H m t l a t t 5^. 139. Dienstag ven 18. Movember 1828. Giubernial - Verlautbarungen. Z. i/iäo. (i) Nr. 2Z668) 2901. C u r r e n d e des k. k. il lyrisch en Guberniums zu La» bach. — Mlrtelst welcher die Zollbestim-mung für die bei den Pcrcussionsgewehren gebraucht werdenden chemischen Kupferzündhüt-chcl: bekannt gemacht wird. — Da für die nun im Handel häufiger vorkommenden chemischen Kupferzündhütchcn zum Gebrauch bei den Percussions-Gewehren in den bestehenden Zollta-riffen kein eigener Zollsatz erscheint, so hat die hohe k. k. allgemeine Hofkammcr zu be-stnnn'cn befunden, daß dieser Artikel, dessen Emgangsverzollung bei den Commerzial-Granz-Zollamtern zu geschehen hat, in der Einfuhr mit einem Gulden zwey Kreuzer und zwey Pfenningen, und in der Ausfuhr mit einem Kreuzer zwey Pfenning Conv. Münze für das Wiener Pfund Sporco nn ganzen Umfange der Monarchie in die Verzollung zu nehmen sey. — Diese Zollbestimmung wird in Gcmaßheit einer herabgelangten hohen Hof-kammer-Verordnung vom 9. September d. I., Zahl Zi833, mit dem Beisatze zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ihre Wirksamkeit mit dem Tage der Kundmachung zu beginnen habe. — Laibach den Ii. October 1628. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes-Gounerneur. Peter Ritter v. Ziegler, k. k. Gubermalrath. Z. 1^41. 0) . Nr. 16I. St. G. V. Kundmachung zur Versteigerung des dem kramerischen Stu-dlenfonde gehörigen Hauses, Nr. sso, an der Lacken zu. Laibach/ sammt Garten. — Am 29. December d. I., um 10 Uhr Vormittags, wird in dem Gubernial-Rathssaale des Landhauses zu Laibach, das dem kramerischen Studienfonde gehörige Haus, Nr. 60, an der Lacken, sammt Garten zu Laibach, mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. Staats- Güter Veraußerungs-Hofcommission öffentlich verkauft werden. — Der Ausrufspreis ist auf 1980 fi. 55 kr., d. i. Ein Tausend Neun Hundert Achtzig Gulden 55 Kreuzer Conventions - Münze festgesetzt. — Dieses in der Gradlscha - Vorstadt zu Laibach, an der Trie-ster Llnie gelegene Gebäude besteht nur aus dem Erdgeschosse, und enthalt drey kleine Keller, eine Vorhalle/ eine gewölbte Küche, vier stuccadurte Zimmer und den Dachboden. Dazu gehört auch der anstossende, in zwey Abtheilungen bestehende Obst - und Küchengarten, im Flachenmaße von />o Quadrat-Klaftern mit einer Holzlege und einem Brunnen. Die wesentlichen Bedingnisse, unter welchen dieses Gebäude zum Verkaufe angeboten wird/ sind folgende: 1) Wird zum Verkaufe desselben Jedermann zugelassen, der Hierlandes zum Realitätenbesitze geeigner ist. — 2) Jeder Kauflustige, der an der Versteigerung Theil nehmen wltt, hat den zehnren Theil des Ausrufs-Preises als Caution bey der Versteigerungs-Eommission entweder bar zu erlegen, oder eine von dem k. k. Fiscalamte vorlaufig geprüfte, und bewahrt befundene Sicherstellungs-Acte beizubringen. — 3) Von dem Meistbote ist die Halfre vier Wochen nach erfolgte« Genehmigung des Kaufes und noch vor der Uebcrgabe des Gebäudes sammt Zugehör zu berichtigen, der Uebcrrest hingegen kann gegen dem, daß er auf dem erkauften Gebäude in erster Priorität versichert, und mit 5 pCt. verzinset wird, binncn fünf Jahren in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abgetragen werden. — 4) Wer-für einen Dritten einen Anbot machen will, hat sich vorläufig mit der Vollmacht seines Commttenten auszuweisen. Wer das Gebäude zu bcsichttgen wünscht, hat sich an das Verwaltungsamt der vereinten Fcndsgüter hier, welches im deutschen Ordens-Commenda - Hause seinen Sitz hat, zu verwenden. — Von der k. k. illyrischen Staats-Güter - Veraußerungs - Commission. Laibach am 4. November 1828. Leopold Graf v. W elsersheim b, k. k. wickl. Eubernial-Rath. 1036 Z. 1423. (2) 2ä Nr. 24767. Kundmachung. Bei Ablauf der Pachtzeit für die Post-Statthaltung zu Linz und Kleinmünchen, hat die k. k. allgemeine Hofkammer beschlossen, vom 1. August 1829 angefangen, die genannte Poststallhaltung mittelst eines Dienstvertrages auf die Dauer von neun Jahren wieder tn Pacht zu geben. — Die Bedingniffe, gegen welche die Poststatthaltungen hintangegeben werden, sind folgende: 1) Dem Unternehmer steht das ausschließende Recht zu, die Briefposten, Estaffetten, die k. k. Fahrposten, die Kuriere und die Reisenden mit der Extrapost von Linz und Kleinmünchen bis auf die nächst liegenden Poststatiomn gegen Bezug der jeweilig bestimmten Postritt - Tare, zu befördern, 2) Derselbe gemeßt den Titel eines k. k. Postmasters, und die damit verbundenen persönlichen Auszeichnungen und Freyheiten. 3) Ist er verpflichtet: 9) in dieser Beziehung sich nach den bestehenden Postvor-schnften, und denjenigen, die in der Folge ^noch erlassen werden dürften, genau zu benehmen; l>) in dem Poststatte zu Lmz wenigstens zwanzig, und im Poststalle zu Kleinmünchen wenigstens sechs diensttaugliche Pferde, nebst den erforderlichen gedeckten und offenen Kaleschen zur Beförderung der Reisenden, und den Wagerln zur Verführung der Briefpo-sien unausgesetzt im guten und brauchbaren Stande zu erhalten; c) in der Nähe des k. k. Oberpostamtes in Linz stets zwey Pferde, nebst den erforderlichen Postillons für Estaffetten und Kuriere, in Bereitschaft zu Hal-ten; ä) nut der erforderlichen Anzahl gut gesitteter, mannbarer und vollkommen verlaßlicher Postknechte versehen zu seyn 5 e) in Klcm-münchen eine Postexpedition zu unterhalten, diese selbst zu besorgen, oder durch ein verlaßliches und beeidetes Individuum unter eigener Verantwortung und Dafürhaltung besorgen zu lassen; f) die Poststallgerechtigkeit entweder selbst auszuüben, übrigens aber, wenn er in die Nothwendigkeit käme, sie an eme andere Person zu übertragen, die Bewilligung dazu vorlausig anzusuchen, und zu erwirken, und ^) eine Caution von Drey Tausend Gulden in Conu. Münze bar, oder mit einer annehmbaren Verbürgung einzulegen/ woran sich nötylgen Falls, und insbesondere alsdann gehalten werden würde, wenn eine Vernachläs-sigung^des Dienstes nach zwcvmaligen ffrucht-losen Ermahnungen oder Bestrafungen, nach Vonchrnt der Verordnung die Emfttzung eines Administrators nothwendig machen würde. 4) Obgleich die Poststallgerechtigkeit auf neun Jahre, folglich bis letzten July 18Z8, verliehen wird, so sott es doch dem Unternehmer frey stehen, die Unternehmung nach Umlauf der ersten, oder der folgenden drey Jahre, folglich mit letzten July i852 oder i8Z5, nach vorausgegangener halbjahriger Aufkün-dung aufzugeben. Der Staatsverwaltung hingegen bleibt das Recht der halbjährigen Auf-kündung einzig auf den Fall vorbehalten, wenn diese wcgcn Dicnstesvcrnachlasslgungcn in die Nothwendigkeit gesetzt werden würde, einen Administrator aufzustellen. — 5) Der Pachtschltting, den der Unternehmer zu entrichten sich verpflichtet, muß in Conventions-Münze in vierteljährigen Fristen vorhinein erlegt werden. — Dieses wird mit dem Beisatze bekannt gemacht, daß nach dem Durchschnitte der letzten 6 Jahre für die Beförderung: 1) der Briefvost bei Linz 1Z17 ss. 53 kr. bei Kleinmünchcn 460 st- 26 kr.; 2) der k. k. Fahrposten 2137 st. 19 kr.; Z) der Estaffeten bei Linz 94. fi. 6 kr., bey Klcinmünchen 2 fi. 6 kr.; folglich zusammen in emem Jahre an Rittgeldern H012 st. in Conventions-Münze erfolgt worden sind; daß aber dermal, wo die Eilfahrten - Anstalt bcde'ttcnd erwcttert worden ist, für die Beförderung der k. k. Fahr-Posten ein bedeutend qroßerer Betrag an Ritt« geldern entfalle. — D^'jenigcn, welche tnese Poststallgerechtigkeit zu erhltcn wünschen, haben folgende Puncte zu beobachten: 2a) die Gesuche müßen schriftlich und gesiegelt unter der Aufschrift „An das hochlobliche Präsidium der k. k. ob der ennsischen Landes-Regierung" und mit der Beziehung: Die Poststall-Pachtung betreffend, binnen 9 Wochen, somit bis letzcen December 1828 eingesendet, oder eingelegt seyn, da nach diesem Tage auf ein späteres Gesuch oder auf eine nachträgliche Erklärung keine Rücksicht mehr genommen, sondern die Unternehmung Demjenigen, der sich bls zum letzten December d. I. für die genaue Erfüllung der vorangeführten Verpflichtungen erklärt, zureichende Sicherheit ausweiset, und den besten Anbot macht, und gegen dessen Person nichts eingewendet werden kann, zugesprochen, und der Vertrag mit ihm abgeschlossen werden wird; dk) In dem Gesuche muß daher eine diesen Anforderungen entsprechende bestimmte Erklärung, und dieses insbesondere, ob, , und welchen jahrlichen Pachcschitting der Gesuchstellcr zahlen will, oder welche Vergütung derselbe etwa ansvre-chen zu können vermeint, dann wie er die Cautwn oder Verbürgung mir Iaoo st, M. M. io37 oder etwa von einem höheren Betrage zu leisten gesonnen ist, enthalten seyn, mit dem ausdrücklichen Beisätze, daß sein Gesuch so-glelch verbindliche Kraft haben, und er acht Tage nach geschehener Aufforderung die Eau^ tion einzulegen, und den Pachtvertrag zu unterfertigen, widrigens aber für jeden Nachtheil oder Schaden zu haften, verpflichtet seyn soll. __ co) Der Aufenthaltsort des Bewerbers muß in dem Gesuche genau angegeben seyn, und diesem ein Zeugniß der Orcsobrig-bcit, unter Mitfertigung des kaiseil, königl. Kreisamtes oder der k. k. Polizcpvehörde beilegen, worinn der sittliche Wandel, gute Ruf und dle Vermögensumstande des Bittstellers bestätiget werden. — äci) Würden mehrere Personen in Gesellschaft die Ausübung der Poststattgerechtigkeiten zu erhalten wünschen, so muß dieses im Gesuche angeführt, und Derjenige von ihnen, welchem die Lel-tung des Geschäftes übertragen werden wollte, ausdrücklich genannt werden, weil die persönliche Auszeichnung (Nr. 2) nur diesem allein zu Theil werden könnte, dagegen aber auch nur von dicscm das Zeugniß, wovon im vorigen Absätze Erwähnung geschieht, einzulegen seyn würde. — Die übrigen Bestimmungen des Dienstvertrages sind bei der hiesigen Oberpostamts - Verwaltung einzusehen. Von der k. k. ob der ennsischen Landes-Regierung. — Linz am 29. October 1828. Peregrin Freyherr v. Eiselsberg, k. k. Regierungs-Secretar. Z. 1422. (3) aä 6uk. Nr. 24423. Concurs zur Besetzung der an der hiesigen Universität erledigten Lehrkanzel der Philosophie und der Geschichte der Philosophie, womit ein Gehalt von i5oo Gulden, mit dem Vorrückungs-Rechte in die höhcrn Gehaltsstufen von 1800 und 2000 Gulden Conv. Münze für einen Professor weltlichen Standes, verbunden ist, wird zu Folge k. k. Studien-Hofcommissions-Verordnung vom 11., Erh. 19. laufenden Monates, Zahl 5iiZ, an der hiesigen Hoch-Schule den 11. December l. I. ein Concurs abgehalten werden. — Diejenigen, welche sich diesem Eoncurse zu unterziehen gedenken, haben sich bei dem provisorischen k. k. Vice-Directorate der philosophischen Studien allhler ;u melden, und sick vorlaufig über ihr Alter, Geburtsort, Religion, Stand, zurückgelegte höhere Facult'ats-Studien, sonst etwa schon geleistete Dienste, sittliches Wohlverhalten :c. auszuweisen, und ihre Bittschriften mit den ers forderlichen Zeugnissen und Urkunden zu belegen. — Von der k. k. Nied. Oester. Landes - Regierung. Wien am 22. October 1828. Stavt - unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 14Z3. (1) Nr. 658i. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sei von diesem Gerichte auf Ansuchen der Ursula Iosch-te, wider Andreas' und Gertraud Vouk, in die öffentliche Versteigerung der, den Erequir-ten gehörigen, auf 3/ fi. 6 kr. geschätzten Fahrms-se gewllliget, und hiezu drey Termine, und zwar auf den 10. und 24. November, dann 9. December l. I., jedesmahl Vor- und Nachmittags zu den gewöhnlichen Amtsstunden, in dem Hause, Nr. io, in Hühnerdorf, mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn diese Fährnisse weder bei der ersten noch.zweyten Fcllbietungstagsatzung um den Schatzungs-Betrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schatzungsbetrage hintangegeben werden würden. Laibach den i5. October 1828. Anmerkung. Bei der ersten Feilbietung sind nicht alle Fahrnisse nach dem Schätzungswerthe angebracht worden. 3,1427. (2) ^ Nr. 639z. Von dem k. k. «Vtadt-und Landrechte m Krain wlrd bekannt gemacht: Es sey von t>>esem Gerichte auf Ansuchen der Anna Aschmann, wlder Theresia Podkraischeg, Vor-münderinn, und Stephan Gchcbcck, Mitvor« mund der Johann Podkralscheg'schen Km« de«, Joseph, Franzitzka und Apollonia, in die öffentliche Versteigerung deß der Erequirten gehörigen, auf 2409 si. 3o kr. geschätzten Realitäten, als des Hauses Nr. 17, i» der Krakau, sammt zugehörigen Garten, dann des Waldantheils Urb. Nr. 79, ge« wllliget, und hlezu drey Termine, und zwar auf den i5. December l. I., dann ,2. Jänner, und 16. Februar 1829, jedesmal um 10 Uhr Vurmlltags vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte mtt dem Beysatze be« stlmmt worden, daß, wenn d«ese Realitäten weder bey der ersten noch zweyten Feilbie-tungs« Ta^'atzung um den Schatzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bey der dritten auch unter dem Schc'tzuligsbttrage blntangegeben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen ic>33 frey steht, dle dießfalligen Licitationsbeding-nisse, wie auch dle Schätzung m der dieß-landrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bey dem Hrn. Dr. Ho-mann , Vertreter der Executions - Führermn» einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach den 5. November 1828. A l428. (,) 'Edict. Nr. 7062. Von dem t. k. Stadt - und Landrechte in Kram wird hiemit bekannt gemacht: Daß in der Rechtssache des Joseph Eeumg, w»der Barthelmä Doberleth, w^gen schuldigen 486 st. /44 kr. M. M., c. 5. c. die executive Fellbletung der Gegnerischen, in die Execution gezogenen / auf 70 ft. 5a kr. Eono. Münze, geschätzten Mobilien, auf den 9. und 23. December 1828, uno 12. Jänner 1829, jedesmal von 9 bis »2 Ubr Vormittags, und von 3.bis 6 Uhr Nachmittags, in der Wohnung des Schuldners m der Tyrnau, Nr. 17, mit dem Anhange angeordnet worden ist, daß bey der ersten und zweyten Fellbletung keine Sache unter dem Schayungswerthe, bey der dritten Fellbletung aber um jeden Anbot hmtangegeben werden wird. Lalbach den 5. November i6«8. Aemtliche Verlautbarungen. Z. z43o. (2) Nr. 5o6i. Verlautbarung. Es sind nachstehende, für arme tugendhafte Bürgers- Töchter zur Heiraths » Ausstattung bestlmmte Gtlftungs- Plätze für das Jahr 1828/ zu verleihen, nämlich: Die Snftung des Johann Bapt. Bernardini, Bürgermeisters und Handelsmanns in Laibach, im Betrage vr. 17 ft., erhöhet durch die Eapitallsirung der unbezahlt gebliebenen Interessen auf ^5 ss. Die des Georg Tollmainer , innern Rathsverwandten und Stadtrichters pr. 24 st. eben so erhöhet auf ^^ ft. Die des Hans Iobst Weber, Rathsbürger und Buchbinders pr, 36 ft. 16 kr., eben so erhöhet auf 7.0 ft. Die des Johann Jacob Shilling, hoch» würdigen Domherrn m Laibach pr. Ha ft./ «ben so erhöhet auf 65 st. Welches mit dem Ber-satze bekannt ge, geben rvlrd, daß sich jene Bürgers-Töchter, die im Jahre 1828, m den Ehestand traten, eder auch früher getreten sind, aber noch feinen solchen Aussteuer, Betrag erhielten, und auf einen oder den andern Gnftungs-Platz Anspruch zu machen glauben, mtt ih- ren Gesuchen an den Magissrat stem vermog den Stifts ? Briefen das Verleihungs-Recht zusteht) bis Ende December d. I., zu wen« den haben. Diesen Gesuchen sind die Beweise über die bürgerliche Herkunft, dle Moralnat, die Mittellosigkeit und die vollzogene prlesterliche Einsegnung beyzulegen. Bladt: Magistrat Laibach am 6.. No-. vember 1828. Z. 1429. (2) Nr. 5li4- Verlautbaru na. 3s sind zwey Anton Jacob Fanjvische Stlfcungs - Platze für arme eorbare, hler geoorne Madchen, des bürgerlichen oder auch Mindern Standes, als Helrathö - Aussteuer zu 40 ft. M. M. erlediget. Zu dem einen ist jene Bittstellerinn, die sich bls elnschlilßig 1817, zu d«m andern aber Jene, dle sich seit dem usrchellchi hat, berufen. Dieses wird mit dem Bersatze bekannt gegeben, daß die dießfalNgcn, mli dem Tauf«, Trauungs,, sltt!lchkell5 - und Dürftlgkeitsl Zeugnissen versehenen Gesuche bei dem hler-ortlgen Stadt-Magistrale bls Ende December d. I. um so gewisser l>m;urelchen sind, als auf die spätern keme Rücksicht genommen werden könnte. Vom politisch « öconomischen Magistrate der k. k. Provlnzial« Hauptstadt Lalbach am 6. November 1826. _____________ vermischte Verlautbarungen. Z. i^32. (») Be k anntmachun g. Gebrüder Kahn, Optiker aus Agram, empfehlen sich für den gegenwärtigen Markt mit ihren verschiedenen optischen Gläsern und In-strmn.'nten, und bttten zugleich Ken-ncr und Liedhaber sie mit Ihrer schätzbaren Gegenwart zu beehren. Ihre Hütte tst in der ersten Reihe. Z. 1434. (!) Bei einer, unfern Laibach gelegener Herrschaft, wud mit erstem Jänner k. I. ein gelernter lediger Gärtner aufgenommen. Worüber das Zeitungs-Comptoir nähere Auskunft ertheilt.