Imts- HA 5 H A L zur Laibacher Zeitung. .s^ 8H. Donnerstag den ,4. Zlnli ^g^z C^ubernial- Verlautbarungen. 3. 1053. (2) Nr. 15268° Ci r c u l a re deS k. k. illyrifchen Guberniums. — Bestimmung der Fälle, in welchen die armen k. k. österreichischen Unterthanen vom Erläge der Cautionen m den bei den Gerichten des Kömgsreichs Polen anhangigen Rechtssachen befreit sind. — Durch kaiserl. russischen Ukaö älio. Petersburg vom '"/^. Februar d. I. ist folgende Bestimmung zu Gunsten der k. k. österreichischen Unterthanen ertaffen worden: — Artikel 1. Diejenigen k. k. österreichischen Unterthanen, welche sich im Stande der Armuth befinden, werden in den, bei den Gerichten des Königreichs Polen anhängigen Rechtssachen von Erlegung der mit Art. 15 des Polnischen Codex, und Art. 166 des Codex der Gerichtsprozedur verlangten Caution frei seyn, jedoch nicht eher, als gegen Beibringung der Erklärung, daß sie eine Sicherheit in dieser Beziehung ihrer Armuth wegen zu leisten nicht im Stande sind, wie auch gegen Beschwörung der Richtigkeit ihrer Behauptung, wenn der Geklagte die Ablegung dieses Eides verlangt. — Artikel 2. Die Bestimmung des obigen Artikels wird solange verbindend bleiben, als em gleiches Verfahren in den k. k. österreichischen Gerichten rücksichtlich der armen Unterthanen des Königreiches Polen beobachtet werden wird. — Diese Verfügung wird über eingelangtes hohes Hofkanzlei-Decret vom 10. Juni d. I., Z- 17176, zur allgeimeinen. Kenntniß gebracht. — Laibach am 24. Juni 1843. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primor, Vice-Präsident. Joseph Waqn er, k.k. Gubermalrath. Z. 1054. (3) Nr. 13488. Verlautbarung. Durch die angesuchte Versetzung des hier-ortigenProv. Strafhausverwallers indenRuhe-stand, ist bei diesem Prov. Strafhause die Strafhausverwaltersstelle, mit welcher ein Gehalt von 600 fl. C. M., freie Wohnung, Holz-und Lichtdeputat, dann die Verpflichtung der Cautions-Leistung von 500 si. E. M. verbunden ist, in Erledigung gekommen; zu deren Wie-derbesetzung wird der Concurs ausgeschrieben. — Diejenigen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche bis 20. August d. I. bei dieser Landcsstelle im Wege ihrer vorgesetzten Behörden einzureichen, und sich über die vollkommene Kenntniß der deutschen und krainischen oder windischen Sprache, über ihre Fertigkeit im Concept- und Rechnungsfache, über eme hinreichende Gewandtheit zur Leitung der mit dem Strafhaust verbundenen Fabriksanstalt, über eine gute Gesundheit bei einem noch kraftvollen Lebensalter, und vorzüglich über ihre ganz tadellose Moralität legal auszuweisen. — Vom k. k. illyr. Gubernium. — Laibach am 24- Juni 1842. Thomas Pa uker, k. k. Gub. Secretär. Z. 1069. (2^ aäNr. 16271. Nr."^?. Co ncurs - Ausfchreibung. Bei der k. k. obderennsifchen Baudirection ist eine Wegmeisterstelle mit dem Gehalte von 300 si. und dem Worrückungsrechte in die höhere Gehattsclasse mit 350 fl. in Erledigung gekommen, womit serner der Bezug eines jährlichen Reisepauschals von 30 st. oder 40 fi., und eines Cchreibpauschals von 6 st. verbunden ist. Die Bewerber um diese Stelle habe,» ihre Gesuche, belegt mit den Nachweisungcn über die vollendeten technischen Studien, ihre bisherige Dienstleistung, und besonders ihrer 496 bei dieser oder einer andern Baudirection durch die abgelegte Prüfung erworbenen Befähigung im Straßendaufache, bis 25. Juli d. I. bei dieser Baudirection durch ihre vorgesetzte Stelle einzureichen, und sich über die Fähigkeit zur Leistung der vorgeschriebenen Caution vr. 300 fi. auszuweisen. — Von der k. k. Landesbau-direction, Linz am 18. Juni 1342. AreisamtltOe ^erlautvarungen. I. 1073. (2) Nr. 10604. Kundmachung. Die h. Landesstelle hat mit Verordnung v. 24. Juni l. I., Z. 14195, die Vornahme mehrerer Conservations-Arbeiten in dem hier-ortigen k. k. Inquisitionshause für das Jahr 1342 zu bewilligen befunden, wovon auf die Maurer-Arbeit .... 196 st. 35 kr. das Materiale .... 222 ., 49 ., Stemmctz-Arbeit ... 11 „ 36 , Zimmermannsarbeits. Material 324 „ 3?'/,,, Tischler-Arbeit .... 50 ,. 39 „ Schlosser-Arbeit .... 53 ^ 42 « Anstreicher-Arbeit.... 27 „ 15 « Tapezirer-Ardeit .... 4 ,, 12 ^ Hafner-Arbeit.....85 „ — » Klampfrer-Arbeit .... 1 » 24 » Glaser-Arbeit.....12 „ __ ^ Binder-Arbeit..... 9 „ — „ Kupferfchmid-Arbeit « . 2 „ 12 „ Neinigungs-Arbeit ... 6 „ — ^ Drahtnetz-Arbeit ... 3 « — « Zusammen . . 1010 si. i'/^kr, bemessen wurde. — Die dießfalligeMinuenoo-Versteigerung wird am 19. Juli l. I. um 9 Z,U?r früh bei diesem Kreisamte Statt sinden, wozu die Unternehmungslustigen mit dem Beifügen eingeladen werden, daß das bezügliche Voraus» maß, die Baudevise und die dießfälligen Licita-tions-Bedingnisse Hieramts eingesehen werden können. -" K. K. Kreisamt Laibach am 7. Juli 1842. 3. 1063. (3) "^ Nr. 10802. Kundmachung Zu den pi-a 1842 für das Aufsichtspersonale des Laibacher StrafhauseS anzuschaffenden Montoursstücken werden nachbenannte im Wege der Minuendo-Licitation beizustellende Artikel benöthiget, als: i,) 11 Stück Hüte; b) 56'/« Ellen ^ breiten mohrengrauen eingelassenen Tuches; c) 3^, Ellen ^ breiten hellblauen «ingelassenen Tuches; ä) 27'/» Dutzend gelb-mecgttene Knöpfe, und v) 11 Paar Stiefel. — Die Minuendo-Licitation wird in Folge hohen Gubernial-Decrcts vom 24. Juni d. I. Z. 13968, am 20. d. M. um 10 Uhr Vormittags beim Kreisamte abgehalten werden. — Wozu die Lieferungslustigen hiemit einge-laden werden. — K. K. Kreisamt Laibach am 5. Juli 1942. Z7"i052. (3) Nr. 7313. Kundmachung. Am 21. Juli d. I. Bormittags mn 3 Uhr wird bet der Patronatsherrschaft Landstraß wegen Hintangabe der, mit hoher Gu-bernial-Vcrordnung vom 10. Juni 1842, Z. 7318, bewilligten Herstellungen an dem Pfair-hofe zu Landstraß, mit einem Kostenaufwandc für Meisterschaften 531 st. 21 kr., und für Materialien 572 st., mithin zusammen 1103 fi. 21 kr., eine Minuendo-Licitation vorgenommen werden. — Hievon entfallt 1. auf die Maurerarbeit ... 9I st. 8 kr. 2. auf die Maurer-Materialien 89 „ 38 ,, 3. », „ Zimmermanns« arbeit . . . 65 „ 50 >, 4. )» « Zimmermanns« Materialien , 483 „ 22 « 5. n « Tischlerarbeit . 92 „ 10 » 6. „ ^ Schlosserarbeit 86 „ 40 ,, 7. n „ Glaserarbeit . 65 „ 28 » 8. « ^ Drahtnetz . . 10 „ 30 „ 9- « „ Hafnrearbeit . 20 ., — « W. ,, „ Schmidarbcit . 4 „ 30 „ 11. „ ,, Anstreicherarbeit 61 „ ^ « 12. „ „ Spenglerarbeit 27 „ — ,. Zusammen .... 1103 st. 21 krV — Dic Hand» und Zugarbeiten werden von der Pfleggemeinde unentgeltlich geleistet werden. — Die Uebernehmungslustigen werden hiezu mit dem Beisatze eingeladen, daß der Plan und die Baudevise bei der gedachten Bezirksobrigkeit in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. — K. K. Kreisamt Neustadt! am 24 Juni 1642. Zlennliche Verlautbarungen- I. 1067. (2) Nr. 4097. Kundmachung. Am 20. l. M. Vormittag um 11 Uhr wird eine neuerliche Licitation zur dreijahrieng Verpachtung der Schweinwage am Rathhause vorgenommen, wovon die Pachtlustigen inKcnnr-niß gesetzt werden. — Stadtmagistrat Laibach am 6. Juli 1652. 497 Z. 4043. (3) Nr. 47396. Kundmachung. Zur Beistellung des, zur Beheitzung der Amtslocalitäten der k. k. Camera! - Bezirks-Verwaltung, dann desk. k. Tabak- und Stäm-pel-Verschleiß-Magazinamtes und des k. k. Stampelamtes zu Laibach im Winter von 1642 in 1843 erforderlichen Brennholzes, wird am 20. d. M. Bormittag bei der k. k. Camera! - Bezirks - Verwaltung zu Laidach am Schulplatze im 2. Stuckwerke eine Minuendo-Versteigerung durch Annahme mündlicher und schriftlicher Anbote unter nachstehenden Be-hingnissen abgehalten werden. — 1. Der Bedarf besteht in sechzig bis achtzig niederö'sterr. Klaftern Buchenholzes der hierorts gewöhnlichen Scheiterlänge von 22 bis 24 Zoll, welches vollkommen trocken, und von durchaus yuter Qualität seyn muß. - 2. Das Holz y7 in das hierortige k. k. Amtsgebäude, am Vchulplatze Nr. 298, und zwar mit dreißig Klaftern bis Ende September l8'12, der weitere Bedarf, welcher dem Ersteher bekannt zegeben werden wird, aber bis 15. December 1842 abzuliefern, und in dem ämtlichen Holzmagazine klafterweise, jede Klafter mit emem Kreuzstoße, aufzuschichten. — 3. Nach beendeter Lieferung der einen und der anderen Partei wird dem Lieftrungs-Unternehmer der entfallende Wergütungsbetrag für das abgelieferte Quantum bei der k. k. Camera!-Be-zirks-Casse zu Laibach zahlbar angewiesen wer« den. — 4. Sollte der Contrahent die Liefe-rungs-Verbindlichkcit lmcht vollkommen erfüllen, so bleibt dem hohen Aerare und le^o. der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung das Recht vorbehalten, den Holzbedarf auf Kosten des Vertragsbrüchigen Contrahenten, um was immer für einen Preis und auf was immer für cine Art, beizuschaffen und den ausgelegten, allenfalls den Erstehungspreis übersteigenden Mehrbetrag aus seinem eingelegten Vadium, und bei Unzulänglichkeit desselben, aus seinem sonstigen Vermögen herein zu bringen. — 5. Zu diesem Ende hat jeder Unter« nehmungslustige vor der Versteigerung ein Wadium von 30 fl. zu erlegen, welcher Betrag den Nichterstehern gleich nach beendigter Versteigerung, dem Ersteher aber nach vollkommener Erfüllung der Licitationöbcdingmsse zurück gestellt werden wird. — 6. Zum Aus-rufsprcise für eine mcderöstcrr. Klafter dcs oddezeichneten Brennholzes wird der Betrag von vier Gulden zwanzig Kreuzer angenom- men werden. — 7. Der Ersteher hat den classenmäßlgen Stämpel für das eine Paree des dießfälligcn Contraries zu bestrciten. — 8. Werden vor oder während der mündlichen Licitation auch schriftliche Offerte angenommen ; diese haben jedoch auszudrücken n) die zu liefernde Holzquantität und die Behörde, für welche die Lieferung zu geschehen hat, dann den geforderten Vergütungspreis für eine niederösterr. Klafter, sowohl mit Ziffern als mit Worten; Offerte, welche nicht darnach verfaßt sind, können nicht berücksichtiget werden, k) ES muß darin ausdrücklich enthalten seyn, daß sich der Offerent allen, in dcr gegenwärtigen Kundmachung, und rü'ck-sichtlich im Licitationsprotocolle enthaltenen Bedingniffen unterwerfe, c) DaS Offert muß mit einem Vadium von 30 fl. M. M. im Baren belegt seyn. cl) Endlich muß daßstlbe mit dem Tauf- und Zunamen des Offerenten, dann mit dem Charakter und Wohnort desselben unterfertiget, so wie auch an der Außenseite mit einer, die fragliche Unternehmung bezeichnenden kurzen Aufschrift versehen seyn. — Die versiegelten Offerte werden nach abgeschlossener mündlicher Licitation eröffnet werden. Ver« mindert der, in einem derlei Offerte gemachte Anbot den, bei der mündlichen Licitation erzielten Mindestbot, so wird der Offerent sogleich als Ersteher in das Licitationsproto-coll eingetragen und hiernach behandelt werden. Sollte ein schriftliches Offert denselben Betrag ausdrücken, welcher bei der mündlichen Minuendo-Licitation als Mindestbot erzielt wurde, so wird dem mündlichen Mindest-bietcr der Vorzug eingeräumt werden. Wofern, jedoch mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen Betrrg lauten, so wird sogleich von der Licitations-Commiffion dnrch das Loos entschieden werden, welcher Offerent als Ersteher zu betrachten ist. — K. K. Cameral-Bezirks-Ver-waltung. Laibach am 4. Juli 1842. Z. 1061. (2) Nr. 4695/IX? Kundmachung. Bon der k. k. böhmischen Cameral-Gefällen-Verwaltung wird bekannt gemacht, daß der Ta« bak- und Stämpcl-Districtsverlag in Chrudim, Czaslauer Cameral-Bezirkes, im Wege der freien Concurrenz mittelst Einlcgung schriftlicher Offerte an denjenigen, welcher die geringsten Vcrschleißprocente anspricht, und gegen dessen persönliche Eignung keine Bedenken obwalten, übergeben werden wird. — Dieser Districts- 493 Verlag ist zur Materialfassung an das k. k. Aerarial-Magazin zu Sedletz, welches 5'/^ Meile entfernt ist, und zur Geldabfahr an die k. k. Filialcasse in Chrudim angewiesen, ihm selbst sind aber der Unterverleger in Przelautsch und 122 Trasicanten zur Materialfassung zugetheilt. — Der Verschleiß bei diesem Di-stricts-Wertage betrug vom 1. November igW bis Ende October 1841. an Tabakmateriale 142198^ Pfund, im Geldwerthe von 63300 fl. 38^/z kr., dann an bar zu bezahlendem Stämpet-papier 13l24 si. 18 kr.,, und es lst mit der Führung dieses Verlagsgeschaftes die Psticht zur Leistung einer Caution von 5000 st. verbunden, welche entweder im baren Gelde, oder in Staatspapleren nach dem normalmäßigen Werthe, oder aber in fldeijussorijchen (Hypothekar-Instrumenten bestehen kann. — Der bemerkte Waterialverschleiß, gewährt laut des» hierüber verfaßten Ertragnißausweises,, welcher sammt den ihm zum Grunde liegenden Verlagsaustagen beiderk.k. Cameral-Bezirks-Ver-waltung in Czaslau und bei der hierortigen Registratur im Amtsgebäude Qons, Nr. 909 — 2 eingesehen werden kann, mit dem Genusse von 5 F. vom Tabak und 3^ vom Stamvelpapicr-Vcrschleiße, einen jährlichen reinen Nutzen von 1442 ss. 14Vt kr., dann mit dem Genusse von 4^ vom Tabak- und 3M vom Stämpel-Vcrschleiße einen remen jährlichen Nutzen von 75g, st. I^kr., jederzeit nach Abschlag der 35er-lags-?luslagen, welcher Nutzen durch Zu- oder Abnahme des Absatzes vermehrt oder vermindert werden kann. — Diejenigen, welche dieses Commisstonsgeschaft zu übernehmen wünschen» haben ihre schriftlichen, gehörig gestämpelten Offerte versiegelt bis zum 3. August 1842 um 12 Uhr Mittags im Bureau des k. k. Hofrathes und Cameral - Gefallen - Administrators im Amtsgebäude ^on». Nr. 1037 — 2 zu überreichen. — Ein solches Offert muß nüt dem Taufscheine zum Beweise der erlangten Großjahrigkeit, dann mit einem obrigkeitlichem Sittenzeugnisse, endlich mit der von einer Ge-fallscasse ausgefertigten Quittung über das mit 500 st. erlegte Vaoium belegt seyn, welcher Betrag beim Zurü'ckttitte dem Aerar verfallen würde, —> Nachträgliche Anbote, so wie solche, welche nicht gehörig belegt, oder dem unten beigefügten Formulare nicht entsprechend eingerichtet sind, ferner Anträge,. eine erhaltene Pension zurücklassen zu wollen, werden nicht berücksichtiget werden. — Bei gleichlautenden Offerten wird sich die hierortige Entscheidung vor behalten. — Formulare. Vo n Auße n: Offert zur Erlangung, des Tabak' undStä'm> peldistricts - Verlages in Chrudim. — Bon Innen. Ich Endesgefertigter erkläre hiemit rechtsverbindlich, daß ich bereit bin, die Führung des Tabak- und Stämpeldistricts-Verla-ges zu Chrudim nach allen mir bekannt gegebenen Vorschriften gegcn den Bezug von . , . ?el. vom Tabak- und . . . ? »047. (») Nr. S24. G b i c t. Von dem k. k. Bezirksgerichte der Staalsherr-schaft Lack wird hiemit tund gemacht: l3s sey übel Ansuchen, deö Martin Iugovitz, vo», Tralta Hö.. Nr. b, wider Joseph Goltmeyer von Lack, in die executive FeilbietunK rer dem Lehlern gehörigen, aus 6ao st. O M. geschätzten Behausung Nr. 66, in der Stadt Lack, sammt Garten, Waldanlheilen und An . unv Zngehör, ob schuldigen 76 ft. c. s. c. gewiMget, und hiezu der erste Termin auf den 5z. August, der 2. auf den Ko. September und der 3. auf den 3,. October l. I jedesmal Pormittags von 9 bis ,2 Uhr in loco der Realität mil dem Beisätze fest» geseht rooroen,, daß falls solche beide« «.u. 2. Feilbie» tung nicht um die Sä)ähunA ode» darüber an Mann gebracht werdenscllte» solch< bei der dntten auch un« ter delselben hin langegeben werden würde. — Dessen die Kauflustigen mil dem Beisatze zu erscheinen ein« Fladen werden, das »0^ des Ausrufspreises alö Va-dium zu. erlegen ^ ein Drittel des Meistbotes sogleich zu zahlen, die übrigen Beoingnisse aber bei dcr Licitation bekannt gegeben werden. — K. K. Bezuksgericht der St. H. Lack am »». Juni »L^e. Z. lo^tg. l2) Nr. 26^. S d i c t. Von dem Bezirksgerichte Haasberg wird be< kannt gemacht-. hartes welches Brennholz Klafter z. k. k. Lander« Präsidium...... ,....... . /z __ ,. „ Gubernium, Zahlamt und Taxamt . . . . . . . ... ^06 2 3. ,» Kammer» Procuratur .............. I, ___ H. « Stadt» und Landrecht . . . ... « - -..... io5 2 5. ^ Staatsbuchhaltung............... g^ __ 6» Standlsch-Verordneten« Stelle ............ Zg __ 7. k. k. kpceum.................. lo2 » 3. Medicinlsch»chirurg»sche Anstalt sammt Klinik und Civil-Spital . . . 260 — 9. Irrenhaus................... ^ ^. zo. Gebärhaus .................. ^^ ___ il. Slechenhaus................... Zo ___ l«. k. k. Inqulsinonshaus............... ^ — Z3. « Strafhaus............ ...... 270 — ,4. « Katastral «Schatzungs, Inspectoral! ,5. „ Vermeffungs, Kanzle» l........' ' 20 ^ — Zusammen . «455 j 5 — 2) Die Holzlieferung ^wird branchenweis?, nämllck für jede Behörde,sfür jedes Amt, oder ,cde öffentliche Anstalt, so wie auch für mehrere Aemter, welche sich in einem und demselben Gebäude befinden, Platz greifen, nicht minder werden Anbote zur Lieferung des oben ausge» wiefenen gesammten Vrennholzbedalfes angenommen, und bei sonst annehmbar befundenen Verhältnissen vorzugsweise be'ücksichtiget werden. — 3) Das zu liefernde Holz muß trocken, von durchaus guter Qualität seyn, klafterweise aufgescheuert übergeben werden, und eme Schei« (Z. Amts-Blatt Nr. 84. d. 14. Juli 1842.) 500 terlange von 22 bis 24 Zoll haben. — 4) Das Holz muß jeder Branche zugellefert, am Ueber» nahmsorte abgeladen und auf Kosten des Aeft, ranten klafterwnsc, jede Klafter mlt emem Kreuzstoße versehen, genau aufgcsch'chict wec. den, ohne daß der Lllferant fürFuhrlohn,Maulh, oder Maßere:, noch sonstige ^u5lc>gen, etwas an« zusprechen derechtlgeiware—ü) Sollte es sich >n der Folge ergedcn, daß eine ober oie andere Bran» che eine glößere oder geringere Quantität Hol» zes, ols0»e»m §. z angegedene, benöthigen wür. de, so ist cS lm ersten Falle Pflicht des ^icfe« ranicn, ten g'ößern Beoa,f gleichfalls uin ecu Ei,stchungspreis beizustellen, lm z^enen Falle aber hatte er für den germgern Beoarf kclne Entschädigung anzusprechen. — Ucbrlgcnb sind vie odengcngn^nten Behörden, Aemier und öf« fentllche Anstalten nur dann verbunden, das erforderliche Brennholz von den 3ltfe ungs» Elstehern abzunehmen, wenn siedle mcdelöst. Klafter 22 bls 24 zölllgen hartcn Brennholzes für die k. k. Behörden m der Stadt um oder unter 4st. 10 kr., für das Straf^aub am H5a> stellberge um oder unter H fi. 5c» kr., u,>d das weiche Brennholz aber um oder unier I fi. 10 kr. beizustellen sich herbeilassen, wldrlgenb es denDlcasterien frei steht, sich daö Brennholz anderswo mittelst Handcmkauf belzuschaffen. — 6) Der Ersteher wird die Lieferung m acht ^agcn nach dcm abgeschlossenen Eonncicie zu beginnen, ui^o dergestalt foltzufttzcn habcir, daß bis Ende August b. I. wemgstens cul Drltt, theil des lw §, 1 angefühlten Bcdarfcs aoge-lilfcrt seyn wl^i), die wetteren ^tefnlmgcn sind aber in der An zu bewerksteUlgcn / caß knne Behörde cmem Mangtlam belwlhigicli Brenn« holze auögefetzt dlelbl, und es lst dlese Ver« pfilchtung um so gewlßer zu erfüllen, als lm Widrigen das Aerar,im Folieemer Verspätung des Lieferanten, oder wenn mch: qualltäima-ßiges Holj gelieferr werden sollt?, berechtiget »si, den Holzbedarf auf Kosten ?eö Lieferanten, um rvelch' immer emm Pceis anzukaufen, und den ausgelegten, dcn Erstehungspre,s Überstei» gkndcn Mehrbetrag vun der Eautlon cder dem sonstigen Vermögen des C'rflchclö heremzubrm, ßen.—^,u diesem Ende w^o 7) dcr Ersicher beim Abschlüsse des ^lefcnii'.gs« EoniracieS se»ne emge-gäl'.gene Verbmdl'.chkctt sicher z',l stcllcn haben, un^ zwar durch Velpfälnung sellni, klgcnihüml,-chen Realität oder durch Namhaftmachuug cmcs annehmbaren Bürge,-., ooerdlnch Hinterlegung emes demzehnten Zhcllr der Ersichungs Summe glelchkommcnden Betrages, oder cndlich durch iLgletchz Ablieferung einer angemessenen Qua- lität Holzes und Emlassung des dafür entfal« lenden Vergülungsbetrages bis zur gänzlichen EontraclöiElfüllung. " 6) Für jedes, an eines der obgenannien Aemter oder Anstalten gehöllg beigestellte Brennholz »Quantum wird dem Lieferanten, gegen Bnbringung rer legalen Uidcrnahms.Receplssen, die sogleiche bare Be« z-ihlüng, auch ohne vorhergegangene buchhalt«« vlsche ^»quldiung, aus den betreffenden Eassen und Fondcn zugesichert. - Jeder ^eferungsun^ lerneomer lN 9) verbunden, vor der Llcitalwn ein Vadmm von 5o ft. E. M. zu erlegen, wel« ches »hm ln dem Falle, daß d>e Lieferung von demselben nicht eiftanben werden sollte, gleich nach der Llcttatlon wieoer zurückgestellt, dem Elsteher aber, msoferne oersclbe die im §. 7 be--dungenc Eautlon »ncht anderswie vollständig erlegen sollte, m dnse eingerechnet werben wird. — 10) Es werden lndesten auch vorläufige schrift» llche Xleferungs« Offelle angenommen. IedeS solche Offert muß versiegelt ^eyn, am Tage vor der Lunation, langjtens bls 2 Uhr Nachmittags, be» dem k. k. Glibclmal,3mrelchuligs» P^olocolle üdcrgeben werden, un? mit dein legschcmc ocö k k. ^an^c?« Haupt < Taxami^s übe« dav dolt cll^glc Vaolum pr. 5o fi. E. M. belegt seyn. — Das Offert muß liebst Angabe des Namens und Wohnortes des Offcrenten, und der Erklärung, daß »hm obstehende ^efl< rungSbcdinglnsse bekannt sind, die bestimmte Holzqluantlläc, welche, fo w»e auch die Bran' che, für welche geliefert werden will, enthal, ten; auch muß der geforderte Vergütungspreis pr. Klafler genau und mit Worten ausgedrückt wcroen, uno jeoes Offert von Außen mit fol« gender Aufschllfi versehen seyn- «Offerte deS N. 5i. wcgcn Neferung bes Brennholzes füc tle k. k. B