H w t laß 5 __^-' ^. Kamstag den 12. Auly 1828. ^ubernial - ^erlautbaruMen. 2-6^4. (Z) Nr. 12762. .^ ubernial- Verlautbarung, womtt dle Eompetenz um das Hotscheverische ?«ss Stipendium, im jährlichen Ertrage von 2dsi. Zg k^ ^ ^ ^ neuerlich ausgeschrieben wlro. ^ Da sich um das unter 25. Jänner '' ^', Zahl 1400, als erledigt vcrlautbarte, ^^lu Valentin Hotschever, gewesenen Pfarrer zu Wochein, gestiftete Hand- Stipendium, im ehrlichen Ertrage von 26 fl. 3g kr» C. M.^ kem mit den im dießfälligen Stiftbrief geforderten Eigenschaften versehenes Individuum gemeldet hat; so wird die. Kompetenz um das besagte Hand- Stipendium hiemit neuerlich ausgeschrieben. —- Zum'Genuße desselben lst ein Studierender von der Verwandtschaft des Stifters^ und in Abgang dessen ein armer, aus der hierortigcn Vorstadt Krakau gebür-tlger Jüngling auf die ganze Dauer der Stu-blenzeit berufen.. Das Prascntationsrecht steht dem. fürstbischöfiichen Ordinariate in Laibach zu. — Jene Studierende^ welche dieses erledigte Stipendium zu erhalten wünschen, haben ihre mit dem Stammbaume, Taufscheine, den Studienzeugnissen von den letzten zwe:> Semestern mit dem Beweise der überstandenen natürlichen oder geimpften Pocken, und ihrer Dürftigkeit belegten Gesuche, bis 20. Iu-lms l. I., so gewiß bey dieser Landesstelle einzureichen, als auf spater einlangende, oder auf obige Art nicht belegte Gesuche kem Bedacht genommen werden wird. — Vom kaiserl. fönigl. ,illvrischen Landes-Gubcrmum Laibach am 27- Iuny 1828. Ferdinand Graf v. Aichelburg, _______k. k. Gubernial, Secretar. Z. 3ä2. (3) ^^5.^71^26. K u n d m a ch u ,i g>. wegen Wlederverpachtung der Post-Stall-Gerechtigkeit in Triest auf die weitere Dauer von Neun Jahren. — Die kaiserl. könial allgememe Hofkammer hat beschlossen vom 1 November 1828 angefangen, die Post-Stall-Gerechtigkeit in Triest, auf die Dauer von Neun Jahren gegen Abschließung eines Vertrages, wieder zu verpachten. Die Bedingnisse gegen welche die Post-Statt-Gerechtigkeit hintangegeben werden wird, sind folgende: — itens. Dem Unternehmer steht das aus^ schließende Recht zu, die Briefposten, Estaffct-ten, die k. f. Fahrposten, die Kouriere und die Reisenden mit der Extrapost von Triest bis auf die Nächstliegenden Posistationen/ ge'gcn Bezug der jeweilig bestimmten Postritt- Taxe zu befördern. — 2tens. Er genißt den Titel eines k. k. Postmeisters und die damit verbundenen persönlichen Auszeichnungen und Freyheiten« — Ztens« Ist er verpflichtet, 9) sich in dieser Beziehung nach den bestehenden Post«-Verordnungen, und denjenigen die in derFol-ge noch erlassen" werden würden, gcnau zu benehmen; — d) in dem Post - Statte zu Triest wenigstens zwanzig Postpferde, zwey halbgedcckte und zwey offene Katteschen zur Beförderung der Reisenden, und vier kleine Wagen zur Verführung der Briefposten unausgesetzt im guten und brauchbaren Stande zu erhalten; — c) in der Nähe der f. f. Oberpost-Verwaltung immer zwey Pferde für Estaffetten zu unterhalten, den Hauvt-post- Stall aber nie außer den Linien von Triest zu verlegen, und die Einleitung zu treffen, daß die Pferde-Bestellungen in dem, Estaffetten-Poststatte gemacht werden, können; 6) die Vorspanns - Pferde zu den Postrittcn selbst beyzustellen, und sowohl über die Anzahl derselben^ als auch wegen Abnahme der Vorspanns- Gebühr sich nach der Hofkammer-Verordnung vom 9. August 1620, genau zu benehmen; — e) stets mit einer angemessenen Anzahl mannbarer, gutgesittc-ter, und vollkommen verläßlicher Postillions versehen zu seyn; — l) die Post- Statt- Gc-rechngkeit selbst auszuüben, widrigens aber, und wenn er in die Nothwendigkeit käme, sie an eine andere Person zu übertragen, die 6o6 Bewilligung dazu vorläufig anzusuchen, und zu erwirken, welche ihm aber auch nicht versagt werden wird/ wenn gegen die Sitten, Rechtlichkeit und Verläßlichkeit der nahmhaft gemachten Person kein Bedenken ob,valtet; — Z) eine Caution von zwey Tausend Gulden Eonv. Münze bar oder mit einer annehmbaren Verbürgung einzulegen, woran sich nöthi-genfalls, und insbesondere alsdann gehalten werden würde, wenn eme Vernachlässigung des Dienstes die Einsetzung eines Administrators nothwendig machen sollte. — 4tens. Obgleich die Post- Statt- Gerechtigkeit auf Neun ^ Jahre, folglich bis letzten October i3Z/, verliehen wird, so soll es doch dem Unternehmer frey stehen, die Unternehmung nach Verlauf der drey ersten, oder der drey folgenden Jahre, folglich mit letzten October i33i, oder i33^., nach vorausgegangener halbjähriger Aufkündung aufzugeben. Der Staatsverwaltung hingegen bleibt das Recht der halbjahrigen Aufkündung einzig für den Fall vorbehalten, wenn dieselbe wegen Dienstes- Vernachlässigungen in die Nothwendigkeit gesetzt werden würde, einen Administrator aufzustellen. 5tens. Der Pachtschilling den der Unternehmer etwa zu entrichten sich verpflichtet, muß »n vierteljährigen Raten immer vorhinein an die k. k. Oberpost- Verwaltung in Triest ererlegt werden. — Dieses wird mit dem Beysatze bekannt gemacht, daß nach dem Durchschnitte der Jahre i3^, 1826 und 1826, d"em Post- Statthalter in Triest für die Beförderung der Bnefposten 3-23 st., der Dienst-Estaffetten 17 fl., und der Wagen der k. k. Fahrpost-Anstalt i/53fl., zusammen in einem Jahre 2Z93fl. C. M., an Rittgeldern aus der Postkasse erfolgt worden sind. — Diejenigen, welche diese Post-Statt-Gerechtigkeit zu erhalten wünschen, haben folgende Puncte zu beobachten: — aa) Die Gesuche müssen schriftlich und versiegelt, unter der Aufschrift (an das Hochlöbl. Präsidium des k. k. küstenlän-' dischen Guberniums in Triest) bis letzten July 1828 eingesendet, oder eingelegc seyn, da auf spatere Gesuche, oder auf eine nachträgliche Erklärung keine Rücksicht mehr genommen, sondern die Unternehmung Denjenigen zugesprochen und der Vertrag mit ihm abgeschlossen werden wird, der sich bis zum letzten März 1-323, für die genaue Erfüllung der vorangeführten Verpflichtungen erklärt, zureichende Sicherheit ausweiset, den besten Anboth macht, und gegen dessen Person nichts eingewendet werden kann. — Kb) In dem Gesuche muß daher eine dieser Anforderungen entsprechende bestimmte Erklärung und dieses insbesondere, ob und welchen jahrlichen Pachtschilling in E. M. der Gesuchsteller zahlen will, oder welche Vergütung derselbe etwa anzusprechen zu können vermeint, dann wird er die Verbürgung oder Caution von 2000 fl. C. M., oder etwa von einem höhern Betrag zu leisten gesonnen ist, enthalten seyn, mit dem ausdrücklichen Beysatze, daß sein Gesuch sogleich verbindliche Kraft haben, und er acht Tage nach geschehener Aufforderung die Caution einzulegen, und den Pachtvertrag zu unterfertigen hat, widrigens aber für jeden Nachtheil oder schaden zu haften verpflichtet seyn soll. — cc) Der Aufenthaltsort des Gesuchstellers muß m dem Gesuche genau angegeben seyn, und diesem ein Zeugniß von der Orts-Obrigkeit unter Mltfertigung des k. k. Kreisamtes, oder der k. k. Polizey - Behörde beyliegen, worin der sittliche Wandel, der gute Ruf, und die Vermögens-Umstände des Bittstellers bestätiget werden. — äci) Würden mehrere Personen in Gesellschaft die Ausübung dieser Post-Stall- Gerechtigkeit zu erhalten wünschen, so muß dieses im Gesuche angeführt, und Derjenige von ihnen, welchem die Leitung des Geschäftes übertragen werden wollte, ausdrücklich genannt werden, weil die persönliche Auszeichnung, wovon im §.2, dle Rede ist, nur diesem allein zu Theil werden kann, dagegen aber auch nur von diesem das Zeugniß, dessen im vorhergehenden Gesuche erwähnt wurde, einzulegen seyn würde. — Die übrigen Bestimmungen des Dienst-Vertrages sind bey der k. k. Oberpost-Verwaltung in Triest emzu-sehen. — Vom kaiftrl. königl. Küsten -Gubernium Triest den 18. Iuny 1828-Alphons Fürst von Porcia, Landes - Gouverneur. Franz Carl v.Radichevlch, Gubcrnial- Rath. Z. 669. (1) Nr. iZgä^iM. Zufolge der vom k. k. Gubernium zu Venedig erhaltemn Mittheilung, hat dle hohe k. k. allgemeine Hofkammer mit Decret, vom 23. April l. I., Z. i63Z9, dem Franz Bral-da und Compagnie zu Udine, das nachgesuchte Landesfabriksbefugniß zum Betriebe einer Zuckerraffinerie, mit allen denselben anklebenden gesetzlichen Begünstigungen zu verleihen geruhet. — Dieses wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 3. July 1628. Clemens Graf v. Brandis, k. k. Gubernial- Secretar, 6o7 Z. 86ä- (i) ^ä Gub. Nr. 14016 Verlautbarung. ^ Das Befugniß zu dem Verlage der Gratzer-Zeitung sammt dem Amts-und In^ telligenz - Blatte w;rd vom i. Jänner 182a ?"/lÄ'/^ "ach einander folgende Jahre, folgkch bls zum 1. manner i835 versteiaerungs-wene an den Bestblether in Pacht qeaeben, und ^ ^'^li'e Versteuerung ^m'?/S^tem-st ./tt ?n'. ^^ k. k. Landesgubernium in Gratz m dem Gubernial-Rachswle abaehal-'" "" en. Die Hauptbld!ngungen Vey ^ mw '"^'^^ llnd:. a) daß "dle Grätzer-Zettung, wle blshcr mtt emcm Amts- und >intelllgenz-Blatte, wenigstens viermahl die Woche crschemen müsse; d) daß die in das Amtvolatt aufzunehmenden amtlichen Kund^ machungen der landesfürstlichen Behörden in ^wermark unentgeldüch einzurücken seyen-daß die Bestimmung des Pranumerationsvreises dem Pächter überlassen bliebe, und sich vom Gubcrnium nur im Falle einer übertriebenen Forderung, die Mäßigung nach dem Befund unparcheylscher Kunstverständiger vorbeba n wlvd; ä) daß die fur d:e mcht landesfürstllchen Behörden als fur Prwatpartheyen auf die Dauer de Pack zelt mtt 4, 3 und 2 kr. E. M. für di^N )e nachdem die Einschaltung drey-, zw F'd ' nur emmahl geschieht, bestunmt sind" !) da DerV"^^ "bgellefert werden müssen, auf E n h^/ ^k ^" Pachtschillings ist 'ährlick^^ Eonv. Münze von selbst^daß d^? n')"^^ ""^ht es sich llcher unbedenkl^ "F""b'"er ein verläß-seyn müsse ^5 '?^'"^ und im Stande Die übrigen 'l ^^A' -^"tion zu leisten, dem k k.^Ksca "'7^^^"lse können bey Z. 553. sI^ ' ^ ^^v^—'-----—' vat<, Staats-, Volke "u^emnatürllchen Kriminalrechte, am 26., Cri- 3., ^.,5/und6.SeM mbe7 A^ stck des österreichischen Kaiwh^^:^'an- July, 1., 2.^und 4. August. Aus den Kir' chenrechte am 0. und 6. August für die^ "sten; 20., 21. und 22. August für die Theologen. Aus dem österreichischen Privat, rechte am 7., 8. und 9. August. Aus dem österreichischen Handels- und Wechselrechte am 16., 18. und 19. August. Aus dem Geschaftsstyl und dem gerichtlichen Verfahren nach der allgemeinen bürgerlichen Gerichtsordnung^ und dem gerichtlichen Verfahren in und außer Streitsachen am 11., 12., i3. und 14. August. Aus dem Gesetzbuche über schwere Polizey-Uebertretungen und.der politischen Gesetzkunde am 23., 25., 26. und 27. August. -> Welches mit voller Beziehung auf die hohe Studien - Hofcommissions- Verordnung, vom ä- April 1827, Zahl 1640, Gub. Currende vom 17. April 1627, Zahl 6180, zur genauesten Bewahrung der Privatstudierenden bekannt gemacht wird.—Vom k. k. jurid. polit. Studien-Directorate an der k. k. Carl Franzens-Universität zu Gratz am i5. Iuny 1628. Z^655. (3) Nr. 13121^2009. Kundmachung des k. k. illyrischen Landes - Guberniums zu Laibach. Wegen Erhöhung der Wegstrecken zwischen Nonwna und ?i8ino in Istrien, von Einer auf Ein und eine Viertel Post. — Die hohe Hofkammer hat sich bewogen gefunden, vom ersten Julius d. I. angefangen, die Wegstrecke zwischen Nonwna und kisino, m Istrien, von Einer auf Ein und eine Viertel Post zu erhöhen. — Dieß wird in Folge hohen Hofkammer-Decrets vom 28. v. M., Zahl 21814, hiemit zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht. — Laibach am 17. Iuny 1626. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes - Gouverneur. Franz RiNer v. Iakomint, k. k. Gubcrnial-^ecretar, als Referent. vermischte ^lautbarungen. Z.S43. (3) Edict. Nr. 760, Non dem Bezirksgerichte der Herrschaft Ponllvttsch wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Talpar Vercatschmg von Mosche-nig, wegen aus dem wnthschaftsamtlichen Vergleiche vom n. Jänner'1625 / expcdlrt am 28. November 1626, am Heirathsgute schuldigen 60 fi. M. M., sammt Nebenoer-bindlichkeiten in die öffentliche executiue Fell« blethung, der dem Blas Reschun gehörigen, zu Gotische liegenden, der Hetrjchaft Pono« vttsch, 5nl) Rccr. Nr. iZo zinsbaren, gerichtlich auf ^55 fi. /40 kr. M. M., geschätzten Hubrealität, nebst Zugehor gennälget, und zur Vornahme drey Tagsatzungen, nämlich 6o3 auf den i. July/ /4. August, und 1. September d. I. , jederzeit Vormittags um 9 Uhr/ in I^oaa der Realität mtt dem Beysatze bestimmt worden, daß, Falls selbe bey der ersten noch bey der zweyten Tagsatzung' um oder über den Schatzungswerth angebracht werden könnte, sie bey der dritten auch unter der Schätzung hintangegeben werden würde. Wovon dle Tabularglaubiger und die Kauftustlgen mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt werden, daß die dießfailigen Lici-tationsbedingnisse m der hierortlgen Amts-kanzley einzusehen sind. Bez. Gerlcht Ponovitsch am 2^. May 1828. Bep der ersten Licitation ist kein Anboth geschehen.. Z. 853. (2> Edict. Nr. 628. Von dem Bezirksgerichte Weixelberg,als Abhandlungsbehörde, werden alle Jene, welche auf den Nachlaß des am 19. April 1828, zu Hudu verstorbenen Ganzhüblers, Franz Hribar, entweo3r als Erben oder Glaubiger, oder sonst einem Rechtsgrunde einen Anspruch machen zu können gedenken, oder in diese Verlaßmaffe schulden, aufgefordert, zur Gel-tendmachung ihrer Ansprüche und Embeken-nung ihrer Leistungen so gewiß am 28. July l. I. hierorts zu erscheinen, als nndrigens gegen Erstere nach §. 8iä b. G. B., gegen Letztere aber nach Vorschrift der a. G. O. für« gegangen werden würde. Bez. Gericht Weirelberg den 14. Iuny 3828. Z. L5o. (3) Edict. »6 Num. tHä. Von dem Bez. Gerichts Wipdach wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: Es hade Georg Mi» kusch aus Podlach, freywillig um Bestimmung al' ler väterlichen Bartholomäus Mikusch'schen Passiv» Forderungen und öffentlichen Pürladungen der dieß' fälligen Gläubiger nachgesucht. Da zu dieser Liquidirung der i3. August d. I., Vormittags von 9 bis i^Uhr, in diehgerichtli« chee Amtskanzley bestimmt worden ist, so haben alle Jene, welche hierauf aus was immer für ei. nem Rechtsgrunde eine Forderung geltend zu machen- vermeinen, am obbenannten Tage auf dieß. gerichtlicher Kanzley zu erscheinen, widrigen^ sie sich die Folgen des tz. 814 oeS b. G. B. selbst zu» zuschreiben haben- werden. Bez. Gericht Wipdach am 27. April »628. Z. L71. d> Nr. 847. Vom Bezirksgerichte Thurn am Hart m Krain wird^ bekannt gemacht: Es sey über das vom Herrn Johann Kokeil, gegen Michael Köhrin, unterm 28. 5. M., Zahl 8^7, wegen einer Forderung von 175 ft. 37 kr. M. M., Pmmt NebenverbiMichkeiten gestellte Ansu, chen, in die executive Versteigerung, der im Besitze des Letztern befindlichen, mit Pfandrecht belegten, und gerichtlich auf 262 fi. 54 kr. M. M. geschätzten Realitäten, als: der ln Großpudlog llegenden, der Herrschaft Thurn am Hart dienstbaren halben Hübe, Rectif. Nr. 2ZH, und des dem Gute Deutschdorf bergrechtmaßigen Weingartens in Deutschberg , Berg - Nr. 4, dann einiger Fährnisse hiebey gewilliget, und die erste Versteigerungstagsatzung auf den 29. July, die zweyte auf den Z0. August und die dritte auf den 3o. September l. I., im Orte Großpudlog mit dem Anhange bestimmt worden, daß, wenn diese Realsten und Fährnisse weder bey der ersten noch. zweyten Tagsatzung um die ge« richtliche Schätzung oder darüber sollten an Ersteher gebracht, dieselben bey der dritten auch unter der Schätzung hintangegeben werden. ^ D:e Schätzung und Licitationsbedingnisse können in der hierortigen Kanzley eingesehen oder erhoben werden. Bez. Gericht Thurn am Hart. den 3o. Iuny 162F. Z. 875° (1) ad Nr. 556. Convocations- Edict. Von dem Bezirksgerichte Senosetsch wird bekannt gemacht: Es sey über Einschreiten der Frau Antonia Schulz, erklärten Erbinn ihres zu Senosetsch am 3. März d. I., 3I) int65tÄw verstorbenen Ehegatten, Aloys Schulz, zur Erforschung der Schuldenlast, die Tagsatzung auf den 3o. July d. I., Vormittags um 9 Uhr, vor diesem Bezirksgerichte angeordnec worden; bey welcher alle Jene, so aus was immer für emem Rechtsgrunde auf den Verlaß dieses Verstorbenen einen Anspruch zumachen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und sohin geltend machen sollen, widrigens sie sich die Folgen des §. 614 a. b. G. B. beyzumessen haben werden. Bez. Gericht Senosetsch den 2. July 1628. Bert ch i, i g u n g. Im Anhangs zum Amtsblatts de« Laibacher Zeitung Nr. 6c», vom 2. July ibH3,' paz. 566 zweyte Spalte, Z. 623, soll'es in dem Licitations» Edicts des Bezirksgerichtes Münkendorf, 6äa. 8. April »8l3 , in Sachen der Maria Kotscher, geb. Pogat-scher, gegen Urban und Andreas Lettner, Zeile H von oben, anstatt Koffer, heißen: Kot scher, s» so wie auch in der 10. auf die 11. Zeile, anstatt: Ruznig — Ruzing. Welches auch in den beiden darauf folgenden Blättern auf dieselb'e Weis« i« berichtigen ist.