l» Nr. 318. Montag den 2:;. September 1850. Z. 179s. (2) ^ ^ ^ Nr.N077. Kundmachung. Von der k. k.Cameral-Bezirks - Verwaltung Ncustadtl wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer vom Wein-, Weinmost- und Obstmost-Ausschanke, dann vom Viehschlachten und Fleischverkaufe in den unten angeführten Gerichts- oder Steueramtsbezirken für das Verwaltungsjahr 1851 mit oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Vertrags - Erneuerung in die Jahre 1852 und 1853 an den nachbe-benanntcn Tagen versteigerungsweise in Pacht auögeboten wird, und zwar: In dem ganzen Umfange gegen den Auöru föpreis sdie^Verste^gcrung findet ___ .- . .,---------^- Statt ^. für den für das ^ . , des Steueramts« . )l,,5sckank Kleist oujammen ^, h^„ ^ Bezirkes der neuen Ortsgemeinden "usschank_____Oleljch_____________^ ,/ . , l^ _^________I_______________________________ > fl. ! kr. j fi. j kr7> ss. j kr.____________Amtölocale St. Martin bei! Kreßnitz, Ttebeleu, St. Martin, Littay, Billich ^. öittay berg, Gradische........ 5558 - 17N0 - 7258 — U Feistritz, Mariathal, Zirnik, Nassenfuß, St. 3 Z Nassenfuß) Ruprecht, St. Kanzian, St. Margatethen, « ^ Trebelno und Terschische ..... 5359 3« ,600 — 6959 3U ^ ^ Geilendem ! "mbruß, Hof, Hinach, Langcnthon, Seifen- ^ . Veljenverg herg und Sagratz........ 387« - 730 - 4600 - FF !^ ^ Bukovih, Goreinavaß, Großgaber, Obergurk, - ^ e, ^ F^ St Veit, Mulau, Praprezhe, Podborsl, Ro^ Z" ^ ^ .»-^ -^ dokendorf, Themenz, Zheschenzhe, Velkepche, ^ Z' « ^ ^ Göttenitz, Morobitz, Ticfcnbach, Kostet, L 5 Z ^'^^ < Obergraß , Suchen (mit der Glasfabrik), <^ ^ 6 ^^ ^ Ossiunitz, Ncssclthal, Büchel, Kummerdorf, «» <- ^2 " 5 Friesach, Katzcndorf, Rcichenau, Buchberg und .^« ^ '^3 V Deutschau.......... 7835 — 111U — 8945 — ^" ^ ^^ , Rcifniz, Danne, Iurjovitz, Schuschje, Strug, - NA "" ^ V Reifniz 1 Niederdorf, Soderschitz, Weinitz, Großpölland, ZO 5 A'Z' ! Gora und Laserbach ...... 4UW — 200ft — «9NU — <» .2 ^ ^A . ^ Auersperg, Liplein, Ossolnig, Kompolle, Pod- Z ^« Großla«i<- ) gora, Ra7tt — 347U - ^ t- Zusammen . . 1«l35 — 41»0 — l 20315 — ^i Vor dem Tage der mündlichen Versteigerung werden auch schriftliche, mit dem 10F Vadium belegte, mit der Bezeichnung der Pachtobjecte an der Außenseite versehene, versiegelte Offerte zugelassen. Solche schriftliche Offerte müssen aber, und zwar jene für die Steueramtsbezirke St. Martin, Nassenfuß, Seisenbcrg, Sittich, Treffen und Weirelstcin vor dem 30. September, und jene für die Steueramtsbezirke Gottschee, Reifniz und Großlaäk' vor dem 1. October 1850 bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltungs-Vorste hung in Ncustadtl eingebracht werden. In denselben kann ferner der Anbot für einen oder mehrere Steueramtsbezitke gemacht werden; nur sind die Anbote für jeden solchen Bezirk abgesondert zu beziffern, und zugleich mit Worten anzuschreiben, und es dürfen die Offerte für die ersteren sechs Steueramtsbezitke nicht auch schon Anbote für die Steueramtöbezirke Gottschee, Reifniz, und Großtat enthalten, für welch' letztere Be« zirke daher eigene Offerte cinzubtingen waren. Bei der mündlichen Versteigerung haben die Licitanten für jene Steueramtsbczirkc, um welche sie zu concur-rnen gedenken, den zehnten Theil des Ausrufs» prcises vor ihrem Anbote als Vadium zu erlegen. Gegen den Schluß der Versteigerung werden auch die Steueramtsbezirke zusammen ausgerufen werden. Sämmtliche Pacht' und Licitationsbedingnisse können bei dieser Cameralbezirksvcrwaltung, oder bei den genannten k. k. Steucramtern, oder endlich bei den k. k. Finanzwach - Commissären in Weixelberg und Gottschee eingesehen werden. Diese Bedingnisse sind übrigens die gleichen mit jenen, welche rücksichtlich der Vcrzehrungs-steuer - Pachtungen in Krain und namentlich in dem Amtsblatte der »Laibacher Zeiiung" Nr. 202, 204 und 205 für den Vcrzehrungssteuec-bezug in den neuen Steueramtöbezirkcn Egg und Wartenberg bereits veröffentlicht worden sind. K. K. Cameral « Bezirks - Verwaltung, Ncustadtl, am 16. November 1850. ^ 5800. (3) Nr. 5652. Concurs-Ausschreibung, wegen Besang der bei der k. k. öandeshaupt-^. <^l^"tz erledigten ersten Cassiersstelle mit oem ^ahresgehalte von Siebenhundert Gulden, dann der ersten Casse.Amtöschleiberöstelle mit dem Iahrcsgchalte von Dreihundert und fünfzig Gulden. Bei der k. k. Landeähauptcasse in Gratz ist die erste Cassicrsstelle mit dem Iahresgchalte von Siebenhundert Gulden und der Verpflichtung zur Leistung einer Caution im Betrage von 1000 fl. __ und die erste Amtsschrcibersstelle mit dem Iahresgehaltc von Dreihundert und fünfzig Gulden in Erledigung gekommen. Diejenigen, welche um die eine oder andere dieser Dienstesstcllen, oder im Falle durch die Besetzung derselben eine Casse-Offizialsstelle mit 600 fi., 500 fl. oder 400 fi., — oder eine Casse.Amtsschreibersstelle mit 300 fi. Iahresge- 7Htt halt erledigt werden sollte, auch um letztere in dic Erwerbung treten wollen, haben ihre, mit der Nachweisung über ihre Befähigung für den Cassedienst durch die abgelegte Casse-Prüfung, und über ihre bisherige Dienstleistung belegten Gesuche durch ihre vorgesetzte Behörde längstens bis 5. October !tt.",<> an die Landeshaupt-Casse in Grah zu überreichen, und in derselben anzugeben, ob, und in welchem Grade sie mit einem Beamten dieser Landes Haupt-Casse verwandt oder verschwägert sind. Bonder k. k. Finanz-Landes-Direction für Steiermark, Kärntcn und Kram. Gratz am 7. September 1850. Z. 1799?"(2)"" Nr. 7494. K u n d m a ch u n g. Von der k k. Camera l-Bezirks-Verwaltung in Laibach wird in Folge Auftrages der hochlöb-lichen k. k. Finanz-Landes-Direction in Gratz vom tt. Sept. I85l>, Z 5«4<», kund gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungs-steuer von Wein, Weinmost, Obstmost und Fleisch auf das Verwaltungsjahr 1851, mit oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Vertragserneuerung, in dem neu-creirten Gerichts - und Steuerbezirke Stein, bestehend aus dem früheren politischen Bezirke Münken-dorf, dann den vom ehemaligen Bezirke Flöd-nig zugefallenen Catastralgemeinden Pole, Re-par, Schenkenthurn, Skarutschna, Wespe, Vo-ditz und Wukauza, endlich der vom Bezirke Kreutbcrg zugefallenen Catastralgemcinde Ra-domle in Pacht ausgegeben wird. Als Ausrufspreis wird der Betrag von .... 14.997 ft «^ kr'. M. M. wovon auf Wein und Most . 12.589 >> 23^ >> » und auf Fleisch . 2407 » 43 » „ entfallen, festgesetzt. Die Verhandlung findet bei der k. k. Came-ral-Bezirks-Vcrwaltung in Laibach am 3 Oct. I85U um IN Uhr Vormittags Statt. Die schriftlichen, mit dem Mproc. Vadium belegten Offerte sind bis 2. October 1X,l» Mittags, bei der k. k. Camcral-Bezirks-Ver-walttmgs-Vorstchung einzubringen. Auf schriftliche Offerte, welche nach diesem Zeitpuncte einlangen, so wie auf solche, welche anderswo als an dem bezeichneten Orte überreicht werden, und auf solche, welche mit dem Ittproc. Vadium des Ausrufspreises nicht belegt seyn sollten, wird keine Rücksicht genommen werden. Die Pachtbedingnissc sind folgende: Erstens. Dem Pächter wird von der Staatsverwaltung das Recht eingeräumt, während der Dauer der Pachtung die Vcrzehrungs-steuer von Wein, Wein- und Obstmost, dann Maische und Fleisch, nach den in dem illyr. Gubernial-Circulare vom 2 Tagen nach erfolgter Kundmachung über die eintretende Aenderung der Vertrag von keiner Seite aufgekündigt wird, so bleibt er noch durch seine ganze Dauer in Kraft. Wenn in dem Bezirke des Pächters während der Pachtzcir die Pachtung berührende, vcrzch-rungssteuerpflichtige Unternehmungen zuwachsen, so wird derselbe hievon nach Maßgabe der einlangenden Anmeldungen von der Gefallsbehörde unverzüglich in die Kenntniß gesetzt werden. Gestattet jedoch der Pächter die Ausübung derselben, ohne daß die Partei den vorgeschriebenen gcfällsämtlichen Erlaubnißschein gelöst, und sich damit bei ihm ausgewiesen hat, so fällt der für diese Uebertretung der Gefällsvorschriften zu entrichtende Strafbett-ag nicht dcm Pächter, sondern dem Aerar zu. Zwölftens. Den bedungenen Pachtschilling ist der Pächter in gleichen monatlichen Ra-, ten am letzten Tage eines jeden Monats, und wenn dieser ein Sonn- oder Feiertag wäre, am vorausgehenden Werktage an die ihm bezeichnete (Hasse abzuführen verpflichtet. ^ Wenn die Caution im Baren bestellt worden, so kann deren Betrag auf Verlangen des Pächters beim Auögangc der Pachtzeit den drei letzten Monatsraten dcsPachtschMmgs zur Hälfte, nämlich dergestalt eingerechnet werden, daß in diesen Monaten immer nur die Hälfte des entfallenden Pachtschillings vom Pächter abzuführen, die andere Hälfte aber aus der Caution zu entnehmen seyn würde, deren Rest sohin nach geendeter Pachtung dcm Pächter, wofern das Gefall keinen weitern Anspruch an ihn zu stellen hat, zu verabfolgen seyn wird. Dreizehntes. Wenn der Pächter eine Pachtschillingsrate zur festgesetzten Zeit nicht abführt, so hat er nicht nur von derselben die Verzugszinsen zu 4 vom Hundert für die Zeit vom, Tage, der auf den Verfallstag folgt, bis zur! Tilgung der Rate, zu entrichten, sondern es soll, der Gefällsvcrwaltung übcrdieß noch das Recht zustehen, den Ausstand ohne wciters durch die Caution zu decken, zugleich aber die weitere EinHebung des Gefälls einstweilen auf Rechnung und Kosten des Pachters durch einen von der Gc-fällsbehördc aufzustellenden, allenfalls von der Steuerbczirksobrigkeit zu beeidigenden Sequester besorgen zu lassen, und aufGefahr und Kosten des säumigen Pächters das Pachtodject neuerdings feilzubieten ; falls aber die Pachtvcrsteigcrung fruchtlos bliebe, Abfindungen mit den steuerpflichtigen Parteien einzugehen, oder die tariffmaßige Einhcbung einzuleiten, und sich rücksichtlich der! Sequestrations- und Nelicitationskosten, so wie der allfälligen Differenz zwischen dem bei der Rclicitation, oder bei den Absindungen, oder, beider tariffmaßigcn Einhcbung hielten Betrage,! und zwischen dcm conftattuläßigcn Pachtschillinge,! und überhaupt lücksichtlich aller aus dem Con^ ttactöbuche entstehenden Forderungen an der Caution des Pächters, und wenn sie nicht hinreicht, an seinem übrigen Vermögen schadlos zu halten; ein allenfalls sich ergebendes günstigeres Resultat der neuen Fcilbietung oder der Abfindung, oder der tariffmäßigen Einhcbung sott aber nur dem Gefalle zum Vortheile gereichen. Uebrigens soll es der Gefällsvcrwallung freistehen, den Aus-rufspreis für die Nelizitation nach Gutbcsinden zu bestimmen, und wenn das Object um denselben nicht an Mann gebracht wird, auch Anbote unter dcm Auörufspreisc anzunehmen, und es soll der Pächter nicht berechtiget scyn, dchivea.cn Einwendungen gegen die Giltigkcit debilitations-actes zu machen. In derselben Alt vorzugehen, und sich an der bei der Versteigerung erlebten vorläufigen, oder der nach dem ti. Absätze erlegten ordentlichen Caution, so wie dem übrigen Vermögen des Pachters schadlos zu halten, soll die Gefallenverwaltung auch dann ermächtiget seyn, wenn der Erstcher den Antritt der Pachtung verweigern, oder die beduugene Pachtcaution nicht in der festgesetzten Zeit leisten sollte, oder wenn vor oder wahrend dcr Pachtung sich offenbaren würde, daß dem Pächter ein oocr das andere im zweiten Absätze dieser Pachtbcdingungen enthaltene Hinderniß zur Uebernahme oder Fortsez« zung der Pachtung entgegen stehe. Vierzehnte ns. Ucber diese Pachtung wird kcinc besondere Vertragsur künde errichtet, sondern dieses Versteigcrungsprotocoll hat im Falle der Genehmigung des Bestbotes zugleich die Ttelle dcr Vt'rtragsurkunde zu vertreten, daher dasselbe sogleich nach der Versteigerung in doppelter Ausfertigung allseitig zu unterfertigen, und rücksichtlich des Erstehcrs mit dcr Unterschrift zweier Zeugen zu versehen seyn wird, wo sohin nach erfolgter Genehmigung das mit der Ratificationsclauscl versehene ungestämpelte Exemplar dem Pachter gegen dessen Empfangsbestätigung, und gegen Erlag dcr Stämvelge-bühr für das andere in den Händen dcr Gefällt Verwaltung bleibende, und mit dem Vorschrift-mäßigen Stampcl zu versehene Duplicat übcrge-l,en werden sott. Nur in dem Falle, wenn das schriftliche Offert eines abwe se n d en Offercnten den Bestbot enthalt, wird aufGi undlagedes Offertes und dcr Pachtbedingungcn ein förmlicher Vertrag in zwei gleichlautenden Parien errichtet werden. Sollte dcr Offerent sich weigern, diesen Vertrag zu unterfertigen, so vertritt das ratifi-zirte schriftliche Offert in Verbindung mit den ! Licitationsbedingnisscn die Stelle der förmlichen ! Vtttragsurkunde, und haben die im vorhergehen: den Absätze festgesetzten Rechte der Gefallsverwal-tung einzutreten. Fünfzehn tens. Für den Fall, wenn der Pächter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, stellt es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufgchaltencn Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dcm Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machcn zu können glaubt, offen stehen sott. Sechzehn tens. Wird dieftr Vertrag nicht schon ausdrücklich auf eine bestimmte Zeitdauer geschlossen, so kann er von Seite des AerarS drei Monate, von Seite des Pächters aber bis 15,. Juli vor Ablauf des Verwaltungsjahres auf« gekündigct werden. Diese Aufkündigung muß von Seite des Pächters, wenn sie beachtet werden soll, bn dcr Cameralbezirks - Verwaltung, in dcrcn Bezirk das gepachtete Object gelegen ist, innerhalb der festgesetzten Frist überreicht werden. Erfolgt keine Aufkündigung, so hat der Vertrag auf ein weiteres Jahr unter denselben Bedingun» gen, unter denen er abgeschlossen wurde, zu gelten, für jedei' Fall erlischt derselbe aber auch ohne gegenseitige Aufkündigung mit Ende des Verwal-tungsjahrcs 1853. Siebzehn tens. In Folge hoher Finanz-Ministcrial - Verordnung vom 5. Juli 1850, Z. 8844, wird mit Beziehung auf die M 5, 13, 15, 48 und 115 dcr neuen Jurisdictions-Norm hiemit ausdrücklich bestimmt, daß die aus gegenwärtigem Versteigerung-Protocolle, oder aus den, auf Grundlage dieses letzteren abgeschlossenen Vertragen etwa entspringenden Rechts-strcitigkeiten, — das Aerar mag als Beklagter oder als Kläger eintreten, so wie auch alle hierauf Bezug habenden Sichcrstettungs - und Execu« tionsschritte bei demjenigen im Sitze des k. k. Fiscalamtes befindlichen Gerichte, dem derFiö-cuö als Beklagter untersteht, durchzuführen seyen. K. K. Camera! - Bezirks, Verwaltung. Laibach . am 13. September i85tt. 7A2 Z. I8UU. (2) Ausschreibung. der Wahl der M itg lied er des Gemeinde r a t h e ö derHauptst adt Laibach. Mit Berufung auf die Kundmachung des Gemcinderathes vom lll. v. M., womit die Auflage der Wählerlisten veröffentlicht wurde, werden nunmehr zur Vornahme der Wahlen der Mitglieder des zu constituirenden Gemcinderathes der Hauptstadt Laibach, zu deren Erleichterung allen Wahlberechtigten bereits die gedruckten Ver-zcichnisse derselben zugemittclt wurden, nachstehende Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht: Es ist schon in der obgcdachten Kundmachung angedeutet worden, daß der Gemlinderath aus 3U Mitgliedern zu bestehen habe, die aus der Mitte aller Wahlberechtigten, insoferne ihnen die Wählbarkeit (das passive Wahlrecht) zusteht, von drei Wahlkörpern zu wählen sind, und daß jeder Wahlkörper zehn derselben zu wählen habe. Diese Wahlen werden nun vom dritten Wahlkörper am 1, October d. I., vom zweiten Wahlkörpcr am I. October d. I, vom ersten Wahltörper am 5. October d. I., und zwar alle drei im Nathssaale des Nathhauses Vormittags von 8 bis 12 Uhr vorgenommen werden Wahlbar ist jedes wahlberechtigte Gemeindeglied, welches das 3U Lebensjahr zurückgelegt und in Laibach den standigen Aufenthalt hat, in< sofern dasselbe nach dem § 3! der Gemeinde-ordnlmg hievon nicht ausdrücklich ausgenommen oder ausgeschlossen ist. Bei dieser Wahl sind die Wahlberechtigten nicht an die Wahlbaren des Wahlkörpers, in dem sie wählen, gebunden, sondern die Wahlberechtigung dehnt sich auf die Wählbaren aller drei Wahlkörpcr aus. Jeder Wahlberechtigte, der sein Wahlrecht ausüben will, muß zur bestimmten Zeit und an dcm vestimwtcn Orte vor der Wahl-Commifsion persönlich erscheinen, und hat dcrjcldcn den iym zugekommenen Wahlzettcl, auf dcm die von iym fürgewähltcn zehn wahlbaren Gemeiudeglicder genau und deutlich mit Vor- und Zunamen, Charakter und Wohnott zli bezeichnen sind, zu übergeben. Corporations üben ihr Wahlrecht durch jene Person aus, welche sie nach den bestehenden Gesetzen nach Außen zu vertreten berufen ist. Wer bei den Wahlen die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, ist als gewählt zu betrachten, und sollten nicht alle zehn zu wahlenden Mitglieder des Gcmeindcrathes die absolute Stimmenmehrheit erlangen, so werden die noch fchlenden bei einer zweiten — der engern Wahl, aus denjenigen Personen gewählt werden, die bei der elften Abstimmung nach jenen, welche die absolute Stimmenmehrheit erhielten, die relativ meisten Stimmen für sich hatten. Zeigt sich unter diesen eine Stimmengleichheit, so bestimmt das Loos, wer bei der engern Wahl berücksichtigt werden darf. Gegen die Giltigkeit der Wahlen können beim constituirten Gemcinderathe jedoch nur im Laufe von 8 Tagen nach dessen Constituirung Einwendungen angebracht werden. Gcmeinderath Laibach am 17. Sept. 185U. Z. l788. (3) Nr. 6926. E d i c ,. Von dem k. k. BeHllkägcnchte Umgebung l!ai-dach's wird hiermit bck.nnu nemachl -. Os welle» am 15. Olwder und am l5. No< vcmber l. )., Vcnmiltag um l> Uhr, die Fährnisse des Ioscpl) Penne von Pöndoif, pod. dim Anion Vinuid van Rogaz schuldigen 9 fi. ,5 ^. <. «. e,, össemlich feilgeboten und d,e Kauflustigen mit dem Beisatze eingeladet«, daß die zu ucttaufenden Fährnisse bei der zweiten Hcilbiclunq auch unler dem SchälM'gswellhe hiiuangegeben werden. K. s. Bezuksgelicht Umgebung Lmbach'ö am 7. SlpilMdcr 1850. Z. 1789. (3) Kundmachung. Eö wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die unterfertigte Direction Offerte zur Lieferung größerer Parthien von Enzian, Wcrmuth und Bitterklce übernimmt. Diejenigen welche gesonnen sind, eine derlei Lieferung zu übernehmen, werden eingeladen, die Liefcrungs - Offerte möglichst bald einzureichen, und in denselben die zu liefernde Sorte, Quantität, Lieferzeit und äußersten Preise genau anzugeben. Von der k. k. Bergwerks -^Producten-Verschleiß-Dilution. Wien am 14. September 185U. Z. l^!U^ (3) Verkaufs« Anzeige. Der sogenannte Caroline»! - oder Muster-l) 0 f am hiesigen Moraste, tliapp an der nach Sonnegg, Hollschec lc. führenden Strafe, bestehend aus einem nicdlichen Wohngebäude nebst tinem Magazin?, dann angemessenem Stalle, Dreschtenne, Schupfen und Wagcllrcmisc, mit aUen dermal bestehenden Wirth» »HafiSgeläthen, dann im Zusammenhange von 35^4 Joch ganz enisumpfien urid urbar oemachlen Aeckern, dlr gegenwärtig mit edlen Samengräsern zu zwei Drittheil be!äet sind, und schon im besten Cultursstandc da ste« hm, dann auch besonders ein Tel »ail» von n l. Stocke: zwei elegant eingerichtete Zimmer, und ebenerdig: ein Zimmer mit oder ohne Einrichtung, ein gewölbter Stau auf 4 Pferde und eine Futterkammer zu vernnetyen. Auskünfte hierüber gibt der Hausmeister. Z. N5U. (5) Die Haupt-Gewinn Ziehung der vom Staate garantirtcn Frankfurter Stadt' Lotterie besteht aus 16 Ziehungen, die am 2. October beginnen und am 19. October endigen. Gewinne: < ft- 210,000, — 2 ^ st. 100,000, — st. 40,000, — fl. 20,000, — fl. 15,000, " 2 i fl. 10,000, — 2 5 ft. 50,000, — 4 5 fl. 2000, — 50 " ft. 1000, :c. :c. Geringster Gewinn fl. 100. Der Pleiö eines für die vollständige Ziehung gültigen Loses, einschließlich des darauf fallenden Freiloses, betragt st «8 Conv. Münze, >, Los ll. 44, V« ^os si. 22, '/« Los st. !1 C. M. Verlosungsplan gratis. Die Beträge können in Banknoten oder in Coupcns unfrankirt eingesandt werden. Die amtliche Ziehungsliste wird jedem Bethei« ligten gratis zugesendet. Moriz Stiebet Söhne, Banquiers in Frankfurt a, M. Z. '815. (2) Interessantes. Im Saale des hiesigen Redouten-Gebäudes ist ein Cosmorama mit 8 Ansichten, von denen 6 die vorzüglichsten Puncte und Momente der Belagerung Venedig's im Jahre 1849 darstellen, aufgestellt. Das geehrte Publikum wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß diese Ansichten nichts mit den mittelmäßigen Arbeiten gewöhnlicher Cosmoramen gemein haben, indem diese nach allen Regeln der Kunst von einem Augenzeugen, dem venezianischen Maler l^ni«l ()'i^i (..„;l angefertigt sind. Dieser Maler arbeitet auch an einer der vorzüglichsten Ansichten von Laibach, welche in kurzer Zeit aufgestellt wird. Um einen zahlreichen Zuspruch von Seite des kunstsinnigen verehrten Publikums Laibach ersucht die Direction. Z. ,762. (7) Eine Wohnung ist am Hauptplatze Nr. 236 zu ver-miethen, und zwar: Der erste Stock: bestehend aus 6, theils hart, theils weich parquetirten Zimmern, Küche, Speisekammer, nebst den dazu gehörigen geräumigen Keller, Holzlege und Dachboden Das Nähere erfährt M(M entweder in der Handlung des Hrn. F. M. Ra-choy, oder beim Hausmeister daselbst. Z. 1810. (2) Wohnung. Zu Michaeli wird i Zimmer und i Cabinet, vorzüglich geeignet für Herren mit Diener, entweder mit oder ohne Möbel vermiethet. Das Nähere aus Gefälligkeit im Zei-tungs-Comptoir. Z. l8«6. (3) " Unterzeichnete gibt sich die Ehre, dem geehrten Publicum anzuzeigen, daß sieden ersten October ihren Schul-cursts wieder beginnt. Nähere Auskunft wird ertheilt im Rainisch'-sthen Hause, gten Stock, Nr. 210, Herrengasse. Laibach am 18. September 1850. Maria v. Ieyerabend. Z. 1792. (2) Anzeige. Das unterzeichnete Commissions-Büreau ist in den Stand gesetzt, Allen, welche bis spätestens den 2U. October d. I. deßhalb in frankirten Briefen bei ihm anfragen (also das geringe Porto nicht scheuen), ein nicht außer Acht zulassendes An erbiete« unentgeltlich zu mache«, welches für den Anfragenden schon im nächsten Jahre ein jährliches Einkommen biö zu 1tt,U0U Mark, oder viertausend Thaler Preußisch Court, zur Folge haben kann. Lübeck, im September l85U. Commissions-Vüreau, Petti-Kirchhof Nr. 308 in Lübeck.