Amtsblatt zur Laibachcr Zciluna. n, s^i;. Dinstag den 21. September 1853 3. 5N8. :« (2) Nr. 8950. Kundmachung der k. k. Statthalters für Krain. Nach einer Eröffnung deS k. k. Ministeriums des Innern ist am »5. August l> I., ftn' die Zeit der heuer m den venetianischen Provinzen abzuhaltenden W^ssenübungen, ein Telegraphenamt in Pordenone eröffnet worden, w lchcs au l zur Annahme von telegraphischen Privatcorrespon denzen ermutiget und angewiesen wnrde, dle dießfälligen Befördelui'gsgedühren auf Grundlage der für das Telegraphenamt zu Udine bestehen den Zoneukalte zu bemessen und eil'zuheben. Laibach, am 13 September 1852. Gustav Graf v. Chorinsky ">/>.», k. k. Statthalter. Z. 5<»?7V"^2) Nr. l7i>28. C o n c u r s - Ku n d m a ch u n'g. Bei der k. k. Landeshauplcasse zu Laibach ist eine provisorische Casse-'«mtsschrcibelsstelle mit dem Iayreögchalte von Dreihundert Gulden CM. zu besehen. Die Bewerber um diese Dienstebstelle haben ihre, mit der erforderlichen Nachweisung über ihr Alter und sittliches Verhalten, über ihre Sprach« kenntnisse und Studien, ihre bish.r'ge Dienstleistung und Ausbildung im Manipulations-, C^sse und Nechnungs-Geschäfte, dann über die mit gutem Erfolge gemachte Prüfung aus den Cassl-und Verrechnungs-Vorschriften versehenen Gesuche bis 12 Octo der 1852, im rorgeschrie, benen Dienstwege an die k. k. Landcshauptcasse zu Laibach zu l.iten und darin zugleich anzugr-ben, ob und in welchem Grade sie. mit einem F>-»anzl^amten in dcm Gebiete dieser Finanz - Landes - Direction verwandt oder v rschwägert sind. Von der k. k. Finanz-Landes-D rection für Stein »nark, Kärl.ten und Krain. Grah am 12. September K,2. Z. 50571»"(3) öl^7"l?^ii. Concurs- Kund ma ch u n g. Im Bereiche der k. k. Fmanz-Landes-Direction für Steiermark, Käl»ten und K.ain ist die Stelle eines Amtsofficialen, welcher bei einer mit nnem Stelicramte verei»igt»n Sammlungs cc.sse verwendet wird, mit dem Iahr.sgehnlt von Sechshundelt Gulden C. M. und der Verbindlichkeit zur Leistung einer Kaution im jährlichen Gchaltvb trage, in Erledigung gekommen, zu deren provisorische» Bes.hung d^r Concurs d,s zehnten October l 8 5, 2 eröffnet wird. D, Die,.st. wege an die k. k. Cam.ral-Brziikü-Verw^lt„l>g zu Labach zu leiten, ulw zugl.ich darin anzuge den, auf welche Alt sie die Caution zn leiste,, vermögen, dann ob und in welchem Gra^e sie mit einem Finanz-Beamten in diesem F,nanz-hvbiele vern'a>.dt oder verschwägert sind. Vm, der k. k. Finanz-Landlö.Dir.llio., sü> 3leieinl.uk, Kär>,ten und Krain. Glah, am l0, September K»2 Z. 2,4, ^. (l) Nr. 883?.."l l<>358 Co nc li r 6 - )l ll s s ch r ei bu n g. Bei oer k. k. krainischen Religionsfonds - Do "' c Landstraß ist die zu Folge Decrees des h'hen k. k. Mi»istenum6 für Landeöcultur und V.lgwcsen vom li>, Mai l85l, Z. «742, unr ^llajs^ der h.chen k s. Finanz Landesdilellio» für Stciermark, Kärnten und Krain vom 24. Mai I85l, Z. ll)733, bewilligte provisorlschc Waldhüter- nno- R.vieljagersst.lle, mit einer Iah-reslöhnnng von Einhundert Vier und Vierzig Gulden C. Mz., ein Deputat von vier Klaftern hatt.s Brennholz, und der Bezug des tarifmäßigen Schußlohn.6 verbunden ist, auf welch, n letztern jedoch auch dic übrigen Forstaufseh.r hinsichtlich des von ihnen abgeschossenen WldeS An-ipruch haben, in Erledigung g kommen. Die Bewerber um diesen Diexsiposten baben sich über ihr Alter, Stand, gesunde Kö'rperbe-Ichaffllcheit, tadello>e Moralität, bibherige Dienst leiftung oder Beschäftigung, ü'er ihre Kenxtnisse im Folst- und Iä^ereifache, im Lesen und Schreiben , dann übm Staatsdienste stehen, im Wege lhrer vorgesetzten Stclle läng: stens bis l5). O tober l. I. an das genannte k. k. Verwaltungöamt zu leiten. K. k. Cameral« Bezirksocrwaltung Neustadtl am 9. September l852, -^ 5»2. n (2) "" Nr. 3575. K u n d m a ch u n g. Von dcm k, k. Landcsgerichte Lalbach wird am 24. September l. I . um ltt Uhr Vormittags im Gclichtssaale cinc Versteigerung zur mieth-freicn Ueberlassnng der, neben dem Inquisitions-hause, im Hause ^ol, Consc. 8^l befindlichen Wohnung, bestehend aus 4 Zimmern, l Vorsaal, ^Küchen, , Lp.iscgewölbe, 2 kle.nen Kellern, l ^-tall , kl.l»cn Gart..,, » Holzlege und Hof-räum. abgehalten werden. Hiezu werden Diejenigen, welche d ese Woh^ nung zu miethen wünschen, mit dem Beisatze eingeladen, daß die Wohnung von Michaeli l. I. au sogleich bezogen werden könne, daß der Miethzins halbjährig im Voraus, gegen vierteljähnge Auf künoigung zu entlichten ist, daß der Mielhzins mit 50 st. ausgerufen werde, und daß die L,citanten »0M des Miethzinscs alo Caution zu hinterlegen haben. Laibach am l8. September 1852. Z. 5l:i l. (,) Nr. 9tt55^. K u ll d m a ch u n g. Am 4. Oktober ,852, zwischen wund »2 Uhr Vorm.itagg, wird >n der Amtokanzlei d.r La.bacher Bezi.kc.hauptmannschaft d.e Verhand-ll'ng, beir.ssend die Sicherstellung d>s nächstjäh.-r'geu Hafer- und H u- B.d^fes für das in Lai-dach und Concurrenz befiodlche k. k. Militär aus dem Grunde reassumirt werden, w^l d!c auf obige Artikel erzielten Anbote vom 7. September !852 etwas zu überspannt von Seite der hohen f. k. Land»öbehölden erkannt wurden. Das t'ießfällige neuerlich ve»handelt werdende ^isortellüft dasteht: ") in täglichen l,l, H^f.l^ >') » dlo. 22 achlpfüudige", und l') >) dto. 7 Mehen Kornes, 5ann wegen der Ab-,;abe e>ms Quantums von 2Wtt Centner H.ues "lü N.server Verrath in das k. k. Laibacher Mili l^r-H^uptverpsiegü-Magazin, endlich wegen der ^lchelstVllullg des aus> 7<;tt6hauplm,n»sä'aft Laibach, am l5. September l85»2. Z. 51«. ., (2) Nr 87W. Von der.k. k. Bezukshauptmannschaft in Stein w rd hiemit bekannt gegeben, daß zur Verpachtung der Mllitär-Vorspann in der Marschstation Kiaxen und Stein für das Militarjahr 1853, d. i. vom l. November l852 bis zum letzten October I853, in der Marschstation Stein, am 28. September, und in der Malsch-station Kraxen, am 3«. Septemb.r l. I., und zwar, für die Malsel station in Stein in der AmtSkanzlei der k. k B.znkshauptmannschaft da-jelbst, und fül ienc in Kraxen, in del )lmtskanzlei des k. k. Steuelamtcs in Egg ob Podpetsch um ltt Uhr Vormittags eine Minuendo. Licitation abgehalten werden wird, wozu die Pachtlustiqen mit dem Beisatze zu erscheinen vorgeladen Werden, daß ldie Lictat'ons'edingnisse vor der Abhaltung der Licitation den zu dieser Licitatirn erscheinenden Licilanten bckannt gegeben werden, und auch vor derselben bllicbig eingesehen werden können. Zugleich wird bekannt gegeben, daß am Ver-steigerungstage vor der Licitation auch schriftlich versiegelte Offerte, welche auf l5 kr. Btämpel ausgefertigt sein müssen, angenommen werden. In den Offerten ist das Meilengeld für die oersä iedcncn vorgeschriebenen Vorspanns-Routen, deutlich und bestimmt mit Buchstaben auszudlücken, und ls darf k.inc wie immer geartete Nebcnver-d'lndung darin enthalten sein. Endlich müssen derlei Oss.rte unter der Addresse an die k. k. Bezirkshauptmannjcj aft' Stein und unter Anschluß d.'ö bar zu ellegenden Vadiums pr. zweihundert (Aulde,, ,,.dst d.l ?l«fschlist: Offer! für Vorspanns-V.rpacl lung d.r Marschstation Kr^xe,, od.r ^tein an die Lilitationö Commission üb»lreicht werden. K. k. Bezikshauptmannschaft St^in am l(l. September 1852. 3. 5lw. ^(1) Nr7 4l82. Von dem k. k. Landesgcrichte Laibach wird dem unwissend wo befindlichen Anton Tauzher und seinen gleichfalls unbekannten Erben mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es sei bei die. sen, Gerichte Herr Mouz Freih. v. Taufferer, Eigenthümer des Gutes Weixeloach, um Zuwei. sung des Entjchädigungskapitales für die aufgehobenen Urbarial-, Zehent- und Laudemialbezüge des Gutes Weixelbach an die Hypothckargläudiger eingeschritten, worüber die Tagsatzung auf den ,3. December l. I., Früh w Uhr vor diesem Gerichte angeordnet worden ist. . ^ Da der Aufenthaltsolt des beklagten Hypothekarglaubigels Anlon Tauzhcr und semer Erben diesem Gerichte unbekannt, und well s,e vlel-leicht aus den k. k. Elblanden abwesend s.nd, so hat man zu deren Veltheidi<)ung, und auf lhre Mfahr und Unkosten den hierottlgen GerlchtS-advocaten Herln l>.. Anton Rudolph als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach den bestehenden Gcsch", ausgeführt und entschieden werden wird. Anton Tauzhcr und dessen unbekannte Erben werden dessen zu dem Ende erinnevt, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Veltreter, Herrn l),. ,l„° ton Rudolph. Nechlsbehelfe an die Hand zu ftebcn, oder auch sich selbst einen ande.n Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu macheu, und übel Haupt im rechtlichen o.dnungsmaß.gen WM einzuschreiten wissen mögen, 'nsoesondete. daß sie sich die aus ihrer Verabsaumung ent« stehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. K. k. Landesgericht l'aibach, am l4 Aeptem« ber 4852. Vlft Z. 497. 2 (») nll 5I8M. Kundmachung. Das hohe KriegsMinisterium hat die Si-cherstellung des im künftigen Jahre bei den Monturs-Commissionen sich ergebenden Bedarfes an Monturstüchcrn, Halina, Kotzenzeug zu Pferdedecken, einfachen zwciblättrigen Bettkotzen, Hemden-, Gattien-, Leintüchern-, Futter-, Strohsack- und Emballage-Leinwand, Zelter-, Kittel-und Futterzwilliche, rohe Rinds-, Ober-, Pfundsohlen-, Terzen-, Juchten- und Brandsohlen-Leder und geäscherten Alaunhäuten, dann Sa-mischleder, braunen Kalb - und Schaffellen, schwarzen LämmerfeUen zu Sattclhäuten und zu Pelzbramen, weißen Lammerfellen zu Pelzfutter, ferner Fußbekleidungsstücken, mittelst einer Offerten-Verhandlung, in welcher nicht nur große, sondern auch kleine, dem Leistungs-Ver-mögen einzelner Unternehmer entsprechende Quan. titäten berücksichtiget werden, anbefohlen. Die Bedingungen zur Lieferung bestehen in Folgendem : l. Im allgemeinen muffen sämmtliche Gegenstände nach den vom hohen Kriegs-Ministerium genehmigten Mustern, welche bei allen Monturscommiffionen zur Einsicht der Lieferungs-lustigen bereit liegen, und als das Minimum der Qualitätmaßigkeit anzusehen sind, geliefert werden; insbesondere aber haben dafür nachstehende Bestimmungen zu gelten. ») Von Monturstüchern werden weiße, grau-melirte, mohren- und hechtgraue, ferner krapp-- rothe, lichtblaue, dunkelblaue, dunkelgrüne und dunkelbraune, das Stück im Durchschnitte zu 20 (zwanzig) Wr. Ellen gerechnet, zur Lieferung angenommen. Es bleibt zwar den Lieferungslustigen freigestellt eine, mehrere, oder alle dl'ei genannten Tuchgattungeu anzubieten, jedoch werden bei billigen Preisen jene Offerte auf we ß> und graumelirte Tü-, cher vorzüglich berücksichtigt, mit denen zugleich auch entsprechende Quantitäten woll-farbige und insbesondere dunkelblaue und dun^ kelbraune Tücher um annehmbare Preise an-geboten werden Die weißen, graumelirten, mohren- und hechtgrauen Monturstücher müssen ungenäßt und unappretirt ^' (sechs Viertel) Wr. Ellen breit geliefert werden, und dürfen im kalten Waffer genaßt in der Länge pr. Ellc höchstens ^ V"rtel (ein Vier und Zwanzigstel) und in der Breite höchstens ^ (Ein Sechzehntel) Elle eingehen. Die lichtblauen Monturstücher zu Pantalons für Infanterie und Cavallerie, dann die krapprothen dunkelblauen, dunkelgrünen und dunkelbraunen Monturstücher müssen schwendungsfrci l ?/,« (E'n sicben Sechszehntel>Wr. Ellen breit, und in der Wolle gefärbt, dann mit weißen Leisten versel/en sein, jedoch wie die übrigen Tücher unappretirt eingeliefertwerden. Sammt-liche Tücher muffen ganz rein, die melirten und die Farbtücher aber echtfarbig sein und, mit weißer Leinwand gerieben, weder die Farbe lassen, noch schmutzen. Alle Tücher ohne Unterschied werden bei der Ablieferung stückweise gewogen, und jedes Stück derselben, das in der Regel 20 Ellen halten soll, muß, wenn es halb Zoll breite Seiten- und Querleisten hat, zwischen Itt^ und 2l^8, mit Eill Zoll breiten Seiten- und Querleisten aber zwischen lll^ und 22^ Pfund schwer sein, worunter für die '/, Zoll breiten Leisten ^ bis l ^ und für die l Zoll breiten 1^ bis 2^ Pfund gerechnet sind. Stücke unter dem Minimalgewichte werden gar nicht, und jene, welche das Maximalgewicht überschreiten, nur dann, jedoch ohne eine Vergütung für das Mehrgewicht angenommen, wenn sie unbeschadet ihres höhern Gewichtes doch vollkommen qualitätmäßig sind. Die Halina muß ^ (sechs Viertel) Wr. Ellen breit, ohne Appretur und ungenäßt geliefert werden, pr. Elle »^ bis »^ Wr Pfund wiegen, und jedes Stück wenigstens Kl Wr. Ellen messen. l») Die Kotzen zu Pferdedecken neuer Art für Cavallerie muffen in einzelnen Stücken geliefert werden. Diese Kotzen (Pferdedecken) muffen von weißer, remer, guter Zigara-Wolle mit gleichem, > nicht knopfigen Gespunfte über das Kreutz gearbeitet, gleich und gut verfilzet, und nicht zu stark aufgerauhet sein. Die Kotze für die schwere Cavallerie hat »^ bis 3"/« Wr. Ellen in der Länge, und 2'A bis 2"/^ Ellen in der Breite zu messen, ferner ?^/» big ^ Pfund im Gewichte zu halten. Die Kotze für leichte Cavallerie hat nur 2'-'/,',, bis 2'^, lang, 2^., bis 2 V', Ellen'breit und 5>'/y bis tt'/y Pfund schwer zu sein. Die einfachen 2blätterigen Bettkotzen müssen l"/.e Wr. Ellen breit und 5"/,, Ellen lang sein, dann !> bis ltt Wr. Pfund wiegen. Sowohl die Halina als die Kotzen zu Pferdedecken und die Bettkotzen werden unter dem Minimalgewichte gar nicht angenommen, bei Stücken aber, welche qualitätmaßig befunden werden, jedoch das Maximalgewicht übersteigen, wird das höhere Gewicht nicht vergütet. Die Abwägung der Halina und der Bettkotzen geschieht ebenso wie jene der Kotzen zu Pferdedecken stückweise. Zu ersten beiden Wollsorten ist rein gewaschene weiße Zakel-wolle bedungen, und sie können ebenso aus Maschinen, wie aus Handgespunst erzeugt sein. <.-) Zu Hemden-, Gattien- und Leintücher-Lein. wanden können auch bis 2N)6 Futterlein-wand, und ebenso zu Kittelzwillich bis 5,NM Futterzwillich angeboten werden. Die Gattien-und Leintücher-Leinwänden werden nach einem gemeinschaftlichen Muster übernommen, und es besteht daher auch für beide ein und dic-selbe Qualität. Strohsack- und Emballage-Leinwand kann für sich oder auch mit den übrigen gemeinschaftlich angeboten werden. Sämmtliche Leinwanden muffen Eine Wr Elle breit sein, und pr. Stück im Durchschnitte 3tt Wr. Ellen messen. Außer den erstehenden Garn-Leinwaren werden auch Wollstoffe <<':»li<:nj von in ländiger Erzeugung zum Futter angenommen. Dieses Fabrikat muß jedoch nebst der an-gemessenen Qualität auch vollkommen l Wr. Elle breit und jedes Stück wenigstens 30 Wr. Ellen lang sein. Loth wiegt, so werden nur tt^ Pfund bezahlt. Nebst der guten Qualltät kommt es bei diesen Hauten hauptsachlich auf die Ergiebigkeit an, welche jede Haut im Verhältnisse ihres Gewichtes haben muß; dagegen wird ein bestimmtes Gewicht der Häute nicht gefordert. Diese Ergiebigkeit ist dadurch bestimmt, daß die Pfund- und Brandsohlenhäute zu Schuhen und Stiefeln, die schweren Oberlederhäute zu Riemenzeug, die Terzenhäute zu Czako-Schirmen und Patrontaschen-Deckeln, das' Iuchtenleder zu Säbelgehängen und Säbelhand Riemen das anstandlose Auslangen geben muffen. Das Pfundsohlenleder muß in Knoppern ausgearbeitet sein. Von den übrigen Ledcrgattungen werden: Das weißgearbeitete Samischleder in Kernstücken nach der Ergiebigkeit an Infanterie-Patrontaschen und an Infanterie-Tornister-Tragriemen, mit unentgeltlicher Zugabe von Säbel- und Bajonnettascheln, die geäscherten Alaunhaute in zwei Gattungen zu gleichen Theilen, n'imlich die erste Gattung zu l!> ! Pfund mit der Ergiebigkeit von iu Stück Husaren-Untergurten oder l2 Paar Steig« riemcn, und die zweite Gattung zu l7» Pfund mit der Ergiebigkeit von tt Stück Husaren-Untergurten oder !2 Stück Hinterzeuge, dann die braunen lohgaren Kalbfelle in drei Gattungen , nämlich "/5 der ersten Gattung mit der Ergiebigkeit von 2 Paar Besehleder zu Cavallerie - Pantalons und »2 Garnituren Knopfschlingen zu Gamaschen ^ der zweiten Gattung mit der Ergiebigkeit von l '/^ Paar Besetzleder zu Cavallerie Pantalons, und ll Garnituren Knopfschlingen zu Gamaschen und '/5 der zweiten Gattung mit der Ergiebigkeit von l Paar Besetzleder zu Cavallerie Pantalons, ! Stück Schweißleder und l 0 Gar nituren Knopfschlingen zu Gamaschen, — die lohgar braunen Schaffelle ebenfalls in drei Gattungen, nämlich ^/s. der ersten Gattung mit der Ergiebigkeit von iSäbeltascheldeckeln, Vz der zweiten Gattung mit der Ergiebigkeit von ll Säbeltaschendeckeln und '/5 der dritten Gat tung mit der Ergiebigkeit von zwei Säbelta schendeckeln übernommen. , l>) Von den Lam m e r fe ll en werden 4 S t ü ck sch w arze 5 zu einer Sattelhaut und 2 Stück schwarze j zu einem Pelzbräm, dann il Stück weiße zu einem Pelzfutter gefordert und sogestaltig an gekauft Zu einer Garnitur dürfen weder weniger noch mehr Stücke angenommen wer den, und es müssen durchgeheuds Winterfelle sein, welche im Schrott gearbeitet, jedoch nicht ausgeledert sind. Von den Fetten zu Sattelhäuten kann nur ^ Ein Stück, welches zum Mittelsitz gehört, etwas röthllche Spitzen haben, wie auch jene zu Pelz -brämen müssen durchgehende naturschwarz sein. <) Vo>, Fusibekleidungsstücken werden 7 Gattun gen, nämlich deutsche Schuhe,ungarische Schuhe, Halbstiefel, Husaren Czismen, Malrosenschuhe, Fuhrwesensstiefel und Czikosen-Czismen über-nommri! Jede Fußbekleidungsgattung musi in den dafür bei Abschließung deö Contratteö festge setzt werdenden Classen geliefert werden, doch ist der Lieferant an dieses Verhältniß nicht gleich im Anfange der Lieferung gebunden, sondern, es wird nur gefordert, daß in keiner Classe eine Ueberlieferung geschehe, und daß das frühere einer oder der andern Classe, weniger Gelieferte bis zum Ablauf der Frist nachgetragen werde. Wer eine Lieferung auf deutsche Schuhe anbietet, muß sich verbindlich machen, auf jedes Hundert Paar bis /,< bis Ende März, das zweite Drittel "s E" ,.'lm und das letzte Drittel bis E"dc ^ ,^ '"'"^ geliefert werden, doch wird cö dcn'^nt n freigestellt, hiebei gleich ursprü.'gllch andere E.nlle-ftrungs-Termine zu stipul'"", ^' dürfen lese nicht über den letzten October ^..F hmausgehen, und die Hälfte des zu contahlrenden Quantums spätestens biö (s"dc Mai abzuliefern angeboten werden. . c, - .,^ F. Wer cme Lieferung zu erhalten wünscht, muß die Quantitäten und die Preise, die er fordert, in Conv. Münze, und zwar: für Tuch"', Halina, Leinwänden und Zwilliche pr. Eine Wie' VI7 ner Elle, für Kotzenzeug zu Pferdedecken und Bett-kotzcn pr. Ein Wr. Pfund, für rohe Rindshäute pr. Garnit., Sitzleder sammt Zugehör zuCavall.-Sätteln — für Ober-,Pfundsohlen-,,Terzen-,Iuch-ten - und Brandsohlen - Leder pr. Einen Wiener-Centner — für geäscherte Allaunhäute, braune Kalb- und Schaffelle gattungsweise pr. Eine Haut und r'iäsichtlich Ein Fell — für Samisch-Lcder, Kernstücke pr. schwere Garnitur, u. zu ltt Infant.-Patrontaschen — und 2» Tornister-Tragriemen, mit Beigabe von 2 Stück Bajonnet- und Ein Stück Säbel- u. Bajonnet-Taschel, und pr. leichte Garnitur zu lll Stück.Tornister-Tragne-men und u. Najonnettaschel, für Lämmerfelle pr. Garnitur, bestehend in 4 Stück zu einer Sattelhaut — ,n 2 Stück zu einem Pelzbräm und in :l Stück zu einem Pelzf.ltter für Fußbekleidungen pr. Paar in Ziffern und Buchstaben, dann die Monlurs-commission »vohin, und die Lieferungstermine, in denen er liesern will, deutlich angeben. Für die Zuhaltung des Offerts ein Reugeld (Vadinm) mit 5^ des nach den geforderten Preisen ausfallenden Lieferungswerthes entweder an eine Mon-turscommiffion oder an eine Kriegscaffa erlegen und den darüber erhaltenen Depositenschein, ab gesondert von dem Lieferungs-Offerte, unter einem eigenen Umschlag einzusenden, da die ersteren , bis zur commissionellen Eröffnung an cinem bestimintenTage, versiegelt bleiben, während die Vadien gleich der einstweiligen Amtshandlung unterzogen werden muffen. 4. Die Neugelder können in österreichischen Staatspapieren nach dem Börsenwerthe, in Real-Hypotheken, oder in Gutstehungen gel>istet werden, wenn deren Annehmbarkeit als pupil' larmasiig von dem Landes-Fiscus anerkannt und bestätigt ist. 5,, Die Offerte muffen versiegelt, sammt den Vadien gleichzeitig, jedoch wie gesagt, jedes für sich, entweder an das hohe Kriegs - Ministerium bis letzten October, oder an das Landes-Militär Commando bis !5, October dieses Jahres eingesendet werden, und es bleiben dl> Offerenten ailf Woll- und Leinwaren für dieZllhaltung ihrer Anbote bis Ende November ltt.",2, jene auf andere Artikel aber, bis Ende December lX>2 in der Art verbindlich, daß es dem Militär-Aerar freigestellt bleibt, in dieser Zeit ihre Offerte ganz oder thcilweise anzunehmen, u. auf den Fall, wenn der eine oder der andere der Offerenten sich der Lie-ferungö-Bewilligung nicht fügen wollte, sein Va-dium, als dem Aerar verfallen, einzuziehen. Die Vadien derjenigen Osscrenten, welchen eine Lieferung bewilligt wild, bleiben bis zur Erfüllung des von ihnen abzuschließenden Con-tractes als Erfüllungscaution liegen, können jedoch auch gegen andere sichere, vorschriftmaßig geprüfte und bestätigte Cautions - Instrumente ausgetauscht werden; jene Offerenten aber, deren Anträge nicht angenommen werden, erhalten mit dem Bescheide die Depositenscheine zurück, um gegen Abgabe derselben die eingelegten Vadien wieder zurückbeheben zu können. li. Die Form, in welcher die Offerte zu verfassen sind, zeigt der Anschlusi, nur müssen sie auf einen !5kr. Stämpel geschrieben sein, und unter besondermCouverte — da diese c o m m i ssi onel eröffnet werden, mit dem ebenfalls gesondert couvertirten Depositenscheine überreicht' werden. 7. Offerte, mit andern als den hier aufgestellten Bedingungen, und namentlich solche, in nxlchen die Preise mit dem Vorbehalte gemacht werden, daß keinem Andern höhern Anbote bewilligt, und wenn doch solche angenommen würden , diese auf den wohlfeilern Offerenten, oder umgekehrt, den theuerern Offerenten, deren Prelse zu hoch befunden werden, die Lieferungen zu mindern Preisen, wie die andern angeboten und be-, williget erhalten, zu Thell werden sollen, wie auch solche Offerte, denen' kein Vadium beiliegt, die Lieferung auf Handkauf oder gegen wird, bleiben un- berücksichtiget. Nachtrags-Offerte aber, so wie alle "ach Verlauf der eben festgesetzten Einreichnngs-Termine einlangenden Offerte werden gänzlich zurückgewiesen. Nur für die Lieferung der Fuß- bekleidungen wird statt dem Erlag deSVadiums, gangbaren, wenn auch yoyern Preis anzukau-der Rücklaß von 7»°/,, vom Lieferungsverdienst fcn, und die Kostendifferenz von demselben ! bis zur Erfüllung des Contracts bewilligt. einzuholen; ^ tt. Die übrigen Contractsbedingungen sind t>) die erlegte Caution wird, wen,, der Lieferant' j im Wesentlichen Folgende: nach Punct <: und ll contractbrüchig wird, und ^ :») die bei der Monturscommission erliegenden seine Verbindlichkeiten nicht zur gehörigen Zeit, gesiegelten Muster werden bei der Nebernahme oder unvollständig erfüllt, vom Aerar ein-als Basis angenommen. gezogen; z l)) Alle, als nicht mustermäßig zurückgewiesenen i) glaubt der Contrahent sich in seinen — aus ^ Sorten müssen binnen »4 Tagen ersetzt wer- dem Contracte entspringenden Ansprüchen ge- 1 den, wogegen für die übernommenen Stückes kränkt, so steht ihm der Rechtsweg offen, in 1 die Zahlung gleich bei der betreffenden Mon-, welchem Falle er sich der Gerichtsbarkeit des ' turscommissions-Cassa geleistet, oder aufVer- .lmli^ml» oVll^-. »mlit. zu unterwerfen hat. langen bei dem nächsten ^ rovinzial - Kriegs- ^) Stirbt der Contrahent, oder wird er zur Ver> zahlamte angewiesen wird ; Wallung seines Vermögens vor Ablauf des Lies'.) nach Ablaufder bedungenen Lieferunsfrist bleibt ferungsgeschäftes unfähig, so treten seine Er-es demAerar unbenommen, den Rückstand auch ben oder gesetzlichen Vertreter in die Verpflich-gar nicht, oder gegen einen Pönal-Abzug von tung zur Ausführung des Vertrages, wenn »5» Proccnt anzunehmen , wodurch man ein nicht das hohe Aerar ,n diesen Fällen den Con« besti m mtes und zuverlässigesEi n l)a l- tract auflöst, endlich hat ten eingegangener Verpflichtungen auöspre- ll) der Contrahent von den drei gleichlautenden chen will; (5olttracten Ein Pare auf seine Kosten mit llj auch steht dem Aerar das Recht zu, den Lie- dem classenmäßigen Stämpel versehen zu lassen. ftrungs-Rückstand auf Gefahr und Kosten des Vom Landes-Militär-Commando zu Graz Lieferanten, wo er zu bekommen ist, um den am 2!>. August l«52. :..l Nr. 5»l68. l^. O s f e r l s - F o r m l. l a l e. ,5» kr. Btämpel ' Ich Endesgefertigter .vohnhaft i>,.....(Stadt, Oll, Herrschaft, Viertel, Kleis oder Comitat, Provinz) elkla're hiemit >>» Folge der g^schehfüen )lu5schleibl,„g: .....Wiener Ollen weißes °/, Wien. Ell.» breites, ungenäßtek, un^ppretirtes Monturstuch die Elle zu . . ft . . kr., sage . . . . . . . . . » » krapprolheö, »'/.^ Wien. Ellen breites, schwendungöfreieö, in Wolle ge, j fä.bt^, lmappmirtes Moilturötuch, die EUe z„ . . st. . . kr, sage ..... » » lichtdlanes, l'/,^ Wien, Ellen breites, schwendungösreieö, in Wolle ge. . . f!. - - kr, sage .... ..... » » dunkelblaues, l'/^ Wien. Ellen breites, schwendungöfreies, in Wolle gefärbt, ö, unappletirtes Mouturötuch, die Elle zu . . si. . . kr., sage . ..... » » dunkelbrallneö, »'/^ Wien. Ellen breites, schwendungbfreies, in Wolle gefärbtes, unappretines Monturfttuch, die Elle zu . . st . . tr., sage ..... » » dunkelgrünes, l^/,.. Wien. Ellen breites, schwendungösleies, in Wolle. gefai btes uuappretlrteö Montmstuch, die Elle zu . . ft. . . fr., sage . ..... » » glaxmelittes, "/^ Wien. Ellen breites, ungenäßleö, unappretilleb Mon» tuisll.ch, die Elle zu . . st. . . kr., sage .... ..... " " bechsgrams, "/. Wien Ellen breites, nngenäßtes. unapprelirtes Monturtz. t"ch, die Elle zl. . . fl. . . f.., sage . . ' " " " " t^^'^^l^z^'"'- .^ b..ite., u.^^es, ....app.li.tes Mo.. ..... « » Hali'ia, ^ Wien Ellen breite, „„genäßte, unaplvlille, t>!> Otte . . st . . kr., sage .... ä" .....Ketze» ä'l Pferdedecken für schwere oder leichle Cavallerie neuer Alt, das Wienel Pflini> zu . . fl. . . kr., sage .... ^' . . . . - » einfache, zweiblätltige Bftlkotzen, das Wien. Pfund zu . . fi. . . kr. saae .....Wiener Ellen Hemden- ^7 ^. ^^ ..... » » Gatlien' und Leintücher-/ ^ ^ ..... kl/, sage .... ..... » » Futter- ^) I ^. ^.....k^ sage . . .' ^ ..... >> '> Strohsack' ^ .3 I -^.....tr., sage .... ..... » „ Embalage- ' 1" ^.^.....kr., sage . . . . ..... » » 3llt.' ^ 3 ^.....^. ^ sage . ..... » » Kittel- > Zwillich. D ^.....k^ sage .... ..... » » Fuller- ^ ^ .....f... sage .... ..... >> » Futter-Calico ^ . . . . . ki-, sage .... .....Galnitur Sitzledcr sammt Zugchör von rohem Rmdöleder zu löavaUerie-Satteln, zu .... kr., sage .... .....Wiener Centner lohgares Obelleder zu Riemenzeug . . . st . . kr., sage . . ..... » >> inKlwppernge^arbteSPfllndsohleder ^ ^. . . . st. . . kr., sage . . ..... » „ lohgares Brandsohlender .^ -^ . . . si. . . kr., sage . . ..... » „ » unausgcfalztes) Terzen- ^ Z . . . ft. . . kr., sage . . ..... » » ». ausgesalztes ^ leder Z H - - - st. . - kr-, sage . . ..... » »^ rothes Iuchtenleder ... st . . kr., sage . . .....Ttück l. ( Gattüng ge.scherte ) ^. . ......st. . . kr., sage . . ..... » 2. ( Allarmhäute ) ^'^ Haut zu ......'^ . ^ ^g, . . ..... » l. c Gattung lohgare ) . . . st. . . kr., sage . . ..... » 2. / braune Kalb X das Ttück zu . . . fl. . . kr., sage . . ' ' ' ' ' » 3. f felle > . . . st. . . kr-, sage . . ' ' ' ' ' » >' l Gattung lohgare l . . . ft. . . kr,, sage . . ..... » 2. ^ braune 3chaf- ^ daö Blück zu . . . ft. . - kr, sage . . ..... » 3- < fl>lle ^ . . . ss. . . kr., jage . . . . .". . Garnituren schwere Samischhäute pr. Garnitur........ st. . . kr., sage . . ..... » leichte >> >> >> .......fi. . . kr., sage . . ..... » schwere Lämmerfelle zu Katlelhäutcn die Garnitul zu. . . si. . . k>., sage . . ..... » Lammerfelle zu Pelzbrame die Garnitur zu.......ft. . . kr., sage . . - - - - >> weiße Lammerfelle zu Pelzfuttcr die Garnitur zu . . . fi. . - kr., sage . . .....Paar deutsche Schuhe, das Paar zu .......fl. . . kr., sage . . - - . . » ungarische schuhe, das » >> ....... fl. . . kr., suge . . ..... » Halbstiefel » » » » ....... ss. . - kr-, sage . . ..... » Husaren-Czismen „ » „ ....... st. . . kr, sage . . ..... » Matrosen ^Schuhedas » >> ....... ft. . . kl., sag« . . ei8 .....Paar Fuhrwesens - Stiefel da5 Paar zu ......ft. . . kr, sage . . ..... » Czikosen.-Cziömen » » » ......ft. . . kr., sage . . in Conventions«Münze in folgenden Terminen ......... in die Monturscommission zu N. . .......... nach den mir wohlbekannten Mustern und unter genauer Zuhaltung der mit der Kundmachung ausgeschriebenen Bedingungen und aller sonstigen für solche Lieferungen in Wirksamkeit stehenden Conlrahirungö-Vorschriften liefern zu wollen, für welches Offert ich auch mit dem eingelegten Vadimn von .... Gulden gemäß der Kundmachung hafte. Gezeichnet zu Ort N. . . . Kreis N...... Land . . am . . ten.....185?. N. N. Unterschrift des Offerenten sammt Angabe des GewerbcS. Couvert-Formulare über das Offert. An Ein hohes k. t. Kriegs-Ministerium (oder Landes» Militär-Commando) zu N. N. N. N. offerirt Tuch, (oder Leinwand, oder Leder, oder Fußbekleidungen). Ueber den Depositenschein: An Ein hohes k. k. Kriegs - Ministerium (odcr Landes - Militär - Commando) zu N. N. , . . . (Depositenschein über . . . . fi. . . kr. zu dem Offerte des N. N. von .'.......ten ..... »«52. Für Tuchlieferung (oder?c. wie oben). Z. »2»l. (») Nr. 4lW. Von dem k. k. Landcsgcrichte Laibach wird der Laibacher Kürschnerbrudcrschaft mittelst gegen wältigen Edictcs et innert: Es haben wider dieselbe bei diesem Getichte Johann Koschier, Georg Kobilza, Franz Scherz, Maria Suetina und Theresia Machkot Kla^e auf Zuelkennung des Eigenthums des landtaflichen Garben-, Getreide-und Jugend «Zehentes in den Dörfern Podgoriz und St. Jakob an der Save aus dem Titel der Elslhung eingebracht und um eine Tagsahung gebeten, welche auf den 2<». December l. I., Vormittags lU Uhr vor diesem k. k. üandesgelichtc angeordnet worden ist. Da der Aufenthaltsort des beklagten Kürsch-nnbludetschafts-Vertreters diesem Gerichte unbekannt, und weil solcher vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, so hat man zu deffen Vertheidigung, und auf seine Gefahr und Unko» sten den hierortigen Gerichtsaduocaten Hl«. l)>. ?lnlon Rak als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Geuchlsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Geklagte Kürschnelbruderschaft wird des sen zu dem Ende eliniierl, damit dieselbe allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, ödet inzwi schen dem bestimmten. Vertreter, Helln O>. An ton Rak, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und übel Haupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondele, daß sie sich die aus ihrer Vcrabsa'umuna. entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird. K. k. Landeögericht Laibach, am ll. Sep.-tember l852. Z. »277. (!) N . 32 l 2. E d i c l. Von, k. f. Bezut'^elichie ^vl,schee iviid be kaun» gemacht, ^s h.'le übn üeu.lllch.s Ansuche» de>^ Aodieas Hutlei von i!ie feld,/,u> Vornehmerer, mi, Lesäeide vom 28. iip'il ,85«, Z l?W, be willigten, und i" Folge oil'sch'ei'ens vom 9. ^uli l«5l, Z.30t»8, sistillen ll'lulire» Flilbielung del. dem Maihias l.'oschke gehö>i;e!', zu Un erbuchbeig H.^.» l liegend.,', im G>undbuäe «"»» liiec'l.'Ns. !3'i4 porkrmmtndeli, laut Pioillulll^ v>'M !. Ap.il lU5l, ?. »354, c us 400 ss. b.wrrii cten '/z Hübe, weg.n aus dem ,v. ä. il raunu, daß obige Realität nur bei der diillen Feil' bie^ung auch Utller dem Schähungswelthe hiutange-gebe» werden wi>d. Der Olundbuchs l852. Z. l27tt (l> Nr. "l98^>. Edict. Vom k. k. Bejiitsgnichle Etlin wi.d dem Hansche u:>d Oswald lilpouschet, der Llisubctl^, Thomann, dem Mallu^l M^thi-m und M chael Hüdac liemil b.kaülit ^einachl: ^5 hale widel die< selb.!, Malli" Mcilelri, Grundlesihcr von 'ilbcltu-h^ln H.-Nr. l.'l, am 28. l- M, , Z. 4"84, die Klx;e luscht>nrrlaiu»g nach ft^xndei, alN somr. im ^luudduct e Kriuz «"») U,d. '^l,. 2s» u. ^ie d.s Hansche ilipouschck hcstcndcn Schlllc scheioe» . <:l i,lliil,. 6. Felruai l797, p. i7 Kroncn u ?^l?. oder 33 s!. 43 kl. <'. « l'-; l») des zu dunsten tes Oswald l!ipousä,ct hafie . dw,scheu Cllisadell) Thvm.lnn und Matthäus Meilrl» «tschllsieüt'l und zu Gui.stlN de5, d»r ^istelll gel nhitneen ^eira hsgutes pr. 120 fi. D. W. e, ii. <:., hafieidcn ^hlvcilr^cjlö . 2l). März <:l, ,»<:»!,. l 1. 7iuli «8i6, p . 229 si. 22 lr. <:.«.<:., zu (Äuilsten d»b Mncus Malhian , ui d l) d.s zu Guosten tes Michael Hridar, seit l7. Au gust lßltt ini^blllillln Schultscheines, «l. 25. Juli !8l8, p>. 34 si. <:. ii. len diesem Gelichie uildet.lnni >st, n>n,d.' deüselben zu> W>l)>ung ih-cr Rcchie ei» ^n-r.>lol i>» de> Pcft'N dcs "^'s>p!) itternoll) von Vel keh,il'e al.f^rstcll!, u >d lU'es vbige Kl ige die Tag-s.'lMizi "uf den 4. Oelumber l I., ^rlil) 9 Uhr l)>vr<,elichl,s »nil t einen ei.qeciei, ^<,chn'.U e> zu ! «slellen l)>.l'»,,, »vilrig'tis sie sich die Folgen ihrer Verabsäumung selbst zuzuschreiben haben we.den. K. k. Bezirtsqe.icht Stein am 30. Juli l«52. Der k- k. Bezirlsrichler. _________Konschegg. Z. l250. (2) " ^' Nr. 4,2l^ Edict. Das k. k. Sezilksgeiickt Eeisenlerii, h.,l iu der Er»cutwnss.,che des Irftph l»!ad!!sch von Hrib Äir. 3, gegen Fianz Lousche von Hinach Nr. 2, wegen schuirigen lI9 fi. l9 kr. . die erecn» liue Feilbielun^, der dem lel)tel)U fi. zu e>legell ist, . llliegen ii, der llmtskaii^lci zur Einsicht. K. k. Be^iitsgclicht Eeisenberg a>n l8. Au< qli!^ 1852. Z. »279. s2) Vir7^^30? Edict Von Seite des k. k. ÄezukSsjelichtes Stein wird hiennt bekannt gemacht! (5g sei ,l, der Eltcu-tionösache des Michael Iankowitsch von Großmanns» bürg., ge,,en Narthclma Vehonz von . l5. Juni u. I,, Z. 28»9, schuldiger .100 fi. ., in die trecntioe Versteigerung der, dem Execlttcn gehörigen N»alilä'tlN, als: dcs iin Glundbuchc Scherenbüchel «>>!) U>b. ^il. 98 vorkommenden, aus 173 fi. 25 kr. gcschä'tz. ten Ackcrs dcr, im Ulnudduchc dcs Gutcs Manns-bürg «,l!» Urb. Nl. s> uolkummeüden, gerichtlich aus 880 fi. 55 tr ^wcslhstel,, zll Mannsblüg H.-Nl. 5l liegeüdcnKaischcniealität ln,d des, im letz^benannte» Grundbllcdc «,«9U, (2, Vtt7"«50,ttai!, bestehend i., Pfertcn, Wägen, Heu, ! Kuh, Wei:> und Einiichlungs-stücken u. s. w, >>n gls>i!Nl„t»n Schä!»lmgöwerlhe von »5i72 si. 20 ss., >3t.>!t ft!den wi>s. Hieooil runden ^iNifiustlac ,m't dem Beisahe ve»stä»ti^es, daß die zum Ve,kaufe ausgebolenen Oegenstäote bli der e sten FeNbieluug nnr un» oder nber den Schä!^ungsw>'»!l) , lei der zweite.» aber aub uil.r d»>nsllc> w^lc» dinlanaegedc,, we'den- .tt. k. Be iVl^grüchl laibach l. Seciion ain «7, ^l'p'enil-es l«5 2. Z. «202 (3> Kund Nl achun g. Das gefertigte Comit.- des in der Gründung begriffenen stellt hiermit an jene I'. V. hohen «Herrschaften, Oorp0rationett ". :c., welche sich "" b"' ^l obigem Zwecke im GaiW begriffenen Lotterie bisher nach K. «<> des HpielplaNes Mlt ttoscN betheiligt haben, das ergebene A'lsuchen, daß cs Wohldenenselben gefällig sein wolle, ihre genauen Adressen "'it Nameu, Charakter und Wohnorte an das die Ausführung dieftr Lotterie leitende Großhandlungohauö D. Zinner H- (5omP. tn ^5u'n el:,zusenden,, dannt di'' für die I>. 1'. Gründer bestimmten Diplome fthlerfrei ausgefertigt werden können. Wien am 1. September 1.^'i?. Das GründungsEomit«5 des t. t. Militär Hospitales zzz Oarlsbad.