2009 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr 278. Freitag den 4. Dezember 1874. (572-3) Nr. 8857. Bei dem krainischen Mädchenstiftungsfonde ist der Ertrag der Friedrich von Weitenhillerfchen Mädchenaussteuerstiftung pro 1874 mit 58 ft. 80 kr. zu verleihen. Zum Genusse derselben sind wohlerzogene Töchter armer Eltern berufen, welche im Jahre 1874 in den Ehestand getreten sind. Diejenigen, welche sich um diese Stiftung bewerben wollen, haben die mit dem Armuths- und Sittenzcugnisse, dann dem Trauungsscheine belegten Gesuche bis Ende deS IahreS 1874 bei dieser l. k. Landesregierung zu überreichen. Laibach, am 11. November 1874. K. k. Landesregierung. Der l. l. hofrath: Widmann N. p. (592—1) Nr. 16373. Fräulein-Stiftung. Infolge Beschlusses des Genieinderathes der Landeshauptstadt Laibach vom 21. November 1874 wird der zweite Platz der von der verstorbenen Frau Eleonore Freiin v. Schweiger errichteten Stiftung für arme Fräulein mit vorläufig 300 si. und mit dem Vezuge derselben mit 1. November 1874 zur Besetzung hiemit ausgeschrieben. Nach dem Inhalte des bezüglichen Stiftbriefes ist zur Erlangung dicfer Stiftung vor allem eine arme Angehörige der frcihcrrlich Schweiger-Lcrchcn-!eld'schen Familie und in deren Ermanglung ein armes Fräulein der Stadt Laibach überhaupt be. rufen. Es werden demnach auf diesen Stiftungsplatz Reflectierende eingeladen, ihre mit dem Tauf-, Sitten- und Dürftigkeitszeugnissc versehenen Gesuche binnen vier Wochen vom Tagc der ersten Kundmachung an den ge-fertigten Magistrat gelangen zu lassen. Stadtmagistrat Laibach, am 27. November 1874. (594—1) Nr. 647. Lchrerstellen. Bei der einllassigen Volksschule in Weißkirchen ist die Lehrerstelle mit dem Iahresgehalte von 450 st. sammt freier Wohnung und der Entlohnung von jährlichen 50 st. für das Orgelfpiel vonfeite der Gemeinde, dann jene bei der einllassigen Volksschule in St. Michael bei Rudolfs-werth mit dem Iahresgehalte von 500 fl. und Duartiergeld von 80 st. in Erledigung gekommen. Bewerber um einen diefer Lehrerposten haben Hre gehörig documentierten Gesuche bis 20. Dezember l. I. bei den betreffenden Ortsschulrathe einzureichen. Vom k. k. Bezirksschulrath Rudolfswerth, am <8. November 1874. Der l. l. Vezillshauptmann als Vorsitzender: Vk»l N. s. (585k—1) Nr. 4646. , , Zur Sicherstellung des Montursbedarfes der -k-Ntarinctruppen für das Jahr 1875 wird am 7. Jänner 1875 ^ der Viarinescction des Reichs-Krieqsministeriums " "!ien eine Offertverhandlung abgehallen werden. Die Lieferungsgegenstände sind: ^ Gruppe: Tuch, Tuch und Woll-> ^ sorten; Gruppe: Wäsche und andere Lein Wandartikel; 3 Gruppe: Fußbekleidung und andere ^edersorten; 4. Gruppe: Wirkwaren (Fußsocten, ! Lcibel); 5. Gruppe: skopfbedeckungsartikel; 6. Gruppe: Posamentierwaren, Bord- kappcnbänder, Halsflöre und Halsschleifen; 7. Gruppe: Metallwaren. Diejenigen, welche sich an dieser Lieferung zu betheiligen wünfchen, werden hiemit eingeladen, ihre schriftlichen, gestempelten und gehörig versie- l gelten Offerte längstens am 7. Jänner 1875 bis 11 Uhr vormittags bei der Marinesection des Reichs - Kriegsministeriums in Wien (I. Bezirk, Dobelhofgasse 3ir. 7) zu überreichen, wobei bemerkt wird, daß dem Kleingewerbe die thunlichste Berücksichtigung zugewendet werden wird. Die Offerte müssen mit dem fünfperzentigen Reugclde in einem besonderen Umschlage entweder in barem Gelde oder in Werthpapieren, die zur Eautionsbildung als geeignet erklärt sind, dergestalt belegt sein, daß das Reugeld gezählt und übernommen werden kann, ohne die Offerte selbst öffnen zu müssen. Auf dem besonderen Umfchlage des Reugeldes sind die Münz- und Papiersorten des letzteren genau zu bezeichnen. Mit den Offerten ist auch der glaubwürdige Nachweis beizubringen, daß der Offerent zur Er-! süllung der in Aussicht genommenen Lieferungen ' die Befähigung und die Mittel besitze. Die Anbote können entweder auf einzelne Artikel, auf eine, mehrere oder alle Gruppen lauten, ^ doch müssen die Preise für jeden einzelnen Artikel! in Bank- oder Staatönoten österreichischer Währung ^ genau und bestimmt mit Ziffern und Worten angegeben sein; die Lieferung wird jedoch nur denjenigen Concurrenten und für diejenigen Artikel übertragen werden, bezüglich welcher dem Aerar nach dem commifsionelien Befunde der größte Bortheil geboten ist. Im telegraphischen Wege oder nach dem festgesetzten Termine eingelangte Offerte, sowie diejenigen Anbote, welche ohne genaue Angabe der Lieferungsgegenstände und der Preise blos im allgemeinen einen Perzentennachlaß auf die Preise anderer Concurrenten zugestehen, werden, wie auch die Bedingung, nur die Lieferung der gesammten offerierten Artikel übernehmen zu wollen, nicht be^' rücksichtigt. ^ Die Bezahlung der eingelieferten Artikel wird in Staats- oder Banknoten geleistet, eine Agiovergütung abel unter keiner Bedingung zugestanden. Die Einlieferung der MonturSsorten und der übrigen Artikel muß mit einem Drittel bis 31. Mai, mit einem Drittel bis 31. Juli und vollzählig bis 30. September 1875 beendet sein. Die übrigen Bedingnisse dieser Lieferung sowie die nähere Angabe der Gattung und Menge der einzuliefernden, zu jeder der Eingangs genannten sieben Gruppen gehörenden einzelnen Artikel können bei dem k. k. Militär