l^'° 84. Donnerstag den 34. Nuli ^^^^ «Knbernial - ^erlautbarunZm. Z. L76. (5) Nr. iZZG. Wir Franz der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Jerusalem, Ungarn, Böhmen, der Lom-bardcy und Venedig, von Dalmaticn, Cro-atien, Slavonien, Galizicn, Lodomcricn und Illynen; Erzherzog von Oesterreich.; Herzoz von Lothringen, Salzburg, Stcycr, Karnten, Krain, Ober. und Nied.er-^chle-sicn; Großfürst in Siebenbürgen; Markgraf in Mahren; gcfürsteter Graf von Habsburg und Tirol N. :c.. Nachdem Wir und die souveränen Für-sien und freyen Städte Deutschlands übereingekommen sind, elnen Vertrag wegen gegenseitiger Auslieferung der Militär-Deserteure und Conscriptions - Flüchtling« zu errichten, so sind von Unserem und den Bevollmächtigten der souveränen Frusten und freyen Städte Deutschlands, nachfolgende Puncte verabredet und förmlich unterzeichnet worden: — Artikel I. Alle von den Truppen eines Bundes-siaates ohne Unterschied, ob selbige zu Pvovin« zen gehören, welche im Bundesgebiete liegen oder nicht, unmittelbar oder mittelbar in die sämmtlichen Lande cincs Bundesgliedes, oder zu dessen Truppen, wenn diese auch außerhalb ihres Vaterlandes sich befinden, desertirende Militär-Personen werden so fort und ohne besondere Reclamation an den Staat ausgeliefert, dem selbige entwichen sind. Gleichmäßig werden auch alle Deserteure, welche in nicht zum Bundesgebiete gehörige Provinzen der ^ulndesstaaten entweichen, an den Staat ausgclleftrr, ocm selbige -entwlchen sind. — Artikel II. Als Deserteur wird Derjenige ohne Unterschied der Waffe angesehen, welcher, mdem er irgend emer Abtheilung deS stehenden Heeres, oder der bewaffneten mit demselben in gleichem Verhältnisse^ stehenden Landesmacht, nach den gesetzlichen Bestimmungen jedes Bun-dcssiaates, gehört, und durch seinen Eid zur Fahne verpflichtet »st, ohne Paß, Ordre oder sonstige Legitimation sich in das Gebiet eines cmdcrn Staates oder zu dessen Truppen begibt. —- Offmere niedern oder hohem Grades, wenn sich bei solchen ein Desertions-Fall er< eignen sollte, sind nur auf crgangcne Nequi? sinon auszuliefern.— Artikel III. Sollte ein Deserteur schon von einem andern Bundessiaate entwichen seyn, so wild er an denjenigen Bundesstaat ausgeliefert, in dessen Dienste — Obrigkeiten, welche einen Deserteur einliefern, erhalten keme Prämie. « Artikel X. Außer den Unterhaltungskosten und der Prämie darf nichts welter, unter keinerley Vor-wand, er betreffe Löhnung, Handgeld, Be« wachungs-oder Fortschaffunaskoften, gefordert werden. — Artikel Xl/ Allen Behörden wird es zur strengen Pflicht gemacht, auf Deserteure zu wachen. — Artikel XII. Alle nach der Verfassung der'Bundesstaaten resell ve-, landwehr- und überhaupt militärpflichtigen Unterthanen, sie mögen vereidet seyn oder nicht, einberufen seyn oder nicht, welche ohne obrigkeitliche Erlaubniß in die Länder oder zu den Truppen eines andern Bundcsgliedcs, sie mögen zum Bundesgebiete gehören oder nicht, übertreten, sind der Auslieferung unterworfen, jedoch nur auf besondere Requisition der com-petenten Behörde. — Mit den Unterhaltungskosten ist es, wie bei den Deserteuren Von den Truppen selbst zu halten. Eine Prämie wird aber nicht gezahlt. — Artikel XIII. Allen Behörden und Unterthanen der Bundesglieder ist streng zu untersagen, Deserteure oder Militärpflichtige, welche chre Militär-Befreyung nicht hinlänglich nachweisen können, zu Kriegsdiensten aufzunehmen, deren Aufenthalt zu verheimlichen, oder dieselben, um sie etwaigen Reclamationm zu entziehen, in entferntere Gegenden zu befördern. -— Auch ist nicht zu gestatten, daß eine fremde Macht dergleichen Individuen innerhalb der Staatendes deutschen Bundes anwerben lasse. — Artikel XIV. Wer sich der wissentlichen Verhehlung eines Deserteurs oder Militärpflichtigen eines andern Bundesstaates, oder der Beförderung der Flucht desselben schuldig macht, wird nach Landesgesetzen des Hehlers so bestraft, als wmn die dc-sertirenden oder austretenden Individuen dem Staate selbst angehörten, in welchem der Hehler wohnt. — Artikel XV. Wer Pferde, Sattel, Reitzeug, Armatur-und Montirungs-stücke, welche ein Deserteur aus einem andern Bundesstaate bei seiner Entweichung mitgenommen hat, an sich bringt, hat sclblge ohne Ee-satz zurück zu geben, lmd wird> wenn er wußte, daß sie von einem Deserteur herrührten, eben so bestraft, als wenn jene Gegenstände dem eigenen Staate entwandt waren. — Artikel XVI. Eigenmächtige Verfolgung ei« nes Deserteurs öder austrctenden MilltärpflichF tigen über die Gränze ist zu untersagen. Wer sich solche erlaubt, wird verhaftet und zur gesetzlichen Bestrafung an seine Regierung abgeliefert. Als eigenmächtige Verfolgung ist ader 6n nicht anzusehen, wenn cm Commandirter in ;das jensettige Gebiet abgesandt wird, um der Ortsobrigkeit die Desertion zu melden. Der Commandirte darf sich aber an dem Deserteur nicht vergreifen, widrigen Falls er, wie vor? erwähnt, zu bestrafen ist. — Artikel XVII. Jede gewaltsame oder heimliche Anwerbung in anderem Territorium, Verführung zur Desertion oder zum Aus treten von Militärpflichtigen) ist in dem Staate, wo solche geschieht, nach den Gesetzen desselben zu bestrafen. Wer sich der Bestrafung durch dle Flucht entzieht, oder von seiner Hcimath aus auf jenseitige Unterthanen zu wirken sucht, wird auf deß« fallige Requisition, in seinem Lande zur Untersuchung und gesetzlichen Strafe gezogen. — Artikel XVIII. Allen uor Abschluß dieser allgemeinen Cartel!, Convention desertirten oder ausgetretenen, in den Artikeln I., II., III. und XII. bezeichneten Individuen, wird eine Amnestie dahin zugestanden, daß sie für ihre Person entweder unter nicht zu versagender Entlassung aus fremden Militärdiensten, oder unter der> Freyheit, darin zu verbleiben, wenn sie ihren Wunsch deshalb binnen der Frist emes Jahres erklären, frey und unangefochten, jetzt oder künftig ihre Hcimach wieder besuchen dürfen. Wcrin sie in ihre Heimath zurüc^ch-rcn, treten sie jedoch in diejenige Verbindlichkeit zum Mlluär-Dicnsse wieder ein, welche daselbst noch gesetzlich für sie fortbesteht. Auch gelangen sie wieder zur freyen und unbeschränkten Verfügung über ihr.dort befindliches, jetziges oder künftiges Vermögen, in so fern dasselbe nicht durch Gesetz und Ausspruch der com-petenten Behörde bereits der Confiscation an-henn gefallen ist. —Artikel XIX. Die Bundesglieder machen sich verbindlich, keine besondern Carrelle unter sich bestehen zu lassen, oder von nun an einzugehen, deren Bestimmungen mit den Grundsätzen dieses allgemeinen Cartels im Widerspruch stehen. — Artikel XX. Vorstehende Cartel!-Convention tritt vom 10. ^ebvuar igZl an in volle Wirksamkeit. -Da ^.lr nun allen diesen Bestimmungen durchaus Unlere Genehmigung ertheilt haben, und die-selben tmttelst gegenwärtigen, allenthalben kund zu machenden Edicts zur Kenntniß Unserer Unterthanen bringen, damit sie sich genau darnach achten können, befehlen Wir zugleich allen Umcren Ewll - und Militär-Beamten und anderen Vorgesetzten darauf zu halten, damit dasselbe nach seinem ganzen Umfange und Inhalte genau vollzogen werde. __ Gegeben >n Unscrer Haupt- und Residenz-Stadt Wlen den is. Mal un Jahre des Herrn, Eit» Tausend acht Hundert ein und dreißig, Unserer Negierung im vierzigsten Jahre. ""'(!., 8.) Ignaz Graf Gyulai von Maros-Ne- met und Nadaska, General < Feldzeugmcister und Hofkriegsraths- Präsident. Johann Friedrich Freyherr v. Mohr, General der Cavallerie und Hofknegsraths- Vlce-Präsident. Nach seiner k. k. apostol. Majestät höchst eigenem Befehle: Caspar Lehmann. AreisämtliOe Verlautbarungen. Z. 908. (2) Nr. 3nZ. C i r c u l a r e des k. k. Krnsamtes zu Lalbach. — Wegen am ,6. d. M. zu Kramburg vorzunehmender Subarrendirung für die Vetpftegung des^ in und um Krambura des k. k. Gradlscaner-Granzs Regiments. — Um die Verpflegung des m und um Kramburg ssauomnen emen Batall-lonS des löbl. k. k. Gradlscaner-Granj-Rea-« ments für den Zettraum vom i. August bls Ende October iL3i, jedoch mit Ausnahme ns ner vler nöchentllchen Eoncentrirunq um Lai-hach, im Wege der Bubarrendirung sicher zu stellen, wird am 16.^ d. M. um ine neunte Vormlttagsftunde nne öffentliche Verhandlung m der 'Amtskanzlei der Krainburger Bezirks-obrlqkelt vorgenommen werden. — Die vorlaufig jedem Pachtlussigen zu wissen nothwendigen Bedmgmsse sipd: Nens. Der tägliche Vedorf bestehet in iZoo Drot-, 67 Hafer-und "53 Heu a l» Pfund Portionen. — 2tens. Eine tadellose Ncnural-Abgabe, so w»e 'olche in den Eolitracten vorgeschrieben »st , und be» der Verhandlung w.rd bekannt gegeben werden. - Itens. Der sogle.cheErlag emesReu-geldes am Tage der k.cttatwn von ioc> fi., welchesjcdochjedem dcr MttlicMrenden, welche d,e Uebernahme der Verpflegung mcht erssan, den haben, nach beend'g'er 3,c.tatlon sogleich wieder rnckiegeden werdcn w.rd. - Htens. ^„ ne Contracts? E'füllungscaution von 65o ss. in E. M., welche entweder tm Baren oder in Staats-Obligationen, oder ,n einem fideijus-sor»schen Slcherheits'Instrumente qleich nach beendigter Licitatwn von dem Crsteher erlegt werden muß. Endlich 5tens. wird ausdrücklich bemerket, daß jene Beftbieter, welche für den FM, als das Mllltär während dcr Contracts-Dauer abrücken wüte, auf d,3 Ahl>^ng der 6i2 gesammelten Vorrathe, so wie auf jede ander-weite Entschädigung hleuon verachten, stels den Vorzug vor allen übrigen, dies? Nedtng-Nlß nicht ei.igehen wollenden Anbieter haben. —-> Unternehmungslustige wollin sich demnach am besagten Orte und zur bestnnmren Stunde um so bestimmter emsinden, als mit Schlag zwölf, das Protocol! geschloffen, und kem Nachtrags-Offert angenommen werden w,rd. K. K. Kreisamt ktnbach am lc>. Iull i63l. Z. 909. (2) Nr. 8»i2. Circular« deß t. t. Kreisamtes Laibach. — hinsichtlich der am »8. Iull d. I. vorzunehmenden Heu«^udal« rendirung für die Statioli Laibach. — Montag den 18. d. M. um die gt'e Hormittagsstunte, wird bei diesem Kreisamte die Vcthanolung über den Militär- heubedack zu Laiback, für bte Mo» nate September und Octoder 16Z1 , im Wege einer Licnation, wobei der mindeste Unbot zu ^el-ten hat, vorgenommen werben. — D»e tägliche «Zrforderniß bestehet beiläufig in 200 Ponloncn K 10 Pfund oder 20 Eenlner, mitbm für zwei Monate in i2ac, (Zentnern. Alle Jene, welche diefeS Geschäft zu übernehmen gedenken, wollen ihre Offerte der Oommifslan am Tage der Verhandlung festlich und versiegelter übergeben. — Ferners muß jeder Osserent noch vor dem Be. ginn der Verhandlung ein Reugeld von 5o ft. erlegen, ohne welchen Erlag N»emand zur Lici. tation zugelassen wiid. DicseS Reugeld wlro n.'ch beendigtem Alt, jedcm der Millicttirenden bis auf den Ersteher soqleich wieoer zurückgegeben werden. — Als Erfüllungs > Caution oer einge. henden Verbindlichtlit dal der Ersteher 120 si. gleich nach beendigter Licitation zu erlegen. Gs werden sonach aüe Jene, welche diefts Geschäft zu übernehmen ge.densen, uno welche sich üdcr die Fähigkeit der U.'bernah,-ne diifes Geschäftes hinlänglich auszuweisen, und die v'ocvemertten auch sonst noch bestehenden Puncte einer Ncialo^ sen Velpstegung zu erfüllen vermögen, aufgefor« dert, sich an dem bestimmten Tage uno zur be« zeichneten stunde, um so gewisser einzusenden/ als mi,t Schlag z-wölf das ^rotoloN geschlossen, und kein Nachtrags «Offert mehr angenommen wird. K. K. KreiSamt Laldack am ?c>. Juli i33i. Z. 907- <2) Nr. 78/^9. K u n d m a ch u n g. Zur Lieferung des in dem eintretenden Schuljahre i63,^2 für das hiesige Diözesan-Priesterhaus beizuschaffenden Bedarfs von verschiedenen Matcnal - Gcgenssär.dcn, als: an Tuch, Perkan, Kannafaß, Leinwand/ schwarz-wollenen Strümpfen, Schuhen, Kasiorhüten ll. wird in Folge hoher Gubernial-Verordnung vom 25. v. M., Z. iZ3«/^ bei diesem k. k. KreisHmte am 16. d, M., Vormtttags um 10 Uhr, eine Minmndo-Versseigcrung Stattfinden, wozu dic Lieftrungslustigen hie'r? mit eingeladen werden. — A K. Kreisamt Laibach am 8. Juli i3Zi. KtaÄt- unV lanvrechttiche Verlautbarungen. Z. 890 (2) Nr. 3ii. oi-. Von dem k. k. Stadt« und kandrechle, zugleich Enmwalgerlchte in Krain, wnd be> kannt gemacht, daß zur Beischassung des Lo-dentuchcs für Ic, Paar Hoftn, für dle hieror-tigen Il,qu:siten den Z. August d. I., Früh um l) Uhr/ die öffentliche Verfteigerung zur Erznlung deß nnndeften Anbotes bei diesem k. k. CrlMinalgerlchte >n dem Sittlcherhofe abgehalten welden wi;d. Zu wclcher VersieigNung d»e Licitanten mtt dem Belsotze eingeladen wer< den , daß die Licitat'onsbthmgmsse und das Tuchmusser injwlschen be»m dleßlandrcchtllchm Expedite elngeschen werden können. Lalbach den l. Iu!« i35i. 3- 891. (2) ^ Nr. /;26ä" Von dem k. k. <3?tadt» und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von die-sem Gerichte auf Ansuchen des Mattdaus Klo» bus, wider Matthäus Feigel, in ^n/^lio nc,-inin?) un^ als ehegatlllch Marla Felgel'schen Vcrmoqenßnachfolgei und »espectwe, den für dlcse Mana Fclgel ln der Person des Oi-. Ero« balh aufgestttlien Curator, und gegen Anna Feigel, »n die öffenlllche Verstelgelung des dem Exequlrten gehörigen, auf 76 fl. H3 1^2 kr. geschätzten Fahrnlsse, dann des dem Namllchen gehörigen , auf 3772 ft. 35 kr. gtschahtcn, hier am alten Markte, 5ul) Eonsc. 3tr. >5ä llcgcnden Hauses gewllilgft, und hle^u drc: Cermlne , und zwar für die Fahrmffe auf d'?n 27. Juli, ii. und 25. August d. I., jedcsmal oon y l^S 12 Uhr Vormltiags, und von Z bls 6 Uhr Nachmittags; für das Haus abcr auf dcn z. August, 5. Seprember und in. October l. I., jedesmal um ^ Ubr Vor-mitcags, vor dlescm k. k. Stadt - und Land-' rechte mtt dem Betsaye bestimmet worden, daß, wenn diese GcqenNände weder bn dcr crsicn noch zwnun Fellbletungßtügsayung um den Schätz^lngsbetrag oder darüber an Manu gebracht werden könnten, ftlbe be» der drttten auch unter dem Echayungsbctrage hmtange« geben weiden würden. Wo übrigens den Kauflust,gen frey steht, die dltßfalUgen Licnatlons-bedlngn'jse, wie auch die Gchayung m der dießlandrechtllchen Registratur zu den gewöhn« lichen Amtöstunden, oder bei dem Executions-führer, r ' '-—^.............» nenen preiswürdig anerkannten ur.d mit Pra^ ^.. ^ e. m,en bethcllten Pferde. Thomas Sever von Lueg, H.- ..,.......,.,............,.,..................>,............................,.,........„.„—^.——^.^ Nr. 2, Bezirk Senotttsch, t DrMhriyePft.de f^. ^^e dreijährige Stutte, ^ ' - ^^M^!^iv ? R ^ D H.-Nr./^, BezirkAdelsbcrg, 3 <" ß ^ für e,ne dreijährige Stutte, ............... „. ^^^'^ köstenbraun ohne Zeichen, z ! i3 Faust, I Zoll hoch, mit Zum Concurs sind erschienen ^2 9 6 Ducatcn . .... ^— 1 Hievon waren nicht concurs-' Jacob Dolleß von Nußdorf, und preiswürdig . . . f> 1 3 H.-Nr. 29, Bezirk Seno- Nach deren Abschlag verbleiben^ setscb/ für eine dreijährige prciswürdig ....§16 Stutte, kösicnbraun ohne ^ Von diesen erhielten das Pra-^^ Zeichen, iZ Faust, I Zoll^ mium, und zwar: ! hoch, mit 6 Ducaten . !— 1 Johann MttchanschitscH, von ' , ^„.^.^^ t»^--^-«—° Hrcnovih,H.Nr. ii,Bezirk! < - ! >! 6! > Scnosetsch, für einedrcijäh-! - Adelsberg am 6. Juni 18Z1. uge Stutte, lichtdraun nnt! Paukerm. p. Wenze m.p. kleinen Blümcl, i5 Faust! k. k. Kreiscommissar. Rittmeister, hoch, mit 2o Ducatcn . — i> V e ithMaperm.p. Io H.P odraz ky^. p. Mlchael Berne von Nußdorf, Oberschnnd. Oberlicutcnant. H. - Nr. /z5, Pczirk Seno- ^ ---------------1--------------------«««_____.-------- Stern, 1/, Faust hoch, miti Z. 636. (3) 1^ Ducaten .... 1— Kundmachung. Anton Kamschitsch uon Prä- Nach der von der Direction der privll. wald, H.-Nr. 5o, Bezirkz össerr. National-Vank in der Kundmachung Senosctsch, für eine drcijäh- y^n q. Juni l. I., ertheilten Zusicherung, nge Stutte, Iiappschcck mit ^.^^f.nan hiemit die mit letzten Iunius i63i ^"Uen, alle vler Füsse hoch . abgeschlossene Uebersicht dcr Banketträgmsse für lo^, ^ Haust hoch, mit 5^ ersic Semester i63!, zur («Ägemeinen h^ucatcn ...... — 1 l Kenntniß. — Wien den 1. Iull'^s i63i. Anton Dollen; von ^l^n^^>s ^ o^nniinp. H.-Nr. 13, Be;k ^ Adrian Nicolaus Freiherr v. Barbier, w-g, für eine dreijähngc Bankgouoerneur. stutte, Honigschimmel nnt ! Melchior Ritter v. Steiner, Stern, hintere linke Fuß et- Bankgouverncur-Stellvertreter, was weiß, mit 14 Faust, 2 I 0 h. Heinrich Freiherr v. Gcpmüller, Zoll Höhe, unt 6 Ducaten ^—. 1 ^ Bankdirector. (Z. Amts-Blatt Nr.L. d. 14. Juli iL3l.) . 2 Uebersicht der Geschäfts - Erträgnisse der priv, Österr* National - Bank* Erstes Semester. Vom 1. Jänner bis 3o. Juni i83l. I S o i L j Für Besoldungen der Beamten und Kanzley-¦ Requisiten ----------- n Geld-Transporte, Anschaffungen, Druckkosten, Briefporti, Stämpelgebühr für die Coupons des ersten Semesters, Haus-Spesen, und andere Auslagen - - --,--,... | Vortrag des Saldo ----*------ vj. f r , t------ Bank - Valuta fl, | kr; 57,876 1 65,742 na/4 i23,6iö 122/4 1,879,335 »i»A 2,002,953 255/4 Haben. Für Zinsen von escomptirten Effecten im Betrage von 60,987,030 s!. 49 kr. 654/4i4ö» §7 kr. Hievon ab, den Vortrag der Zinsen von jenen Effecten , die nach dem i.Juli i83i, verfallen - - - - i2i,8t6ft 5ikr. „Zinsen und Gebühren fürYorschüs- se auf Pfänder ------ 244,9gg flL[2§ kr. Hievon ab» den Vortrag der Zinsen von jenen Vorschüssen, die nach dem 1. Juli i85i, verfallen - - 37,8560. 55kr* n Zinsen von dem übrigen fruchtbringenden Stammvermb'gen der Bank - - - - •- - „Erträgnisse des Reserve -Fondes --•--» tJ Provision von Provinzial- Casse- Anweisungen ------------ Bank - Valuta 532,598 26 207,042 3» 1,164,321 17 82,551 49 16,439 20 3A S,oo2,g53 a3 3/4 Für 5o,62t Actien betragt die halbjährige Dividende k 3s fl. •= -. - - 1,619,872 fl, — Vortrag des Gewinnes in das zweite Semester ¦* J •* •* ^ - 269,465 fl. 11 1/4 kr, 1,879,335 sl. ii 1/4 kr, Von der Btichhalterey der prir« psterr. National - Bant, Franz Salzmann, Max. Litomisky, Ober-Buchhalter. Buchhalter. | 6l5 Z. 900I (2) ^^ '5432M99. C u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums. — Bestimmungen über d,e Verhandlungen/ über Ab? findungen und Vervachtungen des Bezuges der allgemeinen VerzehrunaMeuer für das Ver-wattungsjahr l3Z2. — Die hohe k. k. allgemeine Hofkammer hat mit Decret vom «2. Juni l. I., Z. 21233)1763, die Vornahme der Verhandlungen über d,e Absindungen und Verpachtungen des Bezuges der allgemeinen Verzehrungssteuec für das Verwaltungsjahr Z332 anzuordnen befunden. — Dieser hohen Anordnung zu Folge werden folgende Bestim« munden zur allgemeinen Kenntniß gebracht: H.) Diese Verhandlungen werden nach den mit Hen Gubernial-Eurrenden vom l2. August und z. October i83c» , Z. 1823^2791 und 2563i)35ä3, getroffenen Gestimmungen, und die Abfindungen auch mit ganzen BeziMn, Gemeinden oder ganzen Gewerbsclassen vorgenommen werden. —- 2.) Die Abfindungsund Pachtvertrage werden auf die Dauer des Nerwaltungsjahrs ^832 abgeschlossen werden. 3.) Die Verzehrungssseuer vom B»er wird für die ganze Provinz Illyr»en zur Verpachtung yebracht, und in dieser Beziehung eine eigene Verlautbarung von Seite der k. k. vereinten illMschen Eameral-Gefällen-Verwaltung mittelst der öffentlichen Zeitungsblatter erlassen werden. H ) Zur Einrichtung der nach §. 10 der Gubernial-E°urrende vom 26. Juni 282a 3. i3/lj C., ,ur Erlangung des gefällsamt^ llchen Erlaubnißscheines erforderlichen Erklärung wird die Frist bisEnde des gegenwartigen Monats Juli festgesetzt, bei deren Nlchtzuhal-ten die im §. Z/z lu. 9.^ und §. 3/ der angeführten Eurrende bestimmte fixe Geldstrafe emtritt. — Lalbach am 5- Juli i33l. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidbarg, Gouverneur. Joseph Wagner, ______ k. k. Gubcrnialrath. 2' 899. (2) Nr. I/.56H2060. , « C u r r e n d e ^' ^'Ulyrischen Guberniums zu Laibach. 7^ ^ su^'e Einfuhr der ungarischen und kroatischen Weme nach Illyrlcn bisher crfor-devllch gewesenen Certificate haben aufzuhören. — D,e k. k. allgemnne Hofkammer hat im Einvernehmen mtt der k. k. vereinten Hofkanzlei den Beschluß gefaßt, die für die Einftchr der ungarischen und kroatischen Weine nach Illy-rien erforderlichen Certificate, denen besondere Bewilligungen von Sette des f. f. Guberniums zum Grunde liegen müssen, aufzuheben, und zu verordnen, daß die Ein- und Durchfuhr der Weine aus den Provinzen der ungarischen Krone, wie in den übrigen Erblandern, so auch in Illyrien, keinen andern Förmlichkeiten und Beschrankungen ^zu unterliegen haben, als welche zum Behufe des Zolles erforderlich und ausdrücklich vorgeschrieben sind. — Welches in Folge hohen Hofkammer-Dccretes vom 10. Juni i63i, Zahl 10766, hiemit kund gemacht wird. — Laibach den 2. Iull i33i. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Clemens Graf v. Brandis, k. k. Gubernial'Rath. Kreisämtliche ^erlautbarunSen. Z. 9". (H) Nr. 3c>37. Ueber die in dem hierortigen Lvceal, Gebäude im ^aufe dieses Jahres vorzunehmenden Conservations, Arbeiten, wird die nnt hoher Gubermal, Verordnung vom 4. d., Z. 25z i6, anbefohlene Mmuendo-Versteigerung am ,8. dieses Monats Juli, Vornuttags um 9 Uhr, in diesem Kretsamte abgehalten werden. Die» jenlgen, welche d,ese Arbenen, welche m Maurer- und Zlmmermanns tArbeiten, dann deren Materialien, m Trschler«, Gchlvffer,, Glaserund Anstreicher-Arbeiten bestehen, einzeln ober im Ganzen zu übernehmen willens sind, werden bei dieser Versteigerung sich einzusin" den, eingeladen. — K. Ä. Kreisamt Lalbach den 10. Juli i83l. Ktavt- lmv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 88<). (2) Nr. 60S. Von dem k. k. Stadt- und kalidtechr?, zugleich Criminalgerichte in Krain, wird bekannt gegeben, daß zur Beischaffung der Einnch-tunsssstücke für fünf Verhörszimmer im Inquisitionshause, nach dem auf 196 fi. 16 kr. adjussirten Kostenüberschlage die öffentliche Her, abstelgerung auf den 3. August l. I., Früh g Uhr, lm Gitticherhofe, als dem Amtslo-cale dleses Gerichtes, bestimmt worden sey; wöbe» d,e Ueberlassung der Ttschlerarbeit um 143 st. 5o kr., der Tapezierardeit um 33 st. 52 kr/, und der verschiedenen Kanzleyerforder-nisse um i3 st. 34 kr. ausgerufen weiden wird, und um den genligstcn Anbot erstanden wer» den kann. ° Die Bedingnisse stehen zur Einsicht bereit, And werden am Tage der Licitation besynders bekannt gegeben werden. kaihach am ^. Juli i33l. 6l6 ^ Aemtliche ^erlautbarmtgen. Z.3^2. (2) Nr. i22/jch27Üg D. Er led igte Dienstesstelle. Bei dem k. k. Wald- und Rentamte zu Montona in Istrien, ist dle Stelle eines Ober-först^'s in Eeledignng gekommen, mit welcher em Iahresgehalt von Sechshundert Gulden Cony. Münze, cm Pferdpauschale von fünf-z'V Gulden, ein Quartiergeld von dreißig Gulden und ein Holzbeitrag von zwanzig Gulden, daün die Verpflichtung zum Erläge einer Cau-twk' von Fünfhundert Gulden Eonu. Münze ,m Baren oder mittelst einer Real-Hypothek, verbunden ist. — Zur provisorischen Besetzung dieser Dlmstesstelle, wird der Concurs bls 17. August d. I. eröffnet. -^ Diejenigen-FMvi-due.n, welche dlese Stelle zu erhalten wünschen nni) im Stande siny, sich über theoretische und practlsche Kenntmß des Forstwesens, ihre voll-tommme Kenntniß der deutschen und ttalieni-schen Sprache, über chre Fcrtigkeit^lm Con^ zcpte ln wciugstens Einer der beiden Sprachen, imd über ihren bisherlgen tadellosen Lebenswandel auszuweisen, auch mit dem Personale des genannten Wald- und Rentamtes >n keinem von dem Gesetze als Ansttllungshinderniß bezeichneten Grade verwandt oder verschwägert sind, haben ihre gehörig belegten Gesuche innerhalb der ,Concursfnst im vorgeschriebenen. Wege, an die k. k. provisorische küstenlandische Domamen-Inspection zu Tnest, zu überreichen. — Von der k. k. vereinten illyrlschcn Camera! - Gcfällcn-Verwaltung. — Laibach am 6. I'.lli i.Ü5i,<______________- Z^ 898. (2) 3^r. I02. V e r l a u t b a r u n g. Mit Bewilligung der wchllöbluhen k. k. vereinten illyrischen Camera!- Gefallen-Ver< waltung in^aibach, werden am 27. Juli iLZi, Wormtttags von 9 bw !2 Uhr, und Nachmit-t gs von 2 bis 6 Uhr, in der Amtskanzlcy de« Staatsherrschaft Mtchelstättcn, die ihr ci-aenchümllch gehörigen zwei Wiesen P.(>l0^ und poä l^r0u^.ji3n^n mehreren ?lbtycllun« gen, ferner der Garten ob und^unter dem Amtshause, und jener beim altcn Schlcßc, auf die Dauer von sechs Jahren, namllch: vom ,., November iL3i bis.Ende Qctob^ 18I7, ^an die Meistbietenden in Pacl)t gegeben werden. — K. K. Verwaltungsamt Mlchelstättcn, am 6. Juli i83i. _______^^ 2 ^ G d i c t. Von dem vereinten Bc^llSgerichtt Neudegg wird hiemit bekannt gemacht: Es'seo nach dem am 16. Februar i63i, mit Hinterlassung eines mündlichen Testaments ,u Terstcnik verstorbenen BesiHcr ciner ganzen Kaufrechtshube, Michael KoNenz, die LiquidationK ° und Adhandlun^tag« sahung auf den «. August d. I., Vormittags um 9 Uhr, in dieser AmtStanzlei ansscordnet worden, tvozu alle Verlaßansprccher dci Geirärtigung der im §. L»4 d. G. B. üusgcdlückten Folgen zu er« scheinen haben. Vereintes Bezirksgericht Neudeaa den 8. Juli i95j. Z> 9"6- (») Nr. 4'^. Edict. Vom vereinten Bezirks'Gerickte zu Neudegg wird aNgemein betannt gemacht: (Zs scy über An-suchen des Herrn Joseph ^cheppch, c!« I'l-aez. 4. Juni i82i, Zahl ^l4, wider Maria Pleälovitfch von Fleudenberg, pNncw üuö dcm gerichtlichen Vergitiche, . Juni iL5i. Z. Ho2. (1) Nr. ib>)o. G d i c t. Vom BszillZgeMte Rupeilshof zu Neu« fiadtl wird aNgcmem bekannt grmacht: Es sey n!.-er Ansuchen rcö Hcrrn F»anz Rar. Gcrw aus Neusiadtt, GewüMträger dcs Anton Echag^r, in den öffentlichen Verlauf aus sreoer Hand, der zu DelgainasiNü gelegenen, cem löblichen Out5 Breittnau unlerthänigcn Halden. Hübe, mit An ' und sugchör gnrilUgel, un^ zur Vornahme tis Vcrsikigerungs - Tagsahung auf tcn ü. August d. I., Vormtttags von 9 dis »2 Uhr, in oe? Amrskanzley dicses Bezutsgenchtes bestimmt wor» t)Hn. Woron Lie Kauftusli^en mit eem Beisätze in Kcnntnlh gesehl werden, d^iß der We»than> schlag und die Li.ltülionsdedingnisse täglich wäh" rend den Amtöftuncen aMer eingesehen roerdeu können, die Hude mit ihrcn Bestandtheilen aber kann von den Kauflustigen vorläufig persönlich in Augenschein genommen werden. Bezirksgecicht Rupettshof zu Neustadt! am 4. Juli ,32», Anhang zur Naibacher Rettung. ' ,,?^^ ' '"- ^ ., > "' '! __^^____________ ______ .< Meteorologische Beobachtungen zu ^a;vaw bci dcr (linmündung! '^^ ^Barometer Thermometer Witterung ^Grubcr'sch.« Canal Monat 3 "^^Mtt^ Abends Früh Mittag ^bln"d ^ FHh Mi^gs mT^ ^ ^ ^ ^^ 3^2. 3.! L. 3.! L. N->W K.W K.jW 9 Uhr 3 Uhr ^m^ - l ! Juli 6. 27, 5.Z 27 ß,o!H? 6.I — ,Z — ,9 — ,5 Regen scho« heUer i 4- ° ^ " 7 27 6 3 27 67^7 6,8 - .2 - 2^ - ib heiter wölk. hctter ^ 0 2 i<> ' ' « i? 68 ,7 6.3 «7 5,2 — ,2 - 2. - ,? Nebel heiter s. hnter ^ 0 l 0 " c,' 2? 4.7 27 ^,° 27 4,7 — ,4 — 22 — l6 heiter schön Ncgen — 0 0 10 10 ,? 4,° 27 2,9 27 2,9 — i5 — ,9 — »5 wölk. schön Rege" —02« " 11' ,? 3^.U , 27 2,4 ,7 2,6 — 12 — 19 — 16 Nebel schön heiter — 0 5 ic> " 12' z? 2,H 27 2.<,j,?j 2.0 —j»2, —jl4 —^6 schön Donw^ Regen^^-f'^^ l.__5^ 0 ^renwen-Nnzeigr. Angekommen den 12. Juli 1351. ^,' Hr. Eduard Heald, und Hr. Christoph Fron-wüller, Doctorcs der Medicm; Hr. Johann Colom-bi, und Hr. Franz Monti, Handelsleute; und Hr. Gustav Escher, ParticuUer; alle fünf von Wien nach Trieft. — Hr. Or. Erasmus v. Garzarolli, k. k. Landrath in Trieft, von Trieft nach Karlsbad. ^ Hr. Joseph v. Mesterhaszi, Oberlieutenant, und 5^»r. Gustav Dogali, Lieutenant von Joseph Husaren-Regiment, beide von Pavia nach Radkersduvg. Den 12. Frau Klara Andr^, Begüttrters'Wtt-we, mit Sohn, und Hr. Carl Vaudisch,, Vttdhauerj beide von Trieft nach Wien. Abgereist den 13. Juli 183 1. Hr. Mathias Pcrtsch, Begüterter, nach Trieft. . Vrrjeichniß ver hier Verstorbenen. Den L. Juli iöZl. Anton Knaus, Sträfling, alt 56 Jahr, im Sttafhans am Kastell, Nr. 5?, an dev Lungensucyt. Den 10. Maria Rischner, Institutsarme, alt 70 Jahr, in der Capuziner. Vorstadt, Nr. 11, an der Entkräftung. Den 11. Dem Hrn. Martin Märboth, k. k. Einnehmer, sein Sohn Ludwig, alt 10 Monat, in der Cavuzmer-Vorstadt, Nr. 70, an Keuchhusten. Den 12. Jakob Liebctegger, Sträfling, alt 45 Jahr, im Strashaus am Castell, Nr. 5?, an der Lungensucht. Den 13. Dem Anton Struß, Kanzleydicner, s'ine Tochter Arttonia, alt 2? l^2 Jahr, in der Sa-lcnder-Gasse, Nr. 195, an Uewsetzung de.s Krank« henöfloiies auf das Gehirn. ^en-3id - Durchschnitts- Vrnse 'n Laibach am 9. Juli 1LI1. ^. ^. ^, Marktpreise. Em Wun. Wetzen Wcitzcn . . — fl. — kr. . H H Keucht .-«- „ « __ Hirse . ' ' V 1^ " - - Hafer . ...-„- ^. erollrs vmn 8. Dulius t83l. M'.ttelpreis. ' Gti,Htsschuidv««sch««ibunqen iu5v. H. (ln^M.) 78»2ji6 detto dett? zu 4 v. H. Un CM.) 67 5^ Verloste Obligation., Hofkam., ., . « 0, , - D«rlVanc.Obl.zu2 v^H. (in CM.) 2oH>5 Obligation, der aUg unl> Ungar. Hofkammer zu 2 v. H. w 1 ,/4 v.H/ — — Nsn.Stcyelmaik.Kcirn' zu, vH-l 5o — ten. Kram und Görz ku,3/ä«,H.>— — Centr.-Casse-Anweisungen. Jährlicher Diöconto 5 pCl. Vanl.Actitn pr. Stuck 9912^ in Conv. Münze. Cours der Gtldsorlen. Kaiser!. Münz.Ducalen ....'. . 5 pCt. Agi?. R. R. NottoZiehnngen. In Grätz am 6. Iull i63i: 2l. 17. Z7. ,9. 7ä. Die nächsten Ziehungen werden am :6. und 27. Juli iLZi m Gray gehalten werden. Z. gl?. (1) In dem Mciergebäude des Gutes Leopoldsruhe außer Laibach, an der Kärnthner Straße, stehen gegenwärtig ein Paar Hundert Eimer alte Weine von den Jahren 1824, 1827 und 1L28 zu billigen Preisen, vom 18. bis 2Q. d. M., zum Verkaufe. Kauflustige werdnrrückwärts dieses Gebäudes das Nähere erfahren. 6i3 Aemtliche I7erlautbaruttIen. Z. 9l2. (!) Nr. 3ä9oM6Z.K. Kundmachung. Von dem k. k. Zolloberamte kaibach wird' bckallnt gemacht, daß b?i demselben vom 8. August lgZi angefangen, durch fünf Tage Vormittags von 9 bis 12 Uhr, Nachmittags von Z bis 6 Uhr, einige Contrabandwaaren, bestehend in Kaffee', rajfinirten Zucker, Zuckermehl, Gewürzwaaren und Zipro-Wein, dann emigm mlandlschtn Schnittwaaren, an den Mci'tdleter gegen gleich bare Bezahlung werden httUangegeben werden. — H,erzu werden die Kauflustlgen mit dem Bemerken eingeladen, daß der Kaffee, raffinirier Zucker und das Zuckermehl in kleinen Parthien zu fünf und zehn Pfund aufgeboten werden wird. K. K. Hauptzollamt Laibach am 11. Juli i6Zl. vermischte Verlautbarungen. Z. 9^5. (l) .... Nc. 7^, s rinne rung ari Herrn Johann Nepomuck Harnisch, Ioftph W'.siack, Benjamin und Eajetan Wlsiack, Herrn Johann Ncpomuck Wolfing und Martin Hauplmann. Won dem Bezirksgerichte zu Sittich im Neustädtler Kreise wird denen unbewust wo? abwesenden Gaygläubigcrn: Herrn Johann Nepomuck Harnisch, Joseph Wlsiack, Benja« mln und Eajetan Wlsiack, 5)errn Johann Ncpomuck Wolfing und Martin Hauptmann, hikmtt erinnert: Es sey auf Ansuchen der Frau Katharina Glaser, gebornen Bcrner von St. Martin bei Llttay, die executive Versteh yerung der Urban Naunlcker'schen, der löbl>-chen Grundobrigkelt Weix^'lberg, »u^ Rect. ö^r. 298, 3onscrlptions-Zahl 28 und Fol. 365 1^2 blenstbaren zwei HauSrealltaten sammt ^ln- und Zugchor zu kittay, im Schatzungsi werche pr. 624 st. 2a kr. gcwilliget, und die Tagsayungen auf dm 2Z. Juli, «z5. August und 26. September z33i, jedesmal um 10 Uhr Vormittags, im Orte der Realität an« geordnet. Nachdem aber der Aufenthalt der obge-nanmcn Hypothekar-Glaubiger diesem Gerichte unbekannt ist, und sie auch un Aus? lande, abwesend seyn können, so wird ihnen zur Verwahrung ihrer Rechte Herr Franz Krlschmann z>5 Glattenegg zum Curator ^d-5Ln!.i5 hiermit bestellt, und dieses demselben mit dem Beisätze durch diese Ausschreibung bekannt gegeben, daß sie zur Zeit entweder selbst erscheinen oder aber ihre Behelfe dem Herrn Curator an die Hand geben, widrigens nach Vorschrift der bestehenden allgemeinen^ Gesetz-Ordnung vorgegangen werden würde. !t2 7--Sittich am 20. Juni i6Zi. > "^—^" ' 3- go5. (1) '^ ' Pachtverfieigerung der Herrschaft Mo ntpr eis im Eil lier Kreise am Zo. Juli d. I. im Orte Montpreis. ^ z' Die im Cillier Kreise, Untersseiermarks' liegende, mit großer Oecynomie und Weingarten versehene Bezirks- und Landgerichts« Herrschaft Montprels wird sammt der dießjah-rigen Fechsung, s^^lium nistrucwlii vorhans denen Viehe un.d bedeutenden Heuvorräthen gegen El lag. v0 n ein er ^ Ea u ti 0 n P r. ^ooc» ss. M. M. im VtrsseigerungSlvege in Pacht ge» geben, auf sechs nach einander folgende Jahre. Pachtlustige können die nahern Pachtbcdmgnis-le sammt den Bestandtheilen der Herrschafts-Crträgnisse bei Hrn. v. Hartmann , Herrschaftss Agenten m Gratz , wohnhaft im Graf Wel-senhelm'schen Hause im dritten Stocke, oder auf der Herrschaft Montprels selbst und .im hiesigen Zettuligs-Eomptolr einsehen. ^ Herrschaft MotitprtiS am 2. Juli i83i. Z' 9^- (^) :_. " ' ^ N a ch r i ch t^''^^ Im Hause Nr. />5, in der Gradischa»Vor-siadt, sind zu ebener Erde drei Zimmer, zwei Küchen, und im oberen Stocke drei Znnmer/ zwei Küchen, zwei Speis - Gewölbe, Keller und Holzlegen, zu Michaeli d. I., zu verpachten. Auch ist das Haus Nr. yo, in der Sl. Peters , Vorstadt sammt Getrcid-Magazinen, Weinkeller und Garten, nebst anderen zu jedem Gebrauche bequemen Behaltnisse zu Michaeli d. I. zu verpachten oder auch zu verkaufen. Liebhaber belieben sich im Hause Nr. /^5, in der Gradischa-Vorstadt zu melden. In der <3ger'schcn Buchdruckercy, in der Spital-Gasse, Nr. 267, ist zu haben: Currende des k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach, Nr. 16042. Wie Belehrung ' über die (^Koicrk Norkuä betreffend, deutscher und kramenscher Sprache, Preis: 4 kr. E. M. - (Z. Amts-Blatt Nr. 84. d. 1/,. Juli iS3i.) — 6i9 — Z. 879. (») .«^^ Vorrufungs « Edict. ^"-°"^ ^^ ^ Von der Bezirks «Odrigkeit Savenstein, im Neustädtter Krelfe, werden nachstehende m'i. litär« und landwthrpftichtigen Individuen, alS: ^ Name ^ Geburtsort Z^ Anmerkung _^ ______ZI ^ 1 Blasius Klanscheg 4 Podkrai ,8lo auf die Vorladuug nicht ersch. 2 Gregor Moschina 7 Strahberg — flüchtig feit »83a. b Zoscpy^heß »2 Oberdorf — auf die Volladu»g nicht ersch. 4 Franz Worz.q 20 Ratschach — delto 5 Joseph ^tampfl 7 HoMmesch - - detto Z?«Ng .! Schwan« _ de..» '2 ^W'".furch ,, Alt Dobie - de 0 '/ ^"^ ' ^"^ ^ ^slouz - auf die Vorladung nicht eisch '^ ^bannKambttsch - Kalchderg - detto ,5 Union Repousch 2 Duor — detto .!v ThomasSchunich 17 Kaal — flüchtig feit »829. '« ^"^. 5°?f"», . ^ ^aberje — auf die Vorladung mcht ersch, »8 Mathias Klembas 28 Poikrai — detto !« ^"'^"'I^"'tsch 35 Ratschach - mit Pah abwesend. 2° A^«^"och " Schmartschna .806 ohne Laß abwesend. 24 Barthelmä Rottar 23 St. Margareth - e ^ ^ detto 25 Matthäus Zestnia ^ Rauno — auf d,e Porladung nlcht eM 26 Unlon Krnath ^ ^ Zp"kral - detto 27 Fr.nz hrovath . 2q L^,""k - de ts 2ti Nnton Reoenscheg ^ ^ sch"ch .607 de 0 29 Johann Woschiat ' ,7 «A^. ^ ^" 2o Berndald Schmidt 34 F' ^" - do '2 ^uNu^" e' ??3 I ,, mehreren'^ren stüchtig. 25 ^^' ?^'^'3. " Ratsch ^ - deno 36 U ^" Perdcch 1 G,,^^ ^ ^ mehreren Jahren flüchtig. ^ Mart.n ^lmonzh,zh ,3 Praprclnu - nicht erschienen. 2U Johann Doll.ner 44 Ratschgch - detto 4o ^7'^^" " Duor 1L06 ohn« Paß abwesend, Z^Zranz Braida /.H 7.,:7fH ^. detto ^ Namen « Geburtsort ZA Anmerkung ^___________^_______________- 56 Andreas Sdauz ! " l Brunskagora i6c>5 ist nicht erschienen. 5? Thomas Mausser 24 « 5t. ^ruci^ — detto ,^ZL Franz Lubeifcheg '6 Podvorst - ."^detto 59 Johann Reischner ! ^9 Gaderze — detto 60 Johann Klementschitsch " l Prapietnu — ^ «< / k <- ^ 6' Anto» hribar '^ '" 24 Oberdorf — ^ohne Paß abwesend. 62 Ioseuk Goren^ l — ! ^- Qrucls »804 ilk nicht erschienen. 63 Franz Bilz 2«» Ratscbach — ohne Paß abwesend. 64 Pantraz Sdufcbeg s 20 i Poolrai > " .^ .^ detts 65 Johann Gaaraischet I 2" 3 Gimpl — lst mcht «lschlenen. 66 Karenz Köder ?5 l Ratscbach — lnt mehreren Jahren ftüchtiz. 6? Blasius Prasniter I ^ « Dobrava — ohne Paß abwesend. 6ä Anton Supeth l 9 » Leökouz i6a3 ist nicht erschienen. 69 Mathias Perjatü I 6 l Kaal l — tetto ?" Joseph Spitaller l ^ ! ^' ^""" ^ ^tto 7^ Franz Wals l ^5 z Velchou — mit Pah abwesend. 72 Alex Klementfchitfch ^ Podtrai — ist n.cht erschienen. ?3 Martin Schantai '" ^..^°" ^ ^ !"!" ?^ Joseph Kauscheg l 4 l St. Margareth 1802 detto ?^ Anton Gorianz , I ^2 « Iablanza ! — detto ?6 Anton Titoufchek .". ! 6l Dobrava — detto ?? Mattin Burja l 7 > Kamenza — detto ?ti Anton SchaNamon l ^7 > D"" l'6o« ^""a^.- 79 Anton Wsdischeg l ^ » Gimpl — m Croatlen flüchtig. ^" Johann Schindler I ^^ ! " ^ ^"" "^ Matthäus Raßberger 2«> > Srednig — ,fi nicht erschienen. b2 Anton DeteNa 5 « Podvorst — oetto ^ Martin Funda »1 > Verchou '1799 mit Paß abwesend. ^ä Anton Simonzhizh 29» Unterdorf 1796! mit veraltetem Paß abwesend. 65 Peter Martintschilfch 22 » Oßredit 1797« ist nicht erschienen. ^6 Markus Motfchnig 3« Ratschach — detto «7 Mathias Iamscheg 9 Loschkagora — delta ^ Thomas Saurascheg 64 Natschach — detw t>9 Joseph T'touscheg 6 Dobrava 179« deno 9« Mathias Knaus ^3 3t. 'Irinitaz — detto 9' Joseph Naujchak 17 Verch ^?95 . . detto 92 Mathias Klementschitsch 5 Dobrava "" selt vlelen Jahren flüchtig. 9H Anton Suptth 20 ^ Leskouz ^79^ eetto 94 Ignaz Titoufcheg 6 Dodrava ^VZ ist nicht «rschlkmn. 95 Martin 'Lpitaller 7 st. druci« — - detto 96 Georg Terbeschnig 9 l Iellou 1601 ^ deito 97 Michael Rc>ßberg.er 76 l Ratschach ^- dettc» 9^ M'chael Kische , 3 8 Lcskoaz — detto 99 Martin Kraischeg 35 3 Ratschach - l delta zoo Anton Echusserschitsch 53 » „ — l detto l°^ Johann Gollltsch ^6 l Kamenza "" 3 detto i"2 Johann Tcppolouh i^ ß Berch -- » delta zo3 Thomas Sternischa ^ Z St. Margareth "" « delta »04 Blafius Raunitt:r i3 l Pobkrai 1602» ^^^ 105 Anton Titouschek 6 « Dobrava ^ ! detto 106 Anton Udomsch i3 l Govidull ^ 8 detto »07 Andreas Buria l 7 «> Kamenza "" » detto 10g Maltln Burja « 7 l " " ! ^"" »öl) Joscph Guntes U 6 « Gorelze ^1«« detto L10 Ilanz Stergar I i3 l KoNuderj« 1809^ detto mit dem Beisätze aufgefordert, sich binnen vier Monaten, von heute an/ so gewiß zu dieser Bezirks Obrigkeit zu stellen und ihr Ausbleiben zu rechtfertigen, als sie sonst nach den bestehenden diehfälligen al« lerhochsten Vorschriften behandelt werden würden. ^ . Be^ittö-Obrigkeit Eavenstein am Z6. Juni »L3is 621 'Tu V ^r e n d e des k. k. Wrischcn ' Landes ? Güberniums - zu Laibach. ^ Die Belehrung über die ^bolei^ indi^u» betreffend. — Der in einigen Comi-tat^n des Königreichs Ungarn erfolgte, durch eins Intimation der zu Wien niedergesetzten k. k.. Eentral-Sanitats - Hofcommission, und durch'die Wiener Zeitung bekannt gewordene Ausdruch der (^olell» innrdn»^, erfordert in diesem Gubernial-Gebiete zur Hintanhaltung derselben die angemessensten Vorsichtsmaßre^ geln, weswegen die Absperrung des Königreichs Ungarn und dcr dazu gehörigen Provinzen, von diesem Guberniatgcbicte bereits Verfügt worden ist. — Um den beabsichtigten Endzweck der Hmtanhalttmg dieser verheerenden Krankheit um so sicherer zu erreichen, halt es die Landesstelle für nothwendig, folgende allgemeine Belehrung über diese Krankheit, ihre Eigenschaften , und die Art, wie sich Jedermann vor selber schützen könne, bekannt zu machen. —1. Erke n n tn iß dcr Kra n k -heit. §. 1. Die gewöhnlichsten Vorbotendes Uebels sind: Schwache, Zittern und Abgc-scblagcnycit der Glieder, heftiges Kopfweh, Schwindel, Betäubung, Appctitmangel, Unruhe, Angst, Schlaflosigkeit, Herzklopfen, Gefühl von Druck in dcr Herzgrube, abwechselnd überlaufender Frost und Hitze mit kal» lcm Schweiße. Gleichzeitig oder bald darcuf folgt ein unausgesetztes Kollern im Unterlcibe mit. Allftrelbung desselben, Eckel, heftiges Würgen, und das Gefühl von Sattheit und Magenüberladung. — §. 2. Schnell geschieht, der Ausbruch der (^olcrg selbst, welcher sich durch vermehrte erschöpfende Sttchlentlcerun-gen u^lt Abgang häufiger, wässeriger, "mol-kenartigcr, im After ein Brennen erregender Flüssigkeit, und durch Erbrechen einer ähnli--chcn, meist geruch- und geschmacklosen, weißlichen, mit Klumpen von Schleim vermischten Materie ausspricht. Galle bemerkt man meistens gar nicht, odrr nur sehr wenig.. Das Athemholcn wnd zu gleicher Zeit mehr und mehr beschwert, mit großer Aengstlichkeit, Beklommenheit und Gefühl von Zusammenschnürung um die Herzgegend verbunden,, von Seufzen oft unterbrochen: — Im Unterleibe wechseln Schmerzen und Hltze mit einander ab, und der^ Drang zum Stuhle und zum Erbrechen nimmt' immer zu, mit sparsamen oder gar keinem Urmiren. Der Durst wird unauslöschlich, mit dem heftigste«' Verlangen nach kaltem Wasser, um das Uti- einigermassen zu lindern. Die Unruhe steigt in Kurzem auf jenen Grad, daß die Kranken keinen Augenblick iiv derselben Lage verbleiben können. Der Mund wird trocken, die Zunge blaulich oder weiß und stammelnd. Bald darauf fangen die Extremitäten an kalt zu werden; es fieNen sich Anfangs Schmerzen und Reissen in denselben ein, welchen Zuckungen und heftige Krämpfe, besonders in den Fingern, Zehen und Wadcn folgen; diese verbreiten sich dann über den Bssuch, die kendenunddenuntemTheil des Brustkorbes. Der Puls sinkt, und wird zuweilen kaum fühlbar, die Augen werden ge-röthet,, glasig, starr, sinken in ihre Höhlen ein, und sind mit einem dunkeln Ringe umgeben. Das Gesicht des Kranken fallt ein, und drückt unter schnell zunehmender Schwache und Hinfälligkeit die größte' Traurigkeit und die vorschwebende Todesangst aus. Das aus der Ader gelassene Blut «st meistens d,ck und schwarz. — §.3. Der Verlauf der epidemischen Brechruhr ist so rasch, daß gewöhnlich in den ersten 2^ Stunden das Schicksal des Kranken entschieden zu seyn pflegt. Einige unterliegen schon nach 7, 10 oder 12 Stunden. Selten dauert das Uebel über zwei Tage, und läßt dann eher Genesung hoffen, welche eben so schnell erfolgt. — §.- 4. Wenn tne Kälte der Oberfläche des Körpers bis zur Starrheit zunimmt,' sich über d,e Herzgegend und der Zunge verbreitet; wenn' kalter Schweiß ausbricht; wenn die Haut an den Fingern und Zehen einschrumpft, die Schmerzen plötzlich aufhören, und die Krämpfe in einen paralitischen Zustand übergehen; wenn mit den Zeichen einer scheinbaren Besserung vollkommene Gefühl- und Bewußtlosigkeit und stellenweise blaue Flecken im Gesicht und aw den Extremitäten eintreten, dann pflegt der Tod nicht fern zu seyn. — Vor dem Eintritte heftiger Krämpfe, wenn mit den wässerigen Flüssigkeiten auch etwas Galle nach oben oder unten entleert wird, und wenn die Kalte der Gliedcrmasscn nicht zunimmt, kann man Hoffnung nähren, den Kranken zu retten. — II. Verhüthung derGemein -schaff zwischen (^ Ii 0! c? r » -Kranken und Gesunden. — tz. 5. Sobald sich m irgend einem Orte ein Fall ergibt, der die oben bezeichneten Symptome insgesammt, oder nur zum Theile offenbart, muß alsoglcich ein Arzt herbeigeholt, und die unmittelbare Anzei- (Z. Amts-Blatt Nr.84. d. 14- Juli läZl.) 622 gs an die Ortsobrigkeit, und von dieser mittelst des Kreisamtes an die Landesregierung gemacht werden. Jede Unterlassung oder Verheimlichung ist scharfstens zu ahnoen,und nach Maßgabe der Gefahr dl,e daraus entspringt, zu bestrafen, tz. 6. Hierauf folgt die Absonderung der Kranken nach allen jenen Vorschriften, welche für die Pest giltig sind. Dle Contumaz - Anstalt tntt nun in ihre volle Fhätigkeu. Man beruft sich also hier auf die bereit» bekannten, und bei Pestaus brüchen anzuwendenden .pro-phiüa'cnschcn Maßregeln, welche im gegebenen Falle ln ihrer ganzen Ausdehnung und mit der gewissenhaftesten Genauigkeit in Ausführung gebracht werden müssen, um alle Communication mit angesteckten Personen und Effecten zu vermelden. — AI. Sorge für den all-Mge m e i nen Ge su ndh ei t s z u st and d e r ^»Einwohner und besonders derjenigen, welche mit den 6kal«in-Ä r a n-ken in irgend eine Verbindung tre -t,en, uin sie oon der möglichen Anst e ck u n g zu sch ü tz e n. §. 7. Feuchte Luft, Verkühlung, besonders des Nachts, gesperrte feuchte Wohnung, körperliche und geistige An-strenguiig, schlechte Nahrung, Unmaßlgkeit, Herabstimmung des Gemüths, Mangel an hinlänglich schützender Bekleidung/ und alles, was Entkraftung nach sich zieh,r, sind die vorzüglichsten Umstände, welche die Entwicklung der (^bol^a begünstigen. Auch pflegt sie tn sumpfigen, überschwemmten, und medrig'gelegenen Gegenden leichter zu entste.hen, und verheerender zu seyn, als ,in trockenen Ebenen vnd hochliegenden Orten. Es ist daher oon Seite der Ortsobrigkelt, der Sanitalsb.ehör- ^ de und der Aerzte alles Nöthige einzuleiten, um den nachtheiligen Einfluß de^' erwähnten Schädlichketten nach Möglichkett zu mindern undzu verhüthcn. — §. 6. Die Gebäude, welche man zur Aufnahme von (^o^ra-Kranken b,estnnmt, sollen wo möglich hoch gelegen und trocken seyn; auch dürft.-, sie nie mtt zu vielen Patienten überladen werden, damit die mit mephitischen Dünsten geschwängerte Luft weder den Kranken, noch den ihn.en Hülfleistenden nachcheillg werde.— §. 9. In den Krankenzimmern muß stets für Reinlichkeit, Trockenheit, und Erneuerung der Luft, und in der rauhern Jahreszeit für einen mäßigen Grad der Temperatur uon beiläufig i5° Reaumur ^orge getragen werden. Wenigstens zwei Mal im Tage sind tne Krankenzimmer mit Esslgdampfen oder was noch vorzüglicher ist, mit Ehlordäin-pftn zu räuchern. Zu diesem Behufe bediene man sich entweder der Qu^wn Norveau'schen Mischung aus 2 Unzen Kochsalz, 1^2 Unze Braunstein-Oxyd, ebenso viel Schwefelsaure und t Unze Wasser, welche auf warmen Sand gestellt, und öfters umgerührt wirdz odermcm bespritze die Zimmer zwei Mal des Tages mir einer Auflösung von Chlorkalk (1 Unze auf i Pfund Wasser.) Es darf jedoch die Entwicklung des Ehlorgases nie bis zu dem Grade ae« steigert werden, daß es die Lungen beleidige.— §. 10. Den Einwohnern jenes Ortes, wo die (^iolor^ ausgebrochen, ist eine gesunde, nährende und leicht verdauliche Kost anzuempfehlen. Der mäßige Gebrauch von Kü-'chengewürzen, z. B. Pfeffer, spanischen Pfeffer, Kümmel, Anis, Knoblauch, Zivlebll u. dgl., wäre ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Alle rohen Früchte, besonders säuerliche, wasscri» ge, unt> am meisten unreife, als: Weintrau» ben, Melonen, Ardusen (Wassermelonen), Gurken, müß'en uermieden werden. Eben so alles, was leicht der Gährung unterliegt, und die Verdauung beschwert, als: Bier, Meth, sauere Milch, (2^aß, der Zar^cl^x der Po< len (eine säuerliche Sappe mtt Rüben) , Pll« ze, gesalzene oder schlechte Fische, fette Sp«i< sen. Go zuiragllch cS auch ist, des Morgens etwas BcHnnt.veln oder Liqueur, vorzüglich der M't KüiNiNel, Anis, Krausemünze ober WachF holoerbeeren bereitet wird, und unter Tagis ein Gläschen Wein zu sich zu nehmen, eben so nHchtheillg «st jeder übermaßige Gebrauch von gelstlgeu Getränken und stark erhitzenden gewürzhaften Speisen. Jede Ueberladung des Magens mit Speisen und Getränken, besonders des Abends, wirkt nachtheilig; nichtS ader macht für die Qlaolor^ empfanglicher als Trunkenbett. Die ^Ortsobrigkeit muß daher die Aufsicht über ^chanken, Wirthshauser, Vlktuülien und besondcrs über die gute Be, schaffenheit des BroteS sich zui: vorzüglichen Pstlcht machen. — tz. li. Es soll allen Einwohnern in jenen Ortschaften, wo sich Falle von (^kolttra zeigen, aufgetragen werden, ihre Wohnungen täglich zu lüften, und mir Esslg oder Ehloc zu räuchern, nie nnt nüchternen Magen auszugehen, und besonders des Morgens etwas wentges Geistiges oder Wärmendes , z. B. einen Thee von Kamillen, Melissen, Krausemülije zu sich zu nehmen. — §. 12. Jede angestrengte und andauernde Arbeit, fornrte Märsche bei Soldaten und Bothen, unordentlicher Lsbenswandel, so wie das Herumgehen des Nachts sind sorgfaltlK HU vermeiden. — §. z3. Vor dem schädlichen 623 Einflüsse de« Verkühlung und^der Feuchtigkeit muß eine angemessene hinlänglich schulende Bekleidung sichern. — Es soll dahcr Niemand in freyer Luft schlafen, und bn N^cht besonders bald nach dem Bchlafe nie ausgehen, ohne sich warm angezogen zu habcn. Ncberdaupt »st es uorche»lhafc, lmmerwährend cine mäßige Transpiration des Korpers zu erhalten. Man trage daher unmittelbar auf dem Leibe eine Flanell < Kleidung , oder man versehe wenigstens den UlUnlnb mit einer tuchencn Binde, und uerwahre die Füsse vor Feuchtigkeit, man relbe sich den qanzen Körper Morgens und Abends mit erwärmten wollenen Tüchern, oder, wenn es seyn kann, mit warmen Zsslg. — tz. lä. ^'e sollen Aerzte / Wundaczce , Seelsorger und Krankenwärter dem Dienste sich nnt nüchternern Magen unterziehen, und ohne früher etwas Velsti,;es zu sich genommen zu haben. Man hüthe sich so vlel möglich die den Kranken zunächst umgebende oder von ihm ausgehauchte Luft einzuathmen, weil diese gleich den Excrementen, als des Ansteckungs, Vermögens am meisten verdachtig zu seon Icheint. — Auch ist es rathsam, beoor man sich in das Krankenzimmer begibt, die Hände, mit Essig zu waschen, ein Flaschchen mtt aufgelöstem Chlorkalk oder starken (auch aromatischen) Essig bei sich zu tragen, mit selZ hem die Gegend um die Nase zu befeuchten, oder öfters daran zu riechen, dann sich den Mund mit verdünntem Essig, Köllnischen oder irgend einem andern aromatischen Wasser aus-zuspühlen. Nach beendeter Krankenvisise müssen die Kleider durchräuchert, und mit anderen umgetauscht werben. — §> i5. Dieselben Vorsichten müssen auch die Todtengrabcr beobachten, und wo möglich jede unmittelbare Berührung der Leichname vermeiden. Anatomische Zergliederungen dürfen auch nicht anders, als mtt der größten Bchuthsamkett statt finden, und nur nachdem flüher der ganze Le,chnam und die geöffneten Eingeweide mlt Chlorkalk-Auflösung bespritzt oder befeuchtet worden sinv. — IV. Zerstörung des KiHsma. §. zß. Yiezu, sind die zur Ausrottung des Pest - Cuntagiums oorgeschriebe« nen Maßregeln in Anwendung zu bringen, welche sich auf die Nein,gung oder Vernichtung der msicirtm oder sehr verdachtigen Effecten, und auf die Behandlung der angesteckten Personen und Wohngehäude beziehen. — V. Verhüthungsmittel. tz. 17. Strenge Einschließung der angesteckten Orte und unausgesetzte Wachsamkeit über Prauaricanten jeder Art, Verhinderung dls Entfremdens oder Fortschickens ungereinigter Effecten, Aufmerksamkeit darauf, damtt Niemand in freite Luft schlafe, oder ohn,e Fußbekleidung auss czehe, roh? Früchte, Bier, Quaß, Meth im Uebermaße zu sich nehmen, gehören zu den unerläßlichen Verhüihungsmaßregeln. Eben so empfehle man, vor Ueberladung des Ma« gens mit Spesen', besonders zur Nachtzeit, vor schneller Unterdrückung der Transpiration oder wohl gar des Schweißes, sich sorgfalttz zu hüthen, «me angemessene, besonders den Wohlhabender« zusagende Flanell - Klechlinz zu tragen, mcht nah dem Gchwitzbade in die offene Luft zu gehen, sich in erhitzten Vade-fluben Mit kaltem Wasser nie zu begießen, auch me unmittelbar nach Erhitzung kalt zu trinken. Empfehlungswerth lst der Genuß eines Thees von Kamillen, Kcausemünze, Me« lissen. Salbet und andern aromatischen Kraus tern. Sorgfaltige Reinigung des ganzen KörR pers, und wo es thunllch ist, tägliches Rei» hen des Stammes und der Extremitäten mic wollenen Tüchern; hauptsächlich aber Gemüths-ruhe, die ihren Grund m festem religiösen Vertrauen und in der Zuversicht auf die Vor« sehung findet. — Was die ärztlich? Behandlung der ^IioiLra» Kranken selbst betrifft, so wird die Landesstelle nicht säumen, dasjenige Heilverfahren nachträglich bekannt zu machen, das die Beobachtungen und Erfahrung darüber ln der lctztern Zeit an die Hand gegeben haben. «— La»vach den 11. Juli ,83l. Joseph Camilla Freyherr v. Schmidburg, Landest Gouverneur. Johann Schneditz, k. k. Gubermalrath u. Protomedicus. ...,........ , , , - —> Vermischte ^erlanlbaruuOttt. l- 3. 455. (!) Nr- 129. Am ortisations . Edict. Von dem vereinten Bezntsgelichte MMl« Nätten zu Kraindurg wird hiemit bekannt gemacht« Es sey über Ansuchen der Franz Xav. Dietrich'« schen Erden, in die Ausfertigung des Amortisa« tions.Gdictes, wegen der angeblich in Verlust gerathenen und auf oer Herrschaft GaNenberg »n« tabulirten Urkunden, als: H«) oes zwischen Herrn Joseph Xav. Freyherr» v. Lichtenthurn und seiner Frau Gemahlin« Maria Anna Christina, gebornen Freyiim v. Mordax, geschlossenen heiratbSvertragS, 6c!c>. 24. ^uni »734, int2b. 27. Februar 1760, lücksichtlich oeS heiiathsguts und der Gegenveifchreibung pr. 4«oa fl> mit dem wittidlichen Unterhatte von jährlichen 6os st. "M D oder im Capitals w.it Roß und Wagen, » nebst standesmäßiaen zinsfreyen haus und Galten, dann von Fährnissen, worunter auch das Silderacschmeioe verstanden, die Hälfte; d.) der von Herrn Joseph Xao. Fre^derrn v. Lichtenthurn, an Herrn Johann Sccpdan ' v. Gasparini, ausgestellten lÜ^i-ta Bianca, 660. 5c». September »74», inwb. 21. März 1760, pr. 6«a ft.; c.) der von dem Nämlichen, an dem Nämli« chen ausgestellten (ü^rta dianca, 6l!a. 27. April 1744, lnwl). 21. 3/iärz 1760, pr. 600 st.; . iü. Mai 1770, pr. 6no ft.; F.). der von, dem Nämlichen, zur Zahlung über» nommenen, an Katharina Gdcrl. ausgcstell« ten Schuldobligation, 6cln. 24- April i74?-intad. 16. Mai 1770 , pl. 2ac» ft. 3. W. ooer 170 ft. D. W.;, lli der von dem Nämlichen, zur ZMung über-nommenen, an Herrn Franz Vodapiuz ausgestellten <ÜHNH diilnca, 6c!tt. Zi. October 2?4?> intad. iä. Mai 1770, pr. 3c»o ft.; i.) der von dem Nämlichem, ^ur Zahlung über. nommenrn , an Herrn Franz GarzaroNi, ^ aus<;estellten (^Zrta!)ianc!ü, 660., 1. Juli ^74lö, 'nläb. 16. Mal T770, pr. 2«« ft.; lc.) der von dcm Nämlichen, zur Zahlun« üdcr> nommencn, an Herrn Fran, Anton v. Mosch« tou, ausgestellten O^i-ta lnanca, 6,3o. December 1749, in^. ^6. Mai ^770, pr-100 ft.; ,^. l.) der von dem Nämlichen, zur Zahlung über« nommencn, an die Frau M.iria Katharina v. GarzaroNi, ausgestellten (Üärla dilinca, ^ 66a. l. Juli 1760/ inia!). 16. Mai 1770, pr. 700 st.; in.) der von dem Nämlichen, zur Zahlung übernommenen, an hercn Barthelmä Stephant« schitjä), Pfarrer zu Tsäemschenig ausgestell, ten (^arta bianca, 660. 14 October 1751., ilNabl. 1,6^. Mal 1770, pr. 2ac> ft.; n.) enclich der von dem Nämlichen, zur Zah» lung übernommenen, 5ub e«6em 6ato in« tabulirten Forderung, der Frau Christina Freymn v. Lichtenthurn'schen Slben, pr. 302 st. W werden demnach alle Jene, welche auf vorbemlldete Urkunden Ansprüche zu stellen ver^ meinen, hiemit ausqcfordert, solche binnen ei« nem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen, vor diesem Gerichte so gewiß anzumelden, widrigens nach Verlauf dieser Frist auf ferneres Anlangen dcr heutigen Bittsteller die besagten Urkunden, eigentlich die darauf befindlichen Tabular-Gxtrac-te für getöotet, traft, und rvirlungslos ertlärt werden rrürden. " , i- VereinteK Bezirks. Gericht Michelstätten ,u Kraindurg den 21. März i33i. Ntt der Buchhandlung des NZ. ^ll. Odlm v. Nleinmazzr in Nai- bach, neuer Markt. ^- 221. ist M Oonv- Mnm-Greifen ^u ÄabmU' Beruhigung und Trost, im Gebete zu Gott. Ein Gebetbuch filr katholische Christen. Mit 5 Kupfern und einer Vignette. 6. Wien. 4 si. Bete, vertraue,' dein Erlöser lebt. Ein Gebetbuch für katholische, Chrlsten. Hera'lSgeqedeli von «lnem ihrer Seelsorger. Mit ö Kli^ferstlchen unt> einer Vignette. 6. Wien. 4 l^. 16 kr. 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