1955 Amtsblatt Mr Lmlmchcr Zeitung Nr. 26s Samstag den 20. November 1869. Ausschließende Privilegien. Das l.!. Handelsnnnistelium und das lömgl. ungarische Ministerium sür Landwilthschast, Industrie und Handel haben dem Flanz Feichtinger, comnurcielien Leiter dec Labatlaner C^mentfahril zu Pest, auf die Elfindung einls v^ib.sserlen Holz-Cementls zur feueiscslen Bedachung ein ausschließendes Privilegium süt die Dauer cines Jahres ertheilt. Die Plioilegiumö-Aelchreibung, reien Geheimhaltung angesucht wurde, besintel sich im l. l. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Wien, am 30. September 1609. Das l. t. Handelsministerium und das fünigl. unga-Usche Ministelium sür Landwilthschast, Indusliie und Han» del bahrn nachstth.ude Plivilcgicn vellängcrt. Am 6. October 1669. 1. Das dcm Ksindung, unreines, mil organischen Sloffen und Substanzen velmisch-leö Wasser a»f eine sehr einfache Weise zu llüifi»dung, Fuh-socten aus Leinwand, Woll- und Seidenstoffen herzufallen, unte>m2I. September I85U eitheilte ausschli.hlnde Plivi» legium, auf die Dauer des vierzehnten Jahres. 3. Das den» Farcot und Söhne auf die Elsindung eines Regulators füc Schiffsmaschinen u»te»m 17. October I8L? eitheilte ausschließende Piivilegium, aus die Daue> des dritten Jahres. 4. Das dem Gustav D. Dows, Adolph Cla»l und Abraham Van Winlle auf die l5isindu»g eines eigenthümlichen Apparates zur Vercilung des Sodawassers mit E>s-Criime unterm 28. October 1807 ellheille ausschlichende Vlivilegium, auf die Dauer des dritten Jahres. 5. Das dem Melilun Ma,ti» auf ci»e Verbesserung an den Locomotive« unterm 30. September 1666 ertheilte ausschließende Plivilegium, aus die Dauer des zweiten Jahres. Nachstehende Privilegien sind im Monaie Juli 1800 durch Zeitablaus erloschen und wurden als solche im Monate ^llober l. I. vom t. t. PrivilegiemArchive einiegiftliil: 1. Das Privilegium des Franz Schmidt vom 10ten Juli 1654, auf Elsindung von Anschlagtafeln neuer Alt, unttl der Benennung „photographisch-lilhographiile Anschla» »etavellen." 2. Das Privilegium des Ernst G,ßr,er vom 19. Juli 1855, auf Verbefselung seiner unterm 13. October 1654 prloilrgillen Tuch- und Nauhmaschine. 3. Das Privilegium der Gedrildel Wilhelm und Georg ^lrudthoff vom 8. Juli 1804, aufE'sindung von Festung« und Marine'Lafetten aus Schmiedeeisen mit eigenem Ärems-opvarate. 4. Da8 Nlivilcgium des Franz Ludwig von Gallois ^om 23. Juli 1864, aus Elsindung tiner Cislromm I. 5. DaS Privilegium des Eugen Langen vom 23. Inli 1864, auf Verbesserung in der Einiichlung seines privile» L'lt gewesenen Etagen-Rostes. 6. Das Privilegium des Franz Paduschta vom 19ten 3«li 1604. auf Elsindung eines rauchverz.hrenden ngen-lhülnlichen Coals« und Stnntohlcnoscnö. 7. Das Privilegium dcs F. I. Hirsch vom 14. Juli !865, auf E.sindung eines compaltcn und geschmeidigen ^lvfs.s, welcher sowohl der Feuchligleit als auch der Ae« lchüdigung durch Ungeziefer, Mollen u. dgl. wiedersuhe. 8. Das Privilegium des George Philipp Zimme,mann bon, 6. Juli 1866, auf Elsindung einer Strickmaschine. 9. Das Piivilegium des Ivsluli 1866, aus Verbesserung in der Darstellung ülheli^cher Essenzen. 10. Das Privilegium des Johann Schwel, vom 25sten ^uli 1867, auf Elsindung einer Gefäßes aus Draht zum K°sseeblennen. I I. DaS P,ivil,gium des Eo. N. Pag/t vom 25sten ^"li 1867, auf Verbesserung i" der Erzeugung von Eeife. 12. Das Privilegium des Csckcr°Wyb und Comp. vom ^- Juli 1867, auf Verbesserung der zweicylindngcn Hoch« ^"d NiedfldlUll.Col'velfatione-DllMplmaschinlN. 13. Das Privilegium d,ü Ferdinand Loquai vom ^- Juli 1867. auf Verbesserung der bisherigen palenlirlcn Zerlegten Holz-Nouleauf. 14. Das Privilegium des Eo. A. Pagct vom 25slen ^uli 1867 , auf Velbtsstlung in der Vclvindung der ^ilhren. ^ . 15. Das Privilegium dcs Ieilob Wörner vom 27stcn ^"l' 1807, aus Eifinbung einer eigenthümlichen Griespuh> UNd Corlirmaschine. l6. Das Privilegium des Joseph Schönbach vom ^- Juli 1867, auf Elsindung einer optischen Signalisi-""I iür Eisenbahnen. 17. Das Prioilegium de6 A^inhard Dummer vom 25. Juli 1887, auf Elsinbung einer Locomoliv-ssurbelachse, dcren Kurbelarme durch die Radnaben dulchgeschlungcn sind. 18. Das Privilegium des Thomas Page vom 25slen Juli 1807, auf Verbesserungen an Loeomotiven und permanenten Bahnen. 19. Das Priv legium des Auguste Elienne Chenille vom 27. Juli 1667, aus Elsindung einer Locomotive, l^ie ohne Hilfe des Dampfes getrieben werde. (Schluß folgt) (455-1) Nr^10541. Concurs - Ausschreibung. Der Gememderath der Landeshauptstadt Laibach und der kram. Landtag haben die Creirung einer zweiten Dienerstclle an der hierortigen Neal-schule zu beschließen befunden. Diese Stelle ist mit einer jährlichen Löhnung von 226 st. 80 kr., mit einem Holz- und Lichtpauschale von 33 st. 60 kr. und einem Wohnungspauschale von 42 st., zusammen mit einer jährlichen Gebühr von 302 st. 40 kr. ö. W. verbunden, und wird der Betreffende vorzugsweise als Laborant im chemischen Laboratorium verwendet. Zur Besetzung dieser Stelle wird der Concurs bis 8. December 1869 ausgeschrieben. Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben ihre diesfälligen Gesuche beim Magistrate zu überreichen und haben nachzuweisen : k) ihre Sittlichkeit und ihr Lebensalter, d) ihre bisherigen Dienstleistungen dann c) die Kenntniß der beiden Landessprachen, und daß sie des Lesens und Schreibens vollständig kundig sind. Stadtmagistrat Laibach, am 17. November 1869. Dr. Josef Suppan, Purge,meister. (444—3) NrVl2477 Offert-Verhandlung am Mittwoch den 24. November, um 12 Uhr Mittags, bei der Strafanstalt am Kastell in Laibach wegen Bcistellung von 2314 Ellen starkem Zwillich für Sträftings- Sommermontur und Strohsäcke, 879 Ellen starker Haushanfleinwand zu Leintüchern, 86 Ellen halbgebleichter starker Flachsleinwand für Halstücheln, 100 Ellen blau gefärbter Leinwand für Sack^ tücheln, 50 Paar Strästingsschuhe, jedoch das Gesammt-material in zugeschnittenem Zustande mit allein Zugchör, fertige Schuhe werden nur bei günstigem Anbot für's Aerar angenommen, 300 Stück starke Halbsohlen. Die Beistellung obiger Sorten hat nach Bekanntgabe der Annahme der Lieferung innerhalb 8 bis 14 Tagen zu geschehen. Die bezüglichen Muster können bei der Strafhaus - Verwaltung eingesehen werden. Die mit einem 50 kr. Stempel versehenen Offerte sind unter Anschluß des 10 verc. Ba-diums und der Muster der bezüglichen Lieferung mit genauer Angabe der Preise, gut versiegelt, noch vor 12 Uhr Bormittags unter der Adresse: „An die k. k. Strafhausverwaltung in Laibach, Offert des N. N. mit .... st. Vadium" einzusenden, da um 12 Uhr, ohne einer weitem mündlichen Lici-tation, die Offerte eröffnet und das Offertvcr-Handlungs-Protokoll aufgenommen und abgeschlossen werden wird. Laibach, am 11. November 1869. K. k. S'trashaus-Verwaltung. (452—1) Nr. 730. Kundmachnng, betreffend die Minuendo-Licitation und Offert. Verhandlung zurHintangabe der Vrotlieferung für die gesunden Zwänglinge im Landes« zwangsarbeitshause zu Laibach für die Zeit vom «. Jänner «87O bis inclusive 3». De« cember «87». Diese Minuendo-Licitation und Offertverhandlung findet am 2. December 18 6 9, Vormittags um 10 Uhr bei der Verwaltung der Landeszwangsarbeitsanstalt in Laibach statt. Die der Verhandlung zu Grunde gelegten Bedingnisse, können bei der Zwangsarbeitshausvcrwaltung während den gewöhnlichen vor- und nachmittägigen Amtsstunden eingesehen werden, und es wird nur bemerkt, daß jeder Licitant oder Offercnt an dieselben derart gebunden ist, daß Anbote mit irgend einer Abweichung oder Aenderung der Bedingnisse, als gar nicht gemacht betrachtet werden. Die Offerte sind, den Anbot sowohl in Ziffern als in Buchstaben ausdrückend, unter Bei-fchluß des Vadiums von 200 st. ö. W. in Barem, von außen mit entsprechender Auffchrift versehen, dieser Zwangsarbeitshaus-Verwaltung im Amtslocale längstens bis 10 Uhr Vormittags den 2. December l. I. versiegelt zu überreichen, indem nach Beginn der Minuendo-Licitation kein Offert mehr angenommen wird. Jeder Licitant hat der Verwaltung und resp. Licitations-Commission vor Beginn der Minuendo-Licitation das Vadium mit 200 st. in Barem zu übergeben. Nach geschlossener mündlichen Absteiqe-rung wird zur commissionellen Eröffnung der Offerte geschritten. Als Erstchcr wird derjenige angesehen, dessen Anbot sich als dcr niedrigste aus dem Gcsammt-ergebnissc sowohl der Licitation, als auch der Offerte darstellt. Zum Schlüsse der Verhandlung werden die Vadien, mit Ausnahme desjenigen des Erstehers, sofort zurückgestellt. Laibach, am 16. November 1869. Verwaltung der Land^szwangsardeitsnnstalt. (449—3) Nr. 1428. Kundmachung. Nachdem die bereits stattgehabte Licitation über Brotlicfcrung für die Sträflinge am Castell in Laibach, dann über den Bedarf an Petroleum pro 1870 die hochortige Genehmigung nicht erhalten hat, so wird eine neue Licitation und Offertverhandlung, und zwar wegen Beistellung des Brotes am 2 5. d. M., um 11 Uhr Vormittags, und wegen Lieferung von circa 4000 Pfd. Petroleum blos eine schriftliche Offertverhandlung ohne einer Licitation am 23. d. M., um 11 Uhr Vormittags, in der Amtskanzlei der k. k. Strafhaus-Verwaltung stattfinden. Die bezüglichen Offerte müssen mit einer 50 kr. Stempelmarke und 600 st. ö. W. als Vadium versehen und gut versiegelt sein, sowie auf der Adresse mit „Offert des N. N. über Brot- (Petroleum-) Lieferung, mit . . . st. ö. W. Vadium" bezeichnet und am erwähnten Tage vor 11 Uhr Mittags hier abgegeben werden. Die näheren Bedingnissc sind in dcr Amts-kanzlei der k. k. Strafhaus-Vcrwaltung jederzeit einzusehen. Laibach, am 15. November 1869. K. k. S'trafhaus-Verumltung. 195S (^ Kundmachung ^^ wessen VZivderbcsctzuutt des k. k. Tabak-Sub-verlasseo in Idria. Vou der k. k. Finanz - Direction für Kram wird bekannt gegeben, daß der Tabak-Subvcrlag in Idria im politischen Bezirke Loitsch im Wege öffentlicher Concurrcnz mittels Ueberreichung schriftlicher Offerte demjenigen als geeignet erkannten Bewerber verliehen werden wird, welcher die geringste Verschleißprovision anspricht, oder dieselbe ohne Anspruch auf eine Provision, oder unter Entrichtung eines jährlichen Pachtschillings (Ge-winnstrücklasses) zu übernehmen sich verpflichtet. Dieser Subverlag, womit auch der Stem-pellnarken-Klcinverschleiß verbunden ist, hat seinen Materialbedarf bei dem 3 V« Meilen entfernten Tabak-Districts-Verlage zu Loitsch zu fassen und es sind ihm 45 Trafikanten zugewiesen, deren Zahl jedoch vermehrt oder vermindert werden kann, ohne daß dem Großverschlcißer dagegen eine entscheidende Einsprache zusteht. Nach dem Erträgnißausweise, welcher das Verschleiß-Ergebniß einer Iahresperiode, das ist vom 1. October 1868 bis Ende September 1869, umfaßt und sammt den nähern Bedingungen und den Auslagen des Subvcrlages bei der k. k. Finanz-Direction eingesehen werden kaun, belief sich der Verkehr im gedachten Zeitraume an Tabak mit Einschluß des Limito auf 29.290 Wiener Pfunde im Geldwerthe von 18.643 ft. 88 kr. Der Tabakkleinverschleiß gewährte einen jährlichen Brutto-Ertrag von 370 ft. 59 kr. Außer dem 2 '/2 "/„ Gutgewichte vom ordinär geschnittenen Rauchtabak wird kein anderes Gutgewicht zugestanden. Die Fassung der Stempelmarken, für deren Verschleiß die normalmäßige Provision von 1V2 "/<» gewährt wird, hat beim k. k. Steueramtc in Idria zu geschehen. Nur die Tabakverschleiß-Provision des erledigten Snbverlages hat das Object des Anbotes zu bilden. Für ^iesen Tabak-Subverlag ist — falls der Ersteher das Tabak-Materialc nicht Zug für Zug bar bezahlen will — ein stehender Credit von 700 ft. bemessen, welcher durch ciue entweder hypothcka-risch, oder in Staatspapieren, oder bar zn leistende Caution in gleichem Betrage sicherzustellen ist. Der Großvcrschleißer muß immer mit einen: solchen Materialvorrathe vcrfchen sein, dessen Werth mindestens dem Betrage des eingeräumten Credites gleich kommt. Die Fassungen an Stempelmarken sind nach Abzug der systcmisirten 1 V? "/<> Provision für die dem Subverlagc zum Verschleiß überlassenen Sorten von 5 st. einschließig abwärts stets bar zn berichtigen.! Die Cantion für den Materialcredit per 700 ft. ^ ist noch vor der Uebernahme des Commissions - Ge-' schaftes, und zwar binnen längstens drei Wochen vom Tage der dem Ersteher bekannt gegebenen Annahme seines Offertes zu leisten. ^ Die Bewerber um den Tabak - Subverlag in Idria haben zehn Percent der Caution im Betrage von 70 st. als Vadium beim k. k. Steueramte in Idria oder bei der hiesigen k. k. Landes-hauptcasse zu erlegen und die Quittung hierüber dem mit einer 50 kr. Stempelmarke zu versehenden versiegelten Offerte beizuschließen. Jenen Of-ferenten, von deren Anbot kein Gebrauch gemacht wird, wird nach geschlossener Concurrenz-Verhand-lung das Vadium zurückgestellt. Das Vadium des Erstehers hingegen bleibt entweder bis zum Erläge der Caution oder, falls er das Materiale Zug für Zug bezahlen will, bis zur vollständigen Ma-terial-Bevorräthigung zurück. Die schriftlichen Offerte sind nach dem unten beigefügten Formulare zu verfassen und, vcrfehen mit der Nachweisung über den Erlag des Vadiums, über die erreichte Grußjährigkcit und das sittliche Betragen des Bewerbers, längstens bis 6. December 1869, Mittags 12 Uhr, um welche Stunde die commissiouelle Eröffnung stattfindet, bei dem Vorstande der k. k. Finanz - Direction in Laibach zu überreichen. Die Bewerber um den Tabak-Subverlag in Idria haben sich in ihren Offerten ausdrücklich zu verpflichten, denselben entweder: cl.) gegen Bezug einer in Buchstaben auszudrückenden Provision, oder d) unter Verzichtlcistung auf eine Provision, oder 0) unter Bezahlung eines jährlichen Betrages an das Aerar (Gcwinnstrücklaß, Pachtschilling) zu über-nehmeu. In letzterem Falle ist der angebotene Betrag in vierteljährigen Raten vorhinein beim k. k. Steueramte Idria zu erlegen und es kann wegen eines auch nur eine Quartals-Rate betragenden Rückstandes selbst dann, wenn er sich innerhalb der Dauer des Aufkündigungs - Termines ergeben sollte, von der Behörde sogleich das Verschleiß-Be-fugniß entzogen werden. Offerte, welche der angedeuteten Eigenschaften oder Behelfe ermangeln, welche uubestimmt lauten, oder in denen sich auf andere Offerte bezogen wird, > werden nicht berücksichtigt. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die Wahl vorbehalten. — Ein bestimmter Ertrag wird ebenso wenig zugesichert, als eine wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisionscrhöhung stattfindet. Die gegenseitige Aufkündigung ist, wenn nicht etwa wegen eines Gebrechens die sogleiche Entfetzung vom Verschleißgcschäfte einzutreten hat, auf drei! Monate festgesetzt. Von der Concurrcnz sind jene Personen ausgeschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig erklärt; dann jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefällsübertretung, insoferne sich dieselbe auf die Vorschriften rücksichtlich des Verkehrs mit Gegenständen des Staatsmonopols bezieht, dann wegen eines Vergehens gegen die Sicherheit des Eigenthums schuldig erkannt, oder rücksichtlich der gedachten Gefällsübertrctungen wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel von der Anklage freigesprochen wurden, endlich frühere Verschleißer, welche von diesem Geschäfte strafweise entsetzt worden sind. Kommt ein solches Hinderniß nach Uebernahme des Verschleißgeschäftcs zur Kenntniß der Behörde, fo kann das Verschleißbefugniß sogleich abgenom-meu werden. Formulare eines Ossertes Ich Endesgefertigter erkläre mich bereit, den k. k. Tabak-Subverlag in Idria unter Beobachtung der diesfalls bestchcuden Vorschriften, insbefondere in Bezug auf die Erhaltung des unangreifbaren Material-Lagervorrathes, gegen Bezug einer Provision von (in Buchstaben ausgedrückt, ohue Na-dirung oder Correctur), oder gegen Vcrzichtleistunss auf jede Provision, oder ohne Anspruch auf eine Provision unter Zahlung eines jährlichen Betrages von (gleichfalls in Buchstaben ausgedrückt) in Betrieb zu übernehmen, nnd mache auf den Materialcredit per 700 ft. (oder: keinen) Anspruch. Die in der Concurrenzausschreibung angeordneten Belege und Nachweisungcn sind hier beige-schlössen. N N. am . . . (Eigrilhilüdlssc Unterschrift urbsl Angabe dcS Slandcs und Wohnortes.) Von Außen: Offert zur Erlangung des k. k. Tabak-SubVerlages zu Idria. Laibach, am 11. November 1869. (451—2) Nr. 10044. Kundmachung. Der Magistrat wird am 24. November d. I., Vormittag um 10 Uhr, eine neuerliche Acita-tions-Verhandlung wegen Beistellung und Verführung des Gruben- und Vruchsteinschotters, dann des Nieseljchottero, so wie auch des Dolomit- und Orulienjandes abhalten, und ladet hiezu Unternehmungslustige mit dem Beifügen ein, daß die Licitationsbeding/ nisse Hieramts eingefehen werden können und daß ein lOperc. Vadium noch vor Beginn der Licita-tion zu Handen der Versteigerungscommission von jedem Anbotsteller ohne Ausnahme zu erlegen sein wird. Auch schriftliche, ordnungsmäßig verfaßte Offerte werden vor Beginn der mündlichen Lin-tation angenommen. Stadtmagistrat Laibach, am 13. Nov. 1869. Dr. Josef Suppau, Blil-germeisttr.