogala in !^ü u? Verkehr zu treten, denselben auch lieben, ^"«tnd ^^ben lernte, So stehen wir leider tief. 'l ^,. °"' Grabe eines Mannes, auf den viele für "hl i '^ 'hre Hoff»ungen gesetzt und der. wenn es M Gottes Nathfchluss gewefen wäre. ihn allzu- berufen, gewiss noch recht viel Gutes zum Heile der Armen und unferer Diöcese überhaupt gethan hätte, 5 Der hochw, Herr Dr, Johann Gogala machte fein Testament, wie wir bereits berichtet haben. Sonntag mittags, und zwar in Gegenwart der Herren Testaments' zeugen Dr. Pauker von Glanfeld. Spiritual Flis und k. k. Zahlamtscassier v. Laschan. Zum Universalerben wurde das Collegium Marianum eingesetzt. 5 * 5 Das Leichenbegängnis d?s hochwürdigen Herrn Dr. Johann Gogala findet heute nachmittags vom Clerical-Seminarsgebäude aus um 4'/^ Uhr statt. —er— — (Generalversammlung.) Vorgestern vormittags fand im Nathhaussaale die Gcueralversammlung des unter dem Protectorate Sr, k, und t Apostolischen Majestät Kaiser Franz Josef I. stehenden Ersten krainischen Militär.Veteranenvereins statt. Der Verein war zuvor mit Fahne und klingender Musik zur An< hörung einer hl Messe ausgerückt, welcher er um 8 Uhr früh in der Stadtpfarrkirche zu St. Jakob beiwohnte. Nach der Messe versammelten sich die Mitglieder des Vereins in großer Zahl im Rathhaussaale, und wurde um 9 Uhr die Generalversammlung vom Vereinsvorstande Herrn G. Mihalic mit einer kernigen Ansprache und einem dreimaligen Hoch und Hivio auf Se. Mc.jestät den Kaiser, in welches die Versammlung begeistert einstimmte, eröffnet. Hierauf wurde die Tagesordnung erledigt. Es wurden Statutenänderungen, betreffend die Vereinslrankencasse. beschlosseil, der Nechnungsabschluss verifiziert und zum Schlüsse die Wahlen vorgenommen, Zum Vorstande wurde Herr Magistrats Kanzleileiter Georg Mi halio einstimmig wiedergewählt. Ferner wurden gewählt die Herren: Alois Schasfenrath zum Vorstand'Stellvertretrr, Barthlmä Lichten egger zum Secretär. Wilhelm Vi schuf zum Secretär-Stell-vertreter. Johann Skube zum Nechmmgsführer. Jakob Cil zum Cassier. In den Ausschuss wurden gewählt die Herren: Blasnik. Brosch. öil. Eirklbach, Hocevar. Horvath, Iagodnal. Iarc, Ka« lan. Klobaus. Lampl. Milavc. Rutter. Schaffen rath. Schmalharot.Schigur.Akof, und Velkaverh. Dem Rechnungsabschlüsse entnehmen wir. dass der Vermögensstand des Vereins mit Ende April d, I, 4854 fl 29 kr. beträgt. Der Verein zählt gegenwärtig 345 Mitglieder, und zwar 44 Ehren« und 301, wirklich? Mitglieder. Seit dem 30 April 1883 sind 53 wirkliche Mitglieder zugewachsen, ein Beweis, dass der humanitäre Zwecke verfolgende Verein immer mehr prosperiert. —6r— — (G emeinbewa hlen.) Vei der stlitlgefundenen Gemeinbevorstandswahl in der Ortsgemeinde Vigaun, Bezirk Nadmannsdorf, wurden der Grundbesitzer Johann Gasfterin von Vigaun zum Gemeindevorsteher, die Grundbesitzer Johann Ianc von Vigaun und Anton Pohar von Polic zu Gemeinderäthen gewählt, — (Schadenfeuer.) Am 23. v. M. ist um halb 9 Uhr abends in der Ortfchaft Lienfeld in einer Scheune durch Unvorsichtigkeit ein Schadenfeuer ausgebrochen, welches ein Wohn- und zehn Wirtschaftsgebäude einäscherte. Der sofort am Vrandorte erschienenen freiwilligen Feuerwehr vo,i Gottschee und den Bewohnern von Lienfeld und den umliegenden Ortschaften gelang es, ein weiteres Umsichgreifen des Feuers zu verhindern, Znm Glück waren alle elf Brandobjecte, und zwar um den Gesammtbetrag von 4485 fl. versichert. Der von den Abbrändlern angegebene approximative Schaden beträgt circa 0790 Gulden. —er— Neueste Post. Original-Telegramme der „Laib. Zei tu ng" Wien, 5. Mai. Im Laufe des Vormittags langten von fast allen smopinschell Höfen Condolenztelegramme an Se. Majestät den Kaiser ein. Berlin, 5. Mai. Die „Noidd. allg. Ztg." bezeichnet die Nachricht des „CM": Vismarck habe m Wien aufmerksam machen lassen, dass die allzugruße Begünstigung des polnischen Elements eine Gefahr filr Deutschland und Nnssland bilde, als völlig ans der L»ft gegriffen. — Dasselbe Blatt widerspricht anch der Nachricht über em? angeblich bevorstehende Zusammenkunft Kaiser Wilhelms mit dem Zaren, Nom, 5. Ma>. Der König beauftragte Nobilaut, in Wien das Beileid auszudrücken und das Königspaar bei Beerdigung der höchstseligeli Kcnscrin zu vert^ton; eiue zwanzigtägige Hoftrauer wurde ung< ordne!. Paris, 5. Mai. Frankreich brach den diplomatischen Verkehr mit Marokko ab. Verstorbene. Im Spitale: Den L.Mai. Josef Podlipec. Maurer, 32 I.. Uungen-tuberculose. Den 3. Mai. Johann Pelr«, Arbeiter. 40 I., Lungen-tuberculose. Lottoziehungen vom 3. Mai: Wien: 54 37 79 36 16. Graz: 43 59 20 87 89. Meteorologische Beobachtungen in Laibach. « Z-5A Z " ^" ^« ? U.Ma, 7!w.40 ! -j-15.8 SW. schwach zieml. heiter i, .s. 5, 2 „ N. 728,45 >20.3 ! SW, hcftia halbheitcr < «,/" 9 ^ Ab, 728.41 -1-14,6 ^SW, schwach theilw.hciter! "^«l Vormittags nnd tagsüber ziemlich heiter, nachts Nessen, Das Tagesmittsl der Warme -j- l6,9", nm 5,0" über dem Nvt> male. ___ ____ Verantwortlicher Redacteur: I. Nagliö. ./l)tt,?l«/e^ /tt,' Dn??len. Die /Ml^/^lH^le /il/iiM/i?'««,/ ^'ow/t,' um- be^littcke^ew lel^iunF^llklF/ioli tie/' e/'wü/lnien ^>ma, lMli wi,' nc/lme« j»/'»lc'?'/i§am/i«i lifl5e/'e/' /.wc'n'ntten «u/ ll/^e.? /','tt^/iiu/es/i s» ilm/ie»l, > ^'e')«nnn »bos ^un5c/l F,ntl6 iin^/?'tmco ettFe5e/tt'e/it u/i?'a!. (1890)3—3 Gott dem Allmächtigen hat es in seinem nncr» sorschlichril Rathschlussc gefallen, nnscrcn geliebten ^ Vlndcr, den hochwürdigcn, hochwohllicborncn Herrn « Johann Kogala > Canonicus des Laibachcr Domcapitcls, Doctor der Thcoliissie, Director des Pricslrr ^ Hinscheiden seines ersten nncrmüoclcn VcrcinSpvnsi' ^D ^ dentcn, des hochwürdigsten Herrn ^ » Jolialln Oogala > ^> von Sr, Hciliglcit bereits zum stilrstbischofc uo« Laibach be- ^M fliiligt ncwcscuci! Domcapitulaiö, Nittcr deö Orden« der ciscnieu ^M ^> Krone III. Classe, Doctor der Theologie. Clerical-Seminar«. Director,c. :c,, ^ wolchcr nach kamn Uicrluüchcntlicher Krankheit, gc< ^^ ^ stärkt durch dcn Empfang der hcil. Sacramcnte, ain ^> M 4, d, M. nm 8«/4 Uhr abends im 5i). Lebensjahre M ^ im Herrn entschlafen ist. Das Lcichenbea.ana.nis fiudct hcutc nachmittags ^ liln halb 5 Uhr uom Clericalsenlinar aus ftatt, ^W „Der Wohlthaten glengcn ihm viele voraus, Er laun sie >nit Woime jetzt sch«uen." ^W W Lnibach am Danksagung. > M Für die zahlreichen Beweise inniger Thrilnahmc W M bei dr,n Tode unserer unvcrgcsslichen einzigen W M Tochter M W soluie für die schönen Kranzspenden und zahlreiche W M Vcglcitung zur Ichten Ruhestätte sagen den innigsten W ^ Daut ^ W Franz nnd Iofefine Brcssant. W M Laibach am 4. Mai 1884. M 888 Ämtkblall zur Laibacher Zeiluna M.M. Zienstag. den 6. Nai 1884. (1844b—2) Goneur»»u»s 23019. 23652, 25193, 25414. 26413. 2l^ 26717, 26743. 26773. 26826, 27487. 275^ 27595, 28940. 29454. 29476. 31001, 33^' 34184, 34222, 34672. 34831. 34929. 3524<. 37275, 37869. 37921, 38179. 38544, 4013 ' 40902, 41632. 42245, 42880. 44698. 460ol' 47068. 47687. 48701, 49459, 49933, 5061". 51437. 53024. 5360«, 55041, 55169, 5li'M 56726, 56772, 57945. 58062. 58911. 595^ 6118l. 61376. 62401. 63097. 63774. 6^ 64424. 64746. 64981, 65195, 65276. 65^' 65667. 65971, 66337, 66502. 66969. 634^ 69294. 69673. 72404, 72766. 73090, 73b"" «lit dem Gewinne von je 30 fl. ^ Von den bisher gezogenen Losen siub « Nnmmer 27083 mit dem Gewinne von 2000!'' Nr. 45330 mit dem Gewinne von 120(1 > Nr. 33724 uud 63093 je mit dem Gc'H von 500 fl.. Nr. 999. 1487. 2015. 2204, 2U' 2987. 3374. 3575. 3783, 4683, 5099, H' 7840, 8005. 8240. 8284, 9363. 10683, 1",U. 11205. 11208, 11785. 12517, 12875. ^H, 14957. 15243. 15266. 16750. 17301, 1W, 18077, 18510, 18594, 19661, 20033. 2H 21743, 22669, 23719. 24392. 24420. 2Ag 24980, 25187. 25560, 25608, 27992, U^ 28793. 28845. 29017, 29621. 29685. ^ ^ 29733, 32542, 34175. 34771. 35878. ^ 38209. 40100. 41741. 44515, 44539, A^ 45027, 48885, 49498, 50621. 50735, H?. 51415. 51429. 51487. 51770. 52092, »ZZ3, 54114, 60137, 60140, 61486. 62933, ^5 63425. 64048, 67173, 67302, 67803. ",.^!, 70024, 70406. 70596. 72752, 73345. /^ jc 74257 und 74762 «ut dem Gewinne ""' 30 fl. bisher noch nicht eingelöst worde"' ^ Stabtmagistrat Laibach am 2. Mai Der Bürgermeister: Grasselli "^ Änzeineb lall. (1881-1) Nrr. 3822. Zweite ezec. sseilbietung. Mit Vezug'aus den diesgerichtlichen Bescheid vom 23. Februar l. I., Z. 2078, wnd brlamü gemacht, dass wegen Erfolg. lostgkeU der aus den 17. April l. I. stattgehabten ersten exec. Feilbietunq der Realität Urb.-Nr. 182 aä Herrschaft Rupertshof des Joses Kobe von Groß-riegel Nr. 3 am 15. Mai 1884. vormittags von 9 bis 12 Uhr, hier. gerichts zur zweiten exec. Felltnelnug geschritten werden wird. K. k. städt.-deleg. Bezirksgericht Rn-dolfswert, am 20. April 1384. (1680—1) Nr. 3546. Dritte exec. Feilbietung. Mit Bezug auf den diesgerichtlichen Bescheid vom 21. Jänner l, I., Z. 080. wird bekannt gemacht, dass wegen der Erfolglosigkeit der auf den 15. April l.I. stattgehabten Realität Rcctf.-Nr. 128 uä Herrschaft Amöd des Johann Setina von Oberstrascha Nr. 14 am 15. Mai 1864, vormittags von 9 bis 12 Uhr, Hiergerichts zur dritten exec. Feilbietung geschritten wird. K. k. städt.'deiea.. Bezirksgericht Ru-dolfswert, am 10. April 1L84. (1795—2) Nr. 867. Bekanntmachung. Nachdem zu der in der Executionssache des Andreas Kalinschek von Unterfernik gegen Andreas Beuschel von Pvorje Mo. fchuldigen 33 fl. 4 kr. c. 8. o. mit dem Bescheide vom 4. Februar 1884, Z. 867, auf heute den 22 April d. I. angeordneten zweiten exec. Feilbietung kein Kauflustiger erschienen ist, so wird zur dritten auf den 2 4. Mai 1884 bestimmten Nealfeilbietung geschritten. K. k. Bezirksgericht Kräinburg, am 22. April 1884. (1722-2) Nr. 2^' Executive FeilbietunK, In der Executionssache des l. l- ^^lck amtes Mottling wird bei dem ges" ^' Bezirksgerichte zur Feilbietung °e 2^ Marto Vulsiniö von Rosalmz ^ ssea Nshörige", auf 1524 fl. aeschW" ^' lität Extr.-Nr. 75 llä Stcucw' Rosalniz am ^ 2. Juli, 1 2. August nnd , 3. September ^ ^ u"^ jedesmal vormittags um 1l ^..^,. den üblichen Modalitäten geM »" , K. k Bezirlsger'cht Möltli"»' < 21. Mürz 1884.' «