Imts- zur Laibacher Zeitung. ^ ^l6. Kawstas den 17. April iM. Viubernial - Verlautbarungen. Z. 600. (2) Nr. 8006. Kundmachn n g. Bei icdem der landesfürstlich provisorischen Bezirks - Kommissariate zu Gurkfeld uud zu Oberlaibach ist cine Actuarsstelle II. Classe mit dem jahrlichen Gehalte von 400 st., und bei der Bezirksobrigkeit der montanistischen Staals-yerrschaft Idria, die Steuer-Einnehmers- zugleich Actuars - Stelle, womit ein Gehalt jährlicher WO st., ein Holzgeldbcitrag von 24 si. und die Verpflichtung, cine Caution von 1000 fl. zu erlegen, verbunden ist, in Erledigung gekommen. — Zur Wiederbesetzung dieser Stellen Wird hiemlt der Concurs mit Folgendem ausgeschrieben: 1) Haben jene Individuen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, sich mit den juridischen Studien - Zeugnissen auszuweisen/ wobei diejenigen, welche sich zugleich auch über abgelegte practische, politische sowohl, als auch Justiz- und Criminal-Prüfungen auszuweisen vermögen, vorzüglich werden berücksichtiget werden. -» 2) Muffen, die Competentcn um die Idriancr Steuer-Cinnchmersstelle insbesondere die erforderliche Gewandtheit im Nech-»wngsfachc darthun, sämmtliche Compctcnten aber Beweise 3) über ihr Lebensalter; 4) über cinen untadelhaften Wandel; 5) über ihre dis-lcrige Verwendung; k) über die Kenntniß der deutschen und krainischcn Sprache beibringen, und 7) die Competenten um die Sleuer-Ein-nehmersstelle insbesondere sich auch glaubwürdig über den Umstand ausweisen, daß sie die verlangte Caution von 1(X)l) st. zu leisten im Stande seyen; 8) haben die Competenten anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit den bereits bestehenden Beamten dieser Bezirks-Commiffariatc verwandt oder verschwägert scnen endlich 9) sind die dicßfälligen durchgehende gehörig belegten Bewerbungsgesuche unmittelbar, beim k. k. illyrischen Gubcrnium langstcnö bis 15. Mai l. I., jedoch im Wege der betreffenden Kreisänncr, einzureichen. — Laibach am 5. April 1811. Franz Glöser, k. k. Gudernial-Secretar. Z7^87. (2) M7^"7^I Concurs-Verlautbarung. Zur Wicdcrbesetzung des erledigten Lehramtes der Kirchengeschichte und des Kirchen-rechtes an dem k. k. Lyceum zu Laibach, womit für ersteres ein Gehalt von 600 st. C. M., mit dem Vorrü'ckungsrechte in die höhcrn Gehaltsstufen von 700 und 800 st., und für letzteres von 300 st. C. M. verbunden ist, wird in Folge hohen Studienhofcommissions-- Decrctö vom 27. Februar l. I., Z. 1179. der Concurs, und zwar aus der Kirchengeschichte den 27. Mai 18'N, und aus dem Kirchenrechte den 1. Juli 1811 zu Laibach, Wien und Prag abgehalten werden. Diejenigen, welche sich ditsem Con-curse unterziehen wollen, haben sonach sich rechtzeitig bei dem betreffenden Directorate der theologischen Studien zu melden, und demselben die mit dem Taufscheine, Moralität^-,Studien-Zeugnissen und andern Documenten gehörig in-struirten Competcnzgesuche zu übergeben. — Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 2. April 18'N. ____ Z?^l9lX (2)^ Nr. 2565. Edict. Bcimk. k. karntnischen Stadt- und Landrechte ist eine Kanzellistenstclle mit dem jährlichen Gehalte von 400 st. C. M. und dem Vorrückungsrechte in den höheren Gehalt von 500 und 600 st. C. M m Erledigung gekommen. — Jene, die sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre gehörig belegten und eigenhändig geschriebenen Gesuche, uud zwar die bereits angestellten Bittsteller durch ihre vorgesetzte Behörde, binnen vicr Wochen. 262 vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edicts in die Klagcnfurter Zeitung, dei diesem k. k. Stadt- und Landrechte zu überreichen, und darin zugleich anzugeben, ob und in wie fern sie nnt einem Beamten dieses Stadt- und Landrechts verwandt oder verschwägert seyen. — Klagenfurt den 3. April 1841. Z. 488. (2) Kundmachung. Mit Beziehung auf die am 5, Mai 18W bekannt gemachte Allerhöchste Entschließung, in Folge welcher den Gläubigern der, von den Jahren 1767 und 1799 herrührenden niederösterr. ständischen Domcstical-Schulden die Einbeziehung der dießfälligen Obligationen, in dic Verlosungs - Serien der älteren Staatsschuld zuerkannt wurde, werden die betreffenden Gläubiger hiermit in die Kenntniß gesetzt: daß nach einer Mittheilung des k. k. Hofkammer-Präsidiums, die mit folgenden Nummern hier nachgewiesenen Domestical-Obligationen, nämlich: zu 3 pc-l- OiU: die Nummern 2 bis einschließig 49; zu 2 per Kent: die Nummern 2 bis einschlicßig 2230; dann ein Theil der Nummer 2298 in nachfolgenden Verlosungö - Serien der älteren Staatsschuld, nämlich: Serien - Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 12, 14, 16,17,18,20,21, 22, 23, 162, 176, 182, 189, 194, 197, 205, 210, 215, 256, 257, 459, 461, 463, 466, 467, 468, 470, 472, bereits eingereiht seyen: die Allerhöchste definitive Entschließung im Betreffe der übrigen, vom Anlehens-jahre 1767 bestehenden niedcröstcrr. ständischen Domestical-Obligationen aber der im Zuge begriffenen Regulirung der Invasions - Schulden vorbehalten ist — Die Besitzer der vorerwähnten, mit Nummern nachgewn'scncn Domcstical-Obligationen von den Anlchcnsjahren 1767 uno 1799, welche schon derzeit zur Um-wechslung gegen verlosbare Obligationen geeignet sind, haben diese Schuldbriefe vom 1. April 1841 angefangen bei der Liquidator des niederösterr. ständischen Obereinnehmcramtes einzureichen; dieselben erhalten dafür einen Empfangschein, in welchem nebst den Merkmalen der eingereichten Domestical-Obligationen auch die Zuweisung der dafür zu erhaltenden verlosbaren neuen Obligationen, nebst der Bestimmung des Zeitraumes zur Erfolglassung der letzteren angemerkt seyn wird. — Die Besitzer der zweipercentigen, mit den Nummern 2 bis 1074 bezeichneten Domestical-Obligationen, haben in diesen zur Auswechslung einzu- legenden Schuldbriefen die förmliche Cession an die Nicderösterreichischen drei obern Herren Stände auszudrücken, so wie die Besitzer der übrigen, zur Umwechslung bezeichneten 2 und 3 vercentigen Domestical - Obligationen die Erklärung beizufttzen haben, auf welche Namen die neu auszufertigenden verlosbaren Obligationen auszustellen seyen. — Nach Ablauf des, von der niederösterr. ständischen Li-quidatur in dem Emvfangschcine bestimmten Termines, belieben sich die Parteien unter Vorweisung des erwähnten Empfangscheines, zum Behufe der Empfangnahme der neuen Obligation, und wegen der zur allfälligen Interesse-Ausgleichung von Seite des niederösterr. ständischen Obercmnehmeramteö weuers erforderlichen Liquidatur - Anweisung, wicdcr daselbst zu melden. — Die Aushändigung der nruen vcrlosbaren Obligationen wird bci dem nicder-österr. standischen Obereinnehmcramte nur gegen Einziehung der hinausgegebenen Empfang-schcine und der so eben genannten Liquivatur-Anwcisung erfolgen, auf welchen ersteren der richtige Empfang der neuen Obligationen und der Interessen-Ausgleichung zu bestätigen seyn wird. — Wien am 20. März 1841. — Von dem niederösterr. ständischen Verordneten - Collegium. Icmtltche Verlautbarungen. Z. 475. (2) Nr. 16W. Um Unglü'cksfällen vorzubeugen, welche durch schnelles und unbehutsameö Fahren oder Netten sich ereignen können, werden in Folge hohen Gubernial-Indorsatcs vom 30. März l. I., Z. 7816, die dießfälligen im II. Theile des St.G.B. über schwere Polizei-Uebcrttetungen enthaltenen Verfügungen nachstehend in Erinnerung gebracht. K. k. Polizeidirection. Laibach 5. April 1841. §. 179. „Das sckMlle, unbehutsame Fahren und Reiten in Städten und andern stark bewohnten, oder zahlreich besuchten Gegenden, soll, wenn der Eigenthümer des Wagens zugegen ist, und dem Kutscher das schnelle Fahren nicht untersagt, oder, wenn er selbst auf gedachte Art schnell fährt, oder reitet, um fünf und zwanzig bis hundert Gulden bestraft werden." §. 180. „Ist der Eigenthümer des Wagens entweder nichtzugegen, oder wenn, da er zugegen ist, der Kutscher dem ihm gemachten Verbothe zuwider, schnell fährt, ingleichen wenn ein Neit- oder Pferd- 263 knecht in stark besuchten Gegenden für sich schnell reitet oder fährt, soll derKutscher oder Knecht mit 14tägigem Arreste bestrafet werden. Im Wiederholungsfälle ist die Strafe zu verdoppeln." Z.^27"(Y ' Nr. 1822/IX. Kundmachung. Von der k. k. Cameral-Bezirks-Verwal-tuna in Laibach wird hiemit zur Besetzung des erlediattn k. k. Tabak- und Stämpel-Unter-vcrlagcs zu Eisnern, der Concurs, mittelst Ein-leaung schriftlicher Offerte, bis zum zweiundzwanzigsten Mai 1841 eröffnet, und dieser Unterverlag dem an Verschleißprocenten Mindest-fordernden, bei Vorhandcnseyn aller zur Ver-laasführung erforderlichen nachstehenden gesetzlichen Bedingungen, verliehen werden. — Der aenannte Unterverlag ist mit der Matenal-fassuna an den vom Verlagsorte zwei Meilen entfernten Tabak- und Stämpel-Districtsver-lag in Lack gewiesen. — Der jährliche Verschleiß beträgt nach einem dreijährigen Verschleißdurchschnitte 4748 Pfund Tabak, im Geldwerthe von 2666 fl 48 kr.; dann an Stämpelpapier 123 st. 54 kr. Der beiläufige Reinertrag dieses Unterverlages ist bei dem Bezüge einer Provision von 4 A vom Tabakverschleiße, und i Vz A vom Stämvelpapier-Wcrschleiße der höhern Classen, und 3 F der mindern Classe, in einem Jahr mit 164 fl. 40^ kr. ausgemittelt worden. — Den Bewerbern wird dic Einsichtnahme in den bei der hierämt-lichcn k. k. Rcchnungsabthcilung befindlichen Erträgnißauswcis, welcher auf Verlangen auch mitgetheilt wird, jedoch mit dem Bemerken frei gestellt, daß das Aerar für die Fortdauer der aleichen Ertragsgebühr keine Gewähr leiste. -Die für diesen Untervcrlag zu leistende Caution beträgt vier hundert Gulden C. W., welche entweder im Baren oder in öffentlichen Staatspapieren nach dem für die Verleger gesetzlich bestimmten Annahmswcrthe, oder aber durch fidcijussorische Hypothekar-Instrumente berichtiget werden kann. - Die Bewerber um diesen Unterverlag haben sich über ihre Großjährigkeit legal auszuweisen, das obrigkeitliche Sittenzeugniß beizubringen, und diese Behelfe ihren, bis zum Eingangs festgesetzten Termin gesiegelt einzusendenden Offerten, deren jedes die Angabe des Namens, Charakters und Wohnortes des Bewerbers enthalten, und gehörig gestämpelt seyn muß, zuzulegen. — Die Offerte sind mit der Aufschrift zu versehen: „Offert für den Tabak- und Stämpel-Unterverlag zu Eisnern." — Mit dem Offerte ist zugleich das Reugeld, im Betrage von vierzig Gulden C. M. im Baren zu übersenden, welches beim Rücktritte des Erstehers oder bei Unterlassung der Cautions-Leistung von dem Aerar als Entschädigung eingezogen, im Falle der nicht erfolgten Annahme des Offertes aber dem Deponenten sogleich zurückgestellt werden wird. __ Am 22. Mai l. I. Mittags 12 Uhr wird sonach bei dieser k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung die commissionelle Eröffnung der eingelangten Offerte Statt finden. — Die Verpflichtungen des Unterverlegers gegen das k. k. Gefall und den Districtsverlag, so wie gegen die ihm zugewiesenen Trafikanten und das abnehmende Publikum sind in der Verlegers-Instruction vom 1. September 1805 enthalten. — Ferners wird bemerkt, daß nach Beendigung der am 22. Mai 1841 vor sich gehenden commissio-nellen Verhandlung, auf später einlangende Offerte keine Rücksicht genommen, und ein Gleiches auch bei jenen rechtzeitig eingebrachten, Offerten, in welchen die Provisions - Percente vom Tabak- und Stampelverschleiße nicht abgesondert, der Ziffer nach deutlich angegeben erscheinen, beobachtet werden wird; wciters daß das Gefall nachträglichen Entschädigungs - und Emolumenten - Erhöhungs - Ansprüchen kein Gehör geben wird, und dieses freiwillige Ueoer-einkommen inner den Gränzen der Gefallsvor-schriften aufrecht erhalten bleiben soll, wogegen das Gcfälls-Acrar keineswegs seinem Rechte entsagt, nach eigener Erwägung der obwaltenden Umstände eine neuerliche Concurrenz-Verhandlung zu eröffnen. — Schlüßlich wird noch bemerkt, daß Pensions- oder Provisions-Iu-rücklassungen nicht anzubieten seyen, indem solche Anträge weder berücksichtiget noch angenommen werden. — K. K, Cameral-Bezirks-Vcrwaltung. Laibach am 3. April 1841. Z. 486. (3) —— Verlautbarung. Zur neuerlichen Einrichtung eines Zimmers mit 7 Betten für die hierortige Gebäranstalt werden nachbenannte Bettfournituren, Wäschartikel und sonstige Utensilien benothi-get, welche zu Folge der hohen Gubcrnial-Verordnung vom 6. März 1841, Z. 5907, im Licitationöwege beigeschasst werden sotten, als: 42 Stück feine Leintücher, 42 St. grobe Unterlagleintücher, 21 St. Kopfpölster-Ueberzüge, 21 St. Servietcn, 21 St. Handtücher, 28 St. Hemden, 14 St. Schlafröcke, 7 St. Madratzen, 7 St. Madratzen-Polster, 7 St. Strohsacke, 7 St. Strohsäcke-Polster, 7 St. 264 Sommerkotzen, 7 St. Winterkotzen, 7 St. schwarze Unterlagkotzen, 14 St. leinene Unterröcke, 2l St. große Fatschen, 2l St, kleine Falschen, 42 St. große Windeln, 42 St. kleine Windeln, 42St. Kindcrleintücher, 7 St. grüne tullene Kopfbedeckungen, 7 St. mit Baumwolle gefüllte Kinderdecken, 14 St. Kinder-Stroysäcke, 7St. Bcttstatte von weichem Holz, braungelb angestrichen, 7 St. Bettkasteln von weichem Holz, braungelb angestrichen, 7 St. Kopftafeln, 3 St. Sesseln, 2 Bt. lieib-stühle, 7 St. Spuckttügeln, 7 St. Fußscha-mel, 7 St. Kindcrbcttstatcln, 7 St. Suppenschalen, 7 St. tiefe Teller, 7 St, flache Teller, 7 St. Eßlöffel, 7 St. Messer und 7 St. Gabeln, 1 St. metallenen Leuchter, 1 St. eiserne Lichtschcere, 7 St. gläserne Trinkbecher, 7 St. gläserne Medicinbcchcr, 7 St. Pantoffeln. — Die dießfällige Limitation wird am 19. April 18^1 Vormittags um 9 Uhr in der Amtskanzlei der hierortigcn Wohlcha-tigkeits-Anstalten - Direction abgehalten werden, wo auch die Muster der erforderlichen Leinwandgattungen und der sonstigen Erfordernisse angesehen werden können. -"> Direction der k. k. Staats- und Local- Wohlthä-tigkeits - Anstalten zn Laibach am 1(1. April 1641. Vermischte Verlautbarungen. Z. 4»ä. l5) Nl. 5n5. Edict. Vom k k. Bezisksgelichte Gurtfeld wird tem slit mehr als 5li Jahren unbekannten Aufentdal^ tes abwesenten Michael Thamaschin hiemit erin' «crt, daß er binnen ci»em Jahre, sechs Vochen und drei Tagen entweder selbst zu erscheinen, oder diesem Gerichle und tem zur Vertretung seiner Rechte unter Oincm bestellten Curator Andreas Jann von Hrcvaschkibrod van seinem Leben Nach« richt ,u geben bade, widrigens derselbe für todt lltlä't, und dessen Vermögen den lcguimen Er» hen einaeantwortct ircrden wurde. K. ^. Bezirksgericht Gurlfcld den 27 März ,34». ______________ Z. 46.. (3) Nr. .264. O d i c t. Von dem k. t Bezirksgerichte Radmannsdorf »r'ird cff^lUlich «und gemacht: Eä sco auf Ansuchen ee, Herrschaft, Beldcs, in die executive Vcrau-herung der. eer Herrschaft Veldcs zul, Urb. Nr. ^2^5 dienstbaren, zu Neuming, «ul, HauS.Nr. 7 liegenden, dem ?lndrcas Schuschnig gehöligen, u„b sscrichllich auf 52« fl. O. M. bcwerlbelen Driltelhubc, wegen schuldigen WaldschadenelsaheK p'- '5 fl. 2a tr., der lZommissionökosten pr. 5 fl. ^ tr.. und der Oxeculicnskosicn gewilligt, und icyen hicz^ L,ci Feilbietungstermin», und zwar; f"/",^- Mä',, 3. April und 3. Mai 184,, Mßmaj Polmmags »m Z Uhr im 0rt, 3leu« ming mit dem Beisatz« b,stimmt worden, daß tiese Drittelhube, wenn sie bei der ersten od«r zweiten Fillbielungstagsayung nicht um ode» über den Schähungs«rerth an den Mann gebracht würde, bei der ernten auch unter demselben hint« angegeben werden würde. Die vicilatienöbcdmgnisse, das Schähungs« protocoN und kcr Grundbuchöextract tonnen hier» amts ln den Amtsstunden eingesehen werden. K. K. Bezillögericht Radmannsdorf am 2/z. Jänner »64». Anmerkung. Bei der ersten und zweiten Fcilblctunq ist s«i>, Kauflustiger erschienen. Fe ilbietu», g s . Edict. Vom Bezirksgerichte W'ppuch wird bekcl,n,t gemacht: Es scy über Ansuchen eeS Herrn Johann Nep. DoNenz von Wippach wegen ihm schul« diger 7» ft. 44 tr., die öffentliche Feilbietung der, dem Joseph Bout von Olscl eigcluhuinlich gchö» rigen, jur Herrschaft Wippach 5l,K Bergrechts» Grundbuchs Toni. I. Nr. 469 dienstbarci,, ans 7^0 st. gerichtlich geschätzten Weingarten und Ocl-nisse 5ll-2l>l,e, ^iliiia uni) Viilizcl!^,« genatl».al Bormittag in loco Orscl. mit oem Anhange bestimmt worden, daß dl» Psandle^litättn bci tcr «lst<« un» lwtite" Fcilbietulig nur uin dcn Sch^t» iungswcilh oder darubcr, bc> der dlillin aber auch unter demselben hinlangegtden werden würke«», Hilju l,erdtN »>e Kauftustigcn zu erscheinen «ingcladen, uno sönnen inzwischen Lie Schähuc», UNd ten Grunöbuchsevtract hicramtö ciilsehen ug NezirtSgericht Wlppach am »5. Februar lti Z. 52. (6) —— Edict. Bon d,m k. t. Bezirtögcrichte Idria wird durch atg»«wärt!gsg lZdict bekannt gemacht: E5 scy auf Unlangen des ThomaS Lcßk>?vih.. Besitzer der, zu Idria Haus . Nr. 255 liegenden, o,r Berg« 6amcral » Herrschaft Idria «>ik Urb. Nr. »56 dienstbaren Realität, in die Olnlcilunq der Amor^ tisalion eines unterm 2o. Jänner l^li^ auf den. Namen eines gewissen Anton Kauischilsch aufge« stellten, und am nälnlichen Tage 5uk Fol. 2,^. Vand I, aui dicse Realität intübulirltn Schuldscheines von 5c»o st. gcwiNigct worden. Da weder tcr Tabular. Gläubiger noch dessen allfällige Erben bttannt Hnd. so wird zur Anmeldung der auf diese Tabularpost zu machendet» Ansprüche eine Frist von Ginem Jahre, sechS Wo. chen und drei Tagen, von dem untengeschtcn Tage gerechnet, mit dem Beisatze bestimmt, daß, wenn binnen dieser Frist sich Niemand dieser Darlehensforderung wegen Melden, und seine Rechte auf dieselbe dartbun würde, dieser Schuld» schein auf weiteres Ansuchen des obbenanntey. Realitätt'nbeslyers ohne weiterö als amollisirt ,r» tlärt, und die Loschungsurlunde ausgefertiget werden würde- K. K. Bezirlsgerichl Isria am 5o. Dccem« her »ö^o.