Beilage zurLäidachk'r Zntnng ^lrO 98^ MM W^M^ , , 5 7,9 3' . ^ , , ' Kurrende. Die fast jährlich im Lande hie und da ausbrechende Hornbieh- seuchen machen es zur Nothwendigkeit, mit aller Strenge am die Erfüllung jener Vorsschten zu wachen, und zudrlngen,diezurVer- . Hinderung einer dtesfällfgen Verbreitung längstens vorgeschrieben sind. In Rücksicht dessen wird daher anmit verordnet; imc. Da die Absonderung d«'s kranken Viehes von dem gesunden die vorzüglichste Wurkung zu Verhütung der weitern Ansteckuna bewiesen hat, gleichwohl aber die Erfahrung lehret, daß die'Seuchen entweder dtt'ch die Ver-tuschung des anfättglichen Ausbrüchs, oder durch den Verkauf des ki anken Viehes immerhin ausgebreitet werde, jo wird den Werdbezjrkcn bei eiaener Haftung nächhruk-samst eingebunden, den 'n Unn'rtbam'n, damjt sie sich b<>i seinen sowobl bei i''d'>.'G^egcnhc't undnölhigenfalls durch esgells zuver' anstaltend« wiederholte Kundmackungen, die bestehenden Vck-sickts-masregl'ln und Sanieätsanordnungen verläßlich und bcgreli^ch del-zuhl'ing?n, mW clnzup« ägcn, als iuch insbesondere ssolche im einzeln, und mit Uiberzeugunss i-desmahl vonutragcn, und zu erneüernl. fo oft ein Vicheigeuthümer das^vorgeschrtebene Gesundheitsjeugltisi zu siustreibuna oder Verkauf des Viehes abhollets, oder ein solches bei-brinaen ^wird; welche sichere BefolgunC von Sanitätskommissär protokollmaßig vorzumerken, und von dem Unterthan nnt Unterschrift oder Kreuzzeichen ihme zu bestattigen is^^^ Da nun solchergestalt eines Theils sichNtemand mit derUnwissen-heit dieser gesezllchen Anordnung gültig entschuldigen kann, andern Theils aber die Hindanhaltung der Seuchen die genaueste Strenge nothwendig macht, so werden^dte Uibertretter dieser Anordnung nicht nur nach d'M 25. Paragraph des 3. Kapitels desGesezbuchs über Vcr-brcchels'Md Strafen in dmMlcn beurthetlt werden, wo 9. Jemand mit seinem Vieh, oder die Seuche vertragen könnenden Materialien einen der Viehseuchen wegen gezogenen Kordon ohne Anmeldung und erhaltener Erlaubniß, übertritt, b. aus verdächtigen Gegenden besonders mit Vieh einschleicht, und einen falschen.Ort / woher er gekommen, angiebt / D^W e. sich falsche Gesundheitspässe und Urkunde zm'Paßjrttttg selbst s^herfertiget, zur Verfertigung derselben mitwirkt, ober wenn sie hon s andern verfertiget worden, Gebrauch macht, k d. einer achten aber einem andern angehörigen Gesundheits- ^ Urkunde sich bedient, und h e. hon einer falschen-oder unrechtmäßig gebrauchten Gelun^ l heits - Urkunde etwas weiß, und davon nicht bei erster GelMnheit k die Anzeige macht; ^ sondern, man wird auch derlei Uibertretter, und die sich dabei D etwas zur Schuld komen lassenden Individuen, nach Maasgabe der k Umstände inGemäßheit des 28. ^. diesesKapitels des Gesätzbuchs un- ^ nachstchtlich bestrafen zu lassen wissen. « Welches daher zu Jedermanns Wissenschaft anmit bekant ge- ^ macht wird. kaibach, den 20. November 1799. Den 20. Dez. 1799- wird das abgebrandte Gebäude der Herr^ schaft Reuttenburg zur Adtrctguug, und relp. das in dtesem G bau-de befindliche Matenale zur Hinwegraumung öffentlich verkauft, und verstl-tqert werden- DerSchatzunqsans^laq. und dic^aufsbeding« mffe können von den Kaufsliebhabern täglich w der Amtskanzlei dte Hcrrschalt Klingenfelö eingesehen werden- Marktpreis deS Getraids allhier in Latbach den 4- Dez. 1799. f. skr. ß. f^ ft. lsr^ Waitz ei« halber Wiener Meyen - - - 2 13 2 z< 1)53 Kukuruz - , - - Detto - - - - '"l^--------— — Korn - - - - Detto - - - - i<5c> 1144 1 zy Gersten - - - - Detto ---- — —--------.------- Hirsch - , - - Detto - - - - 1 «. ^.------------ Haidcn - - - - Detto - - - - 1 32 — — _ ^. Haber - - - - Detto - ? - - 1 i^—--------^- Magistrat Laibach den 4. Dez. 1799. Anton Pauesch, Raitossizier. DM Verstorbene zu Laibach im Monat November 1799. Den 28. Elisabeth Dekalin, Taglöhners T., alt 21 Tag, in derGradischaN. 45< ^» — — Maria Melingin, Gouvernantin, bei Exz. Gr. Lamberg. aet 79 Jahr, in der Herren Gasse Nro. 356. -- 29. Margaretha Iereyin, Wittwe, alt 65 Jahr, auf der Pollana Nr. 79»