A?/ 3. AamstaZ den 7. Jänner 1832. Nnbernial- ^erlantbarnnZen. 2. H. (i) aä Onb. ^i-. 23553. Kundmachung hinsichtlich der Contumaz« und Rassell-Anftal» ten am Samtätscoroone an der Gränze Ty-rols gegen Salzburg und gegen Karnten. — Da ln Folge allerhöchster Entschließung vom zo. October d. I. , und Eröffnung der hohen Hofkanzle» vom 11. darauf, Zahl 37^, Tyrol m den lombardlsch-veneiillmschen lanitals-Cordon eingezogen werden mußte, so sind an der Gränze Tyrols gegen Salzburg im Orte Habach und Llye^felden an der Poftl sirasse zur Abhaltung der Eholera» Krankheit eine Contumaz-Anstalt, und in «Vtrub em Contumaz« Rastcll, in Hochfilzen und Ioch-beög, nächst dem Passe Thurn aber Filial-Rastelle errichtet worden. An der Gränze gegen Karnten aber wurde das Contumazs Rastel! h,rt an der kärntnerischen Granzmark zu Nörsach, die Eontumaz - Anstalt selbst im Dorfe Nlkolsdorf eingerichtet. Ferner sind an dlcser G'anzlinie noch zwel Hauptrastelle, und zwar am IselSberge gegen das Möllthal und zu Hocheben im Tllltacher-Thale gegen das Lessach - Thal in Karnten. Da mit Ausnahme dieser Haupt- und Nebeneinbruchs-stanonen alle Übrigen Wege, Eingänge und Vcrblndungspuncte gänzlich abgesperrt sind; so werden hierwegcn folgend? Maßregeln zur strengsten Darnachachtung vorgeschrieben, und zwar: — I. In Bezug auf dieEontu-maz - Anstalt zu Hab ach und Litzel» felden. —i.) Menschen, Thiere, Waaren, Effecten und Briefschaften werden mittelst des Kontumaz-Rastelles in Gtrub eingelassen, und unmittelbar m die Eontumaz , Anstalt «scortn-r D.e Menschen Mlt ihrem kleineren spacke N"den chre Aufnahme in Litzelfelden, so wie auch leichtes Fuhrwerk und Rettpf^de. D.e Fuhrleute mit den Lastwägen, Pferden und Waaren werden aber in Habach aufge- nommen, wohin sie auch sogleich instradirt werden. — 2.) Die Aufnahme »st bei dem k. k. Gränzftfieg« Gerichte Lofer anzumelden, welches hierüber Vormerkungs , Verzeichnisse anfertigt, und mittelst des Rastell» Commissars in Strub täglich an die Eontumaz-Direc-tion in Habach zur Bewilligung der Aufnahme abschickt. Dle Verzeichnisse haben dle Zahl der Menschen, Thiere und Wagen zu enthalten, und sollen mit den Re»se, Urkunden und Frachtbriefen belegt dem Russell-Commissar übergeben werden. Es ist erwünschlich, daß über die Waaren«Eog» und versch,edenen Effecten von den Parteien Consignation«« verfaßt und dem Verzeichnisse angeschlossen we« den. — 3.) Menschen zu Fuß und zu Pferd und in leichten Wagen werden wöchentlich dreimal, als: Montag, Mittwoch und Freytag, Frachtwagen aber jeden dritten Tag um 6 Uhr Früh, am Rastelle zu Strub eingelassen, wo sie nach vorausgegangener Incontri« rung mit den Verzeichnissen uon der Mllttär-Escorte in Empfang genommen, und sowohl von dieser, als auch von einer angemessenen Zahl exponirtcr Contumaz-Diener nach zweimaligem Ausruhm in den Rassorten Wald»^ ring und Erpfendorf mit strenger Beobachtungi der dießfalls uom Gesetze vorgeschriebenen und von den Locak'erhaltnissen gebotenen Dissß ziplinen in die Contumaz begleitet werden. —H 4.) Die Karauane muß bis 2 längstens Z UheH Nachmittags in der ihr von' der Direction zu-' gewiesenen Abtheilung der Eontumaz«Anstalt angelangt und untergebracht seyn; es ist ze-doch gestattet, auch ohne die Eontumaz anzutreten, oder deren gesetzliche Dauer auszuhalten, mittelst Escorte und unter Beobachtung der gleichen Disziplinen, wie beim Eintritte, wieder über die Eordonslinie zurückzukehren. — 5.) Die Menschen haben eine fünftägige Eontumaz-Dauer zu bestehen; für Thiere und Waaren aber richtet sich die Dauer der Kontumaz nach den dießfalls vorgeschriebenen Reis i6 migungsarten und hiernach in den Directive« festgesetzten Fristen, welche jedoch die längste Dauer von fünf Tagen m-ht überschreiten. ->» ß.) Die Anstalten haben für 70 bls loo. und nach Maßgabe der verschiedenen hierauf Z°in-fluß nehmenden Umstände auch für mchr Men'chen, dann für 3o b»s ^.a Pferde, und für mehr als,00c» seniner Waaren und die ylezu gehörigen Wä^en gleichzeitig Raum; «uf dem Grunde gemachter Erfahrungen werden diese kocalttaten nach den Bedürflilssen erw^Nirc werben. — 7.) Bei emer den Raum übertleigenden Concurrenz der Eontumazülen wird elne bestimmte Reihenfolge beobachtet. In öffentli-hen Dlensten rasende Ewll« und Militär > Personen werden jedoch bei besonders wichtigen Anlässen m dle Anstalt vor Allen aufgenommen. — Hrttt dieser Fall nicht em, so entscheidet ohne Abweichung für dle Auf, nahm« m die Eontumaz-Anstalt der Zeitpunct der pfleagerlchllichen Vormerkung ln ^fer. — Ü-) Von der Aufnahme in dle Kontumaz sind ausgtschlsffen und werden zurückgewiesen: ».) D»e sich nach den P^ß-und Polizei-Vor» schriften zur Reise nach und durch Tyrol mHt eignen. — k,) Ausländer aus der Classe der Han0w?rksbur!che und der gemeinen Arbeiter, welche si y nicht auf der kürzesten Route m ihr« He,math befinden / oder doch mchl em rechtfertigendes Geschäft innerhalb der dleß-seitigen ^ordonslinle nachweisen; «ndllch c.) Dlt mit emer acuten ansteckenden oder wohl g.Ir Cholera-Krankheit behaftet sind. — 9.) Die aufgenommenen Personen, Waaren, Thiere und Offenen können nur nach bessans bener Conmmazzeit und vorschrlfcmäßlg erfolg« ter Reinigung mtt hlerüber oon der Direction ausgefertigtem Certificate aus der Anstalt entlassen werden. — io ) Gmd in der Anstalt weder Aufnahms- odcr Reml^ungs'Taxen, noch Eernficats- oder andere Gebühren zu bezahlen; dagegen , hat Jeder, d il.) Das Vers halten im Innern der Anstalt lft m emem eigenen Regulatw oorgezeichnct. — II. In Bezug auf daS Contumaz - Rastell zu Gtrub. — lg.) Mittelst dieses Nasselles werden, (wle oben unter 5lr. l bemerkt wurde,) Menschen, Thiere, Waaren, Effecten und Briefschaften emgelassen, und der Eon-tumaz?Anstalt zugeführt. Es findet aber mtt» telst dleses Rastells auch die Unterredung der vttßscttlgen und jenseitigen Bewohner unter Beobachtung der ditßfacligen Vorschriften, sa wie der wechselseitige Kauf und Verkauf de« unencbthrllchön und verdachtlosen Lebensmittel und Effecten zwischen denselben unter genauer ' Beobachtung der dießfalligen Meini-gungS-Vorschriften nach h. 86 des zweiten Auszuges aus dem Entwürfe zu einer Pest-Pollze» - Ordnung Glatt, und zwar taglich von 9 Uhr Vormittags bis I Uhr Nachmittags, mic Ausnahme jedoch jener Vormittag?, an welchen em Emlaß m die Eontumaz voll» zogen wird. — lZ.) An diesem Rastelle »st ferner der Handels , Verkehr mit ganz verdachtlosen Waaren w,e sie im §. 84 des unter Nr. ,2 angezogenen Auszuges ueri? zeichnei sind, nachdem die Waaren selbst oder ihre verdächtigen Hüllen der imß. 86des Auszuges vorgeschriebenen Behandlung unterworfen worden sind, zulässig; da hmgegen sowohl die h ö ch st ver> äch l »gen als d»e nur verdächtigen Waaren (tz 62 und 6Z d l/^.) Der Austritt der Personen von 3i» rol gegen Vorweisung emes gültigen Reises passes und d,e Ausfolgung d i e s s.': t i g e r Waaren aller Art in das abgesperrte Land sin« bet ktlnen Anstand. — 1,5.) Ehen so kann diesseitiges Vieh in das abgesperrte Ge« blech ohne Anstand ausgelassen werden. — i6.) Jenseitiges V»eh aber, dessen Provenienz aus e ncr Entfernung von ^ Stunden durch obrlgkntliche Zeugnisse nachgewiesen wir», kann dann am Rastete eingelassen werden, nachdem es daselbst nach §, 38 und 96 des gedachten Auszuges geremiget wurden ist, ohne emer weiteren Reinigung in der Conlumüz unterworfen zu scpn. — l.7.) Das von jcn« semgen Bewohnern an diesseitige erieq^ Mec^llgel» lst uon Ersteren in ein mit Essig oder Salzwasser Isfüiltts Gcfäß zu lese Vorgange und d»e hierauf Bezug nehmenden Amtshandlungen werden ProtscvLe ge< >7 fuhrt; die Parthesen haben daher den k. k. Rastel!'Commlssären d>e hiezu nöthigen Auskünfte und Nachwnsuligen mit Anstand und Ordnung zu geben, und sich angelegenst zu -buchen, day jede Vermischung vermieden werde/ um die mit verdächtigen Menschen und Gegenständen in Vermischung gerathenen Iw dlUlduen und Effecten nlcht zur Ausstehung der Contumaz anhalten zu müssen. — Nur die expomrten Rastell-Diener dürfen mit den jenseitigen Bewohnern, Thieren und Waaren vor erfolgier Relnigung m Berührung oder Vermischung kommen. — M. In Bezug auf die FlI»a I - Rastelle zu H o ch f»l-zen und Iochberg nächst dem Passe T hurn. — An den F,l,al < Rastessc» zu Hochsitzen und Iochberg hat die Unterredung der Gränzbewohner unter Beobachtung der dlesfälllgen Vorschriften, so wle dcr wechsel« seitige Kauf und Verkauf der unentbehrlichen kebensmittcl und Effecten E>tatt, «rllchenach §. 6-!» des Auszuges hinsichtlich des Krankheitsstoffes ganz uerdachtlos sind, nachdem sie selbst oder ihre verdächtigen Hüllen der Re»ni-gungs - Behandlung unterworfen wurden, welche zur Hintanhaltung jldcr Ansteckungsgefahr im tz. 86 vorgeschrieben »st. — 20.) 3s dürfen jedoch auch Thiere, deren Provenienz aus einer Entfernung von 4 «Vtunden durch »bligkeitliche Zeugnisse nachgewiesen wird, da-selbst passiren, nachdem sie, gemäß §. 89 und H6 in dem bemerkten Außzuge rastellmäßlg be» handelt wurden. — 21.) Der Raftell^Verkehr in Hochsitzen und Iochberg hat an jedem Montag und Donnerstag von 9 Uhr Vorz mittags bis Z Uhr Nachmittags am Rastelle Statt. — 22) Hinsichtlich des Metall- und Papiergeldes, welches die jenseitigen und dles, seitiqen Bewohner an dcm Nastclle einander bezahlen, sindct die nämliche Manipulations--welse, wie sie unter Nr. ,7 angegeben ist, Statt. — IZ.) Die Ausfolglassung diesseitiger Waaren und deß Uebe»tritt der Personen von Tirol in das abgesperrte Land gegen Vorweisung emcs giltlgen Relftyaffes, dann d,e Unterredung beiderseitiger Bewohner, lmmer ledoch unter hinlänglicher Aufsicht und Con--N>lle zur Hintanhaltung gefährlicher Vermi-2/ ^,""' ^"l'tellk, findet ke.nen Anstand.— ?^/,.e auch die Militär. Vlcnlalien-3lans« porre, schon vor dem Embruchs' Rassell- über eine Vrücke auf einem neu gebahnten Weg i3 in eine eigens errichtete Ablagerungshütte ge, führt, und von den kärntnerischen Fuhrleuten, ohne das irgend eine Vermischung Statt finden kann, abgeladen. Die Reinigung d,e-ser Producte und Waaren wird sogleich vorgenommen , und tne von Llenz ankommenden Frachter verführen dieselben sodann an die weitern Bestimmungsorte. — 29.) In der Anstalt können, besonders wenn d,e Personen nicht zu sehr veremzelnt ankommen, Zo bis 60 Contumazlsten ohne Anstand untergebracht werden, und dle Waaren-Niederlage gewährt hinreichenden Platz für i5oQ Centner Waaren, theils in offenem, theils m geschlossenem Rau« me. — 3c>.) Alle jene unter Nr. 8 bel der Eontumaz-Anftalt zu Habach und Lltzelfelben erwähnten Individuen bleiben auch hier von der Aufnahme in die Eontumaz, Anstalt ausgeschlossen, und werden zurückgewiesen. — Zi.) Das bei der Contumaz-Anstalt zu Habach und Litzelfelden unter Nr. 9 und lo bezeichnete Verfahren, rücksichtllch der Entlassung der Personen, Waaren und Effecten, der Nichtabnahme von Remlgungs-Taxen, der Verpflegung der Eontumazisten hat auch in der Contumaz - Anstalt zu Nckolsdorf volle Anwendung. — V. In Bezug auf das Contumaz - Rastell an der kärntnerischen Granzmarke. — 32.) Dieses Na-siell hat die gleiche Bestimmung, wie das unter II. genannte Eontumaz - Rastell zu Strub. Personen. Thiere, Waaren/Effecten und Briefschaften werden hier eingelassen und der Contumaz-Anstalt zugeführt; an demselben findet der wechselseitige Kauf und Verkauf unentbehrlicher und uerdachtloser Lebensmittel und Effecten zwischen den Nrollschen und kärntnerischen Granzbewohnern und die Unterredung derselben unter genauer Beobachtung der bttßfälligen. Vorschriften Statt. — Für den Fall,, daß kalte oder sonst ungünstige Wttterung die gegenseitige Besprechung am Rastslle selbst unzulässig macht, so ist ,n einem nächst dem Nastelle von Hol; neugebauten Haufe ein eigenes Locale zum Parlatonum raftellmaßjg eingerichtet. — 33) Das unter Nr. iZ, z/;, i5, ,6, bei dem Raflclle zu Strub bezeichnete Verfahren, in Rücksicht verdachtloser Waaren, in sofern sie mcbl zu -den unter Gr. 28 bezeichneten Gegenständen gehören, des Austrittes von Personen, Waaren und Thieren aus Tirol in das abgesperrte sand, ferners hinsichtlich des Vieh-Eintriebes, findet auch bei diesem Einbruchs-Rastege gleich« mäßig Statt. — 34,) Em unvermischter Rei< nigungsdiener ist beauftragt, jede Vermischung zu verhüthen, und die bei Geldauszahlungen vorgeschriebenen Reinigungsarten durch Waschung des Metallgeldes mtt Essig, oder Näu-cherung des Papiergeldes auf einer Hand-raucherungs-Maschme, wie dieß auch unter Nr. »7 erwähnt ist, vorzunehmen. — 35.) Eo wie be: dem Nastelle in Strub nach Nr. 18, werden auch hier bei diesem Rastelle über die gedachten Vorgänge und die hierauf Bezug nehmenden Amtshandlungen Protocolle geführt, wozu die Patthclen gleichmäßig die nöthigen Auskünfte zu geben haben. Jede Vermischung »st oon den Partheien sorgfältigst zu vermeiden, und nur den exponieren Dienern »st gestattet, mit jenseitigen Bewoh». nern, Thieren und Waaren vor erfolgter Reinigung m Berührung zu kommen. — VI. In Bezug auf die Haupt - Rastelle am Isels berge und zu Hocheben im Tllliacher - Thale. — 36.) Diese zwei Rastelle sind Haupt-Rastelle; es finden daher alle ganz verdachtlosen Waaren, so wie diese m den §. 84 und 86 des II. Auszuges aus dem Entwürfe zu e,ner neuen Pestpolizey, Ordnung verzeichnet sind, bei ihnen Eingang, nachdem d>ese Waaren selbst oder ihre verdachten Hüllen der Behandlung unterzogen wurden, und sie können gleich nach vollzogener Reinigung nach §. 63 des genannten Auszuges entlassen werden. — Z7.) An diesen Ra-fiellen werden auch emfache Briefe übernommen, nach §. 90 des II. Auszuges aus dem Entwürfe zur neuen Pestpollzey-Ordnung be« handelt, und mittelst eines kletnen Brief-räucherungs-Apparates gereinigt. Auch werden Banknoten, Obligationen, Schuldbriefe, gerichtliche Klagen, Vollmachten u. dgl. unter den vorgeschriebenen Vorsichten ohne An» stand ausgewechselt.— 38.) Verdächtige und höchstverdächtige Waaren aber, so wie größere Paquete werden der Eontumaz i Anstalt zuge, wiesen. Be» dem Haupt-Rastel! am Isclsberg ist jedoch für den hausigen Verkehr Mit Flachs und Hanf auch eine shlorrauchcrungs-Kammer angebracht. — Z9.) Bei den genannten zwei Haupl-Rastellen können Viehmarkte gehalten werden; das Vieh wird, da eine Schwemmung »m Winter schädlich ware, mit Vorsicht abgewaschen, und unter Aufsicht ei« Ms Vlcharztes behandelt. — /,o.) Die Ra« ftellmampularion darf nur nach Tages-An-bruch heginnen, und muß immer vor An-bruch der Abenddämmerung geendet seyn, zum Rastellmarkte selbst aber sind bestimmte Tage in der Woche festgesetzt, welche von den Raste« - Inspectors», im Einvernehmen mit den '9 Landgerichten, als die bequemsten für das Publikum bestimmt/ und der benachbarten Granzobrigkelt in Karnlcn angezeigt wulden. »- /i.) Alle Waaren ohne Unterschied, so wte auch Personen gegen Vorweisung emes giltigen Reisepasses können bel diesen Rastellen m das abgesperrte Land aus Tyrol aus-treten. Auch findet die Unterredung beiderseitiger Bewohner, jedoch unicr hinlänglicher Aufsicht und Conttollc, keinen Anstand. -^2.) Hinsichtlich des Metall- und Papiergeldes findet die nämliche Manipukuionsweise, wie sie untcr Nr. 17 und Z4 angegeben ,st, Statt. — ä3.) Ueber alle diese Vorgänge und die hierauf Bezug nehmenden Amtshandlungen werden/ gleichwie bei dem Einbruchs -Rastel! an der kärntnerischen Granzmarke, Prottcolle geführt, und die Partheicn haben dicßfalls an den Hauptrastellen das Nämliche zu beobachten, was unter Nr. i9 und Z5 gesagt wurde. — 44.) Jedermann, der dcn Saniiäts-Cordon oder das Rastell auf eine unerlaubte Weise überschreitet, oder die in Bczug auf diesen Cordon bestehenden Vorschriften übertritt, wird nach der unterm 3i. October l. I., Zahl 24112, erfolgten Gubernial-Kundmachung des a. h. Strafpatcnts behandelt. — ^5) Von Seite der Behörden wild alles aufgeboten werden, um elncrscirS dic von Sr. Majestät zur Erreichung des Zwcckce gegebenen Anordnungen zu vollziehen, und diese Anstalten zu fördern, und änderst ts den Eon-tumazistm ihre Lage zu erleichtern; daher erwartet Mlin aber auch, daß sicb dieselben um so mehr nicht nur durchaus vo.schriftmaßig benehmen, sich in das Unvermeidliche »hrcr 5!age mit Nuhc und Ergebenheit fügen, und insbesondere jede Vermischung mit nicht exponir-ten Menschen, Thieren und Effccten, oder andern Contumaz - Familien vermelden werden, als ein gesetzwidriges Betvagcn gerügt, oder wohl auch strenge bestraft werdcn müßte. — Innsbruck am />. December i83i. — K. K. Gubernlum für, Tirol und Vorarlberg. Friedrich Giaf v Wilczek, Gouverneur. Robert Ritter v. Benz, k. k. wirkl. Hofrath. Ioh. Nep. Edler v. Ehr hart, k. k. wirkl. Gubcrnial-Nath. _______^2^252Z7iZ6c)6. Sanlt. Loiba^' "^n ".ndes-Guberniums zu !^.^ ^ ^" "°" den Staatsschuld- vc'schrcibungcn dcs lombardisch-venetianischM Monte können auch bu den Credits - Cassen ausser dem lombardisch- venttlanischen Kömgrsi-chc bezogen wcrdcn. — In Folge Verordnung der k. k. allgemeinen Hofkammer vom i5. d. M. wird Nachstehendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht: §. 1. Dcn Besitzern der vier und fünfperccntlgen Etaatsschuldverschreibungen des lombardlsch-venciinnischen Monte ist gestattet, vom 1. Jänner 1LZ2 angefangen, die Zinftn davon auch dc, der Universal-Staatsschulden^ Eassc in Wien, oder bei den Credits-Casscn zu klnz, Salzburg, Gratz, Prag, Brunn, ^cmderg, Ofen, Hermannftadt, z^aibach, Kla-gcnfurt, Görz, Innsbruck und Zara zu be-hcbcn. — §. 2. Sle können sich dieserwegen ulucr Beibringung der Original-Obligation an t,e Präfectur dcs lombardisch-venctiani-schcn Monte in Mailand wenden, und derselben die Credits-Easse ongcbcn, wo, und den Zcnnm, von welchem angefanqen die Interessen behoben werden wollen. Wenn kcin An-siond obwaltet, wird auf der Rückseite der Obligation die cmsprccöcnde Anmerkung beigefügt, und dic ^mscnzahlung bei der bezeichneten Ercdlts-Easse eingeleitet. — §. 3. Die ZlnmclNlng zur Zmscn-Ueberwclsung kann jedoch auch ulunlitclbar bei derjenigen Crcdits-Eassc, wo die Zinsen künftig behoben wcrdcn wollen, unter Beibringung dcrOriginal-Obligation geschehen. Diese Casfc wird sodann das erforderliche Einvernehmen mit dcr Präfectur des lombardisch-rcncliamschcti Monte pftcgen, und lm Falle kcin Hinderniß obwaltet, die Interessen-Zahlung leisten, und die gehörige Bezeichnung auf der Rückseite dcr Obligation Vornehmen. — tz. H. Will dcr Besitzer einer Schuldverschreibung des lombardisch - venctia-nischen Monte, deren Verzinsung bereits auf eine Crcdlts-Easse ausserdem lombardisch-vc-netlanischen Königreiche übertragen lst, die In-tercssenzahlung wieder bei der öasse des Monte zu Mailand, oder bei einer andern Ere^ dits-Easse erlangen, so ist sich an diejenige Credits-Easse, bei welcher die Zinsen erhoben werden, zur EinlcMmg der nöthigen Verfü« gung und zur Vormerkung auf der Rückseite der Obligation zu wenden — ß« 6. Zur Uebcrtragung dcr Interessen-Zahlungen muß die Anmeldung wenigstens sechs Wochen vor d?m Emtritte des Zahlungs - Termins erfolgen, sonst beginnt die Uedertragung erst bei dem darauf folgenden Zahlungs-Tennine.— h. 6. Tritt der Fall ein, daß eine Schuldverschreibung des lombardisch-venetianischen Mom (Z. Amts.- Blatt Nr, Z. d. 7. Jänner .832.) » 2Q °trkisphysiral zu Pcrq, »m Mühlkre,se, in Oderösterrelch, lst dle k. k. Dlstnktsarztessselle Nr. 27246. C u r r e n d e dev s^ k. illynschen kandes-Gubermums zu ?aib«ch. -— Dle Errichtung eines Instituts d«?r barmherzigkn Schweüern il^ Wien und Hie Befreiung desselben vom Amor:isatwnsge« setze ist allerhöchsten Orts gestattet worden. — Seim Majestät haben mtt allerhöchster E'tt-schließmlg vom l2. Ziovembe? l. I., die Errichtung eines Instituts der barmherzigen Zchwe^ stern in Wten zu gestatten, und dieselben in der nämlichen Art vom Amortisations-Gesetze zu befreien genchct, wie dieses laut der hahen Hofkan^e» - Verordnungen vom 2)^ Decc st. gcwilltget, und zur Vornah, me der nun reassuimrten öffentlichen Feilbi?-tung dieser Obligation drei neuerliche Termine, und zwar: auf den 26. Jänner, 23. Februar und 22. März »652, jedesmal um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadr? unö Landrechte mit dem Versätze bestimmt worden, daß diese Obligation, wenn sie weder bcl der trsicn noch zweiten Fellbietu'ngstags'tzung um den Ncun--wctth alö Ausrufsprcis, oder darüber an Mann gebracht werden könnte/ bei dir dritten auch lmcir demselben himangegcben werden würdf. Lcnback den 2^. December iLZi. Anmliche tlerl^utbarnn^en. Z< 3. (2) Nr. 1, Kundmachun g. Nachdem Ze.MajMtunterm 2l. Nsv^»» bn'V I., dle desininve N^gulirung des Scadt' Magistrates allergnadigst;u entschließen gtvu-hct haben, wird in Folge hohen k. k. Gube«-nissl-Delrets vom 17. ^'. M., Z. 27^06, Mi5 lö!>l. k k. Kreisamts-Verordnung Vom 2. >, M , Z. 9, zur Besetzung der ersten M^Mlalsc Raths-stelle, mit dem behalte jährliche« LoaK und für den Fall l d nach wenig Wochen keinen Werth mehr haben; d- «uch wnd sie Nllch Jahren noch als inttref«»« 22 tls Buch von Original-Erzählungen zu gel« tenZ nnsscn, welches Lechb»bllotheken, Io.urnal - sirkeln und lese - Gesellschaften nur willkommen seyn kann. Ausser d»ls«m liefert aber auch die Thea» terzeitung meisterhaft geze«ch nete in K up fer g « fio ch e ne und Herr l ich colo-,irte Moden bllder, über welche sich die Münchner Flora, d>e Bres lau er Zeitung von Schal!, der Frevmüthi ge / der Planet, die Feierssunden, der Aufmerksame, die gemeinnützigen Blatter, die Mitter nachts -Zeltung, der Berliner Courier, die Luna, d>ePra, ger Z eitunglc. lc. elnst'ww'gdahm ausgesprochen haben, daß b»s jeyt noch^ »nDrutsch -land und Frankreich ke »ne schönern Mo dekupfer erschienen seyen, ja daß sie selbst d»e Parjftr des lcl>u ^o^rier wett übertreffen«. (Alle Wochen werden verläßlich zwei, am Ende jeden Monats 4 Moden geliefert, so daß alle Jahre 126 Dam en» und Herren-Dioden, größtenlheils von zwel Selten aufgenommen, ausgegeben werden.) Der Preis dieser Zeitung, welche im Gebiete der Novelle und Erzählung die frappantesten Gaben spendet, lst trotzdem, daß jährlich 260 Blätter Text und 128 color »rteMo den ausgegeben werden, nur 20 ft. C. M. oder i3 Thaler, 6 Groschen für den Jahrgang. Für diesen Venag liefert sie jede Buchhandlung Deutschlande, durch d»e Herren Ger 0 lb und Tend! er lnW»en, oder Herrn W e l-^ gand in keipziq^ doch kann man auch Exemplare ohne Kupfer, im Wege des Buchhandels bez'chen, von welchen der Jahrgang 16 fi. C. M. oder ic> Thaler l6 Groschen Sachsisch kosten. Bei den löblichen Postämtern in g«nz Deutschland und ausser Deutschland, können jedoch nur Exemplare m,t den Mode,Bildern bestellt werden, und ist sich hinsichtlich der unbedeutenden Aufzahlung wegen portofreier Zu« sendung nur Mlt den zunachsUlegenoen Post, ämtern zu verständigen. Das löbliche Oberst, Hofpustamt zu Wlen llcfert sodann diese Zeitung frnnko b,s an die össerreichlsche Gran, ze gegen einen Betrag von 23 fi. 36 kr. E. M. ganz,, und n ft. ^ü kr. C. M. halbjahrig. Beitrage, wclche der Theaterzeitung zugedacht werden, sind an den Unterzeichneten durch Buchhandler:Gclcgcnheit oder durch den Postwagen einzusenden. Er erwartet jedoch , bH Gedtchtt höchst ungivn gelesen werden, vor allen N 0 v el l e n und Erzahlu n g en, welche die Theilnahme des Lesers in allen Theilen spannen und befriedigen. Der Be,fag, der die Theaterzeitung seit 24 Jahren auszeichnet, die Anempfeh, lungen der bedeutendsten Blatter des Auslandes, welche die neuesten Wiener Zettungen, und auch die allgemeine Zeitung ausweiset; die Eleganz und das I nte resfe, wslches dl.eses Blatt schmücken, dann die meisterhaften Mo debllder, welche Alles übertreffen, was man m dieser Art je ge« sehen , lassen hoffen, daß auch die kunsisinni« gen Bewohner von Illvrien und Krain, dlese b el le b l e Th e at erze i tu ng, «rir Huld aufnehmen werden. Avolph Väuerle. Redacteur und Herausgeber der allg«m»l« nen Theaterzeitung und bei Onzt-nal^ Blattes in Wien, Wollzeile Nr. 780, nächst der k. k. Post. 1832. Fortsttzung der wohlthätigen Fr. ' " , 9,10 Hcrr I. ChnLoss., Pochlm, Stadtpfavrcr , ^, zu St. Iacos,. 911 « Johann Nep^ Kamsor, k. k., Stäm- pelgcfälls-Beamter. 912 „ Georg Pecrz, BezirksrichterderHerr- schaft RupeNshof zu Neustadt!. 9^3 „ Johann Guttmann, absolvirier Iu- nst zu Neussadtl. gl^ „ Anton Mi^ßlng zu Neustadtl. 915 „ Eduard Englcr. 916 „ Thomas Gostischa, mit Angehörigen. 917 „ Alops Wasser und Gemahlinn. 9lä z, Iac. I«glizh, Pfarrer zu St. Margarethen. I19 HerrIoh. Hon'at, Cooperator zu «9t. Margarethen. 920 ^ FranzStermolle,^ooperatorSubfid. zu St. Margarethen. 12l „ Johann Bap. Kosler, Inhaber dkr Herrschaft Ortencgg, sammt Gattinn' und Familie. 922 ,f Joseph Scmann, Verwalter der Herrschaft Ortencgg, sammt Tochter. 92I „ Ignaz Lugstein, sammt Familie. 92/, „ Maxim. Wassltsch, Vezirks-Beamter an der Herrschaft Seisenberg. (Fortsetzung folgt.)